Mandari Insight

V/0430/2012

42. Änderung FNP - Bebauungsplan Nr. 541 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 21.05.2012

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2012, TOP 37.2.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0430-2012-Anlage-5-Bebauungsplan-348

· application/pdf

Ansehen

V-0430-2012-Anlage-1-Masterplan

· application/pdf

Ansehen

V-0430-2012-Anlage-2-Plangebiet

· application/pdf

Ansehen

V-0430-2012-Anlage-3-Wettbewerb

· application/pdf

Ansehen

V-0430-2012-Anlage-4-Bebauungsplan-401

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

11238 Zeichen

V/0430/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. 42. Änderung des Flächennutzungsplans in den Stadtbezirken Mitte (Stadtteil Hafen) und 
Südost (Stadtteil Gremmendorf-West) im Bereich Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker 
Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher Weg 
Beschluss zur Änderung    
2. Bebauungsplan Nr. 541: Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 
/ Albersloher Weg 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.06.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Flächennutzu ngsplan ist gem. §§ 2 (1) und 1 (8) Baug esetzbuch (BauGB) im Bereich 
Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher Weg  zu 
ändern.  
 
2. Für den Bereich Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Al-
bersloher Weg ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan zur Festse t-
zung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der 
Verkehrsflächen aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke (Anlage 2): 
 
Gemarkung Münster 
 
Flur 147: 
Flurstücke 329, 556 – 559, 788, 790, 792, 800 – 804, 844 – 846, 849, 903 
Teile der Flurstücke 575, 576, 785, 904 
 
Flur 148: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0430/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Hänsel / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 22 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.05.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0430/2012 
Flurstücke 195, 196, 201 – 203, 207, 211, 364, 414, 465, 513, 514, 534, 536, 537, 556,  
563 – 583, 586, 588, 610 – 636, 638 – 642, 668, 670 
Teile der Flurstücke 421, 466, 609, 662, 669 
 
Flur 149: 
Flurstücke 55, 67, 70, 76, 78 – 80, 114 – 120, 122 – 124, 128, 136, 158 – 165, 168,  
170 – 181, 183, 184, 191, 194 – 201 
Teile der Flurstücke 96, 182, 202 
 
Flur 150: 
Flurstücke 87, 169, 220 – 225, 249 
Teil des Flurstücks 199 
 
Flur 179: 
Teile der Flurstücke 140, 460  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Durch den Beschluss zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
Begründung: 
 
- Anlass und Zweck der Änderungs-/Aufstellungsbeschlüsse - 
 
Übergeordnete Zielsetzung des am 14.12.2011 im Hauptausschuss beschlossenen  Masterplanes 
Stadthäfen Münster ist es (siehe Anlage 1), die bereits vor Jahren begonnene erfolgreiche Erneue-
rung des Bereichs der Stadthäfen Münster durch neu anzusiedelnde Nutzungen des tertiären Se k-
tors und standortgerechten Gewerbes fortzuführen, den perspektivischen Entwicklungsspielraum 
des Versorgungsstandortes der Stadtwerke  Münster GmbH zu sichern, südlich des Hansarings 
einen nutzungsgemischten Einzelhandelsschwerpunkt zu etablieren  und d as Hansaviertel sü d-
westlich der Schillerstraße in seiner Wohnfunktion zu stärken. Diese Ziele des Masterplanes wu r-
den auch aus den Ergebni ssen des Beteiligungsverfahrens „Hafenforum“ entwi ckelt und entspr e-
chen den planerischen Perspektiven des letzten Jahrzehnts. 
 
Es ist in diesem Zusammenhang notwendig, das geltende Planungsrecht, welches die bisherigen 
industriellen und gewerblichen Nutzungen südlich des Stadthafen I, südöstlich des DEK und auch 
nördlich des Stadthafen I im Bereich ehem. Ostermann & Scheiwe planungsrechtlich sichert, den 
neuen Zielen des Masterplans Stadthäfen Münster anzupassen (Beschlussvorschlag 2) 
Auf die nunmehr ansteh ende Bauleitplanung sowohl für konkrete Projektbereiche als auch für die 
notwendigen Anpassungsbereiche in Folge des Masterplans wurde in der Sitzung des ASSVW am 
03.05.2012 grundsätzlich zuletzt hingewiesen. 
 
 
- Abgrenzung des Aufstellungsbeschlusses - 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 541 wird wie folgt begrenzt (siehe Anlage 2):  
 Südliche Kaikante Stadthafen 1 / Schillerstraße im Norden 
 Albersloher Weg im Westen  
 Umgehungsstraße (B 51) im Süden 
 Lütkenbecker Weg im Osten  
 
Die umgreifende Gebie tsabgrenzung im Aufstellungsbeschluss ist zum einen sinnvoll, um für die 
Ziele des Masterplans Stadthäfen flächendeckend, qualitativ umfassend und zielgerichtet die pl a-
nungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen – zum anderen ist sie im Sinne der sinnvoll en

- 3 - 
V/0430/2012 
Plangebietsabgrenzung geboten, um alle komplexen und gegenseitigen Abhängigkeiten der En t-
wicklung der einzelnen Teilelemente der städtebaulichen Rahmenplanung für den gesamten B e-
reich nordöstlich des Albersloher Weges einer gesamtbetrachtenden Abwägung zuzuführen. 
 
 
- Planungsziele - 
 
Ein wesentlicher Baustein der beabsichtigten städtebaulichen Aufwertung des Gesamtbereiches 
der Stadthäfen ist der Bereich nördlich des Stadthafens I, südlich des Hansarings, südwestlich der 
Schillerstraße. In diesem, bishe r gewerblich genutzten Bereich sieht der Masterplan für das G e-
lände der ehemaligen OSMO-Hallen ein qualitätsvolles, mehrgeschossiges und urbanes Wohng e-
biet vor, welches zur Hafenkante mit Dienstleistungsnutzungen ergänzt werden soll.  
Der rechtskräftige Bebauungsplan weist die Fläche der ehemaligen OSMO-Hallen als Gewerbege-
biet aus. Um die mit dem Masterplan angestoßene zukünftige Nutzung realisieren zu können ist 
perspektivisch die Ausweisung von innerstädtischen Wohngebieten nördlich Hafenweg bzw. von 
Mischgebieten im Bereich der Hafenkante Ziel der Bauleitplanung. 
Gem. Beschluss zum Masterplan Stadthäfen Münster vom 14.12.2011 und der Beratung im 
ASSVW vom 03.05.2012 wird für die Bereiche zwischen Hafenweg und Stadthafen 1 und den B e-
reichen um das Speichergebäude „Hafenweg 46/48“ (siehe Anlage 3) noch ein Realisierungswet t-
bewerb durchgeführt, dessen Ergebnisse in die Bauleitplanung einfließen sollen. Zur Auslobung 
dieses Wettbewerbs werden separate Beschlüsse vorbereitet. 
 
Für die Realisierung eines großflächigen, mit Wohn- und Diensleistungsnutzungen durchmischten 
Einzelhandelsangebotes südlich Hansaring  (Postgelände/ehem. Wehmeyer -Areal) hat der Rat  
bereits am 07.07.2010 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 535 (siehe Vorl age 
V/0463/2010) gefasst. Eine selbständige Fortführung dieses vorhabenbezogenen Verfahrens zum 
sog. „Hafencenter“ vom hier zur Aufstellung anstehenden Bebauungsplan Nr. 541 ist mö glich: Die 
auch gem. Ergebnis des Hafenforums erforderliche ganzheitliche und abgestimmte Entwickl ung 
„Hafencenter“/Wohnprojekt OSMO „Neuhafen“ ist auf der Grundlage der vorliegenden Investore n-
entwürfe berücksichtigt und wird im Rahmen der weiteren Verfahrensschritte zu den jeweiligen 
Bebauungsplanverfahren Nr. 535 und Nr. 541 kontinuierlich betrachtet  und gewährleistet. Zur Ver-
deutlichung des räumlichen Zusammenhangs ist in der Anlage 2 der Geltungsbereich des Aufste l-
lungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 535 ebenfalls nachrichtlich dargestellt.  
 
Im Bereich südlich des Stadthafens I  soll primär die be absichtigte Erweiterung sperspektive des 
Standortes des Heizkraftwerkes der Stadtwerke Münster GmbH entwickelt und als sehr wichtiger  
Energieversorgungsstandort für die Stadt planungsrechtlich abgesichert werden.  Westlich des 
DEK, nördlich Albersloher Weg sollen sich zukünftig ergänzend nichtstörende allgemeine Gewer-
be- und Handwerksbetriebe ansiedeln.  
Im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplans ergibt sich darüber hinaus die Chance, die 
bisher in Teilen durch gewerbliche Nutzung geprägten Kaiflächen s üdlich des Stadthafen 1 einer 
durchgängigen öffentlichen Begehbarkeit zuzuführen bzw. entsprechend den Anregungen aus 
dem Hafenforum im Einmündungsbereich Stadthafen/DEK als gestaltete öffentlich nutzbare Fre i-
fläche auszuweisen. Auch die Frage eines möglichen Verbindungsbauwerkes über den Stadthafen 
1 gem. Masterplan Stadthäfen ist im Aufstellungsverfahren zu behandeln. 
Zur Umsetzung dieser Zielvorstellung en und zur Vermeidung eines künftigen Konfliktes zw ischen 
der industriell/gewerblich geprägten Nutzung südlich des Stadthafens I und der nördlich neu zu 
etablierenden gemischten Bebauung  und Wohnbebauung sollen die Teilbereiche, die  im best e-
henden Bebauungsplan Nr. 401 (Anlage 4) derzeit als Industriegebiet festgesetzt sind, immissi-
onsverträglich zu einem Gewerbegebiet umstrukturiert werden (hier primäre Betroffenheit der Li e-
genschaften der Stadtwerke; n ach aktuellem Recherchestand kein Eingriff in  ausgeübte Nutzun-
gen; Planänderungen nach Ablauf der 7-Jahresfrist ohne finanzielle Auswirkungen für die Stadt 
möglich). 
 
Die Idee einer öffentlich nutzbaren Freifläche direkt am Kanal nimmt der aktualisierte Masterplan 
auch im Bereich östlich des Kanals  zwischen Albersloher Weg und Lütkenbecker Weg auf. Ziel

- 4 - 
V/0430/2012 
des Masterplans ist es, auch für diesen Bereich ebenso ei ne städtebaulich-gestalterische Aufwer-
tung  zu ermöglichen und auf den an die öffentlich nutzbaren Flächen angrenzenden gewerblichen 
Flächen nichtstörendes kreatives Handwerk anzusiedeln. 
Zur Umsetzung dieser Zielvorstellungen und zur Vermeidung eines künf tigen Konfliktes zwischen 
der industriell/gewerblich geprägten Nutzung östlich des DEK und der nördlich Stadthafen 1 neu zu 
etablierenden gemischten Bebauung und Wohnbebauung sollen die Teilbereiche, die im best e-
henden Bebauungsplan Nr. 348 (Anlage 5) derz eit als Industriegebiete festgesetzt sind, teilräu m-
lich immissionsverträglich zu einem Gewerbegebiet umstrukturiert werden (hier primäre Betroffe n-
heit der Liegenschaften Dritter; nach aktuellem Recherchestand kein Eingriff in ausgeübte Nutzu n-
gen; Planänder ungen nach Ablauf der 7 -Jahresfrist ohne finanzielle Auswirkungen für die Stadt 
möglich). 
 
 
- Verfahrensaspekte und frühzeitige Bürgeranhörung - 
 
Der aufzustellende Bebauungsplan überplant in Teilbereichen die Geltungsbereiche der Beba u-
ungspläne Nr. 401 „S tadthafen I / Albersloher Weg“ und Nr. 348 „ Albersloher Weg / Dortmund -
Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg / Umgehungsstraße“  (siehe Anlagen 4 und 5) . Der neue Beba u-
ungsplan tritt mit seiner Rechtskraft in den überlagerten Bereichen an die Stelle des bisherigen 
Planungsrechtes. 
 
Die Realisierung der vorstehenden Planungsziele erfordert neben der Aufstellung des Bebauung s-
planes auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes (Beschlussvorschlag 1). 
 
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB findet gem. den Planungsfreigaben im 
ASSVW am 03.05.2012 im Rahmen der Informationsveranstaltung zum Masterplan Stadthäfen 
Münster statt. Die Veranstaltung ist für den 05.07.2012 um 18.30 Uhr in der Mehrzweckhalle der 
Stadtwerke Münster GmbH terminiert.  
 
 
i. V.  
 
gez.  
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
 
Anlagen:  
 
1. Masterplan Stadthäfen Münster  
 
2. Abgrenzung Plangebiet / räumliche Darstellung des Aufstellungsbeschlusses  
und nachrichtliche Darstellung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 535 
 
3. Bereich Realisierungswettbewerb nördlich Stadthafen I  
 
4. Bebauungsplan Nr. 401  
5. Bebauungsplan Nr. 348

V-0430-2012-Anlage-5-Bebauungsplan-348

153 Zeichen

Anlage 5
zur Vorlage Nr. V/0430/2012
Bebauungsplan Nr. 348Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
ST ADT M T ÜNS ER Verkleinerung auf 1:5000

V-0430-2012-Anlage-1-Masterplan

2751 Zeichen

Anlage 1

zur Vorlage Nr. V/0430/2012

Masterplan Stadthäfen Münster

Y3LSNOW ff

Ba
ni Pr

wooz  woor wog Beeiinen (0 Fu

ZLO2'SO'E0 MASSY PuBIS 'Z10z IE
T5jsung usjeyjpejs uejdisjseyg Bunsaisıienpgv

BunznusBunjsiensuong pun -uyom zepuszupßi u jopueyIezUg) ueB1ypeLJ0.B an) peizusiodhopueig
Buhesuep 'IPNS YoIa1ag ZI

-SiopueyJeZU1g ABIYFLJOID <= 15 9 "IPAQU "Bam Dyorsiogiy

aueisksmsßoy-sbenpsunusgeı
OUORYUnJuBJEH <=

Webunzınuueupswnz argzodısı eßunznusäunisissny pur
„woy SBILEEIGOG "aypeL4uly-uado vopeis-feagn, wosıq ungern»

wauıpepojug 'uaßunjejsueraa-y-usdor-J019 "woßumejsueian-ssißuoyr-assan <= sBupsag
-2IN "3 RSOPNS / dwegamen auszsunyny Ipns 'n IPAQU / Bam Joyoisiagıy 'nsam ayarauagı 6

(OIRO-ONSO) uoBunanny voye1snpu uepuounıseg „op Bunuaı

„ana pın Bunaaypis pun (218 DV uofahsM osngad 'SnJBy) UBBURZINN Ualaulsnpul Lapuaueisag Jap Bunuayais
aßunzynN alla)

-Snput <= Bomaygenpul AsQ °n Nsam aymos 15 8 IPQU / Bam Jayaaquayın Insampns aypiaıaa 8

uauondosBuneyemıa ya (BeJuy-ND) uopueısyemnyeıy pun apupieBsqeusg
SangpeIS Jap ayseysBunBJOSLAA <= UBjeyjenIN WyIPNS yaIa1ad 9

uebunznuuaypos
Bunyayseny BunpaiszeH 'oung ın) uoyeyurssqeiag Ju agaızagssyampur;

IRS-WEAZ-24 NSQ I Z aypemuanag IpıAU ‘AI NSR / NA ’Asom ‘, uayeı
WebUnZINUOINg aaıam eos (018 OL IEVOd YUEg-0S4 'E Sneuipeig "oyampeig) us
WOBUNZINUOINg aypsıssery <="nsuajeH som / Bam Joy

0sIQ 's2189 'sıeg 'swueineisay 'Swoog-moug
"eyemuesipsy soimqimetusdu] pun Unbyeynpıy 'yruog ara '6D euap

SnwouogseH
-Iny Pun aANeaLy <= dueyomeH auszsunyny :nS-ISULF-Pieywiag

empueH seueweßi "epueyezu:
voßunzynN ayasıWag <= 1154

"uO0IUaS pun uoluk
"ueßunuyom uoß!

AN J2UB nu ISYNÖHW JODfeseUO WEBPUFISUABI u sonenbuuo;
uoßunzinuuyom aujat 1e2Iy-ONSO "way yoıazag I

alarzyenb nz 'mzq uasaluıjap nz ONNNEg waß Bunziasiun
eypsuaueidijemeg uaseipds Jaulo Usuwyey Wı Puls USLOBEIEYSIIIGED ueuumaöne puaßiojuseu ag
‚FORSUnN VojzUNpeIS Uedlojsen" Bungjaryasyo, op IM} osIomuim

OypEyIad aypınuayo AalleIssd
Bunpugueneßempey pun-seng aupınuayQ

Bunpunguoneßam aypınuayo ajalıeised

LeypIeJeqsuoRyJun  pun Bunpulguessysysen Jeyaınuayo Hu uoipeig.
WeßunzınUSBunejSUeIeN, pun -sz1e14 Jergsodwua} Bunyaınsuaiu] nz aypısıag
VeWyeugeWsaUNgeIDSIg ApuezZUeBIe / auepueaD

WaleısaleH - FM uondo

uoyedssenenD uondo

azeidıas ayaınueyo

Bunzinusßunjsiensuaig pun uauyom, Ju Bunzinusjepueyjazurg aBIypeyyaD ZI
LeßUnZInUS[EPUEYIBZUrg BbINPENJOID LI

WeuopyunuajeH OL

WuawWUIEHEIU3 "UeßunjeIsuesey-uy-uedoy-J01D eßunjeisusan-sseißuoy-assan 6
waßunzınn aleınsnpul 8

aßunzinN SypıpyampueH (sun) 2

Ouompeis Jap ayogıisBunbuosien 9

voßunzınN aupıqJamap 5

eßunznuonng ayosıssent »

ONLOLONSEH LeßunjsIERSU2IG 'uaßunzınN alleumıny pun anne €
vabunzınn anposıuag z

WaßunzInuUyom aumwaßlIy 1

®
0)
©

V-0430-2012-Anlage-2-Plangebiet

269 Zeichen

Bebauungsplan Nr. 535 
Aufstellungsbeschluss 
vom 07.07.2010 
Bebauungsplan 
Nr. 541 
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0430/2012 
42. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 541 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Plangebiet / ohne Maßstab ST ADT M TÜNS ER

V-0430-2012-Anlage-3-Wettbewerb

186 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0430/2012 
Bereich des Realisierungswettbewerbs nördlich Stadthafen I Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Maßstab 1:2500 ST ADT M TÜNS ER

V-0430-2012-Anlage-4-Bebauungsplan-401

153 Zeichen

Anlage 4
zur Vorlage Nr. V/0430/2012
Bebauungsplan Nr. 401Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
ST ADT M T ÜNS ER Verkleinerung auf 1:5000

Beratungsverlauf (5)

14.06.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2012 Hauptausschuss
TOP 38.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.06.2012 Rat
TOP 37.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Schillerstraße
  • Albersloher Weg
  • Lütkenbecker Weg
  • Hafenweg 46
  • Hansaring
  • Umgehungsstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0430/2012
Typ
Vorlagen
Datum
21.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37