0016/2026
Baubeschluss für die Instandsetzung der Trogwände Stadtbahnrampe Barbarossaplatz
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Anlage 4 Stellungnahme RPA zu Beschlussvorlage 2026_0016
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/ 2 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 09.06.2026 zur Beschlussvorlage 0016/2026 Baubeschluss für die Instandsetzung der Trogwände Stadtbahnrampe Barbarossaplatz RPA-Nr.: 143/15/05/26 Eingereichte Kosten: ca. 1.731.400 € (netto) bzw. ca. 2.060.366 € (brutto) Diese Stellungnahme bezieht sich auf die Beschlussvorlage zur Fassung eines Be- darfsfeststellungs- und Baubeschlusses, die dem Rechnungsprüfungsamt am 28.05.2026 von 69/Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau über Session zuge- gangen ist. Bei der Durchsicht der Unterlagen sind folgende Punkte aufgefallen: Die vorgelegte Kostenberechnung enthält verschiedene pauschale Kostenansätze, deren Herleitung und Kalkulationsgrundlagen sich aus den vorgelegten Unterlagen nicht nachvollziehen lassen. Eine ausreichende Erläuterung der Pauschalen liegt ebenfalls nicht vor. Daher können die Plausibilität und Wirtschaftlichkeit der veran- schlagten Kosten nicht abschließend beurteilt werden. Den Kostenansätzen der Kostenberechnung sind für die Prüfung keine nachvollzieh- baren Mengenermittlungen beigefügt. Eine transparente Herleitung der ermittelten Kosten, ist somit nicht gegeben. Eine Ermittlung und Bezifferung der Folgekosten der Maßnahme wurde nicht vorge- legt. Daher können die Auswirkungen der Maßnahme auf die zukünftige Haushalts- belastung nicht beurteilt werden. In der Kostenberechnung wurde ein pauschaler Zuschlag für „Unvorhergesehenes“ in Höhe von 10 Prozent angesetzt. Eine nachvollziehbare Begründung unter Benen- nung konkreter Projektrisiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie der daraus resultierenden Kostenrisiken lag nicht vor. Da Kostenberechnungen bereits progno- sebedingten Unsicherheiten unterliegen, ist die Angemessenheit des Zuschlags nicht hinreichend nachvollziehbar. Eine Mehrfachberücksichtigung von Kostenunsicherhei- ten kann daher nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Prüfung wurden dennoch Risiken und Einsparpotenziale identifiziert: Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass keine Erkenntnisse über den Zustand der Konstruktion unterhalb der vorhandenen Kabeltröge (Wände und Bodenplatte) vorlie- gen. Hier besteht ein Risiko nicht identifizierter Schäden und weiterer erforderlicher Maßnahmen. - 2 - Die Planung ist in Bezug auf den Umgang mit den vorhandenen Dauerstabankern nicht abgeschlossen. Im Erläuterungsbericht wird auf eine noch durchzuführende Ab- stimmung mit dem Tragwerksplaner im Rahmen der Sanierung verwiesen. Auf Grundlage der vorliegenden Bauwerksprüfung ist die derzeit vorgesehene voll- ständige Erneuerung des Geländers nicht eindeutig begründet. Mit den Zustandsno- ten (Standsicherheit = 0, Verkehrssicherheit = 1 und Dauerhaftigkeit = 0) gibt es der- zeit keine Hinweise auf wesentliche Defizite der Konstruktion des Geländers. Es wird empfohlen, eine Instandsetzung des vorhandenen Geländers vertieft zu untersuchen. Nach überschlägiger Einschätzung könnte diese Variante gegenüber der derzeit an- gesetzten Kompletterneuerung (ca. 450.000 € netto) eine Einsparung von rund 300.000 bis 400.000 € netto ermöglichen. Vor dem Hintergrund der durchzuführenden Arbeiten und eines 2-Schichtbetriebes und ist von erheblichen Emissionen und Immissionen auszugehen. Inwiefern diese und die daraus resultierenden Maßnahmen berücksichtigt sind, geht aus den vorge- legten Unterlagen nicht hervor. Hier wird ein Gesamtkonzept einschließlich Anlieger- kommunikation empfohlen. Es wird davon ausgegangen das die vorliegende Maßnahme mit der unmittelbar an- grenzenden Bahnsteiganhebung der Haltestelle Barbarossaplatz (Vorlagen-Nummer 2646/2022) abgestimmt ist und größtmögliche Synergieeffekte, z. B. bei der Baustel- lenverkehrsführung, ausgeschöpft werden. Insgesamt bestehen, vorbehaltlich der vorgenannten Punkte keine Bedenken zur Fortführung der Maßnahme. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke Technische Abteilungsleitung des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 3 Fotos
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Anlage 2 Fotos Abbildung 1: Ansicht Trogwand Südseite Anlage 2 Fotos Abbildung 2: Ansicht Trogwand Nordseite
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/693/32 Vorlagen-Nummer 0016/2026 Freigabedatum 22.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Instandsetzung der Trogwände Stadtbahnrampe Barbarossaplatz Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf für die Sanierung der Wände des Rampenbau- werks an der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz in Köln an und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme bei voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 2.060.366 € brutto. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 Finanzausschuss 29.06.2026 Mobilitätsausschuss 30.06.2026 Rat 02.07.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.100.000€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Text % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen entfällt € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Angaben zum Rampenbauwerk: Das Stadtbahn-Rampenbauwerk Barbarossaplatz befindet sich im Stadtbezirk Innenstadt und dient als Zufahrtsbauwerk zum Stadtbahntunnel. Das zweigleisige Stahlbeton-Trogbauwerk wurde im Jahr 1986 errichtet und liegt nördlich in Richtung „Neue Weyerstraße“ / „Rothgerber- bach“ und gehört zur Stadtbahnstrecke „Poststraße - Barbarossaplatz“. Die Gesamtlänge des Bauwerks beträgt 138,4 m. Beidseits des Bauwerks befindet sich die Neue Weyerstraße mit zwei bzw. drei Fahrspuren. Das Rampenbauwerk besteht insgesamt aus einem U-förmigen Stahlbetonquerschnitt mit drei unterschiedlichen Wandstärken. Im Kopfbereich haben die Stützwände eine Wandstärke von 30 cm, welche sich mit zunehmender Tiefe auf 50 cm und schlussendlich auf 70 cm erhöhen. Das Bauwerk ist durch Dehnfugen in 10 m Segmente/Blöcke unterteilt. Die Wände werden einseitig durch sieben Wandanker gehalten, die zur Straßenseite der „Neue Weyerstraße“ hin im Erdreich verankert sind. Das Gleisbett der Stadtbahn ist auf einer verdichteten Kiesfüllung hergestellt. 3 Zustand des Bauwerks: Am Stahlbeton der Rampenwände sind bei wiederkehrenden Begehungen beidseitig großflä- chige Betonschäden festgestellt worden. Bei einer im Jahr 2021 vertiefenden Bauwerksunter- suchung wurde am gesamten Bauteil ein weit fortgeschrittenes Schadensbild in Form von Be- tonabplatzungen, Hohlstellen, großflächige freiliegender Bewehrung und starker Korrosions- schädigung am Betonstahl festgestellt. Die Zustandsnote der Trogwände aus der vorliegenden Bauwerksprüfung nach DIN 1076 be- trägt 3,5, sodass eine grundhafte Instandsetzung erforderlich ist. Ziel der vorliegenden Sanie- rung ist, die Lebensdauer des Bauwerks auf mindestens 50 Jahre nach der Sanierung zu si- chern. Die vertiefenden Bauteiluntersuchungen haben konkret folgende Schadensbilder aufgezeigt: Betondeckung/Karbonatisierung: Die durchschnittliche Betondeckung der Bewehrung (Überdeckung der Bewehrung mit Beton) liegt bei ca. 35 mm, wobei die Karbonatisie- rungstiefe des Betons, d. h. die Tiefe bis zu der schadhafter, nicht tragfähiger Beton vorliegt, in Teilen bei 70 mm liegt. Chloridgehalt des Betons: Bei den Prüfungen zur Feststellung der Chloridkonzentra- tion des Betons sind im Kopfbereich der Stützwände erhöhte Werte festgestellt wor- den. Ursächlich hierfür ist u.a. der Winterdienst auf den beiden angrenzenden Straßen. Bei der geplanten Sanierung wird durch Abbruch und Austausch der schadhaften Betonde- ckung die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerkes wiederhergestellt. Geländer: Auf der Mauerkrone der Stützwände befindet sich umlaufend ein Füllstabgeländer, welches entlang der oberen Verkehrswege montiert ist. Das Geländer entspricht nicht den aktuellen Schutzanforderungen und wird im Zuge der Maßnahme erneuert. Grundsätzlich wird es zu ei- ner baugleichen Wiederherstellung des Geländers kommen, wobei hier jedoch höhere Gelän- derhöhen zur Ausführung kommen. Durchführung der Sanierung: Bei der Sanierung der Trogwände wird der schadhafte Beton auf den Innenseiten der Stütz- wände mittels Hochdruckwasserstrahl abgetragen und anschließend die beschädigte Beweh- rung erneuert. Aufbauend darauf wird danach eine Reprofilierung der Oberfläche mit Spritzbe- ton durchgeführt. Die vorhandenen Bauwerksfugen werden ebenfalls ausgeräumt, instandge- setzt und mit einem neuen alterungs-, witterungs- und tausalzbeständigem dauerelastischem Dichtstoff aufgebaut. Die Wandanker werden in diesem Zuge ebenfalls gestrahlt und mit ei- nem Korrosionsschutz versehen. Als letzter Arbeitsschritt wird das Bauwerk mit einem Ober- flächenschutzsystem versehen, so dass das Bauwerk widerstandsfähiger gegen Umweltein- flüsse sowie Graffiti ist. Die Umsetzung der Maßnahme ist im sogenannten Pilgerschrittverfahren geplant. Dieses auch als „Schritt-für-Schritt“-Verfahren bekannte Prinzip stellt sicher, dass die statische Stand- sicherheit des Bauwerks während der gesamten Sanierungsdauer gewährleistet ist. Die schadhaften Betonoberflächen werden hierbei nur schrittweise und versetzt bearbeitet, um die Tragfähigkeit der gesamten Stützwände sicherzustellen. Zusätzlich werden als entlastende Wirkung die beidseitig oben angrenzenden Fahrstreifen einspurig gesperrt, um die statischen Einwirkungen auf die Stützwand zu minimieren. Baustelleneinrichtungsflächen: Die Fahrbahnen, die unmittelbar neben der Stützwand liegen, müssen im Zuge der Baudurch- führung aus statischen Gründen gesperrt werden. Die zu sperrenden Flächen können vor und hinter der Arbeitsstelle für Zwecke der Baustelleneinrichtung und Materiallagerung genutzt werden. Weitere Baustelleneinrichtungsflächen werden nicht benötigt. Zeitplanung: 4 Der Umfang der Sanierungsmaßnahme und die Lage des Bauwerkes im Stadtbahnnetz erfor- dern die Baudurchführung in einer längeren Sperrpause. Für die Maßnahme zur Verlängerung der Haltestelle Barbarossaplatz ist für 2027 eine Sperrung der KVB-Trasse bereits geplant. In diesem Zeitfenster muss die Maßnahme für Instandsetzung der Trogwände durchgeführt wer- den. Auf Grund des schlechten Bauwerkszustandes und fortschreitender Schadensentwick- lung würde eine weitere Verschiebung der Maßnahme die Gefahr einer außerplanmäßigen längeren Sperrung der Stadtbahn erhöhen. Durchgeführt werden soll die Maßnahme im 2-Schicht-Betrieb mit einer sechstägigen Arbeits- woche (Mo-Sa) in den Sommerferien 2027. Weitere externe statische Beratungsleistungen: Die Leistungsphasen 1 bis 3, sowie die Tragwerksplanungsleistungen, inklusive der erforderli- chen Probennahme am Bauwerk, wurden bereits beauftragt und durchgeführt. Zur Beurteilung und Planung der Sanierungsmaßnahme musste neben dem Fachplaner für Betoninstandsetzung auch ein Tragwerksplaner beauftragt werden. Die Erstellung des In- standsetzungskonzeptes sowie die Ermittlung der anzunehmenden Lasten am Bauwerk konn- ten nur im gemeinsamen Vorgehen erfolgen. Da die Gesamtkosten der Planungs- und Gutachterleistungen unter der in § 24 Ziffer 1.9 der derzeit gültigen Fassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln genannten Wertgrenze für Stadtbahnmaßnahmen liegen, war die Einholung eines Bedarfsfeststellungsbeschlusses für diese Leistungen nicht erforderlich. Kosten: Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 2.060.366 € (brutto). Diese setzen sich wie folgt zusammen: Planungs- und Gutachterleistungen 174.000 € netto Sanierung der Stützwände 1.400.000 € netto Zwischensumme 1.574.000 € netto Zuschlag Unvorhergesehenes 10% 157.400 € netto Gesamtkosten netto 1.731.400 € netto Mehrwertsteuer 19% 328.966 € Gesamtkosten brutto 2.060.366 € brutto Auf Grund der derzeitigen Marktentwicklung in Verbindung mit gestiegenen Materialpreisen ist von Unwägbarkeiten bezüglich der Angebotspreise auszugehen, daher wurde ein Risikozu- schlag von 10% berücksichtigt. Finanzierung: Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtun- gen, vorsehen. Bewirtschaftungsverfügung: Das Rampenbauwerk an der Strecke zwischen der Stadtbahn-Haltestelle Barbarossaplatz und der Poststraße aus dem Jahr 1986 befindet sich in einem sehr schadhaften Zustand. Es wurden freiliegende Stahlbewehrungen festgestellt, die stark korrodiert bzw. teilweise nicht mehr vorhanden sind. Die vorhandenen Schäden stellen eine potenzielle Gefährdung für die Betriebssicherheit des Fahrbetrieb der Stadtbahn dar. Aufgrund der vorliegenden Schadens- bilder ist von einer fortschreitenden Beeinträchtigung der Standsicherheit und Dauerhaftigkeit 5 auszugehen. Ohne zeitnahe Instandsetzungsmaßnahmen ist eine Gefährdung des Stadt- bahnbetriebs nicht auszuschließen. Gemeinsam mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG wurde beschlossen, die Instandsetzung des Bauwerks in den Sommerferien 2027 zu beginnen. Die notwendigen Planungs-, Genehmi- gungs- und Ausschreibungsverfahren sind rechtzeitig einzuleiten, damit die Sanierungsmaß- nahme wie geplant umgesetzt werden kann. Förderung: Für die Sanierungsmaßnahme stehen voraussichtlich Fördermittel zur Verfügung. Die Sanie- rung des Rampenbauwerks ist ein integraler Bestandteil des Projekts "Grunderneuerung Stadtbahn", das durch finanzielle Unterstützung auf Bundes- und Landesebene gefördert wird. In diesem Kontext hat das Landeskabinett NRW am 7. Mai 2019 eine Förderung der Erneue- rung der kommunalen Schieneninfrastruktur von NRW beschlossen (GVFG-Bundespro- gramm). Der Fördersatz des Bundes beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und die Förderquote des Landes liegt bei 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (Insge- samt besteht ein Fördersatz i. H. v. 60 Prozent auf die zuwendungsfähigen Kosten). Die För- dermittel beziehen sich ausschließlich auf Bauleistungen. Alle enthaltenen Maßnahmen müs- sen bis zum Abschluss der Förderperiode im Jahr 2030 abgeschlossen und abgerechnet sein. RPA: Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Stellungnahme vorgelegt. Diese Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die dauerhafte Wiederherstellung der Stützwände hat grundsätzlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. Die Erhaltung des Bauwerkes stellt sicher, dass der Betrieb der städti- schen ÖPNV-Verbindungen sichergestellt ist und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Ge- samtverkehrssystems bei. Anlagen: Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 - Übersichtsplan Anlage 3 - Fotos Anlage 4 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 2 Übersichtsplan
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Übersichtsplan Rampe Barbarossaplatz Mittelpunkt: 355601, 5643998 1:2500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 29.10.2025Seite 1 / 1
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Sanierung der Trogwände hat keinen Gestaltungsspielraum
Anlage 0 Begründung Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung Dringlichkeit Trogbauwerk Barbarossaplatz 0016/2026 Der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess gestaltete sich zeitlich aufwendiger als angenommen. Die Beschlussfassung ist erforderlich, um die Planung und Ausschreibungsunterlagen zeitnah fertigzustellen. Nur so können die Instandsetzungsarbeiten, die nur in der bereits festgelegten Sperrpause im Sommer 2027 ausgeführt werden können, ordnungsgemäß ausgeschrieben und beauftragt werden. Die geplanten Arbeiten können nur bei einer Sperrung des Stadtbahnbetriebes durchgeführt werden. Für den Bereich der Tunnelrampe und der Haltestelle Barbarossaplatz wurde für Sommer 2027 mit der KVB eine Sperrpause festgelegt, die nicht verschoben werden kann. Bei einer späteren Beschlussfassung kann die Maßnahme nicht fristgerecht bzw. mit stark verkürzten Fristen ausgeschrieben und beauftragt werden. Das kann zu einer Verzögerung des Baubeginns und zu einem Nichterreichen der Sperrpause führen. Entsprechend ist eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 02.07.2026 dringend erforderlich, um den Terminplan der Maßnahme und den angesetzten Kostenrahmen nicht zu gefährden. Eine Verschiebung in den nächsten Gremienlauf hätte erhebliche Verzögerungen für die Baumaßnahme zur Folge.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0016/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.06.2026
- Erstellt
- 05.01.2026 15:03