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V/0874/2010

Änderung des Gesellschaftsvertrages der smartOPTIMO GmbH + Co. KG

Vorlagen 17.11.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2010, TOP 24.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2188 Zeichen

V/0874/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung des Gesellschaftsvertrages der smartOPTIMO GmbH & Co. KG 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
08.12.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Änderung des § 2 des Gesellschaftsvertrages der smartOPTIMO GmbH & Co. KG 
(Anlage) wird zugestimmt. 
 
2. Die Vertreter des Gesellschafters Stadt Münster/Stadtwerke Münster GmbH werden 
ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben. 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Am Kommanditkapital der smartOPTIMO GmbH & Co . KG sind die Stadtwerke Münster GmbH mit 
49 % (196.980 €) beteiligt. Die weiteren Kommanditanteile werden derzeit von der Stadtwerke Os-
nabrück AG (49 %), der Stadtwerke Bramsche GmbH (1 %) und der Stadtwerke Geesthacht 
GmbH (1 %) gehalten. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0874/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Scholz 
Ruf: 
492 20 43 
E-Mail: 
ScholzT@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.11.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0874/2010 
 
Im Zuge der Aufnahme der Stadtwerke Bramsche GmbH und der Stadtwerke Geesthacht GmbH in 
den Kommanditistenkreis der Gesellschaft erfolg te auch eine Modifizierung des Unternehmensge-
genstandes in § 2 des Gesellschaftsvertrages. Dabei wurde im letzten Satz des § 2 Abs. 1 der 
bisher verwendete Begriff „Stromzähler“ durch den Begriff „Zähler“ ersetzt. Der neutralere Begriff 
„Zähler“ umfasst die Bereiche der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie ggfls. 
weitere Messeinrichtungen, da diese Sparten bereits historisch zu den angestammten Versor-
gungsleistungen der Stadtwerke gehören und sich auch hier die Notwendigkeit intelligenter Zähler 
ergibt. 
 
 
Die Änderung des Gesellschaftsvertrages ist der Kommunalaufsicht (Bezirksregierung Münster) 
gem. § 115 GO anzuzeigen. 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlage: 
Auszug (§ 2) des geänderten Gesellschaftsvertrages der smartOPTIMO GmbH & Co. KG

Beratungsverlauf (3)

01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2010 Hauptausschuss
TOP 22.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2010 Rat
TOP 24.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0874/2010
Typ
Vorlagen
Datum
17.11.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37