V/0531/2017
Dauerhafte Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms
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Beschlussvorlage
29875 Zeichen
V/0531/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Dauerhafte Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms
Beratungsfolge
12.09.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
14.09.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung
19.09.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung Vorberatung
und E-Government
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
20.09.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Das Verkehrssicherheitsprogramm wird dauerhaft fortgeführt.
2. Zur Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms werden wie bis zum 28.02.2017 Pers o-
nalressourcen im Umfang von 7,0 Vollzeitäquivalenten dauerhaft zur Verfügung gestellt.
3. Zur Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms wer den in der Ergebnis- und Finanzpla-
nung jeweils 440.000 € für die Umsetzung der Baumaßnahmen und jeweils 60.000 € für die
Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt.
4. Die Kurzevaluierung von ausgewählten Unfallhäufungsstellen der Fachhochschule unter der
Leitung von Frau Prof. Dr. Hartz wird zur Kenntnis genommen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für den städtischen Haushalt ergeben sich in den drei betroffenen Produktgruppen die folgenden
Veranschlagungen:
Vorlagen-Nr.:
V/0531/2017
Auskunft erteilt:
Herr Milde
Herr Vechtel
Herr Rüller
Ruf:
492 6150
492 3280
492 6920
E-Mail:
Milde@stadt-muenster.de
Vechtel@stadt-muenster.de
Rueller@stadt-muenster.de
Datum:
24.08.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0531/2017
Erträge
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0203 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten
Zeile 07 Sonstige ordentliche Erträge 2018 ff. 425.080
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0203 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten
Zeile 11 Personalaufwendungen 2018 ff.
203.210
13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen 2018 ff.
135.610
davon 60.000 € für
Öffentlichkeitsarbeit
14 Bilanzielle Abschreibungen 2018 ff. 8.990
Zwischensumme Produktgruppe 0203 2018 ff.
347.810
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen
11 Personalaufwendungen 2018 ff. 107.700
13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen 2018 ff. 354.550
340.000 Sac hmittel
und 14.550 € für
arbeitsplatzbezo-
gene Sachkosten
Zwischensumme Produktgruppe 1201 2018 ff. 462.250
Produktgruppe 1202 Verkehrsplanung
11 Personalaufwendungen 2018 ff. 107.700
13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen 2018 ff. 14.550 arbeitsplatzbezo-
gene Sachkosten
Zwischensumme Produktgruppe 1202 2018 ff. 122.250
Gesamt 2018 ff. 932.310
Saldo 2018 ff. -507.230
Auszahlungen
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und Anlagen
Investitionsmaß-
nahme
4148 Ordnungspartnerschaft / Bes. U n-
fallschwerpunkte 2018 ff. 100.000
Die zur Finanzierung erforderl ichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan-Entwurf 2018 bei den
o. g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussau sführung
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 201 8 bzw. der mittelfristi-
gen Ergebnis - und Finanzplanung die Ermächtigu ngen bereitstellt und die Stellen im Rahmen des
Stellenplans 2018 ff. beschließt.
Inwieweit eine Refinanzierung der Baumaßnahmen über Zuwendungen nach der Förderrichtlinie
kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) oder der Förderrichtlinie Nahmobilität (FöRi -Nah) möglich
ist, muss anhand der konkreten Einzelmaßnahmen geprüft werden.
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V/0531/2017
Begründung:
Auf Grundlage des Berichtes des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV,
2008) hat der Rat der Stadt Münster am 13.05.2009 die „Fortschreibung des M asterplans Verkehrs-
unfallprävention 2008 und die Aufstellung eines Verkehrssicherheitsprogramms Münster 2009 –
2013“ beschlossen (vgl. Vorlage V/0997/2008). Am 27.06.2012 folgten inhaltliche Vorgaben zum Ver-
kehrssicherheitsprogramm (VSP) und dessen Verläng erung bis in das Jahr 2017 (vgl. Vorlage
V/0924/2011/1). In einem ergänzenden Beschluss wurden vom Rat die für die Realisierung des
VSP‘s erforderlichen Personal- und Sachmittelressourcen befristet zur Verfügung gestellt (vgl. Vorl a-
ge V/0377/2013). Eine weitere Verlängerung des Programms bis zum 31.12.2017erfolgte im reduzier-
ten Umfang per Ratsbeschluss am 14.12.2016 mit der Vorlage V/0691/2016.
Das VSP ermöglicht es der Stadt Münster, getragen u. a. von der breiten Basis von 25 Ordnung s-
partnern in der Ord nungspartnerschaft „Verkehrsunfallprävention“ zielgerichtet, Maßnahmen zur Ve r-
besserung der Verkehrssicherheit auszuführen. Die mit der Vorlage V/0691/2016 beschlossene Res-
sourcenbewilligung endet am 31.12.2017. Die „Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprä vention“ ar-
beitet in Abstimmung mit dem GDV auf Basis der folgenden - wissenschaftlich anerkannten - Hand-
lungsfelder im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes:
1. „Überwachung und Ahndung“
2. „Bau- und Verkehrstechnik“
3. „Verkehrserziehung und Verkehrssicherheitsberatung“
4. „Öffentlichkeitsarbeit“
Ein Auslaufen der Finanzierung würde den bundesweit beachteten, durch den Gesamtve rband der
Versicherungswirtschaft gutachterlich begleiteten und mit dem Landespreis für innere Sicherheit au s-
gezeichneten Verbess erungsprozess des VSP und der Ordnungspartnerschaft „Verkehrsunfallpr ä-
vention“ faktisch zum Erliegen bringen. Auch gilt zu berücksichtigen, dass Münster als eine der wen i-
gen Kommunen bundesweit dynamisch wächst und damit auch das Verkehrsaufkommen steigt. Zu-
dem erfordert der hohe Radverkehrsanteil dauerhaft besondere Anstrengungen zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit. Aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsraumes mit
damit einhergehender zunehmender Verkehrsdichte und dem fort schreitenden demographischen
Wandel kommt der Verkehrssicherheitsarbeit auch insgesamt eine beso ndere Bedeutung zu. Sie ist
untrennbarer Bestandteil einer nachhaltigen und somit zukunftsorie ntierten Stadtentwicklung ganz im
Sinne von „MünsterZukünfte 20 | 30 | 50".
Die nachfolgende Darstellung orientiert sich an den operativen, im Masterplan Verkehrsunfallprä-
vention 2008 festgelegten Handlungsfeldern, die dezernatsübergreifend durch drei Ämter wahrg e-
nommen werden.
Handlungsfeld 1: Überwachung und Ahndung – Ordnungsamt und Polizei
Nach wie vor ist die Ursache „überhöhte Geschwindigkeit“ mittel - oder unmittelbar eine der Hauptun-
fallursachen. Überhöhte Geschwindigkeiten wirken sich zudem massiv auf den Schweregrad des U n-
falls aus. Hiervon sind andere Kfz (z.B. Abstand/Auffahrunfälle), aber insbesondere Radfahrende und
der Fußgängerverkehr (z.B. Abbiegevorgänge, Fahrbahnquerungen) betroffen. Die Geschwindi g-
keitsüberwachung ist daher für die unfallauffälligen und besonders schutzbedürftigen Strecken ve r-
stärkt worden. Zudem finden regelmäßig Schwerpunktkontrollen gemei nsam mit der Polizei statt. Bei
den Auftaktveranstaltungen wird die Öffentlichkeit auf die Unfallrisiken im Straßenverkehr hingewi e-
sen.
Im Rahmen der Beratung über zusätzliches Personal für das Ve rkehrssicherheitsprogramm, Hand-
lungsfeld 1, waren 2008 politische Vorgaben sowie die Empfehlung im Gutachten des GDV „Verbe s-
serung der Verkehrssicherheit in Münster“ zu berücksichtigen. Ziel war es, die Geschwindigkeitsko n-
trollen zu intensivieren. Es wurde n 3,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für eine neue Überw achungseinheit
eingerichtet. Das zusätzliche Personal wird für die Durchführung von Geschwindi gkeitskontrollen,
deren Auswertung sowie die Einleitung der Or dnungswidrigkeitsverfahren benötigt. Weiterhin wi rd
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eine zusätzliche Einsatzpräsenz im Verkehrsraum von 136 Std./Monat sicherg estellt. Die Umsetzung
erfolgte 2009.
Die ab 2009 im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms eingesetzten 3,5 VZÄ werden als el e-
mentarer und integrativer Maßnahmenbestandteil zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auch wei-
terhin als erforderlich angesehen, um einer der Hauptunfallursachen „überhöhte G eschwindigkeit“
wirksam entgegentreten zu können.
Die engagierte Verkehrssicherheitsarbeit aller Beteiligten (der Ordnungspartner schaft, Pol izei und
Stadt) und die Geschwindigkeitskontrollen im Stadtgebiet (Stadt und Polizei) sollten unbedingt fortg e-
führt werden, um diesen Trend zu festigen.
Am Beispiel d er Gesamtaufwendungen für das Jahr 2018 und der Erträge aus dem Jahr 2016 wird
das Saldo zum Einsatz des vorhandenen Geschwindigkeitsmesswagens dargestellt:
2018 ff
Personal-
kosten1 Overhead2
Sach-
kosten
Ges.aufwand
Bezug 2018
Ges.ertrag
Bezug 2016
Saldo 3,5 Vollzeitäqu.
19.322 Verfa hren
á 22 € pro Jahr
1,0 EGr. 6
49.390 € 9.880 € 1.060 €
Technik/ Fahrer
FS 32.21
0,5 EGr. 5
22.760 € 4.550 € 3.970 € 257.590 € 425.084 € +167.494 €
Technik/ Datenerfassung
FS 32.21
2,0 BesGr. A 8
102.200€ 20.440 € 43.340 €
SB Owi-Verfahren
FS 32.21
Gesamt 174.350 € 34.870 € 48.370 €
Tabelle 1: Gesamtkostenaufwand Geschwindigkeitsmesswagen ohne Abschreibung
Im Ergebnis wurde der Aufwand vollständig vom Ertrag gedeckt. Das 2016 erzielte Erg ebnis ist in
ähnlichem Umfang auch in den Folgejahren zu erwarten. Unabhängig von dem statistischen R esultat
ist weiterhin festzuhalten, dass das Handlungsfeld 1 eine hohe öffentliche Wirkung erzielt.
Handlungsfeld 2: Bau - und Verkehrstechnik - Amt für St adtentwicklung, Stadtplanung, Ver -
kehrsplanung und Tiefbauamt
Der Bau- und Verkehrstechnik kommt eine maßgebliche Bedeutung für die nachhaltige Verbesserung
von Verkehrsabläufen und damit der Reduzierung von Verkehrsunfällen zu. Basierend auf Empfe h-
lungen der Unfallanalyse zu baulich -technischen Verbesserungen der Verkehrssicherheit konnten
bislang zahlreiche Unfallhäufungsstellen (UHS) und Unfallhäufungslinien (UHL) durch bau - und/oder
verkehrstechnische Maßnahmen behoben und dadurch die Unfallzahlen gese nkt werden. Allerdings
treten auch immer wieder neue UHS/UHL z.B. durch individuelles Fehlverhalten, Verkehrsverlag e-
rungen etc. auf. Dies zeigt, wie hoch komplex und dynamisch das Verkehrsunfallgeschehen in Mün s-
ter zu bewerten ist. Auch ist eine belastbare Prognose hinsichtlich der Effizienz und Wirksamkeit von
Verkehrssicherheitsmaßnahmen nur bedingt möglich. Hinzu kommt, dass die Verkehrsunfälle dispers
und flächig über das Stadtgebiet verteilt sind.
Aus den Erfahrungswerten der letzten Jahre besteht für die Fortführung des vom Rat beschloss enen
Verkehrssicherheitsprogramms ein durchschnittlicher Finanzbedarf für Sachkosten in Höhe von ca.
550.000 € pro Jahr. Mit Blick auf das finanzpolitische Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes wu rde
1 nach Durchschnitt Stadt Münster 2017
2 kalkulatorischer Ansatz gem. KGSt für amtsinterne und verwaltungsweite Querschnittsleistungen (Vollkostenbetrachtung)
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bereits zu Beginn diesen Jahres eine Reduzierung des Progr ammvolumens um 110.000 € (= 20 %)
jährlich auf 440.000 € vorgenommen.
Die Verwaltung schlägt je 1,5 Stellen bei Amt 61 und Amt 66 vor und damit je 0,5 VZÄ weniger als in
der Vergangenheit des VSP: diese Reduzierung ist der Haushaltslage der Stadt geschuld et. Der per-
sonelle Bedarf sollte in der Zukunft überprüft werden.
Tabelle 2: Personalaufwand Handlungsfeld 2
Seit dem Beginn des Verkehrssicherheitsp rogramms im Jahr 2008 (Vorlage V/0997/2008) ist die
Bevölkerung von 280.000 Einwohnern auf ca. 305.000 Einwohner gewachsen und nicht nur Mün ster
hat einen bemerkenswerten Fahrradboom erlebt. Bundesweit steigen Radverkehrsanteile an, nicht
zuletzt aufgrund der rasanten Entwicklung im Bereich der E-Mobilität, vorrangig was die sogenannten
Pedelecs (Pedal Electric Cycles) anbelangt. In Münster beträgt der Radverkehrsanteil aktuell 39,1
Prozent, Tendenz steigend. Diese Entwicklung ist zu begrüßen und weiter zu forcieren, denn Radver-
kehr trägt in erheblichem Maße dazu bei, dass unsere wachsende Stadt leben swert, attraktiv sowie
ökologisch und ökonomisch stark bleibt. Allerdings wird schon heute an vielen Stellen im Stadtgebiet
deutlich, dass die vorhandene Radve rkehrsinfrastruktur den heutigen Anforderungen nicht mehr g e-
recht wird, hinsichtlich Dimensionierung und Zustand teilweise „in die Ja hre gekommen“ ist und keine
zusätzlichen Kapazitäten mehr aufnehmen kann . Ungeachtet dessen besteht das verkehrspolitische
Ziel (vgl. Vorlage V/0647/2016 Radverkehrskonzept 2025) den Radverkehrsanteil mittelfristig auf 50
% zu erhöhen.
Nach wie vor ist die Sicherheit der Radfahrenden in Münster ein vorrangiges Problem. Fast jeder
zweite Verunglückte ist ein Radfahrer (48,1% laut Fachbericht der Polizei zur Unfallentwicklung
2016). Wenn Radfahrer an Verkehrsunfällen beteiligt sind, ist das Verletzungsrisiko besonders hoch.
Radfahrer waren 2016 an 766 Unfällen beteiligt, dabei wurden 693 verletzt und 2 Radfahrer g etötet.
Dabei gilt es nach Aussage der Polizei wie mehrfach in den Fachberichten ausgeführt zu berücksich-
tigen, „dass die Fahrradunfallstudie Münster eine hohe Dunkelziffer belegt und die tatsächliche G e-
samtzahl dreimal höher liegen dürfte.“
Wie bereits erwähnt, sind die Verkehrsunfälle dispers und flächig über das Stadtgebiet verteilt. Daher
wird als präventiver Ansatz ergänzend auch das gesamte städtische Radwegenetz auf Mängel hin
untersucht. Diese Radwegerevision ist für das gesamte Streckennetz (= 440 km) abgeschlossen. Von
den systematisch erfassten Mängeln der 1. Priorität (= 1.300), konnten bislang rd. 80 Prozent beh o-
ben werden.
Doch nicht nur der Radverkehrsanteil, sondern auch der Anteil der Fußgänger (21,7%) steigt in Müns-
ter stetig. Dieser schutzbedürftige P ersonenkreis (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, ältere Me n-
schen, mobilitätseingeschränkte Personen etc.) bedarf einer ebenso aufmerksamen Verkehrs -
sicherheitsarbeit wie dem Radverkehr. Im Jahr 2016 ereigneten sich 156 meldepflichtige Verkehrsu n-
fälle mit Beteiligung von Fußgängern, das waren 15 Verkehrsunfälle weniger als im Vorjahr. Bei di e-
ser Anzahl der Verkehrsunfälle mit Fußgängerbeteiligung wird deutlich, dass der Ra dverkehr nicht zu
2018ff
Personal-
kosten1 Overhead2 Sachkosten Gesamtaufwand
1,5 EGr. 11 bei Amt 61
107.700 €
21.540 €
14.550 €
Planung und Entwurf
FS 61.42
1,5 EGr. 11 bei Amt 66
107.700 €
21.540 €
14.550 €
Bauvorbereitung und Baudurchführung
FS 66.21, 66.31 und 66.33
gesamt 215.400 € 43.080 € 29.100 € 287.580 €
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Lasten der Fußgänger entwickelt werden darf und auch die Fußgängerinfrastruktur aktuellen Anforde-
rungen teilweise nicht mehr gerecht wird.
Die Unfallforschung vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) attestiert
der münsterschen Verkehrssicherheitsarbeit (s. V/0162/2011 „Verbesserung der Verkehrssicherheit in
Münster – Zwischenevaluation“), dass die umgesetzten Maßnahmen an UHS und UHL b ereits zu
einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit beigetragen haben. Es bestehe allerdings auch
noch viel Verbesserungspotenzial, weshalb die dauerhafte Fortf ührung der Verkehrssicherheitsarbeit
erforderlich ist. Auch der systematischen Beseitigung von Radwegemängeln im Rahmen der Radw e-
gerevision kommt präventiv eine große Bedeutung zu, weshalb diese konsequent weitergeführt we r-
den sollte. Die Ersterhebung des GDV „Verbesserung der Verkehrssicherheit in Münster“ (Anlage zur
Vorlage V/0997/2008) basiert auf den Unfallzahlen 2004 bis 2006. Nach 10 Jahren Laufzeit erfolgt
aktuell eine Projektevaluation durch den GDV auf der Grundlage der Unfallzahlen 2014 bis 2016. Da
die Unfallzahlen aus dem Jahr 2016 vollständig erst im Frühjahr 2017 vorlagen, werden erste Erge b-
nisse und der Bericht für den Herbst 2017 erwartet.
Bei der Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit 10.501 Unfällen ist für 2016 gegenüber dem Vorjahr le i-
der eine Steigerung zu verzeichnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die Bevölkerung szahl,
der Kraftfahrzeuganteil und die Verkehrsmenge zugenommen haben.
Die Anzahl der Verkehrsunfälle stieg gegenüber 2015 um 497 Fälle, das entspricht einem Mehr von 5
Prozent. Die Entwicklung liegt dabei im Landestrend, für das Land NRW ist ebenfalls eine Steigerung
der Gesamtzahl der Verkehrsunfälle um 4,1 Prozent festzustellen.
Trotz steigender Gesamtzahl der Verkehrsunfälle im Jahr 2016 ist die Zahl der Unfälle mit Verletzen
auf dem Niveau des Vorjahres geblieben. 1.444 Verkehrsteilnehmer wurden im Jahr 2016 bei 1.238
Verkehrsunfällen verletzt, davon 265 schwer. Im Jahr 2015 verunglückten 1.449 Menschen bei 1.234
Verkehrsunfällen. Im besonderen Fokus stehen auch 2017 die Verkehrsunfälle mit Ve rletzten. Ihre
Zahl zu reduzieren bleibt ein strategischer Schwerpunkt.
Die nachfolgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Unfälle mit Personenschäden im Stadtg ebiet.
Das ist aus Sicht der Verwaltung und der Polizei ein deutli ches Zeichen, dass die engagierte Ver -
kehrssicherheitsarbeit aller Beteiligten (der Ordnungspartnerschaft, Polizei und Stadt) unb edingt fort-
geführt werden sollten. Hierfür sind die dargestellten Personale und Sachmittel zwingend erforderlich.
1.308
1.249
1.261
1.229
1.232
1.206
1.217
1.215
1.000
1.100
1.200
1.300
1.400
2007-09 2008-10 2009-11 2010-12 2011-13 2012-14 2013-15 2014-16
Verkehrsunfälle mit Personenschäden im
Stadtgebiet Münster
Abb.: Verkehrsunfälle mit Personenschäden im Stadtgebiet Münster
(Grundlage Fachberichte der Polizei 2008 bis 2016)
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Bei der Bewertung der Unfalllage im Jahr 2016/17 ist zu berücksichtigen, dass die Polizei wegen der
angespannten Sicherheitslage und Großveranstaltungen nur mit deutlich eingeschränktem Personal-
einsatz gegenüber den Vorjahren überwachen konnte. Auf der städtischen Seite konnten in diesen
Jahren infolge des mit der Vorlage V/0691/2016 beschlossenen befristeten Personaleinsatzes und
reduzierten Ansätzen bauliche Maßnahmen ebenfalls nur eingeschränkt umgesetzt werden.
Handlungsfelder 3 und 4: Verkehrsunfallprävention/ Öffentlichkeitsarbeit/ Geschäftsführung –
Ordnungsamt ( Koordination und Kommunikation)
Der Straßenverkehr enthält für jede Verkehrsart Unfallrisiken. Hauptanliegen des Han dlungsfeldes ist
es, die Verkehrsteilnehmer/ -innen über Öffentlichkeitskampagnen und Au fklärungsmaßnahmen zu
einer Verhaltensänderung zu bewegen und/oder das Gefahrenbewusstsein zu schärfen. U msicht und
Rücksicht im Straßenverkehr helfen, Verkehrsunfälle zu vermeiden. Es werden verschi edene Medien
eingesetzt, um Multiplikationseffekte dieser Botschaft zu erzielen und möglichst viele Personen anz u-
sprechen.
Mit dem Beschluss zum Verkehrssicherheit sprogramm übernahm das Ordnungsamt 2009 die G e-
schäftsführung für die Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention. Auf Grund der Größen -
ordnung des Gesamtvorhabens und der Anzahl der Ordnungspartner war eine Ansprechstelle ein -
zurichten. Diesem Aufgabenfeld wurde ein entsprechendes Budget für die Öffentlichkeitsarbeit zug e-
ordnet. Aus den Erfahrungen der Jahre 2009 - 2016 ist zu schließen, dass der Fortbestand einer K o-
ordinierungsstelle „Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention“ unabdingbar ist.
Die folgende Tabelle bildet die in 201 8 anfallenden Aufwendungen für die Funktion Koordination/
Kommunikation ab:
2018 ff
Personal-
kosten1 Overhead2 Sachkosten Gesamtaufwand
0,5 Stelle A 10
Koordination/ Kommunikation 28.860 € 5.770 € 7.240 € 41.870
FS 32.23
Tabelle 3: Personalaufwand Handlungsfelder 3 und 4
Im vorgenannten Aufgabenfeld werden verschiedenste Aufgaben für die Ordnungspartnerschaft Ver-
kehrsunfallprävention gebündelt. Hierzu zählen u. a.:
- regelmäßige Berichtspflicht gegenüber der Geschäftsführung
- Verwaltung und Bewirtschaftung des Budgets für die Öffentlichkeitsarbeit
- Vornahme von Vergabeverfahren zur Beschaffung von Werbemitteln oder Werken
- Ansprechpartner/in für alle Anliegen der Ordnungspartner
- Sicherstellung einer reibungslosen Kommunikation zwischen den Ordnungspartnern
- Unterstützung und Teilnahme an Aktionen der Ordnungspartner
- Multiplikator (Informationen, Aufgaben)
- Abwicklung von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen
- Außendarstellung der Ordnungspartnerschaft nebst Pressearbeit
- Planung und Koordinierung der Vollversammlung, der Sitzungen der Lenkungsgruppe sowie
der Arbeitskreise 3 und 4
- Mitwirkung in den Arbeitskreisen 1 und 2
- Mitwirkung an Schwerpunktaktionen der Direktion Verkehr im Polizeipräsidium Münster
- Leiter/in der Arbeitskreise 3 und 4
- Teilnahme am Präventionstisch Münster
Die Koordinationsstelle kümmert sich somit um den internen Zusammenhalt und die Motivation der
Ordnungspartner, gibt als Multiplikator Informationen innerhalb d er Ordnungspartnerschaft Ver -
kehrsunfallprävention weiter, organisiert und koordiniert interne Treffen und Sitzungen sowie öf -
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fentlichkeitswirksame Maßnahmen. Zudem engagiert sie sich im Rahmen von Öffentlichkeitskam -
pagnen und Aktionstagen persönlich vor Ort.
Hervorzuheben ist, dass den Handlungsfeldern 3 und 4 eine große soziale Komponente inn ewohnt.
Den Aufwendungen in diesen Handlungsfeldern kann kein unmittelbarer Ertragswert zug eordnet wer-
den, da der Erfolg von Präventions- und Öffentlichkeitskampagnen nicht unmittelbar materiell gemes-
sen werden kann. Hauptanliegen der Handlungsfelder 3 und 4 ist es vielmehr, die Verkehrsteilnehmer
über Öffentlichkeitskampagnen und entsprechende Aufklärungsmaßnahmen zu einer Verhaltensä n-
derung zu bewegen. Es soll ein Bewusstsein hin zu mehr Umsicht, Vorsicht und Rücksicht im Str a-
ßenverkehr gebildet werden. Unfälle entstehen nicht einfach so, vielmehr werden sie von Menschen
verursacht. Ändert sich die Einstellung der Menschen zum Verkehrsverhalten, so ändert sich auch mit
hoher Wahrscheinlichkeit das tatsächliche Verhalten im Straßenverkehr. Durch diese Verhaltensä n-
derung können Verkehrsunfälle nachhaltig vermieden werden, was dann im Endeffekt - abstrakt ge-
sehen - eine Minderung des durch Unfälle entstehenden gesamtwi rtschaftlichen Schadens bewirkt.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden verschiedene M edien eingesetzt (sog. crossmediales Konzept).
So werden Multiplikationseffekte der Botschaft erzielt und viele Personen angesprochen.
Entfällt die Koordinierungs - und Komm unikationsfunktion, können die vorgenannten Aufgaben der
Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention nicht mehr ausreichend wahrgenommen werden.
Ein Wegfall des/r Ansprechpartners/in kann wegen des Umfangs und der Komplexität der Aufg aben
auf der Arbeit sebene der Ämter nicht kompensiert werden. Die Ordnungspartnerschaft Verkehrsu n-
fallprävention könnte dann in der bewährten Struktur und ihrer Zusammenarbeit mit vielen Ordnung s-
partnern nicht mehr fortgeführt werden. Diese Ansicht wird von den Ordnung spartnern, insbesondere
vom Polizeipräsidium Münster, geteilt. Es kann jedoch davon ausgega ngen werden, dass sich der
stetige Koordinierungs- und Kommunikationsaufwand aufgrund der aktuell guten Zusammenarbeit der
Ordnungspartner reduzieren lässt. Deshalb schlägt die Verwaltung eine Reduzierung auf 0,5 VZÄ vor.
Um eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit betreiben zu können, ist ein Budget erforderlich. Diese
Haushaltsmittel wurden im letzten Jahr fast vollständig, z. B. für Publikationen von Werbemitteln (u. a.
gelbe Sicherheitswesten), Internetauftritt, Herstellung und Ausstrahlung eines Kinospots und Aktionen
(u. a. Aktion „Geisterradler gefährden“) verausgabt. Das Budget ist erforderlich, um das Anliegen der
Ordnungspartnerschaft, nämlich die Schärfung des Be wusstseins über die Gefahren im öffentl ichen
Straßenverkehr, öffentlich präsent bleibt.
Zu Beschlusspunkt 4
Die umfangreiche Evaluierung der Unfallforschung der Versicherer nach 10 Jahren (Vorher -
Untersuchung 2004, 2005, 2006; Nachher-Untersuchung 2014, 2015, 2016) liegt, da die Unfallzahlen
2016 berücksichtigt werden sollen und es zu Problemen bei der Projektbearbeitung g ekommen ist
voraussichtlich erst im Herbst 2017 vor. Erste Ergebnisse sollen im September vorgestellt we rden.
Der vollständige umfangreiche Bericht und dessen Veröffentlichung sind für das Jahr 2018 durch den
GDV geplant.
Mit dem Beschluss zur Vorlage V/0691/2016 ist die Verwaltung beauftragt worden, dem Rat der Stadt
Münster im ersten Halbjahr 2017 eine Bilanz des bisherigen Programmes vorzulegen. Die Verwaltung
hat deshalb wiederum Frau Prof. Dr. Hartz von der Fachhochschule Münster, die bereits den inte r-
fraktionellen Arbeitskreis Verkehrssicherheit als unabhängiger Berater fachlich in den vergangenen
Jahren begleitet hat, mit einer (Kurz-)Evaluierung zu erstellen.
Der vollständige Untersuchungsbericht ist auf nachfolgender Internetseite veröffentlicht.
http://www.stadt-muenster.de/verkehrsplanung/verkehrssicherheit/verkehrssicherheitsprogramm.html
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Als Fazit, Empfehlungen und Ausblick kommt die (Kurz -)Evaluierung von Frau Prof. Dr. Hartz ab Se i-
te 101 zu folgendem zusammenfassenden Ergebnis:
„Verkehrssicherheitsarbeit ist ein erklärtes Ziel – auch in Münster.
Seit 2007 besteht die Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention, in der sich Stadt und Polizei-
präsidium Münster für mehr Sicherheit auf Münsters Straßen engagieren. Das bei Gründung selbst-
gesteckte Ziel ‐ die Unfallzahlen jährlich um ca. 10% zu senken ‐ konnte bislang nicht erreicht wer-
den. Dennoch ist der Weg, sich gemeinsam immer neuen Herausforderungen durch veränderte Ver-
kehrswege, zunehmende Verkehrsdichte und gestiegenen Mobilitätswünschen zu stellen, der richtige
Weg.
Ob und in welchem Maße diese Verkehrssicherheitsarbeit gefruchtet hat und positive Ergebnisse
erbracht hat, sollte mit dieser „kle inen Studie“ anhand von Unfalldaten einiger zufällig ausgewählter
Unfallhäufungsstellen in Münster überprüft werden.
Ein Blick auf die Unfalldaten des gesamten Stadtgebietes zeigt bereits deutliche Erfolge. So zeigt ein
Vergleich der Unfalldaten der 3 ‐Jahresmittel der Jahre 2005 ‐ 2007 zu den letzten drei Jahren 2013 -
2015 eine Verringerung der Zahl der schwerwiegenden Unfälle mit Sachschäden U(SS) um rund 50%
und eine Verringerung der Unfälle mit Personenschaden U(P) um 5%. Unter Berücksic htigung, dass
sowohl die Zahl der Einwohner, wie auch die Zahl der Kfz sowie die Verkehrsbela stung in Münster
stetig steigt, ist eine Verringerung der Zahl der Unfälle umso beachtlicher.
Dennoch liegt die Zahl der U(P) pro 100.000 Einwohner deutlich über dem bundes ‐ und landesweiten
Wert. Immerhin konnte dieser Wert von dem 1,85 ‐fachen im Jahr 2009 auf das 1,65 ‐ fache im Jahr
2015 verringert werden.
An den untersuchten 15 UHS zeigte sich ein rückläufiger Trend der Unfälle mit Personensch aden
U(P) sowie der schwerwiegenden Unfälle mit Sachschaden U(SS). Die Zahl der bei Unfällen schwer-
verletzten Personen (SV) verringerte sich in dem betrachteten Zeitraum um rund 43%. Dies könnte
ein Indiz dafür sein, dass die Maßnahmen, die zur Verbesserung der Sicherheit durchg eführt wurden,
zu einem Erfolg beigetragen haben. Ob und welche der an diesen Knotenpunkten durchgeführten
Maßnahmen zu diesem positiven Ergebnis geführt haben, konnte mit dieser Untersuchung nicht
nachgewiesen werden.
Kein Erfolg konnte bei der Verringerung d er Beteiligung von Radfahrern an den Unfällen festg estellt
werden. Diese ist, trotz intensiver Bemühungen (z.B. Radwegerevision) im Laufe der Jahre sogar
gestiegen.
Deutlich positive Ergebnisse zeigen sich bei Betrachtung der Gruppe der kleinen Kn otenpunkte, bei
denen im Mittel eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheitslage festzustellen ist. Eine Ursa-
che hierfür kann in der Arbeit im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms liegen.
Die Datengrundlage ist insgesamt allerdings zu gering, um daraus signifikante Ergebnisse abzuleiten,
dennoch sind Tendenzen erkennbar. Die Maßnahmen scheinen ihre Wirkungen zu zeigen. Doch die
Wirksamkeit der Verkehrssicherheitsarbeit sollte mit ausführlichen Analysen weiterhin überprüft wer-
den, um sie bei Bedarf anpassen zu können.
Die Untersuchung konnte Hinweise darauf bringen, dass die bisherige Arbeit der Ordnungspartner-
schaft Verkehrsunfallprävention erfol greich war. Dennoch ist es notwendig, die Anstrengungen zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit fortzusetzen u nd wenn möglich zu intensivieren ‐ Verkehrssi-
cherheitsarbeit ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe.“
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V/0531/2017
Fazit und weiteres Verfahren
Verkehrssicherheitsarbeit ist eine Daueraufgabe, die ausreichende Ressourcen bedarf. Dies gilt in s-
besondere für eine dynamisch wachsende Stadt wie Münster mit einem besonders hohen Radve r-
kehrsanteil. Die Verwaltung hält die dauerhafte Einrichtung des Verkehrssicherheitsprogramms mit
den dargestellten entsprechenden Finanzmitteln und Personalstellen für erforderlich, um die Unfal l-
zahlen und vordringlich die Personenunfälle zu reduzieren. Nur so kann die erfolgreiche und nahtlose
Weiterführung des Verkehrssicherheitsprogramms mit größtmöglicher fachlicher Kontinuität und Pr o-
fessionalität gewährleistet werden. Eine Umse tzung des umfangreichen Verkehrssicherheitspr o-
gramms kann mit vorhandenem Personal nicht erfolgen.
In Vertretung In Vertretung
gez. gez.
Denstorff Heuer
Stadtbaurat Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0531/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.06.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37