V/0512/2015
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen:
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Beschlussvorlage
59456 Zeichen
V/0512/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dezernat I
Dezernat II
Betrifft
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen:
Stadthaus 1 als zentraler Ort bürgerorientierter Dienstleistungen - Bedarfsanforderungen und
Prämissen zur Innensanierung
Beratungsfolge
18.08.2015 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
19.08.2015 Integrationsrat Vorberatung
20.08.2015 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung
25.08.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen
mit Behinderungen Vorberatung
26.08.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches
Flächenmanagement Vorberatung
27.08.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit,
Ordnung und E-Government Vorberatung
01.09.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
02.09.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
03.09.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung
08.09.2015 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.09.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt die in der Begründung unter Ziffer 2 dargestellten
Grundlagen der Bedarfsplanung und Prämissen zur Innensanierung des Stadthauses 1
zur Kenntnis.
Vorlagen-Nr.:
V/0512/2015
Auskunft erteilt:
Herr Bracht
Ruf:
492 10 12
E-Mail:
Bracht@stadt-muenster.de
Datum:
28.07.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0512/2015
2. Der Rat der Stadt Mü nster nimmt das vorläufige Belegungskonzept für das Stadthaus 1
und damit
die dargestellten Belegungsgrundsätze,
die Benennung der Ämter und Einrichtungen, die nach der erfolgten Sanierung im
Stadthaus 1 voraussichtlich untergebracht werden sowie
die notwendigen weiteren Belegungsbedarfe
zur Kenntnis.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Bürgerservicezentrum (BSZ) im Stadthaus 1 im
Umfang der aufgezeigten Flächenbedarfe weiter zu entwickeln.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass anlässlich der Sanierung im beschriebenen Umfang
Anforderungen an die digitale Infrastruktur gestellt werden.
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien langfri s-
tig im Gebäude Hafenstraße 30 untergebracht werden soll.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis , dass Teile des Ordnungsamtes ( Service- und Ordnung s-
dienst sowie Verkehrsüberwachung ) für die Dauer der Sanierung in der städtischen Li e-
genschaft Nieberdingstraße 30a untergebracht werden.
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Dauer der Sanierung Ausweichflächen im Um-
fang von bis zu 80, weit überwiegend für Doppelbelegung geeignete Büroräume extern
angemietet und an das städtische Datennetz angeschlossen werden.
8. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Zuge der zurückliegenden Projektentwicklung
Anforderungen neu formuliert bzw. präzisiert wurden. Insbesondere für die folgenden A n-
forderungen sind im Rahmen der bisherigen Kostenermittlungen keine Kostenpositionen
gebildet worden:
Kantine: Änderung des Raum - und Nutzungskonzeptes, ggf. Zugänglichkeit des
Dachbereiches, Aufrechterhaltung des Betriebes während der Sanierungsphase sowie
ggf. dauerhafte Verlagerung im Gebäude.
Konzeptabhängige Herrichtung des Bürgerservicezentrums.
Betriebsfähigkeit von Teilbereichen des Stadthauses 1 in Krisensituationen.
Anforderungen der digitalen Infrastruktur.
Städtebauliche Aufwertung des Innenhofbereiches zwischen Bauteil F / Stadthausturm
und Grundstück Prinzipalmarkt 13 (siehe hierzu Ziffer 4.3.8 der Begründung).
Es ist zu prüfen, ob diese Anforderungen im Rahmen der bisherigen Kostenermittlung
umsetzbar sind.
9. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung zur Innensanierung des Stad t-
hauses 1 weiter zu entwickeln und die Zustimmung zur Planung sowie die Kostenschä t-
zung nach DIN 276 – auch unter Berücksichtigung der bisher nicht im Sanierungsaufwand
berücksichtigten Anforderungen – zeitnah herbeizuführen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Maßnahme – ohne Berücksichtigung der unter Zi f-
fer 8 des Beschlussvorschlages genannten Anfor derungen – im Entwurf des Haushalt s-
planes 2016 wie folgt finanziert ist:
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Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haus-
haltsjahr
Betrag Bemerkungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Investitionsmaß-
nahme
4050 Innensanierung Stadthaus 1
Auszahlungen Auszahlung für Baumaßnahmen 2015 fortgeschriebener
Ansatz 2015
1.962.000 €,
Reste werden
übertragen
Auszahlung für Baumaßnahmen 2016 2.050.000 €
Auszahlung für Baumaßnahmen 2017 6.932.000 €
Auszahlung für Baumaßnahmen 2018 4.985.000 €
Auszahlung für Baumaßnahmen 2019 4.950.000 €
In späteren Jah-
ren 10.064.000 €
Summe aller Auszahlungen 2016 - 2019 18.917.000 €
Nachrichtlich: Summe der insgesamt bereitgestellten Mittel 30.962.556 €
Begründung:
0. Vorbemerkung
Ziel der in dieser Vorlage dargestellten Maßnahmen ist die bedarfs gerechte und wirtschaft-
liche Innensanierung des Stadthaues 1, die eine bürgerfreundliche, effiziente, moderne und
flexible Gestaltung der dort angebotenen Dienstleistungen ermöglicht.
Damit die konkrete Sanierungsplanung für das Stadthaus 1 nach Abschlus s der Auswahl
und Beauftragung der Planungsbeteiligten ab Oktober 2015 aufgenommen werden kann,
ist seitens der Verwaltung ein Rahmengerüst der zukünftig im Stadthaus 1 vorzuhaltenden
Bedarfe in quantitativer und qualitativer Hinsicht aufzustellen.
Der B eschlussgegenstand dieser Vorlage lässt sich grafisch in folgender Weise zusa m-
menfassen:
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1. Projektplanung
In der Sitzung am 10.12.2014 hat der Rat der Stadt Münster die Vorlage V/0779/2014 „E r-
gänzungen zu den drei Vorlagen ‘Optimierung bürgerorient ierter Dienstleistungen‘
V0462/2013: Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadt Münster, V/0463/2013: Stadthaus
1 Sanierung sowie Einrichtung eines Bürgerservicezentrums, Verbleib der Bauteile E und F
sowie Petzholdhaus im Eigentum, V/0464/2013: Künftige Nutzung der Dominikanerkirche“
erörtert und in zum Teil geänderter Fassung – mit zusätzlichen Prüfaufträgen – beschlos-
sen.
Auf Grundlage dieses Beschlusses hat die Verwaltung unter Beteiligung der Baukommiss i-
on, die die enge politische Begleitung des Sanierungsprojektes sicherstellen soll, die weite-
re Projektplanung vorgenommen. Die Innensanierung des Stadthauses 1 könnte – bei op-
timalem Projektverlauf – zu Beginn des Jahres 2021 abgeschlossen sein.
Die Projekt entwicklung mit den maßgeblichen Entscheidung en und Planungsschrit ten ist
nachfolgend dargestellt:
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Anmerkung: Optimaler Projektverlauf, einzelne Verzögerungen haben Einfluss
auf die nachfolgende Zeitkette.
2. Grundlagen der Bedarfsplanung / Prämissen zur Innensanierung
Entsprechend den Au sführungen in der oben genannten Vorlage V/0779/2014 stellt das
Stadthaus 1 den stadtzentralen Standort der Stadtverwaltung - in unmittelbarer N achbar-
schaft zum historischen Rathaus - mit Oberbürgermeister /-in, Verwaltungs leitung sowie
klassischen Bürgerdienstleistungen dar.
Darüber hinaus wird das
Stadthaus 2 (unter Einbeziehung der Dienstgebäude Hafenstraße 8, Hafenstraße 30
und Von-Steuben-Straße 5) als Soziales Rathaus und das
Stadthaus 3 als Technisches Rathaus
geführt.
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Um nach der Innensanierung des Stadthauses 1 die zielgruppenspezifische und arbeitso r-
ganisatorisch sinnvolle Zusammenfassung von Verwaltungseinheiten a n diesem zentralen
Standort dauerhaft und transparent sicherzustellen, werden e nge Arbeitsbeziehungen zu
Oberbürgermeister/-in bzw. Verwaltungsvorstand und das Angebot von klassischen Bü r-
gerdienstleistungen als notwendige Voraussetzung für eine Unterbringung von Organisat i-
onseinheiten im sanierten Stadthaus 1 festgelegt.
Darüber hinaus bildet die durch den Rat beauftragte Einrichtung eines „Bürgerservicezent-
rums“ im Stadthaus 1 in Verbindung mit der geplanten Neustrukturierung und Optimierung
der nicht kommerzi ell genutzten Erdgeschossflächen einen weiteren Schwerpunkt der z u-
künftigen Belegung des Stadthauses 1. Aufgrund dieser Vorgabe n des Rates wurde das in
dieser Vorlage dargestellte Bedarfs- und Belegungsprofil erstellt.
Weiterhin sind allgemeingültige, belegungsunabhängige Prämissen bei der Planung und
Umsetzung der Innensanierung des Stadthauses 1 zu beachten. Diese sind nachfol gend
aufgeführt:
1. Umbau im Sinne eines bürger- und mitarbeiterorientierten Verwaltungsgebäudes.
2. Möglichst einheitliche, belegungsneutrale Raumzuschnitte, damit die Büros dauerhaft
flexibel genutzt werden können.
3. Regelbelegung der Büros mit zwei Arbeitsplätzen.
4. Barrierefreie Erschließung des Gebäudes und der jeweiligen Ebenen sowie Installati-
on eines einheitlichen Leitsystems.
5. Optimierung des Verhältnisses der Nutz- zu den Nebenflächen.
6. Vorbereitung des Bauteiles E (Hochhaus) zur perspektivischen Vermietung an Dritte.
7. Sicherstellung der Unterbringung des Bürgerbüros Mitte und des Hauptwahlbüros
im Stadthaus 1 auch während der Sanierungsphase.
8. Sicherstellung der zentralen Unterbringung der Münster Information inkl. Zimmerve r-
mittlung, Stadtlupe und S ouvenirshop auch während der Sanierungsphase ( beson-
ders hohes Besucheraufkommen u. a. bei den s kulptur.projekten im Jahr 2017 und
dem Katholikentag 2018).
9. Einbindung und Information der Mitarbeiter/-innen bei der Projektentwicklung.
10. Beschränkung der Belastungen der Bürger/-innen und Mitarbeiter/-innen während der
Sanierungsarbeiten.
3. Belegungsgrundsätze
3.1 Festlegung standardisierter Raumzuschnitte in Verbindung mit den gültigen
Belegungsstandards für Büroräume
Die Planung der zukünftigen Belegung des Stadthauses 1 und der dafür notwendigen B ü-
roraumressourcen beruht auf zwei relevanten Größen – den Raumbelegungsstandards, die
auf die Tätigkeit und d ie Funktion der unterzubringenden Mitarbeiter/ -innen ausgerichtet
sind sowie dem auf den gel tenden Arbeitsschutzrichtlinien basierenden Raum - bzw. A r-
beitsplatzflächenbedarf (unter Berücksichtigung des vorhandenen Gebäudebestandes).
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3.1.1 Raumbelegungsstandards
Durch die Anwendung einheitlicher Raumbelegungsstandards in den städtisch genutzten
Bürogebäuden konnte in den vergangenen Jahren eine signifikante Optimierung der städt i-
schen Büroflächennutzung erreicht werden (vgl. Vorlage V/0779, Ziffer I. Beschlussvo r-
schlag B. 1.4 ). Daher werden diese bewährten Regelungen auch bei der künftigen Bel e-
gung des Stadthauses 1 unter Berücksichtigung des vorhandenen Gebäudebestandes a n-
gewandt:
Belegungstyp 1 – Führungs- und Leitungskräfte: Einzelbelegung
Amtsleiter/-innen und Betriebsleiter/-innen
Abteilungsleiter/-innen
Fachstellenleiter/-innen
Referent/-innen des/der Oberbürgermeister/-in und der Beigeordneten
Belegungstyp 2 – Mitarbeiter/-innen: Einzelbelegung
Beschäftigte mit gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen und erhöhtem
Raumbedarf, z. B. Rollstuhlbenutzung
Beschäftigte mit Aufgabenbereichen, in denen regelmäßig Anliegen von höchst sensib-
lem Charakter persönlich vorgebracht werden und für die keine separaten Bespr e-
chungs- bzw. Beratungsräume zur Verfügung stehen
Belegungstyp 3 – Mitarbeiter/-innen: Mehrfachbelegung
Mitarbeiter/-innen ohne Merkmale der Belegungstypen 1 und 2
3.1.2 Raum- bzw. Arbeitsplatzflächenbedarf gemäß Arbeitsschutzrichtlinien
Bei der Planung, der Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsräumen ist die Arbeitsstätten-
regel ASR A 1.2 zu berücksichtigen. In ihr werden An forderungen an eine ausreichende
Grundfläche mit dem Ziel formuliert, dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer S i-
cherheit, Gesundheit und ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können. Arbeitsstätten-
regeln (ASR) dienen der Konkretisierung der rechtlich verbindlichen Arbeitsstättenveror d-
nung und spiegeln den aktuellen Stand der Technik wider.
Für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze ergibt sich aus der ASR A 1.2 bei Einrichtung von so
genannten Zellenbüros ein Flächenbedarf von 8 bis 10 qm je Arb eitsplatz einschließlich
Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen im Raum, d. h. für eine Standardbelegung als
Doppelbüro ist eine Mindestfläche von 16 bis 20 qm je Büroraum vorzusehen. Weiterhin
sind Mindestabstände (100 cm) zwischen Schreibtisch und Wand bzw. rückwärtig angeord-
neter Büromöblierung als Bewegungsfläche für die Beschäftigten zu beachten. Diese A n-
forderungen werden unter Berücksichtigung des vorhandenen Gebäudebestandes der Sa-
nierungsplanung zugrunde gelegt.
Wünschenswert ist jedoch eine Zielgröße von 18 bis 20 qm je Büro, da in vielen Bereichen
der Verwaltung durch Besucherverkehr ein erhöhter Flächenbedarf besteht; zudem kann so
die notwendige Flexibilität in der zukünftigen Belegungsplanung sichergestellt werden. Es
wird geprüft, in welch em Umfang und in welchen Bauteilen des Stadthauses 1 sich diese
Vorgabe unter Einhaltung der bisherigen Kostenschätzung umsetzen lässt.
3.1.3 Definition Standardbüro
Im Zuge der Innensanierung ist das gesamte Stadthaus 1 zu überplanen. Dies bedeutet u.
a. und insoweit baulich möglich, eine Standardisierung der über die vergangenen knapp 60
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Jahre gewachsenen, sehr heterogenen Raumzuschnitte, um auf zukünftige Bedarfe flexibel
reagieren zu können. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht abschließend bestimmt wer-
den, welche Ämter und Einrichtungen zukünftig an welcher Stelle im Stadthaus 1 angesi e-
delt werden. Insofern ist es notwendig, eine einheitliche Norm festzulegen, anhand derer
der zukünftige Flächenbedarf der im Stadthaus 1 unterzubringenden Organisatio nseinhei-
ten bemessen werden kann. Diese bildet – unabhängig von derzeitigen und zukünftigen
Raumzuschnitten und Strukturen – eine fiktive, neutrale Rechengröße für die weitere B e-
messung und Vergleichbarkeit von Raumbedarfen der einzelnen Organisationseinheiten.
Als Standardbüro (STB) wird entsprechend der ASR ein Raum mit einer Fläche von 16 - 20
qm definiert. Bei der Belegungsplanung wird davon ausgegangen, dass das Standar dbüro
sowohl in Einzel-, als auch Doppelbelegung genutzt werden kann. Für Amts - und Betriebs-
leitungen wird aufgrund des meist integrierten Besprechungsbereiches (Bespr echungstisch
mit sechs bis acht Plätzen) eine Bürofläche von 2 STB angesetzt.
4. Zukünftige Belegung
4.1 Die Veränderung des Aufgabenspektrums wie auch der Formen des Kundenkontaktes,
insbesondere im Bereich der im Stadthaus 1 anzusiedelnden klassischen Bürgerdienstleis-
tungen, ist aufgrund der technischen Entwicklung (eGovernment) und anderer Rahmenb e-
dingungen (Bevölkerungsentwicklung, Aufgabenzuwächse durch entsprechen de Bundes -
und Landesgesetzgebungen) nur eingeschränkt zu prognostizieren (vgl. Vorlage
V/0462/2013, Begründung Ziffer 3).
Im Hinblick auf die Innensanierung des Stadthauses 1 wird auf diese Prognoseunsicherheit
in der Weise reagiert, indem der Bauteil E (Hochhaus) als perspektivisch an Dritte vermie t-
bar vorbereitet wird.
Vor diesem Hintergrund geht die Verwaltung zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass fo l-
gende Organisationseinheiten bzw. Fachämter nach erfolgter Sanierung im Stadthaus 1 un-
tergebracht werden sollen:
Organisationseinheiten Anzahl
benötigter STB
Summe
qm min.
Summe
qm max.
Ordnungsamt (ohne SOS / VÜK*) 40 640 800
Ordnungsamt SOS / VÜK* 26 416 520
Amt für Bürger- und Ratsservice (ohne BSZ**) 33 528 660
Amt für Schule und Weiterbildung 37 592 740
Kulturamt 8 128 160
Rechts- und Ausländeramt
(ohne Ausländerbehörde)
8 128 160
Münster Marketing (ohne BSZ**) 18 288 360
Kommunales Integrationszentrum 4 64 80
Personal- und Organisationsamt 53 848 1060
Presse- und Informationsamt 12 192 240
Amt für Wirtschaftlichkeit und Revision 9 144 180
Frauenbüro 4 64 80
Amt für Finanzen und Beteiligungen 28 448 560
Personalrat 6 96 120
Zwischensumme 286 4576 5720
zzgl. Aufschlag 10 %*** 29 458 572
Summe 315 5034 6292
* Service und Ordnungsdienst, Verkehrsüberwachung
** Bürgerservicezentrum
*** Der Aufschlag von 10 % bildet Flächenmehrbedarfe aufgrund derzeit
nicht absehbarer Aufgaben- und Personalzuwächse ab.
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4.2 Zudem sind Bedarfe des /der Oberbürgermeister/-in, der Verwaltungsführung sowi e amt s-
übergreifende Bedarfe zu nennen, die dauerhaft Büroraumstrukturen betreffen:
Nr. Art der Nutzung Anz. Summe
STB
Summe
qm min.
Summe
qm max.
1. Unterbringung Oberbürgermeister/-in und
Stadtdirektor/-in
- 12 240 240
2. Unterbringung Bürgermeister/-innen
mit Referent/-innen
- 5 80 100
3. Unterbringung weiterer
Verwaltungsvorstand
- 24 480 480
4. Bürgerservicezentrum
(siehe Vorlagenziffer 5)
- 79 1580 1580
5. Kantine* - - 360 360
6. Besprechungsräume (qm pauschal)* - - 224 280
7. Kopierer- und Druckerräume (qm pauschal)* - - 400 500
8. Desksharing-Inseln 6 12 192 240
9. Teeküchen (qm pauschal)* - - 336 420
10. Ruhe- / Sanitätsraum 1 1 16 20
11. Eltern-Kind-Zimmer 1 1 16 20
12. Lager- und Archivflächen
in Büroraumstruktur (qm pauschal)*
- - 240 300
13. System- und IT-Verteilerräume
entsprechend baulicher Gegebenheiten*
- - offen offen
Zwischensumme 134 4164 4540
zzgl. Aufschlag 10 %** 13 416 454
Summe 147 4580 4994
* konkrete Flächen sind entwurfsabhängig
** Der Aufschlag von 10 % bildet Flächenmehrbedarfe aufgrund derzeit
nicht absehbarer Aufgaben- und Personalzuwächse ab.
4.2.1 Unterbringung Oberbürgermeister/-in
Die derzeitigen Planungen gehen davon aus, dass die heutigen Diensträume Oberbürger-
meister/-in und Stadtdirektor/-in im 1. OG des Bauteiles B beibehalten werden, wobei bei
Bedarf im weiteren Verlauf des Planungsverfahrens die dortige Flächennutzung weiter en t-
wickelt werden könnte.
4.2.2 Unterbringung Bürgermeister/-innen
Die Unterbringung der Bürgermeister/ -innen ist i n räumlicher Nähe zu den Räumen Obe r-
bürgermeister/-in vorzunehmen.
4.2.3 Unterbringung Verwaltungsvorstand
Es ist vorgesehen, dass der weitere Verwaltungsvorstand nach der Sanierung
zentral im Stadthaus 1
in räumlicher Nähe zum Bereich Oberbürgermeister/-in und Stadtdirektor/-in
zusammenhängend
verortet wird.
4.2.4 Bürgerservicezentrum
Siehe Ausführungen Ziffer 5 dieser Vorlage.
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4.2.5 Kantine
Mit der Sanierung des Stadthauses 1 soll auch die Modernisierung der Kantine zu einem
attraktiven, zeitgemäßen Angebot für Mitarbeiter/ -innen und Besucher/-innen der Stadtver-
waltung fortgeführt werden, so dass zukünftig durch eine multifunktionale Nutzung der Kan-
tinenräume das gesamte Raumkonzept für das Stadthaus 1 effektiv ergänzt wird.
In diesem Sinne sol l die soziale Funktion der Kantine für die Mitarbeiter/ -innen stärker als
bisher in den Mittelpunkt gestellt werden, indem dort ein gesundes Speisen - und Getränke-
angebot vorgehalten wird. Die Räume sollen so gestaltet werden, dass sie auch für B e-
sprechungen und andere Veranstaltungen außerhalb der Kantinenöffnungszeiten genutzt
werden können. Wichtiger Bestandteil dieses multifunktionalen Konzeptes ist die flexible
Raumgestaltung der Kantine.
Darüber hinaus soll die Modernisierung der Kantine zu einer deut lichen Verbesserung der
Aufenthaltsqualität für Besucher/-innen beitragen. Dazu sollen entsprechende Flächen vo r-
gehalten werden, wo Besucher/-innen im Rahmen ihres Aufenthaltes im Stadthaus 1 Spei-
sen und Getränke zu sich nehmen und Wartezeiten überbrücken können. Im Rahmen der
Planung wird auch geprüft, ob der Dachbereich zugänglich gemacht werden kann.
Entsprechend soll im Rahmen der weiteren Planung ebenfalls geprüft werden, ob sich zu
einem Verbleib am jetzigen Standort alternativ eine weitere Standortv ariante anbietet. Das
Catering für das Stadtweinhaus soll weiterhin (während und nach der Sanierung) durch die
Kantine sichergestellt werden; aus diesem Grunde muss eine schnelle und problemlose Er-
reichbarkeit des Stadtweinhauses vom zukünftige Kantinenstandort aus gewährleistet sein.
Es ist im Rahmen der weiteren Planung zu prüfen, an welcher Stelle im Gebäude während
der Sanierung Ersatzflächen für die Kantine genutzt werden können.
Nach aktuellem Stand ist von einer Ausg abe von 300 - 350 Mittagessen in der Zeit von
12.00 Uhr bis 13.30 Uhr auszugehen. Dafür sind nach allgemeinen Stand ards 1,3 - 1,5 qm
pro Sitzplatz einzukalkulieren. Insofern sind bei 120 Essen zu 3 Tischzeiten, gleichzeitiger
Verteilung und 10 % Überschneidungsrate max. 200 qm für den Sp eisebereich einzukalku-
lieren. Diese umfassen dann bereits das Kontingent für den neu zu konzipierenden War-
tebereich. Die Kantinenräume sollen multifunktional genutzt werden. Im Rahmen der Pl a-
nung ist zu prüfen, ob Teilflächen als Besprechungsräume modular vom Speiseraum abge-
trennt werden können. Es liegt hierfür ein Bedarf im Umfang von 70 qm vor. Insgesamt ist
für die Kantine unter Berücksichtigung der Küchen - und Lagerflächen sowie von Sozialb e-
reichen für die Kantinenmitarbeiter/-innen eine Fläche von 360 qm vorzuhalten.
Der Aufwand für die Änderung der Kantinenkonzeption, die mögliche Öffnung des Dachb e-
reiches, die Aufrechterhaltung des Betriebes während der Sanierungsphase sowie die ggf.
dauerhafte Verlagerung im Gebäude ist in dem den bisherigen Sanierungskosten zugrunde
liegenden Konzept nicht berücksichtigt und muss im Zuge der weiteren Planung ermittelt
werden.
4.2.6 Besprechungsräume
Der Bedarf an Besprechungsräumen innerhalb des Stadthauses wird entsprechend den Er-
fahrungswerten des Stadthauses 3 angepasst; weiterhin wird eine zentrale Bespre -
chungsraumvergabe eingeführt. Insgesamt ist neben den in der Kantine vorzuhaltenden
Bereichen bei der Planung – soweit möglich – ein Bedarf von Besprechungsräumen im Um-
fang von 220 qm bis 280 qm zu berücksich tigen. Ein Besprechungsraum soll mit m oderner
Konferenz- und Präsentationstechnik ausgestattet werden.
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4.2.7 Kopierer- und Druckerräume
Die Kopiergeräte sind in eigens dafür vorg esehenen Räumen unterzubringen; entspre-
chende Kopierer- und Druckerräume sind in der weiteren Planung entwurfsabhängig zu be-
rücksichtigen. Die IT -Anbindung der Kopierer sollte künftig regelmäßig der Standard sein,
da dadurch in erheblichem Maße Arbeitsplatzdrucker (vornehmlich in den nicht date n-
schutzrelevanten Bereichen) eingespa rt werden können. Der Bedarf im Stadthaus 1 wird
derzeit mit Flächen im Umfang von 400 qm bis 500 qm bemessen.
4.2.8 Desksharing-Inseln
Um den besonderen Anforderungen, die Projekt-, Teilzeit- und Telearbeit an die Gestaltung
moderner Büroflächen stellen zu entsprechen, werden z. B. in den Bauteilen D, E und F je
zwei sogenannte „Desksharing -Inseln“ eingerichtet. Hierbei handelt es sich um Räume im
Umfang von bis zu 40 qm, die flexibel möbliert von unterschiedlichen Mitarbeiter/ -innen ge-
bucht und genutzt werden. So kann die Anzahl der an anderer Stelle im Stadthaus 1 für
Mitarbeiter/-innen in Teilzeit vorgehaltenen Büroarbeitsplätze reduziert werden.
4.2.9 Teeküchen
Derzeit wird pauschal von einem Flächenbedarf für Teeküchen von rund 340 qm bis 420
qm ausgegangen; dies ist entwurfsabhängig in der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Jede Teeküche hat eine Küchenzeile, die mit Mikrowelle, Kühlschrank und Spülmaschine
auszustatten ist. Weiterhin ist – entwurfsabhängig – ein Tisch mit Sitzgelegenheiten vorz u-
halten.
4.2.10 Ruhe- / Sanitätsraum
Im Gebäude wird an zentraler Stelle ein Ruhe- und Sanitätsraum eingerichtet.
4.2.11 Eltern-Kind-Zimmer
Im Gebäude wird ein Eltern -Kind-Zimmer für Mitarbeiter/ -innen eingerichtet. Hiermit wird
der im Antrag der CDU A-R/0053/2013 „Starkes Personal für eine bürgerfreundliche Ve r-
waltung“ vom 26.11.2013 enthaltene Aspekt „Eltern-Kind-Zimmer“ umgesetzt. Der Raum ist
auch als Ruheraum für schwangere und stillende Mitarbeiterinnen zu nutzen. Die Größe
umfasst ein Standardbüro.
4.2.12 Lager- und Archivflächen in Büroraumstruktur
Lager- und Archivflächen innerhalb der Büroraumstruktur sind weitestgehend zu verme i-
den. Sie sind stattdessen im Kellerbereich zu verorten. Je Organisationseinheit soll mindes-
tens ein Kellerraum zur Verfügung stehen. Dennoch werden solche Flächen auch innerhalb
der bestehenden Bürostruktur z. B. für Akten benötigt, die sich im täglichen Zugriff befinden
und aus Platzgründen nicht direkt am Arbeitsplatz gelagert werden können. Es werden Flä-
chen im Umfang von 240 qm bis 300 qm für Lager - und Archivierungsbedarf innerhalb der
Büroraumstruktur vorgesehen.
4.2.13 System und IT-Verteilerräume in Büroraumstruktur
Aufgrund der aus dem Unwetter 2014 gewonnenen Erfahrungen ist der zentrale IT -
Systemraum für das Stadthaus 1 nicht weiter im Kellergeschoss, sondern in einer höher ge-
legenen Etage einzurichten. Für den Abschluss der IT -Verkabelung und der Stromverso r-
gung in den Etagen sind nach baulichen Gegebenheiten dezentrale, separate und a b-
schließbare Systemräume vorzusehen, die aus Sicherheitsgründen nicht für weitere Nu t-
zungen zur Verfügung stehen dürfen.
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Die für beide Maßnahmen erforderlichen Mittel sind in dem den bisherigen Sanierungsko s-
ten zugrunde liegenden Konzept nicht enthalten und müssen im Zuge der weiteren Planung
ermittelt werden.
4.3 Weitere Bedarfe
Nr. Art der Nutzung Anzahl Summe
STB
Summe
qm min.
Summe
qm max.
1. Sanitärräume Mitarbeiter/-innen planungsabhängig - offen offen
2. Sanitärräume Besucher/-innen planungsabhängig - offen offen
3. Wickelraum Besucher/-innen 1 - offen offen
4. Duschen Mitarbeiter/-innen 1 - offen offen
5. zusätzliche Wartebereiche - offen offen
6. Kinderspielecke / integriert BSZ* 1 - - -
7. Stadthaussaal / Hauptwahlbüro 1 24 480 480
8. Stadthausturm / Maxi-Turm - 6 110 110
9. Hausmeisterwohnung 1 5 80 100
10. Tiefgarage - - - -
11. Fahrradkeller - -- - -
Summe: 35 670 690
* Bürgerservicezentrum
4.3.1 Sanitärräume Mitarbeiter/-innen (auch barrierefrei)
Die Sanitärräume sind nach Geschlecht ern getrennt einzurichten. Zwischen beiden Bere i-
chen ist möglichst – entwurfs- und planungsabhängig – ein barrierefreies, separat a b-
schließbares WC vorzuhalten, das für beide Geschlechter zugänglich ist.
4.3.2 Sanitärräume Besucher/-innen (auch barrierefrei)
Für den Sanitärbereich für Besucher/ -innen gelten die obigen Ausführungen. Diese r B e-
reich ist in räumlicher Nähe zum Bürgerservicezentrum und ggf. der Münster Information
anzusiedeln. Ggf. sind im Gebäude verteilt weitere dezentrale kleinere barrieref reie Sani-
tärbereiche für Besucher/-innen erforderlich. Die öffentliche, von außen zugängliche Toile t-
tenanlage im Bauteil C bleibt hiervon unberührt.
4.3.3 Wickelraum
In unmittelbarer Anbindung an das Bürgerservicezentrum und die sanitären Bereiche für
Besucher/-innen ist ein Wickelraum einzuplanen.
4.3.4 Duschen Mitarbeiter/-innen
Im Kellergeschoss wird eine nach Geschlechtern getrennte Duschmöglichkeit eingeric htet.
Diese kann durch Mitarbeiter/ -innen genutzt werden, die nach Ausübung ihrer dienstli chen
Tätigkeit eine Waschmöglichkeit benötigen. Ebenso haben fahrradfahrende Mitarbeiter/ -
innen die Möglichkeit, die Dusche außerhalb der Dienstzeiten zu nutzen.
4.3.5 Wartebereiche
Wartebereiche sind zwingend im Bürgerservicezentrum vorzuhalten; sie sind in die diesbe-
zügliche Flächenberechnung zum 1. Obergeschoss integriert. Der Umfang der nach der
Sanierung darüber hinaus benötigten Wartebereiche in anderen Gebäudeteilen kann de r-
zeit nicht eingeschätzt werden, da er belegungsabhängig ist. Zusätzliche Wart ebereiche
werden daher, sofern sie erforderlich sind und nicht in vorhandenen Verkehrs - oder sonsti-
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V/0512/2015
gen Flächen eingerichtet werden können, unter der Nutzung von Standardbüroräumen b e-
reitgestellt. Dies bietet Flexibilität, sofern ein Wartebereich aufgrund v on Veränderungen
der Besucherströme oder eines Ämterumzuges aufgegeben oder verlagert werden muss.
4.3.6 Kinderspielecke
Im Bereich des Bürgerservicezentrums wird eine Kinderspielecke eingerichtet. Der Fl ä-
chenbedarf ist im Bürgerservicezentrum inkludiert.
4.3.7 Stadthaussaal / temporäres Hauptwahlbüro
Der Stadthaussaal ist während der Sanierungsphase – bis auf die Zeit der hier ebenfalls
durchzuführenden Sanierung – als vollumfänglich nutzbarer Raum zu erhalten. So bleibt
die Nutzung als Hauptwahlbüro möglich; darüber hinaus können (bzw. müssen) dort wä h-
rend der Sanierung besucherfrequentierte Bereiche des Amtes für Bürger- und Ratsservice
untergebracht werden.
Die langfristige Nutzung dieser Flächen ist entsprechend den Ausführungen der Vorlage
V/0779/2015, Beschlussvorschlag C. 4.1 und 4.2 unter Berücksichtigung der neuen Stru k-
turierung der nicht kommerziell genutzten Erdgeschossflächen im Stadthaus 1 sowie der
damit verbundenen städtebaulichen Aufwertung des Innenhofbereiches zwischen dem Bau-
teil F / Stadthausturm sowie dem Grundstück Prinzipalmarkt 13 im Rahmen der weiteren
Planung zu prüfen und ggf. zu entwickeln (siehe Ziffer 4.3.8).
Für den Sanierungszeitraum sind bisher bereits folgende Wahlen absehbar:
Frühjahr 2017: Landtagswahl
Herbst 2017: Bundestagswahl
Herbst 2019: Europawahl
Herbst 2020: Kommunalwahl, Wahl Oberbürgermeister/-in,
Wahl Integrationsrat
Hierfür werden etwa 280 qm offene Bürofläche (Stadthaussaal) sowie zusätzlich 8 STB für
Hintergrundarbeitsplätze benötigt, insgesamt 24 S TB. Im Rahmen der Sanierungsplanung
werden die o. g. Termine berücksichtigt.
Für die regelmäßige Einrichtung eines Hauptwahlbüros ist nach der Sanierung im Gebäude
ein gut zugänglicher, ideal ebenerdiger und großflächiger Bereich vorzusehen. Es muss
zudem möglich sein, in unmittelbarer Nähe des Zugangs (mit Lieferfahrzeugen) parken zu
können. Der zu planende Bereich ist bürotechnisch so auszustatten, dass problemlos v o-
rübergehend PC-Arbeitsplätze eingerichtet werden können. Weiterhin sind in unmittelbarer
Nähe 8 temporär zu nutzende Standardbüroräume für Hintergrund -Arbeitsplätze und zur
Lagerung von Unterlagen / Wahlurnen vorzusehen. Inwieweit hierfür ggf. auch außerhalb
des Gebäudes Alternativflächen zur bisher bewährten Nutzung des Stadthaussaales he r-
angezogen werden können, ist zu prüfen.
Eine flexible Nutzungsmöglichkeit der Flächen zwischen den Wahlen ist notwendig und
planerisch zu gewährleisten.
4.3.8 Stadthausturm / „Maxi-Turm“ / Innenhofbereich zwischen Bauteil F bzw. Stadthausturm und
dem Grundstück Prinzipalmarkt 13
Das Angebot des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien im Erdgeschoss des Stad t-
hausturms, „Maxi-Turm“, nimmt derzeit etwa 110 qm Fläche in Anspruch.
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V/0512/2015
Bei der geplanten Neustrukturierung der nicht kommerziell genutzten Erdgesch ossflächen
im Stadthaus 1 sowie der damit verbundenen städtebaulichen Aufwertung des Innenhofb e-
reiches zwischen dem Bauteil F / Stadthausturm sowie dem Grundstück Prinzipalmarkt 13
(siehe Ziffer 4.3.7) ist auch dieser Bereich mit zu berücksichtigen. Sofern nach der Sani e-
rung eine anderweitige Nutzung vorgesehen ist, werden entsprechende Flächen an anderer
Stelle im Gebäude (ggf. in unmittelbarer Nähe zu m „Maxi-Sand“) für diese Nutzung berei t-
gestellt.
Für eine ggf. umzusetzende städtebauliche Aufwertung de s Innenhofbereiches zwischen
dem Bauteil F / Stadthausturm und dem Grundstück Prinzipalmarkt 13 sind in dem den bi s-
herigen Sanierungskosten zugrunde liegenden Konzept keine Kosten enthalten und mü s-
sen daher im Zuge der weiteren Planung ermittelt werden.
4.3.9 Hausmeisterwohnung
Derzeit gibt es im Bauteil F des Stadthauses 1 eine Hausmeisterwohnung mit etwa 100 qm
Wohnfläche.
Es ist vorgesehen, im sanierten Stadthaus 1 auch weiterhin eine Wohnung vorzuhalten und
als Dienstwohnung auszuweisen. Zunächst wir d durch die dauerhafte Präsenz eines Ve r-
antwortlichen im Gebäude eine objektive Sicherheitsfunktion wahrgenommen und das S i-
cherheitsgefühl der Mitarbeiter/ -innen, die außerhalb der Öffnungszeiten – aber dennoch
innerhalb der möglichen Arbeitszeiten – ihrer Tätigkeit im Stadthaus 1 nachgehen, gestärkt.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass durch die Einführung des Bü rgerservicezentrums mit
erweiterten Öffnungszeiten eine vermehrte Kundenfrequentierung zu erwarten ist, die die
Präsenz eines Verantwortlichen sinnvoll erscheinen lässt, der im Hause wohnt. Zudem wird
geprüft, die Veranstaltungsbetreuung für das Stadtweinhaus in die Überlegungen mit ei n-
zubeziehen.
Die Größe und Verortung der Wohnung wird im Rahmen der Sanierungsplanung festgelegt.
Wenn mit vertretbarem Aufwand möglich, ist eine eigene Zuwegung zur Wohnung einz u-
richten.
4.3.10 Tiefgarage
Das Vorhalten von Stellplatzflächen in unmittelbarer Anbindung an das Stadthaus ist wei-
terhin erforderlich. Auch im Hinblick auf eine zukünftig mögliche, marktgerechte Vermietung
des Bauteiles E sind vorhandene Stellflächen vorteilhaft. In der Tiefgarage sind derzeit 33
Stellplätze vorhanden. Derzeit ist ein Großteil der Plätze dauerhaft belegt (städtische
Dienstfahrzeuge, Schwerbehindertenparkplätze, Vermietungen).
Hinsichtlich der Zuwegungssituation wird auf die Ausführungen der Vorlage V/0463/2013,
Ziffer VI der Begründung, verwiesen.
4.3.11 Fahrradkeller
Der Fahrradkeller bietet Platz für rund 300 Fahrräder. Derzeit sind über 600 Mitarbeiter/ -
innen im Sta dthaus 1 beschäftigt. Die Auslastung des Fahrradkellers ist sehr gut; sie liegt
regelmäßig bei 80 -90 %. Bei einer Aufgabe des Fahrradkellers würde sich der Bedarf an
Abstellflächen um das Stadthaus herum erhöhen – dies ist zu vermeiden. Der Bedarf an ei-
nem Fahrradkeller in den aktuellen Ausmaßen wird daher auch zukünftig gesehen.
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5. Bürgerservicezentrum: Dienstleistungen und Flächenbedarf
Der Rat hat der Verwaltung mit der Vorlage V/0779/2014 vom 21.10.2014 (Ziffer I. B e-
schlussvorschlag B. 3) den Auftrag erteilt, im Zuge der Innensanierung des Stadthauses 1
die organisatorischen und baulichen Voraussetzungen für ein Bürgerservicezentrum zu
schaffen. Er hat sich dabei für die sogenannte „schlanke Lösung“ ausgesprochen, in der
ausgewählte Aufgaben aus de m Bereich des Bürgerbüros Mitte und der Kfz -
Zulassungsstelle sowie weitere geeignete Dienstleistungen zusammengefasst werden so l-
len. Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage basierend die Ziele des Bürgerservicezen t-
rums, die Bestandteile, sowie den Flächenbedarf konkretisiert.
5.1 Ziele
Das Bürgerservicezentrum soll eine moderne und starke Visitenkarte der Stadt Münster
werden – ebenerdig umgesetzt, einladend gestaltet und innovativ konzipiert. Es wird ein
„Mehr“ an Service für die Bürger/ -innen bringen und so gestaltet, dass es auf die sich ä n-
dernden Kundenanforderungen flexibel reagieren kann. Kurze Wege und verschiedene
„Zugangskanäle“ (persönlich, telefonisch und online inkl. Bedienerterminals) sind ein wic h-
tiges Merkmal der neuen Einrichtung. Zusätzlich zur Erfüllung der Kundenfunktionen „Emp-
fangen, Informieren, Leiten“ werden im Erdgeschoss schnell zu erledigende Fachleistungen
und im ersten Obergeschoss weitere, komplexere Dienstleistungen erbracht. Es geht um
eine neue zeitgemäße Gestaltung des Kontaktes Verwaltung – Kunden ohne unnötige We-
ge. Es handelt sich dabei um einen dynamisch fortlaufenden Prozess, d. h. mit dem Bür-
gerservicezentrum ist der Auftrag verbunden , das Angebot permanent den Anforderungen
der Bürger/-innen anzupassen.
5.2 Dienstleistungen
Der ebenerdige Bereich des Bürgerservicezentrums wird die zentrale Auskunfts - und Ser-
vicestelle der Stadtverwaltung im Stadthaus 1. Er empfängt Besucher/-innen, informiert sie,
vermittelt Kundinnen und Kunden an die jeweiligen Fachämter bzw. v ereinbart auf Wunsch
Termine und erbringt unmittelbar ausgewählte Fachleistungen.
Welche Fachaufgaben dort wahrgenommen werden, wird im Laufe des weiteren Projektver-
laufs „Einrichtung des Bürgerservicezentrums“ definiert. Wegen der zunehmenden Digital i-
sierung von Aufgaben und der damit einhergehenden Weiterentwicklung des Verwaltung s-
handelns insgesamt, kann dies heute für einen Z ielzeitraum von ca. fünf Jahren noch nicht
entschieden werden. Wie in der Vorlage V/0779/2014 ausgeführt, wird es sich unter and e-
rem um ausgewählte Aufg aben aus dem Bereich des Bürgerbüros Mitte und der Kfz -
Zulassungsstelle sowie um solche aus dem Aufgabenspektrum der Ämter im Stadthaus 1
handeln, die sich in schnellen Kundenkontakten erledigen lassen.
Das Leistungsspektrum des Emp fangs- und Servicebereichs wird so konzipiert, dass es
durch flexible Aufgabenzuordnung und entsprechende Kommunikation mit dem Bürgerbüro
Mitte und anderen Ämtern im Stadthaus 1 auf Nachfrageschwankungen schnell reagieren
kann: Bei großem Andrang werden e her weniger und bei geringerem Andrang mehr Ein-
zelaufgaben wahrgenommen. Ziel muss es sein, am Empfangs - und Servicebereich keine
Wartezeiten entstehen zu lassen. Eine vorausschauende Besuchersteuerung und ein fle-
xibler Personaleinsatz sind weitere Mittel, um dies sicherzustellen.
5.3 Gestaltung
Das Bürgerservicezentrum wird auf zwei Ebenen realisiert und umfasst mehrere Bestan d-
teile, die für die Bürger/ -innen eine zusammenhängende Einheit darstellen . Dies, obwohl
sie organisatorisch nicht unbedingt dense lben Ämtern bzw. Einrichtungen zugeordnet sein
müssen.
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V/0512/2015
Im Erdgeschoss ist ein Empfangs- und Servicebereich mit ca. sechs Arbeitsplätzen geplant.
Dort wird auch die Telefonzentrale – entwurfsabhängig – vorgesehen, ebenso mit bis zu
sechs Arbeitsplätzen. Neben dem Effekt eines dann möglichen flexiblen Personaleinsatzes
in beiden Bereichen soll die Zuordnung der Telefonzentrale zum Bürgerservicezentrum die
unmittelbare und auf vielen Kanälen mögliche Erreichbarkeit und Präsenz der Stadtverwa l-
tung verdeutlichen.
Im Erdgeschoss ist auch ein Bedarf für Sonderaktionsflächen eingeplant, um Ämtern zu
saisonalen bzw. besonderen Anlässen die Gelegenheit zur unmittelbaren Dienstleistung für
Bürger/-innen im Eingangsbereich des Stadthauses 1 zu geben. Bürgerterminals im Emp-
fangs- und Servicebereich ergänzen das Angebot der Kommunikations- und Bearbe i-
tungsmöglichkeiten. Hier gilt es, die rasante technische Entwicklung bestmöglich zu b e-
rücksichtigen.
Die Servicestelle soll mit optimiertem und großem Angebot möglichst das gesamte Spekt-
rum infrage kommender Auskunfts - und Serviceleistungen im Stadthaus 1 zentral umfa s-
sen. Im weiteren Prozess wird in diesem Zusammenhang das Aufgabenspektrum der
Münster Information, organisatorisch zugehörig zu Münster Marketing, geprüft. Orientiert an
den Bedarfen der Bürgerinnen und B ürger sowie der Gäste der Stadt ist zu klären, ob es
sinnvoll ist, die Aufgaben der Münster Information außerhalb des touristischen Bereichs zu-
künftig zum Bestandteil des Bürgerserv icezentrums werden zu lassen. Unabhängig vom
Ausgang dieser Prüfung wird die Münster Information wegen der unterschiedlichen Öf f-
nungszeiten zur Verwaltung mit einem eigenen Außenzugang versehen und deshalb auch
räumlich vom benachbarten Bürgerservicezentrum trennbar sein. Das Prüfungse rgebnis
wird ggf. auch Einfluss auf die Anzahl der einzurichtenden Arbeitsplätze im Em pfangs- und
Servicebereich sowie – entwurfsabhängig – der Telefonzentrale haben.
Im Eingangsbereich ist eine kleine Aufenthaltsfläche mit Sitzmöbeln für Besucher/ -innen
des Empfangs-/Servicebereich vorgesehen. Es handelt sich dabei nicht um eine klassische
„Wartezone“, sondern um die Gelegenheit , hier z. B. Informationsbroschüren durchzublä t-
tern oder kurz zu verweilen, während zum Beispiel eine Begleitperson Angelegenheit en er-
ledigt.
Im ersten Obergeschoss ist das B ürgerbüro Mitte künftig Bestandteil des Bürgerservic e-
zentrums. Außerdem erhalten alle Ämter des Stadthauses 1 mit entsprechend hoher Ku n-
denfrequentierung die Option, relevante kundenorientierte Dienstleistungen im Bürgerser-
vicezentrum zu erbringen (vergleichbar „Shop -in-Shop“). Vorstellbar sind z. B. Angebote
der Abteilung Standesamt, des Ordnungsamtes oder de s Amtes für Schule und Weiterbi l-
dung, aber auch für weitere Verwaltungseinheiten.
5.4 Aufrechterhaltung des Betriebes in Krisensituationen
Die Sanierung des Stadthauses 1 bietet die Chance, einen Teilbereich des Hauses für die
Einrichtung einer Notstromversorgung und ggf. weiterer infrastruktureller Notmaßnahmen
festzulegen. Hier kann in Krisensituationen das Verwaltungshandeln aufrechterhalten wer-
den, wenn es ansonsten aufgrund der gegebenen Lage eingestellt werden muss.
Als Fixpunkt hierzu wird das Bürgerservicezentrum vorgeschlagen, dessen Arbeitsplätze in
Krisensituationen dann auch von anderen Teilen der Verwaltung genutzt werden können.
Im Zuge der weiteren Planung zur Innensanierung wird daher geprüft, mit welchem Au f-
wand das zukünftige Bürgerservicezentrum mit einer Notstromversorgung und sonstigen
infrastrukturellen Maßnahmen ausgestattet werden kann, um auch in besonderen Krisenla-
gen Verwaltungstätigkeiten wahrzunehmen (siehe hierzu auch Ziffer 6.3.4).
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5.5 Flächenbedarf
Für das Bürgerservicezentrum werden im Erdgeschoss ca. 630 qm und im 1. OG im W e-
sentlichen die derzeitige Fläche des Bürgerbü ros-Mitte plus ca. 200 qm benötigt, demnach
insgesamt 1.580 qm. Hinzu kommen 150 qm Lagerfläche im Kellerbereich für die Münster
Information.
5.6 Kosten
Das den bisherigen Sanierungskosten zugrunde liegende Sanierungskonzept beinhaltet
eine Eins -zu-eins-Sanierung des heutigen Gebäudebestandes. Kosten für gravierende
bauliche Anpassungen im Rahmen einer Konzeptumsetzung Bürgerservicezentrum mü s-
sen daher im Zuge der weiteren Planung ermittelt werden.
6. Anforderungen an die digitale Infrastruktur
6.1 Bisherige IT-Infrastruktur
Das Stadthaus 1 stammt aus einer Zeit, in der eine flächendeckende IT -Ausstattung noch
keine Rolle spielte. Diese ist demnach nicht in einem Guss geplant, sondern historisch
gewachsen. Erste IT-Infrastrukturkomponenten wurden in den 1970er und 1980er Jahren
jeweils anlassbezogen installiert und Verkabelungen entsprechend den vorhandenen bau-
lichen Gegebenheiten durchgeführt.
Anfang der 1990er Jahre wurde für den Betrieb einer neuen Telefonanlage eine eigene
Verkabelung und zudem ei ne zentrale IT -Verkabelung auf Basis Glasfaser installiert, um
beispielsweise den gewachsenen Anforderungen an die Telefonie oder der fortschreite n-
den Ausstattung mit vernetzten PC Rechnung tragen zu können. Die somit inzwischen
rund 25 Jahre alte IT -Verkabelungsstruktur des Stadthauses 1 wurde zwar aufgrund hä u-
figer Bandbreitenengpässe nachträglich durch Einbau von aktiven Netzkomponenten no t-
dürftig für eine weitere Verwendung ertüchtigt, so dass sogar moderne IP -Telefonie im
Stadthaus 1 betrieben werden k ann. Insgesamt entspricht die Verkabelung aber nicht
mehr den aktuellen und zukünftigen Anforderungen.
Das Stadthaus 1 ist ein wichtiger IT -Knotenpunkt in der Verbindung zu vielen Liege n-
schaften der Stadt Münster. So sind beispielsweise die Stadtbüchere i und das Stadtm u-
seum über die IT -Infrastruktur des Stadthauses 1 angebunden – zentrale Komponenten
wie Datenhaltung und Datensicherung werden auf Servern über die Infrastruktur im
Stadthaus 1 erschlossen.
In Summe ergibt sich in der Bestandsaufnahme des aktuellen IT-Infrastrukturbestandes
ein heterogenes Bild, das im Rahmen der Innensanierung des Stadthauses 1 detailliert
analysiert und in eine zukunftsfähige Nutzung überführt werden muss.
6.2 Digitale Stadt Münster
Als weit reichender Wandel greift der Prozess der Digitalisierung in der Verwaltung unter
Stichworten wie Open Government, serviceorientierte IT-Dienstleistungen und leistungs-
fähige IT-Infrastrukturen. Die Bürgerschaft erwartet e ine flexible Erreichbarkeit und Ve r-
fügbarkeit der städtischen Dienstleistungen. Hierzu tragen bereits von der Verwaltung a n-
gestoßene Maßnahmen bei, wie ein frei zugängliches WLAN -Angebot, die digitale Rat s-
arbeit sowie der stadtweite Ausbau eines leistungsfähigen Datennetzes und von Onlin e-
diensten im Bürgerservice der Verwaltung.
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V/0512/2015
Die Dienstleistungsabnahme durch die Bürgerinnen und Bürger wird sich ändern: War
bisher ein persönlicher Kontakt mit daraus folgenden hohen Besucherzahlen in den Ve r-
waltungsgebäuden die Regel, wird sich de r Leistungsaustausch zukünftig verstär kt auf
den digitalen Bereich verlagern. Die Verwaltung muss diesen Anforderungen u. a. durch
die Bereitstellung bürgerorientierter Onlinedienste Rechnung tragen.
6.3 Notwendige IT-Standardanpassungen
Für die Innensanierung sollten aus dem Vorgenannten Anforderungen an ein modernes
und funktionales Bürogebäude abgeleitet werden. Hierbei kommt insbesondere den flexib-
len Nutzungsmöglichkeiten eine besondere Bedeutung zu.
6.3.1 Die IT-Infrastruktur ist so zu errichten, dass verschiedene organisatorische und fachliche
Raumnutzungskonzepte unterstützt werden. Fachliche Anforderungen müssen mittels IT
in der zu schaffenden Infrastruktur umgesetzt und neue Entwicklungen der kommenden
Jahre mit überschaubarem Aufwand nachgezogen werden können.
Es wird daher nich t mehr ausreichend sein, eine eindimensionale , flächendeckende Ver-
kabelung im Stadthaus 1 vorzuhalten. Die heute bekannten und in der Zukunft noch ste i-
genden Anforderungen an die Bandbreite, an den Parallelbetrieb verschiedener aus S i-
cherheitsgründen physikalisch voneinander zu trennender Netzwerke oder an die sichere
Stromversorgung bedingen eine Umstellung des Verkabelungskonzeptes auf einen fl ä-
chendeckenden, kombinierten Betrieb von Glasfaser - und Kupfertechnologie nach z u-
kunftssicheren Standards. Die bauliche Ausführung wird gewährleisten, dass zukünftig auf
veränderte Anforderungen technisch flexibel reagiert werden kann.
6.3.2 In den letzten Jahren hat sich eine funkbasierte und kabellose Anbindung von Endgeräten
immer stärker durchgesetzt. Während es in den 2000er Jahren noch notwendig war, End-
geräte ausdrücklich mit WLAN -Eigenschaften zu beschaffen, ist es heute eher unüblich,
wenn IT -Geräte nicht automatisch mit WLAN -Zugang ausgestattet sind. Basierend auf
dem Beschluss des Rates V/0133/2015 (Digita le Stadt Münster: WLAN -Ausbau) vom
17.06.2015 – hier konkret gemäß Ziffern 1 und 7 der Sachentscheidung – wird das Stadt-
haus 1 mit einem flächendeckenden WLAN ausgestattet. Dabei wird das WLAN auf fo l-
gende Zwecke ausgerichtet:
Durchführung der Verwaltungstätigkeiten.
Zugang für Bürgerinnen und Bürger (freies WLAN).
Der Aufwand für den WLAN -Ausbau ist in dem den bisherigen Sanierungskosten zugru n-
de liegenden Konzept nicht enthalten und muss im Zuge der weiteren Planung ermittelt
werden.
6.3.3 Zudem sind zukünftig bei jeder Nutzung die steigenden Sicherheitsanforderungen zu be-
rücksichtigen. Netzzugänge müssen für nichtstädtische Nutzungen und in öffentlich z u-
gänglichen Bereichen so installiert werden, dass Nutzbarkeit und Sicherheit miteinander
vereinbar sind.
6.3.4 Diese Integration hat des Weiteren eine deutlich stärkere Rolle der Stromversorgung des
Stadthauses 1 zur Folge. In Krisensituationen bzw. Notfällen werden unterschiedliche
Dienste der IT -Infrastruktur benötigt. Teile der IT -Infrastruktur müssen daher so abges i-
chert werden, dass sie dem Krisenmanagement zu jeder Zeit in einem noch zu defini e-
renden Umfang zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Notfallvorsorge sind Räumlichke i-
ten vorzusehen, die ebenso wie die erforderlichen (zentralen) IT -Systeme und die Tele-
fonzentrale mit einer Notstromversorgung abgesichert werden.
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Kosten für den Ausbau der Notstromversorgung sind in dem den bisherigen Sanierung s-
kosten zugrunde liegenden Konzept nicht enthalten und müssen im Zuge der weiteren
Planung ermittelt werden.
6.3.5 Es ist davon auszugehen, dass auch mittelfristig ein Bedarf an klassischen Arbeitsplatz-
rechnern an nahezu jedem Arbeitsplatz zu berücksichtigen ist. Dabei wird die Darste llung
bedarfsgerecht auf unterschiedlichen Ausgabegeräten erfolgen. Mobi le Geräte wie Ta b-
lets, aber auch künftige Entwicklungen werden als ergänzende Medien nicht zwingend
flächendeckend zum Einsatz kommen. Grundsätzlich muss ihr Einsatz aber an jedem A r-
beitsplatz möglich sein.
6.3.6 Videoconferencing und Videotelefonie werden zukünftig aus wirtschaftlichen Gründen als
Ergänzung zu ortsübergreifenden Besprechungen verstärkt genutzt. Dabei ist davon au s-
zugehen, dass sowohl Besprechungsräume mit entsprechenden Systemen auszustatten
sind, als auch Videotelefonie am Arbeitsplatz zum Einsatz kommen wird.
6.3.7 Neue Druckernutzungskonzepte werden vermehrt zentrale Druckstationen sowie auch,
gerade in datenschutzrelevanten Arbeitsumfeldern, dezentrale Arbeitsplatzdrucker bein -
halten.
6.3.8 Das elektronische Dokumentenmanagementsystem der Stadt inklusive der elektronischen
Archivierung wird sukzessive die klassische papierbasierte Aktenhaltung ablösen.
6.3.9 Der eigentliche Arbeitsplatz wird in immer stärkerem Maße vom genutzten Raum una b-
hängig. Organisatorische Konzepte wie Arbeit splatzpools (vgl. Ziffer 4.2 .8, Desksharing-
Inseln) oder alternierende Telearbeit werden von der IT insbesondere durch geeignete
Virtualisierungsmaßnahmen bedient und unterstützt.
6.4 IT-Bedarfe während der Umzugsphase
Bereits im Vorfeld der Innensanier ung werden große Bereiche der städtischen IT -
Systemräume in das zum Ende 2015 in Betrieb gehende DataCenter am Standort Feue r-
wache 1 überführt. Gleichwohl werden zentrale Infrastrukturen am Standort Stadthaus 1
verbleiben. Für den Zeitraum der Innensanierung (insbesondere des Kellers) ist der siche-
re IT-Betrieb zu gewährleisten; ggf. müssen Ausweichflächen genutzt werden.
7. Verbleib des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien in der Hafenstraße 30
Entsprechend der Ratsvorlage V/0366/2015 hat die Ve rwaltung Verhandlungen mit der
Vermieterin des Bürogebäudes Hafenstraße 30 mit dem Ziel aufgenommen, das best e-
hende Mietverhältnis am Standort zu verlängern. Vorbehaltlich der endgültigen Verhan d-
lungsergebnisse hinsichtlich der Vertrags - und Mietkonditionen, die dem Rat im Rahmen
der nichtöffentlichen Beschlussvorlage V/0571/2015 separat zur Entscheidung vorgelegt
werden, empfiehlt die Verwaltung die Weiternutzung des Gebä udes für die Unterbringung
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Derzeit hat die Stadt Münster im Gebäude Flächen in einem Umfang von rd. 3.900 m² a n-
gemietet.
Die Vorlage V/0462/2013 „Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Mittelfristige
Büroflächenplanung der Stadt Münster“ enthielt den Auftrag, die Verlagerung des Am tes
für Kinder, Jugendliche und Familien in das sanierte Stadthaus 1 sowie die anschließende
Aufgabe des Gebäudes Hafenstraße 30 zu prüfen.
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Ursächlich für diesen Prüfauftrag war insbesondere sowohl der zum damaligen Zeitpunkt
unstrittig vorhandene Modernisierungsstau, als auch die als schlecht eingestufte Zugän g-
lichkeit des Gebäudes.
Die Vermieterin des Gebäudes Hafenstraße 30 hat gegenüber der Verwaltung zugesagt,
bei einer langfristigen Verlängerung des Mietvertrages die notwendigen Modernisierungen
durchzuführen. Sollten diese Maßnahmen umgesetzt werden, ist die langfristige We i-
ternutzung des Gebäudes als genereller städtischer Verwaltungsstandort sinnvoll – zumal
die noch im Rahmen der Erstellung der Vorlage V/0462/2013 bemängelte schlechte Z u-
gänglichkeit des Gebäudes für Menschen mit Behinderungen sowie Eltern mit Kinderw ä-
gen durch die Vermieterin bereits beseitigt wurde; die Eingangssituation ist nunmehr nach
Einbau einer behindertengerechten Rampe und eines zusätzlichen Aufzuges barri erefrei.
Auch wurde jüngst die Tiefgarage saniert und die Wasserqualität im Gebäude durch eine
Teilsanierung der Leitungsnetzes im Keller nachhaltig verbessert.
Die nunmehr vorgesehene dauerhafte Verortung des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien an diesem Standort birgt die Chance, in zentraler Lage und dabei gleichzeitig in
unmittelbarer Nähe zum städtischen Sozialamt (Hafenstraße 8), zum Jobcenter (Stad t-
haus 2) sowie zu r Ausländerbehörde im Rechts- und Ausländeramt (Stadthaus 2) die
Bündelung der sozialen Bürgerdienstleistungen weiter fortzuführen.
Hiermit wird die im Rahmen der mittelfristigen Büroflächenplanung angestrebte Konzen t-
ration der städtischen Verwaltungsstandorte im Sinne einer zielgruppenspezifischen und
arbeitsorganisatorisch sinnvollen Zusammenfass ung von Dienstlei stungen entsprechend
den Beschlüssen der Vorlage V/0779/2014 weiter etabliert.
8. Temporäre Unterbringung von Teilen des Ordnungsamtes am Standort
Nieberdingstraße 30a
Die anstehende Innensanierung des Stadthauses 1 findet in mehreren Bauabschnitten
statt. Entsprechend sind Ausweichquartiere für die betroffenen Organisationseinheiten im
Stadtgebiet – zunächst wenn möglich im vorhandenen Gebäudebestand – zu finden. Die
Verwaltung beabsichtigt, die Bereiche „Service - und Ordnungsdienst“ sowie „Verkehr s-
überwachung“ des Ordnungsamtes für den Zeitraum der Sanierung am Standort „Niebe r-
dingstraße 30a“ unterzu bringen. Es handelt sich hierbei um ein ehemaliges Gebäude der
Telekom, das sich in städtischem Besitz befindet. Im Gebäude gegenüber sin d Bereiche
des Amtes für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten verortet. In unmi t-
telbarer Nachbarschaft befindet sich eine Flüchtlingsunterkunft mit 50 Plätzen in Containe r-
bauweise.
Durch die Maßnahme werden Büroflächen im Stadthaus 1 im Umfang von 412 qm freig e-
zogen. Zeitpunkt der Umsetzung ist das Frühjahr 2016.
9. Anmietung von Ausweichflächen für die Dauer der Innensanierung
9.1 Die Sanierung des Stadthauses 1 erfolgt voraussichtlich in vier Bauabschnitten. Diese
Bauabschnitte müss en für die Sanierungsarbeiten jeweils freigezogen werden. Darüber
hinaus sind angrenzende Bereiche als „Lärm - und Staubpufferflächen“ auszuweisen, d a-
mit die über Jahre andauernde Belastung für die im Haus verbleibenden Mitarbeiter/ -
innen und Besucher/ -innen auch im Sinne des Arbeitsschutzes vertretbar bleibt. Je Ba u-
abschnitt sind etwa 100 Büros freizuziehen. Darüber hinaus wird derzeit ein ausreiche n-
der Pufferbedarf von bis zu 20 Büroräumen kalkuliert.
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Um diese Flächen nicht im gesamten Umfang für die Dau er der Sanierung anmieten zu
müssen, hat die Verwaltung in den vergangenen Monaten die laufenden Verdichtung s-
bemühungen unter Anwendung der unter Ziffer 3 aufgeführten Belegungsstandards weiter
intensiviert. Festzustellen ist, dass dennoch – analog der Ausführungen der Vorlage
V/0885/2014 („Anmietung von Räumlichkeiten im Gebäude Von-Steuben-Straße 5, 48143
Münster für die Unterbringung von Teilbereichen des Sozialamtes“) – keine nennens -
werten freien Flächen im Büroraumbestand vorhanden sind. Lediglich im Stadthaus 3
können durch weitere, umfangreiche Umzugs - und Verdichtungsmaßnahmen noch
maximal 20 Räume generiert werden. Deren gänzliche Nutzung bedeutet jedoch den
Verlust jeglicher Handlungsoptionen bei kurzfristig entstehendem Büroraummehrbedarf.
Insofern können im Stadthaus 3 maximal 10 Räume als Ausweichquartier in Anspruch
genommen werden.
Darüber hinaus soll zunächst die vorrangige Nutzung eigener (bisher nicht selbst genut z-
ter) Bestandsgebäude erfolgen. Diesbezüglich wird auf die Ziffer 8 dieser Vorlage verwie-
sen. Durch die Nutzung des Gebäudes Nieberdingstraße 30a können im Stadthaus 1 in s-
gesamt 412 qm Fläche freigezogen werden; dies entspricht einem Umfang von 20 bis 25
Standardbüros.
Die Anmietung von freien Flächen in bereits genutzten Bestands immobilien bietet eine
weitere, aufgrund der vorhandenen IT -Anbindung gerade in infrastruktureller Hinsicht
sinnvolle Möglichkeit, Ausweichflächen zu generieren. Jedoch sind diese Möglichkeiten
derzeit sehr beschränkt; so verfügen z. B. die Stadtwerke Münster über keine freien Büro-
flächen im Stadthaus 3 und im angrenzenden Stadtwerkegebäude. Lediglich in einem
weiteren Gebäude besteht die Möglichkeit, 350 qm zusätzliche Büro - und Nebenfläche
(entspricht 10 STB) temporär anzumieten.
Insgesamt ergibt sich so ein Bedarf (inklusive Pufferflächen) von bis zu 80 Büroräumen,
die durch eine Anmietung in einem neuen, sich bisher nicht im städtischen Bestand b e-
findlichen Gebäude gedeckt werden müssen. Aus Gründen der Bürgerorientierung ist eine
Zerstreuung der Verwal tung auf mehrere Ausweichstandorte – wenn möglich – zu ve r-
meiden.
Die Verwaltung prüft derzeit gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Münster GmbH,
welche am Markt verfügbaren Immobilien im Stadtgebiet für die Nutzung als Ausweic h-
quartier im oben beschriebenen Umfang in Frage kommen. Dem Rat wird hierzu im Rah-
men einer separaten Vorlage ein Beschlussvorschlag vorgelegt. Die erforderlichen kon-
sumtiven Finanzmittel sind bereits im Haushalt enthalten.
Die Nutzung von Konvers ionsflächen (Vorlage V/0779/2014 , Ziffer I. Beschlussvorschlag
B.4) wurde durch das Amt für Immobilienmanagement geprüft. Für eine städtische Nu t-
zung geeignete Büroflächen sind in Konversionsimmobilien derzeit nicht verfügbar.
Hinweis: Eine mögliche Zusammenfassung von weiteren Verwaltungsstandorten im
Stadtgebiet an einem zusätzlichen zentralen Bürostandort wird derzeit durch die Verwa l-
tung geprüft. Es ist vorgesehen, im ersten Halbjahr 2016 im Rahmen einer Vorlage zur
mittelfristigen Büroflächenplanung einen entsprechenden Beschlussvor schlag zu unte r-
breiten. Hierfür wird eine abschließende immobilienwirtschaftliche Bewertung der neben
den Stadthäusern 1, 2 und 3 noch vorhandenen Verwaltungsgebäude vorgenommen, die
auch eine mögliche Verwertung dieser Gebäude umfassen wird. Entsprechend des Be-
schlusses zur Ziffer I. C. 4.4 der Vorlage V/0779/2014 wird auch das Gebäude Prinzipa l-
markt 5 mit in die Prüfung einbezogen. Die Verwaltung wird diesbezüglich eine weitere
Büromarktsondierung in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung Münster GmbH vo r-
nehmen und die Ergebnisse vorstellen.
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10. Weiteres Vorgehen
Auf der Grundlage der Beschlusspunkte dieser Ratsvorlage soll in einem nächsten Schritt
die Vorplanung mit allen zugehörigen Maßnahmen im Rahmen der Innensanierung des
Stadthauses 1 ausgearbeitet und eine Kostenschätzung erstellt werden. Im Laufe des Ja h-
res 2016 sollen hierzu dann weitere Ratsbeschlüsse eingeholt werden (1. Quartal: Zusti m-
mung zur Planung, 3. Quartal: Baubeschluss). Ziel ist es, im ersten Quartal 2017 mit der
eigentlichen Baumaßnahme der Innensanierung zu beginnen.
In Vertretung In Vertretung
gez. gez.
Wolfgang Heuer Alfons Reinkemeier
Stadtrat Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (13)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
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Zur SitzungOrte (4)
- Nieberdingstraße 30a
- Hafenstraße 30
- Von-Steuben-Straße 5
- Prinzipalmarkt 13
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Details
- Aktenzeichen
- V/0512/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.07.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37