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V/0836/2015

Managementkontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH für die Jahre 2016 bis 2020

Vorlagen 13.10.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2015, TOP 16.5.1.1

Beschlussvorlage

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Anlage_V_836

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Ansehen

Beschlussvorlage

3806 Zeichen

V/0836/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Managementkontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH für die Jahre 2016 bis 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.11.2015 Rat Einbringung 
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.12.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Vorbemerkung: 
 
Es wird darauf h ingewiesen,  dass in 2015  für die Jahre 2016 – 2020 für mehrere Beteiligungen: 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Wohn - und Stadtbau GmbH, Münster Mark e-
ting, Westfälische Bauindustrie GmbH, Stadtwerke Münster GmbH, Vorlagen zu Zielvereinbaru n-
gen und Managementkontrakten zu verabschieden sind. Ziel ist es, den jeweiligen Gesellschaften 
bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs - und 
Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern ist Hauptadressat des Kontrak tes der Gesellschafter 
Stadt Münster. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushaltsdisziplin bzw. der 
Konsolidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den Managemen t-
kontrakten mit Belastungen für den allgemeinen Ha ushalt entsprechende Entlastungen (Deckung) 
zu schaffen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. 
 
Sachentscheidung: 
 
1. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Managementkontraktes (MMK) mit der Stadtwe r-
ke Münster GmbH wird zugestimmt. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Abschluss des MMK folgende Ausschüttungen 
der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster vorgesehen sind: 
 
- 2016     4 Mio. € 
- 2017     4 Mio. € 
- 2018     5 Mio. € 
- 2019     5 Mio. €  
- 2020     5 Mio. € 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0836/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Janetzki 
Ruf: 
492 20 10 
E-Mail: 
JanetzkiA@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.10.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0836/2015 
3. Die Ausschüttungsbeträge der Jahre 2019 und 2020 stehen unter dem Vorbehalt im MMK in  
Ziffer 2.3.2 definierter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. 
 
4. Die Laufzeit des MMK beträgt fünf Jahre für die Kalenderjahre 2016 bis einschließlich 2020. 
 
Begründung: 
 
Mit der Vor lage 401/2002 „ Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungsco n-
trollings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetri e-
ben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern,  dass in 
Abhängigkeit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Gesellschaften 
Zielvereinbarungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zwischen der Gesellschafterin/ 
den Gesellschaftern und der Gesellschaft zu fixieren sind. 
 
Der als Anlage beigefügte Managementkontrakt basiert auf einem Entwurf der Verwaltung, der in 
Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung der Stadtwerke Münster GmbH und nach dem Vorbild 
von Managementkontrakten anderer Gesellschaften bis zur endgültigen Fassung gebracht wurde. 
Mit dem Managementkontrakt werden die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der G e-
sellschafter und deren Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben. Anhand von möglichst 
messbaren Daten soll der Grad der Erreichung dieser Sach- und Finanzziele gemessen werden. 
 
 
Allgemeiner Hinweis: 
 
Der Vertrag sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2020 vor. Spätestens ein Jahr vor Vertragsablauf soll 
mit Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung begonnen werden. Weitere Einzelheiten erg e-
ben sich aus dem beigefügten Vertragsentwurf. 
 
Es ist vorgesehen, dass der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH den Kontrakt in der vo r-
liegenden Fassung in seiner Sitzung vom 3. November beraten wird. Über das Ergebnis der Bera-
tung wird mündlich berichtet. 
 
 
I.V. 
 
gez. Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage

Anlage_V_836

23656 Zeichen

Managementkontrakt 
 
zwischen der 
Stadtwerke Münster GmbH 
 und der Stadt Münster 
 
 
 
1. Präambel 
 
 
Mit den Vereinbarungen dieses Managementkontraktes soll beschrieben und hinreichend fixiert 
werden, welche Zielerwartungen die Stadt Münster un d die Stadtwerke Münster GmbH haben 
und wie beide Partner dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen.  
 
Ausgehend von der Beschreibung des Unternehmensgegenstandes werden Oberziele definiert, 
welche die Basis für die Ableitung von Teilzielen d arstellen. Diese untergliedern sich wiederum 
in Sach- und Finanzziele. 
 
Von besonderer Bedeutung ist, dass die Stadtwerke M ünster GmbH eine 100 %-Tochter der 
Stadt Münster sind. Maßgeblich ist dafür zum einen die Zuordnung der Stadtwerke Münster 
GmbH in die Informationskategorie A und zum anderen die Zuordnung in das Steuerungscluster 
IV gem. Ratsbeschluss vom 05.11.2014 (Vorlage 0756/2014). Danach unterliegt die Stadtwerke 
Münster GmbH einer vierteljährlichen Berichtspflich t und gilt als Gewinnbeteiligung mit 
Wettbewerb.  
 
Die nachfolgenden Regelungen wurden unter Berücksichtigung der Beteiligungsgrundsätze und 
der Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Mü nster, die im Public Corporate Governance 
Kodex zusammengefasst sind, erstellt. 
 
 
2. Zielbestimmungen der Stadtwerke Münster GmbH 
 
2.1 Gesellschaftszweck 
 
(1)  Gegenstand des Unternehmens ist, vornehmlich i nnerhalb der Stadt Münster 
 
• die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Was ser,  
• der Öffentliche Personennahverkehr, 
• der Hafenbetrieb, 
• die Straßenbeleuchtung bzw. deren Betriebsführung,  
• die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- un d Verkehrswirtschaft, 
• die Beteiligung an sonstigen Unternehmen, insoweit , als diese geeignet sind, den 
Gesellschaftszweck zu fördern, 
• die Telekommunikation und damit im Zusammenhang st ehende Dienstleistungen 
sowie Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar 
oder unmittelbar dienen.

2 
 
(2) Bei der Erfüllung der Aufgaben nach Nr. 1 ist a nzustreben, vorhandene Ressourcen, 
insbesondere die natürlichen Vorräte an Energieträgern und Wasser, soweit wie möglich 
zu schonen und die Belastung der Umwelt durch Emiss ionen so gering wie möglich zu 
halten.  
 
(3) Die Aufgabe nach Nr. 1 umfasst auch die Beratun g der Kunden und der Bevölkerung als 
Verbraucher insgesamt mit dem Ziel, den Verbrauch a n Energie und Wasser zu 
reduzieren. Außerdem soll die Bereitschaft zum Eins atz regenerativer Energieträger 
gefördert werden. 
 
 
2.2 Oberziele 
 
In Anlehnung an den ausgeführten Gesellschaftszweck sowie in Ableitung 
allgemeingültiger betriebswirtschaftlicher Ziele, werden folgende Oberziele  definiert: 
 
• Bedarfsorientierte Leistungserbringung zu Marktpre isen in den Bereichen Energie- 
und Wasserversorgung sowie ÖPNV; Bürgernutzen stärken 
• nachhaltige Existenz- und Liquiditätssicherung des  Unternehmens aktiv 
wahrnehmen 
• Finanzkraft der Kommune stärken 
• Ausrichtung des Leistungsangebotes an den Kundenwü nschen und an 
Wettbewerbsanforderungen 
• Verbraucherschutz durch vollständige, umfassende, transparente Information der 
Verbraucher, sofern den Stadtwerken Münster daraus keine Wettbewerbsnachteile 
entstehen 
• Umweltschutz durch Ressourcen schonenden Umgang mi t Energie und Wasser  
• Minimierung der Umweltbelastungen durch Emissionen  
• Förderung regenerativer Energieträger, Vorreiter b eim Klimaschutz 
• marktorientierte, transparente Preispolitik für Ku nden und Verbraucher 
• familienfreundlicher und fairer Arbeitgeber 
• Verbesserung der Beschäftigungssituation von schwe rbehinderten Menschen 
• starker Partner für die Wirtschaft vor Ort 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist ein kommunales Wirt schaftsunternehmen, das mit 
seinen Aufgaben im Bereich der Versorgung und des Verkehrs ihrem öffentlichen Zweck 
verpflichtet ist. Als Instrument der kommunalen Sel bstverwaltung im Bereich der 
Energie- und Wasserversorgung sind die Stadtwerke M ünster GmbH einerseits den 
kommunalpolitischen, andererseits aber auch den all gemeinpolitischen – z.B. 
ökologischen/energiepolitischen – Zielen sowie den Zielen des Verbraucherschutzes 
verpflichtet.  
 
Die Gemeindeordnung, aber auch andere Gesetze wie z .B. das 
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), verpflichten die S tadtwerke Münster GmbH darüber 
hinaus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Dieser  ist Basis und Voraussetzung für 
eine langfristig gesicherte und optimale Aufgabenerfüllung.  
 
Wirtschaftlichkeit als Ziel umfasst insbesondere di e Sicherstellung einer stabilen 
Finanzstruktur und einer der jeweiligen Aufgabenste llung angemessenen Ertragslage 
auf Basis marktkonformer Absatzpreise, branchenübli cher Margen und effizienter 
Kostenstrukturen.

3 
 
Die genannten Oberziele sind zu sehen vor dem Hintergrund der strategischen 
Ausrichtung der Stadtwerke Münster GmbH: 
 
• Ihren Kunden bieten die Stadtwerke Münster innovat ive, kommunale 
Mehrwertdienste, mit denen sie sich vom Wettbewerb deutlich abgrenzen. 
• Die Stadtwerke Münster werden ihr Engagement im Be reich der regenerativen 
Energien unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit kon sequent fortführen. Zur 
Finanzierung werden dabei auch Bürgerbeteiligungen selektiv genutzt.  
• Die Stadtwerke Münster werden in der Region Münste rland ihre Wahrnehmung als 
Dienstleister für Energie weiter stärken. 
• Angesichts der durch die Energiewende ausgelösten Umbrüche in der 
Energieversorgungsbranche werden die Stadtwerke Mün ster neue 
Geschäftsmodelle entwickeln, die das klassische Ver sorgungsgeschäft sinnvoll 
ergänzen. 
 
 
2.3 Teilziele  
 
Im Folgenden werden die Teilziele der Stadtwerke Mü nster GmbH untergliedert in 
Sachziele und Finanzziele. Diese sind aus den bishe rigen Tätigkeiten sowie den zukünftig 
zu übernehmenden Aufgaben abgeleitet. 
 
 
2.3.1 Sachziele   
 
Vorbemerkung: 
 
Mit der elektronischen Stadtwerke-Pluscard und dem integrierten e-Ticket für den ÖPNV 
haben die Stadtwerke eine hochinnovative Plattform zur Schaffung von kommunalen 
Mehrwertdiensten geschaffen. Die Kundenreaktionen s ind bisher sehr positiv und 
ermutigend.  Die damit verbundene Strategie, spürba ren Zusatznutzen für die Kunden der 
Stadtwerke zu erzeugen und dadurch die Kundenbindun g zu verbessern, soll auch in den 
kommenden Jahren weiterverfolgt werden. Auch intelligente Verknüpfungen mit Angeboten 
weiterer Dienstleister in Münster, wie z.B. Stadtte ilauto, sind weiterhin Bestandteil des 
Konzepts. 
 
Mit dem Beschluss der Bundesregierung, sukzessive d ie deutschen Atomkraftwerke 
stillzulegen und den Ausbau der regenerativen Erzeu gung massiv voranzutreiben, hat eine 
umfassende Umwälzung der Energieversorgungsbranche in Deutschland begonnen. Durch 
den erheblichen Zubau an regenerativen Erzeugungsan lagen, insbesondere Onshore-
Windenergieanlagen, aber auch weiterhin Fotovoltaik anlagen, sind erhebliche 
Überkapazitäten zur Energieerzeugung entstanden, di e zu einem massiven Verfall der 
Großhandelspreise für konventionell erzeugten Strom  geführt haben. Dies hat zur Folge, 
dass insbesondere moderne und umweltschonende gasbe triebene Kraftwerke nicht mehr 
wirtschaftlich betrieben werden können und ihre Fix kosten nicht mehr decken. Dies trifft 
auch für die hochmoderne GuD-Anlage der Stadtwerke Münster am Hafen zu. Das 
ursprüngliche Ziel, Münster durch eigene Erzeugung vollständig atomstromfrei zu 
versorgen, ist deshalb aus heutiger Sicht nicht zu realisieren. 
 
Das Sachziel einer umweltfreundlichen Energieversorgung soll weiterhin durch den Ausbau 
regenerativer Erzeugungsanlagen unterstützt werden. Die wirtschaftlichen Belastungen aus 
der GuD-Anlage sowie auch durch zu erwartende weitere Verschärfungen der

4 
 
Anreizregulierung im Netzbereich, bewirken aber Fin anzierungsrestriktionen, die einen 
Ausbau der regenerativen Kapazitäten mit "Augenmaß"  erfordern. Die Stadtwerke Münster 
werden sich deshalb verstärkt als Projektinitiator und Projektentwickler engagieren und die 
Anlagenfinanzierung auch über Bürgerbeteiligungen organisieren. 
 
Die im vorangegangenen Managementkontrakt beschrieb ene Strategie, über den Erwerb 
freiwerdender Netzkonzessionen im Umland zu wachsen , konnte trotz zahlreicher 
Wettbewerbsteilnahmen nicht umgesetzt werden, da di e Stadtwerke Münster in den 
Verfahren nicht zum Zuge gekommen sind. Im Privatku nden-Stromvertrieb in der Region 
Münsterland hingegen konnten bereits gute Wachstums erfolge erzielt werden. Mit dem 
Mitte 2014 gestarteten Vertrieb von Erdgas an Priva tkunden im Münsterland soll diese 
regionale Strategie auch in den kommenden Jahren we iter ausgebaut werden. Die 
Wahrnehmung als Energiedienstleister auch für die R egion soll über entsprechende 
Funktionen der elektronischen Pluscard, wie z.B. da s elektronische Parkplus für die 
Parkhäuser der WBI, weiter gestärkt werden. 
 
Ergänzend zu den beschriebenen strategischen Eckpun kten werden die Stadtwerke auch 
Optionen für neue Geschäftsmodelle und innovative P rodukte entwickeln, die den 
umfassenden Veränderungen der Energieversorgungsbra nche, insbesondere dem Trend 
der Dezentralisierung der Energieerzeugung sowie de r Individualisierung und Vielfalt der 
Versorgungskonzeptionen, Rechnung tragen. Dies wird zunächst in kleineren, organischen 
Schritten und unter sorgfältiger Abwägung der wirts chaftlichen Potenziale erfolgen, da aus 
heutiger Sicht viele Entwicklungen noch mit Unsiche rheiten verbunden und die 
Erfolgsaussichten noch vage sind. Die Strategie der  "kleinen Schritte" stellt aus Sicht der 
Stadtwerke Münster aber sicher, dass man an den Ent wicklungspotenzialen der Branche 
bei bewusst begrenztem Risiko aktiv partizipiert. 
 
 
Kernherausforderungen: 
 
In den kommenden Jahren bis 2020 werden die Stadtwe rke mit erheblichen 
Ergebnisbelastungen konfrontiert sein. Diese ergebe n sich einerseits aus dem 
dramatischen Preisverfall für konventionell erzeugt en Strom, der zu einem Verlustbetrieb 
der GuD-Anlage am Hafen in Höhe von ca. 5 Mio. € p. a. führt, und andererseits aus den 
erwarteten Belastungen der Anreizregulierung für di e Strom- und Gasnetze, die zu einem 
Erlösrückgang der Netzentgelte ab Beginn der dritte n Regulierungsperiode von ca. 15 Mio. 
€ p.a. führen. Damit steigen die Herausforderungen in den übrigen Geschäftsfeldern und an 
die Innovationskraft der Stadtwerke Münster, um dau erhaft noch ein angemessenes 
Ergebnis- und haushaltswirksames Ausschüttungsniveau zu sichern. 
 
Ein positiver Kontrapunkt zu diesen belastenden Erg ebnisperspektiven kann aus einer auf 
bundes- und landespolitischer Ebene bereits diskuti erten neuen Förderung für 
Bestandsanlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) resu ltieren. Sollte eine solche 
Förderung im KWK-Gesetz verankert werden, könnte da s die schwierige wirtschaftliche 
Situation der GuD-Anlage entsprechend abmildern, vo raussichtlich aber dennoch nicht zu 
einer profitablen Erzeugung führen. 
 
Vor dem Hintergrund dieser mittelfristigen Branchen entwicklungen verfolgen die 
Stadtwerke Münster Sachziele, welche sich im Einzel nen in folgende konkrete 
Handlungsfelder untergliedern: 
 
• Versorgung 
• Verkehr 
• Beteiligungsmanagement

5 
 
2.3.1.1 Versorgung 
 
Das Handlungsfeld Versorgung umfasst: 
 
• Sicherung eines angemessenen Marktanteils im Priva tkundensegment 
• Nachhaltige Margenpolitik im Vertrieb zur Sicherun g der Ertragskraft des Unternehmens 
• Erweiterung des Leistungsspektrums um weitere Dien stleistungen im  Sinne 
„kommunaler Mehrwertdienste“ (z.B. innovative Angeb otsbündelung bzw. -ergänzung 
auf Basis der elektronischen Pluscard) 
• Aktiver Umweltschutz durch Erweiterung des regener ativen Erzeugungsportfolios, 
insbesondere im Bereich der Onshore-Windenergie, un ter den gegebenen 
Finanzierungsmöglichkeiten und unter Einbeziehung von Bürgerbeteiligungen 
• Moderates Wachstum im Privatkundenvertrieb für Str om und Gas in der Region 
Münsterland unter Einsatz der Pluscard als Kundenbindungsinstrument 
• Systematische Effizienzsteigerung durch Automatisi erung und IT-Unterstützung von 
Prozessabläufen 
• Kooperation/Partnerschaft mit lokalen Partnern aus  Handwerk und Unternehmen unter 
Beachtung wettbewerblicher Aspekte. 
 
 
2.3.1.2 Verkehr 
 
Vorbemerkung : 
 
Die Realisierung eines optimalen ÖPNV für die Münst eraner Bevölkerung im Rahmen des 
Nahverkehrsplans ist das zentrale Ziel des straßeng ebundenen öffentlichen 
Personennahverkehrs. Im Rahmen des „Drei-Ebenen-Mod ells“ (Aufgabenträger-, 
Management-, Erstellerebene) unterstützt die Verkeh rssparte der Stadtwerke Münster 
sowohl auf der Management- als auch auf der Erstell erebene die Stadt Münster in ihrer 
Funktion als Aufgabenträger bei der fortlaufenden Weiterentwicklung und Umsetzung eines 
ganzheitlichen Mobilitätskonzeptes. Hierzu gehört u . a. die gemeinsame Erstellung des 
Nahverkehrsplans. Die Managementebene agiert in eng er Kooperation mit der Stadt 
Münster. Sie wird neben der Beachtung und Durchsetz ung der Vorgaben des 
Aufgabenträgers sowie seiner politischen Gremien au ch die Nähe zum Fahrgast und die 
hierfür erforderliche betriebliche Kompetenz einbri ngen und sicherstellen. Das 
Handlungsfeld Verkehr umfasst im Einzelnen: 
 
• Beitrag zum Umweltschutz in der Stadt Münster durc h Ausweitung des ÖPNV-
Marktanteils (Modal Split) in Form der Steigerung d er Fahrgastzahlen unter 
Beibehaltung des Kostendeckungsgrad-Niveaus, Reduktion des CO2-Ausstoßes je Bus, 
u.a. durch Förderung der Elektromobilität.  
• Erschließung neuer Kundenpotenziale für den ÖPNV d urch Weiterentwicklung 
innovativer, kundenorientierter Tarifangebote auf B asis des elektronischen Tickets als 
Teil der elektronischen Pluscard  
• Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV durch  Auslastungssteuerung mithilfe 
intelligenter, dynamischer Tarifmodelle 
• Sicherung einer hohen Kundenzufriedenheit im ÖPNV durch ein hochwertiges 
Fahrplanangebot, gute Fahrzeugausstattung und eine hohe Serviceorientierung der 
Mitarbeiter/innen 
• Aktivitäten zur Busbeschleunigung, soweit diese du rch die Stadtwerke Münster 
beeinflusst werden können

6 
 
2.3.1.3 Beteiligungsmanagement 
 
Im Rahmen des Beteiligungsmanagements üben die Stad twerke Münster GmbH die 
Gesellschafterfunktion für operative Beteiligungen und Kapitalbeteiligungen aus. 
Ausgehend von den hiermit verbundenen unterschiedli chen Möglichkeiten der 
Einflussnahme soll im Nachfolgenden vereinfachend n ur auf die operativen 
Beteiligungsgesellschaften eingegangen werden, da d iese das Kerngeschäft unmittelbar 
unterstützen und beeinflussen. In den Fokus rücken daher im Handlungsfeld 
Beteiligungsmanagement folgende Gesellschaften: 
 
• Stadtwerke Münster GmbH Netzgesellschaft mbH 
• items GmbH 
• Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH 
• Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH 
• Verkehrsservicegesellschaft Münster mbH 
• Westfälische Bauindustrie GmbH 
• Smart Optimo GmbH & Co. KG 
• Energiepark Detmold GmbH & Co. KG 
• Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG 
 
 
2.3.2 Finanzziele/Kenngrößen zur Leistungszielerreichung 
 
Die mittelfristig zu erwartenden, erheblichen wirts chaftlichen Belastungen der Stadtwerke 
Münster aus der konventionellen Erzeugung (Verlust von ca. 5 Mio. € p.a.) sowie aus der 
Anreizregulierung (Absenkung der Netzentgelte um ca . 15 Mio. € p.a. ab 2017/2018) 
erfordern in den nächsten Jahren eine Finanzpolitik , die stringent auf die Sicherung der 
Kapitalstruktur und der Liquidität ausgerichtet ist . Um dies zu gewährleisten, wird eine 
konsequente Thesaurierungspolitik erforderlich sein . Gleichermaßen gilt es, 
Kalkulationssicherheit für die Gesellschafterin Sta dt Münster im Hinblick auf erwartbare 
Mindestausschüttungen herzustellen. Zur Erreichung einer nachhaltigen 
Unternehmungspolitik legt die Gesellschaft einen 5-Jahres-Erfolgs- und Finanzplan vor. Die 
Stadtwerke Münster GmbH sind sich hierbei ihrer kom munalen Herkunft bewusst und 
richten sich zugleich, auch im Sinne ihrer Gesellsc hafterin, auf die finanziell 
herausfordernde Branchensituation des kommenden Mit telfristzeitraums aus. Dabei ist die 
Aufrechterhaltung eines ausreichenden Handlungsspielraums durch eine adäquate Finanz- 
bzw. Eigenkapitalausstattung prioritär. 
 
Die Planung bei den Stadtwerken Münster GmbH erfolg t jährlich als 5-Jahres-Planung im 
Investitions-, Finanzierungs- und Erfolgsbereich. Über evtl. Anpassungsbedarfe entscheidet 
die Gesellschaft jedes Jahr neu.  
 
Die Finanzziele der Stadtwerke Münster GmbH leiten sich unmittelbar aus den oben 
aufgeführten Sachzielen und Handlungsfeldern ab: 
 
• Operative Betriebsergebnisse: Die mittelfristige Ergebnisplanung sieht für die 
Jahre 2016 bis 2020 folgende Ergebnisentwicklung vo r (jeweils 
Jahresüberschuss): 
 
2016* 2017* 2018* 2019* 2020* 
     
 
*Die Daten gemäß Wirtschaftsplan 2016 - 2020 werden  für die Gremienkette im Dezember 
2015 nachgereicht

7 
 
• Angemessene Eigenkapitalausstattung: Zur langfristigen Sicherung der Ertragskraft der 
Stadtwerke Münster GmbH ist die Erhaltung der Unter nehmenssubstanz und somit eine 
ausreichende Eigenkapitalausstattung mit einer  ang emessenen Rücklagenbildung von 
entscheidender Bedeutung. Um somit die Reproduktion sfähigkeit und folglich das 
Ertragskraftniveau der Stadtwerke Münster GmbH daue rhaft zu sichern, wird eine 
Eigenkapitalquote von in der Regel  30 % angestrebt . Jährliche Schwankungen durch 
Rücklagenbildung und Finanzierungen für geplante Gr oßinvestitionen im 
Erzeugungsbereich in einer Bandbreite von 5% (d.h. EK-Quote zwischen 25% und 35%) 
sind möglich.  
 
• Angemessene Eigenkapitalverzinsung und Gewinnaussch üttung an die 
Stadt Münster: 
 
- Eine Eigenkapitalverzinsung von ca. 9% für die Ver sorgungssparten unter 
Herausrechnung des Verkehrsverlustes wird mittelfri stig angestrebt. Als Datenbasis gilt 
dabei der Jahresüberschuss ohne Verkehrsverlust im Verhältnis zur Summe aus 
gezeichnetem Kapital und Kapitalrücklage der Versorgungssparten. 
 
- Auf Basis der oben genannten Jahresergebnisse werd en, vorbehaltlich der Erreichung 
der geplanten Ergebnisse, folgende haushaltswirksam e Gewinnausschüttungen der 
Stadtwerke Münster an die Stadt Münster vorgesehen: 
 
2016 2017 2018 2019* 2020* 
4 Mio. € 4 Mio. € 5 Mio. € 5 Mio. € 5 Mio. € 
 
*Die Ausschüttungsbeträge der beiden letzten Jahre 2019 und 2020 stehen unter folgenden 
Vorbehalten: 
 
• Es kommt nicht zu einer weiteren Verschärfung der in der Mittelfristplanung 
prognostizierten Auswirkungen der Anreizregulierung für die Strom- und Gasnetze. 
• Die Ergebnisbeiträge aus den  Grundstückverkäufen im Zusammenhang mit der 
geplanten Wasserwerksstrategie (Dipolkonzept), die wichtiger Bestandteil der 
Ergebnisplanung in den Jahren 2019 (5,7 Mio. €) und  2020 (5,2 Mio. €) sind, können 
erzielt werden.  
• Die Ergebnisse der Jahre 2016 bis 2018 erlauben es  jeweils, bei Einhaltung der 
definierten Ziel-Eigenkapitalquote Gewinnrücklagen zu bilden, welche die in den Jahren 
2019 und 2020 vorgesehene Ausschüttung oberhalb der  erwirtschafteten Ergebnisse, 
ebenfalls unter Wahrung der definierten Ziel-Eigenkapitalquote, ermöglichen.  
 
- Der Differenzbetrag zwischen der Ausschüttung und den tatsächlich erreichten 
Ergebnissen wird jeweils zur Sicherung von Finanzst ruktur und Eigenkapitalquote den 
Gewinnrücklagen der Stadtwerke Münster zugeführt. 
 
- Die Ergebnisse der Tochtergesellschaften der Stadt werke Münster GmbH sind in den 
genannten Jahresergebnissen enthalten.  Die Stadtwe rke Münster gehen bei Ihrer 
Planung jeweils von einer Vollausschüttung der Jahr esüberschüsse der 
Tochtergesellschaften  aus. Für die WBI wird die Au sschüttung in einem gesonderten 
MMK festgelegt. 
 
- Für die Verkehrssparte wird eine operative Defizit obergrenze in Höhe von 12 Mio. € nach 
Steuern festgesetzt.

8 
 
2.4 Rahmenbedingungen zur Erreichung der Finanzziel e 
 
Die Erreichbarkeit der aufgezeigten Finanzziele steht unter dem Vorbehalt der Konstanz 
der dazu im Vorfeld getroffenen Annahmen bzw. anges etzten Gegebenheiten. 
Veränderungen bzw. neue im Ursprung nicht bekannte/ berücksichtigte Entwicklungen 
bzw. Entscheidungen, sei es intern oder extern, ins besondere von Gesetzgeber- und 
Gesellschafterseite sowie seitens der Beteiligungsg esellschaften, können die 
Finanzziele nachhaltig beeinflussen. 
 
Treten nicht durch die Stadtwerke beeinflussbare Er eignisse ein, die die geplanten 
Ergebnisse bzw. die Liquiditätssituation belasten, ist die Gewinnausschüttung an die 
Stadt Münster neu festzulegen. Wesentliche Rahmenbe dingungen zur Erfüllung der 
Finanzziele sind insbesondere die folgenden:  
 
- Die Stadt Münster sichert die Eigenkapitalquote de r Stadtwerke Münster durch 
Zuführung von Mitteln in die Kapitalrücklage in dem  Maße, wie die Stadtwerke 
Liquiditätsunterstützung für den Flughafen Münster/ Osnabrück zu leisten haben. Die 
beihilferechtliche Zulässigkeit der Zuführung zur K apitalrücklage der Stadtwerke 
Münster wird seitens der Stadt Münster im Jahr 2015  abschließend geprüft. Die 
Kapitalzuführungen an den FMO sind, soweit sie nich t werthaltig sind, auf Seiten der 
Stadtwerke ergebnismindernd abzuschreiben. Die Vert ragsparteien sind sich somit 
bewusst, dass trotz der Kapitalerhöhung bei den Sta dtwerken die ertragsmindernde 
Wirkung der Kapitalzuführungen an den FMO im Ergebn is der Stadtwerke dennoch 
nicht ausgeglichen wird. Die dem aktuellen Finanzie rungskonzept der FMO-
Geschäftsführung zugrundeliegenden Kapitalzuführungen stellen sich für die Laufzeit 
des Managementkontraktes wie folgt dar: 
 
2016 2017 2018 2019 2020 
5,9 Mio. € 5,9 Mio. € 5,9 Mio. € 5,9 Mio. € 5,9 Mio . € 
 
- Für Belastungen durch die von der Stadtwerke Münst er zu tragenden Verluste der 
Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) wird die St adt Münster 
vereinbarungsgemäß einen Belastungsausgleich an die Stadtwerke Münster leisten. 
 
- Unmittelbare Kürzungen der Gewinnausschüttungen de r Stadtwerke Münster an die 
Stadt Münster resultieren auch aus allen anderen Be lastungen bzw. 
Ergebnisminderungen, die die Stadt Münster als Gese llschafterin den Stadtwerken 
Münster auferlegt, wie z.B. im Falle von Preiskürzu ngen oder Kostenerhöhungen für 
erbrachte Leistungen und Ablehnung von Preiserhöhun gen durch die städtischen 
Gremien.  
 
 
3. Laufzeit der Vereinbarung  
 
Diese Vereinbarung ist gültig bis zum 31.12.2020. E in Jahr vor Ablauf der Vereinbarung 
sind zur Realisierung des Gesellschaftszwecks (2.1) sowie vorgenannter Oberziele (2.2) 
Unternehmenskonzepte (Strategiekonzepte) für die mi ttelfristige Ausrichtung der 
Unternehmenspolitik als Basis für die Ableitung von  Leistungs- und Finanzzielen zu 
entwickeln, mit dem Aufsichtsrat zu beraten und abzustimmen.

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4. Sonstiges 
 
 
- Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrund sätze und die Rahmenrichtlinien 
für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex). 
 
- Die Stadtwerke Münster GmbH unterliegen einer vie rteljährlichen Berichtspflicht.  
 
- Der Sachstand bei der Umsetzung der Ziele ist min destens einmal zur Mitte der 
Laufzeit sowie einmal zum Ende der Laufzeit des Man agementkontrakts im 
Aufsichtsrat vorzustellen und zu beraten.  
 
Durch diese Vereinbarung werden die Dienstverträge der Geschäftsführer der Stadtwerke 
Münster GmbH weder geändert noch konkretisiert.  
 
 
Münster, den 
 
 
Für die Stadtwerke   Für die Stadtwerke   Für die S tadt Münster 
Münster GmbH   Münster GmbH 
 
 
 
_______________________           _____________________                __________________  
Dr. Müller-Tengelmann  Dr. Wernicke      Reinkemeie r 
Geschäftsführer   Geschäftsführer     Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

11.11.2015 Rat
TOP 18.5 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 26.5.1 Vorberatung
Zur Sitzung
16.12.2015 Rat
TOP 16.5.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0836/2015
Typ
Vorlagen
Datum
13.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37