V/0865/2007
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2008
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Anlage 1
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Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0865/2007 Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2008 Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 12.12.2007 beschlossen. Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: I. Personalkosten je Stunde Handwerker Fahrer Hilfskräfte G07 G06 G04 Normalstunde: 32,15 € 29,46 € 25,49 € 1/6 Stundensatz 5,36 € 4,91 € 4,25 € Handwerker Fahrer Hilfskräfte G07 G06 G04 Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 2,54 € 2,46 € 2,27 € Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 2,54 € 2,46 € 2,27 € Sonntags 25% 3,18 € 3,08 € 2,84 € 24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 4,45 € 4,31 € 3,97 € Feiertagsarbeit 135% 17,18 € 16,61 € 15,32 € Die Berechnung der Zeitzuschläge basiert auf den vom Personal- und Organisationsamt vorgegebenen Durchschnittssätzen ohne Berücksichtigung des anteiligen Verwaltungskostenzuschlages. Die Zeit- zuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. II. Sachkosten je Stunde: je 1/6 Stunde in EURO je Stunde in EURO Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 1,50 € 9,00 € Lkw bis 7,5 t 1,50 € 9,00 € Lkw über 7,5 t 3,80 € 22,80 € Kehrmaschine (Summe) 3,00 € 18,00 € Kleinkehrmaschine (Summe) 3,10 € 18,60 € Pressmüllwagen 3,90 € 23,40 € Zeitzuschläge je Stunde: Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0865/2007 III. Allgemeines Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. Die Entgelte zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis zu 10 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. IV. Entgeltliste - Abfälle zur Verwertung a) Altholz A I - III b) Altholz A IV c) Wurzelstöcke d) Wertstoffgemische e) Styropor f) Flachglas g) Reifen h) Grünabfälle i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung a. d. Containerdienst AWM j) Mineralfaserabfälle Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2008 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben. 250,00 €/t 45,00 €/t 195,00 €/t 130,00 €/t 60,00 €/t 60,00 €/t 2,50 €/Stück 60,00 €/t 125,00 €/t 70,00 €/t
Beschlussvorlage
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V/0865/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Betrifft Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2008 Beratungsfolge 27.11.2007 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 12.12.2007 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2008“ wird beschlossen (Anlage 1). Begründung: Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NW obliegt dem Rat neben der Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte. Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, son- dern privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, so- fern keine individuelle Kostenberechnung erfolgt. Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu leistenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme von verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen. Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden anhand der Durchschnitts- sätze für das Jahr 2007 – aufgestellt durch das Personal- und Organisationsamt – einschließlich eines Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlags ermittelt. Verglichen mit den Personalkosten des Vorjahres sinken die Sätze begünstigt durch die Senkung der Arbeitslosenversicherung sowie dem Inkrafttreten des TVöD um durchschnittlich 4,81 Prozent. Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts-, Werkstatt- und Betriebskosten. Für die Kalkulation der Fahrzeugtarife werden die tatsächlichen aus der Be- Vorlagen-Nr.: V/0865/2007 Auskunft erteilt: Herr Dornseif Ruf: 60 52 16 E-Mail: Dornseif@awm.stadt-muenster.de Datum: 06.11.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0865/2007 triebsabrechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde gelegt. Dies führt, bedingt durch gestiegene Werkstatt- und Treibstoffkosten, für das Jahr 2008 zu einer durchschnittlichen Steigerung der Sachkostensätze von 2,44 Prozent. Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus den Behandlungskosten der Wertstoffsortier- und der Grünkompostierungsanlage einschließlich des Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages. Die Entgelte sind für alle Bereiche unverändert geblieben. Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif als Anlage 2 beigefügt. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage 1 „Tarife für Leistungen 2008“ Anlage 2 „Tarife für Leistungen 2007“
Anlage 2
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Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0865/2007 Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2007 Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 13.12.2006 beschlossen. Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: I. Personalkosten je Stunde Handwerker Fahrer Hilfskräfte G07 G06 G04 Normalstunde: 33,67 € 31,77 € 27,12 € 1/6 Stundensatz 5,61 € 5,30 € 4,52 € Handwerker Fahrer Hilfskräfte G07 G06 G04 Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 2,54 € 2,46 € 2,27 € Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 2,54 € 2,46 € 2,27 € Sonntags 25% 3,18 € 3,08 € 2,84 € 24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 4,45 € 4,31 € 3,97 € Feiertagsarbeit 135% 17,18 € 16,61 € 15,32 € Die Berechnung der Zeitzuschläge basiert auf den vom Personalamt vorgegebenen Durchschnittsätzen ohne Berücksichtigung des anteiligen Verwaltungskostenzuschlages. Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. II. Sachkosten je Stunde: je 1/6 Stunde in EURO je Stunde in EURO Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 1,30 € 7,80 € Lkw bis 7,5 t 1,40 € 8,40 € Lkw über 7,5 t 3,80 € 22,80 € Kehrmaschine 3,00 € 18,00 € Kleinkehrmaschine 3,00 € 18,60 € Pressmüllwagen 3,80 € 22,80 € Zeitzuschläge je Stunde: Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0865/2007 III. Allgemeines Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. Die Entgelte zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis zu 10 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. IV. Entgeltliste - Abfälle zur Verwertung a) Elektronikschrott (bis zum 23.03.2006) b) Kühl- und Elektrogeräte (bis zum 23.03.2006) c) Altholz A I - III d) Altholz A IV e) Wurzelstöcke f) Wertstoffgemische g) Styropor h) Flachglas i) Reifen j) Grünabfälle k) Entgelt Restabfälle zur Verwertung aus dem Containerdienst AWM Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2007 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben. 60,00 €/t 2,50 €/Stück 45,00 €/t 195,00 €/t 125,00 €/t 70,00 €/t 130,00 €/t 60,00 €/t 130,00 €/t 12,50 €/Stück 60,00 €/t
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0865/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.10.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37