V/0981/2018
Änderung der Gewässergebührensatzung (GGS) einschließlich Änderung der Gebührentarife
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Beschlussvorlage
3134 Zeichen
V/0981/2018 V/0981/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Änderung der Gewässergebührensatzung (GGS) einschließlich Änderung der Gebührentarife Beratungsfolge 28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.12.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung (GGS) einschließlich der Änderung der Gebührentarife wird beschlossen (Anlage 1). 2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung wird zugestimmt (Anlagen 2 und 3). Begründung: Auf der Grundlage der Gewässergebührensatzung wird der umlagefähige Aufwand für die Gewä s- serunterhaltung auf die Grundstücke, von denen Wasser den Gewässern seitlich zufließt, umgelegt. Das Gebiet der Stadt Münster ist in sechs Unterhaltungsgebiete (Stadt Münster und die Unter hal- tungsverbände Amelsbüren -Hiltrup, Obere Stever, Havixbeck -Roxel, St. Mauritz -Altenberge und Münster Süd-Ost) eingeteilt. 1. Änderung der Gebührensatzung (Anlage 1) Die Bezeichnung des Unterhaltungsverbandes „Hiltrup -Amelsbüren“ wird durch „Amelsbüren -Hiltrup“ ersetzt und damit an die Schreibweise des Wasser - und Bodenverbandes „Amelsbüren -Hiltrup“ an- gepasst. Tiefbauamt 15.11.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492 66 00 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0981/2018 2. Berechnung der Gewässergebühren für 2019 (Anlagen 2 - 3) Die umlagefähigen Kosten werden für jedes der sechs Unterhaltungsgebiete gesondert ermittelt. Die Kosten und Erlöse der Gewässerunterhaltung für 2019 stellen sich insgesamt wie folgt dar: 2019 2018 2019 2018 + Gesamtkosten 1.447.760 1.386.160 1.013.921 969.745 ./. Erlöse ohne Gebühren 461.560 460.830 317.920 322.900 = Fehlbetrag ohne Gebühren 986.200 925.330 696.000 646.845 + Gewässergebühren 696.000 646.845 696.000 646.845 = verbleibender Fehlbetrag 290.200 278.485 - - Kosten und Erlöse PG 1304 gesamt davon umlagefähiger Unterhaltungsaufwand Angaben in € Ergebnisse Gewässerunterhaltung Die Berechnungen und Erläuterungen zu wesentlichen Kostenansätzen werden in der Gebührenbe- darfsberechnung für 2019 (Anlage 2 - 3) dargestellt. Der umlagefähige Aufwand von insgesamt 696.000 € verteilt sich nachstehend auf die einzelnen U n- terhaltungsgebiete: 2019 2018 2019 2018 Amelsbüren - Hiltrup 106.440 100.857 6.983 6.929 Obere Stever 16.820 16.740 725 722 Havixbeck - Roxel 54.440 58.785 3.532 3.544 St. Mauritz - Altenberge 56.945 55.343 2.824 2.834 Süd - Ost 33.095 31.935 2.206 2.243 Stadt Münster 428.260 383.185 11.286 11.299 Gewässerunterhaltung gesamt 696.000 646.845 27.556 27.571 Unterhaltungsgebiet Umlagefähiger Aufwand in € Bemessungseinheit in ha In jedem Unterhaltungsverband wird je nach Aufwand / Bemessungseinheit eine eigene Gewässe r- gebühr festgesetzt (s. Anlage 3). Hierbei schreibt das Landeswassergesetz einen Kostenverteile r- schlüssel von 90% (versiegelte Flächen) zu 10% (unversiegelte Flächen) vor. I. V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen
Anlage A
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Anlage A zur V/0981/2018 Kurzüberblick Neufestsetzung der Gewässergebühren für 2019. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab- leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Neufestsetzung der Gewässergebühren 2019“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2019 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist kein finanzieller Bedarf erforderlich. Finanzierung Produktgruppe: 1304 Fließende Gewässer Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja Nein X teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplanes 2019 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Kommunalabgabengesetz (KAG) § 6 Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Entfällt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Entfällt.
Rat_V_0981_2018_Gewaessergebuehrensatzung_Anlage
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Anlage 1
Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster (GGS)
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW., S. 666) zuletzt geändert durch Art. 15 des
Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW., S. 90), der §§ 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW., S. 712) zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2015 (GV. NRW., S. 666), der §§ 39 bis 42 des
Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009
(BGBl. I, S. 2.585 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.08.2016 (BGBl. I, S. 1.972) sowie der
§§ 62 bis 65 des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW ) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 25.06.1995 (GV. NRW., S. 926) zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.07.2016 (GV. NRW.,
Seite 559 ff.) hat der Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 12.12.2018 die folgende Satzung
beschlossen:
I.
Im § 1 wird die Bezeichnung des Unterhaltungsverbandes „Hiltrup-Amelsbüren“ durch „Amelsbüren-
Hiltrup“ ersetzt.
II.
Der Gebührentarif zur Gewässergebührensatzung der Stadt Münster vom 12.12.2018 erhält folgende
Fassung:
versiegelte
Fläche
übrige
Fläche
1. Unterhaltungsverband „Amelsbüren-Hiltrup“ 92,87 1,7 9
2. Unterhaltungsverband „Obere Stever“ 157,99 2,67
3. Unterhaltungsverband „Havixbeck-Roxel“ 82,60 1,85
4. Unterhaltungsverband „St. Mauritz-Altenberge“ 168, 34 2,26
5. Unterhaltungsverband „Münster Süd-Ost“ 306,66 1,57
6. Unterhaltungsbereich der Stadt Münster 103,40 5,67
Unterhaltungsbereich
€ / ha
III.
Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Anlage 2
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Gebührenbedarfsberechnung 2019
Gewässerunterhaltung
I. Zusammenfassende Übersicht der wesentlichen Kosten- und Ertragspositionen
GBR
2019
GBR
2018
GBR
2019
GBR
2018
PG
gesamt
relevant für
Gewässer-
gebühr
1 Personalaufwendungen 304 281 220 215 23 5
2 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 848 779 712 645 69 67
3 Sonstige ordentliche Aufwendungen 57 96 26 57 -39 -31
4 Interne Leistungsverrechnungen 72 69 56 53 3 3
5 Kalkulatorische Abschreibungen 103 103 - - 1 -
6 Kalkulatorische Zinsen 64 58 - - 6 -
1.448 1.386 1.014 970 62 44
7 Erstattungen von PG 1101 458 458 314 321 - -6
8 Sonstige Erträge 4 3 4 2 1 1
9 Gewässergebühren 696 647 696 647 49 49
1.158 1.108 1.014 970 50 88
-290 -278 - - -11 44
Produktgruppe 1304 Summe gesamt davon relevant
für Gewässergebühr
Veränderung 2019
zu 2018
Ergebnis
Summe Erträge
Angaben in T€
Kosten
Erträge
Summe Kosten
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen
Pos. 1: Personalaufwendungen
Der Personalaufwand 2019 der Produktgruppe 1304 ste igt verglichen mit der Gebührenbe-
darfsberechnung des Vorjahres um rund 8% an. Neben den allgemeinen Tarifsteigerungen
ist insbesondere eine Stellenausweitung im Bereich der Gewässerplanung hierfür verant-
wortlich.
Pos. 2: Aufwand für Sach- und Dienstleistungen
Diese Position ist wesentlich geprägt durch die Unt erhaltungs- und Betriebskosten für die
Gewässerunterhaltung der Stadt Münster (426 T€) sow ie den Zahlungen an die fünf Unter-
haltungsverbände (315 T€). Im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen bedingt durch
Preissteigerungen bei den Dienstleitungsunternehmen dieser Kostenblock um knapp 9%
angestiegen.
Pos. 3: Sonstige ordentliche Aufwendungen
Diese Position beinhaltet u. a. personalabhängige S achkosten wie z. B. Schutz- und Dienst-
kleidung, Fortbildungen und Büromaterialien. Des Weiteren sind hier die Ausgleiche aus den
Unterdeckungen der Vorjahre berücksichtigt. Die Beg leichung der Verluste aus den Vorjah-
ren sind weitgehend abgeschlossen, so dass sich der Aufwand in dieser Position im Vorjah-
resvergleich um 39 T€ reduziert.
Pos. 7: Erstattungen von PG 1101
Die Gewässerunterhaltung ist eine kostenrechnende E inrichtung. Deshalb müssen Tätigkei-
ten, die für andere Einrichtungen der Stadt erbrach t werden, in Rechnung gestellt werden.
Durch den Zufluss von Schmutzwasser aus Kläranlagen und Regenwassereinleitungen aus
Kanälen in Fließgewässer wird z. B. die Unterhaltun g der Wasserläufe nachhaltig erschwert.
Anlage 2
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Daher sind die von den Unterhaltungsverbänden mit i hren Beiträgen geltend gemachten Er-
schwerer für o. g. Einleitungen im internen Verrechnungsverfahren von der Abwasserbeseiti-
gung zu erstatten. Gleiches gilt für das Unterhaltu ngsgebiet der Stadt Münster. Die Verrech-
nungen betragen insgesamt rund 458 T€. Hiervon entfallen auf die Erschwerer ca. 391 T€.
Pos. 9: Gewässergebühren
Die Gebühren werden gemäß dem LWG NRW mit einem dif ferenzierten Flächenmaßstab je
Grundstück nach der versiegelten und der übrigen, u nversiegelten Fläche veranlagt. Hierbei
werden 90 % der umlagefähigen Kosten auf versiegelte und 10 % der umlagefähigen Kosten
auf übrige Flächen verteilt.
Die Gewässergebühren werden aus dem gesamten umlage fähigen Aufwand von 696 T€
(2018 = 647 T€) für jeden Unterhaltungsverband einz eln ermittelt (s. Anlage 3). Die Gebüh-
rentarife bei den versiegelten Flächen bewegen sich zwischen 82,60 €/ha und 306,66 €/ha
(der Durchschnitt liegt bei 107,09 € / ha statt bisher 99,45 € / ha).
Der Gebührenhaushalt „Gewässerunterhaltung“ ist ausgeglichen.
Anlage 3
Produktgruppe 1304 "Fließende Gewässer"
Gebührenbedarfsrechnung 2019
Ermittlung der Gebührensätze
Bezeichnung der Wasser- und
Bodenverbände
Flächen
gesamt
abzügl.
Wasser-
flächen
mögliche
Gesamt-
fläche
Verband
veranlagte
Gesamt-
fläche 2018
= Maßstab
befestigte
Flächen
übrige
Flächen
1 2 3 4 = 2 - 3 5 6 7 8 9 = 8 * 90% 10 = 9 / 6 11 = 8 * 10% 12 = 11 / 7 13 14 = 10 - 13 15 = 14 / 13
Amelsbüren - Hiltrup 7.618,5 182,0 7.436,5 6.982,8 1.031 ,4 5.951,3 106.440 95.796 92,87 10.644 1,79 88,37 4,50 5,1%
Obere Stever 890,5 12,1 878,4 724,9 95,8 629,1 16.820 15.138 157,99 1.682 2,67 157,16 0,83 0,5%
Havixbeck - Roxel 3.651,8 56,5 3.595,2 3.532,0 593,1 2. 938,9 54.440 48.996 82,60 5.444 1,85 88,87 -6,27 -7,1%
St. Mauritz - Altenberge 3.367,7 229,9 3.137,8 2.823,9 304,5 2.519,5 56.945 51.251 168,34 5.695 2,26 163,50 4,84 3,0%
Süd - Ost 2.306,3 17,4 2.288,9 2.206,4 97,1 2.109,2 33.095 29.785 306,66 3.309 1,57 295,92 10,74 3,6%
Zwischensumme Wasser- und
Bodenverbände 17.834,7 497,9 17.336,8 16.270,0 2.122,0 14.148,1 267.740 240.966 113,56 26.774 1,89 110,10 3,46 3,1%
Gewässerunterhaltung
Stadt Münster 12.457,8 368,6 12.089,3 11.286,2 3.727,5 7.558,7 428.260 385.434 103,40 42.826 5,67 92,37 11,03 11,9%
Summe Gewässerunterhaltung 30.292,5 866,5 29.426,1 27.5 56,3 5.849,5 21.706,8 696.000 626.400 107,09 69.600 3,21 10 0,14 6,95 6,9%
Gebührensatz
versiegelte
Flächen 2018
Fächen im Stadtgebiet in ha
Veränderung
Gebührensatz für
versiegelte Flächen
von 2018 auf 2019
Kostenanteil
90 % auf
versiegelte
Flächen
Gebühr
versiegelte
Fläche
Kostenanteil
10 % auf
übrige
Flächen
Gebühr
unver-
siegelte
Fläche
Flächenaufteilung in ha
umlagefäh.
Aufwand lt.
GBR 2019
in €
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0981/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.10.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37