V/0937/2013
Einführung einer optimierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung in der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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V/0937/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Einführung einer optimierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung in der Stadt Münster Beratungsfolge 11.12.2013 Rat Einbringung 11.02.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 12.02.2014 Hauptausschuss Vorberatung 12.02.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den in der Anlage dargestellten Bericht zur Einführung einer optimierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltu ng, die Sys- tematik des budgetwirksamen Flächenverbrauchs im Jahr 2014 vorzubereiten und ab dem Haushaltsplan 2015/2016 umzusetzen. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes einer opt i- mierten immobilienwirtschaftlichen Steuer ung wesentlich davon abhängt, ob Verwaltung und politische Gremien das neue Steuerungsmodell gemeinsam nutzen . Die verwaltung s- seitige Umsetzung des Konzeptes bedarf insoweit einer politischen Unterstützung, insb e- sondere bei der haushalterischen Veranschlagung. 3. In Kenntnis der steuerlichen Konsequenzen alternativer Rechtsformen nimmt der Rat den Verbleib des Immobilienmanagements in Form eines Amtes zur Kenntnis. 4. Mit Beschluss über diese Vorlage sind die folgenden Anträge erledigt: a. A-R 70/2010 der SPD -Ratsfraktion vom 20.09.2010: Weitere Optimierung der Grundstücks- und Gebäudewirtschaft der Stadt Münster und b. A-R 77/2010 gemeinsamer Antrag der SPD -Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE., der Ratsgruppe UWG/ÖDP und von Herrn Powroznik vom 30.11.2010: Den Weg zu einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft einschlagen. Vorlagen-Nr.: V/0937/2013 Auskunft erteilen: Herr Möller / Herr Tschöpe Ruf: 492 - 70 22 / - 23 06 E-Mail: MoellerFrank@stadt-muenster.de Tschoepe@stadt-muenster.de Datum: 06.12.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0937/2013 Begründung: Zu Beschlusspunkt 1: Einführung einer optimierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung Ausgangslage Mit der Vorlage V/0236/2010 hat der Rat der Stadt Münster am 28.04.2010 beschlossen, „zur Um- setzung des strategischen Flächenmanagements geeignete immobilienwirtschaftliche Instrumenta- rien und organisatorische Strukturen zu entwickeln und einzusetzen.“ Dazu sollte auch die umge- hende Einführung des Mieter-Vermieter-Modells gehören. In der Begründung der Vorlage hieß es: „Die Verwaltung wird in Kürze eine entsprechende parlamentarische Vorlage erstellen, die zudem zusätzliche Anreize für die Fachbereiche beinhaltet, den Immobilienbestand zu optimieren.“ Mit der Vorlage V/0176/2011 bzw. der ersten Ergänzung hat die Verwaltung einen Zwischenbericht zur Vorlage V/0236/2010 geliefert. Unter Beschlusspunkt 7 der Vorlage hat der Rat am 21.03.2012 Folgendes beschlossen: „Der Rat beauftragt die Verwaltung die immobil ienwirtschaftliche Steue- rung weiter zu entwickeln und dabei die Frage nach einer geeigneten Recht - und Organisations- form einzubeziehen. Die Ziele • effiziente Flächennutzung und ggf. Flächenreduzierung, • budgetwirksame Zurechnung der Aufwendungen des Flächenverbrauches beim Nutzer und • Optimierung der Nutzerorientierung sind zu erreichen. Eine entsprechende Vorlage mit konkretem Entscheidungsvorschlag soll bis zum II. Quartal 2012 vorliegen.“ Vor den weiteren Überlegungen ist zunächst festzulegen, welche Bereiche die optimierte immobi- lienwirtschaftliche Steuerung umfassen soll. Dazu zählen: - die Bewirtschaftung von Immobilien angefangen beim Grunderwerb bis zur Veräußerung einer Immobilie (ohne Flächenveränderungen) - der Neubau, Anbau, Umbau oder Rückba u von Immobilien (Betrachtung von Flächenveränd e- rungen durch neue Flächenbedarfe und von Flächenveränderungen in Bestandsflächen). Das Thema „Baulandentwicklung“ / „Baulandstrategie“ ist Gegenstand einer separaten Beschlus s- vorlage. Das Amt für Immobilienm anagement arbeitet derzeit an der Erstellung einer Vorlage „Münsteraner Modell für eine sozialgerechte Bodennutzung“ für das 1. Quartal 2014 (siehe Vorlage V/0593/2013 „Kommunales Handlungskonzept Wohnen“ - Grundzüge und Weichenstellungen. Status quo Wichtig für die Verbesserung der immobilienwirtschaftlichen Steuerung ist zunächst der Blick auf den Status quo. Im Status quo gibt es keine explizit benannten Zielformulierungen für die Immobilien nutzenden und bewirtschaftenden Ämter. Wie stark städtisch e Immobilien genutzt werden bzw. ausgelastet sind, wird nicht immer systematisch erhoben. Dies ist aber für die Entscheidung, ob weitere Inve s- titionen getätigt werden sollen, von entscheidender Bedeutung. Zwischen dem Amt für Immobilienmanagement und den Nutzerämtern gibt es keine schriftliche Vereinbarung über den gegenseitigen Leistungsaustausch . Die konkrete Gestaltung der Nutzung der Bestandsflächen erfolgt durch die Nutzerämter unter Berücksichtigung der gesetzlichen Reg e- lungen, aber ohne gesamtstädtische Standard- und Rahmenvorgaben (Ausnahme 1: Büroflächen - Bewirtschaftung durch das Personal- und Organisationsamt anhand der vom Verwaltungsvorstand festgelegten Standards / Ausnahme 2: die über die Gebäudeleitlinien definierten Standards, siehe Ratsvorlage V/0812/2011). Folge ist, dass die Bestandsflächen bei neuen Flächenbedarfen (oder Forderungen nach Flächenreduzierungen) nicht systematisch auf Optimierungspotenzial geprüft werden. - 3 - V/0937/2013 Die Flächeninanspruchnahme durch die Nutzerämter ist nicht budgetwirksam (keine Ergebnisver- antwortung bei den Ämtern für die durch die Flächennutzung entstehenden Kosten in ihren Pr o- duktgruppen; nur „nachrichtliche“ Darstellung im Haushalt über interne Leistungsverrechnung). Diese Kritikpunkte hat die Verwaltung zum Anlas s genommen, ein Konzept für eine optimierte i m- mobilienwirtschaftliche Steuerung zu entwickeln. Modell einer optimierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung A) Zielfestlegungen und Zielmessung Für eine systematische immobilienwirtschaftliche Steuerung bedarf es entsprechender Zielvorga- ben der Verwaltungsführung und der politischen Gremien . Nicht erst seit der Einführung des Ne u- en Kommunalen Finanzmanagement (NKF) hat es hierzu Überlegungen und Konkretisierungen gegeben. Hierzu einige Beispiele: Im Haushaltsplanentwurf 2014 sind für die Produktgruppe Immobilienmanagement folgende Ziele benannt: 1. Der Erwerb, die Entwicklung und der Verkauf von Immobilien sollen sich an einem ausg e- wogenen Immobilienportfolio orientieren. Die Zielerreichung wird exemplari sch gemessen an der Erreichung der geplanten ordentlichen Erträge. 2. Die Bewirtschaftungsaufwendungen (Instandhaltung, Wartung, Energie und Fremdrein i- gung) sollen gemessen an der Entwicklung des Preisindex und der Flächenentwicklung konstant gehalten werden. In der Vorlage V/0236/2010 benanntes Ziel eines optimierten Immobilienbetriebes: Bildung eines optimierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt durch nachhaltige Bewir t- schaftung: Die Bildung eines optimierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt dur ch nachhaltige B e- wirtschaftung ist – neben anderen Maßnahmen – ein wesentlicher Faktor der dauerhaften Kon- solidierung des städtischen Haushalts; deshalb muss eine signifikante Senkung des Ressou r- cenverbrauchs durch städtisch genutzte Immobilien erreicht we rden. Dabei ist der Erhalt der Funktionalität, Qualität und des Vermögenswertes der Immobilien sicherzustellen. Das Ziel „Bildung eines optimierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung“ könnte eine geeignete Zielvorgabe an das Amt für Immobilienmanagement sein, mit dem die Aufgabenerledigung letztlich auch messbar gemacht werden kann. Auch für alle Nu t- zerämter sind Zielvorgaben zu entwickeln. Hierzu ist dann die Bildung geeigneter und steuerungsunterstützender Kennzahlen erforderlich. Für die Zielerreichung wird dem Amt für Immobilienmanagement (bei derzeitiger Organisation s- form) ein jährliches Immobilienbudget zur Verfügung gestellt, welches über die interne Leistung s- verrechnung auf die einzelnen Nutzerämter aufgeteilt wird. B) Instrumente (für eine erhöhte Transparenz bei der Immobilienbewirtschaftung) Flächenplan Mit dem Haushaltsplanentwurf 2014 liegt erstmalig ein sogenannter Flächenplan vor, der für jede städtische bzw. städtisch genutzte Immobilie Flächen - und Kosteninformationen enthält. Der Fl ä- chenplan ist in einem ersten Teil standortbezogen und in einem zweiten Teil produktgruppenbez o- gen dargestellt. Damit ist ein Teilaspekt der oben genannten Vorlage V/0236/2010 erfüllt. Die im Flächenplan enthaltenen Inform ationen sollen für die optimierte immobilienwirtschaftliche Steu e- rung sinnvoll genutzt werden. - 4 - V/0937/2013 Portfoliomanagement des allgemeinen Grundvermögens Mit der Vorlage V/0437/2009 hat die Verwaltung gegenüber dem Ausschuss für Finanzen, Beteil i- gungen und Liege nschaften erstmalig das Instrument des Portfoliomanagements vorgestellt und den Bereich des allgemeinen Grundvermögens damit analysiert. Beim Portfoliomanagement wer- den Entscheidungen auf der Ebene von Immobilienbeständen in ihrer Gesamtheit (Portfolio) ge- troffen. Leerstandsmanagement Temporäre Leerstände entstehen beispielsweise auf Grund von Mieterwechsel. In wenigen Einzel- fällen sind Leerstände auf Grund von strategischen / wirtschaftlichen Entscheidungen (geplante Veräußerung / Rückbau etc.) möglich. Die Leerstände im allgemeinen Grundvermögen werden durch das Amt für Immobilienmanagement systematisch erfasst und regelmäßig analysiert . Als Indikator für eine wirtschaftliche Verwaltung der Objekte ist u. a. die sog. „ Leerstandsquote“ von Interesse (Anteile der leerstehenden Objekte / Wohnungen in %). Im Rahmen des Leerstandm a- nagements werden Einzelfall bezogene Lösungen erarbeitet, um die Leerstände zu beenden und die Leerstandsquote zu verringern. Zur Erhöhung der Transparenz wird das Amt für Immobilie n- management die Leerstandsquote in seinem Arbeitsbericht regelmäßig darstellen und zukünftig in einer Zeitreihe fortführen. Prüfauftrag Belegungsmanagement Mit dem Handlungsprogramm 2012 bis 2017 hat der Rat der Stadt Münster der Verwaltung den Auftrag erteilt, die Einführung eines Belegungsmanagementsystems zu prüfen. Konkret soll es um die Belegung und Auslastung städtischer Immobilien gehen. Ziele sind: Transparenz über den vo r- handenen Raumbestand, bessere Ausnutzung der vorhandenen Räumlichkeiten und Bestimmung der Auslastung. Voraussetzungen: einheitliche DV -Lösung, vollständige Aufnahme und Erfassung der verschiedenen Raumressourcen (z. B. Besprechungsräume, Vortragsräume, Bühnen, Spor t- flächen, Räume für Bildung und Weiterbildung). Dabei knüpft ein nachhaltiges Belegungsm a- nagement an zwei Punkten an: einerseits an einer dauerhaften Belegung von Objekten und Rä u- men allgemein (hilfreich vor allem für das Amt für Immobilienmanagement), andererseits für eine tages- oder stundenweise Belegungssteuerung (hilfreich vor allem für die Nutzerämter). Transparenz über Standards Mit der Vorlage V/0430/2013 hat die Verwaltung einen umfassenden Sachstandsbericht über die städtischen Standards im Planungs -, Hoch- und Tiefbaubereich gegeben. Der Sachstandsbericht bildet die Grundlage für die weitere Diskussion über städtische Standards , beispielsweise auch für die politische Arbeitsgruppe, die sich mit den Gebäudeleitlinien beschäftigen will. Das restliche Jahr 2013 und das Frühjahr 2014 sollen für den weiteren Erfahrungsbetrieb gemäß dem Ratsbeschluss zum Handlungsprogramm 2012 bis 2017 genutzt werden. Anschließend soll den politischen Gremien ein Abschlussbericht mit Empfehlungen zum Thema „Standards und Richtlinien“ vorgelegt werden. Zukünftige Berichterstattung i n den politischen Gremien zu wichtigen immobilien - wirtschaftlichen Projekten („Meilensteine“) Zur Unterstützung der politischen Gremien bietet sich eine regelmäßige Berichterstattung zu den Meilensteinen der wichtigsten immobilienwirtschaftlichen Projekte an. Bauinvestitionscontrolling Im Bürgerhaushalt ist angeregt worden, das Bauinvestitionscontrolling der Stadt zu analysieren und gegebenenfalls zu verbessern (vgl. Vorschlag Nr. 2011-337 aus dem Bürgerhaushalt). Grund- sätzlich kann heute von einer effektiven und effizienten Bauplanung und -ausführung im Hoch- und - 5 - V/0937/2013 Tiefbau ausgegangen werden. Ad hoc umsetzbare Verbesserungsmaßnahmen konnten insofern nicht identifiziert werden. Die Verwaltung wird dieses Instrument dennoch kontinuierlich weiterent- wickeln. Im Fokus steht zurzeit die erste Phase jeder Investitionen, in der der qualitative und quan- titative Bedarf festgestellt wird. Bündelung immobilienwirtschaftlicher Themen in den politischen Gremien Das Thema „Immobilienmanagement“ wird in zwei Ausschüssen behandelt: die liegenschaftlichen Aspekte des Themas im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften , die baufach- lichen Aspekte im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen . Unabhängig von dieser Zweite i- lung zeigt gerade die Behandlung liegensch aftlicher Themen im Ausschuss für Finanzen, Beteil i- gungen und Liegenschaften, dass zukünftig möglicherweise die Einrichtung eines eigenen Liegen- schaftsausschusses angezeigt sein könnte. Um nicht die Anzahl der Ausschüsse zu erhöhen, könnte der Ausschuss fü r Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mit dem Hauptausschuss zum Haupt - und Finanzausschuss verschmolzen werden. Selbstverständlich liegt dieser Punkt ausschließlich in der Entscheidung des zukünftigen Rates. C) Mieter-Vermieter-Modell: Dezentrale Flächen-, Budget- und Ergebnisverantwortung Um die Nutzerämter in die Lage zu versetzen, zukünftig die Flächen -, Budget- und Ergebnisver- antwortung für die von Ihnen genutzten Immobilien zu übernehmen, sind mehrere Vereinbarungen und Festlegungen erforderlich. Budgetvereinbarung zwischen Nutzerämtern und dem Amt für Immobilien management und dem Amt für Finanzen und Beteiligungen Die Budgetvereinbarung soll zukünftig die finanzwirtschaftlichen Aspekte des Mieter -Vermieter- Modells für die vom Nutzeramt abgerufenen immobilienwirtschaftlichen Leistungen (siehe nächster Punkt: Leistungsvereinbarung) für Bestandsimmobilien und für alle neu bereitgestellten Immobilien regeln; konkret - die Höhe des „Budgets“ auf Grundlage der bereitgestellten Immobilien gemäß Flächenplan - die Feststellung des Ergebnisses nach Ablauf des Bezugsjahres (Soll-Ist-Vergleich) - die Folgen der dem Nutzeramt zuzuordnenden Abweichungen vom festgelegten Budget. Die Höhe der „Budgets“ der Nutzerämter stellt lediglich eine Berechnungsgrundlage dar und ent- spricht der im Haushaltsplan ausgewiesenen Höhe der internen Leistungsverrechnung bei der je- weiligen Produktgruppe für ein Bezugsjahr. Nach Ablauf des Bezugsjahres erfolgt ein Soll -Ist- Vergleich. Die Abweichungen aus dem Soll-Ist-Abgleich können sowohl positiv als auch negativ ausfallen und führen in beiden Fällen zu Veränderungen im echten Budget . Das heißt, sie führen zu Veränd e- rungen im Haushaltsplanentwurf, konkret im Ergebnisplan des Folgejahres der betreffenden Pr o- duktgruppe des Nutzeramtes. Positive Abweichungen führen zu Verbesserungen im Ergebnisplan, negative Abweichungen zu Verschlechterungen. Hinweis: Die Budgetvereinbarung bezieht sich auf die derzeitige Organisationsform des Immob ili- enmanagements als Amt. Im Falle anderer Organisationsformen würde eine Regelung im Rahmen von Rechnungslegungen erfolgen. Rahmenvereinbarung zwischen Nutzerämtern und dem Amt für Immobilien (Leistung s- vereinbarung) Die Rahmenvereinbarung soll die Bereitstellung immobilienwirtschaftlicher Leistungen durch das Amt für Immobilienmanagement gegenüber den Nutzerämtern regeln. Dazu gehört beispielsweise - die Verantwortung für die zeit - und bedarfsgerechte Verfügbarkeit, Instandhaltung und Bewir t- schaftung der Gebäude und Grundstücke durch das Amt für Immobilienmanagement, - 6 - V/0937/2013 - die Planung und Realisierung der Baumaßnahmen bei Neubau, Erweiterung, größerem Umbau sowie Bauen im Bestand durch das Amt für Immobilienmanagement, - die Pflichten der Nutzerämter und des Amtes für Immobilienmanagement. Sowohl die Rah menvereinbarung als auch die Budgetvereinbarung ist mit allen Ämtern abz u- schließen, die nicht ausschließlich Büroflächen nutzen. D) Optimierte Zusammenarbeit im „Konzern“ Als Stichpunkte seien hier genannt: - Quartalsgespräche zwischen dem Amt für Immob ilienmanagement und Konzerntöchtern, bei Bedarf unter Beteiligung der Nutzerämter - Prüfung und ggf. Veränderung der bisherigen immobilienwirtschaftlichen Aufgaben bei Stadt und Konzerntöchtern. E) Weitere Maßnahmen Befragung der Nutzerämter über die Zu friedenheit der Leistungserbringung des Amtes für Immobilienmanagement Über zukünftige Befragungen der Nutzerämter kann die Zufriedenheit der Leistungserbringung des Amtes für Immobilienmanagement ermittelt und daraus Rückschlüsse auf Veränderungsnotwe n- digkeiten gezogen werden. Ressourcen für die Einführung und Umsetzung des Konzeptes der optimierten immobilie n- wirtschaftlichen Steuerung Das Konzept der optimierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung, dessen Einführung und dauer- hafte Umsetzung wird an v erschiedenen Stellen innerhalb der Verwaltung Ressourcen (im W e- sentlichen Personalressourcen) binden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht mit Sicherheit festgestellt werden, in welchem Umfang Ressourcen benötigt werden. Deshalb soll die Einführung des Konzeptes durch das Personal - und Organisationsamt begleitet werden, damit zu gegebener Zeit entschieden werden kann, ob und ggf. in welchem Umfang Personalre ssourcen bereit gestellt werden müssen. Über Umsetzungsstände und Ergebnisse wird die Verwaltung zu gegebener Zeit berichten. Zu Beschlusspunkt 2: Die Umsetzung des Konzeptes einer optimierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung kann nur im Zusammenspiel von Verwaltung und politischen Gremien funktionieren . Ursache hierfür ist, dass das Mieter-Vermieter-Modell nicht über „echte“ Mietzahlungen abgebildet werden kann, sondern über den Haushaltsplan verbindlich gemacht werden muss. Da der Haushaltsplan der zentrale „Kontrakt“ zwischen Verwaltung und politischen Gremien darstellt, sind selbstredend poli tische Veränderungen am verwaltungsseitig erstellten Haushaltsplanentwurf immer möglich. Für das Thema „immobilienwirtschaftliche Steuerung“ wäre jedoch eine Art Selbstverpflichtung der polit i- schen Gremien – ähnlich der vom Rat beschlossenen Selbstverpflic htung bei zukünftigen Hau s- haltsbelastungen, vergleiche Beschluss des Rates vom 13. November 2013 zur Vorlage V/0511/2013/1 – sehr wünschenswert. Was bedeutet diese „Selbstverpflichtung“ konkret? Das lässt sich verdeutlichen, wenn man das vorgeschlagene Sy stem des budgetwirksamen Flächenverbrauchs etwas näher betrachtet: Wie - 7 - V/0937/2013 unter der Begründung zu Beschlusspunkt 1 bereits dargestellt, wird der budgetwirksame Flächen- verbrauch mit sogenannten Bonus- und Malusregelungen verbunden. Hierzu ein Beispiel: Kann ein städtisches Amt die im Vorjahr festgelegten finanziellen Planwerte für die bereitgestellten Immobilien unterschreiten, steht dem Amt ein Bonus zu. Dieser Bonus wird dem Amt im Teilergebnisplan der jeweiligen Produktgruppe „gutgeschrieben“, das heißt, der Haus- haltsansatz im Haushaltsplanentwurf des Folgejahres wird angehoben (konkret in den Zeilen 13 „Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen“ oder 16 „sonstige ordentliche Aufwendungen“). Das Beispiel gilt im umgekehrten Fall analog: Überschreitet ein stä dtisches Amt die im Vorjahr festgelegten finanziellen Planwerte für die bereitgestellten Immobilien, greift die Malus -Regelung: Der Haushaltsansatz im Teilergebnisplan der jeweiligen Produktgruppe wird im Haushaltsplanen t- wurf des Folgejahres abgesenkt. Die politische „Selbstverpflichtung“ bestünde nun darin, diese Bonus -Malus-Regelung, die die Verwaltung im Haushaltsplanentwurf vorgenommen hat, nicht über politische Änderungsbeschlü s- se zum Haushalt zu „neutralisieren“. Dann nämlich entfiele für die städtis chen Ämter der Anreiz, effektiver und effizienter als bislang die städtischen Immobilienflächen zu bewirtschaften. Zu Beschlusspunkt 3: In den politischen Gremien ist in der jüngeren Vergangenheit mehrfach der Wunsch geäußert wor- den, zur Einführung des Mieter-Vermieter-Modells die Rechtsform des Amtes für Immobilienm a- nagement zu überprüfen. Zuletzt hat die Verwaltung mit der Vorlage V/0176/2011/1. Erg. den Sachstand hierzu aufbereitet. Der Rat der Stadt Münster hatte am 21. März 2012 diese Vorlage und d amit auch die nachfolgend nochmals aufgeführten Punkte beschlossen: „6. Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung, welche Vor - und Nachteile mit der Bildung eines Bau- und Liegenschaftsbetriebes (nach den Vorschriften über Eigenbetriebe) im Sinne eines zentralen Gebäude- und Liegenschaftsmanagements verbunden sind und dabei die Erfahru n- gen vergleichbarer Städte in NRW mit einzubeziehen, zur Kenntnis. Der Ergänzungsantrag zur Vorlage V/0176/2011 der SPD -Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 24.05.2011 ist in soweit erledigt. 7. Der Rat beauftragt die Verwaltung die immobilienwirtschaftliche Steuerung weiter zu entwickeln und dabei die Frage nach einer geeigneten Recht- und Organisationsform einzubeziehen. […]“ Aus Sicht der Verwaltung war es bei der Bearbeit ung des Ratsauftrages und der Konkretisierung des Modells für eine optimierte immobilienwirtschaftliche Steuerung (vergleiche oben die Begrü n- dung zu Beschlusspunkt 1) wichtig, ein Modell zu finden, das unabhängig von organisatorischen Veränderungen funktionieren kann. Dadurch konnte der Fokus auf die Ausgestaltung des Modells gelegt werden und nicht vorrangig auf eine Veränderung der Rechtsform. Denn eine veränderte Rechtsform bringt nicht automatisch einen Steuerungsgewinn mit sich, weder für die Verwaltun gs- steuerung noch für die politische Steuerung. Deshalb sollte eine Veränderung der Rechts - und Organisationsform nur dann näher untersucht werden, wenn diese Veränderung nicht mit nachteiligen steuerlichen Konsequenzen verbunden ist. Daher war eine Prüfung der steuerlichen Konsequenzen der folgenden Rechts- und Organisations- formen angezeigt: • optimierter Regiebetrieb • eigenbetriebsähnliche Einrichtung • Privatisierung in Form einer GmbH (mit Eigentumsübergang) • Privatisierung in Form einer GmbH (ohne Eigentumsübergang, mit Pacht) • Privatisierung in Form einer GmbH (ohne Eigentumsübergang, ohne Pacht) • Anstalt öffentlichen Rechts. - 8 - V/0937/2013 Die Ergebnisse der Prüfung der steuerlichen Konsequenzen sind in der Anlage 1 ausführlich dar- gestellt. Letztlich stellen sich alle geprüften Rechts - und Organisationsformen unter steuerlichen Gesicht s- punkten als gegenüber dem Status quo nachteilig dar. Sollten sich zukünftig die steuerlichen Rahmenbedingungen wesentlich ändern und eine Umwandlung des Amtes für Immobilienm a- nagement in eine andere Rechtsform günstig erscheinen lassen, wird die Verwaltung eine erneute Rechtsformprüfung vornehmen und den politischen Gremien eine Beschlussempfehlung vorlegen. Zu Beschlusspunkt 4: Die Thematik der immobilienwirtschaftlichen Steuerung ist ein inhaltlicher Schwerpunkt des strat e- gischen Flächenmanagements und somit Gegenstand verschiedener Vorlagen, insbesondere • V/0236/2010: Strategisches Flächenmanagement der Stadt Münster: Bildung eines optimierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung • V/0176/2011 mit 1. Ergänzung: Strategisches Flächenmanagement: Zwischenbericht unter Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen des Gutachtens Deloitte und Einführung eines Flächenplanes als Anlage zum Haushaltsplan sowie von verschiedenen Ratsanträgen • A-R 70/2010 der SPD -Ratsfraktion vom 20.09.2010: Weitere Optimierung der Grundstücks - und Gebäudewirtschaft der Stadt Münster • A-R 77/2010 gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE., der Ratsgruppe UWG/ÖDP und von Herrn Powroznik vom 30.11.2010: Den Weg zu einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft einschlagen. Die Arbeitsaufträge aus den vorgenannten Vorlagen und Anträgen, die das strategische Fläche n- management betreffen, als auch die Fundstellen deren Beantwortung sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Die Anträge A-R 70/2010 (Anlage 3) und 77/2010 (Anlage 4) sind mit Beschlussfassung über diese Vorlage vollständig aufgegriffen und somit erledigt. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Anlage 1: Ergebnisse der Prüfung der steuerlichen Konsequenzen unterschiedlicher Rechts- und Organisationsformen für das städtische Immobilienmanagement Anlage 2: Übersicht über die Arbeitsaufträge aus unterschiedlichen Vorlagen und Anträgen, die das strategische Flächenmanagement betreffen Anlage 3: Antrag Nr. A-R 70/2010 der SPD-Ratsfraktion vom 20.09.2010: Weitere Optimierung der Grundstücks- und Gebäudewirtschaft der Stadt Münster Anlage 4: Antrag Nr. A-R 77/2010 gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE., der Ratsgruppe UWG/ÖDP und von Herrn Powroznik vom 30.11.2010: Den Weg zu einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft ein- schlagen
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0077/2010 30.11.2010 Ratsantrag Den Weg zu einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft einschlagen B eschlussvorschlag: I. Sachentscheidung Der Rat möge beschließen 1. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Münster wird an den Grundsätzen und Zielen der Nachhaltigkeit ausgerichtet. Grundsätze der nachhaltigen Gebäudewirtschaft sind insbesondere: - Sparsames Flächenmanagement, Anpassung des Gebäudebestandes an den langfristigen Bedarf - Sparsame und zweckmäßige Raumprogramme - Sparsame und effiziente Gebäude und Gebäudetechnik - Effiziente Bewirtschaftung, kostengünstige Unterhaltung - Architektonische und städtebauliche Qualität, Einfügung in das Ortsbild und Rücksichtnahme auf Belange des Denkmalschutzes - Gesundheit und Wohlbefinden für BesucherInnen und /NutzerInnen sowie für MitarbeiterInnen - Erhaltung des im Gebäudebestand ruhenden Gemeindevermögens - Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und Stoffrecycling - Angemessene Beteiligung der NutzerInnen/Mitarbeiterinnen an Entscheidungen über die Errichtung, die Erneuerung und über die Bewirtschaftung von Gebäuden Ziele der nachhaltigen Gebäudewirtschaft sind insbesondere: In den Bereichen Planung und Unterhaltung - Umgehende Einführung des Mieter-Vermieter-Modells mit voller Budgetverantwortung bei den Bedarfsämtern - Verbesserung des Kosten-Leistungs-Verhältnisses der Gebäudewirtschaft - Schrittweise Steigerung der Aufwendungen für die Unterhaltung bis auf 1,5 Prozent des Gebäudewertes p. a. - Optimierung der Gebäudeplanung durch Wettbewerbe und Gutachterverfahren - Für Neubauten und für grundsanierte Gebäude mit öffentlicher Nutzung wird die Zertifizierung nach den Anlage 4 zur Vorlage V/0937/2013 2 - Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhalti ges Bauen (DGNB) bzw. nach dem „Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen (BNB)“ des Bundesbauministeriums angestrebt. Außenanlagen und Liegenschaften ohne Gebäude werden in dieses System mit einbezogen - Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonventio n Im Bereich Energie - Beheizung, Belüftung und Klimatisierung aller Neub auten gemäß Passivhausstandard; bei Grundsanierungen bestehender Gebäude wird von den in der EnEV verankerten Möglichkeiten zur Abschwächung der energetischen Anforderungen (§ 25 EnEV 2009) nur im Ausnahmefall (vollständige Unwirtschaftlichkeit) Gebrauch gemacht - Senkung des durchschnittlichen Energieverbrauchs i m Gebäudebestand auf unter 80 kW/h je qm Nutzfläche und Jahr für Beheizung und auf die Grenzwerte des EuropeanEnergyAward (EEA) für Beleuchtung und Stromversorgung - Deckung von mehr als 50 Prozent des Strombedarfs i m Gebäudebestand durch regenerative Energien bis 2020 - Senkung der CO2-Emissionen der städtischen Gebäude wirtschaft um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 (gegenüber 1990) - Permanentes Energiecontrolling für alle öffentlich en Gebäude. - Im Bereich Gesundheit - Ausschluss von Problem- und Giftstoffen bei Bau, E inrichtung und Betrieb von Gebäuden, Kontrollen und Untersuchungen im Gebäudebestand - Verzicht auf ökologisch bedenkliche Baustoffe wie zum Beispiel PVC, Verzicht auf Tropenhölzer in Gebäuden und in Bauwerken, vorrangige Nutzung von FSC-Hölzern* - Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonventio n In den Bereichen Abfall und Nutzerverhalten - Abfalltrennung, Verzicht auf Baustoffe, die stoffl ich nicht recycelt werden können - kontinuierliches Energie- und Abfallsparen an alle n Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäuden (Wettbewerb) - Laufende Information und Schulung der Nutzer und d er für die Betreuung von Gebäuden zuständigen MitarbeiterInnen Im Bereich Erreichbarkeit/Mobilität - Barrierefreiheit in allen Gebäuden mit (mehr als n ur gelegentlicher) öffentlicher Nutzung - Vorrangige Erschließung aller Gebäude mit Publikum sverkehr durch die Verkehrsmittel des Umweltverbundes, ausreichende Abstellplätze für Fahrräder in Nähe zu den Eingängen * Forest Stewardship Council = gleichwertige Berücksichtigung von sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten bei der Nutzung von Naturgütern. 2. Diese Grundsätze und Ziele sollen als Vorgaben gelten für das Immobilienmanagement der Stadt und für alle städtischen Dienststellen, die Gebäude 3 selbst bewirtschaften. Als Orientierungsmarken sollen sie für Betriebe und Einrichtungen gelten, an denen die Stadt als Gesellschafter beteiligt ist. 3. Die Grundsätze und Ziele gelten auch für die Umsetzung des Antrags der SPD- Fraktion vom 20.09. 20910 zur weiteren Optimierung der Gebäudewirtschaft der Stadt Münster. 4. Zur Beschreibung und Umsetzung dieser Grundsätze und Ziele entwickelt die Verwaltung Leitlinien. Sie werden u. a. aus den im Jahr 2001 vom Rat der Stadt beschlossenen Umweltleitlinien für die Stadtverwaltung abgeleitet. Die Leitlinien orientieren sich fachlich an Vorbildern aus anderen Kommunen wie Köln, Frankfurt/M. oder Nürnberg, in denen die nachhaltige Gebäudewirtschaft bereits Standard ist. 5. Der Entwurf der Leitlinien für die nachhaltige Gebäudewirtschaft wird vor den Beratungen mit Vertretern aus anderen Kommunen, mit Fachleuten aus der öffentliche und privaten Gebäudewirtschaft, den Architekten- und Ingenieurverbänden sowie der Bauwirtschaft in einem öffentlichen Hearing erörtert und danach vom Rat der Stadt beschlossen. Der Entwurf der Richtlinien soll spätestens im Frühjahr 2011 vorliegen. Da das Verhalten der Gebäudenutzer für den Erfolg der nachhaltigen Gebäudewirtschaft von großer Bedeutung ist, sollen Gebäudenutzer und die Mitarbeitervertretung der Stadt an der Entwicklung der Leitlinien in geeigneter Weise beteiligt werden. 6. Die Richtlinien sollen für Gebäude im städtischen Eigentum und Besitz sowie für angemietete Gebäude gelten. Für die Tochterunternehmen der Stadt Münster sollen eigene Leitlinien entwickelt und von den Aufsichtsräten beschlossen werden. Sie sollen sich an den Leitlinien für die Verwaltung orientieren. 7. Über Erfahrungen mit den Leitlinien berichtet die Verwaltung alle zwei Jahre im Fachausschuss (AUB). Sie werden spätestens nach drei Jahren überarbeitet und der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklung durch Novellierung angepasst. 8. Das Immobilienmanagement und das Energiemanagement werden beauftragt, die Leitlinien für die nachhaltige Gebäudewirtschaft zu entwickeln und zu betreuen. Sie erhalten dafür die angemessenen personellen und sachlichen Mittel. II. Kosten/Folgekosten Die Orientierung der Gebäudewirtschaft an Grundsätzen und Zielen der Nachhaltigkeit soll dazu beitragen, die Kosten der Gebäudewirtschaft zu senken bzw. das Kosten- Leistungs-Verhältnis der Gebäudewirtschaft zu verbessern. Insbesondere soll die stärkere Berücksichtigung dieser Grundsätze bei der Bewirtschaftung der Immobilien dazu beitragen, Vermögensverluste (z. B. durch besondere Abschreibungen) und Mehrkosten (z. B. durch vermehrte Generalsanierungen) wegen unterlassener Instandhaltung zu vermeiden. Wesentliches Instrument für die Umsetzung der Ziele ist das verwaltungsinterne Intracting. Dabei sind die positiven Erfahrungen aus der bisherigen Zusammenarbeit 4 zwischen Finanzverwaltung und Immobilienmanagement (Energiemanagement) zu nutzen. Begründung: Vorreiterrolle der Stadt Münster passé Die Stadt Münster gehörte in den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts zu den Vorreitern für ökologische Gebäudewirtschaft. Die Begrenzung des Energieverbrauchs neuer Gebäude auf 30 Prozent unter den gesetzlichen Grenzwerten, das Intracting zwischen Energiemanagement und Finanzverwaltung, der Verzicht auf die Nutzung von Tropenholz sowie die schnelle und umfassende Sanierung von Schad- und Gefahrstoffen in Gebäuden (Asbest, PAK, PCB usw.) gehörten ebenso zu den Eckpunkten einer fortschrittlichen Baustrategie wie häufige Architektenwettbewerbe, durch die die bauliche und gestalterische Qualität von Neubauten gesteigert wurde. Die Erfolge der ökologischen Gebäudewirtschaft waren mit Grundlage für Auszeichnungen und Preise, die der Stadt für ihre Umweltqualität verliehen wurden (LivCom, Klimahauptstadt, Energy Award in Gold...). Diese Erfolge verblassen aber zusehends, denn seit Jahren wurden die Standards der Gebäudewirtschaft der Stadt nicht mehr weiter entwickelt. Die Herausforderungen des Klimaschutzes einerseits und der kommunalen Finanzkrise andererseits werden von der Gebäudewirtschaft der Stadt bislang nicht ausreichend beantwortet. Die fehlende Ausrichtung der Gebäudewirtschaft an Grundsätzen und Zielen der Nachhaltigkeit kostet Geld und schmälert zugleich erneut die Reputation der (inzwischen ehemaligen) Klimahauptstadt Münster. Kosten der Gebäudewirtschaft steigen Wie ein Blick in den Haushalt der Stadt lehrt, steigen die Kosten der Gebäudewirtschaft beständig, vor allem für Energie. Dabei fallen insbesondere die Aufwendungen für Strom ins Auge, die sich dank der schnell ausbreitenden Informationstechnologie in Büros, in Schulen usw. rasant erhöhen. Die Gebäudewirtschaft kostet auch deshalb immer mehr Geld, weil die Zahl der Gebäude und die Größe der genutzten Flächen ständig zunimmt – trotz aller Appelle an Sparsamkeit und trotz aller Initiativen der Verwaltung, den „Immobilienanzug der Stadt von XL auf L zu verkleinern“. So ist zu befürchten, dass die Gesamtnutzfläche in den städtischen Gebäuden in den nächsten Jahren – trotz aller Bemühungen - eher auf über 900.000 qm ansteigt als auf unter 800.000 qm zu sinken. Ziel: Nachhaltige Gebäudewirtschaft Münster steht mit dieser Entwicklung nicht allein, sondern reiht sich ein in die Kette vieler anderer Städte, in denen die Gebäudewirtschaft ökologisch und ökonomisch aus den Fugen gerät. Es gibt aber auch Städte, die vormachen, wie eine nachhaltige Gebäudewirtschaft aussieht und kontinuierlich verbessert werden kann. Beispiele liefern Köln, Frankfurt/M. sowie Nürnberg. Die Gebäudewirtschaft dieser Städte verfügt über zukunftsweisende ökologische Standards und über wirtschaftliche Grundsätze. Entsprechende Ratsbeschlüsse sichern die Umsetzung, das Qualitätsmanagement 5 und das Controlling. Der Grundsatz, Neubau städtischer Gebäude nur mit Passivhausstandard, gilt als Normalfall. Zugleich wird der ab 2018 EU-weit geltende Passivhausstandard frühzeitig vorbereitet und erprobt. In die gleiche Richtung geht das „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)“, das vom Bundesbauministerium für Bundeseigene (Büro-)Gebäude entwickelt worden ist. Ziel ist die Nachhaltigkeit in Gebäuden. Sie beinhaltet Zweckmäßigkeit, Aufenthaltsqualität und Gesundheit für NutzerInnen, energetische Effizienz, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bei Bau und Betrieb sowie Langlebigkeit. Sie wird erreicht, wenn alle genannten Aspekte gewichtet und einem Optimierungsprozess unterworfen werden. Maßstäbe für Nachhaltigkeit liefern auch die 2001 vom Rat beschlossenen Umweltleitlinien der Stadtverwaltung: laufende Kontrolle der Umweltauswirkungen, Ressourcenschonung, vorbeugender Umweltschutz, Information und Beteiligung der MitarbeiterInnen, Information der Öffentlichkeit, Umweltschutz bei Auftragnehmern, Einführung eines Umweltmanagementsystems. Diese Verpflichtungen sind erst zu einem Teil umgesetzt – das gilt auch für die Gebäudewirtschaft der Stadt. Nachhaltigkeit fördert Konsolidierung des Haushalts Nachhaltigkeit wird immer mehr zur Voraussetzung dafür, dass die Gebäudewirtschaft zur Haushaltskonsolidierung beitragen kann. Die Relevanz der Gebäudewirtschaft für den städtischen Haushalt und steigender Anteil der Energiekosten am Aufwand für die Gebäudewirtschaft sprechen dafür, die Kostensenkung durch Effizienz voranzutreiben. Zurzeit beansprucht die Gebäudewirtschaft jährlich rd. 31 Mio. € für „Aufwand“ (2010) und gehört damit zu den 10 größten Posten im Haushalt der Stadt. Von den 31 Mio. € entfallen mehr als 1/3 auf Energiekosten. Bei Vermögenswerten von rd. 762 Mio. € (31.12. 2009), die in den Gebäuden stecken, sind jährlich mehr als 16 Mio. € für Abschreibungen zu veranschlagen. Bislang fehlt ein Konzept, diese Belastungen kontinuierlich zu senken. Die Strategie der Verwaltung, primär den Gebäudebestand zu verringern, reicht nicht aus und stößt schnell an Grenzen, wie Zuwächse im Schul- und Jugendbereich dokumentieren. Nachhaltige Gebäude sind mehr wert als konventionelle Gebäude. Diese Erkenntnis wird in der privaten Gebäudewirtschaft nicht mehr bestritten. Ein „Green Building“ kann besser vermarktet werden und erzielt höhere Mieten als ein „Grey Building“. Deshalb gehören Strategien der Nachhaltigen Gebäudewirtschaft für Real Estate-Manager privater Immobilienverwaltungen inzwischen zum normalen Handwerkszeug. Die Gebäudewirtschaft der Stadt muss sich mit wirtschaftlichen Defiziten herumschlagen. Die Leistungen für die Bauunterhaltung haben jahrzehntelang ständig die Grenzwerte unterschritten die notwendig sind, um zustandsbedingte Wertverluste der Immobilien zu vermeiden. Erst in den letzten Jahren erreichen die Aufwendungen mit rd. 1,5 % (des Gebäudewertes) die Norm. Solange die Haushaltswirtschaft der Stadt nur Einnahmen und Ausgaben verbuchte, blieben die wirtschaftlichen Folgen unterlassener Bauunterhaltung im Verborgenen. Seitdem das NKF auch Vermögenswerte und ihre Veränderungen bilanziert, wird der Schwund allerdings sicht- und spürbar. Abschreibungen müssen veranschlagt und erwirtschaftet werden, unterlassene Bauunterhaltung zwingt außerordentlichen Abschreibungen sowie zur 6 Bildung von Rückstellungen. Bei der erstmaligen Bilanzaufstellungen im Jahr 2009 mussten bereits immobilienbezogene Vermögensverluste in Höhe von 40 Mio. € durch Abschreibungen bzw. Rückstellungen ausgeglichen werden. Leitlinien für nachhaltige Gebäudewirtschaft Die Stadt muss deshalb Grundsätze und Ziele einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft möglichst schnell formulieren und durch Leitlinien verbindlich machen. Die Leitlinien sollen für Neubau, Bestandspflege, Erneuerung sowie für Bewirtschaftung und Nutzerverhalten im Gebäudebestand gelten. Die Vorbilder aus den bereits genannten Städten Köln, Frankfurt und Nürnberg dokumentieren, wie solche Leitlinien konzipiert werden können. Die Leitlinien sind zugleich ein Instrument für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020, denn sie steuern den Bereich, der in diesem Konzept der „Stadt als Motor des Klimaschutzes“ zugewiesen ist. Die Leitlinien sind gleichzeitig Mittel für die zielorientierte Haushaltssteuerung. Die Standards der Gebäudewirtschaft, die durch die Leitlinien verbindlich eingeführt werden, sind unmittelbar haushaltsrelevant und können zur Produktsteuerung genutzt werden. Die Leitlinien haben Querschnittsfunktion. Sie müssen deshalb für das Immobilienmanagement gelten und ebenso für Dienststellen der Verwaltung, die Gebäude bewirtschaften (Bedarfsämter). Gleiches gilt für Tochterunternehmen der Stadt, auch hier soll den Leitlinien eine orientierende Funktion zukommen. Die besonderen Verhältnisse in der Wohnungswirtschaft sollen dadurch berücksichtigt werden, dass für die Wohnungsbestände und Bauvorhaben der Wohn- und Stadtbau eigene Leitlinien entwickelt werden. Die Leitlinien sollen dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen von mehreren tausend KollegInnen in der Verwaltung zu verbessern und die Aufenthaltsqualität für NutzerInnen und BesucherInnen der Gebäude der Stadt zu erhöhen. Die Erarbeitung der Leitlinien muss deshalb im engen Dialog mit den Betroffenen geschehen. Ein Verfahren für die Beteiligung der Fachwelt und der Öffentlichkeit an der Erarbeitung der Leitlinien soll dies sicherstellen. Die Beteiligung der Personalvertretung ist sicherzustellen. Ein öffentliches Hearing mit Fachleuten soll die Diskussion bündeln. Notwendig ist außerdem ein Verfahren für Controlling, Fortschreibung und Novellierung der Leitlinien. Erfahrungen aus den o. a. Beispielkommunen zeigen, dass die nachhaltige Gebäudewirtschaft einen mehrjährigen Prozess erfordert. Dabei sind Möglichkeiten für die Nachjustierung von Standards und für Änderungen/Ergänzungen der Leitlinien vorzusehen. Anlagen: Leitlinien Nürnberg, Köln und Frankfurt/M. und „BNB“ des Bundesbauministeriums UN-Behindertenrechtskonvention (Die Anlagen können im Internet im Ratsinformationssystem unter der Sitzung des Rates am 08.12.2010 abgerufen werden.) gez. H: Klas GAL-Fraktion gez. W. Heuer SPD-Fraktion gez. Köhn Fraktion Die Linke gez. G. Kersting Ratsgruppe UWG/ÖDP gez. Pascal Powroznik Piraten
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8193 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0070/2010 A ntrag 20.09.2010 S PD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Weitere Optimierung der Grundstücks- und Gebäudewirtschaft der Stadt Münster I. Ausgangslage Die Aufgaben der Stadt Münster werden von einer Viel zahl von Ämtern, Betrieben, Gesellschaften und sonstigen Verwaltungseinheiten in zentralen und dezentralen Dienststellen und Einrichtungen wahrgenommen. Für das operative Geschäft ist deshalb die Ressource „Grundstücke und Gebäude“, in denen diese Dienststellen und Einrichtungen untergebracht sind, von hoher Bedeutung. Die Bewirtschaftungskosten dieser Grundstücke und Gebäude stellen in ihrer Gesamtheit einen erheblichen Kostenblock dar. Die Optimierung der Grundstücks- und Gebäudewirtschaft kann deshalb im Rahmen möglicher Reduzierung der laufenden jährlichen Bewirtschaftungskosten einen Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts leisten. Das umfasst auch eine mögliche Steigerung der Wirtschaftlichkeit durch Verbesserung des Ausnutzungsgrades von Grundstücken und Gebäuden, die Substanzsicherung zur Vermeidung von Vermögensverzehr sowie die Vermarktung oder Umnutzung nicht (mehr) benötigter Grundstücke und Gebäude. Ein Teil dieser Gesichtspunkte ist - initiiert durch den SPD-Antrag vom 27.1.2010- im Ratsbeschluss vom 28.4.2010 zu der Vorlage V/0236/2010 aufgegriffen worden. U. a. ist dort in organisatorischer Hinsicht die Einrichtung einer Clearingstelle vorgesehen, die die von den Fachbereichen angemeldeten Flächenbedarfe kritisch prüfen soll. Daneben soll eine Organisationsuntersuchung zur Umsetzung einer nachhaltigen Bewirtschaftung des städtischen Immobilien-Portfolio durch einen externen Berater stattfinden. Hieran anknüpfend sollte darüber hinaus geprüft werd en, ob die Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für die gesamte städtische Grundstücks- und Gebäudewirtschaft im Sinne eines optimierten Umgangs mit städtischen Grundstücken und Gebäuden sinnvoll ist. II. Beschluss Der Rat fasst daher zur Optimierung der Grundstücks- und Gebäudewirtschaft der Stadt Münster folgenden Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, mit wel chen Maßnahmen die Grundstücks- und Gebäudewirtschaft in organisatorischer Hinsicht umfassend optimiert werden kann. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu prüfen, welche Vor- und Nachteile die Bildung einer zentralen Organisationseinheit für die gesamte städtische Grundstücks- und Gebäudewirtschaft hat. 2. In diesem Kontext ist zu prüfen: Anlage 3 zur Vorlage V/0937/2013 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstraße 15 . 48143 Münster Telefon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750 Mail: fraktion@spd-muenster.de www.spd-muenster.de 2 a) Klärung der Frage, in welcher Rechtsform eine so lche zentrale Organisationseinheit geführt werden sollte, auch im Hinblick auf umwandlungs-, grunderwerbs- und kapitalertragssteuerliche Aspekte. b) Klare Aufgabenabgrenzung zwischen einer zentrale n Organisationseinheit „Grundstücks- und Gebäudewirts chaft“ und den Nutzern. c) Herstellung von Kostentransparenz in der Grundst ücks- und Gebäudewirtschaft sowie Schaffung eines zentralen Berichtswesens. d) Installierung einer zentralen IT-Konzeption für die Grundstücks- und Gebäudewirtschaft. e) Nutzerorientierte Dienstleistung der zentralen O rganisationseinheit (Servicequalität). III. Begründung Zu 1. Die Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung d er Stadt Münster ist auf mehrere Dezernate und Ämter verteilt. Eine Zent ralisierung in einer Organisationseinheit könnte eine verbesserte Steuer ung und Zielführung ermöglichen. Auch werden Synergieeffekt e entstehen. Ferner setzt die Einführung des Mieter/Vermieter-Mo dell (Ratsbeschluss vom 28.4.2010 – V/0236/2010) eine ze ntrale Stelle voraus, die die vom Nutzer als Mieter benötigten Ge bäude zur Verfügung stellt. Die Nutzer (Dienststellen und Ein richtungen) kaufen in diesem Modell die von ihnen benötigten gebäudewirts chaftlichen Leistungen bei einer zentralen Stelle ein, entricht en dafür die Miete und bezahlen die Bewirtschaftungskosten. Dabei sollen A nreize zu einer möglichst wirtschaftlichen Inanspruchnahme geschaffen werden. Zu 2. Zentralisierung ohne flankierende Maßnahmen w ird die erwünschte Optimierung nicht ohne weiteres herbeiführen können . Daher ist weiter zu prüfen, welche zusätzlichen Maßnahmen erforderli ch sind, um die Steigerung der Wirtschaftlichkeit zu erreichen, ohn e die Kundenzufriedenheit zu beeinträchtigen und ohne neu e bürokratische Abstimmungsprozesse zu erzeugen. Zu a) Eine zentrale Einheit muss in eine Rechtsform gekleidet werden; denkbar sind etwa Regiebetrieb, Eigenbetrieb, GmbH oder eine Anstalt öffentlichen Rechts. Welche Rechtsform für den ange strebten Zweck die richtige ist, muss im Hinblick auf die politisc he und wirtschaftliche Steuerung geprüft und auf die Bedürfnisse der Stadt zugeschnitten entschieden werden. Dabei spielen die jeweils unter schiedlichen steuerlichen (insbesondere Umwandlungssteuer, Grund erwerbssteuer, Kapitalertragssteuer) und personalwirtschaftlichen Auswirkungen ebenfalls eine Rolle. Zu b) Eine eindeutige Schnittstelle erfordert eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen Mieter und Vermieter. Es ist also im Einze lnen zu klären, welche zentralen Steuerungsaufgaben und welche Dienstleistungsaufgaben der zentralen Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung zuzuordnen sind und welche ( dezentralen) Aufgaben dem Nutzer (neben der Mietzahlung) verbleiben. SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstraße 15 . 48143 Münster Telefon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750 Mail: fraktion@spd-muenster.de www.spd-muenster.de 3 Zu c) Steigerung der Wirtschaftlichkeit setzt Koste ntransparenz mit einem entsprechenden Berichtswesen voraus. Dazu gehören insbesondere: - Lückenlose Erfassung des Grundstücks- und Gebäude bestandes sowie dessen baulichen Zustandes; - Erfassung aller anfallenden Kosten; - Verursachungsgerechte Zuordnung der Kosten zu den Mietern / Nutzern; - Objektscharfe Zuordnung der Kosten. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen und Umsetzungs schritte sind zu prüfen und darzustellen. Zu d) Zentrale Steuerung erfordert eine ganzheitlic he und integrative Betrachtungsweise der Grundstücks- und Gebäudewirts chaft. Die daraus resultierenden Geschäftsprozesse und Einzele ntscheidungen benötigen eine DV-gestützte Plattform, die alle Inf ormationen enthält, um eine größtmögliche Kostentransparenz zu erreiche n. Auch dieser Aspekt ist vertieft zu prüfen und darzustellen. Zu e) Zentralisierung nimmt den Dienststellen als N utzern gebäudebezogene Einflussmöglichkeiten. Umso bedeutsamer im Sinne re ibungsloser Abläufe und möglichst streitfreier „Mietverhältniss e“ ist eine klare Kundenorientierung des zentralen Dienstleisters. Da zu gehören einheitliche Ansprechpartner, verbindliche Absprach en, Sanktionsmöglichkeiten und ein aktives Kunden- und Beschwerdemanagement. Genannt werden hier nur die wesentlichsten Maßnahme n, die eine zentralisierte Wahrnehmung der Grundstücks- und Gebäudebewirtschaf tung ermöglichen oder erleichtern. Weitere Aspekte wie z. B. Auswirkungen auf Auftragsvergaben, Wirkungen im Hinblick auf die Bürgerschaft, Einführ ung eines Bau- Investitionscontrollings (Kostensteuerung), Rolle e ines BLB als Unternehmen, Entwicklung von Kennzahlen für Baukosten, Bauunterh altung und Betrieb, Schaffung von zusätzlichen Anreizen für die Nutzer / Mieter i m Hinblick auf einen wirtschaftlich optimierten Umgang mit dem Gebäudebestand sind eben falls in die Prüfung einzubeziehen und darzulegen. Ob und wieweit es sin nvoll ist, den Prüfauftrag oder weitergehende Prüfgegenstände ganz oder in Teilen v on Dritten durchführen zu lassen, bedarf ebenfalls der Klärung. Dr. Fritz Baur Dr. Michael Jung Petra Seyfferth Gaby Kubig-Steltig Marianne Koch Beate Vilhjalms son Wolfgang Heuer Thorsten Kornblum Lars Wieneke Thomas Fastermann Thomas Marquardt Holger Wigger Philipp Gabriel Robert von Olberg Maria Winkel Beanka Ganser Kurt Pölling Karl-Heinz Winter Anne Hakenes Anne Schulze Wintzler
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1
Ergebnisse der Prüfung der steuerlichen Konsequenzen
unterschiedlicher Rechts- und Organisationsformen
für das städtische Immobilienmanagement
Folgende Rechts- und Organisationsformen für das st ädtische Immobilienmanagement sind
auf ihre steuerlichen Konsequenzen geprüft worden:
• optimierter Regiebetrieb
• eigenbetriebsähnliche Einrichtung
• Privatisierung in Form einer GmbH (mit Eigentumsübergang)
• Privatisierung in Form einer GmbH (ohne Eigentumsübergang, mit Pacht)
• Privatisierung in Form einer GmbH (ohne Eigentumsübergang, ohne Pacht)
• Anstalt öffentlichen Rechts.
Zur Prüfung im Einzelnen:
• optimierter Regiebetrieb
Regiebetrieb und optimierter Regiebetrieb stellen d ie geringste organisatorische
Abgrenzungsform gegenüber den anderen Bereichen ein er Körperschaft dar. In dieser
Organisationsform werden zurzeit nur die sogenannte n Betriebe gewerblicher Art
1 des
Amtes für Immobilienmanagement besteuert, die durch wirtschaftliche Leistungen an
fremde Dritte (einschließlich beherrschter Gesellsc haften mit beschränkter Haftung)
entstehen.
Fazit: Keine wesentliche Änderung gegenüber der jetzigen Situation
• eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Durch Einführung eines Eigenbetriebs oder einer eig enbetriebsähnlichen Einrichtung für
das Amt für Immobilienmanagement, der/die mit den a nderen Ämtern im Kontraktwege
und ggf. über ein eigenes Girokonto abrechnet, ents teht ein steuerlicher
Selbstversorgungsbetrieb, der als Betrieb gewerblicher Art (BgA, § 4 KStG) steuerpflichtig
werden kann. Nur in dem Fall, dass dieser Betrieb keine gewichtigen Umsätze (< 30.678,-
€) an fremde Dritte ausübt, wird er steuerrechtlich nicht erfasst.
Nach herrschender Auffassung der Kommentierung und der Finanzverwaltung (z. B.
BMF-Schreiben vom 7.10.74) werden Selbstversorgungs betriebe nur dann nicht als BgA
aufgegriffen, wenn sie nahezu ausschließlich für de n hoheitlichen Bereich der
Trägerkörperschaft tätig sind. Im Tätigkeitsbereich des Amtes für Immobilienmanagement
existieren aber bereits verschiedene steuerpflichti ge Bereiche (BgA Verpachtung
Gaststätten, BgA Betriebsaufspaltung Technologieför derung, BgA Dienstleistungen (an
Halle Münsterland GmbH und an Stadtwerke Münster Gm bH)), so dass davon
auszugehen ist, dass ein neuer BgA Gebäudemanagemen t entsteht mit den
entsprechenden steuerlichen Konsequenzen.
Außerdem würden Vermietungs- und Nebenleistungen an bereits existierende BgA
erbracht werden, die städtische Immobilien nutzen. Dies sind z. B.:
BgA Bäder,
BgA Bühnen,
BgA Jugendcafes,
1 Für eine Erläuterung der Betriebe gewerblicher Art im Allgemeinen und im Konkreten siehe die
städtische Berichtsvorlage V/0690/2013.
Anlage 1 zur Vorlage V/0937/2013
2
BgA Betriebsaufspaltung Halle Münsterland.
Bei der Gründung einer eigenbetriebsähnlichen Einri chtung Liegenschaften/Gebäude-
management im Rahmen eines Mieter-Vermieter-Modells entsteht ein neuer BgA
Gebäudemanagements (BgA GM) mit folgenden steuerrechtlichen Konsequenzen für:
- Grundstücke und Gebäude, die heute zum Betriebsve rmögen der bereits
existierenden BgAs gehören, sind dann dem neuen BgA GM zuzuordnen. Dazu sind
sie aus den Steuerbilanzen der bisherigen BgA (sieh e oben) mit dem Verkehrswert
herauszulösen, wobei stille Reserven der Körperscha ftsteuer und Kapitalertragsteuer
zu unterwerfen sind. Aufgrund der bereits langen Ve rbleibensdauer und des großen
Umfangs der Grundstücke und Gebäude ist zu erwarten , dass die stillen Reserven
erheblich sind.
- Die anschließende Verpachtung dieser Grundstücke des BgA GM an BgAs und ggf.
fremde Dritte und die dazugehörigen Nebenleistungen sind steuerbare Leistungen des
neu entstehenden BgA GM. In welcher Höhe Körperscha ftsteuern anfallen, hängt vom
Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ab. In j edem Fall entstünde immenser
Aufwand bei der Zuordnung von Personal- und Bewirts chaftungskosten zur Erstellung
der steuerlichen Gewinnermittlungen.
- Außerdem ist das gesamte Grundvermögen des neuen BgA GM steuerverstrickt, was
bedeutet, dass Erträge beim zukünftigen Veräußern o der Herauslösen aus dem BgA
(anders als bei einer Veräußerung aus dem hoheitlic hen Bereich) der
Ertragsbesteuerung unterliegen.
- Zwar sind Vermietungsumsätze grundsätzlich umsatz steuerfrei. Selbständige
Nebenleistungen wie z. B. die Vermietung von Betrie bsvorrichtungen oder
Hausmeisterdienste können aber durchaus auch umsatzsteuerpflichtig werden.
- Die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs aus Investiti onen hängt weiterhin von der
Tätigkeit der BgA ab, die die Grundstücke nutzen. A bweichend von der Ertragsteuer
wird bei der Umsatzsteuer von nur einem Unternehmen der Stadt Münster (§ 2 Abs. 3
UStG), in dem sich alle BgAs befinden, ausgegangen. Ein Vorteil beim
Vorsteuerabzug aus Investitionen und laufenden Kost en gegenüber der bisherigen
Gestaltung entsteht daher nicht.
Bisher ist zwar kein Fall bekannt, in dem die Finan zverwaltung bzw. die
Konzernbetriebsprüfung einen Selbstversorgungsbetri eb aufgegriffen und als steuerbar
behandelt hat. Die Entwicklung der Rechtsprechung u nd der Beurteilung ggf. steuerbarer
Sachverhalte durch das Bundesfinanzministerium und die europäische Rechtsprechung
zeichnet sich aber durch eine restriktive Einstellu ng aus. Beispiel hiefür ist die Diskussion
um die seit Jahrzehnten nicht steuerbaren Leistungen im Rahmen der Amtshilfe zwischen
den hoheitlichen Bereichen zweier öffentlich-rechtl icher Körperschaften
(Beistandsleistungen). Sollte hier keine Ausnahmere gelung gefunden werden, sondern
die Besteuerung dieser Leistungen nach einer Überga ngsfrist durch das
Bundesfinanzministerium angeordnet werden, ist der Aufgriff von sog.
Selbstversorgungsbetrieben der logische nächste Schritt.
Im Rahmen der laufenden Steuerprüfung konnte dieser Punkt mit dem
Konzernbetriebsprüfer besprochen werden. Der Prüfer teilt die genannte Auffassung und
bestätigte sogar aktuelle Diskussionen auf Ebene des Bundesfinanzministeriums, wonach
Selbstversorgungsbetriebe künftig aufgegriffen werd en sollen, wenn diese auch für
fremde Dritte tätig sind und ein Betrieb gewerblich er Art bereits besteht. Allgemein sollte
daher bei der Aufnahme von entgeltlichen Tätigkeite n für Dritte durch Querschnittsämter
3
beachtet werden, dass von der Steuerbarkeit dann di e Tätigkeiten für die eigene
Körperschaft betroffen sein können.
Fazit: Ein Eigenbetrieb oder eine eigenbetriebsähnl iche Einrichtung
‚Immobilien/Gebäudemanagement’ dürfte nicht die Grundstücke übernehmen, die bereits
in den bestehenden BgAs der Stadt Münster steuerver strickt sind, um die Aufdeckung
stiller Reserven zu verhindern. Des Weiteren droht die Steuerverstickung aller
Grundstücke mit der entsprechenden Problematik der zukünftigen Aufdeckung stiller
Reserven. Ein Vorsteuervorteil ist nicht zu erzielen.
• Privatisierung in Form einer GmbH (mit Eigentumsübergang)
Die GmbH erzielt von Gesetzes wegen Einkünfte aus g ewerblicher Tätigkeit. Bei
Gründung einer GmbH wäre nunmehr für eine Tätigkeit , die unter dem Dach der Stadt
Münster, d. h. im hoheitlichen Bereich i.d.R. nicht besteuert wird (Ausnahme s.o.), eine
steuerliche Gewinnermittlung abzugeben.
Sollten Gewinne aus der Vermietung oder Verpachtung oder der Veräußerung von
Grundstücken erzielt werden, unterliegen diese der Körperschaftsteuer und der
Gewerbesteuer. Verluste und der Verzicht auf einen Gewinnaufschlag gelten als
verdeckte Gewinnausschüttung und würden mit Kapital ertragsteuer belastet werden. Das
gleiche gilt für Ausschüttungen. Eine Privatisierun g des liegenschaftlichen Bereichs in
Form einer GmbH hätte zudem folgende Konsequenzen:
- Eine Übertragung des Grundvermögens löst 5 % Grun derwerbsteuer aus, wobei die
Bemessungsgrundlage eine beträchtliche Höhe hätte.
- Das gesamte übertragene Vermögen wäre steuerverst rickt. Das heißt, dass Erträge
beim zukünftigen Veräußern oder Herauslösen aus der GmbH der
Ertragsbesteuerung unterliegen. Sollten sich im Lau fe der Zeit Wertsteigerungen
ergeben, entstehen so wieder stille Reserven, die z u einer entsprechenden
Steuerbelastung führen.
- Vorsteuervorteile ergeben sich nicht, da eine Opt ion zur Steuerpflicht (§ 9 UStG), - um
den Vorsteuerabzug zu ermöglichen - bei der Vermiet ung an den weitaus
überwiegenden hoheitlichen Teil der Stadt Münster n icht möglich wäre. Zudem fallen
bei dem weitaus überwiegenden Ausgabenblock Persona lkosten überhaupt keine
Vorsteuern an.
- Zwar sind Vermietungsleistungen umsatzsteuerbefre it, selbständige Nebenleistungen
oder solitär erbrachte Leistungen wie Hausmeisterdi enste, Verwaltung etc. würden
aber mehrwertsteuerpflichtig.
Fazit: Die Gründung einer GmbH bringt keine Vorteil e, aber wesentliche Nachteile
(Grunderwerbsteuer, Steuerverstrickung, Bilanzierun gs-, wesentlicher zusätzlicher
Aufwand durch Gewinnermittlungspflicht) gegenüber d em Verbleiben der Grundstücke im
hoheitlichen Bereich.
• Privatisierung in Form einer GmbH (ohne Eigentumsübergang, mit Pacht)
Die Privatisierung in Form einer GmbH ohne Eigentum sübergang hätte den Vorteil
gegenüber der Variante mit Eigentumsübergang, dass keine Grunderwerbsteuer fällig
würde.
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Sollte das Grundvermögen nicht übertragen werden (P acht und Rückpacht), bildet diese
Verpachtung an die GmbH eine sog. Betriebsaufspaltu ng, die wiederum einen
umfangreichen BgA der Stadt Münster mit allen oben genannten Nachteilen und nur
marginal erkennbaren Vorteilen auslöst.
Die Festsetzung der Pacht darf nicht zu einer verde ckten Gewinnausschüttung führen.
D. h., es besteht das Problem der Festsetzung einer marktüblichen Pacht.
Fazit: Es ergeben sich im Verpachtungs-BgA die glei chen Konsequenzen, wie bei der
GmbH mit Eigentumsübertragung (Ausnahme Grunderwerbsteuer):
• Privatisierung in Form einer GmbH (ohne Eigentumsübergang, ohne Pacht)
Denkbar ist auch eine Privatisierung in Form einer GmbH ohne Eigentumsübergang und
ohne Pacht durch die Stadt, damit kein Verpachtungs-BgA entsteht.
In diesem Fall müsste das Entgelt für die reine Bew irtschaftungsleistung auf jeden Fall
kostendeckend sein sowie ein Gewinnaufschlag erhobe n werden, da sonst verdeckte
Gewinnausschüttungen vorliegen.
Fazit: Diese Dienstleistungen der GmbH an die Stadt Münster wären
mehrwertsteuerpflichtig.
• Anstalt öffentlichen Rechts
Die Gemeindeordnung NRW eröffnet auch die Möglichke it der Gründung einer Anstalt
öffentlichen Rechts. Hierbei handelt es sich um ein e Mischform aus Eigenbetrieb und
GmbH. Die Anstalt öffentlichen Rechts ist auch zivi lrechtlich selbständig. Sie kann als
öffentlich-rechtliche Körperschaft sowohl einen hoh eitlichen (nicht steuerbaren) Bereich
und einen wirtschaftlichen (ggf. steuerpflichtigen) Bereich haben.
Fazit: Wirtschaftliche Tätigkeiten an Dritte (einsc hließlich beherrschter GmbHs) führen
zum Entstehen eines BgA nach den allgemeinen Grunds ätzen. Dies gilt auch für
Leistungen an die Stadt Münster, da auch diese im V erhältnis zur Anstalt öffentlichen
Rechts fremde Dritte ist. Die Folgen entsprechen da her denen, die bezüglich der GmbH
beschrieben sind.
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Politische Beschlüsse zu Vorlagen und Anträge der "SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 20.09.2010" + "6-Parteien-Antrag vom 30.11.2010" + "FDP-Antrag v. 11.02.2011 zur Vorl. 88/2011" Anlage 2 zu V/0937/2013 Themencluster Politische Beschlüsse und Anträge in chronologischer Reihenfolge Clearing- stelle Flächen- management, Zentrale Orgaeinheit Vermieter/ Mieter Modell, Kontrakting, Rechtsform Kosten- transparenz/ Berichts wesen, Kosten datenbasis IT-Konzept (Flächen- u. Kostendaten) Leitlinien f. Bau, Betrieb u. Bewirtschaftung -- Optimierung des technischen und immobilien- wirtschaftlichen Gebäude- management Kooperation mit anderen öffentl. Akteuren in Münster + Konzern Stadt Münster Schul entwick lungs planung (SEP) A. 4.6. signifikante Senkung der Flächeninanspruchnahme x A. 4.6a Erhaltung Gebäude Qualität, Funktionalität, Vermögenswerte x V/812/2011 E1 A. 4.7 bei Flächenausweitung Einsparung flächenbedingten Aufwandes in mindestens gleicher Höhe V/176/2011 Pkt 4 B. 1.a. Konzept zur Bildung eines optimierten Immobilienmanagement V/176/2011 Pkt. 1.1 B. 1. b. Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung x V/812/2011 E1 B. 2. a. Optimierung und Transparenz der Flächen- und Kostendaten V/176/2011 Pkt. 1.4 + V/0937/2013 Pkt. 1 B. 2. b. optimierte Bewirtschaftung V/812/2011 E1 B. 2. c. ökologische und energetische Standards V/812/2011 E1 A. Vorlage 743/2009 Strategische Haushaltsentwicklung und Haushaltssteuerung B. Vorlage 236/2010 Konzept strategisches Flächenmanagement Amt für Immobilienmanagement 1 Politische Beschlüsse zu Vorlagen und Anträge der "SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 20.09.2010" + "6-Parteien-Antrag vom 30.11.2010" + "FDP-Antrag v. 11.02.2011 zur Vorl. 88/2011" Anlage 2 zu V/0937/2013 Themencluster Politische Beschlüsse und Anträge in chronologischer Reihenfolge Clearing- stelle Flächen- management, Zentrale Orgaeinheit Vermieter/ Mieter Modell, Kontrakting, Rechtsform Kosten- transparenz/ Berichts wesen, Kosten datenbasis IT-Konzept (Flächen- u. Kostendaten) Leitlinien f. Bau, Betrieb u. Bewirtschaftung -- Optimierung des technischen und immobilien- wirtschaftlichen Gebäude- management Kooperation mit anderen öffentl. Akteuren in Münster + Konzern Stadt Münster Schul entwick lungs planung (SEP) B. 3.a. Vermieter Mieter Modell V/176/2011 Pkt.1.2 + E1 + V/0937/2013 Pkt.1 B. 3.b. Clearingstelle V/176/2011 Pkt. 1.3 B. 4. a. Konzernbetrachtung V/176/2011 Pkt. 1.6 B. 4. b. Kooperation einbeziehen V/176/2011 Pkt. 1.6 C. SPD Antrag v. 25.10.2010( (AR-70/2010 v. 20.09.2010) + Änderungsantrag zu 176/2011 v. 24.05.2011 (Eigenbetrieb) C. 1. Vor- u. Nachteile zentrale Organisationseinheit f.d. gesamte städt. Gebäudewirtschaft V/176/2011- Pkt.1.1 C. 2. a. Rechtsform V/176/2011 Pkt.1.2 + E1 + V/0937/2013 Pkt.3 C. 2.b. Aufgabenabgrenzung "Zentrale Organisationseinheit" / "Nutzer" V/176/2011 Pkt. 1.2 + E1 + V/0937/2013 Pkt.1 Amt für Immobilienmanagement 2 Politische Beschlüsse zu Vorlagen und Anträge der "SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 20.09.2010" + "6-Parteien-Antrag vom 30.11.2010" + "FDP-Antrag v. 11.02.2011 zur Vorl. 88/2011" Anlage 2 zu V/0937/2013 Themencluster Politische Beschlüsse und Anträge in chronologischer Reihenfolge Clearing- stelle Flächen- management, Zentrale Orgaeinheit Vermieter/ Mieter Modell, Kontrakting, Rechtsform Kosten- transparenz/ Berichts wesen, Kosten datenbasis IT-Konzept (Flächen- u. Kostendaten) Leitlinien f. Bau, Betrieb u. Bewirtschaftung -- Optimierung des technischen und immobilien- wirtschaftlichen Gebäude- management Kooperation mit anderen öffentl. Akteuren in Münster + Konzern Stadt Münster Schul entwick lungs planung (SEP) C. 2. c. Herstellung Kostentransparenz, Berichtswesen V/176/2011 Pkt.1.4 + V/0937/2013 Pkt.1 C. 2.d. DV-unterstützte Datenplattform V/176/2011 Pkt. 1.5 C. 2.e. Nutzerorientierte Dienstleistung V/176/2011 Pkt. 1.2 + E1 + V/0937/2013 Pkt.1 D. 6-Parteien Antrag-- A-R 77/2010 D. 1.1 Grundsätze einer nachhaltigen Bewirtschaftung: D. 1.1.1. Anpassung des Gebäudebestandes an den Bedarf V/176/2011 Pkt. 1.3 V/0937/2013 Pkt.1 D. 1.1.2. Sparsame und zweckmäßige Raumgrogramme V/812/2011 E1 D. 1.1.3 sparsame und effiziente Gebäude u. Technik V/812/2011 E1 D. 1.1.4. Effiziente Bewirtschaftung, kostengünstige Unterhaltung V/812/2011 E1 D. 1.1.5 Architektonische u. städtebauliche Qualität, Einfügung, Denkmalschutz V/812/2011 E1 Amt für Immobilienmanagement 3 Politische Beschlüsse zu Vorlagen und Anträge der "SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 20.09.2010" + "6-Parteien-Antrag vom 30.11.2010" + "FDP-Antrag v. 11.02.2011 zur Vorl. 88/2011" Anlage 2 zu V/0937/2013 Themencluster Politische Beschlüsse und Anträge in chronologischer Reihenfolge Clearing- stelle Flächen- management, Zentrale Orgaeinheit Vermieter/ Mieter Modell, Kontrakting, Rechtsform Kosten- transparenz/ Berichts wesen, Kosten datenbasis IT-Konzept (Flächen- u. Kostendaten) Leitlinien f. Bau, Betrieb u. Bewirtschaftung -- Optimierung des technischen und immobilien- wirtschaftlichen Gebäude- management Kooperation mit anderen öffentl. Akteuren in Münster + Konzern Stadt Münster Schul entwick lungs planung (SEP) D. 1.1.6 Gesundheit u. Wohlbefinden f. Besucher/Nutzer/ Mitarbeiter V/812/2011 E1 D. 1.1.7 Erhaltung des Gemeindevermögens V/812/2011 E1 D.1.1.8 Ressourcenschonung, Abfallvermeidung u. Stoffrecycling V/812/2011 E1 D. 1.1.9 angemessene Beteiligung d. Nutzer bei Errichtung, Erneuerung, Bewirtschaftung v. Gebäuden V/176/2011 Pkt. 1.2 V/812/2011 E1 D. 1.2. Ziele einer nachhaltigen Bewirtschaftung D. 1.2.1 Einführung Vermieter/Mieter Modell mit voller Budgetverantwortung bei den Bedarfsämtern V/176/2011 Pkt. 1.2 + V/0937/2013 Pkt.1 D. 1.2.2 Verbesserung d. Kosten- Leistungs-Verhältnisses der Gebäudewirtschaft V/176/2011 Pkt. 1.4 V/812/2011 E1 D. 1.2.3 Steigerung der Aufwendungen auf 1,5 % V/176/2011 Pkt. 1.2 Amt für Immobilienmanagement 4 Politische Beschlüsse zu Vorlagen und Anträge der "SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 20.09.2010" + "6-Parteien-Antrag vom 30.11.2010" + "FDP-Antrag v. 11.02.2011 zur Vorl. 88/2011" Anlage 2 zu V/0937/2013 Themencluster Politische Beschlüsse und Anträge in chronologischer Reihenfolge Clearing- stelle Flächen- management, Zentrale Orgaeinheit Vermieter/ Mieter Modell, Kontrakting, Rechtsform Kosten- transparenz/ Berichts wesen, Kosten datenbasis IT-Konzept (Flächen- u. Kostendaten) Leitlinien f. Bau, Betrieb u. Bewirtschaftung -- Optimierung des technischen und immobilien- wirtschaftlichen Gebäude- management Kooperation mit anderen öffentl. Akteuren in Münster + Konzern Stadt Münster Schul entwick lungs planung (SEP) D. 1.2.4 Optimierung der Gebäudeplanung d. Wettbewerbe u. Gutachterverfahren V/812/2011 E1 D. 1.2.5. Für Neubau u. grundsanierte Gebäude Zertifizierung n. d. "Kriterien d. Ges. f.nachhaltiges Bauen" bzw. "Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen" V/812/2011 E1 D. 1.2.6 UN- Behindertenkonvention V/812/2011 E1 D. 1.3 Energieverbrauch V/812/2011 E1 D. 1.4 Gesundheit V/812/2011 E1 D. 1.5.1 Abfalltrennung V/176/2011 Pkt. 1.2 D. 1.5.2 Energie und Abfall sparen V/176/2011 Pkt. 1.2 D. 1.5.3 Informationen Nutzer Betreuer V/176/2011 Pkt. 1.2 D. 1.6. Erreichbarkeit u. Mobilität V/812/2011 E1 Amt für Immobilienmanagement 5 Politische Beschlüsse zu Vorlagen und Anträge der "SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 20.09.2010" + "6-Parteien-Antrag vom 30.11.2010" + "FDP-Antrag v. 11.02.2011 zur Vorl. 88/2011" Anlage 2 zu V/0937/2013 Themencluster Politische Beschlüsse und Anträge in chronologischer Reihenfolge Clearing- stelle Flächen- management, Zentrale Orgaeinheit Vermieter/ Mieter Modell, Kontrakting, Rechtsform Kosten- transparenz/ Berichts wesen, Kosten datenbasis IT-Konzept (Flächen- u. Kostendaten) Leitlinien f. Bau, Betrieb u. Bewirtschaftung -- Optimierung des technischen und immobilien- wirtschaftlichen Gebäude- management Kooperation mit anderen öffentl. Akteuren in Münster + Konzern Stadt Münster Schul entwick lungs planung (SEP) D. 2.0 Geltungsbereich: Umsetzung Grundsätze und Ziele bei städtischen Dienststellen (AWM, 66) und Beteiligungen + Gesellschaften x D. 3.0 Überleitungsbezug zum SPD Antrag vom 20.09.2010 D. 4.0 Entwicklung von Leitlinien V/812/2011 E1 x D. 5.0 Verfahren zur Entwicklung von Leitlinien V/812/2011 E1 D. 6.0 Geltungsbereich der Leitlinien V/812/2011 E1 D. 7.0 Berichtswesen zu den Leitlinien V/812/2011 E1 D. 8.0 Entwicklung und Betreuung der Leitlinien durch 23 V/812/2011 E1 D. 9.0 Einführung eines verwaltungsinternen Intracting V/812/2011 E1 Amt für Immobilienmanagement 6 Politische Beschlüsse zu Vorlagen und Anträge der "SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 20.09.2010" + "6-Parteien-Antrag vom 30.11.2010" + "FDP-Antrag v. 11.02.2011 zur Vorl. 88/2011" Anlage 2 zu V/0937/2013 Themencluster Politische Beschlüsse und Anträge in chronologischer Reihenfolge Clearing- stelle Flächen- management, Zentrale Orgaeinheit Vermieter/ Mieter Modell, Kontrakting, Rechtsform Kosten- transparenz/ Berichts wesen, Kosten datenbasis IT-Konzept (Flächen- u. Kostendaten) Leitlinien f. Bau, Betrieb u. Bewirtschaftung -- Optimierung des technischen und immobilien- wirtschaftlichen Gebäude- management Kooperation mit anderen öffentl. Akteuren in Münster + Konzern Stadt Münster Schul entwick lungs planung (SEP) E. Deloitte Gutachten E 1: Handlungsempfehlung 1: Strategische Handlungsallokation V/176/2011 Pkt. 1.4/6 E. 2: Handlungsempfehlung 2.: Aufbau Portfoliomanagement V/176/2011 Pkt.1.1 E 3:Handlungsempfehlung 3.: Bürgerfonds für Gebäude V/176/2011 Pkt.5.1 E 4: Handlungsempfehlung 4.: Wertbeiträge aus dem Anlagevermögen erhöhen V/176/2011 Pkt.5.2 E 5: Handlungsempfehlung 5. Optimierung Teilportfolio "Verwaltungsgebäude" V/176/2011 Pkt. 1.1 E 6: Handlungsempfehlung 6.: Optimierung Teilportfolio "Schulen" V/176/2011 Pkt. 1.7 E 7: Handlungsempfehlung 7.: Ganzheitliche Organisationsstrategie für alle ImmobilienProzesse V/176/2011 Pkt.1.6 E 8: Handlungsempfehlung Clearingstelle V/176/2011 Pkt. 1.3 E 9: Handlungsempfehlung Vermieter/Mieter Modell V/176/2011 Pkt.1.2 + E1 +V/0937/2013 Pkt.3 Amt für Immobilienmanagement 7
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Münzstraße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0937/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.11.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37