V/0969/2016
Digitale Stadt Münster: Breitbandausbau - Städt. Schulen und weitere Verwaltungsstandorte -
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Beschlussvorlage
8344 Zeichen
V/0969/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
citeq
Betrifft
Digitale Stadt Münster: Breitbandausbau - Städt. Schulen und weitere Verwaltungsstandorte -
Beratungsfolge
17.11.2016 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung
29.11.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
01.12.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
Vorberatung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
14.12.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt den Ausbau zur breitbandigen Anbindung der städt. Schulen und
weiterer Dienstgebäude an das städt. Netz in den Jahren 2017 -2019 umzusetzen.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im städt. Haushalt in den Jahren 2017 – 2019 zusätzliche
Investitionen in Höhe von 5.306.000 € veranschlagt werden. Die durch die Investitionen entst e-
henden Haushaltsbelastungen werden durch Einsparungen im Bereich der IT -Aufwendungen (ins-
besondere bei den Infrastrukturmitteln im Medienentwicklungsplan) kompensiert.
3. Hierzu sind befristet für drei Jahre die folgenden 1,5 Stellen (1x Tiefbauamt, Ingenieur/in (E11) 0,5x
Amt für Immobilienmanagement, Ingenieur/in (E11)) zum Haushalt 2017 und 1 Stelle (citeq –
Fachinformatiker System, (E10)) über den Wirtschaftsplan 2017 der citeq einzurichten.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Ausbau zur breitbandigen Anbindung der städt. Schulen und weiterer Dienstgebäude an das
städt. Netz ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haushalts-
jahr
Betrag
- € - Bemerkung
Produkt- 12 01 Bereitstellung von Verkehrs-
Vorlagen-Nr.:
V/0969/2016
Auskunft erteilt:
Herr Kateloe
Ruf:
492 18 10
E-Mail:
Kateloe@citeq.de
Datum:
02.11.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0969/2016
gruppe flächen und -anlagen
Zeile
08 Aktivierte Eigenleistungen 2017 - 2019 72.000 jährlich
11 Personalaufwendungen 2017 – 2019 72.000 jährlich
Produkt-
gruppe 01 11 Immobilienmanagement
Zeile
08 Aktivierte Eigenleistungen 2017 – 2019 36.000 jährlich
11 Personalaufwendungen 2017 – 2019 36.000 jährlich
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haushalts-
jahr
Betrag
- € - Bemerkung
Produkt-
gruppe 12 01 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und -anlagen
Investitions-
maßnahme 4nnn Breitbandausbau für städt.
Gebäude
Auszahlung für
Baumaßnahmen 2017 + 2018 1.728.000 jährlich
2019 1.528.000
Produkt-
gruppe 01 11 Immobilienmanagement
Investitions-
maßnahme 4nnn Breitbandausbau für städt.
Gebäude
Auszahlung für
Baumaßnahmen 2017 + 2018 114.000 jährlich
2019 94.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2017 bei den o.g.
Produktgruppen nicht veranschlagt. Parallel zur Vorlage werden en tsprechende Veränderungsblätter,
einschließlich der Kompensation der Aufwendungen im Ergebnisplan, vorgelegt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt der Mittel -
bereitstellung durch den Rat im Rahmen der Beschlussfa ssung über die Haushaltssatzung 2017
steht.
Begründung:
Die citeq betreibt für die Stadtverwaltung Münster u. a. ein Datennetz zur Anbindung der Verwa l-
tungsstandorte, Kitas, Schulen und sonstigen Verwaltungsstandorten an das städt. Netzwerk.
Realisiert ist dieses Netz unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit bedarfsgerecht über verschi e-
dene Technologien
Priorität 1: breitbandig über stadteigene Lichtwellenleiter – LWL –
Priorität 2: breitbandig über Richtfunkstrecken
Priorität 3: schmalbandig über angemietete Datenleitungen
LWL-Technik ist seit Jahren fester Bestandteil der citeq -Infrastruktur. Diese bewährte Technologie ist
zukunftssicher, bietet eine hohe Verfügbarkeit, schützt vor Kostensteigerungen von Mietleitungen und
entlastet damit den städt. Haushalt nachhaltig (Projekt NaSa). Daher soll möglichst viele Gebäude mit
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stadteigenen LWL angebunden werden. Lediglich Standorte, die auf diese Weise nicht wirtschaftlich
erschließbar sind, werden entsprechend der Netzstrategie über eigene Richtfu nkstrecken oder alter-
nativ über angemietete Datenleitungen an das Netz angeschlossen.
Dringender Handlungsbedarf besteht insbesondere für die Schulen. Der größte Teil der Schulen ist
über angemietete schmalbandige Datenleitungen (Priorität 3) erschlossen, die den heutigen Bedarfen
nicht mehr entsprechen.
Auf Basis des Ratsbeschlusses zur Vorlage V/0916/2015 – Digitale Stadt Münster: Ne ukonzeption
des Medienentwicklungsplanes – wurde unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Planung erstellt.
Diese priorisiert die Anbindung der Schulgebäude und umfasst 92 Standorte (Schulen, Verwaltung s-
standorte, Kita´s und Rettungswachen).
Die Gesamtstrecke der zu verlegenden Datenleitungen beträgt ca. 53 km. Weil vorhandene Leerrohre
des Tiefbauamtes (26.044 m) und d er Stadtwerke (3.410 m) genutzt werden können, müssen ledi g-
lich neue Leerrohre in einer Gesamtlänge von 24.216 m neu verlegt werden. Die sich aus dieser Pl a-
nung ergebende Aufwandskalkulation zeigt, dass bereits kurzfristig ein wirtschaftlicher Betrieb des
deutlich höherwertigen Netzes erreicht werden kann.
Dabei treten an die Stelle der laufenden Providerkosten für Leitungsmiete und Serviceleistungen
langjährig abzuschreibendes städtisches Vermögen (Leerrohre, Kabel, Anschlusstechnik, befr. Pe r-
sonalaufwand), befr. Büroraumkosten und IT -Aufwand bei den Ämtern 23 und 66, geringfüg ige lfd.
Mietkosten und zusätzlicher befristeter Personalaufwand der citeq (1,0 Stelle) für den laufenden B e-
trieb. Nach Ende des Projektes ist der unbefristete Personalbedarf für den Betrieb bei der citeq a b-
schließend zu ermitteln und zu entscheiden.
Der Ausbau kann mit der anteiligen Inanspruchnahme der im Entwurf zum Haushalt 2017 eingestel l-
ten Mittel für die breitbandige Anbindung (Infrastruktur) der Schulen und des zentralen IT -Budgets für
die Ausstattung der Verwaltung kompensiert werden. In den Jahren 2017 – 2019 entstehen zwar zu-
sätzliche Investitionen in einer Gesamthöhe von 5.306.000,00 €, letztlich können sich aber bereits
nach drei Jahren nachhaltige Haushaltsentlastungen f ür die Stadt Münster ergeben. Unter Berüc k-
sichtigung der aktivierbaren Leistungen und der vorgegebenen Abschreibung szeiten erg eben sich
folgende Auswirkungen für den städt. Haushalt:
2017 2018 2019 2020 2021
IT-Leistungen citeq 406.770 € 353.910 € 288.870 € 235.230 € 231.920 €
Abschreibungen städt. Haushalt 65.000 € 130.000.€ 177.600 € 177.600 € 177.600 €
Summe (IT-Leistungen citeq,
Abschreibungen) 471.770 € 483.910 € 466.470 € 412.830 € 409.520 €
bislang im Haushaltsplanentwurf
2017 veranschlagt 496.290 € 496.290 € 496.290 € 496.290 € 496.290 €
Haushaltsentlastung -24.520 € -12.380 € -29.820 € -83.460 € -86.770 €
Die Maßnahme wird durch das städt. Tiefbauamt, das Amt für Immobilienmanagement und die citeq
gemeinsam in einem Zeitraum von 2 – 3 Jahren umgesetzt. In die Planungen und Arbeiten eng ei n-
bezogen werden die Stadtwerke Münster zur Erschließung möglicher Synergien mit deren Netzau s-
bauplanungen. Das Förderprogramm des Landes Nordrhein -Westfalen „Gute Schule 2020“, da s aus
Schuldendiensthilfen des Landes bestehen und auf einem Gesetz beruhen wird, das Ende Nove m-
ber/Anfang Dezember in den Landtag eingebracht und noch in diesem Jahr b eschlossen werden und
zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, ermöglicht Investitionen auch in Digitalisierungsmaßnahmen
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wie den Breitbandausbau. Der Gesetzentwurf schreibt ferner in § 1 Abs. 2 Satz 2 vor, dass die Ko m-
munen systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebä u-
de prüfen und da s Ergebnis dieser Prüfung in einem Konzept dokumentieren, über das der Rat zu
informieren ist. Der Breitbandausbau steht damit in engem Kontext zum Förderprogramm. Entlastu n-
gen können sich ferner aus dem vom Bund angekündigten „DigitalPakt#D“ ergeben, der kommunalen
Schulträgern die Möglichkeit eröffnen soll, Fördermittel für die digitale Infrastruktur zu beantragen.
I. V.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0969/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37