V/0952/2016
Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S) für die Jahre 2017 bis 2021
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
MMK_Entwurf_Vorlagenfassung
11131 Zeichen
1
3.Entwurf
19.10.2016
Managementkontrakt
Zwischen der Wohn+Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH und
der Gesellschafterin Stadt Münster
1. Präambel
Mit den Regelungen dieser Vereinbarung werden die E rwartungen beschrieben, die die
Gesellschafterin an die Gesellschaft hat. Es wird z udem fixiert, wie die beiden Partner dazu
beitragen können, diese gesetzten Ziele zu erreichen.
Im ersten Teil der Vereinbarung werden zeitlich dau erhafte Regelungen im strategischen
Sinne inhaltlich und qualitativ formuliert. Im zwei ten Teil werden zeitlich befristete
Regelungen hinsichtlich bestimmter Qualitäts- und Q uantitätsziele für die Laufzeit der
Vereinbarung bestimmt.
In besonderer Weise wird die Beziehung zwischen der Gesellschaft und der Stadt Münster
und ihre Stellung im Stadtkonzern Münster bereits d urch die Einordnung in das
Informationscluster B und in das Steuerungscluster IV (laut Ratsbeschluss vom 05.11.2014
(V/0756/2014)) deutlich. Die Partner sind sich über diese Zuordnung einig. Damit unterliegt
die Wohn+Stadtbau GmbH einer halbjährlichen Berichtspflicht und gilt als Gewinnbeteiligung
mit Wettbewerb.
Durch diese Vereinbarung wird den Beteiligungsgrund sätzen und der Rahmenrichtlinie für
die Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corpora te Governance Kodex) Rechnung
getragen.
2. Gesellschaftszweck
Als Gesellschaftszweck wird im Gesellschaftsvertrag ausgeführt (Stand 07/02):
1. Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sicher e und sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung.
2. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaf tet und verwaltet Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen. Sie kann Grundstücke er werben, belasten, veräußern,
Erbbaurechte ausgeben und erwerben sowie Gemeinscha ftsanlagen, Läden und
Gewerbebauten errichten und auch als Dienstleistungen betreuen.
3. Zur Erreichung des in Abs. 1 genannten Zweckes k ann die Gesellschaft alle
Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck die nen. Sie ist berechtigt, andere
Unternehmen zu erwerben, oder sich an solchen zu beteiligen.
4. Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte nach wirts chaftlichen Grundsätzen unter
Wahrung der sozialen Belange im Sinne des Gesellschaftsvertrages.
2
3. Ziele
Im Folgenden werden die einzelnen Sach- sowie Finan zziele der Wohn+Stadtbau genannt.
Alle Ziele sind aus den bisherigen Tätigkeiten, dem Gesellschaftsvertrag, dem Leitbild und
aus den zukünftig zu übernehmenden Aufgaben abgeleitet.
3.1 Oberziele:
1. Nachhaltige Vermögensentwicklung durch ein ausge wogenes Verhältnis der
Bewirtschaftung von Mietwohnungen, Projektentwicklungen, Neubau und
Immobilienhandel
2. Wohnraumversorgung breiter Bevölkerungsschichten
3. Wahrnehmung sozialer Verantwortung bei der Wohnr aumversorgung
4. Verbesserung von Stadtteil- und Quartiersstruktu ren unter Berücksichtigung der
demographischen Entwicklung
5. Finanzkraft der Kommune stärken
6. Steuerung der Tochtergesellschaft Wohnungsgesell schaft Große Lodden nach den
Vorgaben des Gesamtkonzerns Stadt Münster
3.2 Sachziele:
Die Ziele und Aufgaben der Wohn+Stadtbau ergeben si ch vorrangig im städtebaulichen,
wohnungspolitischen und wohnsozialen Bereich. Die S achziele lassen sich wie folgt in die
Kernbereiche untergliedern:
3.2.1 Hausbewirtschaftung
1. Wohnungsversorgung, bei der sowohl die Bedürfnis se der breiten Schichten der
Bevölkerung als auch die Anliegen sozial und wirtsc haftlich benachteiligter
Personengruppen berücksichtigt werden.
2. Bestandspflege, Bestandsanpassung und Wohnumfeld gestaltung im Rahmen der
bedarfsgerechten Instandhaltung und wertsteigernden Modernisierungs-
maßnahmen, die die nachhaltige Vermietbarkeit der Objekte sichert, das Stadtbild
erhält und pflegt und den MieterInnen einen größtmö glichen Nutzungs- und
Substanzwert der Wohnungen bietet.
3.2.2 Bestandsveränderung / Bautätigkeit
1. Übernahme geeigneter Wohnungsbestände durch Anka uf oder im Rahmen einer
Verwaltung, mit dem das wohnungspolitische Ziel der Stadt unterstützt wird,
preisgünstigen Wohnraum für die o.g. Zielgruppen zu errichten und zu erhalten.
2. Nachfragegerechte Umwandlung von Bestandswohnung en in Eigentums-
wohnungen im Sinne der Quartiersaufwertung.
3. Baumaßnahmen in allen Formen durch:
1. Baugebietsentwicklung: Grundstücksankauf, Vorber eitung und Umsetzung
von Erschließungsmaßnahmen (derzeit geplant z.B. Gelände Eschweiler)
2. Projektentwicklungen von Grundstücken (z.B. Arnh eimweg, York-Höfe) für
unterschiedliche Wohnformen
3. Neubau von besonderen Wohnformen (z.B. 60+, Wohn en für Jung und Alt)
3
4. Mieterprivatisierung zur sozialen Stabilisierung von Stadtteilen und zur
Abschöpfung von zu hohen Angeboten
5. bezahlbare Eigentumsmaßnahmen
6. Mietwohnungen (öffentlich gefördert und frei fin anziert)
7. Bau von Wohnanlagen und Sozialeinrichtungen für ältere und behinderte
Bürger sowie besondere Zielgruppen
8. integrative Stadt(teil)entwicklung und Stadterne uerung zur Verbesserung
des städtebaulichen Gesamtbildes
9. Pilotprojekte, von denen eine Signalwirkung für die Wohnungswirtschaft
ausgeht
10. Sonstige Bauten als Ergänzung zum Wohnungsbau, die zur
Innenstadtbelebung, Stadtteilpolitik und Infrastruk turverbesserung
beitragen.
Weitere Projekte ergeben sich aus politischen Entsc heidungen unter Beachtung von
Bedarfsentwicklung und Wirtschaftlichkeit
4. Kooperation mit dem Amt für Immobilienmanagement im Hinblick auf
1. Verwaltung unbebauter Flächen
2. Bereitstellung von zukünftigen Ausgleichsflächen
3. Entwicklung von Immobilien
4. Ankauf von Immobilien und Grundstücken
3.2.3 Fremdverwaltung
1. Übernahme von Fremdverwaltungen im Bereich des M ietwohnungsbestandes
und von Eigentumsverwaltungen nach dem WEG-Gesetz
2. Übernahme von kaufmännischer und technischer Bew irtschaftung von WE in
Fremdverwaltung für den Bestand der Stiftungen und der Stadt Münster. Die
zukünftige Entwicklung bei der Fremdverwaltung häng t weitestgehend von den
Entscheidungen der Stadt Münster und der Stiftungen ab.
3.2.4 Sonstiges
1. Verbesserung der Organisationsstruktur
2. Erhaltung eines guten Betriebsklimas
3. Verbesserung der Beschäftigungssituation von sch werbehinderten Menschen
3.3 Finanzziele
Die Normierung bzw. Quantifizierung der Ziele und N ebenbedingungen erfolgt unter
Bezugnahme auf die unter Ziffer 3.1 und 3.2 allgeme in beschriebenen Ausführungen. Die
angegebenen Durchschnittswerte beziehen sich auf di e Laufzeit des Management-
kontraktes.
1. EK-Quote von durchschnittlich 20 %
2. Eigenkapitalrentabilität von 6 %
3. Verschuldungsgrad (Fremdkapital/Eigenkapital x 1 00) durchschnittlich ≤ 400%
4. Unter nachhaltiger Sicherung der Unternehmenssub stanz soll eine angemessene
Gewinnausschüttung an die Stadt Münster erfolgen.
Als Vorabgewinnausschüttungen werden als Orientierungsgröße vereinbart:
4
2017 2018 2019 2020 2021
1,5 Mio. € 3,5 Mio. € 3,7 Mio. € 3,7 Mio. € 3,7 Mio . €
In 2018 wird für die Jahre 2020 – 2021 eine Überprü fung der Annahmen und die damit
verbundene Vereinbarung über die Vorabgewinnausschüttung bzw. der Wirtschaftlichkeit
der W+S vorgenommen. Die Wirtschaftsplanung zeigt, dass bei gleichbleibendem
Bauvolumen ab 2019 die finanzwirtschaftlichen Ziele nicht erreicht werden können.
5. Einhaltung der Jahresüberschüsse laut Wirtschaft splanung und Erläuterung Soll/Ist-
Abgleich.
Aufgrund der mittelfristigen Finanzplanung werden in den Jahren 2017-2021 folgende
Jahresüberschüsse erwartet:
2017 2018 2019 2020 2021
7.171 T€ 5.198 T€ 5.181 T€ 4.553 T€ 5.160 T€
Orientierungsgrößen zur Zielerreichung:
Die unter 3.3 genannten Finanzziele können nur unte r Einhaltung der hier genannten
Orientierungsgrößen und voraussichtlich nur bis 201 9 erreicht werden. Abweichungen von
diesen Rahmenbedingungen haben Abweichungen bei den Ergebnissen und Kennzahlen
zur Folge.
Hausbewirtschaftung
1. Mieterhöhungen der Bestandswohnungen um durchsch nittlich 1-2 % p.a.
2. Durchschnittliche jährliche Instandhaltungs- und Modernisierungsleistung von
15 €/m². Dazu zählen Kleininstandhaltung, geplante Großinstandhaltung und
aktivierungsfähige Modernisierungen.
Bestandsveränderung / Bautätigkeit
1. Ankauf von geeigneten Beständen zur Erhaltung od er Weiterentwicklung
2. Verkauf von Beständen zur Bereinigung des Portfo lios und Sicherung des
Jahresergebnisses
3. Neubau von ca. 1.000 Einheiten (davon mindestens 30% öffentlich gefördert) bis
2020, sofern die finanzwirtschaftliche Entwicklung (siehe Vorgaben) dies zulässt.
Fremdverwaltung
1. Verwaltung der von W+S erstellten Einheiten als Erstverwalter
Sonstiges
1. Durchführung von Projekten zur Verbesserung der Organisationsstruktur
5
2. Maßnahmen zur Mitarbeiterqualifizierung
3. Veranstaltungen zur Mitarbeitermotivation und Er haltung eines guten Betriebsklimas
4. Verbesserung der IT-Struktur (teilw. Modernisier ung erforderlich)
Die W+S verfolgt das Ziel, die Kenngrößen bis 2021 zu erreichen und die Voraussetzungen
für die nachhaltige Einhaltung der Ziele in den Folgejahren zu schaffen.
Hinweis: Bezüglich der Flächen der (ehemaligen) Yor k-Kaserne und der Oxford-Kaserne
wird auf die Beschlüsse des Rates vom 10.07.2013 (V /0177/2013) sowie vom 02.04.2014
(V/0032/2014) verwiesen. Eine finale Entscheidung b ezüglich des Ankaufs und der
Entwicklung dieser Flächen erfolgt zu einem spätere n Zeitpunkt, nach erfolgter,
ausreichender Prüfung durch die Stadt Münster und der W+S.
Im Rahmen der Berichterstattung im Aufsichtsrat wir d anlassbezogen zur Zielerreichung
berichtet.
4. Laufzeit der Vereinbarung
Diese Vereinbarung hat, beginnend am 01.01.2017, ei ne Laufzeit von fünf Jahren. Die
Vereinbarungspartner verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung mit
erneuten Verhandlungen über die Verlängerung der Vereinbarung zu beginnen.
Dabei ist zur Realisierung des Gesellschaftszweckes sowie der allgemeinen Aufgaben der
Gesellschaft und zur Erreichung der Ziele ein aktue lles Strategiekonzept für die mittelfristige
Unternehmensentwicklung im Aufsichtsrat zu beraten. Dieses Strategiekonzept dient als
Basis für die Ableitung von jährlich zu fixierenden Leistungs- und Finanzzielen für die
Zukunft.
5. Sonstige Regelungen
1. Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgru ndsätze und die Rahmenrichtlinien für
Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex).
2. Die Wohn+Stadtbau GmbH unterliegt der halbjährli chen Berichtspflicht.
3. Der Sachstand bei der Umsetzung der zeitlich bef risteten Ziele ist von der
Geschäftsführung mindestens einmal pro Jahr im Aufs ichtsrat vorzustellen und zu
beraten.
Münster, den …………………
Für die Wohn+Stadtbau GmbH Für die Stadt Münste r
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
…………………………………… ………………………….
Sandra Wehrmann Reinkemeier
Geschäftsführerin Stadtkämmerer
Beschlussvorlage
3942 Zeichen
V/0952/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S) für die Jahre 2017 bis 2021 Beratungsfolge 16.11.2016 Rat Einbringung 07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.12.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten MMK zwischen der W+S und deren Allei n- gesellschafterin Stadt Münster wird zugestimmt. 2. Die Laufzeit des MMK beträgt fünf Jahre für den Zeitraum der Kalenderjahre 2017 bis einschließlich 2021. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Abschluss des MMK jährliche Ausschüttungen (brut- to) in folgender Höhe verbunden sind: 2017: 1,5 Mio. € 2018: 3,5 Mio. € 2019: 3,7 Mio. € 2010: 3,7 Mio. € 2021: 3,7 Mio. € Die Verwaltung wird die Ausschüttungsbeträge über ein Veränderungsblatt zum Haushaltsplanen t- wurf 2017 anmelden. Vorlagen-Nr.: V/0952/2016 Auskunft erteilt: Herr Scholz Ruf: 492 20 43 E-Mail: ScholzT@stadt-muenster.de Datum: 25.10.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0952/2016 Begründung: 1. Vorbemerkung In 2015 waren für m ehrere Beteiligungen: Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Wohn+Stadtbau GmbH, Münster Marketing, Westfälische Bauindustrie GmbH, Stadtwerke Mün ster GmbH, für die Jahre 2016 – 2020 Vorlagen zu Managementkontrakten zu verabschieden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen, diese Kontrakte zunächst für eine einjährige Laufzeit zu beschließen. Nunmehr werden bis auf die Stadtwerke Münster GmbH die Kontrakte für die o.g. Gesellschaften für die Jahre 2017 – 2021 vorgelegt. Der Manageme ntkontrakt für die Stadtwerke Münster GmbH soll aufgrund struktureller Überlegungen im Konzern ggfs. zu einem späteren Zei t- punkt vorgelegt werden. Ziel aller Kontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs - und Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte der Gesellschafter Stadt Münster einerseits und die Gesellschaft andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushaltsdisziplin bzw. der Kon- solidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den Managementkontra k- ten mit Belastungen für den allgemeinen Haushalt entsprechende Entlastungen (Deckung) zu scha f- fen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. 2. Begründung zum Abschluss des MMK mit der W+S Mit der Vorlage V/0401/2002 („Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungsco n- trollings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbet rie- ben“) hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in A b- hängigkeit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Gesellschaften Zielver- einbarungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt (M MK) zwischen der Trägerin und der Beteiligung zu fixieren sind. Dementsprechend hat die Verwaltung (Finanzdezernat sowie Beteiligungsmanagement) in Verhan d- lungen mit der Geschäftsführung der W+S den anliegenden MMK bis zur jetzt vorliegenden Fassung gebracht. Dabei werden die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der Gesel lschafterin Stadt Münster beschrieben. Ausgehend von zeitlich dauerhaft festgelegten Oberzielen (Teilziffer 3.1) we r- den in den Teilziffern 3.2 und 3.3 Sach- und Finanzziele formuliert. Der Kontrakt sieht eine fünfjährige Laufzeit, beginnend am 01.01.2017, vor. Weitere Einzelheiten können dem beiliegenden Vertragsentwurf entnommen werden. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Entwurf des MMK (Stand: 19.10.2016) - 3 - V/0952/2016
Beratungsverlauf (3)
Details
- Aktenzeichen
- V/0952/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37