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V/0743/2021

Neubau Feuer- und Rettungswache 3 der Berufsfeuerwehr in Münster Hiltrup

Vorlagen 18.11.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2022, TOP 38

Anlage 1 - Lageplan anvisierte Erwerbsflächen -Hohe Geest

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 - Lageplan anvisierte Erwerbsflächen -Hohe Geest

755 Zeichen

Bedarfsfläche 
Feuerwache 3
ca. 25.475 qm
Gemarkung: Hiltrup 
Flur :7
Flurstück: 557
68.173 qm
M 1:1000
Bedarfsfläche
Regenrückhaltung
ca. 10.326 qm
LEGENDE:
Wieczorek/ Mümken 
Nienaber / Michel
_PLAN/Lap-Flur7-V10_M1000-plm+Rahmen
20201007-Lageplan-aktuell.pro
a-MB\2020-FWH-Hiltrup\MB-05112020
1:1000
A3
29.06.2021 c   
Plangröße PlaninhaltPlanart/Bauteil
Planphase Projektnummer
Index
P-
LageplanLAP
Standortuntersuchung
Feuerwache 3
Im Dahl 11-13
48165  MÜNSTER
Maßstab Erstellung
Projektverzeichniss
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
MACHBARKEITSSTUDIE
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
Hellmann Brockhausen
10.12.2021

Anlage A

2009 Zeichen

Anlage A zur V/0743/2021
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der
Bevölkerung in der Notfallrettung, dem Krankentransport und der Notarztversorgung durch den
Bau einer Feuer- und Rettungswache 3 (1. BA) und eines Logistikzentrums (2. BA) verfolgt.
Das T eilziellautet: Standortwechsel
Zielerreichung: Das Projekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine
Inbetriebnahme für die Feuer- und Rettungswache (1.BA) im April 2026 vorgesehen. Es ist mit
einem finanziellen Bedarf von 25.464.882 € zu kalkulieren.
Finanzierung
Produktgruppe: 0209 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistungen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein
Bereits veranschlagt? X Ja Nein
Gesamtkosten 25.464.882 € (für die Feuer- und Rettungswache - 1.BA)
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Brandschutzbedarfsplanung ist mit Vorlage V/0948/2015 als Pflichtaufgabe der Stadt Münster
und Planung der Katastrophenschutzvorhaltung als Pflichtaufgabe der unteren
Katastrophenschutzbehörde in den Zielen der Erreichung der Qualitätskriterien vom Rat
verabschiedet worden.
Die Rettungsdienstbedarfsplanung ist mit Vorlage V/1003/2016 Pflichtaufgabe des Träger des
Rettungsdienstes der Stadt Münster durch den Rat der Stadt Münster in den Zielen der
bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung in der Notfallrettung, dem
Krankentransport und Notarztversorgung verabschiedet worden.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Bei der Planung werden Vorgaben zu folgenden Querschnittsthemen eingehalten:
 Klimaschutz – Gebäudeleitlinien der Stadt Münster, PV-Anlagen und Gründächer

Beschlussvorlage

13951 Zeichen

V/0743/2021
V/0743/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Neubau Feuer- und Rettungswache 3 der Berufsfeuerwehr in Münster Hiltrup
Standortwechsel vom Grundstück Merkureck / Westfalenstraße zum Grundstück „Hohe Geest"
Beratungsfolge
24.02.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
29.03.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der bisher für den Neubau der Feuerwache 3 in Hiltrup vorgesehene Standort zwischen
Merkureck / Westfalenstraße und Hohe Geest wird nicht weiterverfolgt.
2. Als neuer Standort für den Bau der Feuer- und Rettungswache 3 in Hiltrup wird die nördliche
T eilflächedes Flurstücks 557, an der Hohen Geest, beschlossen. (s. Anlage 1 – Lageplan).
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die unter Punkt 2 für den Neubau der Feuerwache 3
vorgeschlagenen Standortfläche sich nicht im städtischen Eigentum befindet und die
Beschlusspunkte 1 und 2 unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Grunderwerbs stehen.
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass in einer parallelen öffentlichen Beratungsfolge ein
Beschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes und ein Aufstellungsbeschluss für
einen Bebauungsplan (V/0528/2021), sowie den Erlass einer diesbezüglichen
Vorkaufsrechtssatzung (V/0617/2021) vorgeschlagen werden.
5. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage der Vorplanung des Architekturbüros pussert
kosch architekten (Gebäudeplanungen) für den bisherigen Standort „Merkureck“ eine
Amt für
Immobilienmanagement
16.02.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Brockhausen
T elefon:492-2413
BrockhS@stadt-muenster.de

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V/0743/2021
Vorplanung mit Kostenschätzung für die Feuer- und Rettungswache einschl. 2. BA Logistiklager
am Standort „Hohe Geest“ zu entwickeln und den Planungsbeschluss incl. des auf den neuen
Standort aktualisierten Finanzbedarfes herbeizuführen.
6. Die bestehenden Fachplaneraufträge werden für die erforderlichen Anpassungsplanungen
aufgrund des Standortwechsels erweitert.
7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Baubeginn voraussichtlich Juni 2024 und die
Inbetriebnahme April 2026 erfolgen können, sofern bis zum 1. Quartal 2022 der Grunderwerb
erfolgreich war und alle Beschlüsse hierzu gefasst wurden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
8. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Errichtung der Feuer- und Rettungswache (1. BA)
am bisherigen Standort Mittel in Höhe von 25.464.882 € und für den Neubau des
Logistikzentrums (2. BA) Mittel in Höhe von 5.050.000 € im Haushalt wie folgt veranschlagt sind:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
Jahr
Ansatz in €
Produktgrupp
e
0209 Brandschutz und feuerwehrtechnische
Hilfeleistungen
Investitionsm
aßnahmen
4710 Neubau Feuerwache 3
Auszahlung f. Baumaßnahme bereitgestellt bis
2021
4.673.042
2022 100.000
(VE 2022 zu
Lasten
2023/2024/2025)
(3.000.000)
2023 1.000.000
2024 1.000.000
2025 1.000.000
Spätere Jahre 17.691.840
Summe 25.464.882
Investitionsm
aßnahmen
4720 Neubau Logistikzentrum Feuerwache 3 / 2.
BA
Auszahlung f. Baumaßnahme
spätere Jahre 5.050.000
Summe 5.050.000
Nach dem Planungsbeschluss (vgl. Beschlusspunkt 5) sind die für den Neubau der Feuer- und
Rettungswache (1. BA und 2. BA) erforderlichen Ermächtigungen in Abhängigkeit von der zeitlichen
Umsetzung der Vorhaben und der Finanzlage der Stadt Münster zum nächstmöglichen Zeitpunkt in
den Haushaltsplanentwurf aufzunehmen.
Zusätzlich zu den Baukosten fallen für den neuen Standort „Hohe Geest“ Grunderwerbskosten an,
die aufgrund noch laufender Verhandlungen noch nicht beziffert werden können. Hierzu wird dem
Rat nach Einigung eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

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V/0743/2021
Begründung:
Bisherige Beschlüsse
Erweiterter Referenzrahmen für die projektierte Feuer- und Rettungswache 3 ist die
Brandschutzbedarfsplanung (V/0948/2015) und die Rettungsdienstbedarfsplanung (V/1003/2016) als
Pflichtaufgaben der Stadt Münster mit ihren vom Rat beschlossenen Qualitätskriterien.
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 mit der Vorlage V/0737/2017 dem
Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 am Standort Münster-Hiltrup, Merkureck / Westfalenstraße,
zugestimmt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16.05.2018 beschlossen, für den Neubau
der Feuer- und Rettungswache 3 einen nichtoffenen Architektenwettbewerb nach der RPW 2013
(Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchzuführen. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt
Münster hat in seiner Sitzung am 22.05.2019 das Ergebnis des Architektenwettbewerbes und des
Vergabeverfahrens zur Kenntnis genommen (V/0255/2019).
Zu 1 und 2: Standortwechsel
Standort „Merkureck“
Auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses wurde die Planung von allen Planungsbeteiligten
weiterentwickelt und für alle Fachdisziplinen bis zur Fertigstellung der Vorplanung vorangetrieben.
Im Zuge der Erarbeitung der Vorplanung der Außenanlagen wurden die Auswirkungen der
problematischen Baugrundverhältnisse auf die Anforderungen der Feuerwehr an die künftigen
Fahrbahnflächen mit der Planungstiefe der Leistungsphase Vorplanung bearbeitet. Als Vorbereitung
auf die weitere Durcharbeitung in der nächsten Planungsphase, der Entwurfsplanung, wurden die
technischen Anforderungen konkretisiert und die Möglichkeiten der Stabilisierung des Baugrundes für
den Standort Merkureck intensiv ausgelotet. Diese Arbeitsschritte führten zu einer Neubewertung der
Nachhaltigkeiten der auszuführenden Verkehrs- und Außenanlagen.
Das Baugrundstück diente früher als Sandgrube und wurde später mit in T eilenschadstoffbelasteten
Bau- und allg. Schutt-/Rückbaumaterialien aufgefüllt. Die Höhe der Aufschüttungen beträgt bis zu 8
m.
Neben den erwarteten Mehrkosten in Höhe von ca. 2,0 Mio. € für die Gründung (Pfahlgründung für
das Gebäude) werden auch weitreichende Konsequenzen für die Nachhaltigkeit der Außenflächen
erwartet. Hier kommen die zwischenzeitlich mit der vertiefenden Baugrunduntersuchung und Planung
beauftragten Fachleute zu der Einschätzung, dass die Außenanlagen auf Grund des Untergrundes
und der höchsten Belastungen durch die Schwerlastfahrzeuge der Feuerwehr nicht stabil hergestellt
werden können. Absackungen, auch nach Jahren, ggf. Undichtigkeiten im Entwässerungssystem
durch Deformation der Entwässerungsleitungen und damit unkontrollierter Wassereintritt in den
belasteten Untergrund sind nicht auszuschließen (Wasserschutzgebiet). Eine Gefährdung besteht
auch für die weiteren Versorgungsleitungen (Elektro, IT , etc.). Dauerhaft wären erhebliche
Investitionen in die Instandhaltung der Außenanlagen notwendig. Im Ergebnis kann selbst mit den
Mehrkosten i.H. v. ca. 2 Mio. € die dauerhafte Betriebstätigkeit nicht sichergestellt werden. Weitere
Kosten kämen durch regelmäßigen Sanierungsbedarf hinzu. Der Betrieb würde hierdurch regelmäßig
allenfalls eingeschränkt funktionieren, was aus Sicherheitsaspekten für eine Feuerwache nicht
hinnehmbar ist.
Eine dauerhafte Herstellung eines geeigneten Baugrundes lässt sich nur durch eine komplette
Bodensanierung der gesamten Baufläche, d. h. Aushub und Entsorgung der Aufschüttungen und
Wiederauffüllung der Aushubgrube mit unbelastetem Bodenmaterial erzielen. Die Kosten für eine

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Bodensanierung werden gutachterlich abhängig von der tatsächlichen, noch zu überprüfenden
Abfalleinstufung des anfallenden Aushubmaterials mit einem Betrag zwischen 10,5 Mio. € und 15.5
Mio. € brutto abgeschätzt.
Durch die Ungeeignetheit des bisher vorgesehenen Standorts „Merkureck“ erfolgte eine erneute
Standortsuche mit dem Ergebnis des hier empfohlenen Standorts „Hohe Geest“.
Standort „Hohe Geest“
Aus Sicht der Feuerwehr ist der Standort „Hohe Geest“ im Vergleich zum Standort „Merkureck“
ebenfalls geeignet. Die beidseitige verkehrstechnische Ausfahrtmöglichkeit in Richtung Hiltrup und
Innenstadt ist bei baulichen Maßnahmen im Straßenbereich sichergestellt. Die
Standardausfahrtrichtung für den Löschzug ist auch bei der Lage der Feuerwache an der „Hohe
Geest“ über das Merkureck vorgesehen. Aufgrund der unmittelbaren Nähe des neuen Grundstücks
zum ursprünglich geplanten Standort sind keine Veränderungen bei den Anfahrtszeiten zu erwarten.
Zur Überprüfung der Eignung der Baufläche wurden Altlasten- und Baugrunduntersuchungen
durchgeführt. Im Ergebnis ergab sich eine grundsätzliche Eignung für den Bau der geplanten
Feuerwache.
Parallel dazu wurden verwaltungsintern eine lärmtechnische und wasserwirtschaftliche Einschätzung
zum anvisierten Standort eingeholt. Grundsätzlich wird der anvisierte Alternativstandort auch aus
diesen Gesichtspunkten als geeignet bzw. günstig angesehen.
Maßnahmen zur Regenentwässerung
Die zur Entlastung der bereits vorhandenen Regenwasserkanalisation und auch für die Entwässerung
der Feuer- und Rettungswache 3 erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen der Regenentwässerung
sollen ebenfalls auf dem neu zu erwerbenden Grundstück an der Hohen Geest realisiert werden. Für
den Fall, dass keine Einigung mit dem Grundstückseigentümer über den Erwerb der hierzu
erforderlichen zusätzlichen Fläche (ca. 10.000 qm, s. Anlage 1) erzielt werden kann, werden die
Regenrückhaltemaßnahmen in der Fläche Merkureck realisiert. Dieser Standort wird jedoch aufgrund
der oben beschriebenen Baugrundsituation nicht favorisiert. Außerdem müsste für die hierdurch
entfallende Ausgleichfläche an anderer Stelle ein entsprechender Ersatz geschaffen werden.
Zu 3: Grunderwerb
Seit Ende 2020 laufen Grunderwerbsverhandlungen mit den Eigentümern der Fläche „Hohe Geest“.
Aktuell bewegen sich beide Verhandlungsparteien (Eigentümer und Stadt Münster) im Sinne eines
freihändigen Erwerbs aufeinander zu. Eine Einigung scheint realistisch.
Zu 4: Planungsrecht
Der neue Standort „Hohe Geest“ bedarf einer planungsrechtlichen Sicherung. Hierzu wird auf die
Vorlage V/0528/2021 verwiesen. Für die Bauleitplanung muss mindestens ein Zeitraum von zwei
Jahren ab erfolgreichem Grunderwerb angesetzt werden.
Zudem wird empfohlen, die Voraussetzungen für das Instrument des besonderen Vorkaufsrechts
gem. § 25 Abs. (I) Nr. 2 Baugesetzbuch zu schaffen. Eine entsprechende Satzung wird mit der
Vorlage V/0617/2021 eingebracht zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Vorkaufsrecht soll und kann
nur angewandt werden, wenn ein freihändiger Erwerb durch die Stadt nicht möglich sein sollte und
der Eigentümer das Grundstück an einen Dritten veräußert.
Gleichzeitig sollen durch den Aufstellungsbeschluss in Vorlage V/0528/2021 die stadtplanerischen
Ziele für den Standort festgelegt und im Verfahren sichergestellt werden.

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V/0743/2021
Zu 5: Weitere Planung
Das Architekturbüros pussert kosch architekten (Gebäudeplanungen) und die weiteren
Fachplanungsbüros haben für den Standort „Merkureck / Westfalenstraße“ die Vorplanung erarbeitet.
Es ist beabsichtigt diese für den Standort „Merkureck“ entwickelten Gebäudeplanungen nahezu
unverändert auf den neuen Standort zu übertragen.
Die Anordnung der Gebäude und Bauabschnitte auf der neuen Grundstücksfläche „Hohe Geest“ ist
neu zu entwickeln. Hieraus ergibt sich eine neue Freiraumplanung.
Aufgrund der geänderten Baugrundverhältnisse wird einer Überarbeitung der Tragwerksplanung
erforderlich.
Gebäude – Logistiklager
Die Realisierung des Logistiklagers wird, trotz des fachlichen Zusammenhangs, zunächst aus
finanziellen Gründen zurückgestellt.
Um bei der Planung der zentralen T echnischen Anlagen eine spätere Erweiterung durch das
Logistiklager berücksichtigen zu können, ist die Planung hierzu parallel für die Feuer- und
Rettungswache bis zur Entwurfsplanung zu entwickeln.
Zu 7: Weiteres Verfahren
Der Baubeginn wird Juni 2024 angestrebt und die Inbetriebnahme kann voraussichtlich April 2026
erfolgen.
Zu 8 – Kosten / Finanzierung
Es wird aktuell davon ausgegangen, dass die Feuer- und Rettungswache (1. BA) und das
Logistiklager (2. BA) in den aktuell veranschlagten Kostenrahmen von 25.464.882 € bzw. 5.050.000 €
(Haushaltsplan 2022) am Alternativstandort “Hohe Geest“ realisiert werden können.
Eine qualifizierte Kostenaussage kann erst auf der Grundlage der noch zu erstellenden Vorplanung
mit Kostenschätzung für die Feuer- und Rettungswache einschl. 2. BA Logistiklager am Standort
„Hohe Geest“ erfolgen (s. Beschlusspunkt 5). Im Zuge des Planungsbeschlusses ist die Finanzierung
zu klären.
Zusätzlich zu den o. g. Investitionskosten fallen Grunderwerbskosten an, die aufgrund noch laufender
Verhandlungen aktuell nicht beziffert werden können.
Gegenüber dem Standort Merkureck kann bei dem Standort „Hohe Geest“ auf eine aufwändige und
kostenintensive Pfahlgründung verzichtet werden, wodurch ca. 2 Mio. Euro eingespart werden
können. Ebenfalls fallen am Grundstück „Hohe Geest“ keine Kosten für den Ersatz einer bestehenden
Ausgleichsfläche wie am Standort „Merkureck“ in Höhe von 500.000,00 € an. Wobei
standortunabhängig ein Ausgleich für den durch den Neubau der Feuerwache entstehenden Eingriff
geleistet werden muss. Im Falle eines Rückgriffs auf die Fläche am Merkureck für Zwecke der
Regenentwässerung, sind zusätzliche Kosten für die Bereitstellung und Umsetzung einer Fläche als
Ersatz für dort bereits realisierte Ausgleichsmaßnahmen zu veranschlagen. Berücksichtigt und
gegengerechnet werden muss eine Kostensteigerung durch Preissteigerungen und
Planungsverzögerungen, sodass derzeit mit einer Ersparnis von ca. 1 Mio. € (500.000 € Entfall
Ersatz-Ausgleichsfläche + 500.000 € Baukostenreduzierung) bei Realisierung auf dem Grundstück

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V/0743/2021
„Hohe Geest““ gegenüber einer Realisierung auf dem Grundstück Merkureck gerechnet wird.
i.V.
gez.
Matthias Peck
Anlagen:
Anlage 1 – Lageplan anvisierte Erwerbsfläche „Hohe Geest“
Anlage A

Beratungsverlauf (7)

24.02.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.03.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Hauptausschuss
TOP 31 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.04.2022 Rat
TOP 38 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Westfalenstraße
  • Merkureck
  • Hohe Geest
  • Im Dahl 11

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Details

Aktenzeichen
V/0743/2021
Typ
Vorlagen
Datum
18.11.2021
Erstellt
29.09.2021 10:55