V/0270/2014/1
Aktuelle Unterbringungssituation und Perspektiven für die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen, hier: Zeitlich befristete Maßnahmen zum Bau von Flüchtlingseinrichtungen in Containerbauweise und zur Einrichtung einer städtischen Erstaufnahmeeinrichtung
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Beschlussvorlage
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V/0270/2014/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Aktuelle Unterbringungssituation und Perspektiven für die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen; hier: Zeitlich befristete Maßnahmen zum Bau von Flüchtlingseinrichtungen in Containerbauweise und zur Einrichtung einer städtischen Erstaufnahmeeinrichtung und perspektivische Errichtung von Flüchtlingseinrichtungen Beratungsfolge 01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 02.04.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Auf folgenden Standorten werden für die Dauer von voraussichtlich drei Jahren befristet Flücht- lingseinrichtungen in Containerbauweise mit jeweils 50 Plätzen errichtet und betrieben: Nieberdingstraße für alleinstehende männliche Flüchtlinge - neben dem Gebäude des Am- tes für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten, Nieberdingstraße 30a (Anlage 1), Sprakel, Nördlich Landwehr (östlicher Teilbereich), für Flüchtlingsfamilien - neben der ge- planten neuen Flüchtlingseinrichtung (Anlage 2) (beide Flüchtlingseinrichtungen werden für maximal zwei Jahre nebeneinander betrieben) und Handorf für Flüchtlingsfamilien - neben dem Bürgerbad und der interimsweise dort betrie- benen Kindertageseinrichtung in Containerbauweise (ehemalige Liegewiese des Freiba- des, Anlage 3). Dabei sind die Belange des TSV Handorf angemessen zu berücksich- tigen. 2. Die Containergebäude werden durch die Wohn + Stadtbau GmbH bzw. durch einen von ihr beauftragten Investor schlüsselfertig zur Verfügung gestellt. Sie werden durch die Stadt Müns- ter angemietet und mit dem notwendigen Mobiliar sowie den erforderlichen beweglichen Ein- richtungsgegenständen ausgestattet. 3. Ein Gebäude auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne (Anlage 4) wird vorübergehend als städtische Erstaufnahmeeinrichtung für bis zu 150 100 Flüchtlinge hergerichtet und betrie- ben, um von dort nach Münster zuziehende Flüchtlinge in einem geordneten und an festzule- genden Standards orientierten Verfahren auf die bestehenden Flüchtlingseinrichtungen und Unterbringungsquartiere zu verteilen. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Vorlagen-Nr.: V/0270/2014/1 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-5040 E-Mail: Lembeck@stadt-muenster.de Datum: 01.04.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0270/2014/1 Zahl abgewichen werden, die Zahl 150 darf nicht überschritten werden. Die maximale Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung darf 6 Monate nicht überschreiten. Über die Belegungszahlen sowie die Aufenthaltsdauer der ankommenden Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung berichtet die Verwaltung dem politischen Arbeitskreis Flüchtlinge, dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung und den Bezirksvertretungen kontinuierlich. 4. Für die persönliche Betreuung dieser vorläufigen Unterbringungslösungen werden zusätzliche Mitarbeiter/-innen im Umfang von 3,00 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) EGr. S 12 für Sozialarbei- ter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 3,00 VZÄ EGr. 4 für Hauswarte befristet für 3 Jah- re ab Inbetriebnahme eingesetzt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei weiter anhalten- dem unverändertem Flüchtlingszustrom auch eine befristete Personalkapazitätserhöhung im Amt für Immobilienmanagement geprüft und ggf. kurzfristig umgesetzt werden muss. Zum Stel- lenplan 2015 wird die Verwaltung für den dauerhaften Bedarf auf Basis der dann vorliegenden Flüchtlingszahlen ggf. notwendige Stellenvermehrungen vorschlagen. Ein Teil der Aufgabe der sozialpädagogischen Fachkräfte ist die Koordinierung der Arbeit der ehrenamtlich Aktiven im jeweiligen Stadtteil. 5. Die Wohn + Stadtbau GmbH wird in Zukunft die festen Flüchtlingseinrichtungen für die Stadt Münster errichten. 6. Die Stadt Münster bekräftigt ihr Konzept zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlin- gen und baut dieses weiter aus. Die unter Beschlusspunkt drei aufgeführte Erstaufnah- meeinrichtung ist als Übergangslösung zu verstehen. Die Bestandsdauer dieser Einrich- tung ist auf höchstens drei Jahre festgelegt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es konnten noch nicht sämtliche finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen ermittelt werden. Die Mietkonditionen für die durch Investoren zu errichtenden Containergebäude und die Nutzung des ehemaligen Kasernengebäudes sowie die Kosten für Umbau, Erschließung und Herrichtung von Gebäude und Außenanlagen im Bereich der ehemaligen Oxford-Kaserne sind noch zu berechnen. Sie werden in einer gesonderten Vorlage oder für eine Dringlichkeitsentscheidung dargestellt, wenn eine entsprechende Eilbedürftigkeit besteht und die Wertgrenzen für Entscheidungen durch die Verwaltung überschritten werden. Der Berechnung der Aufwendungen für Personal sowie Sach- und Dienstleistungen und der Trans- feraufwendungen, die zur laufenden Betreuung der Einrichtungen und für Integrationshilfen in Ko- operation mit freien Trägern erforderlich werden, liegt die Annahme zugrunde, dass die Einrichtun- gen in Containerbauweise und die Erstaufnahmeeinrichtung zum August 2014 in Betrieb genom- men werden können. Diese Aufwendungen werden als laufende jährliche Kosten fortgeschrieben. Für die Ausstattung mit notwendigem Mobiliar und den erforderlichen beweglichen Einrichtungs- gegenständen werden einmalig investive Mittel in Höhe von 234.900 € benötigt. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 11 Personalaufwendungen 2014 112.340 2015 ff. 269.610 - 3 - V/0270/2014/1 Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2014 22.880 2015 ff. 54.900 Zeile 15 Transferaufwendungen 2014 5.000 Integrations- hilfen 2015 ff. 12.000 Insgesamt: 2015 ff. 336.510 2014: 140.220 € Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Investitionsmaßnahme Ausstattung von Flüchtlingseinrichtungen Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2014 234.900 Summe aller Auszahlungen/Saldo 234.900 Es wird angestrebt, die in 2014 zu diesem Zweck anfallenden zusätzlichen Aufwendungen und investiven Auszahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu ggf. erfor- derlich werdenden Umschichtungen über das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mittel- bereitstellung nach § 83 GO NW zu. Sollte sich eine derartige Deckungsmöglichkeit nicht ergeben, muss eine Nachtragssatzung erlassen werden. Zum Stellenplan 2015 wird die Verwaltung für den dauerhaften Bedarf auf Basis der dann vorlie- genden Flüchtlingszahlen Stellenvermehrungen vorschlagen, wozu auch die aus einer steigenden Zahl unterzubringender und zu betreuender Menschen resultierenden personellen Bedarfe in den Bereichen Wirtschaftliche Hilfen und Verwaltung gehören. Die zusätzlichen Aufwendungen 2014 werden über einen eventuellen Nachtragshaushalt 2014 bzw. im Jahresabschluss 2014 bereitzu- stellen sein. Zu den investiven Maßnahmen im Rahmen der Pflichtaufgabe der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen kann die Stadt Münster weder Bundes- noch Landesmittel beantragen. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt den Gemeinden für die Aufgabe „Aufnahme und Unterbringung“ des in § 2 Flüchtlingsaufnahmegesetz beschriebenen Personenkreises der ausländischen Flüchtlinge jährliche pauschale Landeszuweisungen. Die Finanzzuweisung im Jahr 2014 beträgt für Münster 1.809.186 €. Begründung: Die Verwaltung hat die im Beratungsgang beschlossenen Änderungen geprüft und schlägt die neuen Beschlüsse vor. Im Folgenden werden die Änderungsbeschlüsse der Gremien aufgeführt und die Ergebnisse der Prüfungen und Bewertungen durch die Verwaltung einzeln dargestellt. - 4 - V/0270/2014/1 Zu Beschlusspunkt 1: Bezirksvertretung Münster-Nord am 25.03.2014 1. … Sprakel, Nördlich Landwehr (östlicher Teilbereich), für Flüchtlingsfamilien - neben der ge- planten neuen Flüchtlingseinrichtung (Anlage 2) (beide Flüchtlingseinrichtungen werden für maximal zwei Jahre nebeneinander betrieben) und … Gegen den Änderungsvorschlag bestehen keine Bedenken. Die Zeitplanung für die Errichtung von dauerhafter Flüchtlingseinrichtung und Containeranlage lässt erwarten, dass die Einschätzung der Dauer eines parallelen Betriebs realistisch ist. Bezirksvertretung Münster-Ost am 26.03.2014 1. … Handorf für Flüchtlingsfamilien - neben dem Bürgerbad und der interimsweise dort betrie- benen Kindertageseinrichtung in Containerbauweise (ehemalige Liegewiese des Freiba- des, Anlage 3). Dabei sind die Belange des TSV Handorf angemessen zu berücksich- tigen. Die von der interimsweise betriebenen Kindertageseinrichtung derzeit genutz- ten Container bzw. diese Stelle sind nach Beendigung dieser Nutzung dem Sportver- ein TSV Handorf zur Verfügung zu stellen. … Die Belange des örtlichen Sportvereins TSV Handorf werden in der Form angemessen berücksich- tigt, dass die befristet geplante Flüchtlingseinrichtung in Containerbauweise so auf dem Gelände platziert werden soll, dass möglichst wenig Fläche in Anspruch genommen wird, um für eventuelle bauliche Aktivitäten des Vereins bzw. für den Verein ausreichend Raum zu lassen. Das Containergebäude, in dem im Moment Kinder übergangweise bis zur Fertigstellung der Kin- dertageseinrichtung Am Juffernbach betreut werden, kann aus Sicht der Verwaltung nicht für den TSV Handorf zur Verfügung gestellt werden. Die Pavillons sind als Übergangsmaßnahme für die Bauzeit zur Unterbringung von zwei Gruppen aufgestellt worden. Mit Fertigstellung der neuen Kin- dertageseinrichtung ziehen die Gruppen aus den Pavillons in die neue Einrichtung. Danach soll das Containergebäude weiterhin für die Kindertagesbetreuung zur Absicherung der Rechtsansprüche vorgehalten werden. Zurzeit läuft das Aufnahmeverfahren bzw. Platzvergabever- fahren für die Plätze in Kindertageseinrichtungen zum kommenden Kindergartenjahr 2014/2015. Das Verfahren wird erst Ende April abgeschlossen sein. Erst dann ist klar, ob in Handorf oder in anderen Stadtteilen noch Plätze fehlen. Nach heutigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass für das kommende Betreuungsjahr noch Interim-Plätze kurzfristig geschaffen werden müssen. Sollte es in Handorf eine Bedarfsdeckung geben und sollten in anderen Stadtteilen noch Plätze fehlen, ist die Verwaltung darauf angewie- sen, die Pavillons vom Gelände ehemaligen Freibades an eine andere Stelle umzusetzen. Zu Beschlusspunkt 3: Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung am 25.03.2014 sowie Integrationsrat und Be- zirksvertretung Münster-West am 26.03.2014 3. Ein Gebäude auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne … wird vorübergehend als städti- sche Erstaufnahmeeinrichtung für bis zu 150 100 Flüchtlinge hergerichtet und betrieben, ... In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Zahl abgewichen werden, die Zahl 150 darf nicht überschritten werden. Die maximale Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrich- tung darf 6 Monate nicht überschreiten. (Integrationsrat und Bezirksvertretung Münster-West) - 5 - V/0270/2014/1 In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Zahl geringfügig abgewichen werden. (Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung) Über die Belegungszahlen sowie die Aufenthaltsdauer der ankommenden Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung berichtet die Verwaltung dem politischen Arbeitskreis Flüchtlinge und dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung kontinu- ierlich. (Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung) Über die Belegungszahlen sowie die Aufenthaltsdauer der ankommenden Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung berichtet die Verwaltung dem politischen Arbeitskreis Flüchtlinge, dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung und der Be- zirksvertretung Münster-West kontinuierlich. (Integrationsrat) Über die Belegungszahlen sowie die Aufenthaltsdauer der ankommenden Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung berichtet die Verwaltung dem politischen Arbeitskreis Flüchtlinge, dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung und den Be- zirksvertretungen kontinuierlich. (Bezirksvertretung Münster-West) Die Beratung in den Gremien hat gezeigt, dass die Belegung der geplanten Erstaufnahmeeinrich- tung nur in begründeten Ausnahmefällen mit bis zu 150 Menschen vorgenommen werden soll. Der Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung hatte am 25.03.2014 zunächst beschlossen, von der Zielmarke von 100 Flüchtlingen nur geringfügig abzuweichen. In der folgenden Beratung der Vor- lage wurde dies in der nun zum Beschluss vorgeschlagenen Form weiterentwickelt. Die Verwaltung teilt das Interesse, die Belegung der Einrichtung möglichst gering zu halten. Eine kleinere zu betreuende Personengruppe erleichtert die soziale Betreuung. Wesentliches Ziel der Verwaltung ist es zudem, eine schnelle und gute Integration der zuziehenden Menschen in ihr neues Wohnumfeld zu erreichen. Dies kann nur in den Einrichtungen gelingen, in denen die Flüchtlinge für die Zeit ihrer Residenzpflicht leben, also dezentral. Durch die soziale Betreuung wird intensiv und möglichst zügig darauf hingewirkt, dass die Menschen aus der Erstaufnahmeein- richtung ausziehen. Daher bestehen gegen die vorgeschlagene Beschlussformulierung und die vorgesehene maximale Aufenthaltsdauer von sechs Monaten keine Bedenken. Auch die Berichterstattung über Belegung und Aufenthaltsdauer hält die Verwaltung für sinnvoll. Dies sollte kontinuierlich geschehen, damit Entwicklungen schnell erkennbar werden. Dabei sollten die Bezirksvertretungen einbezogen sein, damit die beteiligten Akteure vor Ort die entsprechenden Informationen erhalten, denn aus der zentralen Einrichtung werden die Menschen in die lokalen Einrichtungen in den Bezirken umziehen. Daher schlägt die Verwaltung vor, dem Beschlussvor- schlag der Bezirksvertretung Münster-West zu folgen, der diese Aspekte insgesamt berücksichtigt. Zu Beschlusspunkt 4: Integrationsrat und Bezirksvertretung Münster-West am 26.03.2014 4. Für die persönliche Betreuung dieser vorläufigen Unterbringungslösungen werden … notwendi- ge Stellenvermehrungen vorschlagen. Ein Teil der Aufgabe der sozialpädagogischen Fach- kräfte ist die Koordinierung der Arbeit der ehrenamtlich Aktiven im jeweiligen Stadtteil. Die Einbeziehung Ehrenamtlicher in die Versorgung und Betreuung der Menschen in den Flücht- lingseinrichtungen in der Stadt Münster ist wesentlicher Bestandteil der sozialen Arbeit. Schon mit der Vorlage Nr. 426/2002 „Leitziele und Integrationsanforderungen für die Flüchtlingsarbeit in Münster“ wurde als Integrationsziel formuliert: „Umsetzung der Integrationsziele durch Mitarbeit von ehrenamtlichen Kräften, Institutionen, Vereinen, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Eigenen- gagement der Flüchtlinge“. Diese Aufgabe aber auch die damit verbundene Grundhaltung soll un- eingeschränkt fortgeführt werden. Daher unterstützt die Verwaltung den Ergänzungsvorschlag und nimmt ihn zum Anlass, gerade den Aspekt der Koordination noch einmal besonders in den Fokus zu nehmen. - 6 - V/0270/2014/1 Zu Beschlusspunkt 6: Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung und Bezirksvertretung Münster-Nord am 25.03.2014 sowie Integrationsrat und Bezirksvertretung Münster-West am 26.03.2014 6. Die Stadt Münster bekräftigt ihr Konzept zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen und baut dieses weiter aus. Die unter Beschlusspunkt drei aufgeführte Erstaufnahmeein- richtung ist als Übergangslösung zu verstehen. Die Bestandsdauer dieser Einrichtung ist auf höchstens drei Jahre festgelegt. Die Verwaltung hatte ohnehin die Befristung der vorgeschlagenen Maßnahmen und den vorüber- gehenden Charakter der Erstaufnahmeeinrichtung beschrieben. Daher bestehen keine Bedenken gegen eine Beschlussfassung in der ergänzten Form. Die künftige Entwicklung der Zahl zuziehen- der Flüchtlinge und ihrer Unterbringung wird kontinuierlich beobachtet. Wenn sich die Notwendig- keit hierfür ergibt, wird die Verwaltung rechtzeitig vor Ablauf der Befristungsdauer eventuell not- wendige Maßnahmen in diesem Arbeitsfeld den Gremien vorschlagen. Zu einem Beschlusspunkt 7: Integrationsrat am 26.03.2014 7. Auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne wird ein Standort für eine dauerhafte Flüchtlingseinrichtung für maximal 50 Flüchtlinge nach dem Konzept zur Integration und Unterbringung von Flüchtlingen geprüft. Dem Ergänzungsantrag des Integrationsrates soll nicht gefolgt werden. In der Begründung der Ausgangsvorlage wird bereits darauf verwiesen, dass neben der Suche nach temporären Ausweichquartieren und dem Bau dauerhafter Flüchtlingseinrichtungen auch Perspektiven für die Erschließung weiterer Standorte im Rahmen eines neuen Mediationsprozes- ses entwickelt werden sollen. Damit soll das erfolgreiche münstersche Konzept einer dezentralen und sozialverträglichen Unterbringung der nach Münster ziehenden Menschen konsequent fortge- führt werden. Dazu gehört aber auch, dass der Mediationsprozess mit den beteiligten Akteuren ergebnisoffen und konsensual geführt wird. Dem widerspricht aus Sicht der Verwaltung die Vorfestlegung auf den Standort einer eventuellen neuen Flüchtlingseinrichtung in einem Stadtbezirk. Die Verwaltung schlägt daher dringend vor, diesen und vergleichbare Vorschläge zurückzustellen und zu gegebe- ner Zeit in den Mediationsprozess einzubringen, dessen Auftakt im Übrigen Ende Sommer/Anfang Herbst dieses Jahres geplant ist. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Nieberdingstraße 30a
- Am Juffernbach
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0270/2014/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.04.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37