Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. E 18/16 - Stadtkern - Süd -; hier: Verlängerung der Frist um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB
Verwaltungsvorlage 05 - 16 2230/2020/1 vom 12.05.2020
Stand: Am 12.05.2020 im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Verwaltungsvorlage (05 - 16 2230 2020 1 A 1 Geltungsbereich E_18_16)
PDF
-
Verwaltungsvorlage (05 - 16 2230 2020 1 A 2 E18_16_Stadtkern_Süd_erste_Verlängerung_Veränderungssperre_Satzungsbegründung)
PDF
-
Verwaltungsvorlage (05 - 16 2230 2020 1 A 3 E18_16_Stadtkern_Süd_erste_Verlängerung_Veränderungssperre_Satzungsentwurf)
PDF
-
Verwaltungsvorlage (Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. E 18/16 - Stadtkern - Süd -; hier: Verlängerung der Frist um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB)
PDF
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz