mandari

Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. E 18/16 - Stadtkern - Süd -; hier: Verlängerung der Frist um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB

Verwaltungsvorlage 05 - 16 2230/2020/1 vom 12.05.2020

Stand: Am 12.05.2020 im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 12.05.2020

    Haupt- und Finanzausschuss

    TOP 12. Ergebnis: einstimmig beschlossen
  2. 12.05.2020 zuletzt

    Haupt- und Finanzausschuss

    TOP 16. Ergebnis: einstimmig beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz