V/0094/2026
Integrationsmonitoring 2024/2025
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Integrationsmonitoringbericht 2024-2025
291389 Zeichen
1
Integrationsmonitoring 2024/2025
Impressum
Herausgegeben von
Stadt Münster
Kommunales Integrationszentrum Münster
im Amt für Migration und Integration
Klemensstraße 10
48143 Münster
Tel. 02 51/4 92-70 81
ki-muenster@stadt-muenster.de
Verantwortliche
Helga Sonntag
Dr. Ipek Wiesmann
Ximena Meza Correa-Flock
Robert Below
Wissenschaftliche Begleitung
Helena Nagel
Ineke Mlynarek
Max Petersen
Sara Paolini
Lektorat
Danai Andreopoulou
Cover
Sylvia Saldarriaga
Druck
Expedition und Druck
Copyright Stadt Münster, Februar 2026
1. Auflage
2
Inhalt
1. Einleitung und wesentliche Ergebnisse 5
2. Rahmenbedingungen 8
2.1 Definition grundlegender Begriffe ................................ ................ 8
2.2 Indikatorenauswahl und Datenquellen ................................ ......... 11
2.3 Demografische Grunddaten ................................ ....................... 17
3. Rechtliche Integration 24
3.1 Aufenthaltsstatus ................................ ................................ ..... 24
3.1.1 Aufenthaltstitel ................................ ................................ ........ 27
3.1.2 Befristete Aufenthaltserlaubnis internationaler Studierender ........... 35
3.2 Einbürgerung ................................ ................................ .......... 44
3.3 Integrationskurse ................................ ................................ .... 45
Handlungsempfehlungen ................................ ................................ .... 50
4. Politische Partizipation 52
4.1 Partizipation in politischen Gremien ................................ ............ 52
4.2 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ..................... 56
4.2.1 Wahlbeteiligung ................................ ................................ ....... 56
4.2.2 Anregungen und Anträge ................................ .......................... 57
4.2.3 Zuschüsse ................................ ................................ .............. 58
Handlungsempfehlungen ................................ ................................ .... 60
5. Bildung und Sprachen 61
5.1 Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung ................................ . 61
5.2 Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte an allgemeinbildenden
Schulen ................................ ................................ ........................... 66
3
5.3 Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte an Grundschulen ......... 67
5.4 Übergänge der Schüler*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ... 69
5.5 Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte an weiterführenden
Schulen ................................ ................................ .......................... 72
5.6 Schulabschlüsse von Schüler*innen ohne deutsche
Staatsangehörigkeit ................................ ................................ ........... 82
5.7 Sprachförderangebote der Volkshochschule Münster ...................... 85
Handlungsempfehlungen ................................ ................................ .... 87
6. Arbeit und Wirtschaft 89
6.1 Beteiligung am Erwerbsleben ................................ ..................... 89
6.1.1 Arbeitslosigkeit ................................ ................................ ...... 103
6.1.2 Struktur der Arbeitslosen nach Migrationsvorgeschichte ............... 104
6.1.3 Schul- und Berufsabschlüsse der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten ................................ ................................ ...... 108
6.1.4 Erwirtschaftetes Einkommen von erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten ................................ ................................ ...... 111
6.1.5 Weitere Strukturdaten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten .. 113
6.2 Ärztekammer Westfalen-Lippe ................................ ................. 117
6.3 Auszubildende der Handwerkskammer Münster .......................... 120
6.4 Betriebe der Handwerkskammer Münster ................................ ... 128
6.5 Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin............................ 133
6.6 Universität Münster ................................ ................................ 135
Handlungsempfehlungen ................................ ................................ .. 137
7. Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung 139
7.1 Verteilung der Wohnberechtigten Bevölkerung mit
Migrationsvorgeschichte über die Stadtbezirke ................................ ..... 139
7.2 Wohnen in öffentlich geförderten Mietwohnungen ....................... 147
4
Handlungsempfehlungen ................................ ................................ .. 153
8. Gesundheit 154
8.1 Gesundheitliche Situation und Versorgung von Kindern mit
Migrationsvorgeschichte bei Schulbeginn ................................ ............. 154
8.2 Fehlender oder ungeklärter Krankenversicherungsschutz .............. 166
8.3 Schwerbehinderung ................................ ................................ 169
Handlungsempfehlungen ................................ ................................ .. 172
9. Sport 173
9.1 Sportliche Voraussetzungen von Schulanfänger*innen und
Schulkindern ................................ ................................ .................. 173
9.2 Stützpunktvereine in Münster ................................ .................. 179
Handlungsempfehlungen ................................ ................................ .. 182
10. Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltungen 183
10.1 Mitarbeitende der Stadtverwaltung nach Staatsangehörigkeit und
Geburtsort ................................ ................................ ..................... 183
10.2 Tochtergesellschaften ................................ ............................. 186
10.2.1 Stadtwerke Münster GmbH ................................ ................... 186
10.2.2 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH ............ 190
Handlungsempfehlungen ................................ ................................ .. 191
11 Glossar 193
5
1. Einleitung und wesentliche Ergebnisse
Die Prinzipien einer gelebten Vielfalt, gerechter Teilhabechancen und die
Förderung einer weltoffenen, internationalen Stadt prägen seit vielen Jahren die
integrationspolitische Ausrichtung der Stadt Münster. Grundlage des bisherigen
Handelns war das Migrationsleitbild 2019. D er darin vorgegebene strategische
Rahmen für die Integrationsarbeit vor Ort baute auf den Leitbildern seit 2008 auf.
Mit dem im Jahr 2025 verabschiedeten überarbeiteten Migrationsleitbild liegt nun
ein zukunftsweisendes Konzept vor, das in den kommenden Ja hren auch in die
Weiterentwicklung des Integrationsmonitorings einfließen soll.
Das Integrationsmonitoring 2024/2025 dokumentiert die Entwicklung von
Integration und Teilhabe in Münster im Zeitraum 2014 bis 2024/2025. Menschen
mit internationaler Familiengeschichte werden unabhängig vom Zeitpunkt ihrer
Zuwanderung berücksichtigt . Die Fortschreibung lässt Fortschritte ebenso wie
weiterhin bestehenden Handlungsbedarf erkennen.
Vorliegend wurde bis einschließlich 2022 überwiegend der Begriff Migrationsvor -
geschichte verwendet, während sich ab 2023 bundesweit das Konzept der
Einwanderungsgeschichte etabliert hat. Um dennoch ein angemessenes Maß an
Vergleichbarkeit zu gewährleisten, finden in diesem Bericht – soweit möglich –
beide Konzepte Berücksichtigung. Bei den Statistik -Daten im schulischen und
gesundheitlichen Bereich werden weiterhin die Daten nach dem Kriterium der
Zuwanderung erhoben.
Die aktuelle Ausgabe basiert ferner auf einem überarbeiteten Indikatorenkatalog,
der gemeinsam mit den Fachämtern und weiteren kommunalen Stellen abge -
stimmt wurde. Die Darstellung orientiert sich an acht Handlungsfeldern, die
wesentliche Bereiche gesellschaftlicher Teilhabe umfassen: Rechtliche Integration,
Politische Partizipation, Bildung, Arbeit, Wohnen und sozialräumliche Stadtent -
wicklung, Gesundheit, Sport, Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltun -
gen.
Im Vergleich zum vorherigen Bericht wurden die Inhalte aktualisiert und
verdichtet. Jedem Kapitel ist eine komprimierte Ergebnisübersicht und eine
Empfehlung für die weitere integrationspolitische Arbeit zugeordnet. Die
Darstellung erfolgt, soweit möglich, entlang valider, geschlechts - und
altersdifferenzierender Indikatoren. Die zeitliche Betrachtung über zehn Jahre
erlaubt es, langfristige Entwicklungen sichtbar zu machen und aktuelle
Herausforderungen präzise zu erfassen.
6
Erneut wurden neben kommunalen Daten auch Informationen von Landes - und
Bundesstellen sowie von wissenschaftlichen Institutionen wie Hochschulen und
Forschungseinrichtungen einbezogen. Die Verantwortung für die Daten liegt bei
den jeweils zuständigen Fachstellen und Ämtern.
Ziel des Monitorings ist es, faktenbasiertes Wissen für Entscheidungsträger*innen
in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft bereitzustellen. Es soll
Impulse geben für eine evidenzbasierte Weiterentwicklung integrationspolitischer
Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Die abschließende Gesamtschau bündelt die
wesentlichen Ergebnisse und gibt Empfehlungen für die künftige Arbeit.
Perspektivisch wird angestrebt, die Methodik und Struktur des Migrationsleitbildes
2025-2030 in d as Monitoring zu integrie ren, um die Zielorientierung und
Wirksamkeit der Maßnahmen des Leitbildes weiter zu stärken.
Wesentliche Ergebnisse
Die zentralen Befunde des Integrationsmonitorings 2024/2025 und die daraus re-
sultierende Stoßrichtung der künftigen Handlungs- und Entscheidungsgrundlagen
für Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft werden vorab zusammengefasst dar-
gestellt.
Demografische Entwicklung – wachsende Vielfalt als strukturelle Realität
Der Anteil der Bevölkerung mit Migrations - bzw. Einwanderungsgeschichte in
Münster ist beständig gestiegen und liegt 2024 bei rund 25 %. Besonders hoch ist
er in jüngeren Altersgruppen und bei jungen Erwachsenen, was sowohl integrati-
onspolitische Chancen bietet als auch Herausforderungen an Bildung, Arbeitsmarkt
und Verwaltung stellt.
Rechtliche und politische Integration – stabile Grundlagen mit Entwick-
lungsbedarf
Ein gesicherter Aufenthaltsstatus und steigende Einbürgerungszahlen bilden eine
wichtige Basis für Teilhabe. Gleichzeitig zeigen sich Unterschiede nach Herkunfts-
gruppen sowie weiterhin begrenzte politische Repräsentation, was den Bedarf an
gezielten Beteiligungs- und Empowerment-Strategien unterstreicht.
7
Bildung – viele Fortschritte, aber persistente Bildungsungleichheiten
Die bisherigen Maßnahmen in der frühkindlichen Bildung (Kita-Besuch, Sprachför-
derung) zeigen positive Effekte, insbesondere beim Schuleintritt. Dennoch beste-
hen weiterhin deutliche Disparitäten im weiteren Bildungsverlauf, etwa bei Über-
gängen auf weiterführende Schulen, der Konzentration in Berufskollegs und Aus-
bildungsvorbereitung sowie bei Schu labschlüssen. Bildung bleibt ein zentraler
Schlüsselbereich für langfristige Integration.
Arbeit und Wirtschaft – steigende Erwerbsbeteiligung bei zugleich struk-
turellen Ungleichheiten
Die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrations - bzw. Einwanderungs-
geschichte hat sich insgesamt verbessert (wachsende Erwerbsbeteiligung, zuneh-
mende Präsenz in Ausbildung, Handwerk, Wissenschaft und Hochschulen). Gleich-
zeitig bestehen weiterhin deutliche Unterschiede hinsichtlich Arbeitslosigkeit, Ein-
kommensniveau, Beschäftigungsstabilität und Qualifikationspassung, insbeson-
dere bei Langzeitleistungsbezug und prekären Beschäftigungsformen.
Soziale Teilhabe (Wohnen, Gesundheit, Sport) – Fortschritte bei gleich-
zeitigem Steuerungsbedarf
In den zusammengefassten Feldern Wohnen, Gesundheit und Sport werden sowohl
positive Entwicklungen (z. B. Angebotsnutzung, Prävention) als auch strukturelle
Ungleichheiten sichtbar, etwa beim Zugang zu gefördertem Wohnraum, zur Ge-
sundheitsversorgung oder zu organisierten Sportangeboten. Diese Bereiche blei-
ben wichtige Handlungsfelder.
Interkulturelle Öffnung der Verwaltung – erste Fortschritte, aber struktu-
reller Nachholbedarf
Der Anteil von Mitarbeitenden mit internationaler bzw. Einwanderungsgeschichte
in der Stadtverwaltung und ihren Tochtergesellschaften nimmt zu. Dennoch zeigen
sich weiterhin Unterrepräsentationen, insbesondere in bestimmten Funktionsbe-
reichen und Führungsebenen. Die interkulturelle Öffnung wird insofern als strate-
gisch relevantes Zukunftsfeld bestätigt.
8
2. Rahmenbedingungen
In diesem Kapitel werden die für das Monitoring wichtigen Rahmenbedingungen,
namentlich die Definition grundlegender Begriffe (Punkt 2.1) sowie die Indikato-
renauswahl und die Datenquellen (Punkt 2.2), erläutert. Zudem werden die aktu-
ellen demografischen Grunddaten dargestellt (Punkt 2.3).
2.1 Definition grundlegender Begriffe
Der Begriff Migrationsvorgeschichte ist vom damaligen Ausländerbeirat (dem heu-
tigen Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration) Anfang der 2000er
Jahre in Münster geprägt und politisch festgelegt worden und ist seither der gän-
gige Begriff in Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung der Stadt Münster gewesen.
Dabei muss kritisch im Bewusstsein gehalten werden, dass Menschen sich von
diesem Begriff diskriminiert fühlen können, weswegen der Ausdruck, „Migrations-
vorgeschichte“ im Migrationsleitbild um den Begriff der internationalen (Familien-
)Geschichte ergänzt wurde. Dadurch sollen Diskriminierungen und Zuschreibungen
vermieden werden. Darüber hinaus wird der Begriff auch auf Bundesebene kritisch
betrachtet und das Statistische Bundesamt kommt der Empfehlung der von der
Bundesregierung eingesetzten Fachkommission seit 2025 nach und verwendet das
Konzept „Einwanderungsgeschichte“.1
Neben dem Diskriminierungspotential von „Migrationsvorgeschichte“ ist auch die
fehlende Vergleichbarkeit dieser Münster -spezifischen Definition und Quantifizie-
rung mit anderen Städten, Kommunen wie Bund und Ländern kritisch zu betrach-
ten. Vor diesem Hintergrund hat die Statistikdienststelle im Stadtplanungsamt
Münster zum Stichtag 31.12.2025 die Berechnung der „Migrationsvorgeschichte“
ersetzt durch die Berechnung der „Einwanderungsgeschichte“2.
Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein -Westfalen (IT.NRW) nutzt
hingegen den Begriff des „Migrationshintergrundes“ sowie in den Statistiken der
Schuldaten den Begriff der „Zuwanderungsgeschichte“. Weitere wichtige Begriffe,
die in diesem Monitoring Verwendung finden, sind die Begriffe „Deutsche“ bzw.
„Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit“ sowie „Ausländerinnen und Auslän-
der“ bzw. „Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit“. Die folgende Übersicht
fasst die Definitionen der wichtigsten Begriffe zusammen:
1 https://www.bpb.de/themen/migration-integration/regionalprofile/deutschland/558144/einwande-
rungsgeschichte/ [letzter Zugriff: 12.01.2026]
2 Siehe zu den Details die Berichtsvorlage IIIV/0021/2026
9
Migrationsvorgeschichte
Zu den Menschen mit Migrationsvorgeschichte zählen solche mit eigenen Migrati-
onserfahrungen (persönliche Migrationsvorgeschichte) sowie deren Nachfahren bis
zur zweiten Generation (vererbte Migrationsvorgeschichte).
Zum Personenkreis mit Migrationsvorgeschichte zählen:
□ alle Personen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit
□ Spätaussiedler*innen
eingebürgerte Ausländer*innen und die mit deutscher Staatsangehörigkeit gebo-
renen Kinder von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, von Spätaus-
siedler*innen, Eingebürgerten und Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft
durch Adoption durch einen deutschen Elternteil erhalten haben.3
Migrationshintergrund
„Zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund zählen alle Personen, die die deutsche
Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzen oder die mindestens ein Elternteil
haben, auf das dies zutrifft.“4
Im Einzelnen haben folgende Gruppen nach dieser Definition einen Migrationshin-
tergrund:
□ Ausländer*innen
□ Eingebürgerte
□ (Spät-)Aussiedler*innen
□ Personen, die durch die Adoption deutscher Eltern die deutsche Staatsbür-
gerschaft erhalten haben
□ sowie die Kinder dieser Gruppen5, 6
3 Vgl. Leitbild Migration und Integration Münster (Migrationsleitbild 2019), überarbeitete Auflage
2019, S. 10 -11. Für nähere Informationen zur Datenerhebung siehe Stadtplanungsamt der Stadt
Münster https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/61_stadtentwick-
lung/pdf/Definitionen.pdf. [letzter Zugriff: 12.01.2026]
4 Im Mikrozensus w urde der Begriff Migrationshintergrund genutzt. Dieser ist, wie Kapitel 2.1
entnommen werden kann, nahezu deckungsgleich mit der Bezeichnung Migrationsvorgeschichte. Um
die Einheitlichkeit des Textes und der Tabellen zu gewährleisten, wird der in Münster genutzte Begriff
Migrationsvorgeschichte auch hier verwendet. Seit März 2023 verwendet der Mikrozensus das
Konzept der Einwanderungsgeschichte.
5 https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Metho-
den/Erlauterungen/migrationshintergrund.html [letzter Zugriff: 12.01.2026]
6 Seit 2017 wird der Migrationshintergrund nur noch für die in Privathaushalten lebende Bevölkerung
erhoben und nicht für die Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben.
10
Einwanderungsgeschichte
Personen mit Einwanderungsgeschichte sind Personen, die entweder selbst oder
deren beide Elternteile seit 1950 in das heutige Gebiet Deutschlands eingewandert
sind (Eingewanderte und ihre direkten Nachkommen).7
Zuwanderungsgeschichte
Schülerinnen und Schüler besitzen eine Zuwanderungsgeschichte, wenn
- sie im Ausland geboren und zugewandert sind,
- sie mindestens einen Elternteil haben, der im Ausland geboren ist oder
- ihre Familiensprache nicht Deutsch ist8
Ausländer*innen
„Dazu zählen alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG
sind, d. h. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zu ihnen gehören auch
die Staatenlosen und die Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche,
die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, gehören nicht zu den Aus-
länderinnen und Ausländern.“9
In diesem Integrationsmonitoring wurde soweit möglich auf die Nutzung der Be-
griffe Ausländerinnen und Ausländer verzichtet und stattdessen die Bezeichnung
Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sowie vereinzelt nichtdeutsche Per-
sonen gewählt. Der Grund hierfür ist, dass neben der zuvor genannten juristischen
Definition die Begriffe Ausländerinnen und Ausländer in alltäglichen, medialen, po-
litischen und wissenschaftlichen Diskursen auch genutzt werden, um bestimmte
Personengruppen als nicht zugehörige „Fremde“ zu bezeichnen.10
Deutsche
Zur Gruppe der Deutschen zählen alle Personen mit deutscher Staatangehörigkeit
im Sinne des Art.116 Abs. 1 GG.11
7 https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/Glossar/einwanderungsge-
schichte.html [zuletzt abgerufen am: 19.12.2025]
8 Information und Technik Nordrhein-Westfalen (2019): Angekommen in Nordrhein-Westfalen. Mig-
ration und Integration – Ergebnisse der amtlichen Statistik, S. 50 [letzter Zugriff: 12.01.2026]
9 Statistisches Bundesamt: Glossar – Ausländische Bevölkerung [letzter Zugriff: 12.01.2026]
10 Vgl. Landeskoordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (2019): Arbeitspapier: Denkan-
stöße für eine rassismuskritische Perspektive auf kommunale Integrationsarbeit in den Kommunalen
Integrationszentren – Ein Querschnittsthema, S. 59 [letzter Zugriff 12.01.2026]
11 Art 116 (1) GG: Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetz-
licher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener
11
2.2 Indikatorenauswahl und Datenquellen
Die Mehrzahl der Indikatoren, die bereits in den vorhergehenden Integrations -
berichten der Stadt Münster aus den Jahren 2012, 2015, 2017 sowie 2020/2021
Verwendung gefunden haben, werden weitergeführt. Dies ermöglicht die
Vergleichbarkeit der Ergebnisse über größere Zeiträume hinweg und liefert somit
eine größere Erkenntnis - und Ha ndlungsgrundlage. Einige Indikatoren sind
umformuliert und weitere neu eingeführt worden. Die Änderungen der
Handlungsfelder und dadurch bedingte Wegfall von Indikatoren resultiert aus den
bis zur Erstellung des Berichtes erhobenen und zur Verfügung gestellten
Datensätzen. Die un tenstehende Tabelle enthält alle Indikatoren, die in den
einzelnen Handlungsfeldern dieses Monitorings aus den unveränderten Daten -
quellen herangezogen wurden. Neu ist die Hervorhebung der jeweiligen Relevanz
der Indikatoren für die integrationspolitischen Zielsetzungen. Insgesamt enthält
der vorliegende Bericht 43 Indikatoren, verteilt auf acht Handlungsfelder.
Indikatoren Relevanz der Indikatoren
Demografische Grunddaten
□ Wohnberechtigte Bevölke-
rung mit Einwanderungsge-
schichte bzw.
□ Einwanderungsgeschichte
nach Migrationsart, Alters-
gruppen, Geschlecht, Fami-
lienstand, Haushaltsgröße
◻ Die Indikatoren zeigen Umfang und Struktur der
wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvor-
/ bzw. Einwanderungsgeschichte. Sie bilden eine
zentrale Grundlage zur Analyse von Integrations-
bedarfen und zur zielgerichteten Planung kommu-
naler Maßnahmen.
Rechtliche Integration
□ Zahl der ausländischen
Staatsangehörigen nach
Aufenthaltsstatus/-zweck
und Geschlecht
◻ Der Aufenthaltsstatus beschreibt den Zustand der
Sicherheit des Aufenthalts in Deutschland. Ein
langfristig gesichertes Aufenthaltsrecht erleichtert
einen erfolgreichen Integrationsprozess.
□ Einbürgerungsquote ◻ Der Indikator zeigt wie hoch die Bereitschaft zur
rechtlichen Integration und zur Inanspruchnahme
staatsbürgerlicher Rechte/Pflichten ist.
(Politische) Partizipation
deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deut-
schen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945
die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist,
und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern
sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entge-
gengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben. ( Vgl. https://www.gesetze-im-inter-
net.de/gg/art_116.html) [letzter Zugriff 12.01.2026]
12
□ Anteil der Menschen mit
Migrationsvorgeschichte an
allen Mitgliedern der politi-
schen Organe
□ Relevanter Indikator für die politische Teilhabe und
Integration, da er die Repräsentation dieser Bevöl-
kerungsgruppe in Entscheidungsprozessen wider-
spiegelt.
□ Wahlbeteiligung bei den In-
tegrationsratswahlen in
NRW und Münster im Ver-
gleich
◻ Die Wahlbeteiligung bei den Integrationsratswah-
len in NRW und Münster ist ein bedeutender Indi-
kator für die politische Aktivierung und das Enga-
gement von Menschen mit Migrationsvorge-
schichte. Der Vergleich zwischen NRW und Müns-
ter erlaubt zudem eine regional differenzierte Ana-
lyse und zeigt, wie lokale Gegebenheiten die poli-
tische Teilhabe beeinflussen können.
Bildung und Sprachen
□ Schulanfänger*innen, die
mindestens 24 Monate eine
Kita besuchen, nach Erst-
sprache
◻ Die Dauer des Kita-Besuchs gilt empirisch als zent-
raler Faktor für Sprachentwicklung und spätere Bil-
dungschancen.
□ Schulanfänger*innen mit
Deutsch-Förderbedarf nach
Erstsprache
◻ Der Anteil der Kinder mit Deutsch -Förderbedarf
zeigt den Stand der sprachlichen Integration beim
Schuleintritt. Sprachkompetenzen sind eine
Schlüssel-Voraussetzung für Bildungserfolg und
gesellschaftliche Teilhabe.
□ Schüler*innen an Grund-
schulen und allgemeinbil-
denden Schulen nach Zu-
wanderungsgeschichte und
Staatsangehörigkeit
◻ Der Zwischenstand im Bildungsverlauf zu einem
Zeitpunkt vor dem Schulabschluss und bei Diffe-
renzierung der Bildungswege wird abgebildet.
□ Empfehlungen und tatsächli-
che Übergänge von einer
städtischen Grundschule in
eine weiterführende Schule
nach Staatsangehörigkeit
◻ Es handelt sich um einen wichtigen Indikator für
die strukturelle Integration und die Chancenge-
rechtigkeit im Bildungssystem. Die Über- bzw. Un-
terrepräsentation von ausländischen Schüler*in-
nen in den verschiedenen Schulformen gibt einen
Hinweis, ob sie mit deutschen Schüler*innen ver-
gleichbare Bildungschancen besitzen.
□ Anteil der Schüler*innen an
weiterführenden Schulen
nach Zuwanderungsge-
schichte und Staatsangehö-
rigkeit
□ Die Verteilung auf Schulformen bildet langfristige
Bildungsungleichheiten ab und ist ein valider Prä-
diktor für spätere Bildungs - und Arbeitsmarkter-
folge.
□ Anteil der Schüler*innen an
Berufskollegs und Weiterbil-
dungskollegs in der Stadt
Münster nach Zuwande-
rungsgeschichte und Staats-
angehörigkeit
◻ Dieser Indikator erfasst Übergänge in das berufs-
bildende System, das für die Arbeitsmarktintegra-
tion besonders relevant ist. Empirisch zeigen sich
hier überdurchschnittliche Konzentrationen junger
Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, was auf
strukturelle Bildungssegmentation hinweist.
□ Anteil der Schüler*innen in
der Ausbildungsvorbereitung
an städtischen Berufskollegs
nach Zuwanderungsge-
schichte und Staatsangehö-
rigkeit
□ Die Ausbildungsvorbereitung gilt empirisch als Ri-
sikosegment mit erhöhten Abbruch - und Prekari-
tätswahrscheinlichkeiten. Eine überproportionale
Beteiligung von Jugendlichen mit Zuwanderungs-
geschichte weist auf kumulative Benachteiligun-
gen im Übergang Schule–Beruf hin.
13
□ Schulabgänger*innen von
allgemeinbildenden Schulen
nach Abschlussart und
Staatsangehörigkeit
◻ Es handelt sich um einen zentralen Indikator der
strukturellen Integration und der Chancengleich-
heit im Bildungssystem.
Wirtschaft und Arbeit
◻ Bevölkerung der Stadt
Münster nach Beteiligung
am Erwerbsleben und Mig-
rationshintergrund
◻ Der Indikator macht Unterschiede in der Arbeits-
marktintegration sichtbar und gibt Hinweise auf
Teilhabe-Chancen oder strukturelle Hürden.
◻ (Jugend-)Arbeitslosenquote
in Prozent (Münster, NRW
und Deutschland) nach An-
spruchsgrundlage, Staats-
angehörigkeit und Ge-
schlecht
◻ Arbeitslosigkeit ist ein zentraler Risikofaktor sozi-
aler Exklusion und unmittelbar steuerungsrele-
vant. Besonders Jugend - und Langzeitarbeitslo-
sigkeit zeigen frühzeitige bzw. verfestigte Integ-
rationsprobleme. Bei der Interpretation ist zu be-
rücksichtigen, dass unterschiedliche Zugangsvo-
raussetzungen die Quoten beeinflussen.
◻ Langzeitleistungsbeziehende
im Jobcenter der Stadt
Münster nach Alter, Ge-
schlecht und weiteren Merk-
malen
◻ Gibt Aufschluss darüber, welche Bevölkerungs-
gruppen besonders stark und dauerhaft auf Unter-
stützung angewiesen sind. Bei der Interpretation
ist zu beachten, dass die Werte durch Faktoren
wie Qualifikation, Gesundheitslage und familiäre
Situation geprägt werden.
◻ Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte am Arbeitsort
Münster nach Staatsangehö-
rigkeit, Wirtschaftszweigen,
Berufssektor, Geschlecht,
Art der Beschäftigung und
Bruttomonatsentgelt
◻ Der Indikator liefert ein Bild über die Struktur und
Qualität der Beschäftigung von Menschen mit und
ohne Migrationshintergrund. Unterschiede in
Branchen-Zugängen, Arbeitsbedingungen und
Einkommenslagen werden sichtbar.
◻ Ausschließlich und nebenbe-
ruflich geringfügig entlohnte
Beschäftigte in der Stadt
Münster nach Staatsangehö-
rigkeit und Geschlecht
□ Qualitative Unterschiede der Arbeitsmarktintegra-
tion jenseits von Erwerbstätigkeit. Prekäre Be-
schäftigung erhöht das Risiko erneuter Arbeitslo-
sigkeit und Armut.
◻ Erwerbstätige Bevölkerung
in der Stadt Münster nach
Befristung des Beschäfti-
gungsverhältnisses und Mig-
rationsvorgeschichte
◻ Der Indikator bildet die unterschiedlichen Arbeits-
verhältnisse ab. Signifikante Unterschiede zwi-
schen den Bevölkerungsgruppen können auf
strukturelle Benachteiligung bis hin zur Prekarisie-
rung weisen.
◻ Bruttomonatsentgelt (Me-
dian) der sozialversiche-
rungspflichtig Vollzeitbe-
schäftigten in der Stadt
Münster
◻ Das Entgelt misst die materielle Teilhabe und An-
erkennung von Arbeit. Unterschiede nach Migrati-
onshintergrund verweisen auf strukturelle Un-
gleichheiten trotz Beschäftigung.
◻ Entwicklung der Anteile ein-
zelner Gruppen an der Ar-
beitslosigkeit (Arbeitslosen-
quoten)
◻ Der Indikator macht Unterschiede im Zugang zum
Arbeitsmarkt sowie in der Beschäftigungsstabilität
sichtbar. Er erlaubt Rückschlüsse auf strukturelle
Benachteiligungen und Integrationsfortschritte im
Zeitverlauf.
◻ Erwerbsfähige Leistungsbe-
rechtigte nach Migrations-
vorgeschichte und höchstem
erworbenen Schul- und
Berufsabschluss
◻ Der Indikator macht Qualifikationsprofile und
mögliche Passungsprobleme am Arbeitsmarkt
sichtbar. Er liefert Hinweise auf bildungsbezogene
Integrationshürden und Förderbedarfe.
14
◻ Beim Jobcenter der Stadt
Münster gemeldete erwerbs-
fähige Leistungsberechtigte
mit und ohne Migrationsvor-
geschichte nach Staatsange-
hörigkeit, Erwerbsfähigkeit,
Geschlecht, erwirtschafte-
tem Einkommen, Alters-
struktur, Erziehungssitua-
tion, Stadtbezirken, Bedarfs-
gemeinschaft
◻ Die Unterscheidung nach zentralen soziodemogra-
fischen und ökonomischen Merkmalen ermöglicht
eine differenzierte Betrachtung von Lebenslagen.
Er bildet die Grundlage zur Identifikation gruppen-
spezifischer Unterstützungsbedarfe und räumli-
cher Konzentrationen innerhalb der Stadt Münster
sowie der Offenlegung von Intersektionalität.
◻ Auszubildende der Hand-
werkskammer Münster nach
Staatsangehörigkeit, Alters-
gruppen, Geschlecht, Schul-
abschluss und Ausbildungs-
berufen
◻ Der Indikator bildet langfristige Integrations-
chancen junger Menschen ab. Er ist besonders
relevant für Übergänge von Schule in Ausbil-
dung und in stabile Beschäftigung.
◻ Inhaberschaft der Betriebe
der Handwerkskammer
Münster nach Staatsangehö-
rigkeit und Wirtschaftszweig
◻ Selbstständigkeit zeigt ökonomische Teilhabe
und unternehmerische Integration. Gleichzeitig
verweist sie auf Ressourcen, Netzwerke und in-
stitutionelle Zugänge.
◻ Internationale Wissenschaft-
lerinnen und Wissenschaftler
am Max-Planck-Institut für
molekulare Biomedizin
nach Staatsangehörigkeit
und Geschlecht
◻ Staatsangehörigkeit und Geschlecht ermögli-
chen klare Messung von Internationalität und
Gleichstellung in einem führenden Forschungs-
institut. Der Indikator unterstützt vergleichende
Analysen zur Repräsentation von Minderheiten
und zur Geschlechter-Balance in der Forschung.
◻ Internationale Wissenschaft-
lerinnen und Wissenschaftler
an der Universität Münster
nach Staatsbürgerschaft und
Geschlecht
◻ Die Kategorien geben aussagekräftige, ver-
gleichbare Diversitätsfelder für Universitätsein-
richtungen und deren internationale Vernet-
zung. Der Indikator ermöglicht Zielsetzungen
des Integrationsmonitorings, Chancengerech-
tigkeit sowie Internationalisierung der Lehre
und Forschung.
Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung
◻ Verteilung und Entwicklung
der wohnberechtigten Be-
völkerung mit Migrations-
vorgeschichte über die
Stadtbezirke und Stadtteile
nach Migrationsart
◻ Der Indikator erlaubt die Analyse räumlicher Kon-
zentrations- und Segregationstendenzen, die
zentral für Integrationserfolge im Quartier sind.
Veränderungen über die Zeit liefern belastbare
Hinweise auf die Wirksamkeit wohnungs - und
stadtentwicklungspolitischer Maßnahmen.
◻ Der Indikator misst migrationsspezifische Zu-
gangs- und Bedarfslagen im geförderten Woh-
nungsmarkt differenziert nach Haushaltsgrößen.
Er ist sensitiv gegenüber strukturellen Benachtei-
ligungen und eignet sich zur Feinsteuerung von
Angebotsformaten.
◻ Anteil der Anträge auf
Wohnberechtigungsscheine
von ausländischen Antrag-
stellenden in der Stadt
Münster nach Haushalts-
größe
15
◻ Wohnberechtigungsschein-
Inhaberinnen und -inhaber
sowie Haushaltsangehörige
nach Staatsangehörigkeit
und Geschlecht
◻ Der Indikator bildet intersektionale Bedarfslagen
ab und ermöglicht eine evidenzbasierte Identifika-
tion vulnerabler Gruppen. Er unterstützt die ziel-
gruppenspezifische Ausgestaltung integrations -
und wohnungspolitischer Maßnahmen.
◻ Die Versorgungsquote ist ein zentraler Outcome-
Indikator zur Bewertung tatsächlicher Teilhabe am
Wohnungsmarkt. Differenzierungen nach migrati-
ons- und altersbezogenen Merkmalen machen
strukturelle Ungleichheiten sichtbar und sind un-
mittelbar steuerungsrelevant.
◻ Versorgungsquote nach
Haushaltsgröße und Staats-
angehörigkeit
◻ Ältere versorgte Wohnbe-
rechtigungsschein- Inhabe-
rinnen und -Inhaber und
Haushaltsangehörige nach
Staatsangehörigkeit und
Geschlecht
Gesundheit
□ Schulvorläufer-Fähigkeiten
nach Erstsprache und Kita-
Besuchsdauer
◻ Schulvorläufer-Fähigkeiten, die sowohl gesund-
heitliche Befunden als auch die Beurteilung der so-
zial-emotionalen Entwicklung umfassen, überprü-
fen die Fähigkeiten für den Erwerb von Schreib -,
Lese- und Rechenfähigkeiten. Diese gelten als
Grundvoraussetzung f ür einen erfolgreichen
Schulbesuch und folglich Grundvoraussetzungen
für den Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt.
□ Inanspruchnahme der Vor-
sorgeuntersuchung U1 bis
U8 nach Erstsprache
◻ Der Indikator zeigt Unterschiede im Gesundheits-
verhalten in Bezug auf Prophylaxe zwischen Kin-
dern mit deutscher und nicht deutscher Erstspra-
che. Daraus kann eine unterschiedliche Gesund-
heitsgefährdung bei einzuschulenden Kindern re-
sultieren.
□ Schulanfänger*innen mit
vorliegender Impfdokumen-
tation nach Erstsprache
◻ Auch dieser Indikator zeigt Unterschiede im Ge-
sundheitsverhalten in Bezug auf Prophylaxe zwi-
schen Kindern mit deutscher und nicht deutscher
Erstsprache. Daraus kann eine unterschiedliche
Gesundheitsgefährdung bei einzuschulenden Kin-
dern resultieren.
◻ Der Indikator erlaubt in begrenztem Rahmen Aus-
sagen zur Nutzung des Gesundheitssystems.
□ Schulanfänger*innen mit
Übergewicht und Adipositas
nach Erstsprache und
Kitabesuchsdauer
◻ Übergewicht und Adipositas sind robuste Gesund-
heitsoutcomes mit hoher sozialer und migrations-
bezogener Ungleichheitsdimension. Der Indikator
eignet sich zur Bewertung langfristiger Präventi-
onswirkungen von Kitas, Quartiersangeboten und
gesundheitsfördernden Maßnahmen.
□ Schulanfänger*innen mit ei-
nem Medienkonsum von
mehr als 30 Minuten pro
Tag nach Erstsprache
◻ Der Indikator eignet sich zur Sensibilisierung und
zur Erstellung passgenauer Maßnahmen.
□ Menschen mit fehlendem
oder ungeklärtem Kranken-
versicherungsschutz nach
Staatsangehörigkeit
◻ Der Indikator misst einen zentralen strukturellen
Zugangsfaktor zum Gesundheitssystem und ist
eng mit Integrationschancen verbunden. Er er-
laubt eine direkte Bewertung kommunaler Steue-
rungsmaßnahmen zur Verbesserung der gesund-
heitlichen Versorgung vulnerabler Gruppen.
16
Sport
◻ Schwimmfähigkeit der
Schulanfänger*innen (laut
Elternangabe), nach Erst-
sprache
◻ Schulanfänger*innen mit
dem Schwimmabzeichen
„Seepferdchen“ (laut Eltern-
angabe), nach Erstsprache
□ Neben der Prävention von Ertrinkungsunfällen hat
die Fähigkeit, schwimmen zu können, große Be-
deutung für die Gesundheit und Entwicklung von
Kindern.
◻ Schwimmfähigkeit ist ein robuster Indikator für
sportliche Grundkompetenzen, gesundheitliche
Prävention und gleichberechtigten Zugang zu
kommunalen Sportangeboten. Migrationsspezifi-
sche Unterschiede weisen auf strukturelle Zu-
gangsbarrieren hin und sind unmi ttelbar steue-
rungsrelevant.
◻ Schulanfänger*innen, die
Sport in einem Sportverein/
in einer Sportgruppe treiben
(laut Elternangabe), nach
Erstsprache
◻ Die Vereins - bzw. Gruppenmitgliedschaft gilt als
zentraler Indikator sozialer Teilhabe und informel-
ler Integration im Kindesalter. Der Indikator er-
laubt belastbare Aussagen über integrationsför-
dernde Reichweite des organisierten Sports und
die Wirksamkeit kommunaler Fördermaßnahmen.
Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltungen
◻ Mitarbeitende der Stadt
Münster und ihrer Tochter-
gesellschaften nach Staats-
angehörigkeit, Geschlecht,
Geburtsort, Funktionsbe-
reich
◻ Die Indikatoren erfassen zentrale Diversitätsdi-
mensionen der Belegschaft und ermöglichen Ana-
lysen zu Strukturunterschieden, Chancengerech-
tigkeit und Vielfalt.
Die Datenquellen dieses Berichtes entstammen der amtlichen Statistik sowie den
Erhebungen einzelner Fachämter und Tochtergesellschaften der Stadt Münster.
Weitere Quellen sind nach alphabetischer Reihenfolge:
□ Ärztekammer Westfalen-Lippe
□ Ausländerzentralregister
□ Bundesagentur für Arbeit
□ Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
□ Hochschulstatistiken (Universität Münster, Kunstakademie Münster,
Fachhochschule Münster, Hochschule für Oekonomie & Management sowie
Katholischen Hochschule NRW in Münster)
□ Landesbetrieb Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen
(IT.NRW)
□ Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin
□ Schulstatistiken
□ Stadtsportbund
□ Statistisches Bundesamt
□ ZENSUS und Mikrozensus
Die meisten in diesem Bericht herangezogenen Daten schließen unmittelbar an das
fünfte Monitoring 2020/2021 an und beinhalten Daten bis einschließlich Dezember
2024. Wo immer es möglich war, wurden Daten aus dem Jahr 2025 eingepflegt.
Die Berichtsfortführung weist in den einzelnen Handlungsfeldern unterschiedliche
17
Zeitreihen auf. Dies ist den verschiedenen Erhebungen geschuldet. Innerhalb eines
Handlungsfeldes ist zumeist eine einheitliche zeitliche Vergleichsachse angestrebt
worden. Die ältesten Erhebungen in diesem Monitoring sind auf das Jahr 2014
datiert.
2.3 Demografische Grunddaten
Wie bereits in der Einleitung von Punkt 2.1 berichtet, wurde seitens der Statistik-
dienststelle der Stadt Münster zum Stichtag 31.12.2025 die Berechnung von Mig-
rationsvorgeschichte auf Einwanderungsgeschichte geändert. Ein direkter Ver-
gleich beider Konzepte ist aufgrund unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen 12
nicht möglich – es lassen sich jedoch Tendenzen miteinander in Beziehung setzen.
Die bekannten Zeitreihen werden im Folgenden für die Migrationsvorgeschichte bis
einschließlich 2024 berichtet. Die Einwanderungsgeschichte wurde rückwirkend für
2023 und 2024 sowie aktuell für 2025 berechnet. Mit diesen drei Zeitpunkten wird
eine neue Zeitreihe begonnen. Stichtagsauswertungen beziehen sich demgegen-
über bereits auf das Konzept Einwanderungsgeschichte. Ergänzende Daten zu den
Münsteraner Haushalten des Statistisches Landesamtes/Mikrozensus sind dagegen
weiterhin auf der Grundlage des Merkmals Migrationsvorgeschichte bzw. Migrati-
onshintergrund13 gebildet.
Zunächst wird die Wohnberechtigte Bevölkerung 14 der Stadt Münster bis ein-
schließlich 2024 nach Migrationsvorgeschichte (MVG; vgl. Tabelle 1) und von 2023
bis 2025 nach Einwanderungsgeschichte (EWG; vgl. Tabelle 2) dargestellt. Am 31.
Dezember 2024 lebten in der Stadt Münster 322.715 Menschen, von denen 80.550
eine Migrationsvorgeschichte hatten. Dies entspricht einem Anteil von 25 %, ein
Wert, der seit 2014 kontinuierlich leicht gestiegen ist (vgl. Tabelle 1).
12 Migrationsvorgeschichte basiert auf dem Geburtsort/ -land und der 1. Staatsangehörigkeit; die Einwande-
rungsgeschichte wird ausschließlich auf Basis des Geburtsortes/ -landes abgeleitet.
13 Im Mikrozensus wird der Begriff „Migrationshintergrund“ genutzt. Der Begriff „Migrationsvorge-
schichte“ wird in diesem Monitoring synonym dazu verwendet.
14 Zur wohnberechtigten Bevölkerung zählen diejenigen Personen, die im betreffenden Gebiet eine Wohnung
haben, unabhängig davon, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
18
Tabelle 1: Wohnberechtigte Bevölkerung in der Stadt Münster nach
Migrationsvorgeschichte 2014–2024
Jahr gesamt
Wohnberechtigte Bevölkerung nach Migrationsvorgeschichte
Deutsche ohne MVG Deutsche mit MVG und nicht
Deutsche
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
2014 300.267 235.062 78,3% 65.205 21,7%
2015 305.235 236.137 77,4% 69.098 22,6%
2016 307.842 237.234 77,1% 70.608 22,9%
2017 309.429 237.764 76,8% 71.665 23,2%
2018 310.610 238.748 76,9% 71.862 23,1%
2019 312.169 239.668 76,8% 72.501 23,2%
2020 312.969 240.452 76,8% 72.517 23,2%
2021 314.332 241.087 76,7% 73.245 23,3%
2022 319.441 241.793 75,7% 77.648 24,3%
2023 321.421 242.351 75,4% 79.070 24,6%
2024 322.715 242.165 75,0% 80.550 25,0%
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle
Richtet man den Blick auf die Einwanderungsgeschichte unter Einbeziehung des
Jahres 2025, so zeigt sich, dass die Gesamtbevölkerung leicht schrumpft und auch
die absoluten Zahlen aller Teilgruppen entsprechend zurückgehen. Insgesamt
nimmt jedoch lediglich der relative Anteil der Menschen mit eigener Einwande-
rungsgeschichte ab.
Tabelle 2: Wohnberechtigte Bevölkerung in der Stadt Münster nach
Einwanderungsgeschichte 2023–2025
Jahr Gesamt
davon mit eigener
EWG
davon mit 2-seitiger
EWG der Eltern
davon mit 1-seitiger
EWG der Eltern
davon ohne
Einwanderungsgeschichte
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
2023 321.421 62.271 19,4% 6.845 2,1% 7.018 2,2% 245.287 76,3%
2024 322.715 63.539 19,7% 6.783 2,1% 7.216 2,2% 245.177 76,0%
2025 320.728 62.168 19,4% 6.704 2,1% 7.214 2,2% 244.642 76,3%
Quelle:Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle
Die Altersstruktur der Wohnberechtigten Bevölkerung der Stadt Münster im Jahr
2025 unter Einbezug von Einwanderungsgeschichte und Geschlecht ist
weitestgehend unverändert (vgl. Abbildung 1). So ist der Anteil von Menschen mit
Einwanderungsgeschichte in den jüngsten Alterskohorten besonders hoch (vgl.
Abbildung 1 und Tabelle 3). Zugleich liegt aber auch in den Altersgruppen der 30-
bis 39 -Jährigen sowie der 40 - bis 49 -Jährigen der Anteil von Menschen mit
Einwanderungsgeschichte über dem bevölkerungsweiten Durchschnitt. In den
19
letztgenannten Alterskohorten ist zudem der Anteil der Wohnberechtigten
Bevölkerung ohne deutsche Staatsangehörigkeit am größten. Der deutliche
generelle Anstieg in den Kohorten am Übergang vom Jugend- ins Erwachsenenal-
ter lässt sich unter anderem dadurch erklären, dass viele junge Erwachsene zum
Studium nach Münster ziehen.
Abbildung 1: Wohnberechtigte
Bevölkerung der Stadt Münster nach
Einwanderungsgeschichte,
Altersjahrgängen und Geschlecht am
31.12.2025
Abbildung 2: Wohnberechtigte
Bevölkerung der Stadt Münster nach
Migrationsvorgeschichte,
Altersjahrgängen und Geschlecht am
31.12.2020
20
Tabelle 3: Wohnberechtigte Bevölkerung der Stadt Münster nach
Einwanderungsgeschichte, Staatsangehörigkeit und Altersgruppen am
31.12.2025
Alter Gesamt
ohne Einwanderungsgeschichte mit Einwanderungsgeschichte
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
0 - 9 Jahre 26.404 16.604 62,88% 9.800 37,12%
10 - 19 Jahre 28.519 18.450 64,69% 10.069 35,31%
20 - 29 Jahre 62.685 52.410 83,61% 10.275 16,39%
30 - 39 Jahre 46.768 34.797 74,40% 11.971 25,60%
40 - 49 Jahre 36.940 25.928 70,19% 11.012 29,81%
50 - 59 Jahre 38.056 29.365 77,16% 8.691 22,84%
60 - 69 Jahre 38.394 31.524 82,11% 6.870 17,89%
70 - 79 Jahre 23.948 20.234 84,49% 3.714 15,51%
80 - 89 Jahre 15.616 12.499 80,04% 3.117 19,96%
90 Jahre und
älter 3.398 2.831 83,31% 567 16,69%
Gesamt 320.728 244.642 76,28% 76.086 23,72%
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle
Auch i n Tabelle 4 wird bei der Differenzierung nach Familienstand zwischen
Personen erstmals mit und ohne Einwanderungsgeschichte unterschieden. Beim
Integrationsmonitoring 2020/21 wurde eine Unterteilung nach „Menschen mit
Migrationsvorgeschichte“ vorgenommen. Etwa die Hälfte der wohnberechtigten
Bevölkerung in Münster mit deutscher Staatsangehörigkeit ist ledig, wobei der
Anteil von Personen ohne Einwanderungsgeschichte dabei etwas höher als der
Anteil in der Gesamtheit liegt. Eine so hohe Differenz findet sich sonst nur bei den
eingetragenen Lebenspartners chaften. Bei den Personen mit Einwanderungs -
geschichte ist die Interpretation schwieriger, da ein nicht unerheblicher Teil einen
unbekannten Familienstand hat (vgl. Tabelle 4).
21
Tabelle 4: Wohnberechtigte Bevölkerung in der Stadt Münster nach
Einwanderungsgeschichte und Familienstand 2025
Familienstand Gesamt
ohne
Einwanderungsgeschichte
mit
Einwanderungsgeschichte
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
ledig 165.398 134.147 81,11% 31.251 18,89%
verheiratet 109.540 83.255 76,00% 26.285 24,00%
verwitwet 14.488 11.649 80,40% 2.839 19,60%
geschieden 19.677 15.058 76,53% 4.619 23,47%
nicht bekannt 11.173 141 1,26% 11.032 98,74%
in eingetragener
Lebenspartnerschaft 328 285 86,89% 43 13,11%
durch Tod oder
Todeserklärung
aufgelöste
Lebenspartnerschaft
30 27 90,00% 3 10,00%
aufgehobene
Lebenspartnerschaft 94 80 85,11% 14 14,89%
Gesamt 320.728 244.642 76,28% 76.086 23,72%
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle
Die im Rahmen des Mikrozensus jährlich erhobenen Daten ermöglichen einen
näheren Blick auf die Haushaltsgröße sowie die Zahl der in Privathaushalten
lebenden ledigen Kinder. Dabei zeigt sich, dass Menschen mit Migrationsvor -
geschichte15 im Durchschnitt in größeren Haushalten wohnen (vgl. Tabelle 5) und
dass 2024 rund 26.000 Kinder mit Migrationsvorgeschichte in Privathaushalten in
Münster leben (vgl. Tabelle 6).
15 Wie bereits oben erwähnt, wird der Begriff „Migrationsvorgeschichte“ in diesem Monitoring syno-
nym mit dem im Mikrozensus genutzten Begriff „Migrationshintergrund“ verwendet.
22
Tabelle 5: Größe der Haushalte in der Stadt Münster nach
Migrationsvorgeschichte 202416
gesamt davon Haushalte ohne
Migrationsvorgeschichte
davon Haushalte mit
Migrationsvorgeschichte17
1 Person 82.000 70.000 (12.000)
darunter Frauen 45.000 40.000 /**
2 Personen 48.000 39.000 (9.000)
3 Personen 16.000 11.000 /
4 und mehr Personen 18.000 11.000 /
durchschnittliche
Haushaltsgröße (in
Personen)
1,86 1,74 2,35
Quelle: IT.NRW, Statistisches Landesamt, Düsseldorf, 2025. Privathaushalte in Stadt
Münster im Jahr 2024 nach Migrationsstatus
* Zahlenwerte in Klammern bedeuten, dass die Aussagekraft eingeschränkt ist, da der Wert Fehler
aufweisen kann. ** Das Symbol / bedeutet, dass keine Angabe möglich ist, weil der Zahlenwert
nicht sicher genug ist.
Tabelle 6: Zahl der in Privathaushalten lebenden ledigen Kinder in der Stadt
Münster nach Migrationsvorgeschichte 2024
gesamt davon ohne
Migrationsvorgeschichte
davon mit
Migrationsvorgeschichte
insgesamt 64.000 38.000 26.000
darunter unter 18 Jahren 49.000 29.000 20.000
Quelle: IT.NRW, Statistisches Landesamt, Düsseldorf, 2025. Kinder in Familien Stadt
Münster in den Jahr 2024 nach Migrationshintergrund
In Bezug auf die häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten der in Münster
wohnberechtigten Bevölkerung werden zwei zentrale Fluchtbewegungen der
jüngeren Vergangenheit sichtbar: Zwischen 2014 und 2017 spiegeln sich deutlich
die Folgen des syrischen Bürgerkriegs wider, während der sprunghafte Anstieg
ukrainischer Staatsbürger *innen zwischen 2021 und 2022 auf den russischen
Angriffskrieg zurückzuführen ist (vgl. Abbildung 3).
16 Durch das Aufrunden der Werte können die aufsummierten Einzelwerte von den dargestellten
Summenwerten abweichen.
17 Als Haushalte mit Migrationsvorgeschichte werden alle Haushalte erfasst, in denen mindestens
eine Person (nicht Kind) eine Migrationsvorgeschichte hat.
23
Abbildung 3: Ausgewählte, ausländische Staatsangehörigkeiten der
Wohnberechtigten Bevölkerung in Münster 2014-2025
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle
0
2000
4000
6000
8000
10000
12000
14000
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Ukraine Arabische Republik Syrien Polen Türkei Serbien
24
3. Rechtliche Integration
Rechtliche Integration ist eine wesentliche Voraussetzung für jede weitere Form
gesellschaftlicher Teilhabe. Ihr Indikator ist der Aufenthaltsstatus. Der Aufent-
haltsstatus (Punkt 3.1) reicht dabei von dauerhaft sicher (EU -Aufenthaltsrecht,
Niederlassungserlaubnis), über vorübergehend sicher (Aufenthaltserlaubnis) bis
zum unsicheren Status der Duldung bzw. Gestattung. Ein langfristig gesichertes
Aufenthaltsrecht erleichtert den Integrationsprozess. Eine besondere Gruppe mit
befristeter Aufenthaltserlaubnis stellen in Münster internationale Studierende dar.
Die „Einbürgerung“ (Punkt 3.2) und die „Integrationskurse“ (Punkt 3.3) sind wei-
terhin wesentliche Kategorien und Instrumente einer erfolgreichen rechtlichen In-
tegration; die entsprechenden Daten wurden in diesem Bericht fortgeführt.
3.1 Aufenthaltsstatus
Fragen der rechtlichen Integration betreffen vor allem nicht-deutsche Staatsange-
hörige. EU-Staatsangehörige besitzen in der Regel weitergehende Rechte (Partizi-
pation an den Kommunalwahlen) als Nicht-EU-Staatsangehörige (sog. Drittstaats-
angehörige).
Tabelle 7: Nicht-deutsche Staatsangehörige in Münster nach Geschlecht 2014-
2024
Jahr
gesamt
gesamt männlich weiblich divers unbekannt
2014 26.367 13.219 13.148 - -
2015 29.501 15.035 14.466 - -
2016 32.633 16.789 15.847 - -
2017 33.143 17.039 16.104 - -
2018 33.925 17.453 16.472 - -
2019 34.526 17.699 16.827 - -
2020 34.565 17.750 16.815 - -
2021 34.750 17.799 16.951 0 0
2022 39.883 19.780 20.060 9 34
2023 41.128 20.553 20.549 9 17
2024 41.407 20.794 20.587 6 20
Quelle: Amt für Migration und Integration – Stadt Münster
25
Tabelle 8: Ausländische Staatsangehörige in Münster nach Staatszugehörigkeit und Ge-
schlecht 2014-2024
Jahr
davon EU und EWR-
Staatsangehörige
davon Drittstaats-
angehörige
gesamt
männlich
weiblich
divers
unbe-
kannt
gesamt
männlich
weiblich
divers
unbe-
kannt
2014 10.957 5.509 5.448 - - 15.410 7.710 7.700 - -
2015 11.502 5.804 5.698 - - 17.999 9.231 8.768 - -
2016* 12.263 6.240 6.023 - - 20.370 10.546 9.824 - -
2017 12.308 6.268 6.037 - - 20.835 10.771 10.067 - -
2018 12.520 6.378 6.142 - - 21.406 11.075 10.331 - -
2019 12.530 6.363 6.167 - - 21.996 11.337 10.659 - -
2020 12.490 6.386 6.104 - - 22.075 11.365 10.710 - -
2021 11.962 6.008 5.954 0 0 22.788 11.977 11.149 0 0
2022 12.649 6.334 6.314 ./. ./. 27.234 13.446 13.746 9 33
2023 12.616 6.356 6.259 ./. ./. 28.512 14.197 14.290 9 16
2024 12.435 6.302 6.132 ./. ./. 28.972 14.492 14.455 6 19
./. Die Anzahl divers bzw. unbekannt liegt an dieser Stelle jeweils unter drei. Aus
datenschutzrechtlichen Gründen werden diese Angaben daher nicht weiter konkretisiert.
Quelle: Amt für Migration und Integration – Stadt Münster
Im Jahr 2024 waren rund 30 % (12.435) aller in Münster ansässigen ausländischen
Staatsangehörigen EU - und EWR -Staatsangehörige sowie rund 70 % (28.972)
Drittstaatsangehörige. Die Gesamtzahl der EU - und EWR -Staatsangehörigen
(12.435) weicht dabei von der Gesamtzahl der EU-Bürger*innen (11.434) ab (vgl.
Tabellen 8, 10). Bei der Aufteilung nach Aufenthaltstiteln in Tabelle 10 haben die
fehlenden 1.092 Personen noch einen anderen Status. Es handelt sich meistens
um Personen aus neuen EU-Mitgliedsstaaten oder Personen mit Aufenthaltsrechten
nach bisherigen Grundlagen.
26
Abbildung 4: Ausländische Staatsangehörige in Münster nach Geschlecht 2014-
202418
Quelle: Amt für Migration und Integration – Stadt Münster
Das Geschlechterverhältnis war im Jahr 2024 bei den Personen mit EU-Staatsan-
gehörigkeit und den Personen aus Nicht-EU-Staaten zusammengenommen annä-
hernd ausgeglichen (50,2 % Männer und 49,7 % Frauen).
18 Der Anteil divers bzw. unbekannt liegt jeweils bei <0,1 %. Aus Gründen der Übersichtlichkeit
werden diese Angaben anders als bei der tabellarischen Darstellung nicht in die Abbildung einbezo-
gen.
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Gesamt gesamt Gesamt männlich Gesamt weiblich
27
3.1.1 Aufenthaltstitel
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und
die Aufenthaltsbeendigung von Ausländer *innen aus Drittstaaten. Ein
Aufenthaltstitel kann befristet oder unbefristet und grundsätzlich nur zu einem
bestimmten Zweck erteilt werden (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, völkerrechtliche,
humanitäre oder politische Gründe, Familiennachzug, besondere
Aufenthaltsrechte). Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist jeweils an eigene
Voraussetzungen gebunden. EU-Bürger*innen und Bürger haben das Recht, sich
in der Europäischen Union frei zu bewegen. Die Freizügigkeit ist aber nicht
uneingeschränkt und wird im Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt.
Tabelle 9: Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen nach Geschlecht 2014-
2024
Jahr
befristete Aufenthaltstitel unbefristete Aufenthaltstitel
gesamt
männlich
weiblich
divers
unbekannt
gesamt
männlich
weiblich
divers
unbekannt
2014 8.333 4.076 4.257 - - 6.214 3.157 3.057 - -
2015 8.406* 4.050* 4.356* - - 6.393 3.237 3.156 - -
2016* 10.519 5.294 5.225 - - 6.581 3.331 3.250 - -
2017 11.803 6.042 5.761 - - 6.595 3.328 3.267 - -
2018 12.523 6.410 6.113 - - 6.567 3.299 3.268 - -
2019 12.865 6.553 6.312 - - 6.459 3.242 3.217 - -
2020 13.145 6.700 6.445 - - 6.417 3.197 3.220 - -
2021 13.875 7.102 6.773 0 0 6.997 3.502 3.495 0 0
2022 17.746 8.541 9.174 9 22 7.100 3.504 3.596 0 0
2023 19.134 6.273 9.841 8 13 7.173 3.548 3.625 0 0
2024 19.694 9.646 10.027 6 15 7.155 3.570 3.585 0 0
* Diese Werte wurden nachträglich korrigiert.
Quelle: Amt für Migration und Integration – Stadt Münster
28
Abbildung 5: Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen nach Geschlecht 2014-
2024
Quelle: Amt für Migration und Integration – Stadt Münster
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
befristete Aufenthaltstitel männlich befristete Aufenthaltstitel weiblich
unbefristete Aufenthaltstitel männlich unbefristete Aufenthaltstitel weiblich
29
Tabelle 10: Aufenthaltsrecht nach Aufenthaltszwecken 2014–202419
2014 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
EU-Bürger*innen 8.254 10.220 10.362 10.384 10.831 11.532 11.484 11.343
davon männlich - - - 5.244 5.452 5.777 5.792 5.748
weiblich - - - 5.137 5.379 5.754 5.691 5.594
divers - - - 0 0 ./. ./. ./.
unbekannt - - - 3 0 ./. ./. ./.
NE oder AE aufgrund
Erwerbstätigkeit/
Studium/Ausbildung
4.087 4.567 4.643 4.252 4.403 4.920 5.276 5.496
davon männlich 2.129 2.339 2.346 2.110 2.196 2.459 2.599 2.702
weiblich 1.958 2.228 2.297 2.105 2.207 2.459 2.675 2.791
divers 0 0 0 0 0 ./. ./. 0
unbekannt 0 0 0 0 0 ./. ./. 3
NE oder AE: völker-
rechtliche/humani-
täre/politische Gründe
2.476 5.806 6.163 5.905 6.171 9.307 9.203 9.145
davon männlich 1.350 3.382 3.579 3.428 3.542 4.576 4.569 4.600
weiblich 1.126 2.424 2.584 2.476 2.629 4.703 4.617 4.529
divers 0 0 0 0 0 9 7 6
unbekannt 0 0 0 0 0 19 10 10
NE oder AE familiäre
Gründe 4.904 5.818 5.700 5.287 5.440 5.664 5.813 5.851
davon männlich 2.061 2.399 2.327 2.141 2.274 2.333 2.393 2.498
weiblich 2.843 3.419 3.373 3.146 3.166 3.331 3.419 3.352
divers 0 0 0 0 0 0 ./. ./.
unbekannt 0 0 0 0 0 0 ./. ./.
Aufenthaltsrecht nach
bisherigen Rechts-
grundlagen
2.589 2.169 2.057 1.996 1.832 1.757 1.716 1.643
davon männlich 1.381 1.169 1.097 1.061 945 905 879 841
weiblich 1.208 1.000 960 935 887 852 937 802
divers 0 0 0 0 0 0 0 0
19 Die Zahlen aus den Jahren 2015-2017 sind nicht belastbar; aufgrund der hohen Flucht-Zuwande-
rung wurden menschlich und technisch bedingte Fehl-Erfassungen verzeichnet. Zum Vergleich wer-
den Basiszahlen aus dem Jahr 2014 verwendet. Ein Glossar mit Begriffsklärungen, näheren Erläute-
rungen der rechtlichen Grundlagen und Interpretationshinweisen zu den in der Tabelle aufgeführten
Aufenthaltszwecken findet sich im Anhang.
30
unbekannt 0 0 0 0 0 0 0 0
besondere Aufent-
haltsrechte 294 446 470 420 436 466 947 606
sonstige Aufenthalts-
rechte 377 255 250 274 239 220 352 326
Fiktionsbescheinigung 834 1.368 1.297 2.675 2.794 2.892 3.440 4.137
davon männlich 453 751 698 1.405 1.423 1.514 1.827 2.174
weiblich 381 617 599 1.270 1.371 1.377 1.612 1.962
divers 0 0 0 0 0 ./. ./. ./.
unbekannt 0 0 0 0 0 ./. ./. ./.
Aufenthaltsgestattung
und Bescheinigung
über Asylgesuch
737 769 643 416 328 385 688 629
davon männlich 405 467 383 239 192 242 458 409
weiblich 332 302 260 177 136 143 230 220
divers 0 0 0 0 0 0 0 0
unbekannt 0 0 0 0 0 0 0 0
Duldungen 863 1.371 1.487 1.576 1.510 1.377 902 726
davon männlich 477 766 858 929 894 823 569 468
weiblich 386 605 629 647 616 554 332 258
divers 0 0 0 0 0 0 ./. 0
unbekannt 0 0 0 0 0 0 ./. 0
ohne Aufenthaltsrecht 955 1.136 1.454 1.380 1.209 1.677 1.860
davon männlich 548 622 763 735 657 893 861 953
weiblich 407 514 691 645 552 839 813 903
divers 0 0 0 0 0 0 0 0
unbekannt 0 0 0 0 0 11 3 4
Gesamt 26.368 33.925 34.526 34.565 34.750 39.883 41.058 41.407
./. Die Anzahl divers bzw. unbekannt liegt an dieser Stelle jeweils unter drei. Aus
datenschutzrechtlichen Gründen werden diese Angaben daher nicht weiter konkretisiert.
Quelle: Amt für Migration und Integration – Stadt Münster
In der Tabelle 10 sowie in Abbildung 6 ist deutlich zu sehen, dass die Mehrheit der
ausländischen Staatsangehörigen (ca. 90 %, Stand 31.12.2024) einen gesicherten
Aufenthaltstitel hat.
31
Abbildung 6: Aufenthaltsrecht nach Aufenthaltszweck 2024
Quelle: Amt für Migration und Integration – Stadt Münster
EU-
Bürger:innen
27%
Erwerbstätigkeit/Studiu
m/Ausbildung
13%
völkerrechtliche/huminitäre/politische
Gründe
22%
familiäre Gründe
14%
Aufenthaltsrecht nach
bisherigen
Rechtsgrundlagen
besondere und sonstige
Aufenthaltsrechte
2%
Fiktionsbescheinigungen
10%
Aufenthaltsgestattungen und
Bescheinigung über
Asylgesuch
Duldungen
2%
ohne Aufenthaltsrecht
4%
32
Tabelle 11: Aufenthaltstatus von Geflüchteten nach Geschlecht 2016–2024
Jahr
unbefristeter
Aufenthaltsstatus
befristeter
Aufenthaltsstatus gestattet (im Asylverfahren)
gesamt
männlich
weiblich
gesamt
männlich
weiblich
gesamt
männlich
weiblich
2016 423 272 151 2.102 1.301 801 776 449 327
2017 401 254 147 3.530 2.143 1.387 652* 399* 253*
2018 350 220 130 3.954 2.399 1.555 769 467 302
2019 348 222 126 4.249 2.556 1.693 643 383 260
2020 371 238 133 4.073 2.439 1.634 416 239 177
2021 501 349 152 4.164 2.420 1.744 328 192 136
2022 508 353 155 7.059 3.328 3.703 385 242 143
2023 467 326 141 6.924 3.274 3.633 688 458 230
2024 441 295 146 6.871 3.324 3.532 629 409 220
*Diese Werte wurden nachträglich korrigiert.
Quelle: Amt für Migration und Integration – Stadt Münster
Der Großteil der in Münster lebenden Geflüchteten20 verfügt über einen befristeten
Aufenthaltsstatus (Stand 31.12.2024: 6871 Personen). 21 Nach einem Aufenthalt
von drei Jahren im Falle von Asylberechtigung und Flüchtlingsstatus sowie fünf
Jahren im Falle der subsidiären Schutzberechtigung ist es möglich, sofern weitere
Voraussetzungen erfüllt sind, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu
erhalten. Ende Dezember 2024 verfügten hierrüber 441 Geflüchtete. Die Zahl ist
somit gegenüber 2020 leicht gestiegen, während die Anzahl der Personen mit
befristetem Aufenthaltsstatus in diesem Zeitraum deutlich angestiegen ist. Diese
Entwicklung ist insbesondere mit der Zuwanderung der Geflüchteten aus der
Ukraine zu erklären. Im Asylverfahren befanden sich Ende 2024 629 Geflüchtete.
Dies stellt einen deutlichen Anstieg im Vergleich zum Jahr 2020 (416 Personen)
dar.
20 Die Begriffe Flüchtling und Geflüchtete umfassen im Verständnis des Asylrechts ausschließlich
anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, d. h. Personen, die nach Abschluss
eines Asylverfahrens den Flüchtlingsschutz erhalten. Darüber hin aus gibt es allerdings drei weitere
Schutzformen, bei deren Vorliegen Asylrecht gewährt werden kann und die daher in die statistische
Betrachtung einbezogen werden. Dazu gehören neben anerkannten Flüchtlingen auch Personen, die
eine Asylberechtigung oder subsidiären Schutz erhalten sowie Personen, die sich im laufenden Asyl-
verfahren befinden (“gestattet”).
21 Hier ist zu berücksichtigen, dass es sich um die Abbildung eines Stichtages handelt. Menschen
können wegziehen oder zuziehen und nehmen bzw. bringen ihren Status mit. Deswegen können
daraus keine Entwicklungstendenzen gesehen werden, insbesondere nicht be zogen auf diejenigen,
die im Asylverfahren Erfolg hatten. Für das Asylverfahren wurden sie einer Stadt/einem Kreis zuge-
wiesen. Danach entscheiden sie selbst, wo sie wohnen und arbeiten möchten.
33
Tabelle 12: Duldung nach Geschlecht 201 4-2024
Jahr gesamt männlich weiblich divers unbekannt
2014 863 477 386 0 0
2015 1.121* 622* 499* 0 0
2016 1.184 672 512 0 0
2017 1.261 706 555 0 0
2018 1.371 764 607 0 0
2019 1.487 856 631 0 0
2020 1.576 929 647 0 0
2021 1.510 894 616 0 0
2022 1.377 823 554 0 0
2023 902 569 332 ./. ./.
2024 726 468 258 0 0
*Diese Werte wurden nachträglich korrigiert.
./. Die Anzahl divers bzw. unbekannt liegt an dieser Stelle jeweils unter drei. Aus
datenschutzrechtlichen Gründen werden diese Angaben daher nicht weiter konkretisiert.
Quelle: Amt für Migration und Integration – Stadt Münster
Unter dem Begriff der „Duldung“ werden zahlreiche unterschiedliche Formen der
zeitlich befristeten Aussetzung der Abschiebung gefasst, die über das Ausländer-
zentralregister nur sehr unzuverlässig ausgewertet werden können. Wesentliche
Gründe für die Aussetzung der Abschiebung können familiäre Bindungen, humani-
täre oder persönliche Gründe, eine ungeklärte Identität, fehlende Reisedokumente
oder die Absolvierung einer Ausbildung im Bundesgebiet sein. Die im Sommer
2016 geschaffene Ausbildungsduldung sollte Rechtssicherheit während der Ausbil-
dung, Fachkräftesicherung und langfristige Integration ermöglichen, wurde jedoch
inzwischen von der Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflich-
tige Ausländer*innen gemäß § 16g AufenthG abgelöst.
34
Tabelle 13: Aufenthaltstitel im Rahmen des Chancen-Aufenthaltsrechts für
langjährig geduldete Ausländer*innen 2021-2024
2021 2022 2023 2024
nach § 104c Absatz 1 Auf-
enthG (Chancen-Aufenthalts-
recht für langjährig geduldete
Ausländer*innen) Die Rechtsnorm trat
erst 2023 in Kraft.
374 158
davon männlich 198 75
weiblich 176 83
nach § 25a Abs. 1 AufenthG
(Aufenthaltsgewährung bei gut
integrierten Jugendlichen und
Heranwachsenden)
86 117 116 115*
davon männlich 37 55 62 60
weiblich 49 62 54 54
nach § 25b Abs. 1 S. 1 Auf-
enthG (Aufenthaltsgewährung
bei nachhaltiger Integration)
119 76 245 314
davon männlich 69 11 167 205
weiblich 50 65 78 109
nach § 104c Absatz 2, § 25 a
und § 25b AufenthG (Chan-
cen-Aufenthaltsrecht für lang-
jährig geduldete Ausländer*in-
nen) für Familienangehörige
69 111 270 173
davon männlich 37 55 151 100
weiblich 32 56 119 103
* Die Anzahl divers bzw. unbekannt liegt an dieser Stelle jeweils unter drei. Aus
datenschutzrechtlichen Gründen werden diese Angaben daher nicht weiter konkretisiert.
Quelle: Amt für Migration und Integration – Stadt Münster
Das Chancen-Aufenthaltsrecht wurde zum 31.12.2022 eingeführt. Ziel ist es, lang-
jährig geduldete Personen, die sich in Deutschland integriert haben, eine Möglich-
keit zu geben, ihren Aufenthalt zu sichern und sog. Kettenduldungen zu beenden.
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 104 c Abs. 1 AufenthG kann den ersten Schritt zu
einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung darstellen, indem den Inhaber*innen
dieser Aufenthaltserlaubnis 18 Monate Zeit eingeräumt wird, um Voraussetzungen
wie die Lebensunterhaltssicherung, den Erwerb von Sprachkenntnissen oder die
Identitätsklärung zu erfüllen und im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis nach
§§ 25a oder 25b AufenthG zu erhalten. Auch Familienangehörige einer Person, die
eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis besitzt, können über § 104c Abs. 2 AufenthG
eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Es handelt sich um eine zeitliche befristete Re-
gelung, bei der eine Antragstellung nur bis zum 30.12.2025 möglich ist.
35
3.1.2 Befristete Aufenthaltserlaubnis internationaler
Studierender
Innerhalb der Gruppe der Menschen mit befristeter Aufenthaltserlaubnis spielen
internationale Studierende sowie Wissenschaftler*innen eine zunehmend wichtige
Rolle für die Stadt Münster. Hierzu liegen in diesem Integrationsmonitoring Daten
der Universität Münster, der Kunstakademie Münster, der FH Münster, der FOM
Hochschule für Oekonomie & Management und der Katholischen Hochschule NRW
in Münster vor.
An der Universität Münster22 war in Folge der Corona -Pandemie die Zahl der
Studierenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Wintersemester 2020/21 im
Vergleich zu den Jahren davor erkennbar gesunken, da die Universität im damali-
gen Semester keine neuen Austauschstudierenden aufgenommen hatte. Mit knapp
9% im Wintersemester 2025/26 liegt der Anteil internationaler Studierender mitt-
lerweile über dem Niveau, das vor der Pandemie gegeben war. Insgesamt zeigt
sich über den gesamten Betrachtungszeitraum eine signifikante Zunahme sowohl
der absoluten Zahlen wie des relativen Anteils internationaler Studierender an der
Universität Münster.
Tabelle 14: Studierende nach Staatsangehörigkeit an der Universität Münster in
den WS* 2013/14 bis 2025/26
Wintersemester Studierende insgesamt davon internationale Studierende
Anzahl Anteil
2013/14 42.592 3.403 8,0%
2014/15 43.084 3.375 7,8%
2015/16 43.790 3.489 8,0%
2016/17 44.692 3.568 8,0%
2017/18 45.371 3.632 8,0%
2018/19 45.718 3.678 8,0%
2019/20 45.893 3.573 7,8%
2020/21 45.041 3.179 7,1%
2021/22 44.431 3.482 7,8%
2022/23 44.585 3.621 8,1%
2023/24 43.098 3.559 8,3%
2024/25 42.578 3.659 8,6%
2025/26 41.848 3.753 8,9%
Quelle: Universität Münster / *WS/ WiSe = Wintersemester
Deutlich gestiegen gegenüber den Zahlen aus dem letzten Monitoring sind auch
die Zahlen der Bildungsausländer*innen (von 78,1 % im WS 2020/21 auf 82,9 %
22 Erfasst werden alle Studierende, inklusive beurlaubte, Sprachkurs -Besucherinnen und -Besucher,
Promovierende und Studierende, die einen Weiterbildungsmaster absolvieren.
36
im WS 2025/26) sowie der Studierenden, die keine EU-Staatsangehörigkeit besit-
zen (von 72 % im WS 2020/21 auf 76,1 % im WS 2025/26) . Letzteres ist nach
Angaben der Universität nicht vorwiegend auf den Austritt des Vereinigten König-
reichs aus der EU zurückzuführen (vgl. Tabelle 15).
Tabelle 15: Internationale Studierende an der Universität Münster nach Bildungsherkunft,
Geschlecht, EU-Staatsangehörigkeit und Studienart23 im WS 2024/25 und 2025/26
Status der Studierenden
Wintersemester 2024/25 Wintersemester 2025/26
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Studierende ohne deut-
sche Staatsangehörigkeit 3.659 100 % 3.735 100 %
Bildungsherkunft
davon Bildungsinländer*in-
nen 636 17,4 % 637 17,1 %
davon Bildungsauslän-
der*innen 3.023 82,6 % 3.098 82,9 %
Geschlecht
davon weiblich 2.072 56,6 % 2.082 55,7 %
davon männlich 1.587 43,4 % 1.653 44,3 %
EU-Staatsangehörigkeit
davon EU-Staats-
angehörigkeit 895 24,5 % 892 23,9 %
davon Nicht-EU-Staats-
angehörigkeit 2.764 75,5 % 2.843 76,1 %
Studienart
davon Promovierende 774 21,2 % 793 21,2 %
davon „Degree Seekers“ 2.570 70,2 % 2.664 71,3 %
davon Austauschstudie-
rende 315 8,6 % 278 7,4 %24
Quelle: Universität Münster
23 Studierende, die einen Abschluss an der Universität Münster anstreben, werden als ‚Degree See-
kers‘ bezeichnet.
24 Durch automatische Rundung des Datensatzes auf eine Nachkommastelle bedingt ergibt die prozentuale Ge-
samtsumme hier nicht 100%.
37
Abbildung 7: Internationale Studierende an der Universität Münster nach
Bildungsherkunft, Geschlecht, EU-Staatsangehörigkeit und Studienart in den WS
2013/14 bis 2025/26
Quelle: Universität Münster
Die Zahl der Studierenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit der
Kunstakademie ist im Wintersemester 2024/25 im Vergleich zu den Vorjahren
leicht gesunken (vgl . Tabelle 16). Aufgrund gegenläufiger Entwick lung bei der
Gesamtzahl der Studierenden sinkt dadurch deutlich der relative Anteil der
internationalen Studierenden. Ein deutlicher Rückgang ist bei den sogenannten
Bildungsausländer*innen und insbesondere den Austauschstudierenden zu
verzeichnen.
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2025/26
Wintersemester
Gesamtzahl internationale
Studierende
Bildungsausländer*innen
Bildungsinländer*innen
weiblich
männlich
EU
Nicht-EU
Austauschstudierende
38
Tabelle 16: Studierende nach Staatsangehörigkeit an der Kunstakademie in den
Wintersemestern 2018/19 bis 2024/25
Wintersemester Studierende insgesamt
davon internationale Studierende
Anzahl Anteil
2018/19 377 72 19,1%
2019/20 385 78 20,3%
2020/21 362 68 18,8%
2021/22 370 79 21,4%
2022/23 364 71 19,5%
2023/24 380 69 18,2%
2024/25 395 65 16,5%
Quelle: Kunstakademie Münster – Hochschule für bildende Künste
Die Tabelle 17 zeigt, dass unter den nicht -deutschen Studierenden überwiegend
weibliche Personen sind, mit steigender Tendenz. Der Anteil der Austausch -
studierenden insgesamt nimmt ab.
Tabelle 17: Internationale Studierende der Kunstakademie nach
Bildungsherkunft, Geschlecht, EU-Staatsangehörigkeit und Studienart im WS
2021/22 bis 2024/25
Status der Studierenden
WS 2021/22 WS 2022/23 WS 2023/24 WS 2024/25
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Studierende ohne
deutsche
Staatsangehörigkeit
79 100% 71 100% 69 100% 65 100%
Bildungsherkunft
davon
Bildungsausländer*innen 64 81% 55 77,4% 52 75,4% 45 69,2%
Geschlecht
davon weiblich 61 77,2% 54 76,1% 55 79,7% 54 83,1%
davon männlich 18 22,8% 17 23,9% 14 20,3% 11 16,9%
davon ohne Angaben
zum Geschlecht ./.
EU-Staatsangehörigkeit
davon EU-
Staatsangehörige 11 14% 9 13% 11 16% 10 15%
davon Nicht-EU-
Staatsangehörige 68 86% 62 87% 58 84% 55 85%
Studienart
davon
Austauschstudierende 10 13% 4 6% 6 9% 4 6%
Quelle: Kunstakademie Münster – Hochschule für bildende Künste
39
Bei der FH Münster ist die absolute, wie auch relative Zahl der Studierenden ohne
deutsche Staatsangehörigkeit im Wintersemester 2024/25, wie in den Vorjahren
auch, gestiegen (vgl. Tabelle 18). Dagegen ist der Anteil der Studierenden , die
ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben (sog. Bildungs-
ausländer*innen), im Vergleich zum letzten Monitoring auf einem niedrigen Niveau
konstant. Bei den Austauschstudierenden sind die Zahlen ebenfalls gesunken.
Tabelle 18: Studierende nach Staatsangehörigkeit an der FH Münster im WS
2018/19 bis 2024/25
Wintersemester Studierende insgesamt
davon internationale Studierende
Anzahl Anteil
2018/19 15.050 1.010 6,70%
2019/20 15.206 1.141 7,50%
2020/21 15.408 1.155 7,50%
2021/22 15.561 1.181 7,60%
2022/23 15.452 1.192 7,70%
2023/24 14.757 1.210 8,20%
2024/25 14.448 1.267 8,80%
Quelle: FH Münster
Tabelle 19: Internationale Studierende der FH Münster nach Bildungsherkunft,
Geschlecht, EU-Staatsangehörigkeit und Studienart im WS 2021/22 bis 2024/25
Status der
Studierenden
WS 2021/22 WS 2022/23 WS 2023/24 WS 2024/25
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Studierende ohne
dt. Staatsangeh. 1181 100,00% 1192 100,00% 1210 100,00% 1267 100,00%
Bildungsherkunft
davon Bildungs-
ausländer*innen 715 60,54% 729 61,16% 747 61,74% 767 60,54%
davon Bildungsin-
länder*innen 466 39,46% 463 38,84% 463 38,26% 500 39,46%
Geschlecht
davon weiblich 502 42,51% 519 43,54% 527 43,55% 559 44,12%
davon männlich 677 57,32% 669 56,12% 677 55,95% 699 55,17%
davon divers ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./.
EU-Staatsangehörigkeit
davon EU-
Staatsangehörige 231 19,56% 204 17,11% 198 16,36% 210 16,57%
davon Nicht-EU-
Staatsangehörige 950 80,44% 988 82,89% 1012 83,64% 1057 83,43%
40
Studienart
davon Aus-
tauschstudie-
rende
83 7,03% 72 6,04% 72 5,95% 53 4,18%
davon „Degree-
Seekers“ 1098 92,97% 1120 93,96% 1138 94,05% 1214 95,82%
Doktorand*innen 5 - 5 - 4 - 3 -
Quelle: FH Münster
*Die Ausdifferenzierung kann in diesem Fall zu einer Identifizierbarkeit von Personen führen. Daher
wurden die Angaben aus Datenschutzgründen herausgenommen.
Die Zahl der Studierenden an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management
ist, bei gleichbleibenden Anteil ausländischer Studierender, in den vergangen en
Jahren rückläufig. (vgl. Tabelle 20).
Tabelle 20: Studierende nach Staatsangehörigkeit an der FOM Hochschule für
Oekonomie & Management in den WS 2017/18 bis 2024/25
Wintersemester Studierende
insgesamt
davon internationale Studierende
Anzahl Anteil
2017/18 1.094 15 1,4%
2018/19 1.310 18 1,4%
2019/20 1.519 27 1,8%
2020/21 1.651 36 2,2%
2021/22 1.727 40 2,3%
2022/23 1.674 38 2,3%
2023/24 1.515 29 1,9%
2024/25 1.324 28 2,1%
Quelle: FOM Hochschule für Oekonomie & Management
Tabelle 21: Internationale Studierende der FOM Hochschule für Oekonomie &
Management nach Bildungsherkunft und Geschlecht im WS 2021/22 bis 2024/25
Status der Studierenden
WS 2021/22 WS 2022/23 WS 2023/24 WS 2024/25
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Studierende ohne deut-
sche Staatsangehörigkeit 40 100,0% 38 100,0% 29 100,0% 28 100,0%
Bildungsherkunft
davon Bildungs-
ausländer*innen 15 37,5% 15 39,5% 10 34,5% 7 25,0%
41
Geschlecht
davon weiblich 18 45,0% 16 42,1% 13 44,8% 14 50,0%
davon männlich 22 55,0% 22 57,9% 16 55,2% 14 50,0%
Quelle: FOM Hochschule für Oekonomie & Management
Die Zahlen der Studierenden der Katholischen Hochschule Nordrhein-West-
falen in Münster ohne deutsche Staatsangehörigkeit und die der sogenannten
Bildungsausländer*innen sind in den vergangenen Jahren sehr konstant und haben
sich knapp unter 5% eingependelt (vgl. Tabelle 22).
Tabelle 22: Studierende nach Staatsangehörigkeit an der Katholischen
Hochschule NRW in Münster in den WS 2017/18 bis 2025/26
Wintersemester Studierende insgesamt
davon internationale Studie-
rende
Anzahl Anteil
2017/18 1.092 32 2,90%
2018/19 1.093 32 2,90%
2019/20 1.086 32 2,90%
2020/21 1.074 35 3,30%
2021/22 1.080 43 3,90%
2022/23 1.116 50 4,50%
2023/24 1.149 50 4,50%
2024/25 1.143 60 5,20%
2025/26 1.125 51 4,50%
Quelle: Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen Abteilung Münster
42
Tabelle 23: Internationale Studierende der Katholischen Hochschule NRW in
Münster nach Bildungsherkunft, Geschlecht und EU-Staatsangehörigkeit im WS
2021/22 bis 2025/26
Status der
Studieren-
den
WS 2021/22 WS 2022/23 WS 2023/24 WS 2024/25 WS 2025/26
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Studierende
ohne deut-
sche Staats-
angehörig-
keit
43 100% 50 100% 50 100% 60 100% 51 100%
Bildungsherkunft
davon Bil-
dungs-aus-
länder*innen
17 39,5% 30 60,0% 32 64,0% 35 58,3% 27 52,9%
Geschlecht
davon weib-
lich 18 41,9% 21 42,0% 23 46,0% 32 53,3% 34 66,7%
davon
männlich 25 58,1% 29 58,0% 27 54,0% 28 46,7% 17 33,3%
davon ohne
Angaben
zum Ge-
schlecht
0
EU-Staatsangehörigkeit
davon EU-
Staatsange-
hörige
8 18,6% 9 18,0% 10 20,0% 9 15,0% 10 19,6%
davon Nicht-
EU- Staats-
angehörige
35 81,4% 41 82,0% 40 80,0% 51 85,0% 41 80,4%
Quelle: Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen Abteilung Münster
Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über den Anteil der internatio-
nalen Studierenden der verschiedenen in Münster ansässigen Hochschulen.
43
Abbildung 8: Vergleich Studierende mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit
WS 2024/25
Quelle: Universität Münster, Kunstakademie Münster, FH Münster, FOM Hochschule für
Oekonomie & Management, Katholische Hochschule NRW in Münster
Es wird ersichtlich, dass im Wintersemester 2024/2025 die Kunstakademie den
höchsten prozentualen Anteil an internationalen Studierenden aufweist. Darauf
folgen die FH Münster und die Uni Münster.
75%
80%
85%
90%
95%
100%
Universität Münster Kunstakademie
Münster
FH Münster FOM Hochschule für
Oekonomie &
Management
Katholische
Hochschule NRW in
Münster
Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit
44
3.2 Einbürgerung
Einen wichtigen Indikator für die rechtliche Integration ausländischer Bürgerinnen
und Bürger stellt die Zahl der Einbürgerungen dar. In der Stadt Münster lebende
Ausländerinnen und Ausländer haben das Recht, einen Antrag auf Einbürgerung
zu stellen, sofern sie ihre Identität mit einem Nationalpass nachweisen können ,
einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus25 haben, bereits fünf Jahre in Deutschland
leben26, ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können, über ausreichende
Deutschkenntnisse verfügen, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
sowie zur historischen Verantwortung Deutschlands für die NS-Herrschaft beken-
nen, keine Verurteilung wegen einer Straftat aufweisen und einen Einbürgerungs-
test bestanden haben.27
In der Stadt Münster wurden im Jahr 2025 652 Menschen eingebürgert (vgl. Ta-
belle 24). Gemessen an allen – zum Jahresende des Vorjahres – in Münster leben-
den Ausländerinnen und Ausländern mit rechtmäßige n Aufenthaltsstatus ent-
spricht dies einer Einbürgerungsquote von 4,17 %. Diese liegt über dem nordrhein-
westfälischen Durchschnitt (2,13%) und übersteigt damit die Einbürgerungsquo-
ten im gesamten Zeitraum zwischen 2010 bis 2020 in Münster – ungeachtet leicht
niedrigerer Quoten in den Jahren 2016 – 2020. Dass die Einbürgerungsquote ab
2021 sprunghaft ansteigt, ist maßgeblich auf die Jahre mit hohen Fluchtbewegun-
gen 2014/15 zurückzuführen. Die Gesetzeslage sah die Möglichkeit einer Einbür-
gerung ab acht bzw. sieben Jahren rechtmäßigen Aufenthalts vor. Ein Blick auf die
Geschlechterverteilung zeigt, dass ähnlich wie in den Vorjahren, 2025 die Einbür-
gerungsquote bei Männern höher war als bei Frauen (vgl. Tabelle 25). Insgesamt
setzt sich damit seit 2020 ein Trend fort.
Tabelle 24: Einbürgerungen in der Stadt Münster und in Nordrhein-Westfalen
2010–2025
Jahr Einbürgerungen
Münster
Einbürgerungsquote28
Münster
Einbürgerungen
NRW
Einbürgerungsquote
NRW
2014 549 2,18% 27.737 1,41%
2015 487 1,85% 26.573 1,28%
2016 461 1,54% 27.027 1,19%
25 Erforderlich ist entweder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine befristete Aufenthaltserlaub-
nis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann, wie etwa die EU-Blue-Card
(vgl. Internetseite des BAMF). [letzter Zugriff 12.01.2026]
26 Bis zur Änderung des §10 Abs. 1 StAG mit Kraft zum 27.06.2024 war eine Einbürgerung erst nach
8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts, mit besonderer Integrationsleistung nach 7 Jahren, möglich.
27 Grundsätzlich war mit der Einbürgerung der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staats-
angehörigkeit verbunden. Durch Gesetzesänderung mit Kraft zum 27.06.2024 ist ein Entlassungs-
verfahren mittlerweile nicht mehr notwendig, da generell Mehrstaatigkeit akzeptiert ist.
28 Die Einbürgerungsquote ist definiert als Zahl der Einbürgerungen im jeweiligen Jahr je 100 Aus-
länderinnen und Ausländer jeweils zum Jahresende des Vorjahres der Einbürgerung.
45
2017 396 1,18% 27.381 1,09%
2018 427 1,23% 27.649 1,08%
2019 500 1,46% 30.679 1,16%
2020 460 1,33% 24.696 0,91%
2021 587 3,73% 29.250 1,06%
2022 818 4,76% 40.824 1,45%
2023 660 3,14% 51.185 1,63%
2024 890 4,17% 68.705 2,13%
2025 652
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice Stadt Münster, Integrationsmonitoring NRW
Tabelle 25: Einbürgerungen in der Stadt Münster nach Geschlecht 2014–2025
Jahr Einbürgerungen
von Frauen
Einbürgerungsquote
Frauen
Einbürgerungen
von Männern
Einbürgerungsquote
Männer
2014 301 2,38% 248 1,98%
2015 268 2,04% 219 1,66%
2016 255 1,74% 206 1,34%
2017 209 1,30% 187 1,08%
2018 206 1,24% 221 1,23%
2019 260 1,57% 240 1,36%
2020 215 1,28% 245 1,38%
2021 268 3,33% 319 4,13%
2022 330 3,81% 488 5,74%
2023 296 2,90% 364 3,35%
2024 404 3,91% 486 4,42%
2025 291 361
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice Stadt Münster, Integrationsmonitoring NRW
3.3 Integrationskurse
Das Angebot der sogenannten Integrationskurse ist ein weiteres wichtiges Instru-
ment zur Förderung der Integration. Diese Kurse werden in Deutschland seit 2005
durchgeführt und bestehen aus einem Sprach- sowie einem Orientierungskurs, in
dem grundlegende Kenntnisse über das Leben in Deutschland vermittelt werden.29
29 Grundsätzlich haben nur Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sowie Spätaussiedler*innen
einen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Der Anspruch entfällt, sofern Personen
ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland eine Schulausbildung absolvieren, einen erkenn-
bar geringen Integrationsbedarf oder ausreichende Deutschkenntnisse haben (wobei im letztgenann-
ten Fall die Teilnahme an einem Orientierungskurs weiterhin möglich ist). Deutsche Staatsangehörige
mit Migrationsvorgeschichte sowie EU-Staatsangehörige können zu Kursen zugelassen werden, ha-
ben jedoch keinen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Für weitere Informationen
46
Neben allgemeinen Integrationskursen gibt es zahlreiche speziellere Kurse, die
sich an bestimmte Personengruppen richten. Nach Angaben des Amtes für Migra-
tion und Integration werden aktuell von vier Bildungsträgern Integrationskurse in
Münster angeboten.30
Die Zahl der neuen Kursteilnehmenden 31 war 2024 insgesamt rückläufig, jedoch
erfahren die Integrationskurse mit Alphabetisierung Zulauf. Das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt die Entwicklung vor allem auf eine verän-
derte Zusammensetzung der Teilnehmenden nach Herkunftsländern zurück. Wäh-
rend 2023 noch viele Ukrainerinnen und Ukrainer vertreten waren, stieg 2024 der
Anteil von Personen aus Ländern mit häufiger fehle nder oder geringer Alphabeti-
sierung (z. B. Syrien). Dieser bundesweit zu beobachtende Trend prägt auch Müns-
ter. Zudem nehmen zahlreiche Personen teil, die nicht in Münster wohnen, sodass
ein Rückgang der Neuzugänge nicht unmittelbar das lokale Kurs -Geschehen wi-
derspiegelt (vgl. Tabelle 26).32 Die Geschlechterverteilung zeigt, dass in den ver-
gangenen Jahren oftmals mehr Frauen als Männer an Integrationskursen teilge-
nommen haben. Im letzten Jahr wurde zum ersten Mal seit 2017 wieder ein leich-
ter Männerüberhang verzeichnet (vgl. Abbildung 9).
siehe https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrations-
kurse/TeilnahmeKosten/teilnahmekosten-node.html [letzter Zugriff 12.01.2026]
30 Vgl. die entsprechenden Informationen auf der Internetseite des Amtes für Migration und Integra-
tion: https://www.stadt-muenster.de/auslaenderamt/integration/kursanbieter [letzter Zugriff
12.01.2026]
31 Zur Kennzahl „Neue Kursteilnehmende“ zählen nur teilnahmeberechtigte bzw. -verpflichtete Per-
sonen, bei denen ein Kurseintritt erfasst wurde. Der Tag des Kurseintritts ist maßgeblich für die
zeitliche Zuordnung der Person zur Kennzahl (vgl. https://www.bamf.de/SharedDocs/Anla-
gen/DE/Statistik/Integrationskurszahlen/faqs-integrationskursstatistik.pdf?__blob=publication-
File&v=3) [letzter Zugriff 12.01.2026]
32 Vgl. die Informationen zur Geschäftsstatistik zum Integrationskurs 2020 des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge: https://www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Integrationskurszahlen/in-
tegrationskurszahlen-node.html [letzter Zugriff 12.01.2026]
47
Abbildung 9: Neue Kursteilnehmende an Integrationskursen in der Stadt Münster
nach Geschlecht 2016–2024
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
64,5 %
55,3 %
37,6 %
42,2 %
38,5 %
36,8 %
27,2 %
40,1 %
54,0 %
35,5 %
44,7 %
62,4 %
57,8 %
61,5 %
63,2 %
72,8 %
59,9 %
46,0 %
0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
männlich weiblich
48
Tabelle 26: Anzahl der neuen Kursteilnehmenden an Integrationskursen in der
Stadt Münster nach Kursart 2016–2024
Kursart 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Allgemeiner
Integrationskurs 607 308 346 421 211 149 707 904 596
Eltern- und
Frauenintegrationskurs 13 < 10 0 < 10 0 0 0 0 0
Integrationskurs mit
Alphabetisierung 216 322 163 151 73 79 91 91 132
Intensivkurs < 10* 0 0 0 < 10 0 19 40 0
Jugendintegrationskurs 199 101 62 63 16 21 50 77 60
Sonstiger spezieller
Integrationskurs** 0 0 11 < 10 0 <10 0 11 12
Zweitschriftlernkurs*** / 10 0 0 0 0 0 0 <10
gesamt < 1.045 < 751 582 < 655 < 310 <260 867 1123 <820
zuzüglich
Kurswiederholende 105 184 339 246 136 61 97 201 287
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
*Es wurden jeweils weniger als zehn Personen erfasst. Aus Gründen des Datenschutzes wird die
genaue Anzahl nicht ausgewiesen. ** u. a. Kurse für Menschen mit Behinderungen und
Förderkurse, ***erfasst seit 14.02.2017
49
Weiterhin liegen in diesem Integrationsmonitoring auch Daten zu Berufssprach-
kursen vor. Aufbauend auf den Integrationskursen sollen diese Kurse die Integra-
tion von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in den Arbeitsmarkt fördern.33 Die
Gesamtschau der Sprachkurse zeigt, dass seit dem Tiefststand 2022 wieder ver-
mehrt Berufssprachkurse besucht werden, zuletzt 701 in 2024 (vgl. Tabelle 27).
Das Geschlechterverhältnis ist in den letzten Jahren von weiblicher Dominanz ge-
prägt (vgl. Abbildung 10).
Tabelle 27: Anzahl der Kurseintritte in Berufssprachkurse in der Stadt Münster
nach Kursart 2018–2024
Kursart 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Berufssprachkurs - Ziel
A2 22 49 66 37 30 21 16
Berufssprachkurs - Ziel
B1 143 260 93 58 67 51 70
Berufssprachkurs - Ziel
B2 398 379 323 215 198 384 530
Berufssprachkurs - Ziel
C1 69 82 48 53 45 20 74
Akademische Heilberufe
(Anerkennungsverfahren) < 10* < 10* < 10* < 10* 11 <10* 11
gesamt < 642 < 780 < 540 < 373 351 < 486 701
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
* Es wurden jeweils weniger als zehn Personen erfasst. Aus Gründen des Datenschutzes
wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.
33 Für weitere Informationen zu den Berufssprachkursen siehe https://www.bamf.de/DE/The-
men/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf.html#a_284040_1
[letzter Zugriff 12.01.2026]
50
Abbildung 10: Kurseintritte in Berufssprachkurse in der Stadt Münster nach
Geschlecht 2018–2024
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Die Zuordnung zur Stadt Münster für die einzelnen Kursarten hat unterschiedliche
Anknüpfungspunkte, bei den Integrationskursen ist es der Wohnort, bei den Be-
rufssprachkursen sind es die ausstellenden Stellen „Agentur für Arbeit Ahlen -
Münster“ und „Jobcenter der Stadt Münster“.
Handlungsempfehlungen
▪ Grundsätzlich ist eine gezielte, mehrsprachige aufenthaltsrechtliche Bera-
tung anzustreben (MLB 2025, S. 40f.)
▪ Mehrsprachiger adressatenorientierter Internetauftritt für Zuwanderungsin-
teressierte in den Arbeitsmarkt bzw. zum Studium oder Ausbildung, mit gu-
ter Orientierung hinsichtlich des geltenden Aufenthaltsrechts, für sich bzw.
auch ihre Angehörigen, und transpa rente Darstellung der Verfahrensweise
der Ausländerbehörde.
▪ Mit den am Arbeitsmarkt beteiligten Institutionen, Kammern, Behörden, Ar-
beitgeberverbänden u. a. findet ein regelmäßiger Austausch (Runder Tisch
Migration & Fachkräfte) statt, um die Zusammenarbeit an Schnittstellen zu
verbessern, ein gleichbleibend hohes Informationsniveau zu halten und den
Betrieben zur Verfügung zu stellen.
▪ Die bestehenden Bestrebungen durch proaktive Beratung „höherwertige“ Ti-
tel zu erteilen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, sollten durch eine
systematische Beratung der infrage kommenden Antragstellenden forciert
werden. Hierbei gilt es auf der Grundlage der Ergebnisse, weitere Gruppen
45,2 %
49,5 %
56,6 %
63,1 %
65,0 %
70,5 %
70,3 %
54,8 %
50,5 %
43,4 %
36,9 %
35,0 %
29,5 %
29,7 %
0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
weiblich männlich
51
stärker in den Blick zu nehmen, insbesondere die Gruppe der Geflüchteten,
bei der durch systematische Beratung und ggf. Unterstützung durch Migra-
tionsberatungen eine Verstetigung der Aufenthalte erreicht werden sollte.
Die Gruppe der langjährigen Geduldeten sowie der aktuellen Inhaber*innen
eines Chancen-Aufenthaltrechts (§ 104 AufenthG) sollte beim Wechsel in
einen humanitären Titel (§§ 25a, 25b AufenthG) aufgrund guter Integration
z. B. durch Case Management (u. a. KIM) stärker unterstützt werden.
▪ Durch einen gezielten Umsetzungsplan kann eine Erhöhung der Anzahl der
Einbürgerungen erzielt werden.
▪ Wichtig sind nicht nur an die Bevölkerungszielgruppe gerichtete Maßnahmen
(z. B. aktive Einbürgerungs -Werbung, Verkürzung der Verfahrensdauer),
sondern insbesondere auch verwaltungsbezogene. Eine amtsübergreifende
Verzahnung zur Reduzierung von Arbeitsaufw and (Bsp. interne Weiterlei-
tung von Dokumenten, die nicht nur für den Einbürgerungsantrag notwendig
sind) sowie Beratung und Information durch das KIM -Case-Management,
Migrationsfachdienste und Migrantenselbstorganisationen (MSO). Den MSO
kommt hier darüber hinaus auch eine wichtige Rolle als Multiplikator zu.
52
4. Politische Partizipation
Ein wichtiger Indikator einer erfolgreichen Integration ist die politische und zivil-
gesellschaftliche Partizipation. Hierbei geht es um Fragen der Selbst - und Mitbe-
stimmung. Dieser Abschnitt behandelt die Mitwirkung der Menschen mit Migrati-
onsvorgeschichte in den allgemeinen politischen Gremien der Stadt Münster (Punkt
4.1) und in dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (vormals In-
tegrationsrat der Stadt Münster - Punkt 4.2) als besonderes Partizipationsgremium
für Menschen mit Migrationsvorgeschichte. Die Daten zu den sogenannten Migran-
tenselbstorganisationen (MSO) und dem zivilgesellschaftlichen Engagement im Be-
reich Migration anhand der Verleihung der sogenannten „Ehrenamtskarte NRW“
werden im vorliegenden Bericht nicht fortgeführt.
4.1 Partizipation in politischen Gremien
Im Jahr 2025 waren in der Stadt Münster 763 Personen in mindestens einem all-
gemeinen politischen Gremium aktiv 34, von denen 5,2 % eine Migrationsvorge-
schichte hatten (vgl. Tabelle 28).
Tabelle 28: In politischen Gremien* der Stadt Münster aktive Personen nach
Migrationsvorgeschichte 2015, 2017, 2021 und 2025
Jahr
insgesamt davon ohne
Migrationsvorgeschichte
davon mit
Migrationsvorgeschichte
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
2015 645 100 % 593 91,9 % 52 8,1 %
2017 653 100 % 600 91,9 % 53 8,1 %
2021 709 100 % 635 89,6 % 74 10,4 %
2025 76335 100% 723 94,8 % 40 5,2 %
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster, Stadt Münster – Stadtplanungsamt |
Statistikdienststelle
* Hierzu zählen die Mitglieder des Rates der Stadt Münster, der Bezirksvertretungen sowie der
Ausschüsse und Kommissionen.
34 Aufgeführt sind an dieser Stelle lediglich Personen, die über das Melderegister eindeutig identifi-
ziert werden konnten. Eine eindeutige Personenidentifizierung war nicht in allen Fällen möglich. Ur-
sachen hierfür waren u.a. abweichende Kontaktadressen (z.B. Postfach- oder Dienstadressen), nicht
standardisierte Namensschreibweisen, die Verwendung von Ruf - bzw. Spitznamen sowie Mehrfach-
vorkommen identischer Namen. Infolgedessen konnte die im Melderegister abgebildete Migrations-
vorgeschichte nur eingeschränkt den Datensätzen zugeordnet werden.
35 Die höhere Gesamtzahl im Jahr 2025 im Vergleich zu den Erhebungszeiträumen der Vorjahre ergibt
sich daraus, dass die Anzahl der stellvertretenden Mitglieder in den Ausschüssen gemäß den gelten-
den Regelungen bis zur doppelten Anzahl der ordentlichen Mitglieder betragen kann. Dabei ist auch
zu berücksichtigen, dass die Entscheidung über die Entsendung von sachkundigen Einwohner*innen
noch aussteht und dies zu einer deutlichen Verschiebung bzw. Erhöhung des Anteils der Personen
mit Migrationsvorgeschichte führen wird.
53
Unabhängig von der Migrationsvorgeschichte sind mehr Männer als Frauen in den
politischen Gremien vertreten (vgl. Abbildung 11). Anders als in den vorangegan-
genen Jahren stellen unter der Gruppe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte
im Jahr 2025 nicht mehr Männer die am stärksten vertretene Personengruppe.
Abbildung 11: In politischen Gremien der Stadt Münster aktive Personen nach
Migrationsvorgeschichte und Geschlecht 2015, 2017, 2021 und 202536
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice, Stadt Münster – Stadtplanungsamt |
Statistikdienststelle
36 Die Darstellung erfolgt auf Grundlage der Daten zum Rat der Stadt Münster sowie der Aus-
schüsse und Kommissionen. Die Daten zu Bezirksvertreter*innen finden aus datenschutzrechtlichen
Erwägungen keine Berücksichtigung. Aufgrund von Rundung kommt es dabei teilweise zu Summen
von 100,1%.
36,9
32,6
30,8
31,9
57,8
57
61,1
60
3,1
4,4
2,5
3,1
2,3
6,1
5,7
5
0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %
2025
2021
2017
2015
ohne Migrationsvorgeschichte weiblich ohne Migrationsvorgeschichte männlich
mit Migrationsvorgeschichte weiblich mit Migrationsvorgeschichte männlich
54
Eine Betrachtung der einzelnen Gremien zeigt deutliche Unterschiede in Bezug auf
die Partizipationsquote von Menschen mit Migrationsvorgeschichte (vgl. Tabelle
29).
Tabelle 29: In politischen Gremien der Stadt Münster aktive Personen nach
Gremium und Migrationsvorgeschichte 2015, 2017, 2021 und 2025
Jahr insgesamt
davon ohne
Migrationsvorgeschichte
davon mit
Migrationsvorgeschichte
Anzahl Anteil* Anzahl Anteil*
Rat der Stadt Münster**
2015 73 68 93,2 % 5 6,8 %
2017 73 71 97,3 % 2 2,7 %
2021 66 62 93,9 % 4 6,1 %
2025 65 60 92,3 % 5 7,7 %
Gesamtheit der Bezirksvertreter*innen**
2015 113 110 97,3 % 3 2,7 %
2017 114 110 96,5 % 4 3,5 %
2021 114 103 90,4 % 11 9,6 %
2025 112 107 95,5 % 5 4,5 %
Mitglieder der Ausschüsse und Kommissionen (ohne Ratsmitglieder)
2015 471 450 95,5 % 21 4,5 %
2017 462 434 93,9 % 28 6,1 %
2021 529 470 88,8 % 59 11,2 %
2025 586 556 94,9 % 30 5,1 %
Jugendrat
2015 29 26 89,7 % 3 10,3 %
2017 30 24 80,0 % 6 20,0 %
2021 27 22 81,5 % 5 18,5 %
2025 30 23 76,7 % 7 23,3 %
Integrationsrat bzw. Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration**
2015 42 15 35,7 % 27 64,3 %
2017 45 19 42,2 % 26 57,8 %
2021 47 18 38,3 % 29 61,7 %
2025*** 61 18 29,5 % 43 70,5 %
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice, Stadt Münster – Stadtplanungsamt |
Statistikdienststelle
* Bezogen auf die Gesamtzahl der in einem Gremium im jeweiligen Jahr aktiven Personen.
** Hier aufgelistet sind die im Melderegister eindeutig identifizierbaren Personen.
***Die Daten des Jahres 2025 beziehen sich auf den am 5.11.2025 gebildeten Ausschuss für
Chancengerechtigkeit und Integration.
55
Bezüglich der Geschlechterverteilung in den einzelnen Gremien zeigt sich, dass der
aktuelle Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration als einziges Gremium
– sowohl in der Gruppe der Menschen mit als auch ohne Migrationsvorgeschichte –
nahezu paritätisch besetzt ist (vgl. Abbildung 12).
Abbildung 12: In politischen Gremien der Stadt Münster aktive Personen nach Gremium,
Migrationsvorgeschichte und Geschlecht 202537
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice, Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistik-
dienststelle
37 Die geschlechtssensiblen Daten zu den Bezirksvertreter*innen konnten – wie bereits zuvor er-
wähnt – aus datenschutzrechtlichen Erwägungen nicht bereitgestellt werden.
14,8
36,7
14,8
58,2
34,4
2,6
36
2,6
0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 %
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und
Integration
Mitglieder der Ausschüsse und Kommissionen
ohne Migrationsvorgeschichte weiblich ohne Migrationsvorgeschichte männlich
mit Migrationsvorgeschichte weiblich mit Migrationsvorgeschichte männlich
56
4.2 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im
Land Nordrhein-Westfalen ist zum 1.11.2025 eine Änderung des § 27 GO NRW in
Kraft getreten. Danach ist in einer Gemeinde, in der mindestens 5.000 ausländi-
sche Einwohnerinnen und Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ein Ausschuss für
Chancengerechtigkeit und Integration zu bilden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 GO NRW). Das
Modell des bisherigen Integrationsrates wird damit abgelöst. Der Landesgesetzge-
ber will mit dem neuen Ausschuss ein Organisationsmodell schaffen, das die Vor-
züge beider bisheriger Organisationsformen (Integrationsrat und Integrationsaus-
schuss) im neuen Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vereint (Be-
gründung des Gesetzentwurfs, LT -Drs. 18/13836, S. 127). Der Aussc huss für
Chancengerechtigkeit und Integration ist wie ein beratender Ratsausschuss in die
Beratungsfolge des Rates einzubinden (§ 27 Abs. 2 Satz 3 GO NRW).
Gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 GO NRW in der ab dem 01.11.2025 geltenden Fassung
setzt sich der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration – wie bereits
zuvor der Integrationsrat der Stadt Münster – zu zwei Dritteln aus direkt gewählten
Mitgliedern nach § 27 Abs. 3 Satz 1 und zu einem Drittel aus durch den Rat be-
stellten Ratsmitgliedern zusammen. Wie schon der vormalige Integrationsrat der
Stadt Münster kann sich auch der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und In-
tegration neben der Abstimmung mit dem Rat über die Themen und Aufgaben der
Integration in der Gemeinde auch darüber hinaus mit allen Angelegenheit en der
Gemeinde befassen (vgl. § 27 Abs. 7 Satz 3, 4 GO NRW).
In der vorliegenden Fortschreibung wird angesichts der erst kürzlich erfolgten Än-
derung der kommunalrechtlichen und weiteren Vorschriften im Land Nordrhein -
Westfalen in erster Linie weiterhin auf das vormalige Gremium des Integrations-
rates Bezug genommen. Zuerst werden dafür – anknüpfend an die Darstellungen
im Integrationsmonitoring 2012, 2015 und 2020/2021 – die Daten zur Wahlbetei-
ligung zu der Wahl zum Integrationsrat fortgeführt. Anschließend wird näher auf
einzelne Aspekte der Arbeit des vormaligen Integrationsrates (Anregungen, An-
träge und Zuschüsse) eingegangen.
4.2.1 Wahlbeteiligung
Der aktuelle Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wurde am
14.09.2025 im Rahmen der Wahl zum Integrationsrat gewählt und setzt sich aus
18 direkt gewählten sowie 9 durch den Rat der Stadt Münster entsandten Mitglie-
dern zusammen. Alle 18 direkt gewählten Mitglieder haben eine Migrationsvorge-
schichte. Die Wahlbeteiligung lag 2025 bei 19,3 % und somit 1,4 Prozentpunkte
niedriger als bei der letzten Wahl zum Integrationsrat im Jahr 2020 (vgl. Tabelle
30). Damit lag die Wahlbeteiligung in der Stadt Münster erneut deutlich über dem
nordrhein-westfälischen Durchschnitt von 15,5 %.
57
Tabelle 30: Wahlbeteiligungen zur Wahl zum Integrationsrat38 in der Stadt
Münster und in Nordrhein-Westfalen 2004, 2010, 2014, 2020 und 2025
Jahr Münster Nordrhein-Westfalen
2004 8,1 % 12,3 %
2010 9,3 % 11,2 %
2014 19,8 % 13,8 %
2020 20,7 % 13,3 %
2025 19,3 % 15,5 %
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster
Eine ergänzende Betrachtung der Wahlbeteiligung nach Stadtbezirken zeigt deut-
liche Unterschiede im Stadtgebiet (vgl. Tabelle 31). Insgesamt wird sichtbar, dass
die Wahlbeteiligung in den Bezirken erneut am höchsten war, in denen der Bevöl-
kerungsanteil mit Migrationsvorgeschichte am niedrigsten ist (Münster -Mitte,
Münster-West und Münster-Ost). In Münster-Nord, wo mehr als 40 % der wohn-
berechtigten Bevölkerung eine Migrationsvorgeschichte haben, war die Wahlbetei-
ligung hingegen am niedrigsten (siehe Kapitel 7.1).
Tabelle 31: Wahlbeteiligungen zur Wahl zum Integrationsrat in der Stadt Münster
2025 nach Stadtbezirken
Stadtbezirk Anzahl Wahlberechtigte Wahlbeteiligung
Hiltrup 7.849 16,41%
Nord 9.218 16,14%
Ost 3.563 19,70%
Südost 6.454 16,66%
West 12.733 19,85%
Mitte 19.491 22,46%
gesamt 59.308 19,32%
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster
4.2.2 Anregungen und Anträge
Der Integrationsrat hatte das Recht, dem Oberbürgermeister, dem Rat, den Aus-
schüssen und Bezirksvertretungen Stellungnahmen oder Anregungen vorzulegen.
Von diesem Recht hat er in den letzten Jahren selten Gebrauch gemacht, wie eine
Auflistung der an den Rat der Stadt Münster gerichteten Anregungen von 2021 bis
38 Der Integrationsrat hat den Ausländerbeirat abgelöst, der in Münster von 1984 bis zur Konstitu-
ierung des Integrationsrates im Februar 2010 bestand. Nach Inkrafttreten der Änderung des § 27
GO NRW am 1.11.2025 wurde der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration am
5.11.2025 gebildet.
58
2025 (vgl. Tabelle 32) zeigt. Zudem konnten die Mitglieder des Integrationsrates
auch Anträge an den Integrationsrat stellen.
Tabelle 32: Anregungen des Integrationsrates an den Rat der Stadt Münster und Anträge an den In-
tegrationsrat 2017–2025
Jahr Anregungen an den Rat Anträge an den Integrationsrat*
2021 0 1
2022 0 3
2023 2 6
2024 1 4
2025 1 3
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster
4.2.3 Zuschüsse
Der Integrationsrat unterstützt e zudem finanziell Veranstaltungen und Projekte
von und für Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Migrantenselbstorganisa-
tionen (MSO).39 So wurden im Jahr 202 5 insgesamt 51 Zuschüsse im Wert von
insgesamt 18.990 Euro bewilligt (vgl. Tabelle 33). Der Rückgang im Jahr 2021 ist
auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen. Eine Auswertung der
Zuschussempfänger*innen zeigt zudem, dass konstant mehr als zwei Drittel der
Gesamtzahl der beschlossenen Zuschüsse durch den Integrationsrat in den letzten
Jahren für Migrantenselbstorganisationen (MSO) bewilligt wurden (vgl. Abbildung
13).
Tabelle 33: Bewilligung von Zuschüssen durch den Integrationsrat der Stadt
Münster 2017–2025*
Jahr
Gesamtzahl der
beschlossenen
Zuschüsse
durch den Integ-
rationsrat
bewilligte Mittel
für Zuschüsse
(in Euro)
davon Zu-
schüsse an
MSO (in Euro)
davon Bewilli-
gung an andere
Institutionen
(in Euro)
durchschnittliche
Zuschusshöhe
2021 35 18.881 14.462 4.419 539
2022 58 33.168 23.148 10.020 572
2023 68 27.463 18.903 8.560 403
2024 67 23.470 18.790 4.680 350
2025 51 18.990 14.806 4.184 372
39 Eine Höchstfördersumme besteht weder mit Blick auf die Höhe noch auf die Anzahl der Anträge.
59
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster
* Die bewilligten Zuschüsse sind dem Jahr zugeordnet, in dem die Antragstellung erfolgte, nicht
dem Zeitpunkt der Entscheidung des Integrationsrates.
Abbildung 13: Bewilligung von Zuschüssen durch den Integrationsrat der Stadt
Münster nach Zuschussempfänger 2017–2025*
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster
14.080
(75%)
18.130
(68%) 17.280
(78%)
10.260
(70%)
14.462
(77%)
23.148
(70%) 18.903
(69%)
18.790
(80%) 14.806
(78%)
4.750
(25%)
8.600
(32%)
4.800
(22%)
4.395
(30%)
4.419
(23%)
10.020
(30%)
8.560
(31%) 4.680
(20%)
4.184
(22%)
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
BEWILLIGTE ZUSCHÜSSE IN €
an MSO an andere Institutionen
60
Handlungsempfehlungen
▪ Die im Migrationsleitbild postulierte Einbeziehung der Menschen mit Migra-
tionsvorgeschichte am politischen Geschehen gemäß ihrem Anteil an der
Wohnbevölkerung gilt es weiter mit konkreten Maßnahmen anzustreben.
▪ Politische Partizipation ist dabei nicht ausschließlich auf formale politische
Institutionen beschränkt. Vielmehr sind auch Institutionen, Verbände und
Organisationen aufgefordert, sich strukturell für Menschen mit Migrations-
vorgeschichte zu öffnen und deren aktive Beteiligung gezielt zu fördern. Eine
begleitende, systematische Datenerhebung kann eine wichtige Grundlage
für die Entwicklung passgenauer Beteiligungsformate und gezielter Maßnah-
men darstellen.
▪ Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration nimmt als kommu-
nales Gremium eine Schlüsselrolle ein. Um sein Potenzial wirksam zu ent-
falten, sollte er stärker befähigt werden, insbesondere durch qualifizierende
Formate für die Gremienarbeit. Solche Angebote sollten verbindlich zu Be-
ginn jeder neuen Wahlperiode eingeführt werden.
▪ Die im landesweiten Vergleich bereits überdurchschnittliche Wahlbeteiligung
zum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sollte weiter er-
höht werden. Dabei sind reine Mobilisierungskampagnen im Vorfeld von
Wahlen nicht ausreichend. Nachhaltiger wirken kontinuierliche Maßnahmen
zur Einbindung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte während der
Wahlperioden, insbesondere mit Blick auf jüngere Generationen.
▪ Damit die Migrantenselbstorganisationen als gleichberechtigte Akteure in
der Integrationsarbeit agieren können, sind weiterhin eine umfassende Be-
standsaufnahme der MSO und die Ermittlung ihres tatsächlichen Unterstüt-
zungsbedarfs zur Anpassung der Förderung skonzepte notwendig. Aus der
durchzuführenden Bestandsaufnahme sollten für das kommende Monitoring
aussagekräftige Indikatoren generiert werden.
61
5. Bildung und Sprachen
Bildung und insbesondere sprachliche Fertigkeiten sind wichtige Elemente der per-
sönlichen und sozialen Identität von Menschen. Sie sind die Voraussetzung für ihre
schulische und berufliche Entwicklung und ihre gesellschaftspolitische Teilhabe. In
Fortführung der bisherigen Berichte werden beginnend mit den Ergebnissen der
Schuleingangsuntersuchung (Punkte 5.1), die Bildungsbeteiligung (Punkte 5.2 bis
5.5) und der Bildungserfolg (Punkt 5.6) von Münsteraner Schüler*innen mit Zu-
wanderungsgeschichte dargestellt. Die Sprachförderangebote der Volkshochschule
Münster (Punkt 5.7) wurden fortgeführt.
5.1 Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung
Die im Folgenden dargestellten Daten entstammen den
Schuleingangsuntersuchungen der Einschulungsjahrgänge 2014 bis 2024. Die
Schuleingangsuntersuchung soll klären, ob ein Kind gesundheitlich, kognitiv und
sozial-emotional den Anforderungen des Schulalltags gewachsen ist, oder ob unter
Umständen ein Förderbedarf besteht.
Alle Daten basierend auf der Schuleingangsuntersuchung verwenden den Begriff
der Migrationsvorgeschichte entsprechend der Definition der
Zuwanderungsgeschichte des vorliegenden Integrationsmonitorings40. Die zentrale
Kategorie ist hier die Erstsprache des Kindes in den ersten vier Lebensjahren.
Bis auf die Jahrgänge 2020 bis 2022 umfassen die Daten jeweils den gesamten
Jahrgang der Kinder, die in dem entsprechenden Jahr schulpflichtig waren oder auf
Antrag eingeschult wurden. Für die Jahrgänge 2020 bis 2022 liegt aufgrund der
Corona-Pandemie keine Vollerhebung vor. Es konnten z wischen 70 und gut 90
Prozent der betreffenden Vorschülerinnen und Vorschüler dieser Jahrgänge
untersucht werden. Allerdings erfolgte gemäß dem Erlass des Ministeriums für
Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 03.06.2020
eine Priorisierung der Schuleingangsuntersuchungen zugunsten der Kinder mit
erhöhtem Bedarf mittels verschiedener Auswahlverfahren 41. Daher muss eine
Verzerrung der Daten für die Einschulungsjahrgänge 2020 bis 2022 angenommen
und bei der Interpretation der Daten berücksichtigt werden.
40 Definition Zuwanderungsgeschichte: Schülerinnen und Schüler besitzen eine Zuwanderungsgeschichte, wenn sie im Aus-
land geboren und zugewandert sind, sie mindestens einen Elternteil haben, der im Ausland geboren ist oder ihre Familien-
sprache nicht Deutsch ist.
41 Bei der Ermittlung von Kindern mit einem erhöhten Bedarf an einer Einschulungsuntersuchung wurden zunächst die Kin-
der der Kitas und Grundschulen mit einem erfahrungsgemäß erhöhten Belastungsprofil priorisiert. Ergänzend wurden die
Leitungen der Grundschulen gebeten, dem Gesundheitsamt diejenigen Kinder zu melden, bei denen sich im Zuge der Schul-
anmeldung sowie in den ersten Wochen des Schuljahres die Notwendigkeit einer schulärztlichen Untersuchung herauskris-
tallisierte. Auch den Kita-Leitungen/-trägern wurde im Verlauf des Untersuchungsjahres mehrfach angeboten, Kinder mit
einem erhöhten Förderbedarf bezüglich der Einschulung mit Einverständnis der Eltern/Sorgeberechtigten dem Gesund-
heits- und Veterinäramt zu melden.
62
Insgesamt wurden in den Einschulungsjahrgängen 2014 bis 2024 durch das
Gesundheits- und Veterinäramt Münster 24.688 Schuleingangsuntersuchungen
durchgeführt. Die Abbildung 14 zeigt die Verteilung der Anzahl der Untersuchun -
gen auf die einzelnen Jahrgänge.
Abbildung 14: Anzahl der durchgeführten Schuleingangsuntersuchungen der
Stadt Münster 2014- 2024
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024,
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Eine Auswertung des Geburtslandes der Schulanfänger *innen zeigt, dass nach
einigen Jahren, in denen etwa 10 Prozent der untersuchten Kinder nicht in
Deutschland geboren worden waren, seit 2022 der Anteil nicht in Deutschland
geborener Kinder mit etwa 6 Prozent wieder auf dem Niveau von 2014 liegt (vgl.
Abbildung 15).
63
Abbildung 15: Schulanfänger*innen nach Geburtsland 2014-2024
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024,
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Die Abbildung 16 zeigt, dass immer mehr Schulanfänger*innen mit einer anderen
Erstsprache als Deutsch aufwachsen. Wiesen die Jahrgänge 2014 bis 2016 noch
einen Anteil von etwa 17 Prozent Kinder mit nicht deutscher Erstsprache auf, sind
es in den zuletzt betrachteten Jahrgängen 2023 und 2024 mehr als 27 Prozen t,
die eine nicht deutsche Erstsprache haben.
Abbildung 16: Schulanfänger*innen nach Erstsprache 2014-2024
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024,
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
64
Der Besuch einer Kindertagesstätte (Kita) gehört für die meisten Kinder inzwischen
fest zu ihrem Alltag, nicht nur als Ort für Betreuung und Erziehung, sondern auch
als Bildungsort. Bei der Schuleingangsuntersuchung wird anhand der Angaben der
Eltern/Sorgeberechtigten erfasst, ob und seit wann das Kind eine Kita besucht. Die
Angabe zur Besuchsdauer bezieht sich auf den Zeitraum von der Aufnahme des
Kindes in die Kita bis zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung.
Hier zeigt sich, wie in Abbildung 17 dargestellt, dass die in Deutschland geborenen
Kinder mit deutscher Erstsprache zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung
häufiger länger eine Kita besucht haben als die in Deutschland geborenen Kinder
mit nicht deutscher Erstsprache.42
Abbildung 17: In Deutschland geborene Schulanfänger*innen, die mindestens 24
Monate eine Kita besuchen, nach Erstsprache 2014-2024
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024,
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Aus schulischer Sicht ist insbesondere relevant, inwieweit Schulanfänger *innen
sich in der deutschen Sprache verständigen können. Die Feststellung eines
Deutschförderbedarfs wird in der Schuleingangsuntersuchung in Zusammenschau
aller Befunde von der die Untersuchung durchführenden Person getroffen.
In Abbildung 18 zeigt sich, dass der Anteil der Kinder mit Deutschförderbedarf an
allen Kindern in den letzten elf Jahren angestiegen ist von etwa 17 Prozent in den
Einschulungsjahrgängen 2014 und 2015 auf mehr als 20 Prozent in den aktuellen
Einschulungsjahrgängen. Das bedeutet, mehr als ein Fünftel aller Kinder eines
Jahrgangs weist zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung inzwischen einen
42 Für die Differenzierung nach Geschlecht, kann S. 18, Abb. 7 des Berichtes Kindergesundheit (BKG) eingesehen
werden.
65
Deutschförderbedarf auf. Von allen Kindern, deren Erstsprache nicht Deutsch ist,
weisen in der Schuleingangsuntersuchung etwa 70 Prozent Deutschförderbedarf
auf.43
Abbildung 18: Schulanfänger*innen mit Deutschförderbedarf nach Erstsprache
2014-2024
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024,
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Betrachtet man den Einfluss der Kitabesuchsdauer auf den Deutschförderbedarf
der in Deutschland geborenen Schulanfänger *innen mit nichtdeutscher
Erstsprache, ist zu erkennen, dass sich dieser über die letzten Jahre sowohl in der
Gruppe der Kinder, die bis 24 Monate eine Kita besucht haben, als auch bei den
Kindern mit mindestens zwei Jahren Kitabesuch erhöht hat, Kinder mit längerem
Kitabesuch weisen jedoch signifikant weniger häufig Deutschförderbedarf auf als
Kinder, die weniger als zwei Jahre eine Kita besuchten (vgl. Abbildung 19).
43 Für die Ausprägung „Geschlecht“ kann der BKG, S. 21, Abb. 10, herangezogen werden.
66
Abbildung 19: In Deutschland geborene Schulanfänger*innen mit nichtdeutscher
Erstsprache und Deutschförderbedarf nach Kitabesuchsdauer 2014-2024
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024,
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
5.2 Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte an
allgemeinbildenden Schulen
Die Zahl der Schüler*innen an allgemeinbildenden Schulen in Münster ist seit Jah-
ren relativ stabil (32.975 im Schuljahr 2024/25; vgl . Tabelle 34). Der Anteil mit
Zuwanderungsgeschichte steigt jedoch kontinuierlich: von 26,1 % im Schuljahr
2015/16 über 34,9 % im Jahr 2021/22 auf nun 37,9 % im Schuljahr 2024/25.
Damit hat inzwischen mehr als jede/r dritte Schüler*in eine Zuwanderungsges-
chichte.
Tabelle 34: Schüler*innen an allgemeinbildenden Schulen in der Stadt Münster nach Zu-
wanderungsgeschichte in den Schuljahren 2015/16 bis 2024/25
Schuljahr
Schüler*innen
gesamt
davon ohne Zuwanderungs-
geschichte
davon mit Zuwanderungsge-
schichte
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
2015/16 31.335 23.166 73,9% 8.169 26,1%
2016/17 31.752 22.331 70,3% 9.421 29,7%
2017/18 31.540 21.757 69,0% 9.783 31,0%
2018/19 31.450 21.210 67,4% 10.240 32,6%
2019/20 31.375 20.810 66,3% 10.574 33,7%
202021 31.418 20.648 63,1% 10.770 32,9%
67
2021/22 31.395 20.450 65,1% 10.945 34,9%
2022/23 32.075 20.250 63,1% 11.830 36,9%
2023/24 32.555 20.430 62,8% 12.120 37,2%
2024/25 32.975 20.455 62,0% 12.485 37,9%
Quelle: Information und Technik Nordrhein -Westfalen (IT.NRW) 44. Aus Daten-
schutzgründen werden Originalfallzahlen und -wertesummen ab dem Berichtsjahr
2021/22 auf ein Vielfaches von 5 auf- bzw. abgerundet. Ohne Freie Waldorfschule
und Weiterbildungskollegs, weil die Daten dort nicht erhoben werden.
5.3 Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte an
Grundschulen
Die Gesamtzahl der Schüler*innen ist im Zeitraum der Schuljahre 2015/16 bis
2024/25 von 9.645 auf 11.130 gestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von rund
15 Prozent. Der Anstieg spiegelt eine allgemein wachsende Nachfrage nach Schul-
plätzen in der Primarstufe wider, die unter anderem auf Zuwanderung zurückge-
führt werden kann.
Die Zahl der Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte stieg von 3.133 (32,5
%) im Schuljahr 2015/16 auf 4.660 (41,9 %) im Schuljahr 2024/25. Die prozen-
tuale Steigerung beträgt 48,87 %. Besonders deutlich ist die Entwicklung im Be-
reich der Schüler*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit: Ihre Anzahl stieg von
886 (9,2 %) im Schuljahr 2015/16 stetig auf 1.805 (16,2 %) am Ende des Be-
trachtungszeitraums. Die prozentuale Steigerung liegt bei 103,72 %.
44 Geschlechtsspezifische Daten werden von Information und Technik Nordrhein-Westfalen
(IT.NRW) in diesem Kontext nicht erhoben.
68
Abbildung 20: Schüler*innen an Grundschulen in der Stadt Münster nach
Zuwanderungsgeschichte und Staatsangehörigkeit in den Schuljahren 2015/16
bis 2024/25
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
68% 62% 61% 60% 59% 60% 60% 59% 59% 58%
32% 38% 39% 40% 41% 40% 40% 41% 41% 42%
9% 12% 12% 13% 13% 13% 14% 16% 16% 16%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25
mit Zuwanderungsgeschichte
ohne Zuwanderungsgeschichte
darunter ohne deutsche Staatsangehörigkeit
69
Tabelle 35: Schüler*innen an Grundschulen in der Stadt Münster nach
Zuwanderungsgeschichte und Staatsangehörigkeit in den Schuljahren 2015/16
bis 2024/25
Schul-
jahr
Schüler*innen
gesamt
davon ohne Zuwanderungsge-
schichte
davon mit Zuwande-
rungsgeschichte
darunter ohne
deutsche Staatsan-
gehörigkeit
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
2015/16 9.645 6.512 67,5% 3.133 32,5% 886 9,2%
2016/17 9.922 6.196 62,4% 3.726 37,6% 1.169 11,8%
2017/18 10.018 6.107 61,0% 3.911 39,0% 1.200 12,0%
2018/19 10.030 6.049 60,3% 3.981 39,7% 1.315 13,1%
2019/20 10.092 5.931 58,8% 4.161 41,2% 1.339 13,3%
2020/21 10.096 6.056 60,0% 4.040 40,0% 1.346 13,3%
2021/22 10.135 6.050 59,7% 4.085 40,3% 1.385 13,7%
2022/23 10.665 6.260 58,7% 4.410 41,4% 1.660 15,6%
2023/24 10.885 6.405 58,8% 4.480 41,2% 1.745 16,0%
2024/25 11.130 6.470 58,1% 4.660 41,9% 1.805 16,2%
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
5.4 Übergänge der Schüler*innen ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
Die Übergänge von der Grundschule auf weiterführende Schulen wurden
hinsichtlich der Unterschiede nach Staatsangehörigkeit betrachtet. Daten zur
Zuwanderungsgeschichte liegen nicht vor.
Die Abbildung 21 weist im Schuljahr 2016/17 bei „Empfehlung Gymnasium und
bedingt Gymnasium“ 23,7 % auf, die im Schuljahr 2024/25 auf 20,4 % absinken.
Der Rückgang von 17,2 % (2016/17) auf 9,4 % (2024/25) der uneingeschränkten
Gymnasialempfehlungen bei Schüler*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist
besonders auffällig, insbesondere im Vergleich zu den Gymnasialempfehlungen für
Schüler*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die von 48,9 % auf 53,8 %
anstiegen. In der Kategorie „keine Empfehlung“ stieg hingegen die Zahl der
Schüler*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zuletzt stark an – von 25 (7,7
%) im Schuljahr 2023/24 auf 80 (25,2 %) im Schuljahr 2024/25. Eine klare
Ursache hierfür lässt sich auf Basis der vorliegenden Daten nicht belegen. Es
könnte u. a. durch Schüler*innen in Erstförderung bedingt sein, die von der
70
Primarstufe in eine weiterführende Schule übergehen und noch keinem
Bildungsgang zugewiesen sind. Diese Schüler*innengruppe erhält keine
Schulformempfehlung beim Übergang auf eine weiterführende Schule.
Auch beim tatsächlichen Wechsel auf eine weiterführende Schule zeigen sich
deutliche Unterschiede zwischen den betrachteten Gruppen. Insgesamt hat sich
die Zahl der Übergänge zu einer Förder -, PRIMUS -, Haupt -, Gemeinschafts -,
Sekundar- oder Freien Waldorfschule nahezu halbiert.
Die Anzahl der Übergänge zur Gesamtschule hat sich in den letzten Jahren
merklich erhöht. Diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit der Erweiterung
der Aufnahmekapazität der Mathilde -Anneke-Gesamtschule zum Schuljahr
2020/21 sowie der Gründung der Gesamt schule Münster -West zum Schuljahr
2024/25. Ein Blick auf die beiden Schüler*innengruppen zeigt, dass insbesondere
diejenigen mit deutscher Staatsangehörigkeit von der Angebotserweiterung
profitieren konnten. Schüler*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit gelingt
wesentlich seltener der Übergang zum Gymnasium. Die absolute Anzahl hat sich
zwar seit 2016/17 von 65 (28,0 %) auf 85 (26,7 %: 2024/25) leicht erhöht, jedoch
ist deren Anteil an den Übergängen in dieser Gruppe noch einmal gesunken.
Die Daten machen deutlich: Ein gerechter Bildungszugang für alle Kinder –
unabhängig von Herkunft und Staatsangehörigkeit – ist noch nicht erreicht. Um
dem Ziel der Bildungsgleichheit näherzukommen, bedarf es gezielter Maßnahmen
zur Unterstützung benachteiligter Gruppen sowie einer verstärkten Beobachtung
und Evaluation schulischer Übergangsprozesse.
71
Abbildung 21: Übergänge von einer städtischen Grundschule in Münster in die
Jahrgänge 5 bis 7 einer weiterführenden Schule in Nordrhein-Westfalen 2016/17
bis 2024/25
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
Gesamt mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Gymnasium
Empfehlung Gymnasium und bedingt Gymnasium
Gesamtschule
Realschule
Empfehlung Realschule und bedingt Realschule
Empfehlung Hauptschule
Förder-, Haupt-, PRIMUS-, Sekundar-, Gemeinschafts-, Freie Waldorfschule
Keine Empfehlung
72
5.5 Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte an
weiterführenden Schulen
Die Verteilung der Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte auf die weiterfüh-
renden Schulen in Münster hat sich in den letzten Jahren langsam verändert. Trotz
dieser marginalen Veränderungen gibt es weiterhin eklatante Unterschiede bezüg-
lich der von Schüler*innen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte bzw. ohne deut-
sche Staatsangehörigkeit besuchten Schulen (vgl. Abbildung 22).
Während 60,2 % der Schüler*innen ohne Zuwanderungsgeschichte im Schuljahr
2024/25 das Gymnasium (zu 69,9 % im Schuljahr 2015/16) besuchten, waren es
nur 41,7 % der Kinder und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte (zu 39,8 %
im Schuljahr 2015/16) sowie nur 28,3 % der Schüler*innen ohne deutsche Staats-
angehörigkeit (zu 24,8 % im Schuljahr 2015/16). Dieses Muster zeigt sich auch
an Gesamtschulen: Der steigende Anteil von 2,9 % in 2015/16 auf 12,3 % in
2024/25 der Schülerinnen mit Zuwanderungsgeschichte sowie von 2,0 % im
Schuljahr 2015/6 auf 9,4 % im Schuljahr 2024/5 derjenigen ohne deutsche Staats-
angehörigkeit lässt sich durch die steigenden Gesamtschulkapazitäten erklären.
Gleichzeitig bleibt die Überrepräsentation an Haupt - und Realschulen bestehen:
2024/25 besuchten 835 (10,7 %) der Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte
die Hauptschule (2015/16: 861; 17,1 %), 2.005 (25,6 %) die Realschule
(2015/16: 1.438; 29,4 %). Die Sekundarschule ist seit dem Schuljahr 2020/21
auslaufend gestellt und hat keine neuen K inder aufgenommen, daher verliert sie
an Bedeutung in Bezug auf die Schullandschaft. Ihr Anteil liegt 2024/25 bei 0,5 %
(2015/16: 3,2 %). Innerhalb der Sekundarschule ist der Anteil der Jugendlichen
mit Zuwanderungsgeschichte jedoch verhältnismäßig hoch, auch wenn er an der
Gesamtschülerzahl nur einen kleinen Teil ausmacht.
73
Abbildung 22: Schüler*innen an weiterführenden Schulen in der Stadt Münster
nach Zuwanderungsgeschichte und Staatsangehörigkeit in den Schuljahren
2015/16 bis 2024/25 in Prozent45
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
45 Förderschule G/H = Förderschule (Grundschule/Hauptschule)
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
ohne Zuwanderungsgeschichte mit Zuwanderungsgeschichte ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Förderschule G/H Hauptschule Realschule PRIMUS-Schule
Sekundarschule Gesamtschule Gymnasium
74
Tabelle 36: Schüler*innen an weiterführenden Schulen in der Stadt Münster nach
Zuwanderungsgeschichte und Staatsangehörigkeit in den Schuljahren 2015/16
bis 2024/25
Schulform
Schüler*innen
gesamt
davon ohne
Zuwanderungs-
geschichte
davon mit
Zuwanderungsge-
schichte
darunter ohne
deutsche Staats-
angehörigkeit
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Schuljahr 2015/16
Förderschule
G/H 1.698 7,8% 1.386 8,3% 312 6,2% 178 11,6%
Hauptschule 1.510 7,0% 649 3,9% 861 17,1% 538 35,1%
Realschule 3.698 17,0% 2.215 13,3% 1.483 29,4% 288 18,8%
PRIMUS-Schule 245 1,1% 180 1,1% 65 1,3% 65 4,2%
Sekundarschule 304 1,4% 141 0,8% 163 3,2% 52 3,4%
Gesamtschule 2.094 9,7% 1.946 11,7% 148 2,9% 31 2,0%
Gymnasium 12.141 56,0% 10.137 60,9% 2.004 39,8% 380 24,8%
Summe 21.690 100,0% 16.654 100,0% 5.036 100,0% 1.532 100,0%
Schuljahr 2016/17
Förderschule
G/H 1.632 7,5% 1.270 7,9% 362 6,4% 197 10,5%
Hauptschule 1.431 6,6% 551 3,4% 880 15,5% 572 30,4%
Realschule 3.548 16,3% 1.971 12,2% 1.577 27,7% 356 18,9%
PRIMUS-Schule 361 1,7% 262 1,6% 99 1,7% 99 5,3%
Sekundarschule 406 1,9% 177 1,1% 229 4,0% 100 5,3%
Gesamtschule 2.312 10,6% 2.084 12,9% 228 4,0% 66 3,5%
Gymnasium 12.140 55,6% 9.820 60,9% 2.320 40,7% 491 26,1%
Summe 21.830 100,0% 16.135 100,0% 5.695 100,0% 1.881 100,0%
Schuljahr 2017/18
Förderschule
G/H 1.584 7,4% 1.246 8,0% 338 5,8% 192 10,1%
Hauptschule 1.217 5,7% 415 2,7% 802 13,7% 469 24,7%
Realschule 3.355 15,6% 1.763 11,3% 1.592 27,1% 408 21,5%
PRIMUS-Schule 434 2,0% 310 2,0% 124 2,1% 124 6,5%
75
Sekundarschule 476 2,2% 202 1,3% 274 4,7% 111 5,8%
Gesamtschule 2.524 11,7% 2.216 14,2% 308 5,2% 99 5,2%
Gymnasium 11.932 55,4% 9.498 60,7% 2.434 41,5% 498 26,2%
Summe 21.522 100,0% 15.650 100,0% 5.872 100,0% 1.901 100,0%
Schuljahr 2018/19
Förderschule
G/H 1.611 7,5% 1.192 7,9% 419 6,7% 204 10,2%
Hauptschule 1.144 5,3% 392 2,6% 752 12,0% 471 23,6%
Realschule 3.290 15,4% 1.671 11,0% 1.619 25,9% 451 22,6%
PRIMUS-Schule 478 2,2% 273 1,8% 205 3,3% 139 7,0%
Sekundarschule 441 2,1% 172 1,1% 269 4,3% 126 6,3%
Gesamtschule 2.740 12,8% 2.306 15,2% 434 6,9% 109 5,5%
Gymnasium 11.716 54,7% 9.155 60,4% 2.561 40,9% 494 24,8%
Summe 21.420 100,0% 15.161 100,0% 6.259 100,0% 1.994 100,0%
Schuljahr 2019/20
Förderschule
G/H 1.573 7,4% 1.183 8,0% 390 6,1% 212 10,3%
Hauptschule 1.070 5,0% 337 2,3% 733 11,4% 429 20,8%
Realschule 3.228 15,2% 1.571 10,6% 1.657 25,8% 498 24,2%
PRIMUS-Schule 526 2,5% 376 2,5% 150 2,3% 150 7,3%
Sekundarschule 432 2,0% 165 1,1% 267 4,2% 127 6,2%
Gesamtschule 2.900 13,6% 2.389 16,1% 511 8,0% 132 6,4%
Gymnasium 11.551 54,3% 8.845 59,5% 2.706 42,2% 512 24,9%
Summe 21.280 100,0% 14.866 100,0% 6.414 100,0% 2.060 100,0%
Schuljahr 2020/21
Förderschule
G/H 1.561 7,3% 1.168 8,0% 393 5,8% 219 10,1%
Hauptschule 1.048 4,9% 298 2,0% 750 11,1% 445 20,4%
Realschule 3.218 15,1% 1.409 9,7% 1.809 26,9% 597 27,4%
PRIMUS-Schule 516 2,4% 372 2,6% 144 2,1% 144 6,6%
Sekundarschule 351 1,6% 133 0,9% 218 3,2% 112 5,1%
Gesamtschule 3.103 14,6% 2.485 17,1% 618 9,2% 153 7,0%
76
Gymnasium 11.497 54,0% 8.699 59,7% 2.798 41,6% 508 23,3%
Summe 21.294 100,0% 14.564 100,0% 6.730 100,0% 2.178 100,0%
Schuljahr 2021/22
Förderschule
G/H 1.545 7,3% 1.115 7,7% 435 6,3% 225 10,0%
Hauptschule 1.045 4,9% 275 1,9% 765 11,2% 445 19,8%
Realschule 3.125 14,7% 1.295 9,0% 1.835 26,7% 610 27,2%
PRIMUS-Schule 525 2,5% 375 2,6% 150 2,2% 150 6,7%
Sekundarschule 255 1,2% 100 0,7% 160 2,3% 85 3,8%
Gesamtschule 3.280 15,4% 2.680 18,6% 600 8,7% 175 7,8%
Gymnasium 11.475 54,0% 8.560 59,4% 2.915 42,5% 555 24,7%
Summe 21.250 100,0% 14.400 100,0% 6.860 100,0% 2.245 100,0%
Schuljahr 2022/23
Förderschule
G/H 1.560 7,3% 1.100 7,9% 455 6,1% 250 9,8%
Hauptschule 1.030 4,8% 245 1,8% 785 10,6% 460 18,0%
Realschule 3.090 14,4% 1.230 8,8% 1.860 25,1% 695 27,3%
PRIMUS-Schule 525 2,5% 285 2,0% 240 3,2% 105 4,1%
Sekundarschule 210 1,0% 70 0,5% 135 1,8% 80 3,1%
Gesamtschule 3.425 16,0% 2.630 18,8% 795 10,7% 220 8,6%
Gymnasium 11.575 54,1% 8.425 60,2% 3.150 42,5% 740 29,0%
Summe 21.415 100,0% 13.985 100,0% 7.420 100,0% 2.550 100,0%
Schuljahr 2023/24
Förderschule
G/H 1.570 7,2% 1.055 7,5% 515 6,7% 270 9,8%
Hauptschule 1.015 4,7% 230 1,6% 785 10,3% 470 17,0%
Realschule 3.250 15,0% 1.215 8,7% 2.040 26,7% 795 28,8%
PRIMUS-Schule 495 2,3% 330 2,4% 165 2,2% 165 6,0%
Sekundarschule 125 0,6% 40 0,3% 85 1,1% 55 2,0%
Gesamtschule 3.565 16,5% 2.720 19,4% 845 11,0% 220 8,0%
Gymnasium 11.645 53,8% 8.435 60,1% 3.215 42,0% 790 28,6%
Summe 21.665 100,0% 14.025 100,0% 7.650 100,0% 2.765 100,0%
77
Schuljahr 2024/25
Förderschule
G/H 1.555 7,1% 1.010 7,2% 545 7,0% 290 10,1%
Hauptschule 1.040 4,8% 205 1,5% 835 10,7% 490 17,1%
Realschule 3.200 14,7% 1.190 8,5% 2.005 25,6% 810 28,3%
PRIMUS-Schule 480 2,2% 300 2,1% 175 2,2% 170 5,9%
Sekundarschule 55 0,3% 15 0,1% 40 0,5% 20 0,7%
Gesamtschule 3.805 17,4% 2.840 20,3% 965 12,3% 270 9,4%
Gymnasium 11.680 53,5% 8.420 60,2% 3.260 41,7% 810 28,3%
Summe 21.815 100,0% 13.980 100,0% 7.825 100,0% 2.860 100,0%
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Amt für Schule und
Weiterbildung der Stadt Münster
78
Abbildung 23: Schüler*innen an weiterführenden Schulen in der Stadt Münster
nach Zuwanderungsgeschichte und Staatsangehörigkeit im Schuljahr 2024/25 in
Prozent
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Amt für Schule und
Weiterbildung der Stadt Münster, Diagramm: eigene Darstellung
60,2 %
20,3 %
0,1 %
2,1 %
8,5 %
7,2 %
1,5 %
41,7 %
12,3 %
0,5 %
2,2 %
25,6 %
7,0 %
10,7 %
28,3%
9,4%
0,7%
5,9%
28,3%
10,1%
17,1%
0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 %
Gymnasium
Gesamtschule
Sekundarschule
PRIMUS-Schule
Realschule
Förderschule G/H
Hauptschule
ohne Zuwanderungsgeschichte mit Zuwanderungsgeschichte
ohne deutsche Staatsangehörigkeit
79
Abbildung 24: Schüler*innen an Weiterbildungskollegs in der Stadt Münster nach
Staatsangehörigkeit in Prozent
Quelle: Information- und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
Um die Vielfalt der verschiedenen möglichen Bildungswege gerechter darzustellen,
wird mit Abbildung 25 die Verteilung der Schüler*innen nach Zuwanderungsge-
schichte und Staatsangehörigkeit in den Berufskollegs dargestellt. An den Berufs-
kollegs in Münster blieb die Gesamtzahl der Schüler *innen in den letzten Jahren
trotz sinkender Tendenz relativ konstant (2024/25: 17.325) und der Anteil mit
Zuwanderungsgeschichte liegt aktuell bei 21,7 %. Die meisten Jugendlichen mit
Zuwanderungsgeschichte besuchen die Berufsschule (2.435; 64,8 %). Auffällig ist,
dass ihr Anteil am beruflichen Gymnasium, der Fach- und Fachoberschule, niedrig
bleibt (200; 5,3 % und 80; 2,1 %), während sie in der Berufsfachschule stärker
repräsentiert sind (935; 24,9 %).
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
90,0%
100,0%
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
gesamt mit deutscher
Staatsangehörigkeit
ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
Abendgymnasium Abendrealschule Overberg-Kolleg
80
Abbildung 25: Schüler*innen an Berufskollegs in der Stadt Münster nach
Zuwanderungsgeschichte und Staatsangehörigkeit in Prozent
Quelle: Information- und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
gesamt ohne Zuwanderungsgeschichte mit Zuwanderungsgeschichte ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
Berufsschule Berufsfachschule Berufliches Gymnasium Fachoberschule Fachschule
81
Abbildung 26: Schüler*innen in der Ausbildungsvorbereitung an städtischen
Berufskollegs nach Zuwanderungsgeschichte und Staatsangehörigkeit
Quelle: Information- und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
Abbildung 26 zeigt die Veränderung in der Zusammensetzung der in 2024/25
insgesamt 407 Schüler*innen in den Ausbildungsvorbereitungsklassen an
städtischen Berufskollegs. Der Anteil der Schüler*innen mit
Zuwanderungsgeschichte ist seit 2015/16 von 32,3 % (121 Schüler*innen) auf
74,2 % (302 Schüler*innen) im Jahr 2 024/25 gestiegen. Seit dem Jahr 2020/21
hat sich der Anteil der Schüler*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in der
Ausbildungsvorbereitung von 43 % (117) auf 68 % (277) im Jahr 2024/25 erhöht.
Diese Entwicklung korreliert sicherlich mit der Ankunft von neu zugewanderten
Schüler*innen aus der Ukraine, die entweder in Internationale Förderklassen (IFK)
oder „Fit-Für-Mehr“ (FFM) aufgenommen wurden.
68% 54% 49% 51% 42% 45% 45% 33% 29% 26%
32% 46% 51% 49% 58% 55% 55% 67% 71% 74%
31%
59%
53%
49% 45% 47%
43%
57%
69% 68%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25
ohne Zuwanderungsgeschichte mit Zuwanderungsgeschichte
ohne deutsche Staatsangehörigkeit
82
5.6 Schulabschlüsse von Schüler*innen ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
Bei Betrachtung der Schulabschlüsse46 zeigt sich über die Jahre eine gewisse Sta-
bilität, zugleich bleiben deutliche Unterschiede nach Staatsangehörigkeit beste-
hen. Während 2023/24 insgesamt 1.515 (49,2 %) aller Schulabgänger*innen die
Hochschulreife erreichten, waren es bei Jugendlichen ohne deutsche Staatsange-
hörigkeit 50 (13,0 %). Umgekehrt lag ihr Anteil ohne Abschluss bei 95 (24,7 %),
deutlich höher als bei Jugendlichen mit deutscher Staatsangehörigkeit 110 (4,1
%).
Abbildung 27: Schulabgänger*innen von allgemeinbildenden Schulen in der Stadt
Münster nach Abschlussart und Staatsangehörigkeit am Ende der Schuljahre
2015/16 bis 2023/24 in Prozent
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
46 Daten zur Migrationsvorgeschichte in Bezug auf die Abschlussarten liegen Information und Technik
Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) nicht vor.
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
gesamt mit deutscher
Staatsangehörigkeit
ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
ohne Ersten Schulabschluss
Erster Schulabschluss bzw. Erweiterter Erster Schulabschluss
Mittlerer Schulabschluss
Fachhochschulreife
Hochschulreife
83
Tabelle 37: Schulabgänger*innen von allgemeinbildenden Schulen in der Stadt
Münster nach Abschlussart in den Schuljahren 2015/16 bis 2023/24
Abschlussart
gesamt davon mit deutscher
Staatsangehörigkeit
davon ohne deut-
sche
Staatsangehörigkeit
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Ende des Schuljahres 2015/16
gesamt 3.302 100% 3.075 100% 227 100%
ohne Ersten Schulabschluss 176 5,33% 134 4,36% 42 18,50%
darunter aus der Förderschule 116 4% 96 3% 20 9%
mit (Erweitertem) Ersten Schulab-
schluss 297 8,99% 229 7,45% 68 29,96%
mit Mittlerem Schulabschluss 1.019 31% 937 30% 82 36%
mit Fachhochschulreife 113 3,42% 103 3,35% 10 4,41%
mit Hochschulreife 1.697 51% 1.672 54% 25 11%
Ende des Schuljahres 2016/17
gesamt 3.322 100% 3.049 100% 273 100%
ohne Ersten Schulabschluss 197 5,93% 140 4,59% 57 20,88%
darunter aus der Förderschule 128 4% 99 3% 29 11%
mit (Erweitertem) Ersten Schulab-
schluss 377 11,35% 289 9,48% 88 32,23%
mit Mittlerem Schulabschluss 929 28% 841 28% 88 32%
mit Fachhochschulreife 109 3,28% 104 3,41% 5 1,83%
mit Hochschulreife 1.710 51% 1.675 55% 35 13%
Ende des Schuljahres 2017/18
gesamt 3.139 100% 2.878 100% 261 100%
ohne Ersten Schulabschluss 226 7,20% 167 5,80% 59 22,61%
darunter aus der Förderschule 106 3% 91 3% 15 6%
mit (Erweitertem) Ersten Schulab-
schluss 308 9,81% 233 8,10% 75 28,74%
mit Mittlerem Schulabschluss 839 27% 764 27% 75 29%
mit Fachhochschulreife 107 3,41% 100 3,47% 7 2,68%
mit Hochschulreife 1.659 53% 1.614 56% 45 17%
Ende des Schuljahres 2018/19
gesamt 3.152 100% 2.855 100% 297 100%
ohne Ersten Schulabschluss 197 6,25% 138 4,83% 59 19,87%
darunter aus der Förderschule 79 3% 66 2% 13 4%
84
mit (Erweitertem) Ersten Schulab-
schluss 386 12,25% 288 10,09% 98 33,00%
mit Mittlerem Schulabschluss 859 27% 765 27% 94 32%
mit Fachhochschulreife 89 2,82% 82 2,87% 7 2,36%
mit Hochschulreife 1.621 51% 1.582 55% 39 13%
Ende des Schuljahres 2019/20
gesamt 3.040 100% 2.791 100% 249 100%
ohne Ersten Schulabschluss 159 5,23% 113 4,05% 46 18,47%
darunter aus der Förderschule 71 2% 64 2% 7 3%
mit (Erweitertem) Ersten Schulab-
schluss 294 9,67% 222 7,95% 72 28,92%
mit Mittlerem Schulabschluss 875 29% 786 28% 89 36%
mit Fachhochschulreife 97 3,19% 89 3,19% 8 3,21%
mit Hochschulreife 1.615 53% 1.581 57% 34 14%
Ende des Schuljahres 2020/21*
gesamt 3.130 100% 2.835 100% 290 100%
ohne Ersten Schulabschluss 160 5,11% 125 4,41% 35 12,07%
darunter aus der Förderschule 80 3% 65 2% 15 5%
mit (Erweitertem) Ersten Schulab-
schluss 330 10,54% 225 7,94% 100 34,48%
mit Mittlerem Schulabschluss 930 30% 825 29% 105 36%
mit Fachhochschulreife 105 3,35% 95 3,35% 10 3,45%
mit Hochschulreife 1.610 51% 1.565 55% 45 16%
Ende des Schuljahres 2021/22
gesamt 3.165 100% 2.845 100% 320 100%
ohne Ersten Schulabschluss 185 5,85% 135 4,75% 50 15,63%
darunter aus der Förderschule 90 3% 75 3% 15 5%
mit (Erweitertem) Ersten Schulab-
schluss 370 11,69% 275 9,67% 95 29,69%
mit Mittlerem Schulabschluss 920 29% 805 28% 120 38%
mit Fachhochschulreife 100 3,16% 95 3,34% 10 3,13%
mit Hochschulreife 1.585 50% 1.540 54% 45 14%
Ende des Schuljahres 2022/23
gesamt 2.990 100% 2.610 100% 380 100%
ohne Ersten Schulabschluss 175 5,85% 110 4,21% 60 15,79%
darunter aus der Förderschule 75 3% 60 2% 15 4%
85
mit (Erweitertem) Ersten Schulab-
schluss 390 13,04% 255 9,77% 130 34,21%
mit Mittlerem Schulabschluss 840 28% 720 28% 120 32%
mit Fachhochschulreife 90 3,01% 75 2,87% 15 3,95%
mit Hochschulreife 1.495 50% 1.445 55% 50 13%
Ende des Schuljahres 2023/24
gesamt 3.080 100% 2.695 100% 385 100%
ohne Ersten Schulabschluss 205 6,66% 110 4,08% 95 24,68%
darunter aus der Förderschule 75 2% 65 2% 10 3%
mit (Erweitertem) Ersten Schulab-
schluss 305 9,90% 215 7,98% 95 24,68%
mit Mittlerem Schulabschluss 960 31% 820 30% 140 36%
mit Fachhochschulreife 95 3,08% 90 3,34% 10 2,60%
mit Hochschulreife 1.515 49% 1.465 54% 50 13%
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Amt für Schule und
Weiterbildung der Stadt Münster
*Aus Datenschutzgründen werden Original-Fallzahlen und -Wertesummen ab dem
Berichtsjahr 2020/21 auf ein Vielfaches von 5 auf- bzw. abgerundet. Hierdurch ist keine
Additivität gegeben.
5.7 Sprachförderangebote der Volkshochschule Münster
Die Volkshochschule Münster konzentriert sich auf die durch das Weiterbildungs-
gesetz NRW geförderte Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab
16 Jahren und ergänzt mit den Jugendkursen das mittlerweile vielfältige Sprach-
bildungsangebot für Kinder und Jugendliche an Schulen, Berufskollegs und bei an-
deren Trägern. Mit den Jugendkursen im Programmbereich „Deutsch als Fremd-
sprache“ spricht die VHS junge Leute ab 16 Jahren an, die als jugendliche Seiten-
einsteiger in Bildungsgänge der Berufskollegs einmünden und über die VHS eine
zusätzliche Unterstützung erhalten. Demzufolge wurde das kostenlose Angebot
„Club D“ für Schüler*innen ab der 5. Klasse eingestellt und aus diesem Grund wird
die Datenreihe von diesem Kurs nicht fortgeführt. Die VHS Münster bietet ver-
schiedene Kursformate im Bereich „Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweit-
sprache“ an. In den Tabellen 38 und 39 können genaue Zahlen der Kurse und
angemeldeten Teilnehmenden eingesehen werden.
86
Tabelle 38: Anzahl der Kurse für Jugendliche und angemeldeten Teilnehmenden
im ergänzenden Sprachförderangebot der VHS Münster ab Kalenderjahr 2021
Studienjahr Anzahl der
Kurse
angemeldete
Teilnehmende
davon
weiblich
davon
männlich
davon
divers
davon
o .A.
202147 2 16 - - - -
2022 9 77 32 45 - -
2023 8 82 34 48 - -
2024 8 74 37 36 - 1
2025 4 38 13 23 - 2
Quelle: Volkshochschule Münster
Darüber hinaus können an der VHS auch Sprachzertifikate erworben werden, die
vielfach als Voraussetzung für Aufenthalt, Einbürgerung, Ausbildung, Beruf oder
Studium verlangt werden. Seit 2008 ist die VHS -Prüfstelle des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) für den Einbürgerungstest.48
Tabelle 39: Anzahl der Kurse und angemeldeten Teilnehmenden49 im Bereich
„Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache“ der VHS Münster ab dem
Studienjahr 2015/16
Studienjahr Anzahl der
Kurse
Teilnehmende
insgesamt
davon
weiblich
davon
männlich Divers o.A.
2015/16 123 2.104 1.155 949 - -
2016/17 135 2.384 1.350 1.034 - -
2017/18 137 2.187 1.370 817 - -
2018/19 127 2.188 1.326 862 - -
2019/20 107 1.552 964 558 - -
2021/2250 48 503 317 186 0 0
202251 69 1.061 671 390 0 0
2023 68 1.199 754 443 0 2
2024 68 1.204 753 433 5 13
2025 42 774 453 314 0 7
Quelle: Volkshochschule Münster
47 Daten für 2021 nur für die 2. Jahreshälfte.
48 Informationen des BAMF zu der Einbürgerung in Deutschland: https://www.bamf.de/DE/The-
men/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html [letzter Zu-
griff 12.01.2026]
49 Abschlussquoten werden bei diesem freiwilligen Kursangebot ( für Erwachsene und Selbstzah-
lende), das ohne verpflichtenden Test abschließt, nicht erhoben.
50 Coronabedingt fanden 2020/21 weniger Kurse mit reduzierter Teilnehmenden-Zahl statt.
51 Umstellung der Erfassung von Studienjahr auf Kalenderjahr.
87
Die folgende Abbildung 28 zeigt die Anzahl der angemeldeten Teilnehmenden für
den Einbürgerungstest an der VHS Münster von 2016 bis zu August 2025.52
Abbildung 28: Anzahl der Anmeldungen für Einbürgerungstests an der VHS
Münster 2016–2025
Quelle: Volkshochschule Münster
* Anmeldungen bis August 2025 erfasst.
Handlungsempfehlungen
▪ Weitere intensive und gezielte Sprachförderung in der deutschen Sprache,
Beförderung der Annahme bestehender Angebote und Maßnahmen speziell
für Kinder mit nicht deutscher Muttersprache, um vor Schulbeginn ein ver-
gleichbares Sprachniveau zu Kindern ohne Zuwanderungsgeschichte zu er-
reichen.
▪ Möglichst früher Besuch einer Kindertagesstätte, bestenfalls ein Besuch von
mehr als 24 Monaten
▪ Die frühzeitige, kontinuierliche und schulformübergreifende Sprachförde-
rung sollte weiter gestärkt werden – von der Primarstufe bis zum Übergang
in Ausbildung oder Studium. Bestehende Angebote (z. B. Erstförderung, In-
ternationale Förderklassen, Fit-Für-Mehr) sind systematisch weiterzuentwi-
ckeln und stärker mit Regelunterricht zu verzahnen.
▪ Übergangsprozesse sollten intensiver begleitet werden, insbesondere für
neu zugewanderte Schüler*innen. Dazu gehören zusätzliche Beratungsan-
gebote für Eltern, standardisierte Informationsformate sowie eine engere
52 Die Tests werden beim BAMF ausgewertet. Das Ergebnis wird direkt den Teilnehmenden und nicht
dem Prüfungszentrum mitgeteilt. Das Prüfungszentrum als durchführende Stelle kennt demgemäß
keine Abschlussquoten.
239 235
288
251
213
244
184
374
297
197
0
50
100
150
200
250
300
350
400
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025*
88
Abstimmung zwischen Grund- und weiterführenden Schulen, um Benachtei-
ligungen beim Übergang abzubauen.
▪ Es sollten gezielte Förder- und Unterstützungsmaßnahmen an weiterführen-
den Schulen ausgebaut werden, etwa Lernbegleitung, Mentoringprogramme
und diversitätssensible Schulentwicklung, um Bildungserfolge unabhängig
von Herkunft und Staatsangehörigkeit zu ermöglichen.
▪ Die Daten legen nahe, dass der Förderung von diskrimierungssensiblem und
diversitätsorientiertem Handeln in Einrichtungen von Schule und Bildung
eine hohe Priorität zukommen sollte. Neben der entsprechenden Fortbildung
von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften in Schulen und sonstigen
Bildungseinrichtungen ist es zentral, dass auch weitere Konzepte und Maß-
nahmen in diesem Bereich entwickelt werden (siehe MLB, S. 43).
▪ Berufsorientierung, Übergangsbegleitung und individuelle Bildungsplanung
sollten gezielt ausgebaut werden, um den Zugang zu höherqualifizierenden
Bildungsgängen zu verbessern und langfristige Bildungsperspektiven zu er-
öffnen.
▪ Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Schulabbrüchen – insbeson-
dere an Schulen mit hohem Anteil von Schüler*innen mit Zuwanderungsge-
schichte – sollten verstärkt werden. Dazu zählen frühzeitige Risikoerken-
nung, individuelle Förderpläne sowie eine engere Z usammenarbeit von
Schule, Jugendhilfe und Beratungsstellen.
89
6. Arbeit und Wirtschaft
Die Teilhabe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte am Wirtschaftsleben und
Arbeitsmarkt ist für die einzelne Person und aus integrationspolitischer Sicht von
zentraler Bedeutung. Angesichts der Alterung der Gesellschaft infolge des demo-
grafischen Wandels ist sie auch aus Sicht der heimischen Wirtschaft von hohem
Interesse. Im vorliegenden Monitoring wird die allgemeine Erwerbsbeteiligung von
Menschen mit Migrationsvorgeschichte in der Stadt Münster fortgeführt dargestellt
(Punkt 6.1). Es folgt die Arbeitslosenstatistik und eine Analyse der sozioökonomi-
schen Merkmale von Leistungsempfangenden des Jobcenters der Stadt Münster.
Fortgeführt wurden erneut die Daten der Ärztekammer Westfalen -Lippe (Punkt
6.2), die Daten der Handwerkskammer Münster zu den in Ausbildung und Teilzeit-
Ausbildung befindlichen Auszubildenden mit Wohnort in Münster (Punkt 6.3) sowie
der Betriebe mit Betriebssitz in Münster (Punkt 6.4). Neu integriert wurden die
Daten der internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Stipen-
diaten des Max-Planck-Instituts für molekulare Biomedizin (Punkt 6.5) und sowie
internationalen Wissenschaftler*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der
Universität Münster (Punkt 6.6), die sich zuvor im Handlungsfeld “Interkulturellen
Öffnung der öffentlichen Verwaltungen” befanden.
6.1 Beteiligung am Erwerbsleben
Im Zusammenhang mit der Bevölkerungsstruktur und dem Erwerbsstatus stehen
öffentliche Informationen durch den Mikrozensus (differenziert nach
Migrationsvorgeschichte) sowie Daten der Bundesagentur für Arbeit (differenziert
nach Staatsangehörigkeit) zur Verfügung. Im Integrationsmonitoring werden
schwerpunktmäßig die Daten der Bundesagentur für Arbeit genutzt, bei denen es
sich nicht um Hochrechnungen, sondern präzise Werte handelt und teilweise die
Ergebnisse aus dem Zensus 2022, soweit diese bereits veröffentlicht wurden.
2024 zählten in Münster rund 171.000 Menschen im Alter von 15 bis unter 65
Jahren zur Gruppe der Erwerbspersonen (waren erwerbstätig oder arbeitsuchend
gemeldet), wovon rund 22,6 % eine Migrationsvorgeschichte hatten (vgl. Tabelle
40).
90
Tabelle 40: Bevölkerung der Stadt Münster nach Beteiligung am Erwerbsleben
und Migrationshintergrund53 2011, 2014, 2016, 2019 und 2021-202454
Jahr
Erwerbspersonen Erwerbstätige
gesamt davon mit Migrationsvorgeschichte gesamt davon mit Migrationsvorgeschichte
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
2011 162.170 32.480 20,0% 154.020 29.630 19,2%
2014 165.000 30.000 18,2% 158.000 28.000 17,4%
2016 168.000 31.000 18,5% 161.000 29.000 18,0%
2019 177.000 42.000 23,7% 171.000 40.000 23,4%
202155 162.000 36.000 21,9% 156.000 33.000 21,3%
2022 169.000 34.000 20,0% 165.000 33.000 19,7%
2023 169.000 29.000 17,3% 165.000 27.000 16,6%
2024 171.000 39.000 22,6% 166.000 37.000 22,2%
Quelle: IT.NRW, Statistisches Landesamt, Düsseldorf, 2025. Bevölkerung in Stadt
Münster in den Jahren 2021 bis 2024 nach Erwerbsstatus, Migrationsstatus und
Geschlecht
53 Entsprechend der Definition des Migrationshintergrundes nach § 4 Abs.1 des Teilhabe- und Integ-
rationsgesetzes NRW sind Menschen mit Migrationshintergrund Personen ohne deutsche Staatsan-
gehörigkeit oder im Ausland geborene und nach 1955 zugewanderte Personen oder Personen, bei
denen mindestens ein Elternteil zugewandert ist.
54 Erfasst ist in den vorliegenden Daten sowie in Tabelle 41 und Abbildung 29 die Bevölkerung in
Privathaushalten im Alter von 15 bis unter 65 Jahren am Hauptwohnort Münster.
55 Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neu gestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020
sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
91
Tabelle 41: Erwerbstätige mit Migrationshintergrund in der Stadt Münster nach
Staatsangehörigkeit und Geschlecht 2024
Erwerbstätige mit Migrationsvorgeschichte
gesamt
davon ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Anzahl Anteil
gesamt 37.000 19.000 52,4 %
davon weiblich 16.000 (8.000)* (49,9 %)
davon männlich 21.000 (11.000) (54,3 %)
Quelle: IT.NRW, Statistisches Landesamt, Düsseldorf, 2025. Erwerbstätige mit
Migrationshintergrund in Stadt Münster in den Jahren 2021 bis 2024 nach
Staatsangehörigkeit und Geschlecht
* Zahlenwerte in Klammern bedeuten, dass die Aussagekraft eingeschränkt ist, da der
Wert Fehler aufweisen kann.
Abbildung 29: Erwerbspersonen und Erwerbstätige in der Stadt Münster nach
Migrationshintergrund und Geschlecht 2024
Quelle: IT.NRW, Statistisches Landesamt, Düsseldorf, 2025. Bevölkerung in Stadt
Münster in den Jahren 2021 bis 2024 nach Erwerbsstatus, Migrationsstatus und
Geschlecht
Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse hat sich in
Münster weiter erhöht (vgl. Abbildung 30), wobei Unterschiede in Bezug auf die
am stärksten vertretenen Wirtschaftszweige zwischen Beschäftigten mit und ohne
deutscher Staatsangehörigkeit bestehen (vgl. Tabelle 44).
67.000
16.000
66.000
16.000
65.000
22.000
64.000
21.000
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
ohne Migrations-
hintergrund
mit Migrations-
hintergrund
ohne Migrations-
hintergrund
mit Migrations-
hintergrund
Erwerbspersonen Erwerbstätige
weiblich männlich
92
Abbildung 30: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Stadt Münster
(Arbeitsort) nach Staatsangehörigkeit 2014-202556
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Die Tabelle 42 zeigt die Arbeitslosenquoten in Münster, NRW und Deutschland im
September 2025. Auffällig ist, dass Münster in allen Kategorien niedrigere Quoten
hat als NRW und überwiegend unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Gleichwohl ist
die Arbeitslosigkeit bei nichtdeutschen Personen besonders hoch, auch wenn
Münster bei der Jugendarbeitslosigkeit besser ab schneidet als NRW und
Deutschland.
56 Die Daten der Beschäftigungsstatistik werden immer zum monatlichen Stichtag am Quartalsende
erhoben und durch die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.
100000
120000
140000
160000
180000
200000
220000
Dez
2014
Dez
2015
Dez
2016
Dez
2017
Dez
2018
Dez
2019
Dez
2020
Dez
2021
Dez
2022
Dez
2023
Dez
2024
Mrz
2025
mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne deutsche Staatsangehörigkeit
93
Tabelle 42: (Jugend-)Arbeitslosenquote im September 2025 in Prozent Münster,
NRW und Deutschland nach Anspruchsgrundlage und Geschlecht
Münster NRW Deutschland
Arbeitslosenquote in Prozent
gesamt 5,3 7,8 6,3
unter Frauen 4,8 7,6 6,1
unter Männern 5,8 8 6,5
unter Nicht-Deutschen 14,6 18,8 14,6
SGB II (Bürgergeld) 3,3 5,3 3,9
unter Frauen 3,1 5,4 3,9
unter Männern 3,5 5,3 3,9
unter Nicht-Deutschen 11 15,1 10,9
SGB III (Arbeitslosengeld I) 2 2,4 2,4
unter Frauen 1,7 2,2 2,2
unter Männern 2,3 2,7 2,5
unter Nicht-Deutschen 3,5 3,7 3,7
Jugendarbeitslosenquote in Prozent
gesamt 3,7 6,6 6
SGB II (Bürgergeld) 2,2 4,2 3,5
SGB III (Arbeitslosengeld I) 1,5 2,4 2,5
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat September 2025
Die Daten der Tabelle 43 zeigen deutliche Unterschiede zwischen Deutschen und
Nicht-Deutschen. Besonders Geflüchtete sind häufiger auf Leistungen angewiesen
und seltener erwerbstätig. Frauen, vor allem Alleinerziehende, sind
überdurchschnittlich betroffen. Insgesamt wird sichtbar , dass strukturelle und
sprachliche Hürden den Arbeitsmarktzugang erschweren und sich soziale
Benachteiligungen über verschiedene Gruppen hinweg verstärken.
94
Tabelle 43: Langzeitleistungsbeziehende (LZB) im Jobcenter der Stadt Münster
nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen Stand Juni 2025
gesamt Frauen Männer
gesamt
ohne dt.
Staatsan-
gehörigkeit
Geflüch-
tete
gesamt
ohne dt.
Staatsan-
gehörigkeit
Geflüch-
tete
gesamt
ohne dt.
Staatsan-
gehörigkeit
Geflüch-
tete
LZB 9290 4023 2438 5022 2440 1505 4268 1583 933
unter 25 Jahren 1354 644 480 695 330 247 659 314 233
25-49 Jahre 4929 2277 1387 2821 1470 903 2108 807 484
50 Jahre und älter 3007 1102 571 1506 640 355 1501 462 216
davon Alleinerzie-
hende 1369 698 408 1301 671 397 68 27 11
unter 25 Jahren 65 22 14 64 21 13 ./. ./. ./.
25-49 Jahre 1167 597 352 1124 584 345 42 13 7
50 Jahre und älter 137 79 42 113 66 39 24 13 3
davon
Schwerbehinderte 786 205 95 362 99 46 424 106 49
unter 25 Jahren 31 10 9 14 6 6 17 4 3
25-49 Jahre 330 88 51 154 42 21 176 46 30
50 Jahre und älter 425 107 35 194 51 19 231 56 16
davon Erwerbstätige 2592 1212 707 1397 646 357 1195 566 350
unter 25 Jahren 453 217 156 210 94 64 243 123 92
25-49 Jahre 1342 699 415 739 372 207 603 327 208
50 Jahre und älter 797 296 136 448 180 86 349 116 50
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter der Stadt Münster
./. = Die Ausdifferenzierung kann in diesem Fall zu einer Identifizierbarkeit von Personen
führen. Daher wurden die Angaben aus Datenschutzgründen herausgenommen.
95
Tabelle 44: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Münster nach
Wirtschaftszweig Staatsangehörigkeit und Geschlecht Januar 2025
Berufssektor
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
gesamt davon ohne deutsche Staatsange-
hörigkeit
gesamt weiblich männlich gesamt weiblich männlich
Produktionsberufe 27.470 4.750 22.720 3.190 420 2.770
personenbezogene
Dienstleistungsberufe 59.730 41.430 18.300 9.980 5.420 4.560
kaufmännische und un-
ternehmensbezogene
Dienstleistungsberufe
71.380 41.300 30.080 3.130 1.810 1.320
IT- und naturwissen-
schaftliche Dienstleis-
tungsberufe
15.450 3.660 11.790 860 280 580
sonstige wirtschaftliche
Dienstleistungsberufe 20.270 5.890 14.380 6.440 2.300 4.140
keine Angabe 980 410 570 - - -
insgesamt 195.280 97.440 97.840 23.600 10.230 13.370
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
96
Abbildung 31: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Münster
nach Berufssektor und Staatsangehörigkeit Januar 2025
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Ende des 1. Quartals 2025 waren in Münster knapp 128.500 Personen in Vollzeit
und 67.500 Personen in Teilzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt (vgl.
Tabelle 45). Der Anteil der Frauen an allen Vollzeitbeschäftigten betrug Ende März
2025 38,5 %, bei den Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit liegt der Anteil
mit 36,0 % leicht darunter (vgl. Abbildung 32).
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
mit deutscher
Staatsangehörigkeit
ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
Grundstücks- und
Wohnungswesen
Handel, Gastgewerbe, Verkehr
Information und Kommunikation
Baugewerbe
Produzierendes Gewerbe (ohne
Baugewerbe)
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei
97
Tabelle 45: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Stadt Münster nach
Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, Staatsangehörigkeit und Geschlecht jeweils
zum Dezember 2014–März 2025
Jahr Beschäftigungsver-
hältnis
Beschäftigte
gesamt davon ohne deutsche Staatsan-
gehörigkeit
gesamt weiblich männlich gesamt weiblich männlich
2014
vollzeitbeschäftigt 110.279 42.572 67.707 6.188 1.989 4.199
teilzeitbeschäftigt 45.901 34.905 10.996 3.521 2.061 1.460
2016
vollzeitbeschäftigt 113.871 43.547 70.324 7.467 2.303 5.164
teilzeitbeschäftigt 50.227 37.985 12.242 4.243 2.503 1.740
2018
vollzeitbeschäftigt 117.300 44.613 72.687 8.953 2.827 6.126
teilzeitbeschäftigt 53.936 40.224 13.712 4.641 2.701 1.940
2020
vollzeitbeschäftigt 120.537 46.329 74.208 10.778 3.513 7.265
teilzeitbeschäftigt 58.546 42.609 15.937 5.513 3.173 2.340
2024
vollzeitbeschäftigt 128.600 49.560 79.040 15.710 5.700 10.010
teilzeitbeschäftigt 67.310 48.250 19.060 7.710 4.480 3.230
2025
vollzeitbeschäftigt 128.470 49.400 79.070 16.110 5.800 10.310
teilzeitbeschäftigt 67.470 48.260 19.210 7.840 4.560 3.280
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Datenbanken Beschäftigungsstatistik
98
Abbildung 32: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Stadt Münster
nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, Staatsangehörigkeit und Geschlecht –
März 2025
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Datenbanken Beschäftigungsstatistik
47.130 geringfügig entlohnte Beschäftigte arbeiteten im 1. Quartal 2025 in
Münster. Davon waren 50,3 % Frauen. Bei den geringfügig entlohnten
Beschäftigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit war der Anteil der Frauen mit
40,7 % (bezogen auf alle geringfügig entlohnten Beschäf tigten ohne deutsche
Staatsangehörigkeit) etwas niedriger (vgl. Tabelle 46, Abbildung 33).
38,5%
71,5%
36,0%
58,2%
38,8%
73,3%
61,5%
28,5%
64,0%
41,8%
61,2%
26,7%
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit
gesamt ohne deutsche
Staatsbürgerschaft
mit deutscher Staatsbürgerschaft
weiblich männlich
99
Tabelle 46: Beschäftigte am Arbeitsort Münster nach Art der Beschäftigung,
Staatsangehörigkeit und Geschlecht März 2025
Art der Beschäftigung
Beschäftigte
gesamt davon ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
gesamt weiblich männlich gesamt weiblich männlich
sozialversicherungspflich-
tig Beschäftigte 195.940 97.660 98.280 23.950 10.360 13.590
geringfügig entlohnte Be-
schäftigte 47.130 23.700 23.430 7.880 3.210 4.670
Auszubildende (sozialver-
sicherungspflichtig) 9.130 4.610 4.520 1.430 640 790
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Datenbanken Beschäftigungsstatistik
Abbildung 33: Geringfügig entlohnte Beschäftigte am Arbeitsort Münster nach
Staatsangehörigkeit und Geschlecht – März 2025
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Datenbanken Beschäftigungsstatistik
Seit 2014 ist die Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten insgesamt
gestiegen, wobei der Anstieg bei Beschäftigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit
deutlich größer ausfällt. Hier hat sich die Zahl der geringfügig entlohnten
Beschäftigten mehr als verdoppelt. Insbesondere bei den im Nebenjob geringfügig
Beschäftigten ist ein erheblicher Zuwachs zu verzeichnen.
50,29%
86,46%
13,54%
49,71%
80,07%
19,93%
0,00%
10,00%
20,00%
30,00%
40,00%
50,00%
60,00%
70,00%
80,00%
90,00%
100,00%
gesamt davon mit deutscher
Staatsangehörigkeit
davon ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
weiblich männlich
100
Tabelle 47: Ausschließlich und nebenberuflich geringfügig entlohnte Beschäftigte
in der Stadt Münster nach Staatsangehörigkeit jeweils zum Dezember 2014–
2024 und März 2025
Jahr Beschäftigungsverhältnis
geringfügig entlohnte Beschäftigte
gesamt davon ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
2014
gesamt 39.224 3.517
davon ausschließlich geringfügig
beschäftigte 27.533 2.453
davon im Nebenjob 11.691 1.064
2016
gesamt 39.088 3.828
davon ausschließlich geringfügig
beschäftigt 26.790 2.555
davon im Nebenjob 12.298 1.273
2018
gesamt 39.596 4.320
davon ausschließlich geringfügig
beschäftigt 26.365 2.739
davon im Nebenjob 13.231 1.581
2020
gesamt 40.135 4.775
davon ausschließlich geringfügig
beschäftigt 24.618 2.588
davon im Nebenjob 15.517 2.187
2024
gesamt 47.500 7.810
davon ausschließlich geringfügig
beschäftigt 26.500 3.430
davon im Nebenjob 21.000 4.370
2025
gesamt 47.130 7.880
davon ausschließlich geringfügig
beschäftigt 26.370 3.570
davon im Nebenjob 20.760 4.320
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Datenbanken Beschäftigungsstatistik
101
Im Mikrozensus werden zudem Daten zur Befristung von
Beschäftigungsverhältnissen erhoben. Unabhängig von der
Migrationsvorgeschichte zeigt sich, dass der Großteil der erwerbstätigen
Bevölkerung in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis steht (vgl. Tabelle
48). Allerdings ist unter der erwerbstätigen Bevölkerung mit
Migrationsvorgeschichte weiterhin der Anteil an befristeten
Beschäftigungsverhältnissen größer als bei den erwerbstätigen Personen ohne
Migrationsvorgeschichte.
Tabelle 48: Erwerbstätige Bevölkerung in der Stadt Münster nach Befristung des
Beschäftigungsverhältnisses und Migrationsvorgeschichte 202457
Quelle: IT.NRW, Statistisches Landesamt, Düsseldorf, 2025.
* Zahlenwerte in Klammern bedeuten, dass die Aussagekraft eingeschränkt ist, da der Wert Fehler
aufweisen kann. ** Das Symbol / bedeutet, dass keine Angabe möglich ist, weil der Zahlenwert
nicht sicher genug ist.
Bezüglich der Einkommenshöhe der sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten wird sichtbar, dass das Einkommen von Personen ohne
deutsche Staatsangehörigkeit unterhalb des M edianwertes der
Gesamtbevölkerung liegt (vgl. Tabelle 49). Ein wesentlicher Grund dafür liegt in
dem Befund, dass mehr als die Hälfte aller Vollzeitbeschäftigten ohne deutsche
Staatsangehörigkeit lediglich ein Einkommen bis 3.000€ haben (vgl. Tabelle 50).
57 Erfasst ist in den vorliegenden Daten die Bevölkerung in Privathaushalten im Alter von 15 bis unter
65 Jahren am Hauptwohnort Münster.
gesamt
erwerbstätige Bevölkerung ohne
Migrationsvorgeschichte
erwerbstätige Bevölkerung mit
Migrationsvorgeschichte
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
unbefristet 135.000 105.000 83,7 % 29.000 85,4 %
befristet 26.000 21.000 16,3 % (5.000) (14,6 %)
gesamt 160.000 126.000 100 % 34.000 100 %
102
Tabelle 49: Bruttomonatsentgelt (Median) der sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten in der Stadt Münster 2016 – 2024
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte
(Jahreszahlen)
Tabelle 50: Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Stadt Münster
nach monatlichem Bruttoeinkommen und Staatsangehörigkeit Dezember 2024
monatliches Brutto-
einkommen
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte
gesamt davon ohne deutsche Staats-
angehörigkeit
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
bis 2.000 € 3.877 3,36% 1.291 9,26%
über 2.000 bis 3.000 € 18.688 16,19% 6.225 44,65%
über 3.000 bis 4.000 € 28.749 24,91% 3.520 25,25%
über 4.000 bis 5.000 € 24.148 20,92% 1.559 11,18%
über 5.000 bis 6.000 € 14.728 12,76% 584 4,19%
über 6.000 € 25.219 21,85% 764 5,48%
gesamt 115.409 100% 13.943 100%
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte
(Jahreszahlen)
58 Der Median bezeichnet den Wert, der in einem Datensatz, in dem die Messwerte der Größe nach
sortiert wurden, genau in der Mitte liegt.
Jahr
Bruttomonatsentgelt der sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten (Median58)
gesamt davon ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
2016 3.349 € 2.334 €
2017 3.432 € 2.303 €
2018 3.531 € 2.264 €
2019 3.632 € 2.214 €
2020 3.680 € 2.184 €
2021 3.767 € 2.479 €
2022 3.872 € 2.617 €
2023 4.007 € 2.743 €
2024 4.227 € 2.888 €
103
6.1.1 Arbeitslosigkeit
Im Jahr 2025 waren in der Stadt Münster von Januar bis Juli durchschnittlich 9.622
Menschen arbeitslos59 gemeldet, davon 35,5 % im Rechtskreis SGB III, 64,5 % im
Rechtskreis SGB II. In der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit
werden keine Daten nach Migrationsvorgeschichte erhoben, sondern nur nach
Staatsangehörigkeit. Nach diesen Daten ist der Anteil der Arbeitslosen ohne
deutsche Staatsangehörigkeit bis 2023 stetig angestiegen, seitdem verbleibt ihr
Anteil vergleichsweise konstant bei knapp 35 % (vgl. Abbildung 34).
Abbildung 34: Entwicklung der Anteile einzelner Gruppen an der Arbeitslosigkeit
in Münster, Jahresdurchschnittswerte 2015–2024, Durchschnittswert Januar bis
September 202560
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
59 Arbeitslose sind Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder
nur eine weni ger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, eine versicher -
ungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, den
Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also
arbeitsfähig und -bereit sind, in der Bundesrepublik Deutschland woh nen, nicht jünger als 15 Jahre
sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben sowie sich persönlich bei
einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Männer
Frauen
ohne deutsche
Staatsangehörigkei
t
unter 25 Jahren
55 Jahre und älter
Langzeitarbeitslose
104
6.1.2 Struktur der Arbeitslosen nach
Migrationsvorgeschichte
Bei den nachfolgenden Daten handelt es sich für den Zeitraum von 2014 bis 2018
um stichtagsbezogene Auswertungen der im Jobcenter der Stadt Münster
gemeldeten Leistungsbeziehenden61. Der Stichtag für die Jahre 2014 bis 2018 war
jeweils in der Mitte des Monats Dezember.
Bei den Daten für den Zeitraum von 2020 bis 2025 handelt es sich um
hochgerechnete Ergebnisse der Bundesagentur für Arbeit für erwerbsfähige
Leistungsbeziehende im Jobcenter der Stadt Münster. Die Daten werden
vierteljährlich veröffentlicht. Der Stichtag für die Jahre 2014 bis 2024 war jeweils
in der Mitte des Monats Dezember, die Daten aus 2025 wurden Mitte März 2025
erhoben. Während der Anteil an Arbeitslosen mit deutscher Staatsangeh örigkeit
unabhängig von der Migrationsvorgeschichte von 2014 bis 2025 rückläufig war, ist
der Anteil an Arbeitslosen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im gleichen
Zeitraum gestiegen (vgl. Tabelle 51). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die
kriegsbedingte Migration in 2015 (Syrien -Krieg) und 2022 (Ukraine -Krieg)
zurückzuführen.
Tabelle 51: Beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldete Arbeitslose nach
Migrationsvorgeschichte und Staatsangehörigkeit 2014–2025
Migrationsvorgeschichte
und Staatsangehörigkeit
Anteil
2014 2016 2018 2020 2022 2024 2025
Deutsche ohne
Migrationsvorgeschichte 56,40% 49,00% 48,20% 43,3% 38,7% 38,5% 38,4%
Deutsche mit
Migrationsvorgeschichte 21,70% 18,90% 17,40% 21,0% 18,3% 17,5% 18,9%
Personen ohne deutsche
Staatsangehörigkeit 21,90% 32,10% 34,40% 35,7% 43,0% 43,9% 42,6%
Quelle: Jobcenter der Stadt Münster (2014-2018); Statistik der Bundesagentur für
Arbeit, Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III - hochgerechnete Ergebnisse
(2020-2025)
In Bezug auf die Geschlechterverteilung zeigt sich sowohl bei
Leistungsbeziehenden mit als auch ohne Migrationsvorgeschichte ein relativ
ausgewogenes Verhältnis (vgl. Tabelle 52).
61 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine Auswertung des eigenen
Fallbestands und nicht um eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit handelt.
105
Tabelle 52: Beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldete erwerbsfähige
Leistungsbeziehende (ELB)62 mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach
Geschlecht 2014–2025
Jahr
ohne Migrationsvorgeschichte mit Migrationsvorgeschichte
weiblich männlich weiblich männlich
2014 49,90% 50,10% 47,50% 52,50%
2016 50,70% 49,30% 49,10% 50,90%
2018 51,10% 48,90% 48,90% 51,10%
2020 47,20% 52,70% 50,80% 49,20%
2022 47,50% 52,30% 54,70% 45,20%
2024 47,10% 52,90% 52,80% 47,20%
2025 46,50% 53,50% 53,10% 46,90%
Quelle: Jobcenter der Stadt Münster
Bei zusätzlicher Betrachtung der Erwerbsfähigkeit wird sichtbar, dass der Anteil an
nicht erwerbsfähigen und erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden mit deutscher
Staatsangehörigkeit unabhängig von der Migrationsvorgeschichte von 2014 bis
2024 rückläufig ist (vgl. Tabelle 53, Abbildung 35). Im Gegenzug ist der Anteil an
Leistungsberechtigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit sowohl in der Gruppe
der Erwerbsfähigen als auch der nicht Erwerbsfähigen gestiegen. Im 1. Halbjahr
2025 hat sich dieser Trend leicht umgekehrt.
62 Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten alle Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und
das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig i. S. d. SGB II
sind sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrep ublik Deutschland haben. Alle Personen
innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahre),
aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in
der Lage sind, mind estens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Ar-
beitsmarktes zu arbeiten, können als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte einer Bedarfsge -
meinschaft bei Hilfebedürftigkeit Leistungen erhalten.
106
Tabelle 53: Beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldete Leistungsbeziehende
nach Staatsangehörigkeit und Erwerbsfähigkeit 2014–2024
(Jahresdurchschnittswert), 2025 (Durchschnittswert Jan-Juni)
Jahr
Deutsche Personen ohne dt. Staatsangehörigkeit
erwerbsfähig nicht erwerbsfähig erwerbsfähig nicht erwerbsfähig
2014 74,94% 25,06% 83,51% 16,49%
2016 69,90% 30,10% 79,38% 20,62%
2018 63,56% 36,44% 68,14% 31,86%
2020 63,02% 36,98% 65,79% 34,21%
2022 59,51% 40,49% 60,09% 39,91%
2024 56,09% 43,91% 57,49% 42,51%
2025 56,54% 43,46% 57,66% 42,34%
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Strukturen der Grundsicherung SGB II (Zeitreihe
Monats- und Jahreszahlen ab 2005)
107
Abbildung 35: Beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldete Leistungsbeziehende
nach Staatsangehörigkeit und Erwerbsfähigkeit 2014–2024
(Jahresdurchschnittswert), 2025 (Durchschnittswert Jan-Juni)
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Strukturen der Grundsicherung SGB II (Zeitreihe
Monats- und Jahreszahlen ab 2005)
75%
84%
70%
79%
64%
68%
63%
66%
60%
60%
56%
57%
56%
58%
25%
16%
30%
21%
36%
32%
37%
34%
40%
40%
44%
43%
44%
42%
0%
20%
40%
60%
80%
100%
erwerbsfähig
nicht erwerbsfähig
erwerbsfähig
nicht erwerbsfähig
erwerbsfähig
nicht erwerbsfähig
erwerbsfähig
nicht erwerbsfähig
erwerbsfähig
nicht erwerbsfähig
erwerbsfähig
nicht erwerbsfähig
erwerbsfähig
nicht erwerbsfähig
2014 2016 2018 2020 2022 2024 2025
Deutsche Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit
108
6.1.3 Schul- und Berufsabschlüsse der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Aufschluss über die Gründe der Arbeitslosigkeit gibt die Betrachtung der Schul -
und Berufsab schlüsse der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sowohl
Leistungsberechtigte mit als auch ohne Migrationsvorgeschichte verfügen häufig
über keinen (höheren) Schu labschluss (vgl. Tabelle 54, Abbildung 36) und/oder
über keinen Berufsabschluss (vgl. Tabelle 55, Abbildung 37).
Tabelle 54: In Münster gemeldete arbeitslose Personen (Rechtskreis SGB III und
SGB II) mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach höchstem erworbenen
Schulabschluss 2020–202563 64
Schulabschluss
2020 2022 2024 2025
ohne
MVG
mit
MVG
ohne
MVG
mit
MVG
ohne
MVG
mit
MVG
ohne
MVG
mit
MVG
kein
Hauptschulabschluss 12,8% 38,5% 15,5% 42,4% 16,8% 42,2% 17,1% 40,4%
Hauptschulabschluss 24,0% 17,9% 22,5% 16,3% 23,0% 14,7% 22,2% 14,6%
Mittlere Reife 19,4% 11,1% 18,2% 9,3% 19,0% 11,4% 17,3% 11,6%
(Fach-)
Hochschulreife 37,5% 22,2% 35,8% 20,6% 36,2% 21,7% 37,7% 21,9%
keine Angaben zum
Schulabschluss 6,4% 10,3% 8,0% 11,4% 5,1% 9,9% 5,8% 11,5%
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2
SGB III - hochgerechnete Ergebnisse
63 Bei den Schulabschlüssen handelt es sich um in Deutschland anerkannte Schulabschlüsse.
64 Der Stichtag für die Jahre 2020 bis 2024 war jeweils in der Mitte des Monats Dezember, die Daten aus 2025 wurden
Mitte März 2025 erhoben.
109
Abbildung 36: In Münster gemeldete arbeitslose Personen (Rechtskreis SGB III
und SGB II) mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach höchstem
erworbenen Schulabschluss 2025
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2
SGB III - hochgerechnete Ergebnisse
Der Anteil der arbeitslos gemeldeten Personen, bei denen keine abgeschlossene
Berufsausbildung vorliegt, ist bei Personen mit Migrationsvorgeschichte bedeutend
höher als bei Personen ohne Migrationsvorgeschichte. Hier muss allerdings ergänzt
werden, dass, in Deutschland nicht anerkannte Berufsausbildungen in der Statistik
der Bundesagentur für Arbeit nicht explizit aufgeführt werden und meistens in die
Kategorie „ohne abgeschlossene Berufsausbildung“ fallen.
Die Berufsausübung in bestimmten , sogenannten reglementierten Berufen in
Deutschland ist an eine Anerkennung der beruflichen Qualifikation gebunden. 65
65 Siehe Glossar.
0,00%
10,00%
20,00%
30,00%
40,00%
50,00%
60,00%
70,00%
80,00%
90,00%
100,00%
ohne MVG mit MVG
2025
keine Angaben zum
Schulabschluss
(Fach-) Hochschulreife
Mittlere Reife
Hauptschulabschluss
kein Hauptschulabschluss
110
Tabelle 55: In Münster gemeldete arbeitslose Personen (Rechtskreis SGB III und
SGB II) mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach höchstem erworbenen
Berufsabschluss 2020–202566
erworbener
Berufsabschluss
2020 2022 2024 2025
ohne
MVG
mit
MVG
ohne
MVG
mit
MVG
ohne
MVG
mit
MVG
ohne
MVG
mit
MVG
ohne abgeschlossene
Berufsausbildung 35,60% 70,20% 36,30% 71,30% 39,50% 70,70% 39,70% 71,00%
betriebliche/schulische
Ausbildung 42,60% 16,20% 41,70% 14,80% 39,80% 16,80% 38,80% 16,70%
akademische
Ausbildung 19,10% 9,20% 17,50% 7,90% 19,10% 9,30% 19,10% 9,30%
keine Angabe zu
abgeschlossener
Berufsausbildung
2,70% 4,30% 4,50% 6,00% 1,60% 3,30% 1,30% 3,00%
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2
SGB III - hochgerechnete Ergebnisse
66 Der Stichtag für die Jahre 2020 bis 2024 war jeweils in der Mitte des Monats Dezember, die Daten aus 2025 wurden
Mitte März 2025 erhoben.
111
Abbildung 37: In Münster gemeldete arbeitslose Personen (Rechtskreis SGB III
und SGB II) mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach höchstem
erworbenen Berufsabschluss 2025
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2
SGB III - hochgerechnete Ergebnisse
6.1.4 Erwirtschaftetes Einkommen von
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Im Hinblick auf das erzielte Einkommen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit bestehen nur geringe Unterschiede.
Im Juni 2025 hatten 75,4 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit
deutscher Staatsangehörigke it kein Einkommen, 72,2 % waren es bei den
Leistungsberechtigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit (vgl. Tabelle 56). Der
deutliche Anstieg von Leistungsberechtigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit
und ohne Einkommen im Jahr 2022 ist auch hier wieder auf den Ukraine -Krieg
zurückzuführen.
39,70%
71,00%
39,80%
16,70%
19,10% 9,30%
1,30% 3,00%
0,00%
10,00%
20,00%
30,00%
40,00%
50,00%
60,00%
70,00%
80,00%
90,00%
100,00%
ohne MVG mit MVG
2025
keine Angabe zu
abgeschlossener
Berufsausbildung
Akademische Ausbildung
betriebliche/schulische
Ausbildung
ohne abgeschlossene
Berufsausbildung
112
Tabelle 56: Höhe des erwirtschafteten Einkommens von beim Jobcenter der
Stadt Münster gemeldeten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit und ohne
deutsche Staatsangehörigkeit 2020–2025
Einkommen
Dez 20 Dez 22 Dez 24 Jun 25
mit dt.
Staatsange-
hörigkeit
ohne dt.
Staatsange-
hörigkeit
mit dt.
Staatsange-
hörigkeit
ohne dt.
Staatsange-
hörigkeit
mit dt.
Staatsange-
hörigkeit
ohne dt.
Staatsangeh
örigkeit
mit dt.
Staatsangeh
örigkeit ohne dt.
Staatsangeh
örigkeit
kein Einkommen 73,5% 70,8% 74,0% 77,6% 75,1% 73,4% 75,4% 72,2%
bis zur Gering-
fügigkeitsgrenze 10,9% 13,0% 11,6% 10,8% 10,8% 12,1% 10,5% 13,1%
im
Übergangsbereich 10,7% 11,6% 10,7% 8,2% 11,1% 11,5% 11,2% 11,2%
über dem
Übergangsbereich 2,5% 3,6% 1,4% 2,5% 1,0% 2,1% 0,9% 2,4%
selbstständig
erwerbstätig 2,4% 1,0% 2,2% 0,9% 2,0% 1,0% 2,0% 1,1%
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Kreisreport Grundsicherung SGB II
113
6.1.5 Weitere Strukturdaten der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten
Weitere Analysen können in Bezug auf die Altersstruktur, die Erziehungssituation
und die Verteilung auf die Stadtbezirke gemacht werden.
Tabelle 57: Beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldete Leistungsbeziehende,
die in einer Bedarfsgemeinschaft67 leben nach Migrationsvorgeschichte,
Staatsangehörigkeit und Geschlecht 2014–202568
Jahr Deutsche ohne
Migrationsvorgeschichte
Deutsche mit
Migrationsvorgeschichte
ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
2020
gesamt 40,21% 21,15% 37,10%
- davon weiblich 47,23% 48,77% 51,73%
- davon männlich 52,73% 51,23% 48,29%
2022
gesamt 35,61% 18,72% 44,14%
- davon weiblich 47,46% 49,01% 56,70%
- davon männlich 52,29% 50,98% 43,17%
2024
gesamt 34,69% 18,92% 44,34%
- davon weiblich 47,14% 46,73% 55,08%
- davon männlich 52,88% 53,27% 44,92%
2025
gesamt 34,70% 19,28% 44,02%
- davon weiblich 46,49% 47,01% 55,42%
- davon männlich 53,51% 52,99% 44,58%
Quelle: Jobcenter der Stadt Münster (2014-2018); Statistik der Bundesagentur für
Arbeit, Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III - hochgerechnete Ergebnisse
(2020-2025)
Tabelle 57 zeigt vorab die Struktur aller Leistungsbeziehenden auf. Hier sind auch
die Daten der Kinder unter 15 Jahren und der nicht erwerbsfähigen Personen
enthalten. Es zeigt sich, dass der Anteil der Deutschen, mit und ohne
Migrationsvorgeschichte konstant ist, der Anteil der Leistungsbeziehenden ohne
deutsche Staatsangehörigkeit hingegen ist angestiegen (vg l. ebd.). Ab dem Jahr
67 Eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft kann aus einer oder aus mehreren Personen bestehen. Mindes-
tens ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft muss erwerbsfähig und leistungsberechtigt im SGB II sein.
68 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Daten für die Jahre 2014 -2018 um eine Auswertung des
eigenen Fallbestands und nicht um eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit handelt. Der Stichtag für die Jahre 2020 bis
2024 war jeweils in der Mitte des Monats Dezember, die Daten aus 2025 wurden Mitte März 2025 erhoben.
114
2022 ist insbesondere bei den weiblichen Leistungsbeziehenden ohne deutsche
Staatsangehörigkeit ein Anstieg zu verzeichnen. Ursache hierfür ist der Ukraine -
Krieg in dessen Folge überwiegend Frauen als Geflüchtete nach Deutschland
kamen.
Ähnlich verhält es sich bei den alleinerziehenden Leistungsberechtigten. Während
sich der Anteil der Alleinerziehenden mit deutscher Staatsangehörigkeit an allen
alleinerziehenden Leistungsbeziehenden in den letzten Jahren verringert hat, ist
der Anteil de r Alleinerziehenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit auf zuletzt
50,7 % in 2025 gestiegen (vgl. Tabelle 58).
Tabelle 58: Beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldete alleinerziehende
Leistungsbeziehende nach Staatsangehörigkeit 2022–2025 (Jahresdurchschnitt
2025: Jan-Juni)
Staatsangehörigkeit 2022 2023 2024 2025
(Jan-Juni)
Anteil alleinerziehender ELB[1] im Jahresdurchschnitt 13,8% 13,6% 12,7% 12,4%
davon ELB mit deutscher Staatsangehörigkeit 54,3% 50,4% 49,8% 49,3%
davon ELB mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit 45,7% 49,6% 50,2% 50,7%
Quelle: Jobcenter der Stadt Münster; Controlling Cockpit SGB II
In Bezug auf das Alter der Leistungsbeziehenden wird deutlich, dass der Anteil der
erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden mit Migrationsvorgeschichte ungleich höher
ist als bei den erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden ohne
Migrationsvorgeschichte. Lediglich in der Altersgruppe ab 55 Jah ren, liegen die
Anteile noch nah beieinander. Aber auch hier ist in den letzten Jahren ein Zuwachs
bei den e rwerbsfähigen Leistungsbeziehenden mit Migrationsvorgeschichte zu
beobachten (vgl. Tabelle 59).
115
Tabelle 59: Beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldete erwerbsfähige
Leistungsbeziehende mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach Alter
2020–202569
Alter in
Jahren
2020 2022 2024 2025
ohne
MVG
mit
MVG
ohne
MVG
mit
MVG
ohne
MVG
Mit
MVG
ohne
MVG
Mit
MVG
15 bis
unter 25
34,50% 65,50% 28,30% 71,70% 26,80% 73,20% 28,10% 71,90%
25 bis
unter 35
42,20% 57,80% 38,00% 62,00% 37,90% 62,10% 37,30% 62,70%
35 bis
unter 45
35,20% 64,80% 31,60% 68,40% 33,40% 66,60% 33,80% 66,20%
45 bis
unter 55
40,70% 59,30% 34,70% 65,30% 31,50% 68,50% 30,70% 69,30%
55 Jahre
und älter
49,40% 50,60% 45,70% 54,30% 44,00% 56,00% 43,50% 56,50%
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2
SGB III - hochgerechnete Ergebnisse (2020-2025)
Im Hinblick auf die Verteilung auf die Stadtbezirke lässt sich feststellen, dass die
Leistungsberechtigten insgesamt auf das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Mehr
als die Hälfte der Leistungsberechtigten wohnt in den Stadtbezirken Nord, West
und Hiltrup (54,7 %). Der Antei l bei den Leistungsberechtigten ohne deutsche
Staatsangehörigkeit liegt mit 56,2 % nur leicht darüber und ist in den letzten
Jahren rückläufig. Besonders stark ist der Anteil von Leistungsberechtigten ohne
deutsche Staatsangehörigkeit im Stadtbezirk Nord g esunken (vgl. Tabelle 60,
Abbildung 38).
69 Der Stichtag für die Jahre 2020 bis 2024 war jeweils in der Mitte des Monats Dezember, die Daten aus 2025 wurden Mitte
März 2025 erhoben.
116
Tabelle 60: Beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldete Leistungsbeziehende
mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit nach Stadtbezirken, 2020-2025
Stadtbezirk
Dez 20 Dez 22 Dez 24 Jun 25
mit
deutscher
Staatsang
ehörigkeit ohne
deutsche
Staatsang
ehörigkeit mit
deutscher
Staatsang
ehörigkeit ohne
deutsche
Staatsang
ehörigkeit mit
deutscher
Staatsang
ehörigkeit ohne
deutsche
Staatsang
ehörigkeit mit
deutscher
Staatsang
ehörigkeit ohne
deutsche
Staatsang
ehörigkeit
1-4 Mitte 29,5% 23,01% 29,8% 25,4% 29,4% 25,2% 29,5% 24,9%
5 West 16,0% 17,59% 15,6% 19,0% 15,4% 19,8% 15,5% 19,6%
6 Nord 22,4% 26,07% 21,9% 21,6% 22,8% 20,3% 22,7% 20,5%
7 Ost 5,7% 5,52% 5,8% 6,0% 5,9% 5,7% 5,5% 5,4%
8 Südost 10,9% 13,29% 11,1% 12,8% 11,1% 13,8% 11,3% 13,8%
9 Hiltrup 15,4% 14,52% 15,9% 15,2% 15,5% 15,2% 15,4% 15,8%
Quelle: Jobcenter der Stadt Münster
Abbildung 38: In Münster gemeldete erwerbsfähige Leistungsberechtigte
(Rechtskreis SGB II) ohne deutsche Staatsangehörigkeit nach Stadtbezirken
2020 – 2025
Quelle: Jobcenter der Stadt Münster
0,00%
5,00%
10,00%
15,00%
20,00%
25,00%
30,00%
12/2020 12/2022 12/2024 06/2025
gemeldete Leistungsberechtigte ohne deutsche
Staatsangehörigkeit nach Stadtbezirken
1-4 Mitte 5 West 6 Nord 7 Ost 8 Südost 9 Hiltrup
117
6.2 Ärztekammer Westfalen-Lippe
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe erfasst ihre Mitglieder unter anderem auch nach
Staatsangehörigkeit.70 Demnach ist der Anteil der in Münster berufstätigen
Ärzt*innen mit Migrationsvorgeschichte kontinuierlich gestiegen und liegt seit
2018 stabil bei knapp über 11 % (vgl. Tabelle 61). Die Zahl der Ärztinnen über-
wiegt in ihrer Gesamtheit in der Stadt Münster die Zahl der Ärzte. Während bei
den Ärztinnen mit Migrationsvorgeschichte der Referenzwert genau bei 50,0%
liegt, erreicht er bei den Ärztinnen ohne Migrationsvorgeschichte mittlerweile einen
Wert von 52,2 % (vgl. Tabelle 62). Innerhalb der Gruppe der Ärztinnen und Ärzte
mit Migrationsvorgeschichte ist der Ante il derjenigen, die aus der Europäischen
Union stammen, gegenüber dem letzten Monitoring gesunken (von 46 % im Jahr
2020 auf 37 % 2024). Das bedeutet zugleich, dass der Anteil der Ärzt*innen, die
eine Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU besitzen, stark angestie-
gen ist, auf 63 %71 (vgl. Tabelle 63).
70 Aus den Angaben zur Staatsangehörigkeit kann teilweise auch auf eine Migrationsvorgeschichte
geschlossen werden. Dabei werden Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Staatsangehörigkeit und
Ärztinnen und Ärzte mit deutscher Staatsangehörigkeit, die zuvor eine andere Staatsangehörigkeit
besaßen (sog. Eingebürgerte) zusammengefasst.
71 414 Ärzt*innen mit MGV insgesamt (vgl. Tab. 59) abzüglich 154 Ärzt*innen aus EU-Ländern (vgl. Tab. 61) be-
deutet 260 und damit ca. 63 % an Ärzt*innen aus Nicht-EU-Staaten.
118
Tabelle 61: In der Stadt Münster tätige Ärzt*innen nach Migrationsvorgeschichte
und Staatsangehörigkeit 2014–2024
Jahr
Mitglieder der
Ärztekammer
insgesamt
davon mit Migrationsvorgeschichte
Insgesamt Anteil davon
Eingebürgerte
davon
AusländerInnen
2014 3.172 313 9,90% 38,30% 61,70%
2015 3.229 327 10,10% 36,40% 63,60%
2016 3.299 347 10,50% 33,70% 66,30%
2017 3.412 366 10,70% 32,50% 67,50%
2018 3.359 380 11,30% 31,30% 68,70%
2019 3.402 377 11,10% 31,30% 68,70%
2020 3.441 383 11,10% 34,20% 65,80%
2021 3.455 377 10,91% 39,52% 60,48%
2022 3.585 393 10,96% 41,73% 58,27%
2023 3.660 412 11,26% 40,78% 59,22%
2024 3.716 414 11,14% 42,27% 57,73%
Quelle: Ärztekammer Westfalen –Lippe
119
Tabelle 62: In der Stadt Münster tätige Ärzt*innen nach Migrationsvorgeschichte
und Geschlecht 2024
Insgesamt
davon Frauen davon Männer
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
In der Stadt Münster tätige Ärztinnen
und Ärzte insgesamt 3.716 1.930 51,94% 1786 48,06%
davon ohne Migrationsvorgeschichte 3.302 1.723 52,18% 1579 47,82%
davon mit Migrationsvorgeschichte 414 207 50,00% 207 50,00%
Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe
Tabelle 63: In der Stadt Münster tätige Ärzt*innen mit Migrationsvorgeschichte
nach Herkunftsländern 2014–2024
Jahr
Länder der Europäischen Union Türkei
gesamt
davon Frauen
gesamt
davon Frauen
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
2014 141 64 45,4% 23 11 47,8%
2015 152 74 48,7% 22 10 45,5%
2016 172 86 50,0% 22 9 40,9%
2017 188 96 51,1% 22 9 40,9%
2018 188 89 47,3% 18 10 55,6%
2019 183 90 49,2% 20 10 50,0%
2020 178 95 53,4% 25 12 48,0%
2021 159 77 48,4% 27 11 40,7%
2022 154 78 50,6% 34 15 44,1%
2023 157 84 53,5% 35 17 48,6%
2024 154 82 53,2% 34 18 52,9%
Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe
120
6.3 Auszubildende der Handwerkskammer Münster
Dargestellt sind zunächst die Auszubildenden mit Wohnort in Münster, die sich in
der Zeitspanne 2018 - 2024 gemäß der Lehrlingsrolle in Ausbildung und Teilzeit -
Ausbildung befinden.
Auszubildende ohne deutsche Staatsangehörigkeit machten zuletzt etwas unter
20% der gesamten Auszubildenden eines Jahrganges und auch innerhalb des je-
weiligen Geschlechtes aus. Der Anteil der männlichen Auszubildenden liegt in bei-
den Gruppen bei über 80 % (vgl. Abbildung 39 und Tabelle 64).
Abbildung 39: Auszubildende mit Wohnort Münster nach Geschlecht und
Staatsangehörigkeit 2018-2024
Quelle: Handwerkskammer Münster
0
200
400
600
800
1000
gesamt
weiblich
männlich
gesamt
weiblich
männlich
gesamt
weiblich
männlich
gesamt
weiblich
männlich
gesamt
weiblich
männlich
gesamt
weiblich
männlich
gesamt
weiblich
männlich
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne deutsche Staatsangehörigkeit
121
Tabelle 64: Auszubildende mit Wohnort Münster nach Geschlecht und
Staatsangehörigkeit 2018-2024
Staatsangehörigkeit gesamt davon mit deutscher
Staatsangehörigkeit
davon ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
2018
gesamt 1.151 916 235
weiblich 220 176 44
männlich 931 740 191
2019
gesamt 1212 922 290
weiblich 222 172 50
männlich 990 750 240
2020
gesamt 1.259 988 271
weiblich 197 159 38
männlich 1.062 829 233
2021
gesamt 1.266 1.007 259
weiblich 206 172 34
männlich 1.060 835 225
2022
gesamt 1.192 963 229
weiblich 191 161 30
männlich 1.001 802 199
2023
gesamt 1.133 933 200
weiblich 190 157 33
männlich 943 776 167
2024
gesamt 1.122 916 206
weiblich 194 159 35
männlich 928 757 171
Quelle: Handwerkskammer Münster
122
Tabelle 65: Auszubildende mit Wohnort in Münster nach Altersgruppe und
Staatsangehörigkeit 2018-2024
Altersgruppe gesamt 16–18 Jahre 19–25 Jahre 26–35 Jahre > 36 Jahre
2018
gesamt Aus-
zubildende 1.151 216 719 178 38
darunter ohne
dt. Staatsan-
gehörigkeit
235 18 119 72 26
2019
gesamt Aus-
zubildende 1.212 235 758 180 39
darunter ohne
dt. Staatsan-
gehörigkeit
290 20 153 89 28
2020
gesamt Aus-
zubildende 1.259 250 761 208 40
darunter ohne
dt. Staatsan-
gehörigkeit
271 22 129 92 28
2021
gesamt Aus-
zubildende 1.266 276 766 188 36
darunter ohne
dt. Staatsan-
gehörigkeit
259 25 132 82 20
2022
gesamt Aus-
zubildende 1.192 259 726 178 29
darunter ohne
dt. Staatsan-
gehörigkeit
229 19 125 69 16
2023
gesamt Aus-
zubildende 1.133 260 685 158 30
darunter ohne
dt. Staatsan-
gehörigkeit
200 22 109 54 15
2024
gesamt Aus-
zubildende 1.122 266 671 154 31
darunter ohne
dt. Staatsan-
gehörigkeit
206 26 94 68 18
Quelle: Handwerkskammer Münster
Nach Altersgruppen betrachtet konzentriert sich die Mehrzahl der Auszubildenden
unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit erwartungsgemäß in der Altersgruppe
der 19- bis 25-Jährigen. Die Anteile der anderen Altersgruppen, gemessen an der
Gesamtzahl eines Jahrganges, divergieren indes unter den Auszubildenden mit und
ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Bei den deutschen Auszub ildenden sind die
16- bis 18-Jährigen stark vertreten. Bei den Auszubildenden ohne deutsche Staats-
angehörigkeit sind hingegen die 26 - bis 35-Jährigen deutlich an zweiter Stelle.
123
Auffällig ist der hohe Anteil an über 36-Jährigen. Die folgende Abbildung gibt dies
zusammenfassend wieder.
Abbildung 40: Auszubildende mit Wohnort in Münster nach Altersgruppe und
Staatsangehörigkeit 2024
Quelle: Handwerkskammer Münster
Die Daten zu den Schulabschlüssen der Auszubildenden der Handwerkskammer
entsprechen den Befunden aus anderen Bereichen. Die mit Abstand am häufigsten
vertretene Kategorie bei Auszubildenden mit deutscher Staatsangehörigkeit ist die
des „Mittleren Bildungsabschlusses “. Hingegen steht bei Auszubildenden ohne
deutsche Staatsangehörigkeit der Hauptschulabschluss an erster Stelle, gefolgt
von dem „Sonstigen“ bzw. im Ausland erworbenen Abschluss.
240
577
86
1326
94
68
18
0
100
200
300
400
500
600
700
16 - 18 Jahre 19 - 25 Jahre 26 - 35 Jahre > 36 Jahre
mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne deutsche Staatsangehörigkeit
124
Tabelle 66: Auszubildende mit Wohnort in Münster nach Schulabschluss und
Staatsangehörigkeit 2018–2024
Jahr
Fachhochschul-
/Hochschulreife
Hauptschulab-
schluss
ohne Schulab-
schluss (einschl.
Sonderschulab-
schluss)
Realschulab-
schluss oder
vergleichbar
("Mittlerer Bil-
dungsab-
schluss")
sonstiger bzw.
im Ausland er-
worbener Ab-
schluss, nicht
zuzuordnen
gesamt Auszu-
bildende
darunter ohne
dt. Staatsange-
hörigkeit
gesamt Auszu-
bildende
darunter ohne
dt. Staatsange-
hörigkeit
gesamt Auszu-
bildende
darunter ohne
dt. Staatsange-
hörigkeit
gesamt Auszu-
bildende
darunter ohne
dt. Staatsange-
hörigkeit
gesamt Auszu-
bildende
darunter ohne
dt. Staatsange-
hörigkeit
2018 351 52 267 73 50 28 424 29 59 53
2019 377 56 268 94 55 30 442 46 70 64
2020 418 53 264 86 53 28 457 44 67 60
2021 436 44 267 88 53 31 450 45 60 51
2022 418 41 261 89 34 23 440 40 39 36
2023 404 38 246 76 30 18 424 42 29 26
2024 363 34 246 58 33 21 423 42 57 51
Quelle: Handwerkskammer Münster
Die Daten bezüglich der Staatsangehörigkeit wurden nachfolgend an den Zahlen
für das Jahr 2024 ausgerichtet. Bei den einzelnen Staatsangehörigkeiten sind die
Auszubildenden aus Syrien in den dargestellten Jahren mit Abstand am stärksten
vertreten.
125
Tabelle 67: Auszubildende mit Wohnort in Münster nach Staatsangehörigkeit
2018-2024 ausgerichtet an 2024
Staatsangehörigkeit 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Syrien 44 61 67 68 58 48 36
Afghanistan 16 21 24 19 17 18 21
Türkei 9 7 8 8 7 9 13
Iran 10 11 8 8 9 10 13
Irak 12 20 20 14 12 11 12
Ukraine 1 1 1 1 0 3 7
Serbien 7 7 7 9 7 8 6
Albanien 29 26 18 13 10 6 6
Marokko 2 3 5 3 5 9 6
Äthiopien 1 2 1 2 2 2 6
Guinea 7 13 13 13 10 7 4
sonst. Ausl. Staatsan-
gehörigkeiten
88 (35
Staaten)
115 (43
Staaten)
99 (43
Staaten)
116 (56
Staaten)
104 (59
Staaten)
78 (49
Staaten)
86 (45
Staaten)
Quelle: Handwerkskammer Münster
Bei den Präferenzen führen in der Gesamtübersicht (vgl. Tabelle 68) aller Auszu-
bildenden die Kraftfahrzeugmechatronik, die Elektronik sowie die Anlagenmecha-
nik für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik die Liste der Ausbildungsberufe deut-
lich an, ohne dabei die Bandbreite an Ausbildungsberufen zu verkennen, die si ch
hinter der größten Zahl der „sonstigen Ausbildungsberufe“ verbirgt.72
72 Bei den nachfolgenden Ausbildungsberufen handelt es sich um feststehende Bezeichnungen, die
von den/der Handwerkskammer/n genutzt werden. Eine gendergerechte Anpassung konnte in die-
sem Monitoring nicht erfolgen.
126
Tabelle 68: Auszubildende mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit
Wohnort in Münster nach gewählten Ausbildungsberufen 2018-2024
Ausbildungsberuf 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Kraftfahrzeugmechatroni-
ker/in 178 181 182 186 164 178 169
Elektroniker/in 140 162 161 164 146 135 140
Anlagenmechaniker/in für
Sanitär-, Heizungs- und
Klimatechnik
114 119 135 123 128 110 128
Tischler/in 74 87 101 123 130 116 93
Friseur/in 100 102 81 76 72 73 70
Maler/in und Lackierer/in 57 59 75 68 65 69 59
Zweiradmechatroniker/in 26 34 36 39 37 38 41
Zahntechniker/in 36 35 37 38 30 31 34
Metallbauer/in 30 31 36 39 40 46 34
Zimmerer/in 19 20 23 20 21 32 32
sonst. Ausbildungsberufe 376 (65
Berufe)
379 (64
Berufe)
387 (60
Berufe)
390 (68
Berufe)
359 (63
Berufe)
305 (64
Berufe)
322 (54
Berufe)
Quelle: Handwerkskammer Münster
Bei den Auszubildenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit steht in den letzten
Jahren ebenfalls der Beruf des/der Kraftfahrzeugmechatroniker/in an erster Stelle
(vgl. Tabelle 69, Abbildung 41) und hat damit den Beruf des Friseurs /der Friseurin
abgelöst.
127
Tabelle 69: Auszubildende ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit Wohnort in
Münster nach gewählten Ausbildungsberufen 2018-2024
Ausbildungsberuf 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Kraftfahrzeugmechatroni-
ker/in 25 35 38 37 36 34 30
Anlagenmechaniker/in für
Sanitär-, Heizungs- und
Klimatechnik
26 29 33 29 27 18 27
Elektroniker/in 28 32 26 27 23 22 26
Friseur/in 42 53 44 37 39 30 24
Fachverkäufer/in im Le-
bensmittelhandwerk; Bä-
ckerei
15 16 8 7 5 6 15
Maler/in und Lackierer/in 11 19 17 14 13 19 11
Zweiradmechatroniker/in 2 4 4 8 8 10 10
Zahntechniker/in 6 10 9 9 10 10 9
Karosserie- und Fahrzeug-
baumechaniker/in 2 3 3 2 3 2 5
Straßenbauer/in 0 1 0 0 2 1 5
sonst. Ausbildungsberufe 67 (34
Berufe)
74 (32
Berufe)
73 (30
Berufe)
89 (38
Berufe)
63 (32
Berufe)
48 (28
Berufe)
44 (24
Berufe)
Quelle: Handwerkskammer Münster
Abbildung 41: Auszubildende ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit Wohnort in
Münster und nach gewählten Ausbildungsberufen 2024
Quelle: Handwerkskammer Münster
Kraftfahrzeugmechat
roniker/in
15 %
Anlagenmecha-
niker/in für Sanitär-,
Heizungs- und
Klimatechnik
13 %
Elektroniker/in
13 %
Friseur/in
12 %
Fachverkäufer/in im
Lebensmittelhandwe
rk; Bäckerei
7 %
Maler/in und
Lackierer/in
5 %
Zweiradmechatr.
5 %
Zahntechniker/in
4 %
Karosserie- und
Fahrzeugbaumecha
niker/in
2 %
Straßenbauer/in
2 %
sonst.
Ausbildungsberufe
21 %
128
6.4 Betriebe der Handwerkskammer Münster
In diesem Monitoring werden nunmehr die Betriebe mit Betriebssitz in Münster im
Jahresvergleich 2021 bis 2024 gemäß dem Bestand der Handwerksrolle zum Stich-
tag 31.12. der jeweiligen Jahre dargestellt.
Tabelle 70: Betriebe mit mindestens einer Inhaberschaft oder eine*r persönlich
haftenden Gesellschafter*innen nach Staatsangehörigkeit 2021-2024
Staatsangehörigkeit 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Polen 90 86 86 72 70 64 61
Türkei 32 35 36 36 34 38 43
Syrien 16 17 19 17 21 24 25
Portugal 13 11 14 15 15 16 13
Lettland 26 20 19 18 17 16 12
Italien 12 9 7 8 9 9 10
Iran 13 11 13 13 11 8 9
Bulgarien 12 11 10 8 7 7 9
Russland 11 7 9 9 9 9 9
Libanon 7 8 7 8 8 8 8
sonst. ausl. Staatsan-
gehörigkeiten
117 (40
Staaten)
129 (44
Staaten)
123 (45
Staaten)
89 (43
Staaten)
98 (47
Staaten)
97 (44
Staaten)
101 (45
Staaten)
ausschließlich deut-
sche Staatsangehö-
rigkeit
2368 2396 2445 2.509 2.527 2.496 2.494
gesamt 2715 2738 2790 2.868 2.914 2.936 3.009
Quelle: Handwerkskammer Münster
Die Betriebe mit mindestens einer nichtdeutschen Inhaberschaft oder persönlich
haftenden Gesellschafterin bzw. Gesellschafter stellen etwa 17 % aller in Münster
ansässigen Unternehmen dar. Innerhalb dieses Anteils ist die polnische Staatsan-
gehörigkeit mit rund einem Fünftel am stärksten vertreten, gefolgt von der Türkei
129
mit 14 %. Hervorzuheben ist zudem, dass die Beteiligungen aus sonstigen Her-
kunftsländern ein weiteres Drittel ausmachen (vgl. Tabelle 70).73
Der Vergleich ausgewählter Schwerpunkt -Betriebe für die Jahre 2021 bis 2024
zeigt einen besonders hohen Anteil an Betriebsleitungen ohne deutsche Staatsbür-
gerschaft im Gebäudereinigerhandwerk. Kosmetiker -, Friseur- und Fliesenleger-
handwerk teilen sich mit deutlichem Abstand d en zweiten Platz (vgl. Tabelle 71,
Abbildung 42). Auffällig ist dabei, dass die Gesamtzahl der Fotografiebetriebe sehr
hoch ist, der Anteil der ausländischen Inhaber dort jedoch vergleichsweise gering
ausfällt. Umgekehrt verhält es sich beim Änderungsschneider- und Bodenlegerge-
werbe: Diese zählen zwar insgesamt zu den „sonstigen Betrieben“, rangieren aber
unter den Top 10 bei den Betrieben mit nichtdeutscher Beteiligung.
Tabelle 71: Vergleich Schwerpunkt-Gewerbe der Betriebe mit und ohne
Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit 2021-2024
Schwerpunkt-Ge-
werbe
2021 2022 2023 2024
alle Be-
triebe
darunter
ohne dt.
Staats-
ange-hö-
rigkeit
alle Be-
triebe
darunter
ohne dt.
Staats-
ange-hö-
rigkeit
alle Be-
triebe
darunter
ohne dt.
Staats-
ange-hö-
rigkeit
alle Be-
triebe
darunter
ohne dt.
Staats-
ange-hö-
rigkeit
Gebäudereiniger-
handwerk 263 62 295 68 334 71 392 75
Fotografenhandwerk 201 9 220 9 238 10 272 9
Kosmetikerhandwerk 223 27 225 27 232 29 250 31
Friseurhandwerk 241 27 243 30 243 33 240 37
Elektrotechnikerhand-
werk 123 <6 123 <6 130 <6 133 <6
Quelle: Handwerkskammer Münster
73 Bei der Auswertung der Betriebe ergibt sich eine recht hohe Anzahl unbekannter Staatsbürger-
schaften. Dies liegt darin begründet, dass bei juristischen Personen keine Staatsbürgerschaft gege-
ben ist und die Staatsbürgerschaft der Inhaber aus technischen Gründen nicht immer ermittelbar
ist.
130
Abbildung 42: Vergleich Schwerpunkt-Gewerbe der Betriebe mit und ohne
Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit, 2024
Quelle: Handwerkskammer Münster
Der Vergleich der Tabellen 71 und 72 zeigt eine Verschiebung in der Reihenfolge
der häufigsten Schwerpunkt -Gewerbe, sobald das Kriterium der nichtdeutschen
Staatsangehörigkeit berücksichtigt wird: Angeführt wird die Rangliste weiterhin
vom Gebäudereinigungsgewerbe, gefolgt vom Friseurhandwerk, das nun vor dem
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk, dem Kosmetikgewerbe sowie dem
Änderungsschneidereigewerbe liegt. Darüber hinaus sind vermehrt das Bodenle-
ger- sowie das Speiseeisherstellergewerbe vertreten. Das Fotografen- und Elekt-
rotechnikerhandwerk spielt hier dagegen eine untergeordnete Rolle.
317
263 219 203 133
75
9 31 37 6
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
80 %
90 %
100 %
Gebäudereinigerhandwerk
Fotografenhandwerk
Kosmetikerhandwerk
Friseurhandwerk
Elektrotechnikerhandwerk
mit deutscher Staatsangehörigkeit mit min. einer ausländischen Staatsangehörigkeit
131
Tabelle 72: Schwerpunkt-Gewerbe der Betriebe mit mindestens einer
Inhaberschaft oder einer persönlich haftenden Gesellschafterin oder einem
Gesellschafter ohne deutsche Staatsangehörigkeit 2018-2024
Schwerpunkt-Gewerbe unter
Berücksichtigung nicht deut-
scher Staatsangehörigkeit
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Gebäudereinigerhandwerk 79 74 78 62 68 71 75
Friseurhandwerk 26 29 31 27 30 33 37
Fliesen-, Platten- und Mosa-
iklegerhandwerk 67 65 60 47 45 39 33
Kosmetikerhandwerk 30 30 31 27 27 29 31
Änderungsschneidereigewerbe 19 20 19 17 17 17 18
Bodenlegergewerbe 15 12 13 11 13 13 13
Speiseeisherstellergewerbe 20 18 16 11 12 11 12
Fotografenhandwerk 8 4 6 9 9 10 9
Parkettlegerhandwerk 6 8 7 7 7 7 7
Gewerbe zum Einbau von ge-
normten Baufertigteilen 9 8 7 7 6 6 7
Maßschneiderhandwerk 8 7 8 9 9 9 6
Quelle: Handwerkskammer Münster
132
Die folgende Abbildung visualisiert für das Jahr 2024 den hohen Anteil der Be-
triebsleitungen mit mindestens einer ausländischen Inhaberschaft im Gebäuderei-
nigerhandwerk.
Abbildung 43: Top 10 Schwerpunkt-Gewerbe der Betriebe mit mindestens einer
Inhaberschaft oder einer persönlich haftenden Gesellschafterin oder einem
Gesellschafter ohne deutsche Staatsangehörigkeit 2024
Quelle: Handwerkskammer Münster
Gebäudereinigerhand
werk
31%
Friseurhandwerk
15%Fliesen-, Platten-
und Mosaikleger-
handwerk
14%
Kosmetikerhandwerk
13%
Änderungsschneider
gewerbe
7%
Bodenlegergewerbe
5%
Speiseeishersteller-
gewerbe
5%
Fotografenhandwerk
4%
Parkettleger-
handwerk
3%
Gewerbe zum Einbau von genormten
Baufertigteilen
3%
133
6.5 Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin
Das Max -Planck-Institut für molekulare Biomedizin wurde 2001 in Münster
gegründet. 2025 waren 75 Wissenschaftler*innen mit Arbeitsvertrag beschäftigt,
wobei der Anteil an wissenschaftlichen Angestellten ohne deutsche
Staatsangehörigkeit 2025 64 % betrug (vgl. Tabelle 73).
Tabelle 73: Wissenschaftlich Tätige74 am Max-Planck-Institut für molekulare
Biomedizin nach Staatsangehörigkeit 2014 – 2025
Jahr wissenschaftlich
Tätige gesamt
davon mit deutscher Staatsan-
gehörigkeit
davon ohne deutsche Staats-
angehörigkeit
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
2014 78 50 64,1% 28 35,9%
2015 88 43 48,9% 45 51,1%
2016 104 53 52,0% 49 48,0%
2017 109 50 45,9% 59 54,1%
2018 105 47 44,8% 58 55,2%
2019 102 42 41,2% 60 58,8%
2020 103 36 35,0% 67 65,0%
2021 86 36 41,9% 50 58,1%
2022 91 43 47,3% 48 52,7%
2023 93 42 45,2% 51 54,8%
2024 92 40 43,5% 52 56,5%
2025 75 27 36,0% 48 64,0%
Quelle: Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin
Im Jahr 2025 arbeiteten internationale Wissenschaftler*innen aus über 20 Staaten
am Max-Planck-Institut, wobei die Zahl der wissenschaftlichen Angestellten mit
indischer Staatsangehörigkeit am höchsten war, gefolgt von den Forscher*innen
mit chinesischer und südkoreanischer Staatsangehörigkeit (Abbildung 44).
74 Erfasst werden in dieser Tabelle sowie den nachfolgenden Grafiken alle wissenschaftlichen
Beschäftigten, die über Arbeitsverträge bei der Max-Planck-Gesellschaft in Münster angestellt sind.
134
Abbildung 44: Häufigste Herkunftsländer unter den internationalen
Wissenschaftler*innen am Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin 2014 -
2025
Quelle: Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin
Seit 2020 übersteigt der Frauenanteil den Anteil an Männern unter den
internationalen wissenschaftlichen Angestellten (vgl. Abbildung 45).
Abbildung 45: Internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Max-
Planck-Institut für molekulare Biomedizin nach Geschlecht 2014 - 2025
Quelle: Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Indien China Süd-Korea USA Portugal
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
70,0
0
5
10
15
20
25
30
35
40
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Prozent
Personen
weiblich männlich Frauenanteil
135
6.6 Universität Münster
Die Daten der internationalen Wissenschaftler*innen sowie der wissenschaftlichen
Angestellten ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der Universität Münster
werden im Monitoring nunmehr an dieser Stelle fortgeführt75. Die Zahl der
internationalen Wissenschaftler*innen 76 mit Arbeitsvertrag an der Münsteraner
Universität hat sich seit 2007 fast verdoppelt (vgl. Abbildung 46). Hinzu kommen
nach Schätzungen der Uni versität Münster ebenso viele Stipendiat*innen aus
verschiedenen Staaten, so dass sich die Gesamtzahl internationaler
Wissenschaftler*innen auf rund 1.200 Personen belaufen dürfte. Eine
erwähnenswerte Entwicklung der letzten Jahre ist der höhere Anteil an
Professor*innen innerhalb der Statistik.
Abbildung 46: Gesamtzahl angestellter internationaler Wissenschaftler*innen an
der Universität Münster 2009 - 202477
Quelle: Universität Münster
75 Die Daten befanden sich zuvor im Kapitel „Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltungen“.
76 Gezählt wurden für diesen Bericht nur wissenschaftliche Angestellte (z. B. Lehrkräfte, Professuren,
Postdocs) an der Universität. Promovierende, Auszubildende und studentische Hilfskräfte sind nicht
erfasst.
77 Das Jahr 2021 berücksichtigt alle internationalen wissenschaftlichen Angestellten bis September
2021.
423 446 450
491 524
592 565 598 602 610 610 640
696 675 713
0
100
200
300
400
500
600
700
800
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2023 2024
136
Abbildung 47: Angestellte internationale Wissenschaftler*innen an der
Universität nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten 2009 - 2024
Quelle: Universität Münster
Bei den am stärksten vertretenen Ländern zeigen sich deutliche Schwankungen im
Zeitverlauf, wobei 2024 die Zahl der indischen Wissenschaftler*innen auffällig
gestiegen ist. Hier zeigt sich nunmehr ein deutlicher Trend. Die chinesischen und
italienischen Staatsangehörigen bleiben weiterhin stark vertreten (vgl. Abbildung
48).
0
10
20
30
40
50
60
70
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2024
Niederlande Frankreich Italien
China Spanien Österreich
UK Indien Vereinigte Staaten
137
Abbildung 48: Top 10 Herkunftsländer der angestellten Forschenden an der
Universität Münster im Jahr 2024
Quelle: Universität Münster
Handlungsempfehlungen
Die in diesem Abschnitt dargestellten Daten weisen darauf hin, dass Menschen mit
Migrationsvorgeschichte im Gegensatz zu denen ohne diese persönlichen oder
familiären Erfahrungen auf Hürden und Hindernisse stoßen, wenn sie sich in den
Arbeitsmarkt integrieren wollen. Dadurch entstehen Lebenswege, die sich nicht
zwangsläufig, jedoch eher von denen deutscher Arbeitnehmer *innen
unterscheiden. Um diesen Umständen zu begegnen, werden folgende
Handlungsempfehlungen ausgesprochen:
▪ Es sollte eine gezielte Überarbeitung der bestehenden Zielsetzungen zum
Abbau der Differenzen in der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit
Migrationsvorgeschichte im Vergleich zu Personen ohne Migrationshinter-
grund erfolgen. Dabei sollte der Fokus auf der Reduzierung der Arbeitslosig-
keit unter MMV und der Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten liegen,
um langfristig eine gleiche Teilhabe am Arbeitsmarkt zu gewährleisten.
▪ Es sollte angestrebt werden, dass die Beschäftigung von Menschen mit Mig-
rationshintergrund proportional zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung
der Stadtgesellschaft steigt. Dies könnte durch spezifische Förderpro-
gramme und gezielte Partnerschaften mit Unternehmen erreicht werden, die
aktiv auf Vielfalt setzen.
▪ Die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen sollten so gestaltet
werden, dass die Fähigkeiten und Potenziale von Migrant*innen für ihre be-
rufliche Entwicklung optimal genutzt werden können. Hierzu gehör en auch
die Reduzierung bürokratischer Hürden sowie die Förderung von Sprach -
59
33
25 25 21
21 20 18 16 14
0
10
20
30
40
50
60
70
138
und Fach -Qualifizierungsprogrammen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt
erleichtern.
▪ Um die Integration von Migrant*innen auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern,
sollte die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen ver-
einfacht werden. Hierzu sind transparente, schnelle und standardisierte Ver-
fahren notwendig, die sowohl den Aufwand für Antragstellende als auch die
bürokratischen Hürden verringern. Dies würde nicht nur die Chancen für
international qualifizierte Fachkräfte erhöhen, sondern auch den Pool an ver-
fügbaren Arbeitskräften erweitern.
▪ Um die Zukunftschancen von Jugendlichen mit Migrations vorgeschichte zu
verbessern, sollte der Zugang zu interessengerechter Aus- und Weiterbil-
dung gestärkt werden. Ziel sollte es sein, dass in allen Berufssektoren Aus-
zubildende mit Migrationsvorgeschichte ihrem Anteil entsprechend an der
Gesamtbevölkerung vertreten sind.
▪ Sprachliche Hürden für internationale Forschende reduzieren durch kosten-
freie bzw. stark rabattierte Deutsch - und Fachsprachkurse in innovativen
Online-Formaten; dazu mögliche Eta blierung neuer Partnerschaften mit
Hochschuleinrichtungen
139
7. Wohnen und sozialräumliche
Stadtentwicklung
Wie bereits Abschnitt 2.3 zu den demografischen Grunddaten basiert auch das
vorliegende Kapitel zum Wohnen und zur sozialräumlichen Entwicklung teilweise
auf Daten des Stadtplanungsamtes. Entsprechend findet sich auch hier stellen-
weise das Konzept der Einwanderungsgeschichte wieder. Wie zu Beginn von
Abschnitt 2.3 erläutert, lassen sich dennoch Vergleiche mit den Auswertungen
früherer Integrationsmonitorings anstellen, die noch mit dem Begriff der Migrati-
onsvorgeschichte gearbeitet haben.
Im Folgenden wird die sozialräumliche Stadtentwicklung beschrieben: Zum einen
anhand der Verteilung der wohnberechtigten Bevölkerung mit Einwanderungsge-
schichte auf die Stadtbezirke (Abschnitt 7.1), zum anderen anhand der Ausgabe
von Wohnberechtigungsscheinen (Abschnitt 7.2).
7.1 Verteilung der Wohnberechtigten Bevölkerung mit
Migrationsvorgeschichte über die Stadtbezirke
Der Anteil der wohnberechtigten Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte an der
Gesamtbevölkerung Münsters variiert weiterhin deutlich zwischen den einzelnen
Stadtbezirken (vgl. Tabelle 74). Münster-Nord ist – wie bereits in den Integrati-
onsmonitorings der Jahre 2012, 2015, 2017 und 2021 – erneut der Stadtbezirk
mit dem höchsten Bevölkerungsanteil von Personen mit Einwanderungsgeschichte
(2021 mit MVG: 41 %). Demgegenüber weisen die Stadtbezirke Münster-Ost und
Münster-Mitte weiterhin die niedrigsten Anteile auf, jeweils mit Quoten von unter
20 %.
Bis 2024 war in Münster -Ost seit 2012 ein kontinuierlicher Anstieg des Bevölke-
rungsanteils von Personen mit Migrationsvorgeschichte um insgesamt rund sieben
Prozentpunkte zu verzeichnen; auch in Münster -Mitte wurden leichte Zuwächse
festgestellt (2021 mit MVG: 16,8 %). Nachdem 2021 in Münster-West und Müns-
ter-Südost noch leichte Rückgänge beobachtet worden waren, kehrte sich diese
Entwicklung zuletzt (bis 2024) wieder um. Aussagen aktueller Trends für das Jahr
2025 sind aufgrund der Umstellung auf das Konzept der Einwanderungsgeschichte
derzeit nicht möglich.
140
Tabelle 74: Anteil der Wohnberechtigten Bevölkerung mit
Einwanderungsgeschichte (EWG) an der Wohnberechtigten Gesamtbevölkerung
in den Stadtbezirken der Stadt Münster am 31.12.2025
Stadtbezirk gesamt
ohne EWG mit persönlicher EWG mit vererbter EWG
(Kinder)
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
1-4 Münster-
Mitte
130.37
1 107.431 82,40% 19.669 15,09% 3.271 2,51%
5 Münster-West 63.783 47.405 74,32% 13.386 20,99% 2.992 4,69%
6 Münster-Nord 30.839 18.293 59,32% 9.911 32,14% 2.635 8,54%
7 Münster-Ost 23.592 19.042 80,71% 3.663 15,53% 887 3,76%
8 Münster-
Südost 33.392 24.394 73,05% 7.107 21,28% 1.891 5,66%
9 Münster-
Hiltrup 38.751 28.077 72,45% 8.432 21,76% 2.242 5,79%
Gesamt 320.72
8 244.642 76,28% 62.168 19,38% 13.918 4,34%
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle
Die folgenden Abbildungen 49 und 50 beruhen auf unterschiedlichen konzeptionel-
len Grundlagen, da die erste noch das Konzept der Migrationsvorgeschichte ver-
wendet, während die ab 2023 dargestellten Abbildungen auf dem Konzept der Ein-
wanderungsgeschichte basieren und zur besseren Vergleichbar keit der zeitlichen
Entwicklungen gemeinsam bis in das Jahr 2015 zurückgeführt wurden.
Insgesamt lassen sich in den dargestellten Stadtbezirken derzeit keine ausgepräg-
ten migrationsbedingten Bevölkerungsverschiebungen feststellen. Vielmehr zeigen
die Daten eine rückläufige Entwicklung der Gesamtbevölkerung in Münster, die
sich insbesondere b ei der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte nieder-
schlägt. Besonders deutlich tritt dieser Rückgang im Stadtbezirk Münster -Mitte
hervor, während in den übrigen Stadtbezirken überwiegend stagnierende Bevöl-
kerungszahlen zu beobachten sind. Damit bestätigt sich das bereits in Abschnitt
2.3 dargestellte Bild einer insgesamt leicht, teils deutlich rückläufigen Bevölkerung
mit Einwanderungsgeschichte. Zugleich verdeutlichen die absoluten Bevölkerungs-
zahlen, dass sich die Zusammensetzung der Stadtbezirke nur in geringem Maße
verändert.
Ergänzend ist festzuhalten, dass die bestehenden Unterschiede zwischen den
Stadtbezirken weiterhin bestehen und sich über den betrachteten Zeitraum hinweg
kaum verschieben. Insgesamt weisen die Ergebnisse auf eine geringe Dynamik hin
und sprechen für stabile sozialräumliche Strukturen im Bereich Wohnen und Mig-
ration, die eher von Kontinuität als von größeren Wanderungsbewegungen geprägt
sind.
141
Abbildung 49: Entwicklung der Wohnberechtigten Bevölkerung mit
Migrationsvorgeschichte in den Stadtbezirken der Stadt Münster nach
Migrationsart 2015-2024
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
7 Ost 8 Südost 9 Hiltrup
mit deutscher Staatsangehörigkeit - vererbte Migrationsvorgeschichte
mit deutscher Staatsangehörigkeit - persönliche Migrationsvorgeschichte
ohne deutsche Staatsangehörigkeit
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
1 Mitte 5 West 6 Nord
142
Abbildung 50: Entwicklung der gesamten wohnberechtigten Bevölkerung in den
Stadtbezirken der Stadt Münster nach Einwanderungsgeschichte 2023 – 2025
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle
0
20000
40000
60000
80000
100000
120000
140000
2023 2024 2025 2023 2024 2025 2023 2024 2025
1-4 Münster-Mitte 5 Münster-West 6 Münster-Nord
0
20000
40000
60000
80000
100000
120000
140000
2023 2024 2025 2023 2024 2025 2023 2024 2025
7 Münster-Ost 8 Münster-Südost 9 Münster-Hiltrup
ohne Einwanderungsgeschichte
mit persönlicher Einwanderungsgeschichte
mit vererbter Einwanderungsgeschichte (Kinder)
143
Abbildung 51: Entwicklung der Wohnberechtigten Bevölkerung mit
Migrationsvorgeschichte in den Stadtbezirken der Stadt Münster nach
Migrationsart 2015–2024
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle
Die Betrachtung der Stadtteile zeigt ein deutlich differenzierteres Bild als auf Ebene
der Stadtbezirke (vgl. Tabelle 75, Abbildung 52). Die Spannweite reicht von sehr
niedrigen Anteilen der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte in Kreuz (insge-
samt 11,3 %) bis hin zu über der Hälfte in Coerde (51,8 %). Auch Berg Fidel weist
mit 48,2 % einen hohen Anteil auf, wobei dieser im Vergleich z u früheren Jahren
gesunken ist. Ähnlich wie im Integrationsmonitoring 2021 wird sichtbar, dass so-
zioökonomisch schlechter aufgestellte Stadtteile deutlich höhere Werte aufweisen,
während Stadtteile wie Mauritz -West, Buddenturm oder Pluggendorf im Bereich
von 10–15 % bleiben. Insgesamt bestätigt die Tabelle damit die bereits im Integ-
rationsmonitoring 2021 beschriebene Tendenz einer wachsenden sozialräumlichen
Ungleichheit.
Tabelle 75: Wohnberechtigte Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte
(sortiert nach relativem Anteil der Bevölkerung ohne Einwanderungsgeschichte,
80,0%
100,0%
120,0%
140,0%
160,0%
180,0%
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
1 Mitte 5 West 6 Nord
80,0%
100,0%
120,0%
140,0%
160,0%
180,0%
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
7 Ost 8 Südost 9 Hiltrup
mit deutscher Staatsangehörigkeit - vererbte Migrationsvorgeschichte
mit deutscher Staatsangehörigkeit - persönliche Migrationsvorgeschichte
ohne deutsche Staatsangehörigkeit
144
EWG) in den Stadtteilen der Stadt Münster am 31.12.2025
Stadtteile Gesamtbe-
völkerung
ohne EWG mit persönlicher
EWG
mit vererbter EWG
(Kinder)
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
27 Kreuz 12.538 11.131 88,8% 1.224 9,8% 183 1,5%
25 Mauritz-West 6.244 5.503 88,1% 651 10,4% 90 1,4%
43 Hafen 1.132 991 87,5% 122 10,8% 19 1,7%
45 Mauritz-Mitte 10.425 8.998 86,3% 1.176 11,3% 251 2,4%
22 Josef 8.748 7.510 85,8% 1.099 12,6% 139 1,6%
44 Herz-Jesu 5.264 4.516 85,8% 666 12,7% 82 1,6%
21 Pluggendorf 4.709 4.032 85,6% 614 13,0% 63 1,3%
15 Martini 1.298 1.111 85,6% 172 13,3% 15 1,2%
14 Buddenturm 2.375 2.011 84,7% 330 13,9% 34 1,4%
29 Schloss 2.509 2.119 84,5% 347 13,8% 43 1,7%
13 Dom 2.249 1.893 84,2% 320 14,2% 36 1,6%
24 Hansaplatz 7.270 6.044 83,1% 1.115 15,3% 111 1,5%
34 Düesberg 7.140 5.932 83,1% 992 13,9% 216 3,0%
82 Gremmendorf-
Ost 6.571 5.444 82,8% 889 13,5% 238 3,6%
95 Hiltrup-Ost 6.098 5.014 82,2% 841 13,8% 243 4,0%
71 Mauritz-Ost 11.363 9.316 82,0% 1.633 14,4% 414 3,6%
11 Aegidii 1.514 1.240 81,9% 240 15,9% 34 2,2%
32 Geist 9.235 7.546 81,7% 1.410 15,3% 279 3,0%
12 Überwasser 1.423 1.157 81,3% 239 16,8% 27 1,9%
26 Schlachthof 5.895 4.754 80,6% 969 16,4% 172 2,9%
77 Handorf 8.221 6.596 80,2% 1.294 15,7% 331 4,0%
52 Sentrup 8.211 6.587 80,2% 1.482 18,0% 142 1,7%
46 Rumphorst 9.921 7.932 80,0% 1.588 16,0% 401 4,0%
87 Wolbeck 10.878 8.517 78,3% 1.775 16,3% 586 5,4%
76 Gelmer-Dyck-
burg 4.008 3.130 78,1% 736 18,4% 142 3,5%
58 Nienberge 6.912 5.372 77,7% 1.269 18,4% 271 3,9%
145
33 Schützenhof 8.509 6.559 77,1% 1.639 19,3% 311 3,7%
47 Uppenberg 9.116 7.011 76,9% 1.758 19,3% 347 3,8%
Münster 320.728 244.642 76,3% 62.168 19,4% 13.918 4,3%
98 Amelsbüren 6.929 5.290 76,3% 1.256 18,1% 383 5,5%
68 Sprakel 3.628 2.768 76,3% 599 16,5% 261 7,2%
31 Aaseestadt 5.974 4.542 76,0% 1.201 20,1% 231 3,9%
54 Mecklenbeck 10.819 8.217 75,9% 2.056 19,0% 546 5,0%
96 Hiltrup-Mitte 10.453 7.920 75,8% 2.143 20,5% 390 3,7%
57 Roxel 9.423 7.037 74,7% 1.954 20,7% 432 4,6%
56 Albachten 6.441 4.804 74,6% 1.235 19,2% 402 6,2%
97 Hiltrup-West 9.326 6.770 72,6% 1.964 21,1% 592 6,3%
28 Neutor 5.294 3.799 71,8% 1.354 25,6% 141 2,7%
62 Kinderhaus-Ost 5.614 4.001 71,3% 1.331 23,7% 282 5,0%
51 Gievenbeck 21.977 15.388 70,0% 5.390 24,5% 1.199 5,5%
23 Bahnhof 1.589 1.100 69,2% 443 27,9% 46 2,9%
86 Angelmodde 8.890 5.907 66,4% 2.341 26,3% 642 7,2%
81 Gremmendorf-
West 7.053 4.526 64,2% 2.102 29,8% 425 6,0%
63 Kinderhaus-
West 10.579 6.220 58,8% 3.462 32,7% 897 8,5%
91 Berg Fidel 5.945 3.083 51,9% 2.228 37,5% 634 10,7%
61 Coerde 11.018 5.304 48,1% 4.519 41,0% 1.195 10,8%
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle
146
Abbildung 52: Wohnberechtigte Bevölkerung nach Migrationsvorgeschichte in
den Stadtteilen der Stadt Münster am 31.12.2025
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle
147
7.2 Wohnen in öffentlich geförderten Mietwohnungen
Anhand der Teilhabe am Wohnungsbauprogramm des Landes NRW lässt sich ab-
lesen, inwieweit Integration im Bereich der sozialräumlichen Stadtentwicklung ge-
lingt. Ein Indikator hierfür ist die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen
(WBS)78 an Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.79
Die Anzahl der ausgegebenen Wohnberechtigungsscheine lag bis 2019 relativ kon-
stant bei rund 3.000. Nach einem kurzen Rückgang im Jahr 2020 kam es ab 2021
zu einem deutlichen Anstieg, der vor allem auf die Corona -Pandemie sowie den
zusätzlichen Wohnbedarf für geflüchtete Menschen aus der Ukraine zurückzufüh-
ren ist.
Abbildung 53: Anzahl der von der Stadt Münster ausgestellten
Wohnberechtigungsscheine 2014–2024
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster
Die Verteilung der ausgestellten Wohnberechtigungsscheine zeigt über die Jahre
hinweg deutliche Unterschiede zwischen verschiedenen Bedarfsgruppen (vgl. Ta-
belle 76). Der Anteil von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit lag im ge-
samten Zeitraum sichtbar über den Werten der übrigen Gruppen und erreichte
zwischen 2018 und 2023 mit 37 % bis 45 % die höchsten Anteile. Auch ältere
Menschen stellten eine regelmäßig große Gruppe dar, deren Anteil seit 2020 wie-
der leicht anstieg und 2024 bei 21 % lag. Menschen mit Behinderung machten
hingegen relativ konstant rund 16 % bis 20 % der WBS -Inhaber*innen aus.
78 Der Wohnberechtigungsschein (WBS) wird vom Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwick-
lung der Stadt Münster an Personen ausgestellt, die aufgrund ihrer sozialen und wirtschaftlichen Lage
berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu mieten. Der Wohnberechti-
gungsschein kann nur an Menschen mit einem dauerhaften Aufenthaltsrecht ausgestellt werden.
79 Die Migrationsvorgeschichte von Antragstellenden und Haushaltsangehörigen wird im Rahmen der
Antragstellung und Versorgung mit Wohnraum nicht erhoben. Aus diesem Grund erfolgt die Auswer-
tung anhand der Staatsangehörigkeit.
3.059
2.870 2.900 2.940 2.999 3.016
2.561
2.824
3.792
4.064
3.230
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
4.500
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
148
Die Gruppe der Alleinerziehenden schwankte im Zeitverlauf moderat und lag zu-
letzt bei 14 %.
Tabelle 76: Wohnberechtigungsscheine nach besonderen Zielgruppen
(Doppelnennung80 möglich) 2014–2024 in %
Jahr
Menschen
mit Be-
hinde-
rung*
Rollstuhl-
fahrende
Ältere
Men-
schen**
Alleiner-
ziehende
Schwan-
gere
Studie-
rende
M. ohne
dt. Staat-
sang***
2014 15 1 17 11 5 19 25
2015 18 1 19 12 6 15 28
2016 17 2 20 11 6 14 31
2017 16 2 18 13 6 8 37
2018 17 2 20 13 5 9 38
2019 18 2 19 13 5 8 39
2020 20 2 19 13 5 10 37
2021 19 2 19 11 5 11 37
2022 16 2 24 11 4 10 44
2023 16 2 19 14 4 8 45
2024 17 2 21 14 3 10 41
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster
* Grad der Behinderung ab 50%. ** Erfasst werden Personen ab dem Alter von 60 Jahren. ***
Erfasst werden alle Haushalte, in denen ein Haushaltsmitglied nicht die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt.
Bei Betrachtung der Haushaltsgröße, für die ein Antrag auf Erteilung eines Wohn-
berechtigungsscheins gestellt wird, wird sichtbar, dass seit 2015 ausländische An-
tragstellende ab Drei-Personen-Haushalten mehr als 50 % aller Antragstellenden
ausmachen, Fünf-Personen-Haushalte und größer mit mindestens einem nicht-
deutschen Antragstellenden machen teilweise mehr als 75 % aus (vgl. Tabelle 77).
80 Beispielsweise können Studierende auch unter den Menschen mit Schwerbehinderung genannt
werden oder ein Rollstuhlfahrer gleichzeitig unter den Älteren geführt werden.
149
Tabelle 77: Anteil der Anträge auf Wohnberechtigungsscheine von ausländischen
Antragstellenden in der Stadt Münster nach Haushaltsgröße 2014–2024 in %
Haus-
halts-
größe (in
Perso-
nen)
Anteil ausländischer Haushalte
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
1 14 14 18 20 21 22 21 21 23 29 27
2 27 33 32 37 38 37 36 34 51 43 42
3 49 52 52 56 57 59 55 62 70 69 61
4 54 58 54 63 67 69 65 72 69 69 64
5 und
mehr 63 64 70 76 74 75 82 83 84 70 78
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartierentwicklung der Stadt Münster
Tabelle 78 gibt Aufschluss über die relativen Anteile nach Staatsangehörigkeit an
der Gesamtzahl der ausgegebenen Wohnberechtigungsscheine. Insgesamt weisen
Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit zuletzt einen leichten Überhang auf,
mit Ausnahme zweier Jahre im gesamten Betrachtungszeitraum: 2021 ist das ein-
zige Jahr, in dem der Anteil der Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit über-
wiegt, während sich beide Gruppen im Jahr 2022 nahezu die Waage halten und
jeweils knapp 50 % erreichen (vgl. auch Abbildung 54).
Tabelle 78: Wohnberechtigungsschein-Inhaber*innen sowie Haushaltsangehörige
nach Staatsangehörigkeit 2018–2024
Jahr gesamt*
davon Menschen mit deutscher
Staatsangehörigkeit
davon Menschen ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in %
2018 4.220 2.567 60,8 1.653 39,2
2019 4.198 2.528 60,2 1.670 39,8
2020 3.667 2.274 62,0 1.393 38,0
2021 5.779 2.278 39,4 3.501 60,6
2022 8.080 4.086 50,6 3.994 49,4
2023 8.273 4.481 54,2 3.792 45,8
2024 6.718 3.614 53,8 3.104 46,2
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster
* Bezieht sich hier auf die Gesamtzahl der nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht auswertbaren
Daten.
150
Abbildung 54: Wohnberechtigungsschein-Inhaber*innen sowie
Haushaltsangehörige nach Staatsangehörigkeit 2018–2024
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster
Eine gesonderte Betrachtung der über 60-Jährigen nach Staatsangehörigkeit zeigt,
dass der Anteil der WBS-Inhaber*innen und Haushaltsangehörigen ohne deutsche
Staatsangehörigkeit in dieser Altersgruppe vergleichsweise niedrig ist (vgl. Tabelle
79), wobei der relative Anteil seit 2018 um 12 Prozentpunkte gestiegen ist. Zuletzt
machten nichtdeutsche Schein -Inhaber*innen knapp ein Viertel der vergebenen
WBS aus.
Tabelle 79: Ältere* Wohnberechtigungsschein-Inhaber*innen sowie
Haushaltsangehörige nach Staatsangehörigkeit 2018–2024
Jahr gesamt**
davon Menschen mit deutscher
Staatsangehörigkeit
davon Menschen ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in %
2018 684 594 86,8 90 13,2
2019 690 595 86,2 95 13,8
2020 593 508 85,7 85 14,3
2021 643 529 82,3 114 17,7
2022 861 639 74,2 222 25,8
2023 822 686 83,5 236 28,7
2024 789 589 74,7 200 25,3
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartierentwicklung der Stadt Münster
* Erfasst werden Personen ab dem Alter von 60 Jahren. ** Bezieht sich hier auf die
Gesamtzahl der nach Staatsangehörigkeit auswertbaren Daten.
2.567 2.528
2.274 2.278
4.086 4.481
3.614
1.653 1.670
1.393
3.501
3.994 3.792
3.104
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
4.500
5.000
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit Anzahl
Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit Anzahl
151
Abbildung 55: Ältere* Wohnberechtigungsschein-Inhaber*innen sowie
Haushaltsangehörige nach Staatsangehörigkeit 2018–2024
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster
* Erfasst werden Personen ab dem Alter von 60 Jahren.
Die Versorgungsquote bezeichnet den Anteil an WBS-Inhaber*innen, die tatsäch-
lich mit öffentlich gefördertem Wohnraum versorgt werden konnten. Betrachtet
man die Entwicklung der Versorgungsquote aller WBS -Inhaber*innen, zeigt sich
bis zum Jahr 2018 ein deut licher Rückgang von 40 % auf 21 %. In den Jahren
2019 und 2020 ist erstmals wieder ein Anstieg der Versorgungsquote zu verzeich-
nen, bevor diese ab 2021 erneut deutlich sinkt und sich zuletzt bei etwa 20%
einpendelt (vgl. Tabelle 80).
Differenziert nach Haushaltsgröße wird sichtbar, dass Ein - und Zwei-Personen-
Haushalte über den gesamten Beobachtungszeitraum hinweg überwiegend die
höchsten Versorgungsquoten aufweisen. Für Haushalte mit größerer Personenzahl
ist die Versorgung mit öffent lich gefördertem Wohnraum hingegen besonders
schwierig, da Wohnraum für große Familien grundsätzlich weniger häufig zur Ver-
fügung steht. Insgesamt deutet dies auf eine strukturelle Benachteiligung für
Haushalte mit 5 und mehr Personen hin und trifft insbes ondere auch auf nicht
deutsche WBS-Inhaber*innen zu.
594 595
508 529
639
686
589
90 95 85 114
222 236 200
0
100
200
300
400
500
600
700
800
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
davon Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit Anzahl
davon Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit Anzahl
152
Tabelle 80: Versorgungsquote aller Wohnberechtigungsschein-Inhaber*innen in
der Stadt Münster mit Wohnraum nach Haushaltsgröße 2014 – 2024 in %
Haushalts-
größe (in
Personen)
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
1 46 34 35 24 20 27 44 55 63 24 23
2 34 29 38 30 27 34 31 24 22 34 31
3 39 36 27 25 17 26 12 12 7 29 22
4 29 30 24 20 18 22 7 6 3 24 16
5 und
mehr 16 15 17 9 17 15 6 3 4 18 8
gesamt 40 32 32 23 21 26 34 20 20 29 22
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartierentwicklung der Stadt Münster
Ein ähnliches Entwicklungsmuster zeigt sich bei der Versorgungsquote nichtdeut-
scher WBS-Inhaber*innen. Auch hier ist bis 2018 ein Rückgang erkennbar, wäh-
rend die Jahre 2019 und 2020 von einem moderaten Anstieg geprägt sind. Insge-
samt verbleibt das Niveau der Versorgungsquote nicht-deutscher WBS-Inha-
ber*innen jedoch unter dem der Gesamtgruppe (vgl. Tabelle 81).
Der Vergleich beider Tabellen verdeutlicht, dass ausländische WBS-Inhaber*innen
in den meisten Jahren geringere Versorgungsquoten aufweisen als alle WBS-Inha-
ber*innen insgesamt.
Tabelle 81: Versorgungsquote ausländischer Wohnberechtigungsschein-
Inhaber*innen in der Stadt Münster mit Wohnraum nach Haushaltsgröße 2014 –
2024 in %
Haushalts-
größe (in
Personen)
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
1 27 17 14 18 12 16 22 13 18 20 14
2 36 29 33 28 25 32 43 30 20 37 26
3 29 24 23 21 21 23 33 22 11 29 4
4 26 25 24 17 16 18 17 11 8 22 9
5 und
mehr 15 8 12 6 16 14 15 6 7 19 4
gesamt 27 20 20 17 17 20 25 15 14 25 15
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartierentwicklung der Stadt Münster
153
Handlungsempfehlungen
▪ Es wird empfohlen, eine jährliche Betrachtung der Anteile an wohnberech-
tigter Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte vorzunehmen.
▪ Intensivierung der sozialen Mietwohnraumförderung in Münster, um ver-
stärkt bezahlbaren und angemessenen Wohnraum zu schaffen. Hiervon sol-
len insbesondere auch Haushalte mit Einwanderungsgeschichte profitieren,
die sich am allgemeinen Wohnungsmarkt nicht mit Wohnraum versorgen
können und auf entsprechende Unterstützung angewiesen sind.
▪ Intensivierung der öffentlichen Wohnraumförderung für Haushalte ab 3 –4
Personen, da hier hohe Anteile von Antragstellenden ohne deutsche Staats-
angehörigkeit auftreten (Tendenz bis 2024 61 % bei 3-Personen und 64 %
bei 4-Personen-Haushalten).
▪ Intensivierung der öffentlichen Wohnraumförderung und Unterstützung
(Programme, Beratung und Barrierefreiheit) für Haushalte mit fünf und
mehr Personen unter Berücksichtigung des hohen Anteils von WBS -Inha-
ber*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (bis 2024 ca. 45 –60 %, je
nach Jahr/Alter).
154
8. Gesundheit
Zu diesem Monitoring werden die gesundheitliche Situation und Versorgung von
Kindern mit Migrationsvorgeschichte bei Schulbeginn (Punkt 8.1) sowie die Daten
zum fehlenden oder ungeklärten Krankenversicherungsschutz (Punkt 8.2) fortge-
führt. Neu an dieser Stelle eingefügt sind die fortgeführten Daten über die in Müns-
ter lebenden Menschen mit Schwerbehinderung, die zuvor im Abschnitt "Soziale
Leistungen und Dienste" integriert waren.
8.1 Gesundheitliche Situation und Versorgung von
Kindern mit Migrationsvorgeschichte bei
Schulbeginn
Die Schuleingangsuntersuchung soll klären, ob ein Kind gesundheitlich, kognitiv
und sozial-emotional den Anforderungen des Schulalltags gewachsen ist, oder ob
unter Umständen ein Förderbedarf besteht.
Entwicklungsstörungen gehören zu den häufigsten Gesundheitsproblemen bei
Kindern im Einschulungsalter. Zur Schuleingangsuntersuchung gehört daher
neben der Erhebung für den Schulbesuch relevanter gesundheitlicher Befunde
auch die Beurteilung der sozial-emotionalen Entwicklung sowie die Beurteilung des
Entwicklungsstandes des Kindes in schulrelevanten Teilleistungsbereichen. Hierzu
wird seit vielen Jahren das standardisierte Sozialpädiatrische
Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen (SOPESS) angewendet.
Im Folgenden werden die Ergebnisse der Tests dargestellt, die die
Vorläuferfähigkeiten für den Erwerb von Schreib-, Lese- und Rechenfähigkeiten als
Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch überprüfen sollen. Eine
ausführliche Beschreibung der Merkmalsbereiche des SOPESS findet sich im
Bericht Kindergesundhe it des Gesundheits - und Veterinäramtes, der 2024
veröffentlicht wurde.81
Wie in Abbildung 56 dargestellt, zeigt sich, dass Kinder, deren Erstsprache nicht
Deutsch ist, in allen Jahrgängen signifikant häufiger Auffälligkeiten im
Merkmalsbereich „SOPESS Erkennen und Zeichnen von Objekten und Formen“
aufweisen als Kinder mit deutscher Erstsprache. Die Unterschiede betragen in den
meisten Jahrgängen über 20 Prozentpunkte.82
81 https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004054767
82 Für die Differenzierung nach Geschlecht, kann S. 23, Abb. 13 des BKG eingesehen werden.
155
Abbildung 56: Schulanfänger*innen mit auffälligem Befund im SOPESS-
Merkmalsbereich „Erkennen und Zeichnen von Objekten und Formen“ nach
Erstsprache 2014-2024
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024,
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Um den Einfluss der Kitabesuchsdauer auf den Merkmalsbereich „SOPESS:
Erkennen und Zeichnen von Objekten und Formen“ zu untersuchen, wurde in
Abbildung 57 der auffällige Befund im SOPESS -Merkmalsbereich „Erkennen und
Zeichnen von Objekten und Formen“ in Abhängigkeit von der Dauer des Kita
Besuchs betrachtet. Unterschieden wird dabei in Kinder, die mindestens 24 Monate
eine Kita besucht haben und denen, die weniger als 24 Monate eine Kita besucht
haben. Die Abbildung 57 bildet nur die in Deutschland geborene n Kinder nach
Erstsprache ab. Die Abbildung 57 zeigt, dass alle Kinder signifikant weniger häufig
Auffälligkeiten im untersuchten Merkmalsbereich zeigen, wenn sie mindestens
zwei Jahre eine Kita besucht haben. Allerdings weisen die Kinder mit nicht
deutscher Erstsprache insgesamt häufiger Auffälligkeit en auf als die Kinder mit
deutscher Erstsprache.
156
Abbildung 57: In Deutschland geborene Schulanfänger*innen mit auffälligem
Befund im SOPESS-Merkmalsbereich „Erkennen und Zeichnen von Objekten und
Formen“ nach Kitabesuchsdauer und Erstsprache 2014-2024
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024,
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Abbildung 58 zeigt, dass der Anteil der auffälligen Kinder im Merkmalsbereich
„SOPESS: Umgang mit Zahlen und Mengen“ von 2014 bis 2024 von gut 13 Prozent
auf 19 Prozent zugenommen hat.
Betrachtet man die Erstsprache, mit der die untersuchten Kinder in den ersten vier
Lebensjahren aufgewachsen sind, zeigt sich, dass Kinder, deren Erstsprache nicht
Deutsch ist, in allen Zeiträumen etwa dreimal häufiger Auffälligkeiten im
Merkmalsbereich au fweisen als Kinder mit deutscher Erstsprache. 83
83 Die Ausprägung „Geschlecht“ kann im BKG, S. 25, Abb. 16, eingesehen werden.
157
Abbildung 58: Schulanfänger*innen mit auffälligem Befund im SOPESS-
Merkmalsbereich „Umgang mit Zahlen und Mengen“ nach Erstsprache 2014-2024
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024,
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Abbildung 59 zeigt, dass in allen Beobachtungszeiträumen sowohl Kinder mit
deutscher wie auch nicht deutscher Erstsprache signifikant weniger häufig
Auffälligkeiten im SOPESS -Merkmalsbereich „Umgang mit Zahlen und Mengen“
aufweisen, wenn sie mindestens zwei Jahre eine Kita besucht haben, im Vergleich
zu einem kürzerem Kitabesuch. Allerdings weisen die Kinder mit nicht deutscher
Erstsprache in beiden Gruppen häufiger Auffälligkeiten auf als die Kinder mit
deutscher Erstsprache.
158
Abbildung 59: In Deutschland geborene Schulanfänger*innen mit auffälligem
Befund im SOPESS-Merkmalsbereich „Umgang mit Zahlen und Mengen“ nach
Kitabesuchsdauer und Erstsprache 2014 bis 2024
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024,
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Abbildung 60 zeigt, dass der Anteil auffälliger Kinder im Merkmalsbereich
„SOPESS: Pseudowörter nachsprechen“ bei der Betrachtung aller Kinder insgesamt
auf niedrigem Niveau von unter 10 Prozent liegt. Differenziert man nach der
Erstsprache, zeigt sich, dass Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, in allen
Zeiträumen häufiger Auffälligkeiten im Merkmalsbereich aufweisen als Kinder mit
deutscher Erstsprache. Bei Kindern mit nicht deutscher Erstsprache ist außerdem
ein deutlicher Anstieg von sieben Proze nt auf knapp 15 Prozent über den
betrachteten Zeitraum zu verzeichnen, wohingegen bei den Kindern mit deutscher
Erstsprache der Anteil auffälliger Kinder auf einem Niveau von knapp sechs Prozent
in den letzten Jahrgängen wieder rückläufig ist.84
84 Für die Differenzierung nach Geschlecht, kann das S. 26, Abb. 18 des BKGs herangezogen werden.
159
Abbildung 60: Schulanfänger*innen mit auffälligem Befund im SOPESS-
Merkmalsbereich „Pseudowörter nachsprechen“ nach Erstsprache 2014-2024
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024,
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Abbildung 61 zeigt, dass in allen Beobachtungszeiträumen sowohl Kinder mit
deutscher wie auch anderer Erstsprache signifikant weniger häufig Auffälligkeiten
im SOPESS-Merkmalsbereich „Pseudowörter nachsprechen“, wenn sie mindestens
zwei Jahre eine Kita besucht haben, im Vergleich zu einem kürzerem Kitabesuch.
Allerdings weisen die Kinder mit nicht deutscher Erstsprache in beiden Gruppen
häufiger Auffälligkeiten auf als die Kinder mit deutscher Erstsprache.
160
Abbildung 61: In Deutschland geborene Schulanfänger*innen mit auffälligem
Befund im SOPESS-Merkmalsbereich „Pseudowörter nachsprechen“ nach
Kitabesuchsdauer und Erstsprache 2014-2024
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024,
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Um mögliche Probleme und Auffälligkeiten des allgemeinen Gesundheitszustandes
und der altersgemäßen Entwicklung von Kindern rechtzeitig zu erkennen, sind in
Deutschland von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr elf Vorsorgeuntersuchungen
vorgesehen. Davon erfo lgen zehn Vorsorgeuntersuchungen bis zur Einschulung
(U1 bis U9, inklusive U7a).
Mit der Einladung zur Schuleingangsuntersuchung werden die
Eltern/Sorgeberechtigten ausdrücklich aufgefordert, das Untersuchungsheft ihres
Kindes mitzubringen, um die Teilnahme an den Untersuchungen feststellen und
ergänzende Angaben aus dem Heft in die Be urteilung des Gesundheits - und
Entwicklungszustandes des Kindes in die Beratung der Eltern/Sorgeberechtigten
einfließen lassen zu können. Um die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen
zwischen Kindern aus Familien mit und ohne Migrationsvorgeschichte sinn voll
vergleichen zu können, wurden für die folgende Auswertung nur die Daten
derjenigen Schulanfänger*innen herangezogen, die bereits in Deutschland
geboren wurden, da nur diesen Kindern das deutsche präventive
Gesundheitssystem von Geburt an zur Verfügung stand.
Abbildung 62 zeigt den Anteil der in Deutschland geborenen Kinder mit
vorgelegtem Untersuchungsheft, die eine lückenlose Dokumentation der
Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U8 (inklusive der U7a) aufweisen. Es zeigt sich,
dass die Vollständigkeit der Untersuchungen in den vergangenen elf Jahren
insgesamt zugenommen hat von unter 80 Prozent auf über 90 Prozent. Zu
berücksichtigen ist hier allerdings, dass die U7a erst später mit in die Kinder -
161
Richtlinien aufgenommen wurde. Sie sollte zwar dem Einschulungsjahrgang 2014
bereits zur Verfügung gestanden haben, allerdings liegen die Inanspruchnahme -
Raten in den Einschulungsjahrgängen bis 2017 noch deutlich unter denen der
anderen Vorsorgeuntersuchungen. Seit dem Einschulungsjahrgang 2018 scheint
sich die U7a so weit etabliert zu haben, dass sie wie alle anderen Untersuchungen
in Anspruch genommen wird. Kinder mit nicht deutscher Erstsprache weisen
allerdings über den gesamten Zeitraum einen geringere n Anteil an vollständigen
Untersuchungen auf. Betrachtet man nur die Jahrgänge ab 2018 stellt sich in
dieser Gruppe sogar ein wieder rückläufiger Trend dar.85
Abbildung 62: In Deutschland geborene Schulanfänger*innen mit vorgelegtem
Untersuchungsheft und vollständigen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U8 nach
Erstsprache 2014-2024
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024,
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
In Deutschland existiert kein zentrales Impfregister. Durchgeführte Impfungen
werden neben der Dokumentation in den Arztpraxen nur im persönlichen
Impfausweis einer Person dokumentiert. Die Schuleingangsuntersuchung bietet
daher eine wichtige Möglichkeit, Informationen zur Durchimpfungsrate einzelner
Impfungen eines gesamten Jahrgangs zu erheben. Aus diesem Grund werden die
Eltern/Sorgeberechtigten mit der Einladung zur Schuleingangsuntersuchung
ausdrücklich aufgefordert, neben dem Kinder -Untersuchungsheft auch den
Impfausweis des Kindes mitzubringen.
Abbildung 63 zeigt, dass dem Gesundheits - und Veterinäramt im gesamten
Beobachtungszeitraum die Impfdokumentation bei über 95 Prozent aller Kinder am
85 Für die Differenzierung nach Geschlecht sei hiermit auf den BKG, S. 37, Abb. 29, verwiesen.
162
Termin der Schuleingangsuntersuchung vorlag. Bei den Kindern mit deutscher
Erstsprache lag jedoch häufiger eine Impfdokumentation vor im Vergleich zu den
Kindern mit nicht deutscher Erstsprache. Betrachtet man alle Jahrgänge der
letzten elf Jahre hat sich die Quote an vorliegenden Impfdokumentation bei
Kindern mit nicht deutscher Erstsprache jedoch von ehemals 88,4 Prozent auf 95,3
Prozent erhöht.86
Abbildung 63: Schulanfänger*innen mit vorliegender Impfdokumentation nach
Erstsprache 2014-2024
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024,
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Übergewicht und Adipositas im Kindesalter führen nicht selten zu frühen
gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie zu einer höheren Wahrscheinlichkeit
für Erkrankungen im Erwachsenenalter. Außerdem sind Übergewicht und
Adipositas bei Kindern und Jugendlichen mit einer erheblichen Einschränkung der
Lebensqualität sowie mit einem höheren Risiko für Mobbing verbunden. Bei der
Schuleingangsuntersuchung werden das Gewicht und die Körpergröße des Kindes
ermittelt und anhand von BMI -Referenzkurven bewertet. Die Daten der
Schuleingangsuntersuchungen der letzten elf Jahre zeigen mit Ausn ahme der
Jahrgänge 2014 und 2015 sowie der wegen der Corona -Pandemie nicht voll
erhobenen Jahrgänge 2020 und 2021 jeweils einen Anteil von unter zehn Prozent
an Kindern, die an Übergewicht oder Adipositas leiden (siehe Abbildung 64). Kinder
mit nicht deutscher Erstsprache weisen in allen Beobachtungszeiträumen
signifikant häufiger Übergewicht und Adipositas auf als Kinder mit Deutsch als
Erstsprache. Insgesamt ist jedoch der Anteil an Kindern mit Übergewicht und
86 Die Ausprägung „Geschlecht“ kann außerdem auf S. 38, Abb. 30 im BKG eingesehen werden.
163
Adipositas auch bei Kindern, deren Erstsprache nicht Deutsch ist wieder leicht
rückläufig.
Abbildung 64: Schulanfänger*innen mit Übergewicht und Adipositas nach
Erstsprache 2014 - 2024
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024,
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Um einen möglichen Einfluss der Kitabesuchsdauer auf das Körpergewicht zu
untersuchen, wurden auch an dieser Stelle nur die in Deutschland geborenen
Kinder betrachtet. Abbildung 65 zeigt, dass sowohl Kinder mit deutscher als auch
anderer Erstsprache signifikant weniger häufig Übergewicht und Adipositas
aufweisen, wenn sie mindestens zwei Jahre eine Kita besucht haben.
Allerdings weisen Kinder mit nicht deutscher Erstsprache sowohl bei mindestens
24-monatigem als auch bei kürzerem Kitabesuch häufiger Auffälligkeiten auf als
Kinder mit deutscher Erstsprache.
164
Abbildung 65: In Deutschland geborene Schulanfänger*innen mit Übergewicht
und Adipositas nach Kitabesuchsdauer und Erstsprache 2014 -2024
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024,
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Die modernen Medien haben sich in den letzten Jahren rasant verbreitet und sind
auch im täglichen Umgang bei Kindern in allen sozialen Schichten nicht mehr
wegzudenken. Moderne Medien können als sinnvolle Ergänzung schulischer und
außerschulischer Bildung dienen, jedoch birgt vor allem ein zu früher, zu häufiger
und nicht altersgerechter Konsum Gefahren hinsichtlich unter anderem der
Sprachentwicklung, Konzentrationsfähigkeit, in Bezug auf die Entwicklung von
Übergewicht/Adipositas oder Haltungsschäden. Im Rahmen der Schuleingangs -
untersuchungen 2023 und 2024 gaben knapp 70 Prozent der
Eltern/Sorgeberechtigten von Kindern mit einer anderen Erstsprache als Deutsch
eine Mediennutzung ihrer Kinder von mehr als 30 Minuten pro Tag an. Bei den
Kindern mit deutscher Erstsprache traf dies n ur auf einen etwa halb so großen
Anteil zu (vgl. Abbildung 66).
165
Abbildung 66: Schulanfänger*innen mit einem Medienkonsum von mehr als 30
Minuten pro Tag nach Erstsprache 2023-2024
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024,
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
166
8.2 Fehlender oder ungeklärter
Krankenversicherungsschutz
Durch das trägerübergreifende Projekt „Klar für Gesundheit“87 stehen Daten zum
fehlenden oder ungeklärten Krankenversicherungsschutz bei Personen mit und
ohne deutsche Staatsangehörigkeit zur Verfügung. Die Clearingstelle „Klar für Ge-
sundheit“ verfolgt das Ziel, Menschen ohne, mit unzureichendem oder mit unge-
klärtem Krankenversicherungsschutz einen Zugang zum gesundheitlichen Regel-
versorgungssystem zu ermöglichen und somit eine medizinische Unterversorgung
der Betroffenen zu verhindern. Die dargestellten Zahlen beziehen sich ausschließ-
lich auf Personen, die die Clearingstelle aufgesucht haben. Die Gesamtzahl an Men-
schen ohne (ausreichende) Krankenversicherung ist hingegen nicht bekannt.
Die Daten des Projekts „Klar für Gesundheit “ zeigen, dass in den vergangenen
Jahren weitaus mehr Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit die Clearing-
stelle aufgesucht haben (vgl. Abbildung 67). Während der Anteil der erfolgreich
Vermittelten im Jahr 202088 in dieser Personengruppe deutlich geringer war als bei
Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, hat sich dieser Unterschied seit
2021 deutlich verringert und in den Jahren 2023 und 2024 sogar umgekehrt (vgl.
Abbildung 68). Die Gründe, warum eine Person nicht in das gesundheitliche Re-
gelversorgungssystem vermittelt werden kann, sind vielschichtig und nicht allein
auf den Aufenthaltsstatus zurückzuführen.
87 Das Projekt „Klar für Gesundheit“ wird seit dem 1.10.2016 vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales des Landes NRW gefördert. Das Projekt wird trägerübergreifend umgesetzt von der
GGUA Flüchtlingshilfe e.V., der Bischof -Hermann-Stiftung und dem Gesundheits- und Veterinäramt
der Stadt Münster. Zum 31.12.2025 läuft die Förderung aus Landesmitteln aus. Die Clearingstelle
bemüht sich derzeit um eine Anschlussfinanzierung.
88 Die Dokumentation der erfolgreich vermittelten Personen, differenziert nach Aufenthaltsstatus,
erfolgt erst seit 2020.
167
Abbildung 67: Menschen mit fehlendem oder ungeklärtem
Krankenversicherungsschutz nach Staatsangehörigkeit, Daten der Clearingstelle
„Klar für Gesundheit“ 2017–2025 (Stichtag jeweils 30.06.)
Quelle: Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster
2 5 5 11 13 1318 26 30 37 35
19
23
38
23
198
161
131
210
163
128
144
192
124
152
132
115
3 3 5 10 7
36 25 14 11
23
15
149
103
85 87
133
65
0
50
100
150
200
250
Ratsuchende
erfolgreich vermittelt
Ratsuchende
erfolgreich vermittelt
Ratsuchende
erfolgreich vermittelt
Ratsuchende
erfolgreich vermittelt
Ratsuchende
erfolgreich vermittelt
Ratsuchende
erfolgreich vermittelt
Ratsuchende
erfolgreich vermittelt
Ratsuchende
erfolgreich vermittelt
Ratsuchende
erfolgreich vermittelt
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 (1. HJ)
unbekannte Staatsangehörigkeit
deutsche Staatsangehörigkeit
nicht deutsche Staatsangehörigkeit
Gesamt
168
Abbildung 68: Relativer Anteil der erfolgreich Vermittelten an den Ratsuchenden
nach Staatsangehörigkeit 2020 – 2025 (Stichtag jeweils 30.6.)
Quelle: Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster
71,0%
63,2% 66,4%
60,4%
69,3%
52,4%
97,3%
71,4% 73,7%
47,8%
60,5%
65,2%
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
90,0%
100,0%
2020 2021 2022 2023 2024 2025 (1. HJ)
nicht deutsche Staatsangehörigkeit deutsche Staatsangehörigkeit
169
8.3 Schwerbehinderung
Die Zahl der schwerbehinderten Menschen in Münster ist von 2015 – 2023 insge-
samt nur leicht gestiegen (vgl. Tabelle 82). Ein deutlicher Anstieg ist bei den Men-
schen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu verzeichnen. So lag die Zahl der
schwerbehinderten Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit 2023 50% höher
als 2015. Bezüglich der Geschlechterverteilung zeigt sich, dass bei den Personen
mit deutscher Staatsangehörigkeit der Frauenanteil überwiegt, bei den Personen
ohne deutsche Staatsangehörigkeit hingegen der Männeranteil.
Tabelle 82: Anzahl der schwerbehinderten Menschen 89 in der Stadt Münster nach
Staatsangehörigkeit und Geschlecht 2015-2023
Dezember gesamt
davon mit deutscher Staatsangehö-
rigkeit
davon ohne deutsche Staatsange-
hörigkeit
gesamt weiblich darunter
männlich gesamt darunter
weiblich
darunter
männlich
2015 26.356 25.308 13.759 11.549 1.048 461 587
2017 26.541 25.381 13.775 11.606 1.160 501 659
2019 27.953 26.621 14.422 12.199 1.332 592 740
2021 27.275 25.895 14.040 11.855 1.380 610 770
2023 27.325 25.770 13.945 11.825 1.555 720 835
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
Die nachfolgenden Tabellen und die Abbildung geben zudem einen Einblick in die
Altersstruktur der schwerbehinderten Menschen mit und ohne deutsche Staatsan-
gehörigkeit (vgl. Tabelle 83, Abbildung 69).
89 Menschen gelten nach dem SGB IX als schwerbehindert, wenn ihnen ein Grad der Behinderung
von wenigstens 50 % vorliegt.
170
Abbildung 69: Anzahl der schwerbehinderten Menschen90 in der Stadt Münster
nach Staatsangehörigkeit 2015-2023
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
90 Menschen gelten nach § 2 Abs. 2 SGB IX als schwerbehindert, wenn ihnen ein Grad der Behinde-
rung von wenigstens 50 % vorliegt.
26.356 26.541
27.953 27.275 27.325
1.048 1.160 1.332 1.380 1.555
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
2015 2017 2019 2021 2023
davon mit deutscher Staatsangehörigkeit davon ohne deutsche Staatsangehörigkeit
171
Tabelle 83: Anzahl der schwerbehinderten Menschen mit deutscher
Staatsangehörigkeit in der Stadt Münster nach Alter und Geschlecht 2015 – 2023
De-
zem-
ber
Geschlecht
schwerbehinderte Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit nach Alter
unter 6 6–24 25–44 45–64 65–79
80 und
älter
2015 gesamt 123 818 2.198 7.309 8.217 6.643
- davon
weiblich 55 351 1.069 3.776 4.238 4.270
- davon
männlich 68 467 1.129 3.533 3.979 2.373
2017
gesamt 99 873 2.178 7.227 8.018 6.986
- davon
weiblich 51 364 1.077 3.755 4.125 4.403
- davon
männlich 48 509 1.101 3.472 3.893 2.583
2019
gesamt 114 930 2.311 7.324 8.180 7.762
- davon
weiblich 61 394 1.142 3.772 4.210 4.843
- davon
männlich 53 536 1.169 3.552 3.970 2.919
2021
gesamt 130 945 2.340 6.935 7.760 7.790
- davon
weiblich 70 410 1.145 3.580 3.965 4.870
- davon
männlich 60 530 1.195 3.355 3.795 2.915
2023
gesamt 110 945 2.420 6.795 7.835 7.660
- davon
weiblich 45 415 1.195 3.600 3.945 4.745
- davon
männlich 65 530 1.225 3.195 3.890 2.915
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
172
Handlungsempfehlungen
▪ Präventionsmaßnahmen, die speziell auf die Zielgruppe der Kinder mit Zu-
wanderungsgeschichte / nicht deutscher Erstsprache zugeschnitten sind.
▪ Aufklärungsangebote über die Vorsorgeuntersuchungen U1-U8.
▪ Möglichst früher Besuch einer Kindertagesstätte, bestenfalls ein Besuch von
mehr als 24 Monaten.
▪ Fortführung und langfristiger Erhalt der Clearingstelle „Klar für Gesundheit“.
▪ Schaffung und Ausbau von Angeboten zum Erlernen des Radfahrens für Kin-
der, Jugendliche und ihre Eltern, insbesondere in Stadtteilen mit einem ho-
hen Anteil an Familien mit Zuwanderungsgeschichte
173
9. Sport
Sport ist Begegnungsort und bietet ein noch ungenutztes präventives und
integratives Potenzial. Als Indikatoren dieses Handlungsfeldes werden im
vorliegenden Monitoring die bei der Schuleingangsuntersuchung abgefragten
sportlichen Fähigkeiten der Kinder fortgeführt (Schwimmfähigkeit) sowie die
Radfahr-Fähigkeit und die Teilnah me in Sportvereinen und -Gruppen erstmals
dargestellt. Auch die Ferienschwimmkurse, die das Sportamt der Stadt Münster in
Kooperation mit Sportvereinen anbietet, werden fortgeschrieben (Punkt 9.1).
Außerdem werden die Daten der Stützpunktvereine fortgeschr ieben, die sich im
Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ engagieren (Punkt 9.2).
9.1 Sportliche Voraussetzungen von
Schulanfänger*innen und Schulkindern
Hinsichtlich der Schwimmfähigkeit der Kinder liegen Daten aus der Schuleingangs-
untersuchung des Gesundheits- und Veterinäramtes vor sowie die des Sportamtes
aus den angebotenen Ferien -Schwimmkursen für Kinder im Übergang von der
Grundschule auf die weiterführende Schule.
Schwimmfähigkeit bei der Schuleingangsuntersuchung
Neben der Prävention von Ertrinkungsunfällen hat die Fähigkeit, schwimmen zu
können, große Bedeutung für die Gesundheit und Entwicklung von Kindern. Mus-
kelkraft, Ausdauer, Koordinationsfähigkeit, aber auch Entspannung und nicht zu-
letzt die Möglichkeit der Teilhabe an Freizeitaktivitäten mit anderen spielen eine
Rolle. Die Fähigkeit, schwimmen zu können, wird in Münster schon viele Jahre bei
der Einschulungsuntersuchung 91 von den Eltern/Sorgeberechtigten erfragt. Seit
dem Jahr 2021 wird erhoben, ob bereits ein Schwimmkurs absolviert wird/wurde
oder sich die Familie bereits um einen Kurs bemüht, aber noch keinen Platz erhal-
ten hat. Abbildung 70 zeigt, dass der Anteil der Kinder mit Erstsprache Deutsch
laut Angabe der Eltern/Sorgeberechtigten häufiger schwimmen können als Kinder
mit einer anderen Erstsprache und häufiger einen Schwimmkurs besuchen.92
Abbildung 70: Schwimmfähigkeit der Schulanfänger*innen (laut Elternangabe)
nach Erstsprache 2021-2024
91 Es handelt sich hier um einen anderen Begriff für die Schuleingangsuntersuchung. Diese soll
klären, ob ein Kind gesundheitlich, kognitiv und sozial-emotional den Anforderungen des Schulalltags
gewachsen ist, oder ob unter Umständen ein Förderbedarf besteht.
92 Die Ausprägung „Geschlecht“ kann außerdem im BKG, S.30, Abb. 22, eingesehen werden.
174
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024,
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Ein differenzierteres Bild hinsichtlich der Schwimmfähigkeit im Zeitverlauf zeigt
Abbildung 71. Neben der Frage, ob das Kind generell schon schwimmen kann,
werden die Eltern/Sorgeberechtigten in der Schuleingangsuntersuchung auch nach
dem bereits erreichten Schwimmabzeichen des Kindes gefragt. Hier zeigt sich,
dass der Anteil an Kindern mit mindestens dem Schwimmabzeichen „Seepferd-
chen“ in den Jahrgängen bis 2019 circa 30 Prozent betrug. In den Corona -Jahr-
gängen ist er bis auf 12 Prozent gesunken. Seitdem wächst der Anteil und weist
24 Prozent im Einschulungsjahrgang 2024 auf. Kinder mit einer anderen Erstspra-
che als Deutsch haben in allen Zeit räumen signifikant weniger häufig das See-
pferdchen-Abzeichen erreicht. Im Einschulungsjahrgang 2024 beträgt der Anteil
nur noch sechs Prozent, wohingegen Kinder mit deutscher Erstsprache und dem
Seepferdchen-Abzeichen einen Anteil von 30,7 Prozent aufweisen.93
93 Die Ausprägung „Geschlecht“ ist außerdem im BKG, S.31, Abb.23, zu finden.
175
Abbildung 71: Schulanfänger*innen mit dem Schwimmabzeichen „Seepferdchen“
(laut Elternangabe) nach Erstsprache 2014-2024
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024,
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Schwimmfähigkeit zwischen Grund- und weiterführender Schule
Ein besonderer Schwerpunkt wird durch das Sportamt auf eine möglichst große
Schwimmquote im Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule
gelegt. Die seit 2011 in Kooperation stattfindenden Ferienschwimmkurse zwischen
Sportamt und Sportvereinen werden im Folgenden für den Zeitraum von 2014 bis
2025 abgebildet.
176
Abbildung 72: Anzahl Teilnehmende in den Ferienschwimmkursen des
Sportamtes, 2014-2025
Quelle: Sportamt Stadt Münster
Abbildung 73: Erzielte Abzeichen in den Ferienschwimmkursen des Sportamtes,
2014-202594
Quelle: Sportamt Stadt Münster
94 Die Daten aus dem Jahr 2021 haben sich im Vergleich zum Integrationsmonitoring 2020/2021
verändert, da sie sich im vormaligen Integrationsmonitoring lediglich bis zu den Herbstferien 2021
abgebildet haben.
0
100
200
300
400
500
600
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Anzahl Teilnehmende in absoluten Zahlen
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Teilnehmendeanzahl in %
Seepferdchen
Bronze
Silber
177
Abbildung 74: Geschlechterverteilung in den Ferienschwimmkursen des
Sportamtes, 2014-2025
Quelle: Sportamt Stadt Münster
Abbildung 75: Teilnehmende der Ferienschwimmkurse des Sportamtes mit und
ohne Migrationsvorgeschichte, 2014-202395
Quelle: Sportamt Stadt Münster
95 Die Daten zur Migrationsvorgeschichte der Teilnehmenden der Ferienschwimmkurse des Sport-
amtes beruhen auf Befragungen von Eltern und Kindern. Da das Land NRW auf die Erhebung von
Migrationsdaten verzichtet, sind die Werte ab 2024 nicht mehr erfasst.
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Teilnehmendenanzahl in %
weibliche Teilnehmende männliche Teilnehmende
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Teilnehmendenzahl in %
Teilnehmende mit Migrationsvorgeschichte Teilnehmende ohne Migrationsvorgeschichte
178
Radfahren ohne Stützräder
Fahrradfahren trägt neben den Vorteilen, die es für die Gesundheit im engeren
Sinne hat (Herz- Kreislauf, Atmung, Muskelkraft, Immunsystem), im Kindesalter
auch wesentlich zu einer gesunden Entwicklung bei. Gleichgewicht und Balance
werden durch das Radfahren (insbesondere ohne Stützräder) trainiert, Aufmerk-
samkeit und Reaktionsschnelligkeit werden gefördert. Zudem lernen Kinder, meh-
rere Handlungen koordiniert und zeitgleich auszuführen. Nicht zuletzt bedeute t
Fahrradfahren aber auch, an gemeinsamen Aktivitäten mit Gleichaltrigen teilneh-
men zu können, sei es zum Beispiel auf dem Weg mit dem Fahrrad in die Schule
oder in der Freizeit.
Seit dem Einschulungsjahrgang 2021 wird In Münster bei der Schuleingangsunter-
suchung die Radfahrfähigkeit des Kindes von den Eltern/Sorgeberechtigten er-
fragt. Abbildung 76 zeigt, dass der Anteil der Kinder, die ohne Stützräder Radfah-
ren können, insgesamt mit circa 85 Prozent hoch ist. Es gibt allerdings große
Unterschiede zwischen Kindern mit deutscher Erstsprache und Kindern, mit denen
in den ersten vier Lebensjahren haup tsächlich eine andere Sprache gesprochen
wurde. Von den Kindern des Einschulungsjahrgangs 2024 mit Erstsprache Deutsch
konnten zum Zeitpunkt der Schuleingangsunt ersuchung knapp 92 Prozent ohne
Stützräder Radfahren, von den Kindern mit nicht deutscher Erstsprache nur gut 67
Prozent.
Abbildung 77: Schulanfänger*innen, die ohne Stützräder Radfahren können (laut
Elternangabe), nach Erstsprache 2021-2024
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024,
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Sport im Sportverein / in einer Sportgruppe
Sport hat für Kinder nicht nur gesundheitliche Vorteile. Vor allem der Sport in ei-
nem Verein oder in einer festen Gruppe trägt auch zur Entwicklung sozialer Fähig-
keiten bei. Teamwork, Verantwortungsbewusstsein und Selbstbewusstsein werden
gefördert, der Umgang mit Erfolg und Misserfolg gelernt und nicht zuletzt bietet
179
Sport einen Kontrast zu den immer mehr Zeit einnehmenden passiven Aktivitäten
wie Fernsehen oder Computerspielen. In der Schuleingangsuntersuchung wird von
den Eltern/Sorgeberechtigten erfragt, ob das Kind zum Zeitpunkt der Untersu-
chung Sport in einem Spor tverein oder einer Sportgruppe treibt. Hier zeigt sich,
wie in Abbildung 78 dargestellt, dass der Anteil der Kinder mit nicht deutscher
Erstsprache, die Sport in einem Verein / einer Sportgruppe treiben, mit gut 30
Prozent etwa halb so groß ist wie der Ant eil bei Kindern mit deutscher Erstspra-
che.96
Abbildung 78: Schulanfänger*innen, die Sport in einem Sportverein / in einer
Sportgruppe treiben (laut Elternangabe), nach Erstsprache 2014-2024
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024,
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
9.2 Stützpunktvereine in Münster
Die hier dargestellten Daten stammen von den Münsteraner Stützpunktvereinen
im Bundesprogramm „Integration durch Sport“ des Deutschen Olympischen Sport-
bundes (DOSB). Als Stützpunktvereine werden Sportvereine ausgezeichnet, die
sich im Rahmen des Bundesprogramms Integration durch Sport besonders im Be-
reich Integration durch und im Sport engagieren. Sie setzen sich unter and erem
für die Öffnung ihrer Vereinsstrukturen ein, um mehr Teilhabemöglichkeiten zu
schaffen. Die Stützpunktvereine können dabei eine jähr liche Förderung beantra-
gen, um verstärkt Unterstützung zu erhalten.
96 Die Ausprägung „Geschlecht“ kann außerdem im BKG, S.33, Abb.25, eingesehen werden.
180
Aktuell gibt es in Münster insgesamt zwölf Stützpunktvereine, die sich bezüglich
ihrer Mitgliederzahlen und in ihren Schwerpunkten deutlich unterscheiden. Nach-
folgend wird zunächst die Zusammensetzung dieser Vereine betrachtet.
Tabelle 84 zeigt, dass fast alle Stützpunktvereine ein Wachstum an Mitgliedern
verzeichnen. Das gilt im Besonderen für den SC Westfalia Kinderhaus 1920 e. V.,
den Eisenbahner Sportverein Münster 1927 e. V. und den SwimSportTank e. V.
Tabelle 84: Gesamtanzahl Mitglieder der Stützpunktvereine 2018-2024
Quelle: Stadtsportbund Münster, Bestandserhebung des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen
Stützpunktverein seit
Anzahl Mitglieder
201
81
201
9
202
01
202
1
202
2
202
3
202
4
SC Westfalia Kinderhaus
1920 e. V. 2020 167
2
173
9
176
0
196
4
205
3
220
1
235
8
Ballspielverein Roxel e. V. 2018 161
7
201
1
173
9
178
9
182
3
181
6
174
8
Sportclub Münster 08
e. V. 2017 114
3
121
9
122
5
120
3
126
9
126
0
136
3
Eisenbahner Sportverein
Münster 1927 e. V. 2024 – – 748 725 728 740 843
Universitäts Basketball
Club Münster e. V. 2023 – – 452 527 609 756 770
Wasser- und Freizeit
Münster e. V. 2018 643 688 639 537 573 600 672
Tango Pasión e. V. 2025 – – 335 441 370 394 326
Treffpunkt Waldsiedlung
e. V. 2023 – – 141 234 174 220 220
SwimSportTank e. V. 2025 – – 0 0 26 27 151
Frauensportverein
Münster e. V. / IoWiS 2018 90 73 79 73 78 91 82
Parkour Münster e. V. 2022 – – 39 49 64 67 66
Move and Meet e. V. 2022 – – 0 12 20 33 45
181
Abbildung 79: Anzahl der Mitglieder in den Stützpunktvereinen 2020-202497
Quelle: Stadtsportbund Münster, Bestandserhebung des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen
97 Da erst ab 2020 die Anzahl der Vereinsmitglieder für alle aktuellen Stützpunktvereine bekannt ist, sind nur
die Jahre 2020-2024 in der Grafik abgebildet.
0
500
1000
1500
2000
2500
2020 2021 2022 2023 2024
Eisenbahner Sportverein Münster 1927 e. V. Treffpunkt Waldsiedlung e. V.
Parkour Münster e. V. Universitäts Basketball Club Münster e.V.
Tango Pasión e.V. Move and Meet e.V.
SwimSportTank e. V. Sportclub Münster 08 e. V.
SC Westfalia Kinderhaus 1920 e. V. Ballspielverein Roxel e. V.
Frauensportverein Münster e.V./IoWiS Wasser- und Freizeit Münster e. V.
182
Abbildung 80 zeigt die Geschlechterverteilung in allen Stützpunktvereinen in den
Jahren 2020-2024. Es wird deutlich, dass sich die Geschlechterverteilung über den
dargestellten Zeitraum kaum verändert ha t. Der Anteil an männlichen und
weiblichen Vereinsmitgliedern ist fast ausnahmslos gleich geblieben.
Abbildung 80: Mitgliederzahlen aller Stützpunktvereine 2020-2024 in % nach
Geschlecht
Quelle: Stadtsportbund Münster, Bestandserhebung des Landessportbundes Nordrhein-
Westfalen
Handlungsempfehlungen
▪ Das Angebot der Schwimmkurse hat sich positiv etabliert. Als Indikator für
den Ausbau von Fähigkeiten, schulische Teilhabe und Inklusion wird eine
Ausweitung der bestehenden Kurse sowie eine Erweiterung des Angebotes
für den Übergang von der KITA zur Grundschule angestrebt.
▪ Vernetzung der Stützpunktvereine, generell der Vereinslandschaft, zur Um-
setzung der Integrationspotenziale
64% 64% 64% 64% 63%
36% 36% 36% 36% 37%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2020 2021 2022 2023 2024
männlich weiblich
183
10. Interkulturelle Öffnung der öffentlichen
Verwaltungen
Das vorliegende Handlungsfeld beinhaltet Daten zu den Staatsangehörigkeiten der
Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung (Punkt 10.1) und den Geburtsorten der Mit-
arbeitenden in den städtischen Betrieben beziehungsweise Tochtergesellschaften
(Punkt 10.2).
10.1 Mitarbeitende der Stadtverwaltung nach
Staatsangehörigkeit und Geburtsort
Eine flächendeckende statistische Erhebung der Migrationsvorgeschichte der Mit-
arbeiter*innen der Stadtverwaltung Münster ist hinsichtlich der Staatsangehörig-
keit möglich. Demnach besitzen zum Stichtag 31.12.2024 insgesamt 7.600 Mitar-
beiter*innen von insgesamt 8.003 Mitarbeiter*innen die deutsche Staatsangehö-
rigkeit. Das entspricht 95 % der Belegschaft der Stadtverwaltung Münster. 5 Pro-
zent der Mitarbeitenden haben keine deutsche Staatsangehörigkeit. Im Vergleich
zum Jahr 2020, in dem 4% der Mitarbeitenden keine deutsche Staatsangehörigkeit
besaßen, ist ein Anstieg von 1 % zu verzeichnen.
Tabelle 85: Mitarbeitende der Stadt Münster nach Staatsangehörigkeit und
Geschlecht 2020 und 2024
Staatsangehörigkeit
Stichtag 31.12.2020 Stichtag 31.12.2024
gesamt davon Frauen davon
Männer
gesamt davon Frauen davon
Männer
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
in % in % in % in %
Deutsche
Staatsangehörigkeit 7.489 4.314 96,12 3.175 96,01 7.600 4.246 94,88 3.354 95,07
Nicht deutsche
Staatsangehörigkeit 298 169 3,76 129 3,9 403 229 5,12 174 4,93
unklar/staatenlos 6 ./. ./. ./. ./. 0 0 0 0 0
Quelle: Personal und Organisationsamt Stadt Münster
./. = Die Ausdifferenzierung kann in diesem Fall zu einer Identifizierbarkeit von Personen führen.
Daher wurden die Angaben aus Datenschutzgründen herausgenommen.
184
Zum Stichtag 31.12.2024 stehen von 7.169 (90 %) der städtischen Mitarbeiter*in-
nen statistische Daten zum Geburtsort zur Verfügung. Von dem erhobenen städti-
schen Mitarbeiter*innen sind 797 (11 %) nicht in Deutschland geboren. Im Integ-
rationsmonitoring 2020 lag der Anteil der nicht in Deutschland geborenen Mitar-
beiter*innen bei 9 %, wobei zum damaligen Zeitpunkt Daten von 84% der Mitar-
beiter*innen vorlagen.
Tabelle 86: Mitarbeitende der Stadt Münster nach Geburtsort und Geschlecht
2020 und 2024
Staatsangehörigkeit
Stichtag 31.12.2020 Stichtag 31.12.2024
gesamt davon Frauen davon
Männer
gesamt davon Frauen davon
Männer
Anzahl Anteil
in % Anzahl Anteil
in % Anzahl Anteil
in % Anzahl Anteil
in %
Geburtsort bekannt 6.530 3.673 56,25 2.857 43,75 7.169 4.028 56,19 3.141 43,81
davon in
Deutschland 5.918 3.408 57,59 2510 42,41 6.372 3541 55,57 2.831 44,43
davon außerhalb
von Deutschland 612 265 43,3 347 56,7 797 487 61,1 310 38,9
ohne Geburtsort 1.263 813 64,37 450 35,63 834 447 53,6 387 46,4
Quelle: Personal und Organisationsamt Stadt Münster
185
Abbildung 81: Erfasste Geburtsorte der nicht in Deutschland geborenen
Mitarbeitenden der Stadt Münster 202498
Quelle: Personal und Organisationsamt Stadt Münster
In der vorliegenden Fortführung können die Mitarbeitenden der Stadt Münster zum
ersten Mal auch hinsichtlich ihrer Funktionsbereiche und Geburtsorte aufgeschlüs-
selt werden. Der Anteil der im Ausland geborenen Führungskräfte fällt mit 3 %
gering aus. Interessanterweise ist der Anteil der im Ausland geborenen Beschäf-
tigten kongruent mit dem Anteil der im Ausland geborenen Auszubildenden, je-
weils exakt 12 %.
98 Die Grundgesamtheit dieser Grafik stellen die 797 Mitarbeitenden dar, die einen Geburtsort außerhalb von
Deutschland angegeben haben.
186
Abbildung 82: Mitarbeitende der Stadt Münster nach Funktionsbereich und
Geburtsort im Jahr 2024
Quelle: Personal und Organisationsamt Stadt Münster
10.2 Tochtergesellschaften
Der Anteil an Personen in den städtischen Tochtergesellschaften kann in diesem
Monitoring exemplarisch für die Stadtwerke Münster GmbH und der Messe und
Congress Centrum Halle Münsterland GmbH näher betrachtet werden. Die Daten
zu den Beschäftigten des Max -Planck-Institutes für molekulare Biomedizin sowie
der internationalen Wissenschaftler*innen und wissen schaftlichen Angestellten
ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der Universität Münster sind unter "Arbeit
und Wirtschaft" (Punkt 6.5 und Punkt 6.6) integriert.
10.2.1 Stadtwerke Münster GmbH
Die Nachverfolgung der „Migrationsvorgeschichte“ der Mitarbeitenden ist bei den
Stadtwerken Münster derzeit nicht möglich. Deshalb wird - wie in den vergangenen
Berichten – der Geburtsort aufgeschlüsselt. Im Jahr 2024 haben 169 (16,65 %)
aller bei den Stadtwerken beschäftigten Personen ihren Geburtsort im Ausland.
Der Anteil der im Ausland geborenen Mitarbeitenden an allen bei den Stadtwerken
beschäftigten Personen ist somit weiter steigend (vgl. Tabelle 87). Im Geschlech-
tervergleich ist ein kontinuierlicher Anstieg des Frauenanteils zu beobachten; die-
ser fällt allerdings auch im Jahr 2024 mit 34,48 % relativ gering aus. Der Anteil
der im Ausland geborenen Mitarbeiterinnen im Jahr 2024 lag bei 15 ,98 %. Dies
stellt einen leichten Anstieg im Vergleich zur letzten Erhebung dar, liegt allerdings
immer noch bei der Hälfte des im Jahr 2014 verzeichneten Frauen -Anteils (vgl.
Tabelle 88).
97%
88% 88%
3%
12% 12%
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
80 %
90 %
100 %
Führungskräfte Beschäftigte Auszubildende
in Deutschland geboren im Ausland geboren
187
Tabelle 87: Im Ausland geborene Mitarbeitende der Stadtwerke Münster von
2014 bis 2024
2014 2017 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Anzahl der
Mitarbeitenden 1.085 1.064 1.143 898 912 921 962 1.015
davon im
Ausland
geboren
57 66 121 113 120 123 137 169
Anteil der im
Ausland
Geborenen
5.30% 6.20% 10.59% 12.58% 13.16% 13.36% 14.24% 16.65%
Quelle: Stadtwerke Münster
Tabelle 88: Mitarbeitende der Stadtwerke Münster nach Geschlecht von 2014 bis
2024
2014 2017 2020 2024
gesamt
davon
Frauen
Anteil
gesamt
davon
Frauen
Anteil
gesamt
davon
weiblich
Anteil
gesamt
davon
weiblich
Anteil
davon di-
vers
Mitarbei-
tende insge-
samt
1.08
5 306 28.2
0%
1.06
4 311 29.2
0% 898 310 34.5
2%
1.01
5 350 34.4
8% ./.
davon in
Deutschland
geboren
1.02
8 289 28.1
0% 998 294 29.5
0% 785 293 37.3
2% 846 323 38.1
8% ./.
davon im
Ausland ge-
boren
57 17 29.8
0% 66 17 25.8
0% 113 17 15.0
4% 169 27 15.9
8% ./.
Quelle: Stadtwerke Münster
Die Verteilung der Herkunftsgebiete der Mitarbeitenden hat sich in den vergange-
nen vier Jahren nicht verändert. Auch wenn mit einem niedrigeren Anteil von nun
37 % statt 45 % im Jahre 2021, stammt der Großteil der Mitarbeiter*innen wei-
terhin aus Russland bzw. der ehemaligen Sowjetunion, gefolgt von 18 % Mitarbei-
tenden aus Südeuropa und 17 % aus Asien (vgl. Abbildung 83).
188
Abbildung 83: Mitarbeitende der Stadtwerke Münster nach Herkunftsgebiet im
Jahr 2024
Quelle: Stadtwerke Münster
Wenn die Funktionsbereiche der Mitarbeitenden bei den Stadtwerken in den Blick
genommen werden, zeigen sich interessante Veränderungen insbesondere über
den zehnjährigen Beobachtungszeitraum seit 2014. In der Gruppe der Angestellten
ist in diesem Zeitraum die Anzahl der im Ausland geborenen Mitarbeitenden deut-
lich gestiegen (2014: 19; 2024: 33 Mitarbeitende), während sie sich bei den Ar-
beitnehmenden nahezu vervierfacht hat (2014: 34, 2024: 135 Mitarbeitende). Im
gleichen Zeitraum ist hingegen die Anzahl der Führungskräfte und der im Ausland
geborenen Auszubildenden gleich gering geblieben. Insbesondere für diese letzten
beiden Bereiche ist der Unterschied zwischen den Anteilen der in Deutschland und
im Ausland geborenen Mitarbeitenden auffällig.
Russland bzw.
ehem. UdSSR
37%
Afrika
9%Naher Osten
14%
Asien
17%
Nordamerika
1%
Südamerika
1%
Südeuropa
18%
Westeuropa
3%
Russland bzw. ehem. UdSSR Afrika Naher Osten
Asien Nordamerika Südamerika
Südeuropa Westeuropa
189
Tabelle 89: Mitarbeitende der Stadtwerke Münster nach Funktionsbereich in den
Jahren 2014 und 2024
Funktionsbereich Leitungskräfte Arbeiterinnen
und Arbeiter Angestellte Auszubildende
2014
in Deutschland
geboren 81 409 490 48
Verteilung auf die
Funktions-
bereiche
7.90% 39.80% 47.70% 4.70%
im Ausland
geboren 2 34 19 2
Verteilung auf die
Funktions-
bereiche
3.50% 59.60% 33.30% 3.50%
2024
in Deutschland
geboren 83 226 509 26
Verteilung auf die
Funktions-
bereiche
9.83% 26.78% 60.31% 3.08%
davon männlich 61 199 245 15
davon weiblich 22 27 264 10
davon divers 0 0 0 1
im Ausland
geboren 2 135 33 1
Verteilung auf die
Funktionsbereiche 1.17% 78.95% 19.30% 0.58%
Quelle: Stadtwerke Münster
190
10.2.2 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH
Die von der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH ermittelten
Daten basieren auf der Geburtsorts-Kodierung. Die Gesamtzahl der
Mitarbeitenden in den letzten Jahren war volatil. Die Anzahl der im Ausland
geborenen Mitarbeitenden ist seit dem Jahr 2015 kontinuierlich zurückgegangen
und stagniert seit 2022 bei drei Mitarbeitenden.
Abbildung 84: Mitarbeitende der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland
GmbH nach Geburtsort zwischen 2015 und 2024
Quelle: Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH
Diese Entwicklung ist ebenso bei der Verteilung der im Ausland geborenen
Mitarbeitenden in den Funktionsbereichen zu erkennen, wie die folgende Tabelle
zeigt. Es zeigt sich auch keine Verbesserung im Rahmen von Nachwuchszahlen,
da der Anteil an Auszubildenden mit ausländischem Geburtsort immer noch bei
null liegt.
87,90%
89,2% 91,9% 91,8% 94%
92,9%
93,9%
12,10%
10,8%
8,1% 8,16% 6%
7,14%
6,12%
0
10
20
30
40
50
2015 2017 2020 2021 2022 2023 2024
in Deutschland geboren im Ausland geboren
191
Tabelle 90: Verteilung der Mitarbeitenden der Messe und Congress Centrum Halle
Münsterland GmbH nach Geburtsort und Funktionsbereich zwischen 2015 und
2024.
Jahr
in Deutschland geborene Mitarbeitende
(in %) im Ausland geborene Mitarbeitende (in %)
Leitungskräfte
Angestellt
e
Auszubildend
e
Leitungskräfte
Angestellt
e Auszubildende
2015 75 88 100 25 12 0
2017 77,80 88,90 100 22,20 11,10 0
2020 80 93,60 100 20 6,40 0
2021 80 93,75 100 20 6,25 0
2022 80 96,96 100 20 3,03 0
2023 75 96,43 100 25 3,57 0
2024 75 96,96 100 25 3,03 0
Quelle: Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH
Handlungsempfehlungen
▪ Die Ergebnisse des Integrationsmonitorings zeigen deutlich, dass die inter-
kulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltungen ein zentrales Handlungs-
feld für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung darstellt. Vor dem Hintergrund
einer zunehmend vielfältigen Stadtgesellschaft gewinnen Diversität, Chan-
cengerechtigkeit und institutionelle Offenheit weiter an Bedeutung. Das Mig-
rationsleitbild 2025 –2030 und die Standort -Entwicklungsstrategie 203 0+
formulieren hierfür klare Anforderungen und Entwicklungsziele.
▪ Diversitätsorientierte Personalgewinnung und -entwicklung: Ein zentrales
Ziel ist die stärkere Repräsentanz von Menschen mit Migrationsvorge-
schichte in den öffentlichen Verwaltungen, perspektivisch ihrem Anteil in der
Stadtgesellschaft entsprechend. Dies e rfordert gezielte, diversitätsorien-
tierte Personalgewinnung, Überprüfung bestehender Einstellungs- und Aus-
wahlverfahren auf mögliche Zugangshürden sowie ergänzend Maßnahmen
zur Personalentwicklung, Führungskräftequalifizierung und Sensibilisierung
zur nachhaltigen Verankerung einer inklusiven Verwaltungskultur.
▪ Migrationssensible und diversitätsorientierte Verwaltungsprozesse: Städti-
sche Institutionen und Verwaltungen sollen ihre Angebote, Kommunikati-
onsformen und Verwaltungsprozesse konsequent diversitätsorientiert wei-
terentwickeln. Dazu gehört die migrationssensible Gestaltung von Formula-
ren, Broschüren, Online-Angeboten und Informationsmaterialien. Dies trägt
wesentlich zur Vertrauensbildung zwischen Verwaltung und Stadtgesell-
schaft bei. Ziel: Verständlichkeit und Zugänglichkeit für alle, Abbau beste-
hender Barrieren im Verwaltungsalltag.
▪ Verbesserung der Datenbasis durch freiwillige Erhebung der Einwande-
rungsgeschichte: Die freiwillige Erhebung der Migrationsgeschichte – ergän-
zend zur bestehenden Erfassung von Geburtsort und Staatsangehörigkeit –
192
sollte für ein aussagekräftigeres Integrationsmonitoring und damit die Ent-
wicklung passgenauer Maßnahmen in Verwaltung, Politik und Stadtentwick-
lung angestrebt werden.
▪ Übergeordnete Erkenntnisse und Nutzen der interkulturellen Öffnung: Die
interkulturelle Öffnung ist - gemäß wissenschaftlicher Studien in diversen
Sektoren - ein wesentlicher Hebel für soziale Kohäsion, wirtschaftliche
Stärke und institutionelle Zukunftsfähigkeit. Sie stärkt das Vertrauen in öf-
fentliche Institutionen, erhöht die Attraktivität als Lebens-, Arbeits- und Bil-
dungsstandort und leistet einen zentralen Beitrag zu einer gerechten und
inklusiven Stadtgesellschaft.
193
11 Glossar
Die Begriffe sind fortlaufend nach den Kapiteln angeführt.
Aus dem Kapitel: Rechtliche Integration
Aufenthaltserlaubnis (AE ) – Eine AE ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Die Erteilung
dieses Titels ist an einen bestimmten Zweck gebunden (z. B. Studium, familiäre Gründe).
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu jedem dieser Zwecke ist jeweils an eigene
Voraussetzungen gebunden. Eine Übersicht über die aktuell geltenden Aufenthaltszwecke
ist nachfolgend zu finden.
Niederlassungserlaubnis (NE) – Die NE wurde mit dem Zuwanderungsgesetz als
Aufenthaltstitel neben der Aufenthaltserlaubnis eingeführt. Im Gegensatz zu der AE ist die
Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie wird in der Regel nur erteilt,
wenn die Ausländerin oder der Aus länder bereits seit mehreren Jahren in Besitz einer
Aufenthaltserlaubnis ist. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist
räumlich unbeschränkt.
Aufenthaltstitel:
Erwerbstätigkeit:
- Beschäftigung als Fachkraft (§ 18a/b AufenthG) oder Blaue Karte-EU (§ 18b Abs. 2
AufenthG)
- Forschung (§ 18d AufenthG)
- freiberufliche Tätigkeit (§ 21 Abs. 5 AufenthG)
- selbstständige Erwerbstätigkeit (§ 21 Abs. 1, 2a AufenthG)
- Arbeitsplatzsuche (§ 20 Abs. 1 AufenthG)
- unqualifizierte Beschäftigung (§ 19c Abs. 1 AufenthG)
- NE für Fachkräfte (§ 18c AufenthG); erleichterte Voraussetzungen ggü. § 9 AufenthG
- NE für Selbstständige (§ 21 Abs. 4 AufenthG)
- Beschäftigung als langfristig Aufenthaltsberechtigter in einem anderen EU-Mitglieds-
staat (§ 38a AufenthG)
Studium:
- Studienvorbereitung, Studium (§ 16b AufenthG)
- Studienbewerbung (§ 17 Abs. 2 AufenthG)
- Arbeitsplatzsuche nach dem Studium (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG)
Ausbildung:
- betriebliche Aus- und Weiterbildung (§ 16a AufenthG)
- Ausbildungsplatzsuche (§ 17 Abs. 1 AufenthG)
- Arbeitsplatzsuche nach der Ausbildung (§ 20 Abs. 3 Nr. 3 AufenthG)
- Sprachkurs (§ 16f AufenthG)
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG)
- Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g AufenthG)
Humanitäre Aufenthalte:
- Asylberechtigter / Flüchtling / subsidiär Schutzberechtigter (§ 25 Abs. 1 / 2 Auf-
enthG) nach Anerkennung durch das BAMF
- Zuerkennung von Abschiebehindernissen (§ 25 Abs. 3 AufenthG) durch das BAMF
- Krankenbehandlung (§ 25 Abs. 4 S. 1 AufenthG)
- Ausreisehindernisse (§ 25 Abs. 5 AufenthG) – d.h. rechtliche oder tatsächliche Un-
möglichkeit der Ausreise
- gut integrierte Jugendliche (§ 25a AufenthG)
- gut integrierte (erwachsene) Geduldete (§ 25b AufenthG)
- NE für Flüchtlinge / Asylberechtigte 🡪 erleichterte Voraussetzungen ggü. § 9 Auf-
enthG (§ 26 Abs. 3 Ziffer 1 oder 2 AufenthG)
- Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden (§§ 23 Abs. 1 und 2, 23 a
AufenthG) und in besonderen Härtefällen (§ 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG)
194
- Das als einmalige Übergangslösung geschaffene Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c
AufenthG ermöglicht den Einstieg in die anderen humanitären Titel (wie § 25a oder §
25b AufenthG) und soll den bestehenden Duldungsstatus beenden. Die Möglichkeit zur
Antragstellung endete am 30. Dezember 2025 endgültig. Alle Anträge, die bis zu die-
sem Stichtag eingereicht wurden, werden auch nach dem 31. Dezember 2025 bearbei-
tet
Aufenthaltstitel familiäre Gründe:
- Familienzusammenführung zu Deutschen (dt. Ehepartner, dt. Kind, dt. Elternteil)
(§ 28 Abs. 1 AufenthG)
- NE zur Familienzusammenführung zu Deutschen (§ 28 Abs. 2 AufenthG) 🡪 erleich-
terte Voraussetzungen ggü. § 9 AufenthG
- Familienzusammenführung zum ausländischen Ehepartner (§ 30 AufenthG)
- Familienzusammenführung zum ausländischen Elternteil (§ 32, 33 AufenthG)
- eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Trennung (§ 31 AufenthG)
- NE für Kinder, die vorher eine AE zur Familienzusammenführung hatten (§ 35 Auf-
enthG) 🡪 erleichterte Voraussetzungen ggü. § 9 AufenthG
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern (§ 5 FreizügG/EU)
- AE für Eltern von Minderjährigen, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil
im Bundesgebiet aufhält (§ 36 Abs. 1 AufenthG)
Aufenthaltsrecht nach bisherigen Grundlagen – Hierbei handelt es sich überwiegend um
unbefristete Aufenthaltsrechte nach den Vorläufern des Aufenthaltsgesetzes ( z.
B. Ausländergesetz).
Besondere Aufenthaltsrechte – § 37 -38a AufenthG regeln das Recht auf Wiederkehr,
Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche sowie die AE für in anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte. Ein besonderes Aufenthaltsrecht
besitzen in der Regel ferner türkische Staatsangehörige, die ein Recht aus dem
Assoziationsabkommen ARB 1/80 aufgrund ihrer Arbeitnehmer-Eigenschaft erworben
haben. Die Erteilung des Aufenthaltstitels erfolgt in diesen Fällen nach § 4 Abs. 2 AufenthG.
Fiktionsbescheinigungen – Der bisherige Aufenthaltsstatus wird bis zur Entscheidung über
einen anderen Aufenthaltsstatus beibehalten. Aufgrund von coronabedingten
Reisebeschränkungen und Einschränkungen bei Auslandsvertretungen ist die Zahl der
Fiktionsbescheinigungen auch für Visa-Inhaber*innen gestiegen.
Aufenthaltsgestattung – Durch die Aufenthaltsgestattung wird einer Person, die um Asyl
nachsucht, zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt in der Bundesrepublik
gestattet.
Duldung – Eine Duldung ist eine zeitlich befristete Aussetzung der Abschiebung eines
ausreisepflichtigen Ausländers oder einer Ausländerin. Bei einer Duldung handelt es sich
nicht um einen Aufenthaltstitel.
Ohne Aufenthaltsrecht – Dieser Status umfasst Personen, die lediglich eine
Terminbestätigung, z. B. aufgrund einer verspäteten Meldung oder aufgrund von Corona
haben, aber auch „Falsch-Fälle“ im Sinne von inaktiven Fallkonstellationen oder nicht
aktualisierten Gegebenheiten (z. B. kein Datenaustausch, fehlende Abmeldung u. ä.). Dies
wird im Rahmen der Arbeit zur Datenqualität aufgegriffen.
195
Aus dem Kapitel: Bildung
Internationale Förderklassen (IFK) - Zugewanderte junge Menschen mit einer
Schulpflicht in der Sekundarstufe II ohne deutsche Sprachkenntnisse werden zum
Schuljahresbeginn in „Internationale Förderklassen“ (IFK) an den Berufskollegs
aufgenommen. Neben sprachlichen Kompetenzen werden auch berufliche Kenntnisse,
Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie eine berufliche Orientierung vermit telt. Zudem kann
der erste Schulabschluss erworben werden.
Fit für Mehr (FFM) - Als unterjähriges Bildungsangebot zum Seiteneinstieg gibt es für
zugewanderte Schüler*innen der Sekundarstufe II „Fit für Mehr“ -Klassen (FFM), in denen
Grundkenntnisse im sprachlichen, mathematischen, kulturellen und politisch -
gesellschaftlichen Bereich vermittelt werden. Dieses vorgelagerte Angebot führt nicht zu
einem Abschluss.
Beide Angebote sind Teil der Ausbildungsvorbereitung an den städtischen Berufskollegs.
Aus dem Kapitel: Wirtschaft und Arbeit
Erwerbspersonen
Die Zahl der Erwerbspersonen ergibt sich aus der Summe der Erwerbstätigen und der
Erwerbslosen. Dementsprechend gelten Personen, die nicht erwerbstätig sind und ihre
Arbeitskraft nicht auf dem Arbeitsmarkt anbieten, als Nichterwerbspersonen.
Erwerbstätige
Erwerbstätig im Sinne der International Labour Organization (ILO) ist jede Person ab 15
Jahren, die in einem einwöchigen Berichtszeitraum mindestens eine Stunde lang gegen
Entgelt oder im Rahmen einer selbstständigen oder mithelfenden Tätigkeit gearbeitet hat.
Auch wer sich in einem formalen Arbeitsverhältnis befi ndet, das sie bzw. er im
Berichtszeitraum nur vorübergehend nicht ausgeübt hat, gilt als erwerbstätig.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, die kranken -, renten -, pflegeversicherungspflichtig und/oder
beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) sind oder für die
Beitragsanteile zur g esetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der
Arbeitsförderung zu zahlen sind.
Rechtskreis SGB II (Bürgergeld)99
Bürgergeld erhält, wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem
Einkommen decken kann. Zudem reichen andere vorrangige Leistungen wie
Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht aus. Wer zuvor Anspruch auf
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat nun Anspruch auf Bürgergeld.
Rechtskreis SGB III (Arbeitslosengeld I)100
Das Arbeitslosengeld soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung
verlieren, sozial absichern. Es soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das die oder der
Arbeitslose zeitweise nicht erzielen kann. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos
ist, sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet hat und die
Anwartschaftszeit erfüllt hat.
99 https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/grundsicherung-buergergeld.html [letzter Zugriff: 12.01.2026]
100 https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitslosengeld/arbeitslosengeld.html [letzter Zugriff: 12.01.2026]
196
Reglementierte und nicht reglementierte Berufe
Reglementierte Berufe sind Berufe, bei denen die Tätigkeiten rechtlich geschützt sind. Für
diese Berufe sind neben einer bestimmten Berufsqualifikation häufig weitere
Voraussetzungen für die Berufszulassung notwendig. Das gilt vor allem für Berufe aus den
Bereichen Gesundheit, Sicherheit oder Soziales wie z. B. Ärztin oder Lehrer. Auch eine
geschützte Berufsbezeichnung wie z. B. Ingenieurin oder Ingenieur, Befähigungsnachweise
und Sachkundenachweise für einig e selbstständige Tätigkeiten und Gewerbe sowie
Fortbildungsabschlüsse wie z. B. Meister oder Fachwirtin sind Formen der
Reglementierung.
Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. Dazu gehören die rund 330
Ausbildungsberufe im dualen System wie z. B. Kraftfahrzeugmechatronikerin oder
Kaufmann für Büromanagement und viele akademische Berufe wie z. B. Chemikerin oder
Mathematiker.
Arbeitslosenquote101
Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an,
indem sie die registrierten Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (Erwerbstätige +
Arbeitslose) in Beziehung setzen.
Langzeitleistungsbeziehende102
Arbeitslosigkeit liegt nach Definition des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III) dann
vor, wenn Personen in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nicht mehr als 15
Stunden arbeiten, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mehr als 15
Stunden pro Woche suchen, arbeitslos gemeldet und für den Arbeitsmarkt verfügbar sind.
Kriterium für Langzeitarbeitslosigkeit ist zudem, dass eine dieser Definition entsprechende
Arbeitslosigkeit bereits für ein Jahr oder länger bestehen muss. Kürzere Unte rbrechungen
zur Teilnahme an Maßnahmen, z. B. zur Aktivierung oder beruflichen Eingliederung, sowie
Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit bis zu sechs Wochen, z. B. wegen Krankheit, werden
bei der Arbeitslosigkeitsdauer mitgezählt (§ 18 Abs. 1 SGB III). Pha sen der
Erwerbstätigkeit (über 15 Wochenstunden), Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik,
z. B. Förderung der beruflichen Weiterbildung oder Arbeitsgelegenheiten sowie längere
Krankheitsphasen und sonstige Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit von über s echs
Wochen beenden hingegen die Arbeitslosigkeit. Bei einem erneuten Gang in die
Arbeitslosigkeit wird die Zählung der Arbeitslosigkeitsdauer wieder bei Null begonnen.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind in § 7 SGB II legaldefiniert und umfassen
grundsätzlich „Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a
noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen
Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
101https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Glossar/arbeitslosenquote.ht
ml [letzter Zugriff: 12.01.2026]
102 https://www.boeckler.de/data/wsimit_2016_05_lietzmann.pdf
Berichtsvorlage
2773 Zeichen
V/0094/2026 V/0094/2026 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Integrationsmonitoring 2024/2025 Beratungsfolge 24.02.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Bericht 02.03.2026 Jugendrat Bericht 03.03.2026 Sportausschuss Bericht 04.03.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration Bericht 11.03.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 11.03.2026 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 12.03.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht 12.03.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Bericht 18.03.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali- sierung Bericht 25.03.2026 Hauptausschuss Bericht 25.03.2026 Rat Bericht Bericht: Der Rat hat die Verwaltung mit der V orlage V/0026/2008 (Migrationsleitbild der Stadt Münster) be- auftragt, eine nach Maßgabe der Daten - und Erkenntnislage mögliche und auf die Verhältnisse in unserer Stadt zugeschnittene Situationsanalyse zu erstellen. Grundlage sind die vorhandenen Da- ten und Erkenntnisse sowie die Bewertungskriterien des Migrationsleitbildes. Die Analyse umfasst Zielgruppen, Potenziale, Problemlagen und die Hilfe - und Unterstützungsangebote der beteiligten Ämter, Institutionen, Einrichtungen und Träger. Das Integrationsmonitoring 2024/2025 stellt die kontinuierliche Fortschreibung der bisherigen Moni- torings seit 2010 dar und dokumentiert die Entwicklung der politischen, rechtlichen und sozialen Integration von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in der Stadt Münster. Ziel ist es, integrations- relevante Entwicklungen langfristig nachvollziehbar abzubilden. Je nach Verfügbarkeit der Daten werden unterschiedliche Zeiträume berücksichtigt; bei neu eingeführten Indikatoren/Kategorien er- folgt die Darstellung über kürzere Zeitspannen. Amt für Migration und Integration 12.02.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Meza Correa -Flock Telefon: 492-7058 Meza-Correa-Flock@stadt - muenster.de - 2 - V/0094/2026 Die Struktur des Monitorings folgt dem bisherigen Aufbau. Das Indikatorenset wurde überwiegend fortgeführt und punktuell durch neue Daten ergänzt. Die Darstellung erfolgt weiterhin in einer daten- basierten Form, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Ausblick: Die Anknüpfung an die vom Rat am 26.02.2025 beschlossene Aktualisierung des Migrationsleitbildes (V/0056/2025) erfolgt zum nächsten Monitoring und wird die Struktur und inhaltliche Ausrichtung des aktuellen Leitbildes 2025 - 2030 aufnehmen und damit den Fokus auf Wirkung und Prozessumset- zung legen. I.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: • Anlage A • Integrationsmonitoring 2024/2025
Anlage A
3181 Zeichen
Anlage A zur V/0094/2026 Kurzüberblick Der Rat hat die Verwaltung mit Vorlage V/0026/2008 mit der Einrichtung eines Integrationsmoni- torings als Messinstrument beauftragt. 2 Das Integrationsmonitoring ist unter Zugrundelegung der Bewertungskriterien des Migrations- leitbildes zu erstellen. 3 Das Integrationsmonitoring bietet eine ausführliche statistische Analyse zur Situation der Men- schen mit Migrationsvorgeschichte bzw. Einwanderungsgeschichte in der Stadt Münster. 4 Das sechste Integrationsmonitoring 2024/2025 enthält 43 Indikatoren verteilt auf 8 Handlungs- felder. 5 Das Integrationsmonitoring 2024/2025 ist die Fortschreibung der vorherigen Monitoring-Berichte seit 2010. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Integrationsmonitoring (IM) verfolgt folgende Leitorientierungen aus dem ISEK-Prozess: Wir wollen gemeinsam mit der Stadtgesellschaft integrierte Entwicklungsstrategien für Münsters Zukunft erarbeiten und Umsetzungsschritte definieren. Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dia- log“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Insbesondere werden folgende Bausteine aus dem ISEK-Prozess aufgegriffen: - Vielfalt und sozialer Zusammenhalt - Vielfalt der Stadtteile Zudem verfolgt das IM folgende Ziele des Migrationsleitbildes: - Münster ist nach den Prinzipien „gelebte Vielfalt“ und „gerechte Verteilung der Chancen“ zu einer weltoffenen und diskriminierungsfreien Stadt weiterzuentwickeln1 - Wir leben in einer pluralen und dynamischen Stadtgesellschaft und erkennen die ver- schiedenen Lebenslagen und Bedürfnisse der Menschen an.2 Diese Prinzipien sind in jedem einzelnen Handlungsfeld herangezogen worden, um davon Leit- und Teilziele abzuleiten. → Das Integrationsmonitoring zeigt den Stand der Zielerreichung. 1 Siehe Migrationsleitbild 2025 -2030, S. 8. 2 Ebd. Finanzierung Produktgruppe: 0116 Migrations- und Integrationsmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Beschlussvorlage „Migrationsleitbild der Stadt Münster“ (V/0026/2008) sieht unter Punkt 4.1 und 4.2 vor, dass eine nach Maßgabe der Daten- und Erkenntnislage mögliche und auf die Ver- hältnisse der Stadt Münster zugeschnittene Situationsanalyse unter Zugrundelegung der Bewer- tungskriterien des Migrationsleitbildes zu erstellen und dem Rat vorzulegen ist. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das Querschnittsthema Migration und Integration ist Basis der Vorlage. Migration und Integration sind verbunden mit den weiteren Querschnittsthemen Demografie, Gleichstellung, Inklusion sowie Diversität.
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Klemensstraße 10
- Hansaplatz 7
- Pluggendorf 4
- Kinderhaus 1920e
- Düesberg 7
- Neutor 5
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Details
- Aktenzeichen
- V/0094/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.01.2026
- Erstellt
- 27.01.2026 13:24