V/0107/2024
Baugebiet "Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Höhe Geist" Vermarktungskonzept und Übertragung von Grundstücken an die Wohn + Stadtbau GmbH
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Anlage 1a
7651 Zeichen
AH max. 10,00 m StSt GL AE GFL AE GFL AE G A G A G A G A G A G A G A GFL AE GFL AE G A GFL AE GFL AE G A K GL AE GL AE GL AE GL AE Fuß- und Radweg Fuß- und Radweg Fuß- und Radweg St St/ Cp M M M M M M M M M M M M TGa TGa TGa TGa A St/Cp I TGa St/ Cp St/ Cp St/ Cp II-III G A St/Cp St St A B/C St/Cp St St St/Cp St St St St/Cp G A G A TGa TGa IIIIII III III II-III III ED H DH III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III III III III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III IIIIII III III III III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III DH DH H ED ED ED ED H H H H H H H H H H H H H H H H H MI 0,6 FD 0° - 5° 0,4 FD 0° - 5° WA 0,4 FD 0° - 5° WA 0,4 FD 0° - 5° II II III I WA II-III WA 0,4 FD 0° - 5° WA 0,4 FD 0° - 5° WA 0,4 FD 0° - 5° WA 0,4 FD 0° - 5° Erschließungsstraße Landesstraße Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp CpCp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp 62,5 dB(A) 65 dB(A) 67,5 dB(A) 65 dB(A) 62,5 dB(A) 62,5 dB(A) 62,5 dB(A) 60 dB(A) 60 dB(A) 60 dB(A) 60 dB(A) 60 dB(A) 62,5 dB(A) 62,5 dB(A) 62,5 dB(A) 65 dB(A) 62,5 dB(A) 68,11 68,12 68,30 68,47 H=1,00m H=1,00m H=1,00m 68,07 67,89 68,57 GFL AE II-III 60 dB(A) III G A St/Cp Fuß- und Radweg G A II-III II-III 69,70 69,18 70,80 70,22 70,06 69,61 69,60 70,17 68,56 71,00 69,66 69,66 69,60 69,70 69,70 68,61 68,61 71,39 69,55 69,5570,07 70,07 AH max. 12,00 m 69,66 II I II II I II II I I II II I II I I II II II Geistkamp I II II II I II II II II II I II I II II Betriebsfläche Versorgungsanlage, Gas II I I I II II I I I II II II I 380 KV II II I II II I II II I I II I II II II II II II I II II I II I I I II I II Flur 17 II II II I II II 7 b II II II II II II II I II II II I I I II I II II I II II I II I I II II II II II II Hohe Geist 11 57 15 13 12 20 Pohlbrede 56 16 50 26 2 16 28b 66 8 14 39 46 35 44 32 14a 17 42 6 61 11 36 18 48 43 31 33 :HVHOHU6WUDH :HVHOHU6WUDH 68 19 29 64 20 24 14 77 75 6 54 11 71 9 Hohe Geist 30 10 9 7 40 14 28a 8 921 21 55 23 27 24 51 18 19 939 38 67 59 25 21 13 16 18 16 37 47 13 41 15 69 12 34 45 4 35a 6 /WNH*HLVW 28 19 65 22 60 15 17 49 58 18 22 7a 20 845 762 1222 54 1291 1187 35 1247 932 1355 1166 31 50 1225 38 1253 765 844 1618 884 1243 973 1324 779 27 1621 858 1202 920 30 48 912 36 2 95 979 976 908 924 930 882 734 1381 852 1244 974 42 921 970 81 1557 96 450 110 1041 931 972 90 777 10 944 79 28 63 919 910 881 1004 862 1031 942 1145 1064 735 1579 909 977 88 39 1296 978 52 877 4 846 1295 1322 7 1252 768 1284 78 911 886 934 876 1246 905 1292 1297 1274 1255 1754 71 971 41 906 936 965 47 1319 53 1005 1250 885 907 1249 1756 767 1321 1273 1030 926 1619 1698 45 861 38 6 840 124254 49 36 769 1323 929 879 51 92 964 995 878 1040 943 1752 922 97 933 778 1755 1282 1382 1290 880 1285 833 860 1002 764 1320 40 64 80 1192 1254945 916 1251 83 1223 925 1245 1753 1286 935 994 46 1006 923 8 111 975 883 913 37 1620 1224 Flur 13 WA 0,4 FD 0° - 5° Albachten 1:1000 Gemarkung: Flur: Maßstab: 13, 17 Zeichenerklärung Festsetzungen des Bebauungsplanes Bestandsangaben Bezugshöhen (Meter über Normalhöhennull) Flurgrenze Flurstücksgrenze Topografische Umrisslinie Baum Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl) Wirtschaftsgebäude Öffentliche Gebäude II 12 Bebauungsplan Nr. 572 Bebauungsplan Nr. 572 Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist Blatt 1 von 2 Textliche Festsetzungen siehe Blatt 2 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Allgemeine Wohngebiete Mischgebiete WA MI Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß Zahl der Vollgeschosse, als Mindest- und Höchstmaß Attikahöhe, als Höchstmaß (siehe textl. Festsetzung 1.4.1) 0,4 II II-III Bauweise Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Überbaubare Grundstücksflächen Baugrenze Bauvorschriften FlachdachFD Gemeinbedarf Flächen für den Gemeinbedarf Schule Feuerwehr Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsflächen Verkehr Verkehrsberuhigter Bereich Straßenbegrenzungslinie Ver- und Entsorgung Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen Elektrizität Ballspielplätze Sport- und Spielanlagen Flächen für Sport- und Spielanlagen KindertagesstätteK Verkehrsgrün Zahl der Vollgeschosse, zwingendIII Dachneigung, Mindest- und Höchstgrenze0° - 5° nur Doppelhäuser und Hausgruppen zulässig nur Hausgruppen zulässig nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig ED H DH Fassadenmaterial beiger Klinker und Putz (siehe textl. Festsetzungen) Fassadenmaterial roter Klinker (siehe textl. Festsetzungen) Geschossabgrenzung Einfahrtsbereich Pumpstation Blatt 1 Blatt 2 Ableitung und Rückhaltung von Niederschlagswasser Fernwärme Bestandshöhen (Meter über Normalhöhennull)68,55 70,17 AH max. 10,00 m Grünflächen private Grünflächen öffentliche Grünflächen Spielplatz Parkanlage Flächen für Stellplätze Nebenanlagen und Gemeinschaftsanlagen Flächen für Tiefgaragen St TGa Mit Gehrechten G, Fahrrechten F, Leitungsrechten L, zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger A, der Erschließungsträger E GFL AE Besondere schallschutztechnische Vorkehrungen Hinweise Vorgeschlagene Abgrenzung (Stellplätze, Fahrbahn, Grundstücke, Gebäude, Bäume) Entwässerungsfunktion Vorgeschlagener Müllsammelplatz Vorgeschlagener Standort für Abfallcontainer M A Flächen für CarportsCp Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Umgrenzung von Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen vorgeschlagene Stellplatzanordnung Maßgebliche Außenlärmpegel (siehe ergänzende textliche Festsetzungen)62,5 dB(A) Flächen für Wald Landwirtschaft, Wald Umgrenzung von Flächen zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern Verknüpfungshaken Böschungskante (und ihre Höhe) an der Grundstücksgrenze (siehe textliche Festsetzungen) H=0,50m Rechtsgrundlagen: · Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I, S. 1802) · 9HURUGQXQJEHUGLHEDXOLFKH1XW]XQJGHU*UXQGVWFNH%DXQXW]XQJVYHURUGQXQJ%DX192 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I, S. 1802) · %DXRUGQXQJIUGDV/DQG1RUGUKHLQ:HVWIDOHQ/DQGHVEDXRUGQXQJ%DX215: vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2020 (GV.NRW. S. 1109) · *HPHLQGHRUGQXQJIUGDV/DQG1RUGUKHLQ:HVWIDOHQ*215: in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV.NRW. S. 916) Der Rat der Stadt Münster hat am 23.06.2021 zu dem vom 02.06.2020 bis 17.07.2020 öffentlich ausgelegten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 572 Änderungen und Ergänzungen beschlossen, die insgesamt durch diese Planfassung wiedergegeben werden. Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 und §§ 7 und 41 GONW durch den Rat der Stadt Münster am 23.06.2021 als Satzung beschlossen worden. Münster, 28.06.2021 Markus Lewe (L.S.) Kupferschmidt __________ ____ _______________ Oberbürgermeister Schriftführer Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 24 vom 16.07.2021 in Kraft getreten. Münster, 19.07.2021 Der Oberbürgermeister im Auftrag Brinkheetker (L.S.) _______________ Brinkheetker Barbara-Renz-Weg Lily-Braun-Weg Nelly-Sachs-Weg Marga-Spiegel-Straße Marga-Spiegel-Straße
Anlage 1b
19886 Zeichen
G A G A GFL AE GFL AE GFL AE GFL AE G A GFL AE GFL AE GFL AE G A K GL AE GL AE Fuß- und Radweg M M M M M M TGa TGa A G A St/Cp B/C St St St/Cp GFL AE GFL AE GFL AE G A G A TGa ED III III III III III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III DH DH DH ED ED ED ED ED ED H H H H H H II III ED II-III DH EDII-III ED AH max. 10,00 m WA 0,4 FD 0° - 5° ED Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp 67,5 dB(A) 65 dB(A) 62,5 dB(A) 62,5 dB(A) 60 dB(A) 60 dB(A) 60 dB(A) 60 dB(A) 60 dB(A) 60 dB(A) 60 dB(A) 60 dB(A) 60 dB(A) 62,5 dB(A) 62,5 dB(A) 68,11 68,12 68,30 68,47 68,49 68,55 68,44 68,69 H=1,00m H=1,00m H=1,00m H=0,75m H=0,50m Hausgarten II-III G A Fuß- und Radweg G A 69,60 69,56 68,80 69,41 68,49 68,49 68,80 69,56 69,66 69,66 69,60 69,70 69,70 68,61 68,61 I I I I II II I I I I II I I I I II II I I I I Rampe I I II I II II I I I Geistkamp I I I I -I II II I II I I II I II I I 55 I II I I I II I I I I I I I II I II II I I I I II I I I I I II I I I I 27 I II I II II I I Rampe I I I II 9 I I I I I 380 KV I I I II I I I I II I I II I I I II II I II II I II I II I II I I II I I II II I I 2 -I I II I I I I 27 b I I I II II I I I I I I 33 b I II Flur 17 I II I I I I I II -I II I I 33 a I II I I 32 II I I I I I II I II II I II I I I I I I I I I II I II I 34 I II II I II I I II I I II II I II I I I Hohe Geist 7 43 49 28 11 11 57 56 70 13 12 14a 72 30 Pohlbrede 56 23d 16 50 81 39a 27a Am Tinnenbusch 36 2a 31 34 2 53 52 16 51 66 76 8 14 33 46 30 25a 44 32a 51a 32b 31 19 43b 44 23a 1 42 6 61 62 18 28a 14 6 21 23e 41 27 48 41e 43 10 83 27a 41c 16 15 72 68 29a 19 50 12 25 64 20 24 23 28 14 77 40 75 4 17 14 54 33 11 47a 71 41d 31a 23c 37 20 14c Sendener Stiege 24 46 20 12 29 20a 10 21a 9 21 14 15a 23b 35a 23f 29 26 16 13 48 39e 8 38 45a 42 55 60 39d 54 41a 22 64 8 66 78 15 51 18 6a 939 35 74 90 67 59 55a 43a 70 21 39 58 25 45 18 16 47 2b 15 13 14a 79 4 69 12 45 47b 4 10 6 14b /WNH*HLVW 18a 47 65 41b 17 60 15 18 49 19 58 18 12 68 22 17 20 523 762 1614 1291 1187 11621385 62 932 1186 1582 1585 30 1166 657 459 1570 227 765 1343 31 75 1618 652 1653 884 1497 229755 655 1598 1034 1665 779 904 1621 1562 858 679 1563 920 1444 912 1148 58 656 653 33 1591 14 29 1032 171035 908 924 142 1610 1613 930 809 1617 882 141 1043 1606 1574 1623 1590 1616 921 678 1177 238 1646 1557 450 1349 1345 1605 154 951 1622 1041 931 1609 1561754 903 1033 243 777 457 1271 1699 454 814 1611 226 919 1211 910 881 1004 232 1193 862 1210 1145 74 1348 735 1498 1579 1344 909 1592 68 93 1707 651 1550 1729 1607 773 456 233 1569 774 1037155 768 1176 1284 1042 460 143 911 1219 1652 886 934 876 1036 1292 76 1608 101 654 1754 152 1664 1555 27 1705 237 144 1022 965 1005 885 228 1575 1272 56 907 94 1161 1021 1756 67 1390 1442 1395 767 502 100 453 1384 926 98 1619 452 99 455 1698 1728 61 861 12524 769 929 64 503 1586 879 1593 968 772 92 451 964 995 1584 1040 1761 1752 1702 922 505 145 933 1146 1615 778 1755 231 1282 1572 1290 1441 1701 880 1285 546 60 1185 770 860 1573 1002 80 1571 764 153 1443 545 1192 28 1703 925 65 1753 1286 1704 1663 935 994 57 1440 1006 15 923 66 1583 1587 59 8 1415 1396 1645 1599 883 230 1620 1706 WA 0,4 FD 0° - 5° WA 0,4 FD 0° - 5° Albachten 1:1000 Gemarkung: Flur: Maßstab: 13, 17 Zeichenerklärung Festsetzungen des Bebauungsplanes Bestandsangaben Bezugshöhen (Meter über Normalhöhennull) Flurgrenze Flurstücksgrenze Topografische Umrisslinie Baum Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl) Wirtschaftsgebäude Öffentliche Gebäude II 12 Bebauungsplan Nr. 572 Bebauungsplan Nr. 572 Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist Blatt 2 von 2 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Allgemeine Wohngebiete Mischgebiete WA MI Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß Zahl der Vollgeschosse, als Mindest- und Höchstmaß Attikahöhe, als Höchstmaß (siehe textl. Festsetzung 1.4.1) 0,4 AH max. 10,00 m II II-III Bauweise Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Überbaubare Grundstücksflächen Baugrenze Bauvorschriften FlachdachFD Gemeinbedarf Flächen für den Gemeinbedarf Schule Feuerwehr Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsflächen Verkehr Verkehrsberuhigter Bereich Straßenbegrenzungslinie Ver- und Entsorgung Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen Elektrizität Ballspielplätze Sport- und Spielanlagen Flächen für Sport- und Spielanlagen KindertagesstätteK Verkehrsgrün Zahl der Vollgeschosse, zwingendIII Dachneigung, Mindest- und Höchstgrenze0° - 5° nur Doppelhäuser und Hausgruppen zulässig nur Hausgruppen zulässig nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig ED H DH Fassadenmaterial beiger Klinker und Putz (siehe textl. Festsetzungen) Fassadenmaterial roter Klinker (siehe textl. Festsetzungen) Geschossabgrenzung Einfahrtsbereich Pumpstation Blatt 1 Blatt 2 Fassadenfarben rot/rotbraun - RAL CLASSIC RAL 3000 Feuerrot RAL 3003 Rubinrot RAL 3011 Braunrot RAL 3013 Tomatenrot RAL 3016 Korallenrot RAL 3031 Orientrot RAL 3032 Perlrubinrot RAL 3033 Perlrosa RAL 3005 Weinrot RAL 3009 Oxidrot Fassadenfarben beige - RAL CLASSIC RAL 1000 Grünbeige RAL 1001 Beige RAL 1014 Elfenbein RAL 1002 Sandgelb RAL 1013 Perlweiß RAL 1015 Hellelfenbein RAL 9001 Cremeweiß Ableitung und Rückhaltung von Niederschlagswasser Fernwärme Bestandshöhen (Meter über Normalhöhennull)68,55 1 7H[WOLFKH)HVWVHW]XQJHQJHPl%DXJHVHW]EXFK%DX*% 1.1 Art der baulichen Nutzung 1.1.1 In den allgemeinen Wohngebieten (WA) ist die ausnahmsweise Zulässigkeit von Gartenbaubetrieben und Tankstellen nach § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO nicht Inhalt dieses Bebauungsplanes. 1.1.2 In den Mischgebieten (MI) sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten nach § 6 Abs. 2 Nr. 6, 7 und 8 nicht zulässig. Im Erdgeschoss sind Wohnnutzungen nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr.1 und Abs. 7 Nr. 2 BauNVO) 1.2 0DGHUEDXOLFKHQ1XW]XQJ 1.2.1 Ausnahmsweise kann eine GRZ von Reihenmittelhäusern bis zu 0,5 zugelassen werden, um die geforderte profilgleiche Errichtung mit den Nachbarhäusern einzuhalten. (§ 17 Abs. 2 BauNVO) 1.2.2 Tiefgaragen sind bei der Berechnung der Grundflächen einzubeziehen. Durch sie bedingt darf die GRZ jedoch bis zu 0,8 betragen. (§ 19 Abs. 4 BauNVO) 1.2.3 Bei der Berechnung der Grundflächen sind zugehörige Flächenanteile von Gemeinschaftsanlagen, die außerhalb des Baugrundstücks liegen, nicht mitzurechnen. (§ 19 Abs. 4 und § 21a Abs. 2 BauNVO) 1.3 %DXZHLVHEHUEDXEDUH*UXQGVWFNVIOlFKHQ Eine rückwärtige Überschreitung der Baugrenzen ist im Erdgeschoss ausnahmsweise durch Terrassenüberdachungen bis zu einer Tiefe von 3,0 m zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 23 Abs. 3 BauNVO) Rettungsbalkone für Kindergärten dürfen ausnahmsweise über die Baugrenze hinausragen. 1.4 +|KHEDXOLFKHU$QODJHQ*HVFKRVVLJNHLW 1.4.1 Für die Gebäude ist als maximale Attikahöhe (AH max; als oberste Attikakante des Flachdachs) § bei einem Geschoss 4,00 m § bei zwei Geschossen 7,00 m § bei drei Geschossen 10,00 m bezogen auf die zugeordneten Wohnhof-/Erschließungshöhen (Bezugshöhen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO) 1.4.2 Eine Überschreitung der festgesetzten Höhen durch bis zu 1,0 m hohe Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ist generell zulässig. Die Aufbauten und Anlagen sind zu allen Seiten um mindestens 1,00 m von den Außenwänden zurückzusetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 6 BauNVO) 1.4.3 Bei den II- bis III-geschossig festgesetzten Gebäuden darf das dritte Geschoss maximal 80 % der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses betragen. 1.5 Nebenanlagen, ruhender Verkehr 1.5.1 Tiefgaragen sind nur in den mit „TGa“ gekennzeichneten Flächen, überdachte Stellplätze (Carports) nur in den mit „Cp“ gekennzeichneten Flächen zulässig. Garagen sind ausgeschlossen. (§ 12 Abs. 6 BauNVO) 1.5.2 Stellplätze sind nur innerhalb überbaubarer Flächen und in den Vorgartenbereichen (zwischen den benachbarten Erschließungsflächen und der vorderen Baugrenze) sowie im seitlichen Bauwich zulässig. Ansonsten sind Stellplätze nur in den mit „St“ gekennzeichneten Flächen zulässig. (§ 12 Abs. 6 BauNVO) 1.5.3 Die Decken von Tiefgaragen sind außerhalb der überbauten Flächen vollständig mit einer Substratschicht mit einer Aufbauhöhe von mind. 50 cm zu überdecken und dauerhaft zu begrünen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 1.5.4 Außerhalb der überbaubaren Flächen sind Nebenanlagen nur außerhalb der Vorgartenbereiche zulässig. Die Grundfläche darf max. 10 m² pro Grundstück betragen. Zu den öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen sowie den mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belasteten Flächen ist ein Mindestabstand von 0,5 m einzuhalten. Abstellanlagen für Abfallbehälter oder Fahrräder können auch in den Vorgärten platziert werden. (§ 23 Abs. 5 BauNVO) 1.6 9HUVLHJHOXQJ)UHLIOlFKHQ%HJUQXQJ 1.6.1 In den Baugebieten ist innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen ein Baum je angefangene sechs Stellplätze als hochstämmiger, mittelkroniger oder großkroniger Laubbaum mit einer Vegetationsfläche von mind. 2,5 x 2,5 m zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB) 1.6.2 Stellplätze sind zu öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen mit Hecken von mind. 0,5 m Breite einzugrünen (z.B. Hainbuche, Rotbuche, Liguster, Feldahorn). 1.6.3 Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Vorgartenbereiche sind mit Ausnahme der Zufahrten, Stellplätze, Abstellflächen für Müllbehälter und notwendigen Wege (Hauszugänge) unversiegelt anzulegen, gärtnerisch zu bepflanzen und dauerhaft als Gartenfläche zu unterhalten. Eine Gestaltung der Vorgartenbereiche mit Steinschüttungen (Schotter, Kies, Splitt o.ä.) ist nicht zulässig. Zuwegungen und Zufahrten sind mit versickerungsfähigem Pflaster oder Gittersteinen auszuführen. Diese Regelung gilt nicht für TG-Zufahrten, sofern eine Pflasterung aus technischen Gründen nicht möglich ist. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 1.6.4 Flachdächer (auch in Kombination mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien) sind vollflächig mit mindestens 0,10 m Bodensubstrat zu bedecken und extensiv zu begrünen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 c BauGB) 1.7 Schall-Immissionen 1.7.1 Bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden sind die Außenbauteile schutzbedürftiger Räume mindestens gemäß den Anforderungen nach DIN 4109-1 “Schallschutz im Hochbau“ - Teil 1: Mindestanforderungen“, Januar 2018, Kapitel 7 (DIN 4109-1:2018-01) auszubilden. Die dafür maßgeblichen Außenlärmpegel sind der Planurkunde zu entnehmen. Im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren ist die Eignung der für die Außenbauteile der Gebäude gewählten Konstruktionen nach den Kriterien der DIN 4109 (Januar 2018) nachzuweisen. 1.7.2 Ausnahmsweise kann von den getroffenen Festsetzungen zum passiven Schallschutz abgewichen werden, soweit mittels eines Sachverständigen für Schallschutz nachgewiesen wird, dass infolge eines niedrigeren maßgeblichen Außenlärmpegels geringere Anforderungen an die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen zu stellen sind. 1.7.3 Bei Wohnungen sind die dem Schlafen dienenden Aufenthaltsräume, die nicht über ein Fenster in Fassaden mit Beurteilungspegeln ≤ 45 dB(A) nachts verfügen, mit einer geeigneten, fensterunabhängigen Lüftung (z.B. schallgedämmte Lüftungssysteme) auszustatten. 1.8 %|VFKXQJVNDQWHQ Zu angrenzenden, tieferliegenden Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist der Höhenunterschied an der maßgeblichen Grundstücksgrenze durch eine Stützwand (bspw. aus Betonelementen) mit der in der Planzeichnung angegebenen Höhe auszugleichen. Sie ergibt sich aus der linearen Interpolation mit den beiden benachbarten, an der gemeinsamen Grenze in der Planzeichnung eingetragenen Bestands-Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO). 2 7H[WOLFKH)HVWVHW]XQJHQJHPl%DXRUGQXQJ1RUGUKHLQ:HVWIDOHQ%DX215: 2.1 3URILOJOHLFKKHLW%DXN|USHU Zueinander grenzständig errichtete Hausgruppen und Doppelhäuser sind profilgleich zu errichten. Sie sind zudem einheitlich in Material und Farbe der Fassaden sowie der Dacheindeckung zu gestalten. 2.2 Architektonische Einheitlichkeit, Material- und Farbgebung 2.2.1 In den in der Planzeichnung rot hinterlegten Baufenstern sind Hauptbaukörper nur als Klinkerbauten in roter / rotbrauner Farbgebung (RAL Nr. 3000, 3003, 3005, 3009, 3011, 3013, 3016, 3031, 3032, 3033) zulässig. 2.2.2 In den in der Planzeichnung ohne Farbe hinterlegten Baufenstern sind Hauptbaukörper nur als Klinker- oder Putzbauten in weißer bis beiger Farbgebung (RAL Nr. 1000, 1001, 1002, 1013, 1014, 1015, 9001) zulässig. 2.2.3 Glänzende Fassadenmaterialien sind ausgeschlossen. 2.3 Einfriedungen Zur Abgrenzung der Hausgärten zu den Verkehrsflächen sind Einfriedungen ausschließlich als Hecke aus heimischen standortgerechten Laubgehölzen zulässig (z.B. Hainbuche, Rotbuche, Liguster, Feldahorn). Im übrigen Bereich sind bauliche Einfriedungen lediglich in blickdurchlässiger Form (z.B. Maschendrahtzaun, Stabmattenzäune) in Kombination mit einer Hecke aus heimischen, standortgerechten Laubgehölzen zulässig. Die baulichen Einfriedungen sind auf eine maximale Höhe von 1,20 m beschränkt. Bei den Stützmauern zur Bestandsbebauung sind sie auf eine maximale Höhe von 1,00 m beschränkt. 2.4 Sichtschutz Bei Doppel- und Reihenhäusern sind blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen (z.B. Mauern, Gabionen, Sichtschutzzäune) als gartenseitige Terrassentrennwände untereinander mit einer Höhe von maximal 2,00 m und einer maximalen Länge von maximal 3,00 m zulässig 2.5 $QODJHQIU$EIDOOEHKlOWHU Anlagen für Abfallbehälter in den Vorgartenbereichen sind mit Sträuchern oder Hecken zu umpflanzen oder mit Rankpflanzen einzugrünen. 3 Hinweise 3.1 Empfehlung zum Schutz vor Starkregenereignissen Um Schäden bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen zu vermeiden wird empfohlen, die Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens der Gebäude mindestens 0,30 m über der Oberkante der jeweils benachbarten Verkehrs- und Freiflächen anzuordnen. Insbesondere bei Aufenthaltsräumen im Kellergeschoss sollte verstärkt Vorsorge vor Überflutung getroffen werden. Für Tiefgaragen wird empfohlen, technische Vorkehrungen zum Schutz vor Überflutungen zu treffen (Schwellen, Drainagerinnen mit ausreichenden Breiten und Tiefen). 3.2 Geruchsvorbelastungen In Teilbereichen des Plangebietes sind geruchliche Vorbelastungen wahrnehmbar. 3.3 Den durch den Bebauungsplan entstehenden Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft werden Ausgleichsmaßnahmen auf dem Flurstück 479, Flur 21, Gemarkung St. Mauritz („südlich Huronensee“, außerhalb des Plangebiets) zugeordnet. 3.4 Zur Inanspruchnahme einer (Teil-)Waldfläche an der Weseler Straße für die von Norden heranzuführende Hauptzufahrts-Trasse erfolgt ersatzweise eine Erstaufforstung auf einer 4.333 m² großen Teilfläche des städtischen Flurstücks 91, Flur 12, Gemarkung Nienberge. 3.5 0DQDKPHQ]XU9HUPHLGXQJXQG]XPYRUJH]RJHQHQ$XVJOHLFK&() Der Umweltbericht trifft Vorgaben zu CEF-Maßnahmen, die im Rahmen der Erschließungsarbeiten durch die Stadt zu gewährleisten sind. 3.6 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen und Bauen“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 3.7 Bodendenkmale Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) ist unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe / LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 3.8 Kampfmittel Zu einem Verdacht auf Kampfmittel im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen bisher keine Erkenntnisse vor. Weist bei der Durchführung von Bauvorhaben der Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbung hin oder werden verdächtige Gegenstände oder Kampfmittel entdeckt, sind die Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen und die Feuerwehr zu verständigen. 3.9 Altlasten Für den Planbereich sind keine Altlast-/ Verdachtsflächen bekannt. Sollten sich jedoch bei den Bauarbeiten Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben, ist unverzüglich die Untere Bodenschutzbehörde oder das Amt für Grünflächen und Umweltschutz zu informieren. 3.10 Allee Alleen sind nach Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) zu erhalten. 3.11 Hochspannungsleitung Auf die bereits grundbuchrechtlich gesicherten Einschränkungen im Schutzstreifen unter der Hochspannungsleitung (Unzulässigkeit von Gebäuden, Beschränkung der Wuchshöhe von Bäumen und Sträuchern) wird hingewiesen. 3.12 Erdgas-Fernleitung Auf die bereits grundbuchrechtlich gesicherten Einschränkungen im Schutzstreifen über der Erdgasfernleitung wird hingewiesen. 70,17 Grünflächen private Grünflächen öffentliche Grünflächen Spielplatz Parkanlage Flächen für Stellplätze Nebenanlagen und Gemeinschaftsanlagen Flächen für Tiefgaragen St TGa Mit Gehrechten G, Fahrrechten F, Leitungsrechten L, zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger A, der Erschließungsträger E GFL AE Besondere schallschutztechnische Vorkehrungen Hinweise Vorgeschlagene Abgrenzung (Stellplätze, Fahrbahn, Grundstücke, Gebäude, Bäume) Entwässerungsfunktion Vorgeschlagener Müllsammelplatz Vorgeschlagener Standort für Abfallcontainer M A Flächen für CarportsCp Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Umgrenzung von Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen vorgeschlagene Stellplatzanordnung Maßgebliche Außenlärmpegel (siehe ergänzende textliche Festsetzungen)62,5 dB(A) Flächen für Wald Landwirtschaft, Wald Umgrenzung von Flächen zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern Verknüpfungshaken Böschungskante (und ihre Höhe) an der Grundstücksgrenze (siehe textliche Festsetzungen) H=0,50m Der Rat der Stadt Münster hat am 23.06.2021 zu dem vom 02.06.2020 bis 17.07.2020 öffentlich ausgelegten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 572 Änderungen und Ergänzungen beschlossen, die insgesamt durch diese Planfassung wiedergegeben werden. Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 und §§ 7 und 41 GONW durch den Rat der Stadt Münster am 23.06.2021 als Satzung beschlossen worden. Münster, 28.06.2021 Markus Lewe (L.S.) Kupferschmidt __________ ____ _______________ Oberbürgermeister Schriftführer Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 24 vom 16.07.2021 in Kraft getreten. Münster, 19.07.2021 Der Oberbürgermeister im Auftrag Brinkheetker (L.S.) _______________ Brinkheetker Rechtsgrundlagen: · Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I, S. 1802) · 9HURUGQXQJEHUGLHEDXOLFKH1XW]XQJGHU*UXQGVWFNH%DXQXW]XQJVYHURUGQXQJ%DX192 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I, S. 1802) · %DXRUGQXQJIUGDV/DQG1RUGUKHLQ:HVWIDOHQ/DQGHVEDXRUGQXQJ%DX215: vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2020 (GV.NRW. S. 1109) · *HPHLQGHRUGQXQJIUGDV/DQG1RUGUKHLQ:HVWIDOHQ*215: in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV.NRW. S. 916) Nelly-Sachs-Weg Marga-Spiegel-Straße
Anlage 3
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CDU-Fraktion in der BV West CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de An den A-W/0053/2020 Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 M ü n s t e r Münster, 10.08.2020 Bereitstellung von ausreichendem und preisgünstigem Wohnraum in Albachten Ost Die Verwaltung prüft für das Baugebiet Albachten Ost: • Die Ausschreibung und Vergabe von insgesamt fünf Mehrfamilienhausgrundstücken (mit insgesamt ca. 60 barrierefreie Wohneinheiten) erfolgt nicht im Höchstgebotsverfahren, sondern zu einem Festpreis mit einem Gebot auf die Startmiete. • Bereitstellung unterschiedlich großer Wohnungen, einem Mix aus Singlewohnungen, Wohnungen für Senioren, Wohnungen für Familien und integrativem Wohnen. • Vergabe eines Grundstücks für neue Gemeinschaftswohnformen, insbesondere für Senioren, um die Vielfalt von Wohnraum im Stadtteil zu erhöhen und eine zukunftsfähige Stadtentwicklung zu fördern. Begründung: In den letzten Jahren hat die zunehmende Wohnungsknappheit in Münster zu einer hohen Nachfrage und einem deutlichem Anstieg der Bodenpreise geführt. Durch die angespannte Wohnungsmarktlage kommt es zu Verdrängungseffekten, insbesondere gegenüber einkommensschwachen Haushalten, aber auch Studierenden und Familien. Ziel der CDU ist es, den Zielgruppen mit ihren spezifischen Wohnbedürfnissen vor Ort quantitativ und qualitativ entsprechende Wohnangebote unterbreiten zu können. Ziel der CDU ist es, dass für alle Einkommens- und Zielgruppen in ausreichendem Maße Grundstücke und Wohnungen angeboten werden können. So sollen sich sozial gemischte Wohnquartiere entwickeln. Die Ausschreibung und Vergabe von insgesamt fünf städtischen Mehrfamilienhaus- grundstücken in Albachten (mit insgesamt ca. 60 Wohneinheiten, teils frei finanziert und öffentlich geförderte Wohneinheiten für Einkommensgruppen A und B) erfolgt nicht im Höchstgebotsverfahren, sondern zu einem Festpreis mit einem Gebot auf die Startmiete. Ein Teil der Wohnungen soll für integratives Wohnen vorgesehen werden für Menschen mit Behinderung. Ziel ist, dass die tatsächlichen Mietpreise sowohl im öffentlich geförderten Wohnraum als auch bei dem freifinanzierten Wohnraum deutlich sinken und unterhalb der im Verkehrswertgutachten ausgewiesenen erzielbaren Mieten liegen. Wenn die eigene Wohnung oder das eigene Haus, das der Familie viele Jahre ein schönes Zuhause war, für das Alter nicht geeignet ist, dann stellt sich irgendwann unweigerlich die Frage nach Alternativen. Daher soll zumindest ein Grundstück für neue Gemeinschaftswohnformen, insbesondere für Senioren vergeben werden, um die Vielfalt von Wohnraum im Stadtteil zu erhöhen und eine zukunftsfähige Stadtentwicklung zu fördern. gezeichnet: Peter Wolfgarten Thomas Bartelt Peter Hamann Christian Hinzmann Thomas Lilge Nils Schappler Markus v. Diepenbroick-Grüter Ingeborg Hißmann
Beschlussvorlage
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V/0107/2024 V/0107/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Baugebiet "Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Höhe Geist" Vermarktungskonzept und Übertragung von Grundstücken an die Wohn + Stadtbau GmbH Beratungsfolge 14.03.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 24.04.2024 Hauptausschuss Vorberatung 24.04.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt, dass die Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau (Ge- schosswohnungsbau) in dem Baugebiet „Albachten – Südlich Weseler Straße / Östlich Ho- he Geist“ auf 30 % festgesetzt wird. 2. Der Rat stimmt dem in der Anlage 2 dargestellten Vermarktungskonzept für das Baugebiet „Albachten – Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist“ zu. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Vermarktungskonzept dargestellten Grundstücks- vermarktungen unter Einhaltung der einschlägigen Grundsatzbeschlüsse des Rates durch- zuführen und jeweils notwendige Beschlüsse der zuständigen Gremien einzuholen. 4. Der Übertragung einer noch unvermessenen unbebauten Teilfläche von ca. 27.750 m² ge- mäß Vermarktungskonzept auf die Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH (W + S) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf dieser Grundlage einen Übertragungsvertrag mit der W+S zu schließen. Das Gesamtvolumen wird auf Basis des aktuellen Bodenrichtwertes derzeit auf etwa 15.000.000 € geschätzt. Die Übertragung erfolgt als Sacheinlage. Der endgültige Einlagewert und somit die Dotierung der Kapitalrücklage ist anhand eines Verkehrswertgutachtens abschließend noch zu be- stimmen. 5. Die Anregung der Bezirksvertretung Münster -West vom 10.08.2020 (A -W/0053/2020) an die Verwaltung ist mit Beschluss dieser Vorlage erledigt. Amt für Immobilienmanagement 06.03.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Krieger Telefon: 492-2339 krieger@stadt-muenster.de - 2 - V/0107/2024 II. Finanzielle Auswirkungen: Die Übertragung erfolgt als Einlage in das Eigenkapital der Wohn + Stadtbau GmbH. Begründung: zu Beschlusspunkt 1: Für städtische Mehrfamilienhausgrundstücke bei Baulandentwicklungen im Außenbereich wurde mit dem Beschluss der Sozialgerechten Bodennutzung Münster (SoBoMü) ein Zielwert von 60 % der entstehenden Nettowohnfläche zur anteiligen Errichtung von gefördertem M ietwohnraum festgelegt (Kommunale Selbstverpflichtung, Vorlage V/0039/2014). Dieser Förderquote von 60 % auf städtischen Grundstücken lag die Annahme zugrunde, dass im Au- ßenbereich eine städtebauliche Planung nur erfolgen kann, wenn seitens eines privaten Investors mindestens ein Anteil von 50 % des Bruttobaulandes im Wege des Zwischenerwerbes an die Stadt Münster veräußert wird (liegenschaftliche Partizipation). Nimmt ein privater Investor auf seinen Flä- chen keine öffentliche Wohnraumförderung in Anspruch, sollte über den Zielwert zur öffentlichen För- derung von 60 % gewährleistet werden, dass im gesamten Plangebiet - wie auch bei privaten Bau- landentwicklungen im Innenbereich insgesamt 30 % der entstehenden Nettowohnfläche einer öffentli- chen Wohnraumförderung zugeführt wird. Die Fläche für das B augebiet „Albachten-Ost“ ist zu 100 % durch die Stadt Münster angekauft wor- den. Das für die Wohnraumfördermittel zuständige Ministerium hat die Bewilligungsbehörde der Stadt Münster darauf hingewiesen, dass eine Förderquote von 60 % im Geschosswohnungsbau in Außen- stadtteilen mit einer nicht so stark ausgeprägten Infrastruktur im Vergleich zu innenstadtnahen Ent- wicklungen kritisch betrachtet wird. Somit ist nur eine 30-%-ige Förderquote realisierbar. Darüber hin- aus s tehen der Stadt Münster nach aktuellen Budgetplanungen für eine deutlich höhere Förderquote in dem Baugebiet nicht ausreichend Fördermittel zur Verfügung. zu Beschlusspunkt 2: Der Bebauungsplan Nr. 572 ist am 16.07.2021 in Kraft getreten (Anlage 1a und 1b). Die Vermark- tung der Grundstücke für insgesamt rund 470 Wohneinheiten erfolgt ausschließlich durch die Stadt Münster. Die Erschließungsarbeiten haben im Januar 2024 begonnen und erfolgen in einzelnen Bau- abschnitten. Nach Beendigung des zweiten Bauabsc hnitts (voraussichtlich 4. Quartal 2025) ist der Hochbau im Norden (oberhalb des Grünzuges) möglich. Nach dem dritten Bauabschnitt, voraussicht- lich Mitte 2026, ist der Hochbau im Süden möglich. Im Anschluss erfolgen die Fertigstellung der Frei- anlagen und der Straßenendausbau. Die Verwaltung legt mit dieser Vorlage ein übergreifendes Nutzungs - und Vermarktungskonzept (nachfolgend: Vermarktungskonzept) für das Baugebiet zur Beschlussfassung vor ( Anlage 2). Das Baugebiet wurde im Sinne einer zukunftsfähigen u nd ausgewogenen Wohnraumentwicklung und - versorgung ganzheitlich betrachtet. Dabei wurden diverse Fachämter (insbesondere Amt für Woh- nungswesen und Quartiersentwicklung, Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Amt für Mobilität und Tiefbau, Sozialamt) und innerh alb des Stadtkonzerns die Wirtschaftsförderung Münster GmbH und W + S eingebunden. Mit dem Vermarktungskonzept sollen die Zielsetzungen für die einzelnen Ausschreibungen und Ver- marktungen im Baugebiet im Vorfeld dargestellt werden. Mit dem Konzept werden Kernaussagen und Mindestvoraussetzungen getroffen, die bei weiterer Planung und den später folgenden Vermarktungs- und Preisfestsetzungsbeschlüssen ggfs. zu konkretisieren sind. Zusätzlich wird für das gesamte Bau- gebiet ein ganzheitliches Energieversorgungskonzept in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Müns- - 3 - V/0107/2024 ter erstellt und zum Beschluss den zuständigen Gremien vorgelegt. zu Beschlusspunkt 3: Für das Jahr 2025 sind die Ausschreibungsverfahren geplant, sodass parallel zu den auslaufenden Erschließungsarbeiten die Verträge abgeschlossen werden können. Für das Jahr 2024 kann die Übertragung an die W+S – in Abstimmung mit der W+S – schon erfolgen. Nach Erteilung der Bauge- nehmigungen und der ggfs. erforderlichen Bewilligung der öffentlichen Wohnraumförderung kann mit der Bauausführung begonnen werden. Für die Vermarktungen der einzelnen Grundstücke sind die aktuellen Verkehrswerte zu ermitteln und auf deren Grundlage die notwendigen Beschlüsse der zuständigen Gremien einzuholen. Die Verwaltung hat bei der Vermarktung von städtischen Grundstücken folgende Ratsbeschlüsse zu beachten: Sozialgerechte Bodennutzung in Münster (V/0039/2014); Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke – Mehrfamilienhäuser und Gemeinschafts- wohnformen in der jeweils geltenden Fassung (letzte Änderung: V/0261/2022); Städtische Erbbaurechte – Betriebswirtschaftliche und strategische Betrachtung zu bestehenden Erbbaurechten / Verstärkte Ausweisung von Erbbaurechten als zentraler Baustein einer gemein- wohlorientierten Grundstücksvergabe (V/0656/2019); Gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und inklusive Wohnprojekte fördern (V/0872/2019/1); Münsters Standard für klimagerechtes Bauen – Klimagerechte Weiterentwicklung der Gebäu- deenergiestandards (Wärmedämmstandards) in Münster (V/0434/2021/2); Klimagerechte Stadtentwicklung: Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen (V/0319/2022); Ausschreibung der Einfamilienhausgrundstücke gemäß den Richtlinien für die Vergabe städtischer Baugrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung V/0293/2023 zu Beschlusspunkt 4: Übertragung von Grundstücken auf die W + S: Die W + S wird 1 3 Baugrundstücke für Mehrfamilienhäuser, 21 Grundstücke für Mietreihenhäuser inkl. Flächen für Dungwege und mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 27.750 m² erhalten. Eine Verkehrswertermittlung wird nach Beschlussfassung des Vermarktungskonzepts beauftragt werden. Auf Basis des aktuellen Bodenrichtwertes ergibt sich ein Gesamtvolumen von geschätzt etwa 15.000.000 €. Damit ist der Übertragungsumfang etwa drei- mal so groß wie das Grundstückspaket im Baugebiet Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße. Die Einbringung der derzeit in Vermessung befindlichen Teilfläche des Baugebiets in der Gemarkung Albachten Flur 17 Flurstücke 4, 90 und 103 durch die Stadt Münster in das Vermögen der W + S er- folgt ohne Gegenleistung. Die Sacheinlage ist als Kapitalrücklage in der Bilanz der W + S auszuwei- sen. Der Einlagewert und somit die Dotierung der Kapitalrücklage ist anhand eines Verkehrswertgut- achtens abschließend zu bestimmen. Haushaltsbegleitantrag („50-Millionen-Euro-Paket“): Mit dem Beschluss des Haushaltsbegleitantrags „Wohn + Stadtbau mit 50 Mio. Euro Eigenkapital stärken“ im Zuge der Etatberatungen zum Haushalt 2022 wird die Verwaltung u. a. beauftragt, der W + S Grundstücke im Wert von 50 Mio. € zu übertragen. Die Grundstücke sollen von der W + S be- baut werden und in ihrem Eigentum bleiben. Bisher wurden im Rahmen des „50 -Mio-Euro-Paketes“ - 4 - V/0107/2024 Grundstücke mit einem Volumen von ca. 38,2 Mio. Euro übertragen (Gescherweg 87, Alte Mauritz- schule, Grundstücke im Baugebiet Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße und Grundstücke im Baugebiet Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße). Unter Anrechnung auf dieses „50 -Mio-Euro-Paket“ sollen auch Grundstücke in dem Baugebiet „Albachten – Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist “ übertragen werden. Mit Beschluss über diese Vorlage kann der Haushaltsbegleitantrag als erledigt angesehen werden. Die Verwaltung hat bereits Gespräche mit der W + S aufgenommen. Die W + S konnte aufgrund dieser laufenden Ab- sprachen und Abstimmungen den Planungsprozess bereits in die Wege leiten und kann so mit dem Hochbau nach Beendigung der Erschließungsarbeiten beginnen. Die Erschließungsarbeiten des zweiten Bauabschnittes sollten nach derzeitiger Einschätzung im 4. Quartal 2025 beendet sein. Nach Beschluss des Vermarktungskonzepts werden die Abstimmungen mit der W + S entsprechend fortgesetzt. Die Einhaltung der Gebäudeleitlinien des Amtes für Immobilienmanagement wird vertrag- lich vereinbart. Die W+S ist verpflichtet, sämtliche Vorgaben des Vermarktungskonzeptes (Anlage 2) bei der Pla- nung, Errichtung und Vermietung bzw. Verkauf (Eigentumswohnungen) zu erfüllen. Sofern die Nach- frage am Immobilienmarkt und die damit einhergehenden Rahmenbedingungen die Einhaltung des Vermarktungskonzeptes nicht ermöglichen, sind Abweichungen vom Vermarktungskonzept nach Vor- lage entsprechender Nachweise nur dann möglich, wenn die Stadt Münster zuvor zugestimmt hat. Je nach Gewicht der Abweichung ist diese dann ggfs. dem Rat der Stadt Münster zur Beschlussfassung vorzulegen. Ergänzung der Vergabepraxis: Mit der W + S hat die Verwaltung einen verlässlichen Vertragspartner, mit dem sie frühzeitig die Pla- nungen und Vertragsinhalte ämterübergreifend abstimmen kann. Zudem kann mittelbar das Preisni- veau des Immobilienmarktes in Münster gesteuert werden. Bei Neubauprojekten vermietet die W + S frei finanzierte Wohn ungen zu fairen Mietpreisen und die öffentlich geförderten Wohnungen zu der jeweiligen Bewilligungsmiete. Die Preise bleiben auch nach Auslaufen der Belegungs- und Mietpreis- bindung der öffentlichen Wohnraumförderungen hinaus im Vergleich zu anderen Anbietern gemäßigt. Die Weiterveräußerung der Immobilien durch die W + S an Dritte ist ausgeschlossen (mit Ausnahme der Eigentumswohnungen) bzw. nur mit Zustimmung des Rates möglich. Dies und die gedämpften Mieten tragen zur Stabilisierung des Mietniveaus in Münster bei. Die Übertragung an die W + S stellt insofern eine Ergänzung zur allgemeinen Vergabepraxis städtischer Grundstücke dar. Bei Eigentumswohnungen wirkt die Übertragung an die W + S ebenfalls preisdämpfend auf den Grundstücksmarkt ein, da das städtisc he Tochterunternehmen nicht wie private Bauträger agiert, sondern zur angemessenen Preisen veräußert (Wohneigentum zu bezahlbaren Preisen). Zu Beschlusspunkt 5: Die Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt, den Antrag der CDU -Fraktion vom 10.08.2020 (A-W/0053/2020) zu bearbeiten (Anlage 3). Mit dem Antrag wird angeregt, ausreichend und preisgünstig Wohnraum im Baugebiet Albachten - Ost bereitzustellen. Die Grundstücke sollen nicht nach Höchstgebotsverfahren, sondern zu einem Festpreis mit Gebot auf Startmiete vergeben werden. Zudem soll ein Mix aus unterschiedlich großen Wohnungen für Senioren und Familien sowie Gemeinschaftswohnformen bereitgestellt werden. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wurde der Antrag im Vermarktungskonzept berücksichtigt, so dass dieser mit dieser Vorlage erledigt ist. - 5 - V/0107/2024 In Vertretung gez. Minas Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage 1a: Bebauungsplan vom 16.07.2021 Blatt 1 (Norden) Anlage 1b: Bebauungsplan vom 16.07.2021 Blatt 2 (Süden) Anlage 2: Vermarktungskonzept Anlage 3: Antrag der CDU-Fraktion in der BV Münster-West (A-W/0053/2020)
Anlage A
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Anlage A zur V/0107/2024 Kurzüberblick Vermarktungskonzept für das Baugebiet „Albachten – Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist“ (Bebauungsplan Nr. 572) für eine bedarfsgerechte und sozial ausgewogene Stadt- teil(weiter)entwicklung mit einem Angebot für alle Bevölkerungs- und Einkommensgruppen und Übertragung von Grundstücken an die W+S zur Größe von etwa 27.750 m² im vorläufig und ab- schließend noch zu ermittelnden Gesamtvolumen von etwa 15.000.000 Euro. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist es, Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterzuentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft. Mit der Beschlussfassung des Vermarktungskonzeptes werden Zielsetzungen für die einzelnen Ausschreibungen bzw. Vermarktungen für das gesamte Baugebiet getroffen. Die Einbindung der städtischen Tochter Wohn + Stadtbau GmbH soll die allgemeine Vergabepra- xis städtischer Grundstücke zur Steuerung der Wohnraumentwicklung ergänzen. Finanzierung Produktgruppe: 01 11 15 01 Immobilienmanagement Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig In dem 2013 durch den Rat der Stadt Münster beschlossenen „Kommunalen Handlungskonzept Wohnen – Grundzüge und Weichenstellungen“ (V/0593/2013) sind verschiedenen Handlungsfel- der entwickelt worden, die wieder zu einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt führen sollen. Die aktive Entwicklung von Wohnbauland soll unter Berücksichtigung der wohnungs- und sozial- strukturellen Ziele erfolgen und weiterentwickelt werden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Im Sinne einer klimagerechten Stadtentwicklung sollen Neubauvorhaben klimaschonend, ener- gie- und ressourcensparend konzipiert werden. Daher wird eine wirtschaftlich und ökologisch op- timierte Kombination von Maßnahmen zum Wärmeschutz, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Verwendung nachhaltiger Baustoffe erwartet („Münsters Standard für klimagerechtes Bauen“ – V/0434/2021/2 und V/0319/2022).
Anlage 2
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Seite 1 von 7 Vermarktungskonzept Baugebiet Albachten – Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist (B-Plan Nr. 572) Mit einem Vermarktungskonzept soll die Wohnraumentwicklung in Münster gesteuert und ge- lenkt werden. Durch eine bedarfsgerechte und nachfrageorientierte Angebots- und Quartiers- entwicklung sollen sich die jeweiligen Stadtteile ausgewogen und zukunftsorientiert (wei- ter)entwickeln. Zudem soll preisdämpfend auf den Grundstücks- und Wohnungsmarkt einge- wirkt werden. Das Plangebiet ist durch eine Mischung aus Doppel-/Reihenhäusern, vereinzelt freistehenden Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern gekennzeichnet. Im Südosten, südlich angrenzend an die Grünfläche, sind zudem drei Mehrfamilienhausgrundstücke für ge- meinschaftliche Wohnformen vorgesehen. Freiraum - und Aufenthaltsqualitäten sollen durch den Spielplatz und die öffentliche Grünfläche geschaffen werden. Das neu entstehende Wohn- quartier mit ergänzenden Flächenangeboten für Büro- und Dienstleistungen, Gemeinschafts- wohnformen, frei finanziertem und öffentlich gefördertem Mietwohnraum, Eigentumswohnun- gen und Einfamilienhäusern für Selbstnutzer soll eine hohe Nutzungsvielfalt aufweisen. Die öffentliche Grünfläche gliedert das Baugebiet nicht nur in einen nördlichen und südlichen Bereich, sondern stellt auch eine Ost-West-Verbindung zwischen dem neuen und dem west- lich angrenzenden Wohngebiet her. Es sollen Angebote für alle Bevölkerungs - und Einkommensgruppen geschaffen werden. Gleichzeitig ist eine ausgewogene soziale Durchmischung durch eine räumlich breite Vertei- lung unterschiedlicher Wohnraumangebote für differenzierte Ziel- und Nutzergruppen zu errei- chen. Aspekte der Sozialverträglichkeit und Besonderheiten des Stadtteils sind dabei zu be- rücksichtigen. Im Eingangsbereich des neuen Quartiers wird der neue Standort der F euerwehr Albachten realisiert. Dieser stellt den Ersatz für das bestehende Feuerwehrgerätehaus an der Dülmener Straße dar. Im nordwestlichen Bereich des neuen Baugebietes, angrenzend an die beste- hende Wohnbebauung „Hohe Geist“, wird voraussichtlich zum Schuljahr 2026/2027 eine drei- zügige Grundschule errichtet. Im Baugebiet sind drei Standorte für Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 20 Gruppen vor- gesehen: - eine Ki ta mit fünf Gruppen in dem zentral gelegenen MI -Grundstück im Erdgeschoss - eine Kita mit sechs Gruppen auf dem Grundstück im Nordosten - eine Kita mit bis zu neun Gruppen in der ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche im Südosten (diese soll mittelfristig entsprechend des benötigten Bedarfs errichtet werden) Einer der beiden ersten Standorte wird die bestehende Pavillon -Kita „Kleine Riesen“ an der Hohen Geist ablösen. Für das Baugebiet „Albachten-Ost“ wurde im Dezember 2014 vom Rat der Stadt Münster eine dauerhafte Flüchtlingsunterkunft beschlossen. Diese wird im mittleren Bereich des Baugebie- tes, nördlich an die Grünfläche angrenzend, errichtet. I. Betrachtung der Bedarfe im Baugebiet Albachten-Ost Aufgrund der Größe des Baugebiets und zugunsten einer ausgewogenen sozialen Durchmi- schung, sind verschiedene Ziel- und Nutzergruppen mit unterschiedlichen Einkommen mit Wohnangeboten zu versorgen. Zu den im Baugebiet zu versorgenden Ziel- und Nutzergruppen sollen sowohl Haushalte mit Kindern (drei bis acht Personen) als auch Alleinstehende und Seite 2 von 7 Paare, inklusive Senior*innen und Rollstuhlnutzende, gehören. Zusätzlich wird ein Bedarf für Wohn- und Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlich geförderten Wohnens gesehen. Der demografische Wandel gebietet die Ausweitung von barrierefreien Wohnalternativen, die insbesondere Älteren eine angemessene Wohnalternative zum Verbleib im vertrauten Stadtteil bzw. Stadtbezirk bieten sollen. Ein attraktives Angebot an bedarfsgerechten Miet- und Eigen- tumswohnungen für diese Zielgruppe kann bei Bedarf einen Wechsel aus zu groß gewordenen Wohnungen oder Eigenheimen hier effektiv unterstützen. Darüber hinaus best eht Bedarf an einer Pflege-WG mit 12 Plätzen, die hier realisiert werden soll. II. Nutzungen im Baugebiet Ein Großteil der Mehrfamilienhäuser wird an das städtische Tochterunternehmen Wohn + Stadtbau GmbH (nachfolgenden d: W+S) übertragen. Die Verortung der einzelnen Ziel- und Nutzergruppen wird gemeinsam mit der W+S und dem Amt für Wohnungswesen und Quar- tiersentwicklung zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Durch diese Vorgehensweise wird Flexibilität geschaffen und es kann eine größtmögliche Ausnutzbarkeit der Gebäude erreicht werden, so dass kein Wohnraum verloren geht. 1. Öffentlich geförderter Wohnungsbau 30 % der entstehenden Nettowohnfläche der im Baugebiet vorgesehenen Mehrfamilienhäuser sind als öffentlich geförderter Wohnraum zu realisieren (s. Beschlusspunkt 1). Davon sollen wiederum 70 % zugunsten der Einkommensgruppe A und 30 % zugunsten der Einkommens- gruppe B gefördert werden. Im Plangebiet entfallen rund 21.000 m² Nettowohnfläche auf die geplante Mehrfamilienhaus- bebauung. Davon sind rund 6.300 m² (= 30 %) im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Der Gesamtanteil für den öffentlich geförderten Wohnraum wird ausschließlich in dem Paket der W+S (s. u. Ziffer III 1.) realisiert. Um alltagstaugliche und nachhaltig vermiet- bare Grundrisse zu erhalten, darf d iese geförderte Wohnfläche um maximal 5 % (= 315 m²) überschritten werden. Die Mehrfamilienhäuser für den öffentlich geförderten Wohnraum sind in dem Baugebiet so zu verteilen, dass keine Segregation entsteht. Die unterschiedlichen Zielgruppen sowie die bei- den Einkommensgruppen A und B sollen im Plangebiet gemischt verortet we rden. Die nach- folgenden Parameter sind seitens der W+S einzuhalten: 30 % der entstehenden Nettowohnfläche des Geschosswohnungsbaus (entsprechen rd. 6.300 m²) sind für den öffentlich geförderten Wohnraum vorgesehen – davon 70 % für Ein- kommensgruppe A und 30 % für Einkommensgruppe B für große Haushalte mit mehr als zwei Kindern werden 11 Mietreihenhäuser mit öffentlichen Mitteln gefördert für Menschen mit Rollstuhlnutzung werden 6 Mietwohnungen öffentlich gefördert für die übrigen öf fentlich geförderten Mietwohnungen ist ein verträglicher Wohnungsmix einzuhalten ein Drittel der jeweiligen Grundstücksfläche ist als Grünfläche, davon die Hälfte als nutzbare Grünfläche zu gestalten. die Verortung des seniorengerechten Wohnens erfolgt möglichst zentral mit guter Erreich- barkeit mit Blick auf Anbindung ÖPNV sowie Versorgungsangebote des täglichen Bedarfs Seite 3 von 7 Aufgrund der Größe des Baugebietes und zugunsten einer ausgewogenen sozialen Durchmi- schung sind insbesondere im geförderten Wohnungsbau viele verschiedene Ziel- und Nutzer- gruppen mit Wohnangeboten zu versorgen. 2. Frei finanzierter Wohnungsbau Der freifinanzierte Wohnraum ist auf ca. 70 % der entstehenden Nettowohnfläche im Ge- schosswohnungsbau zu realisieren. Es sollen folgende Parameter eingehalten werden: ausgewogener Wohnungsmix für gemischte Haushalte; höherer Anteil an Wohnungen für 1 -3-Personen-Haushalte, um den Bedarf für Senior*in- nen, Alleinstehende, Alleinerziehende und junge Paare zu decken; keine Mikroapartments bzw. Kleinstwohnungen, möblierte Wohnungen oder sog. Boarding- häuser, um profitorientierte Wohnangebote mit hohem Fluktuationsrisiko zu vermeiden; Berücksichtigung der während der Ausschreibung herrschenden Marktnachfrage. Neben dem frei finanzierten Wohnraum im Geschosswohnungsbau, sollen auch frei finanzierte Mietreihenhäuser errichtet werden. In dem Paket der W+S werden etwa 10 frei finanzierte Mietreihenhäuser errichtet. Diese stellen eine gute Alternative zur Eigentumsbildung insbe- sondere für Familien dar. Die Grundstücke 16 und 20 bleiben außen vor, da sie im Rahmen des Ankaufs des Baugebiets bereits reserviert und verkauft wurden. 3. Mischnutzung Wohnen, Gewerbe und Kita (Grundstück 6) Für das Grundstück 6 ist ein Mischgebiet festgesetzt. Zulässig sind W ohn-, Geschäfts- und Bürogebäude. Etwa 50 % der Gesamtnutzungsfläche soll als frei finanzierter Wohnraum (siehe Ziffer II Punkt 2) über den Gewerbeeinheiten und der Kita errichtet werden. Die Gewerbeein- heiten und die Kita sind im Erdgeschoss vorgesehen. Darüber im 1. und 2. Obergeschoss ist frei finanzierter Wohnraum geplant. Dabei wird darauf geachtet, dass beide Nutzungsarten (nicht störendes Gewerbe / Kita und Wohnen) etwa gleichgewichtig realisiert werden. Verschiedene kleinteilige Nutzungen, die der Versorgung des Wohngebietes und ggfs. den Nutzungen der umliegenden Einrichtungen (Schule, Sport, Feuerwehr) dienen (u. a. Arztpra- xen, Therapiepraxen, Bäckerei, Café), wären eine gute Ergänzung für das Quartier. Die Ver- ortung des MI-Grundstückes am Eingang des Baugebiets kann darüber hinaus auch der Ver- netzung der Bürgerschaft im Quartier dienen. 4. Eigentumswohnungen Eigentumswohnungen stellen einen großen Stabilisierungsfaktor in jedem Quartier dar. In Al- bachten gibt es einige Bewohner*innen, insbesondere Senior*innen, die in ihrem Stadtteil woh- nen bleiben und größeres Eigentum aufgeben möchten, jedoch keine kleineren Eigentums- wohnungen als Ersatz finden können. Durch Schaffung eines solchen Angebots und Umzüge wird zugleich an anderer Stelle größeres Wohneigentum zu Gunsten von größeren Haushalten frei. Daher sollen u. a. seniorengerechte Eigentumswohnungen für Selbstnutzer errichtet wer- den. Einen Schwerpunkt sollen Wohnungen für 1-2-Personen-Haushalte bilden. Bei der Ver- ortung ist die fußläufige Nähe zum ÖPNV und zu den Versorgungseinrichtungen für den all- täglichen Bedarf entscheidend. Ein weiterer Schwerpunkt soll bei den Eigentumswohnungen für Selbstnutzer auf 2-3-Perso- nen-Haushalte gesetzt werden. Das Angebot soll insbesondere kleineren Haushalten mit nur einem Kind, Alleinerziehenden und jungen Paaren zu Gute kommen. Sie haben derzeit kaum Seite 4 von 7 Möglichkeiten, Wohneigentum zu erwerben und damit Vermögensvorsorge zu betreiben. Die- ses Wohnraumangebot kann zu einer ausgewogenen Bewohnerstruktur beitragen. 5. Pflege-Wohngemeinschaft (Pflege-WG) Neben Wohnraum für ältere Menschen besteht auch ein Bedarf an Pflegeangeboten in Form einer Pflege-WG vor Ort. Das Sozialamt empfiehlt den Betrieb einer Pflege-WG mit 12 Plätzen. Die Pflege-WG wird in einem der freifinanzierten Mehrfamilienhausgrundstücke, die an die W+S übertragen werden, verortet. Der Standort soll zentral mit Nähe zum ÖPNV liegen. Bei Bedarf ist über das Sozialamt eine unverbindliche Interessenabfrage bei den sozialen Trägen denkbar, um konkrete Träger benennen zu können. 6. Flüchtlingsunterkunft Für das Baugebiet „Albachten-Ost“ wurde im Dezember 2014 vom Rat der Stadt Münster eine dauerhafte Flüchtlingsunterkunft beschlossen. Diese wird im mittleren Bereich des Baugebie- tes, auf dem Grundstück Nr. 11 (s. Lageplan) , errichtet. Dieses Grundstück bietet sich auf- grund der Größe für eine Flüchtlingsunterkunft für etwa 50 Personen an und ermöglicht durch die zentrale Lage den Bewohnern die Teilhabe mitten im Geschehen und hat damit integrative Wirkung. Die Flüchtlingsunterkunft ist im Übertragungspaket der W+S enthalten und wird nach Fertig- stellung von der Stadt Münster angemietet. 7. Gemeinschaftliche Wohnformen (Grundstücke 18, 19, 21) Die Grundstücke 18, 19 und 21 werden für Gemeinschaftswohnformen vorgehalten, um das gemeinschaftliche, genossenschaftliche und inklusive Wohnen mit innovativen Projekten an diesem Standort zu fördern und Nachbarschaften zu stärken . Gemeinschaftliche Wohnpro- jekte zeichnen sich durch eine Vielfalt von projektspezifischen Merkmalen hinsichtlich Nut- zerstruktur, Gruppengröße, Organisationsform, Trägerschaft und räumliche Ausprägung aus. 8. Baugrundstücke für Einfamilienhäuser Im Baugebiet ist eine Vielzahl an Doppel- und Reihenhäusern sowie vereinzelt freistehenden Einfamilienhäusern für private Selbstnutzer, insbesondere Familien vorgesehen. Sie stellen ebenfalls einen stabilisierenden Faktor für das Wohnquartier dar. Die Grundstücke werden unter Berücksichtigung so zialer Kriterien vergeben. Die Preise sind einkommensabhängig. Hierdurch kann auch Haushalten mit geringerem Einkommen ein Eigenheim ermöglicht wer- den. III. Vermarktung des Baugebiets Die Vergabe der Grundstücke erfolgt grundsätzlich nach den vom Rat beschlossenen Richtli- nien bzw. Grundsätzen für die Vergabe von städtischen Einfamilienhaus - bzw. Mehrfamilien- hausgrundstücken (V/0293/2023 und V/0261/2022). Eine Steuerung der Wohnraumentwick- lung erfolgt zudem über die vom Rat beschlossenen Maßgaben zu städtischen Erbbaurechten bezüglich der Art der Überlassung der Grundstücke – abhängig von der jeweils geplanten Wohnform (V/0656/2019). Seite 5 von 7 1. Paketbildung Es wird beabsichtigt, der W + S 13 Mehrfamilienhausgrundstücke im Norden sowie 21 Grund- stücke für Mietreihenhäuser (blaue Umrandung) zu übertragen. Die anderen drei Mehrfamili- enhausgrundstücke (grüne, rote und gelbe Umrandung) werden im Ausschreibungsverfahren „Bieten auf Startmiete“ öffentlich auf dem Markt angeboten. Die Investoren können das Grund- stück zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert erhalten. Den Zuschlag erhält der Investor, der für die späteren Mieter die günstigste Miete (an)bietet. Die Flächen für Gemeinschafts- wohnprojekte (hellblaue Umrandung) werden in einem Konzeptauswahlverfahre n gesondert vermarktet. Der nachfolgende Plan bildet die Pakete für die Vermarktung ab. 2. Übertragung an die W + S Bei der Übertragung an die W + S werden Grundstücke in das Vermögen der W + S ohne Gegenleistung eingebracht. Die Weiterveräußerung an Dritte durch die W + S ist ausgeschlos- sen bzw. nur mit Zustimmung des Rates möglich (mit Ausnahme der Eigentumswohnungen). Die W + S soll insgesamt 13 Mehrfamilienhausgrundstücke und 21 Grundstücke für Mietrei- henhäuser erhalten. Die Mehrfamilienhausgrundstücke mit öffentlich gefördertem Wohnraum werden mit einer 30-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung versehen. Die W + S hat in der Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum viel Erfahrung, was einen zügigeren Beginn der Planung und des Hochba us bedeutet. Die Übertragung an die W + S stellt insofern eine Ergänzung zur städtischen Vergabepraxis dar. Seite 6 von 7 Die W + S ist mit dem Bauträgergeschäft vertraut und soll daher ein Grundstück zur Errichtung von Eigentumswohnungen erhalten. Ihr wird aufgegeben, bei der Bewerberauswahl die in Zif- fer II Punkt 4 benannten Zielgruppen (kleinere Haushalte, insbesondere Senior*innen) zu be- rücksichtigen und den Erwerbern eine Selbstnutzung von 10 Jahren aufzuerlegen. Die Über- tragung des Grundstücks auf die W + S wirkt zudem preisdämpfend auf den Grundstücksmarkt ein, da das Tochterunternehmen nicht wie private Bauträger auf dem Immobilienmarkt agiert, sondern zu angemessenen Preisen veräußert (Wohneigentum zu bezahlbaren Preisen). Die Ausführungen und Anforderungen unter Ziffer II zu den einzelnen Nutzungen hat die W + S bei der Konzeptionierung zu berücksichtigen. 3. Frei finanzierter Wohnungsbau Bei den drei Mehrfamilienhausgrundstücken im frei finanzierten Bereich haben Investoren nach dem o.g. Grundsatzbeschluss ein Wahlrecht zwischen dem Ankauf und einem Erbbau- recht für 60 Jahre. Die Bewerber werden zudem zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung über die Bereitschaft zur Erfüllung der im Exposé festgeschriebenen Zielvorgaben für das aus- geschriebene Grundstück als Voraussetzung für die Teilnahme am weiteren Verfahren aufge- fordert. Es werden diejenigen Bewerber ausgewählt, die die niedrigste Erstvertragsmiete an- bieten (sog. „Bieten auf Startmiete“). Bei gleichen Angeboten wird derjenige Bewerber ge- wählt, der sich für ein Erbbaurecht entschieden hat. 4. Gemeinschaftliche Wohnformen Zur Stärkung von Gemeinschaftswohnformen werden dafür vorgesehene Grundstücke gemäß Ziffer 5 der Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke für Mehrfamilienhäuser und Gemeinschaftswohnformen im Rahmen eines wettbewerblich organisierten Konzeptauswahl- verfahrens gesondert ausgeschrieben und vorab den politischen Gremien zur Beschlussfas- sung vorgelegt. In diesem Verfahren wird die Qualität der eingereichten Konzepte anhand von festgelegten Kriterien (soziale und räumliche Aspekte sowie technische Innovation) durch eine Jury bewertet. 5. Baugrundstücke für Einfamilienhäuser Die Baugrundstücke für Einfamilienhäuser werden entsprechend den „ Richtlinien für die Vergabe städtischer Baugrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung“ an Privatpersonen (Familien) zur Selbstnutzung nach sozialen Kriterien (Münster als Arbeits-/ Wohnort, Ehren- amt, Kinder, Handicaps) vergeben und verkauft. Die Preise sind einkommensabhängig. Zu- dem werden abhängig von der Einkommensgruppe Preisnachlässe für Kinder gewährt. IV. Energie und Klima Für das gesamte Baugebiet wird in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Münster ein ganz- heitliches Energieversorgungskonzept erstellt. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) vom 18.03.2021 regelt die Aus- stattung mit der vorbereitenden Leitungs- und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (E-Mobili- tät) in Gebäuden. Danach ist beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als 5 S tellplätzen jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für E -Mobilität auszustatten. Diese gesetzliche Vorgabe wird für Grundstücke der W + S aufgrund einer bestehenden Kooperationsvereinba- rung mit den Stadtwerken wie folgt erweitert: Die Hausanschlüs se sind so auszulegen, dass 20 % der Stellplätze gleichzeitig mit jeweils 11 KW geladen werden können. Und 10 % der Stellplätze werden von den Stadtwerken mit Wallboxen von Anfang an ausgestattet. Darüber hinaus installiert die W + S für 15 % der Fahrradstellplätze betriebsbereite E-Lademöglichkei- ten in den Fahrradkellern bzw. Tiefgaragen. Seite 7 von 7 Die „Gebäudeleitlinien 2020“ der Stadt Münster sind beim Bau der Flüchtlingsunterkunft und bei Gebäuden, die einen Wohnanteil von unter 50 % aufweisen, anzuwenden. Anlage: Lageplan zur Verteilung der Nutzungen im Baugebiet AH max. 10,00 m St St GL AE GFL AE GFL AE G A G A G A G A G A G A G A GFL AE GFL AE GFL AE GFL AE G A GFL AE GFL AE GFL AE GFL AE G A K GL AE GL AE GL AE GL AE St St/ Cp M M M M M M M M M M M M TGa TGa TGa TGa A St/Cp I TGa St/ Cp St/ Cp St/ Cp A II-III G A St/Cp St St A B/C St/Cp St St St/Cp St St St St/Cp GFL AE GFL AE GFL AE G A G A TGa TGa III III III III II-III ED III ED H DH III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III III III III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III III III III III III III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III II-III DH DH DH H ED ED ED ED ED ED ED H H H H H H H H H H H H H H H H H MI 0,6 FD 0,4 FD WA 0,4 FD WA 0,4 FD II II III I WA ED II-III DH ED II-III ED WA 0,4 FD AH max. 10,00 m WA 0,4 FD WA 0,4 FD WA 0,4 FD ED Alleeartige Hofz ufahrt Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp 68,11 68,12 68,30 68,47 68,49 68,55 68,44 68,69 H=1,00m H=1,00m H=1,00m H=1,00m H=1,00m H=0,75m H=0,50m 68,07 67,89 68,57 Hausg arten GFL AE II-III III G A St/Cp G A II-III II-III St 69,70 69,18 70,80 70,22 70,06 69,61 69,60 69,56 68,80 70,17 68,56 71,00 69,41 68,49 68,49 68,80 69,56 69,66 69,66 69,60 69,70 69,70 68,61 68,61 71,39 69,55 69,55 70,07 70,07 AH max. 12,00 m 69,66 II I I II II I I I I II II I I I Rampe I I I I II I Geistkamp I I I -I I II II I II II I I 55 I I II I I II I I II I I II I II II II I I II I I I II I II II II I I I I 380 KV II Kannenbach I I II I I II II I I I II I I II II II I I II II II I I I I I I I I I I II Flur 17 III I I I I II II II I 32 7 b II II I II I I II II I II I I I II II II 34 I I II I I II II I I II II II II II I Hohe Geist 49 57 15 70 13 72 56 50 81 39a 27a Am Tinnenbusch 31 53 16 51 66 76 33 39 46 30 35 44 51a 17 19 42 61 11 18 28a 14 21 41 27 48 43 83 31 33 41c 16 15 68 19 29 64 24 23 28 14 77 75 17 54 11 47a 71 9 Hohe Geist 20 Sendener Stiege 24 20 29 20a 15a 40 26 13 8 45a 921 21 55 23 41a 22 27 78 15 51 18 19 939 74 90 67 59 55a 43a 25 21 13 25 16 37 47 41 14a 15 79 69 12 45 47b 35a 18a 19 65 41b 60 17 18 49 58 18 22 7a 17 20 762 1222 1247 1162 1385 1355 1186 1585 50 1225 459 38 1253 227 765 1618 884 229 1243 755 973 1324 1598 1665 779 904 1621 1562 858 1563 920 48 912 36 2 1591 95 976 908 924 930 882 1043 1244 974 1590 42 921 1177 238 81 1646 96 450 1345 110 951 1041 931 972 1561 754 903 90 243 777 457 1271 10 944 79 454 63 226 919 910 881 232 1193 862 942 1145 74 909 977 1592 88 39 1296 93 1707 52 1729 773 877 4 456 1295 1322 233 774 7 1252 768 1176 460 78 911 1652 886 934 876 1246 905 101 1297 62 1255 71 1664 27 1705 41 906 1022 47 53 1250 885 228 1272 56 907 94 1249 1021 767 100 1384 926 98 1619 452 99 455 1698 45 1728 861 38 6 840 12 1242 54 49 36 769 1323 879 51 772 92 451 1584 878 1040 943 1702 922 97 1146 778 231 1701 880 833 546 770 860 80 764 40 64 80 1192 1254 945 916 1251 28 1703 1223 925 1245 1663 46 923 8 975 1645 1599 883 230 913 1620 1224 1706 Flur 13 WA 0,4 FD WA 0,4 FD Albachten 1:1000 Gemarkung: Flur: 13, 17 Festsetzungen des Bebauungsplanes Bestandsangaben Flurgrenze Topografische Umrisslinie Baum (hier mit Hausnummer und Geschosszahl) II 12 Bebauungsplan Nr. 572 Bebauungsplan Nr. 572 Albachten - Hohe Geist des Bebauungsplans Allgemeine Wohngebiete Mischgebiete WA MI Art der baulichen Nutzung (siehe textl. Festsetzung 1.4.1) 0,4 II II-III Bauweise Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Baugrenze Bauvorschriften FlachdachFD Gemeinbedarf Schule Feuerwehr Verkehr Verkehrsberuhigter Bereich Ver- und Entsorgung Abwasserbeseitigung und Ablagerungen Spielplatz Parkanlage Nebenanlagen und Gemeinschaftsanlagen St TGa Mit Gehrechten G, Fahrrechten F, Leitungsrechten L, GFL AE Besondere schallschutztechnische Vorkehrungen Hinweise Vorgeschlagene Abgrenzung Sport- und Spielanlagen K M A Wasser, Wasserwirtschaft Festplatz Zahl der Vollgeschosse, zwingend III ED H DH Fassadenmaterial beiger Klinker und Putz (siehe textl. Festsetzungen) Fassadenmaterial roter Klinker (siehe textl. Festsetzungen) Cp Geschossabgrenzung Einfahrtsbereich freizuhalten sind (Schutzstreifen 380kV-Leitung, Gaspipeline) sonstigen Bepflanzungen vorgeschlagene Stellplatzanordnung Pumpstation Landwirtschaft, Wald Fassadenfarben rot/rotbraun - RAL CLASSIC RAL 3000 Feuerrot RAL 3003 Rubinrot RAL 3011 Braunrot RAL 3013 Tomatenrot RAL 3016 Korallenrot RAL 3031 Orientrot RAL 3032 Perlrubinrot RAL 3033 Perlrosa RAL 3005 Weinrot RAL 3009 Oxidrot Fassadenfarben beige - RAL CLASSIC RAL 1000 RAL 1001 Beige RAL 1014 Elfenbein RAL 1002 Sandgelb RAL 1013 RAL 1015 Hellelfenbein RAL 9001 68,55 (siehe textliche Festsetzungen) H=0,50m Die Plangrundlage wurde am 25.05.2020 aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. Die Richtigkeit wird bescheinigt. __________ ____ Dipl.-Ing. Marienfeld Amtsleiter __________ __________ ____ _______________ Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. Festersen Stadtbaurat Amtsleiter bis zum __________ offengelegen. im Auftrag _______________ Brinkheetker als Satzung beschlossen worden. __________ ____ _______________ __________ in Kraft getreten. im Auftrag _______________ Brinkheetker 70,17 AH max. 10,00 m Rechtsgrundlagen : Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), Der Rat der Stadt hat am 17.06.2015 BauGB den Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplans gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt 11 vom 26.06.2015 bekannt gemacht. im Auftrag _______________ Brinkheetker 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (17)
- Westhoffstraße
- Hobbeltstraße
- Heriburgstraße
- Mauritzstraße 4
- Weseler Straße
- Marga-Spiegel-Straße
- Gescherweg 87
- Geistkamp
- Am Tinnenbusch 36
- Sendener Stiege 24
- Albersloher Weg 33
- Dülmener Straße
- Kirschgarten
- Hohe Geist 7
- Kinderhaus
- Langebusch
- Pohlbrede 56
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Details
- Aktenzeichen
- V/0107/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.02.2024
- Erstellt
- 08.02.2024 15:31