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V/0650/2023

Gewässergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife

Vorlagen 25.10.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2023, TOP 14.5

Rat_V_0650_2023_Gewaessergebuehrensatzung_Aenderung_der Gebuehrentarife_Anlage 1-3

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Rat_V_0650_2023_Gewaessergebuehrensatzung_Aenderung_der Gebuehrentarife_Anlage 1-3

7555 Zeichen

Anlage 1 
 
Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster 
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes 
vom  13.04.2022 (GV.NRW, S. 490), der §§ 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land 
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW, S. 712) zuletzt geändert durch 
Art. 1 des Gesetzes vom 25.04.2023 (GV.NRW, S. 233), der §§ 39 bis 42 des Wasserhaushalts-
gesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I, S. 2.585 
ff.), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I, Nr. 176) sowie der 
§§ 62 bis 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 08.07.2016 (GV.NRW, S. 559) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes 
vom 17.12.2021 (GV.NRW, S. 1470) hat der Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 13.12.2023 die 
folgende Satzung beschlossen: 
Artikel I 
Im gemäß § 4 Abs. 6 der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster beigefügten Gebührentarif 
werden nachfolgende Gebührensätze geändert:  
 
 
Artikel II 
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. 
befestigte 
Fläche
übrige 
(unbefestigte) 
Fläche
1. Unterhaltungsverband „Amelsbüren-Hiltrup“ 0,008971 0,000171
2. Unterhaltungsverband „Obere Stever“ 0,013970 0,0002 36
3. Unterhaltungsverband „Havixbeck-Roxel“ 0,007803 0,0 00176
4. Unterhaltungsverband „St. Mauritz-Altenberge“ 0,01 7917 0,000237
5. Unterhaltungsverband „Münster Süd-Ost“ 0,034112 0,0 00166
6. Unterhaltungsbereich der Stadt Münster 0,013277 0,0 00709
Unterhaltungsbereich
€ / m²

Anlage 2 
   
Seite 1 / 2 
 
         
           
Gebührenbedarfsberechnung 2024 
Gewässerunterhaltung 
 
 
I. Zusammenfassende Übersicht der wesentlichen Kosten- und Ertragspositionen 
 
 
 
 
 
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen 
 
Pos. 1: Personalaufwendungen  
Der Personalaufwand 2024 der Produktgruppe 1304 ste igt verglichen mit der Gebührenbe-
darfsberechnung des Vorjahres um rund 0,9 % auf run d 557 T€ an. Dieser Anstieg ist be-
dingt durch unterstellte Tarif- und Entwicklungsstufensteigerungen.  
 
 
Pos. 2: Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 
Diese Position ist wesentlich geprägt durch die Unt erhaltungs- und Betriebskosten für die 
Gewässerunterhaltung der Stadt Münster (536 T€) sow ie den Zahlungen an die fünf Unter-
haltungsverbände (315 T€).  
 
Pos. 3: Sonstige ordentliche Aufwendungen 
Diese Position beinhaltet u. a. personalabhängige S achkosten wie z. B. Schutz- und Dienst-
kleidung, Fortbildungen und Büromaterialien. Des Weiteren sind hier die Ausgleiche aus den 
Unterdeckungen der Vorjahre berücksichtigt.   
 
 
 
  
GBR
2024
GBR
2023
GBR
2024
GBR
2023
PG
gesamt
relevant für 
Gewässer-
gebühr
2 3 4 5 6 = 2 - 3 7 = 4 - 5
1 Personalaufwendungen 557,3 552,2 348,3 345,2 5,0 3,2
2 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 929,9 929,3 85 1,4 851,0 0,7 0,4
3 Sonstige ordentliche Aufwendungen 47,3 51,0 35,9 39,5 - 3,7 -3,7
4 Interne Leistungsverrechnungen 82,5 70,3 62,7 53,6 12,2 9,0
5 Kalkulatorische Abschreibungen 140,0 123,0 - - 17,0 -
6 Kalkulatorische Zinsen 25,1 24,7 - - ,4 -
1.782,2 1.750,5 1.298,3 1.289,3 31,7 8,9
7 Erstattungen von PG 1101 496,3 482,4 313,4 306,2 14,0 7, 2
8 Sonstige Erträge 166,8 5,3 166,8 5,3 161,5 161,5
9 Gewässergebühren 818,1 977,8 818,1 977,8 -159,8 -159,8
1.481,1 1.465,5 1.298,3 1.289,3 15,6 8,9
-301,0 -285,0 - - -16,1 - Ergebnis
Summe Erträge
Angaben in T€
Kosten
Erträge
Summe Kosten
1
Produktgruppe 1304 Summe gesamt davon relevant 
für Gewässergebühr
Veränderung 2024
zu 2023

Anlage 2 
   
Seite 2 / 2 
 
Pos. 7: Erstattungen von PG 1101 
Die Gewässerunterhaltung ist eine kostenrechnende E inrichtung. Deshalb müssen Tätigkei-
ten, die für andere Einrichtungen der Stadt erbrach t werden, in Rechnung gestellt werden. 
Durch den Zufluss von Schmutzwasser aus Kläranlagen  und Regenwassereinleitungen aus 
Kanälen in Fließgewässer wird z. B. die Unterhaltun g der Wasserläufe nachhaltig erschwert. 
Daher sind die von den Unterhaltungsverbänden mit i hren Beiträgen geltend gemachten Er-
schwerer für o. g. Einleitungen im internen Verrechnungsverfahren von der Abwasserbeseiti-
gung zu erstatten. Gleiches gilt für das Unterhaltu ngsgebiet der Stadt Münster. Die Verrech-
nungen betragen insgesamt rund 496 T€. Hiervon entfallen auf die Erschwerer rund 313 T€. 
 
Sonstige Erträge 
Die sonstigen Erträge steigen von rund 5 T€ auf run d 167 T€. Wesentlich dafür ist eine 
Rückgabe von den Jahresüberschüssen aus Vorjahren ( Inanspruchnahme des Sonderpos-
tens für den Gebührenausgleich) in Höhe von 150 T€ beim Unterhaltungsgebiet Stadt Müns-
ter.  
 
Pos. 9: Gewässergebühren 
Die Gebühren werden gemäß dem Landeswassergestz NRW  mit einem differenzierten Flä-
chenmaßstab je Grundstück nach der befestigen und d er übrigen (unbefestigten) Fläche 
veranlagt. Hierbei werden 90 % der umlagefähigen Ko sten auf befestigte und 10 % der um-
lagefähigen Kosten auf übrige (unbefestigte) Flächen verteilt. 
 
Die Gewässergebühren werden aus dem gesamten umlage fähigen Aufwand von rund 
818,1 T€ (2023 = 977,8 T€) für jeden Unterhaltungsv erband einzeln ermittelt (s. Anlage 3). 
Die Gebührentarife bei den befestigten Flächen bewegen sich zwischen 0,007803 € / m² und 
0,034112 € / m² (der Durchschnitt liegt bei 0,012553€ / m² statt bisher 0,015893 € / m²).   
  
Der Gebührenhaushalt „Gewässerunterhaltung“ ist ausgeglichen.

Anlage 3
Produktgruppe 1304 "Fließende Gewässer"
Gebührenbedarfsrechnung 2024
Ermittlung der Gebührensätze
Bezeichnung der Wasser- und 
Bodenverbände       
Flächen 
gesamt
abzügl. 
Wasser-
flächen
mögliche
Gesamtfläche
Verband
veranlagte
Gesamt-
fläche 2022
= Maßstab
befestigte Flächen
übrige 
(unbefestigte) 
Flächen
1 2 3 4 = 2 - 3 5 6 7 8 9 = 8 * 90% 10 = 9 / 6 11 = 8 * 10% 12 = 11 / 7 13 14 = 10 - 13 15 = 14 / 13
Amelsbüren - Hiltrup 76.184.900 1.820.100 74.364.800 71.033.002 10.415.152,0 60.617.850,0 103.817 93.435 0,008971 10.382 0,000171 0,009867 -0,000896 -9,1%
Obere Stever 8.904.900 121.000 8.783.900 7.251.473 957.988,0 6.293.485,0 14.870 13.383 0,013970 1.487 0,000236 0,015935 -0,001965 -12,3%
Havixbeck - Roxel  36.517.700 565.400 35.952.300 35.393.449 5.985.945,0 29.407.504,0 51.896 46.707 0,007803 5.190 0,000176 0,008118 -0,000315 -3,9%
St. Mauritz - Altenberge 33.676.500 2.298.700 31.377.800 28.305.020 3.015.739,0 25.289.281,0 60.038 54.034 0,017917 6.004 0,000237 0,018315 -0,000398 -2,2%
Süd - Ost  23.062.900 173.600 22.889.300 23.432.171 982.376,0 22.449.795,0 37.234 33.511 0,034112 3.723 0,000166 0,033608 0,000504 1,5%
Zwischensumme Wasser- und 
Bodenverbände 178.346.900 4.978.800 173.368.100 165.415.115 21.357.200,0 144.057.915,0 267.856 241.070 0,011288 26.786 0,000186 0,011928 -0,000640 -5,4%
Gewässerunterhaltung
Stadt Münster     124.578.400 3.685.800 120.892.600 114.872.096 37.295.152,0 77.576.944,0 550.203 495.183 0,013277 55.020 0,000709 0,018143 -0,004866 -26,8%
Summe Gewässerunterhaltung 302.925.300 8.664.600 294.260.700 280.287.211 58.652.352,0 221.634.859,0 818.059 736.253 0,012553 81.806 0,000369 0,015893 -0,003340 -21,0%
Gebührensatz 
befestigte 
Fläche 2023
Fächen im Stadtgebiet in m²
Veränderung 
Gebührensatz für
versiegelte Flächen 
von 2023 auf 2024
Kostenanteil
90 % auf 
versiegelte 
Flächen
Gebühr 
befestigte 
Fläche
Kostenanteil
10 % auf 
übrige 
Flächen
Gebühr übrige 
(unbefestigte) 
Fläche
Flächenaufteilung in m²
umlagefäh. 
Aufwand lt. 
GBR 2024
 in €

Beschlussvorlage

4358 Zeichen

V/0650/2023 
V/0650/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewässergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.11.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   13.12.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung - Änderung der Gebührentarife wird 
beschlossen (Anlage 1). 
  
2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung wird zugestimmt  
(Anlagen 2 und 3). 
 
Auf der Grundlage der Gewässergebührensatzung wird der umlagefähige Aufwand für die Gewäs-
serunterhaltung auf die Grundstücke, von denen Wasser den Gewässern seitlich zufließt, umgelegt.  
 
Das Gebiet der Stadt Münster ist in sechs Unterh altungsgebiete (Stadt Münster und die Unterhal-
tungsverbände Amelsbüren-Hiltrup, Obere Stever, Havixbeck -Roxel, St. Mauritz -Altenberge und 
Münster Süd-Ost) eingeteilt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer    
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
2024 818.059  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
15.11.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Höveler 
Telefon: 492-6607 
Hoeveler@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0650/2023 
Im Haushaltsplan-Entwurf 2024 sind in der Produktgruppe 1304 „Fließende Gewässer“ Erträge aus 
öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (Gebühren) in Höhe von 1.032.600 Euro veranschlagt. Die 
neu ermittelten, verminderten Erträge werden über Veränderungsblätter in den Haushaltsplan-Entwurf 
2024 aufgenommen.  
 
 
 
 
Begründung: 
Berechnung der Gewässergebühren für 2024 (Anlagen 2 - 3) 
 
Die umlagefähigen Kosten werden für jedes der sechs Unterhaltungsgebiete gesondert ermittelt. Die 
Kosten und Erlöse der Gewässerunterhaltung für 2024 stellen sich insgesamt wie folgt dar: 
 
2024 2023 2024 2023
+ Gesamtkosten 1.782.167 1.750.465 1.298.259 1.289.339
./. Erlöse ohne Gebühren 663.090 487.668 480.200 311.498
= Fehlbetrag ohne Gebühren 1.119.077 1.262.796 818.059 977.840
+ Gewässergebühren 818.059 977.840 818.059 977.840
= verbleibender Fehlbetrag 301.019 284.956 - -
Kosten und Erlöse
PG 1304 gesamt
davon umlagefähiger 
Unterhaltungsaufwand
Angaben in €
Ansätze Gewässerunterhaltung
 
 
Die Berechnungen und Erläuterungen zu wesentlichen Kostenansätzen werden in der Gebührenbe-
darfsberechnung für 2024 (Anlagen 2 - 3) dargestellt. 
 
Der umlagefähige Aufwand von insgesamt 818.059 € verteilt sich nachstehend auf die einzelnen Un-
terhaltungsgebiete: 
 
2024 2023 2024 2023 Veränderung
absolut
Veränderung
prozentual
Amelsbüren - Hiltrup 103.817 113.379 0,0089710 0,009867 -0,000896 -9,1%
Obere Stever 14.870 17.680 0,0139700 0,015935 -0,001965 -12,3%
Havixbeck - Roxel  51.896 48.683 0,0078030 0,008118 -0,000315 -3,9%
St. Mauritz - Altenberge 60.038 64.653 0,0179170 0,018315 -0,000398 -2,2%
Süd - Ost  37.234 36.395 0,0341120 0,033608 0,000504 1,5%
Stadt Münster     550.203 697.051 0,0132770 0,018143 -0,004866 -26,8%
Gewässerunterhaltung gesamt 818.059 977.840 0,0125530 0,015893 -0,003340 -21,0%
Unterhaltungsgebiet
Umlagefähiger 
Aufwand in €
Gewässergebühr in € / m²
(bezogen auf befestigte Flächen)
 
 
In jedem Unterhaltungsverband wird je nach Aufwand / Bemessungseinheit eine eigene Gewässer-
gebühr festgesetzt (s. Anlage 3). Hierbei schreibt das Landeswassergesetz NRW einen Kostenvertei-
lerschlüssel von 90% (befestigte Flächen) zu 10% (übrige (unbefestigte) Flächen) vor.  
 
Hinsichtlich der Tarifsätze gibt es bei zwei Unterhaltungsgebieten nennenswerte Veränderungen im 
Vergleich zum Vorjahr. Das Gebiet „Obere Stever“ verzeichnet  eine Gebührenminderung um 12,3% 
gegenüber 2023. Ursache hierfür ist eine in 2024 höhere Rückgabe von Jahresüberschüssen aus 
Vorjahren (Inanspruchnahme des Sonderpostens für den Gebührenausgleich).

- 3 - 
V/0650/2023 
Im Stadtgebiet Münster verringert sich die Gewässergebüh r um 26,8%. Ursache hierfür ist eine in 
2024 höhere Rückgabe von Jahresüberschüssen in Höhe von 150.000 Euro aus Vorjahren (Inan-
spruchnahme des Sonderpostens für den Gebührenausgleich). 
 
i. V. 
 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen

Anlage A

1294 Zeichen

Anlage A zur V/0650/2023 
 
Kurzüberblick 
Neufestsetzung der Gewässergebühren für 2024. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Schaffung und Bewahrung eines ordnungsgemäßen und umweltge-
rechten Zustandes der Fließgewässer als Erholungs- und Lebensraum sowie die Gewährleistung 
eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Neufestsetzung der Gewässergebühren 2024“. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2024 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist kein finanzieller Bedarf erforderlich. 
 
 
Finanzierung   
Produktgruppe: 1304 Fließende Gewässer 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Kommunalabgabengesetz (KAG) § 6 
Landeswassergesetz NRW (LWG) § 64 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Entfällt. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Entfällt.

Beratungsverlauf (4)

28.11.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Hauptausschuss
TOP 7.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Rat
TOP 14.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0650/2023
Typ
Vorlagen
Datum
25.10.2023
Erstellt
25.10.2023 14:02