V/0716/2012
Umstrukturierung der Kindertageseinrichtung St Sebastian , Amelsbüren
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 - Grundriss Erdgeschoss Kita St Sebastian
1593 Zeichen
Geräte
E - UV
T30
Eingang
Weg - Dolomoitsand
Spielhügel
Eingang
N
neue Lichtkuppel neue Lichtkuppel
Kinderwagen
Oberlicht
EG03
Gruppe 1
46.24 m²
27.20 m
Neue Fluchttreppe
EG13
Heizung
7.82 m²
12.07 m
Wickelraum (Plege)
EG18
7.09 m²
11.29 m
EG25
Gruppe 3
44.99 m²
26.83 m
Garderobe 3
EG07
8.78 m²
11.90 m
EG10
Flur
31.72 m²
32.57 m
Nebenraum 2
EG27
22.04 m²
19.84 m
Vorraum
EG17
1.46 m²
4.91 m
EG20
Flur Gruppe 4
11.74 m²
17.66 m
EG16
EG15
Gruppe 4
50.19 m²
42.82 m
EG08
WC 3
12.52 m²
22.43 m
Mehrzweckraum
31.76 m
EG32
54.44 m²
EG24
Nebenraum 3
19.86 m²
19.87 m
Geräteraum
14.95 m
EG31
11.60 m²
Differenzierung
EG14
13.28 m²
14.64 m
EG23
Nebeneingang
12.87 m
10.22 m²
Durchgang
EG11
27.64 m²
29.20 m
EG12
Durchgang Treppe
3.14 m²
10.72 m
Schlafraum/Differenzierung
EG21
22.69 m²
20.03 m
EG 22
Nebenraum
22.58 m²
19.28 m
EG28
Gruppe 2
46.82 m²
27.37 m
EG29
Garderobe 2
8.25 m²
11.55 m
Nebenraum 1
EG26
17.16 m²
16.60 m
EG01
Eingang
12.12 m²
19.67 m
EG05
Eingangshalle
28.13 m²
27.17 m
EG02
Garderobe 1
8.05 m²
11.55 m
EG06
Kochen
12.85 m²
14.41 m
EG30
WC 2
11.85 m²
24.68 m
EG04
WC 1
11.85 m²
24.68 m
EG19
WC 4
14.33 m²
26.11 m
WC Personal
EG09
8.50 m²
11.73 m
Dusche
8.42 m
4.42 m²
Vorhandenes
Trafohaus
Personalparkplatz
1 Garagen
Wickep.
Wickep.
M 1:100
02501/5556 Tel
02501/59334 Fax
info@architekt-ziegert.de
Am Dornbusch 6
48163 Münster
www.architekt-ziegert.de
Architekturbüro Ziegert
Bauherr
Kath. Kirchengemeinde
St. Sebastian
Zum Häpper 7
48163 Münster
Objekt
Kindergarten St. Sebastian
Alte Furt 19
48163 Münster
Grundriss Entwurf V ohne Einricht.
19.06.2012
Anlage 1 - Grundriss Obergeschoss Kita St Sebastian
816 Zeichen
Flachdach Regal
Wickelbereich
OG06
WC
4.21 m²
11.96 m
OG08
Abstellraum
0.73 m²
3.42 m
OG07
Bad
8.07 m²
14.42 m
Schlafraum
OG05
12.47 m²
14.17 m
Bereich der
Tagesmütter
OG04
Flur
28.11 m²
42.93 m
Gruppenraum
OG03
26.61 m²
21.29 m
Schlafraum
OG01
26.61 m²
21.29 m
Personal
OG10
17.21 m²
16.65 m
Leiterin
OG15
12.07 m²
14.04 m
OG14
Flur
3.98 m²
9.28 m
Abstellraum
OG11
12.57 m²
14.29 mKüche
OG12
4.84 m²
9.03 m
Putzm.
4.51 m²
8.79 m
HWR - Wickelb.
OG09
15.17 m²
20.97 m
OG13
M 1:100
02501/5556 Tel
02501/59334 Fax
info@architekt-ziegert.de
Am Dornbusch 6
48163 Münster
www.architekt-ziegert.de
Architekturbüro Ziegert
Bauherr
Kath. Kirchengemeinde
St. Sebastian
Zum Häpper 7
48163 Münster
Objekt
Kindergarten St. Sebastian
Alte Furt 19
48163 Münster
Grundriss Entwurf V OG ohne Einr.
19.06.2012
Beschlussvorlage
5966 Zeichen
V/0716/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Umstrukturierung der Kindertageseinrichtung St Sebastian , Amelsbüren Beratungsfolge 23.10.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 24.10.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 07.11.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Umstrukturierung der katholischen Kindertageseinrichtung St. Sebastian, Amelsbüren zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungs - angebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die katholische Kindertageseinrichtung St. Sebastian drei Gruppen GIII für Kinder im Alter von 3 -6 Jahren in eine Gruppe GII für Kinder im Alter von 2 -6 Jahren, sowie 2 Gruppen GI für Kinder im Alter von 2 -6 Jahren umstrukturiert. Dadurch werden insgesamt 22 weitere Plätze im Bereich der u3- Betreuung geschaffen. Die Umstrukturierung ist voraussichtlich zu 2014 vorgesehen 3. Der Träger der Einrichtung erhält einen einmaligen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskos- ten in Höhe 206.239,70 €. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Zuschüsse zu den Bau - und Ausstat- tungskosten von max. 206.239,70 € notwendig. Für die Maßnahmen wurden Landesmittel in Höhe von insgesamt 189.957,23 € beantragt. Bei Be- willigung der Landesmittel reduzieren sich die städtischen Zuschüsse zu den Bau - und Ausstat- tungskosten auf 111.261,08 € (= 50% des verbliebenen Kostenanteils in Höhe von 222.522,16 €). Vorlagen-Nr.: V/0716/2012 Auskunft erteilt: Frau Iwan, Herr Philipp, Frau Kratz- Trutti Ruf: 492-5153 E-Mail: IwanU@stadt-muenster.de Datum: 08.10.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0716/2012 Gesamtkosten 443.282,80 € abzüglich Landeszuschuss(90% der möglichen u3- Förderung) 189.957,23 € abzüglich Trägeranteil (10% der möglichen u3- Förderung) 21.106,36 € abzüglich Rücklagen 9.697,05 € restlicher Kostenanteil bei Zahlung von Landeszuschuss 222.522,16 € Hiervon je 50 % Träger* und städt. Zuschuss = 111.261,08 € restlicher Kostenanteil ohne Zah- lung von Landeszuschuss 412.479,39 € Hiervon je 50 % Träger* und städt. Zuschuss = 206.239,70 € *Die anteilige Finanzierung stellt das Bistum lt. Richtlinie zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes in Aussicht, da die Stadt Münster die andere Hälfte des Kostenanteils übernimmt und damit die Maßnahmen durch finanziert sind. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaßnah- me 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen Auszahlungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr.(freier Träger) 2013 206.239,7 max. Zuschuss Summe aller Auszahlungen/Saldo Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haush altsplan-Entwurf 2013 bei der o. g. Produktgruppe vorgesehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2013 ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation Für Kinder ab 3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes zum 01.01.2009 ist die gesetzliche Grundlage für die Ausweitung des Betreuungsangebotes insbesondere für Kinder unter drei Jahren geschaffen worden. Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Rechtsanspruch für u3- Kinder, besteht auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege Die Versorgungsquote in Amelsbüren liegt im Bereich der u3- Kinder bei 20,8 %. Im Bereich der ü3- Kinder beträgt die Versorgungsquote in Amelsbüren 92,4 %. Sowohl für den Bereich der u3- als auch für den Bereich der ü3- Kinder sind weitere Plätze in Kin- dertageseinrichtung abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden B e- darfen erforderlich (siehe Vorlage V/0137/2012). - 3 - V/0716/2012 2. Maßnahmeplanung Die katholische Kindertageseinrichtung St. Sebastian ist eine viergruppige Kindertages einrichtung mit vier Gruppen des Gruppentyps III (20 bzw. 25 Plätze für Kinder im Alter von 3 -6 Jahren). Es ist geplant, eine Gruppe des Gruppentyps GIII (Kinder im Alter von 3 -6 Jahren) in eine Gruppe des Gruppentyps GII (10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren) umzustrukturieren. Zwei Gruppen des Gruppentyps GIII sollen in zwei Gruppen des Gruppentyps GI (Kinder im Alter von 2-6 Jahren) umstrukturiert werden. Um die erforderlichen Voraussetzungen für die pädagogische Umsetzung der neuen Gruppe n- strukturen zu erfüllen, müssen neue Flächen geschaffen und vorhandene baulich angepasst we r- den. Die Höhe der Kosten der Erweiterung ist vergleichbar mit allen anderen Erweiterungen von best e- henden Einrichtungen. Da es sich um bauliche Erweiterungen einer bereits be stehenden Einrich- tung handelt ist eine Investorenlösung nicht. 3. Fazit Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere bedarfsgerechte Plätze für u3 - Kinder geschaffen. Die zusätzlichen Plätze wirken sich positiv auf die Versorgungsquote der u3- Kinder aus. Über diese Umstrukturierungsmaßnahmen hinaus wird in Amelsbüren eine viergruppige Kindert a- geseinrichtung in 2013 errichtet, damit die Versorgungssituation insgesamt – sowohl für die u3- als auch für die ü3- Kinder- bedarfsgerecht verbessert wird (siehe Vorlage V/0346/2012). Im Kindertagesbetreuungsbericht 2012 werden die Versorgungsquoten in ihrer Gesamtheit darg e- stellt. Gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlagen: 1. Grundrisse 2. Kostenschätzung
Ergänzungsvorlage V/0716/2012/1
4662 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Vorlagen-Nr.: V/0716/2012/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Frau Iwan, Herr Philipp, Frau Kratz- Trutti Ruf: 492-5153 E-Mail: IwanU@stadt-muenster.de Datum: 06.11.2012 Betrifft Umstrukturierung der Kindertageseinrichtung St. Sebastian, Amelsbüren Beratungsfolge 07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 07.11.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Umstrukturierung der katholischen Kindertageseinrichtung St. Sebastian, Amelsbüren zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungs- angebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die katholische Kindertageseinrichtung St. Sebastian drei Gruppen GIII für Kinder im Alter von 3-6 Jahren in eine Gruppe GII für Kinder im Alter von 0-3 Jahren, sowie 2 Gruppen GI für Kinder im Alter von 2-6 Jahren umstrukturiert. Dadurch werden insgesamt 22 weitere Plätze im Bereich der u3- Betreuung geschaffen. Die Umstrukturierung ist voraussichtlich zu 2014 vorgesehen. 3. Der Träger der Einrichtung erhält einen einmaligen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskos- ten in Höhe 206.239,70 €. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Zuschüsse zu den Bau- und Ausstat- tungskosten von max. 206.239,70 € notwendig. Für die Maßnahmen wurden Landesmittel in Höhe von insgesamt 189.957,23 € beantragt. Bei Be- willigung der Landesmittel reduzieren sich die städtischen Zuschüsse zu den Bau- und Ausstat- tungskosten auf 111.261,08 € (= 50% des verbliebenen Kostenanteils in Höhe von 222.522,16 €). V/0716/2012/1 - 2 - Gesamtkosten 443.282,80 € abzüglich Landeszuschuss(90% der möglichen u3- Förderung) 189.957,23 € abzüglich Trägeranteil (10% der möglichen u3- Förderung) 21.106,36 € abzüglich Rücklagen 9.697,05 € restlicher Kostenanteil bei Zahlung von Landeszuschuss 222.522,16 € Hiervon je 50 % Träger* und städt. Zuschuss = 111.261,08 € restlicher Kostenanteil ohne Zah- lung von Landeszuschuss Hiervon je 50 % Träger* und städt. Zuschuss = 206.239,70 € 412.479,39 € *Die anteilige Finanzierung stellt das Bistum lt. Richtlinie zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes in Aussicht, da die Stadt Münster die andere Hälfte des Kostenanteils übernimmt und damit die Maßnahmen durch finanziert sind. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaßnah- me 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen Auszahlungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr.(freier Träger) 2013 206.239,7 max. Zuschuss Summe aller Auszahlungen/Saldo Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2014 2015ff. 3.700 9.000 Landeszu- schüsse zu den Be- triebskosten Zeile 15 Transferaufwendungen 2014 9.000 Betriebskos- ten für Kitas freier Träger 2015ff. 22.000 Durch die Umstrukturierung einer GIII-Gruppe in eine GII-Gruppe sowie zweier GIII-Gruppen in zwei GI-Gruppen fallen Betriebskostenzuschüsse von rd. 31.000 € an. Demgegenüber stehen Zuwendungen des Landes in Höhe von insgesamt rd. 12.700 €. Die Änderungen bei den Zuwendungen und Aufwendungen sind deshalb vergleichsweise gering, da bereits vorhandene Gruppen, für die die Betriebskostenzuschüsse und die Lan- deszuwendungen in den Haushaltsplanungen schon veranschlagt sind, durch die Baumaß- V/0716/2012/1 - 3 - V/0716/2012/1 nahme nur umstrukturiert werden. Die durch diese Umstrukturierung entstehenden Mehr- kosten ergeben sich aus der Differenz der Kosten, die für die bisherigen Gruppenformen anfallen, mit den Kosten, die für die neuen Gruppenformen finanziert werden müssen. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2013 bei der o. g. Produktgruppe vorgesehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2013 ff. erfolgt. Begründung: 1. In der Originalvorlage wurde bei der Bezeichnung der Gruppenform GII das Alter 2-6 Jahre an- gegeben. Richtig muss es an dieser Stelle heißen: GII 0-3 Jahre 2. In der Sitzung des AFBL vom 30.10.2012 sagte die Verwaltung zu, die finanziellen Auswirkun- gen auf den Teilergebnisplan transparenter darzustellen. i.V. gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete
Anlage 2 - Kostenschätzung
2405 Zeichen
Baukosten Gliederung der Kosten nach DIN 276 Grundstückswert Grundstücksnebenkosten Freimachen (Bezugsgröße ist die Fläche des Grundstücks m®xKosten je m?) ] | 200) Herrichten und Erschlleßen EX Öffentliche Erschließung | 2s0) Nichtöffentliche Erschließung dl nicht förderungsfähig Er BE [sum Homer uns esenionen UT | oa Formen U | EX Pr BEE? 77 EEEEERTT | nicht förderungsfähig sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen 3.986,49 |Summe Bauwerk-Baukonstruktionen 315, Bauwerk- - Technische Anlagen ‚Abwasser-, Wasser, Gasanlagen Wärmeversorgungsanlagen INutzungsspezifische Anlagen dl sonstige Maßnahmen für technische Anlagen 16.482,30) 7.393,48 | Summe Bauwerk Techn. Anlagen 60.990,28] 27.294,30) Außenanlagen 370 510]Geländeflächen 520[Befestigte Flächen 530fBaukonstruktion in Außenanlagen E Techn. Anlagen in Außenanlagen Einbauten in Außenanlagen ’ 570]|Pflanz- und Saatflächen 590|Sonstige Maßnamen in Außenanlagen Baukosten Gliederung der Kosten nach DIN 276 Ausstattung und Kunstwerke s. Kostengliederung Stojausstatung BEE Ausstattung Sonstiges 20.0240] 14.472,80) Summe Ausstattung und Kunstwerke 20.342,20) 14.472,80 40) 7401Gutachten und Beratung 770| Allgemeine Baunebenkosten dl 790| Sonstige Baunebenkosten dl Summe Baunebenkosten 73.880,46) 35.177,26 1 Geschätzte Gesamtkosten 211.063,59) Zusammenstellung der Kosten aus der Kostenschätzung N a OS Summe 100 Grundstück Summe 200 Herrichten und Erschließen 00 Summe 300 Bauwerk-Baukonstruktionen Summe 400 Bauwerk Techn. Anlagen Summe 500 Außenanlagen Summe 600 Ausstattung und Kunstwerke Summe 700 Baunebenkosten 'Geschätzte Gesamtkosten einschl. Umsatzsteuer 443.282,80) | N Kosten für Berater, Betreuer und Beauftragte sind nur in Ausnahmefällen förderungsfähig. Die Einbeziehung von Kasten des trägereigenen Personals in die Förderung ist nur dann zulässig, wenn der Zuwendungsempfänger nachweisen kann, dass ihm bei der Durchführung des Vorhabens kassenmäßige Ausgaben entstehen oder zusätzliche kassenmäßige Ausgaben deshalb nicht entstehen werden, weil das eigene Personal eingesetzt wird. Einrichtungskosten Gliederung der Kosten nach DIN 276 Ausgaben gegliedert nach Kostengruppen der DIN 276 für (zutr. bitte ankreuzen) Erst- Ergänzungs- und Ersatzbeschaffung in Erst- Ergänzungs- und Ersatzbeschaffung Verbindung mit Bauvorhaben ohne Bauvorhaben i i de 7 aan | Ausstattung gesamt Hl Bi
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Am Dornbusch 6
- Zum Häpper 7
- Alte Furt 19
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0716/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.09.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37