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V/0625/2024/1

Wärmeversorgung mit Kalter Nahwärme durch die Stadtwerke Münster GmbH in den Baugebieten Albachten-Ost und Handorf-Kirschgarten

Vorlagen 02.12.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2024, TOP 44

Anlage 1 Aufbau eines Kalten Nahwärmenetzes

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage 2 Übersicht Vollkostenvergleich

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Ansehen

Anlage 1 Aufbau eines Kalten Nahwärmenetzes

679 Zeichen

Aufbau eines Kalten Nahwärmenetzes als Prinzip-Skizze
1
WPWPWP
1
2
3
4
6
6
77
5
Dezentrale Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Wärmespeicher in jedem 
Gebäude für Heizung, Warmwasser und Temperierung von SWMS
1
Stromversorgung mit Grünstrom durch SWMS
2
Kaltes Wärmenetz (~10°C) ohne Isolation als Grabenkollektor von 
SNMS
4
Technikzentrale mit Druckhaltung, Sole-Nachspeisung, 
Regelungstechnik von SWMS
5
Unterflur-Sammlerschächte zur Anbindung der Erdsondenfelder an das 
Kalte Wärmenetz von SWMS
6
Erdsondenfelder zu je 250m Tiefe in den Grünflächen zur Wärme-
gewinnung (Winter) und Wärmeeinspeicherung (Sommer) von SWMS
7
Hausanschlussleitung je Gebäude von SNMS
3WP WP WP
Anlage 1

Ergänzungsvorlage Beschluss

16325 Zeichen

V/0625/2024/1 
V/0625/2024/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wärmeversorgung mit Kalter Nahwärme durch die Stadtwerke Münster GmbH in den Baugebieten 
Albachten-Ost und Handorf-Kirschgarten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   05.12.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.   Der Rat nimmt das in der Begründung dargestellte Konzept der Stadtwerke Münster GmbH 
zur klimaneutralen, erdwärmebasierten Wärmeversorgung und Temperierung mit einem 
Kalten Nahwärmenetz zur Kenntnis.  
 
2. Der Rat stimmt der nachhaltigen Wärmeversorgung mit Kalter Nahwärme für das Baugebiet 
Albachten-Ost durch die Stadtwerke Münster GmbH zu und nimmt zur Kenntnis, dass zur 
Sicherung einer ausreichend hohen Anschlussquote eine dinglich auf mindestens 20 Jahre 
gesicherte Abnahmeverpflichtung der Kalten Nahwärme in die jeweils abzuschließenden 
Kauf- und Erbbaurechtsverträge aufgenommen wird.  
 
3a. Der Rat stimmt der nachhaltigen Wärmeversorgung mit Kalter Nahwärme für das an die 
Wohn- und Stadtbau zu übertragende Baugebiet Handorf-Kirschgarten durch die Stadtwer-
ke Münster GmbH zu und nimmt zur Kenntnis, dass zur Sicherung einer ausreichend ho-
hen Anschlussquote durch die Wohn- und Stadtbau eine dinglich auf mindestens 20 Jahre 
gesicherte Abnahmeverpflichtung der Kalten Nahwärme in die jeweils abzuschließenden 
Kauf- und Erbbaurechtsverträge aufgenommen wird.  
 
3b. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Realisierung der Kalten Nahwärme in Handorf -
Kirschgarten von der erwarteten Förderzusage aus der „Bundesförderung für effiziente 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
03.12.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Tschöpe 
Telefon: 492-2306 
Tschoepe@stadt-
muenster.de

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V/0625/2024/1 
Wärmenetze“ (BEW) abhängig ist. Sollten die Fördermittel abgelehnt werden, wird es keine 
zentrale Wärmeversorgung durch die Stadtwerke Münster GmbH geben können. 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der zukünftigen klimaneutralen Wärme-
versorgung Abnahmeverpflichtungen für leitungsgebundene Versorgungsnetze erforderlich 
sein können. Wie diese Abnahmeverpflichtungen zukünftig geregelt werden können, wird 
derzeit von der Verwaltung geprüft. Das Ergebnis wird zu gegebener Zeit den polit ischen 
Gremien vorgelegt. 
 
5. Der Rat nimmt die in der Begründung dargestellte Erläuterung zur langfristigen  
Preisvereinbarung mittels nachvollziehbarer Preisformeln zur Kenntnis. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Finanzielle Auswirkungen werden ausschließlich bei der Stadtwerke Münster GmbH abgebildet. Für 
die Stadt Münster entstehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. 
 
 
 
Begründung: 
 
zu Punkt 1: 
 
Vor dem Hintergrund der klimapolitischen Ziele der Stadt Münster unterstützt der Rat die erneuerbare 
Wärmeversorgung der Baugebiete Albachten -Ost und Handorf -Kirschgarten mit Kalter Nahwärme. 
Diese Beschlussvorlage greift die beiden beschlossenen Vorlagen auf:  
 
 V/0628/2021 Konzeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030“  
(Anlage 2 Adhoc-Maßnahmen Punkt 7: Planung für das Pilotprojekt Kalte Nah-
wärme im Baugebiet Albachten-Ost durch die Stadtwerke Münster) 
 V/0317/2022 „Klimagerechte Stadtentwicklung: Wärmeversorgung der neuen Baugebiete in  
Münster“ 
(Beschlusspunkt 2: Stufenkonzept zur Wärmeversorgung von Neubaugebieten 
Beschlusspunkt 4: Die Stadt Münster wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um 
eine sehr hohe Anschlussdichte zu erreichen) 
 
Kalte Nahwärme: Technisches Funktionsprinzip 
Die geplante Wärmeversorgung in beiden Baugebieten erfolgt über ein Nahwärme-Verteilnetz mit 
zentralen Erdwärmesonden sowie dezentralen Hausstationen mit Sole/Wasser-Wärmepumpen und 
Wärmespeichern in den angeschlossenen Gebäuden. Die Kalte Nahwärme wird in den Erdwärme-
sonden mit ca. 10°C aus dem Erdboden gewonnen und über Rohrleitungen zu den angeschlossenen 
Gebäuden verteilt. In den Hausstationen heben die Sole/Wasser-Wärmepumpen die Temperatur für 
die Verwendung in Heizung und Warmwasser an. Optional bietet die Kalte Nahwärme zusätzlich die 
Option einer effizienten, k ostenfreien Temperierung, die im Sommer die Innenraumtemperatur um 
einige Grad senken kann. Durch den Betrieb des Wärmeversorgungssystems mit 100% Ökostrom 
entstehen lokal wie global keine CO2-Emissionen. (vgl. Anlage 1) 
 
Das System der Kalten Nahwärme erf üllt somit die Vorgaben des Gebäude-Energiegesetzes (GEG) 
und gilt im Rahmen dieses Gesetzes als 100%ige Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien. Vor

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diesem Hintergrund ist der Aufbau einer baugebietsweiten Wärmeinfrastruktur über das Förderpro-
gramm „Bun desförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW) förderfähig. Die Förderung beinhaltet 
sowohl das Nahwärme -Verteilnetz und die Erzeugungsanlagen (Erdwärmesonden) als auch die 
Hausstationen inkl. Wärmepumpen und Wärmespeicher. 
 
Mit der baugebietsweiten Wärmein frastruktur stellen die Stadtwerke Münster Bauwilligen eine inte-
grierte und innovative Wärmeversorgung aus einer Hand bereit. Das gesamte Nahwärmesystem inkl. 
der Hausstationen wird von den Stadtwerken Münster im Eigentum errichtet und betrieben. Neben 
Planung, Bau und Betrieb des Nahwärmenetzes beinhaltet dies auch Bau, Betrieb, Wartung, Inspek-
tion und Instandsetzung der Hausstationen und die Ökostromlieferung für die Wärmepumpen. Mit den 
Kundinnen und Kunden wird ein langfristiger Wärmeliefervertrag geschlossen (vergleichbar zur Fern-
wärme).  
 
Kalte Nahwärme: Preisliche Auswirkungen 
Im Vollkostenvergleich ist die Kalte Nahwärme sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb konkur-
renzfähig gegenüber der Installation einer privaten, dezentralen Luft/Wasser -Wärmepumpe. Unter 
gleichen Bedingungen kommt die Kalte Nahwärme auf vergleichbare bzw. geringfügig günstigere 
Kosten als individuelle Wärmelösungen. (vgl. Anlage 2) 
 
Die Realisierung des Konzeptes durch die Stadtwerke Münster ermöglicht über das BEW -
Förderprogramm eine höhere Förderquote für die Wärmepumpe (bis 40 Prozent der Investitionskos-
ten) als sie bei individueller Realisierung möglich wäre. Im Betrieb entstehen auf Kundenseite für die 
Kalte Nahwärmeversorgung geringere Vollkosten als für die Versorgung  mit einer privaten 
Luft/Wasser-Wärmepumpe. Dies geschieht  vor allem durch die höhere Effizienz der eingesetzten 
Sole/Wasser-Wärmepumpentechnologie in der winterlichen Heizperiode. Weitere Kostenvorteile 
durch die zentrale Beschaffung erforderlicher technischer Komponenten werden bei der Berechnung 
des Wärmepreises zugunsten der Kundinnen und Kunden berücksichtigt. 
 
Für den Aufbau eines Kalten Nahwärmenetzes sind erhebliche Investitionen durch den Stadtwerke -
Konzern von über 10 Mio. € für das Baugebiet Albachten-Ost und 5,5 Mio. € für das Baugebiet Han-
dorf-Kirschgarten zu tätigen. Die von den Stadtwerken  beantragte anteilige BEW-Förderung beträgt 
bis zu 4,5  Mio. € für das Baugebiet Albachten-Ost und bis zu 2,2  Mio. € für das Baugebiet Handorf- 
Kirschgarten.  
 
Begründung für eine Abnahmeverpflichtung 
Neben dieser zwingend erforderlichen Investitionskosten-Förderung benötigen die Stadtwerke Müns-
ter für einen wirtschaftlichen Betrieb Planungs - und Investitionssicherheit durch eine Abnahmever-
pflichtung. Um das Nahwärmenetz in ausreichenden Dimensionen planen und langfristig wirtschaftlich 
betreiben zu können, ist für die Stadtwerke Münster eine dauerhafte Anschlussquote  von mehr als 
90 % erforderlich. Mit dieser Anschlussquote kann sichergestellt werden, dass die Gesamtsystemkos-
ten gleichmäßig auf alle Nutzerinnen und Nutzer verteilt werden und die Wirtschaftlichkeitsberech-
nung auf Kundenseite langfristig positiv gegenüber einer individuellen Wärmelösung ausfällt (Vermei-
dung von Risikoaufschlägen).  
 
Daher bedarf es einer langfristig wirkenden Regelung, die eine gleichmäßige Kostenverteilung auf 
alle Anliegerinnen und Anlieger sicherstellt und eine zukünftige Mehrbelastung der angeschlossenen 
Haushalte durch eine sinkende Anschlussquote (z. B. nach Eigentümerwechsel) verhindert.  
 
Privatrechtliche Abnahmeverpflichtung in den Baugebieten Albachten-Ost und Handorf-Kirschgarten 
Für beide Baugebiete ist die verbindliche Bauleitplanung bereits erfolgt und beschlossen. Ausschrei-
bungen für das Baugebiet Albachten-Ost sind bereits veröffentlicht, für Handorf-Kirschgarten stehen 
sie kurz bevor. Vor diesem Hintergrund ist eine öffentlich-rechtliche Regelung durch Satzung zeitlich 
nicht mehr umsetzbar.

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V/0625/2024/1 
Um dennoch eine verlässliche Regelung sowohl für die Investitionen der Stadtwerke als auch für die 
künftigen Eigentümerinnen und Eigentümer zu gestalten, ist beabsichtigt, die Verpflichtung zur Wär-
meabnahme von den Stadtwerken Münster vertraglich im Grundstückskaufvertrag  bzw. im Erbbau-
rechtsvertrag für die beiden Baugebiete Albachten-Ost und Handorf -Kirschgarten abzusichern. Um 
die vertragliche Verpflichtung über den Ersterwerb hinaus abzusichern, ist die Pflicht durch eine 
Dienstbarkeit zugunsten der Stadtwerke Münster  GmbH für mindestens 20 Jahre grundbuchlich zu 
sichern. Inhalt einer solchen Unterlassungsdienstbarkeit ist das Grundstücksnutzungsrecht zur Errich-
tung und zum Betrieb einer Wärmeerzeugungsanlage (hier: Hausstation inkl. Wärmepumpe) durch 
die Stadtwerke Münster. Damit einher geht die Verpflichtung des Grundstückseigentümers bzw. Erb-
baurechtsnehmers, es zu unterlassen, eigene Anlagen zur Erzeugung von Raumheizung und Warm-
wasser zu errichten oder zu betrei ben. Explizit davon ausgenommen sind private Kaminanlagen zur 
Erzeugung von Wohlfühlwärme. 
  
zu Punkt 2: 
Ergänzend zu der Vorlage V/0107/2024 stimmt der Rat auf Basis der Erläuterungen in dieser Vorlage 
der Wärmeversorgung des Baugebiets Albachten-Ost mit Kalter Nahwärme zu. Der Rat nimmt die 
damit einhergehende Abnahmeverpflichtung zur Kenntnis. Die Begründung für die Abnahmeverpflich-
tung geht aus der Erläuterung zu Beschlusspunkt 1 hervor. 
 
zu Punkt 3a-b: 
Mit den Vorlagen V/0095/2024 und V/0381/2024 hat der Rat die Übertragung aller Wohnba uflächen 
des Baugebiets Handorf-Kirschgarten an die Wohn - und Stadtbau und das damit verbundene Quar-
tierskonzept beschlossen. Ergänzend zu diesen Vorlagen stimmt der Rat auf Basis der Erläuterungen 
in dieser Vorlage der Wärmeve rsorgung des Baugebiets Handorf-Kirschgarten mit Kalter Nahwärme 
zu. Die Abnahmeverpflichtung wird der Wohn - und Stadtbau für ihre eigenen Wohnbaugrundstücke 
wie auch die von ihr zu vermarktenden Grundstücke auferlegt. Die Begründung für die Abnahmever-
pflichtung geht aus der Erläuterung zu Beschlusspunkt 1 hervor. 
 
Die Realisierung des Konzeptes durch die Stadtwerke Münster steht unter dem Vorbehalt der Bewilli-
gung und Auszahlung von beantragten und erwarteten Fördermitteln aus der „Bundesförderung für 
effiziente Wärmenetze“. Sollten diese Fördermittel abgelehnt werden, wird es keine zentrale Wärme-
versorgung durch die Stadtwerke Münster GmbH im Baugebiet  Handorf-Kirschgarten geben. In die-
sem Fall werden die Bauwilligen sich selbst mit Wärme versorgen müssen (z. B. über eine Luftwär-
mepumpe). 
 
zu Punkt 4: 
Im Zusammenhang mit der künftigen klimaneutralen Wärmeversor gung können Abnahmever -
pflichtungen für leitungsgebundene Versorgungsnetze erforderlich werden. Die Verwaltung prüft ak-
tuell, ob diese Abnahmeverpflichtungen in Zukunft privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich per Satzung 
geregelt werden. Das Ergebnis der  Prüfung wird zu gegebener Zeit den politischen Gremien vorge-
legt. 
 
zu Punkt 5: 
Grundlagen zur Preisgestaltung für Fern- und Nahwärme 
Die Preisgestaltung für die Wärmelieferung aus Fern - und Nahwärmenetzen unterliegt bundesweit 
den strengen, rechtlichen Vo rgaben der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versor-
gung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Dementsprechend werden die Stadtwerke Münster mit den 
Verbraucherinnen und Verbrauchern im abzuschließenden Wärmeliefervertrag ein Preismodell ver-
einbaren, welches die Preise mittels sachgerechten Preisformeln für die Vertragslaufzeit fortschreibt. 
Dies ist auch in den bestehenden Wärmenetzen gängige Praxis und gesetzlich vorgegeben. Auf die-

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se Weise geben die Preisformeln beiden Seiten - den Verbraucherinnen und Verbrauchern und dem 
Versorger Stadtwerke Münster - Sicherheit und Nachvollziehbarkeit bei der Preisentwicklung.  
 
Die jeweils gültigen Preise und Preisblätter werden jährlich anhand der Preisformeln berechnet. Über 
Preisänderungen werden die Verbrauch erinnen und Verbraucher informiert. Auf der Website der 
Stadtwerke Münster sind sowohl Informationen zu Preisformeln und den genutzten Indizes, aktuelle 
Preisblätter als auch weitere Informationen zur Wärmelieferung jederzeit abrufbar 
(https://www.stadtwerke-muenster.de/zuhause/waerme/fernwaerme).  
 
Erläuterung zu den Preisformeln 
Die jährlichen Kosten setzen sich aus Grundpreis, Arbeitspreis und Verrechnungspreis für den Wär-
memengenzähler zusammen. Für jede dieser Komponenten wird eine Preisformel vertraglich verein-
bart, die aus verschiedenen Preisindizes besteht. Diese verschiedenen Preisindizes werden fortlau-
fend durch das statistische Bundesamt objektiv und nicht interpretierbar ermittelt. Für den Formelbe-
standteil Strom im Arbeitspreis wird der Strombörsenpreis der Strombörse EEX herangezogen. Somit 
sind alle Formelbestandteile transparent und interessensneutral. Die Preisformeln haben die Stadt-
werke Münster mit der Kanzlei Rödl und Partner erstellt. 
 
Folgend sind die Preisformeln dargestellt und die Indizes erläutert: 
 
Arbeitspreis 
der jeweils anzuwendende Arbeitspreis wird jährlich zum 01.01. anhand folgender Formel berechnet  
 
 
APneu Gültiger Arbeitspreis im Betrachtungsjahr 
AP0 Ausgangsbasis des Arbeitspreises im Referenzjahr 
Strom: Jahresmittel des Strombörsenpreises der Strombörse EEX 
Strom Basis:  Ausgangsbasis des Index Strom im Referenzjahr 
Investitionsgüter:  Investitionsgüterindex des statistischen Bundesamts 
Investitionsgüter Basis: Ausgangsbasis des Index Investitionsgüter im Referenzjahr 
Marktelement:  Wärmepreisindex des statistischen Bundesamts 
Marktelement Basis: Ausgangsbasis des Index Marktelement im Referenzjahr 
 
Grundpreis 
der jeweils anzuwendende Grundpreis wird jährlich zum 01.01. anhand folgender Formel berechnet 
 
 
GPneu Gültiger Grundpreis im Betrachtungsjahr 
GP0 Ausgangsbasis des Grundpreises im Referenzjahr 
Lohn: Lohnindex des statistischen Bundesamts 
Lohn Basis:  Ausgangsbasis des Index Lohn im Referenzjahr 
Investitionsgüter:  Investitionsgüterindex des statistischen Bundesamts 
Investitionsgüter Basis: Ausgangsbasis des Index Investitionsgüter im Referenzjahr

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V/0625/2024/1 
Verrechnungspreis  
der jeweils anzuwendende Verrechnungspreis wird jährlich zum 01.01. anhand folgender Formel be-
rechnet 
 
 
VPneu Gültiger Verrechnungspreis im Betrachtungsjahr 
VP0 Ausgangsbasis des Verrechnungspreises im Referenzjahr 
Lohn: Lohnindex des statistischen Bundesamts 
Lohn Basis:  Ausgangsbasis des Index Lohn im Referenzjahr 
Investitionsgüter:  Investitionsgüterindex des statistischen Bundesamts 
Investitionsgüter Basis: Ausgangsbasis des Index Investitionsgüter im Referenzjahr 
 
Freiwillige Beteiligung an der Preistransparenzplattform 
Um zusätzliche Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich der Fernwärmepreise 
zu schaffen, wurde im Mai 2024 von den Branchenverbänden AGFW, BDEW und VKU die Preis-
transparenzplattform Fernwärme ins Leben gerufen ( www.waermepreise.info). Auf dem Onlineportal 
werden die Fernwärmepreise in Deutschland aggregiert und miteinander verglichen. Die Stadtwerke 
Münster beteiligen sich freiwillig und veröffentlichen auch dort transparent die Preise der aktuell be-
stehenden Wärmenetze sowie weitere netztechnische Informationen. Beim Preisvergleich ist zu be-
rücksichtigen, wie die F ernwärme aktuell in den jeweiligen Wärmenetzen erzeugt wird und welche 
technischen Komponenten jeweils im Angebot enthalten sind. 
 
In Vertretung  
 
gez. 
 
Minas 
Stadtrat 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Aufbau eines Kalten Nahwärmenetzes  
Anlage 2: Übersicht Vollkostenvergleich

Anlage 2 Übersicht Vollkostenvergleich

2753 Zeichen

€3.000 
€3.100 
€3.200 
€3.300 
€3.400 
€3.500 
€3.600 
4.000 5.000 6.000 7.000 8.000
Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser [kWh]
Jährliche Vollkosten [€/a]
L/W-WP KNW
Der Wärmebedarf beinhaltet Heizwärme und Trinkwarmwasser und repräsentiert ein EFH mit EH40; 
Die Kostenannahmen der L/W-WP bilden den aktuellen Preisstand im Jahr 2024 bzw. das geplante 
Preismodell der KNW ab. Die tatsächlichen Kosten sind abhängig vom individuellen Heizverhalten. 
Die jährlichen Vollkosten [€/a] aus Kundensicht setzen sich zusammen aus:
(1) Annualisierte Einmalkosten: 
• bei der L/W-WP sind einmalige Investitionskosten von 29.750 € (Zinssatz 4%) auf die technische 
Nutzungsdauer von 18 Jahren gemäß VDI 2067 annualisiert. Der Unterschied zur KNW ist technisch 
bedingt. 
• bei der KNW sind alle einmaligen Kosten bei Vertragsabschluss von in Summe 19.000 € (Zinssatz 
4%) auf die technische Nutzungsdauer von 20 Jahren annualisiert (entspricht einer Sole -Wasser-
Wärmepumpe gemäß VDI 2067). Die einmaligen Kosten beinhalten den Hausanschluss und anteilige 
Baukosten für das Wärmenetz sowie Investitionskosten für Erdsonden und Hausstation inkl. 
Sole/Wasser-Wärmepumpe.
(2) jährliche Fixkosten:
• bei der L/W-WP sind jährliche Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungskosten in Höhe von 1,5% 
der Investitionskosten angesetzt (geringer als gem. VDI 2067).
• bei der KNW ist enthalten: Restfinanzierung der Investitionskosten, die nicht über Einmalkosten 
zurückgeführt wurden; Kosten für den Service der Stadtwerke bestehend aus Betrieb der 
Wärmequelle und des Wärmenetzes, Inspektion, Wartung, Instandsetzung & Ersatz im Schadensfall 
für die Hausstationen; Verrechnungspreis Zählerkosten.
(3) jährliche verbrauchsabhängige Kosten in Abhängigkeit des angegebenen Wärmebedarfs:
• bei der L/W-WP sind jährliche Stromkosten für den Wärmepumpen-Betrieb, berechnet aus dem 
Wärmebedarf mit einer Jahresarbeitszahl von 3,5 sowie einem effektiven Strompreis von 24,5 
ct/kWh (Mischkalkulation, 25% PV-Eigenstrom und 75% tarifbezogenem Strom) sowie jährlichen 
Stromkosten-Pauschale für eine Temperierungs-Nutzung der L/W-WP von 100 €/a enthalten.
• bei der KNW sind die Kosten für den Wärmebedarf bei einem geplanten Arbeitspreis von ca. 7,5 
ct/kWh enthalten, die hauptsächlich die von den Stadtwerken getragenen Stromkosten decken. Die 
Nutzung der Temperierung ist kostenfrei enthalten.
Im Vollkostenvergleich ist Kalte Nahwärme gleichwertig zur bzw. geringfügig günstiger 
als eine Luft/Wasser-Wärmpumpe
1
Verdoppelung des Heiz- & 
Warmwasserbedarfs führt zu 
weniger als 10% Kostensteigerung
EFH: Einfamilienhaus (auch Doppelhaushälfte oder Reihenhaus); EH40: Effizienzhaus 40 (ehemals KfW40);
L/W-WP: Luft/Wasser-Wärmepumpe; KNW: Kalte Nahwärme 
Anlage 2

Beratungsverlauf (4)

04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
05.12.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 37 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 44 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kirschgarten

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0625/2024/1
Typ
Vorlagen
Datum
02.12.2024
Erstellt
02.12.2024 12:25