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V/0716/2012

Umstrukturierung der Kindertageseinrichtung St Sebastian , Amelsbüren

Vorlagen 27.09.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.11.2012, TOP 29.1

Anlage 1 - Grundriss Erdgeschoss Kita St Sebastian

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Grundriss Obergeschoss Kita St Sebastian

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0716/2012/1

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Kostenschätzung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Grundriss Erdgeschoss Kita St Sebastian

1593 Zeichen

Geräte
E - UV
T30
Eingang
Weg - Dolomoitsand
Spielhügel
Eingang
N
neue Lichtkuppel neue Lichtkuppel
Kinderwagen
Oberlicht
EG03
Gruppe 1
46.24 m²
27.20 m
Neue Fluchttreppe
EG13
Heizung
7.82 m²
12.07 m
Wickelraum (Plege)
EG18
7.09 m²
11.29 m
EG25
Gruppe 3
44.99 m²
26.83 m
Garderobe 3
EG07
8.78 m²
11.90 m
EG10
Flur
31.72 m²
32.57 m
Nebenraum 2
EG27
22.04 m²
19.84 m
Vorraum
EG17
1.46 m²
4.91 m
EG20
Flur Gruppe 4
11.74 m²
17.66 m
EG16
EG15
Gruppe 4
50.19 m²
42.82 m
EG08
WC 3
12.52 m²
22.43 m
Mehrzweckraum
31.76 m
EG32
54.44 m²
EG24
Nebenraum 3
19.86 m²
19.87 m
Geräteraum
14.95 m
EG31
11.60 m²
Differenzierung
EG14
13.28 m²
14.64 m
EG23
Nebeneingang
12.87 m
10.22 m²
Durchgang
EG11
27.64 m²
29.20 m
EG12
Durchgang Treppe
3.14 m²
10.72 m
Schlafraum/Differenzierung
EG21
22.69 m²
20.03 m
EG 22
Nebenraum
22.58 m²
19.28 m
EG28
Gruppe 2
46.82 m²
27.37 m
EG29
Garderobe 2
8.25 m²
11.55 m
Nebenraum 1
EG26
17.16 m²
16.60 m
EG01
Eingang
12.12 m²
19.67 m
EG05
Eingangshalle
28.13 m²
27.17 m
EG02
Garderobe 1
8.05 m²
11.55 m
EG06
Kochen
12.85 m²
14.41 m
EG30
WC 2
11.85 m²
24.68 m
EG04
WC 1
11.85 m²
24.68 m
EG19
WC 4
14.33 m²
26.11 m
WC Personal
EG09
8.50 m²
11.73 m
Dusche
8.42 m
4.42 m²
Vorhandenes
Trafohaus
Personalparkplatz
1 Garagen
Wickep.
Wickep.
M 1:100
             02501/5556 Tel
           02501/59334 Fax
info@architekt-ziegert.de
Am Dornbusch 6
48163 Münster
www.architekt-ziegert.de
Architekturbüro Ziegert
Bauherr
Kath. Kirchengemeinde 
St. Sebastian
Zum Häpper 7
48163 Münster
Objekt
Kindergarten St. Sebastian
Alte Furt 19
48163 Münster
Grundriss Entwurf V ohne Einricht.
19.06.2012

Anlage 1 - Grundriss Obergeschoss Kita St Sebastian

816 Zeichen

Flachdach Regal
Wickelbereich
OG06
WC
4.21 m²
11.96 m
OG08
Abstellraum
0.73 m²
3.42 m
OG07
Bad
8.07 m²
14.42 m
Schlafraum
OG05
12.47 m²
14.17 m
Bereich der
Tagesmütter
OG04
Flur
28.11 m²
42.93 m
Gruppenraum
OG03
26.61 m²
21.29 m
Schlafraum
OG01
26.61 m²
21.29 m
Personal
OG10
17.21 m²
16.65 m
Leiterin
OG15
12.07 m²
14.04 m
OG14
Flur
3.98 m²
9.28 m
Abstellraum
OG11
12.57 m²
14.29 mKüche
OG12
4.84 m²
9.03 m
Putzm.
4.51 m²
8.79 m
HWR - Wickelb.
OG09
15.17 m²
20.97 m
OG13
M 1:100
             02501/5556 Tel
           02501/59334 Fax
info@architekt-ziegert.de
Am Dornbusch 6
48163 Münster
www.architekt-ziegert.de
Architekturbüro Ziegert
Bauherr
Kath. Kirchengemeinde 
St. Sebastian
Zum Häpper 7
48163 Münster
Objekt
Kindergarten St. Sebastian
Alte Furt 19
48163 Münster
Grundriss Entwurf V OG ohne Einr.
19.06.2012

Beschlussvorlage

5966 Zeichen

V/0716/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umstrukturierung der Kindertageseinrichtung St Sebastian , Amelsbüren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.10.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
24.10.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
07.11.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Umstrukturierung der katholischen Kindertageseinrichtung 
St. Sebastian, Amelsbüren  zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungs -
angebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die katholische Kindertageseinrichtung St. Sebastian drei 
Gruppen GIII  für Kinder im Alter von 3 -6 Jahren in eine Gruppe GII für Kinder im Alter von 2 -6 
Jahren, sowie 2 Gruppen GI für Kinder im Alter von 2 -6 Jahren umstrukturiert. Dadurch werden 
insgesamt 22 weitere Plätze im Bereich der u3- Betreuung geschaffen. 
Die Umstrukturierung ist voraussichtlich zu 2014 vorgesehen 
 
3. Der Träger der Einrichtung erhält einen einmaligen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskos-
ten in Höhe  206.239,70 €.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Zuschüsse zu den Bau - und Ausstat-
tungskosten von max. 206.239,70 € notwendig.  
Für die Maßnahmen wurden Landesmittel in Höhe von insgesamt 189.957,23 € beantragt. Bei Be-
willigung der Landesmittel reduzieren sich die städtischen Zuschüsse zu den Bau - und Ausstat-
tungskosten auf 111.261,08 € (= 50% des verbliebenen Kostenanteils in Höhe von 222.522,16 €). 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0716/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Iwan, Herr Philipp, Frau Kratz-
Trutti 
Ruf: 
492-5153 
E-Mail: 
IwanU@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.10.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0716/2012 
Gesamtkosten 443.282,80 €  
abzüglich Landeszuschuss(90% 
der möglichen u3- Förderung) 
189.957,23 €  
abzüglich Trägeranteil (10% der 
möglichen u3- Förderung) 21.106,36 €  
abzüglich Rücklagen 9.697,05 €  
restlicher Kostenanteil bei Zahlung 
von Landeszuschuss 222.522,16 € Hiervon je 50 % Träger* und städt. 
Zuschuss = 111.261,08 € 
restlicher Kostenanteil ohne Zah-
lung von Landeszuschuss 412.479,39 € Hiervon je 50 %  Träger* und städt. 
Zuschuss = 206.239,70 € 
 
*Die anteilige Finanzierung stellt das Bistum lt. Richtlinie zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes in Aussicht,  da die 
Stadt Münster die andere Hälfte des Kostenanteils übernimmt und damit die Maßnahmen durch finanziert sind.  
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnah-
me 
11 Auszahlungen von 
aktivierbaren Zuwendungen 
   
Auszahlungen 0210 Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr.(freier Träger) 
2013 206.239,7 max. Zuschuss 
Summe aller Auszahlungen/Saldo    
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haush altsplan-Entwurf 2013 bei der  
o. g. Produktgruppe vorgesehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss 
eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre vor den eigentlichen Etatberatungen für 
die Jahre 2013 ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation 
 
Für Kinder ab 3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Inkrafttreten 
des Kinderförderungsgesetzes zum 01.01.2009 ist die gesetzliche Grundlage für die Ausweitung 
des Betreuungsangebotes insbesondere für Kinder unter drei Jahren geschaffen worden. Ab dem 
01.08.2013 haben alle Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. 
Der Rechtsanspruch für u3- Kinder, besteht auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in 
Kindertagespflege 
Die Versorgungsquote in Amelsbüren liegt im Bereich der u3- Kinder bei 20,8 %. 
Im Bereich der ü3- Kinder beträgt die Versorgungsquote in Amelsbüren 92,4 %. 
 
Sowohl für den Bereich der u3- als auch für den Bereich der ü3- Kinder sind weitere Plätze in Kin-
dertageseinrichtung abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden B e-
darfen erforderlich (siehe Vorlage V/0137/2012).

- 3 - 
V/0716/2012 
2. Maßnahmeplanung 
 
Die katholische Kindertageseinrichtung St. Sebastian ist eine viergruppige Kindertages einrichtung 
mit vier Gruppen des Gruppentyps III (20 bzw. 25 Plätze für Kinder im Alter von 3 -6 Jahren). 
 
Es ist geplant, eine Gruppe des Gruppentyps GIII (Kinder im Alter von 3 -6 Jahren) in eine Gruppe 
des Gruppentyps GII (10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren) umzustrukturieren. 
Zwei Gruppen des Gruppentyps GIII sollen in zwei Gruppen des Gruppentyps GI (Kinder im Alter 
von 2-6 Jahren) umstrukturiert werden. 
 
Um die erforderlichen Voraussetzungen für die pädagogische Umsetzung der neuen  Gruppe n-
strukturen zu erfüllen, müssen neue Flächen geschaffen und vorhandene baulich angepasst we r-
den. 
 
Die Höhe der Kosten der Erweiterung ist vergleichbar mit allen anderen Erweiterungen von best e-
henden Einrichtungen. Da es sich um bauliche Erweiterungen einer bereits be stehenden Einrich-
tung handelt ist eine Investorenlösung nicht.  
 
 
 
3. Fazit 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere bedarfsgerechte Plätze für u3 -  Kinder 
geschaffen. 
Die zusätzlichen Plätze wirken sich positiv auf die Versorgungsquote der u3- Kinder aus. 
Über diese Umstrukturierungsmaßnahmen hinaus wird in Amelsbüren eine viergruppige Kindert a-
geseinrichtung in 2013 errichtet, damit die Versorgungssituation insgesamt – sowohl für die u3- als 
auch für die ü3- Kinder- bedarfsgerecht verbessert wird (siehe Vorlage V/0346/2012). 
Im Kindertagesbetreuungsbericht 2012 werden die Versorgungsquoten in ihrer Gesamtheit darg e-
stellt. 
 
 
 
Gez. 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
1. Grundrisse 
2. Kostenschätzung

Ergänzungsvorlage V/0716/2012/1

4662 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0716/2012/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Frau Iwan, Herr Philipp, Frau Kratz-
Trutti 
Ruf: 
 
 
492-5153 
 
 
E-Mail: 
IwanU@stadt-muenster.de   Datum: 
 
 06.11.2012 
Betrifft 
 
Umstrukturierung der Kindertageseinrichtung St. Sebastian, Amelsbüren 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
07.11.2012 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Umstrukturierung der katholischen Kindertageseinrichtung 
St. Sebastian, Amelsbüren  zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungs-
angebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die katholische Kindertageseinrichtung St. Sebastian drei 
Gruppen GIII  für Kinder im Alter von 3-6 Jahren in eine Gruppe GII für Kinder im Alter von 0-3  
Jahren, sowie 2 Gruppen GI für Kinder im Alter von 2-6 Jahren umstrukturiert. Dadurch werden 
insgesamt 22 weitere Plätze im Bereich der u3- Betreuung geschaffen. 
Die Umstrukturierung ist voraussichtlich zu 2014 vorgesehen. 
 
3. Der Träger der Einrichtung erhält einen einmaligen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskos-
ten in Höhe  206.239,70 €.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Zuschüsse zu den Bau- und Ausstat-
tungskosten von max. 206.239,70 € notwendig.  
Für die Maßnahmen wurden Landesmittel in Höhe von insgesamt 189.957,23 € beantragt. Bei Be-
willigung der Landesmittel reduzieren sich die städtischen Zuschüsse zu den Bau- und Ausstat-
tungskosten auf 111.261,08 € (= 50% des verbliebenen Kostenanteils in Höhe von 222.522,16 €).
 
 
 
 
 
V/0716/2012/1

- 2 - 
Gesamtkosten 443.282,80 €  
abzüglich Landeszuschuss(90% 
der möglichen u3- Förderung) 
189.957,23 €
abzüglich Trägeranteil (10% der 
möglichen u3- Förderung) 21.106,36 €
abzüglich Rücklagen 9.697,05 €
restlicher Kostenanteil bei Zahlung 
von Landeszuschuss 222.522,16 € Hiervon je 50 % Träger* und städt. 
Zuschuss = 111.261,08 € 
restlicher Kostenanteil ohne Zah-
lung von Landeszuschuss 
Hiervon je 50 % Träger* und städt. 
Zuschuss = 206.239,70 € 412.479,39 €
 
*Die anteilige Finanzierung stellt das Bistum lt. Richtlinie zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes in Aussicht, da die 
Stadt Münster die andere Hälfte des Kostenanteils übernimmt und damit die Maßnahmen durch finanziert sind.  
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnah-
me 
11 Auszahlungen von 
aktivierbaren Zuwendungen 
   
Auszahlungen 0210 Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr.(freier Träger) 
2013 206.239,7 max. Zuschuss 
Summe aller Auszahlungen/Saldo    
 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2014 
2015ff. 
3.700 
9.000 
Landeszu-
schüsse zu 
den Be-
triebskosten 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2014 9.000  Betriebskos-
ten für Kitas 
freier Träger 
2015ff. 22.000  
 
Durch die Umstrukturierung einer GIII-Gruppe in  eine GII-Gruppe sowie zweier GIII-Gruppen 
in zwei GI-Gruppen fallen Betriebskostenzuschüsse von rd. 31.000 € an. Demgegenüber 
stehen Zuwendungen des Landes in Höhe von insgesamt rd. 12.700 €.  
Die Änderungen bei den Zuwendungen und Aufwendungen sind deshalb vergleichsweise 
gering, da bereits vorhandene Gruppen, für die die Betriebskostenzuschüsse und die Lan-
deszuwendungen in den Haushaltsplanungen schon veranschlagt sind, durch die Baumaß-
V/0716/2012/1

- 3 - 
V/0716/2012/1 
nahme nur umstrukturiert werden. Die durch diese Umstrukturierung entstehenden Mehr-
kosten ergeben sich aus der Differenz der Kosten, die für die bisherigen Gruppenformen 
anfallen, mit den Kosten, die für die neuen Gruppenformen finanziert werden müssen.  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2013 bei der  
o. g. Produktgruppe vorgesehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss 
eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre vor
 den eigentlichen Etatberatungen für 
die Jahre 2013 ff. erfolgt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. In der Originalvorlage wurde bei der Bezeichnung der Gruppenform GII das Alter 2-6 Jahre an-
gegeben. 
Richtig muss es an dieser Stelle heißen: GII 0-3 Jahre 
 
2. In der Sitzung des AFBL vom 30.10.2012 sagte die Verwaltung zu, die finanziellen Auswirkun-
gen auf den Teilergebnisplan transparenter darzustellen.  
 
 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete

Anlage 2 - Kostenschätzung

2405 Zeichen

Baukosten
Gliederung der Kosten nach DIN 276

Grundstückswert

Grundstücksnebenkosten

Freimachen (Bezugsgröße ist die Fläche des Grundstücks m®xKosten je m?) ]

| 200) Herrichten und Erschlleßen
EX

Öffentliche Erschließung
| 2s0) Nichtöffentliche Erschließung dl nicht förderungsfähig
Er BE
[sum Homer uns esenionen UT | oa

Formen U |
EX Pr BEE? 77 EEEEERTT
|

nicht förderungsfähig

sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen 3.986,49
|Summe Bauwerk-Baukonstruktionen 315,

Bauwerk- - Technische Anlagen
‚Abwasser-, Wasser, Gasanlagen
Wärmeversorgungsanlagen

INutzungsspezifische Anlagen dl
sonstige Maßnahmen für technische Anlagen 16.482,30) 7.393,48
| Summe Bauwerk Techn. Anlagen 60.990,28] 27.294,30)

Außenanlagen

370

510]Geländeflächen

520[Befestigte Flächen

530fBaukonstruktion in Außenanlagen
E Techn. Anlagen in Außenanlagen

Einbauten in Außenanlagen ’

570]|Pflanz- und Saatflächen

590|Sonstige Maßnamen in Außenanlagen

Baukosten
Gliederung der Kosten nach DIN 276

Ausstattung und Kunstwerke
s. Kostengliederung

Stojausstatung BEE
Ausstattung Sonstiges 20.0240] 14.472,80)
Summe Ausstattung und Kunstwerke 20.342,20) 14.472,80

40)

7401Gutachten und Beratung

770| Allgemeine Baunebenkosten dl
790| Sonstige Baunebenkosten dl
Summe Baunebenkosten 73.880,46) 35.177,26

1 Geschätzte Gesamtkosten 211.063,59)

Zusammenstellung der Kosten aus der Kostenschätzung

N
a
OS

Summe 100 Grundstück

Summe 200 Herrichten und Erschließen 00

Summe 300 Bauwerk-Baukonstruktionen
Summe 400 Bauwerk Techn. Anlagen
Summe 500 Außenanlagen
Summe 600 Ausstattung und Kunstwerke
Summe 700 Baunebenkosten

'Geschätzte Gesamtkosten einschl. Umsatzsteuer 443.282,80)

| N

Kosten für Berater, Betreuer und Beauftragte sind nur in Ausnahmefällen förderungsfähig.

Die Einbeziehung von Kasten des trägereigenen Personals in die Förderung ist nur dann zulässig, wenn der
Zuwendungsempfänger nachweisen kann, dass ihm bei der Durchführung des Vorhabens kassenmäßige Ausgaben entstehen
oder zusätzliche kassenmäßige Ausgaben deshalb nicht entstehen werden, weil das eigene Personal eingesetzt wird.

Einrichtungskosten

Gliederung der Kosten nach DIN 276

Ausgaben gegliedert nach Kostengruppen der DIN 276 für (zutr. bitte ankreuzen)

Erst- Ergänzungs- und Ersatzbeschaffung in Erst- Ergänzungs- und Ersatzbeschaffung
Verbindung mit Bauvorhaben ohne Bauvorhaben

i

i

de 7
aan |

Ausstattung gesamt

Hl
Bi

Beratungsverlauf (5)

23.10.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.10.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2012 Hauptausschuss
TOP 25.1 Vorberatung
Zur Sitzung
07.11.2012 Rat
TOP 29.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Am Dornbusch 6
  • Zum Häpper 7
  • Alte Furt 19

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0716/2012
Typ
Vorlagen
Datum
27.09.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37