1822/2024
LSBTI-Förderprogramm 2024: Beginn der Antragsphase
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Mitteilung Ausschuss
4668 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/16/161/3 Vorlagen-Nummer 11.06.2024 1822/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 17.06.2024 Ausschuss Kunst und Kultur 18.06.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 18.06.2024 Jugendhilfeausschuss 18.06.2024 Sportausschuss 20.06.2024 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 24.06.2024 Integrationsrat 03.09.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.09.2024 Gesundheitsausschuss 10.09.2024 LSBTI-Förderprogramm 2024: Beginn der Antragsphase Zusammenfassung in Einfacher Sprache: Die Stadt Köln vergibt dieses Jahr erneut Gelder an Projekte, die sich dafür einsetzen, dass Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (kurz: „LSBTI“ oder „queer“) von allen Menschen gut behandelt werden. Denn auch in Köln gibt es Menschen, die von anderen ausgeschlossen, beleidigt oder verprügelt werden, weil sie queer sind. Gruppen, Vereine oder Einzelpersonen können zum Beispiel Anträge für Veranstal- tungen, Kurse oder Fortbildungen stellen. Für diese Projekte stehen insgesamt 70.000 Euro zur Verfügung. Jedes Projekt kann höchstens 7.000 Euro von der Stadtverwal- tung bekommen. Anträge können bis zum 08. September 2024 eingereicht werden. LSBTI-Förderprogramm 2024: Beginn der Antragsphase Am 23.03.2023 hat der Rat die „Fortschreibung der Richtlinie zur Förderung von Pro- jekten zur Gewaltprävention und zum Abbau von Diskriminierung im Bereich LSBTI ab dem Haushaltsjahr 2023“ beschlossen (Vorlage 0222/2023). Für die Jahre 2023 und 2024 wurden für das LSBTI-Förderprogramm jeweils 70.000 Euro im städtischen Haushalt bereitgestellt. Ziel des Programms ist es, Projekte zu 2 fördern, die zum Abbau von Diskriminierung und Gewalt gegen lesbische, schwule, bi- sexuelle, trans- oder intergeschlechtliche Menschen (kurz: "LSBTI" oder "queer") bei- tragen. Rahmenbedingungen Bis zum 08.09.2024 können Anträge für die Förderung von Projekten im Rah- men des LSBTI-Förderprogramms 2024 eingereicht werden. Die Durchführung der Projekte, die bewilligt wurden, ist in der Zeit vom 01.12.2024 bis zum 30.11.2025 möglich. Antragsberechtigt sind eingetragene und nicht eingetragene Vereine, gGmbHs, Initiativen, Gruppen und Schulen sowie Einzelpersonen. Der Aufruf richtet sich dabei nicht nur an die Kölner LSBTI-Communities, son- dern ausdrücklich auch an alle Vereine und Gruppen der Kölner Stadtgesell- schaft, die die Ziele des Förderprogramms unterstützen. Die Höhe der einzelnen Projektförderung kann zwischen mindestens 500 und maximal 7.000 Euro liegen. Es können größere Projekte, wie zum Beispiel eine Veranstaltungsreihe, eine Kampagne oder einen Fachtag als auch kleinere Projekte, wie etwa eine Sensi- bilisierungs-Schulung, ein Empowerment-Training oder einen Workshop zum Abbau von Vorurteilen gefördert werden. Das Antragsformular, die Richtlinie mit den Fördervoraussetzungen sowie weitere In- formationen sind unter https://www.stadt-koeln.de/artikel/72213/index.html oder über die Fachstelle LSBTI im Amt für Integration und Vielfalt erhältlich. Hintergrund Ein Leben ohne Gewalt- und Diskriminierungserfahrung ist unverzichtbares Ziel für ein sicheres und friedliches Zusammenleben der gesamten Kölner Stadtgesellschaft. Köln ist eine Stadt, in der sich mehr als zehn Prozent der Stadtbevölkerung als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder intergeschlechtlich oder queer bezeichnen. Die Zahl registrierter Fälle von Hasskriminalität gegen queere Menschen steigt bun- desweit kontinuierlich an. Wie aus der Mitte Mai von Bundesinnenministerium und Bundeskriminalamt veröffentlichten Statistik zu politisch motivierter Kriminalität (PMK) hervorgeht, ist im letzten Jahr die Anzahl der gemeldeten Fälle im Bereich "sexuelle Orientierung" um die Hälfte und im Bereich "geschlechtsbezogene Diversität" um mehr das Doppelte gestiegen. Auch in Köln gibt es immer mehr Menschen, die Opfer von Ausgrenzung oder queerfeindlicher Gewalt werden – sei es zu Hause, in der Schule, am Arbeitsplatz oder auf der Straße. Gezielte Maßnahmen sind notwendig, um queerfeindliche Vorurteile sowie Ausgren- zung und Gewalt abzubauen und queere Menschen zu stärken. Mit der Einführung des LSBTI-Förderprogramms erfolgt die Umsetzung von Maßnahme 10.12 des LSBTI-Aktionsplans „Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“, der am 14.12.2021 vom Rat der Stadt Köln verabschiedet wurde (Vorlage 2314/2021). Gez. Reker
Beratungsverlauf (10)
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1822/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.06.2024
- Erstellt
- 05.06.2024 12:42