230556
Benennung und Umbenennung im Bereich Gartenstraße und Gerhardstraße in Beuel-Vilich
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Beschlussvorlage öffentlich 230556 Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Benennung und Umbenennung im Bereich Gartenstraße und Gerhardstraße in Beuel-Vilich Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Empfehlung Hauptausschuss 20.04.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. (Entscheidung der Bezirksvertretung Beuel) Die neue bahnparallele Straße zwischen neuer Straßenunterführung und bisheriger Gartenstraße wird Gerhardstraße benannt. 2. (Entscheidung der Bezirksvertretung Beuel) Das Teilstück der Gartenstraße von DB-Gleisen bis Sankt Augustiner Straße/B56 wird in Gerhardstraße umbenannt. 3. (Entscheidung des Hauptausschusses nach Empfehlung der Bezirksvertretung Beuel) Das Teilstück der Gartenstraße von Sankt Augustiner Straße/B56 bis Adelheidisstraße wird in Mathildastraße umbenannt. 4. (Entscheidung des Hauptausschusses nach Empfehlung der Bezirksvertretung Beuel) Das Teilstück der Gerhardstraße von DB-Gleisen bis Platanenweg wird in Benediktstraße umbenannt. Begründung Im Zuge des Ausbaus der S 13 von Troisdorf nach Bonn-Oberkassel werden die Bahnübergänge Gartenstraße und Gerhardstraße aufgehoben. Diese Maßnahme sowie der Ausbau einer neuen bahnparallelen Straße zwischen den bisherigen Bahnübergängen zieht eine Änderung der Verkehrsführung nach sich, sodass eine Anpassung der bestehenden Straßenbenennung erforderlich wird. Am Verfahren wurden der Denkmal- und Geschichtsverein Bonn- Rechtsrheinisch e. V, der Heimat- und Geschichtsverein Beuel am Rhein e. V sowie der Bürgerverein Vilich e. V. beteiligt. Aufgrund der Umbenennungen und der damit verbundenen Adressenänderungen für die betroffenen Anlieger*innen wurde aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Beuel vom 31.08.2022 in der Zeit vom Seite 1 von 13 Seite 2 —— 08.11.2022 bis 16.12.2022 eine Anliegeranhörung durchgeführt. Im Hinblick auf das Votum der am Verfahren Beteiligten sowie darauf, dass sich die Vorschläge Mathilda und Benedikt vergleichbar anderer umliegender Straßen auf die Ortsgeschichte von Vilich beziehen, könnte hier von der vorrangig zu berücksichtigenden Benennungsliste abgewichen werden. In diesen Fällen hat gemäß § 7 Absatz 2 u und § 8 c der Bezirkssatzung die Bezirksvertretung Beuel nur ein Empfehlungsrecht und der Hauptausschuss die Entscheidungskompetenz. Die Benennung und Umbenennung in Gerhardstraße und damit die Fortführung eines bereits bestehenden Namens erfordert nicht die Beschlussfassung im Hauptausschuss. Zu 1. Benennung der neuen bahnparallelen Straße in Gerhardstraße a. Begründung und Namensvorschlag Für die neu ausgebaute Straße ist eine Benennung durchzuführen. Diese Straße liegt ausgehend von der neuen Straßenunterführung im Zuge der bestehenden Gerhardstraße und führt diese fort, sodass dafür auch die bestehende Straßenbezeichnung weitergeführt werden soll. Die Bedeutung des Straßennamens Gerhardstraße bezieht sich darauf, dass man über diesen früheren Feldfahrweg auch die alte Flur „Im Gerhardstal“ bei Pützchen erreichen konnte. b. Beteiligung der Vereine Der Bürgerverein Vilich schließt sich dem v. g. Verwaltungsvorschlag an. Dies war ein einstimmiges Ergebnis einer Mitgliederversammlung vom 07.12.2022. Die beiden Heimat- und Geschichtsvereine haben sich hingegen dafür ausgesprochen, für die Neubautrasse eine eigene Bezeichnung zu vergeben und die Straße Gerbergastraße zu benennen, womit sie von ihrem ursprünglichen Vorschlag Megingozstraße abweichen. Gerberga und Megingoz sind die Eltern der Bonner Stadtpatronin Adelheid (+1015) und die Begründer des Stiftes Vilich (987). Weitere Erläuterungen dazu sind dem als Anlage beigefügten Schreiben des Denkmal- und Geschichtsvereins zu entnehmen. Fazit Da die neue Straße eindeutig die Fortführung der Gerhardstraße bildet und unnötige Stückelungen durchgehender Straßenzüge vermieden werden sollten, wird vorgeschlagen, die Neubaustrecke der bestehenden Gerhardstraße zuzuordnen. Zu 2. Umbenennung des Teilstückes der Gartenstraße von DB-Gleisen bis Sankt Augustiner Straße/B56 in Gerhardstraße a. Begründung und Namensvorschlag Durch die Schließung des Bahnübergangs Gartenstraße wird der westlich der Bahn gelegene Abschnitt von der übrigen Gartenstraße abgebunden und ist Seite 2 von 13 Seite 3 —— nicht mehr für Kraftfahrzeuge, sondern mittels einer Überführung nur noch für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen durchgängig nutzbar. Aus ordnungsrechtlichen Gründen, insbesondere um ein sicheres und schnelles Auffinden der Anliegergrundstücke in Not- und Rettungseinsätzen zu gewährleisten und um unnötige Such- und Fehlfahrten zu vermeiden, soll das kurze Straßenstück westlich der Bahn nicht mehr der Gartenstraße zugeordnet und umbenannt werden. Die Bahntrasse bildet darüber hinaus eine deutliche, örtliche Trennung der beiden Straßenabschnitte. Da sich der betroffene Abschnitt im Bereich der v. g. Neubaustraße befindet und mit dieser einen durchgängigen Straßenzug bis zur Sankt Augustiner Straße/B56 bildet, soll auch hierfür die Bezeichnung Gerhardstraße fortgeführt werden. b. Beteiligung der Vereine Der Bürgerverein Vilich e. V. schließt sich auch hier dem Verwaltungsvorschlag an. Die beiden Heimat- und Geschichtsvereine hingegen schlagen in Fortführung der Neubaustraße auch hierfür die Bezeichnung Gerbergastraße vor. c. Beteiligung der betroffenen Anlieger*innen An diesem Teilstück befinden sich ein Baumarkt (Gartenstraße 125) sowie ein Einkaufszentrum mit fünf Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistungsunternehmen (Gartenstraße 102). Zu der beabsichtigten Maßnahme hat sich lediglich die Vertretung des Baumarktes geäußert und sich mit der im Folgenden dargelegten Begründung gegen eine Umbenennung ausgesprochen. Die übrigen betroffenen Unternehmen haben sich nicht gemeldet. Für ein Einzelhandelsunternehmen spielt die Bekanntheit der Verkaufsräume eine entscheidende Rolle und die Wiedererlangung dieses Bekanntheitsgrades der neuen Adresse würde Jahre dauern. Kund*innen mit älteren oder keinem Navigationsgerät würden fehlgeleitet oder gingen sogar von einer Verlegung oder Schließung des Standortes aus, was erhebliche Umsatzrückgänge nach sich ziehen würde. Dies widerspricht dem Argument der Vermeidung von Fehlfahrten. Mit der Adressenänderung würde ein erheblicher Bürokratie- und Kostenaufwand für die Änderung der Geschäftspapiere und des Werbematerials einhergehen. Das Argument der besseren Auffindbarkeit der Anliegergrundstücke insbesondere in Not- und Rettungseinsätzen wird insoweit nicht gesehen, da die Einsatzkräfte über aktuelle Navigationssysteme verfügen. Der Wegfall des Bahnübergangs stellt in verkehrstechnischer Hinsicht keine außergewöhnliche Barriere dar, da sich das gleiche Problem bei Einbahnstraßen oder Abbiegeverboten stellt. Sollte dennoch eine Umbenennung erfolgen, wird vorgeschlagen, das Straßenstück der Sankt Augustiner Straße zuzuordnen. d. Stellungnahme zu den vorgebrachten Einwendungen der Anlieger Die Suche eines Einzelhandelsunternehmens dürfte heute bevorzugt im Internet nach dem Namen des Unternehmens und dem Ort erfolgen, wobei die entsprechende Web-Seite in der Regel mit einer Karte verlinkt ist, aus der der Seite 3 von 13 Seite 4 —— Standort hervorgeht. Dabei dürfte für den Nutzer sicherlich die exponierte Lage direkt an der B56 prägnant sein. Auf der Web-Seite kann auf die geänderte Adresse hingewiesen werden, sodass auch Nutzer von Navigationsgeräten berücksichtigen können, dass ggf. die neue Adresse in ihrem Gerät noch nicht aktualisiert wurde. Da der hier betreffende Baumarkt über eine Vielzahl von Standorten verfügt, dürfte in Print-Werbung die Angabe einer Adresse allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen, dennoch wird es Geschäftspapiere geben, bei denen dann die Adressenänderung zu berücksichtigen sein wird. Die bessere Auffindbarkeit der Anliegergrundstücke ist zwar insbesondere, aber nicht nur für Rettungskräfte von Bedeutung. Auch ist in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass Beteiligte eines Notfalls den Einsatzkräften die richtige Adresse nennen müssen und dabei ggf. nicht davon ausgehen werden, dass zwei voneinander unabhängige Straßenstücke den gleichen Namen haben. Grundsätzlich sind auch Verkehrsteilnehmer*innen zu berücksichtigen, die sich nur örtlich anhand der vorhandenen Straßennamenschilder orientieren. Gerade in diesen Fällen könnte es zu vermehrten Fehlfahrten kommen, die insbesondere in dem Wohngebiet des verbleibenden Teilstücks der Gartenstraße vermieden werden sollten. Eine Zuordnung des hier in Rede stehenden Straßenstücks zur Sankt Augustiner Straße kommt nicht in Betracht, da die Fortführung der Straßenbezeichnung einer Hauptverkehrsstraße auf ein davon abgehendes und zudem sehr kurzes Straßenstück der Übersichtlichkeit entgegensteht. Fazit Die Umbenennung einer Straße ist eine Ermessensentscheidung, bei der die für und gegen die Maßnahme sprechenden Argumente abzuwägen sind. Die o. g. ordnungsrechtlichen Aspekte der besseren Orientierung und Auffindbarkeit der Anlieger, insbesondere, aber nicht nur, in Not- und Rettungseinsätzen, und der Vermeidung von Fehlfahrten, sowie die langfristige Wirkung der Maßnahme für eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern werden gegenüber den für einen eher kurzen Zeitraum entstehenden Umstände und Kosten für die Anlieger höher gewichtet. Da das betreffende Teilstück der Gartenstraße die Fortführung der v. g. Neubaustraße bildet und unnötige Stückelungen durchgehender Straßenzüge vermieden werden sollten, wird auch hier vorgeschlagen, die Bezeichnung Gerhardstraße zu vergeben. Zu 3. Umbenennung des Teilstückes der Gartenstraße von Sankt Augustiner Straße/B56 bis Adelheidisstraße in Mathildastraße a. Begründung und Namensvorschlag Auch dieses Teilstück der Gartenstraße von Sankt Augustiner Straße/B56 bis Adelheidisstraße ist folgerichtig von der übrigen Gartenstraße abgebunden. Durch die Kreuzung der Sankt Augustiner Straße/B56 liegt dieses aber nicht in einem durchgängigen Straßenzug mit der Neubaustrecke bzw. des unter 2. genannten Teilstücks, sodass hierfür ein eigener, neuer Name, hier Mathildastraße, vergeben werden soll. Seite 4 von 13 Seite 5 —— b. Beteiligung der Vereine Die beiden Heimat- und Geschichtsvereine sowie auch der Bürgerverein Vilich (einstimmiges Votum der Mitgliederversammlung vom 07.12.2022) haben sich für die neue Bezeichnung Mathildastraße ausgesprochen; zur Begründung wird angeführt, dass der Name kurz und prägnant und mit der Ortsgeschichte von Vilich verbunden ist. Weiteres ist den als Anlage beigefügten Schreiben des Denkmal- und Geschichtsvereins zu entnehmen. Bezugnehmend auf die Schreiben des Vereins und zu v. g. Vorschlag wird seitens des Zentrums für Stadtgeschichte und Erinnerungskulturen Folgendes festgestellt: Mathilde ist die zweite namentlich bekannte Vilicher Äbtissin (1050), in der Zählung die dritte Äbtissin; auf die erste Äbtissin Adelheid folgte eine namentlich nicht bekannte Nichte von Adelheid. Sie war Tochter des lothringischen Pfalzgrafen Ezzo, des Herrschers über den Auelgau; ihr Bruder war Erzbischof von Köln. Der Bau einer neuen Stiftskirche wurde wohl in der ersten Hälfte des 11. Jh. beschlossen, als die Wallfahrten zunahmen. Man geht davon aus, dass der Bau in die Amtszeit von Mathilde fällt. Eine Kirche für die Pfarrgemeinde wurde vermutlich erst in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts errichtet. Bis dahin wurde die Stiftskirche auch für Pfarrgottesdienste genutzt. c. Beteiligung der betroffenen Anlieger Auch die von der Umbenennung betroffenen Anlieger der Hausnummern 102 – 110 haben in Abstimmung mit dem Bürgerverein Vilich den neuen Namen Mathildastraße vorgeschlagen. Die Eigentümer von zwei der vier betroffenen Hausgrundstücke haben sich aber grundsätzlich gegen die Umbenennung ausgesprochen, da die damit verbundenen Adressenänderungen für sie mit Umständen und Kosten verbunden sind. Hier werden die Änderung der Ausweispapiere genannt, sowie Änderung im Grundbuch, im Kataster, und bei Verträgen mit Dienstleistungsunternehmen. Auch sind die am Haus angebrachten Hausnummern zu ändern sowie in einem Fall die Folie einer Haustüre, die sowohl den Straßennamen als auch die Hausnummer enthält, zu erneuern. Im Hinblick auf die entstehenden Kosten wird eine Kostenübernahme seitens der Stadt Bonn gefordert, insbesondere da die Häuser erst vor circa sieben Jahren gebaut wurden und die Bewohner damit vor nicht allzu langer Zeit bereits mit dem Umzug eine neue Adresse erhalten hatten. d. Stellungnahme zu den vorgebrachten Einwendungen der Anlieger Für die Änderung von Ausweisen fallen keine Gebühren an. Die Änderung des Personalausweises ist gebührenfrei, ebenso die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), wenn auf die Umbenennung hingewiesen wird. Rechtlich ist es nicht erforderlich, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zu ändern. Sollte eine Aktualisierung gewünscht sein, wäre hier die Gebühr zu entrichten. Im Führerschein ist keine Adresse enthalten und im Reisepass und Kinderreisepass ist nur der Wohnort vermerkt, sodass hier eine Anpassung entfällt. Die Änderung der Adressen im Kataster sowie im Grundbuch werden von der Seite 5 von 13 Seite 6 —— Stadt Bonn durchgeführt bzw. veranlasst, sodass dafür keine Kosten entstehen. Die Mitteilungen an Banken, Versicherungen und sonstige Dienstleistungsunternehmen sind hingegen von den Anliegern vorzunehmen; da dies heute im Regelfall im Internet erledigt werden kann, dürfte dies nicht mit zu hohen Kosten und zu hohem Zeitaufwand verbunden sein. Die mit einer Umbenennung einhergehenden finanziellen Aufwendungen zählen zu den gelegentlich auftretenden Kosten des allgemeinen Lebens bzw. bei Gewerbebetrieben des Geschäftsbetriebes und werden von der Stadt Bonn nicht übernommen. Fazit Auch diese Umbenennung stellt eine Ermessensentscheidung dar, bei der die bereits o. g. ordnungsrechtlichen Gründe gegenüber den für die Anlieger nicht in einem Übermaß entstehenden Umstände und Kosten höher gewichtet werden. Gegen den von Vereinen und Anlieger einstimmig vorgeschlagenen neuen Straßennamen Mathildastraße bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken. Zu 4. Umbenennung eines Teilstücks der Gerhardstraße von DB-Gleisen bis Platanenweg in Benediktstraße a. Begründung und Namensvorschlag Im Zuge des v. g. Ausbaus wird auch der Bahnübergang Gerhardstraße aufgehoben, der aber bereits seit längerem für Kraftfahrzeuge nicht mehr nutzbar war. Die hier schon bestehende Situation wie jetzt auch bei der Gartenstraße, führte bisher noch nicht zu einer Straßenumbenennung, da das abgebundene Teilstück nur durch das Gelände des Friedhofes führt. Die v. g. beabsichtigte Fortführung des Namens Gerhardstraße für die Neubaustraße und einen Teil der Gartenstraße bis zur Sankt Augustiner Straße/B56 macht nun aber eine Umbenennung insoweit erforderlich, da es zu Missverständnissen kommen könnte, wenn der gleiche Straßenname in zwei unterschiedliche Richtungen fortgeführt würde, wobei beide Straßenzüge direkt auf die Sankt Augustiner Straße bzw. auf die Einmündung Platanenweg/Sankt Augustiner Straße führen. Für dieses Straßenstück soll der Name Benediktstraße vergeben werden. b. Beteiligung der Vereine Bezüglich eines neuen Namens für dieses Straßenstück haben sich die beiden Heimat- und Geschichtsvereine für Benediktusstraße oder Benediktallee ausgesprochen. Für den Fall, dass – wie dargelegt - Gerbergastraße für das Teilstück der Gartenstraße keine Verwendung finden sollte, wird gebeten, stattdessen Gerbergastraße hier für das Teilstück der Gerhardstraße zu vergeben. Weiteres ist den als Anlage beigefügten Schreiben des Denkmal- und Geschichtsvereins zu entnehmen. Bezugnehmend auf die Schreiben des Vereins und zu dem v. g. Vorschlag wird seitens des Zentrums für Stadtgeschichte und Erinnerungskulturen Folgendes festgestellt: Seite 6 von 13 Seite 7 —— Benedikt von Nursia (480-547) war ein Ordensgründer, dem in Vilich eine romanische Kapelle geweiht war. Die Vilicher Abtei, 987 als Stift gegründet, hat zu Beginn des 11. Jahrhunderts die Benediktinerregel angenommen. Seit Ende des 12. Jh. ist aber eine Lockerung der Lebensweise/Aushöhlung der Regel – jedoch keine bewusste Abwendung – zu beobachten. Letztendlich bestätigt Papst Innozenz VIII. 1488 die bereits faktisch vollzogene Rückumwandlung in ein Stift. Fazit Seitens der Verwaltung bestehen gegen eine Benennung nach Benedikt keine Bedenken. Da kein Alleecharakter vorliegt und Namen möglichst kurz sein sollten, wird die Bezeichnung Benediktstraße vorgeschlagen. Von der Verwendung des Namens Gerbergastraße sollte hingegen abgesehen werden, da die „alte“ Bezeichnung Gerhardstraße und die „neue“ Bezeichnung Gerbergastraße zu ähnlich klingen, sodass Verwechselungen und Missverständnisse entstehen könnten. Für die Friedhofsgebäude hat diese Umbenennung die Änderung der bisherigen Adresse Gerhardstraße 1 zur Folge. Zu 3. Und 4. Berücksichtigung der Benennungsliste Sollte für das ggf. nach Mathilda zu benennende Teilstück der Gartenstraße aber ein Name aus der Benennungsliste verwendet werden, schlägt die Verwaltung Clara-Sahlberg-Straße vor. In der Nähe ist bereits eine Straße nach Jakob Kaiser benannt, mit dem sie in Verbindung stand. Clara Sahlberg: (* 03. 07.1890 in Rixdorf (Berlin), † 13.04.1977 in Fleisbach bei Herborn) Sie war eine deutsche Gewerkschafterin. Nach dem gescheiterten Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 half sie auch dem von der Gestapo gesuchten christlichen Gewerkschaftsführer und Widerstandskämpfer Jakob Kaiser. Für das ggf. nach Benedikt zu benennende Teilstück der Gerhardstraße schlägt die Verwaltung Louise-Schroeder-Straße vor. Louise Schroeder:(* 02.04.1887 in Altona; † 04.06.1957 in Berlin) Sie war eine deutsche Politikerin und von 1947 bis 1948 kommissarische Oberbürgermeisterin Berlins. Bereits sehr früh engagierte sie sich in den Bereichen Sozialpolitik und Gleichstellung der Frau. An der Gründung der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hatte sie maßgeblichen Anteil. Anlage/n 1 Lageplan Bereich Gartenstraße und Gerhardstraße (öffentlich) Seite 7 von 13 Seite 8 —— 2 Schreiben Denkmal- u. Geschichtsverein 15.12.22 u. 01.01.23 (öffentlich) Seite 8 von 13 5 i c h t g e w i d m e t e T e i l f l ä c h e v o n B O - 4 7 - 2 2 7 4 m a n g e l s A u s b a 104 - 110 125 ht ge- wid met e Teil flä- che von BO- 47- 227 4 man gels Aus bau. 102 ge- wid met e Teil flä- che von BO - 47- 227 4 ma nge ls Aus bau . 19 99 cht ge- wid met e Tei lflä che von BO - 47- 227 4 ma nge ls Au sba u. 12 ht ge wi d m et e Te ilf lä- ch e vo n B O- 47 - 22 74 m an ge ls A us ba u. 1. Benennung Neu- baustrasse 56 ht ge wi d m et e Te ilf lä- ch e vo n B O- 47 - 22 74 m an ge ls A us ba u. 2 ei lfl ä- c h e v o n B O - 4 7- 2 2 7 4 m a n 123 ete Teil flä- che von BO- 47- 227 4 man gels Aus bau. 100 ete Teil flä- che von BO- 47- 227 4 man gels Aus bau. 1 et e T ei lf lä c h e v o n B O - 4 Neue Eisenbahn- überführung bzw. Straßenunterfüh- rung Neue Fuß- und Rad- weganbindung Neue Überführung nur für Fußgänger und Rad- fahrer Straßenbenennung und Straßenumbenennung im Bereich Gartenstraße und Gerhardstraße im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Vilich 3. Umbenennung Teil- stück Gartenstraße von Sankt Augustiner Straße/B56 bis Adel- heidisstraße 2. Umbenennung Teilstück Gartenstraße von DB- Gleise bis Sankt Augusti- ner Straße/B56 4. Umbenennung Teil- stück Gerhardstraße von DB-Gleise bis Pla- tanenweg Auszug Geoinformationssystem der Stadt Bonn Seite 9 von 13 Seite 10 von 13 Seite 11 von 13 Seite 12 von 13 Seite 13 von 13
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Gartenstraße 125
- Gerhardstraße 1
- Sankt Augustiner Straße
- Adelheidisstraße
- Mathildastraße
- Gerbergastraße
- Platanenweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 230556
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 22.03.2023
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40