Mandari Insight

V/0531/2017

Dauerhafte Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms

Vorlagen 08.06.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2017, TOP 24.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

29875 Zeichen

V/0531/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Dauerhafte Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.09.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
14.09.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
19.09.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung Vorberatung 
                       und E-Government 
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
20.09.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das Verkehrssicherheitsprogramm wird dauerhaft fortgeführt. 
 
2. Zur Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms werden wie bis zum 28.02.2017 Pers o-
nalressourcen im Umfang von 7,0 Vollzeitäquivalenten dauerhaft zur Verfügung gestellt. 
 
3. Zur Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms wer den in der Ergebnis- und Finanzpla-
nung jeweils 440.000 € für die Umsetzung der Baumaßnahmen und jeweils 60.000 € für die 
Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt. 
 
4. Die Kurzevaluierung von ausgewählten Unfallhäufungsstellen der Fachhochschule unter der 
Leitung von Frau Prof. Dr. Hartz wird zur Kenntnis genommen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für den städtischen Haushalt ergeben sich in den drei betroffenen Produktgruppen die folgenden 
Veranschlagungen: 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0531/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Milde 
Herr Vechtel 
Herr Rüller 
Ruf: 
492 6150 
492 3280 
492 6920 
E-Mail: 
Milde@stadt-muenster.de 
Vechtel@stadt-muenster.de 
Rueller@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.08.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0531/2017 
Erträge 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0203 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten 
Zeile 07 Sonstige ordentliche Erträge 2018 ff. 425.080  
 
Aufwendungen 
 Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0203 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten 
Zeile 11 Personalaufwendungen 2018 ff.  
203.210  
 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 2018 ff.  
135.610 
davon 60.000 € für 
Öffentlichkeitsarbeit 
 14 Bilanzielle Abschreibungen 2018 ff. 8.990  
Zwischensumme Produktgruppe 0203 2018 ff.  
347.810  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
 11 Personalaufwendungen 2018 ff. 107.700  
 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 2018 ff. 354.550 
340.000 Sac hmittel 
und 14.550 € für 
arbeitsplatzbezo-
gene Sachkosten 
Zwischensumme Produktgruppe 1201 2018 ff. 462.250  
Produktgruppe 1202 Verkehrsplanung 
 11 Personalaufwendungen 2018 ff. 107.700  
 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 2018 ff. 14.550 arbeitsplatzbezo-
gene Sachkosten 
Zwischensumme Produktgruppe 1202 2018 ff. 122.250  
Gesamt 2018 ff. 932.310  
 
Saldo 2018 ff. -507.230  
 
Auszahlungen 
 Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und Anlagen 
Investitionsmaß-
nahme 
4148 Ordnungspartnerschaft / Bes. U n-
fallschwerpunkte 2018 ff. 100.000  
 
Die zur Finanzierung erforderl ichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan-Entwurf 2018 bei den  
o. g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussau sführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 201 8 bzw. der mittelfristi-
gen Ergebnis - und Finanzplanung die Ermächtigu ngen bereitstellt und die Stellen im Rahmen des 
Stellenplans 2018 ff. beschließt. 
 
Inwieweit eine Refinanzierung der Baumaßnahmen über Zuwendungen nach der Förderrichtlinie 
kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) oder der Förderrichtlinie Nahmobilität (FöRi -Nah) möglich 
ist, muss anhand der konkreten Einzelmaßnahmen geprüft werden.

- 3 - 
V/0531/2017 
Begründung: 
 
Auf Grundlage des Berichtes des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV, 
2008) hat der Rat der Stadt Münster am 13.05.2009 die „Fortschreibung des M asterplans Verkehrs-
unfallprävention 2008 und die Aufstellung eines Verkehrssicherheitsprogramms Münster 2009 – 
2013“ beschlossen (vgl. Vorlage V/0997/2008). Am 27.06.2012 folgten inhaltliche Vorgaben zum Ver-
kehrssicherheitsprogramm (VSP) und dessen Verläng erung bis in das Jahr 2017 (vgl. Vorlage 
V/0924/2011/1). In einem ergänzenden Beschluss wurden vom Rat die für die Realisierung des 
VSP‘s erforderlichen Personal- und Sachmittelressourcen befristet zur Verfügung gestellt (vgl. Vorl a-
ge V/0377/2013). Eine weitere Verlängerung des Programms bis zum 31.12.2017erfolgte im reduzier-
ten Umfang per Ratsbeschluss am 14.12.2016 mit der Vorlage V/0691/2016. 
 
Das VSP ermöglicht es der Stadt Münster, getragen u. a. von der breiten Basis von 25 Ordnung s-
partnern in der Ord nungspartnerschaft „Verkehrsunfallprävention“ zielgerichtet, Maßnahmen zur Ve r-
besserung der Verkehrssicherheit auszuführen. Die mit der Vorlage V/0691/2016 beschlossene Res-
sourcenbewilligung endet am 31.12.2017. Die „Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprä vention“ ar-
beitet in Abstimmung mit dem GDV auf Basis der folgenden - wissenschaftlich anerkannten - Hand-
lungsfelder im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes:  
 
1. „Überwachung und Ahndung“ 
2. „Bau- und Verkehrstechnik“ 
3. „Verkehrserziehung und Verkehrssicherheitsberatung“ 
4. „Öffentlichkeitsarbeit“ 
 
Ein Auslaufen der Finanzierung würde den bundesweit beachteten, durch den Gesamtve rband der 
Versicherungswirtschaft gutachterlich begleiteten und mit dem Landespreis für innere Sicherheit au s-
gezeichneten Verbess erungsprozess des VSP und der Ordnungspartnerschaft „Verkehrsunfallpr ä-
vention“ faktisch zum Erliegen bringen. Auch gilt zu berücksichtigen, dass Münster als eine der wen i-
gen Kommunen bundesweit dynamisch wächst und damit auch das Verkehrsaufkommen steigt. Zu-
dem erfordert der hohe Radverkehrsanteil dauerhaft besondere Anstrengungen zur Verbesserung der 
Verkehrssicherheit. Aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsraumes mit 
damit einhergehender zunehmender Verkehrsdichte und dem fort schreitenden demographischen 
Wandel kommt der Verkehrssicherheitsarbeit auch insgesamt eine beso ndere Bedeutung zu. Sie ist 
untrennbarer Bestandteil einer nachhaltigen und somit zukunftsorie ntierten Stadtentwicklung ganz im 
Sinne von „MünsterZukünfte 20 | 30 | 50". 
 
Die nachfolgende Darstellung orientiert sich an den operativen, im Masterplan  Verkehrsunfallprä-
vention 2008 festgelegten Handlungsfeldern, die dezernatsübergreifend durch drei Ämter wahrg e-
nommen werden.  
 
Handlungsfeld 1: Überwachung und Ahndung – Ordnungsamt und Polizei 
 
Nach wie vor ist die Ursache „überhöhte Geschwindigkeit“ mittel - oder unmittelbar eine der Hauptun-
fallursachen. Überhöhte Geschwindigkeiten wirken sich zudem massiv auf den Schweregrad des U n-
falls aus. Hiervon sind andere Kfz (z.B. Abstand/Auffahrunfälle), aber insbesondere Radfahrende und 
der Fußgängerverkehr (z.B. Abbiegevorgänge, Fahrbahnquerungen) betroffen. Die Geschwindi g-
keitsüberwachung ist daher für die unfallauffälligen und besonders schutzbedürftigen Strecken ve r-
stärkt worden. Zudem finden regelmäßig Schwerpunktkontrollen gemei nsam mit der Polizei statt. Bei 
den Auftaktveranstaltungen wird die Öffentlichkeit auf die Unfallrisiken im Straßenverkehr hingewi e-
sen. 
Im Rahmen der Beratung über zusätzliches Personal für das Ve rkehrssicherheitsprogramm, Hand-
lungsfeld 1, waren 2008 politische Vorgaben sowie die Empfehlung im Gutachten des GDV „Verbe s-
serung der Verkehrssicherheit in Münster“ zu berücksichtigen. Ziel war es, die Geschwindigkeitsko n-
trollen zu intensivieren. Es wurde n 3,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für eine neue Überw achungseinheit 
eingerichtet. Das zusätzliche Personal wird für die Durchführung von Geschwindi gkeitskontrollen, 
deren Auswertung sowie die Einleitung der Or dnungswidrigkeitsverfahren benötigt. Weiterhin wi rd

- 4 - 
V/0531/2017 
eine zusätzliche Einsatzpräsenz im Verkehrsraum von 136 Std./Monat sicherg estellt. Die Umsetzung 
erfolgte 2009. 
 
Die ab 2009 im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms eingesetzten 3,5 VZÄ werden als el e-
mentarer und integrativer Maßnahmenbestandteil zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auch wei-
terhin als erforderlich angesehen, um einer der Hauptunfallursachen „überhöhte G eschwindigkeit“ 
wirksam entgegentreten zu können.  
 
Die engagierte Verkehrssicherheitsarbeit aller Beteiligten (der Ordnungspartner schaft, Pol izei und 
Stadt) und die Geschwindigkeitskontrollen im Stadtgebiet (Stadt und Polizei) sollten unbedingt fortg e-
führt werden, um diesen Trend zu festigen. 
Am Beispiel d er Gesamtaufwendungen für das Jahr 2018 und der Erträge aus dem Jahr 2016 wird 
das Saldo zum Einsatz des vorhandenen Geschwindigkeitsmesswagens dargestellt: 
 
2018 ff  
Personal-
kosten1 Overhead2 
Sach- 
kosten 
Ges.aufwand 
Bezug 2018 
Ges.ertrag  
Bezug 2016 
Saldo 3,5 Vollzeitäqu. 
19.322 Verfa hren 
á 22 € pro Jahr 
1,0 EGr. 6 
49.390 € 9.880 € 1.060 €       
Technik/ Fahrer  
FS 32.21 
0,5 EGr. 5 
22.760 € 4.550 € 3.970 € 257.590 € 425.084 € +167.494 € 
Technik/ Datenerfassung 
FS 32.21 
2,0 BesGr. A 8 
102.200€  20.440 € 43.340 €       
SB Owi-Verfahren 
FS 32.21 
Gesamt  174.350 €  34.870 € 48.370 €       
Tabelle 1: Gesamtkostenaufwand Geschwindigkeitsmesswagen ohne Abschreibung 
 
Im Ergebnis wurde der Aufwand vollständig vom Ertrag gedeckt. Das 2016 erzielte Erg ebnis ist in 
ähnlichem Umfang auch in den Folgejahren zu erwarten. Unabhängig von dem statistischen R esultat 
ist weiterhin festzuhalten, dass das Handlungsfeld 1 eine hohe öffentliche Wirkung erzielt. 
 
Handlungsfeld 2: Bau - und Verkehrstechnik - Amt für St adtentwicklung, Stadtplanung, Ver -
kehrsplanung und Tiefbauamt 
 
Der Bau- und Verkehrstechnik kommt eine maßgebliche Bedeutung für die nachhaltige Verbesserung 
von Verkehrsabläufen und damit der Reduzierung von Verkehrsunfällen zu. Basierend auf Empfe h-
lungen der Unfallanalyse zu baulich -technischen Verbesserungen der Verkehrssicherheit konnten 
bislang zahlreiche Unfallhäufungsstellen (UHS) und Unfallhäufungslinien (UHL) durch bau - und/oder 
verkehrstechnische Maßnahmen behoben und dadurch die Unfallzahlen gese nkt werden. Allerdings 
treten auch immer wieder neue UHS/UHL z.B. durch individuelles Fehlverhalten, Verkehrsverlag e-
rungen etc. auf. Dies zeigt, wie hoch komplex und dynamisch das Verkehrsunfallgeschehen in Mün s-
ter zu bewerten ist. Auch ist eine belastbare  Prognose hinsichtlich der Effizienz und Wirksamkeit von 
Verkehrssicherheitsmaßnahmen nur bedingt möglich. Hinzu kommt, dass die Verkehrsunfälle dispers 
und flächig über das Stadtgebiet verteilt sind. 
 
Aus den Erfahrungswerten der letzten Jahre besteht für  die Fortführung des vom Rat beschloss enen 
Verkehrssicherheitsprogramms ein durchschnittlicher Finanzbedarf für Sachkosten in Höhe von ca. 
550.000 € pro Jahr. Mit Blick auf das finanzpolitische Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes wu rde 
                                                
1 nach Durchschnitt Stadt Münster 2017 
2 kalkulatorischer Ansatz gem. KGSt für amtsinterne und verwaltungsweite Querschnittsleistungen (Vollkostenbetrachtung)

- 5 - 
V/0531/2017 
bereits zu Beginn diesen Jahres eine Reduzierung des Progr ammvolumens um 110.000 € (= 20 %) 
jährlich auf 440.000 € vorgenommen.  
Die Verwaltung schlägt je 1,5 Stellen bei Amt 61 und Amt 66 vor und damit je 0,5 VZÄ weniger als in 
der Vergangenheit des VSP: diese Reduzierung ist der Haushaltslage der Stadt geschuld et. Der per-
sonelle Bedarf sollte in der Zukunft überprüft werden. 
 Tabelle 2: Personalaufwand Handlungsfeld 2 
 
Seit dem Beginn des Verkehrssicherheitsp rogramms im Jahr 2008 (Vorlage V/0997/2008)  ist die 
Bevölkerung von 280.000 Einwohnern auf ca. 305.000 Einwohner gewachsen und nicht nur Mün ster 
hat einen bemerkenswerten Fahrradboom erlebt. Bundesweit steigen Radverkehrsanteile an, nicht 
zuletzt aufgrund der rasanten Entwicklung im Bereich der E-Mobilität, vorrangig was die sogenannten 
Pedelecs (Pedal Electric Cycles) anbelangt. In Münster beträgt der Radverkehrsanteil aktuell 39,1 
Prozent, Tendenz steigend. Diese Entwicklung ist zu begrüßen und weiter zu forcieren, denn Radver-
kehr trägt in erheblichem Maße dazu bei, dass unsere wachsende Stadt leben swert, attraktiv sowie 
ökologisch und ökonomisch stark bleibt. Allerdings wird schon heute an vielen Stellen im Stadtgebiet 
deutlich, dass die vorhandene Radve rkehrsinfrastruktur den heutigen Anforderungen nicht mehr g e-
recht wird, hinsichtlich Dimensionierung und Zustand teilweise „in die Ja hre gekommen“ ist und keine 
zusätzlichen Kapazitäten mehr aufnehmen kann . Ungeachtet dessen besteht das verkehrspolitische 
Ziel (vgl. Vorlage V/0647/2016 Radverkehrskonzept 2025) den Radverkehrsanteil mittelfristig auf 50 
% zu erhöhen. 
 
Nach wie vor ist die Sicherheit der Radfahrenden in Münster ein vorrangiges Problem. Fast jeder 
zweite Verunglückte ist ein Radfahrer (48,1%  laut Fachbericht der Polizei zur Unfallentwicklung 
2016). Wenn Radfahrer an Verkehrsunfällen beteiligt sind, ist das Verletzungsrisiko besonders hoch. 
Radfahrer waren 2016 an 766 Unfällen beteiligt, dabei wurden 693 verletzt und 2 Radfahrer g etötet. 
Dabei gilt es nach Aussage der Polizei wie mehrfach in den  Fachberichten ausgeführt zu berücksich-
tigen, „dass die Fahrradunfallstudie Münster eine hohe Dunkelziffer belegt und die tatsächliche G e-
samtzahl dreimal höher liegen dürfte.“  
 
Wie bereits erwähnt, sind die Verkehrsunfälle dispers und flächig über das Stadtgebiet verteilt. Daher 
wird als präventiver Ansatz ergänzend auch das gesamte städtische Radwegenetz auf Mängel hin 
untersucht. Diese Radwegerevision ist für das gesamte Streckennetz (= 440 km) abgeschlossen. Von 
den systematisch erfassten Mängeln der 1. Priorität (= 1.300), konnten bislang rd. 80 Prozent beh o-
ben werden. 
Doch nicht nur der Radverkehrsanteil, sondern auch der Anteil der Fußgänger (21,7%) steigt in Müns-
ter stetig. Dieser schutzbedürftige P ersonenkreis (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, ältere Me n-
schen, mobilitätseingeschränkte Personen etc.) bedarf einer ebenso aufmerksamen Verkehrs -
sicherheitsarbeit wie dem Radverkehr. Im Jahr 2016 ereigneten sich 156 meldepflichtige Verkehrsu n-
fälle mit Beteiligung von Fußgängern, das waren 15 Verkehrsunfälle weniger als im Vorjahr. Bei di e-
ser Anzahl der Verkehrsunfälle mit Fußgängerbeteiligung wird deutlich, dass der Ra dverkehr nicht zu 
2018ff 
Personal-
kosten1 Overhead2 Sachkosten Gesamtaufwand 
1,5   EGr. 11 bei Amt 61  
 
 
 
107.700 € 
 
  
  21.540 € 
 
  
  14.550 € 
   
Planung und Entwurf     
FS 61.42         
1,5   EGr. 11 bei Amt 66 
 
107.700 € 
 
  21.540 € 
 
  14.550 € 
  
Bauvorbereitung und Baudurchführung     
FS 66.21, 66.31 und 66.33     
gesamt 215.400 € 43.080 € 29.100 € 287.580 €

- 6 - 
V/0531/2017 
Lasten der Fußgänger entwickelt werden darf und auch die Fußgängerinfrastruktur aktuellen Anforde-
rungen teilweise nicht mehr gerecht wird. 
 
Die Unfallforschung vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft  (GDV) attestiert 
der münsterschen Verkehrssicherheitsarbeit (s. V/0162/2011 „Verbesserung der Verkehrssicherheit in 
Münster – Zwischenevaluation“), dass die umgesetzten Maßnahmen an UHS und UHL b ereits zu 
einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit beigetragen haben. Es bestehe allerdings auch 
noch viel Verbesserungspotenzial, weshalb die dauerhafte Fortf ührung der Verkehrssicherheitsarbeit 
erforderlich ist. Auch der systematischen Beseitigung von Radwegemängeln im Rahmen der Radw e-
gerevision kommt präventiv eine große Bedeutung zu, weshalb diese konsequent weitergeführt we r-
den sollte. Die Ersterhebung des GDV „Verbesserung der Verkehrssicherheit in Münster“ (Anlage zur 
Vorlage V/0997/2008) basiert auf den Unfallzahlen 2004 bis 2006. Nach 10 Jahren Laufzeit erfolgt 
aktuell eine Projektevaluation durch den GDV auf der Grundlage der Unfallzahlen 2014 bis 2016.  Da 
die Unfallzahlen aus dem Jahr 2016 vollständig erst im Frühjahr 2017 vorlagen, werden erste Erge b-
nisse und der Bericht für den Herbst 2017 erwartet. 
 
Bei der Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit 10.501 Unfällen ist für 2016 gegenüber dem Vorjahr le i-
der eine Steigerung zu verzeichnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die Bevölkerung szahl, 
der Kraftfahrzeuganteil und die Verkehrsmenge zugenommen haben. 
Die Anzahl der Verkehrsunfälle stieg gegenüber 2015 um 497 Fälle, das entspricht einem Mehr von 5 
Prozent. Die Entwicklung liegt dabei im Landestrend, für das Land NRW ist ebenfalls eine Steigerung 
der Gesamtzahl der Verkehrsunfälle um 4,1 Prozent festzustellen.  
 
Trotz steigender Gesamtzahl der Verkehrsunfälle im Jahr 2016 ist die Zahl der Unfälle mit Verletzen 
auf dem Niveau des Vorjahres geblieben. 1.444 Verkehrsteilnehmer wurden im Jahr 2016 bei 1.238 
Verkehrsunfällen verletzt, davon 265 schwer. Im Jahr 2015 verunglückten 1.449 Menschen bei 1.234 
Verkehrsunfällen. Im besonderen Fokus stehen auch 2017  die Verkehrsunfälle mit Ve rletzten. Ihre 
Zahl zu reduzieren bleibt ein strategischer Schwerpunkt. 
 
Die nachfolgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Unfälle mit Personenschäden im Stadtg ebiet. 
Das ist aus Sicht der Verwaltung und der Polizei ein deutli ches Zeichen, dass die engagierte Ver -
kehrssicherheitsarbeit aller Beteiligten (der Ordnungspartnerschaft, Polizei und Stadt) unb edingt fort-
geführt werden sollten. Hierfür sind die dargestellten Personale und Sachmittel zwingend erforderlich.  
 
1.308
1.249
1.261
1.229
1.232
1.206
1.217
1.215
1.000
1.100
1.200
1.300
1.400
2007-09 2008-10 2009-11 2010-12 2011-13 2012-14 2013-15 2014-16
Verkehrsunfälle mit Personenschäden im 
Stadtgebiet Münster
 
Abb.: Verkehrsunfälle mit Personenschäden im Stadtgebiet Münster 
(Grundlage Fachberichte der Polizei 2008 bis 2016)

- 7 - 
V/0531/2017 
Bei der Bewertung der Unfalllage im Jahr 2016/17 ist zu berücksichtigen, dass die Polizei wegen der 
angespannten Sicherheitslage und Großveranstaltungen nur mit deutlich eingeschränktem Personal-
einsatz gegenüber den Vorjahren überwachen konnte. Auf der städtischen Seite konnten in diesen 
Jahren infolge des mit der Vorlage V/0691/2016 beschlossenen befristeten Personaleinsatzes und 
reduzierten Ansätzen bauliche Maßnahmen ebenfalls nur eingeschränkt umgesetzt werden.  
 
Handlungsfelder 3 und 4: Verkehrsunfallprävention/ Öffentlichkeitsarbeit/ Geschäftsführung – 
Ordnungsamt ( Koordination und Kommunikation) 
 
Der Straßenverkehr enthält für jede Verkehrsart Unfallrisiken. Hauptanliegen des Han dlungsfeldes ist 
es, die Verkehrsteilnehmer/ -innen über Öffentlichkeitskampagnen und Au fklärungsmaßnahmen zu 
einer Verhaltensänderung zu bewegen und/oder das Gefahrenbewusstsein zu schärfen. U msicht und 
Rücksicht im Straßenverkehr helfen, Verkehrsunfälle zu vermeiden. Es werden verschi edene Medien 
eingesetzt, um Multiplikationseffekte dieser Botschaft zu erzielen und möglichst viele Personen anz u-
sprechen.  
Mit dem Beschluss zum Verkehrssicherheit sprogramm übernahm das Ordnungsamt 2009 die G e-
schäftsführung für die Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention. Auf Grund der Größen -
ordnung des Gesamtvorhabens und der Anzahl der Ordnungspartner war eine Ansprechstelle ein -
zurichten. Diesem Aufgabenfeld wurde ein entsprechendes Budget für die Öffentlichkeitsarbeit zug e-
ordnet. Aus den Erfahrungen der Jahre 2009 - 2016 ist zu schließen, dass der Fortbestand einer K o-
ordinierungsstelle „Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention“ unabdingbar ist. 
 
Die folgende Tabelle bildet die in 201 8 anfallenden Aufwendungen für die Funktion Koordination/ 
Kommunikation ab: 
2018 ff  
Personal-
kosten1 Overhead2 Sachkosten Gesamtaufwand 
 
0,5  Stelle A 10          
Koordination/ Kommunikation  28.860 € 5.770 € 7.240 € 41.870 
FS 32.23 
 
      
Tabelle 3: Personalaufwand Handlungsfelder 3 und 4 
 
Im vorgenannten Aufgabenfeld werden verschiedenste Aufgaben für die Ordnungspartnerschaft Ver-
kehrsunfallprävention gebündelt. Hierzu zählen u. a.: 
 
- regelmäßige Berichtspflicht gegenüber der Geschäftsführung 
- Verwaltung und Bewirtschaftung des Budgets für die Öffentlichkeitsarbeit 
- Vornahme von Vergabeverfahren zur Beschaffung von Werbemitteln oder Werken 
- Ansprechpartner/in für alle Anliegen der Ordnungspartner 
- Sicherstellung einer reibungslosen Kommunikation zwischen den Ordnungspartnern 
- Unterstützung und Teilnahme an Aktionen der Ordnungspartner 
- Multiplikator (Informationen, Aufgaben) 
- Abwicklung von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen  
- Außendarstellung der Ordnungspartnerschaft nebst Pressearbeit 
- Planung und Koordinierung der Vollversammlung, der Sitzungen der Lenkungsgruppe sowie 
der Arbeitskreise 3 und 4 
- Mitwirkung in den Arbeitskreisen 1 und 2 
- Mitwirkung an Schwerpunktaktionen der Direktion Verkehr im Polizeipräsidium Münster 
- Leiter/in der Arbeitskreise 3 und 4 
- Teilnahme am Präventionstisch Münster 
 
Die Koordinationsstelle kümmert sich somit um den internen Zusammenhalt und die Motivation der 
Ordnungspartner, gibt als Multiplikator Informationen innerhalb d er Ordnungspartnerschaft Ver -
kehrsunfallprävention weiter, organisiert und koordiniert interne Treffen und Sitzungen sowie öf -

- 8 - 
V/0531/2017 
fentlichkeitswirksame Maßnahmen. Zudem engagiert sie sich im Rahmen von Öffentlichkeitskam -
pagnen und Aktionstagen persönlich vor Ort. 
 
Hervorzuheben ist, dass den Handlungsfeldern 3 und 4 eine große soziale Komponente inn ewohnt. 
Den Aufwendungen in diesen Handlungsfeldern kann kein unmittelbarer Ertragswert zug eordnet wer-
den, da der Erfolg von Präventions- und Öffentlichkeitskampagnen nicht unmittelbar materiell gemes-
sen werden kann. Hauptanliegen der Handlungsfelder 3 und 4 ist es vielmehr, die Verkehrsteilnehmer 
über Öffentlichkeitskampagnen und entsprechende Aufklärungsmaßnahmen zu einer Verhaltensä n-
derung zu bewegen. Es soll ein  Bewusstsein hin zu mehr Umsicht, Vorsicht und Rücksicht im Str a-
ßenverkehr gebildet werden. Unfälle entstehen nicht einfach so, vielmehr werden sie von Menschen 
verursacht. Ändert sich die Einstellung der Menschen zum Verkehrsverhalten, so ändert sich auch mit 
hoher Wahrscheinlichkeit das tatsächliche Verhalten im Straßenverkehr. Durch diese Verhaltensä n-
derung können Verkehrsunfälle nachhaltig vermieden werden, was dann im Endeffekt - abstrakt ge-
sehen - eine Minderung des durch Unfälle entstehenden gesamtwi rtschaftlichen Schadens bewirkt. 
Um dieses Ziel zu erreichen, werden verschiedene M edien eingesetzt (sog. crossmediales Konzept). 
So werden Multiplikationseffekte der Botschaft erzielt und viele Personen angesprochen. 
 
Entfällt die Koordinierungs - und Komm unikationsfunktion, können die vorgenannten Aufgaben der 
Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention nicht mehr ausreichend wahrgenommen werden. 
Ein Wegfall des/r Ansprechpartners/in kann wegen des Umfangs und der Komplexität der Aufg aben 
auf der Arbeit sebene der Ämter nicht kompensiert  werden. Die Ordnungspartnerschaft Verkehrsu n-
fallprävention könnte dann in der bewährten Struktur und ihrer Zusammenarbeit mit vielen Ordnung s-
partnern nicht mehr fortgeführt werden. Diese Ansicht wird von den Ordnung spartnern, insbesondere 
vom Polizeipräsidium Münster, geteilt. Es kann jedoch davon ausgega ngen werden, dass sich der 
stetige Koordinierungs- und Kommunikationsaufwand aufgrund der aktuell guten Zusammenarbeit der 
Ordnungspartner reduzieren lässt. Deshalb schlägt die Verwaltung eine Reduzierung auf 0,5 VZÄ vor. 
 
Um eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit betreiben zu können, ist ein Budget erforderlich. Diese 
Haushaltsmittel wurden im letzten Jahr fast vollständig, z. B. für Publikationen von Werbemitteln (u. a. 
gelbe Sicherheitswesten), Internetauftritt, Herstellung und Ausstrahlung eines Kinospots und Aktionen 
(u. a. Aktion „Geisterradler gefährden“) verausgabt. Das Budget ist erforderlich, um das Anliegen der 
Ordnungspartnerschaft, nämlich die Schärfung des Be wusstseins über die Gefahren im öffentl ichen 
Straßenverkehr, öffentlich präsent bleibt. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 4 
 
Die umfangreiche Evaluierung der Unfallforschung der Versicherer nach 10 Jahren (Vorher -
Untersuchung 2004, 2005, 2006; Nachher-Untersuchung 2014, 2015, 2016) liegt, da die Unfallzahlen 
2016 berücksichtigt werden sollen und es zu Problemen bei der Projektbearbeitung g ekommen ist 
voraussichtlich erst im Herbst 2017 vor. Erste Ergebnisse sollen im September vorgestellt we rden. 
Der vollständige umfangreiche Bericht und dessen Veröffentlichung sind für das Jahr 2018 durch den 
GDV geplant. 
 
Mit dem Beschluss zur Vorlage V/0691/2016 ist die Verwaltung beauftragt worden, dem Rat der Stadt 
Münster im ersten Halbjahr 2017 eine Bilanz des bisherigen Programmes vorzulegen. Die Verwaltung 
hat deshalb wiederum Frau Prof. Dr. Hartz von der Fachhochschule Münster, die bereits den inte r-
fraktionellen Arbeitskreis Verkehrssicherheit als unabhängiger Berater fachlich in den vergangenen 
Jahren begleitet hat, mit einer (Kurz-)Evaluierung zu erstellen.  
 
Der vollständige Untersuchungsbericht ist auf nachfolgender Internetseite veröffentlicht. 
http://www.stadt-muenster.de/verkehrsplanung/verkehrssicherheit/verkehrssicherheitsprogramm.html

- 9 - 
V/0531/2017 
Als Fazit, Empfehlungen und Ausblick kommt die (Kurz -)Evaluierung von Frau Prof. Dr. Hartz ab Se i-
te 101 zu folgendem zusammenfassenden Ergebnis: 
 
„Verkehrssicherheitsarbeit ist ein erklärtes Ziel – auch in Münster. 
Seit 2007 besteht die Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention, in der sich Stadt und  Polizei-
präsidium Münster für mehr Sicherheit auf Münsters Straßen engagieren. Das bei Gründung  selbst-
gesteckte Ziel ‐ die Unfallzahlen jährlich um ca. 10% zu senken ‐ konnte bislang nicht erreicht  wer-
den. Dennoch ist der Weg, sich gemeinsam immer neuen Herausforderungen durch veränderte  Ver-
kehrswege, zunehmende Verkehrsdichte und gestiegenen Mobilitätswünschen zu stellen, der richtige 
Weg.  
 
Ob und in welchem Maße diese Verkehrssicherheitsarbeit gefruchtet hat und positive Ergebnisse 
erbracht hat, sollte mit dieser „kle inen Studie“ anhand von Unfalldaten einiger zufällig ausgewählter 
Unfallhäufungsstellen in Münster überprüft werden.  
 
Ein Blick auf die Unfalldaten des gesamten Stadtgebietes zeigt bereits deutliche Erfolge. So zeigt ein  
Vergleich der Unfalldaten der 3 ‐Jahresmittel der Jahre 2005 ‐ 2007 zu den letzten drei Jahren 2013  - 
2015 eine Verringerung der Zahl der schwerwiegenden Unfälle mit Sachschäden U(SS) um rund 50% 
und eine Verringerung der Unfälle mit Personenschaden U(P) um 5%. Unter Berücksic htigung, dass 
sowohl die Zahl der Einwohner, wie auch die Zahl der Kfz sowie die Verkehrsbela stung in Münster 
stetig steigt, ist eine Verringerung der Zahl der Unfälle umso beachtlicher. 
 
Dennoch liegt die Zahl der U(P) pro 100.000 Einwohner deutlich über dem bundes ‐ und landesweiten 
Wert. Immerhin konnte dieser Wert von dem 1,85 ‐fachen im Jahr 2009 auf das 1,65 ‐ fache im Jahr 
2015 verringert werden.  
 
An den untersuchten 15 UHS zeigte sich ein rückläufiger Trend der Unfälle mit Personensch aden 
U(P) sowie der schwerwiegenden Unfälle mit Sachschaden U(SS). Die Zahl der bei Unfällen  schwer-
verletzten Personen (SV) verringerte sich in dem betrachteten Zeitraum um rund 43%. Dies  könnte 
ein Indiz dafür sein, dass die Maßnahmen, die zur Verbesserung der Sicherheit durchg eführt wurden, 
zu einem Erfolg beigetragen haben. Ob und welche der an diesen Knotenpunkten  durchgeführten 
Maßnahmen zu diesem positiven Ergebnis geführt haben, konnte mit dieser  Untersuchung nicht 
nachgewiesen werden. 
 
Kein Erfolg konnte bei der Verringerung d er Beteiligung von Radfahrern an den Unfällen festg estellt 
werden. Diese ist, trotz intensiver Bemühungen (z.B. Radwegerevision) im Laufe der Jahre sogar  
gestiegen. 
 
Deutlich positive Ergebnisse zeigen sich bei Betrachtung der Gruppe der kleinen Kn otenpunkte, bei 
denen im Mittel eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheitslage festzustellen ist. Eine Ursa-
che hierfür kann in der Arbeit im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms liegen. 
 
Die Datengrundlage ist insgesamt allerdings zu gering, um daraus signifikante Ergebnisse abzuleiten, 
dennoch sind Tendenzen erkennbar. Die Maßnahmen scheinen ihre Wirkungen zu  zeigen. Doch die 
Wirksamkeit der Verkehrssicherheitsarbeit sollte mit ausführlichen Analysen  weiterhin überprüft wer-
den, um sie bei Bedarf anpassen zu können. 
 
Die Untersuchung konnte Hinweise darauf bringen, dass die bisherige Arbeit der  Ordnungspartner-
schaft Verkehrsunfallprävention erfol greich war. Dennoch ist es notwendig, die  Anstrengungen zur 
Verbesserung der Verkehrssicherheit fortzusetzen u nd wenn möglich zu  intensivieren ‐ Verkehrssi-
cherheitsarbeit ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe.“

- 10 - 
V/0531/2017 
Fazit und weiteres Verfahren 
 
Verkehrssicherheitsarbeit ist eine Daueraufgabe, die ausreichende Ressourcen bedarf. Dies gilt in s-
besondere für eine dynamisch wachsende Stadt wie Münster mit einem besonders hohen Radve r-
kehrsanteil. Die Verwaltung hält die dauerhafte Einrichtung des Verkehrssicherheitsprogramms mit 
den dargestellten entsprechenden Finanzmitteln und Personalstellen für erforderlich,  um die Unfal l-
zahlen und vordringlich die Personenunfälle zu reduzieren. Nur so kann die erfolgreiche und nahtlose 
Weiterführung des Verkehrssicherheitsprogramms mit größtmöglicher fachlicher Kontinuität und Pr o-
fessionalität gewährleistet werden. Eine Umse tzung des umfangreichen Verkehrssicherheitspr o-
gramms kann mit vorhandenem Personal nicht erfolgen. 
 
In Vertretung     In Vertretung 
  
gez.      gez. 
      
Denstorff     Heuer 
Stadtbaurat     Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

12.09.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 4.1 Vorberatung
Zur Sitzung
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22.1 Vorberatung
Zur Sitzung
20.09.2017 Rat
TOP 24.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0531/2017
Typ
Vorlagen
Datum
08.06.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37