V/0745/2012
Erweiterung der Kindertageseinrichtung Outlaw, Sprakel
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Kostenschätzung Erweiterung Kita Outlaw Sprakel
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Anlage 2 Erweiterung Kita Sprakel - Kostenschätzung gem. DIN 276 (inkl. 19 % MWSt) Planungsdaten: NF 238 qm VF 80 qm entwurfsabhängig NGF 318 qm BGF 374 qm Kostendaten: Kostengruppe Kosten in € 100 Grundstück - 200 Herrichten und Erschließen 20.000,00 300 + 400 Bauwerkskosten Baukonstruktion und techn. Anlagen 748.000,00 500 Außenanlagen 80.000,00 600 Ausstattung / Einrichtung 120.000,00 700 Baunebenkosten 180.000,00 Investition 1.148.000,00 Amt für Immobilienmanagement 04.10.2012
Beschlussvorlage
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V/0745/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Erweiterung der Kindertageseinrichtung Outlaw, Sprakel Beratungsfolge 23.10.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 24.10.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 30.10.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 07.11.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Erweiterung der Ki ndertageseinrichtung Outlaw in Sprakel zur Weiterentwicklung b e- darfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote wird zugestimmt. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die zweigruppige Einrichtung um 1 Gruppe für Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 1 Gruppe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) mit insgesamt 16 u3- Plätzen und 14 ü3- Plätzen erweitert wird. Die Erweiterung der Einrichtung ist für 2013 vorgesehen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des Errichtungsbeschlu s- ses zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. Vorlagen-Nr.: V/0745/2012 Auskunft erteilt: Frau Eschert, Herr Philipp, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5616 E-Mail: EschertM@stadt-muenster.de Datum: 11.10.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0745/2012 II. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für den Bau und die Ein richtung dieser Kindertageseinrichtung betragen insgesamt 1,148 Mio € (siehe Anlage 2, Kostenschätzung). Nach dem Baukosteninformationssystem Deutscher Architektenkammern (BKI) werden Bauwerks- kosten (Kostengruppen 300 und 400) für Neubauten von Kindertageseinrichtungen mittleren Stan- dards mit 1.439,63 €/qm BGF angegeb en. Sie entsprechen den durchschnittlichen Bauwerksko s- ten der realisierten Kita - Neubauprojekte in Münster (1.485,00 €/qm BGF). Für Erweiterungen werden im BKI keine adäquaten Objekte angeboten. Bei Erweiterungen liegen die Kosten jedoch erfahrungsgemäß höher, d. h. durchschnittlich um 35 %. Der Mittelwert von 17 abgerechneten E r- weiterungen von Kindertageseinrichtungen in Münster liegt bei 2.000,00 €/qm BGF. Dieser Wert wurde der Schätzung der Bauwerkskosten (KG 300 und 400 = 748.000,00 €) auch für diese Erweiterung zugrunde gelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine um 20 % kostenreduzierte Variante der Kindertageseinrich- tung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die reduzierte Variante wird zu einer geringen Reduzi e- rung der im anliegenden Raumprogramm aufgeführten Flächen führen. Weitere Kostenreduzierungen können durch eine Reduzierung baufachlicher Art erreicht werden. Die geschätzten Kosten in der Kostengruppe 500 (Außenanlagen) können um 20 % reduziert we r- den unter der Voraussetzung, dass die 6 St ellplätze im süd -westlichen Bereich des Grun dstücks erhalten bleiben und der Versorgungsbereich an der Südwestecke des Bestandsgebäudes erha l- ten bleibt. Dies ist nur möglich im Zuge einer Entwurfslösung, bei der der Erweiterungstrakt sep a- rat vom Bestandsgebäude angeordnet und als Solitärbaukörper errichtet wird. Die Umsetzung der Kostenreduzierungen in diesen Bereichen wird zum Baubeschluss dargestellt. Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Investitionskosten für Anbau, Inventar und Möblierung der Einrichtung notwendig. Zur Deckung der neuen Maßnahme sind Mittel in Hö- he von insgesamt 1.148.000 € im Rahmen der Haushaltsplanung 2013 ff. vorgesehen. Soweit möglich werden Fördermittel des Landes/Bundes beantragt. Ab dem Jahr 2013 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 320.000 € an. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 125.000 € gegenüber. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Bauma ß- nahmen Investitionsmaß- nahme 4660 Erw. Kita Sprakel 2013ff. 1.028.000 Investitionsmaß- nahme 1140 Beschaff. Kita Sprakel 2013ff. 120.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 1.148.000 - 3 - V/0745/2012 Die Aufteilung der Budgets zur vorgenannten Maßnahme auf die einzelnen Haushaltsjahre e rfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2013ff. Die laufenden Aufwendungen für Abschreibungen, Bau- unterhaltung und Bewirtschaftung der zusätzlich geschaffenen Fläche, wird im Rahmen des noch herbeizuführenden Baubeschlusses dargestellt und in den entsprechenden Jahren veranschlagt. Durch die neu aufzunehmende Maßnahme entstehen ab 2013 ff. jährlich weitere Aufwendungen und Erträge im Teilergebnisplan. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (Zeile) 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2013 2014ff. 52.000 125.000 Landeszu- schüsse zu den Betrieb s- kosten Zeile 15 Transferaufwendungen 2013 2014ff. 130.000 320.000 Betriebskos- ten für Kitas freier Träger Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2013 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2013 ff. erfolgt. Begründung: 1. Ausgangslage Für Kinder ab 3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Inkraft- treten des Kinderförderungsgesetzes zum 01.01.2009 ist die gesetzliche Grundlage für die Ausweitung des Betreuungsangebotes insbesondere für Kinder unter drei Jahren geschaf- fen worden. Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Rechtsanspruch für u3- Kinder besteht auf Förderung in ei- ner Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Die Versorgungsquote in Sprakel liegt derzeit bei 55,8 % im Bereich der u3 -Versorgung und bei 128,5 % im Bereich der ü3 -Versorgung. Diese Versorgungsquoten ergeben sich rechnerisch dadurch, dass seinerzeit im ländlichen Umfeld von Sprakel mehrere Elterniniti- ativen tätig geworden sind. Diese Plätze werden durch die Elterninitiativen Die Minis und die Elterninitiative Berg- mannshof mit insgesamt 24 u3- und 39 ü3 –Plätzen sowie die katholische Kita St. Marien und die Kita Outlaw angeboten. In Sprakel sind 2 weitere Neubaugebiete geplant. Durch diese geplante Neubebauung werden die Bedarfe an Plätzen weiter steigen. Bereits von 2011 zu 2012 stieg die Zahl der ü3- Kinder um 14 Kinder an. Somit sind langfristig weitere Betreuungsplätze zu schaffen. Die Inbetriebnahme der zusätzlichen Gruppen ist für 2013 vorgesehen. - 4 - V/0745/2012 Mit dem Bauvorhaben wird voraussichtlich die im Bebauungsplan Nr. 459 auf dem Grund- stück festgesetzte Baugrenze nach Süden überschritten. Mit Schreiben vom 20.08.2012 hat das Bauordnungsamt mitgeteilt, dass beabsichtigt wird, eine Befreiung gem. § 31 BauGB zu erteilen, da Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern, und weil die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Im Genehmigungsverfahren würden die Nachbarn durch das Bauordnungs- amt beteiligt werden. 2. Maßnahmeplanung Die Kindertageseinrichtung Outlaw hat derzeit 10 u3 - Plätze, sowie 23 ü3 - Plätze. Mit der geplanten Erweiterung der Kindertageseinrichtung zu einer viergruppigen Einric h- tung verfügt die Einrichtung dann über insgesamt 26 u3 - Plätze und 37 ü3 – Plätze. Das erforderl iche Raumprogramm für die Erweiterung der Einrichtung ist in der Anlage beigefügt. Die erforderliche Außenfläche für eine viergruppige Einrichtung ist vorhanden. 3. Fazit Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3- und ü3- Kinder geschaffen. i.V. gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlagen: 1. Raumprogramm 2. Kostenschätzung
Raumprgramm Erweiterung Kita Outlaw um 2 Gruppen
885 Zeichen
Raumprogramm
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
Erweiterung der Kita Outlaw Sprakel um 2-Gruppen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
1x GIc = 20 Kinder 2 - 6 Jahre
1x GIIc= 10 Kinder 0 - 3 Jahre
Eine weitere
bedarfsgerechte
Anpassung der
Gruppenstruktur (z.B. eine
Umwandlung in eine G-II-
Gruppe ist durch das u.a.
Raumprogramm möglich
A1 Gruppenraum 2 45 90
A2 Nebenraum 2 18 36
A3 Wasch-/WC 2 12 24 inkl. Wickelbereiche
A4 Garderobe 2 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 2 6 12
A6 Schlafraum 2 20 40
A7 Schlafraum 2 18 36
Kindertageseinrichtung gesamt 238
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Verkehrsflächen inkl.
Kinderwagenabstellfläche
entwurfsabhängig
Stand: 10.07.2012
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0745/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.09.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37