V/0650/2023
Gewässergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife
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Rat_V_0650_2023_Gewaessergebuehrensatzung_Aenderung_der Gebuehrentarife_Anlage 1-3
7555 Zeichen
Anlage 1
Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 13.04.2022 (GV.NRW, S. 490), der §§ 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW, S. 712) zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 25.04.2023 (GV.NRW, S. 233), der §§ 39 bis 42 des Wasserhaushalts-
gesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I, S. 2.585
ff.), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I, Nr. 176) sowie der
§§ 62 bis 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 08.07.2016 (GV.NRW, S. 559) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes
vom 17.12.2021 (GV.NRW, S. 1470) hat der Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 13.12.2023 die
folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Im gemäß § 4 Abs. 6 der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster beigefügten Gebührentarif
werden nachfolgende Gebührensätze geändert:
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
befestigte
Fläche
übrige
(unbefestigte)
Fläche
1. Unterhaltungsverband „Amelsbüren-Hiltrup“ 0,008971 0,000171
2. Unterhaltungsverband „Obere Stever“ 0,013970 0,0002 36
3. Unterhaltungsverband „Havixbeck-Roxel“ 0,007803 0,0 00176
4. Unterhaltungsverband „St. Mauritz-Altenberge“ 0,01 7917 0,000237
5. Unterhaltungsverband „Münster Süd-Ost“ 0,034112 0,0 00166
6. Unterhaltungsbereich der Stadt Münster 0,013277 0,0 00709
Unterhaltungsbereich
€ / m²
Anlage 2
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Gebührenbedarfsberechnung 2024
Gewässerunterhaltung
I. Zusammenfassende Übersicht der wesentlichen Kosten- und Ertragspositionen
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen
Pos. 1: Personalaufwendungen
Der Personalaufwand 2024 der Produktgruppe 1304 ste igt verglichen mit der Gebührenbe-
darfsberechnung des Vorjahres um rund 0,9 % auf run d 557 T€ an. Dieser Anstieg ist be-
dingt durch unterstellte Tarif- und Entwicklungsstufensteigerungen.
Pos. 2: Aufwand für Sach- und Dienstleistungen
Diese Position ist wesentlich geprägt durch die Unt erhaltungs- und Betriebskosten für die
Gewässerunterhaltung der Stadt Münster (536 T€) sow ie den Zahlungen an die fünf Unter-
haltungsverbände (315 T€).
Pos. 3: Sonstige ordentliche Aufwendungen
Diese Position beinhaltet u. a. personalabhängige S achkosten wie z. B. Schutz- und Dienst-
kleidung, Fortbildungen und Büromaterialien. Des Weiteren sind hier die Ausgleiche aus den
Unterdeckungen der Vorjahre berücksichtigt.
GBR
2024
GBR
2023
GBR
2024
GBR
2023
PG
gesamt
relevant für
Gewässer-
gebühr
2 3 4 5 6 = 2 - 3 7 = 4 - 5
1 Personalaufwendungen 557,3 552,2 348,3 345,2 5,0 3,2
2 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 929,9 929,3 85 1,4 851,0 0,7 0,4
3 Sonstige ordentliche Aufwendungen 47,3 51,0 35,9 39,5 - 3,7 -3,7
4 Interne Leistungsverrechnungen 82,5 70,3 62,7 53,6 12,2 9,0
5 Kalkulatorische Abschreibungen 140,0 123,0 - - 17,0 -
6 Kalkulatorische Zinsen 25,1 24,7 - - ,4 -
1.782,2 1.750,5 1.298,3 1.289,3 31,7 8,9
7 Erstattungen von PG 1101 496,3 482,4 313,4 306,2 14,0 7, 2
8 Sonstige Erträge 166,8 5,3 166,8 5,3 161,5 161,5
9 Gewässergebühren 818,1 977,8 818,1 977,8 -159,8 -159,8
1.481,1 1.465,5 1.298,3 1.289,3 15,6 8,9
-301,0 -285,0 - - -16,1 - Ergebnis
Summe Erträge
Angaben in T€
Kosten
Erträge
Summe Kosten
1
Produktgruppe 1304 Summe gesamt davon relevant
für Gewässergebühr
Veränderung 2024
zu 2023
Anlage 2
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Pos. 7: Erstattungen von PG 1101
Die Gewässerunterhaltung ist eine kostenrechnende E inrichtung. Deshalb müssen Tätigkei-
ten, die für andere Einrichtungen der Stadt erbrach t werden, in Rechnung gestellt werden.
Durch den Zufluss von Schmutzwasser aus Kläranlagen und Regenwassereinleitungen aus
Kanälen in Fließgewässer wird z. B. die Unterhaltun g der Wasserläufe nachhaltig erschwert.
Daher sind die von den Unterhaltungsverbänden mit i hren Beiträgen geltend gemachten Er-
schwerer für o. g. Einleitungen im internen Verrechnungsverfahren von der Abwasserbeseiti-
gung zu erstatten. Gleiches gilt für das Unterhaltu ngsgebiet der Stadt Münster. Die Verrech-
nungen betragen insgesamt rund 496 T€. Hiervon entfallen auf die Erschwerer rund 313 T€.
Sonstige Erträge
Die sonstigen Erträge steigen von rund 5 T€ auf run d 167 T€. Wesentlich dafür ist eine
Rückgabe von den Jahresüberschüssen aus Vorjahren ( Inanspruchnahme des Sonderpos-
tens für den Gebührenausgleich) in Höhe von 150 T€ beim Unterhaltungsgebiet Stadt Müns-
ter.
Pos. 9: Gewässergebühren
Die Gebühren werden gemäß dem Landeswassergestz NRW mit einem differenzierten Flä-
chenmaßstab je Grundstück nach der befestigen und d er übrigen (unbefestigten) Fläche
veranlagt. Hierbei werden 90 % der umlagefähigen Ko sten auf befestigte und 10 % der um-
lagefähigen Kosten auf übrige (unbefestigte) Flächen verteilt.
Die Gewässergebühren werden aus dem gesamten umlage fähigen Aufwand von rund
818,1 T€ (2023 = 977,8 T€) für jeden Unterhaltungsv erband einzeln ermittelt (s. Anlage 3).
Die Gebührentarife bei den befestigten Flächen bewegen sich zwischen 0,007803 € / m² und
0,034112 € / m² (der Durchschnitt liegt bei 0,012553€ / m² statt bisher 0,015893 € / m²).
Der Gebührenhaushalt „Gewässerunterhaltung“ ist ausgeglichen.
Anlage 3
Produktgruppe 1304 "Fließende Gewässer"
Gebührenbedarfsrechnung 2024
Ermittlung der Gebührensätze
Bezeichnung der Wasser- und
Bodenverbände
Flächen
gesamt
abzügl.
Wasser-
flächen
mögliche
Gesamtfläche
Verband
veranlagte
Gesamt-
fläche 2022
= Maßstab
befestigte Flächen
übrige
(unbefestigte)
Flächen
1 2 3 4 = 2 - 3 5 6 7 8 9 = 8 * 90% 10 = 9 / 6 11 = 8 * 10% 12 = 11 / 7 13 14 = 10 - 13 15 = 14 / 13
Amelsbüren - Hiltrup 76.184.900 1.820.100 74.364.800 71.033.002 10.415.152,0 60.617.850,0 103.817 93.435 0,008971 10.382 0,000171 0,009867 -0,000896 -9,1%
Obere Stever 8.904.900 121.000 8.783.900 7.251.473 957.988,0 6.293.485,0 14.870 13.383 0,013970 1.487 0,000236 0,015935 -0,001965 -12,3%
Havixbeck - Roxel 36.517.700 565.400 35.952.300 35.393.449 5.985.945,0 29.407.504,0 51.896 46.707 0,007803 5.190 0,000176 0,008118 -0,000315 -3,9%
St. Mauritz - Altenberge 33.676.500 2.298.700 31.377.800 28.305.020 3.015.739,0 25.289.281,0 60.038 54.034 0,017917 6.004 0,000237 0,018315 -0,000398 -2,2%
Süd - Ost 23.062.900 173.600 22.889.300 23.432.171 982.376,0 22.449.795,0 37.234 33.511 0,034112 3.723 0,000166 0,033608 0,000504 1,5%
Zwischensumme Wasser- und
Bodenverbände 178.346.900 4.978.800 173.368.100 165.415.115 21.357.200,0 144.057.915,0 267.856 241.070 0,011288 26.786 0,000186 0,011928 -0,000640 -5,4%
Gewässerunterhaltung
Stadt Münster 124.578.400 3.685.800 120.892.600 114.872.096 37.295.152,0 77.576.944,0 550.203 495.183 0,013277 55.020 0,000709 0,018143 -0,004866 -26,8%
Summe Gewässerunterhaltung 302.925.300 8.664.600 294.260.700 280.287.211 58.652.352,0 221.634.859,0 818.059 736.253 0,012553 81.806 0,000369 0,015893 -0,003340 -21,0%
Gebührensatz
befestigte
Fläche 2023
Fächen im Stadtgebiet in m²
Veränderung
Gebührensatz für
versiegelte Flächen
von 2023 auf 2024
Kostenanteil
90 % auf
versiegelte
Flächen
Gebühr
befestigte
Fläche
Kostenanteil
10 % auf
übrige
Flächen
Gebühr übrige
(unbefestigte)
Fläche
Flächenaufteilung in m²
umlagefäh.
Aufwand lt.
GBR 2024
in €
Beschlussvorlage
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V/0650/2023 V/0650/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewässergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife Beratungsfolge 28.11.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 13.12.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung - Änderung der Gebührentarife wird beschlossen (Anlage 1). 2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung wird zugestimmt (Anlagen 2 und 3). Auf der Grundlage der Gewässergebührensatzung wird der umlagefähige Aufwand für die Gewäs- serunterhaltung auf die Grundstücke, von denen Wasser den Gewässern seitlich zufließt, umgelegt. Das Gebiet der Stadt Münster ist in sechs Unterh altungsgebiete (Stadt Münster und die Unterhal- tungsverbände Amelsbüren-Hiltrup, Obere Stever, Havixbeck -Roxel, St. Mauritz -Altenberge und Münster Süd-Ost) eingeteilt. II. Finanzielle Auswirkungen Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis- tungsentgelte 2024 818.059 Amt für Mobilität und Tiefbau 15.11.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Höveler Telefon: 492-6607 Hoeveler@stadt- muenster.de - 2 - V/0650/2023 Im Haushaltsplan-Entwurf 2024 sind in der Produktgruppe 1304 „Fließende Gewässer“ Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (Gebühren) in Höhe von 1.032.600 Euro veranschlagt. Die neu ermittelten, verminderten Erträge werden über Veränderungsblätter in den Haushaltsplan-Entwurf 2024 aufgenommen. Begründung: Berechnung der Gewässergebühren für 2024 (Anlagen 2 - 3) Die umlagefähigen Kosten werden für jedes der sechs Unterhaltungsgebiete gesondert ermittelt. Die Kosten und Erlöse der Gewässerunterhaltung für 2024 stellen sich insgesamt wie folgt dar: 2024 2023 2024 2023 + Gesamtkosten 1.782.167 1.750.465 1.298.259 1.289.339 ./. Erlöse ohne Gebühren 663.090 487.668 480.200 311.498 = Fehlbetrag ohne Gebühren 1.119.077 1.262.796 818.059 977.840 + Gewässergebühren 818.059 977.840 818.059 977.840 = verbleibender Fehlbetrag 301.019 284.956 - - Kosten und Erlöse PG 1304 gesamt davon umlagefähiger Unterhaltungsaufwand Angaben in € Ansätze Gewässerunterhaltung Die Berechnungen und Erläuterungen zu wesentlichen Kostenansätzen werden in der Gebührenbe- darfsberechnung für 2024 (Anlagen 2 - 3) dargestellt. Der umlagefähige Aufwand von insgesamt 818.059 € verteilt sich nachstehend auf die einzelnen Un- terhaltungsgebiete: 2024 2023 2024 2023 Veränderung absolut Veränderung prozentual Amelsbüren - Hiltrup 103.817 113.379 0,0089710 0,009867 -0,000896 -9,1% Obere Stever 14.870 17.680 0,0139700 0,015935 -0,001965 -12,3% Havixbeck - Roxel 51.896 48.683 0,0078030 0,008118 -0,000315 -3,9% St. Mauritz - Altenberge 60.038 64.653 0,0179170 0,018315 -0,000398 -2,2% Süd - Ost 37.234 36.395 0,0341120 0,033608 0,000504 1,5% Stadt Münster 550.203 697.051 0,0132770 0,018143 -0,004866 -26,8% Gewässerunterhaltung gesamt 818.059 977.840 0,0125530 0,015893 -0,003340 -21,0% Unterhaltungsgebiet Umlagefähiger Aufwand in € Gewässergebühr in € / m² (bezogen auf befestigte Flächen) In jedem Unterhaltungsverband wird je nach Aufwand / Bemessungseinheit eine eigene Gewässer- gebühr festgesetzt (s. Anlage 3). Hierbei schreibt das Landeswassergesetz NRW einen Kostenvertei- lerschlüssel von 90% (befestigte Flächen) zu 10% (übrige (unbefestigte) Flächen) vor. Hinsichtlich der Tarifsätze gibt es bei zwei Unterhaltungsgebieten nennenswerte Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr. Das Gebiet „Obere Stever“ verzeichnet eine Gebührenminderung um 12,3% gegenüber 2023. Ursache hierfür ist eine in 2024 höhere Rückgabe von Jahresüberschüssen aus Vorjahren (Inanspruchnahme des Sonderpostens für den Gebührenausgleich). - 3 - V/0650/2023 Im Stadtgebiet Münster verringert sich die Gewässergebüh r um 26,8%. Ursache hierfür ist eine in 2024 höhere Rückgabe von Jahresüberschüssen in Höhe von 150.000 Euro aus Vorjahren (Inan- spruchnahme des Sonderpostens für den Gebührenausgleich). i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen
Anlage A
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Anlage A zur V/0650/2023 Kurzüberblick Neufestsetzung der Gewässergebühren für 2024. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Schaffung und Bewahrung eines ordnungsgemäßen und umweltge- rechten Zustandes der Fließgewässer als Erholungs- und Lebensraum sowie die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Neufestsetzung der Gewässergebühren 2024“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2024 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist kein finanzieller Bedarf erforderlich. Finanzierung Produktgruppe: 1304 Fließende Gewässer Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Kommunalabgabengesetz (KAG) § 6 Landeswassergesetz NRW (LWG) § 64 Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Entfällt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Entfällt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0650/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.10.2023
- Erstellt
- 25.10.2023 14:02