V/0840/2005
Änderung der Abwassergebührensatzung (AGS)
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Anlage 8
1614 Zeichen
Anlage 8
66 12 0001 10.10.2006
Berechnung der Gebühr
für die Einleitung von Drainage-, Grund- und Spülwasser aus Trinkwasserlei-
tungen in den Regenwasserkanal
für das Jahr 2006
(Ziffer 3.2 Gebührentarif)
Umrechnung der Gebühr für Niederschlagswasser vom Maßstab befestigte Flä-
chen (m²) auf den Wassermengenmaßstab (m³)
1.
Berechnung:
Um die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser , Grundwasser und Spülwasser
aus Trinkwasserleitungen in den Regenwasserkanal (v gl. Gebührentarif Ziffer 3.2) ermit-
teln zu können, muss hierfür eine Umrechnung des Ge bührensatzes „Niederschlags-
wasser von bebauten und/oder befestigten Grundfläch en“ je m² erfolgen. Es wird davon
ausgegangen, dass im Durchschnitt der letzten 30 Ja hre auf jeden Quadratmeter Flä-
che ein Niederschlag von 0,747 m³/Jahr gefallen ist .
Daraus ergibt sich folgende Gebührenberechnung je m ³
0,45 € x m²
= 0,6024 € = gerundet = 0,60 €/m³
0,747 m³ x m²
2.
Gebührenvorschlag:
Die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, G rundwasser, Spülwasser und aus-
tretendem Wasser aus Trinkwasserleitungen (gem. Geb ührensatzung § 2 Abs. 1.2 und
1.3) in den Regenwasserkanal je m³ wird von 0,59 € um 0,01 € (+ 1,69 %) auf 0,60 €/m²
erhöht.
3.
Begründung
Da die v. g. Gebühr in Abhängigkeit von der Nieders chlagswassergebühr (= erhöht auf
0,45 €/m²) ermittelt wird (-vgl. Gebührentarif Ziff er 2.1-), steigt auch zwangsläufig die
Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grund wasser und Spülwasser aus Trink-
wasserleitungen.
Anlage 5
2652 Zeichen
66 12 0001 28.10.2005 Vorausschätzung der kalkulatorischen Abschreibungen auf Wiederbeschaffungswerte für 2006 (in EURO) Ergebnis 2004 Voraussichtliche Veränderung 2005 Voraussichtliche Veränderung 2006 Sach- konto Anlagenart Wiederbe- schaffungs- wert am 31.12.2004 Abschrei- bung % Index % Vermögens- zugänge laut Index Vermögens- zugänge Vermögens- zugänge Gesamt Abschrei- bungen Index Abschrei- bungen Zugänge WBW 2005 Index % Vermögens- zugänge laut Index Vermögens- zugänge Vermögens- zugänge Gesamt Abschrei- bungen Index Abschrei- bungen Zugänge WBW 2006 4 / 3 3 * 6 7 + 8 5 * 7 3 + 9 12 * 13 14 + 15 5 * 14 12 + 16 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 010 Immaterielle Vermögens- gegenstände 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 021 Grundstücke ohne Bauten 3.339.630 104.130 3,12 0 52.224 52.224 0 1.741 3.391.854 0 0 0 0 0 3.391.854 022 Grundstücke mit Bauten 32.590.565 683.630 2,10 2,20 716.992 374.985 1.091.977 15. 040 9.375 33.682.542 2,00 673.651 0 673.651 14.131 0 34.356. 193 023 Grundstücksgleiche Rechte 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 024 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 030 Technische Anlagen und Maschinen 40.364.034 1.297.703 3,21 5,00 2.018.202 630.797 2.648.99 9 64.885 33.353 43.013.033 2,50 1.075.326 300.000 1.375.32 6 34.572 20.000 44.388.359 040 Sonst. Betriebs- anlagen 38.924.015 916.534 2,35 -0,20 -77.848 226.931 149.083 -1.8 33 3.782 39.073.098 0,50 195.365 0 195.365 4.600 0 39.268.46 3 0401 Kanalanlagen (Neubewertung) 1.105.768.195 14.229.226 1,29 0,10 1.105.768 8.537.509 9. 643.277 14.229 109.765 1.115.411.472 0,50 5.577.057 7.361.439 12.938.49 6 71.767 92.018 1.128.349.969 051 Sonst. Anlage- vermögen 2.139.809 69.540 3,25 3,00 64.194 39.073 103.267 2.086 2.60 5 2.243.076 2,50 56.077 50.000 106.077 1.822 5.000 2.349.15 3 061 Fuhrpark 1.984.174 134.340 6,77 3,10 61.509 21.386 82.895 4.165 2.67 3 2.067.069 2,50 51.677 200.000 251.677 3.499 20.000 2.318. 746 070 Betriebs- und Geschäftsausst. 1.849.450 215.746 11,67 3,00 55.484 56.302 111.786 6.472 5. 630 1.961.236 2,50 49.031 50.000 99.031 5.720 8.333 2.060.2 66 080 Anlagen im Bau 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 Summe 1.226.959.872 17.650.849 1,44 3.944.301 9.939.207 13.883 .508 105.044 168.924 1.240.843.380 7.678.184 7.961.439 15 .639.623 136.110 145.351 1.256.483.004 zuzüglich Abschreibungen 2005 273.968 zuzüglich Abschreibungen 2006 281.461 Voraussichtliche Abschreibungen 2006 18.206.278 Ansatz 2006 18.206.200 nachrichtlich 15.101.202 16.552.600 Ergebnis 2004 ./. 2/3 Afa Kanalneubewert. Ansatz 2005 ./. 1/3 Afa Kanalneubewert. 273.968 281.461 Anlage 5
Anlage 2 - Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung
10687 Zeichen
66 12 0001 zu Anlage 2
Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2006
I. Allgemeines
Die letzte Gebührenveränderung wurde vom Rat in der Sitzung vom 08.12.2004 mit
Wirkung zum 01.01.2005 beschlossen. Die Gebühren fü r die Abwasserbeseitigung
insgesamt betragen seit dieser Zeit für Schmutzwass er = 1,49 €/m³ und für Nieder-
schlagswasser = 0,44 €/m².
Für das Planjahr 2006 ergeben sich folgende Änderun gen:
Die Kosten insgesamt erhöhen sich von 40,19 Mio. € auf
rd. 42,80 Mio. € (+ 6,49 %) um rd. + 2,61 Mio.
€.
Die Erlöse (ohne Abwassergebühren) erhöhen sich u. a. durch
Erhöhung der Sonderrücklagenentnahme von rd. 6,64 M io. €
auf rd. 8,29 Mio. € (+ 24,85 %) um rd. - 1,65 Mio.
€.
Die neu ermittelten Bemessungsmaßstäbe für 2006 (Fr ischwasser,
Grundstücksflächen, Schmutzfrachten) verringern die Gebühren-
erlöse (ohne Erhöhung) um rd. + 0,42 Mio .
€.
Somit sind über eine Gebührenerhöhung insgesamt rd. + 1 ,38 Mio. €
zu decken.
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen
1. Zeilen A1 und 2: Personalausgaben der Zentralämter (ZA)
Die von den Zentralämtern (ZA) Personal- und Organi sationsamt (10) und
Rechtsamt (30) bewirtschafteten Personalkosten betr agen für 2006 insge-
samt rd. 8,23 Mio. €.
Sie erhöhen sich gegenüber dem Ansatz 2005 um rd. 0 ,18 Mio. € (+ 2,21 %),
überwiegend durch direkte Personalkostenzuordnungen im Tiefbauamt auf
die Unterabschnitte (Straßenbau, Abwasserbeseitigun g und Gewässerunter-
haltung). Gleichzeitig verringern sich die Verwaltu ngskostenerstattungen (vgl.
Ziffer 5).
2.
Zeilen A3 - 9: Sachausgaben der Zentralämter (ZA)
Die Sachausgaben beinhalten Mieten, bauliche Unterh altungen, zentrales
Strommanagement, Post- und Fernmeldegebühren u. a.. Die Kosten betra-
gen 2006 insgesamt rd. 2,16 Mio. € und liegen um rd . 0,11 Mio. € (+ 5,29 %)
über den Vorjahreskosten, die überwiegend durch erh öhte Energiekosten zu
begründen sind.
3.
Zeilen A10 + 17: Unterhaltungs- und Betriebskosten der Abwasseranlagen
Von den Kosten, insgesamt rd. 5,70 Mio. €, werden z . Zt. 6 Kläranlagen, 62
Regenwasserbehandlungsanlagen einschl. Regenrückhal tebecken, 81 Re-
gen-/Schmutzwasserpumpwerke und rd. 1.600 km Kanal- /Druckrohrleitungen
bewirtschaftet. Die Kosten erhöhen sich gegenüber d em Vorjahr um rd. 0,30
Mio. € (+5,56 %), aufgrund höherer Preise für Treib stoffe, Metallwaren, Fäll-
mittelzusätze u. ä..
4.
Zeile A18: Abgaben nach dem Abwasserabgabengesetz
Die erwarteten Abwasserabgabezahlungen für 2006 an das Land NRW von
insgesamt rd. 0,50 Mio. € sind gegenüber dem Vorjah r in etwa gleich.
5.
Zeile A27: Erstattung von Ausgaben des Verwaltungs haushaltes
Anteilige Verwaltungskosten sind Leistungen der Que rschnittsämter wie z. B.
der Citeq, des Amtes für Finanzen und Beteiligungen , des Personal- und Or-
ganisationsamtes usw., die den kostenrechnenden Ein richtungen entspre-
chend dem geleisteten Arbeitsaufwand anzurechnen si nd (vgl. § 14 Abs. 3
GemHVO). Dieser Kostenanteil beträgt für 2006 insge samt rd. 0,72 Mio. €
und reduziert sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 0,1 8 Mio. € (- 20,34 %) auf-
grund direkter Personalkostenzuordnungen im Tiefbau amt auf Unterabschnit-
te (vgl. Ziffer 1).
6.
Zeilen A28 + 29: Kalkulatorische Kosten
Die kalkulatorischen Kosten sind die Abschreibungen und die Verzinsung
des Anlagekapitals. Sie werden aufgrund der entspre chenden Rechtsgrund-
lagen (§ 6 Abs. 2 KAG NRW, § 12 GemHVO) und der Ges chäftsanweisung
über die Durchführung der Betriebsabrechnung (Ziffe rn 5 und 6) ermittelt.
In Anlehnung an die Rechtsprechung des OVG NRW vom 05.08.1994 und
24.07.1995 werden die Abschreibungen vom Wiederbesc haffungszeitwert
(WBW) und die Zinsen vom Anschaffungswert (AW) bere chnet.
In 2004 wurde das Vermögen der Kanalanlagen (Kanäle , Druckrohrleitungen,
Regenrückhalte- bzw. Regenklärbecken ohne Maschinen anlagen, Abschei-
der u. ä.), mit dem Bewertungsprogramm „WERT“ der F a. Pecher AG, mit
Stand 31.12.2003 neu bewertet. Grundlage für die Ne ubewertung bildete das
Kanalinformationsprogramm „KANDIS“ des Tiefbauamtes, in dem die techni-
schen Daten des Kanalsystems hinterlegt sind. Durch die Neubewertung ein-
schließlich der Vermögensveränderungen in 2004 (Zu- und Abgänge) mit
Stand per 31.12.2004 stieg der Zeitwert des Kanalve rmögens um rd. 65 %
auf rd. 1.106 Mio. €. Die durch diese Maßnahme gest iegenen kalkulatori-
schen Kosten (rd. 5,0 Mio. €) werden zu je 1/3, in den Jahren von 2004 bis
2006, den Abwassergebühren zugeschlagen.
Das Gesamtvermögen der Abwasserbeseitigung beträgt danach 1,23 Mrd. €.
Die Steigerung der kalkulatorischen Kosten um rd. 5 ,0 Mio. € verteilt sich auf
die Jahre 2004 = 1,7 Mio. € und 2005 und 2006 zu je 1,65 Mio. €.
Die Berechnungen der kalk. Kosten für 2006 werden a uf den Werten der Be-
triebsabrechnung 2004 einschl. der Erhöhung der Da ten aus der Kanalneu-
bewertung per 31.12.2004 aufgesetzt, zuzüglich der Indexveränderungen auf
das Anlagevermögen und Ersatz-/bzw. Neuinvestitione n für 2005 und 2006.
Im einzelnen verändern sich die Werte wie folgt:
- Abschreibungen
Die Berechnung erfolgt nach Wiederbeschaffungszeitw erten (vgl. An-
lage 6).
Der Ansatz für 2006 beträgt rd. 18,21 Mio. € und er höht sich gegen-
über dem Vorjahr um rd. 1,66 Mio. € (+9,99 %). Neben den zuvor
durch die Neubewertung erläuterten Erhöhungen (letz te 1/3-Rate) fal-
len zusätzlich Vermögenszugänge von 7,96 Mio. € (üb erwiegend Ka-
nalverbesserungen im gesamten Stadtgebiet bei z. T. bereits abge-
schriebenen Kanälen) an und zusätzlich Indexsteige rungen auf den
Zeitwert von rd. 7,68 Mio. € (+ 0,63 % des gesamten Anlagevermö-
gens).
- Verzinsung
Die Verzinsung wird auf der Basis der Anschaffungsw erte (Restwert)
ermittelt. Der Zinssatz ist seit 2004 auf einheitli ch 7 % festgesetzt wor-
den. Der Ansatz 2006 erhöht sich aufgrund der Kanal neubewertung
(letzte 1/3-Rate und der Vermögenszugänge gegenüber dem Vorjahr
um 0,43 Mio. € (+7,68 %) auf rd. 6,28 Mio. € (vgl. Anlage 7 ).
7.
Zeile B 15: Stadtanteil für die Entwässerung der ö ffentlichen Verkehrsflächen
Die Stadt Münster ist Straßenbaulastträger und hat damit auch die Aufgabe,
für eine ordnungsgemäße Entwässerung der Straßenobe rflächen bzw. der
öffentlichen Verkehrsflächen zu sorgen. Diese Fläch en haben gem. Straßen-
datenbank eine Größe von rd. 11,82 Mio. m² = + 1,29 % (2005 = 11,67 Mio.
m²). Der Stadtanteil (= Anteil städt. Flächen zu in sgesamt entwässerten Flä-
chen) beläuft sich
- bezogen auf die Kosten des Niederschlagswassers a uf 41,56 %
(2005 = 41,46 %) und
- bezogen auf die gebührenwirksamen Gesamtkosten 200 6 der Abwas-
serbeseitigung auf 13,57 % (2005 = 13,41 %).
Da sich die Gesamtkosten um rd. 2,61 Mio. € (vgl. Z iffer I) erhöhen, verändert
sich entsprechend auch der Stadtanteil um rd. 0,38 Mio. €
(+7,05 %) auf rd.
5,62 Mio. €.
Der Stadtanteil für die Oberflächenentwässerung wir d ohne Anrechnung von
Rücklagen ermittelt, da diese nur von den Gebührenz ahlern erwirtschaftet
werden (vgl. Detailberechnung in Anlage 2, Seite 4) .
8.
Zeile B: 19 Rücklagen - Abwasserbeseitigung -
Mit Wirkung vom 01.01.1999 ist § 6 Abs. 2 KAG NRW „ Benutzungsgebüh-
ren“ dahingehend geändert worden, dass Kostenüber- oder –
unterdeckungen in der Gebührenrechnung innerhalb ei nes Kalkulationszeit-
raumes von 3 Jahren auszugleichen sind. In 2004 sch loss der Gebühren-
haushalt –Abwasser- mit einem Überschuss von 612.56 8 €. Für 2006 wird
dieser Betrag als Rücklage eingesetzt zuzüglich sal dierter Restrücklagen aus
Vorjahren von rd. 0,69 Mio. €. Insgesamt sind somit 1,30 Mio. € (2005 = 0,33
Mio. €) Rücklagenentnahmen geplant.
9.
Zeilen C 1.1, 1.2, 2: Abwassergebühren
9.1 Schmutzwasser (SW)
Auf der Basis der Durchschnittswerte der letzten 5 Jahre entfallen von den
Gesamtkosten 67,34 % (2005 = 67,65 %) auf die Schmu tzwasserbeseiti-
gungskosten. Der Frischwasserbezug, welcher als Ber echnungsgrundlage für
die SW-Gebühr herangezogen wird, verringert sich ge genüber 2005 um rd.
0,37 Mio. m³ (- 2,20 %) auf rd. 16,82 Mio. m³. Aufg rund dieser reduzierten
Bemessungsgrundlage und gleichzeitig höherer Kosten muss die SW-
Gebühr von 1,49 €/m³ um 0,07 €/m³ (+ 4,70 %) auf 1, 56 €/m³ erhöht werden.
9.2 Starkverschmutzerzuschlag (SVZ)
Die Gesamtwassermenge der Starkverschmutzer, welche im Frischwasser-
bezug enthalten ist, beträgt rd. 0,28 Mio. m³ (2005 = 0,40 Mio. m³); hochge-
rechnet mit der Schadstofffracht der Starkverschmut zer errechnet sich eine
Wassermenge von rd. 1,51 Mio. m³ = Zuschlagsmenge 1 ,23 Mio. m³ (2005 =
1,07 Mio. m³).
Bei Erhebung von Normalgebühren bei Starkverschmutz ern würden die Zahl-
last dieser Einleitergruppe insgesamt rd. 0,44 Mio. € an Schmutzwasserge-
bühren betragen. Einschließlich des Starkverschmutz erzuschlages beträgt
die Gesamtgebühr rd. 1,22 Mio. €. Damit beträgt der Starkverschmutzerzu-
schlag rd. 0,78 Mio. € (2005 = 0,65 Mio. €) und fü hrt zu einer Gebührenre-
duzierung für Normalgebührenzahler von 0,05 €/m³ (2 005 = 0,04 €/m³).
Einzelberechnungen ergeben sich aus den Anlagen 3 u nd 4.
9.3 Niederschlagswasser (RW)
Die befestigten zu entwässernden privaten Flächen s teigen von rd. 16,48
Mio. m² um rd. 0,14 Mio. m² (+ 0,85 %) auf rd. 16,6 2 Mio. m². Auf der Basis
der Durchschnittskosten der letzten 5 Jahre entfall en von den Gesamtkosten
32,66 % (2005 = 32,35 %) auf die Niederschlagswasse rbeseitigungskosten.
Bedingt durch die Kostensteigerung aber gleichzeiti ger höherer Rücklagen-
entnahme sowie gestiegener Bemessungsgrundlagen -Gr undstücksfläche +
0,85 %- steigt die Niederschlagswassergebühr nur ge ringfügig gegenüber
2005 von 0,44 €/m² um 0,01 €/m² (+2,27 %) auf 0,45 €/m².
9.4 Einheitsgebühr
(nachrichtlich)
Ohne Trennung der Gebührensätze und des Starkversch mutzerzuschlages
ergäbe sich eine Einheitsgebühr von 2,05 €/m³. Im V ergleich zum Vorjahres-
wert von 1,95 €/m³ ergibt dies eine Steigerung von 5,13 %.
Nach Umfrage des Bundes der Steuerzahler muss im Ja hr 2005 ein 4-
Personenhaushalt in NRW im Landesdurchschnitt 637,8 4 € (bei 200 m³ rund
3,19 € Einheitsgebühr) an Abwassergebühren zahlen. In Münster zahlt ein 4-
Personenhaushalt nur 355,20 €. Bei der geplanten Ge bührenerhöhung er-
höht sich die Zahllast in Münster um 15,30 € (+ 4,31 %) auf 370,50 €. Sie
liegt damit weiterhin am unteren Ende der Skala all er Städte in NRW über
100.000 Einwohnern (vgl. Anlage 13).
Anlage 2 - Erträge/Erlöse
2467 Zeichen
66 12 0001 zum Vergleich B. Erträge / Erlöse Ansatz 2006 Ansatz 2005 lt.Ratsbe- schluss v.08.12.2004 Ergebnis der BAR 2004 nachrichtl. Ergebnis Jahresrechn. 2004 EURO EURO EURO EURO 1 Verwaltungsgebühren 200 200 270 270 2 Gebühr für Kleineinleiter 15.000 25.600 25.104 25.083 3 Gebühr für die Annahme und Behandlung von Schlämmen 7.000 6.000 6.783 6.783 4 Entgelte für Grubenentleerungen 120.000 137.900 83.980 83.850 5 Sondereinsätze Abwasserbeseitigung 45.000 20.000 41.877 41.877 6 Entgelte für Kanalgüteuntersuchungen 100 100 0 0 7 Entgelte f. steuerpflichtige Leistungen an Dritte 16.000 16.000 0 0 8 Verkaufserlöse 1.000 1.000 1.700 1.700 9 Zuw. EU Einsatz von Bio-Getriebeöl 0 0 8.170 8.170 10 Vermischte Einnahmen 100 100 0 0 11 Erstattungen Eigeningenieurleistungen (*) 969.000 644.000 436.393 436.393 12 Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) 2.560 2.560 0 0 13 Umsatzsteuer (Rückzahlung) 500 500 0 0 14 Erstattung für Kanalplanungen 100 100 0 0 15 Erstattung für Entwässerung öffentlicher Verkehrsflächen (Stadtanteil) 5.623.920 5.247.930 5.077.453 4.914.390 16 Erstattung von Ausgaben d. Verwhaushaltes 190.340 208.050 204.119 206.060 17 Zwangsgelder 1.000 1.000 3.000 2.000 18 Rückzahl. Land Abwasserabgaben (2004 = KA Mariendorf für 1999 - 2002) 0 0 46.394 0 19 Zuführ.v. Vermögenshh.(Entn. Gebührenrücklage) a) Überschuss aus 2004 (lt. § 6 Abs. 2 KAG NRW) 612.570 332.460 0 0 b) Überschüsse aus Vorjahren 687.430 0 0 0 Zwischensumme 8.291.820 6.643.500 5.935.243 5.726.576 C. Gebührenaufkommen insgesamt 1 Schmutzwassergebühr 1.1 Gebühr für Normalverschmutzer = 1,56 € 25.807.151 24.990.309 25.948.099 25.928.927 1.2 Starkverschmutzer einschließlich Zuschlag (Berechnung nach Formel, Anlage II/3) 1.218.469 1.254.661 2 Niederschlagswassergebühr = 0,45 € 7.483.550 7.302.330 6.694.824 6.694.824 Zwischensumme Gebühreneinnahmen insges. (lt. Vorausschätzung, Anlage II/2) 34.509.170 33.547.300 32.642.923 32.623.751 Erträge / Erlöse insgesamt 42.800.990 40.190.800 38.578.166 38.350.327 D. Zusammenstellung Erträge / Erlöse insgesamt 42.800.990 40.190.800 38.578.166 38.350.327 Kosten insgesamt 42.800.990 40.190.800 37.965.598 37.639.891 Überschuss + / Zuschuss - (*) 0 0 612.568 710.436 *Eigeningenieurleistungen (Spalte 12) werden in der BAR nicht als Kosten berücksichtigt, da lt. OVG-Urteil aus 1995 vermögenswirksame Ausgaben Seite 2
Anlage 2 - Gebührenermittlung
1735 Zeichen
66 12 0001
2. Gebührenermittlung
Kosten / Erträge
Wertbezeichnung Insgesamt Getrennte Gebührenberechnun g einschl. SVZ
EURO
Nieder-
schlags-
wasser
Schmutz-
wasser o.
SVZ
Ermittl. Gebühr SVZ u. Schmutzwasser
32,66% 67,34%
EURO EURO EURO EURO
Kosten insgesamt 42.800.990 13.978.800 28.822.190 netto: 27.025.620
./. spezielle Entgelte 1.367.900 446.760 921.140 57,7% 4 2,3%
Zw.-Summe für Emittlung der
Erstattung öffentl. Verkehrs-flächen
41.433.090 13.532.050 27.901.040 Nicht verschmutzungs-
abhängig
Verschmutzungs-
abhängig
./. Rücklagen 1.300.000 424.580 875.420
durch Gebühren / Stadtanteil
Oberflächenentwässerung zu
deckender Betrag
40.133.090 13.107.470 27.025.620 15.593.780 11.431.840
Gebührenmaßstäbe:
Niederschlagswasser:
Flächenmaßstab abzgl. öffentl.
Verkehrsflächen m
2 - Stadtanteil - 5.623.920
11.819.250
41,56%
Verbleibender Kostenanteil für
Niederschlagswassergebühr 7.483.550
Maßstab priv. bebaute u. befestigte
Grundstücksfläche m 2 16.617.445
16.617.445
58,44%
Frischwasserbezug
a. Schmutzwassermaßstab m 3
16.823.805 16.823.805
(für Gebühr G1 - nicht ver-
schmutzungsabhängig)
b. zzgl. hochgerechnete schmutz-
frachtbezogene Wassermenge m
3
1.231.504
somit Gesamtmaßstab
(für Gebühr G2) m3
18.055.309 18.055.309
(nachrichtl.: Gebühr ohne SVZ m3)
16.823.805 16.823.805
RW-Gebühr fikt. SW-
Gebühr Gebühr G1 Gebühr G2
Gebühren somit für 2006 0,4503 1,6064 0,9269 0,6332
(4-stellig in EURO) gerundet gerundet gerundet gerundet
0,45 €/m² 1,61 €/m³ 0,93 €/m³ 0,63 €/m³
Gebühr für normal verschmutztes Wasser
G1 + G2 = 1,5600
gerundet 1,56 €/m³
Fiktive Einheitsgebühr €/m 3 = 34.509.170 / 16.823.805 = 2,05 €
Seite 4
Anlage 11
2491 Zeichen
Anlage 11
66 12 0001 10.10.2005
Berechnung der Gebühren für Kleineinleiter
für das Jahr 2006
(Ziffer 6 Gebührentarif)
1.
Gesetzliche Grundlage
Die Stadt Münster ist nach §§ 8 und 9 Abwasserabgab engesetz i. V. mit dem § 64
Absatz 1 Landeswassergesetz NRW verpflichtet, für d ie sogenannten Kleineinleiter
(Hauskläranlagen) eine Abwasserabgabe an das Land z u zahlen. Die Berechnung der
Abwasserabgabe erfolgt nach § 8 AbwAG pauschal. Be rechnungsgrundlagen sind s.
g. Schadeinheiten (SE).
Für die Berechnung der Abwasserabgaben aus Kleinklä ranlagen insgesamt wird die
Hälfte Anzahl der Einwohner, die nicht an die Kanal isation angeschlossen sind, als
Bewertungsbasis der gesamten Schadeinheiten ermitte lt.
Das bedeutet 2 Einwohner = 1 Schadeinheit (SE).
Nach § 73 Absatz 1 LWG NRW bleiben bei der Berechnu ng der Zahl der Schadeinhei-
ten für Kleineinleiter die Einwohner unberücksichti gt, deren gesamtes Schmutzwasser
im Rahmen landbaulicher Bodenbehandlung auf landwir tschaftlich, forstwirtschaftlich
oder gärtnerisch genutzten Böden aufgebracht wird o der deren gesamtes Schmutz-
wasser in einer den allgemein anerkannten Regeln de r Technik entsprechenden Ab-
wasserbehandlungsanlage behandelt wird, sofern die Gemeinde ihrer Pflicht zum Ein-
sammeln, Abfahren und Aufbereiten des in der Anlage anfallenden Schlammes gem. §
53 Absatz 1 LWG NRW nachkommt.
Durch die „Klärschlammbeseitigungssatzung“ vom 03.1 2.1981, in der Fassung vom
21.12.1995, hat die Stadt Münster die Voraussetzung en für die geordnete Abfuhr und
Beseitigung des Klärschlammes geschaffen.
Diese Abgabe kann nach den Bestimmungen des § 65 Ab satz 1 LWG NRW auf die
Kleineinleiter abgewälzt werden. Zahler sind dann i n der Regel noch landwirtschaftli-
che Betriebe o. ä., soweit sie im Rahmen des § 53 A bsatz 4 Satz 4 LWG NRW im Ein-
zelfall von der Schlammabfuhr durch die Untere Wass erbehörde befreit werden.
2.
Gebührensatz für Kleineinleiter
Mit der 4. Novelle des Abwasserabgabengesetzes wurd e die Abwasserabgabe ab
01.01.1997 auf 35,79 € je Schadeinheit (SE) festgesetzt.
Das Landesumweltamt NRW hat nach Rückfrage Ende 200 2 mitgeteilt, dass der um-
gerechnete DM- Betrag (70,00) in € = 35,79 weiterhi n Bestand hat.
Die Stadt Münster rechnet je Kleinkläranlage mit 2 SE.
gesetzliche Abwasserabgabe je SE = 35,79 €
x 2 SE = 71,58 €
der Gebührensatz 2006 bleibt unverändert bei = 71,58 €
Anlage 9
3150 Zeichen
...
Anlage 9
66 12 0001 10.10.2005
Berechnung der Gebühr
für die Abfuhr von Schlämmen aus abflusslosen Gruben, Kleinkläranlagen,
Fettabscheidern
für das Jahr 2006
(Ziffer 4 Gebührentarif)
1.
Berechnung der Kosten
1.1
Abfuhr- und Beseitigungskosten:
Gruben- (Klärschlamm und Abwasser) und Fett-
abscheiderentleerung
104.000 €
1.2 Verwaltungskosten:
1.21
Personalaufwand
10.078 €
20 % eines Angestellten der Vgr. Vb
BAT (50.390 € x 0,20)
1.22 Sächlicher Verwaltungsaufwand
(z. B. Telfon- ,Portokosten usw.)
2.016 €
1.23 DV-Kosten (10.226 € x 20 %)
(z. B. Kosten Querschnittsämter)
2.045 €
1.24 Anteilige Verwaltungskosten 2.608 €
Gesamt: 16.747 €
Insgesamt: 120.747 €
1.3 Kosten für die Schlammbehandlung auf der Kläranlage
6.300 m³ aus Kläranlagen, geschlossenen Gru-
ben, Fettabscheidern x 1,64 €/m³
10.332 €
Insgesamt: 131.079 €
Kosten im Vorjahr insgesamt 137.923 € - 4,96 %
...
- 2 -
2. Gebührenberechnung: Menge Kostenanteil Gebühr 2006
2.1 Gebührenberechnung für Klärschlamm und Ab-
wasser
2.10
Ermittlung der Grundgebühr
Anzahl der Gruben/Abfuhren
Anteil der Fahrtkosten
1.060
29.150 €
29.150 € : 1.060 = 27,50 €
2.11 Arbeitsgebühr für Klärschlamm aus
Kleinkläranlagen =Schlammenge ca.
Anteil der Leistungskosten
45.338 € : 5.060 m³ =
5.060 m³
45.338 €
8,96 €/m³
2.12 Arbeitsgebühr für das Abwasser aus
ge-schlossenen Gruben
=Abwassermenge
Anteil der Leistungskosten
3.651 € : 560 m³ =
560 m³
3.651 €
6,52 €/m³
(78.139 €
2.2 Gebührenberechnung für die Entleerung der
Fettabscheider
2.20 Ermittlung der Grundgebühr
(Gebühr wie unter 2.10)
Anzahl der Abfahrten (Entleerung)
Anteil der Fahrtkosten
8.113 € : 295 =
295
8.113 €
27,50 €
2.21 Arbeitsgebühr für Fettabscheider
bis Nenngröße 4
Abfahrten
Anteil der Leistungskosten
11.845 € : 115 =
115
11.845 €
103,00 €
2.22 Arbeitsgebühr für Fettabscheider
von Nenngröße 5 bis Nenngröße 12
Abfahrten
Anteil der Leistungskosten
22.512 € : 134 =
134
22.512 €
168,00 €
2.23 Arbeitsgebühr für Fettabscheider
über Nenngröße 12
Abfahrten
Anteil der Leistungskosten
10.470 € : 46 =
46
10.470 €
227,60 €
(52.940 €)
131.079
€
3. Gebührenvorschlag
Die Gebührensätze für 2006 gegenüber 2005 verändern sich nicht, da sich die Kosten und der Leis-
tungsumfang im gleichen Verhältnis verringern.
Der Ansatz für 2006 beträgt 120.000 €, die Abfuhrko sten insgesamt werden voraussichtlich 104.000
€ betragen. Da Mitte 2006 die Leistungen für die Sc hlamm- und Fettabscheiderausfuhr neu ausge-
schrieben werden, ist die Preisgestaltung noch nich t genau zu bestimmen. Ferner wird von Seiten
des Tiefbauamtes geprüft, wie in Zukunft die Fettab scheiderabfuhr neu geregelt werden soll.
Anlage 2 - Berechnungsdaten
1295 Zeichen
Ermittlung der Gebührensätze für Schmutz- und Nieder- schlagswasser einschließlich der Einbeziehung eines Starkverschmutzerzuschlages (SVZ) 1. Berechnungsdaten Kostenaufteilung Kosten der Abwasserbeseitigung insgesamt 42.800.990 EURO Spezielle Entgelte (ohne Stadtanteil für die Entwäs serung der 1.367.900 EURO öffentl. Verkehrsflächen u. Rücklagen) Rücklagen 1.300.000 EURO davon Kosten / Erträge Niederschlagswasserbeseitigung 200 6 32,66% (lt. BAR 2004 = 33,21 %) Kosten / Erträge Schmutzwasserbeseitigung 2006 67,34 % (lt. BAR 2004 = 66,79 %) => davon Anteile: nicht verschmutzungsabhängig 57,70% (lt. BAR 2004 = 57,70%) verschmutzungsabhängig 42,30% (lt. BAR 2004 = 42,30%) Bemessungsmaßstäbe SW und SVZ (Anlage II/3) Frischwasserbezug (Schmutzwassermaßstab m 3) (Vorj.: 17.193.844) 16.823.805 m 3 + hochgerechnete schmutzfrachtbezogene Wassermenge (Vorj.: 1.073.651) 1.231.504 m3 Schmutzwassermenge für verschmutzungsabhängige Kost en (für SVZ) 18.055.309 m3 Bemessungsmaßstäbe RW (Anlage II/3) Privat bebaute und befestigte Grundstücksflächen in m 2 (Vorj.: 16.478.718) 16.617.445 58,44% (Flächenmaßstab m 2 = Niederschlagswassergebühr) Öffentliche Verkehrsflächen (Stadtanteil) in m 2 (Vorj.: 11.669.120) 11.819.250 41,56% Gesamtfläche in m 2 28.436.695 Seite 3
Anlage 4
1934 Zeichen
66 12 0001
Gebührenermittlung für die Starkverschmutzer (SVZ) - Mengengerüst 2006
Verschmutzer Wassermenge Verschmutzungsgrad in
Schmutz-
frachtanteil
Gebührensatz bei
SVZ Gebührenaufkommen 2006 Gebührensatz bei
SVZ -Vorjahr-
Gebührenaufkommen
BSB 5 oder CSB Normal- nachrichtlich SVZ-Gebühr
Nomal = G1 G2 gebühr ohne SVZ 2006 G1 G2
BSB 5 = 330 0,93 0,63 1,56 1,61 0,88 0,61
m³ CSB = 660 m3 € / m 3 € / a € / a € / a € / m 3 € / a €
Istwert Sollwert
2 * 3 / 4 G1 + (G2 * 3 / 4) 2 * 1,56 2 * 1,61 2 * 6 G1 + (G2 * 3 / 4) 2 * 10 9 - 11
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Einleiter A 10.114 2.366 660 36.257 3,19 15.778 16.284 32.248 3,07 31.01 7 1.231
Einleiter B 162.835 1.286 330 634.563 3,39 254.023 262.164 551.211 3,26 530.378 20.833
Einleiter C 45.931 10.060 660 700.100 10,53 71.652 73.949 483.779 10,18 467.480 16.299
Einleiter D 6.248 2.966 660 28.078 3,76 9.747 10.059 23.500 3,62 22.626 8 74
Einleiter K 15.966 906 660 21.917 1,79 24.907 25.705 28.656 1,72 27.419 1 .237
Einleiter O 42.638 1.460 660 94.320 2,32 66.515 68.647 99.075 2,23 95.05 7 4.018
1. Wasserverbrauch lt. Amt 20
1.1 Starkverschmutzer 283.732 1.515.236 4,29 442.622 456.809 1.218.469 4,14 1.173.978 44.491
Zuschlagssumme 1.231.504 775.847
1.2 Normalverschmutzer 16.540.073 16.540.073 1,56 25.802.514 26.629.518 25.802. 514 1,42 23.486.904 2.315.610
Summe 16.823.805 18.055.309 26.245.136 27.086.326 27.020.983 2 4.660.881 2.360.102
2. Anteilige SW-Kosten nicht
ver- 27.025.620 26.244.970
schmutzungabhängig in € 15.593.780
verschmutzungsabhängig in € 11.431.840 Normalverschmutzergebühr: Normalverschm.ge b.:
3. Anteilige Gebühr G1 = 0,93 €/m³ G2 = 0,63 €/m³ G1/0,93 + G2/0,63 = G1/ 0,88 + G2/0,61 =
nachrichtlich Kosten SW in € 27.025.620 1,56 €/m³ 1,49 €/m³
Gebühr ohne SVZ 1,61 €/m³
Anlage 4
Ansatz: 2005 Ansatz: 2006
ohne Ver-
änderung
der
Gebühren-
sätze
durch Ver-
änderung
der
Gebühren-
sätze
Beschlussvorlage
6277 Zeichen
V/0840/2005
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Änderung der Abwassergebührensatzung (AGS);
Änderung der Gebührentarife
Beratungsfolge
15.11.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
29.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
07.12.2005 Hauptausschuss Vorberatung
07.12.2005 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Die Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung (AGS) - Änderung der Gebührenta-
rife - wird beschlossen (Anlage 1).
2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung wird zugestimmt (Anlagen 2
bis 11).
Begründung:
1.1 Allgemeines
Die Neubewertung des Kanalnetzes wurde im August 2004, mit Stand vom 31.12.2003, abge-
schlossen. Das Gesamtvermögen = Zeitwert der Abwasserbeseitigung beträgt lt. dieser Berech-
nung 1,22 Mrd. € (davon betragen die Kanalanlagen rd. 1,10 Mrd. €).
Durch die Neubewertung des Kanalnetzes sind die ka lkulatorischen Kosten um insgesamt rd. 5,0
Mio. € gestiegen und werden bzw. wurden zu je 1/3 Anteil auf die Jahre 2004 bis 2006 über eine
Erhöhung der Abwassergebühren weitergegeben (vgl. Ratsvorlage 841/03).
1.2 Neuberechnung der Abwassergebühren für 2006 (Anlage 2)
Insgesamt erhöhen sich die Kosten für die Abwasserbeseitigung im Jahre 2006
gegenüber der Gebührenbedarfsberechnung 2005
von 40,19 Mio. € auf 42,80 Mio. € (+ 6,49 %) um + 2,61 Mio. €
Vorlagen-Nr.:
V/0840/2005
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Michael.Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
13.10.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0840/2005
Gleichzeitig erhöhen sich im Jahre 2006 die sonstigen Einnahmen u. a.
durch die Erhöhung der Inanspruchnahme von Sonderrücklagen (ohne
Abwassergebühren) von 6,64 Mio. € auf 8,29 Mio. € (+ 24,85 %) um - 1,65 Mio. €
Aufgrund von veränderten Bemessungsmaßstäben
für das Jahr 2006 gegen-
über dem Jahr 2005 bei
- Frischwasserbezügen (rd. -370 Tm³),
- privaten bebauten und befestigten Grundstücksflächen (rd. +139 Tm²) und
- Schmutzwasserfrachten durch die Starkverschmutzer (rd. +158 Tm³)
ergibt sich hierdurch bedingt eine Gebührenmindereinnahme
von + 0,42 Mio. €
Da nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) das
(Voll-) Kostendeckungsprinzip vorgeschrieben ist, kann der verbleibende
Fehlbetrag von + 1,38 Mio. €
nur über eine Gebührenerhöhung ausgeglichen
werden.
Die Kostensteigerung
von insgesamt 2,61 Mio. € ergibt sich insbesondere durch
- die Erhöhung der kalkulatorischen Kosten aufgrund der Kanalneubewertung, Neuzugängen
einschl. Indexsteigerungen um + 2,09 Mio. € (+ 9,31 %), (siehe Anlage 2, Kostenzeilen 29 + 30) und
- durch allgemeine Kostensteigerungen z. B. Energiekosten, Fällmittelzusätzen usw. um + 0,39
Mio. € (+ 5,43 %)
Von den Gesamtkosten entfallen in 2006 auf der Basis der Durchschnittskosten der letzten 5 Jahre
auf die Niederschlagswasserbeseitigung 32,66 % (Vorjahr 32,35 %) und
auf die Schmutzwasserbeseitigung 67,34 % (Vorjahr 67,65 %).
Nach den Steigerungen in den Jahren von 2001 – 2005 (2,19 % bis 5,71 %) ist auch für das Jahr
2006 eine weitere Steigerung der Abwassergebühren von durchschnittlich 4,31 % unumgänglich.
Die Anhebung wirkt sich wie folgt aus:
Schmutzwassergebühr von 1,49 € um 0,07 € auf 1,56 €/m³ = + 4,7 %
Niederschlagswassergebühr von 0,44 € um 0,01 € auf 0,45 €/m² = + 2,3 %
Für einen durchschnittlichen Haushalt (4 Personen mit 200 m 3 Verbrauch und 130 m 2 befestigter
Entwässerungsfläche) steigen die Abwassergebühren damit jährlich von 355,20 € um 15,30 € auf
370,50 €. Das entspricht einer Steigerung von 4,3 %. Damit liegt die Stadt Münster weiterhin noch
weit unter dem Landesdurchschnitt NRW für das Jahr 2005 mit 637,84 € und weiterhin am unteren
Ende der Skala der Abwassergebühren der Städte im Land NRW über 100.000 Einwohnern (vgl.
Anlage 12).
Die Erhöhung der Schmutzwassergebühr wirkt sich auch gleichartig auf den Starkverschmutzerzu-
schlag aus (vgl. Anlage 4). Durch diesen seit 1993 geltenden Zuschlag kann die „Normalgebühr“
um rd. 0,05 € niedriger festgesetzt werden.
Die größeren Ansatzveränderungen sind in den Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung
2006 (Anlage 2) dargestellt.
Nach den Erhöhungen betragen die Abwassergebühren 2006 im einzelnen:
Schmutzwassergebühr
Erhöhung von 1,49 € um 0,07 € (+ 4,70 %) auf 1,56 €/m
3
davon – nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1 = 0,93 €/m3 (bisher = 0,88 €/m³)
verschmutzungsabhängige Gebühr G2 = 0,63 €/m 3 (bisher = 0,61 €/m³)
(vgl. Ziff. 1.1 Gebührentarif)
- 3 -
V/0840/2005
Gebühr für die Einleitung von Schmutzwasser aus Toilettenwagen, Containern etc.
Erhöhung der pauschalen Einleitungsgebühr je Wagen/Container
von 105,00
€ um 10,00 € (+ 9,52 %) auf 115,00 €
Die Berechnung ergibt sich aus Anlage 7.
(vgl. Ziff. 1.3 Gebührentarif)
Niederschlagswassergebühr
Erhöhung von 0,44 € um 0,01 € (+ 2,27 %) auf 0,45 €/m²
(vgl. Ziff. 2.1 Gebührentarif)
Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute
oder befestigte Fläche, für die ein Rückhaltevolumen vorgehalten
wird oder auf der sich Ökopflaster befindet = 50 % von 2.1
Erhöhung von 0,22 € u
m 0,01 (+ 4,55 %) auf 0,23 €/m²
(vgl. Ziffer 2.3 Gebührentarif)
Gebühr für die Einleit
ung von Niederschlagswasser je m² dau-
erhaft begrünte Dachflächen, für die ein Rückhaltevolumen
vorgehalten wird = 50 % von 2.2
Erhöhung von 0,04 € um 0,01 € (+ 25 %) auf 0,05 €/m²
(vgl. Ziffer 2.4 Gebührentarif)
Gebühr für die Einleitung in die Schmutz- und Mischwasserkanalisation je m3
(nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1 gemäß Ziffer 1.1)
Erhöhung von 0,88 € um 0,05 € (+5,68 %) auf 0,93 €/m³
(vgl. Ziffer 3.1 Gebührentarif)
Gebühr für die Einleitung in die Regenwasserleitung je m³
Erhöhung von 0,59 € u
m 0,01 € (+ 1,69 %) auf 0,60 €/m³
(vgl. Ziffer 3.2 Gebührentarif)
Die Berechnung ergibt sich aus Anlage 8
.
Sonstige Entgelte/Gebühren
Die weiteren Gebühren/Entgelte lt. Gebührentarife Ziffern 2.2, 4, 5 und 6 ändern sich nicht.
Die Berechnungen hierfür ergeben sich aus den Anlagen 9, 10 und 11.
I. V. Anlagen
gez.
Joksch
Anlage 2
2162 Zeichen
66 12 0001 Anlage 2 28.10.2005 Gebührenbedarfsberechnung UA 7000 Abwasserbeseitigung Ermittlung der Kosten / Erträge 2006 zum Vergleich A. Kosten Ansatz 2006 Ansatz 2005 lt. Ratsbe- schluss v. 08.12.2004 Ergebnis der BAR 2004 nachrichtl. Ergebnis Jahresrechn. 2004 EURO EURO EURO EURO 1 Personalausgaben ZA 10 8.196.080 8.010.390 7.658.400 7.666.242 2 Personalausgaben ZA 30 30.690 38.890 29.807 29.807 3 Sachausgaben ZA 10 95.200 89.350 78.690 78.690 4 Sachausgaben ZA 18 88.000 78.000 86.979 86.979 5 Sachausgaben ZA 23 194.140 174.530 163.431 163.431 6 Sachausgaben ZA 30 42.630 41.400 40.021 40.021 7 Sachausgaben ZA 65 1.730.000 1.658.590 59.782 1.469.788 8 Sachausgaben ZA 67 6.950 6.950 4.508 4.508 9 Bauunterhaltungskosten ZA 65 4.000 3.540 2.581 2.581 10 Unterhaltung der Abwasseranlagen 2.900.000 2.900.000 2.715.358 2.696.732 11 Feldmeß- und Zeichengeräte 800 800 363 363 12 Pachten 550 500 665 665 13 Haltung von Fahrzeugen 160.000 140.000 135.680 135.645 14 Fortbildungskosten 40.000 17.000 18.249 18.249 15 Kosten für technische Wartung 53.000 42.680 39.705 39.705 16 Betriebskosten für Gruben- und Fettabscheiderentleerung 120.000 120.000 62.178 62.178 17 Betrieb der Abwasseranlagen 2.800.000 2.500.000 4.184.025 2.774.019 18 Abgaben nach dem Abwasserabgabengesetz 500.000 511.000 424.973 360.542 19 Umsatzsteuer (Vorsteuer) 800 800 3.007 3.007 20 Umsatzsteuer (Zahllast) 1.760 1.760 299 299 21 Zeichen- und Fotomaterial 4.600 4.600 3.113 3.113 22 Besch./ Prod. v Schriften, Fachliter., Öffentlichkeitsarbeit 8.000 10.000 4.620 4.620 23 Gebühr für die Ermittlung der Wasserabgabe 95.000 85.000 101.893 101.893 24 Verbands- und Vereinsbeiträge 1.940 1.940 1.932 1.932 25 Gebühr für Rechendeponierung an die AWM 80.000 80.000 53.105 53.105 26 Erstattung spezieller Leistungen 441.670 368.860 353.879 243.440 27 Erstattung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 720.880 904.920 1.044.547 1.038.200 28 Abschreibungen 18.206.200 16.552.600 15.101.202 15.087.869 29 Verzinsung des Anlagekapitals 6.278.100 5.846.700 5.592.606 5.472.268 Kosten insgesamt 42.800.990 40.190.800 37.965.598 37.639.891 Seite 1
Anlage 12
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Durchschnitt NRW-Gemeinden 637,84 € Münster 2006 370,50 € Anlage 12 * kreisangehörige Städte Abwassergebühren in NRW-Städten über 100.000 Einwohner in 2005 Grundlage: 200 cbm Frischwasser und 130 qm befestigte Fläche (lt. Umfrage des Bundes der Steuerzahler) 326,80 382,80 407,50 410,80 432,80 435,90 439,30 454,60 466,40 469,90 488,20 494,30 502,40 504,70 516,60 518,40 545,60 566,70 574,32 642,20 648,50 648,60 661,00 677,30 682,00 706,40 719,60 791,90 355,20 348,20 0,00 100,00 200,00 300,00 400,00 500,00 600,00 700,00 800,00 Herne Bottrop Münster Gelsenkirchen Köln Düsseldorf Recklinghausen* Paderborn* Bochum Dortmund Hamm Duisburg Oberhausen Hagen Mühlheim Essen Bonn Siegen* Leverkusen Aachen Bielefeld Remscheid Bergisch Gladbach* Krefeld Solingen Mönchengladbach Moers* Wuppertal Witten* Neuss*
Anlage 3
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66 12 0001 28.10.2005 Vorausschätzung der Gebühreneinnahmen für das Jahr 2006 Nr. Art der Leistung Art der Leistung Veränderung Anzahl der Leistung Bisheriger Gebühren- satz Gebührenauf- kommen ohne Veränderung der Gebühren- sätze Veränderung der Gebühren- sätze um Gebührenaufkommen einschl. der Veränderung der Gebührensätze Differenz Gebührenauf- kommen aufgrund der Veränderung der Gebührensätze 2005 + / - 2006 + / - m3/m 2 m3/m 2 m3/m 2 € € € € €/m 3 € 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1. Frischwasser: 1.1 Schmutzwassergebühr 16.791.338 -251.265 16.540.073 1 ,49 24.644.709 0,07 25.802.514 1,56 * 1.157.805 (Normalverschmutzer) 1.2 Starkverschmutzer a) Wasserbezug (o. SVZ) 402.506 -118.774 283.732 1,49 422 .761 0,07 442.622 1,56 * 19.861 b) Starkverschmutzerzu- schlag 1.073.651 157.853 1.231.504 0,61 751.217 0,02 775.847 0,63 * 24.630 Zwischensumme 1.2 1.476.157 39.079 1.515.236 1.173.978 1 .218.469 44.491 Summe 1 18.267.495 -212.186 18.055.309 25.818.687 27.020 .983 1.202.296 2. Grundstücksflächen (m 2 = Niederschlags- wassergebühr ) 16.478.718 138.727 16.617.445 0,44 7.311.676 0,01 7.477.8 50 0,45 * 166.174 GESAMT 1 + 2: 33.130.362 34.498.833 2,05 1.368.471 Ansatz 2006: 34.509.170 *Rundungsdifferenz: -10.337 €, da errechneter Gebühre nsatz spitz 1,56 € auf 1,56 €/m³ zu runden ist. 0,6332 € auf 0,63 €/m³ zu runden ist. 0,4503 € auf 0,45 €/m² zu runden ist. Anlage 3
Anlage 10
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Anlage 10 66 12 0001 10.10.2005 Berechnung des m³-Preises für das Abkippen von Schlämmen an der Hauptkläranlage für das Jahr 2006 (Ziffer 5 Gebührentarif) 1. Grundlagen Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes und des Abfallbeseitigungsge- setzes ist es nicht zulässig, Schlämme und Fäkalien aus Kleinkläranlagen, geschlos- senen Gruben, Fettabscheidern u. ä. auf Müllkippen abzufahren. Das bedeutet, daß die Stadtreinigungsfirmen diese Schlämme dem Schmut zwasserzulauf in den Kläran- lagen zugeben müssen. Die Stadt Münster versteht un ter den Schlämmen, die der Kläranlage zur Reinigung zugegeben werden, biologis ch abbaubare Rückstände aus Kleinkläranlagen, Fäkalgruben, Fettabscheidern, Stä rkeabscheidern u. ä. Alle anderen Schlämme, z. B. aus Ölabscheidern, bedürfen einer B ehandlung in besonders hierfür erstellten Anlagen. Als Berechnungsfaktoren werden einerseits die Koste n der Haupt- und Nebenkläran- lagen und andererseits der Frischwasserverbrauch al s Maßstab des eingeleiteten Schmutzwassers zugrunde gelegt. Grundlage hierfür s ind die Ergebnisse der letzten Betriebsabrechnung „Abwasserbeseitigung“ aus dem Ja hr 2004. Für die Berechnung 2006 wird der damalige abgerechnete Stadtanteil für die Oberflächenentwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen von 13,62 % in Abz ug gebracht. Da die Schlämme aus den o. g. Anlagen einen bis zu dreifach höheren Verschmut- zungsgrad haben (700 - 1.000 mg BSB 5/l) als häusli ches Schmutzwasser (ca. 300 mg BSB 5/l), kann der für die Reinigung von 1 m³ Schmu tzwasser benötigte Betrag auch bis zum dreifachen Wert erhöht werden. 2. Berechnung Gesamtkosten der Kläranlagen abzüglich Stadtanteil für die Oberflächen- entwässerung (13,62 %) verbleibende anrechnungsfähige Kosten 11.920.396 € - 1.623.558 € 10.296.838 € Die Schmutzwassermenge 2004 betrug lt. Veranlagung 17.002.488 m³ Kosten 2004 für häusliches Abwasser: verbleibende Kosten 10.296.838 € Schmutzwassermenge 17.002.488 m³ = rd. 0,61 €/m ³ Der dreifache Satz beträgt demnach 1,83 €/m³. Der derzeitige Gebührensatz beträgt 1,64 € /m³ 3. Gebührenvorschlag Es wird vorgeschlagen, die Reinigungsgebühr für 200 6 von 1,64 € je m³ bestehen zu lassen, da der Verschmutzungsgrad der Schlämme bis zum dreifachen Wert der Reini- gungsgebühr von rd. 0,61 €/m³ = rd. 1, 83 €/m³ den Höchstwert darstellt. Wie bereits für die Gebührensätze der Vorjahre wird auch für de n vorgeschlagenen Gebührensatz 2006 von 1,64 €/m³ nicht der volle dreifache Wert ( rd. 1,83 €) angesetzt sondern nur etwa 90 %.
Anlage 6
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66 12 0001 28.10.2005 Vorausschätzung der kalkulatorischen Zinsen auf Anschaffungswerte für 2006 (in EURO) Sach- konto Anlagenart Ergebnis (Betriebsabrechnung) 2004 voraussichtl. Veränderung des Restwertes 2005 voraussichtl. Veränderung des Restwertes 2006 Voraussichtliches Ergebnis 2006 Zinsen Restwert (AW) am 31.12.2004 Nettorest- wert (abz. Abzugska- pital) % Zinsen (von Sp. 4) % Abschrei- bungen auf AW durch Ersatz-, Erweiterungs-, Neuinvestitio- nen Afa neu durch Abschrei- bung durch Ersatz-, Erweiterungs-, Neuinvestitio- nen Afa neu durch Abschrei- bung Restwert am 31.12.2006 Netto- Restwert Durch- schnitt- licher Zinssatz Zinsen 4 / 3 6 / 4 8 + 10 11 + 13 3+9-11+12-14 5 * 15 aus 7 16 * 17 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 010 Immaterielle Vermögens- gegenstände 0,000 0,000 0 0 0 0 0,000 0 021 Grundstücke ohne Bauten 1.376.748 878.217 63,789 61.480 7,001 87.415 52.224 1.741 8 9.156 0 0 89.156 1.250.660 797.786 7,001 55.849 022 Grundstücke mit Bauten 12.394.745 7.724.316 62,319 540.303 6,995 432.611 374.985 9.375 441.986 0 0 441.986 11.885.758 7.407.119 6,995 518.11 6 023 Grundstücks- gleiche Rechte 0,000 0,000 0 0 0 0 0,000 0 024 Bauten auf fremden Grund- stücken 0,000 0,000 0 0 0 0 0,000 0 030 Technische Anlagen und Maschinen 8.584.038 5.289.545 61,621 369.607 6,988 1.047.780 630.79 7 33.353 1.081.133 300.000 20.000 1.101.133 7.332.569 4.51 8.381 6,988 315.722 040 Sonst. Betriebs- anlagen 20.047.021 11.411.285 56,923 798.783 7,000 847.059 226.93 1 3.782 850.841 0 0 850.841 18.572.270 10.571.818 7,000 740. 021 0401 Kanalanlagen (Neubewert.) 409.677.867 64.143.029 15,657 4.490.011 7,000 7.815.760 1 2.257.499 156.165 7.971.925 9.463.153 118.289 8.090.214 4 15.336.380 65.028.979 7,000 4.552.027 051 Sonst. Anlage- vermögen 856.820 389.883 45,503 26.826 6,881 64.521 39.073 2.605 67. 126 50.000 5.000 72.126 806.641 367.050 6,881 25.255 061 Fuhrpark 593.680 593.680 100,000 39.763 6,698 128.358 21.386 2.673 1 31.031 200.000 20.000 151.031 533.004 533.004 6,698 35.699 070 Betriebs- und Geschäftsausst. 940.822 884.328 93,995 58.159 6,577 227.312 56.302 5.630 23 2.942 50.000 8.333 241.275 572.907 538.505 6,577 35.416 080 Anlagen im Bau 0,000 0,000 0 0 0 0 0 Summe 454.471.741 91.314.283 20,092 6.384.932 6,992 10.650.816 13.659.197 215.324 10.866.140 10.063.153 171.622 11.037. 762 456.290.189 91.679.653 6,848 6.278.105 abzügl. 2/3 Zinsen durch Neubew. lt. Ratsbeschluss - 792.326 Zinsen insges. lt. Betriebsabrechung 2004 5.592.606 Ansatz 6.278.100 Ansatz für 2005 (abzügl. 1/3 Zinsen durch Neubew.) 5.846.700 2006 Anlage 6
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0840/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 13.10.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37