V/0825/2010
Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stdt Münter
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Vorlage Nr. 0825-2010 Anlage 1
1607 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0825/2010 Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster ( 3. Parkgebührenänderungsordnung) Aufgrund des § 6 a Abs. 6 u. 7 des Straßenverkehrsg esetzes vom 19.12.1952 (BGBl. I S. 837), in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2 003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2507) und des § 1 der Ve rordnung des Landes Nordrhein- Westfalen vom 04.02.1981 über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenverordnungen nach § 6 a Abs. 6 u. 7 des Straßenverkehrsgesetzes (GV. NW S. 48), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.09.1991 (GV. NW S. 365) i. V. m. § 38 Buchstabe b des Ordnungsbe- hördengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vo m 13.05.1980 (SGV. NW 2069), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 8 .12.2009 (GV. NRW. S. 765/793), hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 08.1 2.2010 folgende 3. Änderung der Ge- bührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster (Park- gebührenordnung) vom 06.07.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 85) in der Fassung der 1. Änderungsordnung vom 02.06.2004 (Amtsblatt d er Stadt Münster 2004 S. 117) und der 2. Änderungsordnung vom 13.07.2007 (Amtsblatt d er Stadt Münster 2007 S. 73) be- schlossen: Artikel I § 1 Abs. 2 Buchstabe a) Satz 1: 0,60 € wird ersetzt durch 0,75 € § 1 Abs. 2 Buchstabe a) Satz 2: 0,30 € wird ersetz t durch 0,50 € § 1 Abs. 2 Buchstabe b) Satz 1: 0,25 € wird ersetzt durch 0,50 € Artikel II Diese Änderung tritt am 03.01.2011 in Kraft.
Vorlage Nr. 0825-2010 Anlage 2
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Anlage 2 zur Vorlage V/0825/2010
V/0438/2010, Anlage 4 S. 69
- Auszug -
Liste der denkbaren Konsolidierungsmaßnahmen
Nachfolgend sind denkbare Maßnahmen der Haushaltsko nsolidierung aufgelistet. Die Liste ist sortiert na ch
Produktgruppen entsprechend dem Produktplan bzw. Haushaltsplan der Stadt Münster. Jede Maßnahme wird
gesondert beschrieben. In der Regel wird die Wirkun g auf die Bürger/innen und soweit erforderlich wird die
Wirkung auf den Stellenbestand der Verwaltung benan nt. Die finanzielle Wirkung wird in Jahresspalten
angegeben. Bei Maßnahmen zur Minderung des Aufwande s wird nach Personalaufwand (1. Zeile),
Sachaufwand (2. Zeile) und der Summe (3. Zeile, Fet tdruck) unterschieden. Bei Maßnahmen zur
Ertragssteigerung wird nach Brutto-Ertrag (Zeile 1) , hierzu erforderlichem Aufwand (Zeile 2) und dem s ich
ergebenden Netto-Ertrag (Zeile 3, Fettdruck) unterschieden. Die Maßnahmen stellen keine Empfehlungen aus
der jeweiligen fachlichen Sicht dar, werden aber an gesichts der unausweichlichen
Konsolidierungsnotwendigkeit als finanziell umsetzbar angesehen.
Konsolidierungsmaßnahmen nach Produktgruppen
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung Finanzielle Wirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
12.01 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 1.370
€
1.370
€
1.370
€
1.270
€
164
Erhöhung der Parkgebühren für Parkscheinautomaten
750 €
750 €
750 €
750 €
0 € 0 € 0 € 0 €
Beschreibung: Anhebung der Gebühren für Parkscheinautomaten und
Parkuhren in der Zone I von derzeit 1,20 € auf 1,50 € und in der Zone II
von 0,50 € auf 1,00 € je Stunde.
750 € 750 € 750 € 750 €
Bürgerwirkung: Höhere Belastung der Bürger/innen
Beschlussvorlage
3336 Zeichen
V/0825/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster Beratungsfolge 25.11.2010 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 02.12.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 08.12.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die 3. Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster – 3. Parkgebührenänderungsordnung – (Anlage 1) wird be- schlossen. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis: 2.1 Für sonstige bewirtschaftete Parkfläc hen im städtischen Besitz, die nicht dem öf- fentlichen Straßenverkehr gewidmet sind, wird gegenüber dem Betreiber, der West- falenfleiß gGmbH, auf eine entsprechende Anpassung der Parkentgelte hingewirkt. 2.2 Die Bewirtschaftungszeit der Parkscheinautomaten wird für die Parkzonen I und II auf täglich 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr vereinheitlicht. 2.3 In stadtzentralen Bereichen wird die Bewirtschaftungszeit auf 0.00 bis 24.00 Uhr ausgedehnt. Vorlagen-Nr.: V/0825/2010 Auskunft erteilt: Herr Julitz Ruf: 492 32 83 E-Mail: JulitzM@stadt-muenster.de Datum: 02.11.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0825/2010 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Verkehrsflächen und Anlagen Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2011 ff. 750.000 bei Umsetzung der Maßnah- me ab dem 03.01.2011 Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen 2011 60.000 In den Parkzonen I und II werden derzeit 138 Park- scheinautomaten und 118 Parkuhren betrieben. Die Umrüstungsmaßnahmen in 2007 verursachten Kosten in Höhe von 230 € pro Gerät. Für 2011 ist mit vergleichbaren Kosten zu rechnen, insgesamt 58.880 €. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 bei der o. g. Pro- duktgruppe über Veränderungsblätter zusätzlich zu veranschlagen. Begründung: Die Erhöhung der Parkgebühren wurde mit der Vorlage 438/2010, Anlage 4, S. 69 Nr. 164 (Anlage 2), vorgeschlagen. Zudem soll auf die Anpassung der Entgelte für Kurz- und Langzeitparker auf den durch die Westfalenfleiß gGmbH bewirtschafteten Parkflächen hingewirkt werden. In Umsetzung der Vorschläge werden die Parkgebühren angehoben und die Bewirtschaftungszeit einheitlich auf täglich 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr und in stadtzentralen Bereichen, z. B. am Haupt- bahnhof, auf 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr festgesetzt. Die jeweilige Höchstparkdauer auf den Parkflä- chen bleibt unverändert. Die Gebühr der Sonderregelung für den Parkplatz „Domplatz“ an Marktta- gen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr wird ebenfalls angepasst und von 0,30 € auf 0,50 € je halbe Stunde festgesetzt. Aufgrund der Änderung wird mit Mehrerträgen von jährlich 750.000,00 € gerechnet. Die technische Umstellung der einzelnen Parkuhren und Parkscheinautomaten soll Zug um Zug ab dem 03.01.2011 erfolgen und bis zum 28.02.2011 abgeschlossen sein. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (1)
- Domplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0825/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.11.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37