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V/0757/2015

Managementkontrakt mit der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI GmbH)

Vorlagen 16.09.2015

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757_Mankon_WBI

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Beschlussvorlage

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757_Mankon_WBI

10196 Zeichen

Managementkontrakt 
zwischen der 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 
 und den Gesellschaftern: 
Stadt Münster und Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
1. Präambel 
 
Mit den Regelungen dieser Vereinbarung  soll beschr ieben und hinreichend fixiert werden, 
welche Zielerwartungen die Gesellschafter an die Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 
(WBI) haben und wie beide Parteien dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen. 
 
Während im ersten Teil der Vereinbarung  zeitlich d auerhafte Regelungen in einem 
strategischen Sinne inhaltlich und qualitativ gereg elt werden sollen, werden im zweiten Teil 
zeitlich befristete Regelungen hinsichtlich bestimm ter Qualitäts- und Quantitätsziele für die 
Laufzeit der Vereinbarung  bestimmt. 
 
Besondere Bedeutung für das Beziehungsgeflecht hat die Einordnung der WBI in den 
Konzern Stadt Münster. Maßgeblich ist dafür zum ein en die Zuordnung der WBI in die 
Informationskategorie B  sowie  die Zuordnung in da s Steuerungscluster IV gem. 
Ratsbeschluss vom  05.11.2014 (Vorlage 0756/2014). Danach unterliegt die WBI einer 
halbjährlichen   Berichtspflicht und gilt als Gewinnbeteiligung mit Wettbewerb. 
 
Damit wird den Beteiligungsgrundsätzen und der Rahm enrichtlinie für Beteiligungen der 
Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex) Rechnung getragen. 
 
 
2. Zeitlich dauerhafte Regelungen 
 
2.1 Zielbestimmungen der WBI 
 
2.1.1 Gesellschaftszweck 
 
Als Gesellschaftszweck ist im Gesellschaftsvertrag § 2 ausgeführt (Stand 2004): 
 
(1) „Die WBI bewirtschaftet umfassend den ruhenden Verkehr in der Stadt Münster, sie baut 
und betreibt Parkhäuser, Umsteigeanlagen zur Vernet zung von MIV (Motorisierter 
Individual-Verkehr) und ÖPNV (Öffentlicher Personen nahverkehr) wie Park+Ride-
Anlagen, Park+Bike-Anlagen, Fahrradparkanlagen usw. 
 
(2) Die WBI engagiert sich im Bereich des gewerblic hen Bauens als Bauherr im eigenen 
Namen oder als Baubetreuer im fremden Namen insbeso ndere in solchen Bereichen, die 
strukturell zur Stadtentwicklung beitragen (z.B. Ge werbe- oder Handwerkerzentren, 
Projekte zur wohnungsnahen Grundversorgung in der E ntwicklung/Verbesserung von 
Wohnbereichen, sonstige Infrastruktureinrichtungen).

(3) Das bei der WBI vorhandene Spezialwissen im Bau  von Parkanlagen und von 
gewerblichen Bauprojekten kann durch die Übernahme von Beratungs-, Planungs- oder 
Bauaufträgen für Dritte vermarktet werden. 
 
(4) Die Gesellschaft bewirtschaftet das eigene Grun dvermögen. Sie kann Grundstücke 
erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben und erwerben. 
 
(5) Die Gesellschaft kann die Verwaltung von Eigent ümergemeinschaften übernehmen, 
soweit sie Miteigentümerin ist oder diese Tätigkeit  auf Veranlassung eines 
Gesellschafters erfolgt.“ 
 
Zur Erreichung der in den Absätzen genannten Zwecke kann die Gesellschaft alle Geschäfte 
betreiben, die dem Gesellschaftszweck dienen. Sie i st berechtigt, andere Unternehmen zu 
erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. 
 
Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte nach wirtschaftlichen Grundsätzen. 
 
2.1.2 Oberziele 
 
• Bürgernutzen steigern 
• Finanzkraft im Stadtkonzern stärken 
• Interne Prozesse verbessern 
• Zukunftsaufgaben angehen 
• Verbesserung der Beschäftigungssituation von schwe rbehinderten Menschen 
 
2.1.3 
Teilziele 
 
Im Folgenden werden die Teilziele der WBI untergliedert in Sachziele und Finanzziele. Beide 
Bereiche beinhalten die zeitlich dauerhaften Ziele und sind aus den bisherigen Tätigkeiten 
sowie den zukünftig zu übernehmenden Aufgaben abgeleitet. 
 
• S
achziele  
 
Die Ziele und Aufgaben der Westfälische Bauindustrie GmbH untergliedern sich wie folgt: 
 
1. Optimierung des Stellplatzangebotes vorrangig im  Innenstadtbereich bzw. in 
Zentrumslagen  
2. Betrieb von Parkhäusern, Parkeinrichtungen  
3. Bewirtschaftung und Anpassung des Bestandes im I mmobilienbereich 
4. Verwaltung von Eigentümergemeinschaften  
5. Allgemeine Aufgaben der Gesellschaft 
6. Übernahme vertretbarer Aufgaben im Rahmen des Ge sellschaftszwecks   
7. Beteiligung an Projekten mit  privaten Dritten z ur Realisierung von Baumaßnahmen für 
öffentliche Zwecke der Stadt Münster, ggf. durch Erweiterung des Gesellschaftszwecks 
 
 
• Finanzziele   
 
Die Finanzziele werden wir folgt definiert: 
 
1. Erwirtschaftung einer der Aufgabenstellung angem essenen Eigenkapitalverzinsung 
2. Berücksichtigung des Ausschüttungsinteresses der  Gesellschafter einschließlich 
Ausschüttungen von nicht gebundenem Kapital zur Stä rkung des Haushalts der Stadt 
Münster

3. Bei Übernahme zusätzlicher Aufgaben erfolgt eine  Anpassung der in TZ 3.2 
vereinbarten Finanzziele (Verlustausgleich bei Über nahme defizitärer Aufgaben bzw. 
Ausschüttung von Mehrgewinnen) 
 
2.2 Nebenbedingungen 
 
• Bei Neuinvestitionen im Parkhausbereich (KFZ und F ahrräder) Förderung durch 
Zuschüsse aus der zweckgebundenen Rücklage für Stellplatzablösebeträge. 
• Das Interesse der Stadt Münster an der gegenseitig en Abnahme von Leistungen 
innerhalb des Konzerns Stadt Münster soll beachtet werden.  
 
 
3. Zeitlich befristete Regelungen 
 
 
Die Normierung bzw. Quantifizierung der Ziele und N ebenbedingungen erfolgt unter 
Bezugnahme auf die unter Ziffer 2 allgemein beschriebenen Ausführungen.  
 
3.1 Sachziele 
 
1. 
Optimierung des Stellplatzangebotes im Innenstadtbereich   
- Mitwirkung an der Entwicklung des Parkraumkonzepte s der Stadt Münster in 
Abhängigkeit von der wirtschaftlichen und städtebaulichen Entwicklung  
 
2. Optimierter Betrieb der Parkhäuser, Parkeinrichtungen 
- Bewirtschaftung der vorhandenen und zukünftigen P arkhäuser und Parkeinrichtungen  
- Bau und Bewirtschaftung weiterer Fahrradparkanlage  bei wirtschaftlichem, ordnungs- 
oder verkehrspolitischem Erfolg  
 
3. Bewirtschaftung des Bestandes im Immobilienbereich 
- Gebäudemanagement für den eigenen Immobilienbestan d 
- Realisierung weiterer Objekte, wenn die Rentabilit ät darstellbar ist 
 
4. Verwaltung von Eigentümergemeinschaften  
- Verwaltung von Fremdimmobilien im Rahmen der Verwa lterverträge  
 
5. Übernahme vertretbarer Aufgaben 
- Nach Bedarf und im Rahmen des Gesellschaftszwecks.  
- Bau und Betrieb energiewirtschaftlicher Anlagen ( z.B. Photovoltaikanlagen, 
Windkraftanlagen etc.) nach Prüfung der Rentabilitä t, ggfs. Beteiligung an Projekten 
mit privaten Dritten. 
 
6. Beteiligung an Projekten mit privaten Dritten 
- Die Gesellschaft bringt sich bei der Investition o der Bewirtschaftung bei Projekten mit 
privaten Dritten ein. 
 
3.2. Sonstige Aufgaben der Gesellschaft 
- Verbesserung der Informations- und Kommunikationsw ege durch weitere 
Vernetzung von Parkeinrichtungen 
- Serviceverbesserung 
- Kooperationspartner der Stadt Münster für die Opti mierung des 
innerstädtischen konzerninternen Immobilienbestands

3.3. Finanzziele 
 
1. Aufgrund der mittelfristigen Finanzplanung werde n in den Jahren 2015 bis 2019  
folgende Jahresüberschüsse erwartet:  
 
2015  2.538 T€ 
  2016  2.741 T€ 
  2017  3.089 T€ 
  2018  3.134 T€ 
  2019  2.969 T€ 
 
2. Als Gewinnausschüttungen (vor Abzug der Kapitale rtragsteuer) sind vorgesehen: 
 
in 2016  für das Geschäftsjahr  2015  2.600.000 €  
  in 2017  für das Geschäftsjahr  2016  2.750.000 €  
  in 2018  für das Geschäftsjahr  2017   2.750.000 € 
  in 2019  für das Geschäftsjahr  2018  2.750.000 €  
  in 2020  für das Geschäftsjahr  2019   2.750.000 €  
 
Sollten die unter Nr. 1 genannten Jahresüberschüsse  in dieser Höhe nicht 
erreicht werden, werden entsprechende Äquivalente zu vereinbaren sein. 
 
3. Zusätzlich zu den genannten Ausschüttungen aus d em Jahresergebnis können 
Sonderausschüttungen zur Stärkung des städtischen Haushalts geleistet werden, 
wenn der Haushalt nicht anderweitig ausgeglichen we rden kann . Die 
wirtschaftlichen Belange der Gesellschaft sind dabei zu beachten. 
 
Sofern nicht zusätzliche Erträge bzw. Finanzmittel aus Maßnahmen wie der 
entgeltlichen Eintragung von Baulasten (als Ausglei ch für nicht geschaffene 
Stellplätze Dritter), dem Verkauf von Immobilien de r WBI o.a. erzielt werden 
können, ist diese Ausschüttung ggf. ganz oder antei lig durch die Aufnahme von 
Fremdmitteln zu finanzieren. 
 
4. Übertragungen von Rücklagen aus der Stellplatzab löseverpflichtung von der 
Stadt Münster auf die WBI sind vorgesehen bei der R ealisierung förderfähiger 
Bauprojekte. 
 
3.3 
 Kenngrößen zur Zielerreichung  
 
Als Bewertungsmaßstab für die Erreichung der vorgen annten. Ziele wird folgendes 
vereinbart: 
 
1. Optimierung des Stellplatzangebotes im Innenstad tbereich 
2. Einhaltung des Budgets für Errichtung und Bewirt schaftung von 
Parkeinrichtungen  
3. Betrieb der Parkhäuser und Parkeinrichtungen 
Halten der Anzahl der Kurzparker in den Jahren 2016  bis 2020 auf dem Stand 
des Jahres 2014 
4. Bewirtschaftung des Bestandes im Immobilienberei ch  
Die Leerstandsquote soll 5 % der Nutzfläche nicht übersteigen 
5. Verwaltung von Eigentümergemeinschaften 
Beibehaltung der Zahl der verwalteten Eigentümergemeinschaften 
 
Im Rahmen des Jahresabschlusses stimmen sich die St adt Münster und die Gesellschaft 
über den Grad der Zielerreichung ab.

4. Laufzeit der Vereinbarung  
 
Diese Vereinbarung ist gültig bis zum 31.12.2020. D ie Parteien verpflichten sich, spätestens 
ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung mit erneuten V erhandlungen über eine weitere 
Zielvereinbarung zu beginnen. 
 
 
5. Sonstiges 
 
- Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrunds ätze und die Rahmenrichtlinien 
für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex). 
 
- Die Westfälische Bauindustrie GmbH unterliegt ein er halbjährlichen Berichtspflicht. 
 
- Der Sachstand bei der Umsetzung der Ziele ist min destens einmal pro Jahr im 
Aufsichtsrat vorzustellen und zu beraten. 
 
 
Münster, den 
 
Für die Westfälische   Für die Stadt Münster  Für d ie Stadtwerke 
Bauindustrie GmbH       Münster GmbH 
 
 
 
____________________                 ____________________        _____________________ 
Kötterheinrich                                      Reinkemeier                          Dr. Müller-Tengelmann 
Geschäftsführer                                  Stadtkämmerer                       Geschäftsführer

Beschlussvorlage

3835 Zeichen

V/0757/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Managementkontrakt mit der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI GmbH) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.11.2015 Rat Einbringung 
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.12.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Vorbemerkung: 
 
Es wird darauf hingewiesen ,  dass in 2015  für die Jahre 2016 – 2020 für mehrere Beteiligungen: 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Wohn - und Stadtbau GmbH, Münster Mark e-
ting, Westfälische Bauindustrie GmbH, Stadtwerke Münster GmbH, Vorlagen zu Managementko n-
trakten zu v erabschieden sind. Ziel ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb 
sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs - und Finanzierungssicherheit zu 
geben. Insofern ist Hauptadressat des Kontraktes der Gesellschafter Stadt Münster. In besonderer 
Weise wird angesichts der notwendigen Haushaltsdisziplin bzw. der Konsolidierungsnotwendigkeit 
darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den Managementkontrakten mit Belastungen für 
den allgemeinen Haushalt entsprechende Entlastungen  (Deckung) zu schaffen sind, wenn nicht 
der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. 
 
 
II. Sachentscheidung: 
 
1. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Managementkontrakts mit der WBI wird zug e-
stimmt. 
 
2. Die Laufzeit des Managementkontrakts beträgt fünf Jahre fü r die Kalenderjahre 2016 bis ei n-
schließlich 2020. 
 
 
III. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0757/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Janetzki 
Ruf: 
492 20 10 
E-Mail: 
JanetzkiA@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.09.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0757/2015 
IV. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Ansätze der Ausschüttungen der WBI im Haushalt 2016 und in der mittelfristigen Ergebnispl a-
nung bis 2020, die zu einem Ante il von 99 v.H. zunächst an die Stadtwerke Münster GmbH erfo l-
gen und von dort an die Stadt Münster weitergeleitet werden, sind bei Vorliegen der entspreche n-
den Beschlüsse durch Veränderungsblatt anzupassen. 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage V/0401/2002 „Optimi erung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligung s-
controllings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenb e-
trieben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in 
Abhängigkeit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Gesellschaften 
Zielvereinbarungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zwischen der Gesellschaft e-
rin/den Gesellschaftern und der Gesellschaft zu fixieren sind.  
 
Der als Anlage beig efügte Managementkontrakt basiert auf einem Entwurf der Verwaltung, der in 
Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung der WBI und nach dem Vorbild des vorangegangenen 
Managementkontrakts (Vorlage V/0516/2010) bis zur endgültigen Fassung gebracht wurde. Der 
Aufsichtsrat der WBI hat dem Kontrakt in der vorliegenden Fassung in seiner Sitzung vom 
29.06.2010 zugestimmt. 
 
Mit dem Managementkontrakt werden die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der G e-
sellschafter und deren Beiträge zur Erreichung dieser Z iele beschrieben. Anhand von möglichst 
messbaren Daten soll der Grad der Erreichung dieser Sach - und Finanzziele gemessen werden. 
Dementsprechend wurden in TZ 3.1 und TZ 3.2 detaillierte Ziele mit zeitlicher Befristung formuliert. 
Die Kenngrößen zur Bewertung der Zielerreichung wurden in TZ 3.3 fixiert. 
 
Der Vertrag sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2020 vor. Spätestens ein Jahr vor Vertragsablauf soll 
mit den Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung begonnen werden. Weitere Einzelhe iten 
ergeben sich aus dem beigefügten Vertragsentwurf. 
 
I.V. 
 
 
gez. Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage

Beratungsverlauf (3)

11.11.2015 Rat
TOP 18.2 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 26.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.12.2015 Rat
TOP 16.2.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0757/2015
Typ
Vorlagen
Datum
16.09.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37