1942/2026
Errichtung und Betrieb eines Suchthilfezentrums am Perlengraben: Sachstand zur Umsetzung des Ratsbeschlusses
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 01.07.2026 1942/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 17.09.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2026 Errichtung und Betrieb eines Suchthilfezentrums am Perlengraben: Sachstand zur Umsetzung des Ratsbeschlusses Am 12.05.2026 hat der Rat der Stadt Köln die Vorlage „Suchthilfezentrum am Perlengraben Baubeschluss“ (0916/2026) und den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke, Volt und FDP/KSG (AN/0814/2026) mit den fett gedruck- ten Änderungen bzw. Ergänzungen beschlossen: 3. Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag, wie die Stadt Köln in den Betrieb des Suchthilfezentrums eingebunden werden kann. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung des „Rahmenkonzeptes Betrieb Suchthilfezentrum“ bis zur nächsten Ratssitzung, der Umsetzung des Be- triebs sowie auf dieser Basis der Fortschreibung des Sicherheitskonzeptes. Dabei sind insbesondere die in der Stellungnahme des Rechnungsprüfungs-am- tes genannten Informationen gemäß §13 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) bereitzustellen und dem Rat zur Be- schlussfassung vorzulegen. Die Fachausschüsse sind in der Phase der konzep- tionellen Entwicklung zu informieren. 5. Die Verwaltung evaluiert unabhängig die Nutzung der Angebote und prüft auf dieser Grundlage, ob Anpassungen und Erweiterungen baulich, personell und konzeptionell erforderlich sind. Den Fachausschüssen ist fortlaufend über die Evaluation zu berichten. Nach der erfolgten Ausschreibung befindet sich der Bau des geplanten Suchthilfezentrums im Vergabeverfahren. Die Verwaltung prüft derzeit gemäß dem beschlossenen Änderungsantrag, wie die Stadt Köln in den Betrieb des Suchthilfezentrums eingebunden werden kann. Dazu werden Personalbe- darfs- und Finanzierungspläne, Betriebsabläufe und Einsatzplanungen jeweils in alleiniger und hybrider Trägerschaft mit Darstellung von Vor - und Nachteilen vorbereitet und ausgewertet. Weiterhin werden Kriterien zur Übernahme einer städtischen Position im Betrieb des Suchthil- fezentrums festgelegt, geprüft und bewertet. Das Rahmenkonzept zum Betrieb des Suchthilfezentrums wird ebenfalls weiterentwickelt und insbesondere die Schnittstellen bei einer Trägerschaft im hybriden Modell angepasst. Auch das Sicherheitskonzept wird kontinuierlich weiterentwickelt und Maßnahmen in einer lokalen Agenda – auch unter Beteiligung der Öffentlichkeit – formuliert. 2 Zusätzlich sind zwei Runde Tische (Öffentlichkeitsbeteiligung und Bezirksvertretung Innen- stadt) in Vorbereitung, die voraussichtlich noch vor der Sommerpause im Juli stattfinden wer- den. Die Evaluation der Konzepte zum Betrieb des Suchthilfezentrums, zur Nutzung der Angebote als auch der lokalen Agenda wird von der Verwaltung erst nach Inbetriebnahme erfolgen und ggf. angepasst werden können. Die Prüfungen zu den Punkten 3 und 4 des beschlossenen Änderungsantrags sind sehr ar- beitsaufwändig und erfordern zahlreiche ämterübergreifende Abstimmungen innerhalb der Ver- waltung. Die Ergebnisse und Vorschläge zur Umsetzung werden dem Rat in der ersten regulä- ren Ratssitzung nach der Sommerpause am 08.10.2026 zur Entscheidung vorgelegt werden. Es ist vorgesehen, die zuständigen Fachausschüsse sowie die Bezirksvertretung Innenstadt im Rahmen der Vorberatung der Beschlussvorlage zu beteiligen und zukünftig regelmäßig über Miteilungen zu informieren. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Perlengraben
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 1942/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.07.2026
- Erstellt
- 29.06.2026 08:47