V/0759/2015
Neukonzeption der zeitnahen und potenzialorientierten Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen in Münster - Ausbau und Weiterentwicklung der kommunalen Konzeption
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2
1347 Zeichen
Erstaufnahme Sozialdienst für Flüchtlinge E SchuleS Begrüßungspaket der Bildungs- beratung mit Elternbrief: „In Münster zur Schule gehen“ (mehrsprachig) Flyer: „Gute Bildung von Anfang an – Informationen für neu zugezogene Eltern in Münster“ (mehrsprachig) Laufende MitSprache-Deutsch- Intensiv-Kurse für 3 Altersgruppen Bei Bedarf: Sprach- und KulturmittlerInnen Unter stützung der interkulturellen Elternarbeit an Schulen Bei Bedarf mit DolmetscherInnen Für Elterngespräche, die rechtliche Relevanz haben In der Erstaufnahmeeinrichtung (oder anderen Stellen im Erstkontakt) Schulanmeldung Grundschulen im Quartier und Referenzschulen an allen weiterführen- den Schulformen inkl. Berufskollegs Bildungsberatung B Bei Bedarf mit Dolmetscher In Bei Bedarf: Zweitberatung durch vom Land abgeordnete Lehrkräfte (im Tandem) Schärfung von Prognose und Schulwahl Individuelle Erst- und Orientierungs- beratung zu Schul system und Schulwahl Zentrale Anlauf-, Beratungs- und Clearingstelle • im Stadthaus I • Außenstelle in der Erstaufnahme- Einrichtung für Flüchtlinge Zugewandert und schulpflichtig Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien in der Stadt Münster Fallscouts: Sozialpäda go- gische Unter- stützung der Kinder, Jugendlichen und ihrer Erziehungs- berechtigten
Anlage 1
2842 Zeichen
ANLAGE 1 Beschluss- ziffer Vorlage Gliederungs- punkt Vorlage Position Zeile Anz. Stellen Betrag 2016 Betrag 2017 Betrag 2018 Betrag 2019 2.1 2.1 Entsperrung Bildungsberater/in (S 11) ab 01.0 1.2018 11 0,50 0,00 € 0,00 € 26.180,00 € 26.180,00 € 2.1 2.1 Entsperrung Verwaltung Bib (A 10) ab 01.01.20 18 11 0,50 0,00 € 0,00 € 28.040,00 € 28.040,00 € 2.1 3.1.1. Entsperrung Umsetz. Sprachförd. Erstaufn. (S 11) ab 01.01.2018 11 0,50 0,00 € 0,00 € 26.180,00 € 26 .180,00 € 2.1 3.6. Entsperrung Fallscout GS Amt 40 (S 11) ab 01 .01.2018 11 1,00 0,00 € 0,00 € 56.080,00 € 56.080,00 € 2.2 2.1 Bildungsberater/in (S 11) ab 01.01.2016 11 0,50 26.180,00 € 26.180,00 € 26.180,00 € 26.180,00 € 2.2 3.1.1. Umsetzung Sprachförderung Erstaufnahme (S 11) ab 01.01.2016 11 0,50 26.180,00 € 26.180,00 € 26.180 ,00 € 26.180,00 € 2.2 3.6. Fallscout Grundschulen Amt 40 (S 11) ab 01.0 1.2016 11 1,00 52.350,00 € 52.350,00 € 52.350,00 € 52.350 ,00 € 2.2 4. Erhöhung Sekretariatsstunden (45 x 1 Stunde EG 5) ab 01.01.2016 11 1,15 50.150,00 € 50.150,00 € 50.150 ,00 € 50.150,00 € 2.3 2.1 Bildungsberater/in (S 11) ab 01.05.2016 11 3,00 104.700,00 € 157.050,00 € 157.050,00 € 157.050,00 € 2.3 2.1 Verwaltung Bib (A 10) ab 01.05.2016 11 1,00 34.900,00 € 28.040,00 € 28.040,00 € 28.040,00 € 2.3 3.1.1. Umsetzung Sprachförderung Erstaufnahme (S 11) ab 01.05.2016 11 2,00 69.800,00 € 104.700,00 € 104.7 00,00 € 104.700,00 € Zwischensumme Zeile 11 Teilergebnisplan 11 364.260,00 € 444.650,00 € 581.130,00 € 581.130,00 € 3 2.2.4 Schülerfahrkosten 14 147.000,00 € 147.000,00 € 147.000,00 € 147.000,00 € 3 2.2.5 Schulbuchkosten 14 67.200,00 € 67.200,00 € 67.200,00 € 67.200,00 € 3 2.2.6 Schuletats 14 23.140,00 € 23.140,00 € 23.140,00 € 23.140,00 € Zwischensumme Zeile 14 Teilergebnisplan 14 237.340,00 € 237.340,00 € 237.340,00 € 237.340,00 € 3 3.6 Fallscouts (Zuschuss an freie Träger) 15 1,00 58.8 50,00 € 58.850,00 € 58.850,00 € 58.850,00 € Zwischensumme Zeiel 15 Teilergebnisplan 15 58.850,00 € 58.850,00 € 58.850,00 € 58.850,00 € 3 3.1.1 Sprachförderkräfte Erstaufnahmeeinrichtung 16 3 58.800,00 € 358.800,00 € 358.800,00 € 358.800,00 € 3 3.1.2 Sprachförderung Ferienkurse (Organisation) 16 1 5.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 3 3.1.2 Sprachförderung Ferienkurse (Förderkräfte) 16 4 0.000,00 € 40.000,00 € 40.000,00 € 40.000,00 € 3 3.1.4 Club D 16 30.000,00 € 30.000,00 € 30.000,00 € 30.000,00 € 3 3.4 Dolmetscherkosten 16 35.000,00 € 35.000,00 € 35.000,00 € 35.000,00 € 3 5 Sachmittelpauschale für Grundschulen und für Refe renzschulen 16 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.00 0,00 € Zwischensumme Zeile 16 Teilergebnisplan 16 528.800,00 € 528.800,00 € 528.800,00 € 528.800,00 € insgesamt (Teilergebnisplan) 1.189.250,00 € 1.269.640,00 € 1.406.120,00 € 1.406.120 ,00 € Finanzielle Auswirkungen (Ergebnisplan) für 2016 ff - Detailübersicht
Beschlussvorlage
62831 Zeichen
V/0759/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Neukonzeption der zeitnahen und potenzialorientierten Beschulung von neu zugewanderten
Kindern und Jugendlichen in Regelschulen in Münster - Ausbau und Weiterentwicklung der
kommunalen Konzeption
Beratungsfolge
18.11.2015 Integrationsrat Vorberatung
25.11.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Vorberatung
26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
01.12.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
02.12.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
03.12.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
Vorberatung
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.12.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Ra t stimmt dem Ausbau und der Weiterentwicklung der kommunalen Konzeption zur
zeitnahen und potenzialorientierten Beschulung von neu zugewanderten Schülerinnen und
Schülern im Regelschulsystem zu.
2. Die hierfür erforderlichen personellen Ressourcen werden für die Jahre 2016 ff. wie folgt be-
reitgestellt.
2.1 Die bereits bestehenden befristeten Positionen (s. V/0697/2014/1)
- 0,50 EGr. S 11 Sachbearbeiter/-in Bildungsberatung
- 0,50 BesGr. A 10 Sachbearbeiter/-in Verwaltung Bildungsberatung
- 0,50 EGr. S 11 Sachbearbeiter/-in Umsetzung Sprachförderung Erstaufnahme
- 1,00 EGr. S 11 Sachbearbeiter/-in Fallscout Grundschulen
werden entfristet.
Vorlagen-Nr.:
V/0759/2015
Auskunft erteilt:
Herr Ehling
Ruf:
492 40 00
E-Mail:
Ehling@stadt-muenster.de
Datum:
23.10.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0759/2015
2.2 Um bereits eingetretenen Steigerungen im Zuge der Neukonzeption Rechnung zu tr agen,
erfolgt ab dem 01.01.2016 eine Aufstockung der Personalressourcen um
- 0,50 EGr. S 11 Sachbearbeiter/-in Bildungsberatung
- 0,50 EGr. S 11 Sachbearbeiter/-in Umsetzung Sprachförderung Erstaufnahme
- 1,00 EGr. S 11 Sachbearbeiter/-in Fallscout Grundschulen
- 1,15 EGr. 5 Sekretär/-in div. Schulen
2.3 In Erwartung steigender Flüchtlingszahlen ist ab dem 01.05.2016 bedarfsabhängig eine we i-
tere Aufstockung der Personalressourcen vorgesehen:
- 3,00 EGr. S 11 Sachbearbeiter/-in Bildungsberatung
- 1,00 BesGr. A 10 Sachbearbeiter/-in Verwaltung Bildungsberatung
- 2,00 EGr. S 11 Sachbearbeiter/-in Umsetzung Sprachförderung Erstaufnahme
Die Inanspruchnahme erfolgt nur bei konkretem Bedarf, d.h. in Abhängigkeit von der tatsäch-
lichen Entwicklung der Flüchtlingszahlen. Die Verwaltung prüft, ob der ab 01.05.2016 bereits
absehbare Mehrbedarf ggf. anteilig durch verwaltungsinterne Umschichtungen und/oder Ver-
lagerungen von vorhandenen Ressourcen und/oder Kooperationen mit Dritten reduziert we r-
den kann. Die Verwaltung wird dazu im Aussch uss für Schule und Weiterbildung und im
Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government berichten.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zusätzlicher Sachaufwand für Sprachförderung, Schüle r-
fahrkosten, Schulbuchkosten etc. entsteht.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass ohne eine Aufstockung der personellen und sächl ichen
Ressourcen die Neukonzeption der zeitnahen und potenzialorientierten Beschu lung von neu
zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen nicht weitergeführt werden kann.
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, über die Sprachfördermaßnahmen für Schulpflic htige
hinaus, ein über Drittmittel (Spendenaufkommen/Stiftungsmittel) finanziertes di fferenziertes
Sprachförder- und Unterstützungsprogramm für den Übergang Sc hule/Beruf sowie den b e-
ruflichen Einstieg in Kooperation mit der Wirtschaft/den Kammern zu entwickeln und dem
Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei ist auch die zusätzliche Qualifizierung von
Lehramtsstudierenden als DaZ-Förderkräfte in Kooperation mi t der W estfälischen Wilhelms-
Universität zu berücksichtigen. Programme und Fördermöglichkeiten, die Bund und Land e r-
öffnen, werden hierbei berücksichtigt.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Evaluierung der im Zuge der Neukonzeption der B e-
schulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen entwickelten Maßnahmen am
Ende des Schuljahres 2015/2016 durchgeführt wird.
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der in den meisten städtischen Grun dschulen
und auch weiterführenden Schulen ausgeschöpf ten Raumkapazitäten durch die Beschulung
von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen voraussichtlich an ei n-
zelnen Schulstandorten zusätzliche Schulraumbedarfe entst ehen werden. Hierfür werden im
Finanzplan zusätzlich Mittel in Höhe von 1.225.000,00 € für 2016 bereit gestellt.
8. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, an welchen Schulstandorten zusätzliche Raumk a-
pazitäten durch temporäre oder auch Massivbaulösungen erforderlich sind und das Ergebnis
der Prüfung dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
9. Die Verwaltung wird beauftragt, den Rat im Hinblick auf eventuell notwendig werdende b e-
darfsorientierte Nachsteuerungen laufend zu unterrichten.
- 3 -
V/0759/2015
10. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber Land und Bund deutlich zu machen, dass ei ne
erfolgreiche Teilhabe an Bildung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche nur durch
erhebliche zusätzliche Anstrengungen gelingen kann. Die Stadt Münster wendet hierfür
kommunale Ressourcen in beträchtlichem Maße auf und erwartet von Land und Bund ei ne
Beteiligung hieran.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2016 werden zusätzliche Finanzmittel für die Schaffung temporärer Lösungen in Höhe
von 1.000.000,00 Mio. € und für Voruntersuchungen zur Erweiterung von Schulgebäuden in Ma s-
sivbau in Höhe von 150.000,00 € veranschlagt. Darüber hinaus werden zusätzliche Mittel in Höhe
von 75.000,00 € für die lfd. Beschaffung von Mobiliar bereitgestellt.
Die Mittel werden wie folgt veranschlagt:
Finanzielle Auswirkungen (Finanzplan) für 2016
Teilfinanzplan Entwurf
2016
alt
Ansatz
neu
Veränderung
Produktgruppe 0301 Leistungen
für Schulen
Investitions-
Maßnahme
4530 Fertigbauklassen
Grundschulen
Auszahlung für
Baumaßnahmen
2016
500.000
1.380.000
880.000
2017 500.000 500.000 0
Auszahlung für
den Erwerb von
bewegl. Anlag e-
vermögen
2016
30.000
150.000
120.000
2017 30.000 30.000 0
gesamt 1.060.000 2.060.000 1.000.000
4590 Erw. Grundsch u-
len
Auszahlung für
Baumaßnahmen
2016
100.000
250.000
150.000
0010 Besch: von M o-
biliar u.a.
Auszahlung für
den Erwerb von
bewegl. Anlag e-
vermögen
2016 209.600 284.600 75.000
Die Verwaltung fertigt die entsprechenden Veränderungsblätter zum Haushalt 2016.
- 4 -
V/0759/2015
Finanzielle Auswirkungen (Ergebnisplan) für 2016 ff
Für die Umsetzung der Maßnahmen entstehen die in der Anlage 1 im Detail aufgeführten Kosten.
Die Auswirkungen auf den Etat 2016 ff stellen sich insgesamt wie folgt dar:
Nr. Bezeichnung Entwurf
2016
Neu 2016
neu (in €)
Mehrbe-
darf 2016
(in €)
Mehrbe-
darf 2017
(in €)
Mehrbe-
darf 2018
(in €)
Mehrbe-
darf 2019
(in €)
Produktgruppe 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte
Zeile 11 Personalaufwen-
dungen 138.650 502.910 364.260 444.650 581.130 581.130
Zeile 14
Aufwendungen für
Sach- und Diens t-
leistungen
0,00 € 237.340 237.340 237.340 237.340 237.340
Zeile 15 Transferaufwen-
dungen 175.000 233.850 58.850 58.850 58.850 58.850
Zeile 16 ordentliche Au f-
wendungen 59.500 588.300 528.800 528.800 528.800 528.800
gesamt 373.150 1.562.400 1.189.250 1.269.640 1.406.120 1.406.120
Die Verwaltung fertigt die entsprechenden Veränderungsblätter zum Haushalt 2016 ff.
Die Vorlage geht, bezogen auf die Erstaufnahmeeinrichtungen, von einer Versechsfachung der
aktuellen Zahl der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler aus. Es wird zur Kenntnis g e-
nommen, dass die Anpassung der in der kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung und für Sch ulen
vorgehaltenen Leistungen insgesamt in Abhängigkeit zu den tatsächlichen Flüchtli ngszahlen er-
folgt. Bei einem geringeren Anstieg der Zahl der Flüchtlinge, die nach Münster kommen, verri n-
gert sich die Inanspruchnahme entsprechend.
Begründung:
1. Ausgangslage
Die Stadt Münster stellt sich entsprechend dem münsterschen Flüchtlings konzept „Integrati-
on von Anfang an“ der Aufgabe, neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und Familien aktiv,
von Anfang an und unabhängig von der Dauer des Aufenthalts zu integrieren.
Rund ein Drittel der Flüchtlinge, die nach Münster kommen, sind schulpfl ichtige Kinder und
Jugendliche. Die meisten von ihnen sind unter 10 Jahre alt. Schul - und Berufsausbildungen
aus anderen Ländern sind nur bedingt mit deutschen Strukturen und Standards vergleichbar.
Das grobe Bild 1 sieht so aus: Von den die zentrale Anlauf -, Beratungs - und Clearingste l-
le/Bildungsberatung aufsuchenden schulpflichtigen Ratsuchenden haben 94,5% eine Schule
besucht. Jeder Dritte kann einen Abschluss einer weiterführenden Schule aus seinem He i-
matland oder eine angefangene Berufsausbildung vorweisen.
1 Bisher erfasst keine Behörde zuverlässig, welche schulische und berufliche Qualifikation die Menschen haben, die in
Deutschland Zuflucht und Asyl suchen. Die Bildungsberatung verfügt über die freiwilligen Angaben der von ihr beratenen
Flüchtlinge.
- 5 -
V/0759/2015
Grundsätzlich sind alle Kinder ausländischer Familien, die sich in Münster aufhalten, schu l-
pflichtig, unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status. Nicht beschult werden die Kinder
von Familien, die sich in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes befinden. Ebenso ist
verabredet worden, die schulpflichtigen Kinder von Familien in der kommunalen Erstaufna h-
meeinrichtung erst nach der Verteilung in eine Folgeunterkunft zu beschulen. Dies vermeidet
ansonsten erforderliche Schulwechsel nach wenigen Woche n und würde insbesondere die
umliegenden Grundschulen überlasten. Stattdessen werden Sprachkurse (s. 3.3.1. „MitSpra-
che“ - Deutsch-Intensiv-Kurse für Kinder und Jugendliche mit geringen Deutschkenntnissen
in der städtischen Erstaufnahmeeinrichtung“) für die in der städtischen Erstaufnahmeeinrich-
tung untergebrachten Kinder und Jugendlichen angeboten, um die Zeit bereits zu nutzen und
sie ein Stück weit auf ihre neue Schule vorzubereiten. Je früher Kindern und Jugendlichen
nach ihrer Ankunft ermöglicht wird, intensiv Deutsch zu lernen, umso leichter gelingt ihnen
der Einstieg in das deutsche Schulsystem.
Im Dezember 2014 hat der Rat der Stadt Münster die „Neukonzeption der Beschulung von
neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen“ beschlossen
(V/0697/2014/1). Mit dem Beschluss über das Konzept zur Beschulung von Seiteneinste i-
gern hat der Rat im Dezember 2014 die Ressourcen bereitgestellt für eine (vorgezogene)
Umsetzung des Konzeptes ab dem 01.02.2015. Mit der Neukonzeption wurde ein System
ineinandergreifender Einrichtungen und Maßnahmen beschlossen. Kernelemente der Ne u-
konzeption sind
Anlauf-, Beratungs- und Clearingstelle/Bildungsberatung (Steuerung, Erst - und Orien-
tierungsberatung, Einschätzung des Lernstandes, Empfehlung für eine Schulform)
wohnortnahe Beschulung in Grundschulen (d.h. alle Grundschulen nehmen auf nach
dem Prinzip „kurze Beine - kurze Wege“)
dezentrale und potenzialorientierte Beschulung in Regelschulen (für weiterführende
Schulen zunächst in Referenzschulen)
sukzessiver Abbau der Schülerzahlen an der Geistschule
verschiedene schulbezogene Unterstützungsleistungen des Schulträgers (u.a. Sprac h-
kurse in der Erstaufnahmeeinrichtung, Fallscouts, Sprach - und Kulturmittler, Dolme t-
scher).
Unter der Prämisse, erfolgreiche Bildungsbiographien für alle möglich zu machen - d.h. ohne
Klassenwiederholungen, ohne absteigende Schulformwechsel, ohne am Markt unbrauchbare
Abschlüsse - haben sich Träger und Aufsicht im Rahmen der Neukonzeption auf Rahme n-
bedingungen für eine erfolgreiche Integration verständigt und in Konzepte für den Seitenei n-
stieg übersetzt. Die Konzeptentwicklung und auch Umsetzung erfolgte in einem sehr engen
Schulterschluss zwischen allen beteiligten Schulaufsichten, den Schulen und der Schulve r-
waltung.
2. Umsetzung bis heute
2.1 Einrichtung einer Anlauf-, Beratungs- und Clearingstelle/Bildungsberatung
Damit eine gute Integration in das deutsche Schulsystem gelingt, ist die Bildungsberatung im
Stadthaus 1 als zentrale Anlauf -, Beratungs- und Clearingstelle zur Schulwahl und Schulan-
meldung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche in Münster tätig. Zusätzlich wurde im
Juni 2015 in der städtischen Erstaufnahmeeinrichtung in der ehemaligen Oxford -Kaserne in
Münster-Gievenbeck eine Außenstelle der Bildungsberatung für di e dort lebenden Flüchtli n-
ge eingerichtet. Der zwischen dem Sozialdienst für Flüchtlinge und dem Amt für Schule und
Weiterbildung abgestimmte Prozess der Aufnahme und Integration/Steuerung ist grundl e-
gend dafür, dass der vom Rat beschlossene Aufbau einer tr agfähigen Struktur zur zeitnahen
und potenzialorientierten Beschulung von Schülerinnen und Schülern im Regelschulsystem
sukzessive umgesetzt werden kann.
- 6 -
V/0759/2015
Die Bildungsberatung übernimmt folgende Aufgaben:
Information zu Schulpflicht, Orientierung im Schu lsystem und in der Schullandschaft in
Münster (vgl. u.a. Broschüre „Gute Bildung von Anfang an - Informationen für neu z u-
gezogene Eltern in Münster“)
Feststellen der individuellen Lern- und Bildungsvoraussetzungen
Ermittlung der Sprachkenntnisse (Deutsch und Fremdsprachen) sowie des Förderb e-
darfs
Beratung zur Schulwahl und Empfehlung für eine (Referenz)Schule
Begleitende Schullaufbahnberatung
Kooperation mit den Schulen und fachliche Begleitung
Zur eventuell notwendigen „Schärfung“ der prognostischen Ersteinschätzung des möglichen
Bildungsganges können die Bildungsberaterinnen seit dem 12. 08.2015 bei Bedarf auf eine
Zweitberatung durch vom Land abgeordnete Lehrkräfte zurückgreifen. Für die die Bildung s-
beratung unterstützende bzw. ergänzende Zweitberat ung stellt das Land Ressource im U m-
fang von zur Zeit einer 1,00 -Lehrerstelle zur Verfügung. Zielgruppe der in die Bildungsber a-
tung abgeordneten Lehrkräfte sind Schülerinnen und Schüler, die nach Erstberatung durch
die Mitarbeiterinnen der Bildungsberatung nicht eindeutig einer Schulform zugeordnet we r-
den können. Als Richtschnur für eine erfahrungsgeleitete Prognose im Rahmen der Zweitbe-
ratung dient ein von den Lehrkräften entwickelter „Kriterienkatalog“, dessen Grundlage die
lehrplanbasierten Kompetenzerwartungen der jeweiligen Schulform sind. Die Zweitberatung
erfolgt im Tandem, d.h. in der Regel sind die Lehrkräfte der Schulformen anwesend, zw i-
schen denen eine Einschätzung des möglichen Bildungsganges zu treffen ist.
Über die Abfolge der Beratung - von d er Erstaufnahmeeinrichtung über die individuelle
Schullaufbahn- und Potenzialberatung bis hin zur Anmeldung in der Schule - informiert die in
der Anlage beigefügte Übersicht „Zugewandert und schulpflichtig - Steuerung, Beratung und
Begleitung von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien in der Stadt Münster“2.
Seit dem 17.02.2015 bzw. dem 01.05.2015 sind zunächst befristet bis zum 31.12.2017 in der
Zentralen Aufnahme -, Beratungs - und Clearingstelle/ Bildungsberatung im Amt für Schule
und Weiterbi ldung eine 0,50 -Stelle Bil dungsberater/in sowie eine 0,50 -Stelle Verwaltung s-
mitarbeiter/in eingerichtet bzw. besetzt worden. Angesichts stetig und deutlich gestiegener
bzw. steigender Flüchtlingszahlen müssen mit Blick auf eine zeitnahe und potenzialorient ier-
te Verbesserung der Bildungsintegration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen
in Regelschulen die Beratungskapazitäten der Anlauf -, Beratungs- und Clearingstelle dem
gestiegenen Beratungsbedarf angepasst werden. Die zeitnahe Erstberatung hat ei ne
Schlüsselfunktion im Gesamtkontext der Neukonzeption der Beschulung von neu zugewa n-
derten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen, geht es doch darum, die Schülerinnen
und Schüler gemäß ihrer Fähigkeiten und Begabungen in Regelschulen zu vermitteln und
damit Bildungszugänge und Bildungsübergänge zu verbessern.
2 Das Verfahren basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit sowohl auf Seiten der neu zugewanderten Schülerinnen und
Schüler und ihrer Eltern /Erziehungsberechtigten als auch auf Seiten der Schulen. Eltern müssen die Dienstleistungen
der Bildungsberatung nicht in Anspruch nehmen und können grundsätzli ch auch andere Schulen als die Referenzschu-
len anwählen. Über die letztendliche Aufnahme von Schülerinnen und Schülern entsche idet in jedem Fall die Schulle i-
tung.
- 7 -
V/0759/2015
Bei gleichbleibendem Beratungszulauf von zurzeit ca. 120 Beratungen/Monat (Kinder und
Jugendliche mit unterschiedlichem aufenthaltsrechtlichen Status, aus EU - und nicht EU -
Ländern, Deutsche) is t - um Umfang, Qualität und Verlässlichkeit der Angebote der Bi l-
dungsberatung insbesondere für Flüchtlingskinder und deren Erziehungsberechtigte zu g e-
währleisten und Wartezeiten von mehr als 15 Werktagen zu vermeiden - kurzfristig (ab
01.01.2016) eine Anpassung der Beratungskapazität der Bildungsberatung um eine weitere
0,50-Stelle Bildungsberater/in erforderlich.
Wie sich die Situation in den kommenden Monaten entwickeln wird, ist derzeit kaum abse h-
bar. Dies gilt umso mehr auch für das Haushaltsjahr 201 6. Bei einer angenommenen Ve r-
sechsfachung der Belegungskapazität in der Erstaufnahmeeinrichtung (s. V/0724/2015) ab
1.5.2016 ist eine sukzessive Anpassung der Beratungskapazität um weite re 3,00-Stellen Bil-
dungsberater/in sowie eine weitere 1,00 Stelle Verw altungsmitarbeiterin erforderlich. Zudem
sollen - um eine kontinuierliche Grundversorgung zu gewährleisten - die bereits bestehenden
befristeten Stellen (s. V/0697/2014/1) - 0,50-Stelle Sachbearbeiter/-in Bildungsberatung und
0,50-Stelle Sachbearbeiter/-in Verwaltung - dauerhaft als Planstellen eingerichtet werden.
2.2 Junge Flüchtlinge in der Schule - Potenzialorientierte Konzepte für den Seiteneinstieg
Lt. einer aktuellen Erhebung (Erhebungszeitraum 08.06. - 01.10.2015) besuchen 251 der
von der zentralen Anlauf-, Beratungs- und Clearingstelle/Bildungsberatung beratenen schul-
pflichtigen neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen eine Regelschule.
Die Integration in das Schulsystem wird zu 33,9 % von den Grundschulen übernommen.
Damit zeichnet sich ten denziell eine künftige Zunahme des Anteils der Schülerinnen und
Schüler mit Zuwanderungsgeschichte beim Übergang in die weiterführenden Schulen ab.
Die Integration in das weiterführende Schulsystem übernehmen wie erwartet die Referen z-
schulen:
- 19,8 % Hauptschulen
- 7,4 % Realschulen
- 6,1 % Gymnasien
- 3,0 % Sekundarschule (Start als Referenzschule am 01.08.2015)
Weitere Schulen bringen sich entsprechend ihrer Kapazitäten in die Beschulung von Seite n-
einsteigern ein.
Allgemeine Bildungsabschlüsse - vom Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und nach Klasse
10 über den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) bis hin zur allgemeinen Hoc h-
schulreife - können auch an den Berufskollegs erworben werden. Dabei können Schula b-
schlüsse der Sekundarstufe I nachgeholt oder es kann auf bereits bestehende Schula b-
schlüsse aufgebaut werden. Schülerinnen und Schüler im „fortgeschrittenen“ Alter fanden zu
28,3 % Aufnahme an den Referenzschulen der Berufskollegs. Die Weiterbildungskollegs h a-
ben insgesamt 1,3 % der von der ze ntralen Anlauf -, Beratungs - und Clearingste l-
le/Bildungsberatung beratenen Schülerinnen und Schüler aufgenommen.
Das Land stattet die Referenzschulen pro 25 Schülerinnen und Schüler mit einer 1,00 Le h-
rerstelle aus dem Budget „Integrationsstelle für den Bereich Bildung und Sprache“ aus.
2.2.1 Situation im Grundschulbereich
Die wohnortnahe Beschulung der Flüchtlingskinder führt dazu, dass deren Verteilung auf die
Schulen in etwa der dezentralen Unterbringungssituation der Flüchtlinge entspricht. Da g e-
rade die zahlreichen Interimsmaßnahmen nicht gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt
sind, kommt es dazu, dass in einigen Stadtteilen derzeit mehr Flüchtlinge leben als ander s-
wo.
- 8 -
V/0759/2015
Zwangsläufig führt dies zu einer ungleichen Verteilung der Schülerinnen und S chüler auf die
Schulen. Besonders in den Stadtteilen Gievenbeck /Sentrup und auch Gremme n-
dorf/Angelmodde werden zunehmend Schulen von Schülerinnen und Schülern ohne deu t-
sche Sprachkenntnisse besucht.
Die bestehenden räumlichen Kapazitäten in den Grundschulen sind weitgehend ausgelastet,
angesichts der prognostizierten Schülerzahlentwicklung wie auch steigender Bedarfe infolge
der Inklusion und des Ganztages sind ohnehin zusätzliche Schulkapazitäten zu schaffen
(vgl. V/0111/2015/1 „Schülerprognose für die städtischen Grundschulen und sich daraus e r-
gebende Handlungsbedarfe“). Die ersten Maßnahmen für Wolbeck bzw. die Dreifaltigkeit s-
schule sind auf den Weg gebracht. Die verstärkte Aufnahme von Flüchtlingen und insbeso n-
dere die zunehmende Unterbringung von Flü chtlingen in größeren Einheiten wird dazu fü h-
ren, dass es bereits wesentlich früher als bisher erwartet zu Engpässen kommen wird und
für spätere Jahre projektierte Schulbaumaßnahmen vorgezogen werden müssen, um i m-
mense Aufwendungen für Übergangslösungen un d Provisorien so weit möglich zu verhi n-
dern.
Wenn auch noch nicht präzise vorausgesagt werden kann, an welchen Schulstandorten im
Einzelnen kurzfristig zusätzliche Raumkapazitäten zu schaffen sind, ist mittlerweile sicher,
dass absehbar in Gievenbeck und auch in Gremmendorf/Angelmodde zusätzliche Kapazitä-
ten erforderlich werden. Gemeinsam mit der Schulaufsicht wird die Entwicklung genau und
kleinschrittig beobachtet und Szenarien möglicher Umverteilungen entwickelt, die u.U. dazu
führen, dass eben nicht m ehr die nächstgelegene Grundschule besucht werden kann, so n-
dern etwas längere Wege (und damit ggf. auch Fahrtkosten) entstehen. Auch die Erweit e-
rungsmöglichkeiten an den jeweiligen Standorten um Pavillons werden geprüft. Die Schu l-
verwaltung forciert dazu d ie vorbereitenden Arbeiten. Angesichts der angespannten Pers o-
nalsituation bei den Ämtern 23 und 40 sind diese zusätzlichen Prüfaufträge allerdings nicht
ohne weiteres umzusetzen. In der Konsequenz sind absehbar Prioritätensetzungen unve r-
meidbar, die an anderer Stelle zu zeitlichen Verzögerungen führen werden.
2.2.2 Situation in den weiterführenden Schulen und den Berufskollegs
Die Referenzschulen haben eigene und unterschiedliche Konzepte zur Beschulung der Se i-
teneinsteiger. Unterschiedlich ist auch die jeweilige von den vorhandenen Klassengrößen
abhängige Aufnahmekapazität.
Temporäre Förderklassen existieren an der Geistschule, der Hauptschule Coerde, der Wald-
schule (Referenzschule seit 16.09.2015) sowie an den Berufskollegs Adolph -Kolping-
Berufskolleg, Anne -Frank-Berufskolleg und dem Hansa -Berufskolleg (Referenzschule seit
25.08.2015).
Eine Besonderheit stellt die Geistschule dar. Dort sind bis Ende vergangenen Jahres nahezu
alle neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Sprachkenntni sse unter-
gebracht und beschult worden. So hat sich allein nach der Sommerpause 2014 die Zahl der
Schülerinnen und Schüler ohne Sprachkenntnisse innerhalb von ca. 6 Wochen um mehr als
100 Schülerinnen und Schüler erhöht. Mit Einführung der Neukonzeption sollte und soll diese
Zahl sukzessive zurückgeführt werden, was auch gelingt: Von 242 Schülerinnen und Sch ü-
lern ohne deutsche Sprachkenntnisse im März d.J. ist die Zahl auf 186 (Stand August 2015)
reduziert worden. In enger Abstimmung mit der Bezirksregierung erfolgt eine permanente
Beobachtung der vorhandenen Kapazitäten.
Bei den Berufskollegs muss bezogen auf Referenzschulen kurz - bis mittelfristig nachgesteu-
ert werden. Das Hans-Böckler-Berufskolleg wird als nächste Referenzschule folgen. Bei den
Realschulen und Gymnasien werden in den nächsten Wochen ebenfalls zusätzliche Ref e-
renzschulen erforderlich werden.
- 9 -
V/0759/2015
2.2.3 Bereitstellung zusätzlicher Investitionsmittel / Schaffung zusätzlicher Raumkapazit ä-
ten
Durch die Aufnahme zusätzlicher Schülerinnen und S chüler im Laufe eines Schuljahres und
das „Auffüllen“ der bestehenden Klassen bis zum Klassenfrequenzhöchstwert bzw. der Bi l-
dung zusätzlicher Klassen entsteht ein Bedarf zur Ergänzung des Schulmobiliars (insbeso n-
dere Tische, Stühle, teilweise auch Schrankraum und Büromobiliar). Dies kann nicht aus den
laufenden Mitteln finanziert werden, so dass zusätzliche Mittel für die Beschaffung von Mobi-
liar bereitgestellt werden müssen.
Wie unter Ziffer 2.2.1. und 2.2.2. ausgeführt, sind die Raumkapazitäten in den m eisten städ-
tischen Grundschulen und auch weiterführenden Schulen ausgeschöpft. Es ist zu erwarten,
dass es durch die Aufnahme von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen erforderlich
wird, Klassen zu teilen und/oder zusätzliche Klassen zu bilden. Dies i st in vielen Fällen nur
möglich, wenn zusätzliche Raumkapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Deshalb ist s o-
wohl die Schaffung temporärer Lösungen als auch ggf. eine Erweiterung in Massivbau zu
prüfen. Die Schulverwaltung forciert dazu die vorbereitende n Arbeiten, was angesichts der
Personalsituation sowohl bei Amt 23 als auch bei Amt 40 problematisch ist.
Außerdem ist zu beachten, dass auch die Aufstellung von Fertigbauklassen einen langen
zeitlichen Vorlauf benötigt. Die vorgesehenen Mittel in Höhe v on rd. 1 Mio. € werden nach
den bisherigen Erfahrungen voraussichtlich lediglich für den Kauf und die Aufstellung von
vier Fertigbauklassen reichen. Dies ist jedoch abhängig von der Anzahl der Standorte und
den örtlichen Gegebenheiten.
Sofern die demogra phische Entwicklung einen langfristigen zusätzlichen Schulraumbedarf
an einzelnen Standorten erkennen lässt, kann es sinnvoll sein, ohnehin erforderliche Gebäu-
deerweiterungen zeitlich vorzuziehen. Es sind deshalb auch bereits Planungsmittel bereitz u-
stellen, um Massenstudien und Voruntersuchungen zur Erweiterbarkeit von Schulgebäuden
durchführen zu können.
2.2.4 Schülerfahrkosten
Als schulpflichtige Schülerinnen und Schüler haben neu zugewanderte Kinder und Jugendl i-
che Anspruch auf den Ersatz von Schüler fahrkosten nach Maßgabe der Schülerfahrkoste n-
verordnung. Die Einrichtung von Referenzschulen im Sekundarstufenbereich, deren Besuch
den neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern empfohlen wird, führt in vielen Fällen im
Ergebnis dazu, dass zwar die Anspruchsvoraussetzung der Mindestentfernung erreicht wird,
die Referenzschule aber nicht die nächstgelegene aufnahmefähige Schule dieser Schulform
ist und daher kein Rechtsanspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten besteht. Das Ko n-
zept der Referenzschulen un d die zunehmend an diesen Schulen entwickelten Kompete n-
zen zur zielgerichteten Betreuung, Förderung und Integration zugewanderter Schülerinnen
und Schüler rechtfertigen aus Sicht der Verwaltung, den Besuch dieser Schulen für diese
Schülergruppe auch mit e iner Übernahme der Schülerfahrkosten zu unterstützen. Es wird
unter Berücksichtigung der zusätzlichen Schüler/innen von einem Mehrbedarf von ca.
147.000,00 € ausgegangen.
In einer einjährigen Evaluationsphase sollen die Entwicklung der Zahl der Begünstigten di e-
ser Schülergruppe und die Kosteneffekte beobachte t werden und erforderlichenfalls eine
Begrenzung der Dauer der Anspruchsberechtigung als Regulativ mit sozialen, integrativen
und pädagogischen Aspekten abgewogen werden.
Dieses Verfahren gilt auch für die Primarstufe, sofern die weitere Aufnahme von neu zuge-
wanderten Kindern an der nächstgelegenen Schule kapazitätsbedingt nicht möglich ist.
- 10 -
V/0759/2015
2.2.5 Schulbücher
Die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler sind bisher in der Schülerprognose nicht
enthalten. Insoweit sind additiv die Mittel für die entsp rechenden Schulbücher einzukalkulie-
ren.
Darüber hinaus werden sie in der Regel nur über sehr geringe oder gar keine Deutschkenn t-
nisse verfügen. Insoweit sind sie bei den Schulbüchern aufgrund der Vorgaben der sog e-
nannten Durchschnittbetragsverordnung („D eutsch als Zweitsprache“) mit einem zusätzl i-
chen Betrag je Schuljahr von bis zu 44,00 € zu berücksichtigen. Die Schulen beschaffen
hiervon entsprechend auszuleihende Unterrichtsmaterialien/ Schulbücher. Hierfür sind in s-
gesamt schuljährlich ca. 67.200,00 € erforderlich.
2.2.6 Schuletat
Die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler sind bisher in der Schülerprognose nicht
enthalten. Insoweit sind additiv die Mittel für den Schuletat einzukalkulieren. Hierfür sind in s-
gesamt schuljährlich ca. 23.140,00 € erforderlich.
3. (Weiter)Entwicklung bedarfsorientierter und praxistauglicher Konzepte
3.1 Additive Sprachbildungsprogramme und Förderangebote zur Unterstützung einer
durchgängigen Sprachbildung
3.1.1 „MitSprache“ - Deutsch-Intensiv-Kurse für Kinder und Jugendliche mit geringen
Deutschkenntnissen in der städtischen Erstaufnahmeeinrichtung
Das Amt für Schule und Weiterbildung bietet seit dem Schuljahr 2013/ 2014 „MitSprache -
Deutsch-Intensiv-Kurse“ für jugendliche Sprachanfänger und -anfängerinnen an3.
Ziel des für die Teilnehmenden kostenlosen A ngebotes für neu zugewanderte Schülerinnen
und Schüler im Alter von 6 bis 17 Jahren ist es, in kleinen Gruppen spielerisch und in alltägli-
chen Situationen
die deutsche Sprache zu erlernen,
die Stadt und damit ihre neue Heimat besser kennen zu lernen,
den Kindern und Jugendlichen den Einstieg in den Schul -, Lern- und Lebensalltag zu
erleichtern.
Seit Eröffnung der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Gievenbeck werden auf Beschluss
des Rates (vgl. V/0211/2015 „Städtische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüc htlinge in der
ehemaligen Oxford-Kaserne; hier: Herrichten von Räumen für Betreuungs -, Beratungs- und
Clearingverfahren“) zweiwöchige MitSprache-Deutsch-Intensiv-Kurse vor Ort, d.h. in der
Erstaufnahmeeinrichtung durchgängig, d.h. von Januar bis Dezember, für drei Altersgruppen
(6 - 9 Jahre, 10 - 13 Jahre, 14 - 17 Jahre) mit je sechs Unterrichtsstunden pro Tag angeb o-
ten. Durch dieses Angebot können noch vor Schuleintritt - und damit entscheidend für die
weitere schulische Laufbahn der neu zugewanderten Kind er und Jugendlichen - Sprachver-
ständnis und Ausdrucksmöglichkeiten entwickelt und gestärkt werden.
3 In der Vergangenheit wurden die MitSprache-Deutsch-Intensiv-Kurse in den Oster-, Sommer- und Herbstferien ange-
boten (s. Dokumentation MitSprache-Sprachunterricht und Spracherfahrung in den Ferien. Erfahrungen und Eindrücke).
- 11 -
V/0759/2015
Der Gesamtetat für die zweiwöchigen Sprachtrainingsmaßnahmen für Kinder und Jugendl i-
che für drei Altersgruppen in der Erstaufnahmeeinrichtung beläuft sich f ür das Jahr 2015
(08.06. - 31.12.2015) auf 112.300,00 €; davon konnte das Amt für Schule und Weite rbildung
gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2014 (vgl. V/0697/2014/1 „Neukonzeption der B eschulung
von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen“) 39.500,00 € aufbri n-
gen. Eine Ko-Finanzierung in Höhe von 72.800,00 € erfolgte im Rahmen der o.g. Dringlic h-
keitsentscheidung durch das Sozialamt. Im Zeitraum vom 08.06.2015 - 01.10.2015 wurden
23 Kurse durchgeführt. 11 Kurse für die Altersgruppe 6 - 9, sechs Kurse für die Altersgruppe
10 - 13 und sechs Kurse für die Altersgruppe 14 - 17. An den „MitSprache-Deutsch-Intensiv-
Kursen“ haben 219 Kinder und Jugendliche aus 13 verschiedenen Nati onen teilgenommen.
Bis Ende des Jahres 2015 sind noch 17 Kurse geplant. Für einen Kurs falle n zurzeit Kosten
in Höhe von 2.800,00 € an. Darin enthalten sind - neben den Honoraren für die Sprachfö r-
derkräfte - u.a. einmalige „Investitions-Kosten“ für die Entwicklung der umfangreichen Lehr -
und Lernmaterialien und für die Schulung der Sprachförderkräfte.
Das Angebot der „MitSprache - Deutsch-Intensiv-Kurse“ in der Erstaufnahmeeinrichtung soll
auch im kommenden Jahr vorgehalten und den steigenden Flüchtlingszahlen angepasst
werden. Der Gesamtetat für die „MitSprache - Deutsch-Intensiv-Kurse“ beläuft sich bei a n-
genommenen 72 zweiwöchigen Kursen mit vier Unterr ichtsstunden am Tag pro Jahr auf
140.400,00 €.
Bei einer angenommenen Versechsfachung der Belegungszahlen in der städtischen Ers t-
aufnahmeeinrichtung wird sich auch die Anzahl der „MitSprache -Deutsch-Intensiv-Kurse“ für
Kinder und Jugendliche in der Erst aufnahmeeinrichtung entsprechend erhöhen müssen. Bei
Veränderung der Standards (zweiwöchige Kurse mit vier statt sechs Unterrichtsstunden am
Tag) fallen Kosten in Höhe von rund 608.400,00 € an. Eine weitere Absenkung der Sta n-
dards - z. B. Reduzierung der z weiwöchigen Sprachtrainingsmaßnahmen auf einwöchige
MitSprache-Deutsch-Intensiv-Kurse in drei Altersgruppen, je 10 Kinder und Jugendl i-
che/Gruppe - reduziert die oben angegebenen Kosten auf 358.800,00 €. Die Standards b e-
zogen auf die Gruppengröße und die An zahl der Sprachförderkräfte/Gruppe müssen mit
Blick auf die heterogene Gruppenzusammensetzung und die Aufsichtspflicht erhalten ble i-
ben.
- 12 -
V/0759/2015
Kosten pro Kurs für alle Kurse bei
gleich bleibenden
Nutzerzahlen
für alle Kurse bei Versechs-
fachung der Nutzerzahlen
ab 01.05.2016
72 Kurse/Jahr
Ferien unabhängig von
Januar bis Dezember
312 Kurse/Jahr, davon:
Ferien unabhängig
24 Kurse von Januar bis April
288 Kurse von Mai bis De-
zember
Variante 1
- zweiwöchiger Kurs
- vier UStd./Tag
- zwei qualifizierte
Kräfte
- 10 TN/Kurs
- nach Möglichkeit mit
Exkursionen im
Stadtteil
1.950,00 €
140.400,00 €
608.400,00 €
Variante 2
- einwöchiger Kurs
- vier UStd./Tag
- zwei qualifizierte
Kräfte
- 10 TN/Kurs
- nach Möglichkeit mit
Exkursionen im
Stadtteil
1.150,00 €
82.800,00 €
358.800,00 €
Zum 01.03.2015 ist zunächst befristet bis zum 31.12.2017 in der Zentralen Aufnahme-, Bera-
tungs- und Clearingst elle/Bildungsberatung eine 0,50 -Stelle (Sprach)Bildungsprogramme
und Förderangebote eingerichtet bzw. besetzt worden. Zum Zeitpunkt der Besetzung wurde
davon ausgegangen, dass die Stelleninhaberin sich schwerpunktmäßig auf die Weiteren t-
wicklung, Organisation und Umsetzung von Ferienintensivmaßnahmen konzentrieren wird.
Das aktuell ganzjährige Vorhalten der „MitSprache - Deutsch-Intensiv-Kurse“ in der Erstau f-
nahmeeinrichtung macht die kurzfristige Einrichtung einer weiteren 0,50 -Stelle zum
01.01.2016 erforderlich. Eine Versechsfachung des Angebotes ist - unabhängig von einer
Anpassung der Standards - nur im Umfang zweier weiterer 1,00 Stellen zu leisten. Zudem
soll die ber eits bestehende befristete 0,50 -Stelle (s. V/0697/ 2014/1) - Umsetzung Sprach-
förderung Erstaufnahme - dauerhaft als Planstelle eingerichtet werden.
3.1.2 MitSprache-Deutschferienkurse - stadtzentral und quartiersbezogen
Für das kommende Jahr beabsichtigt das Amt für Schule und Weiterbildung - ergänzend
zum dreiwöchigen Bildungsangebot der kommunalen Stiftung Mitmachkinder „Deutsch
Sommer Münster - außerschulische Sprac hförderung für Schülerinnen und Schüler aus
Grundschulen“ - für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen die „MitSprache-
Deutschkurse in den Ferien“ wieder aufleben zu lassen. Die positiven Rückmeldungen der
Schulen, der Kinder und Jugendlichen und die Evaluation der bereits durchgeführten Kurse
beweisen den Erfolg des Konzeptes. Die Nachfrage von Schülerinnen und Schülern aller
Schulformen mit (noch) geringen Deutschkenntnissen ist groß.
- 13 -
V/0759/2015
Für vier einwöchige Sprachtrainingsmaßnahmen für Sprach anfänger in den Osterferien,
sechs zweiwöchige Sprachtrainingsmaßnahmen in den Sommerferien und vier einwöchige
Sprachtrainingsmaßnahmen in den Herbstferien entstehen bei sechs Unterrichtsstunden am
Tag und Exkursionen Kosten in Höhe von ca. 40.000,00 €. Z usätzlich fallen Kosten für die
Organisation und Umsetzung der Ferienmaßnahmen in Höhe von 15.000,00 € (Werkvertrag)
an.
- sechs UStd./Tag
- zwei qualifizierte Lehrkräfte
- 15 TN/ Kurs;
homogene Gruppe
- Lehr- und Lernmaterialien
- Mittagessen
- Exkursionen
Kosten für eine Kurswoche:
2.000,00 €
20 Kurswochen:
- vier einwöchige Kurse in den
Osterferien
- sechs zweiwöchige Kurse in
den Sommerferien
- vier einwöchige Kurse in den
Herbstferien
40.000,00 €
3.1.3 DaZ-Projekt: Deutsch für Schülerinnen und Sch üler mit Zuwanderungsgeschichte in
Kooperation mit der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
In Kooperation mit dem Germanistischen Institut der Westfälischen Wilhelms -Universität
Münster soll darüber hinaus das im Kreis Warendorf in Zusammenarbeit mit dem dortigen
Kommunalen Integrationszentrum entwickelte Projekt „Deutsch für Schülerinnen und Schüler
mit Zuwanderungsgeschichte“ für die münsterschen Schulen adaptiert werden.
Im Rahmen des Projektes werden Lehramtsstudierende der Westfälischen Wilhe lms-
Universität zu DaZ-Förderlehrkräften ausgebildet. Sie erteilen an Schulen in Münster Förder-
unterricht in Deutsch als Zweitsprache. Ziel des Projektes ist einerseits die Verbesserung der
Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgesch ichte und anderer-
seits die praxisnahe Ausbildung zukünftiger Lehrerinnen und Lehrer. Für den DaZ -Unterricht
werden Kleingruppen von fünf bis sechs Schülerinnen und Schülern gebildet, die vier Stu n-
den Intensiv-Förderunterricht pro Woche erhalten. Der Förder unterricht ist für die Schüleri n-
nen und Schüler kostenfrei.
An dem Projekt können bis zu 20 Studierende der Westfälischen Wilhelms -Universität teil-
nehmen. Diese werden im Wintersemester 2015/2016 zunächst für den DaZ -Unterricht im
Seminar „Vorbereitung und Einführung in den DaZ -Förderunterricht“ von einer wissenschaft-
lichen Mitarbeiterin des Germanistischen Instituts geschult. Bereits während des Vorbere i-
tungsseminars hospitieren die Studierenden an einer ihnen zugeteilten Schule; dabei lernen
sie die Schule und die künftigen Schülerinnen und Schüler kennen und können sich auf die
Sprachförderung im 2. Schulhalbjahr besser vorbereiten.
3.1.4 „Club D“
Seit 2004 bietet die Volkshochschule Münster das ergänzende Sprachförderangebot „Club
D“ an. Es richte t sich an Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte ohne oder
mit geringen Deutschkenntnissen, die als Seiteneinsteiger/innen in die Schulen aufgeno m-
men wurden. Die Sprachniveaus orientieren sich am europäischen Referenzrahmen für
Sprache auf den Stufen A1 - maximal B1. Pro Schulhalbjahr bietet die VHS sechs Kurse, dif-
ferenziert nach Sprachniveau und Alter an. Die Altersgruppen sind 10 - 12 Jahre, 13 - 15
Jahre, 16 - 19 Jahre. Ein Einstieg ist laufend möglich. Die Spracheinstufung, Beratung und
Anmeldung erfolgt durch die VHS im Rahmen der Sprachberatung „Deutsch als Fremdspr a-
che“. Bei regelmäßiger Teilnahme am „Club D“ wird diese auf dem Schulzeugnis besche i-
nigt.
- 14 -
V/0759/2015
Im Schuljahr 2014/2015 wurden zwei zusätzliche Gruppen eingerichtet für Schülerinn en und
Schüler ohne Vorkenntnisse. Damit reagierte die VHS auf die gestiegene Nachfrage durch
den starken Zuzug von Flüchtlingen. Über den „Club D“ erhalten jährlich rd. 100 Schüleri n-
nen und Schüler flankierenden und zusätzlichen Sprachunterricht. Mit den zur Verfügung
stehenden Ressourcen und dem Budget konnte die VHS den „Club D“ im laufenden Kale n-
derjahr von sechs auf acht Gruppen pro Schulhalbjahr ausweiten.
Eine dauerhafte Ausstockung auf acht und mehr Gruppen ist ohne zusätzliche Mittel ab 2016
nicht möglich. Die Kosten für eine Gruppe (Unterricht, Einstufungstest, Unterrichtsmaterialien
etc.) beträgt 2.500,00 € je Schulhalbjahr, bzw. 5.000 ,00 € je Schuljahr. Bei angenommenen
sechs weiteren Gruppen fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 30.000,00 € je Schuljahr an.
3.2 Projektvorhaben „Angekommen in deiner Stadt“ - Modellprojekt der Walter Blüchert
Stiftung
Zugewanderte Jugendliche sind in NRW bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie 18 Jahre
alt werden, schulpflichtig. Die Schulpflicht wird in Schulen der Sekundarstufe I und II erfüllt.
Für die Schulpflichtigen in der Sekundarstufe II wurden an drei Berufskollegs (Referenzschu-
len) Internationale Förderklassen eingerichtet. Somit können - soweit nicht aufgrund der indi-
viduellen Gegebenheiten auch der Besuch einer gymnasialen Oberstufe möglich ist - alle be-
ruflichen Schwerpunkte bedient werden. Die bislang vorliegenden Erfahrungen zeigen, dass
gerade für diese Jugendlichen der direkte Weg ins Berufskolleg erfolgreich ist.
Jugendliche, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, können nicht in diese Förderklassen
aufgenommen werden. Für viele junge, nicht mehr schulpflichtige Zuwanderer, die einen
Schulabschluss nachholen bzw. erwerben wollen und/oder eine berufliche Ausbildung und
damit ein selbstständiges und sozial integriertes Leben in der neuen Heimat Münster anstr e-
ben, fehlt aktuell die Möglichkeit, unmittelbar in schulische Angebote eingebunden zu we r-
den.
Um diese Lücke zu schließen, strebt das Amt für Schule und Weiterbildung in Koopera tion
mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW und in enger Zusammenarbeit mit
der Schulaufsicht und den städtischen Berufskollegs die Initiierung und Umsetzung des Pr o-
jektvorhabens der Walter Blüchert Stiftung „Angekommen in deiner Stadt“ an. http://www.an-
ge-kommen.de/
3.3 Arbeitshilfe „Leitfaden Ankommen - Mitkommen - Weiterkommen“
Neben Einrichtungen der Kinder - und Jugendhilfe sowie sozialen Trägern sind es vor allem
Schulen, die junge Flüchtlinge willkommen heißen und begleiten. Die Schulen tragen hier e i-
ne große Verantwortung. Wenn neu zugewanderte Kinder und Jugendliche gut beraten und
begleitet werden, können sie im Bildungssystem ankommen, mitkommen und weiterko m-
men. Mit dem gleichnamigen Leitfaden „Ankommen, Mitkommen, Weiterkommen - Informati-
onen und Adressen zur Unterstützung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“ unte r-
stützt das Amt für Schule und Weiterbildung die Arbeit in den Schulen. Der Leitfaden enthält
grundlegende Informationen zu integrationsrelevanten Themen und stellt Beratungs- und An-
laufstellen vor, die für Schulen, Schülerinnen und Schüler und ihre Familien wichtig sein
können.
- 15 -
V/0759/2015
3.4 Dolmetscher/innen und Sprach- und Kulturermittler/innen
Damit Schülerinnen und Schüler bestmöglich gefördert werden können, sind Gespräche zwi-
schen Eltern und Lehrkräften unerlässlich. Offizielle Dolmetscher sind immer dann wichtig,
wenn es in Elterngesprächen um rechtsbindende Angelegenheiten geht, wie z.B. Gutachten,
Zeugnisse, Versetzung , Schulpflicht, AOSF -Verfahren, Schulübergang, Schulwechsel. 56
Schulen nutzten im Berichtszeitraum 08.06. - 01.10.2015 (davon sechs Wochen Sommerf e-
rien) die Möglichkeit, der Übernahme der Kosten für Dolmetscher für rechtlich relevante E l-
terngespräche. Davon fanden 30 Einsätze an Grundschulen sowie 26 an weiterführenden
Schulen statt. Darüber hinaus haben die Bildungsberaterinnen und die Fallscouts, wenn die
Deutschkenntnisse der Ratsuchenden nicht ausreichten, im Rahmen ihrer Tätigkeit auf Do l-
metscher/innen im Umfang von 90 Einsätzen zurückgegriffen. Angesichts der steigenden
Flüchtlingszahlen muss der bereits jetzt nicht ausreichende Ansatz von zurzeit 5.000,00 €
auf 35.000,00 € für 2016 erhöht werden.
Ausgebildete Sprach- und Kulturmittlerinnen unterstützen die Schulen in der interkulturellen
Kommunikation mit zugewanderten Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern. Die Sprach - und
Kulturmittlerinnen sind mehrsprachig, mit zwei Kulturen und den kulturspezifischen Unte r-
schieden in der Sprache vertraut. Ihren für Schulen kostenlosen Einsatz koordiniert das Amt
für Schule und Weiterbildung.
Gründe für den Einsatz einer Sprach-und Kulturmittlerin sind u.a.
Unterschiede Schule in Deutschland und im Heimatland (Schulteam, Schuljahr, Stu n-
denplan, Ferien, Schulfä cher, Unterrichtsinhalte, Ganztag, Schulausflug, Klasse n-
fahrt…),
Eltern in der Schule (Elternabend, Elternsprechtag mit/ohne Kind, Aufgaben der Eltern-
vertreter),
Übergang Schule/Beruf, u.a. Berufsfelder in Deutschland und im Heimatland,
familiäre Situation, Sprache, Religion,
Besonderheiten der Kultur, Wertvorstellungen und Normen.
Im Zeitraum 08.06. - 01.10.2015 (worunter auch die Sommerferien fielen) forderten die Schu-
len 26 Mal Sprach- und Kulturmittlerinnen an. Davon fanden vier Einsätze an Grunds chulen
und 22 an weiterführenden Schulen statt.
3.5 Sprachhelfer/innen des Kommunalen Integrationszentrums
Das Kommunale Integrationszentrum koordiniert für alle anfragenden Bildungseinrichtungen
in der Stadt Münster den Einsatz von ehrenamtlichen Übers etzerinnen (sog. „Sprachhe l-
fer/innen“), die punktuell und kostenfrei zwischen Mitbürger/innen mit Migrationsvorgeschich-
te und den jeweiligen (auch vorschulischen) Einrichtungen in Bildungsfragen (nicht recht s-
bindend) übersetzen.
3.6 Fallscouts - Stadtteilbezogenes und Ressort übergreifendes Bildungsmanagement
Zum 16.03.2015 ist zunächst befristet bis zum 31.12.2017 in der Zentralen Aufnahme-, Bera-
tungs- und Clearingstelle im Amt für Schule und Weiterbildung eine 1,00 Stelle Fallscout für
die städtischen Grundschulen eingerichtet bzw. besetzt worden. Für die weiterführenden
Schulen sind seit dem 01.05.2015 fünf Fallscouts (je 0,42 Stelle) des VSE NRW e.V. zustän-
dig.
- 16 -
V/0759/2015
Fallscouts sorgen in Kenntnis vorhandener Förder - und Hilfsangebote (Geld -, Sach - und
Dienstleistungen) ressort- und ämterübergreifend und getragen von Partnerinnen und Par t-
nern aus den Ressorts Bildung, Soziales, Jugend, Sport, Kultur und Gesundheit für ein ve r-
lässliches, stabiles Angebots -, und Unterstützungsnetzwerk für neu zugewanderte Sch üle-
rinnen, ihre Familien und die Schulen (vgl. Flyer „Fallscouts für neu zugewanderte Schüle r-
rinnen und Schüler“). Im Berichtszeitraum betreuten die Fallscouts im Rahmen von 288 pe r-
sönlichen Kontakten 120 Schülerinnen und Schüler an 31 Schulen in allen Stadtteilen.
Die Verstärkung der Zentralen Aufnahme-, Beratungs- und Clearingstelle um eine 1,00 Stelle
Fallscout erweist sich angesichts der Vielzahl der zu betreuenden Grundschulen als nicht
ausreichend. Die gesammelten Erfahrungen in der Praxis zeigen, d ass gerade im Bereich
der Grundschulen ein hoher Unterstützungsbedarf besteht. Die volle Stelle bei der Stadt ist
bereits ausgelastet; um Angebotsstrukturen an aktuellen Bedarfen auszurichten und inhaltl i-
che und räumliche Angebotslücken zu schließen, sollt e für den Bereich der Grundschulen
insbesondere in den Stadtbezirken Südost und Hiltrup aktuell, ab 01.01.2016, eine weitere
1,00 Stelle Fallscout geschaffen werden. Ebenso benötigen die weiterführenden Schulen
und Berufskollegs mehr Fallscouts als die bei m VSE aktuell angesiedelten fünf Fallscouts.
Besonders aufgrund der noch bestehenden Sprachbarrieren müssen viele Wege der Fam i-
lien und Schüler engmaschiger als geplant begleitet werden. Zur Sicherstellung eines nie d-
rigschwelligen, aufsuchenden und mobilen Beratungsangebotes und einer verlässlichen, fl ä-
chendeckenden und dauerhaften Beratungs - und Begleitungsinfrastruktur bedarf es auch
hier einer Personalvermehrung im Umfang von 1,00 Stelle zum 01.01.2016. Zudem soll die
bereits bestehende befristete Stelle (s. V/0697/ 2014/1) - 1,00 Stelle Fallscout - dauerhaft als
Planstelle eingerichtet werden.
3.7 Fortbildung für Lehrkräfte, Schulsozialarbeitende und Erzieher/innen
Das Amt für Schule und Weiterbildung unterstützt anfragende Schulen bei der Planung und
Durchführung passgenauer schulinterner Informationsveranstaltungen und greift dazu auf
vorhandene kommunale Dienst- und Unterstützungsleistungen (Info-Materialien, Sprach- und
Kulturmittlerinnen, Fallscouts, MitSprache-Lehrkräfte und -Materialien…) sowie auf bekannte
und „erprobte“ Referenten (Ethnologen, Trainer für Interkulturelle Kompetenz,
[Schul]Psychologen, GGUA…) zurück. Hauptadressaten sind zurzeit die Referenzschulen;
perspektivisch sollen von dem Angebot alle interessierten Schulen profitieren.
Weitere Veranstaltungsformate waren bzw. sind aktuell:
Fortbildungsreihe „Migration und Sprache“ für erzieherische und schulsozialpädagog i-
sche Fachkräfte an den münsterschen Schulen,
Fachtage „Ankommen, Mitkommen, Weiterkommen“ für die Zielgruppen „Erz ie-
her/innen“, „Schulsozialarbeiter/innen Primarstufe“ und „Schulsozialarbeiter/innen S e-
kundarstufe“; weitere, vertiefende Fachtage zum Thema und für die genannten Zie l-
gruppen sind für Anfang 2016 in Planung,
Einzelveranstaltungen für die erzieherischen un d sozialpädagogischen Fachkräfte u.a.
zu Themen wie „Asylrecht“, „außerunterrichtliche Sprachförderung“, „Förderung sozi a-
len Lernens“.
Das Kompetenzteam Münster unterstützt - auch im Themenfeld „Deutsch als Zweitsprache“
bzw. „Durchgängige Sprachbildung“ - auf Anfrage alle Schulen in der Stadt zu Fragen der
Unterrichts- und Schulentwicklung und plant gemeinsam mit ihnen passgenaue interne For t-
bildungen für Kollegien und Fachgruppen. Folgende schulexterne Fortbildungen finden im
Schuljahr 2015/16 statt:
- 17 -
V/0759/2015
„Deutsch als Zweitsprache: Durchgängige Sprachbildung“ für Lehrkräfte aller Schulformen
der Sekundarstufe I und II - vorrangige Teilnahme der Referenzschulen - in Zusammenarbeit
mit dem Kommunalen Integrationszentrum (Zeitraum September 2015 bis Januar 201 6; 10
Fortbildungstage sowie für Lehrkräfte der Grundschulen (Zeitraum Oktober 2015 bis Januar
2016, sechs Fortbildungstage).
2016 veranstalten das Kompetenzteam Münster und das Schulamt für die Stadt Münster in
Kooperation mit dem Amt für Schule und Wei terbildung und dem Kommunalen Integrations-
zentrum Münster einen Fachtag zum Themenbereich Migration und Schule. Als Hauptref e-
rent konnte Herr Dr. Terkessidis (Migrationsforscher, Autor und Journalist) gewonnen we r-
den. Der Fachtag stellt den Auftakt zu eine r dreiteiligen Veranstaltungsreihe unter dem A r-
beitstitel „Kulturen-Strukturen-Praktiken“ dar.
Das Kommunale Integrationszentrum Münster unterstützt gegenwärtig die Referenzschulen
in Münster (aber auch jede andere Schule der Kommune) gemäß der V/0697/2 014/1 auf
zwei Ebenen: a) Beratung und Vernetzung sowie b) Qualifizierung des pädagogischen
Fachpersonals.
a) Hinsichtlich des Beratungs - und Vernetzungsauftrages hat das Kommunale Integrat i-
onszentrum Münster in den letzten Monaten
Beratungen zur Beantr agung von Integrationsstellen durchgeführt (bedarfserh ö-
hende Stellenzuweisung gemäß BASS 14, 21 Nr. 4). In diesem Zusammenhang
wurden auch Schulleitungen im Sinne des neuen Referenzrahmens für Schu l-
qualität NRW bezüglich geeigneter schulinterner Konzepte, die eine inklusive Be-
schulung von Seiteneinsteigerinnen zum Ziel haben, beraten.
Beratung und Information von Einzellehrkräften hinsichtlich geeigneter Unte r-
richtsmaterialien, spezifischer (Sprach)Fördermaßnahmen für Seiteneinsteigeri n-
nen im Regelunterricht sowie über die entsprechende Erlasslage.
Bildungseinrichtungen (Schulen, Kitas, offene Angebote usw.) im Sinne von
Sprachbildungsnetzwerken sowie von sozialräumlich orientierten Erziehungs -
und Bildungspartnerschaften in verschiedenen Stadtteilen sowie stadtteilüber-
greifend vernetzt.
b) Hinsichtlich des Qualifizierungsauftrages hat das Kommunale Integrationszentrum
Münster für die unterschiedlichen Schulstufen (aber auch für außerschulisches Fac h-
personal) jeweils spezifische Qualifizierungsangebote konzipiert, organisiert und erfolg-
reich durchgeführt. Im Einzelnen waren dies:
Migrationspädagogische Fortbildungen für Leitungskräfte, um im Kontext von E r-
ziehungs- und Bildungspartnerschaften günstige Rahmenbedingungen und
nachhaltig tragende Struktur fü r das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen
mit Migrationsvorgeschichte in der Kommune zu verankern.
Eine berufsbegleitende und gemeinsame Weiterbildungsmaßnahme für Lehrkräf-
te der Grundschulen und Pädagogen/innen des OGS mit dem Fokus Übergang
Grundschule-Sekundarstufe aus der Perspektive einer durchgängigen Sprachbi l-
dung. Aufgrund der großen Nachfrage und der positiven Rückmeldung, hat das
Kommunale Integrationszentrum diese Maßnahme wiederholt.
Eine modular konzipierte Qualifizierungsreihe für Lehrkräf te der weiterführenden
Schulen - und insbesondere der Referenzschulen - zur Beschulung von neu Z u-
gewanderten, ebenfalls aus der Perspektive einer durchgängigen Sprachbildung.
Diese Qualifizierungsreihe hat das Kommunale Integrationszentrum Münster in
Kooperation mit dem Kompetenzteam der Stadt Münster konzipiert und organ i-
siert.
- 18 -
V/0759/2015
3.8 Integrationsstelle „Erschließung und Schaffung von Organisations - und Net z-
werkstrukturen zur Unterstützung der Schulen bei der potenzialorientierten Besch u-
lung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen“
Mit Schreiben vom 26.11.2014 hat das Amt für Schule und Weiterbildung in Absprache mit
der Unteren Schulaufsicht und dem Kommunalen Integrationszentrum beim Ministerium für
Schule und Weiterbildung zur Durchführung des Vorhab ens „Erschließung und Schaffung
von Organisations- und Netzwerkstrukturen zur Unterstützung der Schulen bei der potenzial-
orientierten Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen“ einen Antrag auf
Zuweisung einer 1,0 Integrationsstelle gestellt. D ie Stelle wurde zwischenzeitlich bewilligt.
Mit einer Besetzung ist nach Auskunft der zuständigen Schulaufsicht voraussichtlich zum
01.02.2016 zu rechnen.
4. Erhöhung der Sekretariatsstunden für Referenzschulen
Rund um die Aufnahme neu zugewanderter S chülerinnen und Schüler spielt die Sekretärin
eine wichtige Rolle. Sie ist in der Regel nicht nur die erste Ansprechpartnerin, wenn neu z u-
gewanderte Schülerinnen und Schüler und deren Eltern in Kontakt mit der Schule treten,
sondern darüber hinaus auch die Person, die für Serviceleistungen in Form von Information
und Beratung und in „Notfällen“ als zentrale Anlaufstelle erreichbar sein muss. Um den
dadurch stetig wachsenden Aufgaben in Schulsekretariaten Rechnung zu tragen, müssen
die vorhandenen Stundenkon tingente adäquat ergänzt werden. Dabei ist die Zubemessung
der Erhöhung bis maximal eine Wochenstunde an der Zahl der an der jeweiligen Schule au f-
genommenen neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler zu orientieren.
5. Sachmittelpauschale für Grundschulen und Referenzschulen
Für die Durchführung eines zeitgemäßen (Sprach -)Förderunterrichts, bedarf es neuer Leh r-
werke, ergänzender Unterrichtsmaterialien und methodisch -didaktischer Handreichungen.
Dafür stellt das Amt für Schule und Weiterbildung jeder R eferenzschule einmalig pauschal
einen Betrag in Höhe von 1.000,00 € zur Verfügung. Grundschulen, die neu zugewanderte
Schülerinnen und Schüler aufgenommen haben, erhalten zukünftig ebenfalls diesen einmal i-
gen Pauschalbetrag.
6. Datengestützte(s) Evaluation/Monitoring - Information zum Sachstand
Die Beschaffung von Daten aus dem Schulbereich dient in erster Linie der Bereitstellung
bildungspolitischer Planungs - und Entscheidungsgrundlagen. Die Analyse und statistische
Nutzung von Schuldaten und Kennzahl en ist für Belange der Organisation, Strukturierung,
Planung und Entwicklung des Bildungswesens erforderlich.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Neukonzeption der Beschulung von neu zugewander-
ten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen wird es wichtig sein, Daten zur Wirksamkeit
der angebotenen Maßnahmen zu erheben. Damit kann überprüft werden, ob z. B. die Inve s-
titionen in eine gezielte Schullaufbahnberatung und -begleitung neu zugewanderter Kinder
und Jugendlicher auch unter dem Aspekt der Prävention erfolgreich sind. Auch für die mittel -
bis langfristige zielgerichtete Steuerung der schulpflichtigen Neuzuwanderinnen und Neuz u-
wanderer in das münste rsche Schul- und Bildungssystem ist die Erheb ung und Auswertung
von Daten notwendig. Diese kann sowohl die möglichst passgenaue Förderung unterstützen,
als auch die strukturelle Steuerung verbessern.
- 19 -
V/0759/2015
Zu diesem Zweck muss ein stärker strukturell ansetzendes Bildungsmonitoring aufgebaut
werden. Bild ungsmonitoring als Basis zur Steuerung der komplexen Lernwelten hilft Bi l-
dungsprozesse und ihre Rahmenbedingungen transparent zu machen. Entwicklungen zu e r-
kennen, ihre Zusammenhänge zu verstehen, sie zu stützen oder gegenzusteuern wird durch
ein möglichst umfassendes Monitoring abgesichert.
Der Aufbau eines indikatorengestützten Bildungsmonitorings wird durch die Transferagent u-
ren für Großstädte der Deutschen Kinder - und Jugendstiftung (DKJS) auf der Grundlage der
am 31. 07.2015 unterzeichneten „Zielvere inbarung über die Zusammenarbeit der Tran s-
feragenturen für Großstädte der Deutschen Kinder - und Jugendstiftung und der Stadt Mün s-
ter“ im Rahmen der Formate „Kommunalcoaching“ und „Fachgruppe Monitoring“ begleitet
und unterstützt. Die Transferagenturen für Großstädte sind Teil der „Transferinitiative Ko m-
munales Bildungsmanagement“, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) von 2014 bis zunächst 2017 fördert.
Parallel bewirbt sich die Stadt Münster um Teilnahme am Förderprogramm des Bundes mi-
nisteriums für Bildung und Forschung „Bildung integriert“, in dessen Rahmen der Aufbau e i-
nes kommunalen Bildungsmonitorings eine zentrale Rolle einnimmt. Durch das Programm
wird über eine Laufzeit von drei Jahren eine Stelle im Bereich Bildungsmanagement oder -
monitoring finanziert, die andere Stelle muss von der Kommune bereitgestellt werden. Exi s-
tierende Stellen können als Gegenfinanzierung eingesetzt werden.
Ein konsequentes Bildungs- und Integrationsmanagement sowie ein Bildungs - und Integrati-
onsmonitoring erfordern kompatibel gestaltete Datenerhebungen insbesondere von dezentral
sowie sozialräumlich erfassten Daten.
Unter Einbeziehung fachlichen Inputs von datenschutzrechtlicher Seite und bezogen auf
statistische Aspekte von Seiten des Landes und der Stadt werden dazu aktuell in Absti m-
mung mit allen schulfachlichen Dezernenten der Bezirksregierung folgende Aspekte disk u-
tiert und geklärt:
Welche Daten wären generell sinnvoll, um im Sinne eines Monitoring den schul ischen
Bildungsverlauf von neu zug ewanderten Kindern und Jugendlichen nachvollziehen zu
können und dabei gleichzeitig die Effektivität der in der Stadt Münster eingesetzten Un-
terstützungsmaßnahmen im Langzeitverlauf bewerten zu können?
Welche dieser Daten sind ohnehin vorhanden, welche m üssten zusätzlich erhoben
werden, welche können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erhoben werden?
Welche Daten können am Ende realistischer Weise und im Einklang mit dem Date n-
schutz in das Bildungsmonitoring einfließen?
Zur Frage der Datenerheb ung erfolgt aktuell eine Abstimmung mit allen schulfachlichen D e-
zernenten der Bezirksregierung zur zeitnahen Ermittlung der Schülerinnen und Schüler ohne
deutsche Sprachkenntnisse. Ziel ist, statt der bislang halbjährlichen Erhebung (01.03./15.08.)
der Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Sprachkenntnisse ab September eine monatl i-
che Erhebung in den Schulen durchzuführen, um bei prognostizierten steigenden Flüch t-
lingszahlen und zunehmend geringer werdenden Schulkapazitäten rechtzeitig gegensteuern
zu können.
Zur Qualitätsentwicklung im Bereich der „Neukonzeption der Beschulung von zugewanderten
Kindern und Jugendlichen in Regelschulen“ soll mit Beschluss des Rates vom 10.12.2014
ein Instrument zur Wirkungsanalyse der entwickelten Dienstleistungen, Maßnah men und
Programme entwickelt werden. Um dieses Instrument mit Fragen der Qualitätsentwicklung
und -sicherung zu verknüpfen, bedarf es eines qualitativen und quantitativen Evaluationsa n-
satzes.
- 20 -
V/0759/2015
Während sich zur Analyse von prozessbezogenen Daten (z. B. Ste uerung der schulpflicht i-
gen Neuzuwanderer) in erster Linie quantitative Erhebungsmethoden eignen, ist für die
Überprüfung der Zielerreichung, Wirkungs- und Kausalbetrachtungen der Einsatz qualitativer
Erhebungs- und Auswertungsverfahren sinnvoll. Wirkungsu ntersuchungen gestalten sich in
der Regel aufwändiger, da einzelne Maßnahmen nicht isoliert wirken, sondern im Kontext
der Wirkungsgefüge zu betrachten sind. Wirkungsforschungen - z. B. die Darstellung, ob die
Neukonzeption unter dem Aspekt der Prävention erfolgreich ist (wie in der B eschlussvorlage
V/0697/2014/1 unter Punkt 6 „Wirksamkeit/Evaluation“ vermerkt) - müssen über mehrere
Jahre und in einem speziellen Forschungsdesign angelegt werden. Zurzeit kann nicht eing e-
schätzt werden, wie der Anstieg der Za hl der Flüchtlinge die Umsetzung der Neukonzeption
der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen beeinflusst. Um dennoch
Klarheit darüber zu erhalten, wie die Neukonzeption umgesetzt wird - d.h. ob die mittelfrist i-
gen Ziele, die der Arbeits kreis festgelegt hat (Seite 5 der Beschlussvorlage V/0697/2014/1)
erreicht werden und wo eventueller Optimierungsbedarf besteht - erscheint es aus Sicht der
Verwaltung sinnvoll, angesichts des kurzen Wirkungszeitraumes bei geringer Planbarkeit,
knappen Res sourcen und sich täglich verändernden Rahmenbedingungen und Strukturen
eine Evaluierung der entwickelten und sukzessive umgesetzten Maßnahmen mit Ende des
Schuljahres 2015/ 2016 durchzuführen und Ergebnisse und etwaige Veränderungsnotwe n-
digkeiten dem Rat rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen 2017 vorzulegen.
I. V.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen:
- Finanzielle Auswirkungen (Ergebnisplan) für 2016 ff - Detailübersicht
- Übersicht „Zugewandert und schulpflichtig - Steuerung, Beratung und Begleitung von Kin-
dern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien in der Stadt Münster“
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0759/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37