V/0722/2021
Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung südlich Hiltruper Straße im Stadtteil Angelmodde, Bezirk Südost
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Anlage 7.1_Kleine_Riesen_Bewerbung_südl.Hiltruper_Str
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BET, (Ei "Kleine ©) dat \ ©) Riesen’ Bilinguale Kindertagesstätten Kindertagesstätten Kleine Riesen Nord gGmbH | Fabrikstr. 1/1 | 73728 Esslingen Frau Tigger Stadt Münster Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 48127 Münster per Fax: 0251-492 7909 Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen, unsere Nachricht vom Telefon, Name Datum (0711) 35 116 40, Pw 21.09.2021 Verbindliches Angebot für die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung in der Hiltruper Straße im Stadtteil Angelmodde; Ausschreibungsnummer: 03/2021 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, hiermit bewerben wir uns um die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung in der Hiltruper Straße im Stadtteil Angelmodde. Für den Betrieb unserer kleineren Kindertagesstätten in Münster ist wichtig, weitere Gruppen in Ihrer Stadt zu eröffnen. Dies würde uns eine bessere Personalplanung, insbesondere bei kurzfristigem Personalausfall, und.den Aufbau von noch besseren Kooperationsstrukturen vor Ort ermöglichen. Der Betrieb der Einrichtungen ist mit einem Trägeranteil von 7,3 % möglich. Mit freundlichen Grüßen Peter Wahler Geschäftsführer kleine Riesen Nord gemeinnützige GmbH | Fabrikstr. 1/1 | 73728 Esslingen | Telefon: (0711) 35 116.40 | Telefax: (0711) 35 116 417 | www.littlegiants.de | info@littlegiants.de Geschäftsführer | Dipl.-Ing. Jelena Wahler, MBA (Duke) | Dipl.-Ing. Peter Wahler, MBA (Duke) Sitz der Gesellschaft | Esslingen am Neckar | Amtsgericht Stuttgart HRB 7393 Bankverbindung | Volksbank Esslingen eG | IBAN DE17 6119 0110 0244 0280 01 | BIC GENODES1ESS 9° brand 18
Anlage 6.1_Global_Education_Rahmenkonzept_südl.Hiltruper_Str
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Anlage 4 Bitte beachten Sie unseren Haftungshinweis unter: https://www.familienservice.de/haftung © pme Familienservice Gruppe | www.familienservice.de | Anlage_4_LW_Konz_Kita_Angelmodde.docx_190919_e | Seite 1 von 19 Die Einrichtungen der Global Education – pme Familienservice Gruppe Konzept für die Betreuung in unseren Kindertageseinrichtungen von 0 bis 6 Jahren Vorwort Dieses Rahmenkonzept stellt die Überlegungen und Planungen des Trägers Global Education dar. Unsere pädagogischen Teams, die vor Ort in unseren Kindertagesstätten tätig sind, greifen dieses Konzept auf, um es in einem kontinuierlichen Prozess den lokalen Gegebenheiten anzupassen, weiterzuentwickeln und gezielt eigene Schwerpunkte zu setzen. Bei uns steht das Kind im Mittelpunkt. In unserer pädagogischen Arbeit bieten wir allen Kindern viel Raum für Kreativität und Fantasie. Die Raumgestaltung und der Tagesablauf orientieren sich an den Bedürfnissen sowohl der Gruppe als auch der einzelnen Kinder. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Familien ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Alle tragen zum Wohl des Kindes bei und bringen gemeinsam ihre Kompetenzen ein, um jedem Kind die besten Entwicklungschancen zu geben. Wir freuen uns, wenn wir Kinder und ihre Familien ein Stück auf dem Lebensweg begleiten dürfen, und möchten mit dem vorliegenden Konzept unsere pädagogische Grundhaltung näherbringen. Stand: Dezember 2020 Inhalt Vorstellung des Trägers und Entstehung der Einrichtungen ............................................. 2 Allgemeines Selbstverständnis und unser Bild vom Kind .................................................. 2 Beschreibung der Rahmenbedingungen ........................................................................... 3 Öffnungszeiten und Betreuungsmodelle ................................................................................. 3 Sozialraumorientierung ....................................................................................................... 3 Raumkonzept .................................................................................................................... 4 Pädagogisches Fachteam ..................................................................................................... 4 Gesunde Ernährung der Kinder ............................................................................................. 4 Ziele und Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit .......................................................... 4 Beteiligungsverfahren für Kinder – ein Grundrecht .................................................................. 5 Inklusive Bildung ................................................................................................................ 6 Eingewöhnung der Kinder .................................................................................................... 7 Bildungsziele ..................................................................................................................... 7 Bildungsschwerpunkte ........................................................................................................ 9 Qualitätssicherung ............................................................................................................. 10 Unser Kinderschutzauftrag .................................................................................................. 11 Kindergesundheit .............................................................................................................. 12 Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Familien .......................................................... 16 Bedarfserhebung und Mitwirkung von Familien ...................................................................... 16 Entwicklungsbegleitung und Dokumentation: „BeDo“ .............................................................. 16 Eltern-App ........................................................................................................................ 17 Beschwerdeverfahren für Kinder und Sorgeberechtigte ........................................................... 17 24/7h Hotline für Lernwelten Eltern ..................................................................................... 18 Literatur ......................................................................................................................... 18 Anlage 4 Bitte beachten Sie unseren Haftungshinweis unter: https://www.familienservice.de/haftung © pme Familienservice Gruppe | www.familienservice.de | Anlage_4_LW_Konz_Kita_Angelmodde.docx_190919_e | Seite 2 von 19 Vorstellung des Trägers und Entstehung der Einrichtungen Der pme Familienservice beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit dem Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ und sieht es als eine seiner Kernaufgaben, die Lebenssituation von berufstätigen Eltern und ihren Kindern zu erleichtern. Hierbei arbeiten wir mit Unternehmen und Institutionen zusammen, die durch Aktivitäten im Bereich Work-Life-Balance ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen möchten. Seit unserer Entstehung im Jahr 1991 haben wir unser Netzwerk kontinuierlich ausgebaut. Die pme Familienservice Gruppe ist an mehr als 30 Standorten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Tschechien vertreten und betreibt über 60 betriebsnahe Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Kindertagesstätten des pme Familienservice stellen einen innovativen Beitrag für die Kinderbetreuungslandschaft in den einzelnen Regionen dar. Ende 1999 haben wir mit Unterstützung der Commerzbank in Frankfurt „Kids & Co. Back-up“ eröffnet – Europas erste Back- up-Einrichtung zur Betreuung von Kindern im Alter von acht Wochen bis ca. 12 Jahren in Ausnahmefällen. Inzwischen hat sich der pme Familienservice als Träger von betriebsnahen, bedarfsorientierten sowie öffentlich geförderten Kinderbetreuungseinrichtungen etabliert. Heute betreiben wir über 60 Einrichtungen in ganz Deutschland – Kindergärten, Kinderkrippen, Back-up- Einrichtungen, Familienkrippen und Schülerbetreuungen. Die Global-Education-Einrichtungen der pme Familienservice Gruppe sind speziell auf öffentlich zugängliche, institutionelle Kinderbetreuung ausgerichtet. Allgemeines Selbstverständnis und unser Bild vom Kind Zufriedene Kinder bedeuten zufriedene Mütter und Väter – dies gilt auch im Umkehrschluss. In unseren Kinderbetreuuungseinrichtungen stehen die Bedürfnisse von Eltern und ihrer Kinder im Mittelpunkt. Unser Ziel ist es, dass Eltern mit gutem Gewissen ihrer Arbeit nachgehen können und ihre Kinder bestens betreut wissen. Wir orientieren uns inhaltlich und strukturell an den Bedingungen eines modernen Familien- und Arbeitslebens und verstehen uns als Dienstleister, der lebendige, zuverlässige und nachhaltige Bildungsorte für Kinder schafft. Das vorliegende pädagogische Konzept der Kindertageseinrichtungen knüpft an die Ergebnisse der Nationalen Qualitätsinitiative (NQI) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) an (Tietze/Viernickel 2002). Die neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse der Krippenforschung, der Gleichaltrigenforschung und der Hirnforschung (vgl. Beller 1995; Dornes 1993; Schneider/Wüstenberg 1996; Singer 2004) sowie die nationale und internationale Diskussion zum Thema „Häuser für Kinder und Familien“, ausgelöst von den in Großbritannien gegründeten Einrichtungen zur frühkindlichen Erziehung „Early Excellence Centers“ (vgl. Hebenstreit-Müller 2003; Seehausen 2004) gehen in dieses Konzept ein. Unser Verständnis von Kleinstkind- und Elementarpädagogik geht von einem grundsätzlichen Bild vom Kind aus, bei dem Kinder heranwachsende Menschen und von Geburt an eigenständige Persönlichkeiten sind, die als „Akteure ihrer Entwicklung“ zu respektieren sind. Die Säuglings- und Kleinkindforschung der letzten Jahrzehnte hat deutlich gemacht, dass jedes Kind mit einer Vielzahl an Kompetenzen und Bedürfnissen auf die Welt kommt. Kinder sind fähig, mit dem Rückhalt einer Bezugsperson eigenaktiv die Welt mit allen Sinnen zu entdecken und zu erkunden. Sie eignen sich dabei Wissen an, das ihr Weltbild tagtäglich komplexer werden lässt. Wir verstehen Bildung und Erziehung als einen Prozess, bei dem die Erwachsenen die Kinder auf ihrem jeweiligen Entwicklungsweg begleiten, unterstützen und motivieren, ihnen Lob und Anerkennung geben und sie in ihren „Stärken stärken“. Der Erwachsene sieht sich als aufmerksamer, wacher Begleiter des Kindes und seiner Entwicklungsprozesse. Er ist nicht aktiv eingreifender Förderer der Entwicklung, sondern seine innere Haltung ist geprägt von Respekt und Achtsamkeit gegenüber der Eigenständigkeit seiner Mitmenschen. In unserer täglichen Arbeit respektieren wir die Autonomie und Individualität des Kindes und unterstützen den Entwicklungsprozess, indem wir emotionale Sicherheit, Geborgenheit und Schutz bieten und die Umgebung und die Tagesstruktur so gestalten, dass ein ganzheitliches Lernen und ein Einfinden in die soziale Welt ermöglicht wird. Wir beobachten und erkennen die individuellen Lern- und Entwicklungsthemen des einzelnen Kindes und knüpfen in der pädagogischen Arbeit daran an. Anlage 4 Bitte beachten Sie unseren Haftungshinweis unter: https://www.familienservice.de/haftung © pme Familienservice Gruppe | www.familienservice.de | Anlage_4_LW_Konz_Kita_Angelmodde.docx_190919_e | Seite 3 von 19 Die autonome Bewegungsentwicklung, das freie Spiel und die beziehungsvolle, kooperative Pflege sind Grundthemen der Pikler/Hengstenberg-Pädagogik und wesentliche Elemente in unserem Verständnis des Bildes vom Kind. Sie prägen den Umgang mit dem einzelnen Kind. (Kleinst-)Kinder lernen permanent mit all ihren Sinnen durch Imitation, Beobachtung, Zuhören und auch durch Ruhephasen. Wichtig ist ein geregelter Tagesablauf, der Freiräume zum aktiven Erkunden zulässt, Entwicklungsanreize gibt und nötige Ruhephasen bietet, damit die vielen Erlebnisse und Eindrücke verarbeitet werden können. Jedes Kind folgt seinem eigenen Entwicklungsplan. Diese Selbstbildungsprozesse unterliegen dem individuellen Tempo und orientieren sich an kindlichen Interessen. Kinder sind Forscher und Gestalter ihrer Lebenswelt. Deshalb brauchen sie • die Möglichkeit, mit allen Sinnen die Welt zu erfahren und begreifen zu können, • eine Welt, die ihnen ganzheitliche Erfahrungen ermöglicht, • Spiel- und Bewegungsräume, die sie in ihrer Tätigkeit und Fantasie anregen und ihnen Herausforderungen und gleichzeitig Schutz bieten, • Zeit zum Einfinden in neue Situationen, Zeit für Übergänge, Zeit für individuelle Lernerfahrungen, Zeit zum eigenständigen Ausprobieren und Zeit für Zuneigung, Ruhe und Pflege, • andere Kinder, mit denen sie auf Entdeckungsreise gehen, an denen sie sich messen und denen sie helfen können und • Erwachsene, die auf die Signale der Kinder im Dialog eingehen, sich Zeit nehmen und Halt und Orientierung bieten. Beschreibung der Rahmenbedingungen Die beschriebenen Rahmenbedingungen gelten grundsätzlich für alle unsere Einrichtungen. Lokale Unterschiede ergeben sich durch Vorgaben und Richtlinien der Kommunen. Öffnungszeiten und Betreuungsmodelle Die Global Education bietet den Eltern nach Möglichkeit eine bedarfsorientierte Kinderbetreuung an. Die Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtungen richten sich nach den regionalen Vorgaben und nach Möglichkeit an den Bedürfnissen der Eltern. Aktuell planen wir für die Einrichtung in Münster eine Öffnungszeit von 7:00-17:00 Uhr sowie 15 Schließtage im Jahr. Die Betreuungspakete (25 Std., 35 Std. und 45 Std.) können innerhalb der Öffnungszeit, flexibel von Mo-Fr von Seitens der Eltern gebucht werden. D.h. 25 Std. können auch auf 3-4 volle Tage, 5 hlabe Tage oder auch 35 Std. auf 4. Tage die Woche verteilt werden. In den Einrichtungen der Global Education können Kinder im Alter von acht Wochen bis zum Schuleintritt ganztags betreut werden, wobei auf eine ausgewogene Altersmischung geachtet wird. Die Global Education legt besonderen Wert auf einen positiven Übergang zu weiterführenden Betreuungslösungen. Die Eltern werden über Betreuungsangebote nach der Krippen- bzw. Kindergartenzeit beraten. Sozialraumorientierung Eltern schätzen besonders die gute Erreichbarkeit unserer Einrichtungen. Bei der Auswahl des Standorts sind wir auf eine zentrale Lage und eine gute Verkehrsanbindung angewiesen. Wir haben uns im Laufe der Jahre ein Netzwerk zu Institutionen im Stadtteil (z. B. Feuerwehr, Polizei, weiteren Kindertageseinrichtungen, Schulen, etc.), sowie im gesamten Stadtgebiet aufgebaut, das auf vielfältige Weise ein Zugewinn ist. Neben der Zusammenarbeit und dem regelmäßigen Kontakt zu den kommunalen Jugendämtern wird die Möglichkeit des Austausches sowie die enge Zusammenarbeit mit dem städtischen Frühförderungszentrum für Kinder genutzt. Hier erhalten Eltern und Sorgeberechtigte Unterstützung in ihrer Erziehungsverantwortung und Elternschaft, bezüglich der frühkindlichen Entwicklung ihrer Kinder. Unsere Einrichtungen sind ein Teil des Sozialraums und eine zentrale Instanz für Familien. Kindertageseinrichtungen bieten ein Zentrum für kooperative Tätigkeiten an. Sie sind Orte der Anlage 4 Bitte beachten Sie unseren Haftungshinweis unter: https://www.familienservice.de/haftung © pme Familienservice Gruppe | www.familienservice.de | Anlage_4_LW_Konz_Kita_Angelmodde.docx_190919_e | Seite 4 von 19 Begegnung und des Austausches und sind in ihrer Struktur an den Bedürfnissen der Familien ausgerichtet. Raumkonzept Jede Einrichtung der Global Education verfügt über ein individuelles Raumkonzept, das sich an den Bedarfen der jeweiligen Altersgruppe orientiert. Räume als „dritter Erzieher“ haben eine große Bedeutung für die Entwicklung der Kinder und müssen vor allem für Kinder, die sich ganztags in Kitas aufhalten, eine Reihe von Funktionen bereithalten. Wir konzipieren flexible Raumkonzepte, die sich an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder anpassen und den nötigen Sicherheitsstandards gerecht werden. Hierbei arbeiten wir mit den Jugendämtern und pädagogischen Fachberaterinnen und Fachberatern, mit Unfallkassen und Feuerwehren zusammen. Pädagogisches Fachteam Das Betreuungsteam besteht aus fachlich qualifiziertem und ausgebildetem pädagogischen Personal. Die Einrichtung leitet immer eine pädagogische Fachkraft. Ein Kita-Management unterstützt organisatorische und planerische Aufgaben professionell. Für fachliche Fragen steht eine Fachberatung zur Verfügung. Wir verstehen uns als Lern- und Lehrbetrieb und ermöglichen eine Vielzahl von Praktika und berufsbegleitende pädagogische Ausbildungen. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit pädagogischen Erfahrungen ohne ausgewiesene Ausbildung geben wir die Möglichkeit, in unserem Team mitzuarbeiten. Wir möchten das in unserem Leitbild verankerte Ziel von Vielfältigkeit/Diversity in unserer Mitarbeiterschaft auch hierdurch fördern. Da wir auch als Arbeitgeber Vorbild sein möchten, ist es für Einrichtungen der Global Education selbstverständlich, im Rahmen von Selbstevaluationsprozessen die Qualität der Arbeitspraxis zu überprüfen. Wir geben unseren Fachkräften • Zeit für kollegialen Erfahrungsaustausch, • Verfügungszeit zur Kooperation mit Eltern und mit anderen Einrichtungen, • flexible Arbeitszeiten für eigene Interessen und die familiäre Lebenssituation, • Beratungs- und Fortbildungsmöglichkeiten und • Zeit zur Beteiligung an Forschungsprojekten. Gesunde Ernährung der Kinder Essen ist für uns mehr als Nahrungsaufnahme. Essen bedeutet für uns Gemeinsamkeit, Wohlbefinden und Austausch. Deshalb nehmen wir unsere Mahlzeiten gemeinsam ein, richten sie bei Bedarf jedoch an den individuellen Zeiten und Bedürfnisse der Kinder aus – ganz besonders bei Säuglingen. In unseren Einrichtungen wird auf eine gesunde, kindgerechte, ausgewogene und vitaminreiche Ernährung großer Wert gelegt. Wir achten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und bevorzugen Lebenmittel aus biologischen Anbau und regionaler Vermarktung. Die Gestaltung der gesunden Ernährung soll die individuelle Situation des Kindes in Absprache mit den individuellen Anforderungen der Eltern berücksichtigen. Ein Nachmittagssnack und das Abendessen runden das Vollverpflegungsangebot ab. Das gemeinsame Essen der Kinder eröffnet eine Vielzahl an Erfahrungsfeldern, fördert die soziale Interaktion und stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Darüber hinaus entlastet und unterstützt es die Eltern. Ziele und Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit Die Einrichtungen der Global Education möchten als außerfamiliäres System das Heranwachsen in der Familie ergänzen. Aufgabe der Einrichtung ist es, den Kindern neue, vielfältige Erfahrungen außerhalb der Familie zu ermöglichen. In der Kommunikation und im Zusammenleben in einer Kindergruppe sollen die Kinder emotionale Sicherheit erhalten, Anregungen für die Auseinandersetzung mit der Umwelt erleben und altersgemäße Erfahrungsräume für ihre Entwicklung kennenlernen. Klare zeitliche Strukturen und räumliche Vielfalt unterstützen diesen Prozess. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen den Kindern als zuverlässige und kontinuierlich tätige Anlage 4 Bitte beachten Sie unseren Haftungshinweis unter: https://www.familienservice.de/haftung © pme Familienservice Gruppe | www.familienservice.de | Anlage_4_LW_Konz_Kita_Angelmodde.docx_190919_e | Seite 5 von 19 Bezugspersonen zur Seite. Geborgenheit und Orientierungshilfen stehen im Vordergrund des Umgangs mit dem Kind. In Erziehungspartnerschaft mit den Eltern wollen wir die Persönlichkeit des Kindes fördern, mit ihm seine Umgebung für selbstständige Betätigungsmöglichkeiten vorbereiten. Das Kind wird unterstützt, eine fröhliche und an seiner Umwelt interessierte Person zu werden, die lernt, in der Gruppe mit anderen Kindern zu spielen, seine Umwelt zu entdecken und Verantwortung zu übernehmen. In den Einrichtungen der Global Education werden Kinder mit Beeinträchtigungen oder mit speziellem Förderbedarf im Rahmen von Einzelintegrationsmaßnahmen in den pädagogischen Alltag integriert. Die Einrichtungen der Global Education arbeiten im Rahmen des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII zum Wohle des Kindes mit den Sorgeberechtigten und gegebenenfalls mit den örtlichen öffentlichen Behörden zusammen, um einem begründeten Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bestmöglich zu begegnen. Die pme Familienservice Gruppe verfügt über ausgebildete Kinderschutzfachkräfte (Isef- insoweit erfahrene Fachkraft) und jede Einrichtung über eigene Kinderschutzbeauftragte. Beteiligungsverfahren für Kinder – ein Grundrecht Die aktive Teilhabe der Kinder an allen sie betreffenden Abläufen ist konzeptionelles Gestaltungsmerkmal in unseren Kindertagesstätten. Jedes Kind erhält die Möglichkeit, Eigenverantwortung zu übernehmen und eigene Aktivitäten zu gestalten, soweit sich dies mit seinem Wohl und dem der Gruppe vereinbaren lässt. Je jünger Kinder sind, desto weniger können sie selbst Beteiligungsrechte einfordern. Umso größer ist die Verantwortung der Erwachsenen, Kindern Partizipation zu ermöglichen. Eine partizipative Grundhaltung unserer pädagogischen Fachkräfte zeigt sich darin, dass Kinder in die Gestaltung des Lebens in der Einrichtung eingebunden werden. Wir begegnen den Kindern mit einer zugewandten und interessierten Haltung, hören ihnen zu und nehmen sie als Individuen mit spezifischen Bedürfnissen und Rechten ernst. Wir achten • die Selbstbestimmungsrechte der Kinder, insbesondere das Recht auf körperliche Selbstbestimmung, • die Grundbedürfnisse der Kinder, • das Recht des Kindes auf freie Meinungsäußerung, • das Recht des Kindes, als Individuum gesehen zu werden, und • das Recht des Kindes auf die Wahl seiner Kontaktpersonen. Erste Partizipationserfahrungen können Kleinstkinder machen, wenn sie in alltäglichen Situationen erleben, dass sie mit ihren Signalen und Bedürfnissen wahrgenommen und respektiert werden, zum Beispiel beim Essen, Schlafen und Anziehen. Die Teilhabe und Mitgestaltung an Entscheidungen und Abläufen reicht vom täglichen Tisch decken über die Gestaltung der Räume bis zur Mitsprache an Regeln im pädagogischen Gruppenalltag. Kinder werden dabei unterstützt, ihre Bedürfnisse und Wünsche auszudrücken – bzw. je nach Alter der Kinder müssen diese sensibel von den Fachkräften „erfragt“ und beobachtet werden. Babys benötigen aufgrund der noch fehlenden verbalen Fähigkeiten eine individuellere Prozessbegleitung. Unser pädagogisches Personal verfügt über ein hohes Maß an Feinfühligkeit, um die nonverbalen Mitteilungen der Kleinstkinder wahrzunehmen, richtig zu interpretieren und angemessen zu reagieren. Hierfür werden unsere Fachkräfte auch in entsprechenden Seminaren zu „Feinzeichen“ geschult. Durch die Methode der Projektarbeit werden Themen und Vorhaben für den Alltag gemeinsam mit den Kindern ausgehandelt, entschieden, geplant und bearbeitet. Im Rahmen der Projektarbeit gibt es offene Beteiligungsformen, die den Kindern die Möglichkeit gibt, sich an Aktionen zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist ein dialogisches Verständnis der Kommunikation zwischen dem Betreuerteam und den Kindern. So werden Kinder bei Konflikten begleitet und unterstützt. Lösungsmöglichkeiten werden nicht vorgegeben, sondern gemeinsam im Dialog gefunden. Je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder werden unterschiedlichste Beteiligungsformen in den Kita-Alltag integriert, zum Beispiel: • Kinderkonferenzen • Stuhlkreise/Morgenkreise • Kindersprecher • Beobachtung und Dokumentation (Portfolio) Anlage 4 Bitte beachten Sie unseren Haftungshinweis unter: https://www.familienservice.de/haftung © pme Familienservice Gruppe | www.familienservice.de | Anlage_4_LW_Konz_Kita_Angelmodde.docx_190919_e | Seite 6 von 19 So werden beispielsweise im Stuhlkreis freie Aktionen für den Tag vorgestellt, die meist in Kleingruppen angeboten werden. Die Kinder können selbst entscheiden, ob und woran sie teilnehmen möchten, oder können eigene Vorschläge einbringen, die gerne aufgegriffen werden. Durch eine partizipative Haltung und gut entwickelte Strukturen in unseren Teams sichern wir das Recht der Kinder auf Schutz vor Unrecht. Wir verstehen es als unseren Auftrag, Kindern die Beteiligung zu ermöglichen, um sie dadurch zu stärken. Dies ist auch Bestandteil eines präventiven Kinderschutzes, denn starke Kinder sind besser vor möglichen Gefährdungen geschützt. Inklusive Bildung „Die Vielfalt eines Regenbogens hängt vom Standort des Betrachters ab. Selbst wenn 50 Menschen zur gleichen Zeit einen Regenbogen betrachten, sieht jeder einen besonderen, seinen eigenen Regenbogen“. (The Ocean of Air) Der Ausgangspunkt für ein professionelles inklusionspädagogisches Handeln liegt manifestiert in den Menschenrechten. Jeder Mensch hat Menschenrechte, weil er ein Mensch ist. Er hat das Recht auf Leben, auf Würde, Gleichheit, Freiheit, auf ein Leben ohne Diskriminierung, das Recht auf soziale Sicherheit, Bildung, Versorgung usw. Die Betonung liegt auf „jeder Mensch“. Grundsätzlich hat jedes Kind, ob mit Beeinträchtigungen oder ohne, einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kindergartens (SGB IX § 4, Abs. 3). Diesem Anspruch möchten auch die Einrichtungen im pme Familienservice nachkommen. Das Ziel unserer Pädagogik ist es, durch Integration aus Verschiedenheiten ein harmonisches Ganzes herzustellen. Die bestehende Vielfalt wird positiv genutzt und zum Ausgangspunkt für Lernprozesse gemacht. Unser inklusionspädagogisches Handeln beinhaltet: • eine intensive Ausgestaltung der Eingewöhnungsphase; • eine/n kompetente/n, fachlich/em vorbereitete/n Bezugserzieher/in, die sich mit der individuellen Lebenslage des Kindes vertraut gemacht hat; • das bewusste Hineinfinden, Erforschen und Interpretieren der Signale des Kindes; • die regelmäßige und selbstverständliche Zusammenarbeit aller, an der inklusiven Praxis Beteiligten, aus Team und den Kooperationen; • regelmäßige Fortbildungen der pädagogischen Fachkräfte, um die Stärken des Kindes zu stärken – durch gezielte Förderung; • die Bereitung der Umgebung für die Interessen und Belange des Kindes; • pädagogische Angebote und Gestaltung des Tagesablaufs, an denen alle Kinder teilhaben können; • die Gestaltung einer vertrauensvollen Erziehungspartnerschaft; • die Unterstützung aller Erziehungsberechtigten in einem behutsamen Umgang mit Vielfalt und unterschiedlichen Entwicklungsverläufen. Wir orientieren uns an der Kleinkindpädagogik von Emmi Pikler. Die ungarische Kinderärztin Dr. Emmi Pikler war davon überzeugt, dass auch schon Säuglinge und Kleinstkinder als Individuen wahrgenommen und in ihren Kompetenzen gestärkt werden sollen. In unserer Einrichtung teilen wir dieses Menschenbild und arbeiten mit dieser Grundhaltung. Wir Pädagogen verstehen uns als Unterstützer und Begleiter kindlicher Entwicklung. Uns liegt die respektvolle Begegnung mit dem Kind auf Augenhöhe am Herzen, und wir möchten mit ihm gemeinsam seinen Alltag gestalten. Kinder mit Beeinträchtigungen Die Pädagogik der Vielfalt will eine Kultur der Akzeptanz und der demokratischen Teilhabe von Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen und mit unterschiedlichen Lebenswelten fördern und stärken. Dieser Gedanke stellt uns alle vor die Herausforderung, uns mit dem Fremden und dem Anderssein aktiv auseinanderzusetzen – frei von Vorurteilen und daraus resultierender Ablehnung. Kinder mit speziellen Bedürfnissen werden in die Einrichtungen der Global Education integriert. Alle Kinder, ob mit Erschwernissen oder nicht, finden in unseren heterogenen Gruppen stimulierende Spielpartner und Gegebenheiten, die für ihre Bildungsprozesse förderlich sind. In der Gemeinschaft erfahren Kinder die Andersartigkeit als Lernmöglichkeit und Bereicherung. Die Einrichtungen der Global Education sind Orte, an denen Gemeinschaft und Solidarität gepflegt und gelebt wird. Im Anlage 4 Bitte beachten Sie unseren Haftungshinweis unter: https://www.familienservice.de/haftung © pme Familienservice Gruppe | www.familienservice.de | Anlage_4_LW_Konz_Kita_Angelmodde.docx_190919_e | Seite 7 von 19 Vordergrund stehen die Möglichkeiten und Kompetenzen der Kinder, nicht deren Defizite. Ein wertschätzender Umgang zwischen Mitarbeiter/in und Kind setzt das tiefe Vertrauen in das Entwicklungsinteresse, die Eigenaktivität und die Persönlichkeit des Kindes voraus. Die Kinder sind Ausgangspunkt, Bezugspunkt und Mitgestalter der pädagogischen Planung des Alltags. Wichtig ist die Unterstützung der Eltern in einem behutsamen Umgang mit Vielfalt und unterschiedlichen Entwicklungsverläufen. Mädchen und Jungen Bereits im Kindergartenalter eifern Kinder unterschiedlichen Geschlechtsmustern nach und haben in der Regel unterschiedliche Interessengebiete. Was sich im Laufe ihrer Entwicklung als typisch mädchen- oder jungenhaft zeigt, ist ein multifaktorelles Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen und neurobiologischen Prozessen und vor allem das Ergebnis der entsprechenden Sozialisation. Es wird in der ständigen Interaktion und Kommunikation mit anderen Kindern, besonders aber mit Erwachsenen verstärkt. Vor diesem Hintergrund begleiten wir die Kinder, individuelle Wege bei ihrer Identitätsentwicklung zu finden. Wichtig sind hierbei Vorbilder, die beiden Geschlechtern angehören. Viele unserer Kitas zeichnen sich durch eine hohe Männerquote aus, die wir dadurch erreichen, dass wir Männer als pädagogisches Fachpersonal, als Honorarkräfte und als zusätzliches Betreuungspersonal einstellen. Dabei wird die Genderkompetenz sowohl durch die Anwesenheit beider Geschlechter als auch in der Auseinandersetzung im Betreuungsteam und in der Elternschaft in unseren Einrichtungen gefördert. Kulturelle Herkunft Die Global Education steht in ihrer gesamten Ausrichtung für eine Pädagogik der Vielfalt. Dies zieht sich als roter Faden durch sämtliche Arbeitsfelder. In unseren Einrichtungen sind Familien mit unterschiedlichen Familienkulturen eine Selbstverständlichkeit und werden stets als Bereicherung angesehen. Wir schätzen die unterschiedlichen Erfahrungen, Sprachen und interkulturellen Zusammenhänge und unterstreichen dies sowohl in unserem erzieherischen Alltag als auch in vielfältiger Projektarbeit und Festgestaltung („Diversity-Kalender“). Auch unser pädagogisches Team versuchen wir interkulturell zusammenzustellen. Eingewöhnung der Kinder Bei der Eingewöhnung der Kinder orientieren wir uns an dem Berliner Eingewöhnungsmodell (Laewen 2002; Pikler 1988). Die Dauer des Ablösungsprozesses gestaltet sich variabel und orientiert sich grundsätzlich am Kind und seinen Erfahrungen. Auch für die Eltern stellt der Start in einer Kindertageseinrichtung oder der Wechsel in eine andere Betreungsform den Beginn einer neuen Lebensphase dar. Eine Eingewöhnungsphase, die den individuellen Bedürfnissen der Kinder und gleichermaßen den beruflichen Anforderungen der Eltern gerecht wird, ist die Basis für eine positive Entwicklung des Betreuungsverhältnisses. Bildungsziele Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Kinder mit ihren Bedürfnissen und Interessen. Die pädagogische Zielrichtung und die Methoden werden bestimmt von altersgemäßen Entwicklungsthemen wie Identitätsbildung, Selbstständigkeit, Autonomiesuche, Bewältigen von Ängsten, Erforschen und Entdecken der eigenen Fähigkeiten und Grenzen. Die Zielsetzungen der lokalen Konzepte orientieren sich stets an den Bildungsplänen und -programmen der einzelnen Bundesländer. Sinnliche und körperliche Erfahrungen Körperliche, geistige und soziale Empfindungen in Einklang zu bringen, heißt den eigenen Körper mit allen Sinnen kennenzulernen und die Freude an Bewegung und körperlicher Herausforderung zu entdecken. Dabei ist die Ausbildung des körpereigenen Schemas und das Erleben, was Psyche und Körper gesund hält, von besonderer Bedeutung. Außderm ist es wichtig, dass Kinder ihre kindliche Sexualität entwickeln. Der Umgang mit der körperlichen Neugier von Kindern im Krippen- und Kindergartenalter ist ein zentraler Baustein der kindlichen Entwicklung, der viele Lebensbereiche innerhalb Kita und Familie berührt. Kinder sind von Geburt an geschlechtliche Wesen mit körperlichen Wünschen, Bedürfnissen und Interessen. Sie mögen es zu kuscheln, zu schmusen, berührt zu werden und auch den eigenen Körper zu berühren. Eine Trennung zwischen Zärtlichkeit, Sinnlichkeit und Sexualität gibt es bei Kindern nicht. Sie erleben Schmusen, Kuscheln und Berührungen ihres Körpers als lustvoll und sinnlich. Anlage 4 Bitte beachten Sie unseren Haftungshinweis unter: https://www.familienservice.de/haftung © pme Familienservice Gruppe | www.familienservice.de | Anlage_4_LW_Konz_Kita_Angelmodde.docx_190919_e | Seite 8 von 19 Sexualität ist nicht nur Genitalität. Die Entwicklung der Sexualität ist ein fortlaufender Prozess und vollzieht sich im Laufe der kindlichen Entwicklung immer wieder, entweder als bewusste Mitteilung über Sachverhalte auf dem jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes oder aber als „Lernen am Modell“. Zu einer ganzheitlichen Förderung in unseren Einrichtungen zählt auch der bewusste Umgang mit der Sexualentwicklung. In einer geschützten und liebevollen Atmosphäre dürfen Kinder ihren Körper auf ihre eigene, kindgerechte Art und Weise kennenlernen und erleben. Nur wenn ein Kind seinen Körper, seine Gefühle und auch seine Grenzen kennt, kann es diese deutlich machen, benennen und einfordern. Dies ist ein grundlegender Aspekt in der Prävention vor sexuellen Übergriffen. Außerdem wird die Sensibilität im Hinblick auf die Einschätzung der Gefühle anderer gestärkt und gelernt, deren Grenzen zu wahren, zu respektieren und zu achten. Eine gute Zusammenarbeit mit Eltern in diesem sensiblen Entwicklungsbereich ist ein wichtiger Grundsatz in der sexualpädagogischen Arbeit. Sorgen und Bedenken dürfen bzw. müssen unbedingt angesprochen werden, damit Kinder nicht verunsichert werden und sich auch bei der Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper gut begleitet und unterstützt fühlen. Emotionale Entwicklung Ich-Kompetenz als Voraussetzung für eine gesunde Entwicklung der Persönlichkeit: • Eigene Bedürfnisse kennen und adäquat ausdrücken können • Selbstbewusstsein entwickeln • Selbstverantwortung für das eigene Handeln übernehmen • Gemeinschaftssinn entwickeln • Neugier, Kreativität und Spontaneität ausleben Soziales und interkulturelles Lernen Bindung und soziale Beziehungen als Grundstock für Bildung und Lernen: • Wertschätzung und Empathie entgegenbringen • Unterschiedlichkeiten erkennen und anerkennen • Regeln des Zusammenlebens kennen • Konflikt- und Kompromissfähigkeit ausbilden • Demokratieverständnis und Solidarität entwickeln Sprechen und Denken als Einheit Sprache als Schlüssel, um die Welt zu begreifen: • Lust und Freude an Austausch und Sprache allerart • Mit anderen Menschen Kontakt aufnehmen, zuhören können • Wortschatz ausbauen, auch Mehrsprachigkeit erleben • Unterschiedlichkeit der Kommunkation erfahren • Medienkompetenz entwickeln Kreativität und Musik Kreativität und Musikalität als Bestandteil des Lebens: • Eigene Ausdrucksmöglichkeiten erleben • Erfahrungen mit unterschiedlichen Materialien, Beschaffenheiten usw. • Spaß am Musizieren, an Melodien und Rhythmus • Wissen über Lieder, Tänze und deren Bedeutung • Fantasie und Kreativität als Motor für weiteres Lernen erfahren Mathematik und Naturwissenschaften Naturwissenschaftliche Auseinandersetzung als Grunderfahrung: • Spaß am Umgang mit Zahlen und Formen • Grundverständnis für Ordnungsstrukturen bekommen • Lust entwickeln, Dingen auf den Grund zu gehen • Zusammenhänge von Natur und Technik sehen Anlage 4 Bitte beachten Sie unseren Haftungshinweis unter: https://www.familienservice.de/haftung © pme Familienservice Gruppe | www.familienservice.de | Anlage_4_LW_Konz_Kita_Angelmodde.docx_190919_e | Seite 9 von 19 • Gemeinsames Forschen und Erkunden Bildungsschwerpunkte „Kleine Forscher“ In unseren Einrichtungen arbeiten wir nach dem Konzept des „Haus der kleinen Forscher“. Jedem Kind werden damit Möglichkeiten eröffnet, seine Neigungen, Interessen und Begabungen für Naturwissenschaften und Technik zu entdecken und die spannende Welt um sich herum zu erkunden. Es geht dabei nicht primär um die Vermittlung naturwissenschaftlicher Inhalte, sondern um das Wecken der Neugierde der Kinder und die Auseinandersetzung mit entsprechenden Themen wie Formen, Farben, Muster und Strukturen, Größen oder Entfernungen im Alltag. Bewegungsförderung nach Pikler und Hengstenberg In unsere Einrichtungen legen wir besonders großes Augenmerk auf die Möglichkeiten einer gezielten Bewegungsförderung von Anfang an. Wir orientieren uns dabei an den Konzepten von Emmi Pikler und Elfriede Hengstenberg, die die individuelle Entwicklung des einzelnen Kindes in den Vordergrund stellen. Jedes Kind erhält in unseren Kitas gemäß seinem individuellen Entwicklungsstand die Möglichkeit, Bewegungsabläufe in seinem eigenen Tempo zu entfalten und zu entwickeln. Bewegung ist in unseren Einrichtungen ein fester Bestandteil und in vielfältigen Formen vorhanden: spontan, als gezieltes Angebot, im Freispiel, während „Bewegungseinheiten “, drinnen und draußen, alleine und in der Gruppe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Global Education erhalten spezielle Schulungen zum Bewegungskonzept nach Pikler und Hengstenberg. Tiergestützte Pädagogik Wir ermöglichen den Kindern in unseren Einrichtungen, eine Beziehung zu Tieren aufzubauen und eröffnen ihnen somit neue Lernchancen. Empirische Befunde bestätigen den positiven Einfluss von Tieren auf die kindliche Entwicklung: Die geistige, emotionale und körperliche Entwicklung wird gefördert. Die Einrichtungen stellen den Bezug zu den Tieren auf unterschiedliche Weise her. Wenn möglich haben die Einrichtungen der Global Education ein eigenes Tier. Die Kinder haben die Möglichkeit, das Tier zu versorgen und zu pflegen und den täglichen Kontakt zu suchen. Dabei wird auf die artgerechte Haltung des Tieres besonders viel Wert gelegt. Andere Einrichtungen suchen den Kontakt zu Tieren durch regelmäßige Zoobesuche, Ausflüge zu Kleintierzuchtvereinen, Waldausflüge oder Hofbesuche. Der direkte Kontakt zu Tieren wird durch eine tiergestützte Arbeitsweise in Form von Bilderbuchbetrachtungen, thematisch bezogenen Kreisspielen, Bastelangeboten, Kontaktaufnahme mit Experten (Tierpfleger, Tierärzte etc.) und Kreisgesprächen begleitet. Alltagsintegrierte Sprachbildung In unseren Einrichtungen leben wir eine gezielte alltagsintegrierte und durchgängige Sprachbildung, die sich an alle Kinder richtet. In Zusammenarbeit zwischen dem pme Familienservice und der Stif-tung Zuhören haben wir ein Konzept geschaffen, das die kindliche Sprachentwicklung auch auf der Ebene der Zuhörkompetenz stärkt. Alltagsintegrierte Sprachbildung bedeutet für uns, den gesamten Alltag sprachlich anregend zu gestalten und Sprache durch einen wertschätzenden, feinfühligen Di-alog als wichtiges Kommunikationsmittel erfahrbar zu machen. Kinder können sich in der deutschen, englischen wie auch in anderen Sprachen in vielfältiger Weise ausprobieren und mit Sprache experi-mentieren und erleben sich dadurch selbstwirksam und kompetent. Medienkompetenz Immer früher erfahren Kinder auch den Umgang mit Medien. Uns als Träger ist es wichtig, dass Kinder einen kompetenten Umgang mit Medien bei uns erleben. Der Fokus in den Einrichtungen des pme Familienservice liegt dabei auf einer fundierten, verantwortungsvollen und entwicklungsfördernden Medienbildung sowie auf der Mensch-Medien-Interaktion. Damit ergänzen die Medien die unmittelbaren sinnlichen Erfahrungen und das kindliche Spiel mit Gleichaltrigen. Kinder, die in einer lernenden, sozialen und gestaltenden Beziehung zu den Medien stehen, können diese als einen weiteren Impuls für die Gestaltung ihrer Bildungsprozesse Anlage 4 Bitte beachten Sie unseren Haftungshinweis unter: https://www.familienservice.de/haftung © pme Familienservice Gruppe | www.familienservice.de | Anlage_4_LW_Konz_Kita_Angelmodde.docx_190919_e | Seite 10 von 19 nutzen. Sie werden so nicht zu passiven Konsumenten, sondern gehen im Sinne der Partizipation in einen aktiven ko-konstruktivistischen Austausch mit Gleichaltrigen und Erwachsenen. In unserer Einrichtung nutzen wir neben dem Einsatz von Medien wie Büchern und Hörspielen auch digitale Medien. Ziel ist es, dass, Kinder die Fähigkeit entwickeln, alle Medien ihrer Lebenswelt zu begreifen, handzuhaben, kritisch zu reflektieren und einen kreativen, lernfördernden Umgang zu entdecken. Abgestimmt auf die jeweilige Altersstufe der Kinder setzen wir digitale Medien ergänzend ein, um unsere pädagogischen Schwerpunkte zu vertiefen und uns mit den Interessen der Kinder auf verschiedenen Ebenen auseinanderzusetzen. In unserer Einrichtung realisieren wir medienpädagogische Projekte beispielsweise in Form von Bilderbuchbetrachtungen, welche durch digitale akustische Informationen ergänzt werden. Die intensive pädagogische Begleitung der Medienprojekte in Form von Gesprächen oder im freien Spiel gibt Kindern dabei die Möglichkeit zur Verarbeitung und Reflexion von Medienerlebnissen. Im begleiteten Prozess werden je nach Alter gemeinsam Regeln im Umgang mit technischen Geräten vereinbart. Das schließt bestimmte Verhaltensregeln mit ein, wie z.B. die Nutzungsdauer oder die Anzahl der Kinder, welche ein Gerät nutzen darf. Kinder lernen dadurch wichtige Basiskompetenzen, wie mithilfe von digitalen Medien aktiv zu gestalten, anstatt zu konsumieren, sich abzusprechen, Regeln einzuhalten, Rücksicht zu nehmen, Lösungen zu diskutieren und zu finden sowie Entscheidungen zu treffen. Ein eigens auf unsere Bedürfnisse abgestimmtes digitales Dokumentations- und Kommunikationssystem unterstützt uns sowohl in der medienpädagogischen Arbeit mit den Kindern (in Form von Fotogalerien, etc.) als auch schwerpunktmäßig in unserer Elternarbeit. Eine Eltern-App (s. Punkt 5, 5.3) bietet den pädagogischen Fachkräften die Möglichkeit, Eltern direkt und persönlich mit Informationen zum Tagesablauf und Wohlergehen ihrer Kinder zu versorgen sowie kurze Kommunikationswege zwischen Eltern und Einrichtung. Eine individuelle Übergabe und das persönliche Gespräch werden hierüber erfolgreich ergänzt und keinesfalls ersetzt. Nachhaltigkeit In unserem Konzept für nachhaltige Entwicklung geht es um Verantwortung für unsere Umwelt und darum, Position zu beziehen für einen bewussteren Umgang mit vorhandenen Ressourcen. Wir möchten gemeinsam mit allen Generationen, die mit unseren Kitas zu tun haben (vom Krippenkind über Eltern bis zu Erzieherinnen und Erziehern), ein Bewusstsein für einen Wertewandel im Umgang mit der Natur und unseren Lebensgrundlagen schaffen. Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule Die ganzheitliche Schulvorbereitung der Kinder beginnt mit dem ersten Tag in unseren Kindertageseinrichtungen. Sie bezieht sich sowohl auf die Stärkung von Basiskompetenzen als auch auf die Entwicklung schulnaher Kompetenzen, auf welche die Schule aufbauen kann (z. B. Sprachentwicklung, Begegnung mit der Schriftkultur, mathematische Bildung, naturwissenschaftlich-technische Bildung). Bei jedem Kind besteht das Interesse, die Vorfreude und somit auch die Bereitschaft, ein Schulkind zu werden. Im Jahr vor der Einschulung intensiviert sich die Schulvorbereitung durch gezielte Angebote und Aktivitäten. Durch Schulbesuche, Kindergartenbesuche von Lehrkräften sowie regelmäßige Informationsgespräche mit den Kindern und das Eingehen auf ihre Fragen geben wir den Kindern die Gelegenheit, den Lebensraum Schule frühzeitig kennenzulernen. Zu den Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte zählt auch die Übergangsbegleitung der Eltern. Frühzeitige Gespräche thematisieren sowohl die Kompetenzen und Probleme der Kinder als auch die Erwartungen, Hoffnungen und Befürchtungen der Eltern. Grundsätzlich arbeiten wir mit Vorschulkindern im Sinne unseres bildungsorientierten Konzeptes. Wir beziehen Vorschulkinder in die Themenwahl und die Planung ihres letzten Jahres mit ein (Partizipation). Wir arbeiten an längeren Projekten, deren Verlauf wir mit den Kindern dokumentieren (Projektarbeit). Die Vernetzung im Stadtteil und mit anderen Institutionen wird gefördert, das Gemeinwesen wird einbezogen (Gemeinwesensarbeit). Qualitätssicherung Alle Kinderbetreuungseinrichtungen des pme Familienservice haben bundesweit ein einheitliches Qualitätsmanagementsystem implementiert. Seit 2010 befinden sich alle unsere Einrichtungen in einem Zertifizierungsprozess nach DIN EN ISO 9001:2015. Im Rahmen dieser jährlichen Zertifizierung werden unter anderem die Abläufe in der pädagogischen Arbeit optimiert und Anlage 4 Bitte beachten Sie unseren Haftungshinweis unter: https://www.familienservice.de/haftung © pme Familienservice Gruppe | www.familienservice.de | Anlage_4_LW_Konz_Kita_Angelmodde.docx_190919_e | Seite 11 von 19 vereinheitlicht, um eine größtmögliche Transparenz für die Kinder, Eltern, Betreuungspersonen und Firmen sicherzustellen. Die Qualität unserer pädagogischen Arbeit überprüfen die Teams und Fachberatungen darüber hinaus kontinuierlich anhand der Kriterien des Nationalen Kriterienkataloges (NKK) und entwickeln sie daraufhin weiter. Aufgrund dieses ausgereiften Qualitätsmanagements setzen sich unsere Teammitglieder nahezu „automatisch“ mit permanenten Qualitätsprüfungen auseinander und hinterfragen somit fortlaufend ihre eigene Arbeit. Diese Instrumente helfen der Einrichtung und jeder/m Einzelnen, Arbeitsabläufe und pädagogische Ansätze zu hinterfragen, zu optimieren und immer wieder neueste Erkenntnisse und Entwicklungen in den Kita-Alltag einfließen zu lassen. Neue Teammitglieder nehmen bei Arbeitsbeginn an einem Einführungsprogramm teil und werden in die verschiedene Themenbereiche eingearbeitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kinderbetreuungseinrichtungen werden kontinuierlich in pme Familienservice internen, überregionalen Fortbildungsveranstaltungen geschult und es finden bundesweite Vernetzungstreffen auf Leitungs- und Mitarbeiterebene statt. Zusätzlich nehmen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Fortbildungsveranstaltungen externer Anbieter teil. Mitarbeiterentwicklung und -gespräche, einschließlich Zielvereinbarungen, sind Eckpunkte der Personalarbeit des pme Familienservice ebenso wie Supervision, Teambildungstage und -events. Die Zufriedenheit der Eltern wird einmal im Jahr durch eine Online-Elternevaluationen erhoben. Diese dienen uns neben der ISO-Zertifizierung und der internen Evaluation zusätzlich als ständiges Instrument der Qualitätssicherung und –verbesserung. Unser Kinderschutzauftrag Jedes Kind hat gemäß der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf • eine gewaltfreie Erziehung • die Entfaltung seiner Persönlichkeit • staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen • Beteiligung bei Entscheidungen, die es selbst betrifft • Fürsorge • Ernährung • Partizipation • Meinungsäußerung • Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt Der Schutz dieser Rechte und des Kindeswohls ist Bestandteil des gesetzlichen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrags von Kindertageseinrichtungen (§ 22 Abs.3 SGB VIII). Unser Schutzkonzept stellt sicher, dass der gesetzliche Auftrag zum Schutz des Kindeswohls von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Global-Education-Einrichtungen umgesetzt wird. Mit dem Schutzkonzept von Global Education stellen wir sicher, dass Kinder nach §1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden. Gleichfalls stellen wir damit und mit den hieraus resultierenden innerbetrieblichen Maßnahmen sicher, dass die übernommenen Verpflichtungen durch die jeweils geschlossenen Vereinbarungen mit den zuständigen Ämtern eingehalten werden. Alle Beschäftigten unserer Kindertageseinrichtungen sind mit dem Schutzkonzept vertraut und werden im Umgang mit Fragen zum Kinderschutz kontinuierlich fortgebildet. Jede Einrichtung verfügt über mindestens eine/n intern geschulte/n Kinderschutzbeauftragte/n, welche/r in Verdachtsfällen die Teammitglieder unterstützt und den weiteren Prozess steuert, ggf. gemeinsam mit der Einrichtungsleitung Kontakt zur insoweit erfahrenen Fachkraft aufnimmt. Unsere Fachkräfte dokumentieren die Wahrnehmung der Aufgaben und Verpflichtungen aus diesem Schutzkonzept umgehend schriftlich und nachvollziehbar. Diese Dokumentationspflicht erfasst alle Verfahrensschritte und muss bei jedem dieser Schritte mindestens beinhalten: • Beteiligte Fachkräfte • Zu beurteilende Situation • Ergebnis der Beurteilung • Art und Weise der Ermessensausübung (Gefährdungseinschätzung) Anlage 4 Bitte beachten Sie unseren Haftungshinweis unter: https://www.familienservice.de/haftung © pme Familienservice Gruppe | www.familienservice.de | Anlage_4_LW_Konz_Kita_Angelmodde.docx_190919_e | Seite 12 von 19 • Weitere Entscheidungen • Definition der Verantwortlichkeiten für den nächsten Schritt • Zeitvorgaben und Überprüfungen Die pme Familienservice Gruppe hat eigene „insoweit erfahrene Fachkräfte“ zur Erfüllung des § 8b Abs. 1 SGB VIII, welche die bundesweiten Einrichtungen beraten und betreuen. Sie haben die Ausbildung zur IseF mit entsprechender Zertifizierung bei einem anerkannten Träger absolviert und verfügen über folgende Qualifikationen: • Einschlägige Berufsausbildung • Qualifizierung durch nachgewiesene Fortbildung • Praxiserfahrung im Umgang mit Kindeswohlgefährdung und Problemfamilien • Kompetenz zur kollegialen Beratung • Persönliche Eignung (z. B. Belastbarkeit, professionelle Distanz, Urteilsfähigkeit) Die Überprüfung der persönlichen Eignung gemäß § 72a, SGB VIII betrifft alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Global-Education-Einrichtungen, die direkt mit Kindern arbeiten bzw. mit diesen in Kontakt kommen. Das Schutzkonzept wurde im Sommer 2005 implementiert und wird seither fortlaufend gemäß den neuesten gesetzlichen Bestimmungen aktualisiert. Kindergesundheit Gesundheit ist laut WHO ein Idealzustand „völligen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens“. Gesundheit umfasst nach diesem Verständnis weit mehr als die Abwesenheit von Krankheiten. Kindergesundheit ist derzeit ein brisantes Thema. Durch die Einschränkungen im Zuge der Pandemie sind viele Aspekte von Kindergesundheit nicht mehr überall im Blick. Wir achten daher verstärkt darauf, dass Kinder bei uns auch unter Pandemie-Bedingungen einen Schutzraum erfahren, in denen ihr körperliches, geistiges, seelisches und soziales Wohl gewährleistet ist und eine gesunde, ganzheitliche Entwicklung aller Kinder oberste Priorität hat. Bei all den Unsicherheiten und Anforderungen, die kindliches Aufwachsen derzeit prägen, ist die Entwicklung von Resilienz eine der wichtigsten Ressourcen für die Gesundheit im weiteren Lebenslauf. Wir stellen Kindern daher ihren individuellen Fähigkeiten entsprechend vielseitige Anregungen und Entwicklungsmöglichkeiten bereit. Körperliche Gesundheit bedeutet, sich im eigenen Körper wohl und zuhause zu fühlen: Freude empfinden an dem, was man mit seinem Körper machen kann, an Bewegung, sensorischen Wahrnehmungen, Anstrengung und Entspannung. Das bewusste Wahrnehmen von Empfindungen wie Müdigkeit, Hunger, Durst, aber auch Schmerz, wenn sich ein Kind weh tut, gehören zu einem gesunden Aufwachsen dazu. Gesunde Ernährung, Pflege und Hygiene, Bewegung und ein ausgeglichener Schlaf-Wach-Rhythmus sind Bestandteil der grundlegenden Tagesstruktur unserer Lernwelten. Kinder dürfen alle diese Dinge partizipativ mitgestalten: Ein Kind muss wissen, wie es sich anfühlt, satt, ohne Durst und ausgeruht zu sein, sich auszutoben und danach zu entspannen. Nur so ist es in der Lage, seine Bedürfnisse eigenständig wahrzunehmen und auf das eigene Wohl zu achten. Psychische Gesundheit versetzt den Menschen in die Lage, mit den alltäglichen Lebensbelastungen umgehen und sie gut bewältigen zu können. Bei Kindern bedeutet das, dass sie einerseits die Erfahrung machen dürfen, selbständig zu handeln und sich zu erproben und andererseits dem jeweiligen Alter und Entwicklungsstand angemessen Unterstützung und Begleitung finden. Seelisch gesund kann ein Kind sein, wenn es Rückhalt durch verlässliche Bezugspersonen, die Möglichkeit zur Exploration und zum selbstwirksamen Handeln und eine angstfreie Atmosphäre erfährt. Diese Aspekte stellen somit wichtige Grundlagen dar für die Entwicklung von Resilienz und deren Erhalt im weiteren Verlauf des Lebens. Für den Aufbau dieser Widerstandsfähigkeit achten wir besonders auf eine sichere Bindung zu einer vertrauten Bezugsperson, Selbstwirksamkeitserfahrungen, ein gesundes Selbstwertgefühl, Selbstvertrauen, die Möglichkeit zur Selbständigkeit und die Stärkung von Durchhaltevermögen. Anlage 4 Bitte beachten Sie unseren Haftungshinweis unter: https://www.familienservice.de/haftung © pme Familienservice Gruppe | www.familienservice.de | Anlage_4_LW_Konz_Kita_Angelmodde.docx_190919_e | Seite 13 von 19 Die Erfahrung eines sozialen Miteinanders und kooperative, wertschätzende Beziehungen sind ebenfalls eine wichtige Komponente. Konfliktfähigkeit und Empathie sind wichtige Ressourcen, soziale Teilhabe zu ermöglichen. All diese Aspekte sind in unserer Pädagogik integriert: • Sich wohl fühlen: Für emotionale Stabilität und Widerstandsfähigkeit sind besondere Beziehungen und das Gefühl, für jemanden etwas Besonderes zu sein, Voraussetzung. Eine sichere Bindung zu feinfühligen Bezugspersonen ist damit Grundlage für das emotionale Wohlbefinden von Kindern. Unsere Fachkräfte werden nach Emmi Pikler weitergebildet und dafür sensibilisiert, feinfühlig auf die Bedürfnisse von Kindern einzugehen und die Pflegesituationen so zu gestalten, dass Kinder die volle Aufmerksamkeit der Bezugsperson genießen. Alle Kinder sollen bei uns die Erfahrung machen, angenommen zu sein. Um Gefühle ausdrücken können, brauchen Kinder die Erfahrung, dass ihre Bedürfnisse von anderen wahrgenommen und beantwortet werden. • Wachsen und entwickeln: Grundlagen für Wachstum und Entwicklung sind neben körperlichem und psychischem Wohlbefinden gesunde Ernährung, ein ausgewogenes Verhältnis von Aktivität und Ruhe, Kontrolle über den eigenen Körper und ausreichend Explorationsmöglichkeiten, Geschicklichkeit erwerben zu können. Kinder brauchen altersentsprechende Herausforderungen und den Freiraum, ausgiebig und eigenständig auszuprobieren und sich zu bewegen. Durch eine anregende, dem Alter und den Bedürfnissen der Kinder angepasste Raumgestaltung sowie eine Atmosphäre der Annahme und Ermutigung, dürfen Kinder bei uns eigene Lernerfahrungen machen. • Körpergefühl und Sicherheitsempfinden: Kinder dürfen selbstbestimmt ihren Körper erfahren. Wir achten auf eine sichere Ausstattung und eine Umgebung, die Erfahrungsmöglichkeiten bietet, ohne zu überfordern. Ohne Druck und Einmischung durch andere haben Kinder bei uns die Gelegenheit, an Bewegungsmaterialien nach Pikler und Hengstenberg selbstbestimmt zu entscheiden, was sie ausprobieren möchten und welchen Aufgaben sie sich stellen wollen. So entwickeln sie ein Gefühl für die eigene Sicherheit und eigene Grenzen. Gleichzeitig dürfen sie sich Dinge zutrauen. In der Gruppe setzen sie sich mit Regeln auseinander, erwerben Wissen über die eigenen Fähigkeiten und soziale Prozesse. Außerdem erwerben sie beim Spielen und Erproben die Fähigkeit, Hilfe holen zu können, sie lernen „Nein“ zu sagen und ebenso ein Nein von anderen zu akzeptieren. Eigene Grenzen sowie die Grenzen im sozialen Miteinander sind wertvolle Richtlinien für das eigene Vermögen, in sozialen Zusammenhängen wirkungsvoll zu interagieren. • Entscheidungen treffen zum eigenen Wohl: Um eine Wahl treffen zu können müssen Kinder die Möglichkeit haben, den eigenen Körper entdecken und kennen zu lernen, individuelle Vorlieben zu zeigen und zu wissen, dass diese respektiert und wertgeschätzt werden. Kinder lernen zugleich, dass auch andere Bedürfnisse und Vorlieben haben und diese zu akzeptieren. Wir bieten beispielsweise gesunde Ernährung an, lassen Kinder selbst Essen schöpfen und ermutigen sie, Neues auszuprobieren. Die Kinder müssen ihren Teller aber nicht leer essen, wenn ihnen etwas nicht schmeckt. So bieten wir Kindern Gelegenheiten und ermöglichen ihnen das Ausprobieren von Neuem in Verbindung mit der Freiheit, jederzeit auch wieder eine andere Entscheidung treffen zu können. Unfallprävention Unfälle können immer und überall auftreten: Nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch zuhause, beim Toben und Spielen im Garten oder wo auch immer Kinder sich aufhalten. Für die Vermeidung von Unfällen sind grundsätzlich folgende Voraussetzungen wichtig: • Gleichgewicht und Koordination motorischer Fähigkeiten • visuelle und akustische Wahrnehmung • Konzentrationsfähigkeit • Reaktionsvermögen • Sozialkompetenz Die Bewegungserziehung nach Emmi Pikler und Elfriede Hengstenberg ist daher ein wichtiger pädagogischer Schwerpunkt in unseren Lernwelten. Kinder haben in unseren Einrichtungen die Anlage 4 Bitte beachten Sie unseren Haftungshinweis unter: https://www.familienservice.de/haftung © pme Familienservice Gruppe | www.familienservice.de | Anlage_4_LW_Konz_Kita_Angelmodde.docx_190919_e | Seite 14 von 19 Gelegenheit, die eigenen Fähigkeiten zu erproben und Bewegungsabläufe des eigenen Körpers genau kennen zu lernen. Einen besonderen Bereich der Unfallprävention stellt die Verkehrserziehung dar: Um verschiedenen Verkehrssituationen gewachsen zu sein, müssen Kinder nicht nur Verkehrsregeln kennen und Schilder verstehen. Für die Bewältigung von komplexen Verkehrssituationen sind Fähigkeiten gefragt, die Kinder erst im Laufe Ihrer Entwicklung erwerben: • Vorausschauendes Denken • flexibles Reagieren auf plötzlich auftretende Reize • die Fokussierung auf einen ganz bestimmten Ausschnitt der sie umgebenden Realität Die psychomotorische Förderung der Kinder zielt daher vor allem auf Bewegung ab, zugleich werden aber auch Wahrnehmung, Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit geschult: so schaffen Roller, Laufrad & Co. neue Bewegungserfahrungen, z. B. beim Kurvenfahren im Slalomparcours, beim Fahren über Wippen, beim Bewältigen von Steigungen und Gefällen im Freien. Auch beim Spielen und Toben im Außenspielbereich der Kita werden Koordination, Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit gefördert. Um all diese Fähigkeiten zu erwerben kann Verkehrserziehung mit Kindern im Kita-Alltag daher nur praktisch, nicht theoretisch durchgeführt werden. Weitere Bausteine der Verkehrserziehung in unseren Kitas: Schon früh im Kita-Alltag starten wir mit den Kindern Ausflüge in die nähere Umgebung. Der nahe gelegene Spielplatz, ein Wochenmarkt oder das angrenzende Naturschutzgebiet – all diese Orte müssen oft durch ein Verkehrsnetz aus Straßen, Ampeln und Zebrastreifen erreicht werden. Verhaltensregeln für die Fortbewegung auf Gehwegen und Straßen werden vorher besprochen und gemeinsam eingeübt. Um die Kinder im letzten Kindergartenjahr auf ihre kommende neue Lebenssituation vorzubereiten, ist es uns außerdem ein Anliegen, die Schulwegsicherheit durch eine Kooperation mit der Deutschen Verkehrswacht und der Polizei zu unterstützen. Gewaltprävention Starke und selbstbewusste Kinder sind gut gewappnet gegen aggressive Verhaltensweisen und erzwungene Notlagen aller Art. Wir bemühen uns um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern zur Stärkung und gemeinsamen Begleitung der Kinder, denn beständige, liebevolle Beziehungen sind für den Schutz vor Gewalterfahrung und/oder Gewaltanwendung eine wesentliche Ausgangsbasis. Ein Angebot entwicklungsgerechter Erfahrungen, klare Regeln in der Interaktion mit anderen und eine Kommunikation ohne verletzende Elemente sind zudem wichtige Bestandteile der Gewaltprävention in unseren Kitas. Die Ressourcen, um Gewalterfahrungen und der eigenen Anwendung von Gewalt entgegenzuwirken sind • eigene Bedürfnisse wahrzunehmen, zu spüren und als legitim und berechtigt zu erleben. • Empathie, d.h. die Fähigkeit, die Gefühle anderer wahrzunehmen, zu verstehen und zu beantworten • Impulskontrolle, also der angemessene Umgang mit eigenen Gefühlen und Bedürfnissen • Frustrationstoleranz und • die Fähigkeit zu einem angemessenen Spannungsausgleich. Die eigenen Gefühle zu kennen ist eine wesentliche Voraussetzung für soziale Kompetenz. Gefühle sind da und müssen gesehen werden, damit ein angemessener Umgang damit erlernt werden kann. Wer seine Bedürfnisse kennt und weiß was er oder sie will oder nicht will, kann nein sagen. Die Kinder in unseren Einrichtungen lernen im Alltag, z.B. beim Essen, dass ein „Nein“ von ihnen akzeptiert wird und nicht mit Liebesentzug oder Konsequenzen betraft wird. Vor allem ein gesunder Umgang mit Ärger und Wut, d.h. mit Gefühlen, die Auslöser von Gewalt darstellen können, ist wesentlich. Dafür müssen Kinder lernen, diese Gefühle wahrzunehmen und nach konstruktiven Lösungen zu suchen. Sie können so die Erfahrung machen „Ich kann Probleme Anlage 4 Bitte beachten Sie unseren Haftungshinweis unter: https://www.familienservice.de/haftung © pme Familienservice Gruppe | www.familienservice.de | Anlage_4_LW_Konz_Kita_Angelmodde.docx_190919_e | Seite 15 von 19 lösen und etwas bewirken“. Dadurch entstehen positive Erfahrungen von Selbstwirksamkeit, die als Muster für die spätere Konfrontation mit Schwierigkeiten dienen können. Der pme Familienservice verfügt über ein umfassendes Schutzkonzept zum Schutz des Kindeswohls, das regelmäßig überprüft und an gesetzliche Änderungen angepasst wird. Nach unserem Verständnis besteht der Schutz des Kindeswohls nicht nur in der Abwendung von vorhandenen Gefährdungen, sondern auch in der Prävention. Suchtprävention Wenn Kinder ihre Stärken kennen, wenn sie vertrauen können und selbst Vertrauen erfahren, fällt es ihnen nicht nur leichter, die Herausforderungen des Lebens zu bewältigen. Sie greifen im späteren Leben auch weniger zu Suchtmitteln. Liebe, Geborgenheit und Sicherheit sind die Grundpfeiler, die ein Kind braucht, um sich frei und selbstbewusst zu entwickeln. Wenn ein Kind spürt, dass es seinen Bezugspersonen vertrauen kann und es gehört wird, fällt es ihm leichter, sich auch dann geliebt und verstanden zu fühlen, wenn mal etwas schiefläuft. Ein Risikofaktor für die Entstehung einer Sucht ist der inadäquate Umgang mit den eigenen Bedürfnissen. Suchtmittelmissbrauch kann einen Fluchtversuch vor einer als unangenehm empfundenen Realität oder den eigenen, unbefriedigten Bedürfnissen darstellen. Wir legen deshalb Wert darauf, dass Kinder ihren eigenen Körper spüren und erfahren können. Wir stellen Sinnes- und Wahrnehmungsmaterialien sowie Bewegungsmöglichkeiten zur Verfügung und unterstützen außerdem durch sprachliche Begleitung die bewusste Wahrnehmung des eigenen Körpers, der Gefühle und Bedürfnisse. Ein wichtiger Baustein der Suchtprävention ist die Ernährung. Wir bieten gesunde Ernährung an, legen dabei aber großen Wert darauf, dass das Kind selbst entscheiden kann, was und wie viel vom angebotenen Essen es zu sich nehmen möchte. So lernt es, seine Bedürfnisse ernst zu nehmen und darauf zu hören, was der eigene Körper braucht. Niemals setzen wir Essen als Belohnung ein oder verweigern den Nachtisch aufgrund eines bestimmten Verhaltens der Kinder. Essen darf keine Ersatzbefriedigung darstellen für soziale und/oder emotionale Bedürfnisse. Es ist für die Prävention gegen Süchte aller Art wesentlich, dass Kinder einen Zugang zu ihren eigenen Gefühlen haben. Dass sie wahrnehmen, was in ihnen vorgeht, aber auch Wege finden, wie diesen Bedürnissen und Gefühlen angemessen begegnet werden kann. Kinder müssen lernen, einen Namen für Ihre Gefühle zu finden: Ich bin traurig. Ich habe Angst. Ich freue mich und bin ausgelassen. Ich bin nachdenklich und brauche Ruhe. Das geschieht, in dem kleine Kinder ihre Gefühle wahrnehmen und einordnen lernen. Die Fachkraft kann das Kind dabei unterstützen, indem sie sagt: „Du siehst traurig aus. Woran denkst Du?“, „Du wirkst heute nachdenklich.“ „Heute tobst du viel und wirkst ausgelassen. Freust Du Dich?“ Durch die Spiegelung des gezeigten Verhaltens und die Frage nach den dahinterliegenden Gefühlen wird das Kind dazu angeregt, über das eigene Empfinden nachzudenken und lernt, damit umzugehen. Positive Erlebnisse und Lernerfolge, die in der Gemeinschaft mit anderen erlebt und auch gefeiert werden, sind sinnstiftende Erfahrungen, die Kinder dazu ermutigen und befähigen, auch spätere Herausforderungen anzugehen und in schwierigen Situationen standzuhalten, ohne aus der Situation zu fliehen oder sich betäuben zu wollen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Kinder auch lernen, mit Enttäuschungen, Konflikten und Misserfolgen umzugehen. Es ist daher auch ein wichtiger Bestandteil einer Suchtprävention, dass Kinder einschätzbaren Risiken ausgesetzt werden, dass sie sich erproben und dabei Scheitern dürfen, dass sie sich mit anderen Kindern streiten und nach ein paar Tagen wieder gemeinsam spielen können und dabei die Erfahrung machen: „Auch wenn mal etwas schief geht, werde ich geliebt und akzeptiert. Ich kann es noch einmal versuchen.“ Die Haltung „Ich traue dir etwas zu“, die Erwachsene Kindern entgegenbringen, stärkt das Selbstvertrauen des Kindes. Mit Vertrauen im Rücken kann ein Kind neugierig die Welt entdecken. Deshalb achten wir in unseren Einrichtungen auf die Stärkung der Kinder, auf die Betonung ihrer Fähigkeiten und Ressourcen und ermutigen sie, selbstbestimmt neue Erfahrungen zu machen und im eigenen Tempo und nach eigenem Empfinden, Herausforderungen anzugehen. Zahngesundheit Gesunde Milchzähne sind wichtig für eine gesunde Entwicklung von Kindern. Sie sind Platzhalter für das bleibende Gebiss, beeinflussen die Kiefer-und Zahnstellung, die Zungenlage und die Entwicklung der Gesichtsmuskulatur und damit die Gesichtsbildung, sind Grundlage für die Nahrungsaufnahme und beeinflussen die Sprachentwicklung. Gesunde Zähne und ein funktionstüchtiges Gebiss fördern das eigene Wohlbefinden, steigern das Selbstbewusstsein und die positive Ausstrahlung. Alle diese Faktoren beeinflussen die soziale Integration eines Kindes. Eine gesunde Zahnpflege erlernen Kinder mithilfe ihrer Eltern oft schon ab dem ersten Milchzahn. Das regelmäßige Anlage 4 Bitte beachten Sie unseren Haftungshinweis unter: https://www.familienservice.de/haftung © pme Familienservice Gruppe | www.familienservice.de | Anlage_4_LW_Konz_Kita_Angelmodde.docx_190919_e | Seite 16 von 19 Zähneputzen nach dem Frühstück und abends vor dem Schlafengehen gehört für die meisten Kinder zum familiären Tagesablauf. Unsere Lernwelten unterstützen diese Gesundheitserziehung, indem die Kinder einmal am Tag die Möglichkeit haben, die Zähne zu putzen. Dabei geht eine Fachkraft mit einem oder einer kleinen Gruppe von Kindern ins Bad, um die Hände nach dem Mittagessen zu waschen und die Zähne zu putzen. Jedes Kind putzt sich selbst die Zähne, die Fachkraft putzt allerdings sich selbst ebenfalls die Zähne und bietet damit einen starken Anreiz, es ihr gleichzutun. Kinder, die von selbst sicher stehen können, haben die Gelegenheit am Zähneputzen bis zum 2. Lebensjahr spielerisch teilzunehmen. Ab dem 2. Lebensjahr putzen die Kinder mit Zahnpasta ihre Zähne, wenn sie das möchten. Wenn Zähneputzen ein tägliches Ritual geworden ist, dann kann das gewünschte Verhalten zur Gewohnheit und die Gewohnheit zum eigenen Bedürfnis werden. Zudem nehmen unsere Einrichtungen an Präventionsprogrammen teil, wobei jährlich ein Zahnarzt/ eine Zahnärztin oder ein/e Zahnpfleger/-in zu Besuch kommt, um spielerisch das Thema Zahngesundheit aufzugreifen. Die Kinder erhalten dabei wichtige Informationen über die Funktion der Zähne, warum und wie sie gereinigt werden. Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Familien Familien werden als wesentliche Partner im Bildungs- und Erziehungsprozess geachtet. Sie werden mit ihren individuellen Interessen, Bedürfnissen und besonderen Lebensverhältnissen ernst genommen. In unseren Kitas werden alle familialen Lebensformen gleichwertig anerkannt und unterstützt. Insbesondere werden die Väter der Kinder wahrgenommen und in die Arbeit der Kita einbezogen. Wir sind an vertrauensvollen und kontinuierlichen Beziehungen zu unseren Eltern und der Eltern untereinander interessiert. Bedarfserhebung und Mitwirkung von Familien Jährlich stattfindende Elternbefragungen sollen die Bewertung und Zufriedenheit über die Angebote und die pädagogische Qualität der Einrichtung feststellen. Die Ergebnisse der Erhebungen werden für die Weiterentwicklung des Angebots genutzt. Die Einbindung der Eltern ist uns wichtig: • Kommunikation und Information auf vielen Ebenen (regelmäßige News, E-Mails, Fotos ...) • Jährlich gewählte Elternvertretungen • Eltern können im Alltag der Einrichtungen mitarbeiten (z. B. Ausflüge, Feiern) • Nutzung der Kita-Räume für Feiern mit Familie und Freunden Die Global Education bietet verschiedene Veranstaltungen für Eltern: • Themenbezogene Elternabende nach Bedarf der Eltern • Informationen z. B. über psychosoziale Dienste, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangebote Entwicklungsbegleitung und Dokumentation: „BeDo“ Die Kitas der Global Education möchten ihre pädagogische Arbeit den Eltern gegenüber veröffentlichen und eine gute Kommunkation und Transparenz herstellen. Dies geschieht durch vielfältige Gespräche bereits bei der Eingewöhnung und in den regelmäßig stattfindenden Entwicklungsgesprächen. Anhand unserer Beobachtungen über den Entwicklungsstand der einzelnen Kinder bieten wir den Eltern ausführliche Gespräche an. Das Kind wird seinem Entwicklungsstand entsprechend einbezogen. Ziel dieser Gespräche ist, die Sichtweise der Eltern auf die Entwicklung ihres Kindes in die tägliche Arbeit einzubeziehen. „BeDo“ – die Beobachtungsdokumentation für Eltern und Kind Mit „BeDo“ haben wir speziell für unsere Kitas ein Beobachtungs- und Dokumentationsinstrument für Kinder und Eltern entwickelt. Nach der Beobachtung des Kindes wird beim Erstellen des BeDo- Bogens der Schwerpunkt auf Stärken und Interessen des einzelnen Kindes gelegt. Die Anlage 4 Bitte beachten Sie unseren Haftungshinweis unter: https://www.familienservice.de/haftung © pme Familienservice Gruppe | www.familienservice.de | Anlage_4_LW_Konz_Kita_Angelmodde.docx_190919_e | Seite 17 von 19 Beobachtungen zu allen Entwicklungsbereichen sowie zu speziellen Themen, die das Kind beschäftigen, werden mit zahlreichen Fotos unterlegt. Zudem wird für jedes Kind ein sogenannter BeDo-Ordner bzw. ein Portfolio angelegt. Hierbei handelt es sich um einen Ordner, in dem neben selbstgemalten Werken des Kindes auch Themenblätter Platz finden, die gemeinsam mit dem Kind bearbeitet werden. Diese werden mit Fotos, die die Kinder selbst auswählen, wörtlichen Zitaten, Geschichten über die Kinder und ihr Leben in der Kita und zu Hause bestückt. Eltern-App Um den Gruppenalltag und das aktuelle Tagesgeschehen transparenter zu gestalten, können die Eltern über unser Dokumentations- und Kommunikationssystem per Eltern-App täglich alle gewünschten Informationen (z.B. beidseitige Kommunikation mit den Betreuern, Krankmeldungen, tägliches Ein-, Auschecken, Schlafzeiten, Essverhalten, Pflege, Tagesgestaltung, Einverständniserklärungen, Urlaubsplanung) direkt auf ihr Smartphone erhalten. Die App ist Android und iOS kompatibel. Beschwerdeverfahren für Kinder und Sorgeberechtigte Die Familien werden bei der Global Education als wesentliche Partner im Bildungs- und Erziehungsprozess geachtet und mit ihren individuellen Interessen, Bedürfnissen und besonderen Lebensverhältnissen ernst genommen. Kinder werden hierbei besonders sensibel wahrgenommen. Sie äußern ihre Beschwerden entsprechend ihrem Alter und ihren entwicklungsbedingten Fähigkeiten noch nicht mit Worten, sondern z. B. durch Rückzug, Verweigerung, Aggression. Unser pädagogisches Personal wird hierfür durch geeignete Schulungsmaßnahmen für eine professionelle Wahrnehmung und eine professionelle Responsivität im Umgang mit Kindern sensibilisiert. Durch eine partizipative Grundhaltung und durch unterschiedliche Kommunikationsmöglichkeiten wie Kinderkonferenzen, Gesprächsrunden oder Einzelgespräche werden den Kindern Möglichkeiten gegeben, ihre Wünsche und Bedürfnisse einzubringen. Hierbei werden auch Unzufriedenheitsäußerungen der Kinder bewusst wahrgenommen und durch das Personal konkretisiert. Gemeinsam mit den Kindern wird dann nach Lösungen gesucht. Im Team wird gemeinsam reflektiert, in welcher Form Beschwerden wahrgenommen werden und wie damit umgegangen wird. In Protokollen werden diese dokumentiert und eventuelle Handlungsmaßnahmen festgehalten. Die Sorgeberechtigten erhalten vielfältige Möglichkeiten, Beschwerden einzubringen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Beschwerden direkt an die Fachkräfte, die Leitung oder auch den Träger zu richten, sei es persönlich oder über den Elternbeirat. In den regelmäßig stattfindenden Entwicklungsgesprächen und bei Feedbackrunden an Elternabenden werden die Sorgeberechtigten nach ihrem Befinden in der Einrichtung befragt. Zusätzlich findet einmal im Jahr eine Online-Elternbefragung zur Zufriedenheit statt. Verbesserungsvorschläge werden auch hier entgegengenommen und als Anlass gesehen, die Beziehung zu den Sorgeberechtigten und die Erziehungspartnerschaft anzupassen und zu verbessern. Die Eltern erfahren u. a. im Anmeldegespräch von der Möglichkeit, Beschwerden an Fachkräfte, Leitungen oder Träger zu richten. Zusätzlich bieten wir für unsere Kunden an jedem unserer Standorte eine/n Ansprechpartner/in im Bereich Beschwerdemanagement an. Der/Die jeweilige Ansprechpartner/in erfasst alle relevanten Informationen über den Beschwerdefall und leitet diese zeitnah an den betroffenen Bereich weiter. Folgende Punkte werden aufgenommen, um eine reale Problemlösung bewirken zu können: • Identität des Beschwerdeführers/Angaben zur Person und Firma • Erreichbarkeit des Beschwerdeführers • Verärgerungsgrad/Verhaltenskonsequenz des Beschwerdeführers • Erst- oder Folgebeschwerde • Art des Problems • Genaue Umstände des Beschwerdevorfalls/Problemursache. Anlage 4 Bitte beachten Sie unseren Haftungshinweis unter: https://www.familienservice.de/haftung © pme Familienservice Gruppe | www.familienservice.de | Anlage_4_LW_Konz_Kita_Angelmodde.docx_190919_e | Seite 18 von 19 24/7h Hotline für Lernwelten Eltern Manchmal kann es im Leben der Familien zu herausfordernden Situationen kommen, in denen die Eltern sich einen Experten an ihrer Seite wünschen, der bei Fragen rund um ihr Kind weiterhilft. Um die Eltern auch in diesen Themen professionell unterstützen zu können, steht ihnen eine 24/7-Elternberatung zur Verfügung. Wir unterstützen und beraten z.B. bei folgenden Themen: • Trennung • herausforderndes Verhalten des Kindes • Fragen zum Schlafverhalten oder zur • Sauberkeitsentwicklung • Stress und Überlastung • Verlust und Trauer in der Familie Die Beratung wird von unserem erfahrenen und kompetenten Team aus Elternberatern und Lebenslagen-Coaches durchgeführt. Beratungsgespräche können auch in englischer Sprache geführt werden. Die Elternhotline steht allen Lernwelten-Eltern rund um die Uhr gebührenfrei zur Verfügung. Literatur • • Bundesjugendkuratorium (Hrsg.): Bildung fängt vor der Schule an. Zur Förderung von Kindern unter sechs Jahren. Bonn 2004 • Dornes, Martin: Der kompetente Säugling. Frankfurt/M. 1993 • Erler, Gisela: Diesseits und jenseits der Kindergruppe: Das Kinderbetreuungspuzzle der postindustriellen Welt. In: KiTa-aktuell Bayern, Heft 2/2000, S. 29-35 • Frankfurter Agentur für Innovation und Forschung/Commerzbank AG (Autor Harald Seehausen): Das Modellprojekt Kids & Co. Kinderbetreuung in Ausnahmefällen. Evaluationsstudie. Frankfurt am Main 2004 • Gutknecht, Dorothee: Bildung in der Kinderkrippe. Wege zur professionellen Responsivität. Stuttgart Kohlhammer 2015 • Hauser, Bernhard: Spielen. Frühes Lernen in Familie, Krippe und Kindergarten. 2. Auflage. Suttgart 2016 • Hebenstreit-Müller, Sabine: Ein Blick zu unseren Nachbarn am Beispiel des Pen-Green Centre – Aufbau eines Early Excellence Centres in Berlin. In: Verein für Kommunalwissenschaften e.V. (Hrsg.): Nicht nur gut aufgehoben. Kindestagesbetreuung als zukunftsorientierte Dienstleistung. Tagungsdokumentation. Berlin 2003, S. 20-30 • Kasten, Hartmut (Hrsg.): Entwicklungspsychologie. Lehrbuch. Europa-Lehrmittel 2014 • Knauf, Tassilio: Beobachtung und Dokumentation: Stärken statt Defizitorientierung. In: KiTa- aktuell, BW Heft 2/2005, S.28-33 • Krabbelstube „Dreikäsehoch“ (Hrsg.): Kleinstkind und außerfamiliäre Betreuung. Konzeption frühkindliche Pädagogik der Krabbelstube an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Frankfurt am Main 1999 • Krappmann, Lothar: Keine Angst vor Flexibilisierung: In: Kiga heute, Heft 11-12/2001, S. 6-13. • Kronberger Kreis für Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen: Qualität im Dialog entwickeln. Wie Kindertageseinrichtungen besser werden. Seelze/Velber 1998 • Laewen, Hans-Joachim/Andres, Beate (Hrsg.): Forscher, Künstler, Konstrukteure. Werkstattbuch zum Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen. Weinheim 2002 • Laewen, Hans-Joachim/Andres, Beate (Hrsg.): Das infans-Konzept der Frühpädagogik. Bildung und Erziehung in der Kindertagessätte. Verlag Das Netz 2011 • Laewen, Hans-Joachim/Andres, Beate/Hédervari, Éva: Die ersten Tage: Ein Modell zur Eingewöhung in der Krippe und Tagespflege. 7., überarbeitete Auflage. Berlin 2011 • Lorenz, Jens-Holger. Kinder begreifen Mathematik. Frühe mathematische Bildung und Förderung. 2. Auflage Stuttgart 2016 • Pikler, Emmi: Lasst mir Zeit. Die selbständige Bewegungsentwicklung bis zum freien Gehen. 3. Auflage. München 2001 Anlage 4 Bitte beachten Sie unseren Haftungshinweis unter: https://www.familienservice.de/haftung © pme Familienservice Gruppe | www.familienservice.de | Anlage_4_LW_Konz_Kita_Angelmodde.docx_190919_e | Seite 19 von 19 • Ruberg, Tobias & Rothweiler, Monika. Spracherwerb und Sprachförderung in der KiTa. Stuttgart: Kohlhammer 2012 • Rühl, Monika/Seehausen, Harald: Flexibilisierung von Arbeits- und Betreuungszeiten. Chancen und Risiken für Kinder, Eltern, Unternehmen. In: Hagemann/Kreß/Seehausen 1999, S. 77-98 • Schäfer, Gerd. E. (Hrsg.): Bildung beginnt mit der Geburt. Förderung von Bildungsprozessen in den ersten sechs Lebensjahren. Weinheim 2003 • Schneider, Kornelia/Wüstenberg, Wiebke: Soziale Kompetenz bei Kindern unter drei Jahren. In: Engelhard, Dorothee u.a. (Hrsg.): Handbuch der Elementarerziehung. Ergänzungslieferung 1.4. Seelze-Velber 1996 • Schneider, Kornelia: Qualitätskriterien zur Förderung sozialer und kognitiver Kompetenz von Kindern unter 3 Jahren. Manuskript. München. November 2004 • Tietze, Wolfgang/Viernickel, Susanne (Hrsg.): Pädagogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder. Ein Nationaler Kriterienkatalog. 5. Auflage. Weinheim 2016 • Seehausen, Harald: Zukunftsmodell „Haus des Kindes in Melsungen“. Ergebnis-Dokumentation. Abschlussbericht. Frankfurt/M/Berlin/Melsungen 2004 • Singer, Wolf: „Was kann ein Mensch wann lernen?“ In: KiTa-aktuell HRS, Heft. 2/2004, S. 27- 34 § Stamm, Margit/Doris Edelmann (Hrsg.): Handbuch frühkindlicher Bildungsforschung. Wiesbaden 2013 • Trägerverbund frei gemeinnütziger Träger Frankfurt (Hrsg.): Die ersten gemeinsamen Schritte in die Welt. Lüneburg 2004
Anlage 4.2_DRK_Konzept_südl.Hiltruper_Str
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DRK Münster Sozialwerk gGmbH Zumsandestraße 25/27 48145 Münster August 2021 Pädagogische Einrichtungskonzeption DRK-Bewegungs-Kindertageseinrichtung südlich der Hiltruper Straße, Angelmodde DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 2 von 33 August 2021 Inhaltsverzeichnis 1 Die DRK-Verbandsstruktur ................................ ................................ ................................ ...... 3 2 Kurzporträt des Trägers ................................ ................................ ................................ ........... 3 2.1 Die ehrenamtlichen Gemeinschaften und Projekte im DRK-Kreisverband Münster e.V. ... 4 2.2 Die hauptamtlichen Bereiche des DRK-Kreisverbandes Münster e. V. ............................. 6 3 Fachbereich: Kinder, Jugend und Familien ................................ ................................ .............. 8 4 Grundsätze der pädagogischen Arbeit in der DRK-Kindertagesbetreuung .............................. 9 4.1 Anwaltschaftliche Vertretung ................................ ................................ .......................... 11 4.2 Inklusion ................................ ................................ ................................ ......................... 11 4.3 Verknüpfung von Haupt- und Ehrenamt ................................ ................................ .......... 12 4.4 Vernetzung der Angebote ................................ ................................ ............................... 12 5 Kurzportrait DRK-Kindertageseinrichtung südlich Hiltruper Straße ................................ ........ 12 5.1 Vereinbarkeit von Familie und Beruf ................................ ................................ ............... 13 6 Situationsorientierter Ansatz ................................ ................................ ................................ .. 13 7 Naturwissenschaftlich-technische Bildung als wesentliches Lernfeld ................................ ..... 15 8 Vielfältige Bildungsarbeit in DRK-Kindertageseinrichtungen ................................ .................. 16 8.1 Bildungsverständnis und Bildungsziele ................................ ................................ ........... 17 8.2. Übergang Kindergarten und Schule ................................ ................................ ............... 20 8.3 Erweitertes Bildungsangbot durch externe Anbieter ................................ ....................... 20 8.4 Entwicklungs- und Bildungsdokumentation ................................ ................................ ..... 21 9 Inklusive Pädagogik ................................ ................................ ................................ .............. 22 10 Eingewöhnungskonzept ................................ ................................ ................................ ...... 23 11 Partizipation von Kindern ................................ ................................ ................................ ..... 24 12 Gemeinschaftsverpflegung ................................ ................................ ................................ .. 25 13 Ruhephasen im Tagesablauf ................................ ................................ ............................... 26 14 Zusammenarbeit mit Familien ................................ ................................ ............................. 26 14.1 Elternversammlung ................................ ................................ ................................ ....... 27 14.2 Elternbeirat ................................ ................................ ................................ ................... 27 14.3 Rat der Kindertageseinrichtung................................ ................................ ..................... 28 15 Kinderschutz................................ ................................ ................................ ........................ 28 16 Zusammenarbeit zwischen den DRK-Kitas und dem Träger ................................ ................ 29 17 Die DRK-Kindertageseinrichtung als Ausbildungsstätte ................................ ....................... 30 17.1 Berufsfindungs- und Schülerpraktikum ................................ ................................ ......... 30 17.2 Blockpraktikum ................................ ................................ ................................ ............. 30 17.3 Vorpraktikum ................................ ................................ ................................ ................ 31 17.4 Berufspraktikum und PIA Ausbildung ................................ ................................ ............ 31 18 Zusammenarbeit mit Fachdiensten ................................ ................................ ...................... 31 19 Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Münster................................ ..................... 31 20 Qualitätsmanagement ................................ ................................ ................................ ......... 31 21 Öffentlichkeitsarbeit ................................ ................................ ................................ ............. 32 DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 3 von 33 August 2021 1 Die DRK-Verbandsstruktur Das Deutsche Rote Kreuz ist die Nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und Bestandteil der Internationalen Rotkreuz - und Rothalbmondbewegung. Das DRK bekennt sich zu den Rotkreuzgrundsätzen Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Es nimmt insbesondere die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen ergeben, sowie diejenigen, die ihm dur ch Bundes- oder Landesgesetz zugewiesen sind. Dazu gehören die humanitäre Hilfe in bewaffneten Konflikten und nach Naturkatastrophen sowie die Verbreitung des humanitären Völkerrechts. In Deutschland koordiniert das DRK in Zusammenarbeit mit den Behörden d en Katastrophenschutz sowie den zivilen Rettungsdienst. Zu seinen Aufgaben im Inland gehört insbesondere auch die Wohlfahrts- und Sozialarbeit. Das DRK besteht aus dem Bundesverband, 19 Landesverbänden, den Kreisverbänden und Ortsvereinen sowie dem Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. mit seinen 33 DRK-Schwesternschaften. Derzeit ist das DRK bundesweit Träger von ca. 1.200 Kindertageseinrichtungen mit ca. 90.000 Plätzen für Kinder im Alter von zwei Monaten bis 14 Jahren. Krippen, Kr abbelgruppen, Kindergärten und Horte gibt es im DRK sowohl als selbstständige Einrichtungen als auch in den vielfältigsten Varianten und Kombinationen. Das Kind in seiner Lebenssituation steht im Mittelpunkt. Mädchen und Jungen werden als eigenständige Per sönlichkeiten geachtet. Sie haben alle gleichen Anspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung ohne Ansehen der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, ihres Geschlechts, der sozialen Stellung und ihrer speziellen körperlichen, seelischen und geistigen Bedingungen. Als pädagogische Grundhaltung ergeben sich daraus Akzeptanz und Wertschätzung. Unsere Pädagogik wendet sich gegen Intoleranz, Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit. Wir stehen ein für Integration und Zusammenleben in gegenseitiger Anerkennung. Den Müttern und Vätern bieten wir eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit und Mitwirkung. Besondere Aufmerksamkeit richten wir auf Mädchen und Jungen, die von der Gesellschaft ausgegrenzt bzw. benachteiligt werden. Gemeinsa m mit allen Beteiligten setzen wir uns für die Verbesserung der Lebenssituation von Kindern ein. Auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention verstehen wir uns als Anwalt der Kinder. 2 Kurzporträt des Trägers Der DRK-Kreisverband Münster e.V. wurde 1907 gegründet. Er ist ein anerkannter Verband der freien Wohlfahrtspflege und Nationale Hilfsgesellschaft mit ca. 400 ehrenamtlichen Helfern und mehr als 320 hauptamtlichen Mitarbeiter *innen. Der Kreisverband untergliedert sich in zwei nichtselbständige Or tsvereine (Hiltrup und Nienberge) sowie einige direkt dem Kreisverband zugeordnete Rotkreuzgemeinschaften. DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 4 von 33 August 2021 Die "DRK Münster gemeinnützige Pflege und Service GmbH" und die "DRK Münster Sozialwerk gGmbH" sind 100%ige T ochtergesellschaften des Kreisverbandes. Mehr als 6.600 Fördermitglieder unterstützen die Arbeit des DRK-Kreisverbandes Münster e. V.. Die DRK-Geschäftsstelle befindet sich in zentraler Lage von Münster und dient unseren Kita - Fachkräften als Anlauf - und Beratungsstelle. In den vergangenen Jahren haben wir den Geschäftsbereich Kinder, Jugend und Familien durch eine Bereichsleitung, eine pädagogische Fachberatung und Verwaltungskräfte personell stark erweitert. Diese Ressource ermöglicht es uns auch aktiver in Münsteraner Gremien wie dem Jugendhilf eausschuss, der AG 78 und angeschlossenen Unterarbeitsgruppen zur Umsetzung einer bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung einbringen zu können. Ehrenamtliche Projekte und hauptamtliche Geschäftsbereiche: 2.1 Die ehrenamtlichen Gemeinschaften und Projekte im DRK-Kreisverband Münster e.V. in alphabetischer Reihenfolge: Blutspende Die Ehrenamtlichen unterstützen rund 40 Blutspendetermine des DRK-Blutspendedienstes in Münster und den Stadtteilen. Die beruflichen Mitarbeiter des Blutspendedienstes vertrauen dabei auf das zuverlässige Engagement der Ehrenamtlichen bei der Registrierung, Betreuung und Verpflegung der Spender. DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 5 von 33 August 2021 Geflüchtetenhilfe In unseren Projekten unterstützen wir geflüchtete Menschen z. B. bei der Suche nach ihrer ersten eigenen Wohnung. DRK-Wohnlotsen begleiten beim Ankommen in ihrem neuen Zuhause und stehen den Menschen bei allen Fragen rund ums Wohnen zur Seite. Unser Ziel ist eine gelingende Integration im neuen Zuhause. Jugendrotkreuz (JRK) Das JRK im Kreisverband Münster ist vor allem bei der Notfalldarstellung und im Schulsanitätsdienst aktiv. Katastrophenschutz Die aktiven Mitglieder sind auch Teil der zwei DRK-Einsatzeinheiten für den Katastrophenschutz. Sie sind im Sanitätsdienst und Betreuungsdienst sowie im Bereich Technik & Sicherheit fachlich ausgebildet und auf Notfälle und Großeinsätze gut vorbereitet. Evakuierungen nach einem Brand oder bei einer Bombenentschärfung und extreme Witterungsbedingungen, z.B. durch Orkan oder Schnee, erfordern den Betreuungsdienst des DRK. In diesen Fällen geht es darum, die betroffenen Menschen zu verpflegen und bei Bedarf eine Notunterkunft herzurichten. Kleiderladen Unter dem Motto "Mode von Mensch zu Mensch" bietet das Deutsche Rote Kreuz im Kleiderladen an der Wolbecker Straße modische Kleidung aus zweiter Hand an. Natürlich zu günstigen Preisen. Der Verkauf, die Dekoration und Beratung sowie die Sortierung und Auswahl der Waren wird durch ein ehrenamtliches Team zusammen mit zwei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und zwei FSJlern geleistet. Mentoren "Fit für den Job" Bildung, Integration und ein erfolgreicher Berufseinstieg für Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf sind die Ziele der DRK-Mentoren in Münster. Mit „Fit für den Job“ hilft das Deutsche Rote Kreuz Jugendlichen ihre beruflichen Chancen zu verbessern. Ehrenamtliche Mentoren engagieren sich in einer 1-zu-1-Betreuung für ihre Mentees. Patientenbegleitung Ein Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt bringt manchmal Fragen und auch Unsicherheiten und Ängste mit sich. Erst recht, wenn man in solch einer besonderen Situation alleine ist und man vielleicht niemanden hat, der einem zur Seite steht und behilflich ist, wichtige Dinge zu organisieren. Wir bieten in diesen Situationen Unterstützung, nehmen Ängste und Unsicherheiten ernst und kümmern uns gemeinsam mit den Betroffenen um die organisatorischen Angelegenheiten. DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 6 von 33 August 2021 Rettungshunde Die Rettungshundearbeit im Roten Kreuz ist Bestandteil des Fachdienstes Sanitätsdienst. Der Rettungshundeführer erhält eine sanitätsdienstliche Ausbildung zum Sanitäter und nimmt neben der Rettungshundeausbildung am Dienst der DRK-Einsatzeinheiten für den Katastrophenschutz teil. Sanitätsdienst & Rettungsdienst Die wohl bekannteste ehrenamtliche Aufgabe ist der Sanitäts- und Rettungsdienst. Helfer leisten sanitätsdienstliche Unterstützung in Notsituationen und sichern Großveranstaltungen. Jedes Wochenende wird im Auftrag der Berufsfeuerwehr ein Rettungswagen auf der „Wache 8“ im Wechsel mit den anderen Hilfsorganisationen besetzt. Trauerbegleitung für Kinder Durch verschiedene kreative Methoden geben wir Kindern, die einen nahestehenden Menschen verloren haben, die Möglichkeit ihre Trauer individuell auszudrücken. Gemeinsam mit ihren Angehörigen werden sie von ausgebildeten ehrenamtlichen Mitarbeitern begleitet. 2.2 Die hauptamtlichen Bereiche des DRK-Kreisverbandes Münster e. V. in alphabetischer Reihenfolge: Ambulante Pflege DRK Zuhause in Münster: Rundum gut versorgt. So lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben - wer wünscht sich das nicht? Mit jahrzehntelanger Erfahrung und vielfältigen Angeboten für Zuhause kann das Deutsche Rote Kreuz Sie kompetent und menschlich in dieser Situation begleiten. Autismus-Therapiezentrum Das Autismus-Therapiezentrum (ATZ) bietet therapeutische und beratende Angebote für Menschen mit Besonderheiten aus dem autistischen Spektrum. Autismus wird medizinisch den tiefgreifenden Entwicklungsstörungen zugeordnet. Erste Hilfe Unser Lehrgangsangebot zur Ersten Hilfe umfasst die Grundausbildung und die Fortbildung, auch für betriebliche Ersthelfer. Aus- und Fortbildungen in der Frühdefibrillation sowie spezielle Lehrgänge, wie z. B. Erste Hilfe am Kind, bieten wir an. Freiwilligendienste Im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) vermitteln und betreuen wir jährlich über 800 Teilnehmer in Einsatzstellen in ganz Westfalen-Lippe. Wir sorgen DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 7 von 33 August 2021 für die Vermittlung und die pädagogische Bildungsarbeit und stehen sowohl den Freiwilligen als auch den Einsatzstellen als Ansprechpartner zur Verfügung. Hausnotruf Unser Hausnotrufdienst alarmiert - je nach Erfordernissen und Wünschen der Teilnehmer - Angehörige, Pflegedienst, Hausarzt oder im Notfall den Rettungsdienst. Mit einem sicher bei uns hinterlegten Zweitschlüssel können unsere Mitarbeiter im Notfall auch direkt zur Hilfe kommen. Dieser Service steht den Teilnehmern 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Kinderschutzambulanz Die Ärztliche Kinderschutzambulanz ist eine ambulante Beratungs- und Therapieeinrichtung. Hier arbeiten Psychologen, Sozialarbeiterinnen, Pädagogen und eine Ärztin mit Kindern und Jugendlichen, die Erfahrung von sexueller und/oder körperlicher Gewalt und/oder Vernachlässigung gemacht haben. Kindertageseinrichtungen, Großtagespflege und Jugendtreff Die Kitas, Großtagespflegestellen und der Jugendtreff des DRK in Münster sind generationsübergreifende Lebens- und Kommunikationsorte. Hier zeigt sich die Vielfalt von Lebensstilen, Werten und Kulturen in unserer Gesellschaft. Kinder und Familien mit ganz unterschiedlicher Herkunft und Prägung haben hier die Möglichkeit, sich zu begegnen. Krankentransport und Rettungsdienst Der DRK-Kreisverband Münster beteiligt sich am Rettungsdienst der Stadt Münster. Es stehen mehrere Krankentransportwagen (KTW) bereit, die von Montag bis Sonntag im Tagesdienst besetzt werden. Somit ist der DRK-Rettungsdienst an 365 Tagen im Jahr im Einsatz. Migration und Integration Wir helfen Zuwanderern bei der Integration, beraten fachlich und begleiten sie. Wir betreuen mehrere Projekte für Geflüchtete und leisten soziale Arbeit. Der offene Jugendtreff Coerde bietet Jugendlichen Raum zur Begegnung und Chancen zur Entfaltung bei gegenseitiger Toleranz. Unsere Mitarbeiter tragen dazu bei, stabile und lebenswerte Verhältnisse zu schaffen. Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz Die Wohngemeinschaft für Demenzerkrankte bietet einen Lebensort für Menschen mit Demenzerkrankungen, die nicht mehr in der Lage sind, in ihrem bisherigen Umfeld zu bleiben. Trotz Demenzerkrankung und auch bei steigender Pflegebedürftigkeit ermöglichen wir den Bewohnern eine möglichst große Selbständigkeit und Mitbestimmung. DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 8 von 33 August 2021 Organigramm des DRK-Kreisverbandes Münster e.V.: 3 Fachbereich: Kinder, Jugend und Familien Vom DRK-Kreisverband Münster e. V. und der Tochtergesellschaft, der DRK Münster Sozialwerk gGmbH werden in zukünftig neun DRK- Kindertageseinrichtungen, zwei DRK- Großtagespflegestellen, unterschiedlich en Projekten und einem Jugendtreff Familien mit ihren Kindern in der Stadt Münster betreut. DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 9 von 33 August 2021 4 Grundsätze der pädagogischen Arbeit in der DRK-Kindertagesbetreuung Die pädagogische Arbeit in der Kindertagesbetreuung in NRW erfolgt auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zur frühen Bildung und Förderung von Kindern. Die dort genannten Anforderungen bilden die recht liche Basis für die Arbeit in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung des Deutschen Roten Kreuzes. Neben den gesetzlichen Bemühungen bilden die Grundsätze des Roten Kreuzes eine Leitlinie in der pädagogischen Arbeit. Die Auseinandersetzung mit diesen Gr undsätzen wirkt sich zum einen auf die Persönlichkeit, das Selbstverständnis und auf das Verhalten der Fachkräfte aus, zum anderen ergeben sich Konsequenzen für die inhaltliche Arbeit. Menschlichkeit Das pädagogische Handeln ist geleitet vom Grundsatz der Menschlichkeit. Jedes Kind steht mit seiner Einzigartigkeit und Menschenwürde im Zentrum unserer Arbeit. Die Fachkräfte schaffen Raum, Sicherheit und Strukturen für eine bestmögliche individuelle Entwicklung. Sie eröffnen den Kindern Erfahrungsräume, ermutigen und unterstützen die Kinder in ihrer Entwicklung. Damit Kinder sich in der DRK-Kindertagesbetreuung sicher fühlen können, schaffen Fachkräfte eine äußere Sicherheit für Kinder durch Rituale, Regeln, eine zugewandte Atmosphäre und eine DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 10 von 33 August 2021 anregende Raum gestaltung. Die innere Sicherheit der Kinder fördern die pädagogischen Fachkräfte durch die Stärkung der Selbstwirksamkeit. Akzeptanz und Wertschätzung prägen dabei die pädagogische Grundhaltung. Die DRK -Kindertagebetreuung bietet einen Ort, um Achtung und Verständnis für andere zu entwickeln und freundschaf tliche Beziehungen aufzubauen. Unparteilichkeit Die Vielfalt der Lebensentwürfe von Familien, die geprägt sind von kulturellen Einflüssen, aber auch durch ihre sozialen Bedingungen, bieten große Chancen für die pädagogische Arbeit der Kindertagesbetreuung. Hier treffen viele Kinder zusammen, die aufgrund ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung, aber auch durch unterschiedliche Familienkulturen individuelle Bedingungen mitbringen. Es gehört zur Aufga be des Teams, dieses Zusammenleben als wechselseitiges Lernen aller Beteiligten aktiv zu unterstützen. Hierzu zählt auch der bewusste Umgang mit Vielfalt und die Motivation der Kinder zur Wahrnehmung der unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen. Eine vorurteilsbewusste Erziehung basiert auf dem bewussten und kompetenten Umgang mit Unterschieden und Vielfältigkeit. Diese Grundhaltung basiert auf dem Verständnis der Inklusion, welches die Teilhabe aller Menschen und eine Ausrichtung der Strukturen und Angebote nach den individuellen Bedürfnissen der Kinder umfasst. Neutralität Die Einnahme einer neutralen Position macht es möglich, Vertrauen zu bilden, Vermittlungsversuche zu initiieren und Konfliktlösungen zu erarbeiten. Die Fachkräfte deuten nicht eigenmächtig die Gefühle der Kinder, sondern führen einen Dialog mit den Kindern über deren Gefühle und kindlichen Signale. Die Vertrauensbildung ist eng verknüpft mit der Ermöglichung sicherer Bindungserfahrungen. Die positiven Bindungserfahrungen der Kinder in der Kindertagesbetreuung spielen eine wesentliche Rolle für deren Explorationsverhalten und Teilnahme an Bildungsangeboten. Die Fachkräfte initiieren Vermittlungsversuche und begeben sich mit den Kindern in einen gemeinsamen Prozess des Erforschens, ind em sie sich mit den Kindern über deren Wahrnehmungen und Ansichten austauschen und ergänzen. Um Konfliktlösungen mit den Kindern zu erarbeiten, begleiten die Fachkräfte die Kinder dabei, ihre eigenen Interessen wahrzunehmen, mitzuteilen und sich eigenständ ig zu entscheiden. Die Fachkräfte berücksichtigen dabei die Entwicklungsschritte der Kompetenzen der Kinder für die Konfliktbewältigung. Unabhängigkeit Unabhängig von den Einflüssen und Interessen jedweder Art nehmen die Fachkräfte Verantwortung wahr und sind dabei einzig dem Wohle des Kindes verpflichtet. Die Fachkräfte begleiten und unterstützen die Kinder in ihrer Entwicklung zur Eigenständigkeit und geben ihnen den dafür notwendigen Raum, um im selbstbestimmten Lernen Selbstvertrauen zu gewinnen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird die Eigenständigkeit bewahrt, um nach den Grundsätzen des Roten Kreuzes Erziehungs - und Bildungsarbeit zu gewährleisten. Eigene Aufnahmekriterien und ein selbst entwickeltes Konzept dokumentieren dies. DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 11 von 33 August 2021 Freiwilligkeit In den DRK -Kindertagesbetreuung wird eine Einrichtungskultur gepflegt, in der die Entwicklung von Hilfsbereitschaft und Kooperation bei Kindern, Eltern und Besuchern gefördert wird. In der pädagogischen Arbeit haben die Kinder ein Recht auf Beteiligung , das sowohl Mitentscheiden als auch Mithandeln umfasst. Einheit Unser Team besteht aus vielen pädagogischen Mitarbeitern, die ihre eigene Persönlichkeit und Individualität einbringen. Die Individualität der Einrichtungen ist in einen einheitlichen Rahme n gefasst: Allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung liegen die Grundsätze des Roten Kreuzes zugrunde. Diese werden durch die Umsetzung des Situationsorientierten Ansatzes in die Praxis umgesetzt. Darüber hinaus entwickeln die Einrichtungen bedarfsgerec hte und an den Kompetenzen des Teams orientierte weitere pädagogische Schwerpunkte. Universalität Die Rotkreuz - und Rothalbmond -Bewegung ist weltumfassend. Für die Fachkräfte bedeutet das, sich darüber bewusst zu sein, dass die DRK -Kindertagesbetreuung ideell und aktiv in eine weltumfassende Institution eingebunden ist. In den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung begegnen die Fachkräfte anderen Menschen, Kulturen und Gesellschaften mit Interesse, Offenheit und Hilfsbereitschaft. Die Vielfalt der Kinder und Familien ist eine große Bereicherung für die Gemeinschaft der Kindertages betreuung. Nach dem Ansatz der vorurteilsbewussten Bildung wird die Identität aller Kinder gestärkt, Erfahren mit Vielfalt ermöglicht, kritisches Denken über Gerechtigkeit angereg t und die Auseinandersetzung mit Unrecht und Diskriminierung thematisiert. In der Umsetzung vor Ort bedeutet dieses konkret: 4.1 Anwaltschaftliche Vertretung Wir setzen uns anwaltschaftlich für Kinder und ihre Familien ein und stärken diese, das für sich selbst zu tun. Wir ermöglichen Partizipation, beteiligen Kinder und Eltern an den für die Kinder so wichtigen Entwicklungsschritten. Gemeinsam mit allen Beteiligten setzen wir uns für kinder - und familiengerechte Lebensbedingungen ein. 4.2 Inklusion Wir stehen ein für Vielfalt und ein Zusammenleben in gegenseitiger Anerkennung. Unsere Pädagogik ist geprägt von Akzeptanz, Toleranz und Wertschätzung. Unsere Angebote sollen den jeweils individuellen Bedarfen der Kinder und ihrer Familien entsprechen und ihne n umfassende Teilhabe am Angebot der Kita ermöglichen. DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 12 von 33 August 2021 4.3 Verknüpfung von Haupt- und Ehrenamt Wir bieten Möglichkeiten der Beteiligung und des Engagements für Familien und Ehrenamtliche im Sozialraum. Den Eltern bieten wir eine vertrauensvolle und partne rschaftliche Zusammenarbeit und Mitwirkung. Darüber hinaus setzen sich die pädagogischen Fachkräfte mit den Möglichkeiten auseinander, wie Kinder im Rahmen von Beteiligungsprozessen in der Kita erste Erfahrungen mit gesellschaftlichem Engagement erleben können. 4.4 Vernetzung der Angebote Wir bieten Kindern und ihren Familien Hilfen aus einer Hand und nutzen dafür die besondere Vielfalt der DRK -Angebote. DRK Kindertageseinrichtungen sind im Sozialraum vernetzt und bieten Familien je nach Lebenslage und ent sprechend ihrer Bedürfnisse umfassende Unterstützung und Information. Das pädagogische DRK -Konzept für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung „Henry + Mischi “ wurde von der Musikpädagogin Elisabeth Junk und dem Illustrator Daniel Hinkenbrandt mit Vertreter*innen des DRK in den vergangenen Jahren entwickelt, damit Kinder und Eltern in den DRK-Einrichtungen alles über die Arbeit des Deutschen Roten Kreuzes auf spielerische Art erfahren und erleben können. Als Nachfahre des Rot -Kreuz-Gründers Henry Dunant steckt Henry das Helfen einfach im Blut. Er ist gerne mit seinem Onkel Heinrich, dem Rettungssanitäter, in den unterschiedlichsten DRK -Einrichtungen unterwegs. Dort erlebt er zusammen mit seinem Hund Mischi (beides Handpuppen) viele Abenteuer und lernt, worauf es beim Helfen wirklich ankommt: auf ein großes Herz! 5 Kurzportrait DRK-Kindertageseinrichtung südlich Hiltruper Straße Die DRK-Kindertageseinrichtung südlich der Hiltruper Straße liegt im Stadtteil Angelmodde. In 7 Gruppen bietet die Kindertageseinr ichtung insgesamt 130 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren an. Folgende Gruppenstrukturen bietet die DRK -Kindertageseinrichtung südlich der Hiltruper Straße an: zwei Gruppen für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren drei Gruppen für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren zwei Gruppen für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren Die DRK-Kindertageseinrichtung ist von Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 13 von 33 August 2021 „Extra-Zeit“ wird bedarfsgerecht für alle Familien darüber hinaus angeboten. Schließungstage sind in den Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr. Zusätzlich ist die DRK-Kita an einzelnen Tagen für pädagogische Konzeptionstage geschlossen. 5.1 Vereinbarkeit von Familie und Beruf Mit unserem Betreuungsangebot in der DRK -Kindertageseinrichtung unterstützen wir Familien aus Münster in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Sicherung des Lebensunterhaltes und in einer familienfreundlichen Organisation des beruflichen und persönlichen Alltags. Seit August 2016 bis Ende 2019 nahm die achtgruppige DRK -Kindertageseinrichtung Schatzkiste (ebenfalls in Gremmendorf) am Bundesprogram „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ teil. Basierend auf den vielfältigen und positiven Erfahrungen haben wir ein erprobtes Konz ept für die Umsetzung erweiterter Betreuungszeiten vor 7:00 Uhr und nach 17:00 Uhr als Regelangebot entwickelt und setzen dies in der DRK -Kita Schatzkiste nachwievor erfolgreich um. In der Konzeptentwicklung zu erweiterten und flexiblen Betreuungszeiten wurden personelle, räumliche und strukturelle Ressourcen betrachtet und aus der Perspektive von Kindern, Familien, Fachkräften und dem Träger reflektiert. Als Ergebnis unserer positiven Erfahrungen mit den erweiterten Betreuungszeiten und aufgrund erhobener Bedarfe der Familien, nahm seit August 2017 auch die zweigruppige DRK-Kindertageseinrichtung Wirbelwind an dem Bundesprogramm KitaPlus teil. Das individuelle Wohlbefinden der Kinder steht für uns im Mittelpunkt der Umsetzung . In einem ersten Bedarfsermitt lungsgespräch werden die Familien über die Rahmenbedingungen und über die Gestaltung der erweiterten Betreuungszeiten informiert und beraten. Die Familien formulieren ihre Bedarfe an erweiterten Betreuungszeiten und besprechen mit der Leitung die Möglichkeiten der Umsetzung. Gemeinsam wird auch eine Form der Eingewöhnung des Kindes in seine neuen Betreuungszeiten besprochen. Kontinuität und Sicherheit werden durch ein konstantes Team an pädagogisch ausgebildeten Mitarbeiter*innen in der erweiterten Betreuu ngszeit gesichert. Ein „Übergabeprotokoll“ unterstützt den gelingenden Übergang für die Kinder und den Informations austausch zwischen pädagogischen Fachkräften und Familien. Bei der Abholung der Kinder können die Eltern über den gesamten Tag des Kindes inf ormiert werden. Die wertvollen Tür - und Angelgespräche bleiben auf diese Weise erhalten. 6 Situationsorientierter Ansatz Zur Umsetzung der Rotkreuz- und Rothalbmond-Grundsätze liegt dem pädagogischen Konzept der DRK -Kindertagesbetreuung der Situationsorien tierte Ansatz zugrunde. Der Situationsorientierte Ansatz ist keine Methode, sondern eine Grundsatzhaltung, bei der das methodische pädagogische Handeln an erster Stelle steht. Die Bedürfnisse und Interessen der Kinder werden zum Ausgangspunkt der pädagogis chen Angebote gesetzt. Den pädagogischen Fachkräften kommt im Situationsorientierten Ansatz die Aufgabe zu, ausgehend von DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 14 von 33 August 2021 Beobachtungen und Schlussfolgerungen, das, was die Kinder an Fragen, Problemen und Informationen einbringen, aufzugreifen und die dari n enthaltenen Lernmöglichkeiten und Erfahrungsräume zu erschließen. Der Grundsatz dieses pädagogischen Ansatzes lautet: „Lernen in Zusammenhängen“. Hierbei werden alle Dimensionen des Wahrnehmens und Erlebens (kognitiv, sinnlich, körperlich, psychisch -emotional, individuell und sozial) und des Ausdrucks (sprachlich, motorisch, musisch und kreativ) einbezogen. Kinder können sich freiwillig, selbst- und auch fremdmotiviert ohne Leistungsdruck mitgestaltend einbringen. Die Kinder werden als eigenständige Akteu re in ihren Bildungsprozessen wahrgenommen und in die pädagogische Arbeit eingebunden. Bildungs - und Lernangebote orientieren sich an dem Lerntempo und den Interessen der Kinder. Die Fachkräfte begeben sich mit den Kindern auf einen gemeinsamen Weg des For schens, Lernens und Entdeckens. Sie sind Vorbilder, Unterstützer, Mitspieler und Berater für die Kinder. Die Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte liegt auch darin, den Kindern dabei zu helfen, zu einer starken Gemeinschaft zusammen zu wachsen. Sie berate n bei Konflikten, hören zu und unterstützen die Kinder darin, Regeln für ein soziales Miteinander zu entwickeln. Die Fachkräfte helfen den Kindern dabei, ihre Fähigkeiten und Leistungen zu erkennen und auch zu benennen. Ziel des Situationsorientierten Ansatzes ist es, dass die Kinder mit Freude und Stolz erkennen, dass sie der Akteur ihrer eigenen Entwicklung sind. Die Bildung, Erziehung und Betreuung in der DRK -Kindertagesbetreuung schließt selbstverständlich auch Kinder mit erhöhtem Förderbedarf ein. „Ich lerne, wenn ich ... begreife erfahre studiere bedenke simuliere beobachte experimentiere innehalte erkläre verstehe vermute tüftle sammle toleriere informiere rumblödle lese spiele erlebe probiere denke durchdenke erforsche spüre sehe verwandle tue nachahme entwickle verinnerliche animiere deute spinne entscheide ertaste rieche konstruiere schmecke variiere erarbeite entfalte korrigiere diskutiere vergleiche schütte verändere analysiere höre schlussfolgere beurteile abschweife erfinde erprobe versuche überlege erkunde glaube staune empfinde zweifle unterscheide baue fantasiere motiviere zuhöre Rat suche enträtsele nachvollziehe schnüffle kläre eindringe mich öffne Spaß habe laufe plane tröste skizziere entwirre spekuliere mich einlasse mich freue hüpfe verharre provoziere durchblicke durchsetze ignoriere aufatme krieche messe kichere puzzle akzeptiere lache singe schmiere spiele... DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 15 von 33 August 2021 7 Naturwissenschaftlich-technische Bildung als wesentliches Lernfeld Kinder gehen ständig damit um, sich mit Fragen und der Suche nach Antworten zu beschäftigen. Die Neugierde und Wissbegierde erscheint grenzenlos. Sie verfolgen mit großem Interesse die Veränderungen und Phänomene ihrer Umwelt. Auch in der naturwissenschaftlich- technischen Bildung finden wichtige Prozesse der Selbst- und Weltbildentwicklung statt. Besonders die jüngeren Kinder haben noch kein strategisches Vorgehen bei der Suche nach Lösungen - Versuch und Irrtum spielen für sie eine wichtige Rolle. Im Ausprobieren und Beobachten nähern sie sich einem Lösungsweg an. Kinder erfahren sich im eigenen Ausprobieren als selbstwirksame Schöpfer. Um Informationen über die materielle Welt zu gewinnen, brauchen Kinder eine Begleitung durch Erwachsene. Die pädagogischen Fachkräfte beschäftigen sich gemeinsam mit den Kindern zu den Merkmalen und Eigenschaften der Gegenstän de sowie zu den grundlegenden Gesetzmäßigkeiten in Technik, Natur und Mathematik. Bei d en Themen der naturwissenschaftlich-technischen Bildung spielen die Elemente Wasser, Feuer, Luft, Elektrizität und Informatik stets eine wichtige Rolle. Für Experimente werden die Interessen und Fragestellungen der Kinder aufgegriffen (intrinsische Motiva tion). Dabei geht es nicht um die vorschnelle Beantwortung der Fragen durch die Erwachsenen. Die Fachkräfte begeben sich - im Sinne situationsorientierten Arbeitens - gemeinsam mit den Kindern auf die Suche nach Antworten. Häufig werden zunächst die Lösung sideen der Kinder gesammelt und gemeinsam diskutiert. Kinder sammeln Informationen, beobachten, vergleichen und bewerten ihre Erfahrungen. Eine Annäherung an sachlich richtige Antworten wird im Rahmen von Ausflügen, Projekten und unter Einbezug unterschi edlicher Medien (Film, Sachbücher, Zeitungsartikel) erreicht. Die Kinder können sich in diesem Prozess als höchst kompetent erleben. Die neuen Erkenntnisse kann das Kind auf andere Situationen übertragen . Die naturwissenschaftlich-technische Bildung bietet große Chancen für Lernerfahrungen in der sozialen Gruppe. Die Kinder üben in einer Kleingruppe zu agieren, ihre Meinung zu äußern, zuzuhören und Rücksicht auf andere zu nehmen. Außerdem machen Kinder die Erfahrung, dass sie in der Gruppe auf andere und vielfältigere Lösung als im Einzelspiel kommen. Auch die sprachliche Bildung wird im Rahmen naturwissenschaftlich -technischer Bildung auf natürliche Weise gefördert. In der Auseinandersetzung mit neuen Materialien und der Beschreibung von Beobachtungen, differenziert und erweitert jedes Kind seinen Wortschatz auf spielerische Weise. DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 16 von 33 August 2021 Anlässe für naturwissenschaftlich -technische Bildung sind vielfältig im Kita -Alltag zu finden: bei Ausflügen, bei Museumsbesu chen, im Freispiel oder beim Umgang mit technischen Geräten. Besonders mit technischen Geräten haben Kinder einen sehr natürlichen Umgang und sind an der en Funktionsweise interessiert. Erste Wirkungszusammenhänge können ganz einfach durch das Erkunden, Kaputtmachen und Reparieren beobachtet werden (alte te chnische Geräte, Kassettenrekorder, Becher, Lupen, Baukästen, Taschenlampen) . Das Erkennen von Zusammenhängen und die Übertragungsleistung auf neue Situationen sind wichtige Fähigkeiten der Alltagskompetenz und für die spätere Schulbildung. Wichtig in der naturwissenschaftlich-technischen Bildung ist es, dass die Kinder genügend Zeit bekommen, um ihre eigenen Hypothesen zu entwickeln. In der Raumgestaltu ng findet sich unterschiedliches Alltagsmaterial aus de n Bereichen der Technik, Wasser und Luft, sowie Haushaltsgegenstände (Becher, Gläser, Behältnisse etc.), aus der Mathematik und Ökologie. In dem selbstständigen Ausprobieren können Kinder ihre ganz eigenen Erfindungen konstruieren. Die Räume der Einrichtung sind mit verschiedenen Schwerpunkten gestaltet, um attraktiv zu sein und einen hohen Aufforderungscharakter auszustrahlen. Die Materialen sind in der Weise ausgewählt, dass Kinder ohne Anleitung experimentieren können. Der Baubereich ist auf einer großen Fläche mit unterschiedlichem Bau- und Konstrukti onsmaterial für die verschiedenen Altersgruppen ausgestattet. Die Materialen unterscheiden sich in ihrer Beschaffenheit (Holz, Magnete, Kunststoff) und Funktionsweise. Besonders gewinnbringend ist der Einbezug von Familien, die im naturwissenschaftlich - technischen Berufsfeld tätig sind. Die Erwachsenen können von ihren Themen am Arbeitsplatz berichten oder ihr Fachwissen für Experimente einbringen. Auch können spannende Arbeitsplätze der Eltern mit den Kindern besucht werden. Seit August 2018 ist die Stif tung Haus der Kleinen Forscher in Münster auf der Corrensstraße zu finden. Das Haus der kleinen Forscher bietet Fort - und Weiterbildungsangebote für pädagogische Fachkräfte mit hohem Praxisbezug an: Informatik, Mathematik, menschliche r Körper, nachhaltige Entwicklung, Licht, Sehen, Farben, Strom und Energie. Die Workshops für pädagogische Fachkräfte können in den Räumlichkeiten vom Haus der kleinen Forscher oder auch in der Kindertageseinrichtung stattfinden. Neben theoretischen Inputs probieren die Fachkräfte hauptsächlich das Material selbst aus (Materialerfahrung) und erhalten umfassende Informationen und Medien für die Umsetzung in der eigenen Kindertageseinrichtung. 8 Vielfältige Bildungsarbeit in DRK-Kindertageseinrichtungen Lernen geschieht aus eigener Motivation heraus (intrin sische Motivation). Den pädagogischen Fachkräften kommt hier die Aufgabe zu, Bildungsräume für die Kinder zu gestalten, die die eigenen Themen und Fragestellungen der Kinder aufgreifen und mit Impulsen von den DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 17 von 33 August 2021 Fachkräften zu kombinieren. Bildungsräume meint hier nicht nur räumlich, sondern auch zeitlich und sozial. Der eigenständige Bildungsauftrag der Kindertagesbetreuung umfasst die Bildung, Betreuung und Erziehung der ihnen anvertrauten Kinder. I n der Bildungsvereinbarung NRW werden folgende Bildungsbereiche unterschieden: Bewegung Körper, Gesundheit, Ernährung Sprache und Kommunikation Soziale und (inter-)kulturelle Bildung Musisch-ästhetische Bildung Religion und Ethik Mathematik Naturwissenschaft und technische Bildung Ökologische Bildung Medien Diese 10 Bildungsbereiche werden in der täglichen pädagogischen Arbeit der DRK - Kindestagesbetreuung mit dem Situationsorientieren Ansatz und in der Projektarbeit angesprochen oder gezielt gefördert. Das Wohlbefinden der Kinder ist dabei ein zentraler Wert und Ziel der Bildungsarbeit. 8.1 Bildungsverständnis und Bildungsziele „Was du mir sagst, das vergesse ich. Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich. Was du mich tun lässt, das verstehe ich.“ Konfuzius Kinder setzen sich - seit ihrer Geburt - als aktives Wesen mit ihrer Umtwelt auseinander und treiben auf diese Weise die eigene Entwicklung voran. Kinder sind eigenständige Akteure ihrer kindlichen Bildung und Entwicklung. Die ersten drei Lebensjahre sind besonders prägend: zwischen enormer Entwicklungsgeschwindigkeit und gleichzeitig hoher Sensibilität und Verletztlichkeit machen Säuglinge und Kleinkinder grundlegende Erfahrungen für ihre späteren Entwicklungsschritte. Kinder haben eigene Ideen von sich selbst und der Welt (Selbst- und Weltwahrnehmung). Neue Erfahrungen versuchen Kinder zunächst in Einklang mit bereits bestehenden Denksturkturen zu bringen (Assmilisation). Kinder eignen sich dann neue Denkmuster und Handlungsstrategien an, wenn sie Erfahrungen nicht mehr mit de n alten Mustern beantworten, sondern ihre Handlungs- und Denkmöglichkeiten erweitern können (Akkomodation). (Entwicklungsstufenmodell von Jean Piaget ) Hier belgeiten die pädagogischen Fachkräfte die Kinder bei der Entwicklung von Antworten, Handlungs-, und Lösungskompetenzen. DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 18 von 33 August 2021 Bildungsräume bzw. -anlässe sollten in der Weise gestaltet sein, dass die gewählten Themen… für die Kinder relevant und interessant sind (Sinnhaftigkeit). so gestaltet sind, dass die Kinder sie verstehen können (Verstehbarkeit). für die Kinder im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu bewältigen sind (Handhabbarkeit). Kinder fühlen sich durch Impulse und Anregungen besonders dann angesprochen, wenn sie emotional beteiligt sind und sich den Dingen über sinnliche Erfahrungen nähern. Den Fachkräften eröffnen sich auf diese Weise vielfältige Anlässe alltagsintegrierter Sprachförderung. Das Lernen in sozialen Gruppen ist ein weiteres Ziel der Bildungsarbeit. In der Gruppe werden nochmals ganz andere Ideen und Lösungen entwickelt, wie Kinder es alleine für sich entwickeln könnten. Lernen vollzieht sich zum größten Teil in sozialen Austauschprozessen. In gemeinsamen Lernprozessen werden wichtige soziale Fähigkeiten entiwickelt und gestärkt, sowie kulturelle und gesellschftliche Werte, Regeln und Praktik en erfahren und gemeinsam kultiviert. Vielfalt und Verschiedenheit gehören zum Alltag unserer Kita. Wir setzen uns mit Gemeinsamkeiten, Stärken und Unterschieden der Kinder auseinander und lernen mit den Kindern einen wertschätzenden und respektvollen Umgang in der Gruppe. Die pädagogischen Fachkräfte reflektieren ihr sprachliches Handeln und nutzen im Kita -Alltag eine Vielzahl an Situationen für die sprachliche Bildung. Gemeinsam entwickeln wir neue Sprachangebote für Kinder und Familien. Dabei ist uns di e Berücksichtigung der Vielfalt der Familien und einzelnen Kinder sehr wichtig. „Sprachliche Bildung“ umfasst alle Anlässe, Situationen und Prozesse bei denen eine Sprachanregung des Kindes und seiner Bezugspersonen erfolgt. Mit der sprachlichen Bildung unterstützen wir die natürliche Sprachentwicklung des Kindes. Ein umfassendes, anregendes Sprachangebot sowie die Anregung der Sprechfreude des Kindes sind hier besonders wichtig. Durch den Grundstein einer frühen sprachlichen Bildung leisten wir einen wic htigen Beitrag zur Chancengleichheit für die Teilnahme und Teilhabe an unseren Bildungsangeboten. Durch die Teilnahme von fünf DRK -Kindertageseinrichtungen am Bundesprogramm „Sprach - Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ haben wir einen wertvollen Erfahrungsschatz aufbauen können und umfangreiches Fachwissen im Team der DRK-Kindertageseinrichtungen. Die zusätzlichen Fachkräfte für sprachliche Bildung qualifizieren das gesamte Team und bringen professionelle Beratungskompetenzen für Familien mit ein . Für Kinder entwickeln sie individuelle Sprachförderangebote und Methoden alltagsintegrierter sprachlicher Bildung. Auch die Entwicklung der persönlichen Identität ist ein wichtiges Bildungsziel. Die Kinder sollen ausreichend Erfahrungen in der Kita samme ln, um ihr Selbstwertgefühl zu bestärken und DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 19 von 33 August 2021 Selbstverantwortung zu übernehmen. Kinder sollen sich als gesellschaftliches und individuelles Wesen begreifen: sie vertreten in der Gruppe ihre eigene Position und können diese mit der Umwelt in Einklang bringen. Letztendlich stellt sich auch die Frage, wie Kinder für ihre weitere Bildungsbiografie durch die Kindertageseinrichtung unterstützt werden können . Umbrüche und Diskontiutäten sind mit die größten Herausforderungen, denen sich Kinder in unserer Zukunft stellen müssen. Sowohl das Privat-, wie auch das berufliche Leben hat sich so ausdifferenziert, dass Umbrüche und Veränderungen Teil wahrscheinlich jeder Biografie sind. Im Elementarbereich sollen die Kinder eine solche Selbstsicherheit aufbauen, dass sie in der Lage sind, Verunsicherungen und Veränderungen auszuhalten und mit vielfältigen Handlungsstrategien zu antworten. Alle Aktivitäten und Tätigkeiten in unseren Kindertagesstätten sollen den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder angepasst sein. Dies erfordert einen situationsorientierten und individuellen Arbeitsansatz, in den verschiedene pädagogische und sozialraumorientierte Konzepte integriert sind. Eine wichtige Zielsetzung unserer Arbeit ist der Themenbereich der Resilienz. Hierbei steht die Psyche des Kindes im Mittelpunkt. Diese gilt es zu stärken, damit das Kind, egal in welcher Lebenssituation und in welchem Umfeld es lebt, psychisch gesund ist und bleibt. Ein Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit in der Kindertagesstätte wird auf die Förderu ng der schützenden Entwicklungsfaktoren gerichtet sein. Die benötigt jedes Kind, um zu lernen, mit anderen zu spielen, Ziele zu verfolgen, Freundschaften zu pflegen oder Krisen zu meistern. Anknüpfend an die schon vorhandenen Stärken möchten wir bei jedem Kind erreichen, dass • sein Selbstwertgefühl positiv entwickelt wird (z.B. durch Loben) • es eine reale Einschätzung von sich selbst erhält (z.B. durch Spiegeln anhand von Gestik und Mimik) • es Gefühle zulassen kann und möchte, d.h. „echt“ sein darf, z.B. traurig, wütend oder fröhlich Die Grundlage in der Entwicklung von Resilienz legt das Elternhaus und die Familie . In der DRK-Kindertagesstätte wird daher ein weiterer wichtiger Baustein das Begleiten und Beraten der Eltern und Familien sein. Nur in einem freundlichen, zugewandten, ehrlichen und individuellen Miteinander wächst Vertrauen, sodass persönliche Ressourcen auch durch Eltern entwickelt und gestärkt werden können. Feste Bezugspersonen werden Kindern und Eltern Sicherheit und Zuverlässigkeit geben. Wir verstehen uns als Vorbild und durchleben gemeinsam mit den Kindern Freude und Trauer. Dadurch werden für die Kinder Gefühle erlebbar und verständlich. Der Umgang mit Emotionen wird erlernt, sodass das Kind in seinem späteren Leben kompetent und stabil auch schwierige Situation bewältigen kann. DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 20 von 33 August 2021 8.2. Übergang Kindergarten und Schule Neben der Erziehung, Bildung und Betreuung ist die Übergangsgestaltung von der Kindertagesstätte in die Grundschule ein sehr wichtiger Teil der pädagogischen Arbeit der Kindertagesstätte. Vor allem im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung schauen wir besonders darauf, ob das Kind den Anforderungen des Schulalltags gewachsen sein wird und wie wir es und seine Familie bei diesem Übergang unterstützen können. Dieses kann nur gemeinsam mit den Eltern erfolgen. Bildung bedeutet für uns, sich gemeinsam ein Bild von der Welt zu machen. Dies beginnt mit der Geburt und ist ein lebenslanger Prozess. Bildung ist nicht nur Wissensvermittlung, sondern ein aktiver Prozess des Lernens durch Erleben und Handeln. Grundlage für die Lernbereitschaft ist das angeborene neugierige Verhalten des Kindes. Bildung des Kindes heißt Selbstbildung, denn das meiste, was das Kind selbst tut, behält es auch. Aus diesem Grund ist das „Spielende Lernen“ auch die beste Form des Lernens und der Vorbereitung auf die Schule. Durch Beobachten seiner Umwelt und das Experimentieren mit ihr kann das Kind seine kognitivien und emotionalen Erfahrungen erweitern . W iederkehrende Abläufe ermöglichen es ihm, das Erlernte zu trainieren und zu vertiefen. Den pädagogischen Fachkräften in der Kita fällt dabei die Aufgabe zu, das Selbstbildungspotential zu entwickeln, indem sie das Kind begleiten und ihm zuverlässige Bezugspersonen sind. Unser Blickfeld richtet sich auf die Stärken, die Kompetenzen und Ressourcen des Kindes. Wir unterstützen das Kind in seiner Entwicklung so, dass es die Anforderungen des Übergangs vom Kindergarten zur Schule für sich positiv bewältigen kann. Unser Ziel ist, den Übergang vom Kindergarten zur Grundschule für die Kinder so reibungslos und positiv wie möglich zu gestalten. Dies wollen wir gemeinsam in enger Zusammenarbeit mit den Kindern, den pädagogischen Fachkräften, den LehrerInnen der Grundschulen und den Eltern erreichen. 8.3 Erweitertes Bildungsangbot durch externe Anbieter In der Kooperation mit externen Bildungseinrichtungen bzw. Dienstleistern ergänzen und stärken wir die pädagogische Arbeit unserer multiprofessionellen DRK-Kita-Teams. Auf diese Weise bieten wir eine zusätzliche Vielfalt an Bildungsangeboten, die auch die Diversität unserer Einrichtung wiederspiegeln. Wir nutzen die externen Angebote auch dahingehend, neue Impulse in die eigene pädagogische Arbeit aufzunehmen und stützen diese Synergieeffekte durch die spezifische Fortbi ldung unserer Mitarbeiter*innen. Erweiterte Angebote und Aktionen musisch -ästethischer Bildung bieten den Kinder Möglichkeiten, schöpferisch tätig zu sein, und sich musikalisch, tänzerisch, emotional und sprachlich mehr zum Ausdruck zu bringen. Beim Musizieren sollen die Kinder Aufmerksamkeit für das entwickeln, was klingt. Sie erleben, wie DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 21 von 33 August 2021 Dinge klingen, wie sie Töne auslösen oder variieren können. Auch erfahren die Kinder, dass Musik Emotionen und Phantasien anregen und ausdrücken kann. Geräusche, Klänge , Körperbewegung, Worte, Rhythmen eröffnen den Kindern neue Ausdrucks - und Erfahrungsräume. In Kooperation mit der Jugendkunstschule Münster e.V. bieten der DRK -Kreisverband Münster e.V. und die DRK Münster Sozialwerk gGmbH Angebote aus den Bereichen Musi k, Tanz und Theater kostenlos für alle Kinder in den DRK -Kitas an. Das Angebot entwickelt sich in enger Zusammenarbeit zwischen den pädagogischen Team s und den Mitarbeiter*innen der Jugendkunstschule und weiteren Vereinen stetig weiter. Darüber hinaus nutzen wir die vielfältige Landschaft von Leistungsanbietern in Münster, um - je nach Bedürfnislage der Kindertageseinrichtung und Kinder - externe pädagogische Angebote in die eigene Bildungsarbeit zu integrieren. Hierzu gehören beispielsweise motopädische Angebote zur gezielten Bewegungsförderung oder auch Kinderyoga -Angebote für alternative Bewegungsangebote in Form von Entspannung stechniken. Gleichzeitig findet dadurch eine fortwährende Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte durch die Teilnahme und Mitbegleitung dieser Angebote statt. Die unterschiedlichen Professionen der externen Anbieter bereichern seit einigen Jahren bereits unsere Kita-Gemeinschaft. 8.4 Entwicklungs- und Bildungsdokumentation Die Entwicklungs- und Bildungsdokumentation besteht a us zwei Bausteinen: alltagsintegrierte wahrnehmende Beobachtung und die anschließende Dokumentation. Nach § 13b KiBiz ist die Entwicklungs- und Bildungsdokumentation in Form von Portfolios oder anderen Formen der Dokumentation (z. B. Lerngeschichten, (halb -)standardisierte Instrumente der Beobachtung, Fragebögen etc.) von den Kita -Mitarbeitern zu leisten. Auf diese Weise werden die Bildungsprozesse der Kinder beobachtet, dokumentiert und für die weitere Bildungsarbeit mit dem Kind und in der Zusammenarbeit mit den Eltern verwendet. In der Entwicklungs- und Bildungsdokumentation werden folgende Bereiche dokumentiert: die Entwicklungsschritte und Lösungswege eines Kindes die wichtigen Themen des Kindes (z. B. mit der Dokumentation von „Werken“ des Kindes) die Art und Weise, wie sich das Kind Wissen aneignet bevorzugte Spielpartner und Spielpartnerinnen beliebte Spielbereiche des Kindes Themen, von denen das Kind vorzugsweise erzählt Darüber hinaus können weitere Instrumente zur Erhebung des Entwicklungsstan des in der Entwicklungs- und Bildungsdokumentation eingesetzt werden. Außerdem führen wir mit allen Kindern den BaSiK -Sprachbeobachtungsbogen durch. Hier werden besondere Unterstützungsbedarfe der Kinder sichtbar, auf die mit gezielten und alltagsintegrier ten Angeboten sprachlicher Bildung reagiert wird. Mindestens einmal im Kindergartenjahr wird den Eltern ein Entwicklungsgespräch neben zahlreichen Tür- und Angelgesprächen angeboten. Die Entwicklungs- und DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 22 von 33 August 2021 Bildungsdokumentation ist Grundlage dieser Gespräche. Kontinuierlich stehen wir mit den Eltern in Kontakt, um die Bildungs- und Entwicklungsprozesse ihrer Kinder zu besprechen und die sich daraus ableitenden weiteren Bildungswege miteinander zu vereinbaren. Die Erkenntnisse werden mit den Eltern in Eltern gesprächen besprochen und werden fortlaufend in der pädagogischen Arbeit mit umgesetzt. 9 Inklusive Pädagogik Die Inklusive Pädagogik ist ein Prozess der Entwicklung und Gestaltung eines angemessenen Bildungs-, Erziehungs - und Entwicklungsraums für alle Kinder. Die pädagogische Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf ist Teil der inklusiven Grundhaltung unserer pädagogischen Mitarbeiter*innen. Kinder mit und ohne Behinderung bzw. besonderem Förderbedarf nehmen gemeinsam an den pädagogischen Angeboten und der Förderung in der Kindertageseinrichtung teil. Kinder mit einem besonderen Förderbedarf werden mit dem Antrag auf Förderung von Kindern mit Behinderung beim Landschaftsverband Westfalen -Lippe besonders unterstützt. Inklusion in DRK -Kindertageseinrichtungen ist kein optionales Zusatzprogramm, sondern ein das ganze pädagogische Team und alle Arbeitsbereiche betreffende r Leitgedanke, der eine kontinuierliche und professionelle Reflexion mit dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe und Beteiligung aller Kinder erfordert. Inklusion ist eine Aufgabe des gesamten Teams der DRK - Kindertageseinrichtungen. Die zusätzlichen Fachkräfte für Inklusion nehmen an Arbeitskreisen, organisiert und geleitet von der pädagogischen Fachberatung des Trägers, kontinuierlich teil. Die Anerkennung der Vielfalt von Lebenslagen und Lebensentwürfe n der Familien ist eine wichtige Voraussetzung zur Entwicklung einer inklusiven Haltung, einer inklusiven Konzeption sowie einer inklusiven Handlungspraxis in unseren DRK-Kindertageseinrichtungen. Unsere Einrichtungen und Angebote stehen damit vor der Herausforderung, für alle Formen und Inhalte dieser Vielfalt offen zu sein und Angebote zu entwickeln, in denen sich Menschen in ihren Lebensbezügen diskriminierungsfrei wiederfinden und an denen sie barrierefrei teilhaben können. Gemäß dem Grundgedanken inklusiver Pädagogik soll jedes Kind seiner individuellen Entwicklung und seinen Bedürfnissen entsprechend begleitet und unterstützt werden. Die inklusive Pädagogik spricht nicht nur Kind er mit Behinderung an, sondern alle Kinder. Die Kinder werden dazu befähigt, die unterschiedlichen Bedürfnisse und Fähigkeiten in der sozialen DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 23 von 33 August 2021 Gruppe wahrzunehmen, zu respektieren und Rücksicht zu nehmen. Das solidarische Miteinander wird gemeinsam in der Gruppe geübt und gepflegt. Zur Förderung sozialer Lernprozessen werden alle Kinder an der Entwicklung von Regeln und Absprachen für das gemeinsame Spielen und Lernen beteiligt. Das Recht der Partizipation in der Kindertageseinrichtung schließt kein Kind aus. 10 Eingewöhnungskonzept Eine sensible Eingewöhnung der Kinder liegt den pädagogischen Fachkräften besonders am Herzen, damit sich die Kinder in der DRK-Kita wohl fühlen und sie die Kinder in ihrer Entwicklung bestmöglich begleiten können. Auch bietet die Eingewöhnungszeit den Eltern die Möglichkeit, gemeinsam mit ihrem Kind gut in unserer DRK - Kindertageseinrichtung anzukommen. Das Ziel der Eingewöhnung liegt darin, dass das Kind zu den pädagogischen Fachkräften eine verlässliche und nahe Beziehung au fbauen kann. Dazu braucht das Kind auch die Unterstützung der Eltern. Nur wenn die Eltern ihr Kind in der Eingewöhnung verlässlich begleiten und ihm ein Gefühl der Sicherheit vermitteln, kann es sich dem neuen Ort der Kindertageseinrichtung und den neuen Bezugspersonen neugierig und liebevoll zuwenden. Die Eingewöhnung in der DRK -Kindertageseinrichtung erfolgt in Anlehnung an das Berliner Eingewöhnungsmodell. Die Eingewöhnungszeit dauert etwa zwei bis drei Wochen. Das Kind wird von einem Elternteil in der Eingewöhnung begleitet. In manchen Fällen dauert die Eingewöhnung von Kindern etwas kürzer oder länger. Während dieser Zeit soll das Kind die Räumlichkeiten, die Rituale, die Tagesstruktur, die Regeln, die Menschen und die Angebote in Ruhe altersgerecht kennenlernen. In den ersten Gesprächen werden den Eltern die Grundzüge des Eingewöhnungsmodells erläutert und gemeinsam werden die gegenseitigen Erwartungen und Vorstellungen zur Eingewöhnung des Kindes besprochen. In den ersten drei Tagen bleibt ein Eltern teil mit dem Kind im Gruppenraum, um eine erste Vertrautheit mit dem neuen Ort, den anderen Kindern und der Bezugserzieherin zu ermöglichen. Aufgabe des Elternteils ist es, einen „sichere n Hafen“ für das Kind zu bilden. Das bedeutet, dass sich das Elternt eil gegenüber dem Kind zwar passiv aber aufmerksam verhält. Sie drängen ihr Kind nicht zu Aktionen oder Kontaktaufnahmen, sondern unterstützen das Kind und geben ihm Sicherheit, indem sie positiv auf alle Signale des Kindes mit Blickkontakt, Ansprache oder Annäherung reagieren. DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 24 von 33 August 2021 In der Regel findet am vierten Tag das erste Mal eine kurze Trennung statt. Die erste Trennungssituation wird vorab zwischen dem Elternteil und der pädagogischen Fachkraft besprochen. Das Elternteil verabschiedet sich vom Kind und w artet einen kurzen Moment außerhalb der Gruppe. Je nachdem, wie das Kind reagiert, dauert die Trennungsphase zwischen zwei und dreißig Minuten. Wenn das Kind die Trennung akzeptiert, finden tägliche Trennungen mit zunehmender zeitlicher Ausdehnung statt. W ichtig ist, dass sich das Elternteil immer vom Kind verabschiedet und vielleicht sogar ein gemeinsames Abschiedsritual entwickelt wird. Zum Ende der Stabilisierungsphase nimmt sich das Elternteil immer mehr zurück und gibt der pädagogischen Fachkraft die Möglichkeit, als Erste auf die Signale des Kindes zu reagieren. So können die Eltern und die pädagogischen Fachkräfte gemeinsam daraufhin arbeiten, dass das Kind eine verlässliche Beziehung zur pädagogischen Fachkraft aufbaut. Auch die Pflegeroutinen werden zunehmend von der Fachkraft übernommen. Die Eingewöhnung des Kindes ist dann abgeschlossen, wenn das Kind die pädagogische Fachkraft als sichere Basis akzeptiert hat und sie das Kind auch nachhaltig trösten kann, nachdem sich das Elternteil von dem Kind verabschiedet hat. Das Kind besucht die DRK - Kindertageseinrichtung zunehmend mit Freude und fügt sich in die Gruppe ein. 11 Partizipation von Kindern Die Partizipation der Kinder beginnt zunächst damit, dass die pädagogischen Fachkräfte über die Rechte von Kindern informiert sind und diese in den pädagogischen Alltag umzusetzen wissen. Die Motivation zur Partizipation von Kindern entspringt allerdings nicht nur dem Recht auf Beteiligung von Kindern, sondern auch der fachlichen Haltung der pädagogischen Fachkräfte, die Kinder aufgrund eines entsprechenden Bildes vom Kind zu beteiligen und Beschwerden von Kindern wahrzunehmen, zuzulassen und zu bearbeiten. In der Kindertageseinrichtung gibt es zahlreiche Entscheidungen, die die Fachkräfte täglich treffen (müssen). Es gibt aber auch Entscheidungen, an denen die Kinder alters - und entwicklungsgerecht beiliegt werden sollen und können. Die Leitung der DRK -Kita verständigt sich fortlaufend mit ihrem Team, wie die alters - und entwicklungsgerechte/reifeangemessene Beteiligung der Kinder in der DRK - Kindertageseinrichtung konkret umgesetzt werden kann. Als Grundlage für die Partizipation von Kindern können folgende Voraussetzungen genannt werden: Information: Kinder haben das Recht auf umfassende Information. Transparenz: Kinder erfahren, wie sie sich beteiligen können. Freiwilligkeit: Kinder entscheiden selbst, ob und wie sie ihre Rechte in Anspruch nehmen. Verlässlichkeit: Kinder können sich darauf verlassen, dass sie ihre Rechte wahrnehmen können. Unterstützung: Kinder werden individuell bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt. DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 25 von 33 August 2021 Der Wille von Säuglingen und Kleinstkindern äußert sich in der Regel nicht sprachlich, sondern durch Mimik, Gestik und jeden körperlichen Ausdruck von Wohl - und Unwohlsein. Für die Partizipation der sehr jungen Kinder arbeiten und agieren die pädagogischen Fachkräfte in hohem Maße feinfühlig. Die pädagogische Fachkraft interpretiert die kindlichen Signale aus der Perspektive des Kindes und nicht aus der Eigenperspektive heraus. Sie r eagiert angemessen und prompt auf die Signale des Kindes, damit dieses eine Verbindung zwischen den eigenen Signalen und der Reaktion der Bezugsperson herstellen kann. Dadurch wird das Kind in die Lage versetzt aktiv am Geschehen teilzunehmen. Bei den Hygi enetätigkeiten darf das Kind beispielsweise mitentscheiden, von welcher pädagogischen Fachkraft das Kind gewickelt werden möchte oder nicht. Partizipation von Kindern stärkt die Kinderrechte und kann Kinder im besten Fall auch vor Missbrauch schützen. 12 Gemeinschaftsverpflegung Frühstück, Mittagessen, Zwischendurchsnacks: Aufgrund der Vie lfalt und Individualität unserer Einrichtungen, werden Mahlzeiten, im Kontext der Konzeption, in unterschiedlichen Varianten angeboten. Die Angebotsvielfalt hat gemein, dass auf ein gesundes und ausgewogenes Frühstück wertgelegt wird. Getränke wie Wasser u nd Tee stehen in den Gruppen zur Verfügung Eine Hauswirtschaftskraft bereitet täglich ein DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 26 von 33 August 2021 ausgewogenes Mittagessen für die Tagesstättenkinder zu. Unsere DRK- Kindertageseinrichtungen werden durch apetito mit tiefkühlfrischen Zutaten für das Mittagessen beliefert. Zusätzlich werden die DRK-Kitas von regionalen Lebensmittelanbietern und Bauernhöfen mit Obst, Getränken, Gemüse und Milchprodukten mehrmals in der Woche frisch versorgt. Die Kinder essen die tägliche Hauptmahlzeit in der Zeit von 11.30 bis 13.00 U hr. Sie werden in den jeweiligen Gruppen von zwei pädagogischen Fachkräften beim Essen begleitet. Die Mahlzeiten werden mit frischem Salat, Rohkost oder Gemüse ergänzt. Zum Nachtisch erhalten die Kinder frisches Obst, Joghurt oder eine Quarkspeise. Auf kulturelle, religiöse und medizinische Besonderheiten im Umgang mit Nahrungsmitteln und Nahrungsmittelunverträglichkeiten wird selbstverständlich Rücksicht genommen. 13 Ruhephasen im Tagesablauf Nach dem Mittagessen und dem Zähneputzen beginnt für die Kinder die Ruhephase. Die jüngeren Kinder haben einen eigenen Schlafplatz in der Kita. In einem abgedunkelten Raum mit entspannter Atmosphäre schlafen die Kinder ca. ein- bis anderthalb Stunden. In dieser Zeit werden für die älteren Kinder in den Gruppen oder den Gruppennebenräumen Geschichten und Musik zur Entspannung gehört. Die älteren Kinder können sich auf Matratzen, Decken und Kissen ausruhen. Im Rahmen der Dienstplangestaltung ist sichergestellt, dass die Kontinuität der Betreuungspersonen in der Ruhep hase gewährleistet ist. Je nach Betreuungszeit, Betreuungsdauer und Alter der jeweiligen Kinder wird die Essens - und Ruhephase sinnvoll in den Tagesablauf integriert. 14 Zusammenarbeit mit Familien Die Familie ist der erste und wichtigste Bindungs- und Bildungsort für Kinder. Die pädagogischen Fachkräfte arbeiten mit den Eltern bei der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen. Die Zusammenarbeit orientiert sich am Wohl des Kindes und sichert die Kontinuität in ihrem Entwicklungsprozess. Die Eltern haben einen Anspruch auf regelmäßige Information über den Stand des Bildungs - und Entwicklungsprozesses ihres Kindes. Mindestens einmal im Kindergartenjahr findet ein geplantes gemeinsames Gespräch über die Entwickl ung des Kindes, seine besonderen Interessen und Fähigkeiten sowie geplante Maßnahmen der gezielten Förderung statt. Die Kita- Teams beraten und unterstützen die Familien im Rahmen ihrer Kompetenzen zu wichtigen Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 27 von 33 August 2021 Der kontinuierliche Austausch zwischen der Kita-Leitung, den pädagogischen Fachkräften und den Eltern ist das Herzstück einer gelingenden Erziehungs - und Bildungspartnerschaft. Die Teams schaffen stets verschiedene Anlässe für Kommunikation und Information: Tür- Angelgespräche Eltern-und Entwicklungsgespräche Schriftliche Elterninformation in Form von Aushängen und Elternbriefen Elternabende zu verschiedenen (pädagogischen) Themen Beteiligung und Mitwirkung der Eltern bei Festen und Feierlichkeiten Beschwerden und Sorgen der Eltern werden von den pädagogischen Fachkräften und der Leitung entgegengenommen. Abhängig vom Beschwerdeanlass suchen die Eltern das Gespräch zunächst auf der Gruppenebene oder direkt mit der Leitung. Um einen gleichen Informationsstand zu haben, tauschen sich die Leitung und die pädagogischen Fachkräfte über die Beschwerdeanlässe aus. Auch die Bereichsleitung als Vertretung des Trägers wird zur Bearbeitung einer Beschwerde hinzugezogen. Das KiBiz (Kinderbildungsgesetz) beschreibt in § 9a formelle Formen der Zusammenarbeit mit Eltern als Maßnahmen zur Förderung und Sicherung der Elternmitwirkung in der Kindertageseinrichtung: Elternversammlung, Elternbeirat, Rat der Kindertageseinrichtung. Bei Wahlen in den einzelnen Gremi en haben Eltern eine Stimme je Kind. Ziel dieser Mitwirkungsgremien ist, das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, pädagogischen Fachkräften und dem Träger zu stärken. 14.1 Elternversammlung Die Eltern der Kinder, die die Einrichtung besuchen, bilden die Elternversammlung. Diese tagt mindestens einmal im Kindergartenjahr, spätestens am 10. Oktober des Jahres. In der Elternversammlung informiert der Träger alle Eltern über personelle Ver änderungen, über pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten sowie über angebotene Öffnungs - und Betreuungszeiten. Zu den Aufgaben der Elternversammlung zählt die Wahl der Mitglieder des Elternbeirates. 14.2 Elternbeirat Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem Träger und der Leitung der DRK-Kindertageseinrichtung. Das Mandat des Elternbeirates endet erst mit der Wahl eines neuen Elternbeirates. Der Träger muss den Elternbeirat rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entsch eidungen in Bezug auf die Einrichtung informieren und vor wichtigen Entscheidungen den Elternbeirat anhören. Hierzu gehören folgende Bereiche: die pädagogische Konzeption, die personelle Besetzung, die räumliche und sachliche Ausstattung, die Hausordnung, die Öffnungszeiten, ein Trägerwechsel und die Aufnahmekriterien. DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 28 von 33 August 2021 Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht tangieren, erfordern eine Zustimmung des Elternbeirates. 14.3 Rat der Kindertageseinrichtung Der Rat der Kindertageseinrichtung tagt mindestens einmal jährlich und setzt sich zusammen aus Vertreter*innen des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Zu den Aufgaben gehören die Beratung in Angelegenheiten der Bildungs - und Erziehungsarbeit, hinsichtlich räumlicher, personeller und s achlicher Ausstattung sowie die Vereinbarung von Aufnahmekriterien. 15 Kinderschutz Als Kindertageseinrichtung haben wir die Aufgabe, die Entwicklung von Kindern zu fördern und sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erzi ehen. Dazu gehört auch, Kinder vor Gefahren zu schützen. Die pädagogischen Fachkräfte sind insbesondere verpflichtet, jedem Anschein von Vernachlässigungen, Misshandlungen und sexuellem Missbrauch von Kindern nachzugehen. Insbesondere mit der Einführung des Paragrafen 8a SGB VIII erhält der Kinderschutz nochmals eine besondere Beachtung. Das jeweils zuständige Jugendamt hat den gesetzlichen Schutzauftrag und die Verantwortung für die Abwendung von einer Gefährdung des Kindeswohls. Die Träger von Kindertages einrichtungen und das Jugendamt sind dabei im Interesse der zu schützenden Kinder zu einer engen und kooperati ven Zusammenarbeit verpflichtet. Der Schutzauftrag der Jugendhilfe leitet sich aus dem Grundgesetz ab. Artikel 6 GG Abs. 2 besagt, dass primär die Eltern für die Erziehung und den Schutz ihrer Kinder verantwortlich sind. Wenn Eltern allerdings Gefahren für ihre Kinder nicht abwenden, obliegt die Wahrnehmung des Wächteramts der Jugendhilfe - in einer Verantwortungsgemeinschaft mit den Familiengerichten. § 8a SGB VIII legt fest, wie der Schutzauftrag wahrgenommen werden soll. Im Kinderschutz arbeiten die DRK-Kitas eng mit der DRK-Ärztlichen Kinderschutzambulanz und dem Jugendamt der Stadt Münster zusammen. Ein Leitfaden zum Handeln im Kinderschutz bie tet den pädagogischen Mitarbeiter*innen Handlungssicherheit und fachliche Anleitung. Der Leitfaden ist allen Kita-Mitarbeitern bekannt und die DRK -Kitas werden bei der Umsetzung durch die pädagogische Fachberatung des Trägers unterstützt. Die DRK -Kinderschutzambulanz begleitet die DRK -Kindertageseinrichtungen in allen Situationen, in denen Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung beobachte t und wahrgenommen werden. Sie bietet neben der Beratung im § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) auch anonyme Fallberatung an. DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 29 von 33 August 2021 Darüber hinaus arbeiten die DRK -Kitas in Münster mit einem Konzept , welches sowohl mögliche Macht- und Hierarchiebeziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern als auch Übergriffe unter Kindern thematisiert. Zum präventiven Kinder schutz gehört eine zweitägige Fortbildung der pädagogischen Mitarbeiter*innen durch die DRK -Ärztliche Kinderschutzambulanz mit dem Schwerpunkt „sexueller Missbrauch“. Ein sexualpädagogisches Konzept entsteht aktuell in der Zusammenarbeit zwischen dem Träger und den Kindertageseinrichtungen und basiert auf den Erfahrungen aus der Präventionsschulung mit der Ärztlichen Kinderschutzambulanz. Das sexualpädagogische Konzept umfasst Themen zur Sexualentwicklung von Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren und Pflegesituationen in der Betreuung der Kinder, wie zum Beispiel beim Wickeln und dem Begleiten des Toilettengangs. Außerdem beschreibt das Konzept den Umgang mit alters - und entwicklungsgerechtem Sexualverhalten der Kinder in der Kita und setzt sich mit dem professionellem Verhalten der Fachkräfte bei einem sexuellen Übergriff durch ein Kind auseinander und gibt hier Handlungssicherheit. 16 Zusammenarbeit zwischen den DRK-Kitas und dem Träger Teamarbeit ist die Grundlage für eine gute pädagogische Arbeit innerhal b der Einrichtung. Gegenseitige Unterstützung, Flexibilität, Offenheit, Verlässlichkeit, genaue Absprachen und gegenseitige Akzeptanz halten wir für unerlässlich. Regelmäßig finden Klein - und Großteamsitzungen st att. Diese dienen dem Austausch, der Reflexi on und der weiteren Planung. Die Kindertageseinrichtungen und Familienzentren in Trägerschaft des DRK -Kreisverbandes Münster und der DRK Münster Sozialwerk gGmbH stehen im regelmäßigen Dialog miteinander (z.B. monatliche DRK-Kita-Leitungssitzungen und AG´s zu unterschiedlichen Schwerpunktthemen). Die Einrichtungen unterstützen sich gegenseitig bei der Weiterentwicklung ihres pädagogischen Angebotes. Hilfestellungen erfahren sie dabei durch die Bereichsleitung und die pädagogische Fachberatung in Form von in dividuellen und regelmäßigen Beratungsterminen, Personalentwicklungsgesprächen, Leit er*innentagungen, Fortbildungen, Arbeitskreisen und Supervision. Alle vier Wochen findet die Leitungssitzung aller DRK -Kindertageseinrichtungen unter Leitung der Bereichsleitung in Zusammenarbeit mit der pädagogischen Fachberatung statt. Supervision, als Methode der Teamentwicklung, Fallberatung und persönlicher Weiterentwicklung, gehört zum Standard der DRK -Kindertageseinrichtungen. Sowohl die Kita - Leitungen wie auch die pädagogischen Fachkräfte nehmen regelmäßig an Einzel - und Gruppensupervisionsterminen teil. In Übereinstimmung mit geltendem Landesrecht sorgt der Träger für die Einhaltung quantitativer und qualitativer Standards auch bei der Besetzung des Personals. Er ist verantwortlich für die personelle Besetzung, Weiterqualifizierung, Fortbildung, Fachberatung und Supervision der pädagogischen Mitarbeiter*innen. Auch Hilfestellungen bei administrativen DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 30 von 33 August 2021 Aufgaben sowie bei der Unterstützung und Förderung des Personals gehören zur gemeinsamen Zusammenarbeit mit allen Kita-Mitarbeiter*innen. Die Leitziele des Trägers liegen in der Sicherung pädagogischer Qualität durch die Entwicklung neuer Qualitätsstandards sowie in der Schaffung gleicher Entwicklungs - und Bildungsmöglichkeiten für alle Kinder. Die Bereichsleitung und die pädagogische Fachberatung vermitteln Fachwissen an die Kita-Leitungskräfte und das gesamte Kita-Team. Sie erarbeiten gemeinsam mit den pädagogischen Mitarbeiter*innen bedarfsgerechte pädagogische und personelle Konzepte zur Weiterentwicklung und Sicherung der pädagogischen Qualität. Nicht nur bei der Entwicklung neuer Konzeptbausteine, sondern auch bei deren Umsetzung in die praktische Arbeit werden die pädagogischen Mitarbeiter*innen im regelmäßigen Au stausch mit der Bereichsleitung und der Fachberatung unterstützt. Darüber hinaus gibt es R aum und Gelegenheit zur fachlichen Weiterentwicklung und Nutzung von Synergieeffektiven innerhalb der DRK -Kindertageseinrichtungen mit der Initiierung von regelmäßigen Arbeitskreisen, beispielweise zur Sprachförderung, Inklusion und Qualitätsentwicklung, die von der pädagogischen Fachberatung angeleitet werden. Selbstverständlich profitier en die DRK -Kindertageseinrichtungen auch von weiteren Arbeitsfeldern der DRK Mü nster Sozialwerk gGmbH und des DRK -Kreisverbandes Münster e.V., wie zum Beispiel der Ärztlichen Kinderschutzambulanz oder des Autismus - Therapiezentrums, deren Dienste wir regelmäßig in Anspruch nehmen. Die Ärztliche Kinderschutzambulanz begleitet alle DRK -Kindertageseinrichtungen im Kontext des Kinderschutzes in der Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft bei Gefährdungseinschätzungen. Darüber hinaus bietet die Ärztliche Kinderschutzambulanz eine anonyme Beratung für Fachkräfte bei Fragen in Fällen des Kindesschutzes an. 17 Die DRK-Kindertageseinrichtung als Ausbildungsstätte Unsere Kindertages einrichtungen beteiligen sich aktiv an der Ausbildung von qualifiziertem Fachpersonal in den verschiedenen Bereichen der Pädagogik, indem wir verantwortungsvoll Praktika mit unterschiedlichen Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten anbieten: 17.1 Berufsfindungs- und Schülerpraktikum Während einer Zeit von 2–3 Wochen wird Schüler*innen die Gelegenheit geboten, einen ersten Einblick in den pädagogischen Alltag unserer Kindertagesstätten zu er halten. Dieses soziale Praktikum kann auch im Rahmen einer weiterführenden Schule absolviert werden. 17.2 Blockpraktikum Das Blockpraktikum ist der praktische Teil einer pädagogischen schulischen Ausbildung in der Unter- oder Oberstufe oder im Rahmen eines Studiums und dauert in der Regel zwischen 6 -10 Wochen. DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 31 von 33 August 2021 17.3 Vorpraktikum Dieses Praktikum dauert zwischen meistens zwischen 3-12 Monaten und ist eine Zugangsvoraussetzung für einen Ausbildungs - und Studienplatz im sozial pädagogischen Berufsfeld. 17.4 Berufspraktikum und PIA Ausbildung Unsere Auszubildenden werden intensiv von einer Praxisanleit ung betreut. Es finden regelmäßige Praxisanleitungsgespräche statt, sodass der Praktikumsverlauf gesichert und weitere Lernschritte geplant werden können. Die Kindertages einrichtung stellt durch ihren vielseitigen Erfahrungsraum in der praktischen Umsetzung von didaktischen Konzepten der Berufseinsteiger*in ein strukturiertes Lernangebot dar, welches das eigenständige und verantwortungsbewusste Arbeiten im Rahmen dieses Praktikums ermöglichen wird. 18 Zusammenarbeit mit Fachdiensten Wir arbeiten regelmäßig mit verschiedenen Fachdiensten zusammen, die wir als wertvolle Unterstützung und Ergänzung unserer pädagogischen Arbeit ansehen: den Kinderärzten den Logopäden den Ergotherapeuten der Frühförderstelle dem Kommunalen Sozialdienst (KSD) der DRK-Kinderschutzambulanz dem DRK-Autismus-Therapiezentrum 19 Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Münster Als übergeordnete Behörde unterstützt uns das örtliche Jugendamt bei der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und der Umsetzung des Bildungsauftrages. Die gute Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster ist ein wesentlicher Faktor für die erfolgreiche Umset zung unseres pädagogischen Auftrages und Angebotes. Darüber hinaus stehen wir zum Thema Kinderschutz in einer gelungenen Kooperation mit dem Jugendamt im Sinne einer gemeinsamen Verantwortungsgemeinschaft. 20 Qualitätsmanagement Der Träger entwickelte in den vergangenen Jahren neue Konzepte für die Qualitätsentwicklung und Sicherung der pädagogischen Qualität für die DRK-Kindertageseinrichtungen in Münster. In Zusammenarbeit mit den Trägervertretern ist die Leitung der DRK -Kindertageseinrichtung verantwortlich für die Qualitätssicherung und Entwicklung der pädagogischen Qualität in der täglichen pädagogischen Arbeit. DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 32 von 33 August 2021 Alle DRK -Kindertageseinrichtungen sind durch PädQuis gGmbH in Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung von Qualität in Kindertageseinr ichtungen zertifiziert. PädQuis gGmbH ist ein Forschungs - und Entwicklungsinstitut zur Qualifikation von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Trägerorganisationen und pädagogischem Personal mit dem Ziel der dauerhaften pädagogischen Qualitätssicherung. Der Nationale Kriterienkatalog von Wolfgang Tietze und Susanne Viernickel (2016) dient der Beschreibung von Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder. Der Nationale Kriterienkatalog bietet mit 20 verschiedenen Qualitätsbereichen ein systematisc hes Instrument zur Gestaltung pädagogischer Arbeit, Evaluation und Weiterentwicklung. Jeder Qualitätsbereich ist in eine Checkliste mit mehreren Qualitätskriterien überführt. Die Bearbeitung der Checkliste durch die pädagogischen Fachkräfte und die Leitung ermöglicht eine Beschreibung von Stärken und Schwächen und bietet eine Methode, diese gemeinsamen im Team zu diskutieren und als Ausgangspunkt von Prozessen der Qualitätsentwicklung zu setzen. Nach § 11 KiBiz erfordert die Umsetzung des Bildungs -, Erziehungs- und Betreuungsauftrages eine ständige Fortbildung der mit dem Auftrag betrauten Personen. Die Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in der Tagesbetreuung bedarf einer kontinuierlichen Evaluierung. Der DRK -Kreisverband Münster e.V. u nd d ie DRK Münster Sozialwerk gGmbH sorg en mit qualifizierter Fachberatung für bedarfsgerechte Fortbildungsmöglichkeiten. Die pädagogische Fachberatung ermittelt die Fortbildungsbedarfe der pädagogischen Fachkr äfte und setzt diese unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Herausforderungen und den Qualitätsentwicklungsprozessen der DR K- Kindertageseinrichtungen mit externen Referenten kontinuierlich um. 21 Öffentlichkeitsarbeit Gute planvolle Arbeit in der Kindertages einrichtung ist Voraussetzung für gute Öffentlichkeitsarbeit. Für uns bedeutet gute Öffentlichkeitsarbeit, dass wir unsere Handlungsweisen und Aktionen sichtbar werden lassen. Das kann durch Hospitationen in unserer Kindertages einrichtung, einen Tag der offenen Tür, offensive Pressearbeit, das mündliche Weitertragen von Eltern, Großeltern oder Nachbarn und Freunden im Stadtteil passieren. Neben dieser engen Zusammenarbeit zwischen unserem Kita -Team und den beteiligten Personen im Stadtteil ist auch eine Zusammenarbeit mit de n Mitarbeiter*innen anderer Institutionen und der dazugehörigen Öffentlichkeitsarbeit ein wesentlicher Bestandteil unserer DRK-Kindertageseinrichtungen. Die DRK-Kita ist ein wesentlicher Teil des Gemeinwesens. Deshalb betrachten wir die Öffnung nach außen als ein Merkmal unsere r täglichen pädagogischen Praxis, die uns vielfältige Möglichkeiten zur Präsentation unserer pädagogischen Arbeit gibt. Öffentlichkeitsarbeit umfasst grundsätzlich alle Formen von mündlichen, schriftlichen und visuellen Botschaften. Wir unterscheiden unsere Öffentlichkeitsarbeit dabei in zwei Bereiche: Die externe Öffentlichkeitsarbeit richtet sich an die Zielgruppen, die Kontakt mit unserer Kita aufnehmen: Eltern, Großeltern, Bürger *innen und Institutionen. Hierbei kann es im Rahmen einer niedrigschwelligen Arbeit im Sozialraum wichtig sein, die Informationen verständlich und DRK Münster Sozialwerk gGmbH Seite 33 von 33 August 2021 mehrsprachig zu verfassen, um allen Personen die Informationen zugänglich zu machen. Presseartikel über Projekte und besondere Aktivitäten werden geschrieben und Informationsflyer gest altet. Eltern und Interessierte können in die pädagogische Konzeption Einsicht nehmen. Ein Infobrett im Eingangsbereich bietet wichtige Informationen zur aktuellen Arbeit der Kita, des Elternbeirates und des Fördervereins. Eine weitere Info -Wand verschafft Eltern, Tagesmüttern (Kindertagespflege), Babysittern oder externen Veranstaltern die Möglichkeit, Aushänge oder Plakate zu veröffentlichen. Vor jeder Gruppe befindet sich zusätzlich eine Gruppenpinnwand, die kontinuierlich über die Aktivitäten der Gruppe informiert. In Elternbriefen informieren wir im regelmäßigen Rhythmus über pädagogische Angebote, Termine, Veranstaltungen oder aktuelle Anlässe aus unserer Einrichtung. Interessierten geben wir im Rahmen des „Tages der offenen Tür“ die Möglichkeit, die Einrichtung persönlich kennenzulernen. Wir kooperieren mit vielen unterschiedlichen Akteuren, z. B. sozialen Verbänden, Sportvereinen, Therapeuten, die alle auf ihre Art mit dem Wohl von Kindern und Familien befasst sind. Hier tauschen wir Erfahrungen, Wissen und Ressourcen aus und informieren über unsere Arbeit und unsere Angebote. Die interne Öffentlichkeitsarbeit umfasst die Weitergabe von Informationen an alle Mitarbeiter*innen der Kindertageseinrichtungen des Verbandes . In terne Öffentlichkeitsarbeit schafft ein positives offenes Betriebsklima und stärkt das Zugehörigkeits- und Wir-Gefühl. Die Verbundenheit mit dem DRK als Träger und deren verbandlichen Vertreter können sich so ausbilden und stetig wachsen. Mitarbeiter*innen, die sich dem Träger zugehörig fühlen, stärken und prägen das Image der Einrichtung und spiegeln so DRK-Grundsätze auch wieder in die Einrichtung und das Team zurück. Unsere DRK-Kindertageseinrichtungen in Münster präsentieren sich gemeinsam mit unserem DRK-Kreisverband Münster e.V. und der DRK Münster Sozialwerk gGmbH sowie den dazugehörigen Einrichtungen auf unserer Homepage im Internet unter www.DRK-muenster.de. Text und Gestaltung: Anne Westendorf, Bereichsleitung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familien Fotos: A. Zelck
Anlage 3.2_Caritas_Konzept_südl.Hilturper_Str
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ee Für Münster. KÄ h2 MIRIAM Kindertagesstätte FAMILIEN ZENTRUM NW. Unsere Vernetzungskindertagesstätte Miriam Interessensbekundung für die Bewerbung um die Trägerschaft der neu entstehen- den Kindertageseinrichtung in Angelmodde Ausschreibungsnummer 03/2021 Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Josefstraße 2, 48151 Münster Inhalt 1 2 o so vw Pr w Wirtschaftlichkeit und Rahmenbedingungen........ussssnssssnsessessesonoensennnnnsseesszensnnnnssnnssesennunnnnnssenennnensnnenunnunn 1 Rahmenkonzept......nsssssssseonnonnsessennennesessnunsesssennersensnnusesansennnnesssnensennssneesnnnnesessnnnsssunnnsensnnnssnnsennnnssneennanenssennenn 1 2.1 Grundlagen der Interessenbekundung .......nnennserseennonnessersennssonsennnnssnennunsenennnnsnnennunsesseosnnnessessnsnnnsenee 1 2.2 Die Caritas Münster als Träger vernetzter sozialer Angebote......nuusssssssesesennsennnnssessesseesnsennenner 2 2.3 Pädagogischer Ansatz ....ssessennnnnorsesronennnnnenssssesssnnsnnnununnsssssssssneensensennunnerennensennusnsnessensnnnnnnnnnnnnensesnennnennen 3 2.4 Öffnungszeiten .......nnssesssessessussseessnneessenseensesensnnensenunssssnnnseennnssensnnnnnensnnnsnnnnnnnnneennnaenen 6 Gesundheitsförderung......unnmsssneennnesseonunnnsssesnnnesseunnneessensnnnnnsnnssunnnesseesnnesenenunnsnnnen nassen unnesssennnnnssennnnesnnennennnnnne 6 Integration, Inklusion und Genderthematik.....unsssssesssnesssenasssesunssconnersunnssenunneunnenennensunnsssunnesnennerennnennennnenee 8 Sozialraumorientierung und Kooperationspartner....ussssssssssssssesseoseennunnsssesessensnunssensensensenmunnensenseesennenennn 10 Erziehungs- und Bildungspartnerschaften .......ansssesseesneosmunnunsessnssensensnunsenessesssannnnnsssssenssnsnnnnnunnssssne 11 Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen ......u.uussssssunnssssseseenennussensennennsunnnnnsassessassenanee 12 Besondere Merkmale des Trägers........nesnnerseonnnersenenmensensennunsernennnnsessenennesssnnnnssansunnusssenennnssssssunnsssssenene 13 Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Josefstraße 2, 48151 Münster 1 Wirtschaftlichkeit und Rahmenbedingungen Der Caritasverband für die Stadt Münster e.V. ist als Wohlfahrtsverband anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Er hält seit über 50 Jahren ein dichtes Netz an Angeboten der Jugendhilfe in Münster vor, das stetig weiterentwickelt wurde und sich immer wieder an den Lebenswelten der Menschen in Münster ausrichtet. Im weiteren Verlauf der Bewerbung werden wir die konzeptionelle Anbindung dieses Netzes an die neue Kindertageseinrichtung beschreiben. Der Caritasverband für die Stadt Münster e.V. ist über den Caritasverband für die Diözese Münster e.V. an die entsprechende Fachberatung für Träger angebunden. Hierüber erfolgt insbesondere die fachli- che und wirtschaftliche Fachberatung und die regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter:innen. Die Caritas Münster beschäftigt auf dem Stadtgebiet ca. 1.000 hauptberufliche Mitarbeiter:innen. Sie verfügt über eine leistungsfähige Verwaltung, die insbesondere die Aufgaben der Personalabrechnung, -entwicklung und des Recruitings, sowie die finanztechnische Bewirtschaftung hochwertig sicherstel- len kann. Für die Arbeitsverhältnisse kommen die arbeitsvertraglichen Richtlinien der deutschen Cari- tas (AVR Caritas) zur Anwendung. Darüber sind eine betriebliche Altersvorsorge über die KZVK, eine Jahressonderzahlung, sowie ein Leistungsentgelt gesichert. Zudem bietet die Caritas Münster ihren Mitarbeiter:innen zusätzlich ein Jobbike (Leezenleasing), eine Jobticket und ein Lebensarbeitszeitkon- tomodell an. Der Caritasverband für die Stadt Münster e.V. wird im Rahmen der Trägerübernahme die Immobilie anmieten. Der Caritasverband für die Stadt Münster e.V. bietet an, einen Trägeranteil von 3,4% zu erbringen. Der gesetzliche Anteil beträgt als freier Träger der Jugendhilfe 7,8%. Somit ist ein kommunaler Zuschuss in Höhe von 4,4% erforderlich. 2 Rahmenkonzept 2.1 Grundlagen der Interessenbekundung Im Leitbild der Caritas Münster ist das christliche Selbstverständnis unseres Wohlfahrtsverbandes grundgelegt: „Der Caritasverband als Teil der katholischen Kirche ist der christlichen Nächstenliebe verpflichtet. Unser Anliegen ist das Wohlergehen der Menschen, materiell, körperlich, geistig und see- lisch. Wir stärken die Selbsthilfekräfte der Menschen, fördern ihre Selbstständigkeit, achten und si- chern ihre Würde und Selbstbestimmung. (...) Wir nehmen jeden Menschen in seiner Einmaligkeit an, achten und berücksichtigen Unterschiede in Religion, Nationalität, Geschlecht, Alter und Ethnie sowie körperlichen und geistigen Besonderheiten, unabhängig von sozialer Stellung und politischer Anschau- ung. (...) Zuverlässigkeit, Transparenz und von Vertrauen getragene Zusammenarbeit mit den staatlichen, kirch- lichen und anderen Kooperationspartnern haben für uns einen hohen Stellenwert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das wertvollste Potential der Caritas: Sie prägen die Leistungsfähigkeit, die Kultur und das Ansehen des Verbandes. Wir legen Wert auf hohe Fachlichkeit, entwickeln uns weiter, arbei- ten wirtschaftlich und nachhaltig.“ Annahme, Beziehung, Zuwendung, Toleranz, Verbindlichkeit und Fachlichkeit sind die Grundlagen unseres Handels somit auch in der Kindertagesbetreuung. Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Josefstraße 2, 48151 Münster Wir wollen Kindern Räume schaffen, sich und ihre Umwelt spielerisch zu entdecken. Wir wollen Kinder als einzigartige Personen annehmen, mit ihrer Biografie, ihrem ethnischen Hintergrund, ihrer Familie und ihrem Lebensumfeld. Wir wollen mithelfen eine Basis für die Entwicklung von Selbsteffizienz und Resilienz zu schaffen. Wir wollen Bildungs- und Entwicklungsanreize schaffen, den individuellen Le- bensbedingungen und Bedürfnissen der Kinder entgegenkommen, und: Wir möchten, dass Kinder bei uns Freunde finden, Spaß haben, gerne miteinander spielen, sich sicher und gehalten fühlen, sich strei- ten und vertragen und die Kita als guten Teil ihres Lebens empfinden. Die Caritas Münster eröffnete 1985 ihre erste Kindertageseinrichtung in der Innenstadt, im Jahr 1991 kam die Kindertagesstätte Miriam im Stadtteil Angelmodde hinzu. Zwischenzeitlich bestand auch die Trägerschaft für eine dritte Kita im Stadtteil Mecklenbeck. Der Wandel der pädagogischen Konzepte, die Veränderungen in den gesetzlichen Grundlagen, die Entwicklung der Stadtteile und die perma- nente Veränderung familialer und damit auch kindlicher Lebenswelten haben über die Jahre hinweg zu einer ständigen Anpassung und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit, der Elternarbeit und der Einbindung in den Sozialraum geführt. Dies gilt insbesondere für die Kita Miriam in Angelmodde. Das Quartier Osthuesheide/Bonnenkamp mit seiner für Münsteraner Verhältnisse sehr multikulturell strukturierter Wohnbevölkerung fordert in der Kita eine pädagogische Atmosphäre, in der das tole- rante und wertschätzende Miteinander von Kulturen und Ethnien einen hohen Stellenwert hat. Nicht zuletzt die Komplexität dieser Aufgabe hat vor 10 Jahren dazu geführt, der Einrichtung den Status des Familienzentrums zu geben und sie später zur Sprachkita und PlusKita weiter zu entwickeln. Die langjährige Erfahrung mit dem Umfeld und die intensive Vernetzung mit sehr vielen Akteuren im Stadtteil lassen eine Fortsetzung der Arbeit der Kita Miriam äußerst sinnvoll erscheinen. Die Tatsache, dass die Einrichtung selbst einen wirtschaftlich nicht sinnvoll umsetzbaren Renovierungsbedarf auf- weist, stellt den Hintergrund der vorliegenden Interessenbekundung dar. Ziel dieser Bewerbung ist es, die jetzige Immobilie aufzugeben und die Kita Miriam in der geplanten Kita südlich Hiltruper Straße als 7-Gruppen-Kindertageseinrichtung weiter zu entwickeln. Das zukünftige Familienzentrum Kita Miriam soll sich dabei noch weiter als bisher als Netzwerkkita präsentieren. Vielfältig verknüpft mit den Akteuren im Stadtteil, als Standort vielfältiger Beratungsan- gebote und mit einem modernen Raumkonzept, das Elternarbeit und -bildung bedarfsgerecht umsetzt. Dies soll zunehmend auch als digitale Medienbildung erfolgen. Insgesamt soll die Kita in der Kommu- nikation mit den Eltern und Netzwerkpartnern den digitalen Wandel als Einrichtung aufgreifen und in den Kitaalltag integrieren. Für die pädagogische Arbeit bedeutet dies, die Kinder aktiv zu begleiten, sich die digitale Welt zu erschließen und nutzbar zu machen. Als dritten Schwerpunkt soll sich das Familienzentrum zur Jugendhilfe-Kita entwickeln. Eingebettet in die vielfältigen Jugendhilfe-Dienste der Caritas Münster soll hier Jugendhilfe Knowhow strukturell in die Arbeit einfließen, und so das gän- gige Konzept der Fachberatung erheblich erweitern. 2.2 Die Caritas Münster als Träger vernetzter sozialer Angebote „Für Menschen — für Münster“, so lautet das Motto der Caritas Münster. Die Menschen in unserer Stadt sind es, die wir seit Jahrzehnten in den Blick nehmen. Den besonderen Lebensbedingungen der Menschen aller Alterststufen und Lebensverhältnisse in den Münsteraner Quartieren und Stadtteilen gilt unser Augenmerk. Neben dem Bereich der Hilfen für Senioren hält die Caritas in drei Abteilungen Jugendberufshilfen und Wohnen, soziale Beratungsdienste und Jugend- und Familienhilfen vor. Die Abteilung Jugend- und Familienhilfen, die auch den Bereich der Kindertagesbetreuung enthält, weist unter anderem eine Erziehungsberatungsstelle und den Bereich Frühe Hilfen (Stadtteilkoordina- tion und Starthilfe für Eltern von Klein- und Vorschulkindern) auf. Hier liegen umfassende Kenntnisse Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Josefstraße 2, 48151 Münster über die Angebote in Münster für Vorschulkinder und deren Eltern vor und es besteht eine ausgewie- sene Expertise für die Fachberatung in der Kindertagesbetreuung. Mit der ambulanten und teilstatio- nären Jugendhilfe sind die Hilfen zur Erziehung nahezu komplett abgedeckt, sodass auch bei massive- ren Beziehungsproblemen in der Familie fachliches Wissen schnell abrufbar ist. Die Vernetzung dieser Hilfen in einer Abteilung ist eingeübt und der entsprechende fachliche Austausch ist kollegialer Alltag. Durch die genaue Kenntnis solcher Hilfen beim Kitapersonal sind passgenaue Hinweise an Eltern und die Anbahnung von niedrigschwelligem Kontakt jederzeit auch kurzfristig möglich. Die intensive Nut- zung dieser Ressourcen soll durch die Entwicklung von Intervisions- und Supervisionskonzepten an der Schnittstelle von Kita und Jugendhilfe sichergestellt werden. Ergänzt werden diese Angebote der Jugendhilfe durch weitere Fachberatungsangebote, die auch in der fußläufig gelegenen Caritas-Beratungsstelle Süd in Angelmodde angeboten werden sollen. Zu nennen wären hier beispielhaft die Kurberatung, die Krisen- und Gewaltberatung für Jungen und Män- ner, die Suchtberatung, die Schuldnerberatung oder die allgemeine Sozialberatung. 2.3 Pädagogischer Ansatz Die pädagogische Arbeit unserer Einrichtung basiert auf dem Konzept des Situationsorientierten An- satzes nach Krenz. Die Erzieherinnen beobachten, welche Situationen die Kinder beschäftigen und interessieren. Dazu bieten sie Materialien an und bereiten entsprechende Situationen vor. Somit kön- nen die Kinder Inhalte selbständig, durch lebensnahe Erfahrungen erarbeiten und Zusammenhänge verstehen lernen. Für unseren pädagogischen Ansatz ist es wichtig zu verstehen, dass das Kind und unser Bild vom Kind immer bedeutet, sie als soziales Wesen zu sehen, welches nur in einer Gemeinschaft und somit im Sozialkontakt miteinander gut bestehen und wachsen kann. Es ist auf Bewegung ausgerichtet und be- nötigt diese ebenso zum gesunden Wachstum, wie es aktiv lernend und kompetent handelnd aufwach- sen soll. Ziele unserer Arbeit e Förderung einer ganzheitlichen, kindgerechten Entwicklung entsprechend dem Erziehungs- und Bildungsauftrag (Förderung des leiblichen, seelischen und geistigen Wohles des Kindes) ®e Vermittlung Christlicher Werte ®e Unterstützung der Eltern bei der Förderung ihres Kindes e Pflege und Ausbau eins familien- und kinderfreundlichen Klimas e Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen ® _Lernmotivation, Lernfreude fördern, stärken und erhalten e Aktivierung und Intensivierung der Sinneswahrnehmungen e Entwicklung, Erhalt und Erweiterung kreativer und musischer Fähigkeiten e Sprachförderung e Stärkung der Selbständigkeit und des Selbstbewusstseins ® Respektvoller Umgang der Kinder untereinander Partizipation Wir versuchen den Kindern unabhängig vom Alter vielfältige Möglichkeiten zu bieten, ihre Interessen, Wünsche und Gefühle zum Ausdruck zu bringen, sie selbst zu erkennen und damit altersentsprechend Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Josefstraße 2, 48151 Münster umgehen zu können. Durch aktive Beteiligung befähigen wir sie, sich mit den anderen Kindern zu ver- ständigen und ihre Ideen alleine oder auch gemeinsam zu verwirklichen. Beispielsweise wählen die Kinder gemeinsam mit uns das Mittagessen aus, planen ihre Geburtstage selbst, sehen über das Me- moboard selbst, wo noch freie Plätze für Spielzeiten sind und stellen sich ihre Spielgruppen und Akti- vitäten selbst zusammen. Projektarbeit Ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit ist die Projektarbeit. Hier ermöglichen wir den Kindern ein Lernen in Zusammenhängen. Ein Projekt erstreckt sich über einen längeren Zeitraum und orientiert sich an den Bedürfnissen und Interessen der Kinder. Die Angebote werden in Groß- und Kleingruppen durchgeführt. Kleingruppen ermöglichen ein intensives und auf die Bedürfnisse des einzelnen Kindes abgestimmtes Arbeiten, wodurch wir Stärken und Defizite der Kinder besser erkennen und auffangen können. Religionspädagogik An unserem Standort bringen die Kinder viele verschiedene Religionen mit. Trotzdem sind viele Fragen gleich: Meine Oma ist gestorben, wo ist sie jetzt? Wie sieht Gott eigentlich aus? Wir möchten unseren Kindern helfen Antworten zu finden, um vor ihrem kulturellen Hintergrund vertrauensvoll in die Zu- kunft zu blicken. Wir nehmen die Kinder in ihrer Einzigartigkeit an und ermutigen sie sowohl in ihrer Hoffnung, als auch in ihrer Traurigkeit. Es ist uns wichtig, religionspädagogisch im Sinne des christlichen Glaubens zu arbeiten und den Kindern Werte wie Achtung, Nächstenliebe und Rücksichtnahme zu ver- mitteln. Wir thematisieren und gestalten bewusst den christlichen Jahreslauf, lassen aber auch die Feste der anderen Religionen in unsere Arbeit einfließen. Bildnerisches Gestalten Die Angebote im bildnerischen Gestalten richten sich nach den Fähigkeiten jedes einzelnen Kindes. Bildnerisches Gestalten fördert das Erlernen von Farben und Formen, wobei gleichzeitig die künstleri- schen Ausdrucksmöglichkeiten und feinmotorischen Fähigkeiten der Kinder erweitert werden. Die Ma- terialien sind den Kindern (je nach Alter) frei zugänglich, sodass der individuelle Wunsch, sich kreativ zu betätigen, nicht durch den Gruppenzwang beschnitten wird. Gleichzeitig wird die Möglichkeit ge- boten, innerhalb einer Gruppe neue Materialien kennenzulernen und diese in die Bandbreite individu- eller Ausdrucksmöglichkeiten zu integrieren. Forschendes Lernen Kinder haben Fragen, fordern Antworten und erwerben dadurch Wissen. Sie entwickeln eigene Inte- ressen. Forschendes Lernen ist eine Lernform, bei der die Kinder selbstständig eine für sie relevante Fragestellung oder Hypothese entwickeln, mithilfe verschiedener Methoden nach Antworten suchen, den Forschungsprozess selbst gestalten und reflektieren, ihre Ergebnisse aufbereiten und präsentie- ren. Lernen ist hierbei ein ergebnisoffener und dynamischer Prozess, es muss nicht an einem Tag be- endet sein und wird auch nicht durchgängig von einem/einer Erzieher:in zum Ziel geführt. Im forschen- den Lernen begreifen Kinder ihre Welt auf dem Gebiet des Experimentierens. Durch diese Aktivitäten lernen sie Grundlagen über Mathematik, Physik und Biologie. Sie erfahren die Welt der Natur, erleben Beschaffenheit von Materialien und Lebensweisen von Tieren. Sprache Ein relativ großer Anteil der Kinder unserer Tagesstätte kommt aus Familien, die einen Migrationshin- tergrund aufweisen. Diese Kinder sprechen zu Beginn, wenig oder noch gar kein Deutsch. Daher ist ein Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Josefstraße 2, 48151 Münster zentraler Schwerpunkt die Vermittlung der deutschen Sprache. Zur Dokumentation der Sprachstände von Kindern nutzen wir „BaSiK“ (Begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in Kin- dertageseinrichtungen) und nutzen diesen Dokumentationsstand auch zur Grundlage unserer Eltern- gespräche. Zusätzlich nutzen wir den Gelsenkirchener Entwicklungsbegleiter um ein größtmögliches Abbild zu allen Bereichen der Entwicklung unserer Kinder auch für Eltern oder folgende Einrichtungen zu visualisieren. Sprachbildung und -förderung findet ganzheitlich in der gesamten Kommunikation zwischen Erzie- her:innen und Kindern statt. Die Erzieher:innen achten bewusst auf eine angemessene und kindge- rechte Wortwahl, auf eine deutliche Aussprache und darauf, dass das Gesprochene mit angemessener Gestik untermalt ist. Das Gespräch auf Augenhöhe ist uns ebenso wichtig wie der Blickkontakt im Ge- spräch. Unsere Fachkräfte hören geduldig und aufmerksam zu, nehmen die Kinder ernst, lassen sich auf Gespräche ein und regen Gespräche an. Sprechen Kinder zu Beginn gar kein Deutsch, baut eine Mitarbeiterin gezielt Kontakt zu dem Kind auf, lässt sich wichtige Begriffe aus der Muttersprache erklären und legt auf diese Weise den Grundstein für ein kommunikatives Miteinander. In der Einrichtung haben wir zusätzlich das Buch „Dolmetscher für Erzieher:innen“ und die Ausgabe „Bildbuch: Kita-Alltag; Bildgestützte Kommunikation mit Eltern in der Kita”. Wir leisten eine gezielte und intensive Begleitung des Kindes, bis es seine wichtigsten Be- dürfnisse anderen gegenüber selbständig und frei artikulieren kann. Wie auch vom Land gefordert ist Sprachentwicklung in den Alltag zu integrieren und wird so ganz ne- benbei erlernt. Die Anreize von uns sollen den Erwerb natürlich vereinfachen und die Kinder zum Spre- chen anregen. Es handelt sich demnach nicht um ein Konzept, sondern vielmehr um die Kompetenz der Mitarbeitenden zu beobachten und zuzuhören, was die Kinder benötigen, um gut sprechen zu ler- nen. Musik und Bewegung, Raumgestaltung, Kleingruppen und Rollenspiele sind nur einige der Mög- lichkeiten. Liedeinführungen, Bewegungsspiele, Rhythmik werden zusätzlich regelmäßig angeboten, da sie die Artikulationsfähigkeiten verbessern und Sprache schneller zugänglich machen. Das Team vermittelt Sprachgefühl und Freude an der Sprache. Musikalische Früherziehung Im Gruppenalltag gibt es besonders im Freispiel viele Möglichkeiten. Kinderlieder etablieren eine fröh- liche und bewegte Stimmung, die zum Tanzen auffordert oder einfach eine gemütliche Atmosphäre unterstützt. Die Kinder lernen die Lieder und singen sie gern mit. Melodien und Rhythmen sowie Ges- ten, erleichtern den Zugang zum Inhalt von Liedertexten und fördern die Sprechfreude. Außerdem stehen unseren Kindern täglich Orff-Instrumente zur Verfügung, die sie selbst nach Wunsch erproben können. Auch Trommeln und Boomwhackers stehen immer zur Verfügung. So integrieren wir auch übliche Klanggeschichten und vertonen bereits bekannte Bilderbücher. Digitales Lernen Digitales Lernen ist fest in unserem Kita-Alltag integriert, da ein Alltag ohne Medien die Lebenswelt der Kinder nicht (mehr) widerspiegelt. Dabei geht es nicht darum, möglichst viel Technik in den päda- gogischen Alltag zu integrieren, sondern das Warum und Wie des Medieneinsatzes im Team zu erar- beiten und umzusetzen. Es geht darum, allen Kindern einen Zugang zu digitalen Medien zu ermögli- chen und ihnen einen reflektierten Umgang nahezubringen. Nur so können Kinder lernen, selbstbe- stimmt an der zunehmend digitalisierten Gesellschaft teilzuhaben und sie aktiv mitzugestalten. Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Josefstraße 2, 48151 Münster Wir möchten den Kindern einen geschützten Raum geben, Medien zu erleben und es vermeiden, dass sie sich „alleine“ in der digitalen Welt zurechtfinden müssen. Wenn Kinder sich mit ihren Mediener- lebnissen auseinandersetzen, wenn sie mit und durch Medien lernen und Medien dafür verwenden, um eigene Themen, Interessen und Erfahrungen zum Ausdruck zu bringen, dann lernen sie auch viel über den Umgang mit Medien. Wir lehnen unsere Medienerziehung an den Kompetenzrahmen zur digitalen Bildung in Kindertageseinrichtungen an. Der Kompetenzrahmen umfasst sechs Kompetenz- bereiche, deren ausformulierte Ziele Medien- und informatische Bildung im Blick haben und Orientie- rung im digitalen Zeitalter bieten: 1) Suchen, Verarbeiten und Aufbewahren 2) Kommunizieren und Kooperieren 3) Produzieren und Präsentieren 4) Schützen und sicher Agieren 5) Problemlösen und Handeln 6) Analysieren und Reflektieren Medienerfahrungen sammeln Kinder primär im familiären Kontext, dort entwickeln und prägen sie erste Mediennutzungsstile. Den Eltern kommt hier also eine wesentliche Vorbildfunktion zu. Daher nimmt auch die Elternarbeit im Medienkontext eine sehr entscheidende Rolle ein. Damit pädagogische Fachkräfte das Potenzial von Medien als Thema und als Werkzeug erkennen und nutzen können, bieten wir berufsbegleitende Beratungs- und Qualifizierungsangebote an, die pas- sende Konzepte, Methoden und Materialien vermitteln. Medienbildung muss als Querschnittsaufgabe in alle Bildungspläne und von Anfang an in die Bildungskette integriert werden. 2.4 Öffnungszeiten Die durch regelmäßige Elternbefragungen entstandene Öffnungszeit der Einrichtung (45 Wochen- stunden) liegt Montag bis Freitag bei 07:15 - 16:15 Uhr. Sie entspricht offenbar den auch durch Ar- beitszeiten der Eltern entstandenen Betreuungsbedarfen. Wir gehen davon aus, dass sich durch die Ausweitung der Elternschaft andere Bedarfe ergeben werden. Als veränderbare Öffnungszeit zum Start streben wir 7:15 - 17:00 Uhr an. Betreuungszeiten von 25, 35 und 45 Stunden sollen flexibel angeboten werden. Weitere Öffnungsmo- delle - insbesondere in den Randzeiten - sind nach Absprache mit der Elternschaft und dem Jugend- amt zu entwickeln. 3 Gesundheitsförderung Schon von jeher ist es uns ein großes Anliegen auch für das bestmögliche gesundheitliche Wohl aller Kinder und Familien zu sorgen. Leider beobachten wir in unserem Sozialraum vermehrt, dass immer weniger auf die Gesundheitserziehung geachtet wird. Dies macht sich bemerkbar in schlechter Zahn- pflege, vermehrtes „Abstellen“ der Kinder vor digitale Medien, häufigere unkoordinierte Bewegungs- muster und auch unausgewogene Ernährung. Insbesondere vor diesem Hintergrund nimmt die Ge- sundheitsförderung in unserer Kita eine zentrale Rolle ein. Wir sind eng mit internen und externen Anlaufstellen verbunden, um das materielle, körperliche, geis- tige und seelische Wohlergehen unserer Kinder und Familien zu stärken. Wir können jederzeit den Kontakt zu den Beratungsdiensten der Caritas Münster, wie z.B. der Familien-, Erziehungs-, Sucht- und Kurberatung, herstellen. Wir kennen geeignete Anlaufstellen für Therapiemaßnahmen, wie Logopädie Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Josefstraße 2, 48151 Münster oder Ergotherapie, pflegen unsere Kontakte zu den ansässigen Kinderärzten:innen und weiteren Ein- richtungen der Gesundheitsförderung. Zudem arbeiten wir eng mit dem Gesundheitsamt und dem Ar- beitskreis Zahngesundheit zusammen. Fallen im Laufe eines Jahres durch unsere Screeningverfahren Kinder auf, die in ihrer Entwicklung anderen Gleichaltrigen gegenüber Abweichungen bzw. Rückstände aufweisen, können wir in enger Abstimmung mit den Eltern auf unsere externen und internen Hilfen zurückgreifen. Durch Gesundheitsprojekte wie das Programm der AOK („Jolinchen“) oder der BKK (Entspannungsför- derung), die wir gemeinsam mit den Kindern und Eltern durchlaufen, erlangen wir immer wieder viele neue Erkenntnisse rund um Bewegung, Ernährung und seelisches Wohlbefinden, die wir in unseren Alltag einfließen lassen. Um die Kinder für eine ausgewogene Ernährung zu sensibilisieren, bieten wir regelmäßig ein gesundes Frühstück an. Für die Vorschulkinder nutzen wir das „Coolnesstraining“ einer externen Fachkraft, die speziell auch über die Bewegung unsere Vorschulkinder stark macht und ihnen bewusstwerden lässt, dass „mein Körper mit individuellen Grenzen und Möglichkeiten mir gehört“. Wir möchten den Kindern jeden Tag den Raum bieten, frei ihren Bewegungsdrang mit unterschied- lichsten Materialien und Anforderungen erleb- und auslebbar zu machen. Dazu planen wir eine eigene große Bewegungshalle, die viele Möglichkeiten der unterschiedlichen Bewegungsformen bietet. Mit der Bewegungshalle werden wir innerhalb unserer Arbeit als Familienzentrum Angebote erweitern, Möglichkeiten zu Treffen und Sportgruppen bereithalten sowie neue Kooperationen anbieten. Auch das Außengelände möchten wir ansprechend anlegen und viele Bewegungsreize aufgreifen, so dass fehlende Möglichkeiten und Nutzungsfelder von daheim aufgefangen werden. Parallel dazu nutzen wir die verschiedenen Spielplätze im Sozialraum, die zum Verweilen und Bewegen einladen. Wir sehen auch Resilienzförderung als einen wesentlichen Bestandteil unserer Arbeit an. Die Kinder sollen sich selbst als kompetent empfinden, sich in ihrem Lebensumfeld selbstbewusst einbringen und ihren Alltag selbstwirksam gestalten lernen. Dieser Prozess wird bereits in unserer Eingewöhnungszeit angelegt. Dabei ist es uns wichtig so viel Nähe wie möglich und so viel Distanz wie nötig zu gewähren. Wir verfolgen die Partizipation jedes Einzelnen. Jedes Kind darf seine Gefühle frei äußern, wird ernst genommen und zu einer zunehmenden Gefühlsregulation befähigt, um selbständig auch aus negativen Gefühlssituationen positiv gestärkt einen Weg zu finden. Sozialverhalten In unserer Kindertagesstätte sollen die Kinder ein angemessenes Sozialverhalten erlernen. Sie sollen sich gegenseitig akzeptieren und respektieren, miteinander spielen, Konflikte fair und gewaltfrei lösen. Die Vorbildfunktion der Fachkräfte ist hier selbstverständlich und unerlässlich. Sie verhalten sich freundlich und höflich, respektieren die Kinder als Persönlichkeiten, nehmen sie ernst und hören ihnen zu. Sie verhalten sich eindeutig und konsequent, damit ihr Verhalten für die Kinder verständlich und nachvollziehbar ist. Wir kommunizieren deutlich, dass Akzeptanz und Toleranz die Grundpfeiler des Miteinanders sind. Für den Gruppenalltag werden gemeinsam mit den Kindern feste Regeln aufgestellt. Um solche Regeln einhalten zu können, müssen die Kinder ihre Gefühle kennenlernen und diese im Rahmen einer gemä- Rigten Reaktion entsprechend auszudrücken lernen. Sie sollen auch für die Gefühle anderer Kinder sensibilisiert werden und ihre Emotionen reflektieren. Die Mitarbeitenden unterstützen die Kinder, indem sie auf ihre Gefühle eingehen, mit ihnen darüber reden, sie ihnen verdeutlichen und Umgangs- möglichkeiten mit ihnen gemeinsam ermitteln und erfahrbar machen. Besonders wichtig sind uns gemeinsame Aktivitäten wie Singen, Spielrunden, kreative Gemeinschafts- arbeiten, die den Kindern Freude machen sowie das Gemeinschaftsgefühl, den gegenseitigen Respekt Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Josefstraße 2, 48151 Münster und das Sozialverhalten insgesamt aktiv fördern. Gezielte Elterngespräche zur Abstimmung von Erzie- hungszielen und Methoden sind ebenfalls unbedingt erforderlich und werden bei Bedarf eingefordert, um auf ein mögliches Fehlverhalten der Kinder adäquat reagieren zu können. Sexualpädagogik und Kinderschutz Sexualität als wichtige und natürliche Lebensäußerung wird in unserer pädagogischen Arbeit bejaht und kindgemäß thematisiert. Die Annahme des eigenen Körpers und der eigenen Bedürfnisse, das Un- terstützen von Neugier und Lernbedürfnissen bei gleichzeitiger Achtung der Grenzen anderer (z. B. beim Thema „Doktorspiele“) und das Entwickeln von Sprach- und Handlungsfähigkeit statt Tabuisie- rung sind wichtige Grundlagen unserer sexualpädagogischen Arbeit. Gerade im Kontext der verschie- denen Kulturen in unserer Einrichtung ist es uns wichtig, beim Thema Sexualität eine positiv anneh- mende und gleichzeitig grenzachtende Haltung zu transportieren. So sollen Kinder stark gemacht wer- den, die eigenen Bedürfnisse zu erkennen und sich gegen grenzverletzendes Verhalten anderer zu schützen. Das Schützen vor Grenzverletzungen bis hin zur sexualisierten Gewalt ist andererseits aber auch einer der wichtigsten Aufgaben unseres pädagogischen Personals. Wie alle katholischen Träger der Jugend- hilfe hat sich auch die Caritas Münster ein eigenes institutionelles Schutzkonzept gegeben, das u.a. umfangreiche regelmäßige Fortbildungen vorsieht, einen Verhaltenskodex enthält, Auswirkungen auf das Personalmanagement hat und sowohl Beratungs- und Beschwerdewege als auch Interventionen beschreibt. Neben einer namentlich benannten Präventionsfachkraft als Ansprechpartner:in in allen Fragen zur Prävention hält der Verband mehrere insoweit erfahrene Fachkräfte vor, die in Verdachts- fällen und bei Risikoeinschätzungen auch kurzfristig zur Verfügung stehen. 4 Integration, Inklusion und Genderthematik Inklusion von Kindern mit Migrationshintergrund Wir möchten in unserer Tageseinrichtung alle Familienmitglieder zu einer größtmöglichen Teilhabe am gemeinsamen Leben und Erleben in einer Gemeinschaft verhelfen. Alle Barrieren die vom Spielen, Ler- nen und der Partizipation ausgehen könnten, werden auf ein Minimum reduziert. Dies entspricht un- serem Bild vom Kind, bei dem wir ebenfalls jedes Kind einzeln wahrnehmen, wertschätzen und auch akzeptieren, so dass es frei mitentscheiden kann und bemächtigt wird selbständig zu handeln. Bedingt durch das Wohnumfeld bzw. den Einzugsbereich der Kindertagesstätte ist der Anteil an Kin- dern mit Migrationshintergrund sehr hoch. Damit alle Kinder, gleich welcher Herkunft, sich wohl fühlen können, sind alle Mitarbeitenden mit den unterschiedlichen Kulturen vertraut. Dies geschieht über einschlägige Fachliteratur oder andere entsprechende Medien, sowie über Gespräche mit den Eltern oder Fortbildungen zu dem Themenschwerpunkt „Interkulturelles Miteinander“. Sowohl Lebensge- wohnheiten als auch religiöse Werte und Feste der unterschiedlichen Kulturkreise sind den Mitarbei- tenden bekannt. Wenn mehrere Kinder derselben Nationalität angehören, können sich diese im Freispiel auch in ihrer Muttersprache unterhalten. Auch der Austausch durch gegenseitige Besuche in die andere Gruppe und gruppenübergreifende Angebote sind jederzeit möglich. Bei gemeinsamen Aktivitäten und am Mit- tagstisch legen wir allerdings Wert darauf, dass deutsch gesprochen wird, damit sich möglichst alle Kinder auf der Basis einer gemeinsamen Sprache verständigen und austauschen können. Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Josefstraße 2, 48151 Münster Ergänzt werden die umfangreichen eigenen Erfahrungen beim Kitapersonal durch das Knowhow des großen Fachdienstes für Integration und Migration der Caritas Münster. Eltern und Erzieher:innen ste- hen auf kurzem Wege Beratungsmöglichkeiten zu nahezu allen Fragen des Migrationsthemas zur Ver- fügung. Sowohl Geflüchtete als auch Zuwanderer können sich beispielsweise zur schulischen sowie beruflichen Integration oder Antidiskriminierung beraten lassen. Letzteres Thema wird durch die Ser- vicestelle Antidiskriminierung vertreten, die in der Kita einerseits Informationsangebote für Eltern an- bieten kann als auch mit dem Team Projekte vorbereitet, die ein Klima der interkulturellen Sensibili- sierung und Öffnung für Fachkräfte, Eltern und Kinder schafft und erhält. Nicht zuletzt können die fremdsprachlichen Kompetenzen des Fachdienstes ebenso für die Kita nutzbar gemacht werden. Inklusion von Behinderung bedrohter Kinder Inklusion bedeutet für uns jedoch nicht nur alle Familien mit Migrationshintergrund in unserer Arbeit einzubinden, sondern auch Familien, die ein von Behinderung bedrohtes Kind betreut wissen wollen. Wir erweitern das pädagogische Konzept unserer Einrichtung um den Bereich der Einzelintegration, sodass wir Betreuungsplätze für Kinder mit einem besonderen Förderbedarf offiziell zur Verfügung stellen können. Wir als Team halten diese konzeptionelle Weiterentwicklung für sehr wichtig, um je- dem Kind, ganz unabhängig von seinen Stärken, Schwächen und individuellen Fähigkeiten, einen Be- treuungsplatz anbieten zu können. Wir möchten alle besonderen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen. Dies bedeutet für uns eine ganz- heitliche Förderung, bei der wir die Stärken des Kindes erkennen und fördern, gleichzeitig eventuelle Benachteiligungen abbauen. Wichtig dabei sind verlässliche Bezugspersonen, die dem Kind Sicherheit, Halt und Orientierung geben und es somit im individuellen Entwicklungsstand abholen. Diese zusätzli- che (wenn möglich heil-/motopädagogische) Fachkraft soll fest in der Gruppe zur Verfügung stehen. Benötigt das Kind eine überschaubare Lernumgebung, kann sich die Fachkraft mit einer Kleingruppe zurückziehen. Dies soll aber kein regelmäßiges Angebot darstellen, denn inklusive Arbeit bedeutet eben auch die Gleichstellung aller und nicht die Heraushebung des Einzelnen. Auch soll die besondere Unterstützung kein Face-to-Face Angebot sein. Weiterhin sind alle Bezugspersonen der Kinder immer bemüht zu helfen, sich in laufende Spielprozesse einzubinden, Kontakte in der Gruppe zu knüpfen, Spielsituationen anzuleiten und sich nach angemessener Zeit auch wieder zurück zu ziehen. Die Spiel- und Lernmaterialen sind dabei auch an die Entwicklungsbedürfnisse des Kindes angepasst. Sollten Dinge fehlen, die zur Unterstützung dienlich sind, wird dementsprechendes Material angeschafft und zur Verfügung gestellt. Wir sehen die Zusammenarbeit mit Eltern und Therapeuten als ein Grundbaustein für eine gute För- derung der Kinder, weshalb ein regelmäßiger Austausch zwischen den Eltern, Therapeuten und uns stattfindet. Auch in Teamsitzungen werden diese Kinder besprochen, da das gesamte Team in den laufenden, wie auch geplanten Prozess eingebunden sein soll. Wir möchten uns auch in entsprechende Arbeitskreisen einbringen, um weitere Kontakte, Ideen und einen konstruktiven Austausch zu fördern. Für alle Kinder ist es unser Ziel, Empathie, Verständnis, Sensibilität und Toleranz zu fördern, sowie Anerkennung der Individualität jedes Menschen unabhängig von seinen Fähigkeiten zu schaffen. Die Kinder sollten voneinander und miteinander lernen, denn jede individuelle Persönlichkeit bereichert unseren Alltag. Genderthematik Eine geschlechterbewusste Pädagogik ist fest in unserem Kita-Alltag integriert. Erzieher:innen unter- stützen die Kinder, die eigene Geschlechtsidentität zu entwickeln, ohne diese durch festgelegte Ver- Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Josefstraße 2, 48151 Münster haltens- und Handlungsweisen einzuschränken. Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Mäd- chen und Jungen werden beobachtet, anerkannt und in der alltäglichen Arbeit berücksichtigt. Wir ach- ten darauf, die Kinder nicht durch stereotype Sichtweisen bzw. Zuschreibungen in ihren Erfahrungen einzuschränken, sondern bieten ihnen neue und ergänzende Erfahrungsmöglichkeiten. Den Kindern stehen soziale Gestaltungsspielräume zur Verfügung, sodass sie sich aktiv mit ihrer eigenen Ge- schlechtlichkeit auseinandersetzen können. Indem alle individuellen Wesens- und Interessenlagen res- pektiert und gefördert werden, geben wir jedem Kind die gleichen Voraussetzungen für die freie Ent- faltung der eigenen Persönlichkeit. 5 Sozialraumorientierung und Kooperationspartner Die Angebote des Familienzentrums sollen angesichts der Größe der geplanten Einrichtung erheblich ausgeweitet werden. Lage, Größe und Einzugsgebiet der Kita machen es notwendig, Bildungs- und Be- ratungsangebote für Familien strukturell und räumlich zu verankern. Insofern ist es ein Ziel, schon bei der Planung des Gebäudes Räume für Beratungsmöglichkeiten vorzusehen. Regelmäßige Sprechstun- den sowohl der Erziehungsberatung als auch der anderen Beratungsdienste (z.B. Kur- oder Allgemeine Sozialberatung) könnten so die psychosoziale Infrastruktur im Südosten der Stadt nachhaltig verbes- sern. Durch die langjährige Arbeit als Familienzentrum sind bereits entstandene Kooperationen zu er- halten und im kommenden Neubaugebiet weiter auszubauen die Kita sich im Gemeinleben etablieren kann und als Partner angenommen wird. Hier sind nur einige Kooperationspartner beispielhaft genannt: ® die Beratungsstelle Südost der Caritas Münster mit dem Sozialdienst Wohnungsnotfälle und der allgemeinen Sozialberatung mit Hilfen für Familien und Alleinerziehende ® die Erziehungsberatungsstelle der Caritas Münster ® die Kurberatung der Caritas Münster ® der Kommunale Sozialdienst der Stadt Münster ® die umliegenden Kindertagesstätten und Familienzentren e die Grundschulen im Stadtteil und in den angrenzenden Stadtteilen ® der Kinder-, und Jugendtreff „Mobile“ der Diakonie + der „Treffpunkt Waldsiediung” e Einrichtungen der Logopädie, Motopädie, Ergotherapie und psychologische Praxen ° der Austausch mit den ansässigen Kindertagespflegepersonen sowie der Kindertagespflege- stelle des ASB „Zwergenburg” Seit der Qualifizierung zum Familienzentrum kooperieren wir mit der Beratungsstelle Kindertages- pflege der Stadt Münster. Im Zuge dessen können Tagespflegepersonen z. B. unsere Einrichtung in Randzeiten besuchen, den Spielplatz nutzen oder auch, zum Kennenlernen der Kinder, die Einrich- tung besuchen. Auch Fortbildungen können hier stattfinden und natürlich machen wir unsererseits mündlich und öffentlich (Schaukasten) auf das Angebot der Tagespflege aufmerksam. So wissen wir auch darum, wie Tagespflegepersonen geschult werden und können Interessierte weitervermitteln. Die neue Kooperation mit der Großtagespflegestelle des ASB soll zudem weiter ausgebaut werden und auch den Tagespflegepersonen wollen wir Zeiten bei uns einräumen, um Kontakte zwischen den Kindern zu knüpfen oder auch gemeinsame Aktionen auf den Weg zu bringen. So wird gegenseitig auf die Angebote aufmerksam gemacht und die Kinder lernen ggf. schon neue Betreuungsformen und auch Betreuungspersonen kennen. Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Josefstraße 2, 48151 Münster 10 Dieser Austausch wird zum einen von der Stadt durch regelmäßige Kooperätionstreffen und zum anderen durch uns in Arbeitskreisen gefördert und ausgebaut. Ebenso wichtig wie unsere Kooperationspartner ist die Arbeit in den jeweiligen Gremien. Diese bringt viele Akteure an einen gemeinsamen Tisch und bietet so den Austausch und den Blickwinkel verschie- dener Positionen. Diese Arbeit möchten wir unbedingt beibehalten und vertiefen. Derzeit sind wir in folgenden Gremien vertreten: « AK Waldsiedlung « Heideteam e Qualitätszirkel für Familienzentren « Qualitätszirkel für die Kindertagespflege e Lenkungsgruppen Weitere Gremien werden durch die Teilnahme einzelner Mitarbeitenden unserer Abteilung Jugend- und Familienhilfen besucht und innerhalb der Abteilungsleiterrunde monatlich für alle Mitglieder of- fengelegt. Um alle Mitwirkenden auf einem Wissensstand zu halten, sind auch entsprechende Proto- kolle im Austausch. Hier sehen wir auch eine weitere Aufgabe für uns als Familienzentrum, denn durch das kommende Neubaugebiet möchten wir noch stärker als Begegnungsstätte im Stadtteil gesehen und erlebt werden. 6 Erziehungs- und Bildungspartnerschaften Zur Erreichung pädagogischer Ziele und einer positiven Entwicklung der sozialen und emotionalen Fä- higkeiten der Kinder ist die Zusammenarbeit zwischen Erziehern und Eltern unerlässlich. Nicht nur die Ziele, sondern auch die Arbeitsweisen sollen den Eltern bekannt sein. Daher machen wir unsere Arbeit für die Eltern transparent und berücksichtigen, in welcher Form diese Kooperation von den Eltern er- wünscht und angenommen wird. Schon mit den Betreuungsverträgen bekommen unsere Eltern einen ersten Eindruck von unserer EI- ternarbeit. Sie erhalten zusammen mit dem Betreuungsvertrag die Broschüre „Für Ihr Kind — die ka- tholische Kindertageseinrichtung“ worin auch die Rechte und Pflichten der Eltern innerhalb einer Kin- dertagesstätte erläutert sind. Informationen zu aktuellen Themen unserer Arbeit vermitteln wir z.B. durch Fotos aus dem Gruppen- alltag, durch informative Aushänge oder Elternbriefe. Die Coronaumstände haben auch dazu geführt, dass wir digitale Kommunikationsmöglichkeiten gestärkt haben. Das Programm „KiTaPLUS“ ermöglicht den Fachkräften eine Entlastung in Verwaltungsaufgaben und wird durch eine gut und einfach zu be- dienende „ElternApp“ ergänzt. Hier können alle Eltern schnell und von überall die neuesten Informa- tionen der Kita abrufen. Individuelle Termine werden direkt in den eigenen Kalender übertragen und auch schnellere Absprachen, zum Beispiel Schweigepflichtsentbindungen sind schneller übergeben und ermöglichen schnellere Hilfen. Im Laufe des Kindergartenjahres stehen auch immer wieder Feste, Angebote oder Ausflüge an, bei denen die Eltern jederzeit eingeladen sind, sich aktiv zu beteiligen oder als Gast dazu zukommen. Auch das gemeinsame Frühstück, welches einmal im Monat stattfindet, ist für die Eltern ein fester Bestand- teil unserer Arbeit. Damit fördern wir das Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Elternschaft und stärken die Bindung zwischen Eltern und Kindern. So zum Beispiel hat sich durch die Arbeit als Familienzentrum Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Josefstraße 2, 48151 Münster ui das gemeinsame Kochen (Mondschein speisen) und Basteln (Eltern mit Kind) etabliert. Auch Hospita- tionstage bieten wir gerne an. Unsere Eltern haben dabei die Möglichkeit einen Vor- oder Nachmittag bei uns zu verbringen und den Alltag bei uns zu erleben. Nach der Eingewöhnungszeit, welche angelehnt am „Berliner Modell“ durchgeführt wird, bieten wir den Eltern das erste Elterngespräch bei ihnen zuhause an. Wir bemühen uns dabei, das Familienleben zu verstehen und die Gegebenheiten zuhause kennenzulernen. Die familiäre Atmosphäre macht es zudem für viele Familien einfacher, sich gegenüber den Erzieher:innen zu öffnen und Dinge anzuspre- chen, die Ihnen auf der Seele liegen und das Wohlergehen des Kindes oder der Familie als Ganzes betreffen. Soliten Eltern einen solchen Termin nicht bei sich zu Hause wünschen, kann er natürlich auch in der Einrichtung stattfinden. Unsere Erkenntnisse aus den Screeningverfahren sind Grundlage für die Gespräche. Um die Stärken und Schwächen der Kinder in den unterschiedlichen sozialen, emo- tionalen und kognitiven Bereichen zu diagnostizieren, wenden wir unterschiedliche Verfahren an. Auch die daraus resultierenden Gespräche bieten wir zuhause und/oder in der Einrichtung an. Genauso wichtig wie die vorbereiteten Gespräche anhand unserer Screenings und Beobachtungen, sind uns aber auch die so genannten „Tür- und Angelgespräche“. Darin können Kleinigkeiten des Tages direkt angesprochen, Fragen gestellt und nützliche Informationen ausgetauscht werden, die nicht gleich einen festen Gesprächstermin erfordern. Sollte es sich dann doch einmal ergeben, dass Eltern lieber in einem geschützten Rahmen sprechen möchten, steht jederzeit das Personalbüro zur Verfü- gung. Wichtiger denn je ist auch die Arbeit unseres Elternrates. Am Anfang eines jeden Kindergartenjahres wird dieser innerhalb der ersten Elternvollversammlung gewählt. Im Elternrat nehmen die Eitern ihr Recht auf Information und Mitwirkungsmöglichkeiten wahr. Der Elternrat wird an Entscheidungen be- teiligt und wirkt als Bindeglied zwischen der Einrichtung, den Kooperationspartnern und natürlich den Eltern selbst. 7 Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen Qualitätsmanagement hat in der Caritas Münster einen hohen Stellenwert. Die Kita Miriam ist aktiv am aktuellen QM-Prozess beteiligt, in dem alle Unterstützungs- und Managementprozesse überarbei- tet werden (z. B. Personalauswahl, Personalentwicklung, Arbeitssicherheit, Gesundheitsfürsorge). Die pädagogische Arbeit ist im Konzept der Einrichtung formuliert, das mit Stand Januar 2020 vorliegt. Hier wird es in nächster Zukunft eine Übersetzung dieser Vorgaben in die Logik von Kernprozessen geben. Regelmäßige externe und interne Fortbildungen (über das Caritas Fortbildungsinstitut) sind ein fester Standard. Über die Abteilung Jugend- und Familienhilfen ist die Einrichtung mit den AG’s nach & 78 SGB VIII und dem KTK (Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder in Münster) vernetzt. Neben der weiter oben beschriebenen internen Fachberatung existiert eine personell fest zugeordnete Fachberatung über unseren Spitzenverband (Caritasverband für die Diözese Münster e.V.). Er begleitet konzeptionelle Fortentwicklungen und strukturelle Veränderungen, wie solche, die mit dieser Interes- senbekundung angestrebt werden. Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Josefstraße 2, 48151 Münster 12 8 Besondere Merkmale des Trägers Mit der Caritas Münster bewirbt sich hier ein lokal agierender Wohlfahrtsverband, der seit 50 Jahren in Münster tätig ist. Demgemäß bestehen vielfältige und belastbare Vernetzungen und Kooperationen zu vielen Akteuren im Sozialsektor. Wir wissen um die Lebensumstände der Menschen hier, kennen ihre Erfahrungen und ihre aktuellen Themen. Durch die langjährige Präsenz im Quartier Bonnenkamp/Osthuesheide/Angelmodde mit der Kita Miriam, dem Kardinal-von-Galen-Stift und der Beratungsstelle Südost sind wir mit den besonderen Lebensbedingungen im Umfeld der Kita sehr vertraut. Mit den z. T. langjährigen Mitarbeitenden hat die Caritas vor ein Gesicht erhalten und Vertrauen geschaffen. Viele Familien hatten bereits Kontakt zur Caritas, sie ist ein fester Bestandteil der Nachbarschaft/des Stadtteils. Auch in den letzten beiden schwierigen Jahren der Pandemie haben wir gezeigt, dass man sich auf uns verlassen kann, wir (unter anderem digitale) Wege finden, wie der Kontakt nicht abreißt und wir den Menschen zur Verfügung stehen. Wir machen die Erfahrung, dass aus den genannten Gründen die Akzeptanz des Trägers bei der Bevölkerung im Südosten Münster sehr groß ist. Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Josefstraße 2, 48151 Münster We
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Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster Prävention sexualisierter Gewalt als Querschnittsaufgabe Seite 1 von 54 Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, 5. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 Managementprozesse Leitung Familienhilfen Version: 02 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 2 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster Impressum 12/2019 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. Josefstraße 2 48151 Münster Telefon: 0251 53009-0 info@caritas-ms.de www.caritas-ms.de Vereinsregister Der Caritasverband für die Stadt Münster e. V. ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Münster unter der Registernummer 1873 eingetragen. Vertreter Der Caritasverband für die Stadt Münster e.V. wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand Sebastian Koppers und Thomas Schlickum. Redaktionsverantwortlicher Carsten Feltkamp Präventionsfachkraft Caritas Münster Josefstraße 2 48151 Münster Telefon: 0251 53009-344 carsten.feltkamp@caritas-ms.de Rechtliche Hinweise zur Organisationsform Der Caritasverband für die Stadt Münster e. V. ist die vom Bischof von Münster anerkannte Zusammenfassung und Repräsentation katholischer caritativer Einrichtungen und Dienste innerhalb der Stadt Münster. Er unterliegt der bischöflichen Aufsicht. Er ist Verband der freien Wohlfahrtspflege und eine Gliederung des Caritasverbandes für die Diözese Münster e. V. und des Deutschen Caritasverbandes. Der Verband ist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert. Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 2 Leitung Familienhilfen | Datum: 03.2021 Version: 02 Managementprozesse Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 3 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster Inhalt Impressum .esceussussssnsenassensanssossnssosesenensensnnensenersensnnsnsansonnnannesnessnnennennsnnannnsnssusnnrensnssnsnsnnernnsstssens 2 VOTWOrEnnnieeenerssussnnernniseunEere ner URaRERee ER ERREGER EIER ET 4 1. Ausgangslage ....nennsesssunseunseenssersersnensennsssnsesnennssnnesenennnssenssensssnssnnnensssnseonsssnrssuntenessonsensssnnsn 5 2. Situationsanalyse....nsneenensnnnerassonsenusensesnssensssnsessessnssssesenesenesonesnsnensronennesenssennsunnene 7 3. Persönliche Eignung und Personalmanagement .........uussusssussenssnssenssenesenesonsennssnnnnen 10 4. Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung.....nsnnnnenneonsenssensrnnssnnnennssenssennsnnsennssenernennensnesensenssennesnnesunsennre 12 5. Verhaltenskodex + Verhaltensregeln ........sseenssenssenssesnssssesnsenssonnunsennesnesenssenssenssennsene 13 6. Beratungs- und Beschwerdewege 7. Intervention und Umgang mit Verdacht.......nsessessssunssnssesseesssnnssunnennesonssenssnneennssnnsenn 21 8. Qualitätsmanagement......unsenseensennseennsennessunsssnnssennessunnsensnssnsessunssennsssnssssnussennessnnsennnsten 28 9. Aus- und Fortbildung....ussssnnennensennsennsennsennssnssenssennesssssnsssnessnessnsensssnssennennssenssensnnn 29 10. Maßnahmen zur Stärkung .......sunnnessensennsenssennssnssennssnnsensennnssnsensensnnseonnsennsenssenssenesnanse 31 Anlagen ss 33 Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 3 Leitung Familienhilfen | Datum: 03.2021 Version: 02 von 54 Managementprozesse Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 4 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster Vorwort Die Caritas Münster ist als katholischer Wohlfahrtsverband dafür verantwortlich, Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, die in ihren Diensten und Einrichtungen auf unterschiedlichste Weise kompetent durch haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen begleitet werden, einen sicheren und geschützten Rahmen herzustellen. Dieser soll geprägt sein von einem achtsamen und wertschätzenden Umgang mit den uns anvertrauenden und anvertrauten Menschen. Grundlage dafür bildet das christliche Menschenbild, nachdem der Mensch ein Geschöpf und Abbild Gottes ist. Seine Würde und die Unverletzlichkeit seines Lebens leiten sich daraus ab. Mit welchem Selbstverständnis wir als Caritas Münster unsere vielfältigen Aufgaben für Menschen in Münster angehen, wird dabei in den zehn Leitbildsätzen weiter verdeutlicht und unterstreicht mit Blick auf das Thema Prävention sexualisierter Gewalt nochmals deren Bedeutung. Ein paar Ausschnitte daraus: „Unser Anliegen ist das Wohlergehen der Menschen, materiell, körperlich, geistig und seelisch.“ „Wir... achten und sichern ihre Würde und Selbstbestimmung.“ „Zuverlässigkeit, Transparenz und von Vertrauen getragene Zusammenarbeit... haben für uns einen hohen Stellenwert.“ Das grundlegende Verständnis unserer Arbeit als Wohlfahrtsverband für die Menschen in Münster macht deutlich: Jegliche Form von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene hat in unserer Organisation keinen Platz. Das vorliegende Institutionelle Schutzkonzept unterstreicht diesen eigenen Anspruch und unsere gemeinsame Verantwortung. Es verfolgt das Ziel, die strukturellen Voraussetzungen zur effektiven Prävention sexualisierter Gewalt herzustellen und dabei den Mitarbeiter*innen der Caritas Münster handlungsleitende Orientierung und Sicherheit im Umgang mit diesem Thema zu geben. Wir möchten uns an dieser Stelle herzlich bei der Impulsgruppe, bestehend aus Mitarbeiter*innen diverser Einrichtungen und Dienste, bedanken, die die Erstellung des ISK tatkräftig unterstützt hat und auch bei der Weiterentwicklung beteiligt sein wird. Den Prozess der Erstellung des ISK sehen wir als Beginn eines Qualitätsentwicklungsprozesses an, der nun im Vorliegen des Konzeptes sichtbar wird. Die anschließende Implementierung der Maßnahmen und Strukturen aus dem Konzept soll diesen Prozess fortführen und dauerhaft im Qualitätsmanagement berücksichtigt werden. Sebastian Koppers Thomas Schlickum Vorstand Vorstand Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 4 Managementprozesse | | it ng Familienhilfen | Datum: _ 03.2021 Version: 02 von 54 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 5 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster 1. Ausgangslage Nach Bekanntwerden von Fällen sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen beschäftigte sich die Deutsche Bischofskonferenz umfassend mit der Thematik. Die Ergebnisse dieser Auseinandersetzung finden sich in der Rahmenordnung Prävention sexualisierter Gewalt der deutschen Bischofskonferenz wieder. Im Bistum Münster ist diese Rahmenordnung als Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen konkretisiert worden und soll damit allen katholischen Rechtsträgern klare Orientierung im Umgang mit dem Thema sexualisierte Gewalt bieten. Die verbindliche Vorgabe daraus besteht in der Erstellung und Implementierung eines individuellen institutionellen Schutzkonzeptes für jeden katholischen Rechtsträger. Die entsprechenden Rahmenbedingungen und inhaltlichen Bausteine sind in der Präventionsordnung und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen vorgegeben. Darüber hinaus werden in Ergänzung dazu die Inhalte der Arbeitshilfe zum grenzachtenden Umgang für eine gewaltfreie Erziehung, Betreuung und Beratung und zum sicheren Umgang bei Fehlverhalten der Arbeitsgemeinschaft Erziehungshilfe (AGE) berücksichtigt. Das Institutionelle Schutzkonzept ermöglicht eine reflektierte Auseinandersetzung mit institutionellen Begebenheiten, Strukturen und Umgangsweisen gibt Orientierung und Sicherheit und fordert dazu auf, Verantwortung für die Sicherheit der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen Schutzbefohlenen zu übernehmen dient dem Etablieren eines wertschätzenden und grenzachtenden Umgangs im Arbeitsalltag und den zahlreichen Begegnungsmöglichkeiten in den Einrichtungen signalisiert nach außen und innen, dass mit dem Thema auf breiter Basis verantwortungsvoll und professionell umgegangen wird, schafft somit Vertrauen ist ein erkennbarer Qualitätsentwicklungsprozess mit dem Ziel, eine Kultur des Respekts, der Achtsamkeit und Grenzachtung einzuführen, nachhaltig zu fördern und administrativ zu implementieren (vgl. Prävention im Bistum Essen, Leitfaden für Pfarreien, 5.6) Das vorliegende Institutionelle Schutzkonzept der Caritas Münster soll Orientierung und Sicherheit im Umgang mit dem Thema sexualisierter Gewalt bieten und präventiv wirksam sein. Adressiert ist das ISK an alle Menschen, ob Klienten /Ratsuchende oder haupt-, neben- oder ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Caritas Münster. Wenn in dem vorliegenden Konzept von der Caritas Münster gesprochen wird, sind damit immer sämtliche GmbHs und Beteiligungen der Caritas Münster gemeint. Neben dem Caritasverband für die Stadt Münster e.V., die Caritas-Betriebsführungs- und Trägergesellschaft Münster mbH, die Caritas-Fortbildungsinstitut Münster GmbH, die gemeinnützige SKM GmbH, die Jugendausbildungszentrum JAZ GmbH und die Johannes Hospiz gGmbH. Der Fokus des ISK der Caritas Münster liegt auf dem Schutz von Minderjährigen, die in den unterschiedlichen Diensten und Einrichtungen betreut und begleitet werden. Daher wird an dieser Stelle auf das vorliegende, eigenständige Gewaltpräventionskonzept der Caritas Altenhilfe verwiesen, das sich dem Schutz von hilfebedürftigen Erwachsenen vor unterschiedlichsten Formen von Gewalt annimmt. Dennoch finden Kapitel 3 Persönliche Eignung und Personalmanagement und Kapitel 8 Aus- und Fortbildung des ISK Anwendung für die Caritas Altenhilfe. Bis zur ersten Revision des ISK 2022, bestehen beide Konzepte, „Gewaltpräventionskonzept der Caritas Altenhilfe“ und „Institutionelles Schutzkonzept der Caritas Münster“ (ISK), nebeneinander. Ziel bis zur ersten Revision 2022 ist die Zusammenführung in ein gemeinsames Konzept. Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, 5. Koppers, Vorstand | Lfd, .7_K01 | Seite 5 Managementprozesse Leitung Familienhilfen_| Datum: 03.2021 Version: 0: von 54 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 6 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster Präventionsfachkraft Die Caritas Münster ist als kirchlicher Rechtsträger verpflichtet, mindestens eine Präventionsfachkraft zu benennen. Die Präventionsfachkraft soll präventionspraktische Bemühungen bei der Caritas Münster befördern und die nachhaltige Umsetzung der von der Präventionsordnung und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen vorgegebenen Maßnahmen unterstützen. (vgl. 512 PrävO) Zum 01.06.2018 wurde Herr Carsten Feltkamp, Leitung der Caritas Familienhilfen als Präventionsfachkraft für die Caritas Münster benannt. Perspektivisch ist die Ernennung einer zweiten, weiblichen Präventionsfachkraft vorgesehen, die als weitere Ansprechpartnerin zur Verfügung steht. Die Präventionsfachkraft übernimmt dabei folgende Aufgaben: ..ist Ansprechpartner*in für Mitarbeitende sowie ehrenamtlich Tätige bei allen Fragen rund um das Thema Prävention sexualisierter Gewalt; .„.kennt die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen sowie interne und externe Beratungsstellen und kann Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätige darüber informieren; „unterstützt die Caritas Münster bei der Erstellung und Umsetzung des Institutionellen Schutzkonzeptes; „bemüht sich um die Platzierung des Themas in den Strukturen und Gremien; ..berät bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten und -maßnahmen für Minderjährige und trägt mit Sorge dafür, dass qualifizierte Personen zum Einsatz kommen; ..ist Kontaktperson vor Ort für die Präventionsbeauftragten des Bistums und des Caritasverbandes für die Diözese Münster und gibt Weiterbildungsbedarfe an diese weiter; (vgl. Anlage 2, Ausführungsbestimmungen zu 812 PrävO,) Prozess der Erstellung Federführend im ersten Prozesszeitraum zur Erstellung des ISK ab 2015, war die damalige Präventionsfachkraft. Nach deren plötzlichen Tod im Sommer 2017 ruhte der Prozess der Erstellung für acht Monate. Im Frühjahr 2018 wurde Herr Carsten Feltkamp die Aufgabe der Präventionsfachkraft übertragen und zum 01.06.2018 beim Bistum Münster als diese benannt. Darüber hinaus wurde Herrn Feltkamp die Aufgabe übertragen, als Projektleitung den bisherigen Erstellungsprozess wiederaufzunehmen und das institutionelle Schutzkonzept für die Caritas Münster fertigzustellen. Als Zielzeitraum zur Fertigstellung wurde Sommer 2019 vereinbart. Als Arbeitsgrundlage dafür diente eine ausführliche Projektskizze. Als Unterstützung und Absicherung des fortgeschrittenen Prozesses wurde im Mai 2018 mit Lena Greb aus dem Bereich der Gemeindecaritas/Youngcaritas eine stellvertretende Projektleitung installiert. Impulsgruppe Um die Inhalte der Präventionsordnung und des ISK partizipativ zu erarbeiten wurde eine Projektgruppe gebildet, bzw. wieder neu gebildet. Die Projektgruppe namens Impulsgruppe bestand zum aktuellen Projektzeitraum aus folgenden 10 Personen als Vertreter*innen des jeweiligen Bereiches/Dienstes: Carsten Feltkamp, Familienhilfen, Projektleitung ISK, Präventionsfachkraft Lena Greb, Gemeindecaritas/Youngcaritas, stellvertretende Projektleitung ISK Petra Kreuter, Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Heike Mols/Sven Kahn, Gerichtsnahe Jugendhilfe Christina Kleinefenn, Schulnahe Jugendhilfe Tanja Kohout, Kindertagesstätte “Kleines Senfkorn” Anne Friedrich, Kindertagesstätte “Miriam”, Familienzentrum Katharina Quittmann, Migration Gaby Limbach, Familienpaten Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 6 Managementprozesse | | „itung Familienhilfen | Datum: 03.2021 Version: 02 von 54 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 7 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster "= Ursula Von Papen, Jugendausbildungszentrum In den Treffen der Impulsgruppe wurden die verschiedenen Bausteine des ISK inhaltlich bearbeitet und in ihrer Umsetzung auf den Kontext der beteiligten Dienste übertragen. Die aufbereiteten Ergebnisse wurden durch die Projektleitung im ISK verarbeitet und mit Feedbackschleifen versehen, bevor sie endgültig in das Konzept aufgenommen wurden. Veröffentlichung des ISK Das fertiggestellte ISK wird nach Beschlussfassung durch den Vorstand der Caritas Münster dem Diözesancaritasverband Münster als Dachverband übermittelt und von dort aus den Präventionsbeauftragten des Bistums Münster weitergeleitet. Ein dazugehöriger Presseartikel wird in Abstimmung mit der Stabsstelle Verbandspolitik und Kommunikation erstellt und veröffentlicht. Allen haupt-, neben-, und ehrenamtlich tätigen Mitarbeitenden wird das ISK im Anschluss daran über das Qualitätsmanagement zugänglich gemacht. Verantwortlich dafür sind die jeweiligen Abteilungs- bzw. Bereichsleitungen oder verantwortlichen Mitarbeiter*innen. Darüber hinaus steht das vorliegende ISK jeweils in aktueller Fassung auch auf der Internetpräsenz der Caritas Münster als PDF zum Download zur Verfügung. Die Präventionsfachkraft wird bei Bedarf die Dienste und Einrichtungen aufsuchen, das Konzept vorstellen und für Fragen bereitstehen. 2. Situationsanalyse Grundlage & Ziele Den Ausführungsbestimmungen zu 83 der Präventionsordnung des Bistums Münster lässt sich unter Absatz 1 entnehmen, dass das Institutionelle Schutzkonzept ausgehend von einer Risikoanalyse, hier Situationsanalyse genannt, zu erstellen ist. Zu verstehen ist diese als Bestandsaufnahme, die einerseits bereits bestehende Stärken des Trägers benennt, und andererseits mögliche Schwächen aufdeckt, die grenzverletzendes Verhalten oder sexualisierte Gewalt begünstigen. Ziel der Situationsanalyse ist es, den aktuellen IST-Zustand bei der Caritas Münster im Kontext der Prävention sexualisierter Gewalt, mit dem gewünschten Soll-Zustand abzugleichen. Der Handlungsbedarf in Strukturen, Konzepten oder Regelungen soll somit ersichtlich werden. Die Herausarbeitung von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen schließt sich daran an und soll so den Optimierungsbedarf nach und nach decken. Bereits während der Situationsanalyse soll durch die Auseinandersetzung mit Fragestellungen zum Thema Prävention eine erste Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen in den jeweiligen Einrichtungen und Diensten stattfinden, die durch die weitere Erarbeitung der Bausteine des ISK seine Fortführung findet. Die Umsetzung der Situationsanalyse bei der Caritas Münster oblag den Bereichsleiter*innen bzw. Koordinator*innen oder dafür verantwortlichen Mitarbeiter*innen der jeweiligen Einrichtungen und Dienste. Handlungsleitend dafür war ein Fragenkatalog der Arbeitsgemeinschaft der Erziehungshilfe (AGE) bzw. des Bistum Münster, der dem ISK als Anlage 3 angehängt ist. Die folgenden Einrichtungen und Fachdienste waren an der Situationsanalyse beteiligt: Schulnahe Jugendhilfe Gerichtsnahe Jugendhilfe Familienhilfen Familienpaten Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Kindertagesstätte & Familienzentrum “Miriam” Kindertagesstätte “Kleines Senfkorn” Jugendausbildungszentrum Fachdienst für Integration und Migration Gemeindecaritas Youngcaritas Die Auswertung der Befragungen orientierte sich dabei an inhaltlichen Schwerpunkten wie der Blick auf Zielgruppen, Strukturen auf Träger- und Leitungsebene, Konzepte & Angebote, sowie der Ebene Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 7 | Leitung Familienhilfen | Datum: 03.2021 Version: 02 von 54 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Managementprozesse Seite 8 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster der Mitarbeiter*innen der Caritas Münster. Die detaillierten Ergebnisse der Situationsanalyse sind bei Bedarf bei der Präventionsfachkraft Herrn Feltkamp zu erfragen. Die wesentlichen Ergebnisse der Situationsanalyse sind im Folgendem zusammengefasst dargestellt. Anschließend daran werden Maßnahmen benannt, die mit dem Inkrafttreten und der Implementierung des ISK kurz-, mittel- und langfristig verfolgt und umgesetzt werden sollen. Berücksichtigung der Lebensumstände Bei der Auswertung der Ergebnisse wurde nochmals die große Vielfalt an Diensten und Einrichtungen deutlich, in denen die Caritas Münster eine Vielzahl von Menschen berät, begleitet und betreut. Die Vielfalt der Adressaten der Caritas Münster und ihre Lebenswirklichkeiten sind dabei beeindruckend. Verbindendes Element aller ist jedoch in der Regel ein vorliegender, individueller Hilfebedarf. Nicht selten kommt es dabei vor, dass die Adressaten aus belastenden Lebensumständen stammen oder sie traumatische Vorerfahrungen aufgrund von Gewalt, Vernachlässigung o.ä. begleiten. Die Zielgruppen und Adressaten der Caritas Münster setzen also aufgrund ihres individuellen Hilfebedarfs, verbunden mit teils belastenden Vorerfahrungen, grundsätzlich ein umsichtiges Vorgehen durch Mitarbeiter*innen der Caritas Münster voraus. In Bezug auf das Thema Prävention sexualisierter Gewalt ist an dieser Stelle umso mehr ein grenzachtendes, sensibles und professionelles Handeln durch Mitarbeiter*innen gefragt. Der Stellenwert der grundsätzlichen Berücksichtigung der Lebensumstände der Adressaten im Kontext der Prävention sexualisierter Gewalt ist durch die Situationsanalyse nochmals deutlich geworden. Mitarbeiter*innen sollen dazu Hilfestellung in Form von Information, Schulung, verlässlichen Strukturen und fachlicher Beratung erhalten. Das ISK soll dazu einen wichtigen Beitrag leisten und Orientierung darstellen. Darüber hinaus wurden konkrete Stärken und Schwächen der Caritas Münster, bezogen auf präventiv wirksame Instrumente und Bedingungsfaktoren erkennbar und zeigen sich in folgenden Bereichen übergreifend von zentraler Bedeutung. Stärken und Schwächen Stärken wurden vorwiegend im personellen Bereich bei Mitarbeiter*innen und Leitungskräften, sowie bei den vorhandenen Konzepten und Leistungsbeschreibungen deutlich. Es handelt sich bei den befragten und beteiligten Diensten und Einrichtungen grundsätzlich um offene und gut vernetzte Dienste, die stets auf Grundlage eines pädagogischen Konzepts, bzw. Leistungs- beschreibungen arbeiten. Aufgaben, Kompetenzen und Rollen von Mitarbeiter*innen und Leitungskräften sind in der Regel klar definiert. Die Entscheidungsstrukturen und Hierarchien sind dabei transparent gestaltet. Der Austausch zwischen Mitarbeiter*innen ist in allen befragten Diensten und Einrichtungen durch regelmäßige Teamsitzungen, kollegiale Beratungen und Supervision gewährleistet und stellt einen Qualitätsstandard dar. Aus den Ergebnissen der Befragung ist darüber hinaus eine hohe Selbstreflexion bei Mitarbeiter*innen festzustellen, die einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz fördert. Alle befragten Dienste und Einrichtungen bescheinigen eine offene Kommunikationskultur, die mit einer Streit- und Fehlerkultur einhergeht. Die Leitungskräfte setzen einen kooperativen Leitungsstil um, der transparentes Vorgehen beinhaltet und Partizipation von Mitarbeiter*innen fördert. Darüber hinaus wird ein reger Austausch auf Leitungsebene in diversen Gremien umgesetzt. Die fachliche Begleitung und Orientierung von haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen ist durch die jeweiligen Bereichsleitungen, bzw. Koordinator*innen oder andere verantwortliche Mitarbeiter*innen gegeben. Strukturelle Maßnahmen, wie die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis, sowie das Einholen der Selbstauskunftserklärung für haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätige im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bei der Caritas Münster, werden bereits vom Personalreferat umgesetzt. Geht es um Prävention sexualisierter Gewalt, kommt dem Vorliegen von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen eine besondere Bedeutung zu, da diese für Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe ausgenutzt werden können. Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse können dabei in Form von Altersunterschieden, hierarchischen Strukturen, Rollen, Zuständigkeiten, sozialen Abhängigkeiten oder in Vertrauensverhältnissen bestehen. Bei der Caritas Münster lassen Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 8 Managementprozesse Leitung Familienhilfen [ne 03.2021 Version: 02 von 54 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 9 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster sich grundsätzlich alle genannten Formen in sämtlichen Einrichtungen und Diensten in verschiedenster Ausprägung vorfinden. Diese sind dabei in erster Linie selbstverständlicher Bestandteil der täglichen pädagogischen Arbeit, haben ihre Berechtigung und Funktion. Dennoch müssen diese Formen von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden regelmäßig reflektiert und berücksichtigt werden, wenn das Ziel verfolgt wird, präventiv wirksam zu sein. Konkrete Schwächen wurden durch die Befragung vorwiegend im strukturellen Bereich der Caritas Münster deutlich. Wichtige Instrumente und Rahmenbedingungen für präventiv wirksames Arbeiten fehlen bislang in großen Teilen. Fehlender Verhaltenskodex und Verhaltensregeln Neben den Leitbildsätzen des Caritasverbandes für die Stadt Münster e.V., welche eine grundlegende Orientierung für Verhalten von Mitarbeitenden im Kontakt mit Adressaten darstellen, existieren bislang kein verbindlicher Verhaltenskodex und Verhaltensregeln als Orientierung für adäquates Verhalten gegenüber den Adressaten und unter Mitarbeiter*innen. Beides stellt jedoch im Umgang mit dem Thema Prävention ein zentrales Element dar. Fehlendes Fachwissen zum Thema sexualisierte Gewalt Zwar sind in einzelnen Einrichtungen und Diensten erste Ansätze durch Fortbildungen vorhanden, jedoch besteht in der Breite nach wie vor umfangreicher Schulungsbedarf um den Mitarbeiter*innen Handlungssicherheit zu vermitteln und dem Thema Prävention professionell zu begegnen. Fehlende Beratungs- und Beschwerdewege, Interventionskonzept Zwar existiert in einigen Einrichtungen und Diensten der Caritas Münster ein Beschwerde- management, jedoch ist dies bislang nicht übergreifend abgestimmt und flächendeckend der Fall. Weiter werden darin bisher die Besonderheiten im Kontext sexualisierter Gewalt nicht umfassend berücksichtigt. Transparent kommunizierte interne wie externe Verfahren und Ansprechpartner für Beratungs- und Beschwerdeanliegen liegen bislang nicht vor. Ebenso fehlt ein Interventions- konzept mit Handlungsleitfäden, die den Umgang mit Verdachtsfällen, Mitteilungen von Betroffenen und den Umgang mit Grenzverletzungen verlässlich regelt. Maßnahmen zur Stärkung Primärpräventive Angebote, Projekte, Kurse, o.ä. aber auch themenspezifische Materialien wie Bücher oder Medien, sind bislang nur vereinzelt und in der Regel nicht konzeptionell verankert in den Einrichtungen und Diensten vorzufinden. Folgende kurz-, mittel- bzw. langfristigen Maßnahmen werden daher verfolgt: wickl ines Verhaltenskodex & Verhaltensregeln " Verantwortlich: Projektleitung ISK + Impulsgruppe " Zeitraum: Kurzfristig Umsetzung der erforderlichen Schulungsmaßnahmen durch das Caritas Bildungszentrum » Verantwortlich: Bildungszentrum + Präventionsfachkraft « Zeitraum: Mittel- und Langfristig Entwicklung und Veröffentlichung von internen und externen Beratungs- und Beschwerdewegen " Verantwortlich: Projektleitung ISK + Impulsgruppe Bee Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, 5. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 9 Managementproz Leitung Famitienhilfen | Datum: 03.2021 Version: 02 von 54 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 10 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster » Zeitraum: Kurzfristig Entwicklung des Beschwerdemanagementsystems hin zu einem übergreifenden und flächendeckenden, das die individuellen Ausgangslagen der Einrichtungen und Dienste und deren Zielgruppen in Bezug auf das Thema sexualisierte Gewalt berücksichtigt. "» Verantwortlich: Vorstand, Abteilungsleitung, QM-Beauftragte + Präventionsfachkraft = Zeitraum: Mittelfristig Entwicklung eines Interventionskonzeptes inkl. Handlungsleitfäden "= Verantwortlich: Projektleitung ISK + Impulsgruppe " Zeitraum: Kurzfristig Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung/Primärprävention ® Strukturierte Implementierung von primärpräventiven Maßnahmen wie Trainings, Kurse oder theaterpädagogische Projekte in den pädagogischen Konzepten der betreffenden Dienste. Darüber hinaus Zugang zu “Fördermitteln” für eben diese Maßnahmen, sowie Materialien wie Bücher, Spiele und Medien. " Verantwortlich: Leitungskräfte der Einrichtungen und Dienste + Präventionsfachkraft " Zeitraum: Mittel- und Langfristig 3. Persönliche Eignung und Personalmanagement Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt bei der Caritas Münster hat hohe Priorität. Als kirchlicher Rechtsträger hat die Caritas Münster dafür Sorge zu tragen, dass mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen nur Personen betraut werden, die neben ihrer fachlichen auch über die persönliche Eignung verfügen. (vgl. 54 PrävO) Mit Verweis auf 872a SGB VIII ist damit vor allem der Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemeint. Bereits bei der Personal- auswahl soll das Thema Prävention sexualisierter Gewalt berücksichtigt werden und mit Hinblick auf die persönliche Eignung von möglichen neuen haupt-, neben- oder ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in den Blick genommen werden. Ziel ist es, die Anliegen der Caritas Münster im Kontext der Prävention sexualisierter Gewalt bereits an dieser Stelle zu verdeutlichen und so letztlich auch potentielle Täter*innen frühzeitig abzuschrecken. Die folgenden Punkte sind im Einzelfall individuell aus der Sicht der Einrichtungen und Dienste zu ergänzen oder zu modifizieren. 3.1 Personalauswahl Stellenausschreibung Bereits in Stellenausschreibungen soll auf das institutionelle Schutzkonzept der Caritas Münster hingewiesen werden. Hier soll mit entsprechenden Formulierungen deutlich werden, dass ein grenzachtender und wertschätzender Umgang mit Klient*innen, Adressat*innen und unter Mitarbeiter*innen hohe Priorität hat und in einer Kultur der Achtsamkeit gelebt wird. Die Abstimmung der entsprechenden Inhalte erfolgt zwischen Personalreferat und Präventions- fachkraft. Sichtung der Bewerbungsunterlagen Nachdem bereits in den Stellenbeschreibungen auf die Kultur der Achtsamkeit und dem damit verbundenen grenzachtenden und wertschätzenden Umgang hingewiesen wurde, sind die eingehenden Bewerbungsunterlagen, neben fachlichen Aspekten, auch aus dieser Perspektive zu Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 10 Managementprozesse Leitung Familienhilfen | Datum: 03.2021 Version: 02 von 54 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 11 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster bewerten. Die Sichtung der Bewerbungsunterlagen ist nach Möglichkeit ebenfalls durch eine zweite Person zu ergänzen. Folgende Auffälligkeiten weisen nicht automatisch auf problematische Situationen/Vorfälle o.ä. im Kontext sexualisierter Gewalt hin, sollten jedoch Anlass zu weiterer kritischer Betrachtung bzw. Nachfrage sein: = Kritische Stellenwechsel z.B. „Trennung im gegenseitigen Einvernehmen“ = Vorlage von Arbeitsbescheinigungen statt qualifizierter Zeugnisse = Fehlende Arbeitszeugnisse = Lücken, massive Brüche oder Ungereimtheiten im Lebenslauf = Unklare Aussagen zum Thema Nähe & Distanz = Häufige Wohnortwechsel Bewerbungs-/Erstgespräch Das Bewerbungs-/Erstgespräch ist die erste Gelegenheit mit möglichen neuen haupt-, neben- oder ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen ins Gespräch zu kommen und sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Nach Möglichkeit sollen Bewerbungs-/Erstgespräche zu zweit durchgeführt werden. Dies birgt den Vorteil des umfassenderen Eindrucks durch zwei Personen, die sich im Anschluss über ihre Wahrnehmungen austauschen können. Darüber hinaus können verschiedene Gesprächsinhalte auf zwei Personen aufgeteilt werden. Im Gespräch selbst, soll an geeigneter Stelle deutlich gemacht werden, dass die Caritas Münster zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt sensibilisiert ist. Ein Hinweis auf die Präventionsordnung des Bistums Münster und das vorliegende Schutzkonzept der Caritas Münster (ISK) geben den Rahmen dazu, darüber ins Gespräch zu kommen. Das Ziel der Caritas Münster zu benennen, Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen jederzeit einen vertrauensvollen und sicheren Rahmen zu bieten, kann an dieser Stelle mit dem Hinweis auf konkrete Maßnahmen wie die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses oder die Unterzeichnung des Verhaltenskodex verbunden werden. Den Bewerber*innen soll anhand angemessener, offener Fragen Gelegenheit gegeben werden, seine/ihre Einstellung zu den vorgestellten Maßnahmen zu erläutern. Beispielfragen (ggf. zu ergänzen): "= Wie wirkt das auf Sie, was wir gerade über unser Schutzkonzept berichtet haben? "= Was ist Ihnen davon aus Ihrem bisherigen beruflichen Kontext bereits bekannt? "= An welchen Stellen in Ihrem möglichen neuen Arbeitsfeld finden Sie Grenzachtung besonders wichtig? Bei ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen kann das fehlende formale Bewerbungsgespräch am ehesten in Form eines Vorstellungsgesprächs bzw. Kennenlerngesprächs kompensiert werden. Die jeweils verantwortlichen Mitarbeiter*innen können neben den oben aufgeführten Hinweisen, auf den “Leitfaden mit präventionsrelevanten Fragen für das Vorstellungs-/Kennenlerngespräch mit Ehrenamtlichen”, vom Bistum Münster zurückgreifen. (Anlage 4) Grundsätzlich bietet es sich an, die Heranführung an das Thema sexualisierte Gewalt und konkrete Fragen im Kontext von Bewerbungsgesprächen/ Vorstellungsgesprächen aufgrund der nötigen Sensibilität, aber auch Klarheit, im Team bzw. mit Kolleg*innen zu besprechen oder gar zu üben. Im weiteren Verlauf sind bei Neueintritt mit dem Arbeitsvertrag, der Honorarvereinbarung bzw. Ehrenamtlichen im Vorstellungs-/ Kennenlerngespräch folgende Unterlagen zuzusenden/auszu- händigen: = Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für haupt-, neben und ehrenamtlich Tätige. Weitere Information Kapitel 4.1. = Selbstauskunftserklärung für haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätige. Weitere Information Kapitel 4.2. Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 11 Managementprozesse Leitung Familienhilfen | Datum: 03.2021 Version: 02 von 54 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 12 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster " Die Dokumentation zur Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis zur Unterzeichnung. (nur Ehrenamtliche) 3.2 Personalentwicklung Die Personalentwicklung beginnt mit dem Einstieg der neuen haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen und findet ihren Prozess bis zum Ausscheiden der Mitarbeiter*innen. Dieser fortlaufende Prozess wird begleitet durch unregelmäßige Gespräche zwischen Leitung und Mitarbeiter*in auf Grundlage alltagspraktischer, berufsbezogener Fragen, Wünschen, Anregungen o.ä. Darüber hinaus finden regelmäßige Jahresgespräche statt, die strukturell verankert sind. Das Thema Prävention sexualisierter Gewalt soll den gesamten Prozess begleiten und in beiden Formen in angemessener Art und Weise einen wiederkehrenden Platz finden. Folgende Impulsfragen/Stichworte können in Gesprächen dafür genutzt werden: ® Kontakt zu unseren Klienten/Adressaten professionell gestalten = Pädagogisches Handeln nach den Bedürfnissen unserer Klienten /Adressaten ausrichten "= Regeln und Konsequenzen sicher umsetzen "= Wertschätzende Grundhaltung und respektvoller Umgang " Reflexion des eigenen Handelns ® Individuelle Unter- oder Überforderungssituationen " Fortbildungs-/Schulungsbedarf zum Thema sexualisierte Gewalt Einarbeitung und Probezeit Die Einarbeitungs- und Probezeit wird genutzt, sich ein umfangreiches Bild über neue Mitarbeiter*innen zu machen. Neben fachlichen Kompetenzen sollen dabei die persönlichen Kompetenzen in der professionellen Beziehungsgestaltung mit unseren Klienten/Adressaten und Kolleg*innen fokussiert betrachtet werden. Hier ist wiederum der Austausch mit einer/m zweiten Kollegen*in sinnvoll um Eindrücke abzugleichen. Sowohl positive, wertschätzende, als auch irritierende, bedenkliche Auffälligkeiten sollen von den Dienstvorgesetzten im persönlichen Kontakt angesprochen werden. Präventionsschulungen und Vertiefungsveranstaltungen (siehe Erläuterung Kapitel 9 Aus- und Fortbildung) bilden im weiteren Verhältnis der Tätigkeit für die Caritas Münster eine wichtige Grundlage und sind im Zuge der Personalentwicklung und Begleitung von haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen wichtig und verpflichtend. 4. Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung 41 Erweitertes Führungszeugnis Die persönliche Eignung von haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen bei der Caritas Münster im Kontext der Prävention sexualisierter Gewalt, wurde in Kapitel 3 beschrieben. Als wichtige Ergänzung dazu folgt im Weiteren der Baustein “Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung”. Beide genannten Instrumente ergänzen den Baustein “Persönliche Eignung & Personalmanagement” und sollen sicherstellen, dass nur Personen mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen bei der Caritas Münster betraut werden, die neben der erforderlichen fachlichen auch über die persönliche Eignung verfügen. (vgl. $ 4 PrävO, Anlage 1) Grundlage dafür bildet vor allem 572a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen. Demnach darf die Caritas Münster keine Personen im Bereich der Kinder und Jugendhilfe beschäftigen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den 58 171,174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches verurteilt wurden. Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 12 Managementprozesse Leitung Familienhilfen | Datum: 03.2021 Version: 02 von 54 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 13 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster Die Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses bei der Caritas Münster ist dabei an eine vorliegende gesetzliche Verpflichtung (z.B. Bundeskinderschutzgesetz) und/oder Vereinbarung mit dem öffentlichen Träger gekoppelt. Eine aktuelle Übersicht der Dienste und Einrichtungen in denen die Notwendigkeit der Anforderung des erweiterten Führungszeugnisses und der Selbstauskunftserklärung besteht, ist bei Bedarf beim Bereich Personal zu erfragen. Bei Vorlage darf das erweiterte Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate sein. Die Umsetzung in Form von Einfordern, Einsicht, Wiederaufforderung nach 5 Jahren, erfolgt für alle hauptamtlichen Mitarbeitenden in Verantwortung des Bereichs Personal. Für alle betreffenden ehrenamtlich Tätigen, Honorarkräfte, und Praktikanten liegt die Prozessverantwortung bei den jeweiligen Bereichsleitungen, bzw. Koordinatoren oder sonstigen verantwortlichen Mitarbeiter*innen - eine Koordination erfolgt durch die Stabsstelle Ehrenamt. Ehrenamtlichen Mitarbeitenden wird eine Aufforderung zur Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses zugesendet, mit der sie das Führungszeugnis kostenlos beantragen können. Die Wiedervorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses erfolgt im Abstand von 5 Jahren. Dazu werden die betreffenden Personen durch den Bereich Personal oder - bei Ehrenamtlichen - durch die zuständigen Mitarbeitenden angeschrieben und aufgefordert. Die entstehenden Kosten (ca. 13 €) werden bei Erstvorlage und Neueinstellung von hauptamtlichen Mitarbeitenden selbst getragen, Ehrenamtliche können es kostenlos beantragen (siehe oben). Danach werden die Kosten für die Wiedervorlage im Abstand von 5 Jahren von der Caritas Münster übernommen. Die Rücksendung des erweiterten Führungszeugnisses nach Einsichtnahme, die dokumentiert wird, erfolgt zeitnah an die Mitarbeitenden bzw. ehrenamtlichen. Im gesamten Prozess der Anforderung, Einsichtnahme und Rücksendung werden die Datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DGSVO und des KDG sichergestellt. 42 Selbstauskunftserklärung Die Selbstauskunftserklärung nach 85 der Präventionsordnung des Bistums Münster als Ergänzung zum erweiterten polizeilichen Führungszeugnis, wird von allen hauptamtlichen Mitarbeiter*innen einmalig bei Neueinstellung vorgelegt. In der Selbstauskunftserklärung versichern die Mitarbeiter*innen, dass sie nicht wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung rechtskräftig verurteilt sind und auch kein Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahren gegen sie eingeleitet wurde. Falls zukünftig ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wird, verpflichten sich die Mitarbeiter*innen dies dem Dienstvorgesetzten umgehend mitzuteilen. Die Selbstauskunftserklärung stellt damit eine elementare Ergänzung zum erweiterten Führungszeugnis dar und ist dementsprechend in den Prozess der Vorlage eingebunden. Die Umsetzung erfolgt ebenso durch den Bereich Personal. Die Aufbewahrung der Selbstauskunftserklärung erfolgt nach Einsicht durch den Bereich Personal in einem verschlossenen Umschlag in der Personalakte. 5. Verhaltenskodex + Verhaltensregeln Als zentralen Baustein des institutionellen Schutzkonzeptes sieht die Präventionsordnung des Bistum Münster unter 86 die Entwicklung und Umsetzung verbindlicher Verhaltensregeln für Mitarbeiter*innen in Diensten und Einrichtung kirchlicher Rechtsträger vor. Die Caritas Münster hat sich bewusst dazu entschlossen dabei eine Zweiteilung in den Verhaltenskodex auf der einen Seite und Verhaltensregeln auf der Anderen vorzunehmen. Der Verhaltenskodex soll dabei die Haltung beschreiben, mit der haupt,- neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Caritas Münster Minderjährigen in ihrer Arbeit begegnen. Die Verhaltensregeln sollen darüber hinaus einen klar abgegrenzten Rahmen für adäquates Verhalten geben und bei Nichteinhaltung mit Sanktionen belegt werden. Die Kombination beider Bereiche, soll einen Orientierungsrahmen schaffen, der allen Beteiligten Sicherheit gibt und Fehlverhalten transparent machen soll. Erarbeitet wurden der Verhaltenskodex und die Verhaltensregeln unter intensiver Beteiligung der Impulsgruppe. Es folgten Feedback- schleifen in den jeweiligen Diensten. Darüber hinaus wurden frühzeitig die Mitarbeitervertretung des Caritasverbandes für die Stadt Münster e.V., sowie der Vorstand der Caritas Münster mit. Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 13 Managementprozesse Leitung Familienhilfen | Datum: 03.2021 Version: 02 von 54 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 14 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster einbezogen und deren Feedback berücksichtigt. Das Ergebnis ist ein umfangreiches Dokument, das in Kombination von Kodex und Regeln die Entwicklung einer Kultur der Achtsamkeit unterstützt und weiter fokussiert. Im Weiteren folgen nun der Verhaltenskodex und die Verhaltensregeln, die an alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden gerichtet sind und stets gemeinsam einzusetzen sind. 51 Verhaltenskodex Die Caritas Münster will Kindern, Jugendlichen und allen Menschen Lebensräume bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten, ihre Beziehungsfähigkeit und ihren persönlichen Glauben entfalten können. Die Verantwortung für den Schutz dieser Lebensräume liegt bei den hauptamtlichen Mitarbeiter*innen sowie den neben- und ehrenamtlich Tätigen, die in einem wertschätzenden Klima einander und den ihnen anvertrauten Menschen begegnen. Dabei finden die anvertrauten Personen in dem notwendigen Maß Unterstützung und Begleitung in allen Lebensbereichen durch die Mitarbeiter*innen. Ziel des Verhaltenskodex ist es vor allem, hauptamtlichen Mitarbeiter*innen sowie den neben- und ehrenamtlich Tätigen eine Orientierung für adäquates Verhalten zu geben und einen Rahmen zu schaffen, der Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und Missbrauch erschwert und Möglichkeiten schafft, Sprachlosigkeit zu überwinden. Klare Regeln bezüglich eines achtsamen Umgangs mit Kindern und Jugendlichen sind notwendig, damit Prävention wirksam sein kann. Im Mittelpunkt stehen die uns anvertrauten Menschen und ihr Wohlergehen. Daher werde ich alles in meinen Kräften Stehende tun, dass niemand den mir anvertrauten Menschen seelische, körperliche und/oder sexualisierte Gewalt antut, unsere Einrichtung ein sicherer Ort für alle ist und verpflichte mich mit meiner Unterschrift zu folgendem Verhaltenskodex und Verhaltensregeln: " Ich weiß, dass die Caritas Münster der christlichen Nächstenliebe (Caritas) verpflichtet ist. Orientiert am Handeln Jesu und der Botschaft des Evangeliums hat jeder Mensch als Ebenbild Gottes für uns eine unveräußerliche Würde. Jede Form von körperlicher, verbaler, psychischer und sexualisierter Gewalt ist mit diesen Prinzipien unvereinbar. Jedes Verhalten, das die Achtung vor dem anderen Menschen verletzt, widerspricht der Lehre der Kirche und ihrem Auftrag. " Ich setze mich für ein Klima ein, das von Achtsamkeit gegenüber anderen und mir selber geprägt ist. " Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen gründet in Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Würde und ihre Rechte und stärke sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit wirksam einzutreten. ® Ich schütze Kinder und Jugendliche vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt, soweit es in meinem Einflussbereich liegt. "» Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Ich nehme dabei meine eigenen Grenzen wahr und respektiere die Intimsphäre und persönlichen Grenzen von anderen. ® Mir ist meine besondere Vertrauens- und Autoritäts- bzw. Vorbildstellung gegenüber den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen bewusst. Ich handle nachvollziehbar und ehrlich. Beziehungen gestalte ich transparent und nutze keine Abhängigkeiten aus. "= Ichtoleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges, rassistisches, sexistisches noch grenzüberschreitend sexualisiertes Verhalten in Wort und Tat. Ich beziehe dagegen aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten benenne ich und setze damit Grenzen. Nehme ich Grenzverletzungen wahr, bin ich verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutze der Betroffenen einzuleiten, ® Ich kenne die Beschwerde- und Verfahrenswege sowie die Ansprech-partner*innen für die Caritas Münster. Ich weiß wo ich mich beraten lassen oder Hilfe zur Klärung bzw. Unterstützung erhalten kann und werde sie bei Bedarf in Anspruch nehmen. Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 14 Managementprozesse | Leitung Familienhilfen | Datum: 03.2021 Version:02 _|von54 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 15 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster " Ich bin mir bewusst, dass jegliche Form sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen disziplinarische, arbeitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat. "= Wenn ich Kenntnis von einem Sachverhalt erlange, der den Verdacht auf sexuellen Missbrauch und/oder Gewaltanwendung nahelegt, halte ich mich an die für die Caritas Münster vorgegebenen Meldewege. 5.2 Verhaltensregeln Folgende Verhaltensregeln sind zu beachten: 1. Sprache, Wortwahl und Kleidung Durch Sprache und Wortwahl können Menschen zutiefst irritiert, verletzt und gedemütigt werden. Bemerkungen, Sprüche und Anspielungen, aber auch sexuell aufreizende Kleidung von Mitarbeiter*innen können zu einer Sexualisierung der Atmosphäre beitragen und zu Irritationen führen. Jede durch Wertschätzung geprägte Form persönlicher Interaktion und Kommunikation und ein auf die Bedürfnisse und dass Alter der Schutzperson angepasster Umgang stärken hingegen das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen. = Mitarbeitende verwenden in keiner Form von Interaktion und Kommunikation im Kontext ihrer Tätigkeit für die Caritas Münster eine sexualisierte Sprache oder Gestik (z.B. sexuell getönte Kosenamen oder Bemerkungen, sexistische „Witze“), abfällige Bemerkungen oder Bloßstellungen. Sie dulden dies auch nicht unter den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen und reagieren unmittelbar und transparent auf sprachliche Grenzverletzungen. "= Verbale und nonverbale Signale und Interaktionen von Mitarbeiter*innen entsprechen der jeweiligen Rolle und dem Auftrag und sind auf die jeweilige Zielgruppe angepasst. = Mitarbeiter*innen tragen während ihrer Tätigkeit eine auf die Arbeitsbedürfnisse abgestimmte, angemessene Kleidung, die keine Sexualisierung der Atmosphäre fördert oder zu Irritationen bei Kindern und Jugendlichen führt. 2. Gestaltung von Nähe und Distanz Körperliche und emotionale Nähe können die Grundlage für unsere pädagogische Arbeit darstellen. Die Verantwortung für die Gestaltung von Nähe und Distanz liegt dabei immer bei den beruflich und ehrenamtlich handelnden Mitarbeiter*innen und nicht bei den Kindern und Jugendlichen. Individuelle Grenzempfindungen werden ernst genommen und respektiert und nicht abfällig kommentiert. Das Thema Grenzen soll fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit sein, der für alle Beteiligten im Alltag sichtbar ist. =» 1:1 Kontakte sind Bestandteil der pädagogischen Arbeit und transparent zu gestalten. Sie finden nur an dafür geeigneten Orten statt und sind jederzeit von außen zugänglich. «= Herausgehobene, intensive freundschaftliche Beziehungen zwischen Mitarbeiter*innen und Minderjährigen, wie z.B. private Treffen oder private Urlaube, sind zu unterlassen. = Esdarf keine Geheimnisse mit Minderjährigen geben, die die uns anvertrauten Menschen belasten und die durch Geheimhaltungszwang hergestellt wurden. 3. Angemessenheit von Körperkontakt Körperliche Berührungen (wie z.B. Trösten) gehören zur pädagogischen Begegnung und können Ausdruck eines vertrauten Miteinanders sein. Es geht nicht darum, Körperkontakt grundsätzlich zum Problem zu erklären oder ihn gar zu vermeiden. Entscheidend ist jedoch, dass er altersgerecht und dem jeweiligen Kontext angemessen zu gestalten ist. Er setzt die freie - und in besonderen Situationen auch die erklärte - Zustimmung des Minderjährigen voraus, d.h. der ablehnende Wille ist grundsätzlich zu respektieren. Für die Grenzwahrung sind die Bezugspersonen /Mitarbeiter*innen verantwortlich, auch wenn Impulse nach zu viel Nähe von den uns anvertrauten Menschen ausgehen sollten. Solche Situationen sind grundsätzlich im Team mit Kolleg*innen zu thematisieren und transparent zu machen. Managementprozesse Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 15 Leitung Familienhilfen | Datum: _ 03.2021 Version: 02 von 54 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 16 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster Körperliche Nähe ist angemessen, wenn " Mitarbeiter*innen sich damit keine eigenen Bedürfnisse nach körperlicher Nähe erfüllen und weder manipulieren noch unter Druck setzen. "= es die Notwendigkeit erfordert (Beispiel: Wickelsituation in der Kita) "= die körperliche Nähe den Bedürfnissen und dem Wohl des Kindes zu jedem Zeitpunkt entspricht und die Mitarbeiter*innen bei dieser Einschätzung eine sensible Wahrnehmung zeigen. " Spiele, Methoden, Übungen und/oder Aktionen auf Freiwilligkeit basieren und so gestaltet werden, dass den Minderjährigen keine Angst gemacht wird. Es muss zu jederzeit für sie die reale Möglichkeit bestehen die Situation zu verlassen, wenn sie es möchten. = andere Beteiligte dadurch nicht unangemessen berührt oder irritiert werden. = Mitarbeiter*innen bei körperlicher Nähe auch in Vorbildfunktion auf ihre eigenen Grenzen achten und diese deutlich machen. = Maßnahmen zum Selbst- oder Fremdschutz getroffen werden müssen. 4. Beachtung der Intimsphäre Der Schutz der Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. Klare Verhaltensregeln tragen dazu bei, das Recht auf die individuelle Intimsphäre der Minderjährigen und auch der betreuenden haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen zu achten und zu schützen. "= In Arbeitsbereichen, in denen man mit Minderjährigen in Dusch-, Bade-, und Toilettensituationen kommt, orientiert man sich am Entwicklungsstand der jeweiligen Person. Grundsätzlich ist das Reinigen intimer Körperregionen selbst(bestimmt) zu vollziehen. Die pädagogischen Mitarbeiter*innen bieten ihre Hilfe soweit möglich lediglich in Form von Anleitung an. Hilfe, die über dies hinausgeht, wird altersgemäß und transparent kommuniziert. Um die Intimsphäre nicht zu verletzen, muss vor dem Betreten der Waschräume angeklopft und auf ein eindeutiges Zeichen zur Gewährung des Zutritts gewartet werden. = In allen Unterkünften ist der eigene Wohnbereich der Minderjährigen oft der wichtigste Raum für Privatsphäre, ein Rückzugsort, den es zu schützen gilt. Daher ist es umso wichtiger, vor dem Betreten des Zimmers anzuklopfen und auf ein eindeutiges Zeichen zur Gewährung des Zutritts zu warten. In begründeten pädagogischen, sicherheitsrelevanten oder medizinischen Ausnahmesituationen kann davon abgesehen werden. "» Eswird darauf geachtet, dass Kinder und Jugendliche nicht in halb- oder unbekleidetem Zustand beobachtet werden können. ®* Haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen und Kinder und Jugendliche nutzen getrennte Räumlichkeiten zum Umkleiden und Duschen. Ausnahmen (z.B. benötigte Hilfestellung beim Umziehen oder notwendige Beaufsichtigung) bedürfen der fachlichen Begründung und eines transparenten Vorgehens im Dienst. 5. Zulässigkeit von Geschenken " Mitarbeiter*innen machen den Kindern und Jugendlichen keine exklusiven und regelmäßigen Geschenke. Geburtstagsgeschenke sind nicht exklusiv, wenn sie immer zum jeweiligen Geburtstag übergeben werden und einen angemessenen Wert darstellen. "» Private Geldgeschäfte mit Minderjährigen (z.B. Geld leihen, etwas kaufen oder verkaufen) sind nicht erlaubt. =» Die Annahme geringwertiger Aufmerksamkeiten (bis ca. 10 Euro) ist im Einzelfall erlaubt - diese ist in jedem Fall im Team/mit Kolleg*innen transparent zu machen. 6. Medien und sozialen Netzwerke Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 16 Managementprozesse Leitung Familienhilfen | Datum: 03.2021 Version: 02 von 54 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 17 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster Der Umgang mit sozialen Netzwerken und Medien gehört zum alltäglichen Handeln und erfordert daher einen reflektierten und professionellen Umgang. Dieser schließt die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, des Jugendschutzes und die Beachtung der Persönlichkeitsrechte ein. " Bei Veröffentlichungen wird das Recht am eigenen Bild beachtet. = Medien wie Filme, Fotos, Spiele usw. werden pädagogisch sinnvoll, sowie dem Alter und Entwicklungsstand entsprechend sorgfältig ausgewählt. Nutzung und Einsatz von Medien mit pornographischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten sind verboten. = Mitarbeiter*innen pflegen keine privaten Internetkontakte mit Minderjährigen (z.B. soziale Netzwerke, E-Mail, Messenger). Sie grenzen sich grundsätzlich von medialen Kontaktanfragen der Minderjährigen im bestehenden Arbeitskontext/ bestehenden Klientenverhältnis ab, um keine missverständlichen Signale bezüglich der Beziehungsebene zu senden. 7. Erzieherische Maßnahmen Erzieherische Maßnahmen müssen so gestaltet werden, dass die persönlichen Grenzen der Kinder und Jugendlichen gewahrt werden. Der Einsatz von Disziplinierungsmaßnahmen ist gut zu durchdenken und immer transparent zu machen. Konsequenzen zielen darauf - möglichst durch Einsicht - von einem bestimmten Verhalten abzulassen. Daher ist darauf zu achten, dass mit Konsequenzen sanktioniert wird, die in direktem Bezug zum Fehlverhalten stehen, angemessen und auch für die von den Konsequenzen betroffene Person plausibel sind. = Disziplinierungsmaßnahmen werden im Vorfeld im entsprechenden Team transparent gemacht und abgesprochen. = Einschüchterung, Willkür, Unterdrucksetzen, Drohung und Angstmachen sind ebenso wie jede Form von Gewalt, Nötigung oder Freiheitsentzug bei Disziplinierungsmaßnahmen untersagt. "= In Ausnahmesituationen, in denen die Gefahr von Fremd- und/oder Selbstgefährdung besteht, können pädagogische Maßnahmen dringlich sein, die die Freiheit der Minderjährigen einschränkt. Fällt die Entscheidung zur Anwendung solch einer Maßnahme, muss diese plausibel begründet werden. = Etwaige Einwilligung der Minderjährigen in jede Form von Gewalt, Nötigung oder Freiheitsentzug dürfen nicht beachtet werden. 8. Verhalten bei Übernachtungen, auf Reisen oder sonstigen Veranstaltungen = Auf Veranstaltungen und Reisen, die sich über mehr als einen Tag erstrecken, sollen die anvertrauten Minderjährigen von einer ausreichenden Anzahl erwachsener Bezugspersonen begleitet werden. Setzt sich die Gruppe aus beiderlei Geschlecht zusammen, soll sich dies auch in der Gruppe der Begleitpersonen widerspiegeln. = Bei Übernachtungen sind den begleitenden Mitarbeiter*innen Schlafmöglichkeiten in getrennten Räumen zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten sind vor Beginn der Veranstaltung zu klären und bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten, der Begleitpersonen und des jeweiligen Rechtsträgers. = Übernachtungen von Minderjährigen in Privaträumen von haupt-, neben- oder ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen sind untersagt. 9. Umgang mit der Übertretung des Verhaltenskodex und der Verhaltensregeln Regeln machen nur dann Sinn, wenn auch vereinbart ist, wie mit Regelübertretungen umzugehen ist. Um sich von typischem Täter*innenverhalten abzugrenzen und um regelabweichendes Verhalten reflektieren zu können, muss in einem Verhaltenskodex auch bestimmt werden, wem gegenüber Regelübertretungen transparent zu machen sind. =" Haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen dürfen grundsätzlich auf ihr Verhalten gegenüber Minderjährigen und dessen Wirkung angesprochen werden. Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_Ko1 | Seite 17 Managementprozesse | |oitung Familienhilfen | Datum: 03.2021 Version:02 _|von54 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 18 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster = Professionelle Beziehungsgestaltung, Nähe und Distanz sowie deren Reflexion sind regelmäßige Themen in Teambesprechungen. = Haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen sind aufgefordert und ermutigt, eigene Übertretungen des Verhaltenskodex sowie die von Kolleg*innen im Team und gegenüber der jeweiligen Leitung transparent zu machen. " Alles, was haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Caritas sagen oder tun und direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem Arbeitskontext steht, darf weitererzählt werden, insofern dabei die Schweigepflicht und der Datenschutz beachtet werden. " Die Entscheidung über den Umgang mit Überschreitungen der vorangegangenen Regeln durch Mitarbeitende der Caritas Münster, obliegt in erster Linie den jeweiligen Dienstvorgesetzten. Konkrete mögliche Maßnahmen ergeben sich hier aus dem Arbeitsrecht in Form von Ermahnung, Abmahnung, bis hin zur Kündigung. Darüber hinaus ergeben sich ggf. auch strafrechtliche Folgen in Verbindung mit einer Strafanzeige durch die Caritas Münster, bei Vorliegen strafrechtlich relevanter Sachverhalte. Der Verhaltenskodex und die dazugehörigen Verhaltensregeln werden als Information im PDF Format auf der Internetpräsenz der Caritas Münster veröffentlicht. Perspektivisch ist dafür eine eigene Rubrik geplant, die auch weitere Bausteine der Präventionsarbeit umfasst und weiterführende Informationen zum Thema Prävention bereitstellt. Die Vorlage des Verhaltenskodex und der Verhaltensregeln für Mitarbeiter*innen wird im Qualitätsmanagement hinterlegt. Die Ausgabe des Verhaltenskodex und der Verhaltensregeln an neue haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen geschieht im Rahmen der Einarbeitungsphase im persönlichen Gespräch mit den jeweiligen Dienstvorgesetzten oder verantwortlichen Mitarbeiter*in. Dort soll Raum für Fragen und zum Austausch sein und mit der Unterzeichnung durch die/den neue/n Mitarbeiter*in abschließen. Die zeitnahe Weitergabe des unterschriebenen Dokumentes an das Personalreferat zur Aufbewahrung in der Personalakte, obliegt der Verantwortung der jeweiligen Dienstvorgesetzten. 6. Beratungs- und Beschwerdewege Die Beratungs- und Beschwerdewege im Kontext der Prävention sexualisierter Gewalt wenden sich an die Zielgruppen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Personensorgeberechtigte und haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen. Das Einrichten von Beratungs- und Beschwerdewegen verfolgt bei der Caritas Münster das Ziel, Verfahren, Regelungen, Abläufe und Zuständigkeiten für alle betreffenden Zielgruppen transparent zu machen. Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Personensorgeberechtigte, sowie haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter- *innen sollen so die Gelegenheit gegeben werden, frühzeitig, strukturell eingebettet und damit verlässlich, auf Missstände hinweisen zu können. Dies gilt grundsätzlich für jeglichen Kontakt zur Caritas Münster und seinen Diensten, Einrichtungen und Mitarbeiter*innen, nimmt jedoch im Kontext der Prävention sexualisierter Gewalt eine besondere Rolle ein. Voraussetzung dafür ist die Kenntnis über Rechte und Möglichkeiten zur Beratung und Beschwerde, sowie die dafür vorgesehenen Wege. Die haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der Caritas Münster sind daher aufgefordert, Minderjährige unter der Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen in den Diensten und Einrichtungen, regelmäßig und angemessen über ihre Rechte und Möglichkeiten zur Beratung und Beschwerde zu informieren. Darüber hinaus sind geeignete Maßnahmen zur Beschwerde zu entwickeln bzw. anzupassen und allen betreffenden Personen zugänglich zu machen. Dabei sind die Personen zu beteiligen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen und Strukturen zu gewährleisten. Niedrigschwelligkeit und Alltagstauglichkeit sind dabei in besonderem Maße zu berücksichtigen. 6.1 Motivation, Ziele, Geltungsbereich Wirksam zum Schutz der der Caritas Münster anvertrauten und sich anvertrauenden Menschen beizutragen, gelingt nur gemeinsam als Personen, Dienstgemeinschaften und Institution. In den Diensten und Einrichtungen der Caritas Münster werden die Rechte von Minderjährigen geachtet Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 18 Managementprozesse Leitung Familienhilfen | Datum: 03.2021 Version: 02 von 54 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 19 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster und gefördert. Grenzverletzungen werden wahrgenommen und geahndet. Zentral für die Vermeidung, Beendigung und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt sind verbindliche interne und externe Beratungs- und Beschwerdewege sowie zuständige Ansprechpersonen. Eine konstitutive Säule ist dabei die Beteiligung. Es ist wichtig, dass alle bereits genannten Zielgruppen ihre Rechte kennen, von den schützenden Strukturen wissen, die entwickelt werden, und sich angemessen bei der (Weiter-) Entwicklung von Beschwerdewegen einbringen können. Beschwerdewege müssen daher niedrigschwellig und alltagstauglich sein. Die Personen und Stellen sowie die Verfahrenswege sind für Minderjährige sowie alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen beschrieben und bekannt gemacht - je nach Bedarf auch mehrsprachig oder in „Leichter Sprache“. Es bedarf zudem einer gelebten Kultur, in welcher Kritik und Beschwerden ernst genommen und aktiv eingefordert werden. Ziele = Leicht zugängliche Beschwerde- und Beratungskanäle = Jede Beschwerde wird kompetent aufgenommen und zeitnah bearbeitet = Der Bearbeitungsprozess von Beschwerden ist sichtbar und nachvollziehbar "= Verantwortungs- und Aufgabenbereiche sind eindeutig zugewiesen und offen kommuniziert " Mitarbeiter*innen sind für Beschwerden sensibilisiert sowie motiviert und befähigt, Beschwerden sachgerecht entgegenzunehmen, weiterzuleiten oder zu bearbeiten "= Eine sach- und problemgerechte Beratungs-/Beschwerdereaktion "= Den Beschwerdeführer*innen wird signalisiert, dass ihr/sein Anliegen ernst genommen und kompetent bearbeitet wird "= Die Beschwerdeführer*innen sind mit der Bearbeitung der Beschwerde zufrieden "= Das Beschwerdemanagement ist Teil des Qualitätsmanagements und wird überprüft, ausgewertet und stetig optimiert Geltungsbereich Die aufgeführten Beratungs- und Beschwerdewege gelten für alle Abteilungen, Dienste und Einrichtungen der Caritas Münster. Die Beschwerdekultur wird verstanden als gelebter Umgang mit Beschwerden, der auf der Grundlage von Rechten und Pflichten die Ziele des Beschwerdemanagements verfolgt. Rechte und Pflichten sind: "= Alle Minderjährigen, haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen haben... = Ein Recht sich zu beschweren; =" Ein Recht auf einen professionellen Umgang mit Beschwerden; "= Einen Anspruch auf eine zeitnahe Rückmeldung nach Beendigung der Bearbeitung; = Alle Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, die Regelungen des Beschwerdemanagements anzuwenden 6.2 Interne Beratungs- und Beschwerdewege Sowohl Minderjährige, Eltern und Personensorgeberechtigte, als auch haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Caritas Münster haben im Falle einer Beschwerde, bei Unzufriedenheit mit einer Situation, dem Verhalten anderer, bei Problemen oder bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt die Möglichkeit, auf kurzen Wegen ihr Anliegen mitzuteilen. Dies kann sowohl schriftlich, per E-Mail oder postalisch, als auch telefonisch oder persönlich geschehen. Das anonyme Übermitteln einer Beschwerde ist ebenfalls möglich. Die Anliegen können Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 19 Managementprozesse Leitung Familienhilfen | Datum: 03.2021 Version: 02 von 54 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 20 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster intern bei haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen des jeweiligen Dienstes/Bereiches angebracht werden. Die jeweiligen Mitarbeiter*innen oder deren Leitungskraft wird sich dann gef. an die Präventionsfachkraft der Caritas Münster wenden. Im Anschluss wird das weitere Vorgehen gemeinsam mit dem/der Beschwerdeführer*in besprochen bzw. abgesprochen. Es besteht zudem auch immer die Möglichkeit, bei konkreten Anliegen, als auch bei Nachfragen oder Beratungswunsch, sich direkt mit der Präventionsfachkraft in Verbindung zu setzen: Carsten Feltkamp Leitung Caritas Familienhilfen/Präventionsfachkraft Haus der Caritas Raum E 25 Josefstraße 2 48151 Münster Telefon: 0251 53009-344 Mobil: 0151/29128940 E-Mail: carsten.feltkamp@caritas-ms.de 6.3 Externe Beratungs- und Beschwerdewege Um eine möglichst große Vielfalt von niedrigschwelligen und alltagstauglichen Beratungs- und Beschwerdewegen herzustellen, sind neben internen auch externe Beratungs- und Beschwerdewege von großer Bedeutung. Als erste externe Anlaufstelle für grundsätzliche Anliegen und Beschwerden im Bereich der Jugendhilfe und daher auch bezüglich sexualisierter Gewalt, ist hier die Ombudschaft NRW zu nennen. Ombudspersonen sind ehrenamtlich tätige, fachkundige Personen. Ihre wesentliche Aufgabe ist es, als vertrauliche Ansprechperson zur Verfügung zu stehen, um sich beraten zu lassen, eine Beschwerde und/oder einen Verdachtsfall melden zu können. An die Ombudspersonen kann sich kostenlos, direkt und ohne Einschaltung von Zwischeninstanzen gewendet werden. Mit der externen Anlaufstelle sind keineswegs die internen Beschwerdewege außer Kraft gesetzt. Die Caritas Münster versteht die externe Anlaufstelle viel mehr als Ergänzung der bestehenden Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten. Selbstverständlich sind auch die externen Berater*innen an die Schweigepflicht sowie den (kirchlichen) Datenschutz gebunden. Grundsätzlich kann auch hier eine Beschwerde auf unterschiedlichen Wegen eingereicht werden. Die jeweilige Ombudsperson wendet sich im weiteren Prozess an die Präventionsfachkraft der Caritas Münster. Im Anschluss wird das weitere Vorgehen gemeinsam mit dem/der Beschwerdeführer*in besprochen bzw. abgesprochen. Team der Ombudschaft Jugendhilfe NRW Telefonisch dienstags von 10:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 bis 15:30 Uhr Tel: 0202 - 29 53 67 76 Mobil: 0176 - 31 74 24 84 Mail: team@ombudschaft-nrw.de Homepage: www.ombudschaft-nrw.de Darüber hinaus sind folgende externe Anlaufstellen für Beratungs- oder Beschwerdeanliegen kostenlos erreichbar: Unabhängige Ansprechpersonen des Bistum Münster Frau Bernadette Böcker-Kock Telefon: 0151/63404738 Mail: sekr.kommission@bistum-muenster.de Herr Bardo Schaffner Telefon: 0151/43816695 sekr.kommission@bistum-muenster.de Interventionsbeauftragter des Bistum Münster Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 20 Managementprozesse Leitung Familienhilfen | Datum: 03.2021 Version: 02 von 54 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 21 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster Herr Peter Frings Tel: 0251/4956031 interventionsbeauftragter@bistum-muenster.de Bischöfliche Beauftragte zur Prävention sexualisierter Gewalt Frau Beate Meintrup Telefon: 0 25 1 - 495 -170 11 Mail: meintrup-b@bistum-muenster.de Frau Ann-Kathrin Kahle Telefon 0 25 1 - 495 -170 10 Mail: kahle@bistum-muenster.de Fachberatungsstellen in Münster Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Münster Berliner Platz 33 48143 Münster Telefon: 0251 - 4 7180 Mail: info@kinderschutzbund-muenster.de Homepage: kinderschutzbund-muenster.de Zartbitter Münster e.V. Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt für Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene Berliner Platz 8 48153 Münster Telefon: 0251 - 4140555 Mail: info@zartbitter-muenster.de Homepage: www.muenster.org/zart-bitter/cms/ Weitere Telefonische Beratung und Hilfe Hilfetelefon sexueller Missbrauchs: 0800 2255530 (kostenlos und anonym) Nummer gegen Kummer: 0800 1110333 (kostenlos und anonym) Onlineberatung für Jugendliche www.save-me-online.de Per E-Mail an beratung@hilfetelefon-missbrauch.de 7. Intervention und Umgang mit Verdacht Das Aufkommen von einem Verdachtsfall, einer konkreten Mitteilung über sexualisierte Gewalt, oder das Auftreten von Grenzverletzungen unter Minderjährigen, stellt die haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen vor Herausforderungen, damit fachlich angemessen und professionell umzugehen. Wichtig ist der Caritas Münster, dass jeder Grenzverletzung unter Minderjährigen entschieden begegnet und jeder Vermutung und Mitteilung mit einer größtmöglichen Sorgfalt, Umsicht und Diskretion begegnet wird. Die Präventionsfachkraft ist an dieser Stelle erste Ansprechperson und kann von allen haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen für eine Einschätzung bei unklaren Situationen im Rahmen sexualisierter Gewalt als Fachberatung hinzugezogen werden. (siehe Kontaktdaten Seite 24) Perspektivisch ist dafür auch noch eine zweite, weibliche Fachkraft vorgesehen. Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 21 Managementprozesse | | eitung Familienhilfen_| Datum: _ 03.2021 Version: 02 von 54 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 22 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster Alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen sind dazu verpflichtet bei jedem Vermutungs-/Fall von sexualisierter Gewalt die jeweiligen unmittelbaren Dienstvorgesetzten und die Präventionsfachkraft zu informieren. Um den Prozess weiter zu unterstützen, mehr Sicherheit im Umgang damit zu schaffen und allen Beteiligten in diesem Prozess gerecht zu werden, sind Handlungsleitfäden erstellt worden. Diese sind grundsätzlich in drei unterschiedliche Ausgangslagen unterteilt. Vermutungsfall, Mitteilung durch mögliche Betroffene und Grenzverletzungen unter Minderjährigen. Die Handlungsleitfäden sind angelehnt an die allgemeinen Handlungsleitfäden des Bistum Münster und wurden individuell an die Caritas Münster angepasst. Der vierte unten aufgelistete Handlungsleitfaden ist vom Bistum Münster herausgegeben worden und beschreibt das Vorgehen und die Verantwortlichkeiten bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende oder Ehrenamtliche. 7.1 Handlungsleitfäden " Vermutungsfall jemand ist betroffen =» Mitteilungsfall "= Grenzverletzungen unter Kindern & Jugendlichen "= Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende/Ehrenamtliche Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 22 Managementprozesse Leitung Familienhilfen | Datum: 03.2021 Version: 02 von 54 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 23 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster HANDLUNGSLEITFADEN Vermutungsfall jemand ist betroffen Was tun bei der Vermutung, dass ein Kind oder ein/e Jusendliche/r von sexualisierter Gewalt betroffen ist? Nichts auf eigene Faust unternehmen. Keine eigenen Befragungen zur Vermutung. Keine Konfrontation/eigene Befragung der/der vermutlichen Täterin/Täters. Er/Sie könnte das vermutliche Opfer unter Druck setzen. Verdunkelungsgefahr. Keine eigene Befragung des jungen Menschen. - Vermeidung von belastenden Mehrfachbefragungen. Keine Konfrontation der Eltern des vermutlichen Opfers mit der Vermutung. Keine Information an den/die vermutliche/n Täter/in. | Ruhe bewahren. Keine überstürzten Aktionen. Überlegen woher die Vermutung kommt. Verhalten des potentiell betroffenen jungen Menschen beobachten. Notizen mit Datum anfertigen. Dabei zwischen Fakten und Vermutungen unterscheiden. Die eigenen Grenzen und Möglichkeiten erkennen und akzeptieren. | Sich selber Hilfe holen - Sich mit einer Person im Team/dem Team besprechen, ob die Wahrnehmungen geteilt werden. Ungute Gefühle zur Sprache bringen und nächsten Handlungsschritt festlegen. - Information an Dienstvorgesetze/n - Kontakt zur Präventionsfachkraft aufnehmen und weitere Schritte in Absprache vornehmen Nach Absprache muss die Caritas Münster 0151/43816695 mitzuteilen. Münster zu melden. Weiterleitung an die beauftragen Ansprechpersonen des Bistums Münster bzw. das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. Hinweise auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch Mitarbeitende im kirchlichen Dienst, sind umgehend den unabhängigen (!) beauftragten Ansprechpersonen des Bistums, Frau Böcker-Kock unter 0151/63404738 oder Herrn Schaffner unter Begründete Vermutungsfälle außerhalb kirchlicher Zusammenhänge, sind unter Beachtung des Opferschutzes dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 23 [Managementprozesse Leitung Familienhilfen | Datum: 03.2021 Version: 02 von 54 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 24 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster HANDLUNGSLEITFADEN Mitteilungsfall Was tun, wenn ein Kind oder ein/e Jugendliche/r von sexualisierter Gewalt erzählt? Im Moment der Mitteilung Im Moment der Mitteilung Nicht drängen. Kein Verhör. Ruhe bewahren. Keine überstürzten Kein Forscherdrang. Aktionen. Keine eigenen Ermittlungen zur Vermutung. Zuhören, Glauben schenken und den jungen Menschen ermutigen sich anzuvertrauen. Auch Erzählungen von kleineren Grenzverletzungen ernst nehmen. Keine logischen Erklärungen einfordern. Keinen Druck ausüben. Gerade Kinder erzählen zunächst nur einen Teil dessen, was ihnen widerfahren ist. Keine unhaltbaren Angebote, Versprechen oder Zusagen geben, die nicht erfüllbar sind. F r Grenzen, Widerstände und zwiespältige Nichts auf eigene Faust unternehmen. Gefühle des jungen Menschen akzeptieren. Keine Konfrontation/eigene Befragung der/der vermutlichen Täterin/Täters. Er/Sie könnte das vermutliche Opfer unter Druck setzen. Verdunkelungsgefahr. Zweifelsfrei Partei für den jungen Menschen ergreifen. „Du trägst keine Schuld an dem was vorgefallen ist.“ . : } (Versichern, dass das Gespräch Keine eigenen Ermittlungen zum vertraulich behandelt wird und nichts Tathergang. j R ohne Absprache unternommen wird. Keine Information an den/die „Ich entscheide nichts über deinen potentielle Kopf“ Aber auch erklären: „Ich werde Täter/in «U Rat und Hilfe holen“ Zunächst keine Konfrontation der | Die eigenen Grenzen und Möglichkeiten Eltern des vermutlichen Opfers mit erkennen und akzeptieren. dem Verdacht Gespräch, Fakten und Situation mit Datum dokumentieren. Keine Entscheidungen und weitere Schritte ohne altersgemäßen Einbezug des jungen Menschen. Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 24 Version: 02 von 54 Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand Managementprozesse | | itung Famitienhilfen | Datum: 03.2021 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 25 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster Nach Absprache muss die Caritas Münster Ersteller: C. Feltkamp, | Freiga Schlickum, $. Koppers, Vorstand Managementprozesse | | itung Familienhilfen | Datum: 03.2021 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 26 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster HANDLUNGSLEITFADEN Grenzverletzungen unter Kindern und Jugendlichen Was tun bei verbalen oder körperlich-sexuellen Grenzverletzungen unter Kindern und Jugendlichen? Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lf Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Handlungsleitfaden und Verantwortlichkeiten bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende/Ehrenamtliche in Diensten und Einrichtungen der Caritas im Bistum Münster Hinweis, Vermutung, Verdacht auf sexualisierte Gewalt melden! Rune bewahren, Bei Gelahr für Le& und Leben / (vermuteten stralmmchticher Relevanz: Besamen und umsichlig handeln. ® unverzügliche Einschaltung der Strafverfogungsbehördent Keine subjektive Bewertung, = Mälelung arı 24h erreichbare Mobinummer des Bistums (01795173442). Hier werden weitere Kommunikation koordiniert sowie die Informationen zur weiteren Bearbeitung an das Team Inter- vantion (0251/495-6031) weitergeleitet Intern Extern Leitung (ggf. Stellvertretung) Beauftragte Änsprechpersonen im Bistum Münster Zweckgebundene weie- Hauptverantwortiche Person für abe Bemadette Böcker-Kock (Jursslin) 015163404738 re IMormaborserforder- Hanchungsschräte Hidegard Freing-Heipel (Soziaarbetern) 01731643969 nsse berücksichtigen | Barda Schaffner (Pädagoge) 015143818695 (z. B_ Ekern, Vormünder, ‚Andere Im ISK benannte externe Ansprechperson gesetzl, Betreuung, informweren sich ee“ Jugendamt, Landesju- yegerweilig gendamijt Schutz der betroffenen Personfen) Vertrasiohkent, Diskretion und Datenschutz - Trennung von betroffener Person und beschukdigter Person/Täterin Persönichkeitsrechta und Rul aßer Beteägten wahren, Eingehende Meldung dokumentieren ‚Alla Inlormationen, Hinweise und das Vorgehen durch che Bataiigten fortlaufend und sorgfältig dokumartieren fwer hat was. wann. mit wen. bis wann, ın wessen Aufrag besprochen bzw. zu erledigen). Achtsam vorgehen und sıchore Dokumentations-, Speicher- bzw. Ablageorte wählen (Erste) Bewertung auf Plausibilität und Vorgehen Opferschutz und Unschuidsvermubung berücksichtigen Beratung rm beauftragler Ansprechperson des Bistums Münster oder anderer ımISK benanımer exlemner Änsprschperson Beachtung der besonderen Schutzbeuiürfbgkeit Ninderjähriger und dar Erfordemisse anes etwaigen Strafverfahrens ggf. Einbindung eines namentich benamıen internen Krsenteams durch die Letung. weiches (ggf. unter Einschaltung Taam Intervention oder externer ‚Stelen, z. B. regionale Kommissafiste Opterschutz ] Über angemessene interne Vorgehensweise berät. Leitung entscheidet keine eigenen Ermittlungen, bis die der Stratverfalgungsbehörden angeschlossen sind * ggf. Beratung des eigenen imtierten Systems der Miarbeiterschaft durch außenstehande Beratennen Geplante Informalionsreshenfolge gagemiber direkt und indirekt Betroffenen. Wann aus (datenschutz -Jrechtlicher Sicht mägich, werden meldende Personen über jeweis aktualen Stand informiert Kommunkaton mit der Öffentichkeit (wenn nötig) durch die Leitung” (ggf. an anna andere Person deleglert): übereinstimmende Aussagen nach innen und außen; aushalten müssen, dass bestrmmte Personen/Steten en Mehr an Wissen haben (müssen); Mutrnaßungen untedassen; sonsel san. dass indmduele Außerungen zur Krisenstuaton in der Presse /in sozialen Medien ı d. R. nıcht sinnvatsind Zur betroffenen Person Zur beschuldigten Person traumasensibe Gaspräch(e) mit betroffener Parson durch extame * unverzugiche Pnlfung arbeitsrechticher Schrlle Ansprechperson und gg, Fachberatungsstete, gg. mt selbst ge- * gl, Einschakung der Strafverlolgungsbehörden durch betroffene Per- wähltar Vertrauensperson (ohne Letung) ‚son, Opferarwalt, beschuktgte Person (Selbslanzeige), Träger. Team über Möglichkeit der Anzeige informieren Interventon Gesprächspratukol und Information an Lekung * Hinweis an beschukdigte Parson zu purislischem Bastand beratensche, Iherapeubscha, seelsörgiche und ggf. fnarziella Häfen * interne Anhörung, wenn Aufklärung des Sachvarhaks nicht gafährdel anbieten bzw. potenäelle Ermätiungsarbei der Strafverfolgungsbehörden nicht Information und Abstimmung über Handtungsschntte und welares behindert werden (mit Protokall Vorgehen « Möglichkeit der Gegendarsteßung seitens beschuldigter Person Nach Abschluss der Ermiltlungen der Strafverfolgungsbehörden seitens Taam Rehabilitation Intervention Versuch Sachverhak sowat wie möglich aufzuklären sowe mög- in Fa eine fscnuchen bzw. nicht; Iiche arbatsrachtiche Konsequenzen prüfen und ggl. urnselzen ın Absprache ul der Peru Iur Rott tätijten Besehulöinng jan <orgen Auswertung und Schlussfolgerung Intern werden die gesamte Sityabon sowie das entsprechende Vorgehen ausgewertet und Schlusstolgerungen für die Optimierung der vorhan- denen Beschwerdewege. des Instäutionelen Schutzkonzeples sowie der Prävenfionsmafjnahmen insgesamt gezogen und umgesetzt. "Wranswortich istdas La'urysorgan des Trägers, dhs diesen asch ale geeichtich und audıngerahlieh varrer und nsch mes mt dir Führung dar Ausehltte barrautist. Bold getragenen) Versen ist li der Warstund. Dasor kan fie Werantwortung ar Intende Miartietenda Aerperen, din Urden Träger als Dieastgetber dessen Keramtworiung uafenatren und dem Vorstand ushenschftsoflehig sind, are seabst Rachnsträger zu sein Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 27 Managementprozesse Leitung Familienhilfen | Datum: 03.2021 Version: 02 von 54 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 28 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster 72 Krisenstab Als internes Instrument zum Umgang mit einem Fall sexualisierter Gewalt bzw. einem konkreten Verdacht wird ein Krisenstab etabliert, der bedarfsspezifisch einberufen wird. Ziel ist, neben dem Vorgehen, orientiert am Wohl der Betroffenen, die rechtliche Absicherung der Folgeschritte, sowie gelungene interne und externe Kommunikation zu gewährleisten. Der Krisenstab besteht aus dem zuständigen Vorstand, der Stabsstelle Verbandspolitik und Kommunikation, der Stabsstelle Justiziariat, der betreffenden Abteilungsleitung, sowie der Präventionsfachkraft. Den Vorsitz hat der Vorstand inne. Einberufen werden kann der Krisenstab durch die Präventionsfachkraft und die Abteilungsleitungen, sowie Bereichsleitungen in vorheriger Absprache mit der zuständigen Abteilungsleitung, wenn sie Kenntnis bezüglich eines konkreten Verdachts oder eines Vorfalles von sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiter*innen der Caritas Münster erlangen. Zudem kann der Krisenstab durch weitere Mitarbeiter*innen oder externe Professionen (z.B. Fachkräfte des Bistums etc.) ergänzt werden. Jede Sitzung des Krisenstabs wird ausführlich dokumentiert. Der Krisenstab ist in seiner Funktion damit auch als Teil der Qualitätssicherung zu verstehen. 8. Qualitätsmanagement Mit dem Qualitätsmanagementsystem werden u.a. Festlegungen, zu Zielen und Strukturen, zu systematischen Abläufen, zu Prozessen sowie zu Überprüfungsmaßnahmen getroffen. Damit soll sowohl eine ständige Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen als auch der betrieblichen Abläufe erreicht werden. Diese Ziele und Aufgaben kommen auch bei dem Institutionellen Schutzkonzept zur Anwendung. Dies befindet sich stets in einem Prozess der Überprüfung, Ergänzung und Weiterentwicklung, da sich auch die Caritas Münster mit seinen Einrichtungen und Diensten weiterentwickelt. Das Institutionelle Schutzkonzept in seiner jeweiligen Form und Formulierung kann immer nur eine Momentaufnahme sein. Qualitätszirkel ISK Vor dem Hintergrund einer Kultur der Achtsamkeit und dem Ziel der Qualitätssicherung wird das Institutionelle Schutzkonzept nach der ersten Fertigstellung im Abstand von 12 Monaten in einem Qualitätszirkel reflektiert und seine praktische Weiterentwicklung begleitet. Dieses Gremium besteht zum einen aus Mitgliedern der vormaligen Impulsgruppe zur Erstellung des Schutzkonzepts, die formal bestehen bleibt, jedoch ihre Funktion ändert. Weiteres Mitglied ist die Qualitätsmanagementbeauftragte der Caritas Münster, Frau Dücker, die den Prozess begleitet und weiter mit den Qualitätsstandards des Caritas Münster abstimmt. Zudem werden zu den Treffen des Qualitätszirkels Mitglieder der Mitarbeitervertretungen eingeladen, da auch diese Ebene in den Prozess aktiv mit einbezogen werden soll. Verantwortlich für Einladung, Organisation und Umsetzung ist die Präventionsfachkraft. Ziele der Sitzungen des Qualitätszirkels sind u.a. den aktuellen Stand des Konzeptes wahrzunehmen und Veränderungen im Verband festzuhalten und im Zuge der Weiterentwicklung in das Konzept zeitnah mit einzubinden. Des Weiteren sind dabei die Evaluierung der durchgeführten Schulungen und primärpräventiven Maßnahmen, die Überprüfung der Praktikabilität und Effizienz der Beratungs- und Beschwerdewege, die Realisierbarkeit des Verhaltenskodex und der Verhaltensregeln im Alltag und die Transparenz im Umgang mit Verdachtsfällen zu reflektieren. Zudem soll auch überprüft und diskutiert werden, wie mit ggf. geschehenen Vorfällen sexualisierter Gewalt umgegangen worden ist. Über die Ergebnisse des Qualitätszirkels wird der Vorstand in Form eines Protokolls informiert. Abgesehen von diesen wiederkehrenden Überprüfungen wird das ISK selbstverständlich nach einem Vorfall sexualisierter Gewalt überprüft und ggf. abgeändert. Alle 5 Jahre ist eine umfangreiche Evaluation des Konzeptes vorgesehen, die bei Bedarf durch die Arbeitsgemeinschaft Erziehungshilfen (AGE) und die Fachstelle Prävention des Bistum Münster unterstützt wird. Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 28 Managementprozesse Leitung Familienhilfen | Datum: 03.2021 Version: 02 von 54 Caritasverband für die Stadt Münster e,V. und angeschlossene Gesellschaften Seite 29 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster 9. Aus- und Fortbildung Der Baustein “Aus- und Fortbildung” mit seinen diversen, individuellen Schulungsmaßnahmen, ist wichtiger Bestandteil einer wirksamen Prävention und damit ein weiteres zentrales Element im institutionellen Schutzkonzept der Caritas Münster. Im Folgenden wird die Art und Umsetzung ausführlich beschrieben. Schulungsbedarfe und Informationsfluss Die Präventionsfachkraft der Caritas Münster ist dafür zuständig, die Aus- und Fortbildungspflicht im Kontext des ISK nachzuhalten und zu dokumentieren. Perspektivisch ist dafür die Einbettung in eine Verwaltungssoftware geplant. Eine Abfrage von Schulungsbedarfen von Mitarbeitenden wird halbjährlich von der Präventionsfachkraft an alle Bereichsleitungen und Verantwortlichen im Bereich des Ehrenamtes gerichtet um eine langfristige Planung mit entsprechender Vorlaufzeit zu gewährleisten. Die Bereichsleitungen der jeweiligen Dienste und verantwortliche Ansprechpartner*innen für Ehrenamtliche sind darüber hinaus dafür verantwortlich, die Schulungsbedarfe neuer Mitarbeitenden in der Einarbeitungsphase zu erörtern und zeitnah an die Präventionsfachkraft weiterzugeben. Nur so können Schulungen effektiv organisiert und umgesetzt werden. Die Fortbildungsmaßnahmen haben dabei nicht die reine Wissensvermittlung zum Ziel. Vielmehr geht es um eine Auseinandersetzung mit dem Thema Sexualisierte Gewalt, die die eigene Haltung mit einbezieht, sensibilisiert und die Vermittlung einer Sprachfähigkeit verfolgt. Letztlich soll durch die Schulungen, die auch die Vermittlung nötiger Interventionsschritte beinhalten, eine höhere Handlungssicherheit für alle Beteiligten hergestellt werden. Die Schulungen selbst werden als Dienstleistung vom Caritas eigenen Bildungszentrum geplant, organisiert und durchgeführt. Das Bildungszentrum (ehem. CFI) hält seit 1997 eine Vielzahl von Fort- und Weiterbildungsangeboten im Sozial- und Gesundheitswesen vor und verfügt über die fachlichen und strukturellen Gegebenheiten, die Schulungsangebote im Kontext des ISK für alle betreffenden Mitarbeiter“innen in der Caritas Münster anzubieten. Bei der Planung und Organisation der diversen Schulungsangebote zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt, arbeitet das Bildungszentrum in enger Absprache mit der Präventionsfachkraft. Anforderungen an Referenten Umgesetzt werden die Schulungen ausschließlich von Fachreferent*innen, die eine einschlägige Aus-/Weiterbildung und Berufs-/Erfahrung im Kontext/Umgang mit dem Thema sexualisierter Gewalt nachweisen können. Die Schulungen werden stets in einem Referententeam von zwei Fachreferent*innen, im Optimalfall paritätisch weiblich und männlich besetzt, durchgeführt. Inhaltliche Grundlage für die Schulungsformate bilden die Vorgaben der Präventionsordnung des Bistum Münster bzw. dessen Schulungscurriculum. (siehe Anlage 6) Perspektivisch besteht die Überlegung, Caritas intern Multiplikatoren für Schulungen und andere Veranstaltungen im Kontext der Prävention sexualisierter Gewalt auszubilden. Vorhandene Kompetenzen von Mitarbeitenden könnten so besser genutzt und weiterentwickelt werden. Der Zugang zu Referent*innen und die Umsetzung von Fachveranstaltungen wäre darüber hinaus flexibler. Die weitere Fokussierung der Idee erfolgt in Absprache von Herrn Jansen vom Bildungszentrum und Herrn Feltkamp als Präventionsfachkraft. 91 Schulungsformate Hinweis: Die Schulungen im Bereich der Caritas Altenhilfe unterscheiden sich grundsätzlich von den unten genannten Schulungsformaten. Daher orientiert sich das Caritas Bildungszentrum bei der Umsetzung in diesen Bereichen am „Schulungsordner der (Erz-) Diözesen in NRW für Präventionsschulungen in Diensten und Einrichtungen der Altenhilfe”, Folgende Schulungsformate sind für die Caritas Münster vorgesehen: Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 29 | Managementprozesse Leitung Familienhilfen | Datum: 03.2021 Version: 02 von 54 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften
Anlage 5.3_Fröbel_Rahmenkonzept_südl.Hiltruper_Str
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FRÖBEL-Rahmenkonzeption 2., überarbeitete Auflage Impressum Herausgeber: FRÖBEL e.V., Stefan Spieker (Vorstandsvorsitzender), Alexanderstraße 9, 10178 Berlin Redaktion: Jule Marx, Elisa Steinfeldt Autorinnen: Annegret Kieschnick, Jule Marx, Elisa Steinfeldt Beteiligte: Henrike Früchtenicht, Dr. Gudrun Rannacher, Pia Schnadt, Christine Ulbrich Satz und Grafik: loveto GmbH, www.loveto.de Druck: Buch- und Offsetdruckerei H. Heenemann GmbH & Co. KG Alle verwendeten Fotos sind in FRÖBEL-Krippen, -Kindergärten und -Horten entstanden. Copyright FRÖBEL e. V. August 2018, 2., überarbeitete Auflage Keine unerlaubte Vervielfältigung oder Verbreitung. Wir wünschen … … allen Kolleginnen und Kollegen viel Freude beim Lesen der zweiten Auflage der FRÖBEL- Rahmenkonzeption und Impulse, die die pädagogische Arbeit in den Kindertagesein - richtungen bei FRÖBEL bereichern. www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Seite 3 Inhalt FRÖBEL ................................................................................................................................................................................................................... 05 Kompetenz für Kinder ........................................................................................................................................................................ 05 Wie wir organisiert sind ...................................................................................................................................................................... 05 Unser Namensgeber: Friedrich Fröbel .................................................................................................................................. 07 Gemeinsame Orientierung und Vielfalt ..................................................................................................................................... 08 Leitbild und Werte ................................................................................................................................................................................. 09 Die Beteiligten: Kinder, Familien und pädagogische Fachkräfte .................................................................. 09 Was Bildung für uns ist ........................................................................................................................................................................ 11 Beziehung als Prinzip .................................................................................................................................................................... 12 Individualisierung als Prinzip ................................................................................................................................................... 13 Partizipation als Prinzip ............................................................................................................................................................... 13 Inklusion – Individualität, Vielfalt und Gemeinsamkeit ............................................................................................ 14 Das pädagogische Profil von FRÖBEL .......................................................................................................................................... 16 Fachlicher Orientierungsrahmen .............................................................................................................................................. 16 FRÖBEL-Standards ................................................................................................................................................................................. 17 FRÖBEL-Schwerpunkt Bilinguale Erziehung ....................................................................................................................... 17 Einrichtungsschwerpunkte ............................................................................................................................................................. 18 Umsetzung des pädagogischen Profils ............................................................................................................................... 19 Gestaltung des pädagogischen Alltags .................................................................................................................................... 20 Übergänge ................................................................................................................................................................................................. 21 Beobachtung und Dokumentation im Dialog ............................................................................................................... 23 Alltagsintegrierte Sprachförderung ........................................................................................................................................ 24 Zusammenarbeit mit der Grundschule ................................................................................................................................ 24 Zusammenarbeit mit Familien ..................................................................................................................................................... 25 Leitung und Team ................................................................................................................................................................................. 26 Kinderschutz ............................................................................................................................................................................................... 27 Ehrenamtliche im Alltag ................................................................................................................................................................... 29 Vereinbarkeit von Familie und Beruf ...................................................................................................................................... 30 Qualität und Qualitätsentwicklung ................................................................................................................................................ 31 Fortbildung und Wissenstransfer ....................................................................................................................................................... 33 Unterstützung vor Ort: FRÖBEL-Fachberatung ........................................................................................................................ 34 Seite 5 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 FRÖBEL Kompetenz für Kinder „Kompetenz für Kinder“ bedeutet zum einen, Kindern kompetente Er - wachsene als Bildungsbegleiterinnen und Bildungsbegleiter zur Seite zu stellen. Des Weiteren wird das Ziel von FRÖBEL deutlich, Kindern zu ermöglichen, sich in einem offenen Miteinander zu selbständigen, selbst- bewussten, vorurteilsbewussten und verantwortungsvollen Mitgliedern einer demokratischen Gesellschaft zu entwickeln. Wir nehmen damit den Auftrag wahr, Orte für Kinder und ihre Familien zu gestalten, in denen sie willkommen sind und im Mittelpunkt stehen. Chancengleichheit Gelebte Chancengleichheit heißt für uns, dass jedes Kind die Möglich - keiten erhält, die eigenen Kompetenzen zu entdecken und zu stärken und dadurch individuelle Potenziale ausbauen kann. Wir sind davon überzeugt, dass es der richtige Weg ist, hohe Qualität in der frühpä- dagogischen Bildung, Erziehung und Betreuung allen Kindern und ihren Familien zu ermöglichen. Wir leben ein inklusives Verständnis von Pädagogik, das auf einer Kultur des wertschätzenden, gleichberechtigten Miteinanders und der Teil- habe aller Kinder und Familien in der Einrichtung basiert und von Teams und Fachkräften im täglichen Handeln umgesetzt und weiterent- wickelt wird. Dazu gehört es, Gemeinsamkeiten ebenso wie Unter- schiede zu erkennen und individuelle Voraussetzungen wahrzunehmen, um das pädagogische Handeln vorurteilsbewusst daran auszurichten. à mehr unter „Inklusion – Individualität, Vielfalt und Gemeinsamkeit“ S. 14 Wie wir organisiert sind Die FRÖBEL Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH mit Sitz in Berlin ist eine Tochtergesellschaft des FRÖBEL e. V., anerkannter freier Träger der Jugendhilfe und Mitglied im PARITÄTISCHEN Gesamtverband. FRÖBEL betreibt Krippen, Kindergärten, Horte und weitere Einrichtungen aus dem Bereich Hilfen zur Erziehung in mehreren Bundesländern Deutsch - lands sowie in Australien und in Polen. Gegenwärtig werden circa 15.600 Kinder von mehr als 3.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in über 170 Einrichtungen betreut. Alle FRÖBEL-Krippen, -Kindergärten und -Horte sind regionalen Ge - schäftsstellen zugeordnet, die von regionalen Geschäftsleitungen Seite 6 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 geführt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden dort direkte An - sprechpartnerinnen und Ansprechpartner in fachlichen und organisatori- schen Fragen der Region. Die fachliche Begleitung der Einrichtung findet durch eine regionale Fachberatung statt. Regionalübergreifende Themen werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hauptgeschäftsstelle in Berlin bearbeitet. Hierzu gehören neben den Verwaltungs- und Organi- sationsbereichen wie Personal, Controlling und Elternbeitragsverwaltung sowie Bau, Softwareentwicklung/IT und Unternehmenskommunikation/ Marketing auch die Fachabteilungen für Pädagogik und Qualitätsent - wicklung, Personalentwicklung und Fortbildung sowie Qualitätssicherung, Ehrenamt und Beschwerdemanagement. In regelmäßig stattfindenden Geschäftsleitungs- sowie Fachberatungs - konferenzen werden aktuelle Themen und Entwicklungen diskutiert und Entscheidungen für FRÖBEL getroffen. Die regionale Information und Bearbeitung von Themen erfolgt in monatlichen Leitungskonferenzen zwischen regionaler Geschäftsleitung, Fachberatung und Einrichtungs - leitung. Weitere Informationen zu FRÖBEL, Ansprechpartnerinnen und Ansprech- partnern sowie die einzelnen Standorte finden Sie unter: www.froebel-gruppe.de Seite 7 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Unser Namensgeber: Friedrich Fröbel Friedrich Wilhelm August Fröbel (1782–1852) gilt als Vater des Kinder- gartens und Pionier der Reformpädagogik. Als internationaler Ideen - geber war er Verfechter einer kindgerechten Bildung und Entwicklung. Sein Erziehungsziel war der „freie, denkende, selbsttätige Mensch“. Er forderte daher für Kinder eine Umgebung, die ihnen Handlungs-, Ge - staltungs- und Entscheidungsspielraum lässt. In dieser Umgebung hielt Friedrich Fröbel eine Erziehung von Körper, Geist und Seele, die alle Stärken des Menschen anregt, weckt und fördert, für das Beste. Friedrich Fröbel gründete Kindergärten, in denen seine Ideen von Erzie - hung umgesetzt wurden. Im Unterschied zu dem Personal der damals bestehenden Bewahranstalten für Kinder beschäftigte Friedrich Fröbel Kindergärtnerinnen, die er nach seinen pädagogischen Vorstellungen ausbildete. Hiermit legte er einen wichtigen Grundstein für die Qualifikati- on pädagogischer Fachkräfte. Das ausgebildete Personal war bereits zu dieser Zeit nicht allein für die Bildung und Erziehung der Kinder verantwort- lich. Vielmehr ging Friedrich Fröbel davon aus, dass die Kindererziehung von Familien und Bildungsinstitutionen gemeinsam gestaltet wird. Die pädagogischen Fachkräfte von FRÖBEL schaffen täglich eine an - regende Umgebung für die Kinder, um den pädagogischen Grundge - danken von Friedrich Fröbel, „freie, denkende, selbsttätige Menschen“ zu erziehen, umzusetzen und eine lebensweltorientierte Arbeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wirksam zu unterstützen. Familien werden aktiv in diese Ausgestaltung eingebunden und haben die Gelegenheit, diese pädagogische Grundorientierung kennenzulernen. So können Familie und Kindertageseinrichtung als zentrale Lebensmittelpunkte von Kindern eine gemeinsame Werteorientierung ausbilden. Seite 8 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Gemeinsame Orientierung und Vielfalt Unsere Krippen, Kindergärten und Horte erstrecken sich über weite Teile der Bundesrepublik, nach Australien, Polen und in die Türkei. Den Rah - men bildet unsere gemeinsame pädagogische Orientierung, die alle Einrichtungen miteinander verbindet und zusammenhält. Diese Gemeinsamkeit ist im FRÖBEL-Leitbild beschrieben und wird in dieser FRÖBEL-Rahmenkonzeption konkretisiert. Hier sind neben Prinzipien des Umgangs und der pädagogischen Arbeit mit Kindern und deren Familien gemeinsame fachliche Themen beschrieben, die für alle FRÖBEL-Einrich - tungen eine hohe Verbindlichkeit besitzen und dabei unterstützen, den pädagogischen Alltag mit dem Anspruch bester Fachpraxis zu gestalten. Alle FRÖBEL-Einrichtungen sind individuell: schon allein deswegen, weil sie in jeweils unterschiedlich geprägten Umgebungen liegen und weil die Menschen, die sich in den Häusern aufhalten und miteinander agieren, verschieden sind. Jede Krippe, jeder Kindergarten und jeder Hort ver - fügt über eine eigene Einrichtungskonzeption. Die dort beschriebenen Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit werden von den pädagogi - schen Fachkräften zusammen mit der Leitung entwickelt. Dabei finden die Bedürfnisse aller Kinder und ihrer Familien Berücksichtigung. Die Einrichtungskonzeptionen sind darüber hinaus konkret an standortge - bundenen Voraussetzungen und Bedingungen ausgerichtet und werden kontinuierlich geprüft und entsprechend weiterentwickelt. LEITBILD EINRICHTUNGS- KONZEPTION RAHMEN- KONZEPTION Seite 9 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Leitbild und Werte Das Leitbild von FRÖBEL setzt sich aus drei Elementen zusammen: dem Unternehmensleitbild, dem Führungsleitbild und dem pädagogischen Leitbild. Das pädagogische Leitbild ist das Herzstück der Pädagogik. Es betont die Rechte von Kindern im pädagogischen Alltag in allen FRÖ - BEL-Krippen, -Kindergärten und -Horten. So unterstützen wir Kinder darin, sich zu Menschen zu entwickeln, die in gemeinsamen Aushandlungspro - zessen ihren Alltag und ihre Umgebung mitgestalten. Die Beteiligten: Kinder, Familien und pädagogische Fachkräfte In FRÖBEL-Einrichtungen ist immer viel los, denn bei uns gestalten alle Akteurinnen und Akteure das Leben in Krippe, Kindergarten und Hort gemeinsam. Kinder Kinder sind die Hauptpersonen in unseren Krippen, Kindergärten und Hor- ten. Sie sind von Natur aus neugierig und haben Lust, sich ihre Umwelt mit all ihren Facetten selbst anzueignen und diese zu gestalten. Sie wollen aktiv sein und sich bewegen und erobern sich Stück für Stück mit allen Sinnen die Welt. Kinder lernen durch eigenes Tätigsein, insbesondere auch im Spiel, indem sie ausprobieren, Erfahrungen sammeln und sich als soziale Wesen im Kontakt mit anderen Kindern und Erwachsenen erleben. Kinder wollen Spaß haben, Freunde finden, spielen und so ihre Bildungsprozesse selbst gestalten. Kinder bringen viele Fähigkeiten mit, brauchen aber andere Kinder und kompetente Erwachsene, die ihnen Anreize bieten, sie bei ihren Entde - ckungen ernst nehmen und ihre Entwicklung begleiten. FRÖBEL-Einrichtungen werden von Kindern unterschiedlichen Alters be - sucht. Die Spannbreite ist dabei sehr groß und kann von acht Wochen bis zu zwölf Jahren reichen. Der individuelle Entwicklungsstand eines jeden Kindes ist handlungsleitend für die pädagogischen Fachkräfte in unseren Einrichtungen. So wird jedes Kind in seinem persönlichen Bildungsprozess angeregt und in seiner Entwicklung dort abgeholt, wo es gerade steht. LEITBILD DER FRÖBEL-GRUPPE Unternehmensleitbild Pädagogisches Leitbild Führungsleitbild Seite 10 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Eltern und Familien Zuhause sind es in der Regel die Eltern und Familien der Kinder, die den Kindern Orientierung in ihrer Entwicklung bieten, ihnen Schutz und Ge - borgenheit geben und Bildungssituationen für sie schaffen. Zu ihnen wird das Kind immer eine besondere Beziehung haben. Aufgabe der päda - gogischen Fachkräfte ist es, diese Beziehung zu stützen und Eltern und Familien an der institutionellen Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder zu beteiligen. à mehr unter „Zusammenarbeit mit Familien“, S. 25 Pädagogische Fachkräfte Bei der Teamzusammensetzung achten wir darauf, dass Menschen ver - schiedener Generationen, Kulturen und Ausbildungen sowie unterschied- lichen Geschlechts zusammenarbeiten. Eine respektvolle, empathische und ressourcenorientierte Grundhaltung unserer pädagogischen Fach - kräfte ist selbstverständlicher Bestandteil ihres professionellen Habitus. Das Handeln unserer pädagogischen Fachkräfte orientiert sich dabei an den Bedürfnissen der Kinder und deren Familien. Wo die Rechte von Kindern im Vordergrund stehen, fängt die Verantwortung und Herausfor- derung für die pädagogischen Fachkräfte an. In ihrem pädagogischen Selbstverständnis verstehen sie sich als Begleiterinnen, Gesprächspartner, Beobachterinnen, Lernende, Sicherheitsgeberinnen, Fragensteller und Unterstützerinnen. In unseren Krippen, Kindergärten und Horten arbeiten liebevolle und zugewandte Erwachsene, die sich ideenreich und fach - kompetent mit Kindern beschäftigen. Sie sind mit aktuellen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsthemen vertraut, bilden sich stetig fort und suchen den Erfahrungsaustausch mit ihren Kolleginnen und Kollegen. à mehr unter „Fortbildung und Wissenstransfer“, S. 33 Seite 11 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Was Bildung für uns ist Kinder haben ein natürliches Bedürfnis nach Bildung und Entwicklung und ein Recht darauf, dass sie auf diesem Weg begleitet und unterstützt werden. Sie gestalten ihre Bildungsprozesse aktiv, indem sie mit ihrer Um- gebung und den Menschen um sich herum in Kontakt treten und die Welt mit allen Sinnen entdecken und erforschen. Auf diesem Weg eignen sie sich die Welt selbsttätig an und entwickeln so ihre eigene Persönlichkeit. Wir verstehen kindliche Bildung als einen Prozess, der sowohl das Entwi - ckeln sozialer und emotionaler Kompetenzen als auch das Ausbilden motorischer, sprachlicher und kognitiver Fähigkeiten umfasst. Bildungs - prozesse von Kindern sind komplexe und ganzheitliche Prozesse, an de - nen Sinnesorgane, Körper, Sprache, Gefühle, Denken und Erinnerung beteiligt sind. Diese Bildungsprozesse vollziehen sich bei Kindern vor allem im Spiel. Wenn Kinder spielen, dann ist das nicht nur Spielerei, sondern vielmehr die Gelegenheit, sich auszuprobieren, eigene Grenzen zu erfahren, mit anderen – Kindern und Erwachsenen – in Kontakt zu treten. Die Verantwortung der pädagogischen Fachkräfte liegt darin, die räum- liche Umgebung und vor allem die Interaktionen so zu gestalten, dass die Kinder vielfältige Erfahrungen machen können. Das Selbst- und Weltverständnis von Kindern entwickelt sich immer auch in einem sozialen Kontext. Indem Kinder ihre Handlungen auf andere Menschen beziehen und ihre eigenen Handlungen bei anderen Reso - nanzen erzeugen, entdecken Kinder Selbstwirksamkeit. Wenn Kinder das Gefühl haben, dass ihnen vertraut und ihnen etwas zugetraut wird, dann gewinnen sie Sicherheit, sich Unbekanntem zuzu - wenden und sich in neuen Situationen und immer wieder anderen Kons- tellationen zurechtzufinden. Sie erleben so ihre Stärken und Möglichkeiten und gestalten mithilfe anderer Kinder und erwachsener Bezugspersonen ihre eigenen Bildungsprozesse. Aus diesem Grund sehen unsere pädagogischen Fachkräfte ihre Aufgabe darin, auf die Kinder abgestimmte Bildungsanlässe und Lernsituationen zu schaffen und so jedes Kind in seiner individuellen Entwicklung zu unter- stützen. Seite 12 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 In unseren Krippen, Kindergärten und Horten schaffen wir auf der Basis von drei Prinzipien die notwendigen Voraussetzungen, damit diese kom- plexen Bildungsprozesse angeregt und begleitet werden. ▲ Beziehung als Prinzip ▲ Individualisierung als Prinzip ▲ Partizipation als Prinzip Die Art und Weise, wie mit Kindern umgegangen wird, wie sie entspre - chend ihrer individuellen Persönlichkeit ihre Erfahrungen mitgestalten können, wie ernst sie genommen werden und mitbestimmen können, das alles sind dabei bedeutsame Faktoren. ▲ Beziehung als Prinzip Stabile emotionale und soziale Beziehungen geben dem Kind Sicherheit. Von dieser sicheren Basis aus können Kinder aktiv mit ihrer Umwelt in Kon- takt treten und diese mit all ihren Sinnen erforschen und auch verändern. Deswegen haben Kinder ein Recht auf verlässliche Beziehungen, denn diese bilden die Voraussetzung für gelingende Bildungs- und Entwick - lungsprozesse. Durch die Feinfühligkeit und emotionale Verfügbarkeit unserer pädagogischen Fachkräfte unterstützen wir diesen so bedeu - tenden Beziehungsaufbau. In den ersten Lebensjahren baut das Kind zunächst primäre Bindungen zu den Personen auf, die auf seine körperlichen und psychischen Be - dürfnisse regelmäßig eingehen. Es handelt sich dabei zumeist um die Eltern-Kind-Bindung. Zugleich entwickelt das Kind individuelle Beziehun - gen zu anderen Erwachsenen, die sich in ihrer Intensität von der Bindung zu seinen Hauptbezugspersonen unterscheiden, aber nicht weniger wichtig sind. Der Besuch einer Kindertageseinrichtung ermöglicht es einem Kind, sich in einer sozialen Gemeinschaft zu erleben, die sich vom Zusammenleben in der Familie unterscheidet. Es trifft dort auf Kinder verschiedenen Alters und verschiedener Kulturen und Herkunftsfamilien, die zum Teil gleiche, aber auch teils andere Vorstellungen und Interessen haben. Gemein - sam mit ihnen Spielideen zu besprechen, Freundschaften zu knüpfen, über die Welt zu philosophieren, aber auch Konflikte zu lösen, fördert die Persönlichkeit eines Kindes und die Entwicklung sozial-emotionaler Kompetenzen. Unsere pädagogische Aufgabe besteht darin, Kindern das Erleben trag - fähiger Beziehungen zu ermöglichen. Wir gestalten den Alltag in unseren Krippen, Kindergärten und Horten so, dass Kinder vielfältige Erfahrungen Seite 13 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 machen und sich in unterschiedlichen Beziehungen, Rollen und Formen des sozialen Miteinanders erleben können. ▲ Individualisierung als Prinzip Kinder haben ein Recht darauf, dass ihre Persönlichkeit und ihre Bildungs- und Lernprozesse berücksichtigt werden. Die pädagogische Arbeit orien- tiert sich deshalb an den Themen und Interessen der Kinder. Jedes Kind ist in der Krippe, dem Kindergarten und dem Hort Teil einer Gemeinschaft. Daraus ergeben sich Möglichkeiten, aber auch Grenzen im Hinblick auf individuelle Vorlieben und Interessen. Nicht immer können die pädagogi- schen Fachkräfte alle Bedürfnisse jedes Kindes erfüllen – entscheidend ist, dass die pädagogischen Fachkräfte diese wahrnehmen und den Kindern signalisieren, dass sie diese grundsätzlich anerkennen. Wenn sie auf die Bedürfnisse zu diesem Zeitpunkt nicht eingehen können, erklären sie die Gründe dafür. Im Sinne einer Individualisierung der pädagogischen Arbeit haben Kinder die Gelegenheit, Angebote wahrzunehmen, Materialien selbständig zu nutzen und sich für oder gegen eine Gruppenaktivität im Tagesverlauf zu entscheiden. Indem alle pädagogischen Fachkräfte die spezifischen Be- dürfnisse sowie Bildungs- und Entwicklungsthemen der Kinder erkennen, gestalten sie eine Umgebung, die die Individualität und die Bildungspro - zesse eines jeden Kindes in den Mittelpunkt stellt. ▲ Partizipation als Prinzip Kinder haben ein Recht auf Selbstbestimmung und Mitbestimmung. Sie sind zu Entscheidungen und Urteilen fähig und werden bei uns ermutigt, dies in die Gemeinschaft einzubringen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden. So entwickeln sie Vertrauen in ihre eigenen Kräfte und lernen sich selbst, aber auch das Wohl und die Wünsche anderer zu achten. Demokratie wird so schon früh erlebbar, indem Kinder die Gele- genheit haben, sich in einer von demokratischen Strukturen geprägten Umwelt auszuprobieren und diese mitzugestalten. Jedes Kind soll die Chance haben, seine Bereitschaft, seine Fähigkeiten und seine Möglichkeiten in die Entwicklung der Gemeinschaft einzubrin - gen. Dies setzt eine partizipative Grundhaltung voraus. In unseren Kinder- tageseinrichtungen schaffen wir deshalb verschiedene Situationen der Teilhabe von Kindern. Kinder werden so als Expertinnen und Experten ihrer eigenen Lebenswelt ernst genommen. Hierbei ist es wichtig, Kinder nicht einfach sich selbst zu überlassen, sondern sie entwicklungsangemessen in ihren Entscheidungsprozessen zu begleiten. Seite 14 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Durch Öffnungsprozesse in unseren Krippen, Kindergärten und Horten er- weitern wir die Erfahrungs- und Entscheidungsmöglichkeiten von Kindern, in denen sie sich erproben und zunehmend ihre Handlungsspielräume erweitern können. So unterstützen wir ihr Streben nach Unabhängigkeit und Eigenverantwortung und schaffen einen Erfahrungsraum, in dem ein selbstbestimmtes Leben innerhalb einer Gemeinschaft möglich ist. Inklusion – Individualität, Vielfalt und Gemeinsamkeit Die Heterogenität von Menschen – Kindern und Erwachsenen – ist unsere Normalität und Fundgrube für das Gestalten einer inklusiven Pädago - gik. Dort, wo Menschen zusammenkommen, treffen immer Personen unterschiedlicher Kulturen, Sprachen, Nationalitäten, Temperamenten, sozioökonomischen Hintergründen und Lebenswelten, Fähigkeiten und (biologischen und sozialen) Geschlechtern aufeinander. Wir sehen diese Heterogenität als Chance, die vielfältige Lernerfahrungen ermöglicht und neue Horizonte eröffnet. In einem offenen, wertschätzenden und gleichberechtigten Miteinander wirken wir so Benachteiligung und Dis - kriminierung aufgrund von Verschiedenheit aktiv entgegen. Wir sehen es als unseren Auftrag, die gleichberechtigte Teilhabe und ganzheitliche Förderung aller Kinder in unseren Einrichtungen zu sichern. Im pädagogischen Alltag wird die Vielfalt von Menschen in Gesprächen, Projekten, der Raum- und Materialgestaltung sowie im Spiel aufgegriffen. Mit Neugierde, Anerkennung und Wertschätzung wird Gemeinsamkeiten und Unterschieden begegnet. Kinder und ihre Familien sowie die päd - agogischen Fachkräfte sind mit ihren unterschiedlichen Kompetenzen, Stärken, Interessen und Sichtweisen in unseren Einrichtungen willkommen. Haben Kinder einen besonderen Förderbedarf, ermöglichen wir bei ent - sprechend vorhandenen Rahmenbedingungen eine bedürfnisgerechte Betreuung. Sozioökonomische Vielfalt Kinder wachsen in Familien mit vielfältigen bildungs- und sozioökono - mischen Hintergründen und Lebensformen auf. Dies bedeutet, dass die Lebenslagen der Kinder von unterschiedlichen finanziellen Ressourcen, Wohn- und Lebensumständen und Alltagserfahrungen geprägt sind. Mögliche sozioökonomische Risikolagen von Kindern und ihren Familien werden von unseren pädagogischen Fachkräften berücksichtigt, indem der pädagogische Alltag entsprechend gestaltet wird. So können pä - dagogische Angebote von allen Kindern wahrgenommen werden. Es gibt keine zusätzlichen kostenpflichtigen Angebote Dritter, es sei denn, die Teilhabe aller Kinder ist z. B. durch Spenden/Fördermitgliedschafts - beiträge oder Bildungs- und Teilhabepakete gesichert. Seite 15 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Kulturelle und religiöse Vielfalt FRÖBEL ist ein weltoffener Träger. In unseren Kindertageseinrichtungen kommen Kinder und Erwachsene unterschiedlicher Nationalitäten, Kul - turen, Ethnien und Religionen zusammen. Für uns ist es selbstverständlich, dass wir mit den Kindern über verschiedene Kulturen und Religionen sprechen, sodass sie diese kennenlernen können. Wir möchten für verschiedene Weltanschauungen sensibilisieren und in - terkulturelle und religiöse Kompetenzen der Kinder und Erwachsenen för- dern. Ermöglicht wird dies über Gespräche, das Erleben unterschiedlicher Traditionen, durch das Feiern von Festen wie Ostern, Weihnachten oder dem Zuckerfest sowie durch die Präsenz der in der Einrichtung vertretenen Familiensprachen an Wänden, als Beschriftungen von Gegenständen oder in mehrsprachigen Büchern. Kinder mit besonderem Förderbedarf Alle Kinder sind in ihrer Entwicklung individuell und einzigartig. Kogniti - ve, motorische, sprachliche sowie soziale und emotionale Fertig- und Fähigkeiten werden unterschiedlich schnell entwickelt, variieren im Ent - wicklungsverlauf und sind stets verschieden stark ausgeprägt. Diese Un - terschiedlichkeit ist nicht nur zwischen Kindern, sondern auch zwischen den Entwicklungsbereichen eines jeden Kindes zu beobachten. In FRÖBEL-Einrichtungen werden alle Kinder so gefördert, dass sie ihr Entwicklungspotenzial ausschöpfen können. Sie werden dort abgeholt, wo sie in ihrer Entwicklung gerade stehen. Fördereinheiten für Kinder mit einem besonderen Förderbedarf werden, wenn möglich, in den nor - malen Alltag integriert, sodass diese nicht als separate Angebote erlebt werden, sondern als Bereicherung für alle Kinder. Geschlechtssensible Pädagogik Ein sensibler, gleichberechtigter Umgang mit Mädchen und Jungen im pädagogischen Alltag ist für uns selbstverständlich. Es geht uns darum, Mädchen und Jungen gleichermaßen alle Aktivitäten zu ermöglichen, sie dabei zu unterstützen, sich zu behaupten, sich in ihrer Geschlechts - entwicklung zurechtzufinden und eine positive Geschlechtsidentität her - auszubilden. Dabei werden ganz bewusst weder Mädchen noch Jungen von Aktivitäten ausgeschlossen, sondern explizit aufgefordert, sich zu beteiligen, sich auszuprobieren und Dinge zu wagen. Sie werden darin begleitet, eine eigenständige, selbstbestimmte Sexualität zu entwickeln und sich Freiräume zu schaffen, in denen sie Eigenständigkeit entwickeln und neue Erfahrungen erleben können. Seite 16 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Das pädagogische Profil von FRÖBEL Unser pädagogisches Profil ist durch einen verbindlichen Rahmen ge - kennzeichnet, der für alle FRÖBEL-Einrichtungen gilt. So ergibt sich eine gemeinsame Orientierung, durch die Qualität gesichert und Zusammen - gehörigkeit ausgedrückt wird. Darüber hinaus gibt es individuelle Aus - prägungen, die jede FRÖBEL-Einrichtung zu etwas Besonderem machen. Fachlicher Orientierungsrahmen Grundlage der pädagogischen Arbeit in unseren Krippen, Kindergärten und Horten sind die jeweiligen Landesgesetze und Verordnungen sowie die Bildungsprogramme der Bundesländer. Die Regelungen des SGB VIII weisen dabei Kindertageseinrichtungen bundesweit einen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag zu. Da FRÖBEL in verschiedenen Bundesländern Krippen, Kindergärten und Horte betreibt, dient der „Gemeinsame Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“ der Jugendministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2004 mit folgenden Bildungs - bereichen für uns als überregionale Orientierung: ▲ Sprache, Schrift, Kommunikation ▲ Personale und soziale Entwicklung, Werteerziehung ▲ Mathematik, Naturwissenschaft, (Informations-)Technik ▲ Musische Bildung/Umgang mit Medien ▲ Körper, Bewegung, Gesundheit ▲ Natur und kulturelle Umwelten Diese Bildungsbereiche werden von all unseren Einrichtungen je nach Ausprägung innerhalb des jeweils gültigen Bildungsprogramms umge - setzt. Unsere Aufgabe als Träger ist es, die fachlichen Kompetenzen unserer pädagogischen Fachkräfte zur professionellen Arbeit mit den Bildungsprogrammen zu stärken. Neben den Bildungsprogrammen bilden die vorliegende Rahmenkon - zeption sowie das pädagogische Leitbild einen verbindenden Rahmen für die tägliche Arbeit aller pädagogischen Fachkräfte von FRÖBEL. Seite 17 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Eine zusätzliche Orientierung gibt der Nationale Kriterienkatalog „Päda - gogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder“ (NKK; Tietze & Vierni- ckel, 20151). In ihm wird beste Fachpraxis in Kindertageseinrichtungen in sogenannten Qualitätsbereichen beschrieben. Dabei wird die konkrete Handlungspraxis von pädagogischen Fachkräften angesprochen, wobei vielfältige Themen der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung fokussiert werden. Wiederkehrende und strukturierende Leitgesichtspunk- te gliedern die Themenkomplexe und lenken den Blick auf bedeutsame Faktoren pädagogischer Praxis, wie Erzieherin-Kind-Interaktion, Partizi - pation und Individualisierung. FRÖBEL-Standards Pädagogische Qualitätskriterien, die als sogenannte FRÖBEL-Standards einen verbindenden Charakter für alle Einrichtungen haben, konkreti - sieren das pädagogische Profil bei FRÖBEL. Unabhängig von den bun - desslandspezifischen Bildungsprogrammen finden sich so Querschnitts- themen, die in der pädagogischen Praxis in jeder Krippe, in jedem Kindergarten und in jedem Hort verankert sind. Zu den FRÖBEL-Standards gehören: ▲ Zusammenarbeit mit Familien ▲ Gesunde Ernährung ▲ Übergänge ▲ Ausstattung ▲ Beobachtung und Dokumentation ▲ Beziehung ▲ Individualisierung ▲ Partizipation ▲ Qualitätsentwicklung FRÖBEL-Schwerpunkt Bilinguale Erziehung FRÖBEL ist bestrebt, Kindern die Möglichkeit zu geben, frühzeitig eine Fremdsprache kennenzulernen. Deshalb ist bereits in einem Teil unserer Einrichtungen der FRÖBEL-Schwerpunkt Bilinguale Erziehung durch fremd- sprachige pädagogische Fachkräfte fest verankert. Zumeist können die Kinder beim Besuch einer solchen Einrichtung mit der englischen Sprache in Kontakt treten, aber auch Polnisch, Italienisch und Spanisch werden vereinzelt angeboten. Perspektivisch wird dieser Schwerpunkt in allen 1 Tietze, W. & Viernickel, S. (Hrsg.) (2015). Pädagogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder. Ein nationaler Kriterienkatalog (5., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage). Weimar, Berlin: verlag das netz. Seite 18 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 FRÖBEL-Einrichtungen aufgebaut. Das frühe Heranführen an eine weitere Sprache fördert kommunikative und sprachliche Kompetenzen der Kinder sowie die Offenheit und Fähigkeit für das Erlernen von Sprachen im Allge- meinen. Bilinguale Erziehung bietet darüber hinaus die Chance, andere Kulturen kennenzulernen und interkulturelle Kompetenzen zu erwerben. Uns kommt es darauf an, dass die Kinder in unseren Krippen, Kinder - gärten und Horten spielerisch und nach dem Prinzip „Eine Person, eine Sprache" in ihrem Alltag mit der Fremdsprache in Kontakt kommen. Auf diese Weise können sie diese Sprache beiläufig und nach den Prinzipien des Muttersprachenerwerbs kennenlernen. In Einrichtungen mit dem FRÖBEL-Schwerpunkt Bilinguale Erziehung wer - den die Kinder daher sowohl von deutschsprachigen als auch einem Anteil fremdsprachiger pädagogischer Fachkräfte begleitet. Damit sind zwei Sprachen selbstverständlicher Teil des pädagogischen Alltags und die Kinder können in Form eines „Sprachbads“ in eine Fremdsprache ein- tauchen. In der Sprachwissenschaft und Pädagogik wird dieses Konzept Immersion (lat. „Eintauchen/Einbetten“) genannt. Durch die Integration der weiteren Sprache in den Alltag ermöglichen wir allen Kindern den Zugang zu diesem Angebot – unabhängig von der finanziellen und sozi - alen Situation der Familie. Einrichtungsschwerpunkte Jede FRÖBEL-Einrichtung hat ein individuelles Profil, das sich durch Ein - richtungsschwerpunkte ausdrückt. Diese Schwerpunkte liegen z. B. im Bereich Musik, Bewegung, Medien oder stellen andere Bildungsthemen in den Mittelpunkt. Das Profil orientiert sich an den Interessen der Kinder und ihrer Familien, dem standortspezifischen Bedarf und den individu - ellen Fähigkeiten der pädagogischen Fachkräfte. Es wird fortlaufend weiterentwickelt, angepasst und in der eigenen Einrichtungskonzeption festgehalten. So unterscheiden sich FRÖBEL-Einrichtungen trotz des ge - meinsamen Orientierungsrahmens über ihr individuell ausgestaltetes und gelebtes Einrichtungsprofil. Seite 19 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Umsetzung des pädagogischen Profils Verantwortlichkeit der pädagogischen Fachkräfte Die Gestaltung des pädagogischen Alltags nach den Bildungsprogram - men, der FRÖBEL-Rahmenkonzeption, den sogenannten FRÖBEL-Stan - dards, dem Leitbild von FRÖBEL und dem Nationalen Kriterienkatalog (NKK; Tietze & Viernickel, 20152) liegt in der Verantwortung der pädago - gischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen. Durch eine qua - lifizierte Ausbildung sowie gezielte Fort- und Weiterbildungen besitzen sie die fachliche Kompetenz, um die Inhalte in den Alltag zu integrieren. Kooperationen zur Ergänzung des pädagogischen Angebots In bestimmten Bildungsbereichen arbeiten wir darüber hinaus mit ver - schiedenen Kooperationspartnern zusammen. Diese stellen fachlich fundierte Materialien zu speziellen Themenbereichen für unsere päda - gogischen Fachkräfte zur Verfügung. In Bezug auf Sprach- und Leseförderung kooperiert FRÖBEL mit der Stif - tung Lesen und entwickelt gemeinsam ergänzende Materialien für den Einsatz in der Praxis. Um den Bereich Naturwissenschaften, Mathematik und Technik zu stär - ken, kooperieren wir mit der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“. Unsere pädagogischen Fachkräfte erhalten umfangreiche Anregungen, wie sie diesen Bildungsbereich noch stärker in den Alltag verankern können. Über die Möglichkeiten des naturwissenschaftlichen Experimentierens greifen sie das Bedürfnis der Kinder auf, sich die (Um-)Welt aktiv zu erschließen. Nicht zuletzt hat jede Einrichtung ein eigenes Netzwerk mit verschiede - nen Kooperationspartnern, um die Einrichtungskonzeption und eigene pädagogische Schwerpunkte zu leben. 2 Tietze, W. & Viernickel, S. (Hrsg.) (2015). Pädagogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder. Ein nationaler Kriterienkatalog (5., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage). Weimar, Berlin: verlag das netz. Seite 20 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Gestaltung des pädagogischen Alltags In FRÖBEL-Einrichtungen richtet sich die Gestaltung des pädagogischen Alltags nach den Bedürfnissen und Interessen der Kinder. Er ist geprägt durch eine Offenheit, die den Kindern die Entfaltung ihrer Persönlichkeit ermöglicht, Zeit für individuelle Bildungs- und Entwicklungsprozesse gibt und den Kontakt zu anderen Kindern und Erwachsenen fördert. Den Rahmen dafür bilden Tagesstrukturen, die durch Beständigkeit und Fle - xibilität gekennzeichnet sind, sowie anregend gestaltete Räumlichkeiten. Offen sein In unseren Kindertageseinrichtungen wird eine offene Pädagogik gelebt. Die pädagogische Arbeit ist gekennzeichnet durch eine gute Balance von Kontinuität und Veränderung, die sich am jeweiligen Bedarf der Beteiligten entwickelt. Pädagogische Fachkräfte ermöglichen aktives, selbstgesteuertes Lernen, indem sie die Bedürfnisse und Interessen der Kinder wahrnehmen und auf diese reagieren. Das bedeutet, dass sie aufbauend auf individuellen Beobachtungen Impulse setzen und dem Kind zutrauen, geleitet von seiner Neugier, selbst Interessen nachzuge - hen und sich auf diesem Weg eigene Bildungskontexte und -inhalte zu schaffen. Sie sind offen für die Ideen der Kinder und stehen ihnen über den gesamten Tag als Bezugspersonen zur Verfügung. Tagesstruktur Bei der gemeinsamen Planung von Tagesabläufen, dem Ausloten von unterschiedlichen Interessen und im Aushandeln von Konflikten erleben Kinder Wertschätzung, fühlen sich ernst genommen und lernen, Verant - wortung zu übernehmen. Wir schaffen vielfältige Möglichkeiten für die Kinder, eigenständig und spielerisch zu handeln und zu experimentieren. Zudem gibt es feste Elemente im Tagesverlauf, die den Kindern Orientie- rung und Struktur bieten. Zeit für Entwicklung Die pädagogischen Fachkräfte richten die Angebote und die Ausstat - tung an dem individuellen Entwicklungsstand der Kinder aus. Jedes Kind hat ausreichend Zeit, sich in seinem Tempo mit Inhalten und Themen zu beschäftigen, die es interessieren. Seite 21 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Gruppen von Kindern Dort, wo Menschen aufeinandertreffen, entstehen automatisch und spon- tan Gruppen. So finden sich auch in Kindertageseinrichtungen im Laufe des Tages immer wieder Gruppen von Kindern zusammen, die – zum Teil begleitet von Erwachsenen – mit einer Sache beschäftigt sind. In unseren Krippen, Kindergärten und Horten entstehen diese Gruppen nach den Interessen der Kinder und variieren im Tagesablauf in ihrer Größe und Zusammensetzung. Spielpartnerinnen und Spielpartner sind selbst ge - wählt. Über die Anregung der pädagogischen Fachkräfte können gezielt Angebote für Gruppen von Kindern unter Beachtung der individuellen Bildungsthemen gestaltet werden. Sich in einer Gruppe zu erleben, bedeutet, am sozialen Leben teilzuneh - men. In diesen vielfältigen sozialen Kontexten können Kinder wiederum neue Erfahrungen machen, verschiedene Rollen einnehmen und eigene Möglichkeiten und Grenzen erproben. Offene Räume Unsere Kindertageseinrichtungen sind auch daran zu erkennen, dass sich die Gestaltung der Räume durch eine möglichst flexible Struktur und ei - nen hohen Anregungsgehalt auszeichnet. Sie lassen zu, dass die Kinder im Laufe des Tages unterschiedlichen Interessen nachgehen können. Durch Räume mit verschiedenen Themen- und Möglichkeitsbereichen können Kinder vielfältigen Tätigkeiten nachgehen. Die Räumlichkeiten werden immer wieder den aktuellen Bedürfnissen und Interessen der Kinder, die aktiv an der Umgestaltung beteiligt sind, angepasst. Übergänge Das Leben eines Kindes ist von vielfältigen Übergängen geprägt – so auch von den klassischen Übergängen, wie zum Beispiel von der Familie in eine Kindertageseinrichtung oder von der Kindertageseinrichtung in die Schule. Auch im Tagesverlauf gibt es für ein Kind viele kleinere Über - gänge, die aus pädagogischer Sicht ebenfalls von Bedeutung sind. All diese Übergänge werden von unseren pädagogischen Fachkräften ernst genommen und professionell begleitet. Eingewöhnung Ein bedeutender Übergang im Leben eines Kindes und dessen Familie ist der von der Familie in die Krippe bzw. in den Kindergarten. Er stellt für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar. Bei uns wird diese Zeit kompetent in Form einer individuellen Eingewöhnung begleitet. Seite 22 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Während der Eingewöhnungszeit hat das Kind ausreichend Gelegenheit, sich mit der neuen Umgebung, den dazugehörigen Personen in der Kin - dertageseinrichtung und ihren Abläufen vertraut zu machen. Auch die Familien bekommen während dieser Zeit die Möglichkeit, die Kindertages- einrichtung, die Strukturen und ihre Ansprechpersonen kennenzulernen. Eine Eingewöhnung ist dann gelungen, wenn das Kind Sicherheit und Vertrauen in seine neue Umgebung und zu seinen neuen Bezugspersonen entwickeln konnte. Auch für die Familien ist diese Zeit besonders wichtig, damit sie ihr Kind in verlässlichen Händen wissen und die pädagogischen Fachkräfte als kompetente und aussagefähige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für ihr Kind wahrnehmen. Ein konzeptionell begründetes Eingewöhnungskonzept, das sich beispiels- weise am Berliner Eingewöhnungsmodell orientiert, erleichtert in unseren Einrichtungen diesen Übergang für alle Beteiligten. Alltägliche Übergänge Neben zeitlich begrenzten Übergängen gibt es zudem solche, die ein Kind jeden Tag durchlebt. Die morgendliche Trennung beim Bringen des Kindes muss genauso wie das Abholen professionell begleitet werden. Eine angenehme Atmosphäre, individuelle Rituale und die Gelegenheit zum Austausch erleichtern diese Übergangssituation für Kinder und Fa - milien gleichermaßen. Übergänge im Haus Um Kindern auch bei Übergängen innerhalb eines Hauses Orientierung und Sicherheit zu geben, erhalten sie die Möglichkeit, sich allmählich an die bevorstehende Veränderung zu gewöhnen. Gemeinsam mit der aktuellen pädagogischen Bezugsperson können sie die neue Umgebung erschließen, Beziehungen zu den neuen pädagogischen Fachkräften aufbauen und erste Kontakte zu neuen Spielkameraden knüpfen. Übergang in die Grundschule Ein weiterer bedeutsamer Schritt ist für jedes Kind der Übergang in die Grundschule. Daher hat die Vorbereitung auf die Schule im letzten Kin - dergartenjahr einen wichtigen Stellenwert. Wenngleich im letzten Jahr im Kindergarten Themen, die mit der Schule verbunden sind, an Bedeu - tung gewinnen, so gilt für uns immer, dass Kinder während der gesamten Krippen- und Kindergartenzeit Kompetenzen erwerben, die sie auf die Schule und auf das Leben vorbereiten. Seite 23 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Auch für die Familien ist das letzte Jahr im Kindergarten häufig mit Aufre- gung verbunden und Eltern fragen sich, ob ihr Kind ausreichend auf die Schule vorbereitet ist. Durch Entwicklungsgespräche und Veranstaltun - gen werden den Familien in dieser Zeit bedarfsgerechte Informationen zu dem Thema Übergang in die Grundschule angeboten, um dieser Sorge kompetent zu begegnen. à mehr unter „Zusammenarbeit mit der Grundschule“, S. 24 Obgleich die Neugier auf die Schule bei den meisten Kindern überwiegt, stellt der Austritt aus dem Kindergarten auch eine Trennung von Gewohn- tem und Liebgewonnenem dar. Kindern diesen Abschied von Freundin - nen und Freunden und von vertrauten erwachsenen Bezugspersonen zu erleichtern, ist Aufgabe im letzten Kindergartenjahr. Beobachtung und Dokumentation im Dialog Beobachtung und Dokumentation bildet die Grundlage für das profes - sionelle Handeln von pädagogischen Fachkräften. Wenn Kinder regel - mäßig und systematisch beobachtet werden, können ihre Bildungs- und Entwicklungsprozesse, Interessen, Stärken, Themen und Zugangswege zur Welt erkannt und von pädagogischen Fachkräften für die Gestaltung und Anregung von Projekten, Räumen, Angeboten etc. genutzt werden. Zur systematischen Beobachtung werden in FRÖBEL-Einrichtungen aner - kannte Verfahren genutzt, die individuelle Bildungs- und Entwicklungspro- zesse von Kindern abbilden können. Je nachdem, welches Ziel bei einer Beobachtung verfolgt wird, setzen unsere pädagogischen Fachkräfte ein dafür geeignetes Verfahren ein. Die Beobachtungsergebnisse werden festgehalten und bilden die Grundlage für das Ableiten pädagogischer Schritte. Auf diesem Weg können pädagogische Fachkräfte individuelle Angebote und Projekte an den Themen der Kinder ausrichten. Wichtig ist dabei, dass die Beobachtungen in erster Linie den Stärken, Interessen und Bedürfnissen der Kinder folgen. Beobachtungen werden von pädagogischen Fachkräften auch genutzt, um mit den Kindern in einen Dialog zu treten. Dadurch entsteht oft ein intensiver Austausch mit dem Kind, der zusätzliche Einblicke in seine aktuellen Interessen und Wünsche gibt. In regelmäßigen Teamsitzungen besprechen die pädagogischen Fachkräfte ihre Beobachtungen und tauschen sich zu unterschiedlichen Erfahrungen und Einschätzungen aus. Der Blickwinkel auf das Kind wird zudem durch Gespräche mit den Familien erweitert. Gleichzeitig sind die Beobachtungen Grundlage für die jährlich stattfindenden Entwicklungsgespräche. Seite 24 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Teile der Beobachtungen werden für die Kinder und Familien in einer individuellen Dokumentation der Bildungs- und Entwicklungsprozesse zu - sammengefasst. Dabei liegt das Augenmerk darauf, das Kind und dessen Familie aktiv in den Prozess einzubinden und gemeinsam zu entscheiden, welche Inhalte präsentiert und dokumentiert werden sollen. Alltagsintegrierte Sprachförderung Sprachliche Kompetenzen sind eine Schlüsselqualifikation in der Bildung von Kindern. Sie sind entscheidend, um mit anderen in Kontakt zu treten, sich mitzuteilen und um andere zu verstehen. Sprachförderung ist somit eine grundlegende Aufgabe aller Kindertageseinrichtungen. Den ge - samten Alltag für Sprachförderung zu nutzen, trägt zu einer erfolgreichen Entwicklung sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen von Kindern bei. Dazu gehört, dass pädagogische Fachkräfte als sprachliches Vor - bild Alltagssituationen begleiten, Gespräche initiieren, weiterführende Fragen stellen, mit den Kindern zusammen denken, ihnen zuhören und ihre Themen und Interessen sprachlich aufgreifen. Auch die Gestaltung von Räumen durch Schriftzüge, Bezeichnung von Gegenständen und Darbietung von Büchern sind ein wichtiges Element der alltagsintegrier - ten Sprachförderung. Zusammenarbeit mit der Grundschule Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ist für Kinder, deren Familien und die pädagogischen Fachkräfte ein bedeutender Schritt. Ihn gemeinsam zu bewältigen, sehen wir als spezielle Entwicklungsaufgabe im letzten Kindergartenjahr. In diesem Zeitraum unterstützen wir die an - gehenden Schulkinder mit Projekten und Ausflügen zum Themengebiet Einschulung. Dabei kooperieren die Kindergärten mit den Grundschulen der Umgebung. Besonders durch Besuche der Grundschule lernen die Kinder die neue Bildungseinrichtung kennen und können sich ein Bild davon machen, was es heißt, ein Schulkind zu sein. Begleitet und unterstützt wird dies von den pädagogischen Fachkräften aus der Einrichtung des Kindes. Parallel dazu wird angestrebt, dass Lehrerinnen und Lehrer den Kindergarten besuchen und so ein Austausch mit Kindern und den pädagogischen Fachkräften stattfindet. Familien im letzten Jahr vor der Schule intensiv zu begleiten, gelingt zum Beispiel über Elternabende und Entwicklungsgespräche, die den Schuleintritt der Kinder thematisieren. Hier haben Familien Gelegenheit, Fragen zu stellen, Ängste zu besprechen und eine kompetente Beratung durch die pädagogischen Fachkräfte in Anspruch zu nehmen. Seite 25 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Zusammenarbeit mit Familien Kinder sind immer Teil eines Familiensystems. Sie wachsen mit Mutter und Vater, bei einem alleinerziehenden Elternteil, bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft, mit zwei Müttern oder zwei Vätern, mit Geschwistern, mit den Großeltern oder in anderen Familienkonstellationen auf. Vor dem Hintergrund vieler verschiedener Familienformen beziehen wir mehr Menschen ein, als der Begriff Eltern fasst. Die wichtigsten Bezugspersonen und Expertinnen und Experten für das Kind sind jene, die von zu Hause bekannt sind. Bildungs- und Erziehungsprozesse in Krippe, Kindergarten und Hort gelingen daher am besten, wenn sie in enger und vertrauens - voller Zusammenarbeit mit diesen Menschen erfolgen. Bildungs- und Erziehungspartnerschaft Zusammenarbeit mit Familien bedeutet für uns immer eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, die zwischen pädagogischen Fachkräften, Leitung und den Familien im Sinne der Kinder besteht. Sie basiert auf einer wertschätzenden Grundhaltung, die die individuellen Erziehungs- kompetenzen der Eltern anerkennt und die Unterschiedlichkeit der fami - lialen Lebensbedingungen und Lebensentwürfe respektiert. Eine stabile Zusammenarbeit wächst in vielen kleinen Schritten des Miteinanders und der gemeinsamen Freude und braucht eine gute Gesprächskultur. FRÖ - BEL-Krippen, -Kindergärten und -Horte sind Lebens- und Erfahrungswelten von und für Kinder – und Orte, an denen Familien selbstverständlicher Teil des Geschehens sind. Dialog als Basis gelingender Zusammenarbeit Wesentlich für diese Zusammenarbeit ist zum einen der regelmäßige Dialog über die Entwicklung und die Bildungsinteressen des Kindes. Zum anderen ist es aber auch eine Verständigung über gegenseitige Erwar - tungen, familiale und kindliche Bedürfnisse sowie mögliche Probleme. Diese Gespräche finden regelmäßig und geplant statt, orientieren sich an den Themen der Kinder und nehmen den Bedarf der Familien und der Einrichtung auf. Den grundlegenden Rahmen bilden ein ausführli - ches Aufnahmegespräch zur Vorbereitung der Eingewöhnung sowie das mindestens einmal jährlich stattfindende Entwicklungsgespräch, in dem aktuelle Themen, Stärken und Entwicklungspotenziale des Kindes bespro- chen werden. Der Erziehungsdialog lebt von gegenseitigem Vertrauen, guten Kommunikationsstrukturen und dem Anspruch, dass die Bezugs - personen des Kindes kontinuierlich über die pädagogische Arbeit und das Alltagsgeschehen in der Kindertageseinrichtung informiert werden. Die transparente Gestaltung der pädagogischen Arbeit gehört ebenso zu den Eckpfeilern einer gelingenden Zusammenarbeit. Anhand von Dokumentationen in Form von Fotostrecken oder -reihen, Projektmappen Seite 26 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 oder kurzen Alltagsanekdoten werden Erlebnisse, Projekte und Momente des Alltags sichtbar gemacht. Beteiligung von Familien Familien sind willkommen, sich in die Gestaltung des pädagogischen All- tags einzubringen und eingeladen, an Bildungsangeboten mitzuwirken. à mehr unter „Ehrenamtliche im Alltag“, S. 29 Unsere Krippen, Kindergärten und Horte sind als Bildungseinrichtungen auch immer Begegnungsräume für Eltern und Familien. Sie ermöglichen den Aufbau von Kontakten und Netzwerken. Dazu tragen auch ge - meinsame Veranstaltungen wie Feste, Elternabende und gemeinsame Projekte bei. Die Beteiligung der Eltern erfolgt darüber hinaus in Mitwir - kungsgremien, die durch die jährliche Wahl der Elternvertretungen und Gesamtelternvertretungen (Elternbeirat) besetzt werden. Elternbeschwerden werden im Rahmen des FRÖBEL-Beschwerdema - nagements auf allen Ebenen zeitnah, verantwortungsbewusst und aufklä- rend bearbeitet und als Impuls zur Veränderung unserer Arbeit gewertet. Leitung und Team Eine funktionierende Zusammenarbeit aller Mitarbeiterinnen und Mit - arbeiter einer Einrichtung ist Grundlage für die Qualität des Alltags. Die Verantwortung hierfür liegt bei der Leitung und bei jeder einzelnen pä - dagogischen Fachkraft, die sich engagiert und eigenverantwortlich in den gesamten Prozess einbringt. Die Herausbildung einer gemeinsamen Teamkultur sowie einer ressourcenorientierten Zusammenarbeit, die die gesamte Einrichtung in den Blick nimmt, ist dabei ein anspruchsvoller Prozess, zu dem Leitung, pädagogische Fachkräfte, Küchenpersonal wie auch technische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen Beitrag leisten. Alle sind durch ihre Haltung und ihre Handlungen Vorbilder für Kinder und deren Familien. Sie sorgen für eine offene und beteiligungsfreundliche Atmosphäre, in der die Bedürfnisse der Kinder wahrgenommen werden und in der eine Partizipationskultur im Team, mit den Kindern und ihren Familien entsteht. Kinder erhalten außerdem die Möglichkeit, ihre Rech - te, wie sie im Leitbild formuliert sind, kennenzulernen und zu leben. Bei Veränderungen im Haus wird die Perspektive der Kinder stets mitgedacht. Die pädagogischen Aufgaben und Ziele werden durch eine interne Organisationsstruktur unterstützt, die den Informationsfluss zwischen den Teammitgliedern sicherstellt und einen regelmäßigen fachlichen Aus - tausch sowie gemeinsame Reflexionen ermöglicht. Seite 27 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Die Einrichtungsleitung nimmt in der Planung und Gestaltung aller Prozesse eine besondere Rolle ein. Ihre Aufgabe ist es, durch transparentes und klares Führungshandeln alle Beteiligten einzubinden und Impulse für die (Weiter-)Entwicklung der pädagogischen Arbeit zu geben. Sie trägt die Verantwortung dafür, die Bedingungen für eine fachlich hochwertige Pädagogik bei FRÖBEL bereitzustellen, die die gesamte Einrichtung und die Kinder mit ihren Familien in den Blick nimmt und so optimale Bildungs- und Entwicklungschancen der Kinder ermöglicht. Kinderschutz Das Wohl und der Schutz der uns anvertrauten Kinder ist für uns oberstes Gebot. In allen Krippen, Kindergärten und Horten gilt das FRÖBEL-Kin - derschutzkonzept: „Kinder schützen – Eltern unterstützen – Erzieherinnen und Erzieher stärken“. Handeln bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung Ein FRÖBEL-Kinderschutzordner dient als Nachschlagewerk und Orien - tierungshilfe. Dort sind die Verantwortlichkeiten auf Einrichtungsebene und im FRÖBEL-Kinderschutznetzwerk, die Verfahrensabläufe und die Dokumentation sowie ggf. die Meldung an das zuständige Jugendamt verbindlich geregelt. Bei Anzeichen einer möglichen Kindeswohlge - fährdung bei von uns betreuten Kindern und Familien erfolgt eine Risiko- abschätzung unter Hinzuziehung der internen regionalen FRÖBEL-Kin - derschutzfachkräfte und ggf. der zentralen Kinderschutzkoordinatorin sowie externer Fachstellen vor Ort. Ziel ist es, durch die vertrauensvolle Einbeziehung der Familien die Gefährdung abzuwenden. Sollte dies nicht gelingen, werden weitere Wege aufgezeigt. Im Kontakt mit dem zustän- digen Jugendamt streben die FRÖBEL-Fachkräfte eine Lotsenfunktion an. Gewaltfreie Erziehung bei FRÖBEL Kinderschutz heißt für uns auch, dass alle in den FRÖBEL-Einrichtungen Tätigen selbstverständlich gewaltfrei mit den ihnen anvertrauten Kindern umgehen. In einem gemeinsamen Fachaustausch und dem kontinuierlich geführten Reflexionsprozess im Team überprüfen sie ihre Haltung sowie die Wirkung ihrer Worte und ihres Handelns. Dieser in allen FRÖBEL-Einrich- tungen installierte Teamprozess stellt sicher, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich der Thematik sowie ihrer Verantwortung bewusst sind und sich nicht nur aus akutem Anlass damit auseinandersetzen. Zusätzlich zu diesem Teamprozess geht FRÖBEL über die gesetzliche For - derung nach der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses hinaus. So verpflichten sich die pädagogischen Fachkräfte sowie die längerfristig Seite 28 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 tätigen Praktikantinnen oder Praktikanten bei FRÖBEL mit einer „Persön- lichen Erklärung zum Kinderschutz“, das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung und ihren Schutz vor Missbrauch in jeglicher Form anzuerken - nen und umzusetzen. Kindliche Sexualität und körperliche Selbstbestimmung Das FRÖBEL-Kinderschutzkonzept und das FRÖBEL-Leitbild bieten auch den Rahmen für die ganzheitliche Bearbeitung von Themen der ge - schlechtersensiblen Pädagogik und Sexualpädagogik sowie zum fairen Miteinander der Kinder und zur Problematik sexueller Übergriffe von Kin - dern untereinander. Es geht darum, dass die pädagogischen Fachkräfte im Team zunächst eine gemeinsame Haltung entwickeln, altersangemes- sene sexuelle Aktivitäten von Übergriffen unterscheiden sowie zeitnah und angemessen darauf reagieren können. Sexuelle Übergriffe werden als Gewaltthema mit besonderer Spezifik betrachtet. Konfliktpräventions- und Konfliktlösungsstrategien werden ebenso gemeinsam mit den Kindern erarbeitet wie die Regeln zu den sogenannten Doktorspielen. Kinder und auch deren Familien sollen die Erwachsenen zu diesen Problematiken als offen und ansprechbar wahrnehmen, die ihr Anliegen ernst nehmen und ihnen Sicherheit bieten. Präventiver Kinderschutz Pädagogische Arbeit bewegt sich oft im Spannungsfeld zwischen Nähe und Distanz. Die Sicherheit für Kinder und das Handeln der Fachkräfte werden gestärkt, wenn es im Team ein Bewusstsein für risikobelastete Alltagssituationen gibt und regelmäßige Reflexionsprozesse stattfinden. Darüber hinaus gibt es in allen Einrichtungen verbindliche Regeln im täglichen Umgang, z. B. dass Kinder nicht mit Koseworten angesprochen werden oder unbekleidet umherlaufen. Grenzsetzungen sind pädagogisch begründet und werden im Team und im Dialog mit den Eltern abgestimmt. Unbeabsichtigte grenzwerti - ge Situationen werden gegenüber den Kindern und ihren Eltern zeitnah und proaktiv kommuniziert. Das schafft Vertrauen und beugt Missver - ständnissen vor. Wenn Grenzverletzungen gegenseitig niedrigschwellig angesprochen werden, erfahren Kinder dadurch ihr Recht auf körperliche Selbstbestimmung. Eltern erleben, dass die Fachkräfte mit den ihnen anvertrauten Kindern verantwortlich umgehen. Seite 29 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Umgang mit Beschwerden Beschwerden im Rahmen des Kinderschutzes werden vertrauensvoll, verantwortlich und immer mit der nötigen Ernsthaftigkeit behandelt. Ziel ist es, jederzeit den Schutz der Kinder in den Krippen, Kindergärten und Horten zu gewährleisten, Missstände schnellstmöglich abzubauen und in der Konsequenz präventiv zu wirken. Gemeinsam mit den Kindern werden entwicklungsangemessene Formen der Beteiligung und offenen Kommunikation gefunden und etabliert. So bekommen sie die Möglich - keit, sich zu äußern, wenn ihnen etwas unangenehm ist und sie in ihren Gefühlen verletzt sind. Auch für die Familienangehörigen der Kinder sind innerhalb der FRÖBEL-Gruppe klare Strukturen vorhanden, die es ihnen ermöglichen, auf direktem Wege Bedenken und Beschwerden zu äußern. Ehrenamtliche im Alltag Die pädagogische Arbeit in unseren Krippen, Kindergärten und Horten kann und soll durch ehrenamtliche Tätigkeiten von Familien und anderen Freiwilligen unterstützt und bereichert werden. Auf diese Weise werden zusätzliche Bildungsmöglichkeiten und Erfahrungen für Kinder geschaf - fen. Die Förderung ehrenamtlichen Engagements gehört daher zum Selbstverständnis jeder FRÖBEL-Einrichtung – sie soll die hauptamtliche pädagogische Tätigkeit ergänzen, nicht ersetzen. Eltern und Familien erhalten durch eigenes ehrenamtliches Engagement die Möglichkeit, den Alltag des eigenen Kindes mitzuerleben und aktiv zu bereichern. Darüber hinaus begrüßen wir in unseren Kindertageseinrich - tungen Menschen aller Altersgruppen, aus verschiedenen Kulturen und Berufen, die Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit haben. Im pädagogischen Alltag unterstützen ehrenamtlich Tätige bei besonde- ren Projekten. Sie bringen ihre Kompetenzen und Fähigkeiten beispielswei- se im Sport oder durch musikalische Aktivitäten ein oder lesen Kindern vor. Ehrenamtliche werden in FRÖBEL-Einrichtungen in die bestehenden Struk- turen eingebunden, fachlich vorbereitet und begleitet. Auf diese Weise erhalten sie wichtige Informationen und werden in die Teams der Krippen, Kindergärten und Horte integriert. Seite 30 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Vereinbarkeit von Familie und Beruf Viele Familien stehen vor der besonderen Herausforderung, Berufsleben und Familienleben miteinander in Einklang zu bringen. Um diese Ansprü - che verwirklichen zu können, brauchen sie Unterstützung vonseiten der Kindertageseinrichtung. Als familienunterstützender Dienstleister nehmen wir die damit verbundene Verantwortung wahr und reagieren engagiert auf die Wünsche und Bedürfnisse berufstätiger Eltern. Wir passen unsere Angebote und Öffnungszeiten an die Familien an. Schließtage aufgrund von Teamfortbildungen oder Brückentagen wer - den langfristig angekündigt, damit Familien sich darauf einstellen können. Kooperationen mit Unternehmen Unser Ziel ist es auch, Wünsche und Belange von Unternehmen sowie berufstätiger Eltern in eine optimale Betreuungslösung zu integrieren. Vor diesem Hintergrund haben viele unserer Einrichtungen Partnerschaften zu Unternehmen aufgebaut. Arbeitgeber und Kindertageseinrichtung arbeiten gemeinsam daran, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Seite 31 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Qualität und Qualitätsentwicklung Kinder, die eine Krippe, einen Kindergarten oder einen Hort der FRÖBEL-Gruppe besuchen, erhalten ein hochwertiges pädagogisches Angebot. Die Qualität der pädagogischen Arbeit ist durch einen gemein- samen Orientierungsrahmen definiert und wird durch die FRÖBEL-Stan - dards betont. Durch den Einsatz verschiedener Verfahren zur internen und externen Evaluation wird die pädagogische Qualität stetig weiter - entwickelt und gesichert. Damit sind Qualitätsentwicklungsmaßnahmen verankert, die zwei unterschiedliche Perspektiven auf das System einer Kindertageseinrichtung ermöglichen und sich sinnvoll ergänzen. Interne und externe Evaluation Einen fachlichen Rahmen für die Qualitätsentwicklung und -sicherung bildet der NKK (Tietze & Viernickel, 2015 3). In seinen Qualitätsbereichen wird beste Fachpraxis durch konkrete Handlungsempfehlungen für pä- dagogische Fachkräfte beschrieben. Mittels der Checklisten des dazuge- hörigen Handbuchs „Pädagogische Qualität entwickeln“ (Tietze, 2013 4) schätzen die Teams ihre pädagogische Arbeit selbst ein. Durch diese regelmäßig durchgeführten internen Evaluationen werden verstärkt die Verantwortung und die fachliche Kompetenz des pädagogischen Per - sonals unseren Kindertageseinrichtungen für die Sicherung der Qualität ihrer Arbeit betont. Mithilfe verschiedener Methodenbausteine des Hand- buchs werden auf Basis der Ergebnisse Qualitätsentwicklungsprozesse angestoßen, die in Zielvereinbarungen festgelegt und durch geplante Umsetzungsschritte ausgeführt werden. Auf der anderen Seite wird die externe Evaluation als fester Bestandteil der Qualitätsentwicklung und -sicherung genutzt. Durch eine objektive und unabhängige Expertensicht von außen erhalten die Teams weitere wertvolle Impulse als Ausgangspunkt zur Weiterentwicklung der päda - gogischen Arbeit. 3 Tietze, W. & Viernickel, S. (Hrsg.) (2015). Pädagogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder. Ein nationaler Kriterienkatalog (5., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage). Weimar, Berlin: verlag das netz. 4 Tietze, W. (Hrsg.) (2013). Pädagogische Qualität entwickeln. Praktische Anleitung und Methoden - bausteine für die Bildung, Betreuung und Erziehung in Tageseinrichtungen für Kinder von 0-6 Jahren (3., Auflage). Berlin: Cornelsen. Seite 32 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Eltern- und Mitarbeiter*innenbefragung Des Weiteren ist die regelmäßig stattfindende Eltern- und Mitarbeiter*in - nenbefragung fester Bestandteil des Systems der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Die Ergebnisse der Befragungen geben wertvolle Rück - meldungen, aus denen sich durch kritische Auseinandersetzungen Verän- derungen entwickeln lassen, die wiederum als verbesserte Bedingungen nicht nur Kindern und deren Familien, sondern auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugutekommen. Seite 33 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Fortbildung und Wissenstransfer Um Kindern die Möglichkeit zu geben, sich ihren Bedürfnissen und Inter - essen entsprechend entwickeln zu können, arbeiten wir in einem stetigen Prozess an der Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Qualität. Dazu gehören insbesondere auch Angebote zur Fort- und Weiterbildung sowie eine gemeinsame Reflexion des pädagogischen Handelns und fachliche Profilierung in den Teams der FRÖBEL-Einrichtungen. Mit dem 2014 eingeführten FRÖBEL-Curriculum haben alle Mitarbeiterin - nen und Mitarbeitern die Möglichkeit, die Grundlagen der pädagogi - schen Arbeit bei FRÖBEL sowie spezifische Themengemeinsam in ihren Teams oder auch in überregionalen und damit teamübergreifenden Seminaren zu diskutieren und zu reflektieren. Darüber hinaus stehen in unserem jährlichen Fortbildungsprogramm Seminarangebote für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von FRÖBEL, auch denjenigen aus Verwaltung, Küche und Hauswirtschaft sowie Tech- nik, zur Verfügung. Sie erhalten über diesen Seminarkatalog die Chance, ihre Kompetenzen individuell in ausgewählten Themenschwerpunkten zu vertiefen und so eine Fachkarriere anzustreben. Ebenso besteht die Möglichkeit, eine Führungskarriere einzuschlagen, um sich langfristig auf eine Leitungstätigkeit vorzubereiten. Durch dieses umfangreiche Bildungsangebot für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese ihre Kompetenzen auf Basis aktueller wis - senschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel stetiger Qualitätsverbesserung der pädagogischen Arbeit systematisch weiterentwickeln. Seite 34 Notizen www.froebel-gruppe.de | FRÖBEL-Rahmenkonzeption | Stand August 2018 Unterstützung vor Ort: FRÖBEL-Fachberatung Seit Juli 2010 gibt es in allen regionalen Geschäftsstellen bei FRÖBEL Fachberaterinnen und Fachberater, die die pädagogische Arbeit der Krippen, Kindergärten und Horte unterstützen. Übergeordnetes Ziel der Fachberaterinnen und Fachberater ist es, durch den direkten Kontakt zu den Leitungen und Teams die Entwicklung der Kindertageseinrichtungen im Sinne bestmöglicher Bildung, Erziehung und Betreuung vertrauensvoll zu begleiten. Ebenso werden in Gesprächen zwischen Fachberatung und regionaler Geschäftsleitung aktuelle Themen aus der Praxis aufgegriffen, diskutiert und gemeinsam Entwicklungen angestoßen. Die Fachberaterinnen und Fachberater sind Begleitende der pädago - gischen Fachkräfte und bieten durch professionelle Beratungsange - bote Hilfe zur Selbsthilfe. Vornehmliche Aufgabe ist es, die Fachkräfte in den Einrichtungen so zu stärken, dass sie befähigt sind, nicht nur die pädagogische Qualität voranzutreiben und zu sichern, sondern auch die einrichtungsbezogenen Abläufe zu optimieren. Fachberatung bei FRÖBEL ist dabei gekennzeichnet von einer hohen frühpädagogischen Fachkompetenz. Mit Zusatzqualifikationen aus den Bereichen Beratung und Coaching bringen sie in verschiedenen Settings ihre Expertise ein. In dem engen Kontakt zu den Teams der Krippen, Kindergärten und Horte liegt die Chance, konkrete und auf die Bedürfnisse der Kindertagesein - richtung abgestimmte Unterstützungsleistungen zu erbringen. So werden Qualitätsentwicklungsprozesse systematisch begleitet und methodisch unterstützt. Die Fachberaterinnen und Fachberater beraten bei der pä - dagogischen Profilbildung der Einrichtungen, bei der Erarbeitung von Einrichtungskonzeptionen und bei der Umsetzung unternehmensspezi - fischer Anforderungen. Zur fachlichen Unterstützung der Teams bieten sie Fortbildungen zu verschiedenen pädagogischen Themen an oder initiieren und moderieren regionale Arbeitskreise, die dem kollegialen Austausch dienen sowie die Fachkompetenz der pädagogischen Fach - kräfte erweitern. Um den überregionalen Austausch unter den regional angesiedelten Fachberaterinnen und Fachberatern sicherzustellen, finden in regelmä - ßigen Abständen Fachberatungskonferenzen statt. Diese werden von dem Team Pädagogik und Qualitätsentwicklung ausgestaltet und dienen darüber hinaus als Rückmeldeinstanz, um eine Optimierung der von dort aus gesteuerten Unterstützungsleistungen für FRÖBEL zu erreichen. FRÖBEL e.V. Alexanderstr. 9 10178 Berlin info@froebel-gruppe.de www.froebel-gruppe.de
Anlage 1 Auswertungsformular V 0722 2021
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1 Anlage 1 zur Vorlage V/0722/2021 Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster Auswertungsformular Ausgeschriebene Einrichtung: Kindertageseinrichtung südlich Hiltruper Straße in Angelmodde Name und Adresse des Trägers: Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Münsterland e.V. Gustav-Stresemann-Weg 62 48155 Münster 1. Trägerhintergrund / Trägerdarstellung Mögliche Beschreibung des Trägers und seiner Betätigungsfelder, Verbandszugehörigkeit, Leitbild etc. - Gründung des ASB Kreisverbandes Münsterland e.V. im Jahr 1972 - Anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe - Betreibt bereits 6 Kitas in Münster (Kinderhaus / Coerde / Angelmodde / Wolbeck und Mitte Süd) zwei weitere in Planung (York + Düesbergweg) sowie vier Großtagespflegestellen - Der ASB ist eine Hilfsorganisation und ein Wohlfa hrtsverband - Der ASB setzt sich aus dem Bundesverband, den Lan desverbänden sowie Kreis- und Orts- verbänden zusammen - Mitglied „Charta der Vielfalt“: Vielfalt als Bere icherung und Chance - Die Grundlage der Arbeit bilden humanitäre und de mokratische Grundsätze - Der ASB arbeitet parteipolitisch neutral und konf essionell ungebunden - Der ASB Kreisverband arbeitet am Leitbild der Ges amtorganisation - Der ASB ist bestrebt, den Bereich Kinder- und Jug endhilfe in Münster auszubauen - Leitbild der Kinder- und Jugendarbeit „Jedes Kind ist einmalig“ (Nutzen individueller Res- sourcen, Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten) - Einsatz für Chancengleichheit 2. Wirtschaftlichkeit Angebotener Trägeranteil 3,5 % Trägeranteil 3. Fachlichkeit / Pädagogik 3.1. Rahmenkonzept Fachliche Ausrichtung: - Alle fachlichen Anforderungen umfassend erfüllt / Erfahrungen in der Kindertagesbetreuung liegen vor - Grundsätze der pädagogischen Arbeit: ganzheitlich es Lernen, ressourcenorientiertes Arbei- ten, Entlastung und Unterstützung von Familien und Toleranz, Vielfalt und Offenheit - Ganzheitlicher Bildungsansatz durch Förderung in sämtlichen Bildungsbereichen - übergeordnetes pädagogisches Ziel: Erlernen von e inem partnerschaftlichen, demokrati- schen, toleranten, inklusiven und gleichberechtigten Miteinander - Situationsorientierter Ansatz - Freispiel als wichtiges Element im Kita-Alltag: i ndividuelles und freiwilliges Lernen - Jedes Kind soll den gleichen Zugang zur Bildung e rhalten - Raumgestaltung: Aufteilung in Funktionsbereiche m it Freiräumen zur Umgestaltung - Themenbezogene Projekte und AGs 2 Anlage 1 zur Vorlage V/0722/2021 - Alltagsintegrierte Sprachförderung - Bildungsdokumentationskonzept liegt vor - Einrichtungsbezogene pädagogische Schwerpunkte: G esunde Ernährung, Bewegung, Mu- siktherapie Flexible Betreuung: - Regelöffnungszeiten: 07.00 Uhr - 16.15 Uhr (freit ags 07.00 Uhr - 15.00 Uhr), bei Bedarf ab 06.30 Uhr bis 20.00 Uhr - Max. 20 Schließungstage pro Jahr - Erweiterte Betreuungszeiten können bei Bedarf ein gerichtet werden (Angebote gem. § 48 KiBiz) - Weitere flexible Betreuungsangebote werden famili enunterstützend weiterentwickelt und be- finden sich im Ausbau - Synergien durch mehrere Standorte nutzen 3.2. Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusio n und Genderthematik Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Querschnittsaufgaben vor. Der Träger stellt fol- gende Merkmale besonders heraus: - Integration und Inklusion: Beide Querschnittsaufg aben sind im Leitbild des ASB verankert und werden standortbezogen unterschiedlich umgesetzt - Aufnahme von Kindern mit und ohne Behinderung ist erwünscht, personelle Ressourcen ste- hen dafür zur Verfügung - Schaffung von Chancengleichheit durch frühzeitige ganzheitliche Förderung - Multikulturelle und multiprofessionelle Teams - Träger hat Erfahrungen im Bereich der Flüchtlings hilfe und in der Betreuung von Kindern / Flüchtlingskindern - Partizipation grundlegend in der Arbeit verankert (Beschwerdemanagement für Kinder) - ASB unterstützt die Weiterentwicklung seiner Einr ichtungen zu Familienzentren - Genderthematik soll konzeptionell weiterentwickel t werden 3.3. Gesundheitsförderung Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Gesundheitsförderung vor. Der Träger stellt fol- gende Merkmale besonders heraus: - Bewegungsförderung steht als großer Teil der Gesu ndheitsförderung im Vordergrund - Gesunde Ernährung: o in der Kita Grünschleife wurde eine Frischkostküch e realisiert, andere Einrichtungen werden über eine trägereigene Zentralküche, in Begleitung einer Ökotrophologin, ver- sorgt o Ökotrophologin berät Einrichtungen 1x wöchentlich zu Ernährungsthemen o Frühstücksbuffet (Kinder werden aktiv einbezogen) o Projekte zum Thema Ernährung & Gesundheit o „Kinderküchenrat“ (Speiseplangestaltung mit den Ki ndern) o Akademie für gesunde Kinderernährung - Differenziertes Hygienekonzept wurde erarbeitet 3.4. Sozialraumorientierung und Kooperationspartner Geplante Vernetzungen: - Vernetzungen mit Pädagog/-innen, Therapeut/-innen , Ärzt/-innen, Psycholog/-innen, Frühför- derstellen, familienentlastende Dienste etc. - Kooperation mit Schulen und Tagespflege, um Überg änge zu schaffen und zu begleiten - Kooperation mit Fachschulen für Sozialpädagogik - Teilnahme an Stadtteilarbeitskreisen, Fachgremien und AG’s 3 Anlage 1 zur Vorlage V/0722/2021 - Durch die bestehende Nähe zu den Einrichtungen in Angelmodde & Wolbeck sollen die be- reits vorliegenden Kooperationen verstärkt werden - Angebot von familienzentrumähnlichen Leistungen 3.5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Erziehungs- und Bildungspartnerschaften vor. Der Träger stellt folgende Merkmale besonders heraus: - Haltung: „Eltern als Experten ihrer Kinder“ - Wertschätzende Haltung Eltern und Kindern gegenüb er - Individuelles Eingewöhnungskonzept am Kind orient iert - Strukturierte Elternarbeit findet statt - Informationsgespräche, Entwicklungsgespräche, Elt ernabende usw. - Elternhospitationen möglich - Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat - Feste und Aktionen für Familien - Hilfestellung und Begleitung von Familien in beso nderen Lebenslagen - Jährliche Abfrage der Betreuungszeiten 3.6. Organisationskultur und Qualität sichernde Maß nahmen Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Organisationskultur und qualitätssichernden Maßnahmen vor. Der Träger stellt folgende Merkmale besonders heraus: - Personaleinsatz nach KiBiz-Vorgaben / Flexibilitä t des personellen Einsatzes durch mehrere Einrichtungen in Münster gegeben - Interne sowie externe Fortbildungsangebote für Mi tarbeitende (5 Bildungstage pro Jahr) - Internes Bildungsangebot „Bildungswerk“ - Ein ausführliches Qualitätsmanagement wird mit de n Mitarbeitenden weiterentwickelt - Betriebliches Gesundheitsmanagement für alle Mita rbeitenden - Bezahlung der Mitarbeitenden in Anlehnung an den TVöD - Online gestütztes Arbeitsmaterial für Mitarbeiten de zur Entlastung - Kinderschutzkonzept liegt vor - Regionale Fachberatung & Supervision stehen zur V erfügung - Schwerpunkt: Multiplikatorenschulungen - Netzwerkarbeit soll weiter ausgebaut werden 4. Besondere Merkmale / Eignung - ASB betreibt Kitas und Tagespflegestellen (sensib ilisierter Fokus auf den Bereich der U3 Be- treuung mit vielfältiger Angebotsstruktur). - Synergien durch räumliche Nähe von Einrichtungen, Netzwerkstrukturen in Münster Südost bereits vorhanden - Fachbereichsübergreifende Angebote (Sozialbüro, I ntegration, ZUE, Ferienbetreuung, etc.) sind in den Stadtteilen verankert und somit ist der ASB als Träger bei den Familien bekannt 4 Anlage 1 zur Vorlage V/0722/2021 Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster Auswertungsformular Ausgeschriebene Einrichtung: Kindertageseinrichtung südlich Hiltruper Straße im Stadtteil Angelmodde Name und Adresse des Trägers: Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Josefstraße 2 48151 Münster 1. Trägerhintergrund / Trägerdarstellung Mögliche Beschreibung des Trägers und seiner Betätigungsfelder, Verbandszugehörigkeit, Leitbild etc. - Caritasverband für die Stadt Münster e.V. ist als Wohlfahrtsverband anerkannter Träger von 2 Kitas in Münster (Miriam & Kleines Senfkorn) - Caritas Philosophie: Für Menschen, für Münster - Caritas umfasst die Abteilungen Jugend- und Famil ienhilfen, Jugendberufshilfen und Woh- nen, soziale Beratungsdienste sowie Hilfen für Senioren - Expertise für die Fachberatung in der Kindertages betreuung durch kollegialen Ausstauch mit der Erziehungsberatungsstelle, den Frühen Hilfen sowie den Hilfen zur Erziehung - Die neue Kita südlich Hiltruper Straße liegt in u nmittelbarer Nähe der Kita Miriam - Ziel dieser Bewerbung ist es, die jetzige Immobil ie aufzugeben und die Kita Miriam in der ge- planten Kita südlich Hiltruper Straße als 7-Gruppen-Kindertageseinrichtung im Sinne einer “Vernetzungskita“ weiterzuentwickeln. 2. Wirtschaftlichkeit Angebotener Trägeranteil 3,4 % Trägeranteil 3. Fachlichkeit / Pädagogik 3.1. Rahmenkonzept Fachliche Ausrichtung: Alle fachlichen Anforderungen umfassend erfüllt / Erfahrungen in der Kindertagesbetreuung liegen vor - Leitbild der Caritas Münster ist das christliche Selbstverständnis des Wohlfahrtsverbandes - Förderung einer ganzheitlichen, kindgerechten Ent wicklung entsprechend dem Erziehungs- und Bildungsauftrag (Förderung des leiblichen, seelischen und geistigen Wohles des Kindes) - Alltagsintegrierte Sprachförderung (BasiK) - Umfassendes Institutionelles Schutzkonzept liegt vor - Netzwerk-Kita mit modernem Raumprogramm für bedar fsgerechte Elternarbeit und Elternbil- dung - digitalen Wandel als Einrichtung aufgreifen und i n den Kitaalltag integrieren und für Eltern und Kinder erschließen und nutzbar machen - Familienzentrum zur Jugendhilfe Kita entwickeln d urch die Einbettung der Jugendhilfe Dienste der Caritas Flexible Angebote: - Regelöffnungszeiten: 07.15 Uhr – 16.15 Uhr - Flexible Betreuungszeiten können bei Bedarf der E ltern entwickelt werden 5 Anlage 1 zur Vorlage V/0722/2021 3.2. Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusio n und Genderthematik Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Querschnittsaufgaben vor. Der Träger stellt fol- gende Merkmale besonders heraus: - Prävention: Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster liegt vor - Partizipation und Teilhabe als Grundlage der päda gogischen Arbeit - Schwerpunkt: ganzheitliche alltagsintegrierte Ver mittlung von Sprache - Inklusion als fester Bestandteil der päd. Arbeit und gelebte Vielfalt mit Unterstützung durch Fachkräfte und Inklusionsfachkraft - Vernetzung und Zusammenarbeit mit internen und ex ternen Therapeuten - Thema Inklusion ist breit im Team aufgestellt. - geschlechterbewusste Gender-Pädagogik ist im Kita -Alltag integriert 3.3. Gesundheitsförderung Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Gesundheitsförderung vor. Der Träger stellt fol- gende Merkmale besonders heraus: - Gesunde Ernährung und bedarfsgerechte Angebote zu r Verpflegung - Resilienzförderung bereits Bestandteil der Eingew öhnungszeit - Coolnesstraining zur Bewegungsförderung und Grenz setzung Körperliches und seelisches Wohlbefinden steht im Vordergrund - Konzept zur Prävention sexualisierter Gewalt als Querschnittsaufgabe erarbeitet 3.4. Sozialraumorientierung und Kooperationspartner Geplante Vernetzungen: - Lage der neuen Kita in unmittelbarer Nähe zum Sta ndort der Miriam Kita - Kita Miriam ist seit 30 Jahren in Angelmodde vero rtet, Weiterentwicklung zur „Vernetzungs- kita“ geplant - Sehr multikulturell strukturierte Wohnbevölkerung - Fortführung und Weiterentwicklung des Familienzen trums und der PlusKita am neuen Stand- ort - Intensive und breit gefächerte Vernetzung mit Akt euren im Stadtteil vorhanden, diese lassen sich in südlich Hiltruper Straße / Angelmodde Süd fortsetzten - Das zukünftige Familienzentrum Miriam soll sich n och weiter als bisher als Netzwerk-Kita präsentieren - Vernetzung mit Kitas, Tagespflege und Grundschule n im Umfeld - Gremienarbeit in Arbeitskreisen und Kooperation m it Vereinen - Nutzung Spielplätze im Sozialraum zum Verweilen u nd Bewegen - Ziel noch stärker als Begegnungsstätte im Stadtte il zu wirken 3.5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Erziehungs- und Bildungspartnerschaften vor. Der Träger garantiert: - Transparente Zusammenarbeit zwischen Erziehern un d Eltern - Kommunikation auch über digitale Wege, z.B. über eine ElternApp, möglich - Gemeinsame niedrigschwellige Angebotewie Feste un d Ausflüge, Frühstücken, Kochen oder Basteln - Eltern Hospitationstage, um den Alltag in der Kit a zu erleben - Eingewöhnung in Anlehnung am „Berliner Modell“ - Elterngespräche –auch zu Hause- als Basis für ein gemeinsames Verständnis und einen of- fenen Dialog - Screening- und Dokumentationsverfahren sind Grund lage für die Gespräche - Mitwirkung in Elternrat und Elternvollversammlung en 6 Anlage 1 zur Vorlage V/0722/2021 - Netzwerk-Kita gewünscht für bedarfsgerechte Elter narbeit und Elternbildung 3.6. Organisationskultur und Qualität sichernde Maß nahmen Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen vor. Der Träger stellt folgende Merkmale besonders heraus: - Caritas Münster beschäftigt auf dem Stadtgebiet c a. 1.000 hauptberufliche Mitarbeiter/-innen - leistungsfähige Verwaltung, die insbesondere die Aufgaben der Personalabrechnung, -ent- wicklung und des Recruitings, sowie die finanztechnische Bewirtschaftung hochwertig si- cherstellt - Kita Miriam ist aktiv am aktuellen Quantitätsmana gement-Prozess beteiligt - Regelmäßige externe und interne Fortbildungen - Vernetzung der Einrichtung - interne und Träger-Fachberatung personell fest zu geordnet - konzeptionelle Fortentwicklungen und strukturelle Veränderungen - betriebliche Altersvorsorge über die KZVK, eine J ahressonderzahlung, sowie ein Leistungs- entgelt, Jobbike (Leezenleasing), ein Jobticket und ein Lebensarbeitszeitkontomodell 4. Besondere Merkmale / Eignung - lokal agierender Wohlfahrtsverband und langjährig e Präsenz im Quartier Bonnen- kamp/Osthuesheide/Angelmodde und dadurch ein fester Bestandteil mit hoher Akzeptanz in der Nachbarschaft und im Stadtteil - Träger benötigt Ersatzstandort für bestehende Kit a - vielfältige und belastbare Vernetzungen und Koope rationen - Digitales Lernen und Medienpädagogik - Differenziertes sexualpädagogisches Konzept 7 Anlage 1 zur Vorlage V/0722/2021 Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster Auswertungsformular Ausgeschriebene Einrichtung: Kindertageseinrichtung Südlich Hiltruper Straße im Stadtteil Angelmodde Name und Adresse des Trägers: DRK Münster Sozialwerk gGmbH Zumsandestraße 25/27 48145 Münster 1. Trägerhintergrund / Trägerdarstellung Mögliche Beschreibung des Trägers und seiner Betätigungsfelder, Verbandszugehörigkeit, Leitbild etc. - Gründung des DRK Kreisverbandes Münster: 1907 - Anerkannter Träger der freien Wohlfahrtspflege un d nationale Hilfsgesellschaft mit ca. 400 ehrenamtlichen Helfern und mehr als 320 hauptamtlichen Helfern in Münster - DRK Sozialwerk gGmbH ist 100% Tochter des Kreisve rbandes - Betreiber von acht Kindertageseinrichtungen und z wei Großtagespflegestellen als Kreisver- band und Sozialwerk gGmbH in Münster; Weitere Einrichtung an der Robert-Bosch-Straße eröffnet Anfang 2022 - Ehrenamtliche Gemeinschaften und Projekte: Blutsp ende, Jugendrotkreuz, Katastrophen- schutz, Kleiderladen, Mentoren „Fit für den Job“, Rettungshunde, Sanitäts- und Rettungs- dienst, Suchdienst, Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche, Arbeit mit Migranten - Hauptamtliche Geschäftsbereiche: Autismus-Therapi ezentrum, Breitenausbildung, Freiwilli- gendienste, Hausnotruf, häusliche Pflege, Kinderschutzambulanz, Kindertageseinrichtungen, Krankentransport, Migration und Integration, Seniorenwohngemeinschaften - Leitbild in Bezug auf Kind, Grundhaltung und Pers onal liegt vor - Strategischer Ausbau von Kindertageseinrichtungen - Erfahrungen in der Quartiersarbeit 2. Wirtschaftlichkeit Angebotener Trägeranteil 5,0 % Trägeranteil 3. Fachlichkeit / Pädagogik 3.1. Rahmenkonzept Fachliche Ausrichtung: - Alle fachlichen Anforderungen umfassend erfüllt / Erfahrungen in der Kindertagesbetreuung liegen vor - Situationsorientierter Ansatz nach Armin Krenz; P rojektarbeit - Schwerpunkt Naturwissenschaft /Technik (Haus der kleinen Forscher) - Schwerpunkt Bewegung und Ernährung (Zertifizierun g Bewegungskita) - DRK-eigenes päd. Konzept zum Erlernen der DRK Gru ndsätze („Henry und Mischi“); alle Mitarbeitenden werden diesbezüglich geschult - Teilnahme am Bundesprogramm SprachKitas in fünf E inrichtungen in Münster - Teilnahme am (auslaufenden) Bundesprogramm KitaPl us - Transparente Bildungsdokumentation gegenüber den Eltern - Eine Zertifizierung zum Familienzentrum wird, wen n möglich, angestrebt 8 Anlage 1 zur Vorlage V/0722/2021 Flexible Betreuung: - Regelöffnungszeiten: 07.00 Uhr – 17.00 Uhr, erwei terte Öffnungszeiten nach Bedarf der El- tern möglich - Träger bietet Modelle im Rahmen des § 48 KiBiz an 3.2. Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusio n und Genderthematik Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Querschnittsaufgaben vor. Der Träger stellt fol- gende Merkmale besonders heraus: - Das DRK Konzept ist aufgeschlossen gegenüber alle n Konfessionen / Nationen / Kulturen - Erfahrung durch Brückenprojekte und Erstaufnahmee inrichtung für Flüchtlinge - Einsatz von multikulturellen / multiprofessionell en Teams - Unterstützung des Fachbereichs Migration bei kult urellen oder sprachlichen Barrieren - Konzepte hinsichtlich der Gebärdensprache weitere ntwickelt - Partizipation aller Kinder im Alltag (Kinderkonfe renzen, Kinderparlament, Sprachbildung als Grundlage der freien Meinungsäußerung) - Partizipation der Elternschaft (Beteiligung und B eschwerdemanagement - Multiprofessionelle Teams, die fachlich ausgebild et sind (auch hinsichtlich Integration / Inklu- sion - Beratung, wenn möglich im eigenen Haus 3.3. Gesundheitsförderung Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Gesundheitsförderung vor. Der Träger stellt fol- gende Merkmale besonders heraus: - Bewegungsförderung im Konzept des DRK verankert ( viel Platz für Bewegung); Nach Mög- lichkeit Zertifizierung zur Bewegungskita - Das Essen besteht aus frisch gekochter Kost durch Ergänzung von Tiefkühlkost - Ausgewogene Ernährung wird durch die Nutzung regi onaler Angebote sichergestellt - Frühstücksangebote werden je nach Bedarf in den E inrichtungen angeboten - Beratung der Familien / Eltern zu Themen der Gesu ndheitsförderung, Unfallprävention etc. - Kooperation mit Ärzten und Zahnärzten (Impfberatu ng, U-Vorsorge, Zahngesundheit) - Kitas können zur Unterstützung auf den Hygieneman ager des DRK zurückgreifen 3.4. Sozialraumorientierung und Kooperationspartner Bereits bestehende Vernetzungen: - Bestehende Kooperationen in Gremmendorf / Angelmo dde durch das Familienzentrum Schatzkiste - Zusammenarbeit mit Fachdiensten, Kinderschutzambu lanz, Ärzten usw. - Kooperationen mit Grundschulen in Gremmendorf / A ngelmodde vorhanden Geplante Vernetzungen: - Synergien zu den Kitas Lummerland und Schatzkiste - Ausbau weiterer Angebote im Stadtteil und Koopera tionen ausbauen bzw. intensivieren - Erfahrungen in der Quartiersentwicklung in Neubau gebieten - Mitarbeit in Stadtteilarbeitskreisen - Vernetzung mit anderen Kindertageseinrichtungen - Weiterentwicklung zum Familienzentrum erstrebensw ert - Schwerpunkte: Naturwissenschaftlich-technische Bi ldung sowie Bewegung und Ernährung - Nutzung von Synergien und Netzwerkstrukturen durc h weitere Kitas im Stadtgebiet 9 Anlage 1 zur Vorlage V/0722/2021 3.5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Erziehungs- und Bildungspartnerschaften vor. Der Träger stellt folgende Merkmale besonders heraus: - Eingewöhnung nach dem Berliner Eingewöhnungsmodel l - Strukturierte Elternarbeit findet statt - Informationsgespräche, Entwicklungsgespräche, Elt ernabende usw. finden statt - Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat / Teilnahme der Fachbereichsleitung an Elternbeirats- sitzungen - Partnerschaftliche und unterstützende Beratung; s ystemische Beratung in den Familienzen- tren - Mitarbeitende werden entsprechend geschult - Interkulturelle Öffnung in der Elternarbeit Mitgestaltung und Einbezug der Eltern dort wo es sinnvoll und nötig ist (z.B. Gestaltung der Räume oder des Außenspielgeländes) - Beschwerdemanagement/-möglichkeiten für Eltern wu rde weiterentwickelt 3.6. Organisationskultur und Qualität sichernde Maß nahmen Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Organisationskultur und Qualität sichernden Maßnahmen vor. Der Träger stellt folgende Merkmale besonders heraus: - Erweiterung des Bereiches Kinder, Jugend und Fami lie durch Bereichsleitung, Fachberatung und Verwaltungskräfte - Personaleinsatz nach KiBiz-Vorgaben, Flexibilität des personellen Einsatzes durch mehrere Einrichtungen in Münster gegeben, Vertretungspool aufgebaut - Bezahlung der Mitarbeitenden in Anlehnung an den TVöD - Inhouse Schulungen sowie externe Fortbildungsange bote und Supervision möglich - Nutzung des Institutes für Bildung und Kommunikat ion des Landesverbandes - Fachberatung vor Ort in Münster - Schwerpunkt der Elternberatung durch stellv. Bere ichsleitung (fachliche Qualifikation) - Qualitätsentwicklung durch PädQuis (einem pädagog ischen Qualitäts- und Informationssys- tem) - Nutzung des Nationalen Kriterienkataloges nach Ti etze/ Viernickel - Systematische Qualitätssicherung und -entwicklung - Einführung von DRK-einheitlichen Standards für Ei nrichtungen in Münster - Teilnahme an Fachgremien und AG`s - Zusammenarbeit mit der Kinderschutzambulanz Kinderschutzkonzept liegt vor - Trägerinternes Projekt über mehrere Jahre: Führungsnachwuchs fördern, Personalgewinnungskonzept, Empowerment Seminare, Bin- dung der Mitarbeiter an das DRK 4. Besondere Merkmale / Eignung - Erfahrungen im Bereich der bedarfsorientierten un d flexiblen Betreuungszeiten (KitaPlus und FlexiZeit) - DRK eigenes päd. Konzept zum Erlernen der DRK Gru ndsätze („Henry und Mischi“) - Ortsansässiger Träger mit langjähriger Erfahrung in Münster - Erfahrungen in der Quartiersentwicklung 10 Anlage 1 zur Vorlage V/0722/2021 Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster Auswertungsformular Ausgeschriebene Einrichtung: Kindertageseinrichtung südlich Hiltruper Straße im Stadtteil Angelmodde Name und Adresse des Trägers: FRÖBEL Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH Region Westfalen-Lippe-Ruhr Lippstädter Straße 46 48155 Münster 1. Trägerhintergrund / Trägerdarstellung Mögliche Beschreibung des Trägers und seiner Betätigungsfelder, Verbandszugehörigkeit, Leitbild etc. - FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH mit Sitz in Be rlin ist eine Tochtergesellschaft des FRÖBEL e.V. - Anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe un d Mitglied im paritätischen Gesamtver- band - Fröbel ist Deutschlands größter überregionaler ge meinnütziger Träger von Kitas (Einrichtun- gen in zehn Bundesländern, rund 4200 Mitarbeitende): aktuell rund 200 Kitas. - Geschäftsführung und Fachberatung vor Ort in Müns ter. - Philosophie des Friedrich Fröbels (Kinder verfüge n über individuelles Bildungspotential) - Leitbild von Fröbel setzt sich zusammen aus dem p ädagogischen Leitbild, dem Führungsleit- bild und dem Unternehmensleitbild und betont die Rechte von Kindern im pädagogischen Alltag in Fröbel Einrichtungen. 2. Wirtschaftlichkeit Angebotener Trägeranteil 5,0 % Trägeranteil 3. Fachlichkeit / Pädagogik 3.1. Rahmenkonzept Fachliche Ausrichtung: - Alle fachlichen Anforderungen umfassend erfüllt / Erfahrungen in der Kindertagesbetreuung liegen vor - Schwerpunkt: „Mathematik und Musik“ „Numeracy“: (räumliche Orientierung, das Erkennen von Mustern, das Erfassen und Wahrnehmen von Größen und Formen, das Vergleichen, Sor- tieren und Ordnen) - Anschaffung von Materialien mit „mathematischem P otenzial“, Workshops beim Haus der Klei- nen Forscher zum Thema mathematische Bildung - Inneneinrichtung mit mathematischen Schwerpunkten (z.B. schiefe Ebenen, ein Foucault- sches Pendel etc.). - Musik als vertonte Mathematik z.B. gut ausgestattete Musikräume, Klanginstallati onen im Innen- und Außenbereich - Kinder bei Bildung- und Entwicklungsprozessen beg leiten, Arbeit mit offenem Konzept - Umsetzung von zehn Lernbereichen, u.a. Bewegung, Sprache, Ethik, Medien und ökologische Bildung - Alltagsintegrierte Sprachbildung und -förderung 11 Anlage 1 zur Vorlage V/0722/2021 - Einsatz verschiedener Beobachtungs- und Bildungsd okumentationsverfahren - Gestaltung von Übergängen Flexible Betreuung: - Regelöffnungszeiten: 07.00 Uhr - 17.00 Uhr - Flexible Öffnungszeiten, an die Bedürfnisse der E ltern gerichtet - Durchgängige Betreuung - auch während der Ferienz eit 3.2. Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusio n und Genderthematik Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Querschnittsaufgaben vor. Der Träger stellt fol- gende Merkmale besonders heraus: - Aufnahme von Kindern unterschiedlicher Herkunft / Konfessionen - Partizipation als konzeptioneller Schwerpunkt (Re chte durch die EU- Kinderrechtskonvention) - Kinder werden für verschiedene Weltanschauungen s ensibilisiert und in ihrer interkulturellen Kompetenz gefördert - Einsatz von multikulturellen / multiprofessionell en Teams - Ideen zur Nutzung neuer Unterstützungsmöglichkeit en für Menschen mit Behinderungen - Pädagogisches Handeln orientiert sich an den Bedü rfnissen und Ressourcen der Kinder - Gender: Fachkräfte setzen sich mit eigener Haltun g und evtl. Vorurteilen zu Geschlechter- rollen auseinander; Kinder werden in der Entwicklung einer eigenständigen Sexualität unter- stützt - Fröbelberatungsstelle / Fröbelfon als übergeordne te Soforthilfe immer erreichbar 3.3. Gesundheitsförderung Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Gesundheitsförderung vor. Der Träger stellt fol- gende Merkmale besonders heraus: - Als zentrale Aufgabe: Eine lebensweltbezogene und ganzheitliche Gesundheitsförderung - Das Ernährungskonzept sieht eine ausgewogene, alt ersentsprechende und hochwertige Er- nährung vor - Frischkost durch Einrichtung einer Frischkostküch e, sofern baulich möglich - Beteiligung der Kinder, Erleben der Essenskultur, Erlernen von Essenszubereitung - Vielfältige Bewegungsangebote in Innen- und Außen räumen / bereits Erfahrung in der Zertifi- zierung von Bewegungskitas - Einrichtung von Ruhezonen zur Förderung der körpe rlichen / seelischen Entspannung und Ruhe - Institutioneller Kinderschutz wird durch Multipli katoren in den Einrichtungen sichergestellt; überregionale Angebote durch Fachkräfte - Betriebliches Gesundheitsmanagement 3.4. Sozialraumorientierung und Kooperationspartner Bereits bestehende Vernetzungen: - Kindertageseinrichtungen in anderen Stadtteilen - Geschäftsstelle vor Ort Geplante Vernetzungen mit dem Schwerpunkt „Mathematik und Musik“: - Kooperation mit Schulen und Kindergärten angestre bt - Kooperation mit Grundschulen, um frühzeitig die Ü bergänge zu gestalten - Kooperation der Musikschule Wolbeck und der Büche rei Angelmodde - Offener Zugang auf alle vorhandenen Sozialraumakt eure ist geplant (z. B. Hofladen Hamsen, Kleingartenverein Hiltrup Ost etc.) 12 Anlage 1 zur Vorlage V/0722/2021 - Kooperation mit der Tagespflege, um Übergänge zu gestalten; Erfahrungen durch die Über- nahme einer Tagespflege mit angestellten Tagespflegepersonen - Weiterentwicklung zum Familienzentrum bei Bedarf gewünscht - Kooperationen mit anderen Fröbel Einrichtungen in Münster 3.5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Erziehungs- und Bildungspartnerschaften vor. Der Träger stellt folgende Merkmale besonders heraus: - Im Mittelpunkt steht das gemeinsame Bemühen um di e Entwicklung und das Wohlbefinden- des Kindes - Eingewöhnung nach dem Berliner oder Münchener Ein gewöhnungsmodell - Strukturierte Elternarbeit findet statt - Informationsgespräche, Entwicklungsgespräche, Elt ernabende usw. finden statt - Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat - Gemeinsame Ausflüge und Feste - Regelmäßige Elternbefragungen - Möglichkeit der Hospitation: Transparenz der päda gogischen Arbeit - Regelmäßige Elternbefragungen - Einbindung und Beteiligung der Eltern an pädagogi schen Aktivitäten - Errichtung einer Lounge, die Eltern zum Austausch und Verweilen einlädt - „Digitales Familienzentrum“ ermöglicht Dienstleis tungen und Angebote im Sinne eines örtli- chen Familienzentrums - Fröbel-Beschwerdemanagement 3.6. Organisationskultur und Qualität sichernde Maß nahmen Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Organisationskultur und Qualität sichernden Maßnahmen vor. Der Träger stellt folgende Merkmale besonders heraus: - Personaleinsatz nach KiBiz-Vorgaben / Flexibilitä t des personellen Einsatzes durch mehrere Einrichtungen in Münster ist gegeben - Interne sowie externe Fortbildungsangebote für Mi tarbeitende - Konzept zum betrieblichen Gesundheitsmanagement - Externe Qualitätsentwicklung durch PädQuis (einem pädagogischen Qualitäts- und Informa- tionssystem) - Interne Evaluation anhand des Nationalen Kriterie nkataloges (NKK) - Durchführung regelmäßiger Qualitätszirkel zu päda gogischen Themen - Beratung und Begleitung der Einrichtungen durch F achberatung - Zentrales Beschwerdemanagement für Eltern sowie M itarbeitende - Kinderschutzkonzept liegt vor - Bezahlung der Mitarbeitenden nach eigenem Haustar ifvertrag - Betreiber einer Fachschule für Sozialpädagogik 4. Besondere Merkmale / Eignung - Durchgängige Betreuungszeiten - auch in den Ferie n - Synergieeffekte durch mehrere Einrichtungen am St andort Münster - Frischkostküche in jeder Einrichtung gewünscht - Standortspezifische Auswahl der pädagogischen Sch werpunkte - Der Träger sieht Herausforderungen als Chance neu e Ideen zu entwickeln und umzusetzen 13 Anlage 1 zur Vorlage V/0722/2021 Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster Auswertungsformular Ausgeschriebene Einrichtung: Kindertageseinrichtung südlich Hiltruper Straße im Stadtteil Angelmodde Name und Adresse des Trägers: Global Education gGmbH Tochtergesellschaft der: pme Familienservice gGmbH Friesenring 50 48147 Münster 1. Trägerhintergrund / Trägerdarstellung Mögliche Beschreibung des Trägers und seiner Betätigungsfelder, Verbandszugehörigkeit, Leitbild etc. - Global Education gGmbH ist eine 100%ige Tochterge sellschaft der pme Familienservice gGmbH - Die pme Familienservice Gruppe ist an mehr als 30 Standorten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Tschechien vertreten - Betreibt über 60 betriebsnahe Kinderbetreuungsein richtungen in Deutschland (Kindergärten, Kinderkrippen, Back-up-Einrichtungen, Familienkrippen, Schülerbetreuungen) - In Münster mit einer Geschäftsstelle und einem Ba ck-up-Service vertreten - Leitbild in Bezug auf die Kindertagesbetreuung li egt vor 2. Wirtschaftlichkeit Angebotener Trägeranteil 1,0 % Trägeranteil 3. Fachlichkeit / Pädagogik 3.1. Rahmenkonzept Fachliche Ausrichtung: - Alle fachlichen Anforderungen umfassend erfüllt / Erfahrungen in der Kindertagesbetreuung liegen vor - Orientierung am modernen Familien- und Arbeitsleb en, Verständnis als Dienstleister - Bedürfnisse von Eltern und Kindern im Mittelpunkt - Kind als „autonomer und individueller Akteur sein er Entwicklung“ (ressourcenorientiert, Resi- lienz fördernd), Fachkraft bzw. Erwachsener als Begleiter der Entwicklungsprozesse - Teilnahme „Haus der kleinen Forscher“ (Forschende s Lernen) - Tiergestützte Pädagogik - Alltagsintegrierte Sprachbildung - Bildungsdokumentationskonzept liegt vor Flexible Betreuung: - Öffnungs- und Schließzeiten sind an Bedürfnissen der Eltern orientiert - Öffnungszeiten 07.00 Uhr - 17.00 Uhr - Flexible Betreuungsmodelle möglich 14 Anlage 1 zur Vorlage V/0722/2021 3.2. Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusio n und Genderthematik Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Querschnittsaufgaben vor. Der Träger stellt fol- gende Merkmale besonders heraus: - „Diversity-Policy“ der pme Gruppe stellt die Gru ndlagen dar - Einsatz von multikulturellen / multiprofessionell en Teams mit verschiedenen Migrationshin- tergründen - Hoher Anteil von männlichen Fachkräften - Beteiligungsverfahren für Kinder - Erfahrungen in der inklusiven Betreuung von Kinde rn - Bereits Erfahrungen mit dem Thema Migration / Par tizipation - Alltagsintegrierte Sprachbildung - Medienkompetenz - Nachhaltigkeit - Schulungen der Mitarbeiter zu den einzelnen Theme nfeldern 3.3. Gesundheitsförderung Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Gesundheitsförderung vor. Der Träger stellt fol- gende Merkmale besonders heraus: - Ganzheitliche körperliche, psychische & seelische r Gesundheitsförderung - Resilienzförderung im Konzept integriert - Gesunde Ernährung und Bewegung als Schwerpunkt - Frische und selbstständige Zubereitung in Kochküc he gewünscht - Bewegungsangebote innerhalb und außerhalb der Kit a - Beratung der Familien / Eltern zu Themen der Gesu ndheitsförderung - Unfallprävention wird vermittelt - Gewalt- & Suchtprävention - Hygieneerziehung und Zahngesundheit sind Bestandt eile der Gesundheitsförderung - Kinderschutzkonzept liegt vor 3.4. Sozialraumorientierung und Kooperationspartner Geplante Vernetzungen: - Einrichtungen verstehen sich als Teil des Sozialr aums - Zusammenarbeit mit Schulen ist konzeptionell vera nkert, der Austausch wird in Projekten gelebt - Teilnahme an Fachgremien und Arbeitsgemeinschafte n - Kontakte zu Beratungs- und Frühförderstellen - Kooperation mit Jugendamt, sozialpädiatrischen Ze ntren, Zahnärzten, Therapeuten - Kooperation mit anderen Kindertagesstätten im Soz ialraum - Sozialraumorientierung bei Ausflügen - Die Übergänge zwischen Tagespflege, Kita und Schu le werden sensibel begleitet - Kooperationsprojekte mit lokalen Seniorenheimen 3.5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Erziehungs- und Bildungspartnerschaften vor. Der Träger stellt folgende Merkmale besonders heraus: - Strukturierte Elternarbeit findet statt - Eingewöhnung nach Berliner Eingewöhnungsmodell - Jährlich stattfindende Elternbefragungen - Informationsgespräche, Entwicklungsgespräche, Elt ernabende usw. finden statt - Kommunikation über Eltern App „Nemborn“ etabliert - Beschwerdeverfahren für Kinder & Sorgeberechtigte 15 Anlage 1 zur Vorlage V/0722/2021 3.6. Organisationskultur und Qualität sichernde Maß nahmen Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Organisationskultur und Qualität sichernde Maßnahmen vor. Der Träger stellt folgende Merkmale besonders heraus: - Organisationsleitbild liegt vor - Feedback Kultur und Beschwerdemanagementkonzept l iegen vor - Personaleinsatz nach KiBiz-Vorgaben - Interne sowie externe Fortbildungsangebote für Mi tarbeiter - Bezahlung der Mitarbeiter nach Tarif - Kitamanagement und Fachberatung bei pme Familiens ervice gGmbH angesiedelt - Internes pme Familienservice Einarbeitungskonzept - Kinderschutzkonzept liegt vor - Qualitätssicherung anhand des Nationalen Kriterie nkatalogs (NKK) 4. Besondere Merkmale / Eignung - Schwerpunkt Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Eltern App für Dokumentation & Kommunikation - Eltern Hotline, die besonders zu Corona gefragt w ar - Alltagsintegrierte Sprachbildung - Lokaler Bezug durch die Geschäftsstelle in Münste r 16 Anlage 1 zur Vorlage V/0722/2021 Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster Auswertungsformular Ausgeschriebene Einrichtung: Kindertageseinrichtung südlich Hiltruper Straße in Angelmodde Name und Adresse des Trägers: Kleine Riesen Nord gGmbH Fabrikstraße 1/1 73732 Esslingen 1. Trägerhintergrund / Trägerdarstellung Mögliche Beschreibung des Trägers und seiner Betätigungsfelder, Verbandszugehörigkeit, Leitbild etc. - Kleine Riesen Nord gGmbH ist ein Tochterunternehm en der Giant Leap GmbH und Co KG - Der Träger gGmbH nahm in 2006 die erste Kindertag eseinrichtung in Betrieb - Gemeinnütziger Träger der Kinder- und Jugendhilfe - Betreiber von 35 Kindertageseinrichtungen und Kin derkrippen, davon sechs Kindertagesein- richtungen in Münster - Leitbild in Bezug auf die Kindertagesbetreuung li egt vor - Motivation: Stärkere und bessere Vernetzung mit w eiterem Ausbau; Interesse an 3 weiteren Einrichtungen mit besonderem Interesse am Standort Südlich Hiltruper Straße; Einrichtung in der Nähe der bereits vorhandenen Kitas gewünscht, um Personalsynergien besser nutzen zu können 2. Wirtschaftlichkeit Angebotener Trägeranteil 7,3% Trägeranteil 3. Fachlichkeit / Pädagogik 3.1. Rahmenkonzept Fachliche Ausrichtung: - Alle fachlichen Anforderungen umfassend erfüllt / Erfahrungen in der Kindertagesbetreuung liegen vor - Situationsorientier Ansatz - Geschlossenes Konzept mit festen Bezugserziehern - Pädagogik nach Altersgruppen - Sprachförderung im Kitaalltag - Umsetzung der Bildunsgbereiche: Mathematisches un d naturwissenschaftliches Denken, Kunst- und Musikerziehung, Kochen und Ernährung - Pädagogische Schwerpunkte werden individuell im K ontext der Sozialraumbedarfe ausgebil- det (z.B. Literatur, Nachhaltigkeit) - Bildungsdokumentationskonzept liegt vor - Leitgedanke: Größtmögliche Autonomie des Kindes e rlangen - Sexualpädagogisches Konzept liegt vor - Kinderkonferenzen werden pädagogischer Schwerpunk t in den Einrichtungen Flexible Betreuung: 17 Anlage 1 zur Vorlage V/0722/2021 - Flexible Betreuungszeiten können Bedarfe der Elte rn und Bedarfe des jeweiligen Sozialrau- mes berücksichtigen - Regelöffnungszeiten: 07.00 Uhr -16.00 Uhr 3.2. Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusio n und Genderthematik Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Querschnittsaufgaben vor. Der Träger stellt fol- gende Merkmale besonders heraus: - Partizipation ist konzeptionell verankert (regelm äßige Kinderkonferenzen) - Interdisziplinäre Vernetzung zwischen Tageseinric htungen, Eltern und externen Fördermaß- nahmen zu Themen der Inklusion / Integration - Interkulturelle, kultursensitive Fachkompetenz im Team / Diversität in der Belegschaft - Das Begreifen von Diversität und kulturellen Unte rschiedlichkeiten als Chance - Ziel: Kinder sollen bis zur Einschulung deutsches Muttersprachlerniveau erreicht haben - Feiern der verschiedenen kulturellen Feste - Gender Mainstreaming soll in den Einrichtungen ge lebt und reflektiert werden (angestrebt wird ein multiprofessionelles, multikulturelles Team, ein hoher Männeranteil im Team, eine gute Altersmischung im Team, Menschen mit und ohne Behinderung) - Geschlechtsspezifische Angebote / Ausstattung der Gruppenräume orientiert sich an Bedürf- nissen von Jungen und Mädchen 3.3. Gesundheitsförderung Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Gesundheitsförderung vor. Der Träger stellt fol- gende Merkmale besonders heraus: - Ausgewogene, gesunde Ernährung (Kombination Zulie ferküche mit frischen Lebensmitteln (ökologisch, falls gewünscht in Bio-Qualität, regional, in Zusammenarbeit mit einer Oecotro- phologin - Gemeinsame Essenssituation als schöner und besond erer Moment im Kitaaltag - Hygienekonzept liegt vor - Frühzeitiges Erlernen von Zahn- und Handwaschhygi ene - Neben kitainternen Bewegungsangeboten Nutzung von Sportangeboten des Stadtteils - Maßnahmenkonzept zur Unfallprävention / Erste Hil fe Konzept / Sicheres Raumkonzept / Handlungskonzept bei hohen und tiefen Temperauren - Erkennen von Gewalt (Notfallmaßnahmenplan) - Entsprechende Schulungen für Personal und Eltern - Institutionelles Kinderschutzkonzept liegt vor un d orientiert sich am Leitfaden des Trägerkon- zeptes; wird nach Startphase im Team Standortbezogen entwickelt - geschulte SGB VIII 8a Fachkräfte können zu Rate g ezogen werden 3.4. Sozialraumorientierung und Kooperationspartner Geplante Vernetzungen: - Kita arbeitet mit allen im Stadtteil verfügbaren Ressourcen - Weiterentwicklung mit bestehendem Familienzentrum Kita Angelmodde geplant - Enge Kooperation und Zusammenarbeit mit Grundschu len und den nahegelegenen Kitas an- gestrebt - Nutzen der Angebote der Sportvereine - Besuch der Bücherei - Nutzen der lokalen Lebensmittelgeschäfte und Bäck ereien - Mitwirken in Stadtteilarbeitskreisen 3.5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Erziehungs- und Bildungspartnerschaften vor. Der Träger stellt folgende Merkmale besonders heraus: 18 Anlage 1 zur Vorlage V/0722/2021 - Individuelles Eingewöhnungskonzept am Kind orient iert - Strukturierte Elternarbeit findet statt - Entwicklungsdokumentation nach dem Gabip Programm - Elterngespräche (2x jährlich), bei Bedarf Vermitt lung an externe Beratungsstellen, aktuell Online Elterngespräche - Elternabende - Jährliche Elternbefragung (Öffnungszeiten, Zufrie denheit des Kindes, Pädagogische Aktivitä- ten, Ernährung, Kundenfreundlichkeit, Ausstattung) - Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat - Beschwerdemanagementkonzept liegt vor - Berliner Eingewöhnungsmodell 3.6. Organisationskultur und Qualität sichernde Maß nahmen Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Organisationskultur und Qualität sichernden Maßnahmen vor. Der Träger stellt folgende Merkmale besonders heraus: - Personaleinsatz nach KiBiz-Vorgaben - Verfahren bei Personalmangel definiert - Flexibilität des personellen Einsatzes durch mehr ere Einrichtungen in Münster gegeben - Interne und externe Fortbildungsangebote; interne Fortbildungen zu Schwerpunktthemen der Teams - 5 päd. Fortbildungstage im Jahr - Regelmäßige Reflexionsgespräche / 1x jährlich ein 360 Grad Feedback - Hospitationsmöglichkeit in anderen Kleine Riesen Einrichtungen - 4x jährliche Leitungskonferenzen (z.Zt. online un d häufiger) - Regelmäßige Qualitätszirkel finden statt (einrich tungsintern und einrichtungsübergreifend / Moderation durch einen Qualitätsbeauftragten) - Fachberatung durch zuständige regionale Leitung o der externe Fachberatung - Kleine Riesen Qualitätsmanagementhandbuch / Quali tätssicherung anhand der 6-SIGMA- DMAIC Methode - Unterstützende Beratung in individuellen Lebensla gen 4. Besondere Merkmale / Eignung - Möglichkeiten der Schwerpunktbildungen entspreche nder sozialräumlicher Bedarfe - Erfahrungen in der interkulturellen Arbeit mit bi ldungsfernen Familien 19 Anlage 1 zur Vorlage V/0722/2021 Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster Auswertungsformular Ausgeschriebene Einrichtung: Kindertageseinrichtung südlich Hiltruper Straße in Angelmodde Name und Adresse des Trägers: Villa Luna gGmbH Bilinguale Kindertagesstätten Am Flachsbach 19 52223 Stolberg 1. Trägerhintergrund / Trägerdarstellung Mögliche Beschreibung des Trägers und seiner Betätigungsfelder, Verbandszugehörigkeit, Leitbild etc. - Gründung des Unternehmens in 2005 durch Dr. Jürge n Reul zunächst als privater Träger, nun öffentlicher Träger - Erste Kitaeröffnungen in Düsseldorf und Aachen - Seit 2016 unbefristete Anerkennung als freier Trä ger der Kinder- und Jugendhilfe - In vier Bundesländern mit acht Einrichtungen vert reten (davon fünf in NRW); weitere Stand- orte: Berlin, Hannover und Hamburg - 2021 Erweiterung der Einrichtungen von 8 auf 11 E inrichtungen (3 Neueröffnungen in NRW) - Mitglied der Klett-Gruppe als Teilhaber der Kinde rtageseinrichtungen - Offen für eine Zertifizierung zum Familienzentrum - Schwerpunkt ist die Vereinbarung von Familie und Beruf, Option mit maßgeschneiderten Fir- menkontingenten für Mitarbeiter*innen von kooperierenden Unternehmen wird angestrebt - Der Träger möchte wachsen; Münster wäre ein stark er Standort und als Wissenschaftsstadt interessant und mit dem Konzept von Villa Luna kompatibel - Der Träger möchte sein bilinguales Konzept für de n Standort Münster etablieren 2. Wirtschaftlichkeit Angebotener Trägeranteil 7,8 % Trägeranteil 3. Fachlichkeit / Pädagogik 3.1. Rahmenkonzept Fachliche Ausrichtung: - Alle fachlichen Anforderungen umfassend erfüllt / Erfahrungen in der Kindertagesbetreuung liegen vor. - Individuelle Bedürfnisse der Kinder stehen im Vor dergrund - Feste Gruppenzugehörigkeit für Kinder, teiloffene Arbeit z.B. bei Projekten - Alltagsintegrierte Sprachbildung - Bilinguale Spracherziehung durch die Immersionsme thode - Unterschiedliche pädagogische Ansätze: Montessori , situationsorientiert und konstruktiver Ansatz, projektbezogenes Arbeiten - Konzeptionelle Schwerpunkte des Trägers sind aufg eteilt in Bildungsbereiche - MINT – Angebote / „Haus der kleinen Forscher“ - Medienkompetenz als ein Schwerpunkt - Bildungsdokumentationskonzept liegt vor 20 Anlage 1 zur Vorlage V/0722/2021 - Offen gegenüber der Zertifizierung zum Familienze ntrum / Beratungsangebote, insbes. für Fa- milien mit Migrationshintergrund Flexible Betreuung: - Kernzeit: 08.00 – 16.00 Uhr, Erweiterung: 07.00 U hr - 18.00 Uhr möglich - Angebot flexibler Öffnungszeiten 3.2. Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusio n und Genderthematik Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Querschnittsaufgaben vor. Der Träger stellt folgende Merkmale besonders heraus: - Förderung von Inklusion und Integration (Inklusio nshelfer, Angebot einer Motopädie-Fortbil- dung, Sprachförderkräfte) - Einsatz von multiprofessionellen Teams - Umsetzung einer genderneutralen Pädagogik - Alltag ist durch Partizipation und Toleranz geprä gt, - Beschwerdeverfahren für Eltern und Kinder - Ausgeprägte Willkommenskultur für Familien und Mi tarbeitende 3.3. Gesundheitsförderung Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Gesundheitsförderung vor. Der Träger stellt folgende Merkmale besonders heraus: - Bewegungsangebote innerhalb und außerhalb der Kit a (Ausflüge, Spaziergänge, Wald- und Wiesentage, Sportfeste etc.) - Sofern möglich: Essenszubereitung in einer Frisch kostküche durch einen Koch / eine Köchin - Ernährungskonzept liegt vor / Zertifizierung nach Fit Kid - Acker-Kita: Gemüse pflanzen & ernten / Begleitung durch Ökotrophologen - Projektangebote „Umgang und Zubereitung von Leben smitteln“ - Schwerpunkt: Nachhaltigkeit - Kooperation mit (Zahn-)Ärzten und dem Gesundheits amt - Arbeitsschutz- und Hygienekonzept liegt vor - Kinderschutzkonzept / institutionelle Hinterlegun g wurde implementiert / Selbstverpflichtungs- vereinbarung / Kinderschutzfachkraft 3.4. Sozialraumorientierung und Kooperationspartner Geplante Vernetzungen: - Ausflüge und Exkursionen im Stadtteil zur Erkundu ng des Sozialraumes - Zusammenarbeit mit umliegenden Kitas, Grundschule n, Sportvereinen etc. - Übergang Kita / Schule wird eng begleitet - Kooperation mit Ärzten, Logopäden, Therapeuten, s ozialpädiatrische Zentren etc. - Verkehrserziehung mit der Polizei - Beratung und Unterstützung von Familien hinsichtl ich verschiedener Fragestellungen - Schwerpunkt: Interkulturelle Vielfalt in den Kita -Alltag und im Sozialraum integrieren 3.5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Erziehungs- und Bildungspartnerschaf- ten vor. Der Träger stellt folgende Merkmale besonders heraus: - Individuelles Eingewöhnungskonzept nach dem Berli ner Modell - Strukturierte Elternarbeit - Jährliche Elternbefragungen; Feedback ist jederze it möglich - Informationsgespräche, Tür- und Angelgespräche, i ndividuell gestaltete Elternabende und Elternaktionen, Elterncafé, Hospitationen etc.) - Organisation von Festen und Feiern 21 Anlage 1 zur Vorlage V/0722/2021 - Wöchentliche Rückblicke: Was wurde gemacht 3.6. Organisationskultur und Qualität sichernde Maß nahmen Es liegen umfassende Konzepte im Bereich der Organisationskultur und Qualität si- chernden Maßnahmen vor. Der Träger stellt folgende Merkmale besonders heraus: - Personaleinsatz nach KiBiz-Vorgaben, überdurchsch nittlicher Betreuungsschlüssel mit 3-4 Fachkräften - Schwerpunkt: Qualitätssicherung/ Qualitätsentwick lung - Freigestellte Einrichtungsleitungen - Fachberatung im Rahmen Pädagogik und Qualitätsent wicklung (wöchentliches Telefon Jour Fixe mit Kitaleitungen; alle 6 Wochen ein Jour Fixe vor Ort, alle 3 Monate Jour Fixe mit Teil- nahme des „Human Resources“ HR (Personal Themen) - Regelmäßige Arbeitskreise und Fortbildungen für M itarbeitende - Feedback-Bogen für Eltern und Mitarbeitende - Regelmäßige Leitungstreffen, Clustermeetings - Ausbildung von Erziehern im Anerkennungsjahr - Seit 2019 Teilnahme am Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive – Nachwuchs gewinnen und Profis binden“ - Kinderschutzkonzept liegt vor - Übertarifliche Urlaubstage – hierdurch Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber in Zeiten des Fachkräftemangels. - Die Bezahlung der Mitarbeitenden ist angelehnt an den TVöD 4. Besondere Merkmale / Eignung - Ausbau der Kindertagesbetreuung wird angestrebt - Flexible Öffnungszeiten (Frühdienst bei Bedarf ab 07.00 Uhr / Late Care bei Bedarf bis 18.00 Uhr) - Bilinguale Spracherziehung (bei Bedarf) - Schwerpunkt: Qualität
Anlage 8.1_Villa_Luna_Bewerbung_südl.Hiltruper_Str
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VILLA LUNA Bilinguale Kindertagesstätten Stadt Münster Amt für Kinder, Jugendliche und Familien z.Hd. Frau Tigger 48127 Münster Düsseldorf, den 20.09.2021 Verbindliche Bewerbung um die Trägerschaft für eine neue Kindertageseinrichtung südlich Hiltruper Straße im Stadtteil Angelmodde — Ausschreibungsnummer 03/2021 Sehr geehrte Frau Tigger, zunächst möchten wir uns herzlich für den freundlichen Austausch und das Bewerbungsgespräch bedanken. Hiermit bestätigen wir nochmals unser Interesse und damit die verbindliche Bewerbung um die Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung: Südlich Hiltruper Straße, im Stadtteil Angelmodde. Wir erklären nochmals verbindlich, dass wir im Falle einer Zusage der Stadt Münster, Trägeranteile von 7,8%, für den Betrieb der Einrichtung übernehmen werden. Wir bitten um eine kurze Bestätigung des Eingangs unserer verbindlichen Zusage. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung: Tel: 0173-1724975 oder Mail: vieira@villaluna.de Wir würden uns sehr über die Zusage der Trägerschaft freuen! Vielen Dank und herzliche Grüße () Wir: Ay hewalis Stefanie Vieira-Mykoniatis - Unternehmensentwicklung Villa Luna gGmbH Villa Luna gGmbH Aachener Str. 164 - 40223 Düsseldorf - T +49 2 11 737777-0 - F+49 2 11 737777-10 - elternservice@villaluna.de - www.Vvillaluna.de Geschäftsführung: Dr. Jürgen Reul - Sitz der Gesellschaft Aachen - Amtsgericht Aachen - HRB 18501 Sparkasse Aachen - IBAN: DE42 3905 0000 1071 2664 70 - BIC: AACSDE33XXX
Anlage 2.2_ASB_Konzept_südl.Hilturper_Str
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für eine neue Kindertageseinrichtung
an der Hiltruper Straße
im Stadtteil Münster-Angelmodde
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Inhalt
1. Vorwort ........................................................................................................................................... 4
2. Organisatorisches / Rahmenbedingungen..................................................................................... 4
2.1. Gesetzliche Grundlagen und Grundsätze ....................................................................................... 4
2.2. Lage ................................................................................................................................................. 4
2.3. Gruppenstruktur ............................................................................................................................. 4
2.4. Aufnahmekriterien ......................................................................................................................... 5
3. Trägervorstellung ............................................................................................................................ 5
3.1. Fachleitbild der pädagogischen Arbeit des ASB ............................................................................ 6
3.2. Einrichtungsbezogene Motivation ................................................................................................. 6
3.2.1. Vorerfahrungen im Betrieb von Kindertageseinrichtungen .................................................. 6
3.2.2. Überblick über unser Engagement des Fachbereichs Kinder + Jugend................................. 7
3.2.3. Bestehender Sozialraumbezug ............................................................................................... 8
4. Wirtschaftlichkeit ........................................................................................................................... 9
4.1. Trägeranteil ..................................................................................................................................... 9
4.2. Finanzielle Beiträge der Eltern ....................................................................................................... 9
5. Konzeption ...................................................................................................................................... 9
5.1. Grundsätze ...................................................................................................................................... 9
5.2. Fachlichkeit ................................................................................................................................... 10
5.3. Team und Personalstruktur .......................................................................................................... 10
5.4. Betreuungsangebote, Öffnungs- und Schließzeiten .................................................................... 10
5.5. Inhaltliche Schwerpunkte ............................................................................................................. 11
5.5.1. Partizipation (siehe Punkt 6.1) ............................................................................................. 11
5.5.2. Gesunde Ernährung (siehe Punkt 7.2).................................................................................. 11
5.5.3. Therapeutisches Musizieren ................................................................................................. 11
5.6. Pädagogik ...................................................................................................................................... 11
5.6.1. Methodisches Beispiel für Kinder unter drei Jahren: .......................................................... 12
5.6.2. Methodisches Beispiel für Kinder über drei Jahren: ........................................................... 12
5.6.3. Alltagsbeobachtungen .......................................................................................................... 13
5.6.4. Eingewöhnung und Aufnahme ............................................................................................. 13
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5.6.5. Morgenkreise ........................................................................................................................ 13
5.6.6. Regeln .................................................................................................................................... 14
5.6.7. Freispiel ................................................................................................................................. 14
5.6.8 Schlaf- und Ruhephase ......................................................................................................... 15
5.6.9 Projekte und AGs .................................................................................................................. 15
5.6.10 Bildungspädagogische Arbeit ............................................................................................... 16
5.6.11 Kommunikation und Sprache ............................................................................................... 16
5.6.12 Maxi-Gruppe ......................................................................................................................... 17
5.6.13 Gestaltung der Räume .......................................................................................................... 18
6 Querschnittsaufgaben .................................................................................................................. 19
6.1 Partizipation .................................................................................................................................. 19
6.1.1 Beschwerdemanagement für Kinder ................................................................................... 19
6.2 Inklusiven Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung ................................................... 20
6.2.1 Methoden ............................................................................................................................. 21
6.3 Interkulturelle Orientierung ......................................................................................................... 22
7 Gesundheitsförderung .................................................................................................................. 22
7.1 Bewegung ...................................................................................................................................... 22
7.2 Ernährung ...................................................................................................................................... 23
7.3 Hygiene ......................................................................................................................................... 24
7.4 Prävention und Sicherheit ............................................................................................................ 24
8 Kinderschutz und Umgang mit Kindeswohlgefährdung .............................................................. 25
8.1 Systematische Darstellung des Verfahrensablaufs ..................................................................... 27
9 Sexualpädagogik, präventives sexualpädagogisches Konzept .................................................... 29
10 Erziehungs- und Bildungspartnerschaften ................................................................................... 30
11 Sozialraumorientierung und Kooperationspartner ..................................................................... 30
11.1 Sozialraum ..................................................................................................................................... 30
11.2 Interdisziplinäre und institutionelle Kooperation ....................................................................... 31
12 Organisationsstruktur und QM .................................................................................................... 31
12.1 Organisationsstruktur ................................................................................................................... 31
12.2 Evaluation / Qualitätssichernde Maßnahmen ............................................................................ 32
12.3 Öffentlichkeitsarbeit ..................................................................................................................... 32
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1. Vorwort
Der Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Münsterland e.V. ist anerkannter Träger in der Kinder-
und Jugendhilfe und betreibt im Stadtgebiet Münster fünf Kindertagesstätten und vier
Großtagespflegestellen im Rahmen der Kindertagespflege , sowie eine Kindertagesstätte in
Burgsteinfurt.
2. Organisatorisches / Rahmenbedingungen
Träger der Kindertageseinrichtung ist der
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Münsterland e.V.
Gustav-Stresemann-weg 62
48155 Münster
Tel.: 0251-2897-0
Fax: 0251-297-118
Homepage: www.asb-muenster.de
2.1. Gesetzliche Grundlagen und Grundsätze
Für die Kindertagesbetreuung relevanten Paragrafen:
o Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
o § 22a - 25 SGB VIII Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
o Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) – Sechstes
Gesetz zur Ausführ ung des Kinder - und Jugendhilfegesetzes SGB VIII (gültig seit dem
01.08.2020)
o Personalvereinbarung der Trägerzusammenschlüsse der freien und öffentlichen Jugendhilfe
2.2. Lage
Die Kindertagesstätte wird durch die Stadt Münster als Investor als Sieben-Gruppen-Einrichtung
an der Hiltruper Straße im Stadtteil Münster -Angelmodde errichtet. Voraussichtliche
Inbetriebnahme findet im November 2024 statt.
2.3. Gruppenstruktur
In der Kindertagesstätte werden 120-130 Kinder
o in 3 Gruppen mit je 20 Kindern im Alter von 2-6 Jahren betreut (G 1)
o in 2 Gruppen mit je 10 Kindern im Alter von 0-3 Jahren betreut (G 2)
o in 2 Gruppen mit je 20-25 Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt betreut (G 3)
Gegebenenfalls ist je nach Bedarfslage in Absprache mit dem örtlichen Jugendamt und
Landesjugendamt eine Anpassung der Gruppenstruktur erforderlich.
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2.4. Aufnahmekriterien
Wir entscheiden bei der Aufnahme nicht nach Nationalität, Konfession, politischer Einstellung oder
ethnischer Zugehörigkeit, sondern nach sozialen/strukturellen Kriterien. Diese werden jährlich im
Rat der Kindertageseinrichtung festgelegt.
Aufnahmekriterien sind z.B.:
o Kinder aus dem Einzugsgebiet Münster
o Kinder berufstätiger Eltern
o Geschwisterkinder
3. Trägervorstellung
Der Arbeiter-Samariter-Bund ist eine freiwillige Hilfsorganisation und als Wohlfahrtsverband
unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell ungebunden. Sein Ursprung und seine
Geschichte sind mit der deutschen Arbeiterbewegung eng verbunden. Er bekennt sich zum
freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat.
Der ASB ist ein gemeinnütziger Verein mit Vorsitz des Bundesvorstandes, dessen Mitglieder die
Entwicklung mitbestimmen und kontrollieren. Im Zusammenschluss wollen Bürgerinnen und Bürgern
anderen Menschen helfen. A uf diesen Grundlagen beruht ein vielfältiges Angebot, das sich am
Hilfebedarf und an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. Er bietet seine Hilfe ohne Ansehen der
politischen, ethnischen, nationalen oder religiösen Zugehörigkeit an.
Der Arbeiter-Samariter-Bund steht für ein gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern,
von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, von Hetero -, Homo - und Transsexuellen ,
Diversen, von Menschen mit und ohne Behinderung, jungen und alten Menschen. Vielfalt ist ge lebte
Realität im ASB. Der ASB gehört zu den Mitgliedern der „Charta der Vielfalt“ und begreift Vielfalt
sowohl in arbeitsweltlichen als auch in allgemein -gesellschaftlichen Kontexten als Bereicherung und
Chance. Selbstverständlich sind für die Samariterinnen und Samariter ein kultursensibler Umgang und
der Respekt vor dem Anderssein.
„Jedes Kind ist einmalig.“ An diesem Leitbild orientieren sich die Angebote der pädagogischen Kinder-
und Jugendarbeit des ASB. Wir setzen uns für bessere Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und
Familien ein. Insbesondere möchte der ASB Kindern und Jugendlichen ein Aufwachsen mit gleichen
Chancen ermöglichen. Pädagogische Kinder - und Jugendarbeit nimmt in unserem Verband einen
hohen Stellenwert ein, dem in überörtlichen Arbeitskreisen auf Landes- und Bundesebene Rechnung
getragen wird. Daraus resultiert ein breites Netzwerk mit regelmäßigem fachlichem Input und
Austausch, so dass unsere Arbeit stets den aktuellen Bedürfnissen unserer Zielgruppen angepasst ist.
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3.1. Fachleitbild der pädagogischen Arbeit des ASB
Entlang unseres Leitbilds hat der ASB einen sozialen und wertschätzenden Auftrag, der unser
Handeln prägt und beeinflusst. Wir befähigen und motivieren Menschen durch Zugang zu Bildung,
ihre Gestaltungsräume, Chancen und Ressourcen zu nutzen und unterstützen sie bei der Erlangung
von lebenspraktischen Kompetenzen.
Unsere Kindertagesstätten sind ein Platz an dem sich Kinder mit Hilfe der Erzieher:innen individuell
entfalten und entwickeln können. Hier können die Kinder Freundschaften schließen, sich
gegenseitig motivieren, Neues zu lernen.
Die pädagogische Konzeption der Kindertagesstätte basiert auf dem Grundverständnis, dass die
Kindertagesstätte Lebens- und Erfahrungsraum für alle Kinder und Familien mit ihren individuellen
Bedürfnissen ist. Dies umschließt sämtliche Bildungsbereiche:
o Bewegung
o Köper, Gesundheit und Ernährung
o Sprache und Kommunikation
o Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung
o Musisch – ästhetische Bildung
o Religion und Ethik
o Mathematische Bildung
o Naturwissenschaftliche – technische Bildung
o Ökologische Bildung
o Medien
Mit dem Ziel ein partnerschaftliches, demokratisches, tolerantes und gleichberech tigtes
Miteinander zu vermitteln, bekommen alle Kinder vielfältige Entwicklungsanreize und können im
Zusammenleben Unterschiede und Ähnlichkeiten erleben . Dadurch entwickelt sich eine
Atmosphäre sozialer Toleranz, die jedem Kind ungeachtet seiner Fähigkeiten ein positives
Selbstwertgefühl vermittelt.
3.2. Einrichtungsbezogene Motivation
Unsere Motivation, die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung zu übernehmen, ergibt sich aus
unserem Leitbild als Wohlfahrtsverband, unseren vielfältigen Erfahrungen im Bereich der
Kindertageseinrichtungen, sowie der bestehenden Vernetzung u.a. im Sozialraum Coerde und
Kinderhaus.
3.2.1. Vorerfahrungen im Betrieb von Kindertageseinrichtungen
In unseren Kindertagesstätten bieten wir Kindern einen Platz, an dem sie sich individuell
entfalten und entwickeln können. Ziel ist es, allen Kindern ein tolerantes , inklusives und
gleichberechtigtes Miteinander zu vermitteln.
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Neben den Aufgaben einer Kindertagesstätte, von Erziehun g, Bildung und Betreuu ng, bieten
unsere Familienzentren zusätzliche Angebote für Kinder und Eltern. Die Familie rückt in den
Mittelpunkt und wird als Ganzes durch die vielfältigen Beratungs -, Begegnungs - und
Vermittlungsangebote angesprochen.
Im Rahmen der Kindertagespflege bieten wir in unseren Großpflegestellen eine familiennahe
und besonders bindungsorientierte Betreuung durch qualifizierte Tagespflegepersonen und
pädagogische Mitarbeiter:innen. Durch den Einsatz einer erfahrenen Erzieherin als
Verbundleitung stellen wir eine qualitative pädagogische Weiterentwicklung sicher. Unser
Angebot richtet sich an Kinder im Alter von 1-3 Jahren.
3.2.2. Überblick über unser Engagement des Fachbereichs Kinder + Jugend
Münster Nord:
Seit Mai 2017 betreiben wir unser Familienzentrum Grünschleife am Carlo-Schmid-Weg 2 in
Münster-Kinderhaus. Durch ganzheitliche, niedrigschwellige Angebote für die ganze Familie ist
es uns gelungen, ein Netzwerk aufzubauen, dass die unterschiedlichen Anliegen der
heterogenen Klientel berücksichtigt. Durch Kontinuität, Verlässlichkeit und Vertrauen wurde
unsere Einrichtung schon bald zu einem festen Bestandteil im Stadtteil.
Seit November 2019 ergänzen wir die Angebote unseres Familienzentrums in Münster -
Kinderhaus durch die Dependance Mathilde-von-Hofstetten-Kita in den Regina -Protmann-
Straße 24.
Unsere Arbeit in Münster Nord wird seit Oktober 2020 durch die Übernahme der Trägerschaft
der Kita Holtmannshof, Holtmannsweg 1 in Münster-Coerde ergänzt und bereichert.
Durch den Betrieb einer weiteren Einrichtung in Münster Nord eröffnen sich uns neue Wege
der Kooperation mit anderen Institutionen. Zudem profitieren wir organisatorisch von den sich
daraus ergebenden Synergieeffekten.
Münster Mitte:
Im Oktober 2019 nahm unsere Kindertagesstätte am Dahlweg 118 i m Stadtteil Schützenhof
den Betrieb auf. Seitdem vernetzen wir uns kontinuierlich durch aktive Teilnahme an
stadtteilbezogenen Aktionen. Seit dem Kita-Jahr 2020/2021 befindet sich unsere Julius-Moses-
Kita im Zertifizierungsverfahren zum Familienzentrum.
Mit Aufnahme unser Kindertagespflegestelle Stadtzwerge engagieren wir uns seit März 2020
in der betrieblichen Kindertagespflege.
Seit 2020 bieten wir zudem im Frühjahr, Sommer und Herbst eine Ferien-Ganztagsbetreuung
an der Hermannschule an. Auf diese Weise unterstützen wir berufstätige Eltern in der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Münster Südost
Durch den Betrieb unserer Kindertagespflegestellen in der ASB „Zwergenburg“ am Clemens -
August-Platz in Angelmodde ist es uns gelungen, mit verschiedenen Koop erationspartnern
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(u.a. Kita, Seniorenstift) die Entwicklung des Standortes voranzutreiben und ein
nachbarschaftliches Miteinander zu verbessern.
Unsere Vernetzung in Münster Südost wird seit der Eröffnung unserer Gustav-Dietrich-Kita in
Alt Angelmodde 15 im Juni 2020 und der Alfred-Bernstein-Kita am Petersdamm 13 in Wolbeck
(August 2020) weiter fortgeführt und intensiviert. Die kurze Distanz zwischen den
Einrichtungen ermöglicht es, personelle und strukturelle Ressourcen zu bündeln und zu
nutzen.
Bereits schon seit mehreren Jahren bieten wir Grundschülern in Gremmendorf ein
abwechslungsreiches Angebot im Rahmen unserer Ganztagsbetreuung in den Ferien.
Burgsteinfurt: im August 2021 eröffne ten wir mit 1,5 Gruppen des Types GII unsere erste
Kindertageseinrichtung im Kreis Steinfurt. Nach Fertigstellung des Neubaus am Veltruper
Kirchweg, werden wir voraussichtlich zum Kita-Jahr 2022/2023 den Betrieb einer 3-Gruppen-
Einrichtung aufnehmen.
3.2.3. Bestehender Sozialraumbezug
Für eine optimale Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern ist eine enge
Zusammenarbeit mit unterschiedlichen pädagogischen Mitarbeiter:innen und Institutionen
nötig. Unseren Angeboten in unseren Kindertageseinrichtungen in verschiedenen Stadtteilen
liegen daher vielfältige Kooperationen zugrunde. Der Kontakt und Austausch mit anderen
Kitas, Frühförderstellen und Behörden, Schulen, Sozialarbeitern, Ärzten, sowie
familienentlastenden sozialen Diensten gehören zu unseren täglichen Aufgaben. Darüber
hinaus sind wir durch unsere jahrelange Tätigkeit vor Ort mit den sozialen Strukturen und den
sich daraus ergebenen Bedürfnissen der Familien bestens vertraut.
Durch ganzheitliche, niedrigschwellige Angebote für die ganze Familie ist es uns gelungen, ein
Netzwerk aufzubauen, dass die unterschiedlichen Anliegen der heterogenen Klientel
berücksichtigt. In mehreren Kooperationen ist es uns gelungen, mit verschiedenen Partnern
(u.a. Kita, Kindertagespflege, Seniorenstift) die Entwicklung der Standorte voranzutreiben und
ein nachbarschaftliches Miteinander zu verbessern.
Nicht nur durch unsere Kindertageseinrichtungen, auch durch unser e Pflegebüros (z.B.
Kinderhaus, Schützenhof und Gremmendorf) sind wir seit Jahren in den Stadtteilen verankert.
Durch unsere Mobilen Dienste nehmen wir Menschen innerhalb ihres sozialen Umfelds wahr
und beziehen die häusliche Umgebung mit ein. Auf diese Weise bieten wir eine Hilfeleistung,
mit der Personen unter Berücksichtigung ihrer physischen, geistigen, sozialen und kulturellen
Bedürfnisse ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben führen können.
Auch für die Trägerschaft der Zentralen Unterbringungseinrichtung auf dem Gelände der
ehemaligen York -Kaserne in Gremmendorf die intensive Einbeziehung der relevanten
sozialräumlichen Akteure und Institutionen unverzichtbar: auch hier wird die gesamte
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Lebenswelt der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien in den Fokus genommen und damit
eine Einbeziehung vorhandener Infrastrukturangebote geleistet.
4. Wirtschaftlichkeit
4.1. Trägeranteil
Die Finanzierung des Trägeranteils ist über die Einnahme von Mitgliedsbeiträgen abgesichert.
4.2. Finanzielle Beiträge der Eltern
Die Erziehungsberechtigten haben laut § 90 SGB VIII, entsprechend ihrer wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit, monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge an die Stadt Münster zu entrichten.
Für die Mahlzeiten ist ein zusätzlicher Beitrag an den Träger der Einrichtung zu entrichten. Es wird
aktuell monatlich ein Beitrag erhoben (unabhängig von den Schließzeiten):
o Tägliches Mittagessen + Nachtisch pro Werktag 3,70 €
o Frühstück, Snacks und Getränke pro Werktag 0,50€
5. Konzeption
5.1. Grundsätze
Grundlage der pädagogischen Arbeit ist die Überzeugung, dass jedes Kind die Potentiale zu einer
konstruktiven Entwicklung in sich trägt. Daher orientieren wir uns an folgenden Grundsätzen:
o Ganzheitliches Lernen, ausgerichtet auf das Erleben der Kinder, d.h . Vorbereitung auf
gegenwärtige und zukünftige Lebenssituationen und Befähigung, diese zu bewältigen
o Ressourcenorientiertes Arbeiten anhand der Stärken und Fähigkeiten
o Entlastung und Unterstützung der Familien durch Schaffung eines sozialen Netzwerkes
o Toleranz, Vielfalt und Offenheit im Zusammenleben von unterschiedlichen Menschen als
Grundlage für ein Miteinander
Basierend auf diesen Grundsätzen richten wir unsere Angebote nicht alleine auf die von uns
betreuten Kinder. Stattdessen rücken wir die Familie n mit ihren jeweiligen Anliegen und
Bedürfnissen in den Mittelpunkt. Daher unterstützt der ASB RV Münsterland e.V. als Träger eine
Weiterentwicklung zum Familienzentrum, um durch vielfältige Beratungs -, Begegnungs - und
Vermittlungsangebote schon frühzeitig ganzheitliche Unterstützungsangebote zu machen und
somit die Chancengleichheit aller Kinder zu erhöhen.
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5.2. Fachlichkeit
Um die Arbeit mit einer bunt gemischten Klientel in der Einrichtung qualitativ gut zu gestalten,
bedarf es einer hohen Fachlichkeit der Mitarbeiter:innen, die regelmäßige Fort - und
Weiterbildungen, Fachtagungen und Supervision voraussetzt.
Grundlage geeigneter fachspezifischer Maßnahmen und Zielsetzung ist die ganzheitliche
Sichtweise. Eines unserer Ziele ist es, dass die Kinder gegenwärtige und zukünftige Situationen mit
größtmöglicher Selbständigkeit bewältigen können
5.3. Team und Personalstruktur
Die personelle Besetzung richtet sich nach der Vereinbarung zu den Grundsätzen über die
Qualifikation und den Personalschlüssel nach § 26 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und
Förderung von Kindern (KiBiz). Zu unserem Selbstverständnis gehört es, innerhalb unserer
Einrichtung Auszubildende und Praktikanten während ihrer Ausbildung praxisnah zu begleiten und
anzuleiten.
Ein partnerschaftliches Miteinander, Vertrauen und gegenseitige Wertschätzung sind Grundlagen
einer guten Zusammenarbeit in unserem Team. Ein kollegialer Austausch, gruppenübergreifendes
Arbeiten und der Einsatz der eigenen Persönlichkeit sind ebenso gefordert, wie das Eng agement
und die Offenheit gegenüber der gesamten Arbeit. Gemeinsame Zielabsprachen und ein
aufgabenorientiertes Aufeinander -Zuarbeiten und Transparenz sind für eine erfolgreiche
Teamarbeit unabdingbar.
Die Aufgabe als Leitung wahren wir durch einen partne rschaftlichen Leitungsstil: dazu zählen
Teamgespräche, Einzelgespräche, fachliche Anleitung und Beratung, Delegation von Aufgaben und
Übertragen von Verantwortung.
Wertschätzung, Offenheit und Kritikfähigkeit sind Voraussetzungen für eine gute Zusammenarbeit
mit Kindern, Eltern, dem Träger und anderen Partnern.
5.4. Betreuungsangebote, Öffnungs- und Schließzeiten
Um den unterschiedlichen Bedarfen der Familien gerecht zu werden, bieten wir entsprechend
unserer Rahmenstruktur Betreuungsplätze mit einem Umfang von 35 oder 45 Wochenstunden an.
Die Öffnungszeiten werden unter Berücksichtigung des Wohles der Kinder, der berechtigten
Belange der Erziehungsberechtigten sowie der personellen und örtlichen Gegebenheiten und nach
Anhörung des Elternrates fe stgesetzt (§ 9 A bs. 4 KiBiz). Darüber hinaus ermitteln wir nach
Absprache mit dem Jugendamt und nach Anhörung des Elternrats, ob ein Betreuungsbedarf in den
Randzeiten besteht.
Im Rat der Kindertageseinrichtung werden ca. 20 Schließtage pro Kita-Jahr festgelegt.
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5.5. Inhaltliche Schwerpunkte
5.5.1. Partizipation (siehe Punkt 6.1)
5.5.2. Gesunde Ernährung (siehe Punkt 7.2)
5.5.3. Therapeutisches Musizieren
Der ASB RV Münsterland e.V. beschäftigt einen eigenen Musiktherapeuten, der zu festen,
wöchentlich wiederkehrenden Terminen Kindern in unseren Kindertageseinrichtungen
Möglichkeiten des gemeinsamen Singens und Musizierens offeriert. Die Angebote richten sich
dabei an Kinder allen Alters und finden in Gesamt- und Kleingruppen statt.
Bei der Teilnahme steht ein gemeinsames, spielerisches Erproben im Vordergrund, um neue
Handlungs- und Erlebnismuster kennenzulernen. Neben der Förderung der Kreativität durch
das Entdecken und Erfinden von Musik, fördert die Teilnahme die Stärkung der Persönlichkeit,
die Verbesserung der Kommunikationsfähigk eit, Konzentrationsfähigkeit und des
Gemeinschaftssinns. Durch den Bau eigener Instrumente wird zudem die Entwicklung
motorischer Fertigkeiten unterstützt.
5.6. Pädagogik
Wir beobachten in unserer Kindertagesstätte kontinuierlich die Bedürfnisse, Fähigkeiten u nd
Entwicklung der Kinder angelehnt an dem situationsorientierten Ansatz . Wir erkennen im
ständigen Diskurs mit Kindern, Erziehungsberechtigten und anderen Erwachsenen
lebensgeschichtlich bedeutsame Situationen, analysieren und gestalten auf dieser Grundlage
ganzheitliche Lernprozesse.
Kinder lernen mit- und voneinander. Deshalb ermöglichen wir den Kindern, im gemeinsamen Tun
ihre vielfältigen Erfahrungen und Kompetenzen aufeinander zu beziehen. Entsprechend ihrer
Entwicklung werden die individuelle n Bedürfnisse und Entwicklungsaufgaben erkannt und der
Bildungsauftrag gezielt und altersentsprechend berücksichtigt und umgesetzt.
In erster Linie werden die Kinder, entsprechend ihrer Möglichkeiten, aktiv an der pädagogischen
Planung beteiligt „Was sie selbst tun können, wird ihnen zugetraut und zugemutet.“
Um den Kindern die Gelegenheit zu geben, sich im Spiel mit ihrer Lebenswelt auseinander setzen
zu können, schaffen wir ein anregendes, vielfältiges pädagogisches Umfeld. Wir eröffnen den
Kindern Lern- und Erfahrungsräume, die über ihre bis dahin gemachte Erfahrungen hinausgehen
und bieten ihnen neue Entwicklungsmöglichkeiten. Neugier, Interesse, Entdeckerlust und
Experimentierfreude der Kinder werden unterstützt, so dass vielseitige Wahrnehmungs - und
Ausdrucksmöglichkeiten -Selbstbildungspotentiale- gefördert werden.
Das Zusammenleben von Kindern mit verschiedenen Herkunfts -, Entwicklungs - und
Leistungsvoraussetzungen bietet uns die Möglichkeit, anhand von vielfältigen Lernsituationen das
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Selbstvertrauen aller Kinder zu stärken, sowie ihre besondere Begabung und das Verständnis
untereinander zu fördern.
Durch unsere situationsorientierte Arbeit möchten wir den Kindern, basierend auf ihren
vorhandenen Stärken, dazu verhelfen, zu selbstständigen Persönlichkeiten heranzuwachsen.
Hierzu nutzen wir verschiedene Beobachtungsinstrumente, auf dessen Grundlage wir Angebote
und Themen im Kitalltag planen. Die Auswahl der Methoden wird vom Team regelmäßig evaluiert
und den Bedürfnissen der betreuten Kinder entsprechend ausgewählt.
5.6.1. Methodisches Beispiel für Kinder unter drei Jahren:
o Entwicklungsschnecke für Kinder unter drei Jahren
Die Entwicklungsschnecke legt ihren Fokus auf sechs Bereiche und dient den
pädagogischen Mitarbeiter:innen als Grundlage für Gespräche mit Eltern und
Fachstellen. Anhand dieses Beobachtungsinstrumentes kann die Entwicklung de s
Kindes ressourcenorientiert und leicht verständlich veranschaulicht werden. Die sechs
Bereiche sind:
- Spielen
- Sprechen, Hören, Sehen
- Denken
- Bewegung
- Lebenspraxis
- Soziales Miteinander/Emotionalität
o BaSik Sprachbeobachtungsbogen für Kinder unter drei Jahren (siehe
5.6.11.Kommunikation und Sprache)
5.6.2. Methodisches Beispiel für Kinder über drei Jahren:
o Gelsenkirchener Entwicklungsbegleiter
Der Gelsenkirchener Entwicklungsbegleiter ermöglicht den pädagogischen
Mitarbeiter:innen eine fachliche und unkomplizierte Dokumentation des
Entwicklungsfortschrittes der Kinder. Er ist in fünf Bereiche unterteilt und bietet eine
Grundlage für Gespräche mit Erziehungsberechtigten und Fachstellen. Er wird von den
pädagogischen Mitarbeiter:innen halbjährlich und kontinuierlich bis zum
Kindergartenaustritt ausgefüllt. Die Bereiche sind:
o Sprache
o Kognitive Entwicklung
o Soziale Kompetenz
o Feinmotorik
o Grobmotorik
o BaSik für Kinder über drei Jahre (siehe 5.6.11.Kommunikation und Sprache)
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5.6.3. Alltagsbeobachtungen
Wir beobachten die Kinder gezielt in Alltagssituationen und dokumentieren dies schriftlich.
Gerade in den Freispielphasen, die in der Kindertagesstätte einen hohen Stellenwert
einnehmen, bieten sich den Kindern vielfältige Lernchancen. Die Kinder sind in diesen Phasen
hochmotiviert und handeln aus intrinsischen Motiven. Diese aktiven und autonomen
Lernprozesse zu dokumentieren und darauf unsere pädagogis che Arbeit aufzubauen, sehen
wir als Chance unsere pädagogische Arbeit kontinuierlich zu hinterfragen und qualitativ zu
verbessern. Die Beobachtungen der pädagogischen Mitarbeiter:innen werden in den
Bildungsdokumentationen der Kinder gesammelt und in rege lmäßigen Klein – und
Gesamtteamsitzungen besprochen und evaluiert.
5.6.4. Eingewöhnung und Aufnahme
Um einen für Kinder und Erziehungsberechtigten gleichermaßen erfolgreichen und positiv
erlebten Start in die neue Lebensphase zu ermöglichen, sind die Eingewöhnung und das
Aufnahmeverfahren von besonderer Bedeutung. Jedes Kind wird individuell eingewöhnt.
In unserer Einrichtung ist das Kind der Akteur seiner Eingewöhnung. Sollte ein Kind mehr Zeit
brauchen um sich von den Erziehungsberechtigte zu lösen, erhält es diese. Kinder, die sich
leichter von ihren Erziehungsberechtigten trennen können, haben somit eine kurze
Eingewöhnungsphase. Hierin liegt die Basis sowohl für das dauerhafte Wohlbefinden der
Kinder, als auch für den Erfolg unserer pädagogischen Arbeit.
In der Eingewöhnungsphase sammeln die Kinder neue soziale, emotionale und kognitive
Erfahrungen. Diese beinhalten einen neuen Tagesablauf, viele neue Menschen und Räume,
neue Spielmöglichkeiten und Materialien sowie Regeln. Auf Grund der Individualität eines
jeden Kindes wird von uns in dieser Phase viel Zeit, Geduld, Verständnis und eine besondere
Aufmerksamkeit erbracht.
In der Eingewöhnungsphase stellen wir folgende Punkte in den Vordergrund unserer Arbeit:
o Beachtung der aktuellen Familiensituation und Lebensumstände
o Berücksichtigung des Alters und Entwicklungsstandes der Kinder
o Schnuppertage zum Kennenlernen
Wir achten darauf - wenn möglich - dass die Gruppen ausgewogen zusammengesetzt werden,
damit die Kinder weder unterfordert noch überfordert werden.
5.6.5. Morgenkreise
Ein wichtiges Ritual in unserer Arbeit sind die täglich stattfindenden Morgenkreise. Diese
werden in der Regel gruppenintern durchgeführt. Einmal wöchentlich und zu besonderen
Anlässen finden gemeinsame Morgenkreise aller Gruppen in der Turnhalle statt. Die
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Morgenkreise bieten den Kindern Sicherheit im Tagesablauf und läuten den Start in den Kita-
Tag ein. Die Kinder erleben ein Gefühl der Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit und
lernen, sich in eine größere Gruppe zu integrieren. Jeder Morgenkreis beginnt mit einem festen
Anfangs- und endet mit einem Schlussritual. Die Spiele und Angebote des Morgenkreises
werden aktiv von den Kindern mitgestaltet und basieren auf ihren Interessen und Fähigkeiten.
5.6.6. Regeln
Um den Interessen und Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden und ein partnerschaftliches
Miteinander zu s chaffen, gehören Regeln zur pädagogischen Arbeit. Die Regeln gibt es aus
unterschiedlichen Gründen, z.B. Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit,
Partizipation, Lernen, Wertvorstellung und um den Tagesablauf zu strukturieren. Regeln und
Rituale geben sowohl sichere Orientierung, als auch Halt. Einige Richtlinien sind verbindlich,
z.B. „wir gehen gewaltfrei miteinander um“.
Zudem gibt es Regeln, die situationsabhängig und altersentsprechend von den Kindern
selbständig aufgestellt werden, z. B. einigen sich die Kinder auf eine bestimmte Zahl von
Mitspielern innerhalb eines Spielbereiches.
Darüber hinaus können im Rahmen der Selbständigkeitserziehung Regeln individuell in
Abhängigkeit von Alter, Tagesform und Verhalten der Kinder abgewandelt werden.
5.6.7. Freispiel
Die Freispielzeit ist ein wichtiges Element im Kindertagesstätten Alltag. Das Kind entscheidet
in den Freispielphasen - selbstinitiierte Lernprozesse -, je nach seinen Interessen und
Bedürfnissen
o was
o wann und wie lange
o wo
o wie
o und mit wem es spielt.
Die Zeit für das Freispiel wird im Alltag durch die pädagogischen Mitarbeiter:innen ermöglicht
und bildet auf Grund seiner enormen Bedeutung den Grundstein der Bildungsarbeit in unserer
Kindertagesstätte. Im freien Spiel werden Normen und Strategien des Zusammenlebens durch
die Kinderausprobiert, Konkurrenz und Streit, Solidarität und Kooperation sowie Integration
und Ausgrenzung werden erfahren. Kinder entdecken die Welt jeden Tag aufs Neue, mit alle
ihren Reizen, Wundern und Gefahren.
Freispiel bezeichnet eine bestimmte Zeitdauer in der Kita, während der sich die Kinder nach
eigenen Wünschen und Bedürfnissen entscheiden, was, wo, mit wem und wie lange sie womit
spielen wollen. Dies schließt auch ganz bewusst das „Nichts tun“ mit ein. Im Freispiel lernen
die Kinder sich selbst zu beschäftigen, sich dabei für eine Tätigkeit zu entscheiden und werden
so selbstständiger. Sie nehmen dabei ihre eigenen Bedürfnisse wahr, passen diese an die
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Bedürfnisse anderer an, knüpfen Kontakte und entwickeln Freundschaften. Die Kinder lernen,
Konflikte selbstständig zu lösen, Kompromisse einzugehen, Regeln und Grenzen zu
akzeptieren. Das Freispiel findet in unserer Kita in einer vorbereiteten Umgebung statt. Dabei
achten wir d arauf, den Kindern verschieden e Anregungen, je nach ihrer aktuellen
Interessenlage und angelehnt an die unterschiedlichen Bildungsbereichen zu bieten.
Kinder lernen sich und ihre (soziale) Umwelt durch das Spielen kennen. Sie beobachten,
imitieren, erproben und experimentieren und lernen so, ohne dass ihnen dieser Prozess
bewusst ist. Die neurowissenschaftliche Forschung belegt, dass jede Lernerfahrung m it
Gefühlen verknüpft ist. Dies bedeutet, wir können nur etwas lernen, wenn die sogenannten
emotionalen Zentren im Gehirn aktiviert werden. Diese Zentren schütten neuroplastische
Stoffe aus, sodass Gelerntes auch im Gehirn verankert werden kann. Daraus kan n man
schließen, dass das Spiel eine sehr nachhaltige Lernform darstellt, da beim Spiel eine
emotionale Aktivierung vorausgesetzt wird (vgl. Hüther 2010). Das (freie) Spiel nimmt somit in
unserer Kita einen zentralen Stellenwert ein.
5.6.8 Schlaf- und Ruhephase
Für Kinder, die schlafen möchten, stehen nach dem Mittagessen personalisierte Kuschelbetten
(U3) bzw. Matratzen (Ü3) bereit. Die Räume sind abgedunkelt und durch verschiedene
Lichtkörper beleuchtet, die auf die Situation und die Kinder angepasst werden. D ie
individuellen Ruhe – und Schlafrituale sind den pädagogischen Mitarbeiter:innen durch den
intensiven Austausch mit dem Elternhaus bekannt und werden nach Möglichkeit auch in der
Einrichtung fortgesetzt (Kuscheltier, Körperkontakt, etc).
Für Kinder, die mittags nicht schlafen möchten besteht nach dem Essen die Möglichkeit für
eine Zeit der Ruhe und Regeneration. Diese wird situationsabhängig und gemeinsam mit den
Kindern gestaltet. Ihnen stehen während dessen verschiedene Angebote zur Verfügung, die
sie nutzen können. Es wird beispielsweise eine Geschichte vorgelesen, ein Hörspiel im
Nebenraum angehört, geknetet oder gemalt.
5.6.9 Projekte und AGs
Im Laufe eines Kindergartenjahres werden unterschiedliche Themen in Form von
gruppeninternen und/oder gruppenüber greifenden Projekten bearbeitet. Durch die
Erweiterung des Umfeldes bedeutet die Projektarbeit eine ganzheitliche Wissensvermittlung
und entspricht dem Anliegen des Bildungsauftrages. Teil des Projektes ist neben dem Prozess
selbst, die abschließende Präsentation der Ergebnisse.
AGs sind Arbeitsgemeinschaften, an denen die Kinder, je nach ihren persönlichen Interessen,
auf freiwilliger Basis teilnehmen und in denen sie an die unterschiedlichsten Lebensbereiche
herangeführt werden . In den AGs werden S chwächen abgebaut und die Stärken einzelner
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Kinder, ebenso wie die Gemeins chaft untereinander, gefördert. Abhängig vom Angebot und
dessen Ergebnis, gibt es offene und geschlossene AGs, die zu festen Zeitpunkten und
Wochentagen stattfinden.
Durch das gruppe nübergreifende Angebot ist die Begegnung vielschichtiger Kul turen und
Altersstufen möglich. In den AG-Stunden lernen die Kinder, kurzfristige Ziele zu verfolgen. AGs
können nach Bedarf auch an ein Projekt angegliedert werden.
5.6.10 Bildungspädagogische Arbeit
Lernen ist der dauerhafte Erwerb einer neuen oder Veränderung einer schon vorhandenen
Fähigkeit, Fertigkeit oder Einstellung. Lernen kann jeder Mensch nur selbst.
Bildung ist mehr als Lernen. Bildung beschreibt eine gewisse Qualität von Lernprozessen - nicht
nur die Aneignung von Wissen und Fertigkeiten - ein Lernen mit allen Sinnen, bei dem die ganze
Breite der Selbstbildungspotentiale der Kinder zum Tragen kommt.
Unsere Aufgabe besteht daher in der Begleitung, Förderung und Herausforderung der Kinder
insbesondere in den sensorischen, motorischen, emotionalen ästhetischen, kognitiven,
sprachlichen und mathematischen Entwicklungsbereichen.
Auf diese Weise ermöglichen wir den Kindern eine Vielzahl an gemeinsamen Lernprozessen :
Unsicherheiten abbauen, Akzeptan z, Kompromissbereitschaft, Rücksichtnahme, Entwicklung
von Selbständigkeit, Kennenlernen der eigenen Grenzen, Selbstbehauptung und Disziplin,
Einordnung- und Durchsetzungsfähigkeit, Übernahme von Verantwortung für sich, das
Spielmaterial und schließlich auch für andere Kinder.
5.6.11 Kommunikation und Sprache
Der Einsatz verbaler und nonverbaler Ausdrucksmöglichkeiten ist ein grundlegendes Bedürfnis
jedes Menschen. Sprache entwickelt sich auf der Grundlage wechselseitiger Beeinflussung von
Bewegungserfahrungen, Sinneserfahrungen, kognitiven und sozial-emotionalen Prozessen.
Die körperliche und geistige Entwicklung und die Bildung eines Kindes lassen sich nicht von
Sprache trennen, da diese ein wichtiges Werkzeug ist, um Entwicklu ngsprozesse in Gang zu
setzen. Sprache wird nicht nur benutzt, um eigene Emotionen, Gedanken, Pläne und Wünsche
auszudrücken, sondern auch, um andere Menschen verstehen zu können und damit
Beziehungsstrukturen zu bilden. Daher wird Sprache in jeglichen Alltagssituationen erprobt,
erforscht und gefördert.
Einige wichtige Ziele im Sprachbereich sind: Dinge und Sachverhalte benennen zu können,
Gefühle auszudrücken, Freude am Sprechen und Erzählen zu entdecken, verbale
Aufgabenstellungen zu verstehen und umzusetzen und zuhören zu können.
Bei Kindern mit besonderem Förderbedarf werden in Kooperation mit einer Frühförderstelle
spezielle Förderangebote eingeleitet.
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Als Beobachtungsinstrument verwenden wir in allen Gruppenformen den
Sprachbeobachtungsbogen BaSik. Mit diesen Bögen begleiten wir di e kindliche
Sprachentwicklung ab dem ersten Lebensjahr. Wir sehen das Kind als ein Wesen, welches von
Geburt an eigene Entwicklungsschritte initiiert und sich seine Umwelt aktiv aneignet. Durch
Sprache kann es sich mitteilen, seine Bedürfnisse äußern und m it seinen Bezugspersonen in
Interaktion treten (vgl. Zimmer, 2010). Wir unterstützen die Kinder dabei, in dem wir ihnen
Sprachanregungen geben und diese in unsere Alltagsintegrierte Sprachförderung mit
einfließen lassen. Wir nutzen Pflege – und Wickelsitua tionen, die Mahlzeiten und 1:1
Situationen um Sprechanreize zu vermitteln. Wir benennen Körperteile und begleiten unsere
Handlungen sprachlich. Den Kindern stehen unterschiedlichste Medien, wie z.B. Bilderbücher
oder CDs zur Verfügung, zu denen sie jederzeit selbstständig Zugang haben, die aber auch
durch die pädagogischen Mitarbeiter:innen gezielt eingesetzt werden. Die pädagogischen
Mitarbeiter:innen sehen sich als Sprachvorbilder und setzten Sprache gezielt und bewusst ein.
In den täglich stattfindenden Morgenkreisen werden Reim – und Sprechspiele, sowie
thematisch passende Lieder eingebaut und den individuellen Fähigkeiten der Kinder
angepasst.
Auf der Grundlage dieses Verständnisses von Sprache greift das Beobachtungsverfahren BaSiK
alltägliche Situationen inhaltlich auf und sensibilisiert die pädagogischen Mitarbeiter:innen für
den Prozess des Spracherwerbs sowie für die Wahrnehmung alltagsrelevanter
kommunikativer Handlungssituationen. Der Fokus ist auf die Ressourcen des Kindes sowie auf
seine individuellen Entwicklungsschritte gerichtet, die über einen längeren Zeitraum im Alltag
der Kindertageseinrichtungen beobachtet und begleitet werden.
5.6.12 Maxi-Gruppe
Die Förderung von Schulfähigkeit beginnt - ebenso wie die Bil dung- nicht erst im letzten
Kindergartenjahr. „Bildung beginnt mit der Geburt“ (Zitat Schäfer, 2003). Wir unterstützen die
Erziehungsberechtigten ab Kindergarteneintritt in der Förderung und Entwicklung ihrer Kinder.
Die Kinder werden sprachlich, emotiona l, geistig und körperlich auf den Übergang von der
Kindertageseinrichtung zur Schule vorbereitet. Wichtig ist uns, dass ein Kind nach Möglichkeit
vor Schuleintritt über folgende Kompetenzen verfügt:
o Vermitteln von Lernkompetenz (das Lernen lernen, Selbstän digkeit, Orientierungs- und
Lernfähigkeit)
o Förderung von Sozialkompetenz (Selbstvertrauen und Selbstsicherheit)
o Sprachförderung (sich über Erlebtes und Erfahrenes in vielfältiger Form ausdrücken)
o Logisches, mathematisches sowie räumliches Denken (Zahlenve rständnis im Zahlenraum
bis 10 sowie geometrische Formen)
o Stärkung der Konzentration und Ausdauer (mehrfach Aufträge erledigen)
o Intensivierung des selbständigen Handelns und der Eigenverantwortlichkeit (zuhören, sich
mitteilen, die eigene Meinung vertreten , sich mit anderen Auffassungen
auseinandersetzen)
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o Abbau von Ängsten/Hemmungen vor dem Schuleintritt (Enttäuschung und Misserfolge
verkraften)
o Spezielle Schulung der Fein- und Grobmotorik (Stifthaltung, Kraftdosierung, etc.)
o Verkehrserziehung (geltende Regeln verstehen und situationsangemessen anwenden und
ggf. verändern)
In der Maxi -Gruppe werden die Kinder, zusätzlich zu ihrer individuellen Förderung in der
Gruppe, zielbewusst in Hinblick auf die Schulreife gefördert. Alle Kinder, die im
darauffolgenden Jahr eingeschult werden, dürfen teilnehme n. Die Maxi-Gruppe befasst sich
mit Kindern der Altersstufe von 5 – 6 Jahren.
In der Regel findet die Maxi -Gruppe einmal wöchentlich (je nach Inhalt vorm ittags oder
nachmittags) statt. Anhand von Aktionen und Ex kursionen lernen die Kinder bei
altersgerechtem Tempo, miteinander Aufgaben zu lösen, die speziell auf sie, ihren
momentanen Entwicklungsstand und ihre speziellen Wünsche zugeschnitten sind.
5.6.13 Gestaltung der Räume
Kinder wollen sich und anderen begegnen, sich selbst und den Raum entdecken und
verändern, etwas nach außen sichtbar machen, malen, gestalten, sich bewegen und zur Ruhe
kommen. Uns ist es wichtig, innerhalb der Einrichtung eine angenehme, anregungsreiche und
gemütliche Atmosphäre zu schaffen, in der sich Kinder altersentsprechend entfalten können,
in der ihre Selbständigkeit und Eigenaktivität gefördert werden, sie sich in einer Gemeinschaft
erleben und ihr Sozialverhalten entsprechende Unterstützung erfährt.
Die übersichtlichen Gruppenräume sind in Funktionsbereiche unterteilt, lassen jedoch bewusst
Freiräume zur flexiblen Umgestaltung offen. Rücksichtnahme, Selbstachtung und das
Selbstbewusstsein der Kinder werden gestärkt. Bei der Einrichtung unserer Kita legen wir auf
folgende Funktionsbereiche wert:
o Bewegung
o Kinderatelier
o Bauen und Konstruieren
o Sprache, Bilderbuchbetrachtung, Erzählen und Musikmachen
o Rollenspiele, Theaterspiel
o Naturforscherraum
o Mahlzeiten
o Schlafen und Ausruhen
Die Erfahrung unterschiedlicher Raumaufteilungen, Ebenen und Bodenbeschaffenheiten
ermöglicht vielfältiges Lernen, z.B. mal das Gruppengeschehen aus einer anderen Perspektive
zu verfolgen. Durch gesonderte Nebenräume und Teilbereiche, wie Kuschelecke, Schlafraum,
Lese- und Sitzecke, können sich die Kinder jederzeit zurückziehen.
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Die Kinder gestalten die Räume aktiv mit. Die Kita soll kindlichen Spielbedürfnissen Raum
geben und die Interessen und Themen der Kinder aufgreifen.
6 Querschnittsaufgaben
6.1 Partizipation
Partizipation ist ein grundlegendes Recht der Menschen und als Auftrag der Tageseinrichtung
festgelegt im Sozialgesetzbuch (SGB) . Im Wesentlichen geht es darum, Kindern und Eltern die
Mitsprache bei Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen zu verschaffen, die direkten
oder auch indirekten Einfluss auf ihre Lebenswelten haben.
Durch frühes Einbeziehen in Entscheidungen entw ickeln Kinder Problemlösungsstrategien und
üben sich in deren Umgang umso das Gefühl zu entwickeln selbstwirksam zu sein. Durch die
Übernahme von kleinen Verantwortlichkeiten und Aufgaben und deren erfolgreiche Bewältigung
entwickeln sie Vertrauen in eigen e Fähigkeiten, lernen eigenverantwortliches Handeln und
erhalten Respekt von anderen Personen.
Partizipation ermöglicht Kindern:
o Mitbestimmung und Mitverantwortung zu erlernen und zu tragen
o die Auswirkungen ihres Engagements zu sehen, nachzuvollziehen und sich damit identifizieren
zu können.
o gemeinsam mit den pädagogischen Fachkräften Entscheidungen und Lösungen für Probleme
zu finden
Wir legen besonderes Augenmerk auf die Motivation der Kinder und auf die Auswahl der
Methoden der Beteiligung. Partiz ipation soll Spaß machen, da sie sonst schnell ihre
Anziehungskraft verliert. In unserer Einrichtung sind unterschiedliche Formen der Partizipation
vorhanden, z.B.: Teilhabe an einfachen dialogischen Gesprächssituationen (Spiel - und
Gesprächskreisen), spo ntane Gesprächsrunden, Bewältigung von Konfliktsituationen, Wahl des
Elternrates, Freispiel, Elternversammlungen etc..
Voraussetzung für eine erfolgreiche Partizipation ist, dass die Erwachsenen die Äußerungen aller
Kinder wertschätzend beachten, sie ernst nehmen und sie auf der Suche nach eigenen Lösungen
unterstützen. Kinder erhalten so die Chance, sich zu starken individuellen Persönlichkeiten,
engagierten und kritischen Bürgern/innen in einer demokratischen Gesellschaft zu entwickeln.
6.1.1 Beschwerdemanagement für Kinder
Die Kinder haben die Möglichkeit zu jeder Zeit ihre Bedürfnisse, Wünsche sowie Beschwerden
zu äußern. Sie nutzen je nach ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen unterschiedliche Formen der
Beschwerde z.B.: Nonverbale -, Ermöglichu ngs-, Verhinderungs -, Indirekte - sowie
Einzelbeschwerde.
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Kinder können und dürfen sich an einen ihnen vertrauten Mitarbeiter wenden. Im
morgendlichen Sing- und Gesprächskreis haben die Kinder z.B. die Möglichkeit sich und ihre
Beschwerde vorzubringen. Ebe nso können sie im persönlichen Gespräch ihre Anliegen
formulieren. Hier werden alle Kinder ernst genommen und unterstützt, das Vorgebrachte
umzusetzen.
Die Selbstwahrnehmung und das Selbstbewusstsein werden damit gestärkt.
Kommunikationsfähigkeit und Vert rauen wird gefördert, Achtung vor dem Anderen und
Wertschätzung erlernt.
6.1.2 Beschwerdemanagement Eltern
Die Familien haben die Möglichkeit, sich bei Bedarf mit Anregungen, Ideen und Beschwerden
an die pädagogischen Mitarbeiter:innen und/oder die Einrichtun gsleitung zu wenden . Sie
werden auch über die Möglichkeit in Kenntnis gesetzt, sich mit den Elternvertreter:innen und
dem Träger in Verbindung zu setzen.
Uns ist es wichtig auf Eltern zuzugehen, wenn wir bemerken, dass sie unzufrieden sind und das
Gespräch mit ihnen zu suchen. Dabei nehmen wir Beschwerden von Eltern ernst und sind offen
für Kritik und Anregungen. Mögliche Formen des Gespräches sind Tür – und Angelgespräche
(für kurze Anfragen oder Wünsche) oder terminierte Elterngespräche für längere Gespräche.
Die Eltern sind für uns Erziehungspartner. Wir sehen sie als Experten für die Erziehung ihrer
Kinder.
Beschwerdegespräche finden grundsätzlich in einem geschützten Rahmen statt und
unterliegen ggf. der Schweigepflicht.
6.2 Inklusiven Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung
Die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne besonderen Förderbedarf ist in den
Kindertageseinrichtungen des ASB RV Münsterlands e.V. gelebter Alltag. Die verschiedenen
Interessen und Bedürfnisse der Kinder sind eine Ber eicherung für das Gruppenleben und bieten
allen Beteiligten ein breites Lernspektrum. Durch das Zusammenleben der Kinder werden soziale
Verhaltensweisen, wie Rücksichtnahme, Toleranz und Verantwortung besonders unterstützt.
Kinder machen früh die Erfahrung, dass ein Anderssein nicht ein besser oder schlechter bedeutet,
sondern mit Individualität und Persönlichkeit einhergeht. Unsere Arbeit wird unterstützt von einer
kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Frühförderstellen und Behörden.
Die inklusiven Gruppen bieten eine anregungsreiche Atmosphäre: Die Kinder lernen voneinander
wodurch Eigenaktivität, Selbstständigkeit und Sprache angeregt werden. Im gemeinsamen Spiel
können Fertigkeiten und Fähigkeiten durch gegenseitige Unterstützung erprobt und vertieft
werden.
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Alle Kinder können leichter ihren Platz in der Kindergemeinschaft finden und ihr Selbstwertgefühl
stärken. Die Kinder lernen Kompromisse einzugehen und kommunikative Mittel einzusetzen,
damit ein gemeinsames Spiel möglich ist.
Ziel der inklusiven Arbeit ist es daher, ein Förderangebot zu gestalten, dass Potentiale weckt und
Entwicklungsprozesse anbahnt und zulässt. Unsere Gruppen sind umfassende Lernsituation für
Kinder, ein Lebens - und Erfahrungsraum, der kein Kind ausschließt. Jedes Kind wird in sei ner
Individualität und Einzigartigkeit wahrgenommen und respektiert.
6.2.1 Methoden
Vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung:
Inklusion bezieht alle Kinder mit ein – nicht nur jene mit Einschränkungen. Sie erfolgt in unserer
Kindertagesstätte im Sinne von „i nklusiver Erziehung“. Wir möchten die Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf durch gemeinsame Aktivitäten mit den anderen Kindern
der Gruppe integrieren und sie nur in Ausnahmesituationen, exklusiv, außerhalb der Gruppe,
fördern. So unterstützen wir ein gegenseitiges Lernen und fördern soziale Kontakte, in denen
die Kinder voneinander profitieren. Die pädagogischen Mitarbeiter:innen sind Dreh - und
Angelpunkt, wenn es darum geht, inklusive Prozesse in der Kindertageseinrichtung zu
gestalten. Ihre Haltu ng, ihre Interventionen im Gruppenalltag und ihre Kenntnisse sind
entscheidend für die Umsetzung von Inklusion. Durch die Strukturierung des Gruppenalltags
und die Gestaltung der Lernumgebung schaffen sie die Rahmenbedingungen für inklusive
Prozesse. Die R ealisierung von Inklu sion kann nur im Team gelingen. P ädagogische
Mitarbeiter:innen benötigen somit in besonderer Weise die Kompetenz, mit anderen
Beteiligten zu kooperieren und zu reflektieren.
Elternarbeit:
Eltern werden von Anfang an in die Überprüfung eines möglichen Förderbedarfs ihres Kindes
miteinbezogen und sind Experten ihrer Kinder. Wenn gewünscht, begleiten wir die Familien
während der kompletten Zeit der Antragstellung z.B. zu Ärzten, Beratungsstellen etc. und
beziehen sie in die Entwicklung eines Förderplans mit ein.
Durch einen intensiven Austausch und guten Informationsfluss mit der Familie, durch häufige
Elterngespräche und bei Bedarf Begleitung bei Gesprächen mit anderen Fachstellen möchten
wir den Eltern Ängste n ehmen und ihnen helfen, mit der Besonderheit ihres Kindes offen
umzugehen.
Teamarbeit:
Eine Inklusionskraft stellt für das Kind einen Förderplan auf und dokumentiert ihre Arbeit und
die Entwicklung des Kindes fortlaufend. Sie bezieht Informationen der Eltern und Fachstellen
(Therapeuten, Kinderarzt/Kinderärztin, Frühförderstelle) mit ein und befindet sich mit diesen
in einem regelmäßigen Austausch.
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Zweimal im Jahr, sowie nach Bedarf, wird der Förderplan mit dem Gruppenteam reflektiert
und fortgeschrieben. Regelmäßig berichtet die Inklusionsfachkraft im Gesamtteam über ihre
Arbeit und erarbeitet mit dem Team passende Rahmenstrukturen und Angebote. Die inklusive
Haltung wird von allen Teammitgliedern gelebt und findet im K itaalltag statt. Die
Inklusionskraft gestaltet geme insam mit d en Team situations - und bedürfnisorientiert
Angebote, an denen alle Kinder teilhaben können.
6.3 Interkulturelle Orientierung
Die Kindertagesstätte versteht sich als Begegnungsstätte zur Auseinandersetzung und Integration
unterschiedlicher Kulturen und sozialer Gefüge.
Da verschiedene Nationalitäten in den Stadtteilen zusammenleben, ist im Kontext der
Chancenangleichung der betreuten Kinder die Sensibilisierung für eigene und fremdlän dische
Kulturen unausweichlich. Wir legen den Grundstein für ein demokr atisches Zusammenleben und
wecken die Neugier Einblick in v erschiedene Kulturen zu nehmen. Verständnisvolles und
friedliches Miteinander begünstigt die Entwicklung zum weltoffenen toleranten Menschen.
Ausgehend von unserer Leitorientierung versteht sich d ie Umsetzung der genannten Ziele
zunächst als Haltung aller am Erziehung-Bildung-und Betreuungsprozess Beteiligten.
Daraus leitet sich die Kontinuität in der Auseinandersetzung ab, lässt aber auch genügend Raum
aktuelle Anlässe, Feste und Feiern im Jahresk reis zum interkulturellen pädagogischen Programm
zu erklären. Beteiligung an dem gesamten Proze ss erwarten wir von allen pädagogischen
Mitarbeiter:innen wünschen uns diese aber auch von den Erziehungsberechtigten und anderen
Interessierten aus den Gemeinden.
7 Gesundheitsförderung
7.1 Bewegung
Es liegt in der Natur eines jeden Kindes sich zu bewegen. Wir bieten den Kinder Raum und Zeit sich
selbst darin zu fördern was ihnen zurzeit Spaß bereitet. Spezielle Möbel unterstützen die
Lernprozesse der Kinder und steigern ihre Bewegungsfreude. Durch altersentsprechendes
Spielmaterial, angeleitete Bewegungseinheiten, Sing- und Bewegungsspiele fordern wir die Kinder
spielerisch dazu auf ihre bereits erlernten Fähigkeiten zu vertiefen und zu erweitern.
Für die Kinder un ter drei Jahren stellen wir in ihrem Gruppenraum einen großen
Bewegungsbereich zur Verfügung. Dort können sie sich ausprobieren und ihre motorischen
Fähigkeiten schulen. Die pädagogischen Mitarbeiter:innen verändern die Bewegungsanreize im
Raum basierend a uf ihren alltäglichen Beobachtungen und dokumentieren die motorische
Entwicklung der Kinder. Darüber hinaus bieten wir allen Kindern regelmäßig die Möglichkeit die
Turnhalle als Bewegungsbaustelle oder für Bewegungsspiele zu nutzen. Ebenfalls bietet das
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Außengelände eine Vielzahl von Bewegungsanreizen und kann von den Kindern bei jedem Wetter
genutzt werden.
7.2 Ernährung
In der Einrichtung werden ausgewogene und gesunde Mahlzeiten , entsprechend der
Empfehlungen der DGE angeboten. Dies beinhaltet vor allem, regionale und saisonale
Lebensmittel, sowie ein vielfältiges Angebot hauptsächlich pflanzlicher Lebensmittel anzubieten.
Eltern haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Ernährungsformen zu wählen (z.B. Vollwert,
vegetarisch). Generell wird auf die Zubereitung von Schweinefleisch verzichtet.
Die meisten Kinder unserer Einrichtung verbringen einen Großteil des Tages in der
Kindertagesstätte. Montag bis Freitag werden mit Frühs tück, Mittagessen und dem Nachmittag -
Snack drei Mahlzeiten gereicht. Die Einnahme der Mahlzeiten erfolgt in der Gemeinschaft mit den
Kindern und uns.
Daraus leitet sich eine besondere Verantwortung ab. Bei allen Mahlzeiten wird darauf geachtet,
dass die Kinder Achtung vor Lebensmitteln bekommen. Wir bieten eine gesunde, ausgewogene
und kindgerechte Ernährung, welche die Entwicklung, Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden
der Kinder unterstützt. Unter Berücksichtigung der Vorlieben und Abneigungen der Kinder und den
Ansprüchen der Erziehungsberechtigten, sorgen wir im ständigen Team -Dialog für eine
abwechslungsreiche Ernährung angelehnt an die Anforderungen der DGE (Deutsche Gesellschaft
für Ernährung e.V.).
Von allen Gruppen werden Projekte zum Thema „Ernährung“ (z.B. Kochen, Lebensmittelkunde,
nachhaltige Entwicklung, Ressourcenschonung, Vermeidung von Plastikmüll, saisonale Themen zu
Gemüsesorten…) durchgeführt. Bei der Gestaltung der Mahlzeiten ergibt es sich gelegentlich, dass
die Kinder einbezogen werden. So wird elementares Erleben ermöglicht um die Nahrungsmittel in
unverarbeiteter Form kennen zu lernen. Es ist uns wichtig, dass man nicht nur zu Tisch geht, um
etwas zu essen, sondern auch, um sich ander en mitzuteilen und Gemeinschaft zu erleben.
Gemeinsame Mahlzeiten erfordern zudem Rücksichtnahme auf andere und die Einhaltung von
Regeln.
Alle unsere Kitas werden mit Essen aus unserer eigenen Zentralküche versorgt. Um eine
sensorische und ernährungsph ysiologische Qualität des Essens sicherzustellen, achten wir ganz
besonders auf die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter. So ist der Küchenleiter ein erfahrener
Küchenmeister und Ausbilder. Zudem wird die neue Zentralküche ergänzend hierzu von einer
Ökotrophologin hinsichtlich innovativer, gesunder und zeitgemäßer Ernährung für Kinder
begleitet.
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Für Kinder, Eltern, pädagogische und hauswirtschaftliche Kräfte beabsichtigen wir mittelfristig eine
„Akademie für gesunde Kinderernährung“ aufzubauen. Hier sollen in Zukunft Kurse und Seminare
zum großen Themenfeld Ernährung angeboten werden.
7.3 Hygiene
Alle Maßnahmen, die der Gesundheit von Kindern, Erziehungsberechtigten, Besuchern und
Mitarbeiter:innen sowie der Prävention von Erkrankungen dienen, werden unte r dem Begriff
„Hygiene“ verstanden. Grundlegende Ziele der Einrichtung sind:
o Technische und bauliche Anforderungen bezüglich der allgemeinen Hygienevorschriften
öffentlicher Einrichtungen werden erfüllt
o Allgemeine Hygienevorschrif ten sind den Mitarbeiter: innen bekannt und werden zur
bestmöglichen Vorsorge beachtet
o Mögliche Gefahrenquellen und deren gesundheitlichen Auswirkungen werden den Kindern
vermittelt.
Bei der Aufnahme in unsere Einrichtung ist eine Eingangsuntersuchung und eine Beratung in Bezug
auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission
ausreichenden Impfschutz für alle Kinder durch einen Arzt erforderlich. Mit den Kindern werden
allgemeine Maßnahmen hygienischer Vorsorge erarbeitet, wie z. B. Händewas chen nach dem
Aufsuchen der Toilette. Bei meldepflichtigen Krankheiten wird das Gesundheitsamt von uns
informiert. Erkrankte Kinder können unsere Einrichtung erst wieder besuchen, wenn durch eine
ärztliche Bescheinigung eine Ansteckung anderer ausgeschlossen wird.
Die Mitarbeiter:innen werden wiederkehrend über Hygienevorschriften und Hygienemaßnahmen
belehrt. Regelmäßige Begehungen stellen sicher, dass technische und bauliche Einrichtungen den
hygienischen Anforderungen entsprechen. Alle Mitarbeiter:innen wissen um die Bedeutung von
möglichen und sinnvollen Vorsorgemaßnahmen, um gesundheitliche Schäden bzw. eine mögliche
Ausbreitung zu verhindern.
7.4 Prävention und Sicherheit
Sicherheit umfasst alle Vorsorgemaßnahmen, die dem Schutz der Kinder und Mitarbeiter/innen in
unserer Einrichtung dienen. Wir lassen uns von den grundlegenden Zielen leiten:
o Kinder, Mitarbeiter:innen, Erziehungsberechtigte und Besucher vor Verletzungen zu bewahren
o Potentielle Gefahrenquellen vorausschauend zu erkennen und rechtzeitig zu beheben
o Bestmögliche Hilfestellung bei Unfällen zu bieten und durch gezielte Maßnahmen zur Abhilfe
eine Wiederholungsgefahr zu vermeiden
Bei der Aufnahme der Kinder wird zwischen d er Einrichtung und den Erziehungsberechtigten
vereinbart, wer befugt ist das Kind abzuholen.
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In der Bring - und Abholsituation wird durch verlässliche Regelungen eine sichere Übergabe des
Kindes gewährleistet.
Die Erzieher/innen stellen im gesamten Tages ablauf die notwendige Aufsichtspflicht sicher. Eine
regelmäßige Gebäude- und Außengeländebegehung findet mit und ohne die Sicherheit skraft der
Einrichtung statt. Die dabei festgestellten Sicherheitsmängel werden umgehend behoben. Die
Sicherheitskraft besucht entsprechende Seminare und leitet Vorgaben an das Team weiter.
Die Kinder werden regelmäßig wiederkehrend über mögliche Gefahrenquellen im Haus und im
Garten informiert. Gemeinsam mit den Kindern werden Verhaltensregeln für potentiell gefährliche
Bereiche erarbeitet.
Für die Kinder frei verfügbare Materialien werden so untergebracht, dass für die Kinder kein
Sicherheitsrisiko entsteht.
Im Bereich der Ersten Hilfe nimmt das Personal regelmäßig an entsprechenden Schulungen teil.
Neue Mitarbeiter/innen wer den im Hinblick auf Sicherheits -, Gesundheits - und
Notfallmaßnahmen eingearbeitet.
Gemeinsam achten alle Mitarbeiter/innen darauf, dass sich sämtliche Personen, die unsere
Einrichtung betreten, auch gefahrlos in ihr bewegen können.
8 Kinderschutz und Umgang mit Kindeswohlgefährdung
Definition:
Das Gesetzt besagt, dass Kinder das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung haben. Laut Definition (BGB
§ 1666) wird von einer Kindeswohlgefährdung ges prochen, wenn das geistige, körperliche oder
seelische Wohl beeinträchtigt oder bedroht ist. Sowohl Eltern als auch Erziehungsberechtigte sind in
der Pflicht, dieses Kindeswohl zu erhalten und dafür zu sorgen, dass es dem Kind gut geht.
Tageseinrichtungen für Kinder haben die Aufgabe, die Entwicklung von Kindern zu fördern und sie zu
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen. Dazu gehört auch,
Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Die Mitarbeiter:innen sind insbeson dere verpflichtet,
jedem Anschein von Vernachlässigungen, Misshandlungen und sexuellem Missbrauch von Kindern
nachzugehen.
Insbesondere mit der Einführung des Paragrafen 8a SGB VIII (8. Sozialgesetzbuch) erhielt der
Kinderschutz nochmals eine besondere Beachtung. Das Jugendamt hat den gesetzlichen Schutzauftrag
und die Verantwortung für die Abwendung von einer Gefährdung des Kindeswohls. Die Träger von
Kindertageseinrichtungen und das Jugendamt sind dabei im Interesse der zu schützenden Kinder zu
einer engen und kooperativen Zusammenarbeit verpflichtet. Nach diesem Gesetz verpflichten sich alle
Personen die mit Kindern arbeiten das Kindeswohl jedes einzelnen Kindes besonders im Blick zu haben.
Die pädagogischen Mitarbeiter:innen befinden sich im engen Kontakt zu den Familien der Kinder und
streben ab der Eingewöhnungsphase eine professionelle Erziehungspartnerschaft zu den Eltern an.
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Gleichzeitig werden die Kinder genau beobachtet und ihre Entwicklung in den
Bildungsdokumentationen festgehalten. Verhält ein Kind sich anders als sonst z. B. nässt es häufig
wieder ein oder wirkt in seinem Wesen verändert könnten dies Anzeichen dafür sein, dass im
häuslichen Umfeld eine Veränderung stattgefunden hat. Natürlich ist so eine Veränderung nicht immer
auf eine drohende Kindeswohlgefährdung zurückzuführen. Nach einer kollegialen Beratung im Team
werden die weiteren Schritte erwogen und ggfs. externe Fachstellen oder eine insoweit erfahrene
Pädagogische Mitarbeiter:in hinzugezogen. Wir sind daran interessiert gemeinsam mit den Eltern eine
Lösung zu finden, die dem Kind hilft. Aus diesem Grund ist uns eine vertrauensvolle und anerkennende
Elternarbeit sehr wichtig. Oft können durch Gespräche und ein vertrauensvolles Mit einander
Überforderungen erkannt und Hilfe angeboten werden.
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8.1 Systematische Darstellung des Verfahrensablaufs
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Quelle: Arbeitshilfe Kinderschutz in Einrichtungen, S.44 -45, Paritätischer Hamburg
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9 Sexualpädagogik, präventives sexualpädagogisches Konzept
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung schreibt: „Sexualität ist ein grundsätzlich
menschliches Bedürfnis, das uns von Geburt an begleitet. Sie äußert sich in dem Wunsch nach
körperlich – seelischer Lust, Wohlbefinden und Zärtlichkeit und zielt auf Erregung und Befriedigung ab.
Sexualität ist auf kein bestimmtes Lebensalter begrenzt, sondern eine Lebensenergie, die den
Menschen von der Geburt bis zum Tod begleitet.“
Um dieser Aussage gerecht zu werden, ist uns in unserer Kindertagesstätte wichtig, einen einheitlichen
und professionellen Umgang mit der kindlichen Sexualität zu schaffen. Dieser soll Kindern,
Erziehungsberechtigten und den pädagogischen Mitarbeiter:innen Orientierung und Sicherheit geben.
Wir sind in unserem Team in einem kon tinuierlichen Austausch zu dem Thema und unsere
pädagogischen Mitarbeiter:innen bilden sich regelmäßig fort. Die kindliche Sexualität ist nicht mit der
eines Erwachsenen zu vergleichen. Kind liche Sexualität ist ganzheitlich und wird mit allen Sinnen
ausgelebt. Sie ist auf sich selbst und nicht auf andere bezogen, an erster Stelle steht der Wunsch nach
positiven Empfindungen wie Geborgenheit, Ruhe und ein sich selbst wahrnehmen. So wie wir die
Kinder in den Entwicklungsbereichen Sprache, Motorik, soziale Kom petenzen usw. fördern und
fordern, gehören für uns auch die Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper und der eigenen
Sexualität zum pädagogischen Grundverständnis. Konkret bedeutet dies, dass wir die sexuellen
Lernprozesse der Kinder nicht tabuisieren ode r verbieten und darauf achten, dass sich die Kinder
entfalten können ohne Grenzverletzungen durch andere Kinder oder Erwachsene zu erleben. Hierzu
haben wir im Team folgende Regeln und Grundhaltungen entwickelt:
o Sexualität wird als menschliches und somit a uch kindliches Grundbedürfnis wahrgenommen
und weder tabuisiert, noch verboten. Hierzu reflektieren wir unsere Haltung zu diesem Thema
und setzen uns mit unseren eigenen Schamgrenzen und Erfahrungen auseinander
o Wir stärken die Kinder, in dem wir eine Atmos phäre schaffen, in der sie über ihre eigenen
Gefühle schamlos sprechen können und ein Vertrauen zu uns aufbauen können
o In unserer täglichen Arbeit vermitteln wir den Kindern die Kompetenzen, die sie benötigen,
um Gefühle ausdrücken zu können. Wir spiegeln Gefühle und benennen die Körperteile, auch
die der Intimregion (z.B. beim Wickeln)
o die Kinder werden gehört und in ihren Gefühlen ernst genommen. Es ist ok „nein“ zu sagen,
auch zu Erwachsenen
o Die Kinder dürfen entscheiden, von wem sie zum Wickeln oder auf die Toilette begleitet
werden. Alle Pflegetätigkeiten werden sensibel und verantwortungsbewusst wahrgenommen.
Hierzu gehört auch das Naseputzen, welches angekündigt und behutsam vorgenommen wird
o Körperberührungen sind für die Bindung und die Entwicklung d er Kinder wichtig und
notwendig. Diese werden von uns nicht willkürlich, sondern gezielt und vom Kind initiiert
ausgeführt. Wir grenzen uns professionell im Körperkontakt zu den Kindern ab (z.B. Küssen)
und fragen ob ein Kind die Nähe zulassen möchte
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o Wir nennen die Kinder bei ihren Vornamen
o Für uns stehen die Bedürfnisse der Kinder im Vordergrund, nicht die der Erwachsenen (z.B.
nach Nähe)
o Das erkunden des eigenen Körpers soll in einem geschützten Rahmen stattfinden und nicht
zum Beispiel im Morgenkreis. Di es wird mit den Kindern einfühlsam und vertraulich
besprochen
10 Erziehungs- und Bildungspartnerschaften
Die Familien und wir gehen eine vertrauensvolle, partnerschaftliche Beziehung zugunsten der
Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder ein. Diese Beziehung umfasst die Ergänzung und
Unterstützung des Kindes und dessen sozialen Netzwerkes durch Information und Beratung der
Erziehungsberechtigten.
Die Erziehungsberechtigten sind hauptverantwortlich für die Erziehung des Kindes. Die Begegnung
und Zusammenarbeit ist wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. Die Einrichtungen sind Orte für
das Entstehen soziale r Kontakte und bieten den Erziehungsberechtigten pädagogische
Unterstützung durch Elternabende, Gesprächskreise, Vorträge und Beratung an.
Dabei begreifen wir die Kindertagesstätte als familienergänzende und –unterstützende
Einrichtung, die die individuell en Bedürfnisse der einzelnen wahrnimmt. Grundlagen der
erziehungspartnerschaftlichen Zusammenarbeit sind dabei gegenseitige Wertschätzung sowie die
Transparenz der pädagogischen Arbeit.
Elternarbeit umfasst verschiedene Aspekte:
o Wochenrückblicke, Fotoaushänge
o Entwicklungsgespräche, Bildungsdokumentation, auch Tür- und Angelgespräche
o Elternabende/Elternnachmittage mit pädagogischen Angeboten
o Hospitationen
o Fragebogen einmal jährlich – Betreuungszeiten, Betreuungsangebot, Wünsche, Anregungen
o Elternbeirat
o Vermittlung zu Beratungsstellen
11 Sozialraumorientierung und Kooperationspartner
11.1 Sozialraum
Im Hinblick auf die Umsetzung unserer konzeptionellen Ziele ist die intensive Einbeziehung der
relevanten sozialräumlichen Akteure und Institutionen unverzichtbar. Bei der Umsetzung dieser
Aufgabe hilft uns die im kommunalen Umfeld bereits vorhandene Vernetzung (siehe Punkt 3.2.2).
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Dieses Kontaktnetzwerk wird von uns systematisch ausgeweitet; von herausragender Relevanz
sind hierbei natürlich der Aufbau und die Vertiefung von Kooperationen mit lokal ansässigen Kitas
und Schulen.
Zu diesen Netzwerken gehören in Münster beispielsweise die folgenden Institutionen:
o Beratungsstelle für Entwicklungsfragen "Frühe Hilfen"
o Erziehungsberatungsstelle Kinderhaus EB/ Caritas vor Ort
o Jobcenter Münster
o Jugendamt Münster - Kindertagespflege
o Kinderschutzbund
o IHK Nord-Westfalen
o Klein- und Mittelständische Betriebe und Unternehmen in Münster und im Münsterland
o weiterführende Schulen, Fachhochschule Münster
o u.a.
11.2 Interdisziplinäre und institutionelle Kooperation
Für eine optimale Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern sowie der Unterstützung und
Förderung von Familien ist eine enge Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Pädagogischen
Mitarbeiter: innen und Institutionen nötig. Kontakt und Austausch mit Pädagogen, Therapeuten,
Ärzten, Psychologen sowie einer institutionellen Kooperation von Frühförderstellen und
Behörden, Kliniken sowie familienentlastenden sozialen Diensten gehören zu unseren täglichen
Aufgaben.
Mit den Lehrern der Grund -, Sonderschulen stehen wir, soweit die Erziehungsberechtigten uns
dieses genehmigt haben, im Rahmen der Einschulung in Kontakt.
Besuche in den Schulen und umgekehrt gehören zum Angebot unserer Arbeit. In dem Arbeitskreis
(AK) Grundschule und Kita werden Kon zeptionen erörtert sowie Übergänge von Kita zur
Grundschule und gemeinsame Veranstaltungen geplant.
Zu den Fachschulen für Sozialpädagogik und den Regel- und Weiterführenden Schulen pflegen wir
im Rahmen der regelmäßigen Praktikantenbetreuung und Praktikantenanleitung einen regen
Austausch in Form von Besuchen der Praxisleitertreffen, Praxisbesuchen der Lehrkräfte,
Hospitationen der Schüler unterschiedlicher Jahrgangsstufen usw..
12 Organisationsstruktur und QM
12.1 Organisationsstruktur
Das zum Einsatz gelangende hauptamtliche Kernpersonal verfügt grundsätzlich über die in der
Personalvereinbarung des KiBiz beschriebenen fachlichen Qualifikationen. Wir achten bei der
Personalakquise darauf, ein heterogenes Team zusammenzustellen, dass sich in den eigenen
Stärken und Interessen ergänzt.
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Unsere Mitarbeiter/innen nehmen regelmäßig an hausinternen sowie externen Fortbildungen und
Schulungen teil. Unser Verband verfügt hier über ein hauseigenes Bildungswerk, das ein
Gesamtspektrum von über 250 Aus - und Fortbildungsmöglichkeiten anbietet – zahlreiche dieser
Fortbildungen sind in den Bereichen der Kinder - und Jugendhilfe sowie der Integrationsarbeit
verortet. In Absprache mit dem Bildungswerk können zudem individuell auf die örtlichen Bedarfe
zugeschnittene Fortb ildungen entwickelt werden. Außerdem partizipiert das Personal an
relevanten Fachtagungen. Der persönliche Fortbildungsbedarf wird in den jährlich stattfindenden
Mitarbeiter:innengesprächen erörtert, hier werden auch geeignete Fort - und
Weiterbildungsmaßnahmen vereinbart.
Die verbindliche und regelmäßige Teilnahme an Fachgremien, fachspezifischen und
stadtteilorientierten Arbeitskreisen wird von unserer Seite sichergestellt.
12.2 Evaluation / Qualitätssichernde Maßnahmen
Im Rahmen regelmäßigen Teamsitzungen we rden pädagogische Arbeit und die Umsetzung der
Angebote evaluiert und ggf. Verbesserungsvorschläge erarbeitet.
Die Teamsitzungen dienen ebenfalls der Besprechung von inhaltlichen Angeboten und
Arbeitsschwerpunkten. Der Entwicklung von neuen Angebots - und Projektideen wird hier
ebenfalls Raum gegeben.
Neben den bereits angeführten regelmäßigen Mitarbeiter:innengesprächen,
Arbeitskreisteilnahmen und Weiterbildungen stellen eine standardisierte Dokumentation der
pädagogischen Arbeit (Portfolio. Entwicklungsbe richte, BaSik Beobachtungsbögen) sowie die
Prozessvorgaben unseres verbandseigenen QM einen zentralen Aspekt der Qualitätssicherung dar.
12.3 Öffentlichkeitsarbeit
Unter Öffentlichkeitsarbeit verstehen wir alle Formen der Präsentation der Einrichtung in Bild und
Schrift sowie im Rahm en von öffentlichen Auftritten. Außenstehende können so die
Kindertagesstätte kennen lernen und erhalten ein Bild der Arbeit und des Einrichtungsprofils.
Im Rahmen dessen werden
o Materialien zur Präsentation der Einrichtung wie Flyer, Projektmappen, Info -Stände,
Qualitätshandbuch erstellt und nach Absprache mit dem Träger veröffentlicht
o Artikel in der Mitarbeiterzeitschrift des Arbeiter-Samariter-Bund veröffentlicht
o Plakate und Aushänge zu besonderen Veranstaltungen, z. B. dem
Sommerfest verteilt, sowie die Presse informiert und eingeladen
o Exkursionen und Ausflüge veranstaltet
o Beteiligungen an Planungen von gemeinsamen Aktionen mit anderen Tagesstätten,
Einrichtungen und Verbänden vorgenommen (vgl. Interdisziplinäre Zusammenarbeit)
o Einladungen an andere soziale Einrichtungen ausgesprochen
Anlage 8.3_Villa_Luna_Kinderschutzkonzept_südl.Hiltruper_Str
57010 Zeichen
Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20,
Abt: Pädagogik und Qualität
KINDERSCHUTZKONZEPT
Inhalt
1. Einleitung .................................................................................................................. - 1 -
2. Präventiver Kinderschutz ........................................................................................ - 2 -
2.1. Strukturelle Rahmenbedingungen ....................................................................... - 2 -
2.2. Kinderrechte ........................................................................................................ - 2 -
2.3. Partizipation führt zum Kinderschutz ................................................................... - 4 -
2.4. Körperliche/sexuelle Bildung von Kindern ........................................................... - 6 -
2.5. Risikoanalyse ...................................................................................................... - 7 -
3. Umsetzung von Präventionsarbeit im Kita-Alltag .................................................. - 8 -
3.1. Nähe und Distanz ................................................................................................ - 8 -
3.2. Sprache und Wortwahl ........................................................................................ - 9 -
3.3. Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken ........................ - 9 -
3.4. Ausflüge .............................................................................................................. - 9 -
3.5. Pädagogisches Handeln…………………………………………………………………10
4. Maßnahmen in Krisensituationen ......................................................................... - 10 -
4.1. Basis-Informationen .......................................................................................... - 11 -
4.1.1. Formen der Kindeswohlgefährdung ............................................................ - 11 -
4.1.2. Grenzverletzungen durch Erwachsene ....................................................... - 12 -
4.1.3. Übergriffe durch Erwachsene ..................................................................... - 13 -
4.1.4. Übergriffe von Kindern untereinander ......................................................... - 14 -
4.1.5. Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung durch Personensorgeberechtigte - 14 -
4.1.6. Täterstrategien ........................................................................................... - 16 -
4.2. Umgang mit interner Grenzüberschreitung ........................................................ - 17 -
4.2.1. Interventionsschritte ................................................................................... - 17 -
4.2.2. Prävention interner Grenzüberschreitungen ............................................... - 18 -
4.3. Verfahrensablauf ............................................................................................... - 19 -
4.3.1. Handlungsplan bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII- 19
-
4.3.2. Verfahrensablauf bei Verdacht auf grenzverletzendes Verhalten von
Beschäftigten in der Einrichtung ......................................................................... - 20 -
Literaturverzeichnis ...................................................................................................... - 21 -
Anlage ............................................................................................................................ - 22 -
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Sprachform bei personenbezogenen Sub-
stantiven und Pronomen. Dies soll keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter implizieren, sondern ist
im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutrale Formulierung zu verstehen.
- 1 -
Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
Kinderschutzkonzept der Villa Luna Kindertagesstätten
1. Einleitung
Der Schutz von Kindern (und Jugendlichen) hat sowohl für die Bundesregierung als auch für
uns bei Villa Luna oberste Priorität. Der Schutz psychischer und physischer Unversehrtheit
beginnt schon im Säuglingsalter und soll für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche in allen Le-
bensphasen und Lebenssituationen gewährleistet werden. Aus diesem Grund ist es für uns
eine Selbstverständlichkeit, die Grundpfeiler unserer pädagogischen Arbeit zum Wohl und
Schutz der uns anvertrauten Kinder zu akzentuieren.
Wir legen großen Wert darauf, dass für alle Akteure unserer pädagogischen Arbeit das kör-
perliche und seelische Wohl der Kinder an erster Stelle steht. Sie sollen sich frei, individuell
und in einer geschützten Atmosphäre entwickeln dürfen. Diesen sicheren Raum zu geben, ist
nicht nur Aufgabe der Familie, sondern auch die von sozialen Institutionen wie Villa Luna.
Das diesem Thema zugrundeliegende SGB VIII wurde 2015 durch das Kinder- und Jugend-
hilfeweiterentwicklungsgesetz erweitert. Dieses hat sich vor allem zum Ziel gesetzt, den
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Bedrohungen ihres Wohls zu verbessern.
§8a SGB VIII regelt das Verfahren zur Erfüllung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefähr-
dung. Das vorliegende Schutzkonzept soll einen Überblick darüber verschaffen, wie wir bei
Villa Luna unseren Auftrag umsetzen, das Wohl aller Kinder, die unsere Kindertagesstätten
besuchen, zu schützen und ihnen eine gewaltfreie Umgebung zu bieten.
§45 Abs. 2 SGB VIII: Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
(2) „Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrich-
tung gewährleistet ist“.
In unseren Kindertagesstätten beginnt Kinderschutz bei den Inhalten unserer pädagogischen
Konzeption und der Qualifizierung unserer pädagogischen Fachkräfte, welche die Kinder stär-
ken, um sie bestmöglich vor Übergriffen zu schützen.
Um Kindern Schutz zu geben, ist Folgendes für uns von großer Wichtigkeit:
Eine gute Kommunikationskultur auf allen Ebenen (Träger/Leitung/Mitarbeiter/El-
tern/Kinder).
Ein enger Austausch mit den Eltern.
Eine Erziehungspartnerschaft eingehen.
Eine stetige Sensibilisierung für potentielle Gefährdungsrisiken.
Abgestimmte Verfahrensweisen, die ein verlässliches Vorgehen im Zusammenwirken
von Fachkräften, Leitung, Träger und weiteren Institutionen wie Jugendämtern garantie-
ren.
Festgelegte, einheitliche Handlungsschritte im pädagogischen Team, um ein einheitli-
ches pädagogisches Handeln zu gewährleisten.
Mitarbeiter die ihre persönliche Haltung und die eigenen Handlungsweisen reflektieren.
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Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
2. Präventiver Kinderschutz
Strukturelle Rahmenbedingungen
Unser oberstes Ziel ist es, jede Villa Luna Kindertagesstätte zu einem sicheren Ort für die uns
anvertrauten Kinder zu machen. Aus diesem Grund hat das vorliegende Schutzkonzept eine
sehr große Bedeutung für unsere tägliche Arbeit. Präventionsmaßnahmen und Interventionen
im Falle von Fehlverhalten und Gewalt an Kindern durch Mitarbeiter der Villa Luna sind darin
festgelegt und beschrieben.
Auf allen Ebenen (Träger/Einrichtungsleitung/Mitarbeiter) legen wir Wert auf eine Kultur der
Achtsamkeit. Uns ist wichtig, dass sich unsere Mitarbeiter nicht nur als wesentlicher Teil des
Systems sehen, sondern wissen, dass sie ernstgenommen und unterstützt werden. Auch in
den Einrichtungen ist ein wertschätzendes Miteinander essentiell. Unsere Mitarbeiter haben
regelmäßig Zeit, sich gemeinsam in Teamsitzungen mit der Thematik der Vorbeugung von
Übergriffen in der Einrichtung auseinanderzusetzen, ihr eigenes Verhalten zu reflektieren und
eine präventive Haltung sowie Strukturen zu entwickeln.
2.2. Kinderrechte
Kinder besitzen eigene Rechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention Artikel 12 Absatz 1 vom
20.11.1989 verschriftlicht sind. In dieser heißt es:
„Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, seine eigene Meinung zu bilden, das
Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern und
berücksichtigen die Meinung des Kindes, angemessen und entsprechend seinem Alter und
seiner Reife.“. Auch auf Bundes- und Landesebenen ist dieses Recht verankert (siehe §8 SGB
VIII und §13 KiBiz).
Hieran angelehnt, betrachten wir in unserem Schutzkonzept den Schutz des Kindes als sein
Grundrecht, welches es ernst zu nehmen, zu schützen und umzusetzen gilt. Da wir das Kind
als Subjekt mit seinen vielfältigen Eigenschaften in seinem eigenen Lebenskontext wahrneh-
men, basiert der Kinderschutz bei uns vor allem auf Kompetenzerweiterung, Förderung der
Stärken und Partizipation.
Das Kind wird nicht
erst ein Mensch,
es ist schon einer.
(Januz Korczak)
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Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
Beispiele für Kinderrechte in unseren Einrichtungen können u.a. sein:
Ich habe das Recht, mich wohlzufühlen und sicher zu sein!
Mein Körper gehört mir!
Ich habe das Recht, NEIN zu sagen!
Ich habe das Recht, fair und gerecht behandelt zu werden!
Ich habe das Recht, allein zu bestimmen, wer mich umzieht!
Das Gebäude der Kinderrechte (Anlage 6.)
(Originalzeichnung auf https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/aufbau-der-konvention/)
In der Praxis heißt das, Kinder haben das Recht, in einer sicheren Umgebung ohne Diskrimi-
nierung zu leben. Sie haben das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung, medizini-
sche Versorgung, Ausbildung und auf Mitsprache bei Entscheidungen, die ihr Wohlergehen
betreffen (vgl. Wikipedia: Kinderrechtskonventionen 17.10.2019).
Schutzrechte
Art.:
2,8,9,16,17,22,30,
32,33,34,35,36,
37,38
Förderungs-
rechte
Art.:
6,10,15,17,18,23,
24,27,28,39,31,39
Beteiligungs-
rechte
Art.:
12,13,17
Art.1: Art.4: Art. 42: Art. 44:
Geltung für Kinder, Verwirklichung Verpflichtung zur Berichtpflicht
Begriffsbestimmung der Kinderrechte Bekanntmachung
Art. 3:
Vorrang des Kindeswohls
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Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
2.3. Partizipation führt zum Kinderschutz
„Für die meisten Kinder beginnt hierzulande das Leben außerhalb der Familie mit dem Ein-
tritt in eine Kindertageseinrichtung. Einen Teil ihres Alltags verbringen sie von diesem Mo-
ment an regelmäßig in einer öffentlichen Institution. Hier erleben sie das erste Mal, wie eine
Gemeinschaft von Menschen, die nicht miteinander verwandt sind, organisiert ist und welche
Rechte die einzelnen Mitglieder in dieser Gemeinschaft haben.“
(Hansen/Knauer/Sturzenhecker 2011, S.11).
Kinder können nur lernen, sich zu beteiligen und Teilhabe zu erfahren, wenn die Erwachsenen
dies zulassen und sie dabei unterstützen. Dazu, sich Beteiligungsrechte selbst zu erkämpfen,
sind Kinder in der Regel aufgrund ihrer Erziehungsbedürftigkeit nicht alleine in der Lage. Für
unsere tägliche Arbeit bedeutet dies zum einen, dass die Möglichkeiten zur Partizipation im
Team diskutiert und festgehalten werden, um einen gemeinsamen Konsens zu finden. Zum
anderen lassen wir die Kinder an der Tagesplanung teilhaben, damit Partizipationsprojekte
gelingen.
Einen besonders wichtigen Aspekt der Partizipation stellt für uns das Beschwerdemanagement
dar, das rechtlich bindend festgelegt ist. Damit dies gelingt, pflegen wir eine fehlerfreundliche
Kultur und haben eine respektvolle Haltung den Empfindungen der Kinder gegenüber. Die
Fehleroffenheit gilt dabei für alle Beteiligten in unseren Kindertageseinrichtungen (Kinder/El-
tern/Mitarbeiter/Leitungskräfte/Träger). Besonders Kinder sollen bei uns erfahren, dass
sie sich ohne Angst beschweren können und sie individuelle Hilfe erhalten, wenn sie auf diese
angewiesen sind bzw. diese wünschen. Hierzu sind im ersten Schritt Selbstreflexion und eine
persönliche sowie gemeinsame Haltung der pädagogischen Fachkräfte notwendig. Die ge-
meinsame Haltung wird in Teamsitzungen erarbeitet und fortlaufend neu reflektiert.
Unser Ziel ist es, die Rechte und die Möglichkeiten der Partizipation sowie Details zu unserem
Umgang mit Beschwerden in einer Kita-Verfassung niederzuschreiben, welche in den einzel-
nen Kita-Teams erarbeitet und im Kita-Jahr 2020/2021 implementiert werden soll.
Jede Beschwerde – egal ob von Kindern, Eltern oder Mitarbeiter – wird in unseren Einrichtun-
gen ernst genommen!
An erster Stelle steht für uns dabei immer das persönliche Gespräch. Daher bieten wir Kindern,
Eltern und Mitarbeitern eine Vielzahl von Gelegenheiten, um ihre Beschwerde zu äußern:
Für Kinder:
Einzelgespräche mit den Erziehern
Gesprächskreise in den Gruppen
Morgenkreise
Gruppensprecher/Kinderrat
Kinderversammlung
Kindersprechstunde bei der Einrichtungsleitung
Kinderbriefkasten für Wünsche und Beschwerden
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Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
Für Eltern:
Elternsprechstunde bei der Einrichtungsleitung
Möglichkeit einer anonymen Beschwerde via Beschwerdebriefkasten
Elternbeirat
Elternabende
Entwicklungsgespräche
Elterngespräche
Elternbefragungen
Elternberatung
Elterncafé
Für Mitarbeiter:
Dienstbesprechungen
Kleinteamsitzungen
Gruppengespräche mit der Einrichtungsleitung
Fallbesprechungen/kollegiale Beratung
Supervisionen
Personalentwicklungsgespräche
Echte Partizipation fördert die Selbständigkeit der Kinder, führt somit zu mehr Selbstbewusst-
sein und unterstützt die Selbstwirksamkeit. Bei Villa Luna gibt es vielfältige Möglichkeiten für
unsere Kinder, um diese wichtige Teilhabe zu erfahren, z.B.:
Beteiligung bei Abstimmungen und der gemeinsamen Festlegung von Regeln
Eigenständige Durchführung von Morgenkreisen
Selbstständiges Auswählen ihrer Spielpartner während der meisten Zeit des Tages
Selbstständiges Auswählen ihrer Aktivitäten während der meisten Zeit des Tages
„Glückskind des Tages“ – dieses darf den Morgenkreis leiten
Beteiligung an der Wahl des Mittagessens
Auswahl der eigenen Kleidung
Liederauswahl mit bebilderter Liedermappe
Freiwillige Übernahme von Moderationen
Einbindung bei der Planung von Festen mit großen Entscheidungsfreiräumen
Sprachliche und nicht-sprachliche Interessensbekundungen von Kleinstkindern (U3)
werden beachtet, ernstgenommen und fließen in die Tagesplanung ein
Auswahl des Tischspruchs
Selbstständige Nutzung des Außengeländes in Kleingruppen unter Einhaltung zuvor
festgelegter Regeln
Unsere Kinder wissen, dass sie das Recht haben, „Nein“ zu sagen
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2.4. Körperliche/sexuelle Bildung von Kindern
Zusätzlich zur Partizipation ist auch die körperliche/sexuelle Bildung von Kindern von großer
Bedeutung, damit präventiver Kinderschutz gelingt. Diese besondere Form der Bildung sollte
nicht nur Thema im Elternhaus sein, sondern auch in der Kindertagesstätte, die für die Kinder
einen wichtigen Lebensmittelpunkt darstellt. Bei Villa Luna stärken wir die Kinder deshalb bei
der Entwicklung eines positiven Körperbildes. Hierzu sind handlungsfähige und kompetente
Mitarbeiter unerlässlich, die eine tragfähige Bindung zu den Kindern aufbauen und leben. Auf
folgende Aspekte legen wir daher besonderen Wert:
Unsere Mitarbeiter
nehmen im Umgang mit den Kindern eine selbstreflexive Haltung ein.
besitzen Fachkenntnisse zur sexuellen Entwicklung im Kindesalter.
nehmen mit Empathie und Sensibilität die Kinder so an, wie sie sind.
können durch Beobachtung das kindliche Verhalten einschätzen und ihr pädagogisches
Handeln darauf abstimmen.
Durch regelmäßige Fortbildungen, Vorträge, pädagogischen Austausch und kollegiale Bera-
tung stellen wir die Weiterbildung unserer Mitarbeiter sicher. Der Bildungsbereich ‚körperli-
che/sexuelle Bildung‘ ist zudem in unserer pädagogischen Rahmenkonzeption verankert. Im
Teamprozess entwickelt jede unserer Einrichtungen einen Leitfaden zur kindlichen Sexualität.
Auf diese Weise wird Transparenz nach innen und außen für Mitarbeiter, Eltern und Träger
geschaffen, und alle Akteure sind darüber informiert, wie die jeweilige Einrichtung sexualpä-
dagogisch arbeitet. Darüber hinaus schafft dieser Leitfaden Handlungssicherheit für Mitarbei-
ter und Schutz für die Kinder.
Innerhalb dieses sehr sensiblen Bildungsbereichs ist eine enge Zusammenarbeit mit den El-
tern notwendig, die einen ständigen und informativen Dialog zwischen unseren Fachkräften
und den Eltern zum Thema ‚körperliche und sexuelle Bildung‘ voraussetzt. Für uns ist daher
eine hinreichende Beteiligung der Eltern sehr wichtig, damit unsere Präventionsarbeit gelingen
kann. Uns ist bewusst, dass Eltern oft Unsicherheiten und Ängste bezüglich dieser Thematik
zeigen, die einer feinfühligen Herangehensweise bedürfen. Durch einen offenen und konstruk-
tiven Umgang möchten wir ihnen verdeutlichen, dass ihre Gedanken wahrgenommen werden
und unsere Fachkräfte als Ansprechpartner für Fragen diesbezüglich zur Verfügung stehen.
Formen der Informationsvermittlung in unseren Einrichtungen sind z.B.:
Themen-Elternabende mit externen Fachkräften zur fachlichen Unterstützung
Elternbriefe zu geplanten Projekten
Projektdokumentationen von Kindern
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Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
2.5. Risikoanalyse
Es folgt die Risikoanalyse aller Villa Luna Kindertagesstätten. Es handelt sich um acht
Standorte mit insgesamt ca. 700 Kindern.
Aachen:
5 Gruppen mit bis zu 90 Kindern im Alter von 0,4 Jahren bis zur Einschulung
Berlin:
4 Gruppen mit bis zu 70 Kindern im Alter von 1,0 Jahren bis zur Einschulung
Düsseldorf-Bilk:
4 Gruppen mit bis zu 63 Kindern im Alter von 0,4Jahren bis zur Einschulung
Düsseldorf-Grafenberg:
6 Gruppen mit bis zu 101 Kindern im Alter von 0,4 Jahren bis zur Einschulung
Düsseldorf-Südring:
7 Gruppen mit bis zu 114 Kindern im Alter von 0,4 Jahren bis zur Einschulung
Hamburg:
5 Gruppen mit bis zu 80 Kindern im Alter von 0,4 Jahren bis zur Einschulung
Hannover:
4 Gruppen mit bis zu 75 Kindern im Alter von 1,0 Jahren bis zur Einschulung
Köln:
4 Gruppen mit bis zu 68 Kindern im Alter von 0,4 Jahren bis zur Einschulung
Folgende Punkte können u.a. ein Risiko darstellen:
Besondere Gefahrenmomente beim Wickeln, Toilettengang, Schlafen
1:1-Betreuung
Unübersichtliche Räumlichkeiten
Durch Personalmangel bedingte Überbelastung
Fehlende Möglichkeit zur anonymen Beschwerde
Fehlendes Beschwerdeverfahren für Kinder
Unbeobachtete Situationen
Durch Freundschaften im Kollegium bedingte Hemmungen, Kritik offen zu äußern und
unangemessenes Verhalten von Kollegen zu melden
Unzureichende Trennung zwischen beruflichen und privaten Kontakten zwischen Mitar-
beitern und Eltern: Sind die Beziehungen der Erwachsenen untereinander von einer
Pseudovertrautheit geprägt, verunsichert dies Kinder in ihrem Beziehungsverhalten. Sie
wissen nicht mehr, wem sie vertrauen können und wem nicht. In einer von Distanzlosig-
keit und oberflächlicher Vertrautheit geprägten institutionellen Atmosphäre fällt es kind-
lichen Opfern extrem schwer, ihren Eltern Gewalterfahrungen anzuvertrauen.
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Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
Keine/unzureichend gelebte Partizipation in den Einrichtungen
Fehlendes Vertrauen zur Einrichtungsleitung
Ängste der Mitarbeiter
Fehlender offener Umgang zwischen den Mitarbeitern und der Einrichtungsleitung
Fehlende Fachlichkeit der Mitarbeiter
Fehlendes Regelwerk für Praktikanten
Keine gelebte Lob- und Fehlerkultur
Keine erkennbare Haltung und Regelung zur kindlichen Sexualität und Doktorspielen
Fehlende Transparenz
Unklare Regeln
Eine gemeinsame Haltung zu den obengenannten Punkten ist für uns unabdingbar. Sie dient
der Risikoeinschätzung der jeweiligen Einrichtung und wirkt einem Machtmissbrauch durch
Mitarbeiter entgegen. Hierzu findet eine jährliche Reflektion in den Einrichtungen statt.
3. Umsetzung von Präventionsarbeit im Kita-Alltag
Um die zuvor unter 2.5 genannten Risikofaktoren auszuschließen, wurde der folgende Verhal-
tenskodex entwickelt. Er ist bindend für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter sowie Prak-
tikanten unserer Kindertageseinrichtungen. Unsere Einrichtungen legen großen Wert auf ei-
nen natürlichen und herzlichen Umgang mit den Kindern. Im Rahmen der Profession als pä-
dagogische Fachkräfte gehen jedoch alle Akteure zum Wohle der Kinder achtsam und ange-
messen mit Körperkontakt um. Dabei hat u.a. Priorität, die Grenzsignale der Kinder zu beach-
ten und anzuerkennen.
Nähe und Distanz
Die Mitarbeiter küssen Kinder nicht und lassen sich nicht küssen. Möchte ein Kind die
Mitarbeiter küssen, wird es altersgemäß auf die nötige Distanz hingewiesen.
Bei Bedarf (Ablösungsphase, Trösten, Sorgengespräche…) dürfen Kinder auf den
Schoß und in den/auf den Arm genommen werden. Das Bedürfnis nach Nähe sollte da-
bei aber unbedingt vom Kind ausgehen, nicht vom Erwachsenen.
Eine Begleitung des Toilettenganges erfolgt nach den individuellen Erfordernissen und
den Bedürfnissen des einzelnen Kindes. Beim Toilettengang der Kinder halten Jungen
ihren Penis selber in die Toilette. Hilfe durch die Mitarbeiter beim Abwischen/Nachwi-
schen ist in Ordnung, nachdem die Kinder vorgewischt haben. Hierbei sind unbedingt
Handschuhe zu tragen!
Beim Wickeln ist es wichtig, den Kindern einen gewissen Schutzraum zu gewähren, z.B.
durch eine halb geschlossene Waschraum-Tür als Sichtschutz.
Bei der Schlafsituation und bei Einschlafproblemen werden Kinder von den Mitarbeitern
nur an Stellen berührt, an denen das Kind es ausdrücklich wünscht und die Eltern diesem
zugestimmt haben. Zu jeder Zeit verboten ist selbstverständlich das Berühren im Geni-
talbereich und an den Brüsten.
Die Mitarbeiter lassen sich nicht an die Brüste und den Genitalbereich fassen. Sollte ein
Kind dies tun, wird es altersgemäß auf die nötige Distanz hingewiesen.
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Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
Kein Kind wird angeschrien, geschubst, geschoben, gezogen, gekniffen, gebissen, ge-
schlagen, getreten, gedemütigt, bloßgestellt, ausgeschlossen oder sonstiger Gewalt
(weder psychisch noch physisch) ausgesetzt.
Kein Kind wird unter Krafteinwirkung hingesetzt, hingelegt oder am Arm festgehalten.
Unerwünschte Berührungen und körperliche Annäherungen der Kinder – insbesondere
in Verbindung mit dem Versprechen einer Belohnung oder Androhung von Strafe – sind
nicht erlaubt.
Die Mitarbeiter haben keine Geheimnisse mit den Kindern.
Kein Kind darf von Mitarbeitern nach Hause gebracht oder mit nach Hause genommen
werden.
Wenn ein Kind einzeln betreut wird (z.B. zur Sprachförderung), muss dies immer in den
dafür vorgesehenen und für andere zugänglichen Räumen stattfinden. Räume, in denen
sich Kinder und Mitarbeiter befinden, dürfen grundsätzlich nicht abgeschlossen werden.
Es darf keinerlei Druck und manipulative Macht auf ein Kind ausgeübt werden.
3.2. Sprache und Wortwahl
Kosenamen werden von den Mitarbeitern nicht verwendet. Die Kinder werden grund-
sätzlich beim Vornamen genannt. Auf Spitznamen ist zu verzichten, insbesondere auf
solche der übergriffigen, sexualisierenden oder herabwürdigenden Art.
Die Mitarbeiter verwenden weder sexualisierte Sprache noch abfällige Bemerkungen.
Die Geschlechtsteile werden von den Mitarbeitern korrekt und einheitlich benannt. Wir
haben uns auf folgende Begrifflichkeiten geeinigt: Penis und Scheide (Englisch: penis
and vagina).
Mitarbeiter sollten die Eltern siezen.
3.3. Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
Kein Kind wird unbekleidet oder in Unterwäsche fotografiert oder gefilmt.
Das Fotografieren (auch Abfotografieren von Bildaufnahmen) /Filmen/Anfertigen von
Tonaufnahmen mit Privathandys bzw. anderen privaten Geräten ist untersagt.
Vor dem Anfertigen und Veröffentlichen von Aufnahmen jeglicher Art ist die Erlaubnis
der Erziehungsberechtigten des betreffenden Kindes einzuholen. Für welche Art von
Aufnahme und Veröffentlichung die Zustimmung erteilt wurde, ist in der Anlage „Fotoer-
laubnis“ des Betreuungsvertrags einsehbar.
Alle Mitarbeiter und ehrenamtlich tätigen Personen verhalten sich in der Einrichtung ihrer
Rolle gemäß. Von „Freundschaften“ mit den Eltern bei WhatsApp, Facebook, Instagram
und anderen sozialen Medien ist abzusehen.
Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch für Unterhaltungen in Schriftform, z.B. via
WhatsApp und andere Messenger.
Für die Kinder zugängliche Medien sind grundsätzlich altersentsprechend (FSK-Einstu-
fung) und pädagogisch sinnvoll einzusetzen.
3.4. Ausflüge
Ausflüge werden immer für die Eltern transparent und anschaulich kommuniziert.
Die Kinder sind immer durch die Mitarbeiter beaufsichtigt.
Bei einer Übernachtungssituation, z.B. bei der Vorschulübernachtung, sind die Kinder
nie alleine in einer Schlafsituation mit Mitarbeitern. Andere Kinder oder Mitarbeiter sind
immer dabei.
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Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
Die Mitnahme von Kindern im eigenen PKW ist nicht gestattet.
3.5. Pädagogisches Handeln
Die Mitarbeiter sind Vorbilder für eine gewaltfreie Kommunikation.
Unser Umgang mit Kindern und Eltern ist geprägt von Wertschätzung, Respekt und
Empathie.
Wenn ein Kind sich regelwidrig verhält und Konsequenzen tragen muss, müssen sich
die Maßnahmen auf den entsprechenden Sachverhalt beziehen (zeitnah handeln und
den Zusammenhang mit dem Kind besprechen).
Verbale und nonverbale Gewalt, Demütigungen und Freiheitsentzug durch Mitarbeit-
er werden nicht toleriert.
Unsere pädagogische Arbeit basiert auf der Grundlage der Kinderrechte und wird alters-
gerecht gestaltet.
Transparente, klare und nachvollziehbare Regeln und Konsequenzen werden partizipa-
tiv mit den Kindern erarbeitet. Die Wegnahme von persönlichen Gegenständen als
Erziehungsmaßnahmen ist nicht erwünscht.
Die Eltern werden als Experten für ihre Kinder wahrgenommen und in ihrer Verantwor-
tung respektiert.
Wir reflektieren regelmäßig unser pädagogisches Handeln.
Kein Kind wird zum Essen gezwungen.
Die Grundbedürfnisse wie Essen, Trinken und Toilettengang dürfen den Kindern nicht
verweigert werden.
Die Mitarbeiter behandeln alle Kinder gleich. Es finden keine Bevorzugungen statt.
4. Maßnahmen in Krisensituationen
Der Begriff der Kindeswohlgefährdung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1666 BGB) und im
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zu finden, jedoch gibt es bis heute keinen einheitlichen Rechts-
begriff bzw. keine klare Definition.
Der Bundesgerichtshof (BGH) versteht unter einer Kindeswohlgefährdung „wenn eine ge-
genwärtige, in einem solchen Maße vorhandenen Gefahr festgestellt wird, dass sich bei der
weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen
Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrschein-
lichkeit des Schadensantritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer
der drohende Schaden wiegt.“ (BGH, Beschluss v. 23.11.2016 – XII ZB 149/16).
Was bedeutet in diesem Fall „erhebliche Schädigung“ und „hinreichender Wahrscheinlich-
keit“? Dies bleibt weiterhin unklar. Deutlich wird nur, dass der Begriff der Kindeswohlgefähr-
dung nicht jede Art von Problemen beinhaltet. Abgeleitet vom BGH verstehen wir als Träger
unter einer Kindeswohlgefährdung alles, was der seelischen, geistigen und körperlichen Ge-
sundheit eines Kindes schadet, oder diese bedroht. Sind die Personensorgeberechtigten nicht
gewillt oder in der Lage, Schädigungen abzuwenden, sind wir in der Pflicht, unserem Schutz-
auftrag nachzukommen.
Aufgrund der unterschiedlichen Definitionen und Auslegungsmöglichkeiten ist es für uns als
Träger schwierig, handlungsfähig zu bleiben, möglichst frühzeitig präventiv handeln, und auf
Hilfebedarf reagieren zu können. Um für uns Klarheit und Sicherheit in der Auslegung von
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Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
Kindeswohlgefährdung zu erlangen, orientieren wir uns deshalb an der Maslow´schen Bedürf-
nispyramide. Diese setzt den Rahmen der Grund- und Wachstumsbedürfnisse eines Kindes
fest. Defizite in den Stufen 1-3 können Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung
sein, aber auch eine unzureichende Befriedigung der Wachstumsbedürfnisse kann zu nach-
teiligen psychischen Folgen beim betroffenen Kind führen.
(vgl. https://docplayer.org/15653393-2-begriffserklaerung-kindeswohlgefaehrdung-was-ist-
das-eigentlich-2-1-definitionsversuche.html)
Die Bedürfnispyramide
angelehnt an Abraham Harold Maslow
Selbstverwirklichung
ICH-Bedürfnisse
Soziale Bedürfnisse
Sicherheitsbedürfnisse
Grundbedürfnisse
Basis-Informationen
4.1.1. Formen der Kindeswohlgefährdung
I. Misshandlungen
a) Körperliche Misshandlung:
Hierunter fallen verschiedene Arten von Handlungen, die zu nicht zufälligen erheblichen
körperlichen Schmerzen, Verletzungen oder gar zum Tode führen (Prügeln, Verbrühen, Un-
terkühlen, Würgen etc.).
b) Seelische Misshandlung:
Diese Form der Misshandlung „umfasst chronische qualitativ und quantitativ ungeeignete
und unzureichende, altersinadäquate Handlungen und Beziehungsformen von Sorgebe-
rechtigten oder Pädagogen zu Kindern. Dem Kind wird zu verstehen gegeben, es sei wehr-
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Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
los, mit Fehlern behaftet, ungeliebt, ungewollt, gefährdet oder nur dazu nütze, die Bedürf-
nisse anderer Menschen zu erfüllen“1. Hierzu gehört z.B. eine feindselige Ablehnung oder
Isolation der Kinder ebenso wie die Verweigerung emotionaler Zuwendung oder das Terro-
risieren und Ausnutzen der Kinder aber auch deren Überforderung durch unangemessene
Erwartungen. Nicht zuletzt stellt jede Art der körperlichen Misshandlung oder Vernachläs-
sigung auch eine seelische Misshandlung dar. Sonderformen seelischer Misshandlungen
können neben wiederholter Gewalt zwischen den Eltern auch eskalierende und andau-
ernde stark ausgeprägte Trennungs-, Sorgerechts- und Partnerschaftskonflikte sein.
II. Vernachlässigungen
Vernachlässigung beschreibt eine situative oder andauernde Unterlassung fürsorglichen
Handels durch die Eltern oder andere sorgeverantwortliche Personen, was zur Folge hat,
dass die körperlichen, seelischen, geistigen und materiellen Grundbedürfnisse des Kindes
nicht mehr angemessen befriedigt werden. Dazu gehört beispielsweise die Unkenntnis bzw.
die Unfähigkeit der Eltern für eine angemessene Ernährung, Pflege und Gesundheit des
Kindes zu sorgen. Dazu gehört auch ein Mangel an Aufmerksamkeit, an emotionaler, intel-
lektueller und erzieherischer Förderung des Kindes sowie unzureichender Schutz des Kin-
des vor Gefahren.
III. Sexueller Missbrauch
„Sexueller Missbrauch ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder ge-
gen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psy-
chischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der
Täter oder die Täterin nutz seine Macht – und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Be-
dürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen“2.
Da Kinder aufgrund ihres Entwicklungsstandes grundsätzlich nicht über die ausreichende
Entscheidungsfreiheit bzw. Entscheidungsfähigkeit verfügen, ist jede sexuelle Handlung
(auch jene, an der sich das Kind aktiv beteiligt) als Missbrauch zu werten.
4.1.2. Grenzverletzungen durch Erwachsene
„Grenzverletzungen sind alle Verhaltensweisen gegenüber Kindern, Jugendlichen und jun-
gen Erwachsenen, die deren persönliche Grenzen im Kontext eines Versorgungs- und Be-
treuungsverhältnisses überschreiten.“
(Enders/Kossatz/Kelkel/Eberhardt 2010).
Diese Formen der Grenzverletzung werden in den meisten Fällen nicht strafrechtlich verfolgt,
wenn sie nur einmal sowie unbeabsichtigt vorkommen und der Handelnde Einsicht zeigt.
1 Prof. Dr. Reingard Nisse: Kindeswohlgefährdung und Maßnahmen der Polizei - dargestellt am Land Branden-
burg, https://hpolbb.de/sites/default/files/field/publikationen/oranienburger_schriften_4.pdf, Seite 27.
2 O.A.: Definition von sexuellem Missbrauch, https://beauftragter-missbrauch.de/praevention/was-ist-sexueller-
missbrauch/definition-von-sexuellem-missbrauch.
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Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
Beispiele hierfür sind:
Beleidigungen
Abwertungen
Anschreien
Beschämen
Grobe Berührungen
Unangemessene Sanktionen
Missachtung der persönlichen Grenzen des Kindes (z.B. eine tröstende Umarmung, ob-
wohl das Kind diese nicht wünscht bzw. diese dem Kind unangenehm ist)
Missachtung von Grenzen der professionellen Rolle (z.B. sich wie die Mutter/der Vater
des Kindes benehmen)
Missachtung der Persönlichkeitsrechte (z.B. Verletzung des Rechtes auf das eigene Bild
durch unerlaubte Aufnahmen oder unerlaubte Veröffentlichung von Bildmaterial)
Missachtung der Intimsphäre
Im pädagogischen Alltag können unbeabsichtigte Grenzverletzungen entstehen, z.B. durch
(vgl. Enders/Kossatz/Kelkel/Eberhardt 2010):
fehlende bzw. unklare Einrichtungsstrukturen
unzureichendes Fachwissen
Stresssituationen
Unachtsamkeit
fehlende Sensibilität
mangelnde Reflexionsfähigkeit
ungenügende Kritikfähigkeit
fehlende Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln
4.1.3. Übergriffe durch Erwachsene
„Übergriffe unterscheiden sich von Grenzverletzungen dadurch, dass sie nicht zufällig oder
versehentlich passieren. Sie resultieren vielmehr aus persönlichen und/oder grundlegenden
fachlichen Defiziten“ (Enders/Kossatz/Kelkel/Eberhardt 2010). Übergriffe durch Erwachsene
auf Kinder sind als Machtmissbrauch zu werten und sind nicht bloß Ausdruck einer respektlo-
sen Haltung. Sie können sehr unterschiedlich gestaltet sein und müssen immer dem zustän-
digen Landesjugendamt gemeldet werden.
Mögliche Übergriffe in einer Kita können sein (vgl. LVR-Dezernat-Jugend 2017:2):
Zwangsmaßnahmen beim Füttern bzw. Essen
Zwangsmaßnahmen beim Schlafen
Kinder massiv unter Druck zu setzen, z.B. durch verbale Androhungen und Umsetzung
von Straf- und Erziehungsmaßnahmen
Kinder vor die Tür zu stellen
Kinder zu fixieren
Körperliche Übergriffe
Vernachlässigung, z.B. der unzureichende Wechsel von Windeln, die mangelnde Ver-
sorgung mit Getränken, die mangelnde Aufsicht, Kind ablehnen, wenn es Nähe sucht
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Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
Herabwürdigen und Bloßstellen eines Kindes vor den anderen Kindern der Gruppe, z.B.
durch negative Kommentare über die Familie des Kindes, oder einen herabwürdigenden
Erziehungsstil nach Einnässen
4.1.4. Übergriffe von Kindern untereinander
Streit und Konflikte unter Kindern sind unvermeidlich und gehören zur normalen kindlichen
Entwicklung dazu. Diese Auseinandersetzungen regeln sich im Miteinander meistens kurzfris-
tig und unproblematisch. Erst wenn Kinder längerfristig unter Druck geraten oder verletzt wer-
den, entwickelt sich Gewalt mit vielfältigen Ausprägungen (Übergriffe). Es kann dabei zwi-
schen seelischen und körperlichen Übergriffen unterschieden werden.
Übergriffe unter Kindern können sein:
Verspottung und Herabwürdigung untereinander
Anfassen und Küssen gegen den Willen des betroffenen Kindes
Absichtliche Zerstörung des Eigentums eines anderen Kindes
Bedrohung und Erpressung untereinander
Androhung und Vollzug von Schlägen untereinander
Unsere Mitarbeiter sind immer dringend aufgefordert einzugreifen und an einer Lösung für das
Problem mitzuwirken, wenn ein Kind die Grenzen eines anderen verletzt. Dies ergibt sich aus
dem gesetzlichen Kinderschutzauftrag für Kindertagesstätten. Ein Ignorieren des Verhaltens
kann dazu führen, dass sowohl das geschädigte als auch das handelnde Kind die Handlung
nicht als falsch wahrnehmen. Hier gilt es, das übergriffige Kind nicht zu bestrafen; vielmehr
sollten Handlungsalternativen aufgezeigt und erarbeitet werden. Dem übergriffigen Kind muss
Unterstützung angeboten werden, damit es einsehen kann, dass sein Verhalten
nicht angemessen war. Nur so ist es dem Kind möglich, aus eigenem Antrieb seine Verhal-
tensweisen zu verändern.
Erlebt ein Kind, das einem Übergriff ausgesetzt war, eine eindeutige Reaktion der Mitarbeiter,
erfährt dieses Kind, dass die Macht des übergriffigen Kindes durch einen unterstützenden Er-
wachsenen wieder aufgehoben wird. Im besten Fall kann das Gefühl von Vertrauen und
Schutz das Gefühl von Ohnmacht schnell ausgleichen (vgl. LVR-Fachbereich Kinder und Fa-
milie 2019).
4.1.5. Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung durch Personensorgeberechtigte
Anzeichen einer möglichen Kindeswohlgefährdung dienen einer Orientierung zur Gefähr-
dungseinschätzung. Erst ein Zusammenspiel von mehreren Anzeichen macht deutlich, wie
hoch ein Gefährdungsrisiko einzuschätzen ist. Davon leitet sich der Handlungsbedarf ab.
Mögliche Anzeichen können sein:
a) Äußere Erscheinung des Kindes
Massive und/oder wiederholte Zeichen von Verletzungen (z.B. Blutergüsse, Strie-
men, Narben, Knochenbrüche, Verbrennungen, wiederholt auftretende Rötungen im
Genitalbereich, unklare Schonhaltungen), insbesondere wenn keine unverfängli-
chen Ursachen ausgemacht werden können.
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Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
Häufige, insbesondere nicht adäquat behandelte Erkrankungen ohne medizinische
Versorgung.
Fehlen eines notwendigen Minimums an Körperhygiene (z.B. ersichtlich durch Ka-
ries).
Starke Unter-, Mangel- oder Überernährung bzw. massive Essstörungen.
Wiederholt völlig witterungsunangemessene oder verschmutzte Kleidung.
Verzögerte Entwicklung der motorischen, sprachlichen und geistigen Fähigkeiten,
insbesondere ohne entsprechende medizinische Abklärung und Förderung.
Anhaltende Kopf- und Bauchschmerzen ohne medizinische Ursache.
Erhöhte Infektanfälligkeit (z.B. häufige Atemwegerkrankungen).
b) Verhalten des Kindes
Aggressives Verhalten
Mangelnde Frustrationstoleranz
Teilnahmslosigkeit, Rückzug
Wiederholt apathisches oder stark verängstigtes Verhalten
Auffälliges Kontaktverhalten, unsicheres oder wechselndes Beziehungsverhalten
Das Kind wirkt berauscht und/oder benommen (ggf. durch Einfluss von Drogen, Al-
kohol, Medikamente)
Darstellung von erlebter Gewalt (z.B. beim Malen oder Spielen)
Auffälliges, altersunangemessenes sexualisiertes Verhalten
Ausgeprägte stereotype Verhaltensweisen
Instabiler oder fehlender Blickkontakt
Extrem angepasstes Verhalten
Erstarren bei Körperkontakt zu den Eltern
Einnässen/Einkoten bei älteren Kinder
c) Verhalten und persönliche Situation der Personensorgeberechtigten
Mangelnde Fähigkeit zur Aggressionskontrolle
Physische Gewalt gegenüber dem Kind (Schlagen, Schütteln, Einsperren, Würgen,
Fesseln, Verbrennungen u.ä.)
Psychische Gewalt gegenüber dem Kind (massive Beschimpfungen, Verängstigen
und Erniedrigen)
Verweigerung von Krankheitsbehandlungen und Vorsorgeuntersuchungen, feh-
lende Förderung behinderter Kinder
Nicht ausreichende Bereitstellung von Nahrung
Wiederholte und/oder schwere Gewalt zwischen den Eltern
Fehlende Bereitschaft oder Fähigkeit zur Abwendung von Gefährdungen
Schwere psychische Störungen (bspw. in Form eines stark verwirrten Auftretens),
Drogen-, Alkohol- und Medikamentenmissbrauch bzw. -sucht
Isolierung des Kindes (z.B. durch generelles Kontaktverbot zu Gleichaltrigen)
d) Familiäre Situation, Wohnsituation
Verletzung der Aufsichtspflicht durch Alleinlassen des Kindes oder den Einsatz
ungeeigneter Aufsichtspersonen
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Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
Missbrauch des Kindes zur Begehung von Straftaten oder anderer verwerflicher Ta-
ten
Gravierende Armut und/oder Obdachlosigkeit
Stark verschmutzte bzw. vermüllte Wohnung
Erhebliche Gefahren im Haushalt
Fehlender Schlafplatz und/oder fehlendes Spielzeug für das Kind
4.1.6. Täterstrategien
„Sexualisierte Gewalt passiert nicht zufällig, sondern wird von Täter/innen ganz bewusst ge-
plant und organisiert. Täter/innen suchen nach Gegebenheiten, um sich Kindern und Ju-
gendlichen zu nähern und machen sich Strukturen in den Institutionen zunutze. Das Wissen
darum dient als Hilfsmittel für eine Risikoanalyse, um beurteilen zu können, an welchen Stel-
len präventive Maßnahmen nötig sind“
(Bistum Münster 2013).
Zum Vorgehen von Tätern und Täterinnen gegenüber Kindern und Jugendlichen (Bistum
Münster 2013):
Sie suchen gezielt die Nähe zu Kindern und Jugendlichen, auch in entsprechenden Ar-
beitsfeldern.
Häufig engagieren sich Täter/innen über das normale Maß und sind sehr einfühlsam im
Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
Sie suchen in der Regel gezielt emotional bedürftige Kinder und Jugendliche aus.
Täter/innen bauen gezielt ein Vertrauensverhältnis zum möglichen Opfer auf.
Im Rahmen einer „Anbahnungsphase“ versuchen sie durch besondere Ausflüge, Aktio-
nen oder Unternehmungen, eine besondere Beziehung zum möglichen Opfer aufzu-
bauen und seine Arglosigkeit zu erhöhen.
Häufig lenken Täter/innen das Gespräch zufällig auf sexuelle Themen, verunsichern und
berühren z.B. wie zufällig das Kind oder den Jugendlichen.
Täter/innen „testen“ meist nach und nach die Widerstände der Kinder/Jugendlichen, ehe
sie gezielt Gelegenheiten für schwerere Übergriffe schaffen.
Durch den Einsatz von Verunsicherungen („Das ist alles ganz normal.“), Schuldgefühlen
(„Das ist doch alles deine Schuld!“) und Drohungen (Entzug von Zuneigungen und Pri-
vilegien, Isolation/Ausstoßung, öffentliche Bloßstellung, Zerstörung der Familie, körper-
liche Gewalt etc.) machen Täter/innen ihre Opfer nicht nur gefügig, sondern sichern sich
auch deren Verschwiegenheit. Dabei nutzen sie auch gezielt Loyalität („Du hast mich
doch lieb.“, „Wenn du was erzählst, komme ich ins Gefängnis.“) und Abhängigkeiten des
Opfers sowie ihre hierarchische Überlegenheitsposition aus.
Häufig ist sexualisierte Gewalt keine einmalige, sondern eine mehrfach vorkommende
und länger anhaltende Tat.
Im institutionellen Rahmen wenden Täter/innen folgende Strategien an
(vgl. Gründer/Stemmer-Lück 2013):
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Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
Sie bauen gute und intensive Kontakte zum Kollegium, zu Erziehungsberechtigten sowie
Kindern und Jugendlichen auf, übernehmen unbeliebte Dienste oder Aufgaben freiwillig,
kommen gut mit der Leitung aus, machen sich unentbehrlich.
Sie knüpfen Seilschaften mit Kollegen/innen, indem sie z.B. „schon mal ein Auge zudrü-
cken“, wenn diese nicht ganz korrekt gehandelt haben.
Sie engagieren sich auch privat für Kinder ihrer Einrichtung und knüpfen Freundschaften
mit den Eltern.
4.2. Umgang mit interner Grenzüberschreitung
Bei Villa Luna werden Grenzverletzungen und Übergriffe in keiner Weise toleriert und sind in
jedem Fall zu verhindern. Wir weisen unsere Mitarbeiter dazu an, jegliche Kenntnis über
Grenzverletzungen bzw. Übergriffe sofort der Einrichtungsleitung zu melden.
Dasselbe gilt für Verdachtssituationen. Dabei ist es irrelevant, ob der Täter aus dem Kollegium
stammt, ein anderes Kind ist, eine Person aus dem Umfeld des Kindes, oder eine bislang
unbekannte Person ist. Unserer Mitarbeiter werden präventiv geschult, um Gewalt zu erken-
nen und einschätzen zu können, sowie in schwierigen Situationen ein sicheres und eindeuti-
ges Auftreten sicherstellen zu können.
Alle Mitarbeiter sind sich bewusst, dass bei Zuwiderhandeln – je nach Sachlage – strafrechtli-
che oder arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden.
4.2.1. Interventionsschritte
Nimmt ein Mitarbeiter grenzverletzendes Verhalten durch sich selbst oder andere wahr, be-
zieht er aktiv Stellung, indem er
die Situation stoppt oder die Beobachtung anspricht.
seine Wahrnehmung dazu benennt und auf Verhaltensregeln hinweist.
um Entschuldigung bittet oder zu einer solchen Entschuldigung hinleitet.
sein Verhalten ändert oder eine Veränderung des Verhaltens formuliert und einfordert.
Nimmt der Mitarbeiter mehrmaliges grenzverletzendes Verhalten wahr, protokolliert er das
Verhalten (Anlage 2a) und bespricht das weitere Vorgehen mit der Einrichtungsleitung.
Nimmt der Mitarbeiter grenzverletzendes Verhalten in größerem Maß, übergriffiges Ver-
halten oder Missbrauch wahr, sind im Sinne einer Gefahrenprognose und -abwehr die
Schritte des Verfahrensablaufs (siehe Diagramm 3b) einzuleiten und einzuhalten.
Mit Beginn des Angestelltenverhältnisses wird jeder Mitarbeiter durch die Einrichtungsleitung
über diesen Verhaltenskodex belehrt und bestätigt dies mit seiner Unterschrift. Jährlich wird
der Verhaltenskodex zudem im Gesamtteam besprochen, aufgefrischt und von jedem Mitar-
beiter erneut unterschrieben.
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Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
4.2.2. Prävention interner Grenzüberschreitungen
Bei Villa Luna sollen Kinder sich sicher und geschützt entwickeln können. Unser vertrauens-
volles Miteinander wird durch einen offenen Dialog zum Thema ‚sexualisierte Gewalt und an-
dere Übergriffe‘ gestützt. Auf diese Weise dient die Sensibilisierung des Teams der Gewalt-
prävention. Hierzu gehört, dass wir die in diesem Dokument verschriftlichten Grenzen und
Standards als verbindlich ansehen. Wir verstehen Prävention als grundlegenden Handlungs-
weg, um physischen wie psychischen Schaden abzumildern und bestenfalls zu verhindern.
Unterstützend wirken hierzu folgende Maßnahmen:
Regelmäßige Reflexion von Handlungen und Haltungen einzelner Mitarbeiter oder des
Gesamtteams in den Teamsitzungen.
Hierbei stehen im Fokus:
o Der Umgang mit körperlicher Nähe bzw. Distanz zum Kind
o Eine klare Definition und Einhaltung der jeweiligen Rollen
o Die Haltung dem Kind gegenüber
o Der Umgang mit Stress/Ärger/Aggression bzw. Überforderung
o Ein wertschätzender und höflicher Umgang miteinander
Gegenseitige Hospitationen innerhalb des Teams zur Unterstützung der Feedbackkultur.
Schulung der pädagogischen Fachkräfte dahingehend, alle Beobachtungen, die auf eine
Gefährdung eines Kindes hinweisen
o ernst zu nehmen,
o zu dokumentieren,
o dem Team und der Leitung mitzuteilen,
o diese gemeinsam einzuschätzen und zu bewerten.
Jährliche, schriftliche Unterweisung aller Mitarbeiter zum „Handeln bei Anzeichen für
eine mögliche Kindeswohlgefährdung §8a SGB VIII“.
Regelmäßige kollegiale Beratungen, bei Bedarf mit Supervision oder Coaching.
Einarbeitungsseminar mit Workshop zum Kinderschutz für alle neuen Mitarbeiter.
Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen für Mitarbeiter zum Thema Prävention und
Kinderschutz.
Unsere Personalauswahl erfolgt nach Belastbarkeit, Reflexionsvermögen, Fachkompe-
tenz und beruflicher Erfahrungen. Die Anforderungs- und Kompetenzprofile werden re-
gelmäßig reflektiert und evaluiert.
Befragung neuer Mitarbeiter im Vorstellungsgespräch zu ihrer Haltung, ihrem Umgang
und zu bisherigen Erfahrungen mit Grenzüberschreitungen, um die persönliche Eignung
nach §72a SGB VIII sicherzustellen.
Betonung der notwendigen Balance von emotionaler Nähe und professioneller Distanz
als Grundbedingung pädagogischen Handelns im Vorstellungsgespräch.
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Belehrung aller Mitarbeiter zum tätigkeitsumfassenden Schutzauftrag nach § 8a SGB
VIII bei Einstellung und danach jährlich durch die Einrichtungsleitung. Diese Belehrung
wird schriftlich festgehalten und der Personalakte beigefügt.
Vorstellung des Schutzkonzepts für neue Mitarbeiter.
Verpflichtung aller Mitarbeiter unabhängig vom Anstellungsverhältnis/Aufgabengebiet
(d.h. dies gilt auch für Praktikanten, Ehrenamtliche, Hausmeister, Küchenmitarbeiter
etc.) zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zu Beginn der Anstellung und
in Folge alle fünf Jahre.
Verpflichtung aller in unseren Einrichtungen tätigen Personen zum Unterschreiben einer
Selbstverpflichtungserklärung zu Beginn der Anstellung und in Folge jährlich. Hiermit
möchten wir potentielle Täter abschrecken und allen Erwachsenen in der Kindertages-
betreuung klare Orientierung vermitteln.
4.3. Verfahrensablauf
4.3.1. Handlungsplan bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII
Ergänzend hierzu ist in den Anlagen ein Handlungsplan zu finden (siehe Anlage 3a).
a) Einschätzung/Prüfung durch Fachkraft und Leitung, ob gewichtige Anhaltspunkte für
eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.
b) Abschätzung des Gefährdungsrisikos im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte unter
Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft.
Dokumentation und Erstellung eines Schutzplanes.
c) Einbeziehung der Personensorgeberechtigten und des Kindes bei der Risikoabschät-
zung, soweit hierdurch der Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird.
d) Hinwirkung auf die Inanspruchnahme von Hilfen, wenn die Risikoabschätzung ergibt,
dass ohne diese Hilfen die Gefährdungssituation nicht abgewendet werden kann. Der
Träger vergewissert sich, ob die vereinbarten Hilfen in Anspruch genommen werden
und, dass dadurch der Kindeswohlgefährdung wirksam begegnet werden kann.
e) Informierung des Jugendamtes, wenn:
o dem Träger die von den Personensorgeberechtigten angenommenen Hilfen als
nicht ausreichend erscheinen.
o von den Personensorgeberechtigten keine Hilfen angenommen werden.
o sich der Träger keine Gewissheit darüber verschaffen kann, ob durch die ver-
einbarten Hilfen der Kindeswohlgefährdung begegnet werden kann.
f) Informierung der Qualitätsleitung
g) Ggf. Information an Klett Gruppe
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Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
4.3.2. Verfahrensablauf bei Verdacht auf grenzverletzendes Verhalten von Be-
schäftigten in der Einrichtung
Eine graphische Darstellung hierzu ist in den Anlagen zu finden (siehe Anlage 3a).
Nehmen Mitarbeiter oder Eltern einen Übergriff/grenzverletzendes Verhalten eines Mitarbei-
ters bzw. einer Mitarbeiterin wahr, muss wie folgt vorgegangen werden:
a) Sofortige Information der Einrichtungsleitung.
b) Information der zuständigen Standortverantwortliche/Qualitätsleitung durch die Ein-
richtungsleitung.
c) Dokumentation aller Beobachtungen und Hinweise (siehe Anlage 1) und unverzügliche
Klärung der Fakten.
d) Je nach Gefährdungspotential: Klärendes Gespräch mit dem Beschuldigten. Beson-
ders an dieser Stelle geht der Schutz des Kindes vor.
e) Sofortige Einleitung von Maßnahmen zum Schutze des Kindes bei einer begründeten
Vermutung auf eine Kindeswohlgefährdung (Kontakt unterbinden, Freistellung des Mit-
arbeiters bzw. der Mitarbeiterin vom Dienst).
f) Gleichzeitig Informierung der Eltern des betroffenen Kindes und Meldung an die zu-
ständige Aufsichtsbehörde. Ist an dieser Stelle eine vertiefte Prüfung nötig, leitet diese
der Träger ein und zieht eventuell eine insofern erfahrene Fachkraft hinzu.
g) Wird nach vertiefter Prüfung eine weitere Gefährdung durch einen Mitarbeiter festge-
stellt, werden arbeitsrechtliche Schritte mit evtl. Strafanzeige eingeleitet.
Weitere mögliche Maßnahmen können sein:
Für betroffene Kinder und Eltern:
Beratung, Therapie etc.
Für die Mitarbeiter:
Gibt es keine weiteren belastenden Hinweise, erfolgt eine Information der Verfahrens-
beendigung an den Beschuldigten und die Aufarbeitung im Team.
Für nicht unmittelbar betroffene Kinder und Eltern:
Elterninformation zum Umgang mit der Tat und dem Täter, Gruppengespräche zur Auf-
arbeitung.
Für Fachkräfte und Leitung:
Teambesprechung, Supervision, Einzelcoaching.
Für Träger und Leitung:
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Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
Überprüfung der Organisationsstruktur, der Präventions- und Sicherheitsaspekte sowie
der pädagogischen Konzeption.
Für die Öffentlichkeit:
Presseinformation.
Für die Klett Gruppe
Information zum weiteren Vorgehen.
Literaturverzeichnis
Bistum Münster (Hrsg.): Hinsehen und Schützen, Münster: Druck Joh. Burlage, 2013.
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (Hrsg.): Handlungsleitlinien für Kinder-
schutzkonzepte zur Prävention und Intervention in Kindertageseinrichtungen, Münster, 2016.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hamburg e.V.,Kitas – ein sicherer Ort für Mädchen,
Jungen und Fachkräfte/Vielfalt Mann – Dein Talent für Hamburger Kitas, Hamburg: O.J.
Enders/Kossatz/Kelkel/Eberhardt: Zur Differenzierung zwischen Grenzverletzungen, Über-
griffen und strafrechtlich relevanten Forme n der Gewalt im pädagogischen Alltag, Zartbitter
e.V. Eigenverlag, 2010.
Enders, Ursula (Hrsg.): Schutz vor sexuellem Missbrauch in Institutionen, Köln: Kiepen-
heuer & Witsch, 2017.
Gründer, Mechthild, Stemmer-Lück, Magdalena: Sexueller Missbrauch in Familie und In-
stitutionen, Stuttgart: Kohlhammer, 2013.
Hansen/Knauer/Sturzenhecker: Partizipation in Kindertagesseinrichtungen – So gelingt
Demokratiebildung mit Kindern, Weimar, Berlin: Verlag das Netz, 2011.
Hierholzer, Stefan: Kindliche Sexualität als Thema in der Frühpädagogik, O.O.: KiTa Fach-
text, O.J.
Jugendamt Wiehl: Kinderschutzbogen 0-6 Jahre. Wiehl, O.J.
LVR-Fachbereich Kinder und Familie (Hrsg.): Kinderschutz in der Kindertagesbetreuung –
Prävention und Intervention in der pädagogischen Arbeit, Köln: O.V., 2019.
LVR- Dezernat-Jugend: Hinweise für Träger zu den Meldepflichten nach § 47 SGB VIII, er-
reichbar unter:https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/service/arbeitshilfen/doku-
mente_94/kinder_und_familien/tageseinrichtungen_f_r_kinder/Hinweis_Meldepflicht_Trae-
ger-gruen.pdf (2017:2).
Nisse, Reingard Prof. Dr.: Kindeswohlgefährdung und Maßnahmen der Polizei - dargestellt
am Land Brandenburg, https://hpolbb.de/sites/default/files/field/publikationen/oranienbur-
ger_schriften_4.pdf, Seite 27.
- 22 -
Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
https://docplayer.org/15653393-2-begriffserklaerung-kindeswohlgefaehrdung-was-ist-das-
eigentlich-2-1-definitionsversuche.html
O.A.: Definition von sexuellem Missbrauch, https://beauftragter-missbrauch.de/praeven-
tion/was-ist-sexueller-missbrauch/definition-von-sexuellem-missbrauch.
Ruland/Seidenstücker/ Singer-Jähn: Vorlagenmappe Kindeswohlgefährdung, O.O: Forum-
Verlag, 2015.
Stadt Remscheid: Verfahren, Instrumente, Formulare – Anlagen zur Umsetzung des
Schutz-auftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII in Remscheid. Rem-
scheid: O.V., 2013.
Anlage
1. Belehrungen
a. Belehrung zum Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung nach §8a Abs. 2 SGB VIII
b. Selbstverpflichtungserklärung
2. Formulare
a. Dokumentation Verdachtsfall
b. Dokumentation einer Fallbesprechung/einer kollegialen Beratung
c. Ergebnis des Fachgesprächs mit der insoweit erfahrenen Fachkraft gemäß §8a
SGB VIII
d. Anamnese und Ampelbogen zur Gefährdungseinschätzung bei Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung 0-6 Jahre
3. Handlungsabläufe
a. Handlungsplan (Diagramm) bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gem. §8a
SGB VIII
b. Verfahrensablauf (Diagramm) bei Verdacht auf grenzverletzendes Verhalten
von Beschäftigten in der Einrichtung
4. Arbeitshilfen
a. Übersicht kindliche Sexualität vs. Erwachsenensexualität
b. Arbeitshilfe Partizipation
c. Arbeitshilfe Beschwerdeverfahren
d. Arbeitshilfe Präventionskultur in der Kita
e. Arbeitshilfe Nähe und Distanz und Übung zur Wahrnehmung von Grenzen
f. Praxisbeispiele als Vorlage, um mit dem Team ins Gespräch zu kommen
5. Fachberatungsstellen
a. Regionale Anlaufstellen und Hilfeangebote im Lotsenmodell
6. Kinderrechte
a. Kinderrechtskonventionen
Anlage A
4398 Zeichen
Anlage A zur V/0722/2021 Kurzüberblick Die Verwaltung schlägt vor, dem Deutschen Roten Kreuz Münster Sozialwerk gGmbH die Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung südlich Hiltruper Straße in Angelmodde zu übertragen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in T agesbetreuung“in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen T agesbetreuungsangebotefür unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Der Rat der Stadt Münster hat die bedarfsgerechte Errichtung der Kindertageseinrichtung südlich Hiltruper Straße in Angelmodde und die anschließende Trägervergabe mit den Vorlagen V/0213/2021 und V/0213/2021/1 beschlossen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Träger Deutschen Roten Kreuz Sozialwerk gGmbH die Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung südlich Hiltruper Straße in Angelmodde zu übertragen. Mit dem Beschluss über die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung südlich Hiltruper Straße wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Einrichtung ein Träger bestimmt, so dass weitere Detailplanungen in Kooperation mit dem zuständigen Träger getroffen werden können. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in T agesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Die Betriebskosten für die Kindertageseinrichtung südlich Hiltruper Straße betragen auf der Grundlage der unter Ziffer 1 der Begründung genannten Gruppenstrukturen November bis Dezember 2024 287.200 € und 2025 ff. 1.729.900 €. Der städtische Betriebskostenanteil liegt für November bis Dezember 2024 bei 157.960,00 € und für 2025 ff. bei 951.445,00 €. Die Betriebskostenzuschüsse wurden bereits mit dem Errichtungsbeschluss V/0213/2021 dargestellt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner steigen. Im Bereich der u3 - Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3 - Kinder eine Zunahme von 767 Kindern prognostiziert (V/0549/2021). Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kitaausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der T agesbetreuungfür Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 6.1_Global_Education_Bewerbung_südl.Hiltruper_Str
1629 Zeichen
glebaleducation ..o Global Education gGmbH Friesenring SO 48147 Münster Global Education 9g6mbH Friesenring 50 | 48147 Münster eo, as tan aa a Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Frau Elisa Tigger Hafenstraße 30 D-48127 Münster www.familienservice.de 21. September 2021 Ausschreibung 03/2021 Stadtteil Angelmodde Sehr geehrte Frau Tigger, für das freundliche Gespräch am 31.08.2021 bedanken wir uns herzlich und bekräftigen hiermit unser Interesse an der Übernahme der Trägerschaft für die neu entstehende Kindertagesstätte im Stadtteil Angelmodde. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Kindertagesbetreuung. Bundesweit sind wir mit mehr als 75 Einrichtungen vertreten. In der näheren Umgebung sind wir Träger von Einrichtungen in Ochtrup, Gütersloh und Halle/Westfalen. Besonders hervorheben möchten wir unsere flexiblen Betreuungszeiten, eine gesunde frische Vollverpflegung sowie unsere Elternkommunikation, die über die App Nemborn unterstützt wird. Unsere lokalen Strukturen vor Ort in Münster sichern ein professionelles Projektmanagement beim Aufbau und Betrieb neuer Einrichtungen ab. Bei der Übernahme der Trägerschaft von der oben genannten Kindertagesstätte garantieren wir verbindlich einen Trägeranteil von 1,0%. Für die verbleibenden 6,8% würden wir einen freiwilligen Zuschuss der Stadt Münster beantragen. Wir freuen uns sehr über die Berücksichtigung im weiteren Verfahren und bereichern gerne die Trägerlandschaft in Münster konzeptionell und innovativ. Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen a 8 Ha Bfitta Hüfing Trägervertretu
Anlage 6.2_Global_Education_Konzept_südl.Hiltruper_Str
56285 Zeichen
1
Anlage 1
Interessensbekundungsverfahren Betriebsträgerschaft für eine neue Kindertageseinrichtung südlich Hiltruper Straße im Stadtteil Angelmodde
Global Education gemeinnützige GmbH, Friesenring 50, 48147 Münster
Ansprechpartnerin: Sarah Raupach Management Kinderbetreuungseinrichtungen NRW pme Familienservice Gruppe Tel.: 0211-87574219 Email: sarah.raupach@familienservice.de www.global-education.de
Kindertageseinrichtung südlich Hiltruper Straße, in Angelmodde
2
Inhaltsübersicht 1. Trägerprofil ......................................................................................................... 3 1.1 Unsere Motivation und Erfahrungen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen ....................................................... 3 1.2 Unsere Referenzen im Bereich Kinderbetreuungs-einrichtungen ........................................................................................... 6 1.3 Anerkennung SGB als Träger der freien Jugendhilfe, Geschäftssitz & Gerichtsort ................................................................ 7 2. Wirtschaftlichkeit .............................................................................................. 7 3. Rahmenkonzept - pädagogische Qualität des Trägers ...................... 8 3.1 Unser pädagogisches Rahmenkonzept auf Grundlage der Bildungsvereinbarung NRW ............................................................... 8 4. Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Genderthematik ................................................................................................. 9 4.1 Vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung ................................ 9 4.2 Religion und Weltanschauung ....................................................... 11 4.3 Alter/Generationen ............................................................................ 11 4.4 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung ......................... 12 5. Gesundheitsförderung .................................................................................. 13 5.1 Kindergesundheit ............................................................................... 13 6. Sozialraumorientierung und Kooperationspartner ............................ 15 6.1 Beispiele unserer Sozialraumorientierung und Kooperationen unserer Einrichtungen, in der Nähe zu Münster .................................................................................................... 16 7. Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ................................................ 17 8. Organisationskultur und Qualitativ sichernde Maßnahmen ........... 18 8.1 Unser Leitbild ....................................................................................... 18 8.2 Kita-Management ............................................................................... 22 8.3 Personalentwicklung .......................................................................... 23 8.4 Qualitätsmanagement ...................................................................... 23 9. Besondere Merkmale/Eignungen ............................................................. 24 9.1 Alltagsintegrierte Sprachbildung .................................................. 24 9.2 Eltern-App ............................................................................................. 24 9.3 24/7h Hotline für Lernwelten Eltern ........................................... 24
Kindertageseinrichtung südlich Hiltruper Straße, in Angelmodde
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1. Trägerprofil
1.1 Unsere Motivation und Erfahrungen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen Motivation Die pme Familienservice Gruppe verfügt über langjährige Er-fahrungen im Aufbau und Betrieb von Kinderbetreuungseinrich-tungen, viele darunter in Nordrhein-Westfalen (NRW). Innova-tive und flexible Kinderbetreuungslösungen sind dabei das zent-rale Leitmotiv unserer Arbeit. Nur flexible und bedarfsgerechte Betreuungsangebote, die an den realen Lebenslagen der Fami-lien orientiert sind, können die gewünschte Vereinbarkeit von Beruf und Familie effektiv ermöglichen. Unsere Einrichtungen sind besondere Orte - eingebettet im Sozialraum -, die mit ihrer Lebendigkeit und mit moderner Pädagogik sowohl Kinder als auch ihre Eltern begeistern. Und nicht zuletzt: die Zufriedenheit und Motivation unserer Beschäftigten ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Betreuung: daher sind wir stolz, mehrfach in Folge im Rahmen des großen Focus-Arbeitgeber-Rankings als bester Arbeitgeber der Kategorie „Gesundheit und Soziales“ ausge-zeichnet worden zu sein. In unseren Lernwelten stehen die Bedürfnisse der Kinder und ihrer Eltern im Mittelpunkt. Wir möchten, dass Eltern ihre Kinder bestens betreut wissen. Deshalb bieten wir Betreuungszeiten, die den Arbeitstag gut abdecken, größtmögliche Flexibilität, ge-sunde Ernährung, professionelle Eingewöhnungen und vor allem eine qualitativ hochwertige Pädagogik. Kinderbetreuung bei pme bedeutet, dass jedes einzelne Kind gemäß seiner Individualität gesehen und begleitet wird. Dazu gehören für uns auch innova-tive Ansätze, zum Beispiel zur Bewegungsförderung, zur tierge-stützten Pädagogik, zur Medienpädagogik oder zur naturwissen-schaftlichen Erziehung. Die Betriebsträgerschaft der Kita in Münster wird durch unsere 100%-ige Tochter, der Global Education gGmbH angebo-ten. Aktuell ist die pme Familienservice gGmbH in Gütersloh und Halle, Träger von zwei Betriebskindertagesstätten mit einer Mi-schung aus öffentlichen und betrieblich unterstützten Plätzen. Im August 2019 wurde eine weitere Kindertageseinrichtung in Ochtrup (Kreis Steinfurt), gemeinsam mit dem Investor „Könige & Grafen Immobilienbau GmbH & Co. KG gebaut und eröffnet. Im Jahr 2023 eröffnen wir eine Kinderbetreuungseinrichtung in der Global Education gGmbH in Avenwedde, in Kooperation mit dem Jugendamt Gütersloh. Das Angebot in Münster würden wir aufgrund der Struktur der rein öffentlichen Kindertagesstätten ebenfalls in unserer eigens
Kindertageseinrichtung südlich Hiltruper Straße, in Angelmodde
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für diesen Zweck gegründeten gemeinnützigen Tochtergesell-schaft Global Education gGmbH zur Verfügung stellen. Das Kitamanagement und die Fachberatung wird über die bewährten Strukturen der pme Familienservice gGmbH sichergestellt. Erfahrungen 1999 eröffnete der pme Familienservice gemeinsam mit der Commerzbank AG die erste Kindertagesstätte für Ausnahmefälle in Europa – das „Kids & Co. Back-up". Dabei handelt es sich um eine flexible und kurzfristige Betreuung in Ausnahmesituationen für berufstätige Eltern. In NRW eröffnete pme Familienservice seine erste Kindertagesstätte im Jahre 1995. Die Besonderheit lag hierbei an der Mischung von öffentlicher und betrieblicher Zugänglichkeit gepaart mit langen Öffnungszeiten, keinen Schließzeiten und Back-up-Angeboten für Firmenpartner. Heute betreibt die pme Familienservice Gruppe über 83 Einrich-tungen in ganz Deutschland – Kindergärten, Kinderkrippen, Back-up-Einrichtungen, Familienkrippen und Horte. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Aufbau und Be-trieb von Einrichtungen unterschiedlicher Größen und Konzepti-onen: von der Planungsphase über die Eröffnung bis zum lang-jährigen Betrieb als Träger. Tätigkeit und enge Zusammenarbeit in der Jugendhilfe Die pme Familienservice Gruppe arbeitet seit vielen Jahren ko-operativ mit den jeweiligen örtlichen Jugendämtern und den Landesjugendämtern sowie allen weiteren zuständigen Behör-den und Organisationen erfolgreich zusammen und ist an unse-ren Standorten als Träger qualitativ hochwertiger Kinderbetreu-ung etabliert. Im Jahr 2011 hat der pme Familienservice Düsseldorf die Aner-kennung zur Fachberatung in der Kindertagespflege durch das Jugendamt der Stadt Düsseldorf erhalten. Als Träger halten wir derzeit drei Fachberatungsstellen für das Jugendamt Düsseldorf vor, in dem wir Kindertagespflegepersonen in Düsseldorf bera-ten und begleiten, die Pflegeerlaubnis ausstellen sowie Hausbe-suche durchführen. Seitdem hat sich die Kooperation mit dem Jugendamt nochmals intensiviert. Die pme Familienservice Gruppe verfügt bundesweit über um-fangreiche Erfahrungen im Einwerben und Verwalten von öffent-lichen Mitteln. Wir engagieren uns in den Gremien der kommu-nalen Familienpolitik und setzen uns vielerorts für eine verbes-serte Fördersituation der qualitativ hochwertigen Kinderbetreu-ung ein. Bundesland- bzw. standort bezogen eruieren wir die je-weils besten Fördermöglichkeiten und beantragen diese. Sind kommunale Mittel oder Landesfördermittel zu Projektbeginn nicht voll abschöpfbar, so nutzen wir bei Bedarf auch die Kom-binationsmöglichkeiten mit überregionalen Förderbausteinen. Bereits für mehrere unserer Einrichtungen, haben wir so
Kindertageseinrichtung südlich Hiltruper Straße, in Angelmodde
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erfolgreich ESF- und Investitionsmittel aus dem Bundespro-gramm beantragt und Bewilligungen erhalten. Für unsere ge-führte Kinderbetreuungseinrichtungen in NRW erhalten wir die Kibiz-Förderung sowie die Geldleistung für eine unserer Großta-gespflegestellen. Was uns auszeichnet: • Langjährige Erfahrungen in der Konzeption und im Auf-bau von eigenen Kinderbetreuungseinrichtungen (bun-desweit) • Hohe Qualitätsstandards nach DIN ISO 9001:2015 • Langjährige Erfahrungen in der Beantragung von Be-triebsgenehmigungen sowie von Fördermitteln • Detaillierte Informationen zu allen unseren bundesweiten Einrichtungen finden Sie hier: https://www.familienser-vice.de/standorte?kitas=1 Übersicht unserer Standorte und Einrichtungen
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1.2 Unsere Referenzen im Bereich Kinderbetreuungs-einrichtungen Wir sind erfahrener Träger von Kindertagesstätten in NRW (Standort Münster: Sechsgruppige Einrichtung in Halle/Westf., fünfgruppige Einrichtung in Gütersloh, viergruppige Einrichtung in Ochtrup, zwei Großtagespflegestellen in Bönen). Anbei stellen wir Ihnen eine Übersicht unserer Kindertageseinrichtungen in NRW sowie in der Gesellschaftsform der Global Education gGmbH zur Verfügung (Größere Darstellung s. Anlage 2):
Die pme Familienservice gGmbH ist erfahren in der vollständi-gen Einrichtungsplanung: Beginnend mit der Immobiliensuche, über den fachgerechten Umbau bzw. Neubau bis hin zur Einho-lung sämtlicher notwendiger Genehmigungen, der Personalbe-schaffung und der kindgerechten Krippen- und Kindergarten-einrichtung. In der Kooperation mit anderen sozialen Einrichtungen, mit Kommunen, ortsansässigen Betrieben sowie mit unterschiedli-chen Bevölkerungsgruppen sind wir seit Jahren erprobt. Die pme Familienservice Gruppe zeichnet sich aus durch die Bereitschaft, neue Wege zu gehen und neue Modelle und Partnerschaften zu realisieren. Für unsere Einrichtungen liegt jeweils eine Betriebserlaub-nis nach §45 SGB VIII vor und wird bei möglichen Verände-rungen in Absprache mit den jeweiligen zuständigen Behörden (LVR/LWL) aktualisiert.
Anlage 2
Kita GruppenzahlAnzahl MA*KrippeKindergartenAltersgemischtBetriebsbeginn: Kita Sonneberger, Bremen10214 Gruppen4 Gruppen2 Gruppen01.02.19Im Quartier, Bremen4102 Gruppe 2 Gruppen 01.06.21Kita Kaemenas Hof, Bremen4?2 Gruppen2 Gruppen 01.01.22Kita Turmkinder, Danzinger Str. 20, Bremen5?2 Gruppe 3 Gruppen 01.09.21Summe Bremen Global Education gGmbH2331 EntdeckerWelt, Lehrte4172 Gruppen2 Gruppen 01.04.20ForscherWelt, Lehrte3121 Gruppe. 2 Gruppen 15.03.21AbenteuerWelt, Lehrte4172 Gruppen2 Gruppen 01.08.21Kita Avenwedder Straße, Gütersloh5?2 Gruppen3 Gruppen 01.08.23Summe Münster Global Education gGmbH5
Kita GruppenzahlAnzahl MA*Gruppenform I nach KiBizGruppenform II nach KiBizGruppenform III nach KiBizBetriebsbeginn:pme Kids an Melaten4152 Gruppen2 Gruppen01.01.21Florakinder Köln 631 5 Gruppen1 Gruppe01.11.04Stadtwaldkinder Köln7362 Gruppen5 Gruppen01.08.12Summe Köln GmbH1782Bumble Bees 1 Bonn310 3 Gruppen01.05.05Bumble Bees 2 Bonn634 6 Gruppen01.11.07Bumble Bees 3 Bonn211 2 Gruppen01.09.10Summe Bonn NRW gGmbH1155Lumiland Bonn5262 Gruppen3 Gruppen01.08.13GIZ Kita Bonn313 2 Gruppen1 Gruppe01.05.13Kleine Wolkenstürmer Bonn (Kita Campus, 6 Häuser)12943 Gruppen6 Gruppen3 Gruppen01.05.12Summe Bonn gGmbH20133Gerry Weber Kita Münster6381 Gruppe3 Gruppen2 Gruppen01.08.12Kita Natur(t)raum4211 Gruppe2 Gruppen1 Gruppe01.08.19Kita Ideenreich5261 Gruppe2 Gruppen2 Gruppen01.08.18Summe Münster gGmbH1585Locomotion Kids Düsseldorf315 3 Gruppen01.01.08Summe Düsseldorf gGmbH315Gesamtsumme132370*Anzahl MA = Anzahl der beschäftigen Mitarbeiter/innen in der Einrichtung
Kindertageseinrichtungen Global Education gGmbH
Kindertageseinrichtungen der pme Familienservice Gruppe NRW
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1.3 Anerkennung SGB als Träger der freien Jugendhilfe, Geschäftssitz & Gerichtsort Die pme Familienservice gemeinnützige GmbH ist seit dem Jahr 2007 anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. Den Nachweis finden Sie in der Anlage 3. Der Ge-schäftssitz und Gerichtsort der pme Familienservice gGmbH be-findet sich in Frankfurt. Die Global Education gGmbH betreibt nun im 3. Jahr, die Kita Sonnenberger Straße, in Bremen. Der Antrag für die Anerken-nung als freier Träger der Jugendhilfe wurde bereits vorbereitet und würde in Verbindung mit der zusätzlichen Implementierung eines Familienzentrums (auf Wunsch des örtlichen Jugendam-tes) gestellt werden. Durch unsere langjährigen Erfahrungen im Betreiben von gemeinnützigen Einrichtungen, in der Gesell-schaftsform pme Familienservice gGmbH, sind wir zuversichtlich zum Ende des Jahres 2021, auch die Anerkennung nach §75 SGB VIII für unsere Tochtergesellschaft Global Education gGmbH zu erhalten. Die geforderten Anforderungen nach § 74 SGB VIII sind gegeben und werden nachweislich verfolgt. 2. Wirtschaftlichkeit Wir bewerben uns um die Teilnahme am Vergabeverfahren. Gerne möchten wir die Herausforderung annehmen, in einer dy-namisch wachsenden Kommune wie Münster eine nachhaltige und innovative Kinderbetreuungseinrichtung mitaufzubauen. Durch die räumliche Nähe zu unserem bestehenden Standort in Münster und Gütersloh und der bereits dort bestehenden Ein-richtungen, kann unser dort ansässiges Team das Projektma-nagement effektiv und zielführend gewährleisten. Die Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung sind nach §74 SGB VIII gegeben. Unsere Angaben zum Trägeranteil entnehmen Sie bitte dem bei-gefügten Anschreiben. Gerne stellen wir Ihnen bei Bedarf einen Gesellschaftsvertrag, einen Auszug aus dem Handelsregister und eine Organisations-übersicht zur Verfügung.
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3. Rahmenkonzept - pädagogische Qualität des Trägers
3.1 Unser pädagogisches Rahmenkonzept auf Grundlage der Bildungsvereinbarung NRW Als Kindertagesstätte erfüllen wir einen gesetzlich definierten Auftrag und verstehen uns als Betreuungs- und Bildungseinrich-tung. Nach dem Kinder- und Jugendhilferecht (vgl. SGB VIII § 22) sollen Kindertagesstätten die Entwicklung des Kindes zu ei-ner eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persön-lichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unter-stützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstä-tigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Auf der Grundlage der nordrhein-westfälischen Bildungsgrund-sätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0-10 Jahren in Kin-dertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich steht stell-vertretend für unser Bildungsverständnis: Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an. Zu dem Arbeiten wir nach der aktuell, gültigen, gesetzlichen Vorgabe des KiBiz und passen unser Bil-dungskonzept sowie die Rahmenbedingungen der Einrichtungen demensprechend an. Das Rahmenkonzept unserer Einrichtungen finden Sie in Anlage 4. Gemeinsam im Team der jeweiligen neuen Kindertagesein-richtung, wird dann ein spezifischen Einrichtungskonzept erar-beitet, das noch einmal konkrete pädagogische Schwerpunkte enthält, die sich an der Kindergruppe sowie an den Rahmenbe-dingungen vor Ort orientieren. Eine Weiterentwicklung der zukünftigen Einrichtung zum Famili-enzentrum stehen wir offen gegenüber und bringen bereits grundlegende Erfahrung mit. In Düsseldorf waren wir mit einer unserer Einrichtungen von 2007 bis 2011 anerkanntes Familien-zentrum NRW (Gütesiegel). Aufgrund der Änderung des Bedar-fes im Stadtteil, wurde der Antrag über eine Verlängerung der Anerkennung nicht bewilligt. Auch weiteren Spezifizierungen unserer Einrichtungen stehen wir nach Bedarf interessiert offen gegenüber, so dass wir z.B. in einzelnen Einrichtungen das Zertifikat „Haus der kleinen For-scher“ durch besondere Angebote im Alltag erlangt haben. In unserer Kindertageseinrichtung in Ochtrup haben wir mit Eröff-nung der Einrichtung, das Bundesprogramm „KitaPlus“ bean-tragt und bewilligt bekommen. In der Kita „Natur(t)raum werden derzeit 10% Familien und Kinder mit Migrationshintergrund be-treut und begleitet. Gerade in der Zeit des Lockdown wurde mit den Familien enger Kontakt gehalten (Telefonisch, per Face-time), um die Erziehungspartnerschaft zwischen Einrichtung
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(Erzieher:in), Kind und Eltern aufrechtzuerhalten oder auch Ver-ständnisproblemen hinsichtlich der stetigen Änderung der Coronaschutzverordnung vorzubeugen bzw. zu erläutern. Das Kita-Team konnte während des Lockdown individuelle Sprach-angebote besonders für Familien mit „Sprachbarrieren“ digital anbieten. Häufig war der Austausch und das Interesse an der Familie schon ausreichend und unterstützend. 4. Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Genderthematik
4.1 Vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung Das Verständnis einer inklusiven Bildung und Erziehung gründet auf der UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Die Pädago-gik der Vielfalt will eine Kultur der Akzeptanz und der demokra-tischen Teilhabe von allen Menschen in verschiedensten Lebens-phasen und Lebensentwürfen unterstützen und stärken. Dieser Gedanke stellt uns alle vor der Herausforderung, uns mit unse-ren Gemeinsamkeiten und Unterschieden aktiv auseinanderzu-setzen – frei von Vorurteilen und daraus resultierenden Ausgren-zungen. Jedes Kind wird in den pme Familienservice Einrichtungen in sei-ner individuellen Persönlichkeit wergeschätzt und anerkannt. Alle Kinder erfahren, dass wir sie und ihre Gefühle ernst neh-men. Sie können sich in unseren Einrichtungen ausleben, unser Alltag und Miteinander ist ohne Druck und Zwang gestaltet. Hilfsbereitschaft, Zusammenhalt („Wir-Gefühl“) und Rücksicht-nahme sind Werte, die besonders im Mittelpunkt stehen. So hat jedes Kind eigene Bedarfe und Bedürfnisse und für diese neh-men sich Fachkräfte in den Einrichtungen des pme Familienser-vice Zeit. Ein wertschätzender Umgang zwischen der Fachkraft und dem Kind setzt das tiefe Vertrauen in das Entwicklungsinteresse, die Eigenaktivität und die Persönlichkeit des Kindes voraus. Die Kin-der sind Ausgangspunkt, Bezugspunkt und Mitgestalter der pä-dagogischen Planung des Alltags. So achten wir stets darauf, alle mit einzubeziehen und Teilhabe zu ermöglichen. Dies betrifft auch Ausflüge, Feste und Feiern in den Eirichtungen. Jedes Kind findet in unseren Gruppen stimulierende Spielpartner:innen und Gegebenheiten, die für seine Bildungsprozesse förderlich sind. Hier legen wir großen Wert in der Praxis auf gute Interaktions-qualität zwischen Fachkräften und Kindern und auf einen moti-vierenden und partizipierenden Kommunikationsstil der Fach-kräfte. Durch Achtsamkeit und sensiblen Umgang mit den Kin-dern werden Tagesstruktur, Angebote, Projekte, beziehungs-volle Pflege, begleitete Freispielsituationen, gemeinsames
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Tischdecken etc. geprägt und auch unser Spiel- und Materialan-gebot greift die Verschiedenartigkeit der Kinder auf und berück-sichtigt die individuellen Bedürfnisse der Kinder. Alle Kinder er-halten somit neue Impulse entsprechend ihrer Interessen und ihrem Entwicklungsstand. Die Einrichtungen des pme Familienservice sind Orte, an denen Gemeinschaft und Solidarität gepflegt und gelebt werden. Darin spiegelt sich unsere Auffassung wider, dass alle Kinder die glei-chen Rechte und jeder einen wichtigen Teil der gesamten Ein-richtung bildet. Somit erleben sich die Kinder als Teil dieser Ge-meinschaft, in der Gemeinsamkeiten und Unterschiede als Lern-möglichkeit und Bereicherung verstanden werden. Im Vordergrund stehen die Möglichkeiten und Ressourcen aller Kinder und ihrer Familien. Die Aktivitäten werden unter Berück-sichtigung aller Kinder gestaltet. Dies bildet sich z.B. in den Mikrotransitionen ab, dass Kinder sich gegenseitig helfen oder auch durch besondere Strukturen, eine unterstützende Raum-gestaltung oder unterschiedliche Explorationszeiten berücksich-tigt werden. Die Gemeinsamkeiten sind immer unsere Aus-gangslage, von den Inhalten, welche uns verbinden und eine Weiche zueinander stellen, werden Unterschiede aufgedeckt und als Vielfalt der Möglichkeiten erlebt. Dies wird z.B. beim Mittag-essen sichtbar, in dem alle Kinder zum Essen kommen, aber nicht alle essen das Gleiche, oder alle Kinder ziehen sich an, aber jeder hat etwas anderes zum Anziehen dabei. Eine Entwicklung der Fairness der Kinder wird angeregt und in den Gesprächen mit den Kindern gemeinsam reflektiert. Die Konfliktsituationen werden als Chancen zur Einübung der Gleich-berechtigung genutzt. Hier ist die Feinfühligkeit der Fachkräfte eine Voraussetzung, damit Kinder aufmerksam auf Diskriminie-rung und ungerechte Situationen gemacht werden und einen adäquaten Umgang im Miteinander erlernt wird. Eine Fehlerkul-tur und ein offener, wertschätzender und dennoch sachlich kla-rer Umgang in diskriminierenden Situationen werden aktiv ge-lebt. Alle Kinder, Eltern und pädagogische Fachkräfte sollen da-her Inklusion als selbstverständliches Miteinander erleben und eventuell vorhandene Barrieren oder Vorurteile im Miteinander abbauen. Grundlegend ist dabei den Kindern im Rahmen der in-klusiven Erziehung zu vermitteln, sich gegenseitig mit allen Stär-ken und Schwächen zu akzeptieren mit dem Ziel so einer gesell-schaftlichen Ausgrenzung von Kindern mit Förderbedarf entge-genzuwirken. Eine intensive, vertrauensvolle Beziehung zwischen Familie und den Einrichtungen hat positive Auswirkungen auf die Entwick-lung und die Bindungssicherheit des Kindes. Beide „Partner“ wirken auf die Entwicklung ein, tragen gemeinsam Verantwor-tung für das Wohlergehen des Kindes und verfolgen ähnliche Ziele. Sie ergänzen und unterstützen sich wechselseitig und ko-operieren miteinander, vor allem auch dann, wenn es darum
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geht, Schwierigkeiten mit dem Kind zu bewältigen oder Über-gänge zu anderen Bildungs-, Förder- und Facheinrichtungen zu gestalten. Der pme Familienservice besitzt eine sehr gute Kommunikati-ons- und Dokumentationsstruktur wie „Nemborn“ (Eltern-App). Diese erleichtert die Kommunikation miteinander und ermöglicht auch kurzfristig in Kontakt zu treten. So sind aber auch Eltern- und Entwicklungsgespräche sowie Tür- und Angelgespräche ein fester Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Besonders Kin-der mit pädagogischem Förderbedarf werden intensiv begleitet und hier finden disziplinübergreifende „Runde Tische“ und Hilfe-plangespräche statt. Der fachliche Austausch mit Expert:innen und Kooperation mit geeigneten Fachstellen vervollständig un-ser ganzheitliches inklusives Handeln. Weitergehende Informa-tionen zur konkreten Umsetzung unserer integrativen, inklusi-ven und gender Pädagogik, können Sie aus unserem pädagogi-schen Rahmenkonzept, unter Punkt „Ziele und Schwerpunkte unserer pädagogischen Arbeit, entnehmen. 4.2 Religion und Weltanschauung Offenheit und Vielfalt bedeuten für uns, dass jede und jeder mit seiner Weltanschauung und kulturellen Prägung willkommen ist. Andere Werte und Vorstellungen werden akzeptiert. Dazu gehört auch, dass nicht offensiv versucht wird, Menschen von der eige-nen Weltanschauung zu überzeugen. Jedoch ist es Teil der kul-turellen Bildung und eine Erfahrung der eigenen historischen Herkunft, dass Feste wie Weihnachten und Ostern im Jahresver-lauf thematisiert und gefeiert werden. Allerdings gehen wir auch auf Feste und Traditionen von Kindern anderer Kulturen ein, wenn diese zum Thema werden oder Kinder Interesse daran zei-gen. So können altersentsprechend auch Erfahrungen verschie-dener Prägung und fremder Kultur ermöglicht werden. Kinder lernen so, dass Menschen unterschiedlich leben und unter-schiedliche Werte vertreten. Anhand solcher Feste und Traditio-nen können diese Differenzen sensibel thematisiert werden und es entstehen Verständnis und Toleranz. 4.3 Alter/Generationen Die pme Familienservice Gruppe hat langjährige Erfahrung in der Arbeit mit unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen. Durch Kooperationsprojekte wie bspw. der Kooperation einer Kita mit dem lokalen Seniorenheim (gemeinsame Gymnastik und Musik sowie gegenseitige Besuche) oder durch unseren Beratungsauf-trag der Mehrgenerationenhäuser im Bundesprojekt, welcher zu einem großen Teil die Integration ehrenamtlicher Mitarbeiter:in-nen aller Generationen beinhaltete sowie die Begleitung und Be-ratung von Menschen in allen Lebenslagen, haben wir stets die Vielfalt der Menschen in unserer Gesellschaft im Blick. Soziale Teilhabe ist für Menschen in der Lebensphase nach der
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Berufstätigkeit von besonderer Bedeutung. So bieten wir über Vorlesepatenschaften und Kooperationen im Stadtteil und viel-fach Gelegenheiten der Begegnung und der Integration. Zur Integration verschiedener Altersgruppen gehört für uns auch die Gestaltung des Berufsumfeldes für pädagogische Fachkräfte. In den letzten Berufsjahren ist es für Mitarbeitende in der Krippe oft nicht mehr möglich, am Boden zu sitzen und sich viel zu bü-cken. Das Vorlesen kann schwierig werden, wenn die Schrift sehr klein ist. Wir sind als Arbeitgeber, der für Diversity steht, immer bereit, individuelle Lösungen zu finden. So stellen wir nach Be-darf rückenentlastende Hilfen bereit, spezielle Stühle oder an-dere Unterstützungsangebote zu denen auch Sport und Fitness-kurse gehören, die ergonomisch Entlastung bieten. Beim Vorle-sen können wir über die iPads auf digitale Bilderbücher zurück-greifen, wo die Schriftgröße variabel einstellbar ist. 4.4 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung Grundlegend für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist, dass wir unsere Einrichtungen soweit irgend möglich barrie-refrei gestalten. Dabei achten wir auf eine behindertengerechte Ausstattung für Teammitglieder, aber auch für Kinder. Denn auch Kinder mit Behinderungen sollen selbständig in unseren Einrichtungen agieren können, sollen die Möglichkeit haben, sich im Spiegel sehen zu können, das Waschbecken oder die Toilette zu erreichen, Malstifte und ähnliches selbständig holen zu kön-nen. Dasselbe gilt für Teammitglieder mit Behinderungen. Hier gilt grundsätzlich ebenfalls, dass wir individuell die bestmögliche Lösung für jedes Teammitglied suchen. Behinderungen sind sehr unterschiedlich und benötigen vor allem die gemeinsame Pla-nung, sodass ein guter Arbeitsplatz geschaffen werden kann. Be-ratungsleistungen für alle Lebenslagen bieten wir unseren Team-mitgliedern unternehmensintern an, dazu gehört auch die Un-terstützung im Kontakt und der Zusammenarbeit mit Behörden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen werden Anpassun-gen vorgenommen wie beispielsweise mobile Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt, Toilettenhöhen und Tischhöhen entspre-chend angepasst, oder es wird ein Evakuierungsstuhl für den Brandfall angeschafft. Einrichtungsgegenstände wie z.B. Dru-cker werden so gestellt, dass sie gut zugänglich sind. Darüber hinaus werden je nach Bedarf teamintern z.B. individuelle Pau-senzeiten besprochen, Ruhe- und Liegemöglichkeiten geschaf-fen, die nötige Assistenz wird geklärt, entsprechendes Arbeits-material zur Verfügung gestellt. Bei Sehbehinderungen schaffen wir zum Beispiel große Bildschirme an oder achten auf geeigne-tes Licht. Weitergehende Informationen zur konkreten Umsetzung und unserem Verständnis zur inklusiven Pädagogik, können Sie aus unserem pädagogischen Rahmenkonzept entnehmen.
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5. Gesundheitsförderung
5.1 Kindergesundheit Gesundheit ist laut WHO ein Idealzustand „völligen körperli-chen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens“. Ge-sundheit umfasst nach diesem Verständnis weit mehr als die Ab-wesenheit von Krankheiten. Kindergesundheit ist derzeit ein brisantes Thema. Durch die Ein-schränkungen im Zuge der Pandemie sind viele Aspekte von Kin-dergesundheit nicht mehr überall im Blick. Wir achten daher ver-stärkt darauf, dass Kinder bei uns auch unter Pandemie-Bedin-gungen einen Schutzraum erfahren, in denen ihr körperliches, geistiges, seelisches und soziales Wohl gewährleistet ist und eine gesunde, ganzheitliche Entwicklung aller Kinder oberste Pri-orität hat. Bei all den Unsicherheiten und Anforderungen, die kindliches Aufwachsen derzeit prägen, ist die Entwicklung von Resilienz eine der wichtigsten Ressourcen für die Gesundheit im weiteren Lebenslauf. Wir stellen Kindern daher ihren individuel-len Fähigkeiten entsprechend vielseitige Anregungen und Ent-wicklungsmöglichkeiten bereit. Körperliche Gesundheit bedeutet, sich im eigenen Körper wohl und zuhause zu fühlen: Freude empfinden an dem, was man mit seinem Körper machen kann, an Bewegung, sensori-schen Wahrnehmungen, Anstrengung und Entspannung. Das bewusste Wahrnehmen von Empfindungen wie Müdigkeit, Hun-ger, Durst, aber auch Schmerz, wenn sich ein Kind weh tut, ge-hören zu einem gesunden Aufwachsen dazu. Gesunde Ernäh-rung, Pflege und Hygiene, Bewegung und ein ausgeglichener Schlaf-Wach-Rhythmus sind Bestandteil der grundlegenden Ta-gesstruktur unserer Lernwelten. Kinder dürfen alle diese Dinge partizipativ mitgestalten: Ein Kind muss wissen, wie es sich an-fühlt, satt, ohne Durst und ausgeruht zu sein, sich auszutoben und danach zu entspannen. Nur so ist es in der Lage, seine Be-dürfnisse eigenständig wahrzunehmen und auf das eigene Wohl zu achten. Psychische Gesundheit versetzt den Menschen in die Lage, mit den alltäglichen Lebensbelastungen umzugehen und sie gut bewältigen zu können. Bei Kindern bedeutet das, dass sie einer-seits die Erfahrung machen dürfen, selbständig zu handeln und sich zu erproben und andererseits dem jeweiligen Alter und Ent-wicklungsstand angemessen Unterstützung und Begleitung fin-den.
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Seelisch gesund kann ein Kind sein, wenn es Rückhalt durch verlässliche Bezugspersonen, die Möglichkeit zur Exploration und zum selbstwirksamen Handeln und eine angstfreie Atmo-sphäre erfährt. Diese Aspekte stellen somit wichtige Grundlagen dar für die Entwicklung von Resilienz und deren Erhalt im weite-ren Verlauf des Lebens. Für den Aufbau dieser Widerstandsfä-higkeit achten wir besonders auf eine sichere Bindung zu einer vertrauten Bezugsperson, Selbstwirksamkeitserfahrungen, ein gesundes Selbstwertgefühl, Selbstvertrauen, die Möglichkeit zur Selbständigkeit und die Stärkung von Durchhaltevermögen. Die Erfahrung eines sozialen Miteinanders und kooperative, wertschätzende Beziehungen sind ebenfalls eine wichtige Kom-ponente. Konfliktfähigkeit und Empathie sind wichtige Ressour-cen, soziale Teilhabe zu ermöglichen. All diese Aspekte sind in unserer Pädagogik integriert: • Sich wohl fühlen: Für emotionale Stabilität und Wider-standsfähigkeit sind besondere Beziehungen und das Gefühl, für jemanden etwas Besonderes zu sein, Voraussetzung. Eine sichere Bindung zu feinfühligen Bezugspersonen ist damit Grundlage für das emotionale Wohlbefinden von Kindern. Un-sere Fachkräfte werden nach Emmi Pikler weitergebildet und dafür sensibilisiert, feinfühlig auf die Bedürfnisse von Kindern einzugehen und die Pflegesituationen so zu gestalten, dass Kinder die volle Aufmerksamkeit der Bezugsperson genießen. Alle Kinder sollen bei uns die Erfahrung machen, angenom-men zu sein. Um Gefühle ausdrücken zu können, brauchen Kinder die Erfahrung, dass ihre Bedürfnisse von anderen wahrgenommen und beantwortet werden. • Wachsen und entwickeln: Grundlagen für Wachstum und Entwicklung sind neben körperlichem und psychischem Wohl-befinden gesunde Ernährung, ein ausgewogenes Verhältnis von Aktivität und Ruhe, Kontrolle über den eigenen Körper und ausreichend Explorationsmöglichkeiten, Geschicklichkeit erwerben zu können. Kinder brauchen altersentsprechende Herausforderungen und den Freiraum, ausgiebig und eigen-ständig auszuprobieren und sich zu bewegen. Durch eine an-regende, dem Alter und den Bedürfnissen der Kinder ange-passte Raumgestaltung sowie eine Atmosphäre der Annahme und Ermutigung, dürfen Kinder bei uns eigene Lernerfahrun-gen machen. • Körpergefühl und Sicherheitsempfinden: Kinder dürfen selbstbestimmt ihren Körper erfahren. Wir achten auf eine sichere Ausstattung und eine Umgebung, die Erfahrungs-möglichkeiten bietet, ohne zu überfordern. Ohne Druck und Einmischung durch andere haben Kinder bei uns die
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Gelegenheit, an Bewegungsmaterialien nach Pikler und Hengstenberg selbstbestimmt zu entscheiden, was sie aus-probieren möchten und welchen Aufgaben sie sich stellen wollen. So entwickeln sie ein Gefühl für die eigene Sicherheit und eigene Grenzen. Gleichzeitig dürfen sie sich Dinge zu-trauen. In der Gruppe setzen sie sich mit Regeln auseinan-der, erwerben Wissen über die eigenen Fähigkeiten und so-zialen Prozesse. Außerdem erwerben sie beim Spielen und Erproben die Fähigkeit, Hilfe holen zu können, sie lernen „Nein“ zu sagen und ebenso ein Nein von anderen zu akzep-tieren. Eigene Grenzen sowie die Grenzen im sozialen Mitei-nander sind wertvolle Richtlinien für das eigene Vermögen, in sozialen Zusammenhängen wirkungsvoll zu interagieren. • Entscheidungen treffen zum eigenen Wohl: Um eine Wahl treffen zu können müssen Kinder die Möglichkeit haben, den eigenen Körper entdecken und kennen zu lernen, indivi-duelle Vorlieben zu zeigen und zu wissen, dass diese respek-tiert und wertgeschätzt werden. Kinder lernen zugleich, dass auch andere Bedürfnisse und Vorlieben haben und diese zu akzeptieren. Wir bieten beispielsweise gesunde Ernährung an, lassen Kinder selbst Essen schöpfen und ermutigen sie, Neues auszuprobieren. Die Kinder müssen ihren Teller aber nicht leer essen, wenn ihnen etwas nicht schmeckt. So bieten wir Kindern Gelegenheiten und ermöglichen ihnen das Aus-probieren von Neuem in Verbindung mit der Freiheit, jeder-zeit auch wieder eine andere Entscheidung treffen zu können. Weitergehende Informationen zur konkreten Umsetzung und unserem Verständnis zum Thema Gesundheitsförderung, kön-nen Sie aus unserem pädagogischen Rahmenkonzept, entneh-men. 6. Sozialraumorientierung und Kooperationspartner Wir haben uns im Laufe der Jahre ein Netzwerk zu Institutionen im Stadtteil (z. B. Feuerwehr, Polizei, weiteren Kindertagesein-richtungen, Schulen, etc.) in denen sich unsere Einrichtungen befinden, sowie im gesamten Stadtgebiet aufgebaut, das auf vielfältige Weise ein Zugewinn ist. Wir gestalten gemeinsam Stadtteilfeste und nehmen aktiv an Aktionsbündnissen teil (z.B. Aktionsbündnisjahr: Kinderrechte 2019 in Düsseldorf, Organisa-tion eines Fachtags für alle Kindertageseinrichtungen in Düssel-dorf zum Thema „Partizipation“.) Das Bündnis sowie die Bünd-nispartner treffen sich weiterhin, um das Thema Kinderrechte weiterhin in der Stadt im Blick zu behalten und Angebote für Familien und Fachkräfte umzusetzen.
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Neben der Zusammenarbeit und dem regelmäßigen Kontakt zu den kommunalen Jugendämtern wird die Möglichkeit des Aus-tausches sowie die enge Zusammenarbeit mit dem städtischen Frühförderungszentrum für Kinder genutzt. Hier erhalten Eltern und Sorgeberechtigte Unterstützung in ihrer Erziehungsverant-wortung und Elternschaft, bezüglich der frühkindlichen Entwick-lung ihrer Kinder. Unsere Einrichtungen sind ein Teil des Sozialraums und eine zentrale Instanz für Familien. Kindertageseinrichtungen bieten ein Zentrum für kooperative Tätigkeiten an. Sie sind Orte der Begegnung und des Austausches und sind in ihrer Struktur an den Bedürfnissen der Familien ausgerichtet.
6.1 Beispiele unserer Sozialraumorientierung und Kooperationen unserer Einrichtungen in der Nähe zu Münster Gütersloh Die Einrichtungsleitung unserer Einrichtung in Gütersloh ist im Netzwerk der „Frühen Hilfen“ auf Stadt- und Kreisebene einge-bunden und bringt sich dort mit ein. Unter anderem ist unsere Kitaleitung unserer Einrichtung „IdeenReich“ weitergebildete und qualifizierte IseF (insoweit erfahrene Fachkraft im Bereich Kinderschutz). Sie steht in einem engen Austausch mit der Stadt- und ist auf Kreisebene in unterschiedlichen Netzwerken zum Thema Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung aktiv. 3-4 Mal im Jahr treffen sich die Kitaleitungen der Stadt Güters-loh, um sich gemeinsam über personelle oder pädagogische The-men auszutauschen und ggf. auch zu unterstützen. Durch die Zusammenarbeit mit den Gütersloher Grundschu-len konnte bereits ein stabiles, zuverlässiges und vertrauensvol-les Netzwerk aufgebaut werden. In Zusammenarbeit mit der Stadtbibliothek Gütersloh haben wir auf Anfrage ein Fortbildungsangebot für pädagogische Fach-kräfte entwickelt und erfolgreich zur Verfügung gestellt. Mit den Kindern werden dort Veranstaltungen besucht und Medienkisten entliehen. Unsere Einrichtung „Kita Ideenreich“ hat mit dem Seniorenzent-rum „Dr. Murken - Charleston Wohn- und Pflegezentrum“, eine Kooperation. Dort finden in Absprache mit der Leitung des Seni-orenzentrums gegenseitige Besuche und Angebote statt. Halle/Westfalen Unsere Einrichtung „Kids World“ in Halle hat seit vielen Jahren eine enge Kooperation mit den umliegenden Grundschulen. Ein-mal jährlich findet eine gemeinsame Infoveranstaltung für
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Familien statt. Die GrundschulrektorInnen nehmen am internen Elternabend für die Schulanfänger teil. Die Kita „Kids World nimmt am Stadtteil Projekt "Wir sind dabei" teil. Die Stadt Halle bietet Themen-Elternabende in verschiede-nen Kitas an. Die Themen und Organisation dieser Elternabende laufen über die Kitas. Unter anderem besteht eine enge Kooperation mit einer Kunst-pädagogin in der Einrichtung, die einmal wöchentlich mit den Kindern kreativ ist. Während der Pandemie musste die Koopera-tion zunächst pausieren. Ochtrup Im Bereich der Qualifikation sowie der Ausbildung von pädago-gischen Fachkräften besteht bereits eine Kooperation zwischen unserer Kindertageseinrichtung „Natur(t)raum“ in Ochtrup und den naheliegenden Berufsschulen (z.B. Josef-Pieper-Schule in Rheine, Hildegardeschule in Münster, Herman- Ema-nuel Berufskolleg in Steinfurt, Lise Meitner Schule in Ahaus). Die Kitaleitung unserer Einrichtung in Ochtrup steht ebenso in einem regelmäßigen Austausch, mit anderen Kitaleitungen. Die Treffen finden regelmäßig statt, um sich gemeinsam über per-sonelle oder pädagogische Themen auszutauschen und ggf. auch zu unterstützen. Durch die Zusammenarbeit mit den Grundschulen auch in Och-trup (z.B. der Marienschule) konnte bereits ein stabiles, zuver-lässiges und vertrauensvolles Netzwerk aufgebaut werden. Ge-meinsam wurde die Kooperation zur „Gemüseackerdemie“ auf- und ausgebaut. 7. Erziehungs- und Bildungspartnerschaft Unsere Haltung und unser Verständnis für eine gelungene Zu-sammenarbeit mit den Eltern der Kitakinder, entnehmen Sie bitte aus dem beiliegenden Rahmenkonzept.
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8. Organisationskultur und Qualität sichernde Maß-nahmen
8.1 Unser Leitbild Die Werte, die uns begleiten Der pme Familienservice ist führender Dienstleister im deutsch-sprachigen Raum zum Themenfeld Work-Life-Balance und Diver-sity. Wir stehen dafür, dass wirtschaftlicher Erfolg von Unterneh-men, Erwerbstätigkeit und ein gelingendes privates Leben keine Gegensätze sind, sondern sich positiv wechselseitig bedingen. Hierfür arbeiten wir mit Unternehmen, Politik und Verwaltung zusammen – unsere Produkte reichen von attraktiven Betreu-ungs- und Beratungsangeboten bis hin zu leistungsfähigen In-formationssystemen. Wir wollen auch zukünftig zielgerichtet und zeitnah Dienstleistungen entwickeln, die den veränderten politi-schen und sozialen Bedingungen entsprechen. Damit möchten wir unsere führende Position behalten und verstärkt im interna-tionalen Rahmen tätig werden. Im Herzen entstand die Idee, soziale Dienstleistungen in der freien Wirtschaft anzubieten. Heute wird sie rentabel umgesetzt. Wir arbeiten mit Herz und Verstand, um unsere Kunden in emo-tionalen Bereichen zu unterstützen, ökonomische Potentiale auf-zudecken und unser Unternehmen wirtschaftlich zu führen. Wir gehen auf die Wünsche unserer Kunden flexibel ein und fin-den effektive und Nutzen spendende Lösungen. Von unseren Mitarbeitern fordern wir Einsatzbereitschaft auf vielfältige Weise und gehen gleichzeitig mit variablen Möglichkeiten der Work-Life-Balance auf sie ein. Wertschätzung prägt unseren Umgang mit den Kunden, inner-halb unseres Unternehmens und mit den Individuen in der Ge-sellschaft. Im Gegenzug erwarten wir respektvollen Umgang von unseren Auftraggebern sowie von unseren Partnern. Wir respek-tieren Privatleben und Lebensstile des Einzelnen sowie die indi-viduellen Bedürfnisse und Talente der uns anvertrauten Men-schen. Wir tragen die Verantwortung, unsere Produkte ständig weiter-zuentwickeln. Damit unterstützen wir die Entwicklung unserer Kunden und unseres Unternehmens. Wir fördern die Menschen und Talente bei uns, bei unseren Kunden und insbesondere bei den uns anvertrauten Kindern. Wir geben unseren Mitarbeitern die Freiräume und Verantwortung zur beruflichen und persönli-chen Weiterentwicklung.
Herz und Ver-stand leiten uns
Flexibilität ist unsere Stärke
Respekt bestimmt unsere Arbeit
Weiter- entwicklung ist unser An-spruch
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Von unseren Mitarbeitern sowie von unseren Partnern erwarten wir volles Vertrauen und Zuverlässigkeit, weil wir ihnen dies als Unternehmen ebenfalls schenken. Gegenüber unseren Kunden fördern wir durch Transparenz und Diskretion die vertrauens-volle Beziehung beider Seiten. Wir leben Vielfältigkeit, denn diese bestimmt unseren Erfolg. Wir respektieren Unterschiede und fördern bewusst die Ver-schiedenartigkeit in unserem Unternehmen. Wir möchten aktiv dazu beitragen, dass Diversity auch in anderen Unternehmen und der Gesellschaft als sinnvoll und förderlich verstanden wird. Gemeinsam wollen wir diese Werte auch in unserem wach-senden Unternehmen und in einer sich verändernden Kultur le-ben und vertiefen. Wir schaffen professionelle Lösungen im gesamten Bereich der Work-Life-Balance. Wir besitzen die Kompetenz, qualitativ hochwertige Konzepte im Bereich Work-Life-Balance und Diver-sity zu entwickeln, international erprobte Konzepte dem Markt anzupassen und diese einer immer breiter werdenden Öffent-lichkeit zugänglich zu machen.
Vertrauen ist die Grundlage unserer Arbeit
Vielfältigkeit leben wir
Professionalität zeichnet uns aus
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Unsere Diversity-Policy
www.familienservice.de!
Diversity-Policy der pme familienservice Gruppe
„Herz und Verstand“ leiten uns und bestimmen
unsere Diversity-Policy und unsere Inclusiveness
(Einbeziehungsmanagement). Wir schätzen und fördern die Einzigartigkeit eines jeden Mitarbeiters/einer jeden Mitarbeiterin. Nur, wenn wir Vielfalt nutzen und fördern, können wir wirtschaftlich erfolgreich sein und unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden. Dies gilt sowohl im Hinblick auf unser Team als auch auf unsere Auftraggeberinnen und Auftraggeber, sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner. Das Einbeziehungsmanagement ermöglicht es uns im Alltag, die Vielfalt in unserem Unternehmen zu nutzen und zu unserer Stärke zu machen. Das Leitbild der pme Familienservice Gruppe bildet die Basis für unser gemeinsames Arbeiten. Unsere Standards in den einzelnen Diversity-Dimensionen 1. Geschlecht Die pme Familienservice Gruppe unterstützt alle, Männer wie Frauen, hinsichtlich ihrer individuellen Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Darüber hinaus setzt sich der pme Familienservice als stark frauengeprägtes Unternehmen für eine stärkere Einbringung von Männern in sozialen Berufsfeldern ein. 2. Ethnische Herkunft und Nationalität Die pme Familienservice Gruppe versteht sich als interkulturell offene Arbeitgeberin. Hier finden sich Menschen vieler unterschiedlicher Nationalitäten und Migrationshintergründe. Im Hinblick auf die Sprache bedeutet das für uns: Die Unternehmenssprache ist deutsch mit allen verschiedenen Akzenten und Dialekten. Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sowohl in der mündlichen als auch in der schriftlichen Kommunikation gut verständlich, jedoch nicht fehlerfrei sein. Ausgenommen sind alle wichtigen Dokumente wie etwa Verträge oder Ausschreibungen, bei denen eine fehlerfreie Ausdrucksweise unabdingbar ist. 3. Religion und Weltanschauung Wir sind interreligiös, solange die im Grundgesetz verankerten Menschenrechte geachtet werden. Die pme Familienservice Gruppe als Arbeitgeberin unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Religionsausübung. Dies geschieht z.B. durch die Schaffung von Gebetsmöglichkeiten, ein erweitertes Essensangebot durch Komponenten-Essen oder die Rücksichtnahme auf verschiedene religiöse Feste. Zur Offenheit gehört für uns aber auch, dass keine/r für die eigene Religion missioniert. 4. Sexuelle Orientierung Die pme Familienservice Gruppe sorgt für eine Atmosphäre, in der alle offen und ohne Angst vor Diskriminierung oder Unverständnis mit der eigenen sexuellen Orientierung umgehen können. Diese Offenheit wird in allen Unternehmensbereichen sowohl von Mitarbeiter/innen als auch von unseren Kunden mitgetragen. 5. Alter/Generationen Die pme Familienservice Gruppe ist stets bestrebt, ihre Mitarbeiter/innen basierend auf ihren Kompetenzen und Fähigkeiten einzusetzen. Dabei wird auch berücksichtigt, dass sich diese in verschiedenen Lebensphasen oder –lagen ändern können. Unser Anspruch ist es, die Stärken und Talente des einzelnen Beschäftigten im Kontext von Personalentwicklung und Führung zu entdecken und zu entwickeln, um unseren Beschäftigten so ein gesundes, motiviertes und engagiertes Arbeiten über viele Lebensphasen zu ermöglichen. Dazu gehört für die pme Familienservice Gruppe auch die Beschäftigung von engagierten Menschen im Ruhestand. 6. Behinderung Die pme Familienservice Gruppe ermöglicht es, Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen, ihre besonderen Fähigkeiten sowie ihr Potenzial in den Vordergrund zu rücken, sich einzubringen und zu entfalten. Es wird bei Bedarf gemeinsam nach einem passenden Arbeitsplatz bzw. Arbeitszeitmodell gesucht oder Arbeitsprozesse optimiert, so dass die Einsatzfähigkeit der Mitarbeitenden sichergestellt ist.
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Unser bundesweites Back-up Netzwerk wurde im Rahmen des Wettbewerbs „Deutschland – Land der Ideen 2009“ ausge-zeichnet. Unsere kurzfristig konzipierte virtuelle Kinderbetreuung wurde als Innovation ausgezeichnet und sowohl bei den Kindern als auch bei den Eltern auf große Begeisterung gestoßen:
Wir beim pme Familienservice leben Diversity im Alltag und be-schäftigen Mitarbeiter aus über 51 Nationen. Somit können wir individuell auf unsere Kunden eingehen, haben Verständnis für Mentalitäten und kulturelle Hintergründe unserer Kunden. Wir haben erkannt, dass sowohl das Feedback der Kunden als auch das der pme Beschäftigten eine wichtige Ressource ist. Da-her führen wir neben einem professionellen Beschwerdema-nagement-System auch systematische Kundenevaluationen, Führungskräfte-Feedbacks und jährliche anonyme Mitarbeiter-befragungen durch. Dadurch gewinnen wir wichtige Erkennt-nisse, die uns bei der Optimierung von Prozessen, Erhöhung der Kundenzufriedenheit, Entwicklung von neuen Produkten, aber auch Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit wesentlich helfen. Denn zufriedene Mitarbeiter sind in der Dienstleistungsbranche ebenfalls ein Schlüsselfaktor für Kundenzufriedenheit und Wachstum.
Beispiel Back-up
Virtuelle Kinderbetreuung
Gelebte Diversity gehört zu unserer DNA
Feedback als Ressource nutzen
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8.2 Kita-Management In der Kinderbetreuungseinrichtung südlich Hiltruper Straße, im Stadtteil Angelmodde werden entsprechend den gesetzlichen und kommunalen Bestimmungen täglich bis zu 120 Kinder be-treut werden. Aufgeteilt in 7 Gruppen, werden in zwei Gruppen jeweils Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum 3. Lebensjahr, in drei weiteren Gruppen Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Übergang in die Schule betreut werden. Die 6. Und 7. Gruppe, wird Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt betreuen. Die Personalbemessung erfolgt für alle Gruppen gemäß den Re-gelungen des Kinderbildungsgesetzes und sieht 19 qualifizierte pädagogische Fachkräfte sowie eine/n Anerkennungsjahre-spraktikant/in oder PIA-Auszubildende/n vor. Der Betreuungsschlüssel in der Krippengruppe entspricht einer Fachkraft zu 4 Kindern und in der Kindergartengruppe einer Fachkraft zu 10 Kindern. Die Aufteilung der Stunden und der Einsatz der jeweiligen Fachkraft in den Krippengruppen, orien-tiert sich an der Anwesenheit der Kinder, um verlässliche Be-zugspersonen, in Bezug auf die Kleinstkinder zu ermöglichen. Die Leitung der Einrichtung obliegt einer freigestellten, erfahre-nen pädagogischen Fachkraft, die von einer stellvertretenden Einrichtungsleitung aus dem pädagogischen Fach-Team vertre-ten bzw. unterstützt wird. Zusätzlich wird die Einrichtungsleitung vom Kitamanagement Münster und Gütersloh, in Bezug auf die finanzielle und organisatorische Verwaltung der Einrichtung un-terstützt. Für fachliche Fragen stehen eine regionale und überregionale Fachberatung zur Verfügung. Wir verstehen uns als Lern- und Lehrbetrieb und ermöglichen eine Vielzahl an Praktika sowie berufsbegleitende, pädagogische Ausbildungen. Durch Kooperationen mit Berufs-, Fach-, und Hochschulen bieten wir Auszubildenden und Studierenden einen praxisnahen und offenen Lehrbetrieb, der im Nachgang häufig feste Übernahmen in die pme-Gruppe ermöglicht hat. Bezüglich der Personalplanung erfüllen wir nicht nur alle gesetz-lichen Vorgaben zu Fach- und Ergänzungskräfteschlüsseln, son-dern haben das Ziel, dauerhaft einen höheren Betreuungsschlüs-sel anzubieten. Der Abgleich findet mit dem aktuellen Personal-stundenrechner des KiBiz statt. Die notwendige Flexibilität in der Personalplanung, insbesondere bei Krankheitswellen, gewähr-leisten wir durch Springeranteile im Stammpersonal der Kita ge-paart mit einem eigenen flexiblen Pool an Springerkräften. In vorheriger Absprache mit dem örtlichen Jugendamt, arbeitet der pme auch einrichtungsübergreifend. Die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter ist Grundlage für eine kon-stant gute Qualität in unseren Einrichtungen. Ein möglichst stabiler Personalschlüssel ist dafür unabdingbar.
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Für die Vor- und Zubereitung der Speisen sowie für hauswirt-schaftliche Tätigkeiten wird das Kita-Team durch eine Hauswirt-schaftskraft in Teilzeit vervollständigt.
8.3 Personalentwicklung Fortbildung und Qualitätssicherung sind uns wichtig, z.B. durch mindestens 5 Fortbildungstage im Jahr pro Vollzeit-Betreuungs-kraft (Teilzeitkräfte entsprechend anteilig) und ausreichend Vor- und Nachbereitungszeiten. Über unseren eigenen Akademiebe-reich (pme Akademie) können wir zielgerichtet entsprechend der regionalen Bedarfe hochwertige Fort- und Weiterbildungen an-bieten und damit Synergieeffekte nutzen. Gleichzeitig nutzen wir die Fortbildungs- und Studienangebote des Landes NRW und an-derer Träger, Fachschulen, Fachhochschulen sowie externer Ex-perten. In der Einarbeitungszeit ist ein enger Austausch zwischen Lei-tung/Mentor und neuem Teammitglied vorgesehen. Die Team-mitglieder werden kontinuierlich in internen, überregionalen Fortbildungsveranstaltungen sowie Fortbildungen von externen Anbietern geschult und es finden bundesweite themenspezifi-sche Vernetzungs- und Austauschtreffen – auch per Webinar - statt. Jährliche Mitarbeitergespräche einschließlich Zielvereinba-rungen, sind Eckpunkte unserer Personalarbeit, ebenso wie pä-dagogische Fachberatungen und Teambildungstage. Ein schriftlicher Einarbeitungsplan ist die Grundlage für die Ein-arbeitung unserer neuen Teammitglieder. Es wird ein Zeitrah-men für die einzeln zu erlernenden Tätigkeiten gesetzt. In der jeweiligen Gruppe wird die Einarbeitung durch einen Mentor be-gleitet. Während der Einarbeitungszeit finden ein Feedbackge-spräch sowie ein ausführliches Abschlussgespräch zum Ende der Probezeit statt.
8.4 Qualitätsmanagement Die Leitung der Einrichtung trägt die Verantwortung für die pä-dagogische Weiterentwicklung in der Einrichtung. Gemeinsam mit der von ihr benannten Qualitätsbeauftragten sorgt sie für die Umsetzung der Richtlinien ihres regionalen Bildungsplans, der pme Rahmenkonzeption, Prozessketten und Standards. Unsere pädagogische Arbeit sichern wir durch verschiedene Prozesse der Qualitätssicherung und der Qualitätsentwicklung. Weitere Informationen zur Umsetzung entnehmen Sie bitte unserer pä-dagogischen Rahmenkonzeption.
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9. Besondere Merkmale/Eignungen
9.1 Alltagsintegrierte Sprachbildung In unseren Einrichtungen leben wir eine gezielte alltagsinte-grierte und durchgängige Sprachbildung, die sich an alle Kinder richtet. In Zusammenarbeit zwischen dem pme Familien-service und der Stiftung Zuhören haben wir ein Konzept geschaffen, das die kindliche Sprachentwicklung auch auf der Ebene der Zuhörkompetenz stärkt. Alltagsintegrierte Sprachbil-dung bedeutet für uns, den gesamten Alltag sprachlich anregend zu gestalten und Sprache durch einen wertschätzenden, feinfüh-ligen Dialog als wichtiges Kommunikationsmittel erfahrbar zu machen. Kinder können sich in der deutschen, englischen wie auch in anderen Sprachen in vielfältiger Weise ausprobieren und mit Sprache experimentieren und erleben sich dadurch selbst-wirksam und kompetent.
9.2 Eltern-App Ein eigens auf unsere Bedürfnisse abgestimmtes digitales Doku-mentations- und Kommunikationssystem unterstützt uns sowohl in der medienpädagogischen Arbeit mit den Kindern (in Form von Fotogalerien, etc.) als auch schwerpunktmäßig in unserer Elternarbeit. Eine Eltern-App bietet den pädagogischen Fach-kräften die Möglichkeit, Eltern direkt und persönlich mit Infor-mationen zum Tagesablauf und Wohlergehen ihrer Kinder zu versorgen sowie kurze Kommunikationswege zwischen Eltern und Einrichtung. Eine individuelle Übergabe und das persönliche Gespräch werden hierüber erfolgreich ergänzt und keinesfalls er-setzt. Zudem ermöglicht die App, die direkte Dienstplangestal-tung, d.h. durch die gebuchten Betreuungszeiten der Eltern, wird vom System ein Zeitraster erstellt, um eine effektive Per-sonaleinsatzplanung vornehmen zu können. Dies verschafft den Erzieher:innen mehr Zeit mit dem Kind.
9.3 24/7h Hotline für Lernwelten Eltern Manchmal kann es im Leben der Familien zu herausfordernden Situationen kommen, in denen die Eltern sich einen Experten an ihrer Seite wünschen, der bei Fragen rund um ihr Kind weiter-hilft. Um die Eltern auch in diesen Themen professionell unterstützen zu können, steht ihnen eine 24/7-Elternberatung zur Verfügung. Wir unterstützen und beraten z.B. bei folgenden Themen: • Trennung • herausforderndes Verhalten des Kindes
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• Fragen zum Schlafverhalten oder zur • Sauberkeitsentwicklung • Stress und Überlastung • Verlust und Trauer in der Familie Die Beratung wird von unserem erfahrenen und kompetenten Team aus Elternberatern und Lebenslagen-Coaches durchge-führt. Beratungsgespräche können auch in englischer Sprache geführt werden. Die Elternhotline steht allen Lernwelten-Eltern rund um die Uhr gebührenfrei zur Verfügung.
Anlage 5.2_Fröbel_Konzept_südl.Hiltruper_Str
67232 Zeichen
Bewerbung zur Überlassung der Betriebsträgerschaft für eine siebengruppige Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße im Stadtteil Angelmodde in Münster Zeichen: 51.10.0114 / 51.10.0113 Ausschreibungsnummer 03/2021 04.08.2021 FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH Region Westfalen-Lippe-Ruhr Lippstädter Straße 46 48155 Münster Internet: www.froebel-gruppe.de Ihre Ansprechpartner bei FRÖBEL sind: Oliver Just, Leiter Projektentwicklung und Vertrieb Region West Komödienstraße 18-24 50667 Köln Telefon 0221 29 99 42 71 | Mobil 0172 3500854 just@froebel-gruppe.de Normann Stricker, Geschäftsleiter Region Westfalen-Lippe-Ruhr Lippstädter Straße 46 48155 Münster Telefon 0251 71 84 960 | Mobil 0174 8093216 normann.stricker@froebel-gruppe.de www.froebel-gruppe.de | Bewerbung zur Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße in Münster 2 2 Der FRÖBEL e.V. betreibt über die Tochtergesellschaft FRÖBEL Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH mittlerweile rund 200 Einrichtungen in zehn Bundesländern. In einem stetigen Prozess entwickelt FRÖBEL innovative Wege, um Kindern und ihren Familien das beste Angebot für Bildung, Erziehung und Betreuung zu bi eten. Im Mittelpunkt all unseres Handelns stehen dabei das Wohl des Kindes und die optima le Förderung seiner Entwicklung. Zugleich sind die Unterstützung von Familien und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wesentliche Ziele. Unseren Ansatz, qualitativ hochwertige Bildungseinrichtungen für Kinder anzubieten, setzen wir bisher in 72 Kindergärten in NRW um. Von diesen 72 Einrichtungen sind neunzehn als Familienzentren zertifiziert. Gern möchten wir unser Angebot durch die Übernahme der Trägerschafft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße im Stadtteil Angelmodde in Münster erweitern. Von besonderer Attraktivität für die Stadt Münster dürfte dabei unsere langjährige Erfah- rung in der Betreuung von Kindern, unsere an die Bedürfnisse der Familien flexibel anzu- passende Öffnungszeiten sowie unsere durchgängige Betreuung auch in der Ferienzeit sein. Für den Start einer neuen Einrichtung in Münster steht ein Expertenteam aus unserem pädagogischen, planerischen und kaufmännischen Bereich zur Verfügung. Sie über- nehmen vor Ort die Aufgaben, die im Zusammenhang mit den Vorbereitungen z ur In- betriebnahme anfallen. Unterstützt von den Bereichen Kommunikation und Marketing sowie der Rechtsabteilung in der Hauptgeschäftsstelle in Berlin werden die Personalak- quise und der Abschluss von Arbeitsverträgen vorbereitet. Für die Aufnahme der Kinder stehen rechtzeitig Betreuungsverträge und sämtliche Mittel für die Elternkommunikation zur Verfügung. Um die besonders herausfordernde Anfangszeit beim Aufbau einer Kin- dertageseinrichtung reibungslos zu gestalten, setzt FRÖBEL ferner auf die professionell e Begleitung durch die interne Fachberatung. Die Teams erhalten außerdem die Möglich- keit und Unterstützung, eine gemeinsame inhaltliche Orientierung auf Grundlage der FRÖBEL-Rahmenkonzeption (siehe Beilage FRÖBEL -Rahmenkonzeption), des FRÖBEL - Leitbilds (siehe Beilage FRÖBEL-Leitbild) und der FRÖBEL-Standards zu erarbeiten. Zur Un- terstützung in fachlichen Fragen und Verwaltungsabläufen steht der Leitung und dem Team ein inhaltlich vielfältig aufgestelltes Beraterteam zur Verfügung. Dabei kann so- wohl auf regi onale Unterstützung aus dem Büro in Münster als auch auf Unterstützung aus der Hauptgeschäftsstelle in Berlin zurückgegriffen werden. In der folgenden Bewerbung finden Sie eine Vorstellung von FRÖBEL als Träger und In- formationen zu unserem pädagogischen Konzept, im Anhang eine Angabe zum Finan- zierungsrahmen, einen Ausschnitt aus dem FRÖBEL-Haustarifvertrag und eine Referenz- liste sowie als Beilage unsere FRÖBEL-Rahmenkonzeption (Anlage 1), das FRÖBEL-Leitbild (Anlage 2), unser Leporello „FRÖBEL als Arbeitgeber“ mit einem Überblick der besonde- ren Leistungen für Mitarbeiter*innen (Anlage 3) und unserem Jahresbericht 2020 (Anlage 4). Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Rückmel- dung. www.froebel-gruppe.de | Bewerbung zur Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße in Münster 3 3 Inhalt 1 Trägerhintergrund .............................................................................................................. 4 1.1 Organisation und Struktur .......................................................................................... 4 1.2 FRÖBEL als Träger ........................................................................................................ 4 1.3 Trägerkonzeption ........................................................................................................ 4 2 Fachlichkeit ........................................................................................................................ 6 2.1 Rahmenkonzept, Zielgruppen, Ziele der Entwicklung ........................................... 6 2.1.1 Bezug zu Friedrich Fröbel ......................................................................... 6 2.1.2 Was Bildung für uns ist .............................................................................. 6 2.1.3 Umsetzung des nordrhein-westfälischen Bildungsprogramms .......... 7 2.1.4 Partizipation .............................................................................................. 8 2.1.5 Beobachtung und Dokumentation ....................................................... 8 2.1.6 Alltagsintegrierte Sprachförderung und bilinguale Erziehung ........... 9 2.2 Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Gender ............................ 9 2.3 Gesundheitsförderung ............................................................................................. 11 2.4 Sozialraumorientierung und Kooperationspartner ............................................... 12 2.5 Erziehungs- und Bildungspartnerschaft .................................................................. 13 2.5.1 Gestaltung von Übergängen ............................................................... 15 2.6 Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen ............................... 16 2.6.1 Interne Selbstevaluation ....................................................................... 17 2.6.2 Externe Evaluation ................................................................................. 17 2.6.3 Fachberatung ........................................................................................ 17 2.6.4 Mitarbeiter*innenbefragung ................................................................ 18 2.6.5 Elternbefragung ..................................................................................... 18 2.6.6 Personalmanagement .......................................................................... 18 2.6.7 Kinderschutz ............................................................................................ 19 3 Finanzmanagement ........................................................................................................ 20 4 Finanzierung ..................................................................................................................... 21 4.1 FRÖBEL-Haustarifvertrag .......................................................................................... 22 www.froebel-gruppe.de | Bewerbung zur Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße in Münster 4 4 1 Trägerhintergrund 1.1 Organisation und Struktur Der FRÖBEL e.V., anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und Mitglied im PARITÄTI- SCHEN Wohlfahrtsverband, betreibt über seine FRÖBEL Bildung und Erziehung gemei n- nützige GmbH bundesweit über 200 Krippen, Kindergärten und Horte sowie Einrichtun- gen im Bereich Hilfen zur Erziehung. Bei uns betreuen mehr als 4.300 Mitarbeiter*innen rund 18.200 Kinder in Kindertageseinrichtungen in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein -Westfalen, Sachsen und Schleswig -Hol- stein sowie in Australien und Polen. Durch die Unterschiede im Hinblick auf Bildungs- pläne, Sozialräume, unterschiedliche Anzahl an Menschen mit Migrationshintergrund und verschiedene kulturelle Bezüge haben wir vielfältige Erfahrungen in der Umsetzung und Gewährleistung pädagogischer Qualität im Rahmen institutioneller Betreuung von Kindern. 1.2 FRÖBEL als Träger Als erfahrenes gemeinnütziges Unternehmen wissen wir um die Herausforderungen, die sich im Aufbau neuer Kindertages einrichtungen und in der Übernahme einer Träger- schaft – konzeptionell und organisatorisch – ergeben. Auf der Grundlage unseres päda- gogischen Profils und unseres Unternehmensleitbilds ist es für uns selbstverständlich, dass wir alle beteiligten Akteure in diesen Aufbauprozess einbinden. Die Verwaltung von FRÖBEL ist in vielerlei Hinsicht erfahren. Allen Einrichtungen steht ein professionell aufgestelltes, internes und interdisziplinäres Beraterteam aus dem pädago- gischen, kaufmännischen und juristischen Bereich zur Verfügung. Bei der Übernahme einer Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße im Stadtteil Angelmodde in Münster wird diese in die Region Westfalen-Lippe- Ruhr eingegliedert. Alle buchhalterisch notwendigen Abrechnungen sowie die Umset- zung der landesspezifischen Bildungsschwerpunkte werden durch die Geschäftsleitung und Fachberatung vor Ort sowie Mitarbeiter*innen der Hauptgeschäftsstelle in Berlin si- chergestellt und koordiniert. Neben Verwaltungsaufgaben wie der Elternbeitragsverwal- tung, Lohnabrechnung, Mittelverwaltung und dem Controlling gibt es in der Hauptge- schäftsstelle auch eine zentrale fachliche Beratung , Qualitätssicherung und Fortbil- dungsorganisation. Ebenso stellt FRÖBEL als Träger die Fach- und Dienstaufsicht über das Personal sicher. Mit dieser Einbindung des Kindergartens in unsere Trägerstruktur sowie unserer langjähri- gen Erfahrung als Träger von Kindertageseinrichtungen können wir verbindlich zusichern, die landesspezifische Gesetzgebung sowie sämtliche Vorgaben hinsichtlich der Abrech- nungssysteme zu erfüllen. 1.3 Trägerkonzeption Ein ausgeprägtes fachliches Profil ist für FRÖBEL als Träger und für jede FRÖBEL -Einrich- tung ausschlaggebend, um eine verlässliche und qualitativ hohe Bildung, Erziehung und Betreuung für alle Kinder anzubieten und sicherzustellen. Das Profil einer Kindertagesein- richtung bei FRÖBEL bewegt sich dabei im Spannungsfeld von Gemeinsamkeit auf der einen und Individualität auf der anderen Seite. www.froebel-gruppe.de | Bewerbung zur Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße in Münster 5 5 Die Gemeinsamkeit aller FRÖBEL -Einrichtungen ist gekennzeichnet durch einen fachli- chen Orientierungsrahmen, der verschiedene verbindende Elemen te beinhaltet. Ne- ben der Umsetzung der durch die Länder vorgegebenen Bildungsprogramme , für Ein- richtungen in Münster, die „Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kinder- tagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen“, geben die FRÖ- BEL-Rahmenkonzeption (siehe Beilage FRÖBEL-Rahmenkonzeption) und das Leitbild von FRÖBEL (siehe Beilage FRÖBEL-Leitbild) eine inhaltliche Orientierung für die pädagogi- sche Arbeit. Das Leitbild setzt sich aus drei Elementen zusammen: dem Unternehmens- leitbild, dem Führungsleitbild und dem pädagogischen Leitbild. Das pädagogische Leit- bild stellt dabei das Herzstück unserer Pädagogik dar. Es betont die Rechte von Kindern im pädagogischen Alltag in allen FRÖBEL-Einrichtungen. So ist es unser oberstes Ziel, Kin- der bei ihren Bildungs- und Entwicklungsprozessen zu begleiten, sie im Wahrnehmen ihrer Rechte zu unterstützen und sie in den Einrichtungen durch gemeinsame Aushandlungs- prozesse ihren Alltag mitgestalten zu lassen. Einen weiteren Orientierungsrahmen gibt der Nationale Kriterienkatalog „Pädagogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder“ (NKK; Tietze/Viernickel, 2016). Zudem werden in neun FRÖBEL-Standards praxisnahe Qualitätskriterien formuliert, die den pädagogi- schen Fachkräften in allen FRÖBEL -Einrichtungen nicht nur eine fachliche Orientierung in der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder geben, sondern gleichzeitig ein Leis- tungsversprechen gegenüber den betreuten Kindern und ihren Familien darstellen. Der- zeit werden mit den FRÖBEL -Standards folgende Themen abgedeckt: Übergänge, Be- obachtung und Dokumentation, Qualitätsentwicklung , Zusammenarbeit mit Familien, gesunde Ernährung, Beziehung, Individualisierung, Partizipation sowie Ausstattung. Die Individualität einer FRÖBEL-Einrichtung ist einerseits durch die unterschiedlichen So- zialräume und die verschiedenen Menschen, die in der Einrichtung aufeinandertreffen, und andererseits durch ihre eigenen konzeptionellen Ausrichtungen geprägt . So kann eine FRÖBEL-Einrichtung ihr Profil mit dem Fokus auf bilingualer Erziehung oder Musik, Be- wegung, Medien oder ande re Bildungsthemen ausbilden. Das individuelle Profil orien- tiert sich dabei an den Interessen der Kinder und ihrer Familien, dem standortspezifischen Bedarf und den Schwerpunktthemen der pädagogischen Fachkräfte und wird in der Einrichtungskonzeption festgeschrieben. www.froebel-gruppe.de | Bewerbung zur Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße in Münster 6 6 2 Fachlichkeit 2.1 Rahmenkonzept, Zielgruppen, Ziele der Entwicklung 2.1.1 Bezug zu Friedrich Fröbel Der FRÖBEL e.V. und seine Tocht ergesellschaft, die FRÖBEL Bildung und Erziehung ge- meinnützige GmbH, tragen den Namen jenes Pädagogen, der Begründer des Kinder- gartens und einer anthropologischen Pädagogik der frühen Kindheit war – Friedrich Frö- bel. Seine Pädagogik der frühen Kindheit, eine kindzentrierte und auf das Spiel begrün- dete Pädagogik mit dem Blick auf die Ganzheitlichkeit des Kindes, ist neben den Auf- fassungen anderer Reformpädagogen Ausgangspunkt aktueller wissenschaftlicher For- schung. In der Tradition Friedrich Fröbels stehend, betrachten wir Bildung als eine aktive Tätigkeit, bei der sich das Kind die Welt selbstständig aneignet. Bildung ist ein lebenslanger Prozess, der von der Initiative und Eigenaktivität des Menschen angetrieben wird. Bildungspro- zesse sind somit Selbstbildungsprozesse, in denen Ich-, Sozial- und Sachkompetenzen er- worben werden. Die Ganzheitlichkeit in der Bildung, also die Bildung der Sinne sowie die Bildung des Körpers, des Geistes und der Gefühle, verhilft den Kindern zu einer ästheti- schen und kognitiven Grundbildung, die für ein sensibles Empfinden der Umwelt und für das Zusammenleben in der Gesellschaft notwendig ist. 2.1.2 Was Bildung für uns ist Kinder haben ein natürliches Bedürfnis nach Bildung und Entwicklung und ein Recht da- rauf, dass sie auf die sem Weg begleitet und unterstützt werden. Sie gestalten ihre Bil- dungsprozesse aktiv, indem sie mit ihrer Umgebung und den Menschen um sich herum in Kontakt treten und die Welt mit allen Sinnen entdecken und erforschen. Auf diesem Weg eignen sie sich die Welt selbstständig an und entwickeln so ihre eigene Persönlich- keit. Wir verstehen kindliche Bildung als einen Prozess, der sowohl die Entwicklung sozialer und emotionaler Kompetenzen als auch das Ausbilden motorischer, sprachlicher und kogni- tiver Fähigkeiten umfasst. Bildungsprozesse von Kindern sind komplexe und ganzheitliche Prozesse, an denen Sinnesorgane, Körper, Sprache, Gefühle, Denken und Erinnerung beteiligt sind. Von übergeordneter Bedeutung ist dabei das Spiel der Kinder. In diesem eignen sie sich die Welt an, setzen sich in sozialen Prozessen mit anderen Kindern auseinander und ent- decken oder erproben ihre eigenen Fähigkeiten. Die pädagogischen Fachkräfte sorgen dafür, dass die Kinder ihre Spielumgebung, ihre Spielpartner*innen und auch die unter- schiedlichsten Spielmaterialien frei wählen können. Sie setzen sich mit den Spielideen der Kinder auseinander und nutzen diese für ihre pädagogischen Planungen. Wenn Kinder das Gefühl haben, dass ihnen vertraut und ihnen etwas zugetraut wird, dann gewinnen sie Sicherheit, sich Unbekanntem zuzuwenden und sich in neuen Situa- tionen und immer wieder anderen Konstellationen zurechtzufinden. Sie erleben so ihre Stärken und Möglichkeiten und gestalten mithilfe anderer Kinder und erwachsener Be- zugspersonen ihre eigenen Bildungsprozesse. Aus diesem Grund sehen unsere pädago- gischen Fachkräfte ihre Aufgabe darin, auf die Kinder abgestimmte Bildungsanlässe und www.froebel-gruppe.de | Bewerbung zur Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße in Münster 7 7 Lernsituationen zu schaffen und so jedes Kind in seiner individuellen Entwicklung zu un- terstützen. In unseren Kindertageseinrichtungen schaffen wir auf der Basis von drei Prinzipien die notwendigen Voraussetzungen, damit Bi ldungs- und Entwicklungs prozesse angeregt und begleitet sowie die Bedürfnisse der Kinder wahrgenommen und aufgegriffen wer- den. Diese sind: Beziehung als Prinzip, Individualisierung als Prinzip sowie Partizipation als Prinzip. Die Art und Weise, wie mit Kindern umgegangen wird, wie sie entsprechend ihrer Persönlichkeit ihre Erfahrungen mitgestalten können, wie er nst sie genommen werden und mitbestimmen können, das alles sind für uns bedeutsame Faktoren in der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern (für eine ausführliche Erklärung siehe Beilage FRÖ- BEL-Rahmenkonzeption S. 12 ff.). 2.1.3 Umsetzung des nordrhein-westfälischen Bildungsprogramms Die Bildungsgrundsätze von Nordrhein-Westfalen geben der Bildungsarbeit in unseren Kindertageseinrichtungen in Nordrhein -Westfalen einen verbindlichen Orientierungs - und Bezugsrahmen und definieren ein gemeinsames Bildungsverständnis. Die zehn Lernbereiche und Erfahrungsfelder, ▲ Bewegung, ▲ Körper, Gesundheit und Ernährung, ▲ Sprache und Kommunikation, ▲ Soziale und (inter-)kulturelle Bildung, ▲ Musisch-ästhetische Bildung, ▲ Religion und Ethik, ▲ Mathematische Bildung, ▲ Naturwissenschaftlich-technische Bildung, ▲ Ökologische Bildung, ▲ Medien, werden nicht losgelöst voneinander betrachtet, sondern finden sich verzahnt miteinan- der im pädagogischen Alltag wieder. Gemeinsam mit den Kindern planen die pädago- gischen Fachkräfte Aktivitäten und Projekte und setzen diese – immer basierend auf den Themen und Interessen der Kinder – um. Durch eine anregend gestaltete Umgebung haben Kinder die Möglichkeit, sich vielfälti- gen Themen und Materialien zu widmen. Liebevoll gestaltete Räumlichkeiten sprechen die Sinne an, regen Aktivitäten an un d fördern damit kindliche Bildungs - und Entwick- lungsprozesse. Bei der Gestaltung der Räume wird auf ein ausgewogenes Verhältnis zwi- schen Bewegungs-, Ruhe-, Begegnungs- und Rückzugsorten geachtet. Sie sind immer wieder durch Kinder und Fachkräfte veränderbar, sodass eine flexible Nutzung möglich ist. www.froebel-gruppe.de | Bewerbung zur Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße in Münster 8 8 2.1.4 Partizipation Kinder werden von Anfang an als eigenständige und kompetente Persönlichkeiten wahrgenommen und respektiert. Das bedeutet, dass ihnen zugetraut wird, eigene Ent- scheidungen zu treffen, sich offen und neugierig zu bewegen, damit sie die Welt aktiv kennenlernen. Weiterhin werden sie ermutigt, sich aktiv in die Gemeinschaft der Kinder- tageseinrichtung einzubringen. Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte ist es, Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und gemeinsam mit ihnen herauszufinden, welche Ent- scheidungsprozesse auch für die jüngsten Kinder entwicklungsangemessen sind. Kinder sollen die Erfahrung machen, dass ihre Rechte, wie sie in der UN-Kinderrechtskon- vention beschrieben sind, anerkannt und gelebt werden, denn nur so entwickeln sie Vertrauen in ihre eigenen Kräfte, lernen sich selbst, aber auch die Bedürfnisse und Wün- sche anderer zu achten und wachsen auf diesem Weg ganz selbstverständlich in de- mokratische Strukturen hinein. In der Gemeinsch aft einer Kindertageseinrichtung ist es alltäglich, dass viele verschie- dene Kinder viele unterschiedliche Sachen wollen oder auch nicht wollen. Es gilt immer, situationsabhängig abzuwägen, was geht oder nicht geht, auszuhandeln, ggf. Alterna- tiven anzubieten, gemeinsame Regeln zu formulieren, zu erklären und zu begründen. Damit Kinder mitbestimmen können, bieten sich vielfältige Möglichkeiten an. Grundsätz- lich lässt die Gestaltung des pädagogischen Alltags überall die Mitbestimmung der Kin- der zu – z. B. bei der Wahl der Aktivitäten, der Gestaltung der Mahlzeiten, der Vorberei- tung und Durchführung besonderer Aktivitäten (Projekte, Ausflüge, Feiern u.v.m.). Dar- über hinaus haben alle Kinder die Möglichkeit, sich z. B. in Erzähl - und Morgenkreisen oder in so genannten Kinderkonferenzen bzw. Kinderparlamenten einzubringen. 2.1.5 Beobachtung und Dokumentation Verschiedene Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren sind das Handwerks zeug pädagogischer Fachkräfte, um Entwicklungsverläufe und Bildungsprozesse der Kinder zu erfassen und auf dieser Grundlage die pädagogische Arbeit (Raum- und Materialge- staltung, Tagesablauf, Angebote, Projekte etc.) gemeinsam mit den Kindern zu planen und ggf. zu verändern. Jedes Kind erhält außerdem seine eigene Bildungsdokumentation, di e es aktiv mitge- stalten kann. Sie besteht aus Beobachtungen, Fotos, Zeichnungen und vielem mehr. Ein solches Portfolio macht im Sinne eines „Buch des Kindes“ individuelle Bildungs- und Lern- prozesse für Kinder und Erwachsene sichtbar und unterstützt die Entwicklung lernmetho- discher Kompetenzen, da die K inder so ihren eigenen Lernfort schritt selbst beurteilen können. Die Bildungsdokumentation kann außerdem für Gespräche mit Familien genutzt werden und dient zur Veranschaulichung der Entwicklung des Kindes. Um die pädagogische Arbeit transparent zu gestalten, werden verschiedene Doku - mentationsformen zur Visualisierung des pädagogischen Alltags, wie z. B. Dokumentati- onswände und Schaukästen, genutzt, in denen aktuelle und vergangene Aktivitäten der Kinder anhand von Fotos und Beschriftungen dargestellt werden. www.froebel-gruppe.de | Bewerbung zur Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße in Münster 9 9 2.1.6 Alltagsintegrierte Sprachförderung und bilinguale Erziehung Sprachliche Kompetenzen sind eine Schlüsselqualifikation in der Bildung von Kindern. Sie sind entscheidend, um mit anderen in Kontakt zu treten, sich mitzuteilen und um andere zu verstehen. Sprachbildung und -förderung ist somit eine grundlegende Aufgabe von Tageseinrichtungen – sowohl für Kinder mit deutscher als auch für Kinder mit nicht-deut- scher Familiensprache. Im Sinne einer alltagsintegrierten Sprachbildung und -förderung wird das gesamte Geschehen in der Einrichtung als sprachanregendes Setting genutzt. Dies trägt zu einer erfolgreichen Entwicklung sprachlicher und kommunikativer Kompe- tenzen von Kindern bei. Pädagogische Fachkräfte begleiten Alltagssituationen als sprachliche Vorbilder, initiieren Gespräche, stellen weiterführende Fragen, hören Kin- dern zu und greifen ihre Themen und Interessen sprachlich auf. Auch die Gestaltung von Räumen durch Schriftzüge, Bezeichnungen von Gegenständen und die Darbietung von Büchern sind wichtige Elemente der alltagsintegrierten Sprachbildung und -förderung. Um die sprachlichen Kompetenzen von Kindern zu erweitern, unterstützt FRÖBEL weiter- hin den frühzeitigen Kontakt zu einer Fremdsprache. Diese ist dabei in das ganzheitliche Konzept von alltagsintegrierter Sprachbildung und -förderung eingebettet. Neben der bewussten sprachförderlichen Ausgestaltung des Alltags in deutscher Sprache wird eine weitere Fremdsprache in das pädagogische Geschehen eingebunden. Voraussetzung dafür ist, dass unter den pädagogischen Fachkräften Muttersprachler*innen der jeweili- gen Fremdsprache der Einrichtung sind. So findet der Kontakt mit einer Fremdsprache nicht durch isolierte Programme statt, sondern ist in den Alltag der Kinde r integriert. Durch die sie umgebende Fremdsprache kommen die Kinder ganz selbstverständlich in Kontakt mit dieser. Entscheidend dafür ist, dass Kinder durch die Gestaltung des Alltags selbst beeinflussen können, wie intensiv sie mit der Fremdsprache in Berührung kommen. Damit stärken wir die Selbstwirksamkeit und Freude der Kinder beim Sprachenlernen. Denn nur wenn Kindern die Möglichkeit gegeben wird, selbstständig zu entscheiden und ihren Interessen nachzugehen, werden Bedingungen für Selbstbildungsprozesse von Kin- dern geschaffen. 2.2 Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion und Gender FRÖBEL nimmt die Verantwortung wahr, allen Kindern die bestmögliche Bildung, Erzie- hung und Betreuung zukommen zu lassen. Kindertageseinrichtungen bieten als erste Bil- dungsinstitutionen die Möglichkeiten des gemeinsamen Aufwachsens und Lernens von Kindern. Uns als Träger sowie unseren pädagogischen Fachkräften kommt damit bei der Überwindung von Benachteiligungen, Ungleichheit und Ausgrenzung und der Erhöhung von Chancengleichheit in der Teilhabe von Kindern an Bildung und Gesellschaft eine große Bedeutung zu. Inklusive Pädagogik ist die konzeptionelle Grundlage unserer Arbeit. Damit schließen wir uns den im Index für Inklusion formulierten Kernaussagen und den internationa l aner- kannten Prinzipien der UN -Kinderrechtskonvention an. Heterogenität als Lebensrealität in all ihren Erscheinungsformen bedeutet für den Alltag in unseren Kindertageseinrich- tungen Individualität in Bezug auf soziale und ökonomische Lebenslagen, das Ge- schlecht, die ethnisch-kulturelle Herkunft und Sprachen, auf körperliche, emotionale und kognitive Fähigkeiten und Voraussetzungen von Kindern. In allen FRÖBEL -Einrichtungen ist deshalb das pädagogische Handeln orientiert an den unterschiedlichen Bedürfnissen und Ressourcen von Kindern und damit sehr individuell abgestimmt. Handlungsleitend www.froebel-gruppe.de | Bewerbung zur Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße in Münster 10 10 sind dabei Erkenntnisse aus strukturierten Bildungs - und Entwicklungsbeobachtungen, die bei uns alle pädagogischen Fachkräfte durchführen und in entsprechenden Doku- mentationen nachhalten. Über eine enge Bildungs - und Erziehungspartnerschaft mit den Familien erfahren wir Besonderheiten über das Kind und seine Lebensumwelt, die dann in den Prozessen innerhalb der Einrichtung berücksichtigt werden. Im Beratungsfall steht Familien und Kindern sowie Mitarbeiter*innen ein FRÖBEL-internes Beratungssystem zur Verfügung. Zudem ist der Kontakt zu örtlichen Stellen der Kinder- und Jugendhilfe ein fester Bestandteil bei FRÖBEL, um im Bedarfsfall gemeinsam passgenaue Hilfe - und Handlungspläne zu erstellen. Als weltoffener und international aktiver Träger von Kindertageseinrichtungen kommen bei FRÖBEL Kinder und Erwachsene unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen, Ethnien und Religionen zusammen. Kinder mit Migrationshintergrund sind selbstverständlicher Teil der Kindergruppe. Das Verständnis, dass alle Kinder und ihre Familien gleichwertig und gleichberechtigt in ihren Bedürfnissen betrachtet werden, bedeutet für die Einrichtung und die Fachkräfte, nicht aus Angst vor Stigmatisierung und Diskriminierung Unterschiede zu leugnen, sondern fordert dazu auf, sich Unterschiede bewusst zu machen und auch als relevant für Bildungs - und Lernprozesse einzelner Kinder anzuerkennen. Wir achten sensibel darauf, ob die Tatsache der Migrationsgeschichte (des Kindes bzw. der Familie) den Zugang des Kindes zu Bildung und Erziehung erschwert. Sollte Kindern z. B. aufgrund ihrer nicht-deutschen Familiensprache die Teilhabe an Bildungsinhalten erschwert sein, findet eine gezielte alltagsintegrierte Sprachf örderung statt, um Faktoren von Benach- teiligung (präventiv) entgegenzuwirken. Für uns ist es selbstverständlich, dass wir mit den Kindern über verschiedene Kulturen und Religionen sprechen, sodass sie diese kennen- lernen. Darüber hinaus erleben die Mädchen und Jungen bei uns unterschiedliche Tra- ditionen, beispielsweise durch das Feiern von Festen wie Ostern, Weihnachten oder dem Zuckerfest. Die in der Einrichtung vertretenen Familiensprachen bzw. Sprachen im Allge- meinen werden an Wänden, als Beschriftungen v on Gegenständen oder in mehrspra- chigen Büchern aufgegriffen. Durch diese Elemente werden Kinder und Erwachsene für verschiedene Weltanschauungen sensibilisiert und gleichzeitig in ihren interkulturellen Kompetenzen gefördert. Es geht uns darum, Mädchen und Jungen alle Aktivitäten zu ermöglichen, sie dabei zu unterstützen, sich in ihrer Geschlechtsentwicklung zurechtzufinden und eine positive Ge- schlechtsidentität herauszubilden. Dabei werden ganz bewusst weder Mädchen noch Jungen von Aktivitäten ausgeschlossen, sondern explizit aufgefordert, sich zu beteiligen, sich auszuprobieren und Dinge zu wagen. Unsere pädagogischen Fachkräfte sind an- gehalten, sich mit ihrer eigenen Haltung und möglicherweise vorhandenen Vorurteilen auseinanderzusetzen und diese ggf. zu überwinden. Mädchen und Jungen haben nicht nur die gleichen Rechte, sondern dürfen sich auch spielerisch mit der Rolle des jeweils anderen Geschlechts auseinandersetzen. Selbstverständlich ist bei uns „erlaubt“, dass z. B. Jungen Mädchenkleider oder Mädchen Anzüge und Krawatten anziehen, das Spiel mit Puppen ablehnen und es vorziehen, Fußball zu spielen etc. Weiterhin unterstützen unsere Fachkräfte sensibel und aufmerksam Mädchen und Jungen darin, handlungs- kompetent, konflikt- und entscheidungsfähig zu sein bzw. zu werden. Sie werden darin begleitet und unterstützt, eine eigenständige, selbstbestimmte Sexualität zu entwickeln und sich Freiräume zu schaffen, in denen sie Eigenständigkeit entwickeln und neue Er- fahrungen erleben können. Im Bereich „Soziale und emotionale Entwicklung“ werden www.froebel-gruppe.de | Bewerbung zur Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße in Münster 11 11 im Nationalen Kriterienkatalog zudem Kriterien zur Entwicklung einer resilienten Persön- lichkeit beschrieben, die die geschlechtssensible Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern untermauern. 2.3 Gesundheitsförderung Eine lebensweltbezogene und ganzheitliche Gesundheitsförderung ist eine zentrale Auf- gabe in unseren Kindertageseinrichtungen und hat zum Ziel, die individuellen Ressour- cen eines Kindes, einer Familie und des pädagogischen Personals zu stärken. Ein ganz- heitlicher A nsatz von Gesundheitsförderung beinhaltet u. a. Bewegungs - und Ernäh- rungserziehung sowie die Förderung von Resilienz und Unfall-, Gewalt- und Suchtpräven- tion. Bewegung hat in dieser Hinsicht in der Entwicklung der Kinder einen besonderen Stellen- wert, denn es besteht ein enger Zusammenhang zwischen psychischem und physi- schem Wohlbefinden, der Entwicklung kognitiver Fähigkeiten und dem Beherrschen mo- torischer Abläufe. Eine zentrale Aufgabe ist es daher, Kindern sowohl in den Innenräu- men als auch auf dem Außen gelände großzügige und anregende Bewegungsräume für Spiele und motorische Aktivitäten zur Verfügung zu stellen. Für Kinder sind Entspannung und Erholung wichtige Voraussetzungen für ihr Wohlbefin- den und ihre Gesundheit. Kinder brauchen hier zum einen Unte rstützung bei der Stress- regulation in der Interaktion mit der Bezugsperson und zum anderen Ruheräume und verschiedenste Schlafmöglichkeiten entsprechend ihren individuellen Schlaf- und Rück- zugsbedürfnissen. Im pädagogisch geführten Angebot bieten Sinnesübu ngen, Ge- schichten etc. den Kindern einen Raum, ihre eigene Körperwahrnehmung zu entwickeln und Selbstregulation der eigenen Gefühle zu erlernen. Unsere Ernährungskonzeption sieht für die Kinder eine ausgewogene, altersentspre- chende hochwertige Ernährung vor, die sich an den Empfehlungen der Deutschen Ge- sellschaft für Ernährung orientiert. Dabei werden die unterschiedlichen ethnischen und religiösen Hintergründe der Kinder und ihrer Familien berücksichtigt sowie den Ki ndern im Bedarfsfall Allergiker gerechte Mahlzeiten angeboten. Als Getränke stehen Tafelwas- ser und ungesüßte Früchtetees zur Verfügung. Um direkten Einfluss auf die Zubereitung der Speisen zu haben, gehen wir davon aus, dass eine Frischküche vorgesehen ist. Essen und Trinken ist aber viel mehr als bloße Nahrungsaufnahme, denn die Atmosphäre, die die Kinder während der Mahlzeiten erleben, beeinflusst ihre Ernährungsgewohnheiten und ihre Fähigkeit, etwas zu genießen. Der Einbezug der Eltern durch Informationsveran- staltungen, Aushänge und Mitmachak tionen unterstützt die Zusammenarbeit und er- höht die Chancen, dass im familiären Alltag Aspekte der Gesundheitsförderung inte- griert werden. Erklärtes Ziel im Rahmen des Kinderschutzes ist es, Kinder zu schützen, Miss- handlungen und Vernachlässigung vorzubeugen und proaktiv zu handeln. FRÖBEL hat dazu ein eigenes Kinderschutzkonzept (siehe auch Abschnitt Kinderschutz) entwickelt und geht damit weit über die üblichen Standards hinaus (§ 8a SGB VIII). Wichtiger Be- standteil des FRÖBEL-Kinderschutzkonzepts ist die fortlaufende Qualifizierung und Sensi- bilisierung der pädagogischen Fachkräfte und die Bildung regionaler Kinderschutz- teams. Außerdem gibt es eine klare Positionierung zur Prävention als eine Notwendigkeit, Kinder wirksam vor Gefahren zu schützen. Um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Personals in FRÖBEL-Einrichtungen zu stär- ken, wurde ein eigenes Konzept zum betrieblichen Gesundheitsmanagement entwi- ckelt. Dieses beinhaltet u. a. eine Arbeitszeitentlastung ab dem 56. bzw. 61. Lebensjahr www.froebel-gruppe.de | Bewerbung zur Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße in Münster 12 12 der Mitarbeiter*innen. Weiterhin gehören dazu diagnostische Methoden wie Mitarbei- ter*innenbefragungen und Gefährdungsbeurteilungen, eine ergonomische Ausstattung des Arbeitsplatzes, betriebsärztliche Untersuchungen zur Impfprophylaxe sowie Arbeits- schutzberatungen, Betriebsvereinbarungen zum Wiedereingliederungsmanagement sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, tariflich vereinbarte Zeiten für die mittel- bare pädagogische Arbeit sowie trägerinterne Fortbildungsangebote. 2.4 Sozialraumorientierung und Kooperationspartner Die Vernetzung im und die Einbindung in den Sozialraum sowie die direkte Zusammen- arbeit mit der Kommune sind uns äußerst wichtig. Wie in allen bereits vertretenen Regio- nen dient uns der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband als Dachverband. Die künftige Einrichtung liegt in Münster Angelmodde – einem ländlich geprägten Stadt- teil im Südosten der Stadt. Im Umkreis befinden sich weitere Kindertagesstätten anderer Träger sowie zwei Grundschulen, mit der wir eine Zusammenarbeit anstreben: Die E i- chendorffschule und die Anette-von-Droste-Hülshoff-Schule; gegenseitige Besuche, ggf. gemeinsame Projekte sowie ein enger pädagogischer Austausch er -möglichen einen reibungslosen Übergang vom Kindergarten in die Grundschule. Die Teilnahme am „KitaNavigator“ ist für FRÖBEL selbstverständlich. Die Leistungsvereinbarung umfasst aktuell die Übernahme der Trägerschaft einer sieben- gruppigen Kindertageseinrichtung mit einem Angebot von insgesamt 120 –130 Plätzen, die sich in 38 U3-Plätze und 82–92 Ü3-Plätze aufgliedern. Für die Aufnahme von Kindern unter drei Jahren hat FRÖBEL ein speziell ausgerichtetes Konzept, das unter anderem eine sanfte Eingewöhnung nach dem Berliner oder Münchener Eingewöhnungsmodell, sogenannte Nestgruppen für die ganz Kleinen sowie stabile, liebevolle Beziehungen zu Bezugserzieher*innen vorsieht. In fast allen FRÖBEL -Einrichtungen können Kinder ab ei- nem Alter von acht Wochen betreut werden, so -dass wir im Gebiet der U3 -Betreuung umfassende Erfahrungen besitzen, die auf die neue Einrichtung übertragen werden. Bei der Gestaltung der Öffnungszeiten und Angebotsstruktur orientieren wir uns an den Be- dürfnissen der Familien und ermöglichen so eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Schließtage durch Teamfortbildungen und Konzeptionstage werden langf ristig angekündigt. Die sozialräumliche Einbindung der Einrichtung als Ort der Begegnung von Familien ist für uns von großer Bedeutung. Sie soll ein kommunikativer Schnittpunkt von Lebens- und Alltagsthemen der Familien sein. Deshalb betrachten wir die Zus ammenarbeit mit den Familien und damit deren Beteiligung sowie die Gemeinwesensorientierung als grundle- gende Elemente der pädagogischen Arbeit und können auch hier auf Erfahrungen ei- gener Einrichtungen als Familienzentren zurückgreifen. Familienmit -glieder können bei- spielsweise Ausflüge begleiten und mitgestalten, mit dem Team Feste und Feiern orga- nisieren oder sich als Lesepat*innen in den pädagogischen All -tag einbringen und die- sen durch ihre Geschichten, ihre Sprache und ihre Kultur bereichern. Neben den zehn verankerten Bildungsbereichen der „Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primar-bereich in Nordrhein-Westfalen“ wird ein spezielles Thema in den Mittelpunkt der pädag ogischen Arbeit rücken, das sich wie ein roter Faden im täglichen Geschehen in der Kindertages- einrichtung zeigt. Für diese Einrichtung planen wir den Schwerpunkt „Musik und Mathe- matik“. www.froebel-gruppe.de | Bewerbung zur Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße in Münster 13 13 Während der Begriff „Literacy“ längst in den pädagogischen Alltag Einzug gehalten hat und die Förderung von Erzähl -, Schreib- und Lesekompetenz zum Standard gehört, ist der Begriff „Numeracy“ den meisten nicht geläufig, dabei prägt Mathematik unseren Alltag mindestens genauso wie die Erzähl-, Schreib- und Lesekultur. Zur mathematischen Bildung gehört weit mehr als Zählen und Rechnen: die räumliche Orientierung gehört ebenso dazu wie zum Beispiel das Erkennen von Mustern, das Erfassen und Wahrnehmen von Größen (Länge, Gewicht, Zeit …) und Formen, das Vergleichen, Sortieren und Ord- nen sowie das Bilden von Reihenfolgen. Um den Erwerb dieser und weiterer mathema- tischer Basiskompetenzen zu unterstützen, bedarf es einer entsprechend vorbereiteten, anregenden Lernumgebung mit geeigneten Materialien und einem Bewusstmachen seitens der pädagogischen Fac hkräfte, wo im Alltag überall Mathematik „verborgen“ ist. Zu den Materialien mit besonderem „mathematischem Potenzial“ gehören u. a. Bau- steine in verschiedenen Farben und Formen, Legeplättchen, Spielwürfel, Geobretter, Tangram, aber auch Messinstrumente wie Waagen, Maßbänder, Messbecher und Zei- chengeräte wie Zirkel, Lineal, Geodreieck. Aber auch im Freispiel lässt sich immer wieder Mathematik entdecken: Bei Abzähl-reimen, beim Rollenspiel im Kaufmannsladen, beim Hüpfen im „Hinkelkästchen“. Bei der Ausstattung und Einrichtung des Kindergartens ach- ten wir in dieser Einrichtung besonders darauf, die entsprechenden Materialien nicht zu vorzuhalten, sondern auch aktiv einzusetzen und das Personal für dieses Thema beson- ders zu sensibilisieren (z.B. durch Workshops beim Haus der Kleinen Forscher zum Thema mathematische Bildung). Aber auch in der Inneneinrichtung kann der mathematische Schwerpunkt sichtbar werden: Lichtausschnitte in Türen und/ oder Wänden in geomet- rischen Formen, geometrische Farbakzente an den Wänd en, schiefe Ebenen, ein Foucaultsches Pendel, eine Wippe in Form einer Balkenwaage auf dem Außengelände … Dass Musik viel mit Mathematik zu tun hat, ist allgemein bekannt. Noten, die gemein - sam harmonisch klingen, gehorchen mathematischen Regeln. Notenwer te und Takte folgen mathematischen Werten und Mustern. Musik ist vertonte Mathematik. Dies lässt sich beispielsweise mit einem Monochord auch bereits für Kinder erlebbar machen. Ent- sprechend wird die mathematische Bildung in der Einrichtung durch einen musikalischen Schwerpunkt ergänzt. Neben gut ausgestatteten Musikräumen kann sich dieses Thema auch in Klanginstallationen im Innen - und Außenbereich wider-spiegeln. Zudem bietet sich hier eine Kooperation mit Musikschulen in der Umgebung an, z.B. mit der Mus ik- schule Wolbeck e.V. Neben dem Netzwerkaufbau zur Profilbildung der Einrichtung sehen wir eine Vernetzung mit weiteren im Sozialraum verankerten Institutionen vor, dazu gehören zum Beispiel der Hofladen Hamsen für die regionale Lebensmittelversorgung, der Kleingarten Verein Hiltrup Ost für einen eigenen Gemüsegarten und die Bücherei Angelmodde Dorf für die Literaturversorgung. 2.5 Erziehungs- und Bildungspartnerschaft Die Einbindung von sowie der Austausch mit den Familien sind für die Bildung und Erzie- hung der Kinder von wesentlicher Bedeutung. Im Mittelpunkt dieser Zusammenarbeit steht das gemeinsame Bemühen um die Entwicklung und das Wohlbefinden des Kindes. Ziel ist es, diese Zusammenarbeit in eine Erziehungspartnerschaft münden zu lassen, in der www.froebel-gruppe.de | Bewerbung zur Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße in Münster 14 14 sich alle Beteiligten über die Belange der Kinder, der Familien und der Tagesein- richtung austauschen und kooperieren, die Bedeutsamkeit der beiden Lebenswelten (Familie und Kindertageseinrich- tung) anerkannt wird, die Verantwortung für die Förderung des Kindes von Familien und Kindertages- einrichtung wahrgenommen wird, die Beteiligten partnerschaftlich handeln, um eine individuelle Lernumgebung zu schaffen und eine individuelle Förderung zu ermöglichen. Im Sinne einer auf diese Art gestalteten Partnerschaft übernehmen Kindertageseinrich- tung und Familie gleichermaßen Verantwortung für die Bildung und Erziehung des Kin- des. Zu berücksichtigen ist hierbei selbstverständlich die Akzeptanz unterschiedlicher Wertvorstellungen, kultureller bzw. religiöser Vorstellungen und Lebensentwürfe. Neben den rechtlichen Vorgaben zur Beteiligung von Familien und Kindern an Entscheidungen der Einrichtung verstehen wir unter einer qualitativ hochwertigen pädagogischen Arbeit auch die entsprechende Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse von Familien und Kindern. In der konkreten Zusammenarbeit mit Familien sind daher neben Elternabenden, Tür - und Angelgesprächen, gemeinsamen Ausflügen und Festen insbesondere folgende Ko- operationsangebote vorgesehen: Intensive Gespräche in der Eingewöhnungszeit, um das Kind und deren Familie und damit deren gelebte Familienkultur (Familienform, Sprache/n, Religion, Ge- wohnheiten etc.) und Lebenslage besser einschätzen und entsprechend darauf eingehen zu können. Regelmäßige Entwicklungsgespräche, die den Austausch und die fachliche Ein- schätzung des Entwicklungsstandes, der Interessen und Neigungen des Kindes sowie geplante Maßnahmen zu seiner Förderung zum Inhalt haben. Dies ge- schieht auf der Grundlage der Entwicklungs- und Bildungsdokumentationen und der Beobachtungen und Deutungen der Eltern. Die Einrichtung einer Lounge, welche die Familien zum Verweilen in der Kinder- tageseinrichtung und zum Austausch mit anderen Eltern einlädt. Die Einbindung und Beteiligung der Eltern an pädagogischen Aktivitäten wie Vorlesepatenschaften oder die Durchführung naturwissenschaftlicher Projekte. Transparenz der pädagogischen Arbeit durch Einladung zu Hospitationen und Besuchstagen sowie regelmäßige Information und Dokumentation pädagogi- scher Aktivitäten und Projekte. Die Beratung in erzieherischen Fragen rund um Themen wie Ernährung, Schla- fen, Interessen und Neigungen des Kindes. Themenbezogene Elternabende zur Elternbildung und zum Erfahrungsaustausch der Eltern untereinander. Die Beteiligung erfolgt darüber hinaus in Mitwirkungsgremien, die durch die jährliche Wahl der Elternvertretungen und Gesamtelternvertretungen (Elternbeirat) besetzt wer- den. Elternbeschwerden werden im Rahmen des FRÖBEL -Beschwerdemanagements www.froebel-gruppe.de | Bewerbung zur Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße in Münster 15 15 auf allen Ebenen zeitnah, verantwortungsbewusst und aufklärend bearbeitet und als Impuls zur Weiterentwicklung unserer Arbeit gewertet. 2.5.1 Gestaltung von Übergängen Eingewöhnung Während der Eingewöhnungszeit hat das Kind ausreichend Gelegenheit, sich mit der neuen Umgebung, den dazugehörigen Personen in der Kindertageseinrichtung und ih- ren Abläufen vertraut zu machen. Auch die Familien bekommen während dieser Zeit die Möglichkeit, die Kindertageseinrichtung, die Strukturen und ihre Ansprechpersonen kennenzulernen. Eine Eingewöhnung ist dann gelungen, wenn das Kind Sicherheit und Vertrauen in seine neue Umgebung und zu seinen neuen Bezugspersonen entwickeln konnte. Auch für die Familien ist diese Zeit besonders wichtig, damit sie ihr Kind in verlässlichen Händen wissen und die pädagogischen Fachkräfte als kompetente und aussagefähige Ansprechpart- ner*innen für ihr Kind wahrnehmen. Ein konzeptionell begründetes Eingewöhnungskonzept, d as sich entweder am Berliner oder Münchener Eingewöhnungsmodell orientiert, erleichtert bei uns diesen Übergang für alle Beteiligten. Alltägliche Übergänge Neben zeitlich begrenzten Übergängen gibt es zudem solche, die ein Kind jeden Tag durchlebt. Die morgendliche Trennung beim Bringen des Kindes muss genauso wie das Abholen professionell begleitet werden. Eine angenehme Atmosphäre, individuelle Ri- tuale und die Gelegenheit zum Austausch erleichtern diese Übergangssituation für Kin- der und Familien gleichermaßen. Übergänge im Haus Um Kindern auch bei Übergängen innerhalb eines Hauses Orientierung und Sicherheit zu geben, erhalten sie die Möglichkeit, sich allmählich an die bevorstehende Verände- rung zu gewöhnen. Gemeinsam mit der aktuellen Bezugsperson können sie die neue Umgebung erschließen, Beziehungen zu den neuen pädagogischen Fachkräften auf- bauen und erste Kontakte zu neuen Spielpartner*innen knüpfen. Übergang in die Grundschule Auch der Übergang in die Grundschule wird von unseren Fachkräften kompetent vor- bereitet. Wenngleich die gesamte Zeit in der Kindertageseinrichtung als Schulvorberei- tung gilt, gewinnen Themen, die mit der Schule verbunden sind, im letzten Kindergarten- jahr an Bedeutung. Eine erfolgreiche Gestaltung des Übergangs zeichnet sich dadurch aus, dass es sowohl Angebote für die Kinder als auch für ihre Familien gibt. Die Kindertageseinrichtung ar- beitet eng mit der ortsansässigen Grundschule zusammen. Sie planen z. B. gemeinsame Elternabende, die Kinder haben die Gelegenheit, die Grundschule kennenzulernen und die zukünftigen Lehrer*innen besuchen die Kinder im Kindergarten. www.froebel-gruppe.de | Bewerbung zur Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße in Münster 16 16 Obgleich die Neugier auf die Schule bei den meisten Kindern überwiegt, stellt der Austritt aus der Kindertageseinrichtung auch eine Trennung von Gewohntem und Liebgewon- nenem dar. Kindern diesen Abschied von Freundinnen und Freunden und von vertrau- ten erwachsenen Bezugspersonen zu erleichtern, ist ebenso Aufgabe im letzten Jahr. 2.6 Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen Durch den Einsatz verschiedener Verfahren wird die pädagogische Qualität von FRÖ- BEL-Einrichtungen stetig weiterentwickelt und gesichert. Das Team „Pädagogik und Qualitätsentwicklung“ in der FRÖBEL -Hauptgeschäftsstelle ist zentral verantwortlich für das Qualitätsmanagement bei FRÖBEL. Das Qualitätsmanagement umfasst folgende wesentliche Elemente bzw. Instrumente: Jährliche interne Evaluation der pädagogischen Arbeit in unseren Einrichtungen durch die Teams mit Hilfe der Arbeitsmaterialien zum Nationalen Kriterienkatalog (NKK) in Kindertageseinrichtungen. Systematische und regelmäßige Qualifizierung aller Fachberater*innen und aller Leitungskräfte in sogenannten FRÖBEL-Kursen zur Qualitätsentwicklung zu päda- gogischen Inhalten und systematischem Vorgehen in Qualitätsentwicklungspro- zessen mit dem Ziel nachhaltig beste Fachpraxis in unseren Einrichtungen sicher- zustellen. Durchführung externer Evaluationen durch unabhängige Evaluator*innen unter Anwendung der anerkannten Evaluationsinstrumente KRIPS-R, KES-R und HUGS. Jährliche Bearbeitung der Checklisten Hygiene und Sicherheit zur Wahrung der Vorgaben der Rahmenhygienepläne sowie regelmäßige Sicherheitsbegehun- gen. Durchführung regelmäßiger Qualitätszirkel zu zentralen pädagogischen The- men, aber insbesondere auch zu den Themenbereichen Kinderschutz, Sicher- heit, Hygiene und Datenschutz. Begleitung und Beratung der FRÖBEL-Einrichtungen durch qualifizierte Fachbe- rater*innen zur Unterstützung der Qualitätsentwicklungsprozesse, aber auch, um aktuelle Entwicklungen (z. B. neues Kinderschutzgesetz) zügig umzusetzen und wesentliche Entwicklungen in einzelnen Bundesländern zu etablieren (z. B. ver- pflichtende externe Evaluation in Berlin). Systematische Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte vor dem Hintergrund der gesetzten Qualitätsziele im Rahmen einer zentralen Qualitätsentwicklungs- strategie. Zentrales Beschwerdemanagement für Eltern sowie Mitarbeiter*innen, das ge- meinsam mit den Betriebsräten umgesetzt wird, um Verbesserungspotentiale zu erschließen. Befragung der Mitarbeiter*innen in einem zweijährigen Turnus und anschlie- ßende intensive Auswertung der Ergebnisse mit Leitung, Team und Eltern in allen Einrichtungen. Jährliche Elternbefragung mit anschließender Auswertung der Ergebnisse mit Leitung, Team und Eltern in allen Einrichtungen. www.froebel-gruppe.de | Bewerbung zur Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße in Münster 17 17 2.6.1 Interne Selbstevaluation Einen fachlichen Rahmen für die Qualitätsentwicklung und -sicherung bildet der Natio- nale Kriterienkatalog „Pädagogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder“ (NKK; Tietze/Viernickel, 2016). In seinen Qualitäts bereichen wird beste Fachpraxis durch kon- krete Handlungsempfehlungen für pädagogische Fachkräfte beschrieben. Mittels der Checklisten des dazugehörigen Handbuchs „Pädagogische Qualität entwickeln“ (Tietze/Viernickel, 2016) schätzen die Teams ihre pädagogische Arbeit selbst ein. Durch diese regelmäßig durchgeführten internen Evaluationen wird verstärkt die Verantwor- tung und die fachliche Kompetenz des pädagogischen Personals unserer Kindertages- einrichtungen für die Sicherung der Qualität ihrer Arbeit betont. Mithilfe verschiedener Methodenbausteine des Handbuchs werden auf Basis der Ergebnisse Qualitätsentwick- lungsprozesse angestoßen, die in Zielvereinbarungen festgelegt und durch geplante Umsetzungsschritte ausgeführt werden. 2.6.2 Externe Evaluation FRÖBEL lässt als erster Träger deutschlandweit seine Kindertageseinrichtungen durch ei- nen kompetenten Partner extern evaluieren. In einem ersten Projektzeitraum von Okto- ber 2016 bis April 2021 werden die Einrichtungen von erfahrenen und geschulten Evalu- ator*innen der Institute EduCert GmbH und PädQUIS gGmbH anhand der Krippen-, Kin- dergarten- bzw. Hort- und Ganztagsangebote-Skala (KRIPS-R, KES-R und HUGS) in ihrer pädagogischen Arbeit eingeschätzt. Ziel ist es, das seit 2010 in Berlin bestehende System einer verpflichtenden externen Evaluation im Fünf-Jahres-Zyklus auf alle FRÖBEL-Einrich- tungen auszuweiten. Damit stellt FRÖBEL sicher, dass der interne Blick auf die Qualität durch einen externen und objektivierten Blick ergänzt wird. Die ressourcenorientierten Rückmeldungen werden in den bestehenden Qualitätsentwicklungsprozess der Einrich- tungen integriert und durch die Fachberatung inhaltlich unterstützt. So wird sicherge- stellt, dass vorhandene Qualität gesichert und Potenziale weiterentwickelt werden. Neue FRÖBEL-Einrichtungen werden systematisch in die bestehenden Strukturen inte- griert. 2.6.3 Fachberatung Fachberater*innen sind eine wichtige fest installierte Instanz innerhalb von FRÖBEL. Sie sind an Entwicklungen des Trägers im Bereich des pädagogischen Profils und des Quali- tätsmanagements eng beteiligt und fungieren als Multiplikatoren dieser Maßnahmen. So stützen unsere Fachberatungen die Qualitätsentwicklung und -sicherung und die pä- dagogische Arbeit direkt vor Ort. Die Fachberatung bei FRÖBEL ist gekennzeichnet von einer hohen frühpädagogischen Fachkompetenz. Mit Zusatzqualifikationen aus den Be- reichen Beratung und Coaching bringen sie in verschiedenen Settings ihre Expertise ein. Vornehmliche Aufgabe der Fachberaterinnen und Fachberater ist es, die Fachkräfte in den Einrichtungen im Sinne eines kollegialen Beratungssystems zu stärken. Dieses syste- mische Beratungsangebot in engem Kontakt zu den Teams ermöglicht es, konkrete und auf die Bedürfnisse der Kindertageseinrichtung abgestimmte Unterstützungsleistungen zu erbringen. Durch die Arbeit mit den Teams an inhaltlichen Themen stellen die Fach- beratungen sicher, dass der pädagogische Orientierungsrahmen in den Einrichtungen von allen Beteiligten umgesetzt wird. Dienstrechtliche Eingriffe übernimmt die Fachbe- ratung bei FRÖBEL nicht. www.froebel-gruppe.de | Bewerbung zur Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße in Münster 18 18 2.6.4 Mitarbeiter*innenbefragung Die alle zwei Jahre stattfindende Mitarbeiter*innenbefragung ist als partizipatives Ele- ment fester Bestandteil des Systems der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Sie stellt sicher, dass alle zu Wort kommen und an Entwicklungen beteiligt werden. Die Ergebnisse der Befragung geben wertvolle Rückmeldungen, aus denen sich durch kritische Ausei- nandersetzungen Veränderungen entwickeln lassen, die wiederum als verbesserte Be- dingungen Mitarbeiter*innen zugutekommen. 2.6.5 Elternbefragung Eine regelmäßig stattfindende Elternbefragung ist als partizipatives Element fester Be- standteil des Systems der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Sie ergänzt damit als Strukturmoment den täglichen persönlichen Austausch zwischen Eltern u nd pädagogi- schen Fachkräften. Die Ergebnisse der Befragungen geben wertvolle Rückmeldungen, aus denen sich durch kritische Auseinandersetzungen Veränderungen entwickeln lassen, die allen Ak- teur*innen des Systems zugutekommen. Am Standort südlich Hiltruper Straße in Münster wird einmal jährlich eine Elternbefragung mittels Fragebogen stattfinden. Eltern haben durch die Befragung die Möglichkeit, Feedback zu geben, ihre Bedarfe und Bedürfnisse fokussiert zu formulieren und so dem Grad ihrer Zufriedenheit und der Zufriedenheit ihres Kindes/ihrer Kinder Ausdruck zu verleihen. Selbstverständlich erfolgt die Auswertung in anonymisierter Form und Rückschlüsse auf einzelne Personen sind nicht möglich. 2.6.6 Personalmanagement Die personelle Ausstattung unserer Kindertageseinrichtungen bez üglich Anzahl sowie Qualifikation der Fachkräfte und Leitungen richtet sich nach den jeweiligen landesge- setzlichen Vorgaben. Die Personalauswahl erfolgt dezentral für die jeweilige Kinderta- geseinrichtung. Den Bewerbungsgesprächen liegt ein einheitlicher Gesprächsleitfaden zu Grunde, der die Zuverlässigkeit der Auswahlentscheidung unterstützt. Sowohl für pä- dagogische Fachkräfte als auch für Leitungskräfte gibt es Stellenbeschreibungen, die sie vor Beginn ihrer Tätigkeit in einer FRÖBEL-Einrichtung erhalten. Eine gute pädagogische Fachpraxis erfordert reflektiertes pädagogisches Handeln, die Auseinandersetzung mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die Vertiefung der eigenen berufsbezogenen Kompetenzen sowie die Weiterentwicklung professioneller Haltungen. Um unsere Fachkräfte darin zu unterstützen, bietet FRÖBEL über das FRÖBEL- Bildungswerk ein umfangreiches Qualifizierungsprogramm an. Individuelle berufsbeglei- tende Fort- und Weiterbildungen, Teamfortbildungen, kontinuierlicher kollegialer Fach- austausch sowie die Möglichkeit von Zusatzausbildungen und akademischen Berufsab- schlüssen sind weitere wesentliche Elemente unseres Personalentwicklungskonzepts. Ebenfalls können Fachkräfte in anderen FRÖBEL -Einrichtungen hospitieren und sich in regionalen Arbeitskreisen zu pädagogischen Fragestellungen austauschen. Eine beson- dere Möglichkeit zur Fachkräftequalifizierung wurde mithilfe eines Konzepts von Fach - und Führungskarrieren realisiert, dass eine Karrieremöglichkeit bei FRÖBEL darstellt. www.froebel-gruppe.de | Bewerbung zur Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße in Münster 19 19 Für sämtliche Fort- und Weiterbildungsaktivitäten unserer Mitarbeiter*innen besteht ein tariflich verankertes Recht auf Freistellung von der Arbeit für den Besuch dieser Veran- staltungen mit einem Umfang von mindestens drei Arbeitstagen pro Jahr. Schließtage im Zuge der Fortb ildungsinitiative des FRÖBEL-Curriculums ermöglichen den Teams ge- meinsames Diskutieren, Reflektieren und Verständigen. FRÖBEL -interne Fortbildungen sind für unsere Mitarbeiter*innen kostenlos. Neben Fortbildungen gehören zu den systematisch genutzten Instr umenten der Perso- nalführung und -entwicklung: Strukturierte Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Regelmäßig stattfindende Teamberatungen Jährliches Personalentwicklungsgespräch Fachtage Einrichtungsleitungen sind bei FRÖBEL Führungskräfte und werden auf die Tätigkeit vor- bereitet und unterstützt. Sie arbeiten effizient und auf den Standort abgestimmt mit ei- nem eigenen Jahresbudget. Die Leitung arbeitet nach einem transparenten Leitungs- konzept, für das unser Führungsleitbild (siehe Beilage FRÖB EL-Leitbild) Rahmen und Ori- entierung bietet. Die Leitungen werden zudem durch regelmäßigen Austausch unter- stützt: Monatliche Besprechungen aller Leitungskräfte mit der Geschäftsleitung und Fachberatung Individuelle Besprechungen der Leitung mit der Geschäftsleitung Regelmäßige Beratung, Begleitung und Unterstützung durch Fachberatung Spezielle Fortbildungsangebote und Trainingsmaßnahmen Darüber hinaus steht jeder Leitung im Rahmen der Wirtschaftsplanung ein Jahresbudget für Supervision zur Verfügung. FRÖBEL bietet pädagogischen Fachkräften die Möglich- keit, bei Fachfragen direkt, vertraulich und unbürokratisch ein Coaching wahrzuneh- men. Dazu wurde bei der vom FRÖBEL e.V. getragenen Erziehungs - und Familienbera- tungsstelle CONRAT das „FRÖBEL-Fon“ eingerichtet. 2.6.7 Kinderschutz Das Wohl und der Schutz der Kinder ist in unseren Einrichtungen oberstes Gebot und ist im FRÖBEL -Kinderschutzkonzept „Kinder schützen – Eltern unterstützen – Erzieherinnen und Erzieher stärken“ festgeschrieben. Das FRÖBEL-Kinderschutzkonzept wurde erstma- lig 2008/2009 entwickelt und ist mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 erweitert worden. Grundsätzlich werden drei Bereiche erfasst: ▲ Das gesetzlich vorgeschriebene Kinderschutzverfahren bei Kinderschutzfällen nach § 8a – Reaktion auf Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung außerhalb der www.froebel-gruppe.de | Bewerbung zur Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße in Münster 20 20 Einrichtung: Hierzu arbeitet ein internes Kinderschutznetzwerk mit verantwortli- chen Kinderschutzbeauftragten und intern ausgebildeten Fachkräften vor Ort in den Regionen. Der Ablauf und die Dokumentation sind verbindlich geregelt. ▲ Der institutionelle Kinderschutz – das Vorgehen, wenn die Kindeswohlgefährdung vermutlich von Mitarbeiter*innen an den zu betreuenden Kindern ausgeht. Grundlegend sind dabei die gesetzlich vor geschriebenen Voraussetzungen (er- weitertes Führungszeugnis) sowie die bei FRÖBEL zusätzlich gültigen Maßnahmen wie der Handlungsrahmen bzw. die „Persönliche Erklärung zum Kinderschutz“. Darüber hinaus sind vorrangig die präventiven Maßnahmen, auch in Verbindung mit dem FRÖBEL-Curriculum und der Umsetzung des Leitbildes und der Rahmen- konzeption, umzusetzen. Das Ablaufverfahren im Falle einer vermutlichen Kinder- schutzproblematik, ausgehend von Mitarbeiter*innen, steht in Verbindung mit dem professionellen Umgang mit diesbezüglichen Elte rnbeschwerden und akti- viert in der Regel das Krisenmanagement von FRÖBEL. ▲ Das Sexualpädagogische Konzept in Kindertagesstätten (sowie in anderen Berei- chen der „Hilfen zur Erziehung“, insbesondere für die Tagesgruppe und die Wohn- gruppe) und der Umgang mit sexuellen Übergriffen unter Kindern. Ein FRÖBEL-Kinderschutzordner dient als Nachschlagewerk und Orientierungshilfe. Dort sind die Verantwortlichkeiten, die Verfahrensabläufe und die Dokumentation sowie ggf. die Meldung an das zuständige Jugendamt verbindl ich geregelt. Bei Anzeichen einer möglichen Kindeswohlgefährdung bei von FRÖBEL betreuten Kindern und Familien er- folgt eine Risikoabschätzung unter Hinzuziehung der internen regionalen FRÖBEL-Kinder- schutzfachkräfte und ggf. der zentralen Kinderschutzkoordinatorin sowie externer Fach- stellen vor Ort. Kinderschutz heißt auch, dass selbstverständlich gewaltfrei mit den uns anvertrauten Kin- dern umgegangen wird. In einem gemeinsamen Fachaustausch und dem kontinuierlich geführten Reflexionsprozess im Team werden Haltung sowie die Wirkung von Worten und Handlungen geprüft. Dieser fest installierte Teamprozess stellt sicher, dass sich alle Mitar- beiter*innen der Thematik sowie ihrer Verantwortung bewusst sind und sich nicht nur aus akutem Anlass damit auseinandersetzen. Beschwerden im Rahmen des Kinderschutzes werden vertrauensvoll, verantwortlich und immer mit der nötigen Ernsthaftigkeit behandelt. Ziel ist es, jederzeit den Schutz der Kin- der zu gewährleisten, Missstände schnellstmöglich abzubauen und in der Konseque nz präventiv zu wirken. Vor diesem Hintergrund wurde in Nordrhein -Westfalen der Bereich Kinderschutz mit einer eigenen Stelle ausgeprägt. Als Kinderschutzbeauftragte ist Frau Carmen Breitsch zentrale Ansprechpartnerin für alle FRÖBEL-Kindergärten. 3 Finanzmanagement Das Finanzmanagement für die geplante Einrichtung wird in enger Absprache zwischen der regionalen Geschäftsleitung und der Controlling-Abteilung sowie der Buchhaltung von FRÖBEL in der Hauptgeschäftsstelle in Berlin durchgeführt. Über ein monatlic hes Budgetcontrolling, Berichtswesen und eine Liquiditätsplanung ist eine solide kaufmänni- sche Führung gewährleistet. www.froebel-gruppe.de | Bewerbung zur Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße in Münster 21 21 Der FRÖBEL-Haustarifvertrag FRÖBEL bietet als Arbeitgeber attraktive Leistungen, die eine Tätigkeit bei FRÖBEL für viele Bewerber*innen interessant gestalten. Hierzu gehört der im November 2009 mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) abgeschlossene Haustarifvertrag, der die arbeitsvertraglichen Bedingungen für alle Beschäftigten bei FRÖBEL regelt. Betriebli- che Altersversorgung, Jahresarbeitszeitkonten, Regelungen zur Höhergruppierung auf der Grundlage einer fachlichen Qualifikation (Fort - und Weiterbildung) sowie die Zah- lung eines Mindestlohns auch für Hilfs - und Wirtschaftskräfte sind nur einige Eckpunkte dieses Tarifvertrags. Die Eingruppierung des Personals erfolgt gemäß der Position und der Qualifikation. Um eine Kontinuität in der Betreuung zu gewährleisten und dem Personal eine langfristige Perspektive zu bieten, schließt FRÖBEL vor allem unbefristete Arbeitsver- träge ab. Ein Stufenaufstieg ist über den Besuch von Fort- und Weiterbildungen möglich, für die entsprechend Fortbildungspunkte (FP) zuerkannt werden. Einen Einblick in die aktuelle Entgelttabelle für pädagogisches und technisches Personal des Haustarifvertrages von FRÖBEL mit Gültigkeit seit dem 01. April 2021 befindet sich im Anhang (siehe 4.1 FRÖBEL -Haustarifvertrag). Weitere Leistungsmerkmale des Haustarif- vertrages haben wir in einem Leporello zusammengefasst, welches Sie als Anlage zu dieser Interessenbekundung erhalten. 4 Finanzierung Als frei gemeinnütziger Träger bestätigt FRÖBEL im Falle einer positiven Trägerschaftsent- scheidung den im Kinderbildungsgesetz verankerten Trägeranteil in Höhe von 5,0 Pro- zent an den entstehenden Betriebskosten. FRÖBEL erklärt, dass die Einrichtung betriebsbereit und genehmi gungsfähig, einschließ- lich der erforderlichen Außenanlagen (inkl. Spielgeräte) durch den Vermieter überge- ben wird. Die Stadt Münster unterstützt den Träger der Einrichtung mit einem Investitions- kostenzuschuss in Höhe von maximal 60.000 € zur Anschaffung der Erstausstattung pro neu geschaffener Gruppe, somit beläuft sich der gesamte, maximale Investitionskosten- zuschuss auf 420.000 €. Sollten darüber hinaus Mittel für die Ausstattung des Kindergartens erforderlich sein, wird FRÖBEL diese aus Eigenmitteln einbringen. Sofern zum Zeitpunkt der angestrebten Eröff- nung weitere Fördermittel erreichbar sind, so wird FRÖBEL einen entsprechenden Antrag stellen, um den Anteil der Eigenfinanzierung zu reduzieren. Die Refinanzierung des Trägeranteils erfolgt durch die anrechenbaren Eigenleistungen als auch durch Spenden. Sowie die Möglichkeit Betreuungsplätze zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Arbeitgebern zur Verfügung zu stellen. FRÖBEL wird den Rahmen von Unternehmenskooperationen standortbezogen und mit Blick auf den Sozialraum eng mit dem Jugendamt der Stadt Münster abstimmen . Die Kostenanteile für Verwaltung und Overhead entsprechen den im Kinderbildungsgesetz festgeschrie- benen Maximalwerten. Die Einnahmen aus Essensgeldern betragen pro Kind rund 75 Euro im Monat, zzgl. Einnahmen für die Verpflegung von eigenen Beschäftigten. Für die Berechnung des Essensgeldes wurde eine Frischkochküche zugrunde gelegt. FRÖBEL steht zur ge www.froebel-gruppe.de | Bewerbung zur Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte südlich Hiltruper Straße in Münster 22 22 meinsamen Feinabstimmung der Baupläne zur Verfügung. FRÖBEL hat allein in den letz- ten zwei Jahren bundesweit 30 neue Kindergärten eröffnet und verfügt über ein hohes Maß an Erfahrung. Unsere hauseigenen Architekten unterstützen die Planungsprozesse daher fundiert und praxisnah. FRÖBEL steht für diese Trägerschaft als Mieter und für eine zielgerichtete Abstimmung und Projektentwicklung zur Verfügung. Ferner ist die An- nahme, dass die geplanten Raumgrößen und Quadratmeterpreise den durch das Kin- derbildungsgesetz refinanzierten Werten entsprechen und als Planungsgrundlage die- nen. Sofern eine Überschreitung der refinanzierten Mietflächen bzw. Quadratmeter vor- liegt, geht FRÖBEL davon aus, dass die möglicherweise entstehenden Mehrkosten durch eine kommunale Sonderförderung ausgeglichen werden. 4.1 FRÖBEL-Haustarifvertrag *) Bezogen auf das jeweilige Landesmodell - Tätigkeitsvergütung einschließlich Freistellung für die Ausbildung
Anlage 5.1_Fröbel_Bewerbung_südl.Hiltruper_Str
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) FRÖBEL Kompetenz für Kinder Stadt Münster Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Hafenstraße 30 48127 Münster Köln, 07. September 2021 von Oliver Just Tel 0221 |299942-71 Just@froebel-gruppe.de Ausschreibung der Trägerschaft für die neue Kindertageseinrichtung in der Hiltruper Straße im Stadtteil Angelmodde (Ausschreibungsnummer: 03/2021), Zeichen 51.10.0114 / 51.10.0113 “ u FRÖBEL Bildung und Erziehung Angebot zur Übernahme der Trägerschaft Sehr geehrte Frau Trockel, Tai 9921129 99.22 60 Fax 0221129 99 4280 www,hcebel-gruppe.de hiermit geben wir form- und fristgerecht unser verbindliches schriftliches Angebot zur Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertageseinrichtung in der Hiltruper Straße im Stadtteil Münster- Angelmodde ab. Wie in unseren ausführlichen Bewerbungsunterlagen aufgeführt, ist es uns möglich, einen Trägeranteil in Höhe von 5,0 % zu leisten. Mit freundlichen Grüßen FRÖBEL Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH Seite ] von }
Beschlussvorlage
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V/0722/2021 V/0722/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft TrägervergabefürdieKindertageseinrichtungsüdlichHiltruperStraßeimStadtteilAngelmodde, BezirkSüdost Beratungsfolge 25.01.2022 BezirksvertretungMünster-Südost Anhörung 03.02.2022 AusschussfürKinder,JugendlicheundFamilien Vorberatung 08.02.2022 AusschussfürWohnen,Liegenschaften,FinanzenundWirtschaft Vorberatung 09.02.2022 Hauptausschuss Vorberatung 09.02.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I.Sachentscheidung: 1.DerRatderStadtMünsterüberträgtdieTrägerschaftfürdiesiebengruppige KindertageseinrichtungsüdlichHiltruperStraßeinAngelmoddeandasDeutscheRoteKreuzMünster SozialwerkgGmbH(sieheBegründungunterZiffer3). DervoraussichtlicheBetriebsbeginnderKindertageseinrichtungistzum01.11.2024geplant. 2.ZurRegelungdergegenseitigenRechteundPflichtenwerdenfolgendevertragliche Vereinbarungenentsprechendgetroffen: 2.1.FürdieKindertageseinrichtungwerdenvertraglicheRegelungenzurTrägerschaft (Leistungsvereinbarung)zwischendemTrägerDeutschesRotesKreuzMünsterSozialwerkgGmbH (DRK)undderStadtMünstergetroffen.EswirdeinTrägeranteilvon5,0%vereinbart. 2.2MietvertraglicheRegelungenwerdenzwischenderStadtMünster(Vermieter)unddemTräger DeutschesRotesKreuzMünsterSozialwerkgGmbHgetroffen.DieMietzeitsollfürdieDauervon20 Jahren,pluszweimaligerVerlängerungsoptionumje5Jahre,vereinbartwerden. II.FinanzielleAuswirkungen: AuswirkungenaufTransferaufwendungenimTeilergebnisplan(hier:städtischerAnteilanden Betriebskostenzuschüssen) AmtfürKinder,Jugendliche undFamilien 23.12.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: FrauTigger,FrauEschert, FrauKratz-Trutti Telefon:492-5768 Tigger@stadt-muenster.de -8- V/0722/2021 DieBetriebskostenfürdieKindertageseinrichtungsüdlichHiltruperStraßebetragenaufder GrundlagederunterZiffer1derBegründunggenanntenGruppenstrukturen fürNovemberbisDezember2024=287.200€ für2025ff.=1.729.900€ DieKostenteilensichwiefolgtaufLand,StadtundTrägerauf: Träger Betriebskostenzuschuss Trägeranteil Städt. Anteil BKZ gesamtGesamt Land Stadt Gesamt, gesetzlicher Trägeranteil Angebot Stadt (Erforderlicher Zuschuss) 1 2 3 4 5 6 7 DRK 92,2% 40,0% 52,2% 7,8% 5,0% 2,8% 55,0% Nov. - Dez. 2024 2025 ff Träger Trägeranteil Städtischer Trägeranteil Städtischer Anteil AnteilBKZ Angebot Stadt. (erforderlicher Zuschuss) gesamt Angebot Stadt. erforderlicher Zuschuss gesamt 5 6 7 5 6 7 DRK 14.360,00€ 8.041,60€ 157.960,00€ 86.495,00€ 48.437,20€ 951.445,00€ Die Betriebskostenzuschüsse (Transferaufwendungen)wurden bereits mit dem Errichtungsbeschluss V/0213/2021 und V/0213/2021/1 dargestellt. Mit den vorgenannten Beschlüssen wurde zur Kenntnis genommen, dass eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2024ff. erfolgt. Der freiwillige, städtische Zuschuss zum Trägeranteilgilt fürdieDauerdesBetriebsdieserKitadurchdeninZiffer1derSachentscheidungbenanntenTräger Begründung: 1. Ausgangslage DerRatderStadtMünsterhatdiebedarfsgerechteErrichtungdieserKindertageseinrichtungmitden VorlagenV/0213/2021undV//0213/2021/1beschlossen: DieKindertageseinrichtunginAngelmoddebeginntzunächstmitfolgendenGruppen: 3Gruppenfürje20KinderimAltervon2-6Jahren(G1) 2Gruppenfürje10KinderimAltervon0-3Jahren(G2) 2Gruppenfürje20-25KinderimAltervon3-6Jahren(G3) undumfasstinsgesamt120–130Plätze,davon38u3-Plätzeund82–92ü3-Plätze. DiejeweiligeGruppenstrukturwirdaufderGrundlagederjährlichzuvereinbarenden Rahmenstrukturenbedarfsgerechtweiterentwickelt. NebendemAngeboteinerwöchentlichenBetreuungvon45Stundenwerdenebenfallselterliche BedarfenacheinerwöchentlichenBetreuungvon25Stundenund35Stundenmit Übermittagsbetreuung(Blocköffnungszeit)flexibelangeboten.MitderTrägerausschreibungwurden dieBewerberdaraufhingewiesen,dassabhängigvondenBedarfenderElternundinAbsprachemit demAmtfürKinder,JugendlicheundFamilien,AngebotederflexiblenÖffnungszeitengem.§48 KiBizNWentwickeltwerdensollen. ImRahmendesobengenanntenErrichtungsbeschlusseshatderRatderStadtMünsterbeschlossen, -8- V/0722/2021 dieTrägerschaftfürdieseEinrichtunganeinengeeignetenfreienTrägerderKinder-undJugendhilfe zuvergeben. 2. Verbindliche Bewerbung freier Träger zur Übernahme der Trägerschaft DieTrägervonKindertageseinrichtungeninMünstersowiedieinderArbeitsgemeinschaftgem. §78SGBVIII(AG5–Kindertagesbetreuung)tätigenTrägerwurdenam28.06.2021überdie PlanungenderStadtMünsterzumNeubaudieserEinrichtungundüberdasAusschreibungsverfahren fürdieBetriebsträgerschaftinformiertundgebeten,biszum11.08.2021ihrInteresseaneiner ÜbernahmederTrägerschaftmitzuteilen.GleichzeitigerfolgtediesbezüglicheinePressemitteilungam 28.06.2021undeineVeröffentlichungderAusschreibungaufderInternetseitedesAmtesfürKinder, JugendlicheundFamilien.DieTräger,dieihrInteressebekundethaben,legtenzwischendem18.08. und03.09.2021ihreKonzepteundträgerschaftlichenVorstellungenentsprechendderinKapitel3 genanntenKriteriendar.DieGesprächefandenalsVideokonferenzenstatt. DieFristzurAbgabeeinerdarananschließenden,verbindlichenBewerbungwarder22.09.2021. FolgendeTrägerhabenanschließendeineverbindlicheBewerbungabgegeben(inalphabetischer Reihenfolge): - Arbeiter-Samariter-BundRegionalverbandMünsterlande.V.(ASB),Gustav-Stresemann-Weg62, 48155Münster - CaritasverbandfürdieStadtMünstere.V.(Caritas),Josefstraße2,48151Münster - DeutschesRotesKreuzMünsterSozialwerkgGmbH(DRK),Zumsandestraße25/27,48145 Münster - FRÖBELErziehungundBildunggGmbH(Fröbel),Komödienstraße18-24,50667Köln - GlobalEducationgGmbH/pmeFamilienservicegGmbH(pme),Friesenring50,48147Münster - KleineRiesenNordgGmbH(KleineRiesen),Fabrikstraße1/1,73728Esslingen - VillaLunagGmbH(VillaLuna),AmFlachsbach19,52223Stolberg 3. Trägerauswahl 3.1. Kriterien für den Entscheidungsvorschlag DieVerwaltunghatmitallenBewerbernumfangreicheTrägergesprächeanhanddesinderVorlage V/0089/2018beschriebenenGesprächsleitfadensgeführtunddiefolgenden,inderVorlage beschriebenenAuswahlkriterienzurBewertungderGespräche/Konzepteherangezogen: - Wirtschaftlichkeit - Fachlichkeit/Pädagogik o Rahmenkonzept o QuerschnittsaufgabenwieIntegration,InklusionundGenderthematik o Gesundheitsförderung o SozialraumorientierungundKooperationspartner o Erziehungs-undBildungspartnerschaften o OrganisationskulturundQualitätsicherndeMaßnahmen - BesondereMerkmaledesTrägers -8- V/0722/2021 DieZusammenfassungderGesprächsdokumentationsowiedieInformationenausdenausführlichen GesamtkonzeptionenderTrägersinddemimAnhangbeigefügtenAuswertungsformularzu entnehmen. 3.2. Analyse der Wirtschaftlichkeit ImRahmendieserAnalysewerdenjeweilsdiejährlichenKostenfürdendurchgängigenBetriebeiner Kindertageseinrichtungdargestellt.DieanteiligenBetriebskostenabInbetriebnahmeder Einrichtungenwerdenunter„II.FinanzielleAuswirkungen“aufgeführt. Trägeranteile BezüglichdesgesetzlichenTrägeranteilsgibtesfürdieTrägerschaftfolgendeAngebote: DieAngebotederTrägerzumEigenanteildesTrägersandenBetriebskostensindderfolgenden Tabellezuentnehmen.ZurBewertungderAngeboteistdortzusätzlichderprozentualeAnteilfürden gesamtenstädtischenZuschussdargestellt(=GesetzlicherFörderanteilamBetriebskostenzuschuss +freiwilligerstädtischerZuschussanteilamEigenanteildesTrägers). a)Vergleichstabelle:ProzentualeAufteilungderBetriebskosten Träger Betriebskostenzuschuss Trägeranteil Städt. Anteil BKZ gesamtGesamt Land Stadt Gesamt, gesetzlicher Trägeranteil Angebot Stadt (erforderlicher Zuschuss) 1 2 3 4 5 6 7 ASB 92,2% 40,0% 52,2% 7,8% 3,5% 4,3% 56,5% Caritas 89,7% 40,3% 49,4% 10,3% 3,4% 6,9% 56,3% DRK 92,2% 40,0% 52,2% 7,8% 5,0% 2,8% 55,0% Fröbel 92,2% 40,0% 52,2% 7,8% 5,0% 2,8% 55,0% pme 92,2% 40,0% 52,2% 7,8% 1,0% 6,8% 59,0% Kleine Riesen 92,2% 40,0% 52,2% 7,8% 7,3% 0,5% 52,7% VillaLuna 92,2% 40,0% 52,2% 7,8% 7,8% 0,0% 52,2% DiejährlichenBetriebskostenfürdieKindertageseinrichtungsüdlichHiltruperStraßebetragenab 2025ff.1.729.900€undteilensichdementsprechendwiefolgtauf: b)Vergleichstabelle:BeträgeTrägeranteil/Freiwilligerstädt.Zuschuss/StädtischerGesamtanteilBKZ Jährliche Kosten ab 2025 ff Träger Trägeranteil Städtischer AnteilBKZ Angebot Stadt.(FWZ) gesamt % € % € % € 5 6 7 ASB 3,5% 60.546,50€ 4,3% 74.385,70€ 56,5% 977.393,50€ Caritas 3,4% 58.816,60€ 6,9% 119.363,10€ 56,3% 973.933,70€ DRK 5,0% 86.495,00€ 2,8% 48.437,20€ 55,0% 951.445,00€ Fröbel 5,0% 86.495,00€ 2,8% 48.437,20€ 55,0% 951.445,00€ pme 1,0% 17.299,00€ 6,8% 117.633,20€ 59,0% 1.020.641,00€ Kleine Riesen 7,3% 126.282,70€ 0,5% 8.649,50€ 52,7% 911.657,30€ VillaLuna 7,8% 134.932,20€ 0,0% 0,00€ 52,2% 903.007,80€ DerTrägerVillaLunabietetdenvollenTrägeranteilvon7,8%fürdenBetriebder Kindertageseinrichtungan. DieTrägerASB,Caritas,DRK,Fröbel,pmeundKleineRiesenbieteneinengeringerenTrägeranteil an,sodasseinfreiwilligerstädtischerZuschussnotwendigwird. -8- V/0722/2021 3.3. Analyse der Fachlichkeit/Pädagogik AnhandderinderVorlageV/0089/2018beschriebenenAuswahlkriterienzumThemader Fachlichkeit/PädagogikwurdendieKonzepteundBewerbungsgesprächederinteressiertenTräger ausgewertet(siehehierzuauchdieausführlichenAuswertungsformulareimAnhangdieserVorlage). AlleBewerberbestätigten,dasseineBezahlunginAnlehnungandenTarifvertragfürdenöffentlichen Dienst(TVÖD)getätigtwird. Der Träger: ASB Regionalverband Münsterland e.V. DerTrägerbetreibtinMünstersechsKitas(Grünschleife,Mathilde-von-Hofstetten-Kita,Julius-Moses- Kita,Gustav-Dietrich-Kita,Alfred-Bernstein-KitasowieKitaHoltmannshof)undbereitetdie InbetriebnahmezweiweitererKitasimYorkQuartierundamDüesbergwegvor.ZudemistderASB TrägervondreiGroßtagespflegestellenmitangestelltenTagespflegepersoneninAngelmodde. DerTrägerbetreibtzusätzlichinanderenStädtenKindertageseinrichtungenundistalsfreierTräger derKinder-undJugendhilfeanerkannt.DerTrägerhatKonzeptevorgelegt,diediewesentlichen EckpunktederpädagogischenAusrichtungdarlegen.DiekonzeptionellenSchwerpunkteliegeninden BereichenGesundheit,ErnährungundBewegung.DerTrägerbenannteimBewerbungsverfahren zudemdasThemaMigrationalseinengrundsätzlichenBestandteilderpädagogischen AufgabenstellunginderKindertageseinrichtung. InsbesondereimStadtbezirkSüdostbestehenbereitsvieleSozialraumbezügeundKooperationen desTrägersdurchdiebestehendeKitaunddieGroßtagespflegestelleinAngelmodde.DerTräger stellteheraus,dasssichdurcheineneueKindertageseinrichtunginAngelmoddeweitere Synergieeffekteergeben. Der Träger Caritasverband für die Stadt Münster e. V. DerCaritasverbandistalsWohlfahrtsverbandanerkannterTrägerderKinder-undJugendhilfe.Er betreibtinMünsteraktuellzweiKindertageseinrichtungen(Kita&FamilienzentrumMiriamundKita KleinesSenfkorn).ZudemumfasstdasAngebotsspektrumdesTrägersvielfältigeBeratungs-und Unterstützungsangebote.DerCaritasverbandfürdieStadtMünstere.V.hatKonzeptevorgelegt,die diewesentlichenEckpunktederpädagogischenAusrichtungdarlegen. DenkonzeptionellenSchwerpunktlegtderTrägerinderSchaffungeiner„Vernetzungskita“zur niedrigschwelligenUnterstützungvonFamilienimSozialraum.DieThemenMigration,Inklusionund SprachförderungwurdenvomTrägeralsKernpunktederpädagogischenArbeitinAngelmodde vertreten.DerTrägermachteinseinerBewerbungdeutlich,dassdieräumlichen RahmenbedingungenderKita/FamilienzentrumMiriamgegeneinenlangfristigenFortbestandam derzeitigenStandortinderWaldsiedlungsprechen.DerTrägerplant,durchdieVerlagerungder MiriamKitaindienahegelegenenneuenRäume,dievorhandeneninterdisziplinärenBezügein Angelmoddeaufrechtzuerhaltenundbedarfsgerechtweiterzuentwickeln. Der Träger: Deutsches Rotes Kreuz Münster Sozialwerk gGmbH DasDRKistalsfreierTrägerderKinder-undJugendhilfeanerkanntundinMünsteralsTrägervon achtKindertageseinrichtungen(Schatzkiste,Meerwiese,Erpho-Bogen,Wirbelwind,Wolkenburg, Lummerland,HandinHandsowiedieKitaFarbenspiel)aktiv.EineweitereKitaanderRobert-Bosch- StraßewirdvoraussichtlichAnfang2022inBetriebgehen.ZudemistdasDRKTrägervonzwei GroßtagespflegestellenmitangestelltenTagespflegepersonen.DasDeutschesRotesKreuzMünster SozialwerkgGmbHhatKonzeptevorgelegt,diediewesentlichenEckpunktederpädagogischen Ausrichtungdarlegen.DieThemenMigration,InklusionundKinderschutzwurdenvomTrägerals SchwerpunktederpädagogischenArbeitinMünstervertreten. ZudembenanntederTrägerdiePlanungvonSynergienimBezirkSüdostinsbesonderezurDRK-Kita undFamilienzentrumSchatzkiste.ZusätzlichverfügtderTrägerDRKbereitsüberErfahrungenim BereichderflexiblenBetreuungdurchdieTeilnahmeanProjektFlexiZeitunddemBundesprojekt KitaPlus,bringtErfahrungeninderUmsetzungvonSprachKitasundunterstütztkontinuierlichdie WeiterentwicklungderKindertagesbetreuunginMünster. -8- V/0722/2021 Der Träger: FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH DerTrägerFröbelbetreibtinMünsterdreiEinrichtungen(Emmy-Herzog-Platz,LandsbergerStraße undZentrumNord).IndennächstenJahrenfolgendieKitaSonnenstraßeinderAltstadtsowiedie KitaErmlandwegundKitaLangebuschinKinderhaus.DerTrägerbetreibtaktuellbundesweitca.200 KindertageseinrichtungenundistalsfreierTrägerderJugendhilfeanerkannt.DieGeschäftsstelle Westfalen-Lippe-RuhrhatihrenSitzinMünster. DerTrägerhatKonzeptevorgelegt,diediewesentlichenEckpunktederpädagogischenAusrichtung darlegen.ImBewerbungsverfahrenbenanntederTrägerfürdiesenStandortdiekonzeptionellen SchwerpunkteMathematikundMusik.DerTrägermöchtedurchdieAusstattunginderKitavielfältige ReizesetztenundAngeboteschaffen,ummathematischeundmusischePhänomenekindgerecht begreifbarzumachen.DerTrägerbenannteimWeiterenfürdiesenStandortsichergebende SynergieeffektezudenbestehendenundentstehendenEinrichtungeninMünster. Der Träger: Global Education gGmbH (pme Familienservice) DiepmeFamilienserviceGruppeistanmehrals30StandorteninDeutschland,Österreich,der SchweizundTschechienvertreten.DieGlobalEducationgGmbHisteineTochtergesellschaftmitdem FokusauföffentlicheKindertageseinrichtungen.InMünsterbetreibtderTrägereinBack-upCenterfür Unternehmen.DerTrägerhatKonzeptevorgelegt,diediewesentlichenEckpunkteder pädagogischenAusrichtungdarlegen. KonzeptionelleSchwerpunkteliegenbeiderGlobalEducationgGmbHimBereichder Bewegungsförderung,tiergestützterPädagogikundauchNaturwissenschaftenundTechnik.Der Trägerstrebtan,KooperationenmitverschiedenenAkteurenimStadtteileinzugehenunddiese Kontaktekontinuierlichzupflegen.MitseinemSchwerpunktimBereichderVereinbarkeitvonFamilie undBerufbietetderTrägerflexibleÖffnungszeitenundz.B.einerElternhotlinefürFamilienan. Der Träger: Kleine Riesen Nord gGmbH DerTrägerbetreibtsechsKindertageseinrichtungeninMünster(Willingrott,Hermannschule,Pavillon Albachten-Ost,Meyerbeerstraße,AngelmoddeundderPavillonBeckstraße.Vorgesehensindzwei FolgeeinrichtungeninAlbachtenundinderAaseestadt).DerTrägerbetreibtaktuellbundesweit35 KindertageseinrichtungenundistalsfreierTrägerderKinder-undJugendhilfeanerkannt.DerTräger hatKonzeptevorgelegt,diediewesentlichenEckpunktederpädagogischenAusrichtungdarlegen. DerTrägerbenannteimBewerbungsverfahrendasThemaMigrationalseinengrundsätzlichen BestandteilderpädagogischenAufgabenstellunginderKindertageseinrichtung.DerTrägerplant darüberhinauseinekonkreteZusammenarbeitmitdenimSozialraumansässigenKitas,Schulenund Sportvereinen. Der Träger: Villa Luna gGmbH VillaLunaistbislangnichtalsTrägervonKindertageseinrichtungeninMünstertätig.DerTrägeristin DüsseldorfansässigundbetreibtaktuellachtKindertageseinrichtungeninvierBundesländern,davon fünfinNRW.DreiweitereEinrichtungeninNRWkommenin2021neuhinzu.DerTrägeristalsfreier TrägerderKinder-undJugendhilfeanerkannt.ErhatKonzeptevorgelegt,diediewesentlichen EckpunktederpädagogischenAusrichtungdarlegen.DerTrägerbenannteimBewerbungsverfahren zudemSchwerpunkteindenBereichenBilingualitätundInterkulturalität,Bewegungsowie Naturwissenschaften.ZudembietetderTrägerflexibleundbedarfsgerechteÖffnungszeitenzur VereinbarkeitvonFamilieundBerufan. 4. Gesamtbewertung / Fazit DieVerwaltungschlägtabschließendvor,demTräger Deutsches Rotes Kreuz Münster Sozialwerk gGmbHdieTrägerschaftfürdie Kindertageseinrichtung südlich Hiltruper Straße in Angelmoddezuübertragen. -8- V/0722/2021 DasDeutscheRoteKreuzbieteteinenTrägeranteilvon5,0%,währendderTrägerVillaLunaden vollenTrägeranteilvon7,8%bietet.DieTrägerASB,Caritas,Fröbel,pmeundKleineRiesenbieten keinenvollenTrägeranteilan. DieeingereichtenKonzepteundZusatzinformationenindenBewerbungsgesprächendesDeutsches RotesKreuzMünsterSozialwerkgGmbHsowiederanderensechsTrägererfüllteninallenPunkten imBereichderFachlichkeit/PädagogikdieAnforderungen. DieVerwaltungempfiehltdieTrägerschaftfürdieo.g.KindertageseinrichtungindiesemVerfahrenan denDeutschesRotesKreuzMünsterSozialwerkgGmbHausdenfolgendenGründenzuübertragen: - DasDeutscheRoteKreuzbietetmitseinemAngebotsspektrum(Kinderschutzambulanz,Autismus Beratung,Migrationsarbeit,Ehrenamtsarbeitu.v.m.)vielfältigeVernetzungsstrukturenund HilfsangebotefürFamilieninMünster.AlsWohlfahrtsverbandmiteinerzentralenVerwaltung lassensichvielfältigeSynergien-sowohlorganisatorisch,fachlichundinhaltlich-erreichen. - DasDRKMünsterSozialwerkgGmbHkannsichmitderÜbernahmederTrägerschaftderKita südlichderHiltruperStraßealszusätzlicherTrägerindaspluraleNetzder KindertageseinrichtungeninAngelmoddeeinbringenundseineAngebotspalettemitden vorhandenenAngebotenimStadtteilvernetzen. - MitderÜbernahmederKitaträgerschaftsüdlichderHiltruperStraßekannsichdasDRK SozialwerkMünstergGmbHlangfristigalsTrägervonKindertageseinrichtungeninMünster weiterentwickeln.StadtweiteSynergieeffekteergebensichvorallembeimPersonaleinsatz,inder FachberatungundbeiderMitarbeitinGremienundArbeitskreisen.DurcheineAnknüpfungandie KitaunddasFamilienzentrumSchatzkisteinGremmendorfunddieDRKKitaLummerlandin HiltrupkanndasKooperationsnetzwerkdesDRKimSüdostenMünstersausgebautwerden. - DasDeutscheRoteKreuzkannaufgrunddervorhandenenKenntnisseindenBereichender flexiblenKindertagesbetreuung(KitaPlus),Integration(Sprach-Kitas)undderSozialraumarbeitdie EntwicklungimneuenWohnquartiersüdlichderHiltruperStraßeaktivmitgestaltenunddort bedarfsgerechteAngebotefürFamilienschaffen. DasAngebotsspektrumunddieErfahrungendesTrägerssowiediebereitsvorhandenen VernetzungenundKooperationendesTrägersstellenindiesemUmfangeinAlleinstellungsmerkmal desDeutschenRotenKreuzMünsterSozialwerkgGmbHdar. MitderÜbertragungderTrägerschaftderKitasüdlichHiltruperStraßeandasDeutscheRoteKreuz SozialwerkgGmbHwirddasbestehendeNetzwerkfürFamilieninAngelmoddeergänzt. ImAusschreibungsverfahrenwurdedeutlich,dassfürdieKitaunddasFamilienzentrumMiriamdes CaritasverbandesMünstere.V.amStandortBonnenkampeineZukunftsperspektiveentwickelt werdenmuss.DieVerwaltungwirddiesbeimAusbauweitererKita-Optionenberücksichtigen,um langfristigeinenmöglichenPlatzabbauvonzweiGruppenimStadtteilAngelmoddezuvermeiden. ImAuswahlverfahrenwurdebeachtet,dassderTrägerVillaLunagGmbHdenvollenTrägeranteil bietet. AufgrundderobenbeschriebenenGründewirdgleichwohldieÜbergabederTrägerschaftanden TrägerDeutschesRotesKreuzSozialwerkgGmbHvonderVerwaltungvorgeschlagen. MitdiesemBeschlusswirdrechtzeitigvorInbetriebnahmederEinrichtungeinTrägergefunden,so dassweitereDetailplanungeninKooperationmitdemzuständigenTrägergetroffenwerdenkönnen. DasVerfahrenzeigtweiterhindasInteressefreierTrägeraneinerTrägerschaftvonKitasindieser Stadt. DasgesamteAuswahlverfahrenbelegtzudemeinehoheFachlichkeitderTräger,diesich abschließendfüreineTrägerschaftverbindlichbeworbenhaben. -8- V/0722/2021 DerVerwaltungsvorschlaghattedieAufgabe,ausfünfBewerbernunterdergleichgewichteten WürdigungderFachlichkeit/PädagogikundderWirtschaftlichkeiteinenVorschlagdarzustellen.Das inderVorlageV/0089/2018beschriebeneVerfahrenzurTrägerauswahlliegtderBewertungder BewerberzuGrunde. I.V. Gez. ThomasPaal Stadtdirektor Anlagen: AnlageA 1. AuswertungsformulareallerTräger 2. Bewerbungsunterlagen:Arbeiter-Samariter-BundRegionalverbandMünsterlande.V.,Gustav- Stresemann-Straße62,48155Münster 3. Bewerbungsunterlagen:CaritasverbandfürdieStadtMünstere.V.,Josefstraße2,48151 Münster 4. Bewerbungsunterlagen:DeutschesRotesKreuzMünsterSozialwerkgGmbH, Zumsandestraße25/27,48145Münster 5. Bewerbungsunterlagen:FRÖBELErziehungundBildunggGmbH,Komödienstraße18-24, 50667Köln 6. Bewerbungsunterlagen:GlobalEducationgGmbH/pmeFamilienservicegGmbH,Friesenring 50,48147Münster 7. Bewerbungsunterlagen:KleineRiesenNordgGmbH,Fabrikstraße1/1,73728Esslingen 8. Bewerbungsunterlagen:VillaLunagGmbH,AmFlachsbach19,52223Stolberg Hinweis: DieumfangreichenBewerbungsunterlagendereinzelnenTräger(Anlagen2bis8:Anschreibenund Konzepte)stehenausschließlichalspdf-DateienimRatsinformationssystemderStadtMünsterals DownloadunterderVorlagennummerV/0722/2021zurVerfügung. Link:https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/info.php
Anlage 3.1_Caritas_Bewerbung_südl.Hilturper_Str
1447 Zeichen
e-1EI Für Münster. Caritas Münster » Josefstraße 2 « 48151 Münster Stadt Münster Amt für Kinder, Jugendlichen und Familien 48127 Münster -vorab per Fax 0251 492-7909 Trägerausschreibung 03/2021 Verbindliches Angebot zur Übernahme der Trägerschaft für die neue Kindertageseinrichtung südlich Hiltruper Straße Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang unserer Interessensbekundung und dem strukturierten Bewerbungsgespräch teilen wir Ihnen hiermit mit, dass wir unser Angebot aufrechterhalten. Die erforderliche kirchenaufsichtliche Genehmigung liegt vor. Wir sind bereit Trägeranteile in Höhe von 3,4% zu übernehmen. Viele Grüße use astian Koppers Vorstand Anlagen Interessenbekundung Konzept Kita Institutionelles Schutzkonzept - Prävention sexualisierte Gewalt Caritas Münster Vorstand Josefstraße 2 48151 Münster Sebastian Koppers / Thomas Schlickum T 0251 53009-457 F 0251 53009-460 sebastian.koppers@caritas-ms.de thomas.schlickum@caritas-ms.de www.caritas-ms.de Münster, 22.09.2021 Aktenzeichen: Caritasverband für die Stadt Münster e.V. Josefstraße 2, 48151 Münster T: 0251 53009-0 F: 0251 53009-460 Vorstand Sebastian Koppers, Thomas Schlickum Amtsgericht: Münster VR 1873 St.-Nr. 337/5906/0987 Bankverbindung DKM - Darlehnskasse Münster eG IBAN: DEO4 4006 0265 0004 0424 00 BIC: GENODEMIDKM Spendenkonto Inhaber: Caritas Münster DKM - Darlehnskasse Münster eG IBAN: DE56 4006 0265 0000 1118 00 BIC: GENODEMIDKM
Anlage 3.4_Caritas_Präventionskonzept Teil 2_südl.Hilturper_Str
70902 Zeichen
Seite 30 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster
Intensivschulung im Rahmen von 12 Stunden
" Hauptamtliche Mitarbeiter*innen in Leitungsfunktion mit Personal-, Ausbildungs-, oder
Organisationsverantwortung.
" Hauptamtliche Mitarbeiter*innen mit regelmäßigem, täglich oder mehrmals wöchentlichen
pädagogischen, therapeutischen oder pflegerischen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen.
" Berufs-, Fachoberschulpraktikanten und Student*innen im Praxissemester
Basisschulung im Rahmen von 6 Stunden
" Neben-, oder ehrenamtliche Tätige mit regelmäßigem pädagogischen, therapeutischen oder
pflegerischen Kontakt zu Kindern, Jugendlichen, sowie bei kurzzeitigem Kontakt mit
Übernachtung.
Vertiefungsschulungen im Rahmen von 6 Stunden
" Hauptamtliche Mitarbeiter*innen nach spätestens 5 Jahren
Vertiefungsschulungen im Rahmen von 3 Stunden
"= Neben- und ehrenamtlich Tätige nach spätestens 5 Jahren
Ausführliche Informationen zum ISK
= Haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, die sporadisch Kontakt mit Kindern und
Jugendlichen haben.
Die Information zum ISK übernimmt die jeweilige Leitungskraft, bzw. kann an andere
verantwortliche Mitarbeiter*innen delegiert werden, die auch an einer 12 Stunden Intensivschulung
teilgenommen haben. Hier sollen die grundlegenden Inhalte praktisch und verständlich erläutert
werden und darüber hinaus die Möglichkeit gegeben sein, Fragen zu beantworten.
Beim oben genannten Rahmen für die jeweiligen Vertiefungsschulungen, 6 Stunden für
Hauptamtliche Mitarbeiter*innen, bzw. 3 Stunden für neben- oder ehrenamtlich Tätige, orientiert
sich die Caritas Münster an den Empfehlungen der Fachstelle Prävention des Bistum Münster.
Gleiches gilt für die thematische Ausgestaltung (Anlage 6) Anerkennungsfähig als
Vertiefungssschulung sind grundsätzlich auch Veranstaltungen/Fortbildungen außerhalb des
Kontext Prävention, die einen inhaltlichen Bezug zu Präventionsaspekten herstellen.
Dies gilt, neben eigenen Schulungsangeboten des Caritas Bildungszentrums, auch für externe
Angebote, an denen Mitarbeiter*innen der Caritas Münster teilnehmen. Um die jeweilige externe
Veranstaltung/Fortbildung als Vertiefungsschulung anzuerkennen, bedarf es der Rückmeldung bei
der Präventionsfachkraft, die dies schriftlich festhält. Die maximale Teilnehmerzahl bei Intensiv-,
Basis- und Vertiefungsschulungen durch das Bildungszentrum beträgt 25 Personen. Die
entstehenden Kosten je Teilnehmer*in, werden vom jeweiligen Dienst getragen und im Anschluss
an die Schulungsmaßnahme in Rechnung gestellt.
9.2 Schulungsbefreiung
Mit dem Wissen um die hohe Anzahl an Mädchen und Jungen die bis zu ihrem 18 Lebensjahr Opfer
sexualisierter Gewalt werden, müssen wir davon ausgehen, dass auch bei der Caritas Münster
Menschen haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätig sind, die persönliche Erfahrungen in Form von
sexuellen Grenzverletzungen, bis hin zu Missbrauch erlebt haben. Um diejenigen Menschen nicht
erneut mit dem Erlebten zu konfrontieren und eine mögliche Re-traumatisierung auszulösen, ist es
selbstverständlich möglich sich von der Präventionsschulung befreien zu lassen. Die jeweiligen
Leitungskräfte, bzw. verantwortlichen Ansprechpartner werden gebeten, neue haupt-, neben- und
ehrenamtlich Mitarbeiter*innen offen auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Betroffene können sich in
diesem Fall entweder an die Präventionsfachkraft, den/die Schulungsreferenten/in oder eine
andere Person ihres Vertrauens in der Einrichtung wenden.
Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 30
Managementprozesse Leitung Familienhilfen | Datum: _ 03.2021 Version: 02 von 54
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Seite 31 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster
10. _ Maßnahmen zur Stärkung
Neben den bislang genannten Instrumenten zur Prävention sexualisierter Gewalt, die vor allem
Strukturen in den Blick nehmen, folgt im nächsten Schritt der Blick auf praktische Maßnahmen im
pädagogischen Alltag. Die folgenden Ausführungen sollen für Mitarbeiter*innen der Caritas Münster
einen Überblick über mögliche Maßnahmen geben und Anregungen enthalten, die die weitere
Implementierung von Präventionsthemen in den Diensten und Einrichtungen fördert.
10.1 Verständnis & Auftrag an Mitarbeitende
Die Mitarbeiter*innen der Caritas Münster haben die Aufgabe, Kinder und Jugendliche in Ihren
Diensten und Einrichtungen durch ihr pädagogisches Wirken in ihrer Persönlichkeit zu stärken und
zu sensibilisieren und damit zu befähigen, Ihre Bedürfnisse frühzeitig anzubringen. Die Aufklärung
über Ihre Rechte und Informationen zu möglichen Beratungs- und Beschwerdewegen stellen dabei
die Grundlage dar. Sie sollen eine Atmosphäre fördern, die von Vertrauen, Respekt und Sicherheit
geprägt ist und die Kinder und Jugendliche motiviert für Ihre Belange aktiv zu werden. Maßnahmen
zur Stärkung, zu verstehen als Primärprävention, sollen flächendeckend im Vorfeld wirksam sein
und verfolgen das Ziel sexualisierte Gewalt zu verhindern. Die Ausgestaltung möglicher
Maßnahmen zeigt sich dabei vielfältig. Angefangen bei thematischen Büchern oder Methoden, die
im pädagogischen Alltag verwandt werden, über Projekt/ Themenwochen die auf
Präventionsthemen aufmerksam machen und Kinder und Jugendliche sensibilisieren, mit
Informationsveranstaltungen für Eltern und andere Personensorgeberechtigte, bis hin zu
Selbstbehauptungskursen oder theaterpädagogischen Projekten. Die Bandbreite an Möglichkeiten
ist schier endlos.
Prävention als Querschnittsaufgabe
Der Fokus der Primärprävention bei der Caritas Münster liegt dabei jedoch darauf,
Präventionsthemen wie z.B. Grenzen, Nein sagen, Gefühle, Geheimnisse oder Rechte von Kindern
und Jugendlichen als Querschnittsaufgabe in den pädagogischen Alltag zu integrieren und nicht auf
einzelne, aufwendige Projekte zu beschränken. So sind alle beteiligten Dienste und Einrichtungen
angehalten, individuell nach ihrem Bedarf und Zielgruppen, Maßnahmen zur Stärkung zu
entwickeln. Die dadurch entstehenden Kosten für Materialien, Angebote, Projekte o.ä., sind als
Aufwand in der jeweiligen Wirtschaftsplanung durch die Kostenstellenverantwortlichen zu
berücksichtigen. Bei der Suche nach geeigneten Materialien, Methoden, Referent*innen usw. steht
die Präventionsfachkraft beratend zur Verfügung.
10.2 Materialien und Informationen
Eine Auswahl an nützlichen Materialien, Informationen und Anregungen für die pädagogische
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, sowie zur Information für Eltern und Sorgeberechtigte erhält
man größtenteils kostenlos unter:
Materialien und Arbeitshilfen
www.praevention-im-bistum-muenster.de
Handlungsinformationen des Deutschen Caritasverbandes
www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/sexuellermissbrauch/materialien
Kampagne “Kein Raum für Missbrauch”
www.kein-raum-fuer-missbrauch.de/materialien/
Kampagne Trau Dich!
www.trau-dich.de
Auch in Gebärdensprache und leichter Sprache
Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 31
Managementprozesse Leitung Familienhilfen | Datum: _ 03.2021 Version: 02 von 54
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Seite 32 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
www.bzga.de
Auch in Gebärdensprache und leichter Sprache
Petze Institut
www.petze-institut.de
Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 32
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Seite 33 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster
Anlagen
Anlage 1. Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt Bistum Münster
Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster
(Präventionsordnung)
Präambel
Die Deutsche Bischofskonferenz hat am 26. August 2013 die Leitlinien für den Umgang mit
sexuellem Missbrauch an Minderjährigen aus den Jahren 2002 und 2010 fortgeschrieben (KA 2013,
Art. 244).
Ebenfalls am 26. August 2013 hat die Deutsche Bischofskonferenz die Rahmenordnung zur
Prävention gegen sexualisierte Gewalt aus dem Jahr 2010 fortgeschrieben (KA 2014, Art. 129).
In Anerkennung ihrer Verantwortung und Sorge für das Wohl und den Schutz von Minderjährigen
sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen haben sich die (Erz-)Bischöfe der in Nordrhein-
Westfalen gelegenen (Erz-)Diözesen auf gemeinsame Anforderungen und Vorgaben zur Prävention
gegen sexualisierte Gewalt verständigt. Auf dieser Grundlage wird für den nordrhein-westfälischen
Teil der Diözese Münster, unbeschadet weitergehender staatlicher Regelungen, die nachfolgende
Präventionsordnung erlassen:
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
$ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Ordnung findet Anwendung auf kirchliche Rechtsträger und ihre Dienststellen,
Einrichtungen und sonstigen selbständig geführten Stellen, die dem Bischof unmittelbar
zugeordnet sind, insbesondere die Diözese, die Kirchengemein-den, die Verbände von
Kirchengemeinden und die Gemeindeverbände sowie die sonstigen kirchlichen Rechtsträger in der
Rechtsform der öffentlichen juristischen Personen des kanonischen Rechts.
(2) Diese Ordnung findet auch Anwendung auf alle sonstigen vom zuständigen Bischof als kirchlich
anerkannten Rechtsträger und ihre Einrichtungen in Bezug auf ihre seelsorglichen, caritativen,
liturgischen oder sonstigen pastoralen Tätigkeiten, Aufgaben oder Unternehmungen im Bereich der
Diözese. Zu den sonstigen kirchlichen Rechtsträgern im Sinne von Satz 1 gehören insbesondere die
kirchlichen Vereine, (Jugend-) Verbände, Stiftungen und Gesellschaften.
5 2 Begriffsbestimmungen
(1) Der Begriff sexualisierte Gewalt im Sinne dieser Ordnung umfasst neben strafbaren,
sexualbezogenen Handlungen auch sonstige sexuelle Übergriffe sowie Grenzverletzungen. Sie
betreffen alle Verhaltens- und Umgangsweisen mit sexuellem Bezug, die gegenüber
Einwilligungsunfähigen oder mit vermeintlicher Einwilligung, ohne Einwilligung oder gegen den
ausdrücklichen Willen der schutz- oder hilfebedürftigen Personen erfolgen. Dies umfasst auch alle
Handlungen zur Vorbereitung, Durchführung und Geheimhaltung sexualisierter Gewalt.
(2) Strafbare sexualbezogene Handlungen sind Handlungen nach dem 13. Abschnitt des
Strafgesetzbuches (StGB) sowie weitere sexualbezogene Straftaten des StGB.
(3) Strafbare sexualbezogene Handlungen nach kirchlichem Recht sind solche nach can. 1395 $ 2
des Codex luris Canonici (CIC) in Verbindung mit Art. 6 8 1 des Motu
Proprio Sacramentorum Sanctitatis Tutela (SST), nach can. 1387 CIC in Verbindung mit Art. 48 1n. 4
SST wie auch nach can. 1378 $ 1 CIC in Verbindung mit Art. 48 1n.1SST, soweit sie an
Minderjährigen oder Personen begangen werden, deren Vernunftgebrauch habituell eingeschränkt
ist (Art.6 8 1n.1SST).
Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, 5. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 33 |
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Managementprozesse
Seite 34 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster
(4) Sonstige sexuelle Übergriffe sind nicht lediglich zufällige, sondern beabsichtigte Handlungen
unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, die im pastoralen oder erzieherischen sowie im
betreuenden oder pflegerischen Umgang mit Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen
Erwachsenen unangemessen und grenzüberschreitend sind.
(5) Grenzverletzungen sind einmalige oder gelegentliche Handlungen, die im pastoralen,
erzieherischen, betreuenden oder pflegerischen Umgang mit Minderjährigen und schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen unangemessen sind.
(6) Schutz- oder hilfebedürfige Erwachsene im Sinne dieser Ordnung sind behinderte, gebrechliche
oder kranke Personen gegenüber denen Kleriker, Ordensangehörige, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sowie ehrenamtlich Tätige eine besondere Sorgepflicht haben, weil sie ihrer Fürsorge
oder Obhut anvertraut sind und bei denen aufgrund ihrer Schutz- oder Hilfebedürftigkeit eine
besondere Gefährdung gemäß Absatz 2 bis 5 besteht.
(7) Mitarbeitende sowie ehrenamtlich Tätige im Sinne dieser Ordnung sind alle Personen
einschließlich Kleriker und Ordensangehörige, die im Rahmen ihrer haupt-, neben- oder
ehrenamtlichen Tätigkeit Minderjährige, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene beaufsichtigen,
betreuen, erziehen, ausbilden oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben.
Soweit eine Ausführungsbestimmung nichts Abweichendes regelt, sind Honorarkräfte, Praktikanten,
Freiwilligendienstleistende und Mehraufwandsentschädigungskräfte (1-Euro-Jobber) auch
Mitarbeitende im Sinne dieser Ordnung.
Il. Institutionelles Schutzkonzept
8 3 Institutionelles Schutzkonzept
Jeder Rechtsträger hat entsprechend den 88 4-10 ein institutionelles Schutzkonzept zu erstellen.
$ 4 Persönliche Eignung
(1) Kirchliche Rechtsträger tragen Verantwortung dafür, dass nur Personen mit der Beaufsichtigung,
Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen
Erwachsenen betraut werden, die neben der erforderlichen fachlichen auch über die persönliche
Eignung verfügen.
(2) Die zuständigen Personalverantwortlichen thematisieren die Prävention gegen sexualisierte
Gewalt im Vorstellungsgespräch sowie - der Position und Aufgabe angemessen - in weiteren
Personalgesprächen. In der Aus- und Fortbildung ist sie Pflichtthema.
(3) Personen im Sinne von $ 2 Abs. 7 dürfen in keinem Fall eingesetzt werden, wenn sie rechtskräftig
wegen einer in 8 2 Absatz 2 oder 3 genannten Straftat verurteilt worden sind.
$& 5 Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung
(1) Zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aus $ 4 haben sich kirchliche Rechtsträger von Personen gem. $
2 Abs. 7 bei der Einstellung bzw. Beauftragung und nachfolgend im
regelmäßigen Abstand von fünf Jahren entsprechend den gesetzlichen und arbeitsrechtlichen
Regelungen, insbesondere des Bundeskinderschutzgesetzes, sowie der zu diesem Paragraphen
erlassenen Ausführungsbestimmung ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Ebenso
haben sie sich einmalig eine Selbstauskunftserklärung dahingehend vorlegen zu lassen, dass die
betreffende Person nicht wegen einer in $ 2 Absatz 2 oder 3 genannten Straftat verurteilt und auch
insoweit kein Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahren gegen sie eingeleitet worden ist.
Darüber hinaus beinhaltet die Selbstauskunftserklärung die Verpflichtung, bei Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens dem Rechtsträger hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen.
(2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang insbesondere im
Hinblick auf folgende Personengruppen:
1.Kleriker einschließlich der Kandidaten für das Weiheamt;
2. Ordensangehörige oder Mitarbeitende in einem Gestellungs- oder sonstigen
Beschäftigungsverhältnis im Jurisdiktionsbereich des Bischofs;
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Seite 35 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster
3. Pastoral- und Gemeindereferenten/innen sowie Anwärter/innen auf diese Berufe.
Bei in anderen Diözesen oder einem Orden inkardinierten Klerikern, die bereits ihrem
Inkardinationsoberen ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt haben, reicht die Vorlage einer
Kopie des jeweils aktuellen Originals. Für die in den Nrn. 2 und 3 genannten Personengruppen gilt
Satz 2 entsprechend.
8 6 Verhaltenskodex
(1) Jeder Rechtsträger gewährleistet, dass verbindliche Verhaltensregeln, die ein fachlich adäquates
Nähe-Distanz-Verhältnis und einen respektvollen Umgang und eine offene Kommunikationskultur
gegenüber den Minderjährigen sowie gegenüber schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
sicherstellen (Verhaltenskodex), im jeweiligen Arbeitsbereich partizipativ erstellt werden. Der
Verhaltenskodex hat den von der zuständigen Koordinationsstelle zur Prävention gegen
sexualisierte Gewalt festgelegten Standards zu entsprechen.
(2) Der Verhaltenskodex sowie die Sanktionen bei Nichteinhaltung sind vom Rechtsträger in
geeigneter Weise zu veröffentlichen.
(3) Der Verhaltenskodex ist von den Personen gem. 8 2 Abs. 7 durch Unterzeichnung anzuerkennen.
Die Unterzeichnung ist verbindliche Voraussetzung für eine An- und Einstellung, für eine
Weiterbeschäftigung sowie für die Beauftragung zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit.
(4) Dem Rechtsträger bleibt es unbenommen, im Einklang mit den geltenden arbeitsrechtlichen
Bestimmungen über den Verhaltenskodex hinaus Dienstanweisungen und hausinterne Regelungen
zu erlassen.
8 7 Beschwerdewege
Im Rahmen des institutionellen Schutzkonzeptes sind interne und externe Beratungs-, Verfahrens-,
Beschwerde- und Meldewege für die Minderjährigen sowie die schutz- oder hilfebedürftigen
Erwachsenen, für die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten sowie den im 5 2 Absatz 7 genannten
Personenkreis zu beschreiben.
$ 8 Qualitätsmanagement
Kirchliche Rechtsträger tragen Verantwortung dafür, dass Maßnahmen zur Prävention nachhaltig
Beachtung finden und fester Bestandteil ihres Qualitätsmanagements sind. Hierzu gehört auch die
Nachsorge in einem irritierten System.
$ 9 Aus- und Fortbildung
(1) Kirchliche Rechtsträger tragen Verantwortung dafür, dass die Prävention gegen sexualisierte
Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen integraler Bestandteil
der Aus- und Fortbildung aller Mitarbeitenden sowie ehrenamtlich Tätigen im Sinne von 8 2 Abs. 7
ist.
(2) Dies erfordert Schulungen insbesondere zu Fragen von
1. angemessenem Nähe- und Distanzverhältnis,
2. Strategien von Täterinnen und Tätern,
3. Psychodynamiken der Opfer,
4. Dynamiken in Institutionen sowie begünstigenden institutionellen Strukturen,
5. Straftatbeständen und weiteren einschlägigen rechtlichen Bestimmungen,
6. eigener emotionaler und sozialer Kompetenz,
7. Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,
8. Verfahrenswegen bei Anzeichen sexualisierter Gewalt,
9. Information zu notwendigen und angemessenen Hilfen für von sexualisierter Gewalt Betroffene,
ihre Angehörigen und die betroffenen Institutionen;
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Managementprozesse
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Seite 36 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster
10. sexualisierte Gewalt von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen an
anderen Minderjährigen und/oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.
& 10 Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
Geeignete Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftige
Erwachsene (Primärprävention) sind zu entwickeln.
Ill. Koordinationsstelle zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt
$ 11 Präventionsbeauftragter
(1) Der Bischof errichtet eine diözesane Koordinationsstelle zur Unterstützung, Vernetzung und
Steuerung der diözesanen Aktivitäten.
(2) Als Leiter/in der diözesanen Koordinationsstelle wird ein/e Präventionsbeauftragte/r bestellt.
Die Bestellung erfolgt durch den Bischof für einen Zeitraum von drei Jahren. Die Wiederbestellung
ist möglich.
(3) Der/die Präventionsbeauftragte ist zum gegenseitigen Austausch und zur Abstimmung mit den
Präventionsbeauftragten der anderen in Nordrhein-Westfalen gelegenen (Erz-)Diözesen
verpflichtet. Er/sie wirkt darauf hin, dass möglichst einheitliche Präventionsstandards entwickelt
werden.
(4) Mehrere (Erz-)Bischöfe können eine gemeinsame Koordinationsstelle einrichten und eine/n
gemeinsame/n Präventionsbeauftragte/n als Leiter/in bestellen.
(5) Die Koordinationsstelle nach Absatz 1 hat insbesondere folgende Aufgaben:
1.Beratung und Abstimmung bei der Entwicklung und Umsetzung von institutionellen
Schutzkonzepten,
2. Evaluation und Weiterentwicklung von verbindlichen Qualitätsstandards,
3. Vernetzung mit kirchlichen und nicht-kirchlichen Fachberatungsstellen gegen sexualisierte
Gewalt,
4. Organisation von Multiplikatoren- und Mitarbeiterschulungen,
5. Sicherstellung der Qualifizierung und Information der Präventionsfachkräfte gem. 5 12 und
Einladung zur regelmäßigen Reflexion und Weiterbildung,
6. Vermittlung von Fachreferenten/innen,
7. Beratung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen,
8. Fachberatung bei der Planung und Durchführung von Präventionsprojekten,
9. Entwicklung und Information von Präventionsmaterialien und -projekten,
10. Öffentlichkeitsarbeit in Kooperation mit der Pressestelle des Bistums,
11. Fachlicher Austausch mit den Erstansprechpartnern für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs
der Diözese.
& 12 Präventionsfachkraft
(1) Jeder kirchliche Rechtsträger benennt eine oder mehrere für Präventionsfragen geschulte
Person(en), die den Träger bei der nachhaltigen Umsetzung des institutionellen Schutzkonzepts
berät und unterstützt. Die Bezeichnung lautet "Präventionsfachkraft".
(2) Mehrere kirchliche Rechtsträger können gemeinsam eine Präventionsfachkraft bestellen.
IV. Rechtsfolgen
$ 13 Förderungsfähigkeit
Rechtsträger gem. 8 1 Abs. 2, die diese Präventionsordnung nicht zur Anwendung bringen und auch
kein eigenes, von der diözesanen Koordinationsstelle als gleichwertig anerkanntes Regelungswerk
haben, werden bei der Vergabe diözesaner Zuschüsse nicht berücksichtigt.
Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01
Leitung Familienhilfen | Datum: 03.2021 Version: 02
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Managementprozesse l von 54
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Seite 37 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster
V. Schlussbestimmungen
$ 14 Ausführungsbestimmungen
Die zur Ausführung dieser Ordnung erforderlichen Regelungen trifft der Generalvikar.
$ 15 Inkrafttreten
(1) Diese Präventionsordnung tritt zum 1. Mai 2014 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Präventionsordnung vom 1. April 2011 (KA 2011; Art. 65) außer Kraft.
Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 37
Managementprozesse Leitung Familienhilfen | Datum: _ 03.2021 Version: von 54
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Seite 38 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster
Anlage 2. Ausführungsbestimmungen der Ordnung zur Prävention gegen
sexualisierte Gewalt Bistum Münster
Ausführungsbestimmungen zu den 55 3, 5, 6, 7, 8, 9 und 12 der Ordnung zur Prävention gegen
sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für den
nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster (Ausführungsbest. PrävoO)
Gemäß $ 14 der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz-
oder hilfebedürftigen Erwachsenen (Präventionsordnung - PrävO) (KA 2014, Art. 130) werden zu den
88 3, 5, 6,7, 8,9 und 12 der Präventionsordnung folgende Ausführungsbestimmungen erlassen:
1. Ausführungsbestimmungen zu $ 3 Prävo Institutionelles Schutzkonzept
1. Jeder kirchliche Rechtsträger hat, ausgehend von einer Risikoanalyse, institutionelle
Schutzkonzepte für seine Zuständigkeitsbereiche zu erstellen. Dem kirchlichen Rechtsträger kommt
dabei die Aufgabe zu, den Prozess zu initiieren, zu koordinieren und die Umsetzung zu
gewährleisten. Der Präventionsbeauftragte2 steht bei der Erstellung von institutionellen
Schutzkonzepten beratend und unterstützend zur Verfügung.
2. Verschiedene kirchliche Rechtsträger können gemeinsam ein institutionelles Schutzkonzept
entwickeln.
3. Kirchliche Rechtsträger, die Mitglieder in einem Spitzen- bzw. Dachverband sind, können das von
ihrem Spitzen- bzw. Dachverband entwickelte institutionelle Schutzkonzept übernehmen. Wird das
institutionelle Schutzkonzept übernommen, ist eine Überprüfung und Anpassung an den eigenen
Rechtsbereich durchzuführen und zu dokumentieren.
4. Ein bereits zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Ausführungsbestimmungen erarbeitetes oder
geltendes institutionelles Schutzkonzept muss vom kirchlichen Rechtsträger auf die
Übereinstimmung mit der Präventionsordnung und diesen Ausführungsbestimmungen überprüft
werden.
5. In das institutionelle Schutzkonzept sind die Inhalte der 88 4-10 der Präventionsordnung
(Persönliche Eignung, Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung, Verhaltenskodex,
Beschwerdewege, Qualitätsmanagement, Aus- und Fortbildung, Maßnahmen zur Stärkung von
Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen) und die dazu erlassenen
Ausführungsbestimmungen aufzunehmen.
6. Das erarbeitete institutionelle Schutzkonzept ist durch den kirchlichen Rechtsträger bis zum
30.06.2016 in Kraft zu setzen, in geeigneter Weise in den Einrichtungen, Gremien und sonstigen
Gliederungen des kirchlichen Rechtsträgers zu veröffentlichen und der/dem
Präventionsbeauftragten der Diözese zuzuleiten.
Il. Ausführungsbestimmungen zu $ 5 PrävO Erweitertes Führungszeugnis und
Selbstauskunftserklärung
1. Die Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses enthält die Bescheinigung
der beruflichen Tätigkeit, die zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses berechtigt. Die
anfallenden kommunalen Kosten für die Erteilung trägt der kirchliche Rechtsträger. Ausgenommen
ist die Kostenübernahme bei Neueinstellungen.
2. Bei ehrenamtlich tätigen Personen, deren Tätigkeit nach Art und Intensität des Kontaktes mit
Minderjährigen nach Einschätzung des Rechtsträgers oder gemäß einer Vereinbarung nach $ 72a
SGB VIII eine Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis erforderlich macht, enthält die
Aufforderung die Bescheinigung der ehrenamtlichen Tätigkeit, die entsprechend den jeweiligen
rechtlichen Bestimmungen zu einer kostenfreien Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses
berechtigt.
3. Der kirchliche Rechtsträger stellt sicher, dass beim Umgang mit den Daten der
Führungszeugnisse (einschließlich der Dokumentation der Daten) die datenschutzrechtlichen
Bestimmungen nach der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz - KDO in der jeweiligen
geltenden Fassung und ggf. vorrangigen bereichsspezifischen kirchlichen oder staatlichen
Rechtsvorschriften (vgl. 8 1 Abs.3 KDO) eingehalten werden.
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4. Zur Prüfung der Art, Dauer und Intensität des Kontaktes kann der kirchliche Rechtsträger ein
Prüfschema3 verwenden. Der kirchliche Rechtsträger hat das von ihm benutzte Prüfschema zu
dokumentieren.
5, Kirchliche Rechtsträger fordern alle Personen gemäß 8 2 Abs. 7 Präventionsordnung mit
Ausnahme von allen ehrenamtlich Tätigen auf, einmalig eine Selbstauskunftserklärung abzugeben.
Die Selbstauskunftserklärung wird nach den geltenden arbeits- und datenschutzrechtlichen
Bestimmungen vom kirchlichen Rechtsträger verwaltet und aufbewahrt.
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Ill. Ausführungsbestimmungen zu 8 6 PrävoO Verhaltenskodex
1. Der kirchliche Rechtsträger hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Verhaltenskodex im jeweiligen
Arbeitsbereich partizipativ erstellt, veröffentlicht und damit verbindlich wird.
2. Bei der Entwicklung des Verhaltenskodex sind, soweit vorhanden:
e derkirchliche Rechtsträger oder dessen Vertreter,
« die Mitarbeitervertretung,
* ein Mitarbeitender in leitender Verantwortung,
* Mitarbeitende sowie ehrenamtlich Tätige
« Minderjährige und/oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene sowie deren gesetzliche
Vertreter angemessen einzubinden.
Der Rechtsträger dokumentiert, wer an der Entwicklung mitgewirkt hat.
3. Jeder kirchliche Rechtsträger gewährleistet darüber hinaus, dass der Verhaltenskodex
verbindliche Verhaltensregeln in folgenden Bereichen umfasst:
» Sprache und Wortwahl bei Gesprächen,
» adäquate Gestaltung von Nähe und Distanz,
®e Angemessenheit von Körperkontakten,
®e Beachtung der Intimsphäre,
« Zulässigkeit von Geschenken,
®e Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken,
° Disziplinierungsmaßnahmen.
4. Alle Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen erhalten eine Ausfertigung des Verhaltenskodex,
den sie durch ihre Unterschrift anzuerkennen haben.
5. Der kirchliche Rechtsträger hat Sorge dafür zu tragen, dass der unterzeichnete Verhaltenskodex
unter Beachtung der geltenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgelegt bzw.
die Unterzeichnung von ehrenamtlich Tätigen dokumentiert wird.
6. Vorgesetzte und Leitungskräfte haben eine besondere Verantwortung dafür, die verbindlichen
Verhaltensregeln einzufordern und im Konfliktfall fachliche Beratung und Unterstützung zu
ermöglichen.
7. Bis zur Erstellung eines Verhaltenskodex ist das bisherige Muster der
Selbstverpflichtungserklärung gemäß 8 6 der am 01.04.2011 in Kraft getretenen Präventionsordnung
(KA 2011, Art. 65) weiterhin zu verwenden.
IV. Ausführungsbestimmungen zu $ 7 PrävO Beschwerdewege
1. Jeder kirchliche Rechtsträger hat in seinem institutionellen Schutzkonzept Beschwerdewege
sowie interne und externe Beratungsstellen aufzuzeigen, um sicherzustellen, dass Missstände von
allen Betroffenen (Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen, Kindern, Jugendlichen, schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen sowie Eltern, Personensorgeberechtigten und gesetzlichen
Betreuern) benannt werden können.
2. Der kirchliche Rechtsträger hat durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass alle
Beteiligten, insbesondere Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene, regelmäßig
und angemessen über ihre Rechte und Pflichten informiert werden.
3. Der kirchliche Rechtsträger benennt im Hinblick auf eine fachkompetente Einschätzung von
vermuteten Fällen sexualisierter Gewalt Ansprechpersonen, die bei unklaren und uneindeutigen
Situationen zur Klärung hinzugezogen werden können.
4. Der kirchliche Rechtsträger hat in seinem Zuständigkeitsbereich sicherzustellen, dass im Hinblick
auf die Benennung sexualisierter Gewalt und sexueller Grenzverletzungen die beauftragten
Ansprechpersonen für Betroffene von sexualisierter Gewalt der (Erz-)Diözese bekannt gemacht
sind.
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Seite 41 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster
5. Um die ordnungsgemäße Bearbeitung von Beschwerden über sexualisierte Gewalt zu
gewährleisten, veröffentlicht der kirchliche Rechtsträger in geeigneter Weise im jeweiligen
Rechtsbereich Handlungsleitfäden. Diese haben sich an der diözesanen Ordnung zur Umsetzung
der „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener
Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (KA 2013, Art. 244) zu orientieren. Hierbei ist
insbesondere auf ein transparentes Verfahren mit klarer Regelung der Abläufe und Zuständigkeiten
und auf die Dokumentationspflicht Wert zu legen.
V. Ausführungsbestimmungen zu $ 8 PrävO Qualitätsmanagement
1. Der kirchliche Rechtsträger stellt sicher, dass die Minderjährigen und schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen sowie deren Erziehungs- bzw. Personensorge-berechtigte oder
gesetzliche Betreuer über die Maßnahmen zur Prävention angemessen informiert werden und die
Möglichkeit haben, Ideen, Kritik und Anregungen an den kirchlichen Rechtsträger weiterzugeben.
2. Sämtliche Maßnahmen zur Prävention sind mittels eines geeigneten und angemessenen
Instruments (Fragebogen, Befragung, persönliche Gespräche etc.) zu evaluieren und zu überprüfen.
Die Ergebnisse sind auszuwerten und sollen in die Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen
und den Aufbau einer „Kultur der Achtsamkeit“ einfließen.
3. Der kirchliche Rechtsträger trägt dafür Sorge, dass das institutionelle Schutzkonzept bei einem
Vorfall sexualisierter Gewalt, bei strukturellen Veränderungen oder spätestens alle fünf Jahre
überprüft und gegebenenfalls angepasst wird.
4. Wenn es zu einem Vorfall sexualisierter Gewalt in seinem Zuständigkeitsbereich gekommen ist,
prüft der kirchliche Rechtsträger in Zusammenarbeit mit den Beteiligten, welche
Unterstützungsleistungen sinnvoll und angemessen sind. Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit
geschlechtsspezifische Hilfen zur Aufarbeitung für Einzelne wie für Gruppen auf allen Ebenen der
Institution notwendig sind.
5. Der kirchliche Rechtsträger stellt unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der
Beteiligten und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen die Information der
Öffentlichkeit sicher. Auf Wunsch berät die Pressestelle der Diözese oder des Spitzen- bzw.
Dachverbandes den Rechtsträger in solchen Fällen.
VI. Ausführungsbestimmungen zu $ 9 PrävO Aus- und Fortbildung
1. Die Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen sind arbeitsfeldbezogen zu definieren und
dienen der Sensibilisierung, der Vermittlung grundlegender Informationen zum Thema sexualisierte
Gewalt und der Erarbeitung eines fachlich-adäquaten Nähe-Distanz-Verhältnisses in der Arbeit mit
Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen. Die innere Haltung zu einem
respektvollen und wertschätzenden Umgang mit Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen
Erwachsenen soll durch die Auseinandersetzung mit den unter 8 9 Abs. 2 Präventionsordnung
genannten Themen gestärkt und weiter entwickelt werden. Das Ziel jeder Schulung ist auch die
Vermittlung von nötigen Interventionsschritten, die zur Handlungssicherheit bei Verdacht auf
sexualisierte Gewalt beitragen.
5
2. Der kirchliche Rechtsträger ist verpflichtet, alle Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen, die in
ihrer Arbeit Kontakt mit Kindern, Jugendlichen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
haben, gründlich über die Prävention gegen sexualisierte Gewalt zu informieren bzw. zu schulen.
3. Der kirchliche Rechtsträger differenziert bei den unterschiedlichen Personengruppen, welche
Intensität und Regelmäßigkeit in der Arbeit mit Minderjährigen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen
Erwachsenen besteht.
4. Der kirchliche Rechtsträger entscheidet anhand des arbeitsfeldspezifischen diözesanen
Curriculums, welche Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen in welchem Umfang geschult
werden.
« Mitarbeitende in leitender Verantwortung tragen Personal- und Strukturverantwortung.
Daher muss diese Personengruppe über eine Basisschulung hinaus im Rahmen ihrer
Verantwortungsbereiche geschult werden und Hilfestellungen vermittelt bekommen, wie
ein geeignetes Präventions- und Schutzkonzept für die Einrichtung erstellt, umgesetzt und
weiter entwickelt werden kann. Die Dauer und Intensität des Kontaktes mit Minderjährigen
bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ist nicht ausschlaggebend.
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Seite 42 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster
» Mitarbeitende mit einem intensiven, pädagogischen, therapeutischen, betreuenden,
beaufsichtigenden, pflegenden oder seelsorglichen Kontakt mit Minderjährigen bzw.
schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen müssen im Rahmen einer Intensivschulung
gründlich geschult werden.
* Nebenberuflich und ehrenamtlich Tätige mit einem regelmäßigen pädagogischen,
therapeutischen, betreuenden, beaufsichtigenden oder pflegenden Kontakt mit
Minderjährigen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen müssen im Rahmen einer
Basisschulung geschult werden. Ebenso sind Personen, die einen kurzzeitigen Kontakt mit
Übernachtung mit Minderjährigen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen haben,
im Rahmen einer Basisschulung zu schulen.
5. Der kirchliche Rechtsträger hat dafür Sorge zu tragen, dass die unterschiedlichen
Personengruppen informiert oder geschult werden und in einer angemessenen Frist (mindestens
alle fünf Jahre) an Fortbildungsveranstaltungen in diesem Bereich teilnehmen.
6. Zur Durchführung der entsprechenden Schulungsmaßnahmen sind dafür ausgebildete
Schulungsreferenten und Multiplikatoren berechtigt. Die Ausbildung erfolgt in speziellen
Qualifizierungsmaßnahmen in Verantwortung des Präventionsbeauftragten oder in eigener
Verantwortung des Rechtsträgers mit Zustimmung des Präventionsbeauftragten.
7. Auch Personen, die anderweitig ausgebildet wurden oder als Fachkräfte z.B. in Beratungsstellen
gegen sexuelle Gewalt arbeiten, können als Schulungsreferenten eingesetzt werden. Die
Anerkennung einer einschlägigen Qualifizierungs-maßnahme sowie evtl. entsprechende
Vorerfahrungen erfolgt durch den Präventionsbeauftragten.
8. Die regelmäßige Begleitung, Beratung, Fortbildung und Koordination der Schulungsreferenten
und Multiplikatoren liegt im Verantwortungsbereich des Präventionsbeauftragten.
VII. Ausführungsbestimmungen zu 8 12 Präventionsordnung Präventionsfachkraft
1. Jeder kirchliche Rechtsträger benennt mindestens eine geeignete Person, die aus der Perspektive
des jeweiligen Rechtsträgers eigene präventionspraktische Bemühungen befördert und die
nachhaltige Umsetzung der von der Präventionsordnung und den dazu erlassenen
Ausführungsbestimmungen vorgegebenen Maßnahmen unterstützt. Die Person kann ein
Mitarbeitender oder ehrenamtlich Tätiger sein; sie muss Einblick in die Strukturen des
Rechtsträgers haben. Die Bezeichnung lautet „Präventionsfachkraft“. Mehrere kirchliche
Rechtsträger können gemeinsam eine Präventionsfachkraft bestellen. Der kirchliche Rechtsträger
setzt den Präventionsbeauftragten der (Erz)Diözese über die Ernennung schriftlich in Kenntnis.
2. Als Präventionsfachkraft kommen Personen in Frage, die eine pädagogische, psychologische oder
beraterische Ausbildung bzw. Zusatzqualifikation abgeschlossen haben.
3. Die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme zur Präventionsfachkraft ist verpflichtend.
Während der Tätigkeit lädt der Präventionsbeauftragte, in Zusammenarbeit mit Spitzen- bzw.
Dachverbänden, zu Austauschtreffen und kollegialer Beratung ein. Der Rechtsträger trägt Sorge
dafür, dass die Präventionsfachkraft im angemessenen und erforderlichen Rahmen an den Treffen
teilnimmt.
4. Die Präventionsfachkraft übernimmt folgende Aufgaben:
e kennt die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen sowie interne und externe
Beratungsstellen und kann Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige darüber informieren;
® fungiert als Ansprechpartner für Mitarbeitende sowie ehrenamtlich Tätige bei allen Fragen
zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt;
e unterstützt den Rechtsträger bei der Erstellung und Umsetzung der institutionellen
Schutzkonzepte;
« bemüht sich um die Platzierung des Themas in den Strukturen und Gremien des
Rechtsträgers;
® berät bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten und
Maßnahmen für Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene aus Sicht der
Prävention gegen sexualisierte Gewalt;
« trägt mit Sorge dafür, dass bei Angeboten und Maßnahmen für Minderjährige und schutz-
oder hilfebedürftige Erwachsene qualifizierte Personen zum Einsatz kommen;
* benennt aus präventionspraktischer Perspektive Fort- und Weiterbildungs-bedarf;
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Seite 43 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster
e ist Kontaktperson vor Ort für den Präventionsbeauftragten der (Erz-)Diözese.
5. Die Durchführung der unter VI. Ausführungsbestimmungen zu 5 9 PrävO genannten Intensiv- und
Basisschulungen kann zum Aufgabenbereich gehören, wenn die benannte Person an einer
diözesanen Ausbildung zum Schulungsreferenten im Bereich Prävention von sexualisierter Gewalt
teilgenommen hat oder eine gleichwertige Ausbildung vorweisen kann.
VIN. Inkrafttreten
Diese Ausführungsbestimmungen treten zum 1. Mai 2014 in Kraft. Die Ausführungsbestimmungen
zur Präventionsordnung in der bisher geltenden Fassung (KA 2012, Art. 143) treten zum gleichen
Zeitpunkt außer Kraft.
Curriculum für die Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt von Kindern und Jugendlichen
im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster
Den Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt (Präventionsschulungen) im
Verantwortungsbereich des nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münsters liegt ein
verbindliches Schulungskonzept zugrunde. Die einzelnen Schulungsmaßnahmen setzen sich aus
unterschiedlich intensiven, thematisch-inhaltlichen Modulen zusammen, die eine
zielgruppengerechte Qualifizierung ermöglichen.
1. Ziele der Präventionsschulungen
Ziele der Präventionsschulungen mit Blick auf die Teilnehmer/innen sind:
- Die Teilnehmer/innen verfügen über rechtliches und fachliches (Basis-)Wissen zum
Thema Kindeswohlgefährdung, speziell zu sexualisierter Gewalt.
- Die Teilnehmer/innen sind sensibilisiert für Gefährdungsmomente, Hinweise und begünstigende
Situationen für sexualisierte Gewalt. Sie wissen um die Bedeutung von "
Macht bei der Ausübung von sexualisierter Gewalt, verhalten sich reflektiert, fachlich adäquat,
respektvoll und wertschätzend gegenüber Kindern und Jugendlichen.
- Die Teilnehmer/innen kennen (institutionelle) Präventionsmaßnahmen, sind handlungsfähig
bei Übergriffen, Verdachtsfällen und Grenzverletzungen. Sie wissen um Unterstützungs-
und Beratungsmöglichkeiten.
2. Inhalte der Schulungen
Abgestimmt auf die differenzierten Schulungsbedarfe der Zielgruppen nach den 8 2 Abs. 7 der
Präventionsordnung sind insbesondere folgende Themenbereiche in unterschiedlicher Intensität
zu behandeln:
1. Angemessenes Nähe- und Distanzverhältnis,
2. Strategien von Täterinnen und Tätern,
3. Psychodynamiken der Opfer,
4. Dynamiken in Institutionen sowie begünstigende institutionelle Strukturen,
5, Straftatbestände und weitere einschlägige rechtliche Bestimmungen,
6. Eigene soziale und emotionale Kompetenz,
7. Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,
8. Verfahrenswege bei Anzeichen von sexualisierter Gewalt,
9. Informationen zu notwendigen und angemessenen Hilfe für von sexualisierter Gewalt Betroffene,
ihre Angehörigen und die betroffenen Institutionen,
10. Sexualisierte Gewalt von Kindern und Jugendlichen untereinander.
Durch die Schulungsmaßnahmen soll eine innere Haltung aufgebaut werden, die zu einem
kompetenten Handeln befähigt.
Die Inhalte des Schulungskonzeptes sind in Form einer Arbeitshilfe aufbereitet. Die Arbeitshilfe
kann von den Rechtsträgern nach $ 1 Präventionsordnung für eigene Schulungen verwandt werden.
Unter Berücksichtigung der verbindlichen inhaltlichen Mindeststandards für die zu behandelnden
Themenbereiche können von den einzelnen Rechtsträgern nach Absprache mit der/dem
Präventionsbeauftragten auch eigene Schulungsmaßnahmen konzipiert und durchgeführt werden.
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Seite 44 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster
3. Umfang der Schulungen
Intensiv-Schulungen haben einen Umfang von zwölf Zeitstunden.
Mitarbeitende in leitender Verantwortung, tragen Personal- und Strukturverantwortung. Daher
muss diese Personengruppe über eine Basisschulung hinaus im Rahmen ihrer
Verantwortungsbereiche geschult werden und Hilfestellungen vermittelt bekommen, wie ein
geeignetes Präventions- und Schutzkonzept für die Einrichtung erstellt und umgesetzt werden
kann. Diese Bestimmung ist unabhängig von Dauer und Intensität des Kontaktes mit Minderjährigen
und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen.
Mitarbeitende mit einem intensiven, pädagogischen, therapeutischen, betreuenden,
beaufsichtigenden, pflegenden oder seelsorglichen Kontakt mit Minderjährigen oder schutz- und
hilfebedürftigen Erwachsenen müssen im Rahmen einer Intensiv-Schulung gründlich geschult
werden.
Basis-Schulungen haben einen Umfang von sechs Zeitstunden.
Nebenberuflich und ehrenamtlich Tätige mit einem regelmäßigen pädagogischen, therapeutischen,
betreuenden, beaufsichtigenden oder pflegenden Kontakt mit Minderjährigen und schutz- und
hilfebedürftigen Erwachsenen müssen im Rahmen einer Basis-Schulung geschult werden.
Ebenso sind Personen, die einen kurzzeitigen Kontakt mit Übernachtung mit Kindern und/oder
Jugendlichen haben zu schulen.
Alle anderen Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen, die sporadischen Kontakt mit Kindern
und/oder Jugendlichen haben, werden gründlich über das institutionelle Schutzkonzept des
Rechtsträgers informiert. In der Regel entspricht dies einem zeitlichen Umfang von drei Stunden.
Die Information über das Schutzkonzept des Rechtsträgers ist Aufgabe der Leitung. Diese kann die
Aufgabe an Mitarbeitende delegieren, die an einer Intensivschulung teilgenommen haben.
Der Rechtsträger entscheidet über den Umfang der Schulungen für seine Mitarbeitenden und
ehrenamtlich Tätigen anhand der folgenden Übersicht:
Intensivschulung
Basisschulung
Art der Tätigkeit
- Hauptamtlich-/ hauptberuflich Mit-
arbeitende
- Mitarbeitende mit Leitungsfunktion,
Personalverantwortung,
Ausbildungsverantwortung oder
Organisationsverantwortung
- Mitarbeitende mit pädagogischer,
therapeutischer, betreuender,
beaufsichtigender, pflegender oder
seelsorglicher Tätigkeit
- Tätigkeit als Berufs- oder Fachoberschul-
praktikant/in oder Praxissemestler/in
Intensität und Dauer
- regelmäßiger, täglicher oder mehrmals
wöchentlicher Kontakt
Übernachtung
Art der Tätigkeit
- nebenberufliche oder ehrenamtliche
Tätigkeit/ Mitarbeit
- Tätigkeit im Rahmen eines Vorpraktikums
oder Orientierungs-Praktikums
- Tätigkeit im Rahmen eines Bundes-
freiwilligendienst (BFD), Freiwilliges Soziales
Jahr (FS)), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
- Mitarbeitende mit pädagogischer,
therapeutischer, betreuender,
beaufsichtigender, pflegender oder
seelsorglicher Tätigkeit
Intensität und Dauer
- regelmäßiger Kontakt (ab mindestens 3
Monaten) oder kurzzeitiger Kontakt mit
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Seite 45 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster
4. Verantwortung
Die Verantwortung, bzw. Federführung für die (regionale) Koordination, Ausgestaltung und
Abstimmung der Schulungsangebote liegt bei den von den jeweiligen Schulungsanforderungen
betroffenen Arbeitsbereichen (Hauptabteilungen) im Bischöflichen Generalvikariat.
5. Referenten/Referentinnen für Präventionsschulungen
Die Ausbildung der autorisierten Fachkräfte für Präventionsschulungen hat einen zeitlichen Umfang
von mindestens zwölf Zeitstunden. Autorisierte Fachkräfte für Präventionsschulungen können
Intensivschulungen und Basisschulungen leiten.
Ausschließlich für die Basisschulungen in der Kinder- und Jugendarbeit werden zusätzlich
Teamer/innen für Präventionsschulungen ausgebildet. Die Ausbildung erfolgt in der
Durchführungsverantwortung der Hauptabteilungen des Bischöflichen Generalvikariats durch
Fachkräfte aus der Beratungs- bzw. Präventionsarbeit oder durch erfahrene Fachkräfte für
Präventionsschulungen. Sie hat einen zeitlichen Umfang von mindestens zwölf Zeitstunden.
Alle Fachkräfte für Präventionsschulungen und Teamer/innen für Präventionsschulungen müssen
während ihrer Ausbildung oder vor ihrer Ausbildung an einer Präventionsschulung teilgenommen
haben.
Schulungsreferenten/innen verpflichten sich vier (zwölfstündige oder sechsstündige) Schulungen
innerhalb von zwei Jahren durchzuführen. Sie müssen innerhalb von zwei Jahren an einer
Fortbildungsveranstaltung der Stabsstelle Prävention teilnehmen.
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Seite 46 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster
Anlage 3. Fragenkatalog zur Analyse der Risiko- und Schutzfaktoren (AGE/Bistum
Münster)
Fragestellungen für eine Analyse von Risiko- und Schutzfaktoren
1. Fragestellungen zur Zielgruppe
- Mit welcher Zielgruppe arbeiten wir?
- Bestehen Macht - und Abhängigkeitsverhältnisse?
- Welche 1:1 Situationen gibt es in der Betreuung/ Beratung?
- Wie wird der Austausch unter den MitarbeiterInnen für eine Gruppe von (gemeinsamen)
Schutzbefohlenen gewährleistet?
- Entstehen besondere Vertrauensverhältnisse?
- Bestehen besondere Gefahrenmomente (z.B. besondere Altersgruppen)?
- Gibt es besondere Wohn- Transportsituationen, welche Risiken können sie beinhalten?
- Gibt es bauliche Gegebenheiten, die Risiken bergen?
- Wie wird die Privatsphäre der Kinder/Jugendlichen/erwachsenen Schutzbefohlenen geschützt?
- Gibt es ein Beschwerdesystem für Kinder und Jugendliche? An wen können Sie sich bei
Grenzverletzungen wenden? Wie ist das Beschwerdesystem strukturiert? Wem ist es bekannt?
- Wie erleben Kinder/ Jugendliche unseren Fachdienst, unsere Einrichtung, uns als MitarbeiterInnen?
2. Fragestellungen zur Struktur
- Sind die Aufgaben, Kompetenzen, Rollen von Führungskräften und Mitarbeiterinnen klar definiert
und verbindlich delegiert?
- Welche Organisations-, Ablauf- und Entscheidungsstrukturen gibt es?
- Sind die Entscheidungsstrukturen und Hierarchien für alle transparent?
- Übernimmt die Leitung auch bei Fehlverhalten ihre Verantwortung?
- Gibt es eine offene Kommunikations- und Streitkultur?
- Gibt es eine offene Fehlerkultur?
- Wie einsehbar wird in der Einrichtung gearbeitet?
- Welche Bedingungen, Strukturen oder Arbeitsabläufe können aus Tätersicht bei der Planung und
Umsetzung von Taten genutzt werden?
- Wie sichtbar ist die einzelne Mitarbeiterin mit ihrer Arbeit für Kolleginnen und Kollegen. Welche
Verhaltensweisen sind angemessen, welche nicht?
- Wie ist die Kommunikation und Kooperation mit Erziehungsberechtigten bzw. anderen
Betreuungspersonen organisiert?
- Welche Kommunikationswege gibt es in der Einrichtung, dem Fachdienst. Sind sie transparent oder
leicht manipulierbar?
3. Kultur der Einrichtung/ Haltung der Mitarbeiterinnen/ Konzept
- Gibt es für den Umgang mit Kindern/Jugendlichen/Schutzbefohlenen ein Regelwerk, einen
Verhaltenskodex? Wenn ja, wer ist darüber informiert?
- Gibt es Regeln für den angemessenen Umgang mit Nähe und Distanz oder ist dies den einzelnen
Beschäftigten überlassen?
- Gibt es Fachwissen über das Thema sexualisierte Gewalt auf allen Ebenen der Organisation?
- Gibt es nicht aufgearbeitete Vorerfahrungen mit sexualisierter Gewalt?
- Hat die Einrichtung, der Fachdienst ein klares pädagogisches Konzept für die Arbeit mit Kindern /
Jugendlichen/ Schutzbefohlenen?
- Gibt es darin konkrete Handlungsanweisungen an die Mitarbeitenden was im pädagogischen
Umgang erlaubt ist und was nicht? Z. B: dürfen Kinder mit nach Hause genommen werden?
Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 | Seite 46
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Seite 47 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster
- Wie wird mit Körperkontakt und Berührungen umgegangen? Wie ist die Privatsphäre von Kindern
und Jugendlichen und von Mitarbeitenden definiert? Wird sexualisierte Sprache toleriert?
- Gibt es ein verbindliches Interventionskonzept, wenn doch etwas passiert?
- Gibt es bereits Präventionsansätze, die in der täglichen Arbeit verankert sind?
Quellen: Bistum Köln, AGE Münster
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Managementprozesse | | itung Familienhilfen | Datum: _ 03.2021
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Seite 48 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster
Anlage 4. Leitfaden bei Vorstellungsgesprächen/Erstgespräch mit Ehrenamtlichen
(Bistum Münster)
präventi\ Sn
Im bistum münster
Leitfaden mit präventionsrelevanten Fragen für das Vorstellungsgespräch /
" Erstgespräch mit Ehrenamtlichen
Allgemein:
Was gefällt Ihnen an der Arbeit mit Kindern/Jugendlichen?
Y Was sind Ihre Stärken und Schwächen in Bezug auf die Arbeit mit Kindern/Jugendlichen?
Was sind beliebte Aufgaben? Was weniger beliebte?
Einstieg in das Thema:
Darstellung der derzeitigen Situation
« Aufgabe der katholischen Kirche, aus den Missbrauchsfällen der Vergangenheit zu lemen
« Hinweise auf die Präventionsordnung geben
« Kindern und Jugendlichen Schutz bieten
= Mitarbeitende übernehmen Verantwortung zur Prävention sexualisierter Gewalt
Haben Sie schon mal etwas über die Präventionsarbeit im Bistum Münster/in unserer Pfarrei
gehört, sich darüber informiert oder Fragen dazu?
Haben Sie Erfahrungen in der Präventionsarbeit oder Ideen dazu, was diese in der Arbeit/für Ihre
Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen bedeuten könnte?
Was bedeutet für Sie professionelle Nähe und Distanz? Wie haben Sie diese ggf. in Ihrer vorheri-
gen Tätigkeit gestaltet und was wäre Ihnen bezogen auf Ihr zukünftiges Tätigkeitsfeld wichtig?
Praxisbeispiele anführen, welche Ihnen z.B. die Leitungen aus den verschiedenen Tätigkeitsfel-
dern Ihrer Pfarrei zur Verfügung stellen (z.B. Wie würden Sie sich verhalten, wenn: ...sich zwei
Kinder in der Kita schupsen und Schimpfwörter „fliegen“; ...Eltern Sie auffordern, während der
Ferienfreizeit darauf zu achten, dass ihre 15jährige Tochter nicht rumknutscht; ...Sie beobachten,
dass ein Kollege/eine Kollegin sich einem Kind/Jugendlichen für Ihr Empfinden unangemessen
nähert.)
Institutlonelles Schutzkonzept
Information über das eigene institutionelle Schutzkonzept in Kürze
Hinweis/Erläuterung der damit verbundenen Voraussetzungen:
® Qualifizierung der Mitarbeitenden durch Teilnahme an einer Präventionsschulung
« Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
« Unterzeichnung von Selbstauskunftserklärung (Hauptamtliche) und Verhaltenskodex
(Haupt- und Ehrenamtliche)
« Bei Ehrenamtlichen die Frage nach z.B. einer Gruppenleitergrundschulung, Juleika 0.A.
« Hinweis, dass ein Arbeitsverhältnis/eine Tätigkeit erst unter Berücksichtigung dieser Vorga-
ben begonnen werden kann.
In Anlehnung an die Arbeitsmaterialien in den Bistümem NRW und Berlin aan
Ersteller: C. Feltkamp, | Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand | Lfd. Nr.: 1.7_K01 Seite 48
Managementprozesse | Et: Familienhilfen | Datum: 03.2021 Version: 02 von 54
Caritasverband für die Stadt Münster e.V, und angeschlossene Gesellschaften
Seite 49 Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Caritas Münster
Anlage 5. Schulungscurriculum Bistum Münster
Curriculum für die Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt von Kindern und
Jugendlichen im Bistum Münster
Den Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt (Präventionsschulungen) im
Verantwortungsbereich des nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münsters liegt ein
verbindliches Schulungskonzept zugrunde. Die einzelnen Schulungsmaßnahmen setzen sich aus
unterschiedlich intensiven, thematisch-inhaltlichen Modulen zusammen, die eine
zielgruppengerechte Qualifizierung ermöglichen.
1. Ziele der Präventionsschulungen
Ziele der Präventionsschulungen mit Blick auf die Teilnehmer/innen sind:
- Die Teilnehmer/innen verfügen über rechtliches und fachliches (Basis-)Wissen zum
Thema Kindeswohlgefährdung, speziell zu sexualisierter Gewalt.
- Die Teilnehmer/innen sind sensibilisiert für Gefährdungsmomente, Hinweise und begünstigende
Situationen für sexualisierte Gewalt. Sie wissen um die Bedeutung von
Macht bei der Ausübung von sexualisierter Gewalt, verhalten sich reflektiert, fachlich adäquat,
respektvoll und wertschätzend gegenüber Kindern und Jugendlichen.
- Die Teilnehmer/innen kennen (institutionelle) Präventionsmaßnahmen, sind handlungsfähig
bei Übergriffen, Verdachtsfällen und Grenzverletzungen. Sie wissen um Unterstützungs-
und Beratungsmöglichkeiten.
2. Inhalte der Schulungen
Abgestimmt auf die differenzierten Schulungsbedarfe der Zielgruppen nach den $ 2 Abs. 7 der
Präventionsordnung sind insbesondere folgende Themenbereiche in unterschiedlicher Intensität
zu behandeln:
1. Angemessenes Nähe- und Distanzverhältnis,
2. Strategien von Täterinnen und Tätern,
3. Psychodynamiken der Opfer,
4. Dynamiken in Institutionen sowie begünstigende institutionelle Strukturen,
5. Straftatbestände und weitere einschlägige rechtliche Bestimmungen,
6. Eigene soziale und emotionale Kompetenz,
7. Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,
8. Verfahrenswege bei Anzeichen von sexualisierter Gewalt,
9. Informationen zu notwendigen und angemessenen Hilfe für von sexualisierter Gewalt Betroffene,
ihre Angehörigen und die betroffenen Institutionen,
10. Sexualisierte Gewalt von Kindern und Jugendlichen untereinander.
Durch die Schulungsmaßnahmen soll eine innere Haltung aufgebaut werden, die zu einem
kompetenten Handeln befähigt.
Die Inhalte des Schulungskonzeptes sind in Form einer Arbeitshilfe aufbereitet. Die Arbeitshilfe
kann von den Rechtsträgern nach 5 1 Präventionsordnung für eigene Schulungen verwandt werden.
Unter Berücksichtigung der verbindlichen inhaltlichen Mindeststandards für die zu behandelnden
Themenbereiche können von den einzelnen Rechtsträgern nach Absprache mit der/dem
Präventionsbeauftragten auch eigene Schulungsmaßnahmen konzipiert und durchgeführt werden.
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3. Umfang der Schulungen
Intensiv-Schulungen haben einen Umfang von zwölf Zeitstunden.
Mitarbeitende in leitender Verantwortung, tragen Personal- und Strukturverantwortung. Daher
muss diese Personengruppe über eine Basisschulung hinaus im Rahmen ihrer
Verantwortungsbereiche geschult werden und Hilfestellungen vermittelt bekommen, wie ein
geeignetes Präventions- und Schutzkonzept für die Einrichtung erstellt und umgesetzt werden
kann. Diese Bestimmung ist unabhängig von Dauer und Intensität des Kontaktes mit Minderjährigen
und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen.
Mitarbeitende mit einem intensiven, pädagogischen, therapeutischen, betreuenden,
beaufsichtigenden, pflegenden oder seelsorglichen Kontakt mit Minderjährigen oder schutz- und
hilfebedürftigen Erwachsenen müssen im Rahmen einer Intensiv-Schulung gründlich geschult
werden.
Basis-Schulungen haben einen Umfang von sechs Zeitstunden.
Nebenberuflich und ehrenamtlich Tätige mit einem regelmäßigen pädagogischen, therapeutischen,
betreuenden, beaufsichtigenden oder pflegenden Kontakt mit Minderjährigen und schutz- und
hilfebedürftigen Erwachsenen müssen im Rahmen einer Basis-Schulung geschult werden.
Ebenso sind Personen, die einen kurzzeitigen Kontakt mit Übernachtung mit Kindern und/oder
Jugendlichen haben zu schulen.
Alle anderen Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen, die sporadischen Kontakt mit Kindern
und/oder Jugendlichen haben, werden gründlich über das institutionelle Schutzkonzept des
Rechtsträgers informiert. In der Regel entspricht dies einem zeitlichen Umfang von drei Stunden.
Die Information über das Schutzkonzept des Rechtsträgers ist Aufgabe der Leitung. Diese kann die
Aufgabe an Mitarbeitende delegieren, die an einer Intensivschulung teilgenommen haben.
Der Rechtsträger entscheidet über den Umfang der Schulungen für seine Mitarbeitenden und
ehrenamtlich Tätigen anhand der folgenden Übersicht:
Intensivschulung
Art der Tätigkeit
- Hauptamtlich-/ hauptberuflich Mit-
arbeitende
- Mitarbeitende mit Leitungsfunktion,
Personalverantwortung,
Ausbildungsverantwortung oder
Organisationsverantwortung
- Mitarbeitende mit pädagogischer,
therapeutischer, betreuender,
beaufsichtigender, pflegender oder
seelsorglicher Tätigkeit
- Tätigkeit als Berufs- oder Fachoberschul-
praktikant/in oder Praxissemestler/in
Intensität und Dauer
- regelmäßiger, täglicher oder mehrmals
wöchentlicher Kontakt
Basisschulung
Art der Tätigkeit
- nebenberufliche oder ehrenamtliche
Tätigkeit/ Mitarbeit
- Tätigkeit im Rahmen eines Vorpraktikums
oder Orientierungs-Praktikums
- Tätigkeit im Rahmen eines Bundes-
freiwilligendienst (BFD), Freiwilliges Soziales
Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
- Mitarbeitende mit pädagogischer,
therapeutischer, betreuender,
beaufsichtigender, pflegender oder
seelsorglicher Tätigkeit
Intensität und Dauer
- regelmäßiger Kontakt (ab mindestens 3
Monaten) oder kurzzeitiger Kontakt mit
Übernachtung
Ersteller: C. Feltkamp,
Leitung Familienhilfen
Managementprozesse
Datum:
Freigabe: T. Schlickum, S. Koppers, Vorstand
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Version: 02
03.2021
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4. Verantwortung
Die Verantwortung, bzw. Federführung für die (regionale) Koordination, Ausgestaltung und
Abstimmung der Schulungsangebote liegt bei den von den jeweiligen Schulungsanforderungen
betroffenen Arbeitsbereichen (Hauptabteilungen) im Bischöflichen Generalvikariat.
5. Referenten /Referentinnen für Präventionsschulungen
Die Ausbildung der autorisierten Fachkräfte für Präventionsschulungen hat einen zeitlichen Umfang
von mindestens zwölf Zeitstunden. Autorisierte Fachkräfte für Präventionsschulungen können
Intensivschulungen und Basisschulungen leiten.
Ausschließlich für die Basisschulungen in der Kinder- und Jugendarbeit werden zusätzlich
Teamer/innen für Präventionsschulungen ausgebildet. Die Ausbildung erfolgt in der
Durchführungsverantwortung der Hauptabteilungen des Bischöflichen Generalvikariats durch
Fachkräfte aus der Beratungs- bzw. Präventionsarbeit oder durch erfahrene Fachkräfte für
Präventionsschulungen. Sie hat einen zeitlichen Umfang von mindestens zwölf Zeitstunden.
Alte Fachkräfte für Präventionsschulungen und Teamer/innen für Präventionsschulungen müssen
während ihrer Ausbildung oder vor ihrer Ausbildung an einer Präventionsschulung teilgenommen
haben.
Schulungsreferenten/innen verpflichten sich vier (zwölfstündige oder sechsstündige) Schulungen
innerhalb von zwei Jahren durchzuführen. Sie müssen innerhalb von zwei Jahren an einer
Fortbildungsveranstaltung der Stabsstelle Prävention teilnehmen.
Leitung Familienhilfen_| Datum: 03.2021 Version: 02 von 54
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Anlage 6. Anerkannte Themen für Vertiefungsschulungen (Bistum Münster)
Als Vertiefungsveranstaltung anerkannte Themen
Laut den Ausführungsbestimmungen zur Präventionsordnung* bedarf es 5 Jahre nach der ersten
Präventionsschulung einer Form der Fortbildung bzw. Vertiefung der Thematik.
Im Folgenden finden Sie eine Liste von Themen, die im Rahmen der Prävention sexualisierter
Gewalt
von den Präventionsbeauftragten der NRW-{Erz-)Bistümer anerkannt sind.
Ob darüber hinaus Themen und Inhalte für eine Vertiefungsveranstaltung anerkannt werden, ist
mit dem/der jeweiligen Präventionsbeauftragten abzustimmen.
1. Resilienz
" Kinderrechte/ Jugendrechte
Nähe und Distanz
Inklusion, Integration in Bezug auf das Thema sexualisierte Gewalt
2. Qualifizierter Umgang mit dem Thema Sexualität
= Sprachfähigkeit
= psychosexuelle Entwicklung von Kindern und jugendlichen
" Sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen
" Sexuelle Vielfalt
3. Kultur der Achtsamkeit
Schutz- und Präventionskonzepte: Inhalte und Umsetzung
"= Interkulturelle Aspekte in der Präventionsarbeit
" Partizipation, Beteiligungsformen für unterschiedliche Zielgruppen
"= Bausteine des Institutionellen Schutzkonzeptes .
" Wiederholung/Vertiefung der Grundschulungen
4. Krisenintervention und Konfliktmanagement
"= Beschwerdemanagement
"= Notfallplan, Handlungsleitfäden
"= Verfahrenswege
" Fit fürs Erstgespräch - Gesprächsführung im Umgang mit Betroffenen
5. Team- und Organisationsentwicklung
Teamkultur, Teamkommunikation in Bezug auf das Thema sexualisierte Gewalt
"» Teamführung und Leitung in Bezug auf das Thema sexualisierte Gewalt
6. Soziale Medien
" Umgang mit Bildaufnahmen, Bild- und Persönlichkeitsrechte
" Respektvoller Umgang in den Medien
Übergriffige Kommunikation
(Cyber-)Mobbing, Sexting
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7. Öffentlichkeitsarbeit
® Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Krisen- und Notsituationen
= ISK „...in geeigneter Weise veröffentlichen...“
"= 8. Vertiefung der Grundlagen
"= Macht und Gewalt, Gender
= Täter/-innen und ihre Strategien
9. Methoden
= TZI, Gesprächsführung - Elternarbeit
= Coaching, kollegiale Beratung
10. Projekte
" Ausstellungen, Theater mit pädagogischem Begleitprogramm
e Vi. Ausführungsbestimmungen zu 5 9 PrävO Aus-und Fortbildung
Der kirchliche Rechtsträger hat dafür Sorge zu tragen, dass die unterschiedlichen Personengruppen
informiert oder geschult werden und in einer angemessenen Frist (mindestens alle fünf Jahre) an
Fortbildungsveranstaltungen in diesem Bereich teilnehmen.
Quelle:
Fachstelle 101 - Prävention sexualisierter Gewalt, Domplatz 27, 48143 Münster, Tel.: 0251/495-6360,
Email: praevention@bistum-muenster.de, Homepage: www.praevention-im-bistum-muenster.de
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Anlage 7. Grundlegende Fragen und Anregungen für die alltägliche Arbeit
(Arbeitshilfe ISK Bistum Münster)
präventi®> n
im blstum münster
Grundlegende Fragen und Anregungen für die alltägliche Arbeit:
1. 1. Fragen und Anregungen für die Auswahl von Methoden, Übungen, Materialien und Medien:
Was setzen wir mit welchem Ziel/welchen Zielen ein?
- Achten wir darauf, dass sie eine positive Grundhaltung den Kindern und Jugendlichen gegenüber
vermitteln und diese stärken? Wenn ja, wie stellen wir dies sicher?
- Passt die Auswahl zur Gruppe (Alter, Geschlecht, Vertrautheit) und zum Kontext, in dem ich sie ein-
setze (Zeitbedarf, regelmäßige Gruppenstunde oder einmaliges Treffen, verpflichtende oder freiwil-
lige Veranstaltung ...)?
- Achten wir bei der Auswahl darauf, dass die Inhalte, Botschaften bzw. die Umsetzung grenzachtend
und respektvoli sind?
- Wie ermöglichen wir Freiwilligkeit sowie die Möglichkeit des Ausstiegs mitten in der Methode/Übung
auch vor dem Hintergrund von Gruppendruck, sich nicht trauen, Mehr- und Minderheiten? Ermögli-
chen wir alternative Aufgaben/Möglichkeiten?
- Welche Sinne sprechen wir mit unserer Auswahl an?
- Ermöglichen wir den Kindern und Jugendlichen Erlebnis- und Erfahrungsräume, in denen sie sich
ausprobieren können? Wie gelingt uns das?
- Haben wir die Auswahl vorab im Team besprochen, ausprobiert, bewertet und reflektiert?
- Fühlen wir uns in der Anmoderation und Durchführung kornpetent und sicher? Wenn nicht, was be-
nötigen wir ggf.?
- Bei welchen Methoden/Übungen ist eine vorherige Durchführung als Team sinnvoll?
- Wie geben wir den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, Lob und Kritik bzw. auch unterschied-
liche Meinungen zu äußern?
- Wie geben wir Kindern und jugendlichen die Möglichkeit, zur Methode/Übung/zum Material/
Medium eine Rückmeldung zu geben/Gefühle mitzuteilen? ...
2. Mögliche Inhalte /Botschaften für Maßnahmen zur Stärkung:
Die im Folgenden genannten Inhalte/Botschaften sind exemplarisch zu verstehen und können ggf.
erweitert werden. Zentral ist, dass sie Kinder und Jugendliche stärken. Zur Umsetzung eignen sich alters-
gerechte"Bücher, Methoden, Spiele, Filme, Internetseiten sowie Broschüren, die zum Mitmachen, Sensi-
bilisieren, Austauschen und Reflektieren einfaden.
- Vertrauen in und Umgang mit eigene{n) Gefühle{n) (lachen, weinen, traurig sein, glücklich sein ... -
wie ich mich gerade fühle, weiß ich am besten)
- Kultur der Achtsamkeit und des Vertrauens im Miteinander
- Förderung der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- gute und schlechte Geheimnisse (das ist kein Petzen)
- anderen helfen und sich Hilfe holen
- jaund Nein sagen dürfen
- ich und mein Körper
- Liebe, Freundschaft, Sexualität
- Stärkung der Persönlichkeit/des Selbstwertes
- Förderung von Partizipation (Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht z.B. Kinderparlament, bei Pro-
grammentwicklung Wünsche einbeziehen, ...}
- Wissen um die eigenen Rechte (z.B. auf Wissen, Beschwerde, Unversehrtheit...)
- respektvoller Umgang
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Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und angeschlossene Gesellschaften
Anlage 8.2_Villa_Luna_Konzept_südl.Hiltruper_Str
71710 Zeichen
Pädagogische
Rahmenkonzeption
zur Bewerbung um eine
Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung
südlich Hiltruper Straße im Stadtteil Angelmodde
Die vorliegende pädagogische Rahmenkonzeption gilt als länderübergreifende
Handlungsrichtlinie für die Villa Luna Kindertagesstätten und wird regelmäßig den
Bedingungen der Länder sowie dem Bedarf angepasst.
PQ/Stand: 04. August 2021
- 1 -
Inhalt
1. Der Träger ................................................................................................................. - 1 -
1.1. Ethische Haltung & Werte .......................................................................................... - 1 -
1.2. Bild vom Kind ............................................................................................................. - 2 -
2. Pädagogische Qualität ............................................................................................. - 3 -
2.1. Bildungsbereich Gesundheit ................................................................................ - 3 -
a) Ernährung ........................................................................................................... - 3 -
b) Physisches und psychosoziales Wohlbefinden .................................................... - 3 -
b) Motorik ................................................................................................................ - 4 -
2.2. Bildungsbereich Kommunikation ................................................................................ - 4 -
2.3. Bildungsbereich ‚Personale & interpersonale Kompetenz‘ ................................... - 5 -
2.4. Bildungsbereich ‚Schulfähigkeit‘ .......................................................................... - 6 -
2.5. Bildungsbereich ‚Kreativität und Musik‘ ............................................................... - 6 -
2.6. Bildungsbereich ‚Naturwissenschaften‘ ............................................................... - 6 -
2.7. Bildungsbereich ‚Medienkompetenz‘ ................................................................... - 7 -
2.8. Methoden in der Praxis ....................................................................................... - 7 -
a) Partizipation & teiloffene Arbeit............................................................................ - 7 -
b) Das Freispiel ....................................................................................................... - 9 -
2.9. Integration, Migration und Inklusion ..................................................................... - 9 -
2.10. Gender und geschlechterspezifische Pädagogik ............................................... - 10 -
3. Bildungspartnerschaften ....................................................................................... - 11 -
3.1. Bildungspartnerschaft mit Eltern ............................................................................... - 11 -
3.2. Eingewöhnung der Familien in die Kindertagesstätte ............................................... - 11 -
3.3. Interner Übergang von der Krippe in die Elementargruppe ....................................... - 12 -
3.4. Übergang vom Kindergarten zur Grundschule .......................................................... - 12 -
3.5. Kommunikationsmanagement .................................................................................. - 12 -
4. Sozialraumorientierung, Kooperation und Vernetzung ....................................... - 13 -
5. Qualitätsmanagement ............................................................................................ - 14 -
5.1. Kinderschutzkonzept ................................................................................................ - 14 -
5.2. Bildungsdokumentation ............................................................................................ - 15 -
a) Die Karteikarten........................................................................................................ - 15 -
b) Das Portfolio ............................................................................................................. - 15 -
c) Der Entwicklungsbaum ............................................................................................. - 16 -
d) Die Entwicklungsgespräche ..................................................................................... - 17 -
e) Die Portfoliowoche ................................................................................................... - 17 -
5.3. Personalmanagement Träger ................................................................................... - 17 -
a) Fachberatung Qualitätsleitung ........................................................................... - 17 -
- 2 -
b) Human Resources............................................................................................. - 17 -
5.4. Personalmanagement Kita-Leitungen ....................................................................... - 18 -
a) Jour Fixe ........................................................................................................... - 18 -
b) General Meeting ................................................................................................ - 18 -
c) Leitungstagung .................................................................................................. - 18 -
d) Klausurtagung ................................................................................................... - 18 -
5.5. Personalmanagement pädagogischer Mitarbeiter ..................................................... - 18 -
a) Team-/Konzeptionstage .................................................................................... - 18 -
b) Große Dienstbesprechungen ............................................................................ - 18 -
c) Kleinteamsitzung (Vorbereitungszeit) ................................................................ - 18 -
d) Fortbildungen .................................................................................................... - 19 -
e) Ausbildung von Fachkräften .............................................................................. - 19 -
f) Auditierung/Evaluation ...................................................................................... - 19 -
6. Rahmenbedingungen ............................................................................................. - 19 -
6.1. Raumgestaltung ....................................................................................................... - 19 -
6.2. Leistungsübersicht ................................................................................................... - 20 -
6.3. Öffnungs- und Schließzeiten .................................................................................... - 20 -
7. Kontakt .................................................................................................................... - 21 -
Literaturverzeichnis ...................................................................................................... - 22 -
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Rahmenkonzeption die männliche
Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies soll keinesfalls
eine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts implizieren, sondern ist im Sinne der sprachlichen
Vereinfachung als geschlechtsneutrale Formulierung zu verstehen.
- 1 -
1. Der Träger
Inspiriert durch ausländische Kindertagesstätten setzte sich Dr. Jürgen Reul das Ziel, Kindern
und Eltern auch in Deutschland eine qualitativ hochwertige und zugleich zeitlich flexible
Kinderbetreuung zu bieten. Die ersten zwei Villa Luna Kindertagesstätten öffneten 2005 ihre
Türen und seitdem verschaffen unsere bilingualen Einrichtungen Kindern im Alter von 4 Mo-
naten bis zum Schuleintritt vielfältige Erfahrungs- und Entwicklungsspielräume.
Die Bedürfnisse von Kindern und Eltern stehen bei uns jederzeit gleichermaßen im Vor-
dergrund: Getreu dem Motto „Ein guter Start währt ein Leben lang!“ erkennen unsere kompe-
tenten und einfühlsamen Fachkräfte die Talente und Stärken der Kinder frühzeitig und können
diese – u.a. bedingt durch kleine Gruppen und den erhöhten Fachkraftschlüssel – gezielt för-
dern. Neben den Aspekten der Pädagogik und der bilingualen Betreuung auf Deutsch und
Englisch liegen uns die flexiblen Betreuungszeiten am Herzen, die unseren modernen gesell-
schaftlichen Gegebenheiten gerecht werden und so Beruf und Familie vereinbar machen. In
diesem Zusammenhang stellt Villa Luna auch maßgeschneiderte Firmenkontingente für Mit-
arbeiter von kooperierenden Unternehmen bereit, was unsere Kindertagestätten für Eltern und
Unternehmen gleichermaßen interessant macht.
Entwicklung des Unternehmens:
2005 Eröffnung in Aachen und Düsseldorf-Flehe
2008 Eröffnung in Düsseldorf-Grafenberg
2009 Partnerschaft und Joint Venture mit der Klett-Gruppe
2010 Eröffnung in Frankfurt-Sachsenhausen – 2017 Übergabe an einen regionalen Träger
2011 Eröffnung in Prag (Tschechien) – 2018 Übergabe an einen regionalen Träger
2012 Eröffnung in Düsseldorf-Südring und in Hamburg-Winterhude
2013 Eröffnung in Köln und Hannover
2014 Eröffnung in Berlin-Charlottenburg
Heute betreibt die Villa Luna acht Kindertagesstätten in vier Bundesländern. Weitere Standorte
sind in Planung.
Qualität und Fachkompetenz haben für uns einen hohen Stellenwert. Daher auditieren wir
unsere Einrichtungen in einem 2-Jahres-Rhythmus. In Berlin findet dies zusätzlich zur exter-
nen Evaluation des Senats statt.
Gleichzeitig evaluiert die Klett Gruppe als renommiertes Bildungsunternehmen und Mutterun-
ternehmen der Villa Luna Kindertagesstätten regelmäßig die Qualität unserer Abteilungen und
pädagogischen Arbeit an den Standorten.
1.1. Ethische Haltung & Werte
Grundsätzlich sind die Wertvorstellungen in jeder Gesellschaft unterschiedlich. Bei Villa Luna
legen wir Wert auf eine offene Haltung zur Interkulturalität. Diese wird vor allem durch Fa-
milien verschiedener Herkunft geprägt, die sich aufgrund des bilingualen Sprachangebots bei
uns besonders wohlfühlen. Sowohl Eltern und Kinder mit unterschiedlichen kulturellen Wurzeln
als auch unsere englischsprachigen Mitarbeiter bereichern das Zusammenleben bei Villa Luna
z.B. durch das Einbringen von internationalen Festen, landestypischen Speisen oder anderen
Kulturgütern. So erleben Kinder bei Villa Luna schon früh Toleranz und Weltoffenheit.
- 2 -
Die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Familien stehen in den Villa Luna Kindertages-
stätten im Mittelpunkt. Gemeinsam mit den Eltern sorgen wir für eine gesunde Entwicklung,
Ernährung und Anerkennung der Kinder.
Eine ausgeprägt positive Fehlerkultur ist zudem Teil des Villa Luna Alltags. Ohne Fehler gibt
es keine Weiterentwicklung, weshalb wir offen und konstruktiv miteinander und mit den even-
tuell geschehenen Fehlern umgehen. Wir sind ein lernendes Unternehmen, das sich ständig
weiterentwickelt. Dementsprechend werden die Normen und Regeln in den Einrichtungen re-
gelmäßig überarbeitet und den jeweiligen Bedürfnissen der Menschen im Haus angepasst.
Dabei werden so viele Ebenen wie möglich partizipativ eingebunden.
Umwelt- und Nachhaltigkeit leben wir in unseren Kindertagesstätten durch aktive Beteiligung
an Recyclingprozessen sowie durch die Bewusstseinsentwicklung für die Umwelt und deren
Pflege. Die Anzucht von Blühpflanzen für den Insektenerhalt sowie von Nutzpflanzen (z.B.
Erdbeeren) ist integriert. Zusätzlich zu Ausflügen aller Art gehen die Gruppen regelmäßig in
die Natur (z.B. in den Wald), um die Umwelt für unsere Kinder erfahrbar zu machen. In den
Häusern achten wir auf ressourcenorientierten Umgang mit Materialien und verwenden Re-
cyclingprodukte.
Höflichkeit und Freundlichkeit sowie das klare und direkte Ansprechen von Unstimmigkeiten
sind für uns selbstverständlich und sorgen für Authentizität und Sicherheit. Ehrlichkeit ist ein
Wert, der bei Villa Luna großgeschrieben wird. Wir können verschiedene Ansichten haben und
gleichzeitig wertschätzend miteinander umgehen und Kompromisse finden.
Durch Rituale im Alltag, wie dem gemeinsamen Morgenkreis oder bestimmten Melodien zum
Aufräumen, wird den Kindern Sicherheit vermittelt. Es ist uns wichtig, dass bei allen Beteilig-
ten Klarheit über die Abläufe besteht. Regeln, auf die sich mit Kindern oder Mitarbeitern geei-
nigt wurde, werden bis zum offiziellen Dementieren eingehalten. Gleichheit und Fairness im
Umgang miteinander haben ebenso einen hohen Stellenwert, wie Mitgefühl und Respekt vor
individuellen Unterschieden. Als moderne Einrichtung spielt die geschlechterbewusste Pä-
dagogik eine entscheidende Rolle in der kindlichen Bildung für uns.
Für die körperliche und seelische Unversehrtheit haben wir in unserem Schutzkonzept
klare Richtlinien entwickelt (vgl.5.1.). Zusätzlich tauschen sich die Pädagogen in kollegialen
Beratungen regelmäßig zu Themen des Kinderschutzes aus.
1.2. Bild vom Kind
„Kinder werden nicht erst zu Menschen, sie sind bereits welche." (Korczak, 1985)
Jedes Kind ist einzigartig und wächst in einem individuellen Familiensystem auf. Wir betrach-
ten das Kind stets ganzheitlich. Wir begegnen ihm auf Augenhöhe und nehmen seine Bedürf-
nisse ernst. Wertschätzend blicken wir auf die Stärken und das Potential des Kindes und holen
es dort ab, wo es steht. Wir geben ihm Raum für seine Entwicklung, ohne es einzuengen.
Dabei folgen wir der Begeisterung des Kindes und fördern seinen natürlichen Wissensdrang
gezielt. Wir lernen mit und von den Kindern. Unsere Kinder sind die Zukunft und wir behan-
deln sie respektvoll.
- 3 -
2. Pädagogische Qualität
Die Bildungsbereiche der Villa Luna Kindertagesstätten im Überblick:
Gesundheit: Ernährung & Motorik
Kommunikation: Sprachförderung & Immersion
Personale & interpersonale Kompetenz
Kreativität & Musik
Natur & Technik
Digitale Pädagogik
Schulvorbereitung
Integration & Inklusion
2.1. Bildungsbereich Gesundheit
a) Ernährung
Durch unser umfangreiches Ernährungskonzept unterstützen wir eine gesundheitsfördernde,
vollwertige Verpflegung und die Ernährungsbildung. Villa Luna bietet den Kindern, täglich ein
frisch zubereitetes Mittagessen. Dies wird möglichst in der hauseigenen Küche zubereitet.
Nicht in allen Einrichtungen ist es nicht möglich, eine eigene Küche zu betreiben. Hier legen
wir einen besonderen Wert auf die sorgfältige Auswahl von externen Lieferanten, damit wir
unseren Kindern weiterhin gesunde und vollwertige Mahlzeiten anbieten können. Wir verwen-
den hauptsächlich regionale und saisonale Produkte sowie weitestgehend Lebensmittel aus
biologischem Anbau. Villa Luna verzichtet in der Regel auf die Verwendung von Industriezu-
cker; Ausnahmen werden bei Feiern und Festen gemacht. Eine individuelle Anpassung der
Speisepläne und Rücksichtnahme bei Kindern mit Allergien ist selbstverständlich.
Villa Luna hat ein umfangreiches Ernährungskonzept entwickelt. Die Zusammensetzung der
Mahlzeiten orientiert sich an den laut DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung) in verschie-
denen Entwicklungsstufen empfohlenen Richtlinien für die verschiedenen kindlichen Altersstu-
fen. Gleichzeitig wird diesbezüglich eine pädagogische Handlungsempfehlung verschriftlicht.
Inhalt ist u.a., dass Kinder an Themen rund um die Ernährung beteiligt werden, indem sie z.B.
die Speisepläne mitgestalten dürfen und anschließend per Votum mitteilen können, wie es
ihnen geschmeckt hat. Unsere Kindertagesstätten werden derzeit von der DGE mit dem Zer-
tifikat „Fit Kid“ geprüft und ausgezeichnet.
Bei Villa Luna gibt es kindgerechtes Geschirr und Besteck, mit dem sich die Kinder selb-
ständig auftun und essen können. Da die Kost in getrennten Schalen angeboten wird, stellen
sich Kinder ihre Mahlzeit individuell zusammen. In Projekten probieren wir außerdem leckere
Rezepte aus und lernen in Zusammenarbeit mit unseren Köchen den Umgang mit und die
Zubereitung von Lebensmitteln kennen. Ernährungserziehung wird so zum aktiv ge- und er-
lebten Bildungsthema.
b) Physisches und psychosoziales Wohlbefinden
Ausschlaggebend für das Wohlbefinden jedes Kindes sind eine gesunde Physis und die geis-
tige Gesundheit. Um die Bedürfnisse der Kinder bestmöglich zu bedienen, sind wir im ständi-
gen Austausch mit Eltern und Kindern und gehen empathisch auf die Bedürfnisse der Familien
- 4 -
ein. Neben einer regelmäßigen Prophylaxe durch ansässige (Zahn-)Ärzte und Gesundheits-
ämter vermitteln wir bei Bedarf auch den Kontakt zu regionalen Beratungsstellen und Thera-
peuten.
Das Wohl der Kinder steht jederzeit im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit. Durch pädagogi-
sche Themen und Projekte ermutigen wir die Kinder, Mut zur Individualität zu haben und be-
stärken sie in ihrer Meinungsbildung und -äußerung. In Gesprächen mit den Kindern werden
gemeinsam Regeln für ein faires Miteinander abgestimmt. So findet schon früh eine empathi-
sche Bewusstseinsbildung und Gewaltprävention statt.
Die Abteilung für Arbeitssicherheit ist bei Villa Luna für das Controlling der Bereiche Unfallprä-
vention, Betriebssicherheit und Hygiene zuständig. Neben regelmäßigen TÜV-Prüfungen or-
ganisiert sie Schulungen in den Bereichen Erste Hilfe, Brandschutz und Sicherheit.
Unser Hygienekonzept schließt die jährliche Schulung aller pädagogischen und hauswirt-
schaftlichen Mitarbeiter ein. Zusätzlich zum detaillierten Reinigungsplan ist die Einhaltung der
HACCP Regelungen ein Standard in unseren Kindertagesstätten. Den Kindern und Eltern wird
im täglichen Ablauf die Wirksamkeit verschiedener Regelungen im Hygienebereich verdeut-
licht.
Auf Themenelternabenden informieren wir die Eltern außerdem zu den jeweils anstehenden
Präventionsprogrammen in unseren Kindertagesstätten.
b) Motorik
„Die Bewegung in den ersten Lebensjahren besitzt einen großen Anteil an der kognitiven,
emotionalen und sozialen Entwicklung des Kindes und damit auch auf die sprachlichen Aneig-
nungsprozesse. Bei einem Säugling, der über seine Sinnesorgane die Außenwelt wahrnimmt,
das Erlebte dann kognitiv verarbeitet und sich im Anschluss durch eine Bewegungshandlung
‚äußert‘, werden die neuronalen Zentren im Gehirn stimuliert und damit Nervenverbindungen
aufgebaut bzw. verstärkt. Diese Nervenverbindungen bilden die Grundlage für abstrakte und
symbolische Denkprozesse und damit auch für die Entwicklung der Sprache.“ (Buchner, 1997)
In unseren Einrichtungen stellen wir den Kindern genügend Raum und Zeit zur Verfügung,
sich selbst und ihre Umwelt wahrzunehmen. Wir gestalten unsere Räume ansprechend
und zu Bewegung motivierend. Um die rasante Entwicklung in den ersten drei Lebensjahren
adäquat zu unterstützen, legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Krippenräume. So sor-
gen wir für verschiedene Untergründe, Stufen (Podeste), Verstecke, Sprossenleitern, Schau-
keln, Höhlen, Materialien mit verschiedenen Oberflächen und unterschiedliche Lichtverhält-
nisse. Zudem werden für die jeweilige Altersstufe explizite Bewegungsangebote in unseren
Turnhallen oder im Freien angeboten. Im Elementarbereich erhalten die Kinder zusätzlich
flexible Materialangebote, die ihre Kreativität und Feinmotorik weiter ausbilden.
Ein besonders beliebter Bewegungsimpuls für Mitarbeiter, Eltern und Kinder sind gemeinsame
Sportfeste oder die Teilnahme an Firmenläufen.
2.2. Bildungsbereich Kommunikation
a) Sprachförderung
„Die Sprache ist der Schlüssel zur Welt.“ (Humbolt, 1767-1835)
- 5 -
Der Spracherwerb ist ein umfassender Prozess in der Entwicklung der Kinder. Grundlage ist
die sozial-emotionale Bindung zur Bezugsperson, denn Kinder haben ein natürliches Bedürf-
nis zu kommunizieren. Bei Villa Luna nutzen wir jede Bildungs- und Lernsituation sowie die
vielen alltäglichen Situationen, um die Kommunikationsfähigkeit der Kinder zu verbessern.
Dabei unterscheiden wir zwischen Sprachbildung und Sprachförderung.
Sprachbildung meint, dass die Kinder eine Vielfalt von Kommunikationsanregungen im Alltag
erhalten und so lernen, immer komplexere Zusammenhänge zu begreifen und auszudrücken.
Die pädagogischen Mitarbeiter nutzen dazu jede Gelegenheit, um mit den Kindern in den Di-
alog zu gehen, ihr Handeln kommunikativ zu begleiten und Sprachanregungen zu geben. Sie
verstehen sich als Sprachvorbild und passen ihr Sprachniveau der jeweiligen Entwicklungs-
stufe des Kindes an.
Sprachförderung meint eine individuelle Förderung des Kindes, wenn Defizite in der Kom-
munikationsfähigkeit festgestellt werden. Die pädagogischen Mitarbeiter sorgen dann, im All-
tag eingebettet, für gezielte Angebote, um die nächste Phase der Sprachentwicklung zu errei-
chen. Zur Einschätzung des Sprachstands, bedienen wir uns der sogenannten BaSik-Bögen
zum ‚begleitenden alltagsintegrierten Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertagesstätten‘
(Zimmer, BaSik, 2019). Die pädagogischen Fachkräfte werden in ihrer Dokumentation und in
der Förderung der Kinder durch benannte Sprachförderkräfte an ihrem Standort unterstützt.
Diese treffen sich regelmäßig im Arbeitskreis des Trägers ‚Alltagsintegrierte Sprachförderung‘,
um die Qualität der Angebote zu reflektieren und weiterzuentwickeln.
b) Immersion
Alle Kinder der Villa Luna lernen die englische Sprache nach Möglichkeit nach dem Immer-
sionsprinzip. An einem unserer Düsseldorfer Standorte wird aufgrund des Bedarfs zusätzlich
Chinesisch angeboten.
Das Immersionsprinzip baut auf dem Fakt auf, dass die Sprachbildung zweier Sprachen un-
kompliziert und zwanglos parallel geschehen kann, wenn Kinder vor dem vierten Lebensjahr
neben ihrer Muttersprache regelmäßig mit einer weiteren Sprache in Kontakt kommen. Die
zusätzliche Sprache wird in der gleichen Gehirnregion gespeichert, in der die Muttersprache
verankert ist. Nach dem vierten Lebensjahr werden neue Sprachen nur noch sukzessiv erwor-
ben. Bei Villa Luna tauchen die Kinder deshalb spielerisch in ein „Sprachbad“ ein: Englisch-
sprachige Mitarbeiter sprechen ausschließlich Englisch mit den Kindern (eine Person = eine
Sprache). Nebenbei vermitteln sie auch ein kulturelles Bewusstsein für ihre Herkunftsländer.
Auf diese Weise werden Offenheit, Toleranz und die Auffassungsgabe der Kinder gefördert.
Bezüglich der Intensität des Immersionsprogramms richten wir uns nach den Empfehlungen
des FMKS (Frühe Mehrsprachigkeit in Kitas und Schulen https://www.fmks-online.de/).
2.3. Bildungsbereich ‚Personale & interpersonale Kompetenz‘
Grundvoraussetzung für die gesunde Entwicklung eines Kindes ist die Qualität der es umge-
benden sozialen Beziehungen. Zudem gehören gut ausgebildete emotional-soziale Fähig-
keiten zu den Voraussetzungen für die Schulfähigkeit (vgl. 2.4). Durch die menschliche Inter-
aktion in der Kindertagesstätte lernen die Kinder sich selbst und andere mit ihren Möglichkei-
ten und Grenzen in der Gemeinschaft kennen, und lernen auch, diese zu akzeptieren. Ein
wichtiger Fokus liegt bei unserer pädagogischen Arbeit deshalb auf der Vermittlung von sozi-
alen Fähigkeiten. Zudem möchten wir den Kindern nahebringen, wie sie ihren Gefühlen Aus-
druck verleihen können. Indem unsere pädagogischen Mitarbeiter die Gefühlszustände be-
nennen, übernimmt das Kind mit der Zeit immer mehr Verantwortung für sich selbst und das
soziale Miteinander. Dabei entscheiden die Fachkräfte auf empathischer Ebene, ob es für das
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Kind wichtig ist, sich durchzusetzen oder Kompromisse einzugehen. Unsere Arbeit ist durch
den Leitsatz „Hilf mir, es selbst zu tun.“ (Montessori, 2005) geprägt. Wir zeigen den Kindern,
wie sie die Dinge selbst in die Hand nehmen können, und arbeiten lösungsorientiert an The-
men, die sie beschäftigen.
Das Entwickeln von sinnvollen Regeln in der Gemeinschaft geschieht in partizipativer Abstim-
mung zwischen den Erwachsenen und den Kindern. Dies gibt allen Beteiligten einen sozialen
Rahmen und stärkt die Sicherheit und das Selbstwertgefühl.
2.4. Bildungsbereich ‚Schulfähigkeit‘
Um als schulfähig erachtet zu werden, muss ein Kind körperlich-gesundheitliche, kognitive,
motivationale, soziale und emotionale Voraussetzungen erfüllen. Da wir im Alltag der Villa
Luna Kindertagesstätten vom ersten Tag an damit beginnen, diese Bereiche zu stärken, fängt
die Schulvorbereitung im weiteren Sinne bei uns schon in der Krippe an. Zusätzlich gibt es im
letzten Jahr vor der Einschulung ein Vorbereitungsjahr mit einem expliziten Vorschulpro-
gramm. Hier werden die Kinder im Alter zwischen 4 und 6 Jahren (je nach Einschulungszeit-
punkt) in Kleingruppen intensiv auf das schulische Lernen vorbereitet. Die Vorschulpädagogen
legen ihren Schwerpunkt je nach Förderbedarf der Gruppe/des Kindes individuell fest. Abge-
sehen davon arbeiten wir in Projekten, und die Kinder werden an der Auswahl der Themen
partizipativ beteiligt. So lernen sie Selbstwirksamkeit, ihre Neugier wird gestärkt, und die Kom-
munikationsfähigkeit wird ausgebaut. Durch verschiedene Angebote, in denen Kooperationen
gebildet werden, lernen die Kinder außerdem, Rücksicht aufeinander zu nehmen. Wichtig ist
uns darüber hinaus, die Frustrationstoleranz der Kinder zu schulen. Nicht zuletzt soll das
Villa Luna-Vorschulprogramm ein Verständnis von Formen, Mengen und Zeichen vermitteln,
ohne, dass wir schulischen Lernstoff vorwegnehmen. Vielmehr gehen wir – wann immer es
möglich ist – Kooperationen mit Grundschulen bzw. internationalen Schulen ein, und bauen
so wertvolle Brücken, die den Übergang von der Kindertagesstätte in die Schule erleichtern
(vgl. 4.).
2.5. Bildungsbereich ‚Kreativität und Musik‘
Die Villa Luna Kindertagesstätten bieten Kindern vielfältige Möglichkeiten, ihrer Kreativität
freien Lauf zu lassen. Zusätzlich zu den Kreativangeboten in den Gruppenräumen bieten ei-
nige Häuser ein Atelier/einen Projektraum, in dem weitere unterschiedliche Angebote statt-
finden. Der Fokus liegt hier auf der freien Gestaltung: Es wird prozessorientiert gearbeitet;
die Ergebnisse sind zweitrangig.
Einige Standorte verfügen zudem über einen sogenannten Malort (Stern, 1998), der durch
eine zertifizierte Fachkraft angeboten wird. Ein wichtiges Kriterium im Malort ist, dass das Mal-
spiel in einer altersgemischten Kleingruppe stattfindet. Der pädagogische Mitarbeiter steht den
Kindern in dienender Haltung zur Verfügung und stellt eine bewertungsfreie Atmosphäre si-
cher. Die Bilder werden diskret behandelt.
Die Entwicklung des musischen Gehörs findet bei Villa Luna durch in den Alltag eingebun-
dene Lieder, Reime und die Nutzung von Orff-Instrumenten statt. In täglichen Morgen-/Sing-
kreisen bekommen die Kinder die Möglichkeit, ihren Gefühlen über musikalische Wege Aus-
druck zu verleihen. Je nach Möglichkeit werden auch Gitarre und Klavier zum Einsatz ge-
bracht. An einigen Standorten kooperieren wir hierzu mit ortsansässigen Musikschulen.
2.6. Bildungsbereich ‚Naturwissenschaften‘
Kinder sind von Natur aus Forscher und erkunden ihre Umwelt mit allen Sinnen. Bei Villa Luna
stellen wir die Bedürfnisse der Kinder in den Vordergrund und fokussieren Themen, für die sie
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sich begeistern. So finden sich in allen Häusern „Aktionstabletts“ (Org & Eggert, 2016), „For-
scherkisten“, oder „Forscherecken“: Durch das dortige Angebot können unsere Kinder früh
naturwissenschaftliche Zusammenhänge begreifen lernen. Um professionelle MINT-Ange-
bote (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) durchführen zu können, neh-
men unsere Fachkräfte regelmäßig an Fortbildungen vom „Haus der kleinen Forscher“
(www.haus-der-kleinen-forscher.de) teil. An einigen Standorten sind zudem externe Experten
(wie z.B. eine Diplom-Chemikerin) angestellt, die gezielt naturwissenschaftliche Angebote für
Kinder anbieten.
2.7. Bildungsbereich ‚Medienkompetenz‘
Bei Villa Luna wollen wir die Kinder intellektuell, emotional und sozial auf die vielfältigen
Anforderungen des 21. Jahrhunderts vorbereiten. In unserem Zeitalter sind die unter-
schiedlichsten Medien täglicher Bestandteil der menschlichen Lebenswelt, weshalb wir uns
am Motto: „Die Welt braucht digital starke Kinder und keine digitalen Analphabeten.“ (Wocken-
fuß, 2018) orientieren.
In unseren Kindertagesstätten nutzen Kinder Medien als Lerninstrument und werden dazu
angehalten, diese gleichzeitig kritisch zu hinterfragen. Zur Suchtprävention wird der be-
wusste Einsatz von Präsenz und Abstinenz der Medien begleitet. Unsere Fachkräfte inspirie-
ren die Kinder, z.B. mit digitalen Medien kreativ umzugehen, sie zu verstehen und weiterzu-
entwickeln (z.B. mit Materialien von „Robo Wunderkind“ oder der „Haba Digitalwerkstatt“). In-
dem wir unsere Kinder an den aktiven, kreativen Umgang mit modernen Medien heranführen,
möchten wir vermeiden, dass sie zu nicht reflektierenden Konsumenten werden. Zeitgemäße
Medienpädagogik bedeutet deshalb für uns, dass wir z.B. digitale Tools nutzen, um pädago-
gische Ziele besser umsetzen zu können, z.B. in den Bereichen Sprachförderung, Naturwis-
senschaften, Kunst- und Bewegungsförderung sowie zum allgemeinen Kompetenzerwerb.
Folgende Situationen zeigen Praxisbeispiele aus unseren Einrichtungen:
Kinder nehmen mithilfe einer Digitalkamera/eines Tablets eine Fotogeschichte auf, aus
der sie anschließend ein Bilderbuch, oder über einen Beamer ein Bilderbuchkino ge-
stalten.
Über Mini-Aufnahmegeräte sammelt eine Gruppe von Kindern Geräusche und eine
andere Gruppe darf raten, was zu hören ist.
Kinder erforschen ihre Umwelt mit einer Mikro-/Endoskop-Kamera und begreifen so die
sonst wenig greifbare Vielschichtigkeit der Welt.
Durch unsere digitalen Angebote möchten wir die analoge Welt nicht ersetzen, sondern unter-
stützen sie und schaffen zusätzliche Erlebnisräume.
2.8. Methoden in der Praxis
a) Partizipation & teiloffene Arbeit
„Partizipation heißt, Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft
betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen zu finden.“ (Prengel, 2010)
Die Villa Luna Kindertagesstätten sind Orte der Demokratie. Die Kinder werden als Exper-
ten für ihre eigenen Belange und die Bedürfnisse der Gruppe gesehen. Die pädagogischen
Mitarbeiter geben den Kindern die Unterstützung, die sie benötigen, um eigene Lösungen für
ihre Probleme zu finden und Entscheidungskompetenz und Selbstwirksamkeit zu erfahren. Die
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Kinder lernen so, Verantwortung für sich und ihre Belange zu übernehmen. Gleichzeitig unter-
stützen wir durch diese partizipative Haltung den Kinderschutz.
Bereits in der Krippe werden Kinder bei uns im Alltag partizipativ beteiligt. Sie können bei-
spielsweise über Piktogramme Abstimmungen über Lieder und Fingerspiele vornehmen, ent-
scheiden, wer sie bei pflegerischen Tätigkeiten begleiten soll, und ihre Speisen selbst aus-
wählen. Wenn Krippenkinder noch nicht sprechen können, erfolgt die Beteiligung über die
Wahrnehmung ihrer Körpersprache (Gestik und Mimik). So verziehen z.B. Kinder, die etwas
nicht mögen, in der Regel das Gesicht. Dies wird sehr aufmerksam beobachtet und entspre-
chend gehandelt.
Im Elementarbereich wählen die Kinder in den Morgenkreisen ebenfalls Inhalte durch Pikto-
gramme aus und der Ablauf des Morgenkreises wird bildlich, d.h. für alle Kinder verständlich
auf einem Tagesplan zusammengefasst. Auf diese Weise können die Kinder den Morgen-
kreis selbständig anleiten und sind nur in geringem Maße auf die Beteiligung von Erwach-
senen angewiesen. So wird beispielsweise die Anwesenheit der Kinder aufgenommen und die
Tischdienst-Kinder zählen, wer anwesend ist, um dies an den Koch zu melden. Zudem werden
anstehende Pläne für den Tag besprochen und aktuelle Projekte vorgestellt.
Die Belange der Kinder haben bei Villa Luna Priorität. Unsere pädagogischen Mitarbeiter
sind angehalten, die Themen der Kinder wahrzunehmen und auf sie einzugehen (s.u.). Bei der
Lösung von Problemen werden die Kinder miteinbezogen und ihre Ideen zu Gruppenregeln,
Ausflügen, Projektthemen, Raumgestaltung etc. werden angehört und ernstgenommen. Die
Fachkräfte gehen dazu mit den Kindern in einen konstruktiven Dialog. Zu umfassenden The-
men werden Ausschüsse mit denjenigen Kindern gebildet, die Interesse haben, das jeweilige
Thema zu vertiefen. Abstimmungen finden je nach Thema entweder offen oder geheim, z.B.
durch Abgabe von Glasnuggets (sogenannten Muggelsteinen), statt. Im Kinderparlament fin-
den sich schließlich Vertreter aus verschiedenen Gruppen zusammen, um gruppenübergrei-
fende Themen anzugehen.
Bei Villa Luna wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet. Die Gruppenzugehörigkeit mit
festen Bezugspersonen gibt den Kindern Sicherheit und Verlässlichkeit. Gleichzeitig bildet die
Arbeit in Klein- und Projektgruppen einen Schwerpunkt bei Villa Luna; einige Angebote bieten
wir auch gruppenübergreifend an. So sichern wir eine hohe pädagogische Qualität und
individuelle Präsenz am einzelnen Kind. Die Auswahl der Projekte wird durch Beobachtun-
gen und Dokumentationen der Fachkräfte aufgenommen und mit den Kindern abgestimmt.
Gemeinsame Veränderungen, Planungen und Abstimmungsprozesse werden durch Bildpro-
tokolle für Kinder und Eltern festgehalten und transparent gemacht.
Für den Kinderschutz ist es wichtig, dass die Kinder lernen, ihre Befindlichkeiten zu äußern.
Deshalb haben wir ein System zum Beschwerdemanagement eingerichtet. Hierzu gehört
u.a., dass die Elementarkinder jeden Freitag zur Reflexion der Woche sensibilisiert werden:
Verschiedene Gegenstände symbolisieren hierbei, was ein Kind in der Woche als schwer oder
schön empfunden hat, und was es sich wünscht. Die Ergebnisse werden von den Pädagogen
dokumentiert.
Um das Wohl der Kinder zu unterstützen, legen wir bei Villa Luna großen Wert auf eine part-
nerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern. Um eine fundierte
Grundlage hierfür zu schaffen, werden in unserer Kita-Verfassung die Mitbestimmungsrechte
der Kinder schriftlich festgehalten. Nachdem alle Mitarbeiter der jeweiligen Kindertagesstätte
das Schriftstück unterzeichnet haben, wird es im Anmeldeprozess an alle Eltern ausgehändigt.
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Eltern erhalten zudem Beratung, Informationen und ebenfalls ein Mitspracherecht. Indem wir
ihre Rückmeldungen, Erwartungen und Wünsche in unserer täglichen pädagogischen Arbeit
berücksichtigen, vermitteln wir ihnen, dass auch sie das Geschehen in der Kindertagesstätte
beeinflussen können, und ermutigen sie, aktiver Teil des Kita-Alltags zu werden. Zum einen
sind sie eingeladen, sich z.B. an Festplanungen oder Veränderungen des Außengeländes zu
beteiligen. Zum anderen bieten wir ihnen die Möglichkeit, schriftlich (auch anonym) ihr Feed-
back zu Veranstaltungen, Elternabenden, oder zum Kita-Alltag in einem Postkasten vor dem
Büro zu hinterlassen. Gesprächswünsche, die über die Entwicklungsdokumentation und den
Elternrat hinausgehen, werden zeitnah möglich gemacht. Zusätzlich finden im Rahmen der
Auditierung zur Qualitätssicherung jährliche Elternbefragungen durch den Träger statt.
Auch die pädagogischen Mitarbeiter werden bei Villa Luna partizipativ an Themen beteiligt.
Wir arbeiten stärkenorientiert und wertschätzend miteinander und beziehen die Kollegen
aktiv in Entscheidungsprozesse ein. Da an jedem Standort unterschiedliche Menschen aufei-
nandertreffen, entscheidet bei Villa Luna jedes Team individuell, welche Regeln und Verein-
barungen in der jeweiligen Kindertagesstätte gelten. Partizipation ist ein Wachstumsprozess,
der stets aktiv bleibt, weil sich die Bedürfnisse der Beteiligten regelmäßig ändern. Im Fokus
steht für uns dabei, die Kinder vom ersten Tag an dazu zu animieren, mündige Teile der Ge-
sellschaft zu sein. Durch Transparenz unsererseits und das aktive Mitwirken an Prozessen
ihrerseits werden für alle Beteiligten Selbstwirksamkeit und Selbstwertgefühl erfahrbar und die
Kinder erwerben Resilienz.
b) Das Freispiel
Das freie Spiel hat für uns einen hohen Stellenwert in der pädagogischen Arbeit. Die Kinder
setzen sich dabei aktiv mit ihrer Umwelt auseinander und erforschen diese selbständig.
Dadurch wird die Phantasie gefördert, sie verarbeiten Eindrücke, entwickeln Fähigkeiten wie
Fein- und Grobmotorik, zeigen Eigeninitiative, Konzentration, Ausdauer, und lernen, Koopera-
tionen mit anderen Kindern einzugehen. Sie entscheiden frei über ihren Spielort, Materialien,
den Inhalt des Spiels, Spielpartner und Spieldauer, was die Selbstwirksamkeit schult. Zusam-
mengefasst trägt das Freispiel einen wesentlichen Teil zur Persönlichkeitsentwicklung bei,
weshalb die Kinder bei Villa Luna im Alltag viele Gelegenheiten geboten bekommen, um in
ihrem eigenen Tempo ihre Möglichkeiten und Grenzen zu erfahren.
Den pädagogischen Mitarbeitern ermöglicht das freie Spiel, die Kinder in Interaktion zu be-
obachten und zu erkennen, welche Interessen für sie gerade von Belang sind. Dies ist sowohl
für die Bildungsdokumentation (vgl.5.2.) als auch für die Projektplanung nützlich.
2.9. Integration, Migration und Inklusion
Unter einem inklusiven Bildungsansatz verstehen wir bei Villa Luna ein gemeinsames Leben
und Lernen von Kindern mit und Kindern ohne Behinderung bzw. Beeinträchtigung – und das
von Anfang an! Die Kinder wachsen so mit dem Wissen auf, dass jeder Mensch ein willkom-
mener Teil der Gesellschaft sein sollte und erleben, dass Unterschiede den Alltag berei-
chern. Dies ist für uns ein selbstverständlicher Teil unseres Bildungsauftrags, und nicht zuletzt
möchten wir auf diese Weise auch dem Anspruch der UN-Kinderrechtskonvention von 2009
gerecht werden.
Jedes Kind hat ein Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft, unabhängig davon, welcher Her-
kunft es ist und welche Herausforderungen in seinem Leben bewältigt werden müssen. Dieses
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Recht findet Berücksichtigung in unserer pädagogischen Arbeit, indem Kinder mit Behinde-
rung/Beeinträchtigung sowie jene mit Migrationshintergrund erwdurch spezielle Mittel und Me-
thoden gemäß ihrem Förderbedarf besondere Unterstützung erfahren, um bestmöglich gesell-
schaftlich gleichberechtigt und selbstbestimmt agieren zu können. Wir arbeiten daran, alle Bar-
rieren auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Grundvoraussetzung für eine gelungene inklusive Arbeit ist die positive und sensibilisie-
rende Kommunikation zwischen Träger und Leitung, Mitarbeitern und Eltern. Sie erfordert eine
vorurteilsbewusste und geschlechtersensible Haltung, die jedes Kind in seiner Einzigartigkeit
fördert und nicht zuletzt die unterschiedlichen Kulturen einschließt.
Inklusion ist ein immerwährender Prozess der Veränderung und Entwicklung. Während In-
tegration schon seit vielen Jahren Selbstverständlichkeit in unseren Einrichtungen ist, und
die Zusammenarbeit mit Frühförderkräften und Therapeuten längst zum Alltag gehört, wird im
nächsten Schritt eine allumfassende Inklusion bei Villa Luna gelebt werden. Jede unserer Ein-
richtungen steht diesbezüglich regelmäßig auf dem Prüfstand: „Wo befinden wir uns jetzt, was
können wir verbessern? Welche Barrieren gibt es noch bei uns, die es zu beseitigen gilt?“.
Unser Konzept sieht vor, dass wir je nach Ländervorgaben zusätzliche Sprachförderkräfte,
Frühförderkräfte oder Inklusions-/Migrationshelfer in unsere Arbeit einbeziehen. Eine vertrau-
ensvolle Zusammenarbeit mit allen Beteiligten ist die Grundvoraussetzung für eine gelungene
Migration/Integration der Kinder und Familien.
Gleichzeitig erweitern wir die Zusammenarbeit mit den Familien und dem Sozialraum, indem
wir unsere Kindertagesstätten für Einrichtungen des jeweiligen Stadtteils öffnen und auch wei-
tere Bezugspersonen unserer Kinder in das kitainterne Geschehen einbinden. Die aktuellen
Kooperationen und das Einbeziehen aller Familienmitglieder (über die Eltern hinaus) werden
stets von allen Seiten als bereichernd empfunden.
2.10. Gender und geschlechterspezifische Pädagogik
Ziel der geschlechterbewussten Pädagogik in den Villa Luna Kindertagesstätten ist es, stere-
otype Rollenbilder zu vermeiden. So sind alle Angebote unabhängig des Geschlechts für jedes
Kind zugänglich. Die Kinder können in den für sie passenden Bereichen jene Kompetenzen
entwickeln, die ihren individuellen Neigungen entsprechen.
Die pädagogischen Mitarbeiter stellen sich diesbezüglich in ihrer Arbeit regelmäßig folgende
Fragen:
Sind die Angebote für alle Geschlechter ansprechend gestaltet?
Haben alle Kinder den gleichen Zugang zu unseren Materialien?
Bieten wir alle Bildungsbereiche genderkonform an?
Werden Unterschiede wahrgenommen und akzeptiert?
Beschäftigen wir Männer in den Kindertagesstätten?
Für die Entwicklung der Kinder spielt die Bindung zu ihren Bezugspersonen eine entschei-
dende Rolle. Um sowohl Jungen als auch Mädchen gerecht zu werden, achten wir nach Mög-
lichkeit auf einen vergleichsweise hohen Männeranteil in unseren Kindertagesstätten. Diese
bringen Vielfalt in den Alltag und bereichern den sonst weiblich geprägten Berufsstand. Unter
anderem aus dem Grund, dass heutzutage immer mehr Väter von ihrem Recht auf Elternzeit
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Gebrauch machen, beobachten wir zunehmend eine positive Grundhaltung der Eltern in Be-
zug auf Männer in Kindertagesstätten und Krippen. Männliche Pädagogen werden demnach
von Eltern in der Regel positiv aufgenommen. Dies gilt besonders für den Elementarbereich.
Selten werden wir diesbezüglich mit Bedenken seitens der Elternschaft konfrontiert. In diesen
Fällen gelingt es uns meist, durch einen professionellen Umgang mit dem Thema sowie ein-
fühlsame aufklärende Gespräche, die Bedenken zu zerstreuen.
Um uns zum Thema genderspezifische Pädagogik weiter zu entwickeln, besuchen unsere Mit-
arbeiter genderthematische Fortbildungen. Zusätzlich wird das Thema in Teamsitzungen re-
gelmäßig reflektiert und in der Elternarbeit aufgegriffen.
3. Bildungspartnerschaften
3.1. Bildungspartnerschaft mit Eltern
Bei Villa Luna leben wir eine familienergänzende und familienfreundliche Zusammenarbeit mit
den Eltern und weiteren Bezugspersonen. Ein gegenseitiges vertrauensvolles Verhältnis
von Träger, Eltern und Mitarbeitern bildet die Basis unseres Dienstleistungsgedankens.
Um dieses schon vor Vertragsabschluss zu unterstützen, findet der persönliche Erstkontakt zu
den Eltern über unsere Ansprechpartner aus dem Elternservice statt (vgl. 3.5.).
Im Kita-Alltag arbeiten wir täglich am Ausbau der Bildungspartnerschaften: Wir begrüßen El-
tern und Kinder jeden Morgen persönlich, schaffen Raum zum Austausch, haben ein offenes
Ohr für Wünsche und Bedürfnisse und suchen nach individuellen Lösungen. Wir wissen: Eltern
sind Experten für ihre Kinder und unsere Fachkräfte stehen ihnen beratend zur Seite.
3.2. Eingewöhnung der Familien in die Kindertagesstätte
Getreu unserem Motto „Ein guter Start währt ein Leben lang“ legen wir bei Villa Luna ein be-
sonderes Augenmerk auf die Eingewöhnung der Familien. Während des ersten persönli-
chen Gesprächs mit den Leitungskräften, dem sogenannten Erst- bzw. Anamnesegespräch,
werden daher nicht nur das Konzept, der Ablauf der Eingewöhnung und die Entwicklung des
Kindes thematisiert. Auch die Bedeutung der Eltern als Hauptbezugsperson des Kindes wäh-
rend des Eingewöhnungsprozesses wird erläutert sowie der Vorgang des Beziehungsaufbaus
zwischen dem Kind und der pädagogischen Fachkraft.
Ergänzend dazu werden die neuen Familien auch dann bereits zu allen Kita-Veranstaltungen
und -Festen eingeladen, wenn der Betreuungsstart noch in der Zukunft liegt.
Drei Monate vor Vertragsbeginn beginnt schließlich die Schnupperzeit. Jedem Kind wird da-
bei ermöglicht, die Einrichtung wöchentlich mit einem Elternteil – einzeln oder in einer Klein-
gruppe – zu besuchen, um frühzeitig eine vertrauensvolle und sichere Bindung zum Bezugspä-
dagogen aufzubauen. Zusätzlich bieten wir neuen Eltern jährlich einen Eingewöhnungsel-
ternabend an, um offene Fragen zu beantworten.
Die Eingewöhnung bei Villa Luna ist angelehnt an das Berliner Modell und wird individuell auf
das Kind und die Familie abgestimmt. Der Verlauf wird anhand eines Eingewöhnungsproto-
kolls durch den Bezugspädagogen dokumentiert.
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3.3. Interner Übergang von der Krippe in die Elementargruppe
Auf den Übergang in den Elementarbereich werden die Kinder der Krippengruppen vorbereitet,
indem wir verstärkt auf Bildungsbereiche eingehen, die ihnen den Gruppenwechsel erleich-
tern. Zum Beispiel wird besonderer Wert auf die Selbständigkeit in Alltagskompetenzen der
Kinder gelegt, damit sie sich in der größeren Gruppe leichter selbst helfen können.
Bei den Gesprächen, die Eltern und pädagogische Mitarbeiter mit dem Kind über den Wechsel
führen, sollte besonders die Freude der Kinder geweckt werden. Gleichzeitig gilt es, Unsicher-
heiten wahrzunehmen und gemeinsam Lösungen für den gelungenen Übergang zu finden.
Im Frühsommer findet außerdem ein Elternabend zum Thema Umgewöhnung statt, der den
Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich persönlich kennenzulernen, und Informationen oder Fra-
gen zum anstehenden Wechsel auszutauschen.
Die tatsächliche Umgewöhnung wird schließlich intern von den pädagogischen Mitarbeitern
vorgenommen und ist angelehnt an das Berliner Modell.
Zum Abschluss gibt es einen Festtag, an dem die Abschiedsfeier in der Krippe und die Will-
kommensfeier in den Elementargruppen stattfinden.
3.4. Übergang vom Kindergarten zur Grundschule
Der Wachstumsprozess der Kinder auf dem Weg zur Grundschule ist von Begeisterung, Vor-
freude und manchmal auch von Unsicherheiten geprägt. Bei Villa Luna gehen wir proaktiv auf
die Themen der Eltern und Kinder ein. Vor dem Start des letzten Kitajahres wird zu einem
Elternabend mit dem Thema „Schulvorbereitung“ eingeladen. Dort erläutern wir den Ablauf
des Übergangs und bringen in Erfahrung, welche Schule die Kinder im nächsten Jahr besu-
chen werden. Anschließend nimmt die Leitungskraft der jeweiligen Kindertagesstätte Kontakt
zu den relevanten Schulen auf und organisiert (sofern möglich) einen Besuch dieser. Es be-
ginnt das sogenannte Brückenjahr (vgl. 2.4).
3.5. Kommunikationsmanagement
Der Elternservice ist bei Villa Luna eine Abteilung, die für die Belegungsplanung, das Ver-
tragswesen und die Abrechnung der Elternbeiträge zuständig ist. Interessierte Eltern werden
gebeten, uns eine Platzanfrage über die Website zukommen zu lassen. Daraufhin erhalten sie
eine automatisierte Anmeldebestätigung mit dem Hinweis, dass sich der Elternservice kurz-
fristig bei ihnen melden wird. Im ersten Telefongespräch erläutert ein Elternservice-Mitarbeiter
dem interessierten Elternteil die Preisstruktur und informiert über allgemeine Eckdaten zum
jeweiligen Standort. Bei bestehenbleibendem Interesse folgt eine Einladung zum Informati-
onsabend in der jeweiligen Kindertagesstätte. Dort stellt die Leitung (oder Vertretung) ge-
meinsam mit einem englischsprachigen Kollegen aus dem Team den Standort und dessen
Besonderheiten vor.
Sobald die Eltern einen Vertrag abgeschlossen haben, werden sie zu allen Veranstaltungen
in der Einrichtung und zum Eingewöhnungselternabend eingeladen (vgl.3.2).
Ab Betreuungsbeginn erhalten sie schließlich alle relevanten Informationen (Elternbriefe,
Informationen zu ansteckenden Krankheiten, Wochenplan, Tagesrückblick, Wochenrückblick,
usw.) per E-Mail. Zusätzlich werden die genannten Dokumente als Aushänge in den Kinder-
tagesstätten transparent gemacht.
Ein besonderes Highlight bietet Villa Luna den Eltern durch den Wochenrückblick. Dieser
wird gruppenintern erstellt und setzt sich aus Fotos und Beschreibungen der wöchentlichen
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Gruppen-Aktivitäten zusammen. So erfahren Eltern Details zum Tagesgeschehen in der
Gruppe ihres Kindes, die ggf. über die Erzählungen ihres Kindes hinausgehen, und können
sich auch einen bildlichen Eindruck der Aktivitäten machen.
Über wichtige persönliche Belange, die das jeweilige Kind individuell betreffen, tauschen Eltern
und Fachkräfte sich in den Übergabesituationen (Tür- und Angelgesprächen) aus. Je jünger
die Kinder sind, desto detaillierter sind die täglichen Informationen. In den jeweiligen Gruppen
werden zu diesem Zweck einrichtungsinterne Übergabebücher oder Tageslisten geführt. So
können auch Teilzeitkräfte oder der Spätdienst jederzeit Auskunft über den Tag des Kindes
geben. Aus Datenschutzgründen hängen wir keine Listen mit Informationen über die Kinder
aus.
Im Rahmen der Bildungsdokumentation finden zudem regelmäßige Entwicklungsgespräche
statt (vgl. 5.2).
Villa Luna ist ein lernendes Unternehmen und entwickelt sich u.a. durch ein bereits erfolgreich
implementiertes Beschwerdemanagement weiter. Wir ermutigen die Eltern im Alltag und auf
den Elternveranstaltungen dazu, positive sowie negative Kritik zu äußern. Eine gängige Maß-
nahme ist z. B. die schriftliche Feedback-Abfrage (auch anonym) nach Veranstaltungen. Wir
machen transparent, welche Ansprechpartner für einzelne Belange zur Verfügung stehen und
bieten hierdurch die Möglichkeit, unser Team direkt anzusprechen, wenn Gesprächsbedarf
besteht. Darüber hinaus liegt es uns am Herzen, proaktiv auf unzufriedene Eltern zuzugehen.
Sollte ein Gespräch aus organisatorischen Gründen nicht sofort möglich sein, bieten wir kurz-
fristig einen Gesprächstermin an. Beschwerden der Eltern, die an einzelne Mitarbeiter gerich-
tet werden, sollen von den Betroffenen unbedingt an die Kita-Leitung kommuniziert werden,
damit sich diese ggf. unterstützend einschalten kann. Je nach Tragweite der Beschwerde wird
zusätzlich die Qualitätsleitung als Trägervertretung hinzugezogen. Schlussendlich verschrift-
licht die Leitungskraft die Beschwerde als Hinweis für alle Verwaltungsabteilungen im internen
Wochenbericht.
Inhalte und Angebote im Bereich Elternarbeit werden im jeweiligen pädagogischen Team ab-
gestimmt und in einer Jahresplanung festgehalten, die den Eltern im Oktober des Vorjahres
ausgehändigt wird. Hierin finden sich die Termine für die Elternabende, Eltern-Kind-Aktionen
und für alle Feste.
Interne Hausregeln werden bei Villa Luna in Absprache mit den Mitarbeitern durch die jeweilige
Leitungskraft festgelegt. Das Regelwerk wird zudem mit den Elternvertretern abgestimmt und
schließlich in einem sogenannten „Eltern-ABC“ verschriftlicht, welches neuen Eltern bei der
Eingewöhnung ausgehändigt wird.
Die Elternvertreter (2 pro Gruppe) werden bei jährlichen Wahlen durch die Eltern bestimmt.
Sie treffen sich drei bis vier Mal jährlich mit der Kita-Leitung um eine konstruktive Kommuni-
kation zwischen Eltern und Träger zu fördern und die Entwicklung der Einrichtung zu unter-
stützen. Auf Wunsch besteht für die Elternvertreter auch die Möglichkeit, einen Beirat zu wäh-
len, der sich auf kommunaler Ebene an Sitzungen der Jugendhilfe beteiligt.
4. Sozialraumorientierung, Kooperation und Vernetzung
Einer Zertifizierung zum Familienzentrum stehen wir jederzeit offen gegenüber. Um die
ganzheitliche und professionelle Förderung der Villa Luna Kinder zu garantieren, vernetzen
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wir uns mit individuellen Fachbereichen und Institutionen vor Ort. Diese teilen wir in zwei Säu-
len ein:
Körperliche & seelische Gesundheit Bildung
Altenheime
Beratungen bei sexueller Gewalt, Suchtbe-
ratungen etc.
Feuerwehr (Brandschutz-/Erste Hilfe Maß-
nahmen)
Ergotherapeuten Grundschulen (Schulvorbereitung)
Erziehungsberatungsstellen Museen (Museumspädagogische Angebote
zu aktuellen Projekten)
Gesundheitsämter Musikschulen
Kommunale Dienste/Jugendämter Naturschutzverband (Nabu e.V.)
Landesschulbehörde PEKiP-Kurse (auch für externe Eltern)
Logopäden Polizei (Verkehrserziehung)
Psychologen / Therapeuten Stadtbibliotheken
Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) Schwimmschulen
etc. etc.
5. Qualitätsmanagement
5.1. Kinderschutzkonzept
„Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln ist dasjenige, welches die an den Grundbe-
dürfnissen und Grundrechten orientierte, für das Kind jeweils günstigste Handlungsalternative
wählt.“ (Maywald, 2009)
Das Kinderschutzkonzept von Villa Luna thematisiert Inhalte rund um das Kindeswohl und
eine mögliche Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII). Eine besonders verantwortungsvolle
Position hat in diesem Fall die Kita-Leitung inne. Sie ist in der Pflicht, den Träger über Vor-
kommnisse in der Einrichtung zu informieren. Zudem ist sie durch ihre Weisungsbefugnis im
Wesentlichen für die Qualität der Arbeit ihres Teams am Kind verantwortlich. Hierzu gehört
unter anderem die unbedingte Einhaltung der kindlichen Grundbedürfnisse. In ihrer Vorbild-
funktion implementiert die Kita-Leitung das Schutzkonzept und wirkt vorbeugend gegen Über-
forderung der Mitarbeiter.
Die Qualitätsleitung (Fachberatung) ist trägerseitig u.a. zum Schutz der Kinder vor Übergriffen
und Gewalt aktiv. Sie hat durch wöchentliche Telefonate und regelmäßige Besuche vor Ort
Kenntnis über das Wohl der Kinder. Zusätzlich verfügt Villa Luna über eine eigene Fachkraft
für Kinderschutz, die beratend für unsere Einrichtungsleitungen und Mitarbeiter zur Verfügung
steht. Gemeinsam mit der Kita-Leitung tragen sie Sorge für präventive Maßnahmen, wie z.B.
die Einhaltung der Kinderrechte und Beteiligungsverfahren. Die schriftliche Dokumentation von
Hinweisen und Beobachtungen erfolgt im Rahmen unserer Bildungsdokumentation (vgl. 5.2).
Das Team wird von der Kita-Leitung und dem Träger angehalten, sich kollegial und gleichzeitig
professionell, distanziert und kritisch mit der pädagogischen Arbeit auseinanderzusetzen.
Durch regelmäßige Schulungen, Unterweisungen und Fachgespräche stellt Villa Luna eine
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Handlungssicherheit bei allen Beteiligten her. Im Kinderschutzkonzept finden die pädagogi-
schen Mitarbeiter zudem klare Handlungsanweisungen und einen Verhaltenskodex, den
sie durch ihre Unterschrift bestätigen.
Das Controlling des Kindeswohls findet durch monatliche kollegiale Beratungen in den Teams
statt. Die kollegiale Beratung ist ein offizielles Verfahren zur Überprüfung des Kindeswohls
nach §8 SGB. Die pädagogischen Mitarbeiter stellen ein Kind mit allen Informationen, die ihnen
bekannt sind, vor, und legen ihre Beobachtungen im Gesamtteam dar. Anschließend werden
die Bezugspädagogen von allen Kollegen zu ihren Fragen gezielt beraten und es werden wei-
tere Maßnahmen eingeleitet. Diese können sowohl die Vorbereitung auf ein Elterngespräch
als auch ein Hinzuziehen der Qualitätsleitung, oder einer insoweit erfahrenen Fachkraft sein.
Letztgenannte beurteilt ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte und ob eine Meldung
an die örtliche Jugendhilfestation erfolgen muss.
Bei Gefahren durch das Elternhaus entwickelt die Kita-Leitung in Zusammenarbeit mit dem
pädagogischen Team und der Qualitätsleitung einen Maßnahmenplan. Für die Meldepflicht
bei den Aufsichtsbehörden (§47 SGB VIII) und den Kontakt zu einer insoweit erfahrenen
Fachkraft (§8b SGB VIII) und/oder zur zuständigen Jugendhilfestation ist die Qualitätsleitung
verantwortlich.
Bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen durch pädagogische Mitarbeiter wird der betref-
fende Mitarbeiter zunächst im Gespräch mit den Vorwürfen konfrontiert. Abhängig vom kon-
kreten Tatbestand sind Freistellung vom Dienst, fristlose Kündigung sowie eine Meldung an
die Aufsichtsbehörde und eine Strafanzeige mögliche Folgen für den Mitarbeiter.
5.2. Bildungsdokumentation
Die Bildungsdokumentation erfolgt bei Villa Luna nach einem System, das in einem Arbeits-
kreis der Abteilung Pädagogik & Qualität gemeinsam mit den Kita-Leitungen entwickelt wurde.
Als wissenschaftliches Fundament dienten renommierte Veröffentlichungen von J. Bensel, G.
Haug-Schnabel, F.S. Suffrian sowie A. Hüskes und D. Leenen.
Unsere Bildungsdokumentation setzt sich aus fünf Teilen zusammen.
a) Die Karteikarten
Jeder Gruppe steht ein Karteikasten mit einem Registerblatt für jedes Kind zur Verfügung.
Die im Alltag beobachteten Entwicklungsschritte der Kinder (ihre Themen, Sozialisierung, Ge-
fühlslage etc.) werden auf Karteikarten stichpunktartig festgehalten. Hierzu terminieren sich
die Pädagogen an zwei Wochentagen feste Zeitfenster von ca. 20 Minuten. Die Karteikarten
gelten als ergänzender Baustein der Entwicklungsgespräche mit den Eltern und als Werk-
zeug, um in Anlehnung an die Themen der Kinder Ideen für zukünftige Projekte zu entwickeln.
b) Das Portfolio
Jedes Kind hat einen eigenen Portfolio-Ordner, der ihm in seiner Bezugsgruppe auf
Kinderhöhe zugänglich ist. Das Layout ist einheitlich mit einem Foto und dem Namen des
Kindes versehen. Für jedes Alter gibt es Portfolio-Vorlagen, deren farbliche Kennzeichnung
auf die einzelnen Bildungsbereiche hinweist. Die jeweiligen zum Alter gehörenden Farben
finden sich im Entwicklungsbaum wieder. Die Inhalte des Portfolios werden gemeinsam mit
den Kindern erstellt: sie entscheiden, welche Bilder und Fotos eingeheftet werden. Zusätzlich
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werden die Eltern gebeten, an einigen Seiten des Portfolio mitzuarbeiten (z.B. auf den Seiten
“Das bin ICH“, oder „Das ist meine Familie“).
c) Der Entwicklungsbaum
Bei Villa Luna haben wir sieben verschiedene Entwicklungsbäume entworfen und erfolg-
reich implementiert, die bei Bedarf auch auf Englisch zur Verfügung stehen. Jeder Baum ist
für ein Lebensjahr des Kindes gültig und bildet in seinen Blättern jene Kompetenzen ab, die
Kinder in der Regel im jeweiligen Lebensjahr entwickeln können. Beherrscht das Portfolio-Kind
eine Kompetenz, wird das jeweilige Blatt von den pädagogischen Mitarbeitern ausgemalt. Die
Intensität der farblichen Füllung zeigt dabei das Kompetenzlevel an:
schraffiert = Das Kind beherrscht diese Kompetenz manchmal.
stark ausgemalt = Das Kind beherrscht diese Kompetenz jederzeit.
Der Baum wird das ganze Jahr über von den Pädagogen der Gruppe bearbeitet. Je nach
Alter gibt es eine vorgegebene Farbe für die Blätter, die dem Portfolio angeglichen ist. Da sich
die Entwicklung jedes Kindes individuell gestaltet, werden ggf. Bäume aus anderen Alters-
stufen hinzugezogen. Jeder Baum liegt im DIN A3 Format vor und wird von den Pädagogen
gesondert im Schrank verwahrt. Er dient als Grundlage für unsere Entwicklungsgespräche mit
den Eltern. Nach dem Entwicklungsgespräch erhalten die Eltern zum Geburtstag ihres Kindes
das Original des abgeschlossenen Entwicklungsbaums; die pädagogischen Mitarbeiter behal-
ten eine Kopie. Bei den Halbjahresgesprächen in der Krippe wird den Eltern kein Baum aus-
gehändigt.
Villa Luna Entwicklungsbaum (Beispiel 6-7 Jahre)
- 17 -
d) Die Entwicklungsgespräche
In der Krippe findet halbjährlich und im Elementarbereich jährlich ein Entwicklungsge-
spräch statt. Als Zeitpunkt setzen wir bei Villa Luna hierzu jeweils den Geburtsmonat des Kin-
des (bzw. zusätzlich ½ Jahr später) an. Wir bieten den Villa Luna Kindern die Möglichkeit, für
ca. 15 Minuten an dem Gespräch teilzunehmen und den Eltern ihren Portfolio-Ordner zu prä-
sentieren. Die pädagogischen Mitarbeiter nehmen die o.g. Karteikarten sowie den o.g. Ent-
wicklungsbaum als Grundlage mit ins Gespräch. Thematisiert werden alle entwicklungsrele-
vanten Themen sowie, nach Bedarf, Fördermöglichkeiten durch Externe.
Weitere Termine für Entwicklungsgespräche werden bei Villa Luna drei Monate nach der Ein-
gewöhnung, zum Austritt, oder nach Bedarf geführt.
e) Die Portfoliowoche
Im Elementarbereich findet jährlich eine Portfoliowoche statt. Hier stellen unsere Pädagogen
Eltern und Kindern in einem geschützten Rahmen ein Zeitfenster zur Verfügung, in dem sie
das Portfolio gemeinsam ansehen und besprechen können. In der Regel teilen die Kinder
ihre Begeisterung über Erlebtes mit den Eltern, wodurch diese Einblicke in den Kindergar-
tenalltag erhalten. Auf diese Weise wird zum einen die Kommunikationsfähigkeit der Kinder
gefördert, zum anderen wird die Verbindung zwischen den Familien und der Kindertages-
stätte gestärkt.
5.3. Personalmanagement Träger
a) Fachberatung Qualitätsleitung
Im Jahr 2015 hat Villa Luna eine eigene Abteilung für Pädagogik & Qualität (PQ) imple-
mentiert. Derzeit sind drei Qualitätsleitungen (QL) für die ihnen zugewiesenen Einrichtungen
verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehört vornehmlich die pädagogische und fachliche Wei-
terentwicklung ihrer Standorte sowie des Personals. Hierzu arbeiten sie eng mit dem Villa
Luna Human-Resources-Team zusammen. Sie agieren zudem als Vorgesetzte der Kita-Lei-
tungen und sind für die Einrichtungen eine wichtige Schnittstelle zum Träger.
Wöchentlich hält jede QL einen telefonischen Jour-Fixe mit den jeweiligen Kita-Leitungen
ab, um sich über aktuelle Themen in den Einrichtungen auszutauschen. Alle sechs Wochen
gibt es zusätzlich einen Jour Fixe vor Ort, an dem die QL ‚ihre‘ Kindertagesstätten besucht
und für alle Fragen rund um die Themen Pädagogik & Qualität zur Verfügung steht, oder
Prozesse zur Verbesserung der Qualität anregt. Jährlich nimmt die QL außerdem an einer
Elternvertretersitzung und einer Dienstbesprechung mit dem pädagogischen Team teil, denn
sie fungiert auch als zusätzlicher Ansprechpartner für die pädagogischen Mitarbeiter.
b) Human Resources
Die Abteilung Human Resources (HR) ist bei Villa Luna für alle Belange rund um das Personal
zuständig. Zusätzlich zu den klassischen Aufgaben wie Recruiting, Bewerbermanagement,
Personalfinanzen etc. bildet HR gemeinsam mit PQ ein Tandem zur Betreuung fest zugeteilter
Einrichtungen. Alle drei Monate nimmt HR an einem Jour Fixe vor Ort mit PQ in der Kinderta-
gesstätte teil. So wird dem Träger ein zusätzliches Gesicht und dem Kita-Team ein weiterer
persönlicher Ansprechpartner gegeben.
- 18 -
5.4. Personalmanagement Kita-Leitungen
a) Jour Fixe
Im Zuge der Jour-Fixe-Termine finden die Kita-Leitungen gemeinsam mit der Qualitätsleitung
Lösungen für einrichtungsrelevante Themen. Durch die Regelmäßigkeit wird die Wichtigkeit
dieser Belange unterstrichen und eine transparente Kommunikation aller Beteiligten gefördert.
b) General Meeting
Alle drei Monate treffen sich die Kita-Leitungen mit den zuständigen HR-Kollegen und den
Qualitätsleitungen zu einem General Meeting. Je nach Anlass sind auch andere Abteilungen
zugegen. Hier werden einrichtungsübergreifende Themen besprochen und Schulungen ab-
gehalten (z.B. zum Thema Datenschutz, Kitasoftware, Gesetzessänderungen etc.). Zudem
möchten wir den Kita-Leitungen auf diese Weise Raum für Austausch bieten.
c) Leitungstagung
Zwei Mal jährlich findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen die Leitungstagung statt. An die-
sen Tagen geht es um die pädagogische und fachliche Weiterentwicklung der Kita-Leitun-
gen. Inhalte sind sowohl strategische Planungen zur Umsetzung von gemeinsamen pädago-
gischen Themen in den Einrichtungen als auch Fortbildungen von externen Anbietern. Diese
gemeinsamen Fortbildungstage sind zusätzlich zu persönlichen Fortbildungen der Kita-Leitun-
gen zu verstehen.
d) Klausurtagung
Alle zwei Jahre lädt die Geschäftsleitung alle Mitarbeiter der Verwaltung und die Kita-Leitun-
gen zu einer zweitägigen Klausurtagung ein. An diesen Tagen geht es um die strategische
Ausrichtung des Unternehmens (inkl. Reflexion des vergangenen Jahres und Ausblick in
zukünftig angedachte Entwicklungsschritte), organisatorische und pädagogische Themen.
5.5. Personalmanagement pädagogischer Mitarbeiter
a) Team-/Konzeptionstage
Die pädagogischen Mitarbeiter finden sich jährlich an 3-4 Tagen mit der Kita-Leitung zu den
sogenannten Konzeptionstagen zusammen. Gemeinsam entwickeln alle Beteiligten hier die
Konzeption des Standortes weiter und nehmen ggf. an einer Fortbildung durch die zustän-
dige Qualitätsleitung oder einen externen Anbieter teil.
b) Große Dienstbesprechungen
Die große Dienstbesprechung (DB) ist die zentrale Kommunikationsplattform für die pädago-
gischen Teams aller Einrichtungen und findet je nach Standort alle 2-4 Wochen statt. Sie ist
die Basis für eine vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit zwischen dem pä-
dagogischen Team und der Kita-Leitung. In der großen DB werden vorrangig pädagogische
Inhalte, aber auch wichtige organisatorische Themen besprochen.
c) Kleinteamsitzung (Vorbereitungszeit)
Zusätzlich zu den persönlichen Vorbereitungszeiten der pädagogischen Mitarbeiter, treffen
sich die Kollegen auf Gruppenebene zur Kleinteamsitzung. Themen können unter anderem
- 19 -
die Reflexion der Arbeit, die Fallberatung zu einem Kind, die Planung der nächsten Grup-
penaktivitäten, oder Elternabende sein. Die Kita-Leitung nimmt monatlich und nach Bedarf an
den Kleinteamsitzungen teil.
d) Fortbildungen
Villa Luna unterstützt die persönliche und fachliche Weiterentwicklung ihrer Mitarbeiter durch
ein großzügiges Fortbildungsbudget. In den jährlichen Personalentwicklungsgesprächen
legen die Pädagogen gemeinsam mit den Kita-Leitungen fest, zu welchen Themen im nächs-
ten Jahr eine Fortbildung angestrebt wird. Die kontinuierliche Teilnahme an Weiterbildungs-
maßnahmen sichert die qualitative Entwicklung der Arbeit am Kind.
e) Ausbildung von Fachkräften
Villa Luna versteht sich als Ausbildungsbetrieb, der sich aktiv an der Beseitigung des Fach-
kräftemangels beteiligt. In Kooperationen mit den Fachschulen vor Ort stellen wir praktische
Ausbildungsstätten zur Verfügung und legen großen Wert darauf, dass unsere pädagogischen
Mitarbeiter sich Zeit für eine detaillierte Praxisanleitung nehmen. Zudem unterstützen wir Um-
schulungs-/und Qualifizierungsmaßnahmen. Die Villa Luna Kindertagesstätten nehmen seit
2019 am Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive – Nachwuchs gewinnen und Profis binden“
teil.
f) Auditierung/Evaluation
Ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung bei Villa Luna ist die Auditierung. Alle zwei
Jahre findet in diesem Rahmen eine Qualitätsprüfung der Arbeit jeder Einrichtung statt, die
durch die Geschäftsführung, die Qualitätsleitung, den zuständigen HR-Mitarbeiter sowie durch
die Kita-Leitung eines anderen Standortes vorgenommen wird. Das finale Ergebnis setzt sich
zusätzlich zu den hier gemachten Vor-Ort-Beobachtungen aus einer Elternbefragung und
einer Mitarbeiterbefragung zusammen.
In einer anschließenden Teamsitzung werden den pädagogischen Mitarbeitern die Ergebnisse
präsentiert und gemeinsam Ziele für den Standort festgelegt.
6. Rahmenbedingungen
6.1. Raumgestaltung
Schon im Eingangsbereich unserer Villa Luna Kindertagesstätten achten wir auf eine einla-
dende Atmosphäre. Hier stellen wir z.B. die Mitarbeiter und Kinder mit Fotos vor, und eine
gemütliche Café-Lounge lädt Eltern zum Verweilen ein. Letztgenannte ist besonders während
der Eingewöhnungszeit und an Nachmittagen hoch frequentiert.
Die Raumstruktur setzt sich bei Villa Luna aus Gruppenräumen und Funktions- bzw. Differen-
zierungsräumen zusammen. Durch großzügige Ausblicke in die natürliche Umgebung und ver-
schiedene Lichtverhältnisse entsteht ein angenehmes Raumklima. Viele Rückzugsmöglich-
keiten bieten den Kindern Ruhepole, die sie im Alltag einzeln nutzen können, oder die ihnen
in Kleingruppen ermöglichen, ihre Sozialkontakte intensiv zu pflegen. Unterschiedliche Ma-
terialien wie Decken, Kissen und Matratzen, Tücher, oder Spielständer laden die Kinder zum
Verweilen und kreativen Gestalten ihrer Umgebung ein. An anderen Stellen regen die Räume
durch verschiedene Ebenen zur Exploration und Aktivität an. Den Kindern werden Materialien
zum Forschen und zur Konstruktion angeboten.
- 20 -
Unsere Mitarbeiter integrieren die Kinder in die Raumgestaltung und lassen sie über die Nut-
zung der meisten Räume und die dort geltenden Regeln abstimmen. So werden einige
Räume immer wieder dem Bedarf der Kinder folgend umgestaltet. Andere Räume, wie
das Atelier oder der Malort, haben eine feste Funktion. Hier stehen den Kindern Materialien
zur freien kreativen Gestaltung zur Verfügung. Die Materialauswahl ist vielfältig und bietet ne-
ben klassischen Elementen auch Naturmaterialien, Wolle und Baumarktartikel.
Wichtig ist uns, dass die Raumstruktur für die Kinder leicht verständlich und übersichtlich
ist. Fotos an den Regalen oder Boxen erleichtern das Aufräumen und verschiedenfarbige
Punkte kennzeichnen, welche Materialien zur freien Verfügung stehen, und welche nur mit
Unterstützung von Erwachsenen genutzt werden dürfen.
6.2. Leistungsübersicht
Betreuung von Kindern ab 4 Monaten bis zum Schuleintritt
Bilingualität (nach Möglichkeit durch die Immersionsmethode)
Vielfältige Förderangebote im Bereich Musik, Kunst, Bewegung und
Naturwissenschaften
Täglich frisches und ausgewogenes Frühstück, Mittagessen und Snacks
aus der eigenen Küche
Flexible und damit familienfreundliche Öffnungszeiten
Ausgewähltes und hochmotiviertes Personal mit Zusatzqualifikationen
Freigestellte Einrichtungsleitung
6.3. Öffnungs- und Schließzeiten
Mit unserem flexiblen Betreuungssystem machen die Villa Luna Kindertagesstätten arbeiten-
den Eltern ein attraktives Angebot zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dabei stehen die
Bedürfnisse von Kindern und Eltern gleichermaßen im Fokus. In der Regel bieten wir wochen-
tags folgende Öffnungszeiten an:
Frühdienst (bei Bedarf): 07:00 bis 08:00 Uhr
Kernzeit: 08:00 bis 16:00 Uhr
Late Care (bei Bedarf): 16:00 bis 18:00 Uhr
Unsere Schließzeiten sind regulär wie folgt:
2 Wochen Schließzeit in den Sommerferien
3 Konzeptionstage werktags
Bis zu 3 Brückentage
Schließung zwischen Weihnachten und Neujahr
Da wir bedarfsorientiert arbeiten, können die Öffnungs- und Schließzeiten je nach Standort
variieren.
- 21 -
7. Kontakt
Dr. Jürgen Reul
Gründer und Geschäftsführer
Tel: 02402/12446-0
Mail: reul@villaluna.de
Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
- 22 -
Literaturverzeichnis
Bensel, J., & Haug-Schnabel, G. (2013): Kindergarten heute Wissen kompakt: Kinder
beobachten und ihre Entwicklung dokumentieren. Herder Verlag.
Booth, P. D., Prof. Ainscow, M., & Kingston, D. (n.d.): Index für Inklusion. Centre for Studies
on Inclusive Education (CSIE) / Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).
Buchner, C. (1997): Kluge Kinder fallen nicht vom Himmel. Freiburg: Herder Verlag.
Friedrich, G., de Galgoczy, V., Schindelhauer, B., & Spanjardt, E. (2013): Komm mit ins
Zahlenland. Herder Verlag.
Humbolt, W. v. (1767-1835).
Hüskes, A., & Leenen, D. (2012): Portfolioarbeit mit Kindern von 1-6 Jahren. Kempen: BvK
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Korczak, J. (1985): Von Kindern und anderen Vorbildern. (I. R. Wompel, Trans.) Gütersloh:
ISBN 357 901 0840.
Maywald, J. (2009): UN-Kinderrechtskonvention - Impulse für den Kinderschutz. IzKK-
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Montessori, M. (2005): Grundlagen meiner Pädagogik. Quelle & Meyer.
Org, C., & Eggert, M. (2016): Pfiffige Ideen mit Montessori Tablets. Ökotopia.
Prengel, A. (2010): Inklusion in der Frühpädagogik, Bildungstheoretische, empirische und
pädagogische Grundlagen. München: WIFF Expertisen, Bd. 5.
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Suffrian, F. S. (2011): Kindergarten Heute Praxis Kompakt: Portfolioarbeit mit Kindern:
Methoden und Ideen. Herder Verlag.
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Wockenfuß, Benjamin (2018): Kinder brauchen Digitale Balance - ihre Eltern aber auch.
Einsehbar auf: https://www.benjamin-wockenfuss.de/2018/07/30/kinder-brauchen-dig
itale-balance-ihre-eltern-aber-auch/
Zimmer, R. (2009): Handbuch Sprachförderung durch Bewegung. Freiburg im Breisgau:
Herder Verlag.
Zimmer, R. (2019): BaSik. Herder Verlag.
Anlage 2.1_ASB_Bewerbung_südl.Hilturper_Str
1609 Zeichen
BE SSAN Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Münsterland e.V. ASB-RV Münsterland e.V. : Gustav-Stresemann-Weg 62 : 48155 Münster Regionalverband Stadt Münster Münsterland e.V. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Gustav-Stresemann-Weg 62 Hafenstraße 30 48155 Münster PR Zentrale: 0251 / 2897-0 48153 Münster Fax: 0251 / 2897 - 219 Verwaltung: 0251 / 2897 - 100 Fax: 0251 / 2897 - 119 Mail: info@asb-muenster.de Internet: www.asb-muenster.de Ihr Zeichen Unser Zeichen Telefon Durchwahl Datum 0251 -2897 381 06.09.2021 Verbindliches Angebot zur Übernahme der Trägerschaft einer neuen Kindertageseinrich- tung an der südlichen Hiltruper Straße im Stadtteil Angelmodde Ausschreibungsnummer 03/2021 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit geben wir ein verbindliches Angebot zur Übernahme der Trägerschaft einer neuen Kin- dertageseinrichtung an der südlichen Hiltruper Straße im Stadtteil Angelmodde ab. Für den Betrieb dieser Kindertageseinrichtung erklären wir, Trägeranteile von 3,5 % zu überneh- men. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Dirk Geschäftsführer Bank für Sozialwirtschaft BIC: BFSWDE33XXX / IBAN: DE28 3702 0500 0007 2723 00 Sparkasse Münsterland-Ost BIC.: WELADED1MST / IBAN: DE67 4005 0150 0000 2903 38 ERRORÄNIENE Steuernummer: 336 / 5754 / 4041 - IK-Nummer: 500 552 690 UNSER SPITZENVERBAND Vorstand ($ 26 BGB): Andre Weber (Vorstandsvorsitzender), Clemens Schröder (stellv. Vorsitzender), Ingo Schild (Technischer Leiter), Alexander Schmidt (Finanzvorstand), Andre Dahlhaus (Vorstand) Eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Münster: VR 3984
Anlage 7.2_Kleine_Riesen_Konzept_südl.Hiltruper_Str
124039 Zeichen
Kapitel: Allgemeine Angaben zum Träger
1
PÄDAGOGISCHES KONZEPT
Kapitel: Allgemeine Angaben zum Träger
2
Pädagogische s Konzept
Kindertagestätte Kleine Riesen
Hiltuperstraße, 48167 Münster
TRÄGER :
Kleine Riesen Nord gemeinnützige GmbH
Fabrikstraße 1/1
73728 Esslingen am Neckar
Tel: (0711) 35 116 4 - 0
Fax: (0711) 35 116 4 - 17
E-Mail: info@littlegiants.de
Internet: www.littlegiants.de
Kapitel: Allgemeine Angaben zum Träger
3
INHALTSVERZEICHNIS
1. Allgemeine Angaben zum Träger .................................................................................................... 5
1.1. Kontaktinformationen / Rechtsform ....................................................................................... 5
1.2. Unternehmensgegenstand / Geschäftsfeld ............................................................................ 5
2. Organisation und Verwaltung ......................................................................................................... 5
3. Angaben zur Trägerkonzeption ....................................................................................................... 6
3.1. Leitbild .......................................................................................................................................... 6
3.2. Werte ............................................................................................................................................ 6
4. Pädagogisches Konzept ....................................................................................................................... 7
4.1. Zielsetzung .................................................................................................................................... 7
4.2. Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag ............................................................................ 7
4.3. Grundsätze ................................................................................................................................... 8
4.4. Philosophie ................................................................................................................................... 9
4.5. Eingewöhnung ............................................................................................................................ 11
4.6 Schlaf- und Ruhemöglichkeiten ............................................................................................. 13
4.7 Partizipation der Kinder ......................................................................................................... 13
4.8. Pädagogik nach Altersgruppen ................................................................................................. 14
2-24 Monate .................................................................................................................................. 14
24-36 Monate ................................................................................................................................ 15
Kindergarten & Vorschule ............................................................................................................. 16
Pädagogische Angebote ................................................................................................................ 17
5.Inklusion, Integration und interkulturelle Orientierung .................................................................... 18
5.1. Grundsätzliches .......................................................................................................................... 18
5.2. INKLUSION .............................................................................................................................. 18
5.3. Integration .................................................................................................................................. 19
5.4. Interkulturelle Orientierung der Personalpolitik ........................................................................ 19
5.5. Integration von Kindern von Geflüchteten ................................................................................ 19
5.6 Genderthematik .......................................................................................................................... 20
6. Familienorientierung und Elternbeteiligung ..................................................................................... 21
6.1. ELTERNGESPRÄCHE ................................................................................................................. 21
6.2. ELTERNBEFRAGUNG ............................................................................................................... 21
6.3. ELTERNB EIRAT ......................................................................................................................... 21
6.4. GEWALTPRÄVENTION UND UMGANG MIT GEWALT ......................................................... 21
7. Sozialraumorientierung (Kooperation und Vernetzung) ................................................................... 22
8. Qualitätsmanagement ....................................................................................................................... 23
Kapitel: Allgemeine Angaben zum Träger
4
8.1. Dokumentation........................................................................................................................... 23
8.2. Elternbefragung .......................................................................................................................... 23
8.3. PersonalAusstattung .................................................................................................................. 24
8.4. Hygieneplan ................................................................................................................................ 24
8.5. Qualitätsmanagementhandbuch................................................................................................ 24
8.6. Qualitätssicherungsmethoden (6-Sigma – DMAIC) .................................................................... 24
8.7. Qualitätszirkel ............................................................................................................................. 25
8.8. Insoweit Erfahrene Fachkraft SGB VIII, 8a .................................................................................. 25
8.9. Fachberatung .............................................................................................................................. 25
8.10. Pädagogische Tage ................................................................................................................... 25
8.11. Kennenlernen von anderen Einrichtungen 26
8.12. Leitungskonferenzen ................................................................................................................ 26
8.13. Beschwerdemanagement i. S. d. § 45 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII ..................................................... 26
8.14. Beschwerdemanagement......................................................................................................... 26
9. Ernährung .......................................................................................................................................... 27
10. Personalmanagement ..................................................................................................................... 28
10.1. Personalgewinnung .................................................................................................................. 28
11. Finanzmanagement ......................................................................................................................... 29
12. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung i. S. d. § 8a SGB VIII ....................................................... 30
Anlage 1: Ernährungskreis ..................................................................................................................... 31
Anlage 2: Hygiene Plan .......................................................................................................................... 31
Hygiene im Sanitärbereich ................................................................................................................ 31
Trinkwasserhygiene ........................................................................................................................... 32
Erste Hilfe .......................................................................................................................................... 32
Küche ................................................................................................................................................. 33
Handhygiene...................................................................................................................................... 33
Flächenreinigung und Desinfektion ................................................................................................... 34
Außenanlagen.................................................................................................................................... 34
Anlage 3: Verfahrensanweisung bei Hohen Temperaturen .................................................................. 34
Anlage 4: Verfahrensanweisung bei Tiefen Temperaturen .................................................................. 35
Anlage 5: sexualpädagogische Konzeption ........................................................................................... 36
Anlage 6: Personalmangel ..................................................................................................................... 42
Anlage 7: Aufnahmekriterien ................................................................................................................ 43
Kapitel: Allgemeine Angaben zum Träger
5
1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM TRÄGER
1.1. KONTAKTINFORMATIONEN / RECHTSFORM
Kontaktdaten: Kleine Riesen Nord gemeinnützige GmbH
Esslinger Straße 69
73732 Esslingen
Geschäftsführer: Jelena Wahler, Peter Wahler
1.2. UNTERNEHMENSGEGENSTAND / GESCHÄFTSFELD
Kleine Riesen Nord betreibt Kinderkrippen und Kindertagesstätten.
2. ORGANISATION UND VERWALTUNG
Träger
Einrichtung
Pädagogik Pädagogische Richtlinien
Wissensaustausch zwischen Ein-
richtungen
Kinderschutz
Frühkindliche Bildung (Pla-
nung und Durchführung
von Angeboten)
Dokumentation
Weiterschreibung Konzep-
tion
Kinderkonferenzen
Finanzen Buchhaltung
Jahresabschluss
Controlling
Budgetierung
Kassenbuch
Einkäufe
Personalmanagement Bewerbermanagement
Lohnbuchhaltung
Fortbildung
360°-Feedback
Bewerbungsgespräche
Beteiligung an Personalent-
scheidungen
Reflexionsgespräche
Beteiligung an Fortbil-
dungsentscheidungen
Beschaffung Abschluss von Rahmenverträgen
Kreditorenbuchhaltung Debito-
renbuchhaltung
Bedarfsmeldung
Beschaffung und Bestel-
lung
Elternarbeit Vertragsgestaltung
Elternbefragungen
Richtlinien zur Elternarbeit
Richtlinien zur Eingewölhnung
Elterngespräche
Beteiligung an Elternbefra-
gungen
Elternabende und Feste
Erziehungs- und Bildungs-
partnerschaft
Individuelle Eingewöhnung
Investitionen Budgetierung
Beschaffung von großen Investiti-
onsgütern
Bedarfserhebung und –
meldung
Qualitätsmanagement Qualitätshandbuch
Audits
Beschwerdemanagment
Qualitätszirkel
Pädagogische Tage
Beschwerden bearbeiten
und Arbeitskreise bilden
Kapitel: Angaben zur Trägerkonzeption
6
3. ANGABEN ZUR TRÄGERKONZEPTION
3.1. LEITBILD
Kleine Riesen Nord bietet qualitativ hochwertige Ganztageskinderbetreuung an.
Wir wollen Kinder beim Erwerb von Basiskompetenzen altersgerecht und individuell unterstützen.
Wir sehen jedes Kind als einzigartiges Individuum. Unser pädagogisches Konzept sieht vor, individuell auf die
Bedürfnisse und Interessen eines jeden Kindes einzugehen. Dadurch wollen wir die Entwicklung eines gesunden
Selbstbildes und Selbstvertrauens fördern.
Wir verstehen uns als Dienstleister, der es berufstätigen Müttern und Vätern ermöglicht sorgenfrei Beruf und
Familie zu vereinbaren, der in engem Austausch mit dem Jugendamt und der Politik steht, um mit jeder neuen
Kita einen Mehrwert für die Gemeinde zu schaffen.
3.2. WERTE
INDIVIDUALITÄT : Jedes Kind ist ein einzigartiges Individuum, das eigene
Interessen, Bedürfnisse und Fähigkeiten hat. Wir respektieren die Beson-
derheiten eines jeden Kindes und sehen diese als Geschenk an. Kleine Rie-
sen fördert Kinder individuell beim Entfalten ihrer Fähigkeiten und Ihrer
Persönlichkeit.
INTELLEKTUELLE STIMULATION : Kinder haben einen angeborenen Lern-
und Entdeckerdrang. Um die wertvolle Zeit der Kindheit mit sinnvollen
Lernerfahrungen zu erfüllen, sowohl selbst entdecken, aber auch spielerisch
in der Gruppe, gehen die Kleinen Riesen individuell auf die Bedürfnisse je-
der Altersstufe und jedes einzelnen Kindes ein. Unser Raumkonzept und unsere pädagogischen Angebote sind
so ausgelegt, dass Kinder ganz individuell von den Betreuer*innen lernen können.
GESUNDHE IT UND SICHERHEIT : Kinder sollen in einer sowohl physisch als auch psychisch gesunden und si-
cheren Umgebung aufwachsen, die ihnen Freiraum zum Entdecken, Spielen und Lernen bietet. Durch gesunde
und ausgewogene Ernährung, ausreichend Bewegung, frühzeitiges Erlernen von Zahn- und Handwaschhygiene,
sowie durch ein durchdachtes und sicheres Raumkonzept werden wir diesen Ansprüchen gerecht. Darüber hin-
aus werden Verfahren zur Unfallprävention und dem frühzeitigen Erkennen von Gewalt entwickelt und Maß-
nahmen für den Notfall vorgestellt.
PARTNERSCHAFT MIT DEN ELTERN : Wir glauben daran, dass qualitativ hochwertige Kinderbetreuung eines
intensiven Austauschs zwischen Pädagog*innen und Eltern bedarf. Bei uns werden die Eltern täglich mündlich
über den Tag der Kinder informiert. Die Entwicklung der Kinder wird während der gesamten Zeit bei den Klei-
nen Riesen ausführlich dokumentiert. Regelmäßige Eltern-Betreuer-Gespräche halten die Eltern über die Ent-
wicklung des Kindes auf dem Laufenden.
WÄRME UND ZUWENDUNG : Alle Kinder, insbesondere sehr junge Kinder, brauchen die Wärme und Zuwen-
dung einer Bezugsperson. Kleine Riesen ist bestrebt im Rahmen der operativen Möglichkeiten jedes Kind einer
Pädagog*in zuzuordnen. Diese begleitet das Kind und dessen Eltern ganz individuell während seiner Zeit bei
den Keinen Riesen, spendet Zuwendung und ermutigt das Kind bei seinen Entdeckungsreisen.
MOTIVIERENDES ARBEITSUMFELD : Wir sind der festen Überzeugung, dass nur zufriedene Mitarbeiter*in-
nen gute Kinderbetreuung gewährleisten können. Kleine Riesen bietet einen sicheren und motivierenden Ar-
beitsplatz, an den sie jeden Tag gerne wieder zurückkehren. Regelmäßige Schulungen verbessern nicht nur die
Kapitel: 4. Pädagogisches Konzept
7
Qualität der Betreuung, sondern auch die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter*innen. Flexibel reagieren wir auf
die sich wandelnden Bedürfnisse unseres Teams. Dieses wiederum kommt auch unseren Kleinen zugute.
4. PÄDAGOGISCHES KONZEPT
4.1. ZIELSETZUNG
Wir verstehen unsere Aufgabe darin, Erziehung, Betreuung und Bildungsauftrag in Einklang miteinander zu
bringen, dabei stehen die individuellen altersgerechten Bedürfnisse des Kindes stets im Mittelpunkt.
Im Sinne der UN-Kinderechtskonvention sind wir der festen Überzeugung, dass Kinder ein Recht auf Erziehung
und Bildung, die die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen, körperlichen und sozialen Fähigkeiten zur
Entfaltung bringt, haben. Ebenso erachten wir es als selbstverständlich, dass Kinder ein Recht auf Teilhabe und
Beteiligung, auf Gesundheit, auf Schutz vor Gewalt und Diskriminierung haben.
4.2 . BETREUUNGS -, BILDUNGS - UND ERZIEHUNGSAUFTRAG
Wir sehen unseren Betreuungs-, Bildungs- und Erzie-
hungsauftrag in der Sicherstellung der folgenden Ziele
begründet:
• Unter Bildung verstehen wir den lebenslangen
Prozess zur Aneignung der Welt von Geburt an. Es
handelt sich um einen aktiven Aufnahme- und
Verarbeitungsprozess von Informationen, welcher
in der Kindertagesstätte durch Interaktion mit an-
deren Kindern und pädagogischem Personal in ei-
ner anregenden Umgebung abläuft. Dabei spielen
Erzieherinnen und Erzieher eine vitale Rolle.
• Erziehung bedeutet für uns Unterstützen der Bil-
dungsprozesse sowohl durch Vormachen als auch durch Anhalten eigene Erfahrungen zu machen.
• Bildung ist der Zusammenhang von Lernen, Wissen, Wertebewusstsein, Haltungen und Handelsfähigkeit
im Zusammenhang mit einem sinnerfüllten Leben.
• Wir bieten Kindern eine sichere Lernumgebung und Betreuung, in der das körperliche und seelische Wohl
der Kinder sichergestellt ist.
• Wir unterstützen Kinder bei der Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit, größtmöglicher Selbst-
ständigkeit und Eigeninitiative.
• Wir wollen die natürliche Lernfreude von Kindern anregen und gleichzeitig die Kreativität der Kind er unter
Berücksichtigung ihrer individuellen Interessen und Begabungen stärken.
• Wir wollen Kindern elementare Kenntnisse der Umwelt durch ein breites Angebot an Erfahrungsmöglich-
keiten vermitteln.
• Wir betrachten die Kindertagesstätte als Begegnungsraum für soziales Lernen. Kinder sollen soziale Verhal-
tensweisen, Situationen und Probleme bewusst erleben.
• Das Lernen findet durch soziale Interaktion zwischen pädagogischen Bezugspersonen und Kind statt. Die
pädagogischen Bezugspersonen fungieren als Mentoren und unterstützen das Kind beim Erwerb von Wis-
sen und Fähigkeiten. Sie geben dem Kind Hilfestellungen und unterstützen es dabei Problemlösungsstrate-
gien zu entwickeln.
• Die Kindertagesstätte arbeitet in enger Kooperation mit der jeweiligen Stadt, insbesondere mit allen im
Stadtteil verfügbaren Ressourcen.
Kapitel: 4. Pädagogisches Konzept
8
• Kinder werden unabhängig von Bekenntnis, Nationalität und Herkunft aufgenommen.
Bei der Umsetzung unseres Betreungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrages orientieren wir uns an den Zielset-
zungen des KiBiz und der Stadt.
4.3. GRUNDSÄTZE
Qualitativ hochwertige Kinderbetreuung muss gewisse
Voraussetzung erfüllen, um die optimale Entwicklung
der Kinder sicherzustellen. Unserer Pädagogik liegen
folgende vier Prinzipien zugrunde:
BETREUUNG DURCH BEZUGSTEAMS : Bei den Klei-
nen Riesen ist jedes Kind einer Gruppe zugeordnet.
Das pädagogische Personal in dieser ist für das Kind
und damit für seine Pflege verantwortlich. Unsere Be-
treuer*innen arbeiten eng zusammen, da Bezugsbe-
treuung am besten in gut organisierten Teams funktio-
niert. Darüber hinaus versuchen wir, sofern organisa-
torisch möglich, eine hauptverantwortliche Betreu-
ungsperson jedem Kind und seiner Familie zuzuord-
nen.
Bezugsbetreuung heißt nicht, dass ein Kind nur Kon-
takt zu einer Pädagog*in hat. Vielmehr ist stets klar, wer die Hauptverantwortung für ein Kind trägt und dessen
Entwicklung dokumentiert.
KLEINE GRUPPEN : Forschungsergebnisse zeigen, dass eine kleine Gruppe und ein guter Betreuungsschlüssel
die wichtigsten Kriterien für qualitativ hochwertige Kleinkindbetreuung sind. Unser e Richtlinie lautet: je jünger
das Kind, desto kleiner die Gruppe.
Kleine Gruppen unterstützen individuelle Betreuung, welche Babys und Kleinkinder bra uchen, Freiheit und Si-
cherheit beim Bewegen und Entdecken sowie die Entwicklung einer festen Bindung zwischen Kind und Betreu-
ern.
KONTINUITÄT IN DER BETREUUNG : Kontinuität in der Betreuung unterstützt das Bedürfnis des Kleinkindes
nach innigen Beziehungen und Bindung an Bezugspersonen. Aus diesem Grund wird bei den Kleinen Riesen
größter Wert sowohl auf eine behutsame Eingewöhnung als auch auf einen langsamen Übergang in die nächste
Altersgruppe unter Begleitung einer Bezugsperson gelegt.
INDIVIDUELLE BETREUUNG : Wir gehen auf den individuellen Biorhythmus jedes betreuten Kindes ein.
Dadurch werden das Wohlgefühl und das positive Selbstwertgefühl des Kindes unterstützt. Es ist wichtig, dass
ein Kind sich nicht schlecht oder ausgegrenzt fühlt, weil sein Biorhythmus und seine Bedürfnisse von denen an-
derer Kinder abweichen.
Die umgehende Reaktion auf die individuellen Bedürfnisse unterstützt das Kind beim Erlernen des selbstständi-
gen Handelns.
Das Kleine Riesen Konzept passt sich auf das Kind an und nicht das Kind auf das Konzept. Dadurch spürt das
Kind, dass es wichtig ist, dass seine Bedürfnisse gestillt und seine Auswahl, Vorlieben und Impulse respektiert
werden.
Kapitel: 4. Pädagogisches Konzept
9
4.4. PHILOSOPHIE
Für die Kleinen Riesen bedeutet Erziehung Kindern die Möglichkeit zu ge-
ben sich zu selbstbewussten Menschen zu entwickeln. Die Welt begreifen
unsere Kinder als eine Einladung zum Lernen und Wachsen. Bei den Klei-
nen Riesen werden Kinder mit den Fähigkeiten und dem Selbstvertrauen
ausgestattet, die im späteren Leben wichtig sind.
EIN PLATZ FÜR KINDER : Jedes Kind hat ein Anrecht auf eine erfüllte
Kindheit. Kinder in einer Kindertageseinrichtung verdienen eine sichere
Umgebung, in der Sie die Wunder unserer Welt entdecken können. Dabei
ist es wichtig, dass die Einrichtung so gestaltet ist, dass sie die richtige Mi-
schung aus Freiheit und Beschränkungen, aus Ausgelassenheit und Ruhe
und Wärme und Lachen im Überfluss gibt. Unsere Einrichtungen haben
den Anspruch, dass sie warm und freundlich gestaltet sind. Wir wollen unseren Kindern eine Atmosphäre bie-
ten, die ein zweites Zuhause ist und nicht ein schulähnlicher Betrieb.
AKTIVE S LERNE N: Kinder lernen aktiv. Sie erwerben Basiskompetenzen am besten durch Aktivitäten, die sie
selbst planen und ausführen lernen. Sie sind alle kleine Wissenschaftler, Baumeister, Akrobaten und Künstler,
die "begreifbare" Erfahrungen mit ihrer Umwelt, Menschen und Dingen benötigen. Kinder brauchen die Mög-
lichkeit sich Ziele zu setzen, zu planen, nachzudenken und Verantwortung zu übernehmen. Dabei kommunizie-
ren sie von Geburt an und benötigen eine Umgebung, die gefüllt ist mit Büchern, Spracherlebnissen und Kon-
versation.
BETREUER SIND MENTOREN: Die pädagogischen Fachkräfte sind Teile eines Teams, das Kindern eine Ler-
numgebung zum Sammeln von Erfahrungen zur Verfügung stellt. Sie bieten altersgerechte Erlebnisse für jedes
individuelle Kind, stellen Fragen, schaffen Herausforderungen und helfen Kindern beim Finden von Antworten.
Die Betreuungseinrichtung unterstützt diese bei der Entwicklung eines gesunden Selbstvertrauens. Dadurch
entwickeln die Kinder zunehmend intellektuelle Fähigkeiten und Wissen, das sie auf die Schule spielerisch vor-
bereitet.
ANGEMESSENE U MGEBUNG : Unser Konzept schafft eine altersgerechte und individuelle Umgebung, in der
jedes Kind entdecken kann, wie die Welt beschaffen ist und wie sie funktioniert. Es kann seine Fähigkeiten tes-
ten und seine Grenzen kennenlernen. Die tägliche Routine und die Gruppenräume sind so geplant, dass die Kin-
der individuell entdecken, lernen und Erfahrungen sammeln können: Beschriftete Regale benutzen Farben,
Symbole und Worte, die den Sinn der geschriebenen Sprache zu verstehen helfen. Spielorte beinhalten einfa-
che wissenschaftliche Experimente aus den Bereichen Biologie, Physik und Chemie. Sprechen und Zählen sind
Bestandteil der täglichen Routinetätigkeiten, wie Mittagessen oder Aufräumen.
Die pädagogischen Fachkräfte planen und wechseln Lernbereiche aus. Darüber hinaus bieten sie Gruppenakti-
vitäten an, bei denen die Kinder lernen, Projekte ihren Interessen entsprechend zu wählen und diese dann in
einer Gruppe zu bearbeiten. Sich in ein Team einzugliedern, zu führen aber auch unterzuordnen sin d Fähigkei-
ten, die in der frühesten Kindheit gelernt werden sollten.
DOKUMENTATION : Die Dokumentation des Erwerbs der Basiskompetenzen und der Entwicklung eines jeden
Kindes ist ein wichtiges Element des pädagogischen Konzeptes von den Kleinen Riesen.
Pädagog*innen dokumentieren Erfahrungen zusammen mit den Kindern in Portfolios. Jährlich werden Ent-
wicklungsprofile mit Hilfe des Gabip Programms für jedes Kind erstellt. Diese werden mit den Eltern bespro-
chen. Das Fachpersonal bietet insgesamt zweimal jählich ein Entwicklungsgespräch an.
Kapitel: 4. Pädagogisches Konzept
10
Unsere Dokumentation stellt die Basis für die Bewertung der Entwicklung des Kindes dar. Diese wiederum hilft
den Pädagog*innen, den Eltern und dem Kind Entwicklungsdefizite aufzudecken und besondere Begabungen
frühzeitig zu erkennen. So können gezielt Akzente im pädagogischen Angebot gesetzt werden.
ELTERN SIND PARTNER : Bei den Kleinen Riesen sind Eltern gleichberechtigte Partner in jeder Hinsicht. Sie
helfen Ziele und Prioritäten zu setzen und unterstützen die Entwicklung ihres Kindes durch gezielte Erfahrun-
gen zuhause. Tägliche mündliche Berichterstattung seitens der Pädagog*in, die nicht nur den Ernährungsplan
des Kindes, sondern auch die emotionalen Höhe- sowie Tiefpunkte wiedergibt, helfen den Eltern zu beurteilen ,
wie sich ihr Kind entwickelt.
GRUNDLAGEN : Das pädagogische Konzept von den kleinen Riesen basiert auf Theorien der frühkindlichen
Entwicklung. Die entwicklungspsychologischen Erkenntnisse von Jean Piaget, Lev Vygotsk y, Eric Erickson und
Howard Gardner sind Bestandteil unseres Konzepts. Wir beziehen die Arbeiten von Daniel Goleman zur emotio-
nalen Intelligenz in unsere Pädagogik mit ein.
Die Schlüsselfaktoren der Kleine Riesen Pädagogik sind:
• Kinder lernen aktiv.
• Durch Erfahrungen werden Synapsen gebildet.
• Kinder bilden beim Lernen selbst Regeln und Strukturen.
• Kinder sind im Stande mit hoher Geschwindigkeit und Intensität zu lernen.
• Kinder lernen mit allen Sinnen.
• Kinder lernen mit anderen.
• Spielen bedeutet Lernen.
• Unsere Pädagog*innen unterstützen die intrinsische Lernmotivation und fördern jedes Kind individuell.
• Intelligenz hat viele Formen.
• Sprache spielt eine kritische Rolle während der Entwicklung, da sie unser primäres Kommunikationsmittel
ist.
• Basierend auf der Gehirnentwicklung, gibt es optimale Entwicklungszeitfenster, insbesondere was die Ent-
wicklung von sprachlichen Fähigkeiten betrifft. Daher ist ein sprachlich stimulierendes Umfeld während der
ersten fünf Lebensjahre besonders wichtig.
• Kinder lernen hauptsächlich durch Entdecken und Untersuchen, durch Interaktionen mit anderen Kindern
und Erwachsenen sowie durch Reflektieren von Erfahrungen.
• Die Aufgabe unserer Pädagog*innen ist es, eine Umgebung zu schaffen, die die Entwicklung der Kinder
bestmöglich unterstützt.
DAS PÄDAGOGISCHE UMFELD : Das pädagogische Umfeld gestaltet sich wie folgt:
• Unser Pädagogisches Personal arbeitet in stetigem Austausch mit Eltern einen Plan zur individuellen Förde-
rung des Kindes aus. Die Entwicklung des Kindes wird regelmäßig gemeinsam besprochen und evaluiert.
• Wir bieten eine gut geplante und erprobte Raumstruktur an, die den Kindern Wahlmöglichkeiten lässt. Die
Räume müssen den Entdeckungs- und Untersuchungsdrang der Kinder unterstützen und altersgerechte
Herausforderungen bieten.
• Aktivitäten und Projekte müssen die Interessen und Fähigkeiten der Kinder widerspiegeln. Kinder nehmen
aktiv an der Raumgestaltung und Veränderung teil.
• Wir nutzen bewusst die Infrastruktur der Umgebung, seien es Naherholungsgebiete, Sportstätten oder Bib-
liotheken.
• Unser pädagogisches Personal unterstützt Kinder beim Entdecken. Sie erkennen Momente, in denen das
Kind lernt, und bieten Unterstützung, Ermutigung und die notwendige Herausforderung.
• Aktivitäten werden in Teams gemeinsam mit Kindern oder, sofern die Kinder noch zu klein sind, unter Be-
rücksichtigung derer Intereeressen erarbeitet.
Kapitel: 4. Pädagogisches Konzept
11
• Die Erfahrungen der Kinder und der Gruppe werden dokumentiert und mit den Eltern besprochen.
• Unser pädagogisches Konzept bezieht sowohl gezielte Interaktionen als auch ein einfühlsam geplantes
Raumkonzept in die Entwicklung der Kinder mit ein. Wir integrieren Elemente der Spracherziehung (so-
wohl der Mutter- als auch der Fremdsprachen), des mathematischen und naturwissenschaftlichen Den-
kens, der Projektarbeit, der Sachkunde und der Kunst- sowie Musikerziehung in alle Aspekte unserer Ein-
richtungen, anstatt diese künstlich zu trennen. Wir wollen, dass Kinder „begreifen“ anstatt im klassischen
Sinne mit Lernstoff „berieselt“ werden.
PÄDAGOGISCHES SELBSTVERSTÄNDNIS
• Wir und unsere Mitarbeiter*innen sind uns bewusst, dass unser Handeln, unsere Werte, Ansprüche und
Erfahrungen direkten Einfluss auf unsere pädagogische Arbeit hat.
• Wir und unsere Mitarbeiter*innen sehen unser Handeln fest verankert in den demokratischen Grundwer-
ten unserer Gesellschaft.
• Unsere Mitarbeiter*innen sind angehalten stets den Mittelpunkt Ihres Handels ausgehend von der Sicht-
weise des Kindes zu setzen.
• Unsere pädagogischen Fachkräfte stimmen im Team ihr pädagogischen Planen und Handeln ab und tau-
schen regelmäßig Erkenntnisse über den Bildungs- und Entwicklungsprozess einzelner Kinder aus.
• Unsere Fachkräfte geben den Kindern Orientierung und Sicherheit durch liebevolle Zuwendung und durch
den Aufbau einer kontinuierlichen, stabilen Bindung.
• Unsere Fachkräfte verstehen sich als Partner der Eltern, die diesen auf Augenhöhe begegnen.
4.5. EINGEWÖHNUNG
GRUNDSÄTZLICHES
Jedes Kind ist anders. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Eingewöhnungsphase bei jedem Kind unterschiedlich ist.
Während manche Kinder sich schon in den ersten Tagen ganz leicht an den Kitaalltag und die Trennung von den
Eltern gewöhnen, brauchen andere bis zu vier Wochen um sich mit der neuen Situation zurechtzufinden.
Daher glauben wir auch, dass es kein Patentrezept zur Eingewöhnung mit f est vorgeschriebenen Zeitpunkten,
zu denen gewisse Dinge geschehen müssen, gibt. Die Eingewöhnung verlangt von allen Beteiligten, d. h. Eltern,
pädagogischem Personal und Kind, hohe Flexibilität, bei der die Bedürfnisse des Kindes im Vordergrund stehen
müssen.
Die Zeit, die die Eingewöhnungsphase einnimmt wird allein vom Kind vorgegeben. Die Eingewöhnung kann und
darf dabei nicht von außen beschleunigt werden. Es können lediglich Vorkehrungen getroffen werden, die es
dem Kind leichter machen sich einzuleben. Hierfür muss sich mindestens ein Elternteil die Zeit nehmen.
AUFKLÄRUNG DER ELTERN
Vor Beginn der Eingewöhnungsphase wird mit den Eltern ein Gespräch geführt. Die Eltern werden insbeson-
dere über folgende Themen informiert:
• Ablauf und Dauer der Eingewöhnung
• Notwendigkeit von zeitlicher Flexibilität
• Trennungsstress beim Kind
• Kriterien für einen erfolgreichen Abschluss bzw. Abbruch der Eingewöhnung
Kapitel: 4. Pädagogisches Konzept
12
DER ERSTE TAG
Der erste Tag bei den Kleinen Riesen ist generell nie der erste Betreuungstag. Vielmehr dient dieser dazu, dass
das Kind die neue Umgebung, die Kinder und seine Bezugsbetreuerin im Beisein von einem oder zwei Elterntei-
len kennenlernt.
Der anwesende Elternteil verhält sich während der gesamten Zeit passiv und lässt das Kind so selbstständig wie
möglich Entdeckungen machen und seine Bezugsbetreuer*in kennenlernen.
Die Anwesenheitsdauer in der Kita sollte am ersten Tag zwei, höchstens jedoch drei Stunden nicht überschrei-
ten. Am Ende des ersten Tages entscheiden die Eltern und die Bezugsperson, ob ein weiterer Kennenlerntag
notwendig ist, oder ob das Kind am nächsten Tag bereits für eine sehr kurze Zeit alleine in seinem Gruppen-
raum bleiben soll.
DIE ERSTEN ZWEI WOCHEN
Wie zuvor erwähnt, verlangen die ersten Wochen der Eingewöhnung von allen Seiten hohe Flexibilität: Das
Kind muss sich auf eine neue und nicht vertraute Umgebung einstellen, die Bezugsbetreuer*innen müssen sich
intensiv mit dem Kind beschäftigen und auf seine Bedürfnisse eingehen. Der an der Eingewöhnung beteiligte
Elternteil muss sich stets in der Einrichtung oder in deren Nähe aufhalten, sodass das Kind bei Bedarf kurzfristig
abgeholt werden kann.
Am ersten Tag, an dem das Kind alleine in der Kindertagesstätte bleiben soll, verabschiedet sich der Elternteil,
der das Kind bringt, und verlässt den Gruppenraum. Eine für die Eingewöhnung zuständige Bezugsbetreuer*in
kümmert sich intensiv um das Kind und versucht es abzulenken, zu beschäftigen und bei Bedarf zu trösten. Der
Elternteil hält sich während dessen entweder im Aufenthaltsraum der Einrichtung oder in der näheren Umge-
bung auf. Sollte der Trennungsstress des Kindes zu groß werden , dies kann bereits nach 15-30 Minuten der Fall
sein, wird der eingewöhnende Elternteil benachrichtigt. Dieser kommt dann und nimmt das Kind mit. Wichtig
ist, dass das Kind begreift, dass es ohne seine Eltern in der Krippe ist und dass es dort nur dann bleiben und
spielen kann, wenn keine Eltern dabei sind.
In den folgenden 14 Tagen wird der Zeitraum, in dem das Kind die Krippe besucht, sukzessive verlängert.
DIE DRITTE UND VIERTE WOCHE
Unsere Erfahrung zeigt uns, dass die meisten Kinder nach zwei Wochen, Kindergarten oftmals auch schon frü-
her, so weit sind, einen ganzen Tag in der Kita zu verbringen. Dennoch ist es wichtig, dass die Eltern auch wäh-
rend Woche 3 und 4 der Eingewöhnungsphase jederzeit erreichbar und bereit das Kind abzuholen sind, um auf
eventuell aufkommenden Trennungsstress zeitnah reagieren zu könn en.
Nach vier Wochen führen eine Bezugsbetreuer*in und Eltern ein Gespräch. Der Verlauf der Eingewöhnung wird
besprochen. Gemeinsam wird entschieden, ob
• das Kind vollständig eingewöhnt ist,
• die Eingewöhnungsphase verlängert werden sollte,
• oder ob der Trennungsstress für das Kind zu groß ist und von einer weiteren Betreuung in einer Krippe
besser abgesehen werden sollte.
ÜBERGANG VON DER KRIPPE IN DEN KINDERGARTEN
Auch der Übergang von der Krippe in den Kindergarten im eigenen Haus erfordert eine Eingewöhnung. Das
Kind verlässt seine Freunde in der alten Gruppe, trifft auf neue Räume und ältere Kinder – es wechselt aus der
Position „des Ältesten“ zur „Jüngsten“. Da in unseren Häusern alle Kinder gemeinsam auf dem Spielplatz sind,
immer wieder gemeinsame Ausflüge machen und auch mal morgens zusammen frühstücken, ist der Wechsel
Kapitel: 4. Pädagogisches Konzept
13
von der Krippe in den Kindergarten in der Regel sehr sanft. Schon mehrere Monate vor dem geplanten Über-
gang, geht immer eine Erziehr*in mit dem/den Kindern, die in den Kindergarten wechseln sollen, in die Gruppe
zu den Älteren und nimmt dort an selektierten Aktivitäten teil. So schaffen wir nicht nur Vorfreude auf den
Wechseln, sondern geben den Kindern die Möglichkeit in einer entspannten Atmosphäre, ohne Verlustängste,
die neue Umgebung kennen zu lernen und Freunde zu gewinnen. Üblicherweise funktioniert dann der Start im
Kindergarten ohne weiteres Zutun der Eltern – schließlich sind Besuche der Kinder in ihrer alten Gruppe im-
mernoch stets willkomen, was aber mit der Zeit immer weniger wird.
4.6 SCHLAF - UND RUHEMÖGLICHKEITEN
Das Schlafbedürfnis eines jeden Kindes und sein aktuelles Befinden sind ausschlaggebend für die Gestaltung
der Mittagssituationen. Jedes Kind hat ein anderes Schlafbedürfnis, so benötigt ein Kind nach dem Essen noch
einen einstündigen Mittagsschlaf, ein anderes Kind dagegen gar keinen Schlaf mehr. Manche Kinder strengt der
Kita-Tag sehr an, andere sind mittags noch fit. Das Bedürfnis nach Schlaf kann in einer Kindergruppe sehr unter-
schiedlich sein. Da gilt es, für Kinder, die sehr müde sind, Schlafmöglichkeiten zu schaffen, aber auch die Kinder
zu berücksichtigen, die keinen Schlaf benötigen.
Wir geben hier eine Trennung anhand des Alters bzw. des Entwicklungsstandes des Kindes vor. Kinder von 0-2
Jahren und Kinder von 2-3 Jahren haben jeweils die Möglichkeit nach dem Mittagessen, in nahegelegenen Räu-
men zum Gruppenraum hin, zu schlafen. Die Mittagsruhe wird durch, auf die Kinder abgestimmte Ritu ale,
eingeleitet und von den Pädagog*innen begleitet. Verschiedene angenehme Lichtquellen, Sterne an der Decke,
gemütliche Kissen und kuschelige Decken oder Geschichten hören, das Mitbestimmen der Geschichten oder
Hörspiele, ein schöner „Einschlafspruch“ ist möglich. Bei Kindern unter 2 Jahren findet eine Schlafwache durch
eine Pädagog*in statt.
Für Kinder ab 3 Jahre können unterschiedliche Entspannungsmöglichkeiten geschaffen werden. So kann viel-
leicht eine Kolleg*in mit Kindern in den Garten gehen, eine Kolleg*in in der kuscheligen Leseecke eine entspan-
nende Geschichte vorlesen und eine dritte Kolleg*in übernimmt den Schlafraum. Die „wachen“ Kinder können
nach dem Geschichte hören vielleicht selbst entscheiden, ob sie im Raum ihren Spielinteressen nachgehen.
Kinder brauchen somit in den Räumen Rückzugsmöglichkeiten, Höhlen oder Matratzen zum Ausruhen. Sie
müssen die Möglichkeit des Rückzuges, ruhigen Spiels oder auch zum Schlafen erhalten. Das kindliche Gehirn
muss all diese Eindrücke verarbeiten können, um dieses vor Überreizung und Überforderung zu schützen.
Auch beim Thema Schlafen/Ausruhen ist eine enge Zusammenarbeit mit Eltern wichtig. Die Erfahrungen der
Eltern und die Beobachtungen der Erzieher*innen sollten gut miteinander ausgetauscht werden, immer zum
Wohle des Kindes. Das Bedürfnis des Kindes steht im Vordergrund und das bedeutet: Kinder, die Schlaf benöti-
gen, dürfen schlafen und Kinder, die nicht schlafen können, werden auf keinen Fall von den Pädagog*innen
dazu gezwungen.
4.7 PARTIZIPATION DER KINDER
Wir betrachten die Partizipation der Kinder nicht nur als ein wichtiges Element unseres Konzepts, sondern auch
von zentraler Bedeutung für die demokratische Grundordnung unserer Gesellschaft.
Kinder, die Kleine Riesen Kindertagesstätten besuchen, können, soweit dies mit dem Wohl des Kindes als auch
mit dem Wohl der anderen Kinder vereinbart ist, selbstbestimmt handeln und das pädagogische Umfeld im
Rahmen ihrer Möglichkeiten mitbestimmen.
Kapitel: 4. Pädagogisches Konzept
14
Wir unterstützen eine Beteiligung der Kinder bereits im jüngsten Alter. Die Art der Beteiligung ist dabei selbst-
verständlich vom Alter abhängig. Wir sind der Auffassung, dass Kinder sowohl verbal als auch nonverbal ihre
Bedürfnisse und Wünsche mitteilen können. Auf diese wird im Rahmen der Möglichkeiten, die eine Kinderta-
geseinrichtung bietet, individuell eingegangen.
Alle Angebote und Aktivitäten bei den Kleinen Riesen sind so ausgelegt, das Kinder stets entscheiden können,
welche Aktivitäten Sie interessieren. Uns ist wichtig die Entscheidungsfähigkeit der Kinder zu stärken und Ihnen
zu ermöglichen, sich Ihren Interessen zu widmen.
Weiterhin betrachten wir die Partizipation als essenziell für die Entwicklung einer gesunden Sozialkompetenz.
Die Kinder lernen, dass Ihre Wünsche und Bedürfnisse nicht allein in der Welt stehen, sondern oftmals mit den
Wünschen und Bedürfnissen anderer Kinder in Einklang gebracht werden müssen.
Um den Interessen der Kinder gerecht zu werden und bereits im jungen Alter a n demokratische Entscheidungs-
prozesse heranzuführen, werden regelmäßig Kinderkonferenzen abgehalten.
4. 8. PÄDAGOGIK NACH ALTERSGRUPPEN
2-24 MONATE
Die ersten Lebensjahre sind eine besondere Zeit, die auf das restliche Leben vorbereitet. Jedes Kind entwickelt
ein Gefühl der Autonomie, das Gefühl ein Individuum zu sein.
Es ist wichtig, jedes Kind als eine eigenständige Persönlichkeit zu behandeln und ihm Möglichkeiten zu geben,
frei zu agieren. Nur wenn Kinder erkennen, dass sie aus eigenen Kräften Dinge beeinflussen können, sind sie
bereit den nächsten wichtigen Schritt in Ihrer Entwicklung zu gehen: Sie werden sich ihrer Fähigkeiten bewusst
und merken, dass sie Dinge erreichen können. Dadurch werden Kleinkinder zu aktiven Lernern und Problemlö-
sern und können ihre Umwelt besser kennenlernen.
Die ersten drei Jahre im Leben eines Menschen sind die Wichtigsten für die Entwicklung von Gehirn und Spra-
che. Während dieser Zeit spielen die Erfahrungen des Kindes eine fundamentale Rolle beim Schaffen von Ver-
knüpfungen im Gehirn und somit beim Legen des Fundaments für die nachfolgende intellektuelle und emotio-
nale Entwicklung.
Von Geburt an sind Babys hervorragende Lerner. Sie untersuchen optische Eindrücke, Geräusche und füh len
ihre Umwelt. Babys und junge Kleinkinder erhalten bei den Kleinen Riesen liebevolle Bezugspersonen, die sie
brauchen, und eine sichere Umgebung mit vielen Gelegenheiten zum aktiven Entde cken und Spaß haben. Die
Kinder können sehen, hören, fühlen, anfassen und Dinge bewegen.
Sehr junge Kinder brauchen Bezugspersonen die mit ihnen interagieren, ihnen Sicherheit geben und vor allem
viel mit Ihnen sprechen. Es ist wichtig, sie in Konversationen einzubeziehen und selbst junge Babys mit Büchern
vertraut zu machen. Lieder singen, zuhören und auf die Laute und Worte des Kindes reagieren runden das Bild
ab. Bei den Kleinen Riesen erhalten Babys und Kleinkinder die Aufmerksamkeit und die Entfaltung smöglichkei-
ten, die sie brauchen, um sich optimal zu entwickeln:
INDIVIDUELLE BETREUUNG: Betreuer*innen stellen in Kooperation mit den Eltern einen individuellen Be-
treuungsplan auf. Dieser wird ständig, den Bedürfnissen des Kindes angepasst, sodass sicher ist, dass die Be-
treuung bei den Kleinen Riesen zum Kind und zu seiner Familie passt.
LIEBEVOLLE BETREUUNG: Babys brauchen viel Körperkontakt zu ihren Bezugspersonen, um sich gesund zu
entwickeln. Unsere Betreuer*innen verbringen, deshalb viel Zeit damit den Kindern die liebevolle Aufmerksam-
keit zu geben, die sie brauchen. Auf jeden Laut und jede Bewegung erhält das Baby eine freundliche Antwort:
Ein Wort, ein Lächeln oder eine vorsichtige Berührung lassen das Kind spüren, dass es etwas Besonderes ist.
Kapitel: 4. Pädagogisches Konzept
15
VORLESEN: Lange bevor Babys Worte oder Bilder begreifen, können sie vom Vorlesen eines Buches profitie-
ren. Schon im frühsten Alter kann so die Grundlage für die Liebe zum Lesen gelegt werden. Ob auf dem Schoß,
auf dem Boden oder beim Einschlafen, Babys und Kleinkinder lernen frühzeitig, die Magie von Büchern und Ge-
schichten zu schätzen.
EIN PLATZ ZUM WACHSEN: Babys und Kleinkinder entdecken die Welt mit allen Sinnen und mit ihren moto-
rischen Fähigkeiten. Lange bevor ein Kind begreift, was "unter" oder "ent fernt" bedeutet, lernen sie sich fortzu-
bewegen: hinauf und hinab, unter Tischen hindurch und über Gegenstände hinweg. Unsere Gruppenräume bie-
ten den Kindern eine reichhaltige Lernumgebung mit altersgerechten Lerncentern, die darauf ausgerichtet sind ,
Lernerfahrungen zu ermöglichen:
• Grob- und feinmotorische Erfahrungen: Babys können greifen, treten, halten, ziehen, stehen, kriechen und
krabbeln. Kleinkinder können begreifen, werfen, Gegenstände manipulieren, laufen, klettern, schieben,
ziehen, usw.
• Sinneseindrücke: Bei den Kleinen Riesen entdecken Kinder Oberflächenbeschaffenheit, Farben, Muster,
Formen, Geruch, Geschmack und Gewicht.
• Kognitive Erfahrungen: Kinder entdecken die Objektpermanenz und räumliche Zusammenhänge. Sie lernen
Dinge zu sammeln, klassifizieren und von einem Behälter in den anderen zu schütten. In einfachen Experi-
menten vermitteln wir das Prinzip von Ursache und Wirkung und fördern jene Fähigkeiten, die benötigt
werden, um Probleme zu lösen.
• Sprache und Musik: Unsere Pädagog*innen sprechen viel mit den Kindern, sowohl individuell als auch in
der Gruppe. Wir machen Lese- und Sprachspiele und entdecken Musik, Reime und Geräusche.
• Persönliches Ausdrucksvermögen: Kunst, Bewegung, Nachahmung, erste Rollenspiele und das Spiel mit
Puppen und Kuscheltieren.
ELTERN ALS HAUPTBEZUG: Unsere Erzieher*innen wissen, dass die Beziehung zwischen Eltern und Kind
durch nichts zu ersetzen ist. Wir freuen uns auch über jede Idee, jede Frage und jeden Verbesserungsvorschlag.
24 -36 MONATE
Die Welt eines Zweijährigen spiegelt den Übergangscharakter des dritten Lebensjahres wider. Unser Programm
ist darauf ausgelegt, dem Kind den Übergang von der motorisch-sensorischen Welt eines Einjährigen in eine
zunehmend soziale Welt zu erleichtern.
Die Kommunikationsfähigkeit, die Zielstrebigkeit, das Bestehen auf Individualität und Unabhängigkeit und die
Kontrolle über Körperfunktionen explodieren bei Zweijährigen geradezu. Diese Zeit kann für das Kind frustrie-
rend sein. Charakteristisch sind das wechselhafte Gemüt und die Unsicherheit darüber, was das Kind eigentlich
tun will. Oftmals übersteigen Wunsch und Vorstellungskraft die eigenen Fähigkeiten. Zweijährige brauchen des-
halb Herausforderungen, die sie meistern können, und Erfahrungen, die ihre Fähigk eiten festigen. Eine ent-
spannte Atmosphäre macht es leichter mit häufigen Stimmungswechseln und Interessen umzugehen. Beson-
ders Zweijährige brauchen Pädagog*innen, die ihnen beim Erfahren und Entdecken zur Seite stehen, ihre In-
konsistenz akzeptieren und wenn nötig ruhig aber bestimmt Grenzen setzen.
Das pädagogische Umfeld für zweijährige Kinder besteht sowohl aus Lern bereichen als auch aus einem kreati-
ven Konzept. Gut geplante Lerncenter unterstützen die pädagogischen Aktivitäten und erlauben den Kindern
selbstbestimmt in kleinen Gruppen zu spielen. Sprachentwicklung, mathematisches und wissenschaftliches
Denken wird in allen Einrichtungen betont. Wir passen die Räume regelmäßig an, um aufkommenden Interes-
sen und individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden, Neugier zu wecken und um Abwechslung zu schaffen.
Unsere Lernbereiche bieten betreute Aktivitäten an, die Entwicklung von Basiskompetenzen fördern.
Kapitel: 4. Pädagogisches Konzept
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Typische Lernbereiche sind:
Bücher Bewegung Bauklötze
Entdecken / Wissenschaft Haushalt / Rollenspiel Lernen im Freien
Kunst/Musik Sensorik: Wasser und Sand Tischspielzeug: Puzzles,
etc.
Diese werden ergänzt durch Aktivitäten, die jeweils nur ein oder zwei Kinder gleichzeitig ausüben können.
Im Ablauf eines Tages, entscheiden die Kinder entweder selbst, was sie machen wollen, oder erhalten Hilfe um
eine Entscheidung treffen zu können. Sie nehmen an Gruppenaktivitäten und Projekten teil und versammeln
sich im Gruppenkreis, um über ihr Erfahrungen zu reflektieren. Die Kinder werden angeleitet kritische Erfahrun-
gen, die die Bausteine einer gesunden Entwicklung sind, zu machen. Mit unserem Lehrplan und der Kenntnis
der Kinder und deren Familien entwickeln unsere Betreuer*innen ständig neue Lernbereiche, die den Kindern
in ihrem Raum gerecht werden.
Das Kleine Riesen Konzept vermittelt Sprachkenntnisse, mathematisches und wissenschaftliches Denken, Pro-
jektarbeit, Sachkenntnisse und Kreativität. Dabei sorgen wir für ausreichend Bewegung und ausgewogene Er-
nährung, damit sich die Kinder auch körperlich optimal entwickeln können. Dies alles ist Bestandteil des Alltags
der Kinder.
KINDERGARTEN & VORSCHULE
Um die Vorschulkinder gut auf die Anforderungen in der Schule vorzubereiten n ehmen die Kleinen Riesen
insbesondere folgende Entwicklungsbereiche nochmals näher in den Fokus:
Die
• sozial – emotionale Entwicklung
• Grob- und Feinmotorik (z.B. Schwungübungen, um die Schreibfähigkeit vorzubereiten)
• Sprachförderung
• kognitive Entwicklung
• Förderung der Selbständigkeit (selber an- und ausziehen, Schleife binden etc.)
• Mengen/ Zahlenverständnis
Da für die Vorschulkinder das letzte Kindertagesstätten Jahr von besonderer Bedeutung ist, ist es uns ein An-
liegen nach zumeist 4 Jahren Kita Erfahrung die Kinder partizipativ und je nach kognitiver Entwicklung in die
Inhalte des letzten Kita Jahres einzubinden.
Unter Berücksichtigung der Interessen der Kinder und den oben genannten Zielen zum Erlangen der
Schulfähigkeit erarbeitet das pädagogische Fachpersonal entsp rechende Angebote und Projekte.
In regelmäßigen Abständen treffen sich die Kinder in den Vorschulgruppen und erfahren hier gleichzeitig
Selbstbewusstsein und gemeinsame Stärke für einen guten Übergang von Kindergarten zur Grundschule.
Auch Ausflüge zur Erkundung der näheren und weiteren Umgebung werden durchgeführt, z.B. Besuch bei der
Polizei, Feuerwehr und/ oder ähnliches.
Unser pädagogisches Personal beobachtet und dokumentiert die Entwicklungsfortschritte der Kinder zum
förderlichen und wertschätzenden Austausch zwischen Schule, Eltern und Kindertagesstätte.
Ein wichtiger Punkt unserer Vorschularbeit ist die Kooperation mit den umliegenden Grundschulen. Ge-
meinsam mit den Lehrkräften der Schulen wollen wir den Kindern einen sanften Einstieg in die Schulzeit er-
möglichen. Auch im Arbeitskreis Kita - Grundschule sind wir zur Netzwerkarbeit vertreten.
Eine Kooperation kann beispielsweise folgendes beinhalten:
• Hospitation mit den Vorschulkindern im Unterricht der Grundschule
• Patenschaften zwischen Grundschülern und Vorschulkindern
• Gemeinsames Turnen in der Turnhalle der Schule
Kapitel: 4. Pädagogisches Konzept
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• Lesepatenschaften zwischen den Grundschülern und den Vorschulkindern
• Teilnahme am Sommerfest o.ä.
Zum Abschluss der gemeinsamen Kindergartenzeit ist der Abschied zwischen den Kindern, Eltern und Kita -Per-
sonal von besonderer Bedeutung.
Er kann Ausdruck finden in:
• einem gemeinsamen Abschiedsfest
• einem Abschiedsritual
• einem abschließenden Ausflug o.ä.
PÄDAGOGISCHE ANGEBOTE
SPRACHERZIEHUNG : Lange bevor Kinder lesen lernen, können sie Aktivitäten ausgesetzt werden, die lebens-
lange Bewunderung und Respekt vor der Kraft und Schönheit unserer Sprache schaffen. Phonemisches Be-
wusstsein ist integraler Bestandteil unseres Konzepts. Sprache ist Teil jeder Interaktion und jedes Aspektes un-
seres Konzepts.
Wir bieten Kindern Aktivitäten, die auch für ihre sprachlichen Fähigkeiten eine Herausforderung darstellen und
somit ihr Wissen steigern. Unsere Betreuerinnen bieten den Kindern die Chance , ihre Interessen in Bezug auf
Lesen, Schreiben, Sprechen und Zuhören auszubauen. Worte werden in Laute zerlegt und Gedichte aufgesagt.
Fingerspiele und Vorlesen ergänzen den Lernprozess. Kinder erfahren die Magie der Sprache durch Reime, Pup-
penspiele und Rollenspiele.
MATHEMATISCHES DENKEN: Unser Konzept ermutigt alle Erwachsenen im Leben des Kindes Möglichkeiten
zu schaffen, die dem Kind zeigen, das Mathematik Bestandteil des täglichen Lebens ist. Bereits Kleinkinder ha-
ben Freude am sortieren, ordnen und zählen. Größere Kinder lernen, dass beim Kuchenbacken bestimmte
Mengen an Zutaten notwendig sind. Bei den Kleinen Riesen machen Kinder spielerisch Erfahrungen mit Ziffern,
Zuordnungen und Reihen.
NATURWISSENSCHAFTLICHES DENKEN: Wir lassen naturwissenschaftliche Phänomene lebendig werden,
indem wir alltägliche Erfahrungen der Kinder ausnutzen: fallende Gegenstände, gemischte Farben, beschlagene
Fenster oder das Wachstum von Pflanzen. Unsere Lernbereiche nutzen die Neugier der Kinder und fördern ihre
Fähigkeiten Probleme zu lösen heraus. Die Kinder werden ermutigt zu beobachten, zu hinterfragen, auszupro-
bieren und nachzudenken. Jeder Tag ist voller wissenschaftlicher Phänomene, man muss sie nur erkennen und
zu vermitteln wissen.
Im Krippenbereich bedeutet Naturwissenschaft das Erfahren von Naturgesetzen. Dies geschieht durch einfache
und dem Alter angepasste Aktivitäten wie z. B. das Fallenlassen von Gegenständen (Ball, Feder, etc.), Seifenbla-
sen, Pflanzaktivitäten, sensorische Spiele mit Wasser und Sand, etc.
Im Kindergartenalter können Kinder schon näher mit Naturwissenschaften vertraut werden. Wir messen z. B.
das Wachstum von Pflanzen, Untersuchen Aggregatzustände von Wasser, erfassen Zeit, etc.
KUNST - UND MUSIKERZIEHUNG: Wir wissen, dass bereits kleine Kinder Kunst, Musik, Theater und Tanz lie-
ben. Schon im jungen Alter können die ersten Schritte getätigt werden, um künstlerische Fähigkeiten zu för-
dern. Wir unterstützen Kinder bei der Entwicklung Ihrer künstlerischen und musischen Fähigkeiten. Im Krippen-
alter malen, modellieren und singen wir mit den Kindern und führen Tanzspiele durch. Bei Festen führen alle
Altersgruppen gemeinsam kleine Theaterstücke, Lieder und Tänze auf.
KOCHEN UND ERNÄHRUNG: Bereits im jungen Alter werden die Ernährungsgewohnheiten für das ganze Le-
ben angelegt. Deshalb stellen das gemeinsame Zubereiten und Essen von Mahlzeiten im Rahmen pädagogi-
Kapitel: 5.Inklusion, Integration und interkulturelle Orientierung
18
scher Angebote ab dem Kindergartenalter wichtige Elemente des Kleine Riesen Konzepts dar. Regelmäßig ge-
hen die Kinder der Einrichtungen gemeinsam mit den pädagogischen Mitarbeiter*innen einkaufen. Sei es auf
dem Wochenmarkt oder im Supermarkt, es werden frische Zutaten eingekauft. Aus diesen werden gemeinsam
leckere Zwischenmahlzeiten gekocht.
5. INKLUSION, INTEGRATION UND INTERKULTURELLE ORIENTIERUNG
Die Kleinen Riesen begrüßen Diversität. Wir sind bestrebt, dass unsere Einrichtungen mit Kindern und Mitarbei-
ter*innen unterschiedlicher Herkunft belegt sind.
5.1. GRUNDSÄTZLICHES
Inklusion, Integration und interkulturelle Orientierung basiert auf folgenden Prämissen:
• Anerkennung der Grundwerte des Grundgesetzes und eines freiheitlich demokratischen Weltbildes
• Anerkennung von Grund und Menschenrechten
• Das Begreifen von Diversität und kulturellen Unterschiedlichkeiten als Chance
• Verständnis und Toleranz für kulturelle Unterschiede
5.2 . INKLUSION
Der Grundgedanke der Kleinen Riesen besteht darin, das natürliche und vorurteilsfreie Zusammenleben von
allen Kindern zu fördern. Jedes Kind in unserer Einrichtung hat ein Anrecht auf Bildung nach dem Kinderbil-
dungsgesetz. Inklusion ist für die Kleinen Riesen und das pädagogische Team selbstverständlich und wird aktiv
gelebt.
Unser inklusiver Leitgedanke spiegelt sich im täglichen Leben, in unserem Herzen und in unserer Gruppenstruk-
tur wider. Bei uns sind ALLE herzlich willkommen, unabhängig von Förderbedarf, Herkunft, Religion, Alter, Se-
xualität, Erstsprache oder Entwicklungsstand. Neben unserem Konzept ist auch unser Alltag auf die bunte Viel-
falt unserer Kinder ausgelegt. So achten wir stets darauf, alle mit einzubeziehen und allen zu ermögl ichen teil-
zuhaben.
Bei der Aufnahme achten wir darauf, dass sich im Rahmen einer späteren Betreuung alle Kinder bei uns wohl
fühlen und von uns bestmöglich während ihrer Kindergartenzeit begleitet werden können. Hierfür müssen für
alle, natürlich insbesondere bei Kindern mit besonderem Förderbedarf, die personellen und räumlichen Vo-
raussetzungen stimmen. Diese besprechen wir vorab gemeinsam und bemühen uns darum, wenn erforderlich,
die nötigen Voraussetzungen zu schaffen.
Um die pädagogische Betreuung beeinträchtigter Kinder zu gewährleisten, wird die jeweilige Gruppengröße
entsprechend reduziert und ausreichend Mitarbeitende beschäftigt, die für die Arbeit mit Kindern aus unter-
schiedlichen Lebensbedingungen fachspezifisch qualifiziert sind oder durch Fortb ildungen nachgeschult wer-
den.
Wir arbeiten mit allen Kindern nach dem situationsorientierten Ansatz. Pädagogische Angebote,
Veranstaltungen und Projekte sind so gestaltet, dass sie die unterschiedlichen körperlichen, emotionalen,
sozialen und geistigen Möglichkeiten aller Mädchen und Jungen berücksichtigen.
Besondere Bedeutung in unserer integrativen und inklusiven Arbeit findet eine interdisziplinäre Vernetzung
zwischen Tageseinrichtung, Eltern und externen Fördermaßnahmen. Alle Angebote der Tageseinrichtung für
Kinder berücksichtigen die unterschiedlichen und wechselnden Bedarfslagen der Kinder und Eltern. Durch
Kontakte zu externen Stellen und Therapeuten versuchen wir, eine Hand -in-Hand-Arbeit zu gewährleisten, um
die bestmöglichen Fördermaßnahmen für die Kinder zu erzielen. Die Eltern werden in allen Fra gen zur
individuellen Entwicklung ihres Kindes regelmäßig beraten und unterstützt.
Kapitel: 5.Inklusion, Integration und interkulturelle Orientierung
19
Ein Schwerpunkt der Kleinen Riesen ist es, den Kindern im Rahmen der inklusiven Erziehung zu vermitteln, sich
gegenseitig mit allen Stärken und Schwächen zu akzeptieren. Dadurch erlernen die Kinder einen rücksichts - und
respektvollen und natürlichen Umgang untereinander.
5.3. INTEGRATION
DIVERSITÄT UND KULTURELLE VIELFALT
Wir verstehen Diversität und kulturelle Vielfalt als Chance und Bereicherung für unsere Kindertagesstätten.
Da viele unserer Einrichtungen bilingual betrieben werden und diese generell zu einem großen Prozentsatz mit
Kindern mit Migrationshintergrund belegt sind, betrachten wir interkulturelle Orientierung als unabdingbar.
EINGEHEN AUF BEDÜRFNISSE
Wir sind uns bewusst, dass Wertvorstellungen und Traditionen kulturspezifisch sind. Wir begrüßen dies und
begegnen diesem „Anderssein“ mit Respekt und Toleranz. Bedürfnisse, die sich aus kulturellen Unterschieden
ergeben, versuchen wir, soweit dies in unseren Möglichkeiten steht zu erfüllen.
SPRACHE
Die Kenntnis der deutschen Sprache betrachten wir als einen der Schlüsselfaktoren bei einer erfolgreichen In-
tegration. Deshalb versuchen wir alle Kinder, ungeachtet der Herkunft, bis zur Einschulung auf deutsches Mut-
tersprachlerniveau zu bringen.
WIDERSPIEGELUNG IN DER TÄ GLICHEN PÄDAGOGISCHEN ARBEIT
Es ist uns wichtig, dass unsere pädagogische Arbeit interkulturelles Zusammenleben und die Wertschätzung
von Diversität bereits von frühster Kindheit an gefördert werden. Wir führen regelmäßig Angebot durch, die die
kulturellen Besonderheiten der betreuten Kinder mit einbeziehen. Auch werden bei den Kleinen Riesen alle
Feste (Weihnachten, Hanukkah, islamisches Opferfest, Zuckerfest, etc.) gefeiert.
5.4. INTERKULTURELLE ORIENTIERUNG DER PERSONALPOLITIK
Bei unserer Personalwahl sind wir bestrebt Mitarbeiter*innen zu gewinnen, die interkulturell kompetent sind.
Weiterhin verfolgen wir das Ziel, die Diversität in unserer Belegschaft hochzuhalten.
5. 5. INTEGRATION VON KINDERN VON GEFLÜCHTE TEN
Wir sind der Auffassung, dass eine gelungene Integration bereits im frühsten Kindesalter beginnt. Der KiTa
kommt dabei eine besondere Aufgabe zu.
Wir sehen unsere Aufgabe dabei nicht nur in der kultursensitiven Vermittlung von Toleranz und demokrati-
schen Werten an Kinder, sondern auch darin, deren Eltern dabei zu begleiten und zu unterstützen in Deutsch-
land anzukommen.
Auch wenn wir das Erlernen der deutschen Sprache als einen der wichtigsten Grundpfeiler erfolgreicher Inter-
gration ansehen, ist es im Alltag genauso wichtig, die Eltern der Kinder in deren Landessprache oder zumindest
auf Englisch unterstützen zu können. Deshalb ist eine internationale Belegschaft, die tolerant und kultursensitiv
ist, für solche KiTas besonders wichtig. Die Umsetzung unseres Konzepts beginnt daher bereits mit der Perso-
nalauswahl. Um Mitarbeiter*innen die besonderen Herausforderungen bei der Unterstützung und Betreuung
Kapitel: 5.Inklusion, Integration und interkulturelle Orientierung
20
von Kindern von Geflüchteten vorzubereiten, bieten wir fachlichen Austausch in Arbeitskreisen und Fortbildun-
gen an.
Stets gehen unsere Mitarbeiter*innen individuell auf das Kind ein, um ihm zu helfen, eventuelle Fluchtraumata
zu überwinden.
5. 6 GENDER THEMATIK
Auch hier gehen wir auf die individuellen Bedürfnisse jedes betreuten Kindes ein. Dadurch unterstützen wir
sein positives Selbstwertgefühl. Es ist wichtig, dass ein Kind sich nicht schlecht oder ausgegrenzt fühlt, weil
seine Bedürfnisse von denen anderer Kinder abweichen. Indem wir diese unterstützen, fördern wir die Entwick-
lung eines positiven Selbstbildes und selbstständiges Handeln.
Es ist uns eine Herzensangelegenheit, dass Gender Mainstreaming in unseren Häusern mehr und mehr gelebt
und vor allem regelmäßig in den verschiedenen Groß- und Kleinteamsitzungen reflektiert wird. So wie Sprach-
förderung nicht ausschließlich gezielt, sondern vor allem alltagsintegriert stattfindet, ist auch unser Gender
Mainstreaming Ansatz übergreifend und zieht sich durch alle Aspekte des Kitaalltags.
Das fängt schon bei den Teams an. Das Ziel ist bei der Zusammensetzung folgende Kriterien zu erfüllen:
1. Multiprofessionell (Praktikanten, Ergänzungskräfte, Heilpädagogische Fachkräfte, Erzieher, BA und
Master und Diplom – Absolventen)
2. Multikulturell (wir setzten uns aktiv für die Anerkennung ausländischen Fachk räftepersonals ein und
übernehmen Sprachkurse vor und nach der Anerkennung)
3. hoher Männeranteil an pädagogischen Fachpersonal
4. Wir unterstützen und fördern bei gleicher Eignung eine der Demographie -Entwicklung entsprechende
Altersmischung innerhalb des Teams
5. Menschen mit und ohne Behinderung
Zu 3. Es ist wichtig, dass in der frühkindlichen Erziehung Frauen und Männer gemeinsam arbeiten, und
zwar für Jungen ebenso wie Mädchen, denn im frühkindlichen Bereich fehlen moderne männliche Rollen-
vorbilder und Bezugspersonen für Mädchen und Jungen: Gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderun-
gen führen häufig zu abwesenden familiären Vorbildern und die vorhandenen familiären Vorbilder müssen
nicht unbedingt den Erwartungen an moderne männliche Rollenbilder entsprec hen. (BMFSVJ, 04/08/2015)
Mit diesem Ansatz bzw. Anspruch der Diversität ans Team, schaffen wir unserer Meinung nach, die Basis und
den Nährboden auf dem Gender Mainstreaming stattfinden und gelebt werden kann.
Durch diese hohe Diversität auf allen Ebenen, kombiniert mit der Förderungen und Partizipation der Kinder,
wird erreicht, dass Jungen und Mädchen in den Kleine Riesen Kitas mit variablen und vielseitigen Fähigkeiten in
ihre Zukunft zu starten, um jetzt und später, die für sich richtigen Entscheidungen zu treffen. Mädchen wie Jun-
gen lernen schon jetzt, im Kita-Alter und Alltag, für ihre Interessen und Bedürfnisse einzustehen. Auch deswe-
gen ist Partizipation und Gender Mainstreaming konzeptionell bei den Kleinen Riesen eng miteinander ver-
knüpft.
Wir beobachten mit Hilfe des systemischen Ansatzes die individuellen Ressourcen jedes Kindes (und deren Fa-
milien), versuchen diese herauszukristallisieren und unterstützen die Kleinen bei deren Weiterentwicklung. Die-
ses setzten wir mit der Überzeugung um, dass ihnen damit jetzt und später möglichst viele (Entscheidung s-)
Möglichkeiten offen stehen. Wir zielen mit unseren pädagogischen Angeboten darauf ab, das Selbstwertgefühl
eines jeden Kindes zu stärken, sowie die Wahrnehmung der Umwelt und damit des eigenen Lebens zu erwei-
tern, um darauf im eigenen Sinne reagieren zu können.
Kapitel: 6. Familienorientierung und Elternbeteiligung
21
6. FAMILIENORIENTIERUNG UND ELTERNBETEILIGUNG
Sollte es bezüglich der Erziehung des Kindes oder in der Familie des Kindes Probleme geben, so bietet unser
Personal zunächst vor Ort Hilfe an um dann, bei tiefer greifenden Problemen eine geeignete Beratungsstelle
einzubeziehen.
6.1 . ELTERNGESPRÄCHE
Elterngespräche sind ein wichtiger Bestandteil des Kleine Riesen Konzepts. Eine Bezugsbetreuer*in jedes Kin-
des sucht mindestens zweimal im Jahr ein Gespräch mit dessen Eltern, um seine Entwicklung und Fördermaß-
nahmen durchzusprechen.
Sollte es bezüglich der Erziehung des Kindes oder in der Familie des Kindes Probleme geben, so bietet unser
Personal zunächst vor Ort Hilfe an, um dann, bei tiefer greifenden Problemen, eine geeignete Beratungsstelle
zu vermitteln.
6.2 . ELTERNBEFRAGUNG
Um die Zufriedenheit der Eltern mit unserer Dienstleistung sicherzustellen , führen die Kleinen Riesen jährlich
eine Elternbefragung durch. Es werden die nachstehenden Themengebiete abgefragt:
• Öffnungszeiten
• Zufriedenheit des Kindes
• Pädagogische Aktivitäten
• Ernährung
• Kundenfreundlichkeit
• Ausstattung
6.3 . ELTERNBEIRAT
Wir unterstützen und motivieren Eltern einen Elternbeirat zu gründen. Dieser wird im jährlichen Turnus demo-
kratisch gewählt.
Die Aufgaben des Elternbeirates sind:
• Vertreten der Elterninteressen
• Vorschlags- und Beschwerdemanagement
• Motivation von Eltern sich aktiv am Kita-Leben zu beteiligen.
• Organisation von Festen
• Spendenaktionen
6.4 . GEWALTPRÄVENTION UND UMGANG MIT GEWALT
Gewaltprävention funktioniert nur in Zusammenarbeit mit den Familien, deshalb gehört sie bei uns in den Be-
reich Elternarbeit.
Kinder imitieren Erwachsene, was sie daheim oder im Fernsehen sehen, halten sie für richtig und probieren es
dann in der Kita aus. Wenn Sie in einem Umfeld aufwachsen, in dem Gewalt zum Alltag gehört, kennen sie
nichts anderes. Aber es muss nicht immer das Elternhaus oder der Freundeskreis sein. Manchmal kommen Kin-
der durch Zufall, ganz von selbst, zu dem Schluss, dass negatives Verhalten , wenn auch negative, aber dennoch
Kapitel: 7. Sozialraumorientierung (Kooperation und Vernetzung)
22
Aufmerksamkeit auf sich lenkt. Meistens fehlt dem Kind aber einfach die Fähigkeit seine Gefühle zu kontrollie-
ren, seine Empathiefähigkeit ist noch nicht voll entwickelt, es wendet einfach Gewalt an, weil es keine andere
Lösung weiß. Das Kind macht es immer wieder, bis ihm seine Umwelt/andere Kinder schon mit Angst begeg-
nen oder als Abwehr selbst zuschlagen. Das führt zu einem Teufelskreis, aus dem das Kind nicht alleine heraus-
findet – es benimmt sich, wie man es von ihm erwartet.
Hier sind dann die Erzieher*innen gefragt, deren Aufgabe der Schutz aller Kinder ist, also gleichermaßen auch
des gewaltausübenden Kindes. Kleine Kinder gilt es aus den Situationen, in denen sie zum Beispiel typischer
Weise zubeißen würden, herauszunehmen und sie so abzulenken, dass es gar nicht zu dem Akt des Verletzens
einer anderen Person kommen kann. Mit Kindergartenkindern muss man sprechen, versuchen ihnen die Konse-
quenzen ihres Handelns zu erklären. Als Kita kann man in vielerlei Hinsicht einem Gewaltausbruch entgegen-
wirken – man kann die Kinder beschäftigen, man kann sie toben lassen, bis sie müde sind, man kann ihnen Pro-
jekte zuweisen oder Gewalt in Form von Programmen aufarbeiten und gemeinsam dagegen vorgehen. Generell
werden unsere Mitarbeiter*innen im Umgang mit Gewalt geschult. Auch Eltern bieten wir, falls notwendig,
Schulungen und Hilfen an. In jedem Fall gilt aber, dass Eltern aktiv an der Behebung des Problems teilhaben
müssen. Gemeinsam versuchen die Erzieher mit den Eltern und Kindern die Ursachen für das Verhalten heraus-
zufinden, danach legen sie einen schriftlichen Maßnahmenplan fest, den beide Seiten unterschreiben. Prinzipi-
ell wird die Fachkraft nach SGB 8a eingeschaltet und um Rat gefragt, manchmal auch zum Gespräch mit den
Eltern hinzugezogen . Gegebenenfalls bedeuten die Maßnahmen, dass auch Hilfe von außen in Form von
Psychologen geholt werden muss. In jedem Fall gilt aber, dass zu einer erfolgreichen Prävention geschultes Pe-
sonal und der konsequente Umgang mit Gewalt gehört.
7. SOZIALRAUMORIENTIERUNG (KOOPERATION UND VERNETZUNG)
Wir sind bestrebt unsere Einrichtungen mit Fachdiensten, Schulen, Unternehmen und kulturellen Organisa-
tionen sowie Sportstätten im Umfeld zu vernetzen. Wir pflegen Kontakte zu Wissenschaft, Politik, Wirtschaft
und Kultur. Auch passen wir unser Konzept den Bedürfnissen des jeweiligen Standortes, an die Familien an.
Gerne streben wir eine sehr enge Kooperation mit der ortsansässigen Grundschule an. Daher kann der Über-
gang vom Kindergarten in die Schule durch viele Besuche und allmähliches Kennenlernen der Umgebung sehr
sanft erfolgen. Im letzten Kindergartenjahr werden unsere Kinder die Räumlichkeiten der Kooperationsschulen
besuchen, gegebenenfalls am Schulsommerfest oder anderen Aktionen teilnehmen und parallel durch engste
Zusammenarbeit den Anforderungsspiegel für die erste Klasse erreichen.
Auch nutzen wir gerne die Sportmöglichkeiten und Spielplätze des Stadtteils. Ein Besuch der Büchere kann gut
in das Vorschulprogramm mit integriert werden. Hier können Bücher ausgeliehen oder vor Ort angeschaut wer-
den. Nach Bedarf wird ein fester Lesetage in den Kita-Alltag eingebaut. Ebenfalls nutzen wir gerne die in der
Umgebung vorhandenen Lebensmittelgeschäfte, Buchladen Thaila oder Bäckereien für einen kleinen Ausflug.
Hier können die Zutaten für einen Nachmittagsimbiss gekauft und später in der Kita zubereitet werden. Zusätz-
lich nutzen wir die guten Verkehrsanbindungen für Ausflüge außer halb. . Wir werden uns den Stadtteilarbeits-
kreisen anschließen, um eine Kooperation mit den sozialen Einrichtungen, Trägern und Ehrenämter zu gewähr-
leisten. Somit können wir im Bedarfsfall im Sinne der Familien die Netzwerke nutzen und passgenaue Hilfe ode r
Ansprechpartner anbieten. Eine enge Zusammenarbeit mit den umliegenden Kindertagesstätten, wie die ka-
tholische Kindertagesstätte, evangelische Kindertagesstätte oder der Elterninisiative Glühwürmchene.V. ist
selbstverständlich.
Da die Kleinen Riesen Familienfreundlichkeit auszeichnen, bieten wir gerne flexible, den Bedürfnissen der El-
tern angepasste, Öffnungszeiten (im Rahmen der 45 Wochenstunden) an. Eine Übermittagbetreuung ist uns
wichtig, insbesondere aber dass die Qualität nicht darunter leidet. Durch ein pädagogisches Angebot, dass sich
Kapitel: 8. Qualitätsmanagement
23
auf den ganzen Tag erstreckt, haben wir es in allen unseren Kindertagesstätten geschafft, mit der Ganztagesbe-
treuung, anstatt eines „Babysitterservices“ in den Nachmittgasstunden, einen echten Mehrwert für unsere Kin-
der und Familien zu schaffen. Unsere Pädagog*innen genießen die Möglichkeit, die Kinder durch den ganzen
Tag zu begleiten und sie zu unterstützen, die Welt mit den Kindern zu entdecken.
Da sich jede unserer Kitas dem jeweiligen Sozialraum in den Angeboten a npasst, erstellen wir gerne ein indivi-
duelles Angebot für unsere Kunden- hier orientieren wir uns stark an den Bedürfnissen der Kinder und den Res-
sourcen im Team. In der Regel besprechen wir mit den Eltern, welche Wünsche vorhanden sind und gehen
dann darauf ein. Angebote von Außen, wie zum Beispiel Musikfrühförderung sind frei von zusätzlichen Kosten,
um eine Teilnahme alller Kinder zu ermöglichen und werden im Alltag der Kindertagesstätte integriert. Entspre-
chende Angebote werden über Spenden, Förderverein oder Einnahmen aus Aktivitäten, wie Basare finanziert.
Die Einrichtung der Hiltruperstraße findet Anschluss an unserer Einrichtung in der Eichendorffstraße. Hier gibt
es bereits ein Familienzentrum, dessen Angebote den Familien der Hiltruperstraße selbstverständlich zur Verfü-
gung stehen. Während der Schließzeiten können die Einrichtungen wechselzeitig den Familien eine Betreuung
anbieten. Beide Einrichtungen können sich eng vernetzen, sodass bei Personalengpässen eine gegenseitige Un-
terstützung erfolgen kann.
8. QUALITÄTSMANAGEMENT
8.1. DOKUMENTATION
TAGESBERICHTE
Die Eltern eines jeden Krippenkindes erhalten täglich mündlich einen kurzen Bericht, in dem Sie über folgende
Punkte informiert werden:
• Befinden des Kindes
• Mahlzeiten
• Windelwechsel und Stuhlgang
• Dauer des Mittagsschlafs/der Mittagsruhe
• Besondere Ereignisse und Erfahrungen, die das Kind am Tag gemacht hat.
ENTWICKLUNGSPROFILE
Die Kleinen Riesen erstellen unter Zuhilfenahme von „ Gabip“ für jedes Kind ein standardisiertes Entwicklungs-
profil. Dabei wird altersspezifisch die Entwicklung von Basiskompetenzen abgefragt. Für die Dokumentation der
Sprache verwenden wir Basic. Eine Schulung der Programme findet für die Mitarbeiter statt.
8.2. EL TERNBEFRAGUNG
Um die Zufriedenheit der Eltern mit unserer Dienstleistung sicherzustellen , führen die Kleinen Riesen jährlich
eine Elternbefragung durch. Es werden die nachstehenden Themengebiete abgefragt:
• Öffnungszeiten
• Pädagogische Aktivitäten
• Ernährung
• Kundenzufriedenheit
Kapitel: 8. Qualitätsmanagement
24
8.3. PERSONAL AUSSTATTUNG
Qualität kommt durch mehr und vor allem besser geschultes Personal. Auch wenn die Mindestpersonalanfor-
derungen durch das KiBiz vorgegeben sind, versuchen wir immer darüber hinaus zu gehen. Nicht nur werden
unsere Erzieher*innen durch Praktikant*innen, Hauswirtschaftskräfte und Bundesfreiwilligendienstler entlas-
tet, sondern es wird auch Wert darauf gelegt, jedes Team durch die Diversität aus verschiedenen anerkannten
Abschlüssen, Alters- und Lebenssituationen, Geschlechtern und Kulturen einzigartig zu machen. Die Teams
merken sehr schnell, dass sie durch die vielfältigen Erfahrungen, in denen sich die einzelnen Mitglieder ergän-
zen, gemeinsam viel stärker als die Summe der Individuen sind.
8.4 . HYGIENEPLAN
Die Hygienesicherung ist im Qualitätsmanagementhandbuch ausführlich dokumentiert. Eine Zusammenfassung
des Hygieneplans findet sich in Anlage 3.
8.5 . QUALITÄTSMANAGEMENTHANDBUCH
Alle qualitätssichernden Verfahren und unser pädagogisches Konzept sind ausführlich im Kleine Riesen Quali-
tätsmanagementhandbuch dokumentiert.
8.6 . QUALITÄTSSICHERUNGSMETHODEN (6 -SIGMA – DMAIC)
Alle im Qualitätshandbuch abgebildeten Prozesse werden nach dem 6-Sigma-Konzept überwacht, um unseren
kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu unterstützen (Erklärung s.u.).
Definieren Definiert wird, für wen der Prozess wichtig ist
und welche Bedürfnisse durch den Prozess er-
füllt werden sollen. Darauf aufbauend wer-
den die Merkmale des Prozesses definiert, die
kritisch für die Erfüllung der Kundenerwartun-
gen sind.
Datenerhebung Sammlung von Daten über die derzeitige Aus-
prägung der Merkmale des Prozesses.
Definieren
[Define]
Datenerhebung
[Measure]
Analysieren
[Analyze]
Verbesserungs-
phase
[Implement]
Überwachen
[Control]
Kapitel: 8. Qualitätsmanagement
25
Analysieren Ursachen für Abweichung von den definierten
Leistungszielen identifizieren.
Verbesserungsphase In der Verbesserungsphase sollen Lösungs-
möglichkeiten für die in der Analyse-Phase
identifizierten und ausgewählten Probleme
gefunden werden.
Überwachen Verankerung der gefundenen Verbesserun-
gen im Alltag.
8.7 . QUALITÄTSZIRKEL
Um Verbesserungspotenziale im eigenen Arbeitsbereich aufzudecken und Lösungen zu entwickeln arbeiten un-
sere Mitarbeiter*innen in Kleingruppen/ Arbeitskreisen in regelmäßigen Abständen Lösungen aus. Die Zirkel
setzen die gefunden Lösungen meist selbstständig um und nehmen auch eine Ergebniskontrolle vor.
Qualitätszirkel werden sowohl in einrichtungsinternen Teamsitzungen gebildet als auch einrichtungsübergrei-
fend auf Leitungsebene.
Zur Moderation und methodischen Unterstützung steht der Qualitätsbeauftragte den Qualitätszirkeln jederzeit
mit Rat und Tat zur Verfügung.
8.8 . INSOWEIT ER FAHRENE FACHKRAFT SGB VIII, 8A
Das Unternehmen beschäftigt mehrere insoweit erfahrene Fachkräfte, die von den Leitungen im Falle eines
Verdachts auf Kindeswohlgefährdung umgehend eingeschlatet werden. Es erfolgt zunächst eine telefonische
Beratung. Sollte die Fachkraft der Meinung sein, dass eine Kindeswohgefährdung vorliegt, werden weitere
Schritte, zu denen neben Gesprächen mit Erzieher*innen, Eltern und Kindern auch die Einschaltung von ande-
ren Beratungsstellen gehören können. Näheres in Kapitel 12.
8.9. FACHBERATUNG
Für die Fachberatung werden im gleichen Maße interne und externe Stellen hinzugezogen. In unserem Unter-
nehmen haben wir Mitarbeiter*innen, die die Erfahrung und Qualifikation haben eine Fachberatung durchzu-
führen. Oftmals übernimmt die regionale Leitung auch die Fachberatung der Einrichtungen, für die sie zustän-
dig ist. Sollte dies einmal nicht ausreichen oder man in besonders schwierigen Fällen eine vollkommen neutrale
Meinung, die aus der Distanz das Problem analysiert, benötigen, so wird eine externe Fachberatung eingeschal-
tet.
8.10 . PÄD AGOGISCHE TAGE
Alle unsere Kindertagesstätten halten 5 pädagogische Tage im Jahr ab. Diese werden genutzt für
- Fortschreibung der Konzeption;
- Jahresplanung;
- Präsentation und Diskussion der Arbeit der Q-Zirkel;
- Teambuildingmaßnahmen
- Gruppenschulungen
- Umstrukturierung der pädagogischen Räume
-
Kapitel: 8. Qualitätsmanagement
26
8.11 . KENNENLERNEN VON ANDEREN EINRICHTUNGEN
Um das organisationsinterne Lernen zu unterstützen hat jede Mitarbeiter*in immer wieder die Möglichkeit
eine andere Kindertagesstätte des eigenen Trägers kennenzulernen und vor Ort zu hospitieren.
8.12 . LEITUNGSKONFERENZEN
Vier Mal im Jahr treffen sich alle Kleine Riesen Leitungen einer Region zu einer Leitungskonferenz, um einrich-
tungsübergreigend Qualitätsverbesserungsmöglichkeiten auszuarbeiten und Erfahrungen auszutauschen.
8.13 . BESCHWERDEMANAGEMENT I. S. D. § 45 ABS. 2 NR. 3 SGB VIII
Zur Sicherung der Rechte der Kinder in der Kindertagesstätte, werden 4 bis 6-mal im Jahr Kinderkonferenzen
abgehalten. Unsere Mitarbeiter*innen sind angehalten Sorgen, Anliegen und Beschwerden der Kinder schrift-
lich festzuhalten, sodass diese in dem Zusammenhang von und mit den Kindern ausdiskutiert werden können.
Kleinere Anliegen besprechen die Kinder im täglichen Morgenkreis.
Sollten Kinder ein Problem haben, dass sie nicht mit dem Personal im Gruppendienst besprechen wollen, kön-
nen sie sich an die Einrichtungsleitung wenden. Den Kindern wir die Einrichtungsleitung als Vertr auensperson
regelmäßig ans Herz gelegt.
Bei Kleinkindern, die noch nicht sprechen können, achtet unser Personal auf Feinzeichen in Form von Gesten,
Mimik und Lauten, um auf ein eventuelles Unwohlsein der Kinder einzugehen.
8.1 4. BESCHWERDEMANAGEMENT
Wir betrachten Beschwerden von Eltern als einen Ansporn, unsere Konzeption kontinuierlich zu verbessern.
Offizieller Beschwerdeweg für Eltern
Erziehungsberechtigte
Hilfestellung durch den Elternbeirat möglich
Gruppenfachkräfte
Kita- Leitung
Bereichsleitung
Regionale Leitung
Kapitel: 9. Ernährung
27
Geschäftsführung
Der Prozess zum Umgang mit eingehenden Beschwerden unterliegt folgenden Prinzipien:
Eingang der Beschwerde Beschwerden können sowohl schriftlich als auch
mündlich eingehen. Empfänger der Beschwerde
können pädagogische Mitarbeiter*innen auf Grup-
pen- bzw. Leitungsebene oder der Träger sein.
Deeskalation von Konflikten Wir sind uns bewusst, dass Beschwerden bezüglich
der Betreuung der eigenen Kinder teilweise auf ei-
ner sehr emotionalen Ebene eingereicht werden.
Daher hat die Reaktion der Mitarbeiter*in stets
sachlich, emotional zurückhaltend und lösungsori-
entiert zu sein.
Dokumentation / Analyse Jede Beschwerde wird in einer Aktennotiz festge-
halten. Sollte eine Lösung ad hoc nicht möglich
sein, so wird im Team das Problem analysiert und
nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Die Lösung ist
zu dokumentieren.
Antwortzeit Alle Beschwerden sind von Beschwerdeeingang bis
zur Rückmeldung an die Eltern innerhalb einer Zeit
von zwei Wochen abzuarbeiten. Die Rückmeldung
an die Eltern kann sowohl schriftlich als auch
mündlich erfolgen.
Einbindung des Trägers / von externen Bera-
tungsstellen
Sollte das der Beschwerde zugrunde liegende Prob-
lem nicht kindertagesstättenintern gelöst werden
können, so hat die Leitung den Träger einzuschal-
ten. Im Dialog entscheiden Leitung und Träger eine
adäquate Problemlösung. Sollte Einbindung einer
externen Beratungsstelle notwendig sein, so wird
diese Maßnahme ebenfalls von Träger und Leitung
gemeinsam beschlossen und eingeleitet.
9. ERNÄHRUNG
Die Kleinen Riesen legen großen Wert auf ausgewogene und gesunde Ernährung. Wir sind der Überzeugung,
dass die Weichenstellung für richtiges Ernährungsverhalten bereits im Kindesalter erfolgt.
Unser Ernährungskonzept basiert auf den nachstehenden Grundsätzen:
• Wir verwenden bevorzugt ökologische Lebensmittel, wenn gewünscht in Bio-Qualität,sofern möglich
aus der Region.
• Die Zusammensetzung der Lebensmittel orientiert sich am Ernährungskreis der DGE (siehe Anlage 2).
• Die Mittagsmahlzeit wird von einem Caterer (cook and chill, warm oder cook and freeze) geliefert.
• Alle Mahlzeiten werden gemeinsam am Tisch eingenommen.
Kapitel: 10. Personalmanagement
28
10. PERSONALMANAGEMENT
Kinderbetreuung lebt von der Qualität und vom Engagement des Personals. Wir sehen daher unsere Mitarbei-
ter als unsere wichtigste Ressource an.
10.1. PERSONALGEWINNUNG
Bei Neubesetzung einer Stelle wird diese vom Träger ausgeschrieben. Die eingehenden Bewerbungen werden
an die jeweilige Kita weitergeleitet.
Die Entscheidung über die Einstellung wird vom Träger und der Kindertagesstättenleitung gemeinsam getrof-
fen.
10.2. MITARBEITERENTWICKLUNG
In der heutigen Zeit ist es einfacher Personal zu gewinnen als zu halten. Aus diesem Grund legen wir großen
Wert auf eine gute Personalentwicklung und -bindung.
WEITERBILDUNG
Wir unterstützen die Weiterbildung unserer Mitarbeiter*innen. Weiterbildungsmaßnahmen müssen jeweils an
die Bedürfnisse der Mitarbeiter*innen und der Einrichtung angepasst sein. Gemeinsam bespricht die Leitung
welche Entwicklungswünsche die Mitarbeiter*in hat und welche Notwendigkeit das Unternehmen sieht. Da-
nach legen sie gemeinsam fest, welche Schulung/-en fürs Folgejahr belegt werden.
REFLEXIONSGESPRÄCHE
Regelmäßige Reflexionsgespräche sind ein wichtiger Bestandteil unserer Personalstrategie. Wir verste hen Re-
flexionsgespräche stets nur als konstruktive Kritik, die als Impuls zur kontinuierlichen Verbesserung dienen soll.
Daher wird einmal im Jahr ein 360 Grad Feedback durchgeführt.
DIVERSITÄT
Die Kleinen Riesen fördern Diversität unter der Belegschaft. Wir sind der festen Überzeugung, dass dies sowohl
die Teamarbeit, das gegenseitige Lernen als auch die Betreuungsqualität selbst verbessert.
UNTERSTÜTZUNG DER MITARBEITER IN ALLEN LEBENSLAGEN
Auch unterstützt die Kleine Riesen Nord seine Mitarbeiter*innen in individuellen Lebenslagen. So reagieren wir
flexibel auf Pflegeanfragen, Elternzeitmodelle oder nehmen auch gerne Mitarbeiterkinder in unseren Kitas auf.
VERWALTUNGSTÄTIGKEITEN
Alle Verwaltungstätigkeiten, die im Zusammenhang mit Mitarbeiter*innen stehen (Lohnbuchhaltung, etc.),
werden für alle Standorte zentralisiert ausgeübt.
Kapitel: 11. Finanzmanagement
29
11. FINANZMANAGEMENT
Das Finanzmanagement erfolgt nach kaufmännischen Grundsätzen.
Die Finanzplanung umfasst folgende Elemente:
• Rollierende Umsatzplanung und Liquiditätsplanung
• Kostenstellen / Kostenträger-Rechnung mit Budgetierung
• Controlling-System
Schon allein aus der Gesellschaftsform ergibt sich die Verpflichtung zur doppelten Buchführung und der Veröf-
fentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Unternehmensregister.
Kapitel: 12. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung i. S. d. § 8a SGB VIII
30
12. SCHUTZAUFTRAG BEI KINDESWOHLGEFÄHRDUNG I. S. D. § 8A SGB VIII
SCHULUNG
• Die Leitung der Einrichtung ist
bezüglich der Thematik regelmäßig zu schulen.
• Das Wissen ist durch jährliche
Schulungen an die anderen
Mitarbeiter weiterzugeben.
ANZEICHEN FÜR GEFÄHRDUNG DES
KINDESWOHLS (GEFÄHRDUNGSRISIKEN)
• Körperliche und seelische Gewalt
• Emotionale und körperlich-
gesundheitliche Vernachlässigung
• Sexueller Missbrauch
• Versagung entscheidender existenzi-
eller Entwicklungschancen
INSOWEIT ERFAHRENE FACHKRAFT
Der Träger beschäftigt mehrere insoweit erfahrene
Fachkräfte, auch in Münster, die den Einrichtungen
bei der Erkennung und Einschätzung einer
Kindeswohlgefährdung helfen. Es findet bis
zum Abschluss des Falles eine Prozessbeglei-
tung statt, falls notwendig auch im Gespräch mit den
Eltern.
Ende
Erkennen
Gefährdungsrisiko
Information
erfahrene
Fachkraft
(Leitung)
Dokumentation
Gefährdungsrisiko
Gespräch mit
Erziehungs-
berechtigten
Risiko
ausgräumt
Hinwirken auf
Inanspruchnahme
von Hilfen
Hilfe- und
Beratungsplan
Dokumentation
Gespräch
Beratungsplan
eingehalten?
Beratungsplan
erfolgreich
Dokumentation
der Schritte
Jugendamt
informieren
Dokumentation
Nein
Ja
Nein
Nein
JaDokumentation
Ja
Risiko
ausgräumt
Ja
Nein
Kapitel: Anlage 1: Ernährungskreis
31
ANLAGE 1: ERNÄHRUNGSKREIS
Während die Versorgung mit regionalen Produkten bei uns eine Selbstverständlichkeit ist, bieten wir auf
Wunsch der Eltern, auch BioKost an. Unsere Konzepte der Essensversorgung sind weitreichend und passen sich
an die Bedürfnisse der Familien an, lediglich eines haben sie alle gemeinsam – sie sind gesund.
ANLAGE 2: HYGIENE PLAN
HYGIENE IM SANITÄRBEREICH
SANITÄRAUSSTATTUNG
Die Sanitärbereiche sind mit Einmalhandtüchern und Spendervorrichtungen für Flüssigseife ausgestattet. Die
Sanitärbereiche für Mitarbeiter*innen sind zusätzlich mit Spendervorrichtungen für alkoholische Handdesinfek-
tionslösung zu versehen.
WARTUNG UND PFLEGE
Die Toilettenanlagen und die Ausstattung werden regelmäßig kontrolliert, gepflegt und gewartet. Die Kontrolle
und Pflege wird dokumentiert.
WICKELBEREICHE
Die Wickelbereiche werden nach jeder Verwendung desinfiziert. Verunreinigungen mit Fäkalien werden mit
einem mit Desinfektionsmittel getränkten Tuch gereinigt und danach nochmals desinfiziert. Mitarbeiter *innen
haben nach dem Wickeln die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Im Wickelbereich h ängt gut sichtbar eine
Verfahrensanweisung zur Wickelhygiene aus.
BE- UND ENTLÜFTEN
Die Entlüftungsanlagen der Sanitäranlagen werden regelmäßig von einer Fachfirma gewartet. Defekte werden
Zeitnah in Stand gesetzt.
Lebensmittel, die
viel Stärke
enthalten, wie
Getreideprodukte
und Kartoffeln
Gemüse und
HülsenfrüchteObst
Getränke (Wasser)
Milch und
Milchprodukte
Fleisch, Wurst und
Fisch
Streich- und
Kochfette
Kapitel: Anlage 2: Hygiene Plan
32
TRINKWASSERHYGIENE
LEGIONELLENPROPHYLAXE
Bei Duschen, die nicht täglich genutzt werden, muss das Wasser, sofern es aus Großanlagen bezogen wird, bei
Höchsttemperatur mehrere Minuten ablaufen. Spritzen und Zerstäuben des Wassers sind dabei zu vermeiden.
Kalkablagerungen werden regelmäßig entfernt.
PRÄVENTION VON STAGNATIONSPROBLEMEN
Am Wochenanfang und nach längerer Schließung der Krippe wird das Wasser aus Leitungen, aus denen Trink-
wasser entnommen wird, fünf Minuten ablaufen gelassen. Jeder Wasserauslass muss mindestens jeden dritten
Tag benutzt oder alternativ gespült werden.
PRÄVENTION VON STAGNATIONSPROBLEMEN
Wasseruntersuchungen auf chemische und mikrobilogische Reinheit werden gemäß Trinkwasserver ordnung
jährlich durchgeführt.
ERS TE HILFE
ERSTE -HILFE -INVENTAR
Die Einrichtung hält folgendes Erste-Hilfe-Material vor:
• Verbandskasten nach DIN 13157 „Verbandskasten C“
• Alkoholisches Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion
Verbrauchsmaterialien, wie Pflaster und Einmalhandschuhe, werden nach Verbrauch ersetzt.
VERSORGUNG VON BAGATELLWUNDEN
Es werden grundsätzlich Einmalhandschuhe getragen. Die Wunde wird mit einem Pflaster oder Verband so ver-
sehen, dass der Kontakt Dritter mit Blut ausgeschlossen ist. Nach der Wundversorgung werden die Hä nde
gründlich gewaschen und desinfiziert.
REINIGUNG KONTAMINIERTER FLÄCHEN
Flächen, die mit Körperflüssigkeiten (Blut, Exkremente, Erbrochenes) kontaminiert werden unter Verwendung
von Einweghandschuhen mit einem mit Desinfektionslösung getränkten Tuch ger einigt. Anschließend wird die
Fläche nochmals desinfizieren.
NOTFALLKONTAKTE
Neben allen Telefonen und in allen Gruppenräumen wird ein Aushang mit folgenden Notfallkontakten aufge-
hängt:
• Polizei
• Feuerwehr
• Ärztlicher Bereitschaftsdienst
• Giftinformationszentrum
• Kinderarzt
Kapitel: Anlage 2: Hygiene Plan
33
KÜCHE
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
Personen, die an Erkrankungen im Sinne des § 42 IfSG oder an Hauterkrankungen leiden oder Wunden haben
dürfen nicht in unserer Verteilerküche tätig sein
Das in der Küche tätige Personal wird von uns einmal jährlich im Sinne des § 43 IfSG über Tätigkeitsverbote so-
wie über Lebensmittelhygiene geschult.
QUALITÄTSSICHERNDE MAßNAHMEN UND LEBENSMITTELHYGIENE
Es werden qualitätssichernde Maßnahmen im Sinne von HACCP getroffen. Alle Maßnahmen werden dokumen-
tiert:
• Messung der Kühlschranktemperatur
• Wareneingangskontrolle (Temperatur, Sensorik, Geruch)
• Reinigung und Desinfektion nach Reinigungsplan
• Kontrolle auf Schädlinge
Beim Handhaben von Lebensmitteln werden Handschuhe getragen.
HAND HYGIENE
Hände sind wie folgt zu waschen:
A. Bei Ankunft in der Einrichtung und beim Wechsel von einer Gruppe in eine andere.
B. Vor und Nach:
• Essen, Handhabung von Lebensmitteln, Füttern eines Kindes
• Verabreichen von Medizin
• Wasserspielen, falls das Wasser von mehr als einer Person benutzt wird.
C. Nach:
• Windelwechsel
• Toilettengang, Assistieren eines Kindes beim Toilettengang.
• Handhabung von Körperflüssigkeiten (Speichel, Blut, Erbrochenem), Niesen, Naseputzen, Abwi-
schen des Mundes oder von Wunden.
• Handhabung von rohem Lebensmitteln, insbesondere Fleisch und Geflügel.
• Berühren von Tieren.
• Spiel im Sandkasten
• Reinigung und Handhabung von Müll
• Berühren von Geld
• Handhabung von verschmutztem Geschirr
Diese Regelungen gelten für alle Mitarbeiter, insbesondere aber für in der Küche tätiges Personal.
Die Handreinigung erfolgt mit Flüssigseife und Desinfektionsmittel aus Wandspendern. Es werden nur Einmal-
handtücher verwendet.
An allen Waschbecken werden Verfahrensanweisungen und Hautschutzpläne ausgehängt.
Jede Einrichtung hat Hygienekonzeptionen und einen gesonderten Hygieneplan bei Pandemien.
Kapitel: Anlage 3: Verfahrensanweisung bei Hohen Temperaturen
34
FLÄCHENREINIGUNG UND DESINFEKTION
Alle Fußböden der Krippe werden täglich feucht gereinigt. Arbeitsflächen in der Verteilerküche werden täglich
desinfiziert. Da nicht mit kritischen Rohwaren gearbeitet wird , ist eine einmal tägliche Desinfektion im Normal-
fall ausreichend.
AUßENANLAGEN
Unser Außenanlage wird bei jedem Besuch auf Tierkot und Verunreinigungen untersucht. Tauben werden
durch geeignete Maßnahmen ferngehalten.
Der Sand im Sandkasten wird alle zwei Jahre ausgetauscht. Eine Kontrolle der Spielgeräte erfolgt einmal wö-
chentlich durch einen Sicherheitsbeauftragten der Einrichtung. Diese Person nimmt entsprechend vorab an
eine Ausbildung teil.
ANLAGE 3: VERFAHRENSANWEISUNG BEI HOHEN TEMPERATUREN
Zunehmend steigen im Sommer auch in Deutschland, dieses Jahr bereits im Mai, die Temperaturen auf deutlich
über 30 °C. Auch wenn es ein Stück weit normal ist, dass sich Gebäude in der heißen Jahreszeit stark aufheizen
und wir Menschen uns mit der Zeit daran gewöhnen, versuchen wir in der Kita den Alltag auch an Tagen, an
denen laut Wettervorhersage die Außentemperatur über 28 ° steigen soll, so angene hm und sicher wie möglich
zu gestalten. Folgende Maßnahmen werden eingeleitet:
• Morgens, mindestens 30 Minuten vor Öffnung der Kita, werden die Fenster und Türen in allen Räu-
men geöffnet, diese arretiert, sodass ein Zug und damit Luftaustausch entsteht.
• Nach dem Lüften werden die Beschattungen in Gruppen- und Nebenräumen, in den Schlafräumen
Rollläden, heruntergelassen. Im Anschluss sind die Türen zu den Schlafräumen zu verschließen und
erst zur Schlafenszeit wieder zu öffnen, um das Hineinströmen der heißen Luft von den Fluren zu
verhindern.
• Im Allgemeinen sind im Obergeschoss die Türen zu allen verschatteten Räumen während des Tages
geschlossen zu halten, um ein Aufheizen zu verhindern.
• Wenn die Temperatur über 30 °C im OG steigt, sind die Kinder ins Erdges choss zu bringen. Hier sind
dann alle Gruppenraumtüren zum Gang und in den Außenbereich zu öffnen , um damit ein
Luftaustausch zu schaffen.
• Wenn die Schlafräume im Obergeschoss vor Beginn der Schlafenszeit über 28 °C haben, sind Schlafal-
ternativen im EG mit guter Durchlüftung zu schaffen. Während der Sommermonate ist durchgehend
Schlafwache auch für über Dreijährige zu halten.
• Die Kinder werden in der Zeit nach einem teiloffenen Konzept betreut.
• Während immer gilt, dass stets ausreichend Flüssigkeit anzubieten ist und die Kinder ans Trinken erin-
nert werden sollen, gilt insbesondere an heißen Tagen, dass feste – z.B. halbstündliche - „Trinkrun-
den“ zu machen sind.
• Wenn es Kindern zu heiß wird, sollen bei Bedarf Maßnahmen wie Duschen oder Bespritzen mit Wasse r
eingeleitet werden.
• Wasserspiele im Außenbereich sind in schattigen Bereichen eine gute Möglichkeit sich abzukühlen.
Dabei ist darauf zu achten, dass kein Wasser in großen Gefäßen steht, da Kinder bereits in 3 cm tiefem
Wasser in einem Eimer ertrinken können.
• Generell gilt, dass Kinder nie in der prallen oder Mittagssonne spielen sollen, selbst wenn Sie Mützen
tragen und gut eingecremt sind. Vielmehr sollte an heißen Tagen hauptsächlich am frühen Morgen,
Kapitel: Anlage 4: Verfahrensanweisung bei Tiefen Temperaturen
35
ggf. auch am späten Nachmittag, der Außenbereich genutzt werden. Aber auch hier gilt: nur im
Schatten spielen!
• Anstrengende Aktivitäten, wie langes Gehen, Toben, Fußballspielen, etc. sollten an den heißen Tagen
gemieden oder zu Randzeiten durchgeführt werden.
• Es ist immer darauf zu achten, dass die Kinder entsprechend leicht und luftig angezogen sind. Geg-
ebenenfalls sind Eltern darauf hinzuweisen, angemessene Schlaf- und Tageskleidung mitzubringen. Für
den Aufenthalt im Freien sind dünne, helle Baumwoll- oder Leinenhemden gut, da sie einen zusätzli-
chen Schutz vor Sonnenbrand bieten. Enge, dicke Kleidung ist (z.B. Jeans), selbst wenn sie kurz sein
sollte, ungeeignet.
• Auch bedeckte Körperstellen sollen eingecremt werden.
• Schließlich ist jedes Kind individuell und reagiert - so wie Erwachsene - unterschiedlich auf heiße Tem-
peraturen. In jedem Fall sind Erzieher angehalten, Maßnahmen individuell anzupassen und bei dem
geringsten Verdacht, dass es einem Kind nicht gut geht, die Eltern zu informieren und eine Abholung
durch abholberechtigte Personen einzuleiten.
• Sollten die Temperaturen in den Innenräumen für mehr als zwei Stunden auf über 35 ° C steigen, wird
empfohlen sich mit den Kindern auf schattigen Freiflächen aufzuhalten. Hierzu sind das Außengelände
der Kita, Spielplätze im Park, Wasserspielplätze oder auch Spaziergänge im Wald besonders zu
empfehlen. Sollte aufgrund einer besonderen Gegebenheit der Aufenthalt im Freien nicht möglich
sein, so müssen die Kinder nach Hause geschickt werden. Generell ist im Sommer der Wetterbericht
zu verfolgen und schon im Voraus Aktivitäten zu planen, die für Abkühlung sorgen.
Im Allgemeinen gewöhnen sich Kinder relativ gut an unterschiedliche Temperaturen und wenn stets
ausreichend Getränke, schattige Plätze (dazu zählt auch das Innere von Gebäuden) vorhanden sind und Sorge
getragen wird, dass es nicht zu Hitzestaus kommt, können sie den Sommer auch unbeschwert genießen.
ANLAGE 4: VERFAHRENSANWEISUNG BEI TIEFEN TEMPERATUREN
Jeden Winter fallen die Temperaturen so stark, dass besondere Maßnahmen erforderlich sind:
• Es ist darauf zu achten, dass jedes Kind ausreichend warme und wetterfeste Kleidung, incl. Handschuhen
und Mützen und eine Fettcreme in der Kita hat.
• Empfehlenswert ist der Zwiebellook: Mehrere dünne Schichten wärmen besser als eine dicke, denn zwi-
schen jeder Schicht bildet sich eine Luftschicht, die als Wärmeisolator dient.
Die erste Schicht sorgt für den Feuchtigkeitstransport, die Unterwäsche sollte eng am Körper anliegen. Die
zweite Schicht sorgt für Isolierung, sie speichert die Körperwärme und sollte atmungsaktiv sein. Die dritte
Schicht schützt vor Wind und Wetter, sollte wind- und wasserabweisend sein. Hier eigenen sich Schneean-
züge sehr gut.
• Mütze, Schal und Handschuhe sind bei tiefen Temperaturen ein „Muss“. Der Körper gibt die meiste Wärme
an die Körperpartien ab, die weit vom Rumpf entfernt liegen. Kopf und Finger sind daher schneller kalt.
• Das richtige Schuhwerk sorgt stets für warme Füße: Jedes Kind sollte Wollsocken und wasserfeste Schuhe,
am besten wäre es, wenn die Schuhe mit Membranen versehen wären, dabeihaben. Ein Ersatzpaar Schuhe
ist wichtig, da auch Schuhe mit Membran nass werden können.
• Da die Kinderhaut besonders zart ist, empfiehlt es sich mit einer reichhaltigen Creme das Gesicht der Kin-
der vor dem Austrocknen zu schützen. Die Creme sollte fetthaltig sein und kein Wasser enthalten, damit
sie nicht auf der Haut gefriert.
• Die Raumtemperatur sollte zwischen 20 und 22 °C betragen. Im Schlafraum sollen 17°C nicht unterschrit-
ten werden warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen, was zu Problemen führt, wenn sie auf kalte
Oberflächen, wie zum Beispiel Außenwände trifft. Es ist daher wichtig, regelmäßig zu lüften, um die
feuchte Luft abzuführen. Die Fenster müssen mehrmals täglich komplett für fünf Minuten geöffnet wer-
den, um die Luft auszutauschen (wenn sich keine Kinder in dem Raum befinden).
• Damit das Trinken in der kalten Jahreszeit nicht vergessen wird, sollten Getränke in der Einrichtung sicht-
bar hingestellt werden, um sich an das regelmäßige Trinken zu erinnern. Pr o Tag empfiehlt es sich etwa 1,5
bis 2 Liter zu trinken.
Kapitel: Anlage 5: sexualpädagogische Konzeption
36
• Die Verweildauer im Freien bei Temperaturen unter -5 °C sollte nicht eine halbe Stunde je Aufenthalt über-
schreiten. Dieser kann auch gestückelt werden, z.B. in der Bringphase wenn alle Kinder schon eingemum-
melt in die Kita kommen oder auch kurz zur Mittagszeit oder zur Abholphase. Jedoch ist immer auf das
Wohlbefinden der Kinder zu achten und bei tiefen Temperaturen die maximale Verweildauer nicht zu
überschreiten
Im Allgemeinen gewöhnen sich Kinder relativ gut an unterschiedliche Temperaturen und wenn stets ausrei-
chend Getränke, Möglichkeiten, sich aufzuwärmen (dazu zählt auch das Innere von Gebäuden) sowie sensible
Betreuer, die auf die Bedürfnisse der Kinder umgehend reagieren vorhanden sind, steh t dem Spaß im Schnee
auch bei tiefen Temperaturen nichts im Weg.
ANLAGE 5: SEXUALPÄDAGOGISCHE KONZEPTION
Vorwort:
Alle Mädchen und Jungen sollen auf eine sensible und individuelle Weise in ihrer altersgemäßen körperlichen,
seelischen und geistigen Entwicklung begleitet werden. Hierzu gehört selbstverständlich auch die kindliche Sex-
ualentwicklung. Wir wollen uns dem Thema ganz natürlich und offen anhand von respektvollem Umgang mit
dem eigenen Körper und Nähe empfinden sowie auch dem Gegenüber widmen. Auch zu den Themen Liebe,
Sexualität, Zeugung und Geburt sollen sie altersangemessen anhand ihres Entwicklungsstandes in formiert
werden. Damit wollen wir dem Recht auf Schutz und Entwicklung jedes Kindes Rechnung tragen.
Wir sehen jedes Kind als Individuum, das sich in allen Entwicklungsbereichen in seinem eigenen Tempo
entwickelt. Diesem Recht Raum zu verschaffen, ist Aufgabe der Mitarbeiter*innen. Ziel des Konzeptes ist es
Kinder handlungsleitend und durch Wissen über ihren eigenen Körper Selbstbestimmung und eine körper -be-
jahende Haltung zu vermitteln und sie so möglichst vor Missbrauch zu schützen. So lernen die Kinder schon
früh, sich mit einer distanzierenden Handbewegung und dem Wort „Stopp“ oder „Lass das -ich will das nicht-
hör auf.“ abzugrenzen.
1. Zusammenarbeit mit Eltern
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Kindertagesstätten Kleine Riesen Nord ist es wi chtig,
dass die Familie über die pädagogische Arbeit informiert wird. Dazu zählen auch Informationen über
die kindliche Entwicklung, einschließlich der kindlichen Sexualität.
Diese Informationen ermöglichen einen intensiven und offenen Austausch über das Kind und seine
Entwicklung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Einrichtung, in der dieses täglich be-
treut wird. Zudem werden mögliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Thema der „kind-
lichen Sexualität“ abgebaut und das Kind in seiner individuellen Entwicklung gestärkt.
Um die Fragen, die Mütter und Väter stellen, richtig beantworten zu können, erhalten alle Mi-
tarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unseren KiTas eine Schulung zum Thema „Kindliche Entwicklung“
und „Sexualpädagogik“. Bei Bedarf gibt es die Möglichkeit, Experten für gemeinsame Infor-
mationsabende in die Einrichtung einzuladen, entsprechende Beratungsangebote vorzustellen oder
nach den individuellen Bedarfen zu entwickeln.
Zudem stellt der Träger speziell geschulte Mitarbeiter*innen als Ansprechpartner für „Kindes-
wohlgefährdung“.
2. Teilhabe und Selbstbestimmung
Teilhabe im Zusammenhang mit der Arbeit mit Mädchen und Jungen bedeutet, dass Kinder aktiv in sie
betreffenden Entscheidungen einbezogen werden und so ihren Alltag mitgestalten können. Dadurch
werden Kinder in ihrer Selbständigkeit und in ihrem Selbstwertgefühl gestärkt und können lernen, sich
für oder gegen etwas zu entscheiden und die Entscheidungen anderer zu respektieren.
Kapitel: Anlage 5: sexualpädagogische Konzeption
37
Dies beginnt schon bei dem ganz jungen Kind, das sich aussuchen kann, mit wem es spielen möchte
oder welche Mitarbeiter*in es wickeln soll. So erfahren Mädchen und Jungen, dass sie mit ihren
Wünschen gehört und ernst genommen werden. Es liegt in der Verantwortung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die Bereiche festzulegen, in denen die Kinder mitentscheiden. Es gibt Bereiche, in
denen Mädchen und Jungen keine eigenen Entscheidungen treffen können, wenn ihre Gesundheit
oder ihre Sicherheit gefährdet ist
(z.B. nicht umziehen wollen bei nasser Kleidung, im Winter barfuß laufen o.ä.)
Partizipation betrifft grundsätzlich alle Bereiche des Alltags mit Kindern. Wir beziehen uns hier vor al-
lem auf das Erziehungsziel der Selbstbestimmung in Bezug auf den eigenen Körper und die eigenen
Gefühle der Kinder: Mädchen und Jungen werden darin bestärkt, ihre eigenen Gefühle und die Ge-
fühle anderer wahrzunehmen und sie zu beachten. So haben sie das Recht „Nein“ zu sagen und ihr
„Nein“ wird akzeptiert. Dies bezieht sich auch darauf, wenn sie zum Beispiel nicht auf den Schoß ge-
nommen werden, nach mehrfacher Motivation und Unterstützung/Begleitung nicht fotografiert oder
berührt werden möchten.
Bei allen Handlungen achtet der Mitarbeiter/die MitarbeiterInnen darauf, eigene Vorstellungen und
Einstellungen dem Kind gegenüber neutral zu halten und/oder gegebenenfalls an andere Mi-
tarbeiter*innen abzugeben.
3. Nähe und Distanz
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter respektieren die Wünsche des Kindes in Bezug auf Nähe und
Distanz, wie zum Beispiel beim Wickeln oder Kuscheln.
Mädchen und Jungen suchen sich dabei die eigene Bindungsperson unter den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern aus, der sie sich anvertrauen und bei der sie Nähe suchen.
Grundsätzlich soll das Bedürfnis nach körperlicher Nähe nur vom Kind und nicht vom Erwachsenen
ausgehen- Sonderfall: Trösten, Pflege, Sicherheit.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist wichtig, dass jedes Kind das Maß an Nähe bekommt, dass
es benötigt, um sich sicher und beschützt zu fühlen. Dafür achten sie auf die Signale des Kindes und
orientieren sich an seinen Bedürfnissen. Sie achten auf individuelle Äußerungen des Kindes, z. B. in
Bezug auf Berührungen, und reagieren angemessen. Dabei gilt es dem Kind auch ein angemessenes
Nähe- Distanz Verhalten gegenüber Fremden, Erwachsenen usw. erfahrbar zu machen, um ein Ver-
trauen gezielt und vorsichtig im Sinne von Selbstschutz und Prophylaxe zu entwickeln.
Das Maß an körperlicher Nähe ist abhängig von dem Alter der Kinder. Die Jüngsten benötigen noch
viel Schutz und Zuwendung. Die älteren Kinder sind häufig nicht mehr so anhänglich wie die jüngeren
und erkunden neugierig ihr Umfeld, so dass auch das Nähe-suchende Verhalten gegenüber den Mi-
tarbeiterinnen und Mitarbeitern allmählich abnimmt. In Situationen, in denen das Kind Unterstützung
oder Nähe wünscht, weil es zum Beispiel traurig ist, reagieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeite r
entsprechend feinfühlig auf die Bedürfnisse des Kindes, bis es sich wieder wohlfühlt. Dann wird es zu
neuen Aktivitäten bzw. zum Spiel angeregt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten auf ihre eigenen Grenzen. Mitarbeiterinnen bzw. ein Mi-
tarbeiter werden sich nicht von Kindern auf den Mund küssen oder im Intimbereich anfassen (Brust,
Scheidenbereich) lassen.
So lernen die Kinder nach und nach, dass sie selbst, wie auch ihre authentischen und selbstverant-
wortlichen Erzieherinnen und Erzieher, für sich entscheiden können, wie viel körperliche Nähe sie
darüber hinaus, zulassen möchten. Zudem lernen sie durch die Vorbildfunktion der Erzieherin bzw . des
Erziehers, sich selbstbestimmt zu verhalten und „Nein“ zu unerwünschtem Verhalten, wie ungewollte
Berührungen, zu sagen. Die Kinder lernen über Grenzen setzen, sich selbst auch abgrenzen zu können
und/oder sich zu trauen
Kapitel: Anlage 5: sexualpädagogische Konzeption
38
4. Typisch Mädchen - typisch Junge
Für die Entwicklung eines Kindes ist es wichtig, sich in vielen verschiedenen Bereichen auszuprobieren
- unabhängig davon, ob es ein Mädchen oder ein Junge ist.
Diese gesellschaftliche Entwicklung findet sich in vielen Aspekten des alltäglichen An gebotes in der
KiTa wieder. So erhalten Kinder Anregungen und Impulse, die von den Interessen der Kinder aus-
gehen, egal welchem Geschlecht sie angehören. Jungen und Mädchen erhalten kreative Angebote, wie
zum Beispiel Musik und Tanz, Bewegungsangebote wie Fußball und Klettern, Angebote im haus-
wirtschaftlichen Bereich, wie zum Beispiel Kochen und Backen oder handwerkliche Tätigkeiten.
Es ist die Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darauf zu achten, dass sich alle Kinder glei-
chermaßen daran beteiligen können. Die Gruppenräume sind so ausgestattet, dass Mädchen und
Jungen Spiel- und Beschäftigungsmaterial vorfinden, das vielfältig und für alle Kinder zugänglich ist. So
bieten die Fachkräfte Kindern gezielt Material und Spielmöglichkeiten an, die ihre Kompetenzen er-
weitern und ihre Interessen fördern. So sollen die Kinder angeregt werden, Tätigkeiten und
Verhaltensweisen zu erproben und entwickeln, die nicht den typischen Rollenzuschreibungen
entsprechen.
Alle Gefühlsäußerungen sind willkommen und wertgeschätzt, unabhängig von gesellschaftlichen
Erwartungen an das Verhalten von Mädchen und Jungen.
Gleichzeitig ist den Mitarbeiter*innen bewusst, dass sie auch mit ihrem Handeln wichtige Rollenmod-
elle für die Kinder sind.
In regelmäßigen Abständen gibt es Entwicklungsgespräche, in denen auch die Identitätsfindung des
Kindes ein Thema sein kann, damit sowohl die Eltern als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
das Kind darin unterstützen, seine eigene Persönlichkeit zu entwickeln.
5. Wickeln
Es gehört zu den Aufgaben aller beschäftigten Erzieherinnen und Erziehern, Kinderpflegerinnen und
Kinderpflegern sowie Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten, das Wickeln der Kinder zu
übernehmen- geschlechterunabhängig.
Voraussetzung ist ein vorliegendes einwandfreies Führungszeugnis. Ebenso bedarfs es gerade bei
neuen Mitarbeitern*innen einen Beziehungsaufbau zu den Kindern.
Praktikantinnen und Praktikanten, die nur wenige Wochen oder kürzer in der KiTa sind, wickeln nicht.
Während der Eingewöhnungszeit begleiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Eltern beim
Wickeln Ihres Kindes. Es ist das Ziel, in dieser Zeit das Vertrauen des Kindes zu gewinnen, so dass es
sich bald auch gerne von den Pädagogen*innen der Gruppe wickeln lässt. Außerdem können Sie a uf
Besonderheiten und Rituale beim Wickeln hinweisen.
Die Wickelsituation ist nicht nur eine reine Pflege- sondern auch eine soziale Situation, die die Mäd-
chen und Jungen oft genießen. Damit sich das zu versorgende Kind nicht mit seinem Körper aus-
geliefert fühlt, wird das Kind nach seinen Möglichkeiten in den Prozess des Wickelns und Umziehen,
sowie Versorgung nach Toilettengang aktiv einbezogen- so entwickelt das Kind zudem ein Gefühl und
eine Verantwortung für den eigenen Körper. Andere Kinder dürfen die Wickelsituation begleiten,
wenn das Kind sowie die begleitenden Kinder dies wünschen und die Situation für sie damit gelöster
wird.
Zudem bildet die Gestaltung des Wickelns (Rituale, kleine Körperspiele, Lieder usw.…) sowie die hy-
gienische Umsetzung eine wichtige Grundlage für den intimen Wickelprozess des Kindes.
Kapitel: Anlage 5: sexualpädagogische Konzeption
39
Als Schutz für den Intimbereich, stehen die Mitarbeiter*innen schützend vor dem Kind und lehnen die
Türe zum Waschraum während eines erhöhten Publikumsverkehrs (Bring -und Holzeiten) sichtges-
chützt an. Eltern, die ihre Kinder noch in der KiTa wickeln möchten, werden gebeten zu warten, bis
die Mitarbeiter*in ihre Wickelsituation beendet hat.
Die Kinder bei den Kleinen Riesen werden nach Bedarf und nicht nach Zeitplan gewickelt.
Die Entwöhnung von der Windel ist eine große Aufgabe für die Familie und das Kind, die individuell
unterschiedlich bewältigt wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möchten durch z. B. Gespräche,
Informationsveranstaltungen und Literaturtipps unterstützen.
Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten die Entwöhnung Ihres Kindes von der
Windel gelassen und beugen Leistungsdruck vor.
Zum Umkleiden wird den Kindern natürlich ein sichtgeschützter Bereich ermöglicht.
Natürlich werden Kinder, die sich von der Windel entwöhnen, darin unterstützt und erinnert, die Toi-
lette aufzusuchen. So werden die Kinder vor und nach längeren Beschäftigungen, Essenssituationen
und außer Haus Aktivitäten angehalten die Toilette nochmal aufzusuchen. Da Kinder in erster Linie
bedürfnisorientiert entscheiden, soll der Erwachsene dem Kind eine Erinnerungshilfe sein.
Grundsätzlich werden Kinder, die eine Toilette aufsuchen darin unterstützt, diese intime Situation ges-
chützt und alleine wahrzunehmen und bei Bedarf nach Hilfe durch eine Mitarbeiter*in zu rufen.
6. Kindliche Sexualentwicklung
Mütter und Väter sind oft irritiert, wenn im Zusammenhang mit ihren jungen Kindern von Sexualität
gesprochen wird. Die kindliche Sexualität unterscheidet sich jedoch grundlegend von der Sexualit ät
Erwachsener.
Mädchen und Jungen nehmen angenehme Gefühle mit allen Sinnen wahr und reagieren spontan, neu-
gierig und unbefangen auf alles, was sie im Zusammenhang mit Körperlichkeit erleben.
Die Regeln, nach denen Erwachsene Handlungen bewerten - also entscheiden, was „erlaubt“ ist und
was nicht -, erlernen die Kinder in den ersten Lebensjahren dadurch, dass Erwachsene ihnen diese
vorleben oder dadurch, dass ihnen bestimmte Handlungen erlaubt oder verboten werden.
Was bedeutet das konkret für das Alltagshandeln in der KiTa?
o Über den eigenen Körper sprechen
Genauso selbstverständlich wie Kleinkinder ihre Hände und Füße betrachten und begreifen, erkunden
sie auch ihre Geschlechtsteile und so selbstverständlich wie Eltern z. B. beim Wickeln und Waschen
des Kindes Arme, Beine, oder Bauch benennen, sollten sie auch die Geschlechtsteile benennen. So ler-
nen die Mädchen und Jungen mit der Sprachentwicklung die Benennung aller Körperteile, was für den
Aufbau eines positiven Körpergefühls ein wichtiger Schritt ist. Die Fachkräfte setzen dies bei ihrer Ar-
beit in der KiTa fort und achten darauf angemessene Bezeichnungen bei der Benennung der Ges-
chlechtsteile zu verwenden. Verniedlichungen in den Begriffen seitens der Erwachsenen ist eine „Kon-
traindikation“ hinsichtlich eines natürlichen Umgangs mit Sexualität.
Die Nutzung von Vulgärbegriffen wird hinterfragt und so korrigiert, dass ein wertschätzender respektv-
oller Umgang beibehalten wird. Den Mitarbeiter*innen ist bewusst, dass sowohl im Krippen -als auch
im Kindergartenalter Vulgär- und Fäkalbegriffe Ausdruck von Scham sein kann und somit eine Atmos-
phäre von Natürlichkeit umso wichtiger ist.
Dazu gehört auch, dass Fragen von Kindern ernsthaft beantwortet werden. Mit der Sprachentwicklung
geht das sogenannte „Fragealter“ der Kinder einher. Sie möchten alles ergründen und stellen zu jedem
Thema Fragen. Die Kinder erhalten auf ihre Fragen Antworten in kindgerechter Sprache, die
Kapitel: Anlage 5: sexualpädagogische Konzeption
40
entsprechend ihrem Entwicklungsstand formuliert und erklärt werden und in Absprache mit den
Eltern erfolgen.
o Kennenlernen des eigenen Körpers
Bemerken Erwachsene, dass ein Kind sich an seinen Geschlechtsteilen berührt, ist ihnen dies
manchmal unangenehm und sie neigen dazu, dies zu verbieten. Für eine positive Einstellung zum
eigenen Körper ist es förderlich, seine Erkundungen zuzulassen. In jedem Fall achten die Erzieherinnen
und Erzieher darauf, dass dies in einem geschützten Rahmen (WC Bereich) und nicht öffentlich ges-
chieht.
Zur kindlichen Sexualentwicklung gehört die Neugier auf alles, was mit dem eigenen Körper und des-
sen Funktionen zusammenhängt. Deutlich tritt dieses Interesse bei dem Thema Selbstberührungen
und bei „Doktorspielen“ zu Tage. Es gehört zur kindlichen Sexualentwicklung, dass manche Kinder ih-
rer Neugier durch Berührungen im Genitalbereich Ausdruck verleihen. Manche Kinder tun dies, andere
nicht. Diesem Interesse des Kindes begegnen die Fachkräfte mit einer offenen und wertschätzenden
Haltung auf der Basis von fachlichem Wissen.
Genauso wichtig wie das Thema Selbsterkundung ist die Auseinandersetzung mit den so genannten
„Doktorspielen“. Bei „Doktorspielen“ stillen Kinder ihre Neugierde und ihr Interesse in Bezug auf ihren
eigenen Körper und den anderen Kindern. Sie schauen sich gegenseitig unbekleidet an und vergleichen
ihren Körper mit den anderen Kindern.
Aus Rücksicht zu verschiedenen Kulturen und familiären Hintergründen lassen wir dies in unseren Ein-
richtungen nicht zu. Die Mitarbeiter*innen reagieren sachlich, neutral und verweisen die Kinder
darauf dies im Kindergarten zu unterlassen.
So darf niemand einem anderen Kind oder sich selbst einen Gegenstand in den Mund, die Nase, das
Ohr, den Po, die Scheide oder den Penis stecken oder die Grenzen des Spielpartners missachten.
Jedes Mädchen und jeder Junge bestimmt selbst, ob und mit wem sie oder er spielen möchte. Die
Fachkräfte kennen die Grenzen und vermitteln diese den Kindern und achten immer auf deren Einhal-
tung.
Mütter und Väter sind und bleiben die Experten für Ihr Kind. Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
sind die Entwicklungsgespräche, in denen sich die Eltern mit den Fachkräften auch über die sexuelle
Entwicklung ihres Kindes austauschen können, sehr wichtig.
Unser Ziel, die Kinder zu gesunden, selbstbewussten und selbstbestimmten Mädchen und Jungen zu
erziehen, können wir nur gemeinsam erreichen, indem wir dazu beitragen, den Kindern eine Stärkung
des Körpergefühls zu vermitteln, sie gut zu informieren und somit möglicher Kindeswohlgefährdung
vorzubeugen.
7. Sexualpädagogik in der KiTa
Das Thema Sexualpädagogik ist ein wichtiges Thema im Bildungsbereich „Körper und Sinne“ mit Ange-
boten für Familien, Mitarbeitende und Kinder.
Ziel ist es, dass alle Mädchen und Jungen einen positiven Zugang zu ihrem Körper und zu i hrer Sexuali-
tät finden. So lernen sie, respektvoll mit sich und anderen umzugehen und ihre eigenen Grenzen zu
wahren. Auch Angebote zur Prävention von sexueller Gewalt gegen Kinder sowie entsprechende
Auflagen zum Schutz der Kinder im Alltag gehören dazu.
Die Kinder tragen immer eine Badehose, Schwimmwindel und/oder einen Badeanzug. Die Umkleideak-
tion wird immer in den Räumlichkeiten der Kita vorgenommen.
Das Themenfeld Sexualpädagogik wird, wie alle Bildungsbereiche in unserer KiTa, sowohl zu Hause als
auch in der KiTa umgesetzt. Über die pädagogische Umsetzung in der KiTa des Kindes werden Eltern z.
Kapitel: Anlage 5: sexualpädagogische Konzeption
41
B. durch Informationsabende, zum Teil mit externen Referentinnen und Referenten, durch Aushänge,
in den Entwicklungsgesprächen und natürlich in der vorliegenden Konzeption informiert.
Das Thema Sexualpädagogik findet sich in den Gruppenräumen der KiTa durch vielfältiges Material,
wie z. B. Bilderbücher wieder.
Unser Ziel ist es dabei, dass die Kinder ihren Körper ohne Schamgefühl wahrnehmen und als Ich -
Erfahrung schätzen, schützen und akzeptieren zu lernen.
In ihrer Kindergartenzeit sollen alle Mädchen und Jungen die Bezeichnungen und die Funktionen der
Körperteile des menschlichen Körpers kennenlernen. Dazu gehört auch, dass Kinder die Bezeich-
nungen für die Geschlechtsorgane kennen und benutzen können und Antworten auf ihre Fragen
bezüglich Liebe, Sexualität, Zeugung und Geburt erhalten. Themen, die durch die Kinder aufkommen,
werden erzieherisch begleitet, damit die Kinder mit diesem Thema und damit aufkomm enden Gefüh-
len nicht allein gelassen werden.
Die Kinder erleben, dass alle Lebens- und Familienformen in der KiTa gleichermaßen wertgeschätzt
werden. Ziel unserer Gesellschaft und unserer Kita ist eine vorurteilsfreie Erziehung - in der der
Mensch mit seinem Charakter und Wesen im Vordergrund steht und niemals aufgrund seiner Gesin-
nung.
Um die Kinder und Eltern kompetent begleiten zu können, besuchen die Mitarbeiterinnen und Mi-
tarbeiter unserer KiTas u.a. Fortbildungen zum Thema Sexualpädagogik und Präve ntion.
Einzelfallbesprechungen und kollegialer offener Austausch verbunden mit selbstreflektierendem
Verhalten bilden die Grundlage für einen sensible und möglichst
vorurteilsfreie Begleitung in der Sexualpädagogik Ihres Kindes.
Regeln kurzgefasst für den Kita-Alltag bei den Kleinen Riesen:
▪ Der Wunsch nach körperlicher Nähe geht nur vom Kind aus, nicht vom Pädagogen *innen
▪ Gefühle, Meinungen sowie Grenzen werden von allen respektiert und akzeptiert („Nein heißt Nein“)
▪ Körperteile werden immer klar benannt (Penis, Vagina, Brust, Gesäß, Brustwarzen)
▪ Vulgäre Ausdrucksformen werden nicht geduldet
▪ Das Kind agiert Selbstbestimmt mit Rücksicht auf andere Spielpartner (Grenzen wahren)
▪ Erkundungsspiele finden nur in voller Bekleidung mit Kindern des gleichen Entwicklungsstand statt
▪ Körperöffnung sind Tabu
▪ Das Entkleiden des Körpers beim Spielen ist verboten
▪ Die Selbsterkundung findet immer ohne jegliche Beobachter (Kinder, Eltern, Pädagogen) und in der Toi-
lettenkabine statt
▪ Die Kinder werden sowohl von weiblichen, männlichen und diversen Pädagogen*innen, gewickelt sowie
beim Toilettengang begleitet (Voraussetzungen sind eine aufgebaut e Bindung zum Kind sowie ein Füh-
rungszeugnis ohne Einträge)
▪ Das Mitteilen bzw. Hilfe holen ist kein Petzen, sondern wird positiv bewertet
▪ Eltern werden noch am gleichen Tag über Vorkommnisse informiert
▪ Pädagogen*innen und Kinder küssen sich nicht auf den Mund
Zum Schluss ist noch hinzuzufügen, dass jede Kita diese Konzeption auf den entsprechenden Sozialraum
anpasst. Dies wird in der hauseigenen Konzeption ausgeführt.
Kapitel: Anlage 6: Personalmangel
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ANLAGE 6: PERSONALMANGEL
Definition:
Es kann jederzeit vorkommen, dass Personal durc h Krankheit, Urlaub oder Fortbildung ausfällt und es dadurch
zu personellen Engpässen kommt. Um die sichere Betreuung der uns anvertrauten Kinder zu gewährleisten, ist
immer eine gewisse Anzahl an Personal notwendig. Wenn eine voll belegte Gruppe an Kinde rn von weniger als
zwei Kräften mit Aufsichtspflicht besetzt ist, gilt dies als Personalmangel.
Infobox
➢ Die Gruppenstärke darf folgende Kinderanzahl nicht überschreiten:
o Gruppenform 1: 22 Kinder
o Gruppenform 2: 11 Kinder
o Gruppenform 3: 27 Kinder
➢ Jede Gruppe ist mit 2 Kräften mit Aufsichtspflicht besetzt.
➢ Die Einrichtungsleitung oder in Abwesenheit die Stell - / Abwesenheitsvertretung ist berechtigt fol-
gendes zu streichen bzw. anzuordnen:
- Überstunden (Auf- oder Abbau von Überstunden) anzuordnen
- Fortbildungen der MA abzusagen bzw. abzubrechen (wenn Personalnotstand vorhersehbar oder
akut ist)
- Je nach Situation Arzttermine (auch Facharzttermine) sowie Urlaube von MA streichen
- Bei Streichung von Fortbildungen, kostenpflichtigen Arztterminen bzw. Urlauben wird die regionale
Leitung / der Träger informiert & Absprachen bezüglich der Kostenerstattung bzw. Kostenentste-
hung getroffen.
Maßnahmen:
1. Internes Aufteilen der Kräfte auf die einzelnen Gruppen. Bei geringer Gruppenstärke Zusammenlegen
der Gruppen.
Beispiel:
Gruppe A hat eine Kraft und Gruppe C hat drei Kräfte auf jeweils volle Gruppenstärken. Es wechselt eine
Kraft aus Gruppe C in Gruppe A, um in beiden Gruppen den Personalschlüssel zu gewährleisten.
Wenn nicht möglich, da in allen anderen Gruppen au ch nur zwei Kräfte sind übernimmt dies die Stel-
lvertretung bzw. Leitung und geht in den Gruppendienst (ggf. Ganztägig).
2. Dienstzeiten der MA überprüfen und anpassen, damit wenn möglich die Schichten abgedeckt sind.
3. Individuelles Abwägen der Teilzeitkräfte / Springer
Bei der Regionalleitung Springerkraft anfragen oder bei den Teilzeitkräften die Dienstzeit entsprechend
dem Bedarf schieben bzw. den Überstundenaufbau anordnen zum Abdecken der Kernzeitbetreuung.
4. Wenn möglich Personal „zurückrufen“
- Von Fortbildungen
- Bei Arztterminen / Terminen
- Vom Überstundenabbau
Kapitel: Anlage 7: Aufnahmekriterien
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5. Notbetreuung:
5.1. Gruppenbelegung (Gruppenstärke) überprüfen . Je nach Kinderzahl können Gruppen zusam-
mengelegt werden. -siehe Infobox-
5.2. Öffnungszeiten verkürzen . Die Einrichtung wird eine halbe Stunde früher geschlossen, je nach
Möglichkeit auch eine Stunde.
5.3. Gruppenstärke verringern, dabei werden Kinder nach Hause geschickt.
Beachte folgende „Platzierung“:
1. Berufstätige Familien (wo beide Eltern arbeiten) haben Vorrang
2. Familien deren Eltern zur Schule, Ausbildung, Uni gehen (mit Nachweis)
3. Eltern die wirklich wichtigen Termine haben (nur mit Nachweis, sonst werden diese ebenfalls
nach Hause geschickt)
5.4. Gruppen schließen
Hier muss abgewogen werden, ob eine einzelne Gruppe, ein Bereich oder alle Gruppen betroffen sind.
Es sollte darauf geachtet werden, dass nicht immer die gleiche Gruppe betroffen ist. In kleinen Einrich-
tungen, evtl. direkt Gruppenübergreifend arbeiten (orientiert an 5.2.).
Die regionale Leitung/ Träger wird über folgende Maßnahmen informiert, so dass der Ablauf an das Landesju-
gendamt weitergegeben werden kann.
ANLAGE 7: AUFNAHMEKRITERIEN
o Kinder, die in der Gemeinde/Stadt wohnen und gemeldet sind, vorzugs weise Kinder aus dem Einzugs-
bereich.
o Aufnahme der Kinder im Rahmen der festgelegten Betreuungsstruktur.
o Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen haben Vorrang zum Besuch derselben
Kindertageseinrichtung
o Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung absolvieren bzw. dem Arbeits-
markt zu Verfügung stehen müssen. (Die Bescheinigung einer Erwerbstätigkeit oder eine Bescheini-
gung der Ausbildungsstelle kann eingefordert werden)
o Beachtung der Gruppenaltersstruktur
o Kinder, deren Eltern Mitarbeiter*innen der Kitas der Kleinen Riesen Nord gGmbH sind, haben Vorrang
zum Besuch einer der Kindertageseinrichtungen.
o Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen. Als persönliche Notlagen
gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Er-
krankung, die eine Betreuung des Kindes unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der
Familie gefährdet sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes erforder lich ist. Die
Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Kita-Leitung in Abstimmung mit dem Träger.
o Geschlechterverhältnis
o Verhältnis von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund
o Verhältnis von Kindern mit und ohne Behinderung
o Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen
o Zusammenarbeit mit Eltern (Gesprächsbereitschaft, Einhaltung von Kita -Regeln und Absprachen, Ver-
ständnis von Erziehungspartnerschaft)
Platzvergabe
Die Platzvergabe erfolgt durch die Leitung, ohne dass eine Begründung der Entscheidung erfolgt.
Anlage 8.4_Villa_Luna_Ernährungskonzept_südl.Hiltruper_Str
49570 Zeichen
ERNÄHRUNGSKONZEPT
„Ein guter Start währt ein Leben lang.“
„A good start lasts a life time.“
- 1 -
Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
Inhalt
1. Vorbemerkungen ...................................................................................................... - 2 -
1.1. Entstehung des Ernährungskonzepts .................................................................. - 2 -
1.2. Verankerung im Villa Luna Rahmenkonzept ........................................................ - 2 -
1.3. Bildungsgrundsätze zum Thema Ernährung in der Kita ....................................... - 3 -
2. Hintergrundwissen ................................................................................................... - 4 -
2.1. Ernährung bei Villa Luna ..................................................................................... - 4 -
2.2. Entwicklungstabelle ............................................................................................. - 4 -
3. Bildungssituation Mahlzeit ...................................................................................... - 8 -
3.1. Räumlichkeiten .................................................................................................... - 8 -
3.2. Tischatmosphäre und Möglichkeiten gestalten .................................................... - 9 -
4. Mitwirkung und Mitsprache ................................................................................... - 10 -
4.1 Partizipation in Essenssituationen .................................................................... - 10 -
4.2. Was ist beim Essen erlaubt? ............................................................................. - 10 -
4.3. Mahlzeiten ......................................................................................................... - 12 -
4.4. Probierhappen ................................................................................................... - 12 -
4.5. Belohnung und Bestrafung ................................................................................ - 13 -
5. Unsere pädagogischen Leitsätze .......................................................................... - 13 -
6. Umgang mit Allergien ............................................................................................ - 14 -
7. Elternbeteiligung .................................................................................................... - 15 -
8. Anhang .................................................................................................................... - 15 -
8.1. Empfehlenswerte Produkte bei „Kuhmilch“-Allergie/Milcheiweißallergie ............ - 15 -
8.2. Snacks für Kinder .............................................................................................. - 16 -
8.3. Nahrungsmittelliste Villa Luna ........................................................................... - 18 -
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Sprachform bei personenbezoge-
nen Substantiven und Pronomen. Dies soll keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter im-
plizieren, sondern ist im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutrale Formulierung
zu verstehen.
Ernährungskonzept
- 2 -
Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
1. Vorbemerkungen
1.1. Entstehung des Ernährungskonzepts
„Die Hand ist jenes feine, komplizierte Organ, das der Intelligenz gestattet, nicht bloß
kundzugeben, sondern in ganz bestimmten Beziehungen zur Umwelt zu treten.“1
Eine gute Verpflegung von der Krippe bis zum Kindergarten/Elementarbereich ist ein
gesetzlicher Auftrag und eine große Herausforderung für alle Bildungseinrichtungen. Unsere
Köche, Mitarbeiter in den Kindertagesstätten (folgend: Kitas), Eltern sowie der Träger haben
ein gemeinsames Ziel: Wir wollen ein qualitativ hochwertiges, vollwertiges Essen, das gesund
ist, schmeckt und bezahlbar ist.
Gleichzeitig spielt das Thema Ernährung in der Kita eine immer wichtigere Rolle, denn die
Kinder verbringen zunehmend mehr und immer früher Zeit in der Kita. So sind auch die
Essenssituationen wichtige Bildungsmomente, die einen hohen Stellenwert einnehmen.
Als vier wichtigste Leitgedanken im Bildungsbereich Ernährung gelten bei Villa Luna demnach:
1. Gesundheit
2. Wertschätzung
3. Nachhaltigkeit
4. Ökonomie
Aus diesen Gründen hat Villa Luna im Jahr 2018 den Arbeitskreis „Ernährung“ gegründet,
welcher das Ziel hatte, das vorliegende Konzept und einen pädagogischen Leitfaden zu
erarbeiten. Der Arbeitskreis setzt sich aus Trägervertretern und Einrichtungsleitungen
zusammen.
Das vorliegende Konzept soll ab 2020 in die tägliche Arbeit aller Villa Luna Einrichtungen
implementiert werden. Es wird jährlich evaluiert und weiterentwickelt.
1.2. Verankerung im Villa Luna Rahmenkonzept
Unsere wichtigste Aufgabe ist es, jedem von uns betreuten Kind die Chance auf eine
bestmögliche Entwicklung zu geben. Die ersten sechs Lebensjahre bilden eine sehr prägende
Phase des menschlichen Lebens, weshalb wir Kindern besonders in dieser Zeit den
Entwicklungsspielraum und die Aufmerksamkeit geben möchten, die sie für ihre individuelle
Entfaltung benötigen. Hierzu sollte, unserer Ansicht nach, jedes Kind so früh wie möglich
vielfältige Entdeckungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Themenfeldern geboten
bekommen. Mit unserem ganzheitlichen Konzept möchten wir das Fundament für eine
gesunde Entwicklung legen.
Basierend auf den Bildungsgrundsätzen NRW beinhaltet das Villa Luna Rahmenkonzept zwei
große Schwerpunkte:
Körper, Gesundheit und Ernährung,
Bewegung.
1 Maria Montessori 1996a:89
- 3 -
Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
Kinder entdecken sich und ihre materielle sowie personale Umwelt durch Bewegung und
machen sie sich über Körper und Sinne zu Eigen. Zudem sind sie von Natur aus neugierig und
experimentierfreudig. Unsere Hauptaufgabe liegt darin, sie auf diesem Weg achtsam und
umsichtig zu begleiten und ihnen vielfältige Anregungen für eine gesundheitsbewusste
Lebensweise an die Hand zu geben.
Beide oben genannten Schwerpunkte haben zum Ziel, unseren Kindern ein positives
Selbstwertgefühl für eine stabile Entwicklung zu vermitteln. Besonders in der heutigen Zeit, die
geprägt ist durch Hektik und Zeitnot, ist dies besonders wichtig.
1.3. Bildungsgrundsätze zum Thema Ernährung in der Kita
Bildungsgrundsätze NRW
In den Bildungsgrundsätzen NRW heißt es dazu:
„Körperliches und seelisches Wohlbefinden ist eine grundsätzliche Voraussetzung für die
Entwicklung und Bildung und ein Grundrecht von Kindern. Die Wahrnehmung des eigenen
Körpers und die Erfahrungen seiner Wirksamkeit sind grundlegende Erfahrungen für jedes
Kind. Der erste Bezugspunkt des Kindes ist sein Körper mit seinen Bewegungen, Handlungen
und Gefühlen […] Über Tasten, Fühlen und Saugen begreifen Kleinkinder die Welt. Sie
entwickeln ihr Selbstkonzept und ihre Identität und gewinnen dadurch Vertrauen in die eigenen
Fähigkeiten.“2
Berliner Bildungsprogramm
Im Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege heißt es dazu:
„Eine ausgewogene Ernährung ist eine wesentliche Bedingung für die körperliche, emotionale
und geistige Entwicklung eines Kinder […] Essen in der Kita ist sinnliches Erleben, Genuss,
Gefühl, Austausch, Ritual, Rhythmus und Bildung gleichermaßen (…)“3
Orientierungsplan Niedersachsen
Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer
Tageseinrichtungen für Kinder äußert sich folgendermaßen:
„Förderung von Bewegung und Gesundheit bedeutet auch eine Orientierungshilfe in Hygiene
und Ernährungsfragen. Die besorgniserregende Zunahme von Übergewicht bereits bei Schul-
anfängern macht deutlich, dass auch der Tageseinrichtung eine hohe Verantwortung bei der
Prävention kindlicher Fehlernährung zukommt. Wenn gesundes Essen ansprechend angebo-
ten, gelegentlich auch gemeinsam zubereitet wird, werden Körper und Sinne zugleich erreicht
und können Ernährungsgewohnheiten positiv beeinflusst werden.“4
Hamburger Bildungsempfehlungen
In den Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in
Tageseinrichtungen heißt es:
„Eine ausgewogene Ernährung ist eine wesentliche Bedingung für die gesunde körperliche,
emotionale und geistige Entwicklung eines Kindes. Kindertageseinrichtungen sind Orte, an
denen Kinder in vielfacher Weise mit Wissen und Fertigkeiten bezüglich gesunder Ernährung
bekannt werden und eine positive Esskultur erleben. In regelmäßigen und gemeinsamen
Mahlzeiten werden sie vertraut mit vielfältigen und vollwertigen Nahrungsmitteln. Kinder
erfahren, dass gesunde Ernährung auch Spaß machen kann. Sie können sich aktiv an der
2 Bildungsgrundsätze NRW, S. 84.
3 Berliner Bildungsprogramm, S. 71.
4 Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrich-
tungen für Kinder, S. 19.
- 4 -
Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
Auswahl der Lebensmittel, sowie der Planung und Zubereitung von Mahlzeiten beteiligen. Das
gemeinsame Essen in einer ansprechenden Atmosphäre hat einen positiven Einfluss auf das
individuelle Sozialverhalten und die soziale Gemeinschaft. Die Art der Ernährung und des
gemeinsamen Essens ist in vielen Kulturen unterschiedlich ausgeprägt – die Kita ermöglicht
den Kindern mit dieser Vielfalt vertraut zu werden.“5
2. Hintergrundwissen
2.1. Ernährung bei Villa Luna
In der 1986 von der WHO veröffentlichten Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung ist
folgendes definiert:
„Um ein umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu erlangen, ist es
notwendig, dass sowohl einzelne als auch Gruppen ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre
Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen sowie ihre Umwelt meistern bzw.
sie verändern können“6.
Kinder haben von Geburt an ein vorhandenes Interesse, sind neugierig und explorieren gerne.
Das gilt auch für Essenssituationen. Im Krippenalter befinden sich Kinder in einer
entwicklungspsychologischen Phase, in der sie in erster Linie noch mit sich selbst und ihrer
Autonomiebestrebung beschäftigt sind.
Aus diesen Gründen stehen bei Villa Luna auch beim Thema Ernährung die Bedürfnisse und
Ressourcen jedes Kindes an erster Stelle, denn jedes Kind soll die Erfahrung machen dürfen,
dass der Esstisch ein Ort der Freude und des Genießens ist. Essen soll Spaß machen, ein
Gefühl des Genusses vermitteln und im besten Fall als Qualitätszeit empfunden werden.
Vorherrschende Vorstellungen der Erwachsenen, die der eigenen Sozialisation entspringen,
müssen reflektiert werden, um diesbezüglich Kindern im Krippen- und Kindergartenalter
gerecht werden zu können. So trägt zum Beispiel das selbständige Auftun zur
Selbstwirksamkeitserfahrung bei. Außerdem sollte den Kindern ein fließender Übergang von
Spiel, Essen, Pflege und Schlafen ermöglicht werden, ohne dass dieser für Kinder und
Erzieher zur „Fließbandarbeit“ wird.
2.2. Entwicklungstabelle
Lebens-
alter in
Monaten
Sinne/Organe/
Motorik
Was das Kind
schon kann
Was das Kind essen
sollte
Forderungen für die
Kita
Ab der
Geburt
Sinne sind alle
funktionsfähig,
aber unterschied-
lich entwickelt
Such- und Saug-
reflex
Saugen
Schlucken
Nur Muttermilch
(Stillen nach Bedarf und
solange erwünscht das
ganze erste Lebensjahr)
bzw. industriell hergestellte
Säuglingsmilch Pre- und
1er-Nahrung
5 Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtun-
gen, S. 55.
6 Ottawa Charta 1986, S. 58.
- 5 -
Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
Zungenstreck-
und Zungenstoß-
reflex
≥ 4 Beginn der Kopf-
kontrolle
Auge-Hand-Koor-
dination
Angelehnt am Körper
des Erwachsenen
auf dem Schoß sit-
zen
Dinge greifen und in
den Mund stecken
Füttern im „Fütterungs-
sessel“
Eingeplante Zeiten mo-
torischer Übungen mit
dem Säugling (Kopfkon-
trolle)
Angebot von (giftfreien)
Greifspielzeugen (hapti-
sche angepasste Ober-
fläche, unterschiedliche
Greifmöglichkeiten,
speichelfestes Material),
die das „Mundeln“ und
Beißen ermöglichen
≥ 5 Verdauung von
Stärke
Durch Kopfkon-
trolle und Über-
windung der Zun-
genreflexe Essen
vom Löffel neh-
men
Zungenstreckreflex
muss überwunden
werden
Gefüttert werden
Essen ohne zu sau-
gen
Brei verdauen
Frühestmöglicher Beginn
Beikost (nach Kind/Ent-
wicklung verschieden)
komponentenweise
Gemüse-Kartoffel-Fleisch-
Brei, beginnend mit Ge-
müse
Rezept beachten: Nicht
würzen und salzen (auch
nicht süßen)
Behutsames heranfüh-
ren an die Breikost in ei-
ner ruhigen Atmo-
sphäre, auf dem Schoß,
unterstützend mit einer
positiven Mimik, zuge-
wandter Haltung und si-
muliertem „Mitessen“
(Mundbewegungen vor-
machen)
„Weiche“ Löffel aus Sili-
kon (Metall ist zu hart
und leitet die Wärme der
Speise)
5-7 Auge-Hand-Mund-
Koordination
Selbstständig Essen
zum Mund zu führen
kann wegen Schluck-
Atem-Koordination
noch problematisch
sein
Milch und stufenweise
Breikost
Zugewandtes Füttern
Erst mit motorischer
Entwicklung zum freien,
selbständigen Sitzen
dann im geeigneten
Hochstuhl, Essbank
oder auf dem Hocker mit
Tisch
Entwicklungsgerechte
Essplatzgestaltung
(auch Geschirr, Besteck,
rutschfeste Unterlage)
Füttern mit Blickbezie-
hung gegenüber
5-8 Mittlere untere
Schneidezähne
Abbeißen von (wei-
chen) Lebensmitteln
Beikost bzw. Breikost-
phase
5-9 Mit beiden Hän-
den greifen und
halten
Flasche selbständig
halten (spätestens
bis 12. Monat)
Weiter Milch und Breikost
Sitzen und Hände
frei nutzen
Pinzettengriff
Zangengriff
Lernen, Essen in den
Mund zu stecken und
mit dem Löffel zu es-
sen
Milch-Getreide-Brei (6.-8.
Monat)
Beginn des selbständigen
Essens
- 6 -
Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
6-10
Mit Daumen und ge-
strecktem Zeigefin-
ger kleine Gegen-
stände nehmen und
zum Mund führen
Brotstücke selbst greifen
und in den Mund stecken
Schrittweise in die Zwei-
Löffel-Methode einstei-
gen, dem Kind mit eige-
nem Löffel das Einüben
ermöglichen und behut-
sam zu füttern
Mit Daumen und ge-
bogenem Zeigefinger
Objekte greifen und
festhalten
Speisestücke greifen und
selbst in den Mund stecken
Das Kind begleiten, um
Verschlucken zu vermei-
den
Ab dem 10. Monat ge-
zielt auch stückige Kost
anbieten, um die Lust
des Greifens und In-
den-Mund-Schiebens zu
fördern
≥7 Auge-Hand Koor-
dination Objekte
als Werkzeug nut-
zen
Mit dem Löffel Nah-
rung aufnehmen
Aus Tasse oder Glas
trinken
Getreide-Obst-Brei (7.-9.
Monat), danach können
alle Breie gegessen wer-
den
Ab dem 10. Monat: stü-
ckige Kost
Kinder vertragen noch
nicht gut: Frittiertes, scharf
Gebratenes, stark Gewürz-
tes, Salz
Vorsicht vor pathogenen
Mikroorganismen: Keine
rohen Fleisch-, Fisch- oder
Eiprodukte, kein Honig;
Hygienevorschriften beach-
ten!
Kind will Nahrungsmittel/
Speisen getrennt probieren
( z.B. Brotbelag getrennt
vom Brot)
Auch bei zunehmender
Selbständigkeit während
der ganzen Mahlzeit be-
gleiten
Entwicklungsgerechte
Essplatzgestaltung (Ge-
schirrgröße und -form,
rutschfeste Unterlage
etc.), eine Auswahl an
Ess-Werkzeugen in
Greifnähe bereitlegen
Übersichtliche Präsenta-
tion von Speisen auf
dem Tisch, Speisen
nicht vermischen, son-
dern getrennt wahrneh-
men lassen
Speisen erst nach An-
blick durch die Kinder
mit der Gabel verarbei-
ten (Wahrnehmen der
Komponenten)
Gezielte sprachliche Be-
gleitung der Blicke des
Kindes auf die Speisen;
die Speisen beschrei-
bend
Schrittweise Einführung
von Gesten zur Be-
schreibung des Genus-
ses und Geschmackes
(z.B. Bauchstreichen
„Mmhh“)
≥8-9 Gezieltes Be-
obachten
Imitieren und sen-
somotorische In-
tegration:
Gesehenes nach-
machen können
Nahrung und Spei-
sen visuell begutach-
ten
Zunehmend selbst
essen wollen und da-
bei den Umgang mit
Werkzeug, Geschirr
und Besteck nach-
machen
Andere füttern (wol-
len)
≥9 Durch weitere mo-
torische Entwick-
lung zunehmend
Interesse, selb-
ständig zu essen
Versuchen, selbst zu
essen
Speisen der Erwach-
senen probieren wol-
len
- 7 -
Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
≥9-12 Kognitive Entwick-
lung unterstützt
durch Wahrneh-
mung und Nach-
ahmung die Ent-
wicklung motori-
scher Fertigkeiten
Mit Werkzeugen und
Lebensmitteln expe-
rimentieren
Den Vorgang des
Essens nachspielen
Übergang zur Familien-
/Gemeinschaftsmahlzeit,
aber keine rohen Fleisch-
Fisch- und Eierprodukte,
keine Rohmilchprodukte,
kein Honig!
Kombination von Milch und
Beikost
Angepasster Speiseplan
mit Komponenten aus der
dem Kind bekannter Fami-
lienkost, um die Akzeptanz
der Gemeinschaftskost zu
erhöhen
Die Lust an Nachah-
mung unterstützen
durch Alltagsmaterialien
aus Hauswirtschaft und
Küche im Spielbereich:
z.B. Schüsseln verschie-
dener Größen anbieten
zum Ineinander stellen
oder Reihe bilden
10-12 Zunahme an mo-
torischer Sicher-
heit
Erkundungsdrang
Sachen heranziehen
Räumen
An Körpergröße des
Kindes angepasste
Möblierung:
Das Kind sitzt frei, hält
das Gleichgewicht und
ist nicht durch Armleh-
nen beeinträchtigt; die
Füße können gut auf
dem Boden stehen, der
Tisch ist nicht zu hoch
(kurz über dem Bauch-
nabel des sitzenden Kin-
des) und ermöglicht ein
freies Hantieren
11-18 Auge-Hand-Mund-
Koordination
Werkzeug-Ge-
brauch
Eigenständig ohne
Hilfe mit Löffel und
später Gabel essen
Gemeinschaftsmahlzeit:
Kombination von ggf. Mut-
termilch und drei Haupt-
und zwei Zwischenmahl-
zeiten
Wichtig: Langsame Ge-
wöhnung an Mahlzeiten-
rhythmus
Kinder vertragen immer
noch nicht gut: Frittiertes,
scharf Gebratenes, stark
Gewürztes, Salz
Weiter Vorsicht bei Keim-
belastung!
Bei Speiseplanung darauf
achten, dass die Speisen
verschiedene Konsistenz
haben, um Kauen und
Schlucken zu trainieren
und die Möglichkeit der
Zähne zum Kauen zu ent-
decken
Unterschiedliches kind-
gerechtes Besteck und
Geschirr zum Auspro-
bieren und Erkunden;
Schalen mit nach innen
gewölbtem Rand er-
leichtert das Essen
Kleine Geschirrgrößen
erleichtern das selbstän-
dige Auffüllen kleiner
Mengen
Speisenpräsentation
übersichtlich und in
Glasschüsseln gut nach-
vollziehbar
Kleine Portionen (für je
ein Kind) erleichtern
Auswahl und selbständi-
ges Auffüllen
12-18
Weitgehende Ab-
lösung der Mund-
reflexe durch
Rotierende Mundbe-
wegungen zur Zer-
kleinerung der Nah-
rung
Zur Verfügung stellen
von Tasse und Glas, de-
ren Rand leicht nach au-
ßen gewölbt ist, um das
- 8 -
Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
Mund-Ess-Bewe-
gungen (Schluck-
reflex bleibt)
Wiederholung (gibt Sicher-
heit) mit Einführung von
neuem Geschmack ab-
wechseln
Speisen vorsehen, die mit
der Gabel aufgespießt wer-
den können
Umgewöhnen von Sau-
ger auf Behältnis zu er-
leichtern
Kleine Tassen und Glä-
ser (am besten transpa-
rent und ohne Henkel)
können Kinder beidhän-
dig selbst greifen und
halten
12-18 Hand-Mund-
Schluck-Bewe-
gungen koordinie-
ren
Eigenständig ohne
Hilfe aus einer nor-
malen Tasse oder ei-
nem Glas trinken
14-15 Backenzähne Kauen Zähneputzen nach der
Hauptmahlzeit spiele-
risch im Waschraum vor
dem Spiegel einführen;
die Entdeckung der
Zähne unterstützen
18-24 Allein und zuneh-
mend ohne zu Kle-
ckern selbständig mit
dem Löffel und spä-
ter der Gabel essen
Zur Verfügung stellen
von im Eigengewicht
ausgewogenem Be-
steck, das das Hantie-
ren unterstützt
Zu jedem Essen das
volle Besteck anbieten
Den Übergang in etwas
größere Tischgemein-
schaften ähnlich kompe-
tenter Kinder anbieten
und begleiten
(Vgl. Methfessel, Höhn & Miltner-Jürgensen: Esskalender, 2015)
3. Bildungssituation Mahlzeit
3.1. Räumlichkeiten
„Kinder brauchen klare Strukturen und Übersichtlichkeit in ihren Lern- und Lebensräumen.“7
Dieses Zitat möchten wir in unseren Einrichtungen bei der Raumgestaltung integrieren. Grund-
sätzlich möchten wir allen Kindern eine angenehme Essenserfahrung ermöglichen, die lang-
fristig eine positive Erinnerung schafft (hierzu mehr in "Partizipation und Rolle der Erzieherin").
Essen ist schließlich keine Belohnung, sondern eine Selbstverständlichkeit.
Bei Villa Luna sollen Mahlzeiten grundsätzlich in einer gemütlichen, appetitlichen und willkom-
menen Atmosphäre eingenommen werden. Dies kann in den Gruppenräumen, aber auch auf
dem Außengelände oder auf Ausflügen geschehen (z.B. Picknick im Sommer).
Hierbei ist es wichtig, die Bedürfnisse der Kinder in den Vordergrund zu stellen. Dabei geht es
nicht nur ausschließlich um den Umgang, die Essenszubereitung und die Speisen, sondern
7 https://kindergartenpaedagogik.de/fachartikel/raumgestaltung/innenraeume/2222
- 9 -
Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
auch um den Rahmen, den wir als Kindertagesstätte und als pädagogische Fachkräfte schaf-
fen.
Die Zimmertemperatur sollte angenehm sein: Eine Temperatur "von 20 bis 24° C wird als an-
genehm empfunden"8. Jeder Gruppenraum/jedes Bistro ist mit altersgerechten Tischen aus-
gestattet, an denen sich die Kinder selbstständig hinsetzen und aufstehen können. Die Kinder
essen an kleinen Tischen mit maximal 5-6 Kindern. Selbstverständlich ist eine Unterstützung
durch die pädagogische Fachkraft hier wünschenswert, wenn ein Kind noch Schwierigkeiten
bei diesem Bewegungsablauf hat. Diese Unterstützung ist immer sprachlich zu begleiten.
3.2. Tischatmosphäre und Möglichkeiten gestalten
Eine positiv erlebbare Tischatmosphäre mit selbst gebasteltem Tischschmuck oder frischen
Blumen, mit anregenden Gesprächen und ausreichend Zeit, um in einem individuellen Tempo
zu essen, stärkt die Genussfähigkeit. Bei Villa Luna wird Porzellangeschirr für die verschiede-
nen Mahlzeiten genutzt. Servietten als Tellerersatz sind nicht gestattet. Plastikgeschirr dient
nur auf Ausflügen oder im Außenbereich als Alternative.
Jedem Kind sollte ermöglicht werden, zu erkennen, welche Speisen auf dem Tisch angeboten
werden. Einzelne Essenkomponenten sind in Glasschüsseln zu servieren, damit auch die klei-
neren Kinder das Angebot erkennen können.
Jedes Kind bekommt (seinem Entwicklungsstand und Alter entsprechend) ein eigenes Be-
steckt. Das bedeutet: Jedes Kind erhält zur Mittagsmahlzeit eine Gabel, ein Messer und einen
Löffel, um eigenständig entscheiden zu können, mit welchem Hilfsmittel es die Mahlzeit zu
sich nehmen möchte. Darüber hinaus hat es so die Möglichkeit, sich auszuprobieren.
Kleine Kannen und kleine Flaschen mit Wasser oder Tee müssen zu jeder Mahlzeit ausrei-
chend vorhanden sein, damit die Kinder sich selbstständig bedienen können. Teller mit Le-
bensmitteln sind grundsätzlich mit einer Gabel (als Zulege-Besteck) zu versehen, um die Hy-
gienevorschriften einzuhalten.
Bei jeder Mahlzeit wird ein Eimer mit einem Lappen in Sichtweite der Fachkraft dazu gestellt,
damit die Kinder selbstständig den Tisch reinigen können, oder sich selbstständig helfen kön-
nen, wenn sie etwas verschüttet haben. Jedes Kind darf selber entscheiden, ob es ein Lätz-
chen tragen möchte oder nicht. Die Kinder werden motiviert, die Lätzchen selbstständig anzu-
ziehen (Lätzchen mit Gummizug, Druckknopf, Klettverschluss).
Die Kinder bekommen die Möglichkeit, den Tisch selbstständig zu decken und abzuräumen.
Hierzu sollten Teller, Besteck, Gläser und andere Utensilien auf Kinderhöhe angeboten wer-
den, um die Eigenständigkeit zu fördern.
Zum gedeckten Tisch zählen:
- Genug Platz für jedes Kind am Tisch
- Saisonale/jahreszeitliche/festliche Tischdekoration (z.B. aus dem Garten gepflückt o-
der auf dem Ausflug gesammelt). Minimum: Tischset in der Mitte mit kleiner Dekoration
- Bei Bedarf: Servietten, Tischdecken, …
8 http://www.sichere-kita.de/gruppenraum/allgemeine_anforderungen/raum_klima/01.htm
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Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
4. Mitwirkung und Mitsprache
4.1. Partizipation in Essenssituationen
Indem das Kind bei der Nahrungsaufnahme eine aktive Rolle einnimmt, wird es in vielen Be-
reichen gefördert. Die Feinmotorik, die taktile Wahrnehmung sowie die kindliche Fähigkeit zur
Selbstregulation werden z.B. gestärkt. Das Ausmaß an Toleranz gegenüber experimentellem
Erforschen der Lebensmittel muss im Team der Einrichtung abgesprochen werden.
Die Kinder haben bei Villa Luna stets die Möglichkeit, Mitsprache und Mitwirkung in Essenssi-
tuationen zu erleben. Dabei werden das Selbstwertgefühl und die Wertschätzung anderen ge-
genüber gestärkt.
Durch die Möglichkeit, über die Menge ihres Essens selbst zu bestimmen, können die Kinder
eine differenzierte Selbst- und Körperwahrnehmung für Hunger und Sättigung entwickeln.
Beim Selbertun lernen sie, ihre Fähigkeiten einzuschätzen und weiterzuentwickeln. Eine Viel-
falt von Verhaltensweisen und auch Einstellungen zur „kindgerecht verpackten“ Wissensver-
mittlung im Bereich Gesundheit werden über die Chance, gesundes Essen und Trinken mit
allen Sinnen zu erfahren und zu genießen entwickelt und gefestigt.
4.2. Was ist beim Essen erlaubt?
Sinnliche und genussvolle Esskultur
Um eine sinnliche und genussvolle Esskultur zu unterstützen, wird der Esstisch gemeinsam
von Team und Kindern mit Tischschmuck dekoriert, bei dessen Auswahl die Kinder mitbe-
stimmt haben. Auch bei der Gestaltung der Essenssituation werden die Kinder entsprechend
ihrer Kompetenzen partizipativ eingebunden (z.B. beim Tisch decken). Vor- und Nachberei-
tungen, die für eine Mahlzeit relevant sind, werden ebenfalls gemeinsam mit den Kindern ge-
staltet und organisiert.
Die Tischgemeinschaft
Die Kinder essen an kleinen Tischen mit maximal fünf bis sechs Kindern. Die älteren Kinder
der Gruppe orientieren sich meistens an Gleichaltrigen und bilden daher Kleingruppen. Der
Anspruch, eine Tischgemeinschaft mit der ganzen Krippengruppe zu genießen, wird in diesem
Fall dem kindlichen Bedürfnis nach einem kleinen Rahmen nicht gerecht.
Tischrituale gemeinsam schaffen und erleben
Tischrituale werden gemeinsam mit den Kindern gelebt. Hierzu gehört zum Beispiel ein Fin-
gerspiel am Tisch, oder ein Singkreis vor dem Mittagessen. Das gemeinsame Essen ist keine
Situation, bei der Warten gelernt wird. Deshalb finden Rituale vor der Essensvergabe statt und
bevor das Essen auf dem Tisch/in der Gruppe steht. Die Kinder dürfen eigenständig entschei-
den, mit wem sie zusammensitzen möchten. Außerdem dürfen die Kinder auch einen gemein-
samen Verhaltenskodex festlegen und altersentsprechende Regeln aufstellen.
Selbstbestimmte Beteiligung
Den Kindern sollte die Möglichkeit gegeben werden, sich selbstbestimmt und selbstwirksam
an Essenssituationen zu beteiligen – immer bezogen auf ihre individuellen Fertigkeiten und
- 11 -
Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
Fähigkeiten. Sobald die Kinder sicher eigenständig sitzen und einen Löffel halten können,
sollte ihnen dies in allen Essenssituationen ermöglicht werden.
Eigenständigkeit – Speisen selbständig nehmen
Indem die Kinder autonom entscheiden, ob und was sie essen, wird ihre Freude am Explorie-
ren unterstützt. Im besten Fall werden die Kinder im Laufe der Zeit neugierig auf neue Speisen
und wählen auch ihnen unbekannten Komponenten aus. Das selbstständige Auftun des Es-
sens auf den eigenen Teller trägt dazu bei, dass die Kinder ihre Selbstwirksamkeit erleben.
Die Kinder entscheiden, was und wie viel sie nehmen und in welcher Reihenfolge.
Warten am Esstisch
Das „Sitzenbleiben bis alle fertig sind“ ist für Erwachsene vor dem Hintergrund ihrer eigenen
Wertvorstellungen ein Ausdruck des gegenseitigen Respekts. Kleinstkinder sind jedoch noch
nicht in der Lage, moralische Wertvorstellungen zu empfinden bzw. einzuhalten. Sie haben
einen hohen Bewegungsdrang, weshalb Kinder, die mit dem Essen fertig sind, den Tisch ver-
lassen dürfen sollten.
Um Abwarten zu lernen, ist der Esstisch nicht der richtige Ort. Hunger hält vom Explorieren ab
und behindert dementsprechend die Bildungsprozesse.
Kinder, die müde sind, oder keinen Hunger haben, sollen nicht aus Prinzip an der Tischge-
meinschaft teilnehmen müssen, sondern die Möglichkeit haben, die Mahlzeit später oder frü-
her einzunehmen.
Kinder die satt sind, dürfen aufstehen und den Esstisch verlassen
Kleinkinder haben einen sehr großen Bewegungsdrang. Sie sind noch nicht in der Lage, über
einen längeren Zeitraum hinweg ruhig zu sitzen. Kinder, die sich satt gegessen haben, stehen
vom Tisch auf und verlassen den Essbereich. Die anderen Kinder werden dies nicht als per-
sönliche Missachtung interpretieren. Mitarbeitende können bereits mit der Pflege des Kindes
beginnen. So haben die Kinder die Möglichkeit, fließende Übergänge vom Mittagessen zum
Schlafen zu erleben, ohne dass diese Situation für die Kinder und Erzieherinnen zur „Fließ-
bandarbeit“ wird.
Start des gemeinsamen Essens
Das Essen auf dem Tisch ist sofort verfügbar; die Kinder beginnen zu essen, wenn sie sich
das Essen auf den Teller genommen haben. Der gemeinsame Beginn einer Mahlzeit stellt
besonders für Krippenkinder eine große Herausforderung dar. Kinder, die bereits Essen auf
ihrem Teller haben, sollten deshalb ruhig anfangen zu essen. Auch hier gilt: Um Abwarten zu
lernen, ist der Esstisch der falsche Ort. Diese Erfahrungen machen Kinder im Alltag oft genug,
z.B. wenn ein heiß begehrtes Spielzeug grade nicht verfügbar ist, oder die Bezugsperson sich
in einem Moment einem anderen Kind zuwendet.
Jedes Kind darf sich satt essen
Die Kita-Mitarbeiter entscheiden auf Grundlage einer gesunden, vollwertigen Ernährung und
den Vorlieben der Kinder, welche Lebensmittel angeboten werden. Die Erfahrung, dass die
Portionen vom Lieblingsessen begrenzt sind bzw. das Essen für alle Kinder der Gruppe aus-
reichen muss, gehört zum gemeinsamen Essen in der Krippe dazu. Wenn allerdings ein Kind,
das im Verdacht steht zu viel zu essen, das Bedürfnis nach mehr hat, sollte ihm nicht das
Essen verweigert werden. Man kann ihm anbieten, sich mit Gurke oder ähnlichem satt zu es-
sen, wenn es diese grundsätzlich mag. Das Kind erfährt, dass zwar nicht unbegrenzt alle Spei-
sen zur Verfügung stehen, aber es selbst wahrnehmen darf, ob es satt ist oder nicht.
Eine verbale Maßregelung ist nicht mehr nötig, Obst und Gemüse, die zum Großteil aus
Wasser bestehen, sind nicht schädlich.
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Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
Der Snack wird am Nachmittag angeboten.
Kinder sollen lernen, ihr individuelles Hungergefühl einzuschätzen, um sich den Teller mit einer
entsprechenden Portion aufzutun. So muss es möglich sein, dass die Kinder sich nachnehmen
oder den noch vollen Teller stehen lassen. Es empfiehlt sich, zum Mittagessen ausschließlich
die Hauptspeise anzubieten, mit welcher sich die Kinder nach ihrem individuellen Bedürfnis
satt essen. Die Portion des Snacks steht nicht im Verhältnis zum zuvor eingenommenen Mit-
tagessen.
Unterstützung von Kleinkindern
Kleinkinder, die noch nicht frei sitzen können benötigen bei der Nahrungsaufnahme Unterstüt-
zung durch eine pädagogische Fachkraft. Hierbei sollte auf die Haltung des Kindes auf dem
Arm der Betreuungsperson geachtet werden. Beide Arme des Kleinkindes sind frei zu lassen,
um die kindliche Bewegungsentwicklung beider Seiten gleichmäßig zu fördern. Um dem Klein-
kind volle Bewegungsfreiheit zu gewährleisten, sollte das „Einklemmen“ des Armes von einem
Kind unterlassen werden.
4.3. Mahlzeiten
Das Frühstück wird in allen Altersgruppen floatend angeboten. Wünschenswert ist ein regel-
mäßig stattfindendes Bistro. Wenn die Räumlichkeiten vorhanden sind, kann dieses im Kon-
zept eingearbeitet werden. Sollten die notwendigen Räumlichkeiten nicht vorhanden sein, ist
es erwünscht, ein gruppenübergreifendes floatendes Frühstück zum Beispiel zu besonderen
Gelegenheiten anzubieten (Weihnachtsbistro, Osterbistro). Grundsätzlich stehen zur jeder
Zeit Getränke zur Verfügung.
Hunger behindert Bildungsprozesse. Kinder die bereits satt im Kindergarten ankommen, kön-
nen sich hingegen ganz ihren Interessen widmen. Häufig bilden die Kinder bei einem offenen
Frühstück eigene kleinere Tischgemeinschaften, um gemeinsam in einer Kleingruppe zu es-
sen. Hierfür müssen mehrere kleine Tische zur Verfügung gestellt werden und somit bleibt die
Situation auch für jüngere Kinder überschaubar. Hier bietet sich eine regelmäßige Evaluation
an, um immer wieder auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen zu können.
4.4. Probierhappen
Jedes Kind darf selber entscheiden, wie viel, was, wann und wie lange es essen möchte. Er-
krankungen, z.B. Allergien, und religiös bedingte Essgewohnheiten sind unbedingt zu (be-)
achten.
Die Kinder entscheiden selbst, ob sie von Speisen probieren möchten. Jedes Kind bekommt
die Möglichkeit, an Speisen zu riechen oder diese anzufassen (altersentsprechendes Explo-
rationsverhalten ist erlaubt). Kein Kind wird gezwungen oder überredet, eine Komponente zu
probieren! Wir als pädagogische Fachkräfte geben den Kindern damit das Signal, dass sie auf
ihr eigenes Bauchgefühl vertrauen können.
Der Grund hierfür: Das Auffordern zum sogenannten Probierhappen löst einen Machtkampf
um das Essen aus und das Kind wird in seiner Autonomie und Freiwilligkeit beschnitten. Zu-
dem ist das Probieren müssen meist mit Belohnung und/oder Bestrafung verknüpft, wodurch
oft das eigentliche Ziel aus den Augen verloren wird.
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Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
Aber Essen darf kein Machtkampf sein! Kinder, die sich wohlfühlen und gesund sind, wollen
explorieren und sind neugierig – besonders in Essenssituationen. Es ist ganz normal und ent-
wicklungspsychologisch bewiesen, dass es Phasen der Ablehnung von unbekannten Speisen
gibt (Neophobie).
4.5. Belohnung und Bestrafung
„Erst das Gemüse, dann der Nachtisch“?!
Kleinkindern ist es auf Grund ihrer entwicklungspsychologischen Phasen nicht möglich, ein
moralisches Empfinden zu verspüren. Demut und Dankbarkeit für die Erfüllung eines Grund-
bedürfnisses erfordert einen Blick auf die Welt und eine Selbstreflexion, die Kinder im Kinder-
gartenalter noch völlig fremd sind.
Ein gutes Beispiel dafür ist unser eigenes Hungergefühl. Wir alle haben irgendwann gelernt,
dass wir uns nach einer großen Hauptspeise möglicherweise keinen Nachtisch mehr bestellen
sollten. Wir wissen aber auch, dass wir, wenn wir nicht genug von der Hauptspeise essen, der
Nachtisch nicht zur Sättigung dient. Genau wie wir diese Abläufe bereits erlernen durften, soll-
ten auch die Kinder die Möglichkeit bekommen, sie kennen zu lernen bzw. zu erlernen.
5. Unsere pädagogischen Leitsätze
Das soziale Miteinander spielt beim Mittagessen eine zentrale Rolle. Um Kindern eine ge-
sunde Einstellung zum Essen zu vermitteln, sollten negative Aussagen zum Essen vermieden
werden, bspw. „Das sieht aber komisch aus“. Während des gemeinsamen Essens regt die
pädagogische Fachkraft die Neugier der Kinder für die Speisen an, indem sie mit ihnen über
die Herkunft, die Zusammensetzung, den unterschiedlichen Geschmack, den Geruch, das
Aussehen und den Wert für die Ernährung spricht.
Wir, die pädagogischen Fachkräfte, …
- richten die Lebensmittel auf Tellern für den Tisch/das Buffet an.
- schaffen Tischgemeinschaften von max. 5-6 Kindern.
- begleiten alle Kinder altersentsprechend beim Essen. Die sprachliche Begleitung ist
dabei unerlässlich.
- bieten eine in der Einrichtung festgelegte Alternativen an, wenn das angebotene Essen
einem Kind nicht schmeckt, oder es dieses komplett verweigert.
- bieten den Kindern die Möglichkeit an, den Tischschmuck selbstständig zu wählen,
herzustellen oder zu sammeln (z.B. im Herbst Kastanien o.ä.).
- unterstützen die Kinder dabei, einen Verhaltenskodex, Rituale und Regeln zu erstellen.
- unterstützen bei der Umsetzung von Ritualen.
- bieten Entscheidungsfreiheit und den Zeitrahmen, Entscheidungen zu treffen an.
- schaffen einen zeitlichen Rahmen für unsere Mahlzeiten, der jedem Kind ermöglicht,
in seinem eigenen Tempo zu essen.
- akzeptieren Reste auf dem Teller. Kein Kind wird zum Essen und/oder Aufessen ge-
zwungen.
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- liefern Speisen und Getränke (ggf. durch Kinder unterstützt) nach.
- organisieren den Geschirrrücklauf und den Rücklauf der Speisereste.
- schaffen Rahmenbedingungen für eine selbstbestimmte und selbstwirksame Essens-
situation (stellen die nötigen Materialien zur Verfügung wie z.B. Besteck, Kannen etc.).
- beraten aufmerksam und unterstützen auf Wunsch die Kinder bei der Essensauswahl.
- unterstützen bei der Einhaltung der von den Kindern ausgemachten Regeln.
- decken und schmücken den Tisch gemeinsam mit den Kindern.
- unterstützen und begleiten beim Abräumen des Tisches.
- regen an, neue Lebensmittel kennen zu lernen, akzeptieren aber die Entscheidung je-
des Kindes und stellen diese nicht in Frage. Belohnungen/Bestrafungen sind unange-
messen
- begleiten und führen unbekannte Speisen sprachlich/aktiv ein, um Unsicherheiten vor-
zubeugen.
- vertrauen auf das Hunger-Sättigungs-Regulationssystem des Kindes.
- sorgen für eine ruhige Atmosphäre und bieten Möglichkeiten für Gespräche an.
- begleiten die Mahlzeiten sprachlich und altersentsprechend.
- geben Möglichkeiten zum Experimentieren in einem gewissen Rahmen (siehe 4.6).
- fördern die Selbstständigkeit und schaffen Räume für selbstständiges Handeln.
- bringen Wünsche und Lieblingsspeisen der Kinder im Speiseplan ein.
6. Umgang mit Allergien
Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien finden sich immer mehr im Kita-Alltag und müs-
sen unbedingt berücksichtigt werden. Grundsätzlich sollte jede Fachkraft darauf achten, die-
ses wichtige Thema beim Erstgespräch mit den Eltern anzusprechen. Im Erstgesprächsbogen
ist zu diesem Zweck eine Frage festgehalten. Liegt eine Allergie bzw. eine Unverträglichkeit
vor, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, deren Kopie in der Kita verbleibt. Außerdem
sind mit den Eltern Handlungsanweisungen abzustimmen. Hierbei geht es darum, wie wir als
Pädagogen mit der Allergie bzw. Unverträglichkeit umgehen müssen.
Im nächsten Schritt erhält der Koch eine Information über die Allergie, die gut sichtbar in der
Küche aushängen muss. Zudem wird ein Informationsblatt für die Gruppe erstellt, welches im
Gruppenbuch zu finden ist. Es enthält folgende Informationen:
Name des Kindes,
Gruppe des Kindes,
Form der Allergie oder Lebensmittelunverträglichkeit,
Auflistung der zu vermeidenden Lebensmittel/Lebensmittelinhaltsstoffe,
ggf. eine Auflistung von Ersatz-Lebensmitteln, die vertragen werden, und entsprechend
in der Kita deponiert werden können (diese sollten ebenfalls in der Küche notiert wer-
den),
Informationen zu Erstmaßnahmen im Notfall (nach Rücksprache mit den Eltern),
Telefonnummer einer Ansprechperson (z.B. der Eltern).
Hat ein Kind eine Allergie bzw. Lebensmittelunverträglichkeit, darf es trotzdem an den Mahl-
zeiten teilnehmen. Zu diesem Zweck werden spezielle Essensangebote durch die Einrichtung
gewährleistet oder ggf. Speisen von zuhause mitgebracht.
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Handout für Mitarbeiter, Stand: 01/20, Abt: PQ, Villa Luna Kindertagesstätten
7. Elternbeteiligung
Bei Villa Luna ist es eine Selbstverständlichkeit, die uns anvertrauten Kinder in der Kita mit
gesundem und ausgewogenem Essen zu versorgen. Ein funktionierendes Beziehungsdreieck
zwischen Eltern, Kind und Fachkraft – welches ohnehin wichtiger Bestandteil unserer pädago-
gischen Arbeit ist – spielt auch hier eine wichtige Rolle. Eine konstruktive und vertrauensvolle
Zusammenarbeit ist uns besonders wichtig.
Bereits in unserem Erstgespräch wird dieser wichtige Aspekt von den Pädagogen gegenüber
den Eltern angesprochen. Zudem wird sich hier nach Allergien, Besonderheiten im Essverhal-
ten (z.B. aus religiösen Gründen) oder Lieblingsessen erkundigt. Durch die große Alters-
spanne der bei Villa Luna anwesenden Kinder sind auch Informationen zu festen oder breiigen
Mahlzeiten wichtig für unsere Arbeit.
Unser Speiseplan wird wöchentlich bekannt gegeben und sowohl per E-Mail als auch in einem
Aushang neben der Küche für die Eltern sichtbar gemacht. Auch eine Weitergabe von Rezep-
ten und Tipps ist über unseren hauseigenen Koch möglich. Angebote zur Speisen- und Snack-
zubereitung werden im Wochenrückblick oder in den Portfolio-Ordnern vorgestellt.
Zu gegebenen Anlässen können sich die Eltern an der Essenszubereitung beteiligen, zum
Beispiel durch das Mitbringen von Speisen wie Kuchen zum Geburtstag, oder das Bereitstellen
von Komponenten eines Frühstücksbuffets an Geburtstagen, Ostern, Ausflügen etc.
8. Anhang
8.1. Empfehlenswerte Produkte bei „Kuhmilch“-Allergie/Milcheiweißallergie
Anstatt Alternative
Butter Pflanzliche Margarine
Milch Soja-, Hafer-, Reis-, Mandel-, Dinkel-, oder Ko-
kos-Drink, Schaf-/Ziegenmilch, Kokosmilch
Sahne, Quark, Crème fraîche Soja- bzw. Hafer-Sahne (möglichst bio), Soja-
bzw. Lupinenjoghurt abtropfen lassen, So-
jacrème/Crème vega
Käse, Quark Käse: Tofu, veganer Käse (mit wenigen Zusatz-
stoffen!)
Quark: Soja- bzw. Lupinenjoghurt abtropfen las-
sen
Käse zum Überbacken Schafs- oder Ziegenkäse, veganer Käse ( mit we-
nigen Zusatzstoffen!)
Schokolade Zartbitterschokolade ohne Milchanteil, vegane
Schokolade
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Schokoladenguss Zartbitterschokolade ohne Milchanteil
(Haselnuss-)Schokoladencrème Zartbitter-Creme ohne Milchanteil, vegane Scho-
kocreme
Joghurt Soja-, Kokos-, oder Lupinenjoghurt, Ziegen-,
Schafsmilchjoghurt, selbstgemachter Joghurt
aus Sojamilch
Akademie gesundes Leben: Ernährungsberater für Kinder
Snacks für Kinder
Unsere Snacks sollten immer eine Gemüse- und/oder Obstkomponente beinhalten. Man kann
diese gut mit einem Dip oder einer Sättigungsbeilage wie Vollkornbrot oder Getreidestangen
kombinieren. Durch die Kombination verschiedener Ballaststoffe steigt der Blutzuckerspiegel
nach dem Essen nicht so schnell an.
Optimal ist eine Mischung aus Obst und Gemüse im Rohkost-Anteil. Idealerweise werden sai-
sonale und regionale Sorten angeboten. Auch Milchspeisen wie Bananenquark oder Beeren-
Joghurt eignen sich gut als Snack. Gepufftes Getreide wie Hirsekringel (ungesüßt und unge-
salzen) sind z.B. eine Alternative für den klassischen Zwieback.
Zu jeder Mahlzeit sollte immer auch ein Getränk gereicht werden, idealerweise Wasser oder
ungesüßter Tee.
Snack Geeignete Lebensmittel Zubereitung
Obstplatte Wassermelone, Honigmelone, Äpfel, Bananen,
Birnen, Mandarinen, Kakifrucht, Erdbeeren,
Kiwi….
Auf einer Platte servieren.
Für U3-Kinder: Obst schälen!
Selbstgemachter Him-
beerjogurt
Naturjoghurt + gefrorener Beerenmix (ohne Zusatz
von Zucker)
Jogurt mit den gefrorenen Beeren in
einem Mixer oder mit einem Stabmi-
xer vermengen.
Bananenbrot 3 (über-)reife Bananen (je brauner desto besser
weil süßer!), 200g Vollkornmehl, 1 TL Zimt,
½ TL Salz, 1 Päckchen Backpulver, 1 Ei, 4 EL Öl
Alle trockenen Zutaten vermischen
und in einer anderen Schüssel die Ba-
nanen zerdrücken. Dann alles ver-
mengen. Bei 180° ca. 45 min backen.
Vollkorntoast-Sandwich
mit pflanzlichen Aufstri-
chen
Vollkorntoast, vegetarische Aufstriche Vollkorntoast mit den Aufstrichen be-
streichen, als Sandwich übereinan-
derlegen und einmal teilen.
Frucht-Smoothie Wahlweise: Banane, Himbeeren, Erdbeeren,
Mango, Ananas
Alles pürieren
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Vollkornbrötchen mit
Frischkäse und Marme-
lade
Dinkel-/Vollkornbrötchen (wahlweise zum Aufba-
cken), Frischkäse, Marmelade mind. 75%
Fruchtanteil ohne Zuckerzusatz
Brötchen einfach bestreichen
Pizzaschnecken
Fertiger Pizzateig mit Tomatenmark bestrichen
und belegt. Wahlweise Schinken/Käse.
Den Teig von der langen Seite aus
einrollen. Die Teigrolle in 8 gleichmä-
ßige Scheiben schneiden. Die Schne-
cken auf dem Backblech ca. 15 min.
gehen lassen und bei 200° 15 Minu-
ten backen.
Gemüsesticks mit Kräuter-
quark
Karotten, Salatgurke, Cherrytomaten, Paprika, fri-
sche Kräuter
Quark mit 1,5% Fettanteil
Cherrytomaten halbieren!
Kräuterquark mit frischen Kräutern
zubereiten.
Vanillepudding
Vanillepuddingpulver Bio-Qualität und zuckerfrei,
Milch
Vanillepuddingpulver mit Milch aufko-
chen und fertig!
Bananenquark mit Scho-
kostreuseln
Quark mit 1,5 % Fettanteil , Bananen, Scho-
kostreusel
Bananen pürieren und unter den
Quark mischen. Mit Schokostreuseln
toppen.
Vollkornkekse mit Obst Haferflocken-/Dinkel-/Vollkornbutterkekse (ohne
Zuckerzusatz), Obst wahlweise
Bananenmilch Gereifte Bananen, Milch Im Mixgerät oder mit einem Stabmixer
pürieren.
Gesundes „Schichtdes-
sert“
Naturjogurt, Fruchtmus (Apfel/Mango/Banane),
Müsli
In einer großen Glasschüssel:
1. Eine Schicht Fruchtmus
2. Eine Schicht Naturjogurt
3. Eine Schicht Müsli
Käsewürfel mit Vollkorn-
crackern
Käsewürfel, Vollkorncracker ungesalzen
Haferpops mit Milch Haferpops (DM oder Bio-Markt), Milch
Trockenobst Pflaumen, Aprikosen, Cranberries Für U3-Kinder: halbieren!
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Nahrungsmittelliste Villa Luna
Die Listen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Sie sind lebende Dokumente und
können jederzeit angepasst und verändert werden.
Nahrungsmittelliste Villa Luna
Nahrungsmittel
0-1
Jahre
1-6
Jahre Besonderheiten/Anmerkungen
1. Weintrauben
Können zur Erstickung führen! Hohe Schadstoffbelas-
tung
2. Heidelbeeren / Stachel-
beeren Können zur Erstickung führen! Halbiert anbieten
3. Nüsse pur Können zur Erstickung führen!
4. Studentenfutter Kann zur Erstickung führen!
5. Salami
Salami ist eine lang gereifte Rohwurst, die,
wenn Sie unter guten hygienischen Bedingungen her-
gestellt wurde, frei von Krankheitserregern ist und daher
auch Kleinkindern gegeben werden kann.
6. Honig
Kann Bakterien enthalten,
die eine Vergiftung (Botulismus) und
sogar den Kindstod zur Folge haben können!
7. Leberwurst Enthält Bakterien!
8. Johannisbeere Kann zur Erstickung führen!
9. Kohl/Linsen/Erb-
sen/Bohnen Blähend!
10. Rohmilchprodukte Enthalten Bakterien!
11. Aubergine Hoher Nikotingehalt!
12. Schweinefleisch Hoher Gehalt an Medikamenten!
13. Kirschtomaten
Nur halbiert anbieten!
Alternative: Strauchtomaten
14. roher Schinken Rohwurst
15. Teewurst Rohwurst
16. Tatar Rohwurst
17. Reiswaffeln
Hoher Arsengehalt!
Alternative: Maiswaffeln
18. Industriezucker Alternative: Agavensirup/Kokosblütensirup
19. Grüntee/Schwarztee
20. Räucherlachs
21. Süßungsmittel
Acesulfam-K (E950); Aspartam (E951); Cyclamat
(E952);
Saccharin (E945); Sucralose (E955); Stevia
22. scharfe Gewürze/Salz
23. Süßigkeiten Ausnahmen wie Geburtstage und Kita-Feste
24. Weiche Eier Salmonellengefahr!
25. Kaltgepresste Öle Schadstoffe für die Leber
26. Blattsalat Kauen schwierig
27. Paprika Schadstoffbelastet!
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Geeignete Lebensmittel für Kinder ohne Allergien bzw. Unverträglichkeiten können sein:
1. Fettarme Trinkmilch 1,50% Fett
2. Fettarme Milchprodukte Joghurt, Pudding
3. Speisequark
4. Magere Käsesorten
5. Mageres Fleisch Rind, Kalb
6. Geflügel Hähnchen, Pute
7. Wild Reh, Hirsch, Wildschwein
8. Gekochter Schinken
9.
Magere Wurst- und Geflügel-
wurstsorten Schinkenwurst , Mortadella
10. Kabeljau
11. Schellfisch
12. Forelle
13. Rotbarsch
14. Seelachs
15. Teigwaren Vollkornnudeln, Dinkelnudeln
16. Vollkornbrot aus Roggen/Dinkel
17. Kartoffeln
18. Pflanzenöl
19. Halbfettmargarine
20. Butter
21. Alle Gemüsesorten außer
Tabelle 1, auch als Rohkost
Spinat, Blumenkohl, Brokkoli, Möhren, Paprika, Zucchini, Kürbis,
Gurke, Radieschen, Pastinake, Fenchel, Rosenkohl, Kohlrabi,
Sauerkraut, Rotkohl, rote Beete
22. Reis Vollkornreis, Naturreis, Milchreis
23. Salat Blattsalat, Pflücksalat, Gurkensalat
24. Pilze Champignons, Pfifferlinge, Steinpilze
25. Obst Äpfel, Birne, Mandarine, Banane (in Bio Qualität), Nektarine, Erd-
beere, Brombeere, Kiwi, , Melone, Mango, Ananas, Kirschen
26. Tee außer siehe Tabelle 1 Früchtetee, Kräutertee
27. Mineralwasser
28. Gemüsesäfte Möhrensaft
Allergieauslösende Lebensmittel können sein:
1. Schokolade
2. Eier
3. Milch
4. Äpfel
5. Trinkkakao
6. Tomaten
. Zitrusfrüchte
8. Nüsse
9. Pfirsich
10. Fisch
11. Glutenhaltige Getreide
12. Soja
Anlage 4.1_DRK_Bewerbung_südl.Hiltruper_Str
1357 Zeichen
Seite 1/1 DRK Münster Sozialwerk gGmbH · Zumsandestraße 25/27 · 48145 Münster Stadt Münster Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Sabine Trockel Hafenstraße 30 48127 Münster Münster, den 03.09.2021 Ausschreibung der Trägerschaft für eine Kindertageseinrichtung in Angelmodde, südlich der Hiltruper Straße Verbindliches Angebot zur Übernahme der Trägerschaft Ausschreibungs-Nr. 03/2021 Sehr geehrte Frau Trockel, wir freuen uns über den stetig wachsenden Ausbau der Kindertagesstättenplätze in Münster und beteiligen uns gerne an der Ausschreibung zur Kita-Trägerschaft für eine 7-gruppige Kindertageseinrichtung südlich der Hiltruper Straße. Wir sind bereit, einen Trägeranteil von 5 % einzubringen. Mit freundlichen Grüßen Anne Westendorf Prokuristin DRK Münster Sozialwerk gemeinnützige GmbH Fachbereich Kinder, Jugend und Familien Zumsandestraße 25/27 48145 Münster Tel. 0251 3788-0 Fax 0251 3788-55 info@drk-muenster.de www.drk-muenster.de Geschäftsführerin Hannelore Böhnke-Bruns Bearbeiter/in Anne Westendorf Prokuristin Bereichsleiterin Fachbereich Kinder, Jugend und Familien Tel. 0251 3788-22 Fax 0251 3788-55 anne.westendorf@drk-muenster.de Amtsgericht Münster Handelsregister-Nr. HRB 14637 Steuernummer 337/5906/1913 Bankverbindung IBAN DE04 4005 0150 0000 5514 32
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Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Details
- Aktenzeichen
- V/0722/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.10.2021
- Erstellt
- 21.09.2021 14:51