Mandari Insight

V/0094/2026

Integrationsmonitoring 2024/2025

Vorlagen 27.01.2026

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Integrationsmonitoringbericht 2024-2025

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Integrationsmonitoringbericht 2024-2025

291389 Zeichen

1 
 
Integrationsmonitoring 2024/2025 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum 
Herausgegeben von 
Stadt Münster 
Kommunales Integrationszentrum Münster 
im Amt für Migration und Integration 
Klemensstraße 10 
48143 Münster 
Tel. 02 51/4 92-70 81 
ki-muenster@stadt-muenster.de 
Verantwortliche 
Helga Sonntag 
Dr. Ipek Wiesmann 
Ximena Meza Correa-Flock 
Robert Below 
Wissenschaftliche Begleitung 
Helena Nagel 
Ineke Mlynarek 
Max Petersen 
Sara Paolini 
Lektorat  
Danai Andreopoulou 
Cover 
Sylvia Saldarriaga 
Druck 
Expedition und Druck 
Copyright Stadt Münster, Februar 2026 
1. Auflage

2 
 
Inhalt 
1. Einleitung und wesentliche Ergebnisse 5 
2. Rahmenbedingungen 8 
2.1 Definition grundlegender Begriffe ................................ ................ 8 
2.2 Indikatorenauswahl und Datenquellen ................................ ......... 11 
2.3 Demografische Grunddaten ................................ ....................... 17 
3. Rechtliche Integration 24 
3.1 Aufenthaltsstatus ................................ ................................ ..... 24 
3.1.1 Aufenthaltstitel ................................ ................................ ........ 27 
3.1.2 Befristete Aufenthaltserlaubnis internationaler Studierender ........... 35 
3.2 Einbürgerung ................................ ................................ .......... 44 
3.3 Integrationskurse ................................ ................................ .... 45 
Handlungsempfehlungen ................................ ................................ .... 50 
4. Politische Partizipation 52 
4.1 Partizipation in politischen Gremien ................................ ............ 52 
4.2 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ..................... 56 
4.2.1 Wahlbeteiligung ................................ ................................ ....... 56 
4.2.2 Anregungen und Anträge ................................ .......................... 57 
4.2.3 Zuschüsse ................................ ................................ .............. 58 
Handlungsempfehlungen ................................ ................................ .... 60 
5. Bildung und Sprachen 61 
5.1 Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung ................................ . 61 
5.2 Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte an allgemeinbildenden 
Schulen ................................ ................................ ........................... 66

3 
 
5.3 Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte an Grundschulen ......... 67 
5.4 Übergänge der Schüler*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ... 69 
5.5 Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte an weiterführenden 
 Schulen ................................ ................................ .......................... 72 
5.6 Schulabschlüsse von Schüler*innen ohne deutsche  
Staatsangehörigkeit ................................ ................................ ........... 82 
5.7 Sprachförderangebote der Volkshochschule Münster ...................... 85 
Handlungsempfehlungen ................................ ................................ .... 87 
6. Arbeit und Wirtschaft 89 
6.1 Beteiligung am Erwerbsleben ................................ ..................... 89 
6.1.1 Arbeitslosigkeit ................................ ................................ ...... 103 
6.1.2 Struktur der Arbeitslosen nach Migrationsvorgeschichte ............... 104 
6.1.3 Schul- und Berufsabschlüsse der erwerbsfähigen  
Leistungsberechtigten ................................ ................................ ...... 108 
6.1.4 Erwirtschaftetes Einkommen von erwerbsfähigen  
Leistungsberechtigten ................................ ................................ ...... 111 
6.1.5 Weitere Strukturdaten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten .. 113 
6.2 Ärztekammer Westfalen-Lippe ................................ ................. 117 
6.3 Auszubildende der Handwerkskammer Münster .......................... 120 
6.4 Betriebe der Handwerkskammer Münster ................................ ... 128 
6.5 Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin............................ 133 
6.6 Universität Münster ................................ ................................  135 
Handlungsempfehlungen ................................ ................................ .. 137 
7. Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung 139 
7.1 Verteilung der Wohnberechtigten Bevölkerung mit 
Migrationsvorgeschichte über die Stadtbezirke ................................ ..... 139 
7.2 Wohnen in öffentlich geförderten Mietwohnungen ....................... 147

4 
 
Handlungsempfehlungen ................................ ................................ .. 153 
8. Gesundheit 154 
8.1 Gesundheitliche Situation und Versorgung von Kindern mit 
Migrationsvorgeschichte bei Schulbeginn ................................ ............. 154 
8.2 Fehlender oder ungeklärter Krankenversicherungsschutz .............. 166 
8.3 Schwerbehinderung ................................ ................................  169 
Handlungsempfehlungen ................................ ................................ .. 172 
9. Sport 173 
9.1 Sportliche Voraussetzungen von Schulanfänger*innen und  
Schulkindern ................................ ................................ .................. 173 
9.2 Stützpunktvereine in Münster ................................ .................. 179 
Handlungsempfehlungen ................................ ................................ .. 182 
10. Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltungen 183 
10.1 Mitarbeitende der Stadtverwaltung nach Staatsangehörigkeit und 
Geburtsort ................................ ................................ ..................... 183 
10.2 Tochtergesellschaften ................................ ............................. 186 
10.2.1 Stadtwerke Münster GmbH ................................ ................... 186 
10.2.2 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH ............ 190 
Handlungsempfehlungen ................................ ................................ .. 191 
11 Glossar 193

5 
 
1. Einleitung und wesentliche Ergebnisse 
 
Die Prinzipien einer gelebten Vielfalt, gerechter Teilhabechancen und die 
Förderung einer weltoffenen, internationalen Stadt prägen seit vielen Jahren die 
integrationspolitische Ausrichtung der Stadt Münster. Grundlage des bisherigen 
Handelns war das Migrationsleitbild 2019. D er darin vorgegebene strategische 
Rahmen für die Integrationsarbeit vor Ort baute auf den Leitbildern seit 2008 auf. 
Mit dem im Jahr 2025 verabschiedeten überarbeiteten Migrationsleitbild liegt nun 
ein zukunftsweisendes Konzept vor, das in den kommenden Ja hren auch in die 
Weiterentwicklung des Integrationsmonitorings einfließen soll. 
Das Integrationsmonitoring 2024/2025 dokumentiert die Entwicklung von 
Integration und Teilhabe in Münster im Zeitraum 2014 bis 2024/2025. Menschen 
mit internationaler Familiengeschichte werden unabhängig vom Zeitpunkt ihrer 
Zuwanderung berücksichtigt . Die Fortschreibung lässt Fortschritte ebenso wie 
weiterhin bestehenden Handlungsbedarf erkennen.  
Vorliegend wurde bis einschließlich 2022 überwiegend der Begriff Migrationsvor -
geschichte verwendet, während sich ab 2023 bundesweit das Konzept der 
Einwanderungsgeschichte etabliert hat. Um dennoch ein angemessenes Maß an 
Vergleichbarkeit zu gewährleisten, finden in diesem Bericht – soweit möglich – 
beide Konzepte Berücksichtigung. Bei den Statistik -Daten im schulischen und 
gesundheitlichen Bereich werden weiterhin die Daten nach dem Kriterium der 
Zuwanderung erhoben. 
Die aktuelle Ausgabe basiert ferner auf einem überarbeiteten Indikatorenkatalog, 
der gemeinsam mit den Fachämtern und weiteren kommunalen Stellen abge -
stimmt wurde. Die Darstellung orientiert sich an acht Handlungsfeldern, die 
wesentliche Bereiche gesellschaftlicher Teilhabe umfassen: Rechtliche Integration, 
Politische Partizipation, Bildung, Arbeit, Wohnen und sozialräumliche Stadtent -
wicklung, Gesundheit, Sport, Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltun -
gen. 
Im Vergleich zum vorherigen Bericht wurden die Inhalte aktualisiert und 
verdichtet. Jedem Kapitel ist eine komprimierte Ergebnisübersicht und eine 
Empfehlung für die weitere integrationspolitische Arbeit zugeordnet. Die 
Darstellung erfolgt, soweit möglich,  entlang valider, geschlechts - und 
altersdifferenzierender Indikatoren. Die zeitliche Betrachtung über zehn Jahre 
erlaubt es, langfristige Entwicklungen sichtbar zu machen und aktuelle 
Herausforderungen präzise zu erfassen.

6 
 
Erneut wurden neben kommunalen Daten auch Informationen von Landes - und 
Bundesstellen sowie von wissenschaftlichen Institutionen wie Hochschulen und 
Forschungseinrichtungen einbezogen. Die Verantwortung für die Daten liegt bei 
den jeweils zuständigen Fachstellen und Ämtern. 
Ziel des Monitorings ist es, faktenbasiertes Wissen für Entscheidungsträger*innen 
in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft bereitzustellen. Es soll 
Impulse geben für eine evidenzbasierte Weiterentwicklung integrationspolitischer 
Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Die abschließende Gesamtschau bündelt die 
wesentlichen Ergebnisse und gibt Empfehlungen für die künftige Arbeit. 
Perspektivisch wird angestrebt, die Methodik und Struktur des Migrationsleitbildes 
2025-2030 in d as Monitoring zu integrie ren, um die Zielorientierung und 
Wirksamkeit der Maßnahmen des Leitbildes weiter zu stärken.  
 
Wesentliche Ergebnisse 
Die zentralen Befunde des Integrationsmonitorings 2024/2025 und die daraus re-
sultierende Stoßrichtung der künftigen Handlungs- und Entscheidungsgrundlagen 
für Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft werden vorab zusammengefasst dar-
gestellt. 
Demografische Entwicklung – wachsende Vielfalt als strukturelle Realität 
Der Anteil der Bevölkerung mit Migrations - bzw. Einwanderungsgeschichte  in 
Münster ist beständig gestiegen und liegt 2024 bei rund 25 %. Besonders hoch ist 
er in jüngeren Altersgruppen und bei jungen Erwachsenen, was sowohl integrati-
onspolitische Chancen bietet als auch Herausforderungen an Bildung, Arbeitsmarkt 
und Verwaltung stellt. 
Rechtliche und politische Integration – stabile Grundlagen mit Entwick-
lungsbedarf 
Ein gesicherter Aufenthaltsstatus und steigende Einbürgerungszahlen bilden eine 
wichtige Basis für Teilhabe. Gleichzeitig zeigen sich Unterschiede nach Herkunfts-
gruppen sowie weiterhin begrenzte politische Repräsentation, was den Bedarf an 
gezielten Beteiligungs- und Empowerment-Strategien unterstreicht.

7 
 
Bildung – viele Fortschritte, aber persistente Bildungsungleichheiten 
Die bisherigen Maßnahmen in der frühkindlichen Bildung (Kita-Besuch, Sprachför-
derung) zeigen positive Effekte, insbesondere beim Schuleintritt. Dennoch beste-
hen weiterhin deutliche Disparitäten im weiteren Bildungsverlauf, etwa bei Über-
gängen auf weiterführende Schulen, der Konzentration in Berufskollegs und Aus-
bildungsvorbereitung sowie bei Schu labschlüssen. Bildung bleibt ein zentraler 
Schlüsselbereich für langfristige Integration.  
Arbeit und Wirtschaft – steigende Erwerbsbeteiligung bei zugleich struk-
turellen Ungleichheiten 
Die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrations - bzw. Einwanderungs-
geschichte hat sich insgesamt verbessert (wachsende Erwerbsbeteiligung, zuneh-
mende Präsenz in Ausbildung, Handwerk, Wissenschaft und Hochschulen). Gleich-
zeitig bestehen weiterhin deutliche Unterschiede hinsichtlich Arbeitslosigkeit, Ein-
kommensniveau, Beschäftigungsstabilität und Qualifikationspassung, insbeson-
dere bei Langzeitleistungsbezug und prekären Beschäftigungsformen.  
Soziale Teilhabe (Wohnen, Gesundheit, Sport) – Fortschritte bei gleich-
zeitigem Steuerungsbedarf 
In den zusammengefassten Feldern Wohnen, Gesundheit und Sport werden sowohl 
positive Entwicklungen (z. B. Angebotsnutzung, Prävention) als auch strukturelle 
Ungleichheiten sichtbar, etwa beim Zugang zu gefördertem Wohnraum, zur Ge-
sundheitsversorgung oder zu organisierten Sportangeboten. Diese Bereiche blei-
ben wichtige Handlungsfelder. 
Interkulturelle Öffnung der Verwaltung – erste Fortschritte, aber struktu-
reller Nachholbedarf 
Der Anteil von Mitarbeitenden mit internationaler bzw. Einwanderungsgeschichte 
in der Stadtverwaltung und ihren Tochtergesellschaften nimmt zu. Dennoch zeigen 
sich weiterhin Unterrepräsentationen, insbesondere in bestimmten Funktionsbe-
reichen und Führungsebenen. Die interkulturelle Öffnung wird insofern als strate-
gisch relevantes Zukunftsfeld bestätigt.

8 
 
2. Rahmenbedingungen 
In diesem Kapitel werden die für das Monitoring wichtigen Rahmenbedingungen, 
namentlich die Definition grundlegender Begriffe (Punkt  2.1) sowie die Indikato-
renauswahl und die Datenquellen (Punkt 2.2), erläutert. Zudem werden die aktu-
ellen demografischen Grunddaten dargestellt (Punkt 2.3). 
2.1 Definition grundlegender Begriffe 
Der Begriff Migrationsvorgeschichte ist vom damaligen Ausländerbeirat (dem heu-
tigen Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration) Anfang der 2000er 
Jahre in Münster geprägt und politisch festgelegt worden und ist seither der gän-
gige Begriff in Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung der Stadt Münster gewesen. 
Dabei muss kritisch im Bewusstsein gehalten werden, dass Menschen sich von 
diesem Begriff diskriminiert fühlen können, weswegen der Ausdruck, „Migrations-
vorgeschichte“ im Migrationsleitbild um den Begriff der internationalen (Familien-
)Geschichte ergänzt wurde. Dadurch sollen Diskriminierungen und Zuschreibungen 
vermieden werden. Darüber hinaus wird der Begriff auch auf Bundesebene kritisch 
betrachtet und das Statistische Bundesamt kommt der Empfehlung der von der 
Bundesregierung eingesetzten Fachkommission seit 2025 nach und verwendet das 
Konzept „Einwanderungsgeschichte“.1 
Neben dem Diskriminierungspotential von „Migrationsvorgeschichte“ ist auch die 
fehlende Vergleichbarkeit dieser Münster -spezifischen Definition und Quantifizie-
rung mit anderen Städten, Kommunen wie Bund und Ländern kritisch zu betrach-
ten. Vor diesem Hintergrund hat die Statistikdienststelle im Stadtplanungsamt 
Münster zum Stichtag 31.12.2025 die Berechnung der „Migrationsvorgeschichte“ 
ersetzt durch die Berechnung der „Einwanderungsgeschichte“2. 
Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein -Westfalen (IT.NRW) nutzt 
hingegen den Begriff des „Migrationshintergrundes“ sowie in den Statistiken der 
Schuldaten den Begriff der „Zuwanderungsgeschichte“. Weitere wichtige Begriffe, 
die in diesem Monitoring Verwendung finden, sind die Begriffe „Deutsche“ bzw. 
„Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit“ sowie „Ausländerinnen und Auslän-
der“ bzw. „Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit“. Die folgende Übersicht 
fasst die Definitionen der wichtigsten Begriffe zusammen: 
 
 
 
 
1 https://www.bpb.de/themen/migration-integration/regionalprofile/deutschland/558144/einwande-
rungsgeschichte/ [letzter Zugriff: 12.01.2026] 
2 Siehe zu den Details die Berichtsvorlage IIIV/0021/2026

9 
 
Migrationsvorgeschichte 
Zu den Menschen mit Migrationsvorgeschichte zählen solche mit eigenen Migrati-
onserfahrungen (persönliche Migrationsvorgeschichte) sowie deren Nachfahren bis 
zur zweiten Generation (vererbte Migrationsvorgeschichte). 
Zum Personenkreis mit Migrationsvorgeschichte zählen: 
□ alle Personen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit 
□ Spätaussiedler*innen  
eingebürgerte Ausländer*innen und die mit deutscher Staatsangehörigkeit gebo-
renen Kinder von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, von Spätaus-
siedler*innen, Eingebürgerten und Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft 
durch Adoption durch einen deutschen Elternteil erhalten haben.3 
Migrationshintergrund 
„Zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund zählen alle Personen, die die deutsche 
Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzen oder die mindestens ein Elternteil 
haben, auf das dies zutrifft.“4  
Im Einzelnen haben folgende Gruppen nach dieser Definition einen Migrationshin-
tergrund:  
□ Ausländer*innen 
□ Eingebürgerte 
□ (Spät-)Aussiedler*innen 
□ Personen, die durch die Adoption deutscher Eltern die deutsche Staatsbür-
gerschaft erhalten haben 
□ sowie die Kinder dieser Gruppen5, 6  
 
 
 
 
3 Vgl. Leitbild Migration und Integration Münster (Migrationsleitbild 2019), überarbeitete Auflage 
2019, S. 10 -11. Für nähere Informationen zur Datenerhebung siehe  Stadtplanungsamt der Stadt 
Münster https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/61_stadtentwick-
lung/pdf/Definitionen.pdf. [letzter Zugriff: 12.01.2026] 
4 Im Mikrozensus w urde der Begriff Migrationshintergrund genutzt. Dieser ist, wie Kapitel 2.1 
entnommen werden kann, nahezu deckungsgleich mit der Bezeichnung Migrationsvorgeschichte. Um 
die Einheitlichkeit des Textes und der Tabellen zu gewährleisten, wird der in Münster genutzte Begriff 
Migrationsvorgeschichte auch hier verwendet.  Seit März 2023 verwendet der Mikrozensus  das 
Konzept der Einwanderungsgeschichte. 
5 https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Metho-
den/Erlauterungen/migrationshintergrund.html [letzter Zugriff: 12.01.2026] 
6 Seit 2017 wird der Migrationshintergrund nur noch für die in Privathaushalten lebende Bevölkerung 
erhoben und nicht für die Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben.

10 
 
 
Einwanderungsgeschichte 
Personen mit Einwanderungsgeschichte sind Personen, die entweder selbst oder 
deren beide Elternteile seit 1950 in das heutige Gebiet Deutschlands eingewandert 
sind (Eingewanderte und ihre direkten Nachkommen).7 
Zuwanderungsgeschichte 
Schülerinnen und Schüler besitzen eine Zuwanderungsgeschichte, wenn 
- sie im Ausland geboren und zugewandert sind, 
- sie mindestens einen Elternteil haben, der im Ausland geboren ist oder  
- ihre Familiensprache nicht Deutsch ist8 
Ausländer*innen 
„Dazu zählen alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG 
sind, d. h. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zu ihnen gehören auch 
die Staatenlosen und die Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, 
die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, gehören nicht zu den Aus-
länderinnen und Ausländern.“9 
In diesem Integrationsmonitoring wurde soweit möglich auf die Nutzung der Be-
griffe Ausländerinnen und Ausländer verzichtet und stattdessen die Bezeichnung 
Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sowie vereinzelt nichtdeutsche Per-
sonen gewählt. Der Grund hierfür ist, dass neben der zuvor genannten juristischen 
Definition die Begriffe Ausländerinnen und Ausländer in alltäglichen, medialen, po-
litischen und wissenschaftlichen Diskursen auch genutzt werden, um bestimmte 
Personengruppen als nicht zugehörige „Fremde“ zu bezeichnen.10 
Deutsche 
Zur Gruppe der Deutschen zählen alle Personen mit deutscher Staatangehörigkeit 
im Sinne des Art.116 Abs. 1 GG.11 
 
 
7 https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/Glossar/einwanderungsge-
schichte.html [zuletzt abgerufen am: 19.12.2025] 
8 Information und Technik Nordrhein-Westfalen (2019): Angekommen in Nordrhein-Westfalen. Mig-
ration und Integration – Ergebnisse der amtlichen Statistik, S. 50 [letzter Zugriff: 12.01.2026] 
9 Statistisches Bundesamt: Glossar – Ausländische Bevölkerung [letzter Zugriff: 12.01.2026] 
10 Vgl. Landeskoordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (2019): Arbeitspapier: Denkan-
stöße für eine rassismuskritische Perspektive auf kommunale Integrationsarbeit in den Kommunalen 
Integrationszentren – Ein Querschnittsthema, S. 59 [letzter Zugriff 12.01.2026] 
11 Art 116 (1) GG: Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetz-
licher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener

11 
 
2.2 Indikatorenauswahl und Datenquellen 
 
Die Mehrzahl der Indikatoren, die bereits in den vorhergehenden Integrations -
berichten der Stadt Münster aus den Jahren 2012, 2015, 2017 sowie 2020/2021 
Verwendung gefunden haben, werden weitergeführt. Dies ermöglicht die 
Vergleichbarkeit der Ergebnisse über größere Zeiträume hinweg und liefert somit 
eine größere Erkenntnis - und Ha ndlungsgrundlage. Einige Indikatoren sind 
umformuliert und weitere neu eingeführt worden. Die Änderungen der 
Handlungsfelder und dadurch bedingte Wegfall von Indikatoren resultiert aus den 
bis zur Erstellung des Berichtes erhobenen und zur Verfügung gestellten 
Datensätzen. Die un tenstehende Tabelle enthält alle Indikatoren, die in den 
einzelnen Handlungsfeldern dieses Monitorings aus den unveränderten Daten -
quellen herangezogen wurden. Neu ist die Hervorhebung der jeweiligen Relevanz 
der Indikatoren für die integrationspolitischen Zielsetzungen. Insgesamt enthält 
der vorliegende Bericht 43 Indikatoren, verteilt auf acht Handlungsfelder. 
 
Indikatoren Relevanz der Indikatoren 
Demografische Grunddaten 
□ Wohnberechtigte Bevölke-
rung mit Einwanderungsge-
schichte bzw. 
□ Einwanderungsgeschichte 
nach Migrationsart, Alters-
gruppen, Geschlecht, Fami-
lienstand, Haushaltsgröße 
 
◻ Die Indikatoren zeigen Umfang und Struktur der 
wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvor-
/ bzw. Einwanderungsgeschichte. Sie bilden eine 
zentrale Grundlage zur Analyse von Integrations-
bedarfen und zur zielgerichteten Planung kommu-
naler Maßnahmen. 
Rechtliche Integration 
□ Zahl der ausländischen 
Staatsangehörigen nach 
Aufenthaltsstatus/-zweck 
und Geschlecht 
◻ Der Aufenthaltsstatus beschreibt den Zustand der 
Sicherheit des Aufenthalts in Deutschland. Ein 
langfristig gesichertes Aufenthaltsrecht erleichtert 
einen erfolgreichen Integrationsprozess. 
□ Einbürgerungsquote ◻ Der Indikator zeigt wie hoch die Bereitschaft zur 
rechtlichen Integration und zur Inanspruchnahme 
staatsbürgerlicher Rechte/Pflichten ist. 
(Politische) Partizipation  
 
 
deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deut-
schen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. 
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 
die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, 
und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern 
sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entge-
gengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben. ( Vgl. https://www.gesetze-im-inter-
net.de/gg/art_116.html) [letzter Zugriff 12.01.2026]

12 
 
□ Anteil der Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte an 
allen Mitgliedern der politi-
schen Organe 
□ Relevanter Indikator für die politische Teilhabe und 
Integration, da er die Repräsentation dieser Bevöl-
kerungsgruppe in Entscheidungsprozessen wider-
spiegelt. 
□ Wahlbeteiligung bei den In-
tegrationsratswahlen in 
NRW und Münster im Ver-
gleich 
 
◻ Die Wahlbeteiligung bei den Integrationsratswah-
len in NRW und Münster ist ein bedeutender Indi-
kator für die politische Aktivierung und das Enga-
gement von Menschen mit Migrationsvorge-
schichte. Der Vergleich zwischen NRW und Müns-
ter erlaubt zudem eine regional differenzierte Ana-
lyse und zeigt, wie lokale Gegebenheiten die poli-
tische Teilhabe beeinflussen können. 
Bildung und Sprachen 
□ Schulanfänger*innen, die 
mindestens 24 Monate eine 
Kita besuchen, nach Erst-
sprache 
◻ Die Dauer des Kita-Besuchs gilt empirisch als zent-
raler Faktor für Sprachentwicklung und spätere Bil-
dungschancen. 
□ Schulanfänger*innen mit 
Deutsch-Förderbedarf nach 
Erstsprache  
 
◻ Der Anteil der Kinder mit Deutsch -Förderbedarf 
zeigt den Stand der sprachlichen Integration beim 
Schuleintritt. Sprachkompetenzen sind eine 
Schlüssel-Voraussetzung für Bildungserfolg und 
gesellschaftliche Teilhabe. 
□ Schüler*innen an Grund-
schulen und allgemeinbil-
denden Schulen nach Zu-
wanderungsgeschichte und 
Staatsangehörigkeit 
◻ Der Zwischenstand im Bildungsverlauf zu einem 
Zeitpunkt vor dem Schulabschluss und bei Diffe-
renzierung der Bildungswege wird abgebildet.  
□ Empfehlungen und tatsächli-
che Übergänge von einer 
städtischen Grundschule in 
eine weiterführende Schule 
nach Staatsangehörigkeit 
◻ Es handelt sich um einen wichtigen Indikator für 
die strukturelle Integration und die Chancenge-
rechtigkeit im Bildungssystem. Die Über- bzw. Un-
terrepräsentation von  ausländischen Schüler*in-
nen in den verschiedenen Schulformen gibt einen 
Hinweis, ob sie mit deutschen Schüler*innen  ver-
gleichbare Bildungschancen besitzen. 
□ Anteil der Schüler*innen an 
weiterführenden Schulen 
nach Zuwanderungsge-
schichte und Staatsangehö-
rigkeit 
□ Die Verteilung auf Schulformen bildet langfristige 
Bildungsungleichheiten ab und ist ein valider Prä-
diktor für spätere Bildungs - und Arbeitsmarkter-
folge. 
□ Anteil der Schüler*innen an 
Berufskollegs und Weiterbil-
dungskollegs in der Stadt 
Münster nach Zuwande-
rungsgeschichte und Staats-
angehörigkeit 
◻ Dieser Indikator erfasst Übergänge in das berufs-
bildende System, das für die Arbeitsmarktintegra-
tion besonders relevant ist. Empirisch zeigen sich 
hier überdurchschnittliche Konzentrationen junger 
Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, was auf 
strukturelle Bildungssegmentation hinweist. 
□ Anteil der Schüler*innen in 
der Ausbildungsvorbereitung 
an städtischen Berufskollegs 
nach Zuwanderungsge-
schichte und Staatsangehö-
rigkeit 
□ Die Ausbildungsvorbereitung gilt empirisch als Ri-
sikosegment mit erhöhten Abbruch - und Prekari-
tätswahrscheinlichkeiten. Eine überproportionale 
Beteiligung von Jugendlichen mit Zuwanderungs-
geschichte weist auf kumulative Benachteiligun-
gen im Übergang Schule–Beruf hin.

13 
 
□ Schulabgänger*innen von 
allgemeinbildenden Schulen 
nach Abschlussart und 
Staatsangehörigkeit 
◻ Es handelt sich um einen zentralen Indikator der 
strukturellen Integration und der Chancengleich-
heit im Bildungssystem. 
Wirtschaft und Arbeit 
◻ Bevölkerung der Stadt 
Münster nach Beteiligung 
am Erwerbsleben und Mig-
rationshintergrund 
◻ Der Indikator macht Unterschiede in der Arbeits-
marktintegration sichtbar und gibt Hinweise auf 
Teilhabe-Chancen oder strukturelle Hürden. 
◻ (Jugend-)Arbeitslosenquote 
in Prozent (Münster, NRW 
und Deutschland) nach An-
spruchsgrundlage, Staats-
angehörigkeit und Ge-
schlecht 
◻ Arbeitslosigkeit ist ein zentraler Risikofaktor sozi-
aler Exklusion und unmittelbar steuerungsrele-
vant. Besonders Jugend - und Langzeitarbeitslo-
sigkeit zeigen frühzeitige bzw. verfestigte Integ-
rationsprobleme. Bei der Interpretation ist zu be-
rücksichtigen, dass unterschiedliche Zugangsvo-
raussetzungen die Quoten beeinflussen. 
◻ Langzeitleistungsbeziehende 
im Jobcenter der Stadt 
Münster nach Alter, Ge-
schlecht und weiteren Merk-
malen 
◻ Gibt Aufschluss darüber, welche Bevölkerungs-
gruppen besonders stark und dauerhaft auf Unter-
stützung angewiesen sind. Bei der Interpretation 
ist zu beachten, dass die Werte durch Faktoren 
wie Qualifikation, Gesundheitslage und familiäre 
Situation geprägt werden. 
◻ Sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigte am Arbeitsort 
Münster nach Staatsangehö-
rigkeit, Wirtschaftszweigen, 
Berufssektor, Geschlecht, 
Art der Beschäftigung und 
Bruttomonatsentgelt 
◻ Der Indikator liefert ein Bild über die Struktur und 
Qualität der Beschäftigung von Menschen mit und 
ohne Migrationshintergrund. Unterschiede in 
Branchen-Zugängen, Arbeitsbedingungen und 
Einkommenslagen werden sichtbar. 
◻ Ausschließlich und nebenbe-
ruflich geringfügig entlohnte 
Beschäftigte in der Stadt 
Münster nach Staatsangehö-
rigkeit und Geschlecht 
□ Qualitative Unterschiede der Arbeitsmarktintegra-
tion jenseits von Erwerbstätigkeit. Prekäre Be-
schäftigung erhöht das Risiko erneuter Arbeitslo-
sigkeit und Armut. 
◻ Erwerbstätige Bevölkerung 
in der Stadt Münster nach 
Befristung des Beschäfti-
gungsverhältnisses und Mig-
rationsvorgeschichte 
◻ Der Indikator bildet die unterschiedlichen Arbeits-
verhältnisse ab. Signifikante Unterschiede zwi-
schen den Bevölkerungsgruppen können auf 
strukturelle Benachteiligung bis hin zur Prekarisie-
rung weisen. 
◻ Bruttomonatsentgelt (Me-
dian) der sozialversiche-
rungspflichtig Vollzeitbe-
schäftigten in der Stadt 
Münster 
◻ Das Entgelt misst die materielle Teilhabe und An-
erkennung von Arbeit. Unterschiede nach Migrati-
onshintergrund verweisen auf strukturelle Un-
gleichheiten trotz Beschäftigung. 
◻ Entwicklung der Anteile ein-
zelner Gruppen an der Ar-
beitslosigkeit (Arbeitslosen-
quoten) 
◻ Der Indikator macht Unterschiede im Zugang zum 
Arbeitsmarkt sowie in der Beschäftigungsstabilität 
sichtbar. Er erlaubt Rückschlüsse auf strukturelle 
Benachteiligungen und Integrationsfortschritte im 
Zeitverlauf. 
◻ Erwerbsfähige Leistungsbe-
rechtigte nach Migrations-
vorgeschichte und höchstem 
erworbenen Schul- und 
Berufsabschluss 
◻ Der Indikator macht Qualifikationsprofile und 
mögliche Passungsprobleme am Arbeitsmarkt 
sichtbar. Er liefert Hinweise auf bildungsbezogene 
Integrationshürden und Förderbedarfe.

14 
 
◻ Beim Jobcenter der Stadt 
Münster gemeldete erwerbs-
fähige Leistungsberechtigte 
mit und ohne Migrationsvor-
geschichte nach Staatsange-
hörigkeit, Erwerbsfähigkeit, 
Geschlecht, erwirtschafte-
tem Einkommen, Alters-
struktur, Erziehungssitua-
tion, Stadtbezirken, Bedarfs-
gemeinschaft 
◻ Die Unterscheidung nach zentralen soziodemogra-
fischen und ökonomischen Merkmalen ermöglicht 
eine differenzierte Betrachtung von Lebenslagen. 
Er bildet die Grundlage zur Identifikation gruppen-
spezifischer Unterstützungsbedarfe und räumli-
cher Konzentrationen innerhalb der Stadt Münster 
sowie der Offenlegung von Intersektionalität.      
◻ Auszubildende der Hand-
werkskammer Münster nach 
Staatsangehörigkeit, Alters-
gruppen, Geschlecht, Schul-
abschluss und Ausbildungs-
berufen 
◻ Der Indikator bildet langfristige Integrations-
chancen junger Menschen ab. Er ist besonders 
relevant für Übergänge von Schule in Ausbil-
dung und in stabile Beschäftigung. 
◻ Inhaberschaft der Betriebe 
der Handwerkskammer 
Münster nach Staatsangehö-
rigkeit und Wirtschaftszweig 
◻ Selbstständigkeit zeigt ökonomische Teilhabe 
und unternehmerische Integration. Gleichzeitig 
verweist sie auf Ressourcen, Netzwerke und in-
stitutionelle Zugänge. 
◻ Internationale Wissenschaft-
lerinnen und Wissenschaftler 
am Max-Planck-Institut für 
molekulare Biomedizin 
nach Staatsangehörigkeit 
und Geschlecht 
◻ Staatsangehörigkeit und Geschlecht ermögli-
chen klare Messung von Internationalität und 
Gleichstellung in einem führenden Forschungs-
institut. Der Indikator unterstützt vergleichende 
Analysen zur Repräsentation von Minderheiten 
und zur Geschlechter-Balance in der Forschung. 
◻ Internationale Wissenschaft-
lerinnen und Wissenschaftler 
an der Universität Münster 
nach Staatsbürgerschaft und 
Geschlecht 
◻ Die Kategorien geben aussagekräftige, ver-
gleichbare Diversitätsfelder für Universitätsein-
richtungen und deren internationale Vernet-
zung. Der Indikator ermöglicht Zielsetzungen 
des Integrationsmonitorings, Chancengerech-
tigkeit sowie Internationalisierung der Lehre 
und Forschung. 
Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung 
◻ Verteilung und Entwicklung 
der wohnberechtigten Be-
völkerung mit Migrations-
vorgeschichte über die 
Stadtbezirke und Stadtteile 
nach Migrationsart 
◻ Der Indikator erlaubt die Analyse räumlicher Kon-
zentrations- und Segregationstendenzen, die 
zentral für Integrationserfolge im Quartier sind. 
Veränderungen über die Zeit liefern belastbare 
Hinweise auf die Wirksamkeit wohnungs - und 
stadtentwicklungspolitischer Maßnahmen. 
◻ Der Indikator misst migrationsspezifische Zu-
gangs- und Bedarfslagen im geförderten Woh-
nungsmarkt differenziert nach Haushaltsgrößen. 
Er ist sensitiv gegenüber strukturellen Benachtei-
ligungen und eignet sich zur Feinsteuerung von 
Angebotsformaten. 
◻ Anteil der Anträge auf 
Wohnberechtigungsscheine 
von ausländischen Antrag-
stellenden in der Stadt 
Münster nach Haushalts-
größe

15 
 
◻ Wohnberechtigungsschein-
Inhaberinnen und -inhaber 
sowie Haushaltsangehörige 
nach Staatsangehörigkeit 
und Geschlecht 
◻ Der Indikator bildet intersektionale Bedarfslagen 
ab und ermöglicht eine evidenzbasierte Identifika-
tion vulnerabler Gruppen. Er unterstützt die ziel-
gruppenspezifische Ausgestaltung integrations - 
und wohnungspolitischer Maßnahmen. 
◻ Die Versorgungsquote ist ein zentraler Outcome-
Indikator zur Bewertung tatsächlicher Teilhabe am 
Wohnungsmarkt. Differenzierungen nach migrati-
ons- und altersbezogenen Merkmalen machen 
strukturelle Ungleichheiten sichtbar und sind un-
mittelbar steuerungsrelevant. 
◻ Versorgungsquote nach 
Haushaltsgröße und Staats-
angehörigkeit 
◻ Ältere versorgte Wohnbe-
rechtigungsschein- Inhabe-
rinnen und -Inhaber und 
Haushaltsangehörige nach 
Staatsangehörigkeit und 
Geschlecht 
Gesundheit 
□ Schulvorläufer-Fähigkeiten 
nach Erstsprache und Kita-
Besuchsdauer 
◻ Schulvorläufer-Fähigkeiten, die sowohl gesund-
heitliche Befunden als auch die Beurteilung der so-
zial-emotionalen Entwicklung umfassen, überprü-
fen die Fähigkeiten für den Erwerb von Schreib -, 
Lese- und Rechenfähigkeiten. Diese gelten als 
Grundvoraussetzung f ür einen erfolgreichen 
Schulbesuch und folglich Grundvoraussetzungen 
für den Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt. 
□ Inanspruchnahme der Vor-
sorgeuntersuchung U1 bis 
U8 nach Erstsprache 
◻ Der Indikator zeigt Unterschiede im Gesundheits-
verhalten in Bezug auf Prophylaxe zwischen Kin-
dern mit deutscher und nicht deutscher Erstspra-
che. Daraus kann eine unterschiedliche Gesund-
heitsgefährdung bei einzuschulenden Kindern re-
sultieren. 
□ Schulanfänger*innen mit 
vorliegender Impfdokumen-
tation nach Erstsprache 
◻ Auch dieser Indikator zeigt Unterschiede im Ge-
sundheitsverhalten in Bezug auf Prophylaxe zwi-
schen Kindern mit deutscher und nicht deutscher 
Erstsprache. Daraus kann eine unterschiedliche 
Gesundheitsgefährdung bei einzuschulenden Kin-
dern resultieren. 
◻ Der Indikator erlaubt in begrenztem Rahmen Aus-
sagen zur Nutzung des Gesundheitssystems. 
□ Schulanfänger*innen mit 
Übergewicht und Adipositas 
nach Erstsprache und 
Kitabesuchsdauer 
◻ Übergewicht und Adipositas sind robuste Gesund-
heitsoutcomes mit hoher sozialer und migrations-
bezogener Ungleichheitsdimension. Der Indikator 
eignet sich zur Bewertung langfristiger Präventi-
onswirkungen von Kitas, Quartiersangeboten und 
gesundheitsfördernden Maßnahmen. 
□ Schulanfänger*innen mit ei-
nem Medienkonsum von 
mehr als 30 Minuten pro 
Tag nach Erstsprache 
◻ Der Indikator eignet sich zur Sensibilisierung und 
zur Erstellung passgenauer Maßnahmen. 
□ Menschen mit fehlendem 
oder ungeklärtem Kranken-
versicherungsschutz nach 
Staatsangehörigkeit 
◻ Der Indikator misst einen zentralen strukturellen 
Zugangsfaktor zum Gesundheitssystem und ist 
eng mit Integrationschancen verbunden. Er er-
laubt eine direkte Bewertung kommunaler Steue-
rungsmaßnahmen zur Verbesserung der gesund-
heitlichen Versorgung vulnerabler Gruppen.

16 
 
Sport 
◻ Schwimmfähigkeit der 
Schulanfänger*innen (laut 
Elternangabe), nach Erst-
sprache  
◻ Schulanfänger*innen mit 
dem Schwimmabzeichen 
„Seepferdchen“ (laut Eltern-
angabe), nach Erstsprache 
□ Neben der Prävention von Ertrinkungsunfällen hat 
die Fähigkeit, schwimmen zu können, große Be-
deutung für die Gesundheit und Entwicklung von 
Kindern.  
◻ Schwimmfähigkeit ist ein robuster Indikator für 
sportliche Grundkompetenzen, gesundheitliche 
Prävention und gleichberechtigten Zugang zu 
kommunalen Sportangeboten. Migrationsspezifi-
sche Unterschiede weisen auf strukturelle Zu-
gangsbarrieren hin und sind unmi ttelbar steue-
rungsrelevant. 
◻ Schulanfänger*innen, die 
Sport in einem Sportverein/ 
in einer Sportgruppe treiben 
(laut Elternangabe), nach 
Erstsprache  
◻ Die Vereins - bzw. Gruppenmitgliedschaft gilt als 
zentraler Indikator sozialer Teilhabe und informel-
ler Integration im Kindesalter. Der Indikator er-
laubt belastbare Aussagen über integrationsför-
dernde Reichweite des organisierten Sports und 
die Wirksamkeit kommunaler Fördermaßnahmen. 
Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltungen 
◻ Mitarbeitende der Stadt 
Münster und ihrer Tochter-
gesellschaften nach Staats-
angehörigkeit, Geschlecht, 
Geburtsort, Funktionsbe-
reich 
◻ Die Indikatoren erfassen zentrale Diversitätsdi-
mensionen der Belegschaft und ermöglichen Ana-
lysen zu Strukturunterschieden, Chancengerech-
tigkeit und Vielfalt. 
 
Die Datenquellen dieses Berichtes entstammen der amtlichen Statistik sowie den 
Erhebungen einzelner Fachämter und Tochtergesellschaften der Stadt Münster. 
Weitere Quellen sind nach alphabetischer Reihenfolge: 
□ Ärztekammer Westfalen-Lippe 
□ Ausländerzentralregister 
□ Bundesagentur für Arbeit 
□ Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 
□ Hochschulstatistiken (Universität Münster, Kunstakademie Münster,  
Fachhochschule Münster, Hochschule für Oekonomie & Management sowie 
Katholischen Hochschule NRW in Münster)  
□ Landesbetrieb Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen 
(IT.NRW) 
□ Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin 
□ Schulstatistiken 
□ Stadtsportbund 
□ Statistisches Bundesamt 
□ ZENSUS und Mikrozensus 
Die meisten in diesem Bericht herangezogenen Daten schließen unmittelbar an das 
fünfte Monitoring 2020/2021 an und beinhalten Daten bis einschließlich Dezember 
2024. Wo immer es möglich war, wurden Daten aus dem Jahr 2025 eingepflegt. 
Die Berichtsfortführung weist in den einzelnen Handlungsfeldern unterschiedliche

17 
 
Zeitreihen auf. Dies ist den verschiedenen Erhebungen geschuldet. Innerhalb eines 
Handlungsfeldes ist zumeist eine einheitliche zeitliche Vergleichsachse angestrebt 
worden. Die ältesten Erhebungen in diesem Monitoring sind auf das Jahr 2014 
datiert. 
 
2.3 Demografische Grunddaten 
Wie bereits in der Einleitung von Punkt 2.1 berichtet, wurde seitens der Statistik-
dienststelle der Stadt Münster zum Stichtag 31.12.2025 die Berechnung von Mig-
rationsvorgeschichte auf Einwanderungsgeschichte geändert. Ein direkter Ver-
gleich beider Konzepte ist aufgrund unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen 12 
nicht möglich – es lassen sich jedoch Tendenzen miteinander in Beziehung setzen. 
Die bekannten Zeitreihen werden im Folgenden für die Migrationsvorgeschichte bis 
einschließlich 2024 berichtet. Die Einwanderungsgeschichte wurde rückwirkend für 
2023 und 2024 sowie aktuell für 2025 berechnet. Mit diesen drei Zeitpunkten wird 
eine neue Zeitreihe begonnen. Stichtagsauswertungen beziehen sich demgegen-
über bereits auf das Konzept Einwanderungsgeschichte. Ergänzende Daten zu den 
Münsteraner Haushalten des Statistisches Landesamtes/Mikrozensus sind dagegen 
weiterhin auf der Grundlage des Merkmals Migrationsvorgeschichte bzw. Migrati-
onshintergrund13 gebildet. 
Zunächst wird die Wohnberechtigte Bevölkerung 14 der Stadt Münster bis ein-
schließlich 2024 nach Migrationsvorgeschichte (MVG; vgl. Tabelle 1) und von 2023 
bis 2025 nach Einwanderungsgeschichte (EWG; vgl. Tabelle 2) dargestellt. Am 31. 
Dezember 2024 lebten in der Stadt Münster 322.715 Menschen, von denen 80.550 
eine Migrationsvorgeschichte hatten. Dies entspricht einem Anteil von 25 %, ein 
Wert, der seit 2014 kontinuierlich leicht gestiegen ist (vgl. Tabelle 1). 
 
  
 
 
12 Migrationsvorgeschichte basiert auf dem Geburtsort/ -land und der 1. Staatsangehörigkeit; die Einwande-
rungsgeschichte wird ausschließlich auf Basis des Geburtsortes/ -landes abgeleitet. 
13 Im Mikrozensus wird der Begriff „Migrationshintergrund“ genutzt. Der Begriff „Migrationsvorge-
schichte“ wird in diesem Monitoring synonym dazu verwendet. 
14 Zur wohnberechtigten Bevölkerung zählen diejenigen Personen, die im betreffenden Gebiet eine Wohnung 
haben, unabhängig davon, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

18 
 
Tabelle 1: Wohnberechtigte Bevölkerung in der Stadt Münster nach 
Migrationsvorgeschichte 2014–2024 
 
Jahr gesamt 
Wohnberechtigte Bevölkerung nach Migrationsvorgeschichte 
Deutsche ohne MVG Deutsche mit MVG und nicht 
Deutsche 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
2014 300.267 235.062 78,3% 65.205 21,7% 
2015 305.235 236.137 77,4% 69.098 22,6% 
2016 307.842 237.234 77,1% 70.608 22,9% 
2017 309.429 237.764 76,8% 71.665 23,2% 
2018 310.610 238.748 76,9% 71.862 23,1% 
2019 312.169 239.668 76,8% 72.501 23,2% 
2020 312.969 240.452 76,8% 72.517 23,2% 
2021 314.332 241.087 76,7% 73.245 23,3% 
2022 319.441 241.793 75,7% 77.648 24,3% 
2023 321.421 242.351 75,4% 79.070 24,6% 
2024 322.715 242.165 75,0% 80.550 25,0% 
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle 
 
Richtet man den Blick auf die Einwanderungsgeschichte unter Einbeziehung des 
Jahres 2025, so zeigt sich, dass die Gesamtbevölkerung leicht schrumpft und auch 
die absoluten Zahlen aller Teilgruppen entsprechend zurückgehen. Insgesamt 
nimmt jedoch lediglich der relative Anteil der Menschen mit eigener Einwande-
rungsgeschichte ab. 
 
Tabelle 2: Wohnberechtigte Bevölkerung in der Stadt Münster nach 
Einwanderungsgeschichte 2023–2025 
 
Jahr Gesamt 
davon mit eigener 
EWG 
davon mit 2-seitiger 
EWG der Eltern 
davon mit 1-seitiger 
EWG der Eltern 
davon ohne 
Einwanderungsgeschichte 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
2023 321.421 62.271 19,4% 6.845 2,1% 7.018 2,2% 245.287 76,3% 
2024 322.715 63.539 19,7% 6.783 2,1% 7.216 2,2% 245.177 76,0% 
2025 320.728 62.168 19,4% 6.704 2,1% 7.214 2,2% 244.642 76,3% 
Quelle:Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle 
 
Die Altersstruktur der Wohnberechtigten Bevölkerung  der Stadt Münster im Jahr 
2025 unter Einbezug von Einwanderungsgeschichte und Geschlecht ist 
weitestgehend unverändert (vgl. Abbildung 1). So ist der Anteil von Menschen mit 
Einwanderungsgeschichte in den jüngsten Alterskohorten besonders hoch (vgl. 
Abbildung 1 und Tabelle 3). Zugleich liegt aber auch in den Altersgruppen der 30- 
bis 39 -Jährigen sowie der 40 - bis 49 -Jährigen der Anteil von Menschen mit 
Einwanderungsgeschichte über dem bevölkerungsweiten Durchschnitt. In den

19 
 
letztgenannten Alterskohorten ist zudem der Anteil der Wohnberechtigten 
Bevölkerung ohne deutsche Staatsangehörigkeit am größten. Der deutliche 
generelle Anstieg in den Kohorten am Übergang vom Jugend- ins Erwachsenenal-
ter lässt sich unter anderem dadurch erklären, dass viele junge Erwachsene zum 
Studium nach Münster ziehen. 
 
 
Abbildung 1: Wohnberechtigte 
Bevölkerung der Stadt Münster nach 
Einwanderungsgeschichte, 
Altersjahrgängen und Geschlecht am 
31.12.2025 
Abbildung 2: Wohnberechtigte 
Bevölkerung der Stadt Münster nach 
Migrationsvorgeschichte, 
Altersjahrgängen und Geschlecht am 
31.12.2020

20 
 
Tabelle 3: Wohnberechtigte Bevölkerung der Stadt Münster nach 
Einwanderungsgeschichte, Staatsangehörigkeit und Altersgruppen am 
31.12.2025 
 
Alter Gesamt 
ohne Einwanderungsgeschichte mit Einwanderungsgeschichte 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
0 - 9 Jahre 26.404 16.604 62,88% 9.800 37,12% 
10 - 19 Jahre 28.519 18.450 64,69% 10.069 35,31% 
20 - 29 Jahre 62.685 52.410 83,61% 10.275 16,39% 
30 - 39 Jahre 46.768 34.797 74,40% 11.971 25,60% 
40 - 49 Jahre 36.940 25.928 70,19% 11.012 29,81% 
50 - 59 Jahre 38.056 29.365 77,16% 8.691 22,84% 
60 - 69 Jahre 38.394 31.524 82,11% 6.870 17,89% 
70 - 79 Jahre 23.948 20.234 84,49% 3.714 15,51% 
80 - 89 Jahre 15.616 12.499 80,04% 3.117 19,96% 
90 Jahre und 
älter 3.398 2.831 83,31% 567 16,69% 
Gesamt 320.728 244.642 76,28% 76.086 23,72% 
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle 
 
Auch i n Tabelle 4 wird bei der Differenzierung nach Familienstand zwischen 
Personen erstmals mit und ohne  Einwanderungsgeschichte unterschieden. Beim 
Integrationsmonitoring 2020/21 wurde eine Unterteilung nach  „Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte“ vorgenommen. Etwa die Hälfte der wohnberechtigten 
Bevölkerung in Münster mit deutscher Staatsangehörigkeit ist ledig, wobei der 
Anteil von Personen ohne Einwanderungsgeschichte dabei etwas höher als der 
Anteil in der Gesamtheit liegt. Eine so hohe Differenz findet sich sonst nur bei den 
eingetragenen Lebenspartners chaften. Bei den Personen mit Einwanderungs -
geschichte ist die Interpretation schwieriger, da ein nicht unerheblicher Teil einen 
unbekannten Familienstand hat (vgl. Tabelle 4).

21 
 
Tabelle 4: Wohnberechtigte Bevölkerung in der Stadt Münster nach 
Einwanderungsgeschichte und Familienstand 2025 
 
Familienstand Gesamt 
ohne 
Einwanderungsgeschichte 
mit 
Einwanderungsgeschichte 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
ledig 165.398 134.147 81,11% 31.251 18,89% 
verheiratet 109.540 83.255 76,00% 26.285 24,00% 
verwitwet 14.488 11.649 80,40% 2.839 19,60% 
geschieden 19.677 15.058 76,53% 4.619 23,47% 
nicht bekannt 11.173 141 1,26% 11.032 98,74% 
in eingetragener 
Lebenspartnerschaft 328 285 86,89% 43 13,11% 
durch Tod oder 
Todeserklärung 
aufgelöste 
Lebenspartnerschaft 
30 27 90,00% 3 10,00% 
aufgehobene 
Lebenspartnerschaft 94 80 85,11% 14 14,89% 
Gesamt 320.728 244.642 76,28% 76.086 23,72% 
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle 
 
Die im Rahmen des Mikrozensus jährlich erhobenen Daten ermöglichen einen 
näheren Blick auf die Haushaltsgröße sowie die Zahl der in Privathaushalten 
lebenden ledigen Kinder. Dabei zeigt sich, dass Menschen mit Migrationsvor -
geschichte15 im Durchschnitt in größeren Haushalten wohnen (vgl. Tabelle 5) und 
dass 2024 rund 26.000 Kinder mit Migrationsvorgeschichte in Privathaushalten in 
Münster leben (vgl. Tabelle 6). 
  
 
 
15 Wie bereits oben erwähnt, wird der Begriff „Migrationsvorgeschichte“ in diesem Monitoring syno-
nym mit dem im Mikrozensus genutzten Begriff „Migrationshintergrund“ verwendet.

22 
 
Tabelle 5: Größe der Haushalte in der Stadt Münster nach 
Migrationsvorgeschichte 202416 
 
 gesamt davon Haushalte ohne  
Migrationsvorgeschichte 
davon Haushalte mit  
Migrationsvorgeschichte17 
1 Person 82.000 70.000 (12.000) 
darunter Frauen 45.000 40.000 /** 
2 Personen 48.000 39.000 (9.000) 
3 Personen 16.000 11.000 / 
4 und mehr Personen 18.000 11.000 / 
durchschnittliche 
Haushaltsgröße (in 
Personen) 
1,86 1,74 2,35 
Quelle: IT.NRW, Statistisches Landesamt, Düsseldorf, 2025. Privathaushalte in Stadt 
Münster im Jahr 2024 nach Migrationsstatus 
* Zahlenwerte in Klammern bedeuten, dass die Aussagekraft eingeschränkt ist, da der Wert Fehler 
aufweisen kann. ** Das Symbol / bedeutet, dass keine Angabe möglich ist, weil der Zahlenwert 
nicht sicher genug ist. 
 
Tabelle 6: Zahl der in Privathaushalten lebenden ledigen Kinder in der Stadt 
Münster nach Migrationsvorgeschichte 2024 
 
 gesamt davon ohne 
Migrationsvorgeschichte 
davon mit 
Migrationsvorgeschichte 
insgesamt 64.000 38.000 26.000 
darunter unter 18 Jahren 49.000 29.000 20.000 
Quelle: IT.NRW, Statistisches Landesamt, Düsseldorf, 2025. Kinder in Familien Stadt 
Münster in den Jahr 2024 nach Migrationshintergrund 
In Bezug auf die häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten der in Münster 
wohnberechtigten Bevölkerung werden zwei zentrale Fluchtbewegungen der 
jüngeren Vergangenheit sichtbar: Zwischen 2014 und 2017 spiegeln sich deutlich 
die Folgen des syrischen Bürgerkriegs wider, während der sprunghafte Anstieg 
ukrainischer Staatsbürger *innen zwischen 2021 und 2022 auf den russischen 
Angriffskrieg zurückzuführen ist (vgl. Abbildung 3). 
 
 
16 Durch das Aufrunden der Werte können die aufsummierten Einzelwerte von den dargestellten 
Summenwerten abweichen. 
17 Als Haushalte mit Migrationsvorgeschichte werden alle Haushalte erfasst, in denen mindestens 
eine Person (nicht Kind) eine Migrationsvorgeschichte hat.

23 
 
Abbildung 3: Ausgewählte, ausländische Staatsangehörigkeiten der 
Wohnberechtigten Bevölkerung in Münster 2014-2025 
 
 
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle 
 
 
  
0
2000
4000
6000
8000
10000
12000
14000
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Ukraine Arabische Republik Syrien Polen Türkei Serbien

24 
 
3. Rechtliche Integration 
Rechtliche Integration ist eine wesentliche Voraussetzung für jede weitere Form 
gesellschaftlicher Teilhabe. Ihr Indikator ist der Aufenthaltsstatus. Der Aufent-
haltsstatus (Punkt 3.1) reicht dabei von dauerhaft sicher (EU -Aufenthaltsrecht, 
Niederlassungserlaubnis), über vorübergehend sicher (Aufenthaltserlaubnis) bis 
zum unsicheren Status der Duldung bzw. Gestattung. Ein langfristig gesichertes 
Aufenthaltsrecht erleichtert den Integrationsprozess. Eine besondere Gruppe mit 
befristeter Aufenthaltserlaubnis stellen in Münster internationale Studierende dar. 
Die „Einbürgerung“ (Punkt 3.2) und die „Integrationskurse“ (Punkt 3.3) sind wei-
terhin wesentliche Kategorien und Instrumente einer erfolgreichen rechtlichen In-
tegration; die entsprechenden Daten wurden in diesem Bericht fortgeführt. 
3.1 Aufenthaltsstatus 
Fragen der rechtlichen Integration betreffen vor allem nicht-deutsche Staatsange-
hörige. EU-Staatsangehörige besitzen in der Regel weitergehende Rechte (Partizi-
pation an den Kommunalwahlen) als Nicht-EU-Staatsangehörige (sog. Drittstaats-
angehörige). 
Tabelle 7: Nicht-deutsche Staatsangehörige in Münster nach Geschlecht 2014-
2024 
 
Jahr 
gesamt 
gesamt männlich weiblich divers unbekannt 
2014 26.367 13.219 13.148 - - 
2015 29.501 15.035 14.466 - - 
2016 32.633 16.789 15.847 - - 
2017 33.143 17.039 16.104 - - 
2018 33.925 17.453 16.472 - - 
2019 34.526 17.699 16.827 - - 
2020 34.565 17.750 16.815 - - 
2021 34.750 17.799 16.951 0 0 
2022 39.883 19.780 20.060 9 34 
2023 41.128 20.553 20.549 9 17 
2024 41.407 20.794 20.587 6 20 
Quelle: Amt für Migration und Integration – Stadt Münster

25 
 
Tabelle 8: Ausländische Staatsangehörige in Münster nach Staatszugehörigkeit und Ge-
schlecht 2014-2024 
Jahr 
davon EU und EWR- 
Staatsangehörige 
davon Drittstaats- 
angehörige 
gesamt 
männlich 
weiblich 
divers 
unbe-
kannt 
gesamt 
männlich 
weiblich 
divers 
unbe-
kannt 
2014 10.957 5.509 5.448 - - 15.410 7.710 7.700 - - 
2015 11.502 5.804 5.698 - - 17.999 9.231 8.768 - - 
2016* 12.263 6.240 6.023 - - 20.370 10.546 9.824 - - 
2017 12.308 6.268 6.037 - - 20.835 10.771 10.067 - - 
2018 12.520 6.378 6.142 - - 21.406 11.075 10.331 - - 
2019 12.530 6.363 6.167 - - 21.996 11.337 10.659 - - 
2020 12.490 6.386 6.104 - - 22.075 11.365 10.710 - - 
2021 11.962 6.008 5.954 0 0 22.788 11.977 11.149 0 0 
2022 12.649 6.334 6.314 ./. ./. 27.234 13.446 13.746 9 33 
2023 12.616 6.356 6.259 ./. ./. 28.512 14.197 14.290 9 16 
2024 12.435 6.302 6.132 ./. ./. 28.972 14.492 14.455 6 19 
./. Die Anzahl divers bzw. unbekannt liegt an dieser Stelle jeweils unter drei. Aus 
datenschutzrechtlichen Gründen werden diese Angaben daher nicht weiter konkretisiert. 
Quelle: Amt für Migration und Integration – Stadt Münster 
 
Im Jahr 2024 waren rund 30 % (12.435) aller in Münster ansässigen ausländischen 
Staatsangehörigen EU - und EWR -Staatsangehörige sowie rund 70 % (28.972) 
Drittstaatsangehörige. Die Gesamtzahl der EU - und EWR -Staatsangehörigen 
(12.435) weicht dabei von der Gesamtzahl der EU-Bürger*innen (11.434) ab (vgl. 
Tabellen 8, 10). Bei der Aufteilung nach Aufenthaltstiteln in Tabelle 10 haben die 
fehlenden 1.092 Personen noch einen anderen Status. Es handelt sich meistens 
um Personen aus neuen EU-Mitgliedsstaaten oder Personen mit Aufenthaltsrechten 
nach bisherigen Grundlagen.

26 
 
Abbildung 4: Ausländische Staatsangehörige in Münster nach Geschlecht 2014-
202418 
 
Quelle: Amt für Migration und Integration – Stadt Münster 
Das Geschlechterverhältnis war im Jahr 2024 bei den Personen mit EU-Staatsan-
gehörigkeit und den Personen aus Nicht-EU-Staaten zusammengenommen annä-
hernd ausgeglichen (50,2 % Männer und 49,7 % Frauen). 
  
 
 
18 Der Anteil divers bzw. unbekannt liegt jeweils bei <0,1 %. Aus Gründen der Übersichtlichkeit 
werden diese Angaben anders als bei der tabellarischen Darstellung nicht in die Abbildung einbezo-
gen. 
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Gesamt gesamt Gesamt männlich Gesamt weiblich

27 
 
3.1.1 Aufenthaltstitel 
 
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und 
die Aufenthaltsbeendigung von Ausländer *innen aus Drittstaaten. Ein 
Aufenthaltstitel kann befristet oder unbefristet und grundsätzlich nur zu einem 
bestimmten Zweck erteilt werden (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, völkerrechtliche, 
humanitäre oder politische Gründe, Familiennachzug, besondere 
Aufenthaltsrechte). Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist jeweils an eigene 
Voraussetzungen gebunden. EU-Bürger*innen und Bürger haben das Recht, sich 
in der Europäischen Union frei zu bewegen. Die Freizügigkeit ist aber nicht 
uneingeschränkt und wird im Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. 
 
 
Tabelle 9: Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen nach Geschlecht 2014-
2024 
 
Jahr 
befristete Aufenthaltstitel unbefristete Aufenthaltstitel 
gesamt 
männlich 
weiblich 
divers 
unbekannt 
gesamt 
männlich 
weiblich 
divers 
unbekannt 
2014 8.333 4.076 4.257 - - 6.214 3.157 3.057 - - 
2015 8.406* 4.050* 4.356* - - 6.393 3.237 3.156 - - 
2016* 10.519 5.294 5.225 - - 6.581 3.331 3.250 - - 
2017 11.803 6.042 5.761 - - 6.595 3.328 3.267 - - 
2018 12.523 6.410 6.113 - - 6.567 3.299 3.268 - - 
2019 12.865 6.553 6.312 - - 6.459 3.242 3.217 - - 
2020 13.145 6.700 6.445 - - 6.417 3.197 3.220 - - 
2021 13.875 7.102 6.773 0 0 6.997 3.502 3.495 0 0 
2022 17.746 8.541 9.174 9 22 7.100 3.504 3.596 0 0 
2023 19.134 6.273 9.841 8 13 7.173 3.548 3.625 0 0 
2024 19.694 9.646 10.027 6 15 7.155 3.570 3.585 0 0 
* Diese Werte wurden nachträglich korrigiert. 
Quelle: Amt für Migration und Integration – Stadt Münster

28 
 
Abbildung 5: Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen nach Geschlecht 2014-
2024 
 
 
Quelle: Amt für Migration und Integration – Stadt Münster  
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
befristete Aufenthaltstitel männlich befristete Aufenthaltstitel weiblich
unbefristete Aufenthaltstitel männlich unbefristete Aufenthaltstitel weiblich

29 
 
Tabelle 10: Aufenthaltsrecht nach Aufenthaltszwecken 2014–202419 
 
 2014 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 
EU-Bürger*innen 8.254 10.220 10.362 10.384 10.831 11.532 11.484 11.343 
davon männlich - - - 5.244 5.452 5.777 5.792 5.748 
weiblich - - - 5.137 5.379 5.754 5.691 5.594 
divers - - - 0 0 ./. ./. ./. 
unbekannt - - - 3 0 ./. ./. ./. 
NE oder AE aufgrund 
Erwerbstätigkeit/ 
Studium/Ausbildung 
4.087 4.567 4.643 4.252 4.403 4.920 5.276 5.496 
davon männlich 2.129 2.339 2.346 2.110 2.196 2.459 2.599 2.702 
weiblich 1.958 2.228 2.297 2.105 2.207 2.459 2.675 2.791 
divers 0 0 0 0 0 ./. ./. 0 
unbekannt 0 0 0 0 0 ./. ./. 3 
NE oder AE: völker-
rechtliche/humani-
täre/politische Gründe 
2.476 5.806 6.163 5.905 6.171 9.307 9.203 9.145 
davon männlich 1.350 3.382 3.579 3.428 3.542 4.576 4.569 4.600 
weiblich 1.126 2.424 2.584 2.476 2.629 4.703 4.617 4.529 
divers 0 0 0 0 0 9 7 6 
unbekannt 0 0 0 0 0 19 10 10 
NE oder AE familiäre 
Gründe 4.904 5.818 5.700 5.287 5.440 5.664 5.813 5.851 
davon männlich 2.061 2.399 2.327 2.141 2.274 2.333 2.393 2.498 
weiblich 2.843 3.419 3.373 3.146 3.166 3.331 3.419 3.352 
divers 0 0 0 0 0 0 ./. ./. 
unbekannt 0 0 0 0 0 0 ./. ./. 
Aufenthaltsrecht nach 
bisherigen Rechts-
grundlagen 
2.589 2.169 2.057 1.996 1.832 1.757 1.716 1.643 
davon männlich 1.381 1.169 1.097 1.061 945 905 879 841 
weiblich 1.208 1.000 960 935 887 852 937 802 
divers 0 0 0 0 0 0 0 0 
 
 
19 Die Zahlen aus den Jahren 2015-2017 sind nicht belastbar; aufgrund der hohen Flucht-Zuwande-
rung wurden menschlich und technisch bedingte Fehl-Erfassungen verzeichnet. Zum Vergleich wer-
den Basiszahlen aus dem Jahr 2014 verwendet. Ein Glossar mit Begriffsklärungen, näheren Erläute-
rungen der rechtlichen Grundlagen und Interpretationshinweisen zu den in der Tabelle aufgeführten 
Aufenthaltszwecken findet sich im Anhang.

30 
 
unbekannt 0 0 0 0 0 0 0 0 
besondere Aufent-
haltsrechte 294 446 470 420 436 466 947 606 
sonstige Aufenthalts-
rechte 377 255 250 274 239 220 352 326 
Fiktionsbescheinigung 834 1.368 1.297 2.675 2.794 2.892 3.440 4.137 
davon männlich 453 751 698 1.405 1.423 1.514 1.827 2.174 
weiblich 381 617 599 1.270 1.371 1.377 1.612 1.962 
divers 0 0 0 0 0 ./. ./. ./. 
unbekannt 0 0 0 0 0 ./. ./. ./. 
Aufenthaltsgestattung 
und Bescheinigung 
über Asylgesuch 
737 769 643 416 328 385 688 629 
davon männlich 405 467 383 239 192 242 458 409 
weiblich 332 302 260 177 136 143 230 220 
divers 0 0 0 0 0 0 0 0 
unbekannt 0 0 0 0 0 0 0 0 
Duldungen 863 1.371 1.487 1.576 1.510 1.377 902 726 
davon männlich 477 766 858 929 894 823 569 468 
weiblich 386 605 629 647 616 554 332 258 
divers 0 0 0 0 0 0 ./. 0 
unbekannt 0 0 0 0 0 0 ./. 0 
ohne Aufenthaltsrecht 955 1.136 1.454 1.380 1.209  1.677 1.860 
davon männlich 548 622 763 735 657 893 861 953 
weiblich 407 514 691 645 552 839 813 903 
divers 0 0 0 0 0 0 0 0 
unbekannt 0 0 0 0 0 11 3 4 
Gesamt 26.368 33.925 34.526 34.565 34.750 39.883 41.058 41.407 
 
./. Die Anzahl divers bzw. unbekannt liegt an dieser Stelle jeweils unter drei. Aus 
datenschutzrechtlichen Gründen werden diese Angaben daher nicht weiter konkretisiert.  
 
Quelle: Amt für Migration und Integration – Stadt Münster 
 
In der Tabelle 10 sowie in Abbildung 6 ist deutlich zu sehen, dass die Mehrheit der 
ausländischen Staatsangehörigen (ca. 90 %, Stand 31.12.2024) einen gesicherten 
Aufenthaltstitel hat.

31 
 
Abbildung 6: Aufenthaltsrecht nach Aufenthaltszweck 2024 
 
Quelle: Amt für Migration und Integration – Stadt Münster 
 
  
EU-
Bürger:innen
27%
Erwerbstätigkeit/Studiu
m/Ausbildung
13%
völkerrechtliche/huminitäre/politische 
Gründe
22%
familiäre Gründe
14%
Aufenthaltsrecht nach 
bisherigen 
Rechtsgrundlagen
besondere und sonstige 
Aufenthaltsrechte
2%
Fiktionsbescheinigungen
10%
Aufenthaltsgestattungen und 
Bescheinigung über 
Asylgesuch
Duldungen
2%
ohne Aufenthaltsrecht
4%

32 
 
Tabelle 11: Aufenthaltstatus von Geflüchteten nach Geschlecht 2016–2024 
 
Jahr 
             unbefristeter  
          Aufenthaltsstatus 
befristeter 
 Aufenthaltsstatus gestattet (im Asylverfahren) 
gesamt 
männlich 
weiblich 
gesamt 
männlich 
weiblich 
gesamt 
männlich 
weiblich 
2016 423 272 151 2.102 1.301 801 776 449 327 
2017 401 254 147 3.530 2.143 1.387 652* 399* 253* 
2018 350 220 130 3.954 2.399 1.555 769 467 302 
2019 348 222 126 4.249 2.556 1.693 643 383 260 
2020 371 238 133 4.073 2.439 1.634 416 239 177 
2021 501 349 152 4.164 2.420 1.744 328 192 136 
2022 508 353 155 7.059 3.328 3.703 385 242 143 
2023 467 326 141 6.924 3.274 3.633 688 458 230 
2024 441 295 146 6.871 3.324 3.532 629 409 220 
 
*Diese Werte wurden nachträglich korrigiert. 
Quelle: Amt für Migration und Integration – Stadt Münster 
 
Der Großteil der in Münster lebenden Geflüchteten20 verfügt über einen befristeten 
Aufenthaltsstatus (Stand 31.12.2024: 6871 Personen). 21 Nach einem Aufenthalt 
von drei Jahren im Falle von Asylberechtigung und Flüchtlingsstatus sowie fünf 
Jahren im Falle der subsidiären Schutzberechtigung ist es möglich, sofern weitere 
Voraussetzungen erfüllt sind, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu 
erhalten. Ende Dezember 2024 verfügten hierrüber 441 Geflüchtete. Die Zahl ist 
somit gegenüber 2020 leicht gestiegen, während die Anzahl der Personen mit 
befristetem Aufenthaltsstatus in diesem Zeitraum deutlich angestiegen ist. Diese 
Entwicklung ist insbesondere mit der Zuwanderung der Geflüchteten aus der 
Ukraine zu erklären. Im Asylverfahren befanden sich Ende 2024 629 Geflüchtete. 
Dies stellt einen deutlichen Anstieg im Vergleich zum Jahr 2020 (416 Personen) 
dar.
 
 
20 Die Begriffe Flüchtling und Geflüchtete umfassen im Verständnis des Asylrechts ausschließlich 
anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, d. h. Personen, die nach Abschluss 
eines Asylverfahrens den Flüchtlingsschutz erhalten. Darüber hin aus gibt es allerdings drei weitere 
Schutzformen, bei deren Vorliegen Asylrecht gewährt werden kann und die daher in die statistische 
Betrachtung einbezogen werden. Dazu gehören neben anerkannten Flüchtlingen auch Personen, die 
eine Asylberechtigung oder subsidiären Schutz erhalten sowie Personen, die sich im laufenden Asyl-
verfahren befinden (“gestattet”). 
21 Hier ist zu berücksichtigen, dass es sich um die Abbildung eines Stichtages handelt. Menschen 
können wegziehen oder zuziehen und nehmen bzw. bringen ihren Status mit. Deswegen können 
daraus keine Entwicklungstendenzen gesehen werden, insbesondere nicht be zogen auf diejenigen, 
die im Asylverfahren Erfolg hatten. Für das Asylverfahren wurden sie einer Stadt/einem Kreis zuge-
wiesen. Danach entscheiden sie selbst, wo sie wohnen und arbeiten möchten.

33 
 
Tabelle 12: Duldung nach Geschlecht 201 4-2024 
 
Jahr gesamt männlich weiblich divers unbekannt 
2014 863 477 386 0 0 
2015 1.121* 622* 499* 0 0 
2016 1.184 672 512 0 0 
2017 1.261 706 555 0 0 
2018 1.371 764 607 0 0 
2019 1.487 856 631 0 0 
2020 1.576 929 647 0 0 
2021 1.510 894 616 0 0 
2022 1.377 823 554 0 0 
2023 902 569 332 ./. ./. 
2024 726 468 258 0 0 
*Diese Werte wurden nachträglich korrigiert. 
./. Die Anzahl divers bzw. unbekannt liegt an dieser Stelle jeweils unter drei. Aus 
datenschutzrechtlichen Gründen werden diese Angaben daher nicht weiter konkretisiert.  
Quelle: Amt für Migration und Integration – Stadt Münster 
 
Unter dem Begriff der „Duldung“ werden zahlreiche unterschiedliche Formen der 
zeitlich befristeten Aussetzung der Abschiebung gefasst, die über das Ausländer-
zentralregister nur sehr unzuverlässig ausgewertet werden können. Wesentliche 
Gründe für die Aussetzung der Abschiebung können familiäre Bindungen, humani-
täre oder persönliche Gründe, eine ungeklärte Identität, fehlende Reisedokumente 
oder die Absolvierung einer Ausbildung im Bundesgebiet sein. Die im Sommer 
2016 geschaffene Ausbildungsduldung sollte Rechtssicherheit während der Ausbil-
dung, Fachkräftesicherung und langfristige Integration ermöglichen, wurde jedoch 
inzwischen von der Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflich-
tige Ausländer*innen gemäß § 16g AufenthG abgelöst.

34 
 
Tabelle 13: Aufenthaltstitel im Rahmen des Chancen-Aufenthaltsrechts für 
langjährig geduldete Ausländer*innen 2021-2024 
 
 2021 2022 2023 2024 
nach § 104c Absatz 1 Auf-
enthG (Chancen-Aufenthalts-
recht für langjährig geduldete 
Ausländer*innen) Die Rechtsnorm trat 
erst 2023 in Kraft. 
374 158 
davon männlich 198 75 
weiblich 176 83 
nach § 25a Abs. 1 AufenthG 
(Aufenthaltsgewährung bei gut 
integrierten Jugendlichen und 
Heranwachsenden) 
86 117 116 115* 
davon männlich 37 55 62 60 
weiblich 49 62 54 54 
nach § 25b Abs. 1 S. 1 Auf-
enthG (Aufenthaltsgewährung 
bei nachhaltiger Integration) 
119 76 245 314 
davon männlich 69 11 167 205 
weiblich 50 65 78 109 
nach § 104c Absatz 2, § 25 a 
und § 25b AufenthG (Chan-
cen-Aufenthaltsrecht für lang-
jährig geduldete Ausländer*in-
nen) für Familienangehörige 
69 111 270 173 
davon männlich 37 55 151 100 
weiblich 32 56 119 103 
* Die Anzahl divers bzw. unbekannt liegt an dieser Stelle jeweils unter drei. Aus 
datenschutzrechtlichen Gründen werden diese Angaben daher nicht weiter konkretisiert. 
Quelle: Amt für Migration und Integration – Stadt Münster 
 
Das Chancen-Aufenthaltsrecht wurde zum 31.12.2022 eingeführt. Ziel ist es, lang-
jährig geduldete Personen, die sich in Deutschland integriert haben, eine Möglich-
keit zu geben, ihren Aufenthalt zu sichern und sog. Kettenduldungen zu beenden. 
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 104 c Abs. 1 AufenthG kann den ersten Schritt zu 
einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung darstellen, indem den Inhaber*innen 
dieser Aufenthaltserlaubnis 18 Monate Zeit eingeräumt wird, um Voraussetzungen 
wie die Lebensunterhaltssicherung, den Erwerb von Sprachkenntnissen oder die 
Identitätsklärung zu erfüllen und im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis nach 
§§ 25a oder 25b AufenthG zu erhalten. Auch Familienangehörige einer Person, die 
eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis besitzt, können über § 104c Abs. 2 AufenthG 
eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Es handelt sich um eine zeitliche befristete Re-
gelung, bei der eine Antragstellung nur bis zum 30.12.2025 möglich ist.

35 
 
3.1.2 Befristete Aufenthaltserlaubnis internationaler 
Studierender 
Innerhalb der Gruppe der Menschen mit befristeter Aufenthaltserlaubnis spielen 
internationale Studierende sowie Wissenschaftler*innen eine zunehmend wichtige 
Rolle für die Stadt Münster. Hierzu liegen in diesem Integrationsmonitoring Daten 
der Universität Münster, der Kunstakademie Münster, der FH Münster, der FOM 
Hochschule für Oekonomie & Management und der Katholischen Hochschule NRW 
in Münster vor. 
An der Universität Münster22 war in Folge der Corona -Pandemie die Zahl der 
Studierenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Wintersemester 2020/21 im 
Vergleich zu den Jahren davor erkennbar gesunken, da die Universität im damali-
gen Semester keine neuen Austauschstudierenden aufgenommen hatte. Mit knapp 
9% im Wintersemester 2025/26 liegt der Anteil internationaler Studierender mitt-
lerweile über dem Niveau, das vor der Pandemie gegeben war. Insgesamt zeigt 
sich über den gesamten Betrachtungszeitraum eine signifikante Zunahme sowohl 
der absoluten Zahlen wie des relativen Anteils internationaler Studierender an der 
Universität Münster.  
Tabelle 14: Studierende nach Staatsangehörigkeit an der Universität Münster in 
den WS* 2013/14 bis 2025/26 
 
Wintersemester Studierende insgesamt davon internationale Studierende 
Anzahl Anteil 
2013/14 42.592 3.403 8,0% 
2014/15 43.084 3.375 7,8% 
2015/16 43.790 3.489 8,0% 
2016/17 44.692 3.568 8,0% 
2017/18 45.371 3.632 8,0% 
2018/19 45.718 3.678 8,0% 
2019/20 45.893 3.573 7,8% 
2020/21 45.041 3.179 7,1% 
2021/22 44.431 3.482 7,8% 
2022/23 44.585 3.621 8,1% 
2023/24 43.098 3.559 8,3% 
2024/25 42.578 3.659 8,6% 
2025/26 41.848 3.753 8,9% 
Quelle: Universität Münster / *WS/ WiSe = Wintersemester 
Deutlich gestiegen gegenüber den Zahlen aus dem letzten Monitoring sind auch 
die Zahlen der Bildungsausländer*innen (von 78,1 % im WS 2020/21 auf 82,9 % 
 
 
22 Erfasst werden alle Studierende, inklusive beurlaubte, Sprachkurs -Besucherinnen und -Besucher, 
Promovierende und Studierende, die einen Weiterbildungsmaster absolvieren.

36 
 
im WS 2025/26) sowie der Studierenden, die keine EU-Staatsangehörigkeit besit-
zen (von 72 % im WS 2020/21 auf 76,1  % im WS 2025/26) . Letzteres ist nach 
Angaben der Universität nicht vorwiegend auf den Austritt des Vereinigten König-
reichs aus der EU zurückzuführen (vgl. Tabelle 15). 
 
Tabelle 15: Internationale Studierende an der Universität Münster nach Bildungsherkunft, 
Geschlecht, EU-Staatsangehörigkeit und Studienart23 im WS 2024/25 und 2025/26 
Status der Studierenden 
Wintersemester 2024/25 Wintersemester 2025/26 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
Studierende ohne deut-
sche Staatsangehörigkeit 3.659 100 % 3.735 100 % 
Bildungsherkunft 
davon Bildungsinländer*in-
nen 636 17,4 % 637 17,1 % 
davon Bildungsauslän-
der*innen 3.023 82,6 % 3.098 82,9 % 
Geschlecht 
davon weiblich 2.072 56,6 % 2.082 55,7 % 
davon männlich 1.587 43,4 % 1.653 44,3 % 
EU-Staatsangehörigkeit 
davon EU-Staats- 
angehörigkeit 895 24,5 % 892 23,9 % 
davon Nicht-EU-Staats- 
angehörigkeit 2.764 75,5 % 2.843 76,1 % 
Studienart 
davon Promovierende 774 21,2 % 793 21,2 % 
davon „Degree Seekers“ 2.570 70,2 % 2.664 71,3 % 
davon Austauschstudie-
rende 315 8,6 % 278 7,4 %24 
Quelle: Universität Münster 
  
 
 
23 Studierende, die einen Abschluss an der Universität Münster anstreben, werden als ‚Degree See-
kers‘ bezeichnet. 
24 Durch automatische Rundung des Datensatzes auf eine Nachkommastelle bedingt ergibt die prozentuale Ge-
samtsumme hier nicht 100%.

37 
 
 
Abbildung 7: Internationale Studierende an der Universität Münster nach 
Bildungsherkunft, Geschlecht, EU-Staatsangehörigkeit und Studienart in den WS 
2013/14 bis 2025/26 
 
 
Quelle: Universität Münster 
 
Die Zahl der Studierenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit der 
Kunstakademie ist im Wintersemester 2024/25 im Vergleich zu den Vorjahren 
leicht gesunken (vgl . Tabelle 16). Aufgrund gegenläufiger Entwick lung bei der 
Gesamtzahl der Studierenden sinkt dadurch deutlich der relative Anteil der 
internationalen Studierenden. Ein deutlicher Rückgang ist bei den sogenannten 
Bildungsausländer*innen und insbesondere den Austauschstudierenden zu 
verzeichnen. 
  
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2025/26
Wintersemester
Gesamtzahl internationale
Studierende
Bildungsausländer*innen
Bildungsinländer*innen
weiblich
männlich
EU
Nicht-EU
Austauschstudierende

38 
 
Tabelle 16: Studierende nach Staatsangehörigkeit an der Kunstakademie in den 
Wintersemestern 2018/19 bis 2024/25 
 
Wintersemester Studierende insgesamt 
davon internationale Studierende 
Anzahl Anteil 
2018/19 377 72 19,1% 
2019/20 385 78 20,3% 
2020/21 362 68 18,8% 
2021/22 370 79 21,4% 
2022/23 364 71 19,5% 
2023/24 380 69 18,2% 
2024/25 395 65 16,5% 
Quelle: Kunstakademie Münster – Hochschule für bildende Künste 
 
Die Tabelle 17 zeigt, dass unter den nicht -deutschen Studierenden überwiegend 
weibliche Personen sind, mit steigender Tendenz. Der Anteil der Austausch -
studierenden insgesamt nimmt ab. 
 
Tabelle 17: Internationale Studierende der Kunstakademie nach 
Bildungsherkunft, Geschlecht, EU-Staatsangehörigkeit und Studienart im WS 
2021/22 bis 2024/25 
 
Status der Studierenden 
WS 2021/22 WS 2022/23 WS 2023/24 WS 2024/25 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
Studierende ohne 
deutsche 
Staatsangehörigkeit 
79 100% 71 100% 69 100% 65 100% 
Bildungsherkunft 
davon 
Bildungsausländer*innen 64 81% 55 77,4% 52 75,4% 45 69,2% 
Geschlecht 
davon weiblich 61 77,2% 54 76,1% 55 79,7% 54 83,1% 
davon männlich 18 22,8% 17 23,9% 14 20,3% 11 16,9% 
davon ohne Angaben 
zum Geschlecht ./. 
EU-Staatsangehörigkeit 
davon EU- 
Staatsangehörige 11 14% 9 13% 11 16% 10 15% 
davon Nicht-EU- 
Staatsangehörige 68 86% 62 87% 58 84% 55 85% 
Studienart 
davon 
Austauschstudierende 10 13% 4 6% 6 9% 4 6% 
Quelle: Kunstakademie Münster – Hochschule für bildende Künste

39 
 
Bei der FH Münster ist die absolute, wie auch relative Zahl der Studierenden ohne 
deutsche Staatsangehörigkeit im Wintersemester 2024/25, wie in den Vorjahren 
auch, gestiegen (vgl. Tabelle 18). Dagegen ist der Anteil der Studierenden , die 
ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben  (sog. Bildungs-
ausländer*innen), im Vergleich zum letzten Monitoring auf einem niedrigen Niveau 
konstant. Bei den Austauschstudierenden sind die Zahlen ebenfalls gesunken. 
 
Tabelle 18: Studierende nach Staatsangehörigkeit an der FH Münster im WS 
2018/19 bis 2024/25 
 
Wintersemester Studierende insgesamt 
davon internationale Studierende 
Anzahl Anteil 
2018/19 15.050 1.010 6,70% 
2019/20 15.206 1.141 7,50% 
2020/21 15.408 1.155 7,50% 
2021/22 15.561 1.181 7,60% 
2022/23 15.452 1.192 7,70% 
2023/24 14.757 1.210 8,20% 
2024/25 14.448 1.267 8,80% 
Quelle: FH Münster 
 
 
Tabelle 19: Internationale Studierende der FH Münster nach Bildungsherkunft, 
Geschlecht, EU-Staatsangehörigkeit und Studienart im WS 2021/22 bis 2024/25 
 
Status der 
Studierenden 
WS 2021/22 WS 2022/23 WS 2023/24 WS 2024/25 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
Studierende ohne 
dt. Staatsangeh. 1181 100,00% 1192 100,00% 1210 100,00% 1267 100,00% 
Bildungsherkunft 
davon Bildungs-
ausländer*innen  715 60,54% 729 61,16% 747 61,74% 767 60,54% 
davon Bildungsin-
länder*innen 466 39,46% 463 38,84% 463 38,26% 500 39,46% 
Geschlecht 
davon weiblich 502 42,51% 519 43,54% 527 43,55% 559 44,12% 
davon männlich 677 57,32% 669 56,12% 677 55,95% 699 55,17% 
davon divers ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. 
EU-Staatsangehörigkeit 
davon EU- 
Staatsangehörige 231 19,56% 204 17,11% 198 16,36% 210 16,57% 
davon Nicht-EU- 
Staatsangehörige 950 80,44% 988 82,89% 1012 83,64% 1057 83,43%

40 
 
Studienart 
davon Aus-
tauschstudie-
rende 
83 7,03% 72 6,04% 72 5,95% 53 4,18% 
davon „Degree-
Seekers“ 1098 92,97% 1120 93,96% 1138 94,05% 1214 95,82% 
Doktorand*innen 5  - 5 -  4  - 3 -  
Quelle: FH Münster 
*Die Ausdifferenzierung kann in diesem Fall zu einer Identifizierbarkeit von Personen führen. Daher 
wurden die Angaben aus Datenschutzgründen herausgenommen. 
Die Zahl der Studierenden an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management 
ist, bei gleichbleibenden Anteil ausländischer Studierender, in den vergangen en 
Jahren rückläufig. (vgl. Tabelle 20). 
Tabelle 20: Studierende nach Staatsangehörigkeit an der FOM Hochschule für 
Oekonomie & Management in den WS 2017/18 bis 2024/25 
 
Wintersemester Studierende 
insgesamt 
davon internationale Studierende 
Anzahl Anteil 
2017/18 1.094 15 1,4% 
2018/19 1.310 18 1,4% 
2019/20 1.519 27 1,8% 
2020/21 1.651 36 2,2% 
2021/22 1.727 40 2,3% 
2022/23 1.674 38 2,3% 
2023/24 1.515 29 1,9% 
2024/25 1.324 28 2,1% 
Quelle: FOM Hochschule für Oekonomie & Management 
 
Tabelle 21: Internationale Studierende der FOM Hochschule für Oekonomie & 
Management nach Bildungsherkunft und Geschlecht im WS 2021/22 bis 2024/25 
 
Status der Studierenden 
WS 2021/22 WS 2022/23 WS 2023/24 WS 2024/25 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
Studierende ohne deut-
sche Staatsangehörigkeit 40 100,0% 38 100,0% 29 100,0% 28 100,0% 
Bildungsherkunft 
davon Bildungs- 
ausländer*innen 15 37,5% 15 39,5% 10 34,5% 7 25,0%

41 
 
Geschlecht 
davon weiblich 18 45,0% 16 42,1% 13 44,8% 14 50,0% 
davon männlich 22 55,0% 22 57,9% 16 55,2% 14 50,0% 
Quelle: FOM Hochschule für Oekonomie & Management 
 
 
Die Zahlen der Studierenden der Katholischen Hochschule Nordrhein-West-
falen in Münster  ohne deutsche Staatsangehörigkeit und die der sogenannten 
Bildungsausländer*innen sind in den vergangenen Jahren sehr konstant und haben 
sich knapp unter 5% eingependelt (vgl. Tabelle 22). 
Tabelle 22: Studierende nach Staatsangehörigkeit an der Katholischen 
Hochschule NRW in Münster in den WS 2017/18 bis 2025/26 
 
Wintersemester Studierende insgesamt 
davon internationale Studie-
rende 
Anzahl Anteil 
2017/18 1.092 32 2,90% 
2018/19 1.093 32 2,90% 
2019/20 1.086 32 2,90% 
2020/21 1.074 35 3,30% 
2021/22 1.080 43 3,90% 
2022/23 1.116 50 4,50% 
2023/24 1.149 50 4,50% 
2024/25 1.143 60 5,20% 
2025/26 1.125 51 4,50% 
Quelle: Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen Abteilung Münster

42 
 
Tabelle 23: Internationale Studierende der Katholischen Hochschule NRW in 
Münster nach Bildungsherkunft, Geschlecht und EU-Staatsangehörigkeit im WS 
2021/22 bis 2025/26 
 
Status der 
Studieren-
den 
WS 2021/22 WS 2022/23 WS 2023/24 WS 2024/25 WS 2025/26 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
Studierende 
ohne deut-
sche Staats-
angehörig-
keit 
43 100% 50 100% 50 100% 60 100% 51 100% 
Bildungsherkunft 
davon Bil-
dungs-aus-
länder*innen  
17 39,5% 30 60,0% 32 64,0% 35 58,3% 27 52,9% 
Geschlecht 
davon weib-
lich 18 41,9% 21 42,0% 23 46,0% 32 53,3% 34 66,7% 
davon 
männlich 25 58,1% 29 58,0% 27 54,0% 28 46,7% 17 33,3% 
davon ohne 
Angaben 
zum Ge-
schlecht 
0 
EU-Staatsangehörigkeit 
davon EU- 
Staatsange-
hörige 
8 18,6% 9 18,0% 10 20,0% 9 15,0% 10 19,6% 
davon Nicht-
EU- Staats-
angehörige 
35 81,4% 41 82,0% 40 80,0% 51 85,0% 41 80,4% 
Quelle: Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen Abteilung Münster 
 
Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über den Anteil der internatio-
nalen Studierenden der verschiedenen in Münster ansässigen Hochschulen.

43 
 
Abbildung 8: Vergleich Studierende mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit 
WS 2024/25 
 
 
Quelle: Universität Münster, Kunstakademie Münster, FH Münster, FOM Hochschule für 
Oekonomie & Management, Katholische Hochschule NRW in Münster 
 
Es wird ersichtlich, dass im Wintersemester 2024/2025 die Kunstakademie den 
höchsten prozentualen Anteil an internationalen Studierenden aufweist. Darauf 
folgen die FH Münster und die Uni Münster. 
  
75%
80%
85%
90%
95%
100%
Universität Münster Kunstakademie
Münster
FH Münster FOM Hochschule für
Oekonomie &
Management
Katholische
Hochschule NRW in
Münster
Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit

44 
 
3.2 Einbürgerung 
Einen wichtigen Indikator für die rechtliche Integration ausländischer Bürgerinnen 
und Bürger stellt die Zahl der Einbürgerungen dar. In der Stadt Münster lebende 
Ausländerinnen und Ausländer haben das Recht, einen Antrag auf Einbürgerung 
zu stellen, sofern sie  ihre Identität mit einem Nationalpass nachweisen können , 
einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus25 haben, bereits fünf Jahre in Deutschland 
leben26, ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können, über ausreichende 
Deutschkenntnisse verfügen, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung 
sowie zur historischen Verantwortung Deutschlands für die NS-Herrschaft beken-
nen, keine Verurteilung wegen einer Straftat aufweisen und einen Einbürgerungs-
test bestanden haben.27  
In der Stadt Münster wurden im Jahr 2025 652 Menschen eingebürgert (vgl. Ta-
belle 24). Gemessen an allen – zum Jahresende des Vorjahres – in Münster leben-
den Ausländerinnen und Ausländern mit rechtmäßige n Aufenthaltsstatus ent-
spricht dies einer Einbürgerungsquote von 4,17 %. Diese liegt über dem nordrhein-
westfälischen Durchschnitt (2,13%) und übersteigt damit die Einbürgerungsquo-
ten im gesamten Zeitraum zwischen 2010 bis 2020 in Münster – ungeachtet leicht 
niedrigerer Quoten in den Jahren  2016 – 2020. Dass die Einbürgerungsquote ab 
2021 sprunghaft ansteigt, ist maßgeblich auf die Jahre mit hohen Fluchtbewegun-
gen 2014/15 zurückzuführen. Die Gesetzeslage sah die Möglichkeit einer Einbür-
gerung ab acht bzw. sieben Jahren rechtmäßigen Aufenthalts vor. Ein Blick auf die 
Geschlechterverteilung zeigt, dass ähnlich wie in den Vorjahren, 2025 die Einbür-
gerungsquote bei Männern höher war als bei Frauen (vgl. Tabelle 25). Insgesamt 
setzt sich damit seit 2020 ein Trend fort. 
Tabelle 24: Einbürgerungen in der Stadt Münster und in Nordrhein-Westfalen 
2010–2025 
 
Jahr Einbürgerungen 
Münster 
Einbürgerungsquote28 
Münster 
Einbürgerungen 
NRW 
Einbürgerungsquote 
NRW 
2014 549 2,18% 27.737 1,41% 
2015 487 1,85% 26.573 1,28% 
2016 461 1,54% 27.027 1,19% 
 
 
25 Erforderlich ist entweder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine befristete Aufenthaltserlaub-
nis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann, wie etwa die EU-Blue-Card 
(vgl. Internetseite des BAMF). [letzter Zugriff 12.01.2026] 
26 Bis zur Änderung des §10 Abs. 1 StAG mit Kraft zum 27.06.2024 war eine Einbürgerung erst nach 
8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts, mit besonderer Integrationsleistung nach 7 Jahren, möglich. 
27 Grundsätzlich war mit der Einbürgerung der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staats-
angehörigkeit verbunden. Durch Gesetzesänderung mit Kraft zum 27.06.2024 ist ein Entlassungs-
verfahren mittlerweile nicht mehr notwendig, da generell Mehrstaatigkeit akzeptiert ist. 
28 Die Einbürgerungsquote ist definiert als Zahl der Einbürgerungen im jeweiligen Jahr je 100 Aus-
länderinnen und Ausländer jeweils zum Jahresende des Vorjahres der Einbürgerung.

45 
 
2017 396 1,18% 27.381 1,09% 
2018 427 1,23% 27.649 1,08% 
2019 500 1,46% 30.679 1,16% 
2020 460 1,33% 24.696 0,91% 
2021 587 3,73% 29.250 1,06% 
2022 818 4,76% 40.824 1,45% 
2023 660 3,14% 51.185 1,63% 
2024 890 4,17% 68.705 2,13% 
2025 652    
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice Stadt Münster, Integrationsmonitoring NRW 
Tabelle 25: Einbürgerungen in der Stadt Münster nach Geschlecht 2014–2025 
Jahr Einbürgerungen 
von Frauen 
Einbürgerungsquote 
Frauen 
Einbürgerungen 
von Männern 
Einbürgerungsquote 
Männer 
2014 301 2,38% 248 1,98% 
2015 268 2,04% 219 1,66% 
2016 255 1,74% 206 1,34% 
2017 209 1,30% 187 1,08% 
2018 206 1,24% 221 1,23% 
2019 260 1,57% 240 1,36% 
2020 215 1,28% 245 1,38% 
2021 268 3,33% 319 4,13% 
2022 330 3,81% 488 5,74% 
2023 296 2,90% 364 3,35% 
2024 404 3,91% 486 4,42% 
2025 291   361   
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice Stadt Münster, Integrationsmonitoring NRW 
 
3.3 Integrationskurse 
Das Angebot der sogenannten Integrationskurse ist ein weiteres wichtiges Instru-
ment zur Förderung der Integration. Diese Kurse werden in Deutschland seit 2005 
durchgeführt und bestehen aus einem Sprach- sowie einem Orientierungskurs, in 
dem grundlegende Kenntnisse über das Leben in Deutschland vermittelt werden.29 
 
 
29 Grundsätzlich haben nur Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sowie Spätaussiedler*innen 
einen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Der Anspruch entfällt, sofern Personen 
ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland eine Schulausbildung absolvieren, einen erkenn-
bar geringen Integrationsbedarf oder ausreichende Deutschkenntnisse haben (wobei im letztgenann-
ten Fall die Teilnahme an einem Orientierungskurs weiterhin möglich ist). Deutsche Staatsangehörige 
mit Migrationsvorgeschichte sowie EU-Staatsangehörige können zu Kursen zugelassen werden, ha-
ben jedoch keinen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Für weitere Informationen

46 
 
Neben allgemeinen Integrationskursen gibt es zahlreiche speziellere Kurse, die 
sich an bestimmte Personengruppen richten. Nach Angaben des Amtes für Migra-
tion und Integration werden aktuell von vier Bildungsträgern Integrationskurse in 
Münster angeboten.30 
Die Zahl der neuen Kursteilnehmenden 31 war 2024 insgesamt rückläufig, jedoch 
erfahren die Integrationskurse mit Alphabetisierung Zulauf. Das  Bundesamt für 
Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt die Entwicklung vor allem auf eine verän-
derte Zusammensetzung der Teilnehmenden nach Herkunftsländern zurück. Wäh-
rend 2023 noch viele Ukrainerinnen und Ukrainer vertreten waren, stieg 2024 der 
Anteil von Personen aus Ländern mit häufiger fehle nder oder geringer Alphabeti-
sierung (z. B. Syrien). Dieser bundesweit zu beobachtende Trend prägt auch Müns-
ter. Zudem nehmen zahlreiche Personen teil, die nicht in Münster wohnen, sodass 
ein Rückgang der Neuzugänge nicht unmittelbar das lokale Kurs -Geschehen wi-
derspiegelt (vgl. Tabelle 26).32 Die Geschlechterverteilung zeigt, dass in den ver-
gangenen Jahren oftmals mehr Frauen als Männer an Integrationskursen teilge-
nommen haben. Im letzten Jahr wurde zum ersten Mal seit 2017 wieder ein leich-
ter Männerüberhang verzeichnet (vgl. Abbildung  9). 
 
 
siehe https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrations-
kurse/TeilnahmeKosten/teilnahmekosten-node.html [letzter Zugriff 12.01.2026] 
30 Vgl. die entsprechenden Informationen auf der Internetseite des Amtes für Migration und Integra-
tion: https://www.stadt-muenster.de/auslaenderamt/integration/kursanbieter [letzter Zugriff 
12.01.2026] 
31 Zur Kennzahl „Neue Kursteilnehmende“ zählen nur teilnahmeberechtigte bzw. -verpflichtete Per-
sonen, bei denen ein Kurseintritt erfasst wurde. Der Tag des Kurseintritts ist maßgeblich für die 
zeitliche Zuordnung der Person zur Kennzahl (vgl. https://www.bamf.de/SharedDocs/Anla-
gen/DE/Statistik/Integrationskurszahlen/faqs-integrationskursstatistik.pdf?__blob=publication-
File&v=3) [letzter Zugriff 12.01.2026] 
32 Vgl. die Informationen zur Geschäftsstatistik zum Integrationskurs 2020 des Bundesamtes für 
Migration und Flüchtlinge: https://www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Integrationskurszahlen/in-
tegrationskurszahlen-node.html [letzter Zugriff 12.01.2026]

47 
 
Abbildung 9: Neue Kursteilnehmende an Integrationskursen in der Stadt Münster 
nach Geschlecht 2016–2024 
 
  
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
  
64,5 %
55,3 %
37,6 %
42,2 %
38,5 %
36,8 %
27,2 %
40,1 %
54,0 %
35,5 %
44,7 %
62,4 %
57,8 %
61,5 %
63,2 %
72,8 %
59,9 %
46,0 %
0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
männlich weiblich

48 
 
Tabelle 26: Anzahl der neuen Kursteilnehmenden an Integrationskursen in der 
Stadt Münster nach Kursart 2016–2024 
 
Kursart 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 
Allgemeiner 
Integrationskurs 607 308 346 421 211 149 707 904 596 
Eltern- und 
Frauenintegrationskurs 13 < 10 0 < 10 0 0 0 0 0 
Integrationskurs mit 
Alphabetisierung 216 322 163 151 73 79 91 91 132 
Intensivkurs < 10* 0 0 0 < 10 0 19 40 0 
Jugendintegrationskurs 199 101 62 63 16 21 50 77 60 
Sonstiger spezieller 
Integrationskurs** 0 0 11 < 10 0 <10 0 11 12 
Zweitschriftlernkurs*** / 10 0 0 0 0 0 0 <10 
gesamt < 1.045 < 751 582 < 655 < 310 <260 867 1123 <820 
zuzüglich 
Kurswiederholende 105 184 339 246 136 61 97 201 287 
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
*Es wurden jeweils weniger als zehn Personen erfasst. Aus Gründen des Datenschutzes wird die 
genaue Anzahl nicht ausgewiesen. ** u. a. Kurse für Menschen mit Behinderungen und 
Förderkurse, ***erfasst seit 14.02.2017

49 
 
Weiterhin liegen in diesem Integrationsmonitoring auch Daten zu Berufssprach-
kursen vor. Aufbauend auf den Integrationskursen sollen diese Kurse die Integra-
tion von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in den Arbeitsmarkt fördern.33 Die 
Gesamtschau der Sprachkurse zeigt, dass seit dem Tiefststand 2022 wieder ver-
mehrt Berufssprachkurse besucht werden, zuletzt 701 in 2024  (vgl. Tabelle 27). 
Das Geschlechterverhältnis ist in den letzten Jahren von weiblicher Dominanz ge-
prägt (vgl. Abbildung  10). 
Tabelle 27: Anzahl der Kurseintritte in Berufssprachkurse in der Stadt Münster 
nach Kursart 2018–2024 
 
Kursart 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 
Berufssprachkurs - Ziel 
A2 22 49 66 37 30 21 16 
Berufssprachkurs - Ziel 
B1 143 260 93 58 67 51 70 
Berufssprachkurs - Ziel 
B2 398 379 323 215 198 384 530 
Berufssprachkurs - Ziel 
C1 69 82 48 53 45 20 74 
Akademische Heilberufe 
(Anerkennungsverfahren) < 10* < 10* < 10* < 10* 11 <10* 11 
gesamt < 642 < 780 < 540 < 373 351 < 486 701 
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
* Es wurden jeweils weniger als zehn Personen erfasst. Aus Gründen des Datenschutzes 
wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.  
 
 
 
33 Für weitere Informationen zu den Berufssprachkursen siehe https://www.bamf.de/DE/The-
men/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf.html#a_284040_1 
[letzter Zugriff 12.01.2026]

50 
 
Abbildung 10: Kurseintritte in Berufssprachkurse in der Stadt Münster nach 
Geschlecht 2018–2024 
 
 
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
Die Zuordnung zur Stadt Münster für die einzelnen Kursarten hat unterschiedliche 
Anknüpfungspunkte, bei den Integrationskursen ist es der Wohnort, bei den Be-
rufssprachkursen sind es die ausstellenden Stellen „Agentur für Arbeit Ahlen -
Münster“ und „Jobcenter der Stadt Münster“. 
Handlungsempfehlungen  
 
▪ Grundsätzlich ist eine gezielte, mehrsprachige aufenthaltsrechtliche Bera-
tung anzustreben (MLB 2025, S. 40f.) 
▪ Mehrsprachiger adressatenorientierter Internetauftritt für Zuwanderungsin-
teressierte in den Arbeitsmarkt bzw. zum Studium oder Ausbildung, mit gu-
ter Orientierung hinsichtlich des geltenden Aufenthaltsrechts, für sich bzw. 
auch ihre Angehörigen, und transpa rente Darstellung der Verfahrensweise 
der Ausländerbehörde.  
▪ Mit den am Arbeitsmarkt beteiligten Institutionen, Kammern, Behörden, Ar-
beitgeberverbänden u. a. findet ein regelmäßiger Austausch (Runder Tisch 
Migration & Fachkräfte) statt, um die Zusammenarbeit an Schnittstellen zu 
verbessern, ein gleichbleibend hohes Informationsniveau zu halten und den 
Betrieben zur Verfügung zu stellen. 
▪ Die bestehenden Bestrebungen durch proaktive Beratung „höherwertige“ Ti-
tel zu erteilen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, sollten durch eine 
systematische Beratung der infrage kommenden Antragstellenden forciert 
werden. Hierbei gilt es auf der Grundlage der Ergebnisse, weitere Gruppen 
45,2 %
49,5 %
56,6 %
63,1 %
65,0 %
70,5 %
70,3 %
54,8 %
50,5 %
43,4 %
36,9 %
35,0 %
29,5 %
29,7 %
0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
weiblich männlich

51 
 
stärker in den Blick zu nehmen, insbesondere die Gruppe der Geflüchteten, 
bei der durch systematische Beratung und ggf. Unterstützung durch Migra-
tionsberatungen eine Verstetigung der Aufenthalte erreicht werden sollte.  
Die Gruppe der langjährigen Geduldeten sowie der aktuellen Inhaber*innen 
eines Chancen-Aufenthaltrechts (§ 104 AufenthG) sollte beim Wechsel in 
einen humanitären Titel (§§ 25a, 25b AufenthG) aufgrund guter Integration 
z. B. durch Case Management (u. a. KIM) stärker unterstützt werden.  
▪ Durch einen gezielten Umsetzungsplan kann eine Erhöhung der Anzahl der 
Einbürgerungen erzielt werden. 
▪ Wichtig sind nicht nur an die Bevölkerungszielgruppe gerichtete Maßnahmen 
(z. B. aktive Einbürgerungs -Werbung, Verkürzung der Verfahrensdauer), 
sondern insbesondere auch verwaltungsbezogene. Eine amtsübergreifende 
Verzahnung zur Reduzierung von Arbeitsaufw and (Bsp. interne Weiterlei-
tung von Dokumenten, die nicht nur für den Einbürgerungsantrag notwendig 
sind) sowie Beratung und Information durch das KIM -Case-Management, 
Migrationsfachdienste und Migrantenselbstorganisationen (MSO). Den MSO 
kommt hier darüber hinaus auch eine wichtige Rolle als Multiplikator zu.

52 
 
4. Politische Partizipation 
Ein wichtiger Indikator einer erfolgreichen Integration ist die politische und zivil-
gesellschaftliche Partizipation. Hierbei geht es um Fragen der Selbst - und Mitbe-
stimmung. Dieser Abschnitt behandelt die Mitwirkung der Menschen mit Migrati-
onsvorgeschichte in den allgemeinen politischen Gremien der Stadt Münster (Punkt 
4.1) und in dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (vormals In-
tegrationsrat der Stadt Münster - Punkt 4.2) als besonderes Partizipationsgremium 
für Menschen mit Migrationsvorgeschichte. Die Daten zu den sogenannten Migran-
tenselbstorganisationen (MSO) und dem zivilgesellschaftlichen Engagement im Be-
reich Migration anhand der Verleihung der sogenannten  „Ehrenamtskarte NRW“ 
werden im vorliegenden Bericht nicht fortgeführt. 
4.1 Partizipation in politischen Gremien 
Im Jahr 2025 waren in der Stadt Münster 763 Personen in mindestens einem all-
gemeinen politischen Gremium aktiv 34, von denen  5,2 % eine Migrationsvorge-
schichte hatten (vgl. Tabelle 28).  
Tabelle 28: In politischen Gremien* der Stadt Münster aktive Personen nach 
Migrationsvorgeschichte 2015, 2017, 2021 und 2025 
 
Jahr 
insgesamt davon ohne  
Migrationsvorgeschichte 
davon mit  
Migrationsvorgeschichte 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
2015 645 100 % 593 91,9 % 52 8,1 % 
2017 653 100 % 600 91,9 % 53 8,1 % 
2021 709 100 % 635 89,6 % 74 10,4 % 
2025 76335 100% 723 94,8 % 40 5,2 % 
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster, Stadt Münster – Stadtplanungsamt | 
Statistikdienststelle 
* Hierzu zählen die Mitglieder des Rates der Stadt Münster, der Bezirksvertretungen sowie der 
Ausschüsse und Kommissionen. 
  
 
 
34 Aufgeführt sind an dieser Stelle lediglich Personen, die über das Melderegister eindeutig identifi-
ziert werden konnten. Eine eindeutige Personenidentifizierung war nicht in allen Fällen möglich. Ur-
sachen hierfür waren u.a. abweichende Kontaktadressen (z.B. Postfach- oder Dienstadressen), nicht 
standardisierte Namensschreibweisen, die Verwendung von Ruf - bzw. Spitznamen sowie Mehrfach-
vorkommen identischer Namen. Infolgedessen konnte die im Melderegister abgebildete Migrations-
vorgeschichte nur eingeschränkt den Datensätzen zugeordnet werden. 
35 Die höhere Gesamtzahl im Jahr 2025 im Vergleich zu den Erhebungszeiträumen der Vorjahre ergibt 
sich daraus, dass die Anzahl der stellvertretenden Mitglieder in den Ausschüssen gemäß den gelten-
den Regelungen bis zur doppelten Anzahl der ordentlichen Mitglieder betragen kann. Dabei ist auch 
zu berücksichtigen, dass die Entscheidung über die Entsendung von sachkundigen Einwohner*innen 
noch aussteht und dies zu einer deutlichen Verschiebung bzw. Erhöhung des Anteils der Personen 
mit Migrationsvorgeschichte führen wird.

53 
 
Unabhängig von der Migrationsvorgeschichte sind mehr Männer als Frauen in den 
politischen Gremien vertreten (vgl. Abbildung 11). Anders als in den vorangegan-
genen Jahren stellen unter der Gruppe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
im Jahr 2025 nicht mehr Männer die am stärksten vertretene Personengruppe. 
Abbildung 11: In politischen Gremien der Stadt Münster aktive Personen nach 
Migrationsvorgeschichte und Geschlecht 2015, 2017, 2021 und 202536 
 
 
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice, Stadt Münster – Stadtplanungsamt | 
Statistikdienststelle 
  
 
 
36 Die Darstellung erfolgt auf Grundlage der Daten zum Rat der Stadt Münster sowie der Aus-
schüsse und Kommissionen. Die Daten zu Bezirksvertreter*innen finden aus datenschutzrechtlichen 
Erwägungen keine Berücksichtigung. Aufgrund von Rundung kommt es dabei teilweise zu Summen 
von 100,1%. 
36,9
32,6
30,8
31,9
57,8
57
61,1
60
3,1
4,4
2,5
3,1
2,3
6,1
5,7
5
0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %
2025
2021
2017
2015
ohne Migrationsvorgeschichte weiblich ohne Migrationsvorgeschichte männlich
mit Migrationsvorgeschichte weiblich mit Migrationsvorgeschichte männlich

54 
 
Eine Betrachtung der einzelnen Gremien zeigt deutliche Unterschiede in Bezug auf 
die Partizipationsquote von Menschen mit Migrationsvorgeschichte (vgl. Tabelle 
29). 
Tabelle 29: In politischen Gremien der Stadt Münster aktive Personen nach 
Gremium und Migrationsvorgeschichte 2015, 2017, 2021 und 2025 
 
Jahr insgesamt 
davon ohne  
Migrationsvorgeschichte 
davon mit  
Migrationsvorgeschichte 
Anzahl Anteil* Anzahl Anteil* 
Rat der Stadt Münster** 
2015 73 68 93,2 % 5 6,8 % 
2017 73 71 97,3 % 2 2,7 % 
2021 66 62 93,9 % 4 6,1 % 
2025 65 60 92,3 % 5 7,7 % 
Gesamtheit der Bezirksvertreter*innen** 
2015 113 110 97,3 % 3 2,7 % 
2017 114 110 96,5 % 4 3,5 % 
2021 114 103 90,4 % 11 9,6 % 
2025 112 107 95,5 % 5 4,5 % 
Mitglieder der Ausschüsse und Kommissionen (ohne Ratsmitglieder) 
2015 471 450 95,5 % 21 4,5 % 
2017 462 434 93,9 % 28 6,1 % 
2021 529 470 88,8 % 59 11,2 % 
2025 586 556 94,9 % 30 5,1 % 
Jugendrat 
2015 29 26 89,7 % 3 10,3 % 
2017 30 24 80,0 % 6 20,0 % 
2021 27 22 81,5 % 5 18,5 % 
2025 30 23 76,7 % 7 23,3 % 
Integrationsrat bzw. Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration** 
2015 42 15 35,7 % 27 64,3 % 
2017 45 19 42,2 % 26 57,8 % 
2021 47 18 38,3 % 29 61,7 % 
2025*** 61 18 29,5 % 43 70,5 % 
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice, Stadt Münster – Stadtplanungsamt | 
Statistikdienststelle 
* Bezogen auf die Gesamtzahl der in einem Gremium im jeweiligen Jahr aktiven Personen. 
** Hier aufgelistet sind die im Melderegister eindeutig identifizierbaren Personen. 
***Die Daten des Jahres 2025 beziehen sich auf den am 5.11.2025 gebildeten Ausschuss für 
Chancengerechtigkeit und Integration.

55 
 
Bezüglich der Geschlechterverteilung in den einzelnen Gremien zeigt sich, dass der 
aktuelle Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration als einziges Gremium 
– sowohl in der Gruppe der Menschen mit als auch ohne Migrationsvorgeschichte –
nahezu paritätisch besetzt ist (vgl. Abbildung 12). 
Abbildung 12: In politischen Gremien der Stadt Münster aktive Personen nach Gremium, 
Migrationsvorgeschichte und Geschlecht 202537 
 
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice, Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistik-
dienststelle 
  
 
 
37 Die geschlechtssensiblen Daten zu den Bezirksvertreter*innen konnten – wie bereits zuvor er-
wähnt – aus datenschutzrechtlichen Erwägungen nicht bereitgestellt werden. 
14,8
36,7
14,8
58,2
34,4
2,6
36
2,6
0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 %
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und
Integration
Mitglieder der Ausschüsse und Kommissionen
ohne Migrationsvorgeschichte weiblich ohne Migrationsvorgeschichte männlich
mit Migrationsvorgeschichte weiblich mit Migrationsvorgeschichte männlich

56 
 
4.2 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 
Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im 
Land Nordrhein-Westfalen ist zum 1.11.2025 eine Änderung des § 27 GO NRW in 
Kraft getreten. Danach ist in einer Gemeinde, in der mindestens 5.000 ausländi-
sche Einwohnerinnen und Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ein Ausschuss für 
Chancengerechtigkeit und Integration zu bilden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 GO NRW). Das 
Modell des bisherigen Integrationsrates wird damit abgelöst. Der Landesgesetzge-
ber will mit dem neuen Ausschuss ein Organisationsmodell schaffen, das die Vor-
züge beider bisheriger Organisationsformen (Integrationsrat und Integrationsaus-
schuss) im neuen Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vereint (Be-
gründung des Gesetzentwurfs, LT -Drs. 18/13836, S. 127). Der Aussc huss für 
Chancengerechtigkeit und Integration ist wie ein beratender Ratsausschuss in die 
Beratungsfolge des Rates einzubinden (§ 27 Abs. 2 Satz 3 GO NRW). 
Gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 GO NRW in der ab dem 01.11.2025 geltenden Fassung 
setzt sich der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration – wie bereits 
zuvor der Integrationsrat der Stadt Münster – zu zwei Dritteln aus direkt gewählten 
Mitgliedern nach § 27 Abs. 3 Satz 1 und zu einem Drittel aus durch den Rat be-
stellten Ratsmitgliedern zusammen. Wie schon der vormalige Integrationsrat der 
Stadt Münster kann sich auch der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und In-
tegration neben der Abstimmung mit dem Rat über die Themen und Aufgaben der 
Integration in der Gemeinde auch darüber hinaus mit allen Angelegenheit en der 
Gemeinde befassen (vgl. § 27 Abs. 7 Satz 3, 4 GO NRW). 
In der vorliegenden Fortschreibung wird angesichts der erst kürzlich erfolgten Än-
derung der kommunalrechtlichen und weiteren Vorschriften im Land Nordrhein -
Westfalen in erster Linie weiterhin auf das vormalige Gremium des Integrations-
rates Bezug genommen. Zuerst werden dafür – anknüpfend an die Darstellungen 
im Integrationsmonitoring 2012, 2015 und 2020/2021 – die Daten zur Wahlbetei-
ligung zu der Wahl zum Integrationsrat fortgeführt. Anschließend wird näher auf 
einzelne Aspekte der Arbeit des vormaligen Integrationsrates (Anregungen, An-
träge und Zuschüsse) eingegangen. 
4.2.1 Wahlbeteiligung 
Der aktuelle Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration  wurde am 
14.09.2025 im Rahmen der Wahl zum Integrationsrat gewählt und setzt sich aus 
18 direkt gewählten sowie 9 durch den Rat der Stadt Münster entsandten Mitglie-
dern zusammen. Alle 18 direkt gewählten Mitglieder haben eine Migrationsvorge-
schichte. Die Wahlbeteiligung lag 2025 bei 19,3 % und somit 1,4 Prozentpunkte 
niedriger als bei der letzten Wahl zum Integrationsrat im Jahr 2020 (vgl. Tabelle 
30). Damit lag die Wahlbeteiligung in der Stadt Münster erneut deutlich über dem 
nordrhein-westfälischen Durchschnitt von 15,5 %.

57 
 
 
Tabelle 30: Wahlbeteiligungen zur Wahl zum Integrationsrat38 in der Stadt 
Münster und in Nordrhein-Westfalen 2004, 2010, 2014, 2020 und 2025 
 
Jahr Münster Nordrhein-Westfalen 
2004 8,1 % 12,3 % 
2010 9,3 % 11,2 % 
2014 19,8 % 13,8 % 
2020 20,7 % 13,3 % 
2025 19,3 % 15,5 % 
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster 
Eine ergänzende Betrachtung der Wahlbeteiligung nach Stadtbezirken zeigt deut-
liche Unterschiede im Stadtgebiet (vgl. Tabelle 31). Insgesamt wird sichtbar, dass 
die Wahlbeteiligung in den Bezirken erneut am höchsten war, in denen der Bevöl-
kerungsanteil mit Migrationsvorgeschichte am niedrigsten ist (Münster -Mitte, 
Münster-West und Münster-Ost). In Münster-Nord, wo mehr als 40 % der wohn-
berechtigten Bevölkerung eine Migrationsvorgeschichte haben, war die Wahlbetei-
ligung hingegen am niedrigsten (siehe Kapitel 7.1). 
Tabelle 31: Wahlbeteiligungen zur Wahl zum Integrationsrat in der Stadt Münster 
2025 nach Stadtbezirken 
 
Stadtbezirk Anzahl Wahlberechtigte Wahlbeteiligung 
Hiltrup 7.849 16,41% 
Nord 9.218 16,14% 
Ost 3.563 19,70% 
Südost 6.454 16,66% 
West 12.733 19,85% 
Mitte 19.491 22,46% 
gesamt 59.308 19,32% 
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster 
 
4.2.2 Anregungen und Anträge 
Der Integrationsrat hatte das Recht, dem Oberbürgermeister, dem Rat, den Aus-
schüssen und Bezirksvertretungen Stellungnahmen oder Anregungen vorzulegen. 
Von diesem Recht hat er in den letzten Jahren selten Gebrauch gemacht, wie eine 
Auflistung der an den Rat der Stadt Münster gerichteten Anregungen von 2021 bis 
 
 
38 Der Integrationsrat hat den Ausländerbeirat abgelöst, der in Münster von 1984 bis zur Konstitu-
ierung des Integrationsrates im Februar 2010 bestand. Nach Inkrafttreten der Änderung des § 27 
GO NRW am 1.11.2025 wurde der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration am 
5.11.2025 gebildet.

58 
 
2025 (vgl. Tabelle 32) zeigt. Zudem konnten die Mitglieder des Integrationsrates 
auch Anträge an den Integrationsrat stellen. 
Tabelle 32: Anregungen des Integrationsrates an den Rat der Stadt Münster und Anträge an den In-
tegrationsrat 2017–2025 
 
Jahr Anregungen an den Rat Anträge an den Integrationsrat* 
2021 0 1 
2022 0 3 
2023 2 6 
2024 1 4 
2025 1 3 
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster 
 
4.2.3 Zuschüsse 
Der Integrationsrat unterstützt e zudem finanziell Veranstaltungen und Projekte 
von und für Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Migrantenselbstorganisa-
tionen (MSO).39 So wurden im Jahr 202 5 insgesamt 51 Zuschüsse im Wert von 
insgesamt 18.990 Euro bewilligt (vgl. Tabelle 33). Der Rückgang im Jahr 2021 ist 
auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen. Eine Auswertung der 
Zuschussempfänger*innen zeigt zudem, dass konstant mehr als zwei Drittel der 
Gesamtzahl der beschlossenen Zuschüsse durch den Integrationsrat in den letzten 
Jahren für Migrantenselbstorganisationen (MSO) bewilligt wurden (vgl. Abbildung 
13). 
Tabelle 33: Bewilligung von Zuschüssen durch den Integrationsrat der Stadt 
Münster 2017–2025* 
 
Jahr 
Gesamtzahl der 
beschlossenen 
Zuschüsse 
durch den Integ-
rationsrat 
bewilligte Mittel 
für Zuschüsse 
(in Euro) 
davon Zu-
schüsse an  
MSO (in Euro) 
davon Bewilli-
gung an andere 
Institutionen 
(in Euro) 
durchschnittliche 
Zuschusshöhe 
2021 35 18.881 14.462 4.419 539 
2022 58 33.168 23.148 10.020 572 
2023 68 27.463 18.903 8.560 403 
2024 67 23.470 18.790 4.680 350 
2025 51 18.990 14.806 4.184 372 
 
 
39 Eine Höchstfördersumme besteht weder mit Blick auf die Höhe noch auf die Anzahl der Anträge.

59 
 
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster 
* Die bewilligten Zuschüsse sind dem Jahr zugeordnet, in dem die Antragstellung erfolgte, nicht 
dem Zeitpunkt der Entscheidung des Integrationsrates. 
 
Abbildung 13: Bewilligung von Zuschüssen durch den Integrationsrat der Stadt 
Münster nach Zuschussempfänger 2017–2025* 
 
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster 
  
14.080
(75%)
18.130
(68%) 17.280
(78%)
10.260
(70%)
14.462
(77%)
23.148
(70%) 18.903
(69%)
18.790
(80%) 14.806
(78%)
4.750
(25%)
8.600
(32%)
4.800
(22%)
4.395
(30%)
4.419
(23%)
10.020
(30%)
8.560
(31%) 4.680
(20%)
4.184
(22%)
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
BEWILLIGTE ZUSCHÜSSE IN €
an MSO an andere Institutionen

60 
 
Handlungsempfehlungen  
 
▪ Die im Migrationsleitbild postulierte Einbeziehung der Menschen mit Migra-
tionsvorgeschichte am politischen Geschehen gemäß ihrem Anteil an der 
Wohnbevölkerung gilt es weiter mit konkreten Maßnahmen anzustreben. 
▪ Politische Partizipation ist dabei nicht ausschließlich auf formale politische 
Institutionen beschränkt. Vielmehr sind auch Institutionen, Verbände und 
Organisationen aufgefordert, sich strukturell für Menschen mit Migrations-
vorgeschichte zu öffnen und deren aktive Beteiligung gezielt zu fördern. Eine 
begleitende, systematische Datenerhebung kann eine wichtige Grundlage 
für die Entwicklung passgenauer Beteiligungsformate und gezielter Maßnah-
men darstellen. 
▪ Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration nimmt als kommu-
nales Gremium eine Schlüsselrolle ein. Um sein Potenzial wirksam zu ent-
falten, sollte er stärker befähigt werden, insbesondere durch qualifizierende 
Formate für die Gremienarbeit. Solche Angebote sollten verbindlich zu Be-
ginn jeder neuen Wahlperiode eingeführt werden. 
▪ Die im landesweiten Vergleich bereits überdurchschnittliche Wahlbeteiligung 
zum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sollte weiter er-
höht werden. Dabei sind reine Mobilisierungskampagnen im Vorfeld von 
Wahlen nicht ausreichend. Nachhaltiger wirken kontinuierliche Maßnahmen 
zur Einbindung von Menschen  mit Migrationsvorgeschichte während der 
Wahlperioden, insbesondere mit Blick auf jüngere Generationen.  
▪ Damit die Migrantenselbstorganisationen als gleichberechtigte Akteure in 
der Integrationsarbeit agieren können, sind weiterhin eine umfassende Be-
standsaufnahme der MSO und die Ermittlung ihres tatsächlichen Unterstüt-
zungsbedarfs zur Anpassung der Förderung skonzepte notwendig. Aus der 
durchzuführenden Bestandsaufnahme sollten für das kommende Monitoring 
aussagekräftige Indikatoren generiert werden.

61 
 
5. Bildung und Sprachen 
Bildung und insbesondere sprachliche Fertigkeiten sind wichtige Elemente der per-
sönlichen und sozialen Identität von Menschen. Sie sind die Voraussetzung für ihre 
schulische und berufliche Entwicklung und ihre gesellschaftspolitische Teilhabe. In 
Fortführung der bisherigen Berichte werden beginnend mit den Ergebnissen der 
Schuleingangsuntersuchung (Punkte 5.1), die Bildungsbeteiligung (Punkte 5.2 bis 
5.5) und der Bildungserfolg (Punkt 5.6) von Münsteraner Schüler*innen mit Zu-
wanderungsgeschichte dargestellt. Die Sprachförderangebote der Volkshochschule 
Münster (Punkt 5.7) wurden fortgeführt.  
 
5.1 Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung 
 
Die im Folgenden  dargestellten Daten entstammen den 
Schuleingangsuntersuchungen der Einschulungsjahrgänge 2014 bis 2024. Die 
Schuleingangsuntersuchung soll klären, ob ein Kind gesundheitlich, kognitiv und 
sozial-emotional den Anforderungen des Schulalltags gewachsen ist, oder ob unter 
Umständen ein Förderbedarf besteht. 
Alle Daten basierend auf der Schuleingangsuntersuchung verwenden den Begriff 
der Migrationsvorgeschichte entsprechend der Definition der 
Zuwanderungsgeschichte des vorliegenden Integrationsmonitorings40. Die zentrale 
Kategorie ist hier die Erstsprache des Kindes in den ersten vier Lebensjahren. 
Bis auf die Jahrgänge 2020 bis 2022 umfassen die Daten jeweils den gesamten 
Jahrgang der Kinder, die in dem entsprechenden Jahr schulpflichtig waren oder auf 
Antrag eingeschult wurden. Für die Jahrgänge 2020 bis 2022 liegt aufgrund der 
Corona-Pandemie keine Vollerhebung vor. Es konnten z wischen 70 und gut 90 
Prozent der betreffenden Vorschülerinnen und Vorschüler dieser Jahrgänge 
untersucht werden. Allerdings erfolgte gemäß dem Erlass des Ministeriums für 
Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 03.06.2020 
eine Priorisierung der Schuleingangsuntersuchungen zugunsten der Kinder mit 
erhöhtem Bedarf mittels verschiedener Auswahlverfahren 41. Daher muss eine 
Verzerrung der Daten für die Einschulungsjahrgänge 2020 bis 2022 angenommen 
und bei der Interpretation der Daten berücksichtigt werden. 
 
 
40 Definition Zuwanderungsgeschichte: Schülerinnen und Schüler besitzen eine Zuwanderungsgeschichte, wenn sie im Aus-
land geboren und zugewandert sind, sie mindestens einen Elternteil haben, der im Ausland geboren ist oder ihre Familien-
sprache nicht Deutsch ist. 
41 Bei der Ermittlung von Kindern mit einem erhöhten Bedarf an einer Einschulungsuntersuchung wurden zunächst die Kin-
der der Kitas und Grundschulen mit einem erfahrungsgemäß erhöhten Belastungsprofil priorisiert. Ergänzend wurden die 
Leitungen der Grundschulen gebeten, dem Gesundheitsamt diejenigen Kinder zu melden, bei denen sich im Zuge der Schul-
anmeldung sowie in den ersten Wochen des Schuljahres die Notwendigkeit einer schulärztlichen Untersuchung herauskris-
tallisierte. Auch den Kita-Leitungen/-trägern wurde im Verlauf des Untersuchungsjahres mehrfach angeboten, Kinder mit 
einem erhöhten Förderbedarf bezüglich der Einschulung mit Einverständnis der Eltern/Sorgeberechtigten dem Gesund-
heits- und Veterinäramt zu melden.

62 
 
 
Insgesamt wurden in den Einschulungsjahrgängen 2014 bis 2024 durch das 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster 24.688 Schuleingangsuntersuchungen 
durchgeführt. Die Abbildung 14 zeigt die Verteilung der Anzahl der Untersuchun -
gen auf die einzelnen Jahrgänge. 
 
Abbildung 14: Anzahl der durchgeführten Schuleingangsuntersuchungen der 
Stadt Münster 2014- 2024 
 
 
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024, 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
 
 
Eine Auswertung des Geburtslandes der Schulanfänger *innen zeigt, dass nach 
einigen Jahren, in denen etwa 10 Prozent der untersuchten Kinder nicht in 
Deutschland geboren worden waren, seit 2022 der Anteil nicht in Deutschland 
geborener Kinder mit etwa 6 Prozent wieder auf dem Niveau von 2014 liegt (vgl. 
Abbildung 15).

63 
 
Abbildung 15: Schulanfänger*innen nach Geburtsland 2014-2024 
 
 
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024, 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
  
Die Abbildung 16 zeigt, dass immer mehr Schulanfänger*innen mit einer anderen 
Erstsprache als Deutsch aufwachsen. Wiesen die Jahrgänge 2014 bis 2016 noch 
einen Anteil von etwa 17 Prozent Kinder mit nicht deutscher Erstsprache auf, sind 
es in den zuletzt betrachteten Jahrgängen 2023 und 2024 mehr als 27 Prozen t, 
die eine nicht deutsche Erstsprache haben.  
 
Abbildung 16: Schulanfänger*innen nach Erstsprache 2014-2024 
 
 
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024, 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

64 
 
 
Der Besuch einer Kindertagesstätte (Kita) gehört für die meisten Kinder inzwischen 
fest zu ihrem Alltag, nicht nur als Ort für Betreuung und Erziehung, sondern auch 
als Bildungsort. Bei der Schuleingangsuntersuchung wird anhand der Angaben der 
Eltern/Sorgeberechtigten erfasst, ob und seit wann das Kind eine Kita besucht. Die 
Angabe zur Besuchsdauer bezieht sich auf den Zeitraum von der Aufnahme des 
Kindes in die Kita bis zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung. 
Hier zeigt sich, wie in Abbildung 17 dargestellt, dass die in Deutschland geborenen 
Kinder mit deutscher Erstsprache zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung 
häufiger länger eine Kita besucht haben als die in Deutschland geborenen Kinder 
mit nicht deutscher Erstsprache.42 
  
Abbildung 17: In Deutschland geborene Schulanfänger*innen, die mindestens 24 
Monate eine Kita besuchen, nach Erstsprache 2014-2024 
 
 
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024, 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
 
Aus schulischer Sicht ist insbesondere relevant, inwieweit Schulanfänger *innen 
sich in der deutschen Sprache verständigen können. Die Feststellung eines 
Deutschförderbedarfs wird in der Schuleingangsuntersuchung in Zusammenschau 
aller Befunde von der die Untersuchung durchführenden Person getroffen. 
In Abbildung 18 zeigt sich, dass der Anteil der Kinder mit Deutschförderbedarf an 
allen Kindern in den letzten elf Jahren angestiegen ist von etwa 17 Prozent in den 
Einschulungsjahrgängen 2014 und 2015 auf mehr als 20 Prozent in den aktuellen 
Einschulungsjahrgängen. Das bedeutet, mehr als ein Fünftel aller Kinder eines 
Jahrgangs weist zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung inzwischen einen 
 
 
42 Für die Differenzierung nach Geschlecht, kann S. 18, Abb. 7 des Berichtes Kindergesundheit (BKG) eingesehen 
werden.

65 
 
Deutschförderbedarf auf. Von allen Kindern, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, 
weisen in der Schuleingangsuntersuchung etwa 70 Prozent Deutschförderbedarf 
auf.43 
 
Abbildung 18: Schulanfänger*innen mit Deutschförderbedarf nach Erstsprache 
2014-2024 
 
 
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024, 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
 
Betrachtet man den Einfluss der Kitabesuchsdauer auf den Deutschförderbedarf 
der in Deutschland geborenen Schulanfänger *innen mit nichtdeutscher 
Erstsprache, ist zu erkennen, dass sich dieser über die letzten Jahre sowohl in der 
Gruppe der Kinder, die bis 24 Monate eine Kita besucht haben, als auch bei den 
Kindern mit mindestens zwei Jahren Kitabesuch erhöht hat, Kinder mit  längerem 
Kitabesuch weisen jedoch signifikant weniger häufig Deutschförderbedarf auf als 
Kinder, die weniger als zwei Jahre eine Kita besuchten (vgl. Abbildung 19). 
  
 
 
43 Für die Ausprägung „Geschlecht“ kann der BKG, S. 21, Abb. 10, herangezogen werden.

66 
 
Abbildung 19: In Deutschland geborene Schulanfänger*innen mit nichtdeutscher 
Erstsprache und Deutschförderbedarf nach Kitabesuchsdauer 2014-2024 
 
 
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024, 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
 
 
 
5.2 Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte an 
allgemeinbildenden Schulen 
Die Zahl der Schüler*innen an allgemeinbildenden Schulen in Münster ist seit Jah-
ren relativ stabil (32.975 im Schuljahr 2024/25; vgl . Tabelle 34). Der Anteil mit 
Zuwanderungsgeschichte steigt jedoch kontinuierlich: von 26,1 % im Schuljahr 
2015/16 über 34,9 % im Jahr 2021/22 auf nun 37,9 % im Schuljahr 2024/25. 
Damit hat inzwischen mehr als jede/r dritte Schüler*in eine Zuwanderungsges-
chichte. 
Tabelle 34: Schüler*innen an allgemeinbildenden Schulen in der Stadt Münster nach Zu-
wanderungsgeschichte in den Schuljahren 2015/16 bis 2024/25 
Schuljahr 
Schüler*innen 
gesamt 
davon ohne Zuwanderungs-
geschichte 
davon mit Zuwanderungsge-
schichte 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
2015/16 31.335 23.166 73,9% 8.169 26,1% 
2016/17 31.752 22.331 70,3% 9.421 29,7% 
2017/18 31.540 21.757 69,0% 9.783 31,0% 
2018/19 31.450 21.210 67,4% 10.240 32,6% 
2019/20 31.375 20.810 66,3% 10.574 33,7% 
202021 31.418 20.648 63,1% 10.770 32,9%

67 
 
2021/22 31.395 20.450 65,1% 10.945 34,9% 
2022/23 32.075 20.250 63,1% 11.830 36,9% 
2023/24 32.555 20.430 62,8% 12.120 37,2% 
2024/25 32.975 20.455 62,0% 12.485 37,9% 
Quelle: Information und Technik Nordrhein -Westfalen (IT.NRW) 44. Aus Daten-
schutzgründen werden Originalfallzahlen und -wertesummen ab dem Berichtsjahr 
2021/22 auf ein Vielfaches von 5 auf- bzw. abgerundet. Ohne Freie Waldorfschule 
und Weiterbildungskollegs, weil die Daten dort nicht erhoben werden. 
 
 
5.3 Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte an 
Grundschulen 
Die Gesamtzahl der Schüler*innen ist im Zeitraum der Schuljahre 2015/16 bis 
2024/25 von 9.645 auf 11.130 gestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von rund 
15 Prozent. Der Anstieg spiegelt eine allgemein wachsende Nachfrage nach Schul-
plätzen in der Primarstufe wider, die unter anderem auf Zuwanderung zurückge-
führt werden kann. 
Die Zahl der Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte stieg von 3.133 (32,5 
%) im Schuljahr 2015/16 auf 4.660 (41,9 %) im Schuljahr 2024/25. Die prozen-
tuale Steigerung beträgt 48,87 %. Besonders deutlich ist die Entwicklung im Be-
reich der Schüler*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit: Ihre Anzahl stieg von 
886 (9,2 %) im Schuljahr 2015/16 stetig auf 1.805 (16,2 %) am Ende des Be-
trachtungszeitraums. Die prozentuale Steigerung liegt bei 103,72 %. 
 
 
 
 
 
44 Geschlechtsspezifische Daten werden von Information und Technik Nordrhein-Westfalen 
(IT.NRW) in diesem Kontext nicht erhoben.

68 
 
Abbildung 20: Schüler*innen an Grundschulen in der Stadt Münster nach 
Zuwanderungsgeschichte und Staatsangehörigkeit in den Schuljahren 2015/16 
bis 2024/25  
 
 
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)   
68% 62% 61% 60% 59% 60% 60% 59% 59% 58%
32% 38% 39% 40% 41% 40% 40% 41% 41% 42%
9% 12% 12% 13% 13% 13% 14% 16% 16% 16%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25
mit Zuwanderungsgeschichte
ohne Zuwanderungsgeschichte
darunter ohne deutsche Staatsangehörigkeit

69 
 
Tabelle 35: Schüler*innen an Grundschulen in der Stadt Münster nach 
Zuwanderungsgeschichte und Staatsangehörigkeit in den Schuljahren 2015/16 
bis 2024/25 
 
Schul-
jahr 
Schüler*innen 
gesamt 
davon ohne Zuwanderungsge-
schichte 
davon mit Zuwande-
rungsgeschichte 
darunter ohne 
deutsche Staatsan-
gehörigkeit 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
2015/16 9.645 6.512 67,5% 3.133 32,5% 886 9,2% 
2016/17 9.922 6.196 62,4% 3.726 37,6% 1.169 11,8% 
2017/18 10.018 6.107 61,0% 3.911 39,0% 1.200 12,0% 
2018/19 10.030 6.049 60,3% 3.981 39,7% 1.315 13,1% 
2019/20 10.092 5.931 58,8% 4.161 41,2% 1.339 13,3% 
2020/21 10.096 6.056 60,0% 4.040 40,0% 1.346 13,3% 
2021/22 10.135 6.050 59,7% 4.085 40,3% 1.385 13,7% 
2022/23 10.665 6.260 58,7% 4.410 41,4% 1.660 15,6% 
2023/24 10.885 6.405 58,8% 4.480 41,2% 1.745 16,0% 
2024/25 11.130 6.470 58,1% 4.660 41,9% 1.805 16,2% 
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) 
 
 
 
5.4 Übergänge der Schüler*innen ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 
 
Die Übergänge von der Grundschule auf weiterführende Schulen wurden 
hinsichtlich der Unterschiede nach Staatsangehörigkeit betrachtet. Daten zur 
Zuwanderungsgeschichte liegen nicht vor.  
Die Abbildung 21 weist im Schuljahr 2016/17 bei „Empfehlung Gymnasium und 
bedingt Gymnasium“ 23,7 % auf, die im Schuljahr 2024/25 auf 20,4 % absinken. 
Der Rückgang von 17,2 % (2016/17) auf 9,4 % (2024/25) der uneingeschränkten 
Gymnasialempfehlungen bei Schüler*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit  ist 
besonders auffällig, insbesondere im Vergleich zu den Gymnasialempfehlungen für 
Schüler*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die von 48,9  % auf 53,8  % 
anstiegen. In der Kategorie „keine Empfehlung“ stieg hingegen die Zahl der 
Schüler*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zuletzt stark an – von 25 (7,7 
%) im Schuljahr 2023/24 auf 80 (25,2 %) im Schuljahr 2024/25. Eine klare 
Ursache hierfür lässt sich auf Basis der  vorliegenden Daten nicht belegen. Es 
könnte u. a. durch Schüler*innen in Erstförderung bedingt sein, die von der

70 
 
Primarstufe in eine weiterführende Schule übergehen und noch keinem 
Bildungsgang zugewiesen sind. Diese Schüler*innengruppe erhält keine 
Schulformempfehlung beim Übergang auf eine weiterführende Schule. 
Auch beim tatsächlichen Wechsel auf eine weiterführende Schule zeigen sich 
deutliche Unterschiede zwischen den betrachteten Gruppen. Insgesamt hat sich 
die Zahl der Übergänge zu einer Förder -, PRIMUS -, Haupt -, Gemeinschafts -, 
Sekundar- oder Freien Waldorfschule nahezu halbiert. 
Die Anzahl der Übergänge zur Gesamtschule hat sich in den letzten Jahren 
merklich erhöht. Diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit der Erweiterung 
der Aufnahmekapazität der Mathilde -Anneke-Gesamtschule zum Schuljahr 
2020/21 sowie der Gründung der Gesamt schule Münster -West zum Schuljahr 
2024/25. Ein Blick auf die beiden Schüler*innengruppen zeigt, dass insbesondere 
diejenigen mit deutscher Staatsangehörigkeit von der Angebotserweiterung 
profitieren konnten. Schüler*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit gelingt 
wesentlich seltener der Übergang zum Gymnasium. Die absolute Anzahl hat sich 
zwar seit 2016/17 von 65 (28,0 %) auf 85 (26,7 %: 2024/25) leicht erhöht, jedoch 
ist deren Anteil an den Übergängen in dieser Gruppe noch einmal gesunken. 
Die Daten machen deutlich: Ein gerechter Bildungszugang für alle Kinder – 
unabhängig von Herkunft und Staatsangehörigkeit – ist noch nicht erreicht. Um 
dem Ziel der Bildungsgleichheit näherzukommen, bedarf es gezielter Maßnahmen 
zur Unterstützung benachteiligter Gruppen sowie einer verstärkten Beobachtung 
und Evaluation schulischer Übergangsprozesse.

71 
 
Abbildung 21: Übergänge von einer städtischen Grundschule in Münster in die 
Jahrgänge 5 bis 7 einer weiterführenden Schule in Nordrhein-Westfalen 2016/17 
bis 2024/25 
 
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) 
  
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
Gesamt mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Gymnasium
Empfehlung Gymnasium und bedingt Gymnasium
Gesamtschule
Realschule
Empfehlung Realschule und bedingt Realschule
Empfehlung Hauptschule
Förder-, Haupt-, PRIMUS-, Sekundar-, Gemeinschafts-, Freie Waldorfschule
Keine Empfehlung

72 
 
5.5 Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte an 
weiterführenden Schulen  
Die Verteilung der Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte auf die weiterfüh-
renden Schulen in Münster hat sich in den letzten Jahren langsam verändert. Trotz 
dieser marginalen Veränderungen gibt es weiterhin eklatante Unterschiede bezüg-
lich der von Schüler*innen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte bzw. ohne deut-
sche Staatsangehörigkeit besuchten Schulen (vgl. Abbildung 22). 
Während 60,2 % der Schüler*innen ohne Zuwanderungsgeschichte im Schuljahr 
2024/25 das Gymnasium (zu 69,9 % im Schuljahr 2015/16) besuchten, waren es 
nur 41,7 % der Kinder und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte (zu 39,8 % 
im Schuljahr 2015/16) sowie nur 28,3 % der Schüler*innen ohne deutsche Staats-
angehörigkeit (zu 24,8 % im Schuljahr 2015/16). Dieses Muster zeigt sich auch 
an Gesamtschulen: Der steigende Anteil von 2,9 % in 2015/16 auf 12,3 % in 
2024/25 der Schülerinnen mit Zuwanderungsgeschichte sowie  von 2,0 % im 
Schuljahr 2015/6 auf 9,4 % im Schuljahr 2024/5 derjenigen ohne deutsche Staats-
angehörigkeit lässt sich durch die steigenden Gesamtschulkapazitäten erklären. 
Gleichzeitig bleibt die Überrepräsentation an Haupt - und Realschulen bestehen: 
2024/25 besuchten 835 (10,7 %) der Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte 
die Hauptschule (2015/16: 861; 17,1 %), 2.005 (25,6 %) die Realschule 
(2015/16: 1.438; 29,4 %). Die Sekundarschule ist seit dem Schuljahr 2020/21 
auslaufend gestellt und hat keine neuen K inder aufgenommen, daher verliert sie 
an Bedeutung in Bezug auf die Schullandschaft. Ihr Anteil liegt 2024/25 bei 0,5 % 
(2015/16: 3,2 %). Innerhalb der Sekundarschule ist der Anteil der Jugendlichen 
mit Zuwanderungsgeschichte jedoch verhältnismäßig hoch, auch wenn er an der 
Gesamtschülerzahl nur einen kleinen Teil ausmacht.

73 
 
Abbildung 22: Schüler*innen an weiterführenden Schulen in der Stadt Münster 
nach Zuwanderungsgeschichte und Staatsangehörigkeit in den Schuljahren 
2015/16 bis 2024/25 in Prozent45 
 
 
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) 
 
  
 
 
45 Förderschule G/H = Förderschule (Grundschule/Hauptschule) 
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
ohne Zuwanderungsgeschichte mit Zuwanderungsgeschichte ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Förderschule G/H Hauptschule Realschule PRIMUS-Schule
Sekundarschule Gesamtschule Gymnasium

74 
 
Tabelle 36: Schüler*innen an weiterführenden Schulen in der Stadt Münster nach 
Zuwanderungsgeschichte und Staatsangehörigkeit in den Schuljahren 2015/16 
bis 2024/25 
 
Schulform 
Schüler*innen 
gesamt 
davon ohne  
Zuwanderungs-
geschichte 
davon mit  
Zuwanderungsge-
schichte 
darunter ohne 
deutsche Staats-
angehörigkeit 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
Schuljahr 2015/16 
Förderschule 
G/H 1.698 7,8% 1.386 8,3% 312 6,2% 178 11,6% 
Hauptschule 1.510 7,0% 649 3,9% 861 17,1% 538 35,1% 
Realschule 3.698 17,0% 2.215 13,3% 1.483 29,4% 288 18,8% 
PRIMUS-Schule 245 1,1% 180 1,1% 65 1,3% 65 4,2% 
Sekundarschule 304 1,4% 141 0,8% 163 3,2% 52 3,4% 
Gesamtschule 2.094 9,7% 1.946 11,7% 148 2,9% 31 2,0% 
Gymnasium 12.141 56,0% 10.137 60,9% 2.004 39,8% 380 24,8% 
Summe 21.690 100,0% 16.654 100,0% 5.036 100,0% 1.532 100,0% 
Schuljahr 2016/17 
Förderschule 
G/H 1.632 7,5% 1.270 7,9% 362 6,4% 197 10,5% 
Hauptschule 1.431 6,6% 551 3,4% 880 15,5% 572 30,4% 
Realschule 3.548 16,3% 1.971 12,2% 1.577 27,7% 356 18,9% 
PRIMUS-Schule 361 1,7% 262 1,6% 99 1,7% 99 5,3% 
Sekundarschule 406 1,9% 177 1,1% 229 4,0% 100 5,3% 
Gesamtschule 2.312 10,6% 2.084 12,9% 228 4,0% 66 3,5% 
Gymnasium 12.140 55,6% 9.820 60,9% 2.320 40,7% 491 26,1% 
Summe 21.830 100,0% 16.135 100,0% 5.695 100,0% 1.881 100,0% 
Schuljahr 2017/18 
Förderschule 
G/H 1.584 7,4% 1.246 8,0% 338 5,8% 192 10,1% 
Hauptschule 1.217 5,7% 415 2,7% 802 13,7% 469 24,7% 
Realschule 3.355 15,6% 1.763 11,3% 1.592 27,1% 408 21,5% 
PRIMUS-Schule 434 2,0% 310 2,0% 124 2,1% 124 6,5%

75 
 
Sekundarschule 476 2,2% 202 1,3% 274 4,7% 111 5,8% 
Gesamtschule 2.524 11,7% 2.216 14,2% 308 5,2% 99 5,2% 
Gymnasium 11.932 55,4% 9.498 60,7% 2.434 41,5% 498 26,2% 
Summe 21.522 100,0% 15.650 100,0% 5.872 100,0% 1.901 100,0% 
Schuljahr 2018/19 
Förderschule 
G/H 1.611 7,5% 1.192 7,9% 419 6,7% 204 10,2% 
Hauptschule 1.144 5,3% 392 2,6% 752 12,0% 471 23,6% 
Realschule 3.290 15,4% 1.671 11,0% 1.619 25,9% 451 22,6% 
PRIMUS-Schule 478 2,2% 273 1,8% 205 3,3% 139 7,0% 
Sekundarschule 441 2,1% 172 1,1% 269 4,3% 126 6,3% 
Gesamtschule 2.740 12,8% 2.306 15,2% 434 6,9% 109 5,5% 
Gymnasium 11.716 54,7% 9.155 60,4% 2.561 40,9% 494 24,8% 
Summe 21.420 100,0% 15.161 100,0% 6.259 100,0% 1.994 100,0% 
Schuljahr 2019/20 
Förderschule 
G/H 1.573 7,4% 1.183 8,0% 390 6,1% 212 10,3% 
Hauptschule 1.070 5,0% 337 2,3% 733 11,4% 429 20,8% 
Realschule 3.228 15,2% 1.571 10,6% 1.657 25,8% 498 24,2% 
PRIMUS-Schule 526 2,5% 376 2,5% 150 2,3% 150 7,3% 
Sekundarschule 432 2,0% 165 1,1% 267 4,2% 127 6,2% 
Gesamtschule 2.900 13,6% 2.389 16,1% 511 8,0% 132 6,4% 
Gymnasium 11.551 54,3% 8.845 59,5% 2.706 42,2% 512 24,9% 
Summe 21.280 100,0% 14.866 100,0% 6.414 100,0% 2.060 100,0% 
Schuljahr 2020/21 
Förderschule 
G/H 1.561 7,3% 1.168 8,0% 393 5,8% 219 10,1% 
Hauptschule 1.048 4,9% 298 2,0% 750 11,1% 445 20,4% 
Realschule 3.218 15,1% 1.409 9,7% 1.809 26,9% 597 27,4% 
PRIMUS-Schule 516 2,4% 372 2,6% 144 2,1% 144 6,6% 
Sekundarschule 351 1,6% 133 0,9% 218 3,2% 112 5,1% 
Gesamtschule 3.103 14,6% 2.485 17,1% 618 9,2% 153 7,0%

76 
 
Gymnasium 11.497 54,0% 8.699 59,7% 2.798 41,6% 508 23,3% 
Summe 21.294 100,0% 14.564 100,0% 6.730 100,0% 2.178 100,0% 
Schuljahr 2021/22 
Förderschule 
G/H 1.545 7,3% 1.115 7,7% 435 6,3% 225 10,0% 
Hauptschule 1.045 4,9% 275 1,9% 765 11,2% 445 19,8% 
Realschule 3.125 14,7% 1.295 9,0% 1.835 26,7% 610 27,2% 
PRIMUS-Schule 525 2,5% 375 2,6% 150 2,2% 150 6,7% 
Sekundarschule 255 1,2% 100 0,7% 160 2,3% 85 3,8% 
Gesamtschule 3.280 15,4% 2.680 18,6% 600 8,7% 175 7,8% 
Gymnasium 11.475 54,0% 8.560 59,4% 2.915 42,5% 555 24,7% 
Summe 21.250 100,0% 14.400 100,0% 6.860 100,0% 2.245 100,0% 
Schuljahr 2022/23 
Förderschule 
G/H 1.560 7,3% 1.100 7,9% 455 6,1% 250 9,8% 
Hauptschule 1.030 4,8% 245 1,8% 785 10,6% 460 18,0% 
Realschule 3.090 14,4% 1.230 8,8% 1.860 25,1% 695 27,3% 
PRIMUS-Schule 525 2,5% 285 2,0% 240 3,2% 105 4,1% 
Sekundarschule 210 1,0% 70 0,5% 135 1,8% 80 3,1% 
Gesamtschule 3.425 16,0% 2.630 18,8% 795 10,7% 220 8,6% 
Gymnasium 11.575 54,1% 8.425 60,2% 3.150 42,5% 740 29,0% 
Summe 21.415 100,0% 13.985 100,0% 7.420 100,0% 2.550 100,0% 
Schuljahr 2023/24 
Förderschule 
G/H 1.570 7,2% 1.055 7,5% 515 6,7% 270 9,8% 
Hauptschule 1.015 4,7% 230 1,6% 785 10,3% 470 17,0% 
Realschule 3.250 15,0% 1.215 8,7% 2.040 26,7% 795 28,8% 
PRIMUS-Schule 495 2,3% 330 2,4% 165 2,2% 165 6,0% 
Sekundarschule 125 0,6% 40 0,3% 85 1,1% 55 2,0% 
Gesamtschule 3.565 16,5% 2.720 19,4% 845 11,0% 220 8,0% 
Gymnasium 11.645 53,8% 8.435 60,1% 3.215 42,0% 790 28,6% 
Summe 21.665 100,0% 14.025 100,0% 7.650 100,0% 2.765 100,0%

77 
 
Schuljahr 2024/25 
Förderschule 
G/H 1.555 7,1% 1.010 7,2% 545 7,0% 290 10,1% 
Hauptschule 1.040 4,8% 205 1,5% 835 10,7% 490 17,1% 
Realschule 3.200 14,7% 1.190 8,5% 2.005 25,6% 810 28,3% 
PRIMUS-Schule 480 2,2% 300 2,1% 175 2,2% 170 5,9% 
Sekundarschule 55 0,3% 15 0,1% 40 0,5% 20 0,7% 
Gesamtschule 3.805 17,4% 2.840 20,3% 965 12,3% 270 9,4% 
Gymnasium 11.680 53,5% 8.420 60,2% 3.260 41,7% 810 28,3% 
Summe 21.815 100,0% 13.980 100,0% 7.825 100,0% 2.860 100,0% 
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Amt für Schule und 
Weiterbildung der Stadt Münster

78 
 
Abbildung 23: Schüler*innen an weiterführenden Schulen in der Stadt Münster 
nach Zuwanderungsgeschichte und Staatsangehörigkeit im Schuljahr 2024/25 in 
Prozent 
 
 
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Amt für Schule und 
Weiterbildung der Stadt Münster, Diagramm: eigene Darstellung 
  
60,2 %
20,3 %
0,1 %
2,1 %
8,5 %
7,2 %
1,5 %
41,7 %
12,3 %
0,5 %
2,2 %
25,6 %
7,0 %
10,7 %
28,3%
9,4%
0,7%
5,9%
28,3%
10,1%
17,1%
0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 %
Gymnasium
Gesamtschule
Sekundarschule
PRIMUS-Schule
Realschule
Förderschule G/H
Hauptschule
ohne Zuwanderungsgeschichte mit Zuwanderungsgeschichte
ohne deutsche Staatsangehörigkeit

79 
 
Abbildung 24: Schüler*innen an Weiterbildungskollegs in der Stadt Münster nach 
Staatsangehörigkeit in Prozent 
 
 
Quelle:  Information- und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) 
 
 
Um die Vielfalt der verschiedenen möglichen Bildungswege gerechter darzustellen, 
wird mit Abbildung 25 die Verteilung der Schüler*innen nach Zuwanderungsge-
schichte und Staatsangehörigkeit in den Berufskollegs dargestellt. An den Berufs-
kollegs in Münster blieb die Gesamtzahl der Schüler *innen in den letzten Jahren 
trotz sinkender Tendenz relativ konstant (2024/25: 17.325)  und der Anteil mit 
Zuwanderungsgeschichte liegt aktuell bei 21,7 %. Die meisten Jugendlichen mit 
Zuwanderungsgeschichte besuchen die Berufsschule (2.435; 64,8 %). Auffällig ist, 
dass ihr Anteil am beruflichen Gymnasium, der Fach- und Fachoberschule, niedrig 
bleibt (200; 5,3 % und 80; 2,1  %), während sie in der Berufsfachschule stärker 
repräsentiert sind (935; 24,9 %). 
  
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
90,0%
100,0%
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
gesamt mit deutscher
Staatsangehörigkeit
ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
Abendgymnasium Abendrealschule Overberg-Kolleg

80 
 
Abbildung 25: Schüler*innen an Berufskollegs in der Stadt Münster nach 
Zuwanderungsgeschichte und Staatsangehörigkeit in Prozent 
 
 
Quelle: Information- und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) 
  
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
gesamt ohne Zuwanderungsgeschichte mit Zuwanderungsgeschichte ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
Berufsschule Berufsfachschule Berufliches Gymnasium Fachoberschule Fachschule

81 
 
Abbildung 26: Schüler*innen in der Ausbildungsvorbereitung an städtischen  
Berufskollegs nach Zuwanderungsgeschichte und Staatsangehörigkeit 
 
 
Quelle: Information- und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) 
 
 
Abbildung 26 zeigt die Veränderung in der Zusammensetzung  der in 2024/25 
insgesamt 407 Schüler*innen in den Ausbildungsvorbereitungsklassen an 
städtischen Berufskollegs. Der Anteil der Schüler*innen mit 
Zuwanderungsgeschichte ist seit 2015/16 von 32,3 % (121 Schüler*innen) auf 
74,2 % (302 Schüler*innen) im Jahr 2 024/25 gestiegen. Seit dem Jahr 2020/21 
hat sich der Anteil der Schüler*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in der 
Ausbildungsvorbereitung von 43 % (117) auf 68 % (277) im Jahr 2024/25 erhöht. 
Diese Entwicklung korreliert sicherlich mit der Ankunft von  neu zugewanderten 
Schüler*innen aus der Ukraine, die entweder in Internationale Förderklassen (IFK) 
oder „Fit-Für-Mehr“ (FFM) aufgenommen wurden. 
  
68% 54% 49% 51% 42% 45% 45% 33% 29% 26%
32% 46% 51% 49% 58% 55% 55% 67% 71% 74%
31%
59%
53%
49% 45% 47%
43%
57%
69% 68%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25
ohne Zuwanderungsgeschichte mit Zuwanderungsgeschichte
ohne deutsche Staatsangehörigkeit

82 
 
5.6 Schulabschlüsse von Schüler*innen ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit  
Bei Betrachtung der Schulabschlüsse46 zeigt sich über die Jahre eine gewisse Sta-
bilität, zugleich bleiben deutliche Unterschiede nach Staatsangehörigkeit beste-
hen. Während 2023/24 insgesamt 1.515 (49,2 %) aller Schulabgänger*innen die 
Hochschulreife erreichten, waren es bei Jugendlichen ohne deutsche Staatsange-
hörigkeit 50 (13,0 %). Umgekehrt lag ihr Anteil ohne Abschluss bei 95 (24,7 %), 
deutlich höher als bei Jugendlichen mit deutscher Staatsangehörigkeit 110 (4,1 
%). 
Abbildung 27: Schulabgänger*innen von allgemeinbildenden Schulen in der Stadt 
Münster nach Abschlussart und Staatsangehörigkeit am Ende der Schuljahre 
2015/16 bis 2023/24 in Prozent 
 
 
 
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) 
  
 
 
46 Daten zur Migrationsvorgeschichte in Bezug auf die Abschlussarten liegen Information und Technik 
Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) nicht vor. 
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
gesamt mit deutscher
Staatsangehörigkeit
ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
ohne Ersten Schulabschluss
Erster Schulabschluss bzw. Erweiterter Erster Schulabschluss
Mittlerer Schulabschluss
Fachhochschulreife
Hochschulreife

83 
 
Tabelle 37: Schulabgänger*innen von allgemeinbildenden Schulen in der Stadt 
Münster nach Abschlussart in den Schuljahren 2015/16 bis 2023/24 
 
Abschlussart 
gesamt davon mit deutscher  
Staatsangehörigkeit 
davon ohne deut-
sche 
Staatsangehörigkeit 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
Ende des Schuljahres 2015/16 
gesamt 3.302 100% 3.075 100% 227 100% 
ohne Ersten Schulabschluss 176 5,33% 134 4,36% 42 18,50% 
   darunter aus der Förderschule 116 4% 96 3% 20 9% 
mit (Erweitertem) Ersten Schulab-
schluss 297 8,99% 229 7,45% 68 29,96% 
mit Mittlerem Schulabschluss 1.019 31% 937 30% 82 36% 
mit Fachhochschulreife 113 3,42% 103 3,35% 10 4,41% 
mit Hochschulreife 1.697 51% 1.672 54% 25 11% 
       
Ende des Schuljahres 2016/17 
gesamt 3.322 100% 3.049 100% 273 100% 
ohne Ersten Schulabschluss 197 5,93% 140 4,59% 57 20,88% 
   darunter aus der Förderschule 128 4% 99 3% 29 11% 
mit (Erweitertem) Ersten Schulab-
schluss 377 11,35% 289 9,48% 88 32,23% 
mit Mittlerem Schulabschluss 929 28% 841 28% 88 32% 
mit Fachhochschulreife 109 3,28% 104 3,41% 5 1,83% 
mit Hochschulreife 1.710 51% 1.675 55% 35 13% 
Ende des Schuljahres 2017/18 
gesamt 3.139 100% 2.878 100% 261 100% 
ohne Ersten Schulabschluss 226 7,20% 167 5,80% 59 22,61% 
   darunter aus der Förderschule 106 3% 91 3% 15 6% 
mit (Erweitertem) Ersten Schulab-
schluss 308 9,81% 233 8,10% 75 28,74% 
mit Mittlerem Schulabschluss 839 27% 764 27% 75 29% 
mit Fachhochschulreife 107 3,41% 100 3,47% 7 2,68% 
mit Hochschulreife 1.659 53% 1.614 56% 45 17% 
Ende des Schuljahres 2018/19 
gesamt 3.152 100% 2.855 100% 297 100% 
ohne Ersten Schulabschluss 197 6,25% 138 4,83% 59 19,87% 
   darunter aus der Förderschule 79 3% 66 2% 13 4%

84 
 
mit (Erweitertem) Ersten Schulab-
schluss 386 12,25% 288 10,09% 98 33,00% 
mit Mittlerem Schulabschluss 859 27% 765 27% 94 32% 
mit Fachhochschulreife 89 2,82% 82 2,87% 7 2,36% 
mit Hochschulreife 1.621 51% 1.582 55% 39 13% 
Ende des Schuljahres 2019/20 
gesamt 3.040 100% 2.791 100% 249 100% 
ohne Ersten Schulabschluss 159 5,23% 113 4,05% 46 18,47% 
   darunter aus der Förderschule 71 2% 64 2% 7 3% 
mit (Erweitertem) Ersten Schulab-
schluss 294 9,67% 222 7,95% 72 28,92% 
mit Mittlerem Schulabschluss 875 29% 786 28% 89 36% 
mit Fachhochschulreife 97 3,19% 89 3,19% 8 3,21% 
mit Hochschulreife 1.615 53% 1.581 57% 34 14% 
       
Ende des Schuljahres 2020/21* 
gesamt 3.130 100% 2.835 100% 290 100% 
ohne Ersten Schulabschluss 160 5,11% 125 4,41% 35 12,07% 
   darunter aus der Förderschule 80 3% 65 2% 15 5% 
mit (Erweitertem) Ersten Schulab-
schluss 330 10,54% 225 7,94% 100 34,48% 
mit Mittlerem Schulabschluss 930 30% 825 29% 105 36% 
mit Fachhochschulreife 105 3,35% 95 3,35% 10 3,45% 
mit Hochschulreife 1.610 51% 1.565 55% 45 16% 
Ende des Schuljahres 2021/22 
gesamt 3.165 100% 2.845 100% 320 100% 
ohne Ersten Schulabschluss 185 5,85% 135 4,75% 50 15,63% 
   darunter aus der Förderschule 90 3% 75 3% 15 5% 
mit (Erweitertem) Ersten Schulab-
schluss 370 11,69% 275 9,67% 95 29,69% 
mit Mittlerem Schulabschluss 920 29% 805 28% 120 38% 
mit Fachhochschulreife 100 3,16% 95 3,34% 10 3,13% 
mit Hochschulreife 1.585 50% 1.540 54% 45 14% 
Ende des Schuljahres 2022/23 
gesamt 2.990 100% 2.610 100% 380 100% 
ohne Ersten Schulabschluss 175 5,85% 110 4,21% 60 15,79% 
   darunter aus der Förderschule 75 3% 60 2% 15 4%

85 
 
mit (Erweitertem) Ersten Schulab-
schluss 390 13,04% 255 9,77% 130 34,21% 
mit Mittlerem Schulabschluss 840 28% 720 28% 120 32% 
mit Fachhochschulreife 90 3,01% 75 2,87% 15 3,95% 
mit Hochschulreife 1.495 50% 1.445 55% 50 13% 
Ende des Schuljahres 2023/24 
gesamt 3.080 100% 2.695 100% 385 100% 
ohne Ersten Schulabschluss 205 6,66% 110 4,08% 95 24,68% 
   darunter aus der Förderschule 75 2% 65 2% 10 3% 
mit (Erweitertem) Ersten Schulab-
schluss 305 9,90% 215 7,98% 95 24,68% 
mit Mittlerem Schulabschluss 960 31% 820 30% 140 36% 
mit Fachhochschulreife 95 3,08% 90 3,34% 10 2,60% 
mit Hochschulreife 1.515 49% 1.465 54% 50 13% 
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Amt für Schule und 
Weiterbildung der Stadt Münster 
*Aus Datenschutzgründen werden Original-Fallzahlen und -Wertesummen ab dem 
Berichtsjahr 2020/21 auf ein Vielfaches von 5 auf- bzw. abgerundet. Hierdurch ist keine 
Additivität gegeben. 
 
5.7 Sprachförderangebote der Volkshochschule Münster 
Die Volkshochschule Münster konzentriert sich auf die durch das Weiterbildungs-
gesetz NRW geförderte Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab 
16 Jahren und ergänzt mit den Jugendkursen das mittlerweile vielfältige Sprach-
bildungsangebot für Kinder und Jugendliche an Schulen, Berufskollegs und bei an-
deren Trägern. Mit den Jugendkursen im Programmbereich „Deutsch als Fremd-
sprache“ spricht die VHS junge Leute ab 16 Jahren an, die als jugendliche Seiten-
einsteiger in Bildungsgänge der Berufskollegs einmünden und über die VHS eine 
zusätzliche Unterstützung erhalten. Demzufolge wurde das kostenlose Angebot 
„Club D“ für Schüler*innen ab der 5. Klasse eingestellt und aus diesem Grund wird 
die Datenreihe von diesem Kurs nicht fortgeführt.  Die VHS Münster bietet ver-
schiedene Kursformate im Bereich „Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweit-
sprache“ an. In den Tabellen 38 und 39 können genaue Zahlen der Kurse und 
angemeldeten Teilnehmenden eingesehen werden.

86 
 
Tabelle 38: Anzahl der Kurse für Jugendliche und angemeldeten Teilnehmenden 
im ergänzenden Sprachförderangebot der VHS Münster ab Kalenderjahr 2021 
 
Studienjahr Anzahl der 
Kurse 
angemeldete 
Teilnehmende 
davon 
weiblich 
davon 
männlich 
davon 
divers 
davon 
o .A. 
202147 2 16 - - - - 
2022 9 77 32 45 - - 
2023 8 82 34 48 - - 
2024 8 74 37 36 - 1 
2025 4 38 13 23 - 2 
Quelle: Volkshochschule Münster 
Darüber hinaus können an der VHS auch Sprachzertifikate erworben werden, die 
vielfach als Voraussetzung für Aufenthalt, Einbürgerung, Ausbildung, Beruf oder 
Studium verlangt werden. Seit 2008 ist die VHS -Prüfstelle des Bundesamtes für 
Migration und Flüchtlinge (BAMF) für den Einbürgerungstest.48  
Tabelle 39: Anzahl der Kurse und angemeldeten Teilnehmenden49 im Bereich 
„Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache“ der VHS Münster ab dem 
Studienjahr 2015/16 
 
Studienjahr Anzahl der 
Kurse 
Teilnehmende 
insgesamt 
davon 
weiblich 
davon 
männlich Divers o.A. 
2015/16 123 2.104 1.155 949 - - 
2016/17 135 2.384 1.350 1.034 - - 
2017/18 137 2.187 1.370 817 - - 
2018/19 127 2.188 1.326 862 - - 
2019/20 107 1.552 964 558 - - 
2021/2250 48 503 317 186 0 0 
202251 69 1.061 671 390 0 0 
2023 68 1.199 754 443 0 2 
2024 68 1.204 753 433 5 13 
2025 42 774 453 314 0 7 
Quelle: Volkshochschule Münster  
 
 
47  Daten für 2021 nur für die 2. Jahreshälfte. 
48 Informationen des BAMF zu der Einbürgerung in Deutschland: https://www.bamf.de/DE/The-
men/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html [letzter Zu-
griff 12.01.2026] 
49 Abschlussquoten werden bei diesem freiwilligen Kursangebot ( für Erwachsene und  Selbstzah-
lende), das ohne verpflichtenden Test abschließt, nicht erhoben. 
50 Coronabedingt fanden 2020/21 weniger Kurse mit reduzierter Teilnehmenden-Zahl statt. 
51 Umstellung der Erfassung von Studienjahr auf Kalenderjahr.

87 
 
Die folgende Abbildung 28 zeigt die Anzahl der angemeldeten Teilnehmenden für 
den Einbürgerungstest an der VHS Münster von 2016 bis zu August 2025.52 
 
 
Abbildung 28: Anzahl der Anmeldungen für Einbürgerungstests an der VHS 
Münster 2016–2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: Volkshochschule Münster 
* Anmeldungen bis August 2025 erfasst. 
 
Handlungsempfehlungen  
 
▪ Weitere intensive und gezielte Sprachförderung in der deutschen Sprache, 
Beförderung der Annahme bestehender Angebote und Maßnahmen speziell 
für Kinder mit nicht deutscher Muttersprache, um vor Schulbeginn ein ver-
gleichbares Sprachniveau zu Kindern ohne Zuwanderungsgeschichte zu er-
reichen. 
▪ Möglichst früher Besuch einer Kindertagesstätte, bestenfalls ein Besuch von 
mehr als 24 Monaten 
▪ Die frühzeitige, kontinuierliche und schulformübergreifende Sprachförde-
rung sollte weiter gestärkt werden – von der Primarstufe bis zum Übergang 
in Ausbildung oder Studium. Bestehende Angebote (z. B. Erstförderung, In-
ternationale Förderklassen, Fit-Für-Mehr) sind systematisch weiterzuentwi-
ckeln und stärker mit Regelunterricht zu verzahnen. 
▪ Übergangsprozesse sollten intensiver begleitet werden, insbesondere für 
neu zugewanderte Schüler*innen. Dazu gehören zusätzliche Beratungsan-
gebote für Eltern, standardisierte Informationsformate sowie eine engere 
 
 
52 Die Tests werden beim BAMF ausgewertet. Das Ergebnis wird direkt den Teilnehmenden und nicht 
dem Prüfungszentrum mitgeteilt. Das Prüfungszentrum als durchführende Stelle kennt demgemäß 
keine Abschlussquoten. 
 
239 235
288
251
213
244
184
374
297
197
0
50
100
150
200
250
300
350
400
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025*

88 
 
Abstimmung zwischen Grund- und weiterführenden Schulen, um Benachtei-
ligungen beim Übergang abzubauen. 
▪ Es sollten gezielte Förder- und Unterstützungsmaßnahmen an weiterführen-
den Schulen ausgebaut werden, etwa Lernbegleitung, Mentoringprogramme 
und diversitätssensible Schulentwicklung, um Bildungserfolge unabhängig 
von Herkunft und Staatsangehörigkeit zu ermöglichen. 
▪ Die Daten legen nahe, dass der Förderung von diskrimierungssensiblem und 
diversitätsorientiertem Handeln in Einrichtungen von Schule und Bildung 
eine hohe Priorität zukommen sollte. Neben der entsprechenden Fortbildung 
von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften in Schulen und sonstigen 
Bildungseinrichtungen ist es zentral, dass auch weitere Konzepte und Maß-
nahmen in diesem Bereich entwickelt werden (siehe MLB, S. 43). 
▪ Berufsorientierung, Übergangsbegleitung und individuelle Bildungsplanung 
sollten gezielt ausgebaut werden, um den Zugang zu höherqualifizierenden 
Bildungsgängen zu verbessern und langfristige Bildungsperspektiven zu er-
öffnen. 
▪ Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Schulabbrüchen – insbeson-
dere an Schulen mit hohem Anteil von Schüler*innen mit Zuwanderungsge-
schichte – sollten verstärkt werden. Dazu zählen frühzeitige Risikoerken-
nung, individuelle Förderpläne sowie eine engere Z usammenarbeit von 
Schule, Jugendhilfe und Beratungsstellen.

89 
 
6. Arbeit und Wirtschaft 
Die Teilhabe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte am Wirtschaftsleben und 
Arbeitsmarkt ist für die einzelne Person und aus integrationspolitischer Sicht von 
zentraler Bedeutung. Angesichts der Alterung der Gesellschaft infolge des demo-
grafischen Wandels ist sie auch aus Sicht der heimischen Wirtschaft von hohem 
Interesse. Im vorliegenden Monitoring wird die allgemeine Erwerbsbeteiligung von 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte in der Stadt Münster fortgeführt dargestellt 
(Punkt 6.1). Es folgt die Arbeitslosenstatistik und eine Analyse der sozioökonomi-
schen Merkmale von Leistungsempfangenden des Jobcenters der Stadt Münster. 
Fortgeführt wurden erneut die Daten der Ärztekammer Westfalen -Lippe (Punkt 
6.2), die Daten der Handwerkskammer Münster zu den in Ausbildung und Teilzeit-
Ausbildung befindlichen Auszubildenden mit Wohnort in Münster (Punkt 6.3) sowie 
der Betriebe mit Betriebssitz in Münster (Punkt 6.4). Neu integriert wurden die 
Daten der internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Stipen-
diaten des Max-Planck-Instituts für molekulare Biomedizin (Punkt 6.5) und sowie 
internationalen Wissenschaftler*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der 
Universität Münster (Punkt 6.6), die sich zuvor im Handlungsfeld “Interkulturellen 
Öffnung der öffentlichen Verwaltungen” befanden. 
 
6.1 Beteiligung am Erwerbsleben 
Im Zusammenhang mit der Bevölkerungsstruktur und dem Erwerbsstatus stehen 
öffentliche Informationen durch den Mikrozensus  (differenziert nach 
Migrationsvorgeschichte) sowie Daten der Bundesagentur für Arbeit (differenziert 
nach Staatsangehörigkeit) zur Verfügung. Im Integrationsmonitoring werden 
schwerpunktmäßig die Daten der Bundesagentur für Arbeit genutzt, bei denen es 
sich nicht um Hochrechnungen, sondern präzise Werte handelt und teilweise die 
Ergebnisse aus dem Zensus 2022, soweit diese bereits veröffentlicht wurden. 
2024 zählten in Münster rund 171.000 Menschen im Alter von 15 bis unter 65 
Jahren zur Gruppe der Erwerbspersonen (waren erwerbstätig oder arbeitsuchend 
gemeldet), wovon rund 22,6 % eine Migrationsvorgeschichte hatten (vgl. Tabelle 
40).

90 
 
Tabelle 40: Bevölkerung der Stadt Münster nach Beteiligung am Erwerbsleben 
und Migrationshintergrund53 2011, 2014, 2016, 2019 und 2021-202454 
 
Jahr 
Erwerbspersonen Erwerbstätige 
gesamt davon mit Migrationsvorgeschichte gesamt davon mit Migrationsvorgeschichte 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
2011 162.170 32.480 20,0% 154.020 29.630 19,2% 
2014 165.000 30.000 18,2% 158.000 28.000 17,4% 
2016 168.000 31.000 18,5% 161.000 29.000 18,0% 
2019 177.000 42.000 23,7% 171.000 40.000 23,4% 
202155 162.000 36.000 21,9% 156.000 33.000 21,3% 
2022 169.000 34.000 20,0% 165.000 33.000 19,7% 
2023 169.000 29.000 17,3% 165.000 27.000 16,6% 
2024 171.000 39.000 22,6% 166.000 37.000 22,2% 
Quelle: IT.NRW, Statistisches Landesamt, Düsseldorf, 2025. Bevölkerung in Stadt 
Münster in den Jahren 2021 bis 2024 nach Erwerbsstatus, Migrationsstatus und 
Geschlecht 
 
  
 
 
53 Entsprechend der Definition des Migrationshintergrundes nach § 4 Abs.1 des Teilhabe- und Integ-
rationsgesetzes NRW sind Menschen mit Migrationshintergrund Personen ohne deutsche Staatsan-
gehörigkeit oder im Ausland geborene und nach 1955 zugewanderte Personen oder Personen, bei 
denen mindestens ein Elternteil zugewandert ist. 
54 Erfasst ist in den vorliegenden Daten sowie in Tabelle 41 und Abbildung 29 die Bevölkerung in 
Privathaushalten im Alter von 15 bis unter 65 Jahren am Hauptwohnort Münster. 
55 Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neu gestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 
sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

91 
 
Tabelle 41: Erwerbstätige mit Migrationshintergrund in der Stadt Münster nach 
Staatsangehörigkeit und Geschlecht 2024 
 
 
Erwerbstätige mit Migrationsvorgeschichte 
gesamt 
davon ohne deutsche Staatsangehörigkeit 
Anzahl  Anteil 
gesamt 37.000 19.000 52,4 % 
davon weiblich 16.000 (8.000)* (49,9 %) 
davon männlich 21.000 (11.000) (54,3 %) 
Quelle: IT.NRW, Statistisches Landesamt, Düsseldorf, 2025. Erwerbstätige mit 
Migrationshintergrund in Stadt Münster in den Jahren 2021 bis 2024 nach 
Staatsangehörigkeit und Geschlecht 
* Zahlenwerte in Klammern bedeuten, dass die Aussagekraft eingeschränkt ist, da der 
Wert Fehler aufweisen kann. 
 
Abbildung 29: Erwerbspersonen und Erwerbstätige in der Stadt Münster nach 
Migrationshintergrund und Geschlecht 2024 
 
 
Quelle: IT.NRW, Statistisches Landesamt, Düsseldorf, 2025. Bevölkerung in Stadt 
Münster in den Jahren 2021 bis 2024 nach Erwerbsstatus, Migrationsstatus und 
Geschlecht 
Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse hat sich in 
Münster weiter erhöht (vgl.  Abbildung 30), wobei Unterschiede in Bezug auf die 
am stärksten vertretenen Wirtschaftszweige zwischen Beschäftigten mit und ohne 
deutscher Staatsangehörigkeit bestehen (vgl. Tabelle 44). 
67.000
16.000
66.000
16.000
65.000
22.000
64.000
21.000
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
ohne Migrations-
hintergrund
mit Migrations-
hintergrund
ohne Migrations-
hintergrund
mit Migrations-
hintergrund
Erwerbspersonen Erwerbstätige
weiblich männlich

92 
 
Abbildung 30: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Stadt Münster 
(Arbeitsort) nach Staatsangehörigkeit 2014-202556 
 
 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit 
Die Tabelle 42 zeigt die Arbeitslosenquoten in Münster, NRW und Deutschland im 
September 2025. Auffällig ist, dass Münster in allen Kategorien niedrigere Quoten 
hat als NRW und überwiegend unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Gleichwohl ist 
die Arbeitslosigkeit bei nichtdeutschen Personen  besonders hoch, auch wenn 
Münster bei der Jugendarbeitslosigkeit besser ab schneidet als NRW und 
Deutschland. 
 
  
 
 
56 Die Daten der Beschäftigungsstatistik werden immer zum monatlichen Stichtag am Quartalsende 
erhoben und durch die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. 
100000
120000
140000
160000
180000
200000
220000
Dez
2014
Dez
2015
Dez
2016
Dez
2017
Dez
2018
Dez
2019
Dez
2020
Dez
2021
Dez
2022
Dez
2023
Dez
2024
Mrz
2025
mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne deutsche Staatsangehörigkeit

93 
 
Tabelle 42: (Jugend-)Arbeitslosenquote im September 2025 in Prozent Münster, 
NRW und Deutschland nach Anspruchsgrundlage und Geschlecht 
 
 
Münster NRW Deutschland 
Arbeitslosenquote in Prozent 
gesamt 5,3 7,8 6,3 
unter Frauen 4,8 7,6 6,1 
unter Männern 5,8 8 6,5 
unter Nicht-Deutschen 14,6 18,8 14,6 
SGB II (Bürgergeld) 3,3 5,3 3,9 
unter Frauen 3,1 5,4 3,9 
unter Männern 3,5 5,3 3,9 
unter Nicht-Deutschen 11 15,1 10,9 
SGB III (Arbeitslosengeld I) 2 2,4 2,4 
unter Frauen 1,7 2,2 2,2 
unter Männern 2,3 2,7 2,5 
unter Nicht-Deutschen 3,5 3,7 3,7 
 Jugendarbeitslosenquote in Prozent 
gesamt 3,7 6,6 6 
SGB II (Bürgergeld) 2,2 4,2 3,5 
SGB III (Arbeitslosengeld I) 1,5 2,4 2,5 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat September 2025 
 
 
Die Daten der Tabelle 43 zeigen deutliche Unterschiede zwischen Deutschen und 
Nicht-Deutschen. Besonders Geflüchtete sind häufiger auf Leistungen angewiesen 
und seltener erwerbstätig. Frauen, vor allem Alleinerziehende, sind 
überdurchschnittlich betroffen. Insgesamt wird sichtbar , dass strukturelle und 
sprachliche Hürden den Arbeitsmarktzugang erschweren und sich soziale 
Benachteiligungen über verschiedene Gruppen hinweg verstärken.

94 
 
Tabelle 43: Langzeitleistungsbeziehende (LZB) im Jobcenter der Stadt Münster 
nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen Stand Juni 2025 
 
  
gesamt Frauen Männer 
gesamt 
ohne dt. 
Staatsan-
gehörigkeit 
Geflüch-
tete 
gesamt 
ohne dt. 
Staatsan-
gehörigkeit 
Geflüch-
tete 
gesamt 
ohne dt. 
Staatsan-
gehörigkeit 
Geflüch-
tete 
LZB 9290 4023 2438 5022 2440 1505 4268 1583 933 
unter 25 Jahren 1354 644 480 695 330 247 659 314 233 
25-49 Jahre 4929 2277 1387 2821 1470 903 2108 807 484 
50 Jahre und älter  3007 1102 571 1506 640 355 1501 462 216 
davon Alleinerzie-
hende 1369 698 408 1301 671 397 68 27 11 
unter 25 Jahren 65 22 14 64 21 13 ./. ./. ./. 
25-49 Jahre 1167 597 352 1124 584 345 42 13 7 
50 Jahre und älter  137 79 42 113 66 39 24 13 3 
davon 
Schwerbehinderte 786 205 95 362 99 46 424 106 49 
unter 25 Jahren 31 10 9 14 6 6 17 4 3 
25-49 Jahre 330 88 51 154 42 21 176 46 30 
50 Jahre und älter  425 107 35 194 51 19 231 56 16 
davon Erwerbstätige  2592 1212 707 1397 646 357 1195 566 350 
unter 25 Jahren 453 217 156 210 94 64 243 123 92 
25-49 Jahre 1342 699 415 739 372 207 603 327 208 
50 Jahre und älter  797 296 136 448 180 86 349 116 50 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter der Stadt Münster 
./. = Die Ausdifferenzierung kann in diesem Fall zu einer Identifizierbarkeit von Personen 
führen. Daher wurden die Angaben aus Datenschutzgründen herausgenommen.

95 
 
Tabelle 44: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Münster nach 
Wirtschaftszweig  Staatsangehörigkeit und Geschlecht Januar 2025 
 
Berufssektor 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
gesamt davon ohne deutsche Staatsange-
hörigkeit 
gesamt weiblich männlich gesamt weiblich männlich 
Produktionsberufe 27.470 4.750 22.720 3.190 420 2.770 
personenbezogene 
Dienstleistungsberufe 59.730 41.430 18.300 9.980 5.420 4.560 
kaufmännische und un-
ternehmensbezogene 
Dienstleistungsberufe 
71.380 41.300 30.080 3.130 1.810 1.320 
IT- und naturwissen-
schaftliche Dienstleis-
tungsberufe 
15.450 3.660 11.790 860 280 580 
sonstige wirtschaftliche 
Dienstleistungsberufe 20.270 5.890 14.380 6.440 2.300 4.140 
keine Angabe 980 410 570 - - - 
insgesamt 195.280 97.440 97.840 23.600 10.230 13.370 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

96 
 
Abbildung 31: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Münster 
nach Berufssektor und Staatsangehörigkeit Januar 2025 
 
 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit 
Ende des 1. Quartals 2025 waren in Münster knapp 128.500 Personen in Vollzeit 
und 67.500 Personen in Teilzeit sozialversicherungspflichtig  beschäftigt (vgl. 
Tabelle 45). Der Anteil der Frauen an allen Vollzeitbeschäftigten betrug Ende März 
2025 38,5 %, bei den Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit liegt der Anteil 
mit 36,0 % leicht darunter (vgl. Abbildung 32). 
  
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
mit deutscher
Staatsangehörigkeit
ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
Grundstücks- und
Wohnungswesen
Handel, Gastgewerbe, Verkehr
Information und Kommunikation
Baugewerbe
Produzierendes Gewerbe (ohne
Baugewerbe)
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei

97 
 
Tabelle 45: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Stadt Münster nach 
Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, Staatsangehörigkeit und Geschlecht jeweils 
zum Dezember 2014–März 2025 
 
Jahr Beschäftigungsver-
hältnis 
Beschäftigte 
gesamt davon ohne deutsche Staatsan-
gehörigkeit 
gesamt weiblich männlich gesamt weiblich männlich 
2014 
vollzeitbeschäftigt 110.279 42.572 67.707 6.188 1.989 4.199 
teilzeitbeschäftigt 45.901 34.905 10.996 3.521 2.061 1.460 
2016 
vollzeitbeschäftigt 113.871 43.547 70.324 7.467 2.303 5.164 
teilzeitbeschäftigt 50.227 37.985 12.242 4.243 2.503 1.740 
2018 
vollzeitbeschäftigt 117.300 44.613 72.687 8.953 2.827 6.126 
teilzeitbeschäftigt 53.936 40.224 13.712 4.641 2.701 1.940 
2020 
vollzeitbeschäftigt 120.537 46.329 74.208 10.778 3.513 7.265 
teilzeitbeschäftigt 58.546 42.609 15.937 5.513 3.173 2.340 
2024 
vollzeitbeschäftigt 128.600 49.560 79.040 15.710 5.700 10.010 
teilzeitbeschäftigt 67.310 48.250 19.060 7.710 4.480 3.230 
2025 
vollzeitbeschäftigt 128.470 49.400 79.070 16.110 5.800 10.310 
teilzeitbeschäftigt 67.470 48.260 19.210 7.840 4.560 3.280 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Datenbanken Beschäftigungsstatistik

98 
 
Abbildung 32: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Stadt Münster 
nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, Staatsangehörigkeit und Geschlecht – 
März 2025 
 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Datenbanken Beschäftigungsstatistik 
47.130 geringfügig entlohnte Beschäftigte arbeiteten im 1. Quartal 2025 in 
Münster. Davon waren 50,3 % Frauen. Bei den geringfügig entlohnten 
Beschäftigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit war der Anteil der Frauen mit 
40,7 % (bezogen auf alle geringfügig entlohnten Beschäf tigten ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit) etwas niedriger (vgl. Tabelle 46, Abbildung 33). 
 
  
38,5%
71,5%
36,0%
58,2%
38,8%
73,3%
61,5%
28,5%
64,0%
41,8%
61,2%
26,7%
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit
gesamt ohne deutsche
Staatsbürgerschaft
mit deutscher Staatsbürgerschaft
weiblich männlich

99 
 
Tabelle 46: Beschäftigte am Arbeitsort Münster nach Art der Beschäftigung, 
Staatsangehörigkeit und Geschlecht März 2025 
 
Art der Beschäftigung 
Beschäftigte 
gesamt davon ohne deutsche  
Staatsangehörigkeit 
gesamt weiblich männlich gesamt weiblich männlich 
sozialversicherungspflich-
tig Beschäftigte 195.940 97.660 98.280 23.950 10.360 13.590 
geringfügig entlohnte Be-
schäftigte 47.130 23.700 23.430 7.880 3.210 4.670 
Auszubildende (sozialver-
sicherungspflichtig) 9.130 4.610 4.520 1.430 640 790 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Datenbanken Beschäftigungsstatistik 
 
 
Abbildung 33: Geringfügig entlohnte Beschäftigte am Arbeitsort Münster nach 
Staatsangehörigkeit und Geschlecht – März 2025 
 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Datenbanken Beschäftigungsstatistik 
Seit 2014 ist die Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten insgesamt 
gestiegen, wobei der Anstieg bei Beschäftigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit 
deutlich größer ausfällt. Hier hat sich die Zahl der geringfügig entlohnten 
Beschäftigten mehr als verdoppelt. Insbesondere bei den im Nebenjob geringfügig 
Beschäftigten ist ein erheblicher Zuwachs zu verzeichnen. 
 
 
 
50,29%
86,46%
13,54%
49,71%
80,07%
19,93%
0,00%
10,00%
20,00%
30,00%
40,00%
50,00%
60,00%
70,00%
80,00%
90,00%
100,00%
gesamt davon mit deutscher
Staatsangehörigkeit
davon ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
weiblich männlich

100 
 
Tabelle 47: Ausschließlich und nebenberuflich geringfügig entlohnte Beschäftigte 
in der Stadt Münster nach Staatsangehörigkeit jeweils zum Dezember 2014–
2024 und März 2025 
 
Jahr Beschäftigungsverhältnis 
geringfügig entlohnte Beschäftigte 
gesamt davon ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 
2014 
gesamt 39.224 3.517 
davon ausschließlich geringfügig 
beschäftigte 27.533 2.453 
davon im Nebenjob 11.691 1.064 
2016 
gesamt 39.088 3.828 
davon ausschließlich geringfügig 
beschäftigt 26.790 2.555 
davon im Nebenjob 12.298 1.273 
2018 
gesamt 39.596 4.320 
davon ausschließlich geringfügig 
beschäftigt 26.365 2.739 
davon im Nebenjob 13.231 1.581 
2020 
gesamt 40.135 4.775 
davon ausschließlich geringfügig 
beschäftigt 24.618 2.588 
davon im Nebenjob 15.517 2.187 
2024 
gesamt 47.500 7.810 
davon ausschließlich geringfügig 
beschäftigt 26.500 3.430 
davon im Nebenjob 21.000 4.370 
2025 
gesamt 47.130 7.880 
davon ausschließlich geringfügig 
beschäftigt 26.370 3.570 
davon im Nebenjob 20.760 4.320 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Datenbanken Beschäftigungsstatistik

101 
 
Im Mikrozensus werden zudem Daten zur Befristung von 
Beschäftigungsverhältnissen erhoben. Unabhängig von der 
Migrationsvorgeschichte zeigt sich, dass der Großteil der erwerbstätigen 
Bevölkerung in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis steht (vgl.  Tabelle 
48). Allerdings ist unter der erwerbstätigen Bevölkerung mit 
Migrationsvorgeschichte weiterhin der Anteil an befristeten 
Beschäftigungsverhältnissen größer als bei den erwerbstätigen Personen ohne 
Migrationsvorgeschichte. 
Tabelle 48: Erwerbstätige Bevölkerung in der Stadt Münster nach Befristung des 
Beschäftigungsverhältnisses und Migrationsvorgeschichte 202457 
 
Quelle: IT.NRW, Statistisches Landesamt, Düsseldorf, 2025.  
* Zahlenwerte in Klammern bedeuten, dass die Aussagekraft eingeschränkt ist, da der Wert Fehler 
aufweisen kann. ** Das Symbol / bedeutet, dass keine Angabe möglich ist, weil der Zahlenwert 
nicht sicher genug ist. 
Bezüglich der Einkommenshöhe der sozialversicherungspflichtig 
Vollzeitbeschäftigten wird sichtbar, dass das Einkommen von Personen ohne 
deutsche Staatsangehörigkeit unterhalb des M edianwertes der 
Gesamtbevölkerung liegt (vgl. Tabelle 49). Ein wesentlicher Grund dafür liegt in 
dem Befund, dass mehr als die Hälfte aller Vollzeitbeschäftigten ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit lediglich ein Einkommen bis 3.000€ haben (vgl. Tabelle 50). 
  
 
 
57 Erfasst ist in den vorliegenden Daten die Bevölkerung in Privathaushalten im Alter von 15 bis unter 
65 Jahren am Hauptwohnort Münster. 
 gesamt 
 erwerbstätige Bevölkerung ohne  
Migrationsvorgeschichte 
erwerbstätige Bevölkerung mit  
Migrationsvorgeschichte 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
unbefristet 135.000 105.000 83,7 % 29.000 85,4 % 
befristet   26.000   21.000 16,3 % (5.000) (14,6 %) 
gesamt 160.000 126.000 100 % 34.000 100 %

102 
 
Tabelle 49: Bruttomonatsentgelt (Median) der sozialversicherungspflichtig 
Vollzeitbeschäftigten in der Stadt Münster 2016 – 2024 
 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte 
(Jahreszahlen) 
 
Tabelle 50: Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Stadt Münster 
nach monatlichem Bruttoeinkommen und Staatsangehörigkeit Dezember 2024 
 
monatliches Brutto- 
einkommen 
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 
gesamt davon ohne deutsche Staats- 
angehörigkeit 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
bis 2.000 € 3.877 3,36% 1.291 9,26% 
über 2.000 bis 3.000 € 18.688 16,19% 6.225 44,65% 
über 3.000 bis 4.000 € 28.749 24,91% 3.520 25,25% 
über 4.000 bis 5.000 € 24.148 20,92% 1.559 11,18% 
über 5.000 bis 6.000 € 14.728 12,76% 584 4,19% 
über 6.000 € 25.219 21,85% 764 5,48% 
gesamt 115.409 100% 13.943 100% 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte 
(Jahreszahlen) 
  
 
 
58 Der Median bezeichnet den Wert, der in einem Datensatz, in dem die Messwerte der Größe nach 
sortiert wurden, genau in der Mitte liegt.  
Jahr 
Bruttomonatsentgelt der sozialversicherungspflichtig 
Vollzeitbeschäftigten (Median58) 
gesamt davon ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 
2016 3.349 € 2.334 € 
2017 3.432 € 2.303 € 
2018 3.531 € 2.264 € 
2019 3.632 € 2.214 € 
2020 3.680 € 2.184 € 
2021 3.767 € 2.479 € 
2022 3.872 € 2.617 € 
2023 4.007 € 2.743 € 
2024 4.227 € 2.888 €

103 
 
6.1.1 Arbeitslosigkeit 
Im Jahr 2025 waren in der Stadt Münster von Januar bis Juli durchschnittlich 9.622 
Menschen arbeitslos59 gemeldet, davon 35,5 % im Rechtskreis SGB III, 64,5 % im 
Rechtskreis SGB II. In der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit 
werden keine Daten nach Migrationsvorgeschichte erhoben, sondern nur nach 
Staatsangehörigkeit. Nach diesen Daten ist der  Anteil der Arbeitslosen ohne 
deutsche Staatsangehörigkeit bis 2023 stetig angestiegen, seitdem verbleibt ihr 
Anteil vergleichsweise konstant bei knapp 35 % (vgl. Abbildung 34). 
Abbildung 34: Entwicklung der Anteile einzelner Gruppen an der Arbeitslosigkeit 
in Münster, Jahresdurchschnittswerte 2015–2024, Durchschnittswert Januar bis 
September 202560 
 
 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit 
  
 
 
59 Arbeitslose sind Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder 
nur eine weni ger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, eine versicher -
ungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, den 
Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also 
arbeitsfähig und -bereit sind, in der Bundesrepublik Deutschland woh nen, nicht jünger als 15 Jahre 
sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben sowie sich persönlich bei 
einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
 
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Männer
Frauen
ohne deutsche
Staatsangehörigkei
t
unter 25 Jahren
55 Jahre und älter
Langzeitarbeitslose

104 
 
6.1.2 Struktur der Arbeitslosen nach 
Migrationsvorgeschichte 
Bei den nachfolgenden Daten handelt es sich für den Zeitraum von 2014 bis 2018 
um stichtagsbezogene Auswertungen der im Jobcenter der Stadt Münster 
gemeldeten Leistungsbeziehenden61. Der Stichtag für die Jahre 2014 bis 2018 war 
jeweils in der Mitte des Monats Dezember.  
Bei den Daten für den Zeitraum von 2020 bis 2025 handelt es sich um 
hochgerechnete Ergebnisse der Bundesagentur für Arbeit für erwerbsfähige 
Leistungsbeziehende im Jobcenter der Stadt Münster. Die Daten werden 
vierteljährlich veröffentlicht. Der Stichtag für die Jahre 2014 bis 2024 war jeweils 
in der Mitte des Monats Dezember, die Daten aus 2025 wurden Mitte März 2025 
erhoben. Während der Anteil an Arbeitslosen mit deutscher Staatsangeh örigkeit 
unabhängig von der Migrationsvorgeschichte von 2014 bis 2025 rückläufig war, ist 
der Anteil an Arbeitslosen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im gleichen 
Zeitraum gestiegen (vgl. Tabelle 51). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die 
kriegsbedingte Migration in 2015 (Syrien -Krieg) und 2022 (Ukraine -Krieg) 
zurückzuführen.  
Tabelle 51: Beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldete Arbeitslose nach 
Migrationsvorgeschichte und Staatsangehörigkeit 2014–2025 
 
Migrationsvorgeschichte 
und Staatsangehörigkeit 
Anteil 
2014 2016 2018 2020 2022 2024 2025 
Deutsche ohne 
Migrationsvorgeschichte 56,40% 49,00% 48,20% 43,3% 38,7% 38,5% 38,4% 
Deutsche mit 
Migrationsvorgeschichte 21,70% 18,90% 17,40% 21,0% 18,3% 17,5% 18,9% 
Personen ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 21,90% 32,10% 34,40% 35,7% 43,0% 43,9% 42,6% 
Quelle: Jobcenter der Stadt Münster (2014-2018); Statistik der Bundesagentur für 
Arbeit, Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III - hochgerechnete Ergebnisse 
(2020-2025) 
In Bezug auf die Geschlechterverteilung zeigt sich sowohl bei 
Leistungsbeziehenden mit als auch ohne Migrationsvorgeschichte ein relativ 
ausgewogenes Verhältnis (vgl. Tabelle 52). 
 
 
61 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine Auswertung des eigenen 
Fallbestands und nicht um eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit handelt.

105 
 
Tabelle 52: Beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldete erwerbsfähige 
Leistungsbeziehende (ELB)62 mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach 
Geschlecht 2014–2025 
 
Jahr 
ohne Migrationsvorgeschichte mit Migrationsvorgeschichte 
weiblich männlich weiblich männlich 
2014 49,90% 50,10% 47,50% 52,50% 
2016 50,70% 49,30% 49,10% 50,90% 
2018 51,10% 48,90% 48,90% 51,10% 
2020 47,20% 52,70% 50,80% 49,20% 
2022 47,50% 52,30% 54,70% 45,20% 
2024 47,10% 52,90% 52,80% 47,20% 
2025 46,50% 53,50% 53,10% 46,90% 
Quelle: Jobcenter der Stadt Münster 
Bei zusätzlicher Betrachtung der Erwerbsfähigkeit wird sichtbar, dass der Anteil an 
nicht erwerbsfähigen und erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden mit deutscher 
Staatsangehörigkeit unabhängig von der Migrationsvorgeschichte von 2014 bis 
2024 rückläufig ist (vgl. Tabelle 53, Abbildung 35). Im Gegenzug ist der Anteil an 
Leistungsberechtigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit sowohl in der Gruppe 
der Erwerbsfähigen als auch der nicht Erwerbsfähigen gestiegen. Im 1. Halbjahr 
2025 hat sich dieser Trend leicht umgekehrt. 
  
 
 
62 Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten alle Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und 
das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig i. S. d. SGB II 
sind sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrep ublik Deutschland haben. Alle Personen 
innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahre), 
aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in 
der Lage sind, mind estens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Ar-
beitsmarktes zu arbeiten, können als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte einer Bedarfsge -
meinschaft bei Hilfebedürftigkeit Leistungen erhalten.

106 
 
Tabelle 53: Beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldete Leistungsbeziehende 
nach Staatsangehörigkeit und Erwerbsfähigkeit 2014–2024 
(Jahresdurchschnittswert), 2025 (Durchschnittswert Jan-Juni) 
 
Jahr 
Deutsche Personen ohne dt. Staatsangehörigkeit 
erwerbsfähig nicht erwerbsfähig erwerbsfähig nicht erwerbsfähig 
2014 74,94% 25,06% 83,51% 16,49% 
2016 69,90% 30,10% 79,38% 20,62% 
2018 63,56% 36,44% 68,14% 31,86% 
2020 63,02% 36,98% 65,79% 34,21% 
2022 59,51% 40,49% 60,09% 39,91% 
2024 56,09% 43,91% 57,49% 42,51% 
2025 56,54% 43,46% 57,66% 42,34% 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Strukturen der Grundsicherung SGB II (Zeitreihe 
Monats- und Jahreszahlen ab 2005)

107 
 
Abbildung 35: Beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldete Leistungsbeziehende 
nach Staatsangehörigkeit und Erwerbsfähigkeit 2014–2024 
(Jahresdurchschnittswert), 2025 (Durchschnittswert Jan-Juni) 
 
 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Strukturen der Grundsicherung SGB II (Zeitreihe 
Monats- und Jahreszahlen ab 2005)  
75%
84%
70%
79%
64%
68%
63%
66%
60%
60%
56%
57%
56%
58%
25%
16%
30%
21%
36%
32%
37%
34%
40%
40%
44%
43%
44%
42%
0%
20%
40%
60%
80%
100%
erwerbsfähig
nicht erwerbsfähig
erwerbsfähig
nicht erwerbsfähig
erwerbsfähig
nicht erwerbsfähig
erwerbsfähig
nicht erwerbsfähig
erwerbsfähig
nicht erwerbsfähig
erwerbsfähig
nicht erwerbsfähig
erwerbsfähig
nicht erwerbsfähig
2014 2016 2018 2020 2022 2024 2025
Deutsche Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit

108 
 
6.1.3 Schul- und Berufsabschlüsse der 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
Aufschluss über die Gründe der Arbeitslosigkeit gibt die Betrachtung der Schul - 
und Berufsab schlüsse der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sowohl 
Leistungsberechtigte mit als auch ohne Migrationsvorgeschichte verfügen häufig 
über keinen (höheren) Schu labschluss (vgl. Tabelle 54, Abbildung 36) und/oder 
über keinen Berufsabschluss (vgl. Tabelle 55, Abbildung 37). 
Tabelle 54: In Münster gemeldete arbeitslose Personen (Rechtskreis SGB III und 
SGB II) mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach höchstem erworbenen 
Schulabschluss 2020–202563 64 
 
Schulabschluss 
2020 2022 2024 2025 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
kein 
Hauptschulabschluss 12,8% 38,5% 15,5% 42,4% 16,8% 42,2% 17,1% 40,4% 
Hauptschulabschluss 24,0% 17,9% 22,5% 16,3% 23,0% 14,7% 22,2% 14,6% 
Mittlere Reife 19,4% 11,1% 18,2% 9,3% 19,0% 11,4% 17,3% 11,6% 
(Fach-) 
Hochschulreife 37,5% 22,2% 35,8% 20,6% 36,2% 21,7% 37,7% 21,9% 
keine Angaben zum 
Schulabschluss 6,4% 10,3% 8,0% 11,4% 5,1% 9,9% 5,8% 11,5% 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 
SGB III - hochgerechnete Ergebnisse 
  
 
 
63 Bei den Schulabschlüssen handelt es sich um in Deutschland anerkannte Schulabschlüsse. 
64 Der Stichtag für die Jahre 2020 bis 2024 war jeweils in der Mitte des Monats Dezember, die Daten aus 2025 wurden 
Mitte März 2025 erhoben.

109 
 
Abbildung 36: In Münster gemeldete arbeitslose Personen (Rechtskreis SGB III 
und SGB II) mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach höchstem 
erworbenen Schulabschluss 2025 
 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 
SGB III - hochgerechnete Ergebnisse 
Der Anteil der arbeitslos gemeldeten Personen, bei denen keine abgeschlossene 
Berufsausbildung vorliegt, ist bei Personen mit Migrationsvorgeschichte bedeutend 
höher als bei Personen ohne Migrationsvorgeschichte. Hier muss allerdings ergänzt 
werden, dass, in Deutschland nicht anerkannte Berufsausbildungen in der Statistik 
der Bundesagentur für Arbeit nicht explizit aufgeführt werden und meistens in die 
Kategorie „ohne abgeschlossene Berufsausbildung“ fallen. 
Die Berufsausübung in bestimmten , sogenannten reglementierten  Berufen in 
Deutschland ist an eine Anerkennung der beruflichen Qualifikation gebunden. 65  
  
 
 
65 Siehe Glossar. 
0,00%
10,00%
20,00%
30,00%
40,00%
50,00%
60,00%
70,00%
80,00%
90,00%
100,00%
ohne MVG mit MVG
2025
keine Angaben zum
Schulabschluss
(Fach-) Hochschulreife
Mittlere Reife
Hauptschulabschluss
kein Hauptschulabschluss

110 
 
Tabelle 55: In Münster gemeldete arbeitslose Personen (Rechtskreis SGB III und 
SGB II) mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach höchstem erworbenen 
Berufsabschluss 2020–202566 
 
erworbener 
Berufsabschluss 
2020 2022 2024 2025 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne abgeschlossene 
Berufsausbildung 35,60% 70,20% 36,30% 71,30% 39,50% 70,70% 39,70% 71,00% 
betriebliche/schulische 
Ausbildung 42,60% 16,20% 41,70% 14,80% 39,80% 16,80% 38,80% 16,70% 
akademische 
Ausbildung 19,10% 9,20% 17,50% 7,90% 19,10% 9,30% 19,10% 9,30% 
keine Angabe zu 
abgeschlossener 
Berufsausbildung 
2,70% 4,30% 4,50% 6,00% 1,60% 3,30% 1,30% 3,00% 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 
SGB III - hochgerechnete Ergebnisse 
  
 
 
66 Der Stichtag für die Jahre 2020 bis 2024 war jeweils in der Mitte des Monats Dezember, die Daten aus 2025 wurden 
Mitte März 2025 erhoben.

111 
 
Abbildung 37: In Münster gemeldete arbeitslose Personen (Rechtskreis SGB III 
und SGB II) mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach höchstem 
erworbenen Berufsabschluss 2025 
 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 
SGB III - hochgerechnete Ergebnisse 
 
 
 
 
6.1.4 Erwirtschaftetes Einkommen von 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
Im Hinblick auf das erzielte Einkommen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit bestehen nur geringe Unterschiede. 
Im Juni 2025 hatten 75,4 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit 
deutscher Staatsangehörigke it kein Einkommen, 72,2 % waren es bei den 
Leistungsberechtigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit (vgl. Tabelle  56). Der 
deutliche Anstieg von Leistungsberechtigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit 
und ohne Einkommen im Jahr 2022 ist auch hier wieder auf den Ukraine -Krieg 
zurückzuführen. 
  
39,70%
71,00%
39,80%
16,70%
19,10% 9,30%
1,30% 3,00%
0,00%
10,00%
20,00%
30,00%
40,00%
50,00%
60,00%
70,00%
80,00%
90,00%
100,00%
ohne MVG mit MVG
2025
keine Angabe zu
abgeschlossener
Berufsausbildung
Akademische Ausbildung
betriebliche/schulische
Ausbildung
ohne abgeschlossene
Berufsausbildung

112 
 
Tabelle 56: Höhe des erwirtschafteten Einkommens von beim Jobcenter der 
Stadt Münster gemeldeten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit und ohne 
deutsche Staatsangehörigkeit 2020–2025 
 
Einkommen 
Dez 20 Dez 22 Dez 24 Jun 25 
mit dt. 
Staatsange-
hörigkeit 
ohne dt. 
Staatsange-
hörigkeit 
mit dt. 
Staatsange-
hörigkeit 
ohne dt. 
Staatsange-
hörigkeit 
mit dt. 
Staatsange-
hörigkeit 
ohne dt. 
Staatsangeh
örigkeit 
mit dt. 
Staatsangeh
örigkeit ohne dt. 
Staatsangeh
örigkeit 
kein Einkommen 73,5% 70,8% 74,0% 77,6% 75,1% 73,4% 75,4% 72,2% 
bis zur Gering-
fügigkeitsgrenze 10,9% 13,0% 11,6% 10,8% 10,8% 12,1% 10,5% 13,1% 
im 
Übergangsbereich 10,7% 11,6% 10,7% 8,2% 11,1% 11,5% 11,2% 11,2% 
über dem 
Übergangsbereich 2,5% 3,6% 1,4% 2,5% 1,0% 2,1% 0,9% 2,4% 
selbstständig 
erwerbstätig 2,4% 1,0% 2,2% 0,9% 2,0% 1,0% 2,0% 1,1% 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Kreisreport Grundsicherung SGB II

113 
 
6.1.5 Weitere Strukturdaten der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten 
 
Weitere Analysen können in Bezug auf die Altersstruktur, die Erziehungssituation 
und die Verteilung auf die Stadtbezirke gemacht werden. 
 
Tabelle 57: Beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldete Leistungsbeziehende, 
die in einer Bedarfsgemeinschaft67 leben nach Migrationsvorgeschichte, 
Staatsangehörigkeit und Geschlecht 2014–202568  
 
Jahr   Deutsche ohne 
Migrationsvorgeschichte 
Deutsche mit 
Migrationsvorgeschichte 
ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 
2020 
gesamt 40,21% 21,15% 37,10% 
- davon weiblich 47,23% 48,77% 51,73% 
- davon männlich 52,73% 51,23% 48,29% 
2022 
gesamt 35,61% 18,72% 44,14% 
- davon weiblich 47,46% 49,01% 56,70% 
- davon männlich 52,29% 50,98% 43,17% 
2024 
gesamt 34,69% 18,92% 44,34% 
- davon weiblich 47,14% 46,73% 55,08% 
- davon männlich 52,88% 53,27% 44,92% 
2025 
gesamt 34,70% 19,28% 44,02% 
- davon weiblich 46,49% 47,01% 55,42% 
- davon männlich 53,51% 52,99% 44,58% 
Quelle: Jobcenter der Stadt Münster (2014-2018); Statistik der Bundesagentur für 
Arbeit, Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III - hochgerechnete Ergebnisse 
(2020-2025) 
 
Tabelle 57 zeigt vorab die Struktur aller Leistungsbeziehenden auf. Hier sind auch 
die Daten der Kinder unter 15 Jahren und der nicht erwerbsfähigen Personen 
enthalten. Es zeigt sich, dass der Anteil der Deutschen, mit und ohne 
Migrationsvorgeschichte konstant ist, der Anteil der Leistungsbeziehenden ohne 
deutsche Staatsangehörigkeit hingegen ist angestiegen (vg l. ebd.). Ab dem Jahr 
 
 
67 Eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft kann aus einer oder aus mehreren Personen bestehen. Mindes-
tens ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft muss erwerbsfähig und leistungsberechtigt im  SGB II sein.  
68 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Daten für die Jahre 2014 -2018 um eine Auswertung des 
eigenen Fallbestands und nicht um eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit handelt. Der Stichtag für die Jahre 2020 bis 
2024 war jeweils in der Mitte des Monats Dezember, die Daten aus 2025 wurden Mitte März 2025 erhoben.

114 
 
2022 ist insbesondere bei den weiblichen Leistungsbeziehenden ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit ein Anstieg zu verzeichnen. Ursache hierfür ist der Ukraine -
Krieg in dessen Folge überwiegend Frauen als Geflüchtete nach Deutschland 
kamen. 
Ähnlich verhält es sich bei den alleinerziehenden Leistungsberechtigten. Während 
sich der Anteil der Alleinerziehenden mit deutscher Staatsangehörigkeit an allen 
alleinerziehenden Leistungsbeziehenden in den letzten Jahren verringert hat, ist 
der Anteil de r Alleinerziehenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit auf zuletzt 
50,7 % in 2025 gestiegen (vgl. Tabelle 58).  
Tabelle 58: Beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldete alleinerziehende 
Leistungsbeziehende nach Staatsangehörigkeit 2022–2025 (Jahresdurchschnitt 
2025: Jan-Juni) 
 
Staatsangehörigkeit 2022 2023 2024 2025 
(Jan-Juni) 
Anteil alleinerziehender ELB[1] im Jahresdurchschnitt 13,8% 13,6% 12,7% 12,4% 
davon ELB mit deutscher Staatsangehörigkeit 54,3% 50,4% 49,8% 49,3% 
davon ELB mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit 45,7% 49,6% 50,2% 50,7% 
Quelle: Jobcenter der Stadt Münster; Controlling Cockpit SGB II 
 
 
In Bezug auf das Alter der Leistungsbeziehenden wird deutlich, dass der Anteil der 
erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden mit Migrationsvorgeschichte ungleich höher 
ist als bei den erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden ohne 
Migrationsvorgeschichte. Lediglich in der Altersgruppe ab 55 Jah ren, liegen die 
Anteile noch nah beieinander. Aber auch hier ist in den letzten Jahren ein Zuwachs 
bei den e rwerbsfähigen Leistungsbeziehenden mit Migrationsvorgeschichte zu 
beobachten (vgl. Tabelle 59).

115 
 
Tabelle 59: Beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldete erwerbsfähige 
Leistungsbeziehende mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach Alter 
2020–202569 
 
Alter in 
Jahren 
2020 2022 2024 2025 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
Mit 
MVG 
ohne 
MVG 
Mit 
MVG 
15 bis 
unter 25 
34,50% 65,50% 28,30% 71,70% 26,80% 73,20% 28,10% 71,90% 
25 bis 
unter 35 
42,20% 57,80% 38,00% 62,00% 37,90% 62,10% 37,30% 62,70% 
35 bis 
unter 45 
35,20% 64,80% 31,60% 68,40% 33,40% 66,60% 33,80% 66,20% 
45 bis 
unter 55 
40,70% 59,30% 34,70% 65,30% 31,50% 68,50% 30,70% 69,30% 
55 Jahre 
und älter 
49,40% 50,60% 45,70% 54,30% 44,00% 56,00% 43,50% 56,50% 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 
SGB III - hochgerechnete Ergebnisse (2020-2025) 
Im Hinblick auf die Verteilung auf die Stadtbezirke lässt sich feststellen, dass die 
Leistungsberechtigten insgesamt auf das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Mehr 
als die Hälfte der Leistungsberechtigten wohnt in den Stadtbezirken Nord, West 
und Hiltrup (54,7 %). Der Antei l bei den Leistungsberechtigten ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit liegt mit 56,2 % nur leicht darüber und ist in den letzten 
Jahren rückläufig. Besonders stark ist der Anteil von Leistungsberechtigten ohne 
deutsche Staatsangehörigkeit im Stadtbezirk Nord g esunken (vgl. Tabelle 60, 
Abbildung  38). 
 
 
 
 
 
 
69 Der Stichtag für die Jahre 2020 bis 2024 war jeweils in der Mitte des Monats Dezember, die Daten aus 2025 wurden Mitte 
März 2025 erhoben.

116 
 
Tabelle 60: Beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldete Leistungsbeziehende 
mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit nach Stadtbezirken, 2020-2025 
 
Stadtbezirk 
Dez 20 Dez 22 Dez 24 Jun 25 
mit 
deutscher 
Staatsang
ehörigkeit ohne 
deutsche 
Staatsang
ehörigkeit mit 
deutscher 
Staatsang
ehörigkeit ohne 
deutsche 
Staatsang
ehörigkeit mit 
deutscher 
Staatsang
ehörigkeit ohne 
deutsche 
Staatsang
ehörigkeit mit 
deutscher 
Staatsang
ehörigkeit ohne 
deutsche 
Staatsang
ehörigkeit 
1-4 Mitte 29,5% 23,01% 29,8% 25,4% 29,4% 25,2% 29,5% 24,9% 
5 West 16,0% 17,59% 15,6% 19,0% 15,4% 19,8% 15,5% 19,6% 
6 Nord 22,4% 26,07% 21,9% 21,6% 22,8% 20,3% 22,7% 20,5% 
7 Ost 5,7% 5,52% 5,8% 6,0% 5,9% 5,7% 5,5% 5,4% 
8 Südost 10,9% 13,29% 11,1% 12,8% 11,1% 13,8% 11,3% 13,8% 
9 Hiltrup 15,4% 14,52% 15,9% 15,2% 15,5% 15,2% 15,4% 15,8% 
Quelle: Jobcenter der Stadt Münster 
 
Abbildung 38: In Münster gemeldete erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
(Rechtskreis SGB II) ohne deutsche Staatsangehörigkeit nach Stadtbezirken 
2020 – 2025 
 
 
Quelle: Jobcenter der Stadt Münster 
 
0,00%
5,00%
10,00%
15,00%
20,00%
25,00%
30,00%
12/2020 12/2022 12/2024 06/2025
gemeldete Leistungsberechtigte ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit nach Stadtbezirken
1-4 Mitte 5 West 6 Nord 7 Ost 8 Südost 9 Hiltrup

117 
 
6.2  Ärztekammer Westfalen-Lippe 
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe erfasst ihre Mitglieder unter anderem auch nach 
Staatsangehörigkeit.70 Demnach ist der Anteil der in Münster berufstätigen 
Ärzt*innen mit Migrationsvorgeschichte kontinuierlich gestiegen und liegt seit 
2018 stabil bei knapp über 11 %  (vgl. Tabelle 61). Die Zahl der Ärztinnen über-
wiegt in ihrer Gesamtheit in der Stadt Münster die Zahl der Ärzte. Während bei 
den Ärztinnen mit Migrationsvorgeschichte der Referenzwert genau bei 50,0% 
liegt, erreicht er bei den Ärztinnen ohne Migrationsvorgeschichte mittlerweile einen 
Wert von 52,2 % (vgl. Tabelle 62). Innerhalb der Gruppe der Ärztinnen und Ärzte 
mit Migrationsvorgeschichte ist der Ante il derjenigen, die aus der Europäischen 
Union stammen, gegenüber dem letzten Monitoring gesunken (von 46 % im Jahr 
2020 auf 37 % 2024). Das bedeutet zugleich, dass der Anteil der Ärzt*innen, die 
eine Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU besitzen, stark angestie-
gen ist, auf 63 %71 (vgl. Tabelle 63). 
  
 
 
70 Aus den Angaben zur Staatsangehörigkeit kann teilweise auch auf eine Migrationsvorgeschichte 
geschlossen werden. Dabei werden Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Staatsangehörigkeit und 
Ärztinnen und Ärzte mit deutscher Staatsangehörigkeit, die zuvor eine andere Staatsangehörigkeit 
besaßen (sog. Eingebürgerte) zusammengefasst. 
71 414 Ärzt*innen mit MGV insgesamt (vgl. Tab. 59) abzüglich 154 Ärzt*innen aus EU-Ländern (vgl. Tab. 61) be-
deutet 260 und damit ca. 63 % an Ärzt*innen aus Nicht-EU-Staaten.

118 
 
 
Tabelle 61: In der Stadt Münster tätige Ärzt*innen nach Migrationsvorgeschichte 
und Staatsangehörigkeit 2014–2024 
 
Jahr 
Mitglieder der 
Ärztekammer 
insgesamt 
davon mit Migrationsvorgeschichte 
Insgesamt Anteil davon 
Eingebürgerte 
davon 
AusländerInnen 
2014 3.172 313 9,90% 38,30% 61,70% 
2015 3.229 327 10,10% 36,40% 63,60% 
2016 3.299 347 10,50% 33,70% 66,30% 
2017 3.412 366 10,70% 32,50% 67,50% 
2018 3.359 380 11,30% 31,30% 68,70% 
2019 3.402 377 11,10% 31,30% 68,70% 
2020 3.441 383 11,10% 34,20% 65,80% 
2021 3.455 377 10,91% 39,52% 60,48% 
2022 3.585 393 10,96% 41,73% 58,27% 
2023 3.660 412 11,26% 40,78% 59,22% 
2024 3.716 414 11,14% 42,27% 57,73% 
Quelle: Ärztekammer Westfalen –Lippe

119 
 
Tabelle 62: In der Stadt Münster tätige Ärzt*innen nach Migrationsvorgeschichte 
und Geschlecht 2024 
 
  Insgesamt  
davon Frauen davon Männer 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
In der Stadt Münster tätige Ärztinnen 
und Ärzte insgesamt 3.716 1.930 51,94% 1786 48,06% 
davon ohne Migrationsvorgeschichte 3.302 1.723 52,18% 1579 47,82% 
davon mit Migrationsvorgeschichte 414 207 50,00% 207 50,00% 
Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe 
 
Tabelle 63: In der Stadt Münster tätige Ärzt*innen mit Migrationsvorgeschichte 
nach Herkunftsländern 2014–2024 
 
Jahr 
Länder der Europäischen Union Türkei 
gesamt 
davon Frauen 
gesamt 
davon Frauen 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
2014 141 64 45,4% 23 11 47,8% 
2015 152 74 48,7% 22 10 45,5% 
2016 172 86 50,0% 22 9 40,9% 
2017 188 96 51,1% 22 9 40,9% 
2018 188 89 47,3% 18 10 55,6% 
2019 183 90 49,2% 20 10 50,0% 
2020 178 95 53,4% 25 12 48,0% 
2021 159 77 48,4% 27 11 40,7% 
2022 154 78 50,6% 34 15 44,1% 
2023 157 84 53,5% 35 17 48,6% 
2024 154 82 53,2% 34 18 52,9% 
Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe

120 
 
6.3 Auszubildende der Handwerkskammer Münster 
Dargestellt sind zunächst die Auszubildenden mit Wohnort in Münster, die sich in 
der Zeitspanne 2018 - 2024 gemäß der Lehrlingsrolle in Ausbildung und Teilzeit -
Ausbildung befinden. 
Auszubildende ohne deutsche Staatsangehörigkeit  machten zuletzt etwas unter 
20% der gesamten Auszubildenden eines Jahrganges und auch innerhalb des je-
weiligen Geschlechtes aus. Der Anteil der männlichen Auszubildenden liegt in bei-
den Gruppen bei über 80 % (vgl. Abbildung 39 und Tabelle 64). 
Abbildung 39: Auszubildende mit Wohnort Münster nach Geschlecht und 
Staatsangehörigkeit 2018-2024 
 
 
Quelle: Handwerkskammer Münster 
  
0
200
400
600
800
1000
gesamt
weiblich
männlich
gesamt
weiblich
männlich
gesamt
weiblich
männlich
gesamt
weiblich
männlich
gesamt
weiblich
männlich
gesamt
weiblich
männlich
gesamt
weiblich
männlich
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne deutsche Staatsangehörigkeit

121 
 
Tabelle 64: Auszubildende mit Wohnort Münster nach Geschlecht und 
Staatsangehörigkeit 2018-2024 
 
Staatsangehörigkeit gesamt davon mit deutscher 
Staatsangehörigkeit 
davon ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 
2018 
gesamt 1.151 916 235 
weiblich 220 176 44 
männlich 931 740 191 
2019 
gesamt 1212 922 290 
weiblich 222 172 50 
männlich 990 750 240 
2020 
gesamt 1.259 988 271 
weiblich 197 159 38 
männlich 1.062 829 233 
2021 
gesamt 1.266 1.007 259 
weiblich 206 172 34 
männlich 1.060 835 225 
2022 
gesamt 1.192 963 229 
weiblich 191 161 30 
männlich 1.001 802 199 
2023 
gesamt 1.133 933 200 
weiblich 190 157 33 
männlich 943 776 167 
2024 
gesamt 1.122 916 206 
weiblich 194 159 35 
männlich 928 757 171 
Quelle: Handwerkskammer Münster

122 
 
Tabelle 65: Auszubildende mit Wohnort in Münster nach Altersgruppe und 
Staatsangehörigkeit 2018-2024 
 
Altersgruppe gesamt 16–18 Jahre 19–25 Jahre 26–35 Jahre > 36 Jahre 
2018 
gesamt Aus-
zubildende 1.151 216 719 178 38 
darunter ohne 
dt. Staatsan-
gehörigkeit 
235 18 119 72 26 
2019 
gesamt Aus-
zubildende 1.212 235 758 180 39 
darunter ohne 
dt. Staatsan-
gehörigkeit 
290 20 153 89 28 
2020 
gesamt Aus-
zubildende 1.259 250 761 208 40 
darunter ohne 
dt. Staatsan-
gehörigkeit 
271 22 129 92 28 
2021 
gesamt Aus-
zubildende 1.266 276 766 188 36 
darunter ohne 
dt. Staatsan-
gehörigkeit 
259 25 132 82 20 
2022 
gesamt Aus-
zubildende 1.192 259 726 178 29 
darunter ohne 
dt. Staatsan-
gehörigkeit 
229 19 125 69 16 
2023 
gesamt Aus-
zubildende 1.133 260 685 158 30 
darunter ohne 
dt. Staatsan-
gehörigkeit 
200 22 109 54 15 
2024 
gesamt Aus-
zubildende 1.122 266 671 154 31 
darunter ohne 
dt. Staatsan-
gehörigkeit 
206 26 94 68 18 
Quelle: Handwerkskammer Münster 
Nach Altersgruppen betrachtet konzentriert sich die Mehrzahl der Auszubildenden 
unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit erwartungsgemäß in der Altersgruppe 
der 19- bis 25-Jährigen. Die Anteile der anderen Altersgruppen, gemessen an der 
Gesamtzahl eines Jahrganges, divergieren indes unter den Auszubildenden mit und 
ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Bei den deutschen Auszub ildenden sind die 
16- bis 18-Jährigen stark vertreten. Bei den Auszubildenden ohne deutsche Staats-
angehörigkeit sind hingegen die 26 - bis 35-Jährigen deutlich an zweiter Stelle.

123 
 
Auffällig ist der hohe Anteil an über 36-Jährigen. Die folgende Abbildung gibt dies 
zusammenfassend wieder. 
Abbildung 40: Auszubildende mit Wohnort in Münster nach Altersgruppe und 
Staatsangehörigkeit 2024 
 
 
Quelle: Handwerkskammer Münster 
Die Daten zu den Schulabschlüssen der Auszubildenden der Handwerkskammer 
entsprechen den Befunden aus anderen Bereichen. Die mit Abstand am häufigsten 
vertretene Kategorie bei Auszubildenden mit deutscher Staatsangehörigkeit ist die 
des „Mittleren Bildungsabschlusses “. Hingegen steht bei Auszubildenden ohne 
deutsche Staatsangehörigkeit der Hauptschulabschluss an erster Stelle, gefolgt 
von dem „Sonstigen“ bzw. im Ausland erworbenen Abschluss.  
  
240
577
86
1326
94
68
18
0
100
200
300
400
500
600
700
16 - 18 Jahre 19 - 25 Jahre 26 - 35 Jahre > 36 Jahre
mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne deutsche Staatsangehörigkeit

124 
 
Tabelle 66: Auszubildende mit Wohnort in Münster nach Schulabschluss und 
Staatsangehörigkeit 2018–2024 
 
Jahr 
Fachhochschul-
/Hochschulreife 
Hauptschulab-
schluss 
ohne Schulab-
schluss (einschl. 
Sonderschulab-
schluss) 
Realschulab-
schluss  oder 
vergleichbar 
("Mittlerer Bil-
dungsab-
schluss") 
sonstiger bzw. 
im Ausland er-
worbener Ab-
schluss, nicht 
zuzuordnen 
gesamt Auszu-
bildende 
darunter ohne 
dt. Staatsange-
hörigkeit 
gesamt Auszu-
bildende 
darunter ohne 
dt. Staatsange-
hörigkeit 
gesamt Auszu-
bildende 
darunter ohne 
dt. Staatsange-
hörigkeit 
gesamt Auszu-
bildende 
darunter ohne 
dt. Staatsange-
hörigkeit 
gesamt Auszu-
bildende 
darunter ohne 
dt. Staatsange-
hörigkeit 
2018 351 52 267 73 50 28 424 29 59 53 
2019 377 56 268 94 55 30 442 46 70 64 
2020 418 53 264 86 53 28 457 44 67 60 
2021 436 44 267 88 53 31 450 45 60 51 
2022 418 41 261 89 34 23 440 40 39 36 
2023 404 38 246 76 30 18 424 42 29 26 
2024 363 34 246 58 33 21 423 42 57 51 
Quelle: Handwerkskammer Münster 
Die Daten bezüglich der Staatsangehörigkeit wurden nachfolgend an den Zahlen 
für das Jahr 2024 ausgerichtet. Bei den einzelnen Staatsangehörigkeiten sind die 
Auszubildenden aus Syrien in den dargestellten Jahren mit Abstand am stärksten 
vertreten.

125 
 
Tabelle 67: Auszubildende mit Wohnort in Münster nach Staatsangehörigkeit 
2018-2024 ausgerichtet an 2024 
 
Staatsangehörigkeit 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 
Syrien 44 61 67 68 58 48 36 
Afghanistan 16 21 24 19 17 18 21 
Türkei 9 7 8 8 7 9 13 
Iran 10 11 8 8 9 10 13 
Irak 12 20 20 14 12 11 12 
Ukraine  1  1 1  1 0 3 7 
Serbien 7 7 7 9 7 8 6 
Albanien 29 26 18 13 10 6 6 
Marokko  2  3 5  3 5 9 6 
Äthiopien  1 2   1 2 2 2 6 
Guinea 7 13 13 13 10 7 4 
sonst. Ausl. Staatsan-
gehörigkeiten 
88 (35 
Staaten) 
115 (43 
Staaten) 
99 (43 
Staaten) 
116 (56 
Staaten) 
104 (59 
Staaten) 
78 (49 
Staaten) 
86 (45 
Staaten) 
Quelle: Handwerkskammer Münster 
Bei den Präferenzen führen in der Gesamtübersicht (vgl.  Tabelle 68) aller Auszu-
bildenden die Kraftfahrzeugmechatronik, die Elektronik sowie die Anlagenmecha-
nik für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik die Liste der Ausbildungsberufe deut-
lich an, ohne dabei die Bandbreite an Ausbildungsberufen zu verkennen, die si ch 
hinter der größten Zahl der „sonstigen Ausbildungsberufe“ verbirgt.72 
  
 
 
72 Bei den nachfolgenden Ausbildungsberufen handelt es sich um feststehende Bezeichnungen, die 
von den/der Handwerkskammer/n genutzt werden. Eine gendergerechte Anpassung konnte in die-
sem Monitoring nicht erfolgen.

126 
 
Tabelle 68: Auszubildende mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit 
Wohnort in Münster nach gewählten Ausbildungsberufen 2018-2024 
 
Ausbildungsberuf 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 
Kraftfahrzeugmechatroni-
ker/in 178 181 182 186 164 178 169 
Elektroniker/in 140 162 161 164 146 135 140 
Anlagenmechaniker/in für 
Sanitär-, Heizungs- und 
Klimatechnik 
114 119 135 123 128 110 128 
Tischler/in 74 87 101 123 130 116 93 
Friseur/in 100 102 81 76 72 73 70 
Maler/in und Lackierer/in 57 59 75 68 65 69 59 
Zweiradmechatroniker/in 26 34 36 39 37 38 41 
Zahntechniker/in 36 35 37 38 30 31 34 
Metallbauer/in 30 31 36 39 40 46 34 
Zimmerer/in  19 20  23  20 21 32 32 
sonst. Ausbildungsberufe 376 (65 
Berufe) 
379 (64 
Berufe) 
387 (60 
Berufe) 
390 (68 
Berufe) 
359 (63 
Berufe) 
305 (64 
Berufe) 
322 (54 
Berufe) 
Quelle: Handwerkskammer Münster 
Bei den Auszubildenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit steht in den letzten 
Jahren ebenfalls der Beruf des/der Kraftfahrzeugmechatroniker/in an erster Stelle 
(vgl. Tabelle 69, Abbildung 41) und hat damit den Beruf des Friseurs /der Friseurin 
abgelöst.

127 
 
Tabelle 69: Auszubildende ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit Wohnort in 
Münster nach gewählten Ausbildungsberufen 2018-2024 
 
Ausbildungsberuf 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 
Kraftfahrzeugmechatroni-
ker/in 25 35 38 37 36 34 30 
Anlagenmechaniker/in für 
Sanitär-, Heizungs- und 
Klimatechnik 
26 29 33 29 27 18 27 
Elektroniker/in 28 32 26 27 23 22 26 
Friseur/in 42 53 44 37 39 30 24 
Fachverkäufer/in im Le-
bensmittelhandwerk; Bä-
ckerei 
15 16 8 7 5 6 15 
Maler/in und Lackierer/in 11 19 17 14 13 19 11 
Zweiradmechatroniker/in 2   4  4 8 8 10 10 
Zahntechniker/in 6   10 9  9 10 10 9 
Karosserie- und Fahrzeug-
baumechaniker/in  2  3 3  2 3 2 5 
Straßenbauer/in  0  1 0  0 2 1 5 
sonst. Ausbildungsberufe 67 (34 
Berufe) 
74 (32 
Berufe) 
73 (30 
Berufe) 
89 (38 
Berufe) 
63 (32 
Berufe) 
48 (28 
Berufe) 
44 (24 
Berufe) 
Quelle: Handwerkskammer Münster 
 
Abbildung 41: Auszubildende ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit Wohnort in 
Münster und nach gewählten Ausbildungsberufen 2024 
 
 
Quelle: Handwerkskammer Münster 
  
Kraftfahrzeugmechat
roniker/in
15 %
Anlagenmecha-
niker/in für Sanitär-, 
Heizungs- und 
Klimatechnik
13 %
Elektroniker/in
13 %
Friseur/in
12 %
Fachverkäufer/in im 
Lebensmittelhandwe
rk; Bäckerei
7 %
Maler/in und 
Lackierer/in
5 %
Zweiradmechatr.
5 %
Zahntechniker/in
4 %
Karosserie- und 
Fahrzeugbaumecha
niker/in
2 %
Straßenbauer/in
2 %
sonst. 
Ausbildungsberufe
21 %

128 
 
6.4 Betriebe der Handwerkskammer Münster 
In diesem Monitoring werden nunmehr die Betriebe mit Betriebssitz in Münster im 
Jahresvergleich 2021 bis 2024 gemäß dem Bestand der Handwerksrolle zum Stich-
tag 31.12. der jeweiligen Jahre dargestellt. 
Tabelle 70: Betriebe mit mindestens einer Inhaberschaft oder eine*r persönlich 
haftenden Gesellschafter*innen nach Staatsangehörigkeit 2021-2024 
 
Staatsangehörigkeit 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 
Polen 90 86 86 72 70 64 61 
Türkei 32 35 36 36 34 38 43 
Syrien 16 17 19 17 21 24 25 
Portugal 13 11 14 15 15 16 13 
Lettland 26 20 19 18 17 16 12 
Italien 12 9 7 8 9 9 10 
Iran 13 11 13 13 11 8 9 
Bulgarien 12 11 10 8 7 7 9 
Russland 11 7 9 9 9 9 9 
Libanon  7  8  7 8 8 8 8 
sonst. ausl. Staatsan-
gehörigkeiten 
117 (40 
Staaten) 
129 (44 
Staaten) 
123 (45 
Staaten) 
89 (43 
Staaten) 
98 (47 
Staaten) 
97 (44 
Staaten) 
101 (45 
Staaten) 
ausschließlich deut-
sche Staatsangehö-
rigkeit 
2368 2396 2445 2.509 2.527 2.496 2.494 
gesamt 2715 2738 2790 2.868 2.914 2.936 3.009 
Quelle: Handwerkskammer Münster 
Die Betriebe mit mindestens einer nichtdeutschen Inhaberschaft oder persönlich 
haftenden Gesellschafterin bzw. Gesellschafter stellen etwa 17 % aller in Münster 
ansässigen Unternehmen dar. Innerhalb dieses Anteils ist die polnische Staatsan-
gehörigkeit mit rund einem Fünftel am stärksten vertreten, gefolgt von der Türkei

129 
 
mit 14 %. Hervorzuheben ist zudem, dass die Beteiligungen aus sonstigen Her-
kunftsländern ein weiteres Drittel ausmachen (vgl. Tabelle 70).73 
Der Vergleich ausgewählter Schwerpunkt -Betriebe für die Jahre 2021 bis 2024 
zeigt einen besonders hohen Anteil an Betriebsleitungen ohne deutsche Staatsbür-
gerschaft im Gebäudereinigerhandwerk. Kosmetiker -, Friseur- und Fliesenleger-
handwerk teilen sich mit deutlichem Abstand d en zweiten Platz (vgl.  Tabelle 71, 
Abbildung 42). Auffällig ist dabei, dass die Gesamtzahl der Fotografiebetriebe sehr 
hoch ist, der Anteil der ausländischen Inhaber dort jedoch vergleichsweise gering 
ausfällt. Umgekehrt verhält es sich beim Änderungsschneider- und Bodenlegerge-
werbe: Diese zählen zwar insgesamt zu den „sonstigen Betrieben“, rangieren aber 
unter den Top 10 bei den Betrieben mit nichtdeutscher Beteiligung. 
 
Tabelle 71: Vergleich Schwerpunkt-Gewerbe der Betriebe mit und ohne 
Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit 2021-2024 
 
Schwerpunkt-Ge-
werbe 
2021 2022 2023 2024 
alle Be-
triebe 
darunter 
ohne dt. 
Staats-
ange-hö-
rigkeit 
alle Be-
triebe 
darunter 
ohne dt. 
Staats-
ange-hö-
rigkeit 
alle Be-
triebe 
darunter 
ohne dt. 
Staats-
ange-hö-
rigkeit 
alle Be-
triebe 
darunter 
ohne dt. 
Staats-
ange-hö-
rigkeit 
Gebäudereiniger-
handwerk 263 62 295 68 334 71 392 75 
Fotografenhandwerk 201 9 220 9 238 10 272 9 
Kosmetikerhandwerk 223 27 225 27 232 29 250 31 
Friseurhandwerk 241 27 243 30 243 33 240 37 
Elektrotechnikerhand-
werk 123 <6 123 <6 130 <6 133 <6 
Quelle: Handwerkskammer Münster 
 
 
 
73 Bei der Auswertung der Betriebe ergibt sich eine recht hohe Anzahl unbekannter Staatsbürger-
schaften. Dies liegt darin begründet, dass bei juristischen Personen keine Staatsbürgerschaft gege-
ben ist und die Staatsbürgerschaft der Inhaber aus technischen Gründen nicht immer ermittelbar 
ist.

130 
 
Abbildung 42: Vergleich Schwerpunkt-Gewerbe der Betriebe mit und ohne 
Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit, 2024 
 
Quelle: Handwerkskammer Münster 
Der Vergleich der Tabellen 71 und 72 zeigt eine Verschiebung in der Reihenfolge 
der häufigsten Schwerpunkt -Gewerbe, sobald das Kriterium der nichtdeutschen 
Staatsangehörigkeit berücksichtigt wird: Angeführt wird die Rangliste weiterhin 
vom Gebäudereinigungsgewerbe, gefolgt vom Friseurhandwerk, das nun vor dem 
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk, dem Kosmetikgewerbe sowie dem 
Änderungsschneidereigewerbe liegt. Darüber hinaus sind vermehrt das Bodenle-
ger- sowie das Speiseeisherstellergewerbe vertreten. Das Fotografen- und Elekt-
rotechnikerhandwerk spielt hier dagegen eine untergeordnete Rolle. 
 
  
317
263 219 203 133
75
9 31 37 6
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
80 %
90 %
100 %
Gebäudereinigerhandwerk
Fotografenhandwerk
Kosmetikerhandwerk
Friseurhandwerk
Elektrotechnikerhandwerk
mit deutscher Staatsangehörigkeit mit min. einer ausländischen Staatsangehörigkeit

131 
 
Tabelle 72: Schwerpunkt-Gewerbe der Betriebe mit mindestens einer 
Inhaberschaft oder einer persönlich haftenden Gesellschafterin oder einem 
Gesellschafter ohne deutsche Staatsangehörigkeit 2018-2024 
 
Schwerpunkt-Gewerbe unter 
Berücksichtigung nicht deut-
scher Staatsangehörigkeit 
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 
Gebäudereinigerhandwerk 79 74 78 62 68 71 75 
Friseurhandwerk 26 29 31 27 30 33 37 
Fliesen-, Platten- und Mosa-
iklegerhandwerk 67 65 60 47 45 39 33 
Kosmetikerhandwerk 30 30 31 27 27 29 31 
Änderungsschneidereigewerbe 19 20 19 17 17 17 18 
Bodenlegergewerbe 15 12 13 11 13 13 13 
Speiseeisherstellergewerbe 20 18 16 11 12 11 12 
Fotografenhandwerk  8 4  6  9 9 10 9 
Parkettlegerhandwerk 6 8 7 7 7 7 7 
Gewerbe zum Einbau von ge-
normten Baufertigteilen 9 8 7 7 6 6 7 
Maßschneiderhandwerk 8 7 8 9 9 9 6 
Quelle: Handwerkskammer Münster

132 
 
Die folgende Abbildung visualisiert für das Jahr 2024 den hohen Anteil der Be-
triebsleitungen mit mindestens einer ausländischen Inhaberschaft im Gebäuderei-
nigerhandwerk. 
Abbildung 43: Top 10 Schwerpunkt-Gewerbe der Betriebe mit mindestens einer 
Inhaberschaft oder einer persönlich haftenden Gesellschafterin oder einem 
Gesellschafter ohne deutsche Staatsangehörigkeit 2024 
 
 
 
Quelle: Handwerkskammer Münster 
 
  
Gebäudereinigerhand
werk
31%
Friseurhandwerk
15%Fliesen-, Platten-
und Mosaikleger-
handwerk
14%
Kosmetikerhandwerk
13%
Änderungsschneider
gewerbe
7%
Bodenlegergewerbe
5%
Speiseeishersteller-
gewerbe
5%
Fotografenhandwerk
4%
Parkettleger-
handwerk
3%
Gewerbe zum Einbau von genormten 
Baufertigteilen
3%

133 
 
6.5 Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin 
Das Max -Planck-Institut für molekulare Biomedizin wurde 2001 in Münster 
gegründet. 2025 waren 75 Wissenschaftler*innen mit Arbeitsvertrag beschäftigt, 
wobei der Anteil an wissenschaftlichen Angestellten ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 2025 64 % betrug (vgl. Tabelle 73). 
 
Tabelle 73: Wissenschaftlich Tätige74 am Max-Planck-Institut für molekulare 
Biomedizin nach Staatsangehörigkeit 2014 – 2025 
 
Jahr wissenschaftlich 
Tätige gesamt 
davon mit deutscher Staatsan-
gehörigkeit 
davon ohne deutsche Staats-
angehörigkeit 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
2014 78 50 64,1% 28 35,9% 
2015 88 43 48,9% 45 51,1% 
2016 104 53 52,0% 49 48,0% 
2017 109 50 45,9% 59 54,1% 
2018 105 47 44,8% 58 55,2% 
2019 102 42 41,2% 60 58,8% 
2020 103 36 35,0% 67 65,0% 
2021 86 36 41,9% 50 58,1% 
2022 91 43 47,3% 48 52,7% 
2023 93 42 45,2% 51 54,8% 
2024 92 40 43,5% 52 56,5% 
2025 75 27 36,0% 48 64,0% 
Quelle: Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin 
Im Jahr 2025 arbeiteten internationale Wissenschaftler*innen aus über 20 Staaten 
am Max-Planck-Institut, wobei die Zahl der wissenschaftlichen Angestellten mit 
indischer Staatsangehörigkeit am höchsten war, gefolgt von den Forscher*innen 
mit chinesischer und südkoreanischer Staatsangehörigkeit (Abbildung 44). 
  
 
 
74 Erfasst werden in dieser Tabelle sowie den nachfolgenden Grafiken alle wissenschaftlichen 
Beschäftigten, die über Arbeitsverträge bei der Max-Planck-Gesellschaft in Münster angestellt sind.

134 
 
Abbildung 44: Häufigste Herkunftsländer unter den internationalen 
Wissenschaftler*innen am Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin 2014 - 
2025 
 
 
Quelle: Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin 
Seit 2020 übersteigt der Frauenanteil den Anteil an Männern unter den 
internationalen wissenschaftlichen Angestellten (vgl. Abbildung 45). 
Abbildung 45: Internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Max-
Planck-Institut für molekulare Biomedizin nach Geschlecht 2014 - 2025 
 
Quelle: Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin 
 
 
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Indien China Süd-Korea USA Portugal
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
70,0
0
5
10
15
20
25
30
35
40
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Prozent
Personen
weiblich männlich Frauenanteil

135 
 
6.6 Universität Münster 
Die Daten der internationalen Wissenschaftler*innen sowie der wissenschaftlichen 
Angestellten ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der Universität Münster 
werden im Monitoring  nunmehr an dieser Stelle fortgeführt75. Die Zahl der 
internationalen Wissenschaftler*innen 76 mit Arbeitsvertrag an der Münsteraner 
Universität hat sich seit 2007 fast verdoppelt (vgl. Abbildung 46). Hinzu kommen 
nach Schätzungen der Uni versität Münster ebenso viele  Stipendiat*innen aus 
verschiedenen Staaten, so dass sich die Gesamtzahl internationaler 
Wissenschaftler*innen auf rund 1.200 Personen belaufen dürfte. Eine 
erwähnenswerte Entwicklung der letzten Jahre ist der höhere Anteil an 
Professor*innen innerhalb der Statistik. 
Abbildung 46: Gesamtzahl angestellter internationaler Wissenschaftler*innen an 
der Universität Münster 2009 - 202477 
      
 
Quelle: Universität Münster 
 
 
 
75 Die Daten befanden sich zuvor im Kapitel „Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltungen“.  
76 Gezählt wurden für diesen Bericht nur wissenschaftliche Angestellte (z. B. Lehrkräfte, Professuren, 
Postdocs) an der Universität. Promovierende, Auszubildende und studentische Hilfskräfte sind nicht 
erfasst. 
77 Das Jahr 2021 berücksichtigt alle internationalen wissenschaftlichen Angestellten bis September 
2021. 
423 446 450
491 524
592 565 598 602 610 610 640
696 675 713
0
100
200
300
400
500
600
700
800
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2023 2024

136 
 
Abbildung 47: Angestellte internationale Wissenschaftler*innen an der 
Universität nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten 2009 - 2024 
      
Quelle: Universität Münster 
Bei den am stärksten vertretenen Ländern zeigen sich deutliche Schwankungen im 
Zeitverlauf, wobei 2024 die Zahl der indischen Wissenschaftler*innen auffällig 
gestiegen ist. Hier zeigt sich nunmehr ein deutlicher Trend. Die chinesischen und 
italienischen Staatsangehörigen bleiben weiterhin stark vertreten (vgl. Abbildung 
48). 
  
0
10
20
30
40
50
60
70
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2024
Niederlande Frankreich Italien
China Spanien Österreich
UK Indien Vereinigte Staaten

137 
 
Abbildung 48: Top 10 Herkunftsländer der angestellten Forschenden an der 
Universität Münster im Jahr 2024 
 
     
Quelle: Universität Münster 
                
Handlungsempfehlungen  
 
Die in diesem Abschnitt dargestellten Daten weisen darauf hin, dass Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte im Gegensatz zu denen ohne diese persönlichen oder 
familiären Erfahrungen auf Hürden und Hindernisse stoßen, wenn sie sich in den 
Arbeitsmarkt integrieren wollen. Dadurch entstehen Lebenswege, die sich nicht 
zwangsläufig, jedoch eher von denen deutscher Arbeitnehmer *innen 
unterscheiden. Um diesen Umständen zu begegnen, werden folgende 
Handlungsempfehlungen ausgesprochen: 
▪ Es sollte eine gezielte Überarbeitung der bestehenden Zielsetzungen zum 
Abbau der Differenzen in der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte im Vergleich zu Personen ohne Migrationshinter-
grund erfolgen. Dabei sollte der Fokus auf der Reduzierung der Arbeitslosig-
keit unter MMV und der Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten liegen, 
um langfristig eine gleiche Teilhabe am Arbeitsmarkt zu gewährleisten. 
▪ Es sollte angestrebt werden, dass die Beschäftigung von Menschen mit Mig-
rationshintergrund proportional zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung 
der Stadtgesellschaft steigt. Dies könnte durch spezifische Förderpro-
gramme und gezielte Partnerschaften mit Unternehmen erreicht werden, die 
aktiv auf Vielfalt setzen. 
▪ Die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen sollten so gestaltet 
werden, dass die Fähigkeiten und Potenziale von Migrant*innen für ihre be-
rufliche Entwicklung optimal genutzt werden können. Hierzu gehör en auch 
die Reduzierung  bürokratischer Hürden sowie die Förderung von Sprach - 
59
33
25 25 21
21 20 18 16 14
0
10
20
30
40
50
60
70

138 
 
und Fach -Qualifizierungsprogrammen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt 
erleichtern. 
▪ Um die Integration von Migrant*innen auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern, 
sollte die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen ver-
einfacht werden. Hierzu sind transparente, schnelle und standardisierte Ver-
fahren notwendig, die sowohl den Aufwand für Antragstellende als auch die 
bürokratischen Hürden verringern. Dies würde nicht nur die Chancen für 
international qualifizierte Fachkräfte erhöhen, sondern auch den Pool an ver-
fügbaren Arbeitskräften erweitern. 
▪ Um die Zukunftschancen von Jugendlichen mit Migrations vorgeschichte zu 
verbessern, sollte der Zugang zu  interessengerechter Aus- und Weiterbil-
dung gestärkt werden. Ziel sollte es sein, dass in allen Berufssektoren Aus-
zubildende mit Migrationsvorgeschichte ihrem Anteil entsprechend an der 
Gesamtbevölkerung vertreten sind. 
▪ Sprachliche Hürden für internationale Forschende reduzieren durch kosten-
freie bzw. stark rabattierte Deutsch - und Fachsprachkurse in innovativen 
Online-Formaten; dazu mögliche Eta blierung neuer Partnerschaften mit 
Hochschuleinrichtungen

139 
 
7. Wohnen und sozialräumliche 
Stadtentwicklung 
 
Wie bereits Abschnitt 2.3 zu den demografischen Grunddaten basiert auch das 
vorliegende Kapitel zum Wohnen und zur sozialräumlichen Entwicklung teilweise 
auf Daten des Stadtplanungsamtes. Entsprechend findet sich auch hier stellen-
weise das Konzept der Einwanderungsgeschichte wieder. Wie zu Beginn von 
Abschnitt 2.3 erläutert, lassen sich dennoch Vergleiche mit den Auswertungen 
früherer Integrationsmonitorings anstellen, die noch mit dem Begriff der Migrati-
onsvorgeschichte gearbeitet haben. 
Im Folgenden wird die sozialräumliche Stadtentwicklung beschrieben: Zum einen 
anhand der Verteilung der wohnberechtigten Bevölkerung mit Einwanderungsge-
schichte auf die Stadtbezirke (Abschnitt 7.1), zum anderen anhand der Ausgabe 
von Wohnberechtigungsscheinen (Abschnitt 7.2). 
 
7.1 Verteilung der Wohnberechtigten Bevölkerung mit 
Migrationsvorgeschichte über die Stadtbezirke 
 
Der Anteil der wohnberechtigten Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte an der 
Gesamtbevölkerung Münsters variiert weiterhin deutlich zwischen den einzelnen 
Stadtbezirken (vgl. Tabelle 74). Münster-Nord ist – wie bereits in den Integrati-
onsmonitorings der Jahre 2012, 2015, 2017 und 2021 – erneut der Stadtbezirk 
mit dem höchsten Bevölkerungsanteil von Personen mit Einwanderungsgeschichte 
(2021 mit MVG: 41 %). Demgegenüber weisen die Stadtbezirke Münster-Ost und 
Münster-Mitte weiterhin die niedrigsten Anteile auf, jeweils mit Quoten von unter  
20 %. 
Bis 2024 war in Münster -Ost seit 2012 ein kontinuierlicher Anstieg des Bevölke-
rungsanteils von Personen mit Migrationsvorgeschichte um insgesamt rund sieben 
Prozentpunkte zu verzeichnen; auch in Münster -Mitte wurden leichte Zuwächse 
festgestellt (2021 mit MVG: 16,8 %). Nachdem 2021 in Münster-West und Müns-
ter-Südost noch leichte Rückgänge beobachtet worden waren, kehrte sich diese 
Entwicklung zuletzt (bis 2024) wieder um. Aussagen aktueller Trends für das Jahr 
2025 sind aufgrund der Umstellung auf das Konzept der Einwanderungsgeschichte 
derzeit nicht möglich.

140 
 
Tabelle 74: Anteil der Wohnberechtigten Bevölkerung mit 
Einwanderungsgeschichte (EWG) an der Wohnberechtigten Gesamtbevölkerung 
in den Stadtbezirken der Stadt Münster am 31.12.2025 
 
Stadtbezirk gesamt 
ohne EWG mit persönlicher EWG mit vererbter EWG 
(Kinder) 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
1-4 Münster-
Mitte 
130.37
1 107.431 82,40% 19.669 15,09% 3.271 2,51% 
5 Münster-West 63.783 47.405 74,32% 13.386 20,99% 2.992 4,69% 
6 Münster-Nord 30.839 18.293 59,32% 9.911 32,14% 2.635 8,54% 
7 Münster-Ost 23.592 19.042 80,71% 3.663 15,53% 887 3,76% 
8 Münster- 
Südost 33.392 24.394 73,05% 7.107 21,28% 1.891 5,66% 
9 Münster- 
Hiltrup 38.751 28.077 72,45% 8.432 21,76% 2.242 5,79% 
Gesamt 320.72
8 244.642 76,28% 62.168 19,38% 13.918 4,34% 
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle 
 
Die folgenden Abbildungen 49 und 50 beruhen auf unterschiedlichen konzeptionel-
len Grundlagen, da die erste noch das Konzept der Migrationsvorgeschichte ver-
wendet, während die ab 2023 dargestellten Abbildungen auf dem Konzept der Ein-
wanderungsgeschichte basieren und zur besseren Vergleichbar keit der zeitlichen 
Entwicklungen gemeinsam bis in das Jahr 2015 zurückgeführt wurden. 
Insgesamt lassen sich in den dargestellten Stadtbezirken derzeit keine ausgepräg-
ten migrationsbedingten Bevölkerungsverschiebungen feststellen. Vielmehr zeigen 
die Daten eine rückläufige Entwicklung der Gesamtbevölkerung in Münster, die 
sich insbesondere b ei der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte nieder-
schlägt. Besonders deutlich tritt dieser Rückgang im Stadtbezirk Münster -Mitte 
hervor, während in den übrigen Stadtbezirken überwiegend stagnierende Bevöl-
kerungszahlen zu beobachten sind. Damit bestätigt  sich das bereits in Abschnitt 
2.3 dargestellte Bild einer insgesamt leicht, teils deutlich rückläufigen Bevölkerung 
mit Einwanderungsgeschichte. Zugleich verdeutlichen die absoluten Bevölkerungs-
zahlen, dass sich die Zusammensetzung der Stadtbezirke nur in  geringem Maße 
verändert. 
Ergänzend ist festzuhalten, dass die bestehenden Unterschiede zwischen den 
Stadtbezirken weiterhin bestehen und sich über den betrachteten Zeitraum hinweg 
kaum verschieben. Insgesamt weisen die Ergebnisse auf eine geringe Dynamik hin 
und sprechen für stabile sozialräumliche Strukturen im Bereich Wohnen und Mig-
ration, die eher von Kontinuität als von größeren Wanderungsbewegungen geprägt 
sind.

141 
 
Abbildung 49: Entwicklung der Wohnberechtigten Bevölkerung mit 
Migrationsvorgeschichte in den Stadtbezirken der Stadt Münster nach 
Migrationsart 2015-2024 
 
 
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle 
 
 
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
7 Ost 8 Südost 9 Hiltrup
mit deutscher Staatsangehörigkeit - vererbte Migrationsvorgeschichte
mit deutscher Staatsangehörigkeit - persönliche Migrationsvorgeschichte
ohne deutsche Staatsangehörigkeit
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
1 Mitte 5 West 6 Nord

142 
 
Abbildung 50: Entwicklung der gesamten wohnberechtigten Bevölkerung in den 
Stadtbezirken der Stadt Münster nach Einwanderungsgeschichte 2023 – 2025 
 
 
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle 
  
0
20000
40000
60000
80000
100000
120000
140000
2023 2024 2025 2023 2024 2025 2023 2024 2025
1-4 Münster-Mitte 5 Münster-West 6 Münster-Nord
0
20000
40000
60000
80000
100000
120000
140000
2023 2024 2025 2023 2024 2025 2023 2024 2025
7 Münster-Ost 8 Münster-Südost 9 Münster-Hiltrup
ohne Einwanderungsgeschichte
mit persönlicher Einwanderungsgeschichte
mit vererbter Einwanderungsgeschichte (Kinder)

143 
 
Abbildung 51: Entwicklung der Wohnberechtigten Bevölkerung mit 
Migrationsvorgeschichte in den Stadtbezirken der Stadt Münster nach 
Migrationsart 2015–2024 
 
 
 
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle 
 
Die Betrachtung der Stadtteile zeigt ein deutlich differenzierteres Bild als auf Ebene 
der Stadtbezirke (vgl. Tabelle 75, Abbildung 52). Die Spannweite reicht von sehr 
niedrigen Anteilen der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte in Kreuz (insge-
samt 11,3 %) bis hin zu über der Hälfte in Coerde (51,8 %). Auch Berg Fidel weist 
mit 48,2 % einen hohen Anteil auf, wobei dieser im Vergleich z u früheren Jahren 
gesunken ist. Ähnlich wie im Integrationsmonitoring 2021 wird sichtbar, dass so-
zioökonomisch schlechter aufgestellte Stadtteile deutlich höhere Werte aufweisen, 
während Stadtteile wie Mauritz -West, Buddenturm oder Pluggendorf im Bereich 
von 10–15 % bleiben. Insgesamt bestätigt die Tabelle damit die bereits im Integ-
rationsmonitoring 2021 beschriebene Tendenz einer wachsenden sozialräumlichen 
Ungleichheit. 
Tabelle 75: Wohnberechtigte Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte 
(sortiert nach relativem Anteil der Bevölkerung ohne Einwanderungsgeschichte, 
80,0%
100,0%
120,0%
140,0%
160,0%
180,0%
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
1 Mitte 5 West 6 Nord
80,0%
100,0%
120,0%
140,0%
160,0%
180,0%
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
7 Ost 8 Südost 9 Hiltrup
mit deutscher Staatsangehörigkeit - vererbte Migrationsvorgeschichte
mit deutscher Staatsangehörigkeit - persönliche Migrationsvorgeschichte
ohne deutsche Staatsangehörigkeit

144 
 
EWG) in den Stadtteilen der Stadt Münster am 31.12.2025 
 
Stadtteile Gesamtbe-
völkerung 
ohne EWG mit persönlicher 
EWG 
mit vererbter EWG 
(Kinder) 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
27 Kreuz 12.538 11.131 88,8% 1.224 9,8% 183 1,5% 
25 Mauritz-West 6.244 5.503 88,1% 651 10,4% 90 1,4% 
43 Hafen 1.132 991 87,5% 122 10,8% 19 1,7% 
45 Mauritz-Mitte 10.425 8.998 86,3% 1.176 11,3% 251 2,4% 
22 Josef 8.748 7.510 85,8% 1.099 12,6% 139 1,6% 
44 Herz-Jesu 5.264 4.516 85,8% 666 12,7% 82 1,6% 
21 Pluggendorf 4.709 4.032 85,6% 614 13,0% 63 1,3% 
15 Martini 1.298 1.111 85,6% 172 13,3% 15 1,2% 
14 Buddenturm 2.375 2.011 84,7% 330 13,9% 34 1,4% 
29 Schloss 2.509 2.119 84,5% 347 13,8% 43 1,7% 
13 Dom 2.249 1.893 84,2% 320 14,2% 36 1,6% 
24 Hansaplatz 7.270 6.044 83,1% 1.115 15,3% 111 1,5% 
34 Düesberg 7.140 5.932 83,1% 992 13,9% 216 3,0% 
82 Gremmendorf-
Ost 6.571 5.444 82,8% 889 13,5% 238 3,6% 
95 Hiltrup-Ost 6.098 5.014 82,2% 841 13,8% 243 4,0% 
71 Mauritz-Ost 11.363 9.316 82,0% 1.633 14,4% 414 3,6% 
11 Aegidii 1.514 1.240 81,9% 240 15,9% 34 2,2% 
32 Geist 9.235 7.546 81,7% 1.410 15,3% 279 3,0% 
12 Überwasser 1.423 1.157 81,3% 239 16,8% 27 1,9% 
26 Schlachthof 5.895 4.754 80,6% 969 16,4% 172 2,9% 
77 Handorf 8.221 6.596 80,2% 1.294 15,7% 331 4,0% 
52 Sentrup 8.211 6.587 80,2% 1.482 18,0% 142 1,7% 
46 Rumphorst 9.921 7.932 80,0% 1.588 16,0% 401 4,0% 
87 Wolbeck 10.878 8.517 78,3% 1.775 16,3% 586 5,4% 
76 Gelmer-Dyck-
burg 4.008 3.130 78,1% 736 18,4% 142 3,5% 
58 Nienberge 6.912 5.372 77,7% 1.269 18,4% 271 3,9%

145 
 
33 Schützenhof 8.509 6.559 77,1% 1.639 19,3% 311 3,7% 
47 Uppenberg 9.116 7.011 76,9% 1.758 19,3% 347 3,8% 
Münster 320.728 244.642 76,3% 62.168 19,4% 13.918 4,3% 
98 Amelsbüren 6.929 5.290 76,3% 1.256 18,1% 383 5,5% 
68 Sprakel 3.628 2.768 76,3% 599 16,5% 261 7,2% 
31 Aaseestadt 5.974 4.542 76,0% 1.201 20,1% 231 3,9% 
54 Mecklenbeck 10.819 8.217 75,9% 2.056 19,0% 546 5,0% 
96 Hiltrup-Mitte 10.453 7.920 75,8% 2.143 20,5% 390 3,7% 
57 Roxel 9.423 7.037 74,7% 1.954 20,7% 432 4,6% 
56 Albachten 6.441 4.804 74,6% 1.235 19,2% 402 6,2% 
97 Hiltrup-West 9.326 6.770 72,6% 1.964 21,1% 592 6,3% 
28 Neutor 5.294 3.799 71,8% 1.354 25,6% 141 2,7% 
62 Kinderhaus-Ost 5.614 4.001 71,3% 1.331 23,7% 282 5,0% 
51 Gievenbeck 21.977 15.388 70,0% 5.390 24,5% 1.199 5,5% 
23 Bahnhof 1.589 1.100 69,2% 443 27,9% 46 2,9% 
86 Angelmodde 8.890 5.907 66,4% 2.341 26,3% 642 7,2% 
81 Gremmendorf-
West 7.053 4.526 64,2% 2.102 29,8% 425 6,0% 
63 Kinderhaus-
West 10.579 6.220 58,8% 3.462 32,7% 897 8,5% 
91 Berg Fidel 5.945 3.083 51,9% 2.228 37,5% 634 10,7% 
61 Coerde 11.018 5.304 48,1% 4.519 41,0% 1.195 10,8% 
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle

146 
 
Abbildung 52: Wohnberechtigte Bevölkerung nach Migrationsvorgeschichte in 
den Stadtteilen der Stadt Münster am 31.12.2025 
 
 
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle

147 
 
7.2 Wohnen in öffentlich geförderten Mietwohnungen 
Anhand der Teilhabe am Wohnungsbauprogramm des Landes NRW lässt sich ab-
lesen, inwieweit Integration im Bereich der sozialräumlichen Stadtentwicklung ge-
lingt. Ein Indikator hierfür ist die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen 
(WBS)78 an Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.79  
Die Anzahl der ausgegebenen Wohnberechtigungsscheine lag bis 2019 relativ kon-
stant bei rund 3.000. Nach einem kurzen Rückgang im Jahr 2020 kam es ab 2021 
zu einem deutlichen Anstieg, der vor allem auf die Corona -Pandemie sowie den 
zusätzlichen Wohnbedarf für geflüchtete Menschen aus der Ukraine zurückzufüh-
ren ist. 
Abbildung 53: Anzahl der von der Stadt Münster ausgestellten 
Wohnberechtigungsscheine 2014–2024 
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster 
 
Die Verteilung der ausgestellten Wohnberechtigungsscheine zeigt über die Jahre 
hinweg deutliche Unterschiede zwischen verschiedenen Bedarfsgruppen (vgl. Ta-
belle 76). Der Anteil von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit lag im ge-
samten Zeitraum sichtbar über den Werten der übrigen Gruppen und erreichte 
zwischen 2018 und 2023 mit 37 % bis 45 % die höchsten Anteile. Auch ältere 
Menschen stellten eine regelmäßig große Gruppe dar, deren Anteil seit 2020 wie-
der leicht anstieg und 2024 bei 21 % lag. Menschen mit Behinderung machten 
hingegen relativ konstant rund 16 % bis 20 % der WBS -Inhaber*innen aus.  
 
 
78 Der Wohnberechtigungsschein (WBS) wird vom Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwick-
lung der Stadt Münster an Personen ausgestellt, die aufgrund ihrer sozialen und wirtschaftlichen Lage 
berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu  mieten. Der Wohnberechti-
gungsschein kann nur an Menschen mit einem dauerhaften Aufenthaltsrecht ausgestellt werden. 
79 Die Migrationsvorgeschichte von Antragstellenden und Haushaltsangehörigen wird im Rahmen der 
Antragstellung und Versorgung mit Wohnraum nicht erhoben. Aus diesem Grund erfolgt die Auswer-
tung anhand der Staatsangehörigkeit. 
3.059
2.870 2.900 2.940 2.999 3.016
2.561
2.824
3.792
4.064
3.230
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
4.500
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024

148 
 
Die Gruppe der Alleinerziehenden schwankte im Zeitverlauf moderat und lag zu-
letzt bei 14 %. 
Tabelle 76: Wohnberechtigungsscheine nach besonderen Zielgruppen 
(Doppelnennung80 möglich) 2014–2024 in % 
 
Jahr 
Menschen 
mit Be-
hinde-
rung* 
Rollstuhl-
fahrende 
Ältere 
Men-
schen** 
Alleiner-
ziehende 
Schwan-
gere 
Studie-
rende 
M. ohne 
dt. Staat-
sang*** 
2014 15 1 17 11 5 19 25 
2015 18 1 19 12 6 15 28 
2016 17 2 20 11 6 14 31 
2017 16 2 18 13 6 8 37 
2018 17 2 20 13 5 9 38 
2019 18 2 19 13 5 8 39 
2020 20 2 19 13 5 10 37 
2021 19 2 19 11 5 11 37 
2022 16 2 24 11 4 10 44 
2023 16 2 19 14 4 8 45 
2024 17 2 21 14 3 10 41 
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster 
* Grad der Behinderung ab 50%. ** Erfasst werden Personen ab dem Alter von 60 Jahren. *** 
Erfasst werden alle Haushalte, in denen ein Haushaltsmitglied nicht die deutsche 
Staatsangehörigkeit besitzt. 
Bei Betrachtung der Haushaltsgröße, für die ein Antrag auf Erteilung eines Wohn-
berechtigungsscheins gestellt wird, wird sichtbar, dass seit 2015 ausländische An-
tragstellende ab Drei-Personen-Haushalten mehr als 50 % aller Antragstellenden 
ausmachen, Fünf-Personen-Haushalte und größer mit mindestens einem nicht-
deutschen Antragstellenden machen teilweise mehr als 75 % aus (vgl. Tabelle 77). 
  
 
 
80 Beispielsweise können Studierende auch unter den Menschen mit Schwerbehinderung genannt 
werden oder ein Rollstuhlfahrer gleichzeitig unter den Älteren geführt werden.

149 
 
Tabelle 77: Anteil der Anträge auf Wohnberechtigungsscheine von ausländischen 
Antragstellenden in der Stadt Münster nach Haushaltsgröße 2014–2024 in % 
 
Haus-
halts-
größe (in 
Perso-
nen) 
Anteil ausländischer Haushalte 
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 
1 14  14  18  20  21  22  21  21  23  29  27  
2 27  33  32  37  38  37  36  34  51 43  42  
3 49  52  52  56  57  59  55  62  70 69  61  
4 54  58  54  63  67  69  65  72  69 69  64  
5 und 
mehr 63  64  70  76  74  75  82  83  84 70  78  
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartierentwicklung der Stadt Münster 
 
Tabelle 78 gibt Aufschluss über die relativen Anteile nach Staatsangehörigkeit an 
der Gesamtzahl der ausgegebenen Wohnberechtigungsscheine. Insgesamt weisen 
Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit zuletzt einen leichten Überhang auf, 
mit Ausnahme zweier Jahre im gesamten Betrachtungszeitraum: 2021 ist das ein-
zige Jahr, in dem der Anteil der Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit über-
wiegt, während sich beide Gruppen im Jahr 2022 nahezu die Waage halten und 
jeweils knapp 50 % erreichen (vgl. auch Abbildung  54). 
 
Tabelle 78: Wohnberechtigungsschein-Inhaber*innen sowie Haushaltsangehörige 
nach Staatsangehörigkeit 2018–2024 
 
Jahr gesamt* 
davon Menschen mit deutscher 
Staatsangehörigkeit 
davon Menschen ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 
Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % 
2018 4.220 2.567 60,8 1.653 39,2  
2019 4.198 2.528 60,2 1.670 39,8  
2020 3.667 2.274 62,0  1.393 38,0  
2021 5.779 2.278 39,4  3.501 60,6  
2022 8.080 4.086 50,6 3.994 49,4  
2023 8.273 4.481 54,2 3.792 45,8  
2024 6.718 3.614 53,8 3.104 46,2 
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster 
* Bezieht sich hier auf die Gesamtzahl der nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht auswertbaren 
Daten.

150 
 
Abbildung 54: Wohnberechtigungsschein-Inhaber*innen sowie 
Haushaltsangehörige nach Staatsangehörigkeit 2018–2024 
 
 
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster 
Eine gesonderte Betrachtung der über 60-Jährigen nach Staatsangehörigkeit zeigt, 
dass der Anteil der WBS-Inhaber*innen und Haushaltsangehörigen ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit in dieser Altersgruppe vergleichsweise niedrig ist (vgl. Tabelle 
79), wobei der relative Anteil seit 2018 um 12 Prozentpunkte gestiegen ist. Zuletzt 
machten nichtdeutsche Schein -Inhaber*innen knapp ein Viertel der vergebenen 
WBS aus. 
Tabelle 79: Ältere* Wohnberechtigungsschein-Inhaber*innen sowie 
Haushaltsangehörige nach Staatsangehörigkeit 2018–2024 
 
Jahr gesamt** 
davon Menschen mit deutscher 
Staatsangehörigkeit 
davon Menschen ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 
Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % 
2018 684 594 86,8  90 13,2 
2019 690 595 86,2  95 13,8 
2020 593 508 85,7  85 14,3  
2021 643 529 82,3  114 17,7  
2022 861 639 74,2  222 25,8  
2023 822 686 83,5  236 28,7  
2024 789 589 74,7  200 25,3  
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartierentwicklung der Stadt Münster 
* Erfasst werden Personen ab dem Alter von 60 Jahren. ** Bezieht sich hier auf die 
Gesamtzahl der nach Staatsangehörigkeit auswertbaren Daten. 
  
2.567 2.528
2.274 2.278
4.086 4.481
3.614
1.653 1.670
1.393
3.501
3.994 3.792
3.104
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
4.500
5.000
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit Anzahl
Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit Anzahl

151 
 
 
 
Abbildung 55: Ältere* Wohnberechtigungsschein-Inhaber*innen sowie 
Haushaltsangehörige nach Staatsangehörigkeit 2018–2024 
 
 
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster 
* Erfasst werden Personen ab dem Alter von 60 Jahren. 
Die Versorgungsquote bezeichnet den Anteil an WBS-Inhaber*innen, die tatsäch-
lich mit öffentlich gefördertem Wohnraum versorgt werden konnten. Betrachtet 
man die Entwicklung der Versorgungsquote aller WBS -Inhaber*innen, zeigt sich 
bis zum Jahr 2018 ein deut licher Rückgang von 40 % auf 21 %. In den Jahren 
2019 und 2020 ist erstmals wieder ein Anstieg der Versorgungsquote zu verzeich-
nen, bevor diese ab 2021 erneut deutlich sinkt und sich zuletzt bei etwa 20% 
einpendelt (vgl. Tabelle 80). 
Differenziert nach Haushaltsgröße wird sichtbar, dass Ein - und Zwei-Personen-
Haushalte über den gesamten Beobachtungszeitraum hinweg überwiegend die 
höchsten Versorgungsquoten aufweisen. Für Haushalte mit größerer Personenzahl 
ist die Versorgung mit öffent lich gefördertem Wohnraum hingegen besonders 
schwierig, da Wohnraum für große Familien grundsätzlich weniger häufig zur Ver-
fügung steht. Insgesamt deutet dies auf eine strukturelle Benachteiligung für 
Haushalte mit 5 und mehr Personen hin und trifft insbes ondere auch auf nicht 
deutsche WBS-Inhaber*innen zu. 
  
594 595
508 529
639
686
589
90 95 85 114
222 236 200
0
100
200
300
400
500
600
700
800
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
davon Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit Anzahl
davon Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit Anzahl

152 
 
Tabelle 80: Versorgungsquote aller Wohnberechtigungsschein-Inhaber*innen in 
der Stadt Münster mit Wohnraum nach Haushaltsgröße 2014 – 2024 in % 
 
Haushalts-
größe (in 
Personen) 
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 
1 46 34 35 24 20 27 44 55 63 24 23 
2 34 29 38 30 27 34 31 24 22 34 31 
3 39 36 27 25 17 26 12 12 7 29 22 
4 29 30 24 20 18 22 7 6 3 24 16 
5 und 
mehr 16 15 17 9 17 15 6 3 4 18 8 
gesamt 40 32 32 23 21 26 34  20 20  29 22  
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartierentwicklung der Stadt Münster 
Ein ähnliches Entwicklungsmuster zeigt sich bei der Versorgungsquote nichtdeut-
scher WBS-Inhaber*innen. Auch hier ist bis 2018 ein Rückgang erkennbar, wäh-
rend die Jahre 2019 und 2020 von einem moderaten Anstieg geprägt sind. Insge-
samt verbleibt das Niveau der Versorgungsquote nicht-deutscher WBS-Inha-
ber*innen jedoch unter dem der Gesamtgruppe (vgl. Tabelle 81). 
Der Vergleich beider Tabellen verdeutlicht, dass ausländische WBS-Inhaber*innen 
in den meisten Jahren geringere Versorgungsquoten aufweisen als alle WBS-Inha-
ber*innen insgesamt.  
Tabelle 81: Versorgungsquote ausländischer Wohnberechtigungsschein-
Inhaber*innen in der Stadt Münster mit Wohnraum nach Haushaltsgröße 2014 – 
2024 in % 
 
Haushalts-
größe (in 
Personen) 
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 
1 27 17 14 18 12 16 22 13 18 20 14 
2 36 29 33 28 25 32 43 30 20 37 26 
3 29 24 23 21 21 23 33 22 11 29 4 
4 26 25 24 17 16 18 17 11 8 22 9 
5 und 
mehr 15 8 12 6 16 14 15 6 7 19 4 
gesamt 27 20 20 17 17 20 25 15  14  25 15 
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartierentwicklung der Stadt Münster

153 
 
 
Handlungsempfehlungen  
 
▪ Es wird empfohlen, eine jährliche Betrachtung der Anteile an wohnberech-
tigter Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte vorzunehmen. 
▪ Intensivierung der sozialen Mietwohnraumförderung in Münster, um ver-
stärkt bezahlbaren und angemessenen Wohnraum zu schaffen. Hiervon sol-
len insbesondere auch Haushalte mit Einwanderungsgeschichte profitieren, 
die sich am allgemeinen Wohnungsmarkt nicht mit Wohnraum versorgen 
können und auf entsprechende Unterstützung angewiesen sind. 
▪ Intensivierung der öffentlichen Wohnraumförderung für Haushalte ab 3 –4 
Personen, da hier hohe Anteile von Antragstellenden ohne deutsche Staats-
angehörigkeit auftreten (Tendenz bis 2024 61 % bei 3-Personen und 64 % 
bei 4-Personen-Haushalten).  
▪ Intensivierung der öffentlichen Wohnraumförderung und Unterstützung 
(Programme, Beratung und Barrierefreiheit) für Haushalte mit fünf und 
mehr Personen unter Berücksichtigung des hohen Anteils von WBS -Inha-
ber*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (bis 2024 ca. 45 –60 %, je 
nach Jahr/Alter).

154 
 
8. Gesundheit 
Zu diesem Monitoring werden die gesundheitliche Situation und Versorgung von 
Kindern mit Migrationsvorgeschichte bei Schulbeginn (Punkt 8.1) sowie die Daten 
zum fehlenden oder ungeklärten Krankenversicherungsschutz (Punkt 8.2) fortge-
führt. Neu an dieser Stelle eingefügt sind die fortgeführten Daten über die in Müns-
ter lebenden Menschen mit Schwerbehinderung, die zuvor im Abschnitt "Soziale 
Leistungen und Dienste" integriert waren. 
8.1 Gesundheitliche Situation und Versorgung von 
Kindern mit Migrationsvorgeschichte bei 
Schulbeginn 
 
Die Schuleingangsuntersuchung soll klären, ob ein Kind gesundheitlich, kognitiv 
und sozial-emotional den Anforderungen des Schulalltags gewachsen ist, oder ob 
unter Umständen ein Förderbedarf besteht. 
 
Entwicklungsstörungen gehören zu den häufigsten Gesundheitsproblemen bei 
Kindern im Einschulungsalter. Zur Schuleingangsuntersuchung gehört daher 
neben der Erhebung für den Schulbesuch relevanter gesundheitlicher Befunde 
auch die Beurteilung der sozial-emotionalen Entwicklung sowie die Beurteilung des 
Entwicklungsstandes des Kindes in schulrelevanten Teilleistungsbereichen. Hierzu 
wird seit vielen Jahren das standardisierte Sozialpädiatrische 
Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen (SOPESS) angewendet. 
Im Folgenden werden die Ergebnisse der Tests dargestellt, die die  
Vorläuferfähigkeiten für den Erwerb von Schreib-, Lese- und Rechenfähigkeiten als 
Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch überprüfen sollen. Eine 
ausführliche Beschreibung der Merkmalsbereiche des SOPESS findet sich im 
Bericht Kindergesundhe it des Gesundheits - und Veterinäramtes, der 2024 
veröffentlicht wurde.81 
 
Wie in Abbildung 56 dargestellt, zeigt sich, dass Kinder, deren Erstsprache nicht 
Deutsch ist, in allen Jahrgängen signifikant häufiger Auffälligkeiten im 
Merkmalsbereich „SOPESS Erkennen und Zeichnen von Objekten und Formen“ 
aufweisen als Kinder mit deutscher Erstsprache. Die Unterschiede betragen in den 
meisten Jahrgängen über 20 Prozentpunkte.82 
  
 
 
81 https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004054767  
82 Für die Differenzierung nach Geschlecht, kann S. 23, Abb. 13 des BKG eingesehen werden.

155 
 
Abbildung 56: Schulanfänger*innen mit auffälligem Befund im SOPESS-
Merkmalsbereich „Erkennen und Zeichnen von Objekten und Formen“ nach 
Erstsprache 2014-2024  
 
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024, 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
 
Um den Einfluss der Kitabesuchsdauer auf den Merkmalsbereich „SOPESS: 
Erkennen und Zeichnen von Objekten und Formen“ zu untersuchen, wurde in 
Abbildung 57 der auffällige Befund im SOPESS -Merkmalsbereich „Erkennen und 
Zeichnen von Objekten und Formen“ in Abhängigkeit von der Dauer des Kita 
Besuchs betrachtet. Unterschieden wird dabei in Kinder, die mindestens 24 Monate 
eine Kita besucht haben und denen, die weniger als 24 Monate eine Kita besucht 
haben. Die Abbildung  57 bildet nur die in Deutschland geborene n Kinder nach 
Erstsprache ab. Die Abbildung 57 zeigt, dass alle Kinder signifikant weniger häufig 
Auffälligkeiten im untersuchten Merkmalsbereich zeigen, wenn sie mindestens 
zwei Jahre eine Kita besucht haben. Allerdings weisen die Kinder mit nicht 
deutscher Erstsprache insgesamt häufiger Auffälligkeit en auf als die Kinder mit 
deutscher Erstsprache.

156 
 
Abbildung 57: In Deutschland geborene Schulanfänger*innen mit auffälligem 
Befund im SOPESS-Merkmalsbereich „Erkennen und Zeichnen von Objekten und 
Formen“ nach Kitabesuchsdauer und Erstsprache 2014-2024  
 
 
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024, 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
 
Abbildung 58 zeigt, dass der Anteil der auffälligen Kinder im Merkmalsbereich 
„SOPESS: Umgang mit Zahlen und Mengen“ von 2014 bis 2024 von gut 13 Prozent 
auf 19 Prozent zugenommen hat.  
Betrachtet man die Erstsprache, mit der die untersuchten Kinder in den ersten vier 
Lebensjahren aufgewachsen sind, zeigt sich, dass Kinder, deren Erstsprache nicht 
Deutsch ist, in allen Zeiträumen etwa dreimal häufiger Auffälligkeiten im 
Merkmalsbereich au fweisen als Kinder mit deutscher Erstsprache. 83 
 
 
 
83 Die Ausprägung „Geschlecht“ kann im BKG, S. 25, Abb. 16, eingesehen werden.

157 
 
Abbildung 58: Schulanfänger*innen mit auffälligem Befund im SOPESS-
Merkmalsbereich „Umgang mit Zahlen und Mengen“ nach Erstsprache 2014-2024 
 
 
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024, 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
 
Abbildung 59 zeigt, dass in allen Beobachtungszeiträumen sowohl Kinder mit 
deutscher wie auch nicht deutscher Erstsprache signifikant weniger häufig 
Auffälligkeiten im SOPESS -Merkmalsbereich „Umgang mit Zahlen und Mengen“ 
aufweisen, wenn sie mindestens zwei Jahre eine Kita besucht haben, im Vergleich 
zu einem kürzerem Kitabesuch. Allerdings weisen die Kinder mit nicht deutscher 
Erstsprache in beiden Gruppen häufiger Auffälligkeiten auf als die Kinder mit 
deutscher Erstsprache.

158 
 
Abbildung 59: In Deutschland geborene Schulanfänger*innen mit auffälligem 
Befund im SOPESS-Merkmalsbereich „Umgang mit Zahlen und Mengen“ nach 
Kitabesuchsdauer und Erstsprache 2014 bis 2024 
 
 
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024, 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
 
Abbildung 60 zeigt, dass der Anteil auffälliger Kinder im Merkmalsbereich 
„SOPESS: Pseudowörter nachsprechen“ bei der Betrachtung aller Kinder insgesamt 
auf niedrigem Niveau von unter 10 Prozent liegt. Differenziert man nach der 
Erstsprache, zeigt sich, dass Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, in allen 
Zeiträumen häufiger Auffälligkeiten im Merkmalsbereich aufweisen als Kinder mit 
deutscher Erstsprache. Bei Kindern mit nicht deutscher Erstsprache ist außerdem 
ein deutlicher Anstieg von sieben Proze nt auf knapp 15 Prozent über den 
betrachteten Zeitraum zu verzeichnen, wohingegen bei den Kindern mit deutscher 
Erstsprache der Anteil auffälliger Kinder auf einem Niveau von knapp sechs Prozent 
in den letzten Jahrgängen wieder rückläufig ist.84 
  
 
 
84 Für die Differenzierung nach Geschlecht, kann das S. 26, Abb. 18 des BKGs herangezogen werden.

159 
 
Abbildung 60: Schulanfänger*innen mit auffälligem Befund im SOPESS-
Merkmalsbereich „Pseudowörter nachsprechen“ nach Erstsprache 2014-2024 
 
 
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024, 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
 
Abbildung 61  zeigt, dass in allen Beobachtungszeiträumen sowohl Kinder mit 
deutscher wie auch anderer Erstsprache signifikant weniger häufig Auffälligkeiten 
im SOPESS-Merkmalsbereich „Pseudowörter nachsprechen“, wenn sie mindestens 
zwei Jahre eine Kita besucht haben, im Vergleich zu einem kürzerem Kitabesuch. 
Allerdings weisen die Kinder mit nicht deutscher Erstsprache in beiden Gruppen 
häufiger Auffälligkeiten auf als die Kinder mit deutscher Erstsprache.

160 
 
Abbildung 61: In Deutschland geborene Schulanfänger*innen mit auffälligem 
Befund im SOPESS-Merkmalsbereich „Pseudowörter nachsprechen“ nach 
Kitabesuchsdauer und Erstsprache 2014-2024 
 
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024, 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
 
Um mögliche Probleme und Auffälligkeiten des allgemeinen Gesundheitszustandes 
und der altersgemäßen Entwicklung von Kindern rechtzeitig zu erkennen, sind in 
Deutschland von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr elf Vorsorgeuntersuchungen 
vorgesehen. Davon erfo lgen zehn Vorsorgeuntersuchungen bis zur Einschulung  
(U1 bis U9, inklusive U7a). 
 
 
Mit der Einladung zur Schuleingangsuntersuchung werden die 
Eltern/Sorgeberechtigten ausdrücklich aufgefordert, das Untersuchungsheft ihres 
Kindes mitzubringen, um die Teilnahme an den Untersuchungen feststellen und 
ergänzende Angaben aus dem Heft in die Be urteilung des Gesundheits - und 
Entwicklungszustandes des Kindes in die Beratung der Eltern/Sorgeberechtigten 
einfließen lassen zu können. Um die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen 
zwischen Kindern aus Familien mit und ohne Migrationsvorgeschichte sinn voll 
vergleichen zu können, wurden für die folgende Auswertung nur die Daten 
derjenigen Schulanfänger*innen herangezogen, die bereits in Deutschland 
geboren wurden, da nur diesen Kindern das deutsche präventive 
Gesundheitssystem von Geburt an zur Verfügung stand. 
 
Abbildung 62 zeigt den Anteil der in Deutschland geborenen Kinder mit 
vorgelegtem Untersuchungsheft, die eine lückenlose Dokumentation der 
Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U8 (inklusive der U7a) aufweisen. Es zeigt sich, 
dass die Vollständigkeit der Untersuchungen in den vergangenen elf Jahren 
insgesamt zugenommen hat von unter 80 Prozent auf über 90 Prozent. Zu 
berücksichtigen ist hier allerdings, dass die U7a erst später mit in die Kinder -

161 
 
Richtlinien aufgenommen wurde. Sie sollte zwar dem Einschulungsjahrgang 2014 
bereits zur Verfügung gestanden haben, allerdings liegen die Inanspruchnahme -
Raten in den Einschulungsjahrgängen bis 2017 noch deutlich unter denen der 
anderen Vorsorgeuntersuchungen. Seit dem Einschulungsjahrgang 2018 scheint 
sich die U7a so weit etabliert zu haben, dass sie wie alle anderen Untersuchungen 
in Anspruch genommen wird. Kinder mit nicht deutscher Erstsprache weisen 
allerdings über den gesamten Zeitraum einen geringere n Anteil an vollständigen 
Untersuchungen auf. Betrachtet man nur die Jahrgänge ab 2018 stellt sich in 
dieser Gruppe sogar ein wieder rückläufiger Trend dar.85 
 
Abbildung 62: In Deutschland geborene Schulanfänger*innen mit vorgelegtem 
Untersuchungsheft und vollständigen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U8 nach 
Erstsprache 2014-2024 
 
 
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024, 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
 
In Deutschland existiert kein zentrales Impfregister. Durchgeführte Impfungen 
werden neben der Dokumentation in den Arztpraxen nur im persönlichen 
Impfausweis einer Person dokumentiert. Die Schuleingangsuntersuchung bietet 
daher eine wichtige Möglichkeit, Informationen zur Durchimpfungsrate einzelner 
Impfungen eines gesamten Jahrgangs zu erheben. Aus diesem Grund werden die 
Eltern/Sorgeberechtigten mit der Einladung zur Schuleingangsuntersuchung 
ausdrücklich aufgefordert, neben dem Kinder -Untersuchungsheft auch den 
Impfausweis des Kindes mitzubringen. 
 
Abbildung 63 zeigt, dass dem Gesundheits - und Veterinäramt im gesamten 
Beobachtungszeitraum die Impfdokumentation bei über 95 Prozent aller Kinder am 
 
 
85 Für die Differenzierung nach Geschlecht sei hiermit auf den BKG, S. 37, Abb. 29, verwiesen.

162 
 
Termin der Schuleingangsuntersuchung vorlag. Bei den Kindern mit deutscher 
Erstsprache lag jedoch häufiger eine Impfdokumentation vor im Vergleich zu den 
Kindern mit nicht deutscher Erstsprache. Betrachtet man alle Jahrgänge der 
letzten elf Jahre hat sich die Quote an vorliegenden Impfdokumentation bei 
Kindern mit nicht deutscher Erstsprache jedoch von ehemals 88,4 Prozent auf 95,3 
Prozent erhöht.86 
 
Abbildung 63: Schulanfänger*innen mit vorliegender Impfdokumentation nach 
Erstsprache 2014-2024 
 
 
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024, 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
 
Übergewicht und Adipositas im Kindesalter führen nicht selten zu  frühen 
gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie zu einer höheren Wahrscheinlichkeit 
für Erkrankungen im Erwachsenenalter. Außerdem sind Übergewicht und 
Adipositas bei Kindern und Jugendlichen mit einer erheblichen Einschränkung der 
Lebensqualität sowie mit einem  höheren Risiko für Mobbing verbunden. Bei der 
Schuleingangsuntersuchung werden das Gewicht und die Körpergröße des Kindes 
ermittelt und anhand von BMI -Referenzkurven bewertet. Die Daten der 
Schuleingangsuntersuchungen der letzten elf Jahre zeigen mit Ausn ahme der 
Jahrgänge 2014 und 2015 sowie der wegen der Corona -Pandemie nicht voll 
erhobenen Jahrgänge 2020 und 2021 jeweils einen Anteil von unter zehn Prozent 
an Kindern, die an Übergewicht oder Adipositas leiden (siehe Abbildung 64). Kinder 
mit nicht deutscher Erstsprache weisen in allen Beobachtungszeiträumen 
signifikant häufiger Übergewicht und Adipositas auf als Kinder mit Deutsch als 
Erstsprache. Insgesamt ist jedoch der Anteil an Kindern mit Übergewicht und 
 
 
86 Die Ausprägung „Geschlecht“ kann außerdem auf S. 38, Abb. 30 im BKG eingesehen werden.

163 
 
Adipositas auch bei Kindern, deren Erstsprache nicht Deutsch ist wieder leicht 
rückläufig. 
Abbildung 64: Schulanfänger*innen mit Übergewicht und Adipositas nach 
Erstsprache 2014 - 2024 
 
 
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024, 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
 
Um einen möglichen Einfluss der Kitabesuchsdauer auf das Körpergewicht zu 
untersuchen, wurden auch an dieser Stelle nur die in Deutschland geborenen 
Kinder betrachtet. Abbildung 65 zeigt, dass sowohl Kinder mit deutscher als auch 
anderer Erstsprache signifikant weniger häufig Übergewicht und Adipositas 
aufweisen, wenn sie mindestens zwei Jahre eine Kita besucht haben.  
Allerdings weisen Kinder mit nicht deutscher Erstsprache sowohl bei mindestens 
24-monatigem als auch bei kürzerem Kitabesuch häufiger Auffälligkeiten auf als 
Kinder mit deutscher Erstsprache.

164 
 
Abbildung 65: In Deutschland geborene Schulanfänger*innen mit Übergewicht 
und Adipositas nach Kitabesuchsdauer und Erstsprache 2014 -2024 
 
 
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024, 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
 
Die modernen Medien haben sich in den letzten Jahren rasant verbreitet und sind 
auch im täglichen Umgang bei Kindern in allen sozialen Schichten nicht mehr 
wegzudenken. Moderne Medien können als sinnvolle Ergänzung schulischer und 
außerschulischer Bildung dienen, jedoch birgt vor allem ein zu früher, zu häufiger 
und nicht altersgerechter Konsum Gefahren hinsichtlich unter anderem der 
Sprachentwicklung, Konzentrationsfähigkeit, in Bezug auf die Entwicklung von 
Übergewicht/Adipositas oder Haltungsschäden. Im Rahmen der Schuleingangs -
untersuchungen 2023 und 2024 gaben knapp 70 Prozent der 
Eltern/Sorgeberechtigten von Kindern mit einer anderen Erstsprache als Deutsch 
eine Mediennutzung ihrer Kinder von mehr als 30 Minuten pro Tag an. Bei den 
Kindern mit deutscher Erstsprache traf dies n ur auf einen etwa halb so großen 
Anteil zu (vgl. Abbildung 66).

165 
 
Abbildung 66: Schulanfänger*innen mit einem Medienkonsum von mehr als 30 
Minuten pro Tag nach Erstsprache 2023-2024 
 
 
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024, 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

166 
 
 
8.2 Fehlender oder ungeklärter 
Krankenversicherungsschutz 
Durch das trägerübergreifende Projekt „Klar für Gesundheit“87 stehen Daten zum 
fehlenden oder ungeklärten Krankenversicherungsschutz bei Personen mit und 
ohne deutsche Staatsangehörigkeit zur Verfügung. Die Clearingstelle „Klar für Ge-
sundheit“ verfolgt das Ziel, Menschen ohne, mit unzureichendem oder mit unge-
klärtem Krankenversicherungsschutz einen Zugang zum gesundheitlichen Regel-
versorgungssystem zu ermöglichen und somit eine medizinische Unterversorgung 
der Betroffenen zu verhindern. Die dargestellten Zahlen beziehen sich ausschließ-
lich auf Personen, die die Clearingstelle aufgesucht haben. Die Gesamtzahl an Men-
schen ohne (ausreichende) Krankenversicherung ist hingegen nicht bekannt. 
 
Die Daten des Projekts „Klar für Gesundheit “ zeigen, dass in den vergangenen 
Jahren weitaus mehr Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit die Clearing-
stelle aufgesucht haben (vgl. Abbildung 67). Während der Anteil der erfolgreich 
Vermittelten im Jahr 202088 in dieser Personengruppe deutlich geringer war als bei 
Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, hat sich dieser Unterschied seit 
2021 deutlich verringert und in den Jahren 2023 und 2024 sogar umgekehrt (vgl. 
Abbildung 68). Die Gründe, warum eine Person nicht in das gesundheitliche Re-
gelversorgungssystem vermittelt werden kann, sind vielschichtig und nicht allein 
auf den Aufenthaltsstatus zurückzuführen.  
 
 
87 Das Projekt „Klar für Gesundheit“ wird seit dem 1.10.2016 vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit 
und Soziales des Landes NRW gefördert. Das Projekt wird trägerübergreifend umgesetzt von der 
GGUA Flüchtlingshilfe e.V., der Bischof -Hermann-Stiftung und dem Gesundheits- und Veterinäramt 
der Stadt Münster. Zum 31.12.2025 läuft die Förderung aus Landesmitteln aus. Die Clearingstelle 
bemüht sich derzeit um eine Anschlussfinanzierung. 
88 Die Dokumentation der erfolgreich vermittelten Personen, differenziert nach Aufenthaltsstatus, 
erfolgt erst seit 2020.

167 
 
Abbildung 67: Menschen mit fehlendem oder ungeklärtem 
Krankenversicherungsschutz nach Staatsangehörigkeit, Daten der Clearingstelle 
„Klar für Gesundheit“ 2017–2025 (Stichtag jeweils 30.06.) 
 
 
Quelle: Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster 
 
2 5 5 11 13 1318 26 30 37 35
19
23
38
23
198
161
131
210
163
128
144
192
124
152
132
115
3 3 5 10 7
36 25 14 11
23
15
149
103
85 87
133
65
0
50
100
150
200
250
Ratsuchende
erfolgreich vermittelt
Ratsuchende
erfolgreich vermittelt
Ratsuchende
erfolgreich vermittelt
Ratsuchende
erfolgreich vermittelt
Ratsuchende
erfolgreich vermittelt
Ratsuchende
erfolgreich vermittelt
Ratsuchende
erfolgreich vermittelt
Ratsuchende
erfolgreich vermittelt
Ratsuchende
erfolgreich vermittelt
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 (1. HJ)
unbekannte Staatsangehörigkeit
deutsche Staatsangehörigkeit
nicht deutsche Staatsangehörigkeit
Gesamt

168 
 
Abbildung 68: Relativer Anteil der erfolgreich Vermittelten an den Ratsuchenden 
nach Staatsangehörigkeit 2020 – 2025 (Stichtag jeweils 30.6.) 
 
Quelle: Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
71,0%
63,2% 66,4%
60,4%
69,3%
52,4%
97,3%
71,4% 73,7%
47,8%
60,5%
65,2%
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
90,0%
100,0%
2020 2021 2022 2023 2024 2025 (1. HJ)
nicht deutsche Staatsangehörigkeit deutsche Staatsangehörigkeit

169 
 
8.3 Schwerbehinderung 
Die Zahl der schwerbehinderten Menschen in Münster ist von 2015 – 2023 insge-
samt nur leicht gestiegen (vgl. Tabelle 82). Ein deutlicher Anstieg ist bei den Men-
schen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu verzeichnen. So lag die Zahl der 
schwerbehinderten Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit 2023 50% höher 
als 2015. Bezüglich der Geschlechterverteilung zeigt sich, dass bei den Personen 
mit deutscher Staatsangehörigkeit der Frauenanteil überwiegt, bei den Personen 
ohne deutsche Staatsangehörigkeit hingegen der Männeranteil. 
 
Tabelle 82: Anzahl der schwerbehinderten Menschen 89 in der Stadt Münster nach 
Staatsangehörigkeit und Geschlecht 2015-2023 
 
Dezember gesamt 
davon mit deutscher Staatsangehö-
rigkeit 
davon ohne deutsche Staatsange-
hörigkeit 
gesamt weiblich darunter 
männlich gesamt darunter 
weiblich 
darunter 
männlich 
2015 26.356 25.308 13.759 11.549 1.048 461 587 
2017 26.541 25.381 13.775 11.606 1.160 501 659 
2019 27.953 26.621 14.422 12.199 1.332 592 740 
2021 27.275 25.895 14.040 11.855 1.380 610 770 
2023 27.325 25.770 13.945 11.825 1.555 720 835 
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) 
Die nachfolgenden Tabellen und die Abbildung geben zudem einen Einblick in die 
Altersstruktur der schwerbehinderten Menschen mit und ohne deutsche Staatsan-
gehörigkeit (vgl. Tabelle 83, Abbildung 69). 
 
 
89 Menschen gelten nach dem SGB IX als schwerbehindert, wenn ihnen ein Grad der Behinderung 
von wenigstens 50 % vorliegt.

170 
 
Abbildung 69: Anzahl der schwerbehinderten Menschen90 in der Stadt Münster 
nach Staatsangehörigkeit 2015-2023 
 
 
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) 
 
 
  
 
 
90 Menschen gelten nach § 2 Abs. 2 SGB IX als schwerbehindert, wenn ihnen ein Grad der Behinde-
rung von wenigstens 50 % vorliegt. 
26.356 26.541
27.953 27.275 27.325
1.048 1.160 1.332 1.380 1.555
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
2015 2017 2019 2021 2023
davon mit deutscher Staatsangehörigkeit davon ohne deutsche Staatsangehörigkeit

171 
 
Tabelle 83: Anzahl der schwerbehinderten Menschen mit deutscher 
Staatsangehörigkeit in der Stadt Münster nach Alter und Geschlecht 2015 – 2023 
 
De-
zem-
ber 
Geschlecht 
schwerbehinderte Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit nach Alter  
unter 6 6–24 25–44 45–64 65–79 
80 und  
älter 
2015 gesamt 123 818 2.198 7.309 8.217 6.643 
  - davon 
weiblich 55 351 1.069 3.776 4.238 4.270 
  - davon 
männlich 68 467 1.129 3.533 3.979 2.373 
2017 
gesamt 99 873 2.178 7.227 8.018 6.986 
- davon 
weiblich 51 364 1.077 3.755 4.125 4.403 
- davon 
männlich 48 509 1.101 3.472 3.893 2.583 
2019 
gesamt 114 930 2.311 7.324 8.180 7.762 
- davon 
weiblich 61 394 1.142 3.772 4.210 4.843 
- davon 
männlich 53 536 1.169 3.552 3.970 2.919 
2021 
gesamt 130 945 2.340 6.935 7.760 7.790 
- davon 
weiblich 70 410 1.145 3.580 3.965 4.870 
- davon 
männlich 60 530 1.195 3.355 3.795 2.915 
2023 
gesamt 110 945 2.420 6.795 7.835 7.660 
- davon 
weiblich 45 415 1.195 3.600 3.945 4.745 
- davon 
männlich 65 530 1.225 3.195 3.890 2.915 
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)

172 
 
 
Handlungsempfehlungen  
 
▪ Präventionsmaßnahmen, die speziell auf die Zielgruppe der Kinder mit Zu-
wanderungsgeschichte / nicht deutscher Erstsprache zugeschnitten sind. 
 
▪ Aufklärungsangebote über die Vorsorgeuntersuchungen U1-U8. 
 
▪ Möglichst früher Besuch einer Kindertagesstätte, bestenfalls ein Besuch von 
mehr als 24 Monaten. 
 
▪ Fortführung und langfristiger Erhalt der Clearingstelle „Klar für Gesundheit“. 
 
▪ Schaffung und Ausbau von Angeboten zum Erlernen des Radfahrens für Kin-
der, Jugendliche und ihre Eltern, insbesondere in Stadtteilen mit einem ho-
hen Anteil an Familien mit Zuwanderungsgeschichte

173 
 
9. Sport 
Sport ist Begegnungsort und bietet ein noch ungenutztes präventives und 
integratives Potenzial. Als Indikatoren dieses Handlungsfeldes werden im 
vorliegenden Monitoring die bei der Schuleingangsuntersuchung abgefragten 
sportlichen Fähigkeiten der Kinder fortgeführt (Schwimmfähigkeit) sowie die 
Radfahr-Fähigkeit und die Teilnah me in Sportvereinen und -Gruppen erstmals 
dargestellt. Auch die Ferienschwimmkurse, die das Sportamt der Stadt Münster in 
Kooperation mit Sportvereinen anbietet, werden fortgeschrieben (Punkt 9.1). 
Außerdem werden die Daten der Stützpunktvereine fortgeschr ieben, die sich im 
Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ engagieren (Punkt 9.2). 
 
9.1 Sportliche Voraussetzungen von 
Schulanfänger*innen und Schulkindern 
Hinsichtlich der Schwimmfähigkeit der Kinder liegen Daten aus der Schuleingangs-
untersuchung des Gesundheits- und Veterinäramtes vor sowie die des Sportamtes 
aus den angebotenen Ferien -Schwimmkursen für Kinder im Übergang von der 
Grundschule auf die weiterführende Schule. 
Schwimmfähigkeit bei der Schuleingangsuntersuchung 
Neben der Prävention von Ertrinkungsunfällen hat die Fähigkeit, schwimmen zu 
können, große Bedeutung für die Gesundheit und Entwicklung von Kindern. Mus-
kelkraft, Ausdauer, Koordinationsfähigkeit, aber auch Entspannung und nicht zu-
letzt die Möglichkeit der Teilhabe an Freizeitaktivitäten mit anderen spielen eine 
Rolle. Die Fähigkeit, schwimmen zu können, wird in Münster schon viele Jahre bei 
der Einschulungsuntersuchung 91 von den Eltern/Sorgeberechtigten erfragt. Seit 
dem Jahr 2021 wird erhoben, ob bereits ein Schwimmkurs absolviert wird/wurde 
oder sich die Familie bereits um einen Kurs bemüht, aber noch keinen Platz erhal-
ten hat. Abbildung 70 zeigt, dass der Anteil der Kinder mit Erstsprache Deutsch 
laut Angabe der Eltern/Sorgeberechtigten häufiger schwimmen können als Kinder 
mit einer anderen Erstsprache und häufiger einen Schwimmkurs besuchen.92 
Abbildung 70: Schwimmfähigkeit der Schulanfänger*innen (laut Elternangabe) 
nach Erstsprache 2021-2024 
 
 
91 Es handelt sich hier um einen anderen Begriff für die Schuleingangsuntersuchung. Diese soll 
klären, ob ein Kind gesundheitlich, kognitiv und sozial-emotional den Anforderungen des Schulalltags 
gewachsen ist, oder ob unter Umständen ein Förderbedarf besteht. 
92 Die Ausprägung „Geschlecht“ kann außerdem im BKG, S.30, Abb. 22, eingesehen werden.

174 
 
 
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024, 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
Ein differenzierteres Bild hinsichtlich der Schwimmfähigkeit im Zeitverlauf zeigt 
Abbildung 71. Neben der Frage, ob das Kind generell schon schwimmen kann, 
werden die Eltern/Sorgeberechtigten in der Schuleingangsuntersuchung auch nach 
dem bereits erreichten Schwimmabzeichen des Kindes gefragt. Hier zeigt sich, 
dass der Anteil an Kindern mit mindestens dem Schwimmabzeichen „Seepferd-
chen“ in den Jahrgängen bis 2019 circa 30 Prozent betrug. In den Corona -Jahr-
gängen ist er bis auf 12 Prozent gesunken. Seitdem wächst der Anteil und weist 
24 Prozent im Einschulungsjahrgang 2024 auf. Kinder mit einer anderen Erstspra-
che als Deutsch haben in allen Zeit räumen signifikant weniger häufig das See-
pferdchen-Abzeichen erreicht. Im Einschulungsjahrgang 2024 beträgt der Anteil 
nur noch sechs Prozent, wohingegen Kinder mit deutscher Erstsprache und dem 
Seepferdchen-Abzeichen einen Anteil von 30,7 Prozent aufweisen.93 
  
 
 
93 Die Ausprägung „Geschlecht“ ist außerdem im BKG, S.31, Abb.23, zu finden.

175 
 
Abbildung 71: Schulanfänger*innen mit dem Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ 
(laut Elternangabe) nach Erstsprache 2014-2024 
 
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024, 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
Schwimmfähigkeit zwischen Grund- und weiterführender Schule 
Ein besonderer Schwerpunkt wird durch das Sportamt auf eine möglichst große 
Schwimmquote im Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule 
gelegt. Die seit 2011 in Kooperation stattfindenden Ferienschwimmkurse zwischen 
Sportamt und Sportvereinen werden im Folgenden für den Zeitraum von 2014 bis 
2025 abgebildet.

176 
 
Abbildung 72: Anzahl Teilnehmende in den Ferienschwimmkursen des 
Sportamtes, 2014-2025 
 
Quelle: Sportamt Stadt Münster 
 
Abbildung 73: Erzielte Abzeichen in den Ferienschwimmkursen des Sportamtes, 
2014-202594 
 
Quelle: Sportamt Stadt Münster 
  
 
 
94 Die Daten aus dem Jahr 2021  haben sich im Vergleich zum Integrationsmonitoring 2020/2021 
verändert, da sie sich im vormaligen Integrationsmonitoring lediglich  bis zu den Herbstferien 2021 
abgebildet haben. 
0
100
200
300
400
500
600
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Anzahl Teilnehmende in absoluten Zahlen
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Teilnehmendeanzahl in %
Seepferdchen
Bronze
Silber

177 
 
Abbildung 74: Geschlechterverteilung in den Ferienschwimmkursen des 
Sportamtes, 2014-2025 
 
Quelle: Sportamt Stadt Münster 
 
Abbildung 75: Teilnehmende der Ferienschwimmkurse des Sportamtes mit und 
ohne Migrationsvorgeschichte, 2014-202395 
 
Quelle: Sportamt Stadt Münster 
 
 
 
95 Die Daten zur Migrationsvorgeschichte der Teilnehmenden der Ferienschwimmkurse des Sport-
amtes beruhen auf Befragungen von Eltern und Kindern. Da das Land NRW auf die Erhebung von 
Migrationsdaten verzichtet, sind die Werte ab 2024 nicht mehr erfasst. 
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Teilnehmendenanzahl in %
weibliche Teilnehmende männliche Teilnehmende
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Teilnehmendenzahl in %
Teilnehmende mit Migrationsvorgeschichte Teilnehmende ohne Migrationsvorgeschichte

178 
 
Radfahren ohne Stützräder 
 
Fahrradfahren trägt neben den Vorteilen, die es für die Gesundheit im engeren 
Sinne hat (Herz- Kreislauf, Atmung, Muskelkraft, Immunsystem), im Kindesalter 
auch wesentlich zu einer gesunden Entwicklung bei. Gleichgewicht und Balance 
werden durch das Radfahren (insbesondere ohne Stützräder) trainiert, Aufmerk-
samkeit und Reaktionsschnelligkeit werden gefördert. Zudem lernen Kinder, meh-
rere Handlungen koordiniert und zeitgleich auszuführen. Nicht zuletzt bedeute t 
Fahrradfahren aber auch, an gemeinsamen Aktivitäten mit Gleichaltrigen teilneh-
men zu können, sei es zum Beispiel auf dem Weg mit dem Fahrrad in die Schule 
oder in der Freizeit.  
Seit dem Einschulungsjahrgang 2021 wird In Münster bei der Schuleingangsunter-
suchung die Radfahrfähigkeit des Kindes von den Eltern/Sorgeberechtigten er-
fragt. Abbildung 76 zeigt, dass der Anteil der Kinder, die ohne Stützräder Radfah-
ren können, insgesamt mit circa 85 Prozent hoch ist.  Es gibt allerdings große 
Unterschiede zwischen Kindern mit deutscher Erstsprache und Kindern, mit denen 
in den ersten vier Lebensjahren haup tsächlich eine andere Sprache gesprochen 
wurde. Von den Kindern des Einschulungsjahrgangs 2024 mit Erstsprache Deutsch 
konnten zum Zeitpunkt der Schuleingangsunt ersuchung knapp 92 Prozent ohne 
Stützräder Radfahren, von den Kindern mit nicht deutscher Erstsprache nur gut 67 
Prozent. 
 
Abbildung 77: Schulanfänger*innen, die ohne Stützräder Radfahren können (laut 
Elternangabe), nach Erstsprache 2021-2024 
 
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024, 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
Sport im Sportverein / in einer Sportgruppe 
Sport hat für Kinder nicht nur gesundheitliche Vorteile. Vor allem der Sport in ei-
nem Verein oder in einer festen Gruppe trägt auch zur Entwicklung sozialer Fähig-
keiten bei. Teamwork, Verantwortungsbewusstsein und Selbstbewusstsein werden 
gefördert, der Umgang mit Erfolg und Misserfolg gelernt und nicht zuletzt bietet

179 
 
Sport einen Kontrast zu den immer mehr Zeit einnehmenden passiven Aktivitäten 
wie Fernsehen oder Computerspielen. In der Schuleingangsuntersuchung wird von 
den Eltern/Sorgeberechtigten erfragt, ob das Kind zum Zeitpunkt der Untersu-
chung Sport in einem Spor tverein oder einer Sportgruppe treibt. Hier zeigt sich, 
wie in Abbildung  78 dargestellt, dass der Anteil der Kinder mit nicht deutscher 
Erstsprache, die Sport in einem Verein / einer Sportgruppe treiben, mit gut 30 
Prozent etwa halb so groß ist wie der Ant eil bei Kindern mit deutscher Erstspra-
che.96 
 
Abbildung 78: Schulanfänger*innen, die Sport  in einem Sportverein / in einer 
Sportgruppe treiben (laut Elternangabe), nach Erstsprache 2014-2024 
 
Quelle: Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2014 bis 2024, 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
 
9.2 Stützpunktvereine in Münster  
Die hier dargestellten Daten stammen von den Münsteraner Stützpunktvereinen 
im Bundesprogramm „Integration durch Sport“ des Deutschen Olympischen Sport-
bundes (DOSB). Als Stützpunktvereine werden Sportvereine ausgezeichnet, die 
sich im Rahmen des Bundesprogramms Integration durch Sport besonders im Be-
reich Integration durch und im Sport engagieren. Sie setzen sich unter and erem 
für die Öffnung ihrer Vereinsstrukturen ein, um mehr Teilhabemöglichkeiten zu 
schaffen. Die Stützpunktvereine können dabei eine jähr liche Förderung beantra-
gen, um verstärkt Unterstützung zu erhalten.  
 
 
96 Die Ausprägung „Geschlecht“ kann außerdem im BKG, S.33, Abb.25, eingesehen werden.

180 
 
Aktuell gibt es in Münster insgesamt zwölf Stützpunktvereine, die sich bezüglich 
ihrer Mitgliederzahlen und in ihren Schwerpunkten deutlich unterscheiden. Nach-
folgend wird zunächst die Zusammensetzung dieser Vereine betrachtet.  
Tabelle 84 zeigt, dass fast alle Stützpunktvereine ein Wachstum an Mitgliedern 
verzeichnen. Das gilt im Besonderen für den SC Westfalia Kinderhaus 1920 e. V., 
den Eisenbahner Sportverein Münster 1927 e. V. und den SwimSportTank e. V.  
Tabelle 84: Gesamtanzahl Mitglieder der Stützpunktvereine 2018-2024 
 
Quelle: Stadtsportbund Münster, Bestandserhebung des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen  
Stützpunktverein seit 
Anzahl Mitglieder 
201
81 
201
9 
202
01 
202
1 
202
2 
202
3 
202
4 
SC Westfalia Kinderhaus 
1920 e. V. 2020 167
2 
173
9 
176
0 
196
4 
205
3 
220
1 
235
8 
Ballspielverein Roxel e. V. 2018 161
7 
201
1 
173
9 
178
9 
182
3 
181
6 
174
8 
Sportclub Münster 08  
e. V. 2017 114
3 
121
9 
122
5 
120
3 
126
9 
126
0 
136
3 
Eisenbahner Sportverein 
Münster 1927 e. V. 2024 – – 748 725 728 740 843 
Universitäts Basketball 
Club Münster e. V. 2023 – – 452 527 609 756 770 
Wasser- und Freizeit 
Münster e. V. 2018 643 688 639 537 573 600 672 
Tango Pasión e. V. 2025 – – 335 441 370 394 326 
Treffpunkt Waldsiedlung 
e. V. 2023 – – 141 234 174 220 220 
SwimSportTank e. V. 2025 – – 0 0 26 27 151 
Frauensportverein 
Münster e. V. / IoWiS 2018 90 73 79 73 78 91 82 
Parkour Münster e. V. 2022 – – 39 49 64 67 66 
Move and Meet e. V. 2022 – – 0 12 20 33 45

181 
 
Abbildung 79: Anzahl der Mitglieder in den Stützpunktvereinen 2020-202497 
 
 
Quelle: Stadtsportbund Münster, Bestandserhebung des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen 
 
 
97 Da erst ab 2020 die Anzahl der Vereinsmitglieder für alle aktuellen Stützpunktvereine bekannt ist, sind nur 
die Jahre 2020-2024 in der Grafik abgebildet. 
0
500
1000
1500
2000
2500
2020 2021 2022 2023 2024
Eisenbahner Sportverein Münster 1927 e. V. Treffpunkt Waldsiedlung e. V.
Parkour Münster e. V. Universitäts Basketball Club Münster e.V.
Tango Pasión e.V. Move and Meet e.V.
SwimSportTank e. V. Sportclub Münster 08 e. V.
SC Westfalia Kinderhaus 1920 e. V. Ballspielverein Roxel e. V.
Frauensportverein Münster e.V./IoWiS Wasser- und Freizeit Münster e. V.

182 
 
Abbildung 80 zeigt die Geschlechterverteilung in allen Stützpunktvereinen in den 
Jahren 2020-2024. Es wird deutlich, dass sich die Geschlechterverteilung über den 
dargestellten Zeitraum kaum verändert ha t. Der Anteil an männlichen  und 
weiblichen Vereinsmitgliedern ist fast ausnahmslos gleich geblieben.  
Abbildung 80: Mitgliederzahlen aller Stützpunktvereine 2020-2024 in % nach 
Geschlecht 
 
 
Quelle: Stadtsportbund Münster, Bestandserhebung des Landessportbundes Nordrhein-
Westfalen 
 
 
 
Handlungsempfehlungen  
 
▪ Das Angebot der Schwimmkurse hat sich positiv etabliert. Als Indikator für 
den Ausbau von Fähigkeiten, schulische Teilhabe und Inklusion wird eine 
Ausweitung der bestehenden Kurse sowie eine Erweiterung des Angebotes 
für den Übergang von der KITA zur Grundschule angestrebt. 
▪ Vernetzung der Stützpunktvereine, generell der Vereinslandschaft, zur Um-
setzung der Integrationspotenziale  
  
64% 64% 64% 64% 63%
36% 36% 36% 36% 37%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2020 2021 2022 2023 2024
männlich weiblich

183 
 
10. Interkulturelle Öffnung der öffentlichen 
Verwaltungen 
Das vorliegende Handlungsfeld beinhaltet Daten zu den Staatsangehörigkeiten der 
Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung (Punkt 10.1) und den Geburtsorten der Mit-
arbeitenden in den städtischen Betrieben beziehungsweise Tochtergesellschaften 
(Punkt 10.2). 
10.1  Mitarbeitende der Stadtverwaltung nach 
Staatsangehörigkeit und Geburtsort  
Eine flächendeckende statistische Erhebung der Migrationsvorgeschichte der Mit-
arbeiter*innen der Stadtverwaltung Münster ist hinsichtlich der Staatsangehörig-
keit möglich. Demnach besitzen zum Stichtag 31.12.2024 insgesamt 7.600 Mitar-
beiter*innen von insgesamt 8.003 Mitarbeiter*innen die deutsche Staatsangehö-
rigkeit. Das entspricht 95 % der Belegschaft der Stadtverwaltung Münster. 5 Pro-
zent der Mitarbeitenden haben keine deutsche Staatsangehörigkeit. Im Vergleich 
zum Jahr 2020, in dem 4% der Mitarbeitenden keine deutsche Staatsangehörigkeit 
besaßen, ist ein Anstieg von 1 % zu verzeichnen. 
Tabelle 85: Mitarbeitende der Stadt Münster nach Staatsangehörigkeit und 
Geschlecht 2020 und 2024 
 
Staatsangehörigkeit 
Stichtag 31.12.2020 Stichtag 31.12.2024 
gesamt davon Frauen davon 
Männer 
gesamt davon Frauen davon 
Männer 
Anzahl 
Anteil 
Anzahl  
Anteil 
Anzahl 
Anteil 
Anzahl 
Anteil 
in % in % in % in % 
Deutsche 
Staatsangehörigkeit 7.489 4.314 96,12 3.175 96,01 7.600 4.246 94,88 3.354 95,07 
 
Nicht deutsche 
Staatsangehörigkeit 298 169 3,76 129 3,9 403 229 5,12 174 4,93 
 
 
unklar/staatenlos 6 ./. ./. ./. ./. 0 0 0 0 0  
Quelle: Personal und Organisationsamt Stadt Münster 
./. = Die Ausdifferenzierung kann in diesem Fall zu einer Identifizierbarkeit von Personen führen. 
Daher wurden die Angaben aus Datenschutzgründen herausgenommen.

184 
 
Zum Stichtag 31.12.2024 stehen von 7.169 (90 %) der städtischen Mitarbeiter*in-
nen statistische Daten zum Geburtsort zur Verfügung. Von dem erhobenen städti-
schen Mitarbeiter*innen sind 797 (11 %) nicht in Deutschland geboren. Im Integ-
rationsmonitoring 2020 lag der Anteil der nicht in Deutschland geborenen Mitar-
beiter*innen bei 9 %, wobei zum damaligen Zeitpunkt Daten von 84% der Mitar-
beiter*innen vorlagen.  
Tabelle 86: Mitarbeitende der Stadt Münster nach Geburtsort und Geschlecht 
2020 und 2024 
Staatsangehörigkeit 
Stichtag 31.12.2020 Stichtag 31.12.2024 
gesamt davon Frauen davon 
Männer 
gesamt davon Frauen davon 
Männer 
Anzahl Anteil 
in % Anzahl  Anteil 
in % Anzahl Anteil 
in % Anzahl Anteil 
in % 
 
Geburtsort bekannt 6.530 3.673 56,25 2.857 43,75 7.169 4.028 56,19 3.141 43,81  
davon in 
Deutschland 5.918 3.408 57,59 2510 42,41 6.372 3541 55,57 2.831 44,43  
davon außerhalb 
von Deutschland 612 265 43,3 347 56,7 797 487 61,1 310 38,9  
ohne Geburtsort  1.263 813 64,37 450 35,63 834 447 53,6 387 46,4  
Quelle: Personal und Organisationsamt Stadt Münster

185 
 
Abbildung 81: Erfasste Geburtsorte der nicht in Deutschland geborenen 
Mitarbeitenden der Stadt Münster 202498
 
Quelle: Personal und Organisationsamt Stadt Münster 
In der vorliegenden Fortführung können die Mitarbeitenden der Stadt Münster zum 
ersten Mal auch hinsichtlich ihrer Funktionsbereiche und Geburtsorte aufgeschlüs-
selt werden. Der Anteil der im Ausland geborenen Führungskräfte fällt mit 3 % 
gering aus. Interessanterweise ist der Anteil der im Ausland geborenen Beschäf-
tigten kongruent mit dem Anteil der im Ausland geborenen Auszubildenden, je-
weils exakt 12 %. 
 
 
 
98 Die Grundgesamtheit dieser Grafik stellen die 797 Mitarbeitenden dar, die einen Geburtsort außerhalb von 
Deutschland angegeben haben.

186 
 
Abbildung 82: Mitarbeitende der Stadt Münster nach Funktionsbereich und 
Geburtsort im Jahr 2024 
 
 
Quelle: Personal und Organisationsamt Stadt Münster 
 
 
10.2  Tochtergesellschaften 
 
Der Anteil an Personen in den städtischen Tochtergesellschaften kann in diesem 
Monitoring exemplarisch für die Stadtwerke Münster GmbH und der Messe und 
Congress Centrum Halle Münsterland GmbH näher betrachtet werden. Die Daten 
zu den Beschäftigten des Max -Planck-Institutes für molekulare Biomedizin sowie 
der internationalen Wissenschaftler*innen und wissen schaftlichen Angestellten 
ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der Universität Münster sind unter "Arbeit 
und Wirtschaft" (Punkt 6.5 und Punkt 6.6) integriert. 
 
10.2.1 Stadtwerke Münster GmbH 
Die Nachverfolgung der „Migrationsvorgeschichte“ der Mitarbeitenden ist bei den 
Stadtwerken Münster derzeit nicht möglich. Deshalb wird - wie in den vergangenen 
Berichten – der Geburtsort aufgeschlüsselt. Im Jahr 2024 haben 169 (16,65 %) 
aller bei den Stadtwerken beschäftigten Personen ihren Geburtsort im Ausland. 
Der Anteil der im Ausland geborenen Mitarbeitenden an allen bei den Stadtwerken 
beschäftigten Personen ist somit weiter steigend (vgl. Tabelle 87). Im Geschlech-
tervergleich ist ein kontinuierlicher Anstieg des Frauenanteils zu beobachten; die-
ser fällt allerdings auch im Jahr 2024 mit 34,48 % relativ gering aus. Der Anteil 
der im Ausland geborenen Mitarbeiterinnen im Jahr 2024 lag bei 15 ,98 %. Dies 
stellt einen leichten Anstieg im Vergleich zur letzten Erhebung dar, liegt allerdings 
immer noch bei der Hälfte des  im Jahr 2014 verzeichneten Frauen -Anteils (vgl. 
Tabelle 88). 
97%
88% 88%
3%
12% 12%
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
80 %
90 %
100 %
Führungskräfte Beschäftigte Auszubildende
in Deutschland geboren im Ausland geboren

187 
 
Tabelle 87: Im Ausland geborene Mitarbeitende der Stadtwerke Münster von 
2014 bis 2024 
 
 2014 2017 2019 2020 2021 2022 2023 2024 
Anzahl der 
Mitarbeitenden 1.085 1.064 1.143 898 912 921 962 1.015 
davon im 
Ausland 
geboren 
57 66 121 113 120 123 137 169 
Anteil der im 
Ausland 
Geborenen 
5.30% 6.20% 10.59% 12.58% 13.16% 13.36% 14.24% 16.65% 
Quelle: Stadtwerke Münster 
 
Tabelle 88: Mitarbeitende der Stadtwerke Münster nach Geschlecht von 2014 bis 
2024 
 
  
2014 2017 2020 2024 
gesamt 
davon 
Frauen 
Anteil 
gesamt 
davon 
Frauen 
Anteil 
gesamt 
davon 
weiblich 
Anteil 
gesamt 
davon 
weiblich 
Anteil 
davon di-
vers 
Mitarbei-
tende insge-
samt 
1.08
5 306 28.2
0% 
1.06
4 311 29.2
0% 898 310 34.5
2% 
1.01
5 350 34.4
8% ./. 
davon in 
Deutschland 
geboren 
1.02
8 289 28.1
0%  998 294 29.5
0% 785 293 37.3
2% 846 323 38.1
8% ./. 
davon im 
Ausland ge-
boren 
57 17 29.8
0% 66 17 25.8
0% 113 17 15.0
4% 169 27 15.9
8% ./. 
Quelle: Stadtwerke Münster 
Die Verteilung der Herkunftsgebiete der Mitarbeitenden hat sich in den vergange-
nen vier Jahren nicht verändert. Auch wenn mit einem niedrigeren Anteil von nun 
37 % statt 45 % im Jahre 2021, stammt der Großteil der Mitarbeiter*innen wei-
terhin aus Russland bzw. der ehemaligen Sowjetunion, gefolgt von 18 % Mitarbei-
tenden aus Südeuropa und 17 % aus Asien (vgl. Abbildung 83).

188 
 
Abbildung 83: Mitarbeitende der Stadtwerke Münster nach Herkunftsgebiet im 
Jahr 2024 
 
Quelle: Stadtwerke Münster 
 
Wenn die Funktionsbereiche der Mitarbeitenden bei den Stadtwerken in den Blick 
genommen werden, zeigen sich interessante Veränderungen insbesondere über 
den zehnjährigen Beobachtungszeitraum seit 2014. In der Gruppe der Angestellten 
ist in diesem Zeitraum die Anzahl der im Ausland geborenen Mitarbeitenden deut-
lich gestiegen (2014: 19; 2024: 33 Mitarbeitende), während sie sich bei den Ar-
beitnehmenden nahezu vervierfacht hat (2014: 34, 2024: 135 Mitarbeitende). Im 
gleichen Zeitraum ist hingegen die Anzahl der Führungskräfte und der im Ausland 
geborenen Auszubildenden gleich gering geblieben. Insbesondere für diese letzten 
beiden Bereiche ist der Unterschied zwischen den Anteilen der in Deutschland und 
im Ausland geborenen Mitarbeitenden auffällig. 
 
 
Russland bzw. 
ehem. UdSSR
37%
Afrika
9%Naher Osten
14%
Asien
17%
Nordamerika
1%
Südamerika
1%
Südeuropa
18%
Westeuropa
3%
Russland bzw. ehem. UdSSR Afrika Naher Osten
Asien Nordamerika Südamerika
Südeuropa Westeuropa

189 
 
Tabelle 89: Mitarbeitende der Stadtwerke Münster nach Funktionsbereich in den 
Jahren 2014 und 2024 
 
Funktionsbereich Leitungskräfte Arbeiterinnen 
und Arbeiter Angestellte Auszubildende 
2014 
in Deutschland 
geboren 81 409 490 48 
Verteilung auf die 
Funktions-
bereiche 
7.90% 39.80% 47.70% 4.70% 
im Ausland 
geboren 2 34 19 2 
Verteilung auf die 
Funktions-
bereiche 
3.50% 59.60% 33.30% 3.50% 
2024 
in Deutschland 
geboren 83 226 509 26 
Verteilung auf die 
Funktions-
bereiche 
9.83% 26.78% 60.31% 3.08% 
davon männlich 61 199 245 15 
davon weiblich 22 27 264 10 
davon divers 0 0 0 1 
im Ausland 
geboren 2 135 33 1 
Verteilung auf die 
Funktionsbereiche 1.17% 78.95% 19.30% 0.58% 
Quelle: Stadtwerke Münster

190 
 
10.2.2 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
Die von der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH ermittelten 
Daten basieren auf der Geburtsorts-Kodierung. Die Gesamtzahl der 
Mitarbeitenden in den letzten Jahren war volatil. Die Anzahl der im Ausland 
geborenen Mitarbeitenden ist seit dem Jahr 2015 kontinuierlich zurückgegangen 
und stagniert seit 2022 bei drei Mitarbeitenden. 
Abbildung 84: Mitarbeitende der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland 
GmbH nach Geburtsort zwischen 2015 und 2024 
 
Quelle: Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
Diese Entwicklung ist ebenso bei der Verteilung der im Ausland geborenen 
Mitarbeitenden in den Funktionsbereichen zu erkennen, wie die folgende Tabelle 
zeigt. Es zeigt sich auch keine Verbesserung im Rahmen von Nachwuchszahlen, 
da der Anteil an Auszubildenden mit ausländischem Geburtsort immer noch bei 
null liegt. 
  
87,90%
89,2% 91,9% 91,8% 94%
92,9%
93,9%
12,10%
10,8%
8,1% 8,16% 6%
7,14%
6,12%
0
10
20
30
40
50
2015 2017 2020 2021 2022 2023 2024
in Deutschland geboren im Ausland geboren

191 
 
Tabelle 90: Verteilung der Mitarbeitenden der Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH nach Geburtsort und Funktionsbereich zwischen 2015 und 
2024. 
 
Jahr 
in Deutschland geborene Mitarbeitende  
(in %) im Ausland geborene Mitarbeitende (in %) 
Leitungskräfte 
 
Angestellt
e 
Auszubildend
e 
Leitungskräfte 
 
Angestellt
e Auszubildende 
2015 75 88 100 25 12 0 
2017 77,80 88,90 100 22,20 11,10 0 
2020 80 93,60 100 20 6,40 0 
2021 80 93,75 100 20 6,25 0 
2022 80 96,96 100 20 3,03 0 
2023 75 96,43 100 25 3,57 0 
2024 75 96,96 100 25 3,03 0 
Quelle: Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
 
 
 
Handlungsempfehlungen 
 
▪ Die Ergebnisse des Integrationsmonitorings zeigen deutlich, dass die inter-
kulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltungen ein zentrales Handlungs-
feld für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung darstellt. Vor dem Hintergrund 
einer zunehmend vielfältigen Stadtgesellschaft gewinnen Diversität, Chan-
cengerechtigkeit und institutionelle Offenheit weiter an Bedeutung. Das Mig-
rationsleitbild 2025 –2030 und die Standort -Entwicklungsstrategie 203 0+ 
formulieren hierfür klare Anforderungen und Entwicklungsziele. 
▪ Diversitätsorientierte Personalgewinnung und -entwicklung: Ein zentrales 
Ziel ist die stärkere Repräsentanz von Menschen mit Migrationsvorge-
schichte in den öffentlichen Verwaltungen, perspektivisch ihrem Anteil in der 
Stadtgesellschaft entsprechend. Dies e rfordert gezielte, diversitätsorien-
tierte Personalgewinnung, Überprüfung bestehender Einstellungs- und Aus-
wahlverfahren auf mögliche Zugangshürden sowie ergänzend Maßnahmen 
zur Personalentwicklung, Führungskräftequalifizierung und Sensibilisierung 
zur nachhaltigen Verankerung einer inklusiven Verwaltungskultur. 
▪ Migrationssensible und diversitätsorientierte Verwaltungsprozesse: Städti-
sche Institutionen und Verwaltungen sollen ihre Angebote, Kommunikati-
onsformen und Verwaltungsprozesse konsequent diversitätsorientiert wei-
terentwickeln. Dazu gehört die migrationssensible Gestaltung von Formula-
ren, Broschüren, Online-Angeboten und Informationsmaterialien. Dies trägt 
wesentlich zur Vertrauensbildung zwischen Verwaltung und Stadtgesell-
schaft bei. Ziel: Verständlichkeit und Zugänglichkeit für alle, Abbau beste-
hender Barrieren im Verwaltungsalltag.  
▪ Verbesserung der Datenbasis durch freiwillige Erhebung der Einwande-
rungsgeschichte: Die freiwillige Erhebung der Migrationsgeschichte – ergän-
zend zur bestehenden Erfassung von Geburtsort und Staatsangehörigkeit –

192 
 
sollte für ein aussagekräftigeres Integrationsmonitoring und damit die Ent-
wicklung passgenauer Maßnahmen in Verwaltung, Politik und Stadtentwick-
lung angestrebt werden.  
▪ Übergeordnete Erkenntnisse und Nutzen der interkulturellen Öffnung: Die 
interkulturelle Öffnung ist - gemäß wissenschaftlicher Studien in diversen 
Sektoren - ein wesentlicher Hebel für soziale Kohäsion, wirtschaftliche 
Stärke und institutionelle Zukunftsfähigkeit. Sie stärkt das Vertrauen in öf-
fentliche Institutionen, erhöht die Attraktivität als Lebens-, Arbeits- und Bil-
dungsstandort und leistet einen zentralen Beitrag zu einer gerechten und 
inklusiven Stadtgesellschaft.

193 
 
 
11 Glossar 
Die Begriffe sind fortlaufend nach den Kapiteln angeführt. 
Aus dem Kapitel: Rechtliche Integration 
Aufenthaltserlaubnis (AE ) – Eine AE  ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Die Erteilung 
dieses Titels ist an einen bestimmten Zweck gebunden (z. B. Studium, familiäre Gründe). 
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu jedem dieser Zwecke ist jeweils an eigene 
Voraussetzungen gebunden. Eine Übersicht über die aktuell geltenden Aufenthaltszwecke 
ist nachfolgend zu finden. 
Niederlassungserlaubnis (NE) – Die NE  wurde mit dem Zuwanderungsgesetz als 
Aufenthaltstitel neben der Aufenthaltserlaubnis eingeführt. Im Gegensatz zu der AE ist die 
Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie wird in der Regel nur erteilt, 
wenn die Ausländerin oder der Aus länder bereits seit mehreren Jahren in Besitz einer 
Aufenthaltserlaubnis ist. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist 
räumlich unbeschränkt. 
Aufenthaltstitel: 
Erwerbstätigkeit:  
- Beschäftigung als Fachkraft (§ 18a/b AufenthG) oder Blaue Karte-EU (§ 18b Abs. 2 
AufenthG) 
- Forschung (§ 18d AufenthG) 
- freiberufliche Tätigkeit (§ 21 Abs. 5 AufenthG) 
- selbstständige Erwerbstätigkeit (§ 21 Abs. 1, 2a AufenthG) 
- Arbeitsplatzsuche (§ 20 Abs. 1 AufenthG) 
- unqualifizierte Beschäftigung (§ 19c Abs. 1 AufenthG) 
- NE für Fachkräfte (§ 18c AufenthG); erleichterte Voraussetzungen ggü. § 9 AufenthG 
- NE für Selbstständige (§ 21 Abs. 4 AufenthG) 
- Beschäftigung als langfristig Aufenthaltsberechtigter in einem anderen EU-Mitglieds-
staat (§ 38a AufenthG)  
Studium:  
- Studienvorbereitung, Studium (§ 16b AufenthG) 
- Studienbewerbung (§ 17 Abs. 2 AufenthG) 
- Arbeitsplatzsuche nach dem Studium (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG) 
Ausbildung:  
- betriebliche Aus- und Weiterbildung (§ 16a AufenthG) 
- Ausbildungsplatzsuche (§ 17 Abs. 1 AufenthG) 
- Arbeitsplatzsuche nach der Ausbildung (§ 20 Abs. 3 Nr. 3 AufenthG) 
- Sprachkurs (§ 16f AufenthG) 
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG) 
- Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g AufenthG) 
Humanitäre Aufenthalte: 
- Asylberechtigter / Flüchtling / subsidiär Schutzberechtigter (§ 25 Abs. 1 / 2 Auf-
enthG) nach Anerkennung durch das BAMF 
- Zuerkennung von Abschiebehindernissen (§ 25 Abs. 3 AufenthG) durch das BAMF  
- Krankenbehandlung (§ 25 Abs. 4 S. 1 AufenthG) 
- Ausreisehindernisse (§ 25 Abs. 5 AufenthG) – d.h. rechtliche oder tatsächliche Un-
möglichkeit der Ausreise 
- gut integrierte Jugendliche (§ 25a AufenthG) 
- gut integrierte (erwachsene) Geduldete (§ 25b AufenthG) 
- NE für Flüchtlinge / Asylberechtigte 🡪 erleichterte Voraussetzungen ggü. § 9 Auf-
enthG (§ 26 Abs. 3 Ziffer 1 oder 2 AufenthG) 
- Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden (§§ 23 Abs. 1 und 2, 23 a 
AufenthG) und in besonderen Härtefällen (§ 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG)

194 
 
- Das als einmalige Übergangslösung geschaffene Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c 
AufenthG ermöglicht den Einstieg in die anderen humanitären Titel (wie § 25a oder § 
25b AufenthG) und soll den bestehenden Duldungsstatus beenden. Die Möglichkeit zur 
Antragstellung endete am 30. Dezember 2025 endgültig. Alle Anträge, die bis zu die-
sem Stichtag eingereicht wurden, werden auch nach dem 31. Dezember 2025 bearbei-
tet 
Aufenthaltstitel familiäre Gründe: 
- Familienzusammenführung zu Deutschen (dt. Ehepartner, dt. Kind, dt. Elternteil) 
(§ 28 Abs. 1 AufenthG) 
- NE zur Familienzusammenführung zu Deutschen (§ 28 Abs. 2 AufenthG) 🡪 erleich-
terte Voraussetzungen ggü. § 9 AufenthG 
- Familienzusammenführung zum ausländischen Ehepartner (§ 30 AufenthG) 
- Familienzusammenführung zum ausländischen Elternteil (§ 32, 33 AufenthG)  
- eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Trennung (§ 31 AufenthG) 
- NE für Kinder, die vorher eine AE zur Familienzusammenführung hatten (§ 35 Auf-
enthG) 🡪 erleichterte Voraussetzungen ggü. § 9 AufenthG 
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern (§ 5 FreizügG/EU)  
- AE für Eltern von Minderjährigen, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil 
im Bundesgebiet aufhält (§ 36 Abs. 1 AufenthG) 
Aufenthaltsrecht nach bisherigen Grundlagen  – Hierbei handelt es sich überwiegend um 
unbefristete Aufenthaltsrechte nach den Vorläufern des Aufenthaltsgesetzes ( z. 
B. Ausländergesetz). 
Besondere Aufenthaltsrechte  – § 37 -38a AufenthG regeln das Recht auf Wiederkehr, 
Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche sowie die AE für in anderen Mitgliedstaaten der 
Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte. Ein besonderes Aufenthaltsrecht 
besitzen in der Regel ferner türkische Staatsangehörige,  die ein Recht aus dem 
Assoziationsabkommen ARB 1/80 aufgrund ihrer Arbeitnehmer-Eigenschaft erworben 
haben. Die Erteilung des Aufenthaltstitels erfolgt in diesen Fällen nach § 4 Abs. 2 AufenthG.  
Fiktionsbescheinigungen – Der bisherige Aufenthaltsstatus wird bis zur Entscheidung über 
einen anderen Aufenthaltsstatus beibehalten. Aufgrund von coronabedingten 
Reisebeschränkungen und Einschränkungen bei Auslandsvertretungen ist die Zahl der 
Fiktionsbescheinigungen auch für Visa-Inhaber*innen gestiegen. 
Aufenthaltsgestattung – Durch die Aufenthaltsgestattung wird einer Person, die um Asyl 
nachsucht, zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt in der Bundesrepublik 
gestattet.  
Duldung – Eine Duldung ist eine zeitlich befristete Aussetzung der Abschiebung eines 
ausreisepflichtigen Ausländers oder einer Ausländerin.  Bei einer Duldung handelt es sich 
nicht um einen Aufenthaltstitel. 
Ohne Aufenthaltsrecht  – Dieser Status umfasst Personen, die lediglich eine 
Terminbestätigung, z. B. aufgrund einer verspäteten Meldung oder aufgrund von Corona 
haben, aber auch „Falsch-Fälle“ im Sinne von inaktiven Fallkonstellationen oder nicht 
aktualisierten Gegebenheiten (z. B. kein Datenaustausch, fehlende Abmeldung u. ä.). Dies 
wird im Rahmen der Arbeit zur Datenqualität aufgegriffen.

195 
 
Aus dem Kapitel: Bildung 
Internationale Förderklassen (IFK)  - Zugewanderte junge Menschen mit einer 
Schulpflicht in der Sekundarstufe II ohne deutsche Sprachkenntnisse werden zum 
Schuljahresbeginn in „Internationale Förderklassen“ (IFK) an den Berufskollegs 
aufgenommen. Neben sprachlichen Kompetenzen werden auch berufliche Kenntnisse, 
Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie eine berufliche Orientierung vermit telt. Zudem kann 
der erste Schulabschluss erworben werden. 
Fit für Mehr (FFM)  - Als unterjähriges Bildungsangebot zum Seiteneinstieg gibt es für 
zugewanderte Schüler*innen der Sekundarstufe II „Fit für Mehr“ -Klassen (FFM), in denen 
Grundkenntnisse im sprachlichen, mathematischen, kulturellen und politisch -
gesellschaftlichen Bereich vermittelt werden. Dieses vorgelagerte Angebot führt nicht zu 
einem Abschluss. 
Beide Angebote sind Teil der Ausbildungsvorbereitung an den städtischen Berufskollegs.  
Aus dem Kapitel: Wirtschaft und Arbeit 
Erwerbspersonen 
Die Zahl der Erwerbspersonen ergibt sich aus der Summe der Erwerbstätigen und der 
Erwerbslosen. Dementsprechend gelten Personen, die nicht erwerbstätig sind und ihre 
Arbeitskraft nicht auf dem Arbeitsmarkt anbieten, als Nichterwerbspersonen. 
 
Erwerbstätige 
Erwerbstätig im Sinne der  International Labour Organization  (ILO) ist jede Person ab 15 
Jahren, die in einem einwöchigen Berichtszeitraum mindestens eine Stunde lang gegen 
Entgelt oder im Rahmen einer selbstständigen oder mithelfenden Tätigkeit gearbeitet hat. 
Auch wer sich in einem formalen Arbeitsverhältnis befi ndet, das sie bzw. er im 
Berichtszeitraum nur vorübergehend nicht ausgeübt hat, gilt als erwerbstätig. 
 
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle  Arbeitnehmerinnen und 
Arbeitnehmer, die kranken -, renten -, pflegeversicherungspflichtig und/oder 
beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB  III) sind oder für die 
Beitragsanteile zur g esetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der 
Arbeitsförderung zu zahlen sind. 
 
Rechtskreis SGB II (Bürgergeld)99 
Bürgergeld erhält, wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem 
Einkommen decken kann. Zudem reichen andere vorrangige Leistungen wie 
Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht aus. Wer zuvor Anspruch auf 
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat nun Anspruch auf Bürgergeld. 
 
Rechtskreis SGB III (Arbeitslosengeld I)100 
Das Arbeitslosengeld soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung 
verlieren, sozial absichern. Es soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das die oder der 
Arbeitslose zeitweise nicht erzielen kann. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos 
ist, sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet hat und  die 
Anwartschaftszeit erfüllt hat. 
 
 
 
99 https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/grundsicherung-buergergeld.html [letzter Zugriff: 12.01.2026] 
100 https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitslosengeld/arbeitslosengeld.html [letzter Zugriff: 12.01.2026]

196 
 
Reglementierte und nicht reglementierte Berufe  
Reglementierte Berufe sind Berufe, bei denen die Tätigkeiten rechtlich geschützt sind. Für 
diese Berufe sind neben einer bestimmten Berufsqualifikation häufig weitere 
Voraussetzungen für die Berufszulassung notwendig. Das gilt vor allem für Berufe aus den 
Bereichen Gesundheit, Sicherheit oder Soziales wie z. B. Ärztin oder Lehrer. Auch eine 
geschützte Berufsbezeichnung wie z. B. Ingenieurin oder Ingenieur, Befähigungsnachweise 
und Sachkundenachweise für einig e selbstständige Tätigkeiten und Gewerbe sowie 
Fortbildungsabschlüsse wie z. B. Meister oder Fachwirtin sind Formen der 
Reglementierung. 
Nicht reglementierte Berufe  sind rechtlich nicht geschützt. Dazu gehören die rund 330 
Ausbildungsberufe im dualen System wie z. B. Kraftfahrzeugmechatronikerin oder 
Kaufmann für Büromanagement und viele akademische Berufe wie z. B. Chemikerin oder 
Mathematiker. 
 
Arbeitslosenquote101 
Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, 
indem sie die registrierten  Arbeitslosen zu den  Erwerbspersonen (Erwerbstätige + 
Arbeitslose) in Beziehung setzen. 
 
Langzeitleistungsbeziehende102 
Arbeitslosigkeit liegt nach Definition des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III) dann 
vor, wenn Personen in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nicht mehr als 15 
Stunden arbeiten, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mehr als 15 
Stunden pro Woche suchen, arbeitslos gemeldet und für den Arbeitsmarkt verfügbar sind. 
Kriterium für Langzeitarbeitslosigkeit ist zudem, dass eine dieser Definition entsprechende 
Arbeitslosigkeit bereits für ein Jahr oder länger bestehen muss. Kürzere Unte rbrechungen 
zur Teilnahme an Maßnahmen, z. B. zur Aktivierung oder beruflichen Eingliederung, sowie 
Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit bis zu sechs Wochen, z. B. wegen Krankheit, werden 
bei der Arbeitslosigkeitsdauer mitgezählt (§ 18 Abs. 1 SGB III). Pha sen der 
Erwerbstätigkeit (über 15 Wochenstunden), Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, 
z. B. Förderung der beruflichen Weiterbildung oder Arbeitsgelegenheiten sowie längere 
Krankheitsphasen und sonstige Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit von über s echs 
Wochen beenden hingegen die Arbeitslosigkeit. Bei einem erneuten Gang in die 
Arbeitslosigkeit wird die Zählung der Arbeitslosigkeitsdauer wieder bei Null begonnen.  
 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind in §  7 SGB  II legaldefiniert und umfassen 
grundsätzlich „Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a 
noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen 
Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
 
 
101https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Glossar/arbeitslosenquote.ht
ml [letzter Zugriff: 12.01.2026] 
102 https://www.boeckler.de/data/wsimit_2016_05_lietzmann.pdf

Berichtsvorlage

2773 Zeichen

V/0094/2026 
V/0094/2026 
 
 
Öffentliche  Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Integrationsmonitoring 2024/2025 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   24.02.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Bericht 
   02.03.2026 Jugendrat Bericht 
   03.03.2026 Sportausschuss Bericht 
   04.03.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration Bericht 
   11.03.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
   11.03.2026 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
   12.03.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht 
   12.03.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Bericht 
   18.03.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung 
Bericht 
   25.03.2026 Hauptausschuss Bericht 
   25.03.2026 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Rat hat die Verwaltung mit der V orlage V/0026/2008 (Migrationsleitbild der Stadt Münster) be-
auftragt, eine nach Maßgabe der Daten - und Erkenntnislage mögliche und auf die Verhältnisse in 
unserer Stadt zugeschnittene Situationsanalyse zu erstellen. Grundlage sind die vorhandenen Da-
ten und Erkenntnisse sowie die Bewertungskriterien des Migrationsleitbildes. Die Analyse umfasst 
Zielgruppen, Potenziale, Problemlagen und die Hilfe - und Unterstützungsangebote der beteiligten 
Ämter, Institutionen, Einrichtungen und Träger. 
 
Das Integrationsmonitoring 2024/2025 stellt die kontinuierliche Fortschreibung der bisherigen Moni-
torings seit 2010 dar und dokumentiert die Entwicklung der politischen, rechtlichen und sozialen 
Integration von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in der Stadt Münster. Ziel ist es, integrations-
relevante Entwicklungen langfristig nachvollziehbar abzubilden. Je nach Verfügbarkeit der Daten 
werden unterschiedliche Zeiträume berücksichtigt; bei neu eingeführten Indikatoren/Kategorien er-
folgt die Darstellung über kürzere Zeitspannen. 
Amt für Migration und 
Integration  
 
12.02.2026  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Meza Correa -Flock  
Telefon: 492-7058 
Meza-Correa-Flock@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0094/2026 
Die Struktur des Monitorings folgt dem bisherigen Aufbau. Das Indikatorenset wurde überwiegend 
fortgeführt und punktuell durch neue Daten ergänzt. Die Darstellung erfolgt weiterhin in einer daten-
basierten Form, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten. 
Ausblick: 
Die Anknüpfung an die vom Rat am 26.02.2025 beschlossene Aktualisierung des Migrationsleitbildes 
(V/0056/2025) erfolgt zum nächsten Monitoring und wird die Struktur und inhaltliche Ausrichtung des 
aktuellen Leitbildes 2025 - 2030 aufnehmen und damit den Fokus auf Wirkung und Prozessumset-
zung legen. 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
 
Christine Zeller  
 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
 
• Anlage A 
• Integrationsmonitoring 2024/2025

Anlage A

3181 Zeichen

Anlage A zur V/0094/2026 
Kurzüberblick 
Der Rat hat die Verwaltung mit Vorlage V/0026/2008 mit der Einrichtung eines Integrationsmoni-
torings als Messinstrument beauftragt. 
 
2 Das Integrationsmonitoring ist unter Zugrundelegung der Bewertungskriterien des Migrations-
leitbildes zu erstellen. 
 
3 Das Integrationsmonitoring bietet eine ausführliche statistische Analyse zur Situation der Men-
schen mit Migrationsvorgeschichte bzw. Einwanderungsgeschichte in der Stadt Münster. 
 
4 Das sechste Integrationsmonitoring 2024/2025 enthält 43 Indikatoren verteilt auf 8 Handlungs-
felder. 
 
5 Das Integrationsmonitoring 2024/2025 ist die Fortschreibung der vorherigen Monitoring-Berichte 
seit 2010. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Das Integrationsmonitoring (IM) verfolgt folgende Leitorientierungen aus dem ISEK-Prozess: 
 
 
Wir wollen gemeinsam mit der Stadtgesellschaft integrierte Entwicklungsstrategien für Münsters 
Zukunft erarbeiten und Umsetzungsschritte definieren. 
 
Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dia-
log“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
 
Insbesondere werden folgende Bausteine aus dem ISEK-Prozess aufgegriffen: 
 
- Vielfalt und sozialer Zusammenhalt 
- Vielfalt der Stadtteile 
 
 
Zudem verfolgt das IM folgende Ziele des Migrationsleitbildes:  
 
- Münster ist nach den Prinzipien „gelebte Vielfalt“ und „gerechte Verteilung der Chancen“ 
zu einer weltoffenen und diskriminierungsfreien Stadt weiterzuentwickeln1 
 
- Wir leben in einer pluralen und dynamischen Stadtgesellschaft und erkennen die ver-
schiedenen Lebenslagen und Bedürfnisse der Menschen an.2  
Diese Prinzipien sind in jedem einzelnen Handlungsfeld herangezogen worden, um davon Leit- 
und Teilziele abzuleiten. 
 
→ Das Integrationsmonitoring zeigt den Stand der Zielerreichung. 
 
 
 
1 Siehe Migrationsleitbild 2025 -2030, S. 8.  
2 Ebd.

Finanzierung 
Produktgruppe: 0116 Migrations- und Integrationsmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Die Beschlussvorlage „Migrationsleitbild der Stadt Münster“ (V/0026/2008) sieht unter Punkt 4.1 
und 4.2 vor, dass eine nach Maßgabe der Daten- und Erkenntnislage mögliche und auf die Ver-
hältnisse der Stadt Münster zugeschnittene Situationsanalyse unter Zugrundelegung der Bewer-
tungskriterien des Migrationsleitbildes zu erstellen und dem Rat vorzulegen ist. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Das Querschnittsthema Migration und Integration ist Basis der Vorlage. Migration und Integration 
sind verbunden mit den weiteren Querschnittsthemen Demografie, Gleichstellung, Inklusion sowie 
Diversität.

Beratungsverlauf (11)

24.02.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 5.2 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.03.2026 Jugendrat
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.03.2026 Sportausschuss
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.03.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration
TOP 6 Bericht
Zur Sitzung
11.03.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.03.2026 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 7.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.03.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung
TOP 9.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.03.2026 Hauptausschuss
TOP 15 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.03.2026 Rat
TOP 22 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Klemensstraße 10
  • Hansaplatz 7
  • Pluggendorf 4
  • Kinderhaus 1920e
  • Düesberg 7
  • Neutor 5

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0094/2026
Typ
Vorlagen
Datum
27.01.2026
Erstellt
27.01.2026 13:24