V/0430/2012
42. Änderung FNP - Bebauungsplan Nr. 541 - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/0430/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 1. 42. Änderung des Flächennutzungsplans in den Stadtbezirken Mitte (Stadtteil Hafen) und Südost (Stadtteil Gremmendorf-West) im Bereich Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher Weg Beschluss zur Änderung 2. Bebauungsplan Nr. 541: Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher Weg Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 14.06.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 27.06.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzu ngsplan ist gem. §§ 2 (1) und 1 (8) Baug esetzbuch (BauGB) im Bereich Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher Weg zu ändern. 2. Für den Bereich Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Al- bersloher Weg ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan zur Festse t- zung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke (Anlage 2): Gemarkung Münster Flur 147: Flurstücke 329, 556 – 559, 788, 790, 792, 800 – 804, 844 – 846, 849, 903 Teile der Flurstücke 575, 576, 785, 904 Flur 148: Vorlagen-Nr.: V/0430/2012 Auskunft erteilt: Herr Hänsel / Herr Husmann Ruf: 492 61 22 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 24.05.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0430/2012 Flurstücke 195, 196, 201 – 203, 207, 211, 364, 414, 465, 513, 514, 534, 536, 537, 556, 563 – 583, 586, 588, 610 – 636, 638 – 642, 668, 670 Teile der Flurstücke 421, 466, 609, 662, 669 Flur 149: Flurstücke 55, 67, 70, 76, 78 – 80, 114 – 120, 122 – 124, 128, 136, 158 – 165, 168, 170 – 181, 183, 184, 191, 194 – 201 Teile der Flurstücke 96, 182, 202 Flur 150: Flurstücke 87, 169, 220 – 225, 249 Teil des Flurstücks 199 Flur 179: Teile der Flurstücke 140, 460 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: - Anlass und Zweck der Änderungs-/Aufstellungsbeschlüsse - Übergeordnete Zielsetzung des am 14.12.2011 im Hauptausschuss beschlossenen Masterplanes Stadthäfen Münster ist es (siehe Anlage 1), die bereits vor Jahren begonnene erfolgreiche Erneue- rung des Bereichs der Stadthäfen Münster durch neu anzusiedelnde Nutzungen des tertiären Se k- tors und standortgerechten Gewerbes fortzuführen, den perspektivischen Entwicklungsspielraum des Versorgungsstandortes der Stadtwerke Münster GmbH zu sichern, südlich des Hansarings einen nutzungsgemischten Einzelhandelsschwerpunkt zu etablieren und d as Hansaviertel sü d- westlich der Schillerstraße in seiner Wohnfunktion zu stärken. Diese Ziele des Masterplanes wu r- den auch aus den Ergebni ssen des Beteiligungsverfahrens „Hafenforum“ entwi ckelt und entspr e- chen den planerischen Perspektiven des letzten Jahrzehnts. Es ist in diesem Zusammenhang notwendig, das geltende Planungsrecht, welches die bisherigen industriellen und gewerblichen Nutzungen südlich des Stadthafen I, südöstlich des DEK und auch nördlich des Stadthafen I im Bereich ehem. Ostermann & Scheiwe planungsrechtlich sichert, den neuen Zielen des Masterplans Stadthäfen Münster anzupassen (Beschlussvorschlag 2) Auf die nunmehr ansteh ende Bauleitplanung sowohl für konkrete Projektbereiche als auch für die notwendigen Anpassungsbereiche in Folge des Masterplans wurde in der Sitzung des ASSVW am 03.05.2012 grundsätzlich zuletzt hingewiesen. - Abgrenzung des Aufstellungsbeschlusses - Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 541 wird wie folgt begrenzt (siehe Anlage 2): Südliche Kaikante Stadthafen 1 / Schillerstraße im Norden Albersloher Weg im Westen Umgehungsstraße (B 51) im Süden Lütkenbecker Weg im Osten Die umgreifende Gebie tsabgrenzung im Aufstellungsbeschluss ist zum einen sinnvoll, um für die Ziele des Masterplans Stadthäfen flächendeckend, qualitativ umfassend und zielgerichtet die pl a- nungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen – zum anderen ist sie im Sinne der sinnvoll en - 3 - V/0430/2012 Plangebietsabgrenzung geboten, um alle komplexen und gegenseitigen Abhängigkeiten der En t- wicklung der einzelnen Teilelemente der städtebaulichen Rahmenplanung für den gesamten B e- reich nordöstlich des Albersloher Weges einer gesamtbetrachtenden Abwägung zuzuführen. - Planungsziele - Ein wesentlicher Baustein der beabsichtigten städtebaulichen Aufwertung des Gesamtbereiches der Stadthäfen ist der Bereich nördlich des Stadthafens I, südlich des Hansarings, südwestlich der Schillerstraße. In diesem, bishe r gewerblich genutzten Bereich sieht der Masterplan für das G e- lände der ehemaligen OSMO-Hallen ein qualitätsvolles, mehrgeschossiges und urbanes Wohng e- biet vor, welches zur Hafenkante mit Dienstleistungsnutzungen ergänzt werden soll. Der rechtskräftige Bebauungsplan weist die Fläche der ehemaligen OSMO-Hallen als Gewerbege- biet aus. Um die mit dem Masterplan angestoßene zukünftige Nutzung realisieren zu können ist perspektivisch die Ausweisung von innerstädtischen Wohngebieten nördlich Hafenweg bzw. von Mischgebieten im Bereich der Hafenkante Ziel der Bauleitplanung. Gem. Beschluss zum Masterplan Stadthäfen Münster vom 14.12.2011 und der Beratung im ASSVW vom 03.05.2012 wird für die Bereiche zwischen Hafenweg und Stadthafen 1 und den B e- reichen um das Speichergebäude „Hafenweg 46/48“ (siehe Anlage 3) noch ein Realisierungswet t- bewerb durchgeführt, dessen Ergebnisse in die Bauleitplanung einfließen sollen. Zur Auslobung dieses Wettbewerbs werden separate Beschlüsse vorbereitet. Für die Realisierung eines großflächigen, mit Wohn- und Diensleistungsnutzungen durchmischten Einzelhandelsangebotes südlich Hansaring (Postgelände/ehem. Wehmeyer -Areal) hat der Rat bereits am 07.07.2010 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 535 (siehe Vorl age V/0463/2010) gefasst. Eine selbständige Fortführung dieses vorhabenbezogenen Verfahrens zum sog. „Hafencenter“ vom hier zur Aufstellung anstehenden Bebauungsplan Nr. 541 ist mö glich: Die auch gem. Ergebnis des Hafenforums erforderliche ganzheitliche und abgestimmte Entwickl ung „Hafencenter“/Wohnprojekt OSMO „Neuhafen“ ist auf der Grundlage der vorliegenden Investore n- entwürfe berücksichtigt und wird im Rahmen der weiteren Verfahrensschritte zu den jeweiligen Bebauungsplanverfahren Nr. 535 und Nr. 541 kontinuierlich betrachtet und gewährleistet. Zur Ver- deutlichung des räumlichen Zusammenhangs ist in der Anlage 2 der Geltungsbereich des Aufste l- lungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 535 ebenfalls nachrichtlich dargestellt. Im Bereich südlich des Stadthafens I soll primär die be absichtigte Erweiterung sperspektive des Standortes des Heizkraftwerkes der Stadtwerke Münster GmbH entwickelt und als sehr wichtiger Energieversorgungsstandort für die Stadt planungsrechtlich abgesichert werden. Westlich des DEK, nördlich Albersloher Weg sollen sich zukünftig ergänzend nichtstörende allgemeine Gewer- be- und Handwerksbetriebe ansiedeln. Im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplans ergibt sich darüber hinaus die Chance, die bisher in Teilen durch gewerbliche Nutzung geprägten Kaiflächen s üdlich des Stadthafen 1 einer durchgängigen öffentlichen Begehbarkeit zuzuführen bzw. entsprechend den Anregungen aus dem Hafenforum im Einmündungsbereich Stadthafen/DEK als gestaltete öffentlich nutzbare Fre i- fläche auszuweisen. Auch die Frage eines möglichen Verbindungsbauwerkes über den Stadthafen 1 gem. Masterplan Stadthäfen ist im Aufstellungsverfahren zu behandeln. Zur Umsetzung dieser Zielvorstellung en und zur Vermeidung eines künftigen Konfliktes zw ischen der industriell/gewerblich geprägten Nutzung südlich des Stadthafens I und der nördlich neu zu etablierenden gemischten Bebauung und Wohnbebauung sollen die Teilbereiche, die im best e- henden Bebauungsplan Nr. 401 (Anlage 4) derzeit als Industriegebiet festgesetzt sind, immissi- onsverträglich zu einem Gewerbegebiet umstrukturiert werden (hier primäre Betroffenheit der Li e- genschaften der Stadtwerke; n ach aktuellem Recherchestand kein Eingriff in ausgeübte Nutzun- gen; Planänderungen nach Ablauf der 7-Jahresfrist ohne finanzielle Auswirkungen für die Stadt möglich). Die Idee einer öffentlich nutzbaren Freifläche direkt am Kanal nimmt der aktualisierte Masterplan auch im Bereich östlich des Kanals zwischen Albersloher Weg und Lütkenbecker Weg auf. Ziel - 4 - V/0430/2012 des Masterplans ist es, auch für diesen Bereich ebenso ei ne städtebaulich-gestalterische Aufwer- tung zu ermöglichen und auf den an die öffentlich nutzbaren Flächen angrenzenden gewerblichen Flächen nichtstörendes kreatives Handwerk anzusiedeln. Zur Umsetzung dieser Zielvorstellungen und zur Vermeidung eines künf tigen Konfliktes zwischen der industriell/gewerblich geprägten Nutzung östlich des DEK und der nördlich Stadthafen 1 neu zu etablierenden gemischten Bebauung und Wohnbebauung sollen die Teilbereiche, die im best e- henden Bebauungsplan Nr. 348 (Anlage 5) derz eit als Industriegebiete festgesetzt sind, teilräu m- lich immissionsverträglich zu einem Gewerbegebiet umstrukturiert werden (hier primäre Betroffe n- heit der Liegenschaften Dritter; nach aktuellem Recherchestand kein Eingriff in ausgeübte Nutzu n- gen; Planänder ungen nach Ablauf der 7 -Jahresfrist ohne finanzielle Auswirkungen für die Stadt möglich). - Verfahrensaspekte und frühzeitige Bürgeranhörung - Der aufzustellende Bebauungsplan überplant in Teilbereichen die Geltungsbereiche der Beba u- ungspläne Nr. 401 „S tadthafen I / Albersloher Weg“ und Nr. 348 „ Albersloher Weg / Dortmund - Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg / Umgehungsstraße“ (siehe Anlagen 4 und 5) . Der neue Beba u- ungsplan tritt mit seiner Rechtskraft in den überlagerten Bereichen an die Stelle des bisherigen Planungsrechtes. Die Realisierung der vorstehenden Planungsziele erfordert neben der Aufstellung des Bebauung s- planes auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes (Beschlussvorschlag 1). Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB findet gem. den Planungsfreigaben im ASSVW am 03.05.2012 im Rahmen der Informationsveranstaltung zum Masterplan Stadthäfen Münster statt. Die Veranstaltung ist für den 05.07.2012 um 18.30 Uhr in der Mehrzweckhalle der Stadtwerke Münster GmbH terminiert. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Masterplan Stadthäfen Münster 2. Abgrenzung Plangebiet / räumliche Darstellung des Aufstellungsbeschlusses und nachrichtliche Darstellung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 535 3. Bereich Realisierungswettbewerb nördlich Stadthafen I 4. Bebauungsplan Nr. 401 5. Bebauungsplan Nr. 348
V-0430-2012-Anlage-5-Bebauungsplan-348
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Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0430/2012 Bebauungsplan Nr. 348Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für ST ADT M T ÜNS ER Verkleinerung auf 1:5000
V-0430-2012-Anlage-1-Masterplan
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0430/2012 Masterplan Stadthäfen Münster Y3LSNOW ff Ba ni Pr wooz woor wog Beeiinen (0 Fu ZLO2'SO'E0 MASSY PuBIS 'Z10z IE T5jsung usjeyjpejs uejdisjseyg Bunsaisıienpgv BunznusBunjsiensuong pun -uyom zepuszupßi u jopueyIezUg) ueB1ypeLJ0.B an) peizusiodhopueig Buhesuep 'IPNS YoIa1ag ZI -SiopueyJeZU1g ABIYFLJOID <= 15 9 "IPAQU "Bam Dyorsiogiy aueisksmsßoy-sbenpsunusgeı OUORYUnJuBJEH <= Webunzınuueupswnz argzodısı eßunznusäunisissny pur „woy SBILEEIGOG "aypeL4uly-uado vopeis-feagn, wosıq ungern» wauıpepojug 'uaßunjejsueraa-y-usdor-J019 "woßumejsueian-ssißuoyr-assan <= sBupsag -2IN "3 RSOPNS / dwegamen auszsunyny Ipns 'n IPAQU / Bam Joyoisiagıy 'nsam ayarauagı 6 (OIRO-ONSO) uoBunanny voye1snpu uepuounıseg „op Bunuaı „ana pın Bunaaypis pun (218 DV uofahsM osngad 'SnJBy) UBBURZINN Ualaulsnpul Lapuaueisag Jap Bunuayais aßunzynN alla) -Snput <= Bomaygenpul AsQ °n Nsam aymos 15 8 IPQU / Bam Jayaaquayın Insampns aypiaıaa 8 uauondosBuneyemıa ya (BeJuy-ND) uopueısyemnyeıy pun apupieBsqeusg SangpeIS Jap ayseysBunBJOSLAA <= UBjeyjenIN WyIPNS yaIa1ad 9 uebunznuuaypos Bunyayseny BunpaiszeH 'oung ın) uoyeyurssqeiag Ju agaızagssyampur; IRS-WEAZ-24 NSQ I Z aypemuanag IpıAU ‘AI NSR / NA ’Asom ‘, uayeı WebUnZINUOINg aaıam eos (018 OL IEVOd YUEg-0S4 'E Sneuipeig "oyampeig) us WOBUNZINUOINg aypsıssery <="nsuajeH som / Bam Joy 0sIQ 's2189 'sıeg 'swueineisay 'Swoog-moug "eyemuesipsy soimqimetusdu] pun Unbyeynpıy 'yruog ara '6D euap SnwouogseH -Iny Pun aANeaLy <= dueyomeH auszsunyny :nS-ISULF-Pieywiag empueH seueweßi "epueyezu: voßunzynN ayasıWag <= 1154 "uO0IUaS pun uoluk "ueßunuyom uoß! AN J2UB nu ISYNÖHW JODfeseUO WEBPUFISUABI u sonenbuuo; uoßunzinuuyom aujat 1e2Iy-ONSO "way yoıazag I alarzyenb nz 'mzq uasaluıjap nz ONNNEg waß Bunziasiun eypsuaueidijemeg uaseipds Jaulo Usuwyey Wı Puls USLOBEIEYSIIIGED ueuumaöne puaßiojuseu ag ‚FORSUnN VojzUNpeIS Uedlojsen" Bungjaryasyo, op IM} osIomuim OypEyIad aypınuayo AalleIssd Bunpugueneßempey pun-seng aupınuayQ Bunpunguoneßam aypınuayo ajalıeised LeypIeJeqsuoRyJun pun Bunpulguessysysen Jeyaınuayo Hu uoipeig. WeßunzınUSBunejSUeIeN, pun -sz1e14 Jergsodwua} Bunyaınsuaiu] nz aypısıag VeWyeugeWsaUNgeIDSIg ApuezZUeBIe / auepueaD WaleısaleH - FM uondo uoyedssenenD uondo azeidıas ayaınueyo Bunzinusßunjsiensuaig pun uauyom, Ju Bunzinusjepueyjazurg aBIypeyyaD ZI LeßUnZInUS[EPUEYIBZUrg BbINPENJOID LI WeuopyunuajeH OL WuawWUIEHEIU3 "UeßunjeIsuesey-uy-uedoy-J01D eßunjeisusan-sseißuoy-assan 6 waßunzınn aleınsnpul 8 aßunzinN SypıpyampueH (sun) 2 Ouompeis Jap ayogıisBunbuosien 9 voßunzınN aupıqJamap 5 eßunznuonng ayosıssent » ONLOLONSEH LeßunjsIERSU2IG 'uaßunzınN alleumıny pun anne € vabunzınn anposıuag z WaßunzInuUyom aumwaßlIy 1 ® 0) ©
V-0430-2012-Anlage-2-Plangebiet
269 Zeichen
Bebauungsplan Nr. 535 Aufstellungsbeschluss vom 07.07.2010 Bebauungsplan Nr. 541 Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0430/2012 42. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 541 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Plangebiet / ohne Maßstab ST ADT M TÜNS ER
V-0430-2012-Anlage-3-Wettbewerb
186 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0430/2012 Bereich des Realisierungswettbewerbs nördlich Stadthafen I Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Maßstab 1:2500 ST ADT M TÜNS ER
V-0430-2012-Anlage-4-Bebauungsplan-401
153 Zeichen
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0430/2012 Bebauungsplan Nr. 401Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für ST ADT M T ÜNS ER Verkleinerung auf 1:5000
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (6)
- Schillerstraße
- Albersloher Weg
- Lütkenbecker Weg
- Hafenweg 46
- Hansaring
- Umgehungsstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0430/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.05.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37