V/0536/2023
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2024
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Anlage: Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe
3429 Zeichen
Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0536/2023 Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2024 Nachrichtlich: Tarif des Vorjahres Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen Münster in seiner Sitzung am 13.12.2023 beschlossen. der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 14.12.2022 beschlossen. Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privat- rechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: I. Personalkosten je Stunde I. Personalkosten je Stunde Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Normalstunde: 41,73 € 40,09 € 36,43 € 40,78 € 38,50 € 34,23 € 1/6 Stundensatz 6,96 € 6,68 € 6,07 € 6,80 € 6,42 € 5,71 € Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 4,10 € 3,98 € 3,72 € 3,83 € 3,71 € 3,45 € Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 4,10 € 3,98 € 3,72 € 3,83 € 3,71 € 3,45 € Sonntags 25% 5,12 € 4,97 € 4,65 € 4,79 € 4,64 € 4,32 € 24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 7,17 € 6,96 € 6,51 € 6,70 € 6,50 € 6,05 € Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 27,64 € 26,85 € 25,11 € 25,84 € 25,05 € 23,32 € Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. II. Sachkosten je Stunde: II. Sachkosten je Stunde: Anfahrtspauschale Kehrmaschine 21,00 € 21,00 € je 1/6 Stunde je Stunde je 1/6 Stunde je Stunde Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 3,94 € 23,66 € 3,86 € 23,14 € Lkw bis 7,5 t 2,17 € 13,01 € 2,12 € 12,72 € Lkw über 7,5 t 5,23 € 31,35 € 5,11 € 30,65 € Kehrmaschine 7,20 € 43,18 € 7,04 € 42,22 € Kleinkehrmaschine 6,51 € 39,04 € 6,36 € 38,17 € Radwegbetreuungsgerät 2,66 € 15,97 € 2,60 € 15,62 € Pressmüllwagen 5,32 € 31,94 € 5,21 € 31,23 € III. Allgemeines III. Allgemeines Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen a) Altholz A I - III 90,00 €/t b) Altholz A IV 150,00 €/t c) Wurzelstöcke 45,00 €/t d) Flachglas 70,00 €/t e) Reifen 2,50 €/Stück f) Reifen mit Felge ./. g) Grünabfälle 45,00 €/t h) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung 230,00 €/t i) Mineralwolle 700,00 €/t j) Asbestabfälle 220,00 €/t Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben. Zeitzuschläge je Stunde: 45,00 €/t 75,00 €/t 45,00 €/t 80,00 €/t 2,50 €/Stück 45,00 €/t 230,00 €/t 750,00 €/t 290,00 €/t 12,50 €/Stück
Anlage A
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Anlage A zur V/0536/2023 Kurzüberblick Tarifvorlage gemäß § 41 Absatz 1 Buchstabe i GO NRW Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Tarife werden benötigt, um privatrechtliche Leistungen im Rahmen der Straßenreinigung und der Abfallwirtschaft abzurechnen. Finanzierung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Beschlussvorlage
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V/0536/2023
V/0536/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2024
Beratungsfolge
23.11.2023 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung
06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung
13.12.2023 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2024“ wird beschlossen (An-
lage).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.
Begründung:
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Rat neben der Festsetzung
allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung allge-
mein geltender privatrechtlicher Entgelte.
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, sondern
privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, sofern keine
individuelle Kostenberechnung erfolgt.
Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu leis-
tenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme von
verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen.
Abfallw irtschaftsbetriebe
Münster
13.11.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Dornseif
Telefon: 6052-163
Dornseif@aw m.stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0536/2023
Personalkosten
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden anhand der Durchschnittssätze
für das Jahr 2022 – aufgestellt durch das Personal- und Organisationsamt – einschließlich eines Ver-
waltungs- und Betriebskostenzuschlages ermittelt. Eine Veränderung des Durchschnittskostensatzes
resultiert im Wesentlichen aus tariflich bedingten Lohnsteigerungen, aus geleisteten und ausgezahl-
ten Überstundenentgelten, aus Mehrkosten aufgrund von Beförderungen der Mitarbeiter und aus
Minderkosten aufgrund des Ausscheidens älterer Mitarbeiter in den Ruhestand.
Für die im Rahmen dieser Vorlage entscheidenden Entgeltgruppen sind folgende Veränderungen
gegenüber dem Vorjahr eingetreten: Der Stundensatz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 4 steigt um
6,43% auf 36,43 Euro. Der Satz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 6 steigt um 4,13% auf 40,09 Euro
und der Satz eines Mitarbeiters eingestuft in Lohngruppe 7 steigt um 2,33% auf 41,73 Euro.
Sachkosten
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts-, Werkstatt- und
Betriebskosten sowie eines Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlags. Für die Kalkulation der Fahr-
zeugtarife werden die tatsächlichen aus der Betriebsabrechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde ge-
legt. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich für einzelne Fahrzeuggruppen Veränderungen gemäß
beigefügter Anlage.
Anfahrtspauschale für Straßenreinigung
Die Anfahrtspauschale für die Fahrten zum Einsatzort beträgt 21,00 Euro.
Entgelte für die Annahme von Abfällen
Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen1 ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus den
Behandlungs- und Entsorgungskosten einschließlich des Verwaltungs - und Betriebskostenzuschla-
ges.
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif nachrichtlich der Anlage beigefügt.
I.V.
gez.
Minas
Stadtrat
Anlagen: Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe
Anlage A
1 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. a) bis j)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0536/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.09.2023
- Erstellt
- 06.09.2023 13:56