Mandari Insight

V/0455/2015

Nutzung der ehemaligen Wartburg-Hauptschule, Von-Esmarch-Straße 15, als Notunterkunft des Landes zur Unterbringung von Flüchtlingen

Vorlagen 26.05.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.06.2015, TOP 35

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

10344 Zeichen

V/0455/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Nutzung der ehemaligen Wartburg-Hauptschule, Von-Esmarch-Straße 15, als Notunterkunft des 
Landes zur Unterbringung von Flüchtlingen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.06.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz  Vorberatung 
 und Arbeitsförderung 
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.06.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Land Nordrhein-Westfalen darauf hinzuwirken, dass die 
Nutzung der ehemaligen Wartburg-Hauptschule, Von-Esmarch-Straße 15, als Notunterkunft des 
Landes zur Unterbringung von Flüchtlingen über den bislang vorgesehenen Zeitraum (bis zu den 
Sommerferien 2015) hinaus bis zum 31.01.2016 fortgesetzt und gemeinsam mit den örtlichen 
Hilfsorganisationen betrieben wird. 
 
Voraussetzung ist eine Vereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen, in der für den Betrieb 
der Notunterkunft geregelt wird, dass 
 bei der Belegung Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern berücksichtigt werden, 
 ein angemessener Anteil der Menschen eine realistische Bleibeperspektive hat und 
 es nicht zu unangemessen langen Verweildauern für die Menschen kommt. 
 
Begründung: 
 
Einrichtung und Betrieb der Notunterkunft 
 
Seit dem 21.02.2015 stellt die Stadt Münster dem Land Nordrhein-Westfalen die ehemalige Wart-
burg-Hauptschule an der Von-Esmarch-Straße als Notunterkunft für Flüchtlinge zur Entlastung der 
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zur Verfügung. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0455/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-5040 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.05.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0455/2015 
Innerhalb kürzester Zeit hatten die örtlichen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deut-
sches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser und Technisches Hilfswerk gemeinsam mit 
den städtischen Ämtern die ehemaligen Schulräume so hergerichtet, dass sie den Bedürfnissen 
der Flüchtlinge gerecht werden. Die Klassenräume wurden zu Schlafräumen und die Turnhalle der 
ehemaligen Schule für die Essensausgabe umgestaltet. In der ehemaligen Wartburgschule wurden 
zunächst ca. 100 Flüchtlinge verschiedener Nationalitäten untergebracht, versorgt und betreut. 
 
Durch die Hilfsorganisationen wird seitdem die soziale Betreuung der Flüchtlinge sichergestellt. 
Die Organisation der gesundheitlichen Betreuung wird durch das Amt für Gesundheit, Veterinär- 
und Lebensmittelangelegenheiten geregelt. Ein nach den geforderten Standards vom Land zertifi-
zierter Sicherheitsdienst ist für die Sicherheit der Einrichtung eingebunden. Die Stadt Münster geht 
für sämtliche Maßnahmen finanziell zunächst in Vorleistung. Die Kosten für den Betrieb der Ein-
richtung werden aber durch das Land Nordrhein-Westfalen getragen und über die Bezirksregie-
rung Arnsberg erstattet. 
 
Die sehr engagierte Arbeit der Hilfsorganisationen und die gute Zusammenarbeit mit den städti-
schen Ämtern waren sicher wesentliche Faktoren dafür, dass es positive Erfahrungen mit dem 
Betrieb der Einrichtung gab. Darüber hinaus gelang es von Beginn an, über Anwohnerversamm-
lungen und engagierte Kirchengemeinden im Umfeld der Einrichtung bürgerschaftliches Engage-
ment zu aktivieren und die Flüchtlinge in Münster willkommen zu heißen. 
 
Daher kamen die Beteiligten zu der Überzeugung, dem Land in der anhaltend angespannten Un-
terbringungssituation anzubieten, die Betreuung in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule über 
den zunächst geplanten Zeitraum bis Ende März 2015 zeitbefristet fortzuführen. Dies wurde dem 
Rat vorgeschlagen, der die Verwaltung am 25.03.2015 damit beauftragte, beim Land Nordrhein-
Westfalen darauf hinzuwirken, dass die Nutzung der ehemaligen Wartburgschule als Notunterkunft 
des Landes zur Unterbringung von Flüchtlingen bis zu den Sommerferien 2015 fortgesetzt und 
gemeinsam mit den örtlichen Hilfsorganisationen betrieben wird (vgl. Vorlage V/0070/2015/1). Dies 
fand die Zustimmung der Landesbehörden und wurde umgesetzt. Basis für den Beschluss des 
Rates war die Mitteilung des Landes, dass die Asylsuchenden so schnell wie möglich in die Lan-
deseinrichtungen und damit in das Regelverfahren zurückgeführt werden sollten. Asylsuchende 
sollten maximal zwei bis vier Wochen in der Notunterkunft verbleiben. 
 
 
Aktuelle Entwicklungen 
 
Ende März 2015 wurden alle bisherigen Bewohner der Notunterkunft Kommunen zugewiesen. Mit 
Zuweisungen vom 26. und 31.03.2015 sind anschließend 94 Flüchtlinge aus dem Kosovo in der 
ehemaligen Wartburg-Hauptschule untergebracht worden. Diese Kosovo-Flüchtlinge sollten nach 
dem Konzept des Landes nicht weiteren Kommunen zugewiesen, sondern abgeschoben werden. 
Die Verwaltung hat daraufhin den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen schriftlich gebe-
ten, diese Zuweisungspraxis zu verändern, da der gute Start der Einrichtung in der ehemaligen 
Wartburgschule massiv gefährdet wurde. Dabei wurde die Auffassung deutlich gemacht, dass der 
Betrieb einer Einrichtung schwierig ist, in der ausschließlich Menschen untergebracht werden, die 
abgeschoben werden sollen. Zudem wurden Zweifel geäußert, wie es in dieser Situation gelingen 
solle, Kirchengemeinden und andere bürgerschaftliche Gruppen weiterhin zu einem stützenden 
Engagement zu bewegen. 
 
In der Woche vom 20. bis 24.04.2015 fand in der Notunterkunft in der ehemaligen Wartburgschule 
eine Beratung durch die Zentrale Ausländerbehörde Bielefeld zur freiwilligen Rückkehr in den Ko-
sovo statt. Daraufhin kehrten acht Personen aus der Unterkunft in den Kosovo zurück. 
 
Auf Nachfrage teilte die Bezirksregierung Münster seinerzeit nach Rücksprache mit der Bezirksre-
gierung Arnsberg mit, dass aus Notunterkünften keine Abschiebungen durchgeführt werden. Dies 
bestätigte die Zentrale Ausländerbehörde Bielefeld. Damit war zwar nicht auszuschließen, dass 
Personen aus der Wartburgschule vor einer möglichen Abschiebung in eine andere Landeseinrich-

- 3 - 
V/0455/2015 
tung gebracht würden. Eine Abschiebung direkt aus der ehemaligen Wartburgschule sollte es aber 
nach Auskunft der verantwortlichen Stellen nicht geben. 
 
In den frühen Morgenstunden des 20. Mai 2015 wurden offenbar neun Personen aus der Notun-
terkunft in der ehemaligen Wartburgschule abgeschoben. Eine weitere Flüchtlingsfamilie mit vier 
Personen, deren Rückführung vom Land beabsichtigt war, konnte nicht abgeschoben werden, da 
einzelne Familienmitglieder wohl nicht angetroffen wurden. Wegen des Verdachts einer übertrag-
baren Krankheit in der Familie stellt sich hier die Frage einer Abschiebung zunächst nicht mehr. 
 
In Gesprächen wurde den beteiligten Stellen des Landes zu verstehen gegeben, dass das Han-
deln des Landes und die völlig unzulängliche Information der Stadt Münster als überaus ärgerlich 
und in der Sache als nicht akzeptabel angesehen wurde. Innenministerium und Bezirksregierung 
Arnsberg teilen inzwischen diese Auffassung und haben ihr Interesse signalisiert, die aktuelle Ent-
wicklung zu beenden und zu einer angemessenen und verträglichen Weiternutzung der Notunter-
kunft in der ehemaligen Wartburgschule zu kommen. 
 
 
Vorschlag für das weitere Verfahren 
 
Die Verwaltung hat mit Vertretungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales und der Hilfs-
organisationen Gespräche geführt bzw. fortgesetzt, um die Möglichkeiten und eine Basis für eine 
Fortführung der Landes-Notunterkunft in Münster zu sondieren. Um dafür gute Voraussetzungen 
zu schaffen, hat sie angeboten, dass die noch in der ehemaligen Wartburgschule verbliebenen 46 
Personen aus dem Kosovo der Stadt Münster - natürlich unter Anrechnung auf die Aufnahmequo-
te - zugewiesen werden. Dieses Verfahren wurde am 26.05.2015 umgesetzt, die Kosovaren zogen 
aus der Notunterkunft des Landes aus. Gleichzeitig begann die Bezirksregierung die moderate 
Belegung der Notunterkunft mit Asylsuchenden aus anderen Herkunftsländern (Afghanistan, Alba-
nien, Armenien, Aserbaidschan, Mazedonien, Russland, Serbien, Somalia und Usbekistan), darun-
ter ausdrücklich auch Menschen mit einer realistischen Bleibeperspektive. 
 
Nach dem Verlauf der Gespräche sieht die Verwaltung nach wie vor die Möglichkeit, den Betrieb 
der Notunterkunft des Landes für Flüchtlinge in der ehemaligen Wartburgschule gut fortzuführen. 
Diese Auffassung teilen die örtlichen Hilfsorganisationen, die ihrerseits bereit sind, ihr Engagement 
vor Ort im bisherigen Umfang fortzuführen. Die Beteiligten vertreten diese Auffassung im Sinne der 
betroffenen Menschen, insbesondere weil es weiterhin darum geht, eine Unterbringung in Turn- 
oder Sporthallen zu vermeiden, die in vergleichbaren Fällen notwendig wurde. Verwaltung und 
Hilfsorganisationen schlagen eine Fortsetzung des Betriebs bis zum 31.01.2016 vor. Dabei muss 
berücksichtigt werden, dass das bisherige Sportangebot in der Turnhalle dann weiterhin nicht rea-
lisiert werden kann. 
 
Bei einer Zustimmung zu dieser Vorlage würde die Verwaltung mit dem Ministerium für Inneres 
und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen als Voraussetzung für die Umsetzung dieses 
Vorschlags eine schriftliche Vereinbarung zur Belegungspraxis treffen, mit der die Mindestanforde-
rungen an den Betrieb der Notunterkunft, nämlich 
 Belegung mit Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern, 
 angemessener Anteil von Menschen mit realistischer Bleibeperspektive und 
 keine unangemessen lange Verweildauern, 
verbindlich zwischen den Beteiligten fixiert werden. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustan-
de oder werden die vereinbarten Anforderungen im laufenden Betrieb der Einrichtung nicht beach-
tet, wird die Überlassung des Gebäudes beendet und der Betrieb der Notunterkunft in der ehema-
ligen Wartburgschule zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingestellt.

- 4 - 
V/0455/2015 
Abschließend wird auf den Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 27.02.2015 
hingewiesen, dass die in der Notunterkunft in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule unterge-
brachten Menschen auf die Aufnahmeverpflichtung der Stadt angerechnet werden. Dadurch wer-
den der Stadt Münster in diesem Umfang weniger Flüchtlinge zugewiesen, die andernfalls in städ-
tischen Kapazitäten unterzubringen und zu betreuen wären. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

03.06.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 33 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.06.2015 Rat
TOP 35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Von-Esmarch-Straße 15

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0455/2015
Typ
Vorlagen
Datum
26.05.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37