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230556

Benennung und Umbenennung im Bereich Gartenstraße und Gerhardstraße in Beuel-Vilich

Beschlussvorlage 22.03.2023

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 20.04.2023, TOP 5.6

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Beschlussvorlage 
öffentlich 
230556 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
——
 
Federführung: 
63 Bauordnungsamt 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
Benennung und Umbenennung im Bereich 
Gartenstraße und Gerhardstraße in Beuel-Vilich 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Empfehlung 
Hauptausschuss 20.04.2023 Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
1. (Entscheidung der Bezirksvertretung Beuel) 
Die neue bahnparallele Straße zwischen neuer Straßenunterführung und 
bisheriger Gartenstraße wird Gerhardstraße benannt. 
  
2. (Entscheidung der Bezirksvertretung Beuel) 
Das Teilstück der Gartenstraße von DB-Gleisen bis Sankt Augustiner 
Straße/B56 wird in Gerhardstraße umbenannt. 
  
3. (Entscheidung des Hauptausschusses nach Empfehlung der 
Bezirksvertretung Beuel)  
Das Teilstück der Gartenstraße von Sankt Augustiner Straße/B56 bis 
Adelheidisstraße wird in Mathildastraße umbenannt. 
  
4. (Entscheidung des Hauptausschusses nach Empfehlung der 
Bezirksvertretung Beuel)  
Das Teilstück der Gerhardstraße von DB-Gleisen bis Platanenweg wird in 
Benediktstraße umbenannt.  
 
Begründung 
Im Zuge des Ausbaus der S 13 von Troisdorf nach Bonn-Oberkassel werden 
die Bahnübergänge Gartenstraße und Gerhardstraße aufgehoben. Diese 
Maßnahme sowie der Ausbau einer neuen bahnparallelen Straße zwischen den 
bisherigen Bahnübergängen zieht eine Änderung der Verkehrsführung nach 
sich, sodass eine Anpassung der bestehenden Straßenbenennung erforderlich 
wird.  
Am Verfahren wurden der Denkmal- und Geschichtsverein Bonn-
Rechtsrheinisch e. V, der Heimat- und Geschichtsverein Beuel am Rhein e. V 
sowie der Bürgerverein Vilich e. V. beteiligt.  
Aufgrund der Umbenennungen und der damit verbundenen 
Adressenänderungen für die betroffenen Anlieger*innen wurde aufgrund des 
Beschlusses der Bezirksvertretung Beuel vom 31.08.2022 in der Zeit vom 
Seite 1 von 13

Seite 2  
 
 
——
08.11.2022 bis 16.12.2022 eine Anliegeranhörung durchgeführt.  
Im Hinblick auf das Votum der am Verfahren Beteiligten sowie darauf, dass sich 
die Vorschläge Mathilda und Benedikt vergleichbar anderer umliegender 
Straßen auf die Ortsgeschichte von Vilich beziehen, könnte hier von der 
vorrangig zu berücksichtigenden Benennungsliste abgewichen werden. In 
diesen Fällen hat gemäß § 7 Absatz 2 u und § 8 c der Bezirkssatzung die 
Bezirksvertretung Beuel nur ein Empfehlungsrecht und der Hauptausschuss die 
Entscheidungskompetenz. 
Die Benennung und Umbenennung in Gerhardstraße und damit die Fortführung 
eines bereits bestehenden Namens erfordert nicht die Beschlussfassung im 
Hauptausschuss. 
  
Zu 1. Benennung der neuen bahnparallelen Straße in Gerhardstraße 
a. Begründung und Namensvorschlag 
Für die neu ausgebaute Straße ist eine Benennung durchzuführen. Diese 
Straße liegt ausgehend von der neuen Straßenunterführung im Zuge der 
bestehenden Gerhardstraße und führt diese fort, sodass dafür auch die 
bestehende Straßenbezeichnung weitergeführt werden soll.  
Die Bedeutung des Straßennamens Gerhardstraße bezieht sich darauf, dass 
man über diesen früheren Feldfahrweg auch die alte Flur „Im Gerhardstal“ bei 
Pützchen erreichen konnte. 
  
b. Beteiligung der Vereine 
Der Bürgerverein Vilich schließt sich dem v. g. Verwaltungsvorschlag an. Dies 
war ein einstimmiges Ergebnis einer Mitgliederversammlung vom 07.12.2022. 
Die beiden Heimat- und Geschichtsvereine haben sich hingegen dafür 
ausgesprochen, für die Neubautrasse eine eigene Bezeichnung zu vergeben 
und die Straße Gerbergastraße zu benennen, womit sie von ihrem 
ursprünglichen Vorschlag Megingozstraße abweichen. 
Gerberga und Megingoz sind die Eltern der Bonner Stadtpatronin Adelheid 
(+1015) und die Begründer des Stiftes Vilich (987). Weitere Erläuterungen dazu 
sind dem als Anlage beigefügten Schreiben des Denkmal- und 
Geschichtsvereins zu entnehmen. 
  
Fazit 
Da die neue Straße eindeutig die Fortführung der Gerhardstraße bildet und 
unnötige Stückelungen durchgehender Straßenzüge vermieden werden sollten, 
wird vorgeschlagen, die Neubaustrecke der bestehenden Gerhardstraße 
zuzuordnen. 
  
Zu 2. Umbenennung des Teilstückes der Gartenstraße von DB-Gleisen bis 
Sankt Augustiner Straße/B56 in Gerhardstraße 
  
a. Begründung und Namensvorschlag 
  
Durch die Schließung des Bahnübergangs Gartenstraße wird der westlich der 
Bahn gelegene Abschnitt von der übrigen Gartenstraße abgebunden und ist 
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Seite 3  
 
 
——
nicht mehr für Kraftfahrzeuge, sondern mittels einer Überführung nur noch für 
Fußgänger*innen und Radfahrer*innen durchgängig nutzbar. 
Aus ordnungsrechtlichen Gründen, insbesondere um ein sicheres und 
schnelles Auffinden der Anliegergrundstücke in Not- und Rettungseinsätzen zu 
gewährleisten und um unnötige Such- und Fehlfahrten zu vermeiden, soll das 
kurze Straßenstück westlich der Bahn nicht mehr der Gartenstraße zugeordnet 
und umbenannt werden. Die Bahntrasse bildet darüber hinaus eine deutliche, 
örtliche Trennung der beiden Straßenabschnitte. Da sich der betroffene 
Abschnitt im Bereich der v. g. Neubaustraße befindet und mit dieser einen 
durchgängigen Straßenzug bis zur Sankt Augustiner Straße/B56 bildet, soll 
auch hierfür die Bezeichnung Gerhardstraße fortgeführt werden. 
b. Beteiligung der Vereine 
Der Bürgerverein Vilich e. V. schließt sich auch hier dem Verwaltungsvorschlag 
an. Die beiden Heimat- und Geschichtsvereine hingegen schlagen in 
Fortführung der Neubaustraße auch hierfür die Bezeichnung Gerbergastraße 
vor.  
c. Beteiligung der betroffenen Anlieger*innen 
An diesem Teilstück befinden sich ein Baumarkt (Gartenstraße 125) sowie ein 
Einkaufszentrum mit fünf Einzelhandelsgeschäften und 
Dienstleistungsunternehmen (Gartenstraße 102). 
Zu der beabsichtigten Maßnahme hat sich lediglich die Vertretung des 
Baumarktes geäußert und sich mit der im Folgenden dargelegten Begründung 
gegen eine Umbenennung ausgesprochen. Die übrigen betroffenen 
Unternehmen haben sich nicht gemeldet. 
  
Für ein Einzelhandelsunternehmen spielt die Bekanntheit der Verkaufsräume 
eine entscheidende Rolle und die Wiedererlangung dieses Bekanntheitsgrades 
der neuen Adresse würde Jahre dauern. 
Kund*innen mit älteren oder keinem Navigationsgerät würden fehlgeleitet oder 
gingen sogar von einer Verlegung oder Schließung des Standortes aus, was 
erhebliche Umsatzrückgänge nach sich ziehen würde. Dies widerspricht dem 
Argument der Vermeidung von Fehlfahrten. 
Mit der Adressenänderung würde ein erheblicher Bürokratie- und 
Kostenaufwand für die Änderung der Geschäftspapiere und des 
Werbematerials einhergehen. 
Das Argument der besseren Auffindbarkeit der Anliegergrundstücke 
insbesondere in Not- und Rettungseinsätzen wird insoweit nicht gesehen, da 
die Einsatzkräfte über aktuelle Navigationssysteme verfügen. 
Der Wegfall des Bahnübergangs stellt in verkehrstechnischer Hinsicht keine  
außergewöhnliche Barriere dar, da sich das gleiche Problem bei 
Einbahnstraßen oder Abbiegeverboten stellt. 
Sollte dennoch eine Umbenennung erfolgen, wird vorgeschlagen, das 
Straßenstück der Sankt Augustiner Straße zuzuordnen. 
  
d. Stellungnahme zu den vorgebrachten Einwendungen der Anlieger 
Die Suche eines Einzelhandelsunternehmens dürfte heute bevorzugt im 
Internet nach dem Namen des Unternehmens und dem Ort erfolgen, wobei die 
entsprechende Web-Seite in der Regel mit einer Karte verlinkt ist, aus der der 
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Seite 4  
 
 
——
Standort hervorgeht. Dabei dürfte für den Nutzer sicherlich die exponierte Lage 
direkt an der B56 prägnant sein. Auf der Web-Seite kann auf die geänderte 
Adresse hingewiesen werden, sodass auch Nutzer von Navigationsgeräten 
berücksichtigen können, dass ggf. die neue Adresse in ihrem Gerät noch nicht 
aktualisiert wurde.  
Da der hier betreffende Baumarkt über eine Vielzahl von Standorten verfügt, 
dürfte in Print-Werbung die Angabe einer Adresse allenfalls eine 
untergeordnete Rolle spielen, dennoch wird es Geschäftspapiere geben, bei 
denen dann die Adressenänderung zu berücksichtigen sein wird. 
Die bessere Auffindbarkeit der Anliegergrundstücke ist zwar insbesondere, 
aber nicht nur für Rettungskräfte von Bedeutung. Auch ist in diesem 
Zusammenhang zu bedenken, dass Beteiligte eines Notfalls den Einsatzkräften 
die richtige Adresse nennen müssen und dabei ggf. nicht davon ausgehen 
werden, dass zwei voneinander unabhängige Straßenstücke den gleichen 
Namen haben.  
Grundsätzlich sind auch Verkehrsteilnehmer*innen zu berücksichtigen, die sich 
nur örtlich anhand der vorhandenen Straßennamenschilder orientieren. Gerade 
in diesen Fällen könnte es zu vermehrten Fehlfahrten kommen, die 
insbesondere in dem Wohngebiet des verbleibenden Teilstücks der 
Gartenstraße vermieden werden sollten. 
Eine Zuordnung des hier in Rede stehenden Straßenstücks zur Sankt 
Augustiner Straße kommt nicht in Betracht, da die Fortführung der 
Straßenbezeichnung einer Hauptverkehrsstraße auf ein davon abgehendes 
und zudem sehr kurzes Straßenstück der Übersichtlichkeit entgegensteht.  
Fazit 
Die Umbenennung einer Straße ist eine Ermessensentscheidung, bei der die 
für und gegen die Maßnahme sprechenden Argumente abzuwägen sind. Die o. 
g. ordnungsrechtlichen Aspekte der besseren Orientierung und Auffindbarkeit 
der Anlieger, insbesondere, aber nicht nur, in Not- und Rettungseinsätzen, und 
der Vermeidung von Fehlfahrten, sowie die langfristige Wirkung der Maßnahme 
für eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern werden gegenüber den für einen 
eher kurzen Zeitraum entstehenden Umstände und Kosten für die Anlieger 
höher gewichtet.  
Da das betreffende Teilstück der Gartenstraße die Fortführung der v. g. 
Neubaustraße bildet und unnötige Stückelungen durchgehender Straßenzüge 
vermieden werden sollten, wird auch hier vorgeschlagen, die Bezeichnung 
Gerhardstraße zu vergeben. 
  
Zu 3. Umbenennung des Teilstückes der Gartenstraße von Sankt 
Augustiner Straße/B56 bis Adelheidisstraße in Mathildastraße 
a. Begründung und Namensvorschlag 
Auch dieses Teilstück der Gartenstraße von Sankt Augustiner Straße/B56 bis 
Adelheidisstraße ist folgerichtig von der übrigen Gartenstraße abgebunden. 
Durch die Kreuzung der Sankt Augustiner Straße/B56 liegt dieses aber nicht in 
einem durchgängigen Straßenzug mit der Neubaustrecke bzw. des unter 2. 
genannten Teilstücks, sodass hierfür ein eigener, neuer Name, hier 
Mathildastraße, vergeben werden soll.  
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Seite 5  
 
 
——
b. Beteiligung der Vereine 
Die beiden Heimat- und Geschichtsvereine sowie auch der Bürgerverein Vilich 
(einstimmiges Votum der Mitgliederversammlung vom 07.12.2022) haben sich 
für die neue Bezeichnung Mathildastraße ausgesprochen; zur Begründung wird 
angeführt, dass der Name kurz und prägnant und mit der Ortsgeschichte von 
Vilich verbunden ist. Weiteres ist den als Anlage beigefügten Schreiben des 
Denkmal- und Geschichtsvereins zu entnehmen. 
Bezugnehmend auf die Schreiben des Vereins und zu v. g. Vorschlag wird 
seitens des Zentrums für Stadtgeschichte und Erinnerungskulturen Folgendes 
festgestellt: 
Mathilde ist die zweite namentlich bekannte Vilicher Äbtissin (1050), in der 
Zählung die dritte Äbtissin; auf die erste Äbtissin Adelheid folgte eine 
namentlich nicht bekannte Nichte von Adelheid. Sie war Tochter des 
lothringischen Pfalzgrafen Ezzo, des Herrschers über den Auelgau; ihr Bruder 
war Erzbischof von Köln. 
Der Bau einer neuen Stiftskirche wurde wohl in der ersten Hälfte des 11. Jh. 
beschlossen, als die Wallfahrten zunahmen. Man geht davon aus, dass der 
Bau in die Amtszeit von Mathilde fällt. Eine Kirche für die Pfarrgemeinde wurde 
vermutlich erst in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts errichtet. Bis dahin 
wurde die Stiftskirche auch für Pfarrgottesdienste genutzt.  
c. Beteiligung der betroffenen Anlieger 
Auch die von der Umbenennung betroffenen Anlieger der Hausnummern 102 – 
110 haben in Abstimmung mit dem Bürgerverein Vilich den neuen Namen 
Mathildastraße vorgeschlagen.  
Die Eigentümer von zwei der vier betroffenen Hausgrundstücke haben sich 
aber grundsätzlich gegen die Umbenennung ausgesprochen, da die damit 
verbundenen Adressenänderungen für sie mit Umständen und Kosten 
verbunden sind. Hier werden die Änderung der Ausweispapiere genannt, sowie 
Änderung im Grundbuch, im Kataster, und bei Verträgen mit 
Dienstleistungsunternehmen. Auch sind die am Haus angebrachten 
Hausnummern zu ändern sowie in einem Fall die Folie einer Haustüre, die 
sowohl den Straßennamen als auch die Hausnummer enthält, zu erneuern. Im 
Hinblick auf die entstehenden Kosten wird eine Kostenübernahme seitens der 
Stadt Bonn gefordert, insbesondere da die Häuser erst vor circa sieben Jahren 
gebaut wurden und die Bewohner damit vor nicht allzu langer Zeit bereits mit 
dem Umzug eine neue Adresse erhalten hatten. 
  
d. Stellungnahme zu den vorgebrachten Einwendungen der Anlieger 
Für die Änderung von Ausweisen fallen keine Gebühren an. Die Änderung des 
Personalausweises ist gebührenfrei, ebenso die Änderung der 
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), wenn auf die Umbenennung 
hingewiesen wird. 
Rechtlich ist es nicht erforderlich, die Zulassungsbescheinigung Teil II 
(Fahrzeugbrief) zu ändern. Sollte eine Aktualisierung gewünscht sein, wäre hier 
die Gebühr zu entrichten. Im Führerschein ist keine Adresse enthalten und im 
Reisepass und Kinderreisepass ist nur der Wohnort vermerkt, sodass hier eine 
Anpassung entfällt. 
Die Änderung der Adressen im Kataster sowie im Grundbuch werden von der 
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Seite 6  
 
 
——
Stadt Bonn durchgeführt bzw. veranlasst, sodass dafür keine Kosten entstehen. 
Die Mitteilungen an Banken, Versicherungen und sonstige 
Dienstleistungsunternehmen sind hingegen von den Anliegern vorzunehmen; 
da dies heute im Regelfall im Internet erledigt werden kann, dürfte dies nicht mit 
zu hohen Kosten und zu hohem Zeitaufwand verbunden sein.  
Die mit einer Umbenennung einhergehenden finanziellen Aufwendungen 
zählen zu den gelegentlich auftretenden Kosten des allgemeinen Lebens bzw. 
bei Gewerbebetrieben des Geschäftsbetriebes und werden von der Stadt Bonn 
nicht übernommen. 
  
Fazit 
Auch diese Umbenennung stellt eine Ermessensentscheidung dar, bei der die 
bereits o. g. ordnungsrechtlichen Gründe gegenüber den für die Anlieger nicht 
in einem Übermaß entstehenden Umstände und Kosten höher gewichtet 
werden. 
Gegen den von Vereinen und Anlieger einstimmig vorgeschlagenen neuen 
Straßennamen Mathildastraße bestehen seitens der Verwaltung keine 
Bedenken.  
  
Zu 4. Umbenennung eines Teilstücks der Gerhardstraße von DB-Gleisen 
bis Platanenweg in Benediktstraße 
a. Begründung und Namensvorschlag 
Im Zuge des v. g. Ausbaus wird auch der Bahnübergang Gerhardstraße 
aufgehoben, der aber bereits seit längerem für Kraftfahrzeuge nicht mehr 
nutzbar war. Die hier schon bestehende Situation wie jetzt auch bei der 
Gartenstraße, führte bisher noch nicht zu einer Straßenumbenennung, da das 
abgebundene Teilstück nur durch das Gelände des Friedhofes führt.  
Die v. g. beabsichtigte Fortführung des Namens Gerhardstraße für die 
Neubaustraße und einen Teil der Gartenstraße bis zur Sankt Augustiner 
Straße/B56 macht nun aber eine Umbenennung insoweit erforderlich, da es zu 
Missverständnissen kommen könnte, wenn der gleiche Straßenname in zwei 
unterschiedliche Richtungen fortgeführt würde, wobei beide Straßenzüge direkt 
auf die Sankt Augustiner Straße bzw. auf die Einmündung Platanenweg/Sankt 
Augustiner Straße führen. Für dieses Straßenstück soll der Name 
Benediktstraße vergeben werden. 
  
b. Beteiligung der Vereine 
Bezüglich eines neuen Namens für dieses Straßenstück haben sich die beiden 
Heimat- und Geschichtsvereine für Benediktusstraße oder Benediktallee 
ausgesprochen. Für den Fall, dass – wie dargelegt - Gerbergastraße für das 
Teilstück der Gartenstraße keine Verwendung finden sollte, wird gebeten, 
stattdessen Gerbergastraße hier für das Teilstück der Gerhardstraße zu 
vergeben. Weiteres ist den als Anlage beigefügten Schreiben des Denkmal- 
und Geschichtsvereins zu entnehmen. 
Bezugnehmend auf die Schreiben des Vereins und zu dem v. g. Vorschlag wird 
seitens des Zentrums für Stadtgeschichte und Erinnerungskulturen Folgendes 
festgestellt: 
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Seite 7  
 
 
——
Benedikt von Nursia (480-547) war ein Ordensgründer, dem in Vilich eine 
romanische Kapelle geweiht war. Die Vilicher Abtei, 987 als Stift gegründet, hat 
zu Beginn des 11. Jahrhunderts die Benediktinerregel angenommen. Seit Ende 
des 12. Jh. ist aber eine Lockerung der Lebensweise/Aushöhlung der Regel – 
jedoch keine bewusste Abwendung – zu beobachten. Letztendlich bestätigt 
Papst Innozenz VIII. 1488 die bereits faktisch vollzogene Rückumwandlung in 
ein Stift. 
  
Fazit 
Seitens der Verwaltung bestehen gegen eine Benennung nach Benedikt keine 
Bedenken. Da kein Alleecharakter vorliegt und Namen möglichst kurz sein 
sollten, wird die Bezeichnung Benediktstraße vorgeschlagen.  
Von der Verwendung des Namens Gerbergastraße sollte hingegen abgesehen 
werden, da die „alte“ Bezeichnung Gerhardstraße und die „neue“ Bezeichnung 
Gerbergastraße zu ähnlich klingen, sodass Verwechselungen und 
Missverständnisse entstehen könnten. 
Für die Friedhofsgebäude hat diese Umbenennung die Änderung der 
bisherigen Adresse Gerhardstraße 1 zur Folge. 
  
  
Zu 3. Und 4. Berücksichtigung der Benennungsliste  
Sollte für das ggf. nach Mathilda zu benennende Teilstück der Gartenstraße 
aber ein Name aus der Benennungsliste verwendet werden, schlägt die 
Verwaltung Clara-Sahlberg-Straße vor. In der Nähe ist bereits eine Straße nach 
Jakob Kaiser benannt, mit dem sie in Verbindung stand.  
Clara Sahlberg: (* 03. 07.1890 in Rixdorf (Berlin), † 13.04.1977 in Fleisbach 
bei Herborn) 
Sie war eine deutsche Gewerkschafterin. Nach dem gescheiterten Attentat auf 
Hitler am 20. Juli 1944 half sie auch dem von der Gestapo gesuchten 
christlichen Gewerkschaftsführer und Widerstandskämpfer Jakob Kaiser. 
  
Für das ggf. nach Benedikt zu benennende Teilstück der Gerhardstraße schlägt 
die Verwaltung Louise-Schroeder-Straße vor. 
Louise Schroeder:(* 02.04.1887 in Altona; † 04.06.1957 in Berlin) 
Sie war eine deutsche Politikerin und von 1947 bis 1948 kommissarische 
Oberbürgermeisterin Berlins. Bereits sehr früh engagierte sie sich in den 
Bereichen Sozialpolitik und Gleichstellung der Frau. An der Gründung der 
Arbeiterwohlfahrt (AWO) hatte sie maßgeblichen Anteil. 
  
  
  
  
 
 
 
Anlage/n 
 
1 Lageplan Bereich Gartenstraße und Gerhardstraße (öffentlich) 
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Seite 8  
 
 
——
 
2 Schreiben Denkmal- u. Geschichtsverein 15.12.22 u. 01.01.23 (öffentlich) 
 
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1. Benennung Neu-
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4
Neue Eisenbahn-
überführung bzw. 
Straßenunterfüh-
rung 
Neue Fuß- und Rad-
weganbindung 
Neue Überführung nur 
für Fußgänger und Rad-
fahrer 
Straßenbenennung und Straßenumbenennung im Bereich Gartenstraße und Gerhardstraße im 
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Vilich 
3. Umbenennung Teil-
stück Gartenstraße 
von Sankt Augustiner 
Straße/B56 bis Adel-
heidisstraße 2. Umbenennung Teilstück 
Gartenstraße von DB-
Gleise bis Sankt Augusti-
ner Straße/B56  
4. Umbenennung Teil-
stück Gerhardstraße 
von DB-Gleise bis Pla-
tanenweg  
Auszug Geoinformationssystem der Stadt Bonn 
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Beratungsverlauf (2)

17.04.2023 Bezirksvertretung Beuel
TOP 7.2 Empfehlung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.04.2023 Hauptausschuss
TOP 5.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Gartenstraße 125
  • Gerhardstraße 1
  • Sankt Augustiner Straße
  • Adelheidisstraße
  • Mathildastraße
  • Gerbergastraße
  • Platanenweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
230556
Typ
Beschlussvorlage
Datum
22.03.2023
Erstellt
18.01.2026 04:40