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0395/2026

Mehrkosten für den Bau einer ebenerdigen barrierefreien Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barreierefreie Brücke

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 28.05.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026, TOP 7.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

7052 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/2 
 
Vorlagen-Nummer 28.05.2026 
 0395/2026 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Mobilitätsausschuss 16.06.2026 
Finanzausschuss 29.06.2026 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.06.2026 
Rat 02.07.2026 
 
Mitteilung über eine Erhöhung der investiven Auszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 
KomHVO i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 
2025/2026 
hier: Bau einer ebenerdigen barrierefreien Fußgängerquerung mit Anbindung an die 
Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie 
Gehwegbrücke über die Luxemburger Straße 
Der Verkehrsausschuss  der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 (Vorla-
gen Nr. 0348/2025) den Bau einer ebenerdigen barrierefreien Fußgängerquerung mit 
Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrie-
refreie Gehwegbrücke über die Luxemburger Straße mit Kosten von ca. 896.000 € 
brutto beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.  
 
Im Rahmen der Vergabe der Bauleistungen, sowie einer zusätzlich erforderlichen und 
im Vorfeld nicht einplanbaren Kampfmittelüberprüfung, kam es zu einer Kostenerhö-
hung von insgesamt rund 604.000 € brutto. Somit ergeben sich aktuell Gesamtkosten 
in Höhe von rund 1.500.000 € brutto. 
 
Allgemeines 
 
Aufgrund der baukonjunkturellen Lage war es schwierig, Firmen für die Ausführung 
der Baumaßnahme zu finden und wirtschaftliche Angebote zu erhalten. Im Sinne der 
Mittelstandsförderung wurden die Leistungen in zwei Gewerke aufgeteilt. 
 
Gründe für die Mehrkosten der einzelnen Leistungen: 
 
1. Submissionsergebnisse: 
 
Aus allen Submissionsergebnissen ergaben sich Mehrkosten. Der Vergleich der Sub-
missionsergebnisse zeigt, dass die angebotenen Preise geringfügig voneinander ab-
weichen und dementsprechend die aktuelle Marktlage abbilden.

2 
 
 
2. Neubau Rampen und Querung 
 
Im Gewerk Neubau Rampen und Querung entstehen Mehrkosten aufgrund des erhöh-
ten Aufwands durch die kleinteiligen Flächen. Durch die geringen Platzverhältnisse 
vor Ort insbesondere durch weitere örtlich angrenzende Baustellen ist die Baustellen-
logistik aufwendig und folglich mit erhöhten Kosten verbunden. Die Arbeiten in der 
Nähe des Gleisbereichs erschweren die Baustellenlogistik.  
 
3. Geländer 
 
Die neue Rampe und Zuwegung soll mit einem Geländer im Stil des Bestandsgelän-
ders auf der Haltestelle versehen werden. Das vorgesehene Geländer ist kein Stan-
dardgeländer, sondern muss entsprechend der Örtlichkeit angepasst hergestellt wer-
den. Aufgrund der Kürze der Zeit zwischen Beauftragung und Ausführung und der be-
sonderen Konstruktion entstehen Mehrkosten.  
 
4. Termineinhaltung 
 
Die vorbereitenden Maßnahmen für die Herstellung der neuen Rampen und Querung 
– Untersuchung des Kampfmittelverdachtspunktes, Komplettabriss der Fußgängerbrü-
cke – wurden abgeschlossen. Die Umsetzung der Baumaßnahme hat bereits im April 
2026 begonnen, um den vorliegenden Zwischenzustand ohne Zuwegung im Nordos-
ten der Haltestelle möglichst zu verringern. Zusätzlich lagen innerhalb der Osterferien 
verlängerte Betriebspausen der KVB vor, die für die Arbeiten im Gleisbereich genutzt 
wurden. Aufgrund der kurzen Terminschiene ist sowohl die Erstellung der Werkspla-
nung als auch die Beschaffung der Fertigteile und weiteren Materialien mit Mehrauf-
wand verbunden. 
 
Finanzierung 
 
Von den nunmehr prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von 1.500.000 € brutto sind 
bis einschließlich März 2026 erst ca. 100.000 € brutto abgeflossen. 
 
Zur Finanzierung der übrigen Kosten von insgesamt rund 1.400.000 € sind im 
Haushaltsplan 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, 
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6903 - 1202 - 
1 - 6013, Hst. Weißhausstr. – Barrierefreiheit im Hj. 2026 in Höhe von 60.000 € 
veranschlagt. Weitere 536.000 € werden gemäß Baubeschluss an gleicher Stelle im 
Wege der echten Deckung gem. § 9 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2025/2026 durch 
eine Umschichtung von der Finanzstelle 6903-1202-1-7090 – Hst. Friesenplatz – 
Einbau von Aufzügen, im gleichen Teilfinanzplan und gleicher Produktgruppe zur 
Verfügung gestellt. Weitere 604.000 € werden an gleicher Stelle im Wege der echten 
Deckung gem. § 9 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2025/2026 durch eine Umschichtung 
von der Finanzstelle 6903 -1202-1-7118 – Hst. Reichensbergerplatz – Einbau von 
Aufzügen, im gleichen Teilfinanzplan und gleicher Produktgruppe zur Verfügung 
gestellt. Die Umschichtung ist möglich, weil sich die Realisierung dieser Maßnahmen 
verzögert und dadurch die veranschlagten Mittel nicht in voller Höhe benötigt werden. 
 
Die darüber hinaus ab 2027 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in 
Höhe von maximal 200.000 € werden im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027ff. an gleicher Stelle bedarfsgerecht 
berücksichtigt.

3 
 
Die mit der Maßnahme verbundenen jährlichen Abschreibungen in Höhe von 60.000 € 
und die jährlichen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 42.880 € 
ab 2027 wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungspro-
zesse 2027ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 14 – 
Bilanzielle Abschreibungen bzw. 2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen, inner-
halb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Förderung 
 
Der Förderantrag für den Bau einer ebenerdigen barrierefreien Fußgängerquerung 
wurde im Jahr 2025 positiv beschieden. Die Maßnahme wird gemäß §13 ÖPNV NRW 
durch den Zweckverband go.Rheinland mit derzeit 1.072.000 € gefördert. Der 
Fördersatz beträgt 90 Prozent auf die zuwendungsfähigen Ausgaben. 
 
Aus dem Verhältnis der bewilligten Zuwendungen zu den Gesamtkosten der 
Maßnahme ergibt sich eine Refinanzierungsquote von rd. 71 %. 
 
Fertigstellung 
 
Die Abnahme aller Gewerke ist bis voraussichtlich Mitte 2026 vorgesehen. Die Inbe-
triebnahme erfolgt nach behördlicher Abnahme durch die Technische Aufsichtsbe-
hörde Düsseldorf und nach Übernahme durch die KVB AG voraussichtlich ebenfalls 
bis Mitte 2026. 
 
Zusammenfassung 
 
Die Erhöhung der Kosten gegenüber dem Baubeschluss ist im Wesentlichen der bau-
konjunkturellen Situation und den damit verbundenen Submissionsergebnissen, 
Schwierigkeiten beim Bauen im Bestand im Bereich einer Hauptverkehrsachse Kölns 
und der Terminsicherung unter Berücksichtigung der vorliegenden verlängerten nächt-
lichen Sperrpausen geschuldet. 
 
Die vorliegende Berechnung der Mehrkosten stellt den zum heutigen Zeitpunkt zu er-
wartenden Stand dar, vorbehaltlich der Schlussrechnungen und möglicher Nachtrags-
leistungen der ausführenden Firmen und sonstigen Beteiligten. Die exakte Baukosten-
höhe lässt sich erst nach Schlussrechnung der Baumaßnahme beziffern.  
 
Gez. Burmester

Beratungsverlauf (4)

16.06.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.06.2026 Finanzausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.06.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0395/2026
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
28.05.2026
Erstellt
09.02.2026 08:59