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V/0840/2005

Änderung der Abwassergebührensatzung (AGS)

Vorlage 13.10.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2005, TOP 11.10

Anlage 8

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Ansehen

Anlage 5

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Ansehen

Anlage 2 - Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung

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Ansehen

Anlage 2 - Erträge/Erlöse

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Ansehen

Anlage 7

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Ansehen

Anlage 2 - Gebührenermittlung

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Anlage 11

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Anlage 9

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Anlage 2 - Berechnungsdaten

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Anlage 4

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Beschlussvorlage

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Anlage 2

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Anlage 1

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Anlage 12

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Ansehen

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 10

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Ansehen

Anlage 6

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Ansehen

Anlage 8

1614 Zeichen

Anlage 8  
66 12 0001          10.10.2006 
            
 
 
 
 
Berechnung der Gebühr 
für die Einleitung von Drainage-, Grund- und Spülwasser aus Trinkwasserlei- 
tungen in den Regenwasserkanal 
für das Jahr 2006  
(Ziffer 3.2 Gebührentarif)  
 
 Umrechnung der Gebühr für Niederschlagswasser vom Maßstab befestigte Flä- 
 chen (m²) auf den Wassermengenmaßstab (m³) 
 
 
 
1.
 Berechnung:  
  
 
Um die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser , Grundwasser und Spülwasser 
aus Trinkwasserleitungen in den Regenwasserkanal (v gl. Gebührentarif Ziffer 3.2) ermit- 
teln zu können, muss hierfür eine Umrechnung des Ge bührensatzes „Niederschlags- 
wasser von bebauten und/oder befestigten Grundfläch en“ je m² erfolgen. Es wird davon 
ausgegangen, dass im Durchschnitt der letzten 30 Ja hre auf jeden Quadratmeter Flä- 
che ein Niederschlag von 0,747 m³/Jahr gefallen ist .  
 
 
 
Daraus ergibt sich folgende Gebührenberechnung je m ³ 
0,45 € x m²  
   = 0,6024 € = gerundet = 0,60 €/m³ 
0,747 m³ x m² 
 
2. 
 
 
Gebührenvorschlag: 
 
  
Die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, G rundwasser, Spülwasser und aus- 
tretendem Wasser aus Trinkwasserleitungen (gem. Geb ührensatzung § 2 Abs. 1.2 und 
1.3) in den Regenwasserkanal je m³ wird von 0,59 € um 0,01 € (+ 1,69 %) auf 0,60 €/m² 
erhöht.  
 
3. 
 
 
Begründung 
 
  
Da die v. g. Gebühr in Abhängigkeit von der Nieders chlagswassergebühr (= erhöht auf 
0,45 €/m²) ermittelt wird (-vgl. Gebührentarif Ziff er 2.1-), steigt auch zwangsläufig die 
Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grund wasser und Spülwasser aus Trink- 
wasserleitungen.

Anlage 5

2652 Zeichen

66 12 0001 28.10.2005 
Vorausschätzung der kalkulatorischen Abschreibungen auf Wiederbeschaffungswerte für 2006 (in EURO) 
Ergebnis 2004 Voraussichtliche Veränderung 2005 Voraussichtliche Veränderung 2006 
Sach- 
konto Anlagenart 
Wiederbe- 
schaffungs- 
wert am 
31.12.2004 
Abschrei- 
bung % Index 
%
Vermögens- 
zugänge 
laut Index 
Vermögens- 
zugänge 
Vermögens- 
zugänge 
Gesamt 
Abschrei- 
bungen 
Index 
Abschrei- 
bungen 
Zugänge 
WBW 2005 
Index  
%
Vermögens- 
zugänge 
laut Index 
Vermögens- 
zugänge 
Vermögens- 
zugänge 
Gesamt 
Abschrei- 
bungen 
Index 
Abschrei- 
bungen 
Zugänge 
WBW 2006 
4 / 3 3 * 6 7 + 8 5 * 7 3  + 9 12 * 13 14 + 15 5 * 14 12 + 16 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 
010 
Immaterielle 
Vermögens- 
gegenstände 
0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
021 Grundstücke ohne 
Bauten 3.339.630 104.130 3,12 0 52.224 52.224 0 1.741 3.391.854 0 0 0 0 0 3.391.854 
022 Grundstücke mit 
Bauten 32.590.565 683.630 2,10 2,20 716.992 374.985 1.091.977 15. 040 9.375 33.682.542 2,00 673.651 0 673.651 14.131 0 34.356. 193 
023 
Grundstücksgleiche 
Rechte 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
024 Bauten auf fremden 
Grundstücken 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
030 
Technische 
Anlagen und 
Maschinen 
40.364.034 1.297.703 3,21 5,00 2.018.202 630.797 2.648.99 9 64.885 33.353 43.013.033 2,50 1.075.326 300.000 1.375.32 6 34.572 20.000 44.388.359 
040 Sonst. Betriebs- 
anlagen 38.924.015 916.534 2,35 -0,20 -77.848 226.931 149.083 -1.8 33 3.782 39.073.098 0,50 195.365 0 195.365 4.600 0 39.268.46 3 
0401 Kanalanlagen 
(Neubewertung) 1.105.768.195 14.229.226 1,29 0,10 1.105.768 8.537.509 9. 643.277 14.229 109.765 1.115.411.472 0,50 5.577.057 7.361.439 12.938.49 6 71.767 92.018 1.128.349.969 
051 Sonst. Anlage- 
vermögen 2.139.809 69.540 3,25 3,00 64.194 39.073 103.267 2.086 2.60 5 2.243.076 2,50 56.077 50.000 106.077 1.822 5.000 2.349.15 3 
061 Fuhrpark 1.984.174 134.340 6,77 3,10 61.509 21.386 82.895 4.165 2.67 3 2.067.069 2,50 51.677 200.000 251.677 3.499 20.000 2.318. 746 
070 Betriebs- und 
Geschäftsausst. 1.849.450 215.746 11,67 3,00 55.484 56.302 111.786 6.472 5. 630 1.961.236 2,50 49.031 50.000 99.031 5.720 8.333 2.060.2 66 
080 Anlagen im Bau 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe 1.226.959.872 17.650.849 1,44 3.944.301 9.939.207 13.883 .508 105.044 168.924 1.240.843.380 7.678.184 7.961.439 15 .639.623 136.110 145.351 1.256.483.004 
zuzüglich Abschreibungen 2005 273.968 
zuzüglich Abschreibungen 2006 281.461 
Voraussichtliche Abschreibungen 2006 18.206.278 
Ansatz 2006 18.206.200 
nachrichtlich 
15.101.202 
16.552.600 
Ergebnis 2004 ./. 2/3  Afa Kanalneubewert. 
Ansatz 2005 ./. 1/3 Afa Kanalneubewert. 
273.968 
281.461 
Anlage 5

Anlage 2 - Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung

10687 Zeichen

66 12 0001          zu Anlage 2 
          
           
                     
 
Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2006  
 
I.  Allgemeines  
 
Die letzte Gebührenveränderung wurde vom Rat in der  Sitzung vom 08.12.2004 mit 
Wirkung zum 01.01.2005 beschlossen. Die Gebühren fü r die Abwasserbeseitigung 
insgesamt betragen seit dieser Zeit für Schmutzwass er = 1,49 €/m³ und für Nieder- 
schlagswasser = 0,44 €/m². 
Für das Planjahr 2006 ergeben sich folgende Änderun gen: 
Die Kosten insgesamt erhöhen sich von 40,19 Mio. € auf 
rd. 42,80 Mio. € (+ 6,49 %)  um          rd. + 2,61  Mio. 
€.  
Die Erlöse (ohne Abwassergebühren) erhöhen sich u. a. durch 
Erhöhung der Sonderrücklagenentnahme von rd. 6,64 M io. € 
auf rd. 8,29 Mio. € (+ 24,85 %) um           rd. -  1,65 Mio. 
€. 
Die neu ermittelten Bemessungsmaßstäbe für 2006 (Fr ischwasser, 
Grundstücksflächen, Schmutzfrachten) verringern die  Gebühren- 
erlöse (ohne Erhöhung) um            rd. + 0,42 Mio . 
€.  
 
Somit sind über eine Gebührenerhöhung insgesamt        rd. + 1 ,38 Mio. € 
zu decken.  
 
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen 
 
 
1.  Zeilen A1 und 2: Personalausgaben der Zentralämter  (ZA)  
 
Die von den Zentralämtern (ZA) Personal- und Organi sationsamt (10) und 
Rechtsamt (30) bewirtschafteten Personalkosten betr agen für 2006 insge- 
samt rd. 8,23 Mio. €. 
Sie erhöhen sich gegenüber dem Ansatz 2005 um rd. 0 ,18 Mio. € (+ 2,21 %), 
überwiegend durch direkte Personalkostenzuordnungen  im Tiefbauamt auf 
die Unterabschnitte (Straßenbau, Abwasserbeseitigun g und Gewässerunter- 
haltung). Gleichzeitig verringern sich die Verwaltu ngskostenerstattungen (vgl. 
Ziffer 5). 
 
2. 
 Zeilen A3 - 9: Sachausgaben der Zentralämter (ZA)  
 
Die Sachausgaben beinhalten Mieten, bauliche Unterh altungen, zentrales 
Strommanagement, Post- und Fernmeldegebühren u. a..  Die Kosten betra- 
gen 2006 insgesamt rd. 2,16 Mio. € und liegen um rd . 0,11 Mio. € (+ 5,29 %) 
über den Vorjahreskosten, die überwiegend durch erh öhte Energiekosten zu 
begründen sind.  
 
3. 
 Zeilen A10 + 17: Unterhaltungs- und Betriebskosten  der Abwasseranlagen  
 
Von den Kosten, insgesamt rd. 5,70 Mio. €, werden z . Zt. 6 Kläranlagen, 62 
Regenwasserbehandlungsanlagen einschl. Regenrückhal tebecken, 81 Re- 
gen-/Schmutzwasserpumpwerke und rd. 1.600 km Kanal- /Druckrohrleitungen 
bewirtschaftet. Die Kosten erhöhen sich gegenüber d em Vorjahr um rd. 0,30 
Mio. € (+5,56 %), aufgrund höherer Preise für Treib stoffe, Metallwaren, Fäll- 
mittelzusätze u. ä..

4. 
 Zeile A18: Abgaben nach dem Abwasserabgabengesetz  
 
Die erwarteten Abwasserabgabezahlungen für 2006 an das Land NRW von 
insgesamt rd. 0,50 Mio. € sind gegenüber dem Vorjah r in etwa gleich.  
 
 
5. 
 Zeile A27: Erstattung von Ausgaben des Verwaltungs haushaltes  
 
Anteilige Verwaltungskosten sind Leistungen der Que rschnittsämter  wie z. B. 
der Citeq, des Amtes für Finanzen und Beteiligungen , des Personal- und Or- 
ganisationsamtes usw., die den kostenrechnenden Ein richtungen entspre- 
chend dem geleisteten Arbeitsaufwand anzurechnen si nd (vgl. § 14 Abs. 3 
GemHVO). Dieser Kostenanteil beträgt für 2006 insge samt rd. 0,72 Mio. € 
und reduziert sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 0,1 8 Mio. € (- 20,34 %) auf- 
grund direkter Personalkostenzuordnungen im Tiefbau amt auf Unterabschnit- 
te (vgl. Ziffer 1). 
 
6. 
 Zeilen A28 + 29: Kalkulatorische Kosten  
 
Die kalkulatorischen Kosten sind die Abschreibungen  und die Verzinsung 
des Anlagekapitals. Sie werden aufgrund der entspre chenden Rechtsgrund- 
lagen (§ 6 Abs. 2 KAG NRW, § 12 GemHVO) und der Ges chäftsanweisung 
über die Durchführung der Betriebsabrechnung (Ziffe rn 5 und 6) ermittelt. 
In Anlehnung an die Rechtsprechung des OVG NRW vom 05.08.1994 und 
24.07.1995 werden die Abschreibungen vom Wiederbesc haffungszeitwert 
(WBW) und die Zinsen vom Anschaffungswert (AW) bere chnet.  
 
In 2004 wurde das Vermögen der Kanalanlagen (Kanäle , Druckrohrleitungen, 
Regenrückhalte- bzw. Regenklärbecken ohne Maschinen anlagen, Abschei- 
der u. ä.), mit dem Bewertungsprogramm „WERT“ der F a. Pecher AG, mit 
Stand 31.12.2003 neu bewertet. Grundlage für die Ne ubewertung bildete das 
Kanalinformationsprogramm „KANDIS“ des Tiefbauamtes, in dem die techni- 
schen Daten des Kanalsystems hinterlegt sind. Durch  die Neubewertung ein- 
schließlich der Vermögensveränderungen in 2004  (Zu- und Abgänge) mit 
Stand per 31.12.2004 stieg der Zeitwert des Kanalve rmögens um rd. 65 % 
auf rd. 1.106 Mio. €. Die durch diese Maßnahme gest iegenen kalkulatori- 
schen Kosten (rd. 5,0 Mio. €) werden zu je 1/3, in den Jahren von 2004 bis 
2006, den Abwassergebühren zugeschlagen. 
Das Gesamtvermögen der Abwasserbeseitigung beträgt danach 1,23 Mrd. €. 
Die Steigerung der kalkulatorischen Kosten um rd. 5 ,0 Mio. € verteilt sich auf 
die Jahre 2004 = 1,7 Mio. € und 2005 und 2006 zu je 1,65 Mio. €.  
 
Die Berechnungen der kalk. Kosten für 2006 werden a uf den Werten der Be- 
triebsabrechnung  2004 einschl. der Erhöhung der Da ten aus der Kanalneu- 
bewertung per 31.12.2004 aufgesetzt, zuzüglich der Indexveränderungen auf 
das Anlagevermögen und Ersatz-/bzw. Neuinvestitione n für 2005 und 2006. 
 
Im einzelnen verändern sich die Werte wie folgt: 
 
- Abschreibungen 
 
Die Berechnung erfolgt nach Wiederbeschaffungszeitw erten (vgl. An- 
lage 6).  
Der Ansatz für 2006 beträgt rd. 18,21 Mio. € und er höht sich gegen- 
über dem Vorjahr um rd. 1,66 Mio. €  (+9,99 %). Neben den zuvor

durch die Neubewertung erläuterten Erhöhungen (letz te 1/3-Rate) fal- 
len zusätzlich Vermögenszugänge von 7,96 Mio. € (üb erwiegend Ka- 
nalverbesserungen im gesamten Stadtgebiet bei z. T.  bereits abge- 
schriebenen  Kanälen) an und zusätzlich Indexsteige rungen auf den 
Zeitwert von rd. 7,68 Mio. € (+ 0,63 % des gesamten  Anlagevermö- 
gens). 
 
- Verzinsung 
 
Die Verzinsung wird auf der Basis der Anschaffungsw erte (Restwert) 
ermittelt. Der Zinssatz ist seit 2004 auf einheitli ch 7 % festgesetzt wor- 
den. Der Ansatz 2006 erhöht sich aufgrund der Kanal neubewertung 
(letzte 1/3-Rate und der Vermögenszugänge gegenüber  dem Vorjahr 
um 0,43 Mio. € (+7,68 %) auf rd. 6,28 Mio. € (vgl. Anlage 7 ).  
 
 
7. 
 Zeile B 15: Stadtanteil für die Entwässerung der ö ffentlichen Verkehrsflächen  
 
Die Stadt Münster ist Straßenbaulastträger und hat damit auch die Aufgabe, 
für eine ordnungsgemäße Entwässerung der Straßenobe rflächen bzw. der 
öffentlichen Verkehrsflächen zu sorgen. Diese Fläch en haben gem. Straßen- 
datenbank eine Größe von rd. 11,82 Mio. m² = + 1,29  % (2005 = 11,67 Mio. 
m²). Der Stadtanteil (= Anteil städt. Flächen zu in sgesamt entwässerten Flä- 
chen) beläuft sich 
 
- bezogen auf die Kosten des Niederschlagswassers a uf 41,56 % 
(2005 = 41,46 %)  und 
 
- bezogen auf die gebührenwirksamen Gesamtkosten 200 6 der Abwas- 
serbeseitigung auf 13,57 % (2005 = 13,41 %).  
 
Da sich die Gesamtkosten um rd. 2,61 Mio. € (vgl. Z iffer I) erhöhen, verändert 
sich entsprechend auch der Stadtanteil um rd. 0,38 Mio. €
  (+7,05 %) auf rd. 
5,62 Mio. €. 
Der Stadtanteil für die Oberflächenentwässerung wir d ohne Anrechnung von 
Rücklagen ermittelt, da diese nur von den Gebührenz ahlern erwirtschaftet 
werden (vgl. Detailberechnung in Anlage 2, Seite 4) . 
 
8. 
 Zeile B: 19 Rücklagen - Abwasserbeseitigung -  
 
Mit Wirkung vom 01.01.1999 ist § 6 Abs. 2 KAG NRW „ Benutzungsgebüh- 
ren“ dahingehend geändert worden, dass Kostenüber- oder –
unterdeckungen in der Gebührenrechnung innerhalb ei nes Kalkulationszeit- 
raumes von 3 Jahren auszugleichen sind. In 2004 sch loss der Gebühren- 
haushalt –Abwasser- mit einem Überschuss von 612.56 8 €. Für 2006 wird 
dieser Betrag als Rücklage eingesetzt zuzüglich sal dierter Restrücklagen aus 
Vorjahren von rd. 0,69 Mio. €. Insgesamt sind somit  1,30 Mio. €  (2005 = 0,33 
Mio. €) Rücklagenentnahmen geplant.  
 
 
9. 
 Zeilen C 1.1, 1.2, 2: Abwassergebühren  
 
9.1 Schmutzwasser (SW) 
 
 
Auf der Basis der Durchschnittswerte der letzten 5 Jahre entfallen von den 
Gesamtkosten 67,34 % (2005 = 67,65 %) auf die Schmu tzwasserbeseiti- 
gungskosten. Der Frischwasserbezug, welcher als Ber echnungsgrundlage für 
die SW-Gebühr herangezogen wird, verringert sich ge genüber 2005 um rd. 
0,37 Mio. m³ (- 2,20 %) auf rd. 16,82 Mio. m³. Aufg rund dieser reduzierten

Bemessungsgrundlage und gleichzeitig höherer Kosten  muss die SW-
Gebühr von 1,49 €/m³ um 0,07 €/m³ (+ 4,70 %) auf 1, 56 €/m³  erhöht werden. 
 
 
 
9.2 Starkverschmutzerzuschlag (SVZ) 
 
 
Die Gesamtwassermenge der Starkverschmutzer, welche  im Frischwasser- 
bezug enthalten ist, beträgt rd. 0,28 Mio. m³ (2005  = 0,40 Mio. m³); hochge- 
rechnet mit der Schadstofffracht der Starkverschmut zer errechnet sich eine 
Wassermenge von rd. 1,51 Mio. m³ = Zuschlagsmenge 1 ,23 Mio. m³ (2005 = 
1,07 Mio. m³).  
Bei Erhebung von Normalgebühren bei Starkverschmutz ern würden die Zahl- 
last dieser Einleitergruppe insgesamt rd. 0,44 Mio.  € an Schmutzwasserge- 
bühren betragen. Einschließlich des Starkverschmutz erzuschlages beträgt 
die Gesamtgebühr rd. 1,22 Mio. €. Damit beträgt der  Starkverschmutzerzu- 
schlag rd. 0,78 Mio. €  (2005 = 0,65 Mio. €) und fü hrt zu einer Gebührenre- 
duzierung für Normalgebührenzahler von 0,05 €/m³ (2 005 = 0,04 €/m³). 
 
Einzelberechnungen ergeben sich aus den Anlagen 3 u nd 4. 
 
9.3 Niederschlagswasser (RW) 
 
 
Die befestigten zu entwässernden privaten Flächen s teigen von rd. 16,48 
Mio. m² um rd. 0,14 Mio. m² (+ 0,85 %) auf rd. 16,6 2 Mio. m². Auf der Basis 
der Durchschnittskosten der letzten 5 Jahre entfall en von den Gesamtkosten  
32,66 % (2005 = 32,35 %) auf die Niederschlagswasse rbeseitigungskosten. 
Bedingt durch die Kostensteigerung aber gleichzeiti ger höherer Rücklagen- 
entnahme sowie gestiegener Bemessungsgrundlagen -Gr undstücksfläche + 
0,85 %- steigt die Niederschlagswassergebühr nur ge ringfügig gegenüber 
2005 von 0,44 €/m² um 0,01 €/m² (+2,27 %) auf 0,45 €/m².  
 
 
 
9.4 Einheitsgebühr 
(nachrichtlich) 
 
Ohne Trennung der Gebührensätze und des Starkversch mutzerzuschlages 
ergäbe sich eine Einheitsgebühr von 2,05 €/m³. Im V ergleich zum Vorjahres- 
wert von 1,95 €/m³ ergibt dies eine Steigerung von 5,13 %. 
 
Nach Umfrage des Bundes der Steuerzahler muss im Ja hr 2005 ein 4-
Personenhaushalt in NRW im Landesdurchschnitt 637,8 4 € (bei 200 m³ rund 
3,19 € Einheitsgebühr) an Abwassergebühren zahlen. In Münster zahlt ein 4-
Personenhaushalt nur 355,20 €. Bei der geplanten Ge bührenerhöhung er- 
höht sich die Zahllast in Münster um 15,30 € (+ 4,31 %)  auf 370,50 €. Sie 
liegt damit weiterhin am unteren Ende der Skala all er Städte in NRW über 
100.000 Einwohnern (vgl. Anlage 13).

Anlage 2 - Erträge/Erlöse

2467 Zeichen

66 12 0001 
zum Vergleich 
B. Erträge / Erlöse Ansatz 2006 
Ansatz 2005 
lt.Ratsbe- 
schluss 
v.08.12.2004 
Ergebnis 
der BAR 
2004 
nachrichtl. 
Ergebnis 
Jahresrechn. 
2004 
EURO EURO EURO EURO 
1 Verwaltungsgebühren 200 200 270 270 
2 Gebühr für Kleineinleiter 15.000 25.600 25.104 25.083 
3 Gebühr für die Annahme und Behandlung von 
Schlämmen 7.000 6.000 6.783 6.783 
4 Entgelte für Grubenentleerungen 120.000 137.900 83.980 83.850 
5 Sondereinsätze Abwasserbeseitigung 45.000 20.000 41.877 41.877 
6 Entgelte für Kanalgüteuntersuchungen 100 100 0 0
7 Entgelte f. steuerpflichtige Leistungen  an Dritte 16.000 16.000 0 0
8 Verkaufserlöse 1.000 1.000 1.700 1.700 
9 Zuw. EU Einsatz von Bio-Getriebeöl 0 0 8.170 8.170 
10 Vermischte Einnahmen 100 100 0 0
11 Erstattungen  Eigeningenieurleistungen (*) 969.000 644.000 436.393 436.393 
12 Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) 2.560 2.560 0 0
13 Umsatzsteuer (Rückzahlung) 500 500 0 0
14 Erstattung für Kanalplanungen 100 100 0 0
15 Erstattung für Entwässerung öffentlicher 
Verkehrsflächen (Stadtanteil) 5.623.920 5.247.930 5.077.453 4.914.390 
16 Erstattung von Ausgaben d. Verwhaushaltes 190.340 208.050 204.119 206.060 
17 Zwangsgelder 1.000 1.000 3.000 2.000 
18 Rückzahl. Land Abwasserabgaben 
 (2004 = KA Mariendorf für 1999 - 2002) 0 0 46.394 0
19 Zuführ.v. Vermögenshh.(Entn. Gebührenrücklage) 
a) Überschuss aus 2004 (lt. § 6 Abs. 2 KAG NRW) 612.570 332.460 0 0
b) Überschüsse aus Vorjahren 687.430 0 0 0
Zwischensumme 8.291.820 6.643.500 5.935.243 5.726.576 
C. Gebührenaufkommen insgesamt 
1 Schmutzwassergebühr 
1.1 Gebühr für Normalverschmutzer            = 1,56 € 25.807.151 24.990.309 25.948.099 25.928.927 
1.2 
Starkverschmutzer einschließlich Zuschlag 
(Berechnung nach Formel, Anlage II/3) 1.218.469 1.254.661 
2 Niederschlagswassergebühr                  = 0,45 € 7.483.550 7.302.330 6.694.824 6.694.824 
Zwischensumme Gebühreneinnahmen insges.     
(lt. Vorausschätzung, Anlage II/2)                                          34.509.170 33.547.300 32.642.923 32.623.751 
Erträge / Erlöse insgesamt 42.800.990 40.190.800 38.578.166 38.350.327 
D. Zusammenstellung 
Erträge / Erlöse insgesamt 42.800.990 40.190.800 38.578.166 38.350.327 
Kosten insgesamt 42.800.990 40.190.800 37.965.598 37.639.891 
Überschuss + / Zuschuss -  (*) 0 0 612.568 710.436 
*Eigeningenieurleistungen (Spalte 12) werden in der 
BAR nicht als Kosten berücksichtigt, da lt. OVG-Urteil 
aus 1995 vermögenswirksame Ausgaben 
Seite 2

Anlage 2 - Gebührenermittlung

1735 Zeichen

66 12 0001 
2. Gebührenermittlung 
Kosten / Erträge 
Wertbezeichnung Insgesamt Getrennte Gebührenberechnun g einschl. SVZ 
EURO 
Nieder- 
schlags- 
wasser 
Schmutz- 
wasser o. 
SVZ 
Ermittl. Gebühr SVZ u. Schmutzwasser 
32,66% 67,34% 
EURO EURO EURO EURO 
Kosten insgesamt 42.800.990 13.978.800 28.822.190 netto: 27.025.620 
./. spezielle Entgelte 1.367.900 446.760 921.140 57,7% 4 2,3% 
Zw.-Summe für Emittlung der 
Erstattung öffentl. Verkehrs-flächen 
41.433.090 13.532.050 27.901.040 Nicht verschmutzungs- 
abhängig 
Verschmutzungs- 
abhängig 
./. Rücklagen 1.300.000 424.580 875.420 
durch Gebühren / Stadtanteil 
Oberflächenentwässerung zu 
deckender Betrag 
40.133.090 13.107.470 27.025.620 15.593.780 11.431.840 
Gebührenmaßstäbe: 
Niederschlagswasser: 
Flächenmaßstab abzgl. öffentl. 
Verkehrsflächen m 
2 - Stadtanteil - 5.623.920 
11.819.250 
41,56% 
Verbleibender Kostenanteil für 
Niederschlagswassergebühr 7.483.550 
Maßstab priv. bebaute u. befestigte 
Grundstücksfläche m 2  16.617.445 
16.617.445 
58,44% 
Frischwasserbezug 
a. Schmutzwassermaßstab m 3
16.823.805 16.823.805 
    (für Gebühr G1 - nicht ver- 
    schmutzungsabhängig) 
b. zzgl. hochgerechnete schmutz- 
    frachtbezogene Wassermenge m 
3
1.231.504 
    somit Gesamtmaßstab 
    (für Gebühr G2)  m3 
18.055.309 18.055.309 
(nachrichtl.: Gebühr ohne SVZ m3) 
16.823.805 16.823.805 
RW-Gebühr fikt. SW- 
Gebühr Gebühr G1 Gebühr G2 
Gebühren somit für 2006 0,4503 1,6064 0,9269 0,6332 
(4-stellig in EURO) gerundet gerundet gerundet gerundet 
0,45 €/m² 1,61 €/m³ 0,93 €/m³ 0,63 €/m³
Gebühr für normal verschmutztes Wasser 
G1 + G2  = 1,5600 
gerundet 1,56 €/m³
Fiktive Einheitsgebühr €/m 3 = 34.509.170 / 16.823.805 = 2,05 €                       
Seite 4

Anlage 11

2491 Zeichen

Anlage 11  
66 12 0001          10.10.2005 
            
 
 
Berechnung der Gebühren für Kleineinleiter  
für das Jahr 2006  
(Ziffer 6 Gebührentarif)  
 
1. 
 Gesetzliche Grundlage  
  
Die Stadt Münster ist nach §§ 8 und 9 Abwasserabgab engesetz i. V. mit dem § 64 
Absatz 1 Landeswassergesetz NRW verpflichtet, für d ie sogenannten Kleineinleiter 
(Hauskläranlagen) eine Abwasserabgabe an das Land z u zahlen. Die Berechnung  der 
Abwasserabgabe  erfolgt nach § 8 AbwAG pauschal. Be rechnungsgrundlagen sind s. 
g. Schadeinheiten (SE).  
 
Für die Berechnung der Abwasserabgaben aus Kleinklä ranlagen insgesamt wird die 
Hälfte Anzahl der Einwohner, die nicht an die Kanal isation angeschlossen sind, als 
Bewertungsbasis der gesamten Schadeinheiten ermitte lt.  
Das bedeutet 2 Einwohner = 1 Schadeinheit (SE). 
 
Nach § 73 Absatz 1 LWG NRW bleiben bei der Berechnu ng der Zahl der Schadeinhei- 
ten für Kleineinleiter die Einwohner unberücksichti gt, deren gesamtes Schmutzwasser 
im Rahmen landbaulicher Bodenbehandlung auf landwir tschaftlich, forstwirtschaftlich 
oder gärtnerisch genutzten Böden aufgebracht wird o der deren gesamtes Schmutz- 
wasser in einer den allgemein anerkannten Regeln de r Technik entsprechenden Ab- 
wasserbehandlungsanlage behandelt wird, sofern die Gemeinde ihrer Pflicht zum Ein- 
sammeln, Abfahren und Aufbereiten des in der Anlage  anfallenden Schlammes gem. § 
53 Absatz 1 LWG NRW nachkommt.  
 
Durch die „Klärschlammbeseitigungssatzung“ vom 03.1 2.1981, in der Fassung vom 
21.12.1995, hat die Stadt Münster die Voraussetzung en für die geordnete Abfuhr und 
Beseitigung des Klärschlammes geschaffen.  
 
Diese Abgabe kann nach den Bestimmungen des § 65 Ab satz 1 LWG NRW auf die 
Kleineinleiter abgewälzt werden. Zahler sind dann i n der Regel noch landwirtschaftli- 
che Betriebe o. ä., soweit sie im Rahmen des § 53 A bsatz 4 Satz 4 LWG NRW im Ein- 
zelfall von der Schlammabfuhr durch die Untere Wass erbehörde befreit werden. 
 
 
2. 
 
 
Gebührensatz für Kleineinleiter 
 
  
Mit der 4. Novelle des Abwasserabgabengesetzes wurd e die Abwasserabgabe ab 
01.01.1997 auf 35,79 € je Schadeinheit (SE) festgesetzt.  
Das Landesumweltamt NRW hat nach Rückfrage Ende 200 2 mitgeteilt, dass der um- 
gerechnete DM- Betrag (70,00) in € = 35,79 weiterhi n Bestand hat. 
 
Die Stadt Münster rechnet je Kleinkläranlage mit 2 SE. 
 
 gesetzliche Abwasserabgabe je SE =  35,79 € 
 x  2 SE =  71,58 € 
der Gebührensatz 2006 bleibt unverändert bei =  71,58 €

Anlage 9

3150 Zeichen

... 
           Anlage 9  
66 12 0001          10.10.2005 
            
 
 
 
 
Berechnung der Gebühr 
für die Abfuhr von Schlämmen aus abflusslosen Gruben, Kleinkläranlagen,  
Fettabscheidern 
für das Jahr 2006  
(Ziffer 4 Gebührentarif) 
 
 
 
 
 
1.
 Berechnung der Kosten  
  
1.1 
 
 
Abfuhr- und Beseitigungskosten: 
 
   
Gruben- (Klärschlamm und Abwasser) und Fett- 
abscheiderentleerung   
 
  
 
104.000 € 
      
 1.2  Verwaltungskosten:     
   
1.21 
 
Personalaufwand 
 
 
  10.078 € 
 
   20 % eines Angestellten der Vgr. Vb 
BAT (50.390 € x 0,20) 
 
  
  1.22 Sächlicher Verwaltungsaufwand  
(z. B. Telfon- ,Portokosten usw.) 
 
   2.016 €  
  1.23 DV-Kosten (10.226 € x 20 %) 
(z. B. Kosten Querschnittsämter) 
 
   2.045 €  
  1.24 Anteilige Verwaltungskosten     2.608 €  
      
  Gesamt:      16.747 €  
  Insgesamt:    120.747 € 
      
 1.3  Kosten für die Schlammbehandlung auf der Kläranlage   
   
6.300 m³ aus Kläranlagen, geschlossenen Gru- 
ben, Fettabscheidern x 1,64 €/m³ 
 
  
   10.332 € 
      
  Insgesamt:      131.079 € 
      
  Kosten im Vorjahr insgesamt  137.923 € - 4,96 %

... 
- 2 - 
2.  Gebührenberechnung:  Menge  Kostenanteil  Gebühr 2006 
 2.1  Gebührenberechnung für Klärschlamm und Ab- 
wasser  
  
   
2.10 
 
Ermittlung der Grundgebühr 
Anzahl der Gruben/Abfuhren 
Anteil der Fahrtkosten 
 
 
 
1.060 
 
 
 
29.150 € 
 
   29.150 € : 1.060 =    27,50 € 
  2.11 Arbeitsgebühr für Klärschlamm aus 
Kleinkläranlagen =Schlammenge ca.  
Anteil der Leistungskosten 
45.338 € : 5.060 m³ = 
 
5.060 m³  
 
 
45.338 € 
 
 
 
   8,96 €/m³ 
  2.12 Arbeitsgebühr für das Abwasser aus 
ge-schlossenen Gruben 
=Abwassermenge  
Anteil der Leistungskosten  
3.651 € : 560 m³ = 
 
 
560 m³  
 
 
3.651 € 
 
 
 
  6,52 €/m³ 
     (78.139 €  
 2.2  Gebührenberechnung für die Entleerung der 
Fettabscheider  
  
  2.20 Ermittlung der Grundgebühr 
(Gebühr wie unter 2.10) 
Anzahl der Abfahrten (Entleerung) 
Anteil der Fahrtkosten  
8.113 € : 295 = 
 
 
 
295  
 
 
 
8.113 € 
 
 
 
 
  27,50 € 
  2.21 Arbeitsgebühr für Fettabscheider  
bis Nenngröße 4  
Abfahrten   
Anteil der Leistungskosten  
11.845 € : 115 = 
 
 
 
115  
 
 
 
11.845 € 
 
 
 
 
  103,00 € 
  2.22 Arbeitsgebühr für Fettabscheider  
von Nenngröße 5 bis Nenngröße 12  
Abfahrten   
Anteil der Leistungskosten  
22.512 € : 134 = 
 
 
 
134  
 
 
 
22.512 € 
 
 
 
 
 168,00 € 
  2.23 Arbeitsgebühr für Fettabscheider  
über Nenngröße 12 
Abfahrten   
Anteil der Leistungskosten  
10.470 € : 46 = 
 
 
 
46  
 
 
 
10.470 € 
 
 
 
 
 227,60 € 
       
     (52.940 €)   
     131.079 
€ 
 
3. Gebührenvorschlag  
 
Die Gebührensätze für 2006 gegenüber 2005 verändern  sich nicht, da sich die Kosten und der Leis- 
tungsumfang im gleichen Verhältnis verringern. 
Der Ansatz für 2006 beträgt 120.000 €, die Abfuhrko sten insgesamt werden voraussichtlich 104.000 
€ betragen. Da Mitte 2006 die Leistungen für die Sc hlamm- und Fettabscheiderausfuhr neu ausge- 
schrieben werden, ist die Preisgestaltung noch nich t genau zu bestimmen. Ferner wird von Seiten 
des Tiefbauamtes geprüft, wie in Zukunft die Fettab scheiderabfuhr neu geregelt werden soll.

Anlage 2 - Berechnungsdaten

1295 Zeichen

Ermittlung der Gebührensätze für Schmutz- und Nieder- 
schlagswasser einschließlich der  Einbeziehung eines 
Starkverschmutzerzuschlages (SVZ) 
1. Berechnungsdaten 
Kostenaufteilung 
Kosten der Abwasserbeseitigung insgesamt 42.800.990 EURO 
Spezielle Entgelte (ohne Stadtanteil für die Entwäs serung der 1.367.900 EURO 
öffentl. Verkehrsflächen u. Rücklagen) 
Rücklagen 1.300.000 EURO 
davon 
Kosten / Erträge Niederschlagswasserbeseitigung 200 6 32,66% (lt. BAR 2004 = 33,21 %) 
Kosten / Erträge Schmutzwasserbeseitigung 2006 67,34 % (lt. BAR 2004 = 66,79 %) 
=> davon Anteile: nicht verschmutzungsabhängig 57,70% (lt. BAR 2004 = 57,70%) 
verschmutzungsabhängig 42,30% (lt. BAR 2004 = 42,30%) 
Bemessungsmaßstäbe SW und SVZ (Anlage II/3) 
Frischwasserbezug (Schmutzwassermaßstab m 3) (Vorj.: 17.193.844) 16.823.805 m 3
+ hochgerechnete schmutzfrachtbezogene Wassermenge (Vorj.:    1.073.651) 1.231.504 m3
Schmutzwassermenge für verschmutzungsabhängige Kost en (für SVZ) 18.055.309 m3
Bemessungsmaßstäbe RW (Anlage II/3) 
Privat bebaute und befestigte Grundstücksflächen in  m 2 (Vorj.: 16.478.718) 16.617.445 58,44% 
(Flächenmaßstab m 2 = Niederschlagswassergebühr) 
Öffentliche Verkehrsflächen (Stadtanteil) in m 2
(Vorj.: 11.669.120) 11.819.250 41,56% 
Gesamtfläche in m 2 28.436.695 
Seite 3

Anlage 4

1934 Zeichen

66 12 0001 
Gebührenermittlung für die Starkverschmutzer (SVZ) - Mengengerüst 2006 
Verschmutzer Wassermenge Verschmutzungsgrad in 
Schmutz- 
frachtanteil 
Gebührensatz bei 
SVZ Gebührenaufkommen 2006 Gebührensatz bei 
SVZ  -Vorjahr- 
Gebührenaufkommen 
BSB 5 oder CSB Normal- nachrichtlich SVZ-Gebühr 
Nomal = G1 G2 gebühr ohne SVZ 2006 G1 G2 
BSB 5 =    330 0,93 0,63 1,56 1,61 0,88 0,61 
m³ CSB = 660 m3 € / m 3 € / a € / a € / a € / m 3 € / a €
Istwert Sollwert 
2 * 3 / 4 G1 + (G2 * 3 / 4) 2 * 1,56 2 * 1,61 2 * 6 G1 + (G2 * 3 / 4) 2 * 10 9 - 11 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 
Einleiter A 10.114 2.366 660 36.257 3,19 15.778 16.284 32.248 3,07 31.01 7 1.231 
Einleiter B 162.835 1.286 330 634.563 3,39 254.023 262.164 551.211 3,26 530.378 20.833 
Einleiter C 45.931 10.060 660 700.100 10,53 71.652 73.949 483.779 10,18 467.480 16.299 
Einleiter D 6.248 2.966 660 28.078 3,76 9.747 10.059 23.500 3,62 22.626 8 74 
Einleiter K 15.966 906 660 21.917 1,79 24.907 25.705 28.656 1,72 27.419 1 .237 
Einleiter O 42.638 1.460 660 94.320 2,32 66.515 68.647 99.075 2,23 95.05 7 4.018 
1. Wasserverbrauch lt. Amt 20 
1.1 Starkverschmutzer 283.732 1.515.236 4,29 442.622 456.809 1.218.469 4,14 1.173.978 44.491 
     Zuschlagssumme 1.231.504 775.847 
1.2 Normalverschmutzer 16.540.073 16.540.073 1,56 25.802.514 26.629.518 25.802. 514 1,42 23.486.904 2.315.610 
Summe 16.823.805 18.055.309 26.245.136 27.086.326 27.020.983 2 4.660.881 2.360.102 
2. Anteilige SW-Kosten nicht 
 ver- 27.025.620 26.244.970 
   schmutzungabhängig in € 15.593.780 
   verschmutzungsabhängig in € 11.431.840 Normalverschmutzergebühr: Normalverschm.ge b.: 
3. Anteilige Gebühr G1 = 0,93 €/m³ G2 = 0,63 €/m³ G1/0,93 + G2/0,63  = G1/ 0,88 + G2/0,61 = 
   nachrichtlich Kosten SW in € 27.025.620 1,56 €/m³ 1,49 €/m³
   Gebühr ohne SVZ 1,61 €/m³
Anlage 4 
Ansatz: 2005 Ansatz: 2006 
ohne Ver- 
änderung 
der 
Gebühren- 
sätze 
durch Ver- 
änderung 
der 
Gebühren- 
sätze

Beschlussvorlage

6277 Zeichen

V/0840/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Abwassergebührensatzung (AGS); 
Änderung der Gebührentarife 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.11.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
29.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
07.12.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
07.12.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung (AGS) - Änderung der Gebührenta-
rife - wird beschlossen (Anlage 1).   
 
2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung wird zugestimmt (Anlagen 2 
bis 11). 
 
 
 
Begründung: 
 
1.1 Allgemeines
 
 
Die Neubewertung des Kanalnetzes wurde im August 2004, mit Stand vom 31.12.2003, abge-
schlossen. Das Gesamtvermögen = Zeitwert der Abwasserbeseitigung beträgt lt. dieser Berech-
nung 1,22 Mrd. € (davon betragen die Kanalanlagen rd. 1,10 Mrd. €). 
 
Durch die Neubewertung des Kanalnetzes sind die ka lkulatorischen Kosten um insgesamt rd. 5,0 
Mio. € gestiegen und werden bzw. wurden zu je 1/3 Anteil auf die Jahre 2004 bis 2006 über eine 
Erhöhung der Abwassergebühren weitergegeben (vgl. Ratsvorlage 841/03). 
 
1.2 Neuberechnung der Abwassergebühren für 2006 (Anlage 2)
 
 
Insgesamt erhöhen sich die Kosten für die Abwasserbeseitigung im Jahre 2006 
gegenüber der Gebührenbedarfsberechnung 2005 
von 40,19 Mio. € auf 42,80 Mio. € (+ 6,49 %) um     + 2,61 Mio. € 
Vorlagen-Nr.: 
V/0840/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.10.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0840/2005 
 
Gleichzeitig erhöhen sich im Jahre 2006 die sonstigen Einnahmen u. a. 
durch die Erhöhung der Inanspruchnahme von Sonderrücklagen (ohne  
Abwassergebühren)  von 6,64 Mio. € auf 8,29 Mio. € (+ 24,85 %) um   -  1,65 Mio. € 
 
Aufgrund von veränderten Bemessungsmaßstäben
 für das Jahr 2006 gegen- 
über dem Jahr 2005 bei  
- Frischwasserbezügen (rd. -370 Tm³), 
- privaten bebauten und befestigten Grundstücksflächen (rd. +139 Tm²) und  
- Schmutzwasserfrachten durch die Starkverschmutzer (rd. +158 Tm³)  
ergibt sich hierdurch bedingt eine Gebührenmindereinnahme
 von   +  0,42 Mio. €  
 
Da nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) das  
(Voll-) Kostendeckungsprinzip vorgeschrieben ist, kann der verbleibende 
Fehlbetrag von   + 1,38 Mio. €  
nur über eine Gebührenerhöhung ausgeglichen
 werden. 
 
Die Kostensteigerung
 von insgesamt 2,61 Mio. € ergibt sich insbesondere durch  
- die Erhöhung der kalkulatorischen Kosten  aufgrund der Kanalneubewertung, Neuzugängen 
einschl. Indexsteigerungen um + 2,09 Mio. €  (+ 9,31 %), (siehe Anlage 2, Kostenzeilen 29 + 30) und  
- durch allgemeine Kostensteigerungen  z. B. Energiekosten, Fällmittelzusätzen usw. um + 0,39 
Mio. € (+ 5,43 %)  
 
Von den Gesamtkosten entfallen in 2006 auf der Basis der Durchschnittskosten der letzten 5 Jahre  
auf die Niederschlagswasserbeseitigung 32,66 % (Vorjahr 32,35 %) und  
auf die Schmutzwasserbeseitigung 67,34 % (Vorjahr 67,65 %). 
 
Nach den Steigerungen in den Jahren von 2001 – 2005 (2,19 % bis 5,71 %) ist auch für das Jahr 
2006 eine weitere Steigerung der Abwassergebühren von durchschnittlich 4,31 % unumgänglich. 
 
Die Anhebung wirkt sich wie folgt aus: 
Schmutzwassergebühr von 1,49 €  um 0,07 € auf  1,56 €/m³ = + 4,7 %
 
Niederschlagswassergebühr  von 0,44 €  um 0,01 € auf  0,45 €/m² = + 2,3 %  
 
Für einen durchschnittlichen Haushalt (4 Personen mit 200 m 3 Verbrauch und 130 m 2 befestigter 
Entwässerungsfläche) steigen die Abwassergebühren damit jährlich  von 355,20 € um 15,30 € auf 
370,50 €. Das entspricht einer Steigerung von 4,3 %. Damit liegt die Stadt Münster weiterhin noch 
weit unter dem Landesdurchschnitt NRW für das Jahr 2005  mit 637,84 € und weiterhin am unteren 
Ende der Skala der Abwassergebühren der Städte im Land NRW über 100.000 Einwohnern (vgl. 
Anlage 12).  
 
Die Erhöhung der Schmutzwassergebühr wirkt sich auch gleichartig auf den Starkverschmutzerzu-
schlag aus (vgl. Anlage 4). Durch diesen seit 1993 geltenden Zuschlag kann die „Normalgebühr“ 
um rd. 0,05 € niedriger festgesetzt werden. 
 
Die größeren Ansatzveränderungen sind in den Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 
2006 (Anlage 2) dargestellt. 
 
Nach den  Erhöhungen betragen die  Abwassergebühren 2006 im einzelnen: 
 
Schmutzwassergebühr  
Erhöhung von 1,49 € um 0,07 € (+ 4,70 %) auf 1,56 €/m
3 
davon – nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1 = 0,93 €/m3 (bisher = 0,88 €/m³) 
 verschmutzungsabhängige Gebühr G2          = 0,63 €/m 3 (bisher = 0,61 €/m³) 
(vgl. Ziff. 1.1 Gebührentarif)

- 3 - 
V/0840/2005 
Gebühr für die Einleitung von Schmutzwasser aus Toilettenwagen, Containern etc.  
Erhöhung der pauschalen Einleitungsgebühr je Wagen/Container 
von 105,00 
€ um 10,00 € (+ 9,52 %) auf  115,00 € 
Die Berechnung ergibt sich aus Anlage 7. 
(vgl. Ziff. 1.3 Gebührentarif) 
Niederschlagswassergebühr  
Erhöhung von 0,44 € um 0,01 € (+ 2,27 %) auf  0,45 €/m² 
(vgl. Ziff. 2.1 Gebührentarif) 
 
Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute 
oder befestigte Fläche, für die ein Rückhaltevolumen vorgehalten 
wird oder auf der sich Ökopflaster befindet = 50 % von 2.1  
Erhöhung  von 0,22 € u
m 0,01 (+ 4,55 %) auf 0,23 €/m² 
(vgl. Ziffer 2.3 Gebührentarif) 
 
Gebühr für die Einleit
ung von Niederschlagswasser je m² dau-
erhaft begrünte Dachflächen, für die ein Rückhaltevolumen 
vorgehalten wird = 50 % von 2.2 
Erhöhung von 0,04 € um 0,01 € (+ 25 %) auf 0,05 €/m² 
(vgl. Ziffer 2.4 Gebührentarif) 
 
Gebühr für die Einleitung in die Schmutz- und Mischwasserkanalisation je m3  
(nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1 gemäß Ziffer 1.1) 
Erhöhung von 0,88 € um 0,05 € (+5,68 %) auf 0,93 €/m³
 
(vgl. Ziffer 3.1 Gebührentarif) 
 
Gebühr für die Einleitung in die Regenwasserleitung je m³    
Erhöhung von 0,59 € u
m 0,01 € (+ 1,69 %) auf 0,60 €/m³ 
(vgl. Ziffer 3.2 Gebührentarif) 
Die Berechnung ergibt sich aus Anlage 8
.  
 
Sonstige Entgelte/Gebühren     
Die weiteren Gebühren/Entgelte lt. Gebührentarife Ziffern 2.2, 4, 5 und 6 ändern sich nicht. 
Die Berechnungen hierfür ergeben sich aus den Anlagen 9, 10 und 11.    
 
I. V. Anlagen
    
 
gez. 
 
Joksch

Anlage 2

2162 Zeichen

66 12 0001 Anlage 2 
28.10.2005 
Gebührenbedarfsberechnung UA 7000 Abwasserbeseitigung 
Ermittlung der Kosten / Erträge 2006 
zum Vergleich 
A. Kosten Ansatz 2006 
Ansatz 2005 
lt. Ratsbe- 
schluss v. 
08.12.2004 
Ergebnis 
der BAR 
2004 
nachrichtl. 
Ergebnis 
Jahresrechn. 
2004 
EURO EURO EURO EURO 
1 Personalausgaben ZA 10 8.196.080 8.010.390 7.658.400 7.666.242 
2 Personalausgaben ZA 30 30.690 38.890 29.807 29.807 
3 Sachausgaben ZA 10 95.200 89.350 78.690 78.690 
4 Sachausgaben ZA 18 88.000 78.000 86.979 86.979 
5 Sachausgaben ZA 23 194.140 174.530 163.431 163.431 
6 Sachausgaben ZA 30 42.630 41.400 40.021 40.021 
7 Sachausgaben ZA 65 1.730.000 1.658.590 59.782 1.469.788 
8 Sachausgaben ZA 67 6.950 6.950 4.508 4.508 
9 Bauunterhaltungskosten ZA 65 4.000 3.540 2.581 2.581 
10 Unterhaltung der Abwasseranlagen 2.900.000 2.900.000 2.715.358 2.696.732 
11 Feldmeß- und Zeichengeräte 800 800 363 363 
12 Pachten 550 500 665 665 
13 Haltung von Fahrzeugen 160.000 140.000 135.680 135.645 
14 Fortbildungskosten 40.000 17.000 18.249 18.249 
15 Kosten für technische Wartung 53.000 42.680 39.705 39.705 
16 Betriebskosten für Gruben- und Fettabscheiderentleerung 120.000 120.000 62.178 62.178 
17 Betrieb der Abwasseranlagen 2.800.000 2.500.000 4.184.025 2.774.019 
18 Abgaben nach dem Abwasserabgabengesetz 500.000 511.000 424.973 360.542 
19 Umsatzsteuer (Vorsteuer) 800 800 3.007 3.007 
20 Umsatzsteuer (Zahllast) 1.760 1.760 299 299 
21 Zeichen- und Fotomaterial 4.600 4.600 3.113 3.113 
22 Besch./ Prod. v Schriften, Fachliter., Öffentlichkeitsarbeit 8.000 10.000 4.620 4.620 
23 Gebühr für die Ermittlung der Wasserabgabe 95.000 85.000 101.893 101.893 
24 Verbands- und Vereinsbeiträge 1.940 1.940 1.932 1.932 
25 Gebühr für Rechendeponierung an die AWM 80.000 80.000 53.105 53.105 
26 Erstattung spezieller Leistungen 441.670 368.860 353.879 243.440 
27 Erstattung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 720.880 904.920 1.044.547 1.038.200 
28 Abschreibungen 18.206.200 16.552.600 15.101.202 15.087.869 
29 Verzinsung des Anlagekapitals 6.278.100 5.846.700 5.592.606 5.472.268 
Kosten insgesamt 42.800.990 40.190.800 37.965.598 37.639.891 
Seite 1

Anlage 12

879 Zeichen

Durchschnitt 
NRW-Gemeinden 
637,84 €
Münster 2006 
370,50 €
Anlage 12 
* kreisangehörige Städte 
Abwassergebühren in NRW-Städten über 100.000 Einwohner in 2005 
Grundlage: 200 cbm Frischwasser und 130 qm befestigte Fläche (lt. Umfrage des Bundes der Steuerzahler)
326,80 
382,80 
407,50 
410,80 
432,80 
435,90 
439,30 
454,60 
466,40 
469,90 
488,20 
494,30 
502,40 
504,70 
516,60 
518,40 
545,60 
566,70 
574,32 
642,20 
648,50 
648,60 
661,00 
677,30 
682,00 
706,40 
719,60 
791,90 
355,20 
348,20 
0,00 
100,00 
200,00 
300,00 
400,00 
500,00 
600,00 
700,00 
800,00 
Herne 
Bottrop 
Münster 
Gelsenkirchen 
Köln 
Düsseldorf 
Recklinghausen* 
Paderborn* 
Bochum 
Dortmund 
Hamm 
Duisburg 
Oberhausen 
Hagen 
Mühlheim 
Essen 
Bonn 
Siegen* 
Leverkusen 
Aachen 
Bielefeld 
Remscheid 
Bergisch Gladbach* 
Krefeld 
Solingen 
Mönchengladbach 
Moers* 
Wuppertal 
Witten* 
Neuss*

Anlage 3

1423 Zeichen

66 12 0001 28.10.2005 
Vorausschätzung der Gebühreneinnahmen für das Jahr 2006 
Nr. Art der Leistung Art der Leistung Veränderung Anzahl der 
Leistung 
Bisheriger 
Gebühren- 
satz 
Gebührenauf- 
kommen ohne 
Veränderung 
der Gebühren- 
sätze 
Veränderung 
der Gebühren- 
sätze um 
Gebührenaufkommen 
einschl. der 
Veränderung der 
Gebührensätze 
Differenz 
Gebührenauf- 
kommen 
aufgrund der 
Veränderung der 
Gebührensätze 
2005 + / - 2006 + / - 
m3/m 2 m3/m 2 m3/m 2 € € € € €/m 3 €
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 
1. Frischwasser: 
1.1 Schmutzwassergebühr 16.791.338 -251.265 16.540.073 1 ,49 24.644.709 0,07 25.802.514 1,56 * 1.157.805 
(Normalverschmutzer) 
1.2 Starkverschmutzer 
a) Wasserbezug (o. SVZ) 402.506 -118.774 283.732 1,49 422 .761 0,07 442.622 1,56 * 19.861 
b) Starkverschmutzerzu- 
schlag 1.073.651 157.853 1.231.504 0,61 751.217 0,02 775.847 0,63 * 24.630 
Zwischensumme 1.2 1.476.157 39.079 1.515.236 1.173.978 1 .218.469 44.491 
Summe 1 18.267.495 -212.186 18.055.309 25.818.687 27.020 .983 1.202.296 
2. 
Grundstücksflächen 
(m 
2  = Niederschlags- 
wassergebühr ) 
16.478.718 138.727 16.617.445 0,44 7.311.676 0,01 7.477.8 50 0,45 * 166.174 
GESAMT 1 + 2: 33.130.362 34.498.833 2,05 1.368.471 
Ansatz 2006: 34.509.170 
*Rundungsdifferenz: -10.337 €, da errechneter Gebühre nsatz spitz 1,56 € auf 1,56 €/m³ zu runden ist. 
0,6332 € auf 0,63 €/m³ zu runden ist. 
0,4503 € auf 0,45 €/m² zu runden ist. 
Anlage 3

Anlage 10

2638 Zeichen

Anlage 10  
66 12 0001          10.10.2005 
Berechnung des m³-Preises  
für das Abkippen von Schlämmen an der Hauptkläranlage  
für das Jahr 2006 (Ziffer 5 Gebührentarif)  
 
1.  Grundlagen  
 Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes und des Abfallbeseitigungsge- 
setzes ist es nicht zulässig, Schlämme und Fäkalien  aus Kleinkläranlagen, geschlos- 
senen Gruben, Fettabscheidern u. ä. auf Müllkippen abzufahren. Das bedeutet, daß 
die Stadtreinigungsfirmen diese Schlämme dem Schmut zwasserzulauf in den Kläran- 
lagen zugeben müssen. Die Stadt Münster versteht un ter den Schlämmen, die der 
Kläranlage zur Reinigung zugegeben werden, biologis ch abbaubare Rückstände aus 
Kleinkläranlagen, Fäkalgruben, Fettabscheidern, Stä rkeabscheidern u. ä. Alle anderen 
Schlämme, z. B. aus Ölabscheidern, bedürfen einer B ehandlung in besonders hierfür 
erstellten Anlagen.  
Als Berechnungsfaktoren werden einerseits die Koste n der Haupt- und Nebenkläran- 
lagen und andererseits der Frischwasserverbrauch al s Maßstab des eingeleiteten 
Schmutzwassers zugrunde gelegt. Grundlage hierfür s ind die Ergebnisse der letzten 
Betriebsabrechnung „Abwasserbeseitigung“ aus dem Ja hr 2004. Für die Berechnung 
2006 wird der damalige abgerechnete Stadtanteil für  die Oberflächenentwässerung 
der öffentlichen Verkehrsflächen von 13,62 % in Abz ug gebracht.  
 
Da die Schlämme aus den o. g. Anlagen einen bis zu dreifach höheren Verschmut- 
zungsgrad haben (700 - 1.000 mg BSB 5/l) als häusli ches Schmutzwasser (ca. 300 mg 
BSB 5/l), kann der für die Reinigung von 1 m³ Schmu tzwasser benötigte Betrag auch 
bis zum dreifachen Wert erhöht werden. 
 
 
2.  Berechnung    
  
Gesamtkosten der Kläranlagen 
abzüglich Stadtanteil für die Oberflächen- 
entwässerung (13,62 %) 
 
verbleibende anrechnungsfähige Kosten 
 
11.920.396 € 
 
-  1.623.558 € 
 
10.296.838 € 
  
Die Schmutzwassermenge 2004 betrug lt. Veranlagung 
 
17.002.488 m³  
 Kosten 2004 für häusliches Abwasser: 
 
verbleibende Kosten       10.296.838 €  
Schmutzwassermenge   17.002.488 m³ 
 
 
 
=   rd. 0,61 €/m ³ 
 Der dreifache Satz beträgt demnach 1,83 €/m³.  
 Der derzeitige Gebührensatz beträgt 1,64 € /m³
 
 
3.  Gebührenvorschlag  
  
Es wird vorgeschlagen, die Reinigungsgebühr für 200 6 von 1,64 € je m³ bestehen zu 
lassen, da der Verschmutzungsgrad der Schlämme bis zum dreifachen Wert der Reini-
 
gungsgebühr von rd. 0,61 €/m³ = rd. 1, 83 €/m³ den Höchstwert darstellt. Wie bereits 
für die Gebührensätze der Vorjahre wird auch für de n vorgeschlagenen Gebührensatz 
2006 von 1,64 €/m³ nicht der volle dreifache Wert ( rd. 1,83 €) angesetzt sondern nur 
etwa 90 %.

Anlage 6

2649 Zeichen

66 12 0001 28.10.2005 
Vorausschätzung der kalkulatorischen Zinsen auf Anschaffungswerte für 2006 (in EURO) 
Sach- 
konto Anlagenart Ergebnis (Betriebsabrechnung) 2004 voraussichtl. Veränderung des 
Restwertes 2005 
voraussichtl. Veränderung des 
Restwertes 2006 Voraussichtliches Ergebnis 2006 
Zinsen 
Restwert (AW) 
am 31.12.2004 
Nettorest- 
wert 
(abz. 
Abzugska- 
pital) 
 % Zinsen 
(von Sp. 4)  % 
Abschrei- 
bungen auf 
AW 
durch Ersatz-, 
Erweiterungs-, 
Neuinvestitio- 
nen 
Afa neu 
durch 
Abschrei- 
bung 
durch Ersatz-, 
Erweiterungs-, 
Neuinvestitio- 
nen 
Afa neu 
durch 
Abschrei- 
bung 
Restwert am 
31.12.2006 
Netto- 
Restwert 
Durch- 
schnitt- 
licher 
Zinssatz 
Zinsen 
4 / 3 6 / 4 8 + 10 11 + 13 3+9-11+12-14 5 * 15 aus 7 16 * 17 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 
010 
Immaterielle 
Vermögens- 
gegenstände 
0,000 0,000 0 0 0 0 0,000 0
021 Grundstücke 
ohne Bauten 1.376.748 878.217 63,789 61.480 7,001 87.415 52.224 1.741 8 9.156 0 0 89.156 1.250.660 797.786 7,001 55.849 
022 Grundstücke 
mit Bauten 12.394.745 7.724.316 62,319 540.303 6,995 432.611 374.985 9.375 441.986 0 0 441.986 11.885.758 7.407.119 6,995 518.11 6 
023 Grundstücks- 
gleiche Rechte 0,000 0,000 0 0 0 0 0,000 0
024 
Bauten auf 
fremden Grund- 
stücken 
0,000 0,000 0 0 0 0 0,000 0
030 
Technische 
Anlagen und 
Maschinen 
8.584.038 5.289.545 61,621 369.607 6,988 1.047.780 630.79 7 33.353 1.081.133 300.000 20.000 1.101.133 7.332.569 4.51 8.381 6,988 315.722 
040 Sonst. Betriebs- 
anlagen 20.047.021 11.411.285 56,923 798.783 7,000 847.059 226.93 1 3.782 850.841 0 0 850.841 18.572.270 10.571.818 7,000 740. 021 
0401 Kanalanlagen 
(Neubewert.) 409.677.867 64.143.029 15,657 4.490.011 7,000 7.815.760 1 2.257.499 156.165 7.971.925 9.463.153 118.289 8.090.214 4 15.336.380 65.028.979 7,000 4.552.027 
051 Sonst. Anlage- 
vermögen 856.820 389.883 45,503 26.826 6,881 64.521 39.073 2.605 67. 126 50.000 5.000 72.126 806.641 367.050 6,881 25.255 
061 Fuhrpark 593.680 593.680 100,000 39.763 6,698 128.358 21.386 2.673 1 31.031 200.000 20.000 151.031 533.004 533.004 6,698 35.699
070 Betriebs- und 
Geschäftsausst. 940.822 884.328 93,995 58.159 6,577 227.312 56.302 5.630 23 2.942 50.000 8.333 241.275 572.907 538.505 6,577 35.416 
080 Anlagen im Bau 0,000 0,000 0 0 0 0 0
Summe 454.471.741 91.314.283 20,092 6.384.932 6,992 10.650.816 13.659.197 215.324 10.866.140 10.063.153 171.622 11.037. 762 456.290.189 91.679.653 6,848 6.278.105 
abzügl. 2/3 Zinsen durch Neubew. lt. Ratsbeschluss - 792.326 
Zinsen insges. lt. Betriebsabrechung 2004 5.592.606 
Ansatz 6.278.100 
Ansatz für 2005 (abzügl. 1/3 Zinsen durch Neubew.) 5.846.700 2006 
Anlage 6

Beratungsverlauf (4)

15.11.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2005 Hauptausschuss
TOP 12.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2005 Rat
TOP 11.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0840/2005
Typ
Vorlage
Datum
13.10.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37