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V/0745/2012

Erweiterung der Kindertageseinrichtung Outlaw, Sprakel

Vorlagen 27.09.2012

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Kostenschätzung Erweiterung Kita Outlaw Sprakel

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Beschlussvorlage

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Raumprgramm Erweiterung Kita Outlaw um 2 Gruppen

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Ansehen

Kostenschätzung Erweiterung Kita Outlaw Sprakel

565 Zeichen

Anlage 2 
   
 
 
Erweiterung Kita Sprakel - Kostenschätzung gem. DIN 276  (inkl. 19 % MWSt) 
 
 
 
Planungsdaten: 
 
NF 238 qm  
VF   80 qm entwurfsabhängig 
NGF 318 qm  
BGF 374 qm  
 
 
 
Kostendaten: 
 
Kostengruppe 
 
 Kosten in €
 
100 Grundstück - 
200 Herrichten und Erschließen 20.000,00  
 
300 + 400 
Bauwerkskosten 
  
Baukonstruktion und techn. Anlagen 
748.000,00  
500 Außenanlagen 80.000,00  
600 Ausstattung / Einrichtung 120.000,00  
700 Baunebenkosten 180.000,00  
Investition  1.148.000,00  
 
  
 
 
 
 
Amt für Immobilienmanagement 
04.10.2012

Beschlussvorlage

8127 Zeichen

V/0745/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erweiterung der Kindertageseinrichtung Outlaw, Sprakel 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.10.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
24.10.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
30.10.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
07.11.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Erweiterung der Ki ndertageseinrichtung Outlaw in Sprakel zur Weiterentwicklung b e-
darfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote wird zugestimmt. 
 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die zweigruppige Einrichtung um 
 
 1 Gruppe für Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 
mit insgesamt 16 u3- Plätzen und 14 ü3- Plätzen erweitert wird. 
 
Die Erweiterung der Einrichtung ist für 2013 vorgesehen. 
 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des Errichtungsbeschlu s-
ses zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0745/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Eschert, Herr Philipp, Frau 
Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5616 
E-Mail: 
EschertM@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.10.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0745/2012 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Kosten für den Bau und die Ein richtung dieser Kindertageseinrichtung betragen insgesamt 
1,148 Mio € (siehe Anlage 2, Kostenschätzung). 
Nach dem Baukosteninformationssystem Deutscher Architektenkammern (BKI) werden Bauwerks-
kosten (Kostengruppen 300 und 400) für Neubauten von Kindertageseinrichtungen mittleren Stan-
dards mit 1.439,63 €/qm BGF angegeb en. Sie entsprechen den durchschnittlichen Bauwerksko s-
ten der realisierten Kita - Neubauprojekte in Münster (1.485,00 €/qm BGF). Für Erweiterungen 
werden im BKI keine adäquaten Objekte angeboten. Bei Erweiterungen liegen die Kosten jedoch 
erfahrungsgemäß höher, d. h. durchschnittlich um 35 %. Der Mittelwert von 17 abgerechneten E r-
weiterungen von Kindertageseinrichtungen in Münster liegt bei 2.000,00 €/qm BGF.  
Dieser Wert wurde der Schätzung der Bauwerkskosten (KG 300 und 400 = 748.000,00 €) auch für 
diese Erweiterung zugrunde gelegt.  
 
Die Verwaltung wurde beauftragt, eine um 20 %  kostenreduzierte Variante der Kindertageseinrich-
tung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die reduzierte Variante wird zu einer geringen Reduzi e-
rung der im anliegenden Raumprogramm aufgeführten Flächen führen.  
Weitere Kostenreduzierungen können  durch eine Reduzierung baufachlicher Art erreicht werden.  
Die geschätzten Kosten in der Kostengruppe 500 (Außenanlagen) können um 20 % reduziert we r-
den unter der Voraussetzung, dass die 6 St ellplätze im süd -westlichen Bereich des Grun dstücks 
erhalten bleiben und der Versorgungsbereich an der Südwestecke des Bestandsgebäudes erha l-
ten bleibt. Dies ist nur möglich im Zuge einer Entwurfslösung, bei der der Erweiterungstrakt sep a-
rat vom Bestandsgebäude angeordnet und als Solitärbaukörper errichtet wird. 
 
Die Umsetzung der Kostenreduzierungen in diesen Bereichen wird  zum Baubeschluss dargestellt. 
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Investitionskosten für Anbau, Inventar 
und Möblierung der Einrichtung notwendig. Zur Deckung der neuen Maßnahme sind Mittel in Hö-
he von insgesamt 1.148.000 € im Rahmen der Haushaltsplanung 2013 ff. vorgesehen.  
Soweit möglich werden Fördermittel des Landes/Bundes beantragt.  
 
Ab dem Jahr 2013 fallen p. a.  Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 320.000 € an. Diesen 
Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 125.000 € gegenüber. 
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Teilfinanzplan (Zeile)  08 Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen 
   
Investitionsmaß-
nahme 
4660 Erw. Kita Sprakel  2013ff. 1.028.000  
 
 
Investitionsmaß-
nahme 
1140 Beschaff. Kita Sprakel 2013ff. 120.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  1.148.000

- 3 - 
V/0745/2012 
Die Aufteilung der Budgets zur vorgenannten Maßnahme auf die einzelnen Haushaltsjahre e rfolgt 
im Rahmen der Haushaltsplanung 2013ff. Die laufenden Aufwendungen für Abschreibungen, Bau-
unterhaltung und Bewirtschaftung der zusätzlich geschaffenen Fläche, wird im Rahmen des noch 
herbeizuführenden Baubeschlusses dargestellt und in den entsprechenden Jahren veranschlagt.  
Durch die neu aufzunehmende Maßnahme entstehen ab 2013 ff. jährlich weitere Aufwendungen 
und Erträge im Teilergebnisplan.  
 
Teilergebnisplan  
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
 (Zeile) 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2013 
2014ff. 
52.000 
125.000 
Landeszu-
schüsse zu 
den Betrieb s-
kosten 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2013 
2014ff. 
130.000 
320.000 
Betriebskos-
ten für Kitas 
freier Träger 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2013 bei der 
o. g. Produktgruppe veranschlagt.  
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2013 ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage  
 
Für Kinder ab 3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Inkraft-
treten des Kinderförderungsgesetzes zum 01.01.2009 ist die gesetzliche Grundlage für die 
Ausweitung des Betreuungsangebotes insbesondere für Kinder unter drei Jahren geschaf-
fen worden. Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch 
auf einen Betreuungsplatz. Der Rechtsanspruch für u3- Kinder besteht auf Förderung in ei-
ner Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. 
 
Die Versorgungsquote in Sprakel liegt derzeit bei 55,8 % im Bereich der u3 -Versorgung 
und bei 128,5 % im Bereich der ü3 -Versorgung. Diese Versorgungsquoten ergeben sich 
rechnerisch dadurch, dass seinerzeit im ländlichen Umfeld von Sprakel mehrere Elterniniti-
ativen tätig geworden sind. 
Diese Plätze werden durch die Elterninitiativen  Die Minis und die Elterninitiative Berg-
mannshof mit insgesamt 24 u3- und 39 ü3 –Plätzen sowie die katholische Kita St. Marien 
und die Kita Outlaw angeboten. 
 
In Sprakel sind 2 weitere Neubaugebiete geplant. 
Durch diese geplante Neubebauung  werden die Bedarfe an Plätzen weiter steigen. Bereits 
von 2011 zu 2012 stieg die Zahl der ü3- Kinder um 14 Kinder an. 
Somit sind langfristig weitere Betreuungsplätze zu schaffen. 
 
Die Inbetriebnahme der zusätzlichen Gruppen ist für 2013 vorgesehen.

- 4 - 
V/0745/2012 
Mit dem Bauvorhaben wird voraussichtlich die im Bebauungsplan Nr. 459 auf dem Grund-
stück festgesetzte Baugrenze nach Süden überschritten. Mit Schreiben vom 20.08.2012 hat 
das Bauordnungsamt mitgeteilt, dass beabsichtigt wird, eine Befreiung gem. § 31 BauGB 
zu erteilen, da Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern, und weil die 
Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen 
vereinbar ist. Im Genehmigungsverfahren würden die Nachbarn durch das Bauordnungs-
amt beteiligt werden.  
 
 
2. Maßnahmeplanung 
Die Kindertageseinrichtung Outlaw hat derzeit 10 u3 - Plätze, sowie 23 ü3 - Plätze. 
Mit  der geplanten Erweiterung der Kindertageseinrichtung zu einer viergruppigen Einric h-
tung  verfügt die Einrichtung dann über insgesamt 26 u3 - Plätze  und 37 ü3 – Plätze. 
 
Das erforderl iche Raumprogramm für die Erweiterung  der Einrichtung ist in der Anlage 
beigefügt.  
Die erforderliche Außenfläche für eine viergruppige Einrichtung ist vorhanden. 
 
  
3. Fazit 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für  
u3- und ü3- Kinder geschaffen. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
Anlagen: 
1. Raumprogramm 
2. Kostenschätzung

Raumprgramm Erweiterung Kita Outlaw um 2 Gruppen

885 Zeichen

Raumprogramm 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
Erweiterung der Kita Outlaw Sprakel um 2-Gruppen 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
1x GIc = 20 Kinder 2 - 6 Jahre   
1x GIIc= 10 Kinder 0 - 3 Jahre 
 
    Eine weitere 
bedarfsgerechte 
Anpassung der 
Gruppenstruktur (z.B. eine 
Umwandlung in eine G-II-
Gruppe ist durch das u.a. 
Raumprogramm möglich 
A1 Gruppenraum 2 45 90   
A2 Nebenraum 2 18  36   
A3 Wasch-/WC 2 12  24  inkl. Wickelbereiche 
A4 Garderobe 2    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 2 6 12   
A6 Schlafraum  2 20 40   
A7 Schlafraum  2 18 36   
 
Kindertageseinrichtung gesamt    238   
       
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Verkehrsflächen inkl. 
Kinderwagenabstellfläche 
    entwurfsabhängig 
 
Stand: 10.07.2012

Beratungsverlauf (6)

23.10.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.10.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.10.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
07.11.2012 Hauptausschuss
TOP 26 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.11.2012 Rat
TOP 30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0745/2012
Typ
Vorlagen
Datum
27.09.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37