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V/0711/2023

KonvOY GmbH: Erhöhung der konzerninternen Kreditlinie

Vorlagen 22.11.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2023, TOP 18

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4681 Zeichen

V/0711/2023 
V/0711/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
KonvOY GmbH: Erhöhung der konzerninternen Kreditlinie 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   13.12.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat stimmt einer Erhöhung der konzerninternen Kreditlinie auf 15 Millionen Euro zur Sicherung 
der Liquidität der KonvOY GmbH zu.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Das Cash-Pooling erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung des beschlossenen Haushaltsplans und ist 
insgesamt durch den in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag an Krediten zur Liquiditäts-
sicherung begrenzt. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Mit der Vorlage V/0767/2022 hat der Rat der Stadt Münster einer konzerninternen Kreditlinie für die 
KonvOY GmbH in Höhe von 10 Mio. Euro zugestimmt. Die konzerninterne Abwicklung dieser Kreditli-
nie erfolgt über den gebildeten Liquiditätsverbund (Cash -Pooling) zwischen Stadt Münster und eini-
gen Tochterunternehmen in Übereinstimmung mit dem Runderlass des MIK NRW vom 16.12.2014 
(34-48.05.01/02 - 8/14) über „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Ge-
meindeverbände“. Das Gesamtvolumen des Liquiditätsverbundes ist durch den in der Haushaltssat-
zung festgesetzten Höchstbetrag an Krediten zur Liquiditätssicherung begrenzt. 
 
Durch das Cash -Pooling können Liquiditätsunterschiede zunächst innerhalb des Stadtkonzerns aus-
geglichen werden, bevor die Aufnahme eines Liquiditätskredites am Kreditmarkt notwendig ist. Dies 
ist aus finanzwirtschaftlicher Sicht für den Stadtkonzern vorteilhaft. Durch die Einbindung der KonvOY 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
23.11.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Möller 
Telefon: 492-2000 
MoellerFrank@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0711/2023 
GmbH hat diese die Möglichkeit, ihre Liquidität zu sichern, ohne sich direkt am Kreditmarkt refinanzie-
ren zu müssen. 
 
Die KonvOY GmbH hat die Kreditlinie in der Vergangenheit in unterschiedlicher Höhe und dabei stets 
innerhalb des vorgegebenen Höchstbetrages in Anspruch genommen. Aktuell zeichnet sich ab, dass 
eine Ausweitung der Kreditlinie aufgrund der Verzögerung bei Kaufvertragsabwicklungen angezeigt 
ist.  
 
Die Kaufvertragsverhandlungen für zwei Projekte im Oxford-Quartier können derzeit nicht zeitgerecht 
abgeschlossen werden. Die Umbrüche bei den Rahmenbedingungen des Immobilienmarktes wie die 
starke und schnelle Erhöhung der Zinsen für die Baufinanzierung in Zusammenwirken mit der anhal-
tend hohen Steigerung der Bau- und Energiekosten verlängern die Vorbereitungszeit der Projektträ-
ger. Zudem erfordert eine ausgewogene Risikoverteilung beider Vertragspartner sowie die Sicherung 
der Projektumsetzung eine nicht einseitig beeinflussbare Verhandlungs- und Prüfungszeit. Beide Zah-
lungseingänge hat die KonvOY GmbH in 2023 eingeplant. Die Finalisierung der Kaufverträge ist nun 
für das erste Quartal 2024 vorgesehen und erfordern insofern eine Ausweitung des Liquiditätsspiel-
raums.  
 
Diese kann entweder durch die Aufnahme eines Dar lehens (z. B. im Rahmen der Konzernfinanzie-
rung) oder die Ausweitung der Kreditlinie innerhalb des städtischen Cash-Poolings erfolgen. Die Ver-
waltung empfiehlt als in diesem Fall flexibleres Instrument die Ausweitung der Kreditlinie auf einen 
Betrag von 15 Mio. Euro. 
 
Da sich unbeeinflussbare Verzögerungen bei der Kaufvertragsabwicklung auch zukünftig ergeben 
können, sollte die Ausweitung der Kreditlinie unbefristet erfolgen, da neben verzögerter Kaufvertrags-
abwicklung auch die grundsätzlichen Risiken der Brachflächenentwicklung, steigende Baukosten und 
terminlich schwer planbare Rechnungstellungen der beauftragten Unternehmen der KonvOY GmbH 
finanziell höhere Flexibilität abverlangen. Gleichwohl kann zukünftig der Liquiditätsbedarf der Gesell-
schaft abhängig von kontinuierlichen Liquiditätszuflüssen auch wieder regelmäßig niedriger sein.  
 
Da ein Ratsbeschluss im Hinblick auf die Veränderung von Kreditlinien die Ausnahme darstellt und im 
hier vorliegenden Fall nur aufgrund des seinerzeitigen Beschlusses im Ra hmen der Vorlage 
V/0326/2018 erfolgt, wird die Verwaltung zukünftig folgendes Verfahren anwenden: Die neue Kreditli-
nie über 15 Mio. Euro bildet den Maßstab. Verwaltung und KonvOY GmbH prüfen regelmäßig die 
Liquiditätsvorschau der KonvOY GmbH. Ist eine Abse nkung des Kreditrahmens angezeigt, erfolgt 
eine Anpassung innerhalb des Cash-Poolings. Ein Ratsbeschluss wäre in diesem Fall nicht erforder-
lich. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Zeller 
Stadtkämmerin 
 
Anlage: 
Anlage A

Anlage A

556 Zeichen

Anlage A zur V/0711/2023 
 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage soll die Kreditlinie der KonvOY GmbH erhöht werden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beratungsverlauf (3)

06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0711/2023
Typ
Vorlagen
Datum
22.11.2023
Erstellt
22.11.2023 14:38