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V/0779/2011/1

Peter-Wust-Schule

Vorlagen 18.11.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2011, TOP 21

Hauptvorlage V/0779/2011 mit Anlagen

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Hauptvorlage V/0779/2011 mit Anlagen

23134 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0779/2011  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Frau Haase 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Peter-Wust-Schule; 
hier: Aufgabe des Standortes Schürbusch als Lernort der Peter-Wust-Schule 
       und Neubau einer Zweifachsporthalle am Standort Dingbängerweg 80 
       sowie perspektivische Erweiterung des Schulgebäudes zur Drei- bzw. Vierzügigkeit 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
22.11.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
30.11.2011 Sportausschuss Vorberatung 
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
14.12.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das Schulgebäude Schürbusch 45 wird künftig nicht mehr als Standort der Peter-Wust-
Schule genutzt. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur bedingungsfreien Vermarktung 
des Standortes Schürbusch 45 in die Wege zu leiten. 
 
3. Am Hauptstandort der Peter-Wust-Schule am Dingbängerweg 80 wird eine neue Zweifach-
sporthalle gemäß den Vorgaben der DIN 18032 mit dem Raumprogramm gem. Anlage 1 er-
richtet. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel eine Planung für die Erweiterung des Schulgebäu-
des der Peter-Wust-Schule zur Dreizügigkeit (1. Bauabschnitt zunächst bis zur Genehmi-
gungsplanung) und Vierzügigkeit (2. Bauabschnitt zunächst bis zur Entwurfsplanung) mit fol-
gendem Raumprogramm zu erstellen: 
 
1. Bauabschnitt: 
 
 3 Unterrichtsräume     65 qm 
 1 Raum für den offenen Ganztag  65 qm 
492 40 11 
 
E-Mail: 
Haase@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.10.2011 
V/0779/2011

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 2. Bauabschnitt: 
 
 4 Unterrichtsräume    65 qm 
 1 Mehrzweckraum    65 qm 
 1 Raum für den offenen Ganztag  65 qm 
 
zuzügl. Funktions– und Verkehrsflächen. 
 
Die Erweiterungen werden nach heutigem Stand einer Machbarkeitsstudie als Neubau in 
Anbindung an die neue Zweifachsporthalle geplant.  
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für den Neubau der Zweifachsporthalle gemäß 
den Vorgaben der DIN 18032 sowie den 1. Bauabschnitt zur Erweiterung um Unterrichts-
räume mit Kostenberechnung nach DIN 276 einschließlich einer Außenanlagenplanung zu 
erstellen und schnellstmöglich den Baubeschluss zum Neubau der Zweifachsporthalle her-
beizuführen. Die Erweiterung um Unterrichtsräume (sowohl der 1. als auch der 2. Bauab-
schnitt) werden erst realisiert, wenn sich der Bedarf aufgrund der Schüler- und Klassenzahl-
entwicklung abzeichnet. 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für die Erweite-
rung des Schulgebäudes der Peter-Wust-Schule zur Drei- und Vierzügigkeit sowie zum Neu-
bau einer Zweifachsporthalle zunächst
 eine Mehrfachbeauftragung mit 3 - 5 Architekturbüros 
durchzuführen. 
 
7. Die Anträge Nr. A-W/0013/2009 der CDU-Fraktion und der FDP in der BV-West vom 
08.04.2009 (Anlage 2) und Nr. A-W/0014/2009 der SPD-Fraktion in der BV-West vom 
29.04.2009 (Anlage 3) sind damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Finanzierung des Neubaus der Zweifachsporthalle (Ziffer 3) und der Erweiterung des 
Schulgebäudes zur Dreizügigkeit (1. Bauabschnitt s. Ziffer 4) erforderlichen Ermächtigungen sind 
im Haushaltsplan-Entwurf 2012 wie folgt veranschlagt: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 4400 Erw. Peter-Wust-Schule einschl. 
Sporthalle  
   
  Auszahlung für Baumaßnahmen 2012 235.000  
   VE 250.000  
   2013 1.372.000  
   2014 2.450.800  
   2015 156.000  
   gesamt 4.213.800  
  Auszahlung für den Erwerb von 
bewegl. Anlagevermögen 
2014 187.200  
   insgesamt  4.401.000 
 
V/0779/2011

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Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass 
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2012 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Die Folgelastenberechnung, in der auch die Vermarktung des Geländes Schürbusch 45 berück-
sichtigt wird, wird zum Baubeschluss vorgelegt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Bisherige Entwicklung der Peter-Wust-Schule 
 
 
Die Peter-Wust-Schule, städt. Gemeinschaftsgrundschule, war bisher in 2 Gebäuden unterge-
bracht; dem Hauptstandort am Dingbängerweg 80 und dem Lernort Schürbusch 45. 
 
Im Zusammenhang mit der Aufhebung der Schulbezirke der städt. Grundschulen hat der Rat der 
Stadt Münster im Sommer 2007 für die Peter-Wust-Schule die Aufnahmekapazität auf maximal 3 
Eingangsklassen festgelegt (vgl. Vorlage V/0501/2007). Diese Zügigkeit wurde damals unter Be-
rücksichtigung des Raumbestandes beider Standorte und der Prognose festgelegt. 
 
Die Schüler- und Klassenzahlen der Peter-Wust-Schule sind in den vergangenen Jahren jedoch 
erheblich gesunken: 
 
Schuljahr 2006/07 341 Schüler/innen 14 Klassen 
Schuljahr 2007/08 329 Schüler/innen 12 Klassen 
Schuljahr 2008/09 304 Schüler/innen 12 Klassen 
Schuljahr 2009/10 280 Schüler/innen 12 Klassen 
Schuljahr 2010/11 238 Schüler/innen 10 Klassen 
Schuljahr 2011/12 180 Schüler/innen   8 Klassen 
 
Zum Schuljahr 2011/12 wurden nur 24 Lernanfänger zur Peter-Wust-Schule angemeldet, sodass 
nur 1 Eingangsklasse gebildet werden konnte. 
 
Im Schuljahr 2011/12 nehmen 67 Schüler/innen am Offenen Ganztag teil. Davon kommen 14 Kin-
der aus der Grundschule Loevelingloh, die im O ffenen Ganztag mit der Peter-Wust-Schule koope-
riert. 
 
Im Schulgebäude am Dingbängerweg sind 12 Unterrichtsräume sowie 3 OGTS-Räume (1 Speise-
raum sowie 2 Betreuungsräume) vorhanden.  
Aufgrund der gesunkenen Schüler- und Klassenzahlen konnten im laufenden Schuljahr 2011/12 
alle Klassen der Peter-Wust-Schule im Hauptgebäude untergebracht werden. Die Schule nutzt 
deshalb den Standort Schürbusch seit diesem Sommer nicht mehr.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 19.10.2011 beschlossen, das Schulgebäude 
am Schürbusch befristet für das Schuljahr 2011/12 für das Projekt „Villa Interim“ zur Verfügung zu 
stellen (vgl. Vorlage V/0611/2011). 
 
 
2. Schülerprognose 
 
Die Schülerprognose für die Peter-Wust-Schule basiert auf den tatsächlichen Zahlen und den Er-
gebnissen der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2009 – 2020 (KBP 2009 – 2020). Die der 
KBP 2009 – 2020 zu Grunde liegenden Annahmen zur Baut ätigkeit in Mecklenbeck berücksichti-
gen hinsichtlich des Baugebiets „Mecklenbeck – Meckmannweg / Schwarzer Kamp“ eine Erweite-
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rung um 230 Wohneinheiten (WE), voraussichtlich werden allerdings 250 WE entstehen. Weitere 
mengenmäßige Anpassungen könnten sich aufgrund der Vermarktung des bislang für schulische 
Zwecke genutzten Grundstücks Schürbusch 45 ergeben. Auch nach 2020 werden voraussichtlich 
weitere Flächen für Wohnzwecke ausgewiesen.  
 
Von den 55 in Mecklenbeck wohnenden Schulanfängern wurden im Schuljahr 2011/2012 lediglich 
24 Kinder an der Peter-Wust-Schule angemeldet; 15 dieser 55 Kinder besuchen die Grundschule 
Loevelingloh, 6 die Theresienschule und 10 andere Grundschulen. Vorausgesetzt, das aktuelle 
Wahlverhalten setzt sich fort, wird die Peter-Wust-Schule bis zum Ende des Prognosezeitraums im 
Schuljahr 2020/2021 jeweils nur zwei Eingangsklassen bilden. Sollten sich jedoch sämtliche Eltern 
von Kindern im grundschulpflichtigen Alter für die Peter-Wust-Schule entscheiden, wäre sie min-
destens 3-zügig zu führen. 
 
 
3. Raum- und Baubedarf Unterrichts- und Betreuungsbereich 
 
Der Raum- und Baubedarf hängt von der weiteren Entwicklung der Schule ab. 
 
Im Schulgebäude am Dingbängerweg sind 12 Unterrichtsräume sowie 3 OGTS-Räume (1 Speise-
raum sowie 2 Betreuungsräume) vorhanden. Dieser Raumbestand entspricht einer 2,5-Zügigkeit 
mit 2 OGTS-Gruppen. 
 
Eine dreizügige Grundschule hat nach den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen 
für allgemein bildende Schulen und Förderschul en einen Raumbedarf von insgesamt 15 Unter-
richtsräumen (12 Klassen- und 3 Mehrzweckräume).  
Es ist davon auszugehen, dass bei einem Anstieg der Schülerzahlen auch der Bedarf an Betreu-
ungsplätzen im Offenen Ganztag steigen und eine 3. Gruppe zu bilden sein wird. Bei einer Dreizü-
gigkeit sollten deshalb neben dem Speiseraum 3 OGTS-Betreuungsräume berücksichtigt werden. 
 
Aus der Gegenüberstellung des Raumbestandes im Schulgebäude am Dingbängerweg mit diesem 
Raumprogramm ergibt sich ein Fehlbedarf von 3 Unterrichtsräumen und 1 Betreuungsraum für den 
Offenen Ganztag. 
Zur Deckung des Raumbedarfs einer dreizügigen Grundschule mit 3 OGTS-Gruppen müssten 
deshalb 4 Räume neu gebaut werden. 
 
Dieser Bedarf würde sich jedoch bei einer Entwicklung zur Dreizügigkeit, d.h. Bildung von 3 Ein-
gangsklassen ab dem Schuljahr 2012/13 erst ab dem Schuljahr 2014/15 (Fehlbedarf 1 Raum) bzw. 
2015/16 ergeben, wie die folgende Darstellung verdeutlicht: 
 
     SJ  
2011/12 
     SJ  
2012/13 
     SJ  
2013/14 
     SJ  
2014/15 
     SJ  
2015/16 ff. 
1. Jahrgang 1 3 3 3 3 
2. Jahrgang 2 1 3 3 3 
3. Jahrgang 2 2 1 3 3 
4. Jahrgang 3 2 2 1 3 
Klassen gesamt 8 8 9 10 12 
Bedarf Mehrzweckräume 2 2 2 2 3 
Unterrichtsraumbedarf 
gesamt 
10 10 11 12 15 
Bedarf OGTS-Räume 3 3 4 4 4 
Raumbedarf insgesamt 13 13 15 16 19 
Raumbestand 15 15 15 15 15 
Differenz  + 2 + 2 +/- 0 - 1 - 4 
 
V/0779/2011

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Bei dieser Aufstellung wird davon ausgegangen, dass ab dem Schuljahr 2013/14 eine 3. OGTS-
Gruppe gebildet wird (mind. 75 Kinder), sodass dann einschl. Speiseraum 4 OGTS-Räume zu be-
rücksichtigen sind.  
 
Sofern die Peter-Wust-Schule in den kommenden Jahren zunächst nur 2 Eingangsklassen und 
dann erst in späteren Jahren 3 Eingangsklassen bilden wird, ergibt sich der Raum- und Baubedarf 
entsprechend später.  
 
Bei einer Entwicklung zur Zweizügigkeit könnte der Raumbedarf im vorhandenen Schulgebäude 
am Dingbängerweg gedeckt werden. Eine Erweiterung wäre dann nicht erforderlich. 
 
Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, zunächst die Grundschulanmeldungen abzuwar-
ten.  
Die Planungen zur Erweiterung zur Dreizügigkeit sollen bis zur Genehmigungsplanung mit erstellt 
werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Erweiterung kurzfristig realisiert werden kann, so-
bald sich der Bedarf ergibt. Die Planungen zur Erweiterung zur Vierzügigkeit werden zunächst bis 
zur Entwurfsplanung erstellt.  
 
Bei den Planungen soll eine spätere Erweiterbarkeit um einen vierten Zug berücksichtigt werden, 
da aufgrund der Entwicklung des Stadtteils Meckl enbeck eine langfristige Entwicklung der Schule 
zur Vierzügigkeit nicht ausgeschlossen werden kann. 
  
 
4. Sporthallensituation und –bedarf 
 
4.1  Bestand an Sporthallen im Stadtteil
 
 
In Mecklenbeck stehen für den Sportbetrieb der Peter-Wust-Schule, zweier Sportvereine, weiterer 
Schulen im Einzugsbereich und für die an sportlicher Aktivität interessierte Bürgerschaft die städti-
sche Einfach-Turnhalle der Peter-Wust Schule am Dingbängerweg und die vereinseigene Mehr-
zwecksporthalle von DJK Wacker Mecklenbeck an der Egelshove zur Verfügung. 
  
Darüber hinaus befindet sich an der Boeselagerstraße die Einfach- und die Dreifachsporthalle der 
Bischöflichen Friedensschule.  
 
Die 1962 errichtete Turnhalle der Peter-Wust-Schule entspricht bzw. genügt bezogen auf das 
Platzangebot, die Entwicklungsmöglichkeiten von Sportangeboten im Schul- und Vereinssport und 
die Bausubstanz nicht mehr zeitgemäßen Ansprüchen. Sie ist zudem stark sanierungsbedürftig. 
Die notwendigen Sanierungen wurden in den letzten Jahren aufgrund der vorliegenden Anträge 
zum Neubau einer Mehrfachhalle zurückgestellt. Daher sind in der Liste der Rückstellungen für die 
Turnhalle für die Neueindeckung des Dachs incl. Blitzschutz sowie die Erneuerung der Glasbau-
steinwand und Oberlichter insgesamt 170.000 € - ohne zeitliche Optionen für die Umsetzung der 
Sanierungsmaßnahmen - enthalten.  
 
4.2  Bedarf - Schule
  
 
Die Schülerinnen und Schüler der Peter-Wust-Schule (s. dazu Ziffer 2 Schülerprognose) benötigen 
für den vorgeschriebenen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Schulsport und als Raum für 
bewegungsaktive Angebote funktionale gedeckte Sportstätten. Die bestehende Einfach-Turnhalle 
der Peter-Wust-Schule bietet der Schule für ihre Sportangebote und Kooperationen nur begrenzte 
Möglichkeiten.  
 
Mit einer neuen Zweifachsporthalle am Dingbängerweg 80 werden direkt am Lernort ausreichend 
dimensionierte und funktionale gedeckte Sportstätten zur Verfügung stehen. Durch die zusätzliche 
Einheit wird der Schulstandort Dingbängerweg für den vorgeschriebenen Sportunterricht, für An-
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gebote im Rahmen des Ganztagsbetriebs und fü r Kooperationen mit anderen Schulen oder Verei-
nen bedarfsorientiert ausgebaut und aufgewertet.  
 
4.3  Bedarf – Sportvereine
  
 
Auch die Mecklenbecker Sportvereine DJK Wacker Mecklenbeck und FC Mecklenbeck benötigen 
zukünftig für ihre Vereinsangebote ausreichende gedeckte Sportstätten mit sportgerechter Ausstat-
tung.  
 
FC Mecklenbeck nutzt zurzeit die Einfach-Turnhalle der Peter-Wust-Schule für eine Sportgruppe. 
Durch die Veränderungen im Stadtteil wird FC Mecklenbeck künftig weitere Angebote in gedeckten 
Sportstätten installieren. Eine funktionale Zwei fachsporthalle am Dingbängerweg ermöglicht ihm 
dies zu tragbaren Bedingungen (kurze Wege, Bezug zur Schule).  
 
DJK Wacker Mecklenbeck führt auf der städtischen Sportanlage Egelshove eine Vereinssporthalle, 
die bezogen auf Größe, Sportboden, Linierung nur bedingt und nicht für alle Sportarten geeignet 
ist. Deshalb muss der Verein – mit Nachteilen (Wegezeit, kein Bezug zum Stadtteil) - für seine 
Angebote (zum Teil gegen Bezahlung) auch andere städtische Sporthallen und die der Friedens-
schule nutzen bzw. hat keine Entwicklungsmöglichkeiten. 
  
DJK Wacker Mecklenbeck wird künftig Bedarf an Hallenzeiten für verschiedene Sportarten haben, 
die er in den bestehenden Sporthallen Mecklenbecks nicht anbieten kann. Dort fehlen ihm Ent-
wicklungsmöglichkeiten (räumlich, zeitlich, quantitativ).  
 
Mit Blick auf die sich verändernde Schullandschaft mit Ganztagsbetrieb und G-8, Kooperationen 
von Schulen, zunehmendem Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen, Integrationserfor-
dernissen für ältere Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderung sowie dem 
Ausbau sozialfunktionaler Vereinsangebote hat DJK Wacker Mecklenbeck bereits jetzt für die Zu-
kunft konkrete Vorstellungen von weiteren qualifizierten Sportangeboten. Die kann er mit der jetzi-
gen Hallenausstattung nicht, kaum oder nur unzulänglich installieren. So scheitern z. B. geplante 
Kooperationen der Peter-Wust-Schule mit DJK Wacker Mecklenbeck an fehlenden ausreichenden 
Sportflächen an der Schule bzw. in erreichbarer Entfernung.  
 
Mit dem Bau einer Zweifachsporthalle kann DJK Wacker Mecklenbeck seine aktuellen Angebote 
bedarfsgerecht intensivieren und weiter ausbauen.  
 
Für die Sportarten Floorball (auch Unihockey genannt), Frisbee und Radball haben die Münstera-
ner Sportvereine regelmäßigen Hallenbedarf, der ni cht bzw. nur unzureichend in städtischen 
Sporthallen gedeckt werden kann, weil die Hallen für diese Sportarten nicht ausgestattet sind bzw. 
weil keine Nutzungszeiten frei sind. Die Vereine müssen sich daher in ihrem Angebot beschrän-
ken, sich im Sportbetrieb behelfen oder ihn aus Münster auslagern.  
 
In einer neuen Zweifachsporthalle in Mecklenbeck könnten diese Angebote im Rahmen der nicht 
durch die ortsansässigen Vereine belegten freien Hallenzeiten dauerhaft untergebracht werden. 
 
4.4  Bedarf - vereinsungebundene Bevölkerung und Kooperationen
  
 
Ziel einer lebenswerten Stadt ist, den interessierten Menschen möglichst niedrigschwellig Sport 
bzw. eine bewegungsaktive Freizeit in Sporthallen zu ermöglichen. Dazu gehört auch die vereins-
ungebundene Bevölkerung. Mit unterschiedlichen Sport- und Bewegungsangeboten in der Zwei-
fachhalle in Mecklenbeck kann auch die vereinsungebundene Bevölkerung durch die Sportvereine 
angesprochen bzw. erreicht werden. Außerhalb der Arbeit von Schulen und Sportvereinen könnten 
in der neuen Zweifachhalle ggf. zur Steigerung der Aufenthaltsqualität im Quartier Kooperationen 
im Sport stattfinden.  
 
 
V/0779/2011

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5. Machbarkeitsstudie; Standort Dingbängerweg 
 
Das Amt für Immobilienmanagement hat eine Machbarke itsstudie erstellt, um zu prüfen, welche 
Bebauung möglich ist. Die Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass auf dem Schulgrundstück sowohl 
der Neubau einer Zweifachhalle als auch eine Erweiterung der Schule zur Drei- bzw. Vierzügigkeit 
möglich ist. Der Neubau einer Dreifachhalle ist aufgrund der Grundstücksgröße allerdings nicht 
realisierbar. 
 
Die vorhandene Einfachhalle wird nach Fertigstellung der Zweifachhalle abgerissen. Aufgrund des 
vorgesehenen Bauvolumens wird die derzeit vorhandene Rasen- bzw. Spielfläche verkleinert wer-
den. Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme wi rd auch eine Planung für die Außenanlagen der 
Schule erstellt. Ziel ist es, die Schulhoffläche so wenig wie möglich einzuschränken und auch nach 
Fertigstellung der Baumaßnahme einen attraktiven Schulhof mit einer hohen Aufenthalts- und 
Spielqualität vorzuhalten.  
 
 
6. Grundstück Schürbusch; weiteres Verfahren  
 
Der zurzeit gültige B-plan Nr. 146 bestimmt für das Grundstück in der Gesamtgröße von 10.866 m²  
die Nutzungsart „Schule“. Um der starken Nachfrage in Münster nach Wohnraum in stadtnahen 
Lagen entgegenzukommen, soll dem Rat eine Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel einer 
Ausweisung des Areals zur Wohnbebauung vorgeschlagen werden. Dabei wird eine Einzelver-
marktung der Baugrundstücke angestrebt. Favorisiert wird eine Veräußerung der Grundstücke im 
Höchstgebotsverfahren, um die notwendigen Erlöse zu erzielen.   
Eine Bebauungsplanänderung bedarf bis zur Rechtsverbindlichkeit eines Zeitfensters von etwa 1,5 
Jahren. 
 
 
7. Weiteres Verfahren – Mehrfachbeauftragung 
 
Die Mehrfachbeauftragung stellt ein planerisches Optimierungsverfahren dar. Es wird vorgeschla-
gen, 3 - 5 Architekturbüros mit der Erstellung eines Vorplanungskonzeptes zu beauftragen. 
Ein Bewertungsgremium aus Politik und Verwaltung unter Einbeziehung der Schule wird dann in 
einem Sitzungstermin aus den anonymisierten Vorplanungskonzepten ein Architekturbüro auswäh-
len und der Bezirksvertretung Münster-West, dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, dem 
Sportausschuss und dem Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen für eine Weiterbearbeitung 
vorschlagen. Durch das planerische Wettbewerbsverfahren erhält der Bauherr in diesem Verfahren 
eine Auswahl unterschiedlicher Entwürfe, aus denen durch das Bewertungsgremium die beste 
Lösung der Planungsaufgabe ausgewählt werden kann. Diese Optimierung betrifft sowohl die funk-
tionalen und gestalterischen, aber insbesondere auch wirtschaftliche Aspekte. Von den Teilneh-
mern wird erwartet, eine kompakte und wirtschaftliche Bauweise vorzuschlagen. 
 
 
8. Kosten /Folgekosten 
 
Das Amt für Immobilienmanagement hat in einer Prognose für die nächsten 10 Jahre sämtliche 
Finanzströme erfasst, die mit dem Weiterbetrieb am Standort Schürbusch und mit der Neuerrich-
tung einer Zweifachhalle am Standort Dingbängerweg verbunden sind. In diesem sogenannten 
vollständigen Finanzplan sind sämtliche Zahlungsströme abgebildet und die Endwerte der Kredite 
und der Investitionen erfasst. Dadurch können sowohl die Auswirkungen auf den Ergebnisplan als 
auch auf die Bilanz der Stadt Münster simuliert werden. 
 
Als Basis ist der Weiterbetrieb des Standortes Schürbusch 45 ermittelt worden. Die Aufwendungen 
für diesen Standort betragen rd. 55.000 € jährlich. Somit ergibt sich über die nächsten 10 Jahre 
eine Gesamtwirkung auf den Haushalt von rd. 550.000 €.  
V/0779/2011

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V/0779/2011 
 
Durch den Neubau einer Zweifachhalle am Dingbängerweg werden zunächst Aufwendungen für 
den Betrieb dieser neuen Sporthalle in Höhe von rd. 80.000 € erzeugt. Gleichzeitig entfallen Auf-
wendungen für die alte Einfachhalle in Höhe von 18.000 €. Die Abschreibungen liegen mit 48.000 
€ um etwa 40.000 € oberhalb der Nettoabschreibungen für die derzeitige Einfachhalle. In der 
Summe ergibt sich somit eine zusätzliche Belastung für den Ergebnisplan von rd. 110.000 €. Um 
den Gesamteffekt der nächsten 10 Jahre zu er mitteln, ist der Verkauf des Grundstücks Schür-
busch 45 für den Zeitpunkt in etwa 2 Jahren unterstellt. Der Erlös wird rechnerisch dazu genutzt, 
den anfänglichen Kredit für den Neubau der Zweifachhalle zu tilgen. Zu diesem Zeitpunkt sinkt 
demnach die Zinsbelastung, die neben den oben dargestellten Effekten ebenso zu berücksichtigen 
ist. Gleichzeitig wird durch den Verkauf ein Ertrag erzielt, der in dem betreffenden Jahr den Haus-
halt entlastet. Diese Effekte führen dazu, dass in der 10-Jahres-Betrachtung die zusätzlichen Auf-
wendungen in der Summe nur um rd. 140.000 € oberhalb der Aufwendungen für den derzeitigen 
Standort liegen. 
 
 
9. Anträge  
 
Mit dem Antrag vom 08.04.2009 Nr. A-W/0013/2009 haben die CDU-Fraktion und die FDP in der 
BV-West beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept für die Zusammenlegung der Pe-
ter-Wust-Schule und die Neuerrichtung einer Zweifachsporthalle am Standort Dingbängerweg vor-
zulegen.  
Die SPD-Fraktion in der BV-West hat mit dem Antrag Nr. A-W/0014/2009 vom 29.04.2009 eben-
falls die Verwaltung beauftragt, den Neubau einer Dreifach-/Zweifachhalle am Standort Dingbän-
gerweg zu prüfen. In diesem Antrag wurde jedoch von der Beibehaltung des Standortes Schür-
busch als Lernort der Peter-Wust-Schule ausgegangen. 
Ein Zwischenbericht wurde der Bezirksvertretung Münster-West und dem Ausschuss für Schule 
und Weiterbildung mit der Berichtsvorlage V/0862/2009 im Januar 2010 gegeben. 
 
Mit dem Errichtungsbeschluss zum Neubau der Zweifachsporthalle und dem Beschluss zur Pla-
nung der Schulerweiterung sind die Anträge erledigt. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Raumprogramm Zweifachhalle 
 
Anlage 2: Antrag Nr. A-W/0013/2009 der CDU-Fraktion und der FDP in der BV-West vom 
08.04.2009  
 
Anlage 3: Antrag Nr. Nr. A-W/0014/2009 der SPD-Fraktion in der BV-West vom 29.04.2009

Anlage 1 zur Vorlage V/0779/2011  
 
 
 
Neubau einer Zweifachsporthalle am Standort Dingbängerweg 80 
hier: Raumprogramm 
 
 
Dem Raumprogramm liegt das DIN 18032-1 Programm für eine Zweifachhalle zugrunde 
 
Anzahl 
 Bezeichnung Nutzfläche [qm] 
   
1 Zweifachhalle 22 x 44 x 7 m (teilbar in 2 Teile) 968 
4 Sammelumkleiden je ca. 25 qm (12 m Banklänge) 100  
2 Dusch-/Waschräume je ca. 15 qm (je 2 WT und 6 Dus chplätze)   30 
4 Sportler-WC je ca. 3,5 qm   14 
1 Übungsleiterraum min. 10 qm   10 
2 Geräteraum je Hallenhälfte ca. 47,5 qm   95 
1 Putzmittelraum    4 
1 Hallenwart/Sanitätsraum ca. 10 qm   10 
1 Hausanschluss- und Technikraum (entwurfsabhängig)   
2 Besucher-WC (Damen und Herren) in der Eingangshal le je ca. 
3,5 qm 
   7 
1 Barrierefreies WC in der Eingangshalle ca. 5 qm    5 
1 Stiefelgang (entwurfsabhängig)  
1 Turnschuhgang (entwurfsabhängig)  
1 Eingangshalle (entwurfsabhängig)

Ergänzungsvorlage Beschluss

5521 Zeichen

V/0779/2011/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Peter-Wust-Schule; 
hier: Aufgabe des Standortes Schürbusch als Lernort der Peter-Wust-Schule 
       und Neubau einer Zweifachsporthalle am Standort Dingbängerweg 80 
       sowie perspektivische Erweiterung des Schulgebäudes zur Drei- bzw. Vierzügigkeit 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.11.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
30.11.2011 Sportausschuss Vorberatung 
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
14.12.2011 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das Schulgebäude Schürbusch 45 wird künftig nicht mehr als Standort der Peter-Wust-
Schule genutzt. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur bedingungsfreien Vermarktung 
des Standortes Schürbusch 45 in die Wege zu leiten mit dem Ziel, diese Flächen einer 
sich an den Vorgaben der für die Nachbarflächen geltenden Bebauungspläne 146, 174 
und 412 orientierenden Wohnnutzung zuzuführen. 
 
3. Am Hauptstandort der Peter-Wust-Schule am Dingbängerweg 80 wird eine neue Zweifach-
sporthalle gemäß den Vorgaben der DIN 18032 mit dem Raumprogramm gem. Anlage 1 er-
richtet. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel eine Planung für die Erweiterung des Schulgebäu-
des der Peter-Wust-Schule zur Dreizügigkeit (1. Bauabschnitt zunächst bis zur Genehmi-
gungsplanung) und Vierzügigkeit (2. Bauabschnitt zunächst bis zur Entwurfsplanung) mit fol-
gendem Raumprogramm zu erstellen: 
 
1. Bauabschnitt: 
 
 3 Unterrichtsräume     65 qm 
 1 Raum für den offenen Ganztag  65 qm 
Vorlagen-Nr.: 
V/0779/2011/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Frau Haase 
Ruf: 
492 40 11 
E-Mail: 
Haase@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.11.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0779/2011/1 
 2. Bauabschnitt: 
 
 4 Unterrichtsräume    65 qm 
 1 Mehrzweckraum    65 qm 
 1 Raum für den offenen Ganztag  65 qm 
 
zuzügl. Funktions– und Verkehrsflächen. 
 
Die Erweiterungen werden nach heutigem Stand einer Machbarkeitsstudie als Neubau in 
Anbindung an die neue Zweifachsporthalle geplant.  
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für den Neubau der Zweifachsporthalle gemäß 
den Vorgaben der DIN 18032 sowie den 1. Bauabschnitt zur Erweiterung um Unterrichts-
räume mit Kostenberechnung nach DIN 276 einschließlich einer Außenanlagenplanung zu 
erstellen und schnellstmöglich den Baubeschluss zum Neubau der Zweifachsporthalle her-
beizuführen. Die Erweiterung um Unterrichtsräume (sowohl der 1. als auch der 2. Bauab-
schnitt) werden erst realisiert, wenn sich der Bedarf aufgrund der Schüler- und Klassenzahl-
entwicklung abzeichnet. 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für die Erweite-
rung des Schulgebäudes der Peter-Wust-Schule zur Drei- und Vierzügigkeit sowie zum Neu-
bau einer Zweifachsporthalle zunächst
 eine Mehrfachbeauftragung mit 3 - 5 Architekturbüros 
durchzuführen. 
 
7. Die Anträge Nr. A-W/0013/2009 der CDU-Fraktion und der FDP in der BV-West vom 
08.04.2009 (Anlage 2) und Nr. A-W/0014/2009 der SPD-Fraktion in der BV-West vom 
29.04.2009 (Anlage 3) sind damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Finanzierung des Neubaus der Zweifachsporthalle (Ziffer 3) und der Erweiterung des 
Schulgebäudes zur Dreizügigkeit (1. Bauabschnitt s. Ziffer 4) erforderlichen Ermächtigungen sind 
im Haushaltsplan-Entwurf 2012 wie folgt veranschlagt: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 4400 Erw. Peter-Wust-Schule einschl. 
Sporthalle  
   
  Auszahlung für Baumaßnahmen 2012 235.000  
   VE 250.000  
   2013 1.372.000  
   2014 2.450.800  
   2015 156.000  
   gesamt 4.213.800  
  Auszahlung für den Erwerb von 
bewegl. Anlagevermögen 
2014 187.200  
   insgesamt 4.401.000

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V/0779/2011/1 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass 
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2012 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Die Folgelastenberechnung, in der auch die Vermarktung des Geländes Schürbusch 45 berück-
sichtigt wird, wird zum Baubeschluss vorgelegt. 
 
 
Begründung: 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat in ihrer Sitzung am 17.11.2011 einstimmig die Ergänzung 
in Ziffer 2 und die Änderung in Ziffer 4 des Beschlussvorschlages beschlossen. 
 
In Ziffer 6 der Begründung der Hauptvorlage ist bereits ausgeführt, dass dem Rat eine Änderung 
des Bebauungsplanes mit dem Ziel der Ausweisung des Areals Schürbusch 45 zur Wohnbebau-
ung vorgeschlagen werden soll. In dem Bebauungsplan werden die Einzelheiten der geplanten 
Bebauung festgelegt. Die Orientierung an der umliegenden Wohnbebauung soll berücksichtigt 
werden. Der Beschluss über den Bebauungsplan wird jedoch zu einem späteren Zeitpunkt vom 
Rat der Stadt Münster gefasst. 
 
Der Zusatz, dass die Erweiterungen nach heutigem Stand der Machbarkeitsstudie als Neubau in 
Anbindung an die neue Zweifachsporthalle  geplant ist, kann entfallen. Wichtig ist allerdings, 
dass die Erweiterungen als Neubau und nicht als Anbau an den Altbau errichtet werden. Ob der 
Neubau in Anbindung an die Sporthalle oder aber als separates Gebäude errichtet wird, kann zu-
nächst offen bleiben und im weiteren Planungsprozess entschieden werden. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (5)

22.11.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
30.11.2011 Sportausschuss
TOP 3.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2011 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.12.2011 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Boeselagerstraße
  • Dingbängerweg 80
  • Meckmannweg
  • Schwarzer Kamp
  • Loevelingloh
  • Schürbusch 45
  • Egelshove

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0779/2011/1
Typ
Vorlagen
Datum
18.11.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37