V/0934/2021
Wirtschaftsplan 2022 der citeq
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Bericht Wirtschaftsplan 2022
130673 Zeichen
Wirtschaftsplan
Geschäftsjahr 2022
Impressum
Herausgeberin
Stadt Münster - citeq
Redaktion
Holger Waterkamp Berthold Kateloe
Tel.: 0251/492-18 06 0251/492-18 10
Fax: 0251/492-77 10 0251/ 492-7710
E-mail: waterkamp@citeq.de E-mail: kateloe@citeq.de
http://www.citeq.de
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Wirtschaftsplan 2022
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ...................................................................................................................................................... 4
1.1 Vorbemerkung zum Wirtschaftsplan ...................................................................................................... 4
1.2 Rechtsgrundlagen .................................................................................................................................. 4
2 Erfolgsplan citeq .......................................................................................................................................... 8
2.1 Teilerfolgsplan – Bereich Stadt Münster ................................................................................................ 9
2.2 Teilerfolgsplan – Bereich Medienentwicklungsplan (MEP) .................................................................10
2.3 Teilerfolgsplan – Bereich Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖrV)....................................................11
3 Finanz- und Vermögensplan citeq ............................................................................................................15
3.1 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Stadt Münster ..............................................................16
3.2 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Medienentwicklungsplan .............................................17
3.3 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich ÖrV ..............................................................................18
3.4 Investitionen .........................................................................................................................................19
3.4.1 citeq .................................................................................................................................................21
3.4.2 Teilbereich Münster .......................................................................................................................22
3.4.3 Teilbereich MEP .............................................................................................................................24
3.4.4 Teilbereich ÖrV ..............................................................................................................................25
4 Stellenübersicht 2022 der citeq ................................................................................................................31
4.1 Personal ...............................................................................................................................................31
4.2 Stellenvermehrungen ...........................................................................................................................32
4.2.1 Unbefristeter Stellenbedarf in 2022 .............................................................................................32
4.2.2 Aufhebung eines kw-Vermerks ....................................................................................................38
4.3 Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen – ..............................................................38
4.3.1 Team „Digitalisierung“ (18.01) .....................................................................................................38
4.3.2 Team „citeq@school“ (18.02) .......................................................................................................39
4.3.3 Team „IT-Planung Stadt Münster, Kundenberatung, IT-Standards“ (18.11) ...........................39
4.3.4 Team „Krisenmanagement, IT-Sicherheit, Datenschutz, Öffentlichkeitsarbeit“ (18.03) ........39
4.3.5 Team „Wirtschaftsplan, Buchhaltung, Einkauf, Lager“ (18.12) ................................................40
4.3.6 Team „Infoma newsystem“ (18.21) ..............................................................................................40
4.3.7 Team „SAP-Rechnungswesen“ (18.22) .......................................................................................41
4.3.8 Team „Netz, Infrastruktur“ (18.31) ...............................................................................................41
4.3.9 Team „Server 1“ (18.32) ................................................................................................................41
4.3.10 Team „Client“ (18.33) ....................................................................................................................42
4.3.11 Team Server 2 – (18.34) .................................................................................................................42
4.3.12 Team „Kommunale Anwendungen und Standardprodukte“ (18.41) ........................................43
4.3.13 Team „Dokumentenmanagementsysteme, Archivierung“ (18.42) ...........................................43
4.3.14 Team „Web-Entwicklungen und Betrieb“ (18.43) .......................................................................43
4.4 Zahlenmäßige Zusammenfassung und Stellenübersichten ................................................................45
5 Organigramm ..............................................................................................................................................49
4
1 Einleitung
1.1 Vorbemerkung zum Wirtschaftsplan
Der vorgelegte Wirtschaftsplan 202 2 stellt die von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq ins-
gesamt zu erbringenden und geplanten Leistungen sowie die dafür notwendigen Ressourcen dar.
Der Erfolgsplan der citeq ist zur besseren Differenzierung der Kundenbereiche „Stadt Münster – Ver-
waltung (MS)“, „Stadt Münster - Medienentwicklungsplan (MEP)“ sowie „Öffentlich-rechtliche Verein-
barung (ÖrV)“ in drei Teilerfolgspläne untergliedert.
Der Umfang der Leistungen wird bestimmt durch die von den jeweiligen Abnehmer*innen vorgegebe-
nen finanziellen Rahmenbedingungen. Konkret zuständig sind die städtische Finanzverwaltung der
Stadt Münster für die Stadt Münster, das Schuldezernat für den MEP und die jeweils leistungsabneh-
menden Kommunen für die ÖrV, vertreten durch ihre benannten Vertreter*innen im Zentralausschuss
der citeq.
Erlöse
Der Bereich MS erzielt Erträge aus den Dienstleistungen für die Ämter und Einrichtungen (einschließ-
lich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und dem Jobcenter) der Stadt Münster.
Der Bereich MEP erstellt Dienstleistungen für die Schulen der Stadt Münster.
Der Bereich ÖrV erbringt Dienstleistungen in interkommunaler Zusammenarbeit für die Stadt Münster,
die Kooperationspartnerschaften und Dritte.
Aufwendungen
Den Erlösen der einzelnen Bereiche stehen Aufwendungen gegenüber, die entweder direkt oder indi-
rekt die Ergebnisse der Bereiche beeinflussen.
Personalaufwendungen werden über Arbeitszeitaufzeichnungen auf die einzelnen Bereiche verrech-
net und bilden noch vor den Materialaufwendungen den größten Aufwandsbereich. Die Hochrechnun-
gen für die Personalaufwendungen der citeq - dazu zählen auch die Berechnungen für die Pensions-,
Beihilfe– und Altersteilzeitrückstellungen - erfolgen durch das Personal - und Organisationsamt der
Stadt Münster.
Die Materialaufwendungen haben vor allem durch Wartungs- und Unterhaltungsaufwendungen sowie
eingekaufte Dienstleistungen einen wesentlichen Einfluss auf die Einzelergebnisse der Bereiche.
Dazu zählen auch die Querschnittsleistungen der Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster für die
citeq.
Weitere Material- und sonstige betriebliche Aufwandspositionen haben indirekten Einfluss auf die Ein-
zelergebnisse. Dazu zählen insbesondere die Mietaufwendungen.
Die Abschreibungen umfassen die Wertminderungen von Vermögensgegenständen in den Bereichen.
Die Zinsen beinhalten den Zinsanteil für Pensions- und Beihilferückstellungen.
1.2 Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Erste llung des Wirtschaftsplanes ist die Eigenbetriebsverordnung (E igVO
NRW) in der gültigen Fassung.
Gemäß § 14 EigVO NRW hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirt-
schaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellen-
übersicht.
5
Der Erfolgsplan enthält gem. § 15 EigVO NRW sämtliche voraussehbaren Erträge und Aufwendungen
des Wirtschaftsjahres. Darüber hinaus werden auch die mittelfristigen Ansätze für vier folgenden Jahre
angezeigt.
Der Vermögensplan stellt gem. § 16 EigVO NRW alle voraussehbaren Ein- und Auszahlungen sowie
die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen des Wirtschaftsjahres, die sich aus Investitionen (Er-
neuerung, Erweiterung, Veräußerung) und aus der Kreditwirtschaft der eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtung ergeben, dar.
Die Stellenübersicht enthält gem. § 17 EigVO NRW die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für
die tariflichen Beschäftigten einschließlich der Angaben zur Stellenbewertung und Eingruppierung der
Stelleninhaber*innen. Beamte*innen, die bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beschäftigt wer-
den, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht der citeq nur nachrichtlich
anzugeben.
6
Erfolgsplan 2022 der citeq
Erträge EURO
Umsatzerlöse 40.203.470
Sonstige betriebliche Erträge 120.000
Zinsen und ähnliche Erträge 326.140
Summe Erträge 40.649.610
Aufwendungen EURO
Materialaufwand 13.899.680
Personalaufwand 17.556.470
Abschreibungen 4.649.040
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.402.020
Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Kreditmarkt) 1.523.520
Steuern 29.430
Summe Aufwendungen 39.060.160
Planmäßiger Jahresüberschuss 1.589.450
7
Vermögensplan 2022 der citeq
Die Auszahlungen und deren Deckungsmittel stellen sich im Vermögensplan folgen-
dermaßen dar:
Auszahlungen EURO
Jahresfehlbetrag (Erlöse < Aufwendungen) 0
Investitionen (aus Investitionsplan – Mittelbedarf) 6.349.340
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 4.649.040
Ausschüttung an die Stadt Münster 453.250
Einzahlungen in einen Fonds (Zuführung Pensions- u. Bei-
hilferückstellung + Zinsen Forderung Pensionsrückstellun-
gen) 544.954
Entnahmen 271.030
Summe Auszahlungen 12.267.614
Deckungsmittel EURO
Jahresüberschuss (Erlöse > Aufwendungen) 1.589.450
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 4.649.040
Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen 1.032.205
Investitionszuschuss aus dem städt. Haushalt* 0
Darlehnsauszahlungen (Fremdmittelaufnahme) 4.996.919
Summe Deckungsmittel 12.267.614
Liquiditätsänderung
Veränderung Liquidität 0
0
Münster, den 14.01.2022
gez.
Schoenfelder
Betriebsleiter
gez.
Heuer
Stadtrat
gez.
Zeller
Stadtkämmerin
8
2 Erfolgsplan citeq
Gesellschaft: citeq citeq
Nr. Angaben in EURO Plan
2021
Plan
2022
Plan
2023
Plan
2024
Plan
2025
Plan
2026
1 Umsatzerlöse 40.260.080 40.203.470 39.843.150 39.831.700 39.623.180 39.225.880
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0 0 0 0 0 0
3 sonstige betriebliche Erträge 120.000 120.000 102.500 0 0 0
4 Gesamtleistung 40.380.080 40.323.470 39.945.650 39.831.700 39.623.180 39.225.880
5 Materialaufwand 14.800.520 13.899.680 13.433.250 12.993.540 12.658.040 12.274.250
6 Personalaufwand 15.809.200 17.556.470 18.820.350 19.029.670 19.449.620 19.277.380
7 Abschreibungen 4.907.190 4.649.040 4.456.960 3.798.630 3.358.190 2.584.070
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 1.718.340 1.402.020 1.419.270 1.419.270 1.419.270 1.419.270
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern 3.144.830 2.816.260 1.815.820 2.590.590 2.738.060 3.670.910
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge 326.480 326.140 326.140 326.140 326.140 326.140
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 1.463.470 1.523.520 1.550.770 1.597.540 1.648.350 1.684.460
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit 2.007.840 1.618.880 591.190 1.319.190 1.415.850 2.312.590
13 außerordentliche Erträge 0 0 0 0 0 0
14 außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0
15 außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) 2.007.840 1.618.880 591.190 1.319.190 1.415.850 2.312.590
17 Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag 24.670 28.430 28.430 28.430 28.430 28.430
18 sonstige Steuern 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000
19 Jahresüberschuss 1.982.170 1.589.450 561.760 1.289.760 1.386.420 2.283.160
9
2.1 Teilerfolgsplan – Bereich Stadt Münster
Gesellschaft: citeq Münster
Nr. Angaben in EURO Plan
2021
Plan
2022
Plan
2023
Plan
2024
Plan
2025
Plan
2026
1 Umsatzerlöse 13.461.710 13.996.150 13.806.510 13.810.090 13.812.210 13.585.950
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0 0 0 0 0 0
3 sonstige betriebliche Erträge 70.000 70.000 52.500 0 0 0
4 Gesamtleistung 13.531.710 14.066.150 13.859.010 13.810.090 13.812.210 13.585.950
5 Materialaufwand 3.952.750 4.061.120 3.779.740 3.796.220 3.823.000 3.819.310
6 Personalaufwand 5.863.330 6.878.720 7.303.560 7.424.100 7.638.850 7.661.380
7 Abschreibungen 2.482.050 2.398.080 2.563.610 2.236.100 1.949.280 1.499.570
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 693.210 561.450 561.450 561.450 561.450 561.450
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern 540.370 166.780 -349.350 -207.780 -160.370 44.240
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge 326.480 326.140 326.140 326.140 326.140 326.140
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 433.330 428.260 435.920 449.070 463.350 473.500
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit 433.520 64.660 -459.130 -330.710 -297.580 -103.120
13 außerordentliche Erträge 0 0 0 0 0 0
14 außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0
15 außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) 433.520 64.660 -459.130 -330.710 -297.580 -103.120
17 Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag 8.730 9.010 9.010 9.010 9.010 9.010
18 sonstige Steuern 540 540 540 540 540 540
19 Jahresüberschuss 424.250 55.110 -468.680 -340.260 -307.130 -112.670
10
2.2 Teilerfolgsplan – Bereich Medienentwicklungsplan (MEP)
Gesellschaft: citeq MEP
Nr. Angaben in EURO Plan
2021
Plan
2022
Plan
2023
Plan
2024
Plan
2025
Plan
2026
1 Umsatzerlöse 4.346.240 4.099.730 4.079.730 4.079.730 4.079.730 4.079.730
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0 0 0 0 0 0
3 sonstige betriebliche Erträge 0 0 0 0 0 0
4 Gesamtleistung 4.346.240 4.099.730 4.079.730 4.079.730 4.079.730 4.079.730
5 Materialaufwand 491.990 442.160 482.870 501.520 495.790 497.550
6 Personalaufwand 1.344.040 1.280.240 1.341.000 1.362.210 1.392.520 1.404.890
7 Abschreibungen 841.180 780.170 860.850 878.850 836.430 663.330
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 156.670 127.720 127.720 127.720 127.720 127.720
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern 1.512.360 1.469.440 1.267.290 1.209.430 1.227.270 1.386.240
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge 0 0 0 0 0 0
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 53.710 50.120 51.020 52.560 54.230 55.420
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit 1.458.650 1.419.320 1.216.270 1.156.870 1.173.040 1.330.820
13 außerordentliche Erträge 0 0 0 0 0 0
14 außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0
15 außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) 1.458.650 1.419.320 1.216.270 1.156.870 1.173.040 1.330.820
17 Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag 0 0 0 0 0 0
18 sonstige Steuern 120 120 120 120 120 120
19 Jahresüberschuss 1.458.530 1.419.200 1.216.150 1.156.750 1.172.920 1.330.700
11
2.3 Teilerfolgsplan – Bereich Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖrV)
Gesellschaft: citeq ÖrV
Nr. Angaben in EURO Plan
2021
Plan
2022
Plan
2023
Plan
2024
Plan
2025
Plan
2026
1 Umsatzerlöse 22.452.130 22.107.590 21.956.910 21.941.880 21.731.240 21.560.200
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0 0 0 0 0 0
3 sonstige betriebliche Erträge 50.000 50.000 50.000 0 0 0
4 Gesamtleistung 22.502.130 22.157.590 22.006.910 21.941.880 21.731.240 21.560.200
5 Materialaufwand 10.355.780 9.396.400 9.170.640 8.695.800 8.339.250 7.957.390
6 Personalaufwand 8.601.830 9.397.510 10.175.790 10.243.360 10.418.250 10.211.110
7 Abschreibungen 1.583.960 1.470.790 1.032.500 683.680 572.480 421.170
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 868.460 712.850 730.100 730.100 730.100 730.100
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern 1.092.100 1.180.040 897.880 1.588.940 1.671.160 2.240.430
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge 0 0 0 0 0 0
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 976.430 1.045.140 1.063.830 1.095.910 1.130.770 1.155.540
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit 115.670 134.900 -165.950 493.030 540.390 1.084.890
13 außerordentliche Erträge 0 0 0 0 0 0
14 außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0
15 außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) 115.670 134.900 -165.950 493.030 540.390 1.084.890
17 Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag 15.940 19.420 19.420 19.420 19.420 19.420
18 sonstige Steuern 340 340 340 340 340 340
19 Jahresüberschuss 99.390 115.140 -185.710 473.270 520.630 1.065.130
12
Umsatzerlöse
Im Vergleich zum Plan 2021 sinken die Umsatzerlöse der citeq insgesamt um ca. -57 T€. Die Umsatz-
erlöse in den einzelnen Teilwirtschaftsplänen werden im Folgenden differenziert dargestellt.
Die Umsatzerlöse im Bereich MS steigen im Vergleich zum Plan 2021 um ca. 535 T€. Die Mehr-
erlöse ergeben sich durch Preisanpassungen, neue Hardwareprodukte und durch zusätzliche An-
wendungen.
Die IT-Leistungen der citeq für die Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster werden über die
Teilwirtschaftspläne MS und ÖrV erbracht und zentral über Mietpreise und Pauschalen durch den
städtischen Haushalt finanziert. Vereinbarungsgemäß wird das zentrale Budget jährlich um einen
festen Betrag erhöht, um Preissteigerungen , neue Arbeitsplätze in der Verwaltung und tarifliche
Anpassungen ausgleichen zu können.
Aufgrund der kritischen finanziellen Lage der Stadt gilt der Grundsatz, dass Mitt el nur in dem in
der Mittelfristplanung des Haushaltsplans 2021 vorgesehenen Umfang bereitgestellt werden. Dar-
über hinaus erforderliche Mehrbedarfe können nur berücksichtigt werden, soweit diese auf Be-
schlüsse der politischen Gremien zurückzuführen sind od er eine Kompensation angeboten wer-
den kann. Diese nachvollziehbare Regelung bedeutet für die Digitalisierung, dass nicht alle bereits
länger bekannten und geplanten Projekte realisiert und neue Projekte für 2022 nur eingeschränkt
eingeplant werden können. Bei der Fortschreibung des zentralen IT-Budgets wurden die aus 2020
angehobene Ausweitung der Mittel für das DMS -Projekt und von der citeq gemeldete Fehlerkor-
rekturen berücksichtigt.
Über die Fortschreibung des zentralen Budgets hinaus stehen zeitlich befristet Mittel für die Be-
wältigung der Corona-Krise bereit. Sie sollen gestiegene Kosten u. a. für die Hard- und Software
zur Ausweitung der Tele - und Heimarbeit und des mobilen Arbeitens , für die Einführung eines
Videokonferenzsystems, für die IT-Ausstattung der Corona-Scouts sowie für weitere IT-Maßnah-
men verwendet werden, die aus dem Corona-Zusammenhang begründet sind.
Im Bereich MEP sinken die Umsatzerlöse gegenüber dem Plan 20 21 um ca. - 247 T€. Im Wirt-
schaftsplan 2021 wurden Erlöse für die Bereitstellung von iPad im pädagogischen Aufgabenbe-
reich durch die citeq angenommen. Diese Geräte wurden aber durch das Amt für Schule und
Weiterbildung direkt finanziert und führten daher für den MEP-Bereich der citeq nicht zu Umsatz-
erlösen.
Im Bereich ÖrV sinken die Umsatzerlöse insgesamt um ca. -345 T€ gegenüber dem Plan 2021.
Dies ist begründet durch weniger Investitionen in neue Anwendungen bei gleichzeitiger Alterung
des Bestands, bei dem der Anteil der zeitlich befristeten Überlassungskosten nicht mehr abge-
rechnet wird.
Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Erträge bleiben gegenüber dem Plan 2021 konstant. Die Zuwendung des Lan-
des NRW für die Breitbandkoordination sowie für die Erstellung von Next Generation Access-Entwick-
lungskonzepten (NGA) bleiben unverändert.
13
Materialaufwand
Der Materialaufwand sinkt gegenüber dem Plan 2021 um ca. -901 T€. Er setzt sich zusammen aus:
Aufwendungen für Hilfs - und Betriebsstoffe und für bezogene Waren, z. B.: Hilfsstoffe, Strom,
Treibstoffe.
Aufwendungen für bezogene Leistungen: Aufwendungen der Fahrzeugunterhaltung, Miete und
Aufwendungen für die Unterhaltung immaterieller Vermögensgegenstände, der Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung, Entsorgungs- und Leasingaufwendungen, der Aufwendungen für Datenleitun-
gen, Verwaltungskostenerstattungen sowie Porto für Produkte.
Aufwendungen für die Wartung von Hard- und Software.
Personalaufwand
Der Personalaufwand setzt sich zusammen aus:
Löhnen und Gehältern: Regelzahlungen, Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen
sowie geldwerte Sachaufwendungen für Beamte und tariflich Beschäftigte. Ferner Dienstaufwen-
dungen für sonstige Beschäftigte und pauschalierte Steuern.
Sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung: Beiträgen zu Ver-
sorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung als auch Beihilfen, Unterstützungsleis-
tungen für Beamte, tariflich Beschäftigte sowie die Zuführung zu den Pensions- und Beihilferück-
stellungen, Versorgungsaufwendungen, Sonderzuwendungen und Beihilfen für Ruhestandsbe-
amte sowie die Beiträge zur Unfallversicherung für tariflich Beschäftigte.
Die Pensions- und Beihilferückstellungen wurden in der Vergangenheit stets ohne Gehaltstrend be-
rechnet. Die Ergebnisse wichen daher oftmals von den tatsächlichen Werten zum Jahresabschluss
des Jahres ab. Im vorliegenden Wirtschaftsplan wurde mit einem prozentualen Aufschlag auf die Tei-
lewerte in Höhe von 1,5% gerechnet.
Die Personalaufwendungen der citeq werden durch das Personal - und Organisationsamt der Stadt
Münster berechnet. Der Personalaufwand wird im Vergleich zum Plan 2021 um ca. 1.747 T€ steigen
und berücksichtigt auch zusätzlichen Personalaufwand für erweiterte Aufgaben.
Bei der Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen wurde eine Verzinsung von 5,00 % zu-
grunde gelegt. Die Altersteilzeitrückstellungen wurden mit 1,17 % verzinst.
Abschreibungen
Bestandteil dieser Position sind die Abschreibungen auf immaterielles Vermögen (Software), Fahr-
zeuge, Betriebs - und Geschäftsausstattung (u. a. Hardware) und geringwertige Wirtschaftsgüter
(GWG).
Die Abschreibungen sind gegenüber dem Wirtschaftsplan 2021 um ca. - 258 T€ gesunken.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die „Sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ sinken gegenüber dem Plan 2021 um ca. -316 T€.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge ergeben sich, wie bereits in den Vorjahren, aus der Verzinsung der For-
derung für die Pensionsrückstellungen. Diese werden im Bereich Münster vereinnahmt. Die Verzin-
sung der Forderung für Pensionsbeträge beträgt seit dem Jahresabschluss 2009 5,0 0 % und verän-
dert sich nur, wenn sich die Berechnungsbasis ändert.
14
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Der Zinsaufwand wird voraussichtlich um 60 T€ steigen. Begründet ist dies durch den höheren Aus-
weis der Aufwendungen aus der Abzinsung der Pensions - und Beihilferückstellungen unter dieser
Position.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag / sonstige Steuern
Diese Position beinhaltet die Steuern vom Einkommen und Ertrag für Umsätze mit den Betrieben
gewerblicher Art sowie Kfz -Steuern. Der für das Jahr 202 2 geplante Betrag entspricht in etwa dem
des Wirtschaftsplans 2021 der citeq.
Jahresüberschuss
Aufgrund der oben beschriebenen Zusammenhänge wird sich insgesamt ein Jahres überschuss in
Höhe von 1.589.450 € ergeben.
Der Teilbereich Münster wird demnach 2022 planmäßig mit einem Jahresüberschuss in Höhe von
55.110 € abschließen.
Der MEP-Bereich wird planmäßig mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.419.200 € abschlie-
ßen.
Der ÖrV-Bereich wird voraussichtlich mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 115.140 € ab-
schließen.
15
3 Finanz- und Vermögensplan citeq
Auszahlungen (Angaben in €) 2022 2023 2024 2025 2026
Jahresfehlbetrag
(Erlöse < Aufwendungen) 0 0 0 0 0
Investitionen (aus Investitionsplan -
Mittelbedarf) 6.349.340 3.133.770 2.550.340 2.178.520 656.030
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 4.649.040 5.656.160 3.798.630 3.724.630 2.584.070
Ausschüttung an die Stadt Münster 453.250 46.060 0 189.310 208.250
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen)
544.954 1.082.755 1.020.708 85.691 722.109
Entnahmen 271.030 794.820 666.400 633.270 438.810
Summe (Auszahlungen) 12.267.614 10.713.565 8.036.078 6.811.421 4.609.269
Deckungsmittel (Angaben in €) 2022 2023 2024 2025 2026
Jahresüberschuss
(Erlöse > Aufwendungen) 1.589.450 561.760 1.289.760 1.386.420 2.283.160
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 4.649.040 4.456.960 3.798.630 3.358.190 2.584.070
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 1.032.205 544.954 1.082.755 1.020.708 85.691
Investitionszuschuss aus dem städt.
Haushalt* 0 0 0 0 0
Darlehnsauszahlungen
(Fremdmittelaufnahme) 4.996.919 5.149.891 1.864.933 1.046.103 -343.652
Einlagen 0 0 0 0 0
Summe (Deckung) 12.267.614 10.713.565 8.036.078 6.811.421 4.609.269
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0
16
3.1 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Stadt Münster
Auszahlungen (Angaben in €) 2022 2023 2024 2025 2026
Jahresfehlbetrag
(Erlöse < Aufwendungen) 0 0 0 0 0
Investitionen (aus Investitionsplan -
Mittelbedarf) 3.677.040 1.893.230 1.765.450 1.278.560 300.280
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 2.398.080 2.563.610 2.236.100 1.949.280 1.499.570
Ausschüttung an die Stadt Münster 98.110 0 0 0 0
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen)
159.721 317.341 297.309 33.192 211.644
Entnahmen 271.030 794.820 666.400 633.270 438.810
Summe (Auszahlungen) 6.603.981 5.569.001 4.965.259 3.894.302 2.450.304
Deckungsmittel (Angaben in €) 2022 2023 2024 2025 2026
Jahresüberschuss
(Erlöse > Aufwendungen) 55.110 -468.680 -340.260 -307.130 -112.670
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 2.398.080 2.563.610 2.236.100 1.949.280 1.499.570
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 299.143 159.721 317.341 297.309 33.192
Investitionszuschuss aus dem städt.
Haushalt* 0 0 0 0 0
Darlehnsauszahlungen
(Fremdmittelaufnahme) 3.851.648 3.314.350 2.752.078 1.954.843 1.030.212
Einlagen 0 0 0 0 0
Summe (Deckung) 6.603.981 5.569.001 4.965.259 3.894.302 2.450.304
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0
17
3.2 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Medienentwicklungsplan
Auszahlungen (Angaben in €) 2022 2023 2024 2025 2026
Jahresfehlbetrag
(Erlöse < Aufwendungen) 0 0 0 0 0
Investitionen (aus Investitionsplan -
Mittelbedarf) 1.160.430 1.086.080 590.120 285.940 258.310
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 780.170 860.850 878.850 836.430 663.330
Ausschüttung an die Stadt Münster 315.380 0 0 0 0
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen)
19.708 39.155 36.582 4.539 26.114
Entnahmen 0 0 0 0 0
Summe (Auszahlungen) 2.275.688 1.986.085 1.505.552 1.126.909 947.754
Deckungsmittel (Angaben in €) 2022 2023 2024 2025 2026
Jahresüberschuss
(Erlöse > Aufwendungen) 1.419.200 1.216.150 1.156.750 1.172.920 1.330.700
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 780.170 860.850 878.850 836.430 663.330
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 36.724 19.708 39.155 36.582 4.539
Investitionszuschüsse 0 0 0 0 0
Darlehnsauszahlungen
(Fremdmittelaufnahme) 39.594 -110.623 -569.203 -919.023 -1.050.815
Einlagen 0 0 0 0 0
Summe (Deckung) 2.275.688 1.986.085 1.505.552 1.126.909 947.754
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0
18
3.3 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich ÖrV
Auszahlungen (Angaben in €) 2022 2023 2024 2025 2026
Jahresfehlbetrag
(Erlöse < Aufwendungen) 0 0 0 0 0
Investitionen (aus Investitionsplan -
Mittelbedarf) 1.511.870 154.460 194.770 614.020 97.440
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 1.470.790 2.231.700 683.680 938.920 421.170
Ausschüttung an die Stadt Münster 39.760 46.060 0 189.310 208.250
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen)
365.525 726.259 686.817 47.960 484.351
Entnahmen 0 0 0 0 0
Summe (Auszahlungen) 3.387.945 3.158.479 1.565.267 1.790.210 1.211.211
Deckungsmittel (Angaben in €) 2022 2023 2024 2025 2026
Jahresüberschuss
(Erlöse > Aufwendungen) 115.140 -185.710 473.270 520.630 1.065.130
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 1.470.790 1.032.500 683.680 572.480 421.170
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 696.338 365.525 726.259 686.817 47.960
Investitionszuschüsse 0 0 0 0 0
Darlehnsauszahlungen
(Fremdmittelaufnahme) 1.105.677 1.946.164 -317.942 10.283 -323.049
Einlagen 0 0 0 0 0
Summe (Deckung) 3.387.945 3.158.479 1.565.267 1.790.210 1.211.211
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0
19
3.4 Investitionen
Die Investitionen in der citeq erfolgen betragsmäßig gemäß der Übersicht:
Bezeichnung Investitionen
Münster in €
Investitionen
MEP in €
Investitionen
ÖrV in €
Investitionen
Zentral in €
Software (SW) 705.975 € 0 € 1.327.511 € 79.000 €
Verteilung Zentral 19.070 € 6.249 € 53.681 € -79.000 €
Gesamt SW 725.045 € 6.249 € 1.381.192 € 0 €
PKW 0 € 0 € 0 € 0 €
Verteilung Zentral 0 € 0 € 0 € 0 €
Gesamt PKW 0 € 0 € 0 € 0 €
Technische Ausstattung 520.000 € 0 € 0 € 0 €
Mobiliar inkl. DataCenter 0 € 0 € 0 € 14.280 €
Rechner-/Serversysteme 594.900 € 805.130 € 55.000 € 247.000 €
Monitore 219.040 € 22.780 € 0 € 0 €
Drucker, Plotter, Scanner 91.368 € 9.120 € 0 € 0 €
Sonstige DV-Peripheriegeräte 58.570 € 6.120 € 0 € 270.000 €
Router, Hub, Switch 315.000 € 0 € 10.000 € 692.000 €
TK-Anlagen, Komponenten 0 € 0 € 0 € 0 €
TK-Sonstige Endgeräte 42.780 € 0 € 0 € 0 €
GWG 366.869 € 2.200 € 20.000 € 15.000 €
Zwischensumme BGA 2.208.527 € 845.350 € 85.000 € 1.238.280 €
Verteilung Zentral 743.463 € 308.827 € 185.990 € -1.238.280 €
Gesamt BGA 2.951.990 € 1.154.177 € 270.990 € 0 €
Gesamt Investition 3.677.035 € 1.160.426 € 1.652.182 € 0 €
Investitionen - Inhalte
Die aufgeführten Investitionen sind im vorliegenden Wirtschaftsplan vollumfänglich berücksichtigt. Da-
bei handelt es sich im Schwerpunkt um Reinvestitionen für bereits vorhandene Komponenten sowie
die Ausstattung zusätzlicher Arbeitsplätze. Ferner sind der BSI-konforme Ausbau des Firewall-Systems
sowie Investitionen in den Ausbau eines weiteren Serverraums enthalten. Daneben sind abhängig von
der laufenden Finanzierung ggf. weitere Investitionen im MS-Bereich möglich. Die Investitionen im ÖrV-
Bereich können sich aufgrund möglicher aktuell noch nicht bekannte r Aufträge durch ÖrV-Kooperati-
onspartner erweitern.
Im MEP-Bereich sind wesentliche Investitionen für die Betriebserhaltung der von der citeq bereitge-
stellten Systeme geplant. Durch die in den vergangenen Jahren vorgenommene Beschaffung durch
Fördermittel des Landes bzw. des Bundes und der Bereitstellung der Investitionsmittel im städt. Haus-
halt für das Amt 40 haben sich hier Veränderungen ergeben. Die citeq betreibt die Gerät e im Auftrag
20
des Amtes 40, nimmt aber weniger eigene Investitionen im MEP-Bereich vor. Hier bleibt die Fortschrei-
bung des MEP in 2022 und die damit verbundene Festlegung der Finanzierung abzuwarten.
Im ÖrV -Bereich sind wesentl iche Investitionen für den we iteren Ausbau von Infoma und SAP-Ba-
sis/HCM, Erweiterungsmodule von VOIS, der Abschluss der Einführung der Vollstreckungssoftware
und eRechnungslösung, DMS-Ergänzungssoftware SER-DOXIS und codia d3 u.a. geplant.
Bezeichnung Investitionen MS Investitionen MEP Investitionen ÖrV Investitionen Zentral
Software (SW)
Fördermittel-DB
Adress-DB
Fachanwendungen
Amt 66 (z. B. nova-
KANDIS, Logo-Mo-
dule)
ArGIS
iMikel
MDM-Erweiterung
abhängig von Finanzie-
rungsmöglichkeiten im
Rahmen der Ausfüh-
rung des WP:
versch. SW-Module
Amt 32
Ideenmanagement
Anwendungssoftware
versch. Ämter
SC OWI
SP Expert
OPEN ProSoz
VOIS Module
LogoDataWeb
Accenture
codia d.3
SAP HCM – Module
HR Easy
axians Infoma - Mo-
dule
S4/HANA
VMWare-Lizenzen
CommVault-Lizenzen
MS-Serverlizenzen
Techn. Ausstattung
Standortanbindung
RZ-Infrastruktur
LWL-Kabel
USV-Systeme ext.
Systemräume/Net-
zinfrastruktur
USV-Systeme Sys-
temschränke
Betrieb/Planung Sys-
temräume
Klimaanlage
Stromschienen
USV
Racks im Serverraum
Rechner-/ Server-
systeme
PC
CAD-Workstations
Thin-Clients
(IGEL/UD-Pocket)
Notebooks
iPad
MS-Server
PC
Notebooks
Thin-Clients
(IGEL/UD-Pocket)
iPad
Server
Microsoft-Server
Linux-Server
Virtuelle Server
Reserve-Server
Monitore
Monitore
Digitale Medien (Ser-
vice-Center)
Monitore
Drucker, Plotter,
Scanner
verschiedenartige
Drucker
Plotter
Scanner
verschiedenartige
Drucker
Scanner
Sonstige DV-Peri-
pheriegeräte
Aufrufanlagen
Beamer
Ausbau Kassenauto-
maten
Beamer
SAN-Technik (z. B.
Speicherplatz Stadt-
museum Münster –
Bildarchiv)
Router, Hub,
Switch
Router
Switche
WLAN Funknetze
VoIP Gateways
Router
Switche
WLAN Funknetz
Zentrale / dezentrale
Firewallsysteme
Zentrale Firewallsys-
teme
Internet-Router
WAN-MPLS
Firewall DataCenter
RZ-Cisco-Technik
TK-Anlagen, Kom-
ponenten
Ausbau TK-System-
technik
iPhones
GWG (Selbständig
Nutzbare HW / SW
Bis 410 € netto)
Office-Produkte
Kleinsoftware
VoIP Endgeräte
LAN Switche
iPad
diverse diverse
21
Erläuterung der wesentlichen Investitions- und Aufwandspositionen
3.4.1 citeq
Die hier aufgeführten Vorhaben haben Einfluss auf alle citeq-Bereiche. Neben diesen Vorhaben sind
aber die Auswirkungen, die sich aus den Entwicklungen in der IT-Sicherheit in den vergangenen Mo-
naten und Jahren ergeben haben, nicht zu unterschätzen. Hier ist insbesondere auf den aktuellen La-
gebericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)1 zu verweisen. Dort wird
die Lage als „besorgniserregend“ eingestuft, in einigen Teilbereichen bestehe „Alarmstufe Rot“. Bei
der Planung und Realisierung neuer Digitalisierungsvorhaben darf die sicherheitstechnische Absiche-
rung des laufenden Betriebs nicht unberücksichtigt bleiben. Welche Auswirkungen entstehen können,
hat sich gerade erst in den vergangenen Monaten bei verschiedenen Kommunen/Kreisen (Witten,
Schwerin, Anhalt-Bitterfeld) gezeigt. Der Aufwand (personell und finanziell), der angesichts der wach-
senden Bedrohungslage von den IT-Dienstleitern zu erbringen ist, steigt seit Jahren erheblich an. Die
aus organisatorischer Sicht notwendige zeitnahe Ausweitung des mobilen Arbeitens und der Telear-
beit während der Corona-Pandemie führte auch zu teilweise kurzfristigen technischen Lösungen, die
jetzt unter datensicherheits- und datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen und ggf. anzu-
passen sind. Bei allen Vorgaben, Wünschen und Notwendigkeiten der Ausweitung der Digitalisierung
der öffentlichen Verwaltung ist die IT-Sicherheit auf keinen Fall zu vernachlässigen. Vor dem Hinter-
grund der zunehmenden Gefahrenlage hat die citeq dem Verwaltungsvorstand der Stadt Münster
zum 14.12.2021 verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit vorgeschlagen. Der Ver-
waltungsvorstand hat der Vorlage zugestimmt und um Klärung der Finanzierung zwischen citeq und
Finanzverwaltung gebeten. Diese Klärung steht noch aus. Daher ist der erforderliche zusätzliche per-
sonelle (2x VZÄ EG11) und finanzielle Aufwand von zunächst jährlich ca. 380.000,- Euro nicht im
Wirtschaftsplan 2022 berücksichtigt.
Aufwendungen für die Unterhaltung von Vermögensgegenständen u. Dienstleistungen
Durch die Einführung neuer Produkte werden neben den reinen Investitionen, welche Abschreibungen
verursachen, im Regelfall zusätzliche Aufwendungen generiert, die im Planjahr in voller Höhe entste-
hen aber erst in den Folgejahren über die kalkulierten Preise erwirtschaftet werden können. Diese Auf-
wendungen sind voraussichtlich um ca. 1.286 T€ höher als zum Jahresabschluss 2020. Darin enthalten
ist auch eine große Anzahl an Softwarelizenzen, die für den Zugriff auf die umfangreichen Fachanwen-
dungen, die auf Microsoft-Servern bereitgestellt werden, benötigt werden (sog. TrueUps für verschie-
dene Microsoft-Software-Produkte: Windows 10, Windows Server, Exchange usw.). Zudem kommen
Hard- und Softwareprodukte, die unterhalb von 250 € netto/Stück gehandelt werden und insofern so-
fortigen Aufwand darstellen, zum Einsatz.
Wartungsverträge
Seit einigen Jahren steigen die Kosten der abgeschlossenen Wartungsverträge nach Ablauf der Ver-
tragslaufzeiten kontinuierlich. Die Lieferanten der citeq erhöhen ihre Wartungskosten zwischen 2 - 8%
jährlich. Bereits jetzt liegen Informationen zu Kostensteigerung für die Folgejahre vor . Für Hard- und
Software steigen die Wartungsverträge gegenüber dem Jahresabschluss 2020 für Bestands- und neue
Produkte voraussichtlich um ca. 824 T€.
Eine Kündigung der in der Regel nur über die Hersteller/Lieferanten angebotenen Wartungsverträge ist
nicht ratsam, da hierüber auch betriebsnotwendige Anpassungen an rechtliche und technische Ände-
rungen umgesetzt werden.
Gebäude der citeq
Die citeq wächs t. Nach einer Verdichtung innerhalb des Raumbestands des seit 2003 angemieteten
citeq-Gebäudes (Umwidmung von Teeküchen und Besprechungsräumen in Büros) hatte die citeq wei-
tere Bauteile des Gebäudes sowie zusätzliche Büroräume im städtisch genutzten Bürogebäude an der
Friedrich-Ebert-Straße 110 angemietet. Im Jahr 2020 wurden für zusätzliche Bedarfe Räume im Ge-
bäude Höfflingerweg 1, bei gleichzeitiger Aufgabe des Standorts Friedrich-Ebert-Straße 110 und einer
1 Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2021; www.bsi.bund.de
22
teilweisen Reduzierung der Räume in der Scheibenstraße 109, angemietet. Durch die Corona-Pande-
mie und die damit verbundene Ausweitung der Telearbeit haben sich einige geplante Umzüge innerhalb
der citeq verzögert. Die Erfahrungen mit der Telearbeit und dem mobilen Arbeiten der citeq -Mitarbei-
tenden sind weitgehend positiv. Ursprünglichen Planungen zur weiteren Anmietung von Erweiterungs-
flächen im Gebäude Höfflingerweg wurden vorerst reduziert. Gemeinsam mit den Mitarbeitenden soll
Anfang 2022 ein neues Raumkonzept für die citeq entwickelt werden, um langf ristig den Raumbedarf
unter Berücksichtigung der wechselnden Nutzung durch die Mitarbeitenden zu reduzieren. Dann lässt
sich der abschließende Raumbedarf der citeq, auch vor dem Hintergrund der wachsenden Anzahl an
Mitarbeitenden, festlegen.
Datenspeicherung, Datensicherung
Im Jahr 2020 konnte die SAN Migration erfolgreich abgeschlossen werden. Erste planmäßige Kapazi-
tätserweiterungen wurden in 2021 umgesetzt. Für 2022 sind bereits weitere Ausbauten geplant, unab-
hängig davon ist die Entwicklung einiger Maßnahmen und Projekte auch von ÖrV-Partnern abzuwarten,
die einen weiteren Ausbau notwendig machen können. Die aufgebaute Systemlandschaft lässt diese
Entwicklung flexibel zu.
3.4.2 Teilbereich Münster
Das zentrale Budget für die Abrechnung der Bereit stellung von Hard- und Software sowie Systeme n
und Anlagen ist im vorliegenden Wirtschaftsplan anteilig um eine Indexanpassung angehoben worden.
Daneben stehen noch Mittel aus einer Sonderfinanzierung für Corona-bedingte IT-Maßnahmen für die
Jahre bis 2023 zur Verfügung. Damit besteht ein zusätzlicher finanzieller Spielraum für mögliche Er-
weiterungen der städt. IT-Ausstattung. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass für die Umsetzung und
den anschließenden laufenden Betrieb auch die personellen Ressourcen z ur Verfügung stehen (s. a.
Ziffer 4.1).
Durch die Corona-Pandemie bedingt wurden seit April 2020 viele Telearbeitsplätze und mobile Arbeits-
platzausstattungen für Mitarbeitende der Ämter der Stadtverwaltung eingerichtet. Die Aufrechterhaltung
des Betriebs dieser erheblich vorgenommenen IT-Ausstattung mit Endgeräten und den für den Betrieb
notwendigen zentralen IT-Infrastrukturen in den citeq-Rechenzentren verursacht einen erheblichen fi-
nanziellen und personellen Aufwand. Daher ist die Konkretisierung f ür die Umsetzung vieler von den
Ämtern angemeldeter IT-Maßnahmen erst in den kommenden Monaten mit Besetzung verschiedener
offener Stellen innerhalb der citeq vorzunehmen. Hierzu bedarf es weiterer Abstimmung mit den Äm-
tern, damit ggf. in 2020/2021 bisher zurückgestellte Projekte doch noch gestartet werden können.
Die Entwicklung für die Abrechnungsmengen gegenüber dem zentralen Budget ist der folgenden Ta-
belle zu entnehmen:
Betreute Systeme
4. Quartal
2021
4. Quartal
2020
Differenz
2020/2021
4. Quartal
2019
Zentraleinheiten 3.335 3.219 116 3.003
Notebooks 786 744 42 628
Thin-Clients/IGEL 760 459 301 152
iPhones 890 725 165 477
iPads 513 437 76 303
Monitore 5.223 4.676 547 3.809
Drucker 1.512 1.490 22 1.361
Scanner 402 383 19 389
Die Anzahl der installierten und betreuten IT-Systeme in der Stadt Münster erhöht e bzw. veränderte
sich auch im Jahr 2021 u.a. durch:
die Zunahme der IT-Arbeitsplätze
o durch Ausweitungen der Stellen (unbefristet/befristet),
o durch die Einrichtung von Teilzeitstellen
o durch die Ausweitung der Telearbeitsplätze
o durch IT-Komponenten außerhalb der Verwaltungsarbeitsplätze
23
die verstärkte Nutzung zusätzlicher mobiler Endgeräte (Smartphones, Tablets)
den Wechsel in der Arbeitsplatzausstattung zu Thin-Client/IGEL
Der nur geringe Anstieg der installierten Notebooks ist auf den teilweisen Wechsel von Endgeräten an
den Arbeitsplätzen und auf die bestehenden Lieferprobleme am Weltmarkt zurückzuführen. So wird
eine größere Notebook-Bestellung von Oktober 2020 voraussichtlich erst Anfang 2022 ausgeliefert.
Die Lieferzeiten auch über den Mitte 2021 abgeschlossenen neuen Rahmenvertrag für Notebooks
(über Provitako bzw. für NRW über den KDN) sind vergleichbar. Insgesamt besteht an den Arbeits-
plätzen innerhalb der Verwaltung ein großes Interesse an der mobilen Ausstattung. Sobald die Liefer-
ketten wieder funktionieren wird die citeq unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten die
Arbeitsausstattung anpassen.
Telefonie
Die citeq betreibt für die Stadt Münster eine Open Scape Voice Infrastruktur mit ca. 4.500 Anschlüssen.
Open Scape Voice und angeschlossene Applikationen werden auf einer eigenen, virtualisierten Infra-
struktur, eigenen Servern und Netzen betrieben. Diese Netze sind durch Firewalls logisch getrennt,
jedoch über entsprechende Firewall-Freischaltungen für festgelegte Dienste durchlässig. Dieses kom-
plexe System wird planmäßig aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen der Ämter/Einrichtungen
erweitert, hierbei geht es schwerpunktmäßig um die Möglichkeit von separaten Servicehotlines mit Call-
Centerfunktionen.
Anwendungen
In den Ämtern/Einrichtungen besteht seit Beginn der Corona-Pandemie ein erheblicher Nachholbe-
darf zur Einführung an amts- und aufgabenspezifischen Softwareprodukten. Während dieser Zeit
musste sich die citeq auf den zeitnahen Ausbau der Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten bzw. der Te-
learbeit konzentrieren und konnte auch aufgrund nur eingeschränkter finanzieller und personeller
Möglichkeiten die Erweiterungen der Ausstattung in den Ämtern nicht vornehmen. Mit der zunehmen-
den Verbesserung der personellen Situation durch Stellenbesetzungen wird die citeq unter Berück-
sichtigung der finanziellen Möglichkeiten versuchen möglichst viele der angefragten Maßnahmen um-
zusetzen.
Endgeräte
Mit der zunehmenden Ausstattung der Arbeitsbereiche mit DMS-Funktionalitäten steigt auch die An-
zahl an Endgeräten. Unter ergonomischen und funktionellen Gesichtspunkten sind die Arbeitsplätze
mit Doppelmonitoren auszustatten.
Zusätzlich steigen die Wünsche nach der Ausstattung mit mobilen Endgeräten. Diesen nachvollzieh-
baren Wünschen für eine Veränderung der Ausstattung vom PC zum Notebook entsprechend, hat die
citeq im Jahr 2021 das Projekt Full-VPN aufgesetzt. Über diese Technologie sollen die Nutzenden mit
ihren Notebooks mobil und standortunabhängig in ihrer gewohnten Büro-Infrastruktur (Anwendungen,
Laufwerke etc.) arbeiten können. Das Projekt befindet sich mittlerweile auf der Ziellinie und wird vo-
raussichtlich im ersten Quartal 2022 abgeschlossen, so dass die ersten Notebooks mit dieser Tech-
nologie ausgeliefert werden können. Diese für die Notebook-Nutzenden positive Entwicklung bedeu-
tet gleichzeitig finanziellen und personellen Mehraufwand für die citeq aufgrund der im Vergleich zu
PC deutlich höheren Beschaffungskosten sowie der unterschiedlichen Einsatz- und Nutzungszeiten
(Notebook ca. 1-2 Jahre kürzer).
Auch die Ausstattung der Arbeitsplätze mit Smartphones und Tablets hat in den vergangenen Jahren
erheblich zugenommen. Durch den verstärkten Einsatz von Notebooks wird es hier sicherlich bei den
Tablets einen spürbaren Rückgang geben, doch steigen gleichzeitig die Bedarfe zum Wechsel vom
„normalen“ Handy zum Smartphone. Durch den für Smartphones im Vergleich zum Handy auch unter
Sicherheitsanforderungen notwendigen aufwändigeren Betrieb steigt neben dem finanziellen Aufwand
(Endgerätekosten und MDM-Betrieb) auch der Personalaufwand bei der citeq.
Eine moderne Endgeräte-Ausstattung der städt. Arbeitsplätze ist unabdingbare Voraussetzung zur
qualitativ hochwertigen Leistungserbringung der Verwaltung und sie dient auch der Außendarstellung
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der Stadt Münster als moderner Arbeitsgeber und unterstützt damit das Personal- und Organisations-
amt bei der Personalgewinnung.
Breitbandausbau
Für städtische Gebäude, die im Außenbereich der Stadt angesiedelt und damit nur schwer zu erreichen
sind, wird der Ausbau voraussichtlich erst in 2022 – 2024 abgeschlossen werden. Um die Tiefbaukos-
ten möglichst gering zu halten, wird die citeq mit de n Stadtwerken Münster und auch gemeinsam mit
anderen TK-Providern Synergien im Tiefbau erschließen.
Mit der in den vergangenen Jahren vorgenommenen erheblichen Erweiterung der städt. Netzinfrastruk-
tur ist auch die Ausweitung des Betriebs verbunden. Dieses umfangreiche Erdkabelnetz muss dauer-
haft aktuell gehalten werden, Schäden sind zeitnah zu beseitigen und durch Neubaumaßnahmen sind
Erweiterungen vorzunehmen. Die organisatorischen Voraussetzungen hierfür sind gemeinsam mit den
Ämtern 66, 10 und 20 in 2022 zu schaffen.
3.4.3 Teilbereich MEP
Optimierung und Erweiterung der digitalen Schulinfrastruktur
Der MEP-Bereich ist aktuell durch die intensive Ausweitung der digitalen Unterrichtsform geprägt.
Während der Corona-Pandemie haben sich Nutzungsmenge und Anforderungen an die Verfügbarkeit
und Stabilität grundlegend verändert. Die IT-Systeme der citeq stellen die Grundlagen für das Gelin-
gen des digitalen Heimunterrichts von zehntausenden Schüler*innen. Parallel zur Bereitstellung und
Administration der Infrastruktur hat sich die Anzahl der administrierten Endgeräte in 2021 massiv wei-
ter erhöht. Durch die Verabschiedung und Umsetzung der unterschiedlichen Förderprogramme, ver-
schiedener politischer Beschlüsse der Stadt Münster und durch vermehrte externe Finanzierung von
Endgeräten, wird sich die Anzahl der zusätzlichen Endgeräte absehbar bis Ende 2022 auf über
20.000 (vielleicht > 30 000) Geräte erhöhen. Zusätzlich sind erbliche Erweiterungen in den Klassen-
räumen mit digitalen Tafeln/Nahbereichsbeamern und weiteren Geräten geplant, die dann eine zu-
sätzliche und erhebliche Netzmehrbelastung zur Folge haben und eine Ausweitung der Netzinfra-
struktur einschl. WLAN notwendig machen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Die technische- und organisatorische Struktur wird sich diesen maßgeblichen Änderungen in unter-
schiedlicher Hinsicht anpassen müssen und auch im Jahr 2022 den Arbeitsschwerpunkt darstellen:
• Weitere Skalierung der verfügbaren Internetbandbreite an den Schulen
• Weitere Skalierung der Kapazität der dezentralen- und zentralen Serversysteme
• Etablierung einer (erweiterten) Supportinfrastruktur für die stark ansteigende Anzahl an digitalen
Endgeräten
• Erweiterung der schulischen WLAN-Infrastrukturen
• Umsetzung unterschiedlicher Maßnahmen zur Optimierung der Verfügbarkeit der IT-Systeme:
o Disaster Simulation und Disaster Recovery
o Vulnerability Management
o Ggf. Zentralisierung einzelner Komponenten
o Herstellung weiterer Redundanzen
o Optimierung des Monitorings und Etablierung automatischer- und manueller Entstö-
rungs- und Kommunikationsprozesse
• Anpassen der Organisationsstruktur des Fachteams citeq@school
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung haben sich im MEP neue Arbeitsschwerpunkte ergeben,
die einen aktualisierten MEP erfordern und damit dann auch finanziell zu bewerten sind. Eine Neu-
konzeption des MEP ist daher unter Nennung der zukünftigen Arbeitsschwerpunkte und der finanziel-
len Auswirkungen bereits für das erste Quartal 2022 geplant. Mit der Neuausrichtung ergeben sich
auch Auswirkungen auf die citeq hinsichtlich der Personalausstattung und der Finanzierung.
25
3.4.4 Teilbereich ÖrV
Serviceportal
Das Onlinezugangsgesetz („OZG“) vom 14.08.2017 legt fest, dass Behörden einen Katalog von defi-
nierten Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital über einen Portalverbund zur Verfügung stellen
müssen. Insgesamt wurden rund 600 zu digitalisierende Verwaltungsleistungen („OZG-Leistungen“,
„OZG-Leistungsbündel“) identifiziert. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog sind die OZG-Leis-
tungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und in 14 übergeordneten Themenfel-
dern (zum Beispiel "Familie & Kind" und "Unternehmensführung & - entwicklung") zugeordnet. Das
OZG fokussiert dabei konkret die Digitalisierung der Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den
Bürgern/innen sowie der Wirtschaft. Das OZG löst in den Kommunen enorme Aufwände zur Realisie-
rung der Onlinedienste aus. Es ist zugleich die Chance für eine breit angelegte Verwaltungsdigitalisie-
rung, bei der die Daten der Onlineanfragen verwaltungsintern in digitalen Prozessen medienbruchfrei
elektronisch entgegengenommen, verarbeitet, archiviert und beschieden werden.
Der OZG-Umsetzung kommt neben der Digitalisierung eine wichtige Bedeutung hinsichtlich der Erfor-
dernis eines organisatorisch-prozessualen Wandels im Verwaltungshandeln zu, hin zu gleicharti-
gen, bürgernahen Vorgehensweisen und Diensten (vgl. „Dresdner Forderungen“) über alle Kommu-
nen hinweg. Eine Hinwendung hin zu standardisierten Vorgehens- und Organisationsweisen ist unab-
dingbar, um die Nachnutzung von bundes- und landesweit erstellten Diensten nach dem EfA-Prinzip
(EfA = „Einer für Alle“) sicherzustellen. Als zentraler Baustein sind auch die mittlerweile umfangrei-
chen Lösungsangebote von Fachverfahrensherstellern zu integrieren. Nur durch weitest gehende
Nutzung dieser „Dritt-Dienste“ kann die Digitalisierung, und damit auch der Teil OZG-Umsetzung, rea-
listisch mit einem akzeptablen Zeit- und Budgethorizont erreicht werden, da die Aufwände für eine
selbsttätig durchgeführte – und wie bisher silohafte - Entwicklung aller Dienste und Services die Mög-
lichkeiten der einzelnen Kommune weit übersteigt. Eine Folge davon ist auch, dass vielerorts eine fo-
kussierte Digitalisierung vorangetrieben wird, sprich die Konzentration auf Dienste, die einen mög-
lichst hohen, zeitnah verfügbaren Nutzen für die Bürger/innen und die Verwaltung selbst bietet, Stich-
wort „TOP 100-Dienste-Szenario“.
Bisheriger Projektverlauf
Die Stadt Münster hat die Anforderungen des OZG in der vom Rat beschlossenen Digitalisierungs-
strategie für die Stadtverwaltung (V/0989/2017) aufgegriffen. Punkt V der am 31.01.2018 beschlosse-
nen Strategie befasst sich mit dem Ausbau der Onlinedienste in einem Virtuellen Rathaus (Portal). Im
Sinne dieser Strategie ist die umfangreiche, niederschwellige Nachnutzung von Drittlösungen aus den
NRW-Modellregionen eine integrale Komponente und in der Auswirkung als verlängerte Werkbank
der citeq zu verstehen. Unter Berücksichtigung dieses Ansatzes hat sich bereits in einem sehr frühen
Stadium als technische Lösungsbasis für ein Anfrage- und Antragsmanagement das „Serviceportal“
der regio iT durchgesetzt, da dies am besten den strategischen Ansatz der Stadt Münster zu unter-
stützen schien (Vorlage V/0143/2018). Alle ÖrV-Partner der Stadt Münster haben sich ebenfalls für
die Nutzung des Serviceportals der regio iT entschieden.
Im Laufe der weiteren Entwicklungen hat sich der Wert des Serviceportals dadurch relativiert, dass
einige seiner Komponenten durch Funktionen von Landesportalen ersetzt wurden (Anmeldefunktio-
nen von Bürger:innen) und werden (Bürger-Postfach). Hinzu kamen qualitative und funktionale Män-
gel bzw. Defizite. So sind im Serviceportal Basisfunktionen des Amtes für Kommunikation (z.B. Frei-
gabeworkflow) weder enthalten noch gibt es hierfür eine mittelfristige Umsetzungsperspektive.
Darüber hinaus haben sich die ursprünglich hohen Erwartungen hinsichtlich der Übertragbarkeit und
Verfügbarkeit der in den Modellregionen mit enormen Fördergeldern aufgebauten Online-Lösungen
nicht bestätigt. Hierauf hat das Land NRW reagiert und zu Ende des Jahres 2020 einen Strategie-
wechsel vollzogen. Nun stellt das Land entwickelte EfA-Lösungen auf einem eigenen Landesportal
zur Verfügung („Kommunalportal.NRW“), die auch von einer Kommune wie Münster nachgenutzt
26
werden können. Diese Lösungen sollen laut Land NRW sukzessive im Laufe des Jahres 2022 verfüg-
bar gemacht werden.
Unter diesen Rahmenbedingungen fällt der bisher erreichte Stand der Digitalisierung in Münster „eher
gemischt“ aus. In Bezug auf die Umsetzungsplanung sind bisher lediglich 17% der vorgesehenen
Dienste produktiv, was 45 Einzeldiensten entspricht.
Die citeq hat auf diese Entwicklungen und Probleme reagiert und nach sorgfältiger Abwägung die
Softwareumsetzung einer eigenen, alternativen Lösung begonnen, das Softwaresystem „FISS“ (Fle-
xibles Informations- und Service System). FISS adressiert nicht nur die erkannten Defizite des Ser-
viceportals. Es erfüllt zugleich die Anforderungen des Amtes für Kommunikation (bestmögliche Ein-
bindung der OZG-Dienstleistungen in den Internetauftritt der Stadt, Verzahnung mit den dort bereits
vorhandenen Ämterinformationen und Vermeidung von Doppelstrukturen, Wahrung der redaktionellen
Hoheit, Definition von Freigabeworkflows) und liefert alle notwendigen technischen Antworten, um
den Anspruch der Strategie zu erfüllen. FISS wurde zwischenzeitlich konzeptionell auch den ÖrV-
Partnern vorgestellt und stieß dort auf reges Interesse. Eine ÖrV-Entscheidung kann jedoch erst im
Nachgang der mittlerweile am 21.12.2021 getroffenen Umsetzungsentscheidung des Verwaltungsvor-
stands der Stadt Münster herbeigeführt werden.
Weitere Umsetzungsstrategie
Im Sinne der fokussierten Nachnutzung von Drittlösungen sieht die citeq-Strategie eine Umsetzung
der relevantesten Dienste aus Bürger:innen-, Unternehmens- und Verwaltungssicht, basierend auf
den bundesweit nach Relevanz ermittelten TOP100-OZG-Leistungen, vor. Dabei wird auf folgende
drei Lösungen gesetzt:
1. OZG-Lösungen der Fachverfahrenshersteller
2. OZG-Lösungen der Fachportale des Landes mit landes- und bundesweit entwickelten EfA-
Lösungen verschiedener Kommunen und öffentlich-rechtlicher IT-Dienstleister
3. Eigenentwicklung von Formularen und Anwendungen dann, wenn es keine andere geeignete
Lösung gibt.
Die citeq plant über die drei genannten Lösungen hinweg mindestens die Umsetzung der priorisierten
Lösungen bis Ende 2023. Tatsächlich werden im Rahmen der Onlinelösungen der Fachverfahren und
auf Basis der Landesportale auch viele OZG-Leistungen mit angeboten, die über die Top-100-Leis-
tungen hinausgehen. Diese werden in den Umsetzungsprojekten berücksichtigt, so dass deutlich
mehr als 100 OZG-Dienste erschlossen werden.
Trotzdem ist festzuhalten, dass sich ein größerer Teil der OZG-Dienste zunächst auf funktional einfa-
che Antragsverfahren beschränken wird. Dieses sind elektronisch einreichbare Antragsformulare mit
Authentisierungs- und Bezahlfunktion, die zusätzlich die Möglichkeit bieten, Anlagen beizufügen.
Hiermit sind die Anforderungen des OZG ebenfalls formal erfüllt. Im Rahmen der verfügbaren Kapazi-
täten werden die Lösungen dann über das Jahr 2022 hinaus priorisiert ausgebaut (z. B. durch Über-
nahme der Daten in elektronische Workflows und Akten), um so die weitere Digitalisierung der Ver-
waltungsprozesse in eigener Steuerung voranzubringen.
Verstärkung der Finanz- und Personal-Ressourcen
Die citeq hat dem Verwaltungsvorstand am 21.12.2021 in einem Sachstandsbericht die oben genann-
ten Maßnahmen zur Forcierung der OZG-Anstrengungen vorgeschlagen. Der Verwaltungsvorstand
hat der Vorlage zugestimmt und um Klärung der Finanzierung zwischen citeq und Finanzverwaltung
gebeten. Diese Klärung steht noch aus.
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Die in der Vorlage genannten und zur Umsetzung erforderlichen Finanzbedarfe der Ämter 10, 13 und
der citeq stellen sich wie folgt dar:
Kosten/ Jahr 2022 2023 2024 2025
Personal citeq 720.704 € 720.704 € 720.704 € 720.704 €
Personal Amt 13 181.591 € 181.591 € 181.591 € 181.591 €
Personal Amt 10 181.591 € 181.591 € 181.591 € 181.591 €
Sachaufwände 1.299.952 € 1.157.412 € 1.157.412 € 1.157.412 €
Summe 2.383.838 € 2.241.298 € 2.241.298 € 2.241.298 €
9.107.733 €
Der zusätzliche personelle und finanzielle Aufwand konnte daher nicht im Wirtschaftsplan 2022 be-
rücksichtigt werden.
Weiterer Ausbau von Funktionen des Dokumentenmanagements
Zentrales Instrument für die Digitalisierung der zuvor organisatorisch optimierten Prozesse in der Ver-
waltung ist das Dokumentenmanagementsystem (DMS). Die citeq setzt hierfür seit Jahren erfolgreich
das System SER Doxis4 ein, unterstützt jedoch auch andere DMS -Lösungen der ÖrV-Partner durch
die Integration von Fachverfahren, die im Rechenzentrum der citeq betrieben werden.
Mit der Vorlage V/0954/2018 „Digitale Stadt Münster – Stadtverwaltung: Verwaltungsweites Dokumen-
tenmanagementsystem“ wurde im Jahr 2018 ein Programm zur verwal tungsweiten Einführung der E-
Akte (so genanntes DMS -Programm) vom Rat der Stadt Münster beschlossen. Aufgrund der Be-
schlusslage zum Bau des Stadthauses 4 als „papieraktenfreies“ Gebäude sind die Ämter 50, 59, 64
und 67 dabei prioritär umzusetzen.
Neben den Ämtern, die in das Stadthaus 4 ziehen sollen, liegen der citeq bereits von mehreren anderen
Ämtern Anfragen zur Digitalisierung der Geschäftsprozesse und damit verbunden der Digitalisierung
größerer Mengen von Akten vor – bspw. von den Ämtern 20 und 23, bei denen diesbezüglich dringen-
der Handlungsbedarf besteht.
Nach einem verspäteten Beginn des DMS-Programms im Jahre 2019 aufgrund verzögerten Personal-
aufbaus wurde in 2020 der strategisch -organisatorische Programmaufbau konkretisiert. Neben der
Festschreibung der Gremienstruktur wurden insbesondere Priorisierungskriterien für die Umsetzungs-
planung erarbeitet und an Hand bereits entwickelter DMS -Module mögliche E-Akte-Projekttypen und
deren inhaltliche Abgrenzung definiert.
Bereits abgeschlossen ist das Projekt zur Einführung der E -Akte im Jobcenter ( 59) und der Aufbau
einer Zentralen Scan-Stelle (ZSS) im Amt 10 ist projektiert und im Grundsystem realisiert – der konkrete
Anschluss im Ämterkontext wird projektbezogen umgesetzt. Aktuell ist das Einführungsprojekt für die
e-Akte im Sozialamt (50) in der Umsetzung.
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Jobcenter-Projekt hinsichtlich Aufwand, Umfang und
Komplexität von Fachakten-Projekten und angesichts des hohen Bedarfs in der Verwaltung nach Pa-
pierakten-Digitalisierung wurde ein zusätzliches, parallel durchzuführendes, hochgradig standardisier-
tes Umsetzungsprojekt zur Einführung der allgemeinen E-Akte eingerichtet. Die Einführung der allge-
meinen E-Akte ersetzt dabei allerdings nicht die ebenfalls weiterhin notwendige Realisierung von Fach-
akten-Projekten. Insbesondere für eine zeitgerechte vollständige Einführung der E -Akte in den Stadt-
haus 4-Ämtern sind beide Projekte essentiell.
Die weitere Programm- und Ressourcenplanung wurde in einem ersten Schritt detailliert bis Ende 2024
(Umsetzung Stadthaus 4) und in einem zweiten Schritt grob für die Umsetzung des Gesamtprogramms
– also die vollständige Einführung der E-Akte in der Stadtverwaltung (lt. Vorgabe 70% der Büro-AP) –
ermittelt. Mit der Zust immung des Verwaltungsvorstands Mitte November 2020 zu einer personellen
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und finanziellen Ausweitung ist das DMS-Programm nach verzögertem Beginn aufgrund der Vorarbei-
ten und de n ersten erfolgreichen Projekt en strategisch und inhaltlich auf einem guten Weg . Nur mit
dieser deutlichen Anhebung der personellen und finanziellen Ausstattung des Programms kann eine
erfolgreiche Einführung der E-Akte in der Stadtverwaltung gelingen. Die Dringlichkeit wurde auch auf-
grund der Erfahrungen und Herausforderungen für die Verwaltungsarbeit durch die aktuelle Corona -
Pandemie ausdrücklich bestätigt: Im Sinne von Resilienz ermöglichen digitale Workflows eine qualitativ
hochwertige Dienstleistung auch unter den besonderen Bedingungen der Kontaktreduzierung oder gar
der Kontaktsperre. Mit der zunehmenden Digitalisierung der bisherigen Papierakten wird auch die Te-
learbeit bzw. das mobile Arbeiten qualitativ ganz anders möglich werden.
In 2021 wurden zusätzliche Kompetenzen in der citeq für das DMS d.3 auf gebaut. Mit der Einführung
von d3 für den Kreis Coesfeld zur Unterstützung von OPEN/Prosoz - in Kooperation mit dem KDVZ
Frechen - erfolgten in 2021 erste Umsetzungsschritte. Weitere Systeme für andere Ö rV Partner sind
für 2022 geplant. Vor diesem Hintergrund werden die ÖrV Partner auch bei der Priorisierung ihrer Aus-
baupläne begleitet, um eine zukunftsträchtige Entscheidung für das hauseigene DMS -System umset-
zen zu können.
Gleichzeitig werden die Städte Hamm und Münster Ihre Ausbaupläne zur Umsetzung spezieller Fach-
akten auf Basis des Doxis -Systems weiter vorantreiben. So sind innerhalb des ÖrV -Verbunds für die
DMS-Aktivitäten zusätzliche Personalkapazitäten bereitzustellen.
SAP-S/4HANA
Die Stadt Münster setzt verwaltungsweit in nahezu allen wesentlichen betriebswirtschaftlichen Aufga-
benfeldern die Standardsoftware SAP -ERP ein. Die größten Anwendungsfelder bilden innerhalb der
Stadt Münster das Rechnungswesen und die Personalwirtschaft.
Mit S/4HANA hat die SAP eine grundlegend neue Softwareversion entwickelt. Die Stadt Münster muss
bis spätestens 2027 auf S/4HANA umgestellt haben.
Innerhalb der Migration müssen viele Teilprojekte, zum Teil mit verwaltungsweiter Auswirkung, erfolg-
reich durchgeführt werden. Dies ist erforderlich, weil die SAP viele der in der Stadt Münster eingesetz-
ten Funktionen grundlegend neugestaltet hat. Die Teil projekte müssen absehbar in einer bestimmten
Reihenfolge angegangen und jeweils stichtagsbezogen zum Jahresbeginn umgesetzt werden. Amt 20
und die citeq haben in den vergangenen zwei Jahren bereits umfangreiche fachliche und informations-
technische Vorarbeiten geleistet.
Anlässlich des Umstiegs auf S/4HANA bieten sich der Stadt Münster weitere Chancen. Es eröffnet sich
an vielen Stellen die Möglichkeit, konsequent die relevanten Geschäftsprozesse und betriebswirtschaft-
lichen Methoden grundlegend zu überdenken und digital zu gestalten. Dies gilt sowohl für die internen
Verwaltungsprozesse und das Berichtswesen als auch für die betriebswirtschaftlichen Prozessschnitt-
stellen zur Bürgerschaft, den Unternehmungen und politischen Gremien.
Durch eine Vorstudie der SAP soll kurzfristig bewertet werden, welche positiven Effekte durch die Stadt
Münster im S/4HANA-Digitalisierungsprojekt erzielt werden könnten. Auf dieser Basis wird dem Ver-
waltungsvorstand ein Entscheidungsvorschlag für alle wesentlichen Projektparameter unterbreitet.
Ungeachtet dessen müssen die konkreten Vorarbeiten für S/4HANA intensiviert werden. Die derzeiti-
gen Personalkapazitäten müssen kurzfristig deutlich erhöht werden, um gleichzeitig laufende Innovati-
onsprozesse in anderen Projekten weiter zu gewährleisten. Bei der seinerzeitigen SAP-Einführung bei
der Stadt Münster hat es eine umfassende Projektorganisation gegeben, um dieses Projekt stemmen
zu können. Die jetzt anstehende Umstellung auf S/4 HANA steht dem seinerzeitigen Projekt von der
Komplexität, vom Umfang der Arbeiten, von der Betrachtung und Anpassung von Schnittstellen in
nichts nach – immerhin geht es um das neue Aufsetzen sämtlicher buchhalterischer Prozesse in allen
Ämtern und den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, die mit SAP a rbeiten. Zudem stehen nun Ar-
beitspakete an, für die eine Erweiterung der technischen Infrastruktur sowie Schulungen und Bera-
tungsleistungen benötigt werden.
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Die Stadt Münster setzt in der Personalwirtschaft seit vielen Jahren erfolgreich darauf, mit einem wach-
senden Kreis kommunaler Partner bei der Weiterentwicklung und dem Betrieb von SAP-HCM zusam-
menzuarbeiten. Amt 20 und die citeq nehmen die Umstellung auf S/4 -HANA zum Anlass, vor Projekt-
beginn Möglichkeiten zur Erweiterung der interkommunalen Zusammenarbeit auszuloten.
Mittlerweile hat die Mehrheit der größeren Städte in Deutschland ein S/4 HANA-Migrationsprojekt auf-
gesetzt. Die Stadt Münster droht den Anschluss an die Entwicklung und die sicherlich noch dringend
benötigten Beratungskapazitäten zu verlieren, wenn nicht sehr zeitnah ein solches Migrationsprojekt
auch in Münster eingerichtet wird. Dazu ist es erforderlich, dass sich I/citeq, I/10 und II/20 kurzfristig zu
einer geeigneten Projektorganisation abstimmen.
Der VV hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 entschieden, dass zum Einstieg in das Projekt kurzfristig
eine funktionale Projektleitungsstelle (1,0 VZÄ) im Amt für Finanzen und Beteiligungen und eine Pro-
jektleitungsstelle für die technische Architektur (1,0 VZÄ) bei der citeq eingerichtet werden. Der auf
die Stadt Münster entfallende Finanzierungsanteil der Personalkosten der citeq für 2022 so-
wie der mit der Ausweitung der Betriebsinfrastruktur sowie Schulungen und Beratungsleis-
tungen entstehenden Sachkosten erfolgt durch eine Erhöhung des zentralen IT-Budgets für
2022 um 125.000 Euro, der vollständig kompensiert wird. Die Folgekosten ab 2023 werden in
der späteren VV-Vorlage entschieden. Diese personellen und finanziellen Aufwände sind aufgrund
der kurzfristigen Entscheidung nicht im Wirtschaftsplan 2022 enthalten.
Funktionaler Ausbau der Fachanwendungsplattform VOIS
Mit der vollständigen Umstellung des Einwohnerverfahrens MESO auf die neue Anwendungsplattform
VOIS im Jahr 2018 wurde ein wichtiger Baustein gelegt, um schrittweise auch andere Bürgeranwen-
dungen auf diese Plattform umzustellen. Die Vorteile liegen in einem fachübergreifend einheitlichen
Bedienkonzept für die Anwenderinnen und Anwender sowie in einer für den stabilen und performanten
Rechenzentrumsbetrieb optimierten Softwarearchitektur. Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgeset-
zes wird die VOIS-Plattform eine zentrale Rolle spielen. Mittlerweile nutzen 20 Kunden das neue Ein-
wohnerfachverfahren VOIS|MESO.
Aber auch weitere Fachverfahren für die Gebührenkasse (VOIS|GEKA ), Fischereischeine (VOIS|FIS)
und Parkausweise (VOIS|PAM) kommen bei mehreren Kunden zum Einsatz. Die weitere Einführung
dieser und weiterer Module ist in Planung und auch für das Jahr 2022 vorgesehen. So soll unter Um-
ständen das Fachverfahren für Antrags- und Überwachungsverfahren rund um das Gewerbe- und Er-
laubniswesen (VOIS|GESO) mit zwei „Pilotkunden“ zum Einsatz kommen.
Das Fachverfahren VOIS|GESO ist das Antrags - und Überwachungsverfahren für das Gewerbe- und
Erlaubniswesen im Ordnungsamt. Es tritt dabei die Nachfolge der bei den Städten Münster und Hamm
eingesetzten Software „migewa“ bzw. der bei den übrigen Kooperationspartnern eingesetzten Software
PC-Klaus an und ist vollständig in die VOIS-Plattform integriert. Durch den Wechsel von PC-Klaus wird
sich der Betrieb von den lokalen Installationen bei den Partnern ins zentrale Rechenzentrum der citeq
verlagern. Aufgrund des aktuellen Entwicklungsstand der Module wird die Migration erst mit der Um-
stellung der PC-Klaus-Installationen beginnen.
Als weitere Fachanwendung wurde in Münster mit VOIS|Tevis ein modernes Aufrufsystem in die An-
wendungsplattform VOIS integriert. Mit dem Start im neuen Bürgerservice-Center werden auch weitere
Standorte des Bürgeramtes und weitere Ämter mit dieser Software ausgestattet. Zusätzlich haben sich
auch weitere ÖrV-Partnern zum Einsatz entschieden.
Outputmanagement
Die citeq bereitet die Druckausgaben aus vielen Fachanwendungen mit Hilfe einer speziellen Software
für das Outputmanagement für die Massendruckmaschinen der Fachstelle Expedition und Druck des
Personal- und Organisationsamtes der Stadt Münster auf. Ein wesentlicher Aspekt der Aufbereitung ist
die Optimierung des Outputs im Hinblick auf einen kostenoptimierten Versand.
Im Zuge der Digitalisierungsprojekte müssen auch alternative digitale Wege des Versands erschlossen
werden. Insofern muss die bestehende Lösung überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden.
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Diese Prüfung war bereits für 2021 geplante, sie konn te jedoch aufgrund fehlender personeller Res-
sourcen nicht begonnen werden.
Musikschulverfahren
Die bei der Westfälischen Schule für Musik Münster (WSfM) und der Musikschule Hamm eingesetzte
Software Virtuoso wird durch ein neues Verfahren ersetzt. Eine Auswahl wurde bereits in 2020 durch-
geführt. Für Anfang 2022 ist der Abschluss der Migration und anschließend der Echtbetrieb bei der
Stadt Hamm und der Stadt Münster vorgesehen. Aufgrund der technischen Rahmenbedingungen muss
von einem zentralen Rechenzentrumsbetreib Abstand genommen werden. Insoweit wird die citeq hier
keine zentrale Anwendungsbetreuung anbieten.
31
4 Stellenübersicht 2022 der citeq
4.1 Personal
Die Aufgaben der citeq haben sich in den vergangenen Jahren erheblich qualitativ und quantitativ aus-
geweitet. Zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Münster und zur Unterstützung der Koope-
rationspartner im Rahmen der ÖrV wird die citeq in den kommenden Jahren eine erhebliche Auswei-
tung des Persona ls benötigen. Besonders stark zeigt sich das bereits jetzt schon in der Ausstattung
der Stadt Münster mit Home-Office/mobilen Arbeitsplätzen, der DMS-Einführung und der Digitalisierung
der Schulen, die sich durch die Corona-Pandemie massiv erweitert hat. Der Bedarf an zusätzlichem
Personal zur Umsetzung dieser Aufgaben ist unbestritten.
Die Besetzung der erforderlichen Arbeitsplätze mit IT-Fachkräften gestaltet sich seit Jahren schwierig.
In den vergangenen Jahren hat sich immer mehr gezeigt, dass aufgr und der Arbeitsmarktsituation
schon unbefristete IT-Stellen aufgrund der tarifrechtlichen Vorgaben in der öffentlichen Verwaltung nur
schwer und nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand besetzt werden können. Das zeigt sich an der
oft langen Dauer der Beset zungsverfahren, befristet eingerichtete Stellen sind daher kaum noch be-
setzbar. Das Personal - und Organisationsamt unterstützt die citeq bei der Personalgewinnung u. a.
durch zeitnahe Ausschreibungsverfahren, tarifrechtliche Flexibilität, unbefristete Einstellungen von IT-
Mitarbeitenden bei nur befristet eingerichteten Stellen und zusätzlichen Marketingmaßnahmen.
Diese Entwicklung wird sich für die citeq weiter verschärfen, da in den komme nden Jahren vermehrt
Mitarbeitende aus Altergründen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden werden und sich damit der
ohnehin schon hohe Personalbedarf weiter ausweiten wird. Hinzu kommt, dass die citeq darüber hinaus
zunehmend Mitarbeitende verliert, die auf IT-Stellen bei externen Arbeitgebern oder in Ämtern/Einrich-
tungen der Stadt Münster wechseln.
Die citeq setzt schon seit Jahren bei der Personalgewinnung zusätzlich auch auf die Einrichtung von
Ausbildungsstellen mit dem Ziel, im Anschluss an die Ausbildung eine möglichst große Anzahl der
zumeist hoch qualifizierten Auszubildenden übernehmen zu können. Hier ist jedoch zu berücksichtigen,
dass die Qualität der Ausbildung auch mit internem Aufwand verbunden ist, so dass die Anzahl der
Auszubildenden auch nicht unbegrenzt ausgedehnt werden kann. Es wird auch im Ausbildungsbereich
mittlerweile immer schwerer, geeignete Auszubildende zu bekommen. Wo noch vor einigen Jahren
zwischen vielen Bewerbungen ausgewählt werden konnte, muss mittlerweile aktiv für eine Ausbildung
bei der citeq geworben werden. Hinzu kommt, dass aufgrund der starken Arbeitsbelastung und der
vielen offenen Stellen in 2020 auf eine Einstellung von neuen Auszubildenden verzichtet werden
musste, da die notwendige Ausbildungsqualität durch die citeq nicht leistbar war.
Die citeq hat zum Wirtschaftsplan 2022 einige der schon besetzten zeitlich befristet eingerichteten Pro-
jektstellen (s. Ziffer 4.3 und die Tabelle „Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen –) in
unbefristete Stellen umgewandelt, um die dort eingesetzt en Mitarbeitenden unbefristet einstellen und
sie damit „dauerhafter“ an die citeq bzw. die Stadt Münster binden zu können. Hierdurch ergeben sich
für die citeq keine finanziellen Auswirkungen, da der Personalaufwand bereits bei der Produktkalkula-
tion eingeplant ist. Mit der unbefristeten Einrichtung wird aber eine dauerhafte Besetzung und der damit
verbundenen Qualität in der Leistungserbringung unterstützt bzw. ermöglicht. Der Personalbedarf der
citeq wird durch die zunehmende Digitalisierung der Verwaltungen weiter ansteigen, so dass sich auch
bei Aufgabenveränderungen in der citeq Möglichkeiten zum Einsatz diese s hochqualifizierten IT-Per-
sonals in der Stadt Münster ergeben.
Nachfolgend werden die quantitativen Bedarfe für die Einrichtung von zusätzlich en Stellen (Ziffer 4.2:
Stellenvermehrungen) und die befristeten Projekt-Arbeitsplätze (Ziffer 4.3: zeitlich befristete Projekte –
ohne Einrichtung von Stellen -) erläutert.
32
4.2 Stellenvermehrungen
4.2.1 Unbefristeter Stellenbedarf in 2022
Zur Übernahme weiterer Aufgaben bzw. zur Ausweitung des bestehenden Betriebs besteht bei der
citeq zusätzlicher Stellenbedarf. Nachfolgend werden die unbefristet einzurichtenden Stellen begrün-
det. Insgesamt schlägt die citeq vor, 21 unbefristete Stellen mit dem Stellenplan 2022 einzurichten,
dabei handelt es sich bei
10,5 Stellen um zusätzliche neue Stellen und
10,5 Stellen um die Umwandlung bereits befristet eingerichteter Stellen.
Im Rahmen des hier vorgelegten Stellenplans 2022 soll die Möglichkeit zur Umwandlung bisher be-
fristet eingerichteter Stellen genutzt werden. In den folgenden Erläuterungen wird auf diese Stellen
am Ende der einzelnen Begründung besonders hingewiesen. Sie werden in den unter Ziffer 4.3 „Zeit-
lich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen –“ weiterhin aufgeführt, um eine Besetzung
auch bei einer ablehnenden Beschlussfassung zur unbefristeten Stelleneinrichtung zu ermöglichen.
Die Veränderungen werden dann zum Wirtschaftsplan 2023 berücksichtigt.
4.2.1.1 Betriebsleitung - (18.0)
2021 wurde das Strategieprojekt „Zukunftsprozess für die citeq“ initiiert und begonnen.
Folgende Zielfelder stehen dabei im Fokus:
a) Informationstechnik (IT) in der Stadt Münster
Weichenstellung für bedarfsgerechten Ausbau der IT-Unterstützung der Stadt Münster
Service- und Steuerungsprozesse im Hinblick auf zukünftige Anforderungen
b) Positionierung der citeq für die Zukunft
Im Umfeld der Stadt Münster und im Hinblick auf die interkommunale Zusammenarbeit
Attraktiver Arbeitgeber für IT-Fachkräfte
c) Begleitende Rahmenziele
Einbindung von Stakeholdern der IT in der Stadt Münster
Prozess wird kurzfristige Optimierungen und mittelfristige Aspekte enthalten
Die verschiedenen Teilprojekte des Zukunftsprozesses sind zwischenzeitlich angelaufen. Darauf auf-
bauend werden weitere Maßnahmen in den folgenden Monaten bis in das Jahr 2023 umzusetzen
sein. So muss sich mindestens in einer späteren Phase auch intensiv mit den Prozessschnittstellen
zwischen den IT-Akteuren in der Verwaltung beschäftigt werden.
Dieses Projekt bindet durchgängig erhebliche Personalressourcen auf Leitungsebene innerhalb der
citeq. Das Wachstum der citeq hat sich auch in der Organisation niedergeschlagen. In den bisherigen
Bereichen sind aufgrund der Aufgaben und Teamgrößen keine Kapazitäten mehr vorhanden, um das
Projekt „Zukunftsprozess für die citeq“ zeitnah und erfolgreich umzusetzen. Der Umfang dieses Pro-
jektes und auch die damit verbundenen Anforderungen machen die Freistellung einer Bereichslei-
tungsstelle notwendig.
Die Projektleitung wird nach verwaltungsinterner Abstimmung von Herrn Nauendorff (Bereichsleiter
18.2 und stellv. Betriebsleitung) übernommen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Personalsituation
und der Tatsache, dass neben dem aktuellen Betriebsleiter auch zwei Bereichsleitungen in den kom-
menden 1 - 3 Jahren in den Ruhestand wechseln, ist daher zeitnah eine zusätzliche Bereichsleitungs-
stelle einzurichten. Diese Stelle wird für die Projektsteuerung in Anspruch genommen und damit
Herrn Nauendorff zugeordnet. Gleichzeitig bestehen damit die erforderlichen Kapazitäten die Vertre-
tung der Betriebsleitung sicherzustellen. Nur so kann das Projekt auch personell erfolgreich durchge-
führt werden. Die damit dann vorhandene unbesetzte Stelle der Bereichsleitung 18.2 muss aufgrund
der umfangreichen anstehenden Aufgaben im SAP-Umfeld sofort ausgeschrieben und besetzt wer-
den.
33
Bei der Umsetzung der aus dem Projekt resultierenden Maßnahmen bietet sich auch die Möglichkeit
einer organisatorischen und personellen Neuorientierung, da durch den Ruhestand von 3 Führungs-
kräften auch vorhandene Strukturen überprüft und angepasst werden können. Insoweit kann bei einer
im Rahmen des Projektes ggf. notwendigen organisatorischen Veränderung (z. B. Reduzierung der
Bereiche) trotz der jetzt vorzunehmenden Stelleneinrichtung und -besetzung auf die dann neu festge-
legten organisatorischen Vorgaben reagiert werden.
Stellenbedarf Bereich Betriebsleitung = 1,0 Stelle (EG15) – neue Stelle Bereichsleitung
4.2.1.2 Team „citeq@school“ – (18.02)
Das Team „citeq@school“ hat in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich die Infrastruktur in den
Schulen aktualisiert. Damit verbunden war auch in einem erheblichen Umfang der Austausch von
Endgeräten. Durch die Bereitstellung erheblicher Fördermittel durch den Bund/das Land NRW und
die Eigenfinanzierung vieler Schulen in den Jahren 2020 und 2021 hat sich die Ausstattung mit End-
geräten in Schulen gravierend erhöht. Das konnte durch das vorhandene Personal nicht geleistet
werden. Hierzu wurde bereits zum 03.10.2018 eine Stelle befristet eingerichtet. Die nach mehrfacher
Verlängerung zum Oktober 2020 auslaufende Befristung wurde mit einer neuen Begründung bis zum
02.10.2024 verlängert, um die durch den Digitalpakt II und die bei den Schulen zusätzlich beschafften
Geräte betreuen und administrieren zu können. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs dieser Geräte ist
der Mitarbeitende unbedingt notwendig. Eine dauerhafte Stelle ist daher, unabhängig von der noch
laufenden Befristung, einzurichten, um dem Mitarbeitenden eine dauerhafte Perspektive zum Verbleib
bei der citeq zu geben, die Stelle ist zu verstetigen.
Stellenbedarf Team „citeq@school“ = 1 Stelle (EG06) – Umwandlung
4.2.1.3 Team „SAP-Rechnungswesen“ – (18.22)
In den kommenden Jahren stehen umfangreiche technische Veränderungen im SAP-Rechnungswesen
an. Die parallele Migration auf SAP S4/HANA , neben der Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs ,
wird nicht ohne Personalverstärkung umsetzbar sein. Bereits im kommenden Jahr sind die ersten Vor-
bereitungen zu treffen, die Migration wird sicherlich einige Jahre in Anspruch nehmen. Im Rahmen der
jetzt anstehenden weiteren Vorbereitungen sind auch die endgültig notwendigen Personal- und Finanz-
ressourcen zu ermitteln und bei den kommenden Planungen zum städt. Haushalt und Wirtschaftsplan
(einschl. Stellenplan) zu berücksichtigen.
Aufgrund der erheblichen Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung im SAP-Umfeld ist zumindest eine
unbefristete S telle einzurichten und zeitnah zu besetzen. Die bisher befristet eingerichtete Stelle
18.22.0014üp ist zu verstetigen.
Stellenbedarf Team „SAP Rechnungswesen“ = 1,0 Stelle (EG11) – Umwandlung
4.2.1.4 Team „SAP Personalwirtschaftliche Anwendungen“ - (18.23)
Mit der Ausweitung des Einsatzes von SAP-HCM in den vergangenen Jahren auf weitere Rechenzen-
tren entstand bei der citeq in den Teams 18.23 und 18.24 ein zusätzlicher Personalbedarf. Nachdem
die Migration und Umstellung abgeschlossen war konsolidierte sich der Betrieb.
Die vorhandenen und neuen Kunden setzen zunehmend weitere Produkte im personalwirtschaftlichen
Umfeld bei gleichzeitiger Ausweitung der bestehenden Nutzung ein. Bereits bei der Stellenausweitung
für die Kundenerweiterung wurde von der citeq auf die Notwendigkeit zur Einrichtung weiterer Stellen
bei Aufträgen neuer Kunden oder der Nutzungsausweitung der Bestandskunden hingewiesen. Mit dem
vorhandenen Personal ist ein sicherer Betrieb bei den in den vergangenen Monaten vorgenommenen
Produktausweitungen zukünftig nicht mehr zu gewährleisten. Anfang 2022 soll ein bereits im Team
eingearbeiteter Auszubildender nach seiner Prüfung übernommen werden. Die Finanzierung ist durch
bereits in den vergangenen Monaten erteilten neuen Aufträgen bzw. durch Erweiterung der bisherigen
Produktabnahmen gesichert.
Stellenbedarf Team „SAP Personalwirtschaftliche Anwendungen“ = 1,0 Stelle (EG11)
34
4.2.1.5 Team „Netze“ - (18.31)
Mit der Umsetzung der Grundsatzbeschlüsse zur weiteren Digitalisierung der Schulen und Umsetzung
des DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 aus dem Ratsbeschluss V/0312/2020 vom 24.06.2020 sollte u.
a. durch die citeq parallel zu den vom Amt für Immobilienmanagement durchzuführenden Verkabe-
lungsarbeiten in den allgemeinbildenden Schulen, begleitende Arbeite n in der Netzinfrastruktur und
den Systemräumen geleistet werden. Für diesen Mehraufwand sollte befristet 0,5 VZÄ (EG11) für den
Projektzeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 besetzt und aus MEP-Mittel finanziert werden. Gleich-
zeitig wurde dem Rat zur Kenntnis gegeben, dass mit dem Einsatz von neuer digitaler Präsentations-
technik sowie zusätzlichen mobilen Endgeräten Support -Leistungen der citeq notwendig werden, die
weiteren Personal - und zusätzlichen Finanzbedarf (Investitionen, Abschreibungen etc.) bedeu ten.
Diese konnten zum damaligen Zeitpunkt noch nicht benannt werden und sollten im Rahmen der weite-
ren Beschlussfassung durch den Rat zur Umsetzung des DigitalPakt präzisiert werden.
Die erhebliche Ausweitung der in den Schulen eingesetzten Endgeräte un d die dafür notwendige IT -
Netzinfrastruktur macht die dauerhafte Besetzung von 1,0 VZÄ im Teams „Netze“ notwendig. Inwieweit
diese Stelle auch bei einem weiteren kontinuierlichen Ausbau der digitalen Ausstattung der Schulen für
die Aufrechterhaltung des Betriebs im LAN, WLAN und Breitbandanbindung ausreicht, ist zu prüfen.
Das Amt für Schule und Weiterbildung hat aktuell die Vorlage V/0698/2021 „Neuausrichtung des MEP
bezüglich der Digitalisierung an Schulen als Folge der pandemischen Lage für 2022 ff. “ erstellt. Bei
einer entsprechenden Beschlussfassung am 09.11.2021 im Ausschuss für Schule und Weiterbildung
wird ein neuer MEP mit der Nennung von Arbeitsschwerpunkten und finanziellen Auswirkungen erar-
beitet und dem Rat bis zur ersten Sitzung in 2022 zu r Beschlussfassung vorgelegt. Ein Ziel der Neu-
gestaltung des MEP ist u. a. ein optimaler Support der WLAN -Versorgung in den Schulen und eine
Abdeckung aller dafür notwendigen Personalaufwände bei der citeq. Die bisher vorgesehene befristete
0,5 Stelle ist aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktlage befristet nicht besetzbar, sie soll jetzt als unbe-
fristete 1.0 Stelle ausgeschrieben und dauerhaft besetzt werden.
Stellenbedarf Team „Netze“ = 1,0 Stelle (EG11) davon 0,5 neue Stelle und 0,5 Umwandlung
4.2.1.6 Team „Server 1“ - (18.32)
Im September 2019 konnte eine befristet eingerichtete Stelle besetzt werden. Bis Ende 2020 war eine
anteilige Finanzierung (50%) der Stelle durch Mittel des Landes NRW zur Weiterentwicklung des Re-
chenzentrumsbetriebs „Servicekonto.NRW“ sichergestellt. Diese Aufgaben sind abgeschlossen.
Daneben bestand im Rechenzentrum der citeq zusätzlicher Personalbedarf für den weiteren Ausbau
der Serverinfrastrukturen im citeq-Rechenzentrum. Insbesondere in den vergangenen Monaten musste
die Server- und Sicherungsinfrastruktur im citeq-Rechenzentrum zur Realisierung von Digitalisierungs-
maßnahmen bei der Stadt Münster und den ÖrV -Kooperationspartnern erheblich erweitert werden.
Weitere Maßnahmen stehen in den kommenden Monaten und Jahren an. Daneben sind die Anforde-
rungen zur Umsetzung von IT -Sicherheitsmaßnahmen in den vergangenen Jahren überproportional
angestiegen. Insbesondere die vom BSI bestätigte Bedrohungslage für die IT-Infrastrukturen auch der
Kommunen hat die Aufgabenwahrnehmung verändert. Um den sicheren Betrieb weiterhin zu gewähr-
leisten ist eine bisher bis zum 31.08.2022 befristet eingerichtete Stelle zu verstetigen und eine weitere
Stelle einzurichten.
Stellenbedarf Team „Server1“ = 2,0 Stellen (EG11) davon 1,0 neue Stelle und 1,0 Stelle Umwand-
lung
4.2.1.7 Team „Client“ - (18.33)
In den vergangenen Jahren ist die Anzahl an mobilen Endgeräten (iPhone, iPad, Tablets, Notebooks)
überproportional angestiegen. Die Administration und der sichere Betrieb dieser Geräte wird über eine
Mobile-Device-Management-Lösung (MDM) vorgenommen. Dabei ist die Nutzung in der Verwaltung
aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen nicht vergleichbar mit der Nutzung von mobilen Endge-
räten (iPads) im Pädagogikbereich der städt. Schulen. Durch die weitere Digitalisierung der Arbeitsvor-
gänge werden immer mehr mobile Endgeräte zur Unterstützung eingesetzt. Daneben werden sich
35
auch, unterstützt durch die neue Dienstvereinbarung der Stadt Münster zur Telearbeit und mobilem
Arbeiten, weitere Anforderungen zur Ausstattung mit mobilen Endgeräten ergeben.
Mit dem aktuell vorhandenen Personal ist die Aufgabe nicht mehr leistbar. Aufgrund der erheblichen
Schwierigkeiten bei der Besetzung von IT-Stellen soll die bisher befristet bis zum 31.05.2023 einge-
richtete Stelle verstetigt werden.
Personalbedarf „Team Client“ = 1,0 Stelle (EG11) - Umwandlung
4.2.1.8 Team „Server 2“ - (18.34)
Die citeq hat in den vergangenen Jahren die Serviceprozesse erheblich, auch aufgrund des laufenden
BSI-Zertifizierungsprozesses, angepasst. Mit der Auswahl und Einführung eines ITSM-Tools seit 2019
wurden erste Veränderungen durch die Ablösung von Einzelverfahren, die bereits seit citeq-Gründung
im Einsatz waren, vorgenommen. So wurde in einem ersten Schritt im September 2019 das Modul für
den Helpdesk bei der Stadt Münster und allen Kooperationspartnern eingeführt. Die Rückmeldungen
sind überwiegend positiv. Die Serviceprozesse sind weiter ausgebaut worden. Inzwischen wird dieses
Tool auch für weitere Serviceprozesse anderer städt. Ämter/Einrichtungen und Kooperationspartner
eingesetzt. Zur Einführung der vorgesehenen weiteren Module und einer sinnvollen Au sweitung auch
auf andere Nutzer wurde eine personelle Verstärkung im Team für einen Zeitraum von drei Jahren
notwendig. Der befristet eingerichtete Arbeitsplatz wurde mit einem Auszubildenden, der im Januar
2020 seine Prüfung erfolgreich ablegt hat, besetz t. Die Stelle ist bis zum 09.01.2023 befristet einge-
richtet und soll ab 2022 verstetigt werden, um den laufenden Betrieb und die weitere Entwicklung dieser
für die Serviceprozesse der citeq unabdingbaren Software zu gewährleisten.
Seit Beginn der Corona-Pandemie Anfang 2020 wurden bei der Stadt Münster und den ÖrV-Koopera-
tionspartnern neben dem bis zu diesem Zeitpunkt gemäßigten Ausbau kurzfristig hohe Anzahlen Tele-
/Home-Office-Arbeitsplätze eingerichtet. Die Anforderungen steigen weiterhin - auch bei den ÖrV-Ko-
operationspartnern – an. Es ist nicht davon auszugehen, dass zum Ende der Pandemie diese Infra-
struktur in den Verwaltungen in erheblichem Maße zurückgebaut wird. Zum dauerhaften Betrieb wur-
den zusätzliche Server ein gerichtet, die jetzt laufende Bet riebsleistungen notwendig machen. Ohne
eine dauerhafte Personalverstärkung sind die notwendigen Leistungen für den sicheren Betrieb nicht
mehr leistbar. Der in 2020 vorläufig auf drei Jahre befristet eingerichtete zusätzliche Arbeitsplatz konnte
erst Mitte 2021 mit einer bei der citeq ausgebildeten Person besetzt werden.
Aufgrund der Probleme bei der IT -Stellenbesetzung sollen die Stellen bereits jetzt verstetigt werden,
um die Mitarbeitenden langfristig an die citeq zu binden.
Stellenbedarf Team „Server 2“ = 2,0 Stellen (EG11) – Umwandlung
4.2.1.9 Team „Kommunale Anwendungen und Standardprodukte“ - (18.41)
Die Corona-Pandemie hat für viele städt. Mitarbeitende das Homeoffice/mobiles Arbeiten und eine wei-
tere Digitalisierung der Arbeit, etwa über Videoko nferenzen, gebracht. Vieles davon wird bleiben, die
Entwicklung wird sich eher beschleunigen. Auch bei der Stadt Münster wurde u. a. eine Videokonfe-
renz-Lösung eingeführt. Damit verbunden war auch ein erheblicher Bedarf an Anwendungs - und An-
wenderbetreuung. Mit dem vorhandenen Personal konnten diese zusätzlichen Anforderungen nicht er-
füllt werden. Die citeq hat hierzu im Jahr 2021 eine befristete Stelle besetzen können.
Der Bedarf für diese Stelle wird langfristig bestehen, da auch nach der Corona -Pandemie gerade auf
die Funktionen von Videokonferenzen und die mit den Lösungen verbundenen Möglichkeiten zur digi-
talen Zusammenarbeit nicht mehr verzichtet werden kann, unabhängig von der eingesetzten techni-
schen Lösung. Verwaltungsintern wird derzeit im Rahmen eines Projektes eine Software ausgewählt,
die u.a. auch Videokonferenzen ermöglichen soll. Darüber hinaus geht es aber um weitere – z.T. bisher
noch nicht genutzte – Funktionalitäten, wie z.B. Kollaborationslösungen.
Bereits im Jahr 2019 wurden zwei befristete Stellen für die „Anwendungskoordination Fachverfahren“
(s. Ziffer 4.2.6 Wirtschaftsplan 2019) eingerichtet. Mitarbeitende, die sich für diese Stellen beworben
hatten, mussten zwischenzeitlich zur Aufrechterhaltung der Anwendungsbetreuung u nd des Betriebs
36
bestehender Fachanwendungen, intern anderweitig eingesetzt werden. Bis Mitte 2021 konnte somit
erst eine dieser Stellen durch Aufgabenverlagerung und interne Umsetzung citeq -intern endgültig be-
setzt werden. Dabei zeigte sich, dass die mit Einrichtung der Stellen verbundenen Erwartungen bei der
Einführung und dem Betrieb neuer Verfahren, aber auch bei der Übernahme der Koordination des Be-
triebs vorhandener Verfahren, vol lumfänglich erfüllt wurden. Die Koordination zwischen den Nutzern
und Administratoren in den Ämtern/Einrichtungen und den Mitarbeitenden der citeq in den Serverteams
und der Datenbankadministration führt zu einer wesentlichen Verbesserung und Stabilität in der Bereit-
stellung der Verfahren. Notwendige technische Anpassungen und Veränderungen werden unter ein-
heitlichen Rahmenbedingungen geplant und umgesetzt. Bei diesen Verfahren handelt es sich vielfach
um Spezialanwendungen für Teilaufgaben in den Ämtern/Einrichtungen. Insoweit ist hier auch nur teil-
weise mit einer Ablösung (z. B. Führerscheinverfahren -> Integration in die VOIS-Produktfamilie) durch
übergreifende Anwendungen zu rechnen. In den kommenden Jahren wird sich der weitere Stellenbe-
darf für dies Au fgabe konkretisieren. Aktuell besteht ein Bedarf von zwei Stellen, die im Stellenplan
verstetigt werden.
Neben diesen stadt-intern eingesetzten Verfahren hat sich der Betrieb des Dienstes DataClearing NRW
in den vergangenen Jahren zunehmend gewandelt. Die immer enger werdenden Verbindungen zu den
bei den Kommunen eingesetzten Verfahren durch die Ausweitung der zentralen Dienste führt zu ge-
stiegenen Anforderungen durch die NRW -weiten Kunden hinsichtlich der Anwendungsbetreuung. Sie
kann durch die bisher vo rhandenen Stellen im technischen Betrieb (18.3) bzw. die Planung der Be-
triebsausweitung (18.01) nicht geleistet werden. Aufgrund der starken Nähe zum Anwendungsbetrieb
bei der Stadt Münster ist eine zusätzliche Stelle „Anwendungsbetreuung DataClearing“ im Team 18.41
einzurichten. Die Finanzierung erfolgt in vollem Umfang über die vertraglich vereinbarten Leistungsent-
gelte.
Stellenbedarf Team „Kommunale Anwendungen und Standardprodukte“ = 4,0 Stellen (EG11)
davon 1,0 neue Stelle und 3,0 Stellen Umwandlung
4.2.1.10 Team „Dokumentenmanagementsysteme, Archivierung“ – (18.42)
Im November 2020 hat der Verwaltungsvorstand für die Stadt Münster zum weiteren Ausbau von
Funktionen des Dokumentenmanagements (DOXIS) eine Programm- und Ressourcenplanung be-
schlossen. Auf Basis dieser Entscheidung wurden im Jahr 2021 drei zusätzliche Stellen für die DMS-
Entwicklung und den -Betrieb bei der Stadt Münster eingerichtet. Für 2022 ist eine weitere Verstär-
kung um zwei Stellen für diesen Aufgabenbereich beschlossen worden.
Neben der Stadt Münster nutzt schwerpunktmäßig die Stadt Hamm das DMS-System DOXIS. Durch
die Intensivierung der DMS-Zusammenarbeit mit der Stadt Hamm ergeben sich Synergieeffekte für
die Umsetzung des DMS-Programms in Münster. Unabhängig davon bestehen auch bei der Stadt
Hamm individuelle Bedarfe, die mit dem vorhandenen Personal nicht umsetzbar sind. Um die Planun-
gen für die Stadt Münster nicht zu gefährden ist eine zusätzliche Stelle im Team für die Entwicklung
und den Betreib von DMS-Anwendungen für die Stadt Hamm einzurichten. Eine Finanzierung wird
durch Aufträge der Stadt Hamm sichergestellt.
Seit 2021 werden neben dem Ausbau des DMS unter Doxis auch verschiedene ÖrV-Kooperations-
partner bei der Einführung und dem Betrieb des Dokumentenmanagementsystems d3 unterstützt. Die
bisher für den Aufgabenbereich eingerichtete Stelle ist zu verstetigen, eine langfristige Finanzierung ist
Hier liegt der erste umfangreiche Auftrag vor, der zur Umsetzung eine vollständige Stelle benötigt und
auch finanziert. Hierfür werden erste personelle Kapazitäten aufgebaut. In Abhängigkeit von den wei-
teren Entscheidungen bei den ÖrV -Partnern ist auch die Einrichtung einer weiteren befristeten Stelle
einzuplanen, besetzt wird sie erst bei Sicherstellung der Finanzierung durch Vorlage weiterer Aufträge.
Der Bedarf im Bereich Dokumentenmanagementsysteme wächst exponentiell. Neben der besonde-
ren Programmumsetzung in der Stadt Münster haben auch die ÖrV-Partner u.a. durch Corona-be-
dingte Wahrnehmung der Aufgaben im Home-Office den Nutzen eines DMS erkannt und drängen auf
die zügige Umsetzung weiterer Anwendungen. Diesen Wünschen kann nur durch zusätzlichem Per-
sonal für Entwicklung und fachlicher Projektleitung entgegnet werden.
37
Das Team ist somit um vier Stellen zu verstärken. Die Finanzierung erfolgt zu 50 % durch die Stadt
Münster, 25% durch die Stadt Hamm und 25% durch weitere ÖrV-Kooperationspartner (Schwerpunkt
Kreis Coesfeld).
Stellenbedarf Team „Dokumentenmanagementsysteme, Archivierung“ = 4,0 Stellen (EG11) da-
von 3,0 neue Stellen und 1,0 Stelle Umwandlung
4.2.1.11 Team „Web-Entwicklung“ - (18.43)
Im Team 18.43 fallen zunehmend Tätigkeiten an, die mit der originären Web-Entwicklung zusammen-
hängen, angefangen von der Verwaltung vieler Docker Container bis zur Auswahl und Integration von
Zertifikaten. U. a. für diese Aufgabenwahrnehmung wurden im Jahr 2020 mit der Einrichtung einer
zusätzlichen Stelle erste Ressourcen im Team bereitgestellt.
Auch in den anderen Teams der citeq, sowohl im Entwicklerbereich als auch im Anwendungsbetreu-
ungsbereich, fallen vergleichbare Aufgaben an. In der Aufgabenabgrenzung der Systemtechnik (18.3)
zur Entwicklung und Anwendungsbetreuung (18.2 und 18.4) klafft eine Lücke von der „Oberkante Be-
triebssysteme“ zur inhaltlichen und technischen Anwendungsbetreuung. Bei der Serverkonfiguration
ist sicherzustellen, dass bei Umzug, Update und Neuinstallation durch ein automatisiertes Deploy-
ment auch die lauffähigen Parameter wieder Anwendung finden. Zusätzlich ist inzwischen umfangrei-
cher Support für WebServer zu leisten, der aufgrund der engen Verbindung zu bestehenden Aufga-
ben im Team 18.43 wahrgenommen wird.
Für die Aufgabenwahrnehmung ist auch zur Sicherstellung einer ausreichenden Vertretungsfunktion
eine zusätzliche Stelle im Team einzurichten.
Im Rahmen der weiteren Digitalisierung planen die Stadt Münster und ÖrV-Partner auch die Auswei-
tung ihrer Internetauftritte. Die dafür notwendigen Betriebs- und Entwicklungskapazitäten sind im
Team 18.43 bereitzustellen. Um den zusätzlichen Bedarfen der Städte Münster (Anforderungen Amt
13), Hamm (Familienrathaus), Sendenhorst (Webhosting Typo 3) und Ostbevern (Webhosting Typo
3) nachkommen zu können, ist dringen die Schaffung einer weiteren Entwicklerstelle erforderlich.
Stellenbedarf Team „Web-Entwicklung“ = 2,0 Stelle (EG11) – Neue Stellen
4.2.1.12 Team „Kommunale Anwendungen“ - (18.44)
Im Aufgabenbereich „Kita“ herrscht eine zunehmende Individualisierung der 11 zu betreuenden Ju-
gendämter. Dies macht die Anwendungsbetreuung des für den Aufgabenbereich eingesetzten Ver-
fahrens „Kita10“ anspruchsvoller und zeitintensiver. Die Anwendung wird stetig auch aufgrund rechtli-
cher Vorgaben und Wünschen der Anwendergemeinschaft weiterentwickelt. Jede neue Programmie-
rung sollte in erster Linie das Ziel haben, die Anwendung komfortabler nutzen zu können und/oder
ggf. auch Zeit in der Sachbearbeitung zu sparen. Jedoch macht jede Anpassung die Anwendung
auch anfälliger und pflegeintensiver. Hinzu kommen zeitgemäße Fragen bzw. Anforderungen der An-
wendergemeinschaft hinsichtlich E-Akte, Onlineanträgen, Schnittstellen etc., An diesen Prozessen ist
die citeq intensiv beteiligt.
Die Corona-Pandemie mit ihren Auswirkungen kam hierbei nochmals „oben drauf“. Seit 1,5 Jahren
müssen, aufgrund politischer Entscheidungen fortlaufend, und nicht selten sehr kurzfristig, Anpassun-
gen bei allen Kunden vorgenommen werden. Stundenlange Tests, Berechnungsläufe, Massenbe-
scheide usw. sowie die individuellen Verfahrensweisen und Wünsche der Kunden sind hier zu be-
rücksichtigen und nur durch Mehraufwand aufzufangen
In vielen Teilen konnte der Mehraufwand zunächst aufgefangen werden, weil der Ruhestand des
Sachbearbeiters mit einer vorgezogenen Stellenbesetzung vorgeplant wurde. Die Arbeiten dauern
jedoch weiterhin an und sind mit den bisherigen Stellenanteilen nicht zu leisten.
Im Bereich „Verkehrsordnungswidrigkeiten (Verfahren SCOwi)“ bestehen bereits jetzt, bedingt durch
Münster-spezifische Sonderaufgaben, dauerhaft Arbeitsrückstände. Zudem sollen weitere Module
38
(Portale, Statistik und Analyse) zusätzlich für die Hauptnutzer, die Städte Hamm und Münster, einge-
führt werden. Der zusätzlich notwendige Stellenbedarf für beide Anwendungen beträgt je 0,5 Stellen.
Zusätzlich erwägt die Stadt Hamm im Bereich des Softwareeinsatzes im Jugendamt (Software Logo-
data) weitere Module einzusetzen. Der Aufwand hierfür ist noch nicht bekannt, er ist aber grundsätz-
lich zu berücksichtigen.
Stellenbedarf Team „Kommunale Anwendungen“ = 1,0 Stelle (EG11) – Neue Stelle
4.2.2 Aufhebung eines kw-Vermerks
4.2.2.1 Team „Kommunale Anwendungen“ (18.44)
Der AP 18.41.0009 ist aktuell noch mit einem kw-Vermerk versehen. Durch Pensionierung ist die
Stelle seit dem 2. Quartal 2021 vakant. Der Stellenbedarf besteht jedoch weiterhin.
In den vergangenen Jahren hat sich der Arbeitsumfang im Team 18.44 neben den originären Aufga-
ben der Anwendungsbetreuung der zentralen Fachverfahren bei der Unterstützung des Anwendungs-
betriebs von Einzelanwendungen, wie z. B. Kita-Navigator, Ausländerverfahren, i-Kfz (zukünftige Ver-
bindung zum VOIS-Modul Kfz), erheblich erhöht. Die Teamgröße ist erheblich angestiegen. Im Rah-
men einer Neuorganisation werden daher verschiedene Aufgaben vom Team 18.44 in das Team
18.41 verlagert. Damit verbunden ist auch eine Verlagerung dieser Stelle.
Der kw-Vermerk kann nicht realisiert werden, er ist aufzuheben. Die Stelle wird im Rahmen des städt.
Stellenplans 2023 von A12 nach EG11 umgewandelt.
4.3 Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen –
Nachfolgend werden die Bedarfe der citeq für die Neueinrichtung bzw. den Bestand an befristet einge-
richteten Arbeitsplätzen erläutert:
4.3.1 Team „Digitalisierung“ (18.01)
Mit Ratsvorlage V0143/2018 wurde die Einführung eines anfrage- und Antragsmanagements (Service-
portal) beschlossen. Hier sind weitere Dienste gemeinsam mit den ÖrV -Partnern zu pla nen und zu
entwickeln. Für einen befristeten Zeitraum von drei Jahren ist für den Ausbau der Dienste zu den ÖrV-
Serviceportalen eine 0,5 Stelle einzurichten.
Personalbedarf Team „Digitalisierung“ = 0,5 Stelle (EG12); befristet bis 14.11.2023
Der Kreis Coesfeld hat in Zusammenarbeit mit dem Kreis Warendorf und den Städten Hamm und
Münster (citeq) einen Antrag zur Förderung für ein Projekt zur Bewältigung der digitalen Anforderungen
bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung NRW im Rahmen einer Sonderbedarfszuweisung gemäß § 19 Absatz 3 GFG ein-
gereicht.
Vor dem Hintergrund der durch das OZG vorgegebenen Rahmenbedingungen ist es Ziel des Projekts
nach Aufgaben und Größenordnung differenziert, geeignete und möglichst in Zusammenarbeit zu er-
bringende kommunale Lösungen zu finden. Es sollen ca. 580 OZG -Leistungsbündel in den Verwal-
tungsvorgängen der Partnerkommunen implementiert werden. Hierbei handelt es sich für die Stadt
Münster um den A usbau der Online Dienste für ein digitales Rathaus inklusive einer Möglichkeit zur
vollständigen digitalen Antragstellung ohne Medienbrüche, der Durchführung von Onlineberatungen.
Über die gewonnenen Erkenntnisse, Umsetzungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten soll anschlie-
ßend ein Leitfaden entwickelt werden, der die Ergebnisse auch für andere Kommunen in Nordrhein -
Westfalen zugänglich macht.
39
Mit Bescheid vom 15.06.2020 wurde die Zuweisung der Fördermittel in einem Umfang von 500.000 €
bewilligt. Die Zuweisung soll der Einstellung von zusätzlichem Personal ausschließlich für das Projekt
dienen.
Durch den bewilligten Förderantrag kann mit dem auf die Stadt Münster entfallenen Anteil eine auf drei
Jahre befristete 0,5 Stelle besetzt werden. In das P rojekt eingebunden werden zusätzlich 0,5 citeq -
Bestandsmitarbeiter/innen zur Umsetzung der OZG-Projekte der Stadt Münster.
Personalbedarf Team „Digitalisierung“ = 0,5 Stelle (EG12); befristet bis 14.11.2023
4.3.2 Team „citeq@school“ (18.02)
Mit der Vorlage V/0797/2020 „Digitalpakt II: Umsetzung der Förderrichtlinien für die Anschaffung von
digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte sowie für
Lehrkräfte“ wurde unter Ziffer 4 vom Rat beschlossen, dass die mit der Umsetzung ve rbundene Aus-
stattung nicht zu Lasten des Betriebs und weiteren Ausbaus der IT-Unterstützung der Schulen der Stadt
Münster geht. Der vorerst auf 4 Jahre befristeten Einrichtung von 3 zusätzlichen Stellen (E09 - 11) zur
Administration der über die Fördermitt el bereitgestellten Geräte wird zugestimmt. Die Stellen werden
im Wirtschaftsplan der citeq für das Jahr 2021 - bei entsprechender Gegenfinanzierung durch das Amt
für Schule und Weiterbildung - befristet eingerichtet. Bereits in 2020 entstehende Aufwendungen sind
im lfd. Haushalt auszugleichen (3,0 Stellen EG9a – 11). Im Rahmen der Fortschreibung des MEP im
Jahr 2022 wird auch über die Verstetigung dieser Stellen zu entscheiden sein.
Personalbedarf Team citeq@school = 3,0 Stellen (EG9a – 11); befristet 3 Jahre
Das Team „citeq@school“ hat in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich die Infrastruktur in den Schu-
len aktualisiert. Damit verbunden war auch in einem erheblichen Umfang der Austausch von Endgerä-
ten, hier insbesondere Monitore. Das konnte durch das vorhandene Personal nicht geleistet werden.
Seit dem 03.10.2018 wurde das Team befristet durch einen Mitarbeiter, der ausschließlich die Auslie-
ferung von Endgeräten begleitet, verstärkt. Zwischenzeitlich begleitet dieser Mitarbeiter auch die um-
fangreicher gewordenen Auslieferungen der IPADs. Die in 2020 auslaufende Befristung wurde bis zum
02.10.2024 verlängert, um die durch den Digitalpakt II und die bei den Schulen zusätzlich beschafften
Geräte betreuen und administrieren zu können. Die Anzahl der durch die citeq zu betreuenden MEP-
Endgeräte wird weiterhin ansteigen. Die Stelle (1,0 Stelle EG06) wird daher langfristig benötigt und soll
daher verstetigt werden (s. Ziffer 4.2.1.2).
Personalbedarf Team citeq@school = 1,0 Stelle (EG06); befristet 03.10.2020 – 02.10.2024; Um-
wandlung s. Ziffer 4.2.1.2
4.3.3 Team „IT-Planung Stadt Münster, Kundenberatung, IT-Standards“ (18.11)
Die erhöhten Anforderungen bei der Einführung neuer Software und Hardware (z. B. Anforderungsana-
lyse, Berücksichtigung der Anforderungen hins ichtlich Datenschutz und Datensicherheit, Prozessauf-
nahmen) führen zu einem erheblich gestiegenen personellen Aufwand. Zusätzlich ist der Kommunika-
tionsbedarf der IT-Koordinationen und der Ämter/Einrichtungen aufgrund der inzwischen bestehenden
komplexen IT-Infrastruktur und durch technische Weiterentwicklungen erheblich angestiegen.
Festzustellen ist: Die Verwaltung benötigt nicht nur eine insgesamt immer größere Anzahl von IT -Lö-
sungen. Die Lebenszyklen der bestehenden IT -Lösungen werden immer kürzer, so dass sich die An-
zahl und der Aufwand der Projekte zur Einführung neuer IT-Systeme und für die Umstiegs- und Migra-
tionsprojekte abzulösender Bestandlösungen laufend und massiv erhöht.
Personalbedarf Team „IT-Planung Stadt Münster, Kundenberatung, IT -Standards“ = 1,0 Stelle
(EG11); befristet bis 31.07.2023
4.3.4 Team „Krisenmanagement, IT-Sicherheit, Datenschutz, Öffentlichkeitsarbeit“ (18.03)
In den vergangenen Jahren ist die citeq personell stark gewachsen. Durch die Leistungsausweitung
und regelmäßig notwendige Anpassungen der Prozesse ergeben sich auch organisatorische Verän-
40
derungen. Die damit verbundenen Aufgaben konnten innerhalb der citeq nicht mehr mit den vorhan-
denen Personalkapazitäten erfüllt werden. In Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsamt
wurde bereits im Jahr 2020 eine befristete Stelle eingerichtet, sie konnte Ende August 2021 besetzt
werden.
Zusätzlich haben sich auch innerhalb der citeq die Anforderungen für Arbeitsschutz- und Arbeitssi-
cherheitsmaßnahmen erhöht. Die Aufgaben sind auch vor dem Hintergrund der verwaltungsweiten
Einführung einer Software innerhalb der citeq neu zu organisieren. Durch den sachlichen Zusammen-
hang zu den Aufgaben Personal/Organisation macht es Sinn, diese Aufgaben auch auf diesen Ar-
beitsplatz übertragen.
Personalbedarf Team „Krisenmanagement, IT-Sicherheit, Datenschutz, Öffentlichkeitsarbeit“ =
1,0 Stellen (E09b); neue Einrichtung in 2021; befristet bis 30.09.2023
4.3.5 Team „Wirtschaftsplan, Buchhaltung, Einkauf, Lager“ (18.12)
In den vergangenen Jahren hat sich der Umfang der IT-Beschaffungen kontinuierlich erhöht. Das ist
auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Neben der Ausweitung der ÖrV auf weitere Partner wurden auch
zusätzliche Rahmenverträge abgeschlossen. Daneben hat sich bei allen Partnern, insbesondere aber
auch bei der Stadt Münster, der IT -Bedarf für die Schulen massiv erhöht. Gleichzeitig haben sich die
rechtlichen Anforderungen für Vergaben auch verändert, so dass hier auch unter Berücksichtigung des
IT-Vertragswesens ein erheblich gestiegener Aufwand entstanden ist.
Aufgrund der in Münster, im MEP-Bereich und für die ÖrV-Partner immer umfangreicher eingesetzten
Softwareprodukte haben sich auch die Anforderungen für ein Lizenzmanagement erheblich erhöht. Das
Lizenzmanagement im Bereich des Softwareeinsatzes stellt sicher, dass nur Software verwendet wird,
die lizenziert ist. Die Nutzung von Software ohne Lizen z stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht
dar und birgt erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken. Da es seitens der Anbieter viele unterschied-
liche Lizenzmodelle gibt, ist ein systematisches Lizenzmanagement nötig, um den Überblick über die
eingesetzte Software und die vorhandenen Lizenzen zu bekommen. Der Abgleich zwischen der einge-
setzten Software und den gekauften Lizenzen ergibt eine Über - bzw. Unterlizenzierung mit dem ent-
sprechenden Handlungsbedarf für das Lizenzmanagement. Ziel des Lizenzmanagements ist es, neben
der Vermeidung strafrechtlicher Risiken auch überflüssige Lizenzkosten zu vermeiden. Um die Aufga-
ben der zentrale IT-Beschaffung weiterhin wahrnehmen zu können ist eine personelle Ausweitung un-
bedingt notwendig.
Personalbedarf Team „Wirtschaftsplan, Buchhaltung, Einkauf, Lager “ = 1,0 Stelle (EG10); be-
fristet 3 Jahre
4.3.6 Team „Infoma newsystem“ (18.21)
Der Hersteller Axians Infoma entwickelt Infoma newsystem konsequent auch im Hinblick auf die Digi-
talisierung von internen Prozessen weiter. Durch die gute Integration in die betriebswirtschaftlichen und
kommunalfachlichen Module steigt das Interesse der kommunalen Infoma-Kunden bundesweit in den
letzten Jahren deutlich. Dieser Trend ist auch im ÖrV-Verbund erkennbar. Die ersten beiden ÖrV-Part-
ner haben die citeq beauftragt, die integrierte Rechnungseingangslösung einzuführen und zu betreiben.
Es ist damit zu rechnen, dass im Zuge der Digitalisierungsprojekte der Kommunen das Interesse an
der Einführung weiterer Digitalisierungsmodul e steigen wird. Die Stelle wurde bereits zum WP 2020
eingerichtet und konnte zum 01.04.2022 besetzt werden.
Im Team besteht in den kommenden Jahren aufgrund anstehender Verrentung bzw. Pensionierung
Personalbedarf. Daher wurde frühzeitig ein Ausbildungsplatz eingerichtet. Im Sommer 2022 soll die
auszubildende Person nach der Prüfung auf einer vorerst befristet einzurichtenden Stelle übernommen
werden. Bei unbe fristeter Übernahme auf einer freien Stelle (Verrentung/Pensionierung) entfällt die
befristete Stelle.
Personalbedarf Team „ Infoma newsystem“ = 2,0 Stellen (EG11) ; 1,0 Stelle befristet bis
31.03.2025 und 1,0 Stelle befristet bis
41
4.3.7 Team „SAP-Rechnungswesen“ (18.22)
Bereits zum Wirtschaftsplan 2020 wurde im Team eine zusätzliche Stelle zur IT-Umsetzung der recht-
lichen Vorgaben zur digitalen Rechnungsbearbeitung eingerichtet. Die Städte Münster und Hamm ar-
beiten beim SAP -Einsatz sehr eng zusammen. In diesem Zu sammenhang hat die citeq auch schon
darauf hingewiesen, dass bei Entscheidungen der Städte zur Einführung unterschiedlicher Verfahren
von einem Mehrbedarf von voraussichtlich zwei Stellen auszugehen ist, da dann zwei unterschiedliche
Verfahren eingeführt und betreut werden müssen.
Die Städte Münster und Hamm haben sich im Rahmen des Auswahlverfahrens für zwei unterschiedli-
che Verfahren entschieden, so dass vorerst ein zusätzlicher befristeter Personalbedarf für die Anwen-
dungsbetreuung entstanden ist. Die Kosten werden ausschließlich durch die Städte Münster und Hamm
getragen.
Personalbedarf Team „SAP-Rechnungswesen“ = 1,0 Stelle (EG11); Umwandlung s. Ziffer 4.2.1.3
4.3.8 Team „Netz, Infrastruktur“ (18.31)
In den kommenden 2 Jahren ist das ÖrV-WAN technisch vollständig umzustellen und auf die notwen-
digen Bandbreiten anzupassen. Der bestehende MPLS -Vertrag ist daher neu auszuschreiben. Dabei
sind auch neue technische Möglichkeiten und Veränderungen ebenso wie die Notwendigkeit, das Netz
kontrolliert für bestimmte IP -Dienste zu öffnen, zu beachten. Die Netzinfrastruktur wird aufgrund der
neuen Anbindungsmöglichkeiten (eigene Glasfaser in den Kommunen, Richtfunk etc.) komplexer.
Die Absicherung des vertrauenswürdigen Gemeinschaftsnetzes durch dezentrale Firewalls gegenüber
den lokalen Netzen wird notwendig. Sie wird in 2019 unabhängig von dem Ausschreibungsergebnis
abgeschlossen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Breitbandausbau haben sich Verzögerungen
bei der Umsetzung der Ausschreibung ergeben. Gleichzeitig konnte die vorgesehene befristete Stel-
lenbesetzung Mitte 2018 durch einen Auszubildenden nach seiner Prüfung nicht vorgenommen wer-
den, da er sich kurzfristig zu einer weiteren Ausbildung (Studium) ents chlossen hatte und daher auf
das Stellenangebot verzichtete. Die Stelle konnte erst zum 01.05.2019 besetzt werden.
Der neue Mitarbeiter steht für die noch laufenden Abschlussarbeiten zur Umstellung des ÖrV-WAN zur
Verfügung. Er hat sich parallel verstärk t in den Ausbau und den laufenden Betrieb des städt. LWL -
Erdkabelnetzes eingearbeitet und wird innerhalb der citeq auf eine unbefristete Stelle mit dem bevor-
stehenden Ruhestand eines Mitarbeitenden zu Ende 2022 umgesetzt. Der befristet eingerichtete AP
ist daher bis Ende 2022 zu verlängern.
Personalbedarf „Team Netz“ = 1,0 Stelle – EG10 (18.31); befristet bis 31.12.2022
Mit der Umsetzung der Grundsatzbeschlüsse zur weiteren Digitalisierung der Schulen und Umsetzung
des DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 aus dem Ratsbeschluss V/0312/2020 vom 24.06.2020 sollte u.
a. durch die citeq parallel zu den vom Amt für Immobilienmanagement durchzuführenden Verkabe-
lungsarbeiten in den allgemeinbildenden Schulen, begleitende Arbeiten in der Netzinfrastruktur und
den Systemräumen geleistet werden. Für diesen Mehraufwand sollte befristet 0,5 VZÄ (EG11) für den
Projektzeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 besetzt und aus MEP-Mittel finanziert werden. Gleich-
zeitig wurde dem Rat zur Kenntnis gegeben, dass mit dem Einsatz von neuer digitaler Präsentations-
technik sowie zusätzlichen mobilen Endgeräten Support -Leistungen der citeq notwendig werden, die
weiteren Personal- und zusätzlichen Finanzbedarf (Investitionen, Abschreibungen etc.) bedeuten. Zum
Wirtschaftsplan 2021 wurde eine 0,5 Stelle befristet eingerichtet.
Personalbedarf „Team Netz“ = 0,5 Stelle – EG11 (18.31); befristet bis 31.12.2025; Umwandlung
s. Ziffer 4.2.1.5
4.3.9 Team „Server 1“ (18.32)
Im September 2019 wurde die befristet eingerichtete Stelle besetzt. Bis Ende 2020 war eine anteilige
Finanzierung (50%) der Stelle durch Mittel des Landes NRW zur Weiterentwicklung des Rechenzent-
rumsbetriebs „Servicekonto.NRW“ sichergestellt. Diese Aufgaben sind abgeschlossen. Daneben be-
stand im Rechenzentrum der citeq zusätzlicher Personalbedarf für den weiteren Ausbau der Serverin-
42
frastrukturen im citeq-Rechenzentrum. Insbesondere in den vergangenen Monaten wurde die Server-
infrastruktur im citeq -Rechenzentrum durch zusätzliche Digitalisierungsmaßnahmen bei der Stadt
Münster und den ÖrV-Kooperationspartnern erheblich erweitert. Um den sicheren Betrieb weiterhin zu
gewährleisten ist diese bisher befristet bis zum 31.08.2022 eingerichtete Stelle zu verstetigen.
Personalbedarf „Team Server 1“ = 1,0 Stelle - EG11 (18.32); befristet bis 31.08.2022; Umwand-
lung s. Ziffer 4.2.1.6
4.3.10 Team „Client“ (18.33)
Mit der Umstellung des Client-Betriebssystems Windows7 auf Windows 10 hat die citeq auch die aus
Sicherheitsgründen zwingend erforderliche Abschaltung der zuvor für alle User bestehenden Administ-
rationsrechte vorgenommen und auch die Rechte der IT -Koordinationen hinsichtlich der Softwarein-
stallation eingeschränkt. In diesem Rahmen musste die citeq einen großen Anteil der bisher durch die
Ämter installierten Softwareprodukte in die Softwareverteilung selbst übernehmen. Mittlerweile wurden
durch die citeq ca. 2.000 Softwarepakete für die Installation auf den unterschiedlichen Verwaltungs-PC
erstellt, diese Pakete müssen zudem bei Updates angepasst und auf die städtischen PC verteilt wer-
den.
Hinzu kommt, dass es durch die Corona-Pandemie zu einer erheblichen Ausweitung der Home-Office-
Arbeitsplätze gekommen ist. Die hierfür eingesetzten Endgeräte werden durch das Team bereitgestellt.
Ob die vorhandene Personalausstattung auch unter Berücksichtigung veränderter Geräteausstattung
(Notebooks, Drucker, mobile Endgeräte) und einer g leichzeitig stark gestiegenen Anzahl an Clients
(PC, Notebooks, Thin-Clients) ausreichend ist, wird in den kommenden Monaten geprüft.
Personalbedarf „Team Client“ = 1,0 Stelle (EG11)
In den vergangenen Jahren ist die Anzahl an mobilen Endgeräten (iPhone, iPad, Tablets, Notebooks)
überproportional angestiegen. Die Administration und der sichere Betrieb dieser Geräte wird über eine
Mobile-Device-Management-Lösung (MDM) vorgenommen. Dabei ist die Nutzung in der Verwaltung
aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen nicht vergleichbar mit der Nutzung von mobilen Endge-
räten (iPads) im Pädagogikbereich der städt. Schulen. Durch die weitere Digitalisierung der Arbeitsvor-
gänge werden immer mehr mobile Endgeräte zur Unterstützung eingesetzt. Daneben werden sich
auch, unterstützt durch die neue Dienstvereinbarung der Stadt Münster zur Telearbeit und mobilem
Arbeiten, weitere Anforderungen zur Ausstattung mit mobilen Endgeräten ergeben.
Mit dem aktuell vorhandenen Personal ist die Aufgabe nicht mehr leistbar. Es soll vorerst eine zusätz-
liche Stelle befristet für drei Jahre eingerichtet werden.
Personalbedarf „Team Client“ = 1,0 befristeter Arbeitsplatz – EG11 (18.33); Umwandlung s. Zif-
fer 4.2.1.7
4.3.11 Team Server 2 – (18.34)
Die citeq hat in den vergangenen Jahren die Serviceprozesse erheblich, auch aufgrund des laufenden
BSI-Zertifizierungsprozesses, angepasst. Mit der Auswahl und Einführung eines ITSM -Tools werden
sich hier weitere Veränderungen ergeben. Vorhandene Einzellösungen können zusammengeführt wer-
den. In einem ersten Schritt wurde im September 2019 wurde das Modul für den Helpdesk bei der Stadt
Münster und allen Kooperationspartnern eingeführt. Die Rückmeldungen sind überwiegend positiv. Die
Serviceprozesse sind weit er ausgebaut worden. Inzwischen wird dieses Tool auch für weitere Ser-
viceprozesse anderer städt. Ämter/Einrichtungen und Kooperationspartner eingesetzt. Zur Einführung
der vorgesehenen weiteren Module und einer sinnvollen Ausweitung auch auf andere Nutzer wurde
eine personelle Verstärkung im Team für einen Zeitraum von drei Jahren notwendig. Der befristet ein-
gerichtete Arbeitsplatz wurde mit einem Auszubildenden, der im Januar 2020 seine Prüfung erfolgreich
ablegt hat, besetzt. Die Stelle ist ab 2022 zu verstetigen.
Personalbedarf „Team Server 2“ = 1,0 Stelle – EG11 (18.34); befristet bis 09.01.2023; Umwand-
lung s. Ziffer 4.2.1.8
43
Die citeq hat in den vergangenen Jahren zunehmend Tele-/Home-Office-Arbeitsplätze eingerichtet. Im
Rahmen der Corona-Pandemie mussten kurzfristig in erheblichem Umfang (>300 AP) weitere dieser
Arbeitsplätze bei der Stadt Münster eingerichtet werden. Die Anforderungen sind - auch bei den ÖrV-
Kooperationspartnern - weiterhin angestiegen. Zum Betrieb sind erhebliche zusätzliche Server einzu-
richten und zu betreuen. Ohne eine Personalverstärkung konnten die notwendigen Leistungen für den
sicheren Betrieb nicht erbracht werden. Hierfür wurde befristet bis zum 30.04.2024 ein zusätzlicher
Arbeitsplatz eingerichtet. Der Betreuungsaufwand ist langfristig nur durch Verstetigung der bisher be-
fristet eingerichteten Stelle zu leisten.
Personalbedarf „Team Server 2“ = 1,0 Stelle – EG11 (18.34); befristet bis 30.04.2024; Umwand-
lung s. Ziffer 4.2.1.8
4.3.12 Team „Kommunale Anwendungen und Standardprodukte“ (18.41)
Die citeq betreibt insbesondere für die Stadt Münster aber auch für einige Kooperationspartner eine
Vielzahl an Anwendungen im ausschließlichen Rechenzentrumsbetrieb ohne Anwendungsbetreuung.
Für diese teilweisen komplexen Anwendungen, z. B. Kfz-, Führerschein-, VHS-, Musikschul- oder Bau-
genehmigungsverfahren, besteht eine Zuständigkeit in den Fachbereichen. Dort steht aber oft nicht das
Know-How zur Verfügung, um bei notwendigen - auch sicherheitskritischen - Updates oder komplett
neuen Versionen die notwendigen Aufgaben auch in Abstimmung mit den Softwarelieferanten und den
Server-/Datenbankadministratoren bei der citeq wahrzunehmen. Daher wurde zur Absicherung eines
sicheren Betriebs eine Koordination mit fachlicher Betreuung bei der citeq aufgebaut.
Personalbedarf Team „Kommunale Anwendungen und Standardprodukte“ = 4,0 Stellen - EG11
(18.41); 1,0 befristet bis 31.01.2022, 2,0 befristet bis 31.03.2022, 1,0 befristet bis 14.11.2023; 3,0
Umwandlung s. Ziffer 4.2.1.9
4.3.13 Team „Dokumentenmanagementsysteme, Archivierung“ (18.42)
Bereits in 2020 wurde eine befristete Stelle für den Aufgabenbereich zusätzlich besetzt. Die Umsetzung
der umfangreichen anstehenden DMS-Projekte führen zu einem weiteren dauerhaften Personalbedarf
(s. Ziffer 4.2.1.3) Softwareentwicklung und den laufenden Betrieb. Diese befristet besetzte Stelle wurde
bei den Planungen berücksichtigt und soll vorerst weitergeführt werden. Im weiteren Ausbau des Be-
triebs ist über eine Verstetigung der Stelle zu entscheiden.
Personalbedarf Team „Dokumentenmanagementsysteme, Archivierung“ = 1,0 Stelle – EG11
(18.42)
Neben dem Ausbau des DMS unter Doxis ist auch die Unterstützung der ÖrV-Kooperationspartner bei
der Einführung und dem Betrieb des Dokumentenmanagementsystems d3 vorgesehen. Hier liegt der
erste umfangreiche Auftrag vor, der zur Umsetzung eine vollständige Stelle benötigt und auch finan-
ziert. Hierfür werden erste personelle Kapazitäten aufgebaut. In Abhängigkeit von den weiteren Ent-
scheidungen bei den ÖrV-Partnern ist auch die Einrichtung einer weiteren befristeten Stelle einzupla-
nen, besetzt wird sie erst bei Sicherstellung der Finanzierung durch Vorlage weiterer Aufträge. Mit Ein-
richtung der unter Ziffer aufgeführten unbefristeten Stelle reduziert sich die Anzahl der befristeten Stel-
len für den d3-Betrieb entsprechend.
Personalbedarf Team „Dokumentenmanagementsysteme, Archivierung“ = 2,0 Stellen – EG11
(18.42); 1,0 Stelle Umwandlung s. Ziffer 4.2.1.12
4.3.14 Team „Web-Entwicklungen und Betrieb“ (18.43)
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, ihre in einem zum
OZG zugehörigen Katalog von derzeit 575 im Einzelnen konkret benannten Verwaltungsleistungen bis
zum Jahr 2022 online zugänglich zu machen.
Die Umsetzung setzt bevorzugt auf die OZG-Entwicklungsergänzungen der Fachverfahrenshersteller,
auf die von den Landesportalen (Wirtschaft, Bau, Soziales) angebotenen OZG -Dienste und auf die
Übernahme von so genannten Einer für Alle (EfA) Diensten. Die dann noch bestehende Lücke zur
44
Erfüllung des OZG soll durch Formsolutions-Formulare gefüllt werden, die möglichst von Anderen über-
nommen und angepasst werden oder komplett selbst entwickelt werden sollen. Die Formularanpassung
oder -erstellung und –einbindung für die Stadt Münster kann mit dem vorhandenen Personal nicht ge-
leistet werden. Für den Auf - und Ausbau der Formulardienste ergibt sich ein Personalbedarf bei der
citeq von 2,0 Stellen befristet für drei Jahre.
Personalbedarf Webentwicklung = 2,0 befristete Arbeitsplätze – EG11 (18.43)
45
4.4 Zahlenmäßige Zusammenfassung und Stellenübersichten
Der Gesamtstellenbestand der citeq stellt sich wie folgt dar:
2022 2021
Besetzte
Stellen am
30.06.2021
Beamte 35,00 36,00 28,91
Tariflich
Beschäftigte 177,03 155,03 130,34
insgesamt 212,03 191,03 159,25
Stellenübersicht der tariflich Beschäftigten
EntgGr Zahl der
Stellen 2022 Veränderung Zahl der
Stellen 2021
Besetzte
Stellen am
30.06.2021
SV 1,00 0,00 1,00 1,00
15 1,00 1,00 0,00 0,00
13 12,00 0,00 12,00 11,00
12 13,00 0,00 13,00 11,54
11 128,50 31,00 97,50 82,38
10 14,28 -10,00 24,28 18,42
09A 1,50 0,00 1,50 1,00
08 3,00 -1,00 4,00 4,00
07 1,00 0,00 1,00 1,00
06 1,75 1,00 0,75 0,00
Summe 177,03 22,00 155,03 130,34
Nachrichtlich: Übersicht der Stellen für Beamte/innen
Besoldungs-
gruppe
Zahl der
Stellen 2022 Veränderung Zahl der
Stellen 2021
Besetzte
Stellen am
30.06.2021
A15 4,00 0,00 4,00 3,00
A13 1.EA 7,00 0,00 7,00 6,00
A12 19,00 0,00 19,00 13,91
A11 5,00 -1,00 6,00 6,00
Summe 35,00 - 1,00 36,00 28,91
In der citeq befanden sich zum 30.06. 2020 acht Mitarbeitende in der Ausbildung. Im Ausbildungsjahr
2019/2020 wurden zusätzlich vier neue Auszubildende eingestellt. Die Auszubildenden werden be-
reichsübergreifend für die folgenden Berufsbilder ausgebildet:
Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung
Fachinformatiker/-in Systemintegration
Informatikkaufmann/Informatikkauffrau
Informationselektroniker/-in
Informatikbetriebswirt/-in Bachelor of Arts
46
Einzelaufstellungen
Stellenwertanpassung an die Eingruppierung
Arbeitsplatz-Nr.* Bewertung
bisher
Bewertung
künftig Stelle Aufgabengebiet
18.11.0005 A11 E11 1,0 Team „IT-Planung Stadt Münster,
Kundenberatung, IT-Standards
18.31.0007 E10 E11 1,0 Team „Netze“
18.31.0008 E10 E11 1,0 Team „Netze“
18.32.0107 E10 E11 1,0 Team „Server 1“
18.33.0004 E10 E11 1,0 Team „Client“
18.33.0013 E08 E11 1,0 Team „Client“
18.33.0014 E10 E11 1,0 Team „Client“
18.34.0013 E10 E11 1,0 Team „Server 2“
18.34.0014 E10 E11 1,0 Team „Server 2“
18.34.0016 E10 E11 1,0 Team „Server 2“
18.41.0011 E10 E11 1,0 Team „Kommunale Anwendungen
und Standardprodukte“
18.43.0005 E10 E11 1,0 Team „Web-Entwicklung und Be-
trieb“
Aufhebung KW-Vermerk
Arbeitsplatz-Nr.* Bewertung
bisher
Bewertung
künftig Stelle Aufgabengebiet
18.41.0009 A12 A12 (E11*) 1,00
Team „Kommunale Anwendungen
und Standardprodukte“; *Stellen-
wertanpassung wird zum Stellenplan
2023 realisiert.
47
Stellenvermehrung
Arbeitsplatz-Nr. Bewertung Stelle Aufgabengebiet Finanzierung
18.00.NNNN E15 1,00 Stellv. Betriebsleitung MS, ÖrV, MEP
18.02.0008 E06 1,00 Team „citeq@school“ MEP
18.22.0014 E11 1,00 Team „SAP-Rechnungswesen“ ÖrV
18.23.NNNN E11 1,00 Team „SAP Personalwirtschaftliche
Anwendungen“ ÖrV
18.31.0015 E11 1,00 Team „Netze“ MS, MEP
18.32.0109
18.32.0111 E11 2,00 Team „Server 1“ MS, ÖrV
18.33.0018 E11 1,00 Team „Client“ MS
18.34.0017
18.34.0018 E11 2,00 Team Server 2 MS, ÖrV
18.41.0012
18.41.0013
18.41.0014
18.41.0015
E11 4,00 Team „Kommunale Anwendungen
und Standardprodukte“ MS
18.42.0012
18.42.0018
18.42.0019
18.42.0021
E11 4,00 Team „Dokumentenmanagement-
systeme, Archivierung“ MS, ÖrV
18.43.0016
18.43.0017 E11 2,00 Team „Web-Entwicklung und –Be-
trieb“ MS, ÖrV
18.44.0014 E11 1,00 Team „Kommunale Anwendungen“ ÖrV
48
Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen –
Projekt (Team) AP-Nr. EntgGr Um-
fang
Befristung
bis Bemerkung
Ausbau Servicepor-
tale und Umsetzung
OZG (18.01)
18.01.0017üp E12 1,0 14.11.2023
Finanzierung durch ÖrV
(50%) und Fördermittel
(50%)
Medienentwicklungs-
plan
citeq@school (18.02)
18.02.0008üp**
18.02.0015üp
18.02.0016üp
18.02.0017üp
E06
E11
E11
E11
1,0
1,0
1,0
1,0
02.10.2024
30.04.2025
4 Jahre*
4 Jahre*
Finanzierung durch
MEP
Personal und Organi-
sation (18.03) 18.03.0009üp A10 1,0 30.09.2023 Finanzierung MS, MEP
und ÖrV
IT-Planung Stadt
Münster, Kundenbe-
ratung und IT-Stan-
dards (18.11)
18.11.0017üp E11 1,0 31.07.2024 Finanzierung MS und
ÖrV
Einkauf und Lizenz-
management (18.12) 18.12.0015üp E10 1,0 3 Jahre* Finanzierung MS, MEP
und ÖrV
Infoma newsystem
(18.21)
18.21.0013üp
18.21.0014üp E11 2,0 3 Jahre* Finanzierung durch ÖrV
SAP-Rechnungswe-
sen (18.22)
18.22.0014üp**
18.22.0015üp E11 2,0 3 Jahre*
Finanzierung durch ÖrV
(1x nicht besetzt seit
2020; 1x neu 2022)
Netzausbau (18.31) 18.31.0014üp
18.31.0015üp**
E10
E11
1,0
0,5
31.12.2022
4 Jahre*
Finanzierung MS, MEP
und ÖrV
Betrieb Service-
konto.NRW (18.32) 18.32.0109üp** E11 1,0 31.08.2022 Finanzierung durch
KDN und ÖrV
Infrastrukturprojekt
Windows10 (18.33) 18.33.0017üp E11 1,0 2 Jahre*
Finanzierung durch MS
(nicht besetzt seit Ende
2019)
Administration mobi-
ler Endgeräte (18.33) 18.33.0018üp** E11 1,0 3 Jahre* Finanzierung durch MS
(nicht besetzt in 2020)
Ausbau ITSM-Funkti-
onen (18.34) 18.34.0017üp**
E11
1,0 09.01.2023 Finanzierung durch MS,
MEP und ÖrV
Erweiterung Telear-
beit/mobiles Arbeiten
(18.34)
18.34.0018üp** E11 1,0 30.04.2024 Finanzierung durch
MS/ÖrV
Koordination für Ver-
fahren ohne bisherige
Anwendungsbetreu-
ung durch die citeq
(18.41)
18.41.0012üp**
18.41.0013üp**
18.41.0014üp**
18.41.0015üp
E11 4,0
3 Jahre*
31.01.2022
30.04.2022
3 Jahre*
Finanzierung durch
MS/ÖrV
(*nicht besetzt seit
2020)
DMS-Entwicklung und
Betrieb (18.42) 18.42.0005üp E11 1,0 31.05.2023 Finanzierung durch ÖrV
DMS-Betrieb d3
(18.42) 18.42.0012üp** E11 1,0 30.09.2023 Finanzierung durch ÖrV
Formularentwicklung
(18.43)
18.43.0014üp
18.43.0015üp E11 1,0
1,0
31.10.2023
3 Jahre*
Finanzierung durch MS,
ÖrV
*Befristungszeitraum abhängig von der Stellenbesetzung ** Umwandlung in unbefristete Stelle beantragt
49
5 Organigramm
Beschlussvorlage
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V/0934/2021 V/0934/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wirtschaftsplan 2022 der citeq Beratungsfolge 25.01.2022 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 01.02.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 08.02.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 09.02.2022 Hauptausschuss Vorberatung 09.02.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der als Anlage 1 beigefügte Wirtschaftsplan der citeq für das Jahr 2022 wird genehmigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt aus dem städt. Haushalt, durch Abrechnung gegenüber den Kooperationspartnern im Rahmen der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und Abrechnung gegenüber Dritten. Begründung: Der als Anlage vorgelegte Wirtschaftsplan der citeq, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Finanz- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht, basiert auf den Ergebnissen 2020 und den laufenden Rechnungsergebnissen des Jahres 2021. Wesentliche Veränderungen gegenüber 2021 haben sich in folgenden Positionen ergeben: Materialaufwendungen, Personalaufwendungen, Abschreibungen und citeq 17.01.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Waterkamp T elefon:492-1806 Waterkamp@citeq.de - 2 - V/0934/2021 Sonstige betriebliche Aufwendungen und sind im Wirtschaftsplan detailliert erläutert. In der mittelfristigen Betrachtung weist der Wirtschaftsplan der citeq in den Jahren 2022 bis 2026 positive Jahresergebnisse aus. Die citeq hat sich bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes an der Höhe der im städtischen Haushalt für die Jahre 2022 bis 2026 bereitgestellten konsumtiven Mittel, an den befristet zusätzlich bereit gestellten städtischen Mittel zur Bewältigung der Corona-Pandemie sowie an den geplanten Umsatzerlösen mit den ÖrV-Verwaltungen und Dritten orientiert. Berücksichtigt wurden dabei die Kosten des laufenden IT-Betrieb sowie projektierte IT- Ausbaumaßnahmen (u. a. eRechnung, Dokumentenmanagement und der Schul-IT) im Rahmen von jeweils erstellten Aufwandsprognosen. Für den laufenden Betrieb und die im Wirtschaftsplan genannten IT-Ausbaumaßnahmen hat die citeq zusätzliche Stellen und die Verstetigung bereits befristet eingerichteter Arbeitsplätze im Umfang von 21 VZÄ berücksichtigt. Einige IT-Maßnahmen (verstärkter Ausbau der IT-Sicherheit, Forcierung der OZG-Umsetzung, SAP HANA) wurden zwar bereits in verschiedenen Sitzungen des Verwaltungsvorstands beschlossen, konnten aber aus zeitlichen Gründen nicht mehr bezüglich ihrer finanziellen und personellen Konsequenzen innerhalb des Wirtschaftsplan abgebildet werden. Unabhängig davon werden die zugehörigen Projekte vor dem Hintergrund gestartet, dass die citeq in den letzten Jahren aufgrund von Planungsabweichungen wiederholt hohe Überschüsse ausgeschüttet hat. Über eine engmaschige Nachhaltung der Finanzentwicklung in den Quartalsberichten soll ein aus dieser „Überplanung des Wirtschaftsplans“ resultierendes Defizit möglichst vermieden werden. Im Falle einer drohenden Überschreitung des Haushaltsansatzes wäre dann über eine eventuelle Nachfinanzierung oder eine Anpassung der Projektumsetzung zu entscheiden. Vor diesem Hintergrund wurde auch darauf verzichtet, mit der Aufstellung des Wirtschaftsplans eine Anpassung der in den T eilfinanz- und T eilvermögensplänenausgewiesenen Ausschüttungen an die Stadt Münster ab 2023 vorzunehmen. Diese Anpassung an die Vorgaben des städtischen Haushalts soll mit dem Wirtschaftsplan 2023 erfolgen. Die Stadt Münster ist auf dem Weg zur Digitalen Verwaltung. Erkennbar ist dieses an der zunehmenden Anzahl von IT-Lösungen, der immer besseren IT-Arbeitsplatzunterstützung und der Unterstützung des vernetzten und mobilen Arbeitens. Die Digitalisierung wirkt sich einerseits positiv auf die Verwaltung und die gesamte Stadt Münster aus. Mit dem höheren Digitalisierungsgrad einhergehen muss eine nachhaltige Finanzierung, auch unter Berücksichtigung der zu 2023 anstehenden Änderungen bzgl. der Umsatzsteuer, und der gleichzeitig erforderlichen zusätzlichen Anstrengungen zur Verstärkung der IT-Sicherheit, ohne die die Digitalisierung heute nicht mehr gedacht werden darf. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage: Wirtschaftsplan 2022 der citeq - 2 - V/0934/2021
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Friedrich-Ebert-Straße 110
- Scheibenstraße 109
- Höfflingerweg 1
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Details
- Aktenzeichen
- V/0934/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.12.2021
- Erstellt
- 27.12.2021 12:31