V/0340/2021/1
Neubau einer zweizügigen Grundschule mit der Option zur Erweiterung zur Dreizügigkeit und Neubau einer Zweifachsporthalle in Sprakel
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0340/2021/1 V/0340/2021/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Neubau einer zweizügigen Grundschule mit der Option zur Erweiterung zur Dreizügigkeit und Neubau einer Zweifachsporthalle in Sprakel - Baubeschluss - Beratungsfolge 22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 22.06.2021 Sportausschuss Vorberatung 23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 23.06.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Die Baumaßnahme Neubau einer zweizügigen Grundschule mit einer Zweifachsporthalle für die Grundschule Sprakel wird nach den Plänen des Architekturbüros Reinders Architekten aus Osnab- rück ausgeführt (Anlagen 1.1 -1.6). 2. Die „Checkliste nachhaltiges Bauen“ aus den Gebäudeleitlinien wird zur Kenntnis genommen (An- lage 2). Die Gebäudeleitlinien 2020 der Stadt Münster sind berücksichtigt. 3. Es wird eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der Sporthalle installiert. Die auf den Flachdä- chern empfohlen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit (Absturzsicherung) werden aus Kos- tengründen nicht in Form fest installierter Gelä nder, sondern in Form von Sekuranten und anderen Anschlagsvorrichtungen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen geplant und ausgeführt. 4. Das Dach der Grundschule, des Umkleidegebäudes und des Verbindungstraktes zur Sporthalle werden mit einem extensiven Gründach ausgestattet. 5. Die Checkliste „Barrierefreiheit / Design für alle“ aus den Gebäudeleitlinien wird zur Kenntnis ge- nommen (Anlage 3). 6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im April 2022 begonnen wird und die Fertig- stellung voraussichtlich im I. Quartal 2024 erfolgt. Amt für Immobilienmanagement 21.06.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Silies Telefon: 492-2432 SiliesH@stadt-muenster.de - 2 - V/0340/2021/1 II. Finanzielle Auswirkungen 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf der Grundlage des aus Kostengründen überplanten Entwurfs, basierend auf d em Wettbewerbsergebnis vom 15.02.2019 und gemäß der Kostenbe- rechnung nach DIN 276 des Architekturbüros Reinders Architekten vom 14.04.2021 Investitions- kosten in Höhe von 19.480.000,00 Euro, als auch Folgekosten in Höhe von 931.890,00 Euro entstehen (Anlage 5 und Anlage 6). 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die Kosten gegenüber der Veranschlagung im Er- richtungsbeschluss (Vorlage V/0276/2018/1) in Höhe von 13 .770.000 Euro (8.774.000,00 € für die Grundschule und 4.996.000 € für die Sporthalle) um 5,71 Mio. Euro erhöhen. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Fläch en für die Grundschule Sprakel ab Fertig- stellung ein Mehrbedarf von 0,53 VZÄ für Personalstunden für Hausmeisterdienste anfällt, der im Rahmen der Stellenplanberatungen abzusichern ist. Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Haushaltsan- satz neu € Haushaltsan- satz alt € Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 4820 Neubau Grundschule Sprakel Auszahlungen für Baumaßnahmen Bisher bereit- gestellt 1.866.224;ab- zgl. 500.000 €, die von 2020 nach 2021 verlagert wur- den 1.866.224;abzgl. 500.000 €, die von 2020 nach 2021 verlagert wurden 2021 500.000 500.000 VE (16.600.000) (16.600.000) 2022 7.000.000 500.000 2023 9.400.000 500.000 2024 1.213.776 7.000.000 Spätere Jahre 8.633.780 Saldo Maßnahme 19.480.000 18.500.004 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der Investiti- onsmaßnahme 4820 „Neubau Grundschule Sprakel“ in Höhe von 18.500.000 Euro veranschlagt. Der Haushaltsansatz für die o.g. Investitionsmaßnahme wird im Rahmen der Aufstellung des Haus- haltsplanentwurfs 2022 um den erforderlichen Mehrbedarf von 980.000 Euro angehoben. Der Mehr- bedarf wird im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport an anderer Stelle kompensiert. - 3 - V/0340/2021/1 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- Jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2024 ff. 357.940 Folgeaufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2024 ff. 281.750 Folgeaufwand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirt- schaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 2024 ff. 292.200 Folgeaufwand Summe aller Aufwendungen 931.890 Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 6). Begründung: In der Sitzung des AUKB wurde von Bündnis 90/Grünen/GAL, SPD und VOLT ein Änderungsantrag gestellt und der Beschlusspunkt 3 ergänzt. Der Ausschuss für Umwelt Klima und Bauen und der Ausschuss für Schule und Weiterbildung ha- ben in deren Sitzung abweichend zur Vorlage 0340/2021 beschlossen und dem Antrag zugestimmt. Die Verwaltung greift die Änderungen auf und übernimmt diese. i. V. gez. Mathias Peck Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0340/2021/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.06.2021
- Erstellt
- 18.06.2021 10:32