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V/0984/2007

Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung

Vorlagen 19.11.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2007, TOP 10

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

10571 Zeichen

V/0984/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.11.2007 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
04.12.2007 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
04.12.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
04.12.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
12.12.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1.   Es wird zur Kenntnis genommen, dass entsprechend dem am 24.10.2007 vom Landtag 
beschlossenen „2. Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen“ die 
Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie die Aufgaben 
nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) im Bereich des Stadtgebietes Münster zum 
01.01.2008 vom Versorgungsamt Münster auf die Stadt Münster übergehen. Die bisher von 
der Stadt wahrgenommene Aufgabe der Kriegsopfer fürsorge geht zu diesem Zeitpunkt auf 
den Landschaftsverband Westfalen-Lippe über.  
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Aufgaben nach dem BEEG zukünftig durch das 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wahrgenommen werden. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Aufgaben nach dem Feststellungsverfahren im 
Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zukünftig vom Sozialamt und vom Gesundheitsamt (ärzt-
licher Dienst) wahrgenommen werden. 
 
4. Es wird beschlossen, für die von der Versorgungsverwaltung zu übernehmenden Beamten 
zum Stellenplan 2008 insgesamt 9,0 Planstellen einzurichten. 
 
5. Es wird beschlossen, zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich des ärztli-
chen Dienstes des Gesundheitsamtes eine 0,66 Planstelle zum Stellenplan 2008 einzurich-
ten. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0984/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Goerke 
Ruf: 
492 11 00 
E-Mail: 
Goerke@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.11.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0984/2007 
 
 
II. Kosten / Folgekosten 
 
 Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch diese Gesetzesmaßnahme des Landes in den 
Jahren 2008 und 2009 ein zusätzlicher Aufwand von jeweils rund 30.000 Euro entsteht; ab 
dem Jahr 2010 wird ein zusätzlicher jährlicher Aufwand in Höhe von rund 87.000 Euro er-
wartet. 
 
 
III.   Mittelbereitstellung/Finanzierung: 
 
 Die Verwaltung wird zu den Etatberatungen Veränderungsblätter vorlegen. 
 
 
 
Begründung: 
 
1.  Ausgangslage 
 
Entsprechend dem Beschluss des Landtages vom 24.10.2007 werden die Versorgungsäm-
ter in NRW zum 31.12.2007 aufgelöst. Zum 01.01.2008 erfolgt die Übertragung der Aufga-
ben nach dem Schwerbehindertenrecht
 sowie nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeit-
gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung auf die Kreise und kreisfreien Städ-
te. Das Gesetz sieht vor, dass die mit den oben genannten Aufgaben betrauten Beamten 
der Versorgungsämter kraft Gesetz mit Wirkung vom 01.01.2008 auf die neuen Aufgaben-
träger übergehen; die mit den oben genannten Aufgaben betrauten tariflich Beschäftigten 
der Versorgungsämter werden kraft Gesetz zum 31.12.2007 in das Ministerium für Arbeit, 
Gesundheit und Soziales übergeleitet und den neuen Aufgabenträgern mit Wirkung vom 
01.01.2008 im Wege der Personalgestellung zur Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung 
gestellt. Die tatsächliche Zuordnung der Mitarbeiter/-innen wurde vom zuständigen Ministe-
rium vorgenommen und der Stadt Münster am 15.11.2007 in Form eines Zuordnungspla-
nes mitgeteilt. 
 
Die bisher der Stadt Münster übertragenen Aufgaben der Kriegsopferfürsorge
 gehen zum 
01.01.2008 auf den Landschaftsverband Westfalen-Lippe über. Die bisher beim Sozialamt 
hierfür vorgehaltenen Ressourcen im Umfang einer 0,18 Stelle werden im Rahmen einer 
Organisationsmaßnahme zur Haushaltskonsolidierung herangezogen. 
 
Die Verwaltung hat in den vergangenen Monaten im Rahmen eines Organisationsprojektes 
unter regelmäßiger Beteiligung des Personalrates gem. § 65 LPVG alle notwendigen Maß-
nahmen vorbereitet, um einen reibungslosen Übergang der Aufgaben von der Versor-
gungsverwaltung auf die Stadt Münster zum 01.01.2008 zu gewährleisten. Es ergeben sich 
hieraus die nachfolgend dargestellten personellen, organisatorischen und finanziellen Kon-
sequenzen. 
 
 
2. Zukünftige Aufgabenwahrnehmung BEEG 
 
Die Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz werden zukünftig durch 
das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wahrgenommen; es erfolgt eine Integration in 
die Fachstelle 51.41 (Wirtschaftliche Jugendhilfe und Unterhaltsvorschussleistungen). Ins-
gesamt nehmen hier ab dem 01.01.2008 vier ehemalige Mitarbeiter/-innen der Versor-
gungsverwaltung diese Aufgaben wahr. Es handelt sich hierbei um einen Beamten und drei 
tariflich beschäftigte Mitarbeiter/-innen; das Gesamtvolumen beträgt 3,8 Stellen.

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V/0984/2007 
3. Zukünftige Aufgabenwahrnehmung Schwerbehindertenrecht (SGB IX) 
 
Die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht werden zukünftig im städtischen Sozial-
amt in einer eigenständigen Fachstelle der Abteilung 50.20 (Hilfe für Menschen mit Behin-
derung, Hilfe für Flüchtlinge, Wohnraumversorgung) wahrgenommen. Hier erfolgt die Auf-
gabenwahrnehmung durch 13 ehemalige Mitarbeiter/-innen der Versorgungsverwaltung; es 
handelt sich um sieben beamtete und sechs tariflich beschäftigte Mitarbeiter/-innen. Das 
Gesamtvolumen beträgt 9,45 Stellen. 
 
Die ärztlichen Begutachtungen werden vom Gesundheitsamt durchgeführt. Hier erfolgt 
durch eine ehemalige tariflich beschäftige Mitarbeiterin der Versorgungsverwaltung auch 
die Koordination der Begutachtungen (sog. Poolverwaltung mit 1,0 Stellenanteilen). Für die 
ärztlichen Aufgaben sind bisher vom Versorgungsamt für das Stadtgebiet Münster Perso-
nalressourcen im Umfang von 0,66 Stellenanteilen eingesetzt worden; diese werden auch 
zukünftig im Rahmen der städtischen Aufgabenwahrnehmung benötigt.   
 
 
4. Personalübergang der Landesbeamten 
 
 Wie unter Ziffer 1 der Begründung aufgeführt, sieht das Gesetz einen Übergang der Beam-
ten der Versorgungsverwaltung auf die neuen Aufgabenträger kraft Gesetz vor. Dem vor-
liegenden Zuordnungsplan des Landes ist zu entnehmen, dass auf die Stadt Münster für 
beide Aufgabenbereiche insgesamt 9 Beamte mit einem derzeitigen Volumen von 7,15 
Stellen übergehen. Einige beamtete Mitarbeiter/-innen haben jedoch befristet die Arbeits-
zeit reduziert, so dass in diesen Fäll en Planstellen im Umfang der bestehenden Vollzeitan-
sprüche vorzuhalten sind. Somit sind zum Stellenplan 2008 insgesamt 9,0 Planstellen ein-
zurichten: 
 
- 1,0 Planstelle A 12  Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
- 1,0 Planstelle  A 07  Sozialamt 
- 3,0 Planstelle  A 08  Sozialamt 
- 1,0 Planstellen A 09 mD Sozialamt 
- 3,0 Planstellen A 10   Sozialamt 
 
 
5. Einrichtung einer zusätzlichen 0,66 Arztstelle im ärztlichen Dienst des Gesundheits-
amtes 
 
 Entsprechend dem vorliegenden Zuordnungsplan des Landes wird der Stadt Münster we-
der ein Arzt (benötigter Umfang 0,66 Stelle), noch direkt das entsprechende finanzielle Stel-
lenäquivalent zugewiesen. Dies bedeutet, dass zur Sicherstellung der Aufgabenwahrneh-
mung im ärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes zum Stellenplan 2008 eine entsprechen-
de zusätzliche Planstelle (0,66 Stelle, EGr. 14 bzw. BAT II/Ib) eingerichtet werden muss.  
 
 Eine Deckung der für diese Position anfallenden Personal-, Gemein- und Sachkosten er-
folgt aus den vom Land zur Begleichung der Beweiserhebungskosten als sogenannte fach-
bezogene Pauschale zur Verfügung zu stellenden Mitteln. Ob für die insgesamt übertrage-
nen Aufgaben (Befunderhebungskosten und Außengutachten) die vom Land zur Verfügung 
gestellten Mittel allerdings ausreichen, lässt sich zurzeit nicht abschließend beurteilen. 
 
 
6. Finanzielle Auswirkungen  
 
Auf Grundlage des vom Land zur Verfügung gestellten Personalzuordnungsplanes sowie 
der im Gesetz enthaltenen Regelungen zur Kostenerstattung hat die Verwaltung eine Be-

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V/0984/2007 
rechnung der durch den geschilderten Aufgabenübergang zu erwartenden Mehrbelastung 
des städtischen Haushaltes vorgenommen. 
 
Der Gesetzgeber sieht vor, dass für die kraft Gesetz übergeleiteten Beamten ein Belas-
tungsausgleich in Höhe von 35.000 Euro je 1,0 Planstelle (Ist-Besetzung) an die aufneh-
mende Kommune geleistet wird. Für die im Wege der Personalgestellung zur Aufgaben-
wahrnehmung zur Verfügung gestellten Tarifbeschäftigten trägt das Land die Personalaus-
gaben. Ferner umfasst der finanzielle Ausgleich in den Jahren 2008 und 2009 einen Sach-
kostenzuschlag von 20 % auf die gesamten Personalkosten; hierbei werden die Personal-
kosten für die tariflich Beschäftigten mit fiktiv 46.500 Euro zu Grunde gelegt. Ab dem Jahr 
2010 wird dieser Sachkostenzuschlag bei Beibehaltung der Berechnungsbasis auf 10 % 
abgesenkt. 
 
Die folgende Berechnung umfasst die tatsächlich anfallenden Personalkosten für die Beam-
ten (inklusive Versorgungszuschläge, Beihilfe und Personalnebenausgaben) sowie die tat-
sächlich anfallenden Sachkosten (Sachausgaben, Mieten, IT-Kosten) für die Beamten und 
die tariflich Beschäftigten unter Berücksichtigung eines Gemeinkostenzuschlages von 10 
%. 
 
Es entsteht in den Jahren 2008 und 2009 ein zusätzlicher Aufwand von jeweils rund 30.000 
Euro; ab dem Jahr 2010 wird ein zusätzlicher jährlicher Aufwand in Höhe von rund 87.000 
Euro erwartet. 
 
Personalaufwand 
zusätzlich Summe / Jahr 
Jahr 
Personal-
kosten 
Verwaltungs-
Overhead1 
Sachaufwand 
zusätzlich Kosten-
rechnung 
ergebnis- 
wirksam 
  € € € € € 
2008 15.553 58.898 14.63 5 89.086 30.188 
2009 15.553 58.898 14.63 5 89.086 30.188 
2010 15.553 58.898 71.97 8 146.429 87.531 
2011 15.553 58.898 71.97 8 146.429 87.531 
2012 15.553 58.898 71.97 8 146.429 87.531 
2013 15.553 58.898 71.97 8 146.429 87.531 
1
 kalkulatorisch: 10 % der Personalaufwendungen   
 
Die Verwaltung hat das Land noch vor Verabschiedung des Gesetzes auf diese mit dem 
Gebot der Konnexität unvereinbare finanzielle Belastung der Stadt Münster hingewiesen 
und gefordert, entsprechende Nachbesserungen vorzunehmen. Dies ist jedoch nicht ge-
schehen. Derzeit wird daher durch die kommunalen Spitzenverbände unter Hinzuziehung 
eines externen Rechtsgutachters die Frage der Erfüllung des Konnexitätsgebotes der Lan-
desverfassung auch im Hinblick auf eine Klagemöglichkeit geprüft.   
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Dr. Heinrichs

- 5 - 
V/0984/2007

Beratungsverlauf (7)

27.11.2007 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung
Zur Sitzung
04.12.2007 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2007 Hauptausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2007 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0984/2007
Typ
Vorlagen
Datum
19.11.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37