V/0302/2013
Erhöhung der Kursgebühren der VHS und entsprechende Anpassung der Entgeltordnung
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Beschlussvorlage
3360 Zeichen
V/0302/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Erhöhung der Kursgebühren der VHS und entsprechende Anpassung der Entgeltordnung Beratungsfolge 04.07.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 10.07.2013 Rat Entscheidung 10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die vorliegende Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Münster vom 6.7.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 84) in der Fassung der Änderung vom 7.7.2010 (Amtsblatt der Stadt Münster 2010 S. 105) wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Folgekosten entstehen. Die Mehrerträge für die jeweiligen Jahre sind in der Tabelle Teilergebnisplan aufgeführt und in der Haushaltsplanung 2013 ff. bereits vorgesehen. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0402 Volkshochschule 2013 2014 2015 2016 2017 + 35.000 + 105.000 + 105.000 + 105.000 + 105.000 Zeile 05 Privatrechtliche Leistung s- entgelte Vorlagen-Nr.: V/0302/2013 Auskunft erteilt: Herr Bruns Ruf: 492-4314 E-Mail: BrunsHW@stadt-muenster.de Datum: 02.05.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0302/2013 Begründung: Die Volkshochschule ist auf der Grundlage des Weiterbildungsgesetztes NRW (WbG) verpflichtet den Bedarf an Bildung neben Schule oder Hochschule sowie der Berufsausbildung und außer- schulischen Jugendbildung zu decken. Als Bedarf gelten auf der Grundlage des WbG NRW so- wohl die Vertiefung und Ergänzung von Fertigkeiten und Verhaltensweisen. Das Bildungsangebot der Volkshochschule muss nach dem WbG anerkannt und öffentlich zugänglich sein und die Teil- nehmer/-innen über 16 Jahre alt und aus NRW kommen. Für diese Bildungsangebote erhebt die Volkshochschule Entgelt. Der Rat beschloss am 27. Juni 2012 Sofortmaßnahmen im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 für eine nachhaltige kommunale Haushaltspolitik. Mit dem Beschluss des Haushal- tes 2013 hat der Rat darüber hinaus über 200 Einzelmaßnahmen entschieden sowie 12 Prüfauf- träge und 20 weitere Maßnahmen zur Kenntnis genommen (vgl. Vorlage V/0702/2012/1.Erg.) Von diesem Beschluss ist auch die Entgeltordnung der VHS betroffen. Die Einzelmaßnahme 126 „Entgelterhöhung“ sieht eine Erhöhung der Teilnehmerentgelte um 7 % bei gleichzeitig differenzier- ter Berechnung nach Adressaten und Veranstaltung vor. Die Erhöhung soll mit dem Beginn des neuen Semesters 2013/2014 (Beginn: 01.09.2013) umgesetzt werden. Die vom Rat der Stadt Münster am 07.07.2010 festgelegten Ermäßigungsgründe werden um eine 10 % Ermäßigung auf Kurse und Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler erweitert, soweit es sich nicht um bereits reduzierte Angebote speziell für Schülerinnen und Schüler handelt. Des Weiteren ist eine formale Anpassung der Entgeltordnung der Volkshochschule erfolgt. i. V. gez. Dr. Hanke Beigeordnete Anlagen: Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Münster vom 6.7.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 84) in der Fassung der Änderung vom 7.7.2010 (Amtsblatt der Stadt Münster 2010 S. 105)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0302/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.05.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37