V/0502/2013
Beauftragte Stelle für Hilfen gem. § 67 SGB XII: Entscheidung über die Weiterführung der Vereinbarung mit dem LWL
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Beschlussvorlage
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V/0502/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten Betrifft Beauftragte Stelle für Hilfen gem. § 67 SGB XII: Entscheidung über die Weiterführung der Vereinbarung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Beratungsfolge 05.09.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 18.09.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 25.09.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband West- falen-Lippe (LWL) bei der Leistung von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem 8. Kapitel des SGB XII als Beauftragte Stelle ab 01.01.2014 fortzusetzen und dazu einen neuen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende abzuschließen. 2. Zum Stellenplan 2014 wird für die Wahrnehmung der damit verbundenen Aufg aben 1,00 Stelle Entgeltgruppe S 12 im Teilergebnisplan 07.01 eingerichtet. Darüber hinaus ist eine überplanmäßige Stundenaufstockung möglich, soweit diese durch höhere Erstattungsb e- träge des LWL gedeckt ist. Die Stelle ist nach einer Beendigung des Vertra ges mit dem LWL einzusparen. 3. Die Verwaltung wird dem zuständigen Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und A r- beitsförderung nach Ablauf eines weiteren Jahres einen Bericht über die Entwicklung der „Beauftragten Stelle“ vorlegen. Vorlagen-Nr.: V/0502/2013 Auskunft erteilt: Frau Dr. Siemer-Eikelmann Herr Conze Ruf: 492-5358 /-5375 E-Mail: Siemer-Eikelmann@stadt- muenster.de Conze@stadt-muenster.de Datum: 21.08.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0502/2013 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 07.01 Gesundheitsdienste Zeile 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2014 ff 56.020 Kostenerstat- tung durch Fallpauschale des LWL Produktgruppe 07.01 Gesundheitsdienste 11 Personalaufwendungen 2014 ff 52.320 Personalauf- wendungen 16 Sonstige ordentliche Au f- wendungen 2014 ff 3.700 Aufwendun- gen für Sach- mittelbedarf Begründung: 1.1 Ausgangslage Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat im Jahr 2011 ein Konzept zur Weiterentwic k- lung der Leistungen wohnbezogener Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII) beschlossen. Wesentlicher Bestandteil des Konzepts war die Einführung einer ergebnisoffenen, leistungserbringerneutralen Beratung und Hilfeplanung und damit einer aktiven Zugangssteuerung für die entsprechenden ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen. Zur Umsetzung dieses Konzepts wurden in den Kreisen und kreisfreien Städten in Westfalen -Lippe sog. „Beauftragte Stellen“ gesucht, die vor Ort im Auftrag des LWL die neutrale Beratung, Antrags- aufnahme und Hilfeplanung als Entscheidungsvorbereitung für den LWL wahrnehmen. Auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 09.05.2012 über die Vorlage V/0223/2012 („Anbieterneut- rale Beratung und Hilfeplanung der wohnbezogenen Hilfen für M enschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten - § 67 SGB XII“) hat die Stadt Münster mit dem LWL eine entsprechende Verei n- barung über die Durchführung der Aufgaben als „Beauftragte Stelle“ für die Zeit vom 01.08.2012 – 31.12.2013 abgeschlossen. Seit dem 01.08.2012 sind die Aufgaben der „Beauftragten Stelle“ im Amt für Gesundheit, Veter i- när- und Lebensmittelangelegenheiten angesiedelt und werden hier von zwei Sozialarbeiterinnen auf Teilzeitstellen, die organisatorisch der Abteilung „Psychische Gesundhe it“ zugeordnet sind, wahrgenommen. Die Aufgaben beinhalten ein mehrstufiges Verfahren von der Erstberatung bis zur Erstellung bzw. Fortschreibung des Hilfeplans und Begleitung während der Leistungserbringung. Der LWL hat mittlerweile flächendeckend in W estfalen-Lippe entsprechende Verträge abgeschlos- sen. Im Juni 2013 hat der LWL allen Beauftragten Stellen in Westfalen -Lippe seinen Wunsch nach Weiterführung der Verträge ab 01.01.2014 mitgeteilt. Für die Stadt Münster bedeutet dies, dass ein neuer Ratsbes chluss über die Weiterführung der Aufgabe der „Beauftragten Stelle“ für die Zeit ab dem 01.01.2014 herbeizuführen ist. - 3 - V/0502/2013 1.2 Erfahrungen mit der Aufgabenwahrnehmung Die Stadt Münster hat die Aufgaben der „Beauftragten Stelle“ im Jahr 2012 insbesondere aus folgenden Gründen übernommen: Als örtlicher Träger der Sozialhilfe ist die Stadt ohnehin Kooperationspartner des LWL im Bereich der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und z.B. Beteiligter der jährlichen gemeinsamen Planungskonferenz zur Bewertung und Abstimmung der Bedarfs- und Strukturplanung. Da die Stadt keine eigenen Einrichtungen für die vom LWL finanzierten Hilfen nach § 67 SGB XII vorhält, kann sie die Beratungs - und Entscheidungsvorbereitungstä- tigkeiten aus einer neutralen Position heraus wahrnehmen. 1.2.1 Quantitative Entwicklung Die Aufgabenwahrnehmung war besonders in der Anfangsphase für die Beauftragte Stelle mit großem Aufwand verbunden, da es sich um ein komplett neues Antrags - und Prüfver- fahren handelte, mit dem keiner der Beteiligten (LWL, Träger der Einrichtungen, Antragstel- ler und Stadt) Erfahrungen hatte. So hat es mehrere Monate in Anspruch genommen, bis die neuen Prozesse, Kommunikationswege und Verfahrensabsprachen weitgehend zufri e- denstellend aufeinander abgestimmt waren. Das Fallaufkommen der Beauftragten Stelle Im Zeitraum vom 01.08.2012 – 30.06.2013 spiegeln folgende Zahlen wieder: Prüfverfahren: 210 erste Hilfepläne: 149 fortgeschriebene Hilfepläne: 25 Der Umfang der vom LWL anerkannten Leistungsangebote (Plä tze) für Hilfen nach § 67 SGB XII in Münster beträgt: ambulant: ca. 100 teilstationär: 24 stationär: 93 1.2.2 Qualitative Entwicklung Die Stadt Münster ist als Beauftragte Stelle „verlängerter Arm“ des LWL. Die fachliche Auswertung und Beurteilung des neu en Konzepts obliegt daher dem LWL (in Rückkop p- lung zu den Beauftragten Stellen). Aus der Aufgabenwahrnehmung können aber dennoch nach den bisherigen Erfahrungen einige wichtige positive Aspekte – auch aus städtischer Sicht – abgeleitet werden: Die Beratung berücksichtigt ein anbieterneutrales und breites Angebotsspektrum, was eine wichtige Voraussetzung für eine zielgerichtete individuelle und effektive Hilfeleistung darstellt. Das zentrale Hilfeplanverfahren führt zu mehr Standardisierung und Profession a- lisierung auf der „Anbieterseite“ ; dadurch erfolgt auch eine Aufwertung der Hilfen nach § 67 SGB XII. Insbesondere in „Grenzfällen“ (junge Erwachsene, Schnittstelle verschiedener Hil- fearten) nimmt die Beauftragte Stelle eine Koordinationsfunktion zwischen ver- - 4 - V/0502/2013 schiedenen möglichen Hilfearten wahr; dadurch ist ein schnellerer Zugang zur in- dividuell benötigten Hilfe möglich. Die Beauftragte Stelle verfügt über einen zentralen Überblick über die unte r- schiedlichen Hilfsangebote und Verfügbarkeiten in Münster und im Umland. 1.2.3 Finanzielle Beurteilung Den genannten positiven fachlichen Aspekten steht als Problematik die finanzielle Kalkula- tion der Aufgabenwahrnehmung gegenüber. Die Prognose über die erwarteten Erträge u n- terliegt einem Unsicherheitsfaktor. Sie i st von der vorab nicht bekannten Anzahl der Antr ä- ge, dem ebenfalls variablen Erreichen der jeweiligen „Bearbeitungsphase“ je Fall (jeweils bis zu fünf separat abzurechnende Bearbeitungsphasen) und dem Umfang des jeweiligen Beratungs- und Klärungsbedarfs abhängig. Da die Beauftragte Stelle mit der Bereitstellung des Personals finanziell in Vorleistung tritt, bleibt stets ein „Restrisiko“, ob die Aufwendu n- gen durch die Erträge tatsächlich vollständig gedeckt werden. In der Rückschau bleibt z.B. festzustellen, dass die Finanzierung dem hohen Arbeitaufwand in der Anfangsphase nicht voll gerecht wurde. Die Abrechnung erfolgt rückwirkend jeweils nach 6 Monaten. Bei einer Hochrechnung des Ertragsanspruchs aus dem bisherigen Zeitraum (01.08.2012 – 30.06.2013) für die Zukunft bzw. auf ein reguläres volles Jahr ist zu berücksichtigen, dass die Zusammensetzung der abrechenbaren Bearbeitungsphasen bislang noch nicht repräsentativ war, da die fortg e- schrittenen Bearbeitungsphasen (Begleitung nach erster Hilfeplangenehmig ung, For t- schreibung des Hilfeplans) in den Anfangsmonaten naturgemäß unterrepräsentiert waren. Die Fallentwicklung der ersten Jahreshälfte 2013 lässt erwarten, dass die jährlichen Erträge bis zu ca. 1,3 Stelle finanzieren. Aber auch bei einer vorsichtige n Kalkulation ist in jedem Fall davon auszugehen, dass durch die Wahrnehmung der Beauftragten Stelle mindestens der Einsatz einer 1,0 Stelle refinanziert wird. Es wird daher vorgeschlagen, diese zum Stel- lenplan 2014 einzurichten und mit dem Vorbehalt zu versehen, dass sie bei Einstellung der Aufgabe eingespart wird. Eine darüber hinaus gehende individuelle Stundenaufstockung ist abhängig vom konkreten weiteren Verlauf der Fall- und Ertragsentwicklung. 1.3 Beschlussempfehlung Die Beauftragte Stelle im Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten hat sich als verlässlicher und kompetenter Ansprechpartner für die Einrichtungen und A n- tragsteller sowie als konstruktiver Kooperationspartner des LWL erwiesen. Das ergibt sich aus vielen positiven Rü ckmeldungen und ist insbesondere auch dem engagierten Einsatz der zuständigen Sozialarbeiterinnen zu verdanken. Die Stadt Münster nimmt damit intensiv am Prozess der Weiterentwicklung der Hilfen nach § 67 SGB XII teil und damit auch an der Ausgestaltung des Hilfeangebots für die Menschen in Münster. Da die Stadt zugleich Entscheidungsträger für verschiedene „angrenzende Hi l- feleistungen“ z.B. nach dem SGB VIII (z.B. Junge Erwachsene) und SGB XII (z.B. Eingli e- derungshilfen) ist, kann sie als Beauftragte Ste lle im Einzelfall Einfluss auf die Abgre nzung der Hilfearten und deren zielgerichtetem Einsatz im Sinne der Bedarfspersonen nehmen. Als zuständiger Träger der niederschwelligen Hilfen (Haus der Wohnungslosenhilfe, Übe r- nachterstelle SKF und HUK) profitiert die Stadt zudem von einer reibungslos funktioniere n- den Beauftragten Stelle. Demgegenüber ist die verbleibende Unsicherheit bei der Au f- wands- und Ertragskalkulation vertretbar. Angesichts des hohen Aufwandes, der bereits in die Arbeit der Beauftragten Stel le geflos- sen ist und angesichts der erreichten Erfolge kann ein Ausstieg aus dieser Aufgabe zum - 5 - V/0502/2013 Jahresende 2013 nicht empfohlen werden. Zudem benötigt der LWL einen längeren Erfa h- rungszeitraum zur Beurteilung des zu Grunde liegenden Konzepts und ist dabei auf Konti- nuität bei den Beauftragten Stellen angewiesen. Um die Entscheidung über die Weiterführung über 2014 hinaus weniger aufwändig zu g e- stalten, ist vorgesehen, beim Abschluss des Vertrages mit dem LWL ab dem 01.01.2014 nicht mehr wie beim ersten Vertragsabschluss ein fixes Enddatum (z.B. 31.12.2014) vorzu- sehen, sondern die vom LWL grds. gewünschte und mit allen übrigen Beauftragten Stellen auch praktizierte automatische Verlängerungsklausel mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Jahresende aufzunehmen. Das Gesundheitsamt wird nach Ablauf eines weiteren Ja h- res dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung einen Bericht vorlegen, in dem die weitere Entwicklung der „Beauftragten Stelle“ insbesondere hinsichtlich der quantitativen und qualitativen sowie der Aufwands - und Ertragsentwicklung dargelegt wer- den. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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- Vorlagen-Nr.
- V/0502/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.06.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37