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V/0606/2022

Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2023

Vorlagen 28.09.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2022, TOP 15.5

Anlage A

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Anlage: Tarif für Leistungen der AWM 2023

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Beschlussvorlage

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Anlage A

718 Zeichen

Anlage A zur V/0606/2022 
 
Kurzüberblick 
 
Tarifvorlage gemäß § 41 Absatz 1 Buchstabe i GO NRW 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Tarife werden benötigt, um privatrechtliche Leistungen im Rahmen der Straßenreinigung und 
der Abfallwirtschaft abzurechnen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft (AWM) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
entfällt

Anlage: Tarif für Leistungen der AWM 2023

3392 Zeichen

Anlage 1
zur Ratsvorlage V/0606/2022
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2023 Nachrichtlich: Tarif des Vorjahres
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen
Münster in seiner Sitzung am 14.12.2022 beschlossen. der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 15.12.2021
beschlossen.
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es 
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privat-
rechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen:
I. Personalkosten je Stunde I. Personalkosten je Stunde
Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4
Normalstunde: 40,78 € 38,50 € 34,23 € 39,29 € 39,54 € 33,23 €
1/6 Stundensatz 6,80 € 6,42 € 5,71 € 6,55 € 6,59 € 5,54 €
Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 3,83 € 3,71 € 3,45 € 3,65 € 3,53 € 3,29 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 3,83 € 3,71 € 3,45 € 3,65 € 3,53 € 3,29 €
Sonntags 25% 4,79 € 4,64 € 4,32 € 4,56 € 4,42 € 4,11 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 6,70 € 6,50 € 6,05 € 6,38 € 6,19 € 5,76 €
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 25,84 € 25,05 € 23,32 € 24,61 € 23,86 € 22,21 €
Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden
tarifvertraglichen Regelungen.
II. Sachkosten je Stunde: II. Sachkosten je Stunde:
Anfahrtspauschale Kehrmaschine 21,00 €         21,00 €         
je 1/6 
Stunde je Stunde
je 1/6 
Stunde je Stunde
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 3,86 € 23,14 € 3,00 € 18,00 €
Lkw bis 7,5 t 2,12 € 12,72 € 1,67 € 10,00 €
Lkw über 7,5 t 5,11 € 30,65 € 4,00 € 24,00 €
Kehrmaschine 7,04 € 42,22 € 5,50 € 33,00 €
Kleinkehrmaschine 6,36 € 38,17 € 5,00 € 30,00 €
Radwegbetreuungsgerät 2,60 € 15,62 € 2,25 € 13,50 €
Pressmüllwagen 5,21 € 31,23 € 4,50 € 27,00 €
III. Allgemeines III. Allgemeines
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz
zugrunde gelegt.
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif
nicht berücksichtigt sind.
IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen
a) Altholz A I - III 90,00 €/t
b) Altholz A IV 150,00 €/t
c) Wurzelstöcke 45,00 €/t
d) Flachglas 70,00 €/t
e) Reifen 2,50 €/Stück
f) Grünabfälle 45,00 €/t
g) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung 230,00 €/t
h) Mineralwolle 700,00 €/t
i) Asbestabfälle 220,00 €/t
 
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
Zeitzuschläge je Stunde:
90,00 €/t
150,00 €/t
45,00 €/t
70,00 €/t
2,50 €/Stück
45,00 €/t
230,00 €/t
700,00 €/t
280,00 €/t

Beschlussvorlage

3738 Zeichen

V/0606/2022 
V/0606/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2023 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.11.2022 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.12.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2023“ wird beschlossen (An-
lage). 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Rat neben der Festsetzung 
allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung allge-
mein geltender privatrechtlicher Entgelte. 
 
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, sondern 
privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, sofern keine 
individuelle Kostenberechnung erfolgt. 
 
Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu leis-
tenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme von 
verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen. 
 
Abfallw irtschaftsbetriebe 
Münster 
 
03.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Dornseif 
Telefon: 6052-16 
Dornseif@aw m.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0606/2022 
Personalkosten 
 
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden anhand der Durchschnittssätze 
für das Jahr 2021 – aufgestellt durch das Personal- und Organisationsamt – einschließlich eines Ver-
waltungs- und Betriebskostenzuschlages ermittelt. Eine Veränderung des Durchschnittskostensatzes 
resultiert im Wesentlichen aus tariflich bedingten Lohnsteigerungen, aus geleisteten und ausgezahl-
ten Überstundenentgelten, aus Mehrkosten aufgrund von Beförderungen der Mitarbeiter und aus 
Minderkosten aufgrund des Ausscheidens älterer Mitarbeiter in den Ruhestand. 
 
Für die im Rahmen dieser Vorlage entscheidenden Entgeltgruppen sind folgende Veränderungen 
gegenüber dem Vorjahr eingetreten: Der Stundensatz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 4 steigt um 
3,1% auf 34,23 Euro. Der Satz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 6 sinkt um 2,63% auf 38,50 Euro 
und der Satz eines Mitarbeiters eingestuft in Lohngruppe 7 steigt um 3,79% auf 40,78 Euro. 
 
 
Sachkosten 
 
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts-, Werkstatt- und 
Betriebskosten sowie eines Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlags. Für die Kalkulation der Fahr-
zeugtarife werden die tatsächlichen aus der Betriebsabrechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde ge-
legt. Gegenüber dem Vorjahr ergebe n sich für einzelne Fahrzeuggruppen Veränderungen  gemäß 
beigefügter Anlage. 
 
 
Anfahrtspauschale für Straßenreinigung  
 
Die Anfahrtspauschale für die Fahrten zum Einsatzort beträgt 21,00 Euro. 
 
Entgelte für die Annahme von Abfällen 
 
Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen1 ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus den 
Behandlungs- und Entsorgungskosten einschließlich des Verwaltungs - und Betriebskostenzuschla-
ges. Das Entgelt für die Entsorgung von Asbestabfällen erhöht sich von 220 Euro/Mg auf 280 Eu-
ro/Mg. 
 
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif nachrichtlich der Anlage beigefügt. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: - Tarif für Leistungen der awm 2023 
- Anlage A 
 
 
 
  
                                                 
1 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. a) bis i)

Beratungsverlauf (4)

16.11.2022 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.27 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Hauptausschuss
TOP 8.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Rat
TOP 15.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0606/2022
Typ
Vorlagen
Datum
28.09.2022
Erstellt
28.09.2022 10:56