V/0160/2014
Errichtungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Handorf
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Anlage 3 Kostenschätzung
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KOSTENSCHÄTZUNG PROJEKT Neubau Feuerwehrgerätehaus Handorf Hobbeltstraße, Münster Handorf südlich des Regenrückhaltebeckens Stand Planung: Linear-Typ Planungsstand: Vorentwurf im M.: 1:200 von Januar 2014 voraussichtliche Bauzeit: 2015 (In dieser Kostenschätzung ist der Stand 2014 angenommen. Der Aufschlag für Kostensteigerung erfolgt nach der Zusammenstellung) KG 100 Grundstück (ist vorhanden) 0,00 € KG 200 Herrichten und Erschließen 47.000,00 € Die Erschließungsbeiträge sind nicht in dieser Kostenschätzung enthalten. Die Verkehrserschließung ist in dem Baugebiet noch zu erstellten. KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.019.570,00 € KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 187.782,00 € KG 500 Außenanlagen 268.000,00 € KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 46.500,00 € KG 700 Baunebenkosten 132.500,00 € Zwischensumme 1.701.352,00 € Ansatz für Rundung auf volle 1000 € 648,00 € Ansatz für voraussichtliche Kostensteigerung für Bauzeit 2015 geschätzte Kostensteigerung 2,0 %, Betrag gerundet 34.000,00 € GESAMTKOSTEN 1.736.000,00 € aufgestellt: 12.02.2014 Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement l.A. VoRkuhl Müken
Anlage 1 Standort
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R NNIDES EN gepl. Standert euerwehr- gerätehaus Say sag ||| MÜNSTER ‚AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT Hochbautechnisches Gebäudemanagement NEUBAU FWGH HANDORF HOBBELTSTRASSE nz 48157 MÜNSTER M 1:2500
Beschlussvorlage
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V/0160/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Feuerwehr Betrifft Errichtungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Handorf der Freiwilligen Feuerwehr Münster Beratungsfolge 13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 25.03.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 02.04.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag I. Sachentscheidung I.1. Die Stadt Münster errichtet auf einer Teilfläche des in der Anlage 1 gekennzeichneten Grundstückes östlich der Hobbeltstraße ein Feuerwehrgerätehaus (Gemarkung Handorf, Flur 10, Flurstücke 1370 tlw. und 1375 tlw.). Hierfür wird das in der Anlage 2 aufgeführte Rau m- programm zugrunde gelegt. I.2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Pl anung auf der Grundlage des Errichtungsb e- schlusses zu entwickeln und die Zustimmung zur Planung mit Kostenermittlung nach DIN 276 und Folgekostenberechnung sowie den Baubeschluss sobald wie möglich herbeizuführen. I.3. Die Verwaltung wird entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen vom 19.11.2013 im Sinne einer kostenoptimierenden Standardisierung für das Feuerwehrgerätehaus Handorf auch eine Variante in Systembauweise vorschlagen, die z u- gleich Planungsgrundlage für alle weiter en neu zu errichtenden Feuerwehrgerätehäuser we r- den kann. I.4. Nach der Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrgerätehauses wird das Grundstück des alte n Feuerwehrgerätehauses in das strategische Vermögen des Amtes für Immobilienmanagement zur Verwertung überführt. Vorlagen-Nr.: V/0160/2014 Auskunft erteilt: Herr Dr. Langenberg Ruf: 20 25 84 00 E-Mail: LangenbergJ@stadt-muenster.de Datum: 27.02.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0160/2014 II. Finanzielle Auswirkungen II.1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von max. 1.736.000,00 € entstehen (Anlage 3). Im Zusammenhang mit der vorzuschlagenden Variante in Systembauweise wird eine deutliche Unterschreitung dieser Investitionskosten angestrebt. II.2. Zurzeit sind folgende Ansätze im Haushalt 2014 veranschlagt (1.200.000 €): Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haushalts- jahr Ansatz in € Bemerkungen Produkt- gruppe 0209 Brandschutz, Feuerwehrtechnische Hilfeleistung Investitions- maßnahme 4370 Neubau Gerätehaus Handorf 2014 1.200.000 Ermächtigungsüber- tragung aus 2013 2015 - 2017 0 II.3. Über die über den derzeitigen Haushaltsansatz hinausgehenden Mittel in Höhe von 536.000 € ist im Rahmen der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2015 zu entscheiden. II.4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eventuell anfallende öffentliche Erschließungskosten in dieser Kalkulation nicht berücksichtigt sind und ggf. separat bereitgestellt werden müssen. Begründung zu I.1: Situation Die Feuerwehr Münster unterhält im Ortsteil Handorf einen von 20 Löschzügen der Freiwi lligen Feuerwehr Münster. Der Löschzug ist zuständig für einen Teil des Stadtgebietes (Ausr ückebezirk) mit folgenden Grenzen: Im Norden: Stadtgrenze / Ems Im Osten: Stadtgrenze / Verth / Lauheider Straße Im Süden: Von West nach Ost: Warendorfer Str. / Werse / nördlich der Straße Kreuzbach Im Westen: Umgehungsbahn sowie Bahnstrecke Münster - Osnabrück Einsatzschwerpunkte sind: - Wohngebiete in (Alt-)Handorf sowie in Dorbaum - Umgehungsbahn und Bahnstrecken Münster - Osnabrück sowie Münster - Warendorf - Industriegebiet Gildenstraße, Lützow-Kaserne - Landwirtschaftliche Betriebe - Warendorfer Straße / B 51 - Gewässer Ems und Werse Der Löschzug Handorf besetzt für den Brandschutz und die technische Hilfeleistung zwei Lösc h- fahrzeuge sowie einen Rüstwagen. Bedarf Das jetzige Feuerwehrgerätehaus wurde 1968 errichtet. Verbindliche Normen bezü glich der Raumgrößen und der technischen Ausstattung bestanden damals nicht. Der Schulungsbereich und die Sanitäranlagen wurden zugeschnitten auf eine damalige Löschzu gstärke von maximal 20 Feuerwehrmännern. Die funktional erforderliche Löschzugstärke hat sich für den Standort nahezu - 3 - V/0160/2014 verdoppelt und umfasst heute 37 ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige. Hinzu kommt die örtli- che Jugendfeuerwehrgruppe. Die baulichen Gegebenheiten, darunter der Schulungsraum und die Sozialbereiche, we rden der heute erforderlichen Löschzugstärke nicht mehr gerecht. Im Bestand fehlen gänzlich Sanitäranl a- gen und Duschen für die Damen, Umkleideräume zur Verhinderung einer Kontaminationsve r- schleppung auf saubere Bereiche, ein Löschzugführerbüro sowie ein Jugendfeuerwehrraum. Die bedeutendste funktionale Einschränkung besteht im Bereich der Fahrzeughallen. Die im Be- stand vorhandene Torsturzhöhe lässt die Einstellung von Löschfahrzeugen aktue llen Typs nicht mehr zu. Derzeit wird die Restlaufzeit von Altfahrzeugen mit geringer Fah rzeughöhe genutzt, um den Standort mit Löschfahrzeugen zu versorgen. Aktuelle Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvor- schriften bezüglich der Sicherheitsabstände und der L agerung der Schutzkleidung lassen sich in der bestehenden Halle nicht umsetzen. Weiterhin sind im gesamten Gebäude die technischen Anlagen aufgrund des Baujahres weitg e- hend abgängig, hinzu kommt eine aufwändig sanierungsbedürftige Fassade. Die Stadt Münster plant deshalb auf dem in der Anlage 1 gekennzeichneten Grun dstück südlich des Regenrückhaltebeckens einen Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Das Grundstück ist je zur Hälfte im Besitz der Wohn - und Stadtbau sowie der Stadt Münster. Da momentan das Grun d- stück nach § 35 des Baug esetzbuches (BauGB) beurteilt wird (Außenbereich), ist es erforderlich, zuerst den Flächennutzungsplan zu ändern, um damit Planungssicherheit für den Neubau zu e r- langen. Die Änderung wird zurzeit durch das Stadtplanungsamt vorbereitet und anschli eßend den Fachausschüssen zur Entscheidung vorgestellt. Nach entsprechender Änderung des Flächennu t- zungsplanes besteht für die weitere Planung entsprechende Planungssicherheit, so dass die Ertei- lung der Baugenehmigung möglich wird. Sollte ein Bau des Feuerwehrgerätehauses an diesem Standort pl anungsrechtlich nicht möglich werden, erfolgt der Neubau am ursprünglich angestrebten Standort östlich der Hobbeltstr. / n örd- lich der Kleingärten Lammerbach. zu I.2: Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Handorf hat ein zum Feuerwehrgerätehaus Ki nderhaus identisches Raumprogramm, abzüglich des nur einmal in der Stadt vorhandenen dortigen Lage r- raumes für die Jugendfeuerwehr. Der Bau erfolgt dementsprechend in Anlehnung an die DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Fe u- erwehrgerätehäuser“. Dabei we rden die einzelnen Vorgaben der Norm soweit wie möglich red u- ziert, um den umbauten Raum zu begrenzen. So entfällt beispielsweise ein eigens tändiger Raum für die Funkkommunikation und die Lagerflächen wurden verkleinert. Die Raumanforderungen an die Umkleiden und die Fahrzeughalle ergeben sich aus den geltenden Arbeitsschutzvorschriften. Bestandteil des Raumprogramms ist auch eine Wohnung für den Gerätewart. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich das Gerätehaus, die technischen Anlagen und die Fah rzeuge jederzeit in einem einsatzbereiten Zustand befinden. Zudem unterstützt der Gerätewart beim Ausrücken im Einsatzfall. zu I.3: Der AUB hat in seiner Sitzung am 19.11.2013 mehrheitlich beschlossen, „für Feuerwehrgerät e- häuser werden fixe Planungssummen festgeschrieben; es soll zukünftig eine standardisierte Sy s- tembauweise zum Einsatz kommen, um Kosten zu sparen.“ Dieser Auftrag soll hier au fgegriffen werden im Sinne einer weiteren Optimierung der Bau- und Funktionsstandards bzw. aller kostenre- levanten Größen. In diesem Zusammenhang wird auch die Anwendung der städtischen Gebäud e- leitlinien überprüft werden. zu I.4: Sofern eine städtische An schlussnutzung nach der Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrger ä- tehauses für das bisherige Grundstück / Gebäude nicht erfolgt, soll im Wege eines Ausschre i- bungsverfahrens die Immobilie veräußert werden. - 4 - V/0160/2014 zu II.1: Die zu kalkulierenden Investitions- und Folgekosten werden auf Grundlage der konkretisierten Pla- nung und der Kostenermittlung im Rahmen der Zustimmung zur Planung bzw. des Baubeschlu s- ses vorgelegt. zu II.2 und II.3: Die im Haushaltsplan ausgewiesenen Baukosten in Höhe von 1,2 Mio. Euro entsta mmen einer Schätzung aus dem Jahr 2010 (erstmalig im Haushaltsplan 2011), angelehnt an die Baukosten für das Feuerwehrgerätehaus Gievenbeck. Dem gegenüber berücksichtigt die aktuelle Kostenschät- zung durch das Amt für Immobilienmanagement die seitdem erfolgten Kostensteigerungen und die heutigen Arbeitsschutzanforderungen verbunden mit dem aktuellen Raumprogramm (vgl. neues Feuerwehrgerätehaus Kinderhaus). Die angekündigte Variante in Systemba uweise verfolgt das Ziel, hier zu einer deutlichen Reduzierung des Ansatzes zu gelangen. Die Anpassung der Finan z- mittel erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2015. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Anlage 2 Raumprogramm
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Anlage 2
Raumprogramm
für das Feuerwehrgerätehaus in Handorf
in Anlehnung an DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser“
a.) Fahrzeughalle für drei Einsatzfahrzeuge mit Stiefelwäsche, Abgasabsauganlage
und einen Alarmdruckerbereich (ca. 185 m²)
b.) Geräte- / Lagerraum (ca. 45 m²)
c.) Schulungsraum (ca. 60 m²)
d.) Jugendraum (ca. 20 m²)
e.) Lehrmittelraum (ca. 10 m²)
f.) Teeküche (ca. 10 m²)
g.) Büroraum für die Leitung des Löschzuges mit Telekommunikationsanlage
(ca. 20 m²)
h.) Umkleidebereiche mit Spinden;
getrennt für Damen (min. 12 m²) und Herren (ca. 60 m²)
i.) Waschraum mit Waschbecken und Duschen; für Damen und Herren
j.) WC- Anlage für Damen und Herren
k.) Garderobe
l.) Hausanschlussraum
m.) Gerätewartwohnung: 4 Zimmer, Küche, Bad, Balkon / Loggia, Vorrats- und
Abstellraum
n.) Parkplätze für die Löschzugmitglieder ( ca. 24)
o.) Fahrradständer (ca. 20)
p.) Übungsfläche
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Hobbeltstraße
- Lauheider Straße
- Warendorfer Straße
- Gildenstraße
- Kreuzbach
- Lammerbach
- Kinderhaus
- Verth
- Werse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0160/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37