V/0711/2023
KonvOY GmbH: Erhöhung der konzerninternen Kreditlinie
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Beschlussvorlage
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V/0711/2023 V/0711/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft KonvOY GmbH: Erhöhung der konzerninternen Kreditlinie Beratungsfolge 06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 13.12.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat stimmt einer Erhöhung der konzerninternen Kreditlinie auf 15 Millionen Euro zur Sicherung der Liquidität der KonvOY GmbH zu. II. Finanzielle Auswirkungen: Das Cash-Pooling erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung des beschlossenen Haushaltsplans und ist insgesamt durch den in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag an Krediten zur Liquiditäts- sicherung begrenzt. Begründung: Mit der Vorlage V/0767/2022 hat der Rat der Stadt Münster einer konzerninternen Kreditlinie für die KonvOY GmbH in Höhe von 10 Mio. Euro zugestimmt. Die konzerninterne Abwicklung dieser Kreditli- nie erfolgt über den gebildeten Liquiditätsverbund (Cash -Pooling) zwischen Stadt Münster und eini- gen Tochterunternehmen in Übereinstimmung mit dem Runderlass des MIK NRW vom 16.12.2014 (34-48.05.01/02 - 8/14) über „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Ge- meindeverbände“. Das Gesamtvolumen des Liquiditätsverbundes ist durch den in der Haushaltssat- zung festgesetzten Höchstbetrag an Krediten zur Liquiditätssicherung begrenzt. Durch das Cash -Pooling können Liquiditätsunterschiede zunächst innerhalb des Stadtkonzerns aus- geglichen werden, bevor die Aufnahme eines Liquiditätskredites am Kreditmarkt notwendig ist. Dies ist aus finanzwirtschaftlicher Sicht für den Stadtkonzern vorteilhaft. Durch die Einbindung der KonvOY Amt für Finanzen und Beteiligungen 23.11.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Möller Telefon: 492-2000 MoellerFrank@stadt- muenster.de - 2 - V/0711/2023 GmbH hat diese die Möglichkeit, ihre Liquidität zu sichern, ohne sich direkt am Kreditmarkt refinanzie- ren zu müssen. Die KonvOY GmbH hat die Kreditlinie in der Vergangenheit in unterschiedlicher Höhe und dabei stets innerhalb des vorgegebenen Höchstbetrages in Anspruch genommen. Aktuell zeichnet sich ab, dass eine Ausweitung der Kreditlinie aufgrund der Verzögerung bei Kaufvertragsabwicklungen angezeigt ist. Die Kaufvertragsverhandlungen für zwei Projekte im Oxford-Quartier können derzeit nicht zeitgerecht abgeschlossen werden. Die Umbrüche bei den Rahmenbedingungen des Immobilienmarktes wie die starke und schnelle Erhöhung der Zinsen für die Baufinanzierung in Zusammenwirken mit der anhal- tend hohen Steigerung der Bau- und Energiekosten verlängern die Vorbereitungszeit der Projektträ- ger. Zudem erfordert eine ausgewogene Risikoverteilung beider Vertragspartner sowie die Sicherung der Projektumsetzung eine nicht einseitig beeinflussbare Verhandlungs- und Prüfungszeit. Beide Zah- lungseingänge hat die KonvOY GmbH in 2023 eingeplant. Die Finalisierung der Kaufverträge ist nun für das erste Quartal 2024 vorgesehen und erfordern insofern eine Ausweitung des Liquiditätsspiel- raums. Diese kann entweder durch die Aufnahme eines Dar lehens (z. B. im Rahmen der Konzernfinanzie- rung) oder die Ausweitung der Kreditlinie innerhalb des städtischen Cash-Poolings erfolgen. Die Ver- waltung empfiehlt als in diesem Fall flexibleres Instrument die Ausweitung der Kreditlinie auf einen Betrag von 15 Mio. Euro. Da sich unbeeinflussbare Verzögerungen bei der Kaufvertragsabwicklung auch zukünftig ergeben können, sollte die Ausweitung der Kreditlinie unbefristet erfolgen, da neben verzögerter Kaufvertrags- abwicklung auch die grundsätzlichen Risiken der Brachflächenentwicklung, steigende Baukosten und terminlich schwer planbare Rechnungstellungen der beauftragten Unternehmen der KonvOY GmbH finanziell höhere Flexibilität abverlangen. Gleichwohl kann zukünftig der Liquiditätsbedarf der Gesell- schaft abhängig von kontinuierlichen Liquiditätszuflüssen auch wieder regelmäßig niedriger sein. Da ein Ratsbeschluss im Hinblick auf die Veränderung von Kreditlinien die Ausnahme darstellt und im hier vorliegenden Fall nur aufgrund des seinerzeitigen Beschlusses im Ra hmen der Vorlage V/0326/2018 erfolgt, wird die Verwaltung zukünftig folgendes Verfahren anwenden: Die neue Kreditli- nie über 15 Mio. Euro bildet den Maßstab. Verwaltung und KonvOY GmbH prüfen regelmäßig die Liquiditätsvorschau der KonvOY GmbH. Ist eine Abse nkung des Kreditrahmens angezeigt, erfolgt eine Anpassung innerhalb des Cash-Poolings. Ein Ratsbeschluss wäre in diesem Fall nicht erforder- lich. I.V. gez. Zeller Stadtkämmerin Anlage: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0711/2023 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll die Kreditlinie der KonvOY GmbH erhöht werden. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0711/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.11.2023
- Erstellt
- 22.11.2023 14:38