mandari

Gültigkeit der Kommunalwahlen am 14.09.2025 sowie die Stichwahl zur Wahl des Oberbürgermeisters am 28.09.2025 gem. § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) i.V. m. § 66 Kommunalwahlordnung (KWahlO)

1.1 - Beratungsvorlage 0321/XI vom 11.12.2025

Stand: Am 04.03.2026 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 18.12.2025

    Wahlprüfungsausschuss

    TOP 3, Empfehlung.
  2. 25.02.2026

    Hauptausschuss

    TOP 9, Empfehlung. Ergebnis: Einstimmig empfohlen
  3. 04.03.2026 zuletzt

    Rat

    TOP 13, Beschlussfassung. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss

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