V/0176/2011
Strategisches Flächenmanagement: Zwischenbericht und Einführung eines Flächenplanes als Anlage zum Haushaltsplan
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Anlage 5-0176-2011
1406 Zeichen
Anlage 5 zur Vorlage V/0176/2011 Teilergebnisplan Ergebnis (€) Fachbereiche 2011 2012 2013 2014 01 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transferleistungen 04 + Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/- Bestandsveränderungen 10 + Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 5.296.540 12 - Versorgungsaufwendungen 741.600 13 - Aufwendungen f.Sach-/Dienstleistungen 735.800 14 - Bilanzielle Abschreibungen 33.000 15 - Transferaufwendungen 0 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.268.150 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ergebnis der lfd.Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis(=Zeilen 19 und 20) 22 = Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 18 und21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (=Zeilen 23 und 24) 26 = Ergebnis vor Berücksichtigung der int.Leistungsbeziehungen (=Zeilen 22 und25) 27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int.Leistungsbeziehungen 386.250 378.250 368.550 357.150 29 = Ergebnis (= Zeilen 26, 27, 28) Haushaltsansatz (€) Planung (€) Budget relevant nicht Budget relevant
Anlage 2-0176-2011
3096 Zeichen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstraße 15 . 48143 Münster Telefon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750 Mail: fraktion@spd-muenster.de www.spd-muenster.de Änderungsantrag zur Vorlage V/0743/2009 Strategische Haushaltsentwicklung und Haushaltssteuerung in Münster 09.12.2009 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 spdfrak@muenster.de www.spd-muenster.de Der Rat möge beschließen: 1. – 3.: Wie Vorlage. 4. Rat und Verwaltung bekunden ihren festen Willen, eine Haushaltssicherung zu vermeiden. Dabei bleibt der Rat dem Sozialstaatsprinzip verpflichtet: Er legt soziale Leistungen und Einrichtungen fest, die für eine Stadtgesellschaft im Gleichgewicht eine solche Bedeutung haben, wie die Abwendung der Haushaltssicherung selbst. Zu den sich daraus ergebenden Grenzen für Konsolidierungsschritte zählen die Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen von städtischen Angestellten und Angestellten städtischer Tochterunternehmen sowie die Vermeidung von Leistungseinschränkungen für besonders benachteiligte Personengruppen (einkommensschwache, alte und behinderte Menschen). Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage (...) beitragen. 4.1 - 4.4: Wie Vorlage. 4.5: Wie Vorlage. 4.6: Wie Vorlage. 4.7: Nachdem ein von der Verwaltung vorzulegendes Konzept zur Reduzierung von Flächen durch den Rat beschlossen worden ist, soll in Vorlagen, durch die städtische Flächen ausgeweitet werden, gleichzeitig eine Einsparung flächenbedingten Aufwandes an anderer Stelle in mindestens gleicher Größenordnung vorgeschlagen werden. 4.8: Auf unterjährige, haushaltsbelastende Beschlüsse wird möglichst verzichtet, solange kein echter Haushaltsausgleich erreicht ist. Soweit zusätzliche Belastungen beschlossen werden, ist zeitnah darüber zu befinden, durch welche Konsolidierungsmaßnahmen eine Rückführung der Belastung innerhalb eines Zeitraumes von bis zu zwei Jahren sichergestellt wird. Die Rückführung der Belastung wird durch ein fiktives Verrechnungskonto (Kontrollkonto) verdeutlicht. Über den Stand des Kontos ist vierteljährlich dem Rat zu berichten. Die Konsolidierungsbemühungen sind entsprechend anzupassen. 4.9: Wie Vorlage. Anlage 2 zur Vorlage V/0176/2011 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstraße 15 . 48143 Münster Telefon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750 Mail: fraktion@spd-muenster.de www.spd-muenster.de 4.10: In die Bemühungen um einen (...) einbezogen. Hierzu wird eine Geschäftsführerkonferenz einberufen, zu der die stä dtischen Unternehmen Vorschläge zur Konsolidierung vorlegen. 4.11: Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge fü r eine steueroptimierte Struktur der Stadt mit ihren Gesellschaften und Eig enbetrieben zu entwickeln. Hierzu kann u.a. auf den Sachverstand der einschläg igen Institute an den hiesigen Hochschulen zurück gegriffen werden. 5.: Wird gestrichen. 6.: Wie Vorlage. Begründung: Erfolgt mündlich. Wolfgang Heuer Dr. Fritz Baur und Fraktion
Anlage 6a-0176-2011
2193 Zeichen
Beispiel Flächenplan 1 - alphabetische Liste der Standorte - Anschrift Bezeichnung (* =Mietobjekt) Kategorie Netto- Grundfläche in qm Gesamtkosten (incl. Grundstücks- u. Gebäudeverzinsung) Gesamt- kosten je qm je Monat Miet- einnahmen pro Jahr Aegidiimarkt 3 Volkshochschule Aegidiimarkt 3 * Sonst. schulische Einrichtungen 3.504 Ahausweg 37 Kita Lichtblick Kindertageseinrichtungen 802 Albachtener Straße 91 Kiga Albachten Kindergärten 448 Albersloher Weg 32 Halle Münsterland Halle Münsterland 47.047 Albersloher Weg 33 Stadthaus 3 * Stadthäuser 20.296 Albersloher Weg 550 Stadtteilbüro * Bezirksverwaltungsstellen 423 Albert-Schweitzer-Str.33 Helen-Keller-Schule Förderschulen 725 Alt Angelmodde 11 d Kiga AWO Alt Angelmodde Kindergärten 420 Alt Angelmodde 2d Feuerwehrgerätehaus Angelmodde Feuerwehr-Gerätehäuser 545 Alter Steinweg 007 Krameramtshaus Denkmalgebäude 1.934 Alter Steinweg 11 Alter Steinweg 11 (BT A) Büchereien 8.177 Am Berg Fidel 51 Großsporthalle Berg Fidel Öffentliche Sportanlagen 4.733 Am Berg Fidel 53 Stadtteilhaus Lorenz Süd Jugendeinrichtungen 1.314 Am Hawerkamp 24 Am Hawerkamp 24 Veranstaltungs- und Begegnungsstätten 1.340 Am Hof Hesselmann 10 Am Hof Hesselmann 10 Allgemeines Grundvermögen 1.053 Am Hohen Ufer 111 Städt. Sportanlage/ SC Gremmendorf Öffentliche Sportanlagen 304 Am Roggenkamp 110 Kiga Emmerbachtal Kindergärten 494 Am Rüschhaus 81 Haus Rüschhaus Sonst. kulturelle Einrichtungen / Kunstpflege 726 Am Stadtgraben 30 Paulinum Gymnasien 11.768 Am Stadtgraben 34 Dienstwhg. Hausmeister Am Stadtgraben 34 (893) Gymnasien 269 Am Steintor 50 BVST Wolbeck Bezirksverwaltungsstellen 1.838 Am Steintor 58 Jugendheim Wolbeck Jugendeinrichtungen 395 Am Waldfriedhof 20 Friedhof Hohe Ward, Hiltrup Friedhofsgebäude 561 Am Wigbold 11 Nikolaischule Grundschulen 3.084 An den Speichern 14 Jugendwerkstatt/Lager Sonst. Verwaltungseinrichtungen 5.401 An den Speichern 8 Stadtarchiv * Sonst. kulturelle Einrichtungen / Kunstpflege 501 An der Alten Kirche 161 Ludgerusschule Hiltrup Grundschulen 3.996 An der Alten Kirche 163 Kiga Hiltrup-West Kindergärten 498 Amt für Immobilienmanagement Anlage 6a zur Vorlage V/0176/2011
Beschlussvorlage
45119 Zeichen
V/0176/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Amt für Immobilienmanagement
Betrifft
Strategisches Flächenmanagement: Zwischenbericht unter Berücksichtigung der
Handlungsempfehlungen des Gutachtens Deloitte und Einführung eines Flächenplanes als
Anlage zum Haushaltsplan
Beratungsfolge
06.04.2011 Rat Einbringung
17.05.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
17.05.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
24.05.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
25.05.2011 Hauptausschuss Vorberatung
25.05.2011 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zur Vorlage V/0236/2010 vom 12.04.2010
„Strategisches Flächenmanagement der Stadt Münster: Bildung eines optimierten Immobilien-
bestandes und dessen Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung“ zur Kenntnis.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der weiteren Umsetzung des Konzeptes „Strategisches
Flächenmanagement der Stadt Münster: Bildung eines optimierten Immobilienbestandes und
dessen Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung“ die dazu eingebrachten Ratsanträge,
- V/0797/2010 vom 25.10.2010
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat A-R/0070/2010 – Weitere Optimierung der Grund-
stücks- und Gebäudewirtschaft der Stadt Münster - vom 20.09.2010
- V/0088/2011 vom 11.02.2011
Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE,
der Gruppe UWG/ÖDP und Herrn Powroznik an den Rat Nr. A-R/0077/2010 – Den Weg zu
einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft einschlagen - vom 30.11.2010
- als auch die immobilienwirtschaftlichen Empfehlungen des Gutachtens der Firma Deloitte
(nichtöffentliche Vorlage V/0024/2010: „Neuausrichtung des Immobilienportfolios in Münster:
Senkung der laufenden Kosten sowie der Kapitalbindung“)
einzubeziehen.
Vorlagen-Nr.:
V/0176/2011
Auskunft erteilt:
Herr Reinkemeier
Herr Tschöpe
Ruf:
492-2000
492-2306
E-Mail:
Reinkemeier@stadt-muenster.de
Tschoepe@stadt-muenster.de
Datum:
31.03.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0176/2011
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den künftig aufzustellenden Haushaltsplänen jeweils einen
Flächenplan beizufügen. Dieser Flächenplan soll einen Kosten- und Flächenüberblick über die
von der Stadt Münster bewirtschafteten Gebäudeflächen (Eigentum und Anmietungen) als auch
deren Zuordnung zu den Produktgruppen vermitteln.
4. a) Der Rat beschließt, dass in Vorlagen, durch die städtisch bewirtschaftete Flächen ausge-
weitet werden, gleichzeitig eine realisierbare Einsparung flächenbedingten Aufwandes an
anderer Stelle in mindestens gleicher Größenordnung vorgeschlagen werden muss, sofern
nicht gesetzliche Vorgaben oder die demographische Entwicklung die Flächenausweitung
erfordern.
b) Die Änderungsanträge der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL vom 07.12.2009
(Anlage 1) und der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 09.12.2010 (Anlage 2) zu
den Beschlusspunkten 4.6 und 4.7 der Vorlage V/0743/2009 „Strategische Haushaltsent-
wicklung und Haushaltssteuerung in Münster“ sind damit erledigt.
5. a) Die Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten der Fa. Deloitte „Neuausrichtung des
Immobilienportfolios im Münster“ (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen.
b) Die im Gutachten dargestellten und nicht in direktem Bezug zum Konzept Strategisches
Flächenmanagement stehenden Handlungsempfehlungen sollen seitens der Verwaltung
konkretisiert werden:
Zur Handlungsempfehlung III: Verringerung der Kapitalbindung und Freisetzung von
Liquidität – Bürgerfonds für Wohnbau fachlich und politisch prüfen
5.1 Die Verwaltung beauftragt die Wohn- und Stadtbau GmbH, die Idee der Bürgerfondskon-
struktion aufzugreifen und zu prüfen. Die dadurch freigesetzte Liquidität soll in die Schul-
dentilgung der Stadt einfließen.
Zur Handlungsempfehlung IV: Wertbeiträge aus dem Anlagevermögen erhöhen -
temporäre Erhöhung der Ausschüttung der Wohn- und Stadtbau GmbH fachlich u.
politisch prüfen
5.2 Die Verwaltung beauftragt die Wohn- und Stadtbau GmbH zur potenziellen temporären Er-
höhung der Ausschüttung (z. B. für 4 Jahre) 3 Alternativen der Ausschüttungen und ihre
Wechselwirkungen auf die Geschäftspolitik darzustellen (z. B. bei den Instandhaltungsauf-
wendungen mit hohem, mittlerem und geringem Instandsetzungslevel).
Begründung:
Aktuelle immobilienwirtschaftliche Situation
Ein Hauptaugenmerk der bisherige
n Aktivitäten des strategischen Flächenmanagements liegt bei
der Schaffung von Flächen- und Kostentransparenz.
Flächen
Derzeit werden noch verschiedenste, in städtischer Bewirtschaftung stehende Gebäudeflächen
hinsichtlich ihrer Gebäudeflächengröße erfasst, so dass die Gesamtgröße aller städtisch bewirt-
schafteten Gebäudeflächen noch nicht konkret benannt werden kann (Größenordnung über
900.000 m² Nettogrundfläche –NGF-). Die Flächenzu- und –abgänge seit dem Jahr 2004 konnten
allerdings schon konkret ermittelt werden. Für den Zeitraum von 2004 bis 2011 ist ein Flächenzu-
wachs von rund 37.500 m² NGF zu verzeichnen.
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V/0176/2011
Flächenentwicklung 2004 - 2011
0
5000
10000
15000
20000
25000
30000
35000
40000
45000
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Fertigstellungsjahr
Flächenzuwachs in qm NGF
In den Folgejahren ist zu berücksichtigen, dass insbesondere für die Erweiterung des Angebotes
zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren Flächenzuw ächse zu erwarten sind. Zudem ist derzeit
noch nicht ersichtlich, inwieweit die im Rahmen der Schulentwicklungsplanung vorgesehenen
Maßnahmen Flächenausweitungen etc. nach sich ziehen werden.
Kosten
Die derzeit von der Stadt Münster bewirtschafteten Flächen ziehen Gesamtkosten in Höhe von
rund 118.700.000 €
jährlich nach sich:
Kapitalverzinsung Gebäude (Kostenrechnung 2009) 38.050.899 €
Kapitalverzinsung Grundstücke (Kostenrechnung 2009) 12.731.484 €
Erbbauzinsen 397.700 €
Abschreibungen (netto, unter Abzug der Sonderposten) 10.125.720 €
Mietzahlungen 10.213.560 €
Instandhaltung (gem. KGST: 1,2% v. Wiederherstellungswert
1.601.449.419 € ) incl. Honorare, Gutachten etc. 19.217.393 €
Energie 7.000.000 €
Reinigung 5.250.000 €
Grundbesitzabgaben 3.662.010 €
Versicherungen 650.000 €
Geschäftsausgaben incl. EDV-Kosten 1.066.120 €
Personal incl. Reinigung 10.334.650 €
Summe Gesamtkosten 118.699.536 €
Instandhaltungsmittel
Um den im städtischen Eigentum stehenden Gebäudebestand werterhaltend baulich zu unterhal-
ten, empfiehlt die KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) jährlich
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V/0176/2011
einen Betrag in Höhe von 1,2 % der Wiederherstellungswerte (WHW) des eigenen Gebäudebe-
standes einzusetzen. Bei einem WHW des städtischen Gebäudebestandes in Höhe von rund 1,6
Milliarden € müssten idealerweise somit derzeit jährlich ein Betrag in Höhe von rund 19,2 Millionen
€ zur Verfügung stehen. Die Höhe der jährlich bereitgestellten im Verhältnis zu den benötigten
Bauunterhaltungsmitteln ist den folgenden Schaubildern zu entnehmen:
Bereitgestellte u. notwendige Instandhaltungsmittel (%)
0,6%
0,7%
0,8%
0,9%
1,0%
1,1%
1,2%
1,3%
1,4%
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Bereitstellungsjahr
Anteil vom
Wiederherstellungswert
notwendige Instandhaltungsmittel (1,2% v. Wiederherstellungswert)
bereitgestellte Instandhaltungsmittel
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Bereitgestellte und notwendige Instandhaltungsmittel (€)
7
9
11
13
15
17
19
21
23
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Millionen
Bereitstellungsjahr
Budget in €
notwendige Instandhaltungsmittel (1,2% v. Wiederherstellungswert)
bereitgestellte Instandhaltungsmittel
Durch das Abweichen von der Empfehlung besteht in langfristiger Betrachtung die Gefahr, dass
bei dauerhaft geringeren Bauunterhaltungsmaßnahmen Vermögenswerte in beträchtlicher Höhe
untergehen können.
Fazit
Ein stetiger – auch ggf. schleichender - Vermögensverlust durch zu geringe bzw. unterlassene
Bauunterhaltung ist umgehend zu vermeiden bzw. zu stoppen. Im Rahmen der allgemeinen Krise
der öffentlichen Haushalte ist die Aufstockung der vorhandenen Bauunterhaltungsmittel, um weite-
re Substanzverluste zu stoppen, kaum umsetzbar. Vielmehr gilt es, den quantitativen und qualitati-
ven Flächenverbrauch zu reduzieren, um dem Substanzverlust über die Verringerung der bewirt-
schafteten Flächen Einhalt zu gebieten.
Um dieses Ziel in der heutigen Konsolidierungszeit zu erreichen, ist es notwendiger denn je, den
städtischen Immobilienbestand – durch Umse tzung der im Folgenden dargestellten Maßnahmen
etc.- zu optimieren bzw. zu reduzieren.
Vor dem Hintergrund der oben dargestellten finanziellen Belastungen der durch die Stadt Münster
genutzten Gebäudeflächen und der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung wurde auf Initiative
des Finanzdezernates sowie auf der Grundlage des Ratsbeschlusses V/0024/2010 vom
03.02.2010 der Firma Deloitte der Auftrag erteilt, eine Studie (Machbarkeitsstudie) zu einer mög-
lichen Neuausrichtung des Immobilienportfolios in Münster zu erstellen.
Das Gutachten der Fa. Deloitte (siehe Anlage 3) mit der Analyse des Portfolios sowie der Ablei-
tung von Handlungsempfehlungen (siehe Kapitel 7 des Gutachtens) liegt nun vor.
Wichtig ist es, bei der Lektüre der Ergebnisse des Gutachtens auf Folgendes zu achten:
Anlass und Hintergrund für die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie durch die Firma
Deloitte zur Neuausrichtung des Immobilienportfolios in Münster
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V/0176/2011
Die Ergebnisse der Studie der Firma Deloitte zeigen eher Potenziale / Grundausrichtungspfade
für eine Immobilienstrategie aus und weisen rechnerische Potenziale auf, die nicht 1:1 zu Um-
setzungsbeschlüssen führen können; vielmehr zeigen die Ergebnisse, dass die rein rechnerische
Ermittlung von erheblichen Potenzialen, Anstoßwirkungen erzeugen sollen,
a) die differenzierte Ausgangslage von erheblichen Flächennutzungen neu zu überdenken
und zu realisieren, dass „Flächen“ auch erhebliche Ressourcen verbrauchen.
b) dass es sich lohnen kann, die Frage „effizienter“ und/oder „üppiger“ Flächennutzung neu
zu diskutieren, priorisieren und letztlich über das, was man sich an „Flächenumfang“ in der
Bewirtschaftung nachhaltig „leisten kann und/oder will“ zu entscheiden.
c) dass auch der Weg zu einer Zukunftslösung mit „Investitionskosten in die / für die richtige
Entscheidung“ verbunden ist, sowohl durch tiefer gehende Untersuchungen der einzelnen
zu entscheidenden und umzusetzenden Handlungsempfehlungen, wie auch den sich ggf.
anschließenden Investitionskosten für die Realisierung der dann folgenden Umsetzungs-
entscheidungen ( Desinvestition, Umbau, Umnutzung ).
d) erst nach einer Folge von Schritten (a – c) am Ende des Umsteuerungsprozesses „nach-
haltige Konsolidierungseffekte“ eintreten (können).
Da die Verwaltung, wie noch an anderen Stellen dieser Vorlage ausgeführt wird, eine Reihe von
Initiativen für ein strategisches Flächenmanagement aufgegriffen hat, sei hier schon der Hinweis
gegeben, dass
• die Handlungsempfehlung V: Optimierung von Teilportfolien – Stadthäuser 1, 2 und 3
z. Z. durch die Verwaltung bearbeitet wird (siehe auch 1.1.c dieser Vorlage) und die Vor-
schläge in einer gesonderten Vorlage in Kürze vorgestellt werden. Diese Handlungsemp-
fehlung soll erst nach Vorliegen der Prüfungsergebnisse der Verwaltung diskutiert werden.
• für die Handlungsempfehlung VI: Optimierung von Teilportfolien – Schulportfolio
gilt, dass diese erst nach weiterer Konkretisierung des Schulentwicklungskonzeptes disku-
tiert werden soll (siehe auch 1.7 dieser Vorlage).
Für die übrigen Handlungsempfehlungen des Gutachtens der Firma Deloitte, die in direktem Bezug
zum Konzept Strategisches Flächenmanagement stehen, werden diese innerhalb des Zwischen-
berichtes (siehe Begründung zu Beschlusspunkt 1) behandelt:
Handlungsempfehlung I: Konsequenter Verkauf nicht betriebsnotwendiger Immobilien
• siehe Ausführungen zu 1.4 – Strategieentwicklung - dieser Vorlage
Handlungsempfehlung I: Immobilien mit Projektentwicklungspotential und
Handlungsempfehlung VII: Ganzheitliche Organisationsstruktur im Konzern Stadt Münster
• siehe Ausführungen zu 1.6 – Kooperation - dieser Vorlage
Handlungsempfehlung II: Aufbau eines strategischen Portfoliomanagements
• siehe Ausführungen zu 1.1.d – Portfoliomanagement - dieser Vorlage
Handlungsempfehlung VIII: Fachbereiche in Verantwortung bringen
• siehe Ausführungen zu 1.2 – Vermieter-Mieter-Modell- und 1.3 –Clearingstelle / Instanz für
die Beurteilung und Bewertung neuer Immobilienbedarfe - dieser Vorlage
Handlungsempfehlungen des Gutachtens Deloitte, die nicht
in direktem Bezug zum Konzept Stra-
tegisches Flächenmanagement stehen, werden unter dem Beschlusspunkt 5 und der Begründung
zu 5 behandelt.
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V/0176/2011
Begründung zu 1.:
Im Folgenden werden die verschiedenen Handlungsfelder des Konzeptes Strategisches Flächen-
management dargestellt. Einerseits werden die bislang durchgeführten Aktivitäten und Ergebnisse
(Zwischenbericht entsprechend Beschlusspunkt 1), andererseits nochmals die Ziele und die weite-
ren Aktivitäten zur Zielerreichung (weitere Umsetzung des Konzeptes entsprechend Beschluss-
punkt 2) dargestellt.
Vorab ist anzumerken, dass für eine Einführung eines strategischen Flächenmanagements viele,
bislang isoliert betrachtete Aufgabenbereiche vernetzt werden müssen. Insoweit sind eingespielte
Abläufe an die neuen Anforderungen anzupassen. Diese Veränderungsprozesse werden erfah-
rungsgemäß von intensiven, kontroversen und langwierigen Diskussionen begleitet, die insbeson-
dere der Akzeptanzbildung dienen.
Folgende Themenkomplexe werden beleuchtet:
1.1 Flächenmanagement allgemein
a) Bildung einer zentralen Organisationseinheit
b) Anpassung der Verfahrensabläufe innerhalb des Amtes für Immobilienmanagement
c) konkrete Umsetzungsbeispiele
d) Portfoliomanagement
1.2 Vermieter-Mieter-Modell, Rechtsform, Kontrakting
1.3 Clearingstelle / Instanz für die Beurteilung und Bewertung neuer Immobilienbedarfe
1.4 Datenbasis und –transparenz, Strategieentwicklung und Berichtswesen
1.5 IT-Konzept
1.6 Kooperation
1.7 Schulentwicklungsplanung
Zu 1.1: Flächenmanagement allgemein
a)
Bildung einer zentralen Organisationseinheit
(Punkt II.1 des SPD-Antrages A-R/0070/2010 vom 20.09.2010)
aa) Grundstückswirtschaft; unbebaute Grundstücke
Bei den betriebsnotwendigen städtischen unbebauten Grundstücken handelt es sich insbe-
sondere um Grün- und Sportanlagen. Diese werden bereits zentral durch das Amt für Grünflä-
chen und Umweltschutz bewirtschaftet; gleiches gilt für Straßenbegleitgrün.
Die nicht betriebsnotwendigen unbebauten Grundstücksflächen werden zentral durch das Amt
für Immobilienmanagement bewirtschaftet.
Eine gebündelte Bewirtschaftung von unbebauten Grundstücken ist somit gegeben, so dass
hier keine weiteren Aktivitäten notwendig sind.
bb) Gebäudewirtschaft
Durch die Bildung des Amtes für Gebäudemanagement im Jahre 2003 wurde die gebäude-
technische Kompetenz innerhalb der Stadt Müns ter, die bis dahin über rund 20 Stellen dezen-
tral verortet war, in diesem Amt gebündelt.
Derzeit werden lediglich noch im Tiefbauamt und bei den Abfallwirtschaftsbetrieben der Stadt
Münster (AWM) hochbautechnische Aufgaben erfüllt.
• Im Tiefbauamt handelt es sich insbesondere um die untergeordneten „Gebäudehüllen“ ab-
wassertechnischer Anlagen. Da das Hauptaugenmerk dabei auf den abwassertechnischen
Anlagen liegt, hat sich diese Aufteilung bewährt und wird daher beibehalten.
• Der Eigenbetrieb AWM bedient sich für die Erledigung der erforderlichen gebäudetechni-
schen Dienstleistungen Dritter.
Eine zentrale Gebäudewirtschaft ist, bis auf die o. g. Bereiche, insoweit schon etabliert, so
dass in diesen Bereichen z. Zt. keine weiteren Aktivitäten notwendig sind.
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V/0176/2011
b) Anpassung von Verfahrensabläufen innerhalb des Amtes für Immobilienmanagement
Mit der Zusammenführung des ehemaligen Amtes für Liegenschaften und des Amtes für Ge-
bäudemanagement zum Amt für Immobilienmanagement Ende 2007 wurden sämtliche we-
sentliche Immobilienaufgaben gebündelt.
Um die amtsinternen Verfahrensabläufe innerhalb des Amtes für Immobilienmanagement den
Erfordernissen eines strategischen Flächenmanagements anzupassen, wurden in den letzten
Monaten unter externer Begleitung sämtliche Verfahrensabläufe des Amtes analysiert und den
Anforderungen entsprechend angepasst.
Die neuen Arbeitsabläufe werden zum Teil schon im Arbeitsalltag umgesetzt und somit schon
Bestandteil der Arbeitsprozesse, z.B. werden bei von den Fachämtern angemeldeten Flä-
chenbedarfe bereits jetzt neben der Bedarfsdeckung durch bauliche Aktivitäten alle anderen
Möglichkeiten zur Bedarfsdeckung betrachtet (z.B. Doppelnutzung vorhandener Flächen, An-
mietungen Bestandsoptimierungen).
In Kürze werden sämtliche Verfahrensabläufe auch formal verbindlich eingeführt.
c) Konkrete Umsetzungsbeispiele
Mittelfristige Büroflächenplanung
Um den vorhandenen städtischen Büroflächenbestand zu optimieren und auch im Hinblick auf
die anstehende Haushaltskonsolidierung kostengünstiger aufzustellen, erstellt die Verwaltung
derzeit ein Konzept zur mittelfristigen Büroflächenplanung.
Konkret werden die derzeit genutzten Bürogebäude einer kritischen Analyse hinsichtlich ihrer
Wirtschaftlichkeit (Nutzungs-, Kosten- und Flächeneffizienzen) sowie ihrer Bürger- und Mitar-
beiterfreundlichkeit unterzogen. Zudem werden die künftigen Flächenbedarfe unter Berück-
sichtigung der sich ändernden Arbeitsanforderungen (z. B. Einführung eines elektronischen
Dokumentenmanagementsystems oder der Telearbeit) ermittelt. Durch die Zusammenführung
der Ergebnisse der Analyse der Bestandsgebäude und der Prognose der künftigen Büroflä-
chenbedarfe können Optimierungsmöglichkeiten umfassend dargestellt werden.
Anmerkung:
Diese mittelfristige Büroflächenplanung wurde zeitlich vor der Erstellung des Gutachtens De-
loitte (siehe Handlungsempfehlung V) begonnen. Die Ergebnisse und Empfehlungen des Gut-
achtens Deloitte beruhen auf einer rein immobilienwirtschaftlichen Betrachtung unter Formulie-
rung idealtypischer Rahmenbedingungen / Zielsetzungen. Hierbei werden die baulichen Ei-
genarten einzelner Gebäude, besondere Anforderungen bei der Raumvergabe (Einzelbüros
aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben) etc. nicht berücksichtigt. Die im Gutachten darge-
stellten Einsparpotentiale in den Stadthäusern 1 und 2 sind unter realistischer Beurteilung der
tatsächlichen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen so nicht erreichbar. Sie zeigen jedoch
Handlungspotentiale auf, die noch weiter konkretisiert werden müssen. Im Detail sind die Er-
gebnisse der mittelfristigen Büroflächenplanung (siehe oben) abzuwarten.
d) Portfoliomanagement
Die Handlungsempfehlung II des Gutachtens Deloitte beinhaltet den Aufbau eines strategi-
schen Portfoliomanagements unter Einbeziehung der städtischen Unternehmen.
Auf städtischer Ebene wird der bereits mit der Vorlage V/0236/2010 dargestellte Aufbau eines
strategischen Flächenmanagements weiter fortgeführt; dabei ist der Aufbau eines Portfolio-
managements zentraler inhaltlicher Bestandteil. Die Einbeziehung der städtischen Unterneh-
men ist ebenfalls wesentlicher Bestandteil des Konzeptes strategisches Flächenmanagement;
inhaltlich wird auf die Ausführungen unter 1.6 verwiesen.
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V/0176/2011
Zu 1.2: Vermieter-Mieter-Modell, Rechtsform, Kontrakting
a) Vermieter-Mieter-Modell und Rechtsform
(Punkte II.1 und II.2 b und e) des SPD-Antrages A-R/0070/2010 vom 20.09.2010
Verschiedene Punkte des Antrages A-R/0077/2010 vom 30.11.2010
Handlungsempfehlung VIII des Gutachtens Deloitte
Das Vermieter-Mieter-Modell beinhaltet neben dem kontinuierlichen Informationsaustausch
zwischen Immobilienmanagement und den Fachbereic hen, um z.B. gemeinsam fachbereichs-
bezogene immobilienwirtschaftliche Konzepte und Strategien zu entwickeln, insbesondere den
Budgetabfluss aus den Fachbereichen für die dort genutzten Flächen. Hierbei handelt es sich
um das zentrale Instrument, um bei den Fachbereichen einen kostenbewussten und wirt-
schaftlichen Umgang mit der Ressource Fläche zu erzeugen. Wie bereits in der Konzeptvorla-
ge V/0236/2010 vom 12.04.2010 Strategisches Flächenmanagement dargestellt, muss der
Ressourcenverbrauch der Fachbereiche daher zwingend budgetwirksam werden. Diese Ein-
schätzung wird durch die o.g. politischen Antragsanliegen als auch durch das Gutachten der
Firma Deloitte eindeutig unterstützt.
Ein kontinuierlicher Informationsaustau sch zwischen dem Immobilienmanagement und den
Fachbereichen hat standardmäßig zu erfolgen.
Systemimmanent problematisch ist, dass der fachbereichsbezogene Ressourcenverbrauch
lediglich im Rahmen einer internen Leistungsbeziehung in Zeile 28 der Teilergebnispläne
nachrichtlich – somit ohne jegliche Steuerungsrelevanz – dargestellt wird.
Auch lässt das kommunale Haushaltsrecht keine direkten Zahlungen der Fachbereiche an ein
anderes Amt (hier Amt für Immobilienmanagement) zu, so dass direkte Mietzahlungen nicht
möglich sind. Um direkte Zahlungsströme von den Fachbereichen zum Immobilienmanage-
ment zu erreichen, müsste das Immobilienmanagement in eine andere Rechtsform (eigenbe-
triebsähnliche Einrichtung, Eigenbetrieb, GmbH etc.) überführt werden.
Bereits mit der Vorlage V/0828/2008 vom 29.09.2008 hat der Rat zur Kenntnis genommen,
dass
• aufgrund von Unklarheiten in der steuerrechtlichen und bilanziell / haushalterischen Beur-
teilung der Auswirkungen einer Rechtsformänderung mit
Vermögensübertragung Unsicher-
heiten bestehen und
• der zu erwartende Nutzen einer Rechtsformänderung ohne Vermögensübertragung die
Aufwendungen einer Überführung nicht eindeutig übersteigt.
Aus diesen Gründen wird zunächst keine Veränderung der Rechtsform vorgeschlagen; das
Amt für Immobilienmanagement soll weiter als Regiebetrieb geführt werden.
Eine erneute verwaltungsinterne Überprüfung unter Einbeziehung der aktuellen Sachlage hat
die vorgenannte Einschätzung wiederum bestätigt. Es bleibt zu einem späteren Zeitpunkt zu
prüfen, ob und unter welchen Bedingungen die Überführung in eine andere Rechtsform
zweckmäßig ist. Entsprechend der Handlungsempfehlung VIII des Gutachtens Deloitte sollten
die mit einer Änderung der Rechtsform des Immobilienmanagements verbundenen steuerli-
chen Aspekte einer externen Würdigung unterzogen werden.
Da das Immobilienmanagement als Regiebetrieb somit in absehbarer Zeit keine direkten Zah-
lungsströme der Fachbereiche erhalten kann, ist kurzfristig eine Systematik zu entwickeln, die
eine Budgetwirksamkeit des Flächenverbrauches für die Fachbereiche erzeugt, um die damit
verbundenen Steuerungseffekte zu erreichen. Die Verwaltung erarbeitet derzeit entsprechen-
de Modelle. Unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile und Auswirkungen der Modelle ist
eine Entscheidung über die umzusetzende Systematik herbeizuführen. Die Verwaltung wird
sodann eine entsprechende Vorlage erstellen.
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V/0176/2011
Neben der Budgetwirksamkeit des Flächenverbr auches erzeugt das Vermieter-Mieter-Modell
eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Dabei ist zu klären,
welche konkreten zentralen Steuerungsaufgaben und Dienstleistungsfunktionen dem Immobi-
lienmanagement obliegen.
Zudem ist das Immobilienmanagement organisatorisch zu einer klaren Kundenorientierung hin
weiterzuentwickeln.
Für die von den Fachbereichen benannten Bedarfe erarbeitet das Immobilienmanagement
gemeinsam mit den Fachbereichen verschiedene Lösungsmöglichkeiten und stellt die damit
jeweils verbundenen immobilienwirtschaftlichen Kosten dar.
Ob eine schrittweise – und aus immobilienwirtschaftlicher Sicht im Sinne der Werterhaltung
der Gebäude angemessene - Steigerung der Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung bis
auf 1,5 % des Gebäudewertes p.a. realistisch ist (Antrag A-R/0077/2010 vom 30.11.2010, Sei-
te 1), wird maßgeblich durch die Haushaltslage und / oder die Höhe der Budgets der Fachbe-
reiche für die Ressource Fläche bestimmt.
b) Kontrakting
(Verschiedene Punkte des Antrages A-R/0077/2010 vom 30.11.2010, Seite 2)
Ein effizientes Vermieter-Mieter-Modell erfordert den kontinuierlichen Austausch zwischen
Fachbereichen und Immobilienmanagement. Im Rahmen dieses intensivierten Kontaktes kön-
nen zudem gesonderte – und bereits heute schon geschlossene - Kontrakte mit den Nutzern
der Gebäude vermehrt geschlossen werden, z.B. für die Bereiche Abfalltrennung, kontinuierli-
ches Energie- und Abfallsparen in Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Zu 1.3: Clearingstelle/Instanz für die Beurteilung und Bewertung neuer Immobilienbedarfe
(Handlungsempfehlung VIII des Gutachtens Deloitte)
Die Konzeptvorlage V/0
236/2010 „Strategisches Flächenmanagement“ sieht die Einrichtung einer
Clearingstelle vor, die - zur Entscheidungsvorbereitung für den Verwaltungsvorstand - einerseits
von den Fachbereichen gemeldete quantitative und qualitative Bedarfe unter Berücksichtigung
personal-, finanz- und immobilienwirtschaftlicher Belange ganzheitlich betrachtet und andererseits
vom Immobilienmanagement dargestellte Umsetzungsvorschläge für diese Bedarfe prüft. Unab-
hängig davon empfiehlt das Deloitte-Gutachten, innerhalb der Stadt eine Instanz einzurichten, die
für die Beurteilung und Bewertung neuer Immobilienbedarfe zuständig ist.
Das Modell der Clearingstelle wurde verwaltungsintern intensiv diskutiert. Es besteht Einigkeit,
dass der o.g. Ansatz, in einem geordneten Verfahren zur Entscheidungsvorbereitung für den Ver-
waltungsvorstand Alternativen zu prüfen und zu bewerten, grundsätzlich sinnvoll und richtig ist.
Derzeit arbeitet die Verwaltung an einem Verfahren, dass nicht im Sinne einer Clearingstelle for-
malisiert wird, sondern das in Rückkoppelung zu den Fachdezernaten / Fachämtern diese Fragen
vorklärt und für den Verwaltungsvorstand aufbereitet.
Zu 1.4: Datenbasis und –transparenz, Strategieentwicklung und Berichtswesen
Die für ein
strategisches Flächenmanagement notwendigen Kosten- und Flächendaten werden in
unterschiedlichen EDV-Systemen vorgehalten:
• Kosten in SAP
• Flächen in IMS-Ware.
Kostendatenbasis:
Mit der Einführung des NKF beim Immobilienmanagement der Stadt Münster werden sämtliche
Kostenarten des Immobilienmanagements auf Kostenstellen gebucht. Die Kostenstellen entspre-
chen den Standorten, so dass damit eine Datenbasis für eine Kostenbetrachtung zur Verfügung
steht.
Für die bisherigen Anforderungen, insbesondere in haushalterischer und bilanzieller Hinsicht, ha-
ben die vorhandenen Kostendaten ausgereicht. Um den künftigen Anforderungen einer ganzheitli-
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V/0176/2011
chen und nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung gerecht zu werden, bedarf es allerdings noch
weiterer, erheblicher Anstrengungen. Beispielhaft sei hier die Zuordnung von Grundstücksflächen
zu Gebäuden benannt, um diesen wirtschaftlichen Einheiten die Verzinsung des im Grundstück
gebundenen Kapitals zuordnen zu können.
Flächendaten:
a) Gebäude
Für den Großteil der von der Stadt Münster bewirtschafteten Gebäude liegen detaillierte Flä-
chen- und Ausstattungsinformationen vor. Für die noch nicht oder noch nicht vollständig er-
fassten Gebäude, insbesondere angemietete Gebäude, wurden und werden derzeit noch die
notwendigen Flächeninformationen aufgenommen. Sobald sämtliche Objekte tatsächlich auf-
genommen sind, kann auch die konkrete Größe der städtisch bewirtschafteten Gebäudeflä-
chen benannt werden.
b) Grundstücksflächen
Derzeit sind die im städtischen Eigentum stehenden Flächen lediglich hinsichtlich der bilanziel-
len und haushalterischen Anforderungen erfasst. Ein den strategischen Anforderungen genü-
gendes Eigentumsverzeichnis wird derzeit erstellt.
Flächen- und Kostentransparenz
Um den Anf
orderungen der Nutzer (siehe auch Vermieter-Mieter-Modell) gerecht zu werden, ist
eine völlige Transparenz der Flächen- und Kostendaten (z.B. welche Flächen und Kosten den je-
weiligen Produktgruppen zugeordnet werden) notwendig. Auch für politische Entscheidungen über
Veränderungen des städtischen Immobilienportfolios sind transparente Flächen- und Kostendaten
zwingende Voraussetzung. Die Verwaltung prüft z. Zt., welche Daten dafür bereits vorhanden sind
bzw. noch benötigt werden (siehe auch Begründung zu 3). Sobald die notwendigen Daten vorhan-
den und die dv-technischen Lösungen eingeführt sind, kann diese Flächen- und Kostentranspa-
renz durch das Immobilienmanagement sichergestellt werden.
Strategieentwicklung
Selbstverständlich sind umfassende Daten auch für die Entwicklung immobilienwirtschaftlicher
Strategien und Konzepte unerlässliche Voraussetzung.
Ein solches Konzept hatte die Verwaltung bereits im Jahr 2009 für das Portfoliomanagement des
allgemeinen Grundvermögens (nichtöffentliche Vorlage V/0437/2009) im Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften vorgestellt. Da s allgemeine Grundvermögen umfasst auch die
nicht betriebsnotwendigen Immobilien; insoweit ist die Handlungsempfehlung I des Gutachtens
Deloitte hinsichtlich deren konsequenter Vermarktung bereits umgesetzt.
Berichtswesen
Die vorhandenen Kosten- und Flächendaten sind die Grundlage für Auswertungen als auch für die
für ein Berichtswesen notwendigen Kennzahlen.
Bei der Bildung von Kennzahlen besteht – ebenso wie bei der Kostendatenbasis - noch weiterer
Handlungsbedarf. Diese Kennzahlen müssen die gemeins am mit der Politik entwickelte Portfolio-
strategie und konkretisierten Zielsetzungen widerspiegeln.
Sobald die Daten und Kennzahlen in aufbereiteter Form vorliegen, kann ein kontinuierliches und
standardisiertes Berichtswesen eingeführt werden. Mit welchen Inhalten und Informationen und in
welcher Art und Weise (siehe auch 1.5 IT-Konzept) das Berichtswesen geführt wird, bedarf noch
einer umfassenden Klärung.
Zu 1.5: IT-Konzept
Eine gemei
nsame Datenplattform für die Grunds tücks- und Gebäudebewirtschaftung ist bereits
heute im Aufbau. Defizite gibt es noch bei der Integration von Kostendaten. Durch ein Berichtswe-
sen basierend auf einem SAP-Berichtsmodul sollen Flächen- und Kosteninformationen zu einem
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einheitlichen Informationssystem zusammengeführt werden. Die Umsetzung ist bis Ende des Jah-
res 2011 geplant.
Zu 1.6 Kooperation
a)
Kooperation im Konzern Stadt Münster
Neben der Konzeptvorlage V/0236/2010 „Strategisches Flächenmanagement“ beinhaltet das
Gutachten Deloitte (Handlungsempfehlung VII) vielfältige immobilienwirtschaftliche Optimie-
rungsansätze im Konzern Stadt Münster, somit zwischen der Stadt und den städtischen Un-
ternehmen.
Die oben umschriebenen Ansatzpunkte werden nunmehr systematisch abgearbeitet. Eine
entsprechende Auftaktveranstaltung zwischen der Verwaltungsspitze der Stadt und den Ge-
schäftsführern der städtischen Unternehmen ist bereits terminiert, um dann im Weiteren auf
Arbeitsebene die verschiedenen Themenfelder zu bearbeiten und Lösungsansätze vorzu-
schlagen.
Konkret handelt es sich u.a. um folgende Ansatzpunkte:
• Einführung eines strategischen Portfoliomanagements auf Konzernebene
• Klare und eindeutige Definition und Abgrenzung der Aufgabenschwerpunkte der Stadt und
der städtischen Unternehmen
• Zuordnung der entsprechenden Immobilien, insbesondere unter Berücksichtigung von Pro-
jektentwicklungspotentialen und steuerlichen Aspekten (Handlungsempfehlung I des Gut-
achtens Deloitte)
• Intensivierung der Kooperation auf operativer Ebene
• Organisatorische Optimierungen (z.B. zentraler Immobilieneinkauf für den Konzern Stadt
Münster).
Unabhängig von den o. g. strategischen und grundsätzlichen Ansätzen wurde in letzter Zeit
die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und insbesondere der Wohn- und Stadtbau und der
Westfälischen Bauindustrie auf der operativen Ebene in verschiedensten Einzelprojekten in-
tensiviert.
Die Verwaltung wird über die Ergebnisse berichten.
b) Kooperation mit anderen öffentlichen Partner im Stadtgebiet Münster
Neben der Intensivierung der Kooperation innerhalb des Konzerns Stadt Münster führte das
Immobilienmanagement im letzten Jahr eine Vielzahl von bilateralen Gesprächen mit anderen
Immobilieneigentümern/-nutzern öffentlicher Zweckbauten. Konkret wurden u.a. mit folgenden
Immobilieneigentümern/-nutzern Gespräche geführt:
• Bundesimmobilien (Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten)
• Landesimmobilien (Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes, Westfälische Wilhelms Uni-
versität, Universitätsklinikum Münster)
• Immobilien des Landschaftsverbandes Wes tfalen-Lippe (Bau- und Liegenschaftsbetrieb
des LWL, Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltung)
• Konfessionelle Immobilien (Bischöfliches Generalvikariat, Zentralrendanturen, evangeli-
scher Kirchenkreis)
Sämtliche Gespräche verliefen in einem äußerst konstruktiven und informativen Rahmen. Alle
Gesprächspartner äußerten ihr Interesse, sich an einem Netzwerk der Immobilienakteure öf-
fentlicher Zweckbauten zu beteiligen. Ziel dieses Netzwerkes ist die Schaffung von Synergien,
Effizienzsteigerungen, win-win-Situationen, Kosteneinsparungen etc. durch Erfahrungs- und
Informationsaustausch, Benennung von Immobilienbedarfen und –angeboten, Kooperation
etc..
Die Einladung der Stadt Münster zur ersten Sitzung dieses Netzwerkes im Februar 2011 fand
sehr große und äußerst positive Resonanz. Nächste Treffen werden quartalsweise vereinbart.
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Die Gesamteigentumsfläche der im Netzwerk vertretenen Institutionen umfasst rund 7.800
Hektar, was einem Anteil von rund 26 % des Stadtgebietes Münsters entspricht.
Zu 1.7: Schulentwicklungsplanung
Flächenmanagement im Bereich der städtisch
en Schulinfrastruktur muss mehrere Determinanten
berücksichtigen. Grundlage ist die gesetzliche Aufgabe des Schulträgers, schulische Angebote
aller Schulformen und Schularten so vorzuhalten, dass sie unter möglichst gleichen Bedingungen
wahrgenommen werden können (§80 Abs. 2 SchulG NRW). Dieser Aufgabe gilt es in erster Linie
schulfachlich Rechnung zu tragen und dabei möglichst wirtschaftlich und effizient vorzugehen.
Die Entwicklung der Schülerzahlen insgesamt, wie auch bezogen auf die einzelnen Schulstufen
und –formen, die dafür vorgesehene Infrastruktur, ihre Nutzung für schulische Zwecke, pädagogi-
sche Betreuung und andere kulturelle Zwecke sind dafür die wichtigsten Faktoren.
Der demografische Wandel zeigt geringere Rückgänge bei den Schülerzahlen als erwartet. Bis
2020 geht die Gesamtschülerzahl an den städtischen Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen
sowie an den Gymnasien um knapp 1500 Schülerinnen und Schüler (5,5%) zurück.
Die einschneidensten Verluste sind bei den Hauptschulen (-650; -28%) und den Gymnasien (-475;
-4,7%) auf Grund des Wegfalls eines Jahrgangs in der Sekundarstufe 1 zu verzeichnen. Der Rück-
gang an den Gymnasien relativiert sich jedoch durch die ansteigende Schülerzahl in der Sekun-
darstufe 2 (+526; +16,3%) und des in dieser Schulstufe anfallenden höheren Flächenbedarfs so-
wie des an der oberen Bandbreite liegenden Klassenfrequenzwertes der Sekundarstufe 1, die sich
bis zum Ende des Prognosezeitraums lediglich von 29,3 Schülerinnen und Schüler je Klasse auf
28 ermäßigt.
Für die Hauptschulen ist die Verwaltung durch den Beschluss des Rates zum Rahmenkonzept
Schulentwicklungsplanung (Vorlage V/0678/2010/1) beauftragt, ein der Entwicklung und den schul-
fachlichen Erfordernissen Rechnung tragendes Konzept zu entwickeln; die Wartburghauptschule
wird bereits auslaufend aufgelöst und hat zum Schuljahr 2011/12 keine weiteren Schüler aufge-
nommen.
Der bei den Grundschulen prognostizierte Rückgang um 217 Schülerinnen und Schüler (-2,2%)
kann auch nach Gesichtspunkten des Flächenmanagements nicht gesamtstädtisch, sondern muss
kleinräumig betrachtet werden. Der Rat hat mit der erwähnten Entscheidung zum Rahmenkonzept
für eine Versorgung mit Grundschulen das Prinzip „Kurze Beine – Kurze Wege“ zugrunde gelegt,
daher sind die Grundschulstandorte immer in einem Quartierszusammenhang zu sehen. Unab-
hängig davon wird das Angebot des Offenen Ganztags an Grundschulen mit konstant steigenden
Zahlen (+10% p. a.) angenommen, der Flächenbedarf für die nachgefragte Betreuung über die
Unterrichtszeit hinaus kann an manchen Standorten bereits nicht mehr gedeckt werden. Die Ent-
wicklung des Offenen Ganztags muss deshalb bei der Nutzung vorhandener Grundschulflächen
ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
Der Beschluss zum Rahmenkonzept Schulentwicklungsplanung beinhaltet zudem Prüf- oder Kon-
zeptaufträge für eine qualitative Veränderung des Schulangebotes in Münster (Entwicklung Wart-
burggrundschule, Gesamtschule, Gemeinschaftsschule, Produktionsschule, Inklusion), deren Kon-
sequenzen für die Entwicklung der Schülerströme in den jeweiligen Schulformen und einzelnen
Schulen kurzfristig nicht absehbar sind. Dazu tragen auch die vom Land beschlossene Letztent-
scheidung des Elternwillens bei der Schulformwahl sowie die derzeitige Rechtssituation bei der
Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei.
Die immobilienwirtschaftlichen Auswirkungen der vorgenannten Rahmenbedingungen werden in-
nerhalb der Arbeitsgruppe Infrastruktur der Schulentwicklungsplanung in enger Zusammenarbeit
mit dem Flächenmanagement des Amtes für I mmobilienmanagement behandelt, um optimierte
und nachhaltige immobilienwirtschaftliche Lösungsalternativen zu erarbeiten. Grundlage für die
Erarbeitung dieser Lösungsalternativen sind die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung. Die
Ergebnisse und Empfehlungen aus dem Gutachten Deloitte (siehe Handlungsempfehlung VI) sind
im Kontext der weiteren Aktivitäten der Schulentwicklungsplanung einzubeziehen. Allerdings ist
hierbei wiederum zu berücksichtigen, dass es sich bei den Ergebnissen des Gutachtens der Firma
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V/0176/2011
Deloitte um rechnerische Potentiale, die weiterer Untersuchungen bedürfen, handelt (siehe auch
oben: Anlass und Hintergrund für die Beauftragung der Firma Deloitte).
Begründung zu 2.:
Die immobilienwirtschaftlichen Ansatzpunkte der zum Konzept „Strategisches Flächenmanage-
ment der Stadt Münster: Bildung eines optim ierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt durch
nachhaltige Bewirtschaftung“ eingebrachten Ratsanträge und die immobilienwirtschaftlichen Emp-
fehlungen des Gutachtens Deloitte „Neuausrichtung des Immobilienportfolios in Münster“ werden –
wie vor unter der Begründung zu 1 dargestellt – inhaltlich in die Weiterentwicklung des Konzeptes
strategisches Flächenmanagement einbezogen.
Im Übrigen wird dem Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion vom 11.02.2011 „V/0088/2011 A-
R/0077/2010 „Den Weg zu einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft einschlagen“ mit der Berücksich-
tigung der immobilienwirtschaftlichen Empfehlungen des Gutachtens der Firma Deloitte Rechnung
getragen.
Begründung zu 3.:
Wie bereits an verschiedenen Stellen dieser Vorlage dargestellt, ist der Umfang der für eine ob-
jektscharfe Betrachtung der Ressource Fläche aufgewandten Finanzmittel noch nicht ausreichend
bekannt. Eine Übersicht über die Bewirtschaftungskosten der Gebäude ist dem Teilergebnisplan
der Produktgruppe 0111- Immobilienmanagement - (Anlage 4) zu entnehmen. Die Kostenzuord-
nung zu den einzelnen Produktgruppen erfolgt derzeit nachrichtlich und nicht budgetrelevant in
den Zeilen 28 der jeweiligen Produktgruppen (Anlage 5); hierbei handelt es sich lediglich um eine
Gesamtsumme. Weitere Informationen – bis auf den Bericht indirekte Bezuschussung durch ver-
günstige Mietkonditionen - sind dem Haushaltsplan nicht zu entnehmen.
Um mehr Transparenz und Kenntnis über die durch Gebäudenutzung entstehenden Kosten zu
schaffen, schlägt die Verwaltung vor, dass den künftigen Haushaltsplänen ein Flächenplan beige-
fügt wird. Inhalte dieses Flächenplanes sind u. a.
• Flächen, Kosten, Nutzungen, erzielte Entgelte je Standort
• Flächen und Kosten je Produktgruppe und Standort
• Gesamtflächen und -kosten je Produktgruppe
Perspektivisch sollte dieser Flächenplan auch noch um Informationen über die Auslastung von
Standorten enthalten. Hierfür werden allerdings u. a. Informationen über maximale Kapazitäten
und die tatsächliche Auslastung der jeweiligen Standorte benötigt. Wie insbesondere die tatsächli-
che Auslastung der für die unterschiedlichsten Zwecke genutzten Einzelstandorte kontinuierlich
und flächendeckend ermittelt werden kann, bedarf noch einiger Klärung.
Der Musterentwurf eines solchen Flächenplanes liegt als Anlage 6 a und b bei. Der Flächenplan 1
(Anlage 6 a) beinhaltet Informationen auf Standortebene, der Flächenplan 2 (Anlage 6 b) stellt dar,
welche Standorte bzw. Standortteilflächen von den einzelnen Produktgruppen genutzt werden und
welche Kosten dort entstehen. Zudem enthält dieser Plan Angaben über die Kapazitäten und die
tatsächliche Nutzung / Belegung. Darüber hinaus können für einzelne Produktgruppen auch noch
Aussagen über die prognostizierte Flächenentwicklung enthalten sein.
Begründung zu 4. a) und b):
U. a. zu den Beschlussvorschlägen 4.6 und 4.7 der Vorlage V/0743/2009 „Strategische Haushalts-
entwicklung und Haushaltssteuerung in Münster“ sind Änderungsanträge der Ratsfraktion Bündnis
90 / Die Grünen / GAL vom 07.12.2009 (Anlage 1) und der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster
vom 09.12.2009 (Anlage 2) eingereicht worden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.12.2009 be-
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schlossen, dass bei der Umsetzung alle zu dieser Vorlage vorgelegten Änderungsanträge der
Fraktionen von der Verwaltung in geeigneter Weise berücksichtigt werden sollen (Beschlusspunkt
6 der Vorlage V/0743/2009).
Die Beschlusspunkte 4.6 und 4.7 der Vorlage V/0743/2009 beinhalten grundlegende Rahmenbe-
dingungen für die Umsetzung des dem Rat mit Vorlage V/0236/2010 „Strategisches Flächenma-
nagement der Stadt Münster“ zur Beschlussfassung vorgelegten Konzeptes zur Optimierung des
städtischen Immobilienbestandes und dessen nachhaltige Bewirtschaftung, so dass hier eine ein-
deutige Beschlusslage benötigt wird.
Der Vorlagentext zu den Beschlusspunkten 4.6 und 4.7 und die eingebrachten Änderungen sind
der als Anlage 7 beigefügten Synopse zu entnehmen.
Zu Beschlusspunkt 4.6 der Vorlage V/0743/2009 „Strategische Haushaltsentwicklung und
Haushaltssteuerung in Münster“
Das im Änd
erungsantrag der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL angeforderte Konzept ist
zwischenzeitlich mit der Vorlage V/0236/2010 „Strategisches Flächenmanagement der Stadt
Münster“ vom Rat in seiner Sitzung am 28.04.2010 beschlossen worden.
Zu Beschlusspunkt 4.7 der Vorlage V/0743/2009 „Strategische Haushaltsentwicklung und
Haushaltssteuerung in Münster“
Das im Änd
erungsantrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster angeforderte Konzept ist
zwischenzeitlich mit der Vorlage V/0236/2010 „Strategisches Flächenmanagement der Stadt
Münster“ vom Rat in seiner Sitzung am 28.04.2010 beschlossen worden.
Um zu erreichen, dass die städtischerseits mit Gebäuden und Anlagen in Anspruch genommenen
Flächen signifikant gesenkt werden, ist bei Flächenausweitungen grundsätzliches Ziel, eine Kom-
pensation in Form der Reduzierung flächenbedingten Aufwandes an anderer Stelle zu erreichen.
Begründung zu 5.:
Zu 5.1: Verringerung der Kapitalbindung und Freisetzung von Liquidität – Bürgerfonds für
Wohnbau fachlich und politisch prüfen
Siehe Gutachten der Firma Deloitte, Kapitel 5 „Bürgerbeteiligungsmodelle“, Seiten 22 bis 24 und
Handlungsempfehlung III, Seite 28 des Gutachtens.
Die Verwaltung beauftragt die Wohn- und Stadtbau GmbH, die Idee der Bürgerfondskonstruktion
aufzugreifen und zu prüfen. Die dadurch freigesetzte Liquidität soll in die Schuldentilgung der Stadt
einfließen.
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V/0176/2011
Zu 5.2 Zur Handlungsempfehlung IV: Wertbeiträge aus dem Anlagevermögen erhöhen - tem-
poräre Erhöhung der Wohnbauausschüttung fachlich u. politisch prüfen
Siehe Gutachten der Firma Deloitte, Kapitel 6 „Die Wohn- und Stadtbau Münster GmbH“, Seiten
25 und 26 und Handlungsempfehlung IV, Seite 28 des Gutachtens.
Die Verwaltung beauftragt die Wohn- und Stadtbau GmbH zur potenziellen temporären Erhöhung
der Ausschüttung (z. B. für 4 Jahre) 3 Alternativen der Ausschüttungen und ihre Wechselwirkun-
gen auf die Geschäftspolitik darzustellen (z. B. bei den Instandhaltungs-aufwendungen mit ho-
hem, mittlerem und geringem Instandsetzungslevel).
I. V.
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Anlagen
Ergänzungsvorlage V/0176/2011/1 mit Anlage
10992 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Vorlagen-Nr.: V/0176/2011/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Tschöpe Ruf: Betrifft Strategisches Flächenmanagement: Zwischenbericht unter Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen des Gutachtens Deloitte und Einführung eines Flächenplanes als Anlage zum Haushaltsplan Beratungsfolge 22.11.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1 . – 5.2. wie vor 6. Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung, welche Vor- und Nachteile mit der Bildung eines Bau- und Liegenschaftsbetriebes (nach den Vorschriften über Eigenbetriebe) im Sinne eines zentralen Gebäude- und Liegenschaftsmanagements verbunden sind und dabei die Erfahrun- gen vergleichbarer Städte in NRW mit einzubeziehen, zur Kenntnis. Der Ergänzungsantrag zur Vorlage V/0176/2011 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 24.05.2011 ist insoweit erledigt. 7. Der Rat beauftragt die Verwaltung die immobilienwirtschaftliche Steuerung weiter zu entwickeln und dabei die Frage nach einer geeigneten Recht- und Organisationsform einzubeziehen. Die Ziele • effiziente Flächennutzung und ggf. Flächenreduzierung, • budgetwirksame Zurechnung der Aufwendungen des Flächenverbrauches beim Nutzer und • Optimierung der Nutzerorientierung sind zu erreichen. Eine entsprechende Vorlage mit konkretem Entscheidungsvorschlag soll bis zum II. Quartal 2012 vorliegen. 492-2306 E-Mail: Tschoepe@stadt-muenster.de Datum: 14.11.2011 V/0176/2011/1 - 2 - Begründung: Zu 6.: Mit dem als Anlage 1 beigefügten Ergänzungsantrag zur Vorlage V/0176/2011 der SPD- Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 24.05.2011 wird die Verwaltung aufgefordert, dem Rat darzulegen, welche Vor- und Nachteile mit der Bildung eines Bau- und Liegenschaftsbetriebes als Eigenbetrieb oder eigenbetriebsähnliche Einr ichtung im Sinne eines zentralen Gebäude- und Liegenschaftsmanagements verbunden sind und dabei die Erfahrungen vergleichbarer Städte in NRW mit einzubeziehen. a) Vor- und Nachteile Eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung (Anmerkung: gem. § 107 Abs. 2 Ziffer 5 ff. Gemeinde- ordnung NRW können Einrichtungen, die ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs von Gemeinden und Gemeindeverbänden dienen, zwar nich t als Eigenbetriebe, gleichwohl aber als eigenbetriebsähnliche Einrichtungen geführt werden) ist eine rechtlich unselbständige, von der Verwaltung abgegrenzte Organisationseinheit mi t eigenem Sondervermögen, eigener Kassen- und Kreditwirtschaft, kaufmännischer Buchführung, Gewinn- und Verlustrechnung sowie eige- nem haushaltsrechtlich selbständigen Finanz-, Stellen-, Erfolgs- und Wirtschaftsplan. Die ei- genbetriebsähnliche Einrichtung stellt für den Bereich der nicht- wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen eine Basis dar, die einerseits eine Unternehmensführung nach kaufmännischen Gesichtspunkten erlaubt und andererseits eine sehr enge Anbindung an Verwaltung und Rat bestehen lässt, so dass eine Kontrolle sichergestellt ist. Als wesentliche Vorteile einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gegenüber einer Organisation in der Kernverwaltung zeigen sich: • Stärkere Betonung des betrieblichen Selbstverständnisses und Eigenverantwortung u. a. durch die rechtlich definierte Stellung der Betriebsleitung, den eigenen Betriebausschuss und Wirtschaftsplan. • Betriebliche Entscheidungen können schneller und unabhängiger getroffen werden. Folgende wesentliche Nachteile einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gegenüber einer Or- ganisation in der Kernverwaltung sind zu benennen: • Tendenzielle Herauslösung des Betriebs aus gesamtstädtischen Steuerungs- und Ent- scheidungsprozessen und Formalisierung von Leistungs- und Verrechnungsbeziehungen • Steuerliche Risiken Bei Einrichtung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, die mit anderen Ämtern im Kon- traktwege abrechnet, entsteht ein steuerlicher Selbstversorgungsbetrieb, der als Betrieb gewerblicher Art (BgA, § 4 KStG) steuerpflichtig werden kann. Bei Übertragung des städti- schen Immobilienvermögens in ein Sondervermögen einer eigenbetriebsähnlichen Einrich- tung besteht die Gefahr, dass stille Reserven aufgedeckt werden und erwirtschaftete Über- schüsse eines entstehenden Betriebes gewerblicher Art (BgA) der Körperschafts-, der Ge- werbe- und der Kapitalertragssteuer unterliegen. Nach herrschender Auffassung der Kom- mentierung und der Finanzverwaltung werden Selbstversorgungsbetriebe nur dann nicht als BgA aufgegriffen, wenn sie nahezu ausschließlich für den hoheitlichen Bereich der Trä- gerkörperschaft tätig sind. • Zusätzliche Kosten Durch die Einrichtung und das Bestehen einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung entste- hen einmalig und dauerhaft zusätzliche Kosten (eigenständige Buchhaltung, eigenes Kas- senwesen, Aufstellung von Stellenübersichten, Erfolgs- und Wirtschaftspläne, etc.). V/0176/2011/1 - 3 - b) Erfahrungen vergleichbarer Städte in NRW Zu den Erfahrungen vergleichbarer Städte und Institutionen ergibt sich hinsichtlich der Organi- sation folgendes Bild: Stadt/Institution Organisation innerhalb der Kernverwaltung Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachen Amt für Immobilienmanagement Gebäudemanagement Bielefeld Immobilienservice mit Sondervermögen Land Nordrhein Westfalen BLB NRW Bonn Gebäudemanagement Bochum Amt für Liegenschaften Immobilienbetrieb Dortmund Amt für Immobilienwirtschaft Bewirtschaftungsbetrieb ohne Eigentum wurde zum 01.01.2007 wieder in die Kernverwaltung zurückgeführt Düsseldorf Amt für Gebäudemanagement Amt für Liegenschaften Duisburg Immobilienbetrieb Essen Amt für Immobilienwirtschaft Amt für Stadtentwicklungsflächen Hagen Immobilienbetrieb Hamm Kaufmännisches Immobilienmanagement Köln Amt für Liegenschaften Gebäudewirtschaft mit Sondervermögen Landschaftsverband Westfalen Lippe Bau- und Liegenschaftsbetrieb Mönchengladbach Abteilung Gebäudemanagement Neuss Immobilienbetrieb Paderborn Amt für Liegenschaften Immobilienbetrieb Solingen Stadtdienst Liegenschaftsmana- gement und Gebäudemanage- ment Immobilienbetrieb Wuppertal Grundstückswirtschaft Gebäudemanagement ohne Eigentumsübertrag nachrichtlich: Amt für Immobilienmanagement (Zusammenführung aus Münster Amt für Liegenschaften und Amt für Gebäudemanagement) Die im kommunalen Bereich betrachteten Beispiele weisen unterschiedliche Organisations- und Steuerungsmodelle auf, die auf vorhandene personelle und strukturelle Rahmenbedingungen abgestimmte Individuallösungen darstellen. Eine Gestaltung in Form einer Organisation und ei- genbetriebsähnlichen Einrichtung weist durchaus pos itive Erfahrungen im Hinblick auf eine im- V/0176/2011/1 - 4 - mobilienwirtschaftliche Steuerung auf (z.B. Stadt Duisburg, Stadt Solingen, LWL BLB). Festzu- halten ist aber bereits heute, dass in den kommunalen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen nahezu ausschließlich betriebsnotwendiges, hoheitliches Immobilienvermögen konzent- riert ist. Zu 7.: Für eine effiziente Bewirtschaftung des städtischen Immobilienvermögens ist ein wirkungsvolles immobilienwirtschaftliches Steuerungssystem zur Flächen- und Kostenoptimierung -verbunden mit Benchmark-Orientierungsgrößen als Zielsteuerungskennzahlsystem für ein gesamtstädti- sches Immobilienmanagement- unumgänglich. D abei sind die spezifischen Rahmenbedingun- gen in Münster zu berücksichtigen. Gegenüber dem derzeitigen System, das die Flächenver- antwortung beim Nutzer und die Kostenverantwortung beim Amt für Immobilienmanagement verortet, sollte eine neue immobilienwirtschaftliche Steuerungssystematik die Verantwortung für den Flächenverbrauch und die damit verbundenen Kosten im Rahmen genehmigter Budgets beim Nutzer bündeln. Die Verwaltung wird daher Vorschläge für immobilienwirtschaftliche Steuerungssystematiken erarbeiten und vorstellen und die für eine Umsetzung jeweils am besten geeignete Rechtsform benennen. Als Rechtsformen sind Lösungen • innerhalb der heutigen Ämterstruktur oder • als gesonderte Organisationsform (eigenbetriebsähnliche Einrichtung) denkbar. Um eine Entscheidung über die künftige immobilienwirtschaftliche Steuerungssystematik her- beizuführen, sind die verschieden Alternativen inklusive der jeweils geeigneten Rechtsform hin- sichtlich der Vor- und Nachteile, Auswirkungen, Effekte, Kosten und Nutzen -insbesondere un- ter Berücksichtigung folgender Themenkreise- detailliert zu prüfen: • Steuerliche Aspekte • Rechtliche Aspekte (Erstellungs- und Änderungsbedarf, Erlasse, etc.) • Organisatorische und personelle Fragestellungen o Kompetenzen o Zuständigkeiten o Abläufe o Schnittstellen o Ansprechpartner o etc. • Nutzerorientierte Aspekte o Budgetverantwortung o Eigenverantwortung o Kompetenzen o Ausgestaltung Auftraggeber-/Auftragnehmerbeziehungen o Leistungsvereinbarungen o etc. V/0176/2011/1 - 5 - V/0176/2011/1 • Ausgestaltung Finanzbeziehungen zwischen: Mieter/Nutzer – Amt für Immobilienmanage- ment – Eigentümer/Kämmerei – eigenbetriebsähnliche Einrichtung o Budgets o Mieten o Serviceentgelte o Werte o Erstattungen o Kalkulatorische Größen o Wirtschaftsplan o Rechnungskreisläufe o etc. • Ausgestaltung der Einflussnahme und Steuerung durch Verwaltungsführung und Politik • Zusammenstellung Immobilienportfolio (hoheitlicher / nicht betriebsnotwendiger Immobi- lienbestand) • Unterstützende Instrumente, Informationstechnologie (Kosten –und Leistungsrechnung, Neues Kommunales Finanzmanagement, Controlling, Kennzahlensystem etc.) Sollte eine Lösung im Hinblick auf eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung ins Auge gefasst wer- den, sind insbesondere auch die Vor- und Nachteile • von gesplitteten Vermögensteilen in den Strukturen einer eigenbetriebsähnlichen Organi- sation (hoheitliches Vermögen) einerseits und einer Lösung innerhalb der heutiger Ämterstruktur (nicht betriebsnotwendiger Immobilien- bestand) andererseits, • sowie die Kosten von Doppelfunktionen ( z.B. gesonderte Jahresabschlusskosten, zwei Buchführungssystemen, Personalfragen innerhalb und außerhalb einer eigenbetriebsähnli- chen Einrichtung etc. weiter zu untersuchen. Gleichzeitig wird das Immobilienmanagement entsprechende Leitlinien sowie Benchmarkgrößen für eine gesamtstädtische Immobilienbewirtschaftung entwickeln und der Politik zur Beschlussfas- sung vorlegen. Eine entsprechende Vorlage mit konkretem Entscheidungsvorschlag soll bis zum II. Quartal 2012 vorliegen. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlage: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 24.05.2011
Anlage 4-0176-2011
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Teilergebnisplan Ergebnis (€) Haushaltsansatz (€) Planung (€) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 01 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0 0 0 0 0 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 72.502,15 6.600.000 6.600.000 6.600.000 6.600.000 6.600.000 03 + Sonstige Transfererträge 0,00 0 0 0 0 0 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 52.538,21 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 12.448.532,32 12.274.720 12.683.420 12.683.420 12.683.420 12.798.420 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 160.643,50 355.800 347.700 347.700 347.700 347.700 07 + Sonstige ordentliche Erträge 19.870.631,55 6.064.360 9.185.980 5.064.360 4.064.360 4.064.360 08 + Aktivierte Eigenleistungen 0,00 300.000 200.000 150.000 150.000 150.000 09 +/- Bestandsveränderungen 0,00 0 0 0 0 0 10 = Ordentliche Erträge 32.604.847,73 25.604.880 29.027.100 24.855.480 23.855.480 23.970.480 11 - Personalaufwendungen 1.796.362,14 10.908.470 10.727.780 10.423.760 9.993.650 9.958.730 12 - Versorgungsaufwendungen 592.611,55 795.530 803.480 811.510 822.100 822.100 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 8.235.839,27 35.655.730 33.865.210 33.554.410 34.687.880 34.651.730 14 - Bilanzielle Abschreibungen 183.958,83 16.701.610 16.725.720 16.788.720 17.005.470 17.105.470 15 - Transferaufwendungen 70.312,50 0 0 0 0 0 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 13.821.542,74 15.066.250 14.756.540 14.439.390 14.434.450 14.434.950 17 = Ordentliche Aufwendungen 24.700.627,03 79.127.590 76.878.730 76.017.790 76.943.550 76.972.980 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 7.904.220,70 53.522.710- 47.851.630- 51.162.310- 53.088.070- 53.002.500- (= Zeilen 10 und 17) 19 + Finanzerträge 0,00 0 0 0 0 0 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 0,00 0 0 0 0 0 21 = Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) 0,00 0 0 0 0 0 22 = Ordentliches Ergebnis 7.904.220,70 53.522.710- 47.851.630- 51.162.310- 53.088.070- 53.002.500- (= Zeilen 18 und 21) 23 + Außerordentliche Erträge 0,00 0 0 0 0 0 24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0 0 0 0 0 25 = Außerordentliches Ergebnis (= Zeilen 23 und 24) 0,00 0 0 0 0 0 26 = Ergebnis vor Berücksichtigung der internen 7.904.220,70 53.522.710- 47.851.630- 51.162.310- 53.088.070- 53.002.500- Leistungsbeziehungen (= Zeilen 22 und 25) 27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 51.785.430 54.385.880 54.385.880 54.330.580 54.330.580 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 122.010,00 786.770 786.770 786.770 786.770 786.770 29 = Ergebnis 7.782.210,70 2.524.050- 5.747.480 2.436.800 455.740 541.310 (= Zeilen 26, 27, 28) Haushaltsplan 2011 Immobilienmanagement Dezernat II Ausschuss: AFBL Produktgruppe 0111 Amt für Immobilienmanagement Seite 547 Anlage 4 zur Vorlage V/0176/2011
Anlage 7-0176-2011
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Anlage 7 zur Vorlage V/0176/2011 Synopse Vorlagentext und Änderungsanträge zu den Beschlusspunkten 4.6 und 4.7 der Vorlage V/0743/2009 „Strategische Haushaltsentwicklung und Haushaltssteuerung in Münster“ Vorlagentext Änderungsantrag Bündnis 90/ Die Grünen / GAL vom 07.12.2009 Änderungsantrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 09.12.2009 4.6 Die städtischerseits mit Gebäuden und Anlagen in Anspruch genommenen Flächen werden sig- nifikant gesenkt. Gleichzeitig ist darauf zu ach- ten, dass die verbleibenden Anlagen und Ge- bäude im Hinblick auf Funktionalität, Qualität und Vermögenswert erhalten werden. 4.6 Die Verwaltung schlägt dem Finanzaus- schuss ein Konzept zu folgendem Ziel vor: Die städtischerseits…wie Vorlage Begründung: Flächenreduktionen als solche sind sicherlich bilanziell von Vorteil. Ob solche auch z.B. im Bildungsbereich langfristig hinsichtlich der wirt- schaftlichen Zukunftsfähigkeit Münsters vertret- bar sind, muss bereits bei der Aufstellung von Regeln zur Flächenreduktion berücksichtigt werden. Daher kann eine „signifikante Sen- kung“ kommunal genutzter Flächen erst in Kenntnis eines solchen Konzeptes beschlossen werden. 4.6 wie Vorlage 4.7 Werden durch städtische Vorlagen Flächen ausgeweitet, muss in der jeweiligen Vorlage gleichzeitig eine über den Beschlusspunkt 4.6 hinausgehende Einsparung flächenbedingten Aufwandes an anderer Stelle in mindestens gleicher Größenordnung einhergehen. 4.7 wird gestrichen Begründung: Ob die Flächenerweiterungen eine entspre- chende Flächenreduzierung (generell oder im Dezernat?) vernünftig ist, muss im Einzelfall geprüft werden. 4.7 Nachdem ein von der Verwaltung vorzule- gendes Konzept zur Reduzierung von Flä- chen durch den Rat beschlossen worden ist, soll in Vorlagen, durch die städtische Flä- chen ausgeweitet werden, gleichzeitig eine Einsparung flächenbedingten Aufwandes an anderer Stelle in mindestens gleicher Grö- ßenordnung vorgeschlagen werden.
Anlage 6b-0176-2011
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Beispiel Flächenblatt 2 - Flächenübersicht sortiert nach Produktgruppen Anschrift (*=gemietet) Kategorie Bezeichnung Produkt- gruppe Netto- Grundfläche //Anzahl der Büros Gesamtkosten (incl. Gebäude- u. Grundstücks- verzinsung) pro Jahr Gesamtkosten (incl. Gebäude- u. Grundstücks- verzinsung) pro Monat Ordnungsamt Klemensstraße 10 Sonst. Verwaltungseinrichtungen Stadthaus 1 P0201 14 Büros Klemensstraße 10 Sonst. Verwaltungseinrichtungen Stadthaus 1 P0202 9 Büros Klemensstraße 10 Sonst. Verwaltungseinrichtungen Stadthaus 1 P0203 42 Büros Rudolf-Diesel-Straße 5 * Sonst. Verwaltungseinrichtungen Straßenverkehrsamt Rudolf-Diesel- Straße 5 P0203 893 qm Diverse Standorte Öffentl. WC-Anlagen P0203 287 qm Amt für Bürgerangelegenheiten Westfalenstraße 197 Kultureinrichtung Stadthalle Hiltrup P1503 2 Büros Klemensstraße 10 Sonst. Verwaltungseinrichtungen Stadthaus 1 P0208 3 Büros Klemensstraße 10 Sonst. Verwaltungseinrichtungen Stadthaus 1 P0204 48 Büros Hamannplatz 38 Sonst. Verwaltungseinrichtungen Stadtbücherei/Stadtteilbüro - Zweigstelle Coerde P0204 313 qm Hafenstraße 66 Sonst. Verwaltungseinrichtungen Fahrradfundbüro Hafenstr. 66 - Fahrradfundbüro P0204 1507 qm Vennemannstrasse 5 Bezirksverwaltungsstellen Stadtteilbüro Ost P0204 127 qm Standesamt Hörsterstraße Klemensstraße 10 Sonst. Verwaltungs- einrichtungen Stadthaus 1 P0205 17 Büros Hörsterstrasse 28 Sonst. Verwaltungs- einrichtungen Standesamt Hörsterstraße P0205 770 qm Anlage 6b zur Vorlage V/0176/2011
Anlage 3-0176-2011
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Neuausrichtung des Immobilienportfolios in Münster Nutzen für die Stadtgesellschaft, laufende Kosten und Kapitalbindung Münster, Februar 2011 Anlage 3 zur Vorlage V/0176/2011 Inhaltsverzeichnis 0. Vorbemerkung 1 1. Management Summary 2 2. Untersuchungsfokus 4 3. Strategische Aufstellung 7 4. Das Untersuchungsportfolio 9 4.1 Schulen & Kindergärten 10 4.2 Das Verwaltungsportfolio 17 4.3 Das derzeitige Veräußerungsportfolio 20 5. Bürgerbeteiligungsmodelle 22 6. Die Wohn- und Stadtbau Münster GmbH 25 7. Handlungsempfehlungen 27 8. Mitwirkung 30 Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 1 0. V orbemerkung Auf Initiative des Finanzdezernates sowie auf der Grundlage des Ratsbeschlusses V/0024/2010 vom 03.02.2010 wurde Deloitte beauftragt, eine Studie zur möglichen Neuausrichtung des Immobilienportfolios in Münster anzufertigen. Hierbei sollten die laufenden Kosten und die Kapitalbindung betrachtet und der Nutzen für die Stadtgesellschaft nicht außer Acht gelassen werden. Ziel war es, Handlungsfelder aufzuzeigen, in denen nach erster Analyse Potenzialfelder zu sehen sind. Der Untersuchungszeitraum betrug rd. vier Monate, in dieser Zeit wurden eine Reihe von Interviews durchgeführt sowie Datenbanken sowie nicht-elektronische Dokumente gesichtet. Auf dieser Grundlage kann die Untersuchung Handlungsfelder benennen, Potenziale abschätzen und einige Umsetzungshemmnisse erkennen. Eine detaillierte und abschließend belastbare Potenzialbemessung oder abschließende, gar beschlussreife Empfehlungen zu einzelnen Potenzialen waren nicht Bestandteil des Auftrages, waren in der Kürze der Zeit und in Anbetracht des zunächst auf Breite und dann zunehmende Fokussierung angelegten Untersuchungsformates auch nicht möglich. Im nächsten Schritt wären politische Würdigungen und dann in den jeweils zur Untersuchung angeregten Potenzialfeldern vertiefte Untersuchungen anzustreben. Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 2 1. Management Summary Die Optimierung der Immobiliennutzung genießt in der Stadt Münster insgesamt durchaus Stellenwert. Die Immobilienwirtschaft als auch das Amt für Finanzen und Beteiligungen haben sich erkennbar auf den Weg gemacht, Immobilienthemen fachlich professionell und wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten. An einigen Stellen sollte und könnte nun der nächste konsequente Schritt folgen. Im Einstieg in die Analyse werden nicht wenige Parteien - Auftraggeber, Berater, handelndes Immobilienmanagement - gehofft haben, dass es in wenigen, klar abgrenzbaren Feldern erhebliche Potenziale gibt, die durch einfache Aktivitäten zu heben sind. Eine solche Erwartung kann im vorliegenden Fall jedoch nicht erfüllt werden. Vielmehr wird man sagen müssen, dass einerseits auf keinem Themenfeld in der Vergangenheit alle Potenziale liegengelassen wurden und andererseits sind an nicht wenigen Stellen noch nennenswerte Potenziale aufzuzeigen. Dementsprechend ist das Realisieren dieser Potenziale aufwändige und kleinteilige Arbeit. Ganz oben auf die Agenda gehört ein strategischer und ganzheitlicher Zugang zum Thema Immobilien. Der Impuls muss hier von der Verwaltungsspitze kommen mit dem Ziel alle immobilienwirtschaftlich und liegenschaftlich tätigen Einheiten im Konzern Stadt Münster in der Strategie hier zu bündeln. Angesichts der unterschiedlichen Stärken der Verfahrensbeteiligten in der Stadt MS selbst und in einigen Tochtergesellschaften sollten auf der operativen Ebene die Leistungsfelder im Blick auf die unterschiedlich stark ausgeprägten Kompetenzen in entsprechenden Task-Forces mit einem starken Mandat implementiert werden. Die Task Force setzt sich aus den wesentlichen Mitarbeitern der Bereiche zusammen, die Immobilienkompetenz bündeln. Wesentliches Ziel wäre die möglichst kurzfristige Beschreibung und Würdigung aller kommunalen Immobilien unter strategischen Gesichtspunkten. Bisher wurde Hervorragendes geleistet, die Immobilien unter energetischen Gesichtspunkten zu analysieren und auch zu optimieren, entsprechend fokussiert waren und sind Datenhaltung und resultierende Maßnahmen. Ein zweiter Fokus mit hoher Priorität ist auf eine mittelfristige Büroflächenplanung zu legen. Hier sollte für alle städtisch genutzten Bürogebäude eine aktuelle und fachliche saubere Ist-Aufnahme erfolgen mit dem Ziel, -ausgerichtet an den langfristigen Bedarfen – eine nachhaltige, immobilienfachlich plausible, ökonomisch sinnvolle und politisch verabschiedete Lösung zu finden. Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 3 Als dritten Themenblock sehen wir eine konsequente strategische Vermögensallokation an. Derzeit wird zwar in der Regel Immobilienvermögen im Konzern Stadt dort angesiedelt, wo die besten Effekte zu erwarten sind, allerdings ist dies nicht durchgehend konzeptionell angelegt. Eine solche strategische Vermögensallokation bezieht sich auf Effektpotenziale in Bezug auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Projektentwicklungspotenziale. Neben den nicht betriebsnotwendigen Immobilien (alle Immobilien, die nicht zur Daseinsvorsorge der Bürger/Bürgerinnen gehören und nicht zur Sicherstellung der Kernaufgaben einer Kommune gehören, z.B. Getränkemärkte oder Resthöfe) gehört der Wohnungsbestand der Wohn- und Stadtbau GmbH sicherlich zu den Immobilien, die langfristig in kommunaler Verfügung sein sollen. Gleichwohl bietet auch diese Gesellschaft Möglichkeiten, weitere Beiträge zu leisten – einerseits über ggf. temporär zu erhöhende Ausschüttungen in einem fachlich/ wohnungswirtschaftlich vertretbaren Rahmen und zweitens über die konsequente Einbringung des vorhandenen wohnungswirtschaftlichen Know- hows für den Konzern Stadt. Das Teilportfolio mit der größten Komplexität bei der Hebung von Potenzialen sind die Schulen und Kindergärten. Hier sollten zunächst die Fachfragen aus der Nutzungsperspektive beantwortet werden, die immobilienwirtschaftliche Lösung folgt dem dann nach. Gleichwohl ist hier erhebliches Potenzial vor allem über die Reduktion von Flächen, weniger über weitere energetische Maßnahmen, zu erwarten. Ein erhebliches Potenzial ist zu heben wenn es gelingt, noch zu definierende Teile des Vermögens, die erhebliche Kapitalbindung bedeuten, aber andererseits auch nicht an Dritte verkauft werden sollen, in Bürgerfonds einzubringen. Geeignete Immobilien dafür sind vorhanden, z.B. herausgehobene Verwaltungsgebäude oder auch als zukunftsfähig eingestufte Schulobjekte eines Clusters. die Bürgerfondskonstruktion ist bei vielen zu beteiligenden Parteien auf konstruktives Interesse gestoßen. Insgesamt muss man sagen, dass die aktuelle immobilienwirtschaftliche Aufstellung mit nach wie vor vielen Immobilien-Kompetenzzentren im Konzern Stadt langfristig nicht geeignet ist, aus eigener Kraft alle Optimierungspotenziale zu heben und langfristig stets die besten Lösungen zu finden und durchzusetzen. Zu alledem sind Organisation und auch Auftrag der Einheiten derzeit nicht geeignet. Ziel muss es sein die immobilienwirtschaftlichen Kompetenzen im Konzern Stadt ( W+S, WBI, StW und Wirtschaftsförderung ) unter einer Strategieleitung im Konzern Stadt, z.B. in Form eines regelmäßig tagenden Strategierates (runder Tisch) zu organisieren. Gleichwohl raten wir davon ab, zunächst die Organisation zu verändern und dann Optimierungspotenziale zu heben. Vielmehr sollten zur Hebung der genannten Potenziale stets Task-Forces mit klarem und starkem Mandat im Sinne der Stärkung von Shared Services gegründet werden, während die organisatorischen Änderungen mittelfristig anzustreben und parallel dazu zu betreiben sind. Dabei ist die Verbindung von Eigentümerfunktion und Gebäudewirtschaft sicher zu stellen. Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 4 2. Untersuchungsfokus Die Analyse zur Neuausrichtung des kommunalen Immobilienportfolios erfolgte in enger Abstimmung mit der Immobilienwirtschaft. Diese war mit ihrem Wissen und ihren Daten unverzichtbarer Partner zur Erreichung der Untersuchungsziele. Zielsetzung des Projektes Die Untersuchung zur strategischen Neuausrichtung des kommunalen Immobilienportfolios fokussiert in erster Linie auf die Ermittlung von Potenzialen für eine nachhaltige und dauerhafte Entlastung von Aufwandsgrößen, um Kapitalumschichtungs- und Freisetzungspotenziale zu schaffen und dabei die Immobilien- sowie Infrastrukturbedarfe der Stadtgesellschaft zu berücksichtigen. Somit sind im Untersuchungsportfolio das umfassende Immobilienvermögen der Stadt Münster einzubeziehen, insbesondere Wohnimmobilien, Schulgebäude, Büro- und Verwaltungsimmobilien, nicht betriebsnotwendige Grundstücke und Gebäude sowie sonstige Grundstücke und Gebäude. Teile des klassischen Infrastrukturvermögens (Straßen, Kanalisation etc.) sowie die Immobilien der städtischen Töchter (Wohn- und Stadtbau, Westfälische Bauindustrie, Wirtschaftsförderung und Stadtwerke) wurden nicht betrachtet. Vorgehen Um eine tiefgehende Analyse des Immobilienportfolios zu erreichen, sind in einem ersten Schritt zunächst alle zur Verfügung stehenden Informationen zu sammeln und zusammenzuführen. In der entstandenen Übersicht der Objekte sind dann betriebsnotwendige Immobilien zu identifizieren und deren Nutzungsbreite und -tiefe anhand von Belegungskennzahlen, Leerständen, externen Anmietungen usw. zu ermitteln. Es folgt die Hinterlegung einer so entstandenen Objektliste mit zur Verfügung stehenden Informationen bzgl. Objekteinstufung (Mietobjekt oder Objekt im Förderprogramm), Anzahl Nutzer, Kosten des Projektes, Medienverbrauch, Flächen, Instandsetzungsplanung, etc. Im Anschluss werden die so ermittelten Datensätze ausgewertet, indem Auffälligkeiten herausgefiltert und systematisch analysiert werden. Eine Plausibilisierung erfolgt anhand von Kennwerten der Stadt Münster. Die Analysen erfolgen je Teilportfolio, d.h. gesondert für Wohnimmobilien, Schulen, Büro- und Verwaltungsimmobilien sowie nicht betriebsnotwendige Grundstücke und Gebäude. Im Zuge der Analyse lassen sich vier sog. Cluster feststellen, anhand derer im letzten Schritt eine Detailbetrachtung stattfindet: /g120 Flächennutzungseffizienz /g120 Verbrauchswerte Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 5 /g120 Instandsetzungsaufwand /g120 Kostenaufwand (soweit aus dem bestehenden SAP ermittelbar) . Unterstützung und Kooperation Die vorgelegte Untersuchung wäre ohne die sachdienliche und engagierte Unterstützung durch alle eingebundenen operativen Einheiten im Konzern Stadt nicht möglich gewesen. Insoweit darf man sagen, dass die Unterstützungsleistung außergewöhnlich dienlich war. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Unterstützung durch die Immobilienwirtschaft besonders hervorzuheben ist. Datenqualität und Datenhaltung Die Aufbereitung der einzelnen immobilienwirtschaftlichen Daten zum Start der Analyse erforderte einen vergleichsweise hohen Aufwand, da die verfügbaren Informationen in insgesamt 13 verschiedene Dateien zur Auswertung überführt werden mussten, die allesamt zusammengeführt und plausibilisiert werden mussten. Teilweise wurden dabei Unplausibilitäten, bspw. bei den Flächenangaben, festgestellt. Exemplarisch genannt seien die Grundschulen, bei denen sich aus den verschiedenen Quellen zu den Schülerzahlen in Verbindung mit Flächen teilweise erhebliche Diskrepanzen ergeben haben. Die Zahlen zu den Nettogrundflächen (NGF) liegen hingegen recht verlässlich vor. Bei Betrachtung der in SAP gebuchten Kosten erscheinen diese immer wieder nicht vollständig den Objekten zugeordnet. Gerade die Zuordnung von Kosten für Medienverbrauch wird in einem anderen Buchungskreis vorgenommen und musste daher zum Untersuchungszeitpunkt auf Objektebene etc. händisch zugeordnet werden. Aktuell ist dieser Umstand zwar abgestellt worden, jedoch arbeitet die Schnittstelle noch nicht fehlerfrei. Ebenfalls auffällig war, dass die Kosten des stadteigenen Personals (insbesondere Hausmeister und Reinigung) nicht den Objekten zugeordnet sind. Daher sind zum Teil auch die Kostenwerte unplausibel; die Kostenwerte für Wartung liegen z.B. deutlich unter 1,00 EUR/m² p.a. Dieser Wert liegt deutlich außerhalb der Benchmarks und zeigt, dass nicht alle Kosten erfasst und/oder zugeordnet sind. Generell wurde während der Datenaufbereitung ein zum Teil uneinheitliches Verständnis der Kostenzuordnungen festgestellt. In der Kostenaufstellung des Stadthauses 1 sind ca. 20 % der Aufwände eher den Positionen Wartung und sonstige Kosten zuzuordnen, jedoch nicht der Position Bauunterhalt, also Instandsetzung und Sanierung. Dieses ist insoweit zukünftig sinnvoll, als ein verrechnender Bestandshalter bei einem Vermieter-Mieter-Modell immer bestrebt sein wird, abrechenbare Leistungen so zu klassifizieren, dass sie nach den einschlägigen Urteilen zur Umlegbarkeit von Kosten auch umgelegt werden können. Allerdings erhöhen solche Ausnutzungen von Interpretations- und Definitionsspielräumen natürlich nicht die Transparenz, zumal die vollständige Umlegung der Kosten derzeit bei der Stadt Münster noch keine Rolle spielt. Für die Verwaltungsgebäude liegt derzeit lediglich über einzelne Objekte eine Aufstellung der Arbeitsplätze vor, die hilfsweise aus den Anschlüssen der internen Telefondatei der Stadt abgeleitet sind. Der Aufbau einer digitaler Belegungsplanung / - nachweis ist zielführend zu verfolgen. Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 6 Insgesamt weisen die vorhandenen Daten einen sehr starken Fokus auf Energieoptimierung auf. Die Bedeutung der damit zusammenhängenden Flächen spielt jedoch eine eher untergeordnete Rolle. Ein im besten Sinne strategisches Flächenmanagement bspw. im Zusammenspiel mit den Nutzern und dem Amt für Finanzen und Beteiligungen ist derzeit wegen fehlender Budgetrelevanz nicht ausgeprägt, aber an einigen Stellen erkennbar angestrebt. Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 7 3. Strategische Aufstellung Strategische Aufstellung der Immobilienwirtschaft Wie oben beschrieben, gibt es Optimierungspotenziale in der Datenhaltung, deren derzeitiger Zustand strategische Zugänge und strategische Analysen erschwert. Gleichwohl ist zunächst zu konstatieren, dass die immobilienwirtschaftliche Aufstellung der Stadt Münster sowohl in der Verwaltung als auch in den untersuchten städtischen Töchtern im interkommunalen Vergleich sehr gut abschneidet. Die untersuchten Töchter haben Ihre Kernkompetenzen gut ausgeprägt, bringen diese regelmäßig zum Wohle der Stadtgesellschaft ein und erzielen dabei gute wirtschaftliche Ergebnisse. Innerhalb der Stadtverwaltung ist die grundlegende Aufstellung mit der zusammengeführten Liegenschaftsverantwortung einerseits und Bau/ Instandhaltung andererseits sehr modern. Entsprechend konnte vom Amt für Immobilienmanagement auch eine über praktisch das gesamte Anlagevermögen erhobene umfassende Portfolioanalyse mit entsprechenden strategischen Handlungsoptionen vorgelegt werden (vgl. Berichtsvorlage V/0437/2009. Erg.). Analytische Detaillierungen und Operationalisierungen (bspw. strategische Ansätze zur Wohnbaulandentwicklung von September 2009) sind ebenfalls vorhanden. Ebenfalls aus immobilienstrategischen und operativen Überlegungen sinnvoll ist der Ansatz, gewerbliche Flächen vor allem durch die Wirtschaftsförderung entwickeln zu lassen und bei Wohnbauflächen für den Geschosswohnungsbau die Wohn- und Stadtbau einzubeziehen. Insoweit sind alle fachlichen Vorüberlegungen für eine explizite und ganzheitliche Immobilienstrategie vorhanden. Als nächster Schritt wäre eine entsprechende politische Aussage wünschenswert. Ganz allgemein kann man sagen, dass weitergehende parlamentarische Vorgaben für Immobilien und Immobiliennutzung in der Stadt Münster fachlich möglich und in Hinblick auf die Umsetzung und Hebung von Potenzialen auch nötig sind. Beispielhaft sei hier eine neue Positionierung der Immobilienwirtschaft in der Eigentümerfunktion genannt. Dies wäre im besten Falle durch eine politisch gutierte Immobilienpolicy (zu Flächenverbräuchen, Effizienz-Zielen, Versiegelung, CO2-Zielen, Stadtentwicklungszielen, modernen Arbeitswelten u.ä.) zu hinterlegen. Mit der Erklärung zu den politischen Zielen wird allen Bereichen die Einhaltung in ihr Pflichtenheft geschrieben, die Einhaltung der Ziele durch eine entsprechend positionierte Immobilienabteilung unterstützt. Auf dieser Grundlage könnten moderne Mieter-Vermieter-Überlegungen weiterentwickelt werden. Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 8 Organisation Wir sehen die Immobilienwirtschaft als gut aufgestellte, fachlich geschätzte und kooperationsbereite Fachverwaltung. Durch die Zusammenführung der Liegenschaftsverantwortung mit Bau- und Instandhaltungsfragestellungen konnten strategische Perspektiven gestärkt (Portfolioanalysen und Standortoptimierungen sind eher möglich, wenn analytisch alles in einer Hand liegt) und Effizienz gehoben werden. In einem nächsten Schritt könnte die Rolle noch gestärkt und damit eine Umsetzung der strategischen Ansätze unterstützt werden. Neben einem Runden Tisch aller Immobilienkompetenzen im Konzern Stadt (unter Federführung des Hauptgesellschafters Stadt: W+S, WBI, StW und Wirtschaftsförderung) kann dazu auch über konsequente Mieter- Vermietermodelle sowie über eine mittelfristige organisatorische Neuausrichtung der Immobilienwirtschaft nachgedacht werden. Dies ist jedoch eine aufwändige Detailarbeit und wird erst 12 bis 24 Monate nach Start Ergebnisse zeigen. Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 9 4. Das Untersuchungs- portfolio Das Untersuchungsportfolio der Stadt Münster in der Übersicht Die umfassendste Objektübersicht, die eine Einschätzung der verfügbaren Daten zulässt, ist die Aufstellung für die Bilanz der Stadt Münster. Aus Praktikabilitätsgründen wird allerdings der Energiebericht als führende Objektliste verwendet, da dort die meisten relevanten Daten zusammengeführt wurden. Insgesamt sind im Energiebericht der Stadt Münster 160 Objekte mit einer Gesamtfläche von 654 Tm² enthalten. Alle diese Objekte wurden bspw. für Überlegungen wie Verkaufbarkeit in die Analyse einbezogen. Die detaillierte Datenanalyse bspw. vor allem nach Kosten und Einsparpotenzialen konzentriert sich auf die wesentlichen Objekte , über die nach Plausibilisierung aller vorhandenen Daten auch Aussagen möglich sind: • Verwaltungsgebäude (12 Objekte, ca. 85 Tm² NGF) • Schulgebäude (86 Objekte, 469 Tm² NGF) Damit sind entsprechend rd. 61 % der Objekte und rd. 85 % der Gesamtfläche aus dem Energiebericht abgedeckt. Daraus folgt, um erkennbare Effekte zu generieren, dass diese Bereiche dauerhaft nicht ausgeblendet werden können. Das Teilportfolio der Schulgebäude unterteilen sich des Weiteren in: Objekte Tm² NGF Ø Tm² NGF Grundschulen 46 152 3,3 Förder schulen 7 21 3,0 Hauptschulen 5 26 5,2 Realschulen 5 32 6,4 Gymnasien 9 91 10,1 Schulzentren 4 72 18,0 Berufsbildende Schulen 10 75 7,5 32% 5% 6% 7% 19% 15% 16% Flächenverteilung Schulen Grundschulen Förderschulen Hauptschueln Realschulen Gymnasien Schulzentren Berufsbildende Schulen Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 10 4.1 Schulen & Kindergärten Im Schulportfolio liegen erkennbare Flächeneinspar- potenziale. Hier sollte allerdings zunächst die Fachpolitik Rahmen setzen, bevor immobilienwirtschaftliche und ökonomische Kalküle herangezogen werden. Überblick Einsparpotenziale Das Schulportfolio ist im Kontext kommunaler Immobilienoptimierungen stets besonders zu behandeln. Einerseits greifen Handlungen, die als ökonomische und immobilienwirtschaftliche Optimierungen gedacht sind (bspw. Aufgabe, Verlagerung oder Zusammenlegung von Schulstandorten) besonders tief in Lebensqualitäten und Emotionalität der Stadtbevölkerung sowie in politische Gestaltungsfelder ein. Zudem sind selbstredend im Bereich der Schulen künftige Flächen- und Qualitätsbedarfe nicht ohne weiteres antizipierbar. Dies liegt einerseits daran, dass künftige Schülerzahlen in ihrer Verteilung auf die weiterführenden Schulformen nicht ohne weiteres prognostizierbar sind. Darüber hinaus sind die Flächenbedarfe pro Schüler oder Klasse in besonderer Weise von künftigen Schulkonzepten und Unterrichtsformen abhängig. Zum Untersuchungszeitpunkt lagen keine Schulentwicklungsplanung und auch keine abgeschlossene Willensbildung zu o. g. qualitativen Fragen der Schule von morgen vor, so dass hier zunächst mit Vergleichswerten und Benchmarks gearbeitet wird. Idealtypisch gerechnet zeigt dann das Schulportfolio über alle Schularten rd. 41 Tm² überschüssige Fläche auf. Sollte es in der Folge einer Schulentwicklungsplanung zu einer entsprechenden Konsolidierung der Schulstandorte kommen, so entsprechen die rd. 41 Tm² überschüssiger Flächen einem möglichen Konsolidierungsbeitrag von rd. 2,5 Mio. EUR jährlichen Einsparungen. Auf der Vermögensseite sind idealtypische Betrachtungen weit spekulativer, da die Werte von aufgegebenen Schulstandorten erheblich schwanken können (Lage, d.h. Wert von Grund und Boden, Restwert der Gebäude, ggf. Abrisskosten, u.a.). Allerdings zeigt der Blick auf die durchschnittlichen Buchwerte (für die überschüssige Fläche rd. 17,3 Mio EUR) auf der einen Seite und den konservativen Wertansatz der Flächen auf der anderen Seite mit 18,4 Mio EUR (ermittelt aus dem für die Eröffnungsbilanz angesetzten Flächenwert als Durchschnitt), dass hier Verkäufe über Buchwert und somit Buchgewinne möglich sein werden. Aus der Vorlage der aktuellen kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis 2020 geht zumindest für den relevanten Teil der zukünftigen Grundschüler hervor, dass es zu einer Zunahme um 2,9 – 3,5 % kommen wird. Im Sinne der vorgestellten Kalkulation sehen wir keinen großen Einfluss auf das Ergebnis, jedoch wird sich die Diskussion um den konkreten Standort einer Schule an den Ergebnissen der Prognosen für die einzelnen Stadtteile messen lassen müssen. D.h. es kann nicht ausgeschlossen werden, dass trotz Überhanges in den Flächen bestimmte Schulstandorte ausgebaut werden müssen. Im gleichen Atemzug heißt das aber auch, dass an anderen Standorten weit mehr an Flächen im Überhang sein werden. Hierauf muss die Politik Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 11 reagieren, ein strategisches Flächenmanagement unterstützt die Entscheidungsfindung. Betrachtet man die Optimierungspotenziale aus erweiterter energetischer Optimierung der Schulen, ist bei gleichzeitig hohem Investitionsbedarf kein großer ökonomischer Hebel vorhanden. Zwar sind einerseits 29 der 86 Standorte mit weiterem energetischen Potenzial ausgestattet, doch stehen den monetären Einsparpotenzialen unverhältnismäßige Investitionsbedarfe gegenüber. D.h. auch wenn weitere Optimierungen aus ökologischer Perspektive angezeigt sind, so sind hier Einsparpotenziale für den Haushalt nicht zu realisieren. Dies liegt einerseits an der baulichen Struktur und Substanz der in Rede stehenden Schulen und andererseits natürlich auch daran, dass die Standorte mit besserem Verhältnis von Investition und Einsparpotenzial bereits optimiert sind. Schulform An - zahl /g54 NGF [Tm²] Ø NGF [Tm²] Ø- Grundstück [Tm²] 1) Überzählige Fläche [Tm²] 2) Anzahl Standorte Grundschulen 46 152 3,3 12 11,4 –20,8 3,8 –6,3 Förderschulen 7 21 3,0 0,6 –1,8 0,2 –0,6 Hauptschulen 5 26 5,2 1,7 0,3 Realschulen 5 32 6,4 4 0,8 Gymnasien 9 91 10,1 6,8 0,6 Schulzentren 4 72 18,0 3,5 0,2 Berufsbildende Schulen 10 75 7,5 7,9 1,0 1) Statistische Daten Stadt Münster –2008 2) Ergebnis der Betrachtung je Schulform, siehe Detailauswertung 3) 12.000 m² /Schulstandort * 150 EUR/m² als durchschnittlicher Bodenrichtwert Münster 4) Durchschnittlicher Bewirtschaftungsaufwand: 60 EUR p.a. ohne Sondermaßnahmen 5) Median der Buchwerte 2009 aller Schulen x 8 Standorte Summen 86 469 1.109 35,9 –46,5 6,6 –8,9 MW (gerundet): 41 8 Beitrag Konsolidierung 3) : 14,4 Mio € Jährliche Einsparung 4) : 2,5 Mio € Anlagenvermögen 5) : - 17,3 Mio € Schulform Anzahl mit energ . Potenzial Potenzial p.a. [TEUR] Aufwand Sanierung [TEUR] 1) Umfassende Sanierung Einsparung / Aufwand [TEUR] 2) Grundschulen 19 (von 46) 118 5.600 160 / 9.600 Förderschulen 2 (7) 5 400 20 / 2.600 Hauptschulen 2 (5) 26 800 42 / 2.300 Realschulen - (5) - - 17 / 4.200 Gymnasien 3 (9) 33 2.300 83 / 11.600 Schulzentren 2 (4) 34 3.200 75 / 8.800 Berufsbildende Schulen 1 (10) 0,5 600 20 / 7.600 1) Grenzwert 114 kWh, Durchschnittsverbrauch aller Schule n, Aufwand je m² NGF: ca. 100 EUR (40% eines Aufwandes zur energetischen Optimierung eines unsanierten Bestandes) 2) Grenzwert: 70 kWh, Aufwand je m² NGF: ca. 170 EUR (40% des Vergleichswertes Ida-Schule) Summen 29 (86) 216,5 12.900 417 / 46.700 Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 12 Methodik zur Ermittlung der Eisparpotenziale Bevor im Folgenden die Einsparpotenziale einzelner Schulformen im Detail beschrieben werden, wird eingangs kurz die Methodik zur Ergebnisherleitung skizziert. Flächenverbrauch Als Vergleichswert (Flächenbenchmark) wird der durchschnittliche Flächenverbrauch aller Objekte der betrachteten Schulform herangezogen (m² NGF pro Schüler). Betrachtet werden nur die Objekte, bei denen der Flächenverbrauch höher ist. Das jeweilige Flächenpotenzial ergibt sich aus der Differenz aus Flächenverbauch zum Durchschnittsvergleichswert (Flächenbenchmark). Die Anzahl der theoretisch zur Disposition stehenden Standorte ergibt sich aus der Summe des Flächenpotenzials je Schulform und der durchschnittlichen Flächengröße eines Standorts der Schulform. Energieverbrauch Für den Primärenergieverbrauch wird ein Grenzwert i.H.v. 114 kWh je m² p.a. verwendet, der sich aus dem Durchschnitt des Verbrauches aller Schulen ermitteln lässt. Daneben wird als Vergleichswert ein theoretisch erreichbarer Verbrauchswert von 70 kWh angesetzt, der sich aus Vorgaben für Neubauten ableitet und teilweise von Objekten der Stadt erreicht wird (jedoch ohne die Möglichkeit zur Plausibilisierung, da ein geringer Verbrauch auch mit geringer Nutzung zusammenhängen kann). Instandsetzungsaufwand Als Grenzwert für den Instandsetzungsaufwand zur Erreichung eines durchschnittlichen Energieverbrauches wird eine Erfahrungswert i.H.v. 100 € je m² NGF angenommen , der Wert für die Erreichung des „Neubauähnlichen Standards“ mit 170 €/m² NGF . Grundschulen Ergebnisse Flächennutzung und Effizienz Die Flächenineffizienz bei den Grundschulen, die über dem Flächenbenchmark liegen, ist vergleichsweise hoch, allerdings liegen hier größtenteils keine Energiedefizite vor. Legt man den durchschnittlichen Flächenverbrauch von 15,7 m² pro Schüler als Grenze fest (Durchschnittsflächenverbrauch aller Schulen ), so besteht bei 21 Schulen insgesamt ein Flächenpotenzial von 20.800 m². Umgesetzt auf Schulstandorte könnten somit idealtypisch 3 bis 6 Grundschulen aufgegeben werden (Durchschnittliche Flächen ca. 3.500 m²/Grundschule). In Kosten gesprochen, ergibt sich bei ca. 60 EUR/m² p.a. Betriebskosten (inkl. Instandsetzungsaufwand, jedoch ohne Abschreibung) eine Summe zwischen 650 TEUR und 1,2 Mio EUR Einsparung p.a. Zusätzlich können im Vermögensbereich aus der freiwerdenden Fläche rd. 4 bis 8 Mio. EUR idealtypische Verkaufspreise erzielt werden. Eine Annäherung der Buchgewinne macht idealtypisch keinen Sinn, da bereits die Grundstücksflächen der Schulen sehr unterschiedlich sind, die resultierenden Immobilienwerte noch deutlicher variieren und die Buchwerte dann drittens wiederum ein sehr unterschiedliches Bild zeigen. Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 13 Ergebnisse der Verbrauchswerte Bei 19 von 46 Grundschulen, also rd. 45 %, besteht energetisches Einsparpotenzial . Für etwa die Hälfte dieser Grundschulen mit energetischen Defiziten besteht gleichzeitig ein hoher Instandhaltungsbedarf. Insgesamt sind für 19 Grundschulen Verbräuche über dem Grenzwert „Durchschnittsverbrauch über 114 kWh je m² p.a.“ erkennbar. Hieraus leitet sich ein Einsparpotenzial von rd. 118 TEUR p.a. ab. Der Aufwand liegt bei ca. 100 EUR/m², entsprechend ca. 5,6 Mio EUR. Setzt man einen theoretisch möglichen Energiewert für Wärme von 70 kWh je m² NGF zugrunde, so würde bei einem derzeitigen Durchschnittsverbrauch Wärme von 100 kWh ein Gesamtpotenzial von 2.900.000 kWh bestehen, was in aktuellen Kosten gerechnet einer jährlichen Einsparung von 160 TEUR entspricht. Jedoch ist hierbei mit einem Aufwand von 170 EUR/m² NGF (vgl. Aufwand Ida-Schule) zu rechnen, mithin 9,6 Mio EUR . Hier stehen also für die Gruppe der Grundschulen berechnet Investitionskosten und monetäre Potenziale der Energieeinsparung in keinem günstigen Verhältnis. Für einzelne Grundschulen sieht dies durchaus anders aus. Wir halten es jedoch nicht für zielführend, vor einer fachpolitischen Entscheidung für oder gegen Schulstandorte diese durch ökonomische und energiepolitische Kalküle noch zu verkomplizieren. Ergebnisse Instandsetzungsaufwand (budgetiert) Bei den Instandsetzungsaufwendungen ergibt sich kein Einsparpotenzial im engeren Sinne, Einsparungen realisieren sich allein über die Aufgabe von Schulstandorten. Hier gilt, was auch bereits oben geschrieben wurde, dass es erstrebenswert ist, die fachpolitische Diskussion um Schulstandorte nicht durch Immobilienfragestellungen zu überlagern. Betrachtet man alle Grunds chulen über dem Grenzwert „10 0 EUR/m² NGF “, dann machen diese alleine einen Anteil von 16 % des Gesamtaufwandes aller Gebäude der Stadt Münster aus. Selbstredend sind je nach Entscheidung für oder gegen bestimmte Standorte künftig sehr unterschiedliche Instandsetzungsaufwendungen zu erwarten. Ergebnisse laufende Kosten Die Kostenauswertungen erscheinen nicht selten unplausibel. Die ausgewiesenen Kosten für Schulen liegen bei ca. 60 – 65 EUR/m² NGF p.a. Nur zwei Schulen liegen über diesem Wert. Dies sind im Benchmark sehr niedrige Werte. Man darf allerdings nicht davon ausgehen, dass dies der Realität entspricht und in Münster Verbräuche so außerordentlich niedrig wären. Vielmehr ist der Grund, dass nicht alle Kosten den jeweiligen Objekten zugeordnet sind. Eine Kostenanalyse verbietet sich insoweit (was im Übrigen auch für alle weiteren Objekte gilt). Für die Konsolidierungs-Szenarien (Rückbau von Fläche bzw. von Standorten) wird für die Errechnung der zu erwartenden Kostenreduktion mit dem Erfahrungsansatz von 60 EUR/m² NGF p.a. weitergerechnet. Daraus ergibt sich in den weiteren Berechnungen ein theoretischer Ansatz für Einsparpotenziale, der wiederum mit Erfahrungswerten aus anderen Beratungsprojekten verifiziert wird. Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 14 Förderschulen Ergebnisse Flächennutzung und Effizienz Das Gesamtpotenzial liegt bei ca. 600 m² NGF. Legt man den durchschnittlichen Flächenverbrauch von 19,3 m² pro Schüler als Grenze fest (Durchschnittsflächenverbrauch aller Förderschulen), so besteht bei 3 Schulen ein idealtypisches Flächenpotenzial von insgesamt 1.800 m² NGF. Ergebnisse der Verbrauchswerte Ausgehend von optimalen Verbrauchswerten der betrachteten Förderschulen liegt das Einsparpotenzial bei ca. 5 TEUR . Dem entgegen steht, unter der Annahme von 100 EUR Kosten je Quadratmeter ein Gesamtaufwand von ca. 0,4 Mio. EUR. Die Optimalbetrachtung, also bei Annahme eines theoretisch möglichen Energiewerts für Wärme von 70 kWh/m² NGF bei einem derzeitigen Durchschnittsverbrauch an Wärme von 85 kWh, ergibt für 2 Objekte ein Gesamtpotenzial von 300.000 kWh. Dies entspricht einer jährlichen Einsparung von ca. 20 TEUR. Dem entgegen steht ein Aufwand von ca. 170 EUR/m² NGF (vgl. Aufwand Ida-Schule), also ca. 2,6 Mio. EUR. Ergebnisse Instandsetzungsaufwand (budgetiert) Keine der 7 Förderschulen weist einen außerordentlich hohen Instandsetzungsaufwand auf. Hauptschulen Ergebnisse Flächennutzung und Effizienz Legt man den durchschnittlichen Flächenverbrauch von 18,7 m² pro Schüler als Grenze fest, so besteht bei 2 Schulen ein idealtypisches Flächenpotenzial von insgesamt 1.700 m² NGF. Ergebnisse der Verbrauchswerte Ausgehend von optimalen Verbrauchswerten der betrachteten Hauptschulen liegt das Einsparpotenzial bei ca. 26 TEUR . Dem gegenüber steht ein Aufwand bei Investitionsbedarfen von ca. 100 EUR/m² in Höhe von ca. 0,8 Mio EUR. Die Optimalbetrachtung, also bei Annahme eines theoretisch möglichen Energiewerts für Wärme von 70 kWh/m² NGF bei einem derzeitigen Durchschnittsverbrauch an Wärme von 85 kWh, ergibt für 3 Objekte ein Gesamtpotenzial von 520.000 kWh. Dies entspricht einer jährlichen Einsparung von ca. 42 TEUR. Dem gegenüber steht ein Aufwand bei ca. 170 EUR/m² NGF (vgl. Aufwand Ida-Schule) in Höhe von ca. 2,3 Mio. EUR. Ergebnisse Instandsetzungsaufwand (budgetiert) Zwei der fünf Hauptschulen haben einen außerordentlich hohen Instandsetzungsaufwand. Selbstredend sind je nach der fachpolitisch determinierten Entscheidung für oder gegen bestimmte Standorte künftig sehr unterschiedliche Instandsetzungsaufwendungen zu erwarten. Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 15 Realschulen Ergebnisse Flächennutzung und Effizienz Legt man den durchschnittlichen Flächenverbrauch von 12,7 m² pro Schüler als Grenze fest, so besteht bei 2 Schulen ein idealtypisches Flächenpotenzial von insgesamt 4.000 m² NGF. Ergebnisse der Verbrauchswerte Bei den Verbrauchswerten in den Realschulen ist, sofern Standardwerte angestrebt werden sollen, kein nennenswertes Optimierungspotenzial vorhanden. Bei einem derzeitigen Durchschnittsverbrauch von 85 kWh ergibt eine Optimalbetrachtung, also in Bezug auf einen theoretisch möglichen Energiewert von 70 kWh/m² NGF, für 4 Objekte eine mögliche jährliche Energieeinsparung von 280.000 kWh. Dies entspricht einem jährlichen Kosteneinsparpotenzial von ca.17 TEUR. Dem gegenüber steht (bei ca. 170 EUR/m² Investitionsaufwand (vgl. Aufwand Ida-Schule)) ein notwendiges Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von ca. 4,2 Mio. EUR. Ergebnisse Instandsetzungsaufwand (budgetiert) Keine der fünf Realschulen weist einen außerordentlich hohen Instandsetzungsaufwand auf. Gymnasien Ergebnisse Flächennutzung und Effizienz Legt man den durchschnittlichen Flächenverbrauch von 11,4 m² pro Schüler als Grenze fest, so besteht bei 5 Schulen ein Flächenpotenzial von insgesamt 6.800 m² NGF. Ergebnisse der Verbrauchswerte Ausgehend von optimalen Verbrauchswerten der betrachteten Gymnasien liegt das Kosteneinsparpotenzial bei ca. 33 TEUR . Dem entgegen steht bei einem Investitionsbedarf von rd. 100 EUR/m² ein Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von rd. 2,3 Mio EUR. Die Optimalbetrachtung (bei einem derzeitigen Durchschnittsverbrauch Wärme von 85 kWh) ergibt für 7 Objekte ein Energieeinsparpotenzial von 1.400.000 kWh. Dies entspricht einer jährlichen Kosteneinsparpotenzial von ca. 83 TEUR. Dem gegenüber steht bei Quadratmeter bezogenen Investitionskosten von rd. 170 EUR/m² NGF (vgl. Aufwand Ida-Schule), ein Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von ca. 11,6 Mio. EUR. Ergebnisse Instandsetzungsaufwand (budgetiert) Im Ergebnis weisen 5 der 10 Gymnasien einen außerordentlich hohen Instandsetzungsaufwand auf. Auch hier sind je nach der fachpolitisch determinierten Entscheidung für oder gegen bestimmte Standorte künftig sehr unterschiedliche Instandsetzungsaufwendungen zu erwarten. Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 16 Berufsschulen Ergebnisse Flächennutzung und Effizienz Legt man den durchschnittlichen Flächenverbrauch von 4,5 m² pro Schüler (Durchschnittsflächenverbrauch aller Berufsschulen) als Grenze fest, so besteht bei 5 Schulen ein Flächeneinsparpotenzial von insgesamt 7.900 m² NGF. Ergebnisse der Verbrauchswerte Ausgehend von optimalen Verbrauchswerten der betrachteten Berufsschulen liegt das Einsparpotenzial bei ca. 500 EUR . Dem gegenüber steht (bei ca. 100 EUR/m² Investitionsbedarf) ein Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von ca. 0,6 Mio EUR. Die Optimalbetrachtung ergibt für 2 Objekte ein Gesamtpotenzial von 340.000 kWh. Dies entspricht einer jährlichen Einsparung von ca. 20 TEUR. Dem gegenüber steht (bei ca. 170 EUR/m² Investitionsbedarf (vgl. Aufwand Ida-Schule)) ein Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von ca. 7,6 Mio. EUR. Ergebnisse Instandsetzungsaufwand (budgetiert) Im Ergebnis weist eine der elf Berufsbildenden Schulen einen außerordentlich hohen Instandsetzungsaufwand auf. Schulzentren Ergebnisse Flächennutzung und Effizienz Legt man den durchschnittlichen Flächenverbrauch von 14,7 m² pro Schüler als Grenze fest, so besteht bei 2 Schulen ein Flächenpotenzial von insgesamt 3.500 m² NGF. Ergebnisse der Verbrauchswerte Ausgehend von optimalen Verbrauchswerten der betrachteten Schulzentren liegt das Einsparpotenzial bei ca. 34 TEUR. Dem gegenüber steht (bei ca. 100 EUR/m² Investitionsbedarf) ein Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 3,2 Mio EUR. Die Optimalbetrachtung ergibt für 3 Objekte ein Gesamtpotenzial von 1.260.000 kWh, dies entspricht einer jährlichen Einsparung von ca. 75 TEUR . Dem gegenüber steht (bei ca. 170 EUR/m² Investitionsbedarf (vgl. Aufwand Ida-Schule)) ein Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von ca. 8,8 Mio. EUR. Ergebnisse Instandsetzungsaufwand (budgetiert) Im Ergebnis weist eines der vier Schulzentren einen außerordentlich hohen Instandsetzungsaufwand auf. Auch hier liegt die Frage nach der Art des Verfahrens, nach der Hinzuziehung von ökonomischen Fakten zu fachpolitischen Überlegungen letztlich bei der Politik. Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 17 4.2 Das Verwaltungsportfolio Die überragende Rolle in der Optimierung des Verwaltungsportfolios kommt der Veränderung der aktuellen Situation um Stadthaus I und Stadthaus II zu. Verwaltungsgebäude Ebenso wie das Schulportfolio wurde das Verwaltungsportfolio detaillierten Analysen in den Bereichen Flächennutzung und Effizienz, Verbrauchswerte sowie Instandsetzungsaufwand unterzogen. Insgesamt lässt sich damit festhalten, dass für zwei Objekte in allen drei Kategorien Defizite vorliegen. Vier weitere Objekte weisen darüber hinaus einen auffällig hohen Flächenbedarf aus. Ergebnisse Flächennutzung und Effizienz Legt man einen durchschnittlichen Flächenverbrauch von 37,5m² NGF pro Arbeitsplatz fest (durchschnittlicher Flächenverbrauch von vergleichbaren Verwaltungsobjekten aus Projekten, Umrechnung von Flächenbezug Mietfläche zu NGF), so besteht bei 10 Objekten ein Flächenpotenzial von insgesamt 5.600 m² NGF. Unberücksichtigt bleiben bei dieser Berechnung die Ausreißer Rathaus und Lagergebäude. Bei einer Anpassung des Flächenverbrauchs auf den sich über alle Verwaltungsgebäude ergebenden Durchschnittswert von 48,2 m² NGF, verringert sich das Flächenpotenzial auf 3.200 m² NGF Der wahre Wert des Flächenpotenzials der Verwaltungsobjekte wird aller Erfahrung nach zwischen dem niedrigsten und dem auf Basis des Durchschnittswertes ermittelten Potenzials liegen, also zwischen 5.600 und 3.200 m². Jedoch soll an dieser Stelle angemerkt sein, dass jeder m² weniger, der je Arbeitsplatz zur Verfügung steht, weitere 900 m² an zusätzlichem Potenzial freimacht. Dieses kann durch die Einführung von Standards für die Flächennutzung umgesetzt werden. Ergebnisse der Verbrauchswerte Ausgehend von dem optimalsten Verbrauchswerten (Durchschnittswert aller betrachten Verwaltungsobjekte: 103 KWh) der betrachteten Verwaltungsobjekten liegt das Einsparpotenzial bei ca. 37.000 EUR. Dem gegenüber steht (bei ca. 100 EUR/m² Investitionsbedarf) ein Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 3,6 Mio EUR. Ergebnisse Instandsetzungsaufwand (budgetiert) Es werden a lle Verwaltungsgebäude über dem Grenzwert „100 EUR/m² NGF“ betrachtet. Im Ergebnis weisen zwei(BV-Südost, BV-West) der Verwaltungsgebäude einen außerordentlich hohen Instandsetzungsaufwand auf. Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 18 Fokus Stadthäuser Die Ergebnisse der detaillierten Analyse des Verwaltungsportfolios legt eine Konsolidierung der Stadthäuser 1 bis 3 nahe. Das Stadthaus 1 weist einen sehr hohen Sanierungsbedarf zwischen 30 - 40 Mio. EUR auf. Die erhöhte Flächenineffizienz von rd. 38 m²/AP kommt durch großzügige Freiflächen im Foyer und Vermietungen zu Stande. Der Betriebskostenanteil ist ebenfalls relativ hoch angesiedelt und liegt bei rd. 34 €/m² p.a. Auch das Stadthaus 2 weist deutliche Flächenineffizienz mit rd. 36 m²/AP auf. Jedoch ist der Betriebskostenanteil mit nur rd. 16,6 €/m² p.a. relativ niedrig. Es besteht demnach gutes Entwicklungspotenzial bei besserer Flächennutzung (soweit dieses durch die gegebene Architektur umsetzbar ist). Positiv hervorzuheben sind ebenso das eigene Parkdeck sowie die zentrale Lage zur Innenstadt. Das Stadthaus 3 ist ein Anmietungsobjekt mit einem jährlichen Mietaufwand in Höhe von ca. 3 Mio. EUR. Die Flächeneffizienz ist hier relativ hoch und liegt bei rund 28m²/AP, während gleichzeitig der Betriebskostenanteil sehr niedrig ist; er liegt bei 13,3 €/m² p.a. Nächste Schritte Es sollte geprüft werden, wie eine Sanierung bzw. ein Umbau des Stadthauses 1 bei einem Investitionsvolumen von 30 – 40 Mio. EUR (ohne Zwischenanmietungen und Umzugskosten) eine Verbesserung in der Ausnutzbarkeit der Flächen und lfd. Unterhaltungskosten erreichen kann. Abgewickelt werden könnten ggf. die Investitionsmaßnahmen über den Weg einer Projektentwicklung (Finanzierung, Bau und eventuell Betrieb) durch eine städtische Gesellschaft. Im Anschluss stünde die Rückmietung durch die Stadt mit ca. 12 EUR/m² monatlicher Mietbelastung, etwa 3,2 Mio. EUR p.a. (ca. 22 Tm² MF) und Überführung des Gebäudes in städtischen Bestand nach z.B. 25 Jahren. Über eine Verdichtung der Arbeitsplätze um ca. 25 % könnten im Stadthaus 1 rd. 150 Arbeitsplätze gewonnen und die Flächeneffizienz (dann 30,5 m² je AP) somit annähernd auf den Stand der Flächeneffizienz des Stadthauses 3 erhöht werden. Ebenso könnten Betriebskosten in Höhe von ca. 0,5 Mio. EUR durch einen energetisch optimierten Neubau eingespart werden. Alternativ kann durch die Steigerung der Attraktivität des Gebäudes eine Erhöhung der externen Vermietung an Geschäfte und Praxen/Büroräume erreicht werden, welches eine zusätzliche Refinanzierungskomponente der Investitionskosten bedeuten kann. Ebenfalls sollte geprüft werden, die Effizienz in Stadthaus 2 zu erhöhen. Potenziale bestehen in der Flächenverdichtung, durch die theoretisch rd. 80 NGF Arbeitsplätze NGF / AP NGF / AP Stadthaus I 23.169 m² 607 AP 38,2 m²/AP 10,0 m²/AP 6.059 m² + 152 AP 759 AP 30,5 m²/AP Stadthaus II 12.016 m² 334 AP 36,0 m²/AP 7,8 m²/AP 2.601 m² + 84 AP 41 8 AP 28,7 m²/AP Stadthaus III 20.296 m² 720 AP 28,2 m²/AP 0,0 m²/AP 0 m² 28,2 m²/AP 236 AP Potenzial +25% Verdichtung Abbildung 1: Flächen - Arbeitsplätze und theoretisches Potenzial Stadthäuser 1 - 3 Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 19 Arbeitsplätze hinzugewonnen werden könnten. Die Attraktivität des Objektes bei ansprechender Lage könnte durch die Sanierung des Parkhauses erhöht werden. Letztlich sollte die Entmietung bzw. Teilentmietung des Stadthauses 3 geprüft werden. In dem oben skizzierten Modell der Flächenverdichtung könnten theoretisch 230 Arbeitsplätze (von 720) könnten bei entsprechender Alternativbetrachtung in Stadthaus 1 und 2 verlegt werden. Damit ergäben sich Einsparungen von einem Drittel der Mietausgaben in Höhe von derzeit 3 Mio. EUR. Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 20 4.3 Das derzeitige Veräußerungsportfolio Die Immobilien im sonstigen Grundvermögen stellen eine ständige Herausforderung hinsichtlich der Prüfung auf eine weitere Verwendung (d.h. Entwicklung und Veräußerung) und /oder das Halten im städtischen Bestand dar Das „sonstige Grundvermögen“ der Stadt Münster Im sonstigen Grundvermögen in der Bilanz der Stadt Münster befinden sich Immobilien mit unterschiedlicher Nutzungsart, insgesamt 85 Objekte mit einem Buchwert von 11,5 Mio. EUR. Alle Objekte in diesem Portfolio sind keine betriebsnotwendigen Immobilien, stellen insofern das Veräußerungsportfolio dar. Im Rahmen eines ständigen Prüfungsprozesses wird durch das Immobilienmanagement fortschreibend eine Strategie für die einzelnen Objekte entwickelt, wobei insbesondere folgende Parameter das Handeln vorgeben: /g120 Werden die Grundstücke, die den Objekten zugeordnet sind, in den nächsten Jahren zu städtebaulichen Aspekten umzunutzen sein? /g120 Erwirtschaften die Objekte einen über den Aufwand liegen den Ertrag (Gewinn)? /g120 Ist derzeit ein Markt für die Flächen vorhanden? Insbesondere in Bezug auf das sonstige Grundvermögen liegen mit der Portfolioanalyse und den strategischen Ansätzen zur Wohnbaulandentwicklung gute Vorarbeiten vor. Insoweit sollten die bisherigen Aktivitäten zur Reduzierung des sonstigen Immobilienvermögens mit hoher Priorität fortgesetzt werden. Dabei ist neben dem bisherigen Fokus zudem zu prüfen, bei welchen der Objekte im Portfolio eine Zuordnung zu Gesellschaften innerhalb des Konzerns Stadt Münster eine Immobilienstrategie noch gestärkt werden kann, sei es durch Anlage An - zahl /g54 NGF [Tm²] Buchwert 1) Entlastungs - potenzial Büro/Geschäfts - häuser 15 9,1 4,4 /g57 Wohngebäude 45 11,6 3,3 /g57 Wohn/Geschäfts - häuser 4 1,5 0,8 /g57 Handel 1 0 0,03 /g57 Höfe 10 4,4 1,8 /g57 Soziales 5 0,7 0,3 /g57 Kultur 5 5,5 0,8 /g57 1) Nur Immobilien 2) Ermittelt aus „Begeherliste“ 3) Einsparung der laufenden Aufwändungen 4) Reiner Immobilienwert Summen 85 32,7 11,5 Einsparung Instandsetzung 2) : 0,44 Mio € Jährliche Einsparung 3) : 0,36 Mio € Anlagenvermögen 4) : - 11,5 Mio € Für 45 Objekte liegen keine Flächenangaben vor Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 21 /g120 noch bessere Möglichkeiten der Vermarktung von Immobilien und Grundstücken, /g120 durch Gutachten gestützte Umwidmung von Kosten und Erträg en zu Gesellschaften mit Verrechnungsmöglichkeiten (insbesondere der Verluste), /g120 oder spezialisiertem Know-how für die Bewirtschaftung und Erhöhung der Rentabilität von Objekten (z.B. Wohnimmobilien zur Wohnungsbaugesellschaft). Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 22 5. Bürgerbeteiligungs- modelle Im kommunalen Kontext in Deutschland wird derzeit über neue Instrumente gesprochen, die geeignet sein könnten, Mittel zu gewinnen, die aus dem Haushalt der Stadt nicht verfügbar sind, ohne dazu Immobilien oder andere Vermögenswerte an beliebige Dritte veräußern zu müssen. Unter dem Arbeitstitel „ Bürgerbeteiligung “ werden hierbei Konstruktionen diskutiert, die die Bürger einer Stadt zu Eigentümern von vormals kommunalem Vermögen machen. Im Falle großvolumiger, mittel- bis langfristiger und sicherer Investments mit einem aktiv gemanagten Immobilienvermögen dahinter, ist die Variante des geschlossenen Immobilienfonds, bei dem die Bürger der Kommune als Kommanditisten auftreten, am naheliegendsten. Hierbei findet weitläufig der Begriff des „Bürgerfonds“ Verwendung. Um den Bürgerfonds zu erläutern, sind die grundlegenden Parameter von geschlossenen Immobilienfonds anhand ihrer wichtigsten Parameter in tabellarischer Form beschrieben. Tabelle 1: Übersicht geschlossener Immobilienfonds /g120 Definition /g131 Aktiv gemanagtes Instrument zur Unternehmensbeteiligung (kein Fremdkapital) /g131 Geschlossene Immobilienfonds sind Fonds mit definierter Laufzeit, die nach Erreichen der festgelegten Anlagesumme keinen weiteren Anleger aufnehmen /g131 Der Investor erwirbt Gesellschaftsanteile (Kommanditist) /g120 Inhalt /g131 Laufzeit zwischen 10 und 15 Jahren /g131 Definierte Renditeanf orderungen, jedoch keine „Renditepflicht“ /g131 Nur Zielvolumen ab 10 Mio. € bis ca. 150 Mio. € /g131 Einlagen der Gesellschafter/Investoren stehen im Risiko /g131 Steuerlich vorteilhaftes Vehikel für Anleger (bspw. Erträge als Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit entsprechender Auswirkung auf die Einkommensteuer) /g120 Platzierung / Emission /g131 Prospektpflicht und Prüfung durch BaFin (Aufsetzen gem . IDW S4) /g131 Relativ hoher Aufwand im Rahmen der Strukturierung (Gründung Gesellschaftsstruktur etc.) /g131 Praktisch keine Handelbarkeit nach Platzierung (ggf. Sekundärmarkt/Fondsbörse) /g120 Vertrieb /g131 Direkt über Kommune möglich /g131 Über Kreditinstitut vorwiegend für Private Banking Ku nden (hohe Vermögensstruktur erforderlich) /g131 Einmalanlagen meist ab 10.000 EUR /g131 Geschlossener Fonds ist ein bekanntes und anerkanntes Investmentvehikel /g120 Beteiligte /g131 Ggf. Bank für Vertrieb der Anteile /g131 Ggf. Treuhänder zur Verwaltung der Anteile und Überwachung der Zahlungsströme (keine gesetzliche Erfordernis hierzu) /g120 Kosten /g131 Ab höheren Volumina von 10 Mio. EUR, 3-6 % vom Volumen für Strukturierung zzgl. laufende Verwaltungsgebühren Schaubild: Städtische GmbH Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 23 Bei einem Bürgerfonds handelt es sich somit um ein aktiv verwaltetes Vehikel mit fest definierter Anlegergruppe. Der Bürgerfonds kann als eine Kapitalsammelstelle für kommunale Refinanzierungsthemen bezeichnet werden. In der Abbildung rechts ist die Konstruktion eines geschlossenen Bürgerfonds abgebildet. Die Bürger einer Kommune bilden die Kommanditisten, sie haften mit ihrer Einlage. Sie erhalten eine Renditezahlung und partizipieren an einer Wertentwicklung. Die sonstige Haftung und die Rolle der Geschäftsleitung liegen bei der Kommune oder einer Tochtergesellschaft (im Beispiel GmbH), an welcher die Kommune zu 100 % beteiligt ist. Erfolgsfaktor kann eine relativ einfache und kostengünstige Bereitstellung der rechtlichen Konstruktion sein, da: /g120 das Zielvolumen relativ klein und fixiert ist, /g120 der Investorenkreis klar definiert ist und daher Aufwendung en für die Anteilsschein- und das Liquiditätsmanagement vermieden werden, /g120 die Haltestrategie aufwendige Transaktionsprozesse währen d der Laufzeit vermeidet, /g120 die rechtlichen Anforderungen an Vertrieb, Management und Berichtslegung bisher gering waren. Eine weitere alternative Finanzierungsform mit Bürgerbeteiligung kann die sogenannte Schuldverschreibung sein . „Passive“ Verbriefungen haben sich in der Praxis bereits mehrfach bewährt und weisen gegenüber dem Fondsmodell eine geringere Komplexität sowie niedrige Kosten auf. Es handelt sich im weiteren Sinne um ein außerbörslich gehandeltes Darlehen, welches gestückelt verbrieft wird.In nachfolgender Tabelle werden die wichtigsten Parameter der Schuldverschreibung aufgezeigt: Tabelle 2: Übersicht Schuldverschreibung /g120 Definition /g131 Außerbörslich gestalteter Kredit ohne gesetzliche Defi nition /g131 Verbriefung einer „gestückelten“ Finanzierung /g131 Investor gewährt Fremdkapital (im Gegensatz zu Aktie) und erhält entsprechend Anspruch auf schuldrechtliche Rückzahlung und Zinsen /g120 Inhalt /g131 Freie Ausgestaltung von: /g131 Laufzeit (bis zu 10 Jahren) /g131 Besicherung (unterschiedliche Modelle denkbar) /g131 Tilgung (unterjährig, Laufzeitende, Null-Kupons et c.) /g131 Meist definierte Zins- bzw. Vergütungsstruktur /g131 Zinshöhe (fix, variabel) und -zahlungen (Kupons 3/6/12 Monate) /g120 Platzierung/ Emission /g131 Platzierung kann, muss aber nicht über eine Bank erfo lgen /g131 Keine Prospektpflicht, lediglich Informationsmemorandu m /g120 Vertrieb /g131 i.d.R. als Selbstemission direkt über Kommune /g131 Auch über eine Bank möglich, wenn diese für Vertriebszeitraum/Platzierung die Rolle des Gläubigers gegenüber der Kommune übernimmt /g120 Beteiligte /g131 Keine weiteren /g120 Kosten /g131 Sehr geringe Kosten; Platzierung bereits bei 0,5-1 Mio. EUR möglich mit ca. 1-2 % Kosten ausgehend vom Platzierungsvolumen stätische GmbH Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 24 Im Zuge einer Bewertung von Bürgerbeteiligungsmodellen sind im Vorfeld die grundlegenden Anforderungen an die Finanzierungsstruktur bezüglich Laufzeit und Mittebedarf festzulegen. Abhängigkeiten für die Modellwahl bilden zudem die individuellen Anforderungen der einzubindenden Parteien sowie die Portfolioqualität und Managementintensität der Objekte. Oberste Zielsetzung bilden nachhaltige Handlungsempfehlungen in einem politisch sensiblen Umfeld. So kann nur aus einer Gesamtschau aller spezifischen Fakten und der Prüfung der individuell anfallenden Umsetzungskomplexitäten und -risiken, die hierfür notwendige Entscheidungsbasis geschaffen werden. Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 25 6. Die Wohn- und Stadt- bau Münster GmbH Die Wohn- und Stadtbau Münster GmbH leistet heute bereits Beiträge zur Konsolidierung des Haushaltes. Weitere, insbesondere monetäre Belastungen müssen fachlich (wohnungswirtschaftlich) und politisch maßvoll abgewogen werden. Weitere Beiträge im Sinne von Bereitstellung von Know-how sind in jedem Falle wünschenswert. Überblick Die Wohn und Stadtbau GmbH (im folgenden W+S genannt) ist das kommunale Wohnungsunternehmen der Stadt Münster mit einem Gesellschaftsanteil der Stadt Münster von 100 %. Die W+S bewirtschaftet ca. 6.975 Wohnungen in einer zentralen Struktur. Von diesen Einheiten befinden sich 5.005 Wohnungen im Eigentum der Gesellschaft, 1.005 sind gepachtet und 965 zählen zu WEG-Einheiten. Dazu kommen insgesamt noch 140 Gewerbeeinheiten und 1.428 Garagen (Stand 31.12.2008). Die Mieterfluktuationsquote bei der W+S beträgt 9 %. Zum Stichtag 31.12.2008 standen nur acht Wohnungen länger als drei Monate leer. Dies bedeutet eine Leerstandsquote von 0,11 %. Der Leerstand insgesamt (nachfragebedingt und technisch) ist nicht angegeben. Die Erlösschmälerungsquote im Vermietungsbereich ist mit 0,8 % angegeben, dies ist ebenfalls ein niedriger Wert und somit ein sehr gutes Ergebnis. Die Bilanzsumme der W+S beträgt 192 Mio. Euro in 2008, die EK-Quote liegt bei ca. 19 %. Aus dem Verhältnis des Jahresergebnisses von 2,2 Mio. Euro zum Eigenkapital von 37 Mio. Euro ergibt sich eine EK Rendite von 5,9 %. Die Gesamtkapitalrendite unter Berücksichtigung der Steuern lässt sich mit 2,97 % errechnen. Die Gesellschaft investierte in 2008 1,54 Mio. Euro in Modernisierungen. Für Instandhaltung inkl. Personal- und Sachaufwand wurden 8,3 Mio. Euro in den Bestand investiert. Dies entspricht 19,36 €/m². Insgesamt beschäftigt das Unternehmen 63 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Die Anzahl setzt sich zusammen aus 44 Vollzeit- und 13 Teilzeitstellen sowie 6 Auszubildenden. Diese Mitarbeiter arbeiten in vier Abteilungen, die direkt der Geschäftsleitung zugeordnet sind. Im Rahmen dieser Aufbauorganisation werden die drei Kerngeschäftsfelder Hausverwaltung, Planung und Bauen sowie die Eigentum-/ WEG-Verwaltung abgebildet. Die vierte Abteilung beinhaltet Rechnungswesen und Finanzierung. Würdigung Neben einer Ausschüttung von 2 Mio. Euro p.a. erbringt die W+S bereits heute fachliche Leistungen für die Stadt insbesondere im Rahmen von städtebaulichen Aktivitäten und Projektentwicklungen. Insgesamt ist – soweit das im Rahmen unserer knappen Analyse belastbar zu sagen ist - die W+S fachlich gut aufgestellt, erzielt gute wohnungswirtschaftliche und ökonomische Ergebnisse und zeigt hohe Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 26 fachliche Qualität. So wurde die Gesellschaft in den letzten Jahren mehrfach für ihre Arbeit ausgezeichnet. Sie hat 2008 den 1. Preis beim bundesweiten Bauherrenpreis ebenso gewonnen wie den Ikanos Award von Deloitte (für effiziente fachliche Arbeit), bei dem sie sich gegen 65 weitere Bewerber durchsetzen konnte. Potenziale der Wohn und Stadtbau GmbH Münster Die aktuelle Ausschüttung stellt einen angemessenen Beitrag zum Haushalt der Stadt dar. Allerdings sind Wohnungsunternehmen wie die W+S substanzstarke Gesellschaften, die in der Lage sind, ohne Existenzgefährdung für einige Jahre die Ausschüttung erheblich zu erhöhen. Dies muss jedoch in einem mit der Verwaltung und Politik abgestimmten Plan fachlich belastbar modelliert werden. Ebenso wichtig wie die monetäre Inanspruchnahme wäre es, das zweifelsohne vorhandene Know-how der W+S an möglichst vielen Stellen für den Konzern Stadt insgesamt nutzbar zu machen. Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 27 7. Handlungs- empfehlungen Insgesamt kann man sagen, dass im Bereich des Immobilienmanagements der Stadt Münster in den vergangen Jahren erhebliche Aufbauarbeit geleistet wurde. Gravierende Lücken zu einem „State of the Art“ gibt es nicht. Gleichzeitig gibt es aber immer noch Optimierungspotenziale und auch die Voraussetzungen, um diese zu heben: Handlungsempfehlung I: Strategische Vermögensallokation Insgesamt kann festgestellt werden, dass durchaus zu erkennen ist, wie mit Immobilien umgegangen werden soll, die nicht „betriebsnotwendig“, d.h. zur Erfüllung kommunaler Aufgaben aus /g120 politischen, /g120 strategischen oder /g120 ökonomischen Gründen zwingend auch im Eigentum der Stadt oder ihrer Töchter sein müssen. Hierbei wird laufend zu prüfen sein und der Verwaltungsspitze zur Entscheidung vorgelegt werden: /g120 konsequenter Verkauf nicht betriebsnotwendiger Immobilien /g120 Übertragung von Immobilien mit Projektentwicklungspotenzial innerhalb verbundener Konzernunternehmen /g120 dieses insbesondere unter dem Aspekt des steuerlichen Pote nzials (in Verrechnung zu steuerzahlenden Töchtern) Bei den nicht betriebsnotwendigen Immobilien handelt es sich weder um Schulen noch um Verwaltungsimmobilien im engeren Sinne. Insgesamt stehen hier mit den Nutzungsarten Wohnen, Büro/Gewerbe und Handel rd. 32 Tm² NGF in Rede. Hinzu kommt eine Reihe von Objekten, für die keine Flächen geführt werden. Hier ist abschließend die städtebauliche Bedeutung jedes Objektes weiterhin und forciert zu prüfen, eine wirksame Strategie weiter zu entwickeln und umzusetzen, respektive fortwährend auf den Prüfstand zu stellen. Alle Objekte, die gehalten werden sollen und die zur Optimierung von Steuerlasten herangezogen werden können (v.a. Denkmalschutz) sollten konsequent steuerzahlenden Gesellschaften zugeordnet werden, bspw. der W+S, sofern es -bei vorausgesetzter Wirtschaftlichkeit- der übergerordneten Konzernstrategie nicht entgegenläuft. Gleiches gilt für alle Objekte, die Projektentwicklungspotenziale haben. Auch hier sollte projektspezifisch entscheiden werd en, wer „der Projektentwickler“ der Stadt Münster ist. Diesem sollten dann in der Folge die Projektentwicklungsobjekte zugeordnet werden. Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 28 Handlungsempfehlung II: Aufbau eines strategischen Portfoliomanagements Ganz oben auf die Agenda gehört ein strategischer und ganzheitlicher Zugang zum Thema Immobilien. Wesentliches Ziel ist die Beschreibung und Würdigung aller kommunalen Immobilien inklusive der städtischen Tochterunternehmen unter strategischen Gesichtspunkten, d.h. wie wird mit dem gesamten Immobilienbestand in Verbindung mit den vorab skizzierten Allokationszielen umgegangen. Bei einem pragmatischen Angang, d.h. Umsetzung und Datenaufbereitung und Zieldefinition vor Schaffung einer neuen Organisationsform kann dies in zwei bis maximal vier Monaten realisiert sein. Damit stünde der Politik eine fundierte Datengrundlage für weitere Entscheidungen zur Verfügung. Ein solches Projekt sollte im zentralen Immobilienmanagement angesiedelt sein. Handlungsempfehlung III: Verringerung der Kapitalbindung und Freisetzung von Liquidität – Bürgerfonds für Wohnbau fachlich und politisch prüfen Die W+S ist ein erfolgreiches Unternehmen und leistet wertvolle Beiträge. Zudem ist die politische Position erkennbar, dass die Wohnimmobilien und damit der Einfluss auf den Wohnungsmarkt in der kommunalen Hand verbleiben sollen. Um trotzdem Mittel zu generieren bietet es sich an, bspw. 25 % der Gesellschaft über eine Bürgerfondskonstruktion an die Bürger der Stadt zu veräußern. Eine solche Konstruktion bietet der Stadtgesellschaft im Prinzip die Möglichkeit, politische und ökonomische Ziele bestens in Einklang zu bringen. Sie ist allerdings technisch nicht trivial und sollte daher, sofern sie politisch gewollt ist, umgehend geprüft werden. Handlungsempfehlung IV: Wertbeiträge aus dem Anlagevermögen erhöhen – temporäre Erhöhung der Wohnbau-Ausschüttung fachlich und politisch prüfen Die W+S ist in der Lage, temporär die Ausschüttung an die Stadt zu erhöhen. Dies wäre zunächst politisch zu prüfen und entsprechende Rahmen (bspw. Mindest-Investitionen in den Bestand u.ä.) wären festzulegen. Danach kann fachlich fundiert ein sinnvolles Volumen festgelegt werden. Handlungsempfehlung V: Optimierung von Teilportfolien – Stadthaus I, II & III Stadthaus I und II sind derzeit immobilienwirtschaftlich und ökonomisch suboptimal gelöst. Es sollte der Auftrag an die Immobilienwirtschaft erfolgen, unter Zugrundelegung der mittel- und langfristigen Bedarfe (Größe der Stadtverwaltung, zukünftige Arbeitswelten, Flächenbedarfe …) politisch abstimmungsfähige Konzepte zu erarbeiten. Diese sind betriebswirtschaftlich zu hinterlegen. Auf einer solchen Grundlage kann dann über ein künftiges Verwaltungsflächenkonzept und mithin über Stadthaus I und II (und in der Folge sicher auch Stadthaus III) entschieden werden. Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 29 Handlungsempfehlung VI – Optimierung von Teilportfolien – Schulportfolio Das Schulportfolio bietet insbesondere in Bezug auf die Fläche deutliche Potenziale. Allerdings sollte zunächst eine Schulentwicklungsplanung erbeten werden. In der Folge können und sollten dann vertiefende immobilienwirtschaftliche Analysen erfolgen. Der umgekehrte Weg, über immobilienwirtschaftliche Analysen Standorte zu priorisieren, erscheint nicht zielführend, da dies stets die Fachdiskussionen der Schul- und Bildungspolitik überlagern würde. Handlungsempfehlung VII: Ganzheitliche Organisationsstrategie für alle Immobilien-Prozesse Die immobilienwirtschaftlichen Prozesse und Organisationseinheiten zu untersuchen und zu würdigen war nicht Teil der Aufgabe. Gleichwohl erlauben wir uns den Hinweis, dass hier noch deutliche Potenziale schlummern, die nur durch eine Reorganisation zu erreichen sind. Insbesondere steht die Frage im Raum, wie man die analytischen Leistungen und die Durchsetzungsfähigkeit von immobilienwirtschaftlichen Erkenntnissen stärken kann. Im Sinne des Shared Services-Gedankens wäre insofern außerdem darüber nachzudenken, wie redundante Know-how- Pools noch konsequenter vermieden und die Kompetenzen der städtischen Immobilientöchter noch konsequenter nutzbar gemacht werden können. Da durchgreifende Reorganisationen viel Zeit kosten und erst mittelfristig Ergebnisse zeigen, wäre als unmittelbares Optimierungselement die Initiierung eines regelmäßigen Runden Tisches mit allen Immobilienkompetenzen im Konzern Stadt zu empfehlen. Handlungsempfehlung VIII: Fachbereiche in die Verantwortung bringen Bislang können die Ämter ihre Flächen ohne echten Budgetabfluss nutzen. Kurzfristig ist hier das Vermieter-Mieter-Modell einzuführen, um erhöhtes Kostenbewußtsein bei den Ämtern zu erzeugen. Neben den dargestellten immobilienwirtschaftlichen Optimierungsmöglichkeiten sind erhebliche Flächeneinsparungen durch aufgabenkritische Beurteilungen der Ämter möglich. Zudem sollte innerhalb der Stadt eine Instanz eingerichtet werden, die für die Beurteilung und Bewertung neuer Immobilienbedarfe zuständig ist. Eine Aussage zu möglichen Organisationsformen kann an dieser Stelle nicht abschließend diskutiert werden, die Möglichkeiten reichen von Amt als Regiebetrieb, eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, Eigenbetrieb bis zur GmbH, die einer umfassenden Würdigung unterzogen werden sollten (u.a. unter steuerliche und personalrechtliche Aspekte) Neuausrichtung Immobilienportfolios Stadt Münster 30 8. Mitwirkung Die Immobilienwirtschaft hat in den vergangenen Jahren einiges geleistet, kann für die nächsten Schritte aber nicht allein in Anspruch genommen werden. Würdigung Die Immobilienwirtschaft hat sich im Verlaufe des Projektes als fachlich gut aufgestellte Einheit erwiesen, die in hoher Kooperationsbereitschaft an allen erzeugten Erkenntnissen mitgewirkt hat. Für die Besprechung der verfügbaren Daten, aller Zwischenergebnisse und Ergebnisse standen stets Mitarbeiter zur Verfügung. Im Amt für Finanzen und Beteiligungen standen ebenfalls zu jeder Zeit zeitnah und fachkundig alle Ansprechpartner zur Verfügung. Ohne diese Unterstützung wäre diese Studie nicht möglich gewesen.
Anlage 1-0176-2011
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Der Rat möge beschließen: 1. wie Vorlage 2. wie Vorlage 3. wie Vorlage 4. Einleitung wie Vorlage 4.1 – 4.3 wie Vorlage 4.4 Der Finanzausschuss diskutiert rechtzeitig zur Vorbereitung des HH-Entwurfes 2011 die Vor- und Nachteile des sog. „Gegenstromprinzips“ und vereinbart mit der Kämmerei ein Beratungsverfahren. 4.5 Spätestens im Jahre 2020....Bereits der HH-2014 darf ein strukturelles Defizit von 10 Mio. € nicht überschreiten! 4.6 Die Verwaltung schlägt dem Finanzausschuss ein Konzept zu folgendem Ziel vor: Die städtischerseits...wie Vorlage 4.7 + 4.8 werden gestrichen 4.9 wie Vorlage (wird zu 4.7) 4.10 wie Vorlage (wird zu 4.8) Ergänzung: Dabei muss die wirtschaftliche Stabilität und die Handlungsfähigkeit der „Töchter“ gewährleistet bleiben. 5. streichen 6. wie Vorlage Begründung : zu 4.4 Die Tauglichkeit des „Gegenstromprinzips“ ist auf ihre Chancen und Tücken abzuklopfen. Zu 4.5 Die Aufgabe, das strukturelle Defizit nun endlich wirklich zu senken, muss im Kern Aufgabe des amtierenden Rates bleiben. Das übliche Verschieben unangenehmer Sparbeschlüsse in zukünftige Amtsperioden muss aufhören. Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48143 Münster Fon 0251 / 8 99 58 10 Fax 0251 / 8 99 58 15 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene -muenster.de Änderungsantrag zur Vorlage V/0743/2009 „Strategische Haushaltsentwicklung und Haushaltssteuerung in Münster“ 07.12.2009 Anlage 1 zur Vorlage V/0176/2011 Zu 4.6 Flächenreduktion als solche sind sicherlich bilanziell von Vorteil. Ob solche auch z.B. im Bildungsbereich langfristig hinsichtlich der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit Münsters vertretbar sind, muss bereits bei der Aufstellung von Regeln zur Flächenreduktion berücksichtigt werden. Daher kann eine „signifikante Senkung“ kommunal genutzter Flächen erst in Kenntnis eines Konzeptes beschlossen werden. Zu 4.7 Ob bei Flächenerweiterung eine entsprechende Flächenreduzierung (generell oder im Dezernat ?) vernünftig ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Zu 4.8 Das Beschlussrecht des Rates bleibt unangeta stet. Zu 4.9 Erklärt sich von selbst. Zu 5. Die Bildung einer politischen Arbeitsgruppe i st Verhandlungsangelegenheit der Fraktionen und von diesen ausgehandelt werden. gez. Klas und Fraktion
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (28)
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- Am Wigbold 11
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- Klemensstraße 10
- Hörsterstraße 28
- Aegidiimarkt 3
- Hohe Ward
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0176/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.03.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37