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0016/2026

Baubeschluss für die Instandsetzung der Trogwände Stadtbahnrampe Barbarossaplatz

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.06.2026

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Anlage 4 Stellungnahme RPA zu Beschlussvorlage 2026_0016

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Anlage 3 Fotos

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Übersichtsplan

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 0 Begründung Dringlichkeit

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Anlage 4 Stellungnahme RPA zu Beschlussvorlage 2026_0016

3946 Zeichen

/ 2 
  
 
 
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 09.06.2026 zur 
Beschlussvorlage 0016/2026 
Baubeschluss für die Instandsetzung der Trogwände Stadtbahnrampe 
Barbarossaplatz RPA-Nr.: 143/15/05/26 
Eingereichte Kosten: ca. 1.731.400 € (netto) bzw. ca. 2.060.366 € (brutto) 
 
Diese Stellungnahme bezieht sich auf die Beschlussvorlage zur Fassung eines Be-
darfsfeststellungs- und Baubeschlusses, die dem Rechnungsprüfungsamt am 
28.05.2026 von 69/Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau über Session zuge-
gangen ist. 
Bei der Durchsicht der Unterlagen sind folgende Punkte aufgefallen: 
Die vorgelegte Kostenberechnung enthält verschiedene pauschale Kostenansätze, 
deren Herleitung und Kalkulationsgrundlagen sich aus den vorgelegten Unterlagen 
nicht nachvollziehen lassen. Eine ausreichende Erläuterung der Pauschalen liegt 
ebenfalls nicht vor. Daher können die Plausibilität und Wirtschaftlichkeit der veran-
schlagten Kosten nicht abschließend beurteilt werden. 
Den Kostenansätzen der Kostenberechnung sind für die Prüfung keine nachvollzieh-
baren Mengenermittlungen beigefügt. Eine transparente Herleitung der ermittelten 
Kosten, ist somit nicht gegeben. 
Eine Ermittlung und Bezifferung der Folgekosten der Maßnahme wurde nicht vorge-
legt. Daher können die Auswirkungen der Maßnahme auf die zukünftige Haushalts-
belastung nicht beurteilt werden. 
In der Kostenberechnung wurde ein pauschaler Zuschlag für „Unvorhergesehenes“ 
in Höhe von 10 Prozent angesetzt. Eine nachvollziehbare Begründung unter Benen-
nung konkreter Projektrisiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie der daraus 
resultierenden Kostenrisiken lag nicht vor. Da Kostenberechnungen bereits progno-
sebedingten Unsicherheiten unterliegen, ist die Angemessenheit des Zuschlags nicht 
hinreichend nachvollziehbar. Eine Mehrfachberücksichtigung von Kostenunsicherhei-
ten kann daher nicht ausgeschlossen werden. 
Im Rahmen der Prüfung wurden dennoch Risiken und Einsparpotenziale identifiziert: 
Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass keine Erkenntnisse über den Zustand der 
Konstruktion unterhalb der vorhandenen Kabeltröge (Wände und Bodenplatte) vorlie-
gen. Hier besteht ein Risiko nicht identifizierter Schäden und weiterer erforderlicher 
Maßnahmen.

- 2 - 
 
 
Die Planung ist in Bezug auf den Umgang mit den vorhandenen Dauerstabankern 
nicht abgeschlossen. Im Erläuterungsbericht wird auf eine noch durchzuführende Ab-
stimmung mit dem Tragwerksplaner im Rahmen der Sanierung verwiesen. 
Auf Grundlage der vorliegenden Bauwerksprüfung ist die derzeit vorgesehene voll-
ständige Erneuerung des Geländers nicht eindeutig begründet. Mit den Zustandsno-
ten (Standsicherheit = 0, Verkehrssicherheit = 1 und Dauerhaftigkeit = 0) gibt es der-
zeit keine Hinweise auf wesentliche Defizite der Konstruktion des Geländers. Es wird 
empfohlen, eine Instandsetzung des vorhandenen Geländers vertieft zu untersuchen. 
Nach überschlägiger Einschätzung könnte diese Variante gegenüber der derzeit an-
gesetzten Kompletterneuerung (ca. 450.000 € netto) eine Einsparung von rund 
300.000 bis 400.000 € netto ermöglichen. 
Vor dem Hintergrund der durchzuführenden Arbeiten und eines 2-Schichtbetriebes 
und ist von erheblichen Emissionen und Immissionen auszugehen. Inwiefern diese 
und die daraus resultierenden Maßnahmen berücksichtigt sind, geht aus den vorge-
legten Unterlagen nicht hervor. Hier wird ein Gesamtkonzept einschließlich Anlieger-
kommunikation empfohlen. 
Es wird davon ausgegangen das die vorliegende Maßnahme mit der unmittelbar an-
grenzenden Bahnsteiganhebung der Haltestelle Barbarossaplatz (Vorlagen-Nummer 
2646/2022) abgestimmt ist und größtmögliche Synergieeffekte, z. B. bei der Baustel-
lenverkehrsführung, ausgeschöpft werden. 
Insgesamt bestehen, vorbehaltlich der vorgenannten Punkte keine Bedenken zur 
Fortführung der Maßnahme. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Sven Genseke 
Technische Abteilungsleitung des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 3 Fotos

111 Zeichen

Anlage 2 Fotos 
Abbildung 1: Ansicht Trogwand Südseite

Anlage 2 Fotos 
Abbildung 2: Ansicht Trogwand Nordseite

Beschlussvorlage Rat

11226 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/693/32 
 
Vorlagen-Nummer 
 0016/2026 
Freigabedatum 
 22.06.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Instandsetzung der Trogwände Stadtbahnrampe Barbarossaplatz
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf für die Sanierung der Wände des Rampenbau-
werks an der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz in Köln an und beauftragt die Verwaltung 
mit der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme bei voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe 
von 2.060.366 € brutto.  
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 
Finanzausschuss 29.06.2026 
Mobilitätsausschuss 30.06.2026 
Rat 02.07.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2.100.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. Text      
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   entfällt € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Angaben zum Rampenbauwerk:  
Das Stadtbahn-Rampenbauwerk Barbarossaplatz befindet sich im Stadtbezirk Innenstadt und 
dient als Zufahrtsbauwerk zum Stadtbahntunnel. Das zweigleisige Stahlbeton-Trogbauwerk 
wurde im Jahr 1986 errichtet und liegt nördlich in Richtung „Neue Weyerstraße“ / „Rothgerber-
bach“ und gehört zur Stadtbahnstrecke „Poststraße - Barbarossaplatz“. Die Gesamtlänge des 
Bauwerks beträgt 138,4 m. Beidseits des Bauwerks befindet sich die Neue Weyerstraße mit 
zwei bzw. drei Fahrspuren.  
 
Das Rampenbauwerk besteht insgesamt aus einem U-förmigen Stahlbetonquerschnitt mit drei 
unterschiedlichen Wandstärken. Im Kopfbereich haben die Stützwände eine Wandstärke von 
30 cm, welche sich mit zunehmender Tiefe auf 50 cm und schlussendlich auf 70 cm erhöhen. 
Das Bauwerk ist durch Dehnfugen in 10 m Segmente/Blöcke unterteilt. Die Wände werden 
einseitig durch sieben Wandanker gehalten, die zur Straßenseite der „Neue Weyerstraße“ hin 
im Erdreich verankert sind. Das Gleisbett der Stadtbahn ist auf einer verdichteten Kiesfüllung 
hergestellt.

3 
 
Zustand des Bauwerks: 
Am Stahlbeton der Rampenwände sind bei wiederkehrenden Begehungen beidseitig großflä-
chige Betonschäden festgestellt worden. Bei einer im Jahr 2021 vertiefenden Bauwerksunter-
suchung wurde am gesamten Bauteil ein weit fortgeschrittenes Schadensbild in Form von Be-
tonabplatzungen, Hohlstellen, großflächige freiliegender Bewehrung und starker Korrosions-
schädigung am Betonstahl festgestellt. 
 
Die Zustandsnote der Trogwände aus der vorliegenden Bauwerksprüfung nach DIN 1076 be-
trägt 3,5, sodass eine grundhafte Instandsetzung erforderlich ist. Ziel der vorliegenden Sanie-
rung ist, die Lebensdauer des Bauwerks auf mindestens 50 Jahre nach der Sanierung zu si-
chern. 
 
Die vertiefenden Bauteiluntersuchungen haben konkret folgende Schadensbilder aufgezeigt: 
 Betondeckung/Karbonatisierung: Die durchschnittliche Betondeckung der Bewehrung 
(Überdeckung der Bewehrung mit Beton) liegt bei ca. 35 mm, wobei die Karbonatisie-
rungstiefe des Betons, d. h. die Tiefe bis zu der schadhafter, nicht tragfähiger Beton 
vorliegt, in Teilen bei 70 mm liegt. 
 Chloridgehalt des Betons: Bei den Prüfungen zur Feststellung der Chloridkonzentra-
tion des Betons sind im Kopfbereich der Stützwände erhöhte Werte festgestellt wor-
den. Ursächlich hierfür ist u.a. der Winterdienst auf den beiden angrenzenden Straßen.  
Bei der geplanten Sanierung wird durch Abbruch und Austausch der schadhaften Betonde-
ckung die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerkes wiederhergestellt. 
 
Geländer: 
Auf der Mauerkrone der Stützwände befindet sich umlaufend ein Füllstabgeländer, welches 
entlang der oberen Verkehrswege montiert ist. Das Geländer entspricht nicht den aktuellen 
Schutzanforderungen und wird im Zuge der Maßnahme erneuert. Grundsätzlich wird es zu ei-
ner baugleichen Wiederherstellung des Geländers kommen, wobei hier jedoch höhere Gelän-
derhöhen zur Ausführung kommen. 
 
Durchführung der Sanierung: 
Bei der Sanierung der Trogwände wird der schadhafte Beton auf den Innenseiten der Stütz-
wände mittels Hochdruckwasserstrahl abgetragen und anschließend die beschädigte Beweh-
rung erneuert. Aufbauend darauf wird danach eine Reprofilierung der Oberfläche mit Spritzbe-
ton durchgeführt. Die vorhandenen Bauwerksfugen werden ebenfalls ausgeräumt, instandge-
setzt und mit einem neuen alterungs-, witterungs- und tausalzbeständigem dauerelastischem 
Dichtstoff aufgebaut. Die Wandanker werden in diesem Zuge ebenfalls gestrahlt und mit ei-
nem Korrosionsschutz versehen. Als letzter Arbeitsschritt wird das Bauwerk mit einem Ober-
flächenschutzsystem versehen, so dass das Bauwerk widerstandsfähiger gegen Umweltein-
flüsse sowie Graffiti ist. 
 
Die Umsetzung der Maßnahme ist im sogenannten Pilgerschrittverfahren geplant. Dieses 
auch als „Schritt-für-Schritt“-Verfahren bekannte Prinzip stellt sicher, dass die statische Stand-
sicherheit des Bauwerks während der gesamten Sanierungsdauer gewährleistet ist. Die 
schadhaften Betonoberflächen werden hierbei nur schrittweise und versetzt bearbeitet, um die 
Tragfähigkeit der gesamten Stützwände sicherzustellen. Zusätzlich werden als entlastende 
Wirkung die beidseitig oben angrenzenden Fahrstreifen einspurig gesperrt, um die statischen 
Einwirkungen auf die Stützwand zu minimieren. 
 
Baustelleneinrichtungsflächen: 
Die Fahrbahnen, die unmittelbar neben der Stützwand liegen, müssen im Zuge der Baudurch-
führung aus statischen Gründen gesperrt werden. Die zu sperrenden Flächen können vor und 
hinter der Arbeitsstelle für Zwecke der Baustelleneinrichtung und Materiallagerung genutzt 
werden. Weitere Baustelleneinrichtungsflächen werden nicht benötigt. 
 
Zeitplanung:

4 
Der Umfang der Sanierungsmaßnahme und die Lage des Bauwerkes im Stadtbahnnetz erfor-
dern die Baudurchführung in einer längeren Sperrpause. Für die Maßnahme zur Verlängerung 
der Haltestelle Barbarossaplatz ist für 2027 eine Sperrung der KVB-Trasse bereits geplant. In 
diesem Zeitfenster muss die Maßnahme für Instandsetzung der Trogwände durchgeführt wer-
den. Auf Grund des schlechten Bauwerkszustandes und fortschreitender Schadensentwick-
lung würde eine weitere Verschiebung der Maßnahme die Gefahr einer außerplanmäßigen 
längeren Sperrung der Stadtbahn erhöhen. 
 
Durchgeführt werden soll die Maßnahme im 2-Schicht-Betrieb mit einer sechstägigen Arbeits-
woche (Mo-Sa) in den Sommerferien 2027.  
 
Weitere externe statische Beratungsleistungen: 
Die Leistungsphasen 1 bis 3, sowie die Tragwerksplanungsleistungen, inklusive der erforderli-
chen Probennahme am Bauwerk, wurden bereits beauftragt und durchgeführt.  
Zur Beurteilung und Planung der Sanierungsmaßnahme musste neben dem Fachplaner für 
Betoninstandsetzung auch ein Tragwerksplaner beauftragt werden. Die Erstellung des In-
standsetzungskonzeptes sowie die Ermittlung der anzunehmenden Lasten am Bauwerk konn-
ten nur im gemeinsamen Vorgehen erfolgen. 
Da die Gesamtkosten der Planungs- und Gutachterleistungen unter der in § 24 Ziffer 1.9 der 
derzeit gültigen Fassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln genannten Wertgrenze für 
Stadtbahnmaßnahmen liegen, war die Einholung eines Bedarfsfeststellungsbeschlusses für 
diese Leistungen nicht erforderlich. 
 
Kosten: 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 2.060.366 € (brutto). Diese setzen 
sich wie folgt zusammen:  
Planungs- und Gutachterleistungen  174.000 € netto 
Sanierung der Stützwände 1.400.000 € netto 
Zwischensumme 1.574.000 € netto 
Zuschlag Unvorhergesehenes 10% 157.400 € netto 
Gesamtkosten netto 1.731.400 € netto 
Mehrwertsteuer 19% 328.966 €  
Gesamtkosten brutto 2.060.366 € brutto 
 
Auf Grund der derzeitigen Marktentwicklung in Verbindung mit gestiegenen Materialpreisen ist 
von Unwägbarkeiten bezüglich der Angebotspreise auszugehen, daher wurde ein Risikozu-
schlag von 10% berücksichtigt. 
 
Finanzierung: 
Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. 
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtun-
gen, vorsehen. 
 
Bewirtschaftungsverfügung: 
Das Rampenbauwerk an der Strecke zwischen der Stadtbahn-Haltestelle Barbarossaplatz 
und der Poststraße aus dem Jahr 1986 befindet sich in einem sehr schadhaften Zustand. Es 
wurden freiliegende Stahlbewehrungen festgestellt, die stark korrodiert bzw. teilweise nicht 
mehr vorhanden sind. Die vorhandenen Schäden stellen eine potenzielle Gefährdung für die 
Betriebssicherheit des Fahrbetrieb der Stadtbahn dar. Aufgrund der vorliegenden Schadens-
bilder ist von einer fortschreitenden Beeinträchtigung der Standsicherheit und Dauerhaftigkeit

5 
auszugehen. Ohne zeitnahe Instandsetzungsmaßnahmen ist eine Gefährdung des Stadt-
bahnbetriebs nicht auszuschließen. 
Gemeinsam mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG wurde beschlossen, die Instandsetzung des 
Bauwerks in den Sommerferien 2027 zu beginnen. Die notwendigen Planungs-, Genehmi-
gungs- und Ausschreibungsverfahren sind rechtzeitig einzuleiten, damit die Sanierungsmaß-
nahme wie geplant umgesetzt werden kann. 
 
Förderung: 
Für die Sanierungsmaßnahme stehen voraussichtlich Fördermittel zur Verfügung. Die Sanie-
rung des Rampenbauwerks ist ein integraler Bestandteil des Projekts "Grunderneuerung 
Stadtbahn", das durch finanzielle Unterstützung auf Bundes- und Landesebene gefördert wird. 
In diesem Kontext hat das Landeskabinett NRW am 7. Mai 2019 eine Förderung der Erneue-
rung der kommunalen Schieneninfrastruktur von NRW beschlossen (GVFG-Bundespro-
gramm). Der Fördersatz des Bundes beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben 
und die Förderquote des Landes liegt bei 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (Insge-
samt besteht ein Fördersatz i. H. v. 60 Prozent auf die zuwendungsfähigen Kosten). Die För-
dermittel beziehen sich ausschließlich auf Bauleistungen. Alle enthaltenen Maßnahmen müs-
sen bis zum Abschluss der Förderperiode im Jahr 2030 abgeschlossen und abgerechnet sein.  
 
RPA: 
Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Stellungnahme vorgelegt. 
Diese Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die dauerhafte Wiederherstellung der Stützwände hat grundsätzlich positive Auswirkungen 
auf den Klimaschutz. Die Erhaltung des Bauwerkes stellt sicher, dass der Betrieb der städti-
schen ÖPNV-Verbindungen sichergestellt ist und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Ge-
samtverkehrssystems bei.  
 
Anlagen: 
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 - Übersichtsplan 
Anlage 3 - Fotos 
Anlage 4 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

Anlage 2 Übersichtsplan

159 Zeichen

Übersichtsplan Rampe Barbarossaplatz
Mittelpunkt: 355601, 5643998
1:2500
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 29.10.2025Seite 1 / 1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

542 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Sanierung der Trogwände hat keinen Gestaltungsspielraum

Anlage 0 Begründung Dringlichkeit

1299 Zeichen

Anlage 0 
 
Begründung Dringlichkeit Trogbauwerk Barbarossaplatz 0016/2026 
 
Der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess gestaltete sich zeitlich 
aufwendiger als angenommen. Die Beschlussfassung ist erforderlich, um die 
Planung und Ausschreibungsunterlagen zeitnah fertigzustellen. Nur so können die 
Instandsetzungsarbeiten, die nur in der bereits festgelegten Sperrpause im Sommer 
2027 ausgeführt werden können, ordnungsgemäß ausgeschrieben und beauftragt 
werden. 
Die geplanten Arbeiten können nur bei einer Sperrung des Stadtbahnbetriebes 
durchgeführt werden. Für den Bereich der Tunnelrampe und der Haltestelle 
Barbarossaplatz wurde für Sommer 2027 mit der KVB eine Sperrpause festgelegt, 
die nicht verschoben werden kann. Bei einer späteren Beschlussfassung kann die 
Maßnahme nicht fristgerecht bzw. mit stark verkürzten Fristen ausgeschrieben und 
beauftragt werden. Das kann zu einer Verzögerung des Baubeginns und zu einem 
Nichterreichen der Sperrpause führen. 
Entsprechend ist eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 
02.07.2026 dringend erforderlich, um den Terminplan der Maßnahme und den 
angesetzten Kostenrahmen nicht zu gefährden. Eine Verschiebung in den nächsten 
Gremienlauf hätte erhebliche Verzögerungen für die Baumaßnahme zur Folge.

Beratungsverlauf (4)

25.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.15 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
29.06.2026 Finanzausschuss
TOP 10.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 10.11 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0016/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.06.2026
Erstellt
05.01.2026 15:03