Mandari Insight

V/0436/2024

Rathaus/ Stadtweinhaus - Barrierefreiheit über vorhandene Zuwegung und Umbau des vorhandenen Aufzugs

Vorlagen 28.10.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2024, TOP 43

Anlage 5 - Folgelastenberechnung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 - Kostenschätzung

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Ansehen

Anlage 3 - Checkliste barrierefreies Bauen

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Ansehen

Anlage 2 - Checkliste nachhaltiges Bauen

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Ansehen

Anlage 4 - Planunterlagen

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 5 - Folgelastenberechnung

2655 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 29.07.24
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: PG0111 Immobilienmanagement, PG1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Investitionsmaßnahme: Aufzug Rathus/Stadtweinhaus
Jahr der Fertigstellung: 2025
Nutzungsdauer Hochbau: 22 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 405.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 405.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 405.000,00 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 0,00 0,00
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 405.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan -  €                  -  €                            -  €                   0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 4.860,00 16,56
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0,00 0,00
Zwischensumme 2025 4.860,00 16,56
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2025 18.410,00 62,73
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2025 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2025 6.080,00 20,72
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 6.080 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 12.150 € p.a.
= Schuldendienst 18.230 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
29.350,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2025 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge
0,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 29.350,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 7,25
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Beschlussvorlage

6269 Zeichen

V/0436/2024 
V/0436/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Rathaus/ Stadtweinhaus - Barrierefreiheit über vorhandene Zuwegung und Umbau des 
vorhandenen Aufzugs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   20.11.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Anhörung 
   26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Barrierefreiheit vom Rathaus/ Stadtweinhaus wird über die Aufwertung der vorhandenen Zuwe-
gung und durch den Umbau des vorhandenen Aufzuges erreicht (s. Anlage 4 und Erläuterungen in 
der Begründung). Die Kosten hierfür belaufen sich auf 405.000,00 €. Auf die Errichtung eines neuen 
Aufzuges (vgl. Vorlage V/0131/2024) wird nach erweiterten Prüfungen verzichtet. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Investitionsmaßnahme 4270 Aufzug Rathaus/Stadtweinhaus    
Auszahlungen  für Baumaßnahmen 2024 405.000 Ansatz 925.000 
Teilergebnisplan 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
04.11.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Mantke 
Telefon: 492-2442 
MantkeA@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0436/2024 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2025 ff. 4.860 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2025 ff. 18.410 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirt-
schaft 
   
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen 
2025 ff. 6.080 Folgeaufwand 
Summe aller Aufwendungen  29.350  
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Bisherige Beschlüsse: 
Die Vorlage V/0131/2024 ist auf Grund verschiedener Prüfaufträge aus der Politik zurückgezogen 
worden.  
Die Errichtung eines neuen zusätzlichen Personenaufzuges zur barrierefreien Erschließung des histo-
rischen Rathauses und Stadtweinhauses wird nicht weiter vorangetrieben. 
 
Stattdessen werden für die Verbesserung der Barrierefreiheit folgende Maßnahmen durchgeführt: 
 
Umbau des vorhandenen Aufzuges im Stadtweinhaus 
Der vorhandene Aufzug im Treppenraum des Stadtweinhaues (s. Anlage 4) wird erneuert, um nach 
DIN EN 81-70 eine Anlage nach Typ 2 (Rollstuhlfahrer mit Begleitperson) einschließlich der Mindest-
maße für Kabine und Türöffnungen zu erhalten.  
Der derzeit vorhandene Aufzug verfügt über eine sogenannte „Übereck-Anordnung“ der Türen. Vier 
der fünf Haltestellen für den öffentlichen Publikumsverkehr liegen übereinander auf einer Seite ( 1. 
Geländeniveau; 2. Ratskeller; 3. 1. Obergeschoss Wandelhalle  und 2. Obergeschoss Fraktionsräu-
me). Die Ausnahme ist die Um-Eck-Haltestelle, die vom Haupteingang am Prinzipalmarkt zugänglich 
ist. Diese Haltestelle des Aufzuges ist jedoch aufgrund der Treppenstufen am Eingang nicht barriere-
frei zu erreichen und somit nicht zu berücksichtigen. 
Der Zugang zu dem Aufzug erfolgt über die Gasse zwischen Rathaus und Stadtweinhaus.  Die Ein-
gangstür soll durch eine Automatiktür mit Glasausschnitt ersetzt werden. Zudem wird der Flur vor 
dem Aufzug durch eine neue Beleuchtung heller gestaltet. 
 
Zur Realisierung der erforderlichen Kabinen- und Türabmessungen ist es erford erlich, den Aufzugs-
schacht baulich zu verändern. Im Bereich der Aufzugstüren muss auf gesamter Scha chtlänge eine 
ausreichende Verbreiterung erfolgen, um ein lichtes Öffnungsmaß nach DIN 18040-1 von 900 mm zu 
erreichen. Dies lässt sich unter Beibehaltung der jetzigen Außenabmessungen realisieren, jedoch 
müssen hierfür die Aufzugsportale erneuert werden. 
 
Die Aufzugskabine wird komplett gem. DIN EN 81/70 erneuert und erhält eine ganzflächige und 
gleichmäßig ausgeleuchtete LED-Lichtdecke. An beiden Seitenwänden gegenüber den Türen sind in 
einer Höhe von 1000 mm zwei flächenbündig eingesetzte Spiegel auf ganzer Kabinenbreite.

- 3 - 
V/0436/2024 
Das Bedientableau wird sowohl vertikal als auch horizontal angeordnet und hat taktile Bedienelemen-
te. Das Zwei-Sinne-Prinzip wird auch mittels akustischer Etagenansage ergänzt.  
 
Der Notruf wird redundant auf eine 24-Stunden-Notrufzentrale aufgeschaltet.  
 
Die komplette Innenausstattung ist mit der Denkmalbehörde vorabgestimmt. 
 
Zuwegung zum Festsaal und zur Rüstkammer 
Für die Zuwegung von der Wandelhalle 1. OG in den Festsaal (rechte Seite) und Rüstkammer (linke 
Seite) sollen die vorhandenen Rollstuhl-Schrägaufzüge durch optimierte Modelle in Bezug auf Platt-
formgröße, Fahrbahn und Tragfähigkeit erneuert werden. Die zukünftige Plattformgröße beträgt 1300 
mm x 900 mm (l x b). Die Tragfähigkeit soll auf 350 kg erhöht werden.  
 
Die Fahrbahnführung zum Festsaal (rechte Seite) soll von der gegenwärtig linken Treppenseite mit 
90° Kurve auf die  rechte Treppenseite mit einer fast gradlinigen Führung  (leichte S-Kurve) verlegt 
werden. Die Fahrbahnführung zur Rüstkammer bleibt unverändert mit Berücksichtigung der vor ge-
nannten Maße und Tragfähigkeit. Zukünftig können die Nutzenden die Schrägaufzüge nach einer 
persönlichen Einweisung selbstständig benutzen.  
 
Barrierefreies WC in der Wandelhalle 
Der Einbau eines barrierefreien WCs in der Wandelhalle ist geprüft worden. Der jetzige Abstellraum 
(s. Anlage 4) könnte zu einem barrierefreien WC umgebaut werden. Dies würde zusätzliche Kosten 
von 24.600,00 € bedeuten. Aus Sicht der Verwaltung ist dies je doch nicht erforderlich, da es im 2. 
Obergeschoss bereits ein barrierefreies WC gibt, welches mit dem umgebauten Aufzug erreicht wer-
den kann.  
 
 
gez. 
 
i.V.  
Arno Minas 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Kostenschätzung 
Anlage 2: Checkliste nachhaltiges Bauen   
Anlage 3: Checkliste barrierefreies Bauen  
Anlage 4: Planunterlagen 
Anlage 5: Folgelastenberechnung

Anlage 1 - Kostenschätzung

469 Zeichen

Kostenermittlung nach DIN 276

23.62.0002 25.07.2024
Arbeitsplatznummer Name Datum

Unvorhersehbares

Baupreisindex

. Bauabschnitte Kostenberechnung

KG 200 - Vorbereitende Maß.

KG 300 - Baukonstruktionen 73.900,00 €
- €
- €

KG 400 - Technische Anlagen 273.000,00 €

KG 500 - Außenanlagen

KG 700 - Baunebenkosten 6.400,00 €

Summe KG 100-700 353.300,00 €

Summe Zuschläge 51.700,00 €

Erläuterungen:

aufgestellt: [Z Ye

gesehen: AA 29.042 HH, 07. 2%

Schriederharn

Anlage 3 - Checkliste barrierefreies Bauen

3685 Zeichen

Anlage 3a zu den Gebäudeleitlinien 2020: 
„Barrierefreiheit / Design für alle“  
Stand: Januar 2022  
Anlage 3 zur Vorlage V/436/2024 
 Neubau/ bauliche Erweiterung 
 Umbau im Bestand 
 Baumaßnahme ohne Relevanz für die Barrierefreiheit 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie  
Erschließung/Ausstattung:  
Parkplätze für Menschen mit Behinderung  
 ja, Anzahl:       
 Entfernung des Parkplatzes zum 
Haupteingang,       
Anbindung an den ÖPNV 
Name der Haltestelle: Prinzipalmarkt 
 mit Hochbordstein 
 mit Blindenleitsystem 
 nein, Erläuterung: Bestand Innenstadtlage 
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040-1 
Barrierefreie Erschließung/ Gebäudezugang  
 Verkehrsflächen ≥ 1,50 m Breite 
 Gebäudezugang leicht auffindbar  
 Haupteingang schwellenfrei 
 barrierefreie Erreichbarkeit/ Rampe 
  Einbindung in Blindenleitsystem 
 
 Automatiktür 
 Bewegungsfläche vor der Tür  
1,50 x 1,50 m 
 Sonstiges: 
Flure/ sonstige Verkehrsflächen   
 nutzbare lichte Breite ≥ 1,50 m 
 alle Etagen barrierefrei erreichbar 
 kontrastreiche Gestaltung 
 Etagen teilweise barrierefrei erreichbar 
 Erläuterung:       
Türen   
 leicht zu öffnen 
 Mindestbreite im Lichten ≥ 90 cm 
 
 Obentürschließer mit Freilauffunktion 
 kontrastreiche Gestaltung 
 
Aufzüge  
 Gestaltung gem. DIN 18040-1/ DIN EN 
81-70 Aufzüge Ausgabe 2018- 07 
 Sprachausgabe der Etagen  
 Notrufsystem auch für Menschen mit 
Hörbehinderung nutzbar 
 Bewegungs- und Wartefläche  
≥ 1,50 x 1,50 m  
 Spiegel an der Wand gegenüber der Tür 
 Klappsitz vorhanden 
 Erläuterung der Abweichungen:

2 
 
Treppen/ Rampen  
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040-1 
 Bewegungsfläche vor Rampen 
 Handlauf in zwei Höhen 
 Stufenmarkierungen 
 
 beidseitiger Handlauf 
 Erläuterung der Abweichungen:  
  
  
Barrierefreie Sanitärräume  
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 Gestaltung und Ausstattung entspricht den 
Vorgaben der DIN 18040-1 
 kontrastreiche Gestaltung 
 geruchsdichter selbstschließender 
Hygienebehälter 
 Wandhaken in zwei Höhen 
 Erläuterung der Abweichungen:       
 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer  
Sanitäranlage 
 höhenverstellbare Pflegeliege vorhanden 
 Wandklappliege vorhanden 
 Sonstige Ausstattung, z. B. „Closomat“ : 
      
 
  
Orientierungshilfen  
 Informations-und Leitsystem nach dem 
Zwei-Sinne-Prinzip gem. DIN 18040-1 
Abschnitt 4.4 
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in 
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 
32975) 
 Sicherung von Gefahrenstellen und 
gefährlichen Hindernissen 
 ausreichende und blendfreie Beleuchtung 
 kontrastreiche Gestaltung 
 Erläuterung der Abweichungen:       
 
Taktile Informationen  
 taktiles Leitsystem (DIN 18040-1, 4.4) 
 Raumbeschriftung in Profilschrift und 
Brailleschrift 
 Aufmerksamkeitsfelder an Treppen oder 
Rampen 
 Sonstiges:       
 
 Handlaufenden an Treppen mit taktiler 
Etagenkennung 
 Klingelanlage mit Gegensprechfunktion 
am Eingangsbereich 
 Erläuterung der Abweichungen:       
 
Technische Hilfen für Menschen mit Hörbehinderungen 
 
 Notrufsystem/ Alarmsystem für Menschen 
mit eingeschränktem Hörvermögen 
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 
18041), Erläuterung:       
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040-1), 
Raumbezeichnung:       
 Erläuterung der Abweichungen:       
 
Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und 
Details:   
(z. B. Ruhe-/ Rückzugsbereiche, flexible Möblierung, Arbeitsplätze für Rollstuhlfahrende, 
Sitzgelegenheiten z. B. im Eingangsbereich mit Angaben zu Sitzhöhe, Rückenlehne, Armlehne etc.):

Anlage 2 - Checkliste nachhaltiges Bauen

3349 Zeichen

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01  
 
 
Stand: März 2021 
 
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020 
Checkliste  nachhaltiges  Bauen 
 
 
Standort: Rathaus/ Stadtweinhaus (626) 
Vorlagen-Nr.: V/0436/2024  Anlage: 2  
          
Energetische Standards 
1. Art des Bauvorhabens 
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre 
 Grundlegende Gebäudesanierung 
 Sanierung Einzelbauteil/e 
 Aufstellung von Containern 
 Sonstiges 
Erläuterung:       
 
2. Wärmeschutz 
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des Passivhaus- 
instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
 
Anforderung:       kWh /(m2)    Berechnet:      kWh /(m2)  
Erläuterung:        
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO2-Einsparung:           t/a 
 
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der Gebäude- 
leitlinien werden eingehalten: 
Ja:  Nein:  
Erläuterung:       
 
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7) 
  n50 =< 1,0 –n   n50 =< 0,6 –n 
 
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e 
Beschreibung der Maßnahme:       
 
Bauteilzustand: 
 Originalzustand Erstellung  Bereits Saniert 
Erläuterung:        
 
Einhaltung der Gebäudeleitlinien:    Ja    Nein 
Erläuterung:  Keine energetischen Maßnahmen 
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO2-Einsparung:           t/a 
 
2.3 Aufstellung von Containern 
 gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01  
3. Neubau / Anmietung 
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten: 
Vorhandene Emissionen:       kg CO2 
Vermiedene Emissionen:       kg CO2 
Erläuterung:       
 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des 
Passivhaus- instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
 
Anforderung:       kWh /(m2)    Berechnet:      kWh /(m2)  
Erläuterung:        
 
4. Wärmeerzeugung 
 GUD-Fernwärme  KWK-Nahwärme   Gas   Öl   Geothermie 
 alternative Verfahren  Anschluss an bestehende Anlage 
 
5. Aktive Solarenergienutzung 
 Warmwassererzeugung  Beheizung  
 Stromerzeugung, PV-Anlage mit        kWp;  
 Batteriespeicher mit        kWh 
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO2-Einsparung:           t/a 
 
6. Sommerlicher Wärmeschutz 
 Feststehender Sonnenschutz 
 Lamellen oder Rollläden 
Erläuterung:       
 
Übertemperaturgradstunden: Anforderung: 450  Berechnet:            
 
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien 
 
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Baustoffen  
PVC   Nein   Ja 
Tropenholz  Nein   Ja 
Begründung für Einsatz:       
 
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen 
 Zielwert TVOC < 1000 μg/m³  (Standard) 
 Zielwert TVOC < 500 μg/m³   (Kindergärten und Schulen)  
 Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³ 
 
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch  
 Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel) 
 Verwendung von Naturbaustoffen 
 Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen. 
 
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung) 
      
 
4. Gründach 
 Ja       m2 
 Nein Begründung        
 
      geprüft: S. Kattert 
Amt für Immobilienmanagement 
26.07.2024

Anlage 4 - Planunterlagen

5976 Zeichen

0626
Projektleitung
Standortnummer
Bauen im BestandZeichnung
Amtsleitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichnis
ErstellungMaßstab
P-13310
Index
Projektnummer Planphase
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße
X      26.07.20241:1000, 1:200
####
Krietemeyer 
Mantke / Schniedenharn
626_Rathaus-Stadtweinhaus_AC27.pln
Everdiking Heermann
P:\ArchiCad\0626_Rathaus-Stadtweinhaus\01_HOCHBAU
\0626_P00000_Bauantrag\04_Bauantrag\626_Rathaus-Stadtweinhaus_AC27.pln
Heermann
Zeichnung
#Zeichnung - Architektur und Projektsteuerung 
B A U A N T R A G
420 / 297
Rathaus/Stadtweinhaus
Prinzipalmarkt 8
48143 Münster 
3
173
172
170
169
168
168
167
291
398
409
399
93
12
26
27
IV
I
I
11
IV
10
29
III
28
IV
7
III
30
III
31
III
32 3
Rathaus
III
Stadtweinhaus
8/9
III
III
II7
III
I
6
II
II
5
IV
I
Michaelis-
 platz
Gruetgasse
Prinzipalmarkt
Friedens
Syndikatgasse
50 m0 10 20 30 40
Bst/-01 KELLERGESCHOSS
(Erschließung)
0626-Bst-G_-01-KG_Erschließung-2024-M200-
10 m0 5
83
Brandschutz- 
klappe
Aufzug 
2.70 qm
Treppe 2 
12.50 qm
Treppe 1 
9.80 qm
Lüftungszentrale E
31.60 qm
Flur 5 
20.75 qm
Flur 2 
8.50 qm
Abst. 
5.30 qm
Flur 3 
29.80 qm
Flur 4 
7.90 qm
Flur 1 
11.20 qm
Lager 
10.80 qm
Lasten- 
aufzug
WC 
Herren 
5.10 qm
WC 
Damen 
5.10 qm
Umkl. 
Damen 
4.70 qm
Umkl. 
Herren 
8.90 qm
Dusche 
Herren 
4.00 qm
Dusche 
Damen 
4.00 qm
Hausanschluss- 
raum 
15.00 qm
Lüftungszentrale D 
34.90 qm
z.B.V. 
4.50 qm
Umkl. 
Damen 
7.20 qm
Lager 
11.50 qm
Lüftung 
9.50 qm
Kühl- 
raum II 
8.80 qm
Kühl- 
raum III 
9.20 qm
Froster 
7.10 qm
Müll (gekühlt) 
7.60 qm
Lager III 
Küche 
16.40 qm
Büro 
9.40 qm
Kühlraum I 
7.40 qm
Weissweinlager 
10.50 qm
Getränkelager IV 
19.80 qm
Küche 
108.70 qm
EDV/Strom 
4.40 qm
Getränke 
6.75 qm
Kreuzgewölbe 
138.50 qm
Abst. 
4.10 qm
Kleine Tonne 
23.50 qm
Foyer 
99.80 qm
Abst. 
2.30 qm
Große Tonne 
116.60 qm
Ratsherrenkeller 
68.40 qm
Vorraum 
Damen 
7.00 qm
CO2-Anlage 
3.00 qm
Vorr. 
Herren 
5.15 qm
Weinstube 
65.60 qm
WC-Damen 
9.00 qm 
WC-Herren 
15.95 qm
Technik 
3.30 qm
KELLERGESCHOSS
Anlage 3.1b
2,0
9
Anlage 4

0626
Projektleitung
Standortnummer
Bauen im BestandZeichnung
Amtsleitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichnis
ErstellungMaßstab
P-13310
Index
Projektnummer Planphase
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße
X      26.07.20241:1000, 1:200
####
Krietemeyer 
Mantke / Schniedenharn
626_Rathaus-Stadtweinhaus_AC27.pln
Everdiking Heermann
P:\ArchiCad\0626_Rathaus-Stadtweinhaus\01_HOCHBAU
\0626_P00000_Bauantrag\04_Bauantrag\626_Rathaus-Stadtweinhaus_AC27.pln
Heermann
Zeichnung
#Zeichnung - Architektur und Projektsteuerung 
B A U A N T R A G
420 / 297
Rathaus/Stadtweinhaus
Prinzipalmarkt 8
48143 Münster 
3
173
172
170
169
168
168
167
291
398
409
399
93
12
26
27
IV
I
I
11
IV
10
29
III
28
IV
7
III
30
III
31
III
32 3
Rathaus
III
Stadtweinhaus
8/9
III
III
II7
III
I
6
II
II
5
IV
I
Michaelis-
 platz
Gruetgasse
Prinzipalmarkt
Friedens
Syndikatgasse
50 m0 10 20 30 40
Bst/00 ERDGESCHOSS
(Erschließung)
0626-Bst-G_00-EG_Erschließung-2024-M200-
10 m0 5
Eingang 
Stadtwein- 
haus
Warenhaus / Petzhold
FriedenssaalBürgerhalle
ERDGESCHOSS
Prinzipalmarkt
Aufzug
Ratskeller
+ Stadtweinhaus
Hebebühne
Bürgerhalle +
Friedenssaal Platz des 
westf.Friedens
Anlage 4

0626
Projektleitung
Standortnummer
Bauen im BestandZeichnung
Amtsleitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichnis
ErstellungMaßstab
P-13310
Index
Projektnummer Planphase
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße
X      26.07.20241:1000, 1:200
####
Krietemeyer 
Mantke / Schniedenharn
626_Rathaus-Stadtweinhaus_AC27.pln
Everdiking Heermann
P:\ArchiCad\0626_Rathaus-Stadtweinhaus\01_HOCHBAU
\0626_P00000_Bauantrag\04_Bauantrag\626_Rathaus-Stadtweinhaus_AC27.pln
Heermann
Zeichnung
#Zeichnung - Architektur und Projektsteuerung 
B A U A N T R A G
420 / 297
Rathaus/Stadtweinhaus
Prinzipalmarkt 8
48143 Münster 
3
173
172
170
169
168
168
167
291
398
409
399
93
12
26
27
IV
I
I
11
IV
10
29
III
28
IV
7
III
30
III
31
III
32 3
Rathaus
III
Stadtweinhaus
8/9
III
III
II7
III
I
6
II
II
5
IV
I
Michaelis-
 platz
Gruetgasse
Prinzipalmarkt
Friedens
Syndikatgasse
50 m0 10 20 30 40
Bst/01 1. OBERGESCHOSS
(Erschließung)
0626-Bst-G_01-OG_Erschließung-2024-M200-
10 m0 5
Festsaal 
Konferenzzimmer Wandelhalle Hauptausschuss-Zimmer 
1. OBERGESCHOSS
Lager
4.83 qm
Sanitätsraum mit Liege
8.77 qm
Rüstkammer
Treppenlift
(zur Rüstkammer)
Treppenlift
(zum Festsaal)
geprüfter Standort 
zusätzl.
barrierefreies WC
Anlage 4

0626
Projektleitung
Standortnummer
Bauen im BestandZeichnung
Amtsleitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichnis
ErstellungMaßstab
P-13310
Index
Projektnummer Planphase
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße
X      26.07.20241:1000, 1:200
####
Krietemeyer 
Mantke / Schniedenharn
626_Rathaus-Stadtweinhaus_AC27.pln
Everdiking Heermann
P:\ArchiCad\0626_Rathaus-Stadtweinhaus\01_HOCHBAU
\0626_P00000_Bauantrag\04_Bauantrag\626_Rathaus-Stadtweinhaus_AC27.pln
Heermann
Zeichnung
#Zeichnung - Architektur und Projektsteuerung 
B A U A N T R A G
420 / 297
Rathaus/Stadtweinhaus
Prinzipalmarkt 8
48143 Münster 
3
173
172
170
169
168
168
167
291
398
409
399
93
12
26
27
IV
I
I
11
IV
10
29
III
28
IV
7
III
30
III
31
III
32 3
Rathaus
III
Stadtweinhaus
8/9
III
III
II7
III
I
6
II
II
5
IV
I
Michaelis-
 platz
Gruetgasse
Prinzipalmarkt
Friedens
Syndikatgasse
50 m0 10 20 30 40
Bst/02 2. OBERGESCHOSS
(Erschließung)
0626-Bst-G_02-OG_Erschließung-2024-M200-
10 m0 5
3.49
5
25
3.00
25
3.00
25
3.46
5
Abst. 
Treppe 
Elektro 
Dachraum 
Absaugstelle
PuMi 
Beh.-WC 
WC WC 
WC-Vorr.  
WC-Vorr.  
Flur  
Flur  Treppe 
SiBe 
Stuhllager 
Lüftung 
Braunsberg-
Braniewozimmer
Rjasan-Zimmer 
Raum für 1698 Rishon le Zion-Zimmer Kristiansand-Zimmer York-Zimmer Orleons-Zimmer 
8.85
5
2. OBERGESCHOSS
Anlage 4

Anlage A

3308 Zeichen

Anlage A zur V/0436/2024 
Kurzüberblick 
Die Barrierefreiheit vom Rathaus/ Stadtweinhaus wird über die Aufwertung der vorhandenen Zu-
wegung und durch den Umbau des vorhandenen Aufzuges erreicht. Die Aufzugskabine wird 
komplett gem. DIN EN 81/70 erneuert. Zudem werden die beiden vorhandenen Rollstuhl-
Schrägaufzüge durch eine größere Plattform (1300 * 900 mm) und einer Tragkraft von 350 kg 
ersetzt. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das folgende Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke-
tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: 
 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
Ziele aus dem Haushaltsplan  
In der PG 0111: 
1. Sicherstellung der Barrierefreiheit der öffentlichen Gebäude insbesondere des Rathaus/ 
Stadtweinhauses 
 
 
Zielerreichung: 
Nach heutigem Stand ist eine Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2025 vorgesehen. Es ist mit 
einem finanziellen Bedarf von  405.000 € zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Ebenso sollte zur Umsetzung des zweiten Teils der NaSa-Sofortmaßnahme zumindest durch Ein-
fordern eines erläuternden Satzes abgefragt werden, 
- auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.), 
- und ob und in welchem Anteil die finanziellen Auswirkungen in ihrer Höhe beeinflussbar sind. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die o. g. Querschnittsthemen sollen im Sinne eines Positivkatalogs dann erwähnt werden, wenn 
der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt bzw. der Bericht 
 Unterschiede zwischen den Geschlechtern ausweist, schafft oder berücksichtigt, 
 inklusionspolitische Aussagen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention trifft 
 migrationspolitische Aussagen trifft, 
 das Thema Demografie im Sinne des im VV verabschiedeten Fragenkatalogs betrifft oder 
 klimaschutzrelevante Aussagen trifft, 
und dies für die Beschlussfassung und Entscheidung von unmittelbarer und grundsätzlicher Be-
deutung und Relevanz ist. 
Dann ist kurz zu beschreiben, inwieweit der Bezug gegeben ist. Ausführliche Informationen sind 
in diesen Fällen in der Vorlage zu liefern. Ggf. ist ein Kontakt mit der entsprechenden Dienststelle 
aufzunehmen.

Beratungsverlauf (6)

20.11.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.32 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 36 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 43 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Prinzipalmarkt 8
  • Syndikatgasse 50
  • Gruetgasse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0436/2024
Typ
Vorlagen
Datum
28.10.2024
Erstellt
12.07.2024 12:30