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V/0992/2015

Veränderungssperre Nr. 106, Erste Verlängerung

Vorlagen 30.11.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.02.2016, TOP 30.3.1

Beschlussvorlage

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V-0992-2015-Anlage-Geltungsbereich

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Beschlussvorlage

5662 Zeichen

V/0992/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erste Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 106 für den Bereich des Bebauungsplans 
Nr. 567: St. Mauritz - Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.01.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
11.02.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.02.2016 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag:  
I. Sachentscheidung:  
Die nachfolgende Satzung wird beschlossen:  
 
S a t z u n g   
der Stadt Münster zur 1. Verlängerung der Geltungsdauer  
der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 106  
für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 567:  
St. Mauritz – Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße  
 
Der Rat der Stadt Münster hat am ______ ____ aufgrund von § 17 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in 
Verbindung mit den §§  7 und 41 Gemeindeordnung NRW (GO  NRW) folgenden Beschluss 
gefasst:  
 
Die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre Nr.  106 für den Bereich des 
Bebauungsplans Nr. 567: St. Mauritz – Wolbecker Straße / August -Schepers-Straße wird um ein 
Jahr bis zum 14.05.2017 verlängert.  
 
Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für den Geltungsbereich der Satzung 
die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
Begründung:  
 
Für den Bereich Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße wurde am 02.04.2014 durch den Rat der 
Stadt Münster die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen ( Bebauungsplan Nr. 567, Vorlage 
Nr. V/0274/2014, Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 7 vom 11.04.2014).  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0992/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Benson / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 32 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.12.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0992/2015 
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 567 erfasst einen Teilbereich des Bebauungsplans 
Nr. 347: Wolbecker Straße  / Umgehungsstraße / Lütkenbecker Weg / Dortmund-Ems-Kanal, in Kraft 
getreten am 14.02.1992. Auf dieser Teilfläche sollte dem damals vorhandenen Gaststättenbetrieb 
(Altes Gasthaus Homann) eine Entwicklungsperspektive (Hotel) zur dauerhaften Betriebssicherung 
eingeräumt werden. Da dieser B etrieb in der Zwischenzeit aufgegeben wurde und im Jahr 2013 auf 
einem Teil des ehemaligen Gaststättengeländes bereits Wohnhäuser genehmigt wurden, ist der 
Begründungszusammenhang entfallen. Zwar wäre die Errichtung eines Hotels aufgrund des 
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes auch selbstständig bzw. ohne die funktionelle Klammer zur 
(früheren) Gastr onomie grundsätzlich zulässig. Allerdings sprechen die seit Rechtskraft des 
Bebauungsplanes geände rten übergeordneten Planungsziele grundsätzlich gegen eine bau liche 
Weiterentwicklung: 
 Der Regionalplan weist den Bereich als allgemeinen Freiraum und Agrarbereich aus. 
 Der Flächennutzungsplan stellt den Planungsbereich als Grünfläche mit den 
Zweckbestimmungen Parkanlage, Dauerkleingärten, Sportplatz und Spielbereich A dar. 
 
Angesichts der unmittelbaren Lage des Grundstücksteils, der für eine Hotelergänzung vorgesehen war, 
am Dortmund -Ems-Kanal, der in erheblichem Umfang Naherholungsfunktionen für die Allgemeinheit 
erfüllt, ist aus Gründen übergeordneter Planungsziele  und vor dem Hintergrund, dass die 
Gastronomienutzung eingestellt und die Gebäude bereits abgebrochen wurden, die Situation 
städtebaulich neu zu bewerten. Ziel des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ist es daher, weitere 
Bebauungsmöglichkeiten – über den bereits genehmigten Umfang hinaus – auszuschließen. 
 
Für das Plangebiet liegt ein Bauantrag zur Errichtung eine Hotels mit Tiefgarage vor.  
 
Da dieses Vorhaben den Planungszielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr.  567 
widerspricht, wurde au f der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 02.04.2014 die Entscheidung über 
die Zulässigkeit des Vorhabens am 14.05.2014 für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgesetzt.  
 
Damit die Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten od er 
Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, hat der Rat der Stadt Münster am 
10.09.2014 die Veränderungssperre Nr.  106 erlassen (Vorlage Nr.  V/0443/2014). Die Geltungsdauer 
der Veränderungssperre Nr.  106 wurde bis zum 14.05.2016 begrenzt , da auf die Zweijahresfrist der 
Zeitraum ab der Zurückstellung des Baugesuchs anzurechnen ist.  
 
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr.  567 wurde inzwischen erarbeitet und wird den politischen 
Gremien derzeit parallel mit dieser Vorlage zur Kenntnis gegeben ( Berichtsvorlage Nr. V/0993/2015 an 
die Bezirksvertretung (BV) Münster -Ost und an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, 
Verkehr und Wohnen (ASSVW). Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs soll im 
Anschluss an diese Beratungen im März/April 2016 stattfinden.  
 
Danach werden sich die weiteren Verfahrensschritte anschließen (Beschluss des Rates über die zur 
Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten des Bebauungsplans 
durch Bekanntmachung im Amtsblatt).  
 
Das Inkrafttreten des Bebauungsplans kann voraussichtlich bis zum Ablauf der Geltungsdauer der 
Veränderungssperre Nr.  106 am 14.05.2016 nicht erreicht werden. Daher ist es erforderlich, zur 
weiteren Sicherung der Planung die Geltung sdauer der Veränderungss perre Nr. 106 um ein Jahr zu 
verlängern.  
 
i. V.  
 
gez.  
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anlagen:  
Geltungsbereich

V-0992-2015-Anlage-Geltungsbereich

336 Zeichen

W o l b e c k e r   S t r a ß e
            Anlage 
zur Vorlage Nr. V/0992/2015
Erste Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 106
Stadtplanung
Ver
kehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
ST ADT M T ÜNS ER Für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 567: 
St. Mauritz - Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße 
Geltungsbereich - Maßstab 1:5000

Beratungsverlauf (4)

28.01.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 23.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.02.2016 Rat
TOP 30.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Wolbecker Straße
  • August-Schepers-Straße
  • Lütkenbecker Weg
  • Umgehungsstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0992/2015
Typ
Vorlagen
Datum
30.11.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37