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V/0528/2021

88. FNP-Änderung - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 627 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 28.06.2021

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V-0528-2021-Anlage-1-Plangebiet

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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V-0528-2021-Anlage-1-Plangebiet

109 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0528/2021 
Plangebiet / Maßstab 1:500088. Änderung des FNP - Bebauungsplan Nr. 627

Anlage A

1770 Zeichen

Anlage A zur V/0528/2021
Kurzüberblick
Mit dieser Vorlage soll der Standort einer Feuer- und Rettungswache 3 im Stadtbezirk Hiltrup
planungsrechtlich abgesichert werden. Die Maßnahme ist erforderlich, um die beschlossenen
Hilfsfristen bei Notfällen einhalten und damit die Sicherheit der Bevölkerung sicherstellen zu können.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel ist der Neubau einer Feuer- und Rettungswache. T eilzielhierzu ist die Schaffung des
Planungsrechts am Standort. Mit den Beschlüssen zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne
wird die Verwaltung beauftragt, die Planverfahren zur Schaffung des Planungsrechts aufzunehmen.
Ziel ist ebenso die Sicherung des 2. Grünrings. T eilzielist hierzu im Rahmen des Planungsrechts die
entsprechende Fläche als Grünfläche auszuweisen und so den Freiraum mit seinen Funktionen
planungsrechtlich abzusichern.
Finanzierung
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster
keine unmittelbaren Kosten.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Mit dem Vorhaben wird die Fläche in ihrer Funktion als klimaökologischer Ausgleichsraum
eingeschränkt. Das Wohl der Allgemeinheit erfordert jedoch diesen Eingriff. Durch die Ausweisung
der verbleibenden Fläche als Grünfläche kann zudem der 2. Grünring in seiner Funktion gesichert
werden. Der Eingriff in den Grünring durch den ursprünglichen Standort am Merkureck unterbleibt,
sodass insgesamt kein zusätzlicher Eingriff in die Grünordnung erfolgt.

Beschlussvorlage

10573 Zeichen

V/0528/2021
V/0528/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
1. 88. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup in
den Stadtteilen Berg Fidel und Hiltrup-Mitte im Bereich Östlich Hohe Geest / Westlich der
Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Beschluss zur Änderung
2. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich Hohe Geest / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Beschluss zur Aufstellung
[Sicherung Feuer- und Rettungswache 3 und Sicherung 2. Grünring]
Beratungsfolge
24.02.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
29.03.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
im Stadtbezirk Münster-Hiltrup zwischen den Stadtteilen Berg Fidel und Hiltrup-Mitte im Bereich
östlich der Straße Hohe Geest und westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden, nördlich der
Bebauung Im Dahl und südlich der Bebauung Gorenkamp zu ändern (88. Änderung des FNP).
2. Für den Bereich zwischen den Stadtteilen Berg Fidel und Hiltrup-Mitte, östlich der Straße Hohe
Geest und westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden, nördlich der Bebauung Im Dahl und südlich
der Bebauung Gorenkamp ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan
u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren
Grundstücksflächen aufzustellen (Nr. 627).
Stadtplanungsamt
11.02.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Köttgen /
Herr Husmann
T elefon:492-1233 /
492-6194
Koettgen@stadt-
muenster.de /
Husmann@stadt-
muenster.de

- 4 -
V/0528/2021
Innerhalb dieses Gebiets liegt das folgende Grundstück:
Gemarkung Hiltrup, Flur 7, T eildes Flurstücks 557.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster
keine unmittelbaren Kosten.
Begründung:
Ziele der Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne sind die Sicherung eines Standorts für die
Feuer- und Rettungswache 3 und die Sicherung des 2. Grünrings mit seiner Funktion als
klimaökologischer Ausgleichsraum.
Neben der Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne soll der Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung
(siehe hierzu Vorlage Nr. V/0617/2021, parallele Beratung in den politischen Gremien) die
Zielerreichung sicherstellen.
Im Jahr 2009 ist die Standortsuche für einen neuen Standort der Feuer- und Rettungswache 3
angestoßen worden, da nach § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) nicht mehr sichergestellt werden konnte, dass eine den örtlichen
Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr den Stadtbezirk Hiltrup und T eile der
Innenstadt versorgt. Eine ehemalig gewerblich genutzte Halle wird seit 2010 als provisorische Feuer-
und Rettungswache 3 genutzt. Die Lage am südlichen Rand des Stadtgebiets von Hiltrup an der
Hansestraße ist jedoch nicht geeignet, die Hilfsfristen langfristig zu erfüllen. Aufgrund der Vorgaben
im Hinblick auf die Erreichbarkeit (Hilfsfrist bzw. Erreichungsgrad bei Einsätzen) ergeben sich
spezielle Anforderungen an die Lage der Feuer- und Rettungswache 3, welche die räumliche Auswahl
eines geeigneten Standorts deutlich begrenzen.
Ergebnis der Suche war der Standort nördlich der Straße Merkureck. Dieser, hinsichtlich der Lage und
der verkehrlichen Anbindung gut geeignete Standort, hat sich als nicht realisierbar erwiesen.
Hintergrund ist eine ehemalige Sandgrube, die bis zu einer Tiefe von 8 m teilweise mit Bauschutt
verfüllt wurde. Eine dauerhafte standfeste Errichtung der Feuer- und Rettungswache und Herrichtung
der Außenanlagen kann nur mit enormen Zusatzaufwendungen für die Gründung der Gebäude und
Nebenanlagen erreicht werden. Deshalb empfiehlt die Verwaltung, den Standort am Merkureck nicht
weiter zu verfolgen und einen neuen Standort für die Feuer- und Rettungswache 3 festzulegen (siehe
hierzu Vorlage Nr. V/0743/2021, ebenfalls parallele Beratung in den politischen Gremien).
Voraussetzung für die erneute Standortsuche war, dass die Standorte die Hilfsfristen sicherstellen
können. Hierbei sind sechs Alternativen identifiziert worden. Drei davon betreffen die in der
ursprünglichen Suche erfassten Standorte, die einer erneuten Prüfung unterzogen, jedoch mit
demselben Ergebnis ausgeschieden sind. Durch die Vergrößerung des Suchraums wurden drei
weitere Standorte identifiziert. Diese sind zwar geeignet, die Hilfsfristen zu erfüllen, greifen jedoch alle
in die Grünordnung (2. Grünring) ein und mangeln an den planungsrechtlichen Voraussetzungen.
Somit erfordert jeder räumlich geeignete Standort die Aufstellung eines Bebauungsplans und den
Eingriff in die Grünordnung.
Bis auf einen Standort bestehen für alle identifizierten Alternativstandorte Ausschlusskriterien für eine
mögliche Realisierung der Feuer- und Rettungswache 3. Entweder ist das Bauvorhaben auf den
Grundstücken planungsrechtlich nicht realisierbar, weil eine siedlungsstrukturelle Einbindung fehlt,
seitens der Eigentümer kein Verkaufsinteresse besteht (Existenzgrundlage) oder die Größe des
Grundstücks nicht ausreicht, um neben dem Bau der Feuerwehr die Entwässerungsproblematik auf
den Flächen lösen zu können.

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V/0528/2021
Von insgesamt sechs geprüften Standorten kommt nach aktuellen Erkenntnissen einzig die im
Übersichtsplan dargestellte T eilfläche des Grundstücks Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 557 in
Frage, gleichwohl es weiterhin möglich sein wird, anderweitige Standorte zu prüfen. Sowohl die
Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne als auch die Vorkaufsrechtssatzung
(V/0617/2021) beziehen sich auf diese T eilfläche. Eine neue Baugrund- und Altlastenuntersuchung
hat nachgewiesen, dass dieses Grundstück für das Bauvorhaben geeignet ist.
Abb. 1: Grobe Flächeneinteilung ohne festgelegte Abgrenzung zwischen Feuerwehr und dem
2. Grünring innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans
Der neue Standort der Feuer- und Rettungswache 3 ist auf dem nördlichen T eilbereich des
Grundstücks vorgesehen. Die genaue Abgrenzung und Ausgestaltung der Feuer- und Rettungswache
wird im weiteren Planverfahren konkretisiert. Die Zielsetzung ist, eine zukunftsfähige Feuer- und
Rettungswache 3 mit einem möglichst geringen Eingriff in den 2.Grünring der Grünordnung zu
realisieren.
Der Geltungsbereich umfasst neben den erforderlichen Flächen für die Feuerwehr zusätzlich die
verbleibenden Flächen des 2. Grünrings, welcher den Freiraum zwischen der Kernstadt Münster und
den sie umgebenden Stadtteilen sichert. Durch das Aufnehmen des 2. Grünrings in den
Bebauungsplan können wichtige Funktionen des Grünrings planungsrechtlich abgesichert und
aufrechterhalten werden. Da dieser durch die Feuer- und Rettungswache eingeengt werden würde,
besteht ein umso höherer Anspruch, die verbleibenden Flächen in ihrer Funktion zu sichern und von
etwaiger – auch außenbereichskonformer Bebauung – freizuhalten.
Die Fläche ist als klimaökologischer Ausgleichsraum identifiziert worden. Der auch aus
stadtklimatischen Gesichtspunkten bedeutsame 2. Grünring ist daher in einer möglichst großen Breite
zu sichern. Gleichwohl ist auch an diesem Standort ein Eingriff in den 2. Grünring erforderlich. Ziel ist
es, trotz der Bebauung durch die Feuer- und Rettungswache, einen Freiraumkorridor zwischen den
Flächen östlich der Bahn und westlich der Westfalenstraße dauerhaft zu bewahren und zu sichern.
Dieser Korridor ist im Sinne des Freiraum- und Biotopverbundes sowie der Freiraumsicherung
notwendig.
Die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne werden in der Annahme gefasst,
dass die Regenrückhaltung im Rahmen der Bauleitplanung geklärt werden kann. Hierfür ist vorrangig

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V/0528/2021
die südliche T eilfläche vorgesehen, deren liegenschaftliche Verfügbarkeit jedoch noch nicht
abschließend geklärt ist (vgl. Vorlage V/0743/2021). Um die Entwässerung im Projekt sicherstellen zu
können, muss alternativ ggf. auf städtische Flächen am Merkureck zurückgegriffen werden. Dies hat
zur Konsequenz, dass der dort bereits realisierte Ausgleich für im Rahmen anderweitiger
Bauleitplanverfahren erfolgte Eingriffe an anderer Stelle im Stadtgebiet ausgeglichen werden muss.
Auch dafür müssen Flächen bereitgestellt werden. An beiden Standorten ist vorgesehen, die
Regenrückhaltung naturnah (mit geringer Neigung an den umgebenden Naturraum angepasst, kein
bauliches Becken) zu gestalten. Eine naturnah gestaltete Fläche für die Regenrückhaltung ist mit der
Zielsetzung zur Freihaltung des 2. Grünrings vereinbar.
Durch die Planung der Feuer- und Rettungswache 3 entsteht ein naturschutzrechtlicher
Kompensationsbedarf in Form von Ausgleichmaßnahmen. Die Art und der Umfang dieser
Ausgleichsmaßnahmen sind im weiteren Bauleitplanverfahren weiter zu differenzieren und
bestimmen.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster (FNP) stellt für den Bereich Flächen für die
Landwirtschaft sowie Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft als geeigneten Suchraum für vorwiegend lineare und punktuelle
Maßnahmen dar. Daher ist der FNP im Parallelverfahren in der 88. Änderung zu ändern.
Da das Planungsvorhaben in die Grünordnung der Stadt Münster (Vorrangflächen zur
Freiraumsicherung innerhalb des 2. Grünrings) eingreift, wird gemäß Zuständigkeitsordnung der Stadt
Münster neben dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung (ASS) auch der Ausschuss für
Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen (AUKB) an den Beratungen zum
Planaufstellungsverfahren beteiligt. Außerdem erfolgt eine Beteiligung des Ausschusses für Wohnen,
Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft (AWLFW), weil durch die parallel zu beratenden Vorlagen
zum Standortwechsel der Feuer- und Rettungswache 3 (V/0743/2021) sowie die
Vorkaufsrechtssatzung (V/0617/2021) Liegenschaftsangelegenheiten betroffen sind. Der Ausschuss
für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung (APDOSO) wird aufgrund seiner
Zuständigkeit für Angelegenheiten des Brandschutzes und des Rettungsdienstes beteiligt.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 – Plangebiet

Beratungsverlauf (7)

24.02.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Hauptausschuss
TOP 32 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Rat
TOP 39 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Hansestraße
  • Westfalenstraße
  • Merkureck
  • Hohe Geest
  • Gorenkamp
  • Im Dahl

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Details

Aktenzeichen
V/0528/2021
Typ
Vorlagen
Datum
28.06.2021
Erstellt
28.06.2021 12:47