V/0830/2015/1
Neubau der 2. Städtischen Gesamtschule Münster
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Anlage 2
1730 Zeichen
Allgemeines Raumprogramm : Entwurf für eine 2 -Gruppen -Kita OFD/Gesamtschule
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm -
ges.
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GI b/c: = je 20 Kinder im Alter von
2 - 6 Jahren
oder
1x GII b/c: 10 Kinder im Alter von 0-3
Jahren
und
1x GIII b/c: 20-25 Kinder im Alter von
3-6 Jahren
Reduzierungen des
Raumprogramms zur
Kostenreduktion sind
bereits enthalten
A1 Gruppenraum 2 43 86
A2 Nebenraum 2 17 34
A3 Wasch-/WC 2 12 24 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1
A4 Garderobe 2 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 2 5 10
A6 Schlafraum /Differenzierungsraumu3
1 19 19
A7 Schlafraum u3/ü3 2 17 34
A8
Mehrzweckraum 0 0 0 Nutzung einer Sporthalle
in Kombination mit Schule
A9 Abstellraum MZR 0 0 0
207
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 15 15
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 15 15
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
59
Kindertageseinrichtung gesamt 266
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 Für diese Flächen sind noch
max.39 qm möglich (i. Zshg.
mit der gemeinsamen
Nutzung der Sporthalle),
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
600
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 06.11.2015
Anlage 1
437 Zeichen
P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P R adw eg R adw eg Weg Weg Shotokan Dortmund-Ems-Kanal Wettbewerbsgebiet Gesamtschule Münster II M 1:2000 02.11.2015 Sportanlage Münster 08 Klara-Stift Albert-Schweitzer-Schule Stadtbad Ost Hans-Böckler-Schule Oberfinanzdirektion Fürstenbergschule Fürstin-von- Gallitzin-Schule Andreas-Hofer-Straße Manfred-von-Richthofen-Straße Anlage zur Vorlage V/0830/2015
Beschlussvorlage
26844 Zeichen
V/0830/2015/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Immobilienmanagement
Betrifft
Neubau der 2. Städtischen Gesamtschule Münster
Beschluss zur Durchführung eines nicht offenen Architektenwettbewerbs
Beratungsfolge
24.11.2015 Sportausschuss Vorberatung
26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
01.12.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
02.12.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
08.12.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.12.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für den Neubau der 2. Städtischen Gesamtschu-
le sowie einer 2-gruppigen in die Schule integrierten Kita in Münster im Bereich der
Manfred-von-Richthofen Str. / Andreas-Hofer Str. wird ein nicht offener Architektenwettbe-
werb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchgeführt.
1.1 In der Auslobung wird vermerkt, dass die Ausloberin besondere Anforderungen an
den Aspekt der Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten) stellt.
1.2 Die Einbeziehung vorhandener Bausubstanz und Infrastruktur mit dem Ziel der
Kostenreduktion wird Bestandteil der Wettbewerbsauslobung.
1.3 Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Wettbewerbsgebiet die in Anlage 1
dargestellte Fläche betrifft.
2. Der Wettbewerb richtet sich an Architektinnen und Architekten in Arbeitsgemeinschaft mit
Landschaftsarchitektinnen bzw. Landschaftsarchitekten, die nachweislich fundierte Kenntnis-
se im Bereich Schulaußen- und Sportanlagen haben.
Vorlagen-Nr.:
V/0830/2015/1
Auskunft erteilt:
Frau Kremer
Ruf:
492-2415
E-Mail:
KremerIngrid@stadt-muenster.de
Datum:
18.11.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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3. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge vorgeschlagen:
Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten) ( auch bezogen auf Nachha l-
tigkeit)
Nachhaltigkeit
Funktionalität
Städtebauliche und architektonische Qualität
Freiraumqualität
Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander.
4. Das Preisgericht zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge setzt sich wie folgt zusammen:
stimmberechtigte Mitglieder:
Fachpreisrichter:
Prof. Christl Drey, Architektin und Stadtplanerin, Köln/Kassel
Dr. Matthias Fuchs, Architekt, Darmstadt (Experte für DGNB Zertifizierung)
Martin Halfmann, Architekt, Köln
Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen
Reiner Thiel, Landschaftsarchitekt, Münster
Hartwig Schultheiß, Architekt, Stadtdirektor, Dezernent für Planung, Bau, Wirtschaft
und Marketing, Stadt Münster
Jörg A. Michel, Architekt, Technischer Leiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt
Münster
Georg Mümken, Architekt, Abteilungsleiter, Amt für Immobilienmanagement, Stadt
Münster
Sachpreisrichter:
Thomas Paal, Dezernent für Bildung, Jugend und Familie, Stadt Münster
Matthias Peck, Dezernent für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit,
Stadt Münster
N.N. CDU
N.N. SPD
N.N. Bündnis 90/Die Grünen
N.N. FDP
N.N. Die Linke
Stellvertretende Preisrichter:
Klaus Ehling, Leiter des Amtes für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster
Franz-Jörg Feja, Architekt und Stadtplaner, Recklinghausen
Bernd Schirwitz, Leiter des Sportamtes, Stadt Münster
Andreas Nienaber, Leiter des Amtes für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Nina Söhlke, Architektin, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Siegfried Thielen, Architekt, Dezernent für Planungs- und Baukoordination, Stadt
Münster
N.N. , Landschaftsarchitekt
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Sachverständige Berater/innen ohne Stimmrecht
Birgit Wennighoff Arbeitskreis päd. Konzept für 2. Gesamtschule
Thomas Werner Amt für Immobilienmanagement, Infrastrukturelles
Gebäudemanagement, Stadt Münster
Gregor Determann Landschaftsarchitekt, Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit, Stadt Münster
Ludger Watermann, Abteilungsleiter, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt
Münster
Michael Willnath, Verwaltungsleiter, Sportamt, Stadt Münster
Vorprüfung
Christine Dern, Architektin, assmann GmbH
Detlef Nitsch, Architekt, assmann GmbH
Ingrid Kremer, Architektin, Projektleiterin, Amt für Immobilienmanagement, Stadt
Münster
Ludger Watermann, Abteilungsleiter, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt
Münster
Gerlinde Haase, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster
Michael Willnath, Verwaltungsleiter, Sportamt, Stadt Münster
Barbara Jany, Sportamt, Stadt Münster
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Preisträger des Wettbewerbes zur Teilnahme an
einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Leistungen der Architekten und Landschafts-
architekten entsprechend der Verdingungsordnung für Freischaffende (VOF) aufgefordert
werden.
6. Der Terminplan für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und für das anschließende
Vergabeverfahren wird zur Kenntnis genommen.
7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und
des VOF-Verfahrens Kosten in Höhe von insgesamt 325.000,00 € (Wettbewerbssumme und
Nebenkosten) entstehen.
8. Der Rat nimmt die Darstellung der Baukosten, nicht der Gesamtprojektkosten (siehe
Begründung) zur Kenntnis.
9. Nach Abschluss des Architektenwettbewerbes und des VOF -Verfahrens werden auf
Basis des au sgewählten Entwurfs Varianten weitere Möglichkeiten zur Kostenred u-
zierung (keine Alternativplanungen) erarbeitet.
10. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung das Raumprogramm für den Sport
intensiv geprüft und im Ergebnis deutlich reduziert hat. Dem nach verbleibt als Min i-
mum lediglich der Neubau einer 4 -fach Sporthalle, 3 Kleinspielfelder sowie weitere
multifunktionale Flächen für Sport und Pausenfreizeit.
11. In die Auslobung des Architektenwettbewerbs wird aufgenommen, dass eine Kinde r-
tageseinrichtung mit zwei Gruppen mit entsprechendem Raumprogramm (s. Anlage)
und Außenflächen für Kinder unter drei und drei bis sechs Jahren auf dem Gelände der
OFD eingeplant wird (Errichtungsbeschluss). Der Rat nimmt z.K., dass die Kindert a-
geseinrichtung wegen der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Land im Zusamme n-
hang mit dem Grundstückserwerb des OFD-Grundstücks nur in Trägerschaft der Stadt
Münster betrieben werden kann.
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Der Antrag der CDU -Fraktion vom 13.02.2015 die Planungen für die 2. Städtische G e-
samtschule auf dem OFD-Gelände um den Bau einer Kita zu erweitern ist hiermit erl e-
digt.
12. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die zusätzliche Integration der Zweigru p-
pigen Kita in den Baukomplex der Gesamtschule, einschließlich der erforderlichen A u-
ßenanlagen, Kosten in Höhe von 1.320.000 € ausgelöst werden.
13. Die benötigten Mittel von 1.320.000 € werden zusätzlich bereitgestellt.
Die vorgelegten Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich der Beratungsergebnisse in der Si t-
zung des Rates am 11.11.2015 zu den folgenden Vorlagen:
Vorlage V/0807/2015, Vorlage V/0755/2015
II. Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsplanentwurf 2016 sind folgende Ansätze veranschlagt:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
HH Jahr Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitions-
maßnahme
4490 Zweite städtische Gesam t-
schule
Zeile 08 Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen
2015 500.000
2016 1.000.000
VE (4.000.000)
2017 15.500.000
2018 20.600.000
2019 15.400.000
sp. Jahre 1.200.000
gesamt 54.200.000
Zeile 09 Auszahlungen für den Erwerb
von beweglichem Anlageve r-
mögen
2015 150.000
2016 200.000
2017 700.000
2018 1.000.000
2019 600.000
gesamt 2.650.000
Maßnahme insgesamt 56.850.000
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Die zusätzlich benötigten Mittel für die Integration der zweigruppigen Kita werden über ein
Veränderungsblatt zum Haushaltsplanentwurf 2016 bereitgestellt.
Im Haushaltsplanentwurf ist eine Kostenreserve von ca. 6.8 Mio € eingeplant.
Begründung:
Mit der Vorlage V/0778/2014 wurde dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 21.10.2014
ein Sachstandsbericht zur Projektentwicklung der 2. Städt. Gesamtschule vorgelegt. Anhand einer
beigefügten Massenstudie des Amtes für Immobilienmanagement wurde dargelegt, dass das für
eine 6-zügige Gesamtschule erforderliche Raumprogramm unter Einbeziehung der Gebäude der
Fürstin-von-Gallitzin Schule sowie des Grundstücks der Oberfinanzdirektion und weiterer dazwi-
schen liegender städtischer Flächen (Karateschule Shotokan) realisierbar ist.
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 (Vorlage V/016/2015) in Grundzü-
gen die Errichtung einer zweiten städtischen Gesamtschule mit sechs Zügen am Standort Manf-
red-von-Richthofen Str. / Andreas-Hofer Str. zum Schuljahr 2016/2017 beschlossen und die Ver-
waltung u. a. beauftragt, die Auslobung eines Architektenwettbewerbes im 1. Quartal 2016 vorzu-
bereiten.
Die unter Punkte 1. bis 7. vorgelegten Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich der Beratungser-
gebnisse zu folgenden Vorlagen in der Sitzung des Rates am 11.11.2015:
Vorlage V/0807/2015
Der Rat bekräftigt den am 25.03.2015 getroffenen Beschluss (siehe oben) und nimmt zur
Kenntnis, dass die Beschlussvorlage für die Auslobung des Architektenwettbewerbes am
09.12.2015 dem Hauptausschuss vorgelegt wird.
Vorlage V/0755/2015
Der Rat stimmt dem Erwerb des mit der Oberfinanzdirektion bebauten Grundstücks Andre-
as-Hofer Str. 48/50 aus dem Eigentum des Landes NRW zu.
Gegenstand des Wettbewerbs
Gegenstand des Wettbewerbes ist eine 6 - zügige Gesamtschule sowie eine 2-gruppige in die
Schule integrierte Kita. Die Vorentwurfsplanung umfasst die Gebäude- und die Freiflächenpla-
nung. Der Wettbewerb richtet sich daher an Architekten in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsar-
chitekten, die nachweislich fundierte Kenntnisse im Bereich Schulaußen- und Sportanlagen haben.
Die Planungen beziehen sich auf einen Neubau im Bereich des Grundstücks der derzeitigen Ober-
finanzdirektion sowie auf die Umnutzung der derzeitigen Fürstin-von-Gallitzin Schule. Einbezogen
werden weitere angrenzende städtische Flächen (derzeitige Karateschule Shotokan). Das Wett-
bewerbsgebiet ist in Anlage 1 dargestellt.
Zugrunde gelegt wird die mit der Vorlage V/0778/2014 vorgelegte Massenstudie sowie das mit der
Vorlage V/0016/2015 beschlossene Raumprogramm für die Gesamtschule inklusive Mensa, Biblio-
thek und Sporthallen sowie Anlagen für den Schulsport im Außenbereich.
Zu 1.
Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für den Neubau der 2. Städtischen Gesamtschule
sowie einer 2-gruppigen in die Schule integrierten Kita in Münster im Bereich der Manfred-
von-Richthofen Str. / Andreas-Hofer Str. wird ein nicht offener Architektenwettbewerb nach der
RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchgeführt.
Siehe Begründung unter Pkt. 11
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Zu 1.1
In der Auslobung wird vermerkt, dass die Ausloberin besondere Anforderungen an
den Aspekt der Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten) stellt.
Das Kriterium der Wirtschaftlichkeit unter Betrachtung der Bau- und Lebenszykluskosten
wird als ein Kriterium (von mehreren, siehe Pkt. 3) der Beurteilung durch das Preisgericht
zugrundegelegt.
Als besonders wirtschaftlich zu identifizieren sind dabei Entwürfe, die die vorgegebenen
Raumprogrammflächen (definierte Nutzflächen /NF) unter der Berücksichtigung der F unkti-
onsanforderungen der Nutzer wirtschaftlich erschließen und somit die Gesamtflächen
(Bruttogeschossfläche /BGF) in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen halten. Weitere
Parameter für die Wirtschaftlichkeit sind die Hüllflächen der Gebäude sowie vorg eschlage-
ne Materialien und Konstruktionen. Maßstab für die Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes sind
die Lebenszykluskosten. Das raumfunktionale Konzept ist so flexibel zu gestalten, dass
sich ändernde Nutzeranforderungen (neue päd. Konzepte) nicht gleich gr ößere Baumaß-
nahmen erfordern.
Aspekte der Nachhaltigkeit, insbesondere die Lebenszykluskosten, und somit der Wir t-
schaftlichkeit sind sowohl bei dem Architektenwettbewerb als auch im anschließenden VOF
- Verfahren von Bedeutung
Im Anschluss an den Architek tenwettbewerb erfolgt im Zuge des VOF -Verfahrens aus der
Gruppe der Erstplatzierten die Auswahl des zu beauftragenden Büros. Die Gewichtung div.
Kriterien wird anhand einer Bewertungsmatrix vorgenommen.
Zu 1.2
Die Einbeziehung vorhandener Bausubstanz und Infrastruktur mit dem Ziel der Kos-
tenreduktion wird Bestandteil der Wettbewerbsauslobung.
Mit dem Beschluss zur Vorlage V/0807/2015) hat der Rat in seiner Sitzung am 11.11.2015
gem. Pkt 3 zur Kenntnis genommen, dass … die Verwaltung davon ausgeht, dass der Neu-
bau sowie die Sporthalle auf dem OFD-Grundstück realisiert werden kann. Ergänzend wird
das Gebäude der Fürstin-von-Gallitzin Schule genutzt.
Das Wettbewerbsgebiet ist dem entsprechend in der Anlage 1 zur Vorlage V/0830/2015 defi-
niert.
Zur Einbeziehung vorhandener Bausubstanz wird besonderes Augenmerk auf die Ausnut-
zung der Flächen und ggf. die Erweiterung (Anbau und/oder Aufstockung im Nordteil) der
Fürstin-von-Gallitzin Schule gelegt. Darüber hinaus wird in der Auslobung vermerkt werden,
die Möglichkeiten des Anbaus an vorhandene Sporthallen (Hans-Böckler Schule und Fürs-
tin-von-Gallitzin Schule in die Entwurfsüberlegungen einzubeziehen. Die Unterbringung und
Anordnung der Raumprogrammflächen für die Sek 1, die Sek 2 und die übergeordneten
Raumbedarfe wie z. B. für Sporthallen, Bibliothek, Forum, Verwaltung, Ganztagsbereiche,
Kita … im Bestand bzw. in Neubauten ist Bestandteil der Entwurfsbearbeitung. Zu berück-
sichtigen sind dabei u. a. die langfristige Wirtschaftlichkeit , die Funktionalität und die pä-
dagogische Konzeption.
Ausführungen zum Wettbewerbsverfahren
Es wird vorgeschlagen, einen nicht offenen Wettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Pla-
nungswettbewerbe) durchzuführen. Durch die Wettbewerbskonkurrenz der Teilnehmer erhält die
Stadt Münster eine Auswahl qualitativ hochstehender Lösungen, aus denen durch das Bewer-
tungsgremium die beste Lösung der Planungsaufgabe ausgewählt werden kann. Diese Optimie-
rung betrifft sowohl die funktionalen und gestalterischen, aber auch die wirtschaftlichen Aspekte.
Als Wettbewerbsart wird ein „nicht offener Wettbewerb“ vorgeschlagen. Die Teilnehmerzahl wird
auf 35 Architekturbüros begrenzt. Davon werden 8 Büros durch die Ausloberin, der Stadt Münster,
eingeladen (siehe nichtöffentliche Vorlage V/0831/2015). Um weiteren Teilnahmeinteressenten
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Gelegenheit zur Bewerbung zu geben, wird die Absicht zur Durchführung des Wettbewerbs in der
örtlichen Presse und in der Fachpresse bekannt gegeben. Aus dem Bewerberkreis werden weitere
27 Architekturbüros durch Losverfahren bestimmt.
Preisgericht
Das Preisgericht setzt sich aus stimmberechtigten FachpreisrichterInnen und SachpreisrichterIn-
nen sowie sachverständigen BeraterInnen zusammen.
Es wird in der Preisgerichtssitzung aus den anonymisierten Vorplanungskonzepten Arbeiten prä-
mieren, die an dem anschließenden Verhandlungsverfahren (s. u.) teilnehmen.
Zu 5.: VOF-Verfahren
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, freiberufliche Leistungen (Dienstleistungen, Planungs-
leistungen etc.) bei Überschreitung der Schwellenwerte gemäß der Verdingungsordnung für freibe-
rufliche Leistungen (VOF) in einem Verhandlungsverfahren EU-weit auszuschreiben.
Im Rahmen dieses VOF-Verfahrens können Planungsleistungen in einem Wettbewerbsverfahren
ausgeschrieben werden. Mit dieser Vorlage entscheidet sich die Stadt Münster hierzu.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in dem
vorgenannten Verhandlungsverfahren. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger
des Wettbewerbs. Das Verhandlungsverfahren findet unter Beteiligung der unter Punkt 4. genann-
ten Vertreter der Ratsfraktionen und der / dem Vorsitzenden des Preisgerichtes statt.
Abschließend wird das Ergebnis des VOF-Verfahrens einschließlich des Wettbewerbsergebnisses
der Bezirksvertretung-Münster-Mitte, dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, dem Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien, dem Sportausschuss, dem Ausschuss für Umwelt-
schutz, Klimaschutz und Bauwesen und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben.
Zu 6. Terminübersicht
11.01.2016 Bekanntmachung im EU-Amtsblatt
12.02.2016 Bewerbungsschluss
24.02.2016 Preisrichtervorbesprechung
25.02.2016 Auslosung der Teilnehmer
10.03.2016 Versand der Auslobungsunterlagen
(21.03. – 02.04. Osterferien)
07.04.2016 Einführungskolloquium
31.05.2016 Abgabe der Planunterlagen
07.06.2016 Abgabe der Modelle
formale und inhaltliche Vorprüfung
(11.07 – 23.08. Sommerferien)
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25.08.2016 Sitzung des Preisgerichts
2. Jahreshälfte: Durchführung des VOF – Verfahrens (siehe Pkt. 5)
Zu 7.: Kosten des Wettbewerbsverfahrens
Für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und des VOF-Verfahrens entstehen Kosten in
Höhe von insgesamt 325.000,00 €. Davon entfallen auf die Wettbewerbssumme (Preise und
Ankäufe), die nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) zu berechnen ist,
220.000,00 €. Auf die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens und des VOF-Verfahrens
entfallen voraussichtlich Kosten in Höhe von 105.000,00 €.
Hinweise zum weiteren Beratungsverlauf:
Die Vorlage „Rahmenbedingungen für den Aufbau der 2. Städt. Gesamtschule“ /V/0807/2015) wird
am 11.11 2015 im Rat beraten. Prüfaufträge aus der Vorbereitung in den Fachausschüssen, die
nicht mit der E1 -Vorlage zur v. g. Ratsvorlage beantwortet werden , werden, soweit möglich, a n-
schließend kurzfristig bearbeitet und die Ergebnisse in den Beratungsgang dieser Vorlage (Durc h-
führung eines Architektenwettbewerbes) über eine E1-Vorlage eingebracht.
Zu 8.
Der Rat nimmt die Darstellung der Baukosten (nicht der Gesamtprojektkosten) zur Kenn t-
nis.
Den ermittelten Baukosten sind allgemein gültige Kostenrichtwerte des Baukosteninform a-
tionszentrums der Deutschen Architektenkammern (BKI) hinterlegt und stellen bei dem der-
zeitigen Projektstand Schätzwerte dar.
Die Kostenermittlungen wurden entsprechend dem derzeitigen Stand des Projektes wie
folgt vorgenommen.
1.)
Kostenberechnung für den Neubau von Schule für die Sek I und Sporthalle auf dem
OFD – Grundstück:
Bauwerkskosten:
Zugrunde gelegt wurden die mit Vo rlage V/0016/2015 beschlossenen Raumprogramme mit
den Nutzflächen (NF) für Schule und Sporthallen. Daraus ergeben sich für
- Neubau Schulgebäude:
mit 7.965 qm NF und demnach 13.541 qm BGF (Bruttogeschossfläche)
berechnet auf der Basis des Baukostenindex (BKI) und Berücksichtigung der Standards
gem. Gebäudeleitlinien der Stadt Münster
Bauwerkskosten von 22.687.500 €
- Neubau 4-fach Sporthalle
mit 2.400 qm NF und demnach 3.150 qm BGF
Berechnung s. o.
Bauwerkskosten von 5.803.875 €
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KG 300/400 Bauwerkskosten 28,5 Mio. €
KG 500 Außenanlagen 3,25 Mio. €
KG 600 Ausstattung Schule und Sport 2,5 Mio. €
KG 700 Baunebenkosten 7,7 Mio. €
Gesamtkostenrahmen Stand 2015
41,95 Mio. €
Baupreissteigerung bis 2019 mit ca. 2% pro Jahr
Gesamtkostenrahmen Stand 2019
45,25 Mio. €
Zur weiteren Erläuterung der Gesamtprojektkosten sowie zum Ver gleich der Investition s-
kosten der 2. Gesamtschule mit denen für das Freiherr-von-Stein Gymnasium wird auf das
Schreiben von Herrn Stadtrat Peck an die Fraktionen vom 21.10.2015 verwiesen.
Für den Neubau des Freiherr-von-Stein Gymnasiums in der Größe der 2. Gesamtschule
ergäben sich demzufolge für 2019 Investitionskosten von geschätzt z.Zt. 45,78 Mio. €
2.)
Kostenberechnung für den Umbau der der Fürstin-von-Gallitzin Schule für die Sek II:
- Fläche von 9.350 qm BGF im Bestand:
Bauwerkskosten berechnet mit 25 % von Neubaukosten auf der Basis des Baukosten-
index (BKI) und Berücksichtigung der Standards gem. Gebäudeleitlinien der Stadt
Münster:
Bauwerkskosten von 3.400.000 € sowie
Baunebenkosten von 850.000 €
Gesamtkostenrahmen Stand 2015
4,25 Mio. €
Baupreissteigerung bis 2020 (Beginn des Umbaus)
mit ca. 2% pro Jahr
Gesamtkostenrahmen Stand 2020
4,67 Mio. €
Zu 9.
Nach Abschluss des Architektenwettbewerbes und des VOF -Verfahrens werden auf Basis
des ausgewählten Entwurfs Varianten weitere Möglichkeiten zur Kostenreduzierung (ke i-
ne Alternativplanungen) erarbeitet.
Nach Abschluss des Architektenwettbewerbes und des VOF -Verfahrens werden auf Grund-
lage der Entwurfsplanung nicht Varianten oder Alternativen, sondern weitere Möglichkeiten
zur Kosteneinsparung erarbeitet. Der Begriff „Varia nte“ suggeriert, dass neue Planungen
angefertigt werden, die vom Entwurf des Preisträgers abweichen. Das wäre ein Verstoß g e-
gen die Wettbewerbsrichtlinien.
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Weitergehende Hinweise:
Gemäß § 1 (2) der Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 zielen W ettbewer-
be darauf, optimierte - auch unter wirtschaftlichen Kriterien - Konzepte für die L ö-
sung von Planungsaufgaben und den geeigneten Auftragnehmer für die weitere Pl a-
nung zu finden.
Nach (§ 8 (2) RPW 2013 ist bei der Umsetzung des Projekts einer der Preisträger, in
der Regel der Gewinner, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts
mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund
der Beauftragung entgegensteht. Art und Umfang der Beauftragung müssen siche r-
stellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Dritte dürfen
später keine Planungsleistungen für die Wettbewerbsaufgabe übernehmen.
Zu 10.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung das Raumprogramm für den Sport i n-
tensiv geprüft und im Ergebnis bereits deutlich reduziert hat. Demnach verbleibt als Mini-
mum lediglich der Neubau einer 4 -fach Sporthalle, 3 Kleinspielfelder sowie weitere mult i-
funktionale Flächen für Sport und Pausenfreizeit.
Im Rahmen des Projektes 2. städtische Ge samtschule wurde von Seiten des Sportamtes
das Raumprogramm mit Schreiben vom 25.03.2014 benannt. In Anlehnung an das Rau m-
programm des Freiherr-vom-Stein-Gymnasium wurden für die Außensportanlagen folgende
Sporteinrichtungen ermittelt:
r, je 20 x 40m in Kunststoff
en und Gleiten
Für die Errichtung einer Sporthalle wurde die 6 -zügige Gesamtschule mit 6 -zügiger Ober-
stufe im Endausbau zu Grunde gelegt. Danach ergeben sich 36 Klassen und 18 Oberstufe n-
kurse, somit insgesamt 54 Klassen /Kurse. Unter Zugrundelegung der F estlegungen, nach-
dem für je 10 angefangene Klassen 1 Übungseinheit (Hallensegment) vorzusehen ist, ergibt
sich ein Bedarf von 6 Übungseinheiten für den Sport.
Bei der Benennung des Raumprogramms für eine Sporthalle geht das Sportamt aber ledi g-
lich von einer 4 -fach Sporthalle aus, da die bereits vorhandene 2 -fach Sporthalle der Für s-
tin-von-Gallitzin-Schule (Schule ist auslaufend) mit in die Bedarfsrechnung berücksichtigt
wurde. Diese Anrechnung erfolgt u. a. auch aus wirtschaftlichen Gründen.
In diesem Zusammenhang wird auf das in diesem Jahr von Herrn Prof. Dr. Hübner (Berg i-
sche Universität Wuppertal) - im Auftrag des Stadtsportbund Münster e. V. und der Stadt
Münster - er-stellte Gutachten zur Sportentwicklung in der Stadt Münster verwiesen. Zu dem
Teilbereich „Turn - und Sporthallen“ führt Herr Prof. Dr. Hübner aus, dass die Turn - und
Sporthallen in fast allen Stadtbezirken eine hohe durchschnittliche Auslastung aufweisen.
Besonders hoch ist die Auslastung im Schulbereich im Stadtbezirk Mitte m it über 92 %. Die
Auslastung im Schul- und Vereinsbereich in den Stadtbezirken Ost und Südost beläuft sich
aktuell auf über 96 %. Die Ergebnisse wurden den Mitgliedern des Sportausschusses in der
Sitzung am 24.09.2015 vorgestellt.
Im Zuge der Abstimmungsg espräche hat die Sportverwaltung das notwendige Raumpr o-
gramm Sport einer weiteren intensiven Überprüfung unterzogen. Unter Berücksichtigung
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vorhandener Sporteinrichtungen im unmittelbaren Umfeld der neuen 2. städtischen G e-
samtschule sowie der Auslotung der vorhandenen Ressourcen – in Verbindung der räumli-
chen Enge auf dem Grund -stück und den Vorgaben Kosten zu sparen - wurde das Rau m-
programm Sport Zug um Zug reduziert.
Ebenso wurde für die Erstellung einer 100 m Laufbahn die Öffnung des vorhandenen
Walls a n der kommunalen Sportanlage Manfred -von-Richthofen-Straße nicht weiter ve r-
folgt. Ein durch die Stadt Münster beauftragtes Bodengutachten hatte zum Ergebnis, dass
bei Abtragung des mit Altlasten versehenen Walls Kosten von ca. 1,6 Mio. Euro entstehen.
Abschließend ist festzustellen, dass für die Errichtung der 2. städtischen Gesamtschule für
den Sport lediglich die Errichtung von 3 Kleinspielfedern (optional eventuell noch 2 Beac h-
volleyballfelder) sowie der Neubau einer 4-fach Sporthalle übrig geblieben ist.
Aus sportfachlicher Sicht handelt es sich um ein Minimalprogramm, das für die Errichtung
der 2.Städtischen Gesamtschule (im Endausbau 6 Züge, ca. 1.500 Schülerinnen und Sch ü-
ler) keiner weiteren Reduzierung unterzogen werden darf.
Zu 11.
In die Auslobu ng des Architektenwettbewerbs wird aufgenommen, dass eine Kinderta -
geseinrichtung mit zwei Gruppen mit entsprechendem Raumprogramm (s. Anlage
V/0807/2015) und Außenflächen für Kinder unter drei und drei bis sechs Jahren auf dem
Gelände der OFD eingeplant wird (Errichtungsbeschluss). Der Rat nimmt z.K., dass die Ki n-
dertageseinrichtung wegen der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Land im Zusamme n-
hang mit dem Grundstückserwerb des OFD -Grundstücks nur in Trägerschaft der Stadt
Münster betrieben werden kann.
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 13.02.2015 die Planungen für die 2. Städtische Gesam t-
schule auf dem OFD-Gelände um den Bau einer Kita zu erweitern ist hiermit erledigt.
Die Verwaltung begrüßt angesichts des aktuellen und zukünftigen steigenden Bedarfs für
Kindertagesbetreuungsangebote, insbesondere im Stadtbezirk Münster -Mitte, die Realisi e-
rung einer Kindertageseinrichtung an diesem Standort. Auf Grund der begrenzten räuml i-
chen Möglichkeiten, die aus dem Beschlussvorschlag und dem anliegenden Raumpr o-
gramm hervorgehen, ist ausschließlich eine 2-gruppige im Gesamtkomplex „Kita“ integrier-
bar.
I. V.
gez.
Peck
Stadtrat
Anlagen: Plan Wettbewerbsgebiet, Raumprogramm Kita
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Andreas-Hofer-Straße
- Manfred-von-Richthofen-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0830/2015/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.11.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37