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V/0865/2007

Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2008

Vorlagen 19.10.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2007, TOP 33.1

Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

2396 Zeichen

Anlage 1 
zur Ratsvorlage V/0865/2007  
Tarif für Leistungen  der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2008 
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster in seiner Sitzung am 12.12.2007 beschlossen. 
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige 
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: 
I. Personalkosten je Stunde 
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
G07 G06 G04 
Normalstunde: 32,15 € 29,46 € 25,49 €
1/6 Stundensatz 5,36 € 4,91 € 4,25 €
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
G07 G06 G04 
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 2,54 € 2,46 € 2,27 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 2,54 € 2,46 € 2,27 €
Sonntags 25% 3,18 € 3,08 € 2,84 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 4,45 € 4,31 € 3,97 €
Feiertagsarbeit 135% 17,18 € 16,61 € 15,32 €
Die Berechnung der Zeitzuschläge basiert auf den vom Personal- und Organisationsamt vorgegebenen 
Durchschnittssätzen ohne Berücksichtigung des anteiligen Verwaltungskostenzuschlages. Die Zeit- 
zuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. 
II. Sachkosten je Stunde: 
je 1/6 
Stunde 
in EURO 
je Stunde 
in EURO 
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 1,50 € 9,00 €
Lkw bis 7,5 t 1,50 € 9,00 €
Lkw über 7,5 t 3,80 € 22,80 €
Kehrmaschine (Summe) 3,00 € 18,00 €
Kleinkehrmaschine (Summe) 3,10 € 18,60 €
Pressmüllwagen 3,90 € 23,40 €
Zeitzuschläge je Stunde:

Anlage 1 
zur Ratsvorlage V/0865/2007  
III. Allgemeines 
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz  zugrunde gelegt. 
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für 
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. 
Die Entgelte zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis zu 10 % über bzw. unter dem 
aktuellen Preis liegen. 
IV. Entgeltliste - Abfälle zur Verwertung 
a) Altholz A I - III 
b) Altholz A IV 
c) Wurzelstöcke 
d) Wertstoffgemische 
e) Styropor 
f) Flachglas 
g) Reifen 
h) Grünabfälle 
i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung a. d. Containerdienst AWM 
j) Mineralfaserabfälle 
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2008 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
250,00 €/t 
45,00 €/t 
195,00 €/t 
130,00 €/t 
60,00 €/t 
60,00 €/t 
2,50 €/Stück 
60,00 €/t 
125,00 €/t 
70,00 €/t

Beschlussvorlage

2911 Zeichen

V/0865/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2008 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.11.2007 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
12.12.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2008“ wird beschlossen 
(Anlage 1). 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NW obliegt dem Rat neben der Festsetzung 
allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung 
allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte. 
 
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, son-
dern privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, so-
fern keine individuelle Kostenberechnung erfolgt. 
 
Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu 
leistenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme 
von verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen. 
 
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden anhand der Durchschnitts-
sätze für das Jahr 2007 – aufgestellt durch das Personal- und Organisationsamt – einschließlich 
eines Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlags ermittelt. Verglichen mit den Personalkosten des 
Vorjahres sinken die Sätze begünstigt durch die Senkung der Arbeitslosenversicherung sowie dem 
Inkrafttreten des TVöD um durchschnittlich 4,81 Prozent. 
 
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts-, Werkstatt- 
und Betriebskosten. Für die Kalkulation der Fahrzeugtarife werden die tatsächlichen aus der Be-
Vorlagen-Nr.: 
V/0865/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Dornseif 
Ruf: 
60 52 16 
E-Mail: 
Dornseif@awm.stadt-muenster.de  
Datum: 
06.11.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0865/2007 
triebsabrechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde gelegt. Dies führt, bedingt durch gestiegene 
Werkstatt- und Treibstoffkosten, für das Jahr 2008 zu einer durchschnittlichen Steigerung der 
Sachkostensätze von 2,44 Prozent. 
 
Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus 
den Behandlungskosten der Wertstoffsortier- und der Grünkompostierungsanlage einschließlich 
des Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages. Die Entgelte sind für alle Bereiche unverändert 
geblieben. 
 
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif als Anlage 2 beigefügt. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: Anlage 1 „Tarife für Leistungen 2008“ 
  Anlage 2 „Tarife für Leistungen 2007“

Anlage 2

2437 Zeichen

Anlage 2 
zur Ratsvorlage V/0865/2007  
Tarif für Leistungen  der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2007 
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster in seiner Sitzung am 13.12.2006 beschlossen. 
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige 
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: 
I. Personalkosten je Stunde 
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
G07 G06 G04 
Normalstunde: 33,67 € 31,77 € 27,12 €
1/6 Stundensatz 5,61 € 5,30 € 4,52 €
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
G07 G06 G04 
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 2,54 € 2,46 € 2,27 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 2,54 € 2,46 € 2,27 €
Sonntags 25% 3,18 € 3,08 € 2,84 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 4,45 € 4,31 € 3,97 €
Feiertagsarbeit 135% 17,18 € 16,61 € 15,32 €
Die Berechnung der Zeitzuschläge basiert auf den vom Personalamt vorgegebenen Durchschnittsätzen 
ohne Berücksichtigung des anteiligen Verwaltungskostenzuschlages. Die Zeitzuschläge entsprechen 
den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. 
II. Sachkosten je Stunde: 
je 1/6 
Stunde 
in EURO 
je Stunde 
in EURO 
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 1,30 € 7,80 €
Lkw bis 7,5 t 1,40 € 8,40 €
Lkw über 7,5 t 3,80 € 22,80 €
Kehrmaschine 3,00 € 18,00 €
Kleinkehrmaschine 3,00 € 18,60 €
Pressmüllwagen 3,80 € 22,80 €
Zeitzuschläge je Stunde:

Anlage 2 
zur Ratsvorlage V/0865/2007  
III. Allgemeines 
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz  zugrunde gelegt. 
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für 
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. 
Die Entgelte zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis zu 10 % über bzw. unter dem 
aktuellen Preis liegen. 
IV. Entgeltliste - Abfälle zur Verwertung 
a) Elektronikschrott (bis zum 23.03.2006) 
b) Kühl- und Elektrogeräte (bis zum 23.03.2006) 
c) Altholz A I - III 
d) Altholz A IV 
e) Wurzelstöcke 
f) Wertstoffgemische 
g) Styropor 
h) Flachglas 
i) Reifen 
j) Grünabfälle 
k) Entgelt Restabfälle zur Verwertung aus dem Containerdienst AWM 
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2007 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
60,00 €/t 
2,50 €/Stück 
45,00 €/t 
195,00 €/t 
125,00 €/t 
70,00 €/t 
130,00 €/t 
60,00 €/t 
130,00 €/t 
12,50 €/Stück 
60,00 €/t

Beratungsverlauf (4)

27.11.2007 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2007 Hauptausschuss
TOP 35.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2007 Rat
TOP 33.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0865/2007
Typ
Vorlagen
Datum
19.10.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37