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V/0512/2015

Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen:

Vorlagen 28.07.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2015, TOP 12.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0512/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat I 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: 
Stadthaus 1 als zentraler Ort bürgerorientierter Dienstleistungen - Bedarfsanforderungen und 
Prämissen zur Innensanierung 
 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.08.2015 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
19.08.2015 Integrationsrat Vorberatung 
20.08.2015 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 
25.08.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen 
 mit Behinderungen Vorberatung 
26.08.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches 
 Flächenmanagement Vorberatung 
27.08.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit,  
 Ordnung und E-Government Vorberatung 
01.09.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
02.09.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
03.09.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
08.09.2015 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.09.2015 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag:  
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt die in der Begründung unter Ziffer 2 dargestellten 
Grundlagen der Bedarfsplanung und Prämissen zur Innensanierung des Stadthauses 1 
zur Kenntnis. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0512/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Bracht 
Ruf: 
492 10 12 
E-Mail: 
Bracht@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.07.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0512/2015 
2. Der Rat der Stadt Mü nster nimmt das vorläufige Belegungskonzept für das Stadthaus 1 
und damit 
 
 die dargestellten Belegungsgrundsätze, 
 die Benennung der Ämter und Einrichtungen, die nach der erfolgten Sanierung im 
Stadthaus 1 voraussichtlich untergebracht werden sowie 
 die notwendigen weiteren Belegungsbedarfe 
  
 zur Kenntnis. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Bürgerservicezentrum (BSZ) im Stadthaus 1 im 
Umfang der aufgezeigten Flächenbedarfe weiter zu entwickeln. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass anlässlich der Sanierung im beschriebenen Umfang 
Anforderungen an die digitale Infrastruktur gestellt werden. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien langfri s-
tig im Gebäude Hafenstraße 30 untergebracht werden soll. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis , dass Teile des Ordnungsamtes ( Service- und Ordnung s-
dienst sowie Verkehrsüberwachung ) für die Dauer der Sanierung in der städtischen Li e-
genschaft Nieberdingstraße 30a untergebracht werden. 
 
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Dauer der Sanierung Ausweichflächen im Um-
fang von bis zu 80, weit überwiegend für Doppelbelegung geeignete Büroräume extern  
angemietet und an das städtische Datennetz angeschlossen werden. 
 
8. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Zuge der zurückliegenden Projektentwicklung 
Anforderungen neu formuliert bzw. präzisiert wurden. Insbesondere für die folgenden A n-
forderungen sind im Rahmen der bisherigen Kostenermittlungen keine Kostenpositionen 
gebildet worden: 
 
 Kantine: Änderung des Raum - und Nutzungskonzeptes, ggf. Zugänglichkeit des 
Dachbereiches, Aufrechterhaltung des Betriebes während der Sanierungsphase sowie 
ggf. dauerhafte Verlagerung im Gebäude. 
 Konzeptabhängige Herrichtung des Bürgerservicezentrums. 
 Betriebsfähigkeit von Teilbereichen des Stadthauses 1 in Krisensituationen. 
 Anforderungen der digitalen Infrastruktur. 
 Städtebauliche Aufwertung des Innenhofbereiches zwischen Bauteil F / Stadthausturm 
und Grundstück Prinzipalmarkt 13 (siehe hierzu Ziffer 4.3.8 der Begründung). 
 
Es ist zu prüfen, ob diese Anforderungen im Rahmen der bisherigen Kostenermittlung 
umsetzbar sind. 
 
9. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung zur Innensanierung des Stad t-
hauses 1 weiter zu entwickeln und die Zustimmung zur Planung sowie die Kostenschä t-
zung nach DIN 276 – auch unter Berücksichtigung der bisher nicht im Sanierungsaufwand 
berücksichtigten Anforderungen – zeitnah herbeizuführen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Maßnahme – ohne Berücksichtigung der unter Zi f-
fer 8 des Beschlussvorschlages genannten Anfor derungen – im Entwurf des Haushalt s-
planes 2016 wie folgt finanziert ist:

- 3 - 
V/0512/2015 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haus-
haltsjahr 
Betrag Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Investitionsmaß-
nahme 
4050 Innensanierung Stadthaus 1    
Auszahlungen  Auszahlung für Baumaßnahmen 2015  fortgeschriebener 
Ansatz 2015 
1.962.000 €, 
Reste werden 
übertragen 
  Auszahlung für Baumaßnahmen 2016 2.050.000 €  
  Auszahlung für Baumaßnahmen 2017 6.932.000 €  
  Auszahlung für Baumaßnahmen 2018 4.985.000 €  
  Auszahlung für Baumaßnahmen 2019 4.950.000 €  
     In späteren Jah-
ren 10.064.000 € 
      
Summe aller Auszahlungen 2016 - 2019  18.917.000 €  
    
Nachrichtlich: Summe der insgesamt bereitgestellten Mittel  30.962.556 €  
 
 
 
Begründung: 
 
0. Vorbemerkung 
 
 Ziel der in dieser Vorlage dargestellten Maßnahmen ist die bedarfs gerechte und wirtschaft-
liche Innensanierung des Stadthaues 1, die eine bürgerfreundliche, effiziente, moderne und 
flexible Gestaltung der dort angebotenen Dienstleistungen ermöglicht. 
 
 Damit die konkrete Sanierungsplanung für das Stadthaus 1 nach Abschlus s der Auswahl 
und Beauftragung der Planungsbeteiligten ab Oktober 2015 aufgenommen werden kann, 
ist seitens der Verwaltung ein Rahmengerüst der zukünftig im Stadthaus 1 vorzuhaltenden 
Bedarfe in quantitativer und qualitativer Hinsicht aufzustellen. 
  
Der B eschlussgegenstand dieser Vorlage lässt sich grafisch in folgender Weise zusa m-
menfassen:

- 4 - 
V/0512/2015 
 
 
  
1. Projektplanung 
 
In der Sitzung am 10.12.2014 hat der Rat der Stadt Münster die Vorlage V/0779/2014 „E r-
gänzungen zu den drei Vorlagen ‘Optimierung bürgerorient ierter Dienstleistungen‘ 
V0462/2013: Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadt Münster, V/0463/2013: Stadthaus 
1 Sanierung sowie Einrichtung eines Bürgerservicezentrums, Verbleib der Bauteile E und F 
sowie Petzholdhaus im Eigentum, V/0464/2013: Künftige Nutzung der Dominikanerkirche“ 
erörtert und in zum Teil geänderter Fassung – mit zusätzlichen Prüfaufträgen – beschlos-
sen. 
 
Auf Grundlage dieses Beschlusses hat die Verwaltung unter Beteiligung der Baukommiss i-
on, die die enge politische Begleitung des Sanierungsprojektes sicherstellen soll, die weite-
re Projektplanung vorgenommen. Die Innensanierung des Stadthauses 1  könnte – bei op-
timalem Projektverlauf – zu Beginn des Jahres 2021 abgeschlossen sein. 
 
Die Projekt entwicklung mit den maßgeblichen Entscheidung en und Planungsschrit ten ist 
nachfolgend dargestellt:

- 5 - 
V/0512/2015 
 
 
Anmerkung: Optimaler Projektverlauf, einzelne Verzögerungen haben Einfluss 
auf die nachfolgende Zeitkette. 
 
 
2. Grundlagen der Bedarfsplanung / Prämissen zur Innensanierung 
 
 Entsprechend den Au sführungen in der oben genannten Vorlage V/0779/2014 stellt das 
Stadthaus 1 den stadtzentralen Standort der Stadtverwaltung - in unmittelbarer N achbar-
schaft zum historischen Rathaus - mit Oberbürgermeister /-in, Verwaltungs leitung sowie 
klassischen Bürgerdienstleistungen dar. 
 
 Darüber hinaus wird das 
 
 Stadthaus 2 (unter Einbeziehung der Dienstgebäude Hafenstraße 8, Hafenstraße 30 
und Von-Steuben-Straße 5) als Soziales Rathaus und das 
 Stadthaus 3 als Technisches Rathaus 
 
geführt.

- 6 - 
V/0512/2015 
 
Um nach der Innensanierung des Stadthauses 1 die zielgruppenspezifische und arbeitso r-
ganisatorisch sinnvolle Zusammenfassung von Verwaltungseinheiten a n diesem zentralen 
Standort dauerhaft und transparent sicherzustellen,  werden e nge Arbeitsbeziehungen zu 
Oberbürgermeister/-in bzw. Verwaltungsvorstand und  das Angebot von klassischen Bü r-
gerdienstleistungen als notwendige Voraussetzung für eine Unterbringung von Organisat i-
onseinheiten im sanierten Stadthaus 1 festgelegt. 
 
Darüber hinaus bildet die durch den Rat beauftragte Einrichtung eines „Bürgerservicezent-
rums“ im Stadthaus 1 in Verbindung mit der geplanten Neustrukturierung und Optimierung 
der nicht kommerzi ell genutzten Erdgeschossflächen einen weiteren Schwerpunkt der z u-
künftigen Belegung des Stadthauses 1. Aufgrund dieser Vorgabe n des Rates wurde das in 
dieser Vorlage dargestellte Bedarfs- und Belegungsprofil erstellt. 
 
 Weiterhin sind  allgemeingültige, belegungsunabhängige Prämissen bei der Planung und 
Umsetzung der Innensanierung des Stadthauses 1 zu beachten. Diese sind nachfol gend 
aufgeführt: 
 
1. Umbau im Sinne eines bürger- und mitarbeiterorientierten Verwaltungsgebäudes. 
 
2. Möglichst einheitliche, belegungsneutrale Raumzuschnitte, damit die Büros dauerhaft 
flexibel genutzt werden können. 
 
3. Regelbelegung der Büros mit zwei Arbeitsplätzen. 
 
4. Barrierefreie Erschließung des Gebäudes und der jeweiligen Ebenen sowie Installati-
on eines einheitlichen Leitsystems. 
 
5. Optimierung des Verhältnisses der Nutz- zu den Nebenflächen. 
 
6. Vorbereitung des Bauteiles E (Hochhaus) zur perspektivischen Vermietung an Dritte. 
 
7. Sicherstellung der Unterbringung des Bürgerbüros Mitte und des Hauptwahlbüros 
 im Stadthaus 1 auch während der Sanierungsphase. 
 
8. Sicherstellung der zentralen Unterbringung der Münster Information inkl. Zimmerve r-
mittlung, Stadtlupe und S ouvenirshop auch während der Sanierungsphase ( beson-
ders hohes Besucheraufkommen u. a. bei den s kulptur.projekten im Jahr 2017 und 
dem Katholikentag 2018). 
 
9. Einbindung und Information der Mitarbeiter/-innen bei der Projektentwicklung. 
 
10. Beschränkung der Belastungen der Bürger/-innen und Mitarbeiter/-innen während der 
 Sanierungsarbeiten. 
 
 
3.  Belegungsgrundsätze 
   
3.1 Festlegung standardisierter Raumzuschnitte in Verbindung mit den gültigen 
 Belegungsstandards für Büroräume 
 
Die Planung der zukünftigen  Belegung des Stadthauses 1 und der dafür notwendigen B ü-
roraumressourcen beruht auf zwei relevanten Größen – den Raumbelegungsstandards, die 
auf die  Tätigkeit und d ie Funktion der unterzubringenden Mitarbeiter/ -innen ausgerichtet 
sind sowie dem auf den gel tenden Arbeitsschutzrichtlinien basierenden Raum - bzw. A r-
beitsplatzflächenbedarf (unter Berücksichtigung des vorhandenen Gebäudebestandes).

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V/0512/2015 
3.1.1 Raumbelegungsstandards 
 
Durch die Anwendung einheitlicher Raumbelegungsstandards in den städtisch genutzten 
Bürogebäuden konnte in den vergangenen Jahren eine signifikante Optimierung der städt i-
schen Büroflächennutzung erreicht werden (vgl.  Vorlage V/0779, Ziffer I. Beschlussvo r-
schlag B. 1.4 ). Daher werden diese bewährten Regelungen auch bei der künftigen Bel e-
gung des Stadthauses 1 unter Berücksichtigung des vorhandenen Gebäudebestandes a n-
gewandt: 
 
  Belegungstyp 1 – Führungs- und Leitungskräfte: Einzelbelegung 
 
 Amtsleiter/-innen und Betriebsleiter/-innen 
 Abteilungsleiter/-innen 
 Fachstellenleiter/-innen 
 Referent/-innen des/der Oberbürgermeister/-in und der Beigeordneten 
 
 Belegungstyp 2 – Mitarbeiter/-innen: Einzelbelegung 
 
 Beschäftigte mit gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen und erhöhtem 
Raumbedarf, z. B. Rollstuhlbenutzung 
 Beschäftigte mit Aufgabenbereichen, in denen regelmäßig Anliegen von höchst sensib-
lem Charakter persönlich vorgebracht werden und für die keine separaten Bespr e-
chungs- bzw. Beratungsräume zur Verfügung stehen 
 
 Belegungstyp 3 – Mitarbeiter/-innen: Mehrfachbelegung 
 
 Mitarbeiter/-innen ohne Merkmale der Belegungstypen 1 und 2 
 
3.1.2 Raum- bzw. Arbeitsplatzflächenbedarf gemäß Arbeitsschutzrichtlinien 
 
Bei der Planung, der Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsräumen ist die Arbeitsstätten-
regel ASR A 1.2 zu berücksichtigen. In ihr werden An forderungen an eine ausreichende 
Grundfläche mit dem Ziel formuliert, dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer S i-
cherheit, Gesundheit und ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können. Arbeitsstätten-
regeln (ASR) dienen der Konkretisierung der  rechtlich verbindlichen Arbeitsstättenveror d-
nung und spiegeln den aktuellen Stand der Technik wider. 
 
Für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze ergibt sich aus der ASR A 1.2 bei Einrichtung von so 
genannten Zellenbüros ein Flächenbedarf von 8 bis 10 qm je Arb eitsplatz einschließlich 
Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen im Raum, d. h. für eine Standardbelegung als 
Doppelbüro ist eine Mindestfläche von 16 bis 20 qm je Büroraum vorzusehen. Weiterhin 
sind Mindestabstände (100 cm) zwischen Schreibtisch und Wand bzw. rückwärtig angeord-
neter Büromöblierung als Bewegungsfläche für die Beschäftigten zu beachten. Diese A n-
forderungen werden unter Berücksichtigung des vorhandenen Gebäudebestandes der Sa-
nierungsplanung zugrunde gelegt. 
 
Wünschenswert ist jedoch eine Zielgröße von 18 bis 20 qm je Büro, da in vielen Bereichen 
der Verwaltung durch Besucherverkehr ein erhöhter Flächenbedarf besteht; zudem kann so 
die notwendige Flexibilität in der zukünftigen Belegungsplanung sichergestellt werden. Es 
wird geprüft, in welch em Umfang und in welchen Bauteilen des Stadthauses 1 sich diese 
Vorgabe unter Einhaltung der bisherigen Kostenschätzung umsetzen lässt. 
 
3.1.3 Definition Standardbüro 
 
Im Zuge der Innensanierung ist das gesamte Stadthaus 1 zu überplanen. Dies bedeutet u. 
a. und insoweit baulich möglich, eine Standardisierung der über die vergangenen knapp 60

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V/0512/2015 
Jahre gewachsenen, sehr heterogenen Raumzuschnitte, um auf zukünftige Bedarfe flexibel 
reagieren zu können. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht abschließend bestimmt  wer-
den, welche Ämter und Einrichtungen zukünftig an welcher Stelle im Stadthaus 1 angesi e-
delt werden. Insofern ist es notwendig, eine einheitliche Norm festzulegen, anhand derer 
der zukünftige Flächenbedarf der im Stadthaus 1 unterzubringenden Organisatio nseinhei-
ten bemessen werden kann. Diese bildet – unabhängig von derzeitigen und zukünftigen 
Raumzuschnitten und Strukturen – eine fiktive, neutrale Rechengröße für die weitere B e-
messung und Vergleichbarkeit von Raumbedarfen der einzelnen Organisationseinheiten.  
 
Als Standardbüro (STB) wird entsprechend der ASR ein Raum mit einer Fläche von 16 - 20 
qm definiert. Bei der Belegungsplanung wird davon ausgegangen, dass das Standar dbüro 
sowohl in Einzel-, als auch Doppelbelegung genutzt werden kann. Für Amts - und Betriebs-
leitungen wird aufgrund des meist integrierten Besprechungsbereiches (Bespr echungstisch 
mit sechs bis acht Plätzen) eine Bürofläche von 2 STB angesetzt. 
 
 
4. Zukünftige Belegung 
 
4.1  Die Veränderung des Aufgabenspektrums wie auch der Formen des Kundenkontaktes, 
insbesondere im Bereich der im Stadthaus 1 anzusiedelnden klassischen Bürgerdienstleis-
tungen, ist aufgrund der technischen Entwicklung (eGovernment) und anderer Rahmenb e-
dingungen (Bevölkerungsentwicklung, Aufgabenzuwächse durch entsprechen de Bundes - 
und Landesgesetzgebungen) nur eingeschränkt zu prognostizieren (vgl. Vorlage 
V/0462/2013, Begründung Ziffer 3). 
 
 Im Hinblick auf die Innensanierung des Stadthauses 1 wird auf diese Prognoseunsicherheit 
in der Weise reagiert, indem der Bauteil E (Hochhaus) als perspektivisch an Dritte vermie t-
bar vorbereitet wird. 
 
 Vor diesem Hintergrund geht die Verwaltung zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass fo l-
gende Organisationseinheiten bzw. Fachämter nach erfolgter Sanierung im Stadthaus 1 un-
tergebracht werden sollen: 
 
Organisationseinheiten Anzahl 
benötigter STB 
Summe 
qm min. 
Summe 
qm max. 
Ordnungsamt (ohne SOS / VÜK*) 40 640 800 
Ordnungsamt SOS / VÜK* 26 416 520 
Amt für Bürger- und Ratsservice (ohne BSZ**) 33 528 660 
Amt für Schule und Weiterbildung 37 592 740 
Kulturamt 8 128 160 
Rechts- und Ausländeramt 
(ohne Ausländerbehörde) 
8 128 160 
Münster Marketing (ohne BSZ**) 18 288 360 
Kommunales Integrationszentrum 4 64 80 
Personal- und Organisationsamt 53 848 1060 
Presse- und Informationsamt 12 192 240 
Amt für Wirtschaftlichkeit und Revision 9 144 180 
Frauenbüro 4 64 80 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 28 448 560 
Personalrat 6 96 120 
Zwischensumme 286 4576 5720 
zzgl. Aufschlag 10 %***  29 458 572 
Summe 315 5034 6292   
* Service und Ordnungsdienst, Verkehrsüberwachung 
** Bürgerservicezentrum 
*** Der Aufschlag von 10 % bildet Flächenmehrbedarfe aufgrund derzeit 
 nicht absehbarer Aufgaben- und Personalzuwächse ab.

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V/0512/2015 
 
4.2 Zudem sind Bedarfe des /der Oberbürgermeister/-in, der Verwaltungsführung sowi e amt s-
übergreifende Bedarfe zu nennen, die dauerhaft Büroraumstrukturen betreffen: 
 
Nr. Art der Nutzung Anz. Summe 
STB 
Summe 
qm min. 
Summe 
qm max. 
1. Unterbringung Oberbürgermeister/-in und 
Stadtdirektor/-in 
- 12 240 240 
2. Unterbringung Bürgermeister/-innen 
mit Referent/-innen 
- 5 80 100 
3. Unterbringung weiterer 
Verwaltungsvorstand 
- 24 480 480 
4. Bürgerservicezentrum 
(siehe Vorlagenziffer 5) 
- 79 1580 1580 
5. Kantine* - - 360 360 
6. Besprechungsräume (qm pauschal)* - - 224 280 
7. Kopierer- und Druckerräume (qm pauschal)* - - 400 500 
8. Desksharing-Inseln 6 12 192 240 
9. Teeküchen (qm pauschal)* - - 336 420 
10. Ruhe- / Sanitätsraum 1 1 16 20 
11. Eltern-Kind-Zimmer 1 1 16 20 
12. Lager- und Archivflächen 
in Büroraumstruktur (qm pauschal)* 
- - 240 300 
13. System- und IT-Verteilerräume 
entsprechend baulicher Gegebenheiten* 
- - offen offen 
 Zwischensumme  134 4164 4540 
 zzgl. Aufschlag 10 %**  13 416 454 
 Summe  147 4580 4994 
 
* konkrete Flächen sind entwurfsabhängig 
** Der Aufschlag von 10 % bildet Flächenmehrbedarfe aufgrund derzeit 
 nicht absehbarer Aufgaben- und Personalzuwächse ab. 
 
4.2.1 Unterbringung Oberbürgermeister/-in 
 
Die derzeitigen Planungen gehen davon aus, dass die heutigen Diensträume Oberbürger-
meister/-in und Stadtdirektor/-in im 1. OG des Bauteiles B beibehalten werden, wobei bei 
Bedarf im weiteren Verlauf des Planungsverfahrens die dortige Flächennutzung weiter en t-
wickelt werden könnte. 
 
4.2.2 Unterbringung Bürgermeister/-innen 
 
Die Unterbringung der Bürgermeister/ -innen ist i n räumlicher Nähe zu den Räumen Obe r-
bürgermeister/-in vorzunehmen. 
 
4.2.3 Unterbringung Verwaltungsvorstand 
 
Es ist vorgesehen, dass der weitere Verwaltungsvorstand nach der Sanierung 
 
 zentral im Stadthaus 1 
 in räumlicher Nähe zum Bereich Oberbürgermeister/-in und Stadtdirektor/-in 
 zusammenhängend 
 
verortet wird. 
 
4.2.4 Bürgerservicezentrum 
 
 Siehe Ausführungen Ziffer 5 dieser Vorlage.

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V/0512/2015 
 
4.2.5  Kantine 
  
Mit der Sanierung des Stadthauses 1 soll auch die Modernisierung der Kantine zu einem 
attraktiven, zeitgemäßen Angebot für Mitarbeiter/ -innen und Besucher/-innen der Stadtver-
waltung fortgeführt werden, so dass zukünftig durch eine multifunktionale Nutzung der Kan-
tinenräume das gesamte Raumkonzept für das Stadthaus 1 effektiv ergänzt wird. 
 
In diesem Sinne sol l die soziale Funktion der Kantine für die Mitarbeiter/ -innen stärker als 
bisher in den Mittelpunkt gestellt werden, indem dort ein gesundes Speisen - und Getränke-
angebot vorgehalten wird. Die Räume sollen so gestaltet werden, dass sie auch für B e-
sprechungen und andere Veranstaltungen außerhalb der Kantinenöffnungszeiten genutzt 
werden können. Wichtiger Bestandteil dieses multifunktionalen Konzeptes ist die flexible 
Raumgestaltung der Kantine. 
 
Darüber hinaus soll die Modernisierung der Kantine zu einer deut lichen Verbesserung der 
Aufenthaltsqualität für Besucher/-innen beitragen. Dazu sollen entsprechende Flächen vo r-
gehalten werden, wo Besucher/-innen im Rahmen ihres Aufenthaltes im Stadthaus 1 Spei-
sen und Getränke zu sich nehmen und Wartezeiten überbrücken können. Im Rahmen der 
Planung wird auch geprüft, ob der Dachbereich zugänglich gemacht werden kann. 
 
Entsprechend soll im Rahmen der weiteren Planung ebenfalls geprüft werden, ob sich zu 
einem Verbleib am jetzigen Standort alternativ eine weitere Standortv ariante anbietet. Das 
Catering für das Stadtweinhaus soll weiterhin (während und nach der Sanierung) durch die 
Kantine sichergestellt werden; aus diesem Grunde muss eine schnelle und problemlose Er-
reichbarkeit des Stadtweinhauses vom zukünftige Kantinenstandort aus gewährleistet sein. 
 
Es ist im Rahmen der weiteren Planung zu prüfen, an welcher Stelle im Gebäude während 
der Sanierung Ersatzflächen für die Kantine genutzt werden können. 
 
Nach aktuellem Stand ist von einer Ausg abe von 300 - 350 Mittagessen in der Zeit von 
12.00 Uhr bis 13.30 Uhr auszugehen. Dafür sind nach allgemeinen Stand ards 1,3 - 1,5 qm 
pro Sitzplatz einzukalkulieren. Insofern sind bei 120 Essen zu 3 Tischzeiten, gleichzeitiger 
Verteilung und 10 % Überschneidungsrate max. 200 qm für den Sp eisebereich einzukalku-
lieren. Diese umfassen dann bereits das Kontingent für den neu zu konzipierenden War-
tebereich. Die Kantinenräume sollen multifunktional genutzt werden. Im Rahmen der Pl a-
nung ist zu prüfen, ob Teilflächen als Besprechungsräume modular vom Speiseraum abge-
trennt werden können. Es liegt hierfür ein Bedarf im Umfang von 70 qm vor.  Insgesamt ist 
für die Kantine unter Berücksichtigung der Küchen - und Lagerflächen sowie von Sozialb e-
reichen für die Kantinenmitarbeiter/-innen eine Fläche von 360 qm vorzuhalten. 
 
Der Aufwand für die Änderung der Kantinenkonzeption, die mögliche Öffnung des Dachb e-
reiches, die Aufrechterhaltung des Betriebes während der Sanierungsphase sowie die ggf. 
dauerhafte Verlagerung im Gebäude ist in dem den bisherigen Sanierungskosten zugrunde 
liegenden Konzept nicht berücksichtigt und muss im Zuge der weiteren Planung ermittelt 
werden. 
 
4.2.6 Besprechungsräume 
 
Der Bedarf an Besprechungsräumen innerhalb des Stadthauses wird entsprechend den Er-
fahrungswerten des Stadthauses 3  angepasst; weiterhin wird eine zentrale Bespre -
chungsraumvergabe eingeführt. Insgesamt ist neben den in der Kantine vorzuhaltenden 
Bereichen bei der Planung – soweit möglich – ein Bedarf von Besprechungsräumen im Um-
fang von 220 qm bis 280 qm zu berücksich tigen. Ein Besprechungsraum soll mit m oderner 
Konferenz- und Präsentationstechnik ausgestattet werden.

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4.2.7 Kopierer- und Druckerräume 
 
Die Kopiergeräte sind in eigens dafür vorg esehenen Räumen unterzubringen;  entspre-
chende Kopierer- und Druckerräume sind in der weiteren Planung entwurfsabhängig zu be-
rücksichtigen. Die IT -Anbindung der Kopierer sollte künftig regelmäßig der Standard sein, 
da dadurch in erheblichem Maße Arbeitsplatzdrucker (vornehmlich in den nicht date n-
schutzrelevanten Bereichen) eingespa rt werden können. Der Bedarf im Stadthaus 1 wird 
derzeit mit Flächen im Umfang von 400 qm bis 500 qm bemessen. 
 
4.2.8 Desksharing-Inseln 
 
Um den besonderen Anforderungen, die Projekt-, Teilzeit- und Telearbeit an die Gestaltung 
moderner Büroflächen stellen zu entsprechen, werden z. B. in den Bauteilen D, E und F je 
zwei sogenannte „Desksharing -Inseln“ eingerichtet. Hierbei handelt es sich um Räume im 
Umfang von bis zu 40 qm, die flexibel möbliert von unterschiedlichen Mitarbeiter/ -innen ge-
bucht und genutzt werden. So kann die Anzahl der an anderer Stelle im Stadthaus 1 für 
Mitarbeiter/-innen in Teilzeit vorgehaltenen Büroarbeitsplätze reduziert werden. 
 
4.2.9  Teeküchen 
 
Derzeit wird pauschal von einem Flächenbedarf für Teeküchen von rund 340 qm bis 420 
qm ausgegangen; dies ist entwurfsabhängig in der weiteren Planung zu berücksichtigen. 
Jede Teeküche hat eine Küchenzeile, die mit Mikrowelle, Kühlschrank und Spülmaschine 
auszustatten ist. Weiterhin ist – entwurfsabhängig – ein Tisch mit Sitzgelegenheiten vorz u-
halten. 
 
4.2.10 Ruhe- / Sanitätsraum 
 
 Im Gebäude wird an zentraler Stelle ein Ruhe- und Sanitätsraum eingerichtet. 
 
4.2.11 Eltern-Kind-Zimmer 
 
Im Gebäude wird ein Eltern -Kind-Zimmer für Mitarbeiter/ -innen eingerichtet. Hiermit wird 
der im Antrag der CDU A-R/0053/2013 „Starkes Personal für eine bürgerfreundliche Ve r-
waltung“ vom 26.11.2013 enthaltene Aspekt „Eltern-Kind-Zimmer“ umgesetzt. Der Raum ist 
auch als Ruheraum für schwangere und stillende Mitarbeiterinnen zu nutzen. Die Größe 
umfasst ein Standardbüro. 
 
4.2.12 Lager- und Archivflächen in Büroraumstruktur 
 
Lager- und Archivflächen innerhalb der Büroraumstruktur sind weitestgehend zu verme i-
den. Sie sind stattdessen im Kellerbereich zu verorten. Je Organisationseinheit soll mindes-
tens ein Kellerraum zur Verfügung stehen. Dennoch werden solche Flächen auch innerhalb 
der bestehenden Bürostruktur z. B. für Akten benötigt, die sich im täglichen Zugriff befinden 
und aus Platzgründen nicht direkt am Arbeitsplatz gelagert werden können. Es werden Flä-
chen im Umfang von 240 qm bis 300 qm für Lager - und Archivierungsbedarf innerhalb der 
Büroraumstruktur vorgesehen.  
 
4.2.13 System und IT-Verteilerräume in Büroraumstruktur 
 
Aufgrund der aus dem Unwetter 2014 gewonnenen Erfahrungen ist der zentrale IT -
Systemraum für das Stadthaus 1 nicht weiter im Kellergeschoss, sondern in einer höher ge-
legenen Etage einzurichten. Für den Abschluss der IT -Verkabelung und der Stromverso r-
gung in den Etagen sind nach baulichen Gegebenheiten dezentrale, separate und a b-
schließbare Systemräume vorzusehen, die aus Sicherheitsgründen nicht für weitere Nu t-
zungen zur Verfügung stehen dürfen.

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Die für beide Maßnahmen erforderlichen Mittel sind in dem den bisherigen Sanierungsko s-
ten zugrunde liegenden Konzept nicht enthalten und müssen im Zuge der weiteren Planung 
ermittelt werden. 
 
4.3 Weitere Bedarfe 
 
Nr. Art der Nutzung Anzahl Summe 
STB 
Summe 
qm min. 
Summe 
qm max. 
      
1. Sanitärräume Mitarbeiter/-innen planungsabhängig - offen offen 
2. Sanitärräume Besucher/-innen planungsabhängig - offen offen 
3. Wickelraum Besucher/-innen 1 - offen offen 
4. Duschen Mitarbeiter/-innen 1 - offen offen 
5. zusätzliche Wartebereiche  - offen offen 
6. Kinderspielecke / integriert BSZ* 1 - - - 
7. Stadthaussaal / Hauptwahlbüro    1 24 480 480 
8. Stadthausturm / Maxi-Turm - 6 110 110 
9. Hausmeisterwohnung 1 5 80 100 
10. Tiefgarage - - - - 
11. Fahrradkeller - -- - - 
 Summe:  35 670 690 
 
* Bürgerservicezentrum 
 
4.3.1 Sanitärräume Mitarbeiter/-innen (auch barrierefrei) 
 
Die Sanitärräume sind nach Geschlecht ern getrennt einzurichten. Zwischen beiden Bere i-
chen ist möglichst – entwurfs- und planungsabhängig – ein barrierefreies, separat a b-
schließbares WC vorzuhalten, das für beide Geschlechter zugänglich ist. 
 
4.3.2 Sanitärräume Besucher/-innen (auch barrierefrei) 
 
Für den Sanitärbereich für Besucher/ -innen gelten die obigen Ausführungen. Diese r B e-
reich ist in räumlicher Nähe zum Bürgerservicezentrum und ggf. der Münster Information 
anzusiedeln. Ggf. sind im Gebäude verteilt weitere dezentrale kleinere barrieref reie Sani-
tärbereiche für Besucher/-innen erforderlich. Die öffentliche, von außen zugängliche Toile t-
tenanlage im Bauteil C bleibt hiervon unberührt. 
 
4.3.3  Wickelraum 
 
In unmittelbarer Anbindung an das Bürgerservicezentrum und die sanitären Bereiche für 
Besucher/-innen ist ein Wickelraum einzuplanen. 
 
4.3.4 Duschen Mitarbeiter/-innen 
 
Im Kellergeschoss wird eine nach Geschlechtern getrennte Duschmöglichkeit eingeric htet. 
Diese kann durch Mitarbeiter/ -innen genutzt werden, die nach Ausübung ihrer dienstli chen 
Tätigkeit eine Waschmöglichkeit benötigen. Ebenso haben fahrradfahrende Mitarbeiter/ -
innen die Möglichkeit, die Dusche außerhalb der Dienstzeiten zu nutzen. 
 
4.3.5 Wartebereiche 
 
Wartebereiche sind zwingend im Bürgerservicezentrum vorzuhalten; sie sind in die diesbe-
zügliche Flächenberechnung zum 1. Obergeschoss integriert. Der  Umfang der nach der 
Sanierung darüber hinaus benötigten Wartebereiche in anderen Gebäudeteilen kann de r-
zeit nicht eingeschätzt werden, da er belegungsabhängig ist. Zusätzliche Wart ebereiche 
werden daher, sofern sie erforderlich sind und nicht in vorhandenen Verkehrs - oder sonsti-

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V/0512/2015 
gen Flächen eingerichtet werden können, unter der Nutzung von Standardbüroräumen b e-
reitgestellt. Dies bietet Flexibilität, sofern ein Wartebereich aufgrund v on Veränderungen 
der Besucherströme oder eines Ämterumzuges aufgegeben oder verlagert werden muss. 
 
4.3.6 Kinderspielecke 
 
Im Bereich des Bürgerservicezentrums wird eine Kinderspielecke eingerichtet. Der Fl ä-
chenbedarf ist im Bürgerservicezentrum inkludiert. 
 
4.3.7 Stadthaussaal / temporäres Hauptwahlbüro 
 
Der Stadthaussaal ist während der Sanierungsphase – bis auf die Zeit der hier ebenfalls 
durchzuführenden Sanierung – als vollumfänglich nutzbarer Raum zu erhalten. So bleibt 
die Nutzung als Hauptwahlbüro möglich; darüber hinaus können (bzw. müssen) dort wä h-
rend der Sanierung besucherfrequentierte Bereiche des Amtes für Bürger- und Ratsservice 
untergebracht werden.  
 
Die langfristige Nutzung dieser Flächen ist entsprechend den Ausführungen der Vorlage 
V/0779/2015, Beschlussvorschlag C. 4.1 und 4.2  unter Berücksichtigung der neuen Stru k-
turierung der nicht kommerziell genutzten Erdgeschossflächen im Stadthaus 1 sowie der 
damit verbundenen städtebaulichen Aufwertung des Innenhofbereiches zwischen dem Bau-
teil F / Stadthausturm sowie dem Grundstück Prinzipalmarkt 13 im Rahmen der weiteren 
Planung zu prüfen und ggf. zu entwickeln (siehe Ziffer 4.3.8). 
 
Für den Sanierungszeitraum sind bisher bereits folgende Wahlen absehbar: 
 
 Frühjahr 2017: Landtagswahl 
 Herbst 2017: Bundestagswahl 
 Herbst 2019: Europawahl 
 Herbst 2020: Kommunalwahl, Wahl Oberbürgermeister/-in, 
  Wahl Integrationsrat 
 
Hierfür werden etwa 280 qm offene Bürofläche (Stadthaussaal) sowie zusätzlich 8 STB für 
Hintergrundarbeitsplätze benötigt, insgesamt 24 S TB. Im Rahmen der Sanierungsplanung 
werden die o. g. Termine berücksichtigt. 
 
Für die regelmäßige Einrichtung eines Hauptwahlbüros ist nach der Sanierung im Gebäude 
ein gut zugänglicher, ideal ebenerdiger und großflächiger Bereich vorzusehen. Es muss 
zudem möglich sein, in unmittelbarer Nähe des Zugangs (mit Lieferfahrzeugen) parken zu 
können. Der zu planende Bereich ist bürotechnisch so auszustatten, dass problemlos v o-
rübergehend PC-Arbeitsplätze eingerichtet werden können. Weiterhin sind in unmittelbarer 
Nähe 8 temporär zu nutzende Standardbüroräume für Hintergrund -Arbeitsplätze und zur 
Lagerung von Unterlagen / Wahlurnen vorzusehen. Inwieweit hierfür ggf. auch außerhalb 
des Gebäudes Alternativflächen zur bisher bewährten Nutzung des Stadthaussaales he r-
angezogen werden können, ist zu prüfen. 
 
Eine flexible Nutzungsmöglichkeit der Flächen zwischen den Wahlen ist notwendig und 
planerisch zu gewährleisten. 
 
4.3.8 Stadthausturm / „Maxi-Turm“ / Innenhofbereich zwischen Bauteil F bzw. Stadthausturm und 
dem Grundstück Prinzipalmarkt 13 
 
 Das Angebot des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien im Erdgeschoss des Stad t-
hausturms, „Maxi-Turm“, nimmt derzeit etwa 110 qm Fläche in Anspruch.

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 Bei der geplanten Neustrukturierung der nicht kommerziell genutzten Erdgesch ossflächen 
im Stadthaus 1 sowie der damit verbundenen städtebaulichen Aufwertung des Innenhofb e-
reiches zwischen dem Bauteil F / Stadthausturm sowie dem Grundstück Prinzipalmarkt 13 
(siehe Ziffer 4.3.7) ist auch dieser Bereich mit zu berücksichtigen. Sofern  nach der Sani e-
rung eine anderweitige Nutzung vorgesehen ist, werden entsprechende Flächen an anderer 
Stelle im Gebäude (ggf. in unmittelbarer Nähe zu m „Maxi-Sand“) für diese Nutzung berei t-
gestellt. 
 
 Für eine ggf. umzusetzende städtebauliche Aufwertung de s Innenhofbereiches zwischen 
dem Bauteil F / Stadthausturm und dem Grundstück Prinzipalmarkt 13 sind in dem den bi s-
herigen Sanierungskosten zugrunde liegenden Konzept keine Kosten enthalten und mü s-
sen daher im Zuge der weiteren Planung ermittelt werden. 
 
4.3.9 Hausmeisterwohnung 
 
Derzeit gibt es im Bauteil F des Stadthauses 1 eine Hausmeisterwohnung mit etwa 100 qm 
Wohnfläche. 
 
Es ist vorgesehen, im sanierten Stadthaus 1 auch weiterhin eine Wohnung vorzuhalten und 
als Dienstwohnung auszuweisen. Zunächst wir d durch die dauerhafte Präsenz eines Ve r-
antwortlichen im Gebäude eine objektive Sicherheitsfunktion wahrgenommen und das S i-
cherheitsgefühl der Mitarbeiter/ -innen, die außerhalb der Öffnungszeiten – aber dennoch 
innerhalb der möglichen Arbeitszeiten – ihrer Tätigkeit im Stadthaus 1 nachgehen, gestärkt. 
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass durch die Einführung des Bü rgerservicezentrums mit 
erweiterten Öffnungszeiten eine vermehrte Kundenfrequentierung zu erwarten ist, die die 
Präsenz eines Verantwortlichen sinnvoll erscheinen lässt, der im Hause wohnt. Zudem wird 
geprüft, die Veranstaltungsbetreuung für das Stadtweinhaus in die Überlegungen mit ei n-
zubeziehen. 
 
Die Größe und Verortung der Wohnung wird im Rahmen der Sanierungsplanung festgelegt. 
Wenn mit vertretbarem Aufwand möglich, ist eine eigene Zuwegung zur Wohnung einz u-
richten. 
 
4.3.10 Tiefgarage 
 
Das Vorhalten von Stellplatzflächen in unmittelbarer Anbindung an das Stadthaus ist wei-
terhin erforderlich. Auch im Hinblick auf eine zukünftig mögliche, marktgerechte Vermietung 
des Bauteiles E sind vorhandene Stellflächen vorteilhaft. In der Tiefgarage sind derzeit 33 
Stellplätze vorhanden. Derzeit ist ein Großteil der Plätze dauerhaft belegt (städtische 
Dienstfahrzeuge, Schwerbehindertenparkplätze, Vermietungen).  
 
Hinsichtlich der Zuwegungssituation wird auf die Ausführungen der Vorlage V/0463/2013, 
Ziffer VI der Begründung, verwiesen. 
 
4.3.11 Fahrradkeller 
 
Der Fahrradkeller bietet Platz für rund 300 Fahrräder. Derzeit sind über 600 Mitarbeiter/ -
innen im Sta dthaus 1 beschäftigt. Die Auslastung des Fahrradkellers ist sehr gut;  sie liegt 
regelmäßig bei 80 -90 %. Bei einer Aufgabe des Fahrradkellers würde sich der Bedarf an 
Abstellflächen um das Stadthaus herum erhöhen – dies ist zu vermeiden. Der Bedarf an ei-
nem Fahrradkeller in den aktuellen Ausmaßen wird daher auch zukünftig gesehen.

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5. Bürgerservicezentrum: Dienstleistungen und Flächenbedarf 
 
Der Rat hat der Verwaltung mit der Vorlage  V/0779/2014 vom 21.10.2014 (Ziffer I. B e-
schlussvorschlag B. 3) den Auftrag erteilt, im Zuge der Innensanierung des Stadthauses 1 
die organisatorischen und baulichen Voraussetzungen für ein Bürgerservicezentrum zu 
schaffen. Er hat sich dabei für die sogenannte „schlanke Lösung“ ausgesprochen, in der 
ausgewählte Aufgaben aus de m Bereich des Bürgerbüros Mitte und der Kfz -
Zulassungsstelle sowie weitere geeignete Dienstleistungen zusammengefasst werden so l-
len. Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage basierend die Ziele des Bürgerservicezen t-
rums, die Bestandteile, sowie den Flächenbedarf konkretisiert.  
 
5.1 Ziele 
 
Das Bürgerservicezentrum soll eine moderne und starke Visitenkarte der Stadt  Münster 
werden – ebenerdig umgesetzt, einladend gestaltet und innovativ konzipiert. Es wird ein 
„Mehr“ an Service für die Bürger/ -innen bringen und so gestaltet, dass es auf die sich ä n-
dernden Kundenanforderungen flexibel reagieren kann. Kurze Wege und verschiedene 
„Zugangskanäle“ (persönlich, telefonisch und online inkl. Bedienerterminals) sind ein wic h-
tiges Merkmal der neuen Einrichtung. Zusätzlich zur Erfüllung der Kundenfunktionen „Emp-
fangen, Informieren, Leiten“ werden im Erdgeschoss schnell zu erledigende Fachleistungen 
und im ersten Obergeschoss weitere, komplexere Dienstleistungen erbracht. Es geht um 
eine neue zeitgemäße Gestaltung des Kontaktes Verwaltung – Kunden ohne unnötige We-
ge. Es handelt sich dabei um einen dynamisch fortlaufenden Prozess, d. h. mit dem Bür-
gerservicezentrum ist der Auftrag verbunden , das Angebot permanent den Anforderungen 
der Bürger/-innen anzupassen.   
 
5.2  Dienstleistungen 
 
Der ebenerdige Bereich des Bürgerservicezentrums wird die zentrale Auskunfts - und Ser-
vicestelle der Stadtverwaltung im Stadthaus 1. Er empfängt Besucher/-innen, informiert sie, 
vermittelt Kundinnen und Kunden an die jeweiligen Fachämter bzw. v ereinbart auf Wunsch 
Termine und erbringt unmittelbar ausgewählte Fachleistungen. 
 
Welche Fachaufgaben dort wahrgenommen werden, wird im Laufe des weiteren Projektver-
laufs „Einrichtung des Bürgerservicezentrums“ definiert. Wegen der zunehmenden Digital i-
sierung von Aufgaben und der damit einhergehenden Weiterentwicklung des Verwaltung s-
handelns insgesamt, kann dies heute für einen Z ielzeitraum von ca. fünf Jahren noch nicht 
entschieden werden. Wie in der Vorlage V/0779/2014 ausgeführt, wird es sich unter and e-
rem um ausgewählte Aufg aben aus dem Bereich des Bürgerbüros Mitte und der Kfz -
Zulassungsstelle sowie um solche aus dem Aufgabenspektrum der Ämter im  Stadthaus 1 
handeln, die sich in schnellen Kundenkontakten erledigen lassen. 
 
Das Leistungsspektrum des Emp fangs- und Servicebereichs wird so konzipiert, dass es 
durch flexible Aufgabenzuordnung und entsprechende Kommunikation mit dem Bürgerbüro 
Mitte und anderen Ämtern im Stadthaus 1 auf Nachfrageschwankungen schnell reagieren 
kann: Bei großem Andrang werden e her weniger und bei geringerem Andrang mehr Ein-
zelaufgaben wahrgenommen. Ziel muss es sein, am Empfangs - und Servicebereich keine 
Wartezeiten entstehen zu lassen. Eine vorausschauende Besuchersteuerung und ein fle-
xibler Personaleinsatz sind weitere Mittel, um dies sicherzustellen. 
 
5.3 Gestaltung 
 
Das Bürgerservicezentrum wird auf zwei Ebenen realisiert und umfasst mehrere Bestan d-
teile, die für die Bürger/ -innen eine zusammenhängende Einheit darstellen . Dies, obwohl 
sie organisatorisch nicht unbedingt dense lben Ämtern bzw. Einrichtungen zugeordnet sein 
müssen.

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V/0512/2015 
 
Im Erdgeschoss ist ein Empfangs- und Servicebereich mit ca. sechs Arbeitsplätzen geplant. 
Dort wird auch die Telefonzentrale  – entwurfsabhängig – vorgesehen, ebenso mit bis zu 
sechs Arbeitsplätzen. Neben dem Effekt eines dann möglichen flexiblen Personaleinsatzes 
in beiden Bereichen soll die Zuordnung der Telefonzentrale zum Bürgerservicezentrum die 
unmittelbare und auf vielen Kanälen mögliche Erreichbarkeit und Präsenz der Stadtverwa l-
tung verdeutlichen. 
 
Im Erdgeschoss ist auch ein Bedarf für Sonderaktionsflächen eingeplant, um Ämtern zu 
saisonalen bzw. besonderen Anlässen die Gelegenheit zur unmittelbaren Dienstleistung für 
Bürger/-innen im Eingangsbereich des Stadthauses 1 zu geben. Bürgerterminals im Emp-
fangs- und Servicebereich ergänzen das Angebot der Kommunikations- und Bearbe i-
tungsmöglichkeiten. Hier gilt es, die rasante technische Entwicklung bestmöglich zu b e-
rücksichtigen. 
 
Die Servicestelle soll mit optimiertem und großem Angebot möglichst das  gesamte Spekt-
rum infrage kommender Auskunfts - und Serviceleistungen im Stadthaus 1 zentral umfa s-
sen. Im weiteren Prozess wird in diesem Zusammenhang das Aufgabenspektrum der 
Münster Information, organisatorisch zugehörig zu Münster Marketing, geprüft. Orientiert an 
den Bedarfen der Bürgerinnen und B ürger sowie der Gäste der Stadt ist zu klären,  ob es 
sinnvoll ist, die Aufgaben der Münster Information außerhalb des touristischen Bereichs zu-
künftig zum Bestandteil des Bürgerserv icezentrums werden zu lassen. Unabhängig vom 
Ausgang dieser Prüfung wird die Münster Information wegen der unterschiedlichen Öf f-
nungszeiten zur Verwaltung mit einem eigenen Außenzugang versehen und deshalb auch 
räumlich vom benachbarten Bürgerservicezentrum trennbar sein. Das Prüfungse rgebnis 
wird ggf. auch Einfluss auf die Anzahl der einzurichtenden Arbeitsplätze im Em pfangs- und 
Servicebereich sowie – entwurfsabhängig – der Telefonzentrale haben. 
 
Im Eingangsbereich ist eine kleine Aufenthaltsfläche mit Sitzmöbeln für Besucher/ -innen 
des Empfangs-/Servicebereich vorgesehen. Es handelt sich dabei nicht um eine klassische 
„Wartezone“, sondern um die Gelegenheit , hier z. B. Informationsbroschüren durchzublä t-
tern oder kurz zu verweilen, während zum Beispiel eine Begleitperson Angelegenheit en er-
ledigt. 
 
Im ersten Obergeschoss ist das B ürgerbüro Mitte  künftig Bestandteil des Bürgerservic e-
zentrums. Außerdem erhalten alle Ämter des Stadthauses 1 mit entsprechend hoher Ku n-
denfrequentierung die Option, relevante kundenorientierte Dienstleistungen  im Bürgerser-
vicezentrum zu erbringen  (vergleichbar „Shop -in-Shop“). Vorstellbar sind z. B. Angebote 
der Abteilung Standesamt, des Ordnungsamtes oder de s Amtes für Schule und Weiterbi l-
dung, aber auch für weitere Verwaltungseinheiten. 
 
5.4 Aufrechterhaltung des Betriebes in Krisensituationen 
 
Die Sanierung des Stadthauses 1 bietet die Chance, einen Teilbereich des Hauses für die 
Einrichtung einer Notstromversorgung und ggf. weiterer infrastruktureller Notmaßnahmen 
festzulegen. Hier kann in Krisensituationen das Verwaltungshandeln aufrechterhalten wer-
den, wenn es ansonsten aufgrund der gegebenen Lage eingestellt werden muss. 
 
Als Fixpunkt hierzu wird das Bürgerservicezentrum vorgeschlagen, dessen Arbeitsplätze in 
Krisensituationen dann auch von anderen Teilen der Verwaltung genutzt werden können.  
Im Zuge der weiteren Planung zur Innensanierung wird daher geprüft, mit welchem Au f-
wand das zukünftige Bürgerservicezentrum  mit einer Notstromversorgung und sonstigen 
infrastrukturellen Maßnahmen ausgestattet werden kann, um auch in besonderen Krisenla-
gen Verwaltungstätigkeiten wahrzunehmen (siehe hierzu auch Ziffer 6.3.4).

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5.5 Flächenbedarf 
 
Für das Bürgerservicezentrum werden im Erdgeschoss ca. 630 qm und im 1. OG im W e-
sentlichen die derzeitige Fläche des Bürgerbü ros-Mitte plus ca. 200 qm benötigt, demnach 
insgesamt 1.580 qm. Hinzu kommen 150 qm Lagerfläche im Kellerbereich für die Münster 
Information. 
 
5.6 Kosten 
 
Das den bisherigen Sanierungskosten zugrunde liegende Sanierungskonzept beinhaltet 
eine Eins -zu-eins-Sanierung des heutigen Gebäudebestandes. Kosten für gravierende 
bauliche Anpassungen im Rahmen einer Konzeptumsetzung Bürgerservicezentrum mü s-
sen daher im Zuge der weiteren Planung ermittelt werden.  
 
 
6. Anforderungen an die digitale Infrastruktur 
 
6.1 Bisherige IT-Infrastruktur 
 
Das Stadthaus 1 stammt aus einer Zeit, in der eine flächendeckende IT -Ausstattung noch 
keine Rolle spielte. Diese ist demnach nicht in einem Guss geplant, sondern historisch 
gewachsen. Erste IT-Infrastrukturkomponenten wurden in den 1970er und 1980er Jahren 
jeweils anlassbezogen installiert und Verkabelungen entsprechend den vorhandenen bau-
lichen Gegebenheiten durchgeführt. 
 
Anfang der 1990er Jahre wurde für den Betrieb einer neuen Telefonanlage eine eigene 
Verkabelung und zudem ei ne zentrale IT -Verkabelung auf Basis Glasfaser installiert, um 
beispielsweise den gewachsenen Anforderungen an die Telefonie oder der fortschreite n-
den Ausstattung mit vernetzten PC Rechnung tragen zu können. Die somit inzwischen 
rund 25 Jahre alte IT -Verkabelungsstruktur des Stadthauses 1 wurde zwar aufgrund hä u-
figer Bandbreitenengpässe nachträglich durch Einbau von aktiven Netzkomponenten no t-
dürftig für eine weitere Verwendung ertüchtigt, so dass sogar moderne IP -Telefonie im 
Stadthaus 1 betrieben werden k ann. Insgesamt entspricht die Verkabelung aber nicht 
mehr den aktuellen und zukünftigen Anforderungen.   
 
Das Stadthaus 1 ist ein wichtiger IT -Knotenpunkt in der Verbindung zu vielen Liege n-
schaften der Stadt Münster. So sind beispielsweise die Stadtbüchere i und das Stadtm u-
seum über die IT -Infrastruktur des Stadthauses 1 angebunden – zentrale Komponenten 
wie Datenhaltung und Datensicherung werden auf Servern über die Infrastruktur im 
Stadthaus 1 erschlossen. 
 
In Summe ergibt sich in der Bestandsaufnahme des aktuellen IT-Infrastrukturbestandes 
ein heterogenes Bild, das im Rahmen der Innensanierung des Stadthauses 1 detailliert 
analysiert und in eine zukunftsfähige Nutzung überführt werden muss. 
 
6.2 Digitale Stadt Münster 
 
Als weit reichender Wandel greift der  Prozess der Digitalisierung in der Verwaltung unter 
Stichworten wie Open Government, serviceorientierte IT-Dienstleistungen und leistungs-
fähige IT-Infrastrukturen. Die Bürgerschaft erwartet e ine flexible Erreichbarkeit und Ve r-
fügbarkeit der städtischen Dienstleistungen. Hierzu tragen bereits von der Verwaltung a n-
gestoßene Maßnahmen bei, wie ein frei zugängliches WLAN -Angebot, die digitale Rat s-
arbeit sowie der stadtweite Ausbau eines leistungsfähigen Datennetzes und von Onlin e-
diensten im Bürgerservice der Verwaltung.

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Die Dienstleistungsabnahme durch die Bürgerinnen und Bürger wird sich ändern: War 
bisher ein persönlicher Kontakt mit daraus folgenden hohen Besucherzahlen in den Ve r-
waltungsgebäuden die Regel, wird sich de r Leistungsaustausch zukünftig verstär kt auf 
den digitalen Bereich verlagern. Die Verwaltung muss diesen Anforderungen u. a. durch 
die Bereitstellung bürgerorientierter Onlinedienste Rechnung tragen. 
 
6.3 Notwendige IT-Standardanpassungen 
 
Für die Innensanierung sollten aus dem Vorgenannten Anforderungen an ein modernes 
und funktionales Bürogebäude abgeleitet werden. Hierbei kommt insbesondere den flexib-
len Nutzungsmöglichkeiten eine besondere Bedeutung zu.  
 
6.3.1 Die IT-Infrastruktur ist so zu errichten, dass verschiedene organisatorische und  fachliche 
Raumnutzungskonzepte unterstützt werden. Fachliche Anforderungen müssen mittels IT 
in der zu schaffenden Infrastruktur umgesetzt und neue Entwicklungen der kommenden 
Jahre mit überschaubarem Aufwand nachgezogen werden können. 
 
Es wird daher nich t mehr ausreichend sein, eine eindimensionale , flächendeckende Ver-
kabelung im Stadthaus 1 vorzuhalten. Die heute bekannten und in der Zukunft noch ste i-
genden Anforderungen an die Bandbreite, an den Parallelbetrieb verschiedener aus S i-
cherheitsgründen physikalisch voneinander zu trennender Netzwerke oder an die sichere 
Stromversorgung bedingen eine Umstellung des Verkabelungskonzeptes auf einen fl ä-
chendeckenden, kombinierten Betrieb von Glasfaser - und Kupfertechnologie nach z u-
kunftssicheren Standards. Die bauliche Ausführung wird gewährleisten, dass zukünftig auf 
veränderte Anforderungen technisch flexibel reagiert werden kann. 
 
6.3.2 In den letzten Jahren hat sich eine funkbasierte und kabellose Anbindung von Endgeräten 
immer stärker durchgesetzt. Während es in den 2000er Jahren noch notwendig war, End-
geräte ausdrücklich mit WLAN -Eigenschaften zu beschaffen, ist es heute eher unüblich, 
wenn IT -Geräte nicht automatisch mit WLAN -Zugang ausgestattet sind. Basierend auf 
dem Beschluss des Rates V/0133/2015 (Digita le Stadt Münster: WLAN -Ausbau) vom 
17.06.2015 – hier konkret gemäß Ziffern 1 und 7 der Sachentscheidung – wird das Stadt-
haus 1 mit einem flächendeckenden WLAN ausgestattet. Dabei wird das WLAN auf fo l-
gende Zwecke ausgerichtet: 
 
 Durchführung der Verwaltungstätigkeiten. 
 Zugang für Bürgerinnen und Bürger (freies WLAN). 
 
Der Aufwand für den WLAN -Ausbau ist in dem den bisherigen Sanierungskosten zugru n-
de liegenden Konzept nicht enthalten und muss im Zuge der weiteren Planung ermittelt 
werden. 
 
6.3.3 Zudem sind zukünftig bei jeder Nutzung die steigenden Sicherheitsanforderungen zu be-
rücksichtigen. Netzzugänge müssen für nichtstädtische Nutzungen und in öffentlich z u-
gänglichen Bereichen so installiert werden, dass Nutzbarkeit und Sicherheit miteinander 
vereinbar sind. 
 
6.3.4 Diese Integration hat des Weiteren eine deutlich stärkere Rolle der Stromversorgung des 
Stadthauses 1 zur Folge. In Krisensituationen bzw. Notfällen werden unterschiedliche 
Dienste der IT -Infrastruktur benötigt. Teile der IT -Infrastruktur müssen daher so abges i-
chert werden, dass sie dem Krisenmanagement zu jeder Zeit in einem noch zu defini e-
renden Umfang zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Notfallvorsorge sind Räumlichke i-
ten vorzusehen, die ebenso wie die erforderlichen (zentralen) IT -Systeme und die Tele-
fonzentrale mit einer Notstromversorgung abgesichert werden.

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 Kosten für den Ausbau der Notstromversorgung sind in dem den bisherigen Sanierung s-
kosten zugrunde liegenden Konzept nicht enthalten und müssen im Zuge der weiteren 
Planung ermittelt werden. 
 
6.3.5 Es ist davon auszugehen, dass auch mittelfristig ein Bedarf an klassischen Arbeitsplatz-
rechnern an nahezu jedem Arbeitsplatz zu berücksichtigen ist. Dabei wird die Darste llung 
bedarfsgerecht auf unterschiedlichen Ausgabegeräten erfolgen. Mobi le Geräte wie Ta b-
lets, aber auch künftige Entwicklungen werden als ergänzende Medien nicht zwingend 
flächendeckend zum Einsatz kommen. Grundsätzlich muss ihr Einsatz aber an jedem A r-
beitsplatz möglich sein. 
 
6.3.6 Videoconferencing und Videotelefonie werden zukünftig aus wirtschaftlichen Gründen als 
Ergänzung zu ortsübergreifenden Besprechungen verstärkt genutzt. Dabei ist davon au s-
zugehen, dass sowohl Besprechungsräume mit entsprechenden Systemen auszustatten 
sind, als auch Videotelefonie am Arbeitsplatz zum Einsatz kommen wird. 
 
6.3.7 Neue Druckernutzungskonzepte werden vermehrt zentrale Druckstationen sowie auch, 
 gerade in datenschutzrelevanten Arbeitsumfeldern, dezentrale Arbeitsplatzdrucker bein -
 halten. 
 
6.3.8 Das elektronische Dokumentenmanagementsystem der Stadt inklusive der elektronischen 
Archivierung wird sukzessive die klassische papierbasierte Aktenhaltung ablösen. 
 
6.3.9 Der eigentliche Arbeitsplatz wird in immer stärkerem Maße vom genutzten Raum una b-
hängig. Organisatorische Konzepte wie Arbeit splatzpools (vgl. Ziffer 4.2 .8, Desksharing-
Inseln) oder alternierende Telearbeit werden von der IT insbesondere durch geeignete 
Virtualisierungsmaßnahmen bedient und unterstützt.  
 
6.4 IT-Bedarfe während der Umzugsphase 
 
Bereits im Vorfeld der Innensanier ung werden große Bereiche der städtischen IT -
Systemräume in das zum Ende 2015 in Betrieb gehende DataCenter am Standort Feue r-
wache 1 überführt. Gleichwohl werden zentrale Infrastrukturen am Standort Stadthaus 1 
verbleiben. Für den Zeitraum der Innensanierung (insbesondere des Kellers) ist der siche-
re IT-Betrieb zu gewährleisten; ggf. müssen Ausweichflächen genutzt werden. 
 
 
7.   Verbleib des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien in der Hafenstraße 30 
 
Entsprechend der Ratsvorlage V/0366/2015 hat die Ve rwaltung Verhandlungen mit der 
Vermieterin des Bürogebäudes Hafenstraße 30 mit dem Ziel aufgenommen, das best e-
hende Mietverhältnis am Standort zu verlängern. Vorbehaltlich der endgültigen Verhan d-
lungsergebnisse hinsichtlich der Vertrags - und Mietkonditionen, die dem Rat im Rahmen 
der nichtöffentlichen Beschlussvorlage V/0571/2015 separat zur Entscheidung vorgelegt 
werden, empfiehlt die Verwaltung die Weiternutzung des Gebä udes für die Unterbringung 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. 
 
Derzeit hat die Stadt Münster im Gebäude Flächen in einem Umfang von rd. 3.900 m² a n-
gemietet. 
 
Die Vorlage V/0462/2013 „Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Mittelfristige 
Büroflächenplanung der Stadt Münster“ enthielt den Auftrag, die Verlagerung des Am tes 
für Kinder, Jugendliche und Familien in das sanierte Stadthaus 1 sowie die anschließende 
Aufgabe des Gebäudes Hafenstraße 30 zu prüfen.

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V/0512/2015 
Ursächlich für diesen Prüfauftrag war insbesondere sowohl der zum damaligen Zeitpunkt 
unstrittig vorhandene Modernisierungsstau, als auch die als schlecht eingestufte Zugän g-
lichkeit des Gebäudes. 
 
Die Vermieterin des Gebäudes Hafenstraße 30 hat gegenüber der Verwaltung zugesagt, 
bei einer langfristigen Verlängerung des Mietvertrages die notwendigen Modernisierungen 
durchzuführen. Sollten diese Maßnahmen umgesetzt werden, ist die langfristige We i-
ternutzung des Gebäudes als genereller städtischer Verwaltungsstandort sinnvoll – zumal 
die noch im Rahmen der Erstellung der Vorlage V/0462/2013 bemängelte schlechte Z u-
gänglichkeit des Gebäudes für Menschen mit Behinderungen sowie Eltern mit Kinderw ä-
gen durch die Vermieterin bereits beseitigt wurde; die Eingangssituation ist nunmehr nach 
Einbau einer behindertengerechten Rampe und eines zusätzlichen Aufzuges barri erefrei. 
Auch wurde jüngst die Tiefgarage saniert und die Wasserqualität im Gebäude durch eine 
Teilsanierung der Leitungsnetzes im Keller nachhaltig verbessert. 
 
Die nunmehr vorgesehene dauerhafte Verortung des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien an diesem Standort birgt die Chance, in zentraler Lage und dabei gleichzeitig in 
unmittelbarer Nähe zum städtischen Sozialamt (Hafenstraße 8), zum Jobcenter (Stad t-
haus 2) sowie zu r Ausländerbehörde im Rechts- und Ausländeramt (Stadthaus 2) die 
Bündelung der sozialen Bürgerdienstleistungen weiter fortzuführen. 
 
Hiermit wird die im Rahmen der mittelfristigen Büroflächenplanung angestrebte Konzen t-
ration der städtischen Verwaltungsstandorte im Sinne  einer zielgruppenspezifischen und 
arbeitsorganisatorisch sinnvollen Zusammenfass ung von Dienstlei stungen entsprechend 
den Beschlüssen der Vorlage V/0779/2014 weiter etabliert. 
 
 
8. Temporäre Unterbringung von Teilen des Ordnungsamtes am Standort 
 Nieberdingstraße 30a 
 
 Die anstehende Innensanierung  des Stadthauses 1  findet in mehreren  Bauabschnitten 
statt. Entsprechend sind Ausweichquartiere für die betroffenen Organisationseinheiten im 
Stadtgebiet – zunächst wenn möglich im vorhandenen Gebäudebestand – zu finden. Die 
Verwaltung beabsichtigt, die Bereiche „Service - und Ordnungsdienst“ sowie „Verkehr s-
überwachung“ des Ordnungsamtes für den Zeitraum der Sanierung am Standort „Niebe r-
dingstraße 30a“ unterzu bringen. Es handelt sich hierbei um ein ehemaliges Gebäude der 
Telekom, das sich in städtischem Besitz befindet. Im Gebäude gegenüber sin d Bereiche 
des Amtes für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten verortet. In unmi t-
telbarer Nachbarschaft befindet sich eine Flüchtlingsunterkunft mit 50 Plätzen in Containe r-
bauweise. 
 
 Durch die Maßnahme werden Büroflächen im Stadthaus 1 im  Umfang von 412 qm freig e-
zogen. Zeitpunkt der Umsetzung ist das Frühjahr 2016. 
 
 
9. Anmietung von Ausweichflächen für die Dauer der Innensanierung 
 
9.1 Die Sanierung des Stadthauses 1 erfolgt voraussichtlich in vier Bauabschnitten. Diese 
Bauabschnitte müss en für die Sanierungsarbeiten jeweils freigezogen werden. Darüber 
hinaus sind angrenzende Bereiche als „Lärm - und Staubpufferflächen“ auszuweisen, d a-
mit die über Jahre andauernde Belastung für die im Haus verbleibenden Mitarbeiter/ -
innen und Besucher/ -innen auch im Sinne des Arbeitsschutzes vertretbar bleibt. Je Ba u-
abschnitt sind etwa 100 Büros freizuziehen. Darüber hinaus wird derzeit ein ausreiche n-
der Pufferbedarf von bis zu 20 Büroräumen kalkuliert.

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V/0512/2015 
 Um diese Flächen nicht im gesamten Umfang für die Dau er der Sanierung anmieten zu 
müssen, hat die Verwaltung in den vergangenen Monaten die laufenden Verdichtung s-
bemühungen unter Anwendung der unter Ziffer 3 aufgeführten Belegungsstandards weiter 
intensiviert. Festzustellen ist, dass dennoch – analog der Ausführungen der Vorlage 
V/0885/2014 („Anmietung von Räumlichkeiten im Gebäude Von-Steuben-Straße 5, 48143 
Münster für die Unterbringung von Teilbereichen des Sozialamtes“) – keine nennens -
werten freien Flächen im Büroraumbestand vorhanden sind. Lediglich im Stadthaus 3 
können durch weitere, umfangreiche Umzugs - und Verdichtungsmaßnahmen noch 
maximal 20 Räume generiert werden. Deren gänzliche Nutzung bedeutet jedoch den 
Verlust jeglicher Handlungsoptionen bei kurzfristig entstehendem Büroraummehrbedarf. 
Insofern können im Stadthaus 3 maximal 10 Räume als Ausweichquartier in Anspruch 
genommen werden. 
 
Darüber hinaus soll zunächst die vorrangige Nutzung eigener (bisher nicht selbst genut z-
ter) Bestandsgebäude erfolgen. Diesbezüglich wird auf die Ziffer 8 dieser Vorlage verwie-
sen. Durch die Nutzung des Gebäudes Nieberdingstraße 30a können im Stadthaus 1 in s-
gesamt 412 qm Fläche freigezogen werden;  dies entspricht einem Umfang von 20 bis 25  
Standardbüros. 
 
Die Anmietung von freien Flächen in bereits genutzten Bestands immobilien bietet eine 
weitere, aufgrund der vorhandenen IT -Anbindung gerade in infrastruktureller Hinsicht 
sinnvolle Möglichkeit, Ausweichflächen zu generieren. Jedoch sind diese Möglichkeiten 
derzeit sehr beschränkt; so verfügen z. B. die Stadtwerke Münster über keine freien Büro-
flächen im Stadthaus 3 und im angrenzenden Stadtwerkegebäude. Lediglich in einem 
weiteren Gebäude  besteht die Möglichkeit, 350 qm zusätzliche Büro - und Nebenfläche 
(entspricht 10 STB) temporär anzumieten. 
 
Insgesamt ergibt sich so  ein Bedarf (inklusive Pufferflächen) von bis zu 80 Büroräumen, 
die durch eine Anmietung in einem neuen, sich bisher nicht im städtischen Bestand b e-
findlichen Gebäude gedeckt werden müssen. Aus Gründen der Bürgerorientierung ist eine 
Zerstreuung der Verwal tung auf mehrere Ausweichstandorte – wenn möglich – zu ve r-
meiden. 
 
 Die Verwaltung prüft derzeit gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Münster  GmbH, 
welche am Markt verfügbaren Immobilien im Stadtgebiet für die Nutzung als Ausweic h-
quartier im oben beschriebenen Umfang in Frage kommen. Dem Rat wird hierzu im Rah-
men einer separaten Vorlage ein Beschlussvorschlag vorgelegt. Die erforderlichen kon-
sumtiven Finanzmittel sind bereits im Haushalt enthalten. 
 
 Die Nutzung von Konvers ionsflächen (Vorlage V/0779/2014 , Ziffer I. Beschlussvorschlag 
B.4) wurde durch das Amt für Immobilienmanagement geprüft. Für eine städtische Nu t-
zung geeignete Büroflächen sind in Konversionsimmobilien derzeit nicht verfügbar. 
 
Hinweis: Eine mögliche Zusammenfassung von weiteren  Verwaltungsstandorten im 
Stadtgebiet an einem zusätzlichen zentralen Bürostandort wird derzeit durch die Verwa l-
tung geprüft. Es ist vorgesehen, im ersten Halbjahr 2016 im Rahmen einer Vorlage zur 
mittelfristigen Büroflächenplanung einen entsprechenden Beschlussvor schlag zu unte r-
breiten. Hierfür wird eine abschließende immobilienwirtschaftliche Bewertung der neben 
den Stadthäusern 1, 2 und 3 noch vorhandenen Verwaltungsgebäude vorgenommen, die 
auch eine mögliche Verwertung dieser Gebäude umfassen wird. Entsprechend des Be-
schlusses zur Ziffer I. C. 4.4 der Vorlage V/0779/2014 wird auch das Gebäude Prinzipa l-
markt 5 mit in die Prüfung einbezogen. Die Verwaltung wird diesbezüglich eine weitere 
Büromarktsondierung in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung Münster GmbH vo r-
nehmen und die Ergebnisse vorstellen.

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V/0512/2015 
10.  Weiteres Vorgehen 
 
Auf der Grundlage der Beschlusspunkte dieser Ratsvorlage soll in einem nächsten Schritt 
die Vorplanung mit allen zugehörigen Maßnahmen im Rahmen der Innensanierung des 
Stadthauses 1 ausgearbeitet und eine Kostenschätzung erstellt werden. Im Laufe des Ja h-
res 2016 sollen hierzu dann weitere Ratsbeschlüsse eingeholt werden (1. Quartal: Zusti m-
mung zur Planung, 3. Quartal: Baubeschluss). Ziel ist es, im ersten Quartal 2017 mit der 
eigentlichen Baumaßnahme der Innensanierung zu beginnen.    
 
 
 
In Vertretung    In Vertretung 
 
 
 
 
gez.     gez. 
Wolfgang Heuer   Alfons Reinkemeier 
Stadtrat    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (13)

18.08.2015 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.08.2015 Integrationsrat
TOP 3.1 Vorberatung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.08.2015 Betriebsausschuss der citeq
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.08.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
26.08.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.08.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
01.09.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.09.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.09.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 9.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
08.09.2015 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
16.09.2015 Rat
TOP 12.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (4)

  • Nieberdingstraße 30a
  • Hafenstraße 30
  • Von-Steuben-Straße 5
  • Prinzipalmarkt 13

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0512/2015
Typ
Vorlagen
Datum
28.07.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37