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V/0934/2021

Wirtschaftsplan 2022 der citeq

Vorlagen 27.12.2021

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Bericht Wirtschaftsplan 2022

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Bericht Wirtschaftsplan 2022

130673 Zeichen

Wirtschaftsplan 
 
Geschäftsjahr 2022

Impressum 
 
Herausgeberin 
Stadt Münster - citeq 
 
Redaktion 
Holger Waterkamp   Berthold Kateloe    
Tel.: 0251/492-18 06 0251/492-18 10 
Fax: 0251/492-77 10 0251/ 492-7710 
E-mail: waterkamp@citeq.de E-mail: kateloe@citeq.de 
 
http://www.citeq.de

3 
 
 
 
 
 
 
Wirtschaftsplan 2022 
Inhaltsverzeichnis 
1 Einleitung ...................................................................................................................................................... 4 
1.1 Vorbemerkung zum Wirtschaftsplan ...................................................................................................... 4 
1.2 Rechtsgrundlagen .................................................................................................................................. 4 
2 Erfolgsplan citeq .......................................................................................................................................... 8 
2.1 Teilerfolgsplan – Bereich Stadt Münster ................................................................................................ 9 
2.2 Teilerfolgsplan – Bereich Medienentwicklungsplan (MEP) .................................................................10 
2.3 Teilerfolgsplan – Bereich Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖrV)....................................................11 
3 Finanz- und Vermögensplan citeq ............................................................................................................15 
3.1 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Stadt Münster ..............................................................16 
3.2 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Medienentwicklungsplan .............................................17 
3.3 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich ÖrV ..............................................................................18 
3.4 Investitionen .........................................................................................................................................19 
3.4.1 citeq .................................................................................................................................................21 
3.4.2 Teilbereich Münster .......................................................................................................................22 
3.4.3 Teilbereich MEP .............................................................................................................................24 
3.4.4 Teilbereich ÖrV ..............................................................................................................................25 
4 Stellenübersicht 2022 der citeq ................................................................................................................31 
4.1 Personal ...............................................................................................................................................31 
4.2 Stellenvermehrungen ...........................................................................................................................32 
4.2.1 Unbefristeter Stellenbedarf in 2022 .............................................................................................32 
4.2.2 Aufhebung eines kw-Vermerks ....................................................................................................38 
4.3 Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen – ..............................................................38 
4.3.1 Team „Digitalisierung“ (18.01) .....................................................................................................38 
4.3.2 Team „citeq@school“ (18.02) .......................................................................................................39 
4.3.3 Team „IT-Planung Stadt Münster, Kundenberatung, IT-Standards“ (18.11) ...........................39 
4.3.4 Team „Krisenmanagement, IT-Sicherheit, Datenschutz, Öffentlichkeitsarbeit“ (18.03) ........39 
4.3.5 Team „Wirtschaftsplan, Buchhaltung, Einkauf, Lager“ (18.12) ................................................40 
4.3.6 Team „Infoma newsystem“ (18.21) ..............................................................................................40 
4.3.7 Team „SAP-Rechnungswesen“ (18.22) .......................................................................................41 
4.3.8 Team „Netz, Infrastruktur“ (18.31) ...............................................................................................41 
4.3.9 Team „Server 1“ (18.32) ................................................................................................................41 
4.3.10 Team „Client“ (18.33) ....................................................................................................................42 
4.3.11 Team Server 2 – (18.34) .................................................................................................................42 
4.3.12 Team „Kommunale Anwendungen und Standardprodukte“ (18.41) ........................................43 
4.3.13 Team „Dokumentenmanagementsysteme, Archivierung“ (18.42) ...........................................43 
4.3.14 Team „Web-Entwicklungen und Betrieb“ (18.43) .......................................................................43 
4.4 Zahlenmäßige Zusammenfassung und Stellenübersichten ................................................................45 
5 Organigramm ..............................................................................................................................................49

4 
1 Einleitung 
1.1 Vorbemerkung zum Wirtschaftsplan 
Der vorgelegte Wirtschaftsplan 202 2 stellt die von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq ins-
gesamt zu erbringenden und geplanten Leistungen sowie die dafür notwendigen Ressourcen dar. 
 
Der Erfolgsplan der citeq ist zur besseren Differenzierung der Kundenbereiche „Stadt Münster – Ver-
waltung (MS)“, „Stadt Münster - Medienentwicklungsplan (MEP)“ sowie „Öffentlich-rechtliche Verein-
barung (ÖrV)“ in drei Teilerfolgspläne untergliedert. 
 
Der Umfang der Leistungen wird bestimmt durch die von den jeweiligen Abnehmer*innen vorgegebe-
nen finanziellen Rahmenbedingungen. Konkret zuständig sind die städtische Finanzverwaltung der 
Stadt Münster für die Stadt Münster, das Schuldezernat für den MEP und die jeweils leistungsabneh-
menden Kommunen für die ÖrV, vertreten durch ihre benannten Vertreter*innen im Zentralausschuss 
der citeq. 
Erlöse 
Der Bereich MS erzielt Erträge aus den Dienstleistungen für die Ämter und Einrichtungen (einschließ-
lich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und dem Jobcenter) der Stadt Münster.  
Der Bereich MEP erstellt Dienstleistungen für die Schulen der Stadt Münster.  
Der Bereich ÖrV erbringt Dienstleistungen in interkommunaler Zusammenarbeit für die Stadt Münster, 
die Kooperationspartnerschaften und Dritte.  
Aufwendungen 
Den Erlösen der einzelnen Bereiche stehen Aufwendungen gegenüber, die entweder direkt oder indi-
rekt die Ergebnisse der Bereiche beeinflussen.  
 
Personalaufwendungen werden über Arbeitszeitaufzeichnungen auf die einzelnen Bereiche verrech-
net und bilden noch vor den Materialaufwendungen den größten Aufwandsbereich. Die Hochrechnun-
gen für die Personalaufwendungen der citeq - dazu zählen auch die Berechnungen für die Pensions-, 
Beihilfe– und Altersteilzeitrückstellungen - erfolgen durch das Personal - und Organisationsamt der 
Stadt Münster.  
 
Die Materialaufwendungen haben vor allem durch Wartungs- und Unterhaltungsaufwendungen sowie 
eingekaufte Dienstleistungen einen wesentlichen Einfluss auf die Einzelergebnisse der Bereiche.  
Dazu zählen auch die Querschnittsleistungen der Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster für die 
citeq. 
 
Weitere Material- und sonstige betriebliche Aufwandspositionen haben indirekten Einfluss auf die Ein-
zelergebnisse. Dazu zählen insbesondere die Mietaufwendungen. 
 
Die Abschreibungen umfassen die Wertminderungen von Vermögensgegenständen in den Bereichen.  
 
Die Zinsen beinhalten den Zinsanteil für Pensions- und Beihilferückstellungen. 
 
1.2 Rechtsgrundlagen 
Rechtsgrundlage für die Erste llung des Wirtschaftsplanes ist die Eigenbetriebsverordnung (E igVO 
NRW) in der gültigen Fassung. 
 
Gemäß § 14 EigVO NRW hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirt-
schaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellen-
übersicht.

5 
Der Erfolgsplan enthält gem. § 15 EigVO NRW sämtliche voraussehbaren Erträge und Aufwendungen 
des Wirtschaftsjahres. Darüber hinaus werden auch die mittelfristigen Ansätze für vier folgenden Jahre 
angezeigt. 
 
Der Vermögensplan stellt gem. § 16 EigVO NRW alle voraussehbaren Ein- und Auszahlungen sowie 
die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen des Wirtschaftsjahres, die sich aus Investitionen (Er-
neuerung, Erweiterung, Veräußerung) und aus der Kreditwirtschaft der eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtung ergeben, dar. 
 
Die Stellenübersicht enthält gem. § 17 EigVO NRW die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für 
die tariflichen Beschäftigten einschließlich der Angaben zur Stellenbewertung und Eingruppierung der 
Stelleninhaber*innen. Beamte*innen, die bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beschäftigt wer-
den, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht der citeq nur nachrichtlich 
anzugeben.

6 
Erfolgsplan 2022 der citeq 
 
Erträge EURO 
  
Umsatzerlöse 40.203.470 
Sonstige betriebliche Erträge 120.000 
Zinsen und ähnliche Erträge 326.140 
  
 Summe Erträge 40.649.610 
  
  
Aufwendungen EURO 
  
Materialaufwand 13.899.680 
Personalaufwand 17.556.470 
Abschreibungen 4.649.040 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.402.020 
Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Kreditmarkt) 1.523.520 
Steuern 29.430 
  
 Summe Aufwendungen 39.060.160 
  
Planmäßiger Jahresüberschuss 1.589.450

7 
Vermögensplan 2022 der citeq 
 
Die Auszahlungen und deren Deckungsmittel stellen sich im Vermögensplan folgen-
dermaßen dar: 
  
Auszahlungen EURO 
Jahresfehlbetrag (Erlöse < Aufwendungen) 0 
Investitionen (aus Investitionsplan – Mittelbedarf) 6.349.340 
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 4.649.040 
Ausschüttung an die Stadt Münster 453.250 
Einzahlungen in einen Fonds (Zuführung Pensions- u. Bei-
hilferückstellung + Zinsen Forderung Pensionsrückstellun-
gen) 544.954 
Entnahmen 271.030 
  
 Summe Auszahlungen 12.267.614 
  
  
Deckungsmittel EURO 
Jahresüberschuss (Erlöse > Aufwendungen) 1.589.450 
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 4.649.040 
Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen 1.032.205 
Investitionszuschuss aus dem städt. Haushalt* 0 
Darlehnsauszahlungen (Fremdmittelaufnahme) 4.996.919 
  
 Summe Deckungsmittel 12.267.614 
  
  
Liquiditätsänderung  
   
Veränderung Liquidität 0 
  
  0 
 
 
Münster, den 14.01.2022 
 
 
 
gez. 
 
Schoenfelder 
Betriebsleiter 
 
 
gez. 
 
Heuer 
Stadtrat 
 
 
gez. 
 
Zeller 
Stadtkämmerin

8 
2 Erfolgsplan citeq 
  Gesellschaft: citeq  citeq 
Nr. Angaben in EURO Plan  
2021 
Plan  
2022 
Plan  
2023 
Plan  
2024 
Plan  
2025 
Plan  
2026 
1 Umsatzerlöse 40.260.080  40.203.470  39.843.150  39.831.700  39.623.180  39.225.880  
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0  0  0  0  0  0  
3 sonstige betriebliche Erträge 120.000  120.000  102.500  0  0  0  
4 Gesamtleistung 40.380.080  40.323.470  39.945.650  39.831.700  39.623.180  39.225.880  
5 Materialaufwand 14.800.520  13.899.680  13.433.250  12.993.540  12.658.040  12.274.250  
6 Personalaufwand 15.809.200  17.556.470  18.820.350  19.029.670  19.449.620  19.277.380  
7 Abschreibungen 4.907.190  4.649.040  4.456.960  3.798.630  3.358.190  2.584.070  
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 1.718.340  1.402.020  1.419.270  1.419.270  1.419.270  1.419.270  
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern 3.144.830  2.816.260  1.815.820  2.590.590  2.738.060  3.670.910  
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge 326.480  326.140  326.140  326.140  326.140  326.140  
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 1.463.470  1.523.520  1.550.770  1.597.540  1.648.350  1.684.460  
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit 2.007.840  1.618.880  591.190  1.319.190  1.415.850  2.312.590  
13 außerordentliche Erträge 0  0  0  0  0  0  
14 außerordentliche Aufwendungen 0  0  0  0  0  0  
15 außerordentliches Ergebnis 0  0  0  0  0  0  
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) 2.007.840  1.618.880  591.190  1.319.190  1.415.850  2.312.590  
17 Steuern vom Einkommen und vom 
Ertrag 24.670  28.430  28.430  28.430  28.430  28.430  
18 sonstige Steuern 1.000  1.000  1.000  1.000  1.000  1.000  
19 Jahresüberschuss 1.982.170  1.589.450  561.760  1.289.760  1.386.420  2.283.160

9 
2.1 Teilerfolgsplan – Bereich Stadt Münster 
  Gesellschaft: citeq  Münster 
Nr. Angaben in EURO Plan  
2021 
Plan  
2022 
Plan  
2023 
Plan  
2024 
Plan  
2025 
Plan  
2026 
1 Umsatzerlöse 13.461.710  13.996.150  13.806.510  13.810.090  13.812.210  13.585.950  
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0  0  0  0  0  0  
3 sonstige betriebliche Erträge 70.000  70.000  52.500  0  0  0  
4 Gesamtleistung 13.531.710  14.066.150  13.859.010  13.810.090  13.812.210  13.585.950  
5 Materialaufwand 3.952.750  4.061.120  3.779.740  3.796.220  3.823.000  3.819.310  
6 Personalaufwand 5.863.330  6.878.720  7.303.560  7.424.100  7.638.850  7.661.380  
7 Abschreibungen 2.482.050  2.398.080  2.563.610  2.236.100  1.949.280  1.499.570  
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 693.210  561.450  561.450  561.450  561.450  561.450  
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern 540.370  166.780  -349.350  -207.780  -160.370  44.240  
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge 326.480  326.140  326.140  326.140  326.140  326.140  
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 433.330  428.260  435.920  449.070  463.350  473.500  
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit 433.520  64.660  -459.130  -330.710  -297.580  -103.120  
13 außerordentliche Erträge 0  0  0  0  0  0  
14 außerordentliche Aufwendungen 0  0  0  0  0  0  
15 außerordentliches Ergebnis 0  0  0  0  0  0  
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) 433.520  64.660  -459.130  -330.710  -297.580  -103.120  
17 Steuern vom Einkommen und vom 
Ertrag 8.730  9.010  9.010  9.010  9.010  9.010  
18 sonstige Steuern 540  540  540  540  540  540  
19 Jahresüberschuss 424.250  55.110  -468.680  -340.260  -307.130  -112.670

10 
2.2 Teilerfolgsplan – Bereich Medienentwicklungsplan (MEP) 
  Gesellschaft: citeq  MEP 
Nr. Angaben in EURO Plan  
2021 
Plan  
2022 
Plan  
2023 
Plan  
2024 
Plan  
2025 
Plan  
2026 
1 Umsatzerlöse 4.346.240  4.099.730  4.079.730  4.079.730  4.079.730  4.079.730  
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0  0  0  0  0  0  
3 sonstige betriebliche Erträge 0  0  0  0  0  0  
4 Gesamtleistung 4.346.240  4.099.730  4.079.730  4.079.730  4.079.730  4.079.730  
5 Materialaufwand 491.990  442.160  482.870  501.520  495.790  497.550  
6 Personalaufwand 1.344.040  1.280.240  1.341.000  1.362.210  1.392.520  1.404.890  
7 Abschreibungen 841.180  780.170  860.850  878.850  836.430  663.330  
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 156.670  127.720  127.720  127.720  127.720  127.720  
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern 1.512.360  1.469.440  1.267.290  1.209.430  1.227.270  1.386.240  
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge 0  0  0  0  0  0  
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 53.710  50.120  51.020  52.560  54.230  55.420  
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit 1.458.650  1.419.320  1.216.270  1.156.870  1.173.040  1.330.820  
13 außerordentliche Erträge 0  0  0  0  0  0  
14 außerordentliche Aufwendungen 0  0  0  0  0  0  
15 außerordentliches Ergebnis 0  0  0  0  0  0  
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) 1.458.650  1.419.320  1.216.270  1.156.870  1.173.040  1.330.820  
17 Steuern vom Einkommen und vom 
Ertrag 0  0  0  0  0  0  
18 sonstige Steuern 120  120  120  120  120  120  
19 Jahresüberschuss  1.458.530  1.419.200  1.216.150  1.156.750  1.172.920  1.330.700

11 
2.3 Teilerfolgsplan – Bereich Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖrV) 
  Gesellschaft: citeq  ÖrV 
Nr. Angaben in EURO Plan  
2021 
Plan  
2022 
Plan  
2023 
Plan  
2024 
Plan  
2025 
Plan  
2026 
1 Umsatzerlöse 22.452.130  22.107.590  21.956.910  21.941.880  21.731.240  21.560.200  
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0  0  0  0  0  0  
3 sonstige betriebliche Erträge 50.000  50.000  50.000  0  0  0  
4 Gesamtleistung 22.502.130  22.157.590  22.006.910  21.941.880  21.731.240  21.560.200  
5 Materialaufwand 10.355.780  9.396.400  9.170.640  8.695.800  8.339.250  7.957.390  
6 Personalaufwand 8.601.830  9.397.510  10.175.790  10.243.360  10.418.250  10.211.110  
7 Abschreibungen 1.583.960  1.470.790  1.032.500  683.680  572.480  421.170  
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 868.460  712.850  730.100  730.100  730.100  730.100  
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern 1.092.100  1.180.040  897.880  1.588.940  1.671.160  2.240.430  
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge 0  0  0  0  0  0  
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 976.430  1.045.140  1.063.830  1.095.910  1.130.770  1.155.540  
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit 115.670  134.900  -165.950  493.030  540.390  1.084.890  
13 außerordentliche Erträge 0  0  0  0  0  0  
14 außerordentliche Aufwendungen 0  0  0  0  0  0  
15 außerordentliches Ergebnis 0  0  0  0  0  0  
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) 115.670  134.900  -165.950  493.030  540.390  1.084.890  
17 Steuern vom Einkommen und vom 
Ertrag 15.940  19.420  19.420  19.420  19.420  19.420  
18 sonstige Steuern 340  340  340  340  340  340  
19 Jahresüberschuss 99.390  115.140  -185.710  473.270  520.630  1.065.130

12 
Umsatzerlöse 
Im Vergleich zum Plan 2021 sinken die Umsatzerlöse der citeq insgesamt um ca. -57 T€. Die Umsatz-
erlöse in den einzelnen Teilwirtschaftsplänen werden im Folgenden differenziert dargestellt. 
 
 Die Umsatzerlöse im Bereich MS steigen im Vergleich zum Plan 2021 um ca. 535 T€. Die Mehr-
erlöse ergeben sich durch Preisanpassungen, neue Hardwareprodukte und durch zusätzliche An-
wendungen. 
 
Die IT-Leistungen der citeq für die Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster werden über die 
Teilwirtschaftspläne MS und ÖrV erbracht und zentral über Mietpreise und Pauschalen durch den 
städtischen Haushalt finanziert. Vereinbarungsgemäß wird das zentrale Budget jährlich um einen 
festen Betrag erhöht, um Preissteigerungen , neue Arbeitsplätze in der Verwaltung und tarifliche 
Anpassungen ausgleichen zu können. 
 
Aufgrund der kritischen finanziellen Lage der Stadt gilt der Grundsatz, dass Mitt el nur in dem in 
der Mittelfristplanung des Haushaltsplans 2021 vorgesehenen Umfang bereitgestellt werden. Dar-
über hinaus erforderliche Mehrbedarfe können nur berücksichtigt werden, soweit diese auf Be-
schlüsse der politischen Gremien zurückzuführen sind od er eine Kompensation angeboten wer-
den kann. Diese nachvollziehbare Regelung bedeutet für die Digitalisierung, dass nicht alle bereits 
länger bekannten und geplanten Projekte realisiert und neue Projekte für 2022 nur eingeschränkt 
eingeplant werden können. Bei der Fortschreibung des zentralen IT-Budgets wurden die aus 2020 
angehobene Ausweitung der Mittel für das DMS -Projekt und von der citeq gemeldete Fehlerkor-
rekturen berücksichtigt. 
 
Über die Fortschreibung des zentralen Budgets  hinaus stehen zeitlich befristet Mittel für die Be-
wältigung der Corona-Krise bereit. Sie sollen gestiegene Kosten u. a. für die Hard- und Software 
zur Ausweitung der Tele - und Heimarbeit und des mobilen Arbeitens , für die Einführung eines 
Videokonferenzsystems, für die IT-Ausstattung der Corona-Scouts sowie für weitere IT-Maßnah-
men verwendet werden, die aus dem Corona-Zusammenhang begründet sind.  
 
 Im Bereich MEP sinken die Umsatzerlöse gegenüber dem Plan 20 21 um ca. - 247 T€. Im Wirt-
schaftsplan 2021 wurden Erlöse für die Bereitstellung von iPad im pädagogischen Aufgabenbe-
reich durch die citeq angenommen. Diese Geräte wurden aber durch das Amt für Schule und 
Weiterbildung direkt finanziert und führten daher für den MEP-Bereich der citeq nicht zu Umsatz-
erlösen. 
 
 Im Bereich ÖrV sinken die Umsatzerlöse insgesamt um ca. -345 T€ gegenüber dem Plan 2021. 
Dies ist begründet durch weniger Investitionen in neue Anwendungen bei gleichzeitiger Alterung 
des Bestands, bei dem der Anteil der zeitlich befristeten Überlassungskosten nicht mehr abge-
rechnet wird. 
Sonstige betriebliche Erträge 
Sonstige betriebliche Erträge bleiben gegenüber dem Plan 2021 konstant. Die Zuwendung des Lan-
des NRW für die Breitbandkoordination sowie für die Erstellung von Next Generation Access-Entwick-
lungskonzepten (NGA) bleiben unverändert.

13 
Materialaufwand 
Der Materialaufwand sinkt gegenüber dem Plan 2021 um ca. -901 T€. Er setzt sich zusammen aus: 
 
 Aufwendungen für Hilfs - und Betriebsstoffe und für bezogene Waren, z. B.: Hilfsstoffe, Strom, 
Treibstoffe.  
 
 Aufwendungen für bezogene Leistungen: Aufwendungen der Fahrzeugunterhaltung, Miete und 
Aufwendungen für die Unterhaltung immaterieller Vermögensgegenstände, der Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung, Entsorgungs- und Leasingaufwendungen, der Aufwendungen für Datenleitun-
gen, Verwaltungskostenerstattungen sowie Porto für Produkte.  
 
 Aufwendungen für die Wartung von Hard- und Software. 
Personalaufwand 
Der Personalaufwand setzt sich zusammen aus: 
 
 Löhnen und Gehältern: Regelzahlungen, Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen 
sowie geldwerte Sachaufwendungen für Beamte und tariflich Beschäftigte. Ferner Dienstaufwen-
dungen für sonstige Beschäftigte und pauschalierte Steuern. 
 
 Sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung: Beiträgen zu Ver-
sorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung als auch Beihilfen, Unterstützungsleis-
tungen für Beamte, tariflich Beschäftigte sowie die Zuführung zu den Pensions- und Beihilferück-
stellungen, Versorgungsaufwendungen, Sonderzuwendungen und Beihilfen für Ruhestandsbe-
amte sowie die Beiträge zur Unfallversicherung für tariflich Beschäftigte. 
 
Die Pensions- und Beihilferückstellungen wurden in der Vergangenheit stets ohne Gehaltstrend be-
rechnet. Die Ergebnisse wichen daher oftmals von den tatsächlichen Werten zum Jahresabschluss 
des Jahres ab. Im vorliegenden Wirtschaftsplan wurde mit einem prozentualen Aufschlag auf die Tei-
lewerte in Höhe von 1,5% gerechnet. 
 
Die Personalaufwendungen der citeq werden durch das Personal - und Organisationsamt der Stadt 
Münster berechnet. Der Personalaufwand wird im Vergleich zum Plan 2021 um ca. 1.747 T€ steigen 
und berücksichtigt auch zusätzlichen Personalaufwand für erweiterte Aufgaben.  
 
Bei der Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen wurde eine Verzinsung von 5,00 % zu-
grunde gelegt. Die Altersteilzeitrückstellungen wurden mit 1,17 % verzinst. 
Abschreibungen  
Bestandteil dieser Position sind die Abschreibungen auf immaterielles Vermögen (Software), Fahr-
zeuge, Betriebs - und Geschäftsausstattung (u. a. Hardware) und geringwertige Wirtschaftsgüter  
(GWG). 
 
Die Abschreibungen sind gegenüber dem Wirtschaftsplan 2021 um ca. - 258 T€ gesunken.  
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
Die „Sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ sinken gegenüber dem Plan 2021 um ca. -316 T€.  
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
Zinsen und ähnliche Erträge ergeben sich, wie bereits in den Vorjahren, aus der Verzinsung der For-
derung für die Pensionsrückstellungen. Diese werden im Bereich Münster vereinnahmt. Die Verzin-
sung der Forderung für Pensionsbeträge beträgt seit dem Jahresabschluss 2009 5,0 0 % und verän-
dert sich nur, wenn sich die Berechnungsbasis ändert.

14 
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
Der Zinsaufwand wird voraussichtlich um 60 T€ steigen. Begründet ist dies durch den höheren Aus-
weis der Aufwendungen aus der Abzinsung der Pensions - und Beihilferückstellungen unter dieser 
Position.  
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag / sonstige Steuern 
Diese Position beinhaltet die Steuern vom Einkommen und Ertrag für Umsätze mit den Betrieben  
gewerblicher Art sowie Kfz -Steuern. Der für das Jahr 202 2 geplante Betrag entspricht in etwa dem 
des Wirtschaftsplans 2021 der citeq. 
Jahresüberschuss 
Aufgrund der oben beschriebenen Zusammenhänge  wird sich insgesamt ein Jahres überschuss in 
Höhe von 1.589.450 € ergeben.  
 
 Der Teilbereich Münster wird demnach 2022 planmäßig mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 
55.110 € abschließen. 
 Der MEP-Bereich wird planmäßig mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.419.200 € abschlie-
ßen.  
 Der ÖrV-Bereich wird voraussichtlich mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 115.140 € ab-
schließen.

15 
3 Finanz- und Vermögensplan citeq 
Auszahlungen (Angaben in €) 2022 2023 2024 2025 2026 
Jahresfehlbetrag  
(Erlöse < Aufwendungen) 0 0 0 0 0 
Investitionen (aus Investitionsplan - 
Mittelbedarf) 6.349.340 3.133.770 2.550.340 2.178.520 656.030 
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 4.649.040 5.656.160 3.798.630 3.724.630 2.584.070 
Ausschüttung an die Stadt Münster 453.250 46.060 0 189.310 208.250 
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen) 
544.954 1.082.755 1.020.708 85.691 722.109 
Entnahmen 271.030 794.820 666.400 633.270 438.810 
      
Summe (Auszahlungen) 12.267.614 10.713.565 8.036.078 6.811.421 4.609.269 
      
      
Deckungsmittel (Angaben in €) 2022 2023 2024 2025 2026 
Jahresüberschuss  
(Erlöse > Aufwendungen) 1.589.450 561.760 1.289.760 1.386.420 2.283.160 
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 4.649.040 4.456.960 3.798.630 3.358.190 2.584.070 
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 1.032.205 544.954 1.082.755 1.020.708 85.691 
Investitionszuschuss aus dem städt. 
Haushalt* 0 0 0 0 0 
Darlehnsauszahlungen  
(Fremdmittelaufnahme) 4.996.919 5.149.891 1.864.933 1.046.103 -343.652 
Einlagen 0 0 0 0 0 
      
Summe (Deckung) 12.267.614 10.713.565 8.036.078 6.811.421 4.609.269 
      
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0 
      
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0

16 
3.1 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Stadt Münster 
Auszahlungen (Angaben in €) 2022 2023 2024 2025 2026 
Jahresfehlbetrag  
(Erlöse < Aufwendungen) 0 0 0 0 0 
Investitionen (aus Investitionsplan - 
Mittelbedarf) 3.677.040 1.893.230 1.765.450 1.278.560 300.280 
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 2.398.080 2.563.610 2.236.100 1.949.280 1.499.570 
Ausschüttung an die Stadt Münster 98.110 0 0 0 0 
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen) 
159.721 317.341 297.309 33.192 211.644 
Entnahmen 271.030 794.820 666.400 633.270 438.810 
      
Summe (Auszahlungen) 6.603.981 5.569.001 4.965.259 3.894.302 2.450.304 
      
      
Deckungsmittel (Angaben in €) 2022 2023 2024 2025 2026 
Jahresüberschuss  
(Erlöse > Aufwendungen) 55.110 -468.680 -340.260 -307.130 -112.670 
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 2.398.080 2.563.610 2.236.100 1.949.280 1.499.570 
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 299.143 159.721 317.341 297.309 33.192 
Investitionszuschuss aus dem städt. 
Haushalt* 0 0 0 0 0 
Darlehnsauszahlungen  
(Fremdmittelaufnahme) 3.851.648 3.314.350 2.752.078 1.954.843 1.030.212 
Einlagen 0 0 0 0 0 
      
Summe (Deckung) 6.603.981 5.569.001 4.965.259 3.894.302 2.450.304 
      
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0 
      
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0

17 
3.2 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Medienentwicklungsplan 
Auszahlungen (Angaben in €) 2022 2023 2024 2025 2026 
Jahresfehlbetrag  
(Erlöse < Aufwendungen) 0 0 0 0 0 
Investitionen (aus Investitionsplan - 
Mittelbedarf) 1.160.430 1.086.080 590.120 285.940 258.310 
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 780.170 860.850 878.850 836.430 663.330 
Ausschüttung an die Stadt Münster 315.380 0 0 0 0 
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen) 
19.708 39.155 36.582 4.539 26.114 
Entnahmen 0 0 0 0 0 
      
Summe (Auszahlungen) 2.275.688 1.986.085 1.505.552 1.126.909 947.754 
      
      
Deckungsmittel (Angaben in €) 2022 2023 2024 2025 2026 
Jahresüberschuss  
(Erlöse > Aufwendungen) 1.419.200 1.216.150 1.156.750 1.172.920 1.330.700 
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 780.170 860.850 878.850 836.430 663.330 
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 36.724 19.708 39.155 36.582 4.539 
Investitionszuschüsse 0 0 0 0 0 
Darlehnsauszahlungen  
(Fremdmittelaufnahme) 39.594 -110.623 -569.203 -919.023 -1.050.815 
Einlagen 0 0 0 0 0 
      
Summe (Deckung) 2.275.688 1.986.085 1.505.552 1.126.909 947.754 
      
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0 
      
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0

18 
3.3 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich ÖrV 
Auszahlungen (Angaben in €) 2022 2023 2024 2025 2026 
Jahresfehlbetrag  
(Erlöse < Aufwendungen) 0 0 0 0 0 
Investitionen (aus Investitionsplan - 
Mittelbedarf) 1.511.870 154.460 194.770 614.020 97.440 
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 1.470.790 2.231.700 683.680 938.920 421.170 
Ausschüttung an die Stadt Münster 39.760 46.060 0 189.310 208.250 
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen) 
365.525 726.259 686.817 47.960 484.351 
Entnahmen 0 0 0 0 0 
      
Summe (Auszahlungen) 3.387.945 3.158.479 1.565.267 1.790.210 1.211.211 
      
      
Deckungsmittel (Angaben in €) 2022 2023 2024 2025 2026 
Jahresüberschuss  
(Erlöse > Aufwendungen) 115.140 -185.710 473.270 520.630 1.065.130 
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 1.470.790 1.032.500 683.680 572.480 421.170 
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 696.338 365.525 726.259 686.817 47.960 
Investitionszuschüsse 0 0 0 0 0 
Darlehnsauszahlungen  
(Fremdmittelaufnahme) 1.105.677 1.946.164 -317.942 10.283 -323.049 
Einlagen 0 0 0 0 0 
      
Summe (Deckung) 3.387.945 3.158.479 1.565.267 1.790.210 1.211.211 
      
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0 
      
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0

19 
3.4 Investitionen 
Die Investitionen in der citeq erfolgen betragsmäßig gemäß der Übersicht: 
 
Bezeichnung Investitionen 
Münster in € 
Investitionen 
MEP in € 
Investitionen 
ÖrV in € 
Investitionen 
Zentral in € 
Software (SW) 705.975 € 0 € 1.327.511 € 79.000 € 
Verteilung Zentral 19.070 € 6.249 € 53.681 € -79.000 € 
Gesamt SW 725.045 € 6.249 € 1.381.192 € 0 € 
PKW 0 € 0 € 0 € 0 € 
Verteilung Zentral 0 € 0 € 0 € 0 € 
Gesamt PKW 0 € 0 € 0 € 0 € 
Technische Ausstattung 520.000 € 0 € 0 € 0 € 
Mobiliar inkl. DataCenter 0 € 0 € 0 € 14.280 € 
Rechner-/Serversysteme 594.900 € 805.130 € 55.000 € 247.000 € 
Monitore 219.040 € 22.780 € 0 € 0 € 
Drucker, Plotter, Scanner 91.368 € 9.120 € 0 € 0 € 
Sonstige DV-Peripheriegeräte 58.570 € 6.120 € 0 € 270.000 € 
Router, Hub, Switch 315.000 € 0 € 10.000 € 692.000 € 
TK-Anlagen, Komponenten 0 € 0 € 0 € 0 € 
TK-Sonstige Endgeräte 42.780 € 0 € 0 € 0 € 
GWG 366.869 € 2.200 € 20.000 € 15.000 € 
Zwischensumme BGA 2.208.527 € 845.350 € 85.000 € 1.238.280 € 
Verteilung Zentral 743.463 € 308.827 € 185.990 € -1.238.280 € 
Gesamt BGA 2.951.990 € 1.154.177 € 270.990 €  0 € 
Gesamt Investition 3.677.035 € 1.160.426 € 1.652.182 € 0 € 
Investitionen - Inhalte 
Die aufgeführten Investitionen sind im vorliegenden Wirtschaftsplan vollumfänglich berücksichtigt. Da-
bei handelt es sich im Schwerpunkt um Reinvestitionen für bereits vorhandene Komponenten sowie 
die Ausstattung zusätzlicher Arbeitsplätze. Ferner sind der BSI-konforme Ausbau des Firewall-Systems 
sowie Investitionen in den Ausbau eines weiteren Serverraums enthalten. Daneben sind abhängig von 
der laufenden Finanzierung ggf. weitere Investitionen im MS-Bereich möglich. Die Investitionen im ÖrV-
Bereich können sich aufgrund möglicher aktuell noch nicht bekannte r Aufträge durch ÖrV-Kooperati-
onspartner erweitern. 
 
Im MEP-Bereich sind wesentliche Investitionen für  die Betriebserhaltung der von der citeq bereitge-
stellten Systeme geplant. Durch die in den vergangenen Jahren vorgenommene Beschaffung durch 
Fördermittel des Landes bzw. des Bundes und der Bereitstellung der Investitionsmittel im städt. Haus-
halt für das Amt 40 haben sich hier Veränderungen ergeben. Die citeq betreibt die Gerät e im Auftrag

20 
des Amtes 40, nimmt aber weniger eigene Investitionen im MEP-Bereich vor. Hier bleibt die Fortschrei-
bung des MEP in 2022 und die damit verbundene Festlegung der Finanzierung abzuwarten. 
 
Im ÖrV -Bereich sind wesentl iche Investitionen für den we iteren Ausbau von Infoma und SAP-Ba-
sis/HCM, Erweiterungsmodule von VOIS, der Abschluss der Einführung der Vollstreckungssoftware 
und eRechnungslösung, DMS-Ergänzungssoftware SER-DOXIS und codia d3 u.a. geplant. 
 
Bezeichnung Investitionen MS Investitionen MEP Investitionen ÖrV Investitionen Zentral 
Software (SW) 
 Fördermittel-DB 
 Adress-DB 
 Fachanwendungen 
Amt 66 (z. B. nova-
KANDIS, Logo-Mo-
dule) 
 ArGIS 
 iMikel 
 MDM-Erweiterung 
 
abhängig von Finanzie-
rungsmöglichkeiten im 
Rahmen der Ausfüh-
rung des WP: 
 versch. SW-Module 
Amt 32 
 Ideenmanagement 
 Anwendungssoftware 
versch. Ämter 
 
 
 SC OWI 
 SP Expert 
 OPEN ProSoz 
 VOIS Module 
 LogoDataWeb 
 Accenture 
 codia d.3 
 SAP HCM – Module 
 HR Easy 
 axians Infoma - Mo-
dule  
 S4/HANA 
 VMWare-Lizenzen 
 CommVault-Lizenzen 
 MS-Serverlizenzen 
Techn. Ausstattung 
 Standortanbindung 
 RZ-Infrastruktur 
 LWL-Kabel 
 USV-Systeme ext. 
Systemräume/Net-
zinfrastruktur 
 USV-Systeme Sys-
temschränke  
 Betrieb/Planung Sys-
temräume 
 Klimaanlage 
 Stromschienen 
 USV 
 Racks im Serverraum 
Rechner-/ Server-
systeme 
 PC 
 CAD-Workstations 
 Thin-Clients 
(IGEL/UD-Pocket) 
 Notebooks 
 iPad 
 MS-Server 
 PC 
 Notebooks 
 Thin-Clients 
(IGEL/UD-Pocket) 
 iPad 
 Server 
 
 Microsoft-Server 
 Linux-Server 
 Virtuelle Server 
 Reserve-Server 
Monitore 
 Monitore 
 Digitale Medien (Ser-
vice-Center) 
 Monitore   
Drucker, Plotter, 
Scanner 
 verschiedenartige 
Drucker 
 Plotter 
 Scanner 
 verschiedenartige 
Drucker 
 Scanner 
  
Sonstige DV-Peri-
pheriegeräte 
 Aufrufanlagen 
 Beamer 
 Ausbau Kassenauto-
maten 
 Beamer  
 SAN-Technik (z. B. 
Speicherplatz Stadt-
museum Münster – 
Bildarchiv) 
Router, Hub, 
Switch 
 Router 
 Switche 
 WLAN Funknetze 
 VoIP Gateways 
 Router 
 Switche 
 WLAN Funknetz 
 Zentrale / dezentrale 
Firewallsysteme 
 Zentrale Firewallsys-
teme 
 Internet-Router 
 WAN-MPLS 
 Firewall DataCenter 
 RZ-Cisco-Technik 
TK-Anlagen, Kom-
ponenten 
 Ausbau TK-System-
technik 
 iPhones 
   
GWG (Selbständig 
Nutzbare HW / SW 
Bis 410 € netto) 
 Office-Produkte 
 Kleinsoftware 
 VoIP Endgeräte 
 LAN Switche 
 iPad 
 diverse  diverse

21 
Erläuterung der wesentlichen Investitions- und Aufwandspositionen 
3.4.1 citeq  
Die hier aufgeführten Vorhaben haben Einfluss auf alle citeq-Bereiche. Neben diesen Vorhaben sind 
aber die Auswirkungen, die sich aus den Entwicklungen in der IT-Sicherheit in den vergangenen Mo-
naten und Jahren ergeben haben, nicht zu unterschätzen. Hier ist insbesondere auf den aktuellen La-
gebericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)1 zu verweisen. Dort wird 
die Lage als „besorgniserregend“ eingestuft, in einigen Teilbereichen bestehe „Alarmstufe Rot“. Bei 
der Planung und Realisierung neuer Digitalisierungsvorhaben darf die sicherheitstechnische Absiche-
rung des laufenden Betriebs nicht unberücksichtigt bleiben. Welche Auswirkungen entstehen können, 
hat sich gerade erst in den vergangenen Monaten bei verschiedenen Kommunen/Kreisen (Witten, 
Schwerin, Anhalt-Bitterfeld) gezeigt. Der Aufwand (personell und finanziell), der angesichts der wach-
senden Bedrohungslage von den IT-Dienstleitern zu erbringen ist, steigt seit Jahren erheblich an. Die 
aus organisatorischer Sicht notwendige zeitnahe Ausweitung des mobilen Arbeitens und der Telear-
beit während der Corona-Pandemie führte auch zu teilweise kurzfristigen technischen Lösungen, die 
jetzt unter datensicherheits- und datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen und ggf. anzu-
passen sind. Bei allen Vorgaben, Wünschen und Notwendigkeiten der Ausweitung der Digitalisierung 
der öffentlichen Verwaltung ist die IT-Sicherheit auf keinen Fall zu vernachlässigen. Vor dem Hinter-
grund der zunehmenden Gefahrenlage hat die citeq dem Verwaltungsvorstand der Stadt Münster 
zum 14.12.2021 verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit vorgeschlagen. Der Ver-
waltungsvorstand hat der Vorlage zugestimmt und um Klärung der Finanzierung zwischen citeq und 
Finanzverwaltung gebeten. Diese Klärung steht noch aus. Daher ist der erforderliche zusätzliche per-
sonelle (2x VZÄ EG11) und finanzielle Aufwand von zunächst jährlich ca. 380.000,- Euro nicht im 
Wirtschaftsplan 2022 berücksichtigt. 
Aufwendungen für die Unterhaltung von Vermögensgegenständen u. Dienstleistungen  
Durch die Einführung neuer Produkte werden neben den reinen Investitionen, welche Abschreibungen 
verursachen, im Regelfall zusätzliche Aufwendungen generiert, die im Planjahr in voller Höhe entste-
hen aber erst in den Folgejahren über die kalkulierten Preise erwirtschaftet werden können. Diese Auf-
wendungen sind voraussichtlich um ca. 1.286 T€ höher als zum Jahresabschluss 2020. Darin enthalten 
ist auch eine große Anzahl an Softwarelizenzen, die für den Zugriff auf die umfangreichen Fachanwen-
dungen, die auf Microsoft-Servern bereitgestellt werden, benötigt werden (sog. TrueUps für verschie-
dene Microsoft-Software-Produkte: Windows 10, Windows Server, Exchange usw.). Zudem kommen 
Hard- und Softwareprodukte, die unterhalb von 250 € netto/Stück gehandelt werden und insofern so-
fortigen Aufwand darstellen, zum Einsatz. 
Wartungsverträge 
Seit einigen Jahren steigen die Kosten der abgeschlossenen Wartungsverträge nach Ablauf der Ver-
tragslaufzeiten kontinuierlich. Die Lieferanten der citeq erhöhen ihre Wartungskosten zwischen 2 - 8% 
jährlich. Bereits jetzt liegen Informationen zu Kostensteigerung für die Folgejahre vor . Für Hard- und 
Software steigen die Wartungsverträge gegenüber dem Jahresabschluss 2020 für Bestands- und neue 
Produkte voraussichtlich um ca. 824 T€.  
 
Eine Kündigung der in der Regel nur über die Hersteller/Lieferanten angebotenen Wartungsverträge ist 
nicht ratsam, da hierüber auch betriebsnotwendige Anpassungen an rechtliche und technische Ände-
rungen umgesetzt werden.  
Gebäude der citeq 
Die citeq wächs t. Nach einer Verdichtung innerhalb des Raumbestands des seit 2003 angemieteten 
citeq-Gebäudes (Umwidmung von Teeküchen und Besprechungsräumen in Büros) hatte die citeq wei-
tere Bauteile des Gebäudes sowie zusätzliche Büroräume im städtisch genutzten Bürogebäude an der 
Friedrich-Ebert-Straße 110 angemietet. Im Jahr 2020 wurden für zusätzliche Bedarfe Räume im Ge-
bäude Höfflingerweg 1, bei gleichzeitiger Aufgabe des Standorts Friedrich-Ebert-Straße 110 und einer 
                                                           
1 Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2021; www.bsi.bund.de

22 
teilweisen Reduzierung der Räume in der Scheibenstraße 109, angemietet. Durch die Corona-Pande-
mie und die damit verbundene Ausweitung der Telearbeit haben sich einige geplante Umzüge innerhalb 
der citeq verzögert. Die Erfahrungen mit der Telearbeit und dem mobilen Arbeiten der citeq -Mitarbei-
tenden sind weitgehend positiv. Ursprünglichen Planungen zur weiteren Anmietung von Erweiterungs-
flächen im Gebäude Höfflingerweg wurden vorerst reduziert. Gemeinsam mit den Mitarbeitenden soll 
Anfang 2022 ein neues Raumkonzept für die citeq entwickelt werden, um langf ristig den Raumbedarf 
unter Berücksichtigung der wechselnden Nutzung durch die Mitarbeitenden zu reduzieren. Dann lässt 
sich der abschließende Raumbedarf der citeq, auch vor dem Hintergrund der wachsenden Anzahl an 
Mitarbeitenden, festlegen. 
Datenspeicherung, Datensicherung 
Im Jahr 2020 konnte die SAN Migration erfolgreich abgeschlossen werden. Erste planmäßige Kapazi-
tätserweiterungen wurden in 2021 umgesetzt. Für 2022 sind bereits weitere Ausbauten geplant, unab-
hängig davon ist die Entwicklung einiger Maßnahmen und Projekte auch von ÖrV-Partnern abzuwarten, 
die einen weiteren Ausbau notwendig machen können. Die aufgebaute Systemlandschaft lässt diese 
Entwicklung flexibel zu. 
3.4.2 Teilbereich Münster 
Das zentrale Budget für die Abrechnung der Bereit stellung von Hard- und Software sowie Systeme n 
und Anlagen ist im vorliegenden Wirtschaftsplan anteilig um eine Indexanpassung angehoben worden. 
Daneben stehen noch Mittel aus einer Sonderfinanzierung für Corona-bedingte IT-Maßnahmen für die 
Jahre bis 2023 zur Verfügung. Damit besteht ein zusätzlicher finanzieller Spielraum für mögliche Er-
weiterungen der städt. IT-Ausstattung. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass für die Umsetzung und 
den anschließenden laufenden Betrieb auch die personellen Ressourcen z ur Verfügung stehen (s. a. 
Ziffer 4.1).  
Durch die Corona-Pandemie bedingt wurden seit April 2020 viele Telearbeitsplätze und mobile Arbeits-
platzausstattungen für Mitarbeitende der Ämter der Stadtverwaltung eingerichtet. Die Aufrechterhaltung 
des Betriebs dieser erheblich vorgenommenen IT-Ausstattung mit Endgeräten und den für den Betrieb 
notwendigen zentralen IT-Infrastrukturen in den citeq-Rechenzentren verursacht einen erheblichen fi-
nanziellen und personellen Aufwand. Daher ist die Konkretisierung f ür die Umsetzung vieler von den 
Ämtern angemeldeter IT-Maßnahmen erst in den kommenden Monaten mit Besetzung verschiedener 
offener Stellen innerhalb der citeq vorzunehmen. Hierzu bedarf es weiterer Abstimmung mit den Äm-
tern, damit ggf. in 2020/2021 bisher zurückgestellte Projekte doch noch gestartet werden können. 
 
Die Entwicklung für die Abrechnungsmengen gegenüber dem zentralen Budget ist der folgenden Ta-
belle zu entnehmen: 
 
Betreute Systeme 
4. Quartal 
2021 
4. Quartal 
2020 
Differenz 
2020/2021 
4. Quartal 
2019 
Zentraleinheiten 3.335 3.219 116 3.003 
Notebooks 786 744 42 628 
Thin-Clients/IGEL 760 459 301 152 
iPhones 890 725 165 477 
iPads 513 437 76 303 
Monitore 5.223 4.676 547 3.809 
Drucker 1.512 1.490 22 1.361 
Scanner 402 383 19 389 
 
Die Anzahl der installierten und betreuten IT-Systeme in der Stadt Münster erhöht e bzw. veränderte 
sich auch im Jahr 2021 u.a. durch: 
 
 die Zunahme der IT-Arbeitsplätze  
o durch Ausweitungen der Stellen (unbefristet/befristet), 
o durch die Einrichtung von Teilzeitstellen 
o durch die Ausweitung der Telearbeitsplätze 
o durch IT-Komponenten außerhalb der Verwaltungsarbeitsplätze

23 
 die verstärkte Nutzung zusätzlicher mobiler Endgeräte (Smartphones, Tablets) 
 den Wechsel in der Arbeitsplatzausstattung zu Thin-Client/IGEL 
Der nur geringe Anstieg der installierten Notebooks ist auf den teilweisen Wechsel von Endgeräten an 
den Arbeitsplätzen und auf die bestehenden Lieferprobleme am Weltmarkt zurückzuführen. So wird 
eine größere Notebook-Bestellung von Oktober 2020 voraussichtlich erst Anfang 2022 ausgeliefert. 
Die Lieferzeiten auch über den Mitte 2021 abgeschlossenen neuen Rahmenvertrag für Notebooks 
(über Provitako bzw. für NRW über den KDN) sind vergleichbar.  Insgesamt besteht an den Arbeits-
plätzen innerhalb der Verwaltung ein großes Interesse an der mobilen Ausstattung. Sobald die Liefer-
ketten wieder funktionieren wird die citeq unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten die 
Arbeitsausstattung anpassen. 
Telefonie 
Die citeq betreibt für die Stadt Münster eine Open Scape Voice Infrastruktur mit ca. 4.500 Anschlüssen. 
Open Scape Voice und angeschlossene Applikationen werden auf einer eigenen, virtualisierten Infra-
struktur, eigenen Servern und Netzen betrieben. Diese Netze sind durch Firewalls logisch getrennt, 
jedoch über entsprechende Firewall-Freischaltungen für festgelegte Dienste durchlässig. Dieses kom-
plexe System wird planmäßig aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen der Ämter/Einrichtungen 
erweitert, hierbei geht es schwerpunktmäßig um die Möglichkeit von separaten Servicehotlines mit Call-
Centerfunktionen.  
Anwendungen 
In den Ämtern/Einrichtungen besteht seit Beginn der Corona-Pandemie ein erheblicher Nachholbe-
darf zur Einführung an amts- und aufgabenspezifischen Softwareprodukten. Während dieser Zeit 
musste sich die citeq auf den zeitnahen Ausbau der Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten bzw. der Te-
learbeit konzentrieren und konnte auch aufgrund nur eingeschränkter finanzieller und personeller 
Möglichkeiten die Erweiterungen der Ausstattung in den Ämtern nicht vornehmen. Mit der zunehmen-
den Verbesserung der personellen Situation durch Stellenbesetzungen wird die citeq unter Berück-
sichtigung der finanziellen Möglichkeiten versuchen möglichst viele der angefragten Maßnahmen um-
zusetzen. 
Endgeräte 
Mit der zunehmenden Ausstattung der Arbeitsbereiche mit DMS-Funktionalitäten steigt auch die An-
zahl an Endgeräten. Unter ergonomischen und funktionellen Gesichtspunkten sind die Arbeitsplätze 
mit Doppelmonitoren auszustatten.  
Zusätzlich steigen die Wünsche nach der Ausstattung mit mobilen Endgeräten. Diesen nachvollzieh-
baren Wünschen für eine Veränderung der Ausstattung vom PC zum Notebook entsprechend, hat die 
citeq im Jahr 2021 das Projekt Full-VPN aufgesetzt. Über diese Technologie sollen die Nutzenden mit 
ihren Notebooks mobil und standortunabhängig in ihrer gewohnten Büro-Infrastruktur (Anwendungen, 
Laufwerke etc.) arbeiten können. Das Projekt befindet sich mittlerweile auf der Ziellinie und wird vo-
raussichtlich im ersten Quartal 2022 abgeschlossen, so dass die ersten Notebooks mit dieser Tech-
nologie ausgeliefert werden können. Diese für die Notebook-Nutzenden positive Entwicklung bedeu-
tet gleichzeitig finanziellen und personellen Mehraufwand für die citeq aufgrund der im Vergleich zu 
PC deutlich höheren Beschaffungskosten sowie der unterschiedlichen Einsatz- und Nutzungszeiten 
(Notebook ca. 1-2 Jahre kürzer).  
Auch die Ausstattung der Arbeitsplätze mit Smartphones und Tablets hat in den vergangenen Jahren 
erheblich zugenommen. Durch den verstärkten Einsatz von Notebooks wird es hier sicherlich bei den 
Tablets einen spürbaren Rückgang geben, doch steigen gleichzeitig die Bedarfe zum Wechsel vom 
„normalen“ Handy zum Smartphone. Durch den für Smartphones im Vergleich zum Handy auch unter 
Sicherheitsanforderungen notwendigen aufwändigeren Betrieb steigt neben dem finanziellen Aufwand 
(Endgerätekosten und MDM-Betrieb) auch der Personalaufwand bei der citeq.  
Eine moderne Endgeräte-Ausstattung der städt. Arbeitsplätze ist unabdingbare Voraussetzung zur 
qualitativ hochwertigen Leistungserbringung der Verwaltung und sie dient auch der Außendarstellung

24 
der Stadt Münster als moderner Arbeitsgeber und unterstützt damit das Personal- und Organisations-
amt bei der Personalgewinnung. 
Breitbandausbau 
Für städtische Gebäude, die im Außenbereich der Stadt angesiedelt und damit nur schwer zu erreichen 
sind, wird der Ausbau voraussichtlich erst in 2022 – 2024 abgeschlossen werden. Um die Tiefbaukos-
ten möglichst gering zu halten, wird die citeq mit de n Stadtwerken Münster und auch gemeinsam mit 
anderen TK-Providern Synergien im Tiefbau erschließen.  
 
Mit der in den vergangenen Jahren vorgenommenen erheblichen Erweiterung der städt. Netzinfrastruk-
tur ist auch die Ausweitung des Betriebs verbunden. Dieses umfangreiche Erdkabelnetz muss dauer-
haft aktuell gehalten werden, Schäden sind zeitnah zu beseitigen und durch Neubaumaßnahmen sind 
Erweiterungen vorzunehmen. Die organisatorischen Voraussetzungen hierfür sind gemeinsam mit den 
Ämtern 66, 10 und 20 in 2022 zu schaffen. 
3.4.3 Teilbereich MEP 
Optimierung und Erweiterung der digitalen Schulinfrastruktur 
Der MEP-Bereich ist aktuell durch die intensive Ausweitung der digitalen Unterrichtsform geprägt. 
Während der Corona-Pandemie haben sich Nutzungsmenge und Anforderungen an die Verfügbarkeit 
und Stabilität grundlegend verändert. Die IT-Systeme der citeq stellen die Grundlagen für das Gelin-
gen des digitalen Heimunterrichts von zehntausenden Schüler*innen. Parallel zur Bereitstellung und 
Administration der Infrastruktur hat sich die Anzahl der administrierten Endgeräte in 2021 massiv wei-
ter erhöht.  Durch die Verabschiedung und Umsetzung der unterschiedlichen Förderprogramme, ver-
schiedener politischer Beschlüsse der Stadt Münster und durch vermehrte externe Finanzierung von 
Endgeräten, wird sich die Anzahl der zusätzlichen Endgeräte absehbar bis Ende 2022 auf über 
20.000 (vielleicht > 30 000) Geräte erhöhen. Zusätzlich sind erbliche Erweiterungen in den Klassen-
räumen mit digitalen Tafeln/Nahbereichsbeamern und weiteren Geräten geplant, die dann eine zu-
sätzliche und erhebliche Netzmehrbelastung zur Folge haben und eine Ausweitung der Netzinfra-
struktur einschl. WLAN notwendig machen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.  
 
Die technische- und organisatorische Struktur wird sich diesen maßgeblichen Änderungen in unter-
schiedlicher Hinsicht anpassen müssen und auch im Jahr 2022 den Arbeitsschwerpunkt darstellen: 
 
• Weitere Skalierung der verfügbaren Internetbandbreite an den Schulen 
• Weitere Skalierung der Kapazität der dezentralen- und zentralen Serversysteme 
• Etablierung einer (erweiterten) Supportinfrastruktur für die stark ansteigende Anzahl an digitalen 
Endgeräten  
• Erweiterung der schulischen WLAN-Infrastrukturen 
• Umsetzung unterschiedlicher Maßnahmen zur Optimierung der Verfügbarkeit der IT-Systeme: 
o Disaster Simulation und Disaster Recovery 
o Vulnerability Management 
o Ggf. Zentralisierung einzelner Komponenten 
o Herstellung weiterer Redundanzen  
o Optimierung des Monitorings und Etablierung automatischer- und manueller Entstö-
rungs- und Kommunikationsprozesse 
• Anpassen der Organisationsstruktur des Fachteams citeq@school 
 
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung haben sich im MEP neue Arbeitsschwerpunkte ergeben, 
die einen aktualisierten MEP erfordern und damit dann auch finanziell zu bewerten sind. Eine Neu-
konzeption des MEP ist daher unter Nennung der zukünftigen Arbeitsschwerpunkte und der finanziel-
len Auswirkungen bereits für das erste Quartal 2022 geplant. Mit der Neuausrichtung ergeben sich 
auch Auswirkungen auf die citeq hinsichtlich der Personalausstattung und der Finanzierung.

25 
3.4.4 Teilbereich ÖrV 
Serviceportal 
Das Onlinezugangsgesetz („OZG“) vom 14.08.2017 legt fest, dass Behörden einen Katalog von defi-
nierten Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital über einen Portalverbund zur Verfügung stellen 
müssen. Insgesamt wurden rund 600 zu digitalisierende Verwaltungsleistungen („OZG-Leistungen“, 
„OZG-Leistungsbündel“) identifiziert. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog sind die OZG-Leis-
tungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und in 14 übergeordneten Themenfel-
dern (zum Beispiel "Familie & Kind" und "Unternehmensführung & - entwicklung") zugeordnet. Das 
OZG fokussiert dabei konkret die Digitalisierung der Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den 
Bürgern/innen sowie der Wirtschaft. Das OZG löst in den Kommunen enorme Aufwände zur Realisie-
rung der Onlinedienste aus. Es ist zugleich die Chance für eine breit angelegte Verwaltungsdigitalisie-
rung, bei der die Daten der Onlineanfragen verwaltungsintern in digitalen Prozessen medienbruchfrei 
elektronisch entgegengenommen, verarbeitet, archiviert und beschieden werden.  
 
Der OZG-Umsetzung kommt neben der Digitalisierung eine wichtige Bedeutung hinsichtlich der Erfor-
dernis eines organisatorisch-prozessualen Wandels im Verwaltungshandeln zu, hin zu gleicharti-
gen, bürgernahen Vorgehensweisen und Diensten (vgl. „Dresdner Forderungen“) über alle Kommu-
nen hinweg. Eine Hinwendung hin zu standardisierten Vorgehens- und Organisationsweisen ist unab-
dingbar, um die Nachnutzung von bundes- und landesweit erstellten Diensten nach dem EfA-Prinzip 
(EfA = „Einer für Alle“) sicherzustellen. Als zentraler Baustein sind auch die mittlerweile umfangrei-
chen Lösungsangebote von Fachverfahrensherstellern zu integrieren. Nur durch weitest gehende 
Nutzung dieser „Dritt-Dienste“ kann die Digitalisierung, und damit auch der Teil OZG-Umsetzung, rea-
listisch mit einem akzeptablen Zeit- und Budgethorizont erreicht werden, da die Aufwände für eine 
selbsttätig durchgeführte – und wie bisher silohafte - Entwicklung aller Dienste und Services die Mög-
lichkeiten der einzelnen Kommune weit übersteigt. Eine Folge davon ist auch, dass vielerorts eine fo-
kussierte Digitalisierung vorangetrieben wird, sprich die Konzentration auf Dienste, die einen mög-
lichst hohen, zeitnah verfügbaren Nutzen für die Bürger/innen und die Verwaltung selbst bietet, Stich-
wort „TOP 100-Dienste-Szenario“. 
 
Bisheriger Projektverlauf 
 
Die Stadt Münster hat die Anforderungen des OZG in der vom Rat beschlossenen Digitalisierungs-
strategie für die Stadtverwaltung (V/0989/2017) aufgegriffen. Punkt V der am 31.01.2018 beschlosse-
nen Strategie befasst sich mit dem Ausbau der Onlinedienste in einem Virtuellen Rathaus (Portal). Im 
Sinne dieser Strategie ist die umfangreiche, niederschwellige Nachnutzung von Drittlösungen aus den 
NRW-Modellregionen eine integrale Komponente und in der Auswirkung als verlängerte Werkbank 
der citeq zu verstehen. Unter Berücksichtigung dieses Ansatzes hat sich bereits in einem sehr frühen 
Stadium als technische Lösungsbasis für ein Anfrage- und Antragsmanagement das „Serviceportal“ 
der regio iT durchgesetzt, da dies am besten den strategischen Ansatz der Stadt Münster zu unter-
stützen schien (Vorlage V/0143/2018). Alle ÖrV-Partner der Stadt Münster haben sich ebenfalls für 
die Nutzung des Serviceportals der regio iT entschieden.  
 
Im Laufe der weiteren Entwicklungen hat sich der Wert des Serviceportals dadurch relativiert, dass 
einige seiner Komponenten durch Funktionen von Landesportalen ersetzt wurden (Anmeldefunktio-
nen von Bürger:innen) und werden (Bürger-Postfach). Hinzu kamen qualitative und funktionale Män-
gel bzw. Defizite. So sind im Serviceportal Basisfunktionen des Amtes für Kommunikation (z.B. Frei-
gabeworkflow) weder enthalten noch gibt es hierfür eine mittelfristige Umsetzungsperspektive.  
 
Darüber hinaus haben sich die ursprünglich hohen Erwartungen hinsichtlich der Übertragbarkeit und 
Verfügbarkeit der in den Modellregionen mit enormen Fördergeldern aufgebauten Online-Lösungen 
nicht bestätigt. Hierauf hat das Land NRW reagiert und zu Ende des Jahres 2020 einen Strategie-
wechsel vollzogen. Nun stellt das Land entwickelte EfA-Lösungen auf einem eigenen Landesportal 
zur Verfügung („Kommunalportal.NRW“), die auch von einer Kommune wie Münster nachgenutzt

26 
werden können. Diese Lösungen sollen laut Land NRW sukzessive im Laufe des Jahres 2022 verfüg-
bar gemacht werden. 
 
Unter diesen Rahmenbedingungen fällt der bisher erreichte Stand der Digitalisierung in Münster „eher 
gemischt“ aus. In Bezug auf die Umsetzungsplanung sind bisher lediglich 17% der vorgesehenen 
Dienste produktiv, was 45 Einzeldiensten entspricht. 
 
Die citeq hat auf diese Entwicklungen und Probleme reagiert und nach sorgfältiger Abwägung die 
Softwareumsetzung einer eigenen, alternativen Lösung begonnen, das Softwaresystem „FISS“ (Fle-
xibles Informations- und Service System). FISS adressiert nicht nur die erkannten Defizite des Ser-
viceportals. Es erfüllt zugleich die Anforderungen des Amtes für Kommunikation (bestmögliche Ein-
bindung der OZG-Dienstleistungen in den Internetauftritt der Stadt, Verzahnung mit den dort bereits 
vorhandenen Ämterinformationen und Vermeidung von Doppelstrukturen, Wahrung der redaktionellen 
Hoheit, Definition von Freigabeworkflows) und liefert alle notwendigen technischen Antworten, um 
den Anspruch der Strategie zu erfüllen. FISS wurde zwischenzeitlich konzeptionell auch den ÖrV-
Partnern vorgestellt und stieß dort auf reges Interesse. Eine ÖrV-Entscheidung kann jedoch erst im 
Nachgang der mittlerweile am 21.12.2021 getroffenen Umsetzungsentscheidung des Verwaltungsvor-
stands der Stadt Münster herbeigeführt werden.  
 
Weitere Umsetzungsstrategie 
 
Im Sinne der fokussierten Nachnutzung von Drittlösungen sieht die citeq-Strategie eine Umsetzung 
der relevantesten Dienste aus Bürger:innen-, Unternehmens- und Verwaltungssicht, basierend auf 
den bundesweit nach Relevanz ermittelten TOP100-OZG-Leistungen, vor. Dabei wird auf folgende 
drei Lösungen gesetzt: 
 
1. OZG-Lösungen der Fachverfahrenshersteller 
2. OZG-Lösungen der Fachportale des Landes mit landes- und bundesweit entwickelten EfA-
Lösungen verschiedener Kommunen und öffentlich-rechtlicher IT-Dienstleister  
3. Eigenentwicklung von Formularen und Anwendungen dann, wenn es keine andere geeignete 
Lösung gibt. 
 
Die citeq plant über die drei genannten Lösungen hinweg mindestens die Umsetzung der priorisierten 
Lösungen bis Ende 2023. Tatsächlich werden im Rahmen der Onlinelösungen der Fachverfahren und 
auf Basis der Landesportale auch viele OZG-Leistungen mit angeboten, die über die Top-100-Leis-
tungen hinausgehen. Diese werden in den Umsetzungsprojekten berücksichtigt, so dass deutlich 
mehr als 100 OZG-Dienste erschlossen werden. 
 
Trotzdem ist festzuhalten, dass sich ein größerer Teil der OZG-Dienste zunächst auf funktional einfa-
che Antragsverfahren beschränken wird. Dieses sind elektronisch einreichbare Antragsformulare mit 
Authentisierungs- und Bezahlfunktion, die zusätzlich die Möglichkeit bieten, Anlagen beizufügen. 
Hiermit sind die Anforderungen des OZG ebenfalls formal erfüllt. Im Rahmen der verfügbaren Kapazi-
täten werden die Lösungen dann über das Jahr 2022 hinaus priorisiert ausgebaut (z. B. durch Über-
nahme der Daten in elektronische Workflows und Akten), um so die weitere Digitalisierung der Ver-
waltungsprozesse in eigener Steuerung voranzubringen. 
 
Verstärkung der Finanz- und Personal-Ressourcen 
 
Die citeq hat dem Verwaltungsvorstand am 21.12.2021 in einem Sachstandsbericht die oben genann-
ten Maßnahmen zur Forcierung der OZG-Anstrengungen vorgeschlagen. Der Verwaltungsvorstand 
hat der Vorlage zugestimmt und um Klärung der Finanzierung zwischen citeq und Finanzverwaltung 
gebeten. Diese Klärung steht noch aus.

27 
Die in der Vorlage genannten und zur Umsetzung erforderlichen Finanzbedarfe der Ämter 10, 13 und 
der citeq stellen sich wie folgt dar: 
Kosten/ Jahr 2022 2023 2024 2025 
Personal citeq 720.704 € 720.704 € 720.704 € 720.704 € 
Personal Amt 13 181.591 € 181.591 € 181.591 € 181.591 € 
Personal Amt 10 181.591 € 181.591 € 181.591 € 181.591 € 
Sachaufwände 1.299.952 € 1.157.412 € 1.157.412 € 1.157.412 € 
Summe 2.383.838 € 2.241.298 € 2.241.298 € 2.241.298 € 
    9.107.733 € 
 
Der zusätzliche personelle und finanzielle Aufwand konnte daher nicht im Wirtschaftsplan 2022 be-
rücksichtigt werden. 
Weiterer Ausbau von Funktionen des Dokumentenmanagements  
Zentrales Instrument für die Digitalisierung der zuvor organisatorisch optimierten Prozesse in der Ver-
waltung ist das Dokumentenmanagementsystem (DMS). Die citeq setzt hierfür seit Jahren erfolgreich 
das System SER Doxis4 ein, unterstützt jedoch auch andere DMS -Lösungen der ÖrV-Partner durch 
die Integration von Fachverfahren, die im Rechenzentrum der citeq betrieben werden. 
 
Mit der Vorlage V/0954/2018 „Digitale Stadt Münster – Stadtverwaltung: Verwaltungsweites Dokumen-
tenmanagementsystem“ wurde im Jahr 2018 ein Programm zur verwal tungsweiten Einführung der E-
Akte (so genanntes DMS -Programm) vom Rat der Stadt Münster beschlossen. Aufgrund der Be-
schlusslage zum Bau des Stadthauses 4 als „papieraktenfreies“ Gebäude sind die Ämter 50, 59, 64 
und 67 dabei prioritär umzusetzen. 
 
Neben den Ämtern, die in das Stadthaus 4 ziehen sollen, liegen der citeq bereits von mehreren anderen 
Ämtern Anfragen zur Digitalisierung der Geschäftsprozesse und damit verbunden der Digitalisierung 
größerer Mengen von Akten vor – bspw. von den Ämtern 20 und 23, bei denen diesbezüglich dringen-
der Handlungsbedarf besteht. 
 
Nach einem verspäteten Beginn des DMS-Programms im Jahre 2019 aufgrund verzögerten Personal-
aufbaus wurde in 2020 der strategisch -organisatorische Programmaufbau konkretisiert. Neben der 
Festschreibung der Gremienstruktur wurden insbesondere Priorisierungskriterien für die Umsetzungs-
planung erarbeitet und an Hand bereits entwickelter DMS -Module mögliche E-Akte-Projekttypen und 
deren inhaltliche Abgrenzung definiert. 
 
Bereits abgeschlossen ist das Projekt zur Einführung der E -Akte im Jobcenter ( 59) und der Aufbau 
einer Zentralen Scan-Stelle (ZSS) im Amt 10 ist projektiert und im Grundsystem realisiert – der konkrete 
Anschluss im Ämterkontext wird projektbezogen umgesetzt. Aktuell ist das Einführungsprojekt für die 
e-Akte im Sozialamt (50) in der Umsetzung. 
 
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Jobcenter-Projekt hinsichtlich Aufwand, Umfang und 
Komplexität von Fachakten-Projekten und angesichts des hohen Bedarfs in der Verwaltung nach Pa-
pierakten-Digitalisierung wurde ein zusätzliches, parallel durchzuführendes, hochgradig standardisier-
tes Umsetzungsprojekt zur Einführung der allgemeinen E-Akte eingerichtet. Die Einführung der allge-
meinen E-Akte ersetzt dabei allerdings nicht die ebenfalls weiterhin notwendige Realisierung von Fach-
akten-Projekten. Insbesondere für eine zeitgerechte vollständige Einführung der E -Akte in den Stadt-
haus 4-Ämtern sind beide Projekte essentiell. 
 
Die weitere Programm- und Ressourcenplanung wurde in einem ersten Schritt detailliert bis Ende 2024 
(Umsetzung Stadthaus 4) und in einem zweiten Schritt grob für die Umsetzung des Gesamtprogramms 
– also die vollständige Einführung der E-Akte in der Stadtverwaltung (lt. Vorgabe 70% der Büro-AP) – 
ermittelt. Mit der Zust immung des Verwaltungsvorstands Mitte November 2020 zu einer personellen

28 
und finanziellen Ausweitung ist das DMS-Programm nach verzögertem Beginn aufgrund der Vorarbei-
ten und de n ersten erfolgreichen Projekt en strategisch und inhaltlich auf einem guten Weg . Nur mit 
dieser deutlichen Anhebung der personellen und finanziellen Ausstattung des Programms kann eine 
erfolgreiche Einführung der E-Akte in der Stadtverwaltung gelingen. Die Dringlichkeit wurde auch auf-
grund der Erfahrungen und Herausforderungen für die Verwaltungsarbeit durch die aktuelle Corona -
Pandemie ausdrücklich bestätigt: Im Sinne von Resilienz ermöglichen digitale Workflows eine qualitativ 
hochwertige Dienstleistung auch unter den besonderen Bedingungen der Kontaktreduzierung oder gar 
der Kontaktsperre. Mit der zunehmenden Digitalisierung der bisherigen Papierakten wird auch die Te-
learbeit bzw. das mobile Arbeiten qualitativ ganz anders möglich werden. 
 
In 2021 wurden zusätzliche Kompetenzen in der citeq für das DMS d.3 auf gebaut. Mit der Einführung 
von d3 für den Kreis Coesfeld zur Unterstützung von OPEN/Prosoz - in Kooperation mit dem KDVZ 
Frechen - erfolgten in 2021 erste Umsetzungsschritte. Weitere Systeme für andere Ö rV Partner sind 
für 2022 geplant. Vor diesem Hintergrund werden die ÖrV Partner auch bei der Priorisierung ihrer Aus-
baupläne begleitet, um eine zukunftsträchtige Entscheidung für das hauseigene DMS -System umset-
zen zu können.  
 
Gleichzeitig werden die Städte Hamm und Münster Ihre Ausbaupläne zur Umsetzung spezieller Fach-
akten auf Basis des Doxis -Systems weiter vorantreiben. So sind innerhalb des ÖrV -Verbunds für die 
DMS-Aktivitäten zusätzliche Personalkapazitäten bereitzustellen. 
SAP-S/4HANA 
Die Stadt Münster setzt verwaltungsweit in nahezu allen wesentlichen betriebswirtschaftlichen Aufga-
benfeldern die Standardsoftware SAP -ERP ein. Die größten Anwendungsfelder bilden innerhalb der 
Stadt Münster das Rechnungswesen und die Personalwirtschaft.  
 
Mit S/4HANA hat die SAP eine grundlegend neue Softwareversion entwickelt. Die Stadt Münster muss 
bis spätestens 2027 auf S/4HANA umgestellt haben.  
 
Innerhalb der Migration müssen viele Teilprojekte, zum Teil mit verwaltungsweiter Auswirkung, erfolg-
reich durchgeführt werden. Dies ist erforderlich, weil die SAP viele der in der Stadt Münster eingesetz-
ten Funktionen grundlegend neugestaltet hat. Die Teil projekte müssen absehbar in einer bestimmten 
Reihenfolge angegangen und jeweils stichtagsbezogen zum Jahresbeginn umgesetzt werden. Amt 20 
und die citeq haben in den vergangenen zwei Jahren bereits umfangreiche fachliche und informations-
technische Vorarbeiten geleistet.  
 
Anlässlich des Umstiegs auf S/4HANA bieten sich der Stadt Münster weitere Chancen. Es eröffnet sich 
an vielen Stellen die Möglichkeit, konsequent die relevanten Geschäftsprozesse und betriebswirtschaft-
lichen Methoden grundlegend zu überdenken und digital zu gestalten. Dies gilt sowohl für die internen 
Verwaltungsprozesse und das Berichtswesen als auch für die betriebswirtschaftlichen Prozessschnitt-
stellen zur Bürgerschaft, den Unternehmungen und politischen Gremien.  
 
Durch eine Vorstudie der SAP soll kurzfristig bewertet werden, welche positiven Effekte durch die Stadt 
Münster im S/4HANA-Digitalisierungsprojekt erzielt werden könnten. Auf dieser Basis wird dem Ver-
waltungsvorstand ein Entscheidungsvorschlag für alle wesentlichen Projektparameter unterbreitet. 
 
Ungeachtet dessen müssen die konkreten Vorarbeiten für S/4HANA intensiviert werden. Die derzeiti-
gen Personalkapazitäten müssen kurzfristig deutlich erhöht werden, um gleichzeitig laufende Innovati-
onsprozesse in anderen Projekten weiter zu gewährleisten. Bei der seinerzeitigen SAP-Einführung bei 
der Stadt Münster hat es eine umfassende Projektorganisation gegeben, um dieses Projekt stemmen 
zu können. Die jetzt anstehende Umstellung auf S/4 HANA steht dem seinerzeitigen Projekt von der 
Komplexität, vom Umfang der Arbeiten, von der Betrachtung und Anpassung von Schnittstellen in 
nichts nach – immerhin geht es um das neue Aufsetzen sämtlicher buchhalterischer Prozesse in allen 
Ämtern und den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, die mit SAP a rbeiten. Zudem stehen nun Ar-
beitspakete an, für die eine Erweiterung der technischen Infrastruktur sowie Schulungen und Bera-
tungsleistungen benötigt werden.

29 
Die Stadt Münster setzt in der Personalwirtschaft seit vielen Jahren erfolgreich darauf, mit einem wach-
senden Kreis kommunaler Partner bei der Weiterentwicklung und dem Betrieb von SAP-HCM zusam-
menzuarbeiten. Amt 20 und die citeq nehmen die Umstellung auf S/4 -HANA zum Anlass, vor Projekt-
beginn Möglichkeiten zur Erweiterung der interkommunalen Zusammenarbeit auszuloten. 
 
Mittlerweile hat die Mehrheit der größeren Städte in Deutschland ein S/4 HANA-Migrationsprojekt auf-
gesetzt. Die Stadt Münster droht den Anschluss an die Entwicklung und die sicherlich noch dringend 
benötigten Beratungskapazitäten zu verlieren, wenn nicht sehr zeitnah ein solches Migrationsprojekt 
auch in Münster eingerichtet wird. Dazu ist es erforderlich, dass sich I/citeq, I/10 und II/20 kurzfristig zu 
einer geeigneten Projektorganisation abstimmen. 
 
Der VV hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 entschieden, dass zum Einstieg in das Projekt kurzfristig 
eine funktionale Projektleitungsstelle (1,0 VZÄ) im Amt für Finanzen und Beteiligungen und eine Pro-
jektleitungsstelle für die technische Architektur (1,0 VZÄ) bei der citeq eingerichtet werden. Der auf 
die Stadt Münster entfallende Finanzierungsanteil der Personalkosten der citeq für 2022 so-
wie der mit der Ausweitung der Betriebsinfrastruktur sowie Schulungen und Beratungsleis-
tungen entstehenden Sachkosten erfolgt durch eine Erhöhung des zentralen IT-Budgets für 
2022 um 125.000 Euro, der vollständig kompensiert wird. Die Folgekosten ab 2023 werden in 
der späteren VV-Vorlage entschieden. Diese personellen und finanziellen Aufwände sind aufgrund 
der kurzfristigen Entscheidung nicht im Wirtschaftsplan 2022 enthalten. 
Funktionaler Ausbau der Fachanwendungsplattform VOIS 
Mit der vollständigen Umstellung des Einwohnerverfahrens MESO auf die neue Anwendungsplattform 
VOIS im Jahr 2018 wurde ein wichtiger Baustein gelegt, um schrittweise auch andere Bürgeranwen-
dungen auf diese Plattform umzustellen. Die Vorteile liegen in einem fachübergreifend einheitlichen 
Bedienkonzept für die Anwenderinnen und Anwender sowie in einer für den stabilen und performanten 
Rechenzentrumsbetrieb optimierten Softwarearchitektur. Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgeset-
zes wird die VOIS-Plattform eine zentrale Rolle spielen. Mittlerweile nutzen 20 Kunden das neue Ein-
wohnerfachverfahren VOIS|MESO. 
 
Aber auch weitere Fachverfahren für die Gebührenkasse (VOIS|GEKA ), Fischereischeine (VOIS|FIS) 
und Parkausweise (VOIS|PAM) kommen bei mehreren Kunden zum Einsatz. Die weitere Einführung 
dieser und weiterer Module ist in Planung und auch für das Jahr 2022 vorgesehen. So soll unter Um-
ständen das Fachverfahren für Antrags- und Überwachungsverfahren rund um das Gewerbe- und Er-
laubniswesen (VOIS|GESO) mit zwei „Pilotkunden“ zum Einsatz kommen.  
 
Das Fachverfahren VOIS|GESO ist das Antrags - und Überwachungsverfahren für das Gewerbe- und 
Erlaubniswesen im Ordnungsamt. Es tritt dabei die Nachfolge der bei den Städten Münster und Hamm 
eingesetzten Software „migewa“ bzw. der bei den übrigen Kooperationspartnern eingesetzten Software 
PC-Klaus an und ist vollständig in die VOIS-Plattform integriert. Durch den Wechsel von PC-Klaus wird 
sich der Betrieb von den lokalen Installationen bei den Partnern ins zentrale Rechenzentrum der citeq 
verlagern. Aufgrund des aktuellen Entwicklungsstand der Module wird die Migration erst mit der Um-
stellung der PC-Klaus-Installationen beginnen. 
 
Als weitere Fachanwendung wurde in Münster mit VOIS|Tevis ein modernes Aufrufsystem in die An-
wendungsplattform VOIS integriert. Mit dem Start im neuen Bürgerservice-Center werden auch weitere 
Standorte des Bürgeramtes und weitere Ämter mit dieser Software ausgestattet. Zusätzlich haben sich 
auch weitere ÖrV-Partnern zum Einsatz entschieden. 
Outputmanagement 
Die citeq bereitet die Druckausgaben aus vielen Fachanwendungen mit Hilfe einer speziellen Software 
für das Outputmanagement für die Massendruckmaschinen der Fachstelle Expedition und Druck des 
Personal- und Organisationsamtes der Stadt Münster auf. Ein wesentlicher Aspekt der Aufbereitung ist 
die Optimierung des Outputs im Hinblick auf einen kostenoptimierten Versand.  
Im Zuge der Digitalisierungsprojekte müssen auch alternative digitale Wege des Versands erschlossen 
werden. Insofern muss die bestehende Lösung überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden.

30 
Diese Prüfung war bereits für 2021 geplante, sie konn te jedoch aufgrund fehlender personeller Res-
sourcen nicht begonnen werden.  
Musikschulverfahren 
Die bei der Westfälischen Schule für Musik Münster (WSfM) und der Musikschule Hamm eingesetzte 
Software Virtuoso wird durch ein neues Verfahren ersetzt. Eine Auswahl wurde bereits in 2020 durch-
geführt. Für Anfang 2022 ist der Abschluss der Migration und anschließend der Echtbetrieb bei der 
Stadt Hamm und der Stadt Münster vorgesehen. Aufgrund der technischen Rahmenbedingungen muss 
von einem zentralen Rechenzentrumsbetreib Abstand genommen werden. Insoweit wird die citeq hier 
keine zentrale Anwendungsbetreuung anbieten.

31 
4 Stellenübersicht 2022 der citeq 
4.1 Personal  
Die Aufgaben der citeq haben sich in den vergangenen Jahren erheblich qualitativ und quantitativ aus-
geweitet. Zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Münster und zur Unterstützung der Koope-
rationspartner im Rahmen der ÖrV wird die citeq in den kommenden Jahren eine erhebliche Auswei-
tung des Persona ls benötigen. Besonders stark zeigt sich das bereits jetzt schon in der Ausstattung 
der Stadt Münster mit Home-Office/mobilen Arbeitsplätzen, der DMS-Einführung und der Digitalisierung 
der Schulen, die sich durch die Corona-Pandemie massiv erweitert hat. Der Bedarf an zusätzlichem 
Personal zur Umsetzung dieser Aufgaben ist unbestritten.  
  
Die Besetzung der erforderlichen Arbeitsplätze mit IT-Fachkräften gestaltet sich seit Jahren schwierig. 
In den vergangenen Jahren hat sich immer mehr gezeigt, dass aufgr und der Arbeitsmarktsituation 
schon unbefristete IT-Stellen aufgrund der tarifrechtlichen Vorgaben in der öffentlichen Verwaltung nur 
schwer und nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand besetzt werden können. Das zeigt sich an der 
oft langen Dauer der Beset zungsverfahren, befristet eingerichtete Stellen sind daher kaum noch be-
setzbar. Das Personal - und Organisationsamt unterstützt die citeq bei der Personalgewinnung u. a. 
durch zeitnahe Ausschreibungsverfahren, tarifrechtliche Flexibilität, unbefristete Einstellungen von IT-
Mitarbeitenden bei nur befristet eingerichteten Stellen und zusätzlichen Marketingmaßnahmen. 
 
Diese Entwicklung wird sich für die citeq weiter verschärfen, da in den komme nden Jahren vermehrt 
Mitarbeitende aus Altergründen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden werden und sich damit der 
ohnehin schon hohe Personalbedarf weiter ausweiten wird. Hinzu kommt, dass die citeq darüber hinaus 
zunehmend Mitarbeitende verliert, die auf IT-Stellen bei externen Arbeitgebern oder in Ämtern/Einrich-
tungen der Stadt Münster wechseln. 
 
Die citeq setzt schon seit Jahren bei der Personalgewinnung zusätzlich  auch auf die Einrichtung von 
Ausbildungsstellen mit dem Ziel, im Anschluss an die Ausbildung eine möglichst große Anzahl der 
zumeist hoch qualifizierten Auszubildenden übernehmen zu können. Hier ist jedoch zu berücksichtigen, 
dass die Qualität der Ausbildung auch mit internem Aufwand verbunden ist, so dass die Anzahl der 
Auszubildenden auch nicht unbegrenzt ausgedehnt werden kann. Es wird auch im Ausbildungsbereich 
mittlerweile immer schwerer, geeignete Auszubildende zu bekommen. Wo noch vor einigen Jahren 
zwischen vielen Bewerbungen ausgewählt werden konnte, muss mittlerweile aktiv für eine Ausbildung 
bei der citeq geworben werden. Hinzu kommt, dass aufgrund der starken Arbeitsbelastung und der 
vielen offenen Stellen in 2020 auf eine Einstellung von neuen Auszubildenden verzichtet werden 
musste, da die notwendige Ausbildungsqualität durch die citeq nicht leistbar war.  
 
Die citeq hat zum Wirtschaftsplan 2022 einige der schon besetzten zeitlich befristet eingerichteten Pro-
jektstellen (s. Ziffer 4.3 und die Tabelle „Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen –) in 
unbefristete Stellen umgewandelt, um die dort eingesetzt en Mitarbeitenden unbefristet einstellen und 
sie damit „dauerhafter“ an die citeq bzw. die Stadt Münster binden zu können. Hierdurch ergeben sich 
für die citeq keine finanziellen Auswirkungen, da der Personalaufwand bereits bei der Produktkalkula-
tion eingeplant ist. Mit der unbefristeten Einrichtung wird aber eine dauerhafte Besetzung und der damit 
verbundenen Qualität in der Leistungserbringung unterstützt bzw. ermöglicht. Der Personalbedarf der 
citeq wird durch die zunehmende Digitalisierung der Verwaltungen weiter ansteigen, so dass sich auch 
bei Aufgabenveränderungen in der citeq Möglichkeiten zum Einsatz diese s hochqualifizierten IT-Per-
sonals in der Stadt Münster ergeben.   
 
Nachfolgend werden die quantitativen Bedarfe für die Einrichtung von zusätzlich en Stellen (Ziffer 4.2: 
Stellenvermehrungen) und die befristeten Projekt-Arbeitsplätze (Ziffer 4.3: zeitlich befristete Projekte – 
ohne Einrichtung von Stellen -) erläutert.

32 
4.2 Stellenvermehrungen 
4.2.1 Unbefristeter Stellenbedarf in 2022 
Zur Übernahme weiterer Aufgaben bzw. zur Ausweitung des bestehenden Betriebs besteht bei der 
citeq zusätzlicher Stellenbedarf. Nachfolgend werden die unbefristet einzurichtenden Stellen begrün-
det. Insgesamt schlägt die citeq vor, 21 unbefristete Stellen mit dem Stellenplan 2022 einzurichten, 
dabei handelt es sich bei  
 
 10,5 Stellen um zusätzliche neue Stellen und 
 10,5 Stellen um die Umwandlung bereits befristet eingerichteter Stellen. 
 
Im Rahmen des hier vorgelegten Stellenplans 2022 soll die Möglichkeit zur Umwandlung bisher be-
fristet eingerichteter Stellen genutzt werden. In den folgenden Erläuterungen wird auf diese Stellen 
am Ende der einzelnen Begründung besonders hingewiesen. Sie werden in den unter Ziffer 4.3 „Zeit-
lich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen –“ weiterhin aufgeführt, um eine Besetzung 
auch bei einer ablehnenden Beschlussfassung zur unbefristeten Stelleneinrichtung zu ermöglichen. 
Die Veränderungen werden dann zum Wirtschaftsplan 2023 berücksichtigt.  
 
4.2.1.1 Betriebsleitung - (18.0) 
2021 wurde das Strategieprojekt „Zukunftsprozess für die citeq“ initiiert und begonnen.  
 
Folgende Zielfelder stehen dabei im Fokus: 
 
a) Informationstechnik (IT) in der Stadt Münster 
 Weichenstellung für bedarfsgerechten Ausbau der IT-Unterstützung der Stadt Münster 
 Service- und Steuerungsprozesse im Hinblick auf zukünftige Anforderungen 
 
b) Positionierung der citeq für die Zukunft 
 Im Umfeld der Stadt Münster und im Hinblick auf die interkommunale Zusammenarbeit 
 Attraktiver Arbeitgeber für IT-Fachkräfte 
 
c) Begleitende Rahmenziele 
 Einbindung von Stakeholdern der IT in der Stadt Münster  
 Prozess wird kurzfristige Optimierungen und mittelfristige Aspekte enthalten 
 
Die verschiedenen Teilprojekte des Zukunftsprozesses sind zwischenzeitlich angelaufen. Darauf auf-
bauend werden weitere Maßnahmen in den folgenden Monaten bis in das Jahr 2023 umzusetzen 
sein. So muss sich mindestens in einer späteren Phase auch intensiv mit den Prozessschnittstellen 
zwischen den IT-Akteuren in der Verwaltung beschäftigt werden.  
 
Dieses Projekt bindet durchgängig erhebliche Personalressourcen auf Leitungsebene innerhalb der 
citeq. Das Wachstum der citeq hat sich auch in der Organisation niedergeschlagen. In den bisherigen 
Bereichen sind aufgrund der Aufgaben und Teamgrößen keine Kapazitäten mehr vorhanden, um das 
Projekt „Zukunftsprozess für die citeq“ zeitnah und erfolgreich umzusetzen. Der Umfang dieses Pro-
jektes und auch die damit verbundenen Anforderungen machen die Freistellung einer Bereichslei-
tungsstelle notwendig.  
 
Die Projektleitung wird nach verwaltungsinterner Abstimmung von Herrn Nauendorff (Bereichsleiter 
18.2 und stellv. Betriebsleitung) übernommen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Personalsituation 
und der Tatsache, dass neben dem aktuellen Betriebsleiter auch zwei Bereichsleitungen in den kom-
menden 1 - 3 Jahren in den Ruhestand wechseln, ist daher zeitnah eine zusätzliche Bereichsleitungs-
stelle einzurichten. Diese Stelle wird für die Projektsteuerung in Anspruch genommen und damit 
Herrn Nauendorff zugeordnet. Gleichzeitig bestehen damit die erforderlichen Kapazitäten die Vertre-
tung der Betriebsleitung sicherzustellen. Nur so kann das Projekt auch personell erfolgreich durchge-
führt werden. Die damit dann vorhandene unbesetzte Stelle der Bereichsleitung 18.2 muss aufgrund 
der umfangreichen anstehenden Aufgaben im SAP-Umfeld sofort ausgeschrieben und besetzt wer-
den.

33 
 
Bei der Umsetzung der aus dem Projekt resultierenden Maßnahmen bietet sich auch die Möglichkeit 
einer organisatorischen und personellen Neuorientierung, da durch den Ruhestand von 3 Führungs-
kräften auch vorhandene Strukturen überprüft und angepasst werden können. Insoweit kann bei einer 
im Rahmen des Projektes ggf. notwendigen organisatorischen Veränderung (z. B. Reduzierung der 
Bereiche) trotz der jetzt vorzunehmenden Stelleneinrichtung und -besetzung auf die dann neu festge-
legten organisatorischen Vorgaben reagiert werden. 
  
Stellenbedarf Bereich Betriebsleitung = 1,0 Stelle (EG15) – neue Stelle Bereichsleitung 
 
4.2.1.2 Team „citeq@school“ – (18.02) 
Das Team „citeq@school“ hat in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich die Infrastruktur in den 
Schulen aktualisiert. Damit verbunden war auch in einem erheblichen Umfang der Austausch von 
Endgeräten. Durch die Bereitstellung erheblicher Fördermittel durch den Bund/das Land NRW und 
die Eigenfinanzierung vieler Schulen in den Jahren 2020 und 2021 hat sich die Ausstattung mit End-
geräten in Schulen gravierend erhöht. Das konnte durch das vorhandene Personal nicht geleistet 
werden. Hierzu wurde bereits zum 03.10.2018 eine Stelle befristet eingerichtet. Die nach mehrfacher 
Verlängerung zum Oktober 2020 auslaufende Befristung wurde mit einer neuen Begründung bis zum 
02.10.2024 verlängert, um die durch den Digitalpakt II und die bei den Schulen zusätzlich beschafften 
Geräte betreuen und administrieren zu können. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs dieser Geräte ist 
der Mitarbeitende unbedingt notwendig. Eine dauerhafte Stelle ist daher, unabhängig von der noch 
laufenden Befristung, einzurichten, um dem Mitarbeitenden eine dauerhafte Perspektive zum Verbleib 
bei der citeq zu geben, die Stelle ist zu verstetigen. 
 
Stellenbedarf Team „citeq@school“ = 1 Stelle (EG06) – Umwandlung 
 
4.2.1.3 Team „SAP-Rechnungswesen“ – (18.22) 
In den kommenden Jahren stehen umfangreiche technische Veränderungen im SAP-Rechnungswesen 
an. Die parallele Migration auf SAP S4/HANA , neben der Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs , 
wird nicht ohne Personalverstärkung umsetzbar sein. Bereits im kommenden Jahr sind die ersten Vor-
bereitungen zu treffen, die Migration wird sicherlich einige Jahre in Anspruch nehmen. Im Rahmen der 
jetzt anstehenden weiteren Vorbereitungen sind auch die endgültig notwendigen Personal- und Finanz-
ressourcen zu ermitteln und bei den kommenden Planungen zum städt. Haushalt und Wirtschaftsplan 
(einschl. Stellenplan) zu berücksichtigen.  
Aufgrund der erheblichen Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung im SAP-Umfeld ist zumindest eine 
unbefristete S telle einzurichten und zeitnah zu besetzen.  Die bisher befristet eingerichtete Stelle 
18.22.0014üp ist zu verstetigen. 
 
Stellenbedarf Team „SAP Rechnungswesen“ = 1,0 Stelle (EG11) – Umwandlung 
 
4.2.1.4 Team „SAP Personalwirtschaftliche Anwendungen“ - (18.23) 
Mit der Ausweitung des Einsatzes von SAP-HCM in den vergangenen Jahren auf weitere Rechenzen-
tren entstand bei der citeq in den Teams 18.23 und 18.24 ein zusätzlicher Personalbedarf. Nachdem 
die Migration und Umstellung abgeschlossen war konsolidierte sich der Betrieb.  
 
Die vorhandenen und neuen Kunden setzen zunehmend weitere Produkte im personalwirtschaftlichen 
Umfeld bei gleichzeitiger Ausweitung der bestehenden Nutzung ein. Bereits bei der Stellenausweitung 
für die Kundenerweiterung wurde von der citeq auf die Notwendigkeit zur Einrichtung weiterer Stellen 
bei Aufträgen neuer Kunden oder der Nutzungsausweitung der Bestandskunden hingewiesen. Mit dem 
vorhandenen Personal ist ein sicherer Betrieb bei den in den vergangenen Monaten vorgenommenen 
Produktausweitungen zukünftig nicht mehr zu gewährleisten. Anfang 2022 soll ein bereits im Team 
eingearbeiteter Auszubildender nach seiner Prüfung übernommen werden. Die Finanzierung ist durch 
bereits in den vergangenen Monaten erteilten neuen Aufträgen bzw. durch Erweiterung der bisherigen 
Produktabnahmen gesichert. 
 
Stellenbedarf Team „SAP Personalwirtschaftliche Anwendungen“ = 1,0 Stelle (EG11)

34 
 
4.2.1.5 Team „Netze“ - (18.31) 
Mit der Umsetzung der Grundsatzbeschlüsse zur weiteren Digitalisierung der Schulen und Umsetzung 
des DigitalPakt Schule 2019 bis 2024  aus dem Ratsbeschluss V/0312/2020 vom 24.06.2020 sollte u. 
a. durch die citeq parallel zu den vom Amt für Immobilienmanagement durchzuführenden Verkabe-
lungsarbeiten in den allgemeinbildenden Schulen, begleitende Arbeite n in der Netzinfrastruktur und 
den Systemräumen geleistet werden. Für diesen Mehraufwand sollte befristet 0,5 VZÄ (EG11) für den 
Projektzeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 besetzt und aus MEP-Mittel finanziert werden. Gleich-
zeitig wurde dem Rat zur Kenntnis gegeben, dass mit dem Einsatz von neuer digitaler Präsentations-
technik sowie zusätzlichen mobilen Endgeräten Support -Leistungen der citeq notwendig werden, die 
weiteren Personal - und zusätzlichen Finanzbedarf (Investitionen, Abschreibungen etc.) bedeu ten. 
Diese konnten zum damaligen Zeitpunkt noch nicht benannt werden und sollten im Rahmen der weite-
ren Beschlussfassung durch den Rat zur Umsetzung des DigitalPakt präzisiert werden.  
 
Die erhebliche Ausweitung der in den Schulen eingesetzten Endgeräte un d die dafür notwendige IT -
Netzinfrastruktur macht die dauerhafte Besetzung von 1,0 VZÄ im Teams „Netze“ notwendig. Inwieweit 
diese Stelle auch bei einem weiteren kontinuierlichen Ausbau der digitalen Ausstattung der Schulen für 
die Aufrechterhaltung des Betriebs im LAN, WLAN und Breitbandanbindung ausreicht, ist zu prüfen.  
 
Das Amt für Schule und Weiterbildung hat aktuell die Vorlage V/0698/2021 „Neuausrichtung des MEP 
bezüglich der Digitalisierung an Schulen als Folge der pandemischen Lage für 2022 ff. “ erstellt. Bei 
einer entsprechenden Beschlussfassung am 09.11.2021 im Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
wird ein neuer MEP mit der Nennung von Arbeitsschwerpunkten und finanziellen Auswirkungen erar-
beitet und dem Rat bis zur ersten Sitzung in 2022 zu r Beschlussfassung vorgelegt. Ein Ziel der Neu-
gestaltung des MEP ist u. a. ein optimaler Support der WLAN -Versorgung in den Schulen  und eine 
Abdeckung aller dafür notwendigen Personalaufwände bei der citeq. Die bisher vorgesehene befristete 
0,5 Stelle ist aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktlage befristet nicht besetzbar, sie soll jetzt als unbe-
fristete 1.0 Stelle ausgeschrieben und dauerhaft besetzt werden.  
 
Stellenbedarf Team „Netze“ = 1,0 Stelle (EG11) davon 0,5 neue Stelle und 0,5 Umwandlung 
 
4.2.1.6 Team „Server 1“ - (18.32) 
Im September 2019 konnte eine befristet eingerichtete Stelle besetzt werden. Bis Ende 2020 war eine 
anteilige Finanzierung (50%) der Stelle durch Mittel des Landes NRW zur Weiterentwicklung des Re-
chenzentrumsbetriebs „Servicekonto.NRW“ sichergestellt. Diese Aufgaben sind abgeschlossen.  
 
Daneben bestand im Rechenzentrum der citeq zusätzlicher Personalbedarf für den weiteren Ausbau 
der Serverinfrastrukturen im citeq-Rechenzentrum. Insbesondere in den vergangenen Monaten musste 
die Server- und Sicherungsinfrastruktur im citeq-Rechenzentrum zur Realisierung von Digitalisierungs-
maßnahmen bei der Stadt Münster und den ÖrV -Kooperationspartnern erheblich erweitert  werden. 
Weitere Maßnahmen stehen in den kommenden Monaten und Jahren an. Daneben sind die Anforde-
rungen zur Umsetzung von IT -Sicherheitsmaßnahmen in den vergangenen Jahren überproportional 
angestiegen. Insbesondere die vom BSI bestätigte Bedrohungslage für die IT-Infrastrukturen auch der 
Kommunen hat die Aufgabenwahrnehmung verändert. Um den sicheren Betrieb weiterhin zu gewähr-
leisten ist eine bisher bis zum 31.08.2022 befristet eingerichtete Stelle zu verstetigen und eine weitere 
Stelle einzurichten.  
 
Stellenbedarf Team „Server1“ = 2,0 Stellen (EG11) davon 1,0 neue Stelle und 1,0 Stelle Umwand-
lung 
 
4.2.1.7 Team „Client“ - (18.33) 
In den vergangenen Jahren ist die Anzahl an mobilen Endgeräten (iPhone, iPad, Tablets, Notebooks) 
überproportional angestiegen. Die Administration und der sichere Betrieb dieser Geräte wird über eine 
Mobile-Device-Management-Lösung (MDM) vorgenommen. Dabei ist die Nutzung in der Verwaltung 
aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen nicht vergleichbar mit der Nutzung von mobilen Endge-
räten (iPads) im Pädagogikbereich der städt. Schulen. Durch die weitere Digitalisierung der Arbeitsvor-
gänge werden immer mehr mobile Endgeräte zur Unterstützung eingesetzt. Daneben werden sich

35 
auch, unterstützt durch die neue Dienstvereinbarung der Stadt Münster zur Telearbeit und mobilem 
Arbeiten, weitere Anforderungen zur Ausstattung mit mobilen Endgeräten ergeben.  
 
Mit dem aktuell vorhandenen Personal ist die Aufgabe nicht mehr leistbar. Aufgrund der erheblichen 
Schwierigkeiten bei der Besetzung von IT-Stellen soll die bisher befristet bis zum 31.05.2023 einge-
richtete Stelle verstetigt werden.   
 
Personalbedarf „Team Client“ = 1,0 Stelle (EG11) - Umwandlung 
 
4.2.1.8 Team „Server 2“ - (18.34) 
Die citeq hat in den vergangenen Jahren die Serviceprozesse erheblich, auch aufgrund des laufenden 
BSI-Zertifizierungsprozesses, angepasst. Mit der Auswahl und Einführung eines ITSM-Tools seit 2019 
wurden erste Veränderungen durch die Ablösung von Einzelverfahren, die bereits seit citeq-Gründung 
im Einsatz waren, vorgenommen. So wurde in einem ersten Schritt im September 2019 das Modul für 
den Helpdesk bei der Stadt Münster und allen Kooperationspartnern eingeführt. Die Rückmeldungen 
sind überwiegend positiv. Die Serviceprozesse sind weiter ausgebaut worden. Inzwischen wird dieses 
Tool auch für weitere Serviceprozesse anderer städt. Ämter/Einrichtungen und Kooperationspartner 
eingesetzt. Zur Einführung der vorgesehenen weiteren Module und einer sinnvollen Au sweitung auch 
auf andere Nutzer wurde eine personelle Verstärkung im Team für einen Zeitraum von drei Jahren 
notwendig. Der befristet eingerichtete Arbeitsplatz wurde mit einem Auszubildenden, der im Januar 
2020 seine Prüfung erfolgreich ablegt hat, besetz t. Die Stelle ist  bis zum 09.01.2023 befristet einge-
richtet und soll ab 2022 verstetigt werden, um den laufenden Betrieb und die weitere Entwicklung dieser 
für die Serviceprozesse der citeq unabdingbaren Software zu gewährleisten.  
 
Seit Beginn der Corona-Pandemie Anfang 2020 wurden bei der Stadt Münster und den ÖrV-Koopera-
tionspartnern neben dem bis zu diesem Zeitpunkt gemäßigten Ausbau kurzfristig hohe Anzahlen Tele-
/Home-Office-Arbeitsplätze eingerichtet. Die Anforderungen steigen weiterhin - auch bei den ÖrV-Ko-
operationspartnern – an. Es ist nicht davon auszugehen, dass zum Ende der Pandemie diese Infra-
struktur in den Verwaltungen in erheblichem Maße zurückgebaut wird.  Zum dauerhaften Betrieb wur-
den zusätzliche Server ein gerichtet, die jetzt laufende Bet riebsleistungen notwendig machen.  Ohne 
eine dauerhafte Personalverstärkung sind die notwendigen Leistungen für den sicheren Betrieb nicht 
mehr leistbar. Der in 2020 vorläufig auf drei Jahre befristet eingerichtete zusätzliche Arbeitsplatz konnte 
erst Mitte 2021 mit einer bei der citeq ausgebildeten Person besetzt werden.  
 
Aufgrund der Probleme bei der IT -Stellenbesetzung sollen die Stellen bereits jetzt verstetigt werden, 
um die Mitarbeitenden langfristig an die citeq zu binden.  
 
Stellenbedarf Team „Server 2“ = 2,0 Stellen (EG11) – Umwandlung  
 
4.2.1.9 Team „Kommunale Anwendungen und Standardprodukte“ - (18.41) 
Die Corona-Pandemie hat für viele städt. Mitarbeitende das Homeoffice/mobiles Arbeiten und eine wei-
tere Digitalisierung der Arbeit, etwa über Videoko nferenzen, gebracht. Vieles davon wird bleiben, die 
Entwicklung wird sich eher beschleunigen. Auch bei der Stadt Münster wurde u. a. eine Videokonfe-
renz-Lösung eingeführt. Damit verbunden war auch ein erheblicher Bedarf an Anwendungs - und An-
wenderbetreuung. Mit dem vorhandenen Personal konnten diese zusätzlichen Anforderungen nicht er-
füllt werden. Die citeq hat hierzu im Jahr 2021 eine befristete Stelle besetzen können.  
 
Der Bedarf für diese Stelle wird langfristig bestehen, da auch nach der Corona -Pandemie gerade auf 
die Funktionen von Videokonferenzen und die mit den Lösungen verbundenen Möglichkeiten zur digi-
talen Zusammenarbeit nicht mehr verzichtet werden kann, unabhängig von der eingesetzten techni-
schen Lösung. Verwaltungsintern wird derzeit im Rahmen eines Projektes eine Software ausgewählt, 
die u.a. auch Videokonferenzen ermöglichen soll. Darüber hinaus geht es aber um weitere – z.T. bisher 
noch nicht genutzte – Funktionalitäten, wie z.B. Kollaborationslösungen. 
 
Bereits im Jahr 2019 wurden zwei befristete Stellen für die „Anwendungskoordination Fachverfahren“ 
(s. Ziffer 4.2.6 Wirtschaftsplan 2019) eingerichtet. Mitarbeitende, die sich für diese Stellen beworben 
hatten, mussten zwischenzeitlich zur Aufrechterhaltung der Anwendungsbetreuung u nd des Betriebs

36 
bestehender Fachanwendungen, intern anderweitig eingesetzt werden. Bis Mitte 2021 konnte somit 
erst eine dieser Stellen durch Aufgabenverlagerung und interne Umsetzung citeq -intern endgültig be-
setzt werden. Dabei zeigte sich, dass die mit Einrichtung der Stellen verbundenen Erwartungen bei der 
Einführung und dem Betrieb neuer Verfahren, aber auch bei der Übernahme der Koordination des Be-
triebs vorhandener Verfahren, vol lumfänglich erfüllt wurden. Die Koordination zwischen den Nutzern 
und Administratoren in den Ämtern/Einrichtungen und den Mitarbeitenden der citeq in den Serverteams 
und der Datenbankadministration führt zu einer wesentlichen Verbesserung und Stabilität in der Bereit-
stellung der Verfahren. Notwendige technische Anpassungen und Veränderungen werden unter ein-
heitlichen Rahmenbedingungen geplant und umgesetzt. Bei diesen Verfahren handelt es sich vielfach 
um Spezialanwendungen für Teilaufgaben in den Ämtern/Einrichtungen. Insoweit ist hier auch nur teil-
weise mit einer Ablösung (z. B. Führerscheinverfahren -> Integration in die VOIS-Produktfamilie) durch 
übergreifende Anwendungen zu rechnen. In den kommenden Jahren wird sich der weitere Stellenbe-
darf für dies Au fgabe konkretisieren. Aktuell besteht ein Bedarf von zwei Stellen, die im Stellenplan 
verstetigt werden.  
 
Neben diesen stadt-intern eingesetzten Verfahren hat sich der Betrieb des Dienstes DataClearing NRW 
in den vergangenen Jahren zunehmend gewandelt. Die immer enger werdenden Verbindungen zu den 
bei den Kommunen eingesetzten Verfahren durch die Ausweitung der zentralen Dienste  führt zu ge-
stiegenen Anforderungen durch die NRW -weiten Kunden hinsichtlich der Anwendungsbetreuung. Sie 
kann durch die bisher vo rhandenen Stellen im technischen Betrieb (18.3) bzw. die Planung der Be-
triebsausweitung (18.01) nicht geleistet werden. Aufgrund der starken Nähe zum Anwendungsbetrieb 
bei der Stadt Münster ist eine zusätzliche Stelle „Anwendungsbetreuung DataClearing“ im Team 18.41 
einzurichten. Die Finanzierung erfolgt in vollem Umfang über die vertraglich vereinbarten Leistungsent-
gelte. 
 
Stellenbedarf Team „Kommunale Anwendungen und  Standardprodukte“ = 4,0 Stellen (EG11) 
davon 1,0 neue Stelle und 3,0 Stellen Umwandlung 
 
4.2.1.10 Team „Dokumentenmanagementsysteme, Archivierung“ – (18.42) 
Im November 2020 hat der Verwaltungsvorstand für die Stadt Münster zum weiteren Ausbau von 
Funktionen des Dokumentenmanagements (DOXIS) eine Programm- und Ressourcenplanung be-
schlossen. Auf Basis dieser Entscheidung wurden im Jahr 2021 drei zusätzliche Stellen für die DMS-
Entwicklung und den -Betrieb bei der Stadt Münster eingerichtet. Für 2022 ist eine weitere Verstär-
kung um zwei Stellen für diesen Aufgabenbereich beschlossen worden. 
 
Neben der Stadt Münster nutzt schwerpunktmäßig die Stadt Hamm das DMS-System DOXIS. Durch 
die Intensivierung der DMS-Zusammenarbeit mit der Stadt Hamm ergeben sich Synergieeffekte für 
die Umsetzung des DMS-Programms in Münster. Unabhängig davon bestehen auch bei der Stadt 
Hamm individuelle Bedarfe, die mit dem vorhandenen Personal nicht umsetzbar sind. Um die Planun-
gen für die Stadt Münster nicht zu gefährden ist eine zusätzliche Stelle im Team für die Entwicklung 
und den Betreib von DMS-Anwendungen für die Stadt Hamm einzurichten. Eine Finanzierung wird 
durch Aufträge der Stadt Hamm sichergestellt. 
 
Seit 2021 werden neben dem Ausbau des DMS unter Doxis auch verschiedene ÖrV-Kooperations-
partner bei der Einführung und dem Betrieb des Dokumentenmanagementsystems d3 unterstützt. Die 
bisher für den Aufgabenbereich eingerichtete Stelle ist zu verstetigen, eine langfristige Finanzierung ist 
Hier liegt der erste umfangreiche Auftrag vor, der zur Umsetzung eine vollständige Stelle benötigt und 
auch finanziert. Hierfür werden erste personelle Kapazitäten aufgebaut. In Abhängigkeit von den wei-
teren Entscheidungen bei den ÖrV -Partnern ist auch die Einrichtung einer weiteren befristeten Stelle 
einzuplanen, besetzt wird sie erst bei Sicherstellung der Finanzierung durch Vorlage weiterer Aufträge. 
 
Der Bedarf im Bereich Dokumentenmanagementsysteme wächst exponentiell. Neben der besonde-
ren Programmumsetzung in der Stadt Münster haben auch die ÖrV-Partner u.a. durch Corona-be-
dingte Wahrnehmung der Aufgaben im Home-Office den Nutzen eines DMS erkannt und drängen auf 
die zügige Umsetzung weiterer Anwendungen. Diesen Wünschen kann nur durch zusätzlichem Per-
sonal für Entwicklung und fachlicher Projektleitung entgegnet werden.

37 
Das Team ist somit um vier Stellen zu verstärken. Die Finanzierung erfolgt zu 50 % durch die Stadt 
Münster, 25% durch die Stadt Hamm und 25% durch weitere ÖrV-Kooperationspartner (Schwerpunkt 
Kreis Coesfeld). 
 
Stellenbedarf Team „Dokumentenmanagementsysteme, Archivierung“ = 4,0 Stellen (EG11) da-
von 3,0 neue Stellen und 1,0 Stelle Umwandlung 
 
4.2.1.11 Team „Web-Entwicklung“ - (18.43) 
Im Team 18.43 fallen zunehmend Tätigkeiten an, die mit der originären Web-Entwicklung zusammen-
hängen, angefangen von der Verwaltung vieler Docker Container bis zur Auswahl und Integration von 
Zertifikaten. U. a. für diese Aufgabenwahrnehmung wurden im Jahr 2020 mit der Einrichtung einer 
zusätzlichen Stelle erste Ressourcen im Team bereitgestellt.  
 
Auch in den anderen Teams der citeq, sowohl im Entwicklerbereich als auch im Anwendungsbetreu-
ungsbereich, fallen vergleichbare Aufgaben an. In der Aufgabenabgrenzung der Systemtechnik (18.3) 
zur Entwicklung und Anwendungsbetreuung (18.2 und 18.4) klafft eine Lücke von der „Oberkante Be-
triebssysteme“ zur inhaltlichen und technischen Anwendungsbetreuung. Bei der Serverkonfiguration 
ist sicherzustellen, dass bei Umzug, Update und Neuinstallation durch ein automatisiertes Deploy-
ment auch die lauffähigen Parameter wieder Anwendung finden. Zusätzlich ist inzwischen umfangrei-
cher Support für WebServer zu leisten, der aufgrund der engen Verbindung zu bestehenden Aufga-
ben im Team 18.43 wahrgenommen wird.  
 
Für die Aufgabenwahrnehmung ist auch zur Sicherstellung einer ausreichenden Vertretungsfunktion 
eine zusätzliche Stelle im Team einzurichten. 
 
Im Rahmen der weiteren Digitalisierung planen die Stadt Münster und ÖrV-Partner auch die Auswei-
tung ihrer Internetauftritte. Die dafür notwendigen Betriebs- und Entwicklungskapazitäten sind im 
Team 18.43 bereitzustellen. Um den zusätzlichen Bedarfen der Städte Münster (Anforderungen Amt 
13), Hamm (Familienrathaus), Sendenhorst (Webhosting Typo 3) und Ostbevern (Webhosting Typo 
3) nachkommen zu können, ist dringen die Schaffung einer weiteren Entwicklerstelle erforderlich. 
 
Stellenbedarf Team „Web-Entwicklung“ = 2,0 Stelle (EG11) – Neue Stellen 
 
4.2.1.12 Team „Kommunale Anwendungen“ - (18.44) 
Im Aufgabenbereich „Kita“ herrscht eine zunehmende Individualisierung der 11 zu betreuenden Ju-
gendämter. Dies macht die Anwendungsbetreuung des für den Aufgabenbereich eingesetzten Ver-
fahrens „Kita10“ anspruchsvoller und zeitintensiver. Die Anwendung wird stetig auch aufgrund rechtli-
cher Vorgaben und Wünschen der Anwendergemeinschaft weiterentwickelt. Jede neue Programmie-
rung sollte in erster Linie das Ziel haben, die Anwendung komfortabler nutzen zu können und/oder 
ggf. auch Zeit in der Sachbearbeitung zu sparen. Jedoch macht jede Anpassung die Anwendung 
auch anfälliger und pflegeintensiver. Hinzu kommen zeitgemäße Fragen bzw. Anforderungen der An-
wendergemeinschaft hinsichtlich E-Akte, Onlineanträgen, Schnittstellen etc., An diesen Prozessen ist 
die citeq intensiv beteiligt.  
  
Die Corona-Pandemie mit ihren Auswirkungen kam hierbei nochmals „oben drauf“. Seit 1,5 Jahren 
müssen, aufgrund politischer Entscheidungen fortlaufend, und nicht selten sehr kurzfristig, Anpassun-
gen bei allen Kunden vorgenommen werden. Stundenlange Tests, Berechnungsläufe, Massenbe-
scheide usw. sowie die individuellen Verfahrensweisen und Wünsche der Kunden sind hier zu be-
rücksichtigen und nur durch Mehraufwand aufzufangen  
 
In vielen Teilen konnte der Mehraufwand zunächst aufgefangen werden, weil der Ruhestand des 
Sachbearbeiters mit einer vorgezogenen Stellenbesetzung vorgeplant wurde. Die Arbeiten dauern 
jedoch weiterhin an und sind mit den bisherigen Stellenanteilen nicht zu leisten. 
 
Im Bereich „Verkehrsordnungswidrigkeiten (Verfahren SCOwi)“ bestehen bereits jetzt, bedingt durch 
Münster-spezifische Sonderaufgaben, dauerhaft Arbeitsrückstände. Zudem sollen weitere Module

38 
(Portale, Statistik und Analyse) zusätzlich für die Hauptnutzer, die Städte Hamm und Münster, einge-
führt werden. Der zusätzlich notwendige Stellenbedarf für beide Anwendungen beträgt je 0,5 Stellen. 
 
Zusätzlich erwägt die Stadt Hamm im Bereich des Softwareeinsatzes im Jugendamt (Software Logo-
data) weitere Module einzusetzen. Der Aufwand hierfür ist noch nicht bekannt, er ist aber grundsätz-
lich zu berücksichtigen. 
 
Stellenbedarf Team „Kommunale Anwendungen“ = 1,0 Stelle (EG11) – Neue Stelle 
 
4.2.2 Aufhebung eines kw-Vermerks 
 
4.2.2.1 Team „Kommunale Anwendungen“ (18.44)  
 
Der AP 18.41.0009 ist aktuell noch mit einem kw-Vermerk versehen. Durch Pensionierung ist die 
Stelle seit dem 2. Quartal 2021 vakant. Der Stellenbedarf besteht jedoch weiterhin.  
 
In den vergangenen Jahren hat sich der Arbeitsumfang im Team 18.44 neben den originären Aufga-
ben der Anwendungsbetreuung der zentralen Fachverfahren bei der Unterstützung des Anwendungs-
betriebs von Einzelanwendungen, wie z. B. Kita-Navigator, Ausländerverfahren, i-Kfz (zukünftige Ver-
bindung zum VOIS-Modul Kfz), erheblich erhöht. Die Teamgröße ist erheblich angestiegen. Im Rah-
men einer Neuorganisation werden daher verschiedene Aufgaben vom Team 18.44 in das Team 
18.41 verlagert. Damit verbunden ist auch eine Verlagerung dieser Stelle.  
Der kw-Vermerk kann nicht realisiert werden, er ist aufzuheben. Die Stelle wird im Rahmen des städt. 
Stellenplans 2023 von A12 nach EG11 umgewandelt.  
 
4.3 Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen – 
Nachfolgend werden die Bedarfe der citeq für die Neueinrichtung bzw. den Bestand an befristet einge-
richteten Arbeitsplätzen erläutert:  
4.3.1 Team „Digitalisierung“ (18.01) 
Mit Ratsvorlage V0143/2018 wurde die Einführung eines anfrage- und Antragsmanagements (Service-
portal) beschlossen. Hier sind weitere Dienste gemeinsam mit den ÖrV -Partnern zu pla nen und zu 
entwickeln. Für einen befristeten Zeitraum von drei Jahren ist für den Ausbau der Dienste zu den ÖrV-
Serviceportalen eine 0,5 Stelle einzurichten.  
 
Personalbedarf Team „Digitalisierung“ = 0,5 Stelle (EG12); befristet bis 14.11.2023 
 
Der Kreis Coesfeld hat in Zusammenarbeit mit dem Kreis Warendorf und den Städten Hamm und 
Münster (citeq) einen Antrag zur Förderung für ein Projekt zur Bewältigung der digitalen Anforderungen 
bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau 
und Gleichstellung NRW im Rahmen einer Sonderbedarfszuweisung gemäß § 19 Absatz 3 GFG ein-
gereicht. 
 
Vor dem Hintergrund der durch das OZG vorgegebenen Rahmenbedingungen ist es Ziel des Projekts 
nach Aufgaben und Größenordnung differenziert, geeignete und möglichst in Zusammenarbeit zu er-
bringende kommunale Lösungen zu finden. Es sollen ca. 580 OZG -Leistungsbündel in den Verwal-
tungsvorgängen der Partnerkommunen implementiert werden. Hierbei handelt es sich für die Stadt 
Münster um den A usbau der Online Dienste für ein digitales Rathaus inklusive einer Möglichkeit zur 
vollständigen digitalen Antragstellung ohne Medienbrüche, der Durchführung von Onlineberatungen. 
Über die gewonnenen Erkenntnisse, Umsetzungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten soll anschlie-
ßend ein Leitfaden entwickelt werden, der die Ergebnisse auch für andere Kommunen in Nordrhein -
Westfalen zugänglich macht.

39 
Mit Bescheid vom 15.06.2020 wurde die Zuweisung der Fördermittel in einem Umfang von 500.000  € 
bewilligt. Die Zuweisung soll der Einstellung von zusätzlichem Personal ausschließlich für das Projekt 
dienen.  
 
Durch den bewilligten Förderantrag kann mit dem auf die Stadt Münster entfallenen Anteil eine auf drei 
Jahre befristete 0,5 Stelle besetzt werden. In das P rojekt eingebunden werden zusätzlich 0,5 citeq -
Bestandsmitarbeiter/innen zur Umsetzung der OZG-Projekte der Stadt Münster. 
 
Personalbedarf Team „Digitalisierung“ = 0,5 Stelle (EG12); befristet bis 14.11.2023 
4.3.2 Team „citeq@school“ (18.02) 
Mit der Vorlage V/0797/2020 „Digitalpakt II: Umsetzung der Förderrichtlinien für die Anschaffung von 
digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte sowie für 
Lehrkräfte“ wurde unter Ziffer 4 vom Rat beschlossen, dass die mit der Umsetzung ve rbundene Aus-
stattung nicht zu Lasten des Betriebs und weiteren Ausbaus der IT-Unterstützung der Schulen der Stadt 
Münster geht. Der vorerst auf 4 Jahre befristeten Einrichtung von 3 zusätzlichen Stellen (E09 - 11) zur 
Administration der über die Fördermitt el bereitgestellten Geräte wird zugestimmt. Die Stellen werden 
im Wirtschaftsplan der citeq für das Jahr 2021 - bei entsprechender Gegenfinanzierung durch das Amt 
für Schule und Weiterbildung - befristet eingerichtet. Bereits in 2020 entstehende Aufwendungen sind 
im lfd. Haushalt auszugleichen (3,0 Stellen EG9a – 11). Im Rahmen der Fortschreibung des MEP im 
Jahr 2022 wird auch über die Verstetigung dieser Stellen zu entscheiden sein. 
 
Personalbedarf Team citeq@school = 3,0 Stellen (EG9a – 11); befristet 3 Jahre 
 
Das Team „citeq@school“ hat in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich die Infrastruktur in den Schu-
len aktualisiert. Damit verbunden war auch in einem erheblichen Umfang der Austausch von Endgerä-
ten, hier insbesondere Monitore. Das konnte durch das  vorhandene Personal nicht geleistet werden. 
Seit dem 03.10.2018 wurde das Team befristet durch einen Mitarbeiter, der ausschließlich die Auslie-
ferung von Endgeräten begleitet, verstärkt. Zwischenzeitlich begleitet dieser Mitarbeiter auch die um-
fangreicher gewordenen Auslieferungen der IPADs. Die in 2020 auslaufende Befristung wurde bis zum 
02.10.2024 verlängert, um die durch den Digitalpakt II und die bei den Schulen zusätzlich beschafften 
Geräte betreuen und administrieren zu können. Die Anzahl der durch die citeq zu betreuenden MEP-
Endgeräte wird weiterhin ansteigen. Die Stelle (1,0 Stelle EG06) wird daher langfristig benötigt und soll 
daher verstetigt werden (s. Ziffer 4.2.1.2).  
 
Personalbedarf Team citeq@school = 1,0 Stelle (EG06); befristet 03.10.2020 – 02.10.2024; Um-
wandlung s. Ziffer 4.2.1.2  
4.3.3 Team „IT-Planung Stadt Münster, Kundenberatung, IT-Standards“ (18.11) 
Die erhöhten Anforderungen bei der Einführung neuer Software und Hardware (z. B. Anforderungsana-
lyse, Berücksichtigung der Anforderungen hins ichtlich Datenschutz und Datensicherheit, Prozessauf-
nahmen) führen zu einem erheblich gestiegenen personellen Aufwand. Zusätzlich ist der Kommunika-
tionsbedarf der IT-Koordinationen und der Ämter/Einrichtungen aufgrund der inzwischen bestehenden 
komplexen IT-Infrastruktur und durch technische Weiterentwicklungen erheblich angestiegen.  
 
Festzustellen ist: Die Verwaltung benötigt nicht nur eine insgesamt immer größere Anzahl von IT -Lö-
sungen. Die Lebenszyklen der bestehenden IT -Lösungen werden immer kürzer, so dass sich die An-
zahl und der Aufwand der Projekte zur Einführung neuer IT-Systeme und für die Umstiegs- und Migra-
tionsprojekte abzulösender Bestandlösungen laufend und massiv erhöht.  
 
Personalbedarf Team „IT-Planung Stadt Münster, Kundenberatung, IT -Standards“ = 1,0 Stelle 
(EG11); befristet bis 31.07.2023 
4.3.4 Team „Krisenmanagement, IT-Sicherheit, Datenschutz, Öffentlichkeitsarbeit“ (18.03) 
In den vergangenen Jahren ist die citeq personell stark gewachsen. Durch die Leistungsausweitung 
und regelmäßig notwendige Anpassungen der Prozesse ergeben sich auch organisatorische Verän-

40 
derungen. Die damit verbundenen Aufgaben konnten innerhalb der citeq nicht mehr mit den vorhan-
denen Personalkapazitäten erfüllt werden. In Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsamt 
wurde bereits im Jahr 2020 eine befristete Stelle eingerichtet, sie konnte Ende August 2021 besetzt 
werden.  
 
Zusätzlich haben sich auch innerhalb der citeq die Anforderungen für Arbeitsschutz- und Arbeitssi-
cherheitsmaßnahmen erhöht. Die Aufgaben sind auch vor dem Hintergrund der verwaltungsweiten 
Einführung einer Software innerhalb der citeq neu zu organisieren. Durch den sachlichen Zusammen-
hang zu den Aufgaben Personal/Organisation macht es Sinn, diese Aufgaben auch auf diesen Ar-
beitsplatz übertragen.  
 
Personalbedarf Team „Krisenmanagement, IT-Sicherheit, Datenschutz, Öffentlichkeitsarbeit“ = 
1,0 Stellen (E09b); neue Einrichtung in 2021; befristet bis 30.09.2023 
4.3.5 Team „Wirtschaftsplan, Buchhaltung, Einkauf, Lager“ (18.12) 
In den vergangenen Jahren hat sich der Umfang der IT-Beschaffungen kontinuierlich erhöht. Das ist 
auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Neben der Ausweitung der ÖrV auf weitere Partner wurden auch 
zusätzliche Rahmenverträge abgeschlossen. Daneben hat sich bei allen Partnern, insbesondere aber 
auch bei der Stadt Münster, der IT -Bedarf für die Schulen massiv erhöht. Gleichzeitig haben sich die 
rechtlichen Anforderungen für Vergaben auch verändert, so dass hier auch unter Berücksichtigung des 
IT-Vertragswesens ein erheblich gestiegener Aufwand entstanden ist. 
 
Aufgrund der in Münster, im MEP-Bereich und für die ÖrV-Partner immer umfangreicher eingesetzten 
Softwareprodukte haben sich auch die Anforderungen für ein Lizenzmanagement erheblich erhöht. Das 
Lizenzmanagement im Bereich des Softwareeinsatzes stellt sicher, dass nur Software verwendet wird, 
die lizenziert ist. Die Nutzung von Software ohne Lizen z stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht 
dar und birgt erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken. Da es seitens der Anbieter viele unterschied-
liche Lizenzmodelle gibt, ist ein systematisches Lizenzmanagement nötig, um den Überblick über die 
eingesetzte Software und die vorhandenen Lizenzen zu bekommen. Der Abgleich zwischen der einge-
setzten Software und den gekauften Lizenzen ergibt eine Über - bzw. Unterlizenzierung mit dem ent-
sprechenden Handlungsbedarf für das Lizenzmanagement. Ziel des Lizenzmanagements ist es, neben 
der Vermeidung strafrechtlicher Risiken auch überflüssige Lizenzkosten zu vermeiden. Um die Aufga-
ben der zentrale IT-Beschaffung weiterhin wahrnehmen zu können ist eine personelle Ausweitung un-
bedingt notwendig. 
 
Personalbedarf Team „Wirtschaftsplan, Buchhaltung, Einkauf, Lager “ = 1,0 Stelle (EG10); be-
fristet 3 Jahre 
4.3.6 Team „Infoma newsystem“ (18.21) 
Der Hersteller Axians Infoma entwickelt Infoma newsystem konsequent auch im Hinblick auf die Digi-
talisierung von internen Prozessen weiter. Durch die gute Integration in die betriebswirtschaftlichen und 
kommunalfachlichen Module steigt das Interesse der kommunalen Infoma-Kunden bundesweit in den 
letzten Jahren deutlich. Dieser Trend ist auch im ÖrV-Verbund erkennbar. Die ersten beiden ÖrV-Part-
ner haben die citeq beauftragt, die integrierte Rechnungseingangslösung einzuführen und zu betreiben.  
Es ist damit zu rechnen, dass im Zuge der Digitalisierungsprojekte der Kommunen das Interesse an 
der Einführung weiterer Digitalisierungsmodul e steigen wird. Die Stelle wurde bereits zum WP 2020 
eingerichtet und konnte zum 01.04.2022 besetzt werden. 
 
Im Team besteht in den kommenden Jahren aufgrund anstehender Verrentung bzw. Pensionierung 
Personalbedarf. Daher wurde frühzeitig ein Ausbildungsplatz eingerichtet. Im Sommer 2022 soll die 
auszubildende Person nach der Prüfung auf einer vorerst befristet einzurichtenden Stelle übernommen 
werden. Bei unbe fristeter Übernahme auf einer freien Stelle (Verrentung/Pensionierung) entfällt die 
befristete Stelle. 
 
Personalbedarf Team „ Infoma newsystem“  = 2,0 Stellen (EG11) ; 1,0 Stelle befristet bis 
31.03.2025 und 1,0 Stelle befristet bis

41 
4.3.7 Team „SAP-Rechnungswesen“ (18.22) 
Bereits zum Wirtschaftsplan 2020 wurde im Team eine zusätzliche Stelle zur IT-Umsetzung der recht-
lichen Vorgaben zur digitalen Rechnungsbearbeitung eingerichtet. Die Städte Münster und Hamm ar-
beiten beim SAP -Einsatz sehr eng zusammen. In diesem Zu sammenhang hat die citeq auch schon 
darauf hingewiesen, dass bei Entscheidungen der Städte zur Einführung unterschiedlicher Verfahren 
von einem Mehrbedarf von voraussichtlich zwei Stellen auszugehen ist, da dann zwei unterschiedliche 
Verfahren eingeführt und betreut werden müssen.  
Die Städte Münster und Hamm haben sich im Rahmen des Auswahlverfahrens für zwei unterschiedli-
che Verfahren entschieden, so dass vorerst ein zusätzlicher befristeter Personalbedarf für die Anwen-
dungsbetreuung entstanden ist. Die Kosten werden ausschließlich durch die Städte Münster und Hamm 
getragen.  
 
Personalbedarf Team „SAP-Rechnungswesen“ = 1,0 Stelle (EG11); Umwandlung s. Ziffer 4.2.1.3 
4.3.8 Team „Netz, Infrastruktur“ (18.31) 
In den kommenden 2 Jahren ist das ÖrV-WAN technisch vollständig umzustellen und auf die notwen-
digen Bandbreiten anzupassen. Der bestehende MPLS -Vertrag ist daher neu auszuschreiben. Dabei 
sind auch neue technische Möglichkeiten und Veränderungen ebenso wie die Notwendigkeit, das Netz 
kontrolliert für bestimmte IP -Dienste zu öffnen, zu beachten. Die Netzinfrastruktur wird aufgrund der 
neuen Anbindungsmöglichkeiten (eigene Glasfaser in den Kommunen, Richtfunk etc.) komplexer.  
 
Die Absicherung des vertrauenswürdigen Gemeinschaftsnetzes durch dezentrale Firewalls gegenüber 
den lokalen Netzen wird notwendig. Sie wird in 2019 unabhängig von dem Ausschreibungsergebnis 
abgeschlossen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Breitbandausbau haben sich Verzögerungen 
bei der Umsetzung der Ausschreibung ergeben. Gleichzeitig konnte die vorgesehene befristete Stel-
lenbesetzung Mitte 2018 durch einen Auszubildenden nach seiner Prüfung nicht vorgenommen wer-
den, da er sich kurzfristig zu einer weiteren Ausbildung (Studium) ents chlossen hatte und daher auf 
das Stellenangebot verzichtete. Die Stelle konnte erst zum 01.05.2019 besetzt werden.  
 
Der neue Mitarbeiter steht für die noch laufenden Abschlussarbeiten zur Umstellung des ÖrV-WAN zur 
Verfügung. Er hat sich parallel verstärk t in den Ausbau und den laufenden Betrieb des städt. LWL -
Erdkabelnetzes eingearbeitet und wird innerhalb der citeq auf eine unbefristete Stelle mit dem bevor-
stehenden Ruhestand eines Mitarbeitenden zu Ende 2022 umgesetzt. Der befristet eingerichtete AP 
ist daher bis Ende 2022 zu verlängern. 
 
Personalbedarf „Team Netz“ = 1,0 Stelle – EG10 (18.31); befristet bis 31.12.2022 
 
Mit der Umsetzung der Grundsatzbeschlüsse zur weiteren Digitalisierung der Schulen und Umsetzung 
des DigitalPakt Schule 2019 bis 2024  aus dem Ratsbeschluss V/0312/2020 vom 24.06.2020 sollte u. 
a. durch die citeq parallel zu den vom Amt für Immobilienmanagement durchzuführenden Verkabe-
lungsarbeiten in den allgemeinbildenden Schulen, begleitende Arbeiten in der Netzinfrastruktur und 
den Systemräumen geleistet werden. Für diesen Mehraufwand sollte befristet 0,5 VZÄ (EG11) für den 
Projektzeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 besetzt und aus MEP-Mittel finanziert werden. Gleich-
zeitig wurde dem Rat zur Kenntnis gegeben, dass mit dem Einsatz von neuer digitaler Präsentations-
technik sowie zusätzlichen mobilen Endgeräten Support -Leistungen der citeq notwendig werden, die 
weiteren Personal- und zusätzlichen Finanzbedarf (Investitionen, Abschreibungen etc.) bedeuten. Zum 
Wirtschaftsplan 2021 wurde eine 0,5 Stelle befristet eingerichtet. 
 
Personalbedarf „Team Netz“ = 0,5 Stelle – EG11 (18.31); befristet bis 31.12.2025; Umwandlung 
s. Ziffer 4.2.1.5 
4.3.9 Team „Server 1“ (18.32) 
Im September 2019 wurde die befristet eingerichtete Stelle besetzt. Bis Ende 2020 war eine anteilige 
Finanzierung (50%) der Stelle durch Mittel des Landes NRW zur Weiterentwicklung des Rechenzent-
rumsbetriebs „Servicekonto.NRW“ sichergestellt. Diese Aufgaben sind abgeschlossen. Daneben be-
stand im Rechenzentrum der citeq zusätzlicher Personalbedarf für den weiteren Ausbau der Serverin-

42 
frastrukturen im citeq-Rechenzentrum. Insbesondere in den vergangenen Monaten wurde die Server-
infrastruktur im citeq -Rechenzentrum durch zusätzliche Digitalisierungsmaßnahmen bei der Stadt 
Münster und den ÖrV-Kooperationspartnern erheblich erweitert. Um den sicheren Betrieb weiterhin zu 
gewährleisten ist diese bisher befristet bis zum 31.08.2022 eingerichtete Stelle zu verstetigen.  
 
Personalbedarf „Team Server 1“ = 1,0 Stelle - EG11 (18.32); befristet bis 31.08.2022; Umwand-
lung s. Ziffer 4.2.1.6 
4.3.10  Team „Client“ (18.33) 
Mit der Umstellung des Client-Betriebssystems Windows7 auf Windows 10 hat die citeq auch die aus 
Sicherheitsgründen zwingend erforderliche Abschaltung der zuvor für alle User bestehenden Administ-
rationsrechte vorgenommen und auch die Rechte der IT -Koordinationen hinsichtlich der Softwarein-
stallation eingeschränkt. In diesem Rahmen musste die citeq einen großen Anteil der bisher durch die 
Ämter installierten Softwareprodukte in die Softwareverteilung selbst übernehmen. Mittlerweile wurden 
durch die citeq ca. 2.000 Softwarepakete für die Installation auf den unterschiedlichen Verwaltungs-PC 
erstellt, diese Pakete müssen zudem bei Updates angepasst und auf die städtischen PC verteilt wer-
den.  
Hinzu kommt, dass es durch die Corona-Pandemie zu einer erheblichen Ausweitung der Home-Office-
Arbeitsplätze gekommen ist. Die hierfür eingesetzten Endgeräte werden durch das Team bereitgestellt.  
 
Ob die vorhandene Personalausstattung auch unter Berücksichtigung veränderter Geräteausstattung 
(Notebooks, Drucker, mobile Endgeräte) und einer g leichzeitig stark gestiegenen Anzahl an Clients 
(PC, Notebooks, Thin-Clients) ausreichend ist, wird in den kommenden Monaten geprüft.  
 
Personalbedarf „Team Client“ = 1,0 Stelle (EG11) 
 
In den vergangenen Jahren ist die Anzahl an mobilen Endgeräten (iPhone, iPad, Tablets, Notebooks) 
überproportional angestiegen. Die Administration und der sichere Betrieb dieser Geräte wird über eine 
Mobile-Device-Management-Lösung (MDM) vorgenommen. Dabei ist die Nutzung in der Verwaltung 
aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen nicht vergleichbar mit der Nutzung von mobilen Endge-
räten (iPads) im Pädagogikbereich der städt. Schulen. Durch die weitere Digitalisierung der Arbeitsvor-
gänge werden immer mehr mobile Endgeräte zur Unterstützung eingesetzt. Daneben werden sich 
auch, unterstützt durch die neue Dienstvereinbarung der Stadt Münster zur Telearbeit und mobilem 
Arbeiten, weitere Anforderungen zur Ausstattung mit mobilen Endgeräten ergeben.  
 
Mit dem aktuell vorhandenen Personal ist die Aufgabe nicht mehr leistbar. Es soll vorerst eine zusätz-
liche Stelle befristet für drei Jahre eingerichtet werden.  
 
Personalbedarf „Team Client“ = 1,0 befristeter Arbeitsplatz – EG11 (18.33); Umwandlung s. Zif-
fer 4.2.1.7 
4.3.11 Team Server 2 – (18.34) 
Die citeq hat in den vergangenen Jahren die Serviceprozesse erheblich, auch aufgrund des laufenden 
BSI-Zertifizierungsprozesses, angepasst. Mit der Auswahl und Einführung eines ITSM -Tools werden 
sich hier weitere Veränderungen ergeben. Vorhandene Einzellösungen können zusammengeführt wer-
den. In einem ersten Schritt wurde im September 2019 wurde das Modul für den Helpdesk bei der Stadt 
Münster und allen Kooperationspartnern eingeführt. Die Rückmeldungen sind überwiegend positiv. Die 
Serviceprozesse sind weit er ausgebaut worden. Inzwischen wird dieses Tool auch für weitere Ser-
viceprozesse anderer städt. Ämter/Einrichtungen und Kooperationspartner eingesetzt. Zur Einführung 
der vorgesehenen weiteren Module und einer sinnvollen Ausweitung auch auf andere Nutzer wurde 
eine personelle Verstärkung im Team für einen Zeitraum von drei Jahren notwendig. Der befristet ein-
gerichtete Arbeitsplatz wurde mit einem Auszubildenden, der im Januar 2020 seine Prüfung erfolgreich 
ablegt hat, besetzt. Die Stelle ist ab 2022 zu verstetigen. 
 
Personalbedarf „Team Server 2“ = 1,0 Stelle – EG11 (18.34); befristet bis 09.01.2023; Umwand-
lung s. Ziffer 4.2.1.8

43 
Die citeq hat in den vergangenen Jahren zunehmend Tele-/Home-Office-Arbeitsplätze eingerichtet. Im 
Rahmen der Corona-Pandemie mussten kurzfristig in erheblichem Umfang (>300 AP) weitere dieser 
Arbeitsplätze bei der Stadt Münster eingerichtet werden. Die Anforderungen sind - auch bei den ÖrV-
Kooperationspartnern - weiterhin angestiegen. Zum Betrieb sind erhebliche zusätzliche Server einzu-
richten und zu betreuen. Ohne eine Personalverstärkung konnten die notwendigen Leistungen für den 
sicheren Betrieb nicht erbracht werden. Hierfür wurde befristet bis zum 30.04.2024 ein zusätzlicher 
Arbeitsplatz eingerichtet. Der Betreuungsaufwand ist langfristig nur durch Verstetigung der bisher be-
fristet eingerichteten Stelle zu leisten.  
 
Personalbedarf „Team Server 2“ = 1,0 Stelle – EG11 (18.34); befristet bis 30.04.2024; Umwand-
lung s. Ziffer 4.2.1.8 
4.3.12 Team „Kommunale Anwendungen und Standardprodukte“ (18.41) 
Die citeq betreibt insbesondere für die Stadt Münster aber auch für einige Kooperationspartner eine 
Vielzahl an Anwendungen im ausschließlichen Rechenzentrumsbetrieb ohne Anwendungsbetreuung. 
Für diese teilweisen komplexen Anwendungen, z. B. Kfz-, Führerschein-, VHS-, Musikschul- oder Bau-
genehmigungsverfahren, besteht eine Zuständigkeit in den Fachbereichen. Dort steht aber oft nicht das 
Know-How zur Verfügung, um bei notwendigen - auch sicherheitskritischen - Updates oder komplett 
neuen Versionen die notwendigen Aufgaben auch in Abstimmung mit den Softwarelieferanten und den 
Server-/Datenbankadministratoren bei der citeq wahrzunehmen. Daher wurde zur Absicherung eines 
sicheren Betriebs eine Koordination mit fachlicher Betreuung bei der citeq aufgebaut.  
 
Personalbedarf Team „Kommunale Anwendungen und Standardprodukte“ = 4,0 Stellen - EG11 
(18.41); 1,0 befristet bis 31.01.2022, 2,0 befristet bis 31.03.2022, 1,0 befristet bis 14.11.2023; 3,0 
Umwandlung s. Ziffer 4.2.1.9 
 
4.3.13 Team „Dokumentenmanagementsysteme, Archivierung“ (18.42) 
Bereits in 2020 wurde eine befristete Stelle für den Aufgabenbereich zusätzlich besetzt. Die Umsetzung 
der umfangreichen anstehenden DMS-Projekte führen zu einem weiteren dauerhaften Personalbedarf 
(s. Ziffer 4.2.1.3) Softwareentwicklung und den laufenden Betrieb. Diese befristet besetzte Stelle wurde 
bei den Planungen berücksichtigt und soll vorerst weitergeführt werden. Im weiteren Ausbau des Be-
triebs ist über eine Verstetigung der Stelle zu entscheiden.  
 
Personalbedarf Team „Dokumentenmanagementsysteme, Archivierung“ = 1,0 Stelle – EG11 
(18.42) 
 
Neben dem Ausbau des DMS unter Doxis ist auch die Unterstützung der ÖrV-Kooperationspartner bei 
der Einführung und dem Betrieb des Dokumentenmanagementsystems d3 vorgesehen. Hier liegt der 
erste umfangreiche Auftrag vor, der zur Umsetzung eine vollständige Stelle benötigt und auch finan-
ziert. Hierfür werden erste personelle Kapazitäten aufgebaut. In Abhängigkeit von den weiteren Ent-
scheidungen bei den ÖrV-Partnern ist auch die Einrichtung einer weiteren befristeten Stelle einzupla-
nen, besetzt wird sie erst bei Sicherstellung der Finanzierung durch Vorlage weiterer Aufträge. Mit Ein-
richtung der unter Ziffer aufgeführten unbefristeten Stelle reduziert sich die Anzahl der befristeten Stel-
len für den d3-Betrieb entsprechend. 
 
Personalbedarf Team „Dokumentenmanagementsysteme, Archivierung“ = 2,0 Stellen – EG11 
(18.42); 1,0 Stelle Umwandlung s. Ziffer 4.2.1.12 
4.3.14 Team „Web-Entwicklungen und Betrieb“ (18.43) 
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, ihre in einem zum 
OZG zugehörigen Katalog von derzeit 575 im Einzelnen konkret benannten Verwaltungsleistungen bis 
zum Jahr 2022 online zugänglich zu machen. 
 
Die Umsetzung setzt bevorzugt auf die OZG-Entwicklungsergänzungen der Fachverfahrenshersteller, 
auf die von den Landesportalen (Wirtschaft, Bau, Soziales) angebotenen OZG -Dienste und auf die 
Übernahme von so genannten Einer für Alle (EfA) Diensten. Die dann noch bestehende Lücke zur

44 
Erfüllung des OZG soll durch Formsolutions-Formulare gefüllt werden, die möglichst von Anderen über-
nommen und angepasst werden oder komplett selbst entwickelt werden sollen. Die Formularanpassung 
oder -erstellung und –einbindung für die Stadt Münster kann mit dem vorhandenen Personal nicht ge-
leistet werden. Für den Auf - und Ausbau der Formulardienste ergibt sich ein Personalbedarf bei der 
citeq von 2,0 Stellen befristet für drei Jahre.  
  
Personalbedarf Webentwicklung = 2,0 befristete Arbeitsplätze – EG11 (18.43)

45 
4.4 Zahlenmäßige Zusammenfassung und Stellenübersichten 
Der Gesamtstellenbestand der citeq stellt sich wie folgt dar: 
 
 2022 2021 
Besetzte  
Stellen am 
30.06.2021 
Beamte 35,00 36,00 28,91 
Tariflich  
Beschäftigte 177,03 155,03 130,34 
insgesamt 212,03 191,03  159,25 
Stellenübersicht der tariflich Beschäftigten 
EntgGr Zahl der 
Stellen 2022 Veränderung Zahl der 
Stellen 2021 
Besetzte  
Stellen am 
30.06.2021 
SV 1,00 0,00 1,00 1,00 
15 1,00 1,00 0,00 0,00 
13 12,00 0,00 12,00 11,00 
12 13,00 0,00 13,00 11,54 
11 128,50 31,00 97,50 82,38 
10 14,28 -10,00 24,28 18,42 
09A 1,50 0,00 1,50 1,00 
08 3,00 -1,00 4,00 4,00 
07 1,00 0,00 1,00 1,00 
06 1,75 1,00 0,75 0,00 
Summe  177,03   22,00  155,03  130,34 
 
Nachrichtlich: Übersicht der Stellen für Beamte/innen 
Besoldungs- 
gruppe 
Zahl der 
Stellen 2022 Veränderung Zahl der 
Stellen 2021 
Besetzte  
Stellen am 
30.06.2021 
A15 4,00 0,00 4,00 3,00 
A13 1.EA 7,00 0,00 7,00 6,00 
A12 19,00 0,00 19,00 13,91 
A11 5,00 -1,00 6,00 6,00 
Summe 35,00 -   1,00 36,00 28,91 
 
In der citeq befanden sich zum 30.06. 2020 acht Mitarbeitende in der Ausbildung. Im Ausbildungsjahr 
2019/2020 wurden zusätzlich vier neue Auszubildende eingestellt. Die Auszubildenden werden be-
reichsübergreifend für die folgenden Berufsbilder ausgebildet: 
 
 Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung 
 Fachinformatiker/-in Systemintegration 
 Informatikkaufmann/Informatikkauffrau 
 Informationselektroniker/-in 
 Informatikbetriebswirt/-in Bachelor of Arts

46 
Einzelaufstellungen 
Stellenwertanpassung an die Eingruppierung 
Arbeitsplatz-Nr.* Bewertung  
bisher 
Bewertung  
künftig Stelle Aufgabengebiet 
18.11.0005 A11 E11 1,0 Team „IT-Planung Stadt Münster, 
Kundenberatung, IT-Standards 
18.31.0007 E10 E11 1,0 Team „Netze“ 
18.31.0008 E10 E11 1,0 Team „Netze“ 
18.32.0107 E10 E11 1,0 Team „Server 1“ 
18.33.0004 E10 E11 1,0 Team „Client“ 
18.33.0013 E08 E11 1,0 Team „Client“ 
18.33.0014 E10 E11 1,0 Team „Client“ 
18.34.0013  E10 E11 1,0 Team „Server 2“ 
18.34.0014 E10 E11 1,0 Team „Server 2“ 
18.34.0016 E10 E11 1,0 Team „Server 2“ 
18.41.0011 E10 E11 1,0 Team „Kommunale Anwendungen 
und Standardprodukte“ 
18.43.0005 E10 E11 1,0 Team „Web-Entwicklung und Be-
trieb“ 
Aufhebung KW-Vermerk 
Arbeitsplatz-Nr.* Bewertung  
bisher 
Bewertung  
künftig Stelle Aufgabengebiet 
18.41.0009 A12 A12 (E11*) 1,00 
Team „Kommunale Anwendungen 
und Standardprodukte“; *Stellen-
wertanpassung wird zum Stellenplan 
2023 realisiert.

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Stellenvermehrung 
Arbeitsplatz-Nr. Bewertung Stelle Aufgabengebiet Finanzierung 
18.00.NNNN E15 1,00 Stellv. Betriebsleitung  MS, ÖrV, MEP 
18.02.0008 E06 1,00 Team „citeq@school“ MEP 
18.22.0014 E11 1,00 Team „SAP-Rechnungswesen“ ÖrV 
18.23.NNNN E11 1,00 Team „SAP Personalwirtschaftliche 
Anwendungen“ ÖrV 
18.31.0015 E11 1,00 Team „Netze“ MS, MEP 
18.32.0109 
18.32.0111 E11 2,00 Team „Server 1“ MS, ÖrV 
18.33.0018 E11 1,00 Team „Client“ MS 
18.34.0017 
18.34.0018 E11 2,00 Team Server 2 MS, ÖrV 
18.41.0012 
18.41.0013 
18.41.0014 
18.41.0015 
E11 4,00 Team „Kommunale Anwendungen 
und Standardprodukte“ MS 
18.42.0012 
18.42.0018 
18.42.0019 
18.42.0021 
E11 4,00 Team „Dokumentenmanagement-
systeme, Archivierung“ MS, ÖrV 
18.43.0016 
18.43.0017 E11 2,00 Team „Web-Entwicklung und –Be-
trieb“ MS, ÖrV 
18.44.0014 E11 1,00 Team „Kommunale Anwendungen“ ÖrV

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Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen – 
Projekt (Team) AP-Nr. EntgGr Um-
fang 
Befristung 
bis Bemerkung 
Ausbau Servicepor-
tale und Umsetzung  
OZG (18.01) 
18.01.0017üp E12 1,0 14.11.2023  
Finanzierung durch ÖrV 
(50%) und Fördermittel 
(50%) 
Medienentwicklungs-
plan 
citeq@school (18.02) 
18.02.0008üp** 
18.02.0015üp 
18.02.0016üp 
18.02.0017üp 
E06 
E11 
E11 
E11 
1,0 
1,0 
1,0 
1,0 
02.10.2024 
30.04.2025  
4 Jahre* 
4 Jahre* 
Finanzierung durch 
MEP 
Personal und Organi-
sation (18.03) 18.03.0009üp A10 1,0 30.09.2023  Finanzierung MS, MEP 
und ÖrV 
IT-Planung Stadt 
Münster, Kundenbe-
ratung und IT-Stan-
dards  (18.11) 
18.11.0017üp E11 1,0 31.07.2024 Finanzierung MS und 
ÖrV 
Einkauf und Lizenz-
management (18.12) 18.12.0015üp E10 1,0 3 Jahre* Finanzierung MS, MEP 
und ÖrV 
Infoma newsystem 
(18.21) 
18.21.0013üp 
18.21.0014üp E11 2,0 3 Jahre* Finanzierung durch ÖrV 
SAP-Rechnungswe-
sen (18.22) 
18.22.0014üp** 
18.22.0015üp E11 2,0 3 Jahre* 
Finanzierung durch ÖrV 
(1x nicht besetzt seit 
2020; 1x neu 2022) 
Netzausbau (18.31) 18.31.0014üp 
18.31.0015üp** 
E10 
E11 
1,0 
0,5 
31.12.2022 
4 Jahre* 
Finanzierung MS, MEP 
und ÖrV 
Betrieb Service-
konto.NRW (18.32) 18.32.0109üp** E11 1,0 31.08.2022 Finanzierung durch 
KDN und ÖrV 
Infrastrukturprojekt 
Windows10 (18.33) 18.33.0017üp E11 1,0 2 Jahre* 
Finanzierung durch MS 
(nicht besetzt seit Ende 
2019) 
Administration mobi-
ler Endgeräte (18.33) 18.33.0018üp** E11 1,0 3 Jahre* Finanzierung durch MS 
(nicht besetzt in 2020) 
Ausbau ITSM-Funkti-
onen (18.34) 18.34.0017üp** 
 
E11 
 
1,0 09.01.2023 Finanzierung durch MS, 
MEP und ÖrV 
Erweiterung Telear-
beit/mobiles Arbeiten 
(18.34) 
18.34.0018üp** E11 1,0 30.04.2024 Finanzierung durch 
MS/ÖrV 
Koordination  für  Ver-
fahren ohne bisherige 
Anwendungsbetreu-
ung durch die citeq 
(18.41) 
18.41.0012üp** 
18.41.0013üp** 
18.41.0014üp** 
18.41.0015üp 
E11 4,0 
3 Jahre* 
31.01.2022 
30.04.2022 
3 Jahre* 
Finanzierung durch 
MS/ÖrV 
(*nicht besetzt seit 
2020) 
DMS-Entwicklung und 
Betrieb (18.42) 18.42.0005üp E11 1,0 31.05.2023 Finanzierung durch ÖrV 
DMS-Betrieb d3 
(18.42) 18.42.0012üp**  E11 1,0 30.09.2023 Finanzierung durch ÖrV 
Formularentwicklung 
(18.43) 
18.43.0014üp 
18.43.0015üp E11 1,0 
1,0 
31.10.2023  
3 Jahre* 
Finanzierung durch MS, 
ÖrV 
*Befristungszeitraum abhängig von der Stellenbesetzung      ** Umwandlung in unbefristete Stelle beantragt

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5 Organigramm

Beschlussvorlage

4256 Zeichen

V/0934/2021
V/0934/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Wirtschaftsplan 2022 der citeq
Beratungsfolge
25.01.2022 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung
01.02.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
08.02.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
09.02.2022 Hauptausschuss Vorberatung
09.02.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der als Anlage 1 beigefügte Wirtschaftsplan der citeq für das Jahr 2022 wird genehmigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung erfolgt aus dem städt. Haushalt, durch Abrechnung gegenüber den
Kooperationspartnern im Rahmen der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und Abrechnung
gegenüber Dritten.
Begründung:
Der als Anlage vorgelegte Wirtschaftsplan der citeq, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Finanz-
und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht, basiert auf den Ergebnissen 2020 und den laufenden
Rechnungsergebnissen des Jahres 2021.
Wesentliche Veränderungen gegenüber 2021 haben sich in folgenden Positionen ergeben:
 Materialaufwendungen,
 Personalaufwendungen,
 Abschreibungen und
citeq
17.01.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Waterkamp
T elefon:492-1806
Waterkamp@citeq.de

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V/0934/2021
 Sonstige betriebliche Aufwendungen
und sind im Wirtschaftsplan detailliert erläutert.
In der mittelfristigen Betrachtung weist der Wirtschaftsplan der citeq in den Jahren 2022 bis 2026
positive Jahresergebnisse aus.
Die citeq hat sich bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes an der Höhe der im städtischen Haushalt
für die Jahre 2022 bis 2026 bereitgestellten konsumtiven Mittel, an den befristet zusätzlich bereit
gestellten städtischen Mittel zur Bewältigung der Corona-Pandemie sowie an den geplanten
Umsatzerlösen mit den ÖrV-Verwaltungen und Dritten orientiert.
Berücksichtigt wurden dabei die Kosten des laufenden IT-Betrieb sowie projektierte IT-
Ausbaumaßnahmen (u. a. eRechnung, Dokumentenmanagement und der Schul-IT) im Rahmen von
jeweils erstellten Aufwandsprognosen.
Für den laufenden Betrieb und die im Wirtschaftsplan genannten IT-Ausbaumaßnahmen hat die citeq
zusätzliche Stellen und die Verstetigung bereits befristet eingerichteter Arbeitsplätze im Umfang von
21 VZÄ berücksichtigt.
Einige IT-Maßnahmen (verstärkter Ausbau der IT-Sicherheit, Forcierung der OZG-Umsetzung, SAP
HANA) wurden zwar bereits in verschiedenen Sitzungen des Verwaltungsvorstands beschlossen,
konnten aber aus zeitlichen Gründen nicht mehr bezüglich ihrer finanziellen und personellen
Konsequenzen innerhalb des Wirtschaftsplan abgebildet werden. Unabhängig davon werden die
zugehörigen Projekte vor dem Hintergrund gestartet, dass die citeq in den letzten Jahren aufgrund
von Planungsabweichungen wiederholt hohe Überschüsse ausgeschüttet hat. Über eine
engmaschige Nachhaltung der Finanzentwicklung in den Quartalsberichten soll ein aus dieser
„Überplanung des Wirtschaftsplans“ resultierendes Defizit möglichst vermieden werden. Im Falle einer
drohenden Überschreitung des Haushaltsansatzes wäre dann über eine eventuelle Nachfinanzierung
oder eine Anpassung der Projektumsetzung zu entscheiden. Vor diesem Hintergrund wurde auch
darauf verzichtet, mit der Aufstellung des Wirtschaftsplans eine Anpassung der in den T eilfinanz- und
T eilvermögensplänenausgewiesenen Ausschüttungen an die Stadt Münster ab 2023 vorzunehmen.
Diese Anpassung an die Vorgaben des städtischen Haushalts soll mit dem Wirtschaftsplan 2023
erfolgen.
Die Stadt Münster ist auf dem Weg zur Digitalen Verwaltung. Erkennbar ist dieses an der
zunehmenden Anzahl von IT-Lösungen, der immer besseren IT-Arbeitsplatzunterstützung und der
Unterstützung des vernetzten und mobilen Arbeitens. Die Digitalisierung wirkt sich einerseits positiv
auf die Verwaltung und die gesamte Stadt Münster aus. Mit dem höheren Digitalisierungsgrad
einhergehen muss eine nachhaltige Finanzierung, auch unter Berücksichtigung der zu 2023
anstehenden Änderungen bzgl. der Umsatzsteuer, und der gleichzeitig erforderlichen zusätzlichen
Anstrengungen zur Verstärkung der IT-Sicherheit, ohne die die Digitalisierung heute nicht mehr
gedacht werden darf.
I. V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage:
Wirtschaftsplan 2022 der citeq

- 2 -
V/0934/2021

Beratungsverlauf (5)

25.01.2022 Betriebsausschuss der citeq
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.02.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2022 Hauptausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2022 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Friedrich-Ebert-Straße 110
  • Scheibenstraße 109
  • Höfflingerweg 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0934/2021
Typ
Vorlagen
Datum
27.12.2021
Erstellt
27.12.2021 12:31