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V/0943/2016

Änderung des Gebührentarifs für Sondernutzungen - hier Baustelleneinrichtungen - an öffentlichen Straßen

Vorlagen 24.10.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2016, TOP 16.6

Rat_V_0943_2016_Aenderung_Gebühren_Sondernutzungen

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Beschlussvorlage

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Rat_V_0943_2016_Aenderung_Gebühren_Sondernutzungen

1126 Zeichen

Anlage zur Beschlussvorlage Nr. V/0943/2016 
 
 
 
Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Satzung der Stadt Münster über 
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 29.06.2012 
 
Auf Grund der §§ 18, 19 und 19a des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen 
(StrWG NW) vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028 / SGV. NW . 91) in der derzeit geltenden 
Fassung und des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) vom 19.4.1994 (BGBl. I S. 
854) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f 
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom14.7.1994 (GV. NW. 
S.666 / SGV. NW. 2023) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Münster 
am 14.12.2016 die nachstehende Satzung beschlossen.  
 
 
Artikel 1 
 
Ziffer 9 des Gebührentarifs nach § 8 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt geändert: 
 
lfd. Nr. Art der Sondernutzung Berechnungs-
maßstab je 
 
Zone 1 
 
Zone 2 
 
Zone 3 
 
Zone 4 
 
Zone 5 
9 Baustelleneinrichtung 
Die ersten 30 Tage sind 
gebührenfrei. 
m² und Tag 0,22 € 0,20 € 0,19 € 0,16 € 0,14 € 
 
 
Artikel 2 
 
Die Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

Beschlussvorlage

1598 Zeichen

V/0943/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung des Gebührentarifs für Sondernutzungen - hier Baustelleneinrichtungen - an 
öffentlichen Straßen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.12.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der „Satzung der Stadt Müns-
ter über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen“ vom 29.06.2012 wird beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Mehreinnahmen von jährlich ca. 24.000 € entstehen. 
Die Verwaltung legt zu den Haushaltsberatungen ein Veränderungsblatt vor. 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und -anlagen 
   
Zeile  04 Öffentlich-rechtl. Leistungsen t-
gelte 2017ff 24.000  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0943/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.10.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0943/2016 
 
 
 
Begründung: 
 
Ein Baustein des Konzeptes zur „Nachhaltigen Haushaltsanierung NaSa“ ist die Weitergabe von 
Kostensteigerungen an die Nutzer/-innen bei Gebühren und Entgelten.  
 
Die Gebühr für Sondernutzungen zu Ba ustelleneinrichtungen wird entsprechend den aktuellen 
Preisindizes angepasst. Es erfolgt eine durchschnittliche Anhebung um 11 %. 
 
I.V.  
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (3)

01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2016 Rat
TOP 16.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0943/2016
Typ
Vorlagen
Datum
24.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37