V/0488/2021
Grundsatzbeschluss für ein Bildungshaus Albachten - Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2019-00277
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Beschlussvorlage
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V/0488/2021 V/0488/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Grundsatzbeschluss für ein Bildungshaus Albachten - Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2019- 00277 Beratungsfolge 25.08.2021 Kulturausschuss Vorberatung 16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 22.09.2021 Sportausschuss Vorberatung 23.09.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 23.09.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 29.09.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die Bedarfe im Stadtteil Albachten für Bildung, Kultur, Jugend und Sport zur Kenntnis und erkennt die zusätzlichen Bedarfe, die durch die Kapazitäten im bestehenden Haus der Begegnung, in den Räumlichkeiten der Ludgerusschule Albachten und der derzei- tigen Anlage des Vereins SV Concordia Albachten nicht gedeckt werden können, an. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in einem nächsten Schritt in Abstimmung mit den im Stadtteil Aktiven, die Bedarfe mit Blick auf die perspektivische Bevölkerungsentwicklung zu konkreti- sieren sind und ein Raumprogramm aufzustellen ist. 2. Der Rat erkennt das Engagement der Bürgerschaft des Stadtteils zur Entwicklung des „Con- cordenplatzes“ an und nimmt die Standortüberlegungen für ein zusätzliches „Bildungshaus“ für Albachten zur Kenntnis. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass tiefergehende Standortprüfun- gen, insbesondere zum Stellplatzbedarf, am von der Bürgerinitiative gewünschten Platz (an der Kreuzung Concordenstraße/Hohe Geist) erforderlich sind. Dies schließt die Suche nach einer Ersatzfläche für den Festplatz ein. Dezernat IV 20.08.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dr. Cappenberg Telefon: 492-7043 CappenbergC@stadt- muenster.de - 2 - V/0488/2021 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass derzeit für die aus den Beschlusspunkten 1 und 2 resultie- renden Aufgaben keine Ressourcen zur Verfügung stehen. Weder im Haushaltsplan 2021 noch im Haushaltsplanentwurf 2022 sind Planungskosten vorgesehen. Ebenso stehen in der Verwaltung derzeit keine Personalkapazitäten zur Verfügung, um die Realisierung des Pro- jekts voranzutreiben. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Sachentscheidung entstehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Begründung: Ausgangssituation und Anregung nach § 24 GO NRW Im Stadtteil Albachten sind zahlreiche Vereine in verschiedenen Bereichen aktiv und schaffen ein vielfältiges Bildungs-, Kultur und Sportangebot sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Er- wachsene. Eine Bürgerinitiative aus Vertreterinnen und Vertretern der Albachtener Vereine beantragt mit der Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2019-00277 (siehe Anlage 1) in Albachten ein „Bildungs- haus“ zu errichten, das für die Bereiche Jugend, Sport und Kultur bestimmt ist. Das multifunktional genutzte Bildungshaus soll „eine Anlaufadresse an zentraler Stelle im Stadtteil“ schaffen und nimmt den „Concordenplatz“ (Fläche an der Kreuzung Concordenstraße/Hohe Geist) dafür in den Blick. Die Bürgerinitiative sieht durch diese Lage Synergien durch das benachbarte Haus der Begegnung, das Gelände des Sportvereins Concordia Albachten und die Ludgerus-Grundschule, die sich alle in der Straße Hohe Geist befinden. Die Angebote im Bildungshaus sollen nach den Vorstellungen der Bür- gerinitiative Sportkurse, Vorträge, Lesungen, Musikvorträge, Musikunterricht, Bildungsveranstaltun- gen und Vereinsnutzungen umfassen. Durch die Stadtteilentwicklung und den angenommenen Be- völkerungszuwachs soll das bestehende Angebot in diesen Bereichen bedarfsgerecht ausgeweitet werden, da das Haus der Begegnung voll ausgelastet sei, so die Bürgerinitiative in ihrer Anregung. Als Ziel und Sinn des Antrags sieht die Initiative, dass in Albachten nicht nur neuer Wohnraum ge- schaffen, sondern der Stadtteil gleichzeitig als Kulturraum gestärkt werden soll. Den Neuzugezoge- nen soll der Raum geboten werden, sich vor Ort entfalten zu können, um ein Gemeinwesen zu schaf- fen, mit dem sich die Menschen vor Ort identifizieren. Die Bürgerinitiative hat sich im Laufe des Jahres 2020 erweitert und insbesondere auch den Sport- verein Concordia Albachten eingebunden. In Ergänzung der Anregung hat die Initiative mit Schreiben vom 29.10.2020 (siehe Anlage 2) nochmals die Synergien insbesondere zwischen den Vereinen Mu- sikschule Albachten e.V., MusikKultur Albachten e.V. und SV Concordia Albachten 1955 e.V. heraus- gestellt. In Abstimmung mit dem SV Concordia Albachten könnten für die Planung eines entspre- chenden Gebäudes die bestehenden und sanierungsbedürftigen Gebäude des SV Concordia Albach- ten überplant und die zugehörigen Bedarfe integriert werden. Die Verwaltung hat die von der Bürgerinitiative gewünschten Raumanforderungen überprüft und mit dem angepassten Flächenbedarf eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, ob eine Verortung am ge- wünschten Standort stadtplanerisch möglich wäre. Die Ergebnisse werden im Folgenden ausführli- cher dargestellt. Bedarfe / Beschlusspunkt 1 In der Anregung werden die Bereiche Bildung/Kultur, Jugend und Sport angesprochen. Des Weiteren werden als übergreifende Infrastrukturen ein gastronomisches Angebot und Multifunktionsräume be- nannt. - 3 - V/0488/2021 Bildung und Kultur: Im Stadtteil Albachten gibt es bereits jetzt ein vielfältiges Angebot durch die Kulturvereine vor Ort. Diese nutzen derzeit vor allem das Haus der Begegnung, das derzeit die Funktion eines Stadtteilhau- ses und Kulturzentrums wahrnimmt. Unter anderem die Belegungspläne (aus der Zeit vor den Ein- schränkungen durch die Corona-Pandemie) zeigen, dass das Haus der Begegnung gut ausgelastet ist. Auch der Trägerverein „Haus der Begegnung Albachten e.V.“, der im engen Austausch mit der Bürgerinitiative zum Bildungshaus steht, sieht den Bedarf einer Ergänzung und Erweiterung der Infra- struktur für kulturelle Nutzungen, wie sie mit dem neuen Bildungshaus vorgesehen wird. Insbesonde- re den steigenden Nutzungsbedarfen des Musikschule e.V. könne nicht mehr ausreichend Rechnung getragen werden. Würden Teile der Musikschule in ein neues Bildungshaus „umziehen“, könnte im Haus der Begegnung der wünschenswerte Freiraum für weitere Vereine und Initiativen aus dem Stadtteil geschaffen werden. Der Unterricht der Musikschule sowie weitere Angebote von Bildungs- trägern könnten schwerpunktmäßig im Bildungshaus untergebracht werden, das daher vor allem mul- tifunktionale Räumlichkeiten vorsehen sollte. Um beide Häuser synergetisch zu entwickeln und zu nutzen, ist nach Auffassung des Vorstands des Trägervereins „Haus der Begegnung Albachten e.V.“ eine einheitliche Trägerschaft über beide Häu- ser sinnvoll. Der dadurch ausgelöste Arbeitsumfang und Aufwand ist im Rahmen der Organisations- und Programmentwicklung des Bildungshauses in Kombination mit dem architektonischen Konzept in den Blick zu nehmen, die abhängig von den gesamt zu integrierenden „Nutzungsbausteinen“ ist. Die Musikschule Albachten e.V. sieht sich einer steigenden Nachfrage gegenüber. Die Musikschule hat nicht nur für die Vereinsmitglieder, sondern auch im Stadtteil und darüber hinaus eine große Be- deutung. Schwerpunkt der Musikschularbeit sind die elementare Musikschulpädagogik, die (Blech- )Bläserarbeit, die Arbeit mit Perkussionsinstrumenten und Chorarbeit. In diesen Bereichen sind über- durchschnittlich Equipment und Instrumente erforderlich, die sich in entsprechenden Raumbedarfen niederschlagen. Die Bürgerinitiative schlägt für die Musikschule einen Raum für Perkussions- und Orchesterproben, Räume für musikalische Früherziehung und Chöre, Übungsräume für Einzelunterricht, einen Büro- raum und einen Lagerraum vor. Nach fachlicher Einschätzung der Verwaltung ist ein Perkussions- raum (ca. 120 qm), ein weiterer großer Raum für Chor/Orchester (120-130 qm), ein Büro (ca. 20 qm) und ein Lager (ca. 20 qm) notwendig, die der Musikschule in Alleinnutzung zur Verfügung stehen. Die Initiative und die Musikschule sehen dies als einen zusätzlichen Raumbedarf, damit die Musikschule dem anstehenden Bevölkerungszuwachs gerecht werden kann, um auch und insbesondere den neu- en Einwohnerinnen und Einwohnern Albachtens adäquate Angebote machen zu können. Wün- schenswert sind weitere Räume für den Unterricht bzw. multifunktionale Räume, die z.B. für die musi- kalische Früherziehung genutzt werden können. Diese Räume sollten vorrangig der Musikschulnut- zung zur Verfügung stehen, könnten aber abends oder am Wochenende anderweitig vergeben wer- den. Derzeit – aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020/2021 wird ein Stand aus 2019 verwendet – stehen der Musikschule Albachten im Haus der Begegnung gemäß Nutzungsvereinbarung eine Aula (154 qm zuzüglich Bühnenbereich), ein 40 qm großer und ein 96 qm großer Gruppenraum zur Verfü- gung. Im Gebäude der Ludgerusschule stehen der Musikschule ein 15 qm großer Büroraum, ein 38 qm großer Perkussionsraum sowie ein 90 qm großer Mehrzweckraum (Ballettsaal) und ein 27 qm großer Büroraum zur Verfügung. Ergänzend nutzt die Musikschule darüber hinaus montags bis frei- tags weitere Schulräume außerhalb der schulischen Belegung. In einem ämterübergreifenden Prozess wurden Flächenwerte ermittelt, die für eine sinnvolle Tätigkeit der Musikschulen im Allgemeinen erforderlich sind. Diese Räume sollen für die Musikschulen zur al- leinigen Nutzung additiv zum Raumprogramm der entsprechenden Schulstandorte ergänzt werden. Festgelegt und mit den Musikschulen abgestimmt wurde eine Fläche von ca. 130 qm, aufgeteilt auf einen Unterrichtsraum von 65qm und mehrere kleine Büro- und Unterrichtsräume von ges. 65 qm. Diese Flächen sind bei den bereits gefassten Errichtungsbeschlüssen für die Annette-Schule Nien- berge und die Matthias-Claudius-Schule Handorf berücksichtigt. In der Ludgerusschule Albachten verfügt die Musikschule bereits im genannten Umfang über ausreichende Räume, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie weiter berücksichtigt (Vorlage V/0705/2018/2, Ziffer 8.4) wurden. - 4 - V/0488/2021 Zur Verortung dieser Räume sind jedoch noch Synergien und Optimierungen zu prüfen. Ebenso ergibt sich Klärungsbedarf daraus, dass die jetzigen Räume der Musikschule innerhalb der Schule sich aufgrund der Größe, Lage etc. auch kaum für eine schulische Nutzung eignen. Diese Fragen sind im weiteren Prozess zur Entwicklung des Schulstandorts und zur Ausarbeitung des detaillierten Raumprogramms für das Bildungshaus festzulegen. Die Einschränkungen bei der Deckung der aktuellen Musikschulbedarfe ergeben sich also vor allem daraus, dass die Räume sowohl im Haus der Begegnung als auch in der Ludgerusschule der Musik- schule Albachten nicht zur Alleinnutzung zur Verfügung stehen. Mit einem Teilumzug in ein Bildungs- haus Albachten würde eine neue Heimat für die Musikschule geschaffen und die Raumsituation in der Ludgerusschule und im Haus der Begegnung würde sich entspannen. In welchem Umfang nach der Errichtung des Bildungshauses Räume in der Ludgerusschule und dem Haus der Begegnung noch genutzt werden sollen, ist im Rahmen der weiteren Konkretisierung zu betrachten, bei der auch die weitere Entwicklung der schulischen Infrastruktur durch die Errichtung einer weiteren Grundschule zu berücksichtigen sein wird. Insgesamt ergibt sich auf diese Weise für die Musikschule ein alleiniger Raumbedarf von knapp 300 qm. Die weiteren gewünschten Unterrichts- und/oder Mehrzweckräume könnten eingeplant werden (z.B. 60 und 75 qm), um sie neben der Musikschule – wie auch von der Bürgerinitiative genannt – weiteren Bildungsträgern zur Verfügung zu stellen. Hinzu könnte auch ein Raum für das Albachten- Archiv (ca. 35 qm) kommen, sodass sich insgesamt ein Flächenbedarf von rund 450 qm für den Bil- dungs- und Kulturbereich ergibt. Offene Kinder- und Jugendarbeit: Die Bürgerinitiative schlägt auch die Unterbringung eines „Jugendheims“ im Bildungshaus Albachten vor, um eine Zusammenarbeit mit den Bildungs-, Kultur- und Sportangeboten zu ermöglichen und Synergien mit der vorhandenen Jugendeinrichtung Albatros zu schaffen. Aus der Sicht der Jugendhilfeplanung begründet sich der Bedarf für eine integrierte Einrichtung (Ju- gendhilfe, Bildung, Kultur und Sport) der offenen Kinder- und Jugendarbeit vor allem aus dem prog- nostizierten Bevölkerungszuwachs. 2020 gab es 1.223 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren im Stadtteil. Dieser wird gemäß der aktuellen kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis 2025 stagnieren bzw. leicht abnehmen, ab 2025 jedoch deutlich steigen auf bis zu 1.484 Kinder und Ju- gendliche. Eine integrierte Einrichtung würde folgende Leitideen in den Mittelpunkt stellen: bedarfsgerechte und zeitnahe Infrastruktur- und Angebotsbereitstellung durch ein beteili- gungsorientiertes, pädagogisches Konzept mit einem hohen Maß an Partizipation und Selbst- organisation, Adressatennähe und Stadtteilorientierung, verbesserte Zugänge und Übergänge der Adressatengruppen zu den verschiedenen Ange- bots- und Handlungsfeldern, mehr Angebotsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Familien unter einer Adresse, Begleitung von Eltern und Kindern in ihren unterschiedlichen Lebens- und Entwicklungspha- sen. In Albachten gibt es aktuell für Kinder und Jugendliche das Kinder- und Jugendzentrum „Albatros“ in Trägerschaft der AWO und in Ergänzung ein Angebot der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit durch den Verein VIP e.V. Die Vorlage V/0886/2017„Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugend- sozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit in Münster“ belegt, dass auf der Grundlage einer indikatorengestützten Verteilung der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Al- bachten bereits aktuell ein errechneter Bedarf für weitere Angebote in diesem Angebotssegment be- steht. Um den wachsenden Bedarfen für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen von 6 bis 21 Jahren zu begegnen, ist eine bedarfsgerechte, ansprechende und beteiligungsorientierte Angebots- erweiterung der offenen Kinder- und Jugendarbeit fachlich sinnvoll. Für den zukünftigen Bedarf der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Albachten sollte eine Einrichtung mit einer Raumfläche von mindestens 195 qm (ohne Verkehrsflächen und Sanitäranlagen) geplant werden. Dabei wäre folgendes pädagogisches Raumprogramm vorgesehen: - 5 - V/0488/2021 ein offener Kinder- und Jugendtreff eine Gruppenküche ein Gruppen- bzw. Beratungsraum ein Gruppen- bzw. Medienraum ein Werkstattraum ein Büro Durch die Einrichtung könnten die ebenso wachsenden Bedarfe der ganztägigen Ferienbetreuung im Sinne einer zukunftsfähigen familien- und kinderfreundlichen Stadtteilentwicklung gedeckt werden. Sport: Der Sportverein SV Concordia Albachten ist ein Verein mit mehr als 1.000 Mitgliedern und damit der größte Verein des Stadtteils. Nach eigenen Angaben ist etwa die Hälfte der Mitglieder im Kinder- und Jugendalter. Der Sportverein wurde 1955 als Fußballverein gegründet und hat sich im Laufe der Jah- re zu einem Breitensportverein mit ca. 20 Sportangeboten entwickelt. Das Umkleidegebäude liegt direkt am fraglichen Standort „Concordenplatz“ und ist sanierungsbedürftig. Dementsprechend haben Verein und Bürgerinitiative vorgeschlagen, das Bildungshaus um die Sportbedarfe zu ergänzen und die Fläche des Bestandsgebäudes zu überplanen, um bessere planerische Möglichkeiten am Stand- ort zu schaffen. Die Bürgerinitiative benennt Raumbedarfe für den Sport, die eine Geschäftsstelle, multifunktionale Gruppenräume für Sitzungen, Schulungen, Sport- und Gesundheitskurse, Umkleiden, ein „Sportler- heim“, einen Fitnessbereich in Kooperation mit einer Physiotherapiepraxis und Materialräume umfas- sen. Nach fachlicher Prüfung durch die Verwaltung werden ein Vereinsbüro (ca. 10 qm), Vereinsbe- sprechungs- und Schulungsräume (zweimal ca. 35 qm), ein Sportlerheim für Bewirtung (70 qm), Um- kleideräume mit Sanitärräumen (ca. 75 qm), Lagerräume (ca. 60 qm), weitere Bereiche wie Technik, Sanitär etc. (ca. 70 qm) vorgeschlagen, sodass sich für die Sportbedarfe insgesamt etwa 350 qm ergeben. Weitere Bedarfe für Besprechungs- und Gymnastikräume sollten durch Synergien mit den Bildungs- und Kulturangeboten gedeckt werden. Für einen dringend benötigten Kardio- und Fitness- bereich sollten z. B. für eine mögliche Kooperation mit einer Physiotherapiepraxis ein ca. 100 qm großer Raum eingeplant werden. Gesamtflächenbedarf: Insgesamt ergibt sich aus den drei Nutzungsbereichen Bildung und Kultur (rund 450 qm), Jugend (knapp 200 qm) und Sport (etwa 450 qm) ein gesamter Flächenbedarf von ca. 1.100 qm, sodass zu- züglich Sanitäranlagen etc. von bis zu 1.200 qm Nutzfläche auszugehen ist. In einem nächsten Schritt müssten die Bedarfe in Abstimmung mit den Vereinen konkretisiert werden, um dem Rat ein Raumprogramm zur Beschlussfassung vorlegen zu können. Standort / Beschlusspunkt 2 Die Bürgerinitiative schlägt als Standort für ein neues Bildungshaus den „Concordenplatz“ vor, da er aufgrund seiner zentralen Lage hervorragend hierfür geeignet sei: „In unmittelbarer Nähe befindet sich das Kultur- und Veranstaltungshaus „Haus der Begegnung (HdB)", das Gelände des Sportver- eins Concordia Albachten sowie die Ludgerus-Grundschule. Ein Teil des zentral gelegenen Con- cordenplatzes soll durch die Bebauung Kulturzentrum Albachtens werden. Durch das Zusammenwir- ken vieler Institutionen wie Ludgerus-Grundschule, neue Grundschule, Musikschule, HdB, Sportver- ein, MusikKultur Albachten mit Albachten Archiv, VHS, usw. werden sich vor Ort kulturelle Synergien entwickeln. Die Angebote wie Sportkurse, Vorträge, Lesungen, Musikvorträge, Musikunterricht, Bil- dungsveranstaltungen, Vereinsnutzung usw. werden ergänzt mit einer Gastronomie. (…) Der Vorplatz wird als Mittelpunktplatz mit hoher Aufenthaltsqualität und entsprechender Verkehrsberuhigung neu- gestaltet.“ Die Bürgerinitiative kann sich im gemeinsamen Eingangsbereich/Foyer des Bildungshau- ses ein Bistro bzw. eine Gastronomie sehr gut vorstellen. Hierbei ist dem Verein Concordia Albachten wichtig, dass er einen Clubraum zur alleinigen Nutzung erhält. - 6 - V/0488/2021 Bereits vor Einbezug des SV Concordia Albachten und der Möglichkeit zur Überplanung des Gebäu- des hat die Verwaltung eine städtebauliche Machbarkeitsstudie durchgeführt. Hierbei waren 980 qm Nutzfläche angenommen worden. Am gewünschten Standort am Concordenplatz ist das städtebauli- che Umfeld überwiegend durch Wohnbebauung (2,5-3,5 Geschosse) sowie durch die Sportanlage des SV Concordia Albachten und die Ludgerus-Grundschule geprägt, die Gestaltung des Platzes bzw. der Stellplätze ist aktuell wenig attraktiv. Der Platz wird bislang einmal jährlich für den Aufbau des Festzelts für das Schützenfest genutzt. Es ist vorgesehen den Festplatz an den östlichen Orts- rand von Albachten zu verlagern. Das erfordert eine mit der Landesstraßenbauverwaltung abge- stimmte Erschließungslösung, die derzeit noch nicht vorliegt. Ohne Überplanung des Umkleidegebäudes sind verschiedene Varianten geprüft worden, die jedoch Probleme bei der Deckung des voraussichtlich erforderlichen Stellplatzbedarfs ergaben. Lediglich eine Inanspruchnahme der angrenzenden Speckbrett-Plätze hätte hier Linderung gebracht, die je- doch aus sportfachlicher Sicht nicht weiterverfolgt werden sollte. Durch die Bereitschaft des Sportver- eins, sein Umkleidegebäude und Vereinshaus in die Gebäudekonzeption einbeziehen zu können, eröffneten sich neue Möglichkeiten, die erkennen lassen, dass die überschlägig angenommene Nutz- fläche bei einer städtebaulich verträglichen II-III-geschossigen Bebauung realisiert werden kann. Das verbleibende Stellplatzangebot würde allerdings auf nur noch 50-70 Stellplätze reduziert, bislang ste- hen 82 Stellplätze zur Verfügung. Eine verlässliche Einschätzung zum Stellplatzbedarf verbleibt prob- lematisch. Als Alternative steht aus stadtplanerischer Sicht ein Standort im Neubaugebiet (im MI- Gebiet in Zuordnung zur dort geplanten Grundschule und Sporthalle) zur Verfügung, den die Bürger- initiative jedoch ablehnt. Für eine Standortentscheidung sind daher tiefergehende Standortprüfungen notwendig, insbesondere zum Stellplatzbedarf am Wunschstandort. Nur auf dieser Basis könnten weitergehende Beschlüsse herbeigeführt werden. Weiterverfolgung der Anregung / Beschlusspunkt 3 Aus Sicht der Verwaltung sind die Bedarfe anzuerkennen. Eine Weiterverfolgung der Anregung erfor- dert jedoch Ressourcen innerhalb der Verwaltung, um das Raumprogramm zu konkretisieren und die Standortprüfungen durchzuführen. Neben Planungskosten, die nicht im Haushalt veranschlagt sind, fehlen vor allem Personalkapazitäten, um die Realisierung des Projekts vorantreiben zu können. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2019-00277 „Bildungshaus Albachten“ Anlage 2 – Ergänzendes Schreiben der Bürgerinitiative „Bildungshaus Albachten“ vom 29.10.2020
Anlage 1 Anregung Nr. 277-2019
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Anregung Nr. 2019-00277
Anlage 2 Schreiben vom 29.10.2020
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1 Bildungshaus Albachten Jürgen Bergs, Rita Dondrup, Nicola Gleditsch, Manfred Rösmann, Lars Stube, Klaus Tantow, Holger Wigger Korrespondenzadresse: Manfred Rösmann 18 A Am Lindenkamp 48163 Münster T.: 02536 1464 H.: 0151 194 158 72 E-Mail: m-roesmann@t-online.de Stand: 29.10.2020 Sehr geehrter Herr Paal, wir sind als Initiative für den Bau eines Multifunktionshauses in Albachten (Bildungshaus Albachten) seit 2017 aktiv und verfolgen unser Ziel der Errichtung eines Gebäudes für die Bereiche Jugend, Kultur, Sport und Gesundheit. Hierzu haben wir im Dezember 2019 einen Antrag gemäß §24 GO NRW an den Rat der Stadt Münster gestellt. Die Bezirksvertretung Münster-West und der Planungsausschuss haben mit dem Entwurf der 64. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster- West, Stadtteil Albachten, sowie dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 572: Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist zwei für Albachten bedeutende Planungsvorhaben offengelegt. Diese machen deutlich: Es besteht bereits heute sowie in Zukunft ein großer Bedarf für ein breit gefächertes Angebot sozialer, sportlicher und kultureller Angebote. Mit einem neuen multifunktional genutzten „Bildungshaus“ muss hierfür eine Anlaufadresse an zentraler Stelle im Stadtteil geschaffen werden. Als zentrale Stelle bietet sich für das neue Gebäude der Eingangsbereich von SV Concordia Albachten 1955 e.V. an. Hierbei sind die bestehenden Gebäude (Geräteschuppen, Clubhaus, alte Umkleidekabinen etc.) mit zu überplanen. In unmittelbarer Nähe befindet sich das Forum für Schule und Kultur „Haus der Begegnung (HdB)“, das Gelände des SV Concordia Albachten mit seinen Räumlichkeiten sowie die Ludgerus -Grundschule. In unmittelbarer Nähe wird eine 2. Grundschule errichtet. Hier ist der richtige Standort für ein weiteres Jugendheim in Albachten und ein Kulturhaus mit Räumlichkeiten für den S port, Vereine und der für die musische Ausbildung so wichtigen Musikschule Albachten e.V. Über dieses ganze Zusammenspiel, Jugend, Kultur , Sport und Gesundheit in einem Gebäude zu vereinen, lassen sich erhebliche Synergieeffekte erzielen. Herr Stadtdirektor Thomas Paal Klemensstraße 10 48143 Münster 2 Der Wert eines solchen Objektes ist für Albachten erheblich. Im Folgenden werden Abdeckungsbereiche und Synergiemöglichkeiten aufgeführt: Synergien Kulturzentrum Die Zentrumsbildung erfolgt durch das Zusammenwirken von: • Musikschule Albachten e.V., • MusikKultur Albachten e.V. • Sportverein Concordia Albachten 1955 e.V., • Bildungshaus mit Albachten-Archiv, VHS, Sportkurse, Vorträge, Albachtener Gespräche, Vereinsnutzung usw. • Einem Bistro als zusätzlicher Treffpunkt und Kommunikationsort Der Vorplatz soll als Mittelpunktplatz mit hoher Aufenthaltsqualität und entsprechender Verkehrsberuhigung neugestaltet werden. Dies wäre ein Gewinn, auch für die Anwohner. Kultur: • Nutzung durch die Musikschule Albachten o Schallisolierter Fachraum für Percussions- und Orchesterproben o Räume für musikalische Früherziehung und Chöre o Übungsräume für Einzelunterricht o Büroraum o Lagerraum z.B. für Musikinstrumente und Notenarchiv • Nutzung durch MusikKultur Albachten (MKA): o Kulturfreitag o Albachtener Gespräche o Straßenkunst‘ o Autorenlesung o Vorbereitung Albachtener Weihnachtsmarkt o Albachten-Archiv • Räumlichkeiten für Drittnutzer wie z.B. die VHS, AWO etc. • Lehrküche • Büroräume für Vereine Bistro: Für ein Bistro im Bildungshaus Albachten gelten die gleichen Argumente wie die für die Errichtung eines Bistros im „Stadtteilhaus Coerde“ (Sich treffen, Kochkurse, Beratung, siehe Vorlage V 1006/2019) Ein entsprechend großes Bistro soll als Aufenthalts- und Begegnungsort allen zugänglich sein. 3 Jugendheim: Das neue Jugendheim ist günstig gelegen, nahe dem Haus der Begegnung (HdB), den Grundschulen, SV Concordia und der Musikschule mit ihren zahlreichen Angeboten. • Eine sinnvolle Zusammenarbeit ergibt sich auch über ein Zusammenspiel zwischen der Musikschule und dem städtisch geführten Jugendheim. Es ist sicherlich möglich, über Workshops gemeinsam zu musizieren. Hier ließe sich auch ein kleines Studio errichten, in dem Musik- bzw. Videoaufnahmen gemacht werden können. Gerade das verantwortliche Erlernen von Social-Media-Techniken in Verbindung mit Musik, kann den Jugendlichen Hilfestellung in der Nutzung auch ihrer persönlichen Medien geben. Hierbei steht pädagogisch das gemeinsame Erstellen, Bearbeiten und Verteilen von Inhalten, Lesen und Verstehen im Vordergrund. Das Verständnis für die Technik und Gewichtung von Inhalten bedeutet für die Jugendlichen auch Hilfestellung in ihrer persönlichen Entwicklung. Dies wird sicherlich für Jugendliche und junge Erwachsene interessant sein. • Eine Zusammenarbeit bzw. Synergien zwischen dem vorhandenen Jugendheim Albatros und dem neuen Jugendheim sind gut möglich. Lehrküche Das Kochen gehört zu den ältesten und wichtigsten Kulturtechniken des Menschen. • Die Lehrküche dient dazu, Kochkurse zu veranstalten. • Der Bedarf nach bestimmten Koch-Kurs-Themen ist hoch. • Die Lehrküche wird auch als Teil einer möglichen Ernährungs- und Gesundheitsberatung gesehen. Sport: Über die vorhandenen, aber neu zu schaffenden Räumlichkeiten hinaus benötigt der Sportverein Concordia Albachten: • Eine Geschäftsstelle • multifunktionale Gruppenräume für Sitzungen, Schulungen, Yoga, „gesunder“ Rücken, Koronarsport, Pilates etc. • Neuer Kabinentrakt mit zusätzlichen Kapazitäten als Ersatz der 35 Jahre alten Kabinen • Sportlerheim • Fitnessbereich möglichst in Kooperation mit einer Physiotherapiepraxis • Materialräume Nutzung der Multifunktionsräume • Gemeinsame Nutzung ist möglich z.B. bei Musikalische Früherziehung, Musik und Tanz, Sport (z.B. Yoga), VHS, Vortragsraum für Musikkultur, usw. 4 • Durch die bestehenden Kooperationen von Concordia und der Musikschule mit dem offenen Ganztag • Drittnutzer z.B. VHS oder AWO Weitere Synergien: • Synergien zwischen Trägerverein HdB und Bildungshaus, z.B. durch eine mögliche gemeinsame Geschäftsführung. • Das Ziel einer ehrenamtlichen Trägerschaft des neuen Multifunktionshauses ist nur aus den gewachsenen alten Strukturen (Haus der Begegnung, MusikKultur Alb., Musikschule, SV-Concordia) heraus möglich. Das Beispiel HdB zeigt aber, wie hervorragend dieses funktionieren kann, Kosten spart und nachhaltig ist. • Ggf. ist eine Verbindung vom Foyer zum Clubhaus des SV Concordia einzurichten. Infrastruktur: • Die Parkplatzsituation am Concordenplatz ist gut. • Die Bushaltestellen der Linie 15 sind im Radius von ca. 100 Metern fußläufig gut erreichbar. Sichere und kurze Wege • Kinder und Jugendliche aber auch Erwachsene werden an zentraler Stelle ihre Termine im Jugendheim, der Musikschule, im Sportverein, im Haus der Begegnung oder in den angrenzenden Grundschulen wahrnehmen können. Das bedeutet, dass alle Beteiligten kurze Wege und sinnvoll terminierte Zeiten einplanen können. • Den Kindern, die die Möglichkeiten in dem neuen Gebäude nutzen, ist der Weg zu den Grundschulen, zum Concordia-Sportplatz, zur Musikschule in Albachten bekannt. Da das neue Bildungshaus in unmittelbarer Nähe liegt, ist dieses ein Sicherheitsgewinn für Eltern und Kinder. Kosten und Finanzierung: • Kostenminimierung durch einen Baukörper für alle Nutzungen. • Finanzierung ggf. durch Dorferneuerungsgesetz NRW möglich. Hier bestehen Fördermöglichkeiten zwischen 65 und 85 %. Wer in Kultur investiert, der gestaltet die Zukunft und schafft dadurch ein Gemeinwesen, mit dem sich die Menschen vor Ort identifizieren werden. Für den Initiativkreis gez. Holger Wigger gez. Manfred Rösmann
Anlage A
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Anlage A zur V/0488/2021 Kurzüberblick Die Vorlage behandelt die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2019-00277 für ein Bildungshaus Albachten. Die Bedarfe aus den Bereichen Bildung, Kultur und Sport werden anerkannt, die Um- setzung kann jedoch aufgrund fehlender Personalressourcen derzeit nicht erfolgen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Es werden grundsätzlich folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah- lung entwickeln Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: Entfällt entfällt Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja X Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Maßnahme ist überwiegend freiwillig, teilweise sind jedoch pflichtige Bereiche berührt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ---
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Klemensstraße 10
- Weseler Straße
- Concordenstraße
- Am Lindenkamp
- Hohe Geist
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Details
- Aktenzeichen
- V/0488/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.06.2021
- Erstellt
- 10.06.2021 15:02