V/0757/2015
Managementkontrakt mit der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI GmbH)
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Managementkontrakt zwischen der Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster und den Gesellschaftern: Stadt Münster und Stadtwerke Münster GmbH 1. Präambel Mit den Regelungen dieser Vereinbarung soll beschr ieben und hinreichend fixiert werden, welche Zielerwartungen die Gesellschafter an die Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster (WBI) haben und wie beide Parteien dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen. Während im ersten Teil der Vereinbarung zeitlich d auerhafte Regelungen in einem strategischen Sinne inhaltlich und qualitativ gereg elt werden sollen, werden im zweiten Teil zeitlich befristete Regelungen hinsichtlich bestimm ter Qualitäts- und Quantitätsziele für die Laufzeit der Vereinbarung bestimmt. Besondere Bedeutung für das Beziehungsgeflecht hat die Einordnung der WBI in den Konzern Stadt Münster. Maßgeblich ist dafür zum ein en die Zuordnung der WBI in die Informationskategorie B sowie die Zuordnung in da s Steuerungscluster IV gem. Ratsbeschluss vom 05.11.2014 (Vorlage 0756/2014). Danach unterliegt die WBI einer halbjährlichen Berichtspflicht und gilt als Gewinnbeteiligung mit Wettbewerb. Damit wird den Beteiligungsgrundsätzen und der Rahm enrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex) Rechnung getragen. 2. Zeitlich dauerhafte Regelungen 2.1 Zielbestimmungen der WBI 2.1.1 Gesellschaftszweck Als Gesellschaftszweck ist im Gesellschaftsvertrag § 2 ausgeführt (Stand 2004): (1) „Die WBI bewirtschaftet umfassend den ruhenden Verkehr in der Stadt Münster, sie baut und betreibt Parkhäuser, Umsteigeanlagen zur Vernet zung von MIV (Motorisierter Individual-Verkehr) und ÖPNV (Öffentlicher Personen nahverkehr) wie Park+Ride- Anlagen, Park+Bike-Anlagen, Fahrradparkanlagen usw. (2) Die WBI engagiert sich im Bereich des gewerblic hen Bauens als Bauherr im eigenen Namen oder als Baubetreuer im fremden Namen insbeso ndere in solchen Bereichen, die strukturell zur Stadtentwicklung beitragen (z.B. Ge werbe- oder Handwerkerzentren, Projekte zur wohnungsnahen Grundversorgung in der E ntwicklung/Verbesserung von Wohnbereichen, sonstige Infrastruktureinrichtungen). (3) Das bei der WBI vorhandene Spezialwissen im Bau von Parkanlagen und von gewerblichen Bauprojekten kann durch die Übernahme von Beratungs-, Planungs- oder Bauaufträgen für Dritte vermarktet werden. (4) Die Gesellschaft bewirtschaftet das eigene Grun dvermögen. Sie kann Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben und erwerben. (5) Die Gesellschaft kann die Verwaltung von Eigent ümergemeinschaften übernehmen, soweit sie Miteigentümerin ist oder diese Tätigkeit auf Veranlassung eines Gesellschafters erfolgt.“ Zur Erreichung der in den Absätzen genannten Zwecke kann die Gesellschaft alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck dienen. Sie i st berechtigt, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte nach wirtschaftlichen Grundsätzen. 2.1.2 Oberziele • Bürgernutzen steigern • Finanzkraft im Stadtkonzern stärken • Interne Prozesse verbessern • Zukunftsaufgaben angehen • Verbesserung der Beschäftigungssituation von schwe rbehinderten Menschen 2.1.3 Teilziele Im Folgenden werden die Teilziele der WBI untergliedert in Sachziele und Finanzziele. Beide Bereiche beinhalten die zeitlich dauerhaften Ziele und sind aus den bisherigen Tätigkeiten sowie den zukünftig zu übernehmenden Aufgaben abgeleitet. • S achziele Die Ziele und Aufgaben der Westfälische Bauindustrie GmbH untergliedern sich wie folgt: 1. Optimierung des Stellplatzangebotes vorrangig im Innenstadtbereich bzw. in Zentrumslagen 2. Betrieb von Parkhäusern, Parkeinrichtungen 3. Bewirtschaftung und Anpassung des Bestandes im I mmobilienbereich 4. Verwaltung von Eigentümergemeinschaften 5. Allgemeine Aufgaben der Gesellschaft 6. Übernahme vertretbarer Aufgaben im Rahmen des Ge sellschaftszwecks 7. Beteiligung an Projekten mit privaten Dritten z ur Realisierung von Baumaßnahmen für öffentliche Zwecke der Stadt Münster, ggf. durch Erweiterung des Gesellschaftszwecks • Finanzziele Die Finanzziele werden wir folgt definiert: 1. Erwirtschaftung einer der Aufgabenstellung angem essenen Eigenkapitalverzinsung 2. Berücksichtigung des Ausschüttungsinteresses der Gesellschafter einschließlich Ausschüttungen von nicht gebundenem Kapital zur Stä rkung des Haushalts der Stadt Münster 3. Bei Übernahme zusätzlicher Aufgaben erfolgt eine Anpassung der in TZ 3.2 vereinbarten Finanzziele (Verlustausgleich bei Über nahme defizitärer Aufgaben bzw. Ausschüttung von Mehrgewinnen) 2.2 Nebenbedingungen • Bei Neuinvestitionen im Parkhausbereich (KFZ und F ahrräder) Förderung durch Zuschüsse aus der zweckgebundenen Rücklage für Stellplatzablösebeträge. • Das Interesse der Stadt Münster an der gegenseitig en Abnahme von Leistungen innerhalb des Konzerns Stadt Münster soll beachtet werden. 3. Zeitlich befristete Regelungen Die Normierung bzw. Quantifizierung der Ziele und N ebenbedingungen erfolgt unter Bezugnahme auf die unter Ziffer 2 allgemein beschriebenen Ausführungen. 3.1 Sachziele 1. Optimierung des Stellplatzangebotes im Innenstadtbereich - Mitwirkung an der Entwicklung des Parkraumkonzepte s der Stadt Münster in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen und städtebaulichen Entwicklung 2. Optimierter Betrieb der Parkhäuser, Parkeinrichtungen - Bewirtschaftung der vorhandenen und zukünftigen P arkhäuser und Parkeinrichtungen - Bau und Bewirtschaftung weiterer Fahrradparkanlage bei wirtschaftlichem, ordnungs- oder verkehrspolitischem Erfolg 3. Bewirtschaftung des Bestandes im Immobilienbereich - Gebäudemanagement für den eigenen Immobilienbestan d - Realisierung weiterer Objekte, wenn die Rentabilit ät darstellbar ist 4. Verwaltung von Eigentümergemeinschaften - Verwaltung von Fremdimmobilien im Rahmen der Verwa lterverträge 5. Übernahme vertretbarer Aufgaben - Nach Bedarf und im Rahmen des Gesellschaftszwecks. - Bau und Betrieb energiewirtschaftlicher Anlagen ( z.B. Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen etc.) nach Prüfung der Rentabilitä t, ggfs. Beteiligung an Projekten mit privaten Dritten. 6. Beteiligung an Projekten mit privaten Dritten - Die Gesellschaft bringt sich bei der Investition o der Bewirtschaftung bei Projekten mit privaten Dritten ein. 3.2. Sonstige Aufgaben der Gesellschaft - Verbesserung der Informations- und Kommunikationsw ege durch weitere Vernetzung von Parkeinrichtungen - Serviceverbesserung - Kooperationspartner der Stadt Münster für die Opti mierung des innerstädtischen konzerninternen Immobilienbestands 3.3. Finanzziele 1. Aufgrund der mittelfristigen Finanzplanung werde n in den Jahren 2015 bis 2019 folgende Jahresüberschüsse erwartet: 2015 2.538 T€ 2016 2.741 T€ 2017 3.089 T€ 2018 3.134 T€ 2019 2.969 T€ 2. Als Gewinnausschüttungen (vor Abzug der Kapitale rtragsteuer) sind vorgesehen: in 2016 für das Geschäftsjahr 2015 2.600.000 € in 2017 für das Geschäftsjahr 2016 2.750.000 € in 2018 für das Geschäftsjahr 2017 2.750.000 € in 2019 für das Geschäftsjahr 2018 2.750.000 € in 2020 für das Geschäftsjahr 2019 2.750.000 € Sollten die unter Nr. 1 genannten Jahresüberschüsse in dieser Höhe nicht erreicht werden, werden entsprechende Äquivalente zu vereinbaren sein. 3. Zusätzlich zu den genannten Ausschüttungen aus d em Jahresergebnis können Sonderausschüttungen zur Stärkung des städtischen Haushalts geleistet werden, wenn der Haushalt nicht anderweitig ausgeglichen we rden kann . Die wirtschaftlichen Belange der Gesellschaft sind dabei zu beachten. Sofern nicht zusätzliche Erträge bzw. Finanzmittel aus Maßnahmen wie der entgeltlichen Eintragung von Baulasten (als Ausglei ch für nicht geschaffene Stellplätze Dritter), dem Verkauf von Immobilien de r WBI o.a. erzielt werden können, ist diese Ausschüttung ggf. ganz oder antei lig durch die Aufnahme von Fremdmitteln zu finanzieren. 4. Übertragungen von Rücklagen aus der Stellplatzab löseverpflichtung von der Stadt Münster auf die WBI sind vorgesehen bei der R ealisierung förderfähiger Bauprojekte. 3.3 Kenngrößen zur Zielerreichung Als Bewertungsmaßstab für die Erreichung der vorgen annten. Ziele wird folgendes vereinbart: 1. Optimierung des Stellplatzangebotes im Innenstad tbereich 2. Einhaltung des Budgets für Errichtung und Bewirt schaftung von Parkeinrichtungen 3. Betrieb der Parkhäuser und Parkeinrichtungen Halten der Anzahl der Kurzparker in den Jahren 2016 bis 2020 auf dem Stand des Jahres 2014 4. Bewirtschaftung des Bestandes im Immobilienberei ch Die Leerstandsquote soll 5 % der Nutzfläche nicht übersteigen 5. Verwaltung von Eigentümergemeinschaften Beibehaltung der Zahl der verwalteten Eigentümergemeinschaften Im Rahmen des Jahresabschlusses stimmen sich die St adt Münster und die Gesellschaft über den Grad der Zielerreichung ab. 4. Laufzeit der Vereinbarung Diese Vereinbarung ist gültig bis zum 31.12.2020. D ie Parteien verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung mit erneuten V erhandlungen über eine weitere Zielvereinbarung zu beginnen. 5. Sonstiges - Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrunds ätze und die Rahmenrichtlinien für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex). - Die Westfälische Bauindustrie GmbH unterliegt ein er halbjährlichen Berichtspflicht. - Der Sachstand bei der Umsetzung der Ziele ist min destens einmal pro Jahr im Aufsichtsrat vorzustellen und zu beraten. Münster, den Für die Westfälische Für die Stadt Münster Für d ie Stadtwerke Bauindustrie GmbH Münster GmbH ____________________ ____________________ _____________________ Kötterheinrich Reinkemeier Dr. Müller-Tengelmann Geschäftsführer Stadtkämmerer Geschäftsführer
Beschlussvorlage
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V/0757/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Managementkontrakt mit der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI GmbH) Beratungsfolge 11.11.2015 Rat Einbringung 09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.12.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Vorbemerkung: Es wird darauf hingewiesen , dass in 2015 für die Jahre 2016 – 2020 für mehrere Beteiligungen: Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Wohn - und Stadtbau GmbH, Münster Mark e- ting, Westfälische Bauindustrie GmbH, Stadtwerke Münster GmbH, Vorlagen zu Managementko n- trakten zu v erabschieden sind. Ziel ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs - und Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern ist Hauptadressat des Kontraktes der Gesellschafter Stadt Münster. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushaltsdisziplin bzw. der Konsolidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den Managementkontrakten mit Belastungen für den allgemeinen Haushalt entsprechende Entlastungen (Deckung) zu schaffen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. II. Sachentscheidung: 1. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Managementkontrakts mit der WBI wird zug e- stimmt. 2. Die Laufzeit des Managementkontrakts beträgt fünf Jahre fü r die Kalenderjahre 2016 bis ei n- schließlich 2020. III. Finanzielle Auswirkungen: Keine Vorlagen-Nr.: V/0757/2015 Auskunft erteilt: Frau Dr. Janetzki Ruf: 492 20 10 E-Mail: JanetzkiA@stadt-muenster.de Datum: 23.09.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0757/2015 IV. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die Ansätze der Ausschüttungen der WBI im Haushalt 2016 und in der mittelfristigen Ergebnispl a- nung bis 2020, die zu einem Ante il von 99 v.H. zunächst an die Stadtwerke Münster GmbH erfo l- gen und von dort an die Stadt Münster weitergeleitet werden, sind bei Vorliegen der entspreche n- den Beschlüsse durch Veränderungsblatt anzupassen. Begründung: Mit der Vorlage V/0401/2002 „Optimi erung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligung s- controllings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenb e- trieben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in Abhängigkeit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Gesellschaften Zielvereinbarungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zwischen der Gesellschaft e- rin/den Gesellschaftern und der Gesellschaft zu fixieren sind. Der als Anlage beig efügte Managementkontrakt basiert auf einem Entwurf der Verwaltung, der in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung der WBI und nach dem Vorbild des vorangegangenen Managementkontrakts (Vorlage V/0516/2010) bis zur endgültigen Fassung gebracht wurde. Der Aufsichtsrat der WBI hat dem Kontrakt in der vorliegenden Fassung in seiner Sitzung vom 29.06.2010 zugestimmt. Mit dem Managementkontrakt werden die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der G e- sellschafter und deren Beiträge zur Erreichung dieser Z iele beschrieben. Anhand von möglichst messbaren Daten soll der Grad der Erreichung dieser Sach - und Finanzziele gemessen werden. Dementsprechend wurden in TZ 3.1 und TZ 3.2 detaillierte Ziele mit zeitlicher Befristung formuliert. Die Kenngrößen zur Bewertung der Zielerreichung wurden in TZ 3.3 fixiert. Der Vertrag sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2020 vor. Spätestens ein Jahr vor Vertragsablauf soll mit den Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung begonnen werden. Weitere Einzelhe iten ergeben sich aus dem beigefügten Vertragsentwurf. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0757/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37