V/0421/2014
1.Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung:Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Errichtungs- und Baubeschlüsse für die Kindertageseinrichtung Burgwall und eine Dependance an der Kardinalstraße, Hiltrup
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Beschlussvorlage
4481 Zeichen
V/0421/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
1.Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung:Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des
Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Errichtungs- und Baubeschlüsse für die
Kindertageseinrichtung Burgwall und eine Dependance an der Kardinalstraße, Hiltrup
2.Übertragung der Trägerschaft für die zweigruppige Dependance an der Kardinalstraße auf die
städtische Kindertageseinrichtung Wielerort
Beratungsfolge
21.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
26.08.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
02.09.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
02.09.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und
E-Government Vorberatung
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.09.2014 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat genehmigt die am 30.05.2014 getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Errich-
tungs- und Baubeschlüsse für die Kindertageseinrichtung Burgwall und eine Dependance an der
Kardinalstraße, Hiltrup (siehe Anlage)
2. Der Rat überträgt die Trägerschaft der zweigruppigen Dependance an der Kardinalstraße für
fünf Jahre an die städtische Kindertageseinrichtung Wielerort
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei Belegung der neuen Betreuungsplätze der städti-
schen Kindertageseinrichtung Wielerort folgende Planstellen im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien (EGr. S6,Teilergebnisplan 0601) benötigt werden:
216 Fach-/Ergänzungskraftstunden = 5,54 Stellen S 06
10,2 Stunden Hauswirtschaftskraft = 0,26 Stellen EG 02
Die Stellen werden befristet mit dem Stellenplan 2015 eingerichtet, allerdings wird die B e-
setzung schon m it der Errichtung des Pavillions voraussichtlich Mitte September Anfang
Oktober 2014 erforderlich sein
Vorlagen-Nr.:
V/0421/2014
Auskunft erteilt:
Frau Eschert, Herr Braun,
Frau Kratz-Trutti
Ruf:
492-5616
E-Mail:
EschertM@stadt-muenster.de
Datum:
23.07.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0421/2014
II. Finanzielle Auswirkungen:
Zu 1.: s. Dringlichkeitsentscheidung vom 30.05.2014
Durch die Übernahme der Trägerschaft zu 2., Dependance an der Kardinalstraße, durch die
Stadt Münster entfallen die in der Dringlichkeitsentscheidung festgesetzten Kosten für Be-
triebskostenzuschüsse an freie Träger:
Betriebskosten Betriebskostenzuschüsse
Ab September 2014 120.400 €
Ab 2015 p. a. 363.600 €
Zu 2 und 3. Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt inkl. Einrichtung von Stellen
Zur Umsetzung der Maßnahme entstehen laufende Kosten und Kosten für das Personal:
Laufende Aufwendungen (Sachkosten)
Ab September 2014 8.000 €
Ab 2015 p. a. 32.000 €
Personalkosten Ab September 2014 89.080 €
Ab 2015 p. a. 282.510 €
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Teilergebnisplan
(Zeile)
11 Personalaufwendungen 2014
2015ff.
89.080 €
282.510 €
Teilergebnisplan
(Zeile)
16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen
2014
2015ff.
8.000
32.000
Lfd. Aufwendungen
Die Aufwendungen für Personal und die sonstigen, ordentlichen Aufwendungen werden aus der
Produktgruppe 0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, Teilergebnisplan gedeckt und
sind im Haushaltsplanentwurf 2015 ff vorgesehen.
Begründung:
1. Die Darstellung der Maßnahme und der Anlass der Planung ist in der Dringlichkeitsentschei-
dung dargestellt worden (s. Anlage).
Eine Beschlussfassung durch eine Dringlichkeitsentscheidung war erforderlich, damit der
Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung zum Kitajahr 2014/2015 umgesetzt werden kann und
die Versorgung der Kinder gewährleistet ist.
2. Die Gespräche zur Übernahme der Trägerschaft mit Trägern in unmittelbarer Nähe des Stan-
dortes haben kurzfristig zu keinem Ergebnis geführt.
Damit die Dependance spätestens zum 01.10.2014 realisiert werden kann, soll sie daher
für fünf Jahre in Trägerschaft der städtischen Kindertageseinrichtung Wielerort geführt werden.
- 3 -
V/0421/2014
i.V.
gez.
Dr. Andrea Hanke
Beigeordnete
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung
Kostenschätzungen
D-0008-2014
9734 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien
Dringlichkeitsentscheidung
Betreff:
Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsansp ruchs auf Kindertagesbetreuung-
Errichtungs- und Baubeschlüsse für die Kindertages einrichtung Burgwall und eine
Dependance an der Kardinalstraße, Hiltrup
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
:
1. Der interimsweisen Erweiterung der folgenden Kin dertageseinrichtungen im Stadtteil
Hiltrup zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kind ertagesbetreuungsangebote wird
zugestimmt:
1.1 Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung Burgwall (Pavillon) für drei
Jahre
1.2 Erweiterung einer Einrichtung in Hiltrup um ein e zweigruppige Dependance
(Pavillon) an der Kardinalstraße für fünf Jahre
Bezüglich der Trägerschaft zu 1.2 werden zurzeit Gespräche geführt.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass
2.1 die viergruppige städtische Kindertageseinrichtung Burgwall um
• 1 Gruppe G3 für Kinder im Alter von 3-6 Jahren
mit insgesamt 20-25 ü3-Plätzen erweitert wird.
2.2 eine Einrichtung in Hiltrup um eine Dependance an der Kardinalstraße mit
• 2 Gruppen G1 für Kinder im Alter von 2-6 Jahren
mit insgesamt 12 u3 Plätzen und 28 ü3 Plätzen erweitert wird.
Die Erweiterungen der Einrichtungen sind für 2014 vorgesehen und sollen voraussichtlich
Ende September/Anfang Oktober 2014 in Betrieb genommen werden.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei Belegung der neuen Betreuungsplätze in
der städtischen Kindertageseinrichtung Burgwall fol gende Planstellen im Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien (EGr. S 6, Teilergebnisplan 0601) benötigt werden:
• 108 Fach-/Ergänzungskraftstunden = 2,77 Stellen S 06
• 5,1 Stunden Hauswirtschaftskraft = 0,13 Stellen EG 04
• Die Stellen werden befristet mit dem Stellenplan 2 015 eingerichtet
II. Finanzielle Auswirkungen:
1. Erweiterung der städtischen Kita Burgwall um eine Gruppe G3:
Zur Umsetzung der Maßnahme entstehen folgende Kosten:
a. Investive Kosten für die Ausstattung des Pavillions von 30.000 €.
b. Konsumtive Kosten für Herrichtung und Erschließung (inkl. Abbau) sowie für
Freianlagen, Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen in Höhe von 90.750 €.
c. Darüber hinaus entstehen Aufwendungen für die Anmietung der Pavillions und für
laufende Kosten und für das Personal :
Miete (mtl.) 3.300 €
Miete (p. a.) 39.600 €
Laufzeit 3 Jahre
Ab September 2014 4.000 € Sachkosten
Ab 2015 p. a. 16.000 €
Ab September 2014 44.670 € Personalkosten
Ab 2015 p. a. 134.000 €
Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landeszuschüsse n zu den Betriebskosten sowie
aus öffentlich rechtlichen Leistungsentgelten (Elternbeiträgen) gegenüber:
Ab September 2014 16.500 € Erträge Zuschüsse zu den
Betriebskosten (Land) Ab 2015 p. a. 48.200 €
Eine Kalkulation der zu erwartenden Elternbeiträge ist nicht möglich, da die Höhe der
Beiträge von der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist.
2. Erstellen einer zweigruppigen Kita an der Kardinalstraße als Dependance
Zur Umsetzung der Maßnahme entstehen investive Kosten für den Kauf des Pavillions,
die Herrichtung und die Erschließung (inkl. Abbau) sowie für die Freianlagen, die Elektro-,
die Heizungs- und die Sanitärinstallationen:
Kauf des Pavillions 336.700 €
Sonst. Kosten lt. Kostenschätzung (siehe Anlage) 136.100 €
Ausstattungskosten 60.000 €
Investitionskosten
Summe 532.800 €
Darüber hinaus entstehen Aufwendungen für Betriebskosten:
Ab September 2014 120.400 € Betriebskosten Betriebskostenzuschüsse
Ab 2015 p. a. 363.600 €
Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landeszuschüsse n zu den Betriebskosten sowie
aus öffentlich rechtlichen Leistungsentgelten (Elternbeiträgen) gegenüber:
Ab September 2014 44.000 € Erträge Zuschüsse zu den
Betriebskosten (Land) Ab 2015 p. a. 132.700 €
Eine Kalkulation zu erwartenden Elternbeiträge ist nicht möglich, da die Höhe der
Beiträge von der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist.
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Teilfinanzplan (Zeile) 09 Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
1170 Besch. Städt. Kita Burgwall 2014 30.000 Außerplanmäßige
Mittelbereitstellung
4790 Pavillion Dep. Kardinalstraße 2014 472.800 Außerplanmäßige
Mittelbereitstellung
Teilfinanzplan (Zeile) 11 Auszahlungen von
aktivierbaren Zuwendungen
0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr.
(freier Träger)
2014 60.000
Summe aller Auszahlungen/Saldo 562.800
Den zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßige n Auszahlungen wird nach § 83 GO
NRW zugestimmt. Deckung: Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0601 „Förderung
von Kindern in Tagesbetreuung“ Investitionsmaßnahme 0210 „Zuschuss zum Ausbau KiTa
Betreuung freier Träger“.
Die Voraussetzungen für die Beantragung von investiven Fördermitteln des Bundes oder des
Landes liegen nicht vor.
Durch die Maßnahme entstehen ab 2014 ff. jährlich w eitere Aufwendungen und Erträge im
Teilergebnisplan. Eine Kalkulation zu erwartender ö ffentlich rechtlicher Leistungsentgelte
(Elternbeiträge) ist nicht möglich, da die Höhe der Elternbeiträge von der
Einkommenssituation der Eltern abhängig ist.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Teilergebnisplan
(Zeile)
02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2014
2015ff.
60.500
180.900
Landeszuschüsse
zu den
Betriebskosten
Teilergebnisplan
(Zeile)
11 Personalaufwendungen 2014
2015ff.
44.670
134.000
Teilergebnisplan
(Zeile)
15 Transferaufwendungen 2014
2015ff.
120.400
363.600
Betriebskostenzusc
hüsse für Kitas
freier Träger
Teilergebnisplan
(Zeile)
16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2014
2015ff.
4.000
16.000
Lfd. Aufwendungen
Produktgruppe 0111 Amt für
Immobilienmanagement
Teilergebnisplan
(Zeile)
13 Aufw. für Sach- und
Dienstleistungen
2014
90.750 Konsumtive
Aufwendungen
Pav. Kita Burgwall
Teilergebnisplan
(Zeile)
16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2014
2015ff.
13.200
39.600
Mietzahlungen
Pav. Kita Burgwall
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Ko nsumtive Kosten Buchst. b.) und die
sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Mietzahlungen) werden aus der Produktgruppe 0601
- Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, Teilerge bnisplan (Zeile) 15
Transferaufwendungen erstattet.
Begründung:
1. Ausgangslage und Eilbedürftigkeit der Entscheidung:
Für Kinder ab 3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch a uf einen Betreuungsplatz. Mit
Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes zum 01.0 1.2009 ist die gesetzliche
Grundlage für die Ausweitung des Betreuungsangebote s insbesondere für Kinder unter
drei Jahren geschaffen worden. Ab dem 01.08.2013 ha ben alle Kinder unter drei Jahren
einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Rechtsanspruch für u3- Kinder
besteht auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Die Versorgungsquote für ü3- Kinder betrug laut Kit abericht 2013 in Hiltrup 99,5 % (u3-
Quote: 42,8%). Durch Umstrukturierungen und Erweite rungen in den vorhandenen
Einrichtungen im Wohnbereich im Rahmen des u3-Ausba us konnte die u3-Quote
annähernd bedarfgerecht angepasst werden.
Die aktuellen hohen zusätzlichen Bedarfe im ü3 Bere ich in Hiltrup können derzeit und
auch zum Beginn des Kitajahres 2014/2015 nicht durc h die bestehenden Einrichtungen
gedeckt werden. Zur sofortigen Umsetzung der Maßnah me ist jetzt eine Entscheidung
herbeizuführen, da sonst die Versorgung der Kinder trotz Rechtsanspruch nicht
sichergestellt ist.
Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des
Kitaberichtes 2013, ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, verändert sich
durch Realisierung der Maßnahme die u3 Quote von 42 ,8 % auf 44,7 %. Die ü3 Quote
steigt von 99,5% auf 107,3 %.
2. Maßnahmenplanung:
2.1. Pavillon an der Kita Burgwall
Auf dem Gelände der Kita Burgwall wird ein Pavillon mit dem erforderlichen
Raumprogramm für eine G3 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren errichtet.
Der Pavillon soll für 3 Jahre errichtet und angemietet werden.
Im Rahmen der Infrastrukturplanungen, die in Zusamm enhang mit den neuen
Baugebieten in Hiltrup geführt werden, werden langf ristige Lösungen bedarfsorientiert
angestrebt.
2.2. Dependance einer Kita in Hiltrup
an der Kardinalstraße
Neben der Johannesschule sollen auf dem freien Gelä nde an der Kardinalstraße
Pavillons mit einem Raumprogramm für zwei Gruppen e rrichtet werden. Die Pavillons
sollen gekauft werden, da ein Ankauf bei einer Lauf zeit von 5 Jahren wirtschaftlicher ist.
Soweit ein Neuankauf nicht wirtschaftlicher ist, is t vorgesehen, die bereits am
Juffernbach in Handorf betriebenen Pavillons hierhe r zu versetzen. Diese 2 Gruppen
werden als Dependance einer Kita in Hiltrup geführt.
Die Rahmenstrukturen werden jährlich dem jugendhilfeplanerischen Bedarf angepasst.
3. Fazit:
Mit den geplanten Ausbaumaßnahmen werden dringend b enötigte Plätze für u3- und ü3-
Kinder geschaffen.
gez. gez.
Markus Lewe Dr. Michael Jung
Oberbürgermeister Fraktionsvorsitzender der SPD Fr aktion
im Rat der Stadt Münster
Anlagen:
Anlage 1: Kostenschätzung Pavillion an der Kardinalstraße (an der Johannesschule)
Anlage 2: Kostenschätzung Pavillon Kita Burgwall
Münster, den 30.05.2014
Kostenschätzung Pavillon Kita Burgwall
981 Zeichen
ARCHITEKTURBÜRD ZIEGERT Ss AM DORNBUSCH & 02501/5556 Treu 48163 MÜNSTER 02501/59334 FAx WWW.ARCHITEKT"ZIEGERT.DE INFO@ARCHITEKT-ZIEBERT.DE Dirı. Ins. (FH) MARTIN ZIEGERT ARCHITEKT SACHVERSTÄNDIGER FÜR SCHÄDEN AN GEBÄUDEN INHABER HEINZ ZIEGERT ARCHITEKT Bauherr: Amt für Immobilienmanagment der Münster, 05.05.2014 Stadt Münster Albersloher Weg 33, 48155 Münster Bauvorhaben: Kita Am Burgwall Maßnahme: Containeranlage Kostenrahmen (incl. MwSt.) Monatsmiete Containeranlage (Basis 3 Jahre) 3.300,00 € Bei der Containeranlage ist die lose Einrichtung nicht miteingerechnet. [| _Menge | Einheit Bezeichnung — | Einzelpreis | Gosamtpreis | 2.240,00 | =“ D©: oO ® > a ke) oO oO An [u} . 1.300,00 m — | zone | 800 |] st. |scha € 12.000,00 Unvo! chte und Prüfung 2.000,00 | rhergesehenes / Abrundung 4.600,00 Summe 0 | | 42.000,00 Nebenkosten 1.0000 ]13.000,00 Gesamtsumme Containeranlage 55.000,00 Gesamtsumme (einmalig) 90.750,00 € Kostenrahmen Containeranlage.xis
Kostenschätzung Pavillon Kardinalstrasse
1049 Zeichen
u. ÄARCHITEKTURBÜUÜRD ZIEGERT S AM DORNSBSUSCH 6 02501/5556 Teı Ya 48163 MÜNSTER D2501/59334 Fax WWW.ARCHITEKT"ZIEGERT.DE INFO@ARCHITEKT-ZIEGERT.DE Dırı. Ina. (FH) MARTIN ZIEGERT ARCHITEKT SACHVERSTÄNDIBER FÜR SCHÄDEN AN GEBÄUDEN INHABER HEINZ ZIEGERT ARCHITEKT Bauherr: Amt für Immobilienmanagment der Münster, 08.05.2014 Stadt Münster Albersloher Weg 33, 48155 Münster _ Bauvorhaben: Kita neben der Johannesschule Maßnahme: Containeranlage Kostenrahmen (incl. MwSt.) j Containeranlage vergl. Meerwiese 336.700,00 € (Neuanlage 370 m? incl. Aufbau) | enge TEinet Bezeichnung | Einzelpreis | Gesamtpreis | 110,00 | m [Gräben 6.160,00 | ]Dichtheitsprüfung / Dokumentation I] 1.300,00 | |Bau-wc I] 300,00 2,00 Schächte und Prüfung 4.000,00 Unvorhergesehenes / Abrundung 3.140,00 umme 26.000,00 [4 Nebenkosten 24.000,00 Gesamtsumme Containeranlage 50.000,00 Freianlagen (H. Koolwaay Amt 67) Elektrokosten (H. Neumann Amt 23) Heizung- / Sanitärkosten (H. Streitberger Amt 23 Summe Gesamtsumme (einmalig) Kostenrahmen Containeranlage.xis
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (6)
- Kardinalstraße 2014
- Albersloher Weg 33
- Am Juffernbach
- Am Dornbusch
- Burgwall 2014
- Wielerort 3
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Details
- Aktenzeichen
- V/0421/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.07.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37