Gültigkeit der Kommunalwahlen am 14.09.2025 sowie die Stichwahl zur Wahl des Oberbürgermeisters am 28.09.2025 gem. § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) i.V. m. § 66 Kommunalwahlordnung (KWahlO)
1.1 - Beratungsvorlage 0321/XI vom 11.12.2025
Stand: Am 04.03.2026 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss.
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