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V/0969/2016

Digitale Stadt Münster: Breitbandausbau - Städt. Schulen und weitere Verwaltungsstandorte -

Vorlagen 26.10.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2016, TOP 14

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8344 Zeichen

V/0969/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
citeq 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Digitale Stadt Münster: Breitbandausbau - Städt. Schulen und weitere Verwaltungsstandorte - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.11.2016 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 
29.11.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
01.12.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
 Vorberatung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.12.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt den Ausbau zur breitbandigen Anbindung der städt. Schulen und 
weiterer Dienstgebäude an das städt. Netz in den Jahren 2017 -2019 umzusetzen. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im städt. Haushalt in den Jahren 2017 – 2019 zusätzliche 
Investitionen in Höhe von 5.306.000 € veranschlagt werden. Die durch die Investitionen entst e-
henden Haushaltsbelastungen werden durch Einsparungen im Bereich der IT -Aufwendungen (ins-
besondere bei den Infrastrukturmitteln im Medienentwicklungsplan) kompensiert. 
 
3. Hierzu sind befristet für drei Jahre die folgenden 1,5 Stellen (1x Tiefbauamt, Ingenieur/in (E11) 0,5x 
Amt für Immobilienmanagement, Ingenieur/in (E11)) zum Haushalt 2017 und 1 Stelle (citeq – 
Fachinformatiker System, (E10)) über den Wirtschaftsplan 2017 der citeq einzurichten.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Ausbau zur breitbandigen Anbindung der städt. Schulen und weiterer Dienstgebäude an das 
städt. Netz ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haushalts-
jahr 
Betrag 
- € - Bemerkung 
Produkt- 12 01 Bereitstellung von Verkehrs-    
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0969/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Kateloe 
Ruf: 
492 18 10 
E-Mail: 
Kateloe@citeq.de  
Datum: 
02.11.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0969/2016 
gruppe flächen und -anlagen 
Zeile 
08 Aktivierte Eigenleistungen 2017 - 2019 72.000 jährlich 
11 Personalaufwendungen 2017 – 2019 72.000 jährlich 
Produkt-
gruppe 01 11 Immobilienmanagement    
Zeile 
08 Aktivierte Eigenleistungen 2017 – 2019 36.000 jährlich 
11 Personalaufwendungen 2017 – 2019 36.000 jährlich 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haushalts-
jahr 
Betrag 
- € - Bemerkung 
Produkt-
gruppe 12 01 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und -anlagen    
Investitions-
maßnahme 4nnn Breitbandausbau für städt. 
Gebäude    
  Auszahlung für  
Baumaßnahmen 2017 + 2018 1.728.000 jährlich 
   2019 1.528.000  
Produkt-
gruppe 01 11 Immobilienmanagement    
Investitions-
maßnahme 4nnn Breitbandausbau für städt. 
Gebäude    
  Auszahlung für  
Baumaßnahmen 2017 + 2018 114.000 jährlich 
   2019   94.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2017 bei den o.g. 
Produktgruppen nicht veranschlagt. Parallel zur Vorlage werden en tsprechende Veränderungsblätter, 
einschließlich der Kompensation der Aufwendungen im Ergebnisplan, vorgelegt. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt der Mittel -
bereitstellung durch den Rat im Rahmen der Beschlussfa ssung über die Haushaltssatzung 2017 
steht. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die citeq betreibt für die Stadtverwaltung Münster u. a. ein Datennetz zur Anbindung der  Verwa l-
tungsstandorte, Kitas, Schulen und sonstigen Verwaltungsstandorten an das städt. Netzwerk.  
 
Realisiert ist dieses Netz unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit bedarfsgerecht über verschi e-
dene Technologien 
 
 Priorität 1: breitbandig über stadteigene Lichtwellenleiter – LWL – 
 Priorität 2: breitbandig über Richtfunkstrecken 
 Priorität 3: schmalbandig über angemietete Datenleitungen 
 
LWL-Technik ist seit Jahren fester Bestandteil der citeq -Infrastruktur. Diese bewährte Technologie ist 
zukunftssicher, bietet eine hohe Verfügbarkeit, schützt vor Kostensteigerungen von Mietleitungen und 
entlastet damit den städt. Haushalt nachhaltig (Projekt NaSa). Daher soll möglichst viele Gebäude mit

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V/0969/2016 
stadteigenen LWL angebunden werden. Lediglich Standorte, die auf diese Weise nicht wirtschaftlich 
erschließbar sind, werden entsprechend der Netzstrategie über eigene Richtfu nkstrecken oder alter-
nativ über angemietete Datenleitungen an das Netz angeschlossen. 
 
Dringender Handlungsbedarf besteht insbesondere für die Schulen. Der größte Teil der Schulen ist 
über angemietete schmalbandige Datenleitungen (Priorität 3) erschlossen, die den heutigen Bedarfen 
nicht mehr entsprechen.  
 
Auf Basis des Ratsbeschlusses zur Vorlage V/0916/2015 – Digitale Stadt Münster: Ne ukonzeption 
des Medienentwicklungsplanes – wurde unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Planung erstellt. 
Diese priorisiert die Anbindung der Schulgebäude und umfasst 92 Standorte (Schulen, Verwaltung s-
standorte, Kita´s und Rettungswachen).  
 
Die Gesamtstrecke der zu verlegenden Datenleitungen beträgt ca. 53 km. Weil vorhandene Leerrohre 
des Tiefbauamtes (26.044  m) und d er Stadtwerke (3.410  m) genutzt werden können, müssen ledi g-
lich neue Leerrohre in einer Gesamtlänge von 24.216 m neu verlegt werden. Die sich aus dieser Pl a-
nung ergebende Aufwandskalkulation zeigt, dass bereits kurzfristig ein wirtschaftlicher Betrieb des 
deutlich höherwertigen Netzes erreicht werden kann. 
 
Dabei treten an die Stelle der laufenden Providerkosten für Leitungsmiete und Serviceleistungen 
langjährig abzuschreibendes städtisches Vermögen (Leerrohre, Kabel, Anschlusstechnik, befr. Pe r-
sonalaufwand), befr. Büroraumkosten und IT -Aufwand bei den Ämtern 23 und 66, geringfüg ige lfd. 
Mietkosten und zusätzlicher befristeter Personalaufwand der citeq (1,0 Stelle) für den laufenden B e-
trieb. Nach Ende des Projektes ist der unbefristete Personalbedarf für den  Betrieb bei der citeq a b-
schließend zu ermitteln und zu entscheiden. 
 
Der Ausbau kann mit der anteiligen Inanspruchnahme der im Entwurf zum Haushalt 2017 eingestel l-
ten Mittel für die breitbandige Anbindung (Infrastruktur) der Schulen und des zentralen IT -Budgets für 
die Ausstattung der Verwaltung kompensiert werden. In den Jahren 2017 – 2019 entstehen zwar zu-
sätzliche Investitionen in einer Gesamthöhe von 5.306.000,00  €, letztlich können sich aber bereits 
nach drei Jahren nachhaltige Haushaltsentlastungen f ür die Stadt Münster ergeben. Unter Berüc k-
sichtigung der aktivierbaren Leistungen und der vorgegebenen Abschreibung szeiten erg eben sich 
folgende Auswirkungen für den städt. Haushalt: 
 
 
  2017 2018 2019 2020 2021 
IT-Leistungen citeq 406.770 € 353.910 € 288.870 € 235.230 € 231.920 € 
Abschreibungen städt. Haushalt 65.000 € 130.000.€ 177.600 € 177.600 € 177.600 € 
Summe (IT-Leistungen citeq, 
Abschreibungen) 471.770 € 483.910 € 466.470 € 412.830 € 409.520 € 
            
bislang im Haushaltsplanentwurf 
2017 veranschlagt 496.290 € 496.290 € 496.290 € 496.290 € 496.290 € 
            
Haushaltsentlastung -24.520 € -12.380 € -29.820 € -83.460 € -86.770 € 
 
Die Maßnahme wird durch das städt. Tiefbauamt, das Amt für Immobilienmanagement und die citeq 
gemeinsam in einem Zeitraum von 2 – 3 Jahren umgesetzt. In die Planungen und Arbeiten eng ei n-
bezogen werden die Stadtwerke Münster zur Erschließung möglicher Synergien mit deren Netzau s-
bauplanungen. Das Förderprogramm des Landes Nordrhein -Westfalen „Gute Schule 2020“, da s aus 
Schuldendiensthilfen des Landes bestehen und auf einem Gesetz beruhen wird, das Ende Nove m-
ber/Anfang Dezember in den Landtag eingebracht und noch in diesem Jahr b eschlossen werden und 
zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, ermöglicht Investitionen auch in Digitalisierungsmaßnahmen

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V/0969/2016 
wie den Breitbandausbau. Der Gesetzentwurf schreibt ferner in § 1 Abs. 2 Satz 2 vor, dass die Ko m-
munen systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebä u-
de prüfen und da s Ergebnis dieser Prüfung in einem Konzept  dokumentieren, über das der Rat zu 
informieren ist. Der Breitbandausbau steht damit in engem Kontext zum Förderprogramm. Entlastu n-
gen können sich ferner aus dem vom Bund angekündigten „DigitalPakt#D“ ergeben, der kommunalen 
Schulträgern die Möglichkeit eröffnen soll, Fördermittel für die digitale Infrastruktur zu beantragen. 
 
 
I. V. 
 
 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (6)

17.11.2016 Betriebsausschuss der citeq
TOP 4.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2016 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0969/2016
Typ
Vorlagen
Datum
26.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37