V/0528/2021
88. FNP-Änderung - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 627 - Beschluss zur Aufstellung
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V-0528-2021-Anlage-1-Plangebiet
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0528/2021 Plangebiet / Maßstab 1:500088. Änderung des FNP - Bebauungsplan Nr. 627
Anlage A
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Anlage A zur V/0528/2021 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage soll der Standort einer Feuer- und Rettungswache 3 im Stadtbezirk Hiltrup planungsrechtlich abgesichert werden. Die Maßnahme ist erforderlich, um die beschlossenen Hilfsfristen bei Notfällen einhalten und damit die Sicherheit der Bevölkerung sicherstellen zu können. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist der Neubau einer Feuer- und Rettungswache. T eilzielhierzu ist die Schaffung des Planungsrechts am Standort. Mit den Beschlüssen zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne wird die Verwaltung beauftragt, die Planverfahren zur Schaffung des Planungsrechts aufzunehmen. Ziel ist ebenso die Sicherung des 2. Grünrings. T eilzielist hierzu im Rahmen des Planungsrechts die entsprechende Fläche als Grünfläche auszuweisen und so den Freiraum mit seinen Funktionen planungsrechtlich abzusichern. Finanzierung Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine unmittelbaren Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit dem Vorhaben wird die Fläche in ihrer Funktion als klimaökologischer Ausgleichsraum eingeschränkt. Das Wohl der Allgemeinheit erfordert jedoch diesen Eingriff. Durch die Ausweisung der verbleibenden Fläche als Grünfläche kann zudem der 2. Grünring in seiner Funktion gesichert werden. Der Eingriff in den Grünring durch den ursprünglichen Standort am Merkureck unterbleibt, sodass insgesamt kein zusätzlicher Eingriff in die Grünordnung erfolgt.
Beschlussvorlage
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V/0528/2021 V/0528/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 88. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup in den Stadtteilen Berg Fidel und Hiltrup-Mitte im Bereich Östlich Hohe Geest / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Beschluss zur Änderung 2. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich Hohe Geest / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Beschluss zur Aufstellung [Sicherung Feuer- und Rettungswache 3 und Sicherung 2. Grünring] Beratungsfolge 24.02.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 29.03.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung 06.04.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-Hiltrup zwischen den Stadtteilen Berg Fidel und Hiltrup-Mitte im Bereich östlich der Straße Hohe Geest und westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden, nördlich der Bebauung Im Dahl und südlich der Bebauung Gorenkamp zu ändern (88. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich zwischen den Stadtteilen Berg Fidel und Hiltrup-Mitte, östlich der Straße Hohe Geest und westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden, nördlich der Bebauung Im Dahl und südlich der Bebauung Gorenkamp ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen aufzustellen (Nr. 627). Stadtplanungsamt 11.02.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Köttgen / Herr Husmann T elefon:492-1233 / 492-6194 Koettgen@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 4 - V/0528/2021 Innerhalb dieses Gebiets liegt das folgende Grundstück: Gemarkung Hiltrup, Flur 7, T eildes Flurstücks 557. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine unmittelbaren Kosten. Begründung: Ziele der Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne sind die Sicherung eines Standorts für die Feuer- und Rettungswache 3 und die Sicherung des 2. Grünrings mit seiner Funktion als klimaökologischer Ausgleichsraum. Neben der Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne soll der Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung (siehe hierzu Vorlage Nr. V/0617/2021, parallele Beratung in den politischen Gremien) die Zielerreichung sicherstellen. Im Jahr 2009 ist die Standortsuche für einen neuen Standort der Feuer- und Rettungswache 3 angestoßen worden, da nach § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) nicht mehr sichergestellt werden konnte, dass eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr den Stadtbezirk Hiltrup und T eile der Innenstadt versorgt. Eine ehemalig gewerblich genutzte Halle wird seit 2010 als provisorische Feuer- und Rettungswache 3 genutzt. Die Lage am südlichen Rand des Stadtgebiets von Hiltrup an der Hansestraße ist jedoch nicht geeignet, die Hilfsfristen langfristig zu erfüllen. Aufgrund der Vorgaben im Hinblick auf die Erreichbarkeit (Hilfsfrist bzw. Erreichungsgrad bei Einsätzen) ergeben sich spezielle Anforderungen an die Lage der Feuer- und Rettungswache 3, welche die räumliche Auswahl eines geeigneten Standorts deutlich begrenzen. Ergebnis der Suche war der Standort nördlich der Straße Merkureck. Dieser, hinsichtlich der Lage und der verkehrlichen Anbindung gut geeignete Standort, hat sich als nicht realisierbar erwiesen. Hintergrund ist eine ehemalige Sandgrube, die bis zu einer Tiefe von 8 m teilweise mit Bauschutt verfüllt wurde. Eine dauerhafte standfeste Errichtung der Feuer- und Rettungswache und Herrichtung der Außenanlagen kann nur mit enormen Zusatzaufwendungen für die Gründung der Gebäude und Nebenanlagen erreicht werden. Deshalb empfiehlt die Verwaltung, den Standort am Merkureck nicht weiter zu verfolgen und einen neuen Standort für die Feuer- und Rettungswache 3 festzulegen (siehe hierzu Vorlage Nr. V/0743/2021, ebenfalls parallele Beratung in den politischen Gremien). Voraussetzung für die erneute Standortsuche war, dass die Standorte die Hilfsfristen sicherstellen können. Hierbei sind sechs Alternativen identifiziert worden. Drei davon betreffen die in der ursprünglichen Suche erfassten Standorte, die einer erneuten Prüfung unterzogen, jedoch mit demselben Ergebnis ausgeschieden sind. Durch die Vergrößerung des Suchraums wurden drei weitere Standorte identifiziert. Diese sind zwar geeignet, die Hilfsfristen zu erfüllen, greifen jedoch alle in die Grünordnung (2. Grünring) ein und mangeln an den planungsrechtlichen Voraussetzungen. Somit erfordert jeder räumlich geeignete Standort die Aufstellung eines Bebauungsplans und den Eingriff in die Grünordnung. Bis auf einen Standort bestehen für alle identifizierten Alternativstandorte Ausschlusskriterien für eine mögliche Realisierung der Feuer- und Rettungswache 3. Entweder ist das Bauvorhaben auf den Grundstücken planungsrechtlich nicht realisierbar, weil eine siedlungsstrukturelle Einbindung fehlt, seitens der Eigentümer kein Verkaufsinteresse besteht (Existenzgrundlage) oder die Größe des Grundstücks nicht ausreicht, um neben dem Bau der Feuerwehr die Entwässerungsproblematik auf den Flächen lösen zu können. - 4 - V/0528/2021 Von insgesamt sechs geprüften Standorten kommt nach aktuellen Erkenntnissen einzig die im Übersichtsplan dargestellte T eilfläche des Grundstücks Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 557 in Frage, gleichwohl es weiterhin möglich sein wird, anderweitige Standorte zu prüfen. Sowohl die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne als auch die Vorkaufsrechtssatzung (V/0617/2021) beziehen sich auf diese T eilfläche. Eine neue Baugrund- und Altlastenuntersuchung hat nachgewiesen, dass dieses Grundstück für das Bauvorhaben geeignet ist. Abb. 1: Grobe Flächeneinteilung ohne festgelegte Abgrenzung zwischen Feuerwehr und dem 2. Grünring innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Der neue Standort der Feuer- und Rettungswache 3 ist auf dem nördlichen T eilbereich des Grundstücks vorgesehen. Die genaue Abgrenzung und Ausgestaltung der Feuer- und Rettungswache wird im weiteren Planverfahren konkretisiert. Die Zielsetzung ist, eine zukunftsfähige Feuer- und Rettungswache 3 mit einem möglichst geringen Eingriff in den 2.Grünring der Grünordnung zu realisieren. Der Geltungsbereich umfasst neben den erforderlichen Flächen für die Feuerwehr zusätzlich die verbleibenden Flächen des 2. Grünrings, welcher den Freiraum zwischen der Kernstadt Münster und den sie umgebenden Stadtteilen sichert. Durch das Aufnehmen des 2. Grünrings in den Bebauungsplan können wichtige Funktionen des Grünrings planungsrechtlich abgesichert und aufrechterhalten werden. Da dieser durch die Feuer- und Rettungswache eingeengt werden würde, besteht ein umso höherer Anspruch, die verbleibenden Flächen in ihrer Funktion zu sichern und von etwaiger – auch außenbereichskonformer Bebauung – freizuhalten. Die Fläche ist als klimaökologischer Ausgleichsraum identifiziert worden. Der auch aus stadtklimatischen Gesichtspunkten bedeutsame 2. Grünring ist daher in einer möglichst großen Breite zu sichern. Gleichwohl ist auch an diesem Standort ein Eingriff in den 2. Grünring erforderlich. Ziel ist es, trotz der Bebauung durch die Feuer- und Rettungswache, einen Freiraumkorridor zwischen den Flächen östlich der Bahn und westlich der Westfalenstraße dauerhaft zu bewahren und zu sichern. Dieser Korridor ist im Sinne des Freiraum- und Biotopverbundes sowie der Freiraumsicherung notwendig. Die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne werden in der Annahme gefasst, dass die Regenrückhaltung im Rahmen der Bauleitplanung geklärt werden kann. Hierfür ist vorrangig - 4 - V/0528/2021 die südliche T eilfläche vorgesehen, deren liegenschaftliche Verfügbarkeit jedoch noch nicht abschließend geklärt ist (vgl. Vorlage V/0743/2021). Um die Entwässerung im Projekt sicherstellen zu können, muss alternativ ggf. auf städtische Flächen am Merkureck zurückgegriffen werden. Dies hat zur Konsequenz, dass der dort bereits realisierte Ausgleich für im Rahmen anderweitiger Bauleitplanverfahren erfolgte Eingriffe an anderer Stelle im Stadtgebiet ausgeglichen werden muss. Auch dafür müssen Flächen bereitgestellt werden. An beiden Standorten ist vorgesehen, die Regenrückhaltung naturnah (mit geringer Neigung an den umgebenden Naturraum angepasst, kein bauliches Becken) zu gestalten. Eine naturnah gestaltete Fläche für die Regenrückhaltung ist mit der Zielsetzung zur Freihaltung des 2. Grünrings vereinbar. Durch die Planung der Feuer- und Rettungswache 3 entsteht ein naturschutzrechtlicher Kompensationsbedarf in Form von Ausgleichmaßnahmen. Die Art und der Umfang dieser Ausgleichsmaßnahmen sind im weiteren Bauleitplanverfahren weiter zu differenzieren und bestimmen. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster (FNP) stellt für den Bereich Flächen für die Landwirtschaft sowie Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als geeigneten Suchraum für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen dar. Daher ist der FNP im Parallelverfahren in der 88. Änderung zu ändern. Da das Planungsvorhaben in die Grünordnung der Stadt Münster (Vorrangflächen zur Freiraumsicherung innerhalb des 2. Grünrings) eingreift, wird gemäß Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster neben dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung (ASS) auch der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen (AUKB) an den Beratungen zum Planaufstellungsverfahren beteiligt. Außerdem erfolgt eine Beteiligung des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft (AWLFW), weil durch die parallel zu beratenden Vorlagen zum Standortwechsel der Feuer- und Rettungswache 3 (V/0743/2021) sowie die Vorkaufsrechtssatzung (V/0617/2021) Liegenschaftsangelegenheiten betroffen sind. Der Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung (APDOSO) wird aufgrund seiner Zuständigkeit für Angelegenheiten des Brandschutzes und des Rettungsdienstes beteiligt. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Plangebiet
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Hansestraße
- Westfalenstraße
- Merkureck
- Hohe Geest
- Gorenkamp
- Im Dahl
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Details
- Aktenzeichen
- V/0528/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.06.2021
- Erstellt
- 28.06.2021 12:47