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V/0421/2014

1.Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung:Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Errichtungs- und Baubeschlüsse für die Kindertageseinrichtung Burgwall und eine Dependance an der Kardinalstraße, Hiltrup

Vorlagen 11.07.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2014, TOP 17.4

Beschlussvorlage

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Ansehen

D-0008-2014

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Ansehen

Kostenschätzung Pavillon Kita Burgwall

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Ansehen

Kostenschätzung Pavillon Kardinalstrasse

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Ansehen

Beschlussvorlage

4481 Zeichen

V/0421/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1.Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung:Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des 
Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Errichtungs- und Baubeschlüsse für die 
Kindertageseinrichtung Burgwall und eine Dependance an der Kardinalstraße, Hiltrup 
 
2.Übertragung der Trägerschaft für die zweigruppige Dependance an der Kardinalstraße auf die 
städtische Kindertageseinrichtung Wielerort 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
26.08.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
02.09.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
02.09.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und  
                     E-Government Vorberatung 
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.09.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat genehmigt die am 30.05.2014 getroffene Dringlichkeitsentscheidung: 
Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Errich-
tungs- und Baubeschlüsse für die Kindertageseinrichtung Burgwall und eine Dependance an der 
Kardinalstraße, Hiltrup (siehe Anlage) 
 
2. Der Rat überträgt die Trägerschaft der zweigruppigen Dependance an der Kardinalstraße für 
fünf Jahre an die städtische Kindertageseinrichtung Wielerort 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei Belegung der neuen Betreuungsplätze der städti-
schen Kindertageseinrichtung Wielerort folgende Planstellen im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien (EGr. S6,Teilergebnisplan 0601) benötigt werden: 
 
 216 Fach-/Ergänzungskraftstunden = 5,54 Stellen S 06 
 10,2 Stunden Hauswirtschaftskraft =  0,26 Stellen EG 02 
 Die Stellen werden befristet mit dem Stellenplan 2015 eingerichtet, allerdings wird die B e-
setzung schon m it der Errichtung des Pavillions voraussichtlich Mitte September Anfang 
Oktober 2014 erforderlich sein  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0421/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Eschert, Herr Braun,  
Frau Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5616 
E-Mail: 
EschertM@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.07.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0421/2014 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zu 1.: s. Dringlichkeitsentscheidung vom 30.05.2014 
 
Durch die Übernahme der Trägerschaft zu 2., Dependance an der Kardinalstraße, durch die 
Stadt Münster entfallen die in der Dringlichkeitsentscheidung festgesetzten Kosten für Be-
triebskostenzuschüsse an freie Träger: 
  
Betriebskosten Betriebskostenzuschüsse 
 
Ab September 2014 120.400 € 
Ab 2015  p. a.  363.600 € 
 
 
Zu 2 und 3.  Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt inkl. Einrichtung von Stellen  
 
 Zur Umsetzung der Maßnahme entstehen laufende Kosten und Kosten für das Personal: 
 
Laufende Aufwendungen (Sachkosten) 
 
Ab September 2014 8.000 € 
Ab 2015  p. a.  32.000 € 
Personalkosten Ab September 2014 89.080 € 
Ab 2015  p. a.  282.510 € 
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilergebnisplan  
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Teilergebnisplan  
(Zeile) 
11 Personalaufwendungen 2014 
2015ff. 
89.080 € 
282.510 € 
 
Teilergebnisplan  
(Zeile) 
16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen 
2014 
2015ff. 
8.000 
32.000 
Lfd. Aufwendungen  
 
Die Aufwendungen für Personal und die sonstigen, ordentlichen Aufwendungen  werden aus der 
Produktgruppe 0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, Teilergebnisplan gedeckt und 
sind im Haushaltsplanentwurf 2015 ff vorgesehen. 
 
 
Begründung: 
 
1. Die Darstellung der Maßnahme und der Anlass der Planung ist in der Dringlichkeitsentschei-
dung dargestellt worden (s. Anlage). 
Eine Beschlussfassung durch eine Dringlichkeitsentscheidung war erforderlich, damit der 
Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung zum Kitajahr 2014/2015 umgesetzt werden kann und 
die Versorgung der Kinder gewährleistet ist. 
 
2. Die Gespräche zur Übernahme der Trägerschaft mit Trägern in unmittelbarer Nähe des Stan-
dortes haben kurzfristig zu keinem Ergebnis geführt.  
Damit die Dependance spätestens zum 01.10.2014 realisiert werden kann, soll sie daher 
für fünf Jahre in Trägerschaft der städtischen Kindertageseinrichtung Wielerort geführt werden.

- 3 - 
V/0421/2014 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
Anlagen: 
Dringlichkeitsentscheidung 
Kostenschätzungen

D-0008-2014

9734 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Dringlichkeitsentscheidung 
 
 
 
 
 
 
Betreff: 
 
Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsansp ruchs auf Kindertagesbetreuung-
Errichtungs- und Baubeschlüsse für die  Kindertages einrichtung Burgwall und eine 
Dependance an der Kardinalstraße, Hiltrup 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung 
: 
 
1. Der interimsweisen Erweiterung der folgenden Kin dertageseinrichtungen im Stadtteil 
Hiltrup zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kind ertagesbetreuungsangebote wird 
zugestimmt: 
 
1.1 Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung Burgwall (Pavillon) für drei 
Jahre 
 
1.2 Erweiterung einer Einrichtung in Hiltrup um ein e zweigruppige Dependance  
(Pavillon) an der Kardinalstraße für fünf Jahre  
 
Bezüglich der Trägerschaft zu 1.2 werden zurzeit Gespräche geführt.  
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass  
 
2.1 die viergruppige städtische Kindertageseinrichtung Burgwall um 
 
• 1 Gruppe G3 für Kinder im Alter von 3-6 Jahren  
 
mit insgesamt 20-25 ü3-Plätzen erweitert wird. 
 
2.2 eine Einrichtung in Hiltrup um eine Dependance an der Kardinalstraße mit 
 
• 2 Gruppen G1 für Kinder im Alter von 2-6 Jahren 
 
mit insgesamt 12 u3 Plätzen und 28 ü3 Plätzen erweitert wird.

Die Erweiterungen der Einrichtungen sind für 2014 vorgesehen und sollen voraussichtlich 
Ende September/Anfang Oktober 2014 in Betrieb genommen werden. 
 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei Belegung  der neuen Betreuungsplätze in 
der städtischen Kindertageseinrichtung Burgwall fol gende Planstellen im Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien (EGr. S 6, Teilergebnisplan 0601) benötigt werden: 
 
• 108 Fach-/Ergänzungskraftstunden = 2,77 Stellen S 06 
• 5,1 Stunden Hauswirtschaftskraft = 0,13 Stellen EG  04 
• Die Stellen werden befristet mit dem Stellenplan 2 015 eingerichtet 
 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
1.  Erweiterung der städtischen Kita Burgwall um eine Gruppe G3: 
 
Zur Umsetzung der Maßnahme entstehen folgende Kosten: 
 
a. Investive Kosten  für die Ausstattung des Pavillions von 30.000 €. 
 
b. Konsumtive Kosten  für Herrichtung und Erschließung (inkl. Abbau) sowie für 
Freianlagen, Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen in Höhe von 90.750 €. 
 
c. Darüber hinaus entstehen Aufwendungen für die Anmietung  der Pavillions und für 
laufende Kosten  und für das Personal : 
 
Miete (mtl.) 3.300 € 
Miete (p. a.)  39.600 € 
Laufzeit 3 Jahre  
Ab September 2014 4.000 €  Sachkosten 
 Ab 2015  p. a.  16.000 €
 
Ab September 2014 44.670 €  Personalkosten 
Ab 2015  p. a.  134.000 €  
 
Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landeszuschüsse n zu den Betriebskosten sowie 
aus öffentlich rechtlichen Leistungsentgelten (Elternbeiträgen) gegenüber: 
 
Ab September 2014  16.500 €  Erträge Zuschüsse zu den 
Betriebskosten (Land) Ab 2015 p. a.  48.200 €  
 
Eine Kalkulation der zu erwartenden Elternbeiträge ist nicht möglich, da die Höhe der  
Beiträge von der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist.  
 
 
2.  Erstellen einer zweigruppigen Kita an der Kardinalstraße als Dependance 
 
Zur Umsetzung der Maßnahme entstehen investive Kosten für den Kauf des Pavillions, 
die Herrichtung und die Erschließung (inkl. Abbau) sowie für die Freianlagen, die Elektro-, 
die Heizungs- und die Sanitärinstallationen:

Kauf des Pavillions 336.700 € 
Sonst. Kosten lt. Kostenschätzung (siehe Anlage)  136.100 € 
Ausstattungskosten 60.000 € 
Investitionskosten  
Summe 532.800 € 
 
 
Darüber hinaus entstehen Aufwendungen für Betriebskosten: 
 
Ab September 2014 120.400 €  Betriebskosten Betriebskostenzuschüsse  
 Ab 2015  p. a.  363.600 €  
 
Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landeszuschüsse n zu den Betriebskosten sowie 
aus öffentlich rechtlichen Leistungsentgelten (Elternbeiträgen) gegenüber: 
 
Ab September 2014  44.000 € Erträge Zuschüsse zu den 
Betriebskosten (Land) Ab 2015 p. a.  132.700 €  
 
Eine Kalkulation zu erwartenden Elternbeiträge ist nicht möglich, da die Höhe der  
Beiträge von der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist.  
 
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
  
 
Teilfinanzplan (Zeile) 09 Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 
    
 1170 Besch. Städt. Kita Burgwall 2014 30.000  Außerplanmäßige 
Mittelbereitstellung 
 4790 Pavillion Dep. Kardinalstraße 2014 472.800  Außerplanmäßige 
Mittelbereitstellung 
Teilfinanzplan (Zeile)  11  Auszahlungen von 
aktivierbaren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. 
(freier Träger) 
2014 60.000   
Summe aller Auszahlungen/Saldo  562.800   
 
Den zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßige n Auszahlungen wird nach § 83 GO 
NRW zugestimmt. Deckung: Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0601 „Förderung 
von Kindern in Tagesbetreuung“ Investitionsmaßnahme  0210 „Zuschuss zum Ausbau KiTa 
Betreuung freier Träger“. 
 
Die Voraussetzungen für die Beantragung von investiven Fördermitteln des Bundes oder des 
Landes liegen nicht vor.  
 
Durch die Maßnahme entstehen ab 2014 ff. jährlich w eitere Aufwendungen und Erträge im 
Teilergebnisplan. Eine Kalkulation zu erwartender ö ffentlich rechtlicher Leistungsentgelte 
(Elternbeiträge) ist nicht möglich, da die Höhe der  Elternbeiträge von der 
Einkommenssituation der Eltern abhängig ist.

Teilergebnisplan  
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
  
 
Teilergebnisplan  
(Zeile) 
02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2014 
2015ff. 
60.500  
180.900  
Landeszuschüsse 
zu den 
Betriebskosten 
Teilergebnisplan  
(Zeile) 
 
11 Personalaufwendungen 2014 
2015ff. 
44.670  
134.000  
 
Teilergebnisplan  
(Zeile) 
 
15  Transferaufwendungen 2014 
2015ff. 
120.400  
363.600  
Betriebskostenzusc 
hüsse  für Kitas 
freier Träger 
Teilergebnisplan  
(Zeile) 
16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2014 
2015ff. 
4.000  
16.000  
Lfd. Aufwendungen  
Produktgruppe 0111 Amt für 
Immobilienmanagement 
   
Teilergebnisplan  
(Zeile) 
13 Aufw. für Sach- und 
Dienstleistungen 
2014 
 
90.750  Konsumtive 
Aufwendungen  
Pav. Kita Burgwall 
Teilergebnisplan  
(Zeile) 
16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2014 
2015ff. 
13.200  
39.600  
Mietzahlungen 
Pav. Kita Burgwall 
 
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Ko nsumtive Kosten Buchst. b.) und die 
sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Mietzahlungen)  werden aus der Produktgruppe 0601 
- Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, Teilerge bnisplan (Zeile) 15 
Transferaufwendungen erstattet. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage und Eilbedürftigkeit der Entscheidung: 
 
Für Kinder ab 3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch a uf einen Betreuungsplatz. Mit 
Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes zum 01.0 1.2009 ist die gesetzliche 
Grundlage für die Ausweitung des Betreuungsangebote s insbesondere für Kinder unter 
drei Jahren geschaffen worden. Ab dem 01.08.2013 ha ben alle Kinder unter drei Jahren 
einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der  Rechtsanspruch für u3- Kinder 
besteht auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. 
 
Die Versorgungsquote für ü3- Kinder betrug laut Kit abericht 2013 in Hiltrup 99,5 % (u3-
Quote: 42,8%). Durch Umstrukturierungen und Erweite rungen in den vorhandenen 
Einrichtungen im Wohnbereich im Rahmen des u3-Ausba us konnte die u3-Quote 
annähernd bedarfgerecht angepasst werden.  
Die aktuellen hohen zusätzlichen Bedarfe im ü3 Bere ich in Hiltrup können derzeit und 
auch zum Beginn des Kitajahres 2014/2015 nicht durc h die bestehenden Einrichtungen 
gedeckt werden. Zur sofortigen Umsetzung der Maßnah me ist jetzt eine Entscheidung 
herbeizuführen, da sonst die Versorgung der Kinder trotz Rechtsanspruch nicht 
sichergestellt ist.

Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des 
Kitaberichtes 2013, ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, verändert sich 
durch Realisierung der Maßnahme die u3 Quote von 42 ,8 % auf 44,7 %. Die ü3 Quote 
steigt von 99,5% auf 107,3 %. 
 
 
2. Maßnahmenplanung: 
 
2.1. Pavillon an der Kita Burgwall 
 
Auf dem Gelände der Kita Burgwall wird ein Pavillon  mit dem erforderlichen 
Raumprogramm für eine G3 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren errichtet. 
Der Pavillon soll für 3 Jahre errichtet und angemietet werden. 
Im Rahmen der Infrastrukturplanungen, die in Zusamm enhang mit den neuen 
Baugebieten in Hiltrup geführt werden, werden langf ristige Lösungen bedarfsorientiert 
angestrebt. 
 
2.2. Dependance einer Kita in Hiltrup 
 an der Kardinalstraße 
 
Neben der Johannesschule sollen auf dem freien Gelä nde an der Kardinalstraße 
Pavillons mit einem Raumprogramm für zwei Gruppen e rrichtet werden. Die Pavillons 
sollen gekauft werden, da ein Ankauf bei einer Lauf zeit von 5 Jahren wirtschaftlicher ist. 
Soweit ein Neuankauf nicht wirtschaftlicher ist, is t vorgesehen, die bereits am 
Juffernbach in Handorf betriebenen Pavillons hierhe r zu versetzen. Diese 2 Gruppen 
werden als Dependance einer Kita in Hiltrup geführt. 
 
Die Rahmenstrukturen werden jährlich dem jugendhilfeplanerischen Bedarf angepasst. 
 
 
3. Fazit: 
 
Mit den geplanten Ausbaumaßnahmen werden dringend b enötigte Plätze für u3- und ü3- 
Kinder geschaffen. 
 
 
 
 
 
gez.       gez.   
Markus Lewe      Dr. Michael Jung 
Oberbürgermeister  Fraktionsvorsitzender der SPD Fr aktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Kostenschätzung Pavillion an der Kardinalstraße (an der Johannesschule) 
Anlage 2: Kostenschätzung Pavillon Kita Burgwall 
 
 
 
Münster, den 30.05.2014

Kostenschätzung Pavillon Kita Burgwall

981 Zeichen

ARCHITEKTURBÜRD ZIEGERT
Ss AM DORNBUSCH & 02501/5556 Treu
48163 MÜNSTER 02501/59334 FAx
WWW.ARCHITEKT"ZIEGERT.DE INFO@ARCHITEKT-ZIEBERT.DE

Dirı. Ins. (FH)
MARTIN ZIEGERT
ARCHITEKT
SACHVERSTÄNDIGER

FÜR SCHÄDEN

AN GEBÄUDEN

INHABER

HEINZ ZIEGERT
ARCHITEKT

Bauherr: Amt für Immobilienmanagment der Münster, 05.05.2014
Stadt Münster
Albersloher Weg 33, 48155 Münster

Bauvorhaben: Kita
Am Burgwall
Maßnahme: Containeranlage
Kostenrahmen
(incl. MwSt.)

Monatsmiete
Containeranlage (Basis 3 Jahre) 3.300,00 €

Bei der Containeranlage ist die lose Einrichtung nicht
miteingerechnet.

[| _Menge | Einheit Bezeichnung — | Einzelpreis | Gosamtpreis |

2.240,00

|
=“
D©:
oO
®
>
a
ke)
oO
oO
An

[u}

. 1.300,00

m  — | zone
| 800 |] st. |scha € 12.000,00
Unvo!

chte und Prüfung 2.000,00
| rhergesehenes / Abrundung 4.600,00

Summe 0 | | 42.000,00
Nebenkosten 1.0000 ]13.000,00

Gesamtsumme Containeranlage

55.000,00

Gesamtsumme (einmalig) 90.750,00 €

Kostenrahmen Containeranlage.xis

Kostenschätzung Pavillon Kardinalstrasse

1049 Zeichen

u.
ÄARCHITEKTURBÜUÜRD ZIEGERT
S AM DORNSBSUSCH 6 02501/5556 Teı
Ya 48163 MÜNSTER D2501/59334 Fax
WWW.ARCHITEKT"ZIEGERT.DE INFO@ARCHITEKT-ZIEGERT.DE

Dırı. Ina. (FH)
MARTIN ZIEGERT
ARCHITEKT
SACHVERSTÄNDIBER

FÜR SCHÄDEN

AN GEBÄUDEN

INHABER

HEINZ ZIEGERT

ARCHITEKT

Bauherr: Amt für Immobilienmanagment der Münster, 08.05.2014
Stadt Münster
Albersloher Weg 33, 48155 Münster

_ Bauvorhaben: Kita neben der Johannesschule
Maßnahme: Containeranlage
Kostenrahmen
(incl. MwSt.)

j Containeranlage vergl. Meerwiese 336.700,00 €

(Neuanlage 370 m? incl. Aufbau)

| enge TEinet Bezeichnung | Einzelpreis | Gesamtpreis |
110,00 | m [Gräben 6.160,00
| ]Dichtheitsprüfung / Dokumentation I] 1.300,00
| |Bau-wc I] 300,00
2,00 Schächte und Prüfung 4.000,00
Unvorhergesehenes / Abrundung 3.140,00
umme 26.000,00

[4

Nebenkosten 24.000,00

Gesamtsumme Containeranlage 50.000,00

Freianlagen (H. Koolwaay Amt 67)
Elektrokosten (H. Neumann Amt 23)

Heizung- / Sanitärkosten (H. Streitberger Amt 23
Summe

Gesamtsumme (einmalig)

Kostenrahmen Containeranlage.xis

Beratungsverlauf (6)

18.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.09.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.09.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.09.2014 Rat
TOP 17.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Kardinalstraße 2014
  • Albersloher Weg 33
  • Am Juffernbach
  • Am Dornbusch
  • Burgwall 2014
  • Wielerort 3

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Details

Aktenzeichen
V/0421/2014
Typ
Vorlagen
Datum
11.07.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37