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V/0981/2018

Änderung der Gewässergebührensatzung (GGS) einschließlich Änderung der Gebührentarife

Vorlagen 26.10.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 13.5

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Rat_V_0981_2018_Gewaessergebuehrensatzung_Anlage

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Ansehen

Beschlussvorlage

3134 Zeichen

V/0981/2018 
V/0981/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Änderung der Gewässergebührensatzung (GGS) einschließlich Änderung der Gebührentarife 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung (GGS) einschließlich der Änderung 
der Gebührentarife wird beschlossen (Anlage 1). 
  
2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung wird zugestimmt  
(Anlagen 2 und 3). 
 
 
Begründung: 
Auf der Grundlage der Gewässergebührensatzung wird der umlagefähige Aufwand für die Gewä s-
serunterhaltung auf die Grundstücke, von denen Wasser den Gewässern seitlich zufließt, umgelegt.  
Das Gebiet der Stadt Münster ist in sechs Unterhaltungsgebiete (Stadt Münster und die Unter hal-
tungsverbände Amelsbüren -Hiltrup, Obere Stever, Havixbeck -Roxel, St. Mauritz -Altenberge und 
Münster Süd-Ost) eingeteilt. 
 
 
1. Änderung der Gebührensatzung (Anlage 1) 
Die Bezeichnung des Unterhaltungsverbandes „Hiltrup -Amelsbüren“ wird durch „Amelsbüren -Hiltrup“ 
ersetzt und damit an die Schreibweise des Wasser - und Bodenverbandes „Amelsbüren -Hiltrup“ an-
gepasst. 
Tiefbauamt 
 
15.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0981/2018 
 
2. Berechnung der Gewässergebühren für 2019 (Anlagen 2 - 3) 
 
Die umlagefähigen Kosten werden für jedes der sechs Unterhaltungsgebiete gesondert ermittelt. Die 
Kosten und Erlöse der Gewässerunterhaltung für 2019 stellen sich insgesamt wie folgt dar: 
2019 2018 2019 2018
+ Gesamtkosten 1.447.760 1.386.160 1.013.921 969.745
./. Erlöse ohne Gebühren 461.560 460.830 317.920 322.900
= Fehlbetrag ohne Gebühren 986.200 925.330 696.000 646.845
+ Gewässergebühren 696.000 646.845 696.000 646.845
= verbleibender Fehlbetrag 290.200 278.485 - -
Kosten und Erlöse
PG 1304 gesamt
davon umlagefähiger 
Unterhaltungsaufwand
Angaben in €
Ergebnisse 
Gewässerunterhaltung
 
Die Berechnungen und Erläuterungen zu wesentlichen Kostenansätzen werden in der Gebührenbe-
darfsberechnung für 2019 (Anlage 2 - 3) dargestellt. 
Der umlagefähige Aufwand von insgesamt 696.000 € verteilt sich nachstehend auf die einzelnen U n-
terhaltungsgebiete: 
2019 2018 2019 2018
Amelsbüren - Hiltrup 106.440 100.857 6.983 6.929
Obere Stever 16.820 16.740 725 722
Havixbeck - Roxel  54.440 58.785 3.532 3.544
St. Mauritz - Altenberge 56.945 55.343 2.824 2.834
Süd - Ost  33.095 31.935 2.206 2.243
Stadt Münster     428.260 383.185 11.286 11.299
Gewässerunterhaltung gesamt 696.000 646.845 27.556 27.571
Unterhaltungsgebiet
Umlagefähiger Aufwand 
in €
Bemessungseinheit
in ha
 
In jedem Unterhaltungsverband wird je nach Aufwand / Bemessungseinheit eine eigene Gewässe r-
gebühr festgesetzt (s. Anlage 3). Hierbei schreibt das Landeswassergesetz  einen Kostenverteile r-
schlüssel von 90% (versiegelte Flächen) zu 10% (unversiegelte Flächen) vor.  
 
I. V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen

Anlage A

1305 Zeichen

Anlage A zur V/0981/2018 
 
Kurzüberblick 
Neufestsetzung der Gewässergebühren für 2019. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab-
leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Neufestsetzung der Gewässergebühren 2019“. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2019 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist kein finanzieller Bedarf erforderlich. 
 
 
 
Finanzierung   
Produktgruppe: 1304 Fließende Gewässer 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplanes 2019 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Kommunalabgabengesetz (KAG) § 6 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Entfällt. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Entfällt.

Rat_V_0981_2018_Gewaessergebuehrensatzung_Anlage

7166 Zeichen

Anlage 1 
 
Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster (GGS) 
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW., S. 666) zuletzt geändert durch Art. 15 des 
Gesetzes vom  23.01.2018 (GV. NRW., S. 90), der §§ 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für 
das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW., S. 712) zuletzt 
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2015 (GV. NRW., S. 666), der §§ 39 bis 42 des 
Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 
(BGBl. I, S. 2.585 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.08.2016 (BGBl. I, S. 1.972) sowie der 
§§ 62 bis 65 des Landeswassergesetzes NRW  (LWG NRW ) in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 25.06.1995 (GV. NRW., S. 926) zuletzt geändert durch Gesetz vom  08.07.2016 (GV. NRW., 
Seite  559 ff.) hat der Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 12.12.2018 die folgende Satzung 
beschlossen: 
I. 
Im § 1 wird die Bezeichnung des Unterhaltungsverbandes „Hiltrup-Amelsbüren“ durch „Amelsbüren-
Hiltrup“ ersetzt. 
II. 
Der Gebührentarif zur Gewässergebührensatzung der Stadt Münster vom 12.12.2018 erhält folgende 
Fassung: 
versiegelte 
Fläche 
übrige 
Fläche 
1. Unterhaltungsverband „Amelsbüren-Hiltrup“ 92,87 1,7 9 
2. Unterhaltungsverband „Obere Stever“ 157,99 2,67 
3. Unterhaltungsverband „Havixbeck-Roxel“ 82,60 1,85 
4. Unterhaltungsverband „St. Mauritz-Altenberge“ 168, 34 2,26 
5. Unterhaltungsverband „Münster Süd-Ost“ 306,66 1,57 
6. Unterhaltungsbereich der Stadt Münster 103,40 5,67 
Unterhaltungsbereich 
€ / ha 
 
 
III. 
Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Anlage 2 
   
Seite 1 / 2 
 
         
           
Gebührenbedarfsberechnung 2019 
Gewässerunterhaltung  
 
 
I.  Zusammenfassende Übersicht der wesentlichen Kosten- und Ertragspositionen 
 
GBR 
2019 
GBR 
2018 
GBR 
2019 
GBR 
2018 
PG 
gesamt 
relevant für 
Gewässer- 
gebühr 
1 Personalaufwendungen 304 281 220 215 23 5
2 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 848 779 712 645 69 67 
3 Sonstige ordentliche Aufwendungen 57 96 26 57 -39 -31 
4 Interne Leistungsverrechnungen 72 69 56 53 3 3
5 Kalkulatorische Abschreibungen 103 103 - - 1 -
6 Kalkulatorische Zinsen 64 58 - - 6 -
1.448 1.386 1.014 970 62 44 
7 Erstattungen von PG 1101 458 458 314 321 - -6 
8 Sonstige Erträge 4 3 4 2 1 1
9 Gewässergebühren 696 647 696 647 49 49 
1.158 1.108 1.014 970 50 88 
-290 -278 - - -11 44 
Produktgruppe 1304 Summe gesamt davon relevant 
für Gewässergebühr 
Veränderung 2019 
zu 2018 
Ergebnis 
Summe Erträge 
Angaben in T€ 
Kosten 
Erträge 
Summe Kosten 
 
 
 
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen 
 
Pos. 1: Personalaufwendungen  
Der Personalaufwand 2019 der Produktgruppe 1304 ste igt verglichen mit der Gebührenbe- 
darfsberechnung des Vorjahres um rund 8% an. Neben den allgemeinen Tarifsteigerungen 
ist insbesondere eine Stellenausweitung im Bereich der Gewässerplanung hierfür verant- 
wortlich. 
 
Pos. 2: Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 
Diese Position ist wesentlich geprägt durch die Unt erhaltungs- und Betriebskosten für die 
Gewässerunterhaltung der Stadt Münster (426 T€) sow ie den Zahlungen an die fünf Unter- 
haltungsverbände (315 T€). Im Vergleich zum Vorjahr  ist im Wesentlichen bedingt durch 
Preissteigerungen bei den Dienstleitungsunternehmen  dieser Kostenblock um knapp 9% 
angestiegen.   
 
Pos. 3: Sonstige ordentliche Aufwendungen 
Diese Position beinhaltet u. a. personalabhängige S achkosten wie z. B. Schutz- und Dienst- 
kleidung, Fortbildungen und Büromaterialien. Des Weiteren sind hier die Ausgleiche aus den 
Unterdeckungen der Vorjahre berücksichtigt. Die Beg leichung der Verluste aus den Vorjah- 
ren sind weitgehend abgeschlossen, so dass sich der  Aufwand in dieser Position im Vorjah- 
resvergleich um 39 T€ reduziert.   
 
Pos. 7: Erstattungen von PG 1101 
Die Gewässerunterhaltung ist eine kostenrechnende E inrichtung. Deshalb müssen Tätigkei- 
ten, die für andere Einrichtungen der Stadt erbrach t werden, in Rechnung gestellt werden. 
Durch den Zufluss von Schmutzwasser aus Kläranlagen  und Regenwassereinleitungen aus 
Kanälen in Fließgewässer wird z. B. die Unterhaltun g der Wasserläufe nachhaltig erschwert.

Anlage 2 
   
Seite 2 / 2 
 
Daher sind die von den Unterhaltungsverbänden mit i hren Beiträgen geltend gemachten Er- 
schwerer für o. g. Einleitungen im internen Verrechnungsverfahren von der Abwasserbeseiti- 
gung zu erstatten. Gleiches gilt für das Unterhaltu ngsgebiet der Stadt Münster. Die Verrech- 
nungen betragen insgesamt rund 458 T€. Hiervon entfallen auf die Erschwerer ca. 391 T€. 
 
Pos. 9: Gewässergebühren 
Die Gebühren werden gemäß dem LWG NRW mit einem dif ferenzierten Flächenmaßstab je 
Grundstück nach der versiegelten und der übrigen, u nversiegelten Fläche veranlagt. Hierbei 
werden 90 % der umlagefähigen Kosten auf versiegelte und 10 % der umlagefähigen Kosten 
auf übrige Flächen verteilt. 
 
Die Gewässergebühren werden aus dem gesamten umlage fähigen Aufwand  von 696 T€ 
(2018 = 647 T€) für jeden Unterhaltungsverband einz eln ermittelt (s. Anlage 3). Die Gebüh- 
rentarife bei den versiegelten Flächen bewegen sich  zwischen 82,60 €/ha und 306,66 €/ha 
(der Durchschnitt liegt bei 107,09 € / ha statt bisher 99,45 € / ha).   
  
Der Gebührenhaushalt „Gewässerunterhaltung“ ist ausgeglichen.

Anlage 3 
Produktgruppe 1304 "Fließende Gewässer" 
Gebührenbedarfsrechnung 2019 
Ermittlung der Gebührensätze 
Bezeichnung der Wasser- und 
Bodenverbände       
Flächen 
gesamt 
abzügl. 
Wasser- 
flächen 
mögliche 
Gesamt- 
fläche 
Verband 
veranlagte 
Gesamt- 
fläche 2018 
= Maßstab 
befestigte 
Flächen 
übrige 
Flächen 
1 2 3 4 = 2 - 3 5 6 7 8 9 = 8 * 90% 10 = 9 / 6 11 = 8 * 10% 12  = 11 / 7 13 14 = 10 - 13 15 = 14 / 13 
Amelsbüren - Hiltrup 7.618,5 182,0 7.436,5 6.982,8 1.031 ,4 5.951,3 106.440 95.796 92,87 10.644 1,79 88,37 4,50 5,1% 
Obere Stever 890,5 12,1 878,4 724,9 95,8 629,1 16.820 15.138 157,99 1.682 2,67 157,16 0,83 0,5% 
Havixbeck - Roxel  3.651,8 56,5 3.595,2 3.532,0 593,1 2. 938,9 54.440 48.996 82,60 5.444 1,85 88,87 -6,27 -7,1% 
St. Mauritz - Altenberge 3.367,7 229,9 3.137,8 2.823,9 304,5 2.519,5 56.945 51.251 168,34 5.695 2,26 163,50 4,84 3,0% 
Süd - Ost  2.306,3 17,4 2.288,9 2.206,4 97,1 2.109,2 33.095 29.785 306,66 3.309 1,57 295,92 10,74 3,6% 
Zwischensumme Wasser- und 
Bodenverbände 17.834,7 497,9 17.336,8 16.270,0 2.122,0 14.148,1 267.740 240.966 113,56 26.774 1,89 110,10 3,46 3,1% 
Gewässerunterhaltung 
Stadt Münster     12.457,8 368,6 12.089,3 11.286,2 3.727,5 7.558,7 428.260 385.434 103,40 42.826 5,67 92,37 11,03 11,9% 
Summe Gewässerunterhaltung 30.292,5 866,5 29.426,1 27.5 56,3 5.849,5 21.706,8 696.000 626.400 107,09 69.600 3,21 10 0,14 6,95 6,9% 
Gebührensatz 
versiegelte 
Flächen 2018 
Fächen im Stadtgebiet in ha 
Veränderung 
Gebührensatz für 
versiegelte Flächen 
von 2018 auf 2019 
Kostenanteil 
90 % auf 
versiegelte 
Flächen 
Gebühr 
versiegelte 
Fläche 
Kostenanteil 
10 % auf 
übrige 
Flächen 
Gebühr 
unver- 
siegelte 
Fläche 
Flächenaufteilung in ha 
umlagefäh. 
Aufwand lt. 
GBR 2019 
 in €

Beratungsverlauf (3)

28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 16.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 13.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0981/2018
Typ
Vorlagen
Datum
26.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37