Mandari Insight

V/0925/2018

Errichtungsbeschluss für eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit am Wiegandweg/ ehem. York Kaserne - in der Kombieinrichtung - "Kindertageseinrichtung und Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach"

Vorlagen 12.10.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 21

Kombieinrichtung Wiegandweg_Raumprogramm Kinder-und Jugendeinrichtung

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Ansehen

Lageplan mit Grundstücksanbindung an den Wiegandweg

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Kombieinrichtung Wiegandweg_Raumprogramm Kinder-und Jugendeinrichtung

926 Zeichen

363 WIE _ 8-GRUPPEN-KITA + JUGENDHILFE-EINRICHTUNG
WIEGANDWEG MÜNSTER
10.07.2018
BAUTEIL
IST SOLL Anmerkung
JUGENDZENTRUM FLÄCHEN
Flur 41,85 k.A. UMBAU BESTAND; Breite Flur > erforderlich
Büro 13,60 16 statische Zwangspunkte aus Situation Bestand!
Beratung 15,00 15
Jugendtreff 48,06 48
Gruppen-/ Medienraum 20,17 20
Gruppenküche + PUMI 23,23 21 PUMI in abschließbarem Schrank ö.ä.
Abstellraum 12,73 12 statische Zwangspunkte aus Situation Bestand!
Kreativ-Werkstatt 27,43 30 statische Zwangspunkte aus Situation Bestand!
Besucher WC D/H 19,43 24
Summe FLÄCHEN INNENRAUM 221,50
 JUGENDZENTRUM SONSTIGE FLÄCHEN
Aussenterrasse 40,00 Anrechnung 160 m2 mit 25%
Summe SONSTIGE FLÄCHEN 40,00
FLÄCHE JUGENDZENTRUM 
GESAMT UMBAU BESTAND 261,50
MIT 0% MZR und NR MZR
MIT TERRASSE 25%
ZUSAMMENFASSUNG
MIETWIRKSAME FLÄCHEN
JUGENDZENTRUM
JUGENDZENTRUM 221,50
TERRASSE 40,00
SUMME  JUGENDZENTRUM 261,50
MIETWIRKSAME FLÄCHEN 
RAUMPROGRAMM 1

Lageplan mit Grundstücksanbindung an den Wiegandweg

1836 Zeichen

<C | AUSSENANLAGEN S.A.

S WOHNGEBIET
ONVERSIONSGELÄNDE

EHEM. YORK-KASERNE) AUSSENSPIELFLÄCHE

Grundstücksgrenze A

PLAN NTS 18.05.2018,
‚Jedoch Zäune! Einfriedungen
h:= 1,00 oder1,10 m ab. OKF Ger.

Grundstücksgrenze

MAUER BESTAND

OK ATTIKA +6,71
= +63,36 ü NHN

OKFFEG+0.18 ANBAU/NE
=+56,80UNHN Grundfläche

#1 OKFFEG +0,00 = +67,51 UNHN Grundfläche (BGF EG) Bestand ca 534gm

=+56,65UNHN
OKFF EG +0,00 _
OKATTIKA ca. +3,84 = 03. +60A9UNHN S+H6.65.UNFN =
a u =
ZAUNFTOR ——, enteasse dm Br 1 3 <
en . = Ss
w Jugenchilfeeinrichtung B. PFLASTER NEU SD Po TR : H =
= je) je) > S 2
. war __RINNE ya RINNE Ss =
m — = [e}
ü u ‚soB80 2
MAUER BESTAND ’ a S
a EINGANG KITA/SÜD n
SAGTE Ne eur. SPIELBEREICH ‚kemaeie-
RETENTIONSFLÄCHE eingezäuntl _
_% a U N
„, ABLAUF ABLE EEE }
& -
FLASTER NEU

ZAUN

Grundstücksfläche gesamt ca. 4.318 m?
Überbaufe Fläche (ohne Terrassen, Veranden etc.) ca 1.100 m?
Außenfläche Kita 2.400 m?

Außenterrasse Jugend 160 m2

PFLASTER

Grundstücks$

Grundstücksgrenze A

Grundstücksgrenze B Grundstücksgrenze B

WIEGANDWEG

o2o

BAUVORHABEN

KITA + JUGENDHILFE WIEGANDWEG

Umbau und Erweiterung eines Bestandsgebäudes zu einer

8-Gruppen-Kindertagesstätte und Jugendhilfe-Einrichtung
auf dem ehemaligen Gelände der York-Kaserne
in Münster Gremmendorf, Wiegandweg

BAUHERRSCHAFT

WOHN + STADTBAU Wohn + Stadtbau
Wohnungsuntemehmen der Stadt Münster GmbH ——— sem retten arme

Steinfurter Staße 60
48149 Münster
Tel. 0251-7008-0

MODIFIZIERUNG/ ANPASSUNG

Höhen ü OKFF gesamt, Pos Zwischengang

ARCHITEKTUR

Max Delius Petra Jakob

M.Sc. Dipl.-Ing. Architekt Dipl.-Ing. Architektin Münster, den 25.05.2018
PLANINHALT

LAGEPLAN ÜBERSICHT

OKFF EG +0.00
=+56,85 UNHN

BAUANTRAG

Stadt Münster Gemarkung Münster Flur 171 Flurstück 287 + 289

180525 363_A_04 101_LPÜS_-

? Plan\R_PlanBEZ Index

H/B = 594 / 841 (0.50m?)

Beschlussvorlage

16273 Zeichen

V/0925/2018 
V/0925/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss für eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit am Wiegandweg/ 
ehem. York Kaserne - in der Kombieinrichtung - "Kindertageseinrichtung und Einrichtung der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit  unter einem Dach" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung : 
 
1. Die Wohn + Stadtbau GmbH errichtet für die Stadt Münster auf dem ehemaligen Gelände 
der York Kaserne in Münster Gremmendorf, Wiegandweg  eine Einrichtung der offenen Ki n-
der- und Jugendarbeit - in der Kombieinrichtung – „Kindertageseinrichtung und Einrichtung 
der offenen Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach“. 
 
2. Das Raumprogramm der Kombieinrichtung umfasst:  
- eine rd. 261,50 qm große Einrichtung der offenen Kinder und Jugendarbeit, 
- eine rd. 1430 qm große Kindertageseinrichtung für acht Gruppen. 
 
3. Es ist vorgesehen die  offene Kinder- und Jugendeinrichtung von einem freien Träger der 
Kinder- und Jugendhilfe betreiben zu lassen und an diesen  Träger durch die Wohn + Stadt-
bau GmbH zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Träger der offenen Kinder- und 
Jugendeinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme , in einem Auswahlverfahren, den be-
teiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt.  
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
24.10.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Pohl 
Telefon: 492-5100 
Pohl@stadt-muenster.de 
Frau Rengshausen 
Telefon: 492-5156 
RengshausenN@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0925/2018 
 
4. Mit dem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe wird eine Leistungsvereinbarung g e-
schlossen, welche die wesentlichen Anforderungen zum Betrieb, zu den Finanzen und zum 
pädagogischen Konzept der Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit festlegt.  
 
5. Für die Sachentscheidung „Errichtung einer Kinder - und Jugendeinrichtung am Wiegandweg“ 
sind folgende Mittel bereitzustellen. Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen / Z u-
schuss für Erstausstattung an den freien Träger der Jugendhilfe in Höhe von 100.000 € für 
das Haushaltsjahr 2020. Ergänzend sind Transfera ufwendungen in Höhe von 150.170 € für 
das Jahr 2020, 153.410 € für das Jahr 2021 und 156.730 € für die Jahre 2022 ff. zur Verf ü-
gung zu stellen. Die Aufwendungen für Personal und Miete werden auch darüber hinaus mit 3 
% bzw. 1,5 % jährlich fortgeschrieben (siehe II. Finanzielle Auswirkungen).   
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kita Schatzkiste in Trägerschaft des DRK Münster S o-
zialwerk gGmbH am Standort Wiegandweg einen dauerhaften Ersatzbau erhält 
(V/0171/2013 und V/0171/2013/1; V/0727/2014 und V/0727/ 2014/1). Die interimsweise e r-
richtete achte Gruppe wird an diesem Standort dauerhaft eingerichtet. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Baukosten/ Erstausstattung Kombieinrichtung, Bereich offene Kinder- und Jugendarbeit: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit  
 
  
Investitionsmaßnahme NEU Zusch. Kombieinrichtung  
„Wiegandweg“ 
 
 
  
  Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen  
2020 
 
100.000 
 
Zusch. für Erst-
ausstattung an 
Träger der 
freien JH 
 
 
Die erforderlichen Investitionsmittel für den Bau der Kombieinrichtung in Höhe von ca. 5.261.000  € 
sind im Wirtschaftsplan der Wohn + Stadtbau GmbH veranschlagt.  Darin enthalten sind Grun d-
stücks- und Finanzierungskosten in Höhe von rund 382.000 €.

- 3 - 
V/0925/2018 
Betriebskosten offene Kinder- und Jugendeinrichtung: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit    
Zeile 15  Transferaufwendungen 2020 
2021 
   2022ff. 
150.170 
153.410 
156.730 
 
 
 
 
Der Zuschuss an den Träger der offenen Kinder - und  Jugendeinrichtung setzt sich wie folgt zusa m-
men: 
 
Personalaufwendungen: 90.460 € Es werden 1,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ), S12 TVöD (Sozia l-
arbeiter/ in/ Sozialpädagoge/in) auf der Basis der Persona l-
durchschnittskosten 2017 mit einem Eigenanteil von 10% 
gefördert und mit 3 % p. a. fortgeschrieben. 
 
ARAP-Auflösung 10.000 € Auflösung der aktivierten Zuwendung auf die wirtschaftliche 
Nutzungsdauer der Erstausstattung. Die Auszahlung er folgt 
einmalig in 2020. Betriebswirtschaftliche Darstellung. 
 
Programmmittel: 15.000 € 2.500 € je 0,25 VZÄ 
 
Miete: 34.710 € 10,84 € / qm, gültig ab 2019, Fortschreibung mit 1,5% p.a. 
 
 
 
Betriebskosten Kindertageseinrichtung: 
 
In der Kita am alten Standort werden aktuell in acht Gruppen Kinder betreut. Sieben Gruppen sind 
über Vorlagen bereits beschlossen worden. Eine weitere Gruppe für ü3 -Kinder wurde zum Kitajahr 
2017/2018 als Notgruppe zur Sicherung des Rechtsanspruchsbedarfs  eingerichtet und soll mit dem 
Ersatzbau der Kita verstetigt werden.   
 
Ab Inbetriebnahme der Kita am neuen Standort entstehen für diese Gruppe p. a. Betriebskostenz u-
schüsse in Höhe von rd. 173.000 € an (für 2020 anteilig: 72.000 €) sowie freiwillige städt ische Zu-
schüsse zum Trägeranteil von 15.300 € (für 2020 anteilig: 6.400 €). Diesen Aufwendungen stehen 
Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 68.800 € (für 2020 anteilig: 28.500 €) und Elternbeiträge 
von voraussichtlich 23.000 € (für 2020 anteilig: 6.400 €) gegenüber.

- 4 - 
V/0925/2018 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2020 
2021ff. 
28.500 
68.800 
 
 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte 
2020 
2021ff. 
9.600 
23.000 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 
- Betriebskostenzuschuss 
 
 
- Freiwilliger Zuschuss zum 
Trägeranteil 
 
2020 
2021ff. 
 
2020 
2021ff. 
 
 
72.000 
173.800 
 
6.400 
15.300  
 
 
 
 
*V/0366/2013 
 8% der BK 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitu a-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist ins o-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen im Teilfinanz - und Teilergebnisplan werden in 
den jeweiligen Haushaltsplan-Entwürfen bei den o. g. Produktgruppen angemeldet. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dies em Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2020ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
Zu Beschlusspunkt 1: 
 
Ausgangslage für die Bedarfsplanung: 
 
Der Bedarf für eine stadtteilbezogene Einrichtung der offenen Kinder und  Jugendarbeit in der Ko m-
bieinrichtung – „Kindertageseinrichtung und Einrichtung der offenen Kinder - und Jugendarbeit unter 
einem Dach“ –begründet sich vor allem aus der städtebaulichen Entwicklung und dem prognostizie r-
ten, stadtteilbezogenen Zuwachs der Bevölkerung für den Stadtteil Gremmendorf- West.  
 
Laut der aktualisierten Modellrechnung der Stadt Münster für den Stadtteil Gremmendorf -West  
werden die ersten Neubaubeziehungen im York -Quartier für das Jahr 2022 erwartet und es wird ein 
Aufsiedlungszeitraum von neun Jahren zugrunde gelegt.  
Die Modellrechnung der Stadt Münster für den Stadtteil Gremmendorf -West prognostiziert für die 
Jahre 2020  bis 2030 für die Altersgruppe der 6 - bis 20 -Jährigen eine stark steigenden Bevölke-
rungsentwicklung.  
 
Folgende Bevölkerungszuwächse sind für diese Altersgruppe berechnet: 
Stadtteil Variante Jahr Steigerung (+)   
6- bis 20-Jährigen  
Gremmendorf- West 0 2020- 2030 1089 
Gremmendorf- West Plus 2020- 2030 1145

- 5 - 
V/0925/2018 
Auf der Grundlage dieser Modellrechnung steigt die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in der A l-
tersgruppe der 6- bis 20-Jährigen im Stadtteil Gremmendorf- West in beiden Varianten um mehr als 
1000 Kinder- und Jugendliche bis zum Jahr 2030. 
Die aufgezeigte, prognostizierte E ntwicklung macht deutlich, dass der Bedarf an einer Einrichtung 
der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Gremmendorf- West ausgesprochen hoch ist.  
 
 
Bedarfs- und ressourcengerechte soziale Infrastruktur - und Angebotsplanung in der Ko m-
bieinrichtung „Kindertageseinrichtung und Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
unter einem Dach“ 
 
Die Angebots- und Nutzungskonzepte der Kombieinrichtung sollen insbesondere die durch die städ-
tebaulichen, zukünftigen Entwicklungen prognostizierten Bedarfe an offener Kinder und Jugenda r-
beit im Stadtteil Gremmendorf - West  abdecken und die entsprechenden Lebenszusammenhänge 
und familienbiografischen Entwicklungen berücksichtigen.  
 
Folgende Leitideen stehen bei der Planung im Mittelpunkt: 
 
- bedarfsgerechte und zeitnahe Infrastruktur- und Angebotsbereitstellung, 
- Adressatennähe und Stadtteilorientierung, 
- verbesserte Zugänge und Übergänge der Adressaten gruppen zu den verschiedenen Ang e-
bots- und Handlungsfeldern, 
- mehr Angebotsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Familien unter einer Adresse, 
- Begleitung von Eltern und Kindern in ihren unterschiedlichen Lebens - und Entwicklungspha-
sen. 
 
Unter finanziellen Gesichtspunkten sind folgende Vorteile der Kombieinrichtung aufzuführen: 
 
- Kosteneffektivität durch wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtung,     
- flexible und effiziente Flächen- und Raumnutzung. 
 
 
Bedarfsplanung im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit: 
 
Durch den Freizug der ehemaligen britischen Wohnhäuser und der York Kaserne sowie die damit 
einhergehende geplante städtebauliche Entwicklung in dem Stadtteil Gremmendorf ist ein intensiver 
Zuzug von Neubürger/ -innen in diesem Stadtteil gegeben und weiterhin prognostiziert. Diese Z u-
nahmen lösen im Sinne einer kinder - und familienfreundlichen Stadtteilentwickl ung wohnortnahe 
Infrastrukturbedarfe für die offene Kinder- und Jugendarbeit aus. 
 
In Gremmendorf bestehen aktuell vielfältige Angebote für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 20 
Jahren u. a. durch die ansässigen Vereine und Verbände. Darüber hinaus existiert für Kinder und 
Jugendliche in dieser Altersgruppe aktuell mit dem Kinder - und Jugendzentrum St. Ida, einem A n-
gebot der offenen Jugendarbeit sowie  einem kombinierten Angebot der aufsuchenden Jugendsoz i-
alarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit ein institutionelles Angebot der offenen und mobilen 
Kinder und Jugendarbeit. Die derzeitigen  Raum- und Angebotskapazitäten reichen sowohl aktuell 
und auch zukünftig nicht aus, um den wachsenden Bedarfen zu begegnen. 
Zudem ist ein temporär eingeführtes Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit befristet bis zur 
Eröffnung der neuen Kombieinrichtung  „Kindertageseinrichtung und Einrichtung der offenen Kinder- 
und Jugendarbeit unter einem Dach “ installiert, um den bereits derzeitigen Bedarf an Jugendarbeit

- 6 - 
V/0925/2018 
gerecht zu werden. 
 
Die Vorlage V/ 0886/2017„ Bedarfsorientiertes Steuerungs - und Förderkonzept der offenen Kinder 
und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit in 
Münster“, belegt, dass auf der Grundlage eine r Indikatoren gestützten Verteilung der offenen und 
mobilen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Gremmendorf bereits aktuell ein errechneter Bedarf 
für weitere Angebote in diesem Angebotssegment besteht.   
Für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen vo n 6- 20 Jahren ist eine bedarfsgerechte, anspr e-
chende und beteiligungsorientierte Angebotserweiterung der offenen Kinder und Jugendarbeit fac h-
lich zwingend notwendig.  
Eine enge Verzahnung mit den schulischen Angeboten im Stadtteil im Primarbereich und im Über-
gang mit der kombinierten Kindertageseinrichtung ist dabei Grundlage für die Konzeptentwicklung 
und -fortschreibung. Ein freier Träger der Kinder - und Jugendhilfe wird beauftragt ein beteiligung s-
orientiertes, pädagogisches Konzept mit einem hohen Maß a n Partizipation und Selbstorganisation 
zu entwickeln.    
Die zukünftig bestehenden Bedarfe sowohl für die Kindertagesbetreuung sowie die bestehende 
Notwendigkeit zum Ausbau der Angebote der offenen Kinder - und Jugendarbeit im Stadtteil Gre m-
mendorf erfordern im Sinne einer zukunftsfähigen familien - und kinderfreundlichen Stadtteilentwick-
lung entsprechende, integrierende Infrastrukturmaßnahmen, die mit dem Alter und den Interessen 
der Kinder und Jugendlichen mitwachsen und Familien vor Ort ein attraktives und  zuverlässiges 
Angebot bieten. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 2:  
 
Anforderungen an das Raumprogramm: 
 
Für die Angebote der offenen Kinder - und Jugendarbeit ist folgendes pädagogisches Raumpr o-
gramm vorgesehen: 
 
 ein offener Kinder- und Jugendtreff   = 48 qm 
 eine Gruppenküche    = 23 qm 
 ein Gruppen bzw. Beratungsraum  = 15 qm 
 ein Gruppen bzw. Medienraum  = 20 qm 
 eine Kreativ-Werkstatt sowie   = 27 qm  
 eine Aussenterasse    = 40 qm 
 
Der gesamte Gebäudeteil der offenen Kinder - und Jugendarbeit umfasst inklusive Verkehrsflächen 
und Sanitäranlagen rd. 261 qm. 
 
Das Raumkonzept der Einrichtung der offenen Kinder – und Jugendarbeit orientiert sich im 
Besonderen am Bedarf der Kinder und Jugendlichen im Alter von 6- 20 Jahren.  
Die beiden Besuchergruppen der Kombieinrichtung  liegen im Sinne von Altersgruppenübergängen 
nah beieinander, so das sich wichtige synergetische Effekte entwickeln können.  
Die Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit wird barrierefrei realisiert.

- 7 - 
V/0925/2018 
Das Raumprogramm der achtgruppigen Kindertages einrichtung entspricht den Empfehlungen des 
LWL Landesjugendamtes. Die erforderliche Außenfläche für acht Gruppen ist vorhanden. 
Eine Betriebserlaubnis wurde für diese Einrichtung bereits in Aussicht gestellt. 
In Kooperation zwischen der Kita und der Kinder- und Jugendeinrichtung kann der Mehrzweckraum 
der Kita für pädagogische Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit mitgenutzt werden. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 3: 
 
Trägerschaft der Einrichtung: 
  
Es ist vorgesehen, dass die Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit von einem freien Trä-
ger der Kinder- und Jugendhilfe betrieben wird. Eine Trägerübernahme wird vor Inbetriebnahme als 
Entscheidung eines Auswahlverfahrens den bete iligten Gremien  vorgelegt. Der freie Träger wird 
beauftragt ein beteiligungsorientiertes, pädagogisches Konzept mit einem hohen Maß an Partizip a-
tion und Selbstorganisation zu entwickeln.  
 
Bereits mit der Vorlage V/0366/2013 wurde die Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung „Schatz-
kiste“ dem DRK  Münster, Sozialwerk gGmbH übertr agen. Für die Kinder - und Jugendeinrichtung 
wird im Dezember 2019 bzw. Januar 2020 eine Trägerausschreibung erfolgen. 
Da die Kombieinrichtung der Ersatzstandort für die vom DRK Münster betriebene achtgruppige Kita 
„Schatzkiste“ ist, bleibt dieser Teil der Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung bestehen. 
 
 
Baubeginn und Fertigstellung: 
 
Der Bauantrag wurde durch die Wohn + Stadtbau GmbH im Mai 2018 eingereicht. Nach der Bauge-
nehmigung erfolgt der Baubeginn voraussichtlich Ende 2018. Die Fertigstellung ist für Sommer 2020 
geplant.  
 
 
Fazit: 
 
Mit der Inbetriebnahme der Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit - in der Kombieinrich-
tung – „Kindertageseinrichtung und Einric htung der offenen Kinder - und Jugendarbeit unter einem 
Dach“ wird im Zusammenhang mit der städteba ulichen Entwicklung und der damit  einhergehenden 
Bevölkerungsentwicklung in Gremmendorf, eine bedarfs- und angebotsgerechte Einrichtung für Kin-
der, Jugendlich e und Familien geschaffen. Die Einrichtung der offenen Kinder - und Jugendarbeit 
ergänzt die Angebotslandschaft der bestehenden Einrichtungen und schafft Raum für wachsende 
und veränderte Bedarfe im Stadtteil Gremmendorf.

- 8 - 
V/0925/2018 
 
In Vertretung       
 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
I. Anlage A  
 
II. Raumprogramm für die offenen Kinder- und Jugendeinrichtung (Vorentwurf) 
 
III. Lageplan mit der Grundstücksanbindung an den Wiegandweg

Anlage A

4061 Zeichen

Anlage A zur V/0925/2018 
Kurzüberblick 
Durch den Errichtungsbeschluss für eine neue Einrichtung der offenen Kinder - und Jugendarbeit 
in Kombination mit einer Kindertageseinrichtung am Wiegandweg / ehem. York Kaserne  wird ein 
bedarfsgerechtes und sozialraumorientiertes Angebot für Kinder, Jugendliche und Familien in 
Gremmendorf geschaffen. 
 
Außerdem bleiben zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung durch den 
Ersatzbau der DRK Kita Schatzkiste am Wiega ndweg weiterhin langfristig u3 - und ü3 -
Betreuungsplätze im Stadtteil Gremmendorf erhalten.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden folgende Leitziele verfolgt:  
 
 Wir werden einer der führenden Bildungs -, Wissenschafts - , Forschungs - und Entwick-
lungsstandorte in Europa 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität mit hohem 
Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiteren t-
wickeln 
Die Stadt Münster greift die Aufgabe des „ § 11 SGB VIII Jugendarbeit“ Absatz 1, Satz 1: „Jungen 
Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung zu 
stellen“, in der Produktgruppe 0602 „Kinder- und Jugendarbeit“ auf.  
In zwei Teilzielen verpflichtet sich die Stadt Münster eine bedarfsgerechte Anzahl an Einrichtu n-
gen der offenen Kinder - und Jugendarbeit vorzuhalten und sie mit entsprechenden Angebot s-
stunden für Kinder und Jugendliche auszustatten.  
 
Mit der Errichtung der neuen, offenen Kinder - und Jugendeinrichtung in Kombination mit einer 
Kindertageseinrichtung am Wiegandweg im Stadtteil Gremmendorf, schafft die Stadt Münster ein 
bedarfsgerechtes und sozialraumorientiertes Angebot der offenen Kinder und Jugendarbeit. 
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung der off enen Kinder - und Jugendarbeit am Wiegandweg / 
ehem. York Kaserne - in der Kombieinrichtung – „Kindertageseinrichtung und Einrichtung der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach“ ist ab Sommer 2020 vorgesehen. 
 
Zudem greift die Stadt Münster die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindert a-
gesbetreuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ auf. Durch 
die langfristige Erhaltung der Betreuungsplätze dieser Einrichtung am Standort Wiegandweg blei-
ben unter der Voraussetzung gleichbleibender Kinderzahlen die Versorgungsquoten im u3 -
Bereich von 42,0% und im ü3-Bereich von 111,9% bestehen. 
 
Finanzierung: Kindertageseinrichtung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 
 
Finanzierung: Einrichtung offene Kinder- und Jugendarbeit  
Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit 
   
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?   Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §11 und § 80 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Inklusion/ Migration: 
 Die Angebote der offenen Kinder - und Jugendarbeit sowie das Erreichen der Kinder und 
Jugendlichen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Raum sind wesentliche Integrat i-
onsaufgaben der Jugendhilfe und stellen einen Schwerpunkt in der pädagogischen Arbeit 
in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Münster dar.

Beratungsverlauf (4)

06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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12.12.2018 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Wiegandweg

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Details

Aktenzeichen
V/0925/2018
Typ
Vorlagen
Datum
12.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37