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V/0825/2010

Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stdt Münter

Vorlagen 04.11.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2010, TOP 20.1

Vorlage Nr. 0825-2010 Anlage 1

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Vorlage Nr. 0825-2010 Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Vorlage Nr. 0825-2010 Anlage 1

1607 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0825/2010 
 
 
Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im 
Gebiet der Stadt Münster 
( 3. Parkgebührenänderungsordnung) 
 
 
 
Aufgrund des § 6 a Abs. 6 u. 7 des Straßenverkehrsg esetzes vom 19.12.1952 (BGBl. I S. 
837), in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2 003, zuletzt geändert durch Gesetz 
vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2507) und des § 1 der Ve rordnung des Landes Nordrhein-
Westfalen vom 04.02.1981 über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenverordnungen 
nach § 6 a Abs. 6 u. 7 des Straßenverkehrsgesetzes (GV. NW S. 48), zuletzt geändert durch 
Verordnung vom 10.09.1991 (GV. NW S. 365) i. V. m. § 38 Buchstabe b des Ordnungsbe- 
hördengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vo m 13.05.1980 (SGV. NW 2069), 
zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 8 .12.2009 (GV. NRW. S. 765/793), hat 
der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 08.1 2.2010 folgende 3. Änderung der Ge- 
bührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten  im Gebiet der Stadt Münster (Park- 
gebührenordnung) vom 06.07.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 85) in der Fassung 
der 1. Änderungsordnung vom 02.06.2004 (Amtsblatt d er Stadt Münster 2004 S. 117) und 
der 2. Änderungsordnung vom 13.07.2007 (Amtsblatt d er Stadt Münster 2007 S. 73) be- 
schlossen: 
 
 
Artikel I 
 
§ 1 Abs. 2 Buchstabe a) Satz 1: 0,60 € wird ersetzt  durch 0,75 € 
 
 
§ 1 Abs. 2 Buchstabe a) Satz 2:  0,30 € wird ersetz t durch 0,50 € 
 
 
§ 1 Abs. 2 Buchstabe b) Satz 1: 0,25 € wird ersetzt  durch 0,50 € 
 
Artikel II  
 
Diese Änderung tritt am 03.01.2011 in Kraft.

Vorlage Nr. 0825-2010 Anlage 2

1919 Zeichen

Anlage  2 zur Vorlage V/0825/2010 
 
 
        V/0438/2010, Anlage 4 S. 69 
        - Auszug -    
 
 
 
  
  
        
  
        
Liste der denkbaren Konsolidierungsmaßnahmen 
  
                      
  
Nachfolgend sind denkbare Maßnahmen der Haushaltsko nsolidierung aufgelistet. Die Liste ist sortiert na ch 
Produktgruppen entsprechend dem Produktplan bzw. Haushaltsplan der Stadt Münster. Jede Maßnahme wird 
gesondert beschrieben. In der Regel wird die Wirkun g auf die Bürger/innen und soweit erforderlich wird  die 
Wirkung auf den Stellenbestand der Verwaltung benan nt. Die finanzielle Wirkung wird in Jahresspalten 
angegeben. Bei Maßnahmen zur Minderung des Aufwande s wird nach Personalaufwand (1. Zeile), 
Sachaufwand (2. Zeile) und der Summe (3. Zeile, Fet tdruck) unterschieden. Bei Maßnahmen zur 
Ertragssteigerung wird nach Brutto-Ertrag (Zeile 1) , hierzu erforderlichem Aufwand (Zeile 2) und dem s ich 
ergebenden Netto-Ertrag (Zeile 3, Fettdruck) unterschieden. Die Maßnahmen stellen keine Empfehlungen aus 
der jeweiligen fachlichen Sicht dar, werden aber an gesichts der unausweichlichen 
Konsolidierungsnotwendigkeit als finanziell umsetzbar angesehen. 
  
                    
  
Konsolidierungsmaßnahmen nach Produktgruppen 
    
  
  
  Nr.  Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung        Finanzielle Wirkung 
              2011 2012 2013 2014 
              in T € in T € in T € in T € 
 
 
12.01 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen   1.370 
€ 
1.370 
€ 
1.370 
€ 
1.270 
€   
 
164  
 
 
Erhöhung der Parkgebühren für Parkscheinautomaten 
   
 
750 € 
 
 
750 € 
 
 
750 € 
 
 
750 €   
    0 € 0 € 0 € 0 €   
  
Beschreibung:  Anhebung der Gebühren für Parkscheinautomaten und 
Parkuhren in der Zone I von derzeit 1,20 € auf 1,50 € und in der Zone II 
von 0,50 € auf 1,00 € je Stunde. 
  750 € 750 € 750 € 750 € 
  
  Bürgerwirkung:  Höhere Belastung der Bürger/innen

Beschlussvorlage

3336 Zeichen

V/0825/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
 Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt 
Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.11.2010 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
02.12.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
08.12.2010 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die 3. Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im 
Gebiet der Stadt Münster – 3. Parkgebührenänderungsordnung – (Anlage 1) wird be-
schlossen. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis: 
 
2.1 Für sonstige bewirtschaftete Parkfläc hen im städtischen Besitz, die nicht dem öf-
fentlichen Straßenverkehr gewidmet sind, wird gegenüber dem Betreiber, der West-
falenfleiß gGmbH, auf eine entsprechende Anpassung der Parkentgelte hingewirkt.  
2.2 Die Bewirtschaftungszeit der Parkscheinautomaten wird für die Parkzonen I und II 
auf täglich 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr vereinheitlicht.  
2.3 In stadtzentralen Bereichen wird die Bewirtschaftungszeit auf 0.00 bis 24.00 Uhr 
ausgedehnt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0825/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Julitz 
Ruf: 
492 32 83 
E-Mail: 
JulitzM@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.11.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0825/2010 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 1201 Verkehrsflächen und 
Anlagen 
 
   
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche 
Leistungsentgelte 
2011 ff. 
 
750.000 
 
 
bei Umsetzung der Maßnah-
me ab dem 03.01.2011 
 
Zeile 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleis-
tungen 
 
2011 60.000 In den Parkzonen I und II 
werden derzeit 138 Park-
scheinautomaten und 118 
Parkuhren betrieben. Die 
Umrüstungsmaßnahmen in 
2007 verursachten Kosten in 
Höhe von 230 € pro Gerät. Für 
2011 ist mit vergleichbaren 
Kosten zu rechnen, insgesamt 
58.880 €. 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 bei der o. g. Pro-
duktgruppe über Veränderungsblätter zusätzlich zu veranschlagen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Erhöhung der Parkgebühren wurde mit der Vorlage 438/2010, Anlage 4, S. 69 Nr. 164 (Anlage 
2), vorgeschlagen. Zudem soll auf die Anpassung der Entgelte für Kurz- und Langzeitparker auf 
den durch die Westfalenfleiß gGmbH bewirtschafteten Parkflächen hingewirkt werden.  
 
In Umsetzung der Vorschläge werden die Parkgebühren angehoben und die Bewirtschaftungszeit 
einheitlich auf täglich 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr und in stadtzentralen Bereichen, z. B. am Haupt-
bahnhof, auf 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr festgesetzt. Die jeweilige Höchstparkdauer auf den Parkflä-
chen bleibt unverändert. Die Gebühr der Sonderregelung für den Parkplatz „Domplatz“ an Marktta-
gen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr wird ebenfalls angepasst und von 0,30 € auf 0,50 € je 
halbe Stunde festgesetzt. 
 
Aufgrund der Änderung wird mit Mehrerträgen von jährlich 750.000,00 € gerechnet. Die technische 
Umstellung der einzelnen Parkuhren und Parkscheinautomaten soll Zug um Zug ab dem 
03.01.2011 erfolgen und bis zum 28.02.2011 abgeschlossen sein. 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

25.11.2010 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2010 Hauptausschuss
TOP 18.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2010 Rat
TOP 20.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Domplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0825/2010
Typ
Vorlagen
Datum
04.11.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37