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V/0536/2023

Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2024

Vorlagen 07.09.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2023, TOP 14.7

Anlage: Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage: Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe

3429 Zeichen

Anlage 1
zur Ratsvorlage V/0536/2023
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2024 Nachrichtlich: Tarif des Vorjahres
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen
Münster in seiner Sitzung am 13.12.2023 beschlossen. der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 14.12.2022
beschlossen.
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es 
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privat-
rechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen:
I. Personalkosten je Stunde I. Personalkosten je Stunde
Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4
Normalstunde: 41,73 € 40,09 € 36,43 € 40,78 € 38,50 € 34,23 €
1/6 Stundensatz 6,96 € 6,68 € 6,07 € 6,80 € 6,42 € 5,71 €
Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 4,10 € 3,98 € 3,72 € 3,83 € 3,71 € 3,45 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 4,10 € 3,98 € 3,72 € 3,83 € 3,71 € 3,45 €
Sonntags 25% 5,12 € 4,97 € 4,65 € 4,79 € 4,64 € 4,32 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 7,17 € 6,96 € 6,51 € 6,70 € 6,50 € 6,05 €
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 27,64 € 26,85 € 25,11 € 25,84 € 25,05 € 23,32 €
Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden
tarifvertraglichen Regelungen.
II. Sachkosten je Stunde: II. Sachkosten je Stunde:
Anfahrtspauschale Kehrmaschine 21,00 €         21,00 €         
je 1/6 
Stunde je Stunde
je 1/6 
Stunde je Stunde
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 3,94 € 23,66 € 3,86 € 23,14 €
Lkw bis 7,5 t 2,17 € 13,01 € 2,12 € 12,72 €
Lkw über 7,5 t 5,23 € 31,35 € 5,11 € 30,65 €
Kehrmaschine 7,20 € 43,18 € 7,04 € 42,22 €
Kleinkehrmaschine 6,51 € 39,04 € 6,36 € 38,17 €
Radwegbetreuungsgerät 2,66 € 15,97 € 2,60 € 15,62 €
Pressmüllwagen 5,32 € 31,94 € 5,21 € 31,23 €
III. Allgemeines III. Allgemeines
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz
zugrunde gelegt.
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif
nicht berücksichtigt sind.
IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen
a) Altholz A I - III 90,00 €/t
b) Altholz A IV 150,00 €/t
c) Wurzelstöcke 45,00 €/t
d) Flachglas 70,00 €/t
e) Reifen 2,50 €/Stück
f) Reifen mit Felge ./.
g) Grünabfälle 45,00 €/t
h) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung 230,00 €/t
i) Mineralwolle 700,00 €/t
j) Asbestabfälle 220,00 €/t
 
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
Zeitzuschläge je Stunde:
45,00 €/t
75,00 €/t
45,00 €/t
80,00 €/t
2,50 €/Stück
45,00 €/t
230,00 €/t
750,00 €/t
290,00 €/t
12,50 €/Stück

Anlage A

671 Zeichen

Anlage A zur V/0536/2023 
Kurzüberblick 
 
Tarifvorlage gemäß § 41 Absatz 1 Buchstabe i GO NRW 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Tarife werden benötigt, um privatrechtliche Leistungen im Rahmen der Straßenreinigung und 
der Abfallwirtschaft abzurechnen. 
 
 
Finanzierung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
entfällt

Beschlussvorlage

3658 Zeichen

V/0536/2023 
V/0536/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.11.2023 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   13.12.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2024“ wird beschlossen (An-
lage). 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Rat neben der Festsetzung 
allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung allge-
mein geltender privatrechtlicher Entgelte. 
 
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, sondern 
privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, sofern keine 
individuelle Kostenberechnung erfolgt. 
 
Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu leis-
tenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme von 
verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen. 
 
Abfallw irtschaftsbetriebe 
Münster 
 
13.11.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Dornseif 
Telefon: 6052-163 
Dornseif@aw m.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0536/2023 
Personalkosten 
 
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden anhand der Durchschnittssätze 
für das Jahr 2022 – aufgestellt durch das Personal- und Organisationsamt – einschließlich eines Ver-
waltungs- und Betriebskostenzuschlages ermittelt. Eine Veränderung des Durchschnittskostensatzes 
resultiert im Wesentlichen aus tariflich bedingten Lohnsteigerungen, aus geleisteten und ausgezahl-
ten Überstundenentgelten, aus Mehrkosten aufgrund von Beförderungen der Mitarbeiter und aus 
Minderkosten aufgrund des Ausscheidens älterer Mitarbeiter in den Ruhestand. 
 
Für die im Rahmen dieser Vorlage entscheidenden Entgeltgruppen sind folgende Veränderungen 
gegenüber dem Vorjahr eingetreten: Der Stundensatz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 4 steigt um 
6,43% auf 36,43 Euro. Der Satz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 6 steigt um 4,13% auf 40,09 Euro 
und der Satz eines Mitarbeiters eingestuft in Lohngruppe 7 steigt um 2,33% auf 41,73 Euro. 
 
 
Sachkosten 
 
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts-, Werkstatt- und 
Betriebskosten sowie eines Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlags. Für die Kalkulation der Fahr-
zeugtarife werden die tatsächlichen aus der Betriebsabrechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde ge-
legt. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich  für einzelne Fahrzeuggruppen Veränderungen gemäß 
beigefügter Anlage. 
 
 
Anfahrtspauschale für Straßenreinigung  
 
Die Anfahrtspauschale für die Fahrten zum Einsatzort beträgt 21,00 Euro. 
 
 
Entgelte für die Annahme von Abfällen 
 
Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen1 ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus den 
Behandlungs- und Entsorgungskosten einschließlich des Verwaltungs - und Betriebskostenzuschla-
ges.  
 
 
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif nachrichtlich der Anlage beigefügt. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Minas 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe 
  Anlage A 
 
 
  
                                                 
1 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. a) bis j)

Beratungsverlauf (4)

23.11.2023 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.36 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Hauptausschuss
TOP 7.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Rat
TOP 14.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0536/2023
Typ
Vorlagen
Datum
07.09.2023
Erstellt
06.09.2023 13:56