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V/0160/2014

Errichtungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Handorf

Vorlagen 28.02.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.04.2014, TOP 16

Anlage 3 Kostenschätzung

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Ansehen

Anlage 1 Standort

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm

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Ansehen

Anlage 3 Kostenschätzung

1125 Zeichen

KOSTENSCHÄTZUNG

PROJEKT Neubau Feuerwehrgerätehaus Handorf
Hobbeltstraße, Münster Handorf

südlich des Regenrückhaltebeckens
Stand Planung: Linear-Typ

Planungsstand: Vorentwurf im M.: 1:200 von Januar 2014
voraussichtliche Bauzeit: 2015

(In dieser Kostenschätzung ist der Stand 2014 angenommen. Der
Aufschlag für Kostensteigerung erfolgt nach der Zusammenstellung)

KG 100 Grundstück (ist vorhanden) 0,00 €

KG 200 Herrichten und Erschließen 47.000,00 €
Die Erschließungsbeiträge sind nicht in dieser Kostenschätzung enthalten.
Die Verkehrserschließung ist in dem Baugebiet noch zu erstellten.

KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.019.570,00 €
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 187.782,00 €
KG 500 Außenanlagen 268.000,00 €
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 46.500,00 €
KG 700 Baunebenkosten 132.500,00 €
Zwischensumme 1.701.352,00 €
Ansatz für Rundung auf volle 1000 € 648,00 €
Ansatz für voraussichtliche Kostensteigerung für Bauzeit 2015
geschätzte Kostensteigerung 2,0 %, Betrag gerundet 34.000,00 €
GESAMTKOSTEN 1.736.000,00 €

aufgestellt: 12.02.2014

Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement
l.A.

VoRkuhl Müken

Anlage 1 Standort

202 Zeichen

R
NNIDES
EN

gepl. Standert
euerwehr-
gerätehaus

Say sag ||| MÜNSTER

‚AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT
Hochbautechnisches Gebäudemanagement

NEUBAU

FWGH HANDORF
HOBBELTSTRASSE

nz 48157 MÜNSTER

M 1:2500

Beschlussvorlage

9221 Zeichen

V/0160/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Feuerwehr 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses  
für den Löschzug Handorf der Freiwilligen Feuerwehr Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
25.03.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
02.04.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
I. Sachentscheidung 
 
I.1. Die Stadt Münster errichtet auf einer Teilfläche des in der Anlage 1 gekennzeichneten 
Grundstückes östlich der Hobbeltstraße ein Feuerwehrgerätehaus (Gemarkung Handorf, Flur 
10, Flurstücke 1370 tlw. und 1375 tlw.). Hierfür wird das in der Anlage 2 aufgeführte Rau m-
programm zugrunde gelegt.  
 
I.2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Pl anung auf der Grundlage des Errichtungsb e-
schlusses zu entwickeln und die Zustimmung zur Planung mit Kostenermittlung nach DIN 276 
und Folgekostenberechnung sowie den Baubeschluss sobald wie möglich herbeizuführen. 
 
I.3. Die Verwaltung wird entsprechend dem  Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und 
Bauwesen vom 19.11.2013 im Sinne einer kostenoptimierenden Standardisierung für das 
Feuerwehrgerätehaus Handorf auch eine Variante in Systembauweise vorschlagen, die z u-
gleich Planungsgrundlage für alle weiter en neu zu errichtenden Feuerwehrgerätehäuser we r-
den kann.   
I.4. Nach der Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrgerätehauses wird das Grundstück des alte n 
Feuerwehrgerätehauses in das strategische Vermögen des Amtes für Immobilienmanagement 
zur Verwertung überführt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0160/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Langenberg 
Ruf: 
20 25  84 00 
E-Mail: 
LangenbergJ@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.02.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0160/2014 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
II.1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von max. 
1.736.000,00 € entstehen (Anlage 3). Im Zusammenhang mit der vorzuschlagenden Variante 
in Systembauweise wird eine deutliche Unterschreitung dieser Investitionskosten angestrebt. 
 
II.2. Zurzeit sind folgende Ansätze im Haushalt 2014 veranschlagt (1.200.000 €): 
 
Teilfinanzplan  
 
 Nr. Bezeichnung Haushalts- 
jahr 
Ansatz 
in € 
Bemerkungen 
 
Produkt- 
gruppe 
0209 Brandschutz, 
Feuerwehrtechnische 
Hilfeleistung 
   
Investitions-
maßnahme 
4370 Neubau Gerätehaus 
Handorf  
2014 1.200.000 Ermächtigungsüber-
tragung aus 2013 
   2015 - 2017 0  
 
II.3. Über die über den derzeitigen Haushaltsansatz hinausgehenden Mittel in Höhe von 536.000 
€ ist im Rahmen der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2015 zu entscheiden. 
  
II.4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eventuell anfallende öffentliche Erschließungskosten in 
dieser Kalkulation nicht berücksichtigt sind und ggf. separat bereitgestellt werden müssen. 
 
 
Begründung 
 
zu I.1: 
 
Situation 
Die Feuerwehr Münster unterhält im Ortsteil Handorf einen von 20 Löschzügen der Freiwi lligen 
Feuerwehr Münster. Der Löschzug ist zuständig für einen Teil des Stadtgebietes (Ausr ückebezirk) 
mit folgenden Grenzen: 
Im Norden:  Stadtgrenze / Ems 
Im Osten:  Stadtgrenze / Verth / Lauheider Straße 
Im Süden: Von West nach Ost: Warendorfer Str. / Werse / nördlich der Straße Kreuzbach 
Im Westen: Umgehungsbahn sowie Bahnstrecke Münster - Osnabrück 
Einsatzschwerpunkte sind: 
- Wohngebiete in (Alt-)Handorf  sowie in Dorbaum 
- Umgehungsbahn und Bahnstrecken Münster - Osnabrück sowie Münster - Warendorf 
- Industriegebiet Gildenstraße, Lützow-Kaserne 
- Landwirtschaftliche Betriebe 
- Warendorfer Straße / B 51 
- Gewässer Ems und Werse 
Der Löschzug Handorf besetzt für den Brandschutz und die technische Hilfeleistung zwei Lösc h-
fahrzeuge sowie einen Rüstwagen.  
 
Bedarf 
Das jetzige Feuerwehrgerätehaus wurde 1968 errichtet. Verbindliche Normen bezü glich der 
Raumgrößen und der technischen Ausstattung bestanden damals nicht. Der Schulungsbereich 
und die Sanitäranlagen wurden zugeschnitten auf eine damalige Löschzu gstärke von maximal 20 
Feuerwehrmännern. Die funktional erforderliche Löschzugstärke hat sich für den Standort nahezu

- 3 - 
V/0160/2014 
verdoppelt und umfasst heute 37 ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige. Hinzu kommt die örtli-
che Jugendfeuerwehrgruppe. 
Die baulichen Gegebenheiten, darunter der Schulungsraum und die Sozialbereiche, we rden der 
heute erforderlichen Löschzugstärke nicht mehr gerecht. Im Bestand fehlen gänzlich Sanitäranl a-
gen und Duschen für die Damen, Umkleideräume zur Verhinderung einer Kontaminationsve r-
schleppung auf saubere Bereiche, ein Löschzugführerbüro sowie ein Jugendfeuerwehrraum. 
Die bedeutendste funktionale Einschränkung besteht im Bereich der Fahrzeughallen. Die im Be-
stand vorhandene Torsturzhöhe lässt die Einstellung von Löschfahrzeugen aktue llen Typs nicht 
mehr zu. Derzeit wird die Restlaufzeit von Altfahrzeugen mit geringer Fah rzeughöhe genutzt, um 
den Standort mit Löschfahrzeugen zu versorgen. Aktuelle Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvor-
schriften bezüglich der Sicherheitsabstände und der L agerung der Schutzkleidung lassen sich in 
der bestehenden Halle nicht umsetzen. 
Weiterhin sind im gesamten Gebäude die technischen Anlagen aufgrund des Baujahres weitg e-
hend abgängig, hinzu kommt eine aufwändig sanierungsbedürftige Fassade. 
Die Stadt Münster plant deshalb auf dem in der Anlage 1 gekennzeichneten Grun dstück südlich 
des Regenrückhaltebeckens einen Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Das Grundstück ist je 
zur Hälfte im Besitz der Wohn - und Stadtbau sowie der Stadt Münster. Da momentan das Grun d-
stück nach § 35 des Baug esetzbuches (BauGB) beurteilt wird (Außenbereich), ist es erforderlich, 
zuerst den Flächennutzungsplan zu ändern, um damit Planungssicherheit für den Neubau zu e r-
langen. Die Änderung wird zurzeit durch das Stadtplanungsamt vorbereitet und anschli eßend den 
Fachausschüssen zur Entscheidung vorgestellt. Nach entsprechender Änderung des Flächennu t-
zungsplanes besteht für die weitere Planung entsprechende Planungssicherheit, so dass die Ertei-
lung der Baugenehmigung möglich wird. 
Sollte ein Bau des Feuerwehrgerätehauses an diesem Standort pl anungsrechtlich nicht möglich 
werden, erfolgt der Neubau am ursprünglich angestrebten Standort östlich der Hobbeltstr. / n örd-
lich der Kleingärten Lammerbach. 
 
zu I.2: 
Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Handorf hat ein zum Feuerwehrgerätehaus Ki nderhaus 
identisches Raumprogramm, abzüglich des nur einmal in der Stadt vorhandenen dortigen Lage r-
raumes für die Jugendfeuerwehr. 
Der Bau erfolgt dementsprechend in Anlehnung an die DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Fe u-
erwehrgerätehäuser“. Dabei we rden die einzelnen Vorgaben der Norm soweit wie möglich red u-
ziert, um den umbauten Raum zu begrenzen. So entfällt beispielsweise ein eigens tändiger Raum 
für die Funkkommunikation und die Lagerflächen wurden verkleinert.  
Die Raumanforderungen an die Umkleiden und die Fahrzeughalle ergeben sich aus den geltenden 
Arbeitsschutzvorschriften. 
Bestandteil des Raumprogramms ist auch eine Wohnung für den Gerätewart. Auf diese Weise wird 
sichergestellt, dass sich das Gerätehaus, die technischen Anlagen und die Fah rzeuge jederzeit in 
einem einsatzbereiten Zustand befinden. Zudem unterstützt der Gerätewart beim Ausrücken im 
Einsatzfall. 
 
zu I.3: 
Der AUB hat in seiner Sitzung am 19.11.2013 mehrheitlich beschlossen, „für Feuerwehrgerät e-
häuser werden fixe Planungssummen festgeschrieben; es soll zukünftig eine standardisierte Sy s-
tembauweise zum Einsatz kommen, um Kosten zu sparen.“ Dieser Auftrag soll hier au fgegriffen 
werden im Sinne einer weiteren Optimierung der Bau- und Funktionsstandards bzw. aller kostenre-
levanten Größen. In diesem Zusammenhang wird auch die Anwendung der städtischen Gebäud e-
leitlinien überprüft werden. 
 
zu I.4:  
Sofern eine städtische An schlussnutzung nach der Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrger ä-
tehauses für das bisherige Grundstück / Gebäude nicht erfolgt, soll im Wege eines Ausschre i-
bungsverfahrens die Immobilie veräußert werden.

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V/0160/2014 
 
zu II.1: 
Die zu kalkulierenden Investitions- und Folgekosten werden auf Grundlage der konkretisierten Pla-
nung und der Kostenermittlung im Rahmen der Zustimmung zur Planung bzw. des Baubeschlu s-
ses vorgelegt. 
 
zu II.2 und II.3: 
Die im Haushaltsplan ausgewiesenen Baukosten in Höhe von 1,2 Mio. Euro entsta mmen einer 
Schätzung aus dem Jahr 2010 (erstmalig im Haushaltsplan 2011), angelehnt an die Baukosten für 
das Feuerwehrgerätehaus Gievenbeck. Dem gegenüber berücksichtigt die aktuelle  Kostenschät-
zung durch das Amt für Immobilienmanagement die seitdem erfolgten Kostensteigerungen und die 
heutigen Arbeitsschutzanforderungen verbunden mit dem aktuellen Raumprogramm (vgl. neues 
Feuerwehrgerätehaus Kinderhaus). Die angekündigte Variante in Systemba uweise verfolgt das 
Ziel, hier zu einer deutlichen Reduzierung des Ansatzes zu gelangen. Die Anpassung der Finan z-
mittel erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2015. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Anlage 2 Raumprogramm

974 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Raumprogramm  
für das Feuerwehrgerätehaus in Handorf  
in Anlehnung an DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser“ 
 
 
a.) Fahrzeughalle für drei Einsatzfahrzeuge mit Stiefelwäsche, Abgasabsauganlage 
     und einen Alarmdruckerbereich (ca. 185 m²) 
 
b.) Geräte- / Lagerraum (ca. 45 m²) 
 
c.) Schulungsraum (ca. 60 m²) 
 
d.) Jugendraum (ca. 20 m²) 
 
e.) Lehrmittelraum (ca. 10 m²) 
 
f.) Teeküche (ca. 10 m²) 
 
g.) Büroraum für die Leitung des Löschzuges mit Telekommunikationsanlage 
     (ca. 20 m²) 
 
h.) Umkleidebereiche mit Spinden;  
     getrennt für Damen (min. 12 m²) und Herren (ca. 60 m²)  
 
i.) Waschraum mit Waschbecken und Duschen; für Damen und Herren 
 
j.) WC- Anlage für Damen und Herren 
 
k.) Garderobe 
 
l.) Hausanschlussraum 
 
m.) Gerätewartwohnung: 4 Zimmer, Küche, Bad, Balkon / Loggia, Vorrats- und 
Abstellraum 
 
n.) Parkplätze für die Löschzugmitglieder ( ca. 24) 
 
o.) Fahrradständer (ca. 20) 
 
p.) Übungsfläche

Beratungsverlauf (5)

13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.04.2014 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Hobbeltstraße
  • Lauheider Straße
  • Warendorfer Straße
  • Gildenstraße
  • Kreuzbach
  • Lammerbach
  • Kinderhaus
  • Verth
  • Werse

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0160/2014
Typ
Vorlagen
Datum
28.02.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37