0395/2026
Mehrkosten für den Bau einer ebenerdigen barrierefreien Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barreierefreie Brücke
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
7052 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/69/692/2 Vorlagen-Nummer 28.05.2026 0395/2026 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 16.06.2026 Finanzausschuss 29.06.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.06.2026 Rat 02.07.2026 Mitteilung über eine Erhöhung der investiven Auszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 hier: Bau einer ebenerdigen barrierefreien Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Gehwegbrücke über die Luxemburger Straße Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 (Vorla- gen Nr. 0348/2025) den Bau einer ebenerdigen barrierefreien Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrie- refreie Gehwegbrücke über die Luxemburger Straße mit Kosten von ca. 896.000 € brutto beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Im Rahmen der Vergabe der Bauleistungen, sowie einer zusätzlich erforderlichen und im Vorfeld nicht einplanbaren Kampfmittelüberprüfung, kam es zu einer Kostenerhö- hung von insgesamt rund 604.000 € brutto. Somit ergeben sich aktuell Gesamtkosten in Höhe von rund 1.500.000 € brutto. Allgemeines Aufgrund der baukonjunkturellen Lage war es schwierig, Firmen für die Ausführung der Baumaßnahme zu finden und wirtschaftliche Angebote zu erhalten. Im Sinne der Mittelstandsförderung wurden die Leistungen in zwei Gewerke aufgeteilt. Gründe für die Mehrkosten der einzelnen Leistungen: 1. Submissionsergebnisse: Aus allen Submissionsergebnissen ergaben sich Mehrkosten. Der Vergleich der Sub- missionsergebnisse zeigt, dass die angebotenen Preise geringfügig voneinander ab- weichen und dementsprechend die aktuelle Marktlage abbilden. 2 2. Neubau Rampen und Querung Im Gewerk Neubau Rampen und Querung entstehen Mehrkosten aufgrund des erhöh- ten Aufwands durch die kleinteiligen Flächen. Durch die geringen Platzverhältnisse vor Ort insbesondere durch weitere örtlich angrenzende Baustellen ist die Baustellen- logistik aufwendig und folglich mit erhöhten Kosten verbunden. Die Arbeiten in der Nähe des Gleisbereichs erschweren die Baustellenlogistik. 3. Geländer Die neue Rampe und Zuwegung soll mit einem Geländer im Stil des Bestandsgelän- ders auf der Haltestelle versehen werden. Das vorgesehene Geländer ist kein Stan- dardgeländer, sondern muss entsprechend der Örtlichkeit angepasst hergestellt wer- den. Aufgrund der Kürze der Zeit zwischen Beauftragung und Ausführung und der be- sonderen Konstruktion entstehen Mehrkosten. 4. Termineinhaltung Die vorbereitenden Maßnahmen für die Herstellung der neuen Rampen und Querung – Untersuchung des Kampfmittelverdachtspunktes, Komplettabriss der Fußgängerbrü- cke – wurden abgeschlossen. Die Umsetzung der Baumaßnahme hat bereits im April 2026 begonnen, um den vorliegenden Zwischenzustand ohne Zuwegung im Nordos- ten der Haltestelle möglichst zu verringern. Zusätzlich lagen innerhalb der Osterferien verlängerte Betriebspausen der KVB vor, die für die Arbeiten im Gleisbereich genutzt wurden. Aufgrund der kurzen Terminschiene ist sowohl die Erstellung der Werkspla- nung als auch die Beschaffung der Fertigteile und weiteren Materialien mit Mehrauf- wand verbunden. Finanzierung Von den nunmehr prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von 1.500.000 € brutto sind bis einschließlich März 2026 erst ca. 100.000 € brutto abgeflossen. Zur Finanzierung der übrigen Kosten von insgesamt rund 1.400.000 € sind im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6903 - 1202 - 1 - 6013, Hst. Weißhausstr. – Barrierefreiheit im Hj. 2026 in Höhe von 60.000 € veranschlagt. Weitere 536.000 € werden gemäß Baubeschluss an gleicher Stelle im Wege der echten Deckung gem. § 9 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2025/2026 durch eine Umschichtung von der Finanzstelle 6903-1202-1-7090 – Hst. Friesenplatz – Einbau von Aufzügen, im gleichen Teilfinanzplan und gleicher Produktgruppe zur Verfügung gestellt. Weitere 604.000 € werden an gleicher Stelle im Wege der echten Deckung gem. § 9 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2025/2026 durch eine Umschichtung von der Finanzstelle 6903 -1202-1-7118 – Hst. Reichensbergerplatz – Einbau von Aufzügen, im gleichen Teilfinanzplan und gleicher Produktgruppe zur Verfügung gestellt. Die Umschichtung ist möglich, weil sich die Realisierung dieser Maßnahmen verzögert und dadurch die veranschlagten Mittel nicht in voller Höhe benötigt werden. Die darüber hinaus ab 2027 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von maximal 200.000 € werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027ff. an gleicher Stelle bedarfsgerecht berücksichtigt. 3 Die mit der Maßnahme verbundenen jährlichen Abschreibungen in Höhe von 60.000 € und die jährlichen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 42.880 € ab 2027 wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungspro- zesse 2027ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen bzw. 2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen, inner- halb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Förderung Der Förderantrag für den Bau einer ebenerdigen barrierefreien Fußgängerquerung wurde im Jahr 2025 positiv beschieden. Die Maßnahme wird gemäß §13 ÖPNV NRW durch den Zweckverband go.Rheinland mit derzeit 1.072.000 € gefördert. Der Fördersatz beträgt 90 Prozent auf die zuwendungsfähigen Ausgaben. Aus dem Verhältnis der bewilligten Zuwendungen zu den Gesamtkosten der Maßnahme ergibt sich eine Refinanzierungsquote von rd. 71 %. Fertigstellung Die Abnahme aller Gewerke ist bis voraussichtlich Mitte 2026 vorgesehen. Die Inbe- triebnahme erfolgt nach behördlicher Abnahme durch die Technische Aufsichtsbe- hörde Düsseldorf und nach Übernahme durch die KVB AG voraussichtlich ebenfalls bis Mitte 2026. Zusammenfassung Die Erhöhung der Kosten gegenüber dem Baubeschluss ist im Wesentlichen der bau- konjunkturellen Situation und den damit verbundenen Submissionsergebnissen, Schwierigkeiten beim Bauen im Bestand im Bereich einer Hauptverkehrsachse Kölns und der Terminsicherung unter Berücksichtigung der vorliegenden verlängerten nächt- lichen Sperrpausen geschuldet. Die vorliegende Berechnung der Mehrkosten stellt den zum heutigen Zeitpunkt zu er- wartenden Stand dar, vorbehaltlich der Schlussrechnungen und möglicher Nachtrags- leistungen der ausführenden Firmen und sonstigen Beteiligten. Die exakte Baukosten- höhe lässt sich erst nach Schlussrechnung der Baumaßnahme beziffern. Gez. Burmester
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0395/2026
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 28.05.2026
- Erstellt
- 09.02.2026 08:59