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V/0830/2015/1

Neubau der 2. Städtischen Gesamtschule Münster

Vorlagen 18.11.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2015, TOP 29.1

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2

1730 Zeichen

Allgemeines Raumprogramm : Entwurf für eine 2 -Gruppen -Kita  OFD/Gesamtschule  
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung  Anzahl  qm  qm -
ges. 
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen  
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
 
2x GI b/c: = je 20 Kinder im Alter von 
2 - 6 Jahren 
oder 
1x GII b/c: 10 Kinder im Alter von 0-3 
Jahren 
und  
1x GIII b/c: 20-25 Kinder im Alter von 
3-6 Jahren 
 
    Reduzierungen des 
Raumprogramms zur 
Kostenreduktion sind 
bereits enthalten 
A1 Gruppenraum 2 43 86   
A2 Nebenraum 2 17 34   
A3 Wasch-/WC 2 12 24  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1     
A4 Garderobe 2    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 2 5 10   
A6 Schlafraum /Differenzierungsraumu3 
 1 19 19   
A7 Schlafraum u3/ü3 2 17 34   
A8 
Mehrzweckraum  0 0 0  Nutzung einer Sporthalle 
in Kombination mit Schule 
A9 Abstellraum MZR 0 0 0   
    207    
 Allgemeinräume       
A10 Personalraum 1 15 15   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2 6 12   
A12 Küche 1 15 15   
A12a
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    
59    
Kindertageseinrichtung gesamt  266  
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    Für diese Flächen sind noch 
max.39 qm möglich (i. Zshg. 
mit der gemeinsamen 
Nutzung der Sporthalle),  
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4  Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
600 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
 
Stand: 06.11.2015

Anlage 1

437 Zeichen

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R
adw
eg
R
adw
eg
Weg
Weg
Shotokan
Dortmund-Ems-Kanal
Wettbewerbsgebiet
Gesamtschule Münster II
M 1:2000        02.11.2015
Sportanlage Münster 08
Klara-Stift
Albert-Schweitzer-Schule
Stadtbad Ost
Hans-Böckler-Schule
Oberfinanzdirektion
Fürstenbergschule
Fürstin-von-
Gallitzin-Schule
Andreas-Hofer-Straße
Manfred-von-Richthofen-Straße
Anlage zur Vorlage V/0830/2015

Beschlussvorlage

26844 Zeichen

V/0830/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neubau der 2. Städtischen Gesamtschule Münster 
Beschluss zur Durchführung eines nicht offenen Architektenwettbewerbs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.11.2015 Sportausschuss Vorberatung 
26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
01.12.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
02.12.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
08.12.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.12.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für den Neubau der 2. Städtischen Gesamtschu-
le sowie einer 2-gruppigen in die Schule integrierten Kita in  Münster im Bereich der 
Manfred-von-Richthofen Str. / Andreas-Hofer Str. wird ein nicht offener Architektenwettbe-
werb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchgeführt. 
 
1.1 In der Auslobung wird vermerkt, dass die Ausloberin besondere Anforderungen an 
den Aspekt der Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten) stellt. 
 
1.2 Die Einbeziehung vorhandener Bausubstanz und Infrastruktur mit dem Ziel der 
Kostenreduktion wird Bestandteil der Wettbewerbsauslobung. 
 
1.3 Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Wettbewerbsgebiet die in Anlage 1 
dargestellte Fläche betrifft.  
 
2. Der Wettbewerb richtet sich an Architektinnen und Architekten in Arbeitsgemeinschaft mit 
Landschaftsarchitektinnen bzw. Landschaftsarchitekten, die nachweislich fundierte Kenntnis-
se im Bereich Schulaußen- und Sportanlagen haben. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0830/2015/1 
Auskunft erteilt: 
Frau Kremer 
Ruf: 
492-2415 
E-Mail: 
KremerIngrid@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.11.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0830/2015/1 
3. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge vorgeschlagen: 
 
 Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten) ( auch bezogen auf Nachha l-
tigkeit) 
 Nachhaltigkeit 
 Funktionalität 
 Städtebauliche und architektonische Qualität 
 Freiraumqualität 
 
 
Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander. 
 
 
4. Das Preisgericht zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge setzt sich wie folgt zusammen: 
 
stimmberechtigte Mitglieder: 
 
 Fachpreisrichter: 
 
 Prof. Christl Drey, Architektin und Stadtplanerin, Köln/Kassel  
 Dr. Matthias Fuchs, Architekt, Darmstadt (Experte für DGNB Zertifizierung) 
 Martin Halfmann, Architekt, Köln 
 Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen  
 Reiner Thiel, Landschaftsarchitekt, Münster 
 Hartwig Schultheiß, Architekt, Stadtdirektor, Dezernent für Planung, Bau, Wirtschaft 
und Marketing, Stadt Münster 
 Jörg A. Michel, Architekt, Technischer Leiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt 
Münster 
 Georg Mümken, Architekt, Abteilungsleiter, Amt für Immobilienmanagement, Stadt 
Münster 
 
  Sachpreisrichter: 
 
 Thomas Paal, Dezernent für Bildung, Jugend und Familie, Stadt Münster 
 Matthias Peck, Dezernent für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit, 
Stadt Münster 
 
 N.N. CDU 
 N.N. SPD 
 N.N. Bündnis 90/Die Grünen  
 N.N. FDP     
 N.N. Die Linke 
 
  Stellvertretende Preisrichter: 
 
 Klaus Ehling, Leiter des Amtes für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster 
 Franz-Jörg Feja, Architekt und Stadtplaner, Recklinghausen 
 Bernd Schirwitz, Leiter des Sportamtes, Stadt Münster 
 Andreas Nienaber, Leiter des Amtes für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Nina Söhlke, Architektin, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Siegfried Thielen, Architekt, Dezernent für Planungs- und Baukoordination, Stadt 
Münster 
 N.N. , Landschaftsarchitekt

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V/0830/2015/1 
Sachverständige Berater/innen ohne Stimmrecht 
 
 Birgit Wennighoff  Arbeitskreis päd. Konzept für 2. Gesamtschule 
 Thomas Werner   Amt für Immobilienmanagement, Infrastrukturelles  
    Gebäudemanagement, Stadt Münster 
 Gregor Determann Landschaftsarchitekt, Amt für Grünflächen, Umwelt  
    und Nachhaltigkeit, Stadt Münster 
 Ludger Watermann, Abteilungsleiter, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt 
Münster 
 Michael Willnath, Verwaltungsleiter, Sportamt, Stadt Münster 
 
  
 Vorprüfung 
 
 Christine Dern, Architektin, assmann GmbH 
 Detlef Nitsch, Architekt, assmann GmbH 
 Ingrid Kremer, Architektin, Projektleiterin, Amt für Immobilienmanagement, Stadt 
Münster 
 Ludger Watermann, Abteilungsleiter, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt 
Münster 
 Gerlinde Haase, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster 
 Michael Willnath, Verwaltungsleiter, Sportamt, Stadt Münster 
 Barbara Jany, Sportamt, Stadt Münster 
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Preisträger des Wettbewerbes zur Teilnahme an 
einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Leistungen der Architekten und Landschafts-
architekten entsprechend der Verdingungsordnung für Freischaffende (VOF) aufgefordert 
werden. 
 
6. Der Terminplan für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und für das anschließende 
Vergabeverfahren  wird zur Kenntnis genommen. 
 
7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und 
des VOF-Verfahrens Kosten in Höhe von  insgesamt 325.000,00 € (Wettbewerbssumme und 
Nebenkosten) entstehen. 
 
8. Der Rat nimmt die Darstellung der Baukosten, nicht der Gesamtprojektkosten (siehe 
Begründung) zur Kenntnis.  
 
9. Nach Abschluss des Architektenwettbewerbes und des VOF -Verfahrens werden auf 
Basis des au sgewählten Entwurfs Varianten  weitere Möglichkeiten zur Kostenred u-
zierung (keine Alternativplanungen) erarbeitet. 
 
10. Der Rat nimmt zur Kenntnis,  dass die Verwaltung das Raumprogramm für den Sport 
intensiv geprüft und im Ergebnis deutlich reduziert hat. Dem nach verbleibt als Min i-
mum lediglich der Neubau einer 4 -fach Sporthalle, 3 Kleinspielfelder sowie weitere 
multifunktionale Flächen für Sport und Pausenfreizeit.  
 
11. In die Auslobung des Architektenwettbewerbs wird aufgenommen, dass eine Kinde r-
tageseinrichtung mit zwei Gruppen mit entsprechendem Raumprogramm (s. Anlage) 
und Außenflächen für Kinder unter drei und drei bis sechs Jahren auf dem Gelände der 
OFD eingeplant wird (Errichtungsbeschluss). Der Rat nimmt z.K., dass die Kindert a-
geseinrichtung wegen der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Land im Zusamme n-
hang mit dem Grundstückserwerb des OFD-Grundstücks nur in Trägerschaft der Stadt 
Münster betrieben werden kann.

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V/0830/2015/1 
 
Der Antrag der CDU -Fraktion vom 13.02.2015 die Planungen für die  2. Städtische G e-
samtschule auf dem OFD-Gelände um den Bau einer Kita zu erweitern ist hiermit erl e-
digt.   
 
12. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die zusätzliche Integration der Zweigru p-
pigen Kita in den Baukomplex der Gesamtschule, einschließlich der erforderlichen A u-
ßenanlagen, Kosten in Höhe von 1.320.000 € ausgelöst werden. 
 
13. Die benötigten Mittel von 1.320.000 € werden zusätzlich bereitgestellt. 
 
Die vorgelegten Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich der Beratungsergebnisse in der Si t-
zung des Rates am 11.11.2015 zu den folgenden Vorlagen: 
Vorlage V/0807/2015, Vorlage V/0755/2015 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Im Haushaltsplanentwurf 2016 sind folgende Ansätze veranschlagt:  
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
HH Jahr Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitions-
maßnahme 
4490 Zweite städtische Gesam t-
schule 
   
Zeile 08 Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen 
2015 500.000  
   2016 1.000.000  
   VE (4.000.000)  
   2017 15.500.000  
   2018 20.600.000  
   2019 15.400.000  
   sp. Jahre 1.200.000  
   gesamt 54.200.000  
 
Zeile 09 Auszahlungen für den Erwerb 
von beweglichem Anlageve r-
mögen 
2015 150.000  
   2016 200.000  
   2017 700.000  
   2018 1.000.000  
   2019 600.000  
   gesamt 2.650.000  
  Maßnahme insgesamt  56.850.000

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V/0830/2015/1 
Die zusätzlich benötigten Mittel für die Integration der zweigruppigen Kita werden über ein 
Veränderungsblatt zum Haushaltsplanentwurf 2016 bereitgestellt.  
Im Haushaltsplanentwurf ist eine Kostenreserve von ca. 6.8 Mio € eingeplant.  
 
 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage V/0778/2014 wurde dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 21.10.2014 
ein Sachstandsbericht zur Projektentwicklung der 2. Städt. Gesamtschule vorgelegt. Anhand einer 
beigefügten Massenstudie des Amtes für Immobilienmanagement wurde dargelegt, dass das für 
eine 6-zügige Gesamtschule erforderliche Raumprogramm unter Einbeziehung der Gebäude der 
Fürstin-von-Gallitzin Schule sowie des Grundstücks der Oberfinanzdirektion und weiterer dazwi-
schen liegender städtischer Flächen (Karateschule Shotokan) realisierbar ist. 
    
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 (Vorlage V/016/2015) in Grundzü-
gen die Errichtung einer zweiten städtischen Gesamtschule mit sechs Zügen am Standort Manf-
red-von-Richthofen Str. / Andreas-Hofer Str. zum Schuljahr 2016/2017 beschlossen und die Ver-
waltung u. a. beauftragt, die Auslobung eines Architektenwettbewerbes im 1. Quartal 2016 vorzu-
bereiten. 
 
Die unter Punkte 1. bis 7. vorgelegten Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich der Beratungser-
gebnisse zu folgenden Vorlagen in der Sitzung des Rates am 11.11.2015: 
 
Vorlage V/0807/2015  
Der Rat bekräftigt den am 25.03.2015 getroffenen Beschluss (siehe oben) und nimmt zur 
Kenntnis, dass die Beschlussvorlage für die Auslobung des Architektenwettbewerbes am 
09.12.2015 dem Hauptausschuss vorgelegt wird. 
 
Vorlage V/0755/2015 
Der Rat stimmt dem Erwerb des mit der Oberfinanzdirektion bebauten Grundstücks Andre-
as-Hofer Str. 48/50 aus dem Eigentum des Landes NRW zu. 
 
Gegenstand des Wettbewerbs 
 
Gegenstand des Wettbewerbes ist eine 6 - zügige Gesamtschule sowie eine 2-gruppige in die 
Schule integrierte Kita. Die Vorentwurfsplanung umfasst die Gebäude- und die Freiflächenpla-
nung. Der Wettbewerb richtet sich daher an Architekten in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsar-
chitekten, die nachweislich fundierte Kenntnisse im Bereich Schulaußen- und Sportanlagen haben.  
Die Planungen beziehen sich auf einen Neubau im Bereich des Grundstücks der derzeitigen Ober-
finanzdirektion sowie auf die Umnutzung der derzeitigen Fürstin-von-Gallitzin Schule. Einbezogen 
werden weitere angrenzende städtische Flächen (derzeitige Karateschule Shotokan). Das Wett-
bewerbsgebiet ist in Anlage 1 dargestellt.  
Zugrunde gelegt wird die mit der Vorlage V/0778/2014 vorgelegte Massenstudie sowie das mit der 
Vorlage V/0016/2015 beschlossene Raumprogramm für die Gesamtschule inklusive Mensa, Biblio-
thek und Sporthallen sowie Anlagen für den Schulsport im Außenbereich. 
 
Zu 1.  
Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für den Neubau der 2. Städtischen Gesamtschule 
sowie einer 2-gruppigen in die Schule integrierten Kita in  Münster im Bereich der Manfred-
von-Richthofen Str. / Andreas-Hofer Str. wird ein nicht offener Architektenwettbewerb nach der 
RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchgeführt. 
 
Siehe Begründung unter Pkt. 11

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V/0830/2015/1 
Zu 1.1 
In der Auslobung wird vermerkt, dass die Ausloberin besondere Anforderungen an 
den Aspekt der Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten) stellt. 
 
Das Kriterium der Wirtschaftlichkeit unter Betrachtung der Bau- und Lebenszykluskosten 
wird als ein Kriterium (von mehreren, siehe Pkt. 3) der Beurteilung durch das Preisgericht 
zugrundegelegt. 
Als besonders wirtschaftlich zu identifizieren sind dabei Entwürfe, die die vorgegebenen 
Raumprogrammflächen (definierte Nutzflächen /NF) unter der Berücksichtigung der F unkti-
onsanforderungen der Nutzer wirtschaftlich erschließen und somit die Gesamtflächen 
(Bruttogeschossfläche /BGF) in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen halten. Weitere 
Parameter für die Wirtschaftlichkeit sind die Hüllflächen der Gebäude sowie vorg eschlage-
ne Materialien und Konstruktionen. Maßstab für die Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes sind 
die Lebenszykluskosten. Das raumfunktionale Konzept ist so flexibel zu gestalten, dass 
sich ändernde  Nutzeranforderungen (neue päd. Konzepte) nicht gleich gr ößere Baumaß-
nahmen erfordern. 
 
Aspekte der Nachhaltigkeit, insbesondere die Lebenszykluskosten, und somit der Wir t-
schaftlichkeit sind sowohl bei dem Architektenwettbewerb als auch im anschließenden VOF 
- Verfahren von Bedeutung 
Im Anschluss an den Architek tenwettbewerb erfolgt im Zuge des VOF -Verfahrens aus der 
Gruppe der Erstplatzierten die Auswahl des zu beauftragenden Büros. Die Gewichtung div. 
Kriterien wird anhand einer Bewertungsmatrix vorgenommen.  
 
Zu 1.2 
Die Einbeziehung vorhandener Bausubstanz und Infrastruktur mit dem Ziel der Kos-
tenreduktion wird Bestandteil der Wettbewerbsauslobung. 
 
Mit dem Beschluss zur Vorlage V/0807/2015) hat der Rat in seiner Sitzung am 11.11.2015 
gem. Pkt 3 zur Kenntnis genommen, dass  … die Verwaltung davon ausgeht, dass der Neu-
bau sowie die Sporthalle auf dem OFD-Grundstück realisiert werden kann. Ergänzend wird 
das Gebäude der Fürstin-von-Gallitzin Schule genutzt.  
Das Wettbewerbsgebiet ist dem entsprechend in der Anlage 1 zur Vorlage V/0830/2015 defi-
niert. 
Zur Einbeziehung vorhandener Bausubstanz wird besonderes Augenmerk auf die Ausnut-
zung der Flächen und ggf. die Erweiterung (Anbau und/oder Aufstockung im Nordteil) der 
Fürstin-von-Gallitzin Schule gelegt. Darüber hinaus wird in der Auslobung vermerkt werden, 
die Möglichkeiten des Anbaus an vorhandene Sporthallen (Hans-Böckler Schule und Fürs-
tin-von-Gallitzin Schule in die Entwurfsüberlegungen einzubeziehen. Die Unterbringung und 
Anordnung der Raumprogrammflächen für die Sek 1, die Sek 2 und die übergeordneten 
Raumbedarfe wie z. B. für Sporthallen, Bibliothek, Forum, Verwaltung, Ganztagsbereiche, 
Kita … im Bestand bzw. in Neubauten ist Bestandteil der Entwurfsbearbeitung. Zu berück-
sichtigen sind dabei u. a. die langfristige Wirtschaftlichkeit , die Funktionalität und die pä-
dagogische Konzeption. 
 
Ausführungen zum Wettbewerbsverfahren 
 
Es wird vorgeschlagen, einen nicht offenen Wettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Pla-
nungswettbewerbe) durchzuführen. Durch die Wettbewerbskonkurrenz der Teilnehmer erhält die 
Stadt Münster eine Auswahl qualitativ hochstehender Lösungen, aus denen durch das Bewer-
tungsgremium die beste Lösung der Planungsaufgabe ausgewählt werden kann. Diese Optimie-
rung betrifft sowohl die funktionalen und gestalterischen, aber auch die wirtschaftlichen Aspekte. 
 
Als Wettbewerbsart wird ein „nicht offener Wettbewerb“ vorgeschlagen. Die Teilnehmerzahl wird 
auf 35 Architekturbüros begrenzt. Davon werden 8 Büros durch die Ausloberin, der Stadt Münster, 
eingeladen (siehe nichtöffentliche Vorlage V/0831/2015). Um weiteren Teilnahmeinteressenten

- 7 - 
V/0830/2015/1 
Gelegenheit zur Bewerbung zu geben, wird die Absicht zur Durchführung des Wettbewerbs in der 
örtlichen Presse und in der Fachpresse bekannt gegeben. Aus dem Bewerberkreis werden weitere 
27 Architekturbüros durch Losverfahren bestimmt. 
 
Preisgericht 
 
Das Preisgericht setzt sich aus stimmberechtigten FachpreisrichterInnen und SachpreisrichterIn-
nen sowie sachverständigen BeraterInnen zusammen. 
Es wird in der Preisgerichtssitzung aus den anonymisierten Vorplanungskonzepten Arbeiten prä-
mieren, die an dem anschließenden Verhandlungsverfahren (s. u.) teilnehmen. 
 
Zu 5.: VOF-Verfahren 
 
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, freiberufliche Leistungen (Dienstleistungen, Planungs-
leistungen etc.) bei Überschreitung der Schwellenwerte gemäß der Verdingungsordnung für freibe-
rufliche Leistungen (VOF) in einem Verhandlungsverfahren EU-weit auszuschreiben. 
 
Im Rahmen dieses VOF-Verfahrens können Planungsleistungen in einem Wettbewerbsverfahren 
ausgeschrieben werden. Mit dieser Vorlage entscheidet sich die Stadt Münster hierzu. 
 
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in dem 
vorgenannten Verhandlungsverfahren. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger 
des Wettbewerbs. Das Verhandlungsverfahren findet unter Beteiligung der unter Punkt 4. genann-
ten Vertreter der Ratsfraktionen und der / dem Vorsitzenden des Preisgerichtes statt. 
 
Abschließend wird das Ergebnis des VOF-Verfahrens einschließlich des Wettbewerbsergebnisses 
der Bezirksvertretung-Münster-Mitte, dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, dem Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien, dem Sportausschuss, dem Ausschuss für Umwelt-
schutz, Klimaschutz und Bauwesen und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben. 
 
Zu 6. Terminübersicht 
 
11.01.2016 Bekanntmachung im EU-Amtsblatt 
 
12.02.2016 Bewerbungsschluss 
 
24.02.2016 Preisrichtervorbesprechung 
 
25.02.2016 Auslosung der Teilnehmer 
 
 
10.03.2016  Versand der Auslobungsunterlagen 
 
  (21.03. – 02.04. Osterferien) 
 
07.04.2016  Einführungskolloquium 
 
31.05.2016  Abgabe der Planunterlagen 
 
07.06.2016    Abgabe der Modelle 
 
   formale und inhaltliche Vorprüfung 
 
  (11.07 – 23.08. Sommerferien)

- 8 - 
V/0830/2015/1 
25.08.2016  Sitzung des Preisgerichts 
 
2. Jahreshälfte: Durchführung des VOF – Verfahrens (siehe Pkt. 5) 
 
 
Zu 7.: Kosten des Wettbewerbsverfahrens 
 
Für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und des VOF-Verfahrens entstehen Kosten in 
Höhe von  insgesamt 325.000,00 €. Davon entfallen auf die Wettbewerbssumme (Preise und 
Ankäufe), die nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) zu berechnen ist, 
220.000,00 €. Auf die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens und des VOF-Verfahrens 
entfallen voraussichtlich Kosten in Höhe von 105.000,00 €.  
 
Hinweise zum weiteren Beratungsverlauf: 
Die Vorlage „Rahmenbedingungen für den Aufbau der 2. Städt. Gesamtschule“ /V/0807/2015) wird 
am 11.11 2015 im Rat beraten. Prüfaufträge aus der Vorbereitung in den Fachausschüssen, die 
nicht mit der E1 -Vorlage zur v. g. Ratsvorlage beantwortet werden , werden, soweit möglich, a n-
schließend kurzfristig bearbeitet und die Ergebnisse in den Beratungsgang dieser Vorlage (Durc h-
führung eines Architektenwettbewerbes) über eine E1-Vorlage eingebracht. 
 
Zu 8. 
Der Rat nimmt die Darstellung der Baukosten (nicht der Gesamtprojektkosten) zur Kenn t-
nis.  
 
Den ermittelten Baukosten sind allgemein gültige Kostenrichtwerte des Baukosteninform a-
tionszentrums der Deutschen Architektenkammern (BKI) hinterlegt und stellen bei dem der-
zeitigen Projektstand Schätzwerte dar. 
 
Die Kostenermittlungen wurden entsprechend dem derzeitigen Stand des Projektes wie 
folgt vorgenommen.   
 
1.) 
Kostenberechnung für den Neubau von Schule für die Sek I und Sporthalle auf dem  
OFD – Grundstück:  
 
Bauwerkskosten: 
 
Zugrunde gelegt wurden die mit Vo rlage V/0016/2015 beschlossenen Raumprogramme mit 
den Nutzflächen (NF) für Schule und Sporthallen. Daraus ergeben sich für 
 
- Neubau Schulgebäude:  
 mit  7.965 qm NF und demnach 13.541 qm BGF (Bruttogeschossfläche) 
 berechnet auf der Basis des Baukostenindex (BKI) und Berücksichtigung der Standards 
gem. Gebäudeleitlinien der Stadt Münster  
 Bauwerkskosten von 22.687.500 € 
 
- Neubau 4-fach Sporthalle  
 mit 2.400 qm NF und demnach 3.150 qm BGF 
 Berechnung s. o. 
 Bauwerkskosten von 5.803.875 €

- 9 - 
V/0830/2015/1 
 
KG 300/400 Bauwerkskosten 28,5 Mio. € 
KG 500 Außenanlagen 3,25 Mio. € 
KG 600 Ausstattung Schule und Sport 2,5 Mio. € 
KG 700 Baunebenkosten 7,7 Mio. € 
 
Gesamtkostenrahmen Stand 2015 
 
41,95 Mio. € 
Baupreissteigerung bis 2019 mit ca. 2% pro Jahr 
 
Gesamtkostenrahmen Stand 2019 
 
 
45,25 Mio. € 
 
Zur weiteren Erläuterung der Gesamtprojektkosten sowie zum Ver gleich der Investition s-
kosten der 2. Gesamtschule mit denen für das Freiherr-von-Stein Gymnasium wird auf das 
Schreiben von Herrn Stadtrat Peck an die Fraktionen  vom 21.10.2015 verwiesen. 
 
Für den Neubau des Freiherr-von-Stein Gymnasiums in der Größe der 2. Gesamtschule 
ergäben sich demzufolge  für 2019  Investitionskosten von  geschätzt z.Zt. 45,78 Mio. €  
 
2.) 
Kostenberechnung für den Umbau der der Fürstin-von-Gallitzin Schule  für die Sek II:  
 
- Fläche von 9.350 qm BGF im Bestand: 
 Bauwerkskosten berechnet mit 25 % von Neubaukosten auf der Basis des Baukosten-
index (BKI) und Berücksichtigung der Standards gem. Gebäudeleitlinien der Stadt 
Münster: 
 Bauwerkskosten von 3.400.000 € sowie  
 Baunebenkosten von 850.000 € 
 
Gesamtkostenrahmen Stand 2015 
 
4,25 Mio. € 
Baupreissteigerung bis 2020 (Beginn des Umbaus) 
mit ca. 2% pro Jahr 
Gesamtkostenrahmen Stand 2020 
 
 
4,67 Mio. € 
 
 
Zu 9. 
Nach Abschluss des Architektenwettbewerbes und des VOF -Verfahrens werden auf Basis 
des ausgewählten Entwurfs Varianten  weitere Möglichkeiten zur Kostenreduzierung (ke i-
ne Alternativplanungen) erarbeitet. 
 
Nach Abschluss des Architektenwettbewerbes und des VOF -Verfahrens werden auf Grund-
lage der Entwurfsplanung nicht Varianten oder Alternativen, sondern weitere Möglichkeiten 
zur Kosteneinsparung erarbeitet. Der Begriff „Varia nte“ suggeriert, dass neue Planungen 
angefertigt werden, die vom Entwurf des Preisträgers abweichen. Das wäre ein Verstoß g e-
gen die Wettbewerbsrichtlinien.

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V/0830/2015/1 
 
 
Weitergehende Hinweise: 
 
Gemäß  § 1 (2)  der Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 zielen W ettbewer-
be darauf, optimierte - auch unter wirtschaftlichen Kriterien -  Konzepte für die L ö-
sung von Planungsaufgaben und den geeigneten Auftragnehmer für die weitere Pl a-
nung zu finden.  
 
Nach (§ 8 (2)  RPW 2013 ist bei der Umsetzung des Projekts einer der  Preisträger, in 
der Regel der Gewinner, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts 
mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund 
der Beauftragung entgegensteht.  Art und Umfang der Beauftragung müssen siche r-
stellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Dritte dürfen 
später keine Planungsleistungen für die Wettbewerbsaufgabe übernehmen.  
 
 
Zu 10. 
Der Rat nimmt zur Kenntnis,  dass die Verwaltung das Raumprogramm für den Sport i n-
tensiv geprüft und im Ergebnis bereits deutlich reduziert hat. Demnach verbleibt als Mini-
mum lediglich der Neubau einer 4 -fach Sporthalle, 3 Kleinspielfelder sowie weitere mult i-
funktionale Flächen für Sport und Pausenfreizeit.  
 
Im Rahmen des Projektes 2. städtische Ge samtschule wurde von Seiten des Sportamtes 
das Raumprogramm mit Schreiben vom 25.03.2014 benannt. In Anlehnung an das Rau m-
programm des Freiherr-vom-Stein-Gymnasium wurden für die Außensportanlagen folgende 
Sporteinrichtungen ermittelt: 
 
r, je 20 x 40m in Kunststoff  
 
 
 
 
en und Gleiten  
 
Für die Errichtung einer Sporthalle wurde die 6 -zügige Gesamtschule mit 6 -zügiger Ober-
stufe im Endausbau zu Grunde gelegt. Danach ergeben sich 36 Klassen und 18 Oberstufe n-
kurse, somit insgesamt 54 Klassen /Kurse. Unter Zugrundelegung der F estlegungen, nach-
dem für je 10 angefangene Klassen 1 Übungseinheit (Hallensegment) vorzusehen ist, ergibt 
sich ein Bedarf von 6 Übungseinheiten für den Sport.  
Bei der Benennung des Raumprogramms für eine Sporthalle geht das Sportamt aber ledi g-
lich von einer 4 -fach Sporthalle aus, da die bereits vorhandene 2 -fach Sporthalle der Für s-
tin-von-Gallitzin-Schule (Schule ist auslaufend) mit in die Bedarfsrechnung berücksichtigt 
wurde. Diese Anrechnung erfolgt u. a. auch aus wirtschaftlichen Gründen.  
In diesem Zusammenhang wird auf das in diesem Jahr von Herrn Prof. Dr. Hübner (Berg i-
sche Universität Wuppertal) - im Auftrag des Stadtsportbund Münster e. V. und der Stadt 
Münster - er-stellte Gutachten zur Sportentwicklung in der Stadt Münster verwiesen. Zu dem 
Teilbereich „Turn - und Sporthallen“ führt Herr Prof. Dr. Hübner aus, dass die Turn - und 
Sporthallen in fast allen Stadtbezirken eine hohe durchschnittliche Auslastung aufweisen. 
Besonders hoch ist die Auslastung im Schulbereich im Stadtbezirk Mitte m it über 92 %. Die 
Auslastung im Schul- und Vereinsbereich in den Stadtbezirken Ost und Südost beläuft sich 
aktuell auf über 96 %. Die Ergebnisse wurden den Mitgliedern des Sportausschusses in der 
Sitzung am 24.09.2015 vorgestellt.  
Im Zuge der Abstimmungsg espräche hat die Sportverwaltung das notwendige Raumpr o-
gramm Sport einer weiteren intensiven Überprüfung unterzogen. Unter Berücksichtigung

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V/0830/2015/1 
vorhandener Sporteinrichtungen im unmittelbaren Umfeld der neuen 2. städtischen G e-
samtschule sowie der Auslotung der vorhandenen Ressourcen – in Verbindung der räumli-
chen Enge auf dem Grund -stück und den Vorgaben Kosten zu sparen - wurde das Rau m-
programm Sport Zug um Zug reduziert.  
Ebenso wurde für die Erstellung einer 100 m Laufbahn die Öffnung des vorhandenen 
Walls a n der kommunalen Sportanlage Manfred -von-Richthofen-Straße nicht weiter ve r-
folgt. Ein durch die Stadt Münster beauftragtes Bodengutachten hatte zum Ergebnis, dass 
bei Abtragung des mit Altlasten versehenen Walls Kosten von ca. 1,6 Mio. Euro entstehen.  
Abschließend ist festzustellen, dass für die Errichtung der 2. städtischen Gesamtschule für 
den Sport lediglich die Errichtung von 3 Kleinspielfedern (optional eventuell noch 2 Beac h-
volleyballfelder) sowie der Neubau einer 4-fach Sporthalle übrig geblieben ist.  
Aus sportfachlicher Sicht handelt es sich um ein Minimalprogramm, das für die Errichtung 
der 2.Städtischen Gesamtschule (im Endausbau 6 Züge, ca. 1.500 Schülerinnen und Sch ü-
ler) keiner weiteren Reduzierung unterzogen werden darf. 
 
Zu 11. 
In die Auslobu ng des Architektenwettbewerbs wird aufgenommen, dass eine Kinderta -
geseinrichtung mit zwei Gruppen mit entsprechendem Raumprogramm (s. Anlage 
V/0807/2015) und Außenflächen für Kinder unter drei und drei bis sechs Jahren auf dem 
Gelände der OFD eingeplant wird (Errichtungsbeschluss). Der Rat nimmt z.K., dass die Ki n-
dertageseinrichtung wegen der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Land im Zusamme n-
hang mit dem Grundstückserwerb des OFD -Grundstücks nur in Trägerschaft der Stadt 
Münster betrieben werden kann.  
 
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 13.02.2015 die Planungen für die  2. Städtische Gesam t-
schule auf dem OFD-Gelände um den Bau einer Kita zu erweitern ist hiermit erledigt.   
 
Die Verwaltung begrüßt angesichts des aktuellen und zukünftigen steigenden Bedarfs  für 
Kindertagesbetreuungsangebote, insbesondere im Stadtbezirk Münster -Mitte, die Realisi e-
rung einer Kindertageseinrichtung an diesem Standort. Auf Grund der begrenzten räuml i-
chen Möglichkeiten, die aus dem Beschlussvorschlag und dem anliegenden Raumpr o-
gramm hervorgehen, ist ausschließlich eine 2-gruppige im Gesamtkomplex „Kita“ integrier-
bar. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: Plan Wettbewerbsgebiet, Raumprogramm Kita

Beratungsverlauf (7)

24.11.2015 Sportausschuss
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 51 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
16.12.2015 Rat
TOP 29.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Andreas-Hofer-Straße
  • Manfred-von-Richthofen-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0830/2015/1
Typ
Vorlagen
Datum
18.11.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37